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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. März 1934 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 6051 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache 7/1352) — Erste Beratung —in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Europapolitik (Drucksache 7/1353), Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Stärkung des Europäischen Parlaments (Drucksache 7/1688) Amrehn (CDU/CSU) 6052 D Schmidt (München) (SPD) . . . . 6058 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 6063 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6071 C Dr. Bangemann (FDP) 6076 A Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6080 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 6087 D Brandt, Bundeskanzler 6096 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 6123 A Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6126 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 6130 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 6133 A Fellermaier (SPD) . . . . . . 6139 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 6141 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 6146 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6148 D Gallus (FDP) . . . . . . . . . 6150 C Dr. Aigner (CDU/CSU) 6152 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 6153 D Fragestunde (Drucksachen 7/1867, 7/1889) Dringliche Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1889 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Amtsbezeichnung für den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin im Beglaubigungsschreiben; Wortlaut des Beglaubigungsschreibens für den Ständigen Vertreter der DDR Gaus, Staatssekretär (BK) . 6101 B,C, D, 6102 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 6101 B, C, 6102 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 6101 D Dringliche Frage 3 — Drucksache 7/1889 - des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) : Bezeichnung des Ständigen Vertreters der DDR bei der Bundesregierung als „Botschafter" und „bevollmächtigter Minister" Gaus, Staatssekretär (BK) . 6102 B, C, D, 6103 A Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6102 B, C Wehner (SPD) . . . . . . . . . 6102 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6102 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Frage A 79 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 6103 A, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 6103 C Fragen A 33 und 34 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; ungehinderte Vorsprache aller Deutschen; ungehinderte Einreise aller dort nicht Aufenthalt nehmenden Deutschen Gaus, Staatssekretär (BK) 6104 A, B, C, D, 6105 A, B Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 6104 B, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 6104 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 6104 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 6105 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 6105 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6105 B Frage A 36 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; Liste für ausländische Diplomaten Gaus, Staatssekretär (BK) . . . 6105 C, D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6105 C, D Conradi (SPD) 6105 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 6106 A Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Erstattung der Transportkosten für Flüchtlinge nichtdeutscher Staatsangehörigkeit aus Chile; Belastung deutscher Staatsangehöriger mit den Kosten der Rückführung aus Ägypten bei Ausbruch des Nahostkrieges; aus Ägypten evakuierte deutsche Staatsangehörige; f eh-lende Unterbringung auf der Zwischenstation Kreta Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6106 B, D, 6107 A, C, D, 6108 B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 6106 D, 6107 A, 6108 A, B Brück (SPD) 6107 B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 6107 C Frage A 47 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Coppik (SPD) : Pressemeldungen über den Aufbau einer Spezialeinheit zur Abwehr von Angriffen auf amerikanische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6108 D, 6109 A Coppik (SPD) . . . . . 6108 D, 6109 A Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Begründung für die Verhaftung des Wirtschaftsjournalisten Werner Gengenbach durch die tschechoslowakischen Behörden und Gewährleistung der journalistischen Arbeit deutscher Berichterstatter in der Tschechoslowakei Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6109 A, B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 6109 B, D Frage A 50 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Verhaftung des Journalisten Werner Gengenbach Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110A, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 6110 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6110 D Frage A 51 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Behandlung der deutschen Volksangehörigen in der Sowjetunion nach Demonstrationen wegen Aussiedlungsbegehrens Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110 D, 6111 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 6111 A, B Frage A 53 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Seefeld (SPD) : Einsatz von Rettungshubschraubern in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister (BMI) . 6111 C, 6112 A, B Seefeld (SPD) 6112 A Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Wissenschaftliche Vorarbeiten für die neuen Richtlinien zur Reinhaltung der Luft und Konsequenzen dieser Richt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 III linien für die Errichtung neuer Kohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6112 B, C, D, 6113 A, B, C, D Stahl (Kempen) (SPD) 6112 C, D, 6113 A, B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 6113 B Reuschenbach (SPD) . . . . . 6113 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6113 D Frage A 56 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Aufteilung der im Verfassungsschutzbericht 1972 genannten Angehörigen links- und rechtsradikaler Organisationen auf die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und die Polizei der Länder Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6113 D, 6114 B, C Dr. Wernitz (SPD) 6114 B, C Frage A 57 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Verfügung des Bundesamts für zivilen Bevölkerungsschutz betr. Einladung von Parlamentariern zu Veranstaltungen und Berichterstattung über Abgeordnetenbesuche Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6114 D, 6115 A,B Dr. Wernitz (SPD) 6115 A, B Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Pensky (SPD) : Erfahrungen mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und Konkretisierung des Rechtsbegriffs „Bedürfnis" Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6115B,C,D, 6116B Pensky (SPD) . . . . . . . . . 6115 C, 6116 A Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Internationale Vereinbarungen über thermische Belastung des Rheins Genscher, Bundesminister (BMI) . 6116 B, D, 6117 A, B, C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6116 D, 6117 B, C Frage A 20 — Drucksache 7/1867 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Auswirkungen der erkennbaren Tendenzen der Entwicklung von Geburten-und Sterbeziffern Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6117 D Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz auf den Bau neuer Steinkohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6118 C, 6119 A, B Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . 6119 A, B Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wolfram (SPD) : Quantitative Erfolgskontrolle der sektoralen Strukturpolitik Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6119 D, 6120 A, B Wolfram (SPD) . . . 6119 D, 6120 A, B Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Mengen und Preise der aus der „DDR" eingeführten Polstermöbel; Auswirkungen auf die heimische Polstermöbelbranche Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6120 C, 6121 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 6120 D, 6121 A Frage A 95 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU): Kreditmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft und das Fremdenverkehrsgewerbe Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6121 C, 6122 A Josten (CDU/CSU) . . . 6121 D, 6122 A Frage A 96 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Äußerung eines Referenten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Verdrängungswettbewerb zu Lasten des Einzelhandels Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6122 B, C, D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 6122 C, D Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/1509), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1893), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1860, 7/1871) — Zweite und dritte Beratung Bremer (CDU/CSU) . . . 6154 D, 6162 B Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) . 6155 C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6156 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . . 6157 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 6158 B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 6159 A Schinzel (SPD) 6159 D, 6161 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 6160 B Halfmeier (SPD) . . . . . . . 6160 C Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 6163 D Nächste Sitzung 6165 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6167* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) : Streikbedingte Ausfallzeiten bei der Deutschen Bundespost 6167' C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : DDR-Meldungen über eine angebliche Ausbildung der Berliner Polizei durch die Bundeswehr 6167* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Inhaftierung des deutschen Journalisten Gengenbach durch tschechoslowakische Behörden 6168' A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Europa-Kolleg in Brügge 6168* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Regelung der Mitbestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz . . . . . . 6168* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Gründe für die Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als „araberfreundlich" und Auswirkungen dieser Einstufung auf das deutsch-israelische Verhältnis . . . . . . . . . . . 6169* A Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums . . . 6169' C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 80 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch das Bundesamt für Finanzen 6169' C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Mehrwertsteuer beim Verkauf von gebrauchten Autos durch Gebrauchtwagenhändler . . . . . . . . . . 6170' A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1867 — des Abg Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Tätigkeit ausländischer Banken in den USA 6170* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Memmel (CDU/ CSU) : Auswirkungen der Beibehaltung einer Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar 6170' C Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 V Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts 6170* D Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Aufklärungsmaßnahmen zur Verhütung von Kinderunfällen 6171* A Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 100 und 101 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Conradi (SPD) : Erhebung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung beim Eigentümer des Grundstücks im Falle der Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betrieb; Beitragspflicht der Nebenerwerbslandwirte 6171* B Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Maucher (CDU/ CSU) : Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes 6171' D Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) : Erstattung von Lehrgangsgebühren durch die Bundesanstalt für Arbeit nach der vom Verwaltungsrat geänderten Anordnung „Fortbildung und Umschulung" 6172* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wüster (SPD) : Parken von Wohnwagenanhängern ohne Zugwagen . . . . . . . . . 6172* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Erfahrungen über Ortsausgangsschilder ohne Hinweise auf die Fahrtrichtungen 6172* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU): Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken . . 6173* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 110 und 111 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Disziplinarverfahren gegen Fluglotsen 6173* B Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 123 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Maßnahmen zur Behebung des Mangels an Lehrstellen in den Ausbildungsbetrieben 6174' A Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Möglichkeiten zur Überprüfung des Wissensstandes der Stipendiaten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz 6174* B Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Wolfram (SPD) : Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen über rückläufige Zahl der Lehr- und Ausbildungsplätze in Wirtschaft, Handel und Handwerk . . . . 6l74* D Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 129 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Zunehmende öffentliche Kritik an der Mengenlehre . . . . . . . . . . 6175* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6051 91. Sitzung Bonn, den 28. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6167* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adam* 29. 3. Dr. Ahrens** 5.4. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger* 29. 3. Baum 18.5. Dr. Böger 29.3. Dr. Burgbacher* 29. 3. Burger 29. 3. Dr. Corterier 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29.3. van Delden 28. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier* 29. 3. Dr. Fischer 29.3. Flämig* 29.3. Frehsee 29.3. Dr. Freiwald 30. 3. Dr. Früh' 29. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Emsland)* 29. 3. Gerlach (Obernau) 29.3. Groß 29.3. Dr. Heck 29.3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig)* 29. 3. Junghans 30. 3. Kater 29. 3. Dr. Kempfler** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch* 28. 3. Krall' 29. 3. Lagershausen* 28. 3. Lange' 29. 3. Lautenschlager ** 29. 3. Dr. Lohmar 18.5. Lücker* 28. 3. Matthöfer 14.4. Müller (Mülheim)** 29. 3. Müller (Remscheid) 29. 3. Frau Dr. Orth* 29.3. Ravens 2.4. Richter** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Schmöle 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29.3. Dr. Schwörer* 28. 3. Springorum* 28. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Todenhöfer 13.4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 22 und 23) : Wann ist die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten abgeschlossen worden, und welches ist konkret (welche Summe wird wann gezahlt, und beschränkt sie sich auf die Vergütung für nach dem Streik notwendig gewordene Überstunden) ihr Inhalt? Ist die mir auf die Frage Nr. 21 Drucksache 7/1700 am 20. Februar 1974 erteilte Antwort noch richtig, daß bei der Deutschen Bundespost streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden, wieviel Arbeitsstunden sind bei Beamten, Angestellten und Arbeitern durch den Streik ausgefallen, und hat die Deutsche Bundespost einen Überblick darüber, welche Dienstleistungen infolge des Streiks für die Postkunden nicht oder nur zu spät erbracht werden konnten? Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten bzw. die zur Beseitigung der Arbeitsrückstände aufgekommenen Überstunden sind am 15. bzw. 26. Februar 1974 abgeschlossen worden. Ein unbestrittener Grundsatz dieser Regelung ist, daß der streikbedingte Arbeitsausfall nicht von der DBP getragen wird. Sobald die Meldungen von den Mittelbehörden vollständig vorliegen, werde ich die Erstattung der entsprechenden Beträge durch die Gewerkschaften betreiben. Die auf die Frage Nr. 21 - Drucksache 7/1700 - am 20. Februar 1974 erteilte Antwort ist nach wie vor richtig, daß bei der DBP streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden. Zur Frage, wieviel Arbeitsstunden im einzelnen ausgefallen sind, haben die Mittelbehörden zur Zeit noch nicht alle die entsprechenden Zusammenstellungen vorgelegt. Von Schwerpunktstreiks in einigen Städten abgesehen, sind gravierende Behinderungen des Betriebsablaufs mit erheblichen Verzögerungen nicht eingetreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 40): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Behauptung in der Zeitschrift des Ostberliner Außenministeriums „Horizont", die Berliner Polizei werde in der Bekämpfung der Schwerstkriminalität von der Bundeswehr geschult, eine aus der Luft gegriffene böswillige Erfindung ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie aus diesem erneuten Versuch Ost-Berlins, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin entgegen dem Viermächte-Abkommen anzugreifen, indem auf Grund falscher und unvollständiger Zitate aus dem Abkommen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin ständig vorgeworfen wird, gegen das Abkommen zu verstoßen? 6168* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 In der Ostberliner Zeitschrift „Horizont" aufgestellte Behauptungen, wonach die Spezialeinheit der Berliner Polizei im Zusammenwirken mit der Bundeswehr eingerichtet und ausgebildet wurde, entbehren jeder Grundlage. Versuche der DDR, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin unter wie auch immer gearteten Vorwänden anzugreifen, werden zurückgewiesen. Die Bundesregierung ist sich mit den Signataren des Viermächte-Abkommens darüber einig, daß das Viermächte-Abkommen strikt eingehalten und vollständig angewandt wird. Das schließt ein, daß den Bindungselementen des Viermächte-Abkommens bei dessen Anwendung gegenüber anderen Elementen des Berlin-Abkommens gleichermaßen Rechnung getragen wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 41): Was hat die Bundesregierung unternommen, damit der von den tschechoslowakischen Behörden festgenommene deutsche Journalist Gengenbach freigelassen wird, und welche Auswirkungen wird das Verhalten der tschechoslowakischen Behörden, die den Betroffenen durch Erteilung des Einreisevisums erst ins Land reisen ließen und ihn dann festnahmen auf das deutschtschechoslowakische Verhältnis haben? Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag ist auf Weisung des Auswärtigen Amts am 7 und 18. März 1974 im tschechoslowakischen Außenministerium vorstellig geworden. Sie hat um Klärung der Angelegenheit, Freilassung von Herrn Gengenbach sowie um die Erlaubnis gebeten, daß ein Botschaftsangehöriger Herrn Gengenbach unverzüglich besuchen kann. Nachdem der Botschaft Prag am 15. März die beantragte Besuchsgenehmigung nur in allgemeiner Form, d. h. ohne Terminnennung, erteilt und ihr am 21. März als Besuchstermin der 10. April — also ein sehr spätes Datum — genannt worden war, wurde der tschechoslowakische Geschäftsträger am 22. März 1974 ins Auswärtige Amt gebeten. Er wurde dabei mündlich nachdrücklich auf die der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen nicht entsprechende Verzögerung der Besuchserlaubnis durch die tschechoslowakischen Behörden hingewiesen und um einen spätestens in der Woche vom 25. bis 29. März liegenden Besuchstermin gebeten. Die tschechoslowakischen Behörden haben daraufhin den Besuchstermin auf den 29. März vorverlegt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Festnahme von Herrn Gengenbach, gegen den nach ihrer Auffassung nach den von tschechoslowakischer Seite dargelegten Einzelheiten zum Sachverhalt keine begründeten Spionagevorwürfe erhoben werden können, den deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen nicht förderlich ist. Die Bundesregierung wird sich weiter um die umgehende Freilassung von Herrn Gengenbach bemühen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 42) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß dem Europa-Kolleg in Brügge ein dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbarer internationaler Status zugebilligt wird, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, und teilt sie die Auffassung, daß eine Anhebung des Zuschusses für das Europa-Kolleg unabhängig davon erforderlich ist? Das 1952 unter der Schirmherrschaft des Europarats ins Leben gerufene Europa-Kolleg Brügge ist ein privatrechtlicher Verein belgischen Rechts. Sein Zweck ist die Fortbildung von Graduierten in Materien, die für die europäische Integration relevant sind. Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat im Mai 1973 in einem Schreiben an Don Salvador de Madariaga in dessen Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrats des Europa-Kollegs hervorgehoben, daß das Europa-Kolleg eine wichtige Funktion bei der Fortbildung junger Führungskräfte für Aufgaben im Rahmen der europäischen Integration zu erfüllen habe. Angesichts der positiven Entwicklung des Lehrbetriebes am Europa-Kolleg beabsichtigt die Bundesregierung, die bereits jetzt nach Belgien den höchsten Beitrag leistet, ihren Zuschuß zum Budget des Europa-Kollegs im Jahre 1975 vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung beträchtlich zu erhöhen. Die Bundesregierung hat bereits 1973 und 1974 die Zahl ihrer Stipendien zum Studium am Europa-Kolleg wesentlich erhöht. Dies hat dazu geführt, daß auch der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft die Zahl der von ihm gewährten Stipendien aufgestockt hat. Überlegungen, dem Europa-Kolleg einen dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbaren Status einzuräumen, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, könnten nur gemeinsam mit den übrigen am Europa-Kolleg Brügge interessierten und beteiligten Regierungen unter Einschaltung der Bundesländer erfolgen. Da das Europa-Kolleg die ihm gestellten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt, besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, von sich aus eine Statusänderung anzuregen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walk- hoff (SPD) (Drucksache 7'1867 Fragen A 45 und 46): Hält die Bundesregierung die Regelung der Mithestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz, wie sie in Artikel 9 des Übereinkommens vorgesehen ist, für ausreichend? Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, durch ihren Vertreter im Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts zu gegebener Zeit darauf hinzuwirken, daß die Gruppen der Abteilungsleiter, der Professoren der sonstigen Mitglieder des Lehrkörpers und der Forscher dem Akademischen Rat zu gleichen Teilen angehören und daß jedes Mitglied des Akademischen Rats bei allen Entscheidungen eine Stirnure hat und Beschlüsse mit Mehrheit gefaßt werden, wie es das Europäische Parlament am 15. März 1974 in einem Entschließungsantrag gefordert hat? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6169* Die Bundesregierung sieht in der Bestimmung des Art. 9 des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts, die einen Kompromiß der beteiligten Staaten der Europäischen Gemeinschaft darstellen, eine hinreichende Grundlage für die weiteren vom Obersten Rat des Hochschulinstituts noch zu erlassenden Bestimmungen. Die Bundesregierung wird nach Abschluß des Ratifikationsverfahrens prüfen, welche konkreten Maßnahmen sie im Obersten Rat für „das Funktionieren des Instituts" vorschlagen wird. In der Frage der Mitwirkung der verschiedenen Gruppen wird sie sich, soweit die Frage nicht bereits entschieden ist (Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe d), darum bemühen, zusammen mit den anderen Staaten Regelungen zu finden, die der besonderen Qualifikation ihrer Mitglieder und der Arbeitsfähigkeit des Hochschulinstituts Rechnung tragen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 52) : Welche Handlungen der Bundesregierung haben im einzelnen die arabischen Staaten bewogen, der Bundesrepublik Deutschland das Prädikat „araberfreundlich" zu verleihen, und welche Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis sind aufgrund dessen bereits eingetreten und noch zu befürchten? In dem Presse-Kommuniqué der Ministerkonferenz der arabischen Erdölländer in Wien vom 16. März 1974 wird der Beschluß bekanntgegeben. Italien und der Bundesrepublik Deutschland eine Behandlung zukommen zu lassen, die befreundeten Ländern bei der Deckung ihres Ölbedarfs vorbehalten sei. Gleichzeitig wurde das gegen die USA verhängte Öl-Embargo aufgehoben. Eine Überprüfung dieser Entscheidung soll anläßlich der Tagung der arabischen Ölminister am 1. Juni 1974 in Kairo erfolgen. Das Kommuniqué führt weiter aus, die Minister hätten sich zuvor mit dem Ergebnis der Reisen des saudiarabischen und algerischen Ölministers in europäische Länder beschäftigt. Dabei hätten sie festgestellt, daß sich die internationale öffentliche Meinung der legitimen Anliegen der arabischen Nation bewußt sei. Insbesondere werden die Erklärung der neun europäischen Staaten vom 6. November 1973 sowie die Haltung Belgiens, Italiens, der Bundesrepublik Deutschland und Japans erwähnt. Der Beschluß der arabischen Ölminister, die Bundesrepublik Deutschland als befreundetes Land zu betrachten, hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt. Die Bundesregierung sieht dafür auch keinen Anlaß. Es ist gerade das Ziel ihrer ausgewogenen Nahostpolitik, zu allen Staaten der Region freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Das gilt für die arabischen Staaten und für Israel gleichermaßen. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 67) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von einer Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer solange nicht gesprochen werden kann, wie vor allem in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums die formal gleichen Rechte im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich unter der Bedingung des ungewissen weiteren Aufenthalts stehen? Ein Rückgang des wirtschaftlichen Wachstums läßt die Aufenthaltserlaubnis der ausländischen Arbeitnehmer unberührt, und zwar selbst dann, wenn er zur Arbeitslosigkeit des Ausländers führt. Auch der arbeitslose Ausländer kann daher in der Bundesrepublik Deutschland bleiben und erhält dort ebenso wie deutsche Arbeitslose Arbeitslosengeld. Daneben stehen ihm auch die anderen Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu, wie Arbeitslosenhilfe und Kranken- und Unfallversicherung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 80) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, urn das Bundesamt für Finanzen, das durch seine Arbeit zur Aufdeckung von Steuerllucht und -mißbrauch beiträgt, in die Lage zu versetzen, einen stärkeren Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu leisten? Die Bundesregierung sieht in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zu der auch Steuerflucht und Steuermißbrauch zählen, einen der Schwerpunkte ihrer Politik. Das Bundesamt für Finanzen leistet hierbei einen wichtigen Beitrag, indem es einerseits an Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden mitwirkt und andererseits Unterlagen über steuerlich relevante Auslandsbeziehungen sammelt, auswertet und die Auswertungsergebnisse den Landesfinanzbehörden zur Verfügung stellt. Diese Tätigkeiten sollen intensiviert werden. Hierzu ist vorgesehen, den Betriebsprüfungsdienst des Bundesamtes für Finanzen zu verstärken, insbesondere um Bedienstete, die sich speziell mit steuerlichen Auslandsbeziehungen befassen. Außerdem soll die Arbeit durch weitere Schulung des Personals verbessert werden. Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Finanzen mit den Landesfinanzbehörden soll so verstärkt werden, daß alle für die Finanzverwaltung in Betracht kommenden Erkenntnisquellen über steuerliche Auslandsbeziehungen auch tatsächlich genutzt werden. Die zur Zeit in verschiedenen Karteien geführten Unterlagen über Auslandsbeziehungen sollen mit Hilfe der Automation in einem Gesamtinformationssystem zusammengefaßt werden; in der Endstufe soll es den Steuerbehörden der Länder möglich sein, jede gewünschte Auskunft über steuerlich bedeutsame Auslandsbeziehungen eines Steuerpflichtigen 6170' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 im Wege der Datenfernübertragung beim Bundesamt für Finanzen abrufen zu können. Dies wird die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über steuerliche Auslandsbeziehungen erheblich erleichtern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) Drucksache 7/1867 Frage A 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich den Vorschlag des Verbands der Automobilindustrie zu eigen zu machen, den Gebrauchtwagenhändlern zu gestatten, beim Verkauf eines gebrauchten Autos von der Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis einen im Ankaufpreis enthaltenen Vorsteuerbetrag von 11"/o abzuziehen, und welche Erwägungen sind für die Haltung der Bundesregierung maßgebend? Bei der Einführung der Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik im Jahre 1968 hat der Gesetzgeber eine begünstigende Sonderregelung für den Gebrauchtwagenhandel ausdrücklich abgelehnt. Die seither wiederholt erhobenen Forderungen nach einer Ausnahmeregelung sind aus grundsätzlichen und praktischen Erwägungen, aber auch aus haushaltsmäßigen Gründen stets zurückgewiesen worden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Ministerrat im Juni 1973 den Vorschlag einer 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vorgelegt. Dieser Richtlinienvorschlag enthält auch eine Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, die weitgehend dem von Ihnen erwähnten Vorschlag der Automobilindustrie entspricht. Der Kommissionsvorschlag wird von der Bundesregierung nicht befürwortet. Er läßt nicht nur steuerliche Mißbräuche beim Ankauf von Privat, sondern auch eine erhebliche Komplizierung der Steueranwendung erwarten. Die Bundesregierung beabsichtigt unter den gegebenen Umständen, zunächst die weitere Behandlung des Kommissionsvorschlags in den europäischen Gremien abzuwarten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 82) : Wie nimmt die Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes Stellung, der die Tätigkeit ausländischer Banken in den USA auf einen Bundesstaat beschränkt, ist sie insbesondere der Auffassung, daß der freie internationale Austausch und Wettbewerb dadurch beeinträchtigt werden, und erwägt sie, im Wege der Retorsion die Tätigkeit amerikanischer Banken in der Bundesrepublik Deutschland auf ein Bundesland zu beschränken bzw. in der Europäischen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, daß amerikanische Banken nur in jeweils einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen werden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist es das Ziel des Gesetzentwurfs des Federal Reserve Board, zur Zeit bestehende Wettbewerbsvorteile ausländischer Banken gegenüber den US-Banken abzubauen. Neben diesem Entwurf liegen dem Repräsentantenhaus noch zwei andere Gesetzentwürfe vor, die ähnliche Ziele verfolgen. Die amerikanische Regierung hat meines Wissens zu den Entwürfen noch keine Meinung geäußert. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, daß ich in diesem frühen Stadium des amerikanischen Gesetzgebungsverfahrens noch nicht zu den Entwürfen Stellung nehmen möchte. Ich kann Ihnen aber versichern, daß wir die weitere Behandlung der Entwürfe in den USA aufmerksam beobachten werden. Zu gegebener Zeit werden wir überlegen, ob es angebracht wäre, daß die Bundesregierung — allein oder zusammen mit ihren europäischen Partnern — bei der amerikanischen Regierung Gegenvorstellungen erhebt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Geldwert, wenn der Rat Prof. Köhlers befolgt worden wäre, die Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar beizubehalten und den DM-Kurs nicht freizugeben? Welchen Verlauf die Geldwertentwicklung genommen hätte, wenn die Währungsparität von 3,66 DM zum Dollar seinerszeit beibehalten worden wäre, läßt sich im Nachhinein nicht exakt sagen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 98): Sieht sich die Bundesregierung durch die Gründe zu dem Ur. teil des Bundesverfassungsgerichts, durch das die Frist von drei Tagen für verfassungsmäßig erklärt wird, innerhalb derer gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Einspruch eingelegt werden kann, veranlaßt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorzulegen, durch das die Einspruchsfrist der für die Versäumnisurteile von Amtsgerichten geltenden Frist von einer Woche angepaßt wird, und welche Erwägungen sind für die von der Bundesregierung eingenommene Haltung maßgebend? Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Januar 1974 entschieden, daß die kurze Notfrist von drei Tagen für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts angesichts des Grundsatzes der besonderen Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens verfassungsgemäß ist. Zugleich hat das Gericht aber in den Gründen zum Ausdruck gebracht, daß eine Frist von einer Woche der Forderung des Artikels 103 Abs. i des Grundgesetzes auf rechtliches Gehör in besserer Weise gerecht werde. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Meinung, daß die dreitätige Frist heute nicht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6171* immer mehr praktikabel und angemessen ist. Sie wird daher in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren dem Gesetzgeber eine Verlängerung der Frist auf eine Woche vorschlagen. Der Gesetzentwurf, für den innerhalb der Bundesregierung der Bundesjustizminister zuständig ist, wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 99) : Sind Zeitungsmeldungen zutreffend, wonach in der Bundesrepublik Deutschland jährlich etwa eine halbe Million Kinder verunglücken, 80 %o aller Unfälle sich zu Hause, beim Spielen, in der Freizeit oder in den Ferien, nur 20 % sich auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule und 20 °/o in Gegenwart aufsichtspflichtiger Eltern ereignen, und welche verstärkten Aufklärungsmaßnahmen kann und will die Bundesregierung kurzfristig einleiten? Amtliche statistische Angaben über Kinderunfälle liegen der Bundesregierung bisher nur aus dem Bereich der Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie der Kinder in Kindergärten vor. Hier wurden im Jahre 1972 über 525 000 Unfälle, davon 14 Prozent Wegeunfälle, registriert. Zu Kinderunfällen in anderen Bereichen sind bisher nur Schätzungen von Versicherungsunternehmen und privaten Organisationen bekanntgeworden. Um einen genaueren Überblick über das Unfallgeschehen im häuslichen und im Freizeitbereich zu erhalten, prüft die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung auf Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung z. Z. die Möglichkeiten einer repräsentativen Erhebung. Die Bundesregierung mißt einer umfassenden Unfallaufklärung eine große Bedeutung bei. Sie hat insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Unfallversicherung der Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten und bei der Vorlage der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsberichte ständig auf die Bedeutung einer wirksamen Unfallaufklärung hingewiesen. Wichtige Aufklärungsarbeit wird bei den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder und den Unfallversicherungsträgern, aber auch von privaten Organisationen geleistet. Sie werden von der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung finanziell und fachlich unterstützt. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 100 und 101): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Regelung (I des § 815 RVO, nach der die Berufsgenossenschaften den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beim Eigentümer des Grundstücks erheben, insofern systemwidrig ist, als dies in der Praxis gelegentlich dazu führt, daß ein Eigentümer, der selbst nicht Landwirt ist, aber an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, einen Beitrag zu einer Versicherung zahlen muß, die er selbst nicht in Anspruch nimmt, und ist die Bundesregierung bereit, hier Abhilfe zu schaffen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Eigentümer von Nebenerwerbsbetrieben, die ebenso wie die landwirtschaftlichen Unternehmer zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beitragspflichtig sind, damit zu einer Versicherung herangezogen werden, die sie — da sie in aller Regel durch ihren Hauptberuf entsprechend versichert sind — faktisch nicht in Anspruch nehmen, und ist die Bundesregierung bereit, diesem unbefriedigenden Zustand durch die Herausnahme der Nebenerwerbslandwirte aus der Beitragspflicht ein Ende zu setzen? Die Vorschrift des § 815 Reichsversicherungsordnung steht im Zusammenhang mit einigen anderen Vorschriften, die den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Beitragsmaßstäbe und des Erhebungsverfahrens einräumen. Auf diese Weise können sie die besonderen Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen und den Beitragseinzug verbilligen. Im übrigen muß der Verpächter den Beitrag zwar entrichten, er braucht ihn aber nicht zu tragen. Das Gesetz verpflichtet den Pächter ausdrücklich, dem Grundstückseigentümer den Unfallversicherungsbeitrag zu erstatten. Einzelheiten können im Pachtvertrag vereinbart werden. Vergleichbare Vorschriften wie im § 815 Reichsversicherungsordnung gibt es übrigens auch in der allgemeinen Unfallversicherung. Ungeachtet dessen prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob diese Regelung heute noch notwendig ist. Sie hat darüber Gespräche mit den Beteiligten aufgenommen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Es würde soziale Probleme aufwerfen, wenn die Nebenerwerbslandwirte aus dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung herausgenommen würden. Die Versicherung aus der hauptberuflichen Tätigkeit deckt nämlich die Nebentätigkeit in der Landwirtschaft nicht mit ab. Bei Herausnahme dieses Personenkreises aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bliebe also ein ungeschützter Tätigkeitsbereich übrig, dessen Unfallgefährdung nicht gering einzuschätzen ist. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Auffassung, daß das Gesetz in dieser Frage zu ändern ist. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU (Drucksache 7/1867 Fragen A 102 und 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Anträge auf Grund der Neufassung des § 48 des Bundesversorgungsgesetzes bei den Versorgungsämtern eingegangen sind und wieviel von den eingegangenen Anträgen positiv bzw. negativ entschieden worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes dahin gehend zu ändern, daß in mehreren Fällen als bisher eine positive Entscheidung ermöglicht wird? 6172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Die von Ihnen angesprochene neue Regelung betrifft die Versorgung der Hinterbliebenen von Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 oder 60 v. H., die nicht an den Folgen einer Schädigung gestorben sind. Aktuelle statistische Angaben über die Durchführung dieser mit dem Vierten Anpassungsgesetz — KOV — eingeführten, also erst seit dem 1. Januar 1973 geltenden Neuregelung liegen nicht vor. Die vorliegenden Statistiken stammen aus dem vergangenen Jahr, sind jedoch für eine realistische Beurteilung nicht mehr verwertbar. Aussagefähige Zahlen stehen etwa im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Leistungsvoraussetzungen für die von Ihnen angesprochenen Versorgungsfälle im Gesetz abschließend geregelt sind. Lediglich für die praktische Durchführung können Empfehlungen ausgesprochen oder in allgemeinen Verwaltungsvorschriften Richtlinien gegeben werden. Auch hierdurch sind keine Regelungen möglich, die über das Gesetz hinausgehen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß — wie sich auch aus der Begründung des Vierten Anpassungsgesetzes — KOV — ergibt — an eine Regelung für besonders gelagerte Einzelfälle gedacht war. Dies ergibt sich auch aus dem geschätzten Mehraufwand, der mit nur „bis zu 3 Millionen DM" jährlich beziffert wurde. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 105) : Hält die Bundesregierung die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am 19. Dezember 1973 beschlossene Änderung der Anordnung „Fortbildung und Umschulung" für richtig, wonach mit Wirkung vom 1. April 1974 die Lehrgangsgebühren bis zu einer Höhe von 2 DM je Unterrichtsstunde und je Studierenden von der Bundesanstalt erstattet werden, jedoch für die Teilnehmer, denen bereits vor dem 1. April 1974 Leistungen nach altem Recht bewilligt worden sind, nur 1,25 DM erstattet werden? Fortbildungs- und Umschulungsverträge, die nach dem 1. April 1974 mit den Trägern von Bildungsmaßnahmen abgeschlossen werden, gehen — entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung — von höheren Lehrgangsgebühren aus als früher abgeschlossene Verträge. Die Gebühren werden nach den Erfahrungen der Praxis in der Regel für die ganze Laufzeit des Vertrages fest vereinbart. Es wäre deshalb problematisch, denjenigen, die früher zu günstigeren Bedingungen mit der Bildungsmaßnahme begonnen haben, dieselben Erstattungssätze zuzugestehen wie den Teilnehmern, die nach dem 1. April 1974 beginnen. 'Aber auch bei vor dem 1. April beginnenden Bildungsmaßnahmen kommen die neuen Erstattungssätze in Betracht, wenn die Maßnahme in mehrere selbständige Einzelelemente zerlegt ist, wie z. B. bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung, die sich in vier möglicherweise zeitlich auseinanderliegende Teilabschnitte gliedert. In diesen Fällen wird der nach dem 1. April beginnende Abschnitt als Neueintritt in eine Maßnahme behandelt und auf Grund der neuen Erstattungssätze gefördert. Die von Ihnen angesprochene Übergangsregelung stimmt auch mit der Entscheidung des Gesetzgebers im Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 14. November 1973 überein. Dort ist vorgesehen, daß die erhöhten Freibeträge den laufenden Fällen erst bei einer späteren Weiterbewilligung für die Zukunft zu Grunde gelegt werden. Im übrigen hätte die Umrechnung der rd. 170 000 laufenden Fälle auf die neuen Erstattungssätze zu einer kaum vertretbaren Belastung der Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit geführt, die bei der augenblicklichen Arbeitsmarktlage ohnehin stark in Anspruch genommen sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen VII C 58/72 Caravaner, die auf der Durchreise eine fremde Stadt besichtigen wollen, nicht mehr den Wohnwagenanhänger für einige Stunden abkoppeln und parken können und dadurch das Gespann den Innenstadtverkehr einer fremden Stadt unnötig belastet, und ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ändern, daß auch das vorübergehende Parken eines zugelassenen Wohnwagenanhängers' ohne Zugwagen ermöglicht wird? Der Bundesregierung ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1973 bekannt, wonach ein Wohnwagenanhänger nur dann als parkendes Fahrzeug am ruhenden Verkehr teilnimmt, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen sind, soll in Kürze mit den Vertretern der zuständigen obersten Landesbehörden erörtert werden. Vom Ergebnis dieser Erörterung werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 107): Liegen der Bundesregierung Erfahrungen über Vor- und Nachteile mit den neu eingeführten Ortsausgangsschildern vor, die nunmehr keine Hinweise auf die Fahrtrichtungen beinhalten? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erfahrungsberichte vor. Ich darf jedoch bemerken, daß überall dort, wo es — wegen fehlender sonstiger Wegweisung — notwendig ist, die Kraftfahrer auf den nächsten Ort hinzuweisen, dies durch eine kleine Zusatztafel unter dem Wegweiser geschehen kann. Das ist auch den Straßenverkehrsbehörden der Länder bekannt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6173* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken vorwiegend dort keine Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien gewährt werden, wo es sich um Strecken handelt, die von der Deutschen Bundesbahn im Schienenverkehr nicht oder nicht mehr bedient werden und die vorwiegend in Naherholungsgebiete führen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, diesen für die erholungssuchenden kinderreichen Familien höchst unbefriedigenden Zustand dadurch zu beseitigen, daß sie darauf hinwirkt, daß die auf Eisenbahnstrecken geltenden Fahrpreisermäßigungen auch auf allen Busstrecken gewährt werden? Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien wurde von der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1956 aus dem familienpolitischen Gesichtspunkt eingeführt, diesem Personenkreis gemeinsame Reisen auf der Schiene über größere Entfernungen, insbesondere zu Urlaubs-, Erholungs- und Besuchszwekken, zu erleichtern. Diese Zielsetzung erklärt es, daß von der Vergünstigung der Bahnbusverkehr nur insofern erfaßt wird, als er eine frühere Schienenverbindung ersetzt. Soweit dagegen kein Schienenersatzverkehr vorliegt, sondern typischer StraßenPersonennahverkehr betrieben wird, entspricht das Verkehrsangebot des Bahnbusverkehrs den vergleichbaren Bedingungen der übrigen Nahverkehrsträger. Daher ist es erforderlich und entspricht der übereinstimmenden Auffassung aller Verkehrsträger, daß die hier in Rede stehende Vergünstigung über den jetzigen Anwendungsbereich hinaus nicht einseitig im Bahnbusverkehr eingeführt werden kann. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 110 und 111): Warum wurde bzw. wird nicht gegen alle Fluglotsen disziplinarrechtlich vorgegangen, die Teilzusammenbruch und Beeinträchtigung des Flugverkehrs in Deutschland verursacht haben, und von welchen Maßstäben hat sich die Bundesregierung bei dieser unbefriedigenden Reaktion auf eine schwerwiegende Herausforderung von Bundesregierung und gesetzgebenden Körperschaften leiten lassen, die geeignet war, das verfassungsrechtlich geschützte Institut des Berufsbeamtentums in seinen Grundfesten zu erschüttern? Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. März 1974 zu, gegen lediglich 95 Fluglotsen seien wegen Beteiligung an den rechtswidrigen Arbeitsverweigerungen Disziplinarverfahren eingeleitet worden, wovon über die Hälfte (49) eingestellt worden seien, während nur gegen sieben Fluglotsen Geldbußen verhängt worden seien und 39 Verfahren noch andauerten, und wie erklärt — bejahendenfalls — die Bundesregierung, daß ein Zwölftel aller Fluglotsen den Flugverkehr in Deutschland erheblich beeinträchtigen und zu einem wesentlichen Teil lahmlegen konnten? Zu Frage A 110: Die in der FAZ angegebenen Zahlen über Disziplinarverfahren sind unvollständig. Der gegenwärtige Stand ist folgender: a) — Förmliche Disziplinarverfahren 39 — Geldbußen 7 — Einstellungen und „Mißbilligungen" 49 — Vorermittlungen mit Anhörung der Betroffenen 48 Das sind insgesamt 143 Disziplinarverfahren b) Daneben laufen — überwiegend auf Grund von Meldungen und Anzeigen von dritter Seite weitere rd. 300 betriebliche Vorermittlungen. Erfahrungsgemäß bestätigt sich in vielen Fällen nicht der Verdacht eines Dienstvergehens. Andererseits können in einen Vorfall mehrere Bedienstete verwickelt sein. Schließlich können mehrere Bedienstete an mehreren Vorfällen beteiligt sein. Aus diesen Gründen läßt sich vor Abschluß der betrieblichen Vorermittlungen auch keine schätzungsweise Angabe über die Zahl der betroffenen Beamten machen. Zum zweiten Teil dieser Frage ist zu bemerken, daß, wie sich aus Vorstehendem ergibt, gegen mehr als 1/12 der Fluglotsen Verfahren laufen. Sie unterstellen mit dieser Frage auch, daß sich in allen Fällen von Verzögerungen auch feststellen läßt, ob sie mutwillig begangen und von wem sie vorsätzlich begangen wurden. Dessen ungeachtet: Angesichts der bei einer Flugbewegung bestehenden gegenseitigen fachlichen Abhängigkeiten der Lotsen — an einer Flugbewegung wirken durchschnittlich 10 bis 20 Lotsen mit -könnte auch schon 1/12 der Lotsen durch bewußte Verzögerungen den Luftverkehr ganz empfindlich stören. Zu Frage A 111: Die Bundesregierung hat und wird in allen Fällen, in denen sich der Verdacht eines Dienstvergehens bestätigt, angemessene disziplinarrechtliche Maßnahmen treffen. Ich muß aber auch an dieser Stelle noch einmal betonen, mit welchen großen Schwierigkeiten betrieblicher und personeller Art diese Ermittlungsverfahren verbunden sind. Die einzelnen Gründe hierfür, die in der Besonderheit der betrieblichen Aufbereitung des Sachverhalts liegen, bitte ich meinem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 22. Januar 1974 zu entnehmen, der auch dem Verkehrsausschuß vorliegt. Diese Gründe sind insbesondere: — Zeitraubende Detailarbeiten für die Rekonstruktion der Luftlage zu einem bestimmten Zeitpunkt (1 Std. Verkehrsaufkommen zu analysieren bindet einen Mann 6 bis 8 Wochen), — Analysen lassen sich nur von wenigen Spezialisten der Bundersanstalt für Flugsicherung erstellen. Die Bundesregierung läßt sich bei der Behandlung dieser Fälle von dem Maßstab leiten, daß eine solche Aktion eine Herausforderung an den Rechtsstaat darstellt, der mit allen, diesem Rechtsstaat zur Ver- 6174' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 fügung stehenden Mitteln begegnet werden muß. Auf Anregung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages prüft der dafür zuständige Bundesminister des Innern zur Zeit, ob zur Bekämpfung derartiger kollektiver Aktionen wirksamere rechtsstaatliche Instrumente geschaffen werden müssen. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 123) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Mangel an Lehrstellen in allen Ausbildungsbereichen sich ständig in besorgniserregendem Maße entwickelt, daß dies in ländlichen Gebieten besonders deutlich wird, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. welche Maßnahmen wird sie einleiten, um diese Entwicklung zu bremsen, und welche Möglichkeiten werden gesehen, den Ausbildungsbetrieben Anreize zu bieten? Der Bundesregierung ist die seit den sechziger Jahren zu beobachtende Entwicklung des Ausbildungsplatzangebotes bekannt. Sie beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Die durch Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen verringerten sich vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73. Von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter blieben 42,2 % unbesetzt. Im Jahre 1972/73 waren es 27,4 %. Aufgrund des bisher vorliegenden, jedoch unvollständigen Datenmaterials ist eine weiter anhaltende rückläufige Tendenz erkennbar. Diese Tendenz ist mit Sicherheit nicht auf eine Ursache zurückzuführen. Sie ist eher die Folge einer Vielzahl gleichzeitig wirkender Bedingungen, die sowohl durch konjunkturelle und strukturelle als auch durch regionale und bildungspolitische Entwicklungen beeinflußt sind. Um die Situation und Entwicklung des außerschulischen Ausbildungsangebotes eingehend beraten zu können, habe ich den Bundesausschuß für Berufsbildung für den 26. März 1974 zu einer Sondersitzung nach Bonn gebeten. Sobald detailliertes Datenmaterial vorliegt, wird zu prüfen sein, welche Maßnahmen die Bundesregierung treffen kann angesichts einer heute allein in die Zuständigkeit von Betrieben und Kammern fallenden Entwicklung. Hier Anreize zu schaffen wird schwierig sein, solange die Wirtschaft Finanzierungssysteme pauschal ablehnt. Hier wird die Bundesregierung um Aufklärung bemüht sein. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 124) : Ist eine Interpretation des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Weise richtig, daß es bei Studenten im Hauptstudium den Hochschullehrern nur gestattet ist, die Tatsache der Rückmeldung festzustellen, sich aber nicht vom Wissensstand der Stipendiaten zu überzeugen, und falls dies so ist, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diesen Zustand gesetzlich zu ändern? Ausbildungsförderung wird für den Besuch der in § 2 BAföG genannten Ausbildungsstätten vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BAföG). Sie wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt (§ 50 Abs. 3 BAföG). Nach diesen Vorschriften ist die Tatsache, daß sich der Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung befindet, Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung. Diese Tatsache ist vom Auszubildenden bei Antragstellung für jeden Bewilligungszeitraum zu belegen (z. B. durch Immatrikulations- oder Rückmeldevermerk — § 46 BAföG). Darüber hinaus macht das Gesetz die Leistung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule von einem Eignungsnachweis abhängig: Vom 5. Fachsemester an wird die Förderung nur fortgesetzt, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorgelegt hat, aus der sich seine Eignung ergibt (§ 48 Abs. 1 BAföG). Entstehen während der ersten vier Fachsemester Zweifel an der Eignung, so kann nach heutigem Recht das Amt für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen (§ 48 Abs. 2 BAföG). Wird erst nach dem 5. Semester erstmals Ausbildungsförderung geleistet, so bezieht sich die Bescheinigung auf den dem jeweiligen Semester entsprechenden Leistungsstand. Im Rahmen des § 48 BAföG — und nur hier — äußert sich der Hochschullehrer in einer für die Leistung von Ausbildungsförderung maßgeblichen Weise. Seine Äußerung hat als Leistungsbeurteilung selbstverständlich wertenden Charakter. Dabei ist allerdings die Entscheidung des Gesetzgebers zu beachten, der mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Chancengleichheit der wirtschaftlich Schwächeren sicherstellen will. Die Förderung allein besonderer Begabungen oder herausragender Leistungen und besondere Anforderungen an die überdurchschnittliche Eignung des Auszubildenden 'erscheint unberechtigt, da die Kinder wohlhabender Eltern ebenfalls ohne diesen besonderen Leistungsnachweis Schule und Hochschule besuchen dürfen. Für den Eignungsnachweis des Auszubildenden ist daher regelmäßig eine Feststellung des Hochschullehrers bzw. der Ausbildungsstätte des Inhalts erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Auszubildende bisher die von jedem Studenten geforderten Leistungen erbracht hat und zu erwarten ist, daß er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6175* geordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 125 und 126) : Treffen Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen zu, daß die Wirtschaft, Handel und Handwerk von Jahr zu Jahr weniger Lehr- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, und es dadurch immer schwieriger wird, allen die Schule verlassenden interessierten Jugendlichen einen Lehrplatz zu vermitteln? Ist anzunehmen, daß die rückläufige Zahl der Lehrstellen auf ein „abgestimmtes Verhalten" zurückzuführen ist, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen um sicherzustellen, daß nicht nur Schul- und Studienplätze, sondern auch Lehr- und Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und eine nennenswerte Jugendlichenarbeitslosigkeit verhindert wird? Zu Frage A 125: Die durch die Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen sind vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73 zurückgegangen. Während von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter 42,2% unbesetzt blieben, waren es 1972/73 27,4%. Dagegen ist jedoch die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse von 1 270 120 im Jahre 1970 auf 1 302 750 im Jahre 1972 gestiegen, während sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag (Jungarbeiter), gemessen an der Gesamtzahl der Auszubildenden, von 18,3 % auf ca. 17,3 % verringerte. Hinzu kommt, daß die Zahl der Jugendlichen in beruflichen Vollzeitschulen (z. B. Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen) von 255 000 im Jahre 1969 über 356 000 im Jahre 1971 auf 381 000 im Jahre 1972 gestiegen ist. Eine zunehmende Begrenzung des Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten ist erkennbar. Dem entspricht eine Zunahme der Schwierigkeiten; einen Ausbildungsplatz in einer gewünschten Sparte und dies in einer ganz bestimmten Region zu erhalten. Gleichzeitig ist nicht zu leugnen, daß zahlreiche Branchen immer noch Nachwuchssorgen haben und offene Lehrstellen nicht besetzen können. Diese Entwicklung hat in einem Zeitraum stattgefunden, in dem das Angebot an betrieblichen Ausbildungsstätten keinerlei unmittelbaren staatlichen Eingriffen unterlag; für die Entwicklung des Angebotes sind Betriebe und Kammern allein zuständig. Zu Frage A 126: Es gibt Einzelfälle, die die Gefahr einer Ausbildungsverweigerung erkennen lassen. Unsachliche Äußerungen gegen beabsichtigte Verbesserungen der beruflichen Bildung haben zur Verunsicherung in Kreisen des Handwerks und der mittleren Unternehmen beigetragen. Zahlreiche Kammern haben die Betriebe jedoch auch aufgefordert, in ihren Ausbildungsbemühungen nicht nachzulassen. Für den Rückgang kommen nach Auffassung der Bundesregierung eine Reihe gleichzeitig wirkender Bedingungen in Frage. Diese können sein: 1. Veränderungen in der Berufsstruktur, durch Aussterben traditioneller Berufe und das starke Anwachsen anderer Berufe; Veränderung der Relation gelernter und angelernter Tätigkeiten. 2. Die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von 1969 erhöhten Ausbildungsanforderungen an Betriebe und Ausbilder. 3. Steigende Ausbildungskosten in den Betrieben. 4. Die regionale und allgemeinwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung beobachtet das Zusammenwirken dieser Faktoren mit Sorge. Ich habe das durch Gesetz dafür zuständige Beratungsgremium der Bundesregierung in Fragen beruflicher Bildung — den Bundesausschuß für Berufsbildung — zu einer Sondersitzung für den 26. März 1974 nach Bonn gebeten, um mit ihm die Situation und Entwicklung des Ausbildungsangebotes eingehend zu erörtern. Bei der Einleitung von Gegenmaßnahmen ist zu berücksichtigen, daß in unserem Berufsbildungssystem die Vorhaltung von betrieblichen Lehrstellen allein in der Verantwortung der Betriebe und Kammern liegt. Angesichts dieser Zuständigkeit war auch die rückläufige Entwicklung der vergangenen Jahre nur durch die Betriebe und Kammern aufzufangen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 129): Ist die Bundesregierung auf Grund der in der Öffentlichkeit zunehmenden Kritik an der Mengenlehre bereit, eine Stellungnahme zu den Problemen der neuen Mathematik an Schulen und hei Schülern und Eltern abzugeben? Im Bildungsgesamtplan kommt der Reform der Lerninhalte im Bereich der Grundschule eine besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung fördert dazu Modellversuche, die sich unter anderem auch mit der Reform des Mathematikunterrichts befassen. Dabei wird die aktuelle Diskussion in den Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung laufend berücksichtigt. Von einer ausdrücklichen Stellungnahme zu der gegenwärtigen Diskussion zur Mengenlehre muß die Bundesregierung aufgrund der gegebenen Kompetenzlage absehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Narjes.


