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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf als Vorsitzender dieses 1. Untersuchungsausschusses namens aller Mitglieder folgendes vortragen.
    Der Untersuchungsausschuß hat sich mit Sorgfalt und Energie der ihm übertragenen Aufgabe gewidmet. Wenn er heute, ehe er seine Aufgabe im Ganzen erledigt hat, den Antrag stellt, den Ausschuß aufzulösen, so verlangt dies ein Wort der Begründung.
    Der Ausschuß hat sich mit Fragen, die im Zusammenhang mit dem früheren CDU-Abgeordneten Steiner stehen, und mit den Behauptungen, die sich auf das Verhalten des SPD-Abgeordneten Wienand beziehen, befaßt. Er hat Ihnen darüber seinen Bericht vorgelegt.
    Mit dem Einsetzungsbeschluß des Bundestages war die Aufgabe gestellt, darüber hinaus in allen Fällen des Fraktionswechsels oder des erwogenen Fraktionswechsels in der 6. Wahlperiode die gleiche Prüfung vorzunehmen, nämlich ob durch unlautere Mittel auf die Entscheidung der Abgeordneten Einfluß genommen worden ist oder ob der Versuch hierzu unternommen wurde.
    Der Untersuchungsausschuß hat gleichwohl heute einen Schlußbericht vorgelegt und die Auflösung des 1. Untersuchungsausschusses beantragt. Ich darf zur Begründung folgendes vortragen.
    Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind der Auffassung, daß die bestehenden Vorschriften für das Untersuchungsverfahren den Besonderheiten dieses Verfahrens nicht gerecht werden. Dies wird in den Parlamenten und in der Wissenschaft auch zunehmend erkannt. Art. 44 des Grundgesetzes schreibt vor, daß auf die Beweiserhebungen von Untersuchungsausschüssen die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß anzuwenden sind.
    Es erscheint jedoch fraglich, ob sich diese Vorschriften überhaupt für eine sinngemäße Anwendung im Untersuchungsverfahren eignen; denn zwischen beiden Verfahrensarten bestehen grundsätzliche Unterschiede, vor allem hinsichtlich der Verfahrensbeteiligten. Während am Strafverfahren Richter, Staatsanwälte, Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige beteiligt sind und das Strafprozeßrecht dazu dient, ihr Verhältnis zueinander zu regeln, kennt das Untersuchungsverfahren nur Ausschußmitglieder, Zeugen und Sachverständige, nicht dagegen Beschuldigte und Staatsanwälte.
    Das Verfahren des 1. Untersuchungsausschusses hat ferner gezeigt, daß der Schutz des Bürgers vor



    Dr. Schäfer (Tübingen)

    einem Eingriff in seine Privatsphäre in einem Untersuchungsverfahren wegen des Fehlens eines Vorverfahrens geringer ist als in jedem anderen Verfahren. Während im Strafverfahren alle letztlich unwesentlichen Beweismittel bereits im Vorverfahren ausgeschieden und deshalb im Hauptverfahren nur noch die wesentlichen Beweise erhoben werden, sind im Untersuchungsverfahren alle Ermittlungen im Hauptverfahren durchzuführen, auch wenn sie nur dazu dienen, noch unklaren Verdachtsmomenten nachzugehen oder weniger wahrscheinliche Beweismöglichkeiten auszuschließen.
    Unter Zurückstellung der sich gerade darauf ergebenden Bedenken hat der Untersuchungsausschuß alle ihm erforderlich scheinenden Maßnahmen durchgeführt. Er ist aber der Auffassung, daß für weitere Verfahren eine Regelung geschaffen werden soll, die geeignet ist, diesen Bedingungen, die ich eben vorgetragen habe, zu entsprechen.
    Im Auftrage der Mitglieder des Untersuchungsausschusses habe ich den Herren Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen in einem Brief vorgeschlagen, daß im Anschluß an die Auflösung des 1. Untersuchungsausschusses eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet wird, den Entwurf eines Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Die Herren Vorsitzenden der Fraktionen haben sich mit diesem Verfahren grundsätzlich einverstanden erklärt. Es wird danach nun darauf ankommen, daß möglichst bald diese interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet wird. Da die gleiche Problematik auch in den Landtagen zu einer Entscheidung drängt, empfiehlt es sich, in Zusammenarbeit mit den Präsidenten der Landtage, die ihrerseits schon einen Entwurf vorgelegt haben, und mit der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, die ebenfalls einen Entwurf vorgelegt hat, das Modell eines Gesetzes zu entwickeln, das für den Bund und die Länder eine einheitliche Regelung ermöglicht.
    Für den Fortgang der Arbeiten dieser interfraktionellen Arbeitsgruppe wird es wesentlich sein, daß die Frau Präsidentin der interfraktionellen Arbeitsgruppe die geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung stellt. Die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses haben sich bereit erklärt, selbstverständlich der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verfügung zu stehen, so daß eine Aussprache über die Erfahrungen weiterführen kann. Wir haben die Hoffnung, daß der Deutsche Bundestag möglichst bald eine Gesetzesvorlage von der interfraktionellen Arbeitsgruppe über die Fraktionen zugeleitet bekommt, um eine befriedigende gesetzliche Grundlage für die Arbeit zukünftiger Untersuchungsausschüsse zu schaffen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schäuble. Seine Fraktion hat eine Redezeit von 50 Minuten angemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die der CDU/CSU angehörenden
    Mitglieder des Untersuchungsausschusses bedauern, daß es nicht möglich gewesen ist, als Ergebnis unserer Arbeit im Untersuchungsausschuß durchgängig gemeinsame Feststellungen zu treffen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Der gemeinsame Wille dieses Hohen Hauses, Korruption zu bekämpfen, Mißstände schonungslos aufzudecken, wäre sichtbarer, wenn wir zu gemeinsamen Ergebnissen gekommen wären. Da es bei diesen Vorgängen um Probleme geht, die den Lebensnerv der parlamentarischen Demokratie berühren, müssen parteipolitische Absichten zurücktreten hinter der gemeinsamen Verantwortung für die Integrität der demokratischen Organe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In dieser Affäre kann es keine Sieger geben. Wir alle miteinander sind die Verlierer. Unsere Aufgabe war und ist, den Vertrauensverlust durch schonungsloses Aufklären, durch die Kraft zur Selbstreinigung möglichst klein zu halten. So wichtig deshalb Gemeinsamkeit in diesem Bemühen ist, wichtiger noch ist die weitestgehende Aufklärung dessen, was hier gewesen ist, und die Verhinderung des Eindrucks, daß gemeinsam unter den Teppich gekehrt worden ist. Wir dürfen die Vermutung nicht entstehen lassen, daß auch hier eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Deshalb ist der Minderheitenschutz in Art. 44 des Grundgesetzes von entscheidender Bedeutung, und deshalb haben wir von diesen Minderheitenrechten Gebrauch gemacht. Herr Kollege Kleinert, es war gar nicht Ihre Großzügigkeit, daß Sie dem nicht entgegentreten konnten; es war so die rechtliche Lage.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die demokratische Notwendigkeit, gemeinsam den Verdacht möglicher Mißstände aufzuklären, kann nach unserem Verständnis nicht zu einer Gemeinsamkeit in den Feststellungen führen, wenn diese nicht durch unsere Überzeugung gedeckt ist.

