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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. März 1934 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 6051 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache 7/1352) — Erste Beratung —in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Europapolitik (Drucksache 7/1353), Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Stärkung des Europäischen Parlaments (Drucksache 7/1688) Amrehn (CDU/CSU) 6052 D Schmidt (München) (SPD) . . . . 6058 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 6063 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6071 C Dr. Bangemann (FDP) 6076 A Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6080 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 6087 D Brandt, Bundeskanzler 6096 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 6123 A Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6126 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 6130 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 6133 A Fellermaier (SPD) . . . . . . 6139 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 6141 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 6146 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6148 D Gallus (FDP) . . . . . . . . . 6150 C Dr. Aigner (CDU/CSU) 6152 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 6153 D Fragestunde (Drucksachen 7/1867, 7/1889) Dringliche Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1889 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Amtsbezeichnung für den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin im Beglaubigungsschreiben; Wortlaut des Beglaubigungsschreibens für den Ständigen Vertreter der DDR Gaus, Staatssekretär (BK) . 6101 B,C, D, 6102 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 6101 B, C, 6102 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 6101 D Dringliche Frage 3 — Drucksache 7/1889 - des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) : Bezeichnung des Ständigen Vertreters der DDR bei der Bundesregierung als „Botschafter" und „bevollmächtigter Minister" Gaus, Staatssekretär (BK) . 6102 B, C, D, 6103 A Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6102 B, C Wehner (SPD) . . . . . . . . . 6102 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6102 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Frage A 79 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 6103 A, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 6103 C Fragen A 33 und 34 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; ungehinderte Vorsprache aller Deutschen; ungehinderte Einreise aller dort nicht Aufenthalt nehmenden Deutschen Gaus, Staatssekretär (BK) 6104 A, B, C, D, 6105 A, B Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 6104 B, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 6104 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 6104 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 6105 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 6105 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6105 B Frage A 36 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; Liste für ausländische Diplomaten Gaus, Staatssekretär (BK) . . . 6105 C, D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6105 C, D Conradi (SPD) 6105 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 6106 A Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Erstattung der Transportkosten für Flüchtlinge nichtdeutscher Staatsangehörigkeit aus Chile; Belastung deutscher Staatsangehöriger mit den Kosten der Rückführung aus Ägypten bei Ausbruch des Nahostkrieges; aus Ägypten evakuierte deutsche Staatsangehörige; f eh-lende Unterbringung auf der Zwischenstation Kreta Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6106 B, D, 6107 A, C, D, 6108 B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 6106 D, 6107 A, 6108 A, B Brück (SPD) 6107 B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 6107 C Frage A 47 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Coppik (SPD) : Pressemeldungen über den Aufbau einer Spezialeinheit zur Abwehr von Angriffen auf amerikanische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6108 D, 6109 A Coppik (SPD) . . . . . 6108 D, 6109 A Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Begründung für die Verhaftung des Wirtschaftsjournalisten Werner Gengenbach durch die tschechoslowakischen Behörden und Gewährleistung der journalistischen Arbeit deutscher Berichterstatter in der Tschechoslowakei Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6109 A, B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 6109 B, D Frage A 50 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Verhaftung des Journalisten Werner Gengenbach Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110A, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 6110 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6110 D Frage A 51 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Behandlung der deutschen Volksangehörigen in der Sowjetunion nach Demonstrationen wegen Aussiedlungsbegehrens Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110 D, 6111 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 6111 A, B Frage A 53 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Seefeld (SPD) : Einsatz von Rettungshubschraubern in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister (BMI) . 6111 C, 6112 A, B Seefeld (SPD) 6112 A Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Wissenschaftliche Vorarbeiten für die neuen Richtlinien zur Reinhaltung der Luft und Konsequenzen dieser Richt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 III linien für die Errichtung neuer Kohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6112 B, C, D, 6113 A, B, C, D Stahl (Kempen) (SPD) 6112 C, D, 6113 A, B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 6113 B Reuschenbach (SPD) . . . . . 6113 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6113 D Frage A 56 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Aufteilung der im Verfassungsschutzbericht 1972 genannten Angehörigen links- und rechtsradikaler Organisationen auf die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und die Polizei der Länder Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6113 D, 6114 B, C Dr. Wernitz (SPD) 6114 B, C Frage A 57 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Verfügung des Bundesamts für zivilen Bevölkerungsschutz betr. Einladung von Parlamentariern zu Veranstaltungen und Berichterstattung über Abgeordnetenbesuche Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6114 D, 6115 A,B Dr. Wernitz (SPD) 6115 A, B Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Pensky (SPD) : Erfahrungen mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und Konkretisierung des Rechtsbegriffs „Bedürfnis" Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6115B,C,D, 6116B Pensky (SPD) . . . . . . . . . 6115 C, 6116 A Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Internationale Vereinbarungen über thermische Belastung des Rheins Genscher, Bundesminister (BMI) . 6116 B, D, 6117 A, B, C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6116 D, 6117 B, C Frage A 20 — Drucksache 7/1867 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Auswirkungen der erkennbaren Tendenzen der Entwicklung von Geburten-und Sterbeziffern Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6117 D Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz auf den Bau neuer Steinkohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6118 C, 6119 A, B Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . 6119 A, B Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wolfram (SPD) : Quantitative Erfolgskontrolle der sektoralen Strukturpolitik Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6119 D, 6120 A, B Wolfram (SPD) . . . 6119 D, 6120 A, B Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Mengen und Preise der aus der „DDR" eingeführten Polstermöbel; Auswirkungen auf die heimische Polstermöbelbranche Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6120 C, 6121 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 6120 D, 6121 A Frage A 95 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU): Kreditmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft und das Fremdenverkehrsgewerbe Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6121 C, 6122 A Josten (CDU/CSU) . . . 6121 D, 6122 A Frage A 96 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Äußerung eines Referenten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Verdrängungswettbewerb zu Lasten des Einzelhandels Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6122 B, C, D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 6122 C, D Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/1509), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1893), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1860, 7/1871) — Zweite und dritte Beratung Bremer (CDU/CSU) . . . 6154 D, 6162 B Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) . 6155 C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6156 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . . 6157 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 6158 B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 6159 A Schinzel (SPD) 6159 D, 6161 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 6160 B Halfmeier (SPD) . . . . . . . 6160 C Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 6163 D Nächste Sitzung 6165 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6167* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) : Streikbedingte Ausfallzeiten bei der Deutschen Bundespost 6167' C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : DDR-Meldungen über eine angebliche Ausbildung der Berliner Polizei durch die Bundeswehr 6167* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Inhaftierung des deutschen Journalisten Gengenbach durch tschechoslowakische Behörden 6168' A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Europa-Kolleg in Brügge 6168* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Regelung der Mitbestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz . . . . . . 6168* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Gründe für die Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als „araberfreundlich" und Auswirkungen dieser Einstufung auf das deutsch-israelische Verhältnis . . . . . . . . . . . 6169* A Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums . . . 6169' C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 80 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch das Bundesamt für Finanzen 6169' C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Mehrwertsteuer beim Verkauf von gebrauchten Autos durch Gebrauchtwagenhändler . . . . . . . . . . 6170' A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1867 — des Abg Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Tätigkeit ausländischer Banken in den USA 6170* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Memmel (CDU/ CSU) : Auswirkungen der Beibehaltung einer Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar 6170' C Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 V Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts 6170* D Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Aufklärungsmaßnahmen zur Verhütung von Kinderunfällen 6171* A Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 100 und 101 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Conradi (SPD) : Erhebung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung beim Eigentümer des Grundstücks im Falle der Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betrieb; Beitragspflicht der Nebenerwerbslandwirte 6171* B Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Maucher (CDU/ CSU) : Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes 6171' D Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) : Erstattung von Lehrgangsgebühren durch die Bundesanstalt für Arbeit nach der vom Verwaltungsrat geänderten Anordnung „Fortbildung und Umschulung" 6172* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wüster (SPD) : Parken von Wohnwagenanhängern ohne Zugwagen . . . . . . . . . 6172* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Erfahrungen über Ortsausgangsschilder ohne Hinweise auf die Fahrtrichtungen 6172* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU): Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken . . 6173* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 110 und 111 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Disziplinarverfahren gegen Fluglotsen 6173* B Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 123 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Maßnahmen zur Behebung des Mangels an Lehrstellen in den Ausbildungsbetrieben 6174' A Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Möglichkeiten zur Überprüfung des Wissensstandes der Stipendiaten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz 6174* B Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Wolfram (SPD) : Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen über rückläufige Zahl der Lehr- und Ausbildungsplätze in Wirtschaft, Handel und Handwerk . . . . 6l74* D Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 129 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Zunehmende öffentliche Kritik an der Mengenlehre . . . . . . . . . . 6175* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6051 91. Sitzung Bonn, den 28. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6167* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adam* 29. 3. Dr. Ahrens** 5.4. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger* 29. 3. Baum 18.5. Dr. Böger 29.3. Dr. Burgbacher* 29. 3. Burger 29. 3. Dr. Corterier 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29.3. van Delden 28. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier* 29. 3. Dr. Fischer 29.3. Flämig* 29.3. Frehsee 29.3. Dr. Freiwald 30. 3. Dr. Früh' 29. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Emsland)* 29. 3. Gerlach (Obernau) 29.3. Groß 29.3. Dr. Heck 29.3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig)* 29. 3. Junghans 30. 3. Kater 29. 3. Dr. Kempfler** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch* 28. 3. Krall' 29. 3. Lagershausen* 28. 3. Lange' 29. 3. Lautenschlager ** 29. 3. Dr. Lohmar 18.5. Lücker* 28. 3. Matthöfer 14.4. Müller (Mülheim)** 29. 3. Müller (Remscheid) 29. 3. Frau Dr. Orth* 29.3. Ravens 2.4. Richter** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Schmöle 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29.3. Dr. Schwörer* 28. 3. Springorum* 28. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Todenhöfer 13.4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 22 und 23) : Wann ist die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten abgeschlossen worden, und welches ist konkret (welche Summe wird wann gezahlt, und beschränkt sie sich auf die Vergütung für nach dem Streik notwendig gewordene Überstunden) ihr Inhalt? Ist die mir auf die Frage Nr. 21 Drucksache 7/1700 am 20. Februar 1974 erteilte Antwort noch richtig, daß bei der Deutschen Bundespost streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden, wieviel Arbeitsstunden sind bei Beamten, Angestellten und Arbeitern durch den Streik ausgefallen, und hat die Deutsche Bundespost einen Überblick darüber, welche Dienstleistungen infolge des Streiks für die Postkunden nicht oder nur zu spät erbracht werden konnten? Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten bzw. die zur Beseitigung der Arbeitsrückstände aufgekommenen Überstunden sind am 15. bzw. 26. Februar 1974 abgeschlossen worden. Ein unbestrittener Grundsatz dieser Regelung ist, daß der streikbedingte Arbeitsausfall nicht von der DBP getragen wird. Sobald die Meldungen von den Mittelbehörden vollständig vorliegen, werde ich die Erstattung der entsprechenden Beträge durch die Gewerkschaften betreiben. Die auf die Frage Nr. 21 - Drucksache 7/1700 - am 20. Februar 1974 erteilte Antwort ist nach wie vor richtig, daß bei der DBP streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden. Zur Frage, wieviel Arbeitsstunden im einzelnen ausgefallen sind, haben die Mittelbehörden zur Zeit noch nicht alle die entsprechenden Zusammenstellungen vorgelegt. Von Schwerpunktstreiks in einigen Städten abgesehen, sind gravierende Behinderungen des Betriebsablaufs mit erheblichen Verzögerungen nicht eingetreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 40): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Behauptung in der Zeitschrift des Ostberliner Außenministeriums „Horizont", die Berliner Polizei werde in der Bekämpfung der Schwerstkriminalität von der Bundeswehr geschult, eine aus der Luft gegriffene böswillige Erfindung ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie aus diesem erneuten Versuch Ost-Berlins, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin entgegen dem Viermächte-Abkommen anzugreifen, indem auf Grund falscher und unvollständiger Zitate aus dem Abkommen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin ständig vorgeworfen wird, gegen das Abkommen zu verstoßen? 6168* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 In der Ostberliner Zeitschrift „Horizont" aufgestellte Behauptungen, wonach die Spezialeinheit der Berliner Polizei im Zusammenwirken mit der Bundeswehr eingerichtet und ausgebildet wurde, entbehren jeder Grundlage. Versuche der DDR, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin unter wie auch immer gearteten Vorwänden anzugreifen, werden zurückgewiesen. Die Bundesregierung ist sich mit den Signataren des Viermächte-Abkommens darüber einig, daß das Viermächte-Abkommen strikt eingehalten und vollständig angewandt wird. Das schließt ein, daß den Bindungselementen des Viermächte-Abkommens bei dessen Anwendung gegenüber anderen Elementen des Berlin-Abkommens gleichermaßen Rechnung getragen wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 41): Was hat die Bundesregierung unternommen, damit der von den tschechoslowakischen Behörden festgenommene deutsche Journalist Gengenbach freigelassen wird, und welche Auswirkungen wird das Verhalten der tschechoslowakischen Behörden, die den Betroffenen durch Erteilung des Einreisevisums erst ins Land reisen ließen und ihn dann festnahmen auf das deutschtschechoslowakische Verhältnis haben? Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag ist auf Weisung des Auswärtigen Amts am 7 und 18. März 1974 im tschechoslowakischen Außenministerium vorstellig geworden. Sie hat um Klärung der Angelegenheit, Freilassung von Herrn Gengenbach sowie um die Erlaubnis gebeten, daß ein Botschaftsangehöriger Herrn Gengenbach unverzüglich besuchen kann. Nachdem der Botschaft Prag am 15. März die beantragte Besuchsgenehmigung nur in allgemeiner Form, d. h. ohne Terminnennung, erteilt und ihr am 21. März als Besuchstermin der 10. April — also ein sehr spätes Datum — genannt worden war, wurde der tschechoslowakische Geschäftsträger am 22. März 1974 ins Auswärtige Amt gebeten. Er wurde dabei mündlich nachdrücklich auf die der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen nicht entsprechende Verzögerung der Besuchserlaubnis durch die tschechoslowakischen Behörden hingewiesen und um einen spätestens in der Woche vom 25. bis 29. März liegenden Besuchstermin gebeten. Die tschechoslowakischen Behörden haben daraufhin den Besuchstermin auf den 29. März vorverlegt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Festnahme von Herrn Gengenbach, gegen den nach ihrer Auffassung nach den von tschechoslowakischer Seite dargelegten Einzelheiten zum Sachverhalt keine begründeten Spionagevorwürfe erhoben werden können, den deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen nicht förderlich ist. Die Bundesregierung wird sich weiter um die umgehende Freilassung von Herrn Gengenbach bemühen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 42) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß dem Europa-Kolleg in Brügge ein dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbarer internationaler Status zugebilligt wird, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, und teilt sie die Auffassung, daß eine Anhebung des Zuschusses für das Europa-Kolleg unabhängig davon erforderlich ist? Das 1952 unter der Schirmherrschaft des Europarats ins Leben gerufene Europa-Kolleg Brügge ist ein privatrechtlicher Verein belgischen Rechts. Sein Zweck ist die Fortbildung von Graduierten in Materien, die für die europäische Integration relevant sind. Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat im Mai 1973 in einem Schreiben an Don Salvador de Madariaga in dessen Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrats des Europa-Kollegs hervorgehoben, daß das Europa-Kolleg eine wichtige Funktion bei der Fortbildung junger Führungskräfte für Aufgaben im Rahmen der europäischen Integration zu erfüllen habe. Angesichts der positiven Entwicklung des Lehrbetriebes am Europa-Kolleg beabsichtigt die Bundesregierung, die bereits jetzt nach Belgien den höchsten Beitrag leistet, ihren Zuschuß zum Budget des Europa-Kollegs im Jahre 1975 vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung beträchtlich zu erhöhen. Die Bundesregierung hat bereits 1973 und 1974 die Zahl ihrer Stipendien zum Studium am Europa-Kolleg wesentlich erhöht. Dies hat dazu geführt, daß auch der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft die Zahl der von ihm gewährten Stipendien aufgestockt hat. Überlegungen, dem Europa-Kolleg einen dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbaren Status einzuräumen, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, könnten nur gemeinsam mit den übrigen am Europa-Kolleg Brügge interessierten und beteiligten Regierungen unter Einschaltung der Bundesländer erfolgen. Da das Europa-Kolleg die ihm gestellten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt, besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, von sich aus eine Statusänderung anzuregen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walk- hoff (SPD) (Drucksache 7'1867 Fragen A 45 und 46): Hält die Bundesregierung die Regelung der Mithestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz, wie sie in Artikel 9 des Übereinkommens vorgesehen ist, für ausreichend? Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, durch ihren Vertreter im Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts zu gegebener Zeit darauf hinzuwirken, daß die Gruppen der Abteilungsleiter, der Professoren der sonstigen Mitglieder des Lehrkörpers und der Forscher dem Akademischen Rat zu gleichen Teilen angehören und daß jedes Mitglied des Akademischen Rats bei allen Entscheidungen eine Stirnure hat und Beschlüsse mit Mehrheit gefaßt werden, wie es das Europäische Parlament am 15. März 1974 in einem Entschließungsantrag gefordert hat? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6169* Die Bundesregierung sieht in der Bestimmung des Art. 9 des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts, die einen Kompromiß der beteiligten Staaten der Europäischen Gemeinschaft darstellen, eine hinreichende Grundlage für die weiteren vom Obersten Rat des Hochschulinstituts noch zu erlassenden Bestimmungen. Die Bundesregierung wird nach Abschluß des Ratifikationsverfahrens prüfen, welche konkreten Maßnahmen sie im Obersten Rat für „das Funktionieren des Instituts" vorschlagen wird. In der Frage der Mitwirkung der verschiedenen Gruppen wird sie sich, soweit die Frage nicht bereits entschieden ist (Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe d), darum bemühen, zusammen mit den anderen Staaten Regelungen zu finden, die der besonderen Qualifikation ihrer Mitglieder und der Arbeitsfähigkeit des Hochschulinstituts Rechnung tragen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 52) : Welche Handlungen der Bundesregierung haben im einzelnen die arabischen Staaten bewogen, der Bundesrepublik Deutschland das Prädikat „araberfreundlich" zu verleihen, und welche Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis sind aufgrund dessen bereits eingetreten und noch zu befürchten? In dem Presse-Kommuniqué der Ministerkonferenz der arabischen Erdölländer in Wien vom 16. März 1974 wird der Beschluß bekanntgegeben. Italien und der Bundesrepublik Deutschland eine Behandlung zukommen zu lassen, die befreundeten Ländern bei der Deckung ihres Ölbedarfs vorbehalten sei. Gleichzeitig wurde das gegen die USA verhängte Öl-Embargo aufgehoben. Eine Überprüfung dieser Entscheidung soll anläßlich der Tagung der arabischen Ölminister am 1. Juni 1974 in Kairo erfolgen. Das Kommuniqué führt weiter aus, die Minister hätten sich zuvor mit dem Ergebnis der Reisen des saudiarabischen und algerischen Ölministers in europäische Länder beschäftigt. Dabei hätten sie festgestellt, daß sich die internationale öffentliche Meinung der legitimen Anliegen der arabischen Nation bewußt sei. Insbesondere werden die Erklärung der neun europäischen Staaten vom 6. November 1973 sowie die Haltung Belgiens, Italiens, der Bundesrepublik Deutschland und Japans erwähnt. Der Beschluß der arabischen Ölminister, die Bundesrepublik Deutschland als befreundetes Land zu betrachten, hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt. Die Bundesregierung sieht dafür auch keinen Anlaß. Es ist gerade das Ziel ihrer ausgewogenen Nahostpolitik, zu allen Staaten der Region freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Das gilt für die arabischen Staaten und für Israel gleichermaßen. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 67) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von einer Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer solange nicht gesprochen werden kann, wie vor allem in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums die formal gleichen Rechte im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich unter der Bedingung des ungewissen weiteren Aufenthalts stehen? Ein Rückgang des wirtschaftlichen Wachstums läßt die Aufenthaltserlaubnis der ausländischen Arbeitnehmer unberührt, und zwar selbst dann, wenn er zur Arbeitslosigkeit des Ausländers führt. Auch der arbeitslose Ausländer kann daher in der Bundesrepublik Deutschland bleiben und erhält dort ebenso wie deutsche Arbeitslose Arbeitslosengeld. Daneben stehen ihm auch die anderen Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu, wie Arbeitslosenhilfe und Kranken- und Unfallversicherung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 80) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, urn das Bundesamt für Finanzen, das durch seine Arbeit zur Aufdeckung von Steuerllucht und -mißbrauch beiträgt, in die Lage zu versetzen, einen stärkeren Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu leisten? Die Bundesregierung sieht in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zu der auch Steuerflucht und Steuermißbrauch zählen, einen der Schwerpunkte ihrer Politik. Das Bundesamt für Finanzen leistet hierbei einen wichtigen Beitrag, indem es einerseits an Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden mitwirkt und andererseits Unterlagen über steuerlich relevante Auslandsbeziehungen sammelt, auswertet und die Auswertungsergebnisse den Landesfinanzbehörden zur Verfügung stellt. Diese Tätigkeiten sollen intensiviert werden. Hierzu ist vorgesehen, den Betriebsprüfungsdienst des Bundesamtes für Finanzen zu verstärken, insbesondere um Bedienstete, die sich speziell mit steuerlichen Auslandsbeziehungen befassen. Außerdem soll die Arbeit durch weitere Schulung des Personals verbessert werden. Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Finanzen mit den Landesfinanzbehörden soll so verstärkt werden, daß alle für die Finanzverwaltung in Betracht kommenden Erkenntnisquellen über steuerliche Auslandsbeziehungen auch tatsächlich genutzt werden. Die zur Zeit in verschiedenen Karteien geführten Unterlagen über Auslandsbeziehungen sollen mit Hilfe der Automation in einem Gesamtinformationssystem zusammengefaßt werden; in der Endstufe soll es den Steuerbehörden der Länder möglich sein, jede gewünschte Auskunft über steuerlich bedeutsame Auslandsbeziehungen eines Steuerpflichtigen 6170' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 im Wege der Datenfernübertragung beim Bundesamt für Finanzen abrufen zu können. Dies wird die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über steuerliche Auslandsbeziehungen erheblich erleichtern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) Drucksache 7/1867 Frage A 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich den Vorschlag des Verbands der Automobilindustrie zu eigen zu machen, den Gebrauchtwagenhändlern zu gestatten, beim Verkauf eines gebrauchten Autos von der Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis einen im Ankaufpreis enthaltenen Vorsteuerbetrag von 11"/o abzuziehen, und welche Erwägungen sind für die Haltung der Bundesregierung maßgebend? Bei der Einführung der Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik im Jahre 1968 hat der Gesetzgeber eine begünstigende Sonderregelung für den Gebrauchtwagenhandel ausdrücklich abgelehnt. Die seither wiederholt erhobenen Forderungen nach einer Ausnahmeregelung sind aus grundsätzlichen und praktischen Erwägungen, aber auch aus haushaltsmäßigen Gründen stets zurückgewiesen worden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Ministerrat im Juni 1973 den Vorschlag einer 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vorgelegt. Dieser Richtlinienvorschlag enthält auch eine Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, die weitgehend dem von Ihnen erwähnten Vorschlag der Automobilindustrie entspricht. Der Kommissionsvorschlag wird von der Bundesregierung nicht befürwortet. Er läßt nicht nur steuerliche Mißbräuche beim Ankauf von Privat, sondern auch eine erhebliche Komplizierung der Steueranwendung erwarten. Die Bundesregierung beabsichtigt unter den gegebenen Umständen, zunächst die weitere Behandlung des Kommissionsvorschlags in den europäischen Gremien abzuwarten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 82) : Wie nimmt die Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes Stellung, der die Tätigkeit ausländischer Banken in den USA auf einen Bundesstaat beschränkt, ist sie insbesondere der Auffassung, daß der freie internationale Austausch und Wettbewerb dadurch beeinträchtigt werden, und erwägt sie, im Wege der Retorsion die Tätigkeit amerikanischer Banken in der Bundesrepublik Deutschland auf ein Bundesland zu beschränken bzw. in der Europäischen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, daß amerikanische Banken nur in jeweils einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen werden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist es das Ziel des Gesetzentwurfs des Federal Reserve Board, zur Zeit bestehende Wettbewerbsvorteile ausländischer Banken gegenüber den US-Banken abzubauen. Neben diesem Entwurf liegen dem Repräsentantenhaus noch zwei andere Gesetzentwürfe vor, die ähnliche Ziele verfolgen. Die amerikanische Regierung hat meines Wissens zu den Entwürfen noch keine Meinung geäußert. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, daß ich in diesem frühen Stadium des amerikanischen Gesetzgebungsverfahrens noch nicht zu den Entwürfen Stellung nehmen möchte. Ich kann Ihnen aber versichern, daß wir die weitere Behandlung der Entwürfe in den USA aufmerksam beobachten werden. Zu gegebener Zeit werden wir überlegen, ob es angebracht wäre, daß die Bundesregierung — allein oder zusammen mit ihren europäischen Partnern — bei der amerikanischen Regierung Gegenvorstellungen erhebt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Geldwert, wenn der Rat Prof. Köhlers befolgt worden wäre, die Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar beizubehalten und den DM-Kurs nicht freizugeben? Welchen Verlauf die Geldwertentwicklung genommen hätte, wenn die Währungsparität von 3,66 DM zum Dollar seinerszeit beibehalten worden wäre, läßt sich im Nachhinein nicht exakt sagen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 98): Sieht sich die Bundesregierung durch die Gründe zu dem Ur. teil des Bundesverfassungsgerichts, durch das die Frist von drei Tagen für verfassungsmäßig erklärt wird, innerhalb derer gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Einspruch eingelegt werden kann, veranlaßt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorzulegen, durch das die Einspruchsfrist der für die Versäumnisurteile von Amtsgerichten geltenden Frist von einer Woche angepaßt wird, und welche Erwägungen sind für die von der Bundesregierung eingenommene Haltung maßgebend? Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Januar 1974 entschieden, daß die kurze Notfrist von drei Tagen für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts angesichts des Grundsatzes der besonderen Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens verfassungsgemäß ist. Zugleich hat das Gericht aber in den Gründen zum Ausdruck gebracht, daß eine Frist von einer Woche der Forderung des Artikels 103 Abs. i des Grundgesetzes auf rechtliches Gehör in besserer Weise gerecht werde. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Meinung, daß die dreitätige Frist heute nicht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6171* immer mehr praktikabel und angemessen ist. Sie wird daher in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren dem Gesetzgeber eine Verlängerung der Frist auf eine Woche vorschlagen. Der Gesetzentwurf, für den innerhalb der Bundesregierung der Bundesjustizminister zuständig ist, wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 99) : Sind Zeitungsmeldungen zutreffend, wonach in der Bundesrepublik Deutschland jährlich etwa eine halbe Million Kinder verunglücken, 80 %o aller Unfälle sich zu Hause, beim Spielen, in der Freizeit oder in den Ferien, nur 20 % sich auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule und 20 °/o in Gegenwart aufsichtspflichtiger Eltern ereignen, und welche verstärkten Aufklärungsmaßnahmen kann und will die Bundesregierung kurzfristig einleiten? Amtliche statistische Angaben über Kinderunfälle liegen der Bundesregierung bisher nur aus dem Bereich der Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie der Kinder in Kindergärten vor. Hier wurden im Jahre 1972 über 525 000 Unfälle, davon 14 Prozent Wegeunfälle, registriert. Zu Kinderunfällen in anderen Bereichen sind bisher nur Schätzungen von Versicherungsunternehmen und privaten Organisationen bekanntgeworden. Um einen genaueren Überblick über das Unfallgeschehen im häuslichen und im Freizeitbereich zu erhalten, prüft die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung auf Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung z. Z. die Möglichkeiten einer repräsentativen Erhebung. Die Bundesregierung mißt einer umfassenden Unfallaufklärung eine große Bedeutung bei. Sie hat insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Unfallversicherung der Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten und bei der Vorlage der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsberichte ständig auf die Bedeutung einer wirksamen Unfallaufklärung hingewiesen. Wichtige Aufklärungsarbeit wird bei den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder und den Unfallversicherungsträgern, aber auch von privaten Organisationen geleistet. Sie werden von der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung finanziell und fachlich unterstützt. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 100 und 101): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Regelung (I des § 815 RVO, nach der die Berufsgenossenschaften den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beim Eigentümer des Grundstücks erheben, insofern systemwidrig ist, als dies in der Praxis gelegentlich dazu führt, daß ein Eigentümer, der selbst nicht Landwirt ist, aber an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, einen Beitrag zu einer Versicherung zahlen muß, die er selbst nicht in Anspruch nimmt, und ist die Bundesregierung bereit, hier Abhilfe zu schaffen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Eigentümer von Nebenerwerbsbetrieben, die ebenso wie die landwirtschaftlichen Unternehmer zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beitragspflichtig sind, damit zu einer Versicherung herangezogen werden, die sie — da sie in aller Regel durch ihren Hauptberuf entsprechend versichert sind — faktisch nicht in Anspruch nehmen, und ist die Bundesregierung bereit, diesem unbefriedigenden Zustand durch die Herausnahme der Nebenerwerbslandwirte aus der Beitragspflicht ein Ende zu setzen? Die Vorschrift des § 815 Reichsversicherungsordnung steht im Zusammenhang mit einigen anderen Vorschriften, die den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Beitragsmaßstäbe und des Erhebungsverfahrens einräumen. Auf diese Weise können sie die besonderen Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen und den Beitragseinzug verbilligen. Im übrigen muß der Verpächter den Beitrag zwar entrichten, er braucht ihn aber nicht zu tragen. Das Gesetz verpflichtet den Pächter ausdrücklich, dem Grundstückseigentümer den Unfallversicherungsbeitrag zu erstatten. Einzelheiten können im Pachtvertrag vereinbart werden. Vergleichbare Vorschriften wie im § 815 Reichsversicherungsordnung gibt es übrigens auch in der allgemeinen Unfallversicherung. Ungeachtet dessen prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob diese Regelung heute noch notwendig ist. Sie hat darüber Gespräche mit den Beteiligten aufgenommen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Es würde soziale Probleme aufwerfen, wenn die Nebenerwerbslandwirte aus dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung herausgenommen würden. Die Versicherung aus der hauptberuflichen Tätigkeit deckt nämlich die Nebentätigkeit in der Landwirtschaft nicht mit ab. Bei Herausnahme dieses Personenkreises aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bliebe also ein ungeschützter Tätigkeitsbereich übrig, dessen Unfallgefährdung nicht gering einzuschätzen ist. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Auffassung, daß das Gesetz in dieser Frage zu ändern ist. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU (Drucksache 7/1867 Fragen A 102 und 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Anträge auf Grund der Neufassung des § 48 des Bundesversorgungsgesetzes bei den Versorgungsämtern eingegangen sind und wieviel von den eingegangenen Anträgen positiv bzw. negativ entschieden worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes dahin gehend zu ändern, daß in mehreren Fällen als bisher eine positive Entscheidung ermöglicht wird? 6172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Die von Ihnen angesprochene neue Regelung betrifft die Versorgung der Hinterbliebenen von Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 oder 60 v. H., die nicht an den Folgen einer Schädigung gestorben sind. Aktuelle statistische Angaben über die Durchführung dieser mit dem Vierten Anpassungsgesetz — KOV — eingeführten, also erst seit dem 1. Januar 1973 geltenden Neuregelung liegen nicht vor. Die vorliegenden Statistiken stammen aus dem vergangenen Jahr, sind jedoch für eine realistische Beurteilung nicht mehr verwertbar. Aussagefähige Zahlen stehen etwa im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Leistungsvoraussetzungen für die von Ihnen angesprochenen Versorgungsfälle im Gesetz abschließend geregelt sind. Lediglich für die praktische Durchführung können Empfehlungen ausgesprochen oder in allgemeinen Verwaltungsvorschriften Richtlinien gegeben werden. Auch hierdurch sind keine Regelungen möglich, die über das Gesetz hinausgehen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß — wie sich auch aus der Begründung des Vierten Anpassungsgesetzes — KOV — ergibt — an eine Regelung für besonders gelagerte Einzelfälle gedacht war. Dies ergibt sich auch aus dem geschätzten Mehraufwand, der mit nur „bis zu 3 Millionen DM" jährlich beziffert wurde. