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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem bisherigen Verlauf dieser Debatte wird man sicherlich nicht damit beginnen können, daß es ein Vergnügen wäre, hier in dieser Angelegenheit zu sprechen. Man muß, glaube ich, damit beginnen, festzustellen, daß parlamentarische Korruption ein Angriff auf die Kernsubstanz unseres Staates ist. Das gilt um so mehr in einer Zeit, in der der Glanz des repräsentativen Systems unserer Demokratie nicht unangefochten ist und in der von verschiedenen politischen Seiten und Positionen her sowohl die Autorität dieses Parlaments als auch die Funktion, das Verhältnis der Abgeordneten zu ihrer eigenen wirtschaftlichen Lage, ihre Unabhängigkeit und ihre Redlichkeit in Zweifel gezogen wird. Also stimme ich dem Kollegen Schäuble zu, wenn er sagt, es wird bei dieser Debatte in diesem Hause keine Gewinner und keine Verlierer geben, sondern der Verlierer wird dieses Parlament in seiner Gesamtheit sein.

    (Abg. Reddemann: Sehr richtig! — Abg. Dr. Schäuble: So ist es!)

    Das sollte uns veranlassen, etwas behutsamer mit uns umzugehen.
    Ich hatte vor, dem Kollegen Schäuble Lob für sein inneres Engagement in dieser Sache zu zollen. Aber dieses ist mir angesichts der Leichtfertigkeit im Halse stecken geblieben, Herr Kollege Schäuble,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    mit der Sie hier Verdächtigungen in einer Art ausstreuen, die dieser Debatte und ihrem Sinn nicht angemessen sein kann. Wer aus der Affäre Steiner parteipolitische Vorteile für sich ziehen will, wird selbst zahlen müssen. Das gilt für jede Polemik sowohl innerhalb als auch außerhalb dieses Hauses. Bei manchen Artikeln von Kollegen, von Mitgliedern dieses Hauses, in dieser Sache muß man sich fragen, was das Ziel einer solchen Polemik sein soll, bei der ein Sachkenner sofort die Einseitigkeiten, die Weglassungen, die Vermengungen von Information und Kombination erkennt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist das Herr Ehmke?)

    — Ich meine damit die Auslassungen des Kollegen Reddemann im „Rheinischen Merkur", die zu lesen große Überwindung kostet.

    (Abg. Dr. Wittmann [München] : Warum lesen Sie es dann?)

    Das Ergebnis solcher Auslassungen, Herr Kollege Reddemann, kann sicherlich nicht sein, daß Sie die Empörung der Bevölkerung gegen eine politische Richtung oder gegen einzelne Persönlichkeiten dieses Hauses richten, sondern das Ergebnis kann nur sein, daß Sie einen Zuwachs an Staatsverdrossenheit,

    (Abg. Werner: Münzen Sie die Dinge nicht um!)

    an Mißachtung dieses Parlaments überhaupt erzielen werden.

    (Abg. Reddemann: Die Aufklärung einer Affäre bringt Staatsverdrossenheit!)

    Ich halte es für einen ganz sinnlosen Versuch, hier um die bessere Erkenntnis der Wahrheit zu streiten, also sich zu fragen, welcher der Berichtsteile der Wirklichkeit näherkäme. Im Hinblick auf die wichtigste Frage, die uns zu untersuchen aufgegeben war, nämlich ob der Kollege Wienand durch die Zahlung von 50 000 DM den damaligen Abgeordneten Steiner zu einer Stimmenthaltung bewogen hat, hat der Untersuchungsausschuß einstimmig festgestellt, daß ein solcher Vorwurf nicht erwiesen ist. Wir haben einmütig festgestellt, daß sich der Geschehensablauf so, wie der damalige Abgeordnete Steiner ihn geschildert hat, unmöglich hat abspielen können.
    Wir haben allerdings nicht aufgeklärt — auch dieses muß man bekennen —, woher der damalige Abgeordnete Steiner die 50 000 DM hatte, die er am 28. April einzahlte. Darum ist eine letzte Klarheit über den Geschehensablauf, wie er sich damals abgespielt hat, nicht zu erzielen.
    Wenn 18 Abgeordnete in 50 Sitzungen darüber keine einheitliche Meinung erzielt haben, dann glaube ich nicht, daß es uns gelingen wird, dieses hier nachzuholen. Dieses Ergebnis ändert man auch nicht dadurch, wenn man es durch Verdächtigungen zu ersetzen und zu manipulieren sucht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Dr. Hirsch
    Man muß sagen, daß man es nicht weiß, und man muß diese Tatsache akzeptieren.
    Wir haben uns aufrichtig bemüht, aber wir wissen nicht, wie es war. Ob man das schön findet oder nicht, spielt keine Rolle. Ein Ergebnis — um Herrn Kollegen Kleinert zu zitieren — ist ein Ergebnis, nicht mehr und nicht weniger.

