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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat Herr Abgeordneter Horn.


Rede von Erwin Horn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen de Terra scheinen mir einen Fehlschluß zu bringen, und zwar dahin gehend, daß er den Begriff „wohlwollende Gleichgültigkeit", der im Weißbuch steht, als eine Art Identifizierung einer nüchternen Analyse mit der Auffassung der Regierung herstellt. Ich glaube, hier geht es doch um nichts anderes als um eine Analyse auf dem sozialen Feld. Diese Analyse ist eben die Voraussetzung, wenn wir ein anderes Verhältnis zwischen Bundeswehr und Gesellschaft bekommen wollen. Ich möchte jedenfalls eindeutig erklären, daß wir die Aussagen des Weißbuchs zu diesem Kapitel auf Grund der Sachlichkeit und der
darin enthaltenen Nüchternheit vorbehaltlos begrüßen.

(Zuruf des Abg. van Delden.)

Wer das Prinzip der Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft bejaht, der muß davon ausgehen, daß die Bundeswehr in ihrer Gesamtheit ein Spiegelbild dieser Gesellschaft ist, von der sie getragen wird. „Das politische Bewußtsein der Soldaten in einer Wehrpflichtarmee ist der politischen Bewußtseinslage der Gesellschaft kongruent. So spiegelt die Bundeswehr weitgehend alle Schattierungen politischer Meinungen wider, die in der Bundeswehr heute vertreten sind. Dabei gibt es auf der äußersten Rechten einige Fanatiker, die zum Glück in den Streitkräften ebensowenig tonangebend sind wie die Ultralinken. Beide Gruppen arbeiten totalitären Feinden der Demokratie in die Hände, die Rechte, indem sie Vorwände für mißtrauische Ablehnung der Bundeswehr liefert, und die Linke, indem sie politischen Drahtziehern in den Streitkräften Vorschub leistet.
Zusammenfassend läßt sich zu den aufgezeigten Problemen sagen, daß der Grat, auf dem die Verfechter einer rechtsstaatlichen Demokratie wandeln, sicher schmal ist. Die Gefahren von rechts und links bestehen unaufhörlich."
Ich habe Ihnen eben gerade ein Zitat mitgeteilt — ich darf Ihnen sagen, dies ist ein Zitat, dem ich vollinhaltlich zustimme , und zwar aus dem Buch: „Soldat und Demokratie — Probleme der politischen Bildung" von General Carl Gero von Ilsemann. Ich glaube, die Krisenjahre von 1966/1967 haben uns gerade im Sinne dieser Ausführungen gezeigt, wie innerhalb einer solchen Situation bisher nur latent vorhandenes antidemokratisches Potential aktiviert werden kann. Wir wissen ja, daß damals extreme politische Gruppierungen gleichsam wie Pilze aus der Erde schossen. Bezeichnend war es doch, daß die NPD in fast allen Landtagen, wenn auch nur für eine Legislaturperiode, vertreten war. Es spricht für ein hohes Maß an Naivität, anzunehmen, daß sich eine solche Lage, möglicherweise unter verschärften Auswirkungen, nicht wiederholen könnte.
Allerdings muß anerkennend festgestellt werden: In der Bundeswehr hat sich in den letzten vier Jahren unter der politischen Führung der Sozialdemokraten eine bemerkenswerte gesellschaftspolitische Öffnung vollzogen.

(Oh-Rufe und Lachen bei der CDU/CSU.)

Politisches Bewußtsein darf nicht befohlen werden. Aber die durchgeführten und in Gang gesetzten Reformen im Bereich der Bundeswehr führen zweifellos zu einem verstärkten staatspolitischen Verständnis bei den Soldaten.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich möchte Ihnen dies an einigen Beispielen verdeutlichen.
Erstens. Ein großer Teil des Schrifttums für die Bundeswehr hat heute ein erheblich anspruchsvolleres Niveau erhalten und bietet bessere staatsbürgerliche Informationen. Verherrlichungen von antidemokratischen Kräften, wie sie von der Deutsch-



Horn
nationalen Volkspartei in der Weimarer Republik ausgingen, die durch ihr Bündnis mit den Nationalsozialisten immerhin zum Sturz der Weimarer Republik beitrug, halte ich augenblicklich für ausgeschlossen. Das ist allerdings früher geschehen.
Zweitens. Die Reform des Ausbildungs- und Bildungswesens in der Bundeswehr ist in ihre erste konkrete Phase eingetreten. Trotz gezielter Diffamierungskampagnen hat sich Professor Ellwein mit seiner Konzeption durchgesetzt. Ihm und allen seinen Mitarbeitern aus dem zivilen und aus dem militärischen Bereich möchte ich hiermit noch einmal ausdrücklich den Dank der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion für die von ihnen geleistete Arbeit aussprechen.

