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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. März 1934 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 6051 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktion der CDU/CSU über die Wahl der deutschen Mitglieder in das Europäische Parlament (Drucksache 7/1352) — Erste Beratung —in Verbindung mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Europapolitik (Drucksache 7/1353), Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Stärkung des Europäischen Parlaments (Drucksache 7/1688) Amrehn (CDU/CSU) 6052 D Schmidt (München) (SPD) . . . . 6058 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) . 6063 D Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 6071 C Dr. Bangemann (FDP) 6076 A Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6080 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 6087 D Brandt, Bundeskanzler 6096 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 6123 A Ertl, Bundesminister (BML) . . . 6126 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 6130 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 6133 A Fellermaier (SPD) . . . . . . 6139 C Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 6141 A Dr. Schachtschabel (SPD) . . . . 6146 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6148 D Gallus (FDP) . . . . . . . . . 6150 C Dr. Aigner (CDU/CSU) 6152 B Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . 6153 D Fragestunde (Drucksachen 7/1867, 7/1889) Dringliche Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1889 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Amtsbezeichnung für den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin im Beglaubigungsschreiben; Wortlaut des Beglaubigungsschreibens für den Ständigen Vertreter der DDR Gaus, Staatssekretär (BK) . 6101 B,C, D, 6102 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 6101 B, C, 6102 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 6101 D Dringliche Frage 3 — Drucksache 7/1889 - des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) : Bezeichnung des Ständigen Vertreters der DDR bei der Bundesregierung als „Botschafter" und „bevollmächtigter Minister" Gaus, Staatssekretär (BK) . 6102 B, C, D, 6103 A Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6102 B, C Wehner (SPD) . . . . . . . . . 6102 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6102 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Frage A 79 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 6103 A, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 6103 C Fragen A 33 und 34 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; ungehinderte Vorsprache aller Deutschen; ungehinderte Einreise aller dort nicht Aufenthalt nehmenden Deutschen Gaus, Staatssekretär (BK) 6104 A, B, C, D, 6105 A, B Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) 6104 B, C Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 6104 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 6104 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 6105 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 6105 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6105 B Frage A 36 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin; Liste für ausländische Diplomaten Gaus, Staatssekretär (BK) . . . 6105 C, D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 6105 C, D Conradi (SPD) 6105 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 6106 A Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Erstattung der Transportkosten für Flüchtlinge nichtdeutscher Staatsangehörigkeit aus Chile; Belastung deutscher Staatsangehöriger mit den Kosten der Rückführung aus Ägypten bei Ausbruch des Nahostkrieges; aus Ägypten evakuierte deutsche Staatsangehörige; f eh-lende Unterbringung auf der Zwischenstation Kreta Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6106 B, D, 6107 A, C, D, 6108 B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 6106 D, 6107 A, 6108 A, B Brück (SPD) 6107 B Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 6107 C Frage A 47 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Coppik (SPD) : Pressemeldungen über den Aufbau einer Spezialeinheit zur Abwehr von Angriffen auf amerikanische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6108 D, 6109 A Coppik (SPD) . . . . . 6108 D, 6109 A Fragen A 48 und 49 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Begründung für die Verhaftung des Wirtschaftsjournalisten Werner Gengenbach durch die tschechoslowakischen Behörden und Gewährleistung der journalistischen Arbeit deutscher Berichterstatter in der Tschechoslowakei Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6109 A, B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) 6109 B, D Frage A 50 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung anläßlich der Verhaftung des Journalisten Werner Gengenbach Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110A, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 6110 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 6110 D Frage A 51 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Behandlung der deutschen Volksangehörigen in der Sowjetunion nach Demonstrationen wegen Aussiedlungsbegehrens Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 6110 D, 6111 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 6111 A, B Frage A 53 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Seefeld (SPD) : Einsatz von Rettungshubschraubern in der Bundesrepublik Deutschland Genscher, Bundesminister (BMI) . 6111 C, 6112 A, B Seefeld (SPD) 6112 A Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Wissenschaftliche Vorarbeiten für die neuen Richtlinien zur Reinhaltung der Luft und Konsequenzen dieser Richt- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 III linien für die Errichtung neuer Kohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6112 B, C, D, 6113 A, B, C, D Stahl (Kempen) (SPD) 6112 C, D, 6113 A, B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 6113 B Reuschenbach (SPD) . . . . . 6113 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 6113 D Frage A 56 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Aufteilung der im Verfassungsschutzbericht 1972 genannten Angehörigen links- und rechtsradikaler Organisationen auf die Bundeswehr, den Bundesgrenzschutz und die Polizei der Länder Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6113 D, 6114 B, C Dr. Wernitz (SPD) 6114 B, C Frage A 57 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Verfügung des Bundesamts für zivilen Bevölkerungsschutz betr. Einladung von Parlamentariern zu Veranstaltungen und Berichterstattung über Abgeordnetenbesuche Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6114 D, 6115 A,B Dr. Wernitz (SPD) 6115 A, B Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Pensky (SPD) : Erfahrungen mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz und Konkretisierung des Rechtsbegriffs „Bedürfnis" Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6115B,C,D, 6116B Pensky (SPD) . . . . . . . . . 6115 C, 6116 A Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Internationale Vereinbarungen über thermische Belastung des Rheins Genscher, Bundesminister (BMI) . 6116 B, D, 6117 A, B, C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6116 D, 6117 B, C Frage A 20 — Drucksache 7/1867 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Auswirkungen der erkennbaren Tendenzen der Entwicklung von Geburten-und Sterbeziffern Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6117 D Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) : Auswirkungen des Entwurfs einer Rechtsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz auf den Bau neuer Steinkohlekraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . . 6118 C, 6119 A, B Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . 6119 A, B Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wolfram (SPD) : Quantitative Erfolgskontrolle der sektoralen Strukturpolitik Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6119 D, 6120 A, B Wolfram (SPD) . . . 6119 D, 6120 A, B Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Mengen und Preise der aus der „DDR" eingeführten Polstermöbel; Auswirkungen auf die heimische Polstermöbelbranche Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6120 C, 6121 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 6120 D, 6121 A Frage A 95 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU): Kreditmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft und das Fremdenverkehrsgewerbe Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6121 C, 6122 A Josten (CDU/CSU) . . . 6121 D, 6122 A Frage A 96 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Äußerung eines Referenten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Verdrängungswettbewerb zu Lasten des Einzelhandels Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 6122 B, C, D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 6122 C, D Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/1509), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1893), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1860, 7/1871) — Zweite und dritte Beratung Bremer (CDU/CSU) . . . 6154 D, 6162 B Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) . 6155 C Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . . 6156 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . . 6157 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 6158 B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 6159 A Schinzel (SPD) 6159 D, 6161 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 6160 B Halfmeier (SPD) . . . . . . . 6160 C Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 6163 D Nächste Sitzung 6165 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6167* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) : Streikbedingte Ausfallzeiten bei der Deutschen Bundespost 6167' C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : DDR-Meldungen über eine angebliche Ausbildung der Berliner Polizei durch die Bundeswehr 6167* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Inhaftierung des deutschen Journalisten Gengenbach durch tschechoslowakische Behörden 6168' A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Europa-Kolleg in Brügge 6168* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Regelung der Mitbestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz . . . . . . 6168* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Gründe für die Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als „araberfreundlich" und Auswirkungen dieser Einstufung auf das deutsch-israelische Verhältnis . . . . . . . . . . . 6169* A Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums . . . 6169' C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 80 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität durch das Bundesamt für Finanzen 6169' C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Mehrwertsteuer beim Verkauf von gebrauchten Autos durch Gebrauchtwagenhändler . . . . . . . . . . 6170' A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1867 — des Abg Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung der Tätigkeit ausländischer Banken in den USA 6170* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Memmel (CDU/ CSU) : Auswirkungen der Beibehaltung einer Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar 6170' C Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 V Frist zur Einlegung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts 6170* D Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Aufklärungsmaßnahmen zur Verhütung von Kinderunfällen 6171* A Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 100 und 101 — Druck- sache 7/1867 — des Abg. Conradi (SPD) : Erhebung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung beim Eigentümer des Grundstücks im Falle der Verpachtung an einen landwirtschaftlichen Betrieb; Beitragspflicht der Nebenerwerbslandwirte 6171* B Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Maucher (CDU/ CSU) : Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes 6171' D Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/ CSU) : Erstattung von Lehrgangsgebühren durch die Bundesanstalt für Arbeit nach der vom Verwaltungsrat geänderten Anordnung „Fortbildung und Umschulung" 6172* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Wüster (SPD) : Parken von Wohnwagenanhängern ohne Zugwagen . . . . . . . . . 6172* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Erfahrungen über Ortsausgangsschilder ohne Hinweise auf die Fahrtrichtungen 6172* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU): Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken . . 6173* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 110 und 111 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Disziplinarverfahren gegen Fluglotsen 6173* B Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 123 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Maßnahmen zur Behebung des Mangels an Lehrstellen in den Ausbildungsbetrieben 6174' A Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Möglichkeiten zur Überprüfung des Wissensstandes der Stipendiaten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz 6174* B Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Wolfram (SPD) : Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen über rückläufige Zahl der Lehr- und Ausbildungsplätze in Wirtschaft, Handel und Handwerk . . . . 6l74* D Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 129 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Zunehmende öffentliche Kritik an der Mengenlehre . . . . . . . . . . 6175* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6051 91. Sitzung Bonn, den 28. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6167* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adam* 29. 3. Dr. Ahrens** 5.4. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger* 29. 3. Baum 18.5. Dr. Böger 29.3. Dr. Burgbacher* 29. 3. Burger 29. 3. Dr. Corterier 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29.3. van Delden 28. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier* 29. 3. Dr. Fischer 29.3. Flämig* 29.3. Frehsee 29.3. Dr. Freiwald 30. 3. Dr. Früh' 29. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Emsland)* 29. 3. Gerlach (Obernau) 29.3. Groß 29.3. Dr. Heck 29.3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig)* 29. 3. Junghans 30. 3. Kater 29. 3. Dr. Kempfler** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch* 28. 3. Krall' 29. 3. Lagershausen* 28. 3. Lange' 29. 3. Lautenschlager ** 29. 3. Dr. Lohmar 18.5. Lücker* 28. 3. Matthöfer 14.4. Müller (Mülheim)** 29. 3. Müller (Remscheid) 29. 3. Frau Dr. Orth* 29.3. Ravens 2.4. Richter** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Schmöle 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29.3. Dr. Schwörer* 28. 3. Springorum* 28. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Todenhöfer 13.4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 22 und 23) : Wann ist die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten abgeschlossen worden, und welches ist konkret (welche Summe wird wann gezahlt, und beschränkt sie sich auf die Vergütung für nach dem Streik notwendig gewordene Überstunden) ihr Inhalt? Ist die mir auf die Frage Nr. 21 Drucksache 7/1700 am 20. Februar 1974 erteilte Antwort noch richtig, daß bei der Deutschen Bundespost streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden, wieviel Arbeitsstunden sind bei Beamten, Angestellten und Arbeitern durch den Streik ausgefallen, und hat die Deutsche Bundespost einen Überblick darüber, welche Dienstleistungen infolge des Streiks für die Postkunden nicht oder nur zu spät erbracht werden konnten? Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Gesamterstattung der streikbedingten Ausfallzeiten bzw. die zur Beseitigung der Arbeitsrückstände aufgekommenen Überstunden sind am 15. bzw. 26. Februar 1974 abgeschlossen worden. Ein unbestrittener Grundsatz dieser Regelung ist, daß der streikbedingte Arbeitsausfall nicht von der DBP getragen wird. Sobald die Meldungen von den Mittelbehörden vollständig vorliegen, werde ich die Erstattung der entsprechenden Beträge durch die Gewerkschaften betreiben. Die auf die Frage Nr. 21 - Drucksache 7/1700 - am 20. Februar 1974 erteilte Antwort ist nach wie vor richtig, daß bei der DBP streikbedingte Ausfallzeiten für jeden einzelnen Arbeitnehmer ab Streikbeginn aufgezeichnet wurden. Zur Frage, wieviel Arbeitsstunden im einzelnen ausgefallen sind, haben die Mittelbehörden zur Zeit noch nicht alle die entsprechenden Zusammenstellungen vorgelegt. Von Schwerpunktstreiks in einigen Städten abgesehen, sind gravierende Behinderungen des Betriebsablaufs mit erheblichen Verzögerungen nicht eingetreten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 40): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Behauptung in der Zeitschrift des Ostberliner Außenministeriums „Horizont", die Berliner Polizei werde in der Bekämpfung der Schwerstkriminalität von der Bundeswehr geschult, eine aus der Luft gegriffene böswillige Erfindung ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie aus diesem erneuten Versuch Ost-Berlins, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin entgegen dem Viermächte-Abkommen anzugreifen, indem auf Grund falscher und unvollständiger Zitate aus dem Abkommen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin ständig vorgeworfen wird, gegen das Abkommen zu verstoßen? 6168* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 In der Ostberliner Zeitschrift „Horizont" aufgestellte Behauptungen, wonach die Spezialeinheit der Berliner Polizei im Zusammenwirken mit der Bundeswehr eingerichtet und ausgebildet wurde, entbehren jeder Grundlage. Versuche der DDR, die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin unter wie auch immer gearteten Vorwänden anzugreifen, werden zurückgewiesen. Die Bundesregierung ist sich mit den Signataren des Viermächte-Abkommens darüber einig, daß das Viermächte-Abkommen strikt eingehalten und vollständig angewandt wird. Das schließt ein, daß den Bindungselementen des Viermächte-Abkommens bei dessen Anwendung gegenüber anderen Elementen des Berlin-Abkommens gleichermaßen Rechnung getragen wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 41): Was hat die Bundesregierung unternommen, damit der von den tschechoslowakischen Behörden festgenommene deutsche Journalist Gengenbach freigelassen wird, und welche Auswirkungen wird das Verhalten der tschechoslowakischen Behörden, die den Betroffenen durch Erteilung des Einreisevisums erst ins Land reisen ließen und ihn dann festnahmen auf das deutschtschechoslowakische Verhältnis haben? Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag ist auf Weisung des Auswärtigen Amts am 7 und 18. März 1974 im tschechoslowakischen Außenministerium vorstellig geworden. Sie hat um Klärung der Angelegenheit, Freilassung von Herrn Gengenbach sowie um die Erlaubnis gebeten, daß ein Botschaftsangehöriger Herrn Gengenbach unverzüglich besuchen kann. Nachdem der Botschaft Prag am 15. März die beantragte Besuchsgenehmigung nur in allgemeiner Form, d. h. ohne Terminnennung, erteilt und ihr am 21. März als Besuchstermin der 10. April — also ein sehr spätes Datum — genannt worden war, wurde der tschechoslowakische Geschäftsträger am 22. März 1974 ins Auswärtige Amt gebeten. Er wurde dabei mündlich nachdrücklich auf die der Wiener Konvention über konsularische Beziehungen nicht entsprechende Verzögerung der Besuchserlaubnis durch die tschechoslowakischen Behörden hingewiesen und um einen spätestens in der Woche vom 25. bis 29. März liegenden Besuchstermin gebeten. Die tschechoslowakischen Behörden haben daraufhin den Besuchstermin auf den 29. März vorverlegt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Festnahme von Herrn Gengenbach, gegen den nach ihrer Auffassung nach den von tschechoslowakischer Seite dargelegten Einzelheiten zum Sachverhalt keine begründeten Spionagevorwürfe erhoben werden können, den deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen nicht förderlich ist. Die Bundesregierung wird sich weiter um die umgehende Freilassung von Herrn Gengenbach bemühen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 42) : Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß dem Europa-Kolleg in Brügge ein dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbarer internationaler Status zugebilligt wird, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, und teilt sie die Auffassung, daß eine Anhebung des Zuschusses für das Europa-Kolleg unabhängig davon erforderlich ist? Das 1952 unter der Schirmherrschaft des Europarats ins Leben gerufene Europa-Kolleg Brügge ist ein privatrechtlicher Verein belgischen Rechts. Sein Zweck ist die Fortbildung von Graduierten in Materien, die für die europäische Integration relevant sind. Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat im Mai 1973 in einem Schreiben an Don Salvador de Madariaga in dessen Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrats des Europa-Kollegs hervorgehoben, daß das Europa-Kolleg eine wichtige Funktion bei der Fortbildung junger Führungskräfte für Aufgaben im Rahmen der europäischen Integration zu erfüllen habe. Angesichts der positiven Entwicklung des Lehrbetriebes am Europa-Kolleg beabsichtigt die Bundesregierung, die bereits jetzt nach Belgien den höchsten Beitrag leistet, ihren Zuschuß zum Budget des Europa-Kollegs im Jahre 1975 vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung beträchtlich zu erhöhen. Die Bundesregierung hat bereits 1973 und 1974 die Zahl ihrer Stipendien zum Studium am Europa-Kolleg wesentlich erhöht. Dies hat dazu geführt, daß auch der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft die Zahl der von ihm gewährten Stipendien aufgestockt hat. Überlegungen, dem Europa-Kolleg einen dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz vergleichbaren Status einzuräumen, der u. a. zur Verleihung akademischer Grade berechtigt, könnten nur gemeinsam mit den übrigen am Europa-Kolleg Brügge interessierten und beteiligten Regierungen unter Einschaltung der Bundesländer erfolgen. Da das Europa-Kolleg die ihm gestellten Aufgaben zufriedenstellend erfüllt, besteht für die Bundesregierung keine Veranlassung, von sich aus eine Statusänderung anzuregen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walk- hoff (SPD) (Drucksache 7'1867 Fragen A 45 und 46): Hält die Bundesregierung die Regelung der Mithestimmung im Akademischen Rat des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz, wie sie in Artikel 9 des Übereinkommens vorgesehen ist, für ausreichend? Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, durch ihren Vertreter im Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts zu gegebener Zeit darauf hinzuwirken, daß die Gruppen der Abteilungsleiter, der Professoren der sonstigen Mitglieder des Lehrkörpers und der Forscher dem Akademischen Rat zu gleichen Teilen angehören und daß jedes Mitglied des Akademischen Rats bei allen Entscheidungen eine Stirnure hat und Beschlüsse mit Mehrheit gefaßt werden, wie es das Europäische Parlament am 15. März 1974 in einem Entschließungsantrag gefordert hat? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6169* Die Bundesregierung sieht in der Bestimmung des Art. 9 des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts, die einen Kompromiß der beteiligten Staaten der Europäischen Gemeinschaft darstellen, eine hinreichende Grundlage für die weiteren vom Obersten Rat des Hochschulinstituts noch zu erlassenden Bestimmungen. Die Bundesregierung wird nach Abschluß des Ratifikationsverfahrens prüfen, welche konkreten Maßnahmen sie im Obersten Rat für „das Funktionieren des Instituts" vorschlagen wird. In der Frage der Mitwirkung der verschiedenen Gruppen wird sie sich, soweit die Frage nicht bereits entschieden ist (Artikel 9 Absatz 5 Buchstabe d), darum bemühen, zusammen mit den anderen Staaten Regelungen zu finden, die der besonderen Qualifikation ihrer Mitglieder und der Arbeitsfähigkeit des Hochschulinstituts Rechnung tragen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 52) : Welche Handlungen der Bundesregierung haben im einzelnen die arabischen Staaten bewogen, der Bundesrepublik Deutschland das Prädikat „araberfreundlich" zu verleihen, und welche Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis sind aufgrund dessen bereits eingetreten und noch zu befürchten? In dem Presse-Kommuniqué der Ministerkonferenz der arabischen Erdölländer in Wien vom 16. März 1974 wird der Beschluß bekanntgegeben. Italien und der Bundesrepublik Deutschland eine Behandlung zukommen zu lassen, die befreundeten Ländern bei der Deckung ihres Ölbedarfs vorbehalten sei. Gleichzeitig wurde das gegen die USA verhängte Öl-Embargo aufgehoben. Eine Überprüfung dieser Entscheidung soll anläßlich der Tagung der arabischen Ölminister am 1. Juni 1974 in Kairo erfolgen. Das Kommuniqué führt weiter aus, die Minister hätten sich zuvor mit dem Ergebnis der Reisen des saudiarabischen und algerischen Ölministers in europäische Länder beschäftigt. Dabei hätten sie festgestellt, daß sich die internationale öffentliche Meinung der legitimen Anliegen der arabischen Nation bewußt sei. Insbesondere werden die Erklärung der neun europäischen Staaten vom 6. November 1973 sowie die Haltung Belgiens, Italiens, der Bundesrepublik Deutschland und Japans erwähnt. Der Beschluß der arabischen Ölminister, die Bundesrepublik Deutschland als befreundetes Land zu betrachten, hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine Auswirkungen auf das deutsch-israelische Verhältnis gehabt. Die Bundesregierung sieht dafür auch keinen Anlaß. Es ist gerade das Ziel ihrer ausgewogenen Nahostpolitik, zu allen Staaten der Region freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten. Das gilt für die arabischen Staaten und für Israel gleichermaßen. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 67) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von einer Gleichberechtigung der ausländischen Arbeitnehmer solange nicht gesprochen werden kann, wie vor allem in Zeiten zurückgehenden wirtschaftlichen Wachstums die formal gleichen Rechte im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich unter der Bedingung des ungewissen weiteren Aufenthalts stehen? Ein Rückgang des wirtschaftlichen Wachstums läßt die Aufenthaltserlaubnis der ausländischen Arbeitnehmer unberührt, und zwar selbst dann, wenn er zur Arbeitslosigkeit des Ausländers führt. Auch der arbeitslose Ausländer kann daher in der Bundesrepublik Deutschland bleiben und erhält dort ebenso wie deutsche Arbeitslose Arbeitslosengeld. Daneben stehen ihm auch die anderen Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu, wie Arbeitslosenhilfe und Kranken- und Unfallversicherung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 71867 Frage A 80) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, urn das Bundesamt für Finanzen, das durch seine Arbeit zur Aufdeckung von Steuerllucht und -mißbrauch beiträgt, in die Lage zu versetzen, einen stärkeren Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu leisten? Die Bundesregierung sieht in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zu der auch Steuerflucht und Steuermißbrauch zählen, einen der Schwerpunkte ihrer Politik. Das Bundesamt für Finanzen leistet hierbei einen wichtigen Beitrag, indem es einerseits an Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden mitwirkt und andererseits Unterlagen über steuerlich relevante Auslandsbeziehungen sammelt, auswertet und die Auswertungsergebnisse den Landesfinanzbehörden zur Verfügung stellt. Diese Tätigkeiten sollen intensiviert werden. Hierzu ist vorgesehen, den Betriebsprüfungsdienst des Bundesamtes für Finanzen zu verstärken, insbesondere um Bedienstete, die sich speziell mit steuerlichen Auslandsbeziehungen befassen. Außerdem soll die Arbeit durch weitere Schulung des Personals verbessert werden. Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Finanzen mit den Landesfinanzbehörden soll so verstärkt werden, daß alle für die Finanzverwaltung in Betracht kommenden Erkenntnisquellen über steuerliche Auslandsbeziehungen auch tatsächlich genutzt werden. Die zur Zeit in verschiedenen Karteien geführten Unterlagen über Auslandsbeziehungen sollen mit Hilfe der Automation in einem Gesamtinformationssystem zusammengefaßt werden; in der Endstufe soll es den Steuerbehörden der Länder möglich sein, jede gewünschte Auskunft über steuerlich bedeutsame Auslandsbeziehungen eines Steuerpflichtigen 6170' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 im Wege der Datenfernübertragung beim Bundesamt für Finanzen abrufen zu können. Dies wird die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über steuerliche Auslandsbeziehungen erheblich erleichtern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) Drucksache 7/1867 Frage A 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich den Vorschlag des Verbands der Automobilindustrie zu eigen zu machen, den Gebrauchtwagenhändlern zu gestatten, beim Verkauf eines gebrauchten Autos von der Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis einen im Ankaufpreis enthaltenen Vorsteuerbetrag von 11"/o abzuziehen, und welche Erwägungen sind für die Haltung der Bundesregierung maßgebend? Bei der Einführung der Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik im Jahre 1968 hat der Gesetzgeber eine begünstigende Sonderregelung für den Gebrauchtwagenhandel ausdrücklich abgelehnt. Die seither wiederholt erhobenen Forderungen nach einer Ausnahmeregelung sind aus grundsätzlichen und praktischen Erwägungen, aber auch aus haushaltsmäßigen Gründen stets zurückgewiesen worden. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Ministerrat im Juni 1973 den Vorschlag einer 6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vorgelegt. Dieser Richtlinienvorschlag enthält auch eine Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, die weitgehend dem von Ihnen erwähnten Vorschlag der Automobilindustrie entspricht. Der Kommissionsvorschlag wird von der Bundesregierung nicht befürwortet. Er läßt nicht nur steuerliche Mißbräuche beim Ankauf von Privat, sondern auch eine erhebliche Komplizierung der Steueranwendung erwarten. Die Bundesregierung beabsichtigt unter den gegebenen Umständen, zunächst die weitere Behandlung des Kommissionsvorschlags in den europäischen Gremien abzuwarten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 82) : Wie nimmt die Bundesregierung zu dem vom Federal Reserve Board vorgelegten Entwurf eines Gesetzes Stellung, der die Tätigkeit ausländischer Banken in den USA auf einen Bundesstaat beschränkt, ist sie insbesondere der Auffassung, daß der freie internationale Austausch und Wettbewerb dadurch beeinträchtigt werden, und erwägt sie, im Wege der Retorsion die Tätigkeit amerikanischer Banken in der Bundesrepublik Deutschland auf ein Bundesland zu beschränken bzw. in der Europäischen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, daß amerikanische Banken nur in jeweils einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen werden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist es das Ziel des Gesetzentwurfs des Federal Reserve Board, zur Zeit bestehende Wettbewerbsvorteile ausländischer Banken gegenüber den US-Banken abzubauen. Neben diesem Entwurf liegen dem Repräsentantenhaus noch zwei andere Gesetzentwürfe vor, die ähnliche Ziele verfolgen. Die amerikanische Regierung hat meines Wissens zu den Entwürfen noch keine Meinung geäußert. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, daß ich in diesem frühen Stadium des amerikanischen Gesetzgebungsverfahrens noch nicht zu den Entwürfen Stellung nehmen möchte. Ich kann Ihnen aber versichern, daß wir die weitere Behandlung der Entwürfe in den USA aufmerksam beobachten werden. Zu gegebener Zeit werden wir überlegen, ob es angebracht wäre, daß die Bundesregierung — allein oder zusammen mit ihren europäischen Partnern — bei der amerikanischen Regierung Gegenvorstellungen erhebt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Memmel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1856 Frage A 83) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Geldwert, wenn der Rat Prof. Köhlers befolgt worden wäre, die Währungsparität von 3,66 DM pro Dollar beizubehalten und den DM-Kurs nicht freizugeben? Welchen Verlauf die Geldwertentwicklung genommen hätte, wenn die Währungsparität von 3,66 DM zum Dollar seinerszeit beibehalten worden wäre, läßt sich im Nachhinein nicht exakt sagen. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 98): Sieht sich die Bundesregierung durch die Gründe zu dem Ur. teil des Bundesverfassungsgerichts, durch das die Frist von drei Tagen für verfassungsmäßig erklärt wird, innerhalb derer gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Einspruch eingelegt werden kann, veranlaßt, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes vorzulegen, durch das die Einspruchsfrist der für die Versäumnisurteile von Amtsgerichten geltenden Frist von einer Woche angepaßt wird, und welche Erwägungen sind für die von der Bundesregierung eingenommene Haltung maßgebend? Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Januar 1974 entschieden, daß die kurze Notfrist von drei Tagen für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts angesichts des Grundsatzes der besonderen Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens verfassungsgemäß ist. Zugleich hat das Gericht aber in den Gründen zum Ausdruck gebracht, daß eine Frist von einer Woche der Forderung des Artikels 103 Abs. i des Grundgesetzes auf rechtliches Gehör in besserer Weise gerecht werde. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Meinung, daß die dreitätige Frist heute nicht Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6171* immer mehr praktikabel und angemessen ist. Sie wird daher in dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren dem Gesetzgeber eine Verlängerung der Frist auf eine Woche vorschlagen. Der Gesetzentwurf, für den innerhalb der Bundesregierung der Bundesjustizminister zuständig ist, wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 99) : Sind Zeitungsmeldungen zutreffend, wonach in der Bundesrepublik Deutschland jährlich etwa eine halbe Million Kinder verunglücken, 80 %o aller Unfälle sich zu Hause, beim Spielen, in der Freizeit oder in den Ferien, nur 20 % sich auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule und 20 °/o in Gegenwart aufsichtspflichtiger Eltern ereignen, und welche verstärkten Aufklärungsmaßnahmen kann und will die Bundesregierung kurzfristig einleiten? Amtliche statistische Angaben über Kinderunfälle liegen der Bundesregierung bisher nur aus dem Bereich der Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie der Kinder in Kindergärten vor. Hier wurden im Jahre 1972 über 525 000 Unfälle, davon 14 Prozent Wegeunfälle, registriert. Zu Kinderunfällen in anderen Bereichen sind bisher nur Schätzungen von Versicherungsunternehmen und privaten Organisationen bekanntgeworden. Um einen genaueren Überblick über das Unfallgeschehen im häuslichen und im Freizeitbereich zu erhalten, prüft die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung auf Anweisung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung z. Z. die Möglichkeiten einer repräsentativen Erhebung. Die Bundesregierung mißt einer umfassenden Unfallaufklärung eine große Bedeutung bei. Sie hat insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Unfallversicherung der Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten und bei der Vorlage der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsberichte ständig auf die Bedeutung einer wirksamen Unfallaufklärung hingewiesen. Wichtige Aufklärungsarbeit wird bei den Gewerbeaufsichtsämtern der Länder und den Unfallversicherungsträgern, aber auch von privaten Organisationen geleistet. Sie werden von der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung finanziell und fachlich unterstützt. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 100 und 101): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Regelung (I des § 815 RVO, nach der die Berufsgenossenschaften den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beim Eigentümer des Grundstücks erheben, insofern systemwidrig ist, als dies in der Praxis gelegentlich dazu führt, daß ein Eigentümer, der selbst nicht Landwirt ist, aber an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, einen Beitrag zu einer Versicherung zahlen muß, die er selbst nicht in Anspruch nimmt, und ist die Bundesregierung bereit, hier Abhilfe zu schaffen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Eigentümer von Nebenerwerbsbetrieben, die ebenso wie die landwirtschaftlichen Unternehmer zur gesetzlichen Unfallversicherung der Landwirte beitragspflichtig sind, damit zu einer Versicherung herangezogen werden, die sie — da sie in aller Regel durch ihren Hauptberuf entsprechend versichert sind — faktisch nicht in Anspruch nehmen, und ist die Bundesregierung bereit, diesem unbefriedigenden Zustand durch die Herausnahme der Nebenerwerbslandwirte aus der Beitragspflicht ein Ende zu setzen? Die Vorschrift des § 815 Reichsversicherungsordnung steht im Zusammenhang mit einigen anderen Vorschriften, die den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Beitragsmaßstäbe und des Erhebungsverfahrens einräumen. Auf diese Weise können sie die besonderen Strukturen der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigen und den Beitragseinzug verbilligen. Im übrigen muß der Verpächter den Beitrag zwar entrichten, er braucht ihn aber nicht zu tragen. Das Gesetz verpflichtet den Pächter ausdrücklich, dem Grundstückseigentümer den Unfallversicherungsbeitrag zu erstatten. Einzelheiten können im Pachtvertrag vereinbart werden. Vergleichbare Vorschriften wie im § 815 Reichsversicherungsordnung gibt es übrigens auch in der allgemeinen Unfallversicherung. Ungeachtet dessen prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob diese Regelung heute noch notwendig ist. Sie hat darüber Gespräche mit den Beteiligten aufgenommen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Es würde soziale Probleme aufwerfen, wenn die Nebenerwerbslandwirte aus dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung herausgenommen würden. Die Versicherung aus der hauptberuflichen Tätigkeit deckt nämlich die Nebentätigkeit in der Landwirtschaft nicht mit ab. Bei Herausnahme dieses Personenkreises aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung bliebe also ein ungeschützter Tätigkeitsbereich übrig, dessen Unfallgefährdung nicht gering einzuschätzen ist. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Auffassung, daß das Gesetz in dieser Frage zu ändern ist. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU (Drucksache 7/1867 Fragen A 102 und 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Anträge auf Grund der Neufassung des § 48 des Bundesversorgungsgesetzes bei den Versorgungsämtern eingegangen sind und wieviel von den eingegangenen Anträgen positiv bzw. negativ entschieden worden sind? Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung zu § 48 des Bundesversorgungsgesetzes dahin gehend zu ändern, daß in mehreren Fällen als bisher eine positive Entscheidung ermöglicht wird? 6172* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 Die von Ihnen angesprochene neue Regelung betrifft die Versorgung der Hinterbliebenen von Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 oder 60 v. H., die nicht an den Folgen einer Schädigung gestorben sind. Aktuelle statistische Angaben über die Durchführung dieser mit dem Vierten Anpassungsgesetz — KOV — eingeführten, also erst seit dem 1. Januar 1973 geltenden Neuregelung liegen nicht vor. Die vorliegenden Statistiken stammen aus dem vergangenen Jahr, sind jedoch für eine realistische Beurteilung nicht mehr verwertbar. Aussagefähige Zahlen stehen etwa im Herbst dieses Jahres zur Verfügung. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich bemerken, daß die Leistungsvoraussetzungen für die von Ihnen angesprochenen Versorgungsfälle im Gesetz abschließend geregelt sind. Lediglich für die praktische Durchführung können Empfehlungen ausgesprochen oder in allgemeinen Verwaltungsvorschriften Richtlinien gegeben werden. Auch hierdurch sind keine Regelungen möglich, die über das Gesetz hinausgehen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß — wie sich auch aus der Begründung des Vierten Anpassungsgesetzes — KOV — ergibt — an eine Regelung für besonders gelagerte Einzelfälle gedacht war. Dies ergibt sich auch aus dem geschätzten Mehraufwand, der mit nur „bis zu 3 Millionen DM" jährlich beziffert wurde. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 105) : Hält die Bundesregierung die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit am 19. Dezember 1973 beschlossene Änderung der Anordnung „Fortbildung und Umschulung" für richtig, wonach mit Wirkung vom 1. April 1974 die Lehrgangsgebühren bis zu einer Höhe von 2 DM je Unterrichtsstunde und je Studierenden von der Bundesanstalt erstattet werden, jedoch für die Teilnehmer, denen bereits vor dem 1. April 1974 Leistungen nach altem Recht bewilligt worden sind, nur 1,25 DM erstattet werden? Fortbildungs- und Umschulungsverträge, die nach dem 1. April 1974 mit den Trägern von Bildungsmaßnahmen abgeschlossen werden, gehen — entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung — von höheren Lehrgangsgebühren aus als früher abgeschlossene Verträge. Die Gebühren werden nach den Erfahrungen der Praxis in der Regel für die ganze Laufzeit des Vertrages fest vereinbart. Es wäre deshalb problematisch, denjenigen, die früher zu günstigeren Bedingungen mit der Bildungsmaßnahme begonnen haben, dieselben Erstattungssätze zuzugestehen wie den Teilnehmern, die nach dem 1. April 1974 beginnen. 'Aber auch bei vor dem 1. April beginnenden Bildungsmaßnahmen kommen die neuen Erstattungssätze in Betracht, wenn die Maßnahme in mehrere selbständige Einzelelemente zerlegt ist, wie z. B. bei der Vorbereitung auf die Meisterprüfung, die sich in vier möglicherweise zeitlich auseinanderliegende Teilabschnitte gliedert. In diesen Fällen wird der nach dem 1. April beginnende Abschnitt als Neueintritt in eine Maßnahme behandelt und auf Grund der neuen Erstattungssätze gefördert. Die von Ihnen angesprochene Übergangsregelung stimmt auch mit der Entscheidung des Gesetzgebers im Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 14. November 1973 überein. Dort ist vorgesehen, daß die erhöhten Freibeträge den laufenden Fällen erst bei einer späteren Weiterbewilligung für die Zukunft zu Grunde gelegt werden. Im übrigen hätte die Umrechnung der rd. 170 000 laufenden Fälle auf die neuen Erstattungssätze zu einer kaum vertretbaren Belastung der Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit geführt, die bei der augenblicklichen Arbeitsmarktlage ohnehin stark in Anspruch genommen sind. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen VII C 58/72 Caravaner, die auf der Durchreise eine fremde Stadt besichtigen wollen, nicht mehr den Wohnwagenanhänger für einige Stunden abkoppeln und parken können und dadurch das Gespann den Innenstadtverkehr einer fremden Stadt unnötig belastet, und ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrs-Ordnung dahin gehend zu ändern, daß auch das vorübergehende Parken eines zugelassenen Wohnwagenanhängers' ohne Zugwagen ermöglicht wird? Der Bundesregierung ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1973 bekannt, wonach ein Wohnwagenanhänger nur dann als parkendes Fahrzeug am ruhenden Verkehr teilnimmt, wenn er mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen sind, soll in Kürze mit den Vertretern der zuständigen obersten Landesbehörden erörtert werden. Vom Ergebnis dieser Erörterung werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 107): Liegen der Bundesregierung Erfahrungen über Vor- und Nachteile mit den neu eingeführten Ortsausgangsschildern vor, die nunmehr keine Hinweise auf die Fahrtrichtungen beinhalten? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erfahrungsberichte vor. Ich darf jedoch bemerken, daß überall dort, wo es — wegen fehlender sonstiger Wegweisung — notwendig ist, die Kraftfahrer auf den nächsten Ort hinzuweisen, dies durch eine kleine Zusatztafel unter dem Wegweiser geschehen kann. Das ist auch den Straßenverkehrsbehörden der Länder bekannt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6173* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 108) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf den von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bedienten Busstrecken vorwiegend dort keine Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien gewährt werden, wo es sich um Strecken handelt, die von der Deutschen Bundesbahn im Schienenverkehr nicht oder nicht mehr bedient werden und die vorwiegend in Naherholungsgebiete führen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, diesen für die erholungssuchenden kinderreichen Familien höchst unbefriedigenden Zustand dadurch zu beseitigen, daß sie darauf hinwirkt, daß die auf Eisenbahnstrecken geltenden Fahrpreisermäßigungen auch auf allen Busstrecken gewährt werden? Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien wurde von der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1956 aus dem familienpolitischen Gesichtspunkt eingeführt, diesem Personenkreis gemeinsame Reisen auf der Schiene über größere Entfernungen, insbesondere zu Urlaubs-, Erholungs- und Besuchszwekken, zu erleichtern. Diese Zielsetzung erklärt es, daß von der Vergünstigung der Bahnbusverkehr nur insofern erfaßt wird, als er eine frühere Schienenverbindung ersetzt. Soweit dagegen kein Schienenersatzverkehr vorliegt, sondern typischer StraßenPersonennahverkehr betrieben wird, entspricht das Verkehrsangebot des Bahnbusverkehrs den vergleichbaren Bedingungen der übrigen Nahverkehrsträger. Daher ist es erforderlich und entspricht der übereinstimmenden Auffassung aller Verkehrsträger, daß die hier in Rede stehende Vergünstigung über den jetzigen Anwendungsbereich hinaus nicht einseitig im Bahnbusverkehr eingeführt werden kann. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 28. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 110 und 111): Warum wurde bzw. wird nicht gegen alle Fluglotsen disziplinarrechtlich vorgegangen, die Teilzusammenbruch und Beeinträchtigung des Flugverkehrs in Deutschland verursacht haben, und von welchen Maßstäben hat sich die Bundesregierung bei dieser unbefriedigenden Reaktion auf eine schwerwiegende Herausforderung von Bundesregierung und gesetzgebenden Körperschaften leiten lassen, die geeignet war, das verfassungsrechtlich geschützte Institut des Berufsbeamtentums in seinen Grundfesten zu erschüttern? Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. März 1974 zu, gegen lediglich 95 Fluglotsen seien wegen Beteiligung an den rechtswidrigen Arbeitsverweigerungen Disziplinarverfahren eingeleitet worden, wovon über die Hälfte (49) eingestellt worden seien, während nur gegen sieben Fluglotsen Geldbußen verhängt worden seien und 39 Verfahren noch andauerten, und wie erklärt — bejahendenfalls — die Bundesregierung, daß ein Zwölftel aller Fluglotsen den Flugverkehr in Deutschland erheblich beeinträchtigen und zu einem wesentlichen Teil lahmlegen konnten? Zu Frage A 110: Die in der FAZ angegebenen Zahlen über Disziplinarverfahren sind unvollständig. Der gegenwärtige Stand ist folgender: a) — Förmliche Disziplinarverfahren 39 — Geldbußen 7 — Einstellungen und „Mißbilligungen" 49 — Vorermittlungen mit Anhörung der Betroffenen 48 Das sind insgesamt 143 Disziplinarverfahren b) Daneben laufen — überwiegend auf Grund von Meldungen und Anzeigen von dritter Seite weitere rd. 300 betriebliche Vorermittlungen. Erfahrungsgemäß bestätigt sich in vielen Fällen nicht der Verdacht eines Dienstvergehens. Andererseits können in einen Vorfall mehrere Bedienstete verwickelt sein. Schließlich können mehrere Bedienstete an mehreren Vorfällen beteiligt sein. Aus diesen Gründen läßt sich vor Abschluß der betrieblichen Vorermittlungen auch keine schätzungsweise Angabe über die Zahl der betroffenen Beamten machen. Zum zweiten Teil dieser Frage ist zu bemerken, daß, wie sich aus Vorstehendem ergibt, gegen mehr als 1/12 der Fluglotsen Verfahren laufen. Sie unterstellen mit dieser Frage auch, daß sich in allen Fällen von Verzögerungen auch feststellen läßt, ob sie mutwillig begangen und von wem sie vorsätzlich begangen wurden. Dessen ungeachtet: Angesichts der bei einer Flugbewegung bestehenden gegenseitigen fachlichen Abhängigkeiten der Lotsen — an einer Flugbewegung wirken durchschnittlich 10 bis 20 Lotsen mit -könnte auch schon 1/12 der Lotsen durch bewußte Verzögerungen den Luftverkehr ganz empfindlich stören. Zu Frage A 111: Die Bundesregierung hat und wird in allen Fällen, in denen sich der Verdacht eines Dienstvergehens bestätigt, angemessene disziplinarrechtliche Maßnahmen treffen. Ich muß aber auch an dieser Stelle noch einmal betonen, mit welchen großen Schwierigkeiten betrieblicher und personeller Art diese Ermittlungsverfahren verbunden sind. Die einzelnen Gründe hierfür, die in der Besonderheit der betrieblichen Aufbereitung des Sachverhalts liegen, bitte ich meinem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 22. Januar 1974 zu entnehmen, der auch dem Verkehrsausschuß vorliegt. Diese Gründe sind insbesondere: — Zeitraubende Detailarbeiten für die Rekonstruktion der Luftlage zu einem bestimmten Zeitpunkt (1 Std. Verkehrsaufkommen zu analysieren bindet einen Mann 6 bis 8 Wochen), — Analysen lassen sich nur von wenigen Spezialisten der Bundersanstalt für Flugsicherung erstellen. Die Bundesregierung läßt sich bei der Behandlung dieser Fälle von dem Maßstab leiten, daß eine solche Aktion eine Herausforderung an den Rechtsstaat darstellt, der mit allen, diesem Rechtsstaat zur Ver- 6174' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 fügung stehenden Mitteln begegnet werden muß. Auf Anregung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages prüft der dafür zuständige Bundesminister des Innern zur Zeit, ob zur Bekämpfung derartiger kollektiver Aktionen wirksamere rechtsstaatliche Instrumente geschaffen werden müssen. Anlage 22 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 123) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Mangel an Lehrstellen in allen Ausbildungsbereichen sich ständig in besorgniserregendem Maße entwickelt, daß dies in ländlichen Gebieten besonders deutlich wird, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen bzw. welche Maßnahmen wird sie einleiten, um diese Entwicklung zu bremsen, und welche Möglichkeiten werden gesehen, den Ausbildungsbetrieben Anreize zu bieten? Der Bundesregierung ist die seit den sechziger Jahren zu beobachtende Entwicklung des Ausbildungsplatzangebotes bekannt. Sie beobachtet diese Entwicklung mit Sorge. Die durch Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen verringerten sich vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73. Von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter blieben 42,2 % unbesetzt. Im Jahre 1972/73 waren es 27,4 %. Aufgrund des bisher vorliegenden, jedoch unvollständigen Datenmaterials ist eine weiter anhaltende rückläufige Tendenz erkennbar. Diese Tendenz ist mit Sicherheit nicht auf eine Ursache zurückzuführen. Sie ist eher die Folge einer Vielzahl gleichzeitig wirkender Bedingungen, die sowohl durch konjunkturelle und strukturelle als auch durch regionale und bildungspolitische Entwicklungen beeinflußt sind. Um die Situation und Entwicklung des außerschulischen Ausbildungsangebotes eingehend beraten zu können, habe ich den Bundesausschuß für Berufsbildung für den 26. März 1974 zu einer Sondersitzung nach Bonn gebeten. Sobald detailliertes Datenmaterial vorliegt, wird zu prüfen sein, welche Maßnahmen die Bundesregierung treffen kann angesichts einer heute allein in die Zuständigkeit von Betrieben und Kammern fallenden Entwicklung. Hier Anreize zu schaffen wird schwierig sein, solange die Wirtschaft Finanzierungssysteme pauschal ablehnt. Hier wird die Bundesregierung um Aufklärung bemüht sein. Anlage 23 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 124) : Ist eine Interpretation des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Weise richtig, daß es bei Studenten im Hauptstudium den Hochschullehrern nur gestattet ist, die Tatsache der Rückmeldung festzustellen, sich aber nicht vom Wissensstand der Stipendiaten zu überzeugen, und falls dies so ist, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diesen Zustand gesetzlich zu ändern? Ausbildungsförderung wird für den Besuch der in § 2 BAföG genannten Ausbildungsstätten vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird (§ 15 Abs. 1 Satz 1 BAföG). Sie wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt (§ 50 Abs. 3 BAföG). Nach diesen Vorschriften ist die Tatsache, daß sich der Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung befindet, Voraussetzung für die Leistung von Ausbildungsförderung. Diese Tatsache ist vom Auszubildenden bei Antragstellung für jeden Bewilligungszeitraum zu belegen (z. B. durch Immatrikulations- oder Rückmeldevermerk — § 46 BAföG). Darüber hinaus macht das Gesetz die Leistung von Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule von einem Eignungsnachweis abhängig: Vom 5. Fachsemester an wird die Förderung nur fortgesetzt, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorgelegt hat, aus der sich seine Eignung ergibt (§ 48 Abs. 1 BAföG). Entstehen während der ersten vier Fachsemester Zweifel an der Eignung, so kann nach heutigem Recht das Amt für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte einholen (§ 48 Abs. 2 BAföG). Wird erst nach dem 5. Semester erstmals Ausbildungsförderung geleistet, so bezieht sich die Bescheinigung auf den dem jeweiligen Semester entsprechenden Leistungsstand. Im Rahmen des § 48 BAföG — und nur hier — äußert sich der Hochschullehrer in einer für die Leistung von Ausbildungsförderung maßgeblichen Weise. Seine Äußerung hat als Leistungsbeurteilung selbstverständlich wertenden Charakter. Dabei ist allerdings die Entscheidung des Gesetzgebers zu beachten, der mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Chancengleichheit der wirtschaftlich Schwächeren sicherstellen will. Die Förderung allein besonderer Begabungen oder herausragender Leistungen und besondere Anforderungen an die überdurchschnittliche Eignung des Auszubildenden 'erscheint unberechtigt, da die Kinder wohlhabender Eltern ebenfalls ohne diesen besonderen Leistungsnachweis Schule und Hochschule besuchen dürfen. Für den Eignungsnachweis des Auszubildenden ist daher regelmäßig eine Feststellung des Hochschullehrers bzw. der Ausbildungsstätte des Inhalts erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Auszubildende bisher die von jedem Studenten geforderten Leistungen erbracht hat und zu erwarten ist, daß er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 91, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. März 1974 6175* geordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 125 und 126) : Treffen Meldungen aus Kreisen der Arbeitsverwaltungen zu, daß die Wirtschaft, Handel und Handwerk von Jahr zu Jahr weniger Lehr- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen, und es dadurch immer schwieriger wird, allen die Schule verlassenden interessierten Jugendlichen einen Lehrplatz zu vermitteln? Ist anzunehmen, daß die rückläufige Zahl der Lehrstellen auf ein „abgestimmtes Verhalten" zurückzuführen ist, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen um sicherzustellen, daß nicht nur Schul- und Studienplätze, sondern auch Lehr- und Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und eine nennenswerte Jugendlichenarbeitslosigkeit verhindert wird? Zu Frage A 125: Die durch die Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen sind vom Jahre 1965/66 von 632 500 auf 371 400 im Jahre 1972/73 zurückgegangen. Während von den 1965/66 angebotenen Stellen der Arbeitsämter 42,2% unbesetzt blieben, waren es 1972/73 27,4%. Dagegen ist jedoch die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse von 1 270 120 im Jahre 1970 auf 1 302 750 im Jahre 1972 gestiegen, während sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag (Jungarbeiter), gemessen an der Gesamtzahl der Auszubildenden, von 18,3 % auf ca. 17,3 % verringerte. Hinzu kommt, daß die Zahl der Jugendlichen in beruflichen Vollzeitschulen (z. B. Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen) von 255 000 im Jahre 1969 über 356 000 im Jahre 1971 auf 381 000 im Jahre 1972 gestiegen ist. Eine zunehmende Begrenzung des Angebots an Ausbildungsmöglichkeiten ist erkennbar. Dem entspricht eine Zunahme der Schwierigkeiten; einen Ausbildungsplatz in einer gewünschten Sparte und dies in einer ganz bestimmten Region zu erhalten. Gleichzeitig ist nicht zu leugnen, daß zahlreiche Branchen immer noch Nachwuchssorgen haben und offene Lehrstellen nicht besetzen können. Diese Entwicklung hat in einem Zeitraum stattgefunden, in dem das Angebot an betrieblichen Ausbildungsstätten keinerlei unmittelbaren staatlichen Eingriffen unterlag; für die Entwicklung des Angebotes sind Betriebe und Kammern allein zuständig. Zu Frage A 126: Es gibt Einzelfälle, die die Gefahr einer Ausbildungsverweigerung erkennen lassen. Unsachliche Äußerungen gegen beabsichtigte Verbesserungen der beruflichen Bildung haben zur Verunsicherung in Kreisen des Handwerks und der mittleren Unternehmen beigetragen. Zahlreiche Kammern haben die Betriebe jedoch auch aufgefordert, in ihren Ausbildungsbemühungen nicht nachzulassen. Für den Rückgang kommen nach Auffassung der Bundesregierung eine Reihe gleichzeitig wirkender Bedingungen in Frage. Diese können sein: 1. Veränderungen in der Berufsstruktur, durch Aussterben traditioneller Berufe und das starke Anwachsen anderer Berufe; Veränderung der Relation gelernter und angelernter Tätigkeiten. 2. Die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes von 1969 erhöhten Ausbildungsanforderungen an Betriebe und Ausbilder. 3. Steigende Ausbildungskosten in den Betrieben. 4. Die regionale und allgemeinwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung beobachtet das Zusammenwirken dieser Faktoren mit Sorge. Ich habe das durch Gesetz dafür zuständige Beratungsgremium der Bundesregierung in Fragen beruflicher Bildung — den Bundesausschuß für Berufsbildung — zu einer Sondersitzung für den 26. März 1974 nach Bonn gebeten, um mit ihm die Situation und Entwicklung des Ausbildungsangebotes eingehend zu erörtern. Bei der Einleitung von Gegenmaßnahmen ist zu berücksichtigen, daß in unserem Berufsbildungssystem die Vorhaltung von betrieblichen Lehrstellen allein in der Verantwortung der Betriebe und Kammern liegt. Angesichts dieser Zuständigkeit war auch die rückläufige Entwicklung der vergangenen Jahre nur durch die Betriebe und Kammern aufzufangen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 129): Ist die Bundesregierung auf Grund der in der Öffentlichkeit zunehmenden Kritik an der Mengenlehre bereit, eine Stellungnahme zu den Problemen der neuen Mathematik an Schulen und hei Schülern und Eltern abzugeben? Im Bildungsgesamtplan kommt der Reform der Lerninhalte im Bereich der Grundschule eine besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung fördert dazu Modellversuche, die sich unter anderem auch mit der Reform des Mathematikunterrichts befassen. Dabei wird die aktuelle Diskussion in den Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung laufend berücksichtigt. Von einer ausdrücklichen Stellungnahme zu der gegenwärtigen Diskussion zur Mengenlehre muß die Bundesregierung aufgrund der gegebenen Kompetenzlage absehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Amrehn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Europa ist heute als politische Größe nicht vorhanden. Die Zerreißproben der letzten Monate haben das Gebäude der Neunergemeinschaft zwar nicht auseinanderfallen lassen, aber es zeigt beträchtliche Risse. Bei der Behörde in Brüssel breiten sich Ermüdung, Entmutigung und das Gefühl der Vergeblichkeit aus. Dennoch führen wir diese Bundestagsdebatte nicht, um das allge-