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Die Differenzen in den nach Umfang und Inhalt sehr unterschiedlichen Berichtsteilen lassen sich im Ergebnis auf zwei Punkte zurückführen, von denen sich nur der eine auf den festgestellten Sachverhalt bezieht, während der andere mit offenbar unterschiedlichem Verständnis vom Wesen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und seines Auftrags zusammenhängt.
    Wir sind unterschiedlicher Auffassung hinsichtlich der Frage, wie die erhobenen Beweise zu bewerten sind, die sich direkt oder indirekt auf das Gespräch beziehen, das die Zeugen Baeuchle, Steiner und Wienand am 29. März 1972 in Schelklingen im Hause des Herrn Baeuchle geführt haben. Nach unserer Auffassung ist erwiesen, daß der Abgeordnete Wienand in diesem Gespräch versucht hat, den damaligen Abgeordneten Steiner durch ein Angebot in Höhe von etwa 250 000 DM zur Stimmabgabe für die Ostverträge zu bewegen.
    Die im Bericht des Kollegen Kleinert wiedergegebene Auffassung der Mehrheit im Untersuchungs-



    Dr. Schäuble
    ausschuß, daß dieser Verdacht nicht bewiesen sei, ist nach unserer Überzeugung mit dem Gesamtinhalt der Beweisaufnahme nicht zu vereinbaren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nach der übereinstimmenden Aussage aller Zeugen ist es zu diesem Gespräch in Schelklingen gekommen, weil der damalige Abgeordnete Baeuchle von Steiner den Eindruck hatte, daß dieser unter Umständen bereit wäre, für die Ostverträge zu stimmen, daß er aber für den Fall eines von der Mehrheit seiner Fraktion abweichenden Stimmverhaltens Schwierigkeiten mit seiner Fraktion und Partei befürchtete. In dem Bestreben, einen kompetenten Gesprächspartner für Steiner zu finden, der diesem über diese Schwierigkeiten hinweghelfen könnte, wandte sich Baeuchle an den Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wienand, der sogleich an einem Gespräch mit Steiner Interesse bekundete. Baeuchle, der Steiner und dessen Ehefrau zu einem privaten Besuch eingeladen hatte, bot Wienand an, an diesem Gespräch teilzunehmen. Wienand sagte seine Teilnahme zu, obwohl ihm der Termin Schwierigkeiten bereitete, und er reiste mit einer Bundeswehrmaschine zu diesem Treffen. Der Zweck dieses Treffens war — um dies zu wiederholen — nach übereinstimmender Aussage aller Zeugen, Steiner über die Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, die er bei einer Stimmabgabe für die Ostverträge befürchtete. Zu diesem Zweck unternahm Wienand die Reise, und nur durch diesen Zweck ist der erhebliche Zeitaufwand einer solchen Reise auch zu erklären.
    Nach ebenfalls übereinstimmenden Aussagen aller Zeugen ist in Schelklingen in mindestens drei verschiedenen Phasen der Gespräche über die verschiedenen Möglichkeiten finanzieller Zuwendungen an Bundestagsabgeordnete gesprochen worden. Der Abgeordnete Wienand hat zwar ursprünglich in der Öffentlichkeit erklärt, in Schelklingen sei nicht von Geld die Rede gewesen, nachdem er noch früher sich überhaupt nicht an Kontakte zu Herrn Steiner erinnern wollte. Er hat diese öffentlichen Erklärungen dann dahin interpretiert, daß in Schelklingen nicht von Geld im Zusammenhang mit Steiner die Rede gewesen sei. Er will in Schelklingen lediglich mehrfach davon gesprochen haben, was nach seiner Mutmaßung Abgeordnete wohl bekommen haben sollen, die in der 6. Legislaturperiode von der damaligen Koalition zur Opposition übergetreten seien. Demgegenüber haben die Zeugen Herr und Frau Baeuchle sowie Steiner ausgesagt, daß von finanziellen Möglichkeiten in Schelklingen die Rede gewesen sei im Zusammen mit der Frage, wie man Steiner über die befürchteten Schwierigkeiten hinweghelfen könnte.
    Da in Schelklingen in mindestens drei verschiedenen Phasen des Gesprächs über diese verschiedenen Möglichkeiten finanzieller Zuwendungen gesprochen wurde, drängt sich die Schlußfolgerung auf, daß dieser Punkt in einem sachlichen Zusammenhang mit dem eigentlichen Gesprächsthema des Besuches in Schelklingen gestanden haben muß, und dieser Zweck war eben, Steiner über die Schwierigkeiten hinwegzuhelfen. Wenn auch nicht auszuschließen ist, daß sich die Beteiligten in einem solchen Gespräch
    am Rande auch über damit nicht zusammenhängende Themen wie etwa das Wetter unterhalten, so ist es doch außerordentlich unwahrscheinlich, daß ein dreimal wiederkehrender Punkt nicht mit dem Gesprächsthema im Zusammenhang gestanden haben soll. Deswegen drängt sich auf, daß die Erwähnung der Möglichkeiten finanzieller Zuwendungen an Abgeordnete ein Angebot an Steiner durch Wienand beinhaltet hat.
    Dies gilt selbst dann, wenn man von der Aussage des Zeugen Wienand ausgeht; denn sie würde zu dem Schluß führen, daß Wienand das Angebot in verklausulierter Form machte. Wenn Wienand in dem Gespräch, das Steiner über Schwierigkeiten hinweghelfen sollte, mehrfach darauf zurückkam, was anderen angeblich gezahlt worden sein soll, dann mußte dies — und nur so konnte es beabsichtigt sein — Steiner als ein Angebot verstehen.

    (Abg. Dr. Wittmann [München] : So ist es!)

