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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Becher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Liste der Ostverträge ist die mit Prag getroffene Regelung für viele sicher nur noch ein Gegenstand zum Abhaken. Das Zeichen „Erledigt", dem wir nunmehr die Weihe der Ratifizierung geben, macht alles, was folgt — das wissen wir —, bei den gegebenen Mehrheitsverhältnissen zur Formsache. Es läßt, so möchte ich sagen, die Auguren lächeln, die an den Tischen der Entscheidung die Drähte schon längst gezogen haben.
    Bei dieser Sachlage möchte ich zunächst einmal feststellen, daß man diese Drähte, wie so oft in der Geschichte des böhmerländisch-mährischen Deutschtums, über seine Köpfe hinweg verknüpfte. Die eigentlich Betroffenen, Herr Außenminister, wurden von den Verhandlungen ferngehalten; wie 1918/19, wo sie die Ehre hatten, hinter Stacheldraht zuzuschauen, wie die Mächtigen der Welt über sie entschieden; wie 1938, wo keine Volksabstimmung stattfand, weil die Tschechen dann den Zerfall ihres Gesamtstaates hätten zulassen müssen; und wie 1945, wo auf der Konferenz von Potsdam niemand gefragt wurde.
    Ich erwähne das nur, um an die Daten der jüngeren Geschichte und an ein Wort zu erinnern, Herr Außenminister, das Sie gebraucht haben, um für Verständnis für die tschechische Seite zu werben. Sie sagten nämlich, die Tschechen hätten es als Schmach empfunden, daß sie 1938 nicht dabeigewesen wären. Um wieviel mehr können die Sudetendeutschen es als Schmach empfinden, daß sie in der Geschichte seit 1918 praktisch immer nur Zuschauer, immer nur Objekte gewesen sind, und um wieviel mehr könnten sie jetzt, da wir in einem freien deutschen Staat leben, erwarten, einmal mit Subjekte des Handelns sein zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Prager Vertrag beruft sich ja auf historische Erkenntnisse. Wir kommen also nicht darum herum, uns auch über Geschichte zu unterhalten, und das kann und darf ja nicht einseitig geschehen.
    Es liegt nahe, etwa an die feierliche Entschließung zu erinnern, mit welcher die Österreichische Nationalversammlung am 6. September 1919 das Unrecht anprangerte, das an den Sudetendeutschen verübt wurde. Österreich versteht vielleicht sehr viel von unserer Geschichte. Und es liegt nahe, die Feststellung zu zitieren, welche die deutschen Parteien in der ersten Sitzung des Prager Parlaments, das nach der uns oktroyierten Verfassung am 1. Juni 1920 zusammentrat, trafen. Sie erklärten damals — ich darf mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitieren —:
    Die Tschechoslowakische Republik ist das Ergebnis eines einseitigen tschechischen Willensaktes, und sie hat diese deutschen Gebiete widerrechtlich mit Waffengewalt besetzt.
    Die deutschen Sudetenländer sind in der Tat um ihren Willen niemals befragt worden, und das Ergebnis der Friedensverträge ist daher mit Beziehung auf sie die Sanktionierung einer Gewalt — aber niemals eines Rechtszustandes.
    So die Erklärung unserer Vorfahren, meiner Landsleute, damals im Prager Parlament, wo sie genau den gleichen Begriff von der Gewalt ansprachen, der nun eine Prämisse des Prager Vertrages wurde.
    Herr Kollege Ronneburger, ich bitte Sie, dafür Verständnis zu haben, daß die unmittelbar Betroffenen eben nicht über die Vergangenheit hinweggehen können, und zwar nicht in dem Sinn, daß sie nur in der Vergangenheit leben, sondern in dem Sinn, daß sie glauben, daß nur, wenn wir die Vergangenheit ehrlich überwinden, die Gegenwart und die Zukunft zu meistern ist.
    Das 1918/19 verratene und unter den Kugeln tschechischer Besatzer erschlagene Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen mag manchem eine historische Episode sein. Ein freies deutsches Parlament kann aber nicht aus der Geschichte aussteigen. Es kann dies vor allem dann nicht tun, wenn der Vertragstext selbst, wie hier immer wieder zitiert wurde, Geschichtsurteile fällt und sie zur Prämisse einer Formel macht, die die CDU, die wir für unehrlich, zweideutig und daher für gefährlich für den Frieden halten, Herr Kollege Friedrich.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Diese Formel schadet in gleicher Weise den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der Betroffenen. Sie wurde sozusagen auf Katzenpfoten von der sowjetisch-tschechoslowakischen Seite infiltriert und ohne Not und Zwang zum Herzstück des Vertrages gemacht. Wer hat uns denn gezwungen, Art. 1 und Art. 2 dieser Problematik zu widmen, wo es darum ging, einen Gewaltverzichtsvertrag zu beschließen?

