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    Deutscher Bundestag 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Schachtschabel und Frau Stommel 5729 A Erweiterung der Tagesordnung 5729 A Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der SPD, FDP über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) (Drucksache 7/376), Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1654), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1753) — Zweite und dritte Beratung — Frau Schlei (SPD) 5729 C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . 5732 C Hölscher (FDP) . . . . . . . 5739 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 5744 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 5749 A Glombig (SPD) . . . . . . . 5753 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 5759 C Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 5761 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5764 A Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 5764 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . . 5766 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . . 5768 A Namentliche Abstimmung . . . . . . 5769 B Fragestunde (Drucksache 7/1816) Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Friedrich (SPD) : Unterrichtung der Regierung der USA durch Bundesminister Bahr vor seiner Moskau-Reise; Aspekte der Ausweitung der Handelsbeziehungen zur Sowjetunion in den Gesprächen des Bundesministers Bahr in Moskau Bahr, Bundesminister . . . 5771 B, C, D, 5772 B, C, D, 5773 A, B Friedrich (SPD) . . . . 5771 C, 5772 B Werner (CDU/CSU) . . . . . 5772 C Brück (SPD) . . . . . . . . . 5772 D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 5772 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5773 A Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 5773 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Frage A 30 Drucksache 7/1816 des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU): Bewerbung um einen Sitz der Bundesrepublik Deutschland im Ausschuß für Menschenrechte und Bemühungen um eine ausgewogene Zusammensetzung dieses Ausschusses Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5773 C, D, 5774 A, B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5773 D Wischnewski (SPD) . . . . . . . 5774 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5774 B Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Kern (SPD) : Rolle der wirtschaftlichen Kooperation im Rahmen der Entspannung zwischen Ost und West Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5774 C, D Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Angebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten Polens durch die Aussiedlung von Deutschen; Zusammenhang zwischen der Rückläufigkeit der Aussiedlungszahlen und den Kreditwünschen der Volksrepublik Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5775 A, B, C, D, 5776 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . 5775 B, 5776 A Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 5775 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 5776 B Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) : Folgerungen aus einem Rundfunkkommentar des Senders Grünberg vom 25. Februar 1974 für die Verhandlungen über die Aussiedlung; Interpretation des Ausdrucks „einige Zehntausende" durch die polnische Seite Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5776 B, C, D, 5777 A, B, C, D, 5778 A, B, C, D, 5779 A, B, C, D, 5780 A, B Windelen (CDU/CSU) 5776 C, D, 5778 C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 5777 A, 5779 C Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 5777 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 5777 B, 5779 A Dr. Marx (CDU/CSU) 5777 B Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 5777 C Mattick (SPD) . . . . . . . . . 5777 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 57778 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5779 A Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 5779 B Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 5779 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5780 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 5780 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 5780 B von Hassel, Vizepräsident . . . . 5780 C Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Nichteinhaltung der Zusicherung der polnischen Regierung, die Familienzusammenführung zu verbessern; Fortsetzung der Schikanen gegen Aussiedlungswillige in Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5780 D, 5781 A, B, C, D, 5782 A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 5780 D, 5781 A, B .Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5781 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 5781 D Frau von Bothmer (SPD) 5781 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 5782 A Frage A 42 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) : Zahl der Aussiedlungswilligen bei der Lösung des Aussiedlerproblems durch Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5782 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5782 B, C Frage A 43 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Polnische Zusagen in bezug auf die Aussiedlung Deutscher; Aussiedlerzahlen für Januar und Februar 1974 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5782 D, 5783 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 5782 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . . . 5782 D Frage A 44 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Einweisung von Aussiedlungswilligen in Arbeitsbrigaden in Polen ohne Gerichtsurteil Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 III Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5783 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 5783 B Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Schutz und Fürsorge für jeden einzelnen Deutschen im Machtbereich der Volksrepublik Polen; Vereinbarkeit der Aussagen des Bundeskanzlers vom 7. Februar 1974 mit der verfassungsmäßig gebotenen Schutzpflicht für die Grundrechte der in den Oder-NeißeGebieten lebenden deutschen Staatsangehörigen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5783 B, C, D, 5784 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . 5783 C, D, 5784 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5784 A Fragen A 47 und 48 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/ CSU) : Mitteilungen der polnischen Dienststellen über die Gründe für die Ablehnung von Aussiedlungsbegehren an deutsche Stellen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5784 C, D, 5785 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5784 D, 5785 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 5785 C Frage A 49 •— Drucksache 7/1816 — des Abg. Mattick (SPD) : Auswirkungen von öffentlichen Angriffen auf die deutsche Verhandlungsführung bei Verhandlungen mit den Staaten des Ostblocks Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5785 D, 5786 B, C, D Mattick (SPD) 5786 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5786 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 5786 D Frage A 50 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Mattick (SPD) : Bewertung der Gespräche über die Gestaltung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Ostblocks durch die Bundesregierung; Interessen der deutschen Wirtschaft Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5787 A, B, C, D Mattick (SPD) . . . . . . . . 5787 B, C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5787 D Frage A 51 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Beurteilung des derzeitigen Verhandlungsstandes bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa durch die französische und die Bundesregierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5788 A, B Dr. Schweitzer (SPD) 5788 A Frage A 52 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Beurteilung seiner letzten Gespräche mit der Bundesregierung durch den amerikanischen Außenminister Kissinger Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5788 B, C, D Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 5788 C Werner (CDU/CSU) . . . . . . 5788 D Frage A 2 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU): Reform des Sozialmieten- und Berechnungsrechts Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . . . . 5789 A, B, C Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 5789 B, C Frage A 79 Drucksache 7/1816 des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Einstellung der Förderungsmaßnahmen der Bundesversicherungsanstalt für die Eigentumsbildung der Arbeitnehmer im Wohnungsbau Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5789 D, 5790 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . . 5790 A Frage A 80 — Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Unterzeichnung des Europäischen Abkommens über au-pair-Beschäftigte Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5790 B Frage A 82 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Reduzierung der durch die flexible Altersgrenze bedingten langen Bearbeitungszeit bei der Rentenberechnung Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5790 C, D Lenzer (CDU/CSU) 5790 C, D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Frage A 91 — Drucksache 7/1816 des Abg. Gansel (SPD) : Besitzstandswahrung für Kriegerwitwen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5791 A, B Gansel (SPD) . . . . . . . . . 5791 B Frage A 92 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Gansel (SPD) : Nachentrichtung von Beiträgen für Personen, die einen Pflegezulagenempfänger unentgeltlich gepflegt haben Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5791 B, C Gansel (SPD) 5791 C Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Hölscher (FDP) : Anteil der Kriegsdienstverweigerer an den Selbstmordfällen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5791 D, 5792 A, C Hölscher (FDP) 5792 A Walkhoff (SPD) 5792 B Frage A 95 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Selbstverstümmelungen von Bundeswehrsoldaten vor Abschluß des Anerkennungsverfahrens als Kriegsdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5792 C Frage A 96 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Freistellung von Wehrpflichtigen bei Verpflichtung zum Katastrophenschutzdienst Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5792 D, 5793 B Walkhoff (SPD) . . . . . . . 5793 A, B Frage A 97 — Drucksache 7/1816 des Abg. Müller (Bayreuth) (SPD) : Abschaffung des Prüfungsverfahrens für Wehrdienstverweigerer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5793 C Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 5793 D Aktuelle Stunde betr. Problem der Aussiedlung Deutscher aus Polen Dr. Marx (CDU/CSU) 5794 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 5795 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 5796 B von Hassel, Vizepräsident . . . . 5797 A Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5797 B, 5807 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 5798 D Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 5799 D Bahr, Bundesminister . . . . . . 5801 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5802 B Ronneburger (FDP) 5803 C Dr. Schweitzer (SPD) 5804 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 5806 A Mattick (SPD) . . . . . . . . 5808 A Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . 5809 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission, zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Sammlung und Auswertung der Erfahrungen über die Folgen ärztlich vorgenommener Schwangerschaftsabbrüche (Drucksachen 7/548, 7/552, 7/1789) Dr. Bardens (SPD) 5810 A Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 5810 C Christ (FDP) 5811 A Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Abg. Frau Schlei, Frau Eilers (Bielefeld), Glombig, Dr. Nölling, Dr. Bardens, Spitzmüller, Christ, Frau Funcke und Fraktionen der SPD, FDP und zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Familienberatung und -planung (Drucksachen 7/374, 7/549, 7/1813) Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 5812 B Frau Schleicher (CDU/CSU) . . . . 5813 B, 5819 D Christ (FDP) . . . . . . . . . 5815 D Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 5817 A, 5820 A Große Anfrage der Abg. Kern, Bäuerle, Barche, Dr. Haenschke, Dr. Holtz, Dr. Lohmar, Scheffler, Stahl (Kempen), Wuttke, Flämig, Dr. Meinecke (Hamburg), Hoffie, Frau Schuchardt, Möllemann und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Forschungspolitik (Drucksachen 7/688, 7/1279) in Verbindung mit Antrag der Abg. Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 V Walz, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zukunft der Forschungszentren (Drucksache 7/1477) Kern (SPD) 5820 B Lenzer (CDU/CSU) 5822 C Hoffie (FDP) 5827 A Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/BMP) 5832 D Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . 5840 A Stahl (Kempen) (SPD) 5842 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 5844 C Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . . 5846 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 5847 A Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung 1975 (Drucksache 7/1662), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1836), Bericht und Antrag des Auschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 7/1835) — Zweite und dritte Beratung — 5847 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/1770) — Erste Beratung — . . . . . 5847 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Oktober 1973 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Finnland andererseits (Drucksache 7/1778) — Erste Beratung — 5847 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr (Drucksache 7/1779) — Erste Beratung — 5847 D Antrag der Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter, Lenzer, Pfeffermann, Hussing, Dr. Jenninger, Schulte (Schwäbisch Gmünd) und Gen. betr. Einbeziehung der Finanzierung des Programms „Studium in den USA" in die Offset-Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 7/1726) Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . . 5848 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 5849 C Hoffie (FDP) 5850 B Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. überplanmäßige Investitionsdarlehen an die Deutsche Lufthansa AG (Drucksachen 7/1454, 7/1783) in Verbindung mit Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Erwerb von Beteiligungen an der Gelsenberg AG (Drucksachen 7/1512, 7/1786), Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Kapitalzuführung an die VIAG (Drucksachen 7/1635, 7/1787) . . . . . 5850 C Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1790) . . . . . 5850 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der vom Europäischen Parlament zur Unterrichtung vorgelegten Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Verstärkung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments (Drucksachen 7/1262, 7/1780) . . . . . . . . . . 5850 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Bundeshilfe für Berlin (Drucksachen 7/1341, 7/1781) . . . . . . . . . . 5851 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Beitrag an die Vereinten Nationen (Drucksachen 7/1415, 7/1782) 5851 A Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung einer Teilfläche des bundeseigenen Geländes in Wiesbaden-Freudenberg an die Landeshauptstadt Wiesbaden (Drucksachen 7/1478, 7/1784) 5851 B Antrag des Haushaltsauschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. bundeseigenes Grundstück in Berlin-Spandau; Veräußerung an das Land Berlin (Drucksachen 7/1479, 7/1785) . . . . . . . 5851 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur 10. Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen 7/1471, 7/1788) 5851 C Nächste Sitzung 5851 D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5853* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen zur Abstimmung gem. § 59 GO 5853* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer (BMZ) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) : Unterstützung von Einrichtungen des industriellen Normenwesens in Entwicklungsländern . . . . . . . . 5853 * C Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Grabert, Chef des Bundeskanzleramtes, auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Akkreditierung von Korrespondenten durch die Ostberliner Behörden . . . 5853* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 31 Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Unterricht in der deutschen Muttersprache in rumänischen Schulen . . . 5854* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) Folgen von Demonstrationen ausreisewilliger Deutscher in Moskau . . . . 5855* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 55 und 56 —Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU): Auswirkungen der Äußerung von Radio Moskau zur Westeuropapolitik auf das deutsch-sowjetische Verhältnis; Grundlagen für die Auffassung der Regierung der Sowjetunion hinsichtlich der Schaffung eines politisch handlungsfähigen freien Europa . . . . . 5855* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/1816 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Haltung der Bundesregierung zu den Bestrebungen in der Europäischen Gemeinschaft hinsichtlich einer Vereinbarung über Mindestzinssätze und Höchstlaufzeiten von staatlich abgesicherten mittel- und langfristigen Exportkrediten 5855* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1816 — des Abg Stücklen (CDU/CSU) : Beabsichtigter Bau von zwei Kernkraftwerken in der Sowjetunion durch deutsche Firmen 5856* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 66 und 67 Drucksache 7/1816 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beurteilung der derzeitigen Lage des Polstermöbelgewerbes durch die Bundesregierung; Bedrohung der heimischen Wirtschaft durch Einfuhren aus der DDR . . . . . . . . . . . 5856* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/ CSU) : Ankündigung eines Abnahmestopps wegen überhöhter Preisforderungen für sowjetisches Rohöl durch die VEBA; Schlußfolgerungen der Bundesregierung für ihre Außenhandels- und Energiepolitik . . . . . . . . . . . 5857* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/1816 des Abg. Schmidhuber (CDU/ CSU) : Erfüllung der Lieferverpflichtungen für Rohöl durch die Sowjetunion . . . . 5857* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Eskalation der Hungersnot in der Welt; zusätzliche Bereitstellung von 100 000 t Milchpulver für die hungernden Menschen durch die EG 5857* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Loge- mann (BML) auf die Frage A 73 — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 VII sache 7/1816 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Verbraucherschutz in bezug auf den Wert von Sojafleisch . . . . . . 5857* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Loge- mann (BML) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Entwicklung der Anzahl an Insolvenzfällen bei Unterglasbetrieben . . . . 5858* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Geldner (FDP) : Förderung der landwirtschaftlichen Grünland- und Futterbaubetriebe durch die Bundesregierung 5858* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU): Information der Vertreter der Kapitaleigner durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hinsichtlich der Mitbestimmungsvereinbarungen innerhalb der Regierungskoalition . . . 5858* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Marquardt (SPD) : Kurzarbeit und Lieferzeiten bei Möbelfabriken 5859* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Restriktive Handhabung der Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung durch gesetzliche Krankenkassen . . . . . . . . . 5859* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 84 und 85 — Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Abstand in der Rentenhöhe bei männlichen und weiblichen Versicherten; Vorstellungen über einen Ausgleich von Benachteiligungen erwerbstätiger Frauen in der Rentenversicherung . . 5859* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Lattmann (SPD) : Schließung der Zentralstelle „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" beim Goethe-Institut in München; Sprachlehrfilm „Viel Glück in Deutschland" 5860* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausschaltung von Nicht-DGB-Gewerkschaften und Unabhängigen in den Betrieben 5860* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/1816 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsam von in der Bundeswehr dienenden nicht anerkannten Kriegsdienstverweigerern; Wiedereinführung des waffenlosen Dienstes für nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer . . . . . . . . .5861* B Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/1816 — des Abg Kroll-Schlüter (CDU/CSU) : Nachprüfung von in Aussicht genommenen oder bereits geltenden Arzneimittel-Prüfungsbestimmungen . . . . 5862* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Lenders (SPD) : Rezeptpflicht und Warnaufdrucke für alle Schlafmittel 5862* C Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache '7/1816 — der Abg. Frau Grützmann (SPD) : Projekt „Tagesmütter" und tatsächlicher Bedarf an zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder . . 5863* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau Schlei (SPD) : Unterschied zwischen dem Projekt „"Tagesmütter" und bereits bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder 5863* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 105 und 106 Drucksache 7/1816 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Resonanz des Projekts „Tagesmütter" in der Bevölkerung; soziale Sicherung bei Tätigkeit als „Tagesmutter" . . . 5864* B Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Bericht zur Lage der Nation 1974 . . 5864* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Aussage des offiziellen Sprechers von Radio Moskau betr. Sonderbeziehungen gegenüber der DDR; Definition des Begriffs „Entspannung der innerdeutschen Beziehungen" . . . . . . . 5865* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Rechtsverletzungen an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze 5865* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 111 - Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Kreutzmann (SPD) : Vermeidung diplomatischer Formen im Umgang mit der künftigen Ständigen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . 5865* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 113 und 114 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zur Volksrepublik China 5866* B Anlage 34 Antwort ides Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Streikgelder für die Postgewerkschaft . 5866* C Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 117 und 118 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Vermeidung einer Beeinträchtigung der Pressefreiheit durch Beschränkung der zum Postzeitungsdienst zugelassenen Zeitungen; Beförderungsstau bei der Deutschen Bundespost infolge von Rationalisierungsmaßnahmen . . . . . 5866* D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/1816 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : „Rosa Zeiten" für die Deutsche Bundespost; Maßnahmen zur Imageverbesserung und Sympathiewerbung . . . 5867* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5729 88. Sitzung Bonn, den 21. März 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5853* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 22. 3. Adams * 21.3. Ahlers 22. 3. Dr. Ahrens ** 22. 3. Alber ** 21. 3. Amrehn ** 22. 3. Dr. Artzinger * 21. 3. Behrendt * 22. 3. Blumenfeld ** 22. 3. Dr. Corterier * 22. 3. Frau Däubler-Gmelin 29. 3. Eckerland 29. 3. Dr. Ehrenberg 22. 3. Dr. Erhard 21. 3. Fellermaier * 22. 3. Dr. Fischer 29. 3. Frehsee 22. 3. Dr. Freiwald 30. 3. Gerlach (Emsland) * 22. 3. Dr. Geßner ** 22. 3. Dr. Gölter ** 21. 3. Haase (Kellinghusen) 23. 3. Härzschel * 21.3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 29. 3. Junghans 30. 3. Kahn-Ackermann ** 22. 3. Dr. Klepsch * 22. 3. Krockert 22. 3. Lange * 23. 3. Logemann 21.3. Dr. Lohmar 18. 5. Dr. Mende ** 23. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 22. 3. Dr. Müller (München) ** 21. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 21. 3. Dr.-Ing. Oetting 23. 3. Ravens 2. 4. Richter ** 22. 3. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 22. 3. Schlaga 29. 3. Scheu 29. 3. Schmidt (Kempten) ** 22. 3. Schmidt (München) * 22. 3. Schmidt (Wattenscheid) 29. 3. Frau Schuchardt 29. 3. Dr. Schwencke ** 21. 3. Dr. Schwörer * 22. 3. Seefeld * 22. 3. Seibert 22. 3. Springorum * 22. 3. Staak (Hamburg) 21. 3. Dr. Todenhöfer 13. 4. Walkhoff * 22. 3. Weber (Heidelberg) 22. 3. Weber (Köln) 22. 3. Dr. Wendia 22. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) zur Abstimmung gem. § 59 der GO Ich stimme dem Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz zu, weil der Entwurf keine Präjudizierung der Entscheidung über eine Änderung des § 218 darstellt und eine solche auch in der heutigen Debatte nicht konkretisiert werden konnte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Matthöfer vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 4): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gründung und die Unterhaltung von Einrichtungen des industriellen Normenwesens in Entwicklungsländern im Wege der technischen Hilfe und der Kapitalhilfe zu unterstützen? Die Bundesregierung unterstützt bereits seit mehreren Jahren im Rahmen der Technischen Hilfe das industrielle Normenwesen in Entwicklungsländern. So hat sie Normenberater entsandt und Sammlungen von ausgesuchten Normen sowie bürotechnische Einrichtungen zur Herstellung von Normenblättern bereitgestellt. Außerdem werden im Rahmen der Aus-und Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern Mitarbeiter von Normeneinrichtungen aus Entwicklungsländern in der Bundesrepublik weitergebildet. Die Vorhaben werden in enger fachlicher Zusammenarbeit mit dem Deutschen Normenausschuß (DNA), seinen Fachnormenausschüssen sowie anderen Einrichtungen, z. B. der Prüfstelle des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE), durchgeführt. Ergänzend dazu hat die Deutsche Stiftung für Internationale Zusammenarbeit Seminare über Fachfragen der Normung industrieller Erzeugnisse unter Beteiligung von Fach- und Nachwuchskräften aus zahlreichen Entwicklungsländern abgehalten, zuletzt im April 1973. Da die Arbeit von Normenorganisationen und Normenbehörden nur verhältnismäßig geringe materielle Einrichtungen erfordert, hat sich eine Gewährung von Kapitalhilfe auf diesem Gebiet nicht als notwendig erwiesen. Anlage 4 Antwort ,des Staatssekretärs Grabert vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 28) : 5854* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Wessen Korrespondenten haben die Ost-Berliner Behörden im einzelnen akkreditiert, wessen Korrespondenten haben sie die Akkreditierung versagt, und über welche Anträge ist noch nicht entschieden worden? Korrespondenten folgender Redaktionen haben ihre Tätigkeit aufgenommen: 1. dpa 2. Westdeutsche Allgemeine Zeitung 3. Vorwärts 4. Spiegel 5. Westfälische Rundschau 6. Süddeutsche Zeitung 7. Neue Ruhr-Zeitung Folgende Redaktionen haben inzwischen eine Zusage erhalten, aber noch kein Redaktions-Büro in der DDR eröffnet: 1. Stern 2. ARD 3. ZDF 4. Frankfurter Rundschau 5. FAZ 6. ddp 7. Westfalenblatt 8. Kölnische Rundschau 9. Hessische Allgemeine 10. Badische Zeitung 11. Die Zeit 12. Stuttgarter Zeitung 13. Hann. Allgemeine 14. Neue Hannoversche Presse 15. Kölner Stadtanzeiger 16. Rheinische Post 17. Hamburger Morgenpost 18. Rhein-Zeitung 19. Südwestpresse 20. Stern-TV 21. Deutsche Volkszeitung, Düsseldorf Eine Absage haben - soweit wir informiert sind - folgende Redaktionen erhalten: 1. Deutsche Wochenschau 2. Deutschlandfunk 3. Ruhrnachrichten 4. Badische Neueste Nachrichten 5. Allgemeine Zeitung, Mainz 6. Express, Köln 7. Donau-Kurier 8. Deutsche Tagespost 9. Mannheimer Morgen 10. Vereinigte Wirtschaftsdienste (VWD) Vier weitere Redaktionen haben auf Anträge, die sie im Vorjahr stellten, noch keine Reaktion der DDR, so daß nach unserem Wissensstand für insgesamt fünf Redaktionen noch keine Entscheidung vorliegt. Es sind dies: 1. Der Abend 2. German Television News 3. Telestar 4. AZ München 5. Göttinger Tageblatt Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 31): Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was gedenkt sie zu unternehmen, um den Deutschen in Rumänien auch nach der Neuorganisation des rumänischen Schulwesens die Möglichkeiten zu erhalten, daß ihre Kinder in der deutschen Muttersprache unterrichtet werden können, bzw. daß im Berufsschulbereich entsprechende Möglichkeiten eröffnet werden? Die deutschsprachige Minderheit in Rumänien besteht aus rund 400 000 Personen. Sie ist überwiegend bereits seit Jahrhunderten im Lande ansässig und besitzt ausschließlich die rumänische Staatsangehörigkeit. Die Minderheitenpolitik, zu der auch die Gestaltung des Schulwesens gehört, ist eine innere Angelegenheit Rumäniens. Die rumänische Nationalitätenpolitik zielt darauf ab, den im Lande lebenden Minderheiten eine weitgehende kulturelle Eigenständigkeit zu gewähren. Die rumänische Verfassung sichert der deutschen Minderheit den freien Gebrauch der Muttersprache im Erziehungs-, Presse- und Theaterwesen zu. Es gibt zur Zeit vier Gesamtschulen, die bis zum Abitur führen und in denen Deutsch ausschließlich Unterrichtssprache ist. Ferner bestehen knapp 400 Abteilungen mit Deutsch als Unterrichtssprache an rumänischen Schulen. Die deutsche Minderheit führt ein sehr reges kulturelles Leben mit eigener Literatur und Theater. Ferner gibt es deutschsprachige Rundfunk- und Fernsehsendungen. Ob sich das neue Schulgesetz vom 17.5. 1973 in der Praxis nachteilig auf das deutschsprachige Schulwesen auswirken wird, läßt sich angesichts des kurzen Erfahrungszeitraumes noch nicht beurteilen. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält mit Rumänien einen intensiven kulturellen Austausch, der im letzten Jahr auf eine solide vertragliche Grundlage gestellt wurde. Diese kulturelle Zusammenarbeit kommt auch der deutschen Minderheit zugute. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5855* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 54) : Treffen Pressemeldungen zu, zahlreiche Sowjetbürger deutscher Herkunft, die in den letzten Wochen für ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland demonstriert hatten, seien mit zwei Wochen Haft bestraft worden, und wie ist dies — bejahendenfalls — mit den Versicherungen der Bundesregierung zu vereinbaren, die deutsche Botschaft in Moskau habe bei ihren Interventionen zugunsten der Ausreisewilligen erreicht, daß die Demonstrationen gegen die Verweigerung der Ausreise keine Folgen für die Demonstranten nach sich ziehen würden? Der Bundesregierung liegen Informationen vor, wonach gegen ausreisewillige deutsche Volkszugehörige in der Sowjetunion in jüngerer Zeit Haftoder Geldstrafen verhängt worden sind. Soweit in einzelnen Fällen erkennbar, wurden ihnen Verstöße gegen „die öffentliche Ordnung der UdSSR" vorgeworfen; ein Zusammenhang zwischen den von Ihnen genannten Demonstrationen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat — weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach — Versicherungen der von Ihnen behaupteten Art abgegeben. Ich verweise auf eine frühere Anfrage von Herrn Kollegen Hupka, „welche verbindlichen Zusagen — keine Festnahme, freie Rückkehr zum Heimatort, Gewährung der Aussiedlung — für zwei Demonstrationsteilnehmer von den sowjetischen Behörden gegeben worden seien." Obwohl Ihnen meine Antwort bekannt sein dürfte — sie ist im Protokoll der 79. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Februar 1974 abgedruckt — zitiere ich nochmals auszugsweise: „Verbindliche Zusagen der sowjetischen Behörden lagen nicht vor und konnten angesichts der sowjetischen Staatsangehörigkeit der beiden Volksdeutschen auch nicht erwartet werden ... Das sowjetische Außenministerium hat die weitere Überprüfung der Ausreiseangelegenheit durch die zuständigen Behörden zugesagt..." Dies betraf den Vorfall, der sich am 30. und 31. Januar dieses Jahres vor und in unserer Botschaft in Moskau ereignete. Zu einem anderen ähnlichen Geschehnis — es ging um eine fünfköpfige Familie — hatte ich am 24. Januar 1974 in diesem Hause Stellung genommen. Auch hier wurde keine Versicherung der Bundesregierung, wie sie in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, abgegeben. Ich darf Ihnen empfehlen, die entsprechenden Bundestagsdrucksachen einzusehen. Eine weitere Aktion von ausreisewilligen Deutschen in Moskau am 25. Februar dieses Jahres wurde in diesem Hause nicht unmittelbar behandelt. Das Auswärtige Amt hat seinerzeit jedoch darauf hingewiesen, daß die Demonstration auf sowjetischem Boden und durch sowjetische Staatsbürger stattfand; unsere Botschaft in Moskau daher lediglich an die sowjetische Regierung appellieren konnte, diese Personen aus humanitären Gründen ausreisen zu lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 55 und 56) : Wie wirkt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Behauptung von Radio Moskau auf das deutsch-sowjetische Verhältnis aus, die West-Europa-Politik sei mit der Idee der gesamteuropäischen Zusammenarbeit und „mit dem Inhalt der abgeschlossenen Vertragswerke zwischen der Bundesrepublik und den sozialistischen Ländern" unvereinbar, und wie wird sie auf die Behauptung reagieren, die Übernahme des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag auf das Konto des Westeuropa der Neun „müßte notwendigerweise die Spannung in Europa verschärfen und damit den Prozeß der gesamteuropäischen Zusammenarbeit in Frage stellen"? Wie kann die Sowjetunion zu der Auffassung kommen, die Schaffung eines politisch handlungsfähigen freien Europa stehe im Widerspruch zu dein mit ihr abgeschlossenen Vertrag, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um unmißverständlich klarzustellen, daß sich die gegenüber der Sowjetunion eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des Grundgesetzes halten und über die von ihm gezogenen Grenzen nicht hinausgehen? Zu Frage A 55: Für die Bundesregierung sind die offiziellen Äußerungen der sowjetischen Regierung maßgebend. Sie sieht ebensowenig Veranlassung, zu Kommentaren sowjetischer Massenmedien Stellung zu nehmen wie sie sich für Meinungsäußerungen in der deutschen Presse in Anspruch nehmen läßt. Im übrigen scheint mir eine sachliche Stellungnahme zu der zitierten Behauptung unmöglich, denn es ist unverständlich, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, also eines innerstaatlichen Vorgangs, auf das „Konto der Neun" übernommen wer- i den kann und dann die europäische Spaltung verschärfen soll. Zu Frage A 56: Die Sowjetunion hat offiziell keinen Widerspruch zwischen Moskauer Vertrag und europäischer Einigung konstruiert. Ich kann daher zum ersten Teil der Frage nur sagen: Ich weiß es nicht. Eine Klarstellung der gewünschten Art gegenüber der Sowjetunion ist auch insofern nicht erforderlich, da sie niemals Zweifel daran geäußert hat, daß sich die ihr gegenüber eingegangenen Verpflichtungen etwa nicht im Rahmen des Grundgesetzes halten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 63) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den Bestrebungen in der Europäischen Gemeinschaft ein, eine Vereinbarung über Mindestzinssätze und Höchstlaufzeiten von staatlich abgesicherten mittel- und langfristigen Exportkrediten zu erreichen, und welche Erwägungen sind dafür maßgebend, die Höchstlaufzeit für sogenannte Staatshandelsländer auf achteinhalb Jahre festzusetzen und damit der zehnjährigen Laufzeit für Entwicklungsländer anzunähern, während eine Gleichbehandlung mit den westlichen Industrieländern geboten wäre, für die eine Höchstlaufzeit von lediglich fünf Jahren vorgesehen ist? 5856* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Gegenwärtig sind unter maßgeblicher Initiative der Bundesregierung Bemühungen im Gange, den Konditionenwettlauf bei der Gewährung von Exportkrediten weltweit einzudämmen. Die Bemühungen konzentrieren sich darauf, einen Mindestzins zu vereinbaren, der höher liegt als der bisher übliche Satz von 6-61/2 %, auf den einige große Exportländer ihren Marktzins mit Hilfe unterschiedlicher Beihilfensysteme herabgeschleust haben. Zugleich sollen aber auch die Laufzeiten der staatlich verbürgten Exportkredite durch Vereinbarung von Höchstlaufzeiten begrenzt werden. Basis für diese Fixierung soll die gegenwärtig in etwa übereinstimmende Praxis fast aller europäischen Exportländer sein. Hiernach gewährt man für größere Projekte Entwicklungsländern bis zu 10 und Staatshandelsländern 8-8V2 Jahre Kredit, während für Kredite an andere Industrieländer höchstens 5 Jahre zugelassen werden. Andere, insbesondere außereuropäische Exportländer tendieren hingegen dazu, alle Länder und damit auch die Staatshandelsländer auf der Basis von Laufzeiten von 10 Jahren und mehr gleichzubehandeln. Es ist deshalb zu hoffen, daß sich die Praxis der EG-Länder weltweit als Höchstlaufzeit vereinbaren läßt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 64) : Trifft es zu, daß zwei oder mehr Kernkraftwerke durch deutsche Firmen auf Grund von Gesprächen zwischen Bundeskanzler Brandt und dem sowjetischen Parteichef Breschnew in der Sowjetunion gebaut werden sollen, und worin liegt der ökonomische Sinn dieser Planung, nachdem diese Projekte auch auf deutschem Boden gebaut werden könnten, um die Stromversorgung der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern? Im Verfolg der Gespräche, welche durch die deutsch-sowjetische Kommission für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR geführt wurden, ist auch das Thema Lieferung deutscher Kernkraftwerke in die UdSSR und Strombezug aus diesen Kraftwerken erörtert worden. Es fanden mehrere Gespräche zu diesem Thema auf Regierungsebene und zwischen Vertretern der deutschen Wirtschaft und ihren russischen Gesprächspartnern statt. Die gegenseitigen Vorstellungen über die Lieferbedingungen und Bezugsmöglichkeiten wurden erörtert, und am 28. Februar d. J. hat die KWU in Moskau ein Angebot für das Kernkraftwerksprojekt vorgelegt. Die nun folgenden Verhandlungen werden zeigen, ob diese Planung einen „ökonomischen Sinn" hat, wobei aber auch dessen politische Bedeutung nicht übersehen werden darf. Für das Zustandekommen dieses Projektes wird Voraussetzung sein, daß — die Stromlieferbedingungen so sind, daß der Strom aus der UdSSR mit dem in eigenen Kernkraftwerken erzeugten konkurrieren kann, — mit der für die Stromlieferung zu bauenden Leitung außerdem eine sichere Einbeziehung Berlins (West) in diesen Strombezug gegeben ist. Dazu muß gesagt werden, daß der letzte Punkt der entscheidende ist. Im übrigen möchte ich auf die Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Dr. W. Becher, CDU/CSU-Fraktion, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Februar 1974 verweisen, welche sich mit dem gleichen Thema befaßte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Lage des Polstermöbelgewerbes, insbesondere im oberfränkischen Raum, und was gedenkt sie zu tun, uni die Arbeitsplätze zu sichern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die zunehmenden Einfuhren aus der „DDR" eine solche Konkurrenzsituation für die heimische Wirtschaft entstanden ist, die zahlreiche Polstermöbelbetriebe zur Kurzarbeit veranlaßte und die Arbeitsplötze der heimischen Arbeitnehmer bedroht? Zu Frage A 66: Die Polstermöbelproduktion erfreute sich bis Mitte 1973 einer überdurchschnittlich günstigen Entwicklung. So wurden 1971 und 1972 Zuwachsraten von 14,9 und 10,8 v. H. erreicht; die Produktionswerte beliefen sich in diesen Jahren auf 2,148 Mrd. bzw. 2,380 Mrd. DM. Die Erzeugung, die noch im 1. Hj. 1973 stark angestiegen war, sank im weiteren Verlauf erheblich ab. Ursache hierfür war vor allem die sinkende Kaufbereitschaft, die nicht zuletzt auf die hohen Kreditzinsen — 40 bis 50 % der Möbelkäufe werden erfahrungsgemäß mit Krediten finanziert — zurückzuführen ist. Von dieser Entwicklung war der oberfränkische Raum als wichtiger Standort der Polstermöbelindustrie naturgemäß besonders betroffen. Seit einigen Wochen wird die Branchenentwicklung im Möbelhandel und in der Möbelindustrie erfreulicherweise wieder besser beurteilt. Die vorläufigen amtlichen Zahlen über den Auftragseingang in der Holzmöbel- und Polstermöbelindustrie, nach denen der Auftragseingang im Januar 1974 gegenüber Dezember 1973 um 30 v. H. und gegenüber Januar 1973 um 10 v. H. zugenommen hat, scheinen diese Entwicklung zu bestätigen. Mittel- und längerfristig ist die Polstermöbelindustrie nach wie vor zu den Wachstumsindustrien zu rechnen, wenn auch die Zuwachsraten, die 1970-1972 rund 11 bis 15% betrugen, künftig geringer ausfallen dürften. Bei dieser Situation wird zunächst die weitere Entwicklung in der Möbel- und Polstermöbelindustrie genau beobachtet. Branchenspezifische Maßnahmen werden derzeit nicht ins Auge gefaßt. Zu Frage A 67: Die Bezüge von Polstermöbeln aus der DDR beliefen sich 1972 auf 46,3 Millionen DM; gemessen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5857* an der Produktion in der Bundesrepublik Deutschland von 2,380 Mrd. DM waren dies 1,9 v. H. Nach den bisher vorliegenden Zahlen dürfte dieser Prozentsatz auch 1973 nicht überschritten worden sein. Bei dieser Größenordnung kann davon ausgegangen werden, daß die Bezüge aus der DDR für die derzeitigen, mit Kurzarbeit verbundenen Schwierigkeiten in der Polstermöbelindustrie nicht von besonderer Bedeutung sind. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dol- linger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 69) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der VEBA, den Bezug sowjetischen Rohöls zum 1. April 1974 wegen überhöhter Preisforderungen und wegen Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der Lieferverpflichtungen im vergangenen Jahr zu stoppen, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Außenhandels- und Energiepolitik? Die Bundesregierung hat die Ankündigung der VEBA Chemie AG, den Bezug sowjetischen Rohöls zum 1. 4. 74 wegen überhöhter Preisforderungen und wegen Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der Lieferverpflichtungen zu stoppen, zur Kenntnis genommen. Bei dem Rohölliefervertrag handelt es sich um einen rein privatwirtschaftlichen Kontrakt zwischen der Sowjetunion und ihrem deutschen Abnehmer. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Sowjetunion für die Rohöllieferungen des Jahres 1974 sehr hohe Preisforderungen gestellt hat. Es hat auch im Jahre 1973 und in den ersten Monaten des Jahres 1974 Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der Lieferverpflichtungen gegeben. Es werden allerdings z. Z. zwischen den Beteiligten Vertragsverhandlungen insbesondere über die Preisstellung geführt. Vor Abschluß dieser schwebenden Vertragsverhandlungen erscheint es daher verfrüht, Schlußfolgerungen für die deutsche Außenhandels- und Energiepolitik zu ziehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 20. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 70): Ist die Bundesregierung in der Lage zu bestätigen, daß die Sowjetunion ihre Verpflichtungen zur Lieferung von Rohöl in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1973 voll erfüllt hat, und welche Unternehmen die Öllieferungen erhalten haben? Der Bundesregierung liegen jetzt die amtlichen Einfuhrzahlen für das Jahr 1973 vor. Danach haben die Rohöleinfuhren aus der UdSSR in die Bundesrepublik im Jahre 1973 2,241 Millionen t betragen. Eine weitere Menge von 0,891 Millionen t Rohöl anderer Provenienz wurde im Austausch gegen 0,791 Millionen t russischen Rohöls erworben. Den beiden deutschen Verarbeitern russischen Rohöls, der VEBA-Chemie AG und der UK Wesseling wurde somit statt der kontrahierten Menge von 3,5 Millionen t eine um 0,368 Millionen t geringere Menge von 3,132 Millionen t zur Verfügung gestellt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 72) : Wie erklärt sich die Bundesregierung die Aussage des Generaldirektors der FAO, Dr. Borma, auf der Wintertagung der Wiener Gesellschaft für Land- und Forstwirtschaftspolitik, daß die Hungersnot in der Welt größer denn je wäre, im Zusammenhang mit den Meinungsäußerungen von Vertretern der Bundesregierung in bezug auf den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, „Die Europäische Gemeinschaft möge 100 000 t Vollmilchpulver zusätzlich für die hungernden Menschen bereitstellen"? Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Sorge um die zukünftige Ernährungslage der Welt insgesamt und dem auf den Teilbereich Sahel-Zone gerichteten Antrag der CDU/CSU ist nicht gegeben. Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Antrag ist unverändert. Das beantragte Gesamtvolumen von 100 000 mt Milchpulver beträgt mit Sicherheit ein Mehrfaches des noch vorhandenen Fehlbedarfs. Die abschließenden Bedarfsschätzungen für dieses Gebiet, in dem die Versorgung der Bevölkerung nicht nur von der Menge der gelieferten Hilfsgüter, sondern sehr wesentlich von den vorhandenen Hafen-, Lager- und Transportkapazitäten abhängt, fehlen allerdings noch. Die Bundesregierung hat sich entsprechend ihrer in den Ausschußberatungen geäußerten Absicht für eine vorrangige Berücksichtigung des noch zu ermittelnden Bedarfs im Rahmen des allgemeinen EGMagermilchpulver-Programms eingesetzt, das gegenwärtig in Brüssel beraten wird. Sie ist dabei allerdings von der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten der EG nicht voll unterstützt worden, zumal die Lieferungen aus dem 2. Sahel-Hilfsprogramm der Gemeinschaft (u. a. 14 000 mt Magermilchpulver) noch nicht abgeschlossen sind. Im gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich wahrscheinlich nur die Aufstellung einer Reserve von etwa 5 000 mt im Rahmen des voraussichtlich etwa 40 000 mt Magermilchpulver umfassenden allgemeinen Programms erreichen. Nach Mitteilung der Kommission erwägen außerdem die USA die Bereitstellung einer größeren Menge proteinreicher Nahrungsmittel. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 19 .März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 73) : Auf welche Weise ist sichergestellt, deß das sogenannte Sojafleisch in einer Weise nur angeboten werden darf, die sicherstellt, daß der Verbraucher nicht über den Wert des Produkts getäuscht wird? 5858* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Bei dem Inverkehrbringen von sog. Sojafleisch sind die Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechts zu beachten. Nach dem Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebensmittelgesetz) ist u. a. verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Dies gilt auch, wenn die irreführende Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung sich etwa auf die Herkunft des Lebensmittels oder sonstige Umstände bezieht, die für die Bewertung mitbestimmend sind. Es ist Aufgabe der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder (Lebensmittelüberwachungsbehörden) dies zu überwachen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 74) : Wie hat sich die Zahl der Insolvenzfälle bei Unterglasbetrieben vor und nach der Energieverteuerung im Bundesgebiet entwickelt? Eine spezielle Statistik über Insolvenzfälle bei Unterglasbetrieben wird im Bundesgebiet nicht geführt. Die Statistik über Konkurse und Vergleichsverfahren, die für alle Wirtschaftsbereiche erhoben wird, weist für die Landwirtschaft einschließlich Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei im 2. Halbjahr 1973 insgesamt 28 Fälle auf. Das sind 6 Fälle mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Zahl der Fälle und die Zunahme der Zahlungschwierigkeiten auch in anderen Wirtschaftsbereichen läßt jedoch keine Schlüsse darauf zu, daß sich die Energieverteuerung auf die Zahl der Konkursverfahren speziell im Gartenbau, ausgewirkt habe. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/1816 Frage A 77) : In welcher besonderen Weise werden die landwirtschaftlichen Grünland- und Futterbaubetriebe allgemein und in benachteiligten Gebieten von der Bundesregierung besonders gefördert, und welche weiteren Verbesserungen sind zugunsten dieser Betriebe geplant? Die regionale Differenzierung war von Beginn des Förderungsprogramms ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Grünland- und Futterbaubetriebe werden deshalb im Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm besonders begünstigt. Es handelt sich um Betriebe mit mehr als 50 % Dauergrünland oder mehr als 80% Futterbau. Sie erhalten als entwicklungsfähige Betriebe höhere öffentliche Darlehen, zusätzliche Beihilfen und darüber hinaus auch den Ankauf des lebenden Inventars (Rindvieh und Schafe) gefördert. Auch der Überbrückungskredit ist für die Grünlandbetriebe höher. Die Ausrichtungs- und die Umstellungsprämie werden vor allem diesen Betriebe zugute kommen. Die Differenzierung zugunsten der Grünland- und Futterbaubetriebe ist in den letzten Jahren schrittweise ausgebaut worden. Für 1974 sind so u. a. die öffentlichen Darlehen bei Aussiedlungen und Althofsanierungen um 20 000 DM für diese Betriebe erhöht worden. Außerdem können die öffentlichen Darlehen bei der Althofsanierung schon bei einem baulichen Investitionsvolumen von 60 000 DM in Anspruch genommen werden. Die hier angesprochenen Vergünstigungen gelten selbstverständlich auch in benachteiligten Gebieten. Die Brüsseler Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten sieht für die Betriebe in diesen Regionen — die national noch abgegrenzt werden müssen — Verbesserungen vor. Bund und Länder klären z. 7. neben der Abgrenzung der Gebiete die Frage, wie und wo die nach der Brüsseler Richtlinie möglichen Maßnahmen räumlich differenziert angewendet werden sollen. Der Zinsverbilligungssatz kann von 5 % auf 7 % erhöht werden. Außerdem ist eine Ausgleichszulage vorgesehen. Das Erreichen der Förderungsschwelle wird erleichtert, indem der Anteil des außerlandwirtschaftlichen Einkommens höher sein darf und die Ausgleichszulage in die Förderungsschwelle eingerechnet werden kann; die Ausrichtungsprämie kann erhöht werden. Von diesen Vergünstigungen werden auch wiederum vorwiegend Grünland- und Futterbaubetriebe betroffen. Sollte es sich als notwendig herausstellen, dann wird die Bundesregierung die regionale Differenzierung zugunsten der Grünland- und Futterbaubetriebe mit den Ländern weiter ausbauen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 78) : Wann und in welcher Form hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der noch am Abend des 19. Februar 1974 mit den Vorsitzenden der Gewerkschaften über die Vereinbarungen innerhalb der Regierungskoalition zur sogenannten Mitbestimmung Gespräche führte, die Vertreter der Kapitaleigner informiert, da deren Interessen von der Entscheidung der Bundesregierung doch ebenfalls berührt werden? Da Sie den Bundesarbeitsminister als einen der an der Vorbereitung der Mitbestimmungseinigung der Koalition Beteiligten in Ihrer Frage persönlich ansprechen, will ich für seine Person folgendes anmerken: Minister Arendt hat während der Vorbereitung der Koalitionsvereinbarung und des Gesetzentwurfs mit verschiedenen Seiten informative Gespräche über das Mitbestimmungsvorhaben geführt, nicht nur mit Vertretern der Gewerkschaften, sondern ebenso auch mit Vertretern von BDA und BDI. Bei dem von Ihnen erwähnten Gespräch am Abend Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5859* des 19. Februar 1974 hat es sich um Erörterungen innerhalb eines Parteigremiums gehandelt. In diesem Gespräch sind viele Punkte erörtert worden, u. a. auch die Frage der Mitbestimmung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage 81): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Möbelfabriken zu Kurzarbeit übergegangen sind, andererseits jedoch weiterhin sehr lange Lieferzeiten haben, und was kann die Bundesregierung gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit zur Aufhellung dieses Tatbestands tun? In der Zeit vom 1. Januar bis 15. März 1974 sind insgesamt 59 Betriebe der Möbelbranche mit etwa 8 700 Beschäftigten zu Kurzarbeit übergegangen. In diesen Betrieben sind rund 6 500 Arbeitnehmer von Arbeitsausfällen betroffen. Die Möbelindustrie ist von der Kurzarbeit nach Gebieten und Fertigungsprogrammen der einzelnen Fabriken unterschiedlich betroffen. Selbst in ein und demselben Unternehmen kann das Fertigungsprogramm einer Betriebsabteilung von Auftragsmangel betroffen sein, während das Fertigungsprogramm einer anderen Abteilung Übernachfrage hat. In solchen Fällen müssen die Arbeitsämter besonders sorgfältig prüfen, ob der Arbeitsausfall unvermeidbar ist. Diese Voraussetzung für die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht gegeben, wenn der Arbeitsausfall durch Umsetzen von Arbeitnehmern in die voll arbeitende Betriebsabteilung vermieden werden kann. Ich werde mich in dieser Angelegenheit an den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit wenden und ihn auf Ihre Frage und die darin geäußerte Befürchtung aufmerksam machen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß gesetzliche Krankenkassen die Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, im besonderen des § 185 b, restriktiv handhaben, d. h. Zahlungen von Haushaltshilfe mit Hinweis auf andere Träger ablehnen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um einerseits die Krankenkassen zur Aufgabe dieser Haltung zu veranlassen und um andererseits die begünstigten Familien intensiver über den Inhalt des Leistungsverbesserungsgesetzes zu informieren? Die Bundesregierung hat bisher noch keinen Hinweis erhalten, daß Krankenkassen den § 185 b der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Leistungsverbesserungsgesetzes restriktiv handhaben. Ich werde aber die Aufsichtsbehörden der Träger der Krankenversicherung unter Hinweis auf Ihre Frage darauf aufmerksam machen, daß die Ver- sicherten einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe haben, wenn die in § 185 b der Reichsversicherungsordnung bestimmten Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig werde ich die Aufsichtsbehörden bitten, bei den Krankenkassen — soweit erforderlich — auf die Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche hinzuwirken. Auch die Bundesverbände der Krankenkassen werde ich entsprechend unterrichten und sie bitten, daß auch weiterhin die Leistungen für die Versicherten im einzelnen erläutert werden. Auf das Leistungsverbesserungsgesetz und seinen Inhalt ist in Presseinformationen sowie in verschiedenen Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hingewiesen worden, z. B. in den „Sozialpolitischen Informationen" Nr. 3 vom 18. Januar 1974 und neuestens in der „Zwischenbilanz über die Sozialpolitik in der 7. Legislaturperiode". Außerdem wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Ende März mit der Verteilung eines Faltblattes in größerer Auflage zum Leistungsverbesserungsgesetz beginnen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 84 und 85) : Welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus der Feststellung ziehen, daß der Abstand der Rentenhöhe zwischen männlichen und weiblichen Versicherten trotz Einführung der Mindestrente erheblich bleibt und dies, obwohl die Einführung der Mindestrente überwiegend damit begründet wurde, Nachteile aus der Lohndiskriminierung der Frauen in früheren Jahren auszugleichen? Wird die Bundesregierung die Tatsache, daß relativ gesehen nur 30 % der Frauen, aber 50 % der Männer von der Einführung der Mindestrente profitiert haben, zum Anlaß nehmen, neue Vorstellungen zu entwickeln, um einen Ausgleich für die Benachteiligung erwerbstätiger Frauen für jene Zeiten zu schaffen, in denen sie wegen der Erziehung kleiner Kinder nicht erwerbstätig sein können? Zu Frage A 84: Zu Ihrem Hinweis auf den Abstand der Rentenhöhe zwischen männlichen und weiblichen Versicherten und den unterschiedlichen Auswirkungen der Regelung über die Rente nach Mindesteinkommen für Männer und Frauen darf ich zunächst auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums vom 12. September 1973 auf Ihre Frage in der Fragestunde für den Monat August 1973 hinweisen. Ergänzend hierzu möchte ich folgendes bemerken: Das Bundesarbeitsministerium hat vor kurzem einen Forschungsauftrag an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zu dem Thema „Ursachen der geringeren Leistungen an Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu denen an Männer" vergeben. Diese Untersuchung soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Ein weiterer Forschungsauftrag soll ebenfalls Aufschluß über die unterschiedlichen Auswirkungen der Rentenversicherungsregelungen auf Männer und Frauen geben. Die Forschungen sollen nicht nur erkennen lassen, aus welchen Gründen sich die Stellung der 5860* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Frauen und der Männer in der Rentenversicherung unterscheidet, sondern auch deutlich machen, wo gezielte Maßnahmen für Frauen in der Rentenversicherung einsetzen müssen. Auch die Auswirkungen der Regelung über die Rente nach Mindesteinkommen sind inzwischen weiter geprüft und diskutiert worden. Es ist zu erwarten, daß in dem Bericht der Bundesregierung über den voraussichtlichen Abschluß der Berechnungen der Rente nach Mindesteinkommen, der in Kürze zu erstatten sein wird, die neuesten Zahlen über die Anzahl der hierdurch Begünstigten, getrennt nach Männern und Frauen, veröffentlicht werden. Zu Frage A 85: Nach unseren Unterlagen sind von der Rente nach Mindesteinkommen weit mehr Frauen als Männer begünstigt worden. Es sind nämlich rd. 625 000 Frauenrenten gegenüber rd. 192 600 Männerrenten angehoben worden; hinzu kommen Leistungsverbesserungen für rd. 326 700 Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Im Zusammenhang mit. den genannten Untersuchungen und Berichten wird die Bundesregierung prüfen, in welcher Form es den Frauen in der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht werden kann, ebenso wie die Männer befriedigende eigenständige Rentenansprüche aufgrund eines möglichst geschlossenen Versicherungslebens zu erwerben. Im Rahmen einer solchen Gesamtkonzeption für den weiteren Ausbau der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau wird auch geprüft, auf welche Weise ein Ausgleich für Versicherungslücken geschaffen werden kann, die Frauen infolge Pflege und Erziehung kleiner Kinder haben. Bei der Entwicklung dieser Konzeption sind die Auswirkungen des Rentenreformgesetzes sowie auch die Entwicklung der Beitragseinnahmen und ihre Wirkung auf die Finanzlage der Rentenversicherungsträger zu berücksichtigen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 86 und 87) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung ihre beim Goethe-Institut München mit einem Kostenaufwand von 500 000 DM eingerichtete und betriebene Zentralstelle „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" zum 31. Mai 1974 nach 20monatiger Tätigkeit schließen will, und falls ja, welcher Organisation soll das bisher von der Zentralstelle wahrgenommene Aufgabengebiet übertragen werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" der mit einem Kostenaufwand von ca. 1,5 Millionen DM hergestellte Sprachlehrfilm „Viel Glück in Deutschland" ohne Erprobungsphasen produziert wurde und nicht zuletzt deswegen unter Fachleuten auf scharfe Kritik und teilweise auf Ablehnung gestoßen ist, und gedenkt die Bundesregierung die zwölfteilige Sprachkurs-Folge mit diesen aufwendigen Farblehrfilmen dennoch unkorrigiert in der Praxis anzuwenden? Zu Frage A 86: Die Bundesregierung hat im Jahre 1972 eine besondere Arbeitsgruppe beim Goethe-Institut in München beauftragt, die pädagogischen Voraussetzungen des Deutschunterrichts für ausländische Arbeitnehmer zu verbessern und die Arbeit der verschiedenen Unterrichtsträger zu koordinieren. Die bisherige Tätigkeit der Arbeitsgruppe hat deutlich werden lassen, daß es notwendig ist, die Tätigkeit der Träger des Deutschunterrichts unmittelbar in die Arbeit und Verantwortung einer solchen zentralen Stelle einzubeziehen. Deshalb beabsichtig die Bundesregierung, zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern des Deutschunterrichts einen rechtsfähigen Verein zu gründen, in dem durch die enge Zusammenarbeit aller verantwortlichen Stellen die Voraussetzungen für einen weit greifenden Deutschunterricht für ausländische Arbeitnehmer wirksam verbessert werden sollen. Der Verein, dem auch das Goethe-Institut angehört, wird die bisher von der Arbeitsgruppe „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" wahrgenommenen Aufgaben weiterführen. Zu Frage A 87: Der Audiovisuelle Sprachkurs „Viel Glück in Deutschland" ist im Auftrage der Bundesregierung und unter Mitwirkung des Goethe-Instituts bei Entwicklung von Konzeption und Methode des Lehrwerks produziert worden. Schon während der Vorarbeiten zu dem Lehrwerk wurde auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ein Filmbeirat gegründet, der sich mit der Konzeption des Lehrwerks und den einzelnen Filmfolgen befaßte. Diesem Beirat gehören u. a. Vertreter der Betreuungsorganisationen, des DGB und des Goethe-Instituts an. Das Lehrwerk wird zur Zeit in mehreren Modellversuchen beim Goethe-Institut erprobt. Erst nach dieser praktischen Erprobung läßt sich ein verläßliches Urteil über den Sprachkurs gewinnen und die Frage beantworten, ob und inwieweit Korrekturen notwendig sind. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 88) : Welche gesetzgeberischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um Bestrebungen zu vereiteln, allen Nicht-DGB-Gewerkschaften und Unabhängigen die Arbeit in den Betrieben zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, wie sie aus einer Einladung der Gewerkschaft Bergbau und Energie vom 19. Dezember 1973 an den Betriebsratsvorsitzenden und Vorsitzenden von Gewerkschaftsausschüssen zu einer Konferenz am 25. Januar 1974 nach Bochum hervorgehen, in der es wörtlich hieß, „Wir bitten aus jedem Betrieb einen Bericht über die bisher durchgeführten oder noch geplanten Maßnahmen zur Ausschaltung von gegnerischen Betriebsräten und zur Verhinderung von künftigen Fremdlisten"? Zunächst darf ich bemerken, daß das geltende Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) einen umfassenden Schutz für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahlen, einschließlich der Aufstellung von Wahlvorschlägen, bietet. In diesem Zusammenhang ist auf die §§ 14, 20 und 119 hinzuweisen, in denen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5861* — die geheime und unmittelbare Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, — die Berechtigung der Arbeitnehmer zur Einreichung von Wahlvorschlägen, — das Wahlvorschlagsrecht der Gewerkschaften in dem Fall, daß in einem Betrieb kein Betriebsrat besteht, — und der strafrechtlich garantierte Schutz der Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts worunter auch das Recht zur Aufstellung von Wahlvorschlägen fällt — geregelt ist. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt es andererseits nicht aus — und das wäre nicht zuletzt auch unter dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz äußerst bedenklich , daß die Gewerkschaften bemüht sind und mit allen zulässigen Mitteln, insbesondere der Werbung, darauf hinwirken, daß möglichst ihre Vertreter in die Betriebsräte gewählt werden. Dies gehört zum legitimen Recht ebenso der Gewerkschaften wie aller Arbeitnehmer, die Wahlvorschläge einreichen wollen oder eingereicht haben. Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte bekanntgeworden, die den Schluß zuließen, daß sich die Gewerkschaften nicht im Rahmen des Zulässigen gehalten haben. Da andererseits das geltende Recht die Betriebsratswahl und ihre Durchführung ausreichend schützt und sichert, sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, weitergehende gesetzliche Maßnahmen ins Auge zu fassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1816 Fragen A 98 und 99) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Bundeswehr dienende, nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer wegen Befehlsverweigerung bzw. Ungehorsams gegenüber sonstigen dienenden Wehrpflichtigen in gesteigertem Maße disziplinar- oder strafrechtlich auffallen und sich damit erheblichen psychischen und beruflichen Belastungen aussetzen? Ist die Bundesregierung aus diesem Grund (trotz des Hinweises auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs in einer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Hölscher vom 19. Oktober 1973) bereit, für die in der Bundeswehr dienenden, nicht anerkannten Kriegsdienstverweigerer die im Wchrpflichtgesetz und nach einem Erlaß des Generalinspekteurs vom Oktober 1966 his zum Erlaß vom 21. September 1969 vorgesehene Möglichkeit des waffenlosen Dienstes wiedereinzuführen? Zu Frage A 98: Nein, Herr Kollege; die in Ihrer Frage wiedergegebene Tatsache ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zur Erläuterung darf ich darauf hinweisen, daß eine spezielle Meldung oder Auswertung von Dienstvergehen durch Soldaten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, aber noch nicht anerkannt oder abgelehnt worden sind, im Bundesministerium der Verteidigung nicht geführt wird. Es liegen aber auch keine Berichte aus der Truppe vor, die eine solche Behauptung stützen würden, soweit leichtere Dienstvergehen in Frage stehen, die disziplinarer Ahndung unterliegen. Es trifft auch nicht zu, daß schwere Dienstvergehen, insbesondere Gehorsamsverweigerung, von den in Frage stehenden Soldaten in gesteigertem Maße begangen worden seien. Der zur Zeit vorbereitete Bericht über die „Besonderen Vorkommnisse", zu denen auch die Gehorsamsverweigerung zählt, weist, im Gegenteil, für das Jahr 1973 einen Rückgang auf 30 gegenüber 36 Fällen im Vorjahr aus. Zu Frage A 99: Um Mißverständnissen vorzubeugen, darf ich zum „waffenlosen Dienst" eine Bemerkung machen. Der in § 25 des Wehrpflichtgesetzes vorgesehene „waffenlose Dienst" ist eine besondere Form des Wehrdienstes für rechtskräftig anerkannte Kriegsdienstverweigerer. Er ist eine Alternative zum Zivildienst, den diese Wehrpflichtigen zu leisten hätten. Er setzt voraus, daß ein rechtskräftig anerkannter Kriegsdienstverweigerer einen entsprechenden Antrag stellt. Dieser Antrag kannn durch eine dienstliche Anordnung nicht ersetzt werden. Derartige Anträge sind jedoch in der Vergangenheit nur in so geringer Zahl gestellt worden, daß sie nicht erfaßt wurden. Ich glaube jedoch nicht, Herr Kollege, daß Ihre Frage auf diesen waffenlosen Dienst abzielt. Sie meinen sicher die bis 1969 aufgrund von Erlassen des Generalinspekteurs der Bundeswehr mögliche Befreiung von Soldaten, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hatten, vom Dienst mit der Waffe. Die Bundesregierung hat auf ähnliche Fragen zu diesem Problem von hier aus bereits mehrfach ihre Auffassung dargelegt. Ich darf sie erneut wie folgt zusammenfassen: Die beiden Erlasse des Generalinspekteurs sollten bei einer zunächst ungeklärten Rechtslage die uneingeschränkte Dienstleistung eines Soldaten während des Anerkennungsverfahrens verhindern. Nachdem dann der Bundesgrichtshof und später das Bundesverfassungsgericht entschieden hatten, daß Antragsteller bis zur rechtskräftigen Anerkennung vollen Waffendienst zu leisten haben, waren -- und das sage ich mit allem Nachdruck — diese Erlasse aufzuheben. Die Bundesregierung ist an diese Urteile gebunden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, auf die frühere Regelung zurückzugreifen. Dabei berücksichtigt sie auch, daß, wie in der Vergangenheit, das innere Gefüge der Truppe Schaden nehmen könnte, weil dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller zur Wehrdienstleistung verpflichteten Soldaten nicht Rechnung getragen würde. 5862' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 100) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß „bei einer Nachprüfung der jetzt in Aussicht genommenen oder bereits geltenden Arzneimittel-Prüfungsbestimmungen sich herausgestellt hat, daß sie einer wissenschaftlichen Kritik überhaupt nicht standhalten, sondern nur dem Wunschdenken einiger Ministerialbürokraten und sehr dezidierten gesellschaftspolitischen Interessen bestimmter Professoren und Wirtschaftskreise entsprechen"? Die Bundesregierung teilt die in dem von Ihnen verwendeten Zitat vertretene Auffassung nicht. Es ist im Interesse der Arzneimittelsicherheit geboten, nicht zuletzt im Hinblick auf den Conterganfall, daß ein Arzneimittel, bevor es in den Verkehr gebracht wird, nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ausreichend pharmakologisch-toxikologisch und klinisch geprüft wird. Wer ein Arzneimittel anwendet, muß davon ausgehen können, daß es bei der vom Hersteller angegebenen Indikation wirksam ist und die mit ihm verbundenen Nebenwirkungen medizinisch vertretbar sind. Unter den gegebenen Umständen ist es unerläßlich, den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis in einer Prüfrichtlinie zu konkretisieren und diese laufend dem wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 11. Juni 1971 eine solche Prüfrichtlinie erlassen und das Bundesgesundheitsamt angewiesen, Arzneimittel, die Substanzen mit unbekannter Wirksamkeit enthalten, nur noch zu registrieren, wenn sie nach dieser Prüfrichtlinie geprüft worden sind. Bei der Ausarbeitung dieser Prüfrichtlinie hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit des bei ihm gebildeten Beirates für Arzneimittelsicherheit bedient. Die Prüfrichtlinie beruht weitgehend auf dem Entwurf einer ArzneimittelPrüfrichtlinie, der von der EG-Kommission unter Mitwirkung zahlreicher Experten aus den Mitgliedstaaten erstellt worden ist und zur Zeit dem EG-Ministerrat zur Entscheidung vorliegt. Über ihn ist unter den Mitgliedstaaten bereits eine weitgehende Übereinstimmung erreicht. Der Entwurf der EG-Prüfrichtlinie und die deutsche Prüfrichtlinie von 1971 entsprechen dem internationalen Standard. Diese Prüfrichtlinien werden auch die Grundlage für die Prüfung aller Arzneimittel nach der von der Bundesregierung geplanten Reform des Arzneimittelrechts bilden. Im übrigen wissen Sie wie ich, daß Sie bei der Übernahme des Zeitschriften-Zitats in Ihre Frage das Zitat nur unvollständig übernommen haben. Auch der in der Zeitschrift zitierte Briefschreiber fühlt sich, wie ich inzwischen weiß, unzutreffend zitiert, sonst müßte ich sagen, daß die zitierte Auffassung leichtfertig und in keiner Weise sachkundig ist. Ich möchte hier ausdrücklich die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in Schutz nehmen, die mit großem Engagement schwierige Reformarbeit auf dem höchst komplizierten Gebiet des Arzneimittelrechts leisten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 101): Kann die Bundesregierung Presseberichte (Spiegel Nr. 11/1974) widerlegen, nach denen Schlafmittel bei regelmäßiger Anwendung nach kurzer Zeit keine Wirkung mehr haben und den Schlafablauf verschlechtern, und beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls für alle Schlafmittel die Rezeptpflicht und Warnaufdrucke über mögliche Schäden und Suchtgefährdung bei längerem Gebrauch vorzuschreiben? Zu dem von Ihnen angeführten Bericht im Spiegel Nr. 11/74 möchte ich ausführen, daß grundsätzlich alle Hypnotika bei chronischer Zufuhr zu psychischer und/oder physischer Abhängigkeit führen können. In fast allen Fällen läßt die Wirkung nach einiger Zeit nach, so daß die Dosis erhöht werden muß. Als Grundlage für die Gewöhnung an Schlafmittel wird außer der in der medizinischen Wirtschaft diskutierten Änderung der Reaktion des zentralen Nervensystems auf das Hypnotikum u. a. die Aktivitätszunahme der arzneimittelabbauenden Enzyme angesehen. Zur Erzielung des gleichen Effekts ist infolgedessen eine kontinuierliche Steigerung der Dosis notwendig. Eine fehlende Dosiserhöhung kann zu relativen Entzugssymptomen führen und damit die Schlafbedingungen verschlechtern. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, wegen der großen Varianz hinsichtlich Wirkungen und Nebenwirkungen der in der Bundesrepublik verwendeten Schlafmittel generell für alle diese Mittel die Verschreibungspflicht einzuführen. Es können z. Z. nur solche Arneimittel der Verschreibungspflicht unterstellt werden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche Anweisung und Überwachung angewendet werden. Das trifft für die meisten im Handel befindlichen Schlafmittel zu. Sie sind daher bereits schon der Verschreibungspflicht unterstellt. Für eine andere Gruppe nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel, z. B. carbromalhaltige Schlafmittel, gilt ab 1. Mai 1974 aufgrund der Verordnung nach § 38 a des Arzneimittelgesetzes die Bestimmung, daß sie nur mit dem Hinweis in den Verkehr gebracht werden dürfen, daß sie nicht längere Zeit oder in höheren Dosen ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat angewendet werden sollen. In der Neuordnung des Arzneimittelrechts ist beabsichtigt, die Ermächtigung zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht insofern zu erweitern, als Arzneimittel auch dann rezeptpflichtig gemacht werden können, wenn sie nicht bestimmungsgemäß gebraucht werden und dadurch eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist. Hier wird zu prüfen sein, in- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5863* wieweit noch verschreibungsfreie Schlafmittel der ärztlichen Verordnung zugeführt werden müssen. Auch wird beabsichtigt, die Anbringung von Warnhinweisen zur Verminderung des möglichen Risikos durch z. B. kurzfristigen Gebrauch oder durch Auflagenbefugnis der Zulassungsbehörde in der Neuordnung des Arzneimittelrechts möglich zu machen. Der Verbraucher soll bei vorhandenen Risiken oder möglichen gesundheitlichen Schäden über Art und Ausmaß informiert werden, unabhängig davon, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel oder um ein Präparat zur Selbstmedikation handelt. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß möglicherweise die „gängigen Schlafdrogen", die im US-Staat Pensylvania untersucht wurden, nicht mit den „Schlafmitteln" in der Bundesrepublik Deutschland voll identisch sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Grützmann (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 102 und 103) : Inwieweit ist das Projekt „Tagesmütter" geeignet, alleinstehende Mütter, die besonderer Hilfen bedürfen, zu entlasten? Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein tatsächlicher Bedarf an zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder? Zu Frage A 103: Alleinstehende Mütter — verwitwete, geschiedene, unverheiratete — leben meist unter schwierigen Bedingungen als die vollständige Familie. Die erschwerenden Umstände ergeben sich in erster Linie aus der umfassenden Verantwortung für die wirtschaftliche Sicherung der Familie, die die Mutter daran hindert, ihr Kind selbst zu erziehen. Das Problem der Unterbringung des Kindes stellt sich dabei insbesondere der unverheirateten Mutter, die kurz nach der Geburt ihres Kindes ihre meist ganztägige Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen muß. In sehr vielen Fällen bleibt ihr nur die Möglichkeit, ihr Kind in einem Heim unterzubringen. Dies zeigen Erhebungen in Hamburg und Rheinland-Pfalz aus den Jahren 1970 und 1971. Obwohl die Quote nichtehelicher Geburten nur rund 5 % beträgt, sind etwa 70 % bis 75 % der Kinder, die sich in Säuglingsheimen befinden, Kinder lediger Mütter. Da andere Untersuchungen ergeben haben, daß etwa 12 °/o dieser Säuglinge sich bis zu 9 Monaten in Heimerziehung befinden und 17% länger als 9 Monate, wird deutlich, in welchem Maße Kinder unverheirateter Mütter der Gefahr psychischer Fehlentwicklungen unterliegen. Die Entlastung der alleinstehenden Mutter durch die Unterbringung ihres Kindes bei einer Tagesmutter sehe ich darin, daß sich ihre Sorgen um eine entwicklungsgünstige Erziehung ihres Kindes vermindern und sie selbst in sehr viel stärkerem Maße die Möglichkeit erhält, an der Betreuung und Erziehung des Kindes mitzuwirken, als dies bei einer (1 Heimerziehung möglich wäre. Zu Frage 103: In der Bundesrepublik Deutschland gibt es für die Tagesbetreuung von Kindern im Alter bis zu 3 Jahren die Pflegestellen nach § 27 des Jugendwohlfahrtsgesetzes sowie Kinderkrippen und -krabbelstuben. Die Statistik über Pflegestellen weist zwar nicht die Pflegekinder bis zum Alter von 3 Jahren aus, doch ist bekannt, daß die Nachfrage nach Pflegestellen bei weitem nicht gedeckt werden kann. Das Angebot an Plätzen in Kinderkrippen hat sich zwar von 1971 auf 1972 von 17 937 auf 19 243 erhöht. Aber auch hier kann keine Rede davon sein, daß genügend Plätze zur Verfügung stehen. In vielen Gemeinden fehlt es gänzlich an solchen Einrichtungen. Bei der Initiative des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, das Modell „Tagesmütter" zu fördern, geht es indessen nicht lediglich darum, die Anzahl der Betreuungsplätze zu vermehren, sondern — wie ich bereits zu Ihrer ersten Frage ausgeführt habe — darum, die Möglichkeiten zur Erziehung von Kindern in Familien durch erziehungsbefähigte Mütter auszubauen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 104) : In welcher Weise hebt sich das Projekt „Tagesmütter" von den bereits bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder ab? Vergleichbar mit der Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter ist die Betreuung in ,der herkömmlichen Tagespflegestelle, in der sehr verdienstvolle pädagogische Arbeit für Kinder geleistet wird, die nicht tagsüber bei ihren Eltern sein können. Während allerdings die Pflegestelle Kinder bis zum 16. Lebensjahr erfaßt, will das Projekt „Tagesmütter" nur gezielt Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis zum Erreichen des Kindergartenalters eröffnen, weil viele Eltern, insbesondere alleinstehende Mütter, die auf Erwerbstätigkeit angewiesen sind, Schwierigkeiten haben, eine außerhäusliche Betreuung für ihr Kind zu finden. Durch die grundsätzliche Beschränkung des Projektes „Tagesmütter" auf Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres ergibt sich eine bessere Möglichkeit, die Tagesmutter auf die besonderen Erfordernisse der frühkindlichen Erziehung einzustellen und zu befähigen. Voraaussetzung für die Aufnahme von Kindern in eine Pflegestelle ist zwar auch die Sicherung des geistigen und seelischen Wohls des Kindes, doch wird die Pflegeperson nicht wie die Tagesmutter zur Stärkung ihrer Erziehungsfähigkeit verpflichtet, an vorausgehenden und praxisbegleitenden Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 5864* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 Das Tagesmutterprojekt hebt sich von der Pflegestelle auch dadurch ab, daß die Tagesmutter verpflichtet wird, durch regelmäßige Aussprachen mit den Eltern trotz wechselnder Betreuung ein einheitliches Erziehungsmilieu zu gewährleisten. Ein weiterer Vorteil der Betreuung durch Tagesmütter ist die Sicherung eines möglichst konstanten Betreuungsverhältnisses, das durch eine Verpflichtung der Tagesmutter zu langfristiger Übernahme eines Kindes erreicht wird. Die bisherige Bemessung des Entgelts für die Aufnahme von Kindern in Pflegestellen honoriert die Pflege- und Erziehungsleistung der Pflegeperson nicht genügend. Die grundsätzlich anders gestaltete Vergütung der Tagesmutter gibt einen Anreiz, daß sich mehr als bisher geeignete Frauen für die Tagesbetreuung von Kindern anderer Familien bereitfinden. Insgesamt stellt sich das Projekt „Tagesmutter" als eine Fortentwicklung der Tagespflegestelle nach § 27 des Jugendwohlfahrtsgesetzes dar. Es ist bekannt, daß die Erziehungsbedingungen in der Familie der Tagesmutter günstiger sind als in Kinderkrippen, die nach Größe und Struktur der Gruppen und Besetzung mit Pflegepersonal den spezifischen Bedürfnissen des Kindes vielfach nicht in dem gewünschten Maße entsprechen, vor allem sehr viel weniger die familiäre Geborgenheit vermitteln kennen. Dies trifft in verstärktem Maße auch für die Heimerziehung zu. Die aus einer Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zeigen, daß in Heimen aufgewachsene Kinder gegenüber Familienkindern in ihrer Entwicklung zurückgeblieben sind. Besonders nachteilig ist die Heimerziehung für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/1816 Fragen A 105 und 106) : Haben sich bei der Vorbereitung des Projekts „Tagesmütter" Hinweise dafür ergeben, daß diese neue Betrenungsmöglichkeit für Kleinkinder eine positive Resonanz in der Bevölkerung findet Wird mit der Tätigkeit einer Tagesmutter zugleich ein Anspruch auf ihre soziale Sicherung begründet? Zu Frage A 105: Über die Erziehung von Kindern durch sogenannte Tagesmütter nach schwedischem Vorbild hat zu Beginn des letzten Jahres die Presse ausführlich berichtet. Diese in der Bundesrepublik neue Betreuungsform, die Erziehung in einer Familie ermöglicht und deshalb der Erziehung in außerfamilialen Einrichtungen wie beispielsweise in Heimen oder Kinderkrippen vorzuziehen ist, fand großen Widerhall in der Bevölkerung. In vielen Orten der Bundesrepublik Deutschland schlossen sich Frauen und Mütter zu Initiativgruppen zusammen und setzten sich mit Nachdruck für die öffentliche Förderung von „Tagesmutterstellen" ein. Auch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe nahmen sich dieser Vorschläge an. Bei der Vorbereitung des Projekts zeigte sich, daß man anter Anlehnung an ausländische Vorbilder häufig von nicht realisierbaren Vorstellungen ausging. Vorherrschend war die Meinung, die Tätigkeit einer Tagesmutter sei ein neuer Erziehungsberuf mit eigenem Ausbildungsgang. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat durch die von ihm entwickelte Konzeption für eine Modellaktion diese Vorstellungen korrigiert und Bedingungen festgelegt, die Müttern mit eigenen Kindern gestatten, nach einer Kurzausbildung Kinder anderer Familien tagsüber zu betreuen. Viele Tagesmutter-Initiativgruppen sind mit den organisatorischen Vorbereitungen weit fortgeschritten und haben teilweise mit der Betreuung von Kindern berufstätiger Mütter begonnen. Die Anträge auf Einbeziehung in das Modellprojekt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit überschreiten bei weitem die Möglichkeit einer Förderung. Großes Interesse an dem Projekt „Tagesmütter" wird auch von den Nachbarstaaten bekundet. Zu Frage A 106: Mit der Förderung des Modellprojekts „Tagesmütter" ist eine finanzielle „Weiterentwicklung" derzeitiger Tagespflegestellen insofern verbunden, als die Tagesmutter durch die bezahlte Tätigkeit ihre Möglichkeiten zur eigenständigen sozialen Sicherung verbessern kann. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 107) : Beansprucht der „Bericht zur Lage der Nation 1974", alle Lebensbereiche in allen Teilen Deutschlands abzudecken, oder soll er nur einen Teilbereich erfassen, und darf dann damit gerechnet werden, daß zukünftige Jahresberichte die diesmal nicht berücksichtigten Bereiche zum Gegenstand haben werden? Der Herr Bundeskanzler hat in der Sitzung des Bundestages am 24. Januar 1974 in einer Erklärung der Bundesregierung über die Lage der Nation berichtet. Die Erklärung umfaßte diejenigen Fragen und Themenbereiche, die aus der Entwicklung her für die Lage der Nation in beiden Teilen Deutschlands in seinen gegenwärtigen Grenzen von Bedeutung sind. Da Sie in Ihrer Frage speziell von „allen Lebensbereichen in allen Teilen Deutschlands" sprechen, erlauben Sie mir den Hinweis auf die von der Bundesregierung noch vorzulegenden Materialien 1974 zum Bericht zur Lage der Nation, die wie die Materialien vergangener Jahre wieder bestimmte Teilbereiche abhandeln werden. Dies wird erneut in der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5865* Form eines Vergleichs geschehen, der sich auf die beiden Teile Deutschlands in ihren gegenwärtigen Grenzen erstreckt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 108 und 109) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des offiziellen Sprechers von Radio Moskau, Valentin Sacharow, in der deutschsprachigen Sendung vorn 4. März 1974, „Die Politik (der Bundesrepublik Deutschland) der sogenannten Sonderbeziehungen gegenüber der DDR widerspricht den Verträgen und ist folglich entspannungsfeindlich"? Wie definiert die Bundesregierung im jetzigen Zeitpunkt den Begriff der „Entspannung der innerdeutschen Beziehungen", cl. h. eines zentralen Elements ihrer Ost- und Deutschlandpolitik seit 1969? Zu Frage A 108: Die Bundesregierung betrachtet die Aussage von Herrn Sacharow in Radio Moskau am 4. März 1974 als eine weitere Äußerung der anderen Seite in der Auseinandersetzung um Rechtsstandpunkte, die bekanntermaßen voneinander abweichen. Das ist nichts Neues. Die Besonderheiten der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten finden im Grundlagenvertrag ihren Ausdruck. Zu Frage A 109: Die Entspannungspolitik der Bundesregierung ist auch im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten seit Jahren klar definiert. Ich verweise auf die am 17. Mai 1972 vom Deutschen Bundestag ohne Gegenstimme angenommene Entschließung. Hier heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland tritt für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ein. Sie geht davon aus, daß die Prinzipien der Entspannung und der guten Nachbarschaft in vollem Maße auf das Verhältnis zwischen den Menschen und Institutionen der beiden Teile Deutschlands Anwendung finden werden." Die gesamte Deutschlandpolitik der Bundesregierung trägt dieser Zielsetzung Rechnung, ungeachtet aller Schwierigkeiten und Probleme, die dabei auftauchen. Alle Verträge, Abkommen und Vereinbarungen, die mit der DDR abgeschlossen worden sind und abgeschlossen werden, dienen dem Ziel, zur Entspannung und Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten beizutragen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Frage A 110): Wieviel Rechtsverletzungen sind seitens der Behörden und Streitkräfte der DDR an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze seit der Unterzeichnung und wieviel seit dem Inkrafttreten des Grundvertrags begangen worden, in wieviel Fallen davon wurde gegen Flüchtende von der Schußwaffe Gebrauch gemacht und in wieviel Fällen sind Flüchtende infolge Schußwaffengebrauchs oder der Einwirkung automatischer Tötungsanlagen ums Leben gekommen? In der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkraftreten des Grundlagenvertrages, also in der Zeit zwischen dem 21. Dezember 1972 und dem 21. Juni 1973, sind in Berlin (West) 7 Fälle von Schußwaffengebrauch durch die DDR-Grenzorgane registriert worden. Bei diesen 7 Fällen wurde eine Person tödlich verletzt, zwei Personen wurden verletzt und anschließend von den DDR-Grenzorganen festgenommen. Vier Personen wurden unverletzt festgenommen und in drei Fällen schlugen Schüsse auf Westberliner Gebiet ein. In der Zeit vom 21. Juni 1973 bis zum 18. März 1974 wurden in Berlin (West) zehn Fälle von Schußwaffengebrauch durch die DDR-Grenzorgane registriert. Hierbei hat es, soweit ermittelt werden konnte, keine Toten gegeben; zwei Personen wurden verletzt festgenommen. Die weiteren acht Personen wurden unverletzt festgenommen; in einem Fall wurden Einschläge von Geschossen auf Westberliner Gebiet registriert. Zur Situation an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR teile ich folgendes mit: In der Zeit zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages, also in der Zeit vom 21. Dezember 1972 bis einschließlich 20. Juni 1973 wurde das Territorium der Bundesrepublik Deutschland in 23 Fällen von den Grenzsicherungsorganen der DDR verletzt. Für die Zeit vom 21. Juni 1973 bis einschließlich 17. März 1974 beläuft sich diese Zahl auf 47 Fälle. In der Zeit vom 21. Dezember 1972 bis zum 20. Juni 1973 wurden zwei Todesfälle registriert. Einer der Getöteten starb durch Schüsse der NVA-Grenztruppen, der andere kam durch die automatischen Schießanlagen ums Leben. In der Zeit vom 21. Juni 1973 bis zum 17. März 1974 wurde ein Todesfall registriert. Der Getötete starb an Verletzungen durch Schußwaffengebrauch der NVA-Grenztruppen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 21. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (SPD) (Drucksache 7/1816 Frage A 111) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die strenge Vermeidung jeglicher diplomatischer Formen im Umgang mit der künftigen Ständigen Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland für die Wahrung der besonderen Beziehungen zwischen den Menschen in beiden deutschen Staaten wichtiger ist als die Existenz einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR? 5866* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 In Artikel 8 des Grundlagenvertrages ist der Austausch von Ständigen Vertretungen und nicht der Austausch von Botschaften vereinbart. Über den Status ist damit Klarheit geschaffen worden. Dem entsprechen die Durchführungsvereinbarungen in Form des am 14. März 1974 unterzeichneten Protokolls. Diplomatische Beziehungen sind also nicht aufgenommen worden. Durch die eindeutigen Regelungen des Artikels 8 des Grundlagenvertrages sowie des Protokolls über die Errichtung der Ständigen Vertretungen ist im Gegenteil auch der Anschein einer Aufnahme diplomatischer Beziehungen vermieden worden. Was nun die praktische Arbeitsweise der Ständigen Vertretungen sowie die Vorrechte, Befreiungen und Erleichterungen für die Leiter und die Mitglieder angeht, so muß im Interesse der Funktionsfähigkeit der Ständigen Vertretungen das Übliche gelten. Nur dann werden sie durch ihre Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten im Interesse der Menschen leisten können. Daß die Wahrnehmung der Interessen der Menschen für die Tätigkeit der Ständigen Vertretungen entscheidend ist, kann im übrigen nur unterstrichen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 113 und 114) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über den Ausbau der wissenschaftlich-technischen Beziehungen zur Volksrepublik China, und was hat sie in dieser Hinsicht bisher konkret unternommen? Ist die Bundesregierung bereit, die wissenschaftlich-technische Kooperation zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland durch ähnliche Maßnahmen zu unterstützen, wie sie dies auch gegenüber den osteuropäischen Staaten getan hat? Zu Frage A 113: Die Bundesregierung ist an wissenschaftlich-technischen Beziehungen zur Volksrepublik China interessiert. Sie hat dies unmittelbar nach Aufnahme der diplomatischen Beziehungen die zuständigen chinesischen Regierungsstellen wissen lassen. Auch die für eine Zusammenarbeit in Frage kommenden deutschen Wissenschaftsorganisationen wurden über die positive Haltung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang informiert. Zur Anbahnung einer konkreten Zusammenarbeit ist es zunächst erforderlich, die gemeinsam interessierenden Forschungs- und Entwicklungsgebiete durch den Austausch von Fachdelegationen festzustellen. Bereits im Dezember 1972 bereiste eine chinesische Delegation für Kernenergie die Bundesrepublik Deutschland und wurde auch im Bundesministerium für Forschung und Technologie zu einem fachlichen Meinungsaustausch empfangen. Eine umfassendere Fachdelegation, die sich einen generellen Überblick über die Kooperationsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland verschaffen soll, wurde im Februar dieses Jahres offiziell vom Bundesminister für Forschung und Technologie eingeladen (Antwort steht noch aus). Zu Frage A 114: Ja, die Bundesregierung ist bereit, die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen. Allerdings haben die zuständigen chinesischen Regierungsstellen selbst in realistischer Einschätzung der auf ihrer Seite zur Zeit gegebenen konkreten Möglichkeiten sehr offen vor übereilten Schritten und überhöhten Erwartungen in diesem Zusammenhang gewarnt. Die Bundesregierung versteht und respektiert diese sachlich orientierte Haltung. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 115 und 116) : Aus welchem Titel hat der Bundespostminister die Streikgelder für die Postgewerkschaft bezahlt? Hat der Postverwaltungsrat diese präjudizielle Maßnahme gebilligt? Der Bundespostminister hat keine Streikgelder bezahlt. Den Mitgliedern des Postverwaltungsrates wurde bereits in der Sitzung von 7. 3. 1974 zugesagt, daß sie über den Verlauf, die Beendigung und die Regelung der Folgen des Tarifkonflikts im Bereich der Deutschen Bundespost unterrichtet werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A 117 und 118) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung zu gewährleisten, daß durch die beabsichtigte Beschränkung der zum Postzeitungsdienst zugelassenen Zeitungen keine Beeinträchtigung der Pressefreiheit durch die Schaffung von Presseorganen erster und zweiter Klasse entsteht? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die vorgesehenen Rationalisierungsmaßnahmen bei der Deutschen Bundespost ein Beförderungsstau entsteht, der zu einer Überalterung des Personalkörpers führen muß, und teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fragestellers, daß Stelleneinsparungen im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen nur an der Basis des Stellenkegels vorgenommen werden dürfen, um die sonst zwangsläufige Reduzierung auch der Beförderungsstellen zu verhindern? Zu Frage A 117: Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß auch die medienpolitischen und ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 5867* lagswirtschaftlichen Probleme bei der Suche nach Rationalisierungsmöglichkeiten im Postzeitungsdienst sorgfältige Beachtung finden werden. Gerade im Hinblick auf die schwierige Situation der Verlage hat der Bundespostminister die „Gemeinsame Kommission Postzeitungsdienst" ins Leben gerufen, die aus Vertretern der Verlegerschaft und der Deutschen Bundespost besteht. In dieser Kommission werden alle Probleme zu erörtern sein, die sich aus Rationalisierungsmaßnahmen im Postzeitungsdienst ergeben. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß der Postzeitungsdienst nur einen der möglichen Vertriebswege für Presseerzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Die Ergebnisse der Arbeit der Kommission müssen abgewartet werden. Sie wird sicher keine Vorschläge machen, die die Pressefreiheit gefährden. Zu Frage A 118: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen eine gewisse Überalterung entstehen kann. Eine Veränderung der Altersstruktur muß zwangsläufig dann auftreten, wenn infolge von Rationalisierungsmaßnahmen ein Überhang an Beamten und unkündbaren Tarifkräften entsteht. Ein solcher Überhang kann nämlich nur über den Altersabgang abgebaut werden, indem die Einstellung von Nachwuchs- oder anderen Ersatzkräften entsprechend gedrosselt wird. Grundsätzlich gibt es hierzu keine Alternativlösung, es sei denn — und das wird bei der augenblicklichen Situation der DBP wohl niemand fordern wollen — man stellt die Rationalisierung ganz ein. Die Bundesregierung wird jedoch die Entwicklung der Altersstruktur bei der DBP sorgfältig beobachten und sich bemühen, durch geeignete Maßnahmen einer für alle Fachbereiche abgewogenen Personalplanung die Schwierigkeiten zu verringern. Im Zusammenhang mit den geplanten Rationalisierungsmaßnahmen der DBP ist auch die Frage geprüft worden, ob sich die Beförderungsaussichten des betroffenen Personals verschlechtern können und ob dadurch ein Beförderungsstau entstehen kann. Diese Gefahr besteht tatsächlich dann, wenn sich infolge der Rationalisierungsmaßnahmen ein Überhang an planmäßigen Beamten einstellt, aus folgenden Gründen: Soweit eine Umsetzung von überzähligen Beamten in andere Bereiche möglich ist, blockieren sie ggf. dort entsprechende Beförderungsdienstposten. Nimmt die Zahl der planmäßigen Beamten über den Altersabgang bei Drosselung der Bereitstellung von Ersatzkräften ab, so verringert sich über die Stellenkegel-Automatik des § 5 Abs. 6 BBesG auch die Zahl der Beförderungs-Planstellen. Die Bundesregierung bereitet daher z. Z. auf der Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs. 6 Satz 3 BBesG eine Rechtsverordnung vor, die die o. g. Schwierigkeiten beseitigen und damit die Rationalisierungsmaßnahmen der DBP erleichtern und fördern soll. Die von Ihnen vertretene Auffassung, eine Einsparung von Planstellen dürfe nur an der Basis vorgenommen werden, um eine Reduzierung von Beförderungsplanstellen zu verhindern, ist in diesem Zusammenhang bereits Gegenstand der Erörterung zwischen den zuständigen Ressorts. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1816 Fragen A. 119 und 120) : Hat die Bundesregierung geprüft, ob Rationalisierungserfolge bei der Deutschen Bundespost durch Maßnahmen erzielt werden können, wie sie etwa die Deutsche Bundesbahn (Rosa Zeiten) mit Erfolg eingeführt hat? Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, um zu einer allgemeinen Imageverhesserung der Deutschen Bundespost durch Sympathiewerbung beizutragen? Zu Frage A 119: Nach Ansicht der Bundesregierung lassen sich Aktionen, wie „Rosa Zeiten" (Auslastung der vorhandenen Transportkapazität), nur bedingt von einem Dienstleistungsunternehmen des Bundes auf ein anderes übertragen. Die Deutsche Bundespost führt vergleichbare Aktionen durch: Der bereits seit langem bestehende Nachttarif im Fernsprechdienst, der mit Wirkung vom 1. Juli 1974 dadurch noch weiter ausgedehnt wird, daß die Nachttarifstufe II von bisher 1---6 Uhr auf 22.00 Uhr vorgezogen und gleichzeitig auf die Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertage ausgedehnt wird, sei als Beispiel genannt. Zu Frage A 120: Die für das Jahr 1974 geplante Profilierungskampagne wurde im Januar/Februar d. J. mit folgenden drei Tageszeitungs-Anzeigen eingeleitet: 1. Die Postgebühren in der Diskussion, 2. Wenn unsere Kommunikation auch 1980 noch funktionieren soll, muß die Post heute Milliarden investieren. 3. Absender: Kritiker / Adressat: Deutsche Bundespost. Darüber hinaus erhielten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundespost ein Falt- 5868* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. März 1974 blatt „Taschenpostille" mit Argumentationshilfen zu unberechtigten Vorwürfen gegen die Post. Diese Profilierungskampagne soll mit weiteren Tageszeitungs-Anzeigen, mit Illustrierten-Anzeigen, und TV-Spots fortgesetzt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, weiteste Bevölkerungskreise über besonders wichtige und aktuelle Fragen des Post-und Fernmeldewesens zu unterrichten, um auf diese Weise Kenntnislücken zu schließen und unbegründete Vorurteile gegenüber der Post abzubauen. Gerade Zeiten, in denen die Deutsche Bundespost wegen ihrer notwendigen Gebührenerhöhungen im Mittelpunkt der öffentlichen Kritik steht, muß sie verstärkt um das Verständnis der Öffentlichkeit werben. Hier kann nur eine offene und ehrliche Informationspolitik Unsicherheiten beseitigen und Sympathie für die Post schaffen.
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    Rede von Marie Schlei


