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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der schriftliche Bericht, den ich mit Herrn Schäuble zusammen zu erstatten hatte, liegt Ihnen vor. Ich will Sie keinesfalls mit einer Wiederholung aller oder auch nur der wesentlichsten Punkte hier über Gebühr aufhalten, zumal es unter Umständen reizvoller sein könnte, sich statt im Rahmen der Berichterstattung im Rahmen der Debatte mit den in einigen Punkten verschiedenen Ansichten zu befassen.
    Mit den Worten „in einigen Punkten" sage ich schon, daß es keineswegs als Ergebnis dieses Ausschusses und seiner Arbeit so ist, daß man immer grundsätzlich verschiedener Meinung gewesen wäre und dies womöglich gar aus politischen, parteitaktischen oder parteiegoistischen Gründen. Wir können vielmehr, wie Sie insbesondere bei der zur schnellen Ubersicht zu empfehlenden Betrachtung der Zusammenstellung der abschließend gefaßten Beschlüsse auf den Seiten 9 und 10 der Drucksache sehen können, mit Befriedigung feststellen, daß in einer Anzahl keineswegs unwesentlicher Punkte auch einstimmig gemeinsame Feststellungen getroffen worden sind. Da, wo das nicht der Fall ist, werden einige kurze Anmerkungen zu machen sein.
    Die Zeitdauer unserer Arbeit, die nur sehr äußerlich etwas über Art, Umfang und Nervenbeanspruchungen sagt, ist Ihnen bekannt. Die Protokolle allein über die Beweisaufnahmen und die geheimen Sitzungen des Ausschusses, besser gesagt: die nicht öffentlichen Sitzungen des Ausschusses — so geheim war es nun wieder auch nicht —, umfassen inzwischen erheblich mehr als 6 500 Seiten. Auch das sagt nichts über die Qualität der Arbeit, wie ich gern einräume, aber es sagt etwas darüber, unter welchen Beanspruchungen hier versucht worden ist, dem uns vom Hause gestellten Untersuchungsthema, und zwar zunächst ausschließlich in dem Komplex um den früheren Abgeordneten Julius Steiner, gerecht zu werden.
    Deshalb ist es mir eine besondere Freude, hier allen Kollegen, die aus allen Fraktionen im Ausschuß vertreten waren, und ihren Stellvertretern, insbesondere dem Vorsitzenden und dem Herrn Mitberichterstatter, zu danken für die Art, in der die Untersuchung bei zweifellos nicht immer gleichlaufenden Interessen — das zu leugnen wäre pure Heuchelei — insgesamt geführt worden ist, und für die den Umständen nach ungewöhnliche Seltenheit von bei solcher Belastung unvermeidbaren, etwas streitigeren Auseinandersetzungen.
    Eine Bemerkung ist vielleicht noch erforderlich zum Verständnis des Systems dieses Berichtes, obwohl wir der Presse darüber schon vorab einiges gesagt hatten. Es ist immer bei den Berichten der Untersuchungsausschüsse so gewesen, daß nach einzelnen mehr oder weniger umfangreichen Fragenkomplexen die Meinung des Ausschusses zur Bewertung dieser Fragen, meist zu der Frage, ob ein Sachverhalt als festgestellt angesehen werden kann oder nicht, dargelegt wurde und anschließend dann eine etwaige Minderheit des Ausschusses ihre Ansicht vorgetragen und zugleich die Begründung dafür gegeben hat.
    Es hat sich, nachdem ursprünglich der gute Wille bei allen Beteiligten vorhanden war, hier genauso zu verfahren, nach Vorlage der Entwürfe der beiden Berichterstatter herausgestellt, daß aus rein technischen Gründen es sinnvoller sein würde, den dennoch nach wie vor im Grundsatz gemeinsamen Bericht in der Weise zu erstellen, daß in dem Teil, der die Beweisaufnahme darstellt und würdigt, die Berichte in sich geschlossen als Mehrheits- und Minderheitsmeinung dargeboten werden. Wir glaubten, daß das die Lesbarkeit und Verständlichkeit in sich erhöhen würde. Ich hoffe, daß Sie bei Lektüre des Berichtes dem zustimmen können.