    Amrehn
    meine Weihklagen über den bedauernswerten Zustand unseres Kontinents zu verstärken. Wir führen sie zu dem Zweck, in einer tiefernsten Krise der Europapolitik allen nationalen Eigensüchteleien zum Trotz der Öffentlichkeit ins Bewußtsein zu rufen:
    1. Die Einigung der demokratischen Staaten Europas ist jetzt noch notwendiger geworden, als sie jemals war.
    2. Der politische Einigungsprozeß ist auch heute möglich und hat Chancen, die es zu nutzen gilt.
    Entgegen allen Rückschlägen besteht die erste entscheidende Bedingung zur Schaffung Europas noch immer: Die Völker Europas wollen Europa. Das haben bisher alle Befragungen erwiesen. Die freien Völker Europas denken in ihrer Grundhaltung fast alle viel europäischer, als ihre Regierungen zu handeln gewillt sind oder glauben handeln zu können.
    Sieht man von den augenblicklichen Schwierigkeiten in England ab, kann es sich ein Politiker in einem Lande der Gemeinschaft heute in der Öffentlichkeit kaum noch leisten, nicht für die Europäische Union zu sein. Die Bewußtseinskrise ides freien Europa besteht in dem Widerspruch zwischen den Erwartungen der Völker und der Ohnmacht oder der Unfähigkeit der Regierungen, den hundertmal verkündeten Willen zur europäischen Einigung endlich in die Tat umzusetzen.
    Auch in diesem Augenblick soll selbstverständlich nichts von den großen Leistungen und Verwirklichungen europäischen Zusammenwachsens verkleinert werden. Die Gemeinschaft für Kohle und Stahl, dann der Gemeinsame Markt, zunächst der Sechs, ja allein die Zollunion, sind gewiß Veränderungen von geschichtlichem Ausmaß. Sie schlagen für alle Beteiligten nicht nur wirtschaftlich zu Buch, sie haben ihre tiefgreifenden Auswirkungen auf die heutige Stellung der Europäischen Gemeinschaft in der Welt gehabt. Dafür haben wir allen zu danken, die ihre ganze Kraft an. eine solche Aufgabe gesetzt haben und nicht aufhören, sie zu verwirklichen.
    Hier möchte ich auch der Rolle gedenken, die der Europarat in Iden 25 Jahren seines Bestehens als Wiege des europäischen Zusammenschlusses gespielt hat und weiter spielen wird, um die Beziehungen zwischen dem Teil-Europa der Neun und den weiteren acht Mitgliedern des Europarats immer mehr zu vertiefen. Die zahlreichen Konventionen des Europarates, insbesondere die Konvention über die Menschenrechte mit dem Anspruch jeder einzelnen Person auf Anrufung der Kommission für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind Meilensteine europäischer Rechtsentwicklung.
    Aber wahr ist leider auch, daß sich die Europäische Kommission der Neunergemeinschaft am 31. Januar gezwungen sah, über die Köpfe des Ministerrats hinweg an die europäischen Regierungen und an die Öffentlichkeit einen beschwörenden Notruf zu richten, indem es heißt:
    Europa macht eine schwere Belastungsprobe durch. Diese Belastungsprobe trifft Europa inmitten einer Krise, einer Krise des Vertrauens, einer Krise des Willens, einer Krise des klaren Verstandes.
    Es ist gewiß nicht völlig bedeutungslos, daß dieser Notruf immerhin von einem französischen Kommissionspräsidenten, Herrn Ortoli, mitgezeichnet ist. Noch deutlicher kann ein Appell eigentlich nicht sein. Er ist eine Anklage an die Regierungen, die ihre Stunde nicht erkennen. Er ist eine Aufforderung, der politischen Vertrauenskrise Herr zu werden durch mehr gesunden Menschenverstand und durch stärkeren Willen zur Einigung. Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt diesen Appell der Europäischen Kommission. Sie richtet ihn eindringlich — und vor allem — an die eigene Regierung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Unser Thema ist heute nicht, ob der Regionalfonds etwas mehr aufgestockt oder etwas mehr gestreut werden soll, auch nicht, ob es wieder zu einem Butterberg kommen kann, oder wie die Neuorientierung des Agrarmarktes aussehen müßte. Das sind alles ganz wichtige Fragen. Aber die Antwort darauf bestimmt sich danach, welche Grundorientierung die zukünftige Europapolitik überhaupt haben wird. Hohe Geldleistungen an einen Regionalfonds oder einen Währungsfonds oder andere europäische Kassen erfüllen nur dann ihren Sinn, wenn sie mit überzeugenden Schritten zur Einigung Europas verbunden werden.

