Deutscher Bundestag
85. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5477 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 5477 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5477 D
Agrarbericht 1974 der Bundesregierung (Drucksachen 7/1650, 7/1651, 7/1652)
Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 5478 C,
5555 D
Dr. Ritz (CDU/CSU) 5484 A
Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 5492 B
Ronneburger (FDP) 5496 C
Kiechle (CDU/CSU) 5503 A
Saxowski (SPD) 5507 C
Gallus (FDP) . . . . . . . . 5511 A,
5565 D
Schröder (Wilhelminenhof)
(CDU/CSU) 5547 C
Büchler (Hof) (SPD) . . . . . . 5550 B
Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 5552 C
Schonhofen (SPD) 5554 B
Eigen (CDU/CSU) 5562 D
Grunenberg (SPD) 5564 A
Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 5564 C
Susset (CDU/CSU) 5566 B
Fragestunde (Drucksache 7/1766)
Frage A 102 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) :
Verbreitung von Falschmeldungen zum Thema Steuern
Grabert, Staatssekretär, Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . 5515 D,
5516 B
Höcherl (CDU/CSU) 5516 A, B
Frage A 104 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) :
Anlaß, den Bundesminister für besondere Aufgaben beim Bundeskanzler mit der Führung der Gespräche in Moskau zu beauftragen
Bahr, Bundesminister 5516 C, D,
5517 A, B
Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU)
5516 C, D
Dr. Czaja (CDU/CSU) 5517 A
Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5517 A
Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5517 B
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
Frage A 105 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) :
Äußerung von Bundesminister Bahr in Moskau über Kreditzusagen
Bahr, Bundesminister 5517 B, D,
5518 A, B, C, D, 5519 A, B, C
Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 5517 C, D
Friedrich (SPD) 5518 A
Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5518 A
Kern (SPD) 5518 B
Frau von Bothmer (SPD) 5518 C
Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5518 D
Hösl (CDU/CSU) 5518 D
Dr. Schweitzer (SPD) 5519 A
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5519 A
Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . 5519 B
Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 5519 B
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5519 C
Frage A 107 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) :
Belieferung deutscher Botschaften mit Zeitungen und Zeitschriften
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5519 D,
5520 B, C
Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 5520 B
Frage A 108 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) :
Zusagen an die UdSSR betreffend Errichtung von Bundesbehörden in Berlin
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5520 C, D, 5521 A, B, C
Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5520 D,
5521 A
Mattick (SPD) . . . . . . . . . 5521 B
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 5521 B
Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5521 C
Frage A 109 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) :
Beteiligung der drei Westmächte an der Deutschen Industrieausstellung in Berlin
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5521 D,
5522 A, B
Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 5522 A
Frage A 110 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) :
Ausschaltung der Berliner Beiträge auf der deutschen Ausstellung „Leben in der Stadt"
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5522 B, C
Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 5522 B
Frage A 111 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) :
Erfolge hinsichtlich der von polnischer Seite zugesagten Aussiedlungsmöglichkeit Deutscher aus den Ostgebieten jenseits von Oder und Neiße
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5522 D
Frage A 113 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) :
Behandlung der Rechtsposition deutscher Staatsangehöriger bei den Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5523 A, B
Dr. Czaja (CDU/CSU) 5523 A, B
Frage A 114 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) :
Schutz der Grund- und Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5523 C, D, 5524 A, B
Dr. Czaja (CDU/CSU) 5523 D
Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5524 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 5524 B
Frage A 115 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) :
Auskunft über die polnischen Gründe einer Absage des Aussiedlungsbegehrens
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5524 B, C, D, 5525 A, B
Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) 5524 C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 5525 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 5525 A
Frage A 116 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) :
Zusicherung der polnischen Regierung
bezüglich Familienzusammenführung
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974 III
und Ausreise deutscher Staatsangehöriger und deutscher Volkszugehöriger in die Bundesrepublik Deutschland
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5525 B, C, D, 5526 A
Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5525 C, D
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5525 D
Dr. Marx (CDU/CSU) 5526 A
Frage A 117 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) :
Zugehörigkeit der „Information" zu den Vertragsgrundlagen des Warschauer Vertrags
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5526 A, C, D, 5527 A, B
Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 5526 B, C
Dr. Czaja (CDU/CSU) 5526 D
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5527 A
Friedrich (SPD) 5527 A
Dr. Marx (CDU/CSU) 5527 B
Frage A 118 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) :
Deutsche und polnische Vorstellungen während der Warschauer Verhandlungen hinsichtlich der Größenordnung des Aussiedlungsproblems
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5527 C, 5528 A, B
Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5527 D
von Hassel, Vizepräsident . . . . 5527 D
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5528 A
Dr. Czaja (CDU/CSU) 5528 B
Frage A 119 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU):
Entwicklung der Zahlen der deutschen Aussiedler jenseits von Oder und Neiße vom 15. Juni 1973 bis heute
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5528 C
Frage A 120 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU):
Ursachen für die restriktive Praxis der polnischen Behörden gegenüber Ausreisebegehren von Deutschen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5528 C, D, 5529 A, B
Dr. Marx (CDU 'CSU) 5528 C, D
Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 5529 A
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5529 A
Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 5529 B
Frage A 122 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) :
Rückgang der Zahl der Aussiedler aus Polen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5529 C, D, 5530 A, B, C
Windelen (CDU/CSU) . . 5529 C, 5530 A
Mattick (SPD) 5529 D
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5530 B
Dr. Czaja (CDU/CSU) 5530 B
Dr. Marx (CDU/CSU) 5530 C
Frage A 121 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Windelen (CDU/CSU):
Dokumentation über Erfüllung der Schutzpflicht für deutsche Staatsangehörige in den deutschen Ostgebieten
von Hassel, Vizepräsident . . . . 5530 D
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5530 D,
5531 A, B, C
Windelen (CDU/CSU) 5531 A, B
Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 5531 B
Dr. Marx (CDU/CSU) 5531 C
Frage A 123 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU):
Zahl der aussiedlungswilligen Deutschen in Polen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5531 D,
5532 A, B
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5532 A
Frage A 124 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU):
Differenzen in den Zahlenangaben der Bundesregierung über die Aussiedlung aus Polen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5532 B, C, D
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5532 C, D
Frage A 125 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Wallmann (CDU/CSU) :
Aufgliederung der Aussiedler aus Polen in der Statistik
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5533 A, B
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5533 A
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
Frage A 126 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Wallmann (CDU/CSU) :
Verweigerung der Aussiedlung für Deutsche „unbestreitbar deutscher Volkszugehörigkeit" durch die polnische Regierung
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5533 B, C
Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . . 5533 C
Fragen A 131 und 132 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/ CSU)
Kurzschlußhandlungen von Aussiedlungswilligen jenseits der Oder-Neiße-Linie wegen ständiger Ablehnung ihrer Aussiedlungsanträge
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5533 D,
5534 A, B, C, D
Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . . 5533 D
Dr. Hupka (CDU/CSU) 5534 B
Dr. Marx (CDU/CSU) 5534 B
Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 5534 C
Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 5534 D
Fragen A 133 und 134 — Drucksache
7/1766 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) :
Äußerungen des Parl. Staatssekretärs Moersch zu den deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5534 D,
5535 A, C, D
Handlos (CDU/CSU) . . . . . . 5535 B
Friedrich (SPD) . . . . . . . . 5535 C
Dr. Czaja (CDU/CSU) 5535 D
Frage A 137 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) :
Verhandlungsführung bei den Gesprächen des Bundesministers Bahr in Moskau
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5536 A, B, C
Engelsberger (CDU/CSU) . . . . . 5536 B
Fragen A 139 und 140 — Drucksache
7/1766 — des Abg. Zoglmann (CDU/CSU) :
Wissenschaftliche und politische Maßstäbe bei der Förderung von Schulbuchinstituten; Broschüren über die deutschpolnischen Schulbuchkonferenzen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5536 D,