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Für die sozialdemokratische Fraktion habe ich den Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz zu erläutern und zu begründen, und zwar in der jetzt vorliegenden Fassung, wie sie der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossen hat.
    Aus der Gesetzesbezeichnung läßt sich für Uneingeweihte der Gesetzesinhalt meines Erachtens kaum oder nur mißverständlich ableiten. „Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz" ist sicher ein viel zu blasser Ausdruck für das, worum es hier geht. Es handelt sich nämlich um eine bedeutsame Weiterentwicklung der Krankenversicherung in Richtung auf eine wirksamere Gesundheitssicherung, die von einer sich verstärkenden Verantwortungsbereitschaft der versicherten Männer und Frauen ausgeht. Sie erweist sich im Hinblick auf die bevorstehende Änderung des § 218 des Strafgesetzbuchs als unerläßliche Voraussetzung. Da meine Fraktion im Zusammenhang mit der Neuregelung dieses Paragraphen alle sozialen und gesundheitssichernden Maßnahmen als den wichtigeren Teil der Reform betrachtet, wird ihnen folgerichtig auch Priorität in der Verabschiedung eingeräumt.
    Die Regelungen dieses Gesetzentwurfs zielen darauf ab, die anstehende Reform des genannten Strafrechtsparagraphen sozialpolitisch abzusichern. Das soll nun mit aller Deutlichkeit hervorgehoben werden: ohne daß die strafrechtliche Neugestaltung hier auch nur in irgendeiner Weise präjudiziert wird. Mit anderen Worten: Dieses sozialpolitische Rahmenwerk könnte bei jedem der vier inhaltlich weit voneinander abweichenden Alternativentwürfe zur Strafrechtsreform angewendet werden, und zwar ohne daß es zu irgendeiner Veränderung kommen müßte. Ja, es behielte sogar dann seine Bedeutung, wenn es — was, wie ich meine, dieser Bundestag allerdings schlecht verantworten könnte — nicht zu einer Strafrechtsänderung käme.
    Die Regelungen dieses Gesetzentwurfs werden völlig zu Recht als konstruktiver Beitrag der Sozialpolitik zur Strafrechtsänderung gewertet. Durch eine gezielt aufgebaute Vorsorge werden hier die Voraussetzungen für eine verantwortliche Familienplanung geschaffen, ohne daß wir dabei das Augenmaß für das heute Mögliche verlieren. Wir fördern die ärztlich beratende Tätigkeit, um unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden und um gewollte



