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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hellmut Sieglerschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Schäuble hat sich die Toga desjenigen umgeworfen, der für das Ansehen des Parlaments kämpft und auf der Suche nach der Wahrheit ist. Aber was hat er in Wirklichkeit die ganze Zeit getan? — Er hat eine parteipolitische Rede gehalten, um die Bundesregierung und die Koalition zu attackieren,

    (Zustimmung bei der SPD)

    wo er konnte, mit allen Mitteln, mit guten und auch mit sehr schlechten Mitteln, mit vertretbaren und auch nicht vertretbaren Mitteln.

    (Abg. Rawe: Mit guten Mitteln, ja, das sagen Sie wohl! — Abg. Franke [Osnabrück]: Mit guten!)

    — Ich sagte: mit vertretbaren, aber auch — ich will es Ihnen ganz genau sagen, verehrter Herr Kollege — mit wahrheitswidrigen Mitteln. Ich werde nachher darauf zu sprechen kommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ja, ich komme darauf zu sprechen, warten Sie mal ruhig ab.
    Der Untersuchungsausschuß, der Ihnen heute seinen Bericht vorlegt, wurde zur Aufklärung von Vorgängen eingesetzt, deren Ausgangspunkt nicht in den Tagen um den 27. April 1972, den Tag des konstruktiven Mißtrauensvotums, liegt, sondern sehr viel früher. Gewiß: Weder das Grundgesetz noch ein einfaches Gesetz noch die Geschäftsordnung dieses Hauses verbieten es der Opposition, knappe Mehr-



    Sieglerschmidt
    heitsverhältnisse im Bundestag dadurch umzukehren, daß sie Abgeordnete aus dem Regierungslager zu sich herüberzieht.
    Dabei soll hier völlig unerörtert bleiben, auf welche Weise diese Übertritte zustandegekommen sind. Aber auch wenn man unterstellte, daß hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist, widersprechen Übertritte dieser Art — mindestens dann, wenn sie die Mehrheitsverhältnisse verändern können oder gar sollen — dem Geist der repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Es entstand damals eine Atmosphäre der Gerüchte und Verdächtigungen, die der Zweideutigkeit Vorschub leistete.
    Es sei mir gestattet, schon an dieser Stelle eine Bemerkung zu einem der vom Ausschuß untersuchten Vorgänge einzuschieben. Was sich in Schelklingen abgespielt hat, kann nur richtig gewürdigt werden, wenn man sich diese damalige Atmosphäre der Zweideutigkeit vergegenwärtigt.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    — Sie werden gleich nicht mehr lachen! — Viele von uns, und ich gehöre auch dazu, können sich sicherlich erinnern, daß in jenen Monaten Gespräche mit Ihnen geführt wurden, die zu Mißdeutungen Anlaß geben konnten, bei denen man nicht genau ausmachen konnte oder sollte, wo Scherz oder Provokation endeten und wo das Angebot zum Übertritt unter den oder jenen Bedingungen begann. Dies, meine Damen und Herren — und darum geht es —, war die Atmosphäre damals: daß jeder mit jedem sprach und daß es sehr schwer auszumachen war — und darum geht es auch uns hier in unserer Beweiswürdigung —, wo die Grenzen zu ziehen sind. Sie schließen hier einfach Dinge aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme, die sich daraus nicht schließen lassen.
    Aber nicht um deutlich zu machen, unter welchen Umständen der Besuch in Schelklingen stattfand, habe ich die Übertritte der Jahre 1970 bis 1972 ins Gedächtnis gerufen. Diese Vorgeschichte mußte erwähnt werden, weil ohne sie die Stimmabgabe des Herrn Steiner überhaupt nicht jene Bedeutung hätte erlangen können, die sie fragwürdig — im Sinne des Wortes — und damit zum Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses werden ließ.
    Dabei müssen wir uns bewußt sein, daß wir nicht einmal ein gesichertes Wissen darüber haben können, ob Herr Steiner, der als Zeuge im Untersuchungsausschuß so oft die Unwahrheit gesagt hat, tatsächlich so abgestimmt hat, wie er behauptet. Denn die Abstimmung über das konstruktive Mißtrauensvotum ist ja bekanntlich nach unserer Geschäftsordnung geheim.
    Es wäre sicherlich sehr reizvoll, an diesem Punkt Erwägungen darüber anzustellen, welche Anhaltspunkte im Anschluß an die ermittelten Tatsachen für eine Stimmabgabe Steiners zugunsten eines Kandidaten der Opposition sprechen könnten. Wir haben jedoch im Gegensatz zum Vorgehen der Minderheit bewußt darauf verzichtet, Spekulationen anzustellen, die vom Ergebnis der Beweisaufnahme
    nicht gedeckt sind — obwohl es da manche interessante Überlegungen gibt.
    Hier muß nochmals nachdrücklich betont werden, daß alle Beweisbeschlüsse im Ausschuß einvernehmlich gefaßt worden sind. Die Regeln, die für die Beweiserhebung nach dem Einsetzungsbeschluß des Bundestages galten, gaben der Minderheit die Möglichkeit, jeden Zeugen laden zu lassen, dessen Vernehmung sie zur Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich hielt, sowie alle in Frage kommenden Unterlagen heranzuziehen. Es muß aber hinzugefügt werden, daß die Ausschußmehrheit auch niemals den Versuch gemacht hat, die Minderheit in der Ausübung dieses Rechts zu behindern. In dem Bestreben, den Sachverhalt so umfassend wie möglich aufzuklären, waren sich die Ausschußmitglieder einig; das möchte ich hier auch ausdrücklich feststellen.
    Man sollte nun aber nicht durch Bemerkungen, wie wir sie eben hier wieder gehört haben und wie wir sie schon in den Wochen davor gehört haben, über das Verhalten des einen oder anderen Zeugen diese Feststellung abzuwerten und einseitig nach der einen Seite zu interpretieren versuchen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Inwieweit uns Zeugen oder andere Beteiligte bei der Wahrheitsfindung geholfen haben oder nicht, dazu läßt sich durchaus auch hinsichtlich anderer als der von seiten der Ausschußminderheit Kritisierten so manches sagen. Das gilt z. B. für Herrn Heimo George, den Geschäftsführer des Wirtschaftsrates der CDU, der erst vom Ausschußvorsitzenden eine Rechtsbelehrung erhalten mußte, ehe er uns die Auskünfte gegeben hat, die wir benötigten. Und das gilt auch für den Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, ja gut bekannten Zeugen Fraschka, der auch erst seine Aussage zurückgehalten hat und dazu angehalten werden mußte auszusagen. Die haben uns auch nicht die Arbeit erleichtert.
    In diesem Zusammenhang muß auch über den von der Ausschußminderheit erhobenen Vorwurf gesprochen werden, die Ausschußmehrheit habe durch die Ablehnung der Vereidigung von Zeugen die Aufklärung erschwert. Wenn das mehr wäre als eine unbegründete Unterstellung zum Zwecke der Verdächtigung der Ausschußmehrheit, dann müßte dieser Vorwurf auch — der Zwischenruf ist hier schon gefallen — gegen den von der CDU/CSU gestellten seinerzeitigen Vorsitzenden des FibagAusschusses, Herrn Rechtsanwalt Hoogen, erhoben werden, der Vereidigungen in dem damaligen Untersuchungsverfahren aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt hat,

