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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schachtschabel und Frau Stommel 5729 A Erweiterung der Tagesordnung 5729 A Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, FDP über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 7/376), Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1654), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1753) — Zweite und dritte Beratung — Frau Schlei (SPD) 5729 C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . 5732 C Hölscher (FDP) . . . . . . . 5739 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 5744 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 5749 A Glombig (SPD) . . . . . . . 5753 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 5759 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 5761 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5764 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 5764 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 5766 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 5768 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 5769 B Fragestunde (Drucksache 7/1816) Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Friedrich (SPD) : Unterrichtung der Regierung der USA durch Bundesminister Bahr vor seiner Moskau-Reise; Aspekte der Ausweitung der Handelsbeziehungen zur Sowjetunion in den Gesprächen des Bundesministers Bahr in Moskau Bahr, Bundesminister . . . 5771 B, C, D, 5772 B, C, D, 5773 A, B Friedrich (SPD) . . . . 5771 C, 5772 B Werner (CDU/CSU) . . . . . 5772 C Brück (SPD) . . . . . . . . . 5772 D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 5772 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5773 A Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 5773 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Frage A 30 Drucksache 7/1816 des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Bewerbung um einen Sitz der Bundesrepublik Deutschland im Ausschuß für Menschenrechte und Bemühungen um eine ausgewogene Zusammensetzung dieses Ausschusses Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5773 C, D, 5774 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5773 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 5774 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5774 B Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Kern (SPD) : Rolle der wirtschaftlichen Kooperation im Rahmen der Entspannung zwischen Ost und West Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5774 C, D Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Angebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten Polens durch die Aussiedlung von Deutschen; Zusammenhang zwischen der Rückläufigkeit der Aussiedlungszahlen und den Kreditwünschen der Volksrepublik Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5775 A, B, C, D, 5776 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . 5775 B, 5776 A Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 5775 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 5776 B Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Folgerungen aus einem Rundfunkkommentar des Senders Grünberg vom 25. Februar 1974 für die Verhandlungen über die Aussiedlung; Interpretation des Ausdrucks „einige Zehntausende" durch die polnische Seite Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5776 B, C, D, 5777 A, B, C, D, 5778 A, B, C, D, 5779 A, B, C, D, 5780 A, B Windelen (CDU/CSU) 5776 C, D, 5778 C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 5777 A, 5779 C Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 5777 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 5777 B, 5779 A Dr. Marx (CDU/CSU) 5777 B Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 5777 C Mattick (SPD) . . . . . . . . . 5777 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 57778 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5779 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 5779 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 5779 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5780 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 5780 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 5780 B von Hassel, Vizepräsident . . . . 5780 C Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Nichteinhaltung der Zusicherung der polnischen Regierung, die Familienzusammenführung zu verbessern; Fortsetzung der Schikanen gegen Aussiedlungswillige in Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5780 D, 5781 A, B, C, D, 5782 A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 5780 D, 5781 A, B .Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5781 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 5781 D Frau von Bothmer (SPD) 5781 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 5782 A Frage A 42 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) : Zahl der Aussiedlungswilligen bei der Lösung des Aussiedlerproblems durch Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5782 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5782 B, C Frage A 43 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Polnische Zusagen in bezug auf die Aussiedlung Deutscher; Aussiedlerzahlen für Januar und Februar 1974 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5782 D, 5783 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 5782 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 5782 D Frage A 44 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Einweisung von Aussiedlungswilligen in Arbeitsbrigaden in Polen ohne Gerichtsurteil Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 III Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5783 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 5783 B Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Schutz und Fürsorge für jeden einzelnen Deutschen im Machtbereich der Volksrepublik Polen; Vereinbarkeit der Aussagen des Bundeskanzlers vom 7. Februar 1974 mit der verfassungsmäßig gebotenen Schutzpflicht für die Grundrechte der in den Oder-NeißeGebieten lebenden deutschen Staatsangehörigen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5783 B, C, D, 5784 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . 5783 C, D, 5784 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5784 A Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/ CSU) : Mitteilungen der polnischen Dienststellen über die Gründe für die Ablehnung von Aussiedlungsbegehren an deutsche Stellen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5784 C, D, 5785 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5784 D, 5785 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 5785 C Frage A 49 •— Drucksache 7/1816 — des Abg. Mattick (SPD) : Auswirkungen von öffentlichen Angriffen auf die deutsche Verhandlungsführung bei Verhandlungen mit den Staaten des Ostblocks Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5785 D, 5786 B, C, D Mattick (SPD) 5786 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5786 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 5786 D Frage A 50 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Mattick (SPD) : Bewertung der Gespräche über die Gestaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Ostblocks durch die Bundesregierung; Interessen der deutschen Wirtschaft Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5787 A, B, C, D Mattick (SPD) . . . . . . . . 5787 B, C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5787 D Frage A 51 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Beurteilung des derzeitigen Verhandlungsstandes bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa durch die französische und die Bundesregierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5788 A, B Dr. Schweitzer (SPD) 5788 A Frage A 52 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Beurteilung seiner letzten Gespräche mit der Bundesregierung durch den amerikanischen Außenminister Kissinger Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5788 B, C, D Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 5788 C Werner (CDU/CSU) . . . . . . 5788 D Frage A 2 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU): Reform des Sozialmieten- und Berechnungsrechts Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . . . . 5789 A, B, C Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 5789 B, C Frage A 79 Drucksache 7/1816 des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Einstellung der Förderungsmaßnahmen der Bundesversicherungsanstalt für die Eigentumsbildung der Arbeitnehmer im Wohnungsbau Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5789 D, 5790 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 5790 A Frage A 80 — Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Unterzeichnung des Europäischen Abkommens über au-pair-Beschäftigte Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5790 B Frage A 82 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Reduzierung der durch die flexible Altersgrenze bedingten langen Bearbeitungszeit bei der Rentenberechnung Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5790 C, D Lenzer (CDU/CSU) 5790 C, D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Frage A 91 — Drucksache 7/1816 des Abg. Gansel (SPD) : Besitzstandswahrung für Kriegerwitwen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5791 A, B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5791 B Frage A 92 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Gansel (SPD) : Nachentrichtung von Beiträgen für Personen, die einen Pflegezulagenempfänger unentgeltlich gepflegt haben Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5791 B, C Gansel (SPD) 5791 C Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Hölscher (FDP) : Anteil der Kriegsdienstverweigerer an den Selbstmordfällen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5791 D, 5792 A, C Hölscher (FDP) 5792 A Walkhoff (SPD) 5792 B Frage A 95 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Selbstverstümmelungen von Bundeswehrsoldaten vor Abschluß des Anerkennungsverfahrens als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5792 C Frage A 96 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Freistellung von Wehrpflichtigen bei Verpflichtung zum Katastrophenschutzdienst Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5792 D, 5793 B Walkhoff (SPD) . . . . . . . 5793 A, B Frage A 97 — Drucksache 7/1816 des Abg. Müller (Bayreuth) (SPD) : Abschaffung des Prüfungsverfahrens für Wehrdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5793 C Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 5793 D Aktuelle Stunde betr. Problem der Aussiedlung Deutscher aus Polen Dr. Marx (CDU/CSU) 5794 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 5795 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 5796 B von Hassel, Vizepräsident . . . . 5797 A Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5797 B, 5807 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5798 D Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 5799 D Bahr, Bundesminister . . . . . . 5801 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5802 B Ronneburger (FDP) 5803 C Dr. Schweitzer (SPD) 5804 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 5806 A Mattick (SPD) . . . . . . . . 5808 A Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . 5809 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission, zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche (Drucksachen 7/548, 7/552, 7/1789) Dr. Bardens (SPD) 5810 A Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 5810 C Christ (FDP) 5811 A Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Abg. Frau Schlei, Frau Eilers (Bielefeld), Glombig, Dr. Nölling, Dr. Bardens, Spitzmüller, Christ, Frau Funcke und Fraktionen der SPD, FDP und zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienberatung und -planung (Drucksachen 7/374, 7/549, 7/1813) Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 5812 B Frau Schleicher (CDU/CSU) . . . . 5813 B, 5819 D Christ (FDP) . . . . . . . . . 5815 D Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 5817 A, 5820 A Große Anfrage der Abg. Kern, Bäuerle, Barche, Dr. Haenschke, Dr. Holtz, Dr. Lohmar, Scheffler, Stahl (Kempen), Wuttke, Flämig, Dr. Meinecke (Hamburg), Hoffie, Frau Schuchardt, Möllemann und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Forschungspolitik (Drucksachen 7/688, 7/1279) in Verbindung mit Antrag der Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 V Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zukunft der Forschungszentren (Drucksache 7/1477) Kern (SPD) 5820 B Lenzer (CDU/CSU) 5822 C Hoffie (FDP) 5827 A Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) 5832 D Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . 5840 A Stahl (Kempen) (SPD) 5842 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 5844 C Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . . 5846 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 5847 A Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung 1975 (Drucksache 7/1662), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1836), Bericht und Antrag des Auschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 7/1835) — Zweite und dritte Beratung — 5847 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/1770) — Erste Beratung — . . . . . 5847 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Oktober 1973 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Finnland andererseits (Drucksache 7/1778) — Erste Beratung — 5847 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr (Drucksache 7/1779) — Erste Beratung — 5847 D Antrag der Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter, Lenzer, Pfeffermann, Hussing, Dr. Jenninger, Schulte (Schwäbisch Gmünd) und Gen. betr. Einbeziehung der Finanzierung des Programms „Studium in den USA" in die Offset-Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 7/1726) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . . 5848 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 5849 C Hoffie (FDP) 5850 B Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. überplanmäßige Investitionsdarlehen an die Deutsche Lufthansa AG (Drucksachen 7/1454, 7/1783) in Verbindung mit Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Erwerb von Beteiligungen an der Gelsenberg AG (Drucksachen 7/1512, 7/1786), Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Kapitalzuführung an die VIAG (Drucksachen 7/1635, 7/1787) . . . . . 