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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten und einer Delegation des Repräsentantenhauses von Neuseeland 6331 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 6331 B Ergänzung der Tagesordnung 6331 B Entwurf eines Fünften Gesetzes der Fraktionen der SPD, FDP zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1981 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes der Abg. Dr. Müller-Emmert, Dürr, Dr. Bardens und Genossen zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1982) — Zweite und dritte Beratung, Entwurf eines Fünften Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1938) — Zweite und dritte Beratung —, Entwurf eines Fünften Gesetzes der Abg. Dr. Heck, Köster, Dr. Becker (Mönchengladbach), Dr. Blüm, Dr. Jahn (Münster), Nordlohne, Carstens (Emstek) und Genossen zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1984 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — Frau Renger, Präsident 6331 B Frau Schlei (SPD) 6332 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) 6334 B von Schoeler (FDP) 6341 C Dr. Bardens (SPD) . . . . . . 6347 C Dr. Heck (CDU/CSU) 6350 C Dr. Dr. h. c. Maihofer (FDP) . . . 6353 B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 6357 D Dr. de With (SPD) 6382 C Spranger (CDU/CSU) 6386 B Frau Funcke (FDP) 6389 C Dr. Müller-Emmert (SPD) 6393 B Köster (CDU/CSU) 6398 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . 6401 C Brandt (Grolsheim) (SPD) 6404 D Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . 6407 B von Hassel (CDU/CSU) 6409 C Groß (FDP) 6411 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 6413 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 6414 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . . . . . 6416 A Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 6420 C Engelhard (FDP) . . . . . . . . 6421 D Dr. Blüm (CDU/CSU) . . . . . 6423 C Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6426 A Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 6429 A Werner (CDU/CSU) . . . . . . . 6431 D Frau Schuchardt (FDP) . . . . . 6433 D Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . . 6436 B Dr. Klein (Stolberg) (SPD) . . . . 6438 A Memmel (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) . . . . 6440 A Namentliche Abstimmungen . . . . . 6440 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Scheu und Frau Verhülsdonk . . . . . . 6443 A Fragestunde (Drucksache 7/2008) Frage A 99 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Androhung von Transitverkehrsbehinderungen im Falle der Errichtung des Umweltbundesamts in Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 6362 B Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Behandlung der Adressen von Bürgern im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Freiherr von Wechmar Staatssekretär (BPA) . . . . . 6362 C, 6363 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 6362 D, 6363 A, B Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Faltblatt des Presse- und Informationsamts „Politik ist gut, wenn es den Menschen besser geht" von 1972 Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . 6363 C, D, 6364 B, C, D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 6363 C, 6364 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) 6364 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6364 D Fragen A 100 und 101 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Interview der Kölner Zeitung „Express" mit dem Bundeskanzler über die Frage der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 6365 A, B, C, D, 6366 A, B, D, 6367 A, B, C, D, 6368 A, C, D Höcherl (CDU/CSU) . 6365 A, B, 6366 D Schulte (Schwäbisch-Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . 6 365 C, 6367 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 6365 D Dreyer (CDU/CSU) . . . 6366 A, 6367 D Frau von Bothmer (SPD) . . . . 6366 B Damm (CDU/CSU) 6367 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6367 B Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 6367 C Dr. Marx (CDU/CSU) 6367 D Frau Funcke, Vizepräsident . . . 6368 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 6368 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 6368 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 6368 C Frage A 105 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" über Nichteintragung der in Ost-Berlin zugelassenen Korrespondenten aus der Bundesrepublik in die dortigen Telefonbücher Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) 6368 D, 6369 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 6369 A, B Frage A 76 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Nichtberücksichtigung des Sachverhalts der Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Konditionen für die Erntefinanzierung im Grundsatzbeschluß des EG-Agrarministerrates zur Wettbewerbspolitik Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6369 C, D, 6370 B Eigen (CDU/CSU) . . . 6369 D, 6370 A Frage A 77 — Drucksache 7/2008 --- des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Fehlen von Schutzmaßnahmen der Bundesregierung angesichts des Verfalls der Erzeugerpreise für Rindfleisch Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6370 B, D, 6371 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . 6370 C, 6371 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 6371 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 III Frage A 78 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) : Behinderung der Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse am Grenzübergang Brenner Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6371 B, D, 6372 A, B, C, 6373 A Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/ CSU) . . . . . . . 6371 C, 6372 A Engelhard (FDP) . . . . . . . . 6372 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 6372 B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 6372 C Hölscher (FDP) . . . . . . . . 6372 D Frage A 116 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Kommunistisches Spaniertreffen in Kassel Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6373 C, D, 6374 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 6373 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 6374 A Fragen A 118 und 119 Drucksache 7/2008 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : 20jährige Wiederkehr des Inkrafttretens der Pariser Verträge Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6374 B, C, D Windelen (CDU/CSU) 6374 C Fragen A 120 und 121 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Unterschiedliche Interpretation des Warschauer Vertrags; Forderung von Wiedergutmachungsleistungen durch die polnische Seite; Schlußfolgerungen der Bundesregierung aus Demonstrationen und Hungerstreiks aussiedlungswilliger sowjetischer Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6374 D, 6375 A, B, C, D, 6376 A, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 6375 A, B, D, 6376 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 6375 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . . 6376 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6376 B Frage A 122 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Schritte der Bundesregierung zur Haftentlassung von Rudolf Hess Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6376 D, 6377 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 6376 D, 6377 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 6377 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 6377 B Frage A 123 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung zum Verhältnis des Nordatlantischen Bündnisses zu Portugal Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6377 C, D, 6378 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 6377 D Hansen (SPD) 6378 A Schinzel (SPD) 6378 A Fragen A 125 und 126 Drucksache 7/2008 — des Abg. Seefeld (SPD) : Verweigerung der Einrichtung eines. vierten Grundschulzugs an der Deutschen Schule in Brüssel; Zulassungsbeschränkung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6378 B, D, 6379 A, B Seefeld (SPD) . . . . 6378 C, D, 6379 B Frage A 127 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Damm (CDU/CSU): Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der „Welt" über das Verhalten des deutschen Wahlkonsuls in Rönne auf Bornholm gegenüber deutschen Flüchtlingen aus der DDR Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6379 B, C, D, 6380 A, B Damm (CDU/CSU) . . 6379 C, D, 6380 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 6380 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 6380 B Frage A 129 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Chancen des weiteren Ausbaus der wissenschaftlich-kulturellen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Volksrepublik China Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6380 B, C Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 6380 C Frage A 130 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Reiser (SPD) : Stellungnahme der Bundesregierung zu Berichten über Folterung einer Staats- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 bürgerin der Bundesrepublik Deutschland durch tunesische Behörden Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 6380 D, 6381 C, D, 6382 A, B Reiser (SPD) 6381 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 6381 D Dr. Holtz (SPD) . . . . . . . 6382 A Gansel (SPD) . . . . . . . . 6382 A Hinweis auf einen Antrag zur Abhaltung einer Aktuellen Stunde Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 6382 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6445 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6447* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Einheitliches Legitimationspapier für die Inanspruchnahme der SeniorenReiseangebote der Deutschen Bundes- bahn 6447*B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 7 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Löher (CDU/CSU) Soziale Infrastruktur für ausländische Arbeitnehmer . . . . . . . . . 6447*D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Pfeifer (CDU/ CSU) : Vorlage der Enquete zur sozialen Situation der Künstler in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . 6448* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Fragen A 10 und 11 —Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Pläne zur Einbeziehung der Leistungen aus der früheren Höherversicherung in die laufende Rentenanpassung . . . 6448* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Zebisch (SPD) : Benachteiligung von Frauen bei der Anrechnung von Fachschul- und Hochschulausbildungszeiten als Ausfallzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung 6448* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rhode (BMA) auf die Frage A 16 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einschaltung unabhängiger Gutachter und der betroffenen Bevölkerung bei der Klärung von Problemen des Fluglärms 6449* A Anlage 8 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Vertrauen der Bevölkerung zur Justiz . 6449* B Anlage 9 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Konsequenzen aus einer Umfrage des Wickert-Instituts betreffend Verbrechensbekämpfung, insbesondere durch Übernahme der Vorstellungen des Bundesrats für die Änderung des Strafvollzugs 6450* A Anlage 10 Antwort des Bundesministers Jahn (BMJ) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Brief der tschechoslowakischen Regierung zu Fragen der Strafverfolgung; Abgrenzung der Straftaten, die noch einer Verfolgung durch tschechoslowakische Behörden unterliegen . . . 6451* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Fiebig (SPD) : Mängel der Rechtsform ,,bergrecht- liche Gewerkschaft" . . . . . . . 6451* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 58 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 V 7/2008 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Ausnutzung der technischen Möglichkeiten für die Entwicklung leiserer Fluggeräte; Projekt „Europlane" . . . 6451* C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 59 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Pipelinetransport iranischen Erdgases nach Deutschland; unterschiedliche Äußerungen über die Trassenführung 6451* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Vorgehen des Bundeskartellamts gegen Mineralölkonzerne; eventuelle Anregungen, Hinweise oder Empfehlungen hierzu von seiten der Bundesregierung 6452* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 79 und 80 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) : Presseberichte über Mängel im Zusammenhang mit einer Mobilmachung der Bundeswehr 6452* B Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : EG-Vorschriften zur Verstärkung der Anhängerkupplungen auf NATO-Norm; dazu im Widerspruch stehende Anweisung für die Bundeswehr . . . 6452* D Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Riedel (München) (CDU/CSU) : Behauptungen betreffend die Rolle von Patienten als „Versuchskaninchen" bei der Erprobung von Medikamenten . . 6453* A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/2008 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Nutzbarmachung der bezüglich des Deutschen Herzzentrums in München gewonnenen positiven Erfahrungen . . 6453* D Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Finanzielle Unterstützung von Jugendgruppen-Auslandsfahrten über die Deutsche Sportjugend 6454* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Rechtsvorschrift der DDR über Ein- reisen von Bürgern der BRD . . . . 6454* D Anlage 21 Antwort des Pari. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Zahl der Besucher an der Zonengrenze; gewährte Zuschüsse 6455* A Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) : Forschungsvorhaben zur Urangewinnung aus Meerwasser G455* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Hölscher (FDP) : Nachtpostflüge . . . . . . . . 