    (Beifall bei der SPD)

    sowie gegen alle Mitglieder dieses Ausschusses, die keine Anträge auf Vereidigung von Zeugen gestellt haben. Meine Damen und Herren, Sie wissen ja, worum es damals ging. Und wenn hier so von dem Ansehen des Parlaments die Rede ist und davon, daß auch derjenige, der in einen Verdacht gerät, den Hut nehmen müßte, dann möchte ich fragen, warum denn



    Sieglerschmidt
    damals bestimmte Leute nicht cien Hut genommen haben, z. B. Herr Strauß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU: Ihr Buhmann!)

    — Sie suchen sich ja auch Ihren Buhmann und versuchen, sich auf ihn einzuschießen. Wir sind ja gar nicht so; wir sind ja mit Herrn Strauß inzwischen in einem ganz friedlichen Verhältnis.
    Außerdem stellt sich doch die Frage, inwieweit die Vereidigung von Zeugen im Verfahren des Untersuchungsausschusses bisher tatsächlich der Wahrheitsfindung gedient hat. Ich würde vorsichtig sein, Herr Kollege Schäuble: Das Berliner Verfahren ist ja noch nicht zu Ende, und ob da nun die Vereidigung ein wichtiges Mittel war, das wird sich erst noch herausstellen.
    Aber ich habe einen anderen Ausschuß hier im Auge, der ein Bundestags-Untersuchungsausschuß war und dessen Tätigkeit kurze Zeit zurückliegt. Ich meine den HS-30-Ausschuß. Da ist ja eine Zeugin vereidigt worden. Nun kann doch jeder, der diesen Fall ein wenig kennt, weiß Gott nicht sagen, daß die Vereidigung dieser Zeugin etwa mehr Licht in diese dubiose Angelegenheit gebracht hat.
    Dagegen wiegen die von unserer Seite gegen die Vereidigung in Verfahren vor den Untersuchungsausschüssen vorgebrachten Bedenken sehr schwer. Deshalb ist es auch kein Zufall, daß in 17 Untersuchungsausschüssen, von der Konstituierung des 1. Deutschen Bundestages bis zum Abschluß der 6. Wahlperiode, von 137 vernommenen Zeugen nur 4 vereidigt worden sind. Sie sollten danach, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihren Ärger darüber, daß die Beweiserhebung durch den Ausschuß nicht das von Ihnen gewünschte Ergebnis gebracht hat, wirklich nicht dadurch abreagieren, daß Sie den Ausschußmitgliedern aus den Koalitionsfraktionen auf diese Weise nun die Schuld daran in die Schuhe zu schieben gedenken.
    Sicherlich, für niemanden ist das Ermittlungsergebnis des Ausschusses befriedigend, weil uns eine volle Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich war. Aber wenn man sich öffentliche Erklärungen von Kollegen der Opposition bis in die letzten Wochen hinein — und die entsprechenden Kommentare dazu in der Ihnen nahestehenden Presse vergegenwärtigt, dann verstehe ich, daß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Enttäuschung über das Ergebnis dieses Ausschusses nun mit Polemik zu überspielen versuchen. Sie sind ausgezogen, um die Regierungskoalition in dieser Sache das Fürchten zu lehren, und am Ende steht die Tatsache, daß von sieben abschließenden Feststellungen des Untersuchungsausschusses fünf einstimmig getroffen wurden.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Das spricht doch für uns! Um so wichtiger ist doch das andere!)

    Ich sage ganz freimütig: Es ist erfreulich, Herr Kollege Vogel, daß die Ausschußkollegen von der CDU/
    CSU als gestandene Juristen hinsichtlich dieser fünf
    Feststellungen nach ihrer besseren Einsicht gehandelt haben,

    (Abg. Rawe: Was meinen Sie, wie schön es wäre, wenn die anderen das auch einmal begriffen hätten!)