5850 C Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1790) . . . . . 5850 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der vom Europäischen Parlament zur Unterrichtung vorgelegten Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Verstärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments (Drucksachen 7/1262, 7/1780) . . . . . . . . . . 5850 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Bundeshilfe für Berlin (Drucksachen 7/1341, 7/1781) . . . . . . . . . . 5851 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Beitrag an die Vereinten Nationen (Drucksachen 7/1415, 7/1782) 5851 A Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Geländes in Wiesbaden-Freudenberg an die Landeshauptstadt Wiesbaden (Drucksachen 7/1478, 7/1784) 5851 B Antrag des Haushaltsauschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. bundeseigenes Grundstück in Berlin-Spandau; Veräußerung an das Land Berlin (Drucksachen 7/1479, 7/1785) . . . . . . . 5851 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur 10. Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen 7/1471, 7/1788) 5851 C Nächste Sitzung 5851 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5853* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen zur Abstimmung gem. § 59 GO 5853* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer (BMZ) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Unterstützung von Einrichtungen des industriellen Normenwesens in Entwicklungsländern . . . . . . . . 5853 * C Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert, Chef des Bundeskanzleramtes, auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Akkreditierung von Korrespondenten durch die Ostberliner Behörden . . . 5853* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 31 Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Unterricht in der deutschen Muttersprache in rumänischen Schulen . . . 5854* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) Folgen von Demonstrationen ausreisewilliger Deutscher in Moskau . . . . 5855* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 55 und 56 —Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU): Auswirkungen der Äußerung von Radio Moskau zur Westeuropapolitik auf das deutsch-sowjetische Verhältnis; Grundlagen für die Auffassung der Regierung der Sowjetunion hinsichtlich der Schaffung eines politisch handlungsfähigen freien Europa . . . . . 5855* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/1816 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu den Bestrebungen in der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich einer Vereinbarung über Mindestzinssätze und Höchstlaufzeiten von staatlich abgesicherten mittel- und langfristigen Exportkrediten 5855* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1816 — des Abg Stücklen (CDU/CSU) : Beabsichtigter Bau von zwei Kernkraftwerken in der Sowjetunion durch deutsche Firmen 5856* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 66 und 67 Drucksache 7/1816 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beurteilung der derzeitigen Lage des Polstermöbelgewerbes durch die Bundesregierung; Bedrohung der heimischen Wirtschaft durch Einfuhren aus der DDR . . . . . . . . . . . 5856* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Ankündigung eines Abnahmestopps wegen überhöhter Preisforderungen für sowjetisches Rohöl durch die VEBA; Schlußfolgerungen der Bundesregierung für ihre Außenhandels- und Energiepolitik . . . . . . . . . . . 5857* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/1816 des Abg. Schmidhuber (CDU/ CSU) : Erfüllung der Lieferverpflichtungen für Rohöl durch die Sowjetunion . . . . 5857* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Eskalation der Hungersnot in der Welt; zusätzliche Bereitstellung von 100 000 t Milchpulver für die hungernden Menschen durch die EG 5857* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Loge- mann (BML) auf die Frage A 73 — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 VII sache 7/1816 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Verbraucherschutz in bezug auf den Wert von Sojafleisch . . . . . . 5857* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Loge- mann (BML) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Entwicklung der Anzahl an Insolvenzfällen bei Unterglasbetrieben . . . . 5858* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Geldner (FDP) : Förderung der landwirtschaftlichen Grünland- und Futterbaubetriebe durch die Bundesregierung 5858* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU): Information der Vertreter der Kapitaleigner durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hinsichtlich der Mitbestimmungsvereinbarungen innerhalb der Regierungskoalition . . . 5858* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Marquardt (SPD) : Kurzarbeit und Lieferzeiten bei Möbelfabriken 5859* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Restriktive Handhabung der Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch gesetzliche Krankenkassen . . . . . . . . . 5859* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 84 und 85 — Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Abstand in der Rentenhöhe bei männlichen und weiblichen Versicherten; Vorstellungen über einen Ausgleich von Benachteiligungen erwerbstätiger Frauen in der Rentenversicherung . . 5859* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Lattmann (SPD) : Schließung der Zentralstelle „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" beim Goethe-Institut in München; Sprachlehrfilm „Viel Glück in Deutschland" 5860* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausschaltung von Nicht-DGB-Gewerkschaften und Unabhängigen in den Betrieben 5860* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/1816 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsam von in der Bundeswehr dienenden nicht anerkannten Kriegsdienstverweigerern; Wiedereinführung des waffenlosen Dienstes für nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer . . . . . . . . .5861* B Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/1816 — des Abg Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Nachprüfung von in Aussicht genommenen oder bereits geltenden Arzneimittel-Prüfungsbestimmungen . . . . 5862* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Lenders (SPD) : Rezeptpflicht und Warnaufdrucke für alle Schlafmittel 5862* C Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache '7/1816 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Projekt „Tagesmütter" und tatsächlicher Bedarf an zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder . . 5863* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau Schlei (SPD) : Unterschied zwischen dem Projekt „"Tagesmütter" und bereits bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder 5863* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 105 und 106 Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Resonanz des Projekts „Tagesmütter" in der Bevölkerung; soziale Sicherung bei Tätigkeit als „Tagesmutter" . . . 5864* B Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Bericht zur Lage der Nation 1974 . . 5864* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Aussage des offiziellen Sprechers von Radio Moskau betr. Sonderbeziehungen gegenüber der DDR; Definition des Begriffs „Entspannung der innerdeutschen Beziehungen" . . . . . . . 5865* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Rechtsverletzungen an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze 5865* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 111 - Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Kreutzmann (SPD) : Vermeidung diplomatischer Formen im Umgang mit der künftigen Ständigen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . 5865* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 113 und 114 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zur Volksrepublik China 5866* B Anlage 34 Antwort ides Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Streikgelder für die Postgewerkschaft . 5866* C Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 117 und 118 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Vermeidung einer Beeinträchtigung der Pressefreiheit durch Beschränkung der zum Postzeitungsdienst zugelassenen Zeitungen; Beförderungsstau bei der Deutschen Bundespost infolge von Rationalisierungsmaßnahmen . . . . . 5866* D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : „Rosa Zeiten" für die Deutsche Bundespost; Maßnahmen zur Imageverbesserung und Sympathiewerbung . . . 5867* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5729 88. Sitzung Bonn, den 21. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5853* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 22. 3. Adams * 21.3. Ahlers 22. 3. Dr. Ahrens ** 22. 3. Alber ** 21. 3. Amrehn ** 22. 3. Dr. Artzinger * 21. 3. Behrendt * 22. 3. Blumenfeld ** 22. 3. Dr. Corterier * 22. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Dr. Ehrenberg 22. 3. Dr. Erhard 21. 3. Fellermaier * 22. 3. Dr. Fischer 29. 3. Frehsee 22. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Gerlach (Emsland) * 22. 3. Dr. Geßner ** 22. 3. Dr. Gölter ** 21. 3. Haase (Kellinghusen) 23. 3. Härzschel * 21.3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Kahn-Ackermann ** 22. 3. Dr. Klepsch * 22. 3. Krockert 22. 3. Lange * 23. 3. Logemann 21.3. Dr. Lohmar 18. 5. Dr. Mende ** 23. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 22. 3. Dr. Müller (München) ** 21. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 21. 3. Dr.-Ing. Oetting 23. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 22. 3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 22. 3. Schlaga 29. 3. Scheu 29. 3. Schmidt (Kempten) ** 22. 3. Schmidt (München) * 22. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Dr. Schwencke ** 21. 3. Dr. Schwörer * 22. 3. Seefeld * 22. 3. Seibert 22. 3. Springorum * 22. 3. Staak (Hamburg) 21. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. Walkhoff * 22. 3. Weber (Heidelberg) 22. 3. Weber (Köln) 22. 3. Dr. Wendia 22. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) zur Abstimmung gem. § 59 der GO Ich stimme dem Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz zu, weil der Entwurf keine Präjudizierung der Entscheidung über eine Änderung des § 218 darstellt und eine solche auch in der heutigen Debatte nicht konkretisiert werden konnte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 4): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gründung und die Unterhaltung von Einrichtungen des industriellen Normenwesens in Entwicklungsländern im Wege der technischen Hilfe und der Kapitalhilfe zu unterstützen? Die Bundesregierung unterstützt bereits seit mehreren Jahren im Rahmen der Technischen Hilfe das industrielle Normenwesen in Entwicklungsländern. So hat sie Normenberater entsandt und Sammlungen von ausgesuchten Normen sowie bürotechnische Einrichtungen zur Herstellung von Normenblättern bereitgestellt. Außerdem werden im Rahmen der Aus-und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern Mitarbeiter von Normeneinrichtungen aus Entwicklungsländern in der Bundesrepublik weitergebildet. Die Vorhaben werden in enger fachlicher Zusammenarbeit mit dem Deutschen Normenausschuß (DNA), seinen Fachnormenausschüssen sowie anderen Einrichtungen, z. B. der Prüfstelle des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE), durchgeführt. Ergänzend dazu hat die Deutsche Stiftung für Internationale Zusammenarbeit Seminare über Fachfragen der Normung industrieller Erzeugnisse unter Beteiligung von Fach- und Nachwuchskräften aus zahlreichen Entwicklungsländern abgehalten, zuletzt im April 1973. Da die Arbeit von Normenorganisationen und Normenbehörden nur verhältnismäßig geringe materielle Einrichtungen erfordert, hat sich eine Gewährung von Kapitalhilfe auf diesem Gebiet nicht als notwendig erwiesen. Anlage 4 Antwort ,des Staatssekretärs Grabert vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 28) : 5854* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Wessen Korrespondenten haben die Ost-Berliner Behörden im einzelnen akkreditiert, wessen Korrespondenten haben sie die Akkreditierung versagt, und über welche Anträge ist noch nicht entschieden worden? Korrespondenten folgender Redaktionen haben ihre Tätigkeit aufgenommen: 1. dpa 2. Westdeutsche Allgemeine Zeitung 3. Vorwärts 4. Spiegel 5. Westfälische Rundschau 6. Süddeutsche Zeitung 7. Neue Ruhr-Zeitung Folgende Redaktionen haben inzwischen eine Zusage erhalten, aber noch kein Redaktions-Büro in der DDR eröffnet: 1. Stern 2. ARD 3. ZDF 4. Frankfurter Rundschau 5. FAZ 6. ddp 7. Westfalenblatt 8. Kölnische Rundschau 9. Hessische Allgemeine 10. Badische Zeitung 11. Die Zeit 12. Stuttgarter Zeitung 13. Hann. Allgemeine 14. Neue Hannoversche Presse 15. Kölner Stadtanzeiger 16. Rheinische Post 17. Hamburger Morgenpost 18. Rhein-Zeitung 19. Südwestpresse 20. Stern-TV 21. Deutsche Volkszeitung, Düsseldorf Eine Absage haben - soweit wir informiert sind - folgende Redaktionen erhalten: 1. Deutsche Wochenschau 2. Deutschlandfunk 3. Ruhrnachrichten 4. Badische Neueste Nachrichten 5. Allgemeine Zeitung, Mainz 6. Express, Köln 7. Donau-Kurier 8. Deutsche Tagespost 9. Mannheimer Morgen 10. Vereinigte Wirtschaftsdienste (VWD) Vier weitere Redaktionen haben auf Anträge, die sie im Vorjahr stellten, noch keine Reaktion der DDR, so daß nach unserem Wissensstand für insgesamt fünf Redaktionen noch keine Entscheidung vorliegt. Es sind dies: 1. Der Abend 2. German Television News 3. Telestar 4. AZ München 5. Göttinger Tageblatt Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 31): Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was gedenkt sie zu unternehmen, um den Deutschen in Rumänien auch nach der Neuorganisation des rumänischen Schulwesens die Möglichkeiten zu erhalten, daß ihre Kinder in der deutschen Muttersprache unterrichtet werden können, bzw. daß im Berufsschulbereich entsprechende Möglichkeiten eröffnet werden? Die deutschsprachige Minderheit in Rumänien besteht aus rund 400 000 Personen. Sie ist überwiegend bereits seit Jahrhunderten im Lande ansässig und besitzt ausschließlich die rumänische Staatsangehörigkeit. Die Minderheitenpolitik, zu der auch die Gestaltung des Schulwesens gehört, ist eine innere Angelegenheit Rumäniens. Die rumänische Nationalitätenpolitik zielt darauf ab, den im Lande lebenden Minderheiten eine weitgehende kulturelle Eigenständigkeit zu gewähren. Die rumänische Verfassung sichert der deutschen Minderheit den freien Gebrauch der Muttersprache im Erziehungs-, Presse- und Theaterwesen zu. Es gibt zur Zeit vier Gesamtschulen, die bis zum Abitur führen und in denen Deutsch ausschließlich Unterrichtssprache ist. Ferner bestehen knapp 400 Abteilungen mit Deutsch als Unterrichtssprache an rumänischen Schulen. Die deutsche Minderheit führt ein sehr reges kulturelles Leben mit eigener Literatur und Theater. Ferner gibt es deutschsprachige Rundfunk- und Fernsehsendungen. Ob sich das neue Schulgesetz vom 17.5. 