5537 A, B, C, D, 5538 A
Zoglmann (CDU/CSU) . . . . 5537 A, B, D,
5538 A
Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 5537 D
Frage A 141 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) :
Gespräche des Bundesministers Bahr in Moskau ohne deutschen Dolmetscher
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
5538 B, C
Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 5538 B
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 5538 C
Frage A 142 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) :
Kredite an Staatshandelsländer
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5538 D,
5539 A, B, C, D
Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5539 A, B
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 5539 B
Wischnewski (SPD) . . . . . . . 5539 C
Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Drucksache 7/1739)
Dürr (SPD) 5540 A
Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 7/1740)
Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 5540 D
Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 5541 B
Glombig (SPD) . . . . . . . . 5542 A
Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts (Drucksache 7/1741)
Dr. Schellenberg (SPD) 5543 D
Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und zu dem Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze (Vermögensteuerreformgesetz —VStRG) (Drucksache 7/1799)
Dr. Becker (Mönchengladbach)
(CDU/CSU) 5544 C
Offergeld (SPD) . . . . . . . 5545 A
Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 5546 B
Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5547 B
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974 V
Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksachen 7/1160, 7/1375) in Verbindung mit
Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung (Drucksache 7/1236)
Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . . 5567 C Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 5572 D Roser (CDU/CSU) . . . . . . . 5580 B Brandt, Bundeskanzler . . . . . . 5583 B
Dr. Schmitt-Vockenhausen,
Vizepräsident . . . . . . . . 5585 D
Dr. Holtz (SPD) 5585 D
Dr. Wulff (CDU/CSU) . . . . . 5589 C
Brück (SPD) 5591 C
Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) 5592 B
Dr. Todenhöfer (CDU/CSU)
(Bemerkung nach § 35 GO) . . . 5594 A
Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) (Bemerkung nach § 35 GO) . . 5594 C
Nächste Sitzung 5594 C
Anlagen Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5595* A Anlage 2
Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Fragen B 58 und 59 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Zebisch (SPD) :
Verknappung des Angebots von Ausbildungsplätzen in der gewerblichen Wirtschaft; Forcierung der überbetrieblichen Ausbildung durch die Bundesregierung 5595* D
Anlage 3
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Marschall (SPD) :
Erkrankungen im Einflußbereich kerntechnischer Anlagen 5596* D
Anlage 4
Antwort des Bundesministers Genscher
(BMI) auf die Frage A 17 — Drucksache
7/1766 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) :
Annahme des sowjetischen Ordens der Völkerfreundschaft durch den stellvertretenden SED-Vorsitzenden in West-Berlin ohne die erforderliche Genehmigung 5597* B
Anlage 5
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) :
Bekanntgabe der Namen aus anderen südamerikanischen Ländern stammender verdächtiger ,,Chile-Flüchtlinge" . 5597* D
Anlage 6
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Hansen (SPD) :
Mitteilung der Namen verdächtiger Chile-Flüchtlinge an die Landesämter für Verfassungsschutz 5598* A
Anlage 7
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Enders (SPD) :
Finanzielle Unterstützung für Familienheimfahrten von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes 5598' B
Anlage 8
Antwort des Bundesministers Genscher
(BMI) auf die Frage A 21 — Drucksache
7/1766 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) :
Bericht des Bundespersonalausschusses über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen 5598* C
Anlage 9
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) :
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie Handlungsfähigkeit des Staates im Falle des Streiks im öffentlichen Dienst; Konsequenzen für die Vereinheitlichung des öffentlichen Dienstrechts 5598* D
Anlage 10
Antwort des Bundesministers Genscher
(BMI) auf die Frage A 25 — Drucksache
VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
7/1766 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) :
Anerkennungsverfahren für Bildungsnachweise der in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Aussiedler . 5599* B
Anlage 11
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Lambinus (SPD) :
Anhebung der Rechtspflegerzulage und Einführung der Besoldungsgruppe A 10 als Eingangsamt für Rechtspfleger . . 5599* D
Anlage 12
Antwort des Bundesministers Genscher
(BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache
7/1766 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) :
Berechnung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland im „Bonner Almanach 1974" 5600* B
Anlage 13
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) :
Gesetzentwurf zur Durchführung von Volksentscheiden 5600* C
Anlage 14
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 29 und 30 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) :
Verringerung des Werts der Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz; Ausbau und Umgestaltung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz 5600* D
Anlage 15
Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) :
Erklärung der Bundesregierung über den Abschluß der Lastenausgleichsgesetzgebung . . . . . . . . . . 5601* D
Anlage 16
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Lambinus (SPD) :
Ausbildung der Rechtspfleger . . . . 5602* A
Anlage 17
Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Wolfram (SPD) :
Meldungen über ein Interesse deutscher Stahlkonzerne am Erwerb von Kohlengruben in den USA und Kanada 5602* C
Anlage 18
Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 51 und 52 —Drucksache 7/1766 — des Abg. Haase (Fürth) (SPD) :
Unzureichende Belieferung von Kunststoffherstellern mit Naphta und Benzol 5602* D
Anlage 19
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) :
Beeinträchtigung von Futterpflanzen und Tieren im Umland viel befahrener Fernstraßen 5603* B
Anlage 20
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Hansen (SPD) :
Ablehnung der Einstellung eines weiblichen Co-Piloten durch die Deutsche Lufthansa 5603* D
Anlage 21
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Tönjes (SPD):
Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten und Nichteinhaltung vorgeschriebener Pausen durch Fahrer von LKWs und Omnibussen 5604* A
Anlage 22
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Ey (CDU/CSU) :
Konsequenzen für die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus Gesundheitsschäden wegen unzureichender Fahrersitzqualität bei Kraftfahrzeugen . . . 5604* C
Anlage 23
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar
(BMV) auf die Fragen A 87 und 88 —
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974 VII
Drucksache 7/1766 — des Abg. Kater (SPD) :
Ausbau der Bundesbahnstrecke Ruhrgebiet–Siegen–Dillenburg–Wetzlar–Gießen–Frankfurt im Rahmen der ersten Baustufe der geplanten Ruhr-SiegStrecke; Ausbau einer Schnellstrecke der Deutschen Bundesbahn von Bremen über Bielefeld und Gießen bis Friedberg 5604* D
Anlage 24
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) :
Möglichkeit der Vergütung von mineralölbedingten Mehrkosten im Straßenbau bei bestehenden Bauverträgen . . 5605* B
Anlage 25
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) :
Neue Erkenntnisse und Informationen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen und Landstraßen . 5605* D
Anlage 26
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) :
Projekt Dollarthafen . . . . . . . 5606* A Anlage 27
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) :
Informationen der deutschen Botschaft über den vorgesehenen Besuch des außenpolitischen Sprechers der SPD in Belgrad 5606' C
Anlage 28
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) :
Demonstrationen von Deutschen in der UdSSR wegen Verweigerung der Ausreise 5606* D
Anlage 29
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) :
Unterrichtung der aussiedlungswilligen Deutschen über Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland 5607* B
Anlage 30
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 128 und 129 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) :
Begleichung polnischer Zusagen zur Aussiedlung von Deutschen mit finanziellen Leistungen 5607* C
Anlage 31
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 130 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Biehle (CDU/CSU):
Beschluß der Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft betreffend umfassende Zusammenarbeit mit arabischen Staaten . . 5607* D
Anlage 32
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 135 und 136 — Drucksache 7/1766 — des Abg. Seefeld (SPD) :
Seerechtskonferenz in Caracas . . . 5607* B
85. Sitzung
Bonn, den 14. März 1974
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 15. 3.
Adams * 15. 3.
Dr. Aigner * 15. 3.
Alber ** 15. 3.
von Alten-Nordheim 15. 3.
Dr. Apel 14. 3.
Dr. Artzinger * 15. 3.
Dr. Bangemann * 15. 3.
Behrendt * 15. 3.
Blumenfeld * 15. 3.
Büchner (Speyer) ** 15. 3.
Dr. Burgbacher * 15. 3.
Dr. Corterier * 15. 3.
Frau Däubler-Gmelin 29. 3.
Dr. Dollinger 15.3.
Dr. Dregger 15. 3.
Fellermaier * 15. 3.
Dr. Fischer 29. 3.
Flämig * 15. 3.
Frehsee * 15. 3.
Dr. Freiwald 30. 3.
Dr. Früh * 15. 3.
Gerlach (Emsland) * 15. 3.
Dr. Geßner *** 14. 3.
Haase (Kellinghusen) 23. 3.
Härzschel * 15. 3.
Hansen 15. 3.
Hauser (Krefeld) 14. 3.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 3.
Junghans 30. 3.
Kater * 15. 3.
Dr. h. c. Kiesinger 15. 3.
Dr. Klepsch * 15. 3.
Krall * 15. 3.
Dr. Kreile 14. 3.
Lange * 15. 3.
Lautenschlager * 15. 3.
Lemmrich *** 15. 3.
Lenzer 15. 3.
Dr. Lohmar 18. 5.
Lücker * 15. 3.
Maucher 15. 3.
Frau Meermann 15. 3.
Memmel * 15. 3.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 3.
Müller (Mülheim) ** 15. 3.
Dr. Müller (München) ** 15. 3.
Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 3.
Frau Dr. Neumeister 15. 3.
011esch 15. 3.
Frau Dr. Orth * 15. 3.
Porzner 15. 3.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
*** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Ravens 2. 4.
Dr. Schachtschabel * 15. 3.
Schedl 15. 3.
Schlaga 29. 3.
Schmidt (München) * 15. 3.
Frau Schuchardt 14. 3.
Dr. Schulz (Berlin) * 15. 3.
Schwabe * 15. 3.
Dr. Schwencke ** 15. 3.
Dr. Schwörer * 15. 3.
Seefeld * 15. 3.
Sieglerschmidt ** 15. 3.
Springorum * 15. 3.
Staak (Hamburg) 14. 3.
Dr. Stark (Nürtingen) 15. 3.
Dr. Starke (Franken) * 15. 3.
Thürk 15. 3.
Dr. Vohrer *** 15. 3.
Walkhoff * 15. 3.
Frau Dr. Walz * 15. 3.
Dr. Warnke 15. 3.
Dr. Wendig 22. 3.
Wischnewski 15. 3.
Anlage 2
Antwort
des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1700 Fragen B 58 und 59) :
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen (vgl. Süddeutsche Zeitung Nr. 28 vom 2./3. Februar 1973, S. 17) bestätigen, daß infolge der Konjunkturentwicklung, aber auch insbesondere infolge neuer Ausbildungsvorschriften zugunsten der Auszubildenden (z. B. Ausbildereignungsverordnung) das Angebot an Ausbildungsplätzen teils konjunkturell, teils künstlich durch die gewerbliche Wirtschaft verknappt wird, und was wird sie unternehmen, um den Auszubildenden ihr Recht auf eine sachgemäße Ausbildung zu garantieren?
Wird die Bundesregierung zusammen mit den kooperationswilligen Ländern die überbetriebliche Ausbildung forcieren, falls die ausbildende Wirtschaft durch Einstellungsboykotte etc. versuchen sollte, neue Vorschriften zugunsten der Auszubildenden zu unterlaufen?
Zu Frage B 58:
Die Zahl der durch die Arbeitsämter angebotenen Ausbildungsstellen entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:
angebotene unbesetzt gebliebene unbesetzt
Ausbildungsstellen (1) Ausbildungsstellen (2) gebliebene
Ausbildungsstellen un %
(2) zu (1)
1965/66 632 519 266 993 42,2
1966/67 665 337 194 613 29,1
1967/68 593 657 188 875 33,5
1968/69 600 409 261 355 43,5
1969/70 646 174 274 464 42,5
5596* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
angebotene unbesetzt gebliebene Ausbildungsstellen (2) unbesetzt gebliebene Ausbildungsstellen in %
Ausbildungsstellen (1) (2) zu (1)
1970/71 604 264 245 861 40,5
1971/72 492 300 181 990 37,0
1972/73 371 400 101 900 27,4
1973/74 ca. 300 000 ca. 50 000 ca. 16,7 *)
Im gleichen Zeitraum betrugen die tatsächlich abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse:
1965 1 331 948
1966 1 371 509
1967 1 402 000
1968 1 392 235
1969 1 283 454
1970 1 270 120
1971 1 273 078
1972 1 302 751
1973 **) ca. 1 305 000
Der Anstieg der Ausbildungsverhältnisse 1971/72 im Vergleich zu den Vorjahren ist u. a. auf den Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in die Berufsausbildung zurückzuführen.
Gleichzeitig verminderte sich kontinuierlich der Anteil der Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag (Jungarbeiter) im Vergleich zu den Ausbildungsverhältnissen:
Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag
im Vergleich zu den Ausbildungsverhältnissen
in %
1965 24,8
1966 22,6
1967 20,8
1968 19,4
1969 19,0
1970 18,3
1971 17,7
1972***) ca. 17,3
Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung des Ausbildungsplatzangebots besorgt. Das Datenmaterial ist zwar unvollständig, aber die Tendenz ist erkennbar. Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß von den zuständigen Institutionen genaueres Datenmaterial vorgelegt wird, um prüfen
*) Für das Jahr 1973/74 liegen noch keine amtlichen statistischen Daten vor. Die Zahlenangaben sind vorläufig geschätzt, um die Tendenz anzudeuten.
**) Für 1973 liegen noch keine amtlichen statistischen Angaben vor. Die Zahlenangaben sind vorläufig geschätzt, um die Tendenz anzudeuten.
***) Für das Jahr 1972 liegt noch keine amtliche statistische Angabe vor. Die Zahlenangabe ist vorläufig geschätzt, um die Tendenz anzudeuten.
zu können, welche Maßnahmen zur Gegensteuerung und zur Verbesserung des Ausbildungsangebotes geeignet sind. Ich habe aus diesem Grunde den Bundesausschuß für Berufsbildung am 26. März zu einer Sondersitzung nach Bonn gebeten. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß durch die 1969 noch von der Großen Koalition im Berufsbildungsgesetz festgelegten Qualitätsanforderungen an Ausbildungsstätten und Ausbilder die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze eingeschränkt wird, weil ein Teil der zur Ausbildung ungeeigneten Betriebe die Ausbildung von sich aus eingestellt hat, aber auch weil von den Kammern im Zuge der Ausführung des Berufsbildungsgesetzes ungeeignete Betriebe aus der Ausbildung ausgeschieden wurden. Die notwendige Verbesserung der Qualität muß aber so erfolgen, daß eine unbeabsichtigte Beschränkung des Ausbildungsangebots vermieden wird. In diesem Zusammenhang hält die Bundesregierung es für notwendig, daß alle Beteiligten sich um eine Versachlichung der Diskussion über die Reform der Berufsbildung bemühen, um jede negative Rückwirkung auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu vermeiden.
Zu Frage B 59:
Die Ausbildung in Betrieb, überbetrieblicher Ausbildungsstätte und Schule hat nach Ziel und Inhalt der einzelnen Bildungsgänge aus pädagogischen und fachlichen Erwägungen unterschiedliche Anteile. In diesem Sinne erweitert bzw. ergänzt die überbetriebliche Ausbildung das Ausbildungsangebot des Betriebes. Sie kann kein voller Ersatz für die betriebliche Ausbildung sein.
Der Bundeskanzler hat bereits in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 erklärt, daß auf den Betrieb als Lernort für die berufliche Ausbildung nicht verzichtet werden kann. In diesem Sinne wird das sogenannte duale System zu erhalten und fortzuentwickeln sein.
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 15 und 16) :
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Statistiken des US-Departement of Health von 1962 bzw. 1964, die im Einflußbereich kerntechnischer Anlagen erheblich höhere Zahlen bei Krebs- und Leukämieerkrankungen bzw. Todesfällen, Fehlgeburten und Mißbildungen als der Landesdurchschnitt nachweisen?
Liegen der Bundesregierung vergleichbare Untersuchungen für die Einflußbereiche kerntechnischer Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland vor, bzw. welche Untersuchungen sind eingeleitet worden?
Zu Frage A 15:
Die Bundesregierung sieht — genauso wie die Regierung der USA — keinen Anlaß, aus der vom US-Department of Health, Education and Welfare im Jahre 1964 veröffentlichten „US Vital Statistics
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974 5597*
for 1962" Konsequenzen für kerntechnische Anlagen zu ziehen.
Erheblich höhere Zahlen bei Krebs- und Leukämieerkrankungen bzw. Todesfällen, Fehlgeburten und Mißbildungen im Einflußbereich kerntechnischer Anlagen ergeben sich aus den Statistiken nur dann, wenn man systematisch alle Zahlen unter dem Landesdurchschnitt unterdrückt und einseitig nur die über dem Durchschnitt liegenden Zahlen herausgreift, wie es im Jahre 1965 eine amerikanische Gegnerin der friedlichen Nutzung der Kernenergie (Mrs. M. H. Welk) gemacht hat. Ihre völlig unwissenschaftliche Auswertung dieser Statistik berücksichtigt darüber hinaus nicht die statistischen Schwankungen bei kleinen Zahlen.
Die Behauptungen dieser Kritikerin sind in einer Stellungnahme der US-Atomenergiekommission vom 24. Juni 1966 richtiggestellt worden. Dabei hat sich zudem ergeben, daß allein drei der genannten Kernkraftwerke im Jahre 1962 noch gar nicht in Betrieb waren, also sich unmöglich auf die Bevölkerung in der Umgebung auswirken konnten.