    weil eine andere Auffassung nicht haltbar war. Aber leider haben Sie dann diese Linie nicht eingehalten und haben sich auf den Weg der Spekulation und der Verdächtigung begeben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Von den vier abgelehnten Anträgen der Minderheit bezogen sich zwei auf mehrheitlich im Ausschuß getroffene Feststellungen, und die zwei weiteren Anträge sind eben jene Verdachtsanträge. Ich erkläre hier mit allem Nachdruck, daß wir nach wie vor dieses Vorgehen für unzulässig halten, und ich werde dies nachfolgend begründen.
    Untersuchungsausschüsse erstatten ihre Berichte an das Plenum des Bundestages, damit dieser Folgerungen aus den getroffenen Feststellungen ziehen kann. Aber der Bundestag kann und darf aus einem Verdacht aus rechtsstaatlichen Gründen keine Folgerungen ziehen. Ich komme nachher noch auf Ihr weiteres Argument, Herr Schäuble. Aber zunächst einmal besteht die Parallele zum Strafprozeß in unserer Rechtsordnung als eines Elementes, an dem sich wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze erweisen. In jedem Strafprozeß ist es so, daß natürlich der Verdacht am Anfang steht. Aber am Schluß stehen Feststellungen, die entweder auf Freispruch oder auf Verurteilung lauten. Es ist auch kein Zufall, daß wir in der Öffentlichkeit eine ausführliche Diskussion über die Frage gehabt haben, ob es diesen Freispruch mangels Beweises, diesen Freispruch 2. Klasse weiter geben soll. Heute haben wir ihn nicht mehr. Es gibt nur den e in e n Freispruch. Die gerichtliche Praxis lehrt nämlich, daß in zahlreichen Fällen die Unschuld des Angeklagten eben mangels an Beweisen nicht nachzuweisen ist, ohne daß ihm diese Tatsache zur Last gelegt werden kann. Durch die Neuregelung wird verhindert, daß z. B. wenn, wie es häufig geschieht, der wirkliche Täter nicht gefunden werden kann, an dem Angeklagten dennoch etwas hängenbleibt, weil er „nur" mangels Beweises freigesprochen worden sei.
    Damit wird einem fundamentalen Rechtsgrundsatz uneingeschränkt Rechnung getragen, dem der Staat durch seine Gerichte, aber auch durch seine anderen Organe Geltung zu verschaffen hat, jenem Grundsatz nämlich, daß derjenige, der nicht schuldig gesprochen worden ist, als unschuldig anzusehen ist. Mit ihren Verdachtsfeststellungen verletzt die Minderheit jenen fundamentalen Rechtsgrundsatz.
    In einem Kommentar der „Süddeutschen Zeitung" vom 18. März 1974 heißt es dazu:
    Der 160 Seiten lange Bericht des Ausschusses wird in Kürze vom Parlament debattiert werden. Einen politisch erklärlichen, rechtlich aber zweifelhaften Ton hat der Rechtsexperte der CDU/CSU, Friedrich Vogel, schon in diese Debatte eingeführt, als er formulierte: „Für die
    5982 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch. den 27. März 1974
    Sieglerschmidt
    Führung des vollen Beweises (gegen Wienand) fehlt es nur noch an dem letzten Glied in der Kette." Würde die CDU/CSU ihre subjektive Überzeugung allein sprechen lassen, dann gäbe es für sie keinen Zweifel mehr. Was aber heißt das?
    So fährt der Kommentator fort.
    Ist es nicht immer so, daß es in einem vorwiegend auf Indizien aufgebauten Beweisverfahren in der Regel an diesem letzten Glied in der Beweiskette fehlt, wenn dem Beschuldigten eine Tat nicht nachzuweisen ist? Er ist darum
    — so schließt dieser Kommentar
    nicht schuldiger als der andere, dessen Unschuld eindeutiger, nachweisbarer ermittelt wird.
    Dieser Grundsatz gilt im Generellen genauso, wie er in dieser Frage gilt. Der Kommentator hat sich gerade an diese Frage mit seinem Kommentar angehängt.
    Nun wird hier eingewandt, bei einem Politiker — Herr Schäuble hat davon gesprochen seien in einem solchen Falle andere Maßstäbe anzulegen als bei dem einer Straftat Verdächtigen. Dafür spricht unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich sicherlich vieles. Diese Voraussetzungen sind aber im vorliegenden Falle nicht gegeben, sondern eine entscheidende Bedeutung kommt hier doch wohl der Glaubwürdigkeit des Urhebers der Vorwürfe zu. Der Zeuge Steiner hat seine Unglaubwürdigkeit im Ausschuß so überzeugend demonstriert, daß auch in der Minderheitsmeinung auf verschiedene Unwahrheiten und Widersprüche in den Aussagen dieses Zeugen hingewiesen wird. Über den von ihm behaupteten, vom Zeugen Wienand jedoch mit Nachdruck in Abrede gestellten entscheidenden Vorgang des Angebots und der Zahlung von 50 000 DM können nur diese beiden Zeugen aus eigenem Wissen etwas sagen.
    Es kann doch wohl nicht angehen, daß ein Vorwurf, der von einem klassisch unzuverlässigen Zeugen stammt und dessen Richtigkeit sich in einem gründlichen Untersuchungsverfahren nach einstimmiger Auffassung des Ausschusses nicht hat beweisen lassen, dazu berechtigt, den betroffenen Politiker in der Quarantäne des Verdachts festzuhalten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Durch ein solches Vorgehen würde dem politischen Rufmord, wie er hier schon versucht worden ist, für die Zukunft Tür und Tor geöffnet.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: So war es heute!)

    — Ich sagte ja, Herr Kollege Schäfer, es ist hier schon versucht worden. — Das hat die Ausschuß-. mehrheit verhindern wollen, als sie diese Verdachtsanträge wegen Unzulässigkeit ablehnte.
    Das Bestreben der Ausschußminderheit, ein politisch von ihr gewünschtes Ergebnis zu erzielen, hat aber leider auch in weiten Teilen, ob bewußt oder unbewußt — nach der heutigen Rede muß ich eigentlich annehmen, mehr bewußt als unbewußt —, die
    von ihr vorgenommene Beweiswürdigung beeinflußt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na! Na!)

    Aus den Aussagen der Zeugen werden vielfach Schlüsse gezogen, die vom tatsächlich Gesagten nicht gedeckt und auch widersprüchlich sind. An einigen Stellen hat man fast den Eindruck, die Möglichkeit werde überhaupt nicht in Betracht gezogen, daß ein Abgeordneter einen anderen Abgeordneten für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten oder für einen Fraktionswechsel gewinnen will, ohne dafür wirtschaftliche Vorteile anzubieten. Das war ja heute auch sehr interessant. Offenbar geht es einigen Herren bei Ihnen gar nicht in den Kopf, daß man Gespräche über die Ostverträge führen und jemanden für eine Abstimmung zu gewinnen versuchen kann, ohne daß man ihm etwas anbietet. Ich weiß nicht, wie die Usancen auf allen Seiten des Hauses sind. Aber dies ist bei uns nicht so.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wer hat denn zuerst von Geld gesprochen?! — Abg. Reddemann: Jetzt versuchen Sie, durch Unterstellungen andere zu diffamieren! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU. — Abg. Mattick: Weiter so! Die werden nervös!)