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 105) : Hält die Bundesregierung die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am 19. Dezember 1973 beschlossene Änderung der Anordnung „Fortbildung und Umschulung" für richtig, wonach mit Wirkung vom 1. April 1974 die Lehrgangsgebühren bis zu einer Höhe von 2 DM je Unterrichtsstunde und je Studierenden von der Bundesanstalt erstattet werden, jedoch für die Teilnehmer, denen bereits vor dem 1. April 1974 Leistungen nach altem Recht bewilligt worden sind, nur 1,25 DM erstattet werden? Fortbildungs- und Umschulungsverträge, die nach dem 1. April 1974 mit den Trägern von Bildungsmaßnahmen abgeschlossen werden, gehen — entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung — von höheren Lehrgangsgebühren aus als früher abgeschlossene Verträge. Die Gebühren werden nach den Erfahrungen der Praxis in der Regel für die ganze Laufzeit des Vertrages fest vereinbart. Es wäre deshalb problematisch, denjenigen, die früher zu günstigeren Bedingungen mit der Bildungsmaßnahme begonnen haben, dieselben Erstattungssätze zuzugestehen wie den Teilnehmern, die nach dem 1. April 1974 beginnen. 'Aber auch bei vor dem 1. April beginnenden Bildungsmaßnahmen kommen die neuen Erstattungssätze in Betracht, wenn die Maßnahme in mehrere selbständige Einzelelemente zerlegt ist, wie z. B. bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung, die sich in vier möglicherweise zeitlich auseinanderliegende Teilabschnitte gliedert. In diesen Fällen wird der nach dem 1. April beginnende Abschnitt als Neueintritt in eine Maßnahme behandelt und auf Grund der neuen Erstattungssätze gefördert. Die von Ihnen angesprochene Übergangsregelung stimmt auch mit der Entscheidung des Gesetzgebers im Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 14. November 1973 überein. Dort ist vorgesehen, daß die erhöhten Freibeträge den laufenden Fällen erst bei einer späteren Weiterbewilligung für die Zukunft zu Grunde gelegt werden. Im übrigen hätte die Umrechnung der rd. 170 000 laufenden Fälle auf die neuen Erstattungssätze zu einer kaum vertretbaren Belastung der Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit geführt, die bei der augenblicklichen Arbeitsmarktlage ohnehin stark in Anspruch genommen sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen VII C 58/72 Caravaner, die auf der Durchreise eine fremde Stadt besichtigen wollen, nicht mehr den Wohnwagenanhänger für einige Stunden abkoppeln und parken können und dadurch das Gespann den Innenstadtverkehr einer fremden Stadt unnötig belastet, und ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ändern, daß auch das vorübergehende Parken eines zugelassenen Wohnwagenanhängers' ohne Zugwagen ermöglicht wird? Der Bundesregierung ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1973 bekannt, wonach ein Wohnwagenanhänger nur dann als parkendes Fahrzeug am ruhenden Verkehr teilnimmt, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen sind, soll in Kürze mit den Vertretern der zuständigen obersten Landesbehörden erörtert werden. Vom Ergebnis dieser Erörterung werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 107): Liegen der Bundesregierung Erfahrungen über Vor- und Nachteile mit den neu eingeführten Ortsausgangsschildern vor, die nunmehr keine Hinweise auf die Fahrtrichtungen beinhalten? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erfahrungsberichte vor. Ich darf jedoch bemerken, daß überall dort, wo es — wegen fehlender sonstiger Wegweisung — notwendig ist, die Kraftfahrer auf den nächsten Ort hinzuweisen, dies durch eine kleine Zusatztafel unter dem Wegweiser geschehen kann. Das ist auch den Straßenverkehrsbehörden der Länder bekannt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6173* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken vorwiegend dort keine Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien gewährt werden, wo es sich um Strecken handelt, die von der Deutschen Bundesbahn im Schienenverkehr nicht oder nicht mehr bedient werden und die vorwiegend in Naherholungsgebiete führen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, diesen für die erholungssuchenden kinderreichen Familien höchst unbefriedigenden Zustand dadurch zu beseitigen, daß sie darauf hinwirkt, daß die auf Eisenbahnstrecken geltenden Fahrpreisermäßigungen auch auf allen Busstrecken gewährt werden? Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien wurde von der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1956 aus dem familienpolitischen Gesichtspunkt eingeführt, diesem Personenkreis gemeinsame Reisen auf der Schiene über größere Entfernungen, insbesondere zu Urlaubs-, Erholungs- und Besuchszwekken, zu erleichtern. Diese Zielsetzung erklärt es, daß von der Vergünstigung der Bahnbusverkehr nur insofern erfaßt wird, als er eine frühere Schienenverbindung ersetzt. Soweit dagegen kein Schienenersatzverkehr vorliegt, sondern typischer StraßenPersonennahverkehr betrieben wird, entspricht das Verkehrsangebot des Bahnbusverkehrs den vergleichbaren Bedingungen der übrigen Nahverkehrsträger. Daher ist es erforderlich und entspricht der übereinstimmenden Auffassung aller Verkehrsträger, daß die hier in Rede stehende Vergünstigung über den jetzigen Anwendungsbereich hinaus nicht einseitig im Bahnbusverkehr eingeführt werden kann. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 110 und 111): Warum wurde bzw. wird nicht gegen alle Fluglotsen disziplinarrechtlich vorgegangen, die Teilzusammenbruch und Beeinträchtigung des Flugverkehrs in Deutschland verursacht haben, und von welchen Maßstäben hat sich die Bundesregierung bei dieser unbefriedigenden Reaktion auf eine schwerwiegende Herausforderung von Bundesregierung und gesetzgebenden Körperschaften leiten lassen, die geeignet war, das verfassungsrechtlich geschützte Institut des Berufsbeamtentums in seinen Grundfesten zu erschüttern? Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. März 1974 zu, gegen lediglich 95 Fluglotsen seien wegen Beteiligung an den rechtswidrigen Arbeitsverweigerungen Disziplinarverfahren eingeleitet worden, wovon über die Hälfte (49) eingestellt worden seien, während nur gegen sieben Fluglotsen Geldbußen verhängt worden seien und 39 Verfahren noch andauerten, und wie erklärt — bejahendenfalls — die Bundesregierung, daß ein Zwölftel aller Fluglotsen den Flugverkehr in Deutschland erheblich beeinträchtigen und zu einem wesentlichen Teil lahmlegen konnten? Zu Frage A 110: Die in der FAZ angegebenen Zahlen über Disziplinarverfahren sind unvollständig. Der gegenwärtige Stand ist folgender: a) — Förmliche Disziplinarverfahren 39 — Geldbußen 7 — Einstellungen und „Mißbilligungen" 49 — Vorermittlungen mit Anhörung der Betroffenen 48 Das sind insgesamt 143 Disziplinarverfahren b) Daneben laufen — überwiegend auf Grund von Meldungen und Anzeigen von dritter Seite weitere rd. 300 betriebliche Vorermittlungen. Erfahrungsgemäß bestätigt sich in vielen Fällen nicht der Verdacht eines Dienstvergehens. Andererseits können in einen Vorfall mehrere Bedienstete verwickelt sein. Schließlich können mehrere Bedienstete an mehreren Vorfällen beteiligt sein. Aus diesen Gründen läßt sich vor Abschluß der betrieblichen Vorermittlungen auch keine schätzungsweise Angabe über die Zahl der betroffenen Beamten machen. Zum zweiten Teil dieser Frage ist zu bemerken, daß, wie sich aus Vorstehendem ergibt, gegen mehr als 1/12 der Fluglotsen Verfahren laufen. Sie unterstellen mit dieser Frage auch, daß sich in allen Fällen von Verzögerungen auch feststellen läßt, ob sie mutwillig begangen und von wem sie vorsätzlich begangen wurden. Dessen ungeachtet: Angesichts der bei einer Flugbewegung bestehenden gegenseitigen fachlichen Abhängigkeiten der Lotsen — an einer Flugbewegung wirken durchschnittlich 10 bis 20 Lotsen mit -könnte auch schon 1/12 der Lotsen durch bewußte Verzögerungen den Luftverkehr ganz empfindlich stören. Zu Frage A 111: Die Bundesregierung hat und wird in allen Fällen, in denen sich der Verdacht eines Dienstvergehens bestätigt, angemessene disziplinarrechtliche Maßnahmen treffen. Ich muß aber auch an dieser Stelle noch einmal betonen, mit welchen großen Schwierigkeiten betrieblicher und personeller Art diese Ermittlungsverfahren verbunden sind. Die einzelnen Gründe hierfür, die in der Besonderheit der betrieblichen Aufbereitung des Sachverhalts liegen, bitte ich meinem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 22. Januar 1974 zu entnehmen, der auch dem Verkehrsausschuß vorliegt. Diese Gründe sind insbesondere: — Zeitraubende Detailarbeiten für die Rekonstruktion der Luftlage zu einem bestimmten Zeitpunkt (1 Std. Verkehrsaufkommen zu analysieren bindet einen Mann 6 bis 8 Wochen), — Analysen lassen sich nur von wenigen Spezialisten der Bundersanstalt für Flugsicherung erstellen. Die Bundesregierung läßt sich bei der Behandlung dieser Fälle von dem Maßstab leiten, daß eine solche Aktion eine Herausforderung an den Rechtsstaat darstellt, der mit allen, diesem Rechtsstaat zur Ver- 6174' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 fügung stehenden Mitteln begegnet werden muß. Auf Anregung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages prüft der dafür zuständige Bundesminister des Innern zur Zeit, ob zur Bekämpfung derartiger kollektiver Aktionen wirksamere rechtsstaatliche Instrumente geschaffen werden müssen. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 123) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Mangel an Lehrstellen in allen Ausbildungsbereichen sich ständig in besorgniserregendem Maße entwickelt, daß dies in ländlichen Gebieten besonders deutlich wird, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. welche Maßnahmen wird sie einleiten, um diese Entwicklung zu bremsen, und welche Möglichkeiten werden gesehen, den Ausbildungsbetrieben Anreize zu bieten? Der Bundesregierung ist die seit den sechziger Jahren zu beobachtende Entwicklung des Ausbildungsplatzangebotes bekannt. Sie beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Die durch Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen verringerten sich vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73. Von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter blieben 42,2 % unbesetzt. Im Jahre 1972/73 waren es 27,4 %. Aufgrund des bisher vorliegenden, jedoch unvollständigen Datenmaterials ist eine weiter anhaltende rückläufige Tendenz erkennbar. Diese Tendenz ist mit Sicherheit nicht auf eine Ursache zurückzuführen. Sie ist eher die Folge einer Vielzahl gleichzeitig wirkender Bedingungen, die sowohl durch konjunkturelle und strukturelle als auch durch regionale und bildungspolitische Entwicklungen beeinflußt sind. Um die Situation und Entwicklung des außerschulischen Ausbildungsangebotes eingehend beraten zu können, habe ich den Bundesausschuß für Berufsbildung für den 26. März 1974 zu einer Sondersitzung nach Bonn gebeten. Sobald detailliertes Datenmaterial vorliegt, wird zu prüfen sein, welche Maßnahmen die Bundesregierung treffen kann angesichts einer heute allein in die Zuständigkeit von Betrieben und Kammern fallenden Entwicklung. Hier Anreize zu schaffen wird schwierig sein, solange die Wirtschaft Finanzierungssysteme pauschal ablehnt. Hier wird die Bundesregierung um Aufklärung bemüht sein. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 124) : Ist eine Interpretation des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Weise richtig, daß es bei Studenten im Hauptstudium den Hochschullehrern nur gestattet ist, die Tatsache der Rückmeldung festzustellen, sich aber nicht vom Wissensstand der Stipendiaten zu überzeugen, und falls dies so ist, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diesen Zustand gesetzlich zu ändern? Ausbildungsförderung wird für den Besuch der in § 2 BAföG genannten Ausbildungsstätten vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BAföG). Sie wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt (§ 50 Abs. 3 BAföG). Nach diesen Vorschriften ist die Tatsache, daß sich der Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung befindet, Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung. Diese Tatsache ist vom Auszubildenden bei Antragstellung für jeden Bewilligungszeitraum zu belegen (z. B. durch Immatrikulations- oder Rückmeldevermerk — § 46 BAföG). Darüber hinaus macht das Gesetz die Leistung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule von einem Eignungsnachweis abhängig: Vom 5. Fachsemester an wird die Förderung nur fortgesetzt, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorgelegt hat, aus der sich seine Eignung ergibt (§ 48 Abs. 1 BAföG). Entstehen während der ersten vier Fachsemester Zweifel an der Eignung, so kann nach heutigem Recht das Amt für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen (§ 48 Abs. 2 BAföG). Wird erst nach dem 5. Semester erstmals Ausbildungsförderung geleistet, so bezieht sich die Bescheinigung auf den dem jeweiligen Semester entsprechenden Leistungsstand. Im Rahmen des § 48 BAföG — und nur hier — äußert sich der Hochschullehrer in einer für die Leistung von Ausbildungsförderung maßgeblichen Weise. Seine Äußerung hat als Leistungsbeurteilung selbstverständlich wertenden Charakter. Dabei ist allerdings die Entscheidung des Gesetzgebers zu beachten, der mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Chancengleichheit der wirtschaftlich Schwächeren sicherstellen will. Die Förderung allein besonderer Begabungen oder herausragender Leistungen und besondere Anforderungen an die überdurchschnittliche Eignung des Auszubildenden 'erscheint unberechtigt, da die Kinder wohlhabender Eltern ebenfalls ohne diesen besonderen Leistungsnachweis Schule und Hochschule besuchen dürfen. Für den Eignungsnachweis des Auszubildenden ist daher regelmäßig eine Feststellung des Hochschullehrers bzw. der Ausbildungsstätte des Inhalts erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Auszubildende bisher die von jedem Studenten geforderten Leistungen erbracht hat und zu erwarten ist, daß er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6175* geordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 125 und 126) : Treffen Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen zu, daß die Wirtschaft, Handel und Handwerk von Jahr zu Jahr weniger Lehr- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, und es dadurch immer schwieriger wird, allen die Schule verlassenden interessierten Jugendlichen einen Lehrplatz zu vermitteln? Ist anzunehmen, daß die rückläufige Zahl der Lehrstellen auf ein „abgestimmtes Verhalten" zurückzuführen ist, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen um sicherzustellen, daß nicht nur Schul- und Studienplätze, sondern auch Lehr- und Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und eine nennenswerte Jugendlichenarbeitslosigkeit verhindert wird? Zu Frage A 125: Die durch die Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen sind vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73 zurückgegangen. Während von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter 42,2% unbesetzt blieben, waren es 1972/73 27,4%. Dagegen ist jedoch die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse von 1 270 120 im Jahre 1970 auf 1 302 750 im Jahre 1972 gestiegen, während sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag (Jungarbeiter), gemessen an der Gesamtzahl der Auszubildenden, von 18,3 % auf ca. 17,3 % verringerte. Hinzu kommt, daß die Zahl der Jugendlichen in beruflichen Vollzeitschulen (z. B. Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen) von 255 000 im Jahre 1969 über 356 000 im Jahre 1971 auf 381 000 im Jahre 1972 gestiegen ist. Eine zunehmende Begrenzung des Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten ist erkennbar. Dem entspricht eine Zunahme der Schwierigkeiten; einen Ausbildungsplatz in einer gewünschten Sparte und dies in einer ganz bestimmten Region zu erhalten. Gleichzeitig ist nicht zu leugnen, daß zahlreiche Branchen immer noch Nachwuchssorgen haben und offene Lehrstellen nicht besetzen können. Diese Entwicklung hat in einem Zeitraum stattgefunden, in dem das Angebot an betrieblichen Ausbildungsstätten keinerlei unmittelbaren staatlichen Eingriffen unterlag; für die Entwicklung des Angebotes sind Betriebe und Kammern allein zuständig. Zu Frage A 126: Es gibt Einzelfälle, die die Gefahr einer Ausbildungsverweigerung erkennen lassen. Unsachliche Äußerungen gegen beabsichtigte Verbesserungen der beruflichen Bildung haben zur Verunsicherung in Kreisen des Handwerks und der mittleren Unternehmen beigetragen. Zahlreiche Kammern haben die Betriebe jedoch auch aufgefordert, in ihren Ausbildungsbemühungen nicht nachzulassen. Für den Rückgang kommen nach Auffassung der Bundesregierung eine Reihe gleichzeitig wirkender Bedingungen in Frage. Diese können sein: 1. Veränderungen in der Berufsstruktur, durch Aussterben traditioneller Berufe und das starke Anwachsen anderer Berufe; Veränderung der Relation gelernter und angelernter Tätigkeiten. 2. Die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von 1969 erhöhten Ausbildungsanforderungen an Betriebe und Ausbilder. 3. Steigende Ausbildungskosten in den Betrieben. 4. Die regionale und allgemeinwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung beobachtet das Zusammenwirken dieser Faktoren mit Sorge. Ich habe das durch Gesetz dafür zuständige Beratungsgremium der Bundesregierung in Fragen beruflicher Bildung — den Bundesausschuß für Berufsbildung — zu einer Sondersitzung für den 26. März 1974 nach Bonn gebeten, um mit ihm die Situation und Entwicklung des Ausbildungsangebotes eingehend zu erörtern. Bei der Einleitung von Gegenmaßnahmen ist zu berücksichtigen, daß in unserem Berufsbildungssystem die Vorhaltung von betrieblichen Lehrstellen allein in der Verantwortung der Betriebe und Kammern liegt. Angesichts dieser Zuständigkeit war auch die rückläufige Entwicklung der vergangenen Jahre nur durch die Betriebe und Kammern aufzufangen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 129): Ist die Bundesregierung auf Grund der in der Öffentlichkeit zunehmenden Kritik an der Mengenlehre bereit, eine Stellungnahme zu den Problemen der neuen Mathematik an Schulen und hei Schülern und Eltern abzugeben? Im Bildungsgesamtplan kommt der Reform der Lerninhalte im Bereich der Grundschule eine besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung fördert dazu Modellversuche, die sich unter anderem auch mit der Reform des Mathematikunterrichts befassen. Dabei wird die aktuelle Diskussion in den Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung laufend berücksichtigt. Von einer ausdrücklichen Stellungnahme zu der gegenwärtigen Diskussion zur Mengenlehre muß die Bundesregierung aufgrund der gegebenen Kompetenzlage absehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Bundesminister des Auswärtigen, Herr Scheel.


Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich gehört habe, daß Herr Kollege Carstens heute nachmittag nicht mehr hier sein kann, will ich, bevor ich mit meiner Rede beginne, zu dem letzten Punkt schnell eine Auskunft geben. Vielleicht können wir die Probleme dadurch klären.
Ich sehe die Schwierigkeiten, die Sie, Herr Kollege Carstens, genannt haben, genauso wie Sie. Da gibt es Probleme, die natürlich dadurch entstanden sind, daß Frankreich eine besondere Rolle für sich reserviert hat, nicht in MBFR, sondern in der NATO, und aus dieser besonderen Rolle heraus bei MBFR eine ebenso reservierte Position eingenommen hat. Die Schwierigkeiten sind nur durch das zu überwinden, was Sie vorgeschlagen haben: durch sehr enge Kontakte mit Frankreich. Ich darf Sie völlig beruhigen: Diese sehr engen Kontakte mit Frankreich haben wir bilateral in diesem Punkt seit langer Zeit, nämlich von Beginn an, gepflogen, weil wir nicht wollen, daß es hier zu irgendwelchen auseinanderlaufenden Entwicklungen kommt.
Das wollte ich vorab sagen, weil es, wie ich glaube, ein so wichtiges Gebiet ist, daß es einer sofortigen Klärung bedarf.
Jetzt erlauben Sie mir, daß ich etwas zu der allgemeinen Frage sage. Dem Hohen Hause liegen zwei Anträge zur Europapolitik vor. Das ist das zentrale Gebiet unserer Politik. Es zieht die Aufmerksamkeit auf sich. Dieses Gebiet verdient unsere Aufmerksamkeit heute mehr denn je. Ich möchte deshalb die Gelegenheit dieser Debatte benutzen, zu Ihnen nacheinander über die gegenwärtige Lage



