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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl und Schwedler 5905 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5905 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5905 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5905 B Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Drucksache 7/1878) — Erste Beratung — Spilker (CDU/CSU) . . . . . . . 5905 D Wehner (SPD) . . . . . . . 5906 A Hoppe (FDP) 5906 B Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksache 7 /1505) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 5906 D, 5942 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . . 5912 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 5920 A Buchstaller (SPD) . . . . . . . 5920 A Krall (FDP) . . . . . . . . . . 5923 B Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5927 A de Terra (CDU/CSU) . . . . . . 5927 D Horn (SPD) . . . . . . . . . . 5929 B Graaff (FDP) . . . . . . . . . 5932 A Löher (CDU/CSU) . . . . . . . 5933 B Möhring (SPD) . . . . . . . . 5935 B Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . . 5937 B Schmidt (Würgendorf) (SPD) . . 5939 A Biehle (CDU/CSU) 5943 C Fragestunde (Drucksachen 7/1867 und 7/1877) Frage A 1 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Förderungsmittel für Eigenheime im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 5946 B, C, D, 5947 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5946 C, D Josten (CDU/CSU) 5947 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5947 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Frage A 24 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Jaunich (SPD) : Auswirkungen der Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost auf den Ausbau direkter Notrufleitungen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 5947 B, C, D Jaunich (SPD) 5947 C, D Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hansen (SPD) : Einberufung von Wehrpflichtigen vor rechtskräftiger Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Folgen der Nichtentscheidung oder der ablehnenden Entscheidung über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5948 A, B, C, D, 5949 A, B, C Hansen (SPD) . . . .5948 B, D, 5949 A Conradi (SPD) . . . . . . . . . 5949 B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5949 C Frage A 13 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Konsequenzen aus der „Studie" zur Rüstungspolitik Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5949 D, 5950 B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . . . . 5950 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 5950 C Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5950 D Frage A 14 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Verwendung des Pflanzenschutzmittels Quintozen bei der Produktion von Salat in Holland und Belgien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5951 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 5951 C, D Frage A 15 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Quintozengehalt in Salat aus Holland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5952 A, B, C, D, 5953 A, B Eigen (CDU/CSU) . . . . . . 5952 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 5952 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 5952 D Härzschel (CDU/CSU) 5953 A Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . 5953 B Frage A 16 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einfuhr salmonellenhaltigen Geflügelfleisches aus Italien Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5953 C, 5954 A Eigen (CDU/CSU) . . . 5953 D, 5954 A Frage A 17 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Lebenserwartung von Männern und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . 5954 B, C Fragen A 18 und 19 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Fiebig (SPD) : Wissenschaftliche Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Prüfung der Arzneimittel auf Unbedenklichkeit und Wirksamkeit; Konsequenzen für die Arzneimittelreform; Auswirkungen der angeblich beabsichtigten Verminderung der Zahl der Arzneimittel und der vorgesehenen Arzneimittelprüfungen Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 5954 D, 5955 B, C, D, 5956 A, B, C, D, 5957 A Fiebig (SPD) . . . 5955 B, D, 5956 A, B Immer (SPD) 5956 C Hansen (SPD) 5956 D Dr. Schwencke (SPD) ... 5957 A Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Immer (SPD) : Belieferung von Schulen mit Unterrichts- und Übungsmaterial; Preisgestaltung der Lieferanten Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5957 B, C, D, 5958 A Immer (SPD) . . . 5957 B, C, D, 5958 A Frage A 29 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zahl der Lehrlingsstellen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 5958 B, D, 5959 A, B, D, 5960 A, B, C, D, 5961 A, B, C Josten (CDU/CSU) . . .5958 D, 5959 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) .... 5959 B Hansen (SPD) . . . . . . . . 5959 C Nordlohne (CDU/CSU) ... 5959 D Wolfram (SPD) .... 5960 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 III Immer (SPD) . . . . . . . . . 5960 B Dr. Schwencke (SPD) 5960 C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . 5960 D Seefeld (SPD) 5961 A Vogelsang (SPD) . . . . . . . 5961 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5961 C Frage A 66 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Hussing (CDU/CSU) : Rechtliche Gleichbehandlung von Ausländern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5961 D, 5962 B Hussing (CDU/CSU) 5962 B Frage A 72 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Überprüfung der strafrechtlichen und kriminalpolitischen Situation in der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Argumente für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte schwere Verbrechen in den USA Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5962 C, D Spranger (CDU/CSU) . . . . . . 5962 D Frage A 74 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Ausstellung einer beim Sturm auf das Bonner Rathaus am 10. April 1973 beschlagnahmten roten Fahne durch die Hanns-Seidel-Stiftung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5963 A, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5963 B, C Frage A 75 — Drucksache 7/1867 des Abg. Seefeld (SPD) : Steuerliche Behandlung von Benzin für Flugsportvereine und Hilfsorganisationen zur Rettung von Menschenleben Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5963 D, 5964 A, B Seefeld (SPD) 5964 A Frage A 76 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zins- und Substanzverluste 1973 bei Sparguthaben und öffentlichen Anleihen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5964 C, D, 5965 A Härzschel (CDU/CSU) .... 5964 D Frage A 77 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) Aufhebung der Sondersteuer auf schweres Heizöl Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) ... 5965 B Wolfram (SPD) .... 5965 C Frage A 78 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): 7 b-Abschreibung und Investitionssteuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5965 D, 5966 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 5965 D, 5966 A Bericht und Antrag des 1. Untersuchungsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksachen 7/780, 7/796, 7/1803) Kleinert (FDP) . . . . 5966 B, 6005 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5969 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 5970 B Wehner (SPD) .... 5978 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . 5979 C, 5987 C, 5989 A Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 5979 D Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) . . . . 5985 C, 5996 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 5989 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5993 A Wischnewski (SPD) 5997 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 6002 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (Drucksache 7/1832) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 6006 C, 6034 D Dr. Marx (CDU/CSU) . ...6008 D, 6041 D Friedrich (SPD) . . . . . . . . 6014 D Ronneburger (FDP)...6019 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6023 A Metzger (SPD) . . . . . . . . 6028 A Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 6030 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 6044 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 6045* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die dringlichen Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/1877 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Verweigerung der im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll....6045* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Tillmann (CDU/ CSU) : Auszahlung von Haushaltsmitteln für die Unterhaltung von Naturparks . . 6046* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 4 und 5 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Nachwuchssituation in der Landwirtschaft ... 6046* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Pressemeldungen über die Vernichtung von Obst zur Erhaltung des hohen Obstpreisniveaus innerhalb der Europäischen Gemeinschaft 6047* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesfinanzministers zu einkommenspolitischen Forderungen der deutschen Landwirtschaft; Bedeutung des nach Ansicht des Bundesfinanzministers von der deutschen Landwirtschaft zu leistenden stabilitätspolitischen Beitrags in den Brüsseler Verhandlungen ....6047* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 10 — Druck- sache 7/1867 — der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Heranziehung von Fachoberschülern zum Wehrdienst . . . . . . . . . 6047* C Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Schlußfolgerungen aus der Einrichtung von Krankenhäusern in Ost-Berlin durch die Firma Siemens und dem hohen Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR" . . . 6048* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Reiser (SPD) : Vorschriften über Strafverteidiger im Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz ....6048* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Gründe für die Verzögerung der Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag . . . . . . . . . 6048* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Beseitigung der unterschiedlichen Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr im Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . 6049* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Konsequenzen aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen für das Demonstrationsstrafrecht .....6049* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/1867 — des Abg. Blank (SPD) : Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" .... 6049* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 5905 90. Sitzung Bonn, den 27. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 68. Sitzung, Seite 4060 C: Die Verordnug (EWG) des Rates — Drucksache 7/1274 — ist nicht an den Innenausschuß, sondern an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6045 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 29. 3. Dr. Ahrens ** 4. 4. Alber ** 27. 3. Anbuhl 29. 3. Dr. Artzinger * 29. 3. Baum 18. 5. Behrendt * 27. 3. Dr. Böger 29. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Engelsberger 29. 3. Engholm 28. 3. Fellermaier * 29. 3. Dr. Fischer 29. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Geldner 29. 3. Gerlach (Obernau) 27. 3. Groß 29. 3. Dr. Heck 29. 3. Herold 29. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Dr. Kempfler ** 28. 3. Kirst 29. 3. Dr. Klepsch * 28. 3. Lagershausen** 28. 3. Lange 27. 3. Lautenschlager * 29. 3. Lemmrich ** 27. 3. Dr. Lohmar 18. 5. Lücker * 28. 3. Marquardt ** 27. 3. Matthöfer 14. 4. Dr. Müller (München) ** 27. 3. Müller (Remscheid) 27. 3. Frau Dr. Orth 27. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 28. 3. Schäfer (Appenweier) 28. 3. Scheu 29. 3. Schlaga 29. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Schwabe 29. 3. Dr. Schweitzer 29. 3. Staak (Hamburg) 27. 3. Dr. Starke (Franken) 29. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1877 Fragen 1 und 2) : Hat sich der Bundesjustizminister - und gegebenenfalls aus welchen Gründen — gegenüber dem Bundesverfassungsgericht geweigert, die im Land Berlin geführten Akten fiber das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, obwohl die Akten vom Bundesverfassungsgericht ordnungsgemäß angefordert worden sind, und wird durch die Weigerung das Bundesverfassungsgericht sogar an dem ordnungsgemäßen Erlaß einer Entscheidung über seine Zuständigkeit gehindert? Ist gegebenenfalls für die Weigerung des Bundesjustizministers dem Bundesverfassungsgericht die im Land Berlin geführten Akten über das minderjährige Flüchtlingsmädchen, das an die „DDR" ausgeliefert werden soll, zu übersenden, eine Weisung der drei westlichen Schutzmächte ursächlich, und ist eine solche Weisung unaufgefordert und ohne deutsche Anregung ausgesprochen worden? Sie gehen von unzutreffenden Voraussetzungen aus: 1. Die Bundesregierung ist vom Bundesverfassungsgericht zu keiner Zeit um Übersendung von Akten, die sich auf die Beschwerdeführerin Ingrid Brückmann beziehen, gebeten worden. Die Aktenanforderung richtete sich vielmehr an den Justizsenator in Berlin. 2. Die Alliierte Kommandatura in Berlin hat zunächst am 19. Februar 1974 vorläufig und sodann am 12. März 1974 endgültig den Berliner Senat angewiesen, dafür zu sorgen, daß keine den Fall Brückmann betreffende Unterlagen durch irgendeine Berliner Stelle dem Bundesverfassungsgericht übergeben werden. Über diese Anweisung an den Berliner Senat haben die Botschaften der Drei Mächte in Bonn am 12. März 1974 die Bundesregierung unterrichtet. Die Alliierten haben damit ihre Haltung zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts in „Berliner Sachen" bestätigt, wie sie in dem Aide-mémoire der drei Regierungen vom 18. April 1967 betreffend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall Nickisch zum Ausdruck gekommen ist. Auf dieses Aide-mémoire war auch in dem im Rahmen des Viermächte-Abkommens an den Bundeskanzler gerichteten Schreiben der Drei Botschafter vom 3. September 1971 Bezug genommen worden. 3. Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Auffassung vertreten oder die Alliierten in deren Auffassung bestärkt, daß im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen einen Berliner Hoheitsakt richtet, Bedenken dagegen bestünden, daß auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts eine Berliner Stelle im Wege der Rechts- und Amtshilfe dem Gericht Akten übermittelt. Die Bundesregierung hat vielmehr bei den mit den Vertretern der Drei Mächte geführten Gesprächen eingehend ihre Auffassung vorgetragen, wonach der Berlinvorbehalt der Drei Mächte in Fällen der vorliegenden Art einer Übersendung von Berliner Akten im Wege der 6046* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 Rechts- und Amtshilfe an das Bundesverfassungsgericht nicht im Wege steht, weil darin noch kein „Regieren" Berlins durch cien Bund liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 3) : Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung mehrfach erklärt hat, daß die im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts ausgewiesenen 10 Millionen DM für die Unterhaltung von Naturparks nur dann ausgezahlt werden können, wenn dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung im Natur- und Landschaftsschutz eingeräumt wird, und hält die Bundesregierung diese Erklärung nach jahrzehntelanger entgegengesetzter Praxis in gleichgelagerten Fällen für rechtlich oder nur für politisch begründet? Die Bundesregierung hat mehrfach — zuletzt in den Fragestunden am 13. bis 15. Februar und 20. bis 21. Februar 1974 (zu cien Drucksachen 7/1661, Fragen 144/145 und 7/1700, Frage 39) — zu diesen Fragen Stellung genommen. Die Bundesregierung hält diese Erklärung rechtlich und politisch für begründet. Im übrigen wird sich der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Woche noch einmal abschließend mit der Frage der Bereitstellung von Bundesmitteln für die Förderung von Naturparken befassen, nachdem er bei den Beratungen des Einzelplanes 10 für 1974 Ende Januar dieses Jahres die bis zur Verkündung eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege bei Kap. 1002 Tit. 882 07 ausgebrachte Sperre des Ansatzes von 10 Millionen DM zunächst bestätigt hatte. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Nachwuchssituation in der Landwirtschaft im allgemeinen, wieviel landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sind voraussichtlich ohne Ilotnachfolge? Wie viele Landwirte zwischen 25 und 40 Jahren sind unverheiratet? Zu Frage A 4: Zu dieser Frage liegen umfassende statistische Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet nicht vor. Ich muß mich daher in meiner Antwort in erster Linie auf eine Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft aus dem Jahre 1973 stützen, die an einer repräsentativen Stichprobe von 1 220 Betrieben mit mehr als 10 ha LF vorgenommen worden ist. 80 % der dabei erfaßten Unternehmen wurden als Haupterwerbsbetriebe, je 10 % als Zu- und Nebenerwerbs- betriebe bewirtschaftet. Die Hofnachfolge war in 36 % der Betriebe sichergestellt und wurde in 53 % der Fälle als noch ungewiß gekennzeichnet. In 11 % der Betriebe war kein Hofnachfolger vorhanden. Bei der Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß hier Betriebsleiter aller Altersgruppen gefragt wurden. Je mehr sich die Frage der Hofübergabe wirklich stellt, desto höher ist der Prozentsatz derjenigen, die angeben, daß die Hofnachfolge gesichert sei. So lag die Zahl der Betriebe mit gesicherter Erbfolge bei der Gruppe der 50- bis 65jährigen Betriebsleiter bei 53 %, bei der Gruppe der über 65jährigen bei 76 %. Weitere Untersuchungen zu der gestellten Frage liegen aus zwei Bundesländern vor. Im Rahmen einer in Baden-Württemberg durchgeführten Sondererhebung zur Landwirtschaftszählung 1971 wurden die in den über 1 ha LF großen Betrieben vorhandenen Hoferben erfaßt. Durchschnittlich ist in 64 % der Betriebe die Hofnachfolge gesichert. Mit steigender Betriebsgröße nimmt der Anteil der Betriebe mit gesicherter Nachfolge wesentlich zu. Er liegt in der unteren Größenklasse bei 52 % und steigt auf 82 % in den Betrieben ab 20 ha LF. Eine in Nordrhein-Westfalen 1969/70 durchgeführte sozialökonomische Betriebserhebung ergab, daß durchschnittlich nur 73 % der Betriebe über 5 ha die Hofnachfolge als gesichert ansehen. Diese Untersuchung ergab ferner, daß die Hofnachfolge in den Nebenerwerbsbetrieben mit 67 % deutlich niedriger lag, als in den Vollerwerbsbetrieben, die zu 77 % positive Angaben machten. Aus den vorliegenden Zahlen geht hervor, daß nach Regionen unterschiedlich etwa ein Viertel bis ein Drittel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe z. Z. ohne gesicherte Hofnachfolge sind. Diese Situation ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die junge Generation des Landes von alternativen Berufsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft zunehmenden Gebrauch macht. Zur Beurteilung der Gesamtsituation wird es erforderlich sein, gesicherte Unterlagen für das gesamte Bundesgebiet zu erarbeiten. Die ersten Schritte hierzu sind von meinem Hause eingeleitet worden. Zu Frage A5: Auch diese Frage kann nur mit geschätzten Zahlen beantwortet werden, da die hier angesprochene Personengruppe in den amtlichen Statistiken nicht genau ausgewiesen wird. Grundlage der Schätzung sind die vom Statistischen Bundesamt durchgeführten Arbeitskräfteerhebungen und die Volkszählungen. Aus diesen statistischen Unterlagen geht hervor, daß gegenwärtig rund 367 000 männliche Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe 25 bis 45 Jahre alt sind. Der Anteil der Ledigen an dieser Gruppe wird zwischen 10 und 15 % angegeben. Nach der Volkszählung von 1970 beträgt der Anteil der ledigen Männer an der gesamten männlichen Bevölkerung zwischen 25 und 40 Jahren 19 %. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6047' Diese Zahlen scheinen der Auffassung — für landwirtschaftliche Betriebsinhaber sei es schwerer, einen Ehepartner zu finden — zu widersprechen. Andererseits wird jedoch immer wieder auf die in dieser Hinsicht bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Auch diese Frage muß daher weiter geprüft werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 7/1867 Fragen A 6 und 7): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß innerhalb der EG bereits über 100 000 t Obst vernichtet worden sei und daß auch beabsichtigt sei, im Zuge der gleichen Vernichtungsaktion in Norddeutschland 5000 t bis 6000 t Apfel zu vernichten? Stimmt es, daß gleichzeitig die Preise für Obst erheblich angehoben worden sind und daß die Vernichtung erfolgte, um Preisausbrüche zu verhindern? Nein, keine Vernichtung, sondern andere Verwendung. Nach einer Mitteilung der Kommission wurden von der überdurchschnittlichen Apfelernte 1973 bis Mitte Januar 1974 insgesamt 69 825 t Äpfel aus dem Markt genommen, davon allein in Frankreich 65 000 t, die zu Alkohol verarbeitet wurden. In der Bundesrepublik fanden bis Ende Februar 1974 ungefähr 2 000 t Äpfel keine Käufer. Das sind weniger als 0,1 v. H. unserer Apfelernte 1973. Die aus dem Markt genommenen Mengen wurden kostenlos an gemeinnützige Einrichtungen abgegeben. Die mit Verordnung (EWG) Nr. 1203/73 des Rates vom 4. Mai 1973 festgesetzten Preise gelten für den Rest des Wirtschaftsjahres 1973/74 in unveränderter Höhe weiter. Für das Wirtschaftsjahr 1974/75 hat der Rat eine Anhebung der Preise für Birnen um 4 v. H., für Äpfel um 7 v. H. und für die übrigen Erzeugnisse mit Preisregelungen um 10 v. H. beschlossen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß das Preisstützungsniveau erheblich unter dem Marktpreisniveau liegt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 8 und 9) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfinanzministers, die in einem Telegramm an den Bundesrat zum Ausdruck kommt, wonach „besondere einkommenspolitische Forderungen der deutschen Landwirtschaft nicht gerechtfertigt erscheinen"? Ist der Bundesernährungsminister der Auffassung, daß der stabilitätspolitische Beitrag, den die deutsche Landwirtschaft nach Auffassung des Bundesfinanzministers zu leisten habe, in den Verhandlungen in Brüssel so gesehen werden muß, daß unterhalb der Schwelle der Kommissionsvorschläge verhandelt wird und dieses die Richtschnur für die Verhandlungsweise der deutschen Delegation in Brüssel zu sein habe? Die in der Fragestellung zum Ausdruck kommenden Befürchtungen treffen nicht zu. Dies beweisen die vom Rat verabschiedeten Agrarpreise für das kommende Wirtschaftsjahr, die oberhalb der Kommissionsvorschläge liegen. Bekanntlich war es die deutsche Delegation als Ratsmacht gewesen, deren Kompromißvorschlag das Zustandekommen des Brüsseler Erfolges ganz wesentlich förderte. Das zitierte — als Anregung zu verstehende — Telegramm des Bundesministers der Finanzen war im übrigen zu einem Zeitpunkt abgefaßt worden, als die Haltung der Bundesregierung noch nicht festgelegt war. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 10): Ist sichergestellt, daß Fachoberschüler so rechtzeitig zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden können, daß sie im Hinblick auf ihr späteres Studium keine unvertretbaren Wartezeiten hinnehmen müssen? Die Bundesregierung hat sich schon seit langem bemüht, den Wehrpflichtigen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium aufnehmen wollen, den nahtlosen Anschluß an die weitere Ausbildung nach ihrer Entlassung aus dem Wehrdienst zu gewährleisten. Die Dauer des Grundwehrdienstes ist nicht zuletzt deshalb auf 15 Monate — und nicht wie ursprünglich geplant auf 16 Monate — herabgesetzt worden. Außerdem sind die Wehrersatzbehörden angewiesen, alle Studienbewerber — und zwar sowohl Abiturienten als auch Fachoberschulabsolventen — zu Anfang Juni eines jeden Jahres einzuberufen. Sie werden dann Ende September des folgenden Jahres entlassen und können das Studium in den im Oktober beginnenden Wintersemestern aufnehmen. Sie verlieren also durch den Wehrdienst nur ein Jahr ihrer Ausbildung. Während sich diese Regelung bei der Einberufung der Abiturienten in allen Bundesländern ohne Rücksicht auf die jeweilig unterschiedlichen Ferientermine eingespielt hat, ergeben sich bei den Fachoberschulabsolventen Schwierigkeiten. So können die Fachoberschüler in Nordrhein-Westfalen, wie das Kultusministerium mitteilt, in diesem Jahr mit Rücksicht auf den späten Beginn der Sommerferien nicht zu Anfang Juli einberufen werden. Die Folge wird sein, daß diese Wehrpflichtigen, weil sie erst im Oktober herangezogen werden können, nach ihrer Entlassung Ende Dezember des folgenden Jahres Wartezeiten bis zu 9 Monaten in Kauf nehmen müssen, insbesondere dann, wenn das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden kann. Auch in Baden-Württemberg hat das Kultusministerium noch nicht entschieden, ob die Fachober- 6048* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 schuler schon zum 1. Juli einberufen werden können. Die Haltung der Kultusministerien dieser beiden Bundesländer ist mir vor allem deshalb nicht erklärbar, weil z. B. in Bayern, wo die Sommerferien in diesem Jahre noch später als in Nordrhein-Westfalen, nämlich am 31. Juli beginnen, Fachoberschüler gleichwohl zum 1. Juli verfügbar sind. Die Bundesregierung wäre froh, wenn die Kultusministerien in den Bundesländern bei ihren Planungen und Entscheidungen auch Rücksicht auf diejenigen Wehrpflichtigen nehmen würden, die ein Fachhochschulstudium aufnehmen wollen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 21) : Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR" lasse die Charité und das neue Diplomatenkrankenhaus in Ost-Berlin von der Fa. Siemens einrichten und deutet dies, wie auch der hohe Anteil der Ärzte unter den Flüchtlingen aus der „DDR", nach Auffassung der Bundesregierung darauf hin, daß ein staatlicher Gesundheitsdienst wesentlich weniger leistungsfähig ist als ein Gesundheitsdienst, der auf einer freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten beruht? Grundsätzlich wird man davon auszugehen haben, daß — wie u. a. die Beispiele USA und Sowjetunion r zeigen — Spitzenleistungen im Bereich der Medizin, der Medizintechnik und insgesamt im Bereich des Gesundheitswesens unabhängig von der Art des gesellschaftlichen Systems erbracht werden können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsdienste aufgrund von Statistiken im internationalen Rahmen am besten beurteilen kann, vermeidet eine Wertung der unterschiedlichen Systeme der Gesundheitsdienste. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Sie hält die in der Frage genannten Beispiele für ungeeignet, daraus eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit des einen oder des anderen Gesundheitsdienstes abzuleiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reiser (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 65) : Warum sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, einer besonders rechtskundigen Gruppe von Bürgern mit Mißtrauen zu begegnen, indem der Entwurf für ein neues Strafvollzugsgesetz vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen zu durchsuchen sind? Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes (Bundestags-Drucksache 7/918) enthält keine Vorschrift, die vorsieht, daß Strafverteidiger beim Besuch ihrer Mandanten in Haftanstalten auf Waffen durchsucht werden müssen. § 24 Absatz 4 des Entwurfs in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung, der demnächst im Strafrechtssonderausschuß beraten wird, lautet: Aus Gründen der Sicherheit kann ein Besuch davon abhängig gemacht werden, daß sich der Besucher durchsuchen läßt. Die Vorschrift ermächtigt, die Vollzugsbehörde, verpflichtet sie aber nicht, einen Besuch in der Vollzugsanstalt aus Gründen der Sicherheit von einer Durchsuchung abhängig zu machen. Sie erfaßt ohne Ausnahme alle Besucher von Vollzugsanstalten. In ihr kommt deshalb auch kein Mißtrauen gegenüber einer bestimmten Berufsgruppe zum Ausdruck. Die Durchsuchung eines Strafverteidigers auf Waffen und Ausbruchswerkzeuge wird nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Sie ist bereits nach geltendem Recht zulässig. Dies ist in mehreren gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1973 — StB 29/73; Kammergericht, Beschlüsse vom 4. und 13. November 1970, abgedruckt in NJW 1971, 476 ff.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. April 1973 — VAs 6/73 —). Anlage 10 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 68) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung immer noch nicht zu den seit 1972 anhängigen Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Moskauer und Warschauer Vertrag Stellung genommen, und wie will sie dem Vorwurf begegnen, angesichts der Schnelligkeit, mit der sie zu den verfassungsrechtlich kaum weniger komplizierten Fragen Stellung genommen hat, die im Verfahren betreffend den Grundvertrag aufgeworfen waren, das Verfahren zu verschleppen? Sollten, Herr Kollege Dr. Franz, gegen die Bundesregierung die von Ihnen angesprochenen Vorwürfe erhoben werden, dann sind diese völlig unbegründet. Ihre Informationen, die Ihre Frage veranlaßt haben, sind unvollständig. Die Bundesregierung hat zu den ihr zugestellten Verfassungsbeschwerden gegen die Vertragsgesetze zu den Ostverträgen in der Vergangenheit fristgerecht mit Schriftsatz vom 23. Juni 1972 Stellung genommen. Die Stellungnahme hat sich entsprechend der Auflage des Bundesverfassungsgerichts auf die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden beschränkt. In der Zwischenzeit haben die Verfahren allerdings einen neuen Aspekt durch die Vorlage eines Gutachtens durch einige Beschwerdeführer erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, auch zu der Begründetheit der Verfassungsbeschwerden bis zum 1. Mai dieses Jahres Stellung zu nehmen; etwaige Gutachten sind dem Gericht bis zum 15. Juni vorzulegen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird den zeitlichen Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend abgegeben werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 6049*' Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Fragen A 69 und 70) : Sieht die Bundesregierung die Höchstgrenze von 25 000 DM bei der Sachschadenhaftpflicht der Deutschen Bundesbahn im Fall der Gefährdungshaftung heute noch als ausreichend an? Plant die Bundesregierung, die heute nicht mehr gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung der Gefährdungshaftung für Sachschäden im Straßenverkehr (Obergrenze 50 000 DM) und Sachschaden im Bereich der Deutschen Bundesbahn (Obergrenze 25 000 DM) zu beseitigen? Die Bundesregierung sieht die aus dem Jahre 1957 stammende Höchstgrenze von 25 000 DM, die bei der Gefährdungshaftung der Eisenbahn für Sachschäden eingreift, nicht mehr als ausreichend an. Sie ist ferner der Auffassung, daß eine unterschiedliche Haftungsregelung für Sachschäden im Verhältnis zum Straßenverkehrsgesetz, wo die Höchstgrenze für Sachschäden 1965 auf 50 000 DM festgesetzt worden ist, beseitigt werden muß. Dementsprechend wird ein Referentenentwurf vorbereitet, dessen Ziel es u. a. ist, die Haftungshöchstgrenzen bei der Gefährdungshaftung anzuheben und zu harmonisieren. Der Entwurf erstreckt sich nicht nur auf die in Ihren Fragen angesprochene Sachschädenhaftung, sondern bezieht auch die Haftung für Personenschäden ein, deren derzeitige Begrenzung im Hinblick auf die zwischenzeitliche wirtschaftliche Entwicklung ebenfalls nicht mehr angemessen ist. Der Entwurf wird in den nächsten Tagen den Bundesresssorts und den Landesjustizverwaltungen zugeleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1867 Frage A 71) : Welche gesetzgeberischen Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus den Erfahrungen bei den Frankfurter Unruhen und insbesondere aus der Kritik zu ziehen, die der Frankfurter Polizeipräsident Müller an dem geltenden Demonstrationsstrafrecht und hier insbesondere an den im Jahr 1970 beschlossenen Liberalisierungen in diesem Bereich geübt hat? Herr Kollege Gerlach, Sie haben eine Frage aufgeworfen, auf die ich schon am 13. März 1974 eingegangen bin, als ich eine Frage des Herrn Kollegen Spranger zu beantworten hatte. Wie ich damals bemerkt habe, betrachtet es die Bundesregierung als ihre Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob das geltende Strafrecht die ihm gestellten kriminalpolitischen Aufgaben erfüllen kann. Deshalb ist die Bundesregierung auch an den Untersuchungen interessiert, die die zuständigen Landesbehörden unter Mitwirkung des Frankfurter Polizeipräsidenten im Hinblick auf die Frankfurter Ereignisse vom 23. Februar 1974 durchführen. Solange ihr Ergebnis nicht vorliegt, ist keine endgültige Aussage darüber möglich, ob sich bei den Frankfurter Ereignissen der im Jahre 1970 neugefaßte Straftatbestand des Landfriedensbruchs bewährt hat. Wenn man das Gesamtbild der unfriedlichen Demonstrationen seit dem Jahre 1970 ins Auge faßt und es mit den Verhältnissen vor der Änderung des § 125 des Strafgesetzbuchs vergleicht, erscheint die Feststellung zulässig, daß sich das neue Strafrecht insgesamt als brauchbar erwiesen hat. Ohne den Ergebnissen der von mir erwähnten Untersuchung zu den Frankfurter Vorgängen vorzugreifen, möchte ich allgemein noch einmal folgendes bemerken: Wegen Landfriedensbruchs ist strafbar, wer sich als Täter oder Teilnehmer an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen beteiligt, die mit vereinten Kräften aus einer Menschenmenge begangen werden; strafbar ist ferner, wer auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Als Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit und damit als Täter des Landfriedensbruchs macht sich auch strafbar, wer durch sein Verhalten in der Menge den Gewalttaten anderer Vorschub leistet, indem er Gewalttäter abschirmt. Hier ist es sicher nicht einfach, den Täter im Hinblick auf seinen objektiven Tatbeitrag und seinen Vorsatz zu überführen; doch ist diese Schwierigkeit mit jedem differenzierten Tatbestand zwangsläufig verbunden. Ein undifferenzierter Straftatbestand, der jedem Teilnehmer der Menge ohne Rücksicht auf sein Verhalten erfaßt, ist höchst problematisch. Ein solcher Straftatbestand würde die Polizei nicht entlasten, sondern angesichts des Legalitätsprinzips eher überfordern. Diese Erfahrungen wurden bei Demonstrationen vor 1970 immer wieder gemacht. Die Polizei hat nach dem Polizeirecht der Länder auch heute jede rechtliche Möglichkeit, um ernste Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung abzuwehren; hierzu gehört auch die Möglichkeit, Störer vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen. Im übrigen darf ich Sie auf den Bußgeldtatbestand des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts hinweisen. Danach kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,— DM belegt werden, wer sich nach dreimaliger Aufforderung nicht aus einer öffentlichen Ansammlung entfernt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 27. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1867 Frage A 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. Februar 1974 sich in Norddeutschland eine sogenannte „Arbeitsgemeinschaft Diebstahlsbekämpfung" gebildet hat, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu diesem Tatbestand ein? Die Berichte der Presse über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Diebstahlsbekämpfung" in Norddeutschland sind mir bekannt. Nach den Berichten sollen mehrere Ladenketten und Konsumgenossenschaften mit insgesamt 1200 Geschäften 6050* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. März 1974 die Arbeitsgemeinschaft gegründet und gemeinsame Maßnahmen gegen Ladendiebstähle beschlossen haben. Gegen die Bildung der Arbeitsgemeinschaft und gegen die Tatsache, daß Ladenketten gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen erwägen, ist sicher nichts einzuwenden. Ob es im Zusammenhang mit Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft im einzelnen zu rechtswidrigen Maßnahmen gekommen ist, ist mir nicht bekannt. Zu den Maßnahmen, die von der Arbeitsgemeinschaft nach den Pressemitteilungen erwogen werden, habe ich in anderem Zusammenhang zum Teil schon Stellung genommen. Ich verweise hier auf meine Stellungnahme im Bundestag vorn 14. Februar 1974 — Prot. 79. Sitzung, S. 5051 —. Dort habe ich ausgeführt, daß ein Ladeninhaber nicht von jedem ertappten Ladendieb undifferenziert eine „Bearbeitungsgebühr" von 50,— DM erheben könne. Die von der Arbeitsgemeinschaft erwogene Speicherung der Namen von ertappten Ladendieben ist schon auf Kritik gestoßen. Nach Pressemitteilungen hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel-und Großbetriebe des Einzelhandels und der Verband des Hamburger Einzelhandels gegen die Maßnahme ausgesprochen, letzterer mit der Begründung, es bestehe die Gefahr des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre des einzelnen. Diese Bewertung kann ich hier voll unterstreichen. Bedenken bestehen auch gegen die Verhängung von Hausverboten, wenn diese so ausgedehnt werden, daß dem einzelnen die Erlangung lebensnotwendiger Güter erschwert wird. Die erwähnte Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels hat sich dagegen gewandt, daß Hausverbote gegen Ladendiebe über die geschädigte Firma hinaus ausgedehnt werden. Diese Haltung findet meine Unterstützung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Günter Hoppe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Es gilt, so glaube ich, noch einmal deutlich zu machen, daß die Erhöhung der Wahlkampfkostenpauschale kein Trick ist, mit dem sich die Parteien durch einen Griff in die Tasche des Steuerzahlers zu bereichern versuchen. Wäre es anders, würden die Finanzabschlüsse bei den Parteien nicht so traurig aussehen, wie es tatsächlich der Fall
    ist. Von dieser Feststellung brauche ich keine der im Hause vertretenen Parteien auszunehmen.
    Tatsächlich geht es denn auch um die Erstattung jenes Aufwandes, den die Parteien zur Erfüllung ihres Verfassungsauftrages zu leisten haben. Mit einem ausgewogenen Maß an sachlichen Informationen haben sie die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der zur Wahl aufgerufene Bürger seine Entscheidung zwischen den konkurrierenden Parteien als gut informierter Staatsbürger treffen kann. Die Parteien selbst werden dabei durch die öffentliche Finanzierung vor bedenklicher Abhängigkeit von anonymen Geldgebern geschützt. Dieses Ziel ist auch erreicht worden, wie die Vergangenheit und die Gegenwart beweisen. Als Empfänger dieser Beträge sind sie aber andererseits gehalten, sich bei der Verwendung öffentlicher Mittel an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit messen zu lassen. Mit der Finanzierung des Wahlkampfes aus Steuermitteln ist ein Abkommen über die Begrenzung des Wahlkampfes und der Wahlkampfkosten deshalb keineswegs unvereinbar. Im Gegenteil, der sparsame Einsatz der Mittel muß für alle Parteien selbstverständliche Pflicht sein. Nicht als leere Formel zur Beschwichtigung der öffentlichen Kritik, sondern als praktiziertes Staatsbewußtsein muß sich eine solche Handhabung unter Beweis stellen. Wir haben die erkennbaren Grenzen zu beachten: Information, Werbung auf Aufklärung ja —sie sind nicht nur erlaubt, sondern notwendig , aber ein klares Nein zur Agitation um jeden Preis. Ebensowenig dürfen die Mittel dazu verleiten, jene Papierlawinen zu erzeugen, die eher abstoßen als überzeugen. Zur Maßlosigkeit im Aufwand gibt uns dieses Gesetz kein Recht.
    Ich bin sicher, daß die Parteien ihre Verpflichtung erkennen und ihre Privilegien nicht mißbrauchen werden.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, die Vorlage an den Innenausschuß — federführend und nach § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Weißbuchs 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr
— Drucksache 7/1505
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß (federführend) Haushaltsausschuß
Das Wort hat der Herr Bundesverteidigungsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr



    Bundesminister Leber
    dankbar dafür, daß es möglich ist, heute vor dem Deutschen Bundestag das Weißbuch 1973/1974 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr zu erläutern und zu debattieren. Dieses Weißbuch hat eine starke Resonanz gefunden. Es hat Zustimmung gefunden und auch Kritik ausgelöst. Dieses lebhafte Echo zeigt jedenfalls, daß das Weißbuch seinen Zweck schon dadurch erfüllt hat, daß es im Lande eine Debatte über Fragen unserer Sicherheit und unserer Verteidigungspolitik ausgelöst hat.
    Jedes Weißbuch soll Rechenschaft geben, und es soll Auskunft über die Aufgaben geben, die vor uns liegen. Dabei ist aufgefallen, daß dieses Weißbuch eine offenere Sprache führt, als dies früher der Fall war. Dies ist bewußt geschehen. Fragen der Sicherheit gehen jeden an und sollten nur dann, wenn es die Sicherheit wirklich gebietet, in verschlossenen Kammern behandelt werden. Geheimstempel mögen das Selbstbewußtsein von Leuten stärken, die solche Akten bewegen und nach ihrem eigenen Ritual verwalten und Planstellen von Aktenverwaltern rechtfertigen. Sie verbauen aber auch dem Bürger den Blick und erzeugen Unverständnis, weil ihm zwar das Geld abverlangt wird, aber ihm zugleich auch verborgen und nicht genügend erklärt wird, warum und warum so viel von ihm im Interesse seiner eigenen Sicherheit verlangt wird. Im Interesse unserer Sicherheit kommt es darauf an, die Dinge soweit als irgend möglich beim Namen zu nennen, um Illusionen zu vermeiden, Notwendigkeiten zu erkennen zu geben und Einsichten möglich zu machen, daß Verpflichtungen respektiert werden können.
    Damit bin ich mitten in der Sache: Ausgangspunkt für unsere Sicherheit, die wichtigste Voraussetzung dafür, daß wir im Kräfteverhältnis Ost-West bestehen können, daß Verhandlungen zur Entspannung zwischen Ost und West Früchte tragen können und daß schließlich auch das europäische Einigungswerk gesichert vorankommt, bleibt der Zusammenhalt, die Geschlossenheit des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses. Weil das so ist, bleibt die Pflege dieser Allianz und die Verantwortung, für ihre Festigkeit und Glaubwürdigkeit zu wirken, eine der wichtigen Aufgaben, der wir uns alle widmen müssen, dann, wenn es in der Welt stürmisch zugeht, noch mehr als an ihren ruhigen Tagen. Dazu ist oft auch Geduld nötig, und weil es um unsere Sicherheit geht, ist auch Selbstbeherrschung eine wichtige und nützliche Tugend. Das Kraftwort „Scherbenhaufen" jedenfalls, das wir in diesen Wochen hören konnten und mit dem die Lage des Bündnisses hierzulande völlig falsch qualifiziert worden ist, gehört zu den rhetorischen Übertreibungen, die der Sache unserer Sicherheit eher schaden als nutzen, die jedenfalls auch nicht das treffen, worum es eigentlich geht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sowohl unbedachte Reden als auch gefühlsstarke Reaktionen auf unbedachte Reden und unnötige Kraftmeierei dürfen uns nicht veranlassen, die Gemeinsamkeiten der Allianz aus den Augen zu verlieren. Damit meine ich alle raschen und flinken Emotionen, ganz gleich von welcher Seite des Atlantiks sie hörbar sind. Das Bündnis ist intakt und funktionsfähig, auch wenn wir wissen, daß es wegen der Konflikte, die im vergangenen Jahr entstanden sind, Belastungen ausgesetzt war.
    Natürlich sehen wir alle, daß sich neben der gemeinsamen Sorge um Bündnisse und Sicherheit andere Fragen nach vorn drängen, die von unterschiedlichen nationalen Interessen geprägt sind. Zwischen den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und auch zwischen den europäischen Staaten und den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es Probleme des Handels und der Währungen. Es gibt zwischen ihnen Fragen der Zusammenarbeit mit Ländern der Dritten Welt, wirtschaftlichen Wettbewerb, Probleme in Verfahrensfragen und Probleme der Konsultation, der Information und andere. Daß es solche Probleme gibt und in der Gegenwart mehr als früher gibt, ist ganz natürlich, weil es sich um unabhängige und freie Nationen handelt, die das Bündnis bilden. Aber alle diese Probleme sind lösbar, und es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, daß sie schließlich auch bewältigt werden. Wichtig ist dabei die unveränderte Überzeugung hier in Europa und jenseits des Atlantiks, daß die Sicherheit Europas mit der Sicherheit der Vereinigten Staaten von Amerika identisch ist.
    Ein Verteidigungsbündnis ist nicht gleichbedeutend mit vollkommener Harmonie. Ein Bündnis ist ein Zweckverband, auf den sich unsere Freiheit gründet. Solange Unabhängigkeit und Freiheit für alle Beteiligten nur so zu gewährleisten sind und solange die Balance der Kräfte, die den Frieden erhält, nur so zu bewahren ist, solange bleibt das Bündnis existentielle Notwendigkeit für die Nationen, die es bilden, ob sie nun diesseits oder jenseits des Atlantiks angesiedelt sind.
    In der Diskussion über die Zukunft der Allianz gewinnt die Frage Bedeutung, wie die unverändert gültige Strategie des Bündnisses unter den gewandelten Bedingungen der globalen Strategie und mit der wirtschaftlichen Kapazität der Bündnispartner realisiert werden kann. Gespräche, die ich laufend mit amerikanischen Freunden führe, haben mir bestätigt, daß es in Amerika wie ein Trauma ist, das sich vielen aufdrängt: Dieses Europa könnte seine Anstrengungen für seine konventionellen Abwehrkräfte vernachlässigen und sich allein oder zu sehr auf die nuklearen Kräfte der Vereinigten Staaten verlassen. Dies würde bedeuten, daß Amerika dann bereit sein müßte, eine Lücke, die die Europäer in ihrer konventionellen Rüstung entstehen ließen, mit seiner nuklearen Fähigkeit auszufüllen.
    Angesichts der nuklearstrategischen Parität zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion können wir, wenn wir logisch denken, von den Amerikanern nicht erwarten, daß sie einen solchen vermeidbaren Mangel der Europäer mit einem zusätzlichen Risiko für die amerikanische Nation auszugleichen bereit wären oder glaubwürdig bereit sein könnten auszugleichen. Die Glaubwürdigkeit der Strategie des Bündnisses setzt daher voraus, daß jedes Land seinen Beitrag angemessen leistet, und setzt im konkreten Fall voraus, daß die konventionelle Verteidigungsfähigkeit Europas nicht vernachlässigt wird.