    (Abg. Dr. Ritz: So ist es!)

    Wir gehen von der Erfahrung aus und von der Erkenntnis, die manche schon früher zu haben glaubten, daß weder ein Gemeinsamer Markt noch eine Zollunion, weder Hunderte von Marktordnungen noch Tausende von Verordnungen aus sich selbst eine politische Union hervorbringen. Der belgische Außenminister van Elslande hat dazu kürzlich erklärt:
    Es ist unmöglich, auf dem gegenwärtig eingeschlagenen Weg und mit den derzeit angewandten Methoden die europäische Einigung zu verwirklichen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Soweit van Elslande.

    Gewiß enthält jede gemeinschaftliche wirtschaftliche Maßnahme auch ein Stückchen Politik. Aber es ist offenkundig zuwenig. Um die Staaten Europas auf dem Weg zur politischen Union voranzubringen, müssen die Regierungen endlich einen großen politischen Sprung wagen und dabei die Bleigewichte nationaler Engstirnigkeit über die Hürden werfen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nationale Interessen westeuropäischer Länder lassen sich künftig nur noch in einer Union und durch eine Union oder überhaupt nicht mehr verteidigen. Ohne einen großen politischen Schritt kommt in der Gemeinschaft auch wirtschaftlich nichts mehr voran.