    (Zuruf von der CDU CSU.)

    — Eigentlich heißt es: Ein Ergebnis ist ein Ergebnis, ist ein Ergebnis, ist ein Ergebnis.
    Diese Debatte wird nur dann sinnvoll, wenn man sich fragt, welche Konsequenzen man zu ziehen gedenkt. Wir müssen zunächst einmal die Bevölkerung der Bundesrepublik davon überzeugen, daß wir es ernsthaft und ohne Augenzwinkern versucht haben, diese Wahrheit zu ermitteln. Wir nehmen das für uns in Anspruch. Es ist nichts in diesem Ausschuß geschehen, was einen Zweifel daran begründen könnte. Es ist kein Beweisantrag abgelehnt worden, wer auch immer ihn gestellt hat.
    Herr Kollege Schäuble, Sie haben dazu vorhin erklärt, dieses sei ja auch rechtens gewesen. — Selbstverständlich. Aber ich weiß nicht, ob Sie mit dieser Betonung uns unterschieben wollten, wir hätten Beweisanträge abgelehnt, wenn wir die rechtliche Möglichkeit dazu gehabt hätten.

    (Abg. Dr. Schäuble: Sie betonen es nur so oft!)

    Dies wäre eine Verschiebung des Sachverhalts, die man bedauern müßte.

    (Zuruf des Abg. Kleinert.)

    Es ist jeder Zeuge erschöpfend befragt worden. Jede Beweisaufnahme war öffentlich. Alle Protokolle stehen lückenlos zur Verfügung. Dieses ist das Gesamtergebnis, welches wir der Öffentlichkeit vorzulegen haben, nicht Verdachtsäußerungen. Das Ergebnis dieses Ausschusses sind die Protokolle, die öffentlich ausliegen, die — was man bei dieser Gelegenheit auch einmal sagen muß — in den vergangenen acht Tagen nur von sechs Personen eingesehen wurden, übrigens Mitarbeiter des Hauses, also nicht einmal Außenstehende.
    Wir haben zwei Berichte; auch das gehört zur Offenheit. Wir haben der Öffentlichkeit praktisch zwei Berichte vorgelegt, um die Verschiedenheit der Betrachtungsweisen darin um so deutlicher zu machen. Wir stellen uns ohne Sorge dein Urteil derjenigen, die diese Protokolle wirklich gelesen oder den Beweisaufnahmen beigewohnt haben.
    In diesem Zusammenhang gibt es zwei Detailfragen: erstens die Frage der Vereidigung, zweitens die Frage der unterschiedlichen Wertungen, zu denen die Ausschußmitglieder mit jeweils gleichen Mehrheiten gelangt sind.
    Zur Frage der Vereidigung ist folgendes zu sagen. Wir haben während des Verfahrens in verschiedenen Erklärungen dargelegt, warum wir uns dazu nicht entschließen konnten. Ich meine, es ist hier nicht der Ort, einen Juristenstreit darüber zu entfesseln, welche Auslegungen sich aus den IPA-
    Regeln oder der StPO zwingend oder nicht zwingend ergeben.
    Entscheidend war der Gegensatz zwischen dem Betroffenen und dem Zeugen. Der Zeuge kann während des Verfahrens keine Anträge stellen, er kann nicht der gesamten Beweisaufnahme beiwohnen
    jedenfalls nicht als Zeuge —, er kann keine Fragen stellen.
    Am Anfang des Ausschusses war eine Entscheidung darüber, wer Betroffener oder Zeuge sei, nicht möglich. Wir haben im Ausschuß darüber lange gesprochen. Es lag ja kein vorermittelter Sachverhalt auf dem Tisch. Wir halten es eben nicht für vertretbar, erst am Ende eines Verfahrens einen möglicherweise Betroffenen als solchen einzustufen und ihm damit rückwirkend die Möglichkeiten zu nehmen, die ihm nach den IPA-Regeln als einem Betroffenen während des ganzen Verfahrens zugestanden hätten.
    Wir sollten uns hier auch in aller Offenheit Gedanken darüber machen, ob die Eidesleistung in einem Verfahren dieser Art nicht eine ganz andere Bedeutung hat. Im Strafrecht ist die Eidesfreiheit eine Wohltat: sie hält nämlich den Zeugen aus dem Zwiespalt zwischen strafrechtlicher Selbstbezichtigung und der Strafdrohung des Eides heraus. Hier aber scheint mir die Verweigerung, einen Eid leisten zu können, eine Belastung zu sein. Denn wir nehmen einem Zeugen die Möglichkeit, die Wahrheit seiner Aussage ebenso feierlich zu bekräftigen, wie ein anderer Zeuge das tun konnte. Darin liegt ein Präjudiz, das man in einem objektiven Verfahren nicht mehr akzeptieren kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Ausschuß ist zu unterschiedlichen Wertungen gekommen. Beide Berichterstatter, jeder in seiner Art, haben sich bemüht, aus den widersprechenden und wechselnden Zeugenaussagen, aus diesem Wust an Tatsachenmaterial ein Ergebnis zu kristallisieren. Das innere Engagement des Kollegen Schäuble ist sicherlich in diesem Bericht zu erkennen, ebenso seine Bemühungen, die zweifellos bestehenden Widersprüche zu klären oder zu deuten.
    Aber dieses ist eben die Haltung eines Staatsanwalts und nicht die eines Richters, wenn man prüft, wie es wohl gewesen sein könnte, um sich zu entscheiden, ob man dann auf der Grundlage einer Vermutung eine Anklage erhebt, ein Verfahren einleitet oder ob man es nicht tut. Ein Richter hat festzustellen und nicht zu kombinieren. Wir sind nicht am Beginn einer Verhandlung, wir sind an ihrem Ende, und es ist ein unverrückbarer rechtsstaatlicher Grundsatz, daß es der Sinn einer Hauptverhandlung sein muß, die gesetzliche Vermutung der Schuldlosigkeit in einem gesetzlich geregelten und ordentlichen Verfahren zu widerlegen. Dann gibt es nur die Widerlegung oder keine Widerlegung, und dazwischen ist kein Raum.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dies ist ein unzerstörbarer rechtsstaatlicher Grundsatz. Ich kann nicht erkennen, warum er für Unter-