    Im übrigen stehen der Aussage des Zeugen Wienand die Aussagen der drei Zeugen entgegen. Diese haben übereinstimmend bekundet, daß Wienand Beträge in der Größenordnung von etwa 250 000 DM und die drei Möglichkeiten der Barzahlung, der Verschaffung einer Anstellung oder der Überweisung auf ein Konto im Ausland im Zusammenhang mit den von Steiner befürchteten Schwierigkeiten genannt habe. Die Aussagen dieser Zeugen stimmen insoweit bis in Einzelheiten überein, und sie entsprechen dem unstreitigen Gesamtzusammenhang und dem Zweck des Gesprächs in Schelklingen. Herr Wienand ist nicht nach Schelklingen geflogen, um mit Herrn Steiner ein belangloses Gespräch zu führen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Nennung der Geldbeträge und der verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten durch Herrn Wienand war ein an Steiner gerichtetes und auf Steiner bezogenes Bestechungsangebot.
    Dieses Ergebnis der Beweisaufnahme wird durch eine Reihe von weiteren, dem Gespräch in Schelklingen zeitlich nachfolgenden Ereignissen bestätigt. Ich will auf die Darstellung aller Einzelheiten hier unter Bezugnahme auf den Schriftlichen Bericht verzichten. Der Gesamtinhalt der Beweisaufnahme schließt nach unserer sorgfältig gewonnenen Überzeugung jeden vernünftigen Zweifel daran aus, daß der Parlamentarische Geschäftsführer Wienand einer versuchten Abgeordnetenbestechung gegenüber dem damaligen Abgeordneten Steiner überführt ist.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Hört! Hört! — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Auffassung der Mehrheit im Untersuchungsausschuß, daß dies nicht bewiesen sei, ist nach unserer Überzeugung mit dem Inhalt der Beweisaufnahme und mit den Grundsätzen einer sorgfältigen Beweiswürdigung nicht zu vereinbaren.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr gut! — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der zweite Punkt, in dem wir anderer Auffassung sind als die Mehrheit der Koalition, betrifft nicht



    Dr. Schäuble
    eigentlich eine Frage der Beweiswürdigung, sondern das Verständnis des Untersuchungsauftrags. Wir haben im Untersuchungsausschuß gemeinsam und einstimmig festgestellt, daß die Behauptung des Zeugen Steiner nicht erwiesen ist, der Zeuge Wienand habe im Zusammenhang mit der Abstimmung über das konstruktive Mißtrauensvotum Steiner durch Hingabe von 50 000 DM in unlauterer Weise beeinflußt. Die CDU/CSU-Mitglieder haben damit gerade nicht, wie die Koalitionsvertreter im Komplex Schelklingen, nur das als Ergebnis der Untersuchung anerkannt, was den unterstellten parteipolitischen Absichten entspricht.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Richtig!)

    Im Gegensatz zu den der Koalition angehörenden Mitgliedern sind wir allerdings der Überzeugung, daß diese Feststellung allein nicht den vollständigen Inhalt dessen wiedergibt, was das Ergebnis der Untersuchung ist. Wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme der dringende Verdacht besteht, daß der Zeuge Wienand Steiner durch Zusage und Hingabe von mindestens 50 000 DM dazu veranlaßt hat, am 27. April 1972 nicht für den Mißtrauensantrag der CDU/CSU-Fraktion zu stimmen. Wenn ich es richtig sehe, besteht innerhalb des Untersuchungsausschusses hinsichtlich dieses Verdachtes im wesentlichen keine unterschiedliche Meinung, sondern die unterschiedliche Auffassung — der Kollege Kleinert hat dies dargelegt — liegt darin, daß die Mehrheit des Ausschusses die Ansicht vertritt, ein wenn auch noch so substantiierter und konkretisierter Verdacht, der nicht voll bewiesen sei, könne nicht Gegenstand der Berichterstattung sein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Die Mehrheit des Untersuchungsausschusses will in Anwendung von Beweiswürdigungsgrundsätzen des Strafprozeßrechts nach dem Grundsatz „in dubio pro reo" ihre Feststellungen darauf beschränken, was nicht voll bewiesen sei. Diese Auffassung geht nach unserer Überzeugung am Untersuchungsauftrag vorbei. Aufgabe dieses Untersuchungsausschusses ist es nicht gewesen und konnte es nicht sein, wie in einem Strafverfahren bestimmte Personen zu verurteilen oder freizusprechen und an eine eventuelle Schuldfeststellung Sanktionen zu knüpfen. Vielmehr war unsere Aufgabe, einen bestimmten Sachverhalt so weit wie irgend möglich zu klären, und dieser Sachverhalt ist durch die Fragen des Einsetzungsbeschlusses umschrieben.
    Die Antwort auf die uns vom Bundestag gestellten Fragen wäre nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sehr unvollständig, wenn wir nur feststellen wollten, daß nicht erwiesen ist, daß Wienand Steiner bestochen habe. Wir haben über diese Feststellung hinaus eine Reihe von Erkenntnissen gefunden, die wir bei einer vollständigen Beantwortung der uns von diesem Hohen Hause gestellten Fragen nennen müssen.
    Die Antwort auf die Frage, ob die Entscheidung des früheren Abgeordneten Steiner in unlauterer Weise beeinflußt wurde, wäre sehr verkürzt, wenn wir nicht auch sagten, daß die Beweisaufnahme eine
    Vielzahl von Tatsachen ergeben hat, die den Verdacht dringend nahelegen, daß eine solche Bestechung tatsächlich stattgefunden hat. Deshalb geben die von der Ausschußmehrheit getroffenen Feststellungen das Ergebnis der Untersuchung sehr unvollständig wieder. Wir halten es für unsere Pflicht, diesem Hohen Hause und der Öffentlichkeit die gesamten Feststellungen des Ausschusses vollinhaltlich mitzuteilen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nach Art. 44 des Grundgesetzes finden auf die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses die Vorschriften des Strafprozesses sinngemäß Anwendung. Dies bedeutet aber nicht, daß die Bestimmungen der Strafprozeßordnung auch auf die Frage anzuwenden sind, zu welchen Ergebnissen ein Untersuchungsausschuß zu kommen hat. Der Inhalt unserer Feststellungen muß sich nach dem Untersuchungsauftrag bestimmen. Die Demokratie kann sich nicht mit der Feststellung begnügen, daß dieses und jenes nicht voll erwiesen ist, sondern sie braucht darüber hinaus die vollinhaltliche Bekanntgabe alles dessen, was in Erfüllung des Untersuchungsauftrags und wieweit es aufgeklärt werden konnte. Nur aus dieser weitestmöglichen Aufklärung entsteht für uns alle die Chance, das geschädigte Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und in die demokratischen Organe ein Stück weit zu reparieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dies heißt nicht — und ich sage dies, weil Sie uns
    das unterstellen wollen —, daß wir die bloße Spekulation, die bloße Verdächtigung zum Mittel der politischen Auseinandersetzung machen. Im Gegenteil, wir alle, meine Damen und Herren, wären miteinander glücklich, wenn erwiesen wäre, daß in diesem Hohen Hause Entscheidungen nicht durch unlautere Mittel beeinflußt worden sind und daß niemand Mitglied dieses Hohen Hauses war oder ist, der sich solcher Mittel bedient. Aber genau dies ist nicht erwiesen, und für das Gegenteil besteht dringender Verdacht.
    Ich möchte auch hier nur die wichtigsten Punkte kurz ansprechen. Bei der Abstimmung über den Mißtrauensantrag der CDU/CSU-Fraktion am 27. April 1972 stimmten 247 Abgeordnete für diesen Antrag. Öffentliche Erklärungen von Abgeordneten der Koalition begründeten die Annahme, daß nicht alle 246 CDU/CSU-Abgeordneten für diesen Antrag gestimmt haben konnten.
    Der ehemalige Abgeordnete Steiner hat im Juni 1973 in der Öffentlichkeit erklärt, er habe sich nach einer entsprechenden Vereinbarung mit Wienand bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten und dafür 50 000 DM bekommen. Am Morgen des 28. April, also am Tage nach der Abstimmung, hat Steiner auf sein Konto bei der Deutschen Bank in Bonn 50 000 DM eingezahlt.

