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    Deutscher Bundestag 92. Sitzung Bonn, Freitag, den 29. März 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . 6177 A Beratung des Jahresgutachtens 1973 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 7/1273) in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1974 der Bundesregierung (Drucksache 7/1646) Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . 6177 B Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 6182 D Dr. Ehrenberg (SPD) . . . . . . 6194 C Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 6200 D Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 6208 C Rawe (CDU/CSU) (zu § 46 GO) . . 6215 D Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) (zu § 46 GO) . . . . . . . . 6216 A Wehner (SPD) (zu § 46 GO) . . . 6216 C Feststellung der Beschlußunfähigkeit . . . 6216 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6216 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6217* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Bahr auf die Frage A 30 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Behandlung in den Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts fallender Fragen durch Bundesminister Bahr; Rechtshilfe für Berliner Behörden und Einbeziehung Berlins in das deutschsowjetische Abkommen über wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit . . . 6217* D Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Gaus (BK) auf die Frage A 32 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) : Äußerungen des persönlichen Referenten von Staatssekretärs Gaus zu den Arbeiten am Gebäude der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin . . . . . . . . 6218* A Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 60 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Internationale Erfahrungen mit Terroranschlägen auf Flughäfen und Studie von Stabsoffizieren des Bundesgrenzschutzes zur Grundkonzeption der Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen der Bundesrepublik . .. . . . 6218* B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 84 Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Vorschlag des Europäischen Gewerkschaftsbundes zur Einrichtung eines Europäischen Büros für Erdöl . . . . 6218* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Kater (SPD) : Folgen des Ölembargos für die wirtschaftliche Existenz der kleinen Betriebe des Tankstellengewerbes; Geschäftspraktiken der Mineralölkonzerne gegenüber den Tankstelleninhabern bei dem Abschluß von Abnahmeverträgen und zusätzlichen Vereinbarungen von sogenannten Sonderverkäufen durch die Tankstelleninhaber . . . . . . 6218* A Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Stillegung alter Kraftwerksblöcke und Einstellung von Aufträgen für Energieerzeugungsanlagen wegen der „Technischen Anleitung Luft" 6219* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Memmel (CDU/CSU): Äußerungen von Prof. Köhler zum Wertverlust der Deutschen Mark . . . 6220* A Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Löher (CDU/CSU) : Beseitigung der Mißstände bei Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer durch Verbesserung der Infrastruktur 6220* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 371867 — des Abg. Pfeifer (CDU/ CSU) : Gründung einer Universität der Vereinten Nationen und ihre Ansiedlung in der Bundesrepublik Deutschland . . 6220* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Visumzwang seitens der Bundesrepublik Deutschland für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Gebiet der Volksrepublik Polen . . . . . . . 6221* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Meldung der „Welt" über Protest der Sowjetunion gegen die Berlin-Klausel in dem Gesetzentwurf betreffend Bedienstete in der Ständigen Vertretung bei der DDR 6221' B Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Pläne des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks zur Errichtung eines zweiten Kernkraftwerks bei Treburg im Kreis Groß Gerau 6221* C Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Mangel an Rettungshubschraubern in Mittelfranken . . . . . . . . . 6221* D Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Abschaffung des Berufsbeamtentums zugunsten eines einheitlichen Dienstrechts für alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst 6222* B Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abgeordneten Immer (SPD) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 III Berücksichtigung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei Lärmbelästigungen durch Einrichtungen auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn, insbesondere durch die Schrottverwertungsfirma Plate — Eiserfeld im Bereich des Bahnhofs Herdorf . . . . 6222* B Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Bekämpfung der Dreikantmuscheln im Bodensee 6222* D Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Vermeidung finanzieller Nachteile für im öffentlichen Dienst tätige Beamtenwitwen 6223* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Ausdehnung des Pfändungsschutzes der Zivilprozeßordnung auf die Kapitalsicherungssummen der privaten Lebensversicherung 6223* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Kater (SPD) : Sicherstellung der Lebensmittelversorgung in Gemeinden ohne Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte 6224* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) : Ausgleich des durch Paritätsänderungen zwischen der italienischen und der deutschen Währung hervorgerufenen Importdrucks auf die deutsche Lederindustrie; Widerspruch zwischen den Kreditkonditionen für Ostblockstaaten und den Bedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die ledererzeugende Industrie 6224* C Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Langfristige Koordinierung von geplanten Energieinvestitionen mit Umweltschutzmaßnahmen (Verordnung TA Luft) 6224* B Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Forderung der Bundesregierung nach Grenzausgleich auf alle Gartenbauprodukte; Förderung landwirtschaftlicher Betriebe auf Grund des ,,Höcherl-Plans" und mit dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm . . . . . . . . . 6225* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 27 und 28 — Drucksache 7/1867 — der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) : Einfluß der Bundesregierung auf die Auswahl der Projekte der Bundesforschungsanstalt für gartenbauliche Pflanzenzüchtung in Ahrensburg; Kontrolle der Auswertung der Ergebnisse durch die Bundesregierung . . . . . . . 6226* B Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Weiterzahlung des Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung an Empfängerinnen von Witwenaltersgeld 6226* C Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/1867 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU): Nichtgewährung der Zulage von monatlich 350 DM an Sanitätsoffiziere als Zeitsoldaten; Benachteiligung der Zeitsanitätsoffiziere gegenüber den Berufssanitätsoffizieren . . . . . . . . 6227* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Mursch (SoltauHarburg) (CDU/CSU) : Verzicht auf Erweiterung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord . . . . 6227* B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Rekrutierung der U-Boot-Besatzungsmitglieder ausschließlich aus Freiwilligen 6227* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gansel (SPD) : Zugehörigkeit von Soldaten der Bundeswehr zu als rechts- oder linksextremistisch eingestuften Parteien . . . . 6228* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Bau einer Konservierungs- und Verpackungsanlage beim Marinematerialdepot 4 in Weener . . . . . . . . 6228* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Stillegung der Bundesbahnstrecke Bad Oldesloe–Schwarzenbek 6229* A Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Ablehnung weiblicher Piloten durch die Deutsche Lufthansa 6229* C Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Fahrpreisermäßigung für Schülerzeitkarten für Dienstanfänger in den Kommunalverwaltungen und in der staatlichen inneren Verwaltung 6230* A Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Stillegung der Bundesbahnstrecke Bad Oldesloe–Ratzeburg . . . . . . 6230* C Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Gewährung von Fahrpreisermäßigungen für Kinder auch im Bahnbusbetrieb bei Stillegung von Bundesbahnstrecken 6230* D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Inhalt des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Lärmschutzgutachtens 6231* A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Förderung von Forschungsvorhaben betreffend die Nahrungsgewinnung aus Erdöl 6231* B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Angleichung der Ortsnetzbereiche der Deutschen Bundespost auf dem flachen Land an die in den Ballungsräumen . . 6231* D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 46 —Drucksache 7/1867 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Auflösung von Postämtern infolge neuer Ämterorganisation in Ostfriesland 6232e B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Mittel für berufsbildende Maßnahmen im schulischen Bereich . . . . . . . 6232* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6177 9 2. Sitzung Bonn, den 29. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adam * 29. 3. Dr. Ahrens ** 5. 4. Dr. Aigner * 29. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Dr. Barzel 29. 3. Baum 18. 5. Dr. Becher (Pullach) 29. 3. Dr. Beermann 29. 3. Behrendt * 29. 3. Dr. Böger 29.3. Frau von Bothmer 29. 3. Dr. Burgbacher * 29. 3. Burger 29. 3. Christ 29. 3. Dr. Corterier 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29.3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Entrup 29. 3. Dr. Evers 29. 3. Fellermaier 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Flämig * 29. 3. Frehsee 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Dr. Früh * 29. 3. Gansel 29. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Emsland) * 29. 3. Gerlach (Obernau) 29. 3. Graaff 29. 3. Groß 29. 3. Handlos 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Höcherl 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Kater 29. 3. Dr. Kempfler 29. 3. Kirst 29. 3. Krall * 29. 3. Lampersbach 29. 3. Lange * 29. 3. Lautenschlager * 29. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Matthöfer 14. 4. Memmel * 29. 3. Müller (Mülheim) ** 29. 3. Müller (Remscheid) 29. 3. Frau Dr. Orth * 29. 3. Dr. Probst 29. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Ravens 2. 4. Rohde 29. 3. Rosenthal 29. 3. Russe 29. 3. Scheu 29. 3. Schirmer 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (München) * 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Schmöle 29. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Spranger 29. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Todenhöfer 13. 4. Dr. Wallmann 29. 3. Frau Dr. Wex 29. 3. Dr. Freiherr von Weizsäcker 29. 3. Wurbs 29. 3. Dr. Zimmermann 29. 3. Zywietz 29. 3. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Bahr vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 30): Wie ist es zu erklären, daß Bundesminister Bahr angesichts der ihm vom Bundeskanzler zugewiesenen begrenzten Zuständigkeit und nach der Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 4. März 1974, ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den jüngsten Moskauer Bahr-Gesprächen und den jüngsten Moskauer deutschsowjetischen Berlinexperten-Gesprächen bestehe nicht, laut eigener Aussage in der Panorama-Sendung vom 11. März 1974 mit Außenminister Gromyko die in den Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts fallenden Fragen der Rechtshilfe eingehend erörtert und der Einbeziehung Berlins in das deutschsowjetische Abkommen über wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit ad referendum sogar abschließend besprochen hat? Als Bevollmächtigter der Bundesregierung in Berlin gehört es selbstverständlich zu meiner Zuständigkeit, mich um Berliner Angelegenheiten zu kümmern. Abgesehen davon ist es durchaus nicht ungewöhnlich, wenn ein Kabinettmitglied bei Gesprächen im Ausland Themen aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Kabinettmitglieds erörtert, sofern zwischen den Kabinettmitgliedern Einvernehmen darüber besteht. Diese Voraussetzung war gegeben. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen meinen Gesprächen in Moskau und den Verhandlungen der deutsch-sowjetischen Expertengruppe für Berlinfragen bestand zunächst nicht. Die Expertengespräche laufen bekanntlich seit Herbst vorigen Jahres. Eine weitere Runde war etwa zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem ich mich in Moskau aufhielt. Im Verlauf meiner Gespräche und bei den Verhandlungen der Experten stellte es sich heraus, daß es zweckmäßig war, die auf einer anderen Ebene 6218* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 nicht lösbaren Grundsatzfragen mit dem sowjetischen Außenminister bzw. seinem Stellvertreter zu behandeln. Auch dies geschah im vollen Einvernehmen und — wenn ich das sagen darf — zur vollen Zufriedenheit des Bundesministers des Auswärtigen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Gaus vom 29. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (Drucksache 7/1867 Frage A 32) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 19. März 1974 zu, der persönliche Referent von Staatssekretär Gans habe zu den Arbeiten am Gebäude der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin geäußert, die Arbeiter in der Hannoverschen Straße 30 arbeiten für die Erfüllung des Plans und die ihnen gestellten Aufgaben für den nächsten Parteitag der SED", und ist die Bundesregierung — bejahendenfalls — der Auffassung, daß ein öffentlicher Bediensteter — insbesondere in solch herausgehobener Stellung — der sich Propagandatiraden der SED zu eigen macht und die „Normenpeitsche" in der „DDR" als etwas selbstverständliches hinnimmt, ungeeignet ist, die Interessen des freien Teils Deutschlands in Ost-Berlin angemessen zu vertreten? Die Meldung aus der „Welt" vom 19. März 1974 trifft in dieser Form nicht zu. Es ist zu erkennen, daß die dort widergegebene Aussage ironisch gemeint war; sie ist in einem privaten Gespräch gemacht worden und ohne Wissen des Zitierten in den in der Meldung in der „Welt" hergestellten Zusammenhang gebracht worden. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gieren- stein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 60): Trifft es zu, daß internationale Erfahrungen mit Terroranschlägen auf Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland unberücksichtigt gelassen worden sind, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus der Studie von Stabsoffizieren des Bundesgrenzschutzes zur Grundkonzeption der Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland ziehen? Die im In- und Ausland gewonnenen Erkenntnisse über Anschläge auf den Luftverkehr, über die Täter, ihre Organisation und die von ihnen angewandten Methoden wurden und werden in meinem Hause gesammelt und sorgfältig ausgewertet. Ein reger internationaler Erfahrungsaustausch findet sowohl im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) als auch bilateral mit den für die Abwehr von Anschlägen auf den Luftverkehr zuständigen Sicherheitsbehörden vergleichbarer Luftfahrtnationen, wie z. B. der USA, Großbritanniens, Frankreichs, der Schweiz und Japans statt. Die Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen durch mein Haus erfolgt auf der Grundlage dieser fortlaufend gewonnenen Erkenntnisse, die auch bei baulichen Maßnahmen und sonstigen technischen Sicherheitsvorkehrungen Berücksichtigung finden. Die ohnehin umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen sind im Laufe des vergangenen Jahres noch verstärkt worden. Sie werden von den für den Vollzug zuständigen Sicherungskräften der Länder und von den den Ländern zur Verfügung gestellten Kräften des Bundesgrenzschutzes nach besten Kräften gewissenhaft durchgeführt. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es gibt keine Studie von Stabsoffizieren des Bundesgrenzschutzes zur Grundkonzeption der Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Ausarbeitung, die auch Gegenstand einer Presseveröffentlichung war, und auf die sich Ihre Frage offenbar bezieht, handelt es sich um einen Bericht eines Stabsoffiziers des BGS an seine vorgesetzte Dienststelle, den er einem Journalisten zur Kenntnis gebracht hat. Der Verfasser stellt darin Überlegungen allgemeiner Art über die Möglichkeiten einer Verbesserung der Abwehrmaßnahmen an und macht Verbesserungsvorschläge, die jedoch keinen konzeptionellen Charakter haben, sondern sich im wesentlichen auf Einzelheiten des Vollzugs der Sicherheitsmaßnahmen auf dem Flughafen Stuttgart-Echterdingen beziehen. Die Vorschläge sind auf einer Besprechung des Bundesgrenzschutzes mit den zuständigen Beamten des Landes Baden-Württemberg am 29. Januar 1974 beim Polizeipräsidenten Stuttgart I erörtert und anschließend bei einer Ortsbesichtigung in Gegenwart des Verfassers des Berichts auf ihre Realisierbarkeit überprüft worden. Die Vorschläge erwiesen sich mit einer Ausnahme als nicht zweckmäßig bzw. nicht realisierbar. Diese Auffassung wurde übereinstimmend von allen Teilnehmern an der Ortsbesichtigung einschließlich des Verfassers des oben genannten Berichts vertreten. Das für die Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen zuständige Innenministerium des Landes Baden-Württemberg beurteilt den Flughafen Stuttgart-Echterdingen als gut gesichert, nicht zuletzt wegen seiner Überschaubarkeit. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 84) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB), ein Europäisches Büro für Erdöl einzurichten, damit das Gemeininteresse an der Erdölversorgung Europas vor den Interessen der multinationalen Ölkonzerne sichergestellt, eine echte europäische Solidarität in der Erdölversorgung garantiert wird und die Kontrolle des Markts und der Preisgestaltung nicht mehr in der Hand der Ölgesellschaften liegt, und welche Unterstützung will die Bundesregierung diesem Vorhaben geben? Eine Rückfrage beim Deutschen Gewerkschaftsbund hat ergeben, daß der Europäische Gewerkschaftsbund den von Ihnen angesprochenen Vorschlag nicht gemacht hat. Dahin gehende Pressemeldungen sind also nicht ganz richtig. Vielmehr handelt es sich um Vorstellungen, die von Vertre- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6219* tern des belgischen Gewerkschaftsbundes auf einer Tagung europäischer Gewerkschaften am 18. März 1974 in Luxemburg vorgetragen worden sind. Der belgische Vorschlag wird zur Zeit von den Gewerkschaftsorganisationen der Mitglieder des Europäischen Gewerkschaftsbundes geprüft. Ich möchte in diesen Meinungsbildungsprozeß auf europäischer Gewerkschaftsebene nicht mit einer Stellungnahme eingreifen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 89 und 90): Welche Folgen hatten und haben nach den Erkenntnissen der Bundesregierung das Ölembargo und seine Auswirkungen, die nach Angaben des Verbandes des Kraftfahrzeughandels in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland in den letzten Monaten zu einem Rückgang des Benzinumsatzes von durchschnittlich 14,6 °/o führten, für die wirtschaftliche Existenz der kleinen Betriebe des Tankstellengewerbes? Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß eine Überprüfung der Geschäftspraktiken der Mineralölkonzerne gegenüber den Tankstelleninhabern bei dem Abschluß von Abnahmeverträgen und zusätzlichen Vereinbarungen von sogenannten Sonderverkäufen durch die Tankstelleninhaber erforderlich ist? Zu Frage A 89: Der Absatzrückgang bei Motorenbenzin in der Bundesrepublik betrug in den Monaten November 1973 bis März 1974 durchschnittlich 6,3 %. Dies schließt nicht aus, daß regional größere Umsatzrückgänge erfolgt sind. Die drei größten in der Bundesrepublik tätigen Treibstoffgesellschaften haben sich ihren Tankstellenpächtern und -agenten gegenüber bereit erklärt, einen finanziellen Ausgleich zu leisten, wenn der Benzinabsatz und damit das Einkommen der Tankstelleninhaber im ersten Quartal 1974 gegenüber dem Vorjahr stärker zurückgegangen ist. Außerdem werden zur Zeit Verhandlungen zwischen den Tankstellenorganisationen und den Mineralölgesellschaften über eine generelle Einkommensverbesserung der Tankstelleninhaber durch Provisionserhöhung geführt, die in einem Fall bereits zu einer deutlichen Anhebung der Provisionen geführt haben. Die Auswirkungen des Ölembargos und der Förderrestriktionen der arabischen Rohölländer auf die Tankstellenunternehmen in der Bundesrepublik lassen sich daher heute noch nicht abschließend beurteilen. Der Bundesminister für Wirtschaft steht mit den Tankstellenverbänden in Kontakt und wird sich über das Ergebnis der laufenden Verhandlungen unterrichten lassen. Zu Frage A 90: Das Bundeskartellamt hat diese Problematik bereits früher unter dem Gesichtspunkt mißbräuchlicher Ausschließlichkeitsverträge aufgegriffen. Es hat hierbei durchgesetzt, daß die Tankstelleninhaber bei der Abnahme von Autopflegemitteln und anderen Produkten, die an Tankstellen neben Kraftstoffen abgesetzt werden, nicht ausschließlich an eine Markengesellschaft gebunden werden, sondern in der Wahl ihrer Lieferanten insoweit frei sind. Selbstverständlich wird das Bundeskartellamt allen neuen Beschwerden darüber nachgehen, daß die Wettbewerbsfreiheit von Tankstelleninhabern durch bestimmte vertragliche Bindungen seitens der Mineralölgesellschaften übermäßig beschränkt wird. Aktuelle Fälle liegen dem Amt jedoch zur Zeit nicht vor. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 93 und 94) : Trifft es zu, daß der Entwurf der Technischen Anleitung Luft (TAL) des Bundesinnenministeriums zu einer Stillegung alter Kraftwerksblöcke führt, weil eine Nachrüstung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist und daß dadurch bei Steinkohlekraftwerken Blockeinheiten in Höhe von 7400 MW und bei Braunkohlekraftwerken Blockeinheiten in Höhe von 1600 MW betroffen sind und daß damit insgesamt 20 % der derzeit installierten Leistung stillgelegt werden müßte? Trifft es zu, daß auf Grund der beabsichtigten Verordnung des Bundesinnenministers (TA Luft) bei verschiedenen deutschen Großunternehmen Aufträge für Energieerzeugungsanlagen sistiert wurden? Zu Frage A 93: Ihre Frage ist mit „Nein" zu beantworten, Herr Abgeordneter. Es trifft nicht zu, daß nach dem Entwurf der TA Luft alte Kraftwerksblöcke deshalb stillzulegen wären, „weil ihre Nachrüstung technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist". Anlagen, bei denen Maßnahmen zur Herabsetzung der Emission aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommen, sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dessen Vorschriften durch die TA Luft lediglich konkretisiert werden können, nur stillzulegen, wenn durch ihren Weiterbetrieb das öffentliche Interesse gefährdet wäre. Bei den in der Frage angesprochenen Kraftwerken stellt sich ein anderes Problem: Die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Genehmigung von Anlagen, die geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, und der technische Fortschritt, der seit dem Inkrafttreten der noch geltenden TA Luft von 1964 zu verzeichnen ist, erfordern es, in die Neufassung der TA Luft u. a. schärfere Grenzwerte für die Staubemission neuer Anlagen aufzunehmen. Diese Grenzwerte würden zwar grundsätzlich auch für den Betrieb älterer Anlagen gelten. Zu Frage A 94: Die Frage deckt sich inhaltlich mit der Frage 87 des Kollegen Dr. Luda. Ich verweise auf meine dazu erteilte Antwort. 