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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bruno Friedrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin gerade dabei, dies zu begründen. Ich bin nur der Meinung, daß die Begründung der Ablehnung durch die Union kleinlich ist. Dies muß man mir schon abnehmen.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Sie behandeln nicht die Mehrdeutigkeit! — Abg. Reddemann: Subjektive Überzeugung!)

    — Entschuldigen Sie, lassen Sie mich doch begründen!
    Die Frage des Münchener Abkommens, seiner Gültigkeit und seiner Ungültigkeit, ist in der Völkerrechtsliteratur bisher ein Problem ohne Beispiel; dies kann doch von Ihnen einfach nicht bestritten werden. Hinzu kamen noch komplizierte Fragen, die nicht so leicht definierbaren Probleme des Staatsbürgerrechts. Das war ebenfalls dort hineingepreßt. Hier, Herr Marx, ist es sehr leicht, über ein kleines Land mit seinen Schwierigkeiten seit 1968 zu reden, hier ist es sehr leicht, sich als moralischer Richter aufzuspielen, wenn man nicht dort sitzt. Diese Verhandlungen waren auch noch in die Spannung des Ost-West-Gegensatzes hineingepreßt. Hinzu kam die komplizierte Problematik des Berlin-Abkommens. Insoweit war die lange Verhandlungszeit verständlich.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das BerlinAbkommen hat auch die Problematik der Mehrdeutigkeit, die immer neuen Streit schafft!)

    Wenn beide Verhandlungskommissionen nach schwierigsten, oft unterbrochenen Verhandlungen einen Weg gefunden haben, der es beiden Seiten ermöglicht, ihre Standpunkte zu wahren, die sie für sich als unverzichtbar betrachteten, und wenn beide Verhandlungskommissionen nun als Vertreter ihrer Staaten jeweils in ihrem eigenen Land bestehen können, dann muß man das Ergebnis als einen ehrlichen, annehmbaren Kompromiß bezeichnen, auch als Versuch, als Bemühen einer verantwortungsvollen Verhandlungsführung. Insoweit danken wir auch



    Friedrich
    Herrn Staatssekretär Frank, der auf unserer Seite des Tisches die Interessen der Bundesrepublik gut vertreten hat.

    (Beifall bei der SPD. Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Leider unter kräftiger Einmischung von Herrn Wehner!)

    Dieser Vertrag stimmt mit den Zielen überein, wie sie 1969 und 1972 als Grundlage der sozialliberalen Koalition für richtig erkannt und erneuert worden sind. Diese Ziele sind: die Festigung der Sicherheit und ein dauerhafter Friede in Europa, die Sicherheit West-Berlins eingeschlossen. Zu diesen Zielen gehört auch, durch Aufnahme diplomatischer Beziehungen die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Vertretung der Interessen deutscher Staatsbürger zu schaffen.
    Es ist sehr leicht, über humanitäre Fragen zu sprechen, wenn man es über 20 Jahre lang versäumt hat, die Voraussetzungen für eine solche Vertretung zu schaffen. Dann kann man hier sehr leicht darüber reden.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Marx: Quatsch ist das! Reden Sie doch nicht so dummes Zeug! Abg. Reddemann: Herr Friedrich, Sie sind ein Problemverweigerer! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Zum Ziel der sozialliberalen Koalition gehört es, unsere Wirtschaftsbeziehungen zu erweitern.

    (Zuruf des Abg. Dr. Marx. — Abg. Haase [Kassel] : Der Friederich, der Friederich!)

    Grundsatz dieser Politik ist es, daß alle diese Schritte in Übereinstimmung mit unseren Verbündeten vollzogen werden.
    Herr Marx, wenn Sie hier wieder das mit den Reparationen aufgebracht haben,

    (Abg. Dr. Marx: Ich habe zitiert, Verehrter!)

    so liegt dies ,der Qualität nach auf der Ebene der Aussagen des Herrn von Schulze-Vorberg, der vor 14 Tagen sagte,

    (erneuter Zuruf des Abg. Dr. Marx)

    25 Milliarden DM kostet uns der Bahr-Besuch, und in der nächsten Woche hat die Sowjetunion in der Bundesrepublik bar für 5 Milliarden DM eingekauft. Das liegt immer auf der gleichen Ebene.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Herr Kollege, die Sache ist im Ausschuß geklärt worden!)