    Bundesminister Leber
    Ich füge der Klarheit wegen hinzu, daß der Beitrag, den die Bundesrepublik Deutschland im Bündnis leistet, angemessen ist und bleiben wird. Dies ist nicht nur unsere eigene Überzeugung, die auch in diesem Hohen Hause vorgetragen wird, sondern auch die uns gegenüber erklärte Ansicht unserer Verbündeten.
    Wir dürfen dabei nicht aus dem Auge verlieren: Auch ein konventioneller Krieg auf unserem engen und dicht besiedelten Territorium würde von verheerender Wirkung sein. Daher muß unsere Aufgabe darin bestehen, zu verhindern, daß ein konventioneller Krieg unterhalb der atomaren Schwelle in Europa denkbar ist. Dies wird nur gewährleistet, wenn beide Elemente, das konventionelle und das nukleare, eine nicht kalkulierbare Einheit eines strategischen Konzepts bilden und das glaubhaft bleiben.
    Noch einmal — und dies nicht zuerst und allein als Vorsatz für uns —: Die europäischen Verbündeten müssen mit ihren konventionellen Streitkräften die Voraussetzung dafür bewahren, daß die USA ihr strategisches Potential zum Schutz Europas bereithalten. Es steht außer Zweifel, daß bei dieser Aufgabenteilung die amerikanische Regierung unter innenpolitischen Druck geraten kann und gerät und mit der Drohung, die amerikanischen Streitkräfte in Europa zu reduzieren, auf den bilateralen Devisenausgleich und auf multinationale, d. h. NATO-Budgethilfen drängt, mit denen die Amerikaner entlastet werden könnten.
    Über den deutsch-amerikanischen Devisenausgleich ist seit Monaten verhandelt worden. Die Verhandlungen haben auf Grund von Gesprächen, die der Herr Bundesminister der Finanzen mit seinem amerikanischen Kollegen, Secretary Shultz, geführt hat, in der Substanz und in bezug auf die finanziellen Leistungen zu einem Ergebnis geführt. Das neue Offsetabkommen wird sich über die Jahre bis 1975 erstrecken. Im Augenblick wird von Beamten beider Regierungen über die redaktionelle Formulierung des Abkommens beraten. Wir können heute hier davon ausgehen, daß damit dieses schwierige Problem eine für beide Seiten vertretbare Lösung gefunden hat.
    Die Bündnisverhandlungen über das sogenannte burden sharing gehen indes .weiter. Ich füge hier mit aller Deutlichkeit hinzu, daß wir uns dabei nicht noch einmal angesprochen fühlen. Es ist nicht unsere Sache, und wir können auf Grund unserer geographischen Lage nicht allein für die amerikanische Präsenz einstehen, von der die Sicherheit aller Bündnispartner in Europa abhängt. Wir sind bereit, unseren Anteil an den gemeinsamen Verteidigungslasten zu tragen. Wir müssen ein Gleiches aber auch von unseren europäischen Verbündeten annehmen. Die amerikanische Truppenpräsenz in Europa ist für das Funktionieren der gesamten Allianz — nicht nur für unser Land — unersetzlich. Diese Präsenz muß daher auch gemeinsam erleichtert werden, nicht einseitig zu unseren Lasten, schon gar nicht etwa zu Lasten unserer eigenen Verteidigungsanstrengungen.
    Abgesehen von den strategischen Problemen, die sich aus der strategischen Parität zwischen den USA und der Sowjetunion ergeben, berührt das amerikanisch-europäische Verhältnis natürlich auch den europäischen Einigungsprozeß. Kontroversen, die sich hier ergeben, müssen ausgetragen werden, wie das unter Freunden möglich ist; sie dürfen aber nicht das Bündnis und seine Leistungsfähigkeit in Frage stellen oder gar an seine Wurzeln gehen. Es darf keinen Zweifel geben, daß der Weg zu einer politischen Einigung Europas nicht in einer Abwendung Europas und der USA voneinander gefunden werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das bedeutet natürlich, daß die Europäer als unabhängige Nationen diesen Einigungsprozeß nach ihrem eigenen Gusto anzustreben haben und dazu auch von niemandem Vorschriften entgegenzunehmen haben.
    Manchmal hat es den Anschein, als ob die französische Regierung dies nicht so sieht wie wir. Sie betont zwar, daß die NATO fortbestehen, daß sie reaktionsfähig bleiben muß und daß die amerikanische Truppenpräsenz in Europa erforderlich bleibt. Aber in Frankreich fehlt es nicht an gewichtigen Stimmen, die eine Distanz Europas von den USA als europäischen Fortschritt ansehen, der mit der Sicherheit Europas nach unserer Vorstellung nicht leicht in Einklang zu bringen ist.
    Hier muß unsere Position auch für die Zukunft klar sein: Wir dürfen uns nicht von dem Bundesgenossen lösen, dessen Stärke und Entschlossenheit das entscheidende Gegengewicht zur sowjetischen Weltmacht bildet.