1973 in der Praxis nachteilig auf das deutschsprachige Schulwesen auswirken wird, läßt sich angesichts des kurzen Erfahrungszeitraumes noch nicht beurteilen. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält mit Rumänien einen intensiven kulturellen Austausch, der im letzten Jahr auf eine solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Diese kulturelle Zusammenarbeit kommt auch der deutschen Minderheit zugute. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5855* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 54) : Treffen Pressemeldungen zu, zahlreiche Sowjetbürger deutscher Herkunft, die in den letzten Wochen für ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland demonstriert hatten, seien mit zwei Wochen Haft bestraft worden, und wie ist dies — bejahendenfalls — mit den Versicherungen der Bundesregierung zu vereinbaren, die deutsche Botschaft in Moskau habe bei ihren Interventionen zugunsten der Ausreisewilligen erreicht, daß die Demonstrationen gegen die Verweigerung der Ausreise keine Folgen für die Demonstranten nach sich ziehen würden? Der Bundesregierung liegen Informationen vor, wonach gegen ausreisewillige deutsche Volkszugehörige in der Sowjetunion in jüngerer Zeit Haftoder Geldstrafen verhängt worden sind. Soweit in einzelnen Fällen erkennbar, wurden ihnen Verstöße gegen „die öffentliche Ordnung der UdSSR" vorgeworfen; ein Zusammenhang zwischen den von Ihnen genannten Demonstrationen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat — weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach — Versicherungen der von Ihnen behaupteten Art abgegeben. Ich verweise auf eine frühere Anfrage von Herrn Kollegen Hupka, „welche verbindlichen Zusagen — keine Festnahme, freie Rückkehr zum Heimatort, Gewährung der Aussiedlung — für zwei Demonstrationsteilnehmer von den sowjetischen Behörden gegeben worden seien." Obwohl Ihnen meine Antwort bekannt sein dürfte — sie ist im Protokoll der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Februar 1974 abgedruckt — zitiere ich nochmals auszugsweise: „Verbindliche Zusagen der sowjetischen Behörden lagen nicht vor und konnten angesichts der sowjetischen Staatsangehörigkeit der beiden Volksdeutschen auch nicht erwartet werden ... Das sowjetische Außenministerium hat die weitere Überprüfung der Ausreiseangelegenheit durch die zuständigen Behörden zugesagt..." Dies betraf den Vorfall, der sich am 30. und 31. Januar dieses Jahres vor und in unserer Botschaft in Moskau ereignete. Zu einem anderen ähnlichen Geschehnis — es ging um eine fünfköpfige Familie — hatte ich am 24. Januar 1974 in diesem Hause Stellung genommen. Auch hier wurde keine Versicherung der Bundesregierung, wie sie in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, abgegeben. Ich darf Ihnen empfehlen, die entsprechenden Bundestagsdrucksachen einzusehen. Eine weitere Aktion von ausreisewilligen Deutschen in Moskau am 25. Februar dieses Jahres wurde in diesem Hause nicht unmittelbar behandelt. Das Auswärtige Amt hat seinerzeit jedoch darauf hingewiesen, daß die Demonstration auf sowjetischem Boden und durch sowjetische Staatsbürger stattfand; unsere Botschaft in Moskau daher lediglich an die sowjetische Regierung appellieren konnte, diese Personen aus humanitären Gründen ausreisen zu lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 55 und 56) : Wie wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Behauptung von Radio Moskau auf das deutsch-sowjetische Verhältnis aus, die West-Europa-Politik sei mit der Idee der gesamteuropäischen Zusammenarbeit und „mit dem Inhalt der abgeschlossenen Vertragswerke zwischen der Bundesrepublik und den sozialistischen Ländern" unvereinbar, und wie wird sie auf die Behauptung reagieren, die Übernahme des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag auf das Konto des Westeuropa der Neun „müßte notwendigerweise die Spannung in Europa verschärfen und damit den Prozeß der gesamteuropäischen Zusammenarbeit in Frage stellen"? Wie kann die Sowjetunion zu der Auffassung kommen, die Schaffung eines politisch handlungsfähigen freien Europa stehe im Widerspruch zu dein mit ihr abgeschlossenen Vertrag, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um unmißverständlich klarzustellen, daß sich die gegenüber der Sowjetunion eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Grundgesetzes halten und über die von ihm gezogenen Grenzen nicht hinausgehen? Zu Frage A 55: Für die Bundesregierung sind die offiziellen Äußerungen der sowjetischen Regierung maßgebend. Sie sieht ebensowenig Veranlassung, zu Kommentaren sowjetischer Massenmedien Stellung zu nehmen wie sie sich für Meinungsäußerungen in der deutschen Presse in Anspruch nehmen läßt. Im übrigen scheint mir eine sachliche Stellungnahme zu der zitierten Behauptung unmöglich, denn es ist unverständlich, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, also eines innerstaatlichen Vorgangs, auf das „Konto der Neun" übernommen wer- i den kann und dann die europäische Spaltung verschärfen soll. Zu Frage A 56: Die Sowjetunion hat offiziell keinen Widerspruch zwischen Moskauer Vertrag und europäischer Einigung konstruiert. Ich kann daher zum ersten Teil der Frage nur sagen: Ich weiß es nicht. Eine Klarstellung der gewünschten Art gegenüber der Sowjetunion ist auch insofern nicht erforderlich, da sie niemals Zweifel daran geäußert hat, daß sich die ihr gegenüber eingegangenen Verpflichtungen etwa nicht im Rahmen des Grundgesetzes halten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 63) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den Bestrebungen in der Europäischen Gemeinschaft ein, eine Vereinbarung über Mindestzinssätze und Höchstlaufzeiten von staatlich abgesicherten mittel- und langfristigen Exportkrediten zu erreichen, und welche Erwägungen sind dafür maßgebend, die Höchstlaufzeit für sogenannte Staatshandelsländer auf achteinhalb Jahre festzusetzen und damit der zehnjährigen Laufzeit für Entwicklungsländer anzunähern, während eine Gleichbehandlung mit den westlichen Industrieländern geboten wäre, für die eine Höchstlaufzeit von lediglich fünf Jahren vorgesehen ist? 5856* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Gegenwärtig sind unter maßgeblicher Initiative der Bundesregierung Bemühungen im Gange, den Konditionenwettlauf bei der Gewährung von Exportkrediten weltweit einzudämmen. Die Bemühungen konzentrieren sich darauf, einen Mindestzins zu vereinbaren, der höher liegt als der bisher übliche Satz von 6-61/2 %, auf den einige große Exportländer ihren Marktzins mit Hilfe unterschiedlicher Beihilfensysteme herabgeschleust haben. Zugleich sollen aber auch die Laufzeiten der staatlich verbürgten Exportkredite durch Vereinbarung von Höchstlaufzeiten begrenzt werden. Basis für diese Fixierung soll die gegenwärtig in etwa übereinstimmende Praxis fast aller europäischen Exportländer sein. Hiernach gewährt man für größere Projekte Entwicklungsländern bis zu 10 und Staatshandelsländern 8-8V2 Jahre Kredit, während für Kredite an andere Industrieländer höchstens 5 Jahre zugelassen werden. Andere, insbesondere außereuropäische Exportländer tendieren hingegen dazu, alle Länder und damit auch die Staatshandelsländer auf der Basis von Laufzeiten von 10 Jahren und mehr gleichzubehandeln. Es ist deshalb zu hoffen, daß sich die Praxis der EG-Länder weltweit als Höchstlaufzeit vereinbaren läßt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 64) : Trifft es zu, daß zwei oder mehr Kernkraftwerke durch deutsche Firmen auf Grund von Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und dem sowjetischen Parteichef Breschnew in der Sowjetunion gebaut werden sollen, und worin liegt der ökonomische Sinn dieser Planung, nachdem diese Projekte auch auf deutschem Boden gebaut werden könnten, um die Stromversorgung der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern? Im Verfolg der Gespräche, welche durch die deutsch-sowjetische Kommission für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR geführt wurden, ist auch das Thema Lieferung deutscher Kernkraftwerke in die UdSSR und Strombezug aus diesen Kraftwerken erörtert worden. Es fanden mehrere Gespräche zu diesem Thema auf Regierungsebene und zwischen Vertretern der deutschen Wirtschaft und ihren russischen Gesprächspartnern statt. Die gegenseitigen Vorstellungen über die Lieferbedingungen und Bezugsmöglichkeiten wurden erörtert, und am 28. Februar d. J. hat die KWU in Moskau ein Angebot für das Kernkraftwerksprojekt vorgelegt. Die nun folgenden Verhandlungen werden zeigen, ob diese Planung einen „ökonomischen Sinn" hat, wobei aber auch dessen politische Bedeutung nicht übersehen werden darf. Für das Zustandekommen dieses Projektes wird Voraussetzung sein, daß — die Stromlieferbedingungen so sind, daß der Strom aus der UdSSR mit dem in eigenen Kernkraftwerken erzeugten konkurrieren kann, — mit der für die Stromlieferung zu bauenden Leitung außerdem eine sichere Einbeziehung Berlins (West) in diesen Strombezug gegeben ist. Dazu muß gesagt werden, daß der letzte Punkt der entscheidende ist. Im übrigen möchte ich auf die Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Dr. W. Becher, CDU/CSU-Fraktion, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Februar 1974 verweisen, welche sich mit dem gleichen Thema befaßte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Lage des Polstermöbelgewerbes, insbesondere im oberfränkischen Raum, und was gedenkt sie zu tun, uni die Arbeitsplätze zu sichern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die zunehmenden Einfuhren aus der „DDR" eine solche Konkurrenzsituation für die heimische Wirtschaft entstanden ist, die zahlreiche Polstermöbelbetriebe zur Kurzarbeit veranlaßte und die Arbeitsplötze der heimischen Arbeitnehmer bedroht? Zu Frage A 66: Die Polstermöbelproduktion erfreute sich bis Mitte 1973 einer überdurchschnittlich günstigen Entwicklung. So wurden 1971 und 1972 Zuwachsraten von 14,9 und 10,8 v. H. erreicht; die Produktionswerte beliefen sich in diesen Jahren auf 2,148 Mrd. bzw. 2,380 Mrd. DM. Die Erzeugung, die noch im 1. Hj. 1973 stark angestiegen war, sank im weiteren Verlauf erheblich ab. Ursache hierfür war vor allem die sinkende Kaufbereitschaft, die nicht zuletzt auf die hohen Kreditzinsen — 40 bis 50 % der Möbelkäufe werden erfahrungsgemäß mit Krediten finanziert — zurückzuführen ist. Von dieser Entwicklung war der oberfränkische Raum als wichtiger Standort der Polstermöbelindustrie naturgemäß besonders betroffen. Seit einigen Wochen wird die Branchenentwicklung im Möbelhandel und in der Möbelindustrie erfreulicherweise wieder besser beurteilt. Die vorläufigen amtlichen Zahlen über den Auftragseingang in der Holzmöbel- und Polstermöbelindustrie, nach denen der Auftragseingang im Januar 1974 gegenüber Dezember 1973 um 30 v. H. und gegenüber Januar 1973 um 10 v. H. zugenommen hat, scheinen diese Entwicklung zu bestätigen. Mittel- und längerfristig ist die Polstermöbelindustrie nach wie vor zu den Wachstumsindustrien zu rechnen, wenn auch die Zuwachsraten, die 1970-1972 rund 11 bis 15% betrugen, künftig geringer ausfallen dürften. Bei dieser Situation wird zunächst die weitere Entwicklung in der Möbel- und Polstermöbelindustrie genau beobachtet. Branchenspezifische Maßnahmen werden derzeit nicht ins Auge gefaßt. Zu Frage A 67: Die Bezüge von Polstermöbeln aus der DDR beliefen sich 1972 auf 46,3 Millionen DM; gemessen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5857* an der Produktion in der Bundesrepublik Deutschland von 2,380 Mrd. DM waren dies 1,9 v. H. Nach den bisher vorliegenden Zahlen dürfte dieser Prozentsatz auch 1973 nicht überschritten worden sein. Bei dieser Größenordnung kann davon ausgegangen werden, daß die Bezüge aus der DDR für die derzeitigen, mit Kurzarbeit verbundenen Schwierigkeiten in der Polstermöbelindustrie nicht von besonderer Bedeutung sind. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dol- linger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 69) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der VEBA, den Bezug sowjetischen Rohöls zum 1. April 1974 wegen überhöhter Preisforderungen und wegen Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der Lieferverpflichtungen im vergangenen Jahr zu stoppen, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Außenhandels- und Energiepolitik? Die Bundesregierung hat die Ankündigung der VEBA Chemie AG, den Bezug sowjetischen Rohöls zum 1. 4. 74 wegen überhöhter Preisforderungen und wegen Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der Lieferverpflichtungen zu stoppen, zur Kenntnis genommen. Bei dem Rohölliefervertrag handelt es sich um einen rein privatwirtschaftlichen Kontrakt zwischen der Sowjetunion und ihrem deutschen Abnehmer. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Sowjetunion für die Rohöllieferungen des Jahres 1974 sehr hohe Preisforderungen gestellt hat. Es hat auch im Jahre 1973 und in den ersten Monaten des Jahres 1974 Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der Lieferverpflichtungen gegeben. Es werden allerdings z. Z. zwischen den Beteiligten Vertragsverhandlungen insbesondere über die Preisstellung geführt. Vor Abschluß dieser schwebenden Vertragsverhandlungen erscheint es daher verfrüht, Schlußfolgerungen für die deutsche Außenhandels- und Energiepolitik zu ziehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 70): Ist die Bundesregierung in der Lage zu bestätigen, daß die Sowjetunion ihre Verpflichtungen zur Lieferung von Rohöl in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1973 voll erfüllt hat, und welche Unternehmen die Öllieferungen erhalten haben? Der Bundesregierung liegen jetzt die amtlichen Einfuhrzahlen für das Jahr 1973 vor. Danach haben die Rohöleinfuhren aus der UdSSR in die Bundesrepublik im Jahre 1973 2,241 Millionen t betragen. Eine weitere Menge von 0,891 Millionen t Rohöl anderer Provenienz wurde im Austausch gegen 0,791 Millionen t russischen Rohöls erworben. Den beiden deutschen Verarbeitern russischen Rohöls, der VEBA-Chemie AG und der UK Wesseling wurde somit statt der kontrahierten Menge von 3,5 Millionen t eine um 0,368 Millionen t geringere Menge von 3,132 Millionen t zur Verfügung gestellt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 72) : Wie erklärt sich die Bundesregierung die Aussage des Generaldirektors der FAO, Dr. Borma, auf der Wintertagung der Wiener Gesellschaft für Land- und Forstwirtschaftspolitik, daß die Hungersnot in der Welt größer denn je wäre, im Zusammenhang mit den Meinungsäußerungen von Vertretern der Bundesregierung in bezug auf den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, „Die Europäische Gemeinschaft möge 100 000 t Vollmilchpulver zusätzlich für die hungernden Menschen bereitstellen"? Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Sorge um die zukünftige Ernährungslage der Welt insgesamt und dem auf den Teilbereich Sahel-Zone gerichteten Antrag der CDU/CSU ist nicht gegeben. Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Antrag ist unverändert. Das beantragte Gesamtvolumen von 100 000 mt Milchpulver beträgt mit Sicherheit ein Mehrfaches des noch vorhandenen Fehlbedarfs. Die abschließenden Bedarfsschätzungen für dieses Gebiet, in dem die Versorgung der Bevölkerung nicht nur von der Menge der gelieferten Hilfsgüter, sondern sehr wesentlich von den vorhandenen Hafen-, Lager- und Transportkapazitäten abhängt, fehlen allerdings noch. Die Bundesregierung hat sich entsprechend ihrer in den Ausschußberatungen geäußerten Absicht für eine vorrangige Berücksichtigung des noch zu ermittelnden Bedarfs im Rahmen des allgemeinen EGMagermilchpulver-Programms eingesetzt, das gegenwärtig in Brüssel beraten wird. Sie ist dabei allerdings von der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten der EG nicht voll unterstützt worden, zumal die Lieferungen aus dem 2. Sahel-Hilfsprogramm der Gemeinschaft (u. a. 14 000 mt Magermilchpulver) noch nicht abgeschlossen sind. Im gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich wahrscheinlich nur die Aufstellung einer Reserve von etwa 5 000 mt im Rahmen des voraussichtlich etwa 40 000 mt Magermilchpulver umfassenden allgemeinen Programms erreichen. Nach Mitteilung der Kommission erwägen außerdem die USA die Bereitstellung einer größeren Menge proteinreicher Nahrungsmittel. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 19 .März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 73) : Auf welche Weise ist sichergestellt, deß das sogenannte Sojafleisch in einer Weise nur angeboten werden darf, die sicherstellt, daß der Verbraucher nicht über den Wert des Produkts getäuscht wird? 5858* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Bei dem Inverkehrbringen von sog. Sojafleisch sind die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechts zu beachten. Nach dem Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebensmittelgesetz) ist u. a. verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Dies gilt auch, wenn die irreführende Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung sich etwa auf die Herkunft des Lebensmittels oder sonstige Umstände bezieht, die für die Bewertung mitbestimmend sind. Es ist Aufgabe der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder (Lebensmittelüberwachungsbehörden) dies zu überwachen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 74) : Wie hat sich die Zahl der Insolvenzfälle bei Unterglasbetrieben vor und nach der Energieverteuerung im Bundesgebiet entwickelt? Eine spezielle Statistik über Insolvenzfälle bei Unterglasbetrieben wird im Bundesgebiet nicht geführt. Die Statistik über Konkurse und Vergleichsverfahren, die für alle Wirtschaftsbereiche erhoben wird, weist für die Landwirtschaft einschließlich Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei im 2. Halbjahr 1973 insgesamt 28 Fälle auf. Das sind 6 Fälle mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Zahl der Fälle und die Zunahme der Zahlungschwierigkeiten auch in anderen Wirtschaftsbereichen läßt jedoch keine Schlüsse darauf zu, daß sich die Energieverteuerung auf die Zahl der Konkursverfahren speziell im Gartenbau, ausgewirkt habe. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/1816 Frage A 77) : In welcher besonderen Weise werden die landwirtschaftlichen Grünland- und Futterbaubetriebe allgemein und in benachteiligten Gebieten von der Bundesregierung besonders gefördert, und welche weiteren Verbesserungen sind zugunsten dieser Betriebe geplant? Die regionale Differenzierung war von Beginn des Förderungsprogramms ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Grünland- und Futterbaubetriebe werden deshalb im Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm besonders begünstigt. Es handelt sich um Betriebe mit mehr als 50 % Dauergrünland oder mehr als 80% Futterbau. Sie erhalten als entwicklungsfähige Betriebe höhere öffentliche Darlehen, zusätzliche Beihilfen und darüber hinaus auch den Ankauf des lebenden Inventars (Rindvieh und Schafe) gefördert. Auch der Überbrückungskredit ist für die Grünlandbetriebe höher. Die Ausrichtungs- und die Umstellungsprämie werden vor allem diesen Betriebe zugute kommen. Die Differenzierung zugunsten der Grünland- und Futterbaubetriebe ist in den letzten Jahren schrittweise ausgebaut worden. Für 1974 sind so u. a. die öffentlichen Darlehen bei Aussiedlungen und Althofsanierungen um 20 000 DM für diese Betriebe erhöht worden. Außerdem können die öffentlichen Darlehen bei der Althofsanierung schon bei einem baulichen Investitionsvolumen von 60 000 DM in Anspruch genommen werden. Die hier angesprochenen Vergünstigungen gelten selbstverständlich auch in benachteiligten Gebieten. Die Brüsseler Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten sieht für die Betriebe in diesen Regionen — die national noch abgegrenzt werden müssen — Verbesserungen vor. Bund und Länder klären z. 7. neben der Abgrenzung der Gebiete die Frage, wie und wo die nach der Brüsseler Richtlinie möglichen Maßnahmen räumlich differenziert angewendet werden sollen. Der Zinsverbilligungssatz kann von 5 % auf 7 % erhöht werden. Außerdem ist eine Ausgleichszulage vorgesehen. Das Erreichen der Förderungsschwelle wird erleichtert, indem der Anteil des außerlandwirtschaftlichen Einkommens höher sein darf und die Ausgleichszulage in die Förderungsschwelle eingerechnet werden kann; die Ausrichtungsprämie kann erhöht werden. Von diesen Vergünstigungen werden auch wiederum vorwiegend Grünland- und Futterbaubetriebe betroffen. Sollte es sich als notwendig herausstellen, dann wird die Bundesregierung die regionale Differenzierung zugunsten der Grünland- und Futterbaubetriebe mit den Ländern weiter ausbauen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 78) : Wann und in welcher Form hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der noch am Abend des 19. Februar 1974 mit den Vorsitzenden der Gewerkschaften über die Vereinbarungen innerhalb der Regierungskoalition zur sogenannten Mitbestimmung Gespräche führte, die Vertreter der Kapitaleigner informiert, da deren Interessen von der Entscheidung der Bundesregierung doch ebenfalls berührt werden? Da Sie den Bundesarbeitsminister als einen der an der Vorbereitung der Mitbestimmungseinigung der Koalition Beteiligten in Ihrer Frage persönlich ansprechen, will ich für seine Person folgendes anmerken: Minister Arendt hat während der Vorbereitung der Koalitionsvereinbarung und des Gesetzentwurfs mit verschiedenen Seiten informative Gespräche über das Mitbestimmungsvorhaben geführt, nicht nur mit Vertretern der Gewerkschaften, sondern ebenso auch mit Vertretern von BDA und BDI. Bei dem von Ihnen erwähnten Gespräch am Abend Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5859* des 19. Februar 1974 hat es sich um Erörterungen innerhalb eines Parteigremiums gehandelt. In diesem Gespräch sind viele Punkte erörtert worden, u. a. auch die Frage der Mitbestimmung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage 81): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Möbelfabriken zu Kurzarbeit übergegangen sind, andererseits jedoch weiterhin sehr lange Lieferzeiten haben, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit zur Aufhellung dieses Tatbestands tun? In der Zeit vom 1. Januar bis 15. März 1974 sind insgesamt 59 Betriebe der Möbelbranche mit etwa 8 700 Beschäftigten zu Kurzarbeit übergegangen. In diesen Betrieben sind rund 6 500 Arbeitnehmer von Arbeitsausfällen betroffen. Die Möbelindustrie ist von der Kurzarbeit nach Gebieten und Fertigungsprogrammen der einzelnen Fabriken unterschiedlich betroffen. Selbst in ein und demselben Unternehmen kann das Fertigungsprogramm einer Betriebsabteilung von Auftragsmangel betroffen sein, während das Fertigungsprogramm einer anderen Abteilung Übernachfrage hat. In solchen Fällen müssen die Arbeitsämter besonders sorgfältig prüfen, ob der Arbeitsausfall unvermeidbar ist. Diese Voraussetzung für die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht gegeben, wenn der Arbeitsausfall durch Umsetzen von Arbeitnehmern in die voll arbeitende Betriebsabteilung vermieden werden kann. Ich werde mich in dieser Angelegenheit an den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit wenden und ihn auf Ihre Frage und die darin geäußerte Befürchtung aufmerksam machen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß gesetzliche Krankenkassen die Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, im besonderen des § 185 b, restriktiv handhaben, d. h. Zahlungen von Haushaltshilfe mit Hinweis auf andere Träger ablehnen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um einerseits die Krankenkassen zur Aufgabe dieser Haltung zu veranlassen und um andererseits die begünstigten Familien intensiver über den Inhalt des Leistungsverbesserungsgesetzes zu informieren? Die Bundesregierung hat bisher noch keinen Hinweis erhalten, daß Krankenkassen den § 185 b der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Leistungsverbesserungsgesetzes restriktiv handhaben. Ich werde aber die Aufsichtsbehörden der Träger der Krankenversicherung unter Hinweis auf Ihre Frage darauf aufmerksam machen, daß die Ver- sicherten einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe haben, wenn die in § 185 b der Reichsversicherungsordnung bestimmten Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig werde ich die Aufsichtsbehörden bitten, bei den Krankenkassen — soweit erforderlich — auf die Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche hinzuwirken. Auch die Bundesverbände der Krankenkassen werde ich entsprechend unterrichten und sie bitten, daß auch weiterhin die Leistungen für die Versicherten im einzelnen erläutert werden. Auf das Leistungsverbesserungsgesetz und seinen Inhalt ist in Presseinformationen sowie in verschiedenen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hingewiesen worden, z. B. in den „Sozialpolitischen Informationen" Nr. 3 vom 18. Januar 1974 und neuestens in der „Zwischenbilanz über die Sozialpolitik in der 7. Legislaturperiode". Außerdem wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Ende März mit der Verteilung eines Faltblattes in größerer Auflage zum Leistungsverbesserungsgesetz beginnen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 84 und 85) : Welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus der Feststellung ziehen, daß der Abstand der Rentenhöhe zwischen männlichen und weiblichen Versicherten trotz Einführung der Mindestrente erheblich bleibt und dies, obwohl die Einführung der Mindestrente überwiegend damit begründet wurde, Nachteile aus der Lohndiskriminierung der Frauen in früheren Jahren auszugleichen? Wird die Bundesregierung die Tatsache, daß relativ gesehen nur 30 % der Frauen, aber 50 % der Männer von der Einführung der Mindestrente profitiert haben, zum Anlaß nehmen, neue Vorstellungen zu entwickeln, um einen Ausgleich für die Benachteiligung erwerbstätiger Frauen für jene Zeiten zu schaffen, in denen sie wegen der Erziehung kleiner Kinder nicht erwerbstätig sein können? Zu Frage A 84: Zu Ihrem Hinweis auf den Abstand der Rentenhöhe zwischen männlichen und weiblichen Versicherten und den unterschiedlichen Auswirkungen der Regelung über die Rente nach Mindesteinkommen für Männer und Frauen darf ich zunächst auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums vom 12. September 1973 auf Ihre Frage in der Fragestunde für den Monat August 1973 hinweisen. Ergänzend hierzu möchte ich folgendes bemerken: Das Bundesarbeitsministerium hat vor kurzem einen Forschungsauftrag an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zu dem Thema „Ursachen der geringeren Leistungen an Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu denen an Männer" vergeben. Diese Untersuchung soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Ein weiterer Forschungsauftrag soll ebenfalls Aufschluß über die unterschiedlichen Auswirkungen der Rentenversicherungsregelungen auf Männer und Frauen geben. Die Forschungen sollen nicht nur erkennen lassen, aus welchen Gründen sich die Stellung der 5860* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Frauen und der Männer in der Rentenversicherung unterscheidet, sondern auch deutlich machen, wo gezielte Maßnahmen für Frauen in der Rentenversicherung einsetzen müssen. Auch die Auswirkungen der Regelung über die Rente nach Mindesteinkommen sind inzwischen weiter geprüft und diskutiert worden. Es ist zu erwarten, daß in dem Bericht der Bundesregierung über den voraussichtlichen Abschluß der Berechnungen der Rente nach Mindesteinkommen, der in Kürze zu erstatten sein wird, die neuesten Zahlen über die Anzahl der hierdurch Begünstigten, getrennt nach Männern und Frauen, veröffentlicht werden. Zu Frage A 85: Nach unseren Unterlagen sind von der Rente nach Mindesteinkommen weit mehr Frauen als Männer begünstigt worden. Es sind nämlich rd. 625 000 Frauenrenten gegenüber rd. 192 600 Männerrenten angehoben worden; hinzu kommen Leistungsverbesserungen für rd. 326 700 Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Im Zusammenhang mit. den genannten Untersuchungen und Berichten wird die Bundesregierung prüfen, in