(Beifall bei der SPD.)

Die CDU/CSU hat sich gerade auf diesem Gebiet lange Zeit als Bremser betätigt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an den 27-Punkte-Katalog der CDU, damals in den Anfängen am 8. März 1971, an die Attacken, die der Kollege Damm im „Allgemeinen Deutschen Sonntagsblatt" gegen die Bildungskonzeption vorbrachte, oder auch an Kommentare von Ihnen, die heißen: „Schließlich brauchen wir keine Ausbildungs- und Bildungskonzeption für die Abschaffung der Armee." Den Präsidenten der Hamburger Bundeswehrhochschule, Professor Dr. Eilwein, versucht die CDU/CSU durch Diffamierung auszuschalten. Ich zitiere:
Ein sozialistischer Professor und seine entsprechenden Mitarbeiter sind Persönlichkeiten, die ein sehr gespanntes Verhältnis zu diesem Staat und seiner gegenwärtigen Struktur und zur Notwendigkeit des Unterhalts von bewaffneten Streitkräften haben.

(Abg. Dr. Kraske: Das hat Sie wohl sehr getroffen?!)

Die Bundeswehr hat nach eingehender Information diese Reform in anerkennenswerter Weise mit vollzogen. Nach den vielen persönlichen Angriffen, auch gegen mich, aus Ihren Reihen, meine Damen und Herren von der Opposition, darf ich in diesem Zusammenhang auch einmal ein deutliches Wort der Klarstellung sagen. Ich bin zu einer Zeit wie ein politischer Handlungsreisender durch die Garnisonen und Hochschulen gezogen und habe informiert und für diese Reform geworben — ich habe auch manches einstecken müssen, wie das im politischen Leben eben notwendig ist —, als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, noch im Bremserhäuschen saßen und den Zug der Bildungsreform zum Stehen bringen wollten.
Erst als sich die Bundeswehr in ihrer überwiegenden Mehrheit zu unserer Bildungskonzeption bekannte, sind Sie auf das letzte Trittbrett des fahrenden Zuges gesprungen. Ausgerechnet Sie haben den verwegenen Mut, jetzt nach Volldampf zu schreien und zu bemängeln, daß die Reformen nicht zügiger durchgeführt werden. Das ist Ihr Widerspruch; den müssen Sie aufklären.

(Beifall bei der SPD.)

Ich brauche in diesem Zusammenhang nur auf die neun Punkte des CDU/CSU-Antrages betreffend die Aus- und Fortbildung der Unteroffiziere zu verweisen. Wir haben ja im Ausschuß schon einiges gehört. Herr Staatssekretär Berkhan und auch ich haben dazu einiges klargestellt. Das war doch im Grunde nichts anderes als eine reine Kopie dessen, was oben im Hause erarbeitet wurde, das nun als Erstgeburtsrecht von der CDU/CSU verkauft werden sollte. Ich habe gar nichts dagegen, wenn die CDU/CSU echte Kritik übt. Nur muß sie auch entsprechende Alternativen aufstellen, Herr Lenz, und die CDU/CSU darf folgendes nicht machen: mit einer Kopie der Vorlagen, die unter unserer politischen Führung und mit den Militärs erarbeitet worden sind, hausieren gehen und das als ihr eigenes Konzept verkaufen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Dann müssen Sie erst einmal ein Konzept haben!)

Wenn schon, dann müssen wir uns auf eine andere Sprachregelung verständigen, nämlich auf die entsprechende von Bert Brecht. Bitte, wenn Sie der Auffassung sind, daß es keinen geistigen Diebstahl gibt, kann man sich darüber unterhalten. Nur kann ich dann etwas nicht machen: ich kann nicht auf der einen Seite nach dem Prinzip eines marxistischen Dichters vorgehen und auf der anderen Seite diesen Marxisten ständig verteufeln.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben bloß nichts, was sich zu glauben lohnt!)