Rede von Dr. Karl-Heinz Narjes
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte mich zu dem politischen Kern des europäischen Europa, zu den Europäischen Gemeinschaften äußern, nicht in dem Sinne, mich im technokratischen Detail zu verlieren. Deshalb beschränke ich mich hinsichtlich der Rede von Herrn Bundesminister Ertl darauf, zu sagen, daß es schon ein Zeichen tiefer Krise in sich selbst ist, wenn er die Tatsache, daß er die jährliche Preisfestsetzung ohne ein Zerbrechen des Agrarmarktes geschafft hat, als einen europäischen Erfolg buchen muß. Auf der anderen Seite möchte ich mich aber auch nicht in die Diskussionen hineinbegeben, die den ganzen Morgen über die existentiellen Bedingungen der Einheit Europas überhaupt. gepflogen worden sind, sondern mich um die Strategie bemühen, die jenseits des Dickichts des technokratischen Details unverzichtbar ist, wenn das Werk gelingen soll.
Einmütigkeit schien zu herrschen über die Feststellung, daß wir uns in einer existentiellen Krise der Gemeinschaft befinden. Die einzige Ausnahme war Herr Apel. Ich glaube, Herr Kollege Apel, Sie haben selbst nicht geglaubt, daß das Jahr 1973 in einem guten Zustand beendet worden ist. Denn Sie haben zur Wirtschafts- und Währungsunion immerhin festgestellt, daß sie sich in einem desolaten Zustand befunden hat. Wenn sie in einem desolaten Zustand war, kann der Rest nie so gut gewesen sein — ich erinnere an cien „Energierest" — daß man da noch das Prädikat „Gut" dem Jahre 1973 verleihen könnte. Ich glaube, damit ist dieser Teil ausgeräumt.
Ich freue mich, daß der Ratspräsident die Erklärung des Kommissionspräsidenten vorn 31. Januar wieder aufgegriffen hat. Es ist aber nicht eine Erklärung des Kommissionspräsidenten gewesen, sondern die ganze Kommission hat in einem feierlichen Appell an die Staats- und Regierungschefs und über sie an die europäischen Völker einen Notschrei formuliert wie nie zuvor in der europäischen Geschichte. Ich kenne keinen vergleichbaren Vorgang, daß sich die dazu Berufenen in dieser dramatischen Form an die Völker Europas gewandt haben. Die
Regierung hätte diesen Ruf ernster nehmen sollen, als das geschehen ist.
Wenn ich die Presse und die Informationen richtig verfolgt habe, hat im Ministerrat am 4. und 5. Februar darüber eine Debatte stattgefunden, an deren Ende allein die Benelux-Außenminister als Verteidiger der Kommission aufgetreten sind und hinterher zu ihrer Betrübnis feststellen mußten, daß diese Initiative ein Begräbnis erster Klasse — so der belgische Außenminister — oder dritter Klasse — so der luxemburgische Außenminister — erfahren hat. Ich frage die Bundesregierung, warum sie dieser Initiative der Kommission keine weitere Folge gegeben hat als am 4. oder 5. Februar.
Was soll eine Kommission mehr tun, als sich in einem feierlichen Appell an die Völker Europas wenden, wenn sie Gefahr für das ganze Werk der Einigung sieht? Dies als „überdramatisiert" abzuwerten und dann in den üblichen Geschäftsgang zu geben scheint mir ein Stil zu sein, der vielleicht dem Regensburger Reichstag noch ein paar Jahrzehnte weiteres Leben vermittelt hat, sicherlich aber der Not Europas nicht angemessen ist.
Die meisten Regierungen wissen aber von der gegenwärtigen Krise. Sie wagen es nur nicht auszusprechen, sonst müßten sie auch sagen, welche Konsequenzen sie aus der Lage ziehen. Denn in ihrer Praxis sind sie sehr wohl darauf konzentriert, das nackte Überleben der Gemeinschaft zu sichern, ihrem weiteren Verfall Einhalt zu gebieten und auch die britischen Neuverhandlungswünsche zu kanalisieren. Doch in welcher Perspektive geschieht dies alles? Was soll geschehen, wenn diese Feuerwehraufgaben erledigt sind? Ich habe aus der Debatte keine schlüssige Antwort entnehmen können.
Herr Apel hat sich gegen Aktionismus gewendet, ohne zu sagen, welche Instanz über die Güte oder die mindere Qualität einer Aktion entscheidet. Sein Minister hat viel mehr Dynamik und Vision für die Zukunft gefordert, und der Bundeskanzler war hinterher wieder bei der „Mühsal des Tages". Was soll nun eigentlich die Antwort, die Perspektive sein? Wir sind jetzt so wenig informiert über die Absichten der Bundesregierung wie am Beginn dieser Debatte.
Im übrigen steht dieser ungeschminkte, nüchterne Appell der Kommission in einem deutlichen Kontrast zu dem jahrelang verkündeten amtlichen Optimismus der Regierungen, zu der vordergründigen Konferenzgeschäftigkeit und dem hektischen Pläneschmieden. Die Differenz zwischen bombastischem Kommuniqué und nationaler Wirklichkeit ist so groß, so gefährlich in Europa geworden, Herr Kollege Apel, daß Sie gar nicht mehr bemerkt haben, daß Sie, wenn Sie die Differenz zwischen Wort und Tat in Europa beklagen, eine Selbstanklage formuliert haben.
Die Glaubwürdigkeit des Integrationszieles ist immer geringer geworden, erklärte kürzlich Vizepräsident Haferkamp in Bonn. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Ich meine nur: Wir alle haben hier die dringende Pflicht, die wichtigsten Gründe des