6220* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 97) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Feststellung eines mehr als 50%igen Wertverlustes der Deutschen Mark eine „kein korrektes Bild" vermittelnde isolierte Betrachtungsweise sei, da eine Erhöhung der Reallöhne entscheidend sei und steigende Preise in einem solchen Prozeß zwar bedauerlich seien, jedoch in der richtigen Relation zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gesehen werden müßten, wie sie Prof. Köhler in einem Interview (Der Gewerkschafter Nr. 7/1971) geäußert hat? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Diskussion über die Geldwertentwicklung auch die Einkommensentwicklung berücksichtigt werden muß. Immerhin bedeutet die Tatsache, daß die Arbeitnehmer bisher trotz steigender Preise ständig eine Verbesserung ihrer realen Kaufkraft zu verzeichnen hatten, daß insoweit die sozialen Schäden der Geldentwertung für einen großen Teil der Bevölkerung in Grenzen gehalten werden konnten. Allerdings ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß weitere Realeinkommenszuwächse der Arbeitnehmer allein schon genügen, um die Ergebnisse von Stabilitätsbemühungen als befriedigend ansehen zu können; denn dies ist nur einer von mehreren Aspekten des sehr komplexen Problems der Geldwertverschlechterung. Daneben ist beispielsweise auch zu berücksichtigen, daß steigende Preise den Wert der Geldvermögen aushöhlen — soweit sich durch höhere Zinsen keine Kompensation ergibt — und daß dabei gerade die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen am stärksten betroffen sind. Ferner führt die Geldentwertung zur Fehlleitung von Produktionsfaktoren und zur Behinderung des Wirtschaftswachstums, was letztlich auch die Vollbeschäftigung gefährden kann. Schließlich bringen Preissteigerungen, die über ein bestimmtes Maß hinaus gehen, immer die Gefahr der Selbstbeschleunigung des Preisauftriebs mit sich. Am Ende eines solchen Prozesses könnte die Gefährdung der gesamten Geldverfassung und damit unserer marktwirtschaftlichen Ordnung stehen. Aus allen diesen Gründen räumt die Bundesregierung, unabhängig davon, ob die Kaufkraft, die der Bevölkerung zur Verfügung steht, zunimmt oder nicht, der Stabilisierung des Geldwertes einen zentralen Stellenwert im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik ein. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löher (CDU! CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 104) : Will die Bundesregierung die meist strukturellen Mißstände bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer dadurch beseitigen, indem sie in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer an die vorhandene Infrastruktur durch erzwungene Rotation, Begrenzung des Familiennachzugs oder Plafondierung anpaßt, oder beabsichtigt die Bundesregierung, die Infrastruktur bezüglich der Wohnungen, der sozialen Dienste, der Kindergärten und der Kindertagesstätten sowie im Schulsektor an die Ausländerzahl anzupassen und dafür die in der mittelfristigen Finanzplanung zu antizyklischer Verwendung in der Rezession" zurückgelegten Infrastrukturmittel einzusetzen? Die Bundesregierung hat im Juni vorigen Jahres ein Aktionsprogramm zur Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung verabschiedet. Diesem Aktionsprogramm liegt die Auffassung der Bundesregierung zugrunde, daß der Zuwachs der Zahl ausländischer Arbeitnehmer mit der Aufnahmefähigkeit der Einrichtungen und Dienste der sozialen Infrastruktur in Einklang gebracht werden muß. Das Aktionsprogramm sieht daher u. a. vor, daß die Zulassung ausländischer Arbeitnehmer in überlasteten Siedlungsgebieten von der Aufnahmefähigkeit der dortigen sozialen Infrastruktur abhängig gemacht werden soll. In Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und der Bundesanstalt für Arbeit soll durch ein besonderes Zulassungsverfahren erreicht werden, daß ausländische Arbeitnehmer nur dann noch von den Auslandsdienststellen der Bundesanstalt für Arbeit in überlastete Siedlungsgebiete vermittelt werden, wenn dort die tatsächliche Zahl der ausländischen Arbeitnehmer unter eine festgesetzte Obergrenze sinkt. Weiterhin soll auch der inländische Zuzug ausländischer Arbeitnehmer in überlastete Siedlungsgebiete weitgehend unterbunden werden. Eine entsprechende Verfahrensregelung wird zur Zeit erarbeitet. Die genannten Verfahren sehen keine Zwangsrotation vor. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß die Sozialpolitische Gesprächsrunde am vergangenen Freitag (22. März 1974) nach eingehender Aussprache beschlossen hat, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die prüfen soll, wie angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage die Ausländerpolitik künftig gestaltet werden soll. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 27. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen B 1 und 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher entwickelten Vorschläge zur Gründung einer Universität der Vereinten Nationen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine zukünftige Universität der Vereinten Nationen in einer Stadt der Bundesrepublik Deutschland anzusiedeln, und ist die Bundesregierung bereits mit dieser Zielsetzung beim Generalsekretär der UN tätig geworden? Zu Frage B 1: Die Bundesregierung hat den Beschluß der 27. Vollversammlung der Vereinten Nationen, eine Universität der Vereinten Nationen zu gründen, sehr begrüßt und auf der 28. Vollversammlung im Dezember 1973 für die Annahme der Satzung der Universität gestimmt. Sie hat zunächst in der UNESCO und im ECOSOC, sodann nach unserem Beitritt auch in den Vereinten Nationen an den Vorarbeiten für die Satzung mitarbeitet. Die Bundesregierung wertet die Gründung einer Universität der Vereinten Nationen als einen bedeu- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6221* tenden Beitrag der Vereinten Nationen zur weltweiten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaften und vor allem zur Förderung des Lernen und Forschens in den Ländern der Dritten Welt. Zu Frage B 2: Die 28. Vollversammlung der Vereinten Nationen hat ferner beschlossen, daß der Sitz des Universitätszentrums in Japan (Tokyo) erreichtet werden soll. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, in welcher Weise sich die Bundesrepublik Deutschland am Aufbau der VN-Universität, die sich aus einem weltweiten Netz von Forschungs- und Lehrzentren zusammensetzen soll, beteiligen kann. Die Bundesregierung hat sich sehr darum bemüht, daß die Bundesrepublik Deutschland im Rat der VN-Universität vertreten ist. Sie rechnet damit, daß ein Deutscher in dieses 24köpfige Gremium berufen wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 26. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 3) : Gilt seitens der Bundesrepublik Deutschland auch für solche Personen mit Wohnsitz im Gebiet der Volksrepublik Polen Visumzwang, die nach deutschem Recht - im Gegensatz zur polnischen Auffassung — deutsche Staatsbürger sind, und wie lautet gegebenenfalls die rechtliche Begründung dafür? Für Personen deutscher Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in der Volksrepublik Polen besteht kein Visumzwang. Die dort lebenden alteingesessenen Deutschen werden aber von den polnischen Behörden in der Regel als polnische Staatsangehörige angesehen. Demgemäß reisen sie mit einem polnischen Paß in die Bundesrepublik Deutschland ein. Dieser Paß bedarf — abgesehen von der Ausreiseerlaubnis der dafür zuständigen polnischen Behörde aus polnischer Sicht eines Einreisesichtvermerks für die Bundesrepublik Deutschland, um Polen verlassen zu können. Eine andere Behandlung wäre nicht möglich, da die deutsche Staatsangehörigkeit dieser Personen von polnischer Seite bestritten wird. Praktisch können sie demnach nur mit einem deutschen Sichtvermerk einreisen. Nach unserer Auffassung ist natürlich ein Sichtvermerk für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht erforderlich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 29. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 4) : Trifft die Meldung der „Welt" vom 19. März 1974 zu, die Sowjetunion habe gegen die Berlin-Klausel in dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik Protest eingelegt, und deutet — bejahendenfalls — dieses Verhalten der Sowjetunion-darauf hin, daß sie nach wie vor bestrebt ist, die herkömmlichen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin, wie sie durch das Vier-Mächte-Abkommen bestätigt worden sind, einzuschränken und in Frage zu stellen? Der Bundesregierung ist von einem Protest der Sowjetunion gegen die Berlin-Klausel in dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik nichts bekannt. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage B 5) : Wie steht die Bundesregierung zu bekanntgewordenen Plänen des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks, im Ballungsraum des Rhein-Main-Dreiecks bei Treburg im Kreis Groß Gerau ein zweites Kernkraftwerk zu errichten? Tm Rahmen der Planungen der Energieversorgungsunternehmen für zukünftig zu errichtende Kraftwerke nehmen diese frühzeitig verschiedene, möglicherweise geeignete Standorte in ihre Überlegungen auf. Treburg, Kreis Groß Gerau, ist ein Standort unter mehreren, die im Rahmen der Planungen des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerks auf ihre Eignung als Kernkraftwerk-Standort hin aus der Sicht des Energieversorgungsunternehmens untersucht werden sollen. Entsprechend dem frühen Stand der Überlegungen liegt ein Antrag auf Genehmigung eines Kernkraftwerkes bei Treburg nicht vor. Die Bundesregierung sieht sich daher noch nicht in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 6) : Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Luftrettung bei Verkehrsunfällen oder anderen Schadensereignissen in Mittelfranken in den letzten Jahren getan, und was beabsichtigt die Bundesregierung, um den in Mittelfranken vorhandenen Mangel an Rettungshubschraubern -zu beheben? Die Bundesregierung hat nach erfolgreichem Abschluß von drei Modellversuchen 1973 damit begonnen, ein bundesweites Hubschraubernetz für Katastrophenschutz und Rettungsdienst auszubauen. Als erste Stufe wurde noch im vergangenen Jahr der Aufbau einer Nord-Süd-Kette, bestehend aus 6 Stationen von Bremen bis München, verwirklicht. 