    Amrehn
    Bis dahin wird alles nur Stückwerk und kostspielige Wurstelei bleiben. Das können wir uns nicht mehr leisten. Die engere Verflechtung der westeuropäischen Länder ist eine Bedingung ihrer künftigen Selbstbehauptung. Sonst geht Europa völlig unter in den nächsten zehn Jahren, wie Staatssekretär Apel es in der „Zeit" erklärt hat. Dabei wird unter Selbstbehauptung nicht nur die bloße Existenz verstanden, sondern eine Existenz zur Bewahrung gemeinsamer Kulturwerte, eine Existenz mit demokratischen Grundüberzeugungen und freien Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Bürger.
    Deshalb ist europäische Wirtschaft für uns nicht nur ein System steigender Produktionszahlen und wachsender materieller Güterversorgung. Das ist sie auch, aber vor allem ist sie Instrument und Grundlage zur Sicherung und Erweiterung des persönlichen Freiheitsraumes aller in der Gemeinschaft lebenden Europäer.
    Nicht erst die Ölkrise hat gezeigt, daß die europäischen Staaten ihr wirtschaftliches Schicksal nicht mehr einzeln meistern können. Sie bleiben aufeinander angewiesen. Galt dies schon für Schönwetterzeiten des Aufbaus und des Wachstums, so gilt es erst recht im Augenblick elementarer Gefährdungen ihrer wirtschaftlichen Grundlagen.
    Es heißt, die Europäische Gemeinschaft sei längst über den Punkt hinweg, von dem es wieder ein Zurück zu nationalen Wegen hätte geben können. Diese These stößt heute auf Zweifel. Aber selbst wenn Zollunion und Agrarmarkt unwiderruflich geworden sein sollten, sind sie wiederum zuwenig,

    (Abg. Dr. Ritz: So ist es!)

    um die Versorgungs-, Ausbau- und Ausgleichsbedürfnisse eines Wirtschaftsverbundes von 250 Millionen Menschen industriell, monetär und sozial befriedigend zu lösen.

    (Abg. Dr. Ritz: Sehr wahr!)

    Daß Regierungen in der Ölkrise trotzdem nationale Auswege beschritten haben, befriedigt sich daher selbst nicht. Das Unbehagen an der Panik, aus der sie gehandelt haben, das Unbehagen am Verlust des gegenseitigen Vertrauens und der Solidarität und nicht zuletzt das Unbehagen an den schwerwiegenden Konzessionen, die einzeln für die Zusicherung von Öllieferungen gemacht worden sind, spiegelt im Grunde nur das Verlangen nach einem neuen und vertieften wirtschaftlichen Zusammengehen wider. Fragen der Energieversorgung, Fragen der Währungspolitik, Fragen des Außenhandels und der Außenwirtschaft lassen sich heute national nur noch als eine Art Flickschusterei betreiben. Wirkliche Lösungen erfordern gemeinschaftliche Maßnahmen nach innen und verstärkte Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft nach außen. Ohne einen politischen Flankenschutz der Energie- und Rohstoffzufuhr kann die wirtschaftliche Macht des Gemeinsamen Marktes schnell zusammenstürzen.
    Auf die Dauer wird es keine krisenfeste wirtschaftliche Ordnung der Gemeinschaft nach innen geben, wenn sie nicht gleichzeitig durch eine einheitliche Außenwirtschafts- und Außenpolitik abgesichert wird. Im Augenblick scheint eine solche Forderung fern von jeder Realität zu sein. Trotzdem ist der Zwang in einer scheinbar aussichtslosen Lage zu neuen konstruktiven Ansätzen unübersehbar.
    Eine Außenpolitik der Gemeinschaft wird vorwiegend als ein Instrument zur Verstärkung des westeuropäischen Machteinflusses in der Welt begriffen. Die Abwesenheit Europas von der nahöstlichen Bühne ist überall beklagt worden. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Woanders dabei zu sein und mitzureden ist jedoch kein Selbstzweck. Der Sinn der europäischen Mitsprache besteht darin, für die friedliche Entwicklung und Prosperität an anderen Stellen der Welt Mitverantwortung zu übernehmen und auf diesem Wege die eigenen Lebensbedürfnisse aller Länder der Europäischen Gemeinschaft draußen mit sichern zu helfen. Das geht weder im Gegeneinander der westeuropäischen Staaten noch in der Form einer Bittprozession der einzelnen Außenminister zu den Quellen flüssiger Energie.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die Gemeinschaft braucht ein einheitliches außenwirtschaftliches und außenpolitisches Vorgehen. Durch eine einheitliche Außenpolitik der Gemeinschaft kann Westeuropa einen ebenso notwendigen wie möglichen Beitrag zur Stabilisierung der Kräfte des europäischen Gleichgewichts leisten.
    Militärisch gibt es jetzt und für berechenbare Zukunft kein selbständiges oder unabhängiges Gleichgewicht in Europa. Das militärische Gleichgewicht wird nur durch das Atlantische Bündnis gesichert. Deshalb bleiben die Westeuropäer, ob es ihnen gefällt oder nicht, auf die Vereinigten Staaten und das Bündnis mit ihnen angewiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Atlantische Bündnis ist das A und O eigener westeuropäischer Handlungsfähigkeit. Das wissen die Franzosen so gut wie wir. Westeuropäische Unabhängigkeit gibt es nur in den Grenzen der Selbständigkeit, die durch das Bündnis erst möglich gemacht wird, und es kann immer nur eine Selbständigkeit sein, die dem Bündnis noch zuträglich ist. Sie wird schwächer, je gestörter das europäische Verhältnis zu den Vereinigten Staaten ist oder wenn Franzosen und Deutsche in Washington gegeneinander streiten. Je uneiniger Westeuropa in sich ist, desto mehr nötigt es die Vereinigten Staaten, die Balance mit der Sowjetunion unmittelbar und allein zu suchen.
    Vorwürfe gegen die Vereinigten Staaten über mangelnde Konsultationen sind unbegründet, solange es kein politisches Europa gibt, das von Amerika konsultiert werden könnte und nicht mit einem disharmonischen Chor, sondern wirklich mit einer Stimme antwortet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Andererseits können die Westeuropäer insgesamt durch ihre Wirtschaftskraft und durch gemeinsame Außenpolitik ein Eigengewicht entfalten, das stark genug ist, um einerseits gegenüber Amerika ein hohes Maß an Verselbständigung möglich zu machen und um andererseits gegenüber der Sowjetunion