    (Abg. Dr. Marx: Die Sowjetunion! — Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich will die Feststellung über die genannte Formel wie folgt begründen, auch auf die Gefahr hin, daß ich einiges wiederhole.
    Erstens. Die Präambel des Vertrages, die entgegen der uns nun vorgetragenen Meinung sehr wohl ein operativer Bestandteil des Vertrages ist — weil sich die Bundesregierung immer darauf berufen hat, daß die Präambel, der Art. 1 und 2, Gegenstände des Formelkompromisses sind — erhebt den Anspruch, wie immer gesagt wurde, der „unheilvollen Vergangenheit ein für allemal ein Ende zu machen". Sie erwähnt unter dieser Parole nur das Münchener Abkommen von 1938 und die Leiden des zweiten Weltkrieges. Das ist zunächst einmal eine einseitige und daher unzulässige Auslegung der weiß Gott so tragödienreichen böhmischen Geschichte. Deren Unheil kann nicht nur mit dem Abkommen des Jahres 1938 begründet werden. Es hat weit in die Vergangenheit zurücklotende Ursachen. Wer sie, wie es in der Präambel geschieht, aussondert oder unterschlägt, betreibt Geschichtsklitterung und Geschichtsfälschung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Er unterstreicht die These von der Alleinschuld der
    deutschen Seite, er macht sich an all den schwerwiegenden Folgen mitschuldig, die sich daraus poli-



    Dr. Becher (Pullach)

    tisch und materiell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ableiten.
    Zweitens. Die Präambel des Prager Vertrages unterschlägt die den 31/2 Millionen Deutschen der böhmisch-mährisch-schlesischen Länder 1919 angetane Gewalt, als sie unter Bruch des Selbstbestimmungsrechts in einen Staat hineingezwungen wurden, den sie ohne Unterschied der Parteien ablehnten. Selbst die kommunistische Partei der Tschechoslowakei, Herr Kollege Wehner, hat noch auf ihrem Parteitag im Jahre 1931 — ich zitiere wörtlich die „Räumung der deutschen Teile Böhmens" von den Organen der tschechischen Okkupationsmacht verlangt und die deutschen Bewohner zur Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts, wie es wörtlich heißt, „bis zur Loslösung vom Staat" aufgerufen.
    Drittens. Die Präambel stellt fest, das Münchener Abkommen sei der Tschechoslowakischen Republik durch das nationalsozialistische Regime „unter Androhung von Gewalt aufgezwungen" worden. Es tut mir leid, Herr Kollege Ronneburger — ich muß das sagen —: Sie unterschlägt eben die Tatsache, daß dieses Abkommen nicht nur durch die von Hitler ausgehende Gewalt, sondern auch durch die von England und Frankreich ausgehende Gewalt, nämlich durch die Entscheidungen der Westmächte, erzwungen wurde, die sich an das 1918/19 verratene Selbstbestimmungsrecht erinnerten. Ich würde Ihnen raten, die diesbezüglichen Artikel der damaligen „Times" zu lesen.

    (Abg. Wehner: Ja, Ja!)