    (Abg. Dr. Marx: Reiner Zufall!)

    Er hat angegeben, dies sei die Summe, die er am Vortag von Wienand für sein Verhalten bei der Abstimmung über das Mißtrauensvotum bekommen habe.



    Dr. Schäuble
    Die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses haben keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben — und die Bundesanwaltschaft hat dieses heute vormittag noch einmal bestätigt —, aus welchen anderen Quellen dieses von Steiner auf sein Bankkonto eingezahlte Geld stammen könnte.
    Die Angaben Steiners zum Zeitpunkt der angeblichen Geldübergabe sind durch die Aussagen einer Reihe von Zeugen widerlegt, die teils bezeugen, daß Wienand im fraglichen Zeitraum sich ständig an anderen Orten als in seinem Büro aufgehalten habe, teils aussagen, sie seien zu dieser Zeit im Büro Wienand gewesen und hätten dort weder Steiner noch Wienand gesehen.
    Diese Tatsache ist der einzige, zugleich entscheidende Punkt, an dem eine lückenlose Beweisführung hinsichtlich der von Steiner behaupteten Bestechung scheitert. Ich habe in meinem schriftlichen Bericht im einzelnen dargelegt, daß sowohl ein Irrtum Steiners als auch eine absichtlich wahrheitswidrige Angabe zum Zeitpunkt der Geldübergabe denkbar erscheinen. Diese Möglichkeiten drängen sich uns nicht deshalb auf, weil wir wider bessere Beweise gerne Herrn Wienand belasten wollten, sondern der Grund liegt einfach darin, daß, von diesem einen Punkt abgesehen, alles andere ganz eindeutig dafür spricht, daß Wienand Steiner eben doch bestochen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Darstellung des Zeugen Wienand war schon in sich unschlüssig und widersprüchlich. Er will am 29. März nach Schelklingen gereist sein, um Steiner zu treffen, weil er erkunden wollte, ob Steiner für eine Stimmabgabe für die Ostverträge zu gewinnen sei. Danach will er Steiner erst wieder im Juni getroffen haben. Und zwar hat er ihn dreimal im Krankenhaus in Godesberg besucht. In der Zwischenzeit habe es keinerlei Kontakte gegeben. Dabei fällt auf, daß Wienand zu einer Zeit, als die Abstimmung über die Ostverträge nicht unmittelbar bevorstand, nach Schelklingen flog, um mit Steiner über die Ostverträge zu sprechen.
    Als die Ostverträge zur Abstimmung kamen, will er mit Steiner nicht gesprochen haben. Im Krankenhaus in Godesberg bei seinen drei Besuchen will Wienand Steiner besucht haben, weil es Gerüchte über ein zweites Mißtrauensvotum gegeben habe. Als das erste und einzige Mißtrauensvotum tatsächlich eingebracht war, will Herr Wienand dagegen zu Steiner keinen Kontakt hergestellt haben.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen, meine Damen und Herren, ist nach unserer Auffassung bewiesen, daß Steiner zumindest am 8. Juni 1972 im Büro Wienand gewesen ist, was Zweifel sowohl auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen Wienands als auch seiner Sekretärin wirft, die beide beteuert haben, Steiner sei nie in Wienands Büro gewesen.
    Die Schilderung Wienands über seine Beziehungen zu Steiner vermag auch nicht die Tatsache zu erklären, daß Wienand bei den Verhandlungen zwischen Moersch und Steiner über einen Übertritt Steiners zur FDP als Berater hinzugezogen wurde. Diese Beiziehung Wienands setzt ein intimes Vertrauensverhältnis voraus, das durch die Angaben Wienands zu seinen Beziehungen zu Steiner nicht erklärt werden kann.
    Hinzu kommt, daß Steiner vor seinem sogenannten Geständnis in der Redaktion der Illustrierten „Quick" am 30. Mai 1973 gegen Mitternacht von München aus versucht hat, Herrn Wienand anzurufen. Auch dies spricht für eine wesentlich engere Beziehung zwischen Steiner und Wienand, als sie von Wienand geschildert worden ist; man ruft ja schließlich nicht um Mitternacht noch einen wildfremden Menschen an.

    (Abg. Dr. Jenninger: So ist es!)

    Die Aussagen Steiners, daß es am 25. und 26. April, also in den Tagen vor dem Mißtrauensvotum, zwischen ihm und Wienand Kontakte gegeben habe, werden durch die Aussagen des Zeugen Baeuchle mittelbar bestätigt. Baeuchle muß auch bereits am 27. April, wie etwa der Zeuge Professor Schäfer und von Baeuchle geschriebene Briefe beweisen, der Ansicht gewesen sein, daß Steiner einer derjenigen war, die nicht für den Mißtrauensantrag gestimmt haben, und daß die Ursache für dieses Abstimmungsverhalten in einer Fortführung des von ihm, Baeuchle, vermittelten Gesprächs mit Wienand gelegen haben muß. Baeuchle hat dies in mehreren Briefen an Wienand zum Ausdruck gebracht, ohne daß Wienand dem jemals widersprochen hat. Ich will hier nur auf den einen von Baeuchle am 18. Mai 1972 an Wienand geschriebenen Brief verweisen, der den Vermerk „vertraulich" trägt, in dem Baeuchle — zwar in komplizenhaft vorsichtiger Ausdrucksweise — eindeutig zum Ausdruck bringt, daß Steiner nach seiner, Baeuchles, Meinung einer weiteren Bestechung durch Wienand zugänglich sein könnte. Baeuchle äußert in diesem Brief in konspirativer Vertraulichkeit die Ansicht, Steiner könne einer weiteren persönlichen Initiative Wienands „aufgeschlossen" gegenüberstehen, wobei die „Voraussetzungen" allerdings beträchtlich seien, weil Steiner sich seines persönlichen Wertes bewußt sei und sich über die gewaltigen Nachteile beklagt habe, die für ihn mit einem Bruch mit der CDU verbunden seien.
    Wienand hat diesen Brief erhalten, zur Kenntnis genommen und richtig verstanden, was nicht zuletzt durch seine eigene frühere Aussage und durch den Versuch bewiesen ist, diesen Brief in einer späteren Aussage als nicht in seinem Gedächtnis haftend darzustellen. Wenn Wienand diesem Brief und den in ihm enthaltenen Feststellungen Baeuchles gegenüber Baeuchle nie widersprochen hat — Feststellungen, die bedeuten, daß Wienand nach Baeuchles Meinung schon einmal Steiner bestochen hatte —, kann dies bei einem so umsichtigen Mann wie Wienand

    (Lachen bei der CDU/CSU)

    kaum anders als damit erklärt werden, daß Wienand Baeuchle nicht widersprechen konnte, weil er Steiner bestochen hatte und weil er wußte, daß Baeuchle dieses wußte.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Erdrückendes Material!)