Dr. Narjes
europäischen Siechtums offenzulegen und eine Bilanz der letzten Jahre zu versuchen.
Diese Bilanz dürfte allerdings nicht, wie Herr Bundesminister Scheel es versucht hat., bei dem Pariser Gipfel im Jahre 1972 beginnen, sie sollte beginnen im Jahre 1969 — nicht weil die Regierung in Deutschland gewechselt hat, sondern wegen des Ausscheidens des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle. Ein großer Mann, gewiß, aber er verkörperte in seiner Person auch den historischen Versuch einer Restauration des Nationalismus. Während der letzten Jahre seiner Amtszeit hatte sich unter den Regierungen der Länder der Europäischen Gemeinschaften die provisorische Praxis herausgebildet, das so hoffnungsvoll begonnene Werk der Einigung soweit wie möglich gegen seine doch teilweise zerstörerischen Einwirkungen abzusichern, es sogar nach Möglichkeit in einzelnen Bereichen weiterzuführen. Das alles galt verstärkt nach dem Boykott der Gemeinschaftsorgane durch die sogenannte Politik des leeren Stuhls im Sommer 1965.
Die Politik der Partner Frankreichs wurde dabei getragen von der Hoffnung auf eine allseitige Rückkehr zu einer konsequenten Erfüllung der Römischen Verträge nach seinem Abgang. Dabei hat es namentlich keinen Zweifel darüber gegeben, daß die gaullistische „Rosinentheorie", also sein Bemühen, allein die für Frankreich vorteilhaften Bereiche des Vertragswerks zu erfüllen, andere Gebiete und Verpflichtungen aber bis zur Unkenntlichkeit zu zerreden oder zu ersticken, weder vom Sachzusammenhang noch von der Interessenlage der Beteiligten her Bestand haben konnte.
Herausragendes Ereignis dieser provisorischen Praxis war das vorhin schon zitierte agreement to disagree, die Luxemburger Abkommen vom Januar 1966, in denen alle Beteiligten ihre Rechtspositionen gewahrt und die Einschränkung des Mehrheitsstimmrechts — wenn Sie so wollen — in gegenseitiger Klarheit registriert haben.
Vor diesem Hintergrund müssen wir bei der Bilanz die Frage stellen, ob die Politik der europäischen Regierungen nach dem Abgang de Gaulles, die mit der Gipfelkonferenz im Haag eingeleitet wird, den roten Faden der Vertragserfüllung konsequent dort wieder aufgenommen hat, wo er unter dem Druck de Gaulles fallengelassen werden mußte. Es geht mir dabei weniger darum, den Mitgliedsregierungen für Mißerfolge und Schwächen kollektiv den Prozeß zu machen, es geht in erster Linie darum, Fehlerquellen aufzuspüren und die Gründe der Mißerfolge zu erkennen, damit sie in Zukunft vermieden werden können.
Es ist aber auch unsere Pflicht, die Mitverantwortung der Bundesregierung für diese unheilvolle Entwicklung deutlich zu machen. Das ist um so notwendiger, als das Europäische Parlament zu einer wirksamen demokratischen Kontrolle leider noch immer nicht imstande ist und, wenn ich die Redner der Koalitionsparteien richtig verstanden habe, auch in absehbarer Zeit nicht dazu in der Lage sein soll. Schließlich ist kein Beschluß der europäischen Regierungen in den letzten Jahren ohne die
Zustimmung der Bundesregierung zustande gekommen. Sie unterliegt deshalb einer Mithaftung für den politischen Mißerfolg in Europa. Das muß um so deutlicher herausgestellt werden, weil wir in diesem Hohen Hause immer nur nachvollziehen können, vor vollendete Tatsachen gestellt werden; das ist der Natur des europäischen Entscheidungsprozesses unvermeidbar so mitgegeben.
Dazu komme man mir nicht mit dem Einwand, wir verlangten, Europa am deutschen Wesen genesen zu lassen, wie das heute schon gesagt wurde, und wir setzten irreale Maßstäbe. Wir, die CDU/CSU, kennen das von uns geschaffene Einigungswerk viel zu genau, um nicht gleichermaßen die Grenzen des Verhandlungsspielraums wie aber auch die Aktionsmöglichkeiten jeder einzelnen Regierung zu erkennen.
Das Ergebnis der Bilanzskizze kann nur die durch und durch unbefriedigende Feststellung sein, daß es seit 1969 keine konsequente Politik der Vertragserfüllung gegeben hat und keine auf bestimmte Ziele und Geschehensabläufe ausgerichtete übergreifende Strategie der europäischen Einigung. Der rote Faden wurde nicht wieder aufgenommen. Orientierungsloser Pragmatismus, verpackt im Weihrauch selbstgerechter Kommuniqués, beherrschte die jeweilige Szene. Wird dieses Verfahren fortgesetzt, werden wir es von Gipfel zu Gipfel weiter bergab schaffen. Herr Haverkamp befürchtet bereits die Rückbildung der Europäischen Gemeinschaft in eine Freihandelszone.
Wenn sich die Regierungen also nicht zu einer grundlegenden Veränderung ihres Verhaltens und zu einer echten Revision ihrer politischen Prioritäten entschließen, wie es die Europäische Kommission gefordert hat, wenn die Regierungen die Aktionsfähigkeit der Gemeinschaft nicht wiederherstellen, dann kann die Demontage des Gemeinsamen Marktes — und das ist wiederum ein Zitat aus Brüssel — schneller eintreten, als mancher der selbstgefälligen Akteure das heute noch wahrhaben möchte. Aus fünf Teilbereichen mögen dies einige Beispiele erläutern.
Der unvollständige Binnenmarkt und die Zollunion sind das unverzichtbare Element der wirtschaftlichen Einigung. Sie sind heute gefährdet. Die Verwirklichung beider war in den Römischen Verträgen an feste Terminkalender geknüpft. Mit der Annahme des trügerischen Dreiklangs vom Vollenden, Erweitern und Vertiefen auf dem Gipfel 1969 haben die Mitgliedsstaaten indessen den Terminzwang, den Termindruck, den Erfüllungszwang, den der EWG-Vertrag enthielt, ohne Not aufgegeben. Und genau mit dem Wegfall der Sanktionen gegen Nichterfüllung des Vertrags verlangsamte sich die Herstellung des Binnenmarktes, so daß wir heute noch nicht einmal so weit sind, wie wir vertragsgemäß 1969 hätten sein müssen. Wenn es so weitergeht, werden wir auch 1980 dieses Ziel noch nicht erreicht haben.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