    (Beifall.)

    Wir müssen darauf bestehen, daß die NATO der
    Rahmen bleibt, aus dem sich die europäische Sicherheit zuverlässig auch in der Zukunft ableiten kann.
    Hier darf es kein Schwanken und kein Entweder-Oder geben, sondern allenfalls ein Sowohl-Als-auch, und wir müssen das so deutlich machen, daß niemand — auch niemand in Europa — vermuten kann, wir könnten uns vielleicht in eine solche Position bewegen lassen. Europa bleibt für die absehbare Zeit auf das Atlantische Bündnis und auf den transatlantischen Bündnispartner USA angewiesen, so wie Amerikas Sicherheit von der Sicherheit Europas nicht zu trennen ist. Dies bleibt die Position der Bundesregierung.
    Grundsätze unserer Politik sind, und damit fasse ich zusammen: Die Sicherheit aller Bündnispartner bleibt trotz der nuklear-strategischen Parität zwischen den beiden Weltmächten unteilbar. Für die gesamte Sicherheit ist ein ausreichendes Streitkräfteniveau der europäischen Bündnispartner ebenso Voraussetzung wie die Fortdauer der für eine wirksame Abschreckung notwendigen konventionellen und nuklearen Präsenz der Vereinigten Staaten in Europa.
    Ich halte es für angebracht, diese Grundsätze gerade heute hervorzuheben, weil das Bündnis in diesen Tagen seinen 25. Geburtstag feiert. Zusammenhalt und Vertrauen haben dieses Bündnis in einem