welcher Form es den Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht werden kann, ebenso wie die Männer befriedigende eigenständige Rentenansprüche aufgrund eines möglichst geschlossenen Versicherungslebens zu erwerben. Im Rahmen einer solchen Gesamtkonzeption für den weiteren Ausbau der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau wird auch geprüft, auf welche Weise ein Ausgleich für Versicherungslücken geschaffen werden kann, die Frauen infolge Pflege und Erziehung kleiner Kinder haben. Bei der Entwicklung dieser Konzeption sind die Auswirkungen des Rentenreformgesetzes sowie auch die Entwicklung der Beitragseinnahmen und ihre Wirkung auf die Finanzlage der Rentenversicherungsträger zu berücksichtigen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 86 und 87) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ihre beim Goethe-Institut München mit einem Kostenaufwand von 500 000 DM eingerichtete und betriebene Zentralstelle „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" zum 31. Mai 1974 nach 20monatiger Tätigkeit schließen will, und falls ja, welcher Organisation soll das bisher von der Zentralstelle wahrgenommene Aufgabengebiet übertragen werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" der mit einem Kostenaufwand von ca. 1,5 Millionen DM hergestellte Sprachlehrfilm „Viel Glück in Deutschland" ohne Erprobungsphasen produziert wurde und nicht zuletzt deswegen unter Fachleuten auf scharfe Kritik und teilweise auf Ablehnung gestoßen ist, und gedenkt die Bundesregierung die zwölfteilige Sprachkurs-Folge mit diesen aufwendigen Farblehrfilmen dennoch unkorrigiert in der Praxis anzuwenden? Zu Frage A 86: Die Bundesregierung hat im Jahre 1972 eine besondere Arbeitsgruppe beim Goethe-Institut in München beauftragt, die pädagogischen Voraussetzungen des Deutschunterrichts für ausländische Arbeitnehmer zu verbessern und die Arbeit der verschiedenen Unterrichtsträger zu koordinieren. Die bisherige Tätigkeit der Arbeitsgruppe hat deutlich werden lassen, daß es notwendig ist, die Tätigkeit der Träger des Deutschunterrichts unmittelbar in die Arbeit und Verantwortung einer solchen zentralen Stelle einzubeziehen. Deshalb beabsichtig die Bundesregierung, zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern des Deutschunterrichts einen rechtsfähigen Verein zu gründen, in dem durch die enge Zusammenarbeit aller verantwortlichen Stellen die Voraussetzungen für einen weit greifenden Deutschunterricht für ausländische Arbeitnehmer wirksam verbessert werden sollen. Der Verein, dem auch das Goethe-Institut angehört, wird die bisher von der Arbeitsgruppe „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" wahrgenommenen Aufgaben weiterführen. Zu Frage A 87: Der Audiovisuelle Sprachkurs „Viel Glück in Deutschland" ist im Auftrage der Bundesregierung und unter Mitwirkung des Goethe-Instituts bei Entwicklung von Konzeption und Methode des Lehrwerks produziert worden. Schon während der Vorarbeiten zu dem Lehrwerk wurde auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ein Filmbeirat gegründet, der sich mit der Konzeption des Lehrwerks und den einzelnen Filmfolgen befaßte. Diesem Beirat gehören u. a. Vertreter der Betreuungsorganisationen, des DGB und des Goethe-Instituts an. Das Lehrwerk wird zur Zeit in mehreren Modellversuchen beim Goethe-Institut erprobt. Erst nach dieser praktischen Erprobung läßt sich ein verläßliches Urteil über den Sprachkurs gewinnen und die Frage beantworten, ob und inwieweit Korrekturen notwendig sind. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 88) : Welche gesetzgeberischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um Bestrebungen zu vereiteln, allen Nicht-DGB-Gewerkschaften und Unabhängigen die Arbeit in den Betrieben zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, wie sie aus einer Einladung der Gewerkschaft Bergbau und Energie vom 19. Dezember 1973 an den Betriebsratsvorsitzenden und Vorsitzenden von Gewerkschaftsausschüssen zu einer Konferenz am 25. Januar 1974 nach Bochum hervorgehen, in der es wörtlich hieß, „Wir bitten aus jedem Betrieb einen Bericht über die bisher durchgeführten oder noch geplanten Maßnahmen zur Ausschaltung von gegnerischen Betriebsräten und zur Verhinderung von künftigen Fremdlisten"? Zunächst darf ich bemerken, daß das geltende Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) einen umfassenden Schutz für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahlen, einschließlich der Aufstellung von Wahlvorschlägen, bietet. In diesem Zusammenhang ist auf die §§ 14, 20 und 119 hinzuweisen, in denen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5861* — die geheime und unmittelbare Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, — die Berechtigung der Arbeitnehmer zur Einreichung von Wahlvorschlägen, — das Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften in dem Fall, daß in einem Betrieb kein Betriebsrat besteht, — und der strafrechtlich garantierte Schutz der Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts worunter auch das Recht zur Aufstellung von Wahlvorschlägen fällt — geregelt ist. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt es andererseits nicht aus — und das wäre nicht zuletzt auch unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz äußerst bedenklich , daß die Gewerkschaften bemüht sind und mit allen zulässigen Mitteln, insbesondere der Werbung, darauf hinwirken, daß möglichst ihre Vertreter in die Betriebsräte gewählt werden. Dies gehört zum legitimen Recht ebenso der Gewerkschaften wie aller Arbeitnehmer, die Wahlvorschläge einreichen wollen oder eingereicht haben. Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte bekanntgeworden, die den Schluß zuließen, daß sich die Gewerkschaften nicht im Rahmen des Zulässigen gehalten haben. Da andererseits das geltende Recht die Betriebsratswahl und ihre Durchführung ausreichend schützt und sichert, sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, weitergehende gesetzliche Maßnahmen ins Auge zu fassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1816 Fragen A 98 und 99) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundeswehr dienende, nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer wegen Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsams gegenüber sonstigen dienenden Wehrpflichtigen in gesteigertem Maße disziplinar- oder strafrechtlich auffallen und sich damit erheblichen psychischen und beruflichen Belastungen aussetzen? Ist die Bundesregierung aus diesem Grund (trotz des Hinweises auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs in einer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Hölscher vom 19. Oktober 1973) bereit, für die in der Bundeswehr dienenden, nicht anerkannten Kriegsdienstverweigerer die im Wchrpflichtgesetz und nach einem Erlaß des Generalinspekteurs vom Oktober 1966 his zum Erlaß vom 21. September 1969 vorgesehene Möglichkeit des waffenlosen Dienstes wiedereinzuführen? Zu Frage A 98: Nein, Herr Kollege; die in Ihrer Frage wiedergegebene Tatsache ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zur Erläuterung darf ich darauf hinweisen, daß eine spezielle Meldung oder Auswertung von Dienstvergehen durch Soldaten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, aber noch nicht anerkannt oder abgelehnt worden sind, im Bundesministerium der Verteidigung nicht geführt wird. Es liegen aber auch keine Berichte aus der Truppe vor, die eine solche Behauptung stützen würden, soweit leichtere Dienstvergehen in Frage stehen, die disziplinarer Ahndung unterliegen. Es trifft auch nicht zu, daß schwere Dienstvergehen, insbesondere Gehorsamsverweigerung, von den in Frage stehenden Soldaten in gesteigertem Maße begangen worden seien. Der zur Zeit vorbereitete Bericht über die „Besonderen Vorkommnisse", zu denen auch die Gehorsamsverweigerung zählt, weist, im Gegenteil, für das Jahr 1973 einen Rückgang auf 30 gegenüber 36 Fällen im Vorjahr aus. Zu Frage A 99: Um Mißverständnissen vorzubeugen, darf ich zum „waffenlosen Dienst" eine Bemerkung machen. Der in § 25 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehene „waffenlose Dienst" ist eine besondere Form des Wehrdienstes für rechtskräftig anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Er ist eine Alternative zum Zivildienst, den diese Wehrpflichtigen zu leisten hätten. Er setzt voraus, daß ein rechtskräftig anerkannter Kriegsdienstverweigerer einen entsprechenden Antrag stellt. Dieser Antrag kannn durch eine dienstliche Anordnung nicht ersetzt werden. Derartige Anträge sind jedoch in der Vergangenheit nur in so geringer Zahl gestellt worden, daß sie nicht erfaßt wurden. Ich glaube jedoch nicht, Herr Kollege, daß Ihre Frage auf diesen waffenlosen Dienst abzielt. Sie meinen sicher die bis 1969 aufgrund von Erlassen des Generalinspekteurs der Bundeswehr mögliche Befreiung von Soldaten, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hatten, vom Dienst mit der Waffe. Die Bundesregierung hat auf ähnliche Fragen zu diesem Problem von hier aus bereits mehrfach ihre Auffassung dargelegt. Ich darf sie erneut wie folgt zusammenfassen: Die beiden Erlasse des Generalinspekteurs sollten bei einer zunächst ungeklärten Rechtslage die uneingeschränkte Dienstleistung eines Soldaten während des Anerkennungsverfahrens verhindern. Nachdem dann der Bundesgrichtshof und später das Bundesverfassungsgericht entschieden hatten, daß Antragsteller bis zur rechtskräftigen Anerkennung vollen Waffendienst zu leisten haben, waren -- und das sage ich mit allem Nachdruck — diese Erlasse aufzuheben. Die Bundesregierung ist an diese Urteile gebunden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, auf die frühere Regelung zurückzugreifen. Dabei berücksichtigt sie auch, daß, wie in der Vergangenheit, das innere Gefüge der Truppe Schaden nehmen könnte, weil dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller zur Wehrdienstleistung verpflichteten Soldaten nicht Rechnung getragen würde. 5862' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 100) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß „bei einer Nachprüfung der jetzt in Aussicht genommenen oder bereits geltenden Arzneimittel-Prüfungsbestimmungen sich herausgestellt hat, daß sie einer wissenschaftlichen Kritik überhaupt nicht standhalten, sondern nur dem Wunschdenken einiger Ministerialbürokraten und sehr dezidierten gesellschaftspolitischen Interessen bestimmter Professoren und Wirtschaftskreise entsprechen"? Die Bundesregierung teilt die in dem von Ihnen verwendeten Zitat vertretene Auffassung nicht. Es ist im Interesse der Arzneimittelsicherheit geboten, nicht zuletzt im Hinblick auf den Conterganfall, daß ein Arzneimittel, bevor es in den Verkehr gebracht wird, nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ausreichend pharmakologisch-toxikologisch und klinisch geprüft wird. Wer ein Arzneimittel anwendet, muß davon ausgehen können, daß es bei der vom Hersteller angegebenen Indikation wirksam ist und die mit ihm verbundenen Nebenwirkungen medizinisch vertretbar sind. Unter den gegebenen Umständen ist es unerläßlich, den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in einer Prüfrichtlinie zu konkretisieren und diese laufend dem wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 11. Juni 1971 eine solche Prüfrichtlinie erlassen und das Bundesgesundheitsamt angewiesen, Arzneimittel, die Substanzen mit unbekannter Wirksamkeit enthalten, nur noch zu registrieren, wenn sie nach dieser Prüfrichtlinie geprüft worden sind. Bei der Ausarbeitung dieser Prüfrichtlinie hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit des bei ihm gebildeten Beirates für Arzneimittelsicherheit bedient. Die Prüfrichtlinie beruht weitgehend auf dem Entwurf einer ArzneimittelPrüfrichtlinie, der von der EG-Kommission unter Mitwirkung zahlreicher Experten aus den Mitgliedstaaten erstellt worden ist und zur Zeit dem EG-Ministerrat zur Entscheidung vorliegt. Über ihn ist unter den Mitgliedstaaten bereits eine weitgehende Übereinstimmung erreicht. Der Entwurf der EG-Prüfrichtlinie und die deutsche Prüfrichtlinie von 1971 entsprechen dem internationalen Standard. Diese Prüfrichtlinien werden auch die Grundlage für die Prüfung aller Arzneimittel nach der von der Bundesregierung geplanten Reform des Arzneimittelrechts bilden. Im übrigen wissen Sie wie ich, daß Sie bei der Übernahme des Zeitschriften-Zitats in Ihre Frage das Zitat nur unvollständig übernommen haben. Auch der in der Zeitschrift zitierte Briefschreiber fühlt sich, wie ich inzwischen weiß, unzutreffend zitiert, sonst müßte ich sagen, daß die zitierte Auffassung leichtfertig und in keiner Weise sachkundig ist. Ich möchte hier ausdrücklich die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in Schutz nehmen, die mit großem Engagement schwierige Reformarbeit auf dem höchst komplizierten Gebiet des Arzneimittelrechts leisten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 101): Kann die Bundesregierung Presseberichte (Spiegel Nr. 11/1974) widerlegen, nach denen Schlafmittel bei regelmäßiger Anwendung nach kurzer Zeit keine Wirkung mehr haben und den Schlafablauf verschlechtern, und beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls für alle Schlafmittel die Rezeptpflicht und Warnaufdrucke über mögliche Schäden und Suchtgefährdung bei längerem Gebrauch vorzuschreiben? Zu dem von Ihnen angeführten Bericht im Spiegel Nr. 11/74 möchte ich ausführen, daß grundsätzlich alle Hypnotika bei chronischer Zufuhr zu psychischer und/oder physischer Abhängigkeit führen können. In fast allen Fällen läßt die Wirkung nach einiger Zeit nach, so daß die Dosis erhöht werden muß. Als Grundlage für die Gewöhnung an Schlafmittel wird außer der in der medizinischen Wirtschaft diskutierten Änderung der Reaktion des zentralen Nervensystems auf das Hypnotikum u. a. die Aktivitätszunahme der arzneimittelabbauenden Enzyme angesehen. Zur Erzielung des gleichen Effekts ist infolgedessen eine kontinuierliche Steigerung der Dosis notwendig. Eine fehlende Dosiserhöhung kann zu relativen Entzugssymptomen führen und damit die Schlafbedingungen verschlechtern. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, wegen der großen Varianz hinsichtlich Wirkungen und Nebenwirkungen der in der Bundesrepublik verwendeten Schlafmittel generell für alle diese Mittel die Verschreibungspflicht einzuführen. Es können z. Z. nur solche Arneimittel der Verschreibungspflicht unterstellt werden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche Anweisung und Überwachung angewendet werden. Das trifft für die meisten im Handel befindlichen Schlafmittel zu. Sie sind daher bereits schon der Verschreibungspflicht unterstellt. Für eine andere Gruppe nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel, z. B. carbromalhaltige Schlafmittel, gilt ab 1. Mai 1974 aufgrund der Verordnung nach § 38 a des Arzneimittelgesetzes die Bestimmung, daß sie nur mit dem Hinweis in den Verkehr gebracht werden dürfen, daß sie nicht längere Zeit oder in höheren Dosen ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat angewendet werden sollen. In der Neuordnung des Arzneimittelrechts ist beabsichtigt, die Ermächtigung zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht insofern zu erweitern, als Arzneimittel auch dann rezeptpflichtig gemacht werden können, wenn sie nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden und dadurch eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist. Hier wird zu prüfen sein, in- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5863* wieweit noch verschreibungsfreie Schlafmittel der ärztlichen Verordnung zugeführt werden müssen. Auch wird beabsichtigt, die Anbringung von Warnhinweisen zur Verminderung des möglichen Risikos durch z. B. kurzfristigen Gebrauch oder durch Auflagenbefugnis der Zulassungsbehörde in der Neuordnung des Arzneimittelrechts möglich zu machen. Der Verbraucher soll bei vorhandenen Risiken oder möglichen gesundheitlichen Schäden über Art und Ausmaß informiert werden, unabhängig davon, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel oder um ein Präparat zur Selbstmedikation handelt. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß möglicherweise die „gängigen Schlafdrogen", die im US-Staat Pensylvania untersucht wurden, nicht mit den „Schlafmitteln" in der Bundesrepublik Deutschland voll identisch sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 102 und 103) : Inwieweit ist das Projekt „Tagesmütter" geeignet, alleinstehende Mütter, die besonderer Hilfen bedürfen, zu entlasten? Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein tatsächlicher Bedarf an zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder? Zu Frage A 103: Alleinstehende Mütter — verwitwete, geschiedene, unverheiratete — leben meist unter schwierigen Bedingungen als die vollständige Familie. Die erschwerenden Umstände ergeben sich in erster Linie aus der umfassenden Verantwortung für die wirtschaftliche Sicherung der Familie, die die Mutter daran hindert, ihr Kind selbst zu erziehen. Das Problem der Unterbringung des Kindes stellt sich dabei insbesondere der unverheirateten Mutter, die kurz nach der Geburt ihres Kindes ihre meist ganztägige Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen muß. In sehr vielen Fällen bleibt ihr nur die Möglichkeit, ihr Kind in einem Heim unterzubringen. Dies zeigen Erhebungen in Hamburg und Rheinland-Pfalz aus den Jahren 1970 und 1971. Obwohl die Quote nichtehelicher Geburten nur rund 5 % beträgt, sind etwa 70 % bis 75 % der Kinder, die sich in Säuglingsheimen befinden, Kinder lediger Mütter. Da andere Untersuchungen ergeben haben, daß etwa 12 °/o dieser Säuglinge sich bis zu 9 Monaten in Heimerziehung befinden und 17% länger als 9 Monate, wird deutlich, in welchem Maße Kinder unverheirateter Mütter der Gefahr psychischer Fehlentwicklungen unterliegen. Die Entlastung der alleinstehenden Mutter durch die Unterbringung ihres Kindes bei einer Tagesmutter sehe ich darin, daß sich ihre Sorgen um eine entwicklungsgünstige Erziehung ihres Kindes vermindern und sie selbst in sehr viel stärkerem Maße die Möglichkeit erhält, an der Betreuung und Erziehung des Kindes mitzuwirken, als dies bei einer (1 Heimerziehung möglich wäre. Zu Frage 103: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Tagesbetreuung von Kindern im Alter bis zu 3 Jahren die Pflegestellen nach § 27 des Jugendwohlfahrtsgesetzes sowie Kinderkrippen und -krabbelstuben. Die Statistik über Pflegestellen weist zwar nicht die Pflegekinder bis zum Alter von 3 Jahren aus, doch ist bekannt, daß die Nachfrage nach Pflegestellen bei weitem nicht gedeckt werden kann. Das Angebot an Plätzen in Kinderkrippen hat sich zwar von 1971 auf 1972 von 17 937 auf 19 243 erhöht. Aber auch hier kann keine Rede davon sein, daß genügend Plätze zur Verfügung stehen. In vielen Gemeinden fehlt es gänzlich an solchen Einrichtungen. Bei der Initiative des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, das Modell „Tagesmütter" zu fördern, geht es indessen nicht lediglich darum, die Anzahl der Betreuungsplätze zu vermehren, sondern — wie ich bereits zu Ihrer ersten Frage ausgeführt habe — darum, die Möglichkeiten zur Erziehung von Kindern in Familien durch erziehungsbefähigte Mütter auszubauen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 104) : In welcher Weise hebt sich das Projekt „Tagesmütter" von den bereits bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder ab? Vergleichbar mit der Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter ist die Betreuung in ,der herkömmlichen Tagespflegestelle, in der sehr verdienstvolle pädagogische Arbeit für Kinder geleistet wird, die nicht tagsüber bei ihren Eltern sein können. Während allerdings die Pflegestelle Kinder bis zum 16. Lebensjahr erfaßt, will das Projekt „Tagesmütter" nur gezielt Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis zum Erreichen des Kindergartenalters eröffnen, weil viele Eltern, insbesondere alleinstehende Mütter, die auf Erwerbstätigkeit angewiesen sind, Schwierigkeiten haben, eine außerhäusliche Betreuung für ihr Kind zu finden. Durch die grundsätzliche Beschränkung des Projektes „Tagesmütter" auf Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ergibt sich eine bessere Möglichkeit, die Tagesmutter auf die besonderen Erfordernisse der frühkindlichen Erziehung einzustellen und zu befähigen. Voraaussetzung für die Aufnahme von Kindern in eine Pflegestelle ist zwar auch die Sicherung des geistigen und seelischen Wohls des Kindes, doch wird die Pflegeperson nicht wie die Tagesmutter zur Stärkung ihrer Erziehungsfähigkeit verpflichtet, an vorausgehenden und praxisbegleitenden Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 5864* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Das Tagesmutterprojekt hebt sich von der Pflegestelle auch dadurch ab, daß die Tagesmutter verpflichtet wird, durch regelmäßige Aussprachen mit den Eltern trotz wechselnder Betreuung ein einheitliches Erziehungsmilieu zu gewährleisten. Ein weiterer Vorteil der Betreuung durch Tagesmütter ist die Sicherung eines möglichst konstanten Betreuungsverhältnisses, das durch eine Verpflichtung der Tagesmutter zu langfristiger Übernahme eines Kindes erreicht wird. Die bisherige Bemessung des Entgelts für die Aufnahme von Kindern in Pflegestellen honoriert die Pflege- und Erziehungsleistung der Pflegeperson nicht genügend. Die grundsätzlich anders gestaltete Vergütung der Tagesmutter gibt einen Anreiz, daß sich mehr als bisher geeignete Frauen für die Tagesbetreuung von Kindern anderer Familien bereitfinden. Insgesamt stellt sich das Projekt „Tagesmutter" als eine Fortentwicklung der Tagespflegestelle nach § 27 des Jugendwohlfahrtsgesetzes dar. Es ist bekannt, daß die Erziehungsbedingungen in der Familie der Tagesmutter günstiger sind als in Kinderkrippen, die nach Größe und Struktur der Gruppen und Besetzung mit Pflegepersonal den spezifischen Bedürfnissen des Kindes vielfach nicht in dem gewünschten Maße entsprechen, vor allem sehr viel weniger die familiäre Geborgenheit vermitteln kennen. Dies trifft in verstärktem Maße auch für die Heimerziehung zu. Die aus einer Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zeigen, daß in Heimen aufgewachsene Kinder gegenüber Familienkindern in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind. Besonders nachteilig ist die Heimerziehung für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 105 und 106) : Haben sich bei der Vorbereitung des Projekts „Tagesmütter" Hinweise dafür ergeben, daß diese neue Betrenungsmöglichkeit für Kleinkinder eine positive Resonanz in der Bevölkerung findet Wird mit der Tätigkeit einer Tagesmutter zugleich ein Anspruch auf ihre soziale Sicherung begründet? Zu Frage A 105: Über die Erziehung von Kindern durch sogenannte Tagesmütter nach schwedischem Vorbild hat zu Beginn des letzten Jahres die Presse ausführlich berichtet. Diese in der Bundesrepublik neue Betreuungsform, die Erziehung in einer Familie ermöglicht und deshalb der Erziehung in außerfamilialen Einrichtungen wie beispielsweise in Heimen oder Kinderkrippen vorzuziehen ist, fand großen Widerhall in der Bevölkerung. In vielen Orten der Bundesrepublik Deutschland schlossen sich Frauen und Mütter zu Initiativgruppen zusammen und setzten sich mit Nachdruck für die öffentliche Förderung von „Tagesmutterstellen" ein. Auch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe nahmen sich dieser Vorschläge an. Bei der Vorbereitung des Projekts zeigte sich, daß man anter Anlehnung an ausländische Vorbilder häufig von nicht realisierbaren Vorstellungen ausging. Vorherrschend war die Meinung, die Tätigkeit einer Tagesmutter sei ein neuer Erziehungsberuf mit eigenem Ausbildungsgang. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat durch die von ihm entwickelte Konzeption für eine Modellaktion diese Vorstellungen korrigiert und Bedingungen festgelegt, die Müttern mit eigenen Kindern gestatten, nach einer Kurzausbildung Kinder anderer Familien tagsüber zu betreuen. Viele Tagesmutter-Initiativgruppen sind mit den organisatorischen Vorbereitungen weit fortgeschritten und haben teilweise mit der Betreuung von Kindern berufstätiger Mütter begonnen. Die Anträge auf Einbeziehung in das Modellprojekt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit überschreiten bei weitem die Möglichkeit einer Förderung. Großes Interesse an dem Projekt „Tagesmütter" wird auch von den Nachbarstaaten bekundet. Zu Frage A 106: Mit der Förderung des Modellprojekts „Tagesmütter" ist eine finanzielle „Weiterentwicklung" derzeitiger Tagespflegestellen insofern verbunden, als die Tagesmutter durch die bezahlte Tätigkeit ihre Möglichkeiten zur eigenständigen sozialen Sicherung verbessern kann. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 107) : Beansprucht der „Bericht zur Lage der Nation 1974", alle Lebensbereiche in allen Teilen Deutschlands abzudecken, oder soll er nur einen Teilbereich erfassen, und darf dann damit gerechnet werden, daß zukünftige Jahresberichte die diesmal nicht berücksichtigten Bereiche zum Gegenstand haben werden? Der Herr Bundeskanzler hat in der Sitzung des Bundestages am 24. Januar 1974 in einer Erklärung der Bundesregierung über die Lage der Nation berichtet. Die Erklärung umfaßte diejenigen Fragen und Themenbereiche, die aus der Entwicklung her für die Lage der Nation in beiden Teilen Deutschlands in seinen gegenwärtigen Grenzen von Bedeutung sind. Da Sie in Ihrer Frage speziell von „allen Lebensbereichen in allen Teilen Deutschlands" sprechen, erlauben Sie mir den Hinweis auf die von der Bundesregierung noch vorzulegenden Materialien 1974 zum Bericht zur Lage der Nation, die wie die Materialien vergangener Jahre wieder bestimmte Teilbereiche abhandeln werden. Dies wird erneut in der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5865* Form eines Vergleichs geschehen, der sich auf die beiden Teile Deutschlands in ihren gegenwärtigen Grenzen erstreckt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 108 und 109) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des offiziellen Sprechers von Radio Moskau, Valentin Sacharow, in der deutschsprachigen Sendung vorn 4. März 1974, „Die Politik (der Bundesrepublik Deutschland) der sogenannten Sonderbeziehungen gegenüber der DDR widerspricht den Verträgen und ist folglich entspannungsfeindlich"? Wie definiert die Bundesregierung im jetzigen Zeitpunkt den Begriff der „Entspannung der innerdeutschen Beziehungen", cl. h. eines zentralen Elements ihrer Ost- und Deutschlandpolitik seit 1969? Zu Frage A 108: Die Bundesregierung betrachtet die Aussage von Herrn Sacharow in Radio Moskau am 4. März 1974 als eine weitere Äußerung der anderen Seite in der Auseinandersetzung um Rechtsstandpunkte, die bekanntermaßen voneinander abweichen. Das ist nichts Neues. Die Besonderheiten der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten finden im Grundlagenvertrag ihren Ausdruck. Zu Frage A 109: Die Entspannungspolitik der Bundesregierung ist auch im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten seit Jahren klar definiert. Ich verweise auf die am 17. Mai 1972 vom Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme angenommene Entschließung. Hier heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland tritt für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ein. Sie geht davon aus, daß die Prinzipien der Entspannung und der guten Nachbarschaft in vollem Maße auf das Verhältnis zwischen den Menschen und Institutionen der beiden Teile Deutschlands Anwendung finden werden." Die gesamte Deutschlandpolitik der Bundesregierung trägt dieser Zielsetzung Rechnung, ungeachtet aller Schwierigkeiten und Probleme, die dabei auftauchen. Alle Verträge, Abkommen und Vereinbarungen, die mit der DDR abgeschlossen worden sind und abgeschlossen werden, dienen dem Ziel, zur Entspannung und Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten beizutragen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 110): Wieviel Rechtsverletzungen sind seitens der Behörden und Streitkräfte der DDR an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze seit der Unterzeichnung und wieviel seit dem Inkrafttreten des Grundvertrags begangen worden, in wieviel Fallen davon wurde gegen Flüchtende von der Schußwaffe Gebrauch gemacht und in wieviel Fällen sind Flüchtende infolge Schußwaffengebrauchs oder der Einwirkung automatischer Tötungsanlagen ums Leben gekommen? In der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkraftreten des Grundlagenvertrages, also in der Zeit zwischen dem 21. Dezember 1972 und dem 21. Juni 1973, sind in Berlin (West) 7 Fälle von Schußwaffengebrauch durch die DDR-Grenzorgane registriert worden. Bei diesen 7 Fällen wurde eine Person tödlich verletzt, zwei Personen wurden verletzt und anschließend von den DDR-Grenzorganen festgenommen. Vier Personen wurden unverletzt