    — Entsprechendes gilt für die Minderheit offenbar auch, wenn sich ein Fraktionsgeschäftsführer um eine Stellung für einen ausgeschiedenen Fraktionskollegen auf dessen Wunsch bemüht, wobei dieses Mißtrauen bemerkenswerterweise offenbar nur für eine Seite des Hauses besteht. Bei vergleichbaren Vorgängen auf der anderen Seite wird als selbstverständlich unterstellt, daß nur ideelle Motive eine Rolle gespielt haben.
    Das, was ich eben gerade ausgeführt habe, gilt ja im besonderen Maße auch für den Schelklinger Komplex, der heute noch einmal hervorgehoben worden ist. Lassen Sie mich nur hinzufügen: Die besondere Betonung der Aussagen der beiden Zeugen Baeuchle, die sie ja erst gemacht haben, nachdem sie von „Bild" entsprechend präpariert waren, kann mich in diesem Zusammenhang nicht überzeugen.

    (Abg. Reddemann: Herr Sieglerschmidt, waren Sie wirklich dabei? Wollen Sie die Arbeit des Untersuchungsausschusses so qualifizieren? Haben Sie Spezialwahrheiten? — Weitere Zurufe und Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    Lassen Sie mich nun diese soeben getroffenen Feststellungen mit einigen Beispielen belegen. Der Zeuge Baeuchle war — das hat die Beweisaufnahme eindeutig ergeben — bestrebt, alles zu tun, um seine Aufstellung für den 7. Deutschen Bundestag zu erreichen. Er hat, wo immer er eine erfolgversprechende Gelegenheit dafür sah, auf seine Verdienste in dem von ihm betreuten Wahlkreis hingewiesen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Andere Verdienste hat er!)

    — Sicher hat er das getan; das ist das Ergebnis der Beweisaufnahme.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Darf er das nicht?)




    Sieglerschmidt
    — Natürlich, das ist sein gutes Recht. — Als es ihm gelungen war, ein Gespräch zwischen den Zeugen Steiner und Wienand in seinem Hause zu arrangieren, hat er natürlich auch diese Tatsache für eine Bewerbung um ein Mandat ins Feld geführt.
    Daß auf Grund eines solch nachhaltigen Drängens gelegentlich Gefälligkeitsatteste ausgestellt werden, die den Wünschen des Betreffenden mehr entgegenkommen, als das eigentlich nach Lage der Dinge gerechtfertigt ist, wissen wir doch alle. Die Folgerungen, die von der Ausschußminderheit mehrfach aus der Erwähnung der Verdienste Baeuchles durch ihn oder andere gezogen werden, sind deshalb durch das Ergebnis der Beweisaufnahme nicht gedeckt.
    Ein weiteres Beispiel: Im Bericht der Minderheit wird von einem nachgewiesenen wahrheitswidrigen Versuch Wienands gesprochen, Briefe und Telefongespräche mit dem Zeugen Bühringer dadurch zu verharmlosen, daß der Zeuge Bühringer schon vorher informiert gewesen sei. Ich habe mir daraufhin die Aussagen der beiden Zeugen nochmals durchgelesen und nichts darin entdecken können, was zu einer solchen Feststellung berechtigt. Dagegen habe ich bei dieser Gelegenheit festgestellt, daß der Zeuge Wienand in Gegenwart des Zeugen Bühringer ausführlich dargelegt hat, was er mit den besonderen Schwierigkeiten, die der Zeuge Baeuchle habe überwinden helfen, gemeint habe. Der Zeuge Bühringer hat dann die Frage des Kollegen Klein, ob er das auch so verstanden habe, ausdrücklich bejaht. Wie danach von einem wahrheitswidrigen Versuch des Zeugen Wienand gesprochen werden kann, bleibt
    1 das Geheimnis der Ausschußminderheit.
    Im Bericht der Minderheit wird es als auffällig bezeichnet — ich glaube, der Kollege Schäuble hat das heute wiederholt —, daß der Zeuge Wienand zwar nach Schelklingen reiste, um mit dem Zeugen Steiner über die Ostverträge zu sprechen, aber nicht mit ihm gesprochen haben wollte, als die Ostverträge dann tatsächlich zur Abstimmung anstanden. Hier wird etwas als „auffällig" bezeichnet, was sich logisch aus den wiederholten Aussagen des Zeugen Wienand ergibt, er habe in Schelklingen den festen Eindruck gewonnen, daß sich der Zeuge Steiner in namentlicher Abstimmung nicht offen zu seinen Auffassungen bekennen werde. Welchen Sinn sollte denn danach der nochmalige Versuch haben, den Zeugen Steiner für ein positives Votum zu den Ostverträgen zu gewinnen? Auch hier ist offenbar die Ausschußminderheit — das hat sich ja heute mehrfach gezeigt —, wie manche Kriminalisten der Gefahr erlegen, sich auf eine Theorie für einen Geschehensablauf zu versteifen und die ermittelten Tatsachen nach dem Motto „Was nicht paßt, wird passend gemacht" in diesen Rahmen einzufügen.
    Ein Beispiel unkorrekter Beweiswürdigung durch die Ausschußminderheit ist auch jener Satz, mit dem das Verhalten des Zeugen Moersch kritisiert werden soll. Diesen Satz muß man nun wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Er lautet:
    Die Erklärung des Zeugen Moersch für seine
    zunächst nicht vollständigen Angaben ist zwar
    haltbar, entspricht aber nicht dem Verhalten
    eines zur vollständigen Aussage bereiten Zeugen.
    Was war geschehen? Der Zeuge Moersch war ziemlich zu Beginn der Ausschußarbeit zu einer ganz bestimmten Frage gehört worden. Er hatte bei dieser Gelegenheit korrekterweise bekundet, daß er den Zeugen Steiner auch über das in seiner Aussage Geschilderte hinaus noch mehrmals getroffen habe. Kein Ausschußmitglied hat ihn damals nach diesen weiteren Begegnungen gefragt, vermutlich, weil es bei dieser ersten Vernehmung darauf nicht ankam. Wenn also im Nachhinein in diesem Zusammenhang von der Minderheit Kritik geübt wird, dann doch wohl eher Selbstkritik!
    Nach diesen Einzelbeispielen für die unzulängliche Beweiswürdigung im Berichtsteil der Minderheit möchte ich mich nun mit dem höchst angreifbaren Kern ihrer Beweisführung befassen. Der Zeuge Steiner hat in seinen Aussagen zum Zeitpunkt der angeblichen Geldübergabe an ihn geschwankt. Seine wechselnden Aussagen, die er auf zahlreiche Fragen im Verlauf seiner verschiedenen Vernehmungen machte, bezogen sich hinsichtlich der Geldübergabe aber alle auf einen Zeitraum etwa zwischen 14.00 Uhr und 16.30 Uhr.
    Es ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen anzusehen, daß die behauptete Geldübergabe der Berichterstatter, Herr Kollege Kleinert, hat heute schon darauf hingewiesen — zu dieser Zeit an diesem Ort nicht stattgefunden hat. Zu dieser Feststellung gelangt auch die Ausschußminderheit. Um nun aber den Verdacht gegen den Zeugen Wienand aufrechterhalten zu können, greift die Minderheit zu bedenklichen Mitteln, indem sie nämlich gleich zwei Versionen des Geschehensablaufes gleichzeitig anbietet. Die eine lautet: Es könnte doch am 27. April am späten Nachmittag gewesen sein. Die andere lautet: Es könnte aber auch schon am Vortage gewesen sein.
    Die zweite Theorie der Minderheit besagt, daß der Zeuge Steiner die 50 000 DM auch als Anzahlung vor der Abstimmung erhalten haben könnte. Hier gerät die Beweisführung der Ausschußminderheit nun endgültig in den Bereich der Spekulation; denn dafür gibt es in dem Ergebnis der Beweisaufnahme überhaupt keine Anhaltspunkte. Mit der gleichen Berechtigung hätte die Ausschußmehrheit in ihrem Berichtsteil nun auch anfangen können, interessante Theorien über die Herkunft der 50 000 DM zum besten zu geben. Ich sagte vorhin schon: da gibt es einige.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Sicher, haben wir schon gehört, von Herrn Wehner!)