    Warum ließ die Bundesregierung diese Geschichtsfälschung zu? Warum unterstrich sie nicht den wahren Sachverhalt? Warum ging sie nicht von der historischen Wahrheit aus? Das Münchener Abkommen vom 30. September 1938 hat lediglich die bereits eine Woche vorher, am 19./20. September 1938, zwischen den Westmächten und Prag getroffene Vereinbarung bestätigt. Diese wiederum entsprach einem geheimen Gebietsabtretungsvorschlag, den der tschechische Staatspräsident Dr. Bene§ damals selbst an Frankreichs Ministerpräsidenten Daladier am 15. August 1938 weitergereicht hat.
    Warum ließ die Bundesregierung, so frage ich, im Vertragstext lediglich die Pressionen Hitlers, nicht aber auch die Gewaltakte der anderen Seite verurteilen?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Warum? — Ich gebe Ihnen die Antwort: Weil die Wahrung der berechtigten geschichtlichen Interessen der betroffenen Deutschen — und hier möchte ich anmerken, daß nicht nur die Araber in Palästina, sondern auch die Deutschen Böhmens und Mährens eben berechtigte historische Interessen haben — den Formelkompromiß verhindert hätte, der den Prager Unterhändlern die Brücke zu ihrer Auslegungslogik baute!

    (Abg. Haase [Kassel]: So ist es!)

    Die in der Präambel durch Ausklammerung von Tatbeständen vollzogene Geschichtsklitterung kam aus tschechischer Sicht nicht von ungefähr. Im Gegenteil, sie ermöglichte den Prager Unterhändlern das Abrücken von der ursprünglichen Forderung,
    das Münchener Abkommen als „von Anfang an" — nämlich ex tune — „ungültig" zu erklären. Sie stimmten der Formel des Art. I zu, dieses Abkommen im Hinblick auf die gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als „nichtig" zu betrachten. Sie warfen aber gleichzeitig die Angeln ihrer Logik auf die Wiener Vertragsrechtskonvention des Jahres 1969.

    (Abg. Dr. Czaja: Sehr richtig!)

    Dort, wo sie sehr aktiv mitgearbeitet haben, wird ein Vertrag, der unter Anwendung von Gewalt erzwungen wurde, als „nichtig" im Sinne „von Anfang an nicht existent", also als „von Anfang an ungültig", beurteilt.

    (Zuruf des Bundesministers Scheel.)

    Ich weiß nicht, Herr Außenminister, warum den kundigen Helfern der Bundesregierung, die ansonsten gute Arbeit geleistet haben, dieser Angelwurf verborgen blieb. Jedenfalls hat er den Formelkompromiß ermöglicht, in dem nun — so sehe ich es zumindest die Rechtsposition der Bundesrepublik wie Fische im Netze zappeln. Der Begriff „nichtig" — das wurde schon gesagt — ist zur Kennmarke im Dissens geworden, der nun auch diesen letzten der Ostverträge bestimmt. Ich darf ihn an der Gegenüberstellung der beiden entgegengesetzten Auslegungsthesen noch einmal konkret verdeutlichen.
    Die deutsche Auslegung wird aus einem an mich gerichteten, sehr verdienstvollen Schreiben des Herrn Staatssekretärs Dr. Frank vom 28. August 1973 ersichtlich, der darin — ich zitiere wörtlich —klarstellt:
    daß die Bundesrepublik Deutschland ihren Rechtsstandpunkt, daß das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 seinerzeit rechtswirksam zustande gekommen war und zum Übergang auf das Deutsche Reich geführt hatte, in den Verhandlungen aufgeführt hat.
    Die tschechoslowakische Seite hat dieser Feststellung die Aussage eines Mannes, nämlich Dr. Jiri Götz, gegenübergestellt, dem Bonn sinnigerweise nun das Agrément als erster Botschafter der CSSR erteilte. Dieser Dr. Jiri Götz schrieb in der Zeitschrift „Nova mysl" im Oktober des Vorjahres — ich darf wieder wörtlich zitieren — folgendes:
    Nach allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts hat ein Nullitätsvertrag keinerlei rechtliche Wirksamkeit und wird als niemals existierend erachtet.