    — Ja, dann sollten Sie solche Argumentationen hier nicht wiederholen.

    (Abg. Dr. Marx: Ich habe „Rudé Právo" zitiert!)

    Im übrigen muß ich Ihnen sagen, Herr Mertes, daß Herr Schulze-Vorberg zu seiner Erklärung im Ausschuß nicht gestanden hat und dort keine Korrektur gegeben hat.

    (Abg. Dr. Marx: Lesen Sie mal „Rudé Právo" !)

    Dies kann ich bei dieser Gelegenheit hier feststellen.
    Mit der Ratifizierung dieses Vertrages, von der wir annehmen, daß das Hohe Haus ihr zustimmt, wird die sozialliberale Koalition ein 'dem Wähler gegebenes Wort einlösen. Wir haben durch Aussöhnung und Entspannung in Europa den Frieden sicherer gemacht. Die Union hat sich vorrangig aus kleinlichen parteiegoistischen Gründen an dieser Politik des Friedens, an dieser Politik der Aussöhnung und der Entspannung nicht beteiligt.

    (Abg. Haase [Kassel] : Das ist schön!)

    Wir bedauern diese Haltung der Union, denn es wäre die Aufgabe der ganzen Vertretung unseres Volkes gewesen, die Last des zweiten Weltkrieges gemeinsam auf sich zu nehmen und dies nicht nur einem Teil des Parlaments, der SPD und der FDP, zu überlassen.
    Wo bleibt denn die Konsequenz zum Frieden, von der Herr von Weizsäcker beim CDU-Parteitag 1972 in Wiesbaden gesprochen hat. Konsequenz zum Frieden heißt nicht nur — an die Adresse von Herrn von Weizsäcker gerichtet —, in Auschwitz von Versöhnung sprechen, sondern für die Aussöhnung hier in diesem Hohen Hause eine Hand aufheben.

    (Zuruf des Abg. Haase [Kassel].)

    Dies nenne ich Konsequenz zum Frieden, und diese Konsequenz zum Frieden sind Sie dem deutschen Volke schuldig geblieben.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Der weiß das alles nicht mehr!)

    Artikel I und II dieses Abkommens sind ein dem tschechoslowakischen und dem bundesrepublikanischen Standpunkt gerecht werdender Kompromiß. Die CSSR ist der Auffassung, daß das von ihr nicht unterzeichnete Münchener Abkommen von Anfang an ungültig war, und sie meint, vor allem aus Gründen der Behauptung ihrer nationalen Persönlichkeit und ihrer nationalen Selbstachtung darauf bestehen zu müssen. Die Bundesregierung konnte sich wegen der möglichen Rechtsfolgen für deutsche Staatsbürger dieser Auffassung nicht anschließen, auch wenn wir meinen, daß das unter Druck und Drohung entstandene Münchener Abkommen nicht mehr gültig ist. Meine Fraktion teilt diese Auffassung der Bundesregierung.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Die Opposition auch!)

    Artikel I und II geben beiden Vertragspartnern die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu wahren, ohne daß einem der beiden die Preisgabe unverzichtbarer Positionen abverlangt werden mußte.
    Dies waren — Herr Außenminister, so sehen wir es — die Bedingungen eines neuen Anfangs. Der von der Union erhobene Vorwurf der Mehrdeutigkeit erneuert die in der Diskussion um die Ostverträge immer wieder eingenommene Position des Alles oder Nichts.

    (Abg. Dr. Marx: Ist das nun eindeutig?)

    Wäre diese Position des Alles oder Nichts die Haltung der Bundesregierung, würde sich unser Staat



    Friedrich
    sehr rasch im Niemandsland der Weltpolitik wiederfinden.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die Union steht aber in dieser Haltung auch im Gegensatz zur Regierungserklärung ihres früheren Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesinger.

    (Abg. Werner: Stimmt doch gar nicht!)

    In der Großen Koalition wurde in der Regierungserklärung überhaupt zum ersten Mal das Problem unserer Beziehungen zur CSSR angesprochen. Dies hatte es bis dahin nicht gegeben. Deshalb geht man nicht fehl in der Annahme, daß dies die Handschrift des damaligen Außenministers und heutigen Bundeskanzlers war,

    (Abg. Dr. Wagner [Trier]: Aber gewiß!)

    aber dies ist damals auch von Ihrer Fraktion mitgetragen worden. In dieser Regierungserklärung hat Kurt Georg Kiesinger festgestellt, wenn ich zitieren darf, Frau Präsidentin:
    Auch mit der Tschechoslowakei möchte sich das deutsche Volk verständigen.