Bundesminister Scheel
und unsere Ziele zu sprechen: Wirtschafts- und Währungsunion, europäische Union, Europäisches Parlament, Außenbeziehungen der Europäischen Gemeinschaft.
Europa im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, das ist leider und paradoxerweise kein gutes Omen. Sogenannte Krisen geben nun einmal bessere Schlagzeilen her als der stille kontinuierliche Fortschritt. Ich könnte Ihnen die europäische Entwicklung der letzten zwanzig Jahre an Hand solcher Schlagzeilen ins Gedächtnis rufen. Wir vergessen ja so schnell: Was wissen wir heute noch vom Abbruch der Verhandlungen über ein europäisches politisches Statut,

(Abg. Wehner: Ja, eben!)

vom Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien, von den Schwierigkeiten bei der Einführung des Gemeinsamen Marktes für Getreide, von der Politik des leeren Stuhles, vom Hähnchenkrieg — wenn Sie sich daran noch erinnern —, von den nervenzermürbend langen Verhandlungen der Kennedy-Runde? Wer erinnert sich noch an die Niedergeschlagenheit, an die Verzweiflung, die uns in dieser Zeitspanne immer wieder ergriffen hat? Und ähnliche Gefühle empfinden wir heute.
Der Präsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Herr Ortoli, hat am 31. Januar eine Erklärung abgegeben, die Herr Amrehn heute morgen schon zitiert hat. Ich will noch einmal den wesentlichen Inhalt wiederholen, weil er wirklich den Kern der augenblicklichen Lage darstellt. Er sagte:
Europa macht eine schwere Belastungsprobe durch. Es steht vor einer neuen Situation, die seine Schwächen und seine Abhängigkeit grell ins Licht rückt, gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit seiner Einheit überdeutlich macht. Diese Belastungsprobe trifft Europa inmitten einer Krise: einer Krise des Vertrauens, einer Krise des Willens und einer Krise des klaren Verstandes.
Vertrauen, Wille, klarer Verstand -- das sind drei Eigenschaften, die ein Mensch, ein Volk, eine Gemeinschaft von Völkern selbst haben muß. Die kommen nicht von außen, und wenn es daran fehlt, muß man die Gründe bei sich selber suchen.
Was ist geschehen? Die gemeinsame Geschichte der erweiterten Gemeinschaft der Neun hat auf der Gipfelkonferenz im Oktober 1972 in Paris begonnen. Unsere Staats- und Regierungschefs einigten sich damals auf eine respektgebietende Liste von Vorhaben. Ich nenne nur einige davon: Übergang zur zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, engere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken mit der Inflationsbekämpfung als vorrangiges Ziel, Errichtung eines Fonds für Regionalentwicklung, gemeinsame Energiepolitik, gemeinsames Handeln, um der steigenden Verantwortung gerecht zu werden, die Europa in der Welt zukommt, und schließlich als „vornehmstes Ziel" wie es die Regierungschefs genannt haben , die Europäische Union vor dem Ende dieses Jahrzehnts.
Das war im Oktober 1972. Ein Jahr später — im Dezember 1973 auf der Gipfelkonferenz in Kopenhagen — ist der Kurs unverändert. Hinzu kommt ein
deutliches Gefühl der Dringlichkeit. Man spricht von „Beschleunigung der Arbeiten", „schnelleren Fortschritten", „unverzüglich zu machenden Vorschlägen", alles dringliche Formulierungen, wenn auch recht allgemein gehalten.
Hinzu gekommen ist auch der starke Akzent der Energiepolitik; denn in der Zwischenzeit waren die Folgen des Krieges im Nahen Osten und die Schwierigkeiten mit der Ölzufuhr auch über Westeuropa gekommen. Seien wir ehrlich: Wir alle sind dieser Herausforderung nicht mit dem Maß an Gemeinsinn und an Solidarität begegnet, wie es dem Dokument über die europäische Identität entsprochen hätte, das wir Neun am 14. Dezember 1973 selbst verabschiedet haben.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Die Solidarität mit Holland haben wir den multinationalen Mineralölgesellschaften überlassen.

(Sehr gut! Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wir waren voller Nachsicht gegen uns selber. Wir sagten: Das ist verständlich; das sind akute neue Schwierigkeiten, mit denen wir uns erst einmal zurechtfinden müssen.
Aber können wir Neun die gleiche Nachsicht und das gleiche Verständnis für unsere eigene Schwäche auch dort walten lassen, wo wir uns den eigenen Weg in Kenntnis der Schwierigkeiten selbst vorgezeichnet hatten und wo wir nun — scheinbar überrascht — feststellen, daß er stellenweise steil und steinig ist?
Ich meine das Stagnieren der Währungs- und Wirtschaftsunion, ich meine das endlose Disputieren im Brüsseler Rat über Detailfragen. Wenn das so weitergeht, dann wird schon der Erörterung des Themas Europa etwas Unwirkliches anhaften, dann wird der Überdruß der Menscher so groß werden, daß keine Regierung, keine politische Gruppe es noch wagen kann, von d er europäischen Einigung zu sprechen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Solch ein Gefühl darf nicht wachsen, meine lieben Kollegen; leicht, allzu leicht könnte es umschlagen in eine Abneigung gegen den Staat schlechthin.
Ein gesundes Europa braucht gesunde Staaten
das ist richtig , und die Staaten hängen wiederum von der gesunden Gesellschaft ab. Deshalb sind wir stolz darauf, daß sich die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Verständnis für soziale Fragen sehen lassen kann. Deshalb sind wir stolz darauf, daß wir mit der Mitbestimmung und mit der Vermögensbildung Pionierarbeit geleistet haben und weiter leisten werden.
Wer erstarrten Formen in der Entwicklung der Gesellschaft das Wort redet, der könnte ebensogut dem Meer Ruhe gebieten; er wird scheitern. Deshalb ist auch der historische Vergleich, den ich manchmal höre, falsch, im Europa vor dem Ersten Weltkrieg, im damaligen Europa der Vaterländer, habe es mehr Keime der Einheit gegeben als heute, weil man von einem Ende des Kontinents bis zum anderen ohne Paß reisen konnte — freilich, aber nur, wer Gold-



Bundesminister Scheel
münzen in ausreichender Menge in der Tasche hatte, meine verehrten Kollegen!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das war das Europa einer einzigen Gesellschaftsschicht, nicht das zukunftsbezogene soziale Europa, das wir wollen.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dort gab es keine Freizügigkeit für den Arbeiter, die wir heute haben, auch keine Niederlassungsfreiheit für die Industrie.
Die technische und wirtschaftliche Entwicklung hat jene Lage, hat auch die behutsam vorwärtstastenden Regierungen von heute überrollt. Grenzüberschreitende konsortiale Lösungen und internationale Arbeitsteilung haben sich in der Gemeinschaft längst durchgesetzt. Jeder Unternehmer weiß — Herr Apel hat hier eben eindrucksvolle Zahlen vorgetragen --: Wenn es den Gemeinsamen Markt nicht gäbe, wenn wir noch Zollschranken quer durch Europa hätten, würde er sich an diesen Schranken wundreiben, wäre er weltweit nicht konkurrenzfähig, hätten nicht Industrie und Landwirtschaft aller Gemeinschaftsländer ein gesichertes Einkommen.
Ein Beispiel: Jeder sechste Personenwagen, der in der Bundesrepublik Deutschland neu zugelassen wird, ist eine französische Marke.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Ist das wahr?)

Der wirtschaftliche Austausch, die gesellschaftliche Wirklichkeit haben die Grenzen längst überwunden. Nachhinken tun die Regierungen, meine verehrten Kollegen!

(Beifall auf allen Seiten.)