    Dafür war unter anderem maßgebend, wie Sie an Hand der Seitenzahlen unschwer feststellen können, eine erhebliche Ungleichgewichtigkeit im Umfang der Ausführungen in beiden Berichten, die sich aus einer unterschiedlichen Auffassung über das, was hier dargestellt werden sollte, und müßte, zwischen den beiden Berichterstattern ergeben hat. Ich habe mich in meinem Bericht darauf 'beschränkt, die Tatsachen darzustellen, die wir für die Bewertung



    Kleinert
    und Entscheidung der uns gestellten Fragen für unbedingt wichtig hielten. Wir haben dabei — so meine ich — keinen Tatbestand ausgelassen. Wir haben aber auch nicht Dinge hinzugefügt, deren Erwähnung schließlich in der weiteren gedanklichen Verarbeitung an dem Ergebnis nichts hätte ändern können.
    Im übrigen habe ich besonderen Wert darauf gelegt, die entscheidenden Aussagen aus dem Stenographischen Protokoll der Beweisaufnahme wörtlich zu zitieren, damit jedermann möglichst an der Aufreihung dieser wörtlichen Aussagen und nicht aus meinen Ausführungen sehen kann, warum wir zu unseren Schlüssen gekommen sind: einfach nach den blanken Fakten, die wir ermitteln konnten.
    Wir haben Schwierigkeiten gehabt — auch darüber ist bereits in größerem Umfang öffentlich berichtet worden — mit den Verfahrensregeln, die uns hier an die Hand gegeben waren. Sie werden sich erinnern, daß in dem Einsetzungsbeschluß dieses Hauses nicht nur auf die Bestimmungen des Art. 44 des Grundgesetzes Bezug genommen worden war, sondern darüber hinaus — dies auch noch mit einer gewissen Modifikation, nämlich abhängig vom Willen der Mitglieder des Ausschusses — auf die sogenannten IPA-Regeln, einen Gesetzentwurf aus der 5. Legislaturperiode des Hauses, der damals nicht mehr Gesetz geworden war und sich speziell mit dem Verfahren von Untersuchungsausschüssen beschäftigt. Wir haben sehr bedauert, daß eine wirklich durchdachte und den besonderen Verhältnissen von Untersuchungsausschüssen angemessene Verfahrensregelung fehlt. Das hat zu einigen Schwierigkeiten geführt, über die im einzelnen entweder jetzt oder anschließend in der Debatte noch zu reden sein wird.
    Insbesondere möchte ich auch in der Öffentlichkeit für manches um Verständnis werben, das so ausgesehen hat, als würde man bei dem Versuch, in dieser Angelegenheit näher an die Wahrheit heranzukommen, mit langen Stangen im Nebel herumstochern. Das ist keine Unfähigkeit der Mitglieder des Ausschusses gewesen. Es ist schon gar nicht, wie gelegentlich unterstellt wird — ich möchte hinzufügen: bösartig unterstellt wird —, ein Interesse einzelner, von Gruppen oder etwa gar des gesamten Ausschusses gewesen, einige Dinge hier gar nicht aufzuklären, sondern der wesentliche Mangel liegt in den Verfahrensregeln. Es ist einfach unmöglich, wenn man auf Grund einiger Presseberichte in die Arbeit eines solchen Ausschusses hineingeht, ohne daß eine Voruntersuchung stattgefunden hat — das ist der entscheidende Punkt —, zu wissen, ob die Aussagen derjenigen Zeugen, die man lädt, weil ihre Namen nun einmal in dem Zusammenhang genannt worden sind, wirklich etwas zur Sache erbringen, ob sie der Wahrheitsfindung dienen können oder ob sich nach einer halben oder ganzen Stunde der Befragung eines solchen Zeugen herausstellt, daß er wirklich nichts Sachdienliches weiß. Dafür kann der Zeuge nichts, und dafür kann der Untersuchungsausschuß nichts; es liegt hier in der Natur des hier vorhandenen Verfahrens, daß man einfach allem nachgehen muß.