    Dr. Hirsch
    Buchungsausschüsse dieses Hauses außer Kraft gesetzt werden sollte.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Man denke an Art. 44 Abs. 4 unseres Grundgesetzes, wonach Beschlüsse des Untersuchungsausschusses jeder richterlichen Würdigung entzogen sind. Wo bleibt also dann der Rechtsschutz für den von der Minderheit Verdächtigten? Wie soll er sich rechtfertigen? In welchem Verfahren soll er seine doch als möglich anzuerkennende Umschuld beweisen? Die Freiheit von gerichtlicher Kontrolle ist nicht nur ein Privileg, sondern auch eine außerordentliche Verantwortung. Ich zweifle, ob Sie dieser Verantwortung gerecht werden, und ich sage: Sie werden es nicht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Leichtfertigkeit, mit der z. B. hier eben ein Verdacht gegen den Bundesminister Ehmke konstruiert worden ist, hat mich in höchstem Maße schockiert, die Leichtfertigkeit, mit der die Darlehenstheorie plötzlich entwickelt worden ist, zunächst einmal doch wohl aufbauend auf dem zu erweckenden Eindruck, es sei ein ungewöhnlicher Geldbetrag gewesen, über den dort verfügt worden sei.
    Wir haben als Ausschußdrucksache — es ist das Dokument Nr. 76 — eine Auflistung, in welchen Summen seit dem Jahr 1968 aus diesem Titel in bar verfügt worden ist. Vorhin wurde hier der Kollege Professor Dr. Carstens genannt. Dazu muß man sagen, daß er z. B. in einem sehr beengten Zeitraum über 50 000, 10 000 und 100 000 DM in bar verfügt hat. Dies ist eine den Ausschußmitgliedern bekannte Tatsache.
    Man hat darüber gerätselt, wie es wohl möglich sei, kurzfristig 50 000 DM in Tausendmarkscheinen zu bekommen. Da haben ganz besonders große Experten, die nur mit drei Sternen in Zeitungen erscheinen, weil sie ihre Identität nicht offenbaren wollen,