6456* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Beschaffung von Unterlagen für die Abwehr ungerechtfertigter Vorwürfe von Postkunden durch Mitschneiden des Sprechverkehrs der Beschäftigten im Fernsprechauskunfts- und Telegrammaufnahmedienst 6456* C Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 94 VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 und 95 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Abrechnungsmodus für Telefongebühren 6456* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 96 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Massendrucksachen bei der Deutschen Bundespost 6457* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 97 - Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Fernsprechteilnehmer in unmittelbarer Nähe von Militärflugplätzen . . . . 6457* B Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien . . . . . . . . 6457* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu der Forderung Bulgariens nach Einräumung allgemeiner Präferenzen eines Entwicklungslandes durch die EG . . . . . 6457* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) : Strafrechtliche Maßnahmen gegen Deutsche in der Sowjetunion wegen Ausreisebegehrens . . . . . . . 6458* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Standpunkt der Bundesregierung zum Nahost-Konflikt gegenüber Mitgliedern der Regierungen Saudi-Arabiens und Algeriens . . . . . .. . . . . . 6458* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Standpunkt der Bundesregierung zur gewaltsamen Aneignung von Territorien 6459* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Zoglmann (CDU/CSU) : Städtenamen in den ehemals deutschen Gebieten jenseits von Oder und Neiße; Sprachgebrauch offizieller Besucher der Bundesrepublik in Polen 6459* C Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 113 und 114 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : „Ost-Information" der polnischen Regierung über finanzielle Folgen des deutsch-polnischen Vertrages und über die Ausreise von deutschen Volksangehörigen 6459* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage A 115 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Apel über den Volksfrontkandidaten bei der französischen Präsidentenwahl 6460* B Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Völkerrechtliche Anerkennung der Republik Guinea-Bissau . . . . . . . 6460* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/2008 -- des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Gewährung von Schutz und Hilfe für alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland 6460* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 VII Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 128 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Befürchtung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wegen Erzwingung der Einreise von Chilenen in die Bundesrepublik Deutschland durch Geiselnahme 6461* A Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 131 — Drucksache 7/2008 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Pressemeldung betreffend Behauptung des Bundeskanzlers über „Vertreibung der Palästinenser"; Folgerungen für das deutsch-israelische Verhältnis . . 6461* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6331 95. Sitzung Bonn, den 25. April 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6447* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 26. 4. Adams * 26. 4. Dr. Aigner * 26. 4. Dr. Althammer 25. 5. Dr. Artzinger * 26. 4. Dr. Bangemann * 26. 4. Baum 18. 5. Dr. Bayerl 26. 6. Blumenfeld * 26. 4. Dr. Burgbacher * 26. 4. Dr. Corterier * 26. 4. Dr. Evers 26. 4. Fellermaier * 26. 4. Flämig * 26. 4. Frehsee * 26. 4. Dr. Freiwald 18. 5. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Geßner 26. 4. Grobecker 26. 4. Dr. Haenschke 26. 4. Härzschel * 26. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 4. Jaschke 27. 4. Junghans 26. 4. Kahn-Ackermann ** 26. 4. Dr. Klepsch * 26. 4. Krall * 26. 4. Lange * 26. 4. Lautenschlager * 26. 4. Lemmrich ** 25. 4. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 26. 4. Memmel * 26. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 26. 4. Frau Dr. Orth * 26. 4. Roser 5. 5. Dr. Schachtschabel * 26. 4. Schmidt (München) * 26. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 4. Schwabe ' 26. 4. Dr. Schwörer * 26. 4. Seefeld * 26. 4. Sick 25. 4. Springorum * 26. 4. Dr. Starke (Franken) * 26. 4. Walkhoff ' 26. 4. Frau Dr. Walz * 26. 4. Dr. Wittmann 27. 4. Wuttke 26. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Paraments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 6) : Was hat die Bundesregierung unternommen, damit durch ein einheitliches Legitimationspapier zur Vorlage bei den Fahrkartenverkaufsstellen der Deutschen Bundesbahn erwerbsunfähige Frührentner bei den Senioren-Reiseangeboten der Deutschen Bundesbahn berücksichtigt werden können - nachdem laut Mitteilung des Präsidenten der Deutschen Bundesbahn entsprechende Anregungen bereits gegeben worden sind? Auf eine entsprechende Frage des Kollegen Dr. Schulze-Vorberg hatte ich mitgeteilt, daß die von Ihnen aufgeworfene Frage bearbeitet, aber ihre Erledigung aus verschiedenen Gründen längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich habe das in der Fragestunde des Bundestages am 13. Februar 1974 im einzelnen erläutert. Die Deutsche Bundesbahn hatte bereits früher ein Frührentner-Reiseangebot gestartet, das allerdings wegen technischer Mängel nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt hat. Die beteiligten Stellen stehen seitdem im Gespräch, um nach Wegen zu suchen, die technischen Bedingungen für ein alle Beteiligten befriedigendes Verfahren zu finden. Ich werde Ihre Frage zum Anlaß nehmen, auf die beteiligten Stellen erneut einzuwirken, daß dieses Anliegen zügig weiterverfolgt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 7) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Fehlbestand an sozialer Infrastruktur für die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien, wenn sie den untersten Standard vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer und ihrer Familien zugrunde legt und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Verhältnisse - bis auf einige Korrekturen in Ballungsgebieten durch eine eventuelle weitere Erhöhung der Anwerbepauschale - im gegenwärtigen Zustand zu belassen? Die von Ihnen genannten Mängel in der sozialen Infrastruktur für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien zeichnen sich vor allem in den Ballungsräumen ab - und hier insbesondere im Wohnungs- und Schulbereich. Die Bundesregierung hat im Hinblick darauf am 6. Juni 1973 ein Aktionsprogramm für die Ausländerbeschäftigung beschlossen, das zu einer sozial verantwortlichen Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung beitragen soll und das gezielte Hilfen in den besonderen Problembereichen vorsieht. Auch der derzeitige Anwerbestopp führt zu dieser notwendigen Konsolidierung. Insbesondere sollen künftig die sozialen Voraussetzungen für die Anwerbung konkreter gefaßt und stärker kontrolliert werden. Dabei wird von dem Grundsatz ausgegangen, daß die Neuanwerbungen an die Aufnahmefähigkeit der Einrichtungen und Dienste der sozialen Infrastruktur angepaßt werden. 6448' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Umfassende und zuverlässige Angaben über den Fehlbestand der sozialen Infrastruktur fehlen weitgehend. Im Wohnungsbereich wird jedoch nach einer Schätzung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit einem zusätzlichen Bedarf von etwa 150 000 Wohnungen für Ausländer und ihre Familien und von 100 000 Wohnungen für alleinstehende ausländische Arbeitnehmer gerechnet. Besondere Anstrengungen werden deshalb auf dem Wohnungssektor unternommen. So hat die Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr für den Bau von Wohnungen, Unterkünften und Kindertagesstätten 28 Millionen DM aus ihrem Haushalt zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind damit über 500 Millionen DM für die Unterbringung der ausländischen Arbeitnehmer von der Bundesanstalt für Arbeit bereitgestellt worden. Auch die Bundesregierung wird zusätzliche Mittel bereitstellen und vor allem der Modernisierung von Wohnungen ihre Aufmerksamkeit zuwenden. In diesem Zusammenhang werden zur Zeit gesetzliche Vorschriften vorbereitet, die eine Umwandlung von Wohnungen in gewerbsmäßig vermietete Schlafstätten überall dort unterbinden sollen, wo die ausreichende Wohnungsversorgung der Bevölkerung nicht sichergestellt ist. Hinweisen möchte ich schließlich noch auf das Gesetz über Mindestanforderungen an Unterkünfte, das die bisher fehlende gesetzliche Grundlage zur Kontrolle der Unterkünfte geschaffen hat. Die Bundesanstalt für Arbeit wird künftig vor der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer in jedem Einzelfall prüfen, ob eine angemessene Unterkunft vorhanden ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 8 und 9) : Zu welchem genauen Termin gedenkt die Bundesregierung, die mehrfach angekündigte Enquete zur sozialen Situation der Künstler in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen? Wie erklärt die Bundesregierung die zeitliche Verzögerung bei der Vorlage dieser Enquete? Zunächst darf ich auf meine Antworten an den Kollegen Lattmann vom 1. Februar 1973 und den Kollegen Dr. Riedl vom 7. November 1973 hinweisen, in denen als vermutlicher Vorlagetermin für den Bericht das Frühjahr 1974 genannt wurde. Aufgrund der damals bereits dargelegten Schwierigkeiten, zu denen vor allem die differenzierte Lage des Personenkreises, die Komplexität der Fragestellung sowie die Fülle des angefallenen Materials gehören, konnte das hiermit befaßte Forschungsinstitut die Arbeiten für sein Gutachten noch nicht in allen Teilen abschließen. Zur Zeit liegt das Gutachten nur für Teilbereiche vor. Aufgrund des Sachstandes der Arbeiten kann die Bundesregierung jedoch davon ausgehen, daß der erbetene Bericht im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 10 und 11): Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Einbeziehung der Leistungen aus der früheren Höherversicherung in die laufende Rentenanpassung? Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Dynamisierung der früheren Höherversicherung zu unterbreiten, um der laufenden Verminderung der realen Kaufkraft der Bezüge der Höherversicherung Rechnung zu tragen und um eine fortwährende Schlechterstellung der Bezieher von früheren Renten aus der Höherversicherung aufzufangen? Die Frage nach einer Änderung der geltenden Steigerungsbeträge für Beiträge zur Höherversicherung und nach einer Anpassung der Leistungen der Höherversicherung an die wirtschaftliche Entwicklung ist der Bundesregierung aus der sozialpolitischen Diskussion bekannt. Sie wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Wegen der Vielschichtigkeit der Problematik haben die Arbeiten bisher allerdings noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis geführt, das es der Bundesregierung schon jetzt ermöglichen würde, Änderungsvorschläge vorzulegen. Ich hoffe jedoch, daß die Vorarbeiten alsbald abgeschlossen werden können. Anlage 6 Antwort des Parl Staatssekretärs Rohde vom 23. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Bestimmungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach nur abgeschlossene Fachschul- oder Hochschulausbildungszeiten als Ausfallzeiten angerechnet werden, vor allein Frauen benachteiligt werden, und was wird sie unternehmen, um auch in den Fällen einer abgebrochenen Fachschul- oder Hochschulausbildung Nachteile im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden? Die Bundesregierung ist auf den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt bereits in ihrem Bericht zu Fragen der Rentenversicherung eingegangen. Nach den Erfahrungen der Rentenpraxis dürfte allerdings der Grund dafür, daß bei den Frauen eine Ausbildungszeit bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden kann, letztlich oftmals darin bestehen, daß die erforderliche Halbbelegung nicht erreicht ist. Die Frage einer Gesetzesänderung, durch die die Anrechnung von Zeiten einer nicht abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung ermöglicht würde, ist anläßlich der Vorbereitung und der parlamentarischen Beratungen des Rentenreformgesetzes geprüft worden. Mit Rücksicht auf die nicht unerheblichen Mehraufwendungen, die eine solche Regelung verursachen würde, ist jedoch davon abgesehen worden, eine entsprechende Regelung in das Rentenreformgesetz aufzunehmen. Nunmehr sollen, bevor die vorliegende Frage erneut geprüft Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6449* werden kann, zunächst die finanziellen Auswirkungen des Rentenreformgesetzes sorgfältig analysiert werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wittrock vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 16) : Wie steht die Bundesregierung zu weiteren Vorschlägen zur Verminderung des Fluglärms, daß bei der Klärung von Fragen bei Neu- und Erweiterungsbauten unabhängige Gutachter, die auch die Probleme des Fluglärms miteinbeziehen, bestellt werden und daß bei der Zusammensetzung von Fluglärmkommissionen die betroffene Bevölkerung dort mit Mehrheit vertreten sein soll? Zum ersten Teil Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, daß Sie Neu- und Erweiterungsbauten von Flughäfen meinen und nicht auch von Wohnhäusern, Schulen, Altenheimen etc. Auch in diesen Fällen könnte sich die Befassung eines Lärmgutachters oft in vielerlei Hinsicht segensreich für die Bauwilligen und ihre Mieter auswirken. Soweit es sich jedoch um genehmigungspflichtige Neu- und Erweiterungsbauten von Flughäfen handelt, darf ich auf § 40 Abs. 1 Nr. 10 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung hinweisen. Hiernach muß der Antrag auf Erteilung der Genehmigung das Gutachten a) eines technischen Sachverständigen über das Ausmaß des Lärms, der in der Umgebung des Flughafens zu erwarten ist, und b) eines medizinischen Sachverständigen über die Auswirkung dieses Lärms auf die Bevölkerung enthalten. Die bislang tätig gewordenen Gutachter genießen im In- und Ausland einen guten Ruf. An der Objektivität ihrer Gutachten bestehen seitens der Genehmigungsbehörden keine Zweifel. Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage verweise ich auf § 32 b Abs. 4 und 5 des Luftverkehrsgesetzes. Dort ist gesagt, daß der Fluglärm-Kommission an einem Flughafen unter anderem Vertreter der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden angehören sollen. Insgesamt sollen aber nicht mehr als 15 Mitglieder die Kommission bilden. Die Mitglieder werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder in eigener Zuständigkeit berufen. — Die Bundesregierung beobachtet mit Interesse die Arbeit der Kommission. Sie ist gegebenenfalls bereit, die Erfahrungen mit der Arbeit der Kommission in geeigneter Weise auszuwerten. In einigen Kommissionen haben aufgrund der örtlichen Verhältnisse die Gemeindevertreter eine Mehrheit. Die Zusammensetzung der Kommissionen entzieht sich jedoch der Einflußnahme der Bundesregierung. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008, Frage A 40) : Treffen Pressemeldungen zu, nicht einmal ein Drittel der Bevölkerung habe volles Vertrauen zur deutschen Justiz, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung — bejahendenfalls — oder für den Fall, daß ähnliche Erkenntnisse vorliegen — daraus, ist sie insbesondere der Auffassung, daß zu komplizierte Regelungen sowie Ausgestaltung und Handhabung des Verfahrensrechts zu oft in der Bevölkerung den Eindruck erwecken, man könne sich leichter seinen Pflichten entziehen als zu seinen Rechten kommen? Die von Ihnen genannten Pressemeldungen gehen auf eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zurück. Bei dieser Umfrage wurde rund 1 000 Personen die Frage gestellt: Einmal ganz allgemein gefragt: Kann man zur deutschen Justiz, also zu den Richtern und deutschen Gerichten, volles Vertrauen haben oder kein volles Vertrauen? Hierauf haben 32% der Befragten geantwortet, sie hätten volles Vertrauen, ebenfalls 32 %, sie hätten kein volles Vertrauen und 30% haben sich für die Antwort „teils, teils", entschieden, bei 6 % Unentschiedenen. Dies zum tatsächlichen Hintergrund der in der Anfrage erwähnten Pressemeldungen. Ich darf — um eine Vergleichszahl zu nennen — hinzufügen, daß eine inhaltsgleiche Umfrage im November 1964 lediglich bei 26 % der Befragten die Antwort „volles Vertrauen" ergeben hat; mit „kein volles Vertrauen" antworteten damals 28 % und mit „teils, teils" 30% der Befragten. 16 % konnten sich nicht entscheiden. Für die Beurteilung der Bedeutung dieser Ergebnisse erscheint mir auch ein Hinweis auf die Allgemeinheit der Fragestellung wichtig. Sie läßt schon dann kein uneingeschränkt positives Ergebnis mehr erwarten, wenn der Befragte irgendwelche — möglicherweise auch sachlich gar nicht zu begründende — Ressentiments gegen die Justiz hat. Unabhängig von der hier angesprochenen Umfrage betrachtet es die Bundesregierung als wichtiges Ziel ihrer rechtspolitischen Vorstellungen, das Vertrauen der Bürger in die Justiz zu stärken. Sie verfolgt dieses Ziel in dem von Ihnen angesprochenen zivilrechtlichen Bereich mit konkreten Vorhaben auf dem Gebiet des materiellen Rechts, des Verfahrensrechts und auch des Gerichtsverfassungsrechts. Ich nenne hier nur die in Angriff genommene Neuregelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Überlegungen zur Beseitigung der oft als „Rechtswegsperre" bezeichneten finanziellen Hindernisse für wirtschaftlich minderbemittelte Bevölkerungskreise bei der gerichtlichen Verfolgung ihrer Rechte, die Bemühungen, eine Verbesserung des außergerichtlichen Rechtsschutzes zu erreichen, und schließlich die Planungen im Hinblick auf einen effektiven, heutigen Erfordernissen entsprechenden Gerichtsaufbau. Ich bin — sicherlich in Übereinstimmung mit Ihnen — der Auffassung, daß unnötig komplizierte Regelungen, insbesondere auch des Verfahrensrechts, die Rechtsverfolgung erschweren. Derartige Erschwernisse sind nach Kräften zu vermeiden, was freilich zuerst eine Mahnung an den Gesetzgeber ist. In diesem Zusammenhang sei andererseits auch darauf hingewiesen, daß in der Rechtsfremdheit weiter Kreise der Bevölkerung ein sehr erheblicher 6450* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Grund für ein oft getrübtes Bild von der Justiz liegt. Hier müßten schon in den Schulen verstärkt Grundlagen geschaffen werden. Was die schließlich von Ihnen angesprochene Handhabung des Verfahrensrechts anbetrifft, kann seitens der Bundesregierung nur auf die Unabhängigkeit der Richter verwiesen werden, was selbstverständlich aber nicht ausschließt, bei Gesetzesänderungen Erfahrungen mit der gerichtlichen Praxis zu berücksichtigen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 41) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der am 21. März 1974 in der „Neue-Ruhr-Zeitung" veröffentlichten Umfrage des Wickert-Instituts in Tübingen ziehen, der zufolge 68 °/o der Befragten mit der Verbrechensbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland unzufrieden sind, und wird die Bundesregierung insbesondere nunmehr den Entwurf zur Änderung des Strafvollzugs einer Änderung im Sinne der Vorstellungen des Bundesrats unterziehen? Die Frage enthält zwei Aspekte: einen generellen zur Verbrechensbekämpfung und einen speziellen zum Strafvollzugsgesetz. Zunächst zu dem generellen Aspekt: Die Meinungsäußerungen zu der Umfrage des Instituts sind nicht uninteressant. Wegen der vagen Fragestellung haben sie allerdings nur einen begrenzten Aussagewert. Es läßt sich nicht feststellen, was im einzelnen und wen die Befragten haben kritisieren wollen. Die Verbrechensbekämpfung ist in der Bundesrepublik im Prinzip Sache der Länder; bei diesen liegt, von bedeutenden Staatsschutzsachen abgesehen, die Polizei- und Justizhoheit. Die Bundesregierung hat indes durch ihre entschiedene und gezielte Förderung des gemeinsam mit den Ländern erarbeiteten Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik deutlich gemacht, welch hohen Rang sie einer wirkungsvollen Verbrechensbekämpfung beimißt. Das 1973 geänderte Gesetz über die Einrichtung des Bundeskriminalamtes sieht vor, daß diese Dienststelle neben ihrer zentralen Hilfsfunktion für landespolizeiliche Arbeit von den Ländern unmittelbar für die repressive Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden kann. Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können die Länder das Polizeipotential des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung ihrer eigenen Polizeikräfte anfordern. Die Bundesregierung hat durch organisatorische und Haushaltsmaßnahmen sichergestellt, daß das Bundeskriminalamt und der Bundesgrenzschutz die ihnen übertragenen Aufgaben jederzeit erfüllen können. Das Haushaltsvolumen des Bundeskriminalamtes ist heute mit 123,9 Millionen DM nahezu sechsmal so groß wie im Jahre 1969. Nach Verabschiedung des Haushalts 1974 werden im Bundeskriminalamt 2 212 Stellen gegenüber 933 Stellen im Jahre 1969 zur Verfügung stehen. Zum Strafverfahrensrecht liegt dem Hohen Hause seit Beginn dieser Legislaturperiode der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vor. Der Entwurf will vor allem eine zügigere und dabei gründlichere Führung des Ermittlungsverfahrens ermöglichen. Damit können — ein wesentlicher Beitrag zur wirkungsvollen Verbrechensbekämpfung — die Strafverfahren insgesamt schneller abgeschlossen werden. Im Bundesministerium der Justiz wird zur Zeit ein Gesetzgebungsvorhaben vorbereitet, durch das eine umfassendere und wirksamere Strafverfolgung in Fällen der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ermöglicht werden soll. Die Bundesanwaltschaft soll auch auf diesem Gebiet des Staatsschutzes die Aufgabe einer zentralen Ermittlungsbehörde des Bundes erhalten. Die Bundesregierung wird mit diesem Entwurf zur weiteren Stärkung der Inneren Sicherheit beitragen. Zum zweiten Teil der Frage: Der Strafvollzug muß zur Verbrechensbekämpfung durch eine Verminderung der Rückfallkriminalität beitragen. Das kann der Strafvollzug nach Auffassung der Bundesregierung am wirksamsten, wenn er durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung in die Lage versetzt wird, dem einzelnen Gefangenen zu helfen, sich aus kriminellen Neigungen zu befreien. Dieser Auffassung hat der Bundesrat in § 2 Abs. 2 Satz 1 seines Änderungsvorschlages zu § 2 des Regierungsentwurfs zugestimmt. Die weitergehenden Vorschläge des Bundesrates, die darauf hinauslaufen, der kriminalitätsmindernden Behandlung Vorrang vor dem Schutz der Allgemeinheit einzuräumen und die im Strafvollzug anzuwendenden Behandlungsmethoden auf die Erlangung der Unrechts- und Schuldeinsicht einzuengen, lehnt die Bundesregierung ab. Der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten muß während des Vollzuges einer Freiheitsstrafe durch die sichere Unterbringung des Gefangenen gewährleistet werden. Unterbringung in einer offenen Anstalt, Urlaub aus der Haft und andere Lockerungen dürfen nach dem Regierungsentwurf deshalb nur angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, daß der Gefangene eine weitere Straftat begehen oder sich dem Vollzug durch Flucht entziehen wird. Der Regierungsentwurf trägt dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit hierdurch besser Rechnung als der Vorschlag des Bundesrates. Abweichend von dem Vorschlag des Bundesrates ist die Bundesregierung weiter der Auffassung, daß die im Strafvollzug anzuwendenden Behandlungsmethoden nicht unnötig auf die Erlangung der Unrechts- und Schuldeinsicht eingeengt werden dürfen. Der Regierungsentwurf läßt durchaus die Möglichkeit offen, die Gewinnung von Unrechtseinsicht zum Ziel der Behandlung zu machen, wenn dies im Einzelfall Erfolg verspricht. Die Vollzugsbehörden sollen aber nicht gezwungen sein, in dieser Weise behandeln zu müssen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25, April 1974 6451* Sofern das Ergebnis der Meinungsumfrage durch den Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes überhaupt mitbeeinflußt ist, kann es nur darauf zurückzuführen sein, daß die Vorstellungen der Bundesregierung über einen wirksamen Strafvollzug nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Jahn vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (Drucksache 7/2008 Frage A 42) : Kann die Bundesregierung dartun, welche konkreten Straftaten auf Grund der tschechoslowakischen Strafgesetzgebung nadi dem Brief der tschechoslowakischen Regierung zu Fragen der Strafverfolgung noch einer Verfolgung durch die tschechoslowakischen Behörden unterliegen? Zur Bedeutung des einseitigen tschechoslowakischen Briefs über Fragen der Strafverfolgung sind in der Denkschrift zu dem Vertrag schon die erforderlichen Ausführungen gemacht worden. Die komplizierten Zusammenhänge des tschechoslowakischen Rechts jetzt im einzelnen darzulegen, würde den Rahmen dieses Schreibens sprengen, zumal dazu demnächst im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages Gelegenheit zu eingehender Erörterung besteht. Ihre Frage ist im Ergebnis dahin zu beantworten, daß hier praktisch zwei Straftatbestände in Betracht kommen: Nämlich der Tatbestand des Mordes gemäß § 219 des tschechoslowakischen Strafgesetzbuchs und der Fall der Herbeiführung einer Gemeingefahr mit Todesfolge gemäß § i79 Absatz 3 des tschechoslowakischen Strafgesetzbuchs. In dieser Weise ist auch bei den Vertragsverhandlungen von seiten der tschechoslowakischen Delegation die praktische Tragweite der Aussage des Briefes über die Nichtverjährbarkeit bestimmter Taten erläutert worden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 53) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit die Rechtsform „bergrechtliche Gewerkschaft" im Aktienrecht abzuschaffen, die den heute gültigen Ansichten über Transparenz der Führungsstrukturen insofern diametral entgegensteht, als zum einen selbst bei umsatz- und belegschaftsstarken Unternehmen kaum Möglichkeiten einer Mitsprache weder der Arbeitnehmer noch der Kuxeninhaber bestehen, und zum anderen auch der Erwerb von Beteiligungen oder sogar Tochterfirmen in recht undurchsichtiger Weise möglich zu sein scheint? Das Recht der bergrechtlichen Gewerkschaft ist nicht im Aktienrecht, sondern in den Berggesetzen der Länder geregelt. Die Bundesregierung beabsichtigt aber, mit dem Entwurf eines Bundesberggesetzes das Bergrecht in der Bundesrepublik erstmals zu vereinheitlichen und neu zu ordnen. Im Rahmen dieses Reformvorhabens ist u. a. auch die Abschaffung der bergrechtlichen Gewerkschaft als besonderer Rechtsform des Gesellschaftsrechts vorgesehen. Den bestehenden Gewerkschaften wird dabei allerdings eine angemessene Übergangszeit für die erforderlichen Umwandlungs- oder Auflösungsmaßnahmen einzuräumen sein. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 58) : Wird die Bundesregierung zur vollen Ausnutzung der technischen Möglichkeiten für die Entwicklung leiserer Fluggeräte das Projekt Europlane weiterführen? Das von Ihnen erwähnte Projekt „EUROPLANE" hat bisher keine Förderungsmittel vom Bund erhalten. Die Planungen der Industrie in den beteiligten europäischen Ländern zu „EUROPLANE" sind derzeit so wenig konkretisiert, daß für Überlegungen der Bundesregierung über eine eventuelle Förderung die Grundlage fehlt. Im übrigen leistet die Bundesregierung bereits durch finanzielle Unterstützung für den europäischen Airbus A 300, der sich durch einen erfreulich niedrigen Lärmpegel beim Betrieb auszeichnet, u. a. auch einen Beitrag zum Umweltschutz. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 59): Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. April 1974 zu, nach Aussage des türkischen Außenministers erwäge der Schah des Iran für den Pipelinetransport iranischen Erdgases nach Deutschland zwei Trassenführungen durch die Türkei, und wie vereinbart die Bundesregierung dies — bejahendenfalls — mit ihren Äußerungen, es käme ein Transport durch sowjetisches Gebiet in Frage? Die Meldung der FAZ ist unvollständig. Nach den Vorstellungen des Iran sollen etwa ein Viertel des Erdgases über die UdSSR, drei Viertel über die Türkei nach Westeuropa transportiert werden. Beide Projekte schließen sich nicht gegenseitig aus. Hinsichtlich des Transportweges über die UdSSR hat sich der Iran bereit erklärt, die für die Bundesrepublik vorgesehenen Mengen bereitzustellen. Auch die Sowjetunion steht dem Projekt positiv gegenüber, so daß konkrete Verhandlungen über die Transportbedingungen demnächst beginnen können. 