    Ich möchte an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck betonen: Wir haben in keinem Fall einen Beweisantrag — auch nicht den einer Minderheit — abgelehnt, sondern wir sind grundsätzlich jeder Benennung eines Zeugen, einer Urkunde oder anderer Beweismittel nachgegangen, ohne dabei irgendeine Auswahl zu treffen. Wir haben dann diese Zeugen ganz erschöpfend — wenn nicht von der einen Gruppe, dann bestimmt aus einem in gewisser Weise andersartigen Interesse von ,der anderen Gruppe — bis zum Letzten befragt. Herr Reddemann lächelt mir freundlich zu; dazu besteht an dieser Stelle auch aller Anlaß. Erst als wir zum Schluß keine weiteren Anhaltspunkte mehr hatten, wo weitere Beweiserhebungen noch zu mehr Aufklärung führen könnten, haben wir einverständlich gesagt: Mehr gibt es nicht in dieser Sache zu leisten.
    Dann hat ,die Sichtung des Materials zu erfolgen gehabt, das wir inzwischen zusammengetragen hatten. Dabei sind wir so verfahren, wie ich es eingangs schon einmal darstellte, nämlich alles, was irgendwie von Bedeutung sein kann, unbedingt auch im Bericht zu erwähnen und zu würdigen, aber alles, was schließlich nicht weiterführen kann, dann auch nicht in den Bericht hineinzunehmen. Jedenfalls habe ich die Dinge bei der Berichterstattung ausschließlich unter diesem Gesichtspunkt gesehen.
    Wir sind dabei nicht etwa auf diese meine Behauptung oder auf den guten Glauben der hier Anwesenden und der Öffentlichkeit angewiesen, sondern der Ausschuß hat, wie Ihnen auch bekannt sein dürfte, die gesamten Protokolle der Beweisaufnahmen acht Tage vor unserer heutigen Sitzung für jedermann zugänglich ausgelegt. Sie werden dort aus gutem Grunde auch noch weitere acht Tage ausgelegt bleiben, damit nämlich jedermann die Möglichkeit hat, das, was wir geschrieben haben, und das, was heute hier gesagt wird, nicht an irgendwelchen Vermutungen und Berichten über Berichte und dergleichen mehr oder weniger sauberen oder trüben Quellen nachzuprüfen, sondern an Hand der Dokumente, die bei einer vernünftigen Beweiswürdigung einzig entscheidend sein können. Sie sind also herzlich aufgefordert — und insbesondere sind die Herren von der Presse, vom Fernsehen und vom Rundfunk eingeladen —, sich in jedem Punkt, wo vielleicht Zweifel bestehen, ob hier irgend jemand im Bericht etwas weggelassen hat, um dadurch eine Argumentation zu erleichtern, oder etwas schief hinzugefügt hat, um sich damit in seiner Argumentation etwas leichter zu machen, zu vergewissern. Dieses Verfahren ist meines Wissens von einem Untersuchungsausschuß erstmals gewählt worden.
    Da mit Sicherheit die wesentlichen Fragen der Vereidigung und der besonderen Schwierigkeiten des uns vorgegebenen Verfahrens, der Verfahrensregeln in diesem Punkt noch in der Debatte erwähnt und darüber hinaus, wie ich vermute, diskutiert werden, will ich mich an dieser Stelle kurz fassen. Das Ergebnis ist bekannt. Die Mehrheit hat Vereidigungen grundsätzlich abgelehnt, weil sie davon ausging, daß dadurch auch Würdigungen vorgenommen würden, die unzulässig und von der Sache her unbegründet sein könnten. Wir wollten nicht in die



    Kleinert
    Gefahr ungerechter Bewertung einzelner Zeugen geraten, weil die Abgrenzung dieser Zeugen mit den jetzigen Verfahrensregelungen nicht so möglich ist, daß nicht als quasi Verurteilter schon dastehen würde, wer nicht vereidigt ist, und als frei und völlig reingewaschen derjenige, der dann doch vereidigt wird. Auch sollten Menschen nicht in die Schwierigkeit kommen, vielleicht später noch wegen einer Nebensache in einen Meineidsprozeß verwickelt zu werden, obwohl die Dinge mit unserem Untersuchungsgegenstand nicht zusammenhingen.