    (Abg. Kunz [Berlin] : Hört! Hört!)

    An dieser Tatsache kann auch die einseitige Interpretation des Herrn Staatssekretärs Frank in einem Schreiben vom 28. August dieses Jahres nichts ändern, das er den Funktionären der Sudetendeutschen Landsmannschaft übersandte.
    Dies also die Meinung des Herrn Götz. Der erste Botschafter der CSSR in Bonn, der nach Ostern hier sein Amt antreten wird, trägt somit die alte sowjetisch-tschechische Auslegung der Nichtigkeitsformel wie eine Standarte vor sich her. Er hat sich, selbstverständlich Gehorsam übend, noch mit dem Hin-



    Dr. Becher (Pullach)

    weis auf die gleichen Formeln abgesichert, die von den Führungsmitgliedern des Zentralkomitees der KPC entwickelt wurden.
    Ich würde sagen, die Prager Logik ist kugelrund und geradezu bewundernswert. Sie gibt nur verhalten den Jubel wieder, die Bundesregierung überspielt zu haben. So schrieb das kommunistische Parteiblatt „Rudé Právo" am 21. Juni 1973 — ich zitiere wörtlich —:
    Jetzt hat also die deutsche Bundesrepublik vertraglich bestätigt, daß das sogenannte Münchener Abkommen unter Gewaltandrohung beschlossen worden ist. Die politische und rechtliche Hauptbedeutung der Anerkennung der Nichtigkeit des Münchener Abkommens beruht darin, daß man damit bestätigt, daß die gewaltsam abgetrennten tschechoslowakischen Grenzgebiete nie Rechtens zum Deutschen Reich gehört haben.
    Die „gewaltsam abgetrennten tschechoslowakischen Grenzgebiete", meine Damen und Herren, von denen hier gesprochen wird, sind in Wahrheit die seit acht Jahrhunderten bewohnten und von ihnen gerodeten Heimatgebiete der Sudetendeutschen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Prager Logik wäre schon bedauerlich, wenn sie es bei den bisher geschilderten Folgerungen bewenden ließe. Der eigentliche Grund aber, warum wir den Vertrag in der Substanz für krank und gefährlich halten, ergibt sich aus der nun folgenden Konklusion der tschechischen Seite: Wenn nämlich — so sagt sie — das angeblich vom Deutschen Reich allein mit Gewalt erzwungene Münchener Abkommen nichtig und nach der Wiener Vertragsrechtsformel daher „von Anfang an nicht existent" ist, haben die
    sudetendeutschen Gebiete nie zum Deutschen Reich gehört. Dann hat die Tschechoslowakei in ununterbrochener Kontinuität in ihren alten Grenzen nach 1938 weiterbestanden und im Zeichen eines originären Hoheitsaktes eine innerstaatliche Aktion vollzogen: Sie bestrafte die dreieinhalb Millionen Deutschen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht und politische Herkunft mit der Austreibung, weil sie sich in illoyaler Weise so verhielten, als wären sie nach 1938 Staatsbürger des Dritten Reiches geworden!
    Kurz gesagt, die tschechoslowakischen Kommunisten verlangten die Feststellung der Nichtigkeit des Münchener Abkommens, meinten aber in Wirklichkeit die Legitimierung und Legalisierung der Vertreibung. Das ist das Entscheidende.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nachdem sie auf solche Weise, nämlich durch die Ausklammerung der Vertreibung, die unheilvolle Vergangenheit beendet sahen, konnten sie mit Leichtigkeit den Beraubten und Vertriebenen zusichern, daß sie nicht noch weiter beraubt, verfolgt und bestraft würden! Das, meine Damen und Herren, ist die Handelsformel der Statthalter Moskaus in Prag, und das ist die Moral, von der aus sie die Bestimmungen des Art. II des vorliegenden Vertrages al gnadenvolle, noch zu belohnende Zugeständnisse erachten.
    Die einseitige Schuldthese in der Präambel und die Nichtigkeitsformel haben ihnen diese reiche Beute eingebracht. Sie führten zu dem Ergebnis, daß wir nunmehr die Vergangenheit bewältigen und die Beziehungen auf der Basis eines Vertrages normalisieren wollen, der die Anomalität des größten Verbrechens gegen die Menschlichkeit, das je in den böhmisch-mährischen Ländern begangen wurde, verschweigt und ausklammert.
    Damit hat, so meine ich, die Bundesregierung zumindest die moralische Obhutspflicht über die Sudetendeutschen verletzt, welche der Bundestag in seiner einstimmigen Erklärung vom 23. Juni 1950 proklamierte.
    Der Deutsche Bundestag
    — so hieß es damals —
    erhebt feierlich Anspruch gegen die Preisgabe des Heimatrechts der in die Obhut der Bundesrepublik gegebenen Deutschen aus der Tschechoslowakei und stellt die Nichtigkeit des Prager Abkommens
    — das war damals das seinerzeit zwischen Ost-Berlin und Prag geschlossene Abkommen, das die Austreibung anerkannte —
    fest.
    Dieser hier gerügte Tatbestand kann, worauf schon vielfach verwiesen wurde, auch nicht durch die Erklärung des Bundeskanzlers hinweggewischt werden, der Prager Vertrag bedeute weder eine Legitimierung noch eine Legalisierung der Austreibung. Rechtlich wäre diese Erklärung nur dann voll wirksam geworden, wenn sie innerhalb des Vertragstextes und nicht außerhalb des Vertrages einen Niederschlag gefunden hätte.