    Frau Schlei
    Schwangerschaften zu ermöglichen. Mit den im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen können wir endlich den Kampf gegen das unerträgliche Elend der illegalen Schwangerschaftsabbrüche aufnehmen. Es ist klar, daß in diesem Gesetz besonders stark der sozialmedizinische Aspekt eines viel komplexeren Problems angesprochen wird.
    Mit den Beratungen zur Entwicklung der einzelnen Maßnahmen des Gesetzes wurde von einer Arbeitsgruppe meiner Fraktion bereits 1971 begonnen. Auch hieran läßt sich der Vorrang erkennen, den meine Fraktion den sozialen Rahmenbedingungen für eine Gesamtreform des § 218 beimißt. Die soziale Absicherung wurde also sorgfältig beraten und entwickelt, noch bevor irgendein Gesetzentwurf zur Neuordnung der Strafbarkeit bei Schwangerschaftsabbruch vorlag.
    Jede einzelne Maßnahme wurde ohne Zeitdruck gründlich vorbedacht und konzipiert, und unsere Überlegungen blieben weitgehend unbeeinflußt von der öffentlichen Diskussion, die sich leider fast ausschließlich auf die juristische Neuregelung verengte. Bis vor kurzem hat die breite Öffentlichkeit diesem Teil unserer Reformbestrebungen nicht einmal eine gewisse Aufmerksamkeit geschenkt, geschweige denn hat sie diese Art der Reform gefordert. So blieb den um eine sozialgerechte Reform bemühten sozialdemokratischen Parlamentariern und den sie beratenden Fachleuten auch die anregende, konstruktive Unterstützung versagt.
    Dies sollte um so nachdenklicher stimmen, als man wohl zu Recht von jenen Gruppierungen solche Denkanstöße erwarten dürfte, die sich aus ihrer weltanschaulichen Haltung heraus erst vor wenigen Monaten für eine Reform des § 218 überhaupt ausgesprochen haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Daß ein Alternativgesetzentwurf zu sozialbegleitenden Maßnahmen dieser Strafrechtsänderung bis heute noch aussteht, sei der Opposition gesagt. Ein solches Versäumnis, meine Damen und Herren, kann auch schwerlich durch die Ankündigung eines sogenannten Reformprogramms zum Schutz des ungeborenen Lebens ersetzt werden, selbst wenn uns dies noch heute morgen in aller Eile taufrisch auf den Tisch gelegt wird. Ein Entschließungsantrag mit Ihrem Text hat zu unserem Gesetz nichts zu sagen, sondern hier wird heute über präzise Gesetzesvorlagen beraten und abgestimmt.
    Unser mit dem Koalitionspartner Punkt für Punkt abgestimmtes Gesetz sieht im einzelnen folgende Leistungen vor, die von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung und von den Trägern der Sozialhilfe übernommen werden:
    Alle Versicherten, also Männer und Frauen, können sich von einem Arzt über Fragen der Empfängnisregelung beraten lassen. Diese gründliche Beratung durch einen frei gewählten Arzt umfaßt auch die erforderliche Untersuchung sowie die Rezeptur empfängnisregelnder Mittel. Ziel unserer Familienplanung ist es, gewünschte Schwangerschaften zu ermöglichen und ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Nach unseren Vorstellungen sollen Kinder Wunschkinder sein; sie sollten dann geboren werden, wenn die Eltern auch zur Elternschaft bereit sind und sich dazu selbst fähig fühlen. Kinder werden sicherlich viel glücklicher aufwachsen können, wenn sie erwartete Kinder sind.
    Erst wenn das notwendige Wissen um die individuellen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung sowie der Empfängnisregelung vorhanden ist, hilft es den verantwortungsbereiten Bürgern in unserem Land bei der bewußten Lebensgestaltung in diesem komplizierten Bereich besser zurechtzukommen. Eine zeitgerechte Familienpolitik hat dies zu bedenken.
    Noch umfassendere Hilfen zur Familienplanung sind für die Empfänger von Sozialhilfe vorgesehen. Sofern die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen vorliegen — nach dem Bundessozialhilfegesetz —, werden außer den bisher genannten Leistungen auch die ärztlich verordneten empfängnisregelnden Mittel kostenfrei abgegeben. Dies ist eine Regelung, die seit 1970 in Berlin bereits gilt. Mit dieser wichtigen Entscheidung, der auch die Vertreter der Opposition im Ausschuß zugestimmt haben, wird ein wirtschaftlich weniger gut gestellter Personenkreis von finanziellen Aufwendungen für die Familienplanung entlastet.
    Außer der Personengruppe, die unserer besonderen Hilfe bedarf, haben die Versicherten die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel selbst aufzubringen.
    Die in der Öffentlichkeit wie auch in meiner Fraktion geführte Diskussion, ob es die sogenannte Pille auf Krankenschein geben solle, wurde in der vorbereitenden Arbeitsgruppe sehr eingehend mit Sachverständigen erörtert und geprüft. Zu unserer Ablehnung des Wunsches, diese Kostenart in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, führten u. a. folgende Überlegungen.
    Die zu erwartende Kostenbelastung für die Versichertengemeinschaft wäre enorm. So müßten allein ungefähr 375 Millionen DM pro Jahr für die Abgabe oraler Antikonzeptiva aufgewendet werden. Dieser Betrag hätte aus verfassungsrechtlichen Gründen um die Aufwendungen für sonstige empfängnisregelnde Mittel, und zwar für Männer und Frauen, aufgestockt werden müssen.
    Nicht abzuweisen war noch jenes wesentliche Argument, daß die kostenfreie Abgabe empfängnisregelnder Mittel keinesfalls auch ,die Einnahme bzw. Anwendung garantiert. Diese sehr gravierende Erkenntnis wird belegt durch wissenschaftliche Untersuchungen, die einen sehr schichtenspezifisch differierenden Informationsstand zur Empfängnisregelung beweisen. Daher erscheint uns der Einsatz der vorhandenen Mittel rationeller und zweckdienlicher, wenn man einer breit angelegten ärztlichen Beratung aller Versicherten über Empfängnisverhütung den Vorzug gibt.
    Lassen Sie mich dazu noch eine interessante Zahl nennen. Im Jahre 1870 betrug die durchschnittliche