    Ich wende mich damit ausdrücklich nicht gegen die Möglichkeit der Vereidigung in derartigen Verfahren überhaupt, ich begründe nur, warum wir in diesem Fall von der Vereidigung abgesehen haben. Es gibt Schutzrechte für diejenigen, die nach den erwähnten IPA-Regeln als Betroffene gelten. Diese Schutzrechte hätten sie zu einem erheblichen Teil nicht mehr wahrnehmen können, nachdem die Beweisaufnahme weitgehend abgelaufen war. Wir glaubten deshalb auch nicht, zum Schluß etwa diesen oder jenen zum Betroffenen erklären zu können und damit darüber hinaus eine Fülle von Möglichkeiten für falsche Schlüsse und Verdächtigungen in die Welt bringen zu dürfen.
    In den Feststellungen auf Seite 9/10 des Ihnen vorliegenden Berichts ging es zunächst bei dem Beschluß unter 1 um den etwaigen Versuch einer unlauteren Beeinflussung des Zeugen Steiner durch den Zeugen Wienand in dem Gespräch in Schelklingen hinsichtlich seines Stimmverhaltens bei der Abstimmung über die Ostverträge. Der Ausschuß hat mit der Mehrheit von 5 : 4 Stimmen festgestellt, daß ein solcher Versuch nicht nachgewiesen worden ist. Die Minderheit hat das Gegenteil festgestellt. Ich bin der Auffassung, daß man in diesem Zusammenhang — selbst wenn gewisse Hinweise gegeben sein sollten, die spätere Gespräche vielleicht ermöglicht oder erleichtert hätten — von der sauberen juristischen Abgrenzung der Vorbereitungshandlungen und des Versuchs ausgehen muß und daß an dieser Stelle nach dem Ihnen im einzelnen vorgelegten Ergebnis der Beweisaufnahme nicht von einem Versuch gesprochen werden kann, weil dazu nicht genügend konkretisierte Anhaltspunkte festgestellt wurden, weil die Zeugen in ihren gesamten Aussagen nicht gesagt haben, daß hier das und das konkret angeboten wurde; nur das hätte zu solch einer Feststellung gereicht.
    Des weiteren ist einstimmig festgestellt worden, daß bei den Gesprächen zwischen dem Zeugen Steiner und den Zeugen Mertes, Dorn und Moersch der Zeuge Steiner nicht zu einer Stimmabgabe für die Ostverträge in unlauterer Weise beeinflußt werden sollte, daß er dies nicht behauptet hat und sich auch keine sonstigen Anhaltspunkte dafür ergeben haben.
    Ferner ist einstimmig festgestellt worden — das
    wird in der Berichterstattung gelegentlich etwas verwischt, und darum muß es hier gesagt werden —, daß die Behauptung des Zeugen Steiner nicht erwiesen ist, der Zeuge Wienand habe im Zusammenhang mit der Abstimmung über das konstruktive Mißtrauensvotum den Zeugen Steiner durch Hingabe von 50 000 DM in unlauterer Weise beeinflußt. Der
    Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit besteht nicht in diesem Punkt, sondern er besteht darin, daß die Minderheit des Ausschusses anschließend einen weiteren Antrag zur Abstimmung stellte, nach dem festgestellt werden sollte, daß der dringende Verdacht besteht, daß der Zeuge Wienand den Zeugen Steiner im Zusammenhang mit der Abstimmung über das konstruktive Mißtrauensvotum durch Hingabe von 50 000 DM in unlauterer Weise beeinflußt hat.
