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  • date_rangeDatum: 27. März 1974

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  • short_textOriginal String: Anläßlich seines Besuches in Moskau vom 31. Oktober bis 3. November 1973 hat der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland, Herr Walter Scheel, auf Grund einer Abstimmung mit der Regierung der UdSSR folgende Erklärung abgegeben: info_outline

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Marx


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wohl auch mit einem Blick auf den so gefüllten Saal haben Sie, Herr Bundesminister, ,die Formulierung verwendet, daß 'dies keine Gelegenheit sei, die Leidenschaften besonders zu entzünden. Ich hoffe, daß es uns allen gelingt, das, was wir sagen müssen und was zu sagen wir Veranlassung sehen, jedem zu sagen, aber in einer Weise, die in der Tat die Leidenschaften nicht unnötig entzündet.
    Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Vertrag mit Prag und die zu ihm gehörenden Dokumente waren mit der Hoffnung erwartet worden, sie seien besser ausgehandelt als jene anderen Verträge mit Moskau, Warschau und Ost-Berlin. Eine Zeitlang schien es so, als wenn dies ,dem Auswärtigen Amt gelinge. Aber es schien nur so. Bald zeigte sich, daß zähes und intelligentes Verhandeln am Ende wenig nützt, wenn politische Weisungen der Regierung, wenn deren unbegreifliche Ungeduld und wenn offenbar festliegende Zusagen an die Vormacht des Warschauer Pakts zum Abschluß drängen. So ist der Vertrag zwischen unserem Lande und der CSSR für uns enttäuschend, in vielen seiner Formulierungen nicht akzeptabel. Insoweit paßt er sich in das gesamte Vertragsgeflecht mit den Oststaaten ein.



    Dr. Marx
    Leider, Herr Bundesminister, sind auch hier Abmachungen mehrdeutig, leider enthält auch dieser Vertrag einen Grunddissens, den unauflösbaren Widerspruch der Vertragspartner in wichtigen Dingen. Leider wird auch hier die Geschichte falsch dargestellt. Leider stehen auch diesmal Leistung und Gegenleistung in keinem für uns annehmbaren Verhältnis. Leider sind auch diesmal Forderungen des Partners im Vertragstext selbst, unser eigenes Verlangen entweder gar nicht oder nur in Briefwechseln und Begleitpapieren angedeutet, ohne daß diese ,den gleichen verbindlichen Wert hätten, wie er dem Vertrag zukommt.
    Die einzelnen Probleme, die hier angesprochen werden, reichen oft weit in die Geschichte zurück. Sie hätten — das ist unsere Überzeugung — in einer Weise geregelt werden können, die wirklich den Ausgleich zwischen den Völkern, die Bewältigung des Schrecklichen und Vergangenen und die Gestaltung einer dauerhaften, friedlichen Zukunft ermöglicht hätte. Vielleicht — aber darüber werden wohl erst später die Historiker grübeln, wenn sich einmal ,die sowjetischen Archive geöffnet haben — war dies alles aber gar nicht mehr zu erreichen, weil die bei den Bahr-Gromyko-Verhandlungen in Moskau im Frühjahr 1970 vorgeprägten Regelungen ins sowjetische Konzept passen mußten und diese den Spielraum der Verhandler, auch der deutschen, auch ,der tschechischen, erheblich einengten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Schon im Gromyko-Papier von Anfang März 1970, also dem Vorgänger des sogenannten Bahr-Papiers, war die Tatsache festgehalten, daß die Sowjetunion als Vormacht der Oststaaten und entsprechend den Maximen der Breschnew-Doktrin von vornherein und mitbestimmend sich der bilateralen deutschtschechoslowakischen Probleme annahm. Die Bundesregierung hatte sich damals, was unser Verhältnis sowohl zur Tschechoslowakei als auch zu Polen anlangt, auf diese merkwürdige und folgenreiche Einwirkung und Mitwirkung der Sowjets eingelassen.
    Der Vertrag mit Prag sollte, wie Sie eben gesagt haben, Herr Bundesminister, das „letzte Glied einer Kette" sein; es sollte das gefeierte Schlußstück der Ostpolitik werden. „Schlußstein" sagten diejenigen, welche den Glauben an ein festes und dauerhaftes Gebäude der Ostpolitik hatten. „Brücke" haben Sie selbst, Herr Bundesminister Scheel, die Sache im Bundesrat genannt. Sie fügten hinzu: eine Brücke, die einen „normalen und lebhaften Verkehr" zwischen Ost und West ermöglichen solle.
    Wir fürchten, daß auf dieser Brücke der Verkehr recht einseitig, scharf beobachtet, gefiltert, kontrolliert fließen wird, und — um im Bilde zu bleiben — an den sowjetischen Kontrolleuren kommt nach all den Vereinbarungen über Brückenzoll und Passierbedingungen keiner mehr vorbei.
    Kaum war der Text des Vertrages nach vielem Hin und Her, nach verwirrenden Erklärungen und wechselnden Hinweisen mit einem Partner abgeschlossen, der kaum als Herr seines eigenen Geschicks, vielmehr als Vasall einer fremden Macht
    angesehen werden muß, da tauchten neue Schwierigkeiten auf.