    Dr. Schäuble
    Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe von weiteren Punkten, die den Verdacht dringend nahelegen, daß Wienand den damaligen Abgeordneten Steiner am 27. April 1972 durch Zusage und Hingabe von mindestens 50 000 DM unlauter beeinflußt hat. Der volle Beweis ist lediglich deshalb nicht erbracht, weil Steiners Angaben zum Zeitpunkt der Geldübergabe widerlegt sind. Wir meinen — dies ist der Unterschied zu den Kollegen der Koalition —, daß all diese Tatsachen und ihre Wertung mit zu dem gehören, was wir als Ergebnis der Untersuchung berichten müssen. Es geht uns — um dies zu wiederholen — nicht um die politische Auseinandersetzung mit der in der Tat nicht akzeptierbaren Waffe der bloßen, diffamierend gezielten Verdächtigung. Es geht nicht um die Frage, wer, wie und weswegen noch verdächtigt werden könnte, sondern es geht darum, daß sich in einem förmlichen, vom Grundgesetz vorgesehenen Verfahren zur Aufklärung von Fragen, die der Deutsche Bundestag gestellt hat, eine Reihe von Tatsachen und Anhaltspunkten ergeben haben, die den Verdacht dieser Bestechung nahelegen.
    Der Abgeordnete Wienand wird hier auch nicht als „Unschuldiger" verfolgt. Die Märtyrerrolle des unschuldig Verfolgten steht Ihnen nicht zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie selbst sind es gewesen, der die wesentlichen Ursachen gesetzt hat, die diesen dringenden Tatverdacht stützen. Der Abgeordnete Wienand hat am 29. März 1972 versucht, den Abgeordneten Steiner zu bestechen. Er hat in der Folgezeit Kontakte zu Steiner weiter geführt, zu deren Inhalt und zeitlichem Ablauf er uns noch nicht einmal eine plausible Erklärung angeboten hat. Er hat im Jahre 1972 den damaligen Abgeordneten Baeuchle unwidersprochen in der Annahme gelassen, daß er tatsächlich Steiner bestochen hatte. Warum hat Wienand dieser von Baeuchle erwiesenermaßen in Briefen, wohl auch mündlich geäußerten Vermutung nicht widersprochen, sondern sich statt dessen entsprechend den von Baeuchle geäußerten Wünschen für dessen Wiederwahl im Herbst 1972 eingesetzt?
    Der Abgeordnete Wienand hat in der Offentlichkeit zahlreiche, nicht der vollen Wahrheit entsprechende Erklärungen über seine Beziehungen zu Steiner abgegeben.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr richtig!)

    Er hat sich vor dem Untersuchungsausschuß in zahlreiche Widersprüche verwickelt, und er hat an Stelle der geforderten Bekundung eigenen Wissens ständig neue Entlastungskonstruktionen vorgetragen, die zu eigenen früheren Aussagen und zu denen ,der anderen Zeugen ständig im Widerspruch standen. In das Zwielicht, in dem sich Herr Wienand befindet, hat er sich selbst gebracht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nach den Bestimmungen des Prozeßrechts kann ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dasselbe gilt für den
    Sachverständigen, den Schiedsrichter, den Urkundsbeamten und für Schöffen. Nach § 49 der Wirtschaftsprüferordnung muß ein Wirtschaftsprüfer seine Tätigkeit versagen, wenn bei der Durchführung eines Auftrags die Besorgnis der Befangenheit besteht.
    In allen diesen und weiteren Rechtsnormen kommt es nicht darauf an, ob eine tatsächliche Befangenheit oder Parteilichkeit gegeben ist, sondern für die Rechtsfolge reicht aus, daß aus der Sicht eines Dritten ein vernünftiger Grund gegeben ist, eine solche Befangenheit zu besorgen. Entscheidender Gesichtspunkt dieser gesetzlichen Regelungen ist, daß das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Unbefangenheit des Richters oder des freiberuflich Tätigen geschützt werden muß. Die Rechtsfolge knüpft sich nicht an die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes im engeren Sinne, sondern schon an die Veranlassung des bösen Scheins; denn der böse Schein stört das notwendige Vertrauen.
    Meine Damen und Herren, was für Richter und freiberuflich Tätige gilt, muß entsprechend und erst recht für Mitglieder von Organen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates gelten.

    (Zurufe von der SPD.)

    Das Vertrauen der Staatsbürger, daß demokratisch gewählte Volksvertreter nicht mit den Mitteln der Korruption arbeiten, ist nach meiner Überzeugung mindestens ebenso zu schützen wie das Vertrauen in die Unparteilichkeit von Richtern oder Wirtschaftsprüfern.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieses Vertrauen und ich würde die Kollegen von der Koalition bitten, das doch einmal mit dem notwendigen Ernst zu überlegen —

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Das ist doch gar nicht zu erwarten!)

    in die Integrität unserer demokratischen Organe hat durch die zur Untersuchung gestellten Vorgänge Schaden gelitten. Das Ergebnis der Untersuchung ist, soweit sie sich auf Herrn Wienand bezieht, nach unserer Überzeugung — um das zu wiederholen —, daß einmal ein Bestechungsversuch nachgewiesen ist und daß zum anderen der Verdacht der unlauteren Beeinflussung dringend naheliegt. Durch die Feststellung allein, daß dieser Verdacht nicht voll bewiesen sei, kann der eingetretene Vertrauensschaden nicht repariert werden. Der vernünftige Grund zur Besorgnis der Korruption aus der Sicht eines Dritten ist gegeben.
    Der Untersuchungsausschuß hätte, auch wenn er einstimmig bestimmte Sachverhalte als erwiesen gewertet hätte, nicht die Möglichkeit der Sanktionierung. Nur die Betroffenen selbst können Konsequenzen ziehen. Tun sie dies nicht, setzt sich der Vertrauensverlust in unsere demokratische Organe fort.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich meine, wir sollten uns gemeinsam in diesem Hause darüber klar werden, daß die Verantwortung dessen, der in der Demokratie eine herausgehobene Stellung hat, um einiges weitergeht als die des Rechtsbre-