    (Beifall bei der CDU/CSU: Abg. Dr. Marx: Sehr wahr!)

    Bei der so gegebenen Sachlage muß man sich nunmehr fragen, ob der Bundeskanzler das Richtige traf, als er anläßlich einer nach der Unterzeichnung in Prag gehaltenen Tischrede an die Vertragspartner appellierte, den Vertrag nicht durch „einseitige Interpretationen einzuengen". Ich finde, zwischen dieser Erklärung des Bundeskanzlers und Ihrer heute hier vorgetragenen Hauptthese, Herr Außenminister, klafft ein Unterschied wie zwischen Tag und Nacht. Die Akzeptierung des Appells des Bundeskanzlers, keine einseitigen Interpretationen vorzunehmen, wäre nämlich die schmale Basis, so meine ich, auf der wir mit und trotz der Formel zu leben hätten.
    Der Bundesaußenminister hat aber demgegenüber den Dissens — er hat es heute in einer halbstündigen Rede direkt herausgestrichen —, also die zweiseitige Auslegung der Nichtigkeitsformel, vor dem Bundesrat als selbstverständlich bezeichnet. Die Feststellung über die Nichtigkeit des Münchener Abkommens, so wird dem Bundesrat in der uns jetzt vorgelegten Drucksache geantwortet, sei „nicht mehrdeutig". Sie gestatte beiden Seiten, ihre Rechtsstandpunkte aufrechtzuerhalten. Es wurde schon gesagt: Welch tolle Gedankenakrobatik, welch toller



    Dr. Becher (Pullach)