Im übrigen sind seit 1963 zahlreiche Kernkraftwerke in den USA in Betrieb gegangen, ohne daß sich in den Gesundheitsstatistiken irgendwelche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben feststellen lassen.
Zu Frage 16:
Die der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Statistiken und Untersuchungsergebnisse haben bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben, daß sich der Betrieb kerntechnischer Anlagen in irgendeiner Weise negativ auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung in der Umgebung ausgewirkt hat.
Es ist auch mit Sicherheit nicht anzunehmen, daß sich in Zukunft solche Auswirkungen ergeben werden, weil die zusätzliche mittlere Strahlenbelastung der Bevölkerung durch Kernkraftwerke weniger als 1 % der natürlichen Strahlenbelastung beträgt, während z. B. die zusätzliche mittlere Strahlenbelastung der Bevölkerung durch die Anwendung von Röntgenstrahlen zu Diagnostikzwecken auf rund 40 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung geschätzt wird.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Unterrichtung des Bundestags durch die Bundesregierung über Umweltradioaktivität (Drucksache 7/929) und den Jahresbericht 1972 „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" meines Hauses. Gleichzeitig betone ich, daß alle möglichen Auswirkungen kerntechnischer Anlagen auf die Bevölkerung von meinem Hause sowie von den von ihm beauftragten Stellen laufend überwacht werden.
Anlage 4
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974
auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.
Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 1 Frage A 17):
Hat der stellvertretende Vorsitzende der SED in West-Berlin vor der Annahme des sowjetischen Ordens der Völkerfreundschaft um die nach dem Ordensgesetz erforderliche Genehmigung nachgesucht, und wie gedenkt die Bundesregierung im Falle der Verneinung der fortgesetzten Mißachtung dieses Gesetzes durch Mitglieder der SED in West-Berlin entgegenzutreten?
Nach einer ADN-Meldung vom 19. Februar 1974 ist der stellvertretende Vorsitzende der Sozialistischen Einheitspartei West-Berlins (SEW) Erich Ziegler aus Anlaß seines 60. Geburtstags mit dem sowjetischen Orden der „Völkerfreundschaft" ausgezeichnet worden. Nach § 5 des Ordensgesetzes, das auch in Berlin gilt, bedarf ein Deutscher für die Annahme eines ausländischen Ordens der Genehmigung des Bundespräsidenten. Herr Ziegler hat bisher nicht um die Erteilung dieser Genehmigung nachgesucht.
Im übrigen darf ich wegen der Sach- und Rechtslage auf die Antwort verweisen, die ich Herrn Kollegen Gerlach am 11. Mai 1973 auf seine Mündliche Frage zu dem Bleichgelagerten Fall Danelius (Drucksache 7/511, Frage A 30) gegeben habe.
Dort habe ich u. a. ausgeführt, daß der bloße Erwerb eines ausländischen Ordens ohne Annahmegenehmigung nicht strafbar ist. Dagegen macht sich nach § 15 des Ordensgesetzes strafbar, wer unbefugt, d. h. im vorliegenden Falle ohne die erforderliche Annahmegenehmigung einen ausländischen Orden trägt. Solche Straftaten sind Offizialdelikte, die der Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden der Länder unterliegen. Die Bundesregierung hat insoweit keinen Einfluß.
An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert.
Auf das Protokoll der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 1973, Seite 1691 f. nehme ich Bezug.
Anlage 5
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 18):
Ist die Bundesregierung auf Grund ihrer Erkenntnisse im Vorprüfungsverfahren in der Lage und bereit, die Namen derjenigen Chile-Flüchtlinge bekanntzugeben, die nicht ursprünglich aus Chile, sondern aus anderen südamerikanischen Ländern stammen und unter Verdacht stehen, südamerikanische Terroristen, Tupamaros, Menschen- und Flugzeugentführer, Sprengstoffattentäter, Guerillas und Terroristenausbilder oder bei derartigen Delikten beteiligt gewesen zu sein, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die innere Sicherheit der Bundesbürger?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat seine Informationen über einzelne Personen, bei denen die Gefahr bestand, daß sie die Einreise in die Bundesrepublik betreiben würden — notfalls auch illegal — und bei denen die von Ihnen, Herr Abgeordneter, genannten Verdachtsmomente vorliegen könnten, den für die innere Sicherheit verantwortlichen Stellen des Bundes und der Länder übermittelt.
Die öffentliche Bekanntgabe der Namen der betroffenen Personen wäre der inneren Sicherheit auf
5598* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
keinen Fall förderlich. Für den Fall, daß einzelne Personen versuchen sollten, unkontrolliert in das Bundesgebiet einzureisen, könnten die unter Umständen notwendig werdenden Maßnahmen der Sicherheitsbehörden vereitelt werden.
Im übrigen handelt die Bundesregierung — wie wiederholt festgestellt — auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Chile nach den Grundsätzen der Genfer Konvention.
Anlage 6
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 19) :
Was hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlaßt, den Landesämtern für Verfassungsschutz die Namen von 77 Chile-Flüchtlingen zu nennen, weil sie unter Verdacht stünden, in Südamerika als Terroristen tätig gewesen zu sein?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Landesbehörden für Verfassungsschutz eine zunächst 77 Namen umfassende und später auf 85 Namen ergänzte Liste von Personen übermittelt, die zu einem früheren Zeitpunkt bei der Deutschen Botschaft in Santiago oder bei deutschen Auslandsvertretungen in anderen südamerikanischen Ländern um Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland nachgesucht hatten. Diese Liste enthält Informationen über die dort genannten Personen, die für die Beurteilung der Frage von Bedeutung sein können, ob der Aufenthalt der Betreffenden die Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland berühren würde.
Die Bundesregierung hat bereits am 22. Februar 1974 die Öffentlichkeit darüber informiert, daß von dem genannten Personenkreis nur ein Teil die Absicht aufrechterhalten hat, in die Bundesrepublik zu kommen, und nur wenige bisher tatsächlich eingereist sind.
Die Unterrichtung der Landesbehörden für Verfassungsschutz durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entsprach dem gesetzlichen Auftrag des § 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in der Fassung vom 7. August 1972.
Anlage 7
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 20) :
Ist die Bundesregierung bereit, den Angehörigen des Bundesgrenzschutzes eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, die auf dienstliche Anweisung weit von den Heimatstandorten entfernt Wachdienst leisten müssen und somit hohe Aufwendungen für Familienheimfahrten zu tragen haben?
Die Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz, die außerhalb ihres Standortes Sicherungsaufgaben zum Schutz von Objekten wahrnehmen müssen, erhalten für die Dauer ihres auswärtigen Einsatzes bei Gewährung amtlicher unentgeltlicher Unterkunft und amtlicher unentgeltlicher Verpflegung eine reisekostenrechtliche Aufwandsvergütung in Höhe von DM 3,50 täglich nach § 17 BRKG. Daneben wird in Auswirkung des § 11 (1) BRKG verheirateten Beamten einmal im Monat und ledigen über 18 Jahre alten Beamten einmal in drei Monaten eine Reisebeihilfe für eine Familienheimfahrt gewährt. Für eine darüber hinausgehende finanzielle Unterstützung besteht keine rechtliche Grundlage. Den persönlichen Belangen der Beamten wird dadurch Rechnung getragen, daß sie in möglichst kurzen Zeiträumen abgelöst werden. Dies geschieht auf den Flughäfen und beim Bundeskriminalamt nach jeweils acht Tagen, bei der Sicherung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nach zwei Wochen und auf dem Flughafen Stuttgart nach drei Wochen.
Anlage 8
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 21):
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundespersonalausschuß vorzuschlagen, jährlich dem Bundestag Bericht über die getroffenen Ausnahmegenehmigungen zu erstatten?
Der Bundespersonalausschuß unterrichtet die Bundesregierung jährlich nach § 98 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes über die Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben. Der Vorsitzende des Bundespersonalausschusses hat schon bisher diese Geschäftsberichte dem Innen- und Haushaltsausschuß übermittelt. Die Bundesregierung ist darüber hinaus gerne bereit, dem Bundestag weitere Exemplare zur Verfügung zu stellen. Der Bundespersonalausschuß hat diese Regelung begrüßt.
Anlage 9
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen A 22 und 23) :
In welchem Maße war nach den Feststellungen der Bundesregierung die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Gewährleistung der allgemeinen Daseinsvorsorge durch den jüngsten Streik im öffentlichen Dienst beeinträchtigt, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um die Handlungsfähigkeit des Staates auch bei Streikmaßnahmen im öffentlichen Dienst sicherzustellen?