    Dr. Schäuble
    chers, dem strafrechtliche Sanktionen nur bei vollem Beweis seiner tatbestandsmäßigen Schuld drohen. Wenn wir unsere Verantwortung so eng sehen wollten, gäbe sich diese parlamentarische Demokratie nach meiner Überzeugung selbst auf.
    Diese Grundsätze, meine Damen und Herren, haben die CDU/CSU-Mitglieder im Untersuchungsausschuß auch genötigt, nach dem Ergebnis der Untersuchung festzustellen, daß der Verdacht besteht, daß der Zeuge Professor Ehmke bei der Beschaffung des zur Bestechung Steiners erforderlichen Geldbetrages mitgewirkt hat.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Hört! Hört! — Abg. Dr. Marx: 50 neue Tausend-MarkScheine!)

    — Ich nehme an, er kennt die Tatsachen. — Dieser Verdacht gründet sich im wesentlichen auf folgende Tatsachen.
    Nachdem bekanntgeworden war, meine Damen und Herren, daß Herr Ehmke als damaliger Chef des Kanzleramtes sich um diesen 27. April herum aus dem geheimen Verfügungsfonds des Kanzleramtes 50 000 DM in bar verschafft hatte,

    (Abg. Stücklen: 50 000?)

    — 50 000 DM in bar! — mußten wir Herrn Ehmke nach Bestimmung und Verwendung dieses Geldes befragen. Er hat uns hierzu mitgeteilt, daß er diese 50 000 DM am Morgen des 25. April — ich wiederhole: am Morgen des 25. April — angefordert habe. Er hat bei allen seinen Aussagen vor dem Untersuchungsausschuß darauf Bezug genommen, daß er Angaben nicht aus eigener Erinnerung, sondern nur auf Grund der vor der Vernehmung studierten Akten mache.
    Die Aussage, er habe diese 50 000 DM am Morgen des 25. April angefordert, machte Herr Ehmke zu einer Zeit, als jedermann davon ausging, daß Herr Steiner erst am Mittag des 25. April in Bonn eingetroffen war. Die Folgerung, Ehmkes 50 000 DM könnten mit Steiner nichts zu tun haben, drängte sich auf. Erst später stellte sich heraus, daß Steiner tatsächlich schon morgens mit dem Schlafwagenzug eingetroffen war. Vor allem aber stellt sich heraus, meine Damen und Herren, daß Ehmke die Auszahlungsanordnung über die 50 000 DM erst am 26. April unterzeichnet hatte, und zwar offenbar am späten Vormittag, denn die Abhebung bei der Bank erfolgte am Nachmittag.
    Natürlich mag Herr Ehmke das Geld vor der Unterzeichnung der formellen Auszahlungsanordnung schon mündlich angefordert haben, obwohl überraschen muß, daß zwischen der mündlichen Weisung und der Unterschrift mehr als 24 Stunden gelegen haben sollen in einer Zeit, in der dieser Regierung vielleicht noch 48 Stunden verblieben. Wenn aber Herr Ehmke sich bei seiner Aussage auf den Inhalt der Akten bezog, dann mußte er den Termin der Unterzeichnung der Auszahlungsanordnung nennen, denn dieser ergibt sich sicher aus den Akten, wohl aber kaum der Zeitpunkt, zu dem er möglicherweise eine mündliche Weisung an einen Beamten des Kanzleramtes gegeben hat. Deshalb, meine Damen
    und Herren, hat Herr Ehmke in vollem Ernst vor dem Untersuchungsausschuß die Unwahrheit gesagt, und er hat damit den Verdacht begründet, an der Beschaffung der Bestechungssumme mitgewirkt zu haben.

    (Abg. Seiters: Hört! Hört!)

    Zum anderen, meine Damen und Herren, hat Herr Ehmke ausgesagt, er habe diese 50 000 DM angefordert, um noch eingegangene Zusagen für den Fall eines erfolgreichen Mißtrauensvotums aus dem Verfügungsfonds einlösen zu können. Er habe die Summe aber erst — und in verschiedenen Teilbeträgen — ab Mitte Mai ausgegeben. Bis dahin habe das Geld unberührt und nur unter seiner Verfügung in seinem Panzerschrank gelegen. Die Frage, warum er denn das Geld bei dieser Zweckbestimmung fürsorglich nicht schon vor der Abstimmung im Bundestag am 27. April ausgezahlt habe, hat er damit beantwortet, dazu wäre noch nach einem erfolgreichen Mißtrauensvotum Zeit geblieben.
    Ich will hier nicht erörtern, ob eine Verfügung über den Geheimfonds des Kanzleramtes nach einem Sturz der Regierung rechtlich noch möglich gewesen wäre und ob sie, wenn rechtlich möglich, politisch stilvoll wäre. An beidem lassen sich Zweifel anmelden. Ich muß aber darauf hinweisen, daß der allein zur Prüfung dieses Verfügungsfonds berechtigte Präsident des Bundesrechnungshofs ausgesagt hat, er habe sich am 27. April in Bonn bereit gehalten, um sofort — ich betone: sofort — nach einem erfolgreichen Mißtrauensvotum im Kanzleramt diese Prüfung vorzunehmen, damit übergeben werden kann. Als ich Herrn Ehmke dies vor dem Untersuchungsausschuß vorhielt und die Frage anschloß, wie er denn angesichts dieser sich unmittelbar anschließenden Prüfung seine Verpflichtung noch hätte erfüllen wollen, hat er sinngemäß ausgesagt, er hätte dann eben den Präsidenten noch einmal weggeschickt und ihm gesagt, er solle in zwei Stunden wiederkommen.