6452* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Das Projekt eines Transportes über die Türkei wird unter der Federführung der italienischen Staatsgesellschaft ENI von einem Konsortium betrieben, dem außerdem die Gaz de France und die Ruhrgas AG zu gleichen Teilen angehören. Verhandlungen zwischen den beteiligten Regierungen und Unternehmen sollen in Kürze aufgenommen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 71) : Sind dem Bundeskartellamt von seiten der Bundesregierung zu dem neuesten Vorgehen gegen Mineralölkonzerne offizielle oder inoffizielle, schriftliche oder mündliche Anregungen, Hinweise oder Empfehlungen gegeben worden, und, wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt? Nein, Herr Kollege, Anregungen, Hinweise oder Empfehlungen, die -- wie Ihre Frage möglicherweise unterstellt — direkt oder indirekt den Charakter einer Weisung gehabt hätten, sind nicht gegeben worden. Natürlich stehen die Beamten der dafür zuständigen Wettbewerbsreferate des Bundesministeriums für Wirtschaft -- wie sonst auch — laufend in informellem Kontakt mit ihren Kollegen im Kartellamt. Das ist — wie ich meine — ihre Pflicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 79 und 80) : Stimmt es, daß die in dem am 23./24. Februar 1974 im Bonner Generalanzeiger unter der Überschrift „Der Bund rief und einige Reservisten kamen auch" aufgezeigten Mängel im Zusammenhang mit einer Mobilmachungsübung einer Kompanie des Territorialheeres zutreffen? Inwieweit sind die in dem vorgenannten Artikel aufgezeigten Mängel symptomatisch für den gesamten Bereich der Streitkräfte, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um insbesondere die Einberufung von Führungs- und Funktionspersonal der Geräteeinheiten bei Übungen durchzusetzen und eine ATNgerechte Mob-Einplanung dieser Reservisten zu gewährleisten? Zu Frage A 79: Die Angaben in dem von Ihnen zitierten Artikel treffen zum Teil zu. Richtig ist, daß die Präsenz der übenden Reservisten, vor allem die der Offiziere nicht befriedigend war. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, — und darauf muß ich ausdrücklich hinweisen —, daß von der gesamten Zahl der zur Übung einberufenen Reservisten 7 Offiziere 20 Unteroffiziere und 40 Mannschaften aufgrund des Wehrpflichtgesetzes vom Kreiswehrersatzamt zurückgestellt wurden. Die übrigen Reservisten folgten ihrer Einberufung ohne Ausnahme. Zu den in dem Artikel genannten materiellen Mängeln muß ich feststellen: — Die Kraftfahrzeuge wurden vor der Übung auf Betriebs- und Verkehrssicherheit überprüft; die Funkgeräte auf ihre Funktionsfähigkeit. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. — Das Geschäftszimmer wurde mit einem Büroartikelsatz und mit Büroverbrauchsmaterial vollständig ausgestattet. Die Schreibmaschine war zwar ein altes Modell, aber funktionsfähig. Die Benutzung einer unaufgefordert mitgebrachten eigenen Maschine durch einen Reservisten war freiwillig. - Beförderungsurkunden wurden in keinem Fall auf Rückseiten von Geländekarten geschrieben. Zu Frage A 80: Ich erwähnte bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage die Zurückstellung nach dem Wehrpflichtgesetz. Hierdurch und auch durch die starke Fluktuation der Reservisten werden Wehrübungen naturgemäß beeinflußt. Sie können jedoch versichert sein, daß die Truppe und die Wehrersatzbehörden ständig bemüht sind, den Belangen des einzelnen als auch den Anforderungen der Truppe bei Wehrübungen gerecht zu werden. Hierzu gehört auch eine ATN-gerechte Mob-Einplanung. Grenzen werden diesen Bemühungen jedoch immer dort gesetzt sein, wo dem Bedarf der Truppe — auch im vertretbaren überörtlichen Ausgleich — kein entsprechendes Aufkommen an Reservisten gegenübersteht. . Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 81) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der Harmonisierung der EG-Vorschriften mit der Begründung der Natoeinheitlichkeit die Verstärkung der Anhängerkupplungen von 40 mm auf 50 mm Innendurchmesser vorgeschrieben wurde, daß aber gleichzeitig vor ca. 11/2 Jahren im Rahmen einer technischen Anweisung bei der deutschen Bundeswehr die Umrüstung der Anhängevorrichtungen von bisher 50 mm-Nato-Norm auf 40 mm gewerhliche Norm angeordnet wurde, und gedenkt sie eine Änderung vorzunehmen? Lassen Sie mich mit dem 2. Teil Ihrer Frage beginnen. Es trifft zu, daß etwa im Jahre 1970 die 2-RadAnhänger (1,5 Tonnen) der Bundeswehr umgerüstet wurden, um ihre Verwendung auch im zivilen Bereich zu ermöglichen. Diese Umrüstung bezog sich jedoch nicht nur auf die Anhängerkupplung. Dem Bundesministerium der Verteidigung, --- und damit komme ich zum 1. Teil Ihrer Frage —, ist nicht bekannt, daß aufgrund der Harmonisierung der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6453* EG-Vorschriften eine Verstärkung der Anhängerkupplungen vorgeschrieben wurde. Ich kann aus meiner Kenntnis hier und heute nur sagen, daß die Bundeswehr keine Änderung beabsichtigt. Lassen Sie mich bitte noch folgendes sagen. Anhängerkupplungen bestehen ja wohl — grob gesagt — aus Haken und Osen. Der Begriff „Haken und Ösen" ist mir natürlich bekannt, wobei ich jetzt nicht nur als Parlamentarier spreche. Ich habe hier vor mir Zeichnungen über die NATO-Ausführung der Kupplungsöse; ich habe mich auch vertraut gemacht mit den zivilen Vorschriften über die Abmessungen der Kupplungsstücke für Anhängevorrichtungen für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland, für den grenzüberschreitenden Verkehr und für die Europa-Ausführung. Ich gebe zu, es hat mich Mühe gekostet. Trotz meiner jetzt sicherlich „profunden" Sachkenntnis mag ich bei meiner Antwort jedoch etwas übersehen haben. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir, sofern diese Auskunft nicht Ihrem Erkenntnisstand entspricht, Ihre Unterlagen zur Verfügung stellen würden. Die Angelegenheit wird dann von den zuständigen Referaten des Bundesministeriums der Verteidigung noch einmal überprüft, ich werde Ihnen dann einen entsprechenden Brief schreiben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem von dein Medizin-Journalisten Kurt Blüchel in seinem dieser Tage bei Bertelsmann erschienenen Buch „Die weißen Magier" aufgestellten Behauptungen, wonach in der Bundesrepublik Deutschland Patienten im Zusammenspiel von Ärzten und Arzneimittelindustrie als „Versuchskaninchen" bei der Erprobung von Medikamenten verwendet werden sollen, und trifft insbesondere die in der „Abendzeitung" vom 2. April 1974 in diesem Zusammenhang gemachte Mitteilung zu, wonach ausländische Medikamentenhersteller die Arzneimittel — die im eigenen Land nicht verkauft werden können, weil die strengeren Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllt waren -- in der „Versuchsklinik" Bundesrepublik Deutschland registrieren lassen? Die Behauptung, daß in der Bundesrepublik Deutschland Patienten im Zusammenspiel von Ärzten und Arzneimittelindustrie als „Versuchskaninchen" bei der Erprobung von Medikamenten verwendet werden sollen, ist sachlich falsch. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat im Juni 1971 die Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln veröffentlicht. Darin werden u. a. auch die Erfordernisse der klinischen Erprobung von neuen Arzneimitteln für die Bundesrepublik Deutschland eindeutig beschrieben. So heißt es im 2. Teil dieser Richtlinie: „Diesen Untersuchungen haben ausreichende pharmakologische und toxikologische Versuche nach Maßgabe des 1. Teils dieser Richtlinie voranzugehen. Der Hersteller hat dem Kliniker die Unterlagen über diese Versuche zur Verfügung zu stellen. Der Kliniker muß sich vor der Anwendung des Arzneimittels am Menschen über die gewonnenen Ergebnisse unter Berücksichtigung möglicher Indikationen und Kontraindikationen von einem Spezialisten in Pharmakologie oder einem Spezialisten des dem neuen Arzneimittel entsprechenden Fachgebietes ausführlich und vollständig unterrichten lassen, um das Risiko für den Menschen beurteilen zu können." Die hier zitierten Prüfungsvorschriften sollen die unsachgemäße Anwendung neu zu prüfender Arzneimittel am Patienten verhindern. Zusammen mit ihnen wurde die Deklaration von Helsinki bekanntgegeben, in der die Prinzipien beschrieben sind, nach denen klinische Forschungen durchgeführt werden sollen. Die Bezeichnung der Patienten in der Bundesrepublik Deutschland als „Versuchskaninchen" halte ich daher nicht für gerechtfertigt. Zu der Mitteilung in der „Abendzeitung", daß Arzneimittel, die in einem anderen Land nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, weil dort strengere Sicherheitsbestimmungen bestehen als in der Bundesrepublik Deutschland, möchte ich feststellen, daß sie, sofern es sich um neue Stoffe mit in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit handelt, auch in der Bundesrepublik Deutschland erst nach eingehender tierexperimenteller und klinischer Prüfung beim Bundesgesundheitsamt registriert werden. Das gilt auch für Arzneimittel-Kombinationen aus bekannten Stoffen, wenn die Wirksamkeit dieser Kombinationen nicht bekannt oder vorhersehbar ist. Die von mir bereits zitierte Richtlinie über die Prüfung von Arzneimitteln, die hier Anwendung findet, stimmt in den wesentlichen Punkten mit den Bestimmungen anderer Länder überein. Abschließend möchte ich betonen, daß die Registrierung eines neuen Arzneimittels, das im Hinblick aus mögliche schädliche Wirkungen den derzeitigen Anforderungen der medizinischen Wissenschaft nicht entspricht, beim Bundesgesundheitsamt ausgeschlossen ist. Jede zur Registrierung neu angemeldete Arzneispezialität wird von medizinischen und pharmazeutischen Sachverständigen des Bundesgesundheitsamtes im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit beurteilt, ehe ihre Registrierung erfolgt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 83) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Deutsche Herzzentrum in München deutlich zeigt, „daß die moderne Medizin keineswegs die heute meist üblichen geradezu verschwenderischen Prachtbauten erfordert" und eine derartige Einrichtung auch in anderen Bundesländern erwünscht ist, und welche konkreten Planungen und Überlegungen werden in den anderen Bundesländern in dieser Hinsicht angestellt? 6454* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Die Bundesregierung begrüßt die Erstellung des Deutschen Herzzentrums in München, das den Mangel an Behandlungsstätten für Herzkranke in der Bundesrepublik mindert. In der schriftlichen Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Haack (vgl. BT-Drucksache VI/ 1129, Frage Nr. 135) vom 11. September 1970 hatte der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bereits darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung nur sehr begrenzte Möglichkeiten einer Einflußnahme auf die Schaffung und die Erweiterung leistungsfähiger Herzzentren hat, da für die Einrichtung und Unterhaltung von Operationszentren die Länder zuständig sind. Dennoch hat sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder seit Mitte der 60er Jahre für gemeinsame Anstrengungen der Länder zugunsten operationsbedürftiger Herzkranker in der Bundesrepublik eingesetzt. Die Gesundheitsministerkonferenz hat auf ihrer 29. Sitzung am 17. und 18. Mai 1972 in Berlin in einer Entschließung zur Einrichtung von Zentren für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie festgestellt, daß Einrichtungen mit gemeinsamen Einheiten für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie sinnvoll seien. Zu ihren Aufgaben gehöre die operative Versorgung der Bevölkerung mit der prä-, intra- und postoperativen Betreuung einschließlich der notwendigen diagnostischen Eingriffe, die Weiterbildung des wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals sowie Forschung und Lehre. Im Hinblick auf andere mögliche Auffassungen weist die Gesundheitsministerkonferenz darauf hin, daß auf von dieser Konzeption abweichende Modellversuche nicht verzichtet werden sollte. Die Versorgung der Bevölkerung erfordere für drei Millionen Einwohner je eine Abteilung für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie. Damit sei in der Bundesrepublik Deutschland der Ausbau von etwa 20 Abteilungen anzustreben. Im Vordergrund des notwendigen Ausbaus von herzchirurgischen Abteilungen stehe neben dem räumlichen und apparativen Problem vor allem das Personal-Problem., Die Gesundheitsministerkonferenz wird in ihrer 33. Sitzung am 16./17. Mai 1974 in Berlin erneut über die Einrichtung von Herzoperationszentren beraten. Bei diesen Beratungen wird auch das Beispiel des Deutschen Herzzentrums in München in die Erörterung einbezogen werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/2008 Frage A 84) : Wieviel Auslandsfahrten von Jugendgruppen werden im Jahr 1974 über die Deutsche Sportjugend finanziell unterstützt, und welche Bundesmittel wären erforderlich, um alle Anträge berücksichtigen zu können? Die Deutsche Sportjugend hat für das Haushaltsjahr 1974 (25. Bundesjugendplan) einen Sammelantrag zur Förderung internationaler Jugendgruppenbegegnungen in Höhe von 4 151 384,— DM vorgelegt. Dieser Antrag umfaßt 317 in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag von 1 531 351,— DM und 733 im Ausland vorgesehene Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag von 2 620 033,— DM. Der für die Deutsche Sportjugend in diesem Haushaltsjahr zur Förderung internationaler Jugendgruppenbegegnungen im Rahmen der vorhandenen Bundesjugendplan-Mitteln vorgesehene Förderungsbetrag beläuft sich, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltes durch den Deutschen Bundestag, auf 1 700 000,— DM. Die Deutsche Sportjugend wird, wie in den früheren Jahren, die ihr vorliegenden Einzelanträge entsprechend den Richtlinien des Bundesjugendplanes überprüfen und die Entscheidungen im Rahmen der genannten Förderungssumme selbst treffen. Seit Jahren melden sowohl die Deutsche Sportjugend als auch die anderen zentralen Jugendorganisationen einen höheren Bedarf an Förderungsmitteln an, als im Bundesjugendplan zur Verfügung stehen; jedoch wird es sich leider nicht erreichen lassen, daß die beantragten Summen und die durch die Bewilligung des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehenden Mittel deckungsgleich sein werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 85) : Wieviel Fälle der Einreiseverweigerung in die DDR sind der Bundesregierung mit der Begründung „Bezugnehmend auf den von Ihnen gestellten Antrag für einen Tagesaufenthalt aus touristischen Gründen in den in der Anordnung vom 17. Oktober 1972 über Einreisen von Bürgern der BRD in die DDR festgelegten Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik wird mitgeteilt, daß diesem nicht entsprochen werden kann, da die Antragstellung nicht den Festlegungen der vorstehenden Rechtsvorschrift entspricht" bekanntgeworden, und was ist unter den Festlegungen der angesprochenen Rechtsvorschrift zu verstehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland gestellte Reiseanträge zu Tagesaufenthalten in grenznahen Kreisen der DDR mit der in Ihrer Anfrage angeführten Begründung von den DDR-Behörden abgelehnt worden sind. Alle Erkenntnisse der Bundesregierung hierzu beruhen auf Einzelschreiben von Bürgern, die sich hin und wieder mit Eingaben oder Beschwerden über Schwierigkeiten im grenznahen Verkehr an die Bundesregierung gewandt haben. Dabei teilten die Einsender oft nicht mit, ob und gegebenenfalls welche Gründe von den DDR-Behörden für eine Ablehnung eines Reiseantrages gegeben wurden. Bei einer Gesamtzahl von 238 300 Reisenden in grenznahe Kreise der DDR von der Einführung des grenznahen Reiseverkehrs im Juli Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6455* 1973 bis einschließlich März 1974 gab es bisher nur die geringe Zahl von weniger als 50 derartigen Beschwerden. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so sind in der Anordnung der DDR vom 17. Oktober 1972 in der Fassung vom 14. Juni 1973 die Einzelheiten der Voraussetzungen und der Durchführung von Reisen zu Tagesaufenthalten in grenznahe Kreise der DDR geregelt. Diese Bestimmungen sind in dem von meinem Hause in großer Zahl verbreiteten Merkblatt über „Reisen in die DDR mit Tagesaufenthalten im grenznahen Bereich usw." auf den Seiten 33-36 abgedruckt. Reiseanträge entsprechen diesen Bestimmungen häufig deshalb nicht, weil die Anträge nicht in doppelter Form oder nicht vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 88 und 89) : Welche Entwicklung hat die Zahl der Besucher an der Zonengrenze (getrennt nach Deutschen und Ausländern) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in den letzten fünf Jahren genommen? Wie hoch sind in den letzten fünf Jahren die von Bund und Ländern gewährten Zuschüsse für Besucher an die Zonengrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gewesen (getrennt nach Deutschen und Ausländern)? Zu Frage A 88: Die Zahl der Besucher an der Grenze zur DDR hat in den letzten Jahren insgesamt gesehen zugenommen; lediglich in den beiden letzten Jahren war eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Die Begründung liegt für das Jahr 1972 in der verspäteten Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, mit der Folge, daß bei Zusagen für die Förderung der Anträge nur zurückhaltend reagiert werden konnte. Der Rückgang im Jahr 1973 lag in der konjunkturpolitisch notwendigen restriktiven Freigabe der Mittel durch den Bundesminister der Finanzen begründet; die für den letzten Monate freigegebenen Mittel konnten nicht mehr voll für die Förderung eingesetzt werden. Insgesamt haben von 1969 bis zum Jahresende 1973 mehr als 250 000 Besucher die Informationsstellen im Grenzbereich zur DDR besucht. Auf die Aufschlüsselung dieser Zahl auf Deutsche und Ausländer darf ich bei der Beantwortung Ihrer 2. Frage eingehen. In diesem Zusammenhang darf ich anmerken, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ab 1. 1. 1972 im Einvernehmen mit allen Bundesländern gemeinsam praktizierte Verwaltungsvorschriften an die Stelle der früheren unterschiedlichen Förderungsbestimmungen gesetzt hat, so daß seit diesem Termin eine einheitliche Förderung für Jugendliche (bis zu 25 Jahren) und Erwachsene wie auch für ausländische Besucher gewährleistet ist. Weiter ist hervorzuheben, daß die Bundesländer auf Initiative des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen Eigenbeträge in ihre Landeshaushalte eingesetzt haben. Zu Frage A 89: Insgesamt sind vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen nachfolgende Beträge für den genannten Zweck verausgabt worden: Erwachsene 1969: 712 Gruppen 43 087 Personen 535 863,— DM 1970: 1079 Gruppen 66 708 Personen 752 493,— DM 1971: 1200 Gruppen 65 414 Personen 949 387,— DM 1972: 570 Gruppen 33 378 Personen 486 454,— DM 1973: 491 Gruppen 30 077 Personen 409 485,— DM Jugendliche 1972: 413 Gruppen 14 844 Personen 212 787,— DM 1973: Genaue Zahlen liegen von den Ländern noch nicht vor, es dürfte sich aber um rd. 15 000 Besucher handeln. 298 330,— DM Ausländergruppen sind von meinem Hause in der Hauptsache im Bereich des Landes Niedersachsen — wie folgt — gefördert worden: 1970: 47 Gruppen mit 1 432 Ausländern 1971: 61 Gruppen mit 1 846 Ausländern 1972: 82 Gruppen mit 3 019 Ausländern 1973: 93 Gruppen mit 3 085 Ausländern Von den Ländern wurden seit 1972 insgesamt rd. 150 000,— DM eingesetzt. Das Jahr 1974 zeigt eine erfreuliche Steigerung der Förderungsanträge, deren positive Behandlung dadurch gewährleistet ist, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen vom Bundesminister der Finanzen bereits kurz nach Jahresbeginn eine 95%ige Freigabe des Haushaltsansatzes in Höhe von rd. 800 000,— DM erreichen konnte. Inwieweit das AA, das BPA bzw. InterNationes Grenzreisen zur Information von Ausländern durchgeführt haben, ist mir nicht bekannt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiher Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 90) : Welche Forschungsvorhaben zur Urangewinnung aus Meerwasser fördert zur Zeit die Bundesregierung, und ist sie bereit, in einem koordinierten Forschungsprogramm die Urangewinnung aus Meerwasser systematisch vorwärtszutreiben? Mit den Fragen der Urangewinnung aus Meerwasser haben sich in der BRD bisher im wesentli- 6456* Deutscher Bundestag — 7, Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 chen die Bundesanstalt für Bodenforschung, die Kernforschungsanlage Jülich und die Fa. Krupp in Essen befaßt. Die Untersuchungen bei der Fa. Krupp ergaben jedoch, daß mit einer wirtschaftlichen Gewinnung von Uran aus Meerwasser hei den heutigen Uranpreisen und der zu erwartenden Preisentwicklung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann. Eine Vertiefung der begonnenen Untersuchungen in Zusammenarbeit mit anderen auf diesem Gebiet tätigen Ländern wird angestrebt. Erste Kontakte mit der UKAEA (United Kingdom Atomic Energy Authority) wurden aufgenommen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/2008 Fragen A 91 und 92) : Ist die Bundesregierung bereit, Nachtpostflüge einzustellen und die Beförderung von Postsendungen wieder der Deutschen Bundesbahn zu übertragen, um sowohl die Nachtruhe der Menschen im Einzugsbereich von Flughäfen zu schützen als anch zu einer Rentabilitätsverbesserung der Deutschen Bundespost beizutragen? Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall, daß eine sofortige Einstellung der Nachtpostflüge nicht durchführbar ist, dahin gehend auf die Deutsche Lufthansa einzuwirken, daß die von der Bundeswehr zum Verkauf vorgesehenen geräuscharmen Transportflugzeuge vom Typ Transall für diesen Dienst eingesetzt werden? Die Deutsche Bundespost hat wiederholt ihre Bemühungen hervorgehoben, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs mit dazu beizutragen, die Lärmbelästigung der Bevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Frage nach der Zukunft des Nachtluftpostnetzes wird also nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes beurteilt. Hier ist zu beachten, daß die Luftverkehrsgesellschaften bestrebt sind, Flugzeuge mit leisen Triebwerken einzusetzen und geräuschärmere Start- und Landeverfahren zu entwickeln. Um diese Entwicklung zu fördern, hat der Bundesminister für Verkehr in seinem Erlaß vom 29. März 1973 an die zuständigen Länderbehörden bekanntlich gefordert, die Nachtflugbeschränkungen für Flugzeuge mit geräuscharmen Triebwerken zu lockern. Darüber hinaus soll die Deutsche Bundespost nach einer Entscheidung des Bundeskabinetts verstärkt rationalisieren. Sie soll dabei auch die Struktur ihrer Dienstleistungen den heutigen Erfordernissen und Möglichkeiten anpassen. Dabei spielt die grundsätzliche Frage der Betriebsorganisation im Briefdienst sowie die Rentabilität der auch weiterhin eingesetzten Briefverteilanlagen eine entscheidende Rolle. In diesem Zusammenhang wird selbstverständlich auch die Frage untersucht werden, ob es volkswirtschaftlich noch sinnvoll ist, einen Teil der innerhalb der Bundesrepublik zu befördernden Briefpost über das Nachtluftpostnetz zu befördern. Die Deutsche Bundespost kann auf die Flottenpolitik der Deutschen Lufthansa nicht direkt einwirken. Für den Nachtluftpostdienst werden die Maschinen, die tagsüber auf den Liniendiensten der Deutschen Lufthansa verkehren, eingesetzt. Die im Nachtluftpostdienst verwendeten Flugzeuge vom Typ Boeing 737 sind nach den Lärmmessungen einer vom Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik berufenen Experten-Kommission geräuschärmer als andere Flugzeuge. Mit der Deutschen Lufthansa werden jedoch z. Z. Verhandlungen über die Möglichkeiten weiterer Fluglärmminderungen und des Einsatzes von Flugzeugen mit geräuscharmen Triebwerken geführt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 93) : Treffen Pressemeldungen zu, demzufolge die Deutsche Bundespost den Sprechverkehr der Beschäftigten im Fcrnsprechauskunfts- und Telegrammaufnahmedienst ohne vorherige Ankündigung zeitweise mitschneidet und dabei auch private Gespräche der Postbediensteten und Telefonate der Fernsprechteilnehmer mithört, und wenn ja, auf welche rechtliche Grundlage stützt sich dieses Verfahren, und was bedeutet die Aussage eines Sprechers des Bundespostministeriums, daß damit „Unterlagen für die Abwehr ungerechtfertigter Vorwürfe von Postkunden gegen die Bediensteten beschafft werden sollen"? Bei der Deutschen Bundespost gibt es Dienststellen, deren Tätigkeit sich überwiegend als fernmündlicher Dialog mit dem Postkunden abwickelt. Bei solchen Dienststellen werden vorher nicht angekündigte Prüfungen des Dienstbetriebs durchgeführt, in denen der Gesprächsverkehr beobachtet wird. Der Bundespostminister hat eine Überprüfung des gegenwärtig üblichen Beobachtungsverfahrens angeordnet. In Gesprächen mit den Gewerkschaften und der Personalvertretung wurde inzwischen eine Änderung dieses Verfahrens vorbereitet. Private Gespräche von Postbediensteten werden nicht vorn Arbeitsplatz aus geführt. Dafür stehen Fernsprecher bereit, auf die sich die erwähnten Prüfungen selbstverständlich nicht erstrecken. Aus rechtlicher Sicht ist es niemals zweifelhaft gewesen, daß das Fernmeldegeheimnis der Durchführung betriebsbedingter Maßnahmen nicht entgegensteht. Die Aussage des Pressesprechers des Bundespostministeriums bezog sich darauf, daß durch Betriebsbeobachtungen auch ungerechtfertigte Vorwürfe von Postkunden widerlegt werden können. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6457* Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/2008 Fragen A 94 und 95) : Aus welchen Grunde hält die Deutsche Bundespost am monatlichen Abrechnungsmodus für die Telefongebühren fest? Ist die Bundesregierung bereit, die Erfahrungen der Kommunalverwaltungen und der Versorgungsunternehmen mit längeren Abrechnungszeiträumen im Hinblick auf eine entsprechende Handhabung bei der Abrechnung der Telefongebühren zu überprüfen? Die Deutsche Bundespost hat wiederholt die Frage der Erstellung einer zweimonatlichen Fernmelderechnung geprüft. Im Vordergrund steht dabei das Problem der Erfassung der Gebühreneinheiten im Orts- und Selbstwählferndienst. Die teilweise noch vorhandenen vierstelligen Gebührenzähler in den Ortsvermittlungsstellen sind nicht geeignet, die in einem Zeitraum von zwei Monaten aufkommenden Gebühreneinheiten aufzunehmen. Auch die Probleme bei der Einführung eines neuen Abrechnungsverfahrens mit tiefgreifenden betrieblichen Änderungen und die eines monatlichen pauschalen Abschlags auf die Fernmeldegebühren müssen — unter Wahrung der Belange des Kunden — geklärt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 96) : Aus welchem Grunde laufen Massendrucksachen bei der Deutschen Bundespost so unbestimmbar lange, daß der Versand von Terminpost bei dieser Versendungsart gewagt ist? Massendrucksachen laufen nicht unbestimmbar lange. Die Postämter sind vielmehr angewiesen, die Bearbeitung und Beförderung dieser Sendungen danach auszurichten, daß sie — für Orte innnerhalb des eigenen Leitraums — bestimmt durch die ersten beiden Ziffern der Postleitzahl und der unmittelbar benachbarten Leiträume innerhalb von 2 Tagen zur Zustellung vorliegen und — für andere Leiträume innerhalb von 5 Tagen zur Zustellung vorliegen. In diesen Zeitraum fallende Sonn- und Feiertage verlängern diese Laufzeiten entsprechend. Massendrucksachen werden aus der Briefbeförderung ferngehalten und aus Kostengründen in einem weniger aufwendigen Verfahren als diese bearbeitet. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 97) : Ist es nach der Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, die durch amtlich durchgeführte Schallmessungen bereits festgestellten extremen Lärmbeeinträchtigungen, die Fernsprechteilnehmer in unmittelbarster Nähe von Militärflugplätzen erdulden müssen, dadurch auszugleichen, daß ihnen ein Nachlaß auf verbrauchte Gebühreneinheiten gewährt wird, nachdem sie erwiesenermaßen oft über längere Zeit hinweg bei dem dröhnenden Start- und Landeflug Telefongespräche unterbrechen und so nicht von ihnen zu vertretende finanzielle Nachteile seit Jahren bereits hinnehmen müssen? Die Behinderungen im Fernsprechverkehr durch die teilweise extremen Lärmbelästigungen des Flugverkehrs in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen ist ein Problem, das sich nicht durch gebührenvergünstigende Maßnahmen der Deutschen Bundespost lösen läßt. Es ist vielmehr eine Frage des Umweltschutzes, der den gesamten Lebensbereich der Betroffenen berührt. Diesem Ziel dient das Fluglärmschutzgesetz, das vom Deutschen Bundestag in der letzten Legislaturperiode verabschiedet wurde. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 23. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 102) : Wie erklärt die Bundesregierung den Unterschied zwischen den Angaben zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien im Jahr 1972 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von CSU-Abgeordneten und den Angaben des Presse-und Informationsamts der Bundesregierung (Frankfurter Rundschau vom 14. März 1974) ? Die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien im Jahre 1972 belaufen sich nach der Antwort der Bundesregierung vom 28. 