    Die Ausschußmehrheit war der Auffassung, daß ein solcher Antrag nach Annahme des ersten Antrages nicht mehr möglich sei, weil die Feststellung eines fortbestehenden Verdachts hier nicht zu den Aufgaben des Untersuchungsausschusses gehören kann und außerdem logisch, denkgesetzlich — jedenfalls bei vernünftiger Würdigung der Aufgaben des Ausschusses; es wird darüber in der Debatte mit Sicherheit noch gesprochen werden —, nach ihrer Meinung nach dem zuvor genannten einstimmig angenommenen Antrag nicht mehr möglich ist.
    Es besteht insofern betreffend der später eingeführten Vorgänge um den als Zeugen gehörten Herrn Bundesminister Ehmke eine Unterfrage. Da hat sich der gleiche Vorgang in etwa wiederholt. Es dreht sich auch da darum, daß die Minderheit der Meinung war, hier bestehe, ein Verdacht fort, und wir der Meinung sind, daß man das in einem solchen Verfahren nicht feststellen kann, ganz abgesehen davon, daß nach der Auffassung der Mehrheit hier gar nicht mehr von einem Verdacht gesprochen werden konnte. Es war ursprünglich behauptet worden, die Finanzierung sei über vertraulich eingeholte Mittel erfolgt, die zufällig in gleicher Höhe angefordert und besorgt worden waren; ein Vorgang, der an sich schon Zweifel aufkommen läßt, weil es viel wahrscheinlicher wäre, daß, wenn die Mittel für einen solchen Zweck vorgesehen gewesen wären, ein anderer Betrag angefordert worden wäre, was ohne weiteres — wie Sie, Herr Carstens, wissen — in noch ganz anderen Beträgen möglich gewesen wäre.

    (Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Dann wissen Sie nicht, wie korrekt Deutsche in solchen Dingen sind!)

    Über die speziellen Auffassungen von Korrektheit im Zusammenhang mit solchen Vorgängen unterhalten wir uns dann vielleicht einmal außerhalb meines jetzigen Berichts.
    In der Kernfrage dieses Untersuchungskomplexes ist es so gewesen — das war der Grund für die einstimmige Annahme des soeben verlesenen Beschlusses —, daß der Zeuge Steiner eine sehr ins Detail gehende Schilderung über Ort, Zeit und Art und Weise der von ihm behaupteten Übergabe des Betrages gegeben hatte, daß aber für die von ihm gegebene Darstellung einzig seine Aussage und einige verhältnismäßig vage Indizien vorhanden sind, während sich dafür, daß dieser Vorgang in allen Punkten so nicht gewesen sein könnte, eine Fülle von Zeugenaussagen gefunden haben.
    Bei dieser Sachlage bestand nach meiner Auffassung keine Möglichkeit mehr, etwa nach Indizien zu forschen, die eine von vielen Zeugen wider-



    Kleinert
    legte Aussage des einzigen, der das wirklich so behauptet hat, bestätigt hätten. Das führte dann bekanntlich auch dazu, daß das Ergebnis insoweit einstimmig festgestellt worden ist. Einem Verdacht dann weiter nachzugehen wäre meiner Auffassung nach nicht richtig gewesen. Dazu werden wir Näheres hören; dazu habe ich jetzt nicht Stellung zu nehmen.
    Die weiteren Beschlüsse möchte ich nun nicht im einzelnen zitieren, sondern nur am Rande darauf hinweisen, daß Sie unter Punkt 4 das Ergebnis unserer recht umfangreichen Untersuchungen über die Kontakte des Zeugen Steiner zu Nachrichten-, Geheim- und ähnlichen Diensten innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland finden. In der Sache hat hier nicht festgestellt werden können, daß ein Zusammenhang mit den uns interessierenden Vorgängen bestand. Ich glaube aber, daß die Art und Weise, wie hier sozusagen auf einem Seitenweg einmal die Arbeitsweise und die Mentalität einiger Mitglieder solcher Dienste klargeworden ist, vielleicht nützliche Folgen, sei es in cien Länderparlamenten, sei es auch in diesem Hause, für Verbesserungen in Gestaltung, Organisation und personeller Ausstattung solcher Einrichtungen mit sich bringen wird. Ich glaube, daß da ein sehr allgemeiner Eindruck als ein Nebenprodukt dieser Untersuchung entstanden ist, der ganz klar in diese Richtung geht.