    (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Leider wahr!)

    Die Prager Unterhändler sahen sich nicht in der Lage, einer konsularischen Betreuung auch Berliner juristischer und anderer Institutionen durch die künftige deutsche Botschaft an der Moldau zuzustimmen. Sie sahen sich dazu nicht nur nicht in der Lage, sondern sie durften es nicht.
    Als Bundeskanzler und Außenminister dann ihre für den 6. September vorgesehene Reise absagten, wuchs — ich sage das ganz offen — hierzulande die Spannung, ob die Bundesregierung endlich nach so vielen bitteren Erfahrungen bereit sei, diese Position durchzuhalten und eine Sache, von der wir glauben, es war eine gerechte Sache, durchzufechten.
    Zyniker allerdings meinten damals, sie werde nach kurzem Widerstand wiederum nachgeben, und ihrer Pfiffigkeit würden schon rechtzeitig neue Erklärungen, Formeln, ja Erfolgsmeldungen gelingen. Leider, meine Damen und Herren, hatten diese Zyniker recht. Ich selbst, Herr Bundesminister, kann Ihr Auftreten im Zweiten Deutschen Fernsehen am Abend des 1. September des vergangenen Jahres nicht vergessen. Ich war damals verblüfft und zugleich von einiger Hoffnung erfüllt, daß Sie bei Ihrer dort ausgesprochenen Auffassung bleiben würden. Sie sagten nämlich damals wörtlich — ich darf mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitieren —:
    ... die Sowjetunion spricht natürlich nicht für die sozialistischen Staaten, auch nicht für die Tschechoslowakei.
    Mein Zwischenruf lautet — verzeihen Sie bitte —: O heilige Einfalt! Und Sie haben hinzugefügt:
    Wir haben es hier mit einem Partner zu tun, mit dem wir direkt fertig werden müssen und mit dem wir direkt zu Ergebnissen kommen müssen. Das heißt, mit anderen Worten, diese Frage, die wir jetzt mit der Tschechoslowakei zu regeln haben, müssen wir mit der Tschechoslowakei regeln.
    Diese Sätze wollen wir hier festhalten — deshalb habe ich sie zitiert — und auch jenen anderen, 20 Tage später, vom 20. September! Sie hatten damals ein Interview gegeben, auch wieder im Zweiten Deutschen Fernsehen, am Rande der Diskussionen bei den Vereinten Nationen. Da fragte Sie der Interviewer — ich zitiere —: „Sie haben ja selber gesagt, Sie würden mit Herrn Gromyko nicht über Prag sprechen?" Und darauf antwortet der deutsche Außenminister mit aller Entschiedenheit — ich zitiere wiederum —:
    Nein, auf gar keinen Fall! Ich habe ja meinen tschechoslowakischen Kollegen hier in New York auch, und ich werde ihn auch noch sehen. Ich werde natürlich nicht mit Herrn Gromyko über Fragen sprechen, die wir mit der Tschechoslowakei zu regeln haben.
    Und Sie fügten hinzu, Herr Bundesminister, daß Sie
    mit den Russen zwar über das Berlin-Abkommen



    Dr. Marx
    sprächen, „aber eher allgemein, nicht bezogen auf Schwierigkeiten, die wir mit Dritten haben".
    Als dann Ihre Reise in die Sowjetunion näher rückte, haben Sie am 24. September in einem Interview mit der „Welt" apodiktisch behauptet — ich zitiere auch dies —:
    Ich werde aber mit Sicherheit nicht über das Problem mit der Tschechoslowakei in Moskau sprechen. Ich bin fest davon überzeugt, Herr Gromyko wird, wenn ich über die Tschechoslowakei sprechen wollte, die Hände abwehrend hochheben.
    Welche Worte, Herr Kollege Scheel! Ich muß Ihnen. sagen: mit Heiterkeit kann man über die Dinge, die sich seinerzeit abspielten, nicht hinweggehen. Vielleicht hob — ich weiß es nicht — Herr Gromyko die Hände, aber nicht abwehrend, sondern um unseren Bundesaußenminister zu zwingen, nun erst recht mit ihm über die Tschechoslowakei zu sprechen und in das Vertragswerk — das ist ja ein Ausdruck, der von der Regierung stammt — die russische Mitwirkung fest hineinzuschreiben.
    In der Verbalnote, die unter der Verantwortung des Auswärtigen Amtes die damalige Handelsvertretung der Bundesrepublik in Prag am 23. November der tschechoslowakischen Regierung zusandte — sie ist in der kleinen Broschüre des Bundespresseamtes in unmittelbarer Nachbarschaft mit dem
    Vertrag abgedruckt —, liest man denn auch — Frau
    Präsidentin, ich bitte, auch dies zitieren zu dürfen —