    (Abg. Dr. Marx: Sehr gut!)

    Die Bundesregierung verurteilt die Politik Hitlers, die auf die Zerstörung des tschechoslowakischen Staatsverbandes gerichtet war. Sie stimmt der Auffassung zu, daß das unter Androhung von Gewalt zustande gekommene Münchener Abkommen nicht mehr gültig ist. Gleichwohl

    (Abg. Dr. Marx: Nicht mehr gültig! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das ist auch unsere Auffassung!)

    — so sagte es Bundeskanzler Kiesinger damals; das ist auch die Auffassung dieser Regierung; was regen Sie sich auf? —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dann sind wir uns einig! — Abg. Dr. Wittmann [München]: So ein Ideologe!)

    bestehen noch Probleme, die einer Lösung bedürfen, wie z. B. das des Staatsangehörigkeitsrechts.
    Soweit Bundeskanzler Kiesinger.

    (Abg. Dr. Marx: Sehr gut!)

    Er hat damals zwei Kernfragen angesprochen: zunächst die Problematik der Zerstörung des tschechischen Staatsverbandes und zum anderen die Frage des Staatsangehörigkeitsrechts.
    Der hier vorgelegte Vertrag hat in beiden Fragen eine Lösung gebracht, und zwar für beide Seiten akzeptabel. Heute, acht Jahre nach Kiesinger, sieht die Union diese Probleme anders.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das ist doch nicht wahr! — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das stimmt nicht! — Abg. Wagner [Trier] : Das ist unwahr! — Abg. Dr. Marx: Es sind doch unsere Augen, die das sehen!)

    Heute betreibt sie eine nicht nur für unser Ansehen, sondern auch eine für die Glaubwürdigkeit unseres Friedenswillens höchst bedenkliche Politik.
    Ich meine, daß dies hier mit angesprochen werden muß. Ich meine

    (Abg. Dr. Wittmann [München] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    ich möchte das zunächst ausführen; Entschuldigung, Herr Abgeordneter Wittmann —, daß die von der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat abgegebene Erklärung hier genannt werden muß,

    (Abg. Dr. Wittmann [München] : Von der Sache keine Ahnung!)

    weil von Ihnen ja der Bundesrat als verlängerte Oppositionsbank denaturiert worden ist.

    (Abg. Werner: Da wird sich der Bundesrat als Institution bedanken! — Abg. Dr. Marx: Dieses polemische Geschwätz!)

    In dieser Erklärung der CDU/CSU-Mehrheit des Bundesrats wird festgestellt,

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Er behandelt viele Probleme und alle gleich falsch!)

    die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts der Sudetendeutschen sei im Vertrag verschwiegen worden.

    (Abg. Dr. Czaja: Sehr gut! Das stimmt!)

    Nun möchte ich auf eines hinweisen: Ich glaube, daß wir alle das Schicksal der Sudetendeutschen beklagen; es hat unendlich viel Leid über die Menschen gebracht. Wir alle beklagen auch den Versuch, daß 1919 die Bemühungen gescheitert sind, zwei Völker in einem Staat zusammen leben zu lassen.

    (Abg. Dr. Marx: Drei! Der hat keine Ahnung, der Mann!)

    Aber ein Bundesorgan sollte zwischen den möglichen Erklärungen einer Landsmannschaft und seiner eigenen Verpflichtung gegenüber völkerrechtlichen Positionen der Bundesrepublik unterscheiden.

    (Abg. Dr. Marx: Geschichte: fünf!)

    Was meine ich hier? Es sollten keine Standpunkte eingeführt werden, die zu höchsten Mißdeutungen führen können.

    (Abg. Werner: Eben! — Abg. Dr. Czaja: Also kein Selbstbestimmungsrecht!)

    Bis jetzt galt die Bundesregierung immer als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Wer aber, wie dies in der Erklärung des Bundesrats zu diesem Vertrag geschieht, über das Problem des Selbstbestimmungsrechts die Grenzen der Tschechoslowakei von 1919 als unberechtigt definiert

    (Abg. Dr. Wittmann [München] : Wo steht das?)