    In der Öffentlichkeit — ich möchte jetzt nicht durch Einzelberichterstattung zu den Beschlüssen die Zeit für die Debatte weiter verkürzen oder die Gesamtdebatte verlängern — ist oft gesagt worden, dieses Verfahren gehe mit Sicherheit wie das Hornberger Schießen aus. Darin kommt zum Teil Resignation, zum Teil Abwertung der Einrichtung der Untersuchungsausschüsse, leider auch Mißtrauen gegen Politiker im allgemeinen und im besonderen — wahrscheinlich ohne dezidierte Unterscheidung zwischen den einzelnen Fraktionen und Parteien — zum Ausdruck.
    Ich habe mir von dem Kollegen Schäuble, der ja aus Hornberg stammt, erzählen lassen, wie es sich mit dem Hornberger Schießen im einzelnen genau verhalten hat. Er hat mir berichtet, daß den Soldaten anläßlich eines Besuchs des Landesherzogs infolge verschiedener versehentlicher Schießübungen beim Erscheinen falscher Objekte, als der Herzog nun wirklich anrollte, das Pulver für die beabsichtigten Böllerschüsse — es handelte sich also keineswegs um ein kriegerisches Ereignis — ausgegangen war. Dazu ist hier festzustellen, daß uns überhaupt nicht und zu keiner Zeit das Pulver ausgegangen ist, um auf jeden Fragen zu schießen und möglichst viel Scharfsinn und Logik aufzuwenden, um zu versuchen, aus den vorhandenen Beweismitteln — andere kann es der Natur der Sache nach nicht geben — das Äußerste zur Findung der Wahrheit herauszuholen. Hätten wir noch mehr Hinweise auf taugliche Beweismittel gehabt, wären wir, nach wie vor mit Pulver versehen, diesen Beweisen nachgegangen. Da sich solche Hinweise nicht mehr ergeben haben, konnten wir nur das tun, was wir zum Schluß getan haben, nämlich
    hier sauber und sachlich darzulegen, was festgestellt worden ist, und unsere daraus gezogenen Schlüsse mitzuteilen. Inwieweit das gelungen ist, das mag in der anschließenden Debatte diskutiert werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Der Herr Mitberichterstatter wünscht jetzt das Wort nicht. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Dr. Schäfer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf als Vorsitzender dieses 1. Untersuchungsausschusses namens aller Mitglieder folgendes vortragen.
    Der Untersuchungsausschuß hat sich mit Sorgfalt und Energie der ihm übertragenen Aufgabe gewidmet. Wenn er heute, ehe er seine Aufgabe im Ganzen erledigt hat, den Antrag stellt, den Ausschuß aufzulösen, so verlangt dies ein Wort der Begründung.
    Der Ausschuß hat sich mit Fragen, die im Zusammenhang mit dem früheren CDU-Abgeordneten Steiner stehen, und mit den Behauptungen, die sich auf das Verhalten des SPD-Abgeordneten Wienand beziehen, befaßt. Er hat Ihnen darüber seinen Bericht vorgelegt.
    Mit dem Einsetzungsbeschluß des Bundestages war die Aufgabe gestellt, darüber hinaus in allen Fällen des Fraktionswechsels oder des erwogenen Fraktionswechsels in der 6. Wahlperiode die gleiche Prüfung vorzunehmen, nämlich ob durch unlautere Mittel auf die Entscheidung der Abgeordneten Einfluß genommen worden ist oder ob der Versuch hierzu unternommen wurde.
    Der Untersuchungsausschuß hat gleichwohl heute einen Schlußbericht vorgelegt und die Auflösung des 1. Untersuchungsausschusses beantragt. Ich darf zur Begründung folgendes vortragen.
    Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind der Auffassung, daß die bestehenden Vorschriften für das Untersuchungsverfahren den Besonderheiten dieses Verfahrens nicht gerecht werden. Dies wird in den Parlamenten und in der Wissenschaft auch zunehmend erkannt. Art. 44 des Grundgesetzes schreibt vor, daß auf die Beweiserhebungen von Untersuchungsausschüssen die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß anzuwenden sind.
    Es erscheint jedoch fraglich, ob sich diese Vorschriften überhaupt für eine sinngemäße Anwendung im Untersuchungsverfahren eignen; denn zwischen beiden Verfahrensarten bestehen grundsätzliche Unterschiede, vor allem hinsichtlich der Verfahrensbeteiligten. Während am Strafverfahren Richter, Staatsanwälte, Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige beteiligt sind und das Strafprozeßrecht dazu dient, ihr Verhältnis zueinander zu regeln, kennt das Untersuchungsverfahren nur Ausschußmitglieder, Zeugen und Sachverständige, nicht dagegen Beschuldigte und Staatsanwälte.
    Das Verfahren des 1. Untersuchungsausschusses hat ferner gezeigt, daß der Schutz des Bürgers vor



    Dr. Schäfer (Tübingen)

    einem Eingriff in seine Privatsphäre in einem Untersuchungsverfahren wegen des Fehlens eines Vorverfahrens geringer ist als in jedem anderen Verfahren. Während im Strafverfahren alle letztlich unwesentlichen Beweismittel bereits im Vorverfahren ausgeschieden und deshalb im Hauptverfahren nur noch die wesentlichen Beweise erhoben werden, sind im Untersuchungsverfahren alle Ermittlungen im Hauptverfahren durchzuführen, auch wenn sie nur dazu dienen, noch unklaren Verdachtsmomenten nachzugehen oder weniger wahrscheinliche Beweismöglichkeiten auszuschließen.
    Unter Zurückstellung der sich gerade darauf ergebenden Bedenken hat der Untersuchungsausschuß alle ihm erforderlich scheinenden Maßnahmen durchgeführt. Er ist aber der Auffassung, daß für weitere Verfahren eine Regelung geschaffen werden soll, die geeignet ist, diesen Bedingungen, die ich eben vorgetragen habe, zu entsprechen.
    Im Auftrage der Mitglieder des Untersuchungsausschusses habe ich den Herren Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen in einem Brief vorgeschlagen, daß im Anschluß an die Auflösung des 1. Untersuchungsausschusses eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet wird, den Entwurf eines Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Die Herren Vorsitzenden der Fraktionen haben sich mit diesem Verfahren grundsätzlich einverstanden erklärt. Es wird danach nun darauf ankommen, daß möglichst bald diese interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet wird. Da die gleiche Problematik auch in den Landtagen zu einer Entscheidung drängt, empfiehlt es sich, in Zusammenarbeit mit den Präsidenten der Landtage, die ihrerseits schon einen Entwurf vorgelegt haben, und mit der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, die ebenfalls einen Entwurf vorgelegt hat, das Modell eines Gesetzes zu entwickeln, das für den Bund und die Länder eine einheitliche Regelung ermöglicht.
    Für den Fortgang der Arbeiten dieser interfraktionellen Arbeitsgruppe wird es wesentlich sein, daß die Frau Präsidentin der interfraktionellen Arbeitsgruppe die geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung stellt. Die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses haben sich bereit erklärt, selbstverständlich der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verfügung zu stehen, so daß eine Aussprache über die Erfahrungen weiterführen kann. Wir haben die Hoffnung, daß der Deutsche Bundestag möglichst bald eine Gesetzesvorlage von der interfraktionellen Arbeitsgruppe über die Fraktionen zugeleitet bekommt, um eine befriedigende gesetzliche Grundlage für die Arbeit zukünftiger Untersuchungsausschüsse zu schaffen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)