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    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. März 1934 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 6051 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache 7/1352) — Erste Beratung —in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Europapolitik (Drucksache 7/1353), Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Stärkung des Europäischen Parlaments (Drucksache 7/1688) Amrehn (CDU/CSU) 6052 D Schmidt (München) (SPD) . . . . 6058 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 6063 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6071 C Dr. Bangemann (FDP) 6076 A Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6080 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 6087 D Brandt, Bundeskanzler 6096 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 6123 A Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6126 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 6130 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 6133 A Fellermaier (SPD) . . . . . . 6139 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 6141 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 6146 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6148 D Gallus (FDP) . . . . . . . . . 6150 C Dr. Aigner (CDU/CSU) 6152 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 6153 D Fragestunde (Drucksachen 7/1867, 7/1889) Dringliche Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1889 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Amtsbezeichnung für den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin im Beglaubigungsschreiben; Wortlaut des Beglaubigungsschreibens für den Ständigen Vertreter der DDR Gaus, Staatssekretär (BK) . 6101 B,C, D, 6102 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 6101 B, C, 6102 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 6101 D Dringliche Frage 3 — Drucksache 7/1889 - des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) : Bezeichnung des Ständigen Vertreters der DDR bei der Bundesregierung als „Botschafter" und „bevollmächtigter Minister" Gaus, Staatssekretär (BK) . 6102 B, C, D, 6103 A Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6102 B, C Wehner (SPD) . . . . . . . . . 6102 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6102 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Frage A 79 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 6103 A, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 6103 C Fragen A 33 und 34 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; ungehinderte Vorsprache aller Deutschen; ungehinderte Einreise aller dort nicht Aufenthalt nehmenden Deutschen Gaus, Staatssekretär (BK) 6104 A, B, C, D, 6105 A, B Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 6104 B, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 6104 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 6104 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 6105 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 6105 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6105 B Frage A 36 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; Liste für ausländische Diplomaten Gaus, Staatssekretär (BK) . . . 6105 C, D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6105 C, D Conradi (SPD) 6105 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 6106 A Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Erstattung der Transportkosten für Flüchtlinge nichtdeutscher Staatsangehörigkeit aus Chile; Belastung deutscher Staatsangehöriger mit den Kosten der Rückführung aus Ägypten bei Ausbruch des Nahostkrieges; aus Ägypten evakuierte deutsche Staatsangehörige; f eh-lende Unterbringung auf der Zwischenstation Kreta Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6106 B, D, 6107 A, C, D, 6108 B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 6106 D, 6107 A, 6108 A, B Brück (SPD) 6107 B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 6107 C Frage A 47 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Coppik (SPD) : Pressemeldungen über den Aufbau einer Spezialeinheit zur Abwehr von Angriffen auf amerikanische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6108 D, 6109 A Coppik (SPD) . . . . . 6108 D, 6109 A Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Begründung für die Verhaftung des Wirtschaftsjournalisten Werner Gengenbach durch die tschechoslowakischen Behörden und Gewährleistung der journalistischen Arbeit deutscher Berichterstatter in der Tschechoslowakei Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6109 A, B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 6109 B, D Frage A 50 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Verhaftung des Journalisten Werner Gengenbach Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110A, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 6110 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6110 D Frage A 51 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Behandlung der deutschen Volksangehörigen in der Sowjetunion nach Demonstrationen wegen Aussiedlungsbegehrens Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110 D, 6111 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 6111 A, B Frage A 53 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Seefeld (SPD) : Einsatz von Rettungshubschraubern in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister (BMI) . 6111 C, 6112 A, B Seefeld (SPD) 6112 A Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Wissenschaftliche Vorarbeiten für die neuen Richtlinien zur Reinhaltung der Luft und Konsequenzen dieser Richt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 III linien für die Errichtung neuer Kohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6112 B, C, D, 6113 A, B, C, D Stahl (Kempen) (SPD) 6112 C, D, 6113 A, B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 6113 B Reuschenbach (SPD) . . . . . 6113 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6113 D Frage A 56 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Aufteilung der im Verfassungsschutzbericht 1972 genannten Angehörigen links- und rechtsradikaler Organisationen auf die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und die Polizei der Länder Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6113 D, 6114 B, C Dr. Wernitz (SPD) 6114 B, C Frage A 57 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Verfügung des Bundesamts für zivilen Bevölkerungsschutz betr. Einladung von Parlamentariern zu Veranstaltungen und Berichterstattung über Abgeordnetenbesuche Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6114 D, 6115 A,B Dr. Wernitz (SPD) 6115 A, B Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Pensky (SPD) : Erfahrungen mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und Konkretisierung des Rechtsbegriffs „Bedürfnis" Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6115B,C,D, 6116B Pensky (SPD) . . . . . . . . . 6115 C, 6116 A Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Internationale Vereinbarungen über thermische Belastung des Rheins Genscher, Bundesminister (BMI) . 6116 B, D, 6117 A, B, C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6116 D, 6117 B, C Frage A 20 — Drucksache 7/1867 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Auswirkungen der erkennbaren Tendenzen der Entwicklung von Geburten-und Sterbeziffern Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6117 D Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz auf den Bau neuer Steinkohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6118 C, 6119 A, B Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . 6119 A, B Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wolfram (SPD) : Quantitative Erfolgskontrolle der sektoralen Strukturpolitik Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6119 D, 6120 A, B Wolfram (SPD) . . . 6119 D, 6120 A, B Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Mengen und Preise der aus der „DDR" eingeführten Polstermöbel; Auswirkungen auf die heimische Polstermöbelbranche Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6120 C, 6121 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 6120 D, 6121 A Frage A 95 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU): Kreditmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft und das Fremdenverkehrsgewerbe Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6121 C, 6122 A Josten (CDU/CSU) . . . 6121 D, 6122 A Frage A 96 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Äußerung eines Referenten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Verdrängungswettbewerb zu Lasten des Einzelhandels Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6122 B, C, D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 6122 C, D Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/1509), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1893), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1860, 7/1871) — Zweite und dritte Beratung Bremer (CDU/CSU) . . . 6154 D, 6162 B Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) . 6155 C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6156 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . . 6157 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 6158 B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 6159 A Schinzel (SPD) 6159 D, 6161 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 6160 B Halfmeier (SPD) . . . . . . . 6160 C Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 6163 D Nächste Sitzung 6165 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6167* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) : Streikbedingte Ausfallzeiten bei der Deutschen Bundespost 6167' C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : DDR-Meldungen über eine angebliche Ausbildung der Berliner Polizei durch die Bundeswehr 6167* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Inhaftierung des deutschen Journalisten Gengenbach durch tschechoslowakische Behörden 6168' A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Europa-Kolleg in Brügge 6168* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Regelung der Mitbestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz . . . . . . 6168* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Gründe für die Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als „araberfreundlich" und Auswirkungen dieser Einstufung auf das deutsch-israelische Verhältnis . . . . . . . . . . . 6169* A Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums . . . 6169' C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 80 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch das Bundesamt für Finanzen 6169' C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Mehrwertsteuer beim Verkauf von gebrauchten Autos durch Gebrauchtwagenhändler . . . . . . . . . . 6170' A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1867 — des Abg Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Tätigkeit ausländischer Banken in den USA 6170* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Memmel (CDU/ CSU) : Auswirkungen der Beibehaltung einer Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar 6170' C Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 V Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts 6170* D Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Aufklärungsmaßnahmen zur Verhütung von Kinderunfällen 6171* A Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 100 und 101 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Conradi (SPD) : Erhebung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung beim Eigentümer des Grundstücks im Falle der Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betrieb; Beitragspflicht der Nebenerwerbslandwirte 6171* B Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Maucher (CDU/ CSU) : Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes 6171' D Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) : Erstattung von Lehrgangsgebühren durch die Bundesanstalt für Arbeit nach der vom Verwaltungsrat geänderten Anordnung „Fortbildung und Umschulung" 6172* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wüster (SPD) : Parken von Wohnwagenanhängern ohne Zugwagen . . . . . . . . . 6172* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Erfahrungen über Ortsausgangsschilder ohne Hinweise auf die Fahrtrichtungen 6172* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU): Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken . . 6173* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 110 und 111 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Disziplinarverfahren gegen Fluglotsen 6173* B Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 123 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Maßnahmen zur Behebung des Mangels an Lehrstellen in den Ausbildungsbetrieben 6174' A Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Möglichkeiten zur Überprüfung des Wissensstandes der Stipendiaten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz 6174* B Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Wolfram (SPD) : Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen über rückläufige Zahl der Lehr- und Ausbildungsplätze in Wirtschaft, Handel und Handwerk . . . . 6l74* D Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 129 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Zunehmende öffentliche Kritik an der Mengenlehre . . . . . . . . . . 6175* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6051 91. Sitzung Bonn, den 28. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6167* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adam* 29. 3. Dr. Ahrens** 5.4. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger* 29. 3. Baum 18.5. Dr. Böger 29.3. Dr. Burgbacher* 29. 3. Burger 29. 3. Dr. Corterier 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29.3. van Delden 28. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier* 29. 3. Dr. Fischer 29.3. Flämig* 29.3. Frehsee 29.3. Dr. Freiwald 30. 3. Dr. Früh' 29. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Emsland)* 29. 3. Gerlach (Obernau) 29.3. Groß 29.3. Dr. Heck 29.3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig)* 29. 3. Junghans 30. 3. Kater 29. 3. Dr. Kempfler** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch* 28. 3. Krall' 29. 3. Lagershausen* 28. 3. Lange' 29. 3. Lautenschlager ** 29. 3. Dr. Lohmar 18.5. Lücker* 28. 3. Matthöfer 14.4. Müller (Mülheim)** 29. 3. Müller (Remscheid) 29. 3. Frau Dr. Orth* 29.3. Ravens 2.4. Richter** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Schmöle 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29.3. Dr. Schwörer* 28. 3. Springorum* 28. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Todenhöfer 13.4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 22 und 23) : Wann ist die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten abgeschlossen worden, und welches ist konkret (welche Summe wird wann gezahlt, und beschränkt sie sich auf die Vergütung für nach dem Streik notwendig gewordene Überstunden) ihr Inhalt? Ist die mir auf die Frage Nr. 21 Drucksache 7/1700 am 20. Februar 1974 erteilte Antwort noch richtig, daß bei der Deutschen Bundespost streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden, wieviel Arbeitsstunden sind bei Beamten, Angestellten und Arbeitern durch den Streik ausgefallen, und hat die Deutsche Bundespost einen Überblick darüber, welche Dienstleistungen infolge des Streiks für die Postkunden nicht oder nur zu spät erbracht werden konnten? Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten bzw. die zur Beseitigung der Arbeitsrückstände aufgekommenen Überstunden sind am 15. bzw. 26. Februar 1974 abgeschlossen worden. Ein unbestrittener Grundsatz dieser Regelung ist, daß der streikbedingte Arbeitsausfall nicht von der DBP getragen wird. Sobald die Meldungen von den Mittelbehörden vollständig vorliegen, werde ich die Erstattung der entsprechenden Beträge durch die Gewerkschaften betreiben. Die auf die Frage Nr. 21 - Drucksache 7/1700 - am 20. Februar 1974 erteilte Antwort ist nach wie vor richtig, daß bei der DBP streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden. Zur Frage, wieviel Arbeitsstunden im einzelnen ausgefallen sind, haben die Mittelbehörden zur Zeit noch nicht alle die entsprechenden Zusammenstellungen vorgelegt. Von Schwerpunktstreiks in einigen Städten abgesehen, sind gravierende Behinderungen des Betriebsablaufs mit erheblichen Verzögerungen nicht eingetreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 40): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Behauptung in der Zeitschrift des Ostberliner Außenministeriums „Horizont", die Berliner Polizei werde in der Bekämpfung der Schwerstkriminalität von der Bundeswehr geschult, eine aus der Luft gegriffene böswillige Erfindung ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie aus diesem erneuten Versuch Ost-Berlins, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin entgegen dem Viermächte-Abkommen anzugreifen, indem auf Grund falscher und unvollständiger Zitate aus dem Abkommen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin ständig vorgeworfen wird, gegen das Abkommen zu verstoßen? 6168* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 In der Ostberliner Zeitschrift „Horizont" aufgestellte Behauptungen, wonach die Spezialeinheit der Berliner Polizei im Zusammenwirken mit der Bundeswehr eingerichtet und ausgebildet wurde, entbehren jeder Grundlage. Versuche der DDR, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin unter wie auch immer gearteten Vorwänden anzugreifen, werden zurückgewiesen. Die Bundesregierung ist sich mit den Signataren des Viermächte-Abkommens darüber einig, daß das Viermächte-Abkommen strikt eingehalten und vollständig angewandt wird. Das schließt ein, daß den Bindungselementen des Viermächte-Abkommens bei dessen Anwendung gegenüber anderen Elementen des Berlin-Abkommens gleichermaßen Rechnung getragen wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 41): Was hat die Bundesregierung unternommen, damit der von den tschechoslowakischen Behörden festgenommene deutsche Journalist Gengenbach freigelassen wird, und welche Auswirkungen wird das Verhalten der tschechoslowakischen Behörden, die den Betroffenen durch Erteilung des Einreisevisums erst ins Land reisen ließen und ihn dann festnahmen auf das deutschtschechoslowakische Verhältnis haben? Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag ist auf Weisung des Auswärtigen Amts am 7 und 18. März 1974 im tschechoslowakischen Außenministerium vorstellig geworden. Sie hat um Klärung der Angelegenheit, Freilassung von Herrn Gengenbach sowie um die Erlaubnis gebeten, daß ein Botschaftsangehöriger Herrn Gengenbach unverzüglich besuchen kann. Nachdem der Botschaft Prag am 15. März die beantragte Besuchsgenehmigung nur in allgemeiner Form, d. h. ohne Terminnennung, erteilt und ihr am 21. März als Besuchstermin der 10. April — also ein sehr spätes Datum — genannt worden war, wurde der tschechoslowakische Geschäftsträger am 22. März 1974 ins Auswärtige Amt gebeten. Er wurde dabei mündlich nachdrücklich auf die der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen nicht entsprechende Verzögerung der Besuchserlaubnis durch die tschechoslowakischen Behörden hingewiesen und um einen spätestens in der Woche vom 25. bis 29. März liegenden Besuchstermin gebeten. Die tschechoslowakischen Behörden haben daraufhin den Besuchstermin auf den 29. März vorverlegt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Festnahme von Herrn Gengenbach, gegen den nach ihrer Auffassung nach den von tschechoslowakischer Seite dargelegten Einzelheiten zum Sachverhalt keine begründeten Spionagevorwürfe erhoben werden können, den deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen nicht förderlich ist. Die Bundesregierung wird sich weiter um die umgehende Freilassung von Herrn Gengenbach bemühen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 42) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß dem Europa-Kolleg in Brügge ein dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbarer internationaler Status zugebilligt wird, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, und teilt sie die Auffassung, daß eine Anhebung des Zuschusses für das Europa-Kolleg unabhängig davon erforderlich ist? Das 1952 unter der Schirmherrschaft des Europarats ins Leben gerufene Europa-Kolleg Brügge ist ein privatrechtlicher Verein belgischen Rechts. Sein Zweck ist die Fortbildung von Graduierten in Materien, die für die europäische Integration relevant sind. Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat im Mai 1973 in einem Schreiben an Don Salvador de Madariaga in dessen Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrats des Europa-Kollegs hervorgehoben, daß das Europa-Kolleg eine wichtige Funktion bei der Fortbildung junger Führungskräfte für Aufgaben im Rahmen der europäischen Integration zu erfüllen habe. Angesichts der positiven Entwicklung des Lehrbetriebes am Europa-Kolleg beabsichtigt die Bundesregierung, die bereits jetzt nach Belgien den höchsten Beitrag leistet, ihren Zuschuß zum Budget des Europa-Kollegs im Jahre 1975 vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung beträchtlich zu erhöhen. Die Bundesregierung hat bereits 1973 und 1974 die Zahl ihrer Stipendien zum Studium am Europa-Kolleg wesentlich erhöht. Dies hat dazu geführt, daß auch der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft die Zahl der von ihm gewährten Stipendien aufgestockt hat. Überlegungen, dem Europa-Kolleg einen dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbaren Status einzuräumen, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, könnten nur gemeinsam mit den übrigen am Europa-Kolleg Brügge interessierten und beteiligten Regierungen unter Einschaltung der Bundesländer erfolgen. Da das Europa-Kolleg die ihm gestellten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt, besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, von sich aus eine Statusänderung anzuregen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walk- hoff (SPD) (Drucksache 7'1867 Fragen A 45 und 46): Hält die Bundesregierung die Regelung der Mithestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz, wie sie in Artikel 9 des Übereinkommens vorgesehen ist, für ausreichend? Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, durch ihren Vertreter im Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts zu gegebener Zeit darauf hinzuwirken, daß die Gruppen der Abteilungsleiter, der Professoren der sonstigen Mitglieder des Lehrkörpers und der Forscher dem Akademischen Rat zu gleichen Teilen angehören und daß jedes Mitglied des Akademischen Rats bei allen Entscheidungen eine Stirnure hat und Beschlüsse mit Mehrheit gefaßt werden, wie es das Europäische Parlament am 15. März 1974 in einem Entschließungsantrag gefordert hat? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6169* Die Bundesregierung sieht in der Bestimmung des Art. 9 des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts, die einen Kompromiß der beteiligten Staaten der Europäischen Gemeinschaft darstellen, eine hinreichende Grundlage für die weiteren vom Obersten Rat des Hochschulinstituts noch zu erlassenden Bestimmungen. Die Bundesregierung wird nach Abschluß des Ratifikationsverfahrens prüfen, welche konkreten Maßnahmen sie im Obersten Rat für „das Funktionieren des Instituts" vorschlagen wird. In der Frage der Mitwirkung der verschiedenen Gruppen wird sie sich, soweit die Frage nicht bereits entschieden ist (Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe d), darum bemühen, zusammen mit den anderen Staaten Regelungen zu finden, die der besonderen Qualifikation ihrer Mitglieder und der Arbeitsfähigkeit des Hochschulinstituts Rechnung tragen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 52) : Welche Handlungen der Bundesregierung haben im einzelnen die arabischen Staaten bewogen, der Bundesrepublik Deutschland das Prädikat „araberfreundlich" zu verleihen, und welche Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis sind aufgrund dessen bereits eingetreten und noch zu befürchten? In dem Presse-Kommuniqué der Ministerkonferenz der arabischen Erdölländer in Wien vom 16. März 1974 wird der Beschluß bekanntgegeben. Italien und der Bundesrepublik Deutschland eine Behandlung zukommen zu lassen, die befreundeten Ländern bei der Deckung ihres Ölbedarfs vorbehalten sei. Gleichzeitig wurde das gegen die USA verhängte Öl-Embargo aufgehoben. Eine Überprüfung dieser Entscheidung soll anläßlich der Tagung der arabischen Ölminister am 1. Juni 1974 in Kairo erfolgen. Das Kommuniqué führt weiter aus, die Minister hätten sich zuvor mit dem Ergebnis der Reisen des saudiarabischen und algerischen Ölministers in europäische Länder beschäftigt. Dabei hätten sie festgestellt, daß sich die internationale öffentliche Meinung der legitimen Anliegen der arabischen Nation bewußt sei. Insbesondere werden die Erklärung der neun europäischen Staaten vom 6. November 1973 sowie die Haltung Belgiens, Italiens, der Bundesrepublik Deutschland und Japans erwähnt. Der Beschluß der arabischen Ölminister, die Bundesrepublik Deutschland als befreundetes Land zu betrachten, hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt. Die Bundesregierung sieht dafür auch keinen Anlaß. Es ist gerade das Ziel ihrer ausgewogenen Nahostpolitik, zu allen Staaten der Region freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Das gilt für die arabischen Staaten und für Israel gleichermaßen. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 67) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von einer Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer solange nicht gesprochen werden kann, wie vor allem in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums die formal gleichen Rechte im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich unter der Bedingung des ungewissen weiteren Aufenthalts stehen? Ein Rückgang des wirtschaftlichen Wachstums läßt die Aufenthaltserlaubnis der ausländischen Arbeitnehmer unberührt, und zwar selbst dann, wenn er zur Arbeitslosigkeit des Ausländers führt. Auch der arbeitslose Ausländer kann daher in der Bundesrepublik Deutschland bleiben und erhält dort ebenso wie deutsche Arbeitslose Arbeitslosengeld. Daneben stehen ihm auch die anderen Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu, wie Arbeitslosenhilfe und Kranken- und Unfallversicherung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 80) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, urn das Bundesamt für Finanzen, das durch seine Arbeit zur Aufdeckung von Steuerllucht und -mißbrauch beiträgt, in die Lage zu versetzen, einen stärkeren Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu leisten? Die Bundesregierung sieht in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zu der auch Steuerflucht und Steuermißbrauch zählen, einen der Schwerpunkte ihrer Politik. Das Bundesamt für Finanzen leistet hierbei einen wichtigen Beitrag, indem es einerseits an Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden mitwirkt und andererseits Unterlagen über steuerlich relevante Auslandsbeziehungen sammelt, auswertet und die Auswertungsergebnisse den Landesfinanzbehörden zur Verfügung stellt. Diese Tätigkeiten sollen intensiviert werden. Hierzu ist vorgesehen, den Betriebsprüfungsdienst des Bundesamtes für Finanzen zu verstärken, insbesondere um Bedienstete, die sich speziell mit steuerlichen Auslandsbeziehungen befassen. Außerdem soll die Arbeit durch weitere Schulung des Personals verbessert werden. Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Finanzen mit den Landesfinanzbehörden soll so verstärkt werden, daß alle für die Finanzverwaltung in Betracht kommenden Erkenntnisquellen über steuerliche Auslandsbeziehungen auch tatsächlich genutzt werden. Die zur Zeit in verschiedenen Karteien geführten Unterlagen über Auslandsbeziehungen sollen mit Hilfe der Automation in einem Gesamtinformationssystem zusammengefaßt werden; in der Endstufe soll es den Steuerbehörden der Länder möglich sein, jede gewünschte Auskunft über steuerlich bedeutsame Auslandsbeziehungen eines Steuerpflichtigen 6170' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 im Wege der Datenfernübertragung beim Bundesamt für Finanzen abrufen zu können. Dies wird die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über steuerliche Auslandsbeziehungen erheblich erleichtern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) Drucksache 7/1867 Frage A 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich den Vorschlag des Verbands der Automobilindustrie zu eigen zu machen, den Gebrauchtwagenhändlern zu gestatten, beim Verkauf eines gebrauchten Autos von der Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis einen im Ankaufpreis enthaltenen Vorsteuerbetrag von 11"/o abzuziehen, und welche Erwägungen sind für die Haltung der Bundesregierung maßgebend? Bei der Einführung der Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik im Jahre 1968 hat der Gesetzgeber eine begünstigende Sonderregelung für den Gebrauchtwagenhandel ausdrücklich abgelehnt. Die seither wiederholt erhobenen Forderungen nach einer Ausnahmeregelung sind aus grundsätzlichen und praktischen Erwägungen, aber auch aus haushaltsmäßigen Gründen stets zurückgewiesen worden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Ministerrat im Juni 1973 den Vorschlag einer 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vorgelegt. Dieser Richtlinienvorschlag enthält auch eine Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, die weitgehend dem von Ihnen erwähnten Vorschlag der Automobilindustrie entspricht. Der Kommissionsvorschlag wird von der Bundesregierung nicht befürwortet. Er läßt nicht nur steuerliche Mißbräuche beim Ankauf von Privat, sondern auch eine erhebliche Komplizierung der Steueranwendung erwarten. Die Bundesregierung beabsichtigt unter den gegebenen Umständen, zunächst die weitere Behandlung des Kommissionsvorschlags in den europäischen Gremien abzuwarten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 82) : Wie nimmt die Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes Stellung, der die Tätigkeit ausländischer Banken in den USA auf einen Bundesstaat beschränkt, ist sie insbesondere der Auffassung, daß der freie internationale Austausch und Wettbewerb dadurch beeinträchtigt werden, und erwägt sie, im Wege der Retorsion die Tätigkeit amerikanischer Banken in der Bundesrepublik Deutschland auf ein Bundesland zu beschränken bzw. in der Europäischen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, daß amerikanische Banken nur in jeweils einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen werden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist es das Ziel des Gesetzentwurfs des Federal Reserve Board, zur Zeit bestehende Wettbewerbsvorteile ausländischer Banken gegenüber den US-Banken abzubauen. Neben diesem Entwurf liegen dem Repräsentantenhaus noch zwei andere Gesetzentwürfe vor, die ähnliche Ziele verfolgen. Die amerikanische Regierung hat meines Wissens zu den Entwürfen noch keine Meinung geäußert. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, daß ich in diesem frühen Stadium des amerikanischen Gesetzgebungsverfahrens noch nicht zu den Entwürfen Stellung nehmen möchte. Ich kann Ihnen aber versichern, daß wir die weitere Behandlung der Entwürfe in den USA aufmerksam beobachten werden. Zu gegebener Zeit werden wir überlegen, ob es angebracht wäre, daß die Bundesregierung — allein oder zusammen mit ihren europäischen Partnern — bei der amerikanischen Regierung Gegenvorstellungen erhebt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Geldwert, wenn der Rat Prof. Köhlers befolgt worden wäre, die Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar beizubehalten und den DM-Kurs nicht freizugeben? Welchen Verlauf die Geldwertentwicklung genommen hätte, wenn die Währungsparität von 3,66 DM zum Dollar seinerszeit beibehalten worden wäre, läßt sich im Nachhinein nicht exakt sagen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 98): Sieht sich die Bundesregierung durch die Gründe zu dem Ur. teil des Bundesverfassungsgerichts, durch das die Frist von drei Tagen für verfassungsmäßig erklärt wird, innerhalb derer gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Einspruch eingelegt werden kann, veranlaßt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorzulegen, durch das die Einspruchsfrist der für die Versäumnisurteile von Amtsgerichten geltenden Frist von einer Woche angepaßt wird, und welche Erwägungen sind für die von der Bundesregierung eingenommene Haltung maßgebend? Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Januar 1974 entschieden, daß die kurze Notfrist von drei Tagen für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts angesichts des Grundsatzes der besonderen Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens verfassungsgemäß ist. Zugleich hat das Gericht aber in den Gründen zum Ausdruck gebracht, daß eine Frist von einer Woche der Forderung des Artikels 103 Abs. i des Grundgesetzes auf rechtliches Gehör in besserer Weise gerecht werde. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Meinung, daß die dreitätige Frist heute nicht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6171* immer mehr praktikabel und angemessen ist. Sie wird daher in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren dem Gesetzgeber eine Verlängerung der Frist auf eine Woche vorschlagen. Der Gesetzentwurf, für den innerhalb der Bundesregierung der Bundesjustizminister zuständig ist, wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 99) : Sind Zeitungsmeldungen zutreffend, wonach in der Bundesrepublik Deutschland jährlich etwa eine halbe Million Kinder verunglücken, 80 %o aller Unfälle sich zu Hause, beim Spielen, in der Freizeit oder in den Ferien, nur 20 % sich auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule und 20 °/o in Gegenwart aufsichtspflichtiger Eltern ereignen, und welche verstärkten Aufklärungsmaßnahmen kann und will die Bundesregierung kurzfristig einleiten? Amtliche statistische Angaben über Kinderunfälle liegen der Bundesregierung bisher nur aus dem Bereich der Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie der Kinder in Kindergärten vor. Hier wurden im Jahre 1972 über 525 000 Unfälle, davon 14 Prozent Wegeunfälle, registriert. Zu Kinderunfällen in anderen Bereichen sind bisher nur Schätzungen von Versicherungsunternehmen und privaten Organisationen bekanntgeworden. Um einen genaueren Überblick über das Unfallgeschehen im häuslichen und im Freizeitbereich zu erhalten, prüft die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung auf Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung z. Z. die Möglichkeiten einer repräsentativen Erhebung. Die Bundesregierung mißt einer umfassenden Unfallaufklärung eine große Bedeutung bei. Sie hat insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Unfallversicherung der Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten und bei der Vorlage der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsberichte ständig auf die Bedeutung einer wirksamen Unfallaufklärung hingewiesen. Wichtige Aufklärungsarbeit wird bei den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder und den Unfallversicherungsträgern, aber auch von privaten Organisationen geleistet. Sie werden von der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung finanziell und fachlich unterstützt. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 100 und 101): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Regelung (I des § 815 RVO, nach der die Berufsgenossenschaften den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beim Eigentümer des Grundstücks erheben, insofern systemwidrig ist, als dies in der Praxis gelegentlich dazu führt, daß ein Eigentümer, der selbst nicht Landwirt ist, aber an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, einen Beitrag zu einer Versicherung zahlen muß, die er selbst nicht in Anspruch nimmt, und ist die Bundesregierung bereit, hier Abhilfe zu schaffen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Eigentümer von Nebenerwerbsbetrieben, die ebenso wie die landwirtschaftlichen Unternehmer zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beitragspflichtig sind, damit zu einer Versicherung herangezogen werden, die sie — da sie in aller Regel durch ihren Hauptberuf entsprechend versichert sind — faktisch nicht in Anspruch nehmen, und ist die Bundesregierung bereit, diesem unbefriedigenden Zustand durch die Herausnahme der Nebenerwerbslandwirte aus der Beitragspflicht ein Ende zu setzen? Die Vorschrift des § 815 Reichsversicherungsordnung steht im Zusammenhang mit einigen anderen Vorschriften, die den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Beitragsmaßstäbe und des Erhebungsverfahrens einräumen. Auf diese Weise können sie die besonderen Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen und den Beitragseinzug verbilligen. Im übrigen muß der Verpächter den Beitrag zwar entrichten, er braucht ihn aber nicht zu tragen. Das Gesetz verpflichtet den Pächter ausdrücklich, dem Grundstückseigentümer den Unfallversicherungsbeitrag zu erstatten. Einzelheiten können im Pachtvertrag vereinbart werden. Vergleichbare Vorschriften wie im § 815 Reichsversicherungsordnung gibt es übrigens auch in der allgemeinen Unfallversicherung. Ungeachtet dessen prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob diese Regelung heute noch notwendig ist. Sie hat darüber Gespräche mit den Beteiligten aufgenommen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Es würde soziale Probleme aufwerfen, wenn die Nebenerwerbslandwirte aus dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung herausgenommen würden. Die Versicherung aus der hauptberuflichen Tätigkeit deckt nämlich die Nebentätigkeit in der Landwirtschaft nicht mit ab. Bei Herausnahme dieses Personenkreises aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bliebe also ein ungeschützter Tätigkeitsbereich übrig, dessen Unfallgefährdung nicht gering einzuschätzen ist. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Auffassung, daß das Gesetz in dieser Frage zu ändern ist. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU (Drucksache 7/1867 Fragen A 102 und 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Anträge auf Grund der Neufassung des § 48 des Bundesversorgungsgesetzes bei den Versorgungsämtern eingegangen sind und wieviel von den eingegangenen Anträgen positiv bzw. negativ entschieden worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes dahin gehend zu ändern, daß in mehreren Fällen als bisher eine positive Entscheidung ermöglicht wird? 6172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Die von Ihnen angesprochene neue Regelung betrifft die Versorgung der Hinterbliebenen von Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 oder 60 v. H., die nicht an den Folgen einer Schädigung gestorben sind. Aktuelle statistische Angaben über die Durchführung dieser mit dem Vierten Anpassungsgesetz — KOV — eingeführten, also erst seit dem 1. Januar 1973 geltenden Neuregelung liegen nicht vor. Die vorliegenden Statistiken stammen aus dem vergangenen Jahr, sind jedoch für eine realistische Beurteilung nicht mehr verwertbar. Aussagefähige Zahlen stehen etwa im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Leistungsvoraussetzungen für die von Ihnen angesprochenen Versorgungsfälle im Gesetz abschließend geregelt sind. Lediglich für die praktische Durchführung können Empfehlungen ausgesprochen oder in allgemeinen Verwaltungsvorschriften Richtlinien gegeben werden. Auch hierdurch sind keine Regelungen möglich, die über das Gesetz hinausgehen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß — wie sich auch aus der Begründung des Vierten Anpassungsgesetzes — KOV — ergibt — an eine Regelung für besonders gelagerte Einzelfälle gedacht war. Dies ergibt sich auch aus dem geschätzten Mehraufwand, der mit nur „bis zu 3 Millionen DM" jährlich beziffert wurde. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 105) : Hält die Bundesregierung die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am 19. Dezember 1973 beschlossene Änderung der Anordnung „Fortbildung und Umschulung" für richtig, wonach mit Wirkung vom 1. April 1974 die Lehrgangsgebühren bis zu einer Höhe von 2 DM je Unterrichtsstunde und je Studierenden von der Bundesanstalt erstattet werden, jedoch für die Teilnehmer, denen bereits vor dem 1. April 1974 Leistungen nach altem Recht bewilligt worden sind, nur 1,25 DM erstattet werden? Fortbildungs- und Umschulungsverträge, die nach dem 1. April 1974 mit den Trägern von Bildungsmaßnahmen abgeschlossen werden, gehen — entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung — von höheren Lehrgangsgebühren aus als früher abgeschlossene Verträge. Die Gebühren werden nach den Erfahrungen der Praxis in der Regel für die ganze Laufzeit des Vertrages fest vereinbart. Es wäre deshalb problematisch, denjenigen, die früher zu günstigeren Bedingungen mit der Bildungsmaßnahme begonnen haben, dieselben Erstattungssätze zuzugestehen wie den Teilnehmern, die nach dem 1. April 1974 beginnen. 'Aber auch bei vor dem 1. April beginnenden Bildungsmaßnahmen kommen die neuen Erstattungssätze in Betracht, wenn die Maßnahme in mehrere selbständige Einzelelemente zerlegt ist, wie z. B. bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung, die sich in vier möglicherweise zeitlich auseinanderliegende Teilabschnitte gliedert. In diesen Fällen wird der nach dem 1. April beginnende Abschnitt als Neueintritt in eine Maßnahme behandelt und auf Grund der neuen Erstattungssätze gefördert. Die von Ihnen angesprochene Übergangsregelung stimmt auch mit der Entscheidung des Gesetzgebers im Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 14. November 1973 überein. Dort ist vorgesehen, daß die erhöhten Freibeträge den laufenden Fällen erst bei einer späteren Weiterbewilligung für die Zukunft zu Grunde gelegt werden. Im übrigen hätte die Umrechnung der rd. 170 000 laufenden Fälle auf die neuen Erstattungssätze zu einer kaum vertretbaren Belastung der Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit geführt, die bei der augenblicklichen Arbeitsmarktlage ohnehin stark in Anspruch genommen sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen VII C 58/72 Caravaner, die auf der Durchreise eine fremde Stadt besichtigen wollen, nicht mehr den Wohnwagenanhänger für einige Stunden abkoppeln und parken können und dadurch das Gespann den Innenstadtverkehr einer fremden Stadt unnötig belastet, und ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ändern, daß auch das vorübergehende Parken eines zugelassenen Wohnwagenanhängers' ohne Zugwagen ermöglicht wird? Der Bundesregierung ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1973 bekannt, wonach ein Wohnwagenanhänger nur dann als parkendes Fahrzeug am ruhenden Verkehr teilnimmt, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen sind, soll in Kürze mit den Vertretern der zuständigen obersten Landesbehörden erörtert werden. Vom Ergebnis dieser Erörterung werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 107): Liegen der Bundesregierung Erfahrungen über Vor- und Nachteile mit den neu eingeführten Ortsausgangsschildern vor, die nunmehr keine Hinweise auf die Fahrtrichtungen beinhalten? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erfahrungsberichte vor. Ich darf jedoch bemerken, daß überall dort, wo es — wegen fehlender sonstiger Wegweisung — notwendig ist, die Kraftfahrer auf den nächsten Ort hinzuweisen, dies durch eine kleine Zusatztafel unter dem Wegweiser geschehen kann. Das ist auch den Straßenverkehrsbehörden der Länder bekannt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6173* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken vorwiegend dort keine Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien gewährt werden, wo es sich um Strecken handelt, die von der Deutschen Bundesbahn im Schienenverkehr nicht oder nicht mehr bedient werden und die vorwiegend in Naherholungsgebiete führen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, diesen für die erholungssuchenden kinderreichen Familien höchst unbefriedigenden Zustand dadurch zu beseitigen, daß sie darauf hinwirkt, daß die auf Eisenbahnstrecken geltenden Fahrpreisermäßigungen auch auf allen Busstrecken gewährt werden? Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien wurde von der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1956 aus dem familienpolitischen Gesichtspunkt eingeführt, diesem Personenkreis gemeinsame Reisen auf der Schiene über größere Entfernungen, insbesondere zu Urlaubs-, Erholungs- und Besuchszwekken, zu erleichtern. Diese Zielsetzung erklärt es, daß von der Vergünstigung der Bahnbusverkehr nur insofern erfaßt wird, als er eine frühere Schienenverbindung ersetzt. Soweit dagegen kein Schienenersatzverkehr vorliegt, sondern typischer StraßenPersonennahverkehr betrieben wird, entspricht das Verkehrsangebot des Bahnbusverkehrs den vergleichbaren Bedingungen der übrigen Nahverkehrsträger. Daher ist es erforderlich und entspricht der übereinstimmenden Auffassung aller Verkehrsträger, daß die hier in Rede stehende Vergünstigung über den jetzigen Anwendungsbereich hinaus nicht einseitig im Bahnbusverkehr eingeführt werden kann. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 110 und 111): Warum wurde bzw. wird nicht gegen alle Fluglotsen disziplinarrechtlich vorgegangen, die Teilzusammenbruch und Beeinträchtigung des Flugverkehrs in Deutschland verursacht haben, und von welchen Maßstäben hat sich die Bundesregierung bei dieser unbefriedigenden Reaktion auf eine schwerwiegende Herausforderung von Bundesregierung und gesetzgebenden Körperschaften leiten lassen, die geeignet war, das verfassungsrechtlich geschützte Institut des Berufsbeamtentums in seinen Grundfesten zu erschüttern? Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. März 1974 zu, gegen lediglich 95 Fluglotsen seien wegen Beteiligung an den rechtswidrigen Arbeitsverweigerungen Disziplinarverfahren eingeleitet worden, wovon über die Hälfte (49) eingestellt worden seien, während nur gegen sieben Fluglotsen Geldbußen verhängt worden seien und 39 Verfahren noch andauerten, und wie erklärt — bejahendenfalls — die Bundesregierung, daß ein Zwölftel aller Fluglotsen den Flugverkehr in Deutschland erheblich beeinträchtigen und zu einem wesentlichen Teil lahmlegen konnten? Zu Frage A 110: Die in der FAZ angegebenen Zahlen über Disziplinarverfahren sind unvollständig. Der gegenwärtige Stand ist folgender: a) — Förmliche Disziplinarverfahren 39 — Geldbußen 7 — Einstellungen und „Mißbilligungen" 49 — Vorermittlungen mit Anhörung der Betroffenen 48 Das sind insgesamt 143 Disziplinarverfahren b) Daneben laufen — überwiegend auf Grund von Meldungen und Anzeigen von dritter Seite weitere rd. 300 betriebliche Vorermittlungen. Erfahrungsgemäß bestätigt sich in vielen Fällen nicht der Verdacht eines Dienstvergehens. Andererseits können in einen Vorfall mehrere Bedienstete verwickelt sein. Schließlich können mehrere Bedienstete an mehreren Vorfällen beteiligt sein. Aus diesen Gründen läßt sich vor Abschluß der betrieblichen Vorermittlungen auch keine schätzungsweise Angabe über die Zahl der betroffenen Beamten machen. Zum zweiten Teil dieser Frage ist zu bemerken, daß, wie sich aus Vorstehendem ergibt, gegen mehr als 1/12 der Fluglotsen Verfahren laufen. Sie unterstellen mit dieser Frage auch, daß sich in allen Fällen von Verzögerungen auch feststellen läßt, ob sie mutwillig begangen und von wem sie vorsätzlich begangen wurden. Dessen ungeachtet: Angesichts der bei einer Flugbewegung bestehenden gegenseitigen fachlichen Abhängigkeiten der Lotsen — an einer Flugbewegung wirken durchschnittlich 10 bis 20 Lotsen mit -könnte auch schon 1/12 der Lotsen durch bewußte Verzögerungen den Luftverkehr ganz empfindlich stören. Zu Frage A 111: Die Bundesregierung hat und wird in allen Fällen, in denen sich der Verdacht eines Dienstvergehens bestätigt, angemessene disziplinarrechtliche Maßnahmen treffen. Ich muß aber auch an dieser Stelle noch einmal betonen, mit welchen großen Schwierigkeiten betrieblicher und personeller Art diese Ermittlungsverfahren verbunden sind. Die einzelnen Gründe hierfür, die in der Besonderheit der betrieblichen Aufbereitung des Sachverhalts liegen, bitte ich meinem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 22. Januar 1974 zu entnehmen, der auch dem Verkehrsausschuß vorliegt. Diese Gründe sind insbesondere: — Zeitraubende Detailarbeiten für die Rekonstruktion der Luftlage zu einem bestimmten Zeitpunkt (1 Std. Verkehrsaufkommen zu analysieren bindet einen Mann 6 bis 8 Wochen), — Analysen lassen sich nur von wenigen Spezialisten der Bundersanstalt für Flugsicherung erstellen. Die Bundesregierung läßt sich bei der Behandlung dieser Fälle von dem Maßstab leiten, daß eine solche Aktion eine Herausforderung an den Rechtsstaat darstellt, der mit allen, diesem Rechtsstaat zur Ver- 6174' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 fügung stehenden Mitteln begegnet werden muß. Auf Anregung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages prüft der dafür zuständige Bundesminister des Innern zur Zeit, ob zur Bekämpfung derartiger kollektiver Aktionen wirksamere rechtsstaatliche Instrumente geschaffen werden müssen. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 123) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Mangel an Lehrstellen in allen Ausbildungsbereichen sich ständig in besorgniserregendem Maße entwickelt, daß dies in ländlichen Gebieten besonders deutlich wird, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. welche Maßnahmen wird sie einleiten, um diese Entwicklung zu bremsen, und welche Möglichkeiten werden gesehen, den Ausbildungsbetrieben Anreize zu bieten? Der Bundesregierung ist die seit den sechziger Jahren zu beobachtende Entwicklung des Ausbildungsplatzangebotes bekannt. Sie beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Die durch Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen verringerten sich vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73. Von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter blieben 42,2 % unbesetzt. Im Jahre 1972/73 waren es 27,4 %. Aufgrund des bisher vorliegenden, jedoch unvollständigen Datenmaterials ist eine weiter anhaltende rückläufige Tendenz erkennbar. Diese Tendenz ist mit Sicherheit nicht auf eine Ursache zurückzuführen. Sie ist eher die Folge einer Vielzahl gleichzeitig wirkender Bedingungen, die sowohl durch konjunkturelle und strukturelle als auch durch regionale und bildungspolitische Entwicklungen beeinflußt sind. Um die Situation und Entwicklung des außerschulischen Ausbildungsangebotes eingehend beraten zu können, habe ich den Bundesausschuß für Berufsbildung für den 26. März 1974 zu einer Sondersitzung nach Bonn gebeten. Sobald detailliertes Datenmaterial vorliegt, wird zu prüfen sein, welche Maßnahmen die Bundesregierung treffen kann angesichts einer heute allein in die Zuständigkeit von Betrieben und Kammern fallenden Entwicklung. Hier Anreize zu schaffen wird schwierig sein, solange die Wirtschaft Finanzierungssysteme pauschal ablehnt. Hier wird die Bundesregierung um Aufklärung bemüht sein. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 124) : Ist eine Interpretation des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Weise richtig, daß es bei Studenten im Hauptstudium den Hochschullehrern nur gestattet ist, die Tatsache der Rückmeldung festzustellen, sich aber nicht vom Wissensstand der Stipendiaten zu überzeugen, und falls dies so ist, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diesen Zustand gesetzlich zu ändern? Ausbildungsförderung wird für den Besuch der in § 2 BAföG genannten Ausbildungsstätten vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BAföG). Sie wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt (§ 50 Abs. 3 BAföG). Nach diesen Vorschriften ist die Tatsache, daß sich der Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung befindet, Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung. Diese Tatsache ist vom Auszubildenden bei Antragstellung für jeden Bewilligungszeitraum zu belegen (z. B. durch Immatrikulations- oder Rückmeldevermerk — § 46 BAföG). Darüber hinaus macht das Gesetz die Leistung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule von einem Eignungsnachweis abhängig: Vom 5. Fachsemester an wird die Förderung nur fortgesetzt, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorgelegt hat, aus der sich seine Eignung ergibt (§ 48 Abs. 1 BAföG). Entstehen während der ersten vier Fachsemester Zweifel an der Eignung, so kann nach heutigem Recht das Amt für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen (§ 48 Abs. 2 BAföG). Wird erst nach dem 5. Semester erstmals Ausbildungsförderung geleistet, so bezieht sich die Bescheinigung auf den dem jeweiligen Semester entsprechenden Leistungsstand. Im Rahmen des § 48 BAföG — und nur hier — äußert sich der Hochschullehrer in einer für die Leistung von Ausbildungsförderung maßgeblichen Weise. Seine Äußerung hat als Leistungsbeurteilung selbstverständlich wertenden Charakter. Dabei ist allerdings die Entscheidung des Gesetzgebers zu beachten, der mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Chancengleichheit der wirtschaftlich Schwächeren sicherstellen will. Die Förderung allein besonderer Begabungen oder herausragender Leistungen und besondere Anforderungen an die überdurchschnittliche Eignung des Auszubildenden 'erscheint unberechtigt, da die Kinder wohlhabender Eltern ebenfalls ohne diesen besonderen Leistungsnachweis Schule und