    — Wir haben es nicht gemacht, weil wir uns im Ausschußbericht wir sprechen vom Ausschußbericht, Herr Kollege Vogel, und nicht von dieser Debatte hier im Bundestag — —

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Lesen Sie doch die Aussagen von Herrn Wehner!)

    — Wir sprechen vom Ausschußbericht und nicht von den Aussagen der Zeugen.

    (Abg. Vogel [Ennepetal]: Ah ja!)




    Sieglerschmidt
    Wir haben es selbstverständlich in dem Berichtsteil, den die Mehrheit gestaltet hat, nicht getan, weil wir uns eben streng an das gehalten haben, was das Ergebnis der Beweisaufnahme hergibt. Ich halte es deshalb auch für überflüssig, im einzelnen auf die Stichhaltigkeit dieser Spekulation einzugehen.
    Nur eine Bemerkung möchte ich hierzu nun machen. Wenn diese Spekulation, diese Theorie, richtig wäre, dann müßte die Minderheit ihren Verdacht gegen den Zeugen Ehmke, den sie heute mit so bewegten Worten noch einmal gepflegt hat, schleunigst zurücknehmen und die dazu gehörenden Ausführungen aus ihrem Berichtsteil streichen; denn die Geldübergabe müßte dann unter Zugrundelegung der Aussagen der Zeugen Baeuchle und Steiner — und mindestens der Zeuge Baeuchle ist doch nach der Meinung der Minderheit im Ausschuß ein ehrenwerter Mann —

    (Abg. Reddemann: Deswegen war er auch Ihr Abgeordneter!)

    spätestens am 26. April, etwa zwischen 14.40 Uhr und 15.10 Uhr, stattgefunden haben. Nach Auskunft des Bundesministers der Finanzen wurde aber der Barscheck über 50 000 DM am 26. April nach 13.00 Uhr an einen Beamten des Bundeskanzleramtes übergeben. Bei der Deutschen Bundesbank wurde die Einlösung des Barschecks unter dem 27. April mit dem handschriftlichen Vermerk „spät vom 26. April 1972" verbucht. Wenn man dieser Theorie folgt, ist es so gut wie ausgeschlossen, daß der Barbetrag so frühzeitig in die Hände des Zeugen Ehmke gelangt sein kann, daß dieser überhaupt in der Lage gewesen wäre, den Betrag vor 14.40 Uhr dem Zeugen Wienand zuzuleiten.
    Ergebnis: Die Ausschußminderheit unterstellt gleichzeitig zwei Geschehensabläufe als möglich oder gar wahrscheinlich, die miteinander nicht vereinbar sind.
    Aber es hätte dieses Details nicht bedurft, um die Unseriosität der Beweisführung der Minderheit gerade im Falle Ehmke erkennen zu können. Ausgangspunkt war die durch die Presse bekanntgewordene Tatsache, daß der Zeuge Ehmke in jener letzten Aprilwoche des Jahres 1972 50 000 DM für den Geheimfonds des Kanzleramts, den er als Kanzleramtsminister verwaltete, angefordert hatte. Der sogleich geäußerte Verdacht — denn das kam ja zuerst —, der Zeuge Steiner habe womöglich 50 000 DM auf Kosten des Steuerzahlers erhalten, wird von der Ausschußminderheit in ihrem Berichtsteil nach den eindeutigen Bekundungen, die der Präsident des Bundesrechnungshofs in seiner Aussage gemacht hat, nun nicht mehr aufrechterhalten. Vielmehr soll nun als nachgeschobene Verdachtstheorie der Panzerschrank des Zeugen Ehmke gewissermaßen als Zwischenfinanzierungsinstitut für die Geldübergabe an den Zeugen Steiner gedient haben. Dies sei, so heißt es in dem Berichtsteil der Minderheit, nach den bisherigen Feststellungen zu dem behaupteten Geschehensablauf „objektiv möglich". Nun, objektiv möglich ist manches, aber es gehört doch schon ein großes Maß — ich drücke mich ja vornehm aus — an politischer Zielstrebigkeit dazu, einen solchen
    Verdacht aus zusammengesuchten Indizien zu konstruieren.
    Nun kommen Sie mir bitte nicht mit dem „auffälligen" — das Wort „auffällig" kommt ja auffällig oft bei Ihnen vor — „zeitlichen Zusammentreffen". Die magische Zahl 50 000 ist uns bei der Beweiserhebung auf Schritt und Tritt begegnet. Da gibt es dann auch andere mögliche Spekulationen. Hat nicht der Zeuge Steiner z. B. im Zuge seiner undurchsichtigen Finanzmanipulation am 24. April 1972 eine selbstschuldnerische Bürgschaft von 50 000 DM übernommen?