    (Heiterkeit)

    Herr Ehmke hat — man muß sich das einmal genau überlegen, meine Damen und Herren — diese Aussage gemacht, nachdem in seiner Anwesenheit der Präsident des Bundesrechnungshofes sehr zu Recht erläutert hatte, daß die Prüfung dieses Verfügungsfonds besonderes Vertrauen erfordere, Vertrauen in die Person des Prüfers, Vertrauen aber auch in die Person des zu Prüfenden. Ich füge hinzu: Die Existenz dieses Verfügungsfonds, die ich bejahe, erfordert besonderes Vertrauen auch in die Person des Verfügungsberechtigten. Dieses Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person der Verfügungsberechtigten hat der Zeuge Ehmke mit dieser Aussage vor dem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages geradezu mit Füßen getreten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man stelle sich einmal vor: der Kanzleramtschef einer eben gestürtzten Bundesregierung schickt den zur Prüfung des Verfügungsfonds erschienenen Präsidenten des Bundesrechnungshofes erst noch einmal weg, weil er dieses Geld erst noch ausgeben will.
    Wir alle sollten gemeinsam in diesem Hause der Überzeugung sein, daß ein solches Verhalten in



    Dr. Schäuble
    einem demokratischen Rechtsstaat nicht denkbar sein darf,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und weil es nicht denkbar sein darf, müssen wir auch diese Aussage des Zeugen Ehmke für unglaubwürdig halten. Ich weiß, daß es manche gibt, die Herrn Ehmke auch das noch zutrauen. Für uns aber ergibt sich aus dieser Aussage der Verdacht, daß Ehmke mit 50 000 DM — und sei es im Wege der Zwischenfinanzierung — bei der Beschaffung der Bestechungssumme mitgewirkt hat.
    Wenn Herr Ehmke diese Beweiswürdigung in einer Presseerklärung der vergangenen Woche als Ausdruck eines verkommenen parlamentarischen Stils bezeichnet hat,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    dann muß man die Frage stellen, wer hier eigentlich verkommen ist.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir alle in diesem Hause, auch der Herr Bundeskanzler, sollten das Protokoll der Vernehmung des Zeugen Ehmke noch einmal nachlesen, um zu erkennen, wer diesen Staat verkommen läßt.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich sage auch mit allem Nachdruck, Herr Minister Ehmke, und mit allem Ernst für alle der CDU/CSU angehörenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses, daß wir uns diese Art von Diffamierung verbitten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben kaum noch mit Erheiterung zur Kenntnis genommen, daß von Herrn Wienand herausgegebene Presseerklärungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses störend begleiteten. Über diese Art von Geschmacklosigkeit diskutieren wir nicht, die spricht gegen sich selbst. Aber wir brauchen uns von Herrn Ehmke nicht über demokratischen Stil belehren zu lassen.

    (Abg. Dr. Probst: Ganz und gar nicht!)

    Wenn Sie, Herr Minister Ehmke, und einige Ihrer Freunde mit der parlamentarischen Demokratie sich so viel Mühe gegeben hätten, wie wir im Untersuchungsausschuß dies getan haben, um den von Ihnen mit angerichteten Schaden durch eine vorurteilsfreie und rückhaltlose Aufklärung zu reparieren, dann stünde es um das Ansehen dieses Parlaments besser.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx: Sehr gut!)

    Die Arbeit unseres Untersuchungsausschusses war nicht leicht, und sie ist uns auch nicht leicht gemacht worden. Vielleicht war der Start dieses Ausschusses schon ein bißchen überladen mit viel Erwartungen, auch mit zu viel parteipolitischen Spekulationen. Das hochgespannte Interesse der Öffentlichkeit, genährt auch durch spektakuläre Begleitumstände, war kaum in Übereinstimmung zu bringen mit der Mühsal der öffentlichen Ermittlungen, von denen auch Herr Kollege Kleinert gesprochen hat. Der verständliche Wunsch nach schnellen und gewissermaßen plakativen Ergebnissen war nicht zu erfüllen, und ich glaube, daß dies nicht nur an der Unzulänglichkeit der Ausschußmitglieder lag. Auch die Verfahrensbestimmungen, über deren Reform wir werden nachdenken müssen, sind hieran nicht allein schuld.

    (Abg. Vogel [Ennepetal]: So ist es!)

    Die Schwierigkeiten, einen Komplex wie den zur Untersuchung stehenden aufzuklären, werden bei jedem Verfahren, wie zahlreiche Erfahrungen der Prozeßgeschichte beweisen, eine subtilere Arbeit erfordern und differenziertere Ergebnisse liefern, als dies in Zeitungsüberschriften faßbar ist.
    Das Fehlen einer eigenen Vorermittlungsbehörde, die dem Untersuchungsausschuß den Sachverhalt nach Art einer Staatsanwaltschaft hätte aufbereiten können, hat uns in großem Maße von Ermittlungen insbesondere von Journalisten abhängig gemacht. Vieles kam durch die Hilfe der Presse erst zutage, und ich meine, der Deutsche Bundestag vergibt sich nichts, wenn wir an dieser Stelle auch einmal allen danken, die bei der Aufklärung mitgeholfen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx: Sehr wahr!)

    Wir haben erfahren müssen, daß darin auch die Gefahr des Mißbrauchs steckte, und wir haben öfters Versuchen wehren müssen, den Ausschuß in die eine oder andere Richtung spekulativer Seifenblasen in die Irre zu führen.
    Schlimmer aber als diese Versuche waren die Störmanöver aus diesem Hause selbst.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Daß die SPD-Fraktion zu Beginn des Verfahrens schon — das offenbar gewünschte Ergebnis vorwegnehmend — ihrem Fraktionsgeschäftsführer Wienand das Vertrauen aussprach, war nicht nur peinlich. Diese Vertrauenserklärung hat zugleich die Chance, gemeinsam mögliche Mißstände ohne parteipolitische Rücksichtnahme aufzuklären, entscheidend verringert.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Solidarität der SPD-Fraktion mit Wienand ohne Kenntnis des Untersuchungsergebnisses mußte die Befürchtung nahelegen, daß diese Solidarität zu gelten 'hatte, was immer auch tatsächlich zwischen Wienand und Steiner gewesen sein mag.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Daß Herr Wehner als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuß sein politisches Schicksal bedingungslos mit dem von Herrn Wienand verband, indem er seinen Rücktritt für den Fall ankündigte, daß Wienand überführt würde, regt zu allerhand Gedanken an.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Vor allem aber verstärkte diese Aussage, Herr Wehner, den Zwang für Ihre Fraktion, sich mit Wienand zu solidarisieren. Wer Wienand belastete oder wer gegen Wienand ermittelte, der stand damit — das war wohl gewollt — gegen Wehner und gegen die ganze SPD. Diese Art von Solidarisierung