festgenommen und in drei Fällen schlugen Schüsse auf Westberliner Gebiet ein. In der Zeit vom 21. Juni 1973 bis zum 18. März 1974 wurden in Berlin (West) zehn Fälle von Schußwaffengebrauch durch die DDR-Grenzorgane registriert. Hierbei hat es, soweit ermittelt werden konnte, keine Toten gegeben; zwei Personen wurden verletzt festgenommen. Die weiteren acht Personen wurden unverletzt festgenommen; in einem Fall wurden Einschläge von Geschossen auf Westberliner Gebiet registriert. Zur Situation an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR teile ich folgendes mit: In der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages, also in der Zeit vom 21. Dezember 1972 bis einschließlich 20. Juni 1973 wurde das Territorium der Bundesrepublik Deutschland in 23 Fällen von den Grenzsicherungsorganen der DDR verletzt. Für die Zeit vom 21. Juni 1973 bis einschließlich 17. März 1974 beläuft sich diese Zahl auf 47 Fälle. In der Zeit vom 21. Dezember 1972 bis zum 20. Juni 1973 wurden zwei Todesfälle registriert. Einer der Getöteten starb durch Schüsse der NVA-Grenztruppen, der andere kam durch die automatischen Schießanlagen ums Leben. In der Zeit vom 21. Juni 1973 bis zum 17. März 1974 wurde ein Todesfall registriert. Der Getötete starb an Verletzungen durch Schußwaffengebrauch der NVA-Grenztruppen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 111) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die strenge Vermeidung jeglicher diplomatischer Formen im Umgang mit der künftigen Ständigen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland für die Wahrung der besonderen Beziehungen zwischen den Menschen in beiden deutschen Staaten wichtiger ist als die Existenz einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR? 5866* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 In Artikel 8 des Grundlagenvertrages ist der Austausch von Ständigen Vertretungen und nicht der Austausch von Botschaften vereinbart. Über den Status ist damit Klarheit geschaffen worden. Dem entsprechen die Durchführungsvereinbarungen in Form des am 14. März 1974 unterzeichneten Protokolls. Diplomatische Beziehungen sind also nicht aufgenommen worden. Durch die eindeutigen Regelungen des Artikels 8 des Grundlagenvertrages sowie des Protokolls über die Errichtung der Ständigen Vertretungen ist im Gegenteil auch der Anschein einer Aufnahme diplomatischer Beziehungen vermieden worden. Was nun die praktische Arbeitsweise der Ständigen Vertretungen sowie die Vorrechte, Befreiungen und Erleichterungen für die Leiter und die Mitglieder angeht, so muß im Interesse der Funktionsfähigkeit der Ständigen Vertretungen das Übliche gelten. Nur dann werden sie durch ihre Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten im Interesse der Menschen leisten können. Daß die Wahrnehmung der Interessen der Menschen für die Tätigkeit der Ständigen Vertretungen entscheidend ist, kann im übrigen nur unterstrichen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 113 und 114) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zur Volksrepublik China, und was hat sie in dieser Hinsicht bisher konkret unternommen? Ist die Bundesregierung bereit, die wissenschaftlich-technische Kooperation zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland durch ähnliche Maßnahmen zu unterstützen, wie sie dies auch gegenüber den osteuropäischen Staaten getan hat? Zu Frage A 113: Die Bundesregierung ist an wissenschaftlich-technischen Beziehungen zur Volksrepublik China interessiert. Sie hat dies unmittelbar nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen die zuständigen chinesischen Regierungsstellen wissen lassen. Auch die für eine Zusammenarbeit in Frage kommenden deutschen Wissenschaftsorganisationen wurden über die positive Haltung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang informiert. Zur Anbahnung einer konkreten Zusammenarbeit ist es zunächst erforderlich, die gemeinsam interessierenden Forschungs- und Entwicklungsgebiete durch den Austausch von Fachdelegationen festzustellen. Bereits im Dezember 1972 bereiste eine chinesische Delegation für Kernenergie die Bundesrepublik Deutschland und wurde auch im Bundesministerium für Forschung und Technologie zu einem fachlichen Meinungsaustausch empfangen. Eine umfassendere Fachdelegation, die sich einen generellen Überblick über die Kooperationsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland verschaffen soll, wurde im Februar dieses Jahres offiziell vom Bundesminister für Forschung und Technologie eingeladen (Antwort steht noch aus). Zu Frage A 114: Ja, die Bundesregierung ist bereit, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen. Allerdings haben die zuständigen chinesischen Regierungsstellen selbst in realistischer Einschätzung der auf ihrer Seite zur Zeit gegebenen konkreten Möglichkeiten sehr offen vor übereilten Schritten und überhöhten Erwartungen in diesem Zusammenhang gewarnt. Die Bundesregierung versteht und respektiert diese sachlich orientierte Haltung. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 115 und 116) : Aus welchem Titel hat der Bundespostminister die Streikgelder für die Postgewerkschaft bezahlt? Hat der Postverwaltungsrat diese präjudizielle Maßnahme gebilligt? Der Bundespostminister hat keine Streikgelder bezahlt. Den Mitgliedern des Postverwaltungsrates wurde bereits in der Sitzung von 7. 3. 1974 zugesagt, daß sie über den Verlauf, die Beendigung und die Regelung der Folgen des Tarifkonflikts im Bereich der Deutschen Bundespost unterrichtet werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 117 und 118) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung zu gewährleisten, daß durch die beabsichtigte Beschränkung der zum Postzeitungsdienst zugelassenen Zeitungen keine Beeinträchtigung der Pressefreiheit durch die Schaffung von Presseorganen erster und zweiter Klasse entsteht? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die vorgesehenen Rationalisierungsmaßnahmen bei der Deutschen Bundespost ein Beförderungsstau entsteht, der zu einer Überalterung des Personalkörpers führen muß, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestellers, daß Stelleneinsparungen im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen nur an der Basis des Stellenkegels vorgenommen werden dürfen, um die sonst zwangsläufige Reduzierung auch der Beförderungsstellen zu verhindern? Zu Frage A 117: Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß auch die medienpolitischen und ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5867* lagswirtschaftlichen Probleme bei der Suche nach Rationalisierungsmöglichkeiten im Postzeitungsdienst sorgfältige Beachtung finden werden. Gerade im Hinblick auf die schwierige Situation der Verlage hat der Bundespostminister die „Gemeinsame Kommission Postzeitungsdienst" ins Leben gerufen, die aus Vertretern der Verlegerschaft und der Deutschen Bundespost besteht. In dieser Kommission werden alle Probleme zu erörtern sein, die sich aus Rationalisierungsmaßnahmen im Postzeitungsdienst ergeben. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß der Postzeitungsdienst nur einen der möglichen Vertriebswege für Presseerzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Die Ergebnisse der Arbeit der Kommission müssen abgewartet werden. Sie wird sicher keine Vorschläge machen, die die Pressefreiheit gefährden. Zu Frage A 118: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen eine gewisse Überalterung entstehen kann. Eine Veränderung der Altersstruktur muß zwangsläufig dann auftreten, wenn infolge von Rationalisierungsmaßnahmen ein Überhang an Beamten und unkündbaren Tarifkräften entsteht. Ein solcher Überhang kann nämlich nur über den Altersabgang abgebaut werden, indem die Einstellung von Nachwuchs- oder anderen Ersatzkräften entsprechend gedrosselt wird. Grundsätzlich gibt es hierzu keine Alternativlösung, es sei denn — und das wird bei der augenblicklichen Situation der DBP wohl niemand fordern wollen — man stellt die Rationalisierung ganz ein. Die Bundesregierung wird jedoch die Entwicklung der Altersstruktur bei der DBP sorgfältig beobachten und sich bemühen, durch geeignete Maßnahmen einer für alle Fachbereiche abgewogenen Personalplanung die Schwierigkeiten zu verringern. Im Zusammenhang mit den geplanten Rationalisierungsmaßnahmen der DBP ist auch die Frage geprüft worden, ob sich die Beförderungsaussichten des betroffenen Personals verschlechtern können und ob dadurch ein Beförderungsstau entstehen kann. Diese Gefahr besteht tatsächlich dann, wenn sich infolge der Rationalisierungsmaßnahmen ein Überhang an planmäßigen Beamten einstellt, aus folgenden Gründen: Soweit eine Umsetzung von überzähligen Beamten in andere Bereiche möglich ist, blockieren sie ggf. dort entsprechende Beförderungsdienstposten. Nimmt die Zahl der planmäßigen Beamten über den Altersabgang bei Drosselung der Bereitstellung von Ersatzkräften ab, so verringert sich über die Stellenkegel-Automatik des § 5 Abs. 6 BBesG auch die Zahl der Beförderungs-Planstellen. Die Bundesregierung bereitet daher z. Z. auf der Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 6 Satz 3 BBesG eine Rechtsverordnung vor, die die o. g. Schwierigkeiten beseitigen und damit die Rationalisierungsmaßnahmen der DBP erleichtern und fördern soll. Die von Ihnen vertretene Auffassung, eine Einsparung von Planstellen dürfe nur an der Basis vorgenommen werden, um eine Reduzierung von Beförderungsplanstellen zu verhindern, ist in diesem Zusammenhang bereits Gegenstand der Erörterung zwischen den zuständigen Ressorts. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A. 119 und 120) : Hat die Bundesregierung geprüft, ob Rationalisierungserfolge bei der Deutschen Bundespost durch Maßnahmen erzielt werden können, wie sie etwa die Deutsche Bundesbahn (Rosa Zeiten) mit Erfolg eingeführt hat? Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, um zu einer allgemeinen Imageverhesserung der Deutschen Bundespost durch Sympathiewerbung beizutragen? Zu Frage A 119: Nach Ansicht der Bundesregierung lassen sich Aktionen, wie „Rosa Zeiten" (Auslastung der vorhandenen Transportkapazität), nur bedingt von einem Dienstleistungsunternehmen des Bundes auf ein anderes übertragen. Die Deutsche Bundespost führt vergleichbare Aktionen durch: Der bereits seit langem bestehende Nachttarif im Fernsprechdienst, der mit Wirkung vom 1. Juli 1974 dadurch noch weiter ausgedehnt wird, daß die Nachttarifstufe II von bisher 1---6 Uhr auf 22.00 Uhr vorgezogen und gleichzeitig auf die Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertage ausgedehnt wird, sei als Beispiel genannt. Zu Frage A 120: Die für das Jahr 1974 geplante Profilierungskampagne wurde im Januar/Februar d. J. mit folgenden drei Tageszeitungs-Anzeigen eingeleitet: 1. Die Postgebühren in der Diskussion, 2. Wenn unsere Kommunikation auch 1980 noch funktionieren soll, muß die Post heute Milliarden investieren. 3. Absender: Kritiker / Adressat: Deutsche Bundespost. Darüber hinaus erhielten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundespost ein Falt- 5868* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 blatt „Taschenpostille" mit Argumentationshilfen zu unberechtigten Vorwürfen gegen die Post. Diese Profilierungskampagne soll mit weiteren Tageszeitungs-Anzeigen, mit Illustrierten-Anzeigen, und TV-Spots fortgesetzt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, weiteste Bevölkerungskreise über besonders wichtige und aktuelle Fragen des Post-und Fernmeldewesens zu unterrichten, um auf diese Weise Kenntnislücken zu schließen und unbegründete Vorurteile gegenüber der Post abzubauen. Gerade Zeiten, in denen die Deutsche Bundespost wegen ihrer notwendigen Gebührenerhöhungen im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik steht, muß sie verstärkt um das Verständnis der Öffentlichkeit werben. Hier kann nur eine offene und ehrliche Informationspolitik Unsicherheiten beseitigen und Sympathie für die Post schaffen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Schleicher.


Rede von Ursula Schleicher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit hat in dieser Legislaturperiode eine Reihe von Vorlagen, Anträgen und Gesetzentwürfen zu beraten, die in erster Linie gesellschaftspolitisch relevant sind. Wir werden auf die Einrichtung der Beratungsdienste immer wieder zu sprechen kommen. Diese haben sich aus freier, vor allem aber auch notwendiger Initiative entwickelt und stellen ein breites Angebot für den Ratsuchenden. Gerade die Verbände der freien Wohlfahrt haben hier mit mühsamen Schritten eine Leistung erbracht, die erst im Laufe der weiteren Diskussion so richtig erkannt werden wird.
Als von unserer Fraktion der Antrag auf eine öffentliche Anhörung zu dem Thema „Familienberatung und Familienplanung" gestellt wurde, kam das Echo aus der Regierungskoalition zunächst nur sehr zögernd. Doch die Anhörung konnte dann wohl den Rest der Skepsis überwinden; denn es war immerhin der Ausschußvorsitzende selbst, der abschließend sagte: „Wir sind alle, glaube ich, erstaunt darüber, wie das gesamte Spannungsfeld der Jugend-, Sozial-, Bildungs-, Familien-, ja Rechts- und Gesundheitspolitik hier aufgeworfen wurde. Wir haben praktisch bei Adoption, Sorgerecht, Bundessozialhilfegesetz, Jugendhilfe, Familienlastenausgleich festgestellt, daß wir schon in Gesetzgebungsvorhaben eingegriffen haben, die noch auf uns zukommen."
Der Vorsitzende sagte weiter, der Rahmen der Anhörung sei eigentlich gesprengt worden, da die Sachverständigen gezeigt hätten, welches Spannungsfeld in ihrer Beratungstätigkeit vorhanden sei.
Innerhalb unseres Ausschusses hatten wir eine gemeinsame Ausgangsbasis: nämlich die Stellungnahme zu den Entwürfen eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts betreffend § 218. Einigkeit bestand darin, daß Ziel der Reform nicht ist und nicht sein darf, eine schrankenlose Möglichkeit für die Abtreibung zu schaffen,

(Beifall der der CDU/CSU)

sondern daß es darum geht, wie die Frau bzw. die die Eheleute von vornherein vor der Situation bewahrt werden können, die dazu führt, den Abbruch einer Schwangerschaft als quasi letzten Ausweg in Betracht zu ziehen.
Diese Situation kann verhindert werden durch eine sinnvolle Familienplanung, durch frühzeitig einsetzende Information der Frau und des Mannes über kontrazeptive Mittel und Möglichkeiten und durch Vorsorge insbesondere des Staates und der Gesellschaft für eine gesunde und soziale Umwelt.