    (Zuruf des Abg. Reddemann.)

    Könnte die Abdeckung dieser Bürgschaft nicht von Kreisen vorgenommen worden sein, die um das Renommee des Abgeordneten Steiner im Lande Baden-Württemberg besorgt waren?

    (Zuruf des Abg. Mattick.)

    Ich sage das ja nur, meine Damen und Herren, um, weil Sie hier so hübsche Spekulationen gebracht haben, zu zeigen, wie man da auch nach der anderen Seite spekulieren kann, wenn man das will.

    (Abg. Reddemann: Auf so schwachem Eis sollte man nicht tanzen! — Abg. Nordlohne: Ja, eben!)

    Wie windig — „schwaches Eis", Herr Kollege Reddemann die Argumentation der Ausschußminderheit gerade in diesem Falle ist, zeigt auch die Begründung für die Behauptung, der Zeuge Ehmke habe vor dem Untersuchungsausschuß eine unrichtige Angabe gemacht, weil er den Eindruck erweckt habe, er habe die Auszahlungsanordnung für den Betrag von 50 000 DM schon am 25. April unterschrieben. Diese Feststellung im Berichtsteil der Minderheit ist nicht nur falsch, sie ist — ich muß das in diesem Fall leider in aller Deutlichkeit sagen — bewußt falsch. Daß die Ausdrücke „Weisung geben" und „anfordern" nach ihrem Sinngehalt dahin zu verstehen seien, daß der Zeuge auf die Auszahlungsanordnung im technischen Sinne abstellen wollte, wie es im Berichtsteil der Minderheit heißt, ist eine — ich wiederhole es — bewußt falsche Auslegung, weil sie durch die Aussage des Zeugen nicht gedeckt ist. Sie soll nur dazu dienen, dem Bundesminister Ehmke etwas am Zeug zu flicken.

    (Abg. Dr. Miltner: Warum eigentlich: bewußt falsch?! Sagen Sie doch einmal warum!)

    — Warum, warum? Das hat doch der Kollege Schäuble in seiner Rede deutlich genug gemacht.

    (Abg. Dr. Miltner: Sie können doch nicht einfach Behauptungen aufstellen! Sie müssen Beweise nennen! Abg. Reddemann: Sie werden noch zum Verdächtigungsrat ernannt!)

    Der unvoreingenommene Leser der Ausschußprotokolle — vielleicht ein Doktorand, der über das Recht der Untersuchungsausschüsse promovieren will — wird sich in späteren Jahren einmal fragen — Herr Reddemann, Sie kommen gleich dran —,

    (Abg. Reddemann: Ich habe mich gar nicht gemeldet!)




    Sieglerschmidt
    warum dieser Vorgang, der selbstverständlich untersucht werden mußte,

    (Abg. Dr. Miltner: Sie sollen Beweise liefern!)

    nachdem er in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt hatte, von der Ausschußminderheit in dieser unverantwortlichen Weise ausgeschlachtet worden ist. Er wird dem Kollegen Reddemann dafür dankbar sein, daß er ihm die Beantwortung dieser Frage erleichtert hat. Der Kollege Reddemann hat nämlich freundlicherweise im „Rheinischen Merkur" vom 15. März 1974 die Katze aus dem Sack gelassen.

    (Abg. Reddemann: Na!)

    Ich zitiere:
    Es ging zuletzt fast schon nicht mehr um Karl Wienand als vielmehr um Horst Ehmke.
    Und man darf wohl hinzufügen: ihm und seiner Partei ging und geht es um Horst Ehmke. Wir erfahren am Schluß des Artikels dann auch gleich, warum es der CDU/CSU um Ehmke geht. Dort heißt es nämlich:
    Bei einer lückenlosen Überführung Karl Wienands hätte noch längst nicht der Kanzler im Zwielicht stehen müssen. Bei einer Überführung des Bundesministers Horst Ehmke hätte Bundeskanzler Brandt aber mit im Rampenlicht gestanden.

    (Abg. Reddemann: Sie hätten mal voll zitieren sollen, Herr Sieglerschmidt, dann wäre genau das herausgekommen, was Sie jetzt nicht sagen!)

    Also wirklich, Herr Kollege Reddemann, nochmals vielen Dank, daß Sie uns und der deutschen Öffentlichkeit mit so erfrischender Deutlichkeit gesagt haben, worum es Ihnen und Ihrer Partei bei diesem Ausschuß ging und geht:

    (Abg. Reddemann: Sie sind ein unseriöser Zitierer!)

    nicht um die Wahrheit

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    und um nicht als die Wahrheit, nicht um das Ansehen des Parlaments, sondern darum, den Bundeskanzler und die Regierungskoalition zu treffen; doch das ist Ihnen nicht gelungen.

    (Abg. Dr. Jobst: Was habt Ihr denn im Wahlkampf gesagt?!)

    Wer diesen Bericht unvoreingenommen liest und den Bericht des Ausschusses mit der Minderheitsmeinung vergleicht, der merkt die Absicht bei letzterer und ist verstimmt. Ihr Geschoß, mit dem Sie andere treffen wollten, kann damit leicht für Sie selbst zum Bumerang werden.