    Frau Schlei
    Lebenserwartung einer Frau 38 Jahre. Heute liegt die durchschnittliche Lebenserwartung für eine Frau bei weit über 70 Jahren, bei fast 76 Jahren. Während dieser Lebenszeit ist sie ungefähr 30 bis 33 Jahre fertil, gebärfähig, wie man sagt. Das bedeutet, daß heute die Zeit der Fruchtbarkeit einer Frau fast der Zeit ,der früheren durchschnittlichen Lebenserwartung entspricht. Sie sehen, welch große Aufgabe in diesem Bereich zu bewältigen ist, wenn wir den Frauen in ihrer schwierigen Lebenssituation helfen wollen.
    Die über die kostenfreien Hilfen hinaus entstehenden Eigenbelastungen der Versicherten erschienen uns zumutbar.
    Zum besonders wichtigen Teil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Anspruch der Versicherten auf ärztliche Beratung über die Erhaltung der Schwangerschaft. 60 % der kinderlosen verheirateten Frauen würden sehr gern ein Kind haben, wie Professor Prill nachweist.
    In den Fällen, in denen das Gesetz den Abbruch der Schwangerschaft straffrei stellt, erhält die Versicherte beim frei gewählten Arzt, also beim Arzt ihres Vertrauens, außer der erforderlichen Untersuchung und Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen für den Abbruch ärztliche Beratung. Dieser Beratungskategorie mißt meine Fraktion eine ganz besondere Bedeutung zu. Hier kann ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientin begründet werden, das manchen unüberlegten Schwangerschaftsabbruch verhindern hilft.
    Wir Sozialdemokraten haben die große Hoffnung, daß sich unsere Ärzteschaft dieser differenzierten und umfassenden Beratungsaufgabe so engagiert annimmt, wie es ein Problem mit solchen Dimensionen erforderlich macht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es gibt wohl kaum einen anderen Komplex der ärztlichen Berufsausübung, der in so eindringlicher Weise geeignet erscheint, mitmenschliches Verständnis, zeitgerechte Wissenschaftlichkeit, Berufsethos und Beratungsfähigkeit in Einklang bringen zu können, ja ich meine: zu müssen.
    Berufene Vertreter der Ärzteschaft haben uns in Gesprächen und Anhörungen versichert, daß diese große Aufgabe von ihnen gern angenommen wird und daß mit ihrem Beitrag zur sachverständigen Mithilfe gerechnet werden kann. Der Erfolg bei dieser Aufgabe könnte zu einem Ruhmesblatt für unsere Ärzteschaft werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Als unerläßliche Maßnahme wirksamerer Gesundheitssicherung sieht meine Fraktion die ärztliche Hilfe beim straffrei gestellten Schwangerschaftsabbruch an. Entscheidet sich die Schwangere nach der vorausgegangenen Beratung und nach der Beschreibung des Risikos eines Eingriffs dennoch für einen Abbruch, so soll dieser medizinisch fachgerecht, mit den zeitgemäßen Möglichkeiten ärztlicher Kunst erfolgen. Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Sozialhilfe übernehmen alle damit zusammenhängenden Leistungskosten: nicht nur
    die Behandlung selbst, sondern auch die Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln. Übernommen werden sowohl die bei ambulanten als auch bei stationären Abbrüchen entstehenden Kosten. Gesichert wird auch — das halte ich für besonders wichtig die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. die Krankengeldleistung, so daß es für die Patientin nicht zusätzlich zu finanziellen Sorgen kommen muß.
    Alle straffrei gestellten Abbrüche sollen von Ärzten unter klinischen Bedingungen durchgeführt werden, um gesundheitsschädigende Folgewirkunggen zu vermeiden. Mit dieser Regelung wollen wir mit dem verhängnisvollen Kurpfuschertum der Vergangenheit aufräumen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Fachgerecht von einem Arzt durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht länger ein Privileg der Gutsituierten in unserer Gesellschaft sein.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie haben wohl schon immer einen Arzt gefunden; im Gegensatz zu der großen Gruppe unserer Frauen, über deren erlittene, zum Teil unheilbare Folgeschäden uns in Ärzteberichten beredtes Zeugnis abgelegt worden ist.
    Es wäre zu vordergründig argumentiert, wollte man die in Zukunft notwendigen Leistungen nicht durch die Krankenversicherung bzw. durch die Sozialhilfe übernehmen. Diesen Trägern sind doch bisher auch schon die zum Teil erheblichen Folgekosten aus unsachgemäß oder illegal durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen zugefallen. Dazu haben wir Abgeordneten in einer ganztägigen Anhörung. — selbst auf sehr drängende Fragen, wie Sie sich erinnern werden, Kollege Dr. Nölling, nach der ungefähren Höhe dieser schon jetzt ständig zu erbringenden Leistungen — nicht die geringste Aussage über einen vermuteten Umfang bekommen.
    Auch alle mit einer straffrei gestellten, freiwilligen Sterilisation zusammenhängenden Kosten werden für die versicherten Männer und Frauen übernommen — sowohl für die Versicherten als auch für die Sozialhilfeberechtigten. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind noch im Strafrecht zu konkretisieren. Obwohl bei den Frauen das Operationsrisiko bei Sterilisation größer ist als bei den Männern, sind in der Bundesrepublik von je 100 Sterilisierten nur fünf Männer, aber 95 Frauen. Das mag u. a. in der bisher ungesicherten Rechtssituation begründet sein. Während in der Schweiz das Verhältnis 50 : 50 steht, sind in Amerika unter je 100 Sterilisierten 75 Männer und nur 25 Frauen. Ein umfangreiches, gesichertes Statistikmaterial läßt durchaus Hinweise auf bestimmte Bewußtseins- und Verhaltensstrukturen zu.
    Wir haben viele Überlegungen und Beratungen auf das Problem der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung verwandt. Mancher Arzt sieht sich z. B. von seiner Ausbildung bzw. von seiner Art der Praxisgestaltung ader auch von seiner Praxisausstattung her nicht in der Lage, einen Eingriff dieser