    Dr. Schäuble
    mit Wienand hat unsere Arbeit erschwert und belastet, und sie hat diesem Parlament und diesem demokratischen Rechtsstaat geschadet.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Daß die SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang Herrn Wienand für seine umsichtige Arbeit — meine Damen und Herren, ich wiederhole: umsichtige Arbeit — gedankt hat, war nicht nur der Gipfel der Geschmacklosigkeit, sondern es klang nach einer zynischen Verhöhnung aller Versuche, mögliche Koruption in diesem Hause aufzuklären und zu bekämpfen.
    Die Zahl der Ablenkungsversuche während dieses Verfahrens zu beschreiben, würde den zeitlichen Rahmen dieser Debatte sprengen. Die Art indessen, wie unter der Verantwortung des Staatssekretärs Grabert versucht wurde, den Kollegen Marx mit einer Mitwisserschaft an den angeblichen Beziehungen Steiners zu Nachrichtendiensten der DDR in der Öffentlichkeit zu belasten, muß erwähnt werden — nicht nur, weil der Bundeskanzler offenbar eine bemerkenswert geschickte Hand in der Auswahl des jeweiligen Chefs seines Kanzleramtes hat.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Herr Kollege Wischnewski, Sie können sich ja vielleicht im Anschluß einmal mit der Aussage des Vizepräsidenten des BND, Plötz, auseinandersetzen, der doch wohl ausgesagt hat, daß man sogar diskutiert habe, ob man Marx nennen und Moersch nicht nennen soll, obwohl von Herrn Hauschildt angegeben worden war, daß Herr Steiner beide in gleicher Weise als Gewährsleute benannt habe. Den einen, den Kollegen Marx, hat man genannt; den anderen, den Staatssekretär Moersch, hat man nicht genannt. Der Vizepräsident Plötz war liebenswürdig genug, zuzugeben, daß man darüber noch ausdrücklich diskutiert hatte, daß man es so und nicht anders machen wollte.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, klarer als in diesem Falle läßt sich die Manipulation öffentlicher Unterrichtung selten nachweisen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!)

    Diese Manipulation erfolgte in der unmittelbaren Verantwortung des Bundeskanzleramts.
    Die Bundesregierung muß sich auch fragen lassen, warum sie Herrn Ehmke nicht für die erwähnten 50 000 DM von der Geheimhaltungspflicht entbunden hat.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Herr Ehmke berief sich bei der Verweigerung von Angaben, wozu diese 50 000 DM aus dem Verfügungsfonds dienten, auf diese Verschwiegenheitspflicht. Die Bundesregierung hätte ihn davon entbinden können; sie hätte damit die Arbeit des Untersuchungsausschusses fördern können. Sie hat beides nicht getan.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie hat heute noch die Möglichkeit!)

    Erschwert wurde die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses auch durch die Tatsache, daß die Ausschußmehrheit unsere Anträge, Zeugen zu vereidigen, zunächst immer zurückstellte und am Ende pauschal ablehnte.

    (Abg. Stücklen: Warum wohl?!)

    Wir sind der Auffassung, daß diese Haltung der Mehrheit des Untersuchungsausschusses geltendes Recht verletzt hat; denn nach der Strafprozeßordnung, auf die Art. 44 des Grundgesetzes verweist, müssen Zeugen vereidigt werden, sofern nicht gesetzliche Ausnahmegründe gegeben sind. Entscheidend aber ist in diesem Zusammenhang, daß durch die Nichtvereidigung aller Zeugen eine Möglichkeit des Verfahrensrechtes, der Wahrheit näher zu kommen, nicht ausgeschöpft wurde. Herr Kollege Kleinert, ich empfehle Ihnen, einmal die Erfahrungen des Untersuchungsausschusses in Berlin nachzulesen, die in diesen Tagen in der Presse veröffentlicht worden sind und wo man gerade feststellt, daß eben die Vereidigung der Wahrheitsfindung dienen kann. Diese Möglichkeit haben Sie nicht ausgeschöpft, und Sie haben damit der Arbeit des Ausschusses geschadet und dem Ansehen des Ausschusses und dem Ansehen dieses Parlaments keinen Dienst erwiesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD. — Abg. Kleinert: Ich dachte, Sie meinten den Spielbankprozeß!)

    — Ich beziehe mich auf die aktuellen Meldungen, Herr Kollege Kleinert, und ich empfehle Ihnen, die Zeitungen gelegentlich zu lesen.
    Meine Damen und Herren! Wir alle haben immer wieder Mühe gehabt, uns klarzumachen, daß dieser Untersuchungsausschuß, sein Gegenstand und sein Verfahren nicht in erster Linie eine Sache des parteipolitischen Streits sein kann, sondern daß es hier um unsere gemeinsame Verantwortung für diesen Staat und für dieses Parlament geht. Ich habe schon gesagt, daß es in diesem Verfahren keine Gewinner geben kann; wir alle sind miteinander die Verlierer. Ich meine, daß in diesem Hause die Einsicht in demokratische Gemeinsamkeit größer werden muß. Bei allem politischen Streit kann uns miteinander nicht unberührt lassen, daß das Ansehen dieses Parlaments gesunken ist und weiter zu sinken droht. Die diesem Untersuchungsausschuß zugrunde liegenden Vorgänge haben dazu erheblich beigetragen, und deshalb sollten wir etwa die angelsächsischen Demokratien zum Vorbild nehmen, in denen bei der Aufklärung möglicher Mißstände die parteipolitische Bindung viel stärker zurücktritt, als dies bei uns der Fall gewesen ist.
    Das gefährdete Ansehen dieses Parlaments nährt Befürchtungen über eine strukturelle Krise der parlamentarischen Demokratie. Der Bundeskanzler hat öffentlich darüber nachgedacht, ob dieser Staat noch regierbar sei — obwohl ich meine, daß die Schwierigkeiten des Bundeskanzlers mehr mit der Regierungsunfähigkeit seiner Regierung als mit der Regierbarkeit des Staates zu tun haben.

    (Sehr gut! und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber die schwindende Autorität dieses Staates und
    der demokratischen Organe muß uns Sorgen berei-



    Dr. Schäuble
    ten. Die Vorgänge, die wir in diesem Bericht darlegen, haben zu diesen Sorgen beigetragen. Das
    Zwielicht, das bleibt, wirkt in dieser Richtung fort.
    Das Ansehen dieser Demokratie kann mit Repräsentanten, denen ein Bestechungsversuch nachgewiesen worden ist oder die begründeten Anlaß zum Verdacht geben, sich unlauterer Mittel bedient zu haben, nicht gestärkt werden. Dies müssen wir jenseits parteipolitischer Überlegungen miteinander erkennen. Es kann hier keine Aufrechnung geben, sondern wir müssen gemeinsam Konsequenzen ziehen aus den Feststellungen, die wir in einem rechtsstaatlichen, förmlichen Verfahren treffen mußten. Der Schaden ist groß genug. Die Betroffenen sollten daraus die Konsequenzen ziehen und ihren Hut nehmen. Auch der Bundeskanzler für den Minister seiner Regierung und die SPD-Fraktion für ihren Geschäftsführer sind aufgefordert, sich ihrer Verantwortung bewußt zu werden und falsche Solidarität aufzugeben.

    (Beifall hei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren! Dieser Untersuchungsausschuß wird — Hornberger Schießen hin oder her, Herr Kollege Kleinert! — seinen Sinn dann doch erfüllen, wenn wir das Ergebnis dieser Untersuchung als Appell an uns alle verstehen, unsere Verantwortung für dieses Parlament und für diesen Staat ernst zu nehmen.

    (Sehr gut! und anhaltender, lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)