In dein Maß nun, in dem die Verwirklichung des
Binnenmarktes sich auf einen Bummelgang verlang-



Dr. Narjes
Samte, verminderte sich natürlich automatisch dei Sachzwang auf die gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik; denn gerade in der fortlaufenden Vereinbarung und Entwicklung solcher Sachzwänge lag der Kern der Hoffnungen, die trotzdem oft vereinfacht als Automatismus des Integrationsprozesses dargestellt worden sind. Es ging immer nur darum, die materielle Entwicklung jeweils bis zu einem Punkt voranzutreiben, an dem die jeweils nächste Entscheidung auf einer höheren Integrationsstufe unabweisbar werden sollte.
Wenn sich diese Hoffnungen nicht erfüllt haben, so einmal deshalb, weil im schnellen Wechsel der Regierungen diese Erkenntnis an Beachtung verlor, aber auch weil die für diesen Entwicklungsprozeß vorausgesetzte konstruktive europäische Gesinnung abhanden gekommen ist, sei es, weil es einigen Regierungen wichtiger war, etwa die Ostpolitik zu erfüllen, sei es, weil sie überhaupt zu schwach waren, die europäischen Verpflichtungen in ihren Mitgliedstaaten durchzusetzen. Jedenfalls haben die Staats- und Regierungschefs in Den Haag die zentrale Bedeutung der Vollendung des Binnenmarktes verkannt und so einen unverzichtbaren Motor der Integration unnötigerweise abgeschaltet. Erst die Öffnung der Archive wird uns den vollen Zusammenhang der Motive und der Verhandlungen erkennen lassen. Aber es ist bisher nicht bekanntgeworden, daß damals von der deutschen Seite irgend etwas unternommen worden ist, um die Entwicklung des Binnenmarktes zügig voranzutreiben. Woher soll ohne diesen Binnenmarkt der politische Druck kommen, der Sachzwang, die Wirtschafts- und Währungspolitik zu erfüllen, und welches Vertrauen sollen wir in die europäische Wirtschafts- und Währungspolitik und ihr Zustandekommen haben, wenn nicht einmal der leichtere Binnenmarkt geschaffen werden kann?
Wie wenig sich die Regierungen der Bedeutung des Binnenmarktes bewußt gewesen sind, verrät auch der schon häufig gerügte Öl-Beschluß vom 6. November 1973. Die arabischen Produzenten konnten es wagen, ihre Einteilung der Verbraucherländer in Feinde, Freunde und Neutrale nicht etwa auf die ganze Gemeinschaft, sondern auf ihre einzelnen Mitglieder anzuwenden und so in letzter Konsequenz von ihrem Konferenztisch in Kuwait her die Wiedereinführung von Binnengrenzen für 01 und Ölprodukte in ganz Europa zu erzwingen. Genau dies sind die Grenzen, auf deren Abbau wir in den sechziger Jahren besonders stolz gewesen sind. Hier war nun ein Ministerrat versammelt, der diese existentielle Gefährdung des Binnenmarktes nicht einmal mit einem Wort des Protestes in seinem Kommuniqué registriert hat. Wie will dieser Ministerrat, wie will diese Gemeinschaft erwarten, daß ihre Einheit von außen respektiert wird, wenn sie nicht einmal intern bereit ist, sie im Falle der existentiellen Gefährdung zu verteidigen?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ein anderer Bereich, in dem sich die Entwicklung bei weitem nicht so konform zu den Vertragsabmachungen entwickelt hat und die Strategie nicht so einheitlich ist, ist der der Wirtschafts- und Währungsunion. Ich möchte dies nicht im einzelnen darlegen; manches ist schon dazu gesagt worden. Aber der Begriff „Wirtschafts- und Währungsunion" ist in den Römischen Verträgen nicht vorhanden. Er ist erst im Haag dadurch eingeführt worden, daß man eine besondere Union als Instrument für die Erfüllung der gemeinschaftlichen Wirtschafts- und währungspolitik konstruiert hat. Indem man die Ausarbeitung der Konzeption dieser Wirtschafts- und Währungseinheit einem besonderen Ausschuß, dem Werner-Ausschuß übertrug, nahm man diese Aufgabe, die verfassungsmäßig der Kommission zustand, ihr, dem verfassungsmäßig zuständigen Organ, weg. Indem man sie zum Gegenstand einer eigenen Union machte, verließen die Mitgliedstaaten den Boden der Verträge und liefen dabei überdies Gefahr, ein vielleicht unüberwindliches Hindernis für die Verwirklichung ihres eigenen Zieles sogleich mit zu beschließen; denn eine Wirtschaftsunion ohne starke Organe — die nicht nur demokratisch legitimiert und kontrolliert sein müssen, sondern über dies auch einen Kompetenzbereich ausfüllen müssen, der sie in den Stand setzt, eine europäische Globalsteuerung zu vollziehen -- kann nicht zu einer gemeinschaftlichen Wirtschafts- und Währungspolitik führen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Genau die Schaffung solcher Organe hat man sich dadurch erschwert, wenn nicht gar verhindert, daß man die Wirtschafts- und Währungspolitik einer Union — nach den Intentionen der Urheber einer lockeren Verbindung — übertragen hat, statt sie im Gemeinschaftsbereich zu belassen. Die Frage ist geboten — sie ist nicht das erste Mal von mir hier gestellt —, ob die Arbeit des Werner-Ausschusses damals überhaupt von allen Beteiligten ernst genommen worden ist oder ob es sich nur um eine Prozedur, eine Art Schattenboxen gehandelt hat, mit der einige Regierungen Festlegungen vermeiden und Zeit zu gewinnen trachteten.
Ebenso zusammenhanglos und unverständlich sind die verschiedenen Versuche zur Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik im Vorbereitungsstadium ihres Überganges auf die Gemeinschaftsinstitutionen. Ich möchte dies im einzelnen hier nicht nachvollziehen, sondern nur auf die nüchterne Darstellung der Unzulänglichkeit dieser Koordinierungsmaßnahmen und ihre völlige Wirkungslosigkeit verweisen, die im Jahresgutachten 1972 von den Fünf Weisen, den fünf Sachverständigen, in den Ziffern 12 bis 16 zusammengetragen worden ist.
Hinter dieser ganzen technischen Geschäftigkeit, denen der geschlossene und ernsthafte politische Gestaltungswille der Regierungen fehlte — das muß deutlich herausgestellt werden —, ist kostbare Zeit verloren und unendlich viel Vertrauen in die europäische Einigung leichtfertig verschlissen worden. Die Vermutung liegt nahe, daß sich die deutsche Seite mit zahlreichen Verfahrensbeschlüssen, sowohl im Sechser-Rahmen wie im deutsch-französischen Rahmen, hat abspeisen lassen, um dafür von einigen oder einem Partner Wohlverhalten in bezug