Rede von: Unbekanntinfo_outline

— nun wird die Erklärung zitiert —
Beide Seiten vereinbarten, anschließend in einem Meinungsaustausch zu Fragen der Gewährung von Rechtshilfe einzutreten. Was die Gewährung von Rechtshilfe für Westberliner Gerichte betrifft, ... so beabsichtigen sie, diese Frage in einer für die interessierten Seiten annehmbaren Form entsprechend dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 zu regeln ...
Und in der Verbalnote heißt es dann weiter: Dazu kann ich
— also der Leiter der Handelsmission im Auftrag seines Ministeriums —
folgendes feststellen: Auf der Basis dieser Abrede sollen verschiedene Formen des Rechtshilfeverkehrs erwogen werden einschließlich der Möglichkeit des direkten Verkehrs zwischen Gerichten der Sowjetunion und Gerichten der Bundesrepublik Deutschland und Gerichten der Sowjetunion und Westberliner Gerichten.
Und der Schlußteil enthält folgenden Passus:
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik wird um Mitteilung gebeten, ob die
tschechoslowakische Regierung bereit ist, auf entsprechender Grundlage zusammen mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland anschließend an die ins Auge gefaßte Aufnahme diplomatischer Beziehungen eine Regelung der Frage der Gewährung von Rechtshilfe einzuleiten.
Soweit also die Zitate, die ich hier vortragen mußte, weil ich glaube, daß sie ganz unmittelbar zu dem Gegenstand, zu seiner Geschichte und zu seiner unterschiedlichen Würdigung gehören, über den wir heute abend hier sprechen.
Herr Bundesminister, wir haben die Empfindung, daß dies eigentlich eine sehr traurige Geschichte sei und die eindeutige Anerkennung des sowjetischen Modells. Sie werden nicht erwarten, daß wir zu diesem Beispiel eines Rückzugs von wohlaufgebauten eigenen Positionen auch noch Beifall klatschen. Sie haben sich auch in dieser Sache dem Willen der anderen Seite — wenn nicht insgesamt, so doch zu einem erheblichen Teil — gebeugt. Und hier in diesem Raum gibt es einen, der Ihnen kräftig eingebleut hat, man dürfe — wie er sich im Lande des Gegenspielers auszudrücken beliebte — die Berliner Frage nicht überziehen. Herr Wehner, ich meine Sie. Sie haben einen Teil jener denkwürdigen Mission einer Delegation dieses Hauses in die Sowjetunion, die unter dem Patronat der Frau Präsidentin stand, ohne dieser vorher darüber Mitteilungen zu machen, nicht nur zu verdeckten und versteckten Gesprächen, sondern zur Zerstörung der Position ihrer eigenen Regierung benutzt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich möchte aber in diesem Zusammenhang gern noch auf einen weiteren Umstand aufmerksam machen. Die soeben zitierte Verbalnote der deutschen an die tschechoslowakische Seite gehört in einen engen Zusammenhang zu dem Vertrag. Wir fragen aber die Regierung, ob der Inhalt dieser Note heute wirklich noch gilt. Denn mittlerweile war eine andere Person in Moskau, nämlich Herr Bahr. Herr Bahr hat uns mitgeteilt, seine Verhandlungen über Berlin hätten das Klassenziel erreicht, und er hat sich selbst dabei die Note zwei gegeben. Ich finde, so anspruchsvoll und gleichzeitig in einer solchen Sache so wenig erfolgreich war noch selten ein Vertreter dieser Regierung. Was bei dem Minister Scheel noch die Möglichkeit des direkten Verkehrs zwischen Gerichten der beiden Seiten genannt wurde, hat sich in der Folge der so „erfolgreichen", ich sage, der so erfolgreichen Bahr-Verhandlungen immer weiter fortentwickelt. Bahr sagte dazu im Westdeutschen Rundfunk am 23. März dieses Jahres:
Die Frage ist außerdem klar, daß das — er meinte den Rechtshilfeverkehr —
zwischen den Justizverwaltungen der Länder und den einzelnen Justizverwaltungen der Sowjetrepubliken geschehen wird, also nicht zwischen den Gerichten. Das war unser Vorschlag.
Nun wissen wir also, wer hier Vorschläge für die
deutsche Außenpolitik macht. Denn dieses Haus hat