    Frau Schlei
    Art nach den heute vertretbaren Methoden auszuführen. Auch berufsethische Grundsätze mögen eine beachtliche Rolle spielen. Die Reichsversicherungsordnung soll daher in der Weise ergänzt werden, daß ambulante Schwangerschaftsabbrüche in Zukunft auch in Krankenhäusern vorgenommen werden können.
    Die Koalitionspartner haben diese wichtige, grundsätzliche Entscheidung zugunsten der Ausnahmeregelung in großer gesundheitspolitischer Verantwortung getroffen; das muß hier einmal betont werden. Ich bedaure auch sehr, daß sich die Opposition, obwohl sie im Ausschuß argumentierte, alle Schwangerschaftsabbrüche müßten in Kliniken und Krankenhäusern vorgenommen werden, hier der Stimme enthalten hat.
    Das von den Sozialdemokraten vorrangig angestrebte Ziel, gewünschte Schwangerschaften zu ermöglichen, ungewünschte Schwangerschaften zu verhindern, straffrei gestellte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich einer fachärztlichen Behandlung zuzuführen, belastet selbstverständlich den Aufgabenbereich der Versichertengemeinschaft stark. Die Inanspruchnahme der genannten ärztlichen Hilfen und der sonstigen Leistungen soll nach der politischen Zielsetzung meiner Fraktion aber nicht länger ein Privileg sein. Für Leistungen, die also im Interesse einer allgemeinen Gesundheitsvorsorge und einer allgemeinen Gesundheitssicherung liegen, erscheint daher eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten ebenso erforderlich wie angemessen. Die zunächst
    ) für die Jahre 1975 bis 1979 mit je 55 Millionen DM jährlich vorgesehene Beteiligung an den speziellen Gesamtaufwendungen der Krankenkassen ist sehr dankbar zu akzeptieren. Ein in diesem Zusammenhang von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Entschließungsantrag fand auch die Zustimmung der Ausschußmitglieder der CDU/CSU und wird zur Annahme empfohlen.
    Meine Fraktion begrüßt die aufgeführten Leistungsverbesserungen im Bereich der Reichsversicherungsordnung und des Bundessozialhilfegesetzes. Die von uns Sozialdemokraten verfolgte Politik der sozialen Erneuerung unserer Gesellschaft wird damit zugunsten eines sehr persönlichen Lebensbereichs unserer Bürger konsequent fortgesetzt. Durch diese Maßnahmen können wir wiederum ein Stück mehr an sozialer Gerechtigkeit verwirklichen — einer Gerechtigkeit, um die die Frauen in unserem Lande seit der Einführung des § 218 so lange vergeblich gekämpft haben. Mit der Annahme dieses Gesetzes können wir bewirken, daß die zahlreichen negativen Erfahrungen, die das Ausland machen mußte, von vornherein vermieden werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn in anderen Ländern eine lediglich juristische Neugestaltung dieser Strafrechtsparagraphen erfolgte und alle ergänzenden sozialen Maßnahmen unterblieben, ist es kein Wunder, wenn wir Greuelberichte über solche Verhältnisse in den Zeitungen lesen müssen. Bei uns wird dies von vornherein in hoher Verantwortung, — wie wir hier heute zu bescheinigen haben — vermieden werden.
    Ein angesehener sehr gut informierter Journalist t behauptete, daß mit den von uns angebotenen Hilfen die nun in der Bundesrepublik zu erwartende Gesamtreform die beste der Welt würde.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir drängen jedoch nicht auf Superlative. Wir wollen einfach glaubwürdig nachweisen, was schon Herbert Wehner dieser Tage feststellte: W i r meinen es ehrlich mit der Reform des § 218.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Und er fuhr fort: Die Frauen in der Bundesrepublik können sich auf die sozialdemokratische Bundestagsfraktion verlassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Verhülsdonk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Roswitha Verhülsdonk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute in fünf Wochen soll das Fünfte Strafrechtsreformgesetz zum § 213 verabschiedet werden. Die ergänzenden Maßnahmen zur Fünften Strafrechtsreform, eingebracht als Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD und FDP, werden jetzt mit aufsehenerregender Eile und gezielter Öffentlichkeitswirkung vorab durchgepaukt.
    Bei der abschließenden Ausschußberatung am 13 Februar wurde noch von den Koalitionsvertretern argumentiert: Dieses Gesetz müsse im Ausschuß vom Tisch, es liege lange genug vor; es werde aber im Plenum erst nach dem Strafrechtsreformgesetz verabschiedet.