    Bundesminister Leber
    Vierteljahrhundert befähigt, allen seinen Mitgliedern Sicherheit zu gewähren. Wir dürfen nicht vergessen, daß dies auch der wesentliche Beitrag des Bündnisses ist: daß Europa die größte Strecke in Frieden und ohne Krieg in diesem Jahrhundert durchlebt. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, daß es auch in der Zukunft so bleibt.
    Diese Haltung wird auch nicht durch die Tatsache beeinträchtigt, daß es bilaterale Beziehungen zwischen den USA und der Sowjetunion gibt, die z. B. zu dem bekannten Abkommen von San Clemente geführt haben. Hier ist etwas weniger Mißtrauen und etwas mehr Vertrauen, wie es unter Bündnispartnern notwendig ist, am Platz.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die zweiseitigen Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion beeinträchtigen nicht die Interessen der Allianz und hindern das Bündnis nicht, bei einem Angriff auf Westeuropa, das Gesamtspektrum aller seiner Waffen für die Verteidigung Europas einzusetzen. Dieses Abkommen ist angelegt, Kriege zu verhindern. Deshalb ist das Abkommen auch in unserem Sinn.
    Diese Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas und Nordamerikas im Bündnis schafft die Basis und gibt allen Entspannungsbemühungen den notwendigen Rückhalt. Diese Bemühungen sind nur auf der Grundlage einer gemeinsamen Politik der NATO und der Europäischen Gemeinschaft möglich, gleichviel ob Entspannungsverhandlungen bilateral zwischen den USA und der Sowjetunion oder ob sie multilateral geführt werden.
    Das gilt für die amerikanisch-sowjetischen Verhandlungen über die Begrenzung der strategischen Rüstung, die sogenannten SALT-Verhandlungen, ebensosehr wie für MBFR oder KSZE. In der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sehen wir ein Instrumentarium, das die vielfältigen Entspannungsversuche koordinieren, ihre Ergebnisse für jeden Menschen erfahrbar machen und die Staaten und die Völker Europas in den Entspannungsprozeß einbeziehen kann.
    Bei den MBFR-Verhandlungen in Wien werden wir gemeinsam mit unseren Bündispartnern dafür wirken, daß es möglich wird, für alle Beteiligten gleiche Sicherheit bei vermindertem Aufwand zu gewinnen. Dies ist eine schwierige und eine mühevolle Arbeit. Wir werden dabei ebenso allen Bestrebungen entgegentreten, die unsere Sicherheit beeinträchtigen oder die europäische Handlungsfähigkeit am Ende behindern könnten.
    Daß sich noch kein Verhandlungsergebnis abzeichnet, ist für uns kein Grund zur Sorge. Wir stehen nicht unter Erfolgszwang, und wir stehen auch nicht unter Zeitdruck. Wir sind in einer Situation, die für einen Erfolg nicht ungünstig ist. Die in Wien bisher gezeigte Solidarität der Bündnispartner — dies ist das, was ich damit meine — ist eine erfreuliche und positive Erfahrung für die Allianz. Die Bundesregierung sieht deshalb auch keinen Grund, ihre Zielsetzungen zu verändern, sondern wird weiter nachhaltig und beharrlich dahin wirken, daß diese Bemühungen Erfolg bringen.
    Ein Gleichstand der Landstreitkräfte in Mitteleuropa auf einem niedrigeren Niveau der Mannschaftsstärken beider Seiten kann nach unserer Auffassung eine für alle Beteiligten gute Grundlage für die künftige Sicherheitsstruktur in Europa sein. Die sowjetischen Vertreter zeigen zunächst andere Vorstellungen, als wir sie haben. Dies ist auch ganz natürlich. Dem können wir aber nicht die Hand reichen, weil es bei den ungleichen Ausgangszahlen die Substanz unserer Verteidigungsfähigkeit berühren würde.
    Außerdem geht es um die Frage, ob auch die Luftstreitkräfte und die nuklearen Kampfmittel Gegenstand von Verhandlungen sein sollen. Wir vertreten die Auffassung, daß die hohe Mobilität der Luftstreitkräfte, ihre schnelle Verlegbarkeit von einem Platz auf dieser Erde zum anderen die Verhandlungen zwar komplizieren, am Ende aber nicht zur Stabilität in Europa beitragen würden. Das gilt auch für nukleare Kampfmittel, die — auch wenn sie außerhalb des Reduzierungsgebiets, Europa, gelagert würden — minutenschnell wieder im Reduzierungsgebiet zur Wirkung gebracht werden könnten.
    Bedrohlicher dagegen ist die Konzentration konventioneller Kräfte, mit deren Einsatz ein militärischer Konflikt beginnen würde. Diese konventionellen Kräfte bilden den eigentlichen Kern der Konfrontation; sie ausgewogen zu reduzieren muß deshalb auch die wichtige Aufgabe sein.
    Wir alle sollten uns dabei vor schnellen und vor hochgespannten Erwartungen hüten. Um Erfolge zu erzielen, brauchen wir Zeit, brauchen wir Geduld und Zähigkeit. Dabei müssen wir an unserem Prinzip der Stabilität festhalten und das Gleichgewicht der Kräfte bei jedem Entspannungsresultat Stufe für Stufe auf jeder Ebene aufrechterhalten.
    Die NATO-Streitkräfte mit ihrer gegenwärtigen Stärke und Ausrüstung sind in der Lage, ihren Auftrag zur Verteidigung des NATO-Territoriums zu erfüllen. Es sollte auch niemand versuchen, daran zu zweifeln.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Aber dieses Kräfteverhältnis ist nicht statisch.
    Die bei den sowjetischen Streitkräften in den letzten Jahren erkennbare Tendenz gibt uns Anlaß zur Wachsamkeit. Trotz aller öffentlich erklärten Bereitschaft zur Entspannung und Rüstungsbegrenzung baut die Sowjetunion ihr militärisches Potential systematisch weiter aus. Die NATO muß das zur Kenntnis nehmen und darauf bedacht sein, keine schiefe Ebene entstehen zu lassen. Dies ist auch ein Grund, warum wir unsere Bundeswehr der Zukunft anpassen müssen. Dies ist ein Grund, warum wir nach einer neuen Struktur der Bundeswehr streben. Detaillierte Untersuchungen der Struktur der Bundeswehr haben uns inzwischen weitergebracht, als wir bei der Formulierung des Weißbuchs vor einigen Monaten sein konnten.
    Ich möchte vier Fragen, die auch öffentlich erörtert worden sind, aufgreifen, die Frage nach der Kampfkraft, die Frage nach der Präsenz, die Frage nach den Kosten und die Frage nach den Reaktionen der NATO.