Welche Folgerungen ergeben sich für die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit dem jüngsten Streik im öffentlichen Dienst für die von ihr angestrebte Vereinheitlichung des öffentlichen Dienstrechts?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974 5599*
Zu Frage A 22:
Die anläßlich des Tarifkonflikts im öffentlichen Dienst im Februar 1974 von den Gewerkschaften durchgeführten Streikmaßnahmen haben für den Bereich der Sicherheitsbehörden des Bundes nicht zu einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt.
Vorübergehende Arbeitsniederlegungen haben keine ernsthaften Auswirkungen gehabt. Kurzfristige Arbeitsausfälle konnten durch Einsatz von Beamten überbrückt werden.
Auch aus dem Bereich der Länder sind mir insoweit keine nachteiligen Auswirkungen des Streiks bekanntgeworden.
Ich habe jedoch eine Auswertung der im Zuge des Tarifkonflikts von Bund, Ländern und Gemeinden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen eingeleitet. Diese Ermittlungen werden sich auch auf die Frage erstrecken, ob und inwieweit die allgemeine Daseinsvorsorge durch den jüngsten Streik im öffentlichen Dienst beeinträchtigt war.
Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, wird die Bundesregierung entscheiden, sobald ihr diese Erfahrungsberichte über den jüngsten Arbeitskampf im öffentlichen Dienst vorliegen.
Zu Frage A 23:
Für die Bundesregierung ist eine der entscheidensten Leitlinien bei allen Überlegungen zu einer Reform des öffentlichen Dienstrechts die Sicherung und Steigerung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Unter diesem Gesichtspunkt wird sie auch die Erfahrungen bewerten, die sich aus dem hinter uns liegenden Streik ergeben. Ob und welche Folgerungen im einzelnen bezüglich der Realiserung der Reform hieraus zu ziehen sein werden, läßt sich aber erst dann beurteilen und entscheiden, wenn die Erfahrungsberichte, von denen ich in meiner Antwort auf die vorangegangene Frage gesprochen habe, vorliegen. Mit Sicherheit ist jedoch davon auszugehen, daß jede Reform des öffentlichen Dienstrechts sich im Rahmen der geltenden Bestimmungen des Grundgesetzes hält.
Anlage 10
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 25) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Kultusminister der Bundesländer mit dem Ziel einzuwirken, eine Beschleunigung beim Anerkennungsverfahren für Bildungsnachweise der in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Aussiedler zu erreichen?
Die Bundesregierung hat sich stets für eine großzügige und sachgerechte Anwendung des § 92 des Bundesvertriebenengesetzes, der Anspruchsgrundlage für die Anerkennung von Prüfungen und Befähigungsnachweisen der Aussiedler ist, eingesetzt.
Ich darf insoweit auf die Beantwortung früherer Anfragen zur Durchführung dieser Vorschrift in diesem Hohen Hause hinweisen.
Darüber hinaus hat der Bundesminister für Wirtschaft in einem Schreiben vom 17. Februar 1972 an den Deutschen Handwerkskammertag gebeten, sich bei den mit der Anerkennung befaßten Stellen für eine großzügige Anwendung des § 92 BVFG unter Berücksichtigung aller Besonderheiten, vor allem auch der schwierigen persönlichen Lage der Betroffenen, einzusetzen. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es Sinn der Vorschrift ist, die Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge zu erleichtern. Wesentliche Vorbedingung hierfür ist die berufliche Integration dieses Personenkreises. Diesem Gesetzesziel kann nur bei großzügiger Ausschöpfung von Ermessens- und Beurteilungsspielräumen entsprochen werden.
Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen wird das Anerkennungsverfahren in fast allen Fällen auch schnell und großzügig durchgeführt.
Schwierigkeiten haben sich nur gelegentlich bei der Anerkennung von Prüfungen solcher Ausbildungsgänge ergeben, deren Bildungsinhalt von dem vergleichbarer hiesiger Ausbildungsgänge abweicht. In solchen Fällen wird im allgemeinen eine gutachtliche Stellungnahme der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, einer Dienststelle des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, erforderlich.
Der erhebliche Arbeitsanfall bei der Zentralstelle, ihre unzureichende personelle Besetzung und die Notwendigkeit, in vielen Fällen den genauen Bildungsinhalt zunächst durch eine Rückfrage in dem entsprechenden Ostblockstaat aufzuklären, haben in der Vergangenheit häufig zu langen Wartezeiten für einzelne Aussiedler geführt.
Ich habe die Finanz- und Kultusminister der Länder mit Schreiben vom 29. August 1973 auf diese Situation hingewiesen. Inzwischen haben die Länder für die Zentralstelle sechs weitere Planstellen für Referenten und Übersetzer ab 1. Januar 1974 bewilligt.
Ich hoffe, daß dadurch eine schnellere Erledigung der Anfragen möglich wird.
Im übrigen werde ich das Problem selbstverständlich weiter sorgfältig beobachten und gegebenenfalls um Abhilfe von Schwierigkeiten bemüht sein. Sollten Ihnen Einzelfälle bekannt werden, in denen besondere Schwierigkeiten aufgetreten sind, bin ich gern bereit, eine Prüfung zu veranlassen, sobald Sie mir die entsprechenden Daten mitteilen.
Anlage 11
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 26):
5600* Deutscher Bundestag — 7, Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
Ist die Bundesregierung bereit, die Rechtspflegerzulage von derzeit 100 DM monatlich auf die Höhe der Zulage für die Beamten des gehobenen Dienstes im technischen Bereich, im Programmierdienst und im Steuerprüfungs- bzw. Zollfahndungsdienst auf z. Z. 145 DM monatlich anzuheben und eis Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 10 einzuführen?
Der Entwurf des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes (2. BesVNG) BR-Drucksache 1 /74 —, der im Bundesrat am 5. Februar 1974 im ersten Durchgang beraten worden ist, sieht für Fachhochschulabsolventen in Laufbahnen des gehobenen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluß einer Fachhochschule gefordert wird, als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 10 vor. Bei der Regelung über das höhere Eingangsamt ist davon ausgegangen worden, daß den Absolventen dieser Schulen wegen ihrer qualifizierten Ausbildung grundsätzlich höherwertige Aufgaben übertragen werden können.
Durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, der dem Bundesrat im ersten Durchgang vorliegt — BR-Drucksache 157/74 —, werden die Voraussetzungen für die Einrichtung von Fachhochschulen auch für die Laufbahn der Rechtspfleger geschaffen. Die Besoldungsprobleme der Rechtspfleger werden abschließend zu lösen sein. Die Voraussetzungen hierfür schafft der Entwurf des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungsund -neuregelungsgesetzes. Die Bundesregierung wird danach ermächtigt, durch Rechtsverordnung Funktionen zu bewerten und den Ämtern zuzuordnen. Damit wird die Grundlage für ein modernes und leistungsgerechtes Besoldungsrecht im öffentlichen Dienst geschaffen. In diesem Rahmen werden auch die Funktionen der Rechtspfleger geprüft werden.
Mit den vorgenannten Maßnahmen wäre eine pauschale Höhergruppierung oder eine Erhöhung der allgemeinen Zulage schwer zu vereinbaren. Sie könnten auch schwerlich auf den Bereich der Rechtspfleger beschränkt bleiben. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat bei den Beratungen des Entwurfs des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes entsprechenden Anträgen nicht zugestimmt. Auch entsprechende Anträge aus dem Deutschen Bundestag liegen — offensichtlich aus den gleichen Gründen — den gesetzgeberischen Körperschaften zur Zeit nicht vor.
Anlage 12
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 27) :
Ist in den im „Bonner Almanach 1974" aufgeführten 4244 Kilometer Grenzen der Bundesrepublik Deutschland die Grenze zwischen Berlin (West) und der „DDR" mit eingerechnet und ebenso die Grenze zwischen den West-Sektoren Berlins und dem sowjetischen Sektor (Ost-Berlin)?
In dem vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebenen „Bonner Almanach 1974" ist die Gesamtlänge der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland mit 4 244 Kilometer angegeben. Davon entfallen nach der Angabe des Almanach auf die Grenze zur DDR 1 381 Kilometer. Diese Feststellungen sind dem Statistischen Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland für 1973 entnommen. Die Bundesaußengrenze ist in dieser Aufstellung schon seit dem Jahre 1953 nur die Grenze des geschlossenen, zusammenhängenden Staatsgebietes ohne die Grenzen des Landes Berlin zur DDR und zu Ostberlin.