Dr. Narjes
auf das erkaufen zu können, was sie ihre Ostpoltik genannt hat.
Die großen Mängel der Entscheidungsstrukturen der Gemeinschaft waren ihr damals genauso bekannt wie heute und so bekannt wie der Umstand, daß es ohne funktionsfähige Organe keine effiziente Wirtschaftspolitik geben kann. Um so leichtfertiger war es unter diesen Umständen, daß sich der Pariser Gipfel im Oktober 1972 auf einen Zeitplan für die Wirtschafts- und Währungsunion einigte, an dessen Einhaltung schon in der ersten Stufe kein ernsthafter Teilnehmer glauben konnte. Offenkundig hat die Absicht der Regierungschefs, sich gegenseitig Wahlhilfe zu leisten, jedes Bemühen um europäische Seriosität überspielt. Es ist genau derselbe Zeitpunkt gewesen, in dem das von mir zitierte Jahresgutachten abgefaßt worden ist — ein Jahresgutachten, das eben gerade nachwies, daß bis dato nichts Konkretes geschehen war.
Ein dritter Bereich ist die gemeinsame Außenwirtschaftspolitik. Der Vertrag sieht vor, daß diese an sich bereits mit dem Ende der Übergangszeit bei den Gemeinschaftsinstanzen liegen sollte. Es wird der 1. Januar 1975 werden, bis dies vollzogen ist. Aber in der Zwischenzeit ist das, was gemeinschaftliche Außenwirtschaftspolitik sein sollte, verwässert, herabgesetzt, reduziert auf die gemeinschaftliche Vertretung des Außenzolltarifs und der Agrarkontingente. Alle anderen Zuständigkeiten der Gemeinschaft sind durch die ominösen Kooperationsverträge, durch ein nicht mehr überschaubares Netz des Bilateralismus den Brüsseler Instanzen entzogen worden — wider den Vertrag und wider die handelspolitischen und gemeinschaftspolitischen Interessen aller Partner.
Die Konsequenzen dieser Entwicklung sind absurd. Wir haben nämlich heute die Situation, daß jeder einzelne Mitgliedstaat der Gemeinschaft im Verhältnis zu Staatshandelsländern und neuerdings auch den arabischen Ölproduzenten sofort verhandlungsfähig und verhandlungsbereit ist, während wir diejenigen Welthandelspartner, die dein liberalen Welthandelsystem angehören und deshalb nicht für bilaterale Kooperationsverträge aufgeschlossen sind — und das sind insbesondere die Vereinigten Staaten —, auf den schwerfälligen, fast beleidigenden Mechanismus der Brüsseler Institutionen verweisen müssen. Es ist bewundernswert, mit wie viel Nachsicht sich die Vereinigten Staaten diese Diskriminierung gegenüber den Staathandelsländern des Ostens bisher haben gefallen lassen.
Es vergeht im übrigen fast keine Woche, in der uns nicht Meldungen erreichen, die auf Krisen oder gar Verfallserscheinungen im Welthandelssystem hinweisen. Was gedenkt nun die Europäische Gemeinschaft, was gedenkt die deutsche Präsidentschaft zu veranlassen, damit die sich abzeichnenden möglichen Schäden von Europa abgewendet werden können? Ist es Provinzialismus, ist es ein Mangel an Konzeptionskraft, oder warum sonst ist die deutsche Stimme in diesem gerade für unsere Interessen so vitalen Bereich so wenig hörbar?
Ein vierter Abschnitt, in dem die Konsequenz der Entwicklung fehlte, ist der der Verfassung der Gemeinschaft, ihrer Institutionen. Die Vorschriften der Gemeinschaft sind so elastisch formuliert, daß sie sich bei gutem Willen aller Beteiligten jeder denkbaren Entwicklung hätten anpassen können, ohne neue Ratifikationsprozesse auszulösen. Gerade diese allgemein gehaltenen Kompetenzen und die elastischen Revisionsmöglichkeiten unterscheiden die Römischen Verträge von Allianzen und Zweckbündnissen alter Art. Dieser institutionelle Aufbau ist der eigentliche, politisch bedeutsame und, wenn Sie wollen, großartige Kern der Verdienste, die sich die Männer der 50er Jahre um den Aufbau dieser Gemeinschaft erworben haben: Jean Monnet, Walter Hallstein, Paul-Henri Spaak, aber auch Friedrich Wilhelm Ophüls. Kein Wunder, daß sich hiergegen in erster Linie der Stoß des Gaullismus seit 1958 richtete. Um so überraschender ist es aber, daß seit 1969 keine nennenswerten Schritte zur Rückkehr zum verfassungsmäßigen Zustand erreicht worden sind.
Was wird in dieser Richtung geschehen? Der Bundesaußenminister hat uns heute die Möglichkeit einer gleitenden Rückkehr in das Mehrheitsstimmrecht als Möglichkeit aufgezeichnet.