    (Abg. Seiters: Hört! Hört!)

    Keineswegs solle es die freie Gewissensentscheidung aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages beeinflussen. Es sei ja gerade darauf angelegt, zu allen vier vorliegenden Strafrechtsgesetzentwürfen zum § 218 zu passen, weil es die jeweils durch Gesetz legalisierten Abbrüche in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen einbeziehe. Warum jetzt plötzlich diese Reihenfolge? Warum jetzt diese Eile?

    (Abg. Dr. Ritz: Sehr wahr!)

    Spätestens seit der Pressekonferenz der SPD vom vergangenen Freitag weiß es auch die Öffentlichkeit. Die SPD ist jetzt soweit, daß sie zum großen Schlußhalali für die Fristenlösung blasen kann.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ihre Sorge, daß Mitglieder der eigenen Fraktion, die den Minderheitsantrag von Dr. Müller-Emmert unterstützen, das Reformwerk verhindern könnten, ist offenbar ausgeräumt. Man fühlt sich sicher, man ist sich einig. Diejenigen in der SPD, die noch Bedenken gegen die Fristenlösung haben, werden durch die Veröffentlichung der Wehner-Broschüre „Das Argument § 218" jetzt erheblich politisch unter Druck gesetzt.
    Man hat jetzt auch zur rechten Zeit die Begleitmusik von draußen: Demonstrationen, die die völlige Abschaffung des § 218 fordern. Da müßte doch



    Frau Verhülsdonk
    wohl das deutsche Volk eigentlich noch dankbar sein, wenn SPD und FDP jetzt schnell eine immerhin emanzipatorischen Ansprüchen gerecht werdende Reform, wie die Fristenlösung, durchsetzen, bevor der Druck von der Straße in Richtung auf viel weitergehende Liberalisierung größer wird.
    Von Berlin aus demonstriert ein Ärztekollektiv — offenbar sogar gegen Honorarzahlung durch eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt —

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU --Abg. Rawe: Ist unerhört!)

    dem Bundesbürger in seiner Wohnstube, wie einfach und schmerzlos es ist, ein Embryo zu töten.
    Wer nimmt schon Anstoß daran, daß hier ein Rechtsbruch geschehen ist? Ein paar katholische Bischöfe, die CDU/CSU und allerdings alle jene in unserer Gesellschaft, die schaudernd erkennen, wie in diesen Tagen Gewissen und Meinungen manipuliert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    „Das Fernsehen macht Ungeheuerliches selbstverständlich", wie Günter Böddecker in der „Welt" vom 16. März schreibt. „Abtreibung im Fernsehen: dies ist angetan, den Vorgang der Tötung einer Leibesfrucht in den Augen von Millionen selbstverständlich erscheinen zu lassen", schreibt er.
    Einige hundert Ärzte bezichtigen sich öffentlich, illegal Abtreibungen vorgenommen zu haben. Damit sei hinreichend erwiesen, daß es verlogen sei, wenn die Sprecher der Ärzteverbände im Namen der ganz großen Mehrheit ihrer Mitglieder auf das ärztliche Berufsethos hinwiesen, das ihnen gebiete, Leben zu schützen und nicht zu vernichten. Jetzt wisse man, sie seien ja nur gegen die Freigabe der Abtreibung, weil ihnen dadurch ein lohnendes steuerfreies Geschäft verdorben würde und weil sie außerdem als „Herrgötter in Weiß" weiterhin die Frauen bis ins letzte bevormunden wollten.
    Meine Damen und Herren, diese dissonante Begleitmusik — ich unterstelle, daß es auch bei der Koalition manchen gibt, dem sie nicht paßt — macht offenbar, wie makaber es ist, was durch den heute zu beschließenden Gesetzentwurf in unserer Gesellschaft eintreten wird.

    (Abg. Seiters: Sehr richtig!)

    Abtreibungen aus nichtigen Gründen auf subjektiven Wunsch der Frau werden in Zukunft durch die Beiträge der Versichertengemeinschaft subventioniert.

    (Hört! Hört! und Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Ritz: Sehr wahr! — Widerspruch bei der SPD. — Zuruf der Abg. Frau Dr. Timm.)