Dafür gibt es hunderterlei Erklärungen: die Tradition ehemaliger Großmächte, die Rückzugsgefechte auch des staatlichen Zentralismus, das Beharrungsvermögen nationaler Bürokratien dies alles verstellt den Blick für das Neue, aber Unausweichliche. Europa kann nicht entstehen als Verlängerung des Willens einer einzigen Nation oder mehrerer Nationen. Europa kann auch nicht entstehen aus einem Mächtegleichgewicht innerhalb der Neun.
Wer Europa will, muß schon woanders ansetzen, an einem übergeordneten, dem nationalen Interesse manchmal sogar scheinbar zuwiderlaufenden Gemeingut. Wer Europa will, der muß verzichten und der muß auch zurückstecken.
Ich sage dies bewußt gerade auch nach meinen Gesprächen mit dem neuen britischen Außenminister. Ich kenne die Erklärungen der britischen Parteien vor der Wahl, auch die jüngsten Äußerungen der britischen Regierung. Ich akzeptiere jedoch nicht, daß dies Stillstand bedeutet oder europäisches Flickwerk auf Jahre hinaus. Hoffen wir, die Einigung der Landwirtschaftsminister am vergangenen Wochenende war ein gutes Omen.
Ich weiß, wie schwer der europäische Bund voranzutreiben ist. Denken Sie nur an das Wohlstandsgefälle innerhalb der Gemeinschaft. Es gibt Gegenden, dort beträgt das Pro-Kopf-Einkommen nicht einmal ein Fünftel dessen, was der Durchschnittsbürger in den hockindustrialisierten Regionen der Gemeinschaft verdient. Dabei sind Vollbeschäftigung und gesicherte Arbeitsplätze keineswegs überall in der Gemeinschaft eine Selbstverständlichkeit. Die Ströme ausländischer Arbeiter beweisen es. Darum ist die Regionalpolitik so wichtig, die nationale und die europäische Regionalpolitik. Ein europäischer Lastenausgleich könnte den Lebensstandard in der Gemeinschaft homogener machen. Wir wollen die kulturelle Vielfalt der europäischen Landschaften erhalten, aber nicht die Kluft zwischen hochindustrialisierten Gegenden und sogenannten Notstandsgebieten.
Kurz- und mittelfristig müssen wir jedoch die wirtschaftlichen und bevölkerungspolitischen Unterschiede innerhalb Europas als gegeben hinnehmen. Solange werden auch die Interessen der Wirtschafts-und Währungspolitik von Land zu Land auseinanderklaffen. In der Bundesrepublik Deutschland haben wir zum Glück keine nennenswerte Arbeitslosigkeit. Wir wollen nicht, daß unsere Wirtschaft zu schnell expandiert, weil sonst Engpässe auftreten und die Kosten in die Höhe schnellen würden. Uns liegt in erster Linie daran, daß Einkommen und Ersparnisse ihren Wert behalten. Die Preise steigen auch bei uns, aber sie steigen langsamer als bei unseren Partnern in der Gemeinschaft.

(Beifall von Abgeordneten der SPD und FDP.)

Dort beurteilt man die Prioritäten anders: Ein Land mit offener oder versteckter Arbeitslosigkeit, mit brachliegenden Produktionskapazitäten, wird zunächst einmal seine Wirtschaft in Schwung bringen wollen — selbst auf die Gefahr hin, daß dabei auch die Inflation in Gang kommt.
Alles auf einmal kann man eben nicht haben. Mit wirtschafts- und währungspolitischen Zielkonflikten werden wir leben müssen. Jeder europäische Staat hat da seine eigenen Interessen und Vorstellungen und läßt sich ungern von den anderen hineinreden.
Trotzdem sage ich: Ohne wirtschafts- und konjunkturpolitische Konvergenz kann es keine Währungsgemeinschaft und letzten Endes keine dauerhafte Garantie für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr geben. Wir haben eine Zollunion geschaffen; wir haben einen Gemeinsamen Agrarmarkt. Das ist nicht gering zu achten. Dies sind jedoch keine Errungenschaften, auf denen wir uns selbstzufrieden und sorglos ausruhen dürfen. Sie bleiben gefährdet, solange die Wirtschafts- und Konjunkturpolitik der europäischen Staaten auseinanderstrebt.
Wer hier den Sprung über die Hürde nicht wagt, der riskiert den Zerfall der Gemeinschaft. Die Römischen Verträge sind als Konzept dynamisch angelegt. Es muß ständig etwas Neues in der Perspektive der Europäischen Gemeinschaft hinzukommen. Wenn die Dinge, wie jetzt, ins Stocken geraten, dann wird jene Dynamik, dann wird der Geist der europäischen Verträge verletzt. Stillstand bedeutet — das hat einer Ihrer Kollegen gesagt — in diesem Fall Rückschritt. Und wenn wir an die Zukunft denken: Eine



Bundesminister Scheel
Europäische Union, der nicht der konsolidierte Schatz gemeinschaftlicher Wirtschafts- und Währungspolitik zur Verfügung stünde, hätte keine Substanz und würde keinen wirklichen Fortschritt bedeuten.
Es geht mir hier nicht darum, ein Sündenregister der europäischen Staaten aufzustellen oder gar pharisäerhaft Gott zu danken, daß wir nicht so sind wie jene Zöllner. Kein Volk darf das von ihm Erreichte für selbstverständlich und für unvergänglich halten.
Wesentlich ist dabei, meine Damen und Herren, auch die gemeinsame Währungspolitik, und hier das Stichwort „europäische Währungsschlange". Vier Gemeinschaftsländer, Frankreich, Großbritannien, Irland und Italien, gehören dieser Währungsschlange zur Zeit nicht an. Schuld daran sind Schwierigkeiten, für die wir Verständnis haben und die, so hoffen wir, vorübergehen werden. Jetzt gilt es, dafür zu sorgen, daß der enge Verbund von fünf Mitgliedstaaten im währungs- und wirtschaftspolitischen Bereich erhalten bleibt.
Weiter: Zwischen dieser sogenannten Restschlange und den frei floatenden anderen Mitgliedstaaten müssen wir unbedingt eine Brücke suchen. Das sind nicht leere Worte. Die Bundesregierung hält mit allen Konsequenzen am Ziel der Wirtschafts- und Währungsunion fest.
Ich habe — das möchte ich in dem Zusammenhang sagen — mit großer Freude eine Bemerkung gelesen, die der französische Wirtschafts- und Finanzminister, Giscard d'Estaing, vor drei Wochen in einem Zeitungsinterview gemacht hat, das Sie sicherlich kennen werden. Er sagte:
Ich stimme ganz mit der traditionellen Haltung der Bundesrepublik Deutschland überein, die darin bestanden hat, zu sagen, das Wesentliche sei die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken.
Meine Damen und Herren, die Wirtschafts- und Währungsunion ist ein ehrgeiziges Ziel, ein ehrgeiziges Vorhaben. An ihr müssen sich die Geister scheiden, denn auf ihrer höchsten Stufe führt sie zur Integration in Bereichen, welche die Staaten bisher eifersüchtig gehütet haben. Keine Formel wie die des „Europa der Nationen" führt uns an der Grundfrage vorbei, wieviel Souveränität jeder künftig auf die Gemeinschaft zu übertragen gedenkt. Der Ministerrat in Brüssel ist keine Staatenkonferenz, wie sehr sich der eine oder andere auch bemühen mag, den Rat zu einer solchen Konferenz zu reduzieren. Der Ministerrat ist das Organ einer wachsenden Gemeinschaft.
Wenn wir schon über Zielvorstellungen reden, so habe ich eines nie verstanden: wie man auf der einen Seite das Ziel, das Endstadium in einem europäischen Staatenbund sehen und auf der anderen Seite gleichzeitig von einem Europa mit einem eigenen politischen Willen sprechen kann.

(Abg. Blumenfeld: Das hat Herr Jobert auch gesagt!)

Glücklicherweise kann man eine solche Meinung
heute eigentlich gar nicht mehr ernsthaft vertreten;
denn jedermann weiß: Wir haben den europäischen
Agrarmarkt, und er funktioniert — ich muß sagen: mit all den Einschränkungen, die wir dazu immer noch machen müssen , weil die neun Staaten wichtige nationale Entscheidungsbefugnisse auf Gemeinschaftsorgane übertragen haben.
Die Wirtschaft und jeder politisch interessierte Bürger beklagen mit Recht den zähflüssigen Entscheidungsprozeß in Brüssel, Es wäre ungerecht, dafür in erster Linie den umfangreichen Verwaltungsapparat der Kommission verantwortlich zu machen. Es liegt auch am Ministerrat. Vor allem auch er ist gemeint, wenn alle Teilnehmer der Kopenhagener Gipfelkonferenz ein schnelleres Verfahren für die Regelung der den Gemeinschaftsinstanzen unterbreiteten Fragen gefordert haben.
Es gibt ein solches Verfahren. Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit sind nach dem System der Römischen Verträge die vorgesehene und typische Form der Sachentscheidung durch Ratsbeschluß. Ich weiß, dieses Verfahren wird nicht praktiziert, weil manche vor dem Sprung ins Ungewisse zurückschrecken. Deshalb wird so lange diskutiert, bis man sich einigt, und zwar in jeder Frage.
Gewiß trifft es zu, daß in der Gemeinschaft der politische Grundsatz „nicht überstimmen, sondern sich verständigen" möglichst Gültigkeit haben soll. Er darf aber nicht dazu führen, daß die Gemeinschaft in unvernünftiger Weise auch bei unwichtigen Fragen blockiert und damit über kurz oder lang auch desintegriert wird. Erleichterungen brächte schon die häufigere Stimmenthaltung. Sie könnte auch dann praktiziert werden, wenn man das Entscheidungsverfahren Einigung statt Abstimmung nennt. Auf längere Sicht muß ein gleitender Übergang vom Konsensverfahren zu Mehrheitsentscheidungen in Gang gebracht werden.
Das herkömmliche Souveränitätsdenken gründet sich auf ein System von Beziehungen unter Staaten, in welches das Mißtrauen geradezu institutionell eingewoben ist. Langfristige oder gar unauflösbare Verbindungen mit unübersehbaren veränderlichen Auswirkungen sind mit diesem Denken nur schwer vereinbar. Von diesem Hemmnis müssen wir uns freimachen. Kein Staat kann Souveränitätsbefugnisse auf die Gemeinschaft übertragen und gleichzeitig die Entscheidungen, welche die Gemeinschaft als Träger europäischer Souveränität fällen wird, für alle Zukunft vorprogrammieren.
Bereitschaft zum Risiko und Vertrauen auf die Vernunft aller Europäer muß da sein und nicht nur — um mit Hamlet zu sprechen — „ein banger Zweifel, welcher zu genau bedenkt den Ausgang — ein Gedanke, der, zerlegt man ihn, ein Viertel Weisheit nur und stets drei Viertel Feigheit hat".
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für mich ist heute kein Tag diplomatischer Zweideutigkeiten. Für mich ist dies die Stunde der klaren Aussagen. Ich trete für ein föderiertes Europa ein. Die Wirtschafts- und Währungsunion ist dessen Kernstück. In Paris haben sich die neun Staats- und Regierungschefs vorgenommen, das Werk spätestens am 31. Dezember 1980 zu vollenden. In Kopenhagen haben sie diesen Vorsatz bekräftigt.