Ich erinnere weiter daran, daß Minister Leber am 10. August 1972 die ZdV 10/1, „Hilfen für die Innere Führung", auf den Weg gebracht hat und daß am 29. Januar 1973 von Georg Leber die ZdV 12/1, „Politische Bildung in der Bundeswehr", in Kraft gesetzt wurde. Diese und andere Maßnahmen tragen zweifellos dazu bei, die Anbindung der Soldaten an den demokratischen Verfassungsstaat zu verstärken.
Wer davon ausgeht, die Bundeswehr vertrage keine Kritik und in ihr sei alles hundertprozentig in Ordnung, stilisiert sie, ob er will oder nicht, zu einer Einrichtung „sui generis". Dann stünde sie nämlich außerhalb der Gesellschaft. Das wäre nicht nur für die gesamte Gesellschaft, sondern auch für die Bundeswehr außerordentlich schädlich. Die meisten Soldaten der Bundeswehr sind viel selbstbewußter und haben ein viel stärkeres Selbstdarstellungsvermögen, als ihnen von manchen zugestanden wird. Die selbsternannten Schützer der Bundeswehr stellen der Bundeswehr im Grunde genommen ein schlechtes Zeugnis aus, indem sie die Soldaten wie unmündige Kinder behandeln. Was Kirchen, Gewerkschaften, Industrielle, Lehrer und Wissenschaftler an öffentlicher Kritik aushalten müssen, können auch unsere Soldaten in der freien Diskussion ertragen.
Wer davon ausgeht, daß die Bundeswehr keine geschlossene Gesellschaft bildet, sondern eben ein echtes Spiegelbild dieser Gesellschaft darstellt — wie anders könnte sie denn sonst die Verteidigungsbereitschaft für diesen Staat und diese Gesellschaft aufbringen? —, muß Stärken und Schwächen, die verfassungsmäßigen Wertbindungen und auch die Konfliktfelder einbeziehen.



Horn
Meine Damen und Herren, Ihre Agitation in dieser Hinsicht erinnert mich manchmal an das Motto „Haltet den Dieb!" Denn im Grunde genommen sind es doch ein Teil Ihrer politischen Leichen, die da im Keller gelegen haben. Ich will keine Namen nennen, um das nicht erneut zu diskutieren. Aber Sie wissen es doch ganz genau — um das an wenigen Beispielen anzuführen —: Als etwa in der Hamburger Führungsakademie das schlimme Wort fiel, die Innere Führung sei eine Maske, die man vom Gesicht reißen müsse, wurde politisch nichts unternommen, wenigstens nichts, das zu klaren Konsequenzen geführt hätte. Der Wehrbeauftragte, ein Verfassungsorgan, wurde als ebenso „schädlich wie überflüssig" bezeichnet. Ich erinnere daran, daß — —

(Abg. Rommerskirchen: Das ist hier im Plenum schon widerlegt, was Sie jetzt sagen!)

— Ich will Ihnen, Herr Kollege Rommerskirchen, folgendes sagen. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Berkhan hat damals als Parlamentarier politische Konsequenzen gefordert.

(Abg. Rommerskirchen: Ich!)

Aber nichts geschah unter Ihrer politischen Führung.

(Abg. Rommerskirchen: Unglaublich ist das!)

Ich will auf andere Dinge nicht eingehen; ich bin gegebenenfalls bereit, das hier noch darzustellen.
Ich möchte Ihnen klar sagen, wir Sozialdemokraten und — hiervon bin ich überzeugt auch alle liberal denkenden Bürger in unserem Staat haben dazu eine ganz klare Auffassung, einschließlich der eindeutigen Mehrheit auch unserer Soldaten aller Dienstgrade. Zur Darlegung dieser Auffassung fühle ich mich ermächtigt, weil der Deutsche Bundeswehrverband in einer Presseerklärung vom 15. März 1974 folgendes feststellt ich zitiere —:
In Fortsetzung eines früheren Gespräches erläuterte MdB Horn seine Ausführungen zum gesellschaftspolitischen Standort der Bundeswehr, wobei noch bestehende Mißverständnisse ausgeräumt werden konnten.
An Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, liegt es nun, Ihre Position zu klären.

(Abg. Dr. Ritz: Das müssen S i e uns sagen!)

Wir lassen uns von Ihnen weder die konkreten Inhalte unserer äußeren Sicherheitspolitik noch die geistigen Grundlagen zerreden und zerfaseln. Sie müssen ja sagen oder entsprechende Alternativen aufstellen.

(Zuruf des Abg. Dr. Lenz [Bergstraße].)