Dr. Marx
heute Vorschläge zu debattieren, die offenbar vor dieser Bahr-Runde liegen, und ich wäre sehr dankbar, Herr Minister, wenn Sie uns sagten, ob Sie bereit sind, die Sache jetzt auf eine neue Grundlage zu bringen. Ich wäre eigentlich auch dankbar, wenn Sie uns die Frage beantworteten, warum die Sache denn heute zur Diskussion gebracht wird. War dann nicht noch einige Wochen Zeit,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

um zu erreichen, daß diese Sache wirklich positiv beendet wird?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie hätten in vielerlei Hinsicht von der Fraktion der CDU/CSU zu diesem Problem und zu der Gesamtwürdigung eine andere Antwort erhalten, als uns dies heute möglich ist.
Eine Regelung dieser Frage, meine Damen und Herren, ist aber auch Herrn Kollegen Bahr nicht gelungen, und ich bin gespannt, was diese Sibyllinischen Reden bedeuten, wo er sagt, in einigen Wochen werde es gelingen. Wir möchten gerne, daß es gelingt, aber wir möchten auch, daß dieses Haus dann alles ungeschminkt und ungeschmälert erfährt. Aber lassen Sie mich hier für meinen Teil meinen offenen Zweifel anmelden, ob Herr Bahr die sowjetischen Partner dazu bringen wird, eine vernünftige, für alle Seiten akzeptable Regelung eines Problems zu erreichen, dessen Aufkommen wir nach all dem Propagandagetöse, das wir nach dem ViermächteAbkommen über Berlin gehört haben, überhaupt nicht mehr für möglich gehalten hätten.
Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion bedauert, daß die Bundesregierung nicht die konsularische Vertretung der Berliner Institutionen erreicht hat. Sie bedauert, daß die Bundesregierung den vorliegenden Vertrag trotzdem unterzeichnet hat, und wir fügen hinzu, daß wir ihm auch deshalb unsere Zustimmung nicht geben werden. Sie bedauert es deshalb, weil wir alle gute und förderliche Beziehungen mit unserem Nachbarn Tschechoslowakei wünschen. Wir sehen in diesem Land nicht nur die Zeugnisse grausamer Diktatur und fremder Eroberung, sondern empfinden den Willen seines Volkes besonders stark, auf menschenwürdige Weise zu leben, das eigene Schicksal selbst zu bestimmen, in Frieden mit allen Nachbarn zu bleiben. Niemand unter uns vergißt die großartige Kraft, die das tschechische und slowakische Volk im Laufe seiner Geschichte entfaltet hat. Niemand vergißt seine hohe Kultur, deren Zeugnisse jeden anrühren, der sie an Moldau, Donau und Theiß bewundert, der die Anmut dieser Landschaft genießt, der die Musik eines Smetana und Dvořák auf sich wirken läßt und der bei den gefeierten Klängen von „Mein Vaterland" an den grauen, stumpfen und freudlosen Zustand denkt, in dem das Land der Tschechen und Slowaken heute befangen ist.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung sagt uns, es sei nötig gewesen, im Vertrag mit Prag dem tschechoslowakischen Staat die Unverletzlichkeit seines Territoriums und seiner Grenzen zu gewährleisten. Ich möchte fragen: Wer hat eigentlich das Territorium und die Grenzen dieses Staates
in Frage gestellt? Falls sich diese Formel als eine Denunziation unserer eigenen, der CDU/CSU-Politik erweisen sollte, weise ich dies nicht nur mit Nachdruck, sondern mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die jüngste Geschichte zurück; denn alle früheren, von uns verantworteten Regierungen haben die Grenzen und das Territorium der Tschechoslowakei anerkannt. Die Formulierung von „Deutschland in den Grenzen des Jahres 1937", die heute mancher verhöhnt und als lächerlich empfindet, enthielt ganz zweifelsfrei diese Feststellung.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Ich füge hinzu: auch das, was uns jetzt als Gewaltverzicht so nahegebracht wird, ist doch nicht neu.
Ich frage mich immer wieder, ob die Bundesregierung eigentlich weiß — lassen Sie mich auf etwas, wie ich glaube, sehr Wichtiges noch hinweisen —, daß ihre Form der totalen, endgültigen und unreflektierten Grenzanerkennung auch den sowjetischen Raum der Karpato-Ukraine legitimiert. Ich frage mich, warum? Wer trieb sie bereits im Deutsch-Sowjetischen Vertrag, wo von allen Grenzen in Europa in ihrer heutigen Gestalt gesprochen worden war, dazu? Warum reden ausgerechnet wir mit den Sowjets über die Grenzen anderer Staaten? Warum äußern wir uns auch in diesem Vertrag z. B. zur tschechoslowakischen Ostgrenze? Die KarpatoUkraine war niemals russisch oder sowjetisch. Über 800 Jahre hindurch war sie ein Teil Ungarns, bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Dann — exakt bis zum März 1933 — war sie tschechoslowakisch und wiederum bis zum Ende des zweiten Weltkrieges ungarisch. Was also soll diese von uns geforderte und schließlich gegebene — ich spreche dabei mit einem Blick auch auf die gegenwärtigen Diskussionen bei der Konferenz der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa —, was soll diese Identitätserklärung der Tschechoslowakei des Jahres 1919, da doch Stalin selbst es war, der Lehrmeister vieler heutiger Führer in Osteuropa, der durch die Wegnahme der Karpato-Ukraine die Identität dieses Landes zerstörte, eines Landes, das niemals gegen die Sowjetunion gekämpft hat? Viele seiner Nachfolger halten heute stählern noch daran fest.
War sich — so frage ich — die Bundesregierung der historischen Dimension dieser Dinge bewußt, als sie anfing zu behaupten, dieser Vertrag helfe mit, die Normalisierung in ganz Europa zu schaffen? Weiß sie, was die Menschen in Uschgorod oder an der Latoriza über solche ungefragte Unterstützung eigentlich denken? Hat die Bundesregierung sich je um diese Menschen gekümmert, wenn sie vom Frieden und von der Versöhnung zwischen den Völkern als unmittelbare Folge dieser Verträge sprach?
Die Deutschen sahen sich seit den ausgehenden 40er Jahren immer wieder den Forderungen Prags und anderer Ostblockstaaten gegenüber, das Münchener Abkommen für „null und nichtig", für „nichtig von Anfang an", für „nichtig ex tunc", für „ungültig vom Augenblick seiner Entstehung an" zu erklären. Natürlich ist diese von den Sowjets verordnete Formel ein Nonsens; denn durch nichts, von niemandem kann eine historische Tatsache durch