1. 1974 auf eine Kleine Anfrage der Opposition auf rd. 15,2 Millionen DM. Der Unterschied zu den in der „Frankfurter Rundschau" vom 14. 3. 1974 zitierten „mehr als 35 Millionen" beruht wohl darauf, daß in diesem Betrag außer den Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit der Ressorts zusätzlich noch enthalten sind: a) Mittel für den nachgeordneten Bereich einiger Ressorts (ca. 15,7 Millionen DM) und b) die Mittel für die verteidigungspolitische Öffentlichkeitsarbeit, die aus dem Einzelplan 04 vom Presse- und Informationsamt finanziert und gemeinsam mit dem Bundesminister der Verteidigung verwaltet werden (ca. 4,4 Millionen DM). Dieser Betrag ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage in den Mitteln des Presse- und Informationsamtes enthalten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf 6458* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 108) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die bulgarische Forderung zu unterstützen, von der Europäischen Gemeinschaft die allgemeinen Präferenzen eines Entwicklungslands eingeräumt zu bekommen, und wie will die Bundesregierung im Fall einer solchen Zusage seitens der Europäischen Gemeinschaft bulgarischen Wünschen nach deutscher Kapitalhilfe begegnen, denen mit dem Anspruch, die gleiche Behandlung wie Jugoslawien zu erfahren, Nachdruck verliehen wird? Die Bundesregierung steht einem bulgarischen Wunsch auf Einräumung von EG-Präferenzen für Entwicklungsländer positiv gegenüber. Falls die Regierung von Bulgarien bei den Europäischen Gemeinschaften einen entsprechenden Antrag stellt, werden wir ihn bei der Behandlung in den Gremien der Europäischen Gemeinschaften unterstützen. Eine Einbeziehung Bulgariens in den Kreis der Länder, denen die EG die allgemeinen Handelspräferenzen einräumt, würde — ebenso wie im Falle von Rumänien — keine Anerkennung Bulgariens als Entwicklungsland und seine Aufnahme in die Entwicklungsländerliste der OECD bedeuten. Angesichts der Bestrebungen der OECD, diese Liste zu reduzieren, sie jedenfalls nicht weiter auszuweiten, könnte mit einer etwaigen Aufnahme Bulgariens in sie auch nicht gerechnet werden. Die Gewährung zinsgünstiger Kapitalhilfekredite durch uns kann daher nicht in Frage kommen. Jugoslawien, das Sie zum Vergleich heranziehen, befindet sich dagegen auf der OECD-Entwicklungsländerliste; der Fall liegt also eindeutig anders. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 109) : Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um den Deutschen in der Sowjetunion zur Ausreise zu verhelfen, die jetzt in den Hungerstreik getreten sind, nachdem ihr von der deutschen Botschaft angeratenes Verlassen des Botschaftsgebäudes eine Freiheitsstrafe und weitere strafrechtliche Maßnahmen zur Folge hatte, und hat die Bundesregierung die sowjetische Regierung darauf hingewiesen, daß derartige grund- und menschenrechtswidrige Maßnahmen ein Hindernis für jede Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen darstellen? Herr Kollege, ich darf zunächst darauf hinweisen, daß die von Ihnen aufgestellte Behauptung über die Ursache der gegen die Ausreisewilligen verhängten Strafen nicht zutrifft. Sie haben vielmehr — nach sowjetischer Auffassung — durch die Teilnahme an Demonstrationen gegen die „öffentliche Ordnung der UdSSR" verstoßen und wurden deshalb nach den dort geltenden Gesetzen bestraft. Auf keinen Fall kann damit unsere Botschaft in Moskau in Zusammenhang gebracht werden, die in jeder Beziehung korrekt und stets im Interesse der Betroffenen gehandelt hat. Das Ausreisebegehren dieser Personen wurde und wird durch unsere Botschaft gegenüber der sowjetischen Regierung unterstützt. Die letzte Intervention erfolgte am 5. April 1974. Auf die Tatsache, daß es sich hier um sowjetische Staatsbürger handelt und dadurch diesen Bemühungen Grenzen gesetzt sind, habe ich in diesem Haus des öfteren hingewiesen. Welche Anstrengungen die Bundesregierung unternommen hat, um das Problem der Familienzusammenführung einer baldigen und umfassenden Bereinigung zuzuführen, habe ich zuletzt bei Beantwortung der Anfrage von Herrn Kollegen Rainer am 14. März 1974 dargelegt; ich verweise auf die entsprechende Bundestagsdrucksache. Diese Bestrebungen werden fortgesetzt. Zu den von den sowjetischen Justizorganen ergangenen Urteilen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, Stellung zu nehmen. Es handelt sich hier um eine innere Angelegenheit eines anderen Landes, auf die sie keinen Einfluß ausüben kann. Dies heißt jedoch nicht, daß uns die Sorge der in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Verwandten um das Schicksal ihrer in der Sowjetunion lebenden Angehörigen unberührt läßt. Auch die sowjetische Regierung weiß, welche Bedeutung wir der Lösung dieser humanitären Frage im Rahmen der Entwicklung unserer gegenseitigen Beziehungen beimessen. Die Bundesregierung begrüßt die seit geraumer Zeit zu beobachtende großzügigere Praxis bei der Erteilung von Ausreisegenehmigungen und gibt der Erwartung Ausdruck, daß die positive Tendenz in verstärktem Maß anhalten wird. Sie hofft, daß dabei auch jene Menschen berücksichtigt werden, die sich seit langem vergeblich um ihre Ausreise bemühen, wie dies bei den Teilnehmern an den Protestaktionen der Fall ist. Anlage 31 Antwort des Pari. Staatssekretärs Moersch vorn 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 110) : Was hält die Bundesregierung, sollte die Meldung der „Welt" vom 30. März 1974 zutreffend sein, davon ab, ihre Auffassung, sie könne die gewaltsame Aneignung von Territorien nicht anerkennen, nicht nur im Hinblick auf den Nahen Osten auszusprechen, sondern auch auf die Freie Stadt Danzig, die baltischen Staaten, sowie auf die Grenzen des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937, auf die Vorkriegsgrenzen Finnlands, Rumäniens, Italiens, Japans und der tschechoslowakischen Ostgrenze? Die Bundesrepublik Deutschland bekennt sich im Einklang mit dem allgemeinen Völkerrecht und den Zielen und Prinzipien der Charta der VN zur Nichtanerkennung gewaltsamen Gebietserwerbs, einem Grundsatz, der für den Nahostkonflikt übrigens in der Präambel der Resolution des Sicherheitsrats Nr. 242 vom 22. 11. 1967 bekräftigt worden ist. Von dieser Haltung macht die Bundesregierung in bezug auf die in der Frage gemachten Tatbestände keine Ausnahme. Der Grundsatz der Nicht-Anerkennung gewaltsamen Gebietserwerbs leitet sich aus dem Gewaltverbot ab, wie es insbesondere in Artikel 2 Ziffer 4 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6459* der Charta der Vereinten Nationen seinen Ausdruck gefunden hat. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre östlichen Vertragspartner haben sich im Einklang mit dem Gewaltverbot in den Ostverträgen vertraglich darauf festgelegt, keine Politik zu führen, die durch Gewalt oder Androhung von Gewalt auf eine Veränderung der bestehenden Grenzen in Europa zielt. Die Ostverträge enthalten auf der anderen Seite jedoch keine Aussagen darüber, wie diese Grenzen, die als unverletzlich angesehen werden, zustande gekommen sind, noch stellen sie Zessionsverträge dar. Dies gilt sowohl für den Moskauer Vertrag vom 12. August 1970, als auch für den Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970, in dessen Art. I die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen übereinstimmend festgestellt haben, daß die Grenze an Oder und Neiße die Westgrenze Polens bildet. An den nach dem 2. Weltkrieg geschlossenen Friedensverträgen war die Bundesrepublik Deutschland nicht beteiligt. Ihre Gültigkeit ist aber von der Bundesrepublik Deutschland nie in Frage gestellt worden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 111): Trifft die Meldung der „Welt" vom 30. März 1974 zu, der Bundesminister des Auswärtigen habe in Schreiben an Mitglieder der Regierungen Saudi-Arabiens und Algeriens zu den Streitpunkten im Nahost-Konflikt Standpunkte bezogen, die sich mit den von den arabischen Staaten vertretenen decken, was zu der Änderung ihrer Haltung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geführt habe, und wie ist — bejahendenfalls — die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen vom 28. März 1974 auf meine Mündliche Anfrage, dies habe nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt, zu verstehen? Die Meldung der „Welt" vom 30. März 1974 über das Schreiben des Bundesministers des Auswärtigen an die Minister Yamani und Abdesalam ist unvollständig und vermittelt deshalb ein unzutreffendes Bild von dem Inhalt dieses Schreibens. Wie aus dem in Algier veröffentlichten Text ersichtlich ist, hat der Bundesminister des Auswärtigen in seinem Schreiben ausdrücklich auf die Möglichkeit einvernehmlicher Grenzänderungen auch zwischen den Beteiligten im Nahostkonflikt hingewiesen. Dieser Umstand wird in dem genannten Artikel nicht angeführt. Die in dem Schreiben des Bundesministers des Auswärtigen dargelegten Gedankengänge knüpfen an die Erklärung an, die die neun europäischen Außenminister am 6. November 1973 zur Nahostfrage abgegeben haben. Es enthält keine in Widerspruch zu dieser Erklärung stehenden Gesichtspunkte. Dementsprechend ist auch die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen vom 28. März 1974 zu verstehen, dieses Schreiben habe nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt. Ob das Schreiben des Bundesminister des Auswärtigen zu einer Haltungsänderung arabischer Staaten zu der Bundesrepublik geführt hat, kann die Bundesregierung nicht beurteilen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zoglmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 112) : Teilt die Bundesregierung die seinerzeit von Bundesaußenminister Scheel geäußerte Ansicht, zur Normalisierung der deutsch-polnischen Beziehungen im Sinn des Warschauer Vertrags gehöre es auch, daß die Städtenamen in den ehemals deutschen Gebieten mit ihren geschichtlich überkommenen Namen genannt werden, und ist sie insbesondere der Auffassung, daß offizielle Besucher der Bundesrepublik Deutschland in Polen diesen Sprachgebrauch einhalten sollten? Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Auffassung, daß hergebrachte deutsche Ortsnamen, die fester Bestandteil unserer Sprache sind, grundsätzlich auch verwendet werden sollen. Das entspricht im übrigen dem weltweiten internationalen Brauch der Verwendung von Exonymen. Allerdings hat z. B. die 2. UNO-Konferenz über die Standardisierung von geographischen Namen empfohlen, die Verwendung dieser althergebrachten Ortsbezeichnungen möglichst zu reduzieren. Was den zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, so läßt sich eine allgemein gültige Antwort nicht geben. Es kommt hier auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn z. B. ein deutscher Besucher in Polen bei der Verwendung deutscher Ortsbezeichnungen nicht verstanden würde, sollte er aus praktischen Erwägungen wohl besser die polnischen Namen verwenden. Dieser Fall kann vor allem eintreten, wenn es sich um kleinere Orte handelt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Fragen A 113 und 114): Wie vereinbart die Bundesregierung die Tatsache, daß Polen erst kürzlich (Ost-Informationen Nr. 66 vom 8. April 1974, Seite 3 f.) sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland als Gläubiger bezeichnete, von nicht beglichenen Rechnungen sprach und erklärte, die westdeutsche Seite habe den polnischen Standpunkt in dieser Frage sehr wohl gekannt, mit ihren Erklärungen zum deutsch-polnischen Vertrag, dieser habe keinerlei finanzielle Folgen? Zu welchen Befürchtungen gibt der Umstand Anlaß, daß Polen im Zusammenhang mit der Ausreise von Menschen unzweifelhaft deutscher Volkszugehörigkeit aus dem polnischen Herrschaftsbereich von „Staatsbürgern sehr problematischer Abstammung" spricht (Ost-Informationen Nr. 66 vom 8. April 1974, Seite 3 f.), und wie gedenkt die Bundesregierung, dem Versuch 6460* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 zu begegnen, auf solche Weise den Geltungsbereich der entsprechenden Information der polnischen Regierung auszuhöhlen, die allen deutschen Staatsangehörigen unter polnischer Hoheit die Ausreise zusichern sollte? Zu Frage A 113: Der Warschauer Vertrag stellt keine Anspruchsgrundlage für polnische Entschädigungsforderungen dar. Etwas Gegenteiliges hat auch die polnische Regierung nicht behauptet. Schon daraus ergibt sich, daß hier kein Widerspruch zu Erklärungen der Bundesregierung bestehen kann. Zu Frage A 114: Das von Ihnen wiedergegebene Zitat wurde in einer Sendung von Radio Warschau verwendet. Es kann im allgemeinen nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, zu solchen Sendungen Stellung zu nehmen oder daraus Schlußfolgerungen zu ziehen. Zu Ihrer weiteren Frage möchte ich zunächst bemerken, daß die „Information" nicht von „deutschen Staatsangehörigen", sondern von Personen mit „unbestreitbar deutscher Volkszugehörigkeit" spricht. Davon abgesehen möchte ich hier wiederholen was ich schon oft gesagt habe: die Bundesregierung wird sich auch weiterhin intensiv für die Lösung des Umsiedlungsproblems einsetzen. Sie wird weiterhin auf die Einhaltung gegebener Zusagen hinwirken. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 115): Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, in Frankreich könnten die wertenden Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Apel, über den Volksfrontkandidaten bei der Präsidentenwahl — falls Pressemeldungen darüber zutreffen — als Einmischung in einen Vorgang inner-französischer Willensbildung aufgefaßt werden, und was tut die Bundesregierung — bejahendenfalls —, um denn entgegenzuwirken? Die Bundesregierung teilt diese Besorgnis nicht. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Apel ist in einer konferenzgeschalteten Diskussion von Hamburg aus über P/2 Stunden von deutschen und französischen Journalistenschülern in Saarbrücken zu aktuellen europäischen Fragen interviewt worden. U. a. standen Themen wie die EG und das Verhältnis einzelner Länder, z. B. Bundserepuplik Deutschland, Großbritannien, Frankreich, USA zu den Gemeinschaften zur Diskussion aber auch Fragen zu Sozialismus und Sozialdemokratie. Spätere Agentur-und Pressemeldungen hierzu haben Äußerungen von Herrn Apel aus dem Zusammenhang und aus der Gewichtung der Gesamtausgabe gelöst und damit entstellt wiedergegeben. Dies ist in Paris bekannt. Im übrigen bitte ich davon auszugehen, daß der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen mindestens ebenso daran gelegen ist, auch nur den Schein einer Einmischung in die innerfranzösische Meinungsbildung zu vermeiden, wie den Mitgliedern der Opposition in diesem Hause. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 117): Wird die Bundesregierung die Anregung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Eppler, befolgen und die von Terroristen ausgerufene sogenannte Republik Guinea-Bissau völkerrechtlich anerkennen oder den bisher praktizierten Standpunkt der Bundesregierung aufrechterhalten, daß zur juristischen Anerkennung mindestens die klare Abgrenzung eines Staatsgebiets, ein Staatsvolk sowie die Existenz einer Regierung, die den größten Teil des Landes unter ihrer Kontrolle hat, gehöre? Bundesminister Eppler hat sich zu dieser Frage nicht geäußert. Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert. Ich verweise auf meine Ausführungen in der Fragestunde vom 25. Oktober 1973, Protokoll Seite 3539: Die Anerkennung eines neuen Staates setzt voraus, daß sich ein Staat gebildet hat mit einem Staats- I volk, einem Staatsgebiet und einer Staatsgewalt, die durch eine effektive handlungsfähige Regierung verkörpert wird, die ihre Hoheitsgewalt über den größten Teil des Territoriums und die Mehrzahl der Einwohner effektiv ausübt und die sich mit Aussicht auf Dauer behaupten kann. Die Bundesregierung würde eine Bitte um Anerkennung Guinea-Bissaus als unabhängiger Staat wie in allen bisherigen Fällen nach diesen genannten Kriterien beurteilen. Anlage 37 Antwort des Parl Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/2208 Frage A 124) : Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, damit ihre diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland allen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes in größtmöglichem Umfang Schutz und Hilfe gewähren, und ist dies auch bei der Vertretung durch Honorarkonsuln fremder Nationalität im gleichen Umfang gewährleistet? Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland sind angewiesen, allen Deutschen im Sinne des Grundgesetzes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. April 1974 6461* Grenzen des Völkerrechts Schutz und Hilfe zu gewähren, wenn sie darum nachsuchen. Entsprechende Weisungen haben auch die Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland fremder Nationalität erhalten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 128) : Teilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" von 18. April 1974 geäußerte Befürchtung, die — unter anderem des Polizistenmordes verdächtigten -- Chilenen, die in der Deutschen Botschaft in Santiago aufgenommen worden waren und denen die Bundesregierung bisher kein Einreisevisum erteilt hat, könnten im Wege der Geiselnahme versuchen, ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu erzwingen? Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. Derzeit halten sich noch 19 Schutzsuchende in der Residenz des Botschafters und im Kanzleigebäude der Botschaft auf. Zwei von ihnen hat das chilenische Außenministerium inzwischen die Zusicherung zur Ausstellung von Salvoconductos erteilt. In diesen Fällen ist die Sicherheitsüberprüfung durch die zuständigen innerdeutschen Behörden nicht abgeschlossen, so daß sie noch nicht ausreisen konnten. Mit der Entscheidung ist in Kürze zu rechnen. Es besteht daher für sie keine Veranlassung, ihre Zuflucht in Verzweiflungsakten, wie etwa einer Geiselnahme eines Botschaftsangehörigen, zu suchen. Dies ist auch die Auffassung der Botschaft. Für den Fall allerdings, daß solche Aktionen zu befürchten wären, werden geeignete Schutzmaßnahmen getroffen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. April 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/2008 Frage A 131): Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 19. April 1974 zu, der Bundeskanzler habe behauptet, die Palästinenser seien bei der Gründung des Staates Israel vertrieben worden, und welche Folgerungen wird - - bejahendenfalls -diese historisch falsche Darstellung auf das deutschisraelische Verhältnis haben? Wie aus dem im „Bulletin" der Bundesregierung Nr, 49 vom 19. April 1974 veröffentlichten Text des auch in „Al Ahram" wiedergegebenen Interviews des Bundeskanzlers mit dem ägyptischen Fernsehen ersichtlich ist, hat der Bundeskanzler die in der Frage des Herrn Abgeordneten erwähnte Behauptung nicht aufgestellt. Sie wird ihm auch in der von der FAZ am 19. April 1974 wiedergegebenen Agenturmeldung nicht unterstellt. Dort heißt es: „Der Kanzler bekräftigte die Überzeugung der Bundesregierung, daß jede dauerhafte Friedensregelung im Nahen Osten die Rechte und die Zukunft der Palästinenser berücksichtigen müsse ...". Der Zusatz „ ... die bei der Gründung des Staates Israel vertrieben wurden und heute überwiegend in Jordanien leben" ist nicht mehr in der Form der indirekten Rede wiedergegeben und wird daher auch nicht dem Bundeskanzler zugeschrieben. Vielmehr handelt es sich erkennbar um einen selbständigen Zusatz des Verfassers dieser Meldung. Besorgnisse um das deutsch-israelische Verhältnis sind folglich gegenstandslos.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne daß es mir zukommt, zum jetzigen Zeitpunkt eine Zwischenbilanz zu ziehen, darf man doch wohl sagen, daß die bisherige Debatte dem Thema angemessen — im Gegensatz zu dem, was sich in den letzten Tagen und Wochen oft in der Öffentlichkeit abgespielt hat —wohltuend sachlich verlaufen ist. Zwei Bemerkungen darf ich jedoch hierzu noch machen:
    Erstens. Wenn Frau Neumeister sinngemäß meinte, daß die SPD die Fristenregelung als Wahlkampfthema eingebracht habe, so muß hierauf doch erwidert werden, daß es nach unserer Meinung Aufgabe der Parteien ist, Reformbewegungen, die sich noch dazu durch ganz Europa ziehen, aufzugreifen, um noch Schlimmeres zu verhindern.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Einen Augenblick, Herr Kollege! Meine Damen und Herren, am Ende der Fragestunde werden die Unterhaltungen gelegentlich etwas stärker. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Platz nähmen oder die Gespräche außerhalb des Hauses führten.

(Beifall.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. de With.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wenn das Aufgreifen einer Reformbewegung auf Zustimmung in den betroffenen Bevölkerungskreisen, hier bei den Frauen, stößt, dann beweist das nur die Richtigkeit dieser Politik.
    Zweitens. Wenn schon auf Auswüchse hingewiesen wird, die wir alle auch auf unserer Seite — verurteilen, dann darf nicht einseitig verfahren werden. Ich will hier nicht aufrechnen; aber was Vertretern der erweiterten Indikationenregelung und der Fristenregelung zum Teil zugemutet wurde — ich verweise auf das Zusenden von Föten bis zur ständig wiederholten Behauptung, wer für die Fristenregelung votiere, der wolle — der wolle! — den Mord an ungeborenen Kindern —, das hätte eigentlich in Ihrem Katalog der Verurteilungen — ich spreche Herrn Eyrich und Frau Neumeister an — nicht fehlen dürfen.
    Unbedachte Emotionen, falsche Verdächtigungen und zur Vertiefung der ohnehin bestehenden Gräben geeignete Äußerungen helfen weder der Reform noch dem werdenden Leben noch dem Leid der Frauen und deren Familien, und ich sage: noch der Glaubwürdigkeit des demokratischen Staates. Nach der Reform müssen wir miteinander weiterleben. Wir müssen nicht nur miteinander weiterleben. Es gilt nach der Reform nach weiteren Möglichkeiten auf sozialpolitischem Gebiet zu suchen. Deswegen ist es gut, wenn hier im Bundestag die Meinungsverschiedenheiten auf die sachlichen Gegensätze



    Dr. de With
    zurückgeführt und dem Bürger die Alternativen offen dargelegt werden.
    Dies sollte um so leichter fallen, als es zwischen allen Vorstellungen, zwischen allen vier im Bundestag vorliegenden Modellen, mehr Gemeinsamkeiten gibt, als den meisten wohl bewußt ist:
    Alle erkennen den Wert der ergänzenden oder begleitenden Maßnahmen an, die nach unserer Auffassung ihrer Bedeutung nach gegenüber der Reform des Strafrechtsparagraphen das Wichtigere bringen. Denn Hauptquelle der Abtreibung ist die ungewollte Schwangerschaft. Es gilt deshalb zunächst, hier Maßnahmen zu ergreifen. Wir sind daher dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ebenso wie dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sehr dankbar für die insoweit bisher geleistete Arbeit.
    Alle stimmen in dem Ziel überein, daß der Strafrechtsparagraph den Zweck haben muß, werdendes Leben zu schützen, d. h. die Zahl der kriminellen Abbrüche und dadurch auf die Dauer die Zahl der Abbrüche überhaupt zu senken. Wir Sozialdemokraten meinen freilich zusätzlich, es gehe auch darum, den Unterschied zwischen arm und reich aufzuheben und — das entspricht unserem Fraktionsvorschlag — der Schwangeren in ihrer Konfliktlage die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Entscheidung zugunsten des werdenden Lebens zu geben. Alle Entwürfe sichern die Gewissensfreiheit des Arztes und des Krankenhauspersonals, alle bringen ein Werbeverbot für Abtreibungen. Alle stellen sicher, daß es zu statistischen Erhebungen kommt, die den Gesetzgeber in den Stand setzen, auf Grund der Erfahrungen mehr zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen zu tun. Alle Modelle sehen eine umfassenden soziale und ärztliche Beratung vor. Alle Modelle sichern das Beratungsgeheimnis der Berater, und alle Modelle gewährleisten, daß der Eingriff in Krankenhäusern und solchen Einrichtungen vorgenommen wird, die eine Nachbehandlung ermöglichen. Ja, alle Entwürfe ziehen in den ersten 14 Tagen nach der Empfängnis die Strafbarkeit ersatzlos zurück, um „die Pille danach" zu ermöglichen. Das aber heißt, daß sich in allen Modellen eine Frist findet, in der werdendes Leben, wenn man so will, schutzlos ist, wenn man vom Zeitpunkt der Vereinigung von Samen und Ei ausgeht, wie die katholische Kirche es tut. Das aber heißt weiter da dem noch niemand im Deutschen Bundestag widersprochen hat —, daß dann, da es sich hier in jedem Modell gewissermaßen um eine Fristenregelung im Kleinen handelt, niemand im Bundestag wählbar wäre. Denn, wie gesagt, alle Modelle enthalten die Frist und in den ersten 14 Tagen die Rücknahme der Strafdrohung. Damit aber sollte dieser Vorwurf der Vorwurf nämlich, daß nicht wählbar sei, wer die Fristenregelung unterstütze — vom Tisch sein.
    Noch eines in diesem Zusammenhang an die Adresse der katholischen Kirche und auch an einige Freunde aus der evangelischen Kirche: Niemand, vor allem niemand von der sozialdemokratischen Fraktion, will die gemeinsame Grundwerteposition verlassen. Herr Heck hat hier erläutert, warum in seinem im Grunde sehr geschlossenen Modell gleichwohl in den ersten 14 Tagen die Strafdrohung zurückgenommen wird, und dies mehr mit technischen Problemen erklärt. Ich meine, Herr Kollege Heck, damit gehen Sie doch an der Sache vorbei. Denn es ist nicht wegzuleugnen, daß auch in Ihrem Modell in den ersten 14 Tagen die Strafdrohung mit einer Befristung zurückgenommen wird.
    Ein Weiteres zu Ihren Einwürfen in bezug auf den Satz in unserer Broschüre, wo es heißt, daß werdendes Leben grundsätzlich geborenem gleichzusetzen sei. Herr Heck, das ist selbstverständlich nur normativ, auf das Gesetz bezogen, gemeint, genauso wie Sie es auffassen; denn auch in Ihrem Modell wird dies so behandelt. Wäre es anders, dürften Sie die medizinische Indikation nicht unter die Rechtfertigungsgründe einreihen, sondern unter die Strafausschließungsgründe. Was das Biologisch-Existenzielle anlangt, sind wir selbstverständlich einer Meinung. Ich glaube, das dient der Klarstellung.
    Ich möchte noch einmal die Grundposition der Fristenregelung erläutern: Die Strafe wird in den ersten drei Monaten keineswegs ersatzlos zurückgenommen. An die Stelle der Strafe tritt, wenn Sie so wollen, ein Beratungssystem. Die Schwangere nämlich, die in den ersten drei Monaten einen Abbruch will, kann dies erst tun, nachdem sie sich — ich zitiere wörtlich; das ist der Angelpunkt der Fristenregelung -
    wegen der Frage des Abbruchs ihrer Schwangerschaft vorher an einen Arzt oder eine hierzu ermächtigte Beratungsstelle gewandt hat und dort über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder unterrichtet worden ist, insbesondere über solche Hilfen, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern, und 2. ärztlich beraten worden ist ...
    Ich räume ein, daß wir von der ersten Lesung bis zur zweiten diesen Punkt nach langen Diskussionen verstärkt zum Ausdruck gebracht haben. Aber wer unterliegt nicht manch einem Lernprozeß? Wir sind denen, die uns hierauf hingewiesen haben, sehr dankbar.
    Der Arzt, der ohne diese Unterrichtung und Beratung einen Eingriff vornimmt, wird bestraft. Die Frau, die den Eingriff von einem Nichtarzt vornehmen läßt, wird ebenfalls unter Strafe gestellt. Damit wird folgendes deutlich:
    1. daß die Fortsetzung der Schwangerschaft gewollt ist und vornehmlich in diese Richtung beraten werden muß,
    2. daß die Beratung nicht durch ein Formular oder einen bloßen Telefonanruf erledigt werden kann, denn das Wort „gewandt hat" bedeutet, daß die Frau ein Zwiegespräch Auge in Auge geführt haben muß, und
    3. daß die Beratung nicht nur die Folgen des Eingriffs aufzeigen darf, sondern umfassend die ganze Lebenslage der Frau einbeziehen muß.



    Dr. de With
    Das heißt weiter, daß hier die bisherige bloß papierne Strafdrohung — wie wenig Wirkung sie gezeigt hat, wissen wir ja alle in diesem Haus --durch den für jede Frau gangbaren Weg zur Beratung ersetzt wird —, die eine Auseinandersetzung mit der Konfliktlage der Frau zugunsten des werdenden Lebens durch eine Begegnung mit einem verständigen Menschen ermöglicht. Dieses -- ich möchte es so nennen — Zu- und Eingehen auf die Probleme der Schwangeren wird ermöglicht durch die genannte strafrechtlich abgesicherte, freilich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, wie ich schon sagte, verbesserte Beratungsregelung. Mir scheint., daß dies und das, was wir als Ziel wollen, nämlich die Zahl der kriminellen Aborte und auf die Dauer die Zahl der Aborte überhaupt zu senken, bisher auch von kirchlicher Seite nicht genügend gewürdigt worden ist.