6222* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 Die Stationierungsplanung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern, in deren Zuständigkeit das Rettungswesen fällt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat einen Plan zur Abdeckung des gesamten Landes mit Rettungshubschraubern vorgelegt; in ihm ist die Einrichtung neuer Stationen in Nürnberg, Würzburg und Regensburg als vorrangig eingestuft. Diesem Vorschlag ist mein Haus gefolgt und hat dem Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 5. Februar 1974 zugesagt, einen der drei Hubschrauber für Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die 1974 beschafft werden sollen, in Nürnberg zu stationieren. Falls ein vierter Hubschrauber, den der ADAC aus Spendenmitteln gekauft hat und dem Bund für Zwecke ,des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes zur Verfügung stellen will, nicht als Ersatzmaschine, sondern in einer neuen Station eingesetzt wird, wird erwogen, diesen ebenfalls in Bayern zu stationieren; die endgültige Entscheidung ist allerdings von den Anforderungen der anderen Bundesländer abhängig. Die Stationierungsplanung kann schneller durchgeführt werden, wenn der BMVg nicht nur Hubschrauber des Such- und Rettungsdienstes (SAR), sondern Rettungshubschrauber zusätzlich zur Verfügung stellen könnte. Hierüber wird verhandelt. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 7) : Ist die Bundesregierung für die Abschaffung des Berufsbeamtentums zugunsten eines einheitlichen Dienstrechts für alle Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, wie das vom JUSO-Bundesausschuß lt. Meldung der Frankfurter Rundschau vom 20. März 1974 gefordert wird? Ihre Frage beantworte ich eindeutig mit „Nein". Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen ,des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen B 8 und 9) : Inwieweit trägt die Bundesregierung den Bestimmungen des von ihr eingebrachten Bundes-Immissionschutzgesetzes (BImSchG) Rechnung, wenn es um Lärmbelästigungen gegenüber Anwohnern von Einrichtungen auf dem Gelände der Deutschen Bundeshahn geht? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit zu überprüfen, ob die mit Genehmigung der Deutschen Bundesbahn im Bereich des Bahnhofs Herdorf arbeitende Schrottverwertungsfirma PlateEiserfeld die angrenzenden Wohngebiete durch Betriebslärm nach §§ 4 und 5 BImSchG unangemessen belästigt und gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß die Genehmigung begrenzt bzw. untersagt wird? Dem Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen wird im Bundes-Immissionsschutzgesetz auch gegenüber Lärmbelästigungen von Einrichtungen auf dem Gelände der Deutschen Bundesbahn Rechnung getragen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob das Gelände von der Deutschen Bundesbahn selbst oder von anderen genutzt wird. Bei Anlagen wie der im Bereich des Bahnhofs Herdorf gelegenen von der Firma Plate-Eiserfeld betriebenen Schrottverwertungsanlage handelt es sich nicht um genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie unterliegen deshalb nicht ,den §§ 4 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, sondern der Grundpflicht des § 22 'des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Hiernach sind diese Anlagen so zu errichten und zu betreiben, daß nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und unvermeidbare Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die Überprüfung dieser Anlagen auf ihre Umwelteinwirkungen ob- liegt den Landesbehörden. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Koblenz hat die Schrottverwertungsfirma Plate-Eiserfeld in Herdorf bereits überprüft und hierbei festgestellt, daß die zulässigen Grenz- werte überschritten werden. Wegen der getroffenen behördlichen Anordnungen gegenüber der Firma Plate-Eiserfeld zur Verminderung der Lärmbelästigungen schwebt zur Zeit ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 10): Wie beurteilt die Bundesregierung das erneute und erheblich verstärkte Auftreten der Dreikantmuschel im Bodensee, welche Gefahren sind damit verbunden und wie können sie wirkungsvoll bekämpft werden? Nach einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. März 1974, der offenbar Ihrer Frage zugrunde liegt, könnte der Eindruck entstehen, daß sich die Dreikantmuschel im Bodensee gerade in jüngster Zeit ganz erheblich vermehrt hat und dadurch in zunehmendem Maß Wasserversorgungsunternehmen, Fischerei und andere Nutzungen gefährdet. Anerkannte Fachstellen am Bodensee, wie das .,Staatliche Institut für Seenforschung und Seenbewirtschaftung" in Langenargen und der „Zweckverband Bodenseewasserversorgung" haben jedoch bestätigt, daß nach ihren Untersuchungen und Feststellungen eine solche Entwicklung nicht nachgewiesen werden könne und sich in den letzten Jahren hinsichtlich des Auftretens der Muschel grundsätzlich nichts geändert habe. Meine Antwort vom 18. September 1972 auf Ihre damals zum gleichen Problem gestellte Frage (BT- Drucksache VI /3816, Seite 29) trifft also auch heute noch zu. Das Massenauftreten der Dreikantmuschel hat insgesamt nicht zu einer Verschlechterung des biologisch-chemischen Gütezustands des Bodensees geführt; es steht auch nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eutrophierung des Sees, denn die Muschel kommt auch in nährstoffarmen Seen vor. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6223* Unmittelbare Gefahren gehen von der Dreikantmuschel nicht aus. Die Wasserentnahme der Bodenseewasserversorgung, die aus großen Tiefen erfolgt, ist von der Muschel nicht betroffen. Bei kleinen Wasserversorgungsunternehmen sind gelegentlich Störungen, insbesondere durch Muschelansatz in den Entnahmeleitungen, aufgetreten, die aber mit geeigneten Mitteln erfolgreich bekämpft werden konnten. Für eine wesentliche Einschränkung des Muschelvorkommens oder ihre völlige Beseitigung aus dem See gibt es kein wirksames Mittel. Inwieweit das Vorkommen der Muschel durch natürliche Einflüsse — wie Dezimierung durch Seevögel und andere Tierarten ausreichend begrenzt wird, ist noch nicht geklärt. Wegen der zum Teil widersprüchlichen Aussagen in Presseveröffentlichungen habe ich das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt in Baden-Württemberg gebeten, mir die neueren Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. Ich werde Ihnen diese gerne zuleiten. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen B 11 und 12) : ist der Bundesregierung bekannt, daß Beamtenwitwen, die öffentlichen Dienst tätig sind, sich das von ihnen bezogene Gehalt teilweise auf ihre Witwenbezüge anrechnen lassen müssen und dadurch ein wesentlicher Anreiz zum Eintritt in den öffentlichen Dienst für diese Personengruppe entfallt? Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag ein Gesetz vorzulegen, das eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen Zum Inhalt hat und die mit der jetzigen Regelung verbundenen finanziellen Nachteile für die Beamtenwitwen verhindert? Die von Ihnen angesprochenen Ruhensregelungen des § 158 des Bundesbeamtengesetzes gelten nicht nur für die Beamtenwitwen, sondern auch für die Ruhestandsbeamten. Sie sind Ausfluß des im Beamtenrecht geltenden Alimentationsprinzips. Nach diesem Prinzip ist die beamtenrechtliche Versorgung so ausgestaltet, daß bereits aufgrund nur eines Beamtenverhältnisses ein angemessener Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie — auch bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit und im Fall 'des Todes gewährleistet ist. Dementsprechend sind z. B. von der tatsächlichen Dienstleistung weitgehend unabhängige Berechnungskomponenten vorgeschrieben (Anfangssockel von 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge; Mindestversorgungsbezüge usw.). Bei einer so umfassenden Unterhaltssicherung ist es aber andererseits gerechtfertigt, eine unbeschränkte Gewährung solcher Leistungen zu vermeiden, wenn für denselben Versorgungsempfänger aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst noch weitere Ansprüche gegen die öffentliche Hand bestehen. Diesem Zweck dienen die Ruhensvorschriften. Es erscheint nicht vertretbar, diese auf den genannten Grundsätzlichen Erwägungen beruhenden Regelungen aus personalpolitischen Gründen aufzugeben. Die Ruhensregelungen sind aber in den letzten Jahren mehrfach verbessert worden. Insbesondere wird durch die gleitende Höchstgrenze des § 158 Abs. 2 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes bewirkt, daß die Versorgungsempfänger von der Erhöhung des Verwendungseinkommens einen wirtschaftlichen Vorteil haben. Es ist daher z. Z. nicht beabsichtigt, dem Gesetzgeber eine weitere Änderung in Richtung Ihrer zweiten Frage vorzuschlagen. Jedoch wird im Rahmen der Reform des öffentlichen Dienstrechts erneut geprüft werden, ob und welche Konsequenzen für die Ruhensregelungen zu ziehen sein werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 13): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Anregung von Professor Dr. Karl Sieg aufzugreifen und den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, den Pfändungsschutz der Zivilprozeßordnung auf die Kapitalsicherungssummen der privaten Lebensversicherung auszudehnen, die der Bezugsberechtigte bzw dessen Angehörige als Versorgungskapital erhalten? Professor Dr. Sieg hat in seinem von Ihnen wohl angesprochenen Vortrag „Die Lebensversicherung als Versorgungsinstrument — kritische Betrachtungen zum juristischen Befund", wie ich dem in der „Versicherungswirtschaft" 1974, S. 276 ff. veröffentlichten Bericht über die Jahrestagung 1974 des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft in Berlin entnehme, Fragen der Pfändbarkeit von Ansprüchen aus „versorgenden" Kapitallebensversicherungen erörtert und insoweit eine Annäherung an die Regelungen für den Pfändungsschutz der Ansprüche auf Renten aus der Sozialversicherung befürwortet. Demgegenüber wird jedoch zu bedenken sein, daß der Zweck der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten im Gesetz festgelegt ist (vgl. § 1226 RVO, § 1 AVG). Durch die auf Kapitalbasis abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge kann zwar Vorsorge für das eigene Alter des Versicherungsnehmers und für den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen getroffen werden. Nicht jede Kapitalversicherung wird aber zum Zwecke einer solchen Vorsorge abgeschlossen. Sie ist vielmehr, ebenso wie andere Ansparung von Geld, ihrem Wesen nach neutral und kann zum Beispiel aus Gründen der Steuerersparnis, zur Abfindung von Geschäftspartnern, zur Aussteuer von Kindern, aber auch — wie Professor Dr. Sieg hervorgehoben hat — zur Sicherung von Gläubigern abgeschlossen werden. Eine einwandfreie Abgrenzung einer mit dem Ziel der Alters- oder Hinterbliebenenversorgung abgeschlossenen Kapitalversicherung gegenüber einer anderen Zwecken dienenden Kapitalversicherung wird für einen auf objektive Kriterien angewiesenen Außenstehenden kaum möglich sein. Im übrigen wird der 6224* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 aus einem Kapitalversicherungsvertrag Berechtigte diese Versicherung später grundsätzlich anders als zu dem ursprünglich beabsichtigten Zweck verwenden können. Hiernach erscheint es nicht angezeigt, eine Pfändungsschutzvorschrift für die Einbeziehung von Ansprüchen aus der Lebensversicherung auf Kapitalbasis in die Zivilprozeßordnung einzustellen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen B 19 und 20): Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, wonach etwa 5000 Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland ohne Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte sind? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um für Bürger in diesen Gemeinden, vor allem für ältere Mitbürger und Arbeitnehmerfamilien, die nicht über entsprechende eigene Verkehrsmittel verfügen, die Lebensmittelversorgung jederzeit sicherzustellen? Zu Frage B 19: Die Bundesrepublik beobachtet aufmerksam den Strukturwandel im Einzelhandel, vor allem im Lebensmitteleinzelhandel, und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Verbraucherversorgung. Die hier vorliegenden Daten, insbesondere die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Untersuchung des Ausleseprozesses im Handel bestätigen nicht die Zahl von 5 000 Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland ohne Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft. Eine im Rahmen der vorgenannten Untersuchung vorgenommene Schätzung kommt zu dem Ergebnis, daß im gesamten Bundesgebiet Ende der 60er Jahre in rd. 2 000 Kleingemeinden kein Nahversorgungsgeschäft mehr vorhanden war. Das Fehlen eines Lebensmittelgeschäfts in einer Gemeide kann aber lediglich einen Anhaltspunkt über das tatsächliche Niveau der Nahversorgung geben. Dies hängt auch davon ab, ob und in welchen Entfernungen sich in benachbarten Gemeinden ein entsprechendes Angebot findet. Für den Konsumenten ist letztlich die Entfernung zur nächsten Einkaufsmöglichkeit ausschlaggebend. Wenngleich der Ausleseprozeß im Handel vor allem zu Lasten kleiner Gemeinden (unter 2 000 Einwohner) ging und sich damit deren Versorgungslage verschlechtert hat, so sind dennoch bislang Klagen von Verbraucherorganisationen über Versorgungsengpässe in solchen Gemeinden noch nicht bekannt geworden. Zu Frage B 20: Es gibt keine Anzeichen dafür, daß im Augenblick gravierende Versorgungsprobleme in Gemeinden bestehen. Der Einzelhandel ist bereits aus eigener Initiative dazu übergegangen, auftretende Angebotslücken durch den Einsatz mobiler Verkaufsstellen zu schließen. Die Lösung des Problems der Unterversorgung kleiner Gemeinden mit Gütern des täglichen Bedarfs dürfte künftig im verstärkten Einsatz solcher mobilen Verkaufsstellen liegen. Falls es erforderlich werden sollte, wird die Bundesregierung diese Entwicklung durch geeignete Maßnahmen unterstützen. Der weitere Strukturwandel im Einzelhandel wird auch unter diesem Aspekt sorgfältig beobachtet werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen B 21 und 22) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den durch Paritätsänderungen zwischen der italienischen und der deutschen Währung hervorgerufenen Importdruck auf die deutsche Lederindustrie und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung in der EG auszugleichen? Wie vermag die Bundesregierung den Widerspruch aufzulösen, der zwischen den Kreditkonditionen für Ostblockstaaten und jenen Bedingungen besteht, unter denen die Kreditanstalten für Wiederaufbau der ledererzeugenden Industrie Hilfe in ihrer Notlage anbietet, wenn die Staatshandelsländer die billigen Kredite nutzen, um mit großzügigen Angeboten den europäischen Rohwarenmarkt in Leder auszukaufen und den Wettbewerb deutscher Einkäufer unmöglich zu machen? Zu Frage B 21: Die deutsche Lederindustrie befindet sich seit Jahren in einem Anpassungsprozeß, der vermutlich noch nicht abgeschlossen ist. Ursachen sind hohe Importe (Importquote 54 O/o des Inlandverbrauchs, davon wiederum rd. zwei Drittel aus EG-Ländern), und Substitutionen durch synthetische Materialien. Die aktuelle Lage ist zusätzlich durch starke Produktionseinbußen der Schuhindustrie als dem Hauptverbraucher inländischen Leders sowie durch die weltweite Preishausse bei Häuten und Fellen 1972/73 verschärft worden. Stärkster Konkurrent bei den Importen ist Frankreich mit rd. 25 % der Gesamteinfuhren. Der Einfuhranteil Italiens betrug 1973 rd. 21 %. Diese hohen Einfuhren resultieren im wesentlichen aus den Unterschieden in der Höhe der Lohnkosten, die in den genannten Ländern ca. 40 % niedriger liegen. Zu den Ledereinfuhren aus Italien möchte ich darauf aufmerksam machen, daß diese trotz der Paritätsänderungen der Lira im Jahre 1973 gegenüber 1972 nicht zugenommen haben. Ein Grund für diese Entwicklung kann darin gesehen werden, daß die Kosten für Häute und Felle durch den Abwertungseffekt der Lira für die italienischen Lederhersteller, die in weit höherem Maße als die deutschen Produzenten ihre Rohware importieren müssen, gestiegen sind. Zu Frage B 22: Die europäischen Staatshandelsländer spielen als Nachfrager für Häute und Felle auf dem europäischen Markt keine beherrschende Rolle. Von den gesamten Ausfuhren der EG gingen 1972 nur ca. Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6225* 13 % in die Staatshandelsländer, von den Rohwarenausfuhren der Bundesrepublik Deutschland ca. 7,5 %. Die in den letzten Jahren aufgetretenen Verknappungserscheinungen auf dem Rohstoffmarkt waren nur in untergeordnetem Maße durch die gestiegene Nachfrage der Staatshandelsländer bedingt. Vielmehr sind in diesem Zusammenhang zum einen die Exportbeschränkungen bzw. totalen Ausfuhrstopps früherer traditioneller Rohstoffanbieterländer wie Argentinien und Brasilien zu nennen, zum anderen ist auf der Nachfrageseite besonders Japan hervorgetreten, das kein nennenswertes eigenes Rohstoffaufkommen verzeichnet. Für die Zukunft kann sogar erwartet werden, daß die Sowjetunion, die ihren Viehbestand stark ausweiten will, als Anbieter von Großviehhäuten auftreten wird. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß Staatshandelsländer mit Unterstützung durch Ausfuhrbürgschaften lediglich Kredite zur Bezahlung von in der Bundesrepublik gekauften Investitionsgütern und Anlagen erhalten. Diese Kredite haben Marktkonditionen. Ihre Laufzeit richtet sich nach den international üblichen Fristen. Zinsbeihilfen gibt es nicht. Soweit die Exportfirmen niedrigere Kreditzinsen vereinbaren, bringen sie die Differenz zum Marktzins im Lieferpreis unter. Lediglich Polen ist ein einmaliger zinsverbilligter Kredit angeboten worden. Dieser nicht an deutsche Lieferungen gebundener Kredit soll den Besonderheiten unserer beiderseitigen Beziehung Rechnung tragen. Er soll die Wirtschaftskraft dieses Landes so stärken, daß auf polnischer Seite die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die beiderseits erwünschte Intensivierung der Zusammenarbeit beider Volkswirtschaften und zugleich für die Lösung der zwischen beiden Staaten bestehenden Probleme verbessert werden. Die Verhandlungen über die Konditionen dieses Kredits sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen B 23 und 24) : Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der Verordnung TA Luft, der daraus resultierenden Stillegung von Energieerzeugungsanlagen, den Ankündigungen im Energieprogramm und den verschiedenen Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers und des Bundeskanzlers zur Sicherstellung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die geplanten Energieinvestitionen langfristig koordiniert werden mit Umweltschutzmaßnahmen, und wie betrachtet sie in diesem Zusammenhang die kurzfristigen Maßnahmen der Verordnung TA Luft? Zu Frage 23: Ihre Frage bezieht sich offenbar auf den Referentenentwurf einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TAL) nach § 48 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Maßgebend dafür, ob eine Energieerzeugungsanlage stillzulegen ist oder nicht, ist nicht die TA Luft, sondern das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nach den §§ 17 und 21 BImSchG sollen Anlagen stillgelegt werden, wenn ihre Nachrüstung nicht vertretbar ist, aber das öffentliche Interesse durch den Weiterbetrieb gefährdet wäre. Der Entwurf der TAL klärt demgegenüber eine Vorfrage, nämlich, welche technischen Anforderungen im Regelfall an neue und alte Anlagen zu stellen sind. Die Bundesregierung hat in ihrem Energieprogramm angekündigt, daß das Erfordernis einer sicheren und ausreichenden Versorgung mit Energie mit den Anforderungen des Umweltschutzes in Einklang gebracht wird. Diesen Grundsatz wird die Bundesregierung auch bei der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft befolgen. Zu Frage B 24: Die beteiligten Bundesressorts stehen, wie gerade das Beispiel des Entwurfs einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz — „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" - zeigt, in einem ständigen und engen Abstimmungsprozeß. Dabei werden insbesondere die lang- und kurzfristig erforderlichen Energieinvestitionen mit den notwendigen Umweltschutzmaßnahmen koordiniert. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen B 25 und 26) : Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Anlaß hat die Bundesregierung den Grenzausgleich auf alle Gartenbauprodukte im Ministerrat gefordert? Wieviel landwirtschaftliche Betriebe wurden in den Jahren 1967 bis 1970 auf Grund des „Höcherl-Plans" und wieviel wurden mit dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm zwischen 1970 bis 1973 mit welchen Mitteln gefördert? Zu Frage B 25: Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen im EG-Ministerrat am 11./12, Mai 1971 über die Einführung einer währungsbedingten Grenzausgleichsregelung nach der Freigabe des DM-Wechselkurses für einen alle RE-gebundenen Agrarerzeugnisse umfassenden Grenzausgleich eingesetzt. Mit der VO (EWG) Nr. 974/71 ist erreicht worden, daß auch für bestimmte Gartenbauprodukte, für die gemeinsame Ankaufspreise gelten, im Falle von Marktstörungen Ausgleichsbeträge festgesetzt werden können. Die EG-Kommission, der die Festsetzung der Ausgleichsbeträge obliegt, hat jedoch bislang das Vorliegen währungsbedingter Marktstörungen nicht anerkannt. Aufgrund der gegenwärtigen Ab- 6226e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 satzkrise auf dem deutschen Apfelmarkt infolge großer Importe aus Ländern mit abwertend floatender Währung habe ich bei der EG-Kommission beantragt, ab sofort Tafeläpfel in den Grenzausgleich einzubeziehen. Über meinen Antrag hat die EG- Kommission noch nicht entschieden. Zu Frage B 26: Einen Höcherl-Plan, nach dem Landwirte eine Förderung beantragen konnten, hat es nicht gegeben. Insofern können auch keine Zahlenangaben gemacht werden. Es gab zwar im Sommer 1968 ein Agrarprogramm der damaligen Bundesregierung — auch HöcherlPlan genannt. In diesem waren agrarpolitische Zielvorstellungen und Maßnahmen dargelegt. Eine Förderung erfolgte allerdings nach alten bestehenden Bundesrichtlinien. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm ist seit dem 1. Januar 1971 in Kraft. Seit dem 1. Januar 1971 sind ca. 70 000 Bewilligungen mit ca. 950 Mill. DM ausgesprochen worden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 26. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/1867, Fragen B 27 und 28) : Nimmt die Bundesregierung Einfluß auf die Auswahl der Projekte der Bundesforschungsanstalt für gartenbauliche Pflanzenzüchtung, 207 Ahrensburg, Bornkampweg, und wenn ja, in welcher Weise? Wie wird die wirtschaftlidie Auswertung der Förderungsergebnisse der Bundesforschungsanstalt für gartenbauliche Pflanzenzüchtung von der Bundesregierung kontrolliert? Zu Frage B 27: Die Bundesregierung nimmt Einfluß auf ,die Auswahl der Projekte der Bundesforschungsanstalt für gartenbauliche Pflanzenzüchtung in Ahrensburg. Die Forschungsanstalt ist im Jahre 1970 errichtet worden, um dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anstehende Entscheidungshilfen zu erarbeiten. Insbesondere werden solche Forschungsvorhaben in Angriff genommen, die volkswirtschaftlich von Bedeutung sind, die aber wegen ihrer Langfristigkeit die Möglichkeiten privater Züchter übersteigen. Die Verbindung zur Praxis wird durch einen vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berufenen Beirat gewährleistet. Die bisherigen Erfahrungen bei der jährlichen Abstimmung des Arbeitsprogrammes haben volle Zustimmung aller Beteiligten gefunden. Zu Frage B 28: Die wirtschaftliche Auswertung der Forschungsergebnisse der BFA für gartenbauliche Pflanzenzüchtung in Ahrensburg erfolgt über eine Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie ist veröffentlicht im Ministerialblatt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom8. Oktober 1973 in Nr. 17 und 18 auf Seite 100. Die Richtlinie regelt die Abgabe von Pflanzensorten, Zuchtmaterial und patentfähigen züchterischen Verfahren. Nach der Richtlinie kann die Abgabe von Forschungsergebnissen nur durch Vermittlung einer privatrechtlich organisierten Einrichtung erfolgen, die einen Vergabeausschuß zu bilden hat, in dem zur Wahrung des öffentlichen Interesses dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der betroffenen Bundesforschungsanstalt ein gemeinsames Vetorecht eingeräumt ist. Außerdem kann die Abgabe von Forschungsergebnissen nur auf Grund von Musterverträgen erfolgen, die der Zustimmung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bedürfen. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867, Frage B 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Empfängerinnen von Witwenaltersgeld, deren verstorbene Ehemänner sich bei Inkrafttreten des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte von der Versicherungspflicht hatten befreien lassen und zu ihrer privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschuß erhielten, der Beitragszuschuß nicht weitergezahlt werden kann, weil sie bei Inkrafttreten des Gesetzes mangels eigener Versicherungspflicht keine Befreiungsmöglichkeit hatten, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, wie in derartigen Fällen der Beitragszuschuß zu der oft bereits seit Jahrzehnten bestehenden privaten Krankenversicherung weiter gewährt werden kann? Das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) sieht in § 94 Abs. 4 vor, daß die von der Versicherungspflicht als Altenteiler befreiten Personen auf Antrag von der zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkasse einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis, daß sie bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind. Von der Versicherungspflicht als Altenteiler konnten sich nach der Übergangsregelung nur solche Personen befreien lassen, die am 1. Oktober 1972 versicherungspflichtig wurden und gleichzeitig bai einem Krankenversicherungsunternehmen versichert waren. Dagegen ist eine Befreiung bei später eintretender Versicherungspflicht nicht möglich. Das gilt auch für die Witwe eines Altenteilers, ,der selbst von der Versicherungspflicht befreit war und den Beitragszuschuß nach § 94 Abs. 4 KVLG erhielt, wenn die Versicherungspflicht bei. der Witwe aufgrund eigenen Altersgeldbezuges erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1. Oktober 1972 einsetzt. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag in Kürze den Erfahrungsbericht über das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vorlegen. Sie wird dabei auch auf die Probleme einge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6227* hen, die sich während der Übergangszeit nach der Einführung der Krankenversicherung der Landwirte ergeben haben. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 28. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen B 30 und 31) : Trifft es zu, daß 30 % der Sanitätsoffiziere Zeitsoldaten sind, die die Zulage von monatlich 350 DM nicht erhalten? Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß die z. T. in reinen truppendienstlichen Funktionen eingesetzten Zeitsanitätsoffiziere auf Grund ihres Status gegenüber den Berufssanitätsoffizieren schlechter besoldet werden, auch wenn die Zeitsanitätsoffiziere dieselben Tätigkeiten und Funktionen ausüben wie Berufssanitätsoffiziere, denen früher diese Tätigkeiten und Funktionen vorbehalten waren? Ihre Fragen nach der Gewährung einer monatlichen Zulage von DM 350,— an Sanitätsoffiziere auf Zeit beantworte ich wie folgt: Von den am 7. 3. im Dienst befindlichen Sanitätsoffizieren sind 31 % Berufssoldaten, 13 % Soldaten auf Zeit und 56 % Wehrpflichtige im Grundwehrdienst (W 15) im vorläufigen Dienstgrad Stabsarzt. Sie alle leisten Dienst auf Dienstposten für Sanitätsoffiziere, auf denen die Aufgaben unabhängig vom Dienstverhältnis in gleicher Weise zu erfüllen sind. Die Sanitätsoffiziere auf Zeit erhalten die Zulage nicht, weil sie im Unterschied zu den Berufs-Sanitätsoffizieren den dienstlichen Belastungen nur eine begrenzte Zeit ausgesetzt sind und sie außerdem bei ihrem Auscheiden eine relativ hohe Dienstzeitversorgung erhalten. Die Zulage ist dazu bestimmt, die Attraktivität des Dienstverhältnisses eines Berufs-Sanitätsoffiziers zu erhöhen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 32) : Ist die Bundesregierung bereit, von der seit Jahren bestehenden, bisher aber nicht realisierten, Planung einer Erweiterung des Truppenübungsplatzes Munster-Nord im Gebiet der Gemeinden Lopau, Wulfsode und Ehlbeck /Rehrhof sowie im Gebiet des Lopautals im Hinblick auf den hohen Erholungswert dieses Gebiets und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das gesamte Gebiet im niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm als Erholungsgebiet ausgewiesen ist, Abstand zu nehmen, um die fortbestehende Unruhe und Ungewißheit der betroffenen Bevölkerung zu beheben? Die militärischen Planungen auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord sehen zunächst die Erweiterung des Platzes im Raum Lopau um ca. 216 ha vor. Dieses Gelände wird für die Anlage einer neuen Gefechtsschießbahn benötigt. Der Ort Lopau mußte in die Planung einbezogen werden, weil er im Gefahrenbereich dieser Schießbahn liegt. Das Land Niedersachsen hat am 11. März 1968 diesem Vorhaben zugestimmt. Es wird angestrebt, die laufenden Grunderwerbs- und Umsiedlungsmaßnahmen so bald wie möglich zum Abschluß zu bringen. Um für das Übungsvorhaben auf der neuen Schießbahn eine größere, den schießtechnischen Erfordernissen entsprechende Vorgehtiefe zu erhalten und günstigere Bodenbedingungen für die Trassenführung der geplanten Platzrandstraße zu schaffen, soll daneben noch eine zusätzliche Fläche von ca. 50 ha südostwarts von Lopau hinzuerworben werden. Hierüber wird nochmals mit dem Land Niedersachsen im Rahmen des Anhörungsverfahrens verhandelt werden. Eine weiterhin geplante großräumige Erweiterung des Platzes im Gebiet der Gemeinden Lopau-Wulfsode und Ehlbeck-Rehrdorf um 1 043 ha, die zum Ziel hatte, die Nutzungsmöglichkeiten des Platzes durch Erweiterung bestehender bzw. Einrichtungen neuer Schießbahnen zu verbessern, hat das Land Niedersachsen im September 1971 abgelehnt. Da aber militärischerseits eine Erweiterung des Platzes unabdingbar ist, wurden unter Beachtung der vom Land vorgebrachten Bedenken insbesondere auf dem Gebiet des Landschaftsschutzes, des Fremdenverkehrs und der Erholung die Erweiterungsabsichten unter Aussparung des Lopautales auf 485 ha reduziert. Sobald die näheren Untersuchungen abgeschlossen sind und Klarheit über die Auswirkungen der militärischen Planungen auch auf den zivilen Bereich besteht, muß das Land Niedersachsen erneut über die Vorhaben unterrichtet und um Stellungnahme gem. § 1 Abs. 2 Landbeschaffungsgesetz gebeten werden. Hierdurch wird auch sichergestellt, daß den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung getragen wird. Abschließend bemerke ich, daß ich den Herren Paul Neumann /Stelle und Helmuth Möhring, beide Mitglieder des Deutschen Bundestages, bereits vor ein paar Wochen in gleicher Weise berichtet habe. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage B 33) : Ist es nicht möglich, die aus nur etwa 350 Besatzungsmitgliedern bestehende U-Boot-Flottille ausschließlich aus Freiwilligen zu rekrutieren, und warum kann für diese geringe Anzahl von außerordentlich belasteten Soldaten im Jahr nicht mindestens eine, der gesundheitlichen Vorsorge dienende, Terrainkur vorgeschrieben werden? Auf den U-Booten unserer Marine werden nur Zeit- bzw. Berufssoldaten vom Unteroffizier an aufwärts eingesetzt. Diese haben sich zwar alle freiwillig zur Marine gemeldet, jedoch etwa nur die Hälfte hat sich freiwillig für den Dienst auf U-Booten zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierzu ist in jedem Fall die gesundheitliche Eignung — u-bootverwendungsfähig —. 6228* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 Bei der Zusammenstellung der Besatzungen auf allen Schiffen und Booten der Marine muß vom Grundsatz der Eignung und des Bedarfs ausgegangen werden, wobei die Wünsche der Soldaten wenn möglich berücksichtigt werden. Doch ist das in allen Fällen nicht zu erreichen. Wegen der besonders strengen ärztlichen Bestimmungen ist der Prozentsatz der U-Boot-Tauglichen erfahrungsgemäß so gering, daß die Zahl der freiwilligen Meldungen nicht ausreicht, um alle U-Boote zu besetzen. Von der Möglichkeit, Kuren zur Erhaltung der Dienstfähigkeit zu erlangen, machten die Besatzungsangehörigen der U-Boote bereits bisher Gebrauch (1973 — 70 Kuren). Alle Maßnahmen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die der Vorsorge dienen, können nicht befohlen, sondern nur dringend empfohlen werden. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen ebenso wie Kuren zur Erhaltung der Dienstfähigkeit. Darüber hinaus wird zur Zeit geprüft, in welcher Form die Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit durch Intensivierung und Institutionalisierung der Terrainkuren erweitert werden können, ggf. unter Einbeziehung der Familienangehörigen im Sinne zusätzlicher sozialer Fürsorge. Ich erwähne bei dieser Gelegenheit, daß die bereits wiederholt durchgeführten 14-tägigen Aufenthalte ganzer U-Boot-Besatzungen an der Sportschule der Bundeswehr für ein allgemeines Konditionstraining künftig in ausreichender Zahl als Lehrgang in den Lehrgangskatalog der Streitkräfte aufgenommen werden sollen. Zu diesen Lehrgängen können Besatzungen oder Teile von Besatzungen kommandiert werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage B 34) : Wie viele Soldaten der Bundeswehr (ohne Wehrpflichtige) waren nach den letzten Erkenntnissen Mitglieder von Parteien und sonstigen Organisationen, die vom Bundesinnenministerium bzw. von den Verfassungsschutzämtern als rechts- oder linksextremistisch eingestuft werden, und wie verteilen sie sich auf die beiden Bereiche? 