    — Wie berechtigt meine Befürchtung ist, habe ich
    ja bestätigt gefunden. Und wenn sich Herr Becher an das hält, was er an die Presse gegeben hat,

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Ignorant!)

    dann werden wir bestätigt finden, was ich befürchte.
    Damit muß man den Eindruck erwecken, als bekenne
    sich die Bundesrepublik nicht mehr zu den Positio-



    Friedrich
    nen, die sie als Rechtsnachfolgerin des Reiches übernommen hat;

    (Abg. Dr. Czaja: Wieso Rechtsnachfolgerin?)

    denn das Reich hat diese Grenzen und das tschechoslowakische Staatsgefüge von 1919 anerkannt. Es hat nämlich damals zahlreiche Verträge mit der Tschechoslowakei abgesprochen. Indem Sie aber diese Entscheidung von 1919 für fragwürdig erklären, entsteht in der Weltöffentlichkeit der Eindruck, daß ein Teil in diesem Land und sogar die Mehrheit des Bundesrats meinen könnten, 1938 und 1939 seien legitim gewesen.

    (Abg. Haase [Kassel] : 1919 war schändlich!)

    Herr Bundeskanzler Erhard hat 1964 diesen gleichen Ansatz des damaligen Bundesverkehrsministers Seebohm zurückgewiesen. Er hat damals — Herr Marx, Sie haben vorhin von einer Moskauer Linie gesprochen —, in New York und Kanada erklärt, daß das Münchener Abkommen von Hitler zerrissen worden sei.

    (Abg. Dr. Marx: Ich kenne das Thema!)

    Ich hätte vom CDU-Vorsitzenden Kohl, der sich als so kanzlerreif versteht, das gleiche Standvermögen erwartet, das damals Bundeskanzler Erhard gezeigt hat, als er die Erklärung von Seebohm zurückwies.
    Sie sagen, diese Regierung vernachlässige die humanitären Probleme. Ich habe einmal das Arbeitsbuch Ihrer Regierungen hinsichtlich der Vertriebenenverbände durchgesehen. Darin sind ja nicht die Reden zu finden, die auf den Pfingsttreffen gehalten werden; das Arbeitsbuch sind Ihre Regierungserklärungen. Wie sieht es da aus?
    1953: Regierungserklärung Konrad Adenauer. Kein Wort zur CSSR. Kein Wort zu humanitären Fragen. Außenminister: Dr. Adenauer. Vertriebenenminister: Oberländer.
    Regierungserklärung 1957: Kanzler Adenauer. Kein Wort zur CSSR. Kein Wort zu humanitären Fragen. Außenminister: Dr. von Brentano. Vertriebenenminister: Oberländer.

    (Abg. Dr. Czaja: Aber zum Selbstbestimmungsrecht!)

    — Das tut Ihnen weh, Ihre Abstinenz in humanitären Fragen in den Regierungserklärungen. Deshalb fahre ich fort.

    (Abg. Dr. Marx: Was Sie reden, tut uns weh, weil es einfach unter aller Kritik ist!)

    Regierungserklärung 1961, vorgetragen von Vizekanzler Dr. Erhard. Kein Wort zur CSSR. Kein Wort zu humanitären Fragen.
    1965. Kanzler: Ludwig Erhard. Kein Wort zur CSSR. Kein Wort zu humanitären Fragen.
    Deshalb muß ich hier die Befürchtung aussprechen, daß Sie die Gefühle vertriebener Menschen auf den Heimattreffen mißbrauchen, daß Sie aber in diesem Hause nicht bereit waren, allein in den Regierungserklärungen eine Politik zu signalisieren,
    die diese Absicht zumindest als Absicht Ihrer Regierungen auch festhielt.

    (Abg. Dr. Czaja: Lesen Sie doch die Obhutserklärung nach! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Werner?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Friedrich, sind Sie nicht auch der Meinung, daß es eigentlich viel passender und dem ernsten Gegenstand angemessener wäre, auf Polemiken und unvollständige Darstellungen der Vergangenheit zu verzichten und sich konkret mit dem Inhalt humanitärer Erklärungen Ihrerseits auseinanderzusetzen?