    Gedankentrick! Gerade darin, daß er verschiedene Rechtsstandpunkte als Auslegungen ermöglicht, liegt die Mehrdeutigkeit und die Krankheit dieses Vertrages. Man sollte uns doch nicht für töricht verkaufen, indem man uns nun eine zweideutige Formel als eindeutig hinstellt. Das Volk draußen und die von Ihnen berührte Offentlichkeit verstehen das jedenfalls auf weite Strecken nicht, Herr Außenminister.
    Ihre Meinung ist hier ebenso irrig wie die im Bundesrat vorgetragene Überzeugung, durch die gewählte Formel werde ein „Streitobjekt" aus der Welt geschaffen. Nein, verehrter Herr Außenminister! Hier muß ich festhalten, was für alle DissensVerträge gilt und was auch hier schon anklang: Der Mächtigere ist allemal Herr der Auslegung, Herrscher des Dissenses. Hinter Polen, hinter Honecker und hinter der CSSR steht Moskau mit der gerade jetzt — wir haben es heute vormittag gehört — so fühlbaren Aufmarschkraft seiner Divisionen. Der von Ihnen gelobte Dissens ist nicht das Ende alten, sondern der Anfang neuen Streites.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Was, möchte ich Herrn Friedrich fragen, wird sich an der bayerisch-böhmischen Grenze de facto ändern? — Nichts! Hinter dem Schild einer Abgrenzungstaktik, in der sich die tschechischen von den mitteldeutschen Kommunisten voraussichtlich nur wenig übertreffen lassen — wir wissen ja, wie das jetzt vor sich geht —, wird die sowjetseitige Auslegung der Nichtigkeitsthese der Prager Regierung als permanente Daumenschraube dienen. Sie ist für Prag nicht nur das Amen hinter einem großen Verbrechen; sie wird auch die logische Prämisse für die Festsetzung eines nachträglich erfundenen Kriegszustandes der kontinuierlichen Tschechoslowakei mit dem Deutschen Reich per 1. Oktober 1938 sein.
    Astronomische Entschädigungsforderungen — hier möchte ich meinen Kollegen Marx in Schutz nehmen —, Reparationsforderungen, die hier in Bonn auf einer Pressekonferenz am Tage nach der Paraphierung bereits von tschechischer Seite erhoben wurden,

    (Abg. Dr. Marx: Das weiß der Herr Friedrich nicht! Er hat keine Ahnung!)

    also keine Erfindungen unseren Kollegen Dr. Marx sind,

    (Abg. Haase [Kassel] : Diese Regierung preßt sie aus dem Volk heraus!)

    wird man aus diesem Titel ableiten, und die Bundesrepublik und die Bevölkerung werden dafür bezahlen müssen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesrepublik Deutschland oder ein gesamtdeutscher Souverän — das ist jetzt das Schauderhafte bei der Umdrehung der Logik des Art. II — wäre dann kraft der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages nicht einmal in der Lage, das verlorene Privat- und Nationalvermögen der 31/2 Millionen Sudetendeutschen dagegen in Rechnung zu stellen.

    (Abg. Dr. Czaja: Wo bleibt die Schutzpflicht! — Abg. Haase [Kassel] : Ja, dieser Regierung! Pfui Deubel!)

    Meine Damen und Herren, sind wir uns darüber im klaren, daß dieser Vertrag damit noch mehr verschenkt als die übrigen Ostverträge? Sind wir uns darüber im klaren, daß er der sowjetisch besetzten und bestimmten Tschechoslowakei ohne Not und nur dem Gesetz der Bahr'schen Kompaktaten zum Moskauer Vertrage folgend nicht nur die Respektierung ihrer Grenzen, den Gewaltverzicht, sondern darüber hinaus eine Zauberformel zur nachträglichen Korrektur der Geschichte offeriert? Sind wir uns darüber im klaren, was wir mit diesem Vertrag, der von der Allgemeinheit in vielen seiner Punkte nur schwer durchschaut wird, den unmittelbar Betroffenen zumuten?
    Was geschieht, so frage ich die Bundesregierung, mit dem verlorenen Privat- und Nationalvermögen der Sudetendeutschen, das heute auf eine runde Summe von 100 Milliarden DM berechnet wird?

    (Abg. Haase [Kassel] : Das interessiert die Regierung doch gar nicht!)