    Amrehn
    wenigstens ein Stück des westeuropäischen Defizits an militärischem Gegengewicht zu kompensieren. Daß daneben die Westeuropäer auch militärisch mehr zur Entlastung Amerikas beitragen und für ihre eigene Sicherheit in jedem Jahr mehr Anstrengungen machen müssen, versteht sich von selbst.
    Amerika hat den Europäern nach einem schrecklichen Zusammenbruch auf jede Art und mit allen verfügbaren Mitteln wieder Bewegungsfreiheit verschafft. Den Dank dafür sollten jedenfalls wir Deutschen nicht völlig vergessen. Es war Amerikas Ziel, Europa zu einem gewichtigen Partner diesseits des Atlantiks zu machen. Das ist ihm mit der Folge gelungen, daß die Gemeinschaft ihm wirtschaftliche Konkurrenz machen kann. Natürlich hat es damit auch seine eigenen Interessen vertreten. Aber es wäre absurd, von den Amerikanern den militärischen Schutz und die Stationierung von Truppen in Europa auch weiterhin zu verlangen und gleichzeitig unter dem Dach dieses Schutzes den Versuch zu machen, sie jetzt wirtschaftlich oder auch politisch vor das Schienbein zu treten.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Niemand verlangt, daß nicht auch die Europäer ihre Interessen massiv verteidigen. Deshalb war es vor einem Jahr ein vernünftiger Vorschlag der Amerikaner, die beiderseitigen Interessen, die in einer neuen Ara nicht mehr unbedingt identisch sein müssen, miteinander vernünftig abzustimmen und sich mit den Problemen zu befassen, die erst aus dem Erfolg der bisherigen amerikanisch-europäischen Zusammenarbeit entstanden sind. Diese Aufforderung hat bisher keine angemessene europäische Antwort gefunden. Das europäisch-amerikanische Partnerschaftsverhältnis besteht nicht nur im NATO-Bündnis. Es kann nur in dem Zusammenhang und in der Abstimmung — nicht unbedingt Übereinstimmung, aber doch Abstimmung — aller militärischen, währungspolitischen, finanziellen, handels- und gesamtpolitischen Elemente gedeihen, soweit sie beide Kontinente überhaupt angehen. Dieser Zusammenhang läßt sich nicht in seine Einzelteile auflösen, noch kann er durch formale Konsultation ausgefüllt werden. Dieser Gesamtzusammenhang bedarf einer neuen Beschreibung und einer neuen Festigung.
    Sicher begehen auch die Amerikaner schwere psychologische Fehler. Aber ihre Einladung zum Jahr Europas und zu einer neuen Atlantikcharta in Deutschland als „Monstrum" zu kennzeichnen war nicht die Tonart, um das gestörte Verhältnis aufzupolieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das konnte nur Musik in den Ohren der Sowjetunion sein.

    (Abg. Windelen: So war es wohl auch gemeint!)

    Im übrigen können nicht die Amerikaner das Europa bauen, das sie weiterhin wünschen. Das müssen die Europäer schon selber besorgen. Es ist unsere Verantwortung. Aber wir sind bisher nicht in der Lage, den amerikanischen Vorstellungen handfeste Vorstellungen der Gemeinschaft gegenüberzustellen.
    Der entscheidende Antrieb für die politische Union liegt darin, daß Westeuropa vor dem immer weiter steigenden Machteinfluß und dem kontinentalen Anspruch der Sowjetunion nicht bestehen kann, solange es zerrissen ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Moskau kann jede Störung des Einigungsprozesses wie des Verhältnisses zu den Vereinigten Staaten nur mit Befriedigung begrüßen und als Erfolg buchen. Den Zustand des politischen Auseinanderlaufens der Westeuropäer mit allen Kräften zu beenden, ist deshalb, besonders vor dem Hintergrund der Ostpolitik und ihrer Folgen, ein Lebensinteresse der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Bundesaußenminister hat am 25. August letzten Jahres erklärt:
    Die Europapolitik ist die Grundlage unseres außenpolitischen Handelns.
    Der Kanzler hat am 11. September im France-Soir erklärt:
    Die Einigung Westeuropas und das atlantische Bündnis stehen für mich obenan. Dieses Europa gilt es zu schaffen nicht irgendwann, sondern jetzt.
    Genau das ist unsere Meinung. Diese Worte klingen sehr gut und viel besser als das frühere Wort von den nächsten Generationen, das wir von diesem Platz gehört haben. Doch wir fragen: Wo bleiben die entsprechenden Aktionen der Bundesrepublik Deutschland?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mit Erklärungen oder auch mit Resolutionen von Gipfelkonferenzen ist es nicht getan.
    Der Kanzler meinte am 12. November vor dem Europäischen Parlament mit Recht:
    Es kommt weniger auf die Worte an als auf die konkreten Ergebnisse.
    Und in Punkt 6 seiner Rede, die er dort gehalten hat, forderte er:
    Wir brauchen möglichst bald klare, realistische Vorschläge für den Weg zur Europäischen Union.
    Am 24. Januar dieses Jahres assistierte der Bundesaußenminister mit den Worten:
    Die Vorarbeiten für die Europäische Union müssen jetzt zügig in Gang kommen.
    Einen Monat später, am 27. Februar, verkündete er in einem ,,Bild"-Interview:
    Die Bundesregierung hat durchaus eine klare Vorstellung, wie die europäische Politik weitergehen und wie die Europäische Union von 1980 aussehen soll.
    Herr Bundesaußenminister, darüber würden wir nun
    gern etwas mehr erfahren. Bis heute hat keine
    Regierung ein Konzept oder einen strategischen Plan



    Amrehn
    für die institutionelle Struktur einer europäischen Währungs- und Wirtschaftsunion, geschweige denn einer politischen Union überhaupt vorgelegt. Noch ist der Begriff der Europäischen Union nur eine Worthülse, die mehr verdeckt als offenbart. Das Jahr 1980 als Jahr der Vollendung der Europäischen Union zu verkünden, ist doch nur ein Mittel der Vertröstung, weil es an überzeugender politischer Aktivität in der Gegenwart fehlt. Die Konferenzen von Den Haag, Paris und Kopenhagen haben jedesmal wieder etwas Hoffnung geweckt. Aber wo sind die notwendigen praktischen Schritte geblieben? Wo sind die drängenden Initiativen und Aktionen, die sich der Außenminister für die Zeit seiner Präsidentschaft im Ministerrat vorgenommen hatte, und zwar mit konkreten Vorschlägen, wie wir jenseits des Tagesgeschehens aus der Krise herauskommen und noch vor 1980 die Strukturen einer Union entwikkeln?
    Heute ist häufiger zu hören, wir hätten unsere europäischen Erwartungen von Anfang an zu hoch gespannt und wir seien zu ungeduldig für einen geschichtlichen Prozeß solchen Ausmaßes; nur deshalb könnte man enttäuscht sein, daß sich die Hoffnungen noch nicht verwirklicht hätten, die sich an die großen Aktionen Schumann, de Gasperis, Adenauers, Churchills und Spaaks geknüpft haben. Doch konnten in Wahrheit die Erwartungen bei der Beschleunigung der politischen und technischen Veränderungen und angesichts der sowjetischen Machtentfaltung gar nicht hoch genug angesetzt werden. Die Lage, wie sie war und ist, hätte uns im Gegenteil zu weniger Entschließungen und zu mehr Entschlüssen, zu weniger Routine und zu mehr Tempo antreiben müssen.
    Zu einem großen Teil ist der politische Einigungsprozeß an Grundsatzfragen gescheitert. Die einen waren von Anfang an für den demokratischen europäischen Bundesstaat — die CDU/CSU ist auch heute noch dafür —; andere sind gegen den Bundesstaat, oft in völliger Verkennung der Tatsache, daß auch in einem Bundesstaat bei den nationalen Regierungen die Aufgaben verbleiben, die nicht unbedingt auf eine zentrale Zuständigkeit übertragen werden müssen.


Rede von Dr. Hans Apel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
„Die Maschinerie der Gemeinschaft ist eines der Hemmnisse der Integration." Tatsächlich liegen beim Ministerrat noch heute über 500 unerledigte Vorlagen.
Doch für die Auseinandersetzung um Theorien oder Technokratien, um Föderation oder Konföderation, um ein Europa der Vaterländer oder der Staaten keinen Schritt weiter. Nicht auf Bezeichnungen kommt es an, sondern auf den Willen zum politischen Einigungsprozeß, auf ebenso greifbare wie überzeugende Ergebnisse. Ist der Wille vorhanden, lassen sich auch die Wege finden, die allen Beteiligten zumutbar sind und ihren Interessen dienen.
Kürzlich hat das langjährige Kommissionsmitglied und ihr vorletzter Präsident Mansholt den
Vorwurf erhoben, daß weder Frankreich noch Großbritannien noch Deutschland die politische Gemeinschaft wirklich gewollt hätten. Am 26. Februar 1974 erklärte dieser Sozialdedmokrat in einem Interview zu den mehrmals angekündigten Initiativen der Bundesregierung: „Ich will Willy Brandt nicht weh tun, aber es ist nichts geschehen." Er fährt fort, auch der Bundesaußenminister habe nicht gehandelt. Der luxemburgische Außenminister Thorn hat am 14. Dezember 1973 im Fernsehen mit dem Ausdruck der Verärgerung erklärt: „Wir haben über vieles gesprochen, nur noch nicht über die europäische Union."
Nach diesen Erklärungen ist es wohl gut, die Verantwortung für den Stillstand nicht immer nur bei einem Land zu suchen. Man hat sich allgemein daran gewöhnt, in Frankreich das Land zu sehen, das den politischen Zusammenschluß am meisten behindert hat. Ich will diesen Eindruck nicht verwischen. Die jüngsten französischen Reaktionen auf die Erdölkrise haben ihn noch verstärkt; sie sind Europäern nicht mehr verständlich zu machen und haben anscheinend bis hinein in die französische Regierung Widerspruch gefunden. So ist die Aufgabe noch schwerer geworden, unter allen europäischen Partnern die notwendigen Übereinstimmungen zu entwickeln, auf denen eine politische Union tragfähig errichtet werden kann.
Aber auch die gegenwärtigen Rückschläge können nicht verdecken, daß Frankreich nach Kultur, Geschichte und geistiger Tradition ein zutiefst europäisch geprägtes Land ist, dessen Schicksal mit dem seiner Gemeinschaftspartner verknüpft bleibt. Für keinen von ihnen kann eine Politik des leeren Stuhls noch Früchte tragen.
Für das deutsch-französische Verhältnis gilt im besonderen, daß sich beide Seiten im Freundschaftsvertrag verpflichtet haben, so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung in den Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit zu gelangen. Durchaus zutreffend hat der Bundesaußenminister in „Le Monde" festgestellt: Die deutsch-französische Freundschaft ist ein Grundpfeiler des europäischen Einigungsprozesses. Ich setze hinzu: Selbstverständlich kann Frankreich nicht allein bestimmen wollen, wie die politische Union auszusehen hat. Aber das ist auch nicht der Kern des Problems. Die Schlüsselfrage lautet vielmehr, wie nach den jahrelangen und vergeblichen doktrinären Debatten die herrschenden, wenn auch keineswegs einheitlichen Vorstellungen der Europäer in Frankreich jetzt mit den Vorstellungen der Europäer in anderen Ländern so zur Deckung gebracht werden können, daß endlich ein sichtbarer und praktischer Fortschritt erzielt wird. Es gibt wichtige politische Kräfte in Frankreich, die dabei aufrichtig mithelfen wollen. Man darf es sich nicht so leicht machen, die Vorstellungen Frankreichs von Europa dahin zu mißdeuten, es wolle ein Europa nur unter Führung Frankreichs. In einem Europa der Freien und Gleichen kann es für keine Nation eine Vormachtstellung geben. Gäbe es sie, würde sie den Keim zu einem neuen Zerfall legen. Es ist ja nicht so, daß Frankreich nicht auch