Bundesminister Scheel
Warum sollte ich ausgerechnet heute und ausgerechnet hier von diesem klaren Ziel und von diesem festen Termin abrücken?
Die Europäische Union, die für 1980 geplant wird, wird noch weitere Bereiche umfassen als Wirtschafts- und Währungsunion. Ich bin realistisch genug, um zu erkennen, daß sie dann nicht schon alle bundesstaatlich organisiert sein werden oder organisiert sein können. Das macht nichts. Das Ende dieses Jahrzehnts ist nicht das Ende des europäischen Einigungsprozesses. Es ist aber eine entscheidende Etappe in diesem Prozeß.
Die Organe der Europäischen Gemeinschaft sind dabei, Vorschläge für die Europäische Union auszuarbeiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat als Präsidialmacht vor kurzem eine Initiative in dieser Frage ergriffen. Wir haben den ständigen Vertretern der anderen Mitgliedstaaten in Brüssel ein erstes Arbeitsdokument vorgelegt. Diese Aufzeichnung der Präsidentschaft behandelt die Probleme vom Inhalt, nicht von der Form her. Zum allerersten müssen wir uns über die Bereiche verständigen, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen sollen. Wenn dies geschehen ist, werden wir auch die geeigneten Institutionen entwickeln. Denn Gemeinschaftsinstitutionen müssen sein — das ist völlig klar; ohne sie kommen wir nicht aus als ein, einigendes Band, das notfalls die auseinanderstrebenden Kräfte zusammenhält. Wenn man von europäischen Institutionen spricht, dann klingt das nach Beamtenscharen und riecht das nach Aktenstaub. Nur zu leicht vergißt die Öffentlichkeit, daß auch das Europäische Parlament in Straßburg eine europäische Gemeinschaftsinstitution ist. Im Parlament weht ein frischerer Wind als in Amtsstuben.

(Bravo! bei der SPD.)

Das Parlament ist das berufene Bindeglied zwischen den europäischen Bürgern und dem — nota bene notwendigen Europa der Bürokraten. Das Europäische Parlament könnte, wenn es die ihm angemessenen Befugnisse erhalten hat, in vollem Umfang zur Quelle der demokratischen Legitimation werden, die sich sonst auf dem langen Weg von den nationalen Parlamenten zu den übrigen europäischen Instanzen zum Teil verflüchtigt.

(Allgemeiner Beifall.)

Ich freue mich deshalb, daß die Rolle des Europäischen Parlaments in den heutigen Anträgen zur Diskussion steht. Es gibt zwei Fragenkreise; der eine betrifft das Wahlverfahren und der andere die Befugnisse. Meine Haltung ist hier dieselbe wie gegenüber der Europäischen Union: Die Substanz ist noch wichtiger als die Form. Ich weiß, die Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments ist schon in den Römischen Verträgen vorgesehen. In den Jahren, in denen mich der Deutsche Bundestag nach Straßburg entsandte, wäre es mir vielleicht noch lieber gewesen, hätte ich sagen können: Deine Wähler wünschen ausdrücklich, daß Du und gerade Du sie hier vertrittst. Eines scheint mir jedoch nicht weniger wichtig zu sein: Wir müssen uns vor jedem Schritt hüten, den die Menschen als leere Geste, als Lippenbekenntnis zur europäischen
Sache werten könnten, und das ist heute morgen in den Beiträgen hier schon deutlich geworden. Das heißt: sorgen wir erst dafür, daß es in Straßburg wirklich etwas zu entscheiden gibt,

(Allgemeiner Beifall)

und dann erst, meine Damen und Herren, wollen wir über das Wahlverfahren reden.
Das, worauf es doch ankommt, ist, daß wir die Gesetzgebungsbefugnisse des Europäischen Parlaments stärken. In Artikel 235 — heute hat ein Kollege darauf hingewiesen — heißt es: „Wenn es zur Erreichung eines Zieles der Gemeinschaft nötig ist, dann kann die Vertragsmaterie erweitert werden." Mit anderen Worten: es kann Neues hinzukommen. Lassen Sie uns doch vorsehen — und wir machen diesen Vorschlag —, daß dieses Neue nur mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments hinzugefügt werden kann. Die Bundesrepublik Deutschland hat es schon im vergangenen Oktober so gefordert.

(Allgemeiner Beifall.)

Wir haben allerdings, das muß ich sagen, im Ministerrat wenig Unterstützung unterhalten. Eben darum wiederhole ich diesen Vorschlag hier vor dem Deutschen Bundestag. Wir werden nämlich in dieser Frage auch im Ministerrat nicht locker lassen, meine Damen und Herren.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Und noch eins! Vom nächsten Jahr an soll der Haushalt der Gemeinschaft vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Das rührt doch an das Budgetrecht, an die historische Wurzel unseres westlichen Parlamentarismus. Liegt es da nicht nahe, daß das Europäische Parlament das Recht erhält, den Haushalt abzulehnen, daß der Europäische Rechnungshof Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, auch wenn sie in ,den Mitgliedstaaten anfallen, autonom prüft? Auch diesen Vorschlag hat die Bundesregierung unterbreitet; auch hierzu — das muß ich sagen — gab es Meinungsverschiedenheiten im Ministerrat. Und eben darum wiederhole ich den Vorschlag vor dem Deutschen Bundestag, nicht aus Mutwillen, sondern weil ein jeder von uns Abgeordneten für diese Beschlüsse mit Leidenschaft eintreten sollte! Für mich ist das nicht irgendeine Frage; für mich ist das der Ausdruck eigenen parlamentarischen Selbstbewußtseins und parlamentarischen Selbstvertrauens.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das Europa der Neun beschäftigt sich aber nicht nur mit seiner inneren Verfassungsentwicklung; es betreibt nicht nur Nabelschau. Von Anfang an, seitdem die Sechs darangingen, die Zollschranken zwischeneinander niederzudrücken, gab es auch Außenwirkungen. Sobald die Absatzbedingungen für italienische Apfelsinen in den nördlichen Nachbarländern verbessert wurden, horchten die Apfelsinenproduzenten außerhalb der Gemeinschaft auf und fürchteten für ihre Exportchancen. Aus bloßen Außenwirkungen entwickelten sich im Laufe der Zeit Außenbeziehungen der Gemeinschaft.



Bundesminister Scheel
Die Gemeinschaft hat mit 48 Staaten Abkommen geschlossen, mit 43 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten verhandeln wir seit Juli vergangenen Jahres über ein einheitliches neues Abkommen. Wir dringen darauf, daß unsere Gemeinschaft bald eine weltweite Entwicklungspolitik zustande bringt. Mit umfassenden Abkommen zwischen der Gemeinschaft und den Mittelmeerländern wollen wir einen Beitrag zur wirtschaftlich-industriellen und sozialen Entwicklung dieses Raumes leisten. Auch für Handelsverträge mit den Staatshandelsländern ist die Gemeinschaft ausschließlich zuständig. Sie sehen also: die Europäische Gemeinschaft betreibt in einem weiteren Sinn auch jetzt schon Außenpolitik, und eben von diesen Außenbeziehungen soll jetzt die Rede sein.
Wir haben seit über drei Jahren die Europäische Politische Zusammenarbeit. Viele außenpolitische Fragen stellen sich jedem von uns; manche berühren die Stellung Europas in der Welt. Unsere acht Partner und wir bemühen uns, hier zu gemeinsamen Erkenntnissen und zu gemeinsamem Handeln zu kommen. Das gelingt uns nicht immer; umständlich ist es in jedem Fall. Doch der gute Wille fehlt keinem von uns, und die Erfahrung nimmt von Mal zu Mal zu. Die politische Zusammenarbeit hat keinen festen Mittelpunkt. Wir ziehen — wie weiland Karl der Große von Pfalz zu Pfalz — jedes halbe Jahr in eine andere Pfalz. Zuletzt war es Kopenhagen, jetzt ist es Bonn, und die nächste Pfalz wir bald Paris heißen. Die Folge ist: unserer politischen Zusammenarbeit fehlt es an Kontinuität. Das fängt bei ganz alltäglichen und lebensnahen Dingen an: alle sechs Monate muß sich jeweils wieder ein anderer nationaler Beamtenstab den Kopf zerbrechen, wie man die Sitzungen abhält, die Delegierten unterbringt und verköstigt, wo man dieses oder jenes Dokument findet, das gerade dringend gebraucht wird.

(Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Sehr richtig!)

Hier könnte ein kleines, möglichst unbürokratisch arbeitendes, international besetztes Sekretariat wertvolle Dienste leisten. Dessen laufend wachsender Erfahrungsschatz könnte der Präsidentschaft über die Verwaltungsroutine hinaus auch die politischen Aufgaben erleichtern, wenn wir das alle wollen.
Zwischen Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Politischer Zusammenarbeit gibt es wesentliche Unterschiede. In der Europäischen Gemeinschaft bilden völkerrechtliche Verträge die Grundlage, hier auf der anderen Seite lockere Abmachungen der Regierungen. Dort sind die Aufgaben und die Zuständigkeiten genau umschrieben, und hier auf dieser Seite hängt alles allein vom politischen Willen ab. Ich habe nichts gegen saubere begriffliche Unterscheidungen, die man hier anwenden muß. Ich bringe für diese sauberen begrifflichen Unterscheidungen zwischen Gemeinschaft und sogenannter PZ sogar erhebliche Opfer. Warum hätte ich sonst vor einem halben Jahr mit meinen acht Kollegen erst in Kopenhagen über politische Zusammenarbeit sprechen, dann mit ihnen gemeinsam ins Flugzeug steigen und in Brüssel in demselben Kreis weiter verhandeln sollen, nun aber über Gemeinschaftsfragen — und das alles an einem einzigen I Tag?!

(Abg. Blumenfeld: Das war ziemlich fürchterlich!)

Die Lust an Definitionen und an Distinktionen darf nur nicht den Blick für Zusammenhänge trüben. In der Gefahr sind wir eine ganze Weile gewesen. Auch in den Außenbeziehungen Europas greift nämlich eins ins andere. Ein aktuelles Beispiel ist der beginnende Dialog zwischen Westeuropa und den arabischen Staaten. Damit haben sich mit gutem Grund — verbunden mit einigem Wirbel, wenn ich das sagen darf — der Ministerrat der Gemeinschaft und die Gremien der politischen Zusammenarbeit befaßt. Solche übergreifenden Zusammenhänge werden wir in Zukunft noch häufiger haben. Dem müssen wir im organisatorischen Bereich Rechnung tragen. Die Europäische Union, auf die wir hinsteuern, soll einmal alle Beziehungen der Mitgliedstaaten umfassen. Deswegen müssen wir natürlich heute darauf achten, daß die europäischen Strukturen, so wie sie bis jetzt entwickelt sind, nicht unverbunden nebeneinander herlaufen und mit der Zeit gegen unseren Willen erstarren, ohne daß sie sich begegnen würden.
Die Verbindung zwischen diesen beiden nebeneinan der herlaufenden wesentlichen Elementen der europäischen Einigung könnte bei der Präsidentschaft ansetzen. Sie, die Präsidentschaft, wird in beiden Bereichen, nämlich in der Gemeinschaft und der Politischen Zusammenarbeit, jeweils von Beinselben Land gestellt. Und hier ist die Nahtstelle, die wir nutzen sollten. Die europäischen Regierungen wären gut beraten, wenn sie durch eine Heraushebung des Präsidenten aus dem Kreis der Kollegen im Rat, wenn sie durch Zuweisung vor allem einer längeren Amtsdauer an ihn und durch die Unterstellung des Politischen Sekretariats, von dem ich soeben gesprochen habe, unter seine Weisungen Energien für eine konstruktivere und kontinuierliche Arbeit freisetzen würden. Hand in Hand damit müßte eine Erweiterung der Verantwortung des Präsidenten gegenüber dem Europäischen Parlament gehen. Denn es ist nachgerade unerträglich — die Kollegen wissen das —, wenn ich als Präsident nach Straßburg gehe und dort an einen Text gebunden bin, den meine Kollegen mit mir einstimmig beschließen müssen; das geht einfach nicht.
Nicht nur die beiden Grundtypen der Zusammenarbeit zwischen den Neun dürfen auf die Dauer nicht isoliert nebeneinder stehen. Wir müssen uns noch immer der Bindung zwischen dem Europa der Neun und Westeuropa im weiteren Sinne bewußt bleiben. Ich habe heute schon einige Male den Ausdruck „Westeuropa" gebraucht und damit die Europäische Gemeinschaft gemeint — eine Verallgemeinerung, die nur Stilmittel und keinesfalls Anmaßung gegenüber unseren anderen Nachbarn sein soll.
Am 6. Mai werden 17 Staaten — darunter auch wir in Straßburg das 25jährige Bestehen des Europarats feiern. Freiheit der Einzelperson, politische Freiheit und Herrschaft des Rechts — diese Grundsätze standen dem Europarat Pate; ihnen hat er in der Europäischen Konvention zum Schutz der



Bundesminister Scheel
Menschenrechte und Grundfreiheiten stärkere Durchschlagskraft gegeben. Als Forum für die Begegnung von Staaten, die sich in ihrem Handeln von allen diesen Grundsätzen leiten lassen, ist der Europarat unentbehrlich und unersetzlich.