    (Abg. Maucher: Oje! — Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

    Nach allem bleibt mir nur noch der Wunsch: Möge es diesem Hause in möglichst kurzer Frist gelingen, ein Untersuchungsausschußrecht zu schaffen, welches die Klärung von persönlichen Vorwürfen gegen Abgeordnete so regelt, daß künftige Untersuchungsausschüsse in der Lage sind, zu Ergebnissen zu kommen, die alle Beteiligten, daß heißt die Bürger unseres Landes, die Mitglieder des Parlaments, aber nicht zuletzt auch die in solche Ausschüsse entsandten Abgeordneten mehr befriedigen, als es bei allen bisherigen Untersuchungsausschüssen dieser Art der Fall war.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Hat der Schäuble doch recht gehabt! — Abg. Maucher: War das alles?)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Bundesminister Dr. Ehmke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Ehmke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ist in dem Minderheitenbericht der CDU/CSU der Vorwurf gemacht worden, vor dem Ausschuß nicht die Wahrheit gesagt zu haben,

    (Abg. Dr. Schäuble: So ist es!)

    je es bestehe sogar der Verdacht, heißt es dort, ich hätte bewußt die Unwahrheit gesagt.
    Ich darf zunächst feststellen, daß es das zweite Mal in kurzer Zeit ist, daß von seiten der Opposition einem Mitglied der Bundesregierung dieser Vorwurf gemacht wird. Ich kann nur sagen, wenn diese Methoden bei der Opposition Usus werden sollten, dann wird aus Bonn Weimar, denn mit diesen Methoden schützen Sie nicht die Integrität der demokratischen Institutionen, sondern Sie untergraben sie.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen])

    Ich habe auch den Eindruck, daß den Sprechern der CDU/CSU inzwischen das Hauptproblem, der Gegenstand des Untersuchungsausschusses, etwas aus dem Blick geraten ist, denn es war doch so, meine Herren: Ein Jahr nach dem gescheiterten Mißtrauensvotum gegen Bundeskanzler Brandt, ein halbes Jahr nach der von Bundeskanzler Brandt gewonnenen Bundestagswahl und — ich halte das für wichtig — vier Wochen nach dem Rücktritt von Herrn Kollegen Barzel vom Fraktionsvorsitz der Opposition

    (Abg. Reddemann: Noch eine Legende!)

    — dies ist keine Legende, sondern eine Tatsache, Herr Reddemann; ich weiß, daß Sie es schwer haben, solche zur Kenntnis zu nehmen erschien der CDU-Abgeordnete Steiner in Bonn, um sich erstens zu beschuldigen, er sei Doppelagent der DDR gewesen, und dann wenig darauf anzugeben, er sei beim Mißtrauensvotum von SPD-Seite bestochen worden, gegen das Mißtrauensvotum, gegen den Antrag zu stimmen — nachdem er eine Woche vorher noch das Gegenteil behauptet hatte.
    Darum stand eins schon fest, bevor der Untersuchungsausschuß anfing: Ein Mann, den Sie zum Abgeordneten gemacht haben, ein Mann, der, wie der Untersuchungsausschuß gezeigt hat, im Landes-
    5986 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974
    Bundesminister Dr. Ehmke
    verband der CDU von Herrn Filbinger eine bedeutende Rolle in der Parteifinanzierung gespielt hat, beschuldigte sich selbst, durch und durch korrupt zu sein, und der Untersuchungsausschuß hat ergeben, daß er nicht nur korrupt, sondern auch völlig verlogen ist. Das steht zunächst einmal als Ergebnis des Untersuchungsausschusses fest.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich darf darauf verweisen, was ich in der „FAZ" und an anderen Stellen als Analyse von Herrn Schäuble über die Glaubwürdigkeit Ihres früheren Fraktionskollegen Steiner gelesen habe. Das reicht völlig aus, meine Meinung hier zu untermauern.

    (Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen]. — Abg. Reddemann: Der Herr Steiner hat seine Schuld wenigstens zugegeben!)

    Ich verstehe natürlich, daß mangels Ergebnis in ihrem Sinne die Herren der Minderheit im Ausschuß jetzt plötzlich die seltsame Idee haben, es sei die Aufgabe einer Minderheit in solch einem Ausschuß, nun Verdächtigungen auszustreuen, statt sich auf Tatsachenfeststellungen zu beschränken, wie das die Mehrheit getan hat.
    Sehen Sie, eines steht doch wirklich fest: Es war schon schlimm genug, daß die Opposition meinte, diesen Mann, ihren früheren CDU-Abgeordneten Steiner, zum Kronzeugen in diesem Falle zu machen. Denn von ihm ist politisch und moralisch nichts übrig geblieben,

    (Abg. Dr. Klein [Göttingen] : Lesen Sie doch nur einmal die FAZ!)

    Diese Tatsache ist festgestellt, und Sie versuchen die Tatsache durch das Ausstreuen von Verdächtigungen zu überdecken.

    (Abg. Maucher: Sie nicht, Herr Ehmke, Sie nicht?)

    Herr Reddemann war so nett, nun auch ganz offen zu sagen, warum es recht praktisch war, auf mich zu zu zielen.
    Ich darf jetzt auf der Grundlage des offengelegten Protokolls Stellung nehmen zum Minderheitenbericht der Opposition, und zwar werde ich jeweils, damit die Herren von der Presse — und wer sich sonst interessiert — sich leichter zurechtfinden, die Blattzahlen nennen, auf denen sich meine Aussagen befinden, damit jeder in aller Ruhe nachprüfen kann, was ich jetzt vorzutragen habe.
    Meine Aussage vor dem Untersuchungsausschuß, daß dem CDU-Abgeordneten Steiner aus dem Verfügungsfonds des Bundeskanzleramtes weder direkt noch indirekt Mittel zugeflossen sind, ist vom Präsidenten des Rechnungshofes in seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuß am 5. September 1973 bestätigt worden: 28. Protokoll, ich verweise auf die Seiten 9, 13, 14 und 74.

    (Abg. Dr. Schäuble: Das stimmt nicht! Das hat er doch gar nicht bestätigt!)

    — Ich darf die Kollegen, die sich vergewissern wollen, auch die Kollegen von der Presse, noch einmal
    bitten, diese Blätter nachzulesen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Herr Schäuble, zu Ihnen komme ich noch.
    Im übrigen gibt es ein Schreiben des Präsidenten an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, den Kollegen Leicht, vom 5. Oktober 1973, in dem er mitteilt, daß er wisse, wofür das Geld verwendet worden sei. Die Opposition wagt ja auch nicht, Herr Kollege Schäuble, diese Aussagen des Herrn Präsidenten in Frage zu stellen.