    (Heiterkeit)

    die tollsten Vermutungen angestellt, daß das nur aus geheimdienstlichen Quellen kommen könne. Nun, der Kollege Kleinert und ich sind, als wir am Tegernsee waren, zusammen in eine kleine nette Filiale der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank gegangen und haben — in solchen kleinen Filialen wird man ja individuell behandelt — gefragt, ob wir nicht 50 000 DM bekommen könnten. Wir haben anstandslos — anstandslos sicherlich wegen unserer unbestreitbaren Kreditwürdigkeit — diese 50 000 DM erhalten, und zwar ganz überwiegend, wie die Fachleute sagen, in „neu gebrauchten" Tausendmarkscheinen. So ein Geheimnis ist es also offensichtlich überhaupt nicht, wie man an einen solchen Betrag kommen kann. Ich weiß daher nicht, wie hier ein solcher Verdacht in einer derartig durchsichtigen Weise aufgezäumt werden kann. Ich wehre mich dagegen, derartige Festschreibungen von Verdächtigungen zu akzeptieren, und ich scheue mich nicht, dieses als eine Institutionalisierung des Rufmordes zu bezeichnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich frage mich, zu welchem Ende denn für dieses Haus solche Verdächtigungen führen sollen. Wenn wir auf der Grundlage eines Untersuchungsberichtes Konsequenzen ziehen sollten, dann aus Tatsachen und nicht aus vagen Vermutungen.
    Man hat sich darüber mokiert, daß die Wertungen der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen immer 5 : 4 vorgenommen worden seien. Man sollte bei einem solchen Vorwurf doch auch deutlich sagen, daß dieses Abstimmungsergebnis eine Aussage nicht nur über die Mehrheit des Ausschusses, sondern genauso über die Minderheit sein könnte. Vielleicht, meine Herren Kollegen, hätten wir auch einmal 6: 3 abstimmen können.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Rein theoretisch!)

    Ich weiß also nicht, ob man daraus ein Argument herleiten kann.
    Sie, Herr Kollege Vogel, haben die Tatsache dieser Abstimmungsverhältnisse eindrucksvoll motiviert, als Sie in einer Presseerklärung gesagt haben, wenn die CDU/CSU ihre subjektive Überzeugung allein hätte sprechen lassen, gäbe es für sie keinen Zweifel mehr. Das heißt also, daß diese Abstimmungsergebnisse ein Spiegel der Subjektivität einer jeden Wertung sind und sein müssen, also auch der verschiedenen Ausgangserwartungen, mit denen wir begonnen haben,

    (Abg. Zoglmann: Ein gutes Geständnis!)

    mit denen offenbar alle Seiten des Hauses begonnen haben. — Herr Zoglmann, Sie sagen: „Ein gutes Geständnis". Wissen Sie, da müssen Sie mal ein bißchen lesen. Dolf Sternberger hat im Jahre 1963 sehr Beachtliches über Untersuchungsausschüsse und über die Frage geschrieben, ob die Parteilichkeit der Ausgangserwartungen von Mitgliedern eines Untersuchungsausschusses nur etwas Negatives ist oder vielleicht sogar als eine positive Antriebsfeder wirken kann, die Wahrheit zu ermitteln, die Zeugen in ein Kreuzverhör zu nehmen, die Tatsachen von allen Seiten her zu prüfen, wie wir dies in erschöpfender Weise getan haben. Ich weiß nicht, ob Sie zu den sechs Personen gehören, Herr Kollege Zoglmann, die die Protokolle gelesen haben. Holen Sie es nach, und bilden Sie sich dann ein Urteil.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich meine also, wir sollten uns bei der Frage, wie diese Wertungen zu beurteilen sind, äußerster Zurückhaltung befleißigen, mit einem Zweifel auch uns selbst gegenüber.
    Zweifel an der Wirksamkeit von Untersuchungsausschössen sind weit verbreitet — nicht nur in der
    Bundesrepublik. In England hat es die letzten Untersuchungsausschüsse im Jahre 1911 im Fall Marconi gegeben und im Jahre 1940 in einem Fall Boothby, der weit weniger bekanntgeworden ist. Man muß sich fragen, ob der Glaube berechtigt ist, daß ein anderes Verfahren notwendigerweise bessere Ergebnisse bringen würde, insbesondere die Verlagerung in den strafrechtlichen Bereich oder die Übertragung der Untersuchungen auf die Justiz oder den Richter.