    Bundesminister Leber
    Die NATO mißt unseren Arbeiten über Wehrstrukturprobleme große Bedeutung bei und hat nach gründlichen Konsultationen in der Zwischenzeit dazu auch Stellung genommen. Diese Stellungnahme, meine Damen und Herren, ist sowohl, was die Prozedur unserer Konsulationen angeht, wie auch, was den Inhalt betrifft, in jeder Beziehung positiv. Der Internationale Stab der NATO-Spitze sagt hierzu — ich zitiere —: „Der Einsatzwert der Bundeswehr wird nicht vermindert, im Gegenteil ...". Das, was folgt, möchte ich mir hier ersparen; es ist die Begründung.
    Die neue Struktur der Streitkräfte entspricht den Bereitschaftsnormen der NATO. Die Kampfverbände haben einen hohen Präsenzgrad und sind aus dem Stand abwehrbereit. Alle Teilstreitkräfte halten Kampf- und Unterstützungsverbände bereit, die ohne personelle und materielle Ergänzung eingesetzt werden können. Daneben gibt es Verbände, deren Einsatzbereitschaft erst nach zwei bis vier Tagen erforderlich ist. Es handelt sich vornehmlich um Truppenteile mit unterstützenden Aufgaben. Im Sinne der NATO-Normen sind aber auch sie präsent.
    Die neue Wehrstruktur reduziert nicht die Einsatzbereitschaft, im Gegenteil, sie stellt sicher — und dies bestätigt uns auch das Bündnis —, daß alle Hauptwaffensysteme der Teilstreitkräfte schneller als bisher einsatzbereit sind, völlig unabhängig von einer Mobilmachung oder von der Verfügungsbereitschaft.
    Ein klärendes Wort zu dieser Verfügungsbereitschaft: Sie darf nicht im Zusammenhang mit der Warnzeit gesehen werden, die erst nach dem Erkennen militärischer Angriffsvorbereitungen beginnt und zu Mobilmachungsmaßnahmen führt. Verfügungsbereitschaft ist ein Teil des Friedensumfangs unserer Streitkräfte. Wehrpflichtige, die der Verfügungsbereitschaft unterliegen, sollen im Frieden die Einsatzbereitschaft der Truppe in kürzester Frist erhöhen, wann immer dies auf Grund der politischen Entwicklung angezeigt erscheint.
    Diese Wehrpflichtigen sind vorgesehen für nicht ständig besetzte Dienstposten — nicht für den Dienst an Waffen —, vorwiegend als Regiepersonal, für Teileinheiten und Einheiten, die nicht sofort einsatzbereit sein müssen, außerdem für 20 zusätzliche Jägerbataillone, die gekadert sind und die zu den Panzergrenadierbrigaden, den Jägerbrigaden und den Luftlandebrigaden gehören, wo sie Grundausbildung für die Brigaden betreiben.
    Vor allem die neue Heeresstruktur ist ein großer Schritt nach vorn in die Zukunft. Mit der Verschmelzung von Feldheer und Territorialheer zum deutschen Heer werden aus den drei Korps und aus fünf Wehrbereichskommandos drei Generalkommandos gebildet. Analog dazu entsteht in Schleswig-Holstein aus dem Territorialkommando Schleswig-Holstein und der 6. Panzergrenadierdivision das Kommando Hamburg/Schleswig-Holstein.
    Die Brigaden des Heeres, deren Zahl sich zur Erfüllung der NATO-Forderungen von 33 auf 36 erhöht, werden so ausgestattet sein, daß sie mit den
    technischen Möglichkeiten der Führungstechnik, ihrer Feuerkraft und Beweglichkeit eine flexible und bessere Kampfführung erreichen, die den technischen Bedingungen in den achtziger Jahren gerecht wird. Die Bataillone werden kleiner, ihre Zahl wird größer. Die Bataillone in den Brigaden des Heeres werden materialintensiver, die Effektivität pro Mann und Waffe wird größer. Die Kompanien werden von Bürokratie und administrativen Aufgaben entlastet. Der Kompaniechef wird frei für seine Hauptaufgaben. Er kommt weg vom Schreibtisch, wird freier für die Führung von Menschen und für deren Ausbildung.
    Zum Kostenpunkt: Die Berechnungen der Kosten der neuen Wehrstruktur beruhen auf der neuen Personalstruktur, auf dem neuen Personalumfang und einer entsprechenden Ausstattung.
    Gegenüber dem Finanzbedarf, der bei Fortdauer der jetzigen Struktur eintreten würde, ergeben sich auf dem gleichen Lohn-, Preis- und Rechtsstand Einsparungen an Betriebskosten in Höhe von 4,4 Milliarden DM für die Zeit von 1978 bis 1985. Dies sind rund 550 Millionen DM pro Jahr. Das ist auch für den Verteidigungsminister sehr viel Geld. Davon entfallen 340 Millionen DM allein auf die Personalkosten.
    Dies erlaubt uns, den Investitionsanteil gegenüber den Betriebskosten zu erhöhen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß wir einen angemessenen Anteil der Investitionen am Verteidigungshaushalt bis in die achtziger Jahre halten können; ich sage dazu: natürlich immer unter der Voraussetzung, daß die mittlere jährliche Wachstumsrate des Verteidigungshaushalts der mittleren jährlichen Wachstumrate der Betriebskosten entsprechen wird. Aber dies ist auf allen Feldern der Ausgabenpolitik nicht anders.
    Der Verteidigungshaushalt 1974 stellt sich heute noch anders dar als in der Zeit, in der das Weißbuch geschrieben wurde. Die Daten des Weißbuchs wurden inzwischen durch den Verteidigungs- und den Haushaltsausschuß beraten, und der Haushaltsentwurf von damals ist überholt.
    Im NATO-Vergleich läßt dieser Verteidigungshaushalt der Bundesrepublik sich vertreten; ich sage dazu: gut vertreten.
    Gegenüber den Angaben im Weißbuch hat sich auch das Verhältnis der Investitionen zu den Betriebsausgaben verbessert, und zwar real ohne irgendwelche Buchungstricks.
    Wir haben einen Investitionsanteil von 33 % an den Gesamtausgaben, dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Das ist ein Punkt, mit dem wir unsere Haushaltspolitik auch im Bündnis allen Bündnispartnern gegenüber offen zeigen können. Ich wäre froh, wenn jeder Bündnispartner uns mit dem Verweis auf diesen Punkt seinen Haushalt auch so zeigen könnte, wie wir ihn zeigen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zu Buche schlagen hier vor allen Dingen die Ansatzsteigerungen für militärische Beschaffungen. Wir
    haben 1974 — ich weiß, das sieht nicht jeder mit