    (Abg. Dr. Klein [Göttingen] : Dazu besteht auch gar kein Anlaß!)

    Sie konstruiert vielmehr den Verdacht einer Zwischenfinanzierung gegen mich aus dem Umstand, daß ich jedenfalls 50 000 DM hätte ausleihen und zurückerhalten haben können. Die logische Möglichkeit reicht also den Mitgliedern der Minderheit eines Untersuchungsausschusses für einen solchen Verdacht, ohne daß es irgendeinen Anhaltspunkt dafür gibt, daß überhaupt eine Zwischenauszahlung stattgefunden hat.
    Meine Herren, diesen „Verdacht", den die CDU konstruiert, hätten Sie gegen jeden Bundesbürger erheben können, der in den fraglichen Tagen des April 1972 50 000 DM zur Verfügung hatte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der CDU/CSU.)

    Insofern ist ,das Verfahren der Minderheit nach meiner Meinung zwar eines Parlaments unwürdig, auf der anderen Seite aber doch sehr komisch.
    Dies läßt sich meines Erachtens leider nicht sagen, wenn im weiteren Gang des Minderheitenberichts der Versuch gemacht wird, meine Aussage, es habe auch keine „Zwischenfinanzierung" gegeben, darum für unglaubwürdig zu erklären, weil ich angeblich in anderen Punkten vor dem Ausschuß nicht die Wahrheit, ja, vermutlich sogar bewußt die Unwahrheit gesagt hätte. Ich kann nur sagen, daß die einschlägigen Ausführungen des Minderheitenberichts und das, was der Kollege Schäuble hier vorgetragen hat, nicht nur eine willkürliche Auslegung des Beweisergebnisses, sondern leider eine 'bewußte Fälschung der Beweisaufnahme darstellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf ,des Abg. Dr. Jenninger.)

    Damit sich jeder auch darüber vergewissern kann, darf ich wieder angeben, auf welchen Seiten sich die Aussagen befinden.
    Ich habe zunächst die Aussage gemacht, an der nichts zu deuteln oder zu ändern ist: Nachdem die CDU/CSU-Fraktion am Nachmittag des 24. April 1972 den Antrag auf ein konstruktives Mißtrauensvotum gestellt hatte, habe ich am 25. April 1972 im Kanzleramt mündlich oder fernmüdlich die Weisung zur Abhebung von 50 000 DM erteilt, die ich zu einer möglicherweise erforderlich werdenden vorzeitigen Begleichung eingegangener Verpflichtungen benötigte; Aussage Protokoll Nr. 28, Seiten 5 f., 10 und 67. Der zuständige Beamte ides Bundeskanzleramtes hat mir den gewünschten Betrag am 26. April 1972 gegen Quittung ausgehändigt; Protokoll Nr. 28, Seiten 6, 10, 27 und 62.



    Bundesminister Dr. Ehmke
    Auf die Frage, an welchem Tage ich die Auszahlungsanordnung unterschrieben hätte, bin ich in meiner Aussage überhaupt nicht eingegangen, da das für das Beweisthema nicht relevant war. Ich bin auch von niemandem danach gefragt worden, auch von keinem der Herren Vertreter der Opposition. Eine entsprechende Frage hätte ich sehr leicht beantworten können, da es sich bei ,dem von mir genannten Quittungsbeleg vom 26. April 1972 um einen Quittungsvermerk auf der ebenfalls am 26. April abgezeichneten Auszahlungsanordnung handelte. Ich selbst habe diese Auszahlungsanordnung in die Beweisaufnahme eingeführt; Protokoll Nr. 28, Seiten 52 f. und 60.

    (Abg. Reddemann: Sie haben erst etwas zugegeben, als Sie fürchteten, wir hätten die Quittung!)

    Daß der Vorgang von der mündlichen Weisung am 25. bis zur Aushändigung des Geldes am Nachmittag offenbar des 26. an mich zwei aufeinanderfolgende Tage in Anspruch nahm, entsprach der auf verwaltungstechnischen Gründen beruhenden Praxis.
    Alles dies, meine Herren, ist von Ihnen im Ausschuß überhaupt nicht in Frage gestellt worden. Aber nicht nur das, ich habe Ihnen mehrfach angeboten, weil ich mich sehr vorsichtig hinsichtlich der ja nicht in meiner eigenen Übersicht liegenden Modalitäten der Abwicklung ausgedrückt habe, doch die Zeugen aus dem Kanzleramt zu hören, den Mann, den ich beauftragt habe, die Leute von der Kasse, mein Büropersonal. Ich habe Zeugen angeboten, mehrfach. Ich verweise auf Protokoll Nr. 28, Seite 21, 22, 27, 29, 60, 66 und 68.
    Sie hatten sogar die Möglichkeit, einen besonders guten Kronzeugen für alle diese Fragen zu hören, nämlich meinen Amtsvorgänger als Kanzleramtschef, Herrn Carstens,

    (Zuruf des Abg. Reddemann)

    der, wie ich ausgesagt habe, in der gleichen Weise wie ich zu seiner Amtszeit auch Summen von 50 000 DM von diesem Konto abgehoben hat.

    (Zurufe von der SPD: Und mehr!)

    Ich verweise auf Protokoll Nr. 28, Seite 8 und 28 f.
    Nun können Sie sich, meine Herren von der Opposition, auch nicht darauf berufen, daß Sie daran gehindert gewesen wären, sich Gewißheit durch die Vernehmung der Zeugen zu verschaffen, eine Vernehmung, die ich angeregt hatte. Sie haben das nicht getan. Ohne dies zu tun, haben Sie natürlich viel freiere Hand gehabt für das, was Sie „Beweiswürdigung" nennen und ich eine üble verlogene Verdrehung von Tatsachen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Jenninger: Der Stil dieses Hauses: Sie können uns Lügner nennen!— Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Sie glauben doch nicht, daß Sie mir Lüge vorwerfen, ohne daß ich Ihnen sage, was ich von Ihnen meine. So wird nicht gespielt.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Die „Beweiswürdigung" der CDU/CSU — —