Dr. Marx
das Gedächtnisloch geworfen werden; auch solche Verträge machen Tatsachen nicht zu Un-Sachen.
Die uns in Art. I vorliegende Formel, daß beide Staaten das Münchener Abkommen „im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als nichtig" betrachten, enthält nun doch das schwerwiegende Wort „nichtig". Das ist einer der entscheidenden Gründe unserer Ablehnung. Ich will das kurz erklären, obwohl einige Freunde noch gesondert auf dieses Problem eingehen werden, auch in den Ausschüssen und auch in der nächsten Lesung.
Die gefundene Formulierung bringt keineswegs die erhoffte Klarheit. Im Gegenteil: sie erlaubt — wenn ich das recht verstanden habe, Herr Bundesminister, haben Sie das eben nicht nur selbst in allem Freimut vorgetragen, sondern ich finde das auch in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates — jeder Seite, ihren Standpunkt auch nach Vertragsunterzeichnung und Ratifizierung voll aufrechtzuerhalten. Ich darf vielleicht kurz vorlesen — wenn Sie noch einmal sprechen, Herr Kollege Scheel, machen Sie uns bitte den Widerspruch deutlich —:
Die in Artikel I des Vertrages erzielte Übereinkunft, das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 im Hinblick auf die gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als nichtig zu betrachten, ist nicht mehrdeutig.
Und Sie sagen im nächsten Satz:
Bekanntlich haben die Bundesrepublik Deutschland und die CSSR zu der Frage, ob das Münchener Abkommen zunächst rechtswirksam zustande gekommen oder von vornherein nichtig gewesen sei, seit jeher gegensätzliche Auffassungen vertreten, die auch in den mehr als zweijährigen Sondierungen und Verhandlungen nicht auf einen Nenner gebracht werden konnten.
Vielleicht liegt der Ton auf „einen Nenner".
Ich frage mich — ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns das sagen —: Wie kann man das zusammen verstehen? Was bedeuten diese beiden Sätze?, so muß ich fragen, wenn ich die Gesetze der Logik auf sie anwende, und das ist etwas, was wir tun sollten.

(Abg. Kunz [Berlin] : Das ist die Auswirkung des hessischen Sprachkongresses! — Abg. Reddemann: Vielleicht kann man es beim Singen schaffen!)

Aber beide Standpunkte — darauf muß ich zurückkommen —, der, daß das Abkommen von Anfang an ungültig war, und derjenige, Herr Bundesminister, den Sie uns vorgetragen haben und den wir nur stützen wollen — wir übernehmen ja nicht den geradezu närrischen Standpunkt der anderen Seite —, sind doch überhaupt nicht miteinander zu vereinbaren. Es handelt sich also im Vertrag um eine doppeldeutige Formel mit gegenteiligem Inhalt.

(Zuruf des Bundesministers Scheel.)

— Der Bundesminister sagt „ja". Ich bitte das festzuhalten. Ich hätte gewünscht, man hätte auch früher auf diese unsere Fragen, die wir gestellt haben, mit einem so eindeutigen und klaren Ja geantwortet. Dann wäre uns vieles erspart geblieben.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, das Grundübel aller ostpolitischen Verträge wiederholt sich hier: Sie sind vieldeutig. Jeder kann daraus lesen, was er will. Und der, der die größere Macht hat, wird am Ende seine Interpretation durchsetzen. Auch das, Herr Bundesminister, bitte ich zu sehen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Leider wahr!)