Hochschule besuchen dürfen. Für den Eignungsnachweis des Auszubildenden ist daher regelmäßig eine Feststellung des Hochschullehrers bzw. der Ausbildungsstätte des Inhalts erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Auszubildende bisher die von jedem Studenten geforderten Leistungen erbracht hat und zu erwarten ist, daß er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6175* geordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 125 und 126) : Treffen Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen zu, daß die Wirtschaft, Handel und Handwerk von Jahr zu Jahr weniger Lehr- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, und es dadurch immer schwieriger wird, allen die Schule verlassenden interessierten Jugendlichen einen Lehrplatz zu vermitteln? Ist anzunehmen, daß die rückläufige Zahl der Lehrstellen auf ein „abgestimmtes Verhalten" zurückzuführen ist, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen um sicherzustellen, daß nicht nur Schul- und Studienplätze, sondern auch Lehr- und Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und eine nennenswerte Jugendlichenarbeitslosigkeit verhindert wird? Zu Frage A 125: Die durch die Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen sind vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73 zurückgegangen. Während von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter 42,2% unbesetzt blieben, waren es 1972/73 27,4%. Dagegen ist jedoch die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse von 1 270 120 im Jahre 1970 auf 1 302 750 im Jahre 1972 gestiegen, während sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag (Jungarbeiter), gemessen an der Gesamtzahl der Auszubildenden, von 18,3 % auf ca. 17,3 % verringerte. Hinzu kommt, daß die Zahl der Jugendlichen in beruflichen Vollzeitschulen (z. B. Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen) von 255 000 im Jahre 1969 über 356 000 im Jahre 1971 auf 381 000 im Jahre 1972 gestiegen ist. Eine zunehmende Begrenzung des Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten ist erkennbar. Dem entspricht eine Zunahme der Schwierigkeiten; einen Ausbildungsplatz in einer gewünschten Sparte und dies in einer ganz bestimmten Region zu erhalten. Gleichzeitig ist nicht zu leugnen, daß zahlreiche Branchen immer noch Nachwuchssorgen haben und offene Lehrstellen nicht besetzen können. Diese Entwicklung hat in einem Zeitraum stattgefunden, in dem das Angebot an betrieblichen Ausbildungsstätten keinerlei unmittelbaren staatlichen Eingriffen unterlag; für die Entwicklung des Angebotes sind Betriebe und Kammern allein zuständig. Zu Frage A 126: Es gibt Einzelfälle, die die Gefahr einer Ausbildungsverweigerung erkennen lassen. Unsachliche Äußerungen gegen beabsichtigte Verbesserungen der beruflichen Bildung haben zur Verunsicherung in Kreisen des Handwerks und der mittleren Unternehmen beigetragen. Zahlreiche Kammern haben die Betriebe jedoch auch aufgefordert, in ihren Ausbildungsbemühungen nicht nachzulassen. Für den Rückgang kommen nach Auffassung der Bundesregierung eine Reihe gleichzeitig wirkender Bedingungen in Frage. Diese können sein: 1. Veränderungen in der Berufsstruktur, durch Aussterben traditioneller Berufe und das starke Anwachsen anderer Berufe; Veränderung der Relation gelernter und angelernter Tätigkeiten. 2. Die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von 1969 erhöhten Ausbildungsanforderungen an Betriebe und Ausbilder. 3. Steigende Ausbildungskosten in den Betrieben. 4. Die regionale und allgemeinwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung beobachtet das Zusammenwirken dieser Faktoren mit Sorge. Ich habe das durch Gesetz dafür zuständige Beratungsgremium der Bundesregierung in Fragen beruflicher Bildung — den Bundesausschuß für Berufsbildung — zu einer Sondersitzung für den 26. März 1974 nach Bonn gebeten, um mit ihm die Situation und Entwicklung des Ausbildungsangebotes eingehend zu erörtern. Bei der Einleitung von Gegenmaßnahmen ist zu berücksichtigen, daß in unserem Berufsbildungssystem die Vorhaltung von betrieblichen Lehrstellen allein in der Verantwortung der Betriebe und Kammern liegt. Angesichts dieser Zuständigkeit war auch die rückläufige Entwicklung der vergangenen Jahre nur durch die Betriebe und Kammern aufzufangen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 129): Ist die Bundesregierung auf Grund der in der Öffentlichkeit zunehmenden Kritik an der Mengenlehre bereit, eine Stellungnahme zu den Problemen der neuen Mathematik an Schulen und hei Schülern und Eltern abzugeben? Im Bildungsgesamtplan kommt der Reform der Lerninhalte im Bereich der Grundschule eine besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung fördert dazu Modellversuche, die sich unter anderem auch mit der Reform des Mathematikunterrichts befassen. Dabei wird die aktuelle Diskussion in den Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung laufend berücksichtigt. Von einer ausdrücklichen Stellungnahme zu der gegenwärtigen Diskussion zur Mengenlehre muß die Bundesregierung aufgrund der gegebenen Kompetenzlage absehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, man muß zunächst in der Politik zwischen interessierten Kreisen und Interessenten unterscheiden. Ich vermute, Sie meinen nur den ersten Personenkreis. Hierzu muß ich sagen, daß bei jedem neuen Gesetz zunächst einmal eine Anlaufzeit zur Erarbeitung einer übereinstimmenden Verwaltungspraxis notwendig ist, was Sie nicht allein mit Durchführungsbestimmungen erreichen können. Sehr häufig ist sogar eine einheitliche Rechtsanwendung davon abhängig, daß richterliche oder sogar höchstrichterliche Entscheidungen ergehen. Das wollen Sie bitte als Erfahrungssatz bei der Beurteilung der einheitlichen Anwendung mit berücksichtigen!
    Ich sage noch einmal: wenn man einen gewissen zeitlichen Ablauf in der Praxis des Gesetzes hat, wird es ohne Zweifel richtig sein, eine solche Erhebung vorzunehmen, wie Sie sie anregen.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Pensky auf:
Ist die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verwaltungspraxis die Kriterien zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „Bedürfnis" in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (Nr. 32) weiter zu konkretisieren?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    § 32 des Waffengesetzes und Nr. 32 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz enthalten schon Anweisungen an die Verwaltungsbehörden über die bei der Bedürfnisprüfung anzulegenden Maßstäbe. Der unbestimmte Rechtsbegriff des Bedürfnisses läßt sich in generellen Normen nicht für alle denkbaren Lebenssachverhalte konkretisieren.



    Bundesminister Genscher
    Seine Anwendung erfordert eine Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die nur von der zuständigen Behörde vorgenommen werden kann. Auf die Nr. 10 der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Strauß, Stücklen, Kiechle, Vogel, Dr. Miltner, Dr. Wörner, Dr. Kunz und Genossen darf ich Sie insoweit verweisen.
    Wie dort schon ausgeführt, ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit zu prüfen, ob der unbestimmte Rechtsbegriff des Bedürfnisses in Allgemeinen Verwaltungsvorschriften weiter konkretisiert werden kann. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, daß sich auf Grund einer längeren Verwaltungspraxis weitere allgemeine Kriterien für eine Konkretisierung finden lassen. Der Zeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes reicht hierfür noch nicht aus. Über diese Sachlage sind auch die interessierten Fachverbände anläßlich der Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes im Januar dieses Jahres unterrichtet worden.