(Zuruf des Abg. Dr. Wagner [Trier].)

Ein anderer Redner hat von der Mehrheitsabstimmung im Regelfall gesprochen. Beide Formulierungen sind nicht ungefährlich, weil sie das Prinzip enthalten, daß andere vitale Interessen durch Einstimmigkeit geschützt werden können als solche, für die der Vertrag es vorgesehen hat. Denn der Vertrag enthält eine abschließende Liste der Punkte, in denen Einstimmigkeit gefordert werden kann. Jede darüber hinausgehende Vereinbarung ist Vertragsänderung, ist Verfassungsänderung. Ich warne davor, auch nur zu Übergangszwecken Formulierungen zu finden, die dadurch, daß man Zwischenformeln akzeptiert, das Prinzip festschreiben, daß hier im subjektiven Belieben einiger Partner stehende Interessen endgültig den Vorrang vor den vertraglich anerkannten Interessen und vor der Gemeinschaftsverfassung erhalten sollen.
Was zu den Arbeitsmethoden des Ministerrates 1,u sagen ist, hat Herr Kollege Barzel dargestellt an Hand der wirklich peinlichen Vorschläge, die verabschiedet worden sind. Ich glaube, es fehlt nur noch die Regelung der Frühstückspause; alles andere ist im Detail vorgezeichnet worden. Diese kleinkarierte Regelung aber als Erfüllung der europäischen Verfassungsnotstände auch nur darzustellen zu versuchen, das ist der eigentliche Hohn, das ist die eigentliche — wenn Sie so wollen — Beschwernis, die wir haben, und eine der Ursachen dafür, daß niemand mehr so recht Vertrauen in die Entwicklung Europas hat.
Im Vergleich zu den Leiden des Ministerrates sind die der Kommission anderer Art. Ihre Aktionsmöglichkeiten sind heute immer noch nicht die, die sie nach dem Geiste des Vertrages haben sollte und haben müßte. Sie ist immer noch in ihren Initiativen so vielen faktischen Beeinträchtigungen ausgesetzt,