Wir Sozialdemokraten haben eine schlüssige Verteidigungskonzeption, und zwar auch gerade in bezug auf das hier erwähnte Feindbild. Wir wissen, Herr Kollege de Terra, daß heute die Probleme in dem von Ihnen genannten Kontext der Bundeswehr in einer modernen Industriegesellschaft natürlich brennender werden. Das ist gar keine Frage. Wir wissen, daß sich auf der einen Seite ein größerer Problemdruck in vielfältiger Hinsicht ergibt, der etwa das sichtbar macht, was in den zwei großen
Alternativen dargestellt wurde. Ich will hier nicht Ludwig von Friedeburg mit seiner Theorie der Unvereinbarkeit von modernem Industriestaat und bewaffneter Streitmacht zitieren. Wir wissen, daß Fritz Erler 'eine ganz klare Gegenposition in bezug auf die Armee aufgestellt hat, daß es keine demokratische Armee, aber eine Armee in einer Demokratie gibt. Ich glaube, daß diese Armee in einer Demokratie natürlich anders strukturiert ist als eine Armee in einer Diktatur, in einer Monarchie oder in einem anderen Staatsgebilde, ist uns allen klar. Es muß uns darum gehen, daß die Bundeswehr wie auch die junge Generation nicht von einer Entwicklung abgehängt werden können, sondern daß das Problem Bundeswehr in die gesamte Entwicklung technischer, wissenschaftlicher Art mit einbezogen werden will, wenn sie nicht einen Anachronismus in dieser Gesellschaft bilden soll. Das ist im Grunde das Problem.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir Sozialdemokraten haben, wie gesagt, eine schlüssige Verteidigungskonzeption. Der Verfassungsauftrag für die Bundeswehr gerade hinsichtlich der Feindbilddarstellung lautet eindeutig, die Bundesrepublik Deutschland vor militärischer Bedrohung und politischer Erpressung zu schützen. Wir benötigen dazu kein ideologisch fixiertes Feindbild. Ich wiederhole auch ganz klar und ,deutlich: ein amtlich verordnetes, ideologisch fixiertes Feindbild hat es zweifellos in der Bundeswehr noch nie gegeben.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Aber Relikte sind genau wie in der übrigen Gesellschaft — sonst würden Sie wieder diese Ausnahmesituation statuieren — selbstverständlich auch da vorhanden. Würden wir das nicht anerkennen, so würden wir uns selbst etwas vormachen; das ist doch wohl ganz logisch.
Sehr präzise hat übrigens der erste militärische Berater von Bundeskanzler Dr. Adenauer dieses Problem damals im Zusammenhang mit der Diskussion über die Denkschrift der Hauptleute von Unna in einer Leserzuschrift im „Spiegel" dargestellt. Ich kann in diesem Zusammenhang nur empfehlen, diese ausgezeichneten Ausführungen von General a. D. von Schwerin der Truppe und allen Interessierten als Informationsmaterial zugänglich zu machen.
Die Notwendigkeit — ,das ist im Grunde der Tenor ,der Aussagen — einer vernünftigen Verteidigungspolitik leitet sich nicht von dem Grad ideologischer Verhärtung zwischen Ost und West, sondern von der Möglichkeit militärischer Bedrohung durch ,die Stärke eines potentiellen Gegners ab. Dabei ist es selbstverständlich das Ziel unserer Entspannungspolitik, durch den Abbau ideologischer Konfrontationen die Herstellung eines politischen Klimas der Verständigung zu erreichen, die Gefahr des militärischen Konflikts zu vermindern und eine beiderseitige Abrüstung einzuleiten.
Die Bundeswehr hat in diesem Zusammenhang eine große politische Aufgabe in unserem Staat. Ihr Auftrag ist es, wie es der Bundespräsident einmal formulierte, zu verhindern, daß uns Gewaltlösun-



Horn
gen von fremder Seite aufgezwungen werden. Die innere Struktur der Bundeswehr muß deshalb so beschaffen sein, daß sie Staat und Gesellschaft als verteidigenswert anerkennt, und die Gesellschaft ihrerseits muß diese unabdingbar notwendige Funktion der Bundeswehr in allen Bereichen achten. Deshalb darf die Bundeswehr, wenn sie den Anschluß an die Gesamtentwicklung weiterhin behalten soll, zur Erfüllung dieser Aufgabe weder utopische Heilsarmee noch ein konservatives Museum werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graaff.