    Bundesminister Leber
    so viel Genugtuung, wie ich es hier sage — fast eine Milliarde DM oder 20,9 % mehr für Beschaffungen zur Verfügung.
    Unsere Rüstungsplanung bis 1985 zeigt, daß die Bundeswehr ihren Verteidigungsauftrag auch künftig erfüllen kann. Er ist dem Verteidigungsausschuß vorgetragen. Diese Aussage bleibt aber nur dann gültig, wenn wir die von konstanten Preisen ausgehende Planung in Anpassung an die tatsächliche Entwicklung fortschreiben können und wenn entsprechende Mittel bereitgestellt werden, auch zum Ausgleich einer überproportionalen Erhöhung der Betriebskosten. Dies ist die Auffassung der Regierung, und sie wird so 'handeln, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir sollten uns dabei auch nicht beirren lassen von Zahlen einer mittelfristigen Finanzplanung, die sowieso jedes Jahr neu überholt werden müssen. Der Rüstungsplan hat allerdings keinen finanziellen Spielraum mit großen Margen, daher ist ein Ausgleich innerhalb des Planes auch nicht möglich.
    Meine Damen und Herren, dies waren meine Anmerkungen zur Finanzierung unserer Aufgaben. Ich möchte ein paar Bemerkungen zu einem gerade hinter uns liegenden Ereignis, zum Nahost-Konflikt, machen.
    Wir haben den Nahost-Konflikt natürlich während seines Verlaufs und auch nach seinem Ende aufmerksam verfolgt. Es ist wichtig, daß ich hier dazu feststellen kann, daß wir mit dem, was wir hier in unserem Lande unternehmen, nach Maßgabe aller Erfahrungen, die der Nahost-Konflikt machen ließ, in allen Fällen auf dem richtigen Wege sind. Die Richtigkeit unserer Rüstungsplanung ist bestätigt worden, soweit sich die Bedingungen im Nahen Osten überhaupt auf mitteleuropäische Verhältnisse auch nur annähernd übertragen lassen. Das wird besonders deutlich in den beiden wichtigen Bereichen: bei der Panzerabwehr und bei der Luftverteidigung.
    Für die Abwehr von Panzerangriffen ist ein Verbund von Panzern, ungepanzerten und fliegenden Panzerabwehrsystemen notwendig. Dieser Erkenntnis entspricht die Einplanung von PanzerabwehrRaketen-Systemen und von Kampfpanzern für die Panzerabwehr, wie das im Weißbuch bereits ausgeführt worden ist.
    Es waren komplizierte Flugabwehrsysteme und Abfangjäger, denen im Nahost-Konflikt die Masse der Flugzeugverluste zuzuschreiben war. Auch diesem Erfahrungswert entspricht unsere Planung, die für die Luftverteidigung fliegende Waffensysteme und die Modernisierung der bodengestützten Flugabwehrraketensysteme vorsieht. Einzelheiten darüber finden Sie im Weißbuch.
    Die Effektivität der Verteidigung ist nach meiner Überzeugung nicht nur eine Frage der Qualität und der Zahl der Waffen. Sie hängt im Falle der Gefahr nicht zuletzt von der Entschlossenheit von Menschen, von der Entschlossenheit der Soldaten ab, unser Land zu verteidigen. Ich möchte hier schlicht und einfach, aber auch klar und deutlich feststellen, daß ich davon überzeugt bin, daß unsere Soldaten ihre Pflicht tun und daß wir uns auf unsere Soldaten verlassen können.

    (Beifall.)

    Diese unsere Soldaten brauchen kein Feindbild. Damit komme ich zu einem Thema, an dem sich in den letzten Wochen vieles hochgehäkelt hat. Diese Feststellung des Weißbuchs hat in der Offentlichkeit Beachtung gefunden, sie hat Mißverständnisse ausgelöst, zum Teil auch deswegen, weil hier Begriffe miteinander verwechselt worden sind.

    (Abg. Rommerskirchen: Hansen, zuhören!)

    Der Wille zum Widerstand gegen eine Störung unseres Friedens und gegen Gewalt ist begründet in der Überzeugung, daß dieses unser Land es wert ist, daß wir uns schützend vor es stellen, wenn es gefährdet sein sollte.

    (Beifall.)

    Auf diesem Boden haben, seit dieser Boden Menschen trägt, Menschen noch nie so frei, noch nie so gut und noch nie so sicher auf dem Boden des Rechts gelebt wie in unserer Gegenwart.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das ist wahr und unanfechbar vor jeder Kritik, auch wenn wir alle wissen, daß es immer, auch im fortschrittlichsten Gemeinwesen, noch Mängel und Aufgaben gibt, die uns verpflichten, weiter zu gestalten und uns um mögliche Vollkommenheit zu bemühen. Das ist nicht zuletzt auch immer Aufgabe von Parlamenten, deswegen ist auch die Aufgabe von Parlamenten nie erfüllt. Weil das so ist, brauchen wir auch nicht zu beschönigen, was in diesem Lande ist. Dieses unser Land zählt in den Augen der ganzen Welt zu den stabilen und soliden Ländern auch jetzt in unserer Gegenwart mit hoher Lebensqualität. Drei Viertel der Menschheit würde sich glücklich schätzen und sähe es als die Erfüllung einer großen Sehnsucht an, wenn sie eine Chance hätte, so zu leben, wie wir in diesem unserem Lande gegenwärtig leben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : In Nordhessen ist das anders, verehrter Herr Kollege! —Abg. Franke [Osnabrück] : Herr Kollege Leber, das müßte Peter von Oertzen sagen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wir, die Alteren, sollten uns angewöhnen, das alles, was wir alle miteinander geschaffen und alle miteinander gestaltet haben, auch im politischen Tageskampf nicht zu zerreden und mies zu machen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Wem sagen Sie das?)

    Selbst dann, wenn wir nur den politischen Gegner meinen: Wir treffen in Wirklichkeit die Brust junger Menschen, wir lösen Zweifel in ihnen aus, und wir zerren an den Wurzeln, die dort keimen und die das Gemeinwesen tragen und das Verhältnis des jungen Bürgers zum Staat ausmachen. Das müssen



    Bundesminister Leber
    wir wissen bei dem, was wir in diesem Lande miteinander tun.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich bin sicher, daß die große Mehrheit unserer Jugend so denkt und so empfindet und daß die Mehrheit unserer jungen Männer weiß, daß die Freiheit, in der wir leben, es auch uns allen und ihnen zur Pflicht macht, daß wir alle bereit sind, uns schützend vor dieses Land zu stellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ich weiß, daß es bequemer ist, Haß in die Herzen junger Menschen zu säen gegen etwas, was uns bedroht oder bedrohen kann. Feindbild, das ist ein ideologischer Begriff, der in Diktaturen der Verteufelung des Gegners dient. Das Feindbild, das ist die absolute Alleingültigkeit, mit der Dogmen begründet werden; es soll von inneren Schwierigkeiten, von Fehlern und Mißständen ablenken, es soll die Herrschaft stabilisieren, es soll Bürger disziplinieren und militarisieren. Das Feindbild nach außen, das Mängel im Inneren überlagern soll, baut Spannungen auf, die für die außenpolitischen Beziehungen und das Miteinander der Völker gefährlich sind.
    Auf die Erziehung zu solchem Haß können wir verzichten und verzichten wir, und dies ist nicht ein bißchen weniger Bereitschaft, für die eigene Sicherheit einzutreten. Die eigene Sicherheit auf die Verantwortung bewußter und mündiger Bürger gründen, die den Staat in ihre Fürsorge nehmen, dies ist mehr für unsere Sicherheit, als Haß gegen etwas in ihre Herzen zu flößen, und ist auch mehr für die Festigkeit des Staates, wenn wir an seine Zukunft denken. Sich so zu verhalten, das ist auch Ausdruck des Vertrauens auf das Verhalten mündiger Bürger und ihr Verständnis zu ihrem Staat. Eine FreundFeind-Ideologie zum Gegenstand der Erziehung junger Männer zu machen, wäre auch ein Widerspruch zur Politik der Bundesregierung. Diese Politik beruht in Übereinstimmung mit dem Atlantischen Bündnis auf der Entschlossenheit zur Verteidigung und zugleich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen auf dem Willen zur Entspannung und zu internationaler Zusammenarbeit.
    Unser Grundgesetz gebietet unsere Verteidigung. Wir bedrohen niemanden in der Welt und wollen niemanden bedrohen. Wir müssen aber alle unsere Anstrengungen am Ausmaß gegebener militärischer Bedrohung orientieren. Wir sind nicht Schrittmacher, aber wir müssen Schritt halten; dies tun wir. Aus diesem Grunde ist eine ungeschminkte Darstellung des Kräfteverhältnisses auch gerade gegenüber den Soldaten nötig; das ist das Darstellen der Feindlage, nicht eines Feindbildes. Es ist nötig, dieses Kräfteverhältnis dem Soldaten und einer nüchtern und realistisch denkenden Öffentlichkeit zu unterbreiten und zu erläutern, um das Ausmaß unserer Verteidigungsanstrengungen darzulegen.
    Diese Verteidigungsanstrengungen sind für unsere Bevölkerung, unsere Steuerzahler eine schwere Last. Die Bundesregierung ist sich dessen wohl bewußt. Wir wissen auch, daß wir von den dienstpflichtigen
    jungen Männern einen Dienst verlangen, der ein Opfer ist, und wir wissen es zu würdigen. Aber unser Volk muß Vorsorge treffen und muß gewappnet sein, damit sein Friede gesichert bleibt. Die Verteidigungsanstrengungen, die wir Seite an Seite mit unseren Verbündeten im Atlantischen Bündnis unternehmen, sind Voraussetzung für unsere Sicherheit, Voraussetzung auch für Fortschritte in der Entspannung zwischen Ost und West und damit Voraussetzung für vieles, was unseren Frieden auch in den nächsten Jahren sichern und festigen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)