Solche Verträge — das ist, ich sage Ihnen das ganz offen, wirklich unser Kummer — heilen doch nicht alte Wunden, sondern provozieren neuen Streit. Mit ihnen ist doch nicht, wie Sie in einem Interview gesagt haben, ein „neues Zeitalter angebrochen". Welch ein pathetisches und anspruchsvolles Wort! Die entscheidenden Fragen der Vergangenheit sind hier nicht geregelt.
Die Forderung nach Anerkennung der Nichtigkeit — jetzt spreche ich zur anderen Seite — ist unserer Auffassung nach unsinnig, weil sie ungeschichtlich ist. Eine solche Forderung kann historische Ereignisse nicht ungeschehen machen, auch wenn sie noch so bedrückend, noch so sehr als ungerecht empfunden werden. Niemand kann durch vertragliche Formulierungen die Geschichte umschreiben. Sie haben sich, wenn ich das recht sehe, im Bundesrat ja ähnlich ausgedrückt.
Niemand kann durch Verträge Tatsachen in ihr Gegenteil verkehren oder Tatsachen auslöschen. Hitlers und Stalins Taten kann man durch keinen Vertrag als nichtig ex tune betrachten; auch nicht einige dieser Taten, auch nicht einige speziell ausgewählte dieser Taten. Weder das Münchener Abkommen noch jenes andere, das die beiden Verbrecher am 23. August 1939 unter voller Einbeziehung, Berücksichtigung und Anerkennung der Münchener Ereignisse miteinander abgeschlossen haben, können durch nachfolgende Interpretation oder Verträge ungeschehen gemacht werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

Aus der tschechoslowakischen Auffassung von der Nichtigkeit und der einseitigen politischen und moralischen Schuldanerkennung durch die Bundesrepublik leitet sie bereits heute Reparations- und Restitutionsforderungen ab — Herr Bundesminister, sagen Sie uns dazu bitte etwas —, wenn das auch nicht so grob geschieht und so genannt wird. Aber daß dies gemeint ist, weiß jedermann. Wir sind in Sachen Jugoslawien ein gebranntes Kind, wir werden in dieser Sache sehr aufpassen.
Vielleicht werden wir auch in diesem Falle eines Tages die Mitteilung unserer Bundesregierung erhalten und durch sie überrascht, daß sie zur Förderung des Außenhandels, zum Ausgleich einer für den Partner sehr ungünstigen Handels- und Zahlungsbilanz bereit sei, erhebliche Kredite auf längere Zeit zu gewähren.
Über die wichtige Frage aber, die uns doch alle sehr interessieren müßte, wie es sich eigentlich mit
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Silzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6013
Dr. Marx
dem verbliebenen privaten und öffentlichen Vermögen der Sudetendeutschen verhält und ob die Bundesregierung überhaupt darüber gesprochen hat, hätten wir gerne weitere Informationen. Einige meiner Freunde werden sich dazu noch äußern. Das gilt auch für die lückenhafte Regelung der Staatsangehörigkeit und sonstiger personenrechtlicher Fragen.
Herr Bundesminister, ich zitiere Sie gerne positiv. Sie sagen: Dieser Vertrag kann die Geschichte nicht neu schreiben. Sie sagen an einer anderen Stelle: Es war gar nicht die Aufgabe, Geschichte darzustellen. Aber ich antworte: Der Vertrag darf die Geschichte auch nicht verfälschen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Im Vertrag hat sich die Bundesregierung — ich bedauere das sehr — auf eine einseitige, lückenhafte und historisch falsche Darstellung des geschichtlichen Ablaufs eingelassen. Sie hat mit der Feststellung — ich zitiere —, wonach das Münchener Abkommen der Tschechoslowakischen Republik durchlas nationalsozialistische Regime unter Androhung von Gewalt aufgezwungen worden sei, sich auch eine alte Forderung Moskaus zu eigen gemacht. Niemand unter uns wird die Politik Hitlers und all seine Verbrechen verniedlichen wollen. Trotzdem gilt in dieser Sache, über die wir jetzt verhandeln, daß die Präambel z. B. verschweigt, daß in den Friedensverträgen nach dem 1. Weltkrieg den Sudetendeutschen das Selbstbestimmungsrecht gegen alle Zusicherungen verweigert worden war und daß das Münchener Abkommen — ich bitte, dies einmal genau in den offenliegenden Büchern der Geschichte nachzuprüfen — gerade unter diesem Gesichtspunkt auch von Großbritannien, Frankreich, Italien, ja von weiten Teilen der Weltöffentlichkeit, übrigens auch vom Völkerbund, zunächst akzeptiert worden war. Diese Darstellung läßt auch unberücksichtigt, daß die tschechoslowakische Regierung sich in ihren Noten vom 21. September 1938 an Frankreich und Großbritannien mit der von diesen Staaten vorgeschlagenen Abtretung der sudetendeutschen Gebiete einverstanden erklärt hat, und ferner, Herr Wehner, daß auch die Sowjetunion nach dem August 1939 sich ebenfalls auf den Boden der durch das Münchener Abkommen geschaffenen Tatsachen gestellt hat.
Die hier vorliegende unausgewogene geschichtliche Darstellung verschweigt das Unrecht der Vertreibung der Sudetendeutschen im Jahre 1945 und der Enteignung ihres Vermögens. Hierdurch und durch die in der Präambel ausgedrückte Absicht, „ein für allemal mit der unheilvollen Vergangenheit in ihren Beziehungen ein Ende zu machen, vor allem im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg", kann die Gegenseite — sie tut es doch schon; man lese doch nur die tschechoslowakischen Zeitungen, man höre doch die Sendungen von Radio Prag! — ihre ständige Behauptung bekräftigen, wonach Vertreibung und Enteignung der Sudetendeutschen durch diesen Vertrag die Legalisierung erfahren hätten.
Das von der Bundesregierung unnötigerweise akzeptierte einseitige Geschichtsbild erleichtert es der
anderen Seite, einen ebenso einseitigen Schuldvorwurf zu konstruieren und daraus — Herr Minister, ich sage das auch im Zusammenhang mit dem Art. 2 des Vertrages — unabsehbare Forderungen abzuleiten. Die Gefahr besteht um so mehr, als im Vertrag selbst jeder Hinweis auf die Notwendigkeit endgültiger Regelungen fehlt.
Lassen Sie mich noch für einen Augenblick bei dem Brief der Regierung der CSSR zu Fragen der Strafverfolgung verweilen. Ich habe versucht, präzise zuzuhören, was Sie dazu sagten, Herr Minister. Ich hätte gern auf einen speziellen Punkt Ihre Antwort; denn dieser Brief gehört in den Kontext des Vertrages. Es wird dort festgestellt, daß für die zwischen 1938 und 1945 verübten Straftaten — mit einigen Ausnahmen; Sie sprachen von jenen Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden müßten — keine Strafverfolgung mehr zu erwarten sei. Aber ich halte diesen Brief für einen Trick; denn damit ist es der anderen Seite gelungen, ihren Rechtsstandpunkt in das Vertragswerk hineinzubringen.