Anlage 13
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 28) :
Glaubt die Bundesregierung tatsächlich, doll der in ihrer Antwort vom 24. Januar 1974 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) angekündigte Gesetzentwurf den Erfordernissen des Artikels 29 des Grundgesetzes gerecht wird, nachdem ein weiterer Bericht zur Neugliederung des Bundesgebiets von der Ernst-Kommission vorgelegt wurde?
Die Bundesregierung weiß, daß die Volksentscheide nach Artikel 29 Abs. 3 GG nicht als Malinahmen zur Verwirklichung der Gesamtneugliederung im Sinne des Artikels 29 Abs. 1 gelten können, zumal dahingestellt bleiben muß, ob die Durchführung dieser Volksentscheide 18 Jahre nach Abschluß der Volksbegehren — es handelt sich um zwei Volksbegehren in Niedersachsen und um drei Volksbegehren in Rheinland-Pfalz — politisch noch sinnvoll ist.
Artikel 29 Abs. 3 GG schreibt jedoch vor, daß in den Gebieten, in denen aufgrund des Artikels 29 Abs. 2 GG Volksbegehren zur Änderung der Landeszugehörigkeit erfolgreich waren, bis zum 31. März 1975 Volksentscheide darüber durchzuführen sind, ob die angestrebte Gebietsänderung vorgenommen oder die bisherige Landeszugehörigkeit beibehalten werden soll. Solange dieses Verfassungsgebot besteht, können sich ihm die Verfassungsorgane -Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung - nicht entziehen.
Anlage 14
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen A 29 und 30) :
Welche Folgerungen beabsichtigt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß sich der reale Wert der Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz infolge der Inflationsentwicklung und des anhaltenden Geldwertrückgangs ständig verringert?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, tun die Kriegsschadenrente nach dein Lastenausgleichsgesetz zu einer echten Altersversorgung auszubauen, und ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Bestimmungen über die Unterhaltshilfe ihres jetzigen Fürsorgecharakters zu entkleiden und
die Altersversorgung der ehemals Selbständigen in ein angemessenes Verhältnis zu deren früheren sozialen Stellung zu bringen sowie den Empfängern der Kriegsschadenrente auch eine bescheidene private Vermögensbildung zu ermöglichen?
Zu Frage A 29:
Bei den Erörterungen der Konzeption des Lastenausgleichs und bei der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes ist davon ausgegangen worden, daß sich die Auszahlung der Hauptentschädigung notwendigerweise auf mehrere Jahrzehnte verteilen muß, weil auch die zur Finanzierung der Ausgleichsleistungen zu erhebenden Ausgleichsabgaben nur innerhalb eines solchen Zeitraums aufgebracht werden konnten. Trotz dieser Tatsache ist die Frage eines möglichen Geldwertverlustes bei den später zu erfüllenden Ansprüchen nicht in Erwägung gezogen worden.
Damals wie heule hätte der laufende Ausgleich von Geldwertverlusten, das heißt die laufende Erhöhung der Hauptentschädigung, nur durch eine entsprechende Anpassung und ständige Erhöhung der Abgabelast oder der allgemeinen Steuermittel erreicht werden können. Dies erschien aber aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Entsprechende Anträge sind auch im Bundestag und im Bundesrat bisher niemals gestellt worden.
Bei den Gesetzen zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, die eine Anhebung der Hauptentschädigung zum Gegenstand hatten, ist daher —auch noch in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre - der Gesichtspunkt außer Betracht geblieben, die Entschädigung müßte dem Kaufkraftschwund Rechnung tragen. Diese Anhebungen hätten geringer sein oder ganz unterbleiben müssen, wenn man besondere Zuschläge für den Kaufkraftschwund hätte vorsehen wollen. Durch die Anhebungen sind im übrigen die Grundbeträge der Hauptentschädigung im Durchschnitt mehr als verdoppelt, also weit über den Kaufkraftverlust hinaus verbessert worden.
Aus den dargelegten Gründen und in Obereinstimmung mit entsprechenden Regelungen im übrigen Kriegsfolgerecht und darüber hinaus mit dem Bundesentschädigungsgesetz können auch jetzt für die Hauptentschädigung solche Zuschläge zum Ausgleich von Geldwertverlusten von der Bundesregierung nicht in Erwägung gezogen werden. Dabei darf nicht übersehen werden, daß eine Berücksichtigung des Kaufkraftverlustes bei staatlichen Entschädigungsleistungen zu Berufungen auf anderen Gebieten, insbesondere im Steuerrecht und von Seiten der Sparer. führen würde, die unübersehbare Auswirkungen haben könnten.
Zu Frage A 30:
In der Begründung zum Entwurf der 25. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz, mit der die Dynamisierung der Unterhaltshilfe in Anpassung an die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgeschlagen wurde, hat die Bundesregierung ausgeführt, daß sie damit die Gesetzgebung über die Kriegsschadenrente als abgeschlossen betrachte. Im Hinblick darauf, daß gerade in diesem Bereich Verbesserungen der bestehenden Regelung, wie sie Ihnen offenbar vorschweben, zu außerordentlichen Mehraufwendungen führen, sieht sich die Bundesregierung nach wie vor außerstande, noch grundsätzliche Anderungen vorzuschlagen.
Im übrigen ist die Entscheidung für das bestehende System der Kriegsschadenrente, nämlich für die Unterhaltshilfe als Leistung zur Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs und damit als einkommensabhängige Leistung und daneben für die Entschädigungsrente als reine Schadensrente vor nunmehr 22 Jahren bei der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes nach langen Erörterungen in diesem Hohen Hause gefallen. Es wäre nicht vertretbar, diese Entscheidung jetzt, wo sich der Lastenausgleich seinem Abschluß nähert, noch zu revidieren. Den Verhältnissen der ehemals selbständigen Geschädigten wurde in den letzten Jahren, soweit dies mit dem Charakter der Unterhaltshilfe als Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts noch vereinbar war, durch Einführung und wiederholte Verbesserung des Selbständigenzuschlags angemessen Rechnung getragen. Immerhin erhält ein ehemals Selbständiger in der höchsten Stufe, in die fast zwei Drittel der Betroffenen fallen, heute über 40 ° o mehr an Unterhaltshilfe als ein früher unselbständiger Geschädigter.
Was die Möglichkeit einer bescheidenen privaten Vermögensbildung bei Empfängern von Kriegsschadenrente anlangt, möchte ich darauf hinweisen. daß es diese Bundesregierung war, die in der 25. Novelle zum LAG die Vermögensgrenze für den Bezug von Unterhaltshilfe beseitigt hat. Die Notwendigkeit, diese Vermögensgrenze zu beseitigen, war zwar in erster Linie durch die Neubemessung der Einheitswerte beim Grundbesitz veranlaßt, sie läßt aber auch erkennen, daß es den Unterhaltshilfeempfängern in den vergangenen Jahren möglich war, ein bescheidenes privates Vermögen zu bilden.
Anlage 15
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 31):
Welche Erwägungen haben die Bundesregierung veranlaßt, bereits vor der Vorlage des durch den Innenausschuß des Bundestags mit Beschluß vorn 6. Juni 1973 angeforderten Berichts über die Konzeption der Bundesregierung zur Schlußgesetzgebung für die Kriegsfolgengesetze zu erklären, daß sie mit der Verabschiedung der 28. Lastenausgleichsnovelle die Gesetzgebung zum Lastenausgleich abgeschlossen hat?
Im Anschluß an die Sitzung des Bundeskabinetts am 6. März 1974 habe ich in einer Pressekonferenz erklärt, daß der vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages angeforderte Bericht über die Konzeption der Bundesregierung zum Abschluß der Kriegsfolgengesetzgebung vorn Kabinett verabschiedet worden ist. Da der Bericht in dieser Woche dem Innenausschuß zugeleitet werden sollte, habe ich um
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Verständnis dafür gebeten, daß der Bericht noch nicht am 6. März veröffentlicht, sondern erst nach seiner Zuleitung an den Bundestag der Presse zur Verfügung gestellt würde.
Im engen Zusammenhang mit dem Bericht steht der Entwurf einer 28. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz, der ebenfalls am 6. März vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Zu diesem Änderungsgesetz habe ich in der Pressekonferenz Erläuterungen gegeben. Dazu ist außerdem eine schriftliche Mitteilung von mir verteilt worden, in der u. a. gesagt wird, daß die 28. Novelle nach Auffassung der Bundesregierung die Gesetzgebung über den Lastenausgleich grundsätzlich abschließen soll. Die nähere Begründung dieser Auffassung wird in dem Bericht ausgeführt, der dem Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in diesen Tagen zugegangen ist.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 33) :
Ist die Bundesregierung bereit, möglichst umgehend die Ausbildung der Rechtspfleger dem erheblich erweiterten Umfang der diesem Berufsstand übertragenen richterlichen Aufgaben anzupassen, insbesondere die Ausbildungszeit auf mindestens 3 1/2 Jahre zu verlängern?