(Allgemeiner Beifall.)

Er wird unersetzlich bleiben, auch wenn die Neunergemeinschaft sich eines Tages im Ministerausschuß durch einen einzigen Außenminister vertreten lassen wird.
Westeuropa, meine verehrten Kollegen, betreibt seine Politik in einer Welt, in der es zwei Supermächte gibt. Sein Standort in dieser Konstellation ist klar.
Gegenüber der Sowjetunion haben wir Neun keine feindlichen Absichten, weder als Einzelstaaten noch als Einheit. Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zeigt dies. Wir nehmen alle an dieser Konferenz teil, wir arbeiten eng zusammen -, doch in einem konstruktiven Geist, gegen niemanden in Frontstellung. Als wirtschaftliche Realität hat die Sowjetunion die Europäische Gemeinschaft zur Kenntnis genommen. Ich hoffe, sie wird sich bewußt werden, daß sich auch auf allen anderen Gebieten der Zusammenschluß der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gegen niemanden richtet, daß die politische Einigung Europas der Entspannung und dein Frieden dienen soll.

(Beifall.)

Über das Verhältnis Amerika/Europa haben wir am vergangenen Sonntag mit Außenminister Kissinger erneut gesprochen. Ich habe ihm gesagt: Die Bundesregierung will alles tun, um die Kohäsion der Allianz zu erhalten und zu festigen. Sie wird sich im übrigen in der Öffentlichkeit zurückhalten, um diplomatisch wirksam zu bleiben. Aber wir sehen die Dinge, wie sie sind, und wir sagen unseren Partnern die Wahrheit, wie wir sie sehen.
Außenminister Kissinger hat mir bestätigt: Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Bundesrepublik Deutschland sind miteinander im reinen. Herr Apel hat schon darauf hingewiesen. Auf der Seite der militärischen Zusammenarbeit ist dies bereits von Präsident Nixon auch für alle Partner des Atlantik-Paktes bestätigt worden. Er hat in seiner ja vielzitierten Rede in Chikago gesagt: „Bei der Ausarbeitung der Gemeinsamen Erklärung an der Sicherheitsfront sind wir planmäßig vorangekommen".
Will ich mit dieser eher beruhigenden Erklärung über die Beziehungen der Bundesrepublik zu den USA sagen, daß auch für die Zukunft alles in Ordnung sei? Mitnichten, meine Kollegen. Und warum?
Es gibt keine zwei Gemeinwesen auf der Welt, die gesellschaftlich, ökonomisch und politisch mehr Gemeinsamkeiten aufweisen als die Vereinigten Staaten und die Staaten Westeuropas. Aber wie groß ist zugleich die Disparität der Lebensdimensionen der beiden! Dort ein großer Staat kontinentalen Ausmaßes, der die Schwelle zum postindustriellen Zeitalter überschritten hat, die Arbeitskräfte heute schon überwiegend auf dem Dienstleistungssektor einsetzt.
Eine solche, von der Schubkraft der modernen Technologie vorangetriebene Gesellschaft setzt Daten für alle. Sie schafft sich ihre eigene Umwelt, paßt sich nicht nur einer vorgegebenen Umwelt an. Ein solcher Großstaat hält sich geradezu notwendigerweise für den Träger des Fortschritts. Seine Dynamik und sein Erfolg drängen ihn zur Verabsolutierung der eigenen Wertskala. Abweichende Vorstellungen vermeintlich rückständiger Gesellschaften werden von ihm häufig als fortschrittshemmend, als irrational empfunden. Diese abweichenden Vorstellungen verstoßen in seinen Augen gegen notwendige und daher moralisch „richtige" Entwicklungsgesetze. Sie sind mehr Hindernisse, die überwunden werden müssen, als Einwände, die man berücksichtigen müßte.
Wie anders sieht es in den mittleren und kleinen Staaten Westeuropas aus! Die für diese Staaten repräsentativen Typen haben manches mit den Liliputanern in Jonathan Swifts „Gullivers Reisen", jenem Buch aus dem frühen 18. Jahrhundert, gemeinsam. „Ihnen" — ich zitiere daraus — „kommt nur das schön vor, was die gleiche Größe wie sie hat ... Sie sehen genau, aber nicht auf große Entfernung." Im Kleinen exakt, im Großen unsicher, sind sie nuanciert, phantasievoll, listig, empfindlich und mißtrauisch. Sie neigen dazu, Schwierigkeiten, denen sie begegnen, böswilligen Manipulationen der Großen zuzuschreiben.

(Abg. Wehner: Bis zu welcher Größe geht das?)

Sie sehen nur schwer objektive, fortschrittsbedingte Entwicklungen, die hinter solchen Schwierigkeiten stecken.

(Heiterkeit bei der SPD.)

Dem Großen bringt dieses Mißverhältnis Bürden: wie Gulliver muß er nämlich Verständnis für die Sitten, Gesetze und Vorurteile der Liliputaner aufbringen, um einen Ausgleich zu erzielen. Wie jener muß sich der Große selbst beschränken, um zum Ziel zu gelangen. Darin liegen Schwierigkeiten und Risiken. Sie sind jedoch einer großen Unternehmung wie der atlantischen Partnerschaft und eines großen Landes, wie es die Vereinigten Staaten sind, würdig.
Meine Kollegen, nach diesem nur scheinbar literarischen Exkurs bin ich politisch mitten im Thema. Wir Westeuropäer sind noch keine Einheit. Trotzdem beanspruchen wir gelegentlich schon heute, als Einheit behandelt zu werden. Unsere politische Zusammenarbeit bezieht nolens volens Themen von großer Tragweite mit ein, von Tragweite auch für das Weltgleichgewicht. Den Vereinigten Staaten, einer Weltmacht, kann dies nicht gleichgültig sein. Deshalb sind Konsultationen nötig. Aber auf welchen Gebieten? Sicher dort, wo einer von beiden, Amerika oder Westeuropa, das Risiko auch für den anderen erhöhen kann. Das bezieht sich nicht nur auf das militärische Risiko. Alles, was politisch das Weltgleichgewicht berührt, sollte über den Atlantik hinweg abgestimmt sein, und zwar in beide Richtungen, meine Damen und Herren. Machen wir uns doch keine Illusionen: Konsultationen, auch wenn der Große den Kleinen konsultiert, ändern nichts



Bundesminister Scheel
am Gewichtsunterschied. Aber gerade deswegen gibt es noch eine weitere für das Selbstgefühl Westeuropas wichtige Seite der Frage, nämlich: Zwischen gebotener Abstimmung und eigenständiger Selbstverwirklichung Westeuropas muß eine klare Grenze gezogen werden.
Westeuropa wird — ich kann es mir nicht anders denken — auch in seiner endgültigen Form eng und beständig mit den Vereinigten Staaten verbunden sein. Bisher haben die Europäer einzeln, für sich, mit den Amerikanern gesprochen; später wird der Gesprächspartner ein einiges Europa sein. In der Zwischenzeit werden wir einzeln und zu Neunt mit Amerika sprechen, Auskünfte einholen, Meinungen austauschen und gegenseitig Rücksicht nehmen. In dem schwierigen europäischen Übergangsstadium darf keine Kluft entstehen zwischen gestern und morgen. Deswegen sind wir dabei, ein befriedigendes europäisch-amerikanisches Konsultationsverfahren auszuarbeiten. Doch durch ein solches Verfahren können wir nicht an jedem Tisch, an dem die Neun ihr politisches Handeln, ihre inneren Verfassungsstrukturen, ihre Zukunft besprechen, auch für die Vereinigten Staaten einen Platz freihalten, genauso wenig wie in jeder Amtsstube des Weißen Hauses oder des State Department ein steinerner Gast aus Europa sitzt.
Wie wäre es denn, wenn wir das einige Westeuropa schon hätten? Dann würde sich die europäische Regierung auch erst intern eine Meinung bilden, bevor sie auf deren Grundlage mit der amerikanischen Regierung spräche. Das heißt natürlich nicht, daß die Meinungen der Europäer dann unabänderlich wären und die Konsultation zur bloßen Information degradiert würde.
Die Bundesregierung ist sich der Grenzen ihres Einflusses bewußt, sie maßt sich keine Schiedsrichterrolle an. Die Bundesregierung kann auch nicht die bestehenden Meinungsunterschiede zwischen Frankreich und Amerika aus eigener Kraft überwinden. Was sie jedoch tun kann, ist, durch eine klare Lageanalyse, durch Wahrhaftigkeit gegenüber dem einen wie dem anderen zur Aufklärung von Mißverständnissen, zum Abbau von Emotionen beizutragen.
Wir haben kein Allheilmittel. Es ist wichtig, daß die Europäer, daß unsere Bürger das wissen. Was wir aber erreichen können, ist, zu verhindern, daß sich der Zustand verfestigt, den der Kollege Kiesinger am 27. Februar 1967 schilderte. Er sagte damals über das Verhältnis Amerika—Europa:
So kann es nicht weitergehen. Wir reden ja überhaupt nur noch über Streitfragen miteinander. Wir reden ja gar nicht mehr über gemeinsame Politik.
Das darf, so fahre ich jetzt fort, nicht unser bleibendes Los sein. Bei den Bürgern auf beiden Seiten des Atlantik muß jene Grundauffassung der gegenseitigen Verflechtung der Schicksalsgemeinschaft zum festen Teil ihres Bewußtseins werden, die Präsident Nixon in den sechziger Jahren in die Worte faßte:
Die Vereinigten Staaten können sich aus Europa
ebenso wenig zurückziehen wie aus Alaska.
Ist es vermessen zu erwarten, daß diese klare Aussage, die der jetzige Präsident damals gemacht hat, umgewandelt wird in eine dauerhafte Bindung der Vereinigten Staaten in Form einer langfristigen Garantie für die Präsenz der Streitkräfte in Europa?

(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

Ist es unrealistisch zu erhoffen, daß Washington uns einen gleichbleibenden Mindestbestand an Truppen in Europa zusagt, eine Zusage, die dann nicht wie bisher von Jahr zu Jahr wiederholt zu werden braucht?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, versuchen wir, die Dinge in Europa nüchtern zu sehen; nur dann können wir uns über die Lösungsmöglichkeiten verständigen. Ich darf meine Anregungen für die Lösungsmöglichkeiten, die ich gegeben habe, zusammenfassen: Ein politisches Sekretariat, eine hervorgehobene Präsidentschaft als Bindeglied zwischen Gemeinschaft und politischer Zusammenarbeit eine Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments, ein gleitender Übergang zu Mehrheitsentscheidungen.
Hat einiges Aussicht, verwirklicht zu werden? Ich weiß es jetzt nicht. Ein starker Wille wird ohne Zweifel nötig sein, und ungewiß bleibt trotzdem vieles: die Haltung der britischen Regierung, die Entwicklung der Innenpolitik in den Partnerländern diesseits und jenseits des Atlantiks, die Möglichkeit des Ausgleichs von Interessengegensätzen. Es empfiehlt sich daher für uns alle, eher von ungünstigen Annahmen auszugehen. Jede Verbesserung, die sie erfahren, wird uns dann willkommen sein. „Wo bleibt denn da das Vertrauen, wo bleibt die Zuversicht?" werden Sie mich fragen, meine verehrten Kollegen. Ich halte es da mit Walther Rathenau. Vor bald 60 Jahren, mitten im ersten Weltkrieg, sagte er in einem Vortrag über Probleme der Friedenswirtschaft:
Optimismus des Urteils hat uns niemals genützt; Pessimismus der Stimmung wäre das Verderblichste, das uns begegnen könnte. Ich glaube, der richtige Wahlspruch wird der sein, daß das Urteil kühl bleibt, daß man jeder Gefahr ohne Furcht ins Auge blickt, daß man sich aber die Stimmung, den Willen und die Entschlußkraft des höchsten Optimismus und der höchsten Zuversicht erhalten muß.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Strauß.