    Jene Minderheit der Ärzte, die abtreibungswillig ist, kann künftig ohne Berufsrisiko ihr Geschäft machen, ambulant oder in Krankenhäusern; sie müssen dafür allerdings Steuern zahlen, und die Tarife werden ihnen vorgeschrieben.
    Nun, Herr Wehner hat gesagt: „Die SPD-Fraktion meint es ehrlich mit der Reform des § 218. Die Frauen in der Bundesrepublik können sich auf die sozialdemokratische Bundestagsfraktion verlassen." Das trifft dann auch auf jene zu, die die Möglichkeit einer solchen auf die Spitze getriebenen sozialpolitischen Gesetzgebung mißbrauchen werden. Wer bei der SPD noch schwankend war, ob die Fristenlösung überhaupt realisierbar sei, der wird jetzt überzeugt, denn die Haupthindernisse werden ausgeräumt, nämlich erstens das Problem: wer zahlt für medizinisch nicht notwendige Abtreibungen?, zweitens: wer soll sie durchführen, wenn die große Mehrzahl der Ärzte sich weigert?, und drittens: wo soll es geschehen?
    Die Kostenfrage ist sozial einwandfrei geregelt; am Bezahlen sollen Abtreibungen nicht scheitern. Die schwierige Frage, genug Ärzte und Krankenbetten zu beschaffen, wird heute mehr schlecht als recht geregelt. Auch wenn die meisten konfessionellen Krankenhäuser nicht mitmachen und das ärztliche und pflegerische Personal sich unter Berufung auf das Gewissen weigert: man hofft, der finanzielle Anreiz wird schon nach und nach die Widerstände bei den Ärzten brechen. Den Rest schafft dann noch eine gewisse öffentliche Meinung, die alsbald die Ärzte in zwei Kategorien einteilen wird: auf der einen Seite die reaktionären Moralisten und auf der anderen die Fortschrittlichen. Die Moralisten unter den Ärzten werden in Zukunft ihre Gewissensentscheidung in mehrerer Hinsicht, nicht nur im Hinblick auf ihre Berufschancen, teuer bezahlen müssen.
    Die SPD-Broschüre „Das Argument § 218" beginnt mit dem Beschluß des SPD-Parteitages vom 18. bis 20. November, der die Fristenlösung fordert. Dieser Beschluß wird folgendermaßen eingeleitet:
    Jeder Schwangerschaftsabbruch wirft ernste Probleme auf. Er ist ein Eingriff in werdendes menschliches Leben und in die seelische und körperliche Integrität der Frau. Er belastet den Arzt mit einer ernsten sittlichen Entscheidung. Staat und Gesellschaft sind daher aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß Schwangerschaftsabbrüche möglichst unterbleiben.
    Wie wollen Sie das erreichen, wenn zwar abtreibungswillige Frauen über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruches ärztlich beraten werden sollen, aber gleichzeitig Verharmlosungskampagnen großen Stils öffentlich stattfinden,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    wenn allein schon der uneingeschränkte gesetzliche Anspruch auf Abtreibung auf Krankenschein den Frauen geradezu suggeriert, es könne sich da ja nur um eine gesundheitspolitisch unbedenkliche Sache handeln? Der Krankenschein, normalerweise das Mittel, sich Gesundheit zu verschaffen, wird jetzt auch zum Mittel, ungeborenes Leben zu vernichten, ohne daß nach der Motivation gefragt werden soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Abtreibungen sollen überwiegend — etwa auch aus Kostengründen? — ambulant durchgeführt werden. Wie soll sich die schwangere Frau des schweren Eingriffs in die „seelische und körperliche Integrität" — so haben Sie ja gesagt — bewußt blei-



    Frau Verhülsdonk
    ben, wenn Abbrüche schnell mal zwischen Frühstück und Mittagessen abgewickelt werden können?

    (Oh-Rufe und weitere Zurufe von der SPD.)

    — Meine Damen und Herren, die Berliner Demonstration hat es ja der Öffentlichkeit so vorgeführt!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man sagt am Schluß der kleinen Szene: „Gott sei Dank", steht auf und geht nach Hause. So wurde es doch der Öffentlichkeit vorgeführt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Woher soll die Frau wissen, daß die medizinischen Risiken bei ambulanter Abtreibung erheblich höher sind -- nach Aussagen namhafter deutscher und ausländischer Ärzte — als bei einer stationären Behandlung? Werden es die ärztlichen Berater ihr überhaupt sagen können, daß es so ist, wenn dieses ihr kein Krankenbett vermitteln können?

    (Abg. Engelhard: Das schüren Sie ja!)

    Meine Damen und Herren von der Koalition, die Fristenlösung, das wissen Sie aus den Statistiken anderer Länder sehr genau, erfordert sehr schnell eine erheblich höhere Bettenkapazität, die in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung steht.
    Die Regierung hat sich da zum Teil öffentlich Gedanken gemacht, wie es eigentlich um die Frage der Gewissensfreiheit beim Krankenhausträger steht. Während die Gewissensfreiheit ein Grundrecht der einzelnen Person von hohem Verfassungsrang sei, müsse die Frage des Kollektivgewissens eines Krankenhausträgers zumindest als umstritten bezeichnet werden. Es scheint jetzt, daß man sich nicht grundsätzlich mit den Trägern konfessioneller Krankenhäuser anlegen will; sie werden noch zu nötig gebraucht.
    Staatssekretär Westphal hat in einer Fragestunde am 16. Januar allerdings davon gesprochen, daß eine verantwortungsbewußte Bundesregierung gerade auch im Interesse der Frau unter medizinisch-gesundheitlichen Gesichtspunkten dafür Sorge tragen müsse, daß die Bundesländer entsprechende Bettenkapazitäten für Abtreibungen zur Verfügung stellen. Da wird also der Schwarze Peter an die Länder weitergegeben. Nach einer KNA-Nachricht vom 2. Februar hat inzwischen das Land Nordrhein-Westfalen gekontert, es beabsichtige nicht, spezielle Abtreibungskliniken einzurichten; es würde auch kein freier Träger gezwungen, sich an Abtreibungen zu beteiligen.
    Staatssekretär Westphal hat in der gleichen Fragestunde die Meinung seines Ressortministers, Frau Focke, zu diesem Problem interpretiert: Gerade wenn man die Gewissensentscheidung und das Gewissensgrundrecht ernst nehme, seien aus diesem Gesichtspunkt grundlegende Überlegungen zum Kapazitätsproblem notwendig, um zu gewährleisten, daß ein gesetzlich zulässiger Schwangerschaftsabbruch, also nach der Reform zulässiger Schwangerschaftsabbruch, unter den notwendigen und optimalen medizinischen Voraussetzungen vorgenommen werde, die Frau vor finanziellen Nachteilen geschützt werde und die notwendige Beratung im
    Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch sichergestellt sei. Dies bedeute einmal, daß sich die Länder bei der Aufstellung der Krankenhausbedarfspläne darüber Gedanken machen müßten, wie die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden könnten. Zum anderen sei zu überlegen, in welcher Weise die Ärzte der Krankenhäuser mehr als bisher zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der ambulanten Versorgung der Bevölkerung ermächtigt werden könnten. Schließlich sei zu prüfen, inwieweit durch den niedergelassenen Arzt der Schwangerschaftsabbruch unter klinischen Bedingungen unabhängig von einem Krankenhaus vorgenommen werden könne.
    Die Meinungsbildung in Ihren Reihen, meine Damen und Herren, scheint inzwischen in Richtung auf die medizinisch schlechteste Lösung hin, die aber zunächst am ehesten realisierbar ist, erfolgt zu sein. Die Lösung heißt: ambulante Abtreibung, wenn möglich, unter medizinischen Bedingungen.
    Im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat Frau Kollegin Schlei mit Recht darauf verwiesen, daß in anderen Ländern Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nur in Kliniken durchgeführt werden. Die Koalition will jetzt den medizinischen Voraussetzungen bei Abbrüchen dadurch gerecht werden, daß sie solche Krankenanstalten, die zur Teilnahme an Abbrüchen bereit sind, deren ärztliches und pflegerisches Personal sich aber aus Gewissensgründen weigert, gesetzlich ermächtigt, ihre Einrichtungen ambulant praktizierenden Ärzten zur Verfügung zu stellen.
    Was in dieser Regelung an höheren gesundheitlichen Risiken für die Frauen, an Konfliktstoffen für die beteiligten Personen, an Ärgernissen für die Öffentlichkeit, an pressewirksamen Skandalen alles drinsteckt, meine Damen und Herren, darüber werden wir uns spätestens hier im Hohen Hause unterhalten, wenn der erste Bericht der von der CDU/CSU beantragten Sachverständigenkommission über die Auswirkung dieser neuen Gesetzgebung zum 1. Januar 1978 vorgelegt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich kann mir nicht helfen: Das hohe Pathos, mit dem Sie immer wieder auf die gesundheitlichen Risiken der illegalen Abtreibungen hinweisen, erscheint jetzt zunehmend in fragwürdigem Lichte. Dieselben Ärzte, die bisher illegal Geschäfte machen, machen sie in Zukunft legal nur: der Markt wird größer, nämlich um jene Frauen, die mit Hilfe umfassender Meinungsmanipulation von der Unbedenklichkeit der Abtreibung überzeugt worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Einziger Vorteil: Die Preise werden kontrollierbar.
    Einige Krankenhausärzte werden zu gewinnen sein.
    Herr Dr. Wegner, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V., berichtete im Hearing vom 16. Januar, daß er schon jetzt Beschwerden von Chefärzten auf dem Tisch liegen habe, die von ihren Krankenhausträgern bereits die präzise Frage vorgelegt bekamen, wie sie es hielten, wenn dieses Gesetz durch sei, und die ernsthafte Bedenken um



    Frau Verhülsdonk
    ihren Arbeitsplatz haben. Mancher junge Arzt, der vor der Frage steht, daß er einen Vertrag von einem Krankenhaus nur erhält, wenn er zu Abtreibungen ja sagt, hat zwar formal die Gewissensfreiheit, aber mit welchen Belastungen!

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Seiters: Sehr richtig!)

    Aber reden wir von der Kostenfrage. Dieses Gesetz verfolgt das hockgesteckte Ziel, die Reformbestrebungen zum § 218 durch flankierende sozialpolitische Maßnahmen zu unterstützen. Kernpunkt der Lösung ist die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfe bei ärztlicher Beratung über Fragen der Empfängnisregelung — davon wird später noch die Rede sein — und für Beratungen und ärztliche Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation.
    Am 16. Januar hat der Ausschuß Sachverständige, und zwar Sprecher der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, angehört. Die Krankenkassen haben sich dabei insbesondere eingehend zu der Frage der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen geäußert. Der Sachverständige Direktor Töns vom Bundesverband der Ortskrankenkassen nahm als Sprecher aller Kassen sehr ausführlich zu der Frage Stellung, ob einer Solidarversicherung, die durch Pflichtbeiträge der Versicherten finanziert wird, eine Aufgabe zu finanziellen Lasten der Mitglieder übertragen werden kann, die mit dem Prinzip der solidarischen Krankenversicherung, wie es bisher Gültigkeit hatte, nicht mehr das geringste zu tun hat.
    Direktor Töns hat dabei ausgeführt, daß die Spitzenverbände der Krankenkassen sich wiederholt klar, entschieden und übereinstimmend gegen die Übernahme der Kosten eines Schwangerschaftsabbruches in anderen als in Krankheitsfällen ausgesprochen hätten. Solche Leistungen würden „weder zum Wesen noch zu den Prinzipien, noch zum System der gesetzlichen Krankenversicherung passen". Er wies darauf hin, das Wesenselement der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe darin, daß ein objektiv begründetes Bedürfnis nach Leistungen vorliegen müsse. Subjektiv empfundene Bedürfnisse und private Wünsche der persönlichen Lebensgestaltung könnten nicht Gegenstand der sozialen Leistungssysteme sein. Es sei der Solidargemeinschaft der Versicherten nicht zuzumuten, die gemeinschaftlich aufgebrachten Mittel für Leistungen zu verwenden, die als Privatangelegenheiten der Versicherten anzusehen seien. Es sei sogar zu fragen, ob eine Finanzierung subjektiv empfundener Bedürfnisse nicht eine grundrechtswidrige Einschränkung der eigenen Lebensgestaltung der Pflichtbeitragszahler darstelle.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Schwangerschaftsabbrüche bei Frauen, die weder krank seien, noch aus einem objektiv zwingenden Grund handelten und sich auf ihre uneingeschränkte Verfügungsberechtigung über sich selbst beriefen, müßten konsequenterweise als höchst persönliche Entscheidung auch privat finanziert werden.
    Mein Kollege Müller (Remscheid) wird sich mit I diesem Fragenkomplex der Änderung der Reichsversicherungsordnung noch eingehender beschäftigen. Ich will hier vor allem auf folgenden Gesichtspunkt hinweisen. Wenn der Gesetzgeber mehrheitlich in Zukunft Schwangerschaftsabbrüche aus nichtigen Gründen -- diesen Fall wollen Sie doch in die Leistungspflicht einbeziehen — nicht mehr mißbilligt, müssen also alle Versicherten das durch ihre Beitragszahlung subventionieren. Welche Zumutung ist das für das große Heer jener Versicherten, die solche Abtreibungen im Gewissen ablehnen, sie aber in Zukunft mit finanzieren sollen!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die vorgesehene Rückerstattung in Höhe von
    1 55 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt, die auch die entstehenden Beratungskosten über Empfängnisregelung mit abdecken soll, wird von den Krankenkassen bei der nicht zu schätzenden Kostenflut, die auf sie zukommt, als ein „Klacks" angesehen.

    (Abg. Frau Stommel: Das sollte man lieber den kinderreichen Familien geben!)

    — Sehr wohl, Frau Stommel!
    Die Krankenkassen fordern absolut zu Recht, daß alle aus dem Gesetz entstehenden Kosten als Auftragsleistungen aus Steuermitteln voll zurückerstattet werden. Unseren diesbezüglichen Antrag haben Sie allerdings im Ausschuß bereits abgelehnt. Mir liegen übrigens schon Briefe vor, in denen Mitglieder starker Organisationen, z. B. der Aktion „Lebensrecht für alle" mit 400 000 Unterschriften ihrer Mitglieder und die 10 000 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Die Frau aller Völker", androhen, keine Beiträge und Pflichtbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung abzuführen, wenn diese auch zur Finanzierung von medizinisch nicht indizierten Abtreibungen verwandt werden.
    Ich möchte die Bundesregierung und die Koalition fragen, wie sie es mit der Gewissenslage jener hält, die nicht bereit sind, für Vernichtung von menschlichem Leben ohne triftigen Grund finanzielle Beihilfe zu leisten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In der SPD-Broschüre heißt es auf Seite 16, daß man nach einer gesetzlichen Lösung sucht, die „jeweils ohne einen Mißbrauch des Begriffs ,Gewissen' vorgeht". Das soll doch wohl nicht nur für die Mitglieder des Parlaments, sondern für die Bürger im Lande allgemein gelten.
    Es versteht sich von selbst, daß die Fraktionen der CDU/CSU eine solch fragwürdige gesetzliche Regelung ablehnt. Unser Änderungsantrag, den Sie abgelehnt haben, wollte sicherstellen, daß in den Fällen einer anerkannten medizinischen Indikation Versicherte Anspruch auf Leistungen bei Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt haben, d. h. im Sinne des Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Fraktion bei Vorliegen einer medizinischen Indikation, nicht aber bei der sozialen Indikation.
    Während der SPD-FDP-Entwurf Abtreibung in jedem Fall voll subventioniert, ist die Kostenregelung



    Frau Verhülsdonk
    bei Verhütung in Ihrem Entwurf nicht so großzügig. Hier mangelt es dem Gesetzentwurf in einem entscheidenden Punkt an Konsequenz. Nur ärztliche Beratung und Rezeptur empfängnisverhütender Mittel soll von der Krankenkasse übernommen werden; das Verhütungsmittel geht zu Lasten der Frauen. Nur für Sozialhilfeempfänger wird auch das Medikament gezahlt. Aus dem Hearing wissen wir von ärztlichen Sachverständigen, daß gerade aber Einkommensschwache nur sehr schwer dazu zu bringen sind, Beratung anzunehmen und Verhütungsmittel anzuwenden. Ob die Verhütungsmoral in diesen Schichten sich durch Sonderbehandlung per Sozialamt bessert, kann man wohl mit Recht bezweifeln. Negative Erfahrungen sind aus einigen deutschen Großstädten inzwischen bereits bekannt.
    Aber das ist nur ein, wenn auch sehr wichtiges, Nebenproblem. Entscheidend ist, daß in ihrem Gesetzentwurf eine verräterische Inkonsequenz steckt, wenn Abtreibung besser subventioniert wird als Verhütung.