    Wer bezahlt das, die CSSR, die Bundesrepublik Deutschland oder die Vereinten Nationen? Hier wird Politik auf Kosten der Betroffenen gemacht.
    Ich darf Ihnen ein zweites Beispiel vortragen, was man den Betroffenen zumutet. In dem Brief über die strafbaren Handlungen, die angeblich nicht mehr verfolgt werden, bezieht sich die tschechische Seite expressis verbis auf das Statut des Nürnberger Gerichtshofes und sagt, nichts werde mehr verfolgt, nur noch die dort angeführten Verbrechen. Nun darf ich Ihnen einmal die zitierten Art. VI b und c vorlesen.
    Art. VI, Buchstabe b:
    Kriegsverbrechen: Mord, Mißhandlungen oder Deportation zu Sklavenarbeit . . .
    Art. VI, Buchstabe c:
    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mord, Ausrottung, Versklavung. Deportation oder andere unmenschliche Handlungen, begangen an irgendeiner Zivilbevölkerung .. .
    Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine.

    (Zuruf des Abg. Haase [Kassel] sowie weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Die tschechoslowakische Seite führt hier unter Zitierung des Nürnberger Statuts gerade jene Verbrechen als nichtverjährbar an, deren sie sich bei der Vertreibung der 31/2 Millionen Sudetendeutschen und bei der Vernichtung von 240 000 ihrer Menschen selber schuldig gemacht hat. Es liegt also weit jenseits des Ertragbaren,

    (Abg. Gansel: Sie sind jenseits des Ertragbaren!)

    wenn man das einfach zur Kenntnis nehmen würde.



    Dr. Becher (Pullach)

    Ich benutze die Gelegenheit, hier im Deutschen Bundestag und vor aller Öffentlichkeit die tschechoslowakische Seite anzuklagen und zu fragen, wo und wann sie ihrerseits jene vor die Gerichte stellte, die für die Verbrechen der Austreibung verantwortlich sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich tue dies mit der von mir schon oft geäußerten Feststellung, daß ich meinerseits alle Verbrechen und Vergehen aufs tiefste bedauere und verurteile, die im deutschen Namen am tschechischen und slowakischen Volk begangen wurden.

    (Zuruf von der SPD.)

    Ich tue dies gerade im Hinblick auf die Rolle, die die einseitig definierte Schuldthese im vorliegenden Vertrag spielt, und weil ich weiß, daß die Aufrechterhaltung der Mauer des Schweigens vor den genannten Verbrechen, die an uns begangen wurden, keine Normalisierung zuläßt.
    Die Wahrheit ist das Auge der Geschichte. Legen wir ihre Sonde an den Katalog, mit dem die sowjetische Seite in den späten sechziger Jahren in Bukarest, in Karlsbad und Budapest die Zielansprache ihrer, der sowjetischen Europapolitik verdeutlichte, sehen wir ein großes Konzept in Erfüllung gehen. Von den Forderungen nach der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie, der DDR als zweiten deutschen Staat, Berlins als eigenständiger politischer Einheit bis zur Annullierung des Münchener Abkommens und der Festschreibung der sowjetischen Nachkriegsgewinne auf einer europäischen Friedenskonferenz ist nahezu alles erreicht und abgestrichen.

    (Abg. Niegel: Jetzt fehlt nur noch das Zahlen!)

    Wir haben es nicht mit einer Verwirklichung der deutschen Ostpolitik zu tun, sondern mit einer Verwirklichung der sowjetischen Deutschlandpolitik. Es ist alles erreicht, bloß das eine fehlt: das Siegel der Ehrlichkeit. Vom Amur bis zum Böhmerwald, vom Böhmerwald bis zum Amur wird die große Sowjetunion nunmehr von unechten Verträgen flankiert. Ihr Friede heißt Dissens und ihre Methode heißt Täuschung. Das ist die Wahrheit. Wer sie hinwegflunkert, wird auf die Dauer weder der UdSSR noch den davon betroffenen Völkern helfen. Am wenigsten hilft er den Bewohnern der Tschechoslowakei.
    Und das möchte ich jetzt an die Adresse des Herrn Friedrich sagen, der leider nicht mehr hier ist.