    Dr. Hirsch
    Im englischen Recht gibt es den Tribunal of Inquiry, ein Modell dafür, das sogenannte SkandalEnqueten einzelnen Richtern zur Untersuchung übertragen werden. Die Voraussetzung für das Funktionieren eines solchen Modells wäre auf jeden Fall eine überlegene Richterpersönlichkeit, die vor jeder, auch einer unbewußten, politischen Parteinahme oder Sympathie gefeit wäre. Ich will nicht daran zweifeln, daß es auch im deutschen Richtertum solche Persönlichkeiten gibt. Aber ich meine, daß es kein formelles Verfahren gibt, eine solche Persönlichkeit zu ermitteln.
    Ich bin auch skeptisch gegenüber dem Vorschlag, die sogenannte Abgeordnetenbestechung zu pönalisieren, wie es in Schweden oder Holland der Fall ist. Ohne dazu eine eingehende Literatur oder Rechtsprechung zu kennen, meine ich, daß diese Pönalisierung kaum Konsequenzen gehabt hat. Ich bin zwar skeptisch, aber das heißt nicht, daß ich die Pönalisierung ablehnen würde. Sie wäre gesetzestechnisch ohne große Schwierigkeiten möglich, indem man den § 108 d des Strafgesetzbuches nicht nur auf Wahlen zum, sondern auch auf Wahlen im Parlament, vielleicht auch auf Sachentscheidungen im Parlament ausdehnen würde. Probleme der Beweisschwierigkeiten brauche ich denen, die sich damit beschäftigt haben, nur anzudeuten. Sie wissen, wie ungewöhnlich kompliziert ein solches Verfahren sein müßte.
    Also andere Vorbilder im internationalen Parlamentsrecht für Untersuchungsausschüsse sind nicht erkennbar, besser, sie verraten zum Teil ein erstaunliches Vertrauen in Entscheidungen der Mehrheit. Für einen Erfolg scheinen mir in diesen Fällen mehr die beteiligten Persönlichkeiten verantwortlich zu sein als das Verfahren und die Mittel, mit denen sie sich bewegen. Aber kein Zweifel, daß wir die Mittel der Untersuchungsausschüsse verbessern müssen. Es kommt darauf an — das ist gesagt worden —, ein Vorverfahren einzuführen. Ein Ermittlungsverfahren in der Form einer öffentlichen Beweisaufnahme ist ein denkbar untaugliches, um nicht zu sagen, ein groteskes Instrument der Wahrheitsermittlung, in dem sich jeder Zeuge durch eigene Beobachtung auf seine spätere Aussage einrichten kann; es gibt in diesem Verfahren Beispiele dafür, die sehr unerfreulich waren.
    Sicherlich wird man dazu übergehen müssen, einen Ankläger zu ernennen, der die Aufgabe der Vorermittlung übernimmt, oder in einem nichtöffentlichen Teil dann allerdings Berufsrichter an dem Ausschuß zu beteiligen. Außerdem müßte meiner Überzeugung nach die Frage geprüft werden, ob das Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten nach Art. 47 des Grundgesetzes auch einen unbeschränkten Bestand vor Untersuchungsausschüssen haben sollte.
    Wir sollten uns keine Illusionen darüber machen, daß ähnliche Vorgänge, wie sie hier behauptet worden sind, in Zukunft nicht ausgeschlossen sein werden, wenn man unterstellt, es habe hier tatsächlich eine unlautere Beeinflussung stattgefunden. Aber der Grund dafür liegt nicht in einem besonderen Materialismus unserer Zeit oder in einer besonders
    negativen Auslese der Parlamentarier. Der Grund liegt darin, daß Abgeordnete sicherlich keine entmaterialisierten Wesen sind und ein Parlament keine Versammlung von Robespierres. Abgeordnete sind Menschen, die nicht einmal eine Elite, sondern einen Querschnitt des Volkes darstellen. Wir sollten darüber froh sein; denn nur von normalen Menschen kann man erwarten, daß sie menschliche Entscheidungen treffen. Die Ausübung des Mandats ist eben keine exklusive Tätigkeit von Honoratioren mehr, sondern sie nähert sich der Ausübung einer beruflichen Aufgabe, die mit besonderen Risiken, einer besonderen Verantwortung und einem besonderen Anspruch verbunden ist. Wir sollten sichern, daß wir alle miteinander nicht von, sondern für die Politik leben können, das heißt also, sich dabei auch von den Maßstäben eines Lohnbuchhalters frei zu machen.
    Am Anfang unseres Skandals stand eine Tatsache, über die hier überhaupt nicht mehr gesprochen wird. Am Anfang unseres Skandals stand die Tatsache, daß der Abgeordnete Steiner um seine Existenz fürchtete, wenn er seiner politischen Einsicht folgen wollte. Am Anfang stand nicht die Verlockung eines Stimmenkäufers, sondern der wirtschaftliche Druck seiner Existenz und seiner eigenen politischen Freunde.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie uns also gemeinsam über die wirtschaftliche Abhängigkeit oder Unabhängigkeit der Abgeordneten nachdenken. Die schlichte Anhebung der Diäten wird sie nicht sichern. Die Höhe der Diäten wird auch diejenigen anziehen, die keine berufliche oder wirtschaftliche Basis haben und im Mandat nicht primär die Verantwortung, sondern die Einnahmequelle sehen könnten. Unser Appell muß sich mindestens ebenso eindringlich an diejenigen richten, die uns in diese Funktion hineinschicken, die uns als Wähler und als Wahlkörperschaften in unseren Parteien aufstellen. Lassen Sie uns darüber nachdenken, ob es zur Steigerung des Ansehens eines Abgeordneten nicht auch dringend erforderlich ist, auch seine Arbeitsmöglichkeiten drastisch zu verbessern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Lassen Sie uns das System der Altersversorgung ebenso prüfen wie die Übergangsregelung am Ende eines Mandates, die es einem Abgeordneten, auch wenn er nicht Beamter ist, ermöglichen muß, in einen normalen Beruf zurückzufinden, damit der Verlust des Mandates nicht mit dem Verlust der wirtschaftlichen Existenz identisch zu sein braucht. Ich halte es für unverantwortlich, einfach an der Höhe der Grunddiäten oder der Pauschalen herumzuwirken, ohne bei dieser Gelegenheit eine Konsequenz aus der Strukturveränderung unseres Parlamentes zu ziehen. Wir provozieren mit einem solchen Verfahren alle Emotionen, ohne ein einziges unserer Probleme zu lösen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Wir müssen am Ende dieses Verfahrens bekennen, daß Vorgänge, wie sie in der Affäre Steiner behauptet worden sind, jedenfalls durch Organisations-