Die Bundesregierung hat am 30. Januar 1974 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes beschlossen. Durch den Entwurf soll die Dauer der Rechtspflegerausbildung einheitlich auf drei Jahre festgesetzt werden.
Dem Bundesministerium der Justiz sind die Forderungen, die Ausbildung der Rechtspfleger einheitlich auf 31/2 Jahre festzusetzen, bekannt. Der Bundesminister der Justiz hat von jeher großes Verständnis für diese Forderungen gehabt und sie unterstützt. Aus Gründen der Vereinheitlichung der Ausbildungsordnungen hat die Bundesregierung jedoch am 30. Januar 1974 den Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Rechtspflegergesetzes beschlossen, durch den die Dauer der Rechtspflegerausbildung einheitlich auf 3 Jahre festgesetzt worden ist. Die gleiche Ausbildungsdauer ist vom Kabinett an diesem Tage auch bei der Beschlußfassung über die Entwürfe eines 2. Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften und eines Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes beschlossen worden.
Im Hinblick auf den erweiterten Aufgabenbereich sieht der Entwurf vor, daß die Ausbildung als Studiengang ausgeschaltet und auf die Bildungsebene der Fachhochschulen überführt wird. Auch die Vorbildungsvoraussetzungen sollen entsprechend angehoben werden. Ab Oktober 1977 können nur noch Bewerber zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden, die eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 49 und 50) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitteilung im „Handelsblatt" vom 13. Februar 1974, daß deutsche Stahlkonzerne, insbesondere die Thyssen-Gruppe, an dem Erwerb von Kohlengruben in den USA und Kanada interessiert sind und dort schon Fühler ausgestreckt haben?
Wie sind derartige Pläne in Einklang zu bringen mit der Haltung dieser Konzerne vor der Gründung der Ruhrkohle AG, ihren deutschen Zechenbesitz loszuwerden, und welche Auswirkungen hätte eventuell ein solches ausländisches Engagement deutscher Stahlkonzerne z. B. auf die Importkontingente?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die deutsche Stahlindustrie, insbesondere die August Thyssen-Hütte — ebenso wie auch ausländische Stahlunternehmen — seit längerer Zeit bemüht sind, die Versorgung mit Kokskohle zu diversifizieren. Die Bundesregierung, und das hat sie wiederholt zum Ausdruck gebracht, steht Bemühungen der deutschen Industrie, ihre Rohstoffversorgung auf eine breite Basis zu stellen, grundsätzlich positiv gegenüber.
Der Erwerb von Kohlengruben im Ausland zur Versorgung der inländischen Hütten wird jedoch für die deutsche Stahlindustrie erst dann von Nutzen sein können, wenn die derzeitigen Importbeschränkungen für die Einfuhr von Kokskohle geändert würden. Ob und inwieweit Erleichterungen hier möglich sind, wird die Bundesregierung bei der angekündigten Fortschreibung des Energieprogramms — die Arbeiten sind inzwischen angelaufen — sorgfältig prüfen. Dabei wird von dem Grundsatz auszugehen sein, daß die Stellung der heimischen Kohle als sicherer Energieträger nicht beeinträchtigt werden darf. Ferner kann wegen der engen Verbindungen zwischen Hütten und Ruhrkohle AG — ich erinnere an den Hüttenvertrag — eine Einfuhr von Kokskohle aus dritten Ländern nur in enger Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten ermöglicht werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 51 und 52) :
Ist es richtig, daß die Verkürzung der Produkte bei Styropolymerisaten ihre Ursache vor allem in der unzureichenden Belieferung der Petrochemie mit Naphta und Benzol hat, da diese Rohstoffe (trotz einer Verteuerung von Anfang Dezember 1973 bis Anfang Februar 1974 um bis zu ca. 190 %) jetzt vor allem von den Ölgesellschaften für die lukrative Produktion von Kfz-Benzin verwendet werden?
Trifft es zu, daß der verarbeitenden Industrie Styropolymerisate nur in Höhe von jeweils 60 % bis 70 % der jeweiligen Vorjahresmenge von den deutschen Herstellern (Petrochemie) zur Verfügung gestellt werden, und daß, da die Marktlücke durch Importe nicht geschlossen werden kann, auf Grund dieser Rohstoffverknappung gegen Jahresmitte mit Kurzarbeit und Entlassungen in den entsprechenden Branchen zu rechnen ist, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
Zu Frage A 51:
Die Versorgungssituation der Petrochemie bei Naphtha hat sich nach den mir vorliegenden Infor-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974 5603*
mationen weitgehend entspannt, dagegen halten die Verknappungserscheinungen bei Benzol noch an.
Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß der Rückgang der Belieferung der Petrochemie mit Benzol seine Ursache in einer verstärkten Verwendung für die Produktion von Vergaserkraftstoffen hat.
Bei der derzeitigen Erlössituation für Benzol und Naphtha besteht schon aus wirtschaftlichen Erwägungen keine Veranlassung, die Auslieferung zugunsten der Benzinproduktion zu kürzen. Für freie Mengen werden Spitzenpreise gezahlt, die deutlich über dem Erlös für Vergaserkraftstoffe liegen.
Zu Frage A 52:
Zur Zeit betragen die Liefereinschränkungen für Polystyrol 10 bis 15 % der entsprechenden Vorjahresmengen. In den nächsten Monaten sind Kürzungen etwa in der gleichen Höhe nicht auszuschließen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Hersteller ihre Kürzungen teils auf die bezogenen Vorjahresmengen, teils auf die für das Jahr 1974 bereits kontrahierten Mengen beziehen, so daß sich unterschiedliche Einschränkungen ergeben können.
Die Lieferkürzungen sind auf die infolge der weltweit guten Chemiekonjunktur stark angestiegene und weiter anhaltende Nachfrage nach den Vorprodukten des Polystyrols, insbesondere des Benzols, zurückzuführen, die trotz Produktionssteigerung wegen nicht ausreichender Kapazitäten nicht befriedigt werden kann.
Zur Behebung der infolge der Ölkrise verschärften Versorgungsschwierigkeiten wurde auf Anregung des Bundesministers für Wirtschaft im Januar 1974 vom Verband der Chemischen Industrie die Vermittlungstelle für Kunststoffe gebildet. Ihre Berichte zeigen, daß die verarbeitende Industrie Versorgungsschwierigkeiten nach Möglichkeit allein zu lösen versucht. Innerhalb von 2 Monaten wurden der Vermittlungsstelle Lieferwünsche für Polystyrol nur in einer Höhe von etwa 3 % des Gesamtverbrauchs für 2 Monate gemeldet. Wesentliche Schwierigkeiten, die zu Kurzarbeit oder Entlassungen in größerem Umfange führen könnten, dürften nach der bisherigen Entwicklung und der derzeitigen Kenntnis der Versorgungslage nicht zu befürchten sein. Sollten dennoch in einzelnen Fällen Versorgungsschwierigkeiten auftreten, die von der Industrie nicht gelöst werden können, dürften sie durch die Vermittlungsstelle bereinigt bzw. abgemildert werden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen A 82 und 83) :
Sind der Bundesregierung die Untersuchungen des Tierhygienischen Instituts Freiburg über die Beeinträchtigung von Futterpflanzen und Tieren im Umland viel befahrener Fernstraßen bekannt, und welche Schlußfolgerungen für den Bau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen beabsichtigt die Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Untersuchungen zu ziehen?
Hat die Bundesregierung bereits konkrete Überlegungen angestellt, Bundesautobahnen und Kraftwagenschnellstraßen grundsätzlich im Einschnitt zu führen bzw. durch begleitende Schutzwälle abzuschirmen und zusätzliche lärm-, gas- und bleiauffangende Randbepflanzungen einzubeziehen und neben Bundesautobahnen und Schnellstraßen Schutzzonen auszuweisen, in denen keine landwirtschaftliche Produktion erfolgt, die direkt oder indirekt der Nahrungsmittelerzeugung dient?