1. Rechtsextreme: 114 NPD 5 Junge Nationaldemokraten (Jugendorganisation der NPD) 2 Aktion Neue Rechte (ANR) 1 Bund heimattreuer Jugend (BHJ) 3 Nationalsozialistische Kampfgruppe Großdeutschland (NSKG) 125 Diese gliedern sich auf in: 21 Offiziere 55 Unteroffiziere 14 Soldaten 14 Beamte 11 Angestellte 10 Arbeiter 2. Linksextreme: a) Alte Linke (DKP, SDAJ, MSB Spartakus) 16 Zeitsoldaten Mannschaften 4 Zeitsoldaten Uffz 1 Arbeiter (Lehrling) 21 b) Neue Linke (KPD neu, KJV, KPD /ML) 12 Zeitsoldaten, Mannschaften insgesamt 33 In den Angaben sind nicht die Wehrpflichtigen erfaßt, die bei den Rechtsextremen 6, bei den Linksextremen 137 ausmachen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 35) : Hält die Bundesregierung im Interesse einer rationellen Auslastung des Annahme- und Versandgebäudes den Bau einer Konservierungs- und Verpackungsanlage sowie weiterer Lagerhallen beim Marinematerialdepot 4 in Weener für erforderlich, und ist sie gegebenenfalls bereit, diese Baumaßnahmen unverzüglich zu veranlassen, damit in dem konjunkturschwachen Arbeitsamtsbereich Leer zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, sowohl durch die Vergabe von Bauaufträgen als auch durch die erweiterten Aufgaben des Depots? Für das Marinematerialdepot 4 in Weener ist ein Annahme- und Versandgebäude errichtet worden, wie es in den „Grundsätzlichen Militärischen Infrastrukturforderungen für ein Materialdepot der Bw in oberirdischer Bauweise festgelegt ist. Die Größe des Gebäudes entspricht den Angaben dieser Grundsatzforderung und den dem Depot zugeteilten Aufgaben. Der Bau einer Konservierungs- und Verpackungsanlage im Marinematerialdepot 4 ist nach wie vor beabsichtigt. Bisher ist jedoch noch keine solcher Anlagen, die bundeswehreinheitlich geplant und errichtet werden sollen, gebaut worden, da die Planungsarbeiten hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Das Marinematerialdepot 4 erhält, sobald die Planungsgrundlagen vorliegen, und die Voraussetzungen für die Baudurchführung gegeben sind, eine der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6229* drei zunächst im Bereich der Teilstreitkräfte vorgesehenen und bereits mit dem Bundesminister der Finanzen verhandelten Konservierungs- und Verpackungsanlagen, mittel, mit 34 Dienstposten. Es ist zur Zeit nicht daran gedacht, die Lagerkapazität des Marinematerialdepots 4 mit ca. 15 000 m2 Lagerfläche durch den Zubau weiterer Lagerhallen zu vergrößern, da der Bedarf der Teilstreitkraft Marine an Lagerflächen in den Materialdepots — unter Einbeziehung der in den Auslandsdepots zu nutzenden Kapazitäten — abgedeckt ist. Eine Erweiterung der Aufgaben ist ebenfalls nicht vorgesehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 36) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Bahnstrecke Bad Oldesloe Schwarzenbek stillzulegen sowie die Güterbahnhöfe im Kreis Stormarn, Ahrensburg und Bad Oldesloe aufzuheben, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, damit die durch die Zonenrandlage schon benachteiligte Wirtschaft durch diese Maßnahme nicht noch mehr an Konkurrenzfähigkeit verliert und die Infrastruktur dieses Raums weiterhin verschlechtert wird? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dies geschieht durch Streckenneu- und -ausbau dort, wo die Grenze der Kapazität erreicht ist, und durch eine Konzentration auf die Bereiche, in denen die Leistungsvorteile der Eisenbahn voll zum Tragen kommen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der Deutschen Bundesbahn die Strecke Bad Oldesloe—Schwarzenbek überprüft. Ob die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße zu einem wirtschaftlichen Erfolg führt, wird sich erst nach Abschluß der Untersuchung ergeben. Erst dann wird der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheiden, ob ein Stillegungsverfahren nach Bundesbahngesetz eingeleitet werden wird. In diesem Verfahren wird der obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die wiederum die Beteiligten hören wird. Es trifft zu, daß nach den gegenwärtigen planerischen Überlegungen erwogen wird, die Abfertigungsbefugnisse für den Stückgutverkehr bei den Bahnhöfen Ahrensburg und Bad Oldesloe aufzuheben und die künftige Bedienung im Flächenverkehr per Lkw von Hamburg bzw. Lübeck vorzunehmen. Die mit der Stückgut-Konzentration verbundene stärkere Individualbedienung mit Kraftwagen kommt den Bemühungen der Gemeinden und der Länder um eine notwendige strukturelle Verbesserung bestimmter Entwicklungsgebiete, wie insbesondere den Zonenrandgebieten, Bundesausbaugebieten und Bundesausbauorten, entgegen. Denn es wird ein Haus-Haus-Verkehr angeboten, bei dem sich der Zusteller und Abholer besser auf die Wünsche des Kunden einstellen kann. Es ist auch davon auszugehen, daß eine individuelle Verkehrsbedienung in diesen Räumen (über die Straße vom künftigen Konzentrationspunkt aus) das allgemeine wirtschaftliche Wachstum sogar noch fördern wird. Dies insbesondere dadurch, daß die Konzentration des Kleingutverkehrs auf der Schiene in Verbindung mit einem gut ausgebauten Transportdienst auf der Straße im regionalen Bereich auch für die Kunden in den genannten Gebieten bessere Dienstleistungen erwarten läßt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage B 37): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf das bundeseigene Unternehmen Deutsche Lufthansa einzuwirken, die mit der in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verbrieften Gleichberechtigung nicht zu vereinbarende Praxis der grundsätzlichen Ablehnung weiblicher Piloten zu unterlassen, besonders im Hin-blik darauf, daß die Deutsche Lufthansa das Ausbildungsmonopol für diesen Beruf innehat? 1. Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Lufthansa das Ausbildungsmonopol für die Ausbildung zum Berufsflugzeugführer hat. Hierzu einige grundsätzliche Ausführungen: Um ein Verkehrsflugzeug mit einem Höchstabfluggewicht von mehr als 20 000 kg im gewerbsmäßigen Luftverkehr führen zu dürfen, muß der verantwortliche Flugzeugführer im Besitz der Erlaubnis für Linienflugzeugführer, der zweite Flugzeugführer (Kopilot) im Besitz der Erlaubnis für Berufsflugzeugführer 2. Klasse und der Instrumentenflugberechtigung sein und die theoretische Prüfung für Linienflugzeugführer abgelegt haben. Die Erlaubnis für Linienflugzeugführer an den Kopiloten wird nach einer Gesamtflugerfahrung von 1 200 Stunden, die während der Kopilotentätigkeit erworben werden, und Ablegung der praktischen Prüfung erteilt. Für die Ausbildung bis zum Kopiloten (auf Verkehrsflugzeugen) stehen derzeit die Verkehrsfliegerschule der Deutschen Lufthansa in Bremen, die Fachschule für Verkehrsluftfahrt in Essen-Mülheim und die Schule Servaero in Rüsselsheim zur Verfügung. Dazu ist zu bemerken, daß die Verkehrsfliegerschule der Deutschen Lufthansa zwar hauptsächlich für den Bedarf der Deutschen Lufthansa ausbildet, jedoch grundsätzlich allen Bewerbern offensteht. Die Ausbildung zum Berufsflugzeugführer wird im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes von der Bundesanstalt für Arbeit finanziell gefördert, wenn ein Arbeitskräftebedarf besteht. Die Deutsche Lufthansa trägt einen Großteil der Ausbildungskosten der für ihren Bedarf ausgebildeten Flugzeugführer selbst. 6230* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 2. Die Vertreter der Bundesregierung haben die Frage der Einstellung weiblicher Piloten bei der Deutschen Lufthansa mehrfach im Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa behandelt. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung wurde dabei bekanntgegeben. Eine weitergehende Einwirkung, selbst wenn es rechtliche Möglichkeiten geben würde, kann aber schon deswegen nicht in Betracht kommen, weil ein derartiger Eingriff in die Verantwortung der für den Flugbetrieb zuständigen Organe der Deutschen Lufthansa nicht verantwortet werden kann. In diesem jungen Beruf liegen nämlich Erfahrungen über den hohen körperlichen und seelischen Streß unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Langstreckenverkehrs bisher nur über den Einsatz männlicher Piloten vor. Dies erklärt die Zurückhaltung der für den Flugbetrieb zuständigen Organe der Lufthansa. Hieraus ergeben sich auch außerhalb des gesellschaftsrechtlichen Rahmens die Grenzen und Schranken der Einwirkungsmöglichkeiten auf das Unternehmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage B 38) : Ist die Bundesregierung bereit, auch die Dienstanfänger in den Kommunalverwaltungen und in der staatlichen inneren Vetwaltung in den Kreis der Berechtigten, die eine Fahrpreisermäßigung für Schülerzeitkarten in Anspruch nehmen können, aufzunehmen? Die Fahrpreisermäßigung für Schülerzeitkarten ist in erster Linie den Schülern und ordentlichen Studierenden der öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Lehranstalten für ihre Fahrten zwischen Wohn- und Schulort vorbehalten. Darüber hinaus erhalten auch Lehrlinge und Anlernlingediese Ermäßigung. Angesichts der extrem niedrigen Schülerzeitkartenpreise, die maßgeblich zur beträchtlichen Kostenunterdeckung vor allem im Personennahverkehr beitragen, muß die Deutsche Bundesbahn an den Kreis der Berechtigten einen strengen Maßstab anlegen. Von den in Berufsausbildung stehenden Personen werden deshalb nur die Lehrlinge und Anlernlinge begünstigt; Praktikanten, Volontäre, Beamtenanwärter erhalten lediglich die ebenfalls mit hoher Ermäßigung ausgestatteten Monats- und Wochenkarten. Bei Berücksichtigung der Dienstanfänger in den kommunalen und staatlichen Verwaltungen müßten zwangsläufig auch die übrigen, finanziell meist schlechter gestellten Praktikanten und Volontäre in den Kreis der Berechtigten einbezogen werden. Hierzu sieht sich die Bundesbahn, die über die Einräumung von Fahrpreisermäßigungen selbst entscheidet, im Hinblick auf das außerordentlich hohe Defizit im Personenverkehr von sich aus nicht in der Lage. Eine Auflage an die Bundesbahn gemäß § 16 (4) des Bundesbahngesetzes, mit der allein eine solche Erweiterung der Tarifstelle ermöglicht werden könnte, hätte zur Folge, daß der Bundesbahn die aus der Tarifmaßnahme entstehenden Fahrgeldausfälle über den Bundeshaushalt erstattet werden müßten. Bei der angespannten Finanzlage des Bundes ist dies derzeit nicht möglich. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 39) : Trifft es zu, daß die Bundesbahnstrecke Bad Oldesloe—Ratzeburg stillgelegt wird, wenn ja, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, den dadurch geschädigten Landwirten, denen durch diese Stillegung sehr viel höhere Betriebskosten entstehen, zu helfen, und ist insbesondere die Deutsche Bundesbahn zu einer Entschädigung verpflichtet? Die Bundesregierung hat am 4. Mai 1971 nach einer Empfehlung eines interministeriellen Arbeitskreises den Antrag der Deutschen Bundesbahn auf Einstellung des Betriebes auf der Nebenbahn Bad Oldesloe–Ratzeburg genehmigt. Über die Stillegung herrschte Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Der Betrieb ist am 1. Januar 1972 eingestellt worden. Ein Ausgleich für die den Landwirten dadurch entstehenden höheren Betriebskosten, zu dem die Deutsche Bundesbahn nicht verpflichtet werden kann, ist auch seitens der Bundesregierung — wie in allen anderen Fällen — auch hier nicht vorgesehen. Auf der 29 km langen Strecke kamen werktäglich im Durchschnitt nur noch 2,8 Wagenladungen auf. Die Ausweichbahnhöfe sind in zumutbarer Entfernung (5 bis 14 km) zu erreichen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 27. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen B 40 und 41) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der ansteigenden Stillegungen von angeblich nicht rentablen Bundeshahnstrecken, deren Versorgung durch Bahnbusse abgelöst wird, die durch die Deutsche Bundesbahn gewährten Fahrpreisermäßigungen, die bei Kinderreichen auch für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, 50 % beträgt, auch im Bahnbusbetrieb einzuführen? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Erstrekkung der Ermäßigung auch auf den Bahnbusverkehr schon deshalb erforderlich ist, weil sonst durch Stillegungsmaßnahmen familienpolitisch bedingte Vergünstigungen wegfallen, die im Anschlußverkehr Bahn-Bus bereits gewährt werden und deren Verweigerung für den Bahnbusverkehr damit als ungleiche Behandlung gleicher Sachverhalte anzusehen ist? Wie ich auch in meiner Antwort auf die Anfrage des Kollegen Dr. Eyrich in der Fragestunde am 27./28. März 1974 ausgeführt habe, wurde die Fahr- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 6231* preisermäßigung für kinderreiche Familien von der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1956 aus dem familienpolitischen Gesichtspunkt eingeführt, diesem Personenkreis gemeinsame Reisen auf der Schiene über größere Entfernungen, insbesondere zu Urlaubs-, Erholungs- und Besuchszwecken, zu erleichtern. Diese Zielsetzung erklärt es, daß von der Vergünstigung der Bahnbusverkehr nur insofern erfaßt wird, als er eine frühere Schienenverbindung ersetzt. Soweit dagegen kein Schienenersatzverkehr vorliegt, sondern typischer Straßen-Personennahverkehr betrieben wird, entspricht das Verkehrsangebot des Bahnbusverkehrs den vergleichbaren Bedingungen der überigen Nahverkehrsträger. Daher ist es erforderlich und entspricht der übereinstimmenden Auffassung aller Verkehrsträger, daß die hier in Rede stehende Vergünstigung über den jetzigen Anwendungsbereich hinaus nicht einseitig im Bahnbusverkehr eingeführt wird. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 42): Ich frage die Bundesregierung, ob das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Lärmschutzgutachten bereits vorliegt, wenn ja, welchen Inhalt hat dieses Gutachten und geht daraus hervor, daß die Bundesregierung die unerträglichen Lärmbelästigungen, die entstehen werden, durch Lärmschutzbaumaßnahmen mildern wird? Das Lärmgutachten, das die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bau der westlichen Teilortsumgehung im Zuge der B 6 in Hannover in Auftrag gegeben hat, liegt inzwischen vor. Danach sind einzelne Schutzmaßnahmen gerechtfertigt. Die Abteilung Straßenbau des Bundesverkehrsministeriums ist beauftragt, die erforderlichen Einzelheiten mit der niedersächsischen Straßenbauverwaltung und der Stadt Hannover an Ort und Stelle festzulegen. Dies soll Anfang April 1974 geschehen. Gleichzeitig verweise ich auf meinen Ihnen kürzlich übersandten Brief in der gleichen Angelegenheit. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 27. März 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867, Fragen B 43 und 44) : Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung für sinnvoll, Forschungsvorhaben zu fördern, die die Nahrungsgewinnung aus Erdöl zum Ziel haben? Was waren insbesondere die Gründe für die Vergabe des Forschungsvorhabens Proteingewinnung an die Firma Gelsenberg mit einem Forschungsaufwand von 10,4 Millionen DM? Zu Frage B 43: Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert im Rahmen seines Programms „Biologie und Technik" Forschungsvorhaben zur Gewinnung von Nahrungsgrundstoffen, Futtermitteln, Zusatzstoffen, chemischen und pharmazeutischen Grundstoffen mit Hilfe biotechnischer Verfahren. Die Ausnutzung biologischer Reaktionen im großtechnischen Maßstab erhält in der Zukunft zunehmende Bedeutung für die Produktion wichtiger Rohstoffe für Nahrungsmittel, Pharmazeutika und anderer notwendiger Naturstoffe. Die Verfahren zur Proteingewinnung für die Verwendung in Nahrungs- und Futtermitteln sind außerdem besonders geeignet für den Einsatz in Entwicklungsländern, um dort den erheblichen Bedarf auf der Basis billiger Rohstoffe zu decken, besitzen allerdings auf dem Futtermittelsektor auch im Inland erhebliche Bedeutung, wie die Entwicklung des Fischmehl- und Sojaproteinmarktes in jüngster Vergangenheit zeigt. Die Möglichkeit der Proteingewinnung auf Erdölbasis stellt nur eine der untersuchten Verfahrensvarianten dar. Eine Beschäftigung mit diesem Verfahren erfolgt nicht zuletzt aufgrund der Überlegung, daß langfristig eine Veredelung des Rohöls eine sinnvollere Verwendung dieser wertvollen ,Rohstoffquelle darstellt, als es die einfache Verbrennung heute ist. Zu Frage B 44: Das Forschungsvorhaben „Proteingewinnung" der Firma Gelsenberg AG in Essen wird in Arbeitsgemeinschaft mit den Farbwerken Hoechst und der Uhde GmbH durchgeführt. Maßgebend für die Förderungsentscheidung waren: — Stimulierung der Forschung und Entwicklung auf einem zukunftsorientierten Gebiet, auf dem in der Bundesrepublik ein erheblicher Nachholbedarf besteht — Beitrag zur Lösung des Ernährungsproblems — Beitrag zur Gewinnung wichtiger Substanzen für die pharmazeutische Anwendung oder für Zwecke des Umweltschutzes - Beitrag zum Bau neuer Fermentationsanlagen und Fermenter-Systeme — Beteiligung am Bau von Pilot-Anlagen und Biotechnika im Bereich der industriellen biotechnischen Forschung. Das gewählte Verfahrensbeispiel „Mikrobielle Proteingewinnung auf Erdölbasis" besitzt nur Modellcharakter. Das Projekt ist so angelegt worden, daß auch andere Rohstoffe untersucht werden können. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten 6232' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 92. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. März 1974 Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 45) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung und zur Gleichstellung der Lebensverhältnisse die Ortsnetzbereiche der Deutschen Bundespost auf dem flachen Land denen in den Ballungsräumen anzugleichen, und wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen? Die Bundesregierung ist bereit, auf dem Gebiet des Fernsprechwesens die Lebensverhältnisse auf dem flachen Lande zu verbessern und denen in den Ballungsgebieten anzugleichen. Schon am 1. Juli 1971 wurde durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost die Einführung eines neuen, großraumorientierten Gesprächstarifs — des Nahverkehrstarifs — beschlossen. Durch den Nahverkehrstarif werden die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen gelöst und die Bereiche, in denen die Ortsgebühr gilt (Nahverkehrsbereiche), von derzeit etwa 70 qkm auf künftig etwa 2 000 qkm erweitert werden. Jedes einzelne Ortsnetz ist Zentrum eines solchen Nahverkehrsbereichs. Der Nahverkehrsbereich wird sich auf alle umliegenden, bis zu 25 km entfernten Ortsnetze erstrecken. Deshalb können von jedem Ortsnetz aus im Durchschnitt 30 andere Ortsnetze zur Nahgesprächsgebühr erreicht werden, Die Umstellung auf den neuen Tarif kann wegen der umfangreichen technischen Vorbereitungen und den damit verbundenen Kosten verständlicherweise nicht kurzfristig vorgenommen werden. Es werden z. B. folgende technischen Vorbereitungen getroffen werden müssen: Die Gebührenerfassungseinrichtungen müssen in den Fernvermittlungsstellen umgestellt, z. T. sogar ganz ausgewechselt werden, der zu erwartende Verkehrszuwachs vor allem in den Nahverkehrsbereichen macht umfangreiche Erweiterungen sowohl des Fernmeldenetzes als auch der technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen erforderlich, für die Unterbringung der zusätzlichen Einrichtungen müssen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Reihenfolge der Einführung des Nandienstes wird vor allem von den technischen Gegebenheiten in den einzelnen Netzbereichen bestimmt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 28. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage B 46) : Welche Postämter werden von den Bestrebungen des Bundespostministeriums betroffen, die durch eine neue Ämterorganisation in Ostfriesland größere Verwaltungseinheiten vorsehen, und hält die Bundesregierung die Auflösung von Postämtern und die damit verbundene Verminderung von Arbeitsplätzen in einem Gebiet für verantwortlich, dessen Strukturschwäche und hohe Arbeitslosigkeit bekannt sind? Die Bestrebungen, die Verwaltungsorganisation in der Ortsebene durch Bildung größerer Verwaltungseinheiten zu rationalisieren, erstrecken sich auf alle Postämter im gesamten Bundesgebiet. Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, diese Aufgaben wirtschaftlicher und zugleich wirkungsvoller abzuwickeln. Die postalischen Betriebs- und Versorgungsaufgaben werden durch die angestrebte verwaltungsorganisatorische Neuordnung nicht berührt. Insbesondere werden Postämter nicht aufgelöst oder in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden. Über den Umfang der etwa zu treffenden Maßnahmen, den Zeitpunkt ihrer Durchführung und die personellen Auswirkungen können verbindliche Angaben nicht gemacht werden, weil die eingeleiteten umfangreichen Erhebungen — auch für den ostfriesischen Raum — noch nicht abgeschlossen sind. Bei dem Geschäftsumfang der in diesem Raum vorhandenen Postämter und dem Anteil der in die Neuordnungsmaßnahmen einzubeziehenden Verwaltungsaufgaben bei diesen Ämtern wird die Zahl der wegfallenden Arbeitsplätze verhältnismäßig gering sein. Die Änderung der Verwaltungsorganisation wird vielmehr im wesentlichen zu einer Verlegung von Arbeitsplätzen innerhalb des ostfriesischen Raumes führen. Die Bedeutung der Neuordnung für die Wirtschaftlichkeit und die Verwaltungsführung bei den Postämtern muß im Zusammenhang mit den im gesamten Bundesgebiet zu treffenden Maßnahmen gesehen werden. Nachteilige Auswirkungen werden sich für die Wirtschaftsstruktur oder die Arbeitsmarktlage in Ostfriesland nicht ergeben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 27. März 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage B 47): Welche Mittel für welche berufsbildenden Maßnahmen im schulischen Bereich hat die Bundesregierung 1972 an das Saarland gezahlt? Die Bundesregierung hat an das Saarland für das Jahr 1972 Mittel für den 1973 beginnenden Modellversuch „Berufsgrundbildungsjahr in Kooperation mit Haupt- und Realschule — Schulzentrum Türkismühle —" gezahlt. Der für den Verwendungszeitraum 1. Juli 1972 bis 31. März 1973 am 1. Dezember 1972 bewilligte Betrag in Höhe von insgesamt 399 650, DM (Modellversuchskosten und Investitionen) floß nach den Zahlungsanforderungen vom 16. Januar 1973 und 17. Januar 1973 am 31. Januar 1973 an das Saarland ab.
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    Rede von Kai-Uwe von Hassel


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

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Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bitte sehr!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Vohrer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Kollege Strauß, Sie haben jetzt alle gesellschaftlichen Gruppen aufgezählt. Nun müssen Sie doch auch sagen, wer das Sozial-



    Dr. Vohrer
    produkt, das Ihrer Ansicht nach gar nicht verteilt wurde, bekommt.

    (Lachen bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU.: Die Spekulanten!)