    Nun wird eingewandt, warum denn keine Karenzzeit zwischen Beratung und Abbruch festgesetzt worden ist, um so der Frau die Umkehr zu erleichtern, und wieso eine Person, nämlich ein Arzt, gleichermaßen Unterrichtung und Beratung vorzunehmen und den Abbruch durchzuführen imstande sein kann. Einmal könnte eine feste Karenzzeit, also eine starre Regelung von vielleicht drei oder fünf Tagen, genau das Gegenteil von dem Gewollten bewirken, nämlich, daß die Schwangere sich überlegen wird, ob sie viermal den Weg kommt sie vom Lande, dann sogar in eine weiter entfernt liegende größere Stadt — machen soll, oder aber dort noch Hotelkosten für drei oder vier Tage auf sich zu nehmen hat. Es könnte deshalb der Fall sein, daß die Frau vom Lande dann lieber gleich zum Abtreiber geht.
    Selbstredend gehe ich davon aus — das erlaubt unser Vorschlag ausdrücklich —, daß der Arzt je nach den Umständen des Falles eine entsprechende Karenzzeit vorsieht, um der Frau eine goldene Brükke zu bauen. Das Fehlen einer starren Karenzzeit soll damit lediglich mehr Flexibilität gewähren.
    Die Schwangere muß nicht nur eine Person, den Arzt, aufsuchen; sie kann sich an zwei oder drei oder auch an mehrere Personen wenden. Ihr steht die Wahl frei, wo sie sich über soziale Hilfen unterrichten oder ärztlich beraten lassen will. Auch hier soll durch ein breit gefächertes Angebot der Frau die Möglichkeit zur Beratung weit offengehalten werden. Sie soll nicht in ein Prokrustesbett gezwängt werden; denn manch eine Frau könnte abgeschreckt werden, wird sie auf einen bestimmten Beraterweg gelenkt; manch eine könnte auch das Gefühl haben, daß sie, wenn hier zu bürokratisch vorgegangen würde, „weitergereicht" wird.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum wenden wir uns letztlich mit einem solchen Nachdruck an die Betroffene? Weil im Grunde allein stets sie es in der Hand hat, was mit dem werdenden Leben geschieht. Gegen die Schwangere ist nichts zu erreichen. Nur mit ihr, die wie kein anderer dem „in ihr" nahesteht, kann es ein „für das Kind" geben, was ihm wirkliche Fürsorge bringen wird. Da das innere „Für" Überzeugung voraussetzt, liegt es unserer Auffassung nach näher, es durch eine auf Gesprächen beruhende eigenverantwortliche Selbstentscheidung zu suchen, als es durch ein auf Grund einer Strafdrohung erhofftes Gehorchen erreichen zu wollen.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir nach dieser Grunddarlegung einige kurze Bemerkungen zu den anderen hier vorliegenden Modellen.
    Der Gruppenantrag Heck bildet, wie ich schon ausführte, zugegebenermaßen im Grunde ein in sich geschlossenes Gedankenbild. Aber wird er -- und das ist doch immer die Frage --- den praktischen Gegebenheiten gemäß unseren gemeinsamen Zielen gerecht? Diese Frage kann nur mit Nein beantwortet werden, denn im Grunde kodifiziert diese Regelung den derzeit geltenden Rechtszustand lediglich, wenn man davon absieht, daß neben der Möglichkeit der „Pille danach" eine Absehensklausel eingebaut ist und die Bindungswirkung der notwendigen Gutachterstelle aufgehoben wurde. Die Kann-Bestimmung der Absehensklausel im Falle der Bedrängnis kann, meine ich, leicht durch § 153 StPO ersetzt werden und bietet kaum mehr als diese Möglichkeit. Und das Fallenlassen der Bindungswirkung der Gutachterstelle wird mehr als aufgewogen durch eine, wie ich meine, über die Maßen bürokratisierte Berater- und Gutachterstelle.
    Zum Beleg dafür nur ein Beispiel. Es heißt bei Ihnen im Modell:
    Zuständig für die Beratung nach Abs. 1 Nr. 2 ist die Gutachterstelle, in deren Bezirk die Schwangere zur Zeit des Antrages auf Begutachtung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
    Die Frage erhebt sich doch hier, ob clie Frau diese vorgeschriebene Gutachterstelle tatsächlich annimmt.
    Der Entwurf der Opposition bringt demgegenüber — d. h. gegenüber dem Gruppenantrag Heck -
    zwar als weitere Indikation die der aufgezwungenen Schwangerschaft mit der Zeitbegrenzung auf zwölf Wochen -- übrigens auch wieder eine Frist - und dazu, in der medizinischen Indikation versteckt, die kindliche Indikation, und dies -- darauf sollte hingewiesen werden — ohne eine Zeitbegrenzung, ja sogar mit einer positiven Regelvermutung.
    Für die weitaus meisten kritischen Fälle aber - -das ist das Wichtige in der Kritik an dem Oppositionsmodell ebenso wie an dem Heck-Modell —sieht dieser Entwurf keine Regelung vor: nämlich für all die Konfliktfälle, die nicht unter die medizinische bzw. unter die kindliche oder unter die kriminelle Indikation zu subsumieren sind, und die Zahl dieser Fälle all der Frauen, die sich in einer Notsituation befinden — ist die bei weitern größte.
    Einem Recht, das zwischen 70 000 und 300 000 kriminelle Abbrüche pro .Jahr und beinahe 100 an einem verbotenen Eingriff verschiedene Frauen hinnimmt, muß, meine ich, mit anderen Methoden als mit bloß derart erweiterten Indikationenmodellen begegnet werden.
    Demgegenüber bringt -- und das soll festgehalten werden, auch von einem Vertreter der Fristenregelung — der Gruppenantrag Müller-Emmert unbe-



    Dr. de With
    streitbare Vorteile. Durch die vierte Indikation, die sogenannte Notstandsindikation, eröffnet er für die häufigsten Fälle — denen sich ja, wie geschildert, die Anträge der Union verschließen — die Möglichkeit zur Konfliktregelung zugunsten des werdenden Lebens wie keiner jener vorherigen Anträge. Allerdings bleibt zu bedenken, daß die durchgängige Straflosigkeit der Frau einem Mißbrauch Tür und Tor öffnen kann, insonderheit wenn man bedenkt, daß hier ja der Eingriff bis zum neunten Monat möglich ist. Des weiteren gewährt dieses Modell der Reichen die Möglichkeit, nach London zu reisen, ohne daß sie sich strafbar machte.
    Wenn gegen das Fristenmodell vorgetragen wird, mit Rücknahme der Strafdrohung — es handelt sich, wie ich schon ausführte, nicht um eine ersatzlose Rücknahme gerate, wie man sich ausdrückt, der Wert des Lebens „ins Rutschen", so darf hier zurückgefragt werden, ob denn nicht dieser Wert trotz der derzeit durchgängigen Strafdrohung schon eigentlich seit Bestehen dieser Vorschrift „ins Rutschen" geraten ist und ob nicht noch dazu die Glaubwürdigkeit staatlicher Gesetze berührt wurde. Rücknahme der Strafdrohung zugunsten eines Beratungssystems bedeutet nicht weniger, sondern mehr Schutz. Man kann deshalb auch nicht von einer „Freigabe" der Abtreibung in den ersten drei Monaten reden.
    Damit erledigt sich übrigens auch der Hinweis, wie man denn von einem Tag auf den anderen nach dem Ablauf von drei Monaten einen Strafschutz bringen könne. Bei der Fristenregelung wird das werdende Leben dauernd geschützt, nur mit unterschiedlichen Mitteln, zunächst mit einem Beratungssystem und dann nach Ablauf von drei Monaten mit einer Strafdrohung, von der wir glauben, daß sie erst dann „greift", angenommen und akzeptiert wird.
    Es wird weiter das böse Wort eingewandt, daß die Fristenregelung — es ist in diesem Hause bisher von keinem vorgetragen worden, ich sage das nach draußen — den Weg zur Euthanasie ebne. Genau das Gegenteil ist der Fall. Eine in dem gemeinten Sinn verstandene Euthanasie erscheint nur regelbar — ich sage nicht, daß es in diesem Raume jemand will — nach Indikationen, aber nie nach einem Fristenmodell. Und noch einmal: die Fristenregelung will ja gerade das werdende Leben und damit das Leben besser schützen als bisher.
    Nachdem auch Kardinal Döpfner in seiner Bundespressekonferenz behauptet hat, die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten -- und das deckt sich mit einer Äußerung der Frau Kollegin Neumeister , daß eine Liberalisierung, insonderheit das Einbringen der Fristenregelung, ein Ansteigen der Zahl der Aborte bringe, so muß ich dem entgegenhalten, daß dies z. B. mit dem Material aus England, das wohl mit uns vergleichbar ist, keineswegs bewiesen werden kann. Im Gegenteil, dort ist bei gleichbleibender Zahl gebärfähiger Frauen durch die Liberalisierung keineswegs die Geburtenrate verändert worden. In Japan müssen wir verzeichnen, daß trotz praktischer Freigabe seit 1961 die Geburtenrate ständig und stetig zunimmt.
    Durch die Erfahrungen in Großbritannien, in den USA und in Japan muß ferner der Vorwurf als widerlegt angesehen werden, daß eine weitgehende Liberalisierung einen Ersatz schwangerschaftsverhütender Maßnahmen durch die Benutzung der Möglichkeit von Abbrüchen bringe. Denn in diesen drei genannten Ländern hat es sich nach den uns vorliegenden Statistiken eindeutig erwiesen, daß genau das Gegenteil der Fall ist. Es nimmt die Zahl der Frauen zu, die sich schwangerschaftsregelnder Maßnahmen bedienen. Wenn es dann noch eines Belegs bedürfte, darf darauf verwiesen werden, daß in den genannten Ländern seit der Einführung der Liberalisierung ständig die Zahl der Frauen abnimmt, die mehrfach Aborte an sich vornehmen ließen. Ich kann es deswegen keineswegs verstehen, wieso Frau Neumeister das Wort von der Zügellosigkeit der Frauen in den Mund nehmen kann, wenn eine Liberalisierung erfolgt ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ein letztes zu den Argumenten, die gegenüber der Fristenregelung vorgetragen werden. Heute früh hat Kollege Eyrich den Vorsitzenden der SPD-Fraktion gefragt, was es denn bedeute, wenn dieser äußere, die Frauen könnten sich auf die SPD verlassen, nämlich in dem Fall, daß die Frau von dem zum Abbruch bedrängt werde, der sie geschwängert habe. Nun, hier kann ich klar und eindeutig folgendes antworten: Nur bei der Fristenregelung ist es für die Schwangere leicht, den, der sie bedrängt, mit zum Berater zu nehmen und diesen als Anwalt für das werdende Leben gegenüber dem, der sie bedrängt, zu verwenden; denn zum Berater kann sie bei Geltung des Fristenregelungsgesetzes leichter gehen, weil über dem Gang zur Beratung nicht das Damoklesschwert schwebt, vorgehalten zu bekommen: ihr beide wollt ja eine kriminelle Handlung. Bei jeder Indikationenregelung dagegen muß sich die Frau fürchten, den Mann mitzubringen, weil sie damit offenkundig machen würde, daß dieser sie zu einer Abtreibung anstiften will. Das ist die Antwort auf Ihre Frage zu diesem Punkt, Herr Eyrich.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aber noch darlegen, wo meiner Auffassung nach die Vorteile der Fristenregelung gegenüber jedweder Indikationenregelung liegen:
    Erstens. Der Gang zur Beratung ist wie bei keinem Modell offen, denn niemals schwebt, ich sagte es schon, über dem Weg zur Beratung das Gefühl: „Du wirst abgewiesen werden, weil keine der erlaubten Indikationen vorliegt", oder daß man sagt: „Was du willst, macht dich strafbar". Außerdem läßt die Dreimonatsregelung der Frau genügend Zeit, in Ruhe abzuwägen: Sie wird in keine unbedachte Spontanhandlung getrieben, nämlich in eine solche zum Nachteil des werdenden Lebens.
    Zweitens. Niemand kann daran vorbeigehen: das Fristenmodell ist einfach und klar. Es wird und kann beim Fristenmodell keine unterschiedliche Rechtsprechung geben, wann denn nun eine bestimmte Indikation vorliegt und wann nicht. Es wird keinen Gegensatz in der Beurteilung zwischen Nord und Süd und Ost und West geben. Auch die einfa-



    Dr. de With
    che Frau kann ohne Furcht und ohne Ducken zur Beratung gehen.
    Drittens. Unserer Auffassung nach hat schließlich in unserer Zeit eher ein Gesetz die Chance, angenommen zu werden, das der Frau, wenn auch in begrenztem Raum, die Möglichkeit der freien eigenverantwortlichen Entscheidung gewährt, als ein Gesetz, das sie, wenn auch indirekt, zum Objekt einer fremden Entscheidung macht. Woher nimmt man denn eigentlich die Vermutung, daß die Frauen die ihnen gegebene Verantwortung mißbrauchen werden? Wir halten ein solches Mißtrauen unseren Frauen gegenüber für einfach ungerechtfertigt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dem, der einwendet: also doch Emanzipation ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit eines Anwalts für das werdende Leben, sei entgegengehalten: Wer kann denn eigentlich ein besserer Anwalt für das werdende Leben sein, als die mit dem Kind am engsten verbundene Mutter und die, die als solche das Kind bejaht? Weder das Gleichberechtigungsgesetz noch die Reform des Unehelichenrechts haben das Verhältnis der Frau zu ihrem Kind geschwächt, im Gegenteil, zumindest in bezug auf die letzte Reform, gestärkt. Warum sollte die Frau —ich sage es noch einmal — ein schlechterer Anwalt sein gegenüber ihrem Kind, gegenüber dem, was in ihr wächst, als — ich sage auch dies — ihr Mann oder gar ein Dritter oder gar eine behördliche Institution?! Es geht darum, der Frau die ihr von Natur gegebene Verantwortlichkeit aktivieren zu helfen und auch rechtlich zuzugestehen zugunsten des werdenden Lebens.
    Wir meinen, daß dazu am ehesten die Fristenregelung die Handhabe leistet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)