    Dr. Hirsch
    formen nicht ausschließbar sind und daß es keine perfektionistischen Lösungen gibt, die solche Vorgänge unmöglich machen könnten.
    Aber es kann nicht die alleinige Aufgabe eines Untersuchungsausschusses sein, die Würde dieses Hauses zu wahren. Es kann auch nicht die Lösung sein, dieses Problem einzelnen Mitgliedern zuzuschieben. Es ist unser aller Aufgabe, durch unser eigenes Verhalten dafür zu sorgen, daß die Würde dieses Hauses unberührt bleibt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Vogel (Ennepetal).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren. Das, was der Kollege Hirsch zum Schluß gesagt hat, möchte ich unterstreichen. Nur, ich frage mich, ob die Würde dieses Hauses gewahrt ist, wenn es Vorstellungen gibt, wie wir sie vom Kollegen Wehner und wie wir sie vor allen Dingen vom Kollegen Ehmke hier heute nachmittag erlebt haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte zunächst einmal in aller Klarheit das zurückweisen, was der Kollege Ehmke der Minderheit im Ausschuß glaubte vorwerfen zu können. Das ist das Unglaublichste, was ich bisher in diesem Parlament gehört habe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich hätte noch Verständnis dafür, Herr Kollege Ehmke, wenn ein Mitglied Ihrer Fraktion an das Rednerpult getreten wäre und an Hand des Protokolls versucht hätte, das zu widerlegen, was der Kollege Schäuble hier als Beweiswürdigung vorgetragen hat. Ich habe kein Verständnis dafür das muß ich Ihnen sagen —, wenn Sie an das Rednerpult gehen

    (Abg. Dr. Jenninger: Als Zeuge!)

    und in dieser Form versuchen, die Beweiswürdigung nachzuholen, die Ihre Kollegen im Ausschuß unterlassen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)