Dr. Narjes
daß auch insoweit die Frage an die Regierung notwendig ist, was sie tun will, um der Kommission, dem eigentlichen Motor der Vertragsentwicklung, dem Wächter der Einhaltung der Verträge, wieder den Spielraum zu geben, den sie haben muß, wenn das Werk gelingen soll.
Im übrigen wäre es ein Mißverständnis, anzunehmen, daß sie kein politisches Interesse daran habe, daß es ein Europäisches Parlament gibt. Im Gegenteil: nur im Dialog mit und in der Verantwortung vor dem Europäischen Parlament kann auch die Kommission zu dem politischen Gewicht kommen, das sie haben muß, wenn das Gleichgewicht der Verfassungsorgane in der Gemeinschaft gewahrt werden soll. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Entwicklung zu fördern?
Im übrigen ist es nicht die Schuld der Bürokratien, wenn sich der Ministerrat mit Rollmöpsen, Tomatensaft, Blumenzwiebeln und ähnlichem befaßt oder mit den San-José-Schildläusen, wenn ich es richtig verstanden habe. Es ist der Ministerrat, der diese lächerlichen Entscheidungen an sich gezogen und dementsprechend sich selbst damit blockiert hat. Das sollten wir doch niemals vergessen. Vielleicht ist es aber auch eine Folge der schlechten Ministerpräsenz im Ministerrat, daß die an ihrer Stelle tagenden Beamten nichts weiter wissen, als solche Fachfragen an sich heranzuziehen, damit sie nur über Dinge entscheiden, für die sie politisch nicht haftbar gemacht werden können.
Zum Europäischen Parlament ist vieles gesagt worden. Ich möchte mich auf drei Feststellungen beschränken.
Zunächst haben wir doch zu konstatieren, daß alle Formen intergouvernementaler Zusammenarbeit in cien letzten Jahren so viel an Kredit, so viel an Vertrauen verloren haben, in ihrer Wirksamkeit so zerschlissen sind, daß wir das Wagnis unternehmen müssen, uns direkt an die konstituierende Kraft des Wählers in Europa zu wenden. Wenn alle Regierungen das tun oder es etwas Gemeinschaftliches gibt, sind wir die letzten, die auf einer nationalen deutschen Lösung beharren, Herr Kollege Fellermaier, aber ich sehe diese anderen Regierungen noch nicht. Wir sind seit 1960, d. h. seit 14 Jahren vergeblich dabei, dieses zu erreichen. Uns geht es darum, überhaupt einmal einen ersten Schritt zu tun.
Zweitens muß ich mit großem Bedauern feststellen, daß Sie heute allesamt nicht bereit waren, aus welchen Gründen der Koalitionsdisziplin auch immer, dem Demokratiedefizit in Europa abzuhelfen, sondern es auch noch als normal, als verteidigenswert, hingestellt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Mattick: Das ist doch einfach Lüge! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Die Institutionen der Gemeinschaft wären in ihrem politischen Gewicht nicht vollständig abgehandelt, wenn nicht auch ein Wort zu den nicht in dem Vertrag geregelten Institutionen gesagt würde, ich meine zur Konferenz der Staats- und Regierungschefs. Sie sind dabei, diese Konferenz als eine Art Institution herauszubilden.
Was soll das nun eigentlich für ein Organ sein? Ein Superministerrat? Es ist den Regierungschefs nicht verwehrt, in den Ministerrat selbst hineinzugehen. Dann müßten sie aber auch alle Verfahrensregeln des Ministerrates akzeptieren, der Sitz wäre Brüssel, und insbesondere würde dort auch die Mehrheitsabstimmung gelten. Dann gäbe es keine Komplikationen. Tatsächlich finden die Gipfelkonferenzen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens statt, befassen sich aber dennoch mit Gegenständen und zwar bis in die Details hinein, die in den Ministerrat gehörten. Damit tragen also auch die Gipfelkonferenzen mit zur Schwächung der Verfassung der Gemeinschaft bei, ohne daß sie andererseits bezüglich dieser gemeinschaftsbezogenen Themen irgendwelche Beschlüsse oder Entscheidungen gebracht hätten, die über das hinausgehen, was man auch am Ratstisch hätte erreichen können. Sie sollten dabei bedenken, daß der mangelnde Respekt, den die Staats- und Regierungschefs gegenüber ihren eigenen Beschlüssen, namentlich denen von Paris und Kopenhagen, bewiesen haben, dieser Institution sehr viel Glaubwürdigkeit genommen hat. Wer kann hoffen oder darauf vertrauen, daß künftige Beschlüsse besser eingehalten werden als solche der Vergangenheit?
Zu dem mangelnden Respekt vor der Verfassung gehört schließlich auch — ich muß es der Vollständigkeit halber erwähnen — die Tatsache, daß die letzte Dollarkrise vom Bundesfinanzminister nicht am Ratstisch in Brüssel geregelt wurde, sondern daß er versuchte, in den Salons einiger ausgewählter Kollegen hierüber abschließende Regelungen herbeizuführen, nicht nur zum Verdruß etwa der Italiener, die nicht eingeladen waren, sondern vor allen Dingen auch zum Schaden der Verfassung dieser Gemeinschaft.
Ich versage es mir, auf die politischen Aspekte der institutionellen Frage einzugehen, und möchte nur als letzten Bereich den der Beitrittsverhandlungen erwähnen. Sie waren sicherlich der erfreulichste Teil der Beschlüsse vom Haag. Aber die Tatsache, wie sie geführt worden sind, die Beschränkung auf das juristische Folgerecht und seine Harmonisierung, dieses Ausklammern jeder politischen Diskussion über die gemeinschaftliche Zukunft, war der eigentliche Kern dafür, daß wir heute vor einer großen Liste von Rätseln und Unklarheiten über die weitere Entwicklung stehen, Rätseln und Unklarheiten, die die direkte Konsequenz des Umstands sind, daß man während der Beitrittsverhandlungen diese Dinge ausgeklammert, vor sich hergeschoben oder nach Möglichkeit überhaupt zu ignorieren versucht hat.

(Abg. Fellermaier: Aber, Herr Kollege Narjes, das war doch auch der Wunsch derer, die beitreten wollten! — Abg. Gallus: Sehr richtig! — Abg. Fellermaier: Das war doch auch realistisch!)

— Pardon, Herr Kollege Fellermaier, die wußten
nicht einmal, in welche „Wohnung" sie einziehen



Dr. Narjes
sollten. Die Gemeinschaft war in dem Moment, in dem sie die Beitrittsverhandlungen begann, institutionell und in ihrer materiellen Ausrichtung nicht in Ordnung. In dieser ersten postgaullistischen Ara waren die Beitrittsverhandlungen für diese noch völlig mit sich selbst beschäftigte Gemeinschaft eine besondere Belastung. Man klammerte deshalb alles aus. Es gibt darüber eine schöne Broschüre von Karl Otto Nass, einem der Teilnehmer — ich empfehle sie Ihnen —, der ein ganzes Kapitel dazu geschrieben hat, worüber nicht verhandelt worden ist. Dem können Sie das gesamte Sündenregister von dem entnehmen

(Abg. Fellermaier: Was wäre Ihre Alternative?)

— gründlich verhandeln! —, was sich damals angehäuft hat und was Ihnen heute in den englischen Wünschen nach fundamental re-negotiation — was ist das, was heißt das? —, in dem dänischen Wunsch nach neuen Verträgen — wie weit geht das?; sogar das dänische Kommissionsmitglied spricht schon davon -- entgegenschlägt. Wir stehen heute vor weit größeren Schwierigkeiten, als wir sie gehabt hätten, wenn wir die Dinge in den Beitrittsverhandlungen offen angesprochen hätten. Das ist auch damals schon gesagt worden; man hat es nur nicht tun wollen, weil man glaubte, man käme auf andere Weise, durch eine Vogel-Strauß-Politik, schneller über die Probleme hinweg.
Noch ein Wort zu den Engländern. Niemand verweigert einem Partner, der irgendwie in Not ist, Solidarität; in den schwierigen Situationen können auch Revisionen nützlich sein. Aber einen permanenten Neuverhandlungsdruck können wir nicht akzeptieren.

(Abg. Dr. Ritz: Sehr gut!)

Die Fundamente der Gemeinschaft sind nicht an-tastbar; insoweit stimme ich dem voll zu, was der Bundesaußenminister dazu heute morgen gesagt hat.
Ich möchte aber im Zusammenhang mit Neuverhandlungen auch schon vor dem gedanklichen Experiment warnen, das uns heute morgen Herr Kollege Apel dargestellt hat, indem er die Variationen und Spielmöglichkeiten anderer intergouvernementaler Lösungen der Beitrittsprobleme geschildert hat. Wenn wir überhaupt damit beginnneu, darüber nachzudenken und öffentlich zu diskutieren, was anstelle der Römischen Verträge — denn das bedeutet das ja — in Europa eingerichtet werden könnte, wenn wir also die Möglichkeit, ohne zeitliches Ende geschlossene Verträge wieder in Frage zu stellen, in die Debatte einführen, wie wollen wir dann noch von der Wirtschaft, von den Bürgern Europas Vertrauen in die Irreversibilität der europäischen Entwicklung erwarten? Lösen wir nicht allein schon durch die Diskussion solcher alternativer Möglichkeiten Entwicklungen aus, die wir dann nicht mehr kontrollieren, nicht mehr beherrschen können? Ich möchte davor warnen, dieses Gedankenexperiment fortzuführen.
Wer könnte nach diesen wenigen Hinweisen auf einige Elemente der europäischen Bilanz noch irgendeine übergreifende Strategie, eine widerspruchslose Gesamtkonzeption erkennen? Schlimmer noch, wer vermag nach diesen fünf verpatzten Jahren noch an einen durchgreifenden europäischen Willen zu glauben, einen Willen, ohne den es keinen Weg, wie immer er angelegt sein mag, geben wird, um zu der unverzichtbaren Einheit Europas zu kommen? Nicht einmal die konsequente Vertragserfüllung ist als Richtschnur zu erkennen. Solange die Mehrheitsabstimmung im Ministerrat und vor allem auch im Ausschuß der Ständigen Vertreter nicht wieder hergestellt ist, solange die Regierungen den Europäischen Gemeinschaften die Demokratie verweigern, solange die gemeinschaftliche Wirtschafts-und Währungspolitik sich in geschäftigen Expertensitzungen erschöpft, wird der unverzichtbare qualitative Sprung nach vorn nicht erreicht werden können. Die Regierungen sind Schlangenlinien gefahren, haben in der Problematik herumgestochert, kurzum die europäischen Verpflichtungen nicht erfüllt, die sie 1957 mit der Ratifikation der Römischen Verträge eingegangen sind. Alle diese Entscheidungen sind mit Zustimmung der Bundesregierung erfolgt, und dafür verdient sie herbe Kritik.
Bei der Entwicklung für die Zukunft geht es auch darum, der in ihrer Unbestimmtheit schon jetzt dissensbeladenen Worthülse der Europäischen Union möglichst schnell einen konkreten Inhalt zu geben. Ohne Klarheit in den Zielen gibt es keine Klarheit im Weg. Europa muß wissen, woran es mit Frankreich ist und was es von England zu erwarten hat. Das europäische Europa kann nur das Europa der Europäischen Gemeinschaften sein, ein Europa, das die demokratische Einheit aller seiner Bürger verbürgt. Nur die von den Völkern Europas demokratisch legitimierte Gemeinschaft kann sich in eine Partnerschaft der Gleichen mit den Vereinigten Staaten einfügen, nur sie bietet den Freunden in Washington eine hinreichende Basis des Vertrauens gegen solche Fehlentwicklungen der europäischen Politik, die die Fundamente der Atlantischen Allianz und unserer Sicherheit erschüttern müßten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schachtschabel.