Amrehn
selbst Vorschläge gemacht hätte. Die Fouchet-Pläne, die über 10 Jahre alt sind, die mit französischer Zustimmung Kompetenzen der Gemeinschaft für die Außenpolitik und für die Verteidigung vorgesehen hatten, sind damals auf Ablehnung gestoßen, weil sie manchem Partner nicht weit genug zu gehen schienen. Das Ergebnis ist, daß man nichts hat. Heute muß die Frage erlaubt sein, wo wir mit der politischen Union wohl stehen könnten, wenn damals der Fouchet-Plan I mit gegenseitigem Nehmen und Geben verwirklicht und ein ernster Anfang mit einer gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik gemacht worden wäre.
Vor wenigen Monaten hat der französische Außenminister vor der Versammlung der WEU die Anregung gegeben, in Fragen der europäischen Verteidigung zu einer engeren Zusammenarbeit zu kommen. Sie steht nach französischer Ansicht sogar im Vordergrund der notwendigen europäischen Bemühungen. Natürlich weiß doch der Minister, daß die anderen Partner in der WEU nicht nur im atlantischen Bündnis, sondern auch in der Organisation der NATO stehen und daß wir die bewährte Zusammenarbeit in der Europa-Gruppe der NATO nicht aufgeben können oder werden. Wenn er es trotzdem für richtig hielt, als erster französischer Minister nach 10 Jahren vor der Versammlung der Westeuropäischen Union zu sprechen, zweitens dort den Willen der französischen Regierung zur Schaffung Europas erneuert und drittens auch seinerseits ausdrücklich die Unerläßlichkeit des atlantischen Bündnisses bekräftigt hat, so sollte die Substanz eines solchen Hinweises ausgelotet und ein solches Signal nicht durch Stillschweigen einfach übergangen werden. Solche Anregungen sollten auch nicht kurzerhand damit abgetan werden, daß die in der Westeuropäischen Union immerhin denkbare stärkere Zusammenarbeit in der Rüstung nicht als ein Schritt auf Europa hin gedacht sei, sondern nur als ein Instrument zur Teilnahme an der Rüstungsproduktion.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Die gegenseitige Verdächtigung der Motive des politischen Handelns kann nur zur Entfremdung und nicht zur Vertiefung der Freundschaft führen.
Immerhin gibt es ja unter aktiver französischer Mitwirkung auch einige beachtliche Erfolge, die Außenpolitik der Neun in Teilbereichen aufeinander abzustimmen. Die Zusammenarbeit der politischen Direktoren der Auswärtigen Ämter, das sogenannte Davignon-Verfahren, hat einen gewissen Fortschritt gebracht. Sie hat es den Außenministern der Gemeinschaft ermöglicht, auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit nach einem geschlossenen Konzept vorzugehen; aber es genügt nicht. Dieser Weg muß ausgebaut werden. Man mag es beklagen, daß er sich nicht im Rahmen der Brüsseler Institutionen hat verwirklichen lassen. Auch wir finden es lächerlich, daß die neun Außenminister am Vormittag in Kopenhagen als Außenminister ihrer Länder zusammentreten und sich dann in ein Flugzeug setzen, um am Nachmittag in Brüssel als europäisches Minister-Komitee zu tagen. Wir möchten wünschen, daß solche haarspalterische Trennung von Funktionen ein und desselbe Personenkreises aufhört.
Andererseits ist es durchaus denkbar, daß für die politische Zusammenarbeit auf dem Wege zur Einheit ein politisches Führungsorgan aus der Verantwortung der nationalen Kabinette hervorgeht und einstweilen mit der Verantwortung der nationalen Kabinette verknüpft bleibt. Dann ist auch der Einwand, dieser Weg führe von Brüssel weg, nicht begründet, weil am Ende die geschlossene europäische Einheit steht. Nur muß man deutlich sehen: ohne ein politisches Entscheidungszentrum geht es auch mit den wirtschafts- und währungspolitischen Institutionen in Brüssel nicht mehr vorwärts.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Frage lautet: was ist heute politisch machbar? Ist es zu wenig, und verzichte ich lieber auf jeden Fortschritt? Oder gehe ich den ungeliebten Umweg, um überhaupt weiterzukommen? Auch wenn es nicht schmeckt, muß heute ein Weg des Kompromisses gegangen werden, der die europäische politische Zusammenarbeit voranbringt und damit auch die Institutionen in Brüssel wieder fördert. Alles unter der Voraussetzung, daß der Prozeß des Zusammenwachsens neue Organe mit den bestehenden schließlich zusammenführt und dadurch die Sorge um den Bestand der bisherigen Gemeinschaften überflüssig macht.
Was wir heute europäische politische Zusammenarbeit nennen, kurz als EPZ gekennzeichnet, ist ein kleines Stück dieser Wegstrecke. Wenn man sich dazu entschlossen hat, hat es jedoch keinen Sinn, es halbherzig zu tun, sondern dann muß alle Aktivität entfaltet werden, um die gleichen größeren Ziele zu erreichen, die wir ursprünglich auf anderen Wegen erreichen wollten.
Erst vor wenigen Tagen hat das italienische Kommissionsmitglied Spinelli hier in Bonn neue Anregungen gegeben. Er war wie Mansholt und vorgestern der König der Belgier der Meinung, es sei jetzt Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland, den toten Punkt durch Initiativen und Forderungen zu überwinden.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Er entwickelte den Vorschlag, durch Delegierte der nationalen Parlamente im Europäischen Parlament ein europäisches Grundgesetz ausarbeiten zu lassen, das der Zustimmung der Völker unterworfen werden soll. Wir würden das unterstützen.
Wichtig daran ist aber nicht so sehr, ob dieser Weg oder besser ein anderer zu verwirklichen ist. Wichtig ist, daß das europäische Bewußtsein der Öffentlichkeit neu mobilisiert wird und die Regierungen zu Entschlüssen angehalten werden.
Aus diesem Grunde ist es auch überfällig, daß jetzt dem Europäischen Parlament mehr verantwortliche Aufgaben, insbesondere Haushaltsrechte, zugewiesen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Diese Absicht wird mit unserem wie mit dem Entschließungsentwurf der Koalition in gleicher Weise



Amrehn
unterstützt. In diesem Zusammenhang können wir wieder nur die Frage aufwerfen, welche Anstrengungen die Bundesregierung bisher unternommen hat, um im Brüsseler Ministerrat Entscheidungen über die Erweiterung der parlamentarischen Kompetenzen wirklich durchzusetzen.

(Abg. Dr. Corterier: Wissen Sie das wirklich nicht, Herr Amrehn?!)

— Wir kennen keine. Der Berichterstatter des Politischen Ausschusses des Europäischen Parlaments hat in seinem letzten Berichtsentwurf vom Januar nur gesagt, die Bundesregierung habe angedeutet, sie wolle in absehbarer Zukunft ein Dokument mit konkreten Vorschlägen vorlegen; uns ist es unbekannt.

(Abg. Behrendt: Sie liegen vor! Wissen Sie das nicht?)

— Bitte?

(Abg. Behrendt: Sie liegen dem Ministerrat vor!)

— Ja, dem Ministerrat! Ich sage aber: wir kennen sie nicht, wir möchten sie einmal kennenlernen, wir möchten mit dazu Stellung nehmen, wir möchten Anregungen geben, wir möchten sehen, daß eine Vorlage nicht nur an den Ministerrat gegeben wird, sondern daß entschieden, gedrängt wird, Forderungen gestellt werden!

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Behrendt: Sie müssen doch europäische Politik machen, nicht nationale!)

Mindestens auf der Grundlage der Vorschläge, die Sie, Herr Kollege Behrendt, im Europäischen Parlament selbst mit ausgearbeitet haben, sollte doch nun unsere Regierung die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments im Europarat nicht nur einbringen, sondern auch durchzusetzen sich bemühen mit der Unterstützung aller Parlamente der Gemeinschaft. Dann müssen wir das aber auch kennenlernen!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es ist ganz selbstverständlich, daß mit dieser Entwicklung ein entsprechender Schritt der Bewußtseinsbildung unter den europäischen Völkern einhergehen muß, und das ist das Motiv dafür, warum wir Ihnen den Vorschlag unterbreiten, zu nationalen Direktwahlen zum Europäischen Parlament zu kommen. Wer jetzt erwartet, daß das gleichermaßen und zu gleicher Zeit in allen Ländern geschehe, weiß, daß er eine utopische Forderung aufstellt. Aber es ist möglich, in verschiedenen Ländern nach verschiedenen Methoden auf Grund der verschiedenen Tradition der Länder nationale Direktwahlen möglich zu machen.
Ich weiß ja, daß wir vor zehn Jahren selber dagegen waren, aber in der Zwischenzeit hat sich eben so viel entwickelt und ereignet, daß wir heute der Überzeugung sind: das ist überhaupt nur noch der einzige Weg, um zu demokratischen Entscheidungen, um zur Entwicklung eines Wahlmodus zum Europäischen Parlament zu kommen. Darin finden wir
in einer Reihe anderer Länder, die entsprechende Anträge eingebracht haben, viel Unterstützung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Und ich kann nur hinzufügen: Der Vorstand der Christlich-Demokratischen Union Europas hat sich erst gestern geschlossen dafür ausgesprochen, das in allen Ländern mit zu unterstüzen. Ich fordere Sie auf, dies mit zu unterstützen.

(Abg. von Hassel: Sehr gut!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Amrehn, ich weise Sie auf den Ablauf der Redezeit hin.