(Abg. Dr. Jaeger: Sehr richtig!)

Sie sagt nämlich damit, daß sie selbst in den Jahren 1938 bis 1945 die Oberhoheit über das Sudetengebiet ausgeübt habe. War also nun das Münchener Abkommen „nichtig von Anfang an", also von 1938 an, oder nicht? Sie haben gesagt, sechseinhalb Jahre habe deutsches Recht in diesem Bereich gegolten. Warum ist es nicht möglich gewesen, darüber in den Vertrag zumindest einen ähnlich starken eigenen Vorbehalt mit einzubringen, wie die andere Seite es mit dem soeben zitierten Brief getan hat?
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat auch lange — ich erinnere mich an die Mitteilungen, die der Staatssekretär Frank gemacht hat, der einen großen Teil dieser Last getragen hat — über einen Briefwechsel zu humanitären Fragen, d. h. konkret: zu Ausreisemöglichkeiten, verhandelt. Was herauskam, ist wenig, zu wenig. Es liegt jetzt lediglich — auch hier nur in Briefen formuliert und nicht im Vertrag selbst — eine Zusage der tschechoslowakischen Seite vor, Ausreiseanträge — ich zitiere — „wohlwollend beurteilen zu wollen".

(Zuruf des Abg. Dr. Wittmann [München].)

Herr Bundesminister, ich wünschte, daß Sie zugäben: Dies ist uns allen zu wenig. Dies ist keine konkrete Verpflichtung der anderen Seite und stellt kein Recht der Deutschen auf Ausreise fest.
Ähnlich der seither beobachteten Entwicklung bei Verträgen mit anderen Ostblockstaaten erhält hier die CSSR aber auch die Möglichkeit — da sträubt sich einem ja fast die Zunge, aber wir erleben ja viele schlimme Dinge in den letzten Monaten —, menschliche Erleichterungen von finanziellen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland abhängig zu machen. Und die groteskerweise — ich sage: die groteskerweise — von deutscher Seite gleichzeitig zugesicherte Aussiedlungsmöglichkeit für Personen tschechischer und slowakischer Nationalität in die CSSR, also Aussiedlung aus der Bundesrepublik in die CSSR, meine Damen und Herren, ist ganz unnötig. Denn solche Passagen in einer solchen Ver-



Dr. Marx
einbarung verschleiern die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland

(Beifall bei der CDU/CSU — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Sehr richtig!)

und die hier jederzeit anwendbare Grundforderung der Vereinten Nationen, wonach jedermann das Recht hat — wann immer er will —, sein Land zu verlassen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Eine solche Formulierung ist unangemessen, sie täuscht eine Gegenseitigkeit vor, die angesichts dieser in der Bundesrepublik Deutschland garantierten Freizügigkeit einerseits und der menschenrechtswidrigen Beschränkung der Freizügigkeit in der CSSR andererseits nicht besteht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bitte sagen: Wir haben alle den Eindruck, daß man sich heute in diesem Lande — auch nach den letzten Wahlergebnissen — krampfhaft bemüht, der Ostpolitik neuen Schwung zu geben und u. a. auch diesen Vertrag — ein wenig hübsch herausgeputzt — als Erfolg zu preisen. Wer dies will, muß allerdings erkennen: in der deutschen Öffentlichkeit ist der Glanz dieser Ostpolitik verblaßt,

(Abg. Haase [Kassel] : Sehr gut!) ihre Faszination ist vorüber,


(Abg. Haase [Kassel]: Jawohl!)