    (Widerspruch und Zurufe bei der SPD: Doch!)

    — Lieber Herr Kollege Friedrich, Landsmann Friedrich aus bayerischen Gefilden, wenn Sie uns unterstellen wollen, daß wir nach dem von sudetendeutscher Seite schon im Jahre 1950 mit dem Tschechischen Nationalausschuß getroffenen Abkommen und insbesondere nach unserem Verhalten im August 1968 bis zu Ihrer Rede hätten warten müssen, um von uns aus die Versöhnung und die Wiederbegegnung mit den Tschechen und Slowaken herbeizuführen, dann — so möchte ich sagen — irren Sie sich.

    (Zuruf von der SPD: Das haben wir heute gemerkt!)

    Der Prozeß freiwilliger Wiederbegegnungen auf der Basis des Rechtes, ja, der Solidarisierung, der nach dem August 1968 zwischen den ehemaligen Partnervölkern des böhmisch-mährischen Raumes einsetzte, wird durch den vorliegenden Vertrag eher gehemmt als gefördert.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie trotz der fortgeschrittenen Zeit um Ruhe bitten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Becher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Die Menschen dieses Raumes tragen nach wie vor ein gemeinsames Schicksal: — ich darf das einmal aus unserem Selbstverständnis vortragen, und ich lade Sie ein, zu uns nach Nürnberg zu kommen. Wir werden frei darüber diskutieren, hinter wem die Mehrheit steht, Herr Friedrich! Das werden wir in Nürnberg und bei den Wahlen in Bayern feststellen. —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ja!)

    Die Menschen dieses Raumes tragen nach wie vor ein gemeinsames Schicksal: die einen verloren die Heimat, die anderen die Freiheit. Für sie alle ist eine freie Heimat in einem freien Europa das Leitbild der Zukunft,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    nicht aber die Friedhofsstille einer gleichgeschalteten und von unechten Verträgen fixierten Welt.
    Meine Damen und Herren, die verantwortlichen Gremien der Sudetendeutschen erhoben gegen den vorliegenden Vertrag Rechtsverwahrung. Viele Tschechen und Slowaken lehnen ihn, soweit sie frei sprechen können, öffentlich ab. Der Bundesrat hat aus Gründen, die von der Bundesregierung keineswegs widerlegt worden sind — auch heute nicht durch die Ausführungen des Herrn Außenministers —, gegen ihn Bedenken erhoben. Das gleiche tat die Staatsregierung Bayerns, das als Nachbarland der Tschechoslowakei und als Schirmland der Sudetendeutschen besonders angesprochen ist.
    Sie, meine werten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, können sich über die gewichtigen Argumente dieser Instanzen mit der Ihnen zu Gebote —oder: noch zu Gebote — stehenden Mehrheit hinwegsetzen. Sie können die Erfüllung des letzten Programmpunktes des Karlsbader Kataloges abhaken und das Zeichen „erledigt" darunter schreiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Die Gesprächspartner der SPD in der KP Italiens, die Gesprächspartner vom Jahre 1967, werden sich ganz besonders darüber freuen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)




    Dr. Becher (Pullach)

    Erledigt ist damit aber nicht nur ein Teil Ihrer verhängnisvollen Ostpolitik, erledigt ist — leider Gottes — ein Stück der Hoffnungen und Wünsche, die der freiheitsbewußte Teil der Völker, um die es hier geht, an die Bundesrepublik Deutschland richtet. Das Nein zu Ihrem Vertrag wird deshalb überhöht durch das Ja der CDU/CSU, durch unser Ja, zur Solidarität mit diesen Menschen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Millionen Deutsche, viele meiner Schicksalsgefährten, meine politischen Freunde und ich bekunden diese Solidarität, indem sie die Freiheit dieser Menschen, nicht aber das Kalkül ihrer Unterdrücker auch weiterhin unter ihre Obhut nehmen!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)