Der Auschuß war sich auch darin einig, daß sinnvolle Familienplanung eine intensive Beratung auf breiter Basis voraussetzt. Die Beratung sollte nicht erst beginnen bzw. notwendig werden, wenn eine unerwünschte Schwangerschaft eingetreten ist. Der Auschuß bestand allerdings auch auf der Verabschiedung eines entsprechenden Antrags gleichzeitig mit der Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts.
Dies ist der Punkt, der mir heute unklar erscheint. Warum wurden diese wichtigen Probleme nicht zu gleicher Zeit auf die Tagesordnung gesetzt?

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Ist dies eine taktische Überlegung, möglichst viele Schwierigkeiten vorab zu klären? Mir scheint es, es wäre ehrlicher gewesen, alles zusammen zu behandeln.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die auf Drucksache 7/1813 vorgelegte Berichterstattung geht im wesentlichen auf die Schwerpunkte der Beratungsdienste ein. Der Antrag des Ausschusses wurde von uns mit beschlossen, allerdings unter der Voraussetzung bestimmter Gesichtspunkte, die uns im Ausschuß zugesagt wurden, und zwar: ärztliche Beratung in den Beratungsstellen: ja, aber keine Abtreibung in diesen Beratungsstellen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    „Ist vorgesehen, daß in den Beratungsstellen auch Abtreibungen durchgeführt werden können?". Daraufhin beteuerte Staatssekretär Westphal, er wolle dies mit einem entschiedenen Nein beantworten.

    (Abg. Burger: Das ist ganz wichtig!)

    Auf der einen Seite ist ein Arzt in der Beratungsstelle notwendig, vor allen Dingen in den Einrich-



    Frau Schleicher
    tungen von Pro Familia, deren Schwerpunkt ausschließlich in der Beratung zur Familienplanung und Empfängnisverhütung liegt.
    Allerdings steht auch fest, daß gerade die Fälle, die bei bisherigen illegalen Abtreibungen den Hauptgrund lieferten, nämlich Frauen mit drei und mehr Kindern, diese Stellen so gut wie überhaupt nicht aufsuchten. Das Deutsche Jugendinstitut stellte in seiner Untersuchung fest: „Die Zusammensetzung der Ratsuchenden von Familienberatungsstellen und Pro-Familien-Stellen differiert stark. Während bei Familienberatungsstellen 84 % der Ratsuchenden verheiratet waren, waren bei Pro Familia lediglich ein knappes Drittel verheiratet, rund zwei Drittel ledig."
    Der hohe Anteil lediger Ratsuchender bei Pro Familia umfaßt vor allem einen überproportional hohen Anteil an Studenten und Schülern. Hieraus folgerte das Deutsche Jugendinstitut in seiner Untersuchung, daß Pro Familia die Funktion einer Familienplanung bei Mehrkinderfamilien nicht erreiche.
    Meine Fraktion ist der Auffassung, daß die Familienberatungsstellen vor allen Dingen die soziale Beratung in jeder Hinsicht gewährleisten sollten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, daß bestimmte Lebensfragen — wie hier gefordert: Familienberatung und Familienplanung — nicht isoliert, sondern im Rahmen einer allumfassenden Lebenshilfe gesehen werden müssen.
    Probleme der Familienplanung und Geburtenregelung tauchen häufig erst im Zusammenhang mit der Behandlung anderer, zunächst allgemeiner Schwierigkeiten auf. Diese können materieller, finanzieller Art sein, in der Arbeit mit verhaltensgestörten Kindern oder Jugendlichen entdeckt werden, in Spiel- und Lernstuben, bei sozialen Randgruppen, bei der Bewältigung der Probleme mit behinderten Kindern, aber auch über die Ehe- und Familienschwierigkeiten auftreten.
    Erkennung von Ursachen und Zusammenhängen der Probleme, Abbau von Voreingenommenheit oder Hemmungen, die Bereitschaft wecken, in dieser Frage einen Arzt aufzusuchen, ist hier eine oft vorab zu leistende Aufgabe derjenigen Beratungsdienste, die im Rahmen ihrer Arbeit mit diesem Problem konfrontiert werden. In den wenigsten Fällen werden die Beratungseinrichtungen rechtzeitig aufgesucht. Sehr oft ist schon eine bestimmte Situation eingetreten, wie z. B. die einer unerwünschten Schwangerschaft. Die Nöte der Ratsuchenden liegen weniger im Austragen des Kindes, sondern mehr bei dem Gedanken, was nach der Geburt des zu erwartenden Kindes geschehen wird. Die Unwissenheit über menschliche und soziale Möglichkeiten ist teilweise Anlaß zu erhöhter Panikstimmung. Die soziale Beratung ist in einem solchen Fall dringend erforderlich.
    Es ist an dieser Stelle nicht möglich, auf die Breite der Beratung völlig einzugehen. Ich möchte aber Punkte herausziehen, die ich im Zusammen-
    hang mit der Diskussion um den § 218 StGB für wesentlich halte.
    Bei dem von seiten der Regierungskoalition immer wieder betonten Mangel an Ärzten wird das Ziel, innerhalb kurzer Zeit ein breites Beratungsnetz auszubauen, nur schwer zu erfüllen sein, wenn man darauf besteht, daß auf jeden Fall Ärzte in diesen Beratungsstellen tätig sein müssen. Die Zusammenarbeit mit Ärzten ist zu gewährleisten. Das ist auch möglich. — Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird Modelleinrichtungen finanzieren, um zu erproben, in welcher Weise Beratungen durchgeführt werden sollen.
    Bei allen Äußerungen zu dem Komplex Familienberatung und Familienplanung konnte jedoch der Eindruck nicht ganz weichen, daß zumindest von SPD und FDP, aber auch vom Ministerium her nur der Aspekt der Familienplanung mit dem Schwerpunkt der ärztlichen Beratung gesehen wird.
    Ich habe im Ausschuß immer wieder darum gebeten, uns die Modellentwürfe, die schon seit September letzten Jahres in der Diskussion sind, vorzulegen bzw. uns darüber zu berichten. Entweder war man sich noch nicht schlüssig, oder aber man hielt es nicht für notwendig, uns zu unterrichten. Die erste Information hierzu kam genau einige Tage vor unserer abschließenden Beratung im Februar und konnte deshalb nicht mehr behandelt werden. Allerdings wurde uns bestätigt, daß inzwischen mit den Ländern und den Verbänden Kontakt aufgenommen wurde und diese weitgehend damit einverstanden seien.
    Eine Nachfrage bei den Ländern gab mir jedoch ein völlig anderes Bild. Wiederum einen anderen Eindruck vermittelten mir die Verbände. Bei den bisher bestehenden Beratungsstellen liegt der Schwerpunkt auf der sozialen Beratung. Der Modellentwurf zielt aber einseitig nur auf die Beratung zur Familienplanung und Empfängnisverhütung hin.
    Die vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegten Varianten für sogenannte Modelleinrichtungen lassen keinen Spielraum zu. Sie schreiben auch gleichzeitig eine Beratung zum Schwangerschaftsabbruch vor. Soll dies dann in Zukunft eine zwangsweise Beratung zur Familienplanung bedeuten? Wer eine Broschüre mit dem Titel „Jedes Kind hat ein Recht, erwünscht zu sein" herausgibt, muß sich auch die Frage gefallen lassen, wie dieses Recht eingeklagt werden kann. Oder würde bereits die Äußerung einer Mutter, das Kind sei — aus welchen Gründen auch immer — unerwünscht, ausreichen, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen? Diese Broschüre ist aber Grundlage der Information zur Familienplanung.
    Die Möglichkeiten zu einer Familienplanung sind heute eher gegeben als noch vor zehn Jahren. Trotzdem muß aber jederzeit auch damit gerechnet werden, daß eine sogenannte Familienplanung mißlingt. Welche Alternative sehen Sie dann? Nach unseren Vorstellungen müßte eine Beratungsstelle gleichzeitig soziale Hilfe vermitteln bzw. anbieten können. Soziale Hilfen sind ein integrativer Bestandteil der Beratung. Insbesondere bei Schocksituationen des



    Frau Schleicher
    Ratsuchenden müssen Hilfen aufgezeigt und echte
    Alternativen angeboten werden. Erst dann ist eine
    freie Entscheidung für die Betroffenen gewährleistet.
    In der Diskussion wird immer und immer wieder von den sogenannten Wunschkindern gesprochen. Hierzu gibt es gute, fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse. Eine tschechische Studie aus Prag von Matejek beweist, das bei den ungewünschten Kindern im Vergleich zu den Wunschkindern weder im intellektuellen noch im seelischen Bereich nennenswerte Unterschiede bestanden und auch ihre soziale Integration in den Familien jedem Vergleich standhielt.
    Auch anläßlich einer Besichtigung des sogenannten Baseler Modells sagte deren Leiterin Frau Dr. Mall-Haefeli: In der Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch wird besonders das Argument des unerwünschten Kindes hochgespielt, das später durch eine Heimerziehung Schaden davontrage. Die Nachuntersuchungen in der Schweiz nach neun Jahren haben ergeben, daß ein erwünschtes Kind sehr oft zu einem unerwünschten Kind werden kann, während ungeplante, ja oft unerwünschte Kinder schon während des weiteren Schwangerschaftsverlaufes angenommen und geliebt werden.
    Wie vertragen sich nun die Äußerungen in der SPD-Broschüre mit dem Modellentwurf des Bundesministeriums? Hier meint die SPD — Sie gestatten ein Zitat aus der SPD-Broschüre —:
    Staat und Gesellschaft lassen das werdende Leben nicht schutzlos. Seinem Schutz dient die vorgesehene Beratung, die einen übereilten und falsch motivierten Schwangerschaftsabbruch verhindern soll. Außerdem soll der Wille zum Kind gestärkt werden.
    Das Modellvorhaben des Bundesministeriums aber will die Beratung zum Schwangerschaftsabbruch zwingend vorschreiben.
    Auch die Beratung allzu junger Menschen ist unter diesem Gesichtspunkt mehr als problematisch.
    Außerdem ist Schwangerschaftsabbruch keine Dauerlösung. Aus England hören wir, daß junge Frauen oft in ein und demselben Jahr mehrmals abtreiben. Selbst wenn es heute verbesserte Praktiken zur Abtreibung gibt, ist noch lange nicht gesagt, ob nicht auch diese Praktiken sich schädlich auswirken können. Ein Versehen um wenige Tage kann eventuell tödliche Wirkungen haben.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es gibt eine Reihe von weiteren Gesichtspunkten, die auch in diesem Zusammenhang vorzutragen sind: Etwa 10 % aller Ehen bleiben ungewollt unfruchtbar. Nach dieser Rechnung dürfte es allein im Bundesgebiet 45 000 Ehepaare geben, die gerne ein Kind adoptieren würden. Wenn Sie aber in diesem Zusammenhang eine „Schwangerschaftsabbruchberatung" von den Beratungsstellen erfordern, ist dies für den Ratsuchenden keine freie Alternative.
    Es dürfte auch ein einmaliger Vorgang sein, daß der Bund, ohne Kompetenzen zu haben, ein dreijähriges Modellprogramm fördert mit der Auflage, daß die Länder — egal ob das Modell erfolgreich zum Abschluß gebracht wurde oder nicht — Auflagen erhalten, ohne selbst mitentscheiden zu können , diese Beratungsstellen dann finanziell auch zu übernehmen.
    Wie sieht es noch mit der Wahrung der Pluralität der Träger aus? Soweit das Modellprogramm des Bundesministeriums zu erkennen ist, scheint nur eine Einrichtung an der Vorbereitung zur Beratung beteiligt worden zu sein. Die soziale Beratung ist völlig vergessen worden, und das gerade von Vertretern einer Partei, die immer wieder erklären, daß ihr Hauptanliegen soziale Hilfen seien.
    In der Stellungnahme des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit kam immer wieder zum Ausdruck, daß alles zu tun sei, um Frauen vor der Situation zu bewahren, den Schwangerschaftsabbruch quasi als letzten Ausweg in Betracht zu ziehen. Materielle Hilfen zur Familienplanung bzw. Zahlung für den Abbruch sind dann auch kein Trost. Es ist mir unverständlich, wie begründet werden kann, daß mit den von Ihnen heute vorgelegten Gesetzesvorlagen ernsthaft geholfen werden kann, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu vermindern.
    Ebenfalls im Rahmen der Modellberatungen sollen mobile Beratungsstellen über Land fahren und zusätzlich auf Messen und Kirchweihen etc. Informationen an die Bürger geben. Glauben Sie wirklich, daß eine gewissenhafte Beratung hier überhaupt durchführbar ist? Diese Art mobiler Beratungsstellen können höchstens als Informationsstand, niemals aber als Beratungsstelle deklariert werden.
    Zum Abschluß noch ein Gesichtspunkt. Die Bewältigung der Probleme unerwünschter Schwangerschaft bis hin zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs fordert von den Betroffenen Wert- und Gewissensentscheidungen. Diese weltanschaulichen Gesichtspunkte müssen in unserer Gesellschaft plural behandelt werden. Von daher sind Beratungsdienste der unterschiedlichen weltanschaulichen Trägerschaft in ein ausreichendes Angebot der Beratung und Hilfe und somit auch in ein entsprechendes Modellprogramm einzubeziehen.
    Unter diesen vorgetragenen Gesichtspunkten sind wir bereit, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)