Mißtrauen hat sich dort eingestellt, wo man einst viele Hoffnungen züchtete und Versprechungen gemacht hat. Auch hat sich der Blick — mehr als früher — auf das Erreichbare, das Mögliche und auf die wirklichen Qualitäten und Absichten des Gegenspielers gerichtet. Beim nüchternen Abwägen des bisher Erreichten wird man außer den angewachsenen Zahlen — und wir begrüßen jede; ich sage das ausdrücklich, damit nicht irgend jemand ein Mißverständnis konstruiert — von Reisenden und einem wachsenden Tourismus an politisch Dauerhaftem, an Substantiellem kaum etwas finden.
Die Verträge, meine Damen und Herren, sollten — das war die Bekundung der Bundesregierung in allen öffentlichen Verlautbarungen — Entspannung in Europa herbeiführen, Gräben zuschütten und — wie Herr Wehner damals sehr beeindruckend gesagt hat — „Verkrampfungen lösen", die Menschen zueinanderbringen und den Frieden festigen. Was daraus geworden ist, wissen wir heute alle: Die Bundesregierung hat gegeben, geleistet, geopfert, verzichtet. Ihre Partner haben dafür gesorgt und darauf gedrängt, daß man das alles säuberlich aufgeschrieben, juristisch festgelegt und mit Formeln der Endgültigkeit ausgestattet hat.
Wir, Herr Bundesminister, die CDU/CSU, sagen: Es ist ein wichtiges Ziel deutscher Politik, es ist ein wichtiger Inhalt unserer Politik, Ausgleich mit den Nachbarn zu finden und den Versuch zu machen, Schreckliches aus der Vergangenheit, was beide Seiten bedrückt, Stück um Stück auszugleichen. Aber, ob das Ausgleich ist, was diese Verträge bringen, wage ich doch sehr zu bezweifeln, denn, meine Damen und Herren, Ausgleich, Entspannung, Zusammenarbeit sind politische Maximen, die
nur erreicht werden, wenn beide Seiten sich an einer solchen Politik beteiligen, wenn beide sich entgegenkommen, sich auf halbem Wege treffen, wenn sie Toleranz miteinander üben. Niemand aber wird meine Festellung bestreiten können, daß Toleranz, Ausgleich und Versöhnung nicht im Wärterbuch der Kommunisten stehen.
Viele hatten für eine gewisse Zeit geglaubt — ich habe den Eindruck, daß hier eine Veränderung des Denkens einsetzt —, die sowjetische Formel von der „friedlichen Koexistenz" werde die Möglichkeit eines Aufbaus und Friedens in einer geordneten Welt garantieren. Aber, so möchte ich denen, die das glauben, zurufen, hätten sie sich doch nur einmal die Mühe gemacht und nachgelesen, was unter dieser — ich sage: ominösen — Formel von der „Koexistenz" ihre Erfinder wirklich verstehen! Von Breschnew jedenfalls werden die bisherigen Erfolge der sowjetischen Westpolitik als Konsequenz der eindeutigen Anwendung der friedlichen Koexistenz und der Geschlossenheit des sozialistischen Lagers bezeichnet. Die Waage der Welt, so sagt der Chef des Sowjetreiches, neige sich nun immer mehr auf die Seite des Sozialismus. Das ist doch wohl nicht das gleiche wie die Versicherung unserer Regierung, daß ihre Ostpolitik den Ausgleich bringen werde.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion prüft Verträge mit Staaten des Warschauer Paktes daran, ob sie die Interessen unseres eigenen Landes wahren, ob Leistung und Gegenleistung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, ob die politisch ausschlaggebenden Punkte eindeutig geregelt sind und ob solche Verträge der von uns gewünschten Aussöhnung, einer dauerhaften Festigung des Friedens dienen und mögliche neue Streitpunkte ausschließen.
Diesen Maßstäben wird der vorliegende Vertrag nicht gerecht. Er ist nicht ausgewogen, sondern einseitig. Er ist in seinen wichtigen Punkten vieldeutig, nicht klar ausformuliert und mit einem fundamentalen Dissens behaftet. Er hat zwar nicht die Aufgabe — ich wiederhole das —, Geschichte zu schreiben, trotzdem verfälscht er sie dort, wo er von der Geschichte spricht. Er dient nur sehr eingeschränkt den Völkern und ihrem Willen zum Frieden, weil er zu sehr die Bedürfnisse der gegnerischen Seite berücksichtigt. Ein solcher Vertrag sollte Ausgleich schaffen in der vollen Bedeutung des Wortes. Dieser enthält aber Keime neuer Zerwürfnisse.
Daher, meine Damen und Herren, lehnt die Fraktion der CDU/CSU diesen Vertrag ab.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Friedrich.