Zu Frage A 82:
Der Bundesregierung sind die Untersuchungen des Tierhygienischen Instituts Freiburg über die Beeinträchtigung von Futterpflanzen und Tieren nicht bekannt, da die Ergebnisse noch nicht veröffentlicht sind. Ob sich Schlußfolgerungen für den Bau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen ergeben, muß daher bis zum Vorliegen der Untersuchung abgewartet werden. Wie meinem Hause mitgeteilt wurde, wird die Veröffentlichung der Untersuchung z. Z. vorbereitet.
Zu Frage A 83:
Eine grundsätzliche Führung von Autobahnen und Kraftwagenschnellstraßen im Einschnitt zur Verbesserung des Umweltschutzes ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar.
Zur Verringerung der Lärmimmission sind den Straßenbauverwaltungen der Länder „Hinweise zur Minderung des Straßenverkehrslärms" übersandt worden, nach denen bereits seit 1971 gearbeitet wird.
Die unter bestimmten Voraussetzungen geeigneten Lärmschutzmaßnahmen, wie Führung der Straße im Einschnitt, Bau von Schutzwällen und Abschirmung durch Bepflanzungen, sind jedoch in der Regel nicht in der Lage, zugleich auch Abgasimmissionen einschließlich der in ihnen enthaltenen Bleipartikel auf das Umland nachhaltig zu verringern, da für deren Verbreitung viele Faktoren wirksam sind.
Für die Inanspruchnahme von Schutzzonen entlang von Bundesfernstraßen fehlt nach geltendem Recht die Rechtsgrundlage.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 84) :
Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Lufthansa, die in der Bundesrepublik Deutschland das Ausbildungsmonopol für Piloten auf großen Verkehrsmaschinen hat, die Einstellung eines weiblichen Kopiloten grundsätzlich ablehnt, mit den Artikeln 3 und 12 des Crnndgesetzes für vereinbar?
Eine gleiche Frage, Herr Abgeordneter, habe ich bereits im letzten Jahr am 16. Februar 1973 beantwortet, nämlich die Frage der Frau Abgeordneten Funcke. Der seinerzeit gegebenen Antwort, daß die Bundesregierung es in der Tat mit der in Artikel 3 Abs. 2 GG verbrieften Gleichberechtigung der Geschlechter nicht für vereinbar hält, die Einstellung von weiblichen Piloten grundsätzlich abzulehnen, habe ich nichts hinzuzufügen.
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Die DLH hat sich unter Berücksichtigung der betrieblichen und personellen Verhältnisse bisher nicht in der Lage gesehen, eine der Bewerberinnen einzustellen. Inzwischen hat eine der Bewerberinnen die Bundesrepublik und die DLH bei dem Verwaltungsgericht Köln verklagt mit dem Ziel, eingestellt zu werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/1766 Frage A 85) :
Ist der Bundesregierung bekannt, clad bei Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter in Bayern bei Fahrern von LKWs und Omnibussen in einer Woche 4 131 Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr festgestellt wurden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die gesetzwidrigen Überschreitungen der zulässigen Lenkzeiten und die Nichteinhaltung vorgeschriebener Pausen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die betroffenen Fahrzeuglenker unverantwortbaren Gefahren dadurch ausgesetzt sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um im Interesse der Verkehrssicherheit und der betroffenen Arbeitnehmer die Einhaltung der einschlägigen Schutzvorschriften wirksam sicherzustellen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Bayern bei den Sonderaktionen der Gewerbeaufsichtsämter in der Zeit vom 30. Juni bis 6. Juli 1973 an den Grenzübergangsstellen 4 131 Beanstandungen gegen die geltenden Sozialvorschriften im Straßenverkehr bei Personen- und Güterbeförderungen festgestellt worden sind. Diese Sonderaktionen wurden im Einvernehmen mit der Bundesregierung geplant und vorgenommen.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß rechtswidrige Verstöße gegen die Höchstdauer der Lenkzeiten und Mindestdauer der Ruhezeiten eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr und den sozialen Arbeitsschutz des Fahrpersonals bedeuten.
Die Bundesregierung steht mit den Bundesländern und der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG), denen die Durchführung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr obliegt, in ständigem Kontakt, um Überwachung und Ahndung zu koordinieren, Zweifelsfragen zu klären und dort, wo es geboten ist, die Überwachung durch Rechtsvorschriften oder Richtlinien zu ergänzen. Es besteht unter Vorsitz des Bundesministers für Verkehr ein Arbeitskreis, der in der Regel vier- bis sechsmal im Jahr zusammentritt. Der Bundesminister für Verkehr hat zusammen mit den Bundesländern getrennte Bußgeldkataloge gegenüber Unternehmern und Fahrern ausgearbeitet, die in diesem Jahr eingeführt werden sollen, um unterschiedliche Ahndungen vergleichbarer Tatbestände weitgehend auszuschließen. Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit und Klarheit für den Rechtsanwendenden und den Rechtsunterworfenen strebt die Bundesregierung eine Zusammenfassung der in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Sozialvorschriften in einem Gesetz und einer Durchführungsverordnung an. Der entsprechende Gesetzes- und Verordnungsentwurf befindet sich in Bearbeitung. Die Bundesregierung nimmt auch im Bereich der Europäischen
Gemeinschaften jede Gelegenheit wahr, um die Notwendigkeit zu unterstreichen, daß die Sozialvorschriften in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU, CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 86):
Liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, daß durch unzureichende Fahrersitzqualität bei Fahrzeugen, insbesondere landwirtschaftlichen Zugmaschinen, in vermehrtem Umfang Wirbelsäulen- und Knochengerüstschäden bei den Fahrern auftreten, und wenn ja, gedenkt sie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung so zu ändern, daß dieser Zustand abgeändert wird?
Die Vorschriften des § 35 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreiben für Sitze in Kraftfahrzeugen die Eigenschaften vor, die das sichere Führen des Fahrzeugs gewährleisten. Ergänzend hierzu bestehen „Richtlinien für die Gestaltung und Ausrüstung der Führerhäuser von Kraftwagen, Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen". Danach müssen Führerhaus und Betätigungsraum so gestaltet und ausgerüstet sein, daß u. a. vorzeitige Ermüdung und Körperschäden für den Fahrzeugführer vermieden werden. Insbesondere muß der Sitz ausreichend gefedert, gepolstert und gedämpft sein.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß diese Anforderungen auch unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Körperschäden voll befriedigen.
Eine Änderung oder Ergänzung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist daher nicht beabsichtigt.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 13. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 87 und 88) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des geplanten Ausbaus der Ruhr-Sieg-Strecke für den Schnellverkehr der Deutschen Bundesbahn sich dafür einzusetzen, daß in der ersten Stufe dieses Investitionsprogramms auch die Strecke Ruhrgebiet—Siegen—Dillenburg-Wetzlar—Gießen—Frankfurt aufgenommen wird?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß der noch 1972 vorgesehene Ausbau einer Schnellstrecke der Deutschen Bundesbahn von Bremen über Bielefeld, Gießen bis Friedberg nach 1975 realisiert wird?
Zu Frage A 83:
Die Bundesregierung ist nicht bereit, sich dafür einzusetzen, daß in die 1. Stufe des Aus- und Neubaustreckenprogramms auch die Strecke Ruhrgebiet —Siegen—Dillenburg—Wetzlar—Gießen—Frankfurt aufgenommen wird.
Um dem Verkehrsbedarf auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrssteigerung gerecht zu werden, hält die Deutsche Bundesbahn (DB) einen Neu- oder Ausbau einzelner Strecken für erforderlich.
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Insgesamt sieht sie neben einem Neubauprogramm von 2 200 km den Ausbau vorhandener Strecken mit einer Länge von rd. 1 280 km vor. Die Ruhr-Sieg-Strecke ist in diesem Ausbauprogramm nicht enthalten, weil durch den Neubau der Strecke Köln—Groß Gerau sich eine wesentliche Entlastung sowohl für die vorhandenen Rheinstrecken als auch für die Ruhr-Sieg-Strecke erzielen läßt. Durch eine Verlagerung der Verkehrsströme auf die dann vorhandenen vier Verbindungen des Ruhrgebiets mit dem Verdichtungsraum Rhein/Main kann zudem die Verkehrsbedienung an der Ruhr-Sieg-Strecke verbessert werden. Ein Ausbau ist lediglich für den Abschnitt Gießen—Friedberg vorgesehen.
Zu Frage A 88:
Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat als Beitrag zum Bundesverkehrswegeplan im Jahre 1970 ein Ausbauprogramm für ihr Netz vorgelegt. Hierin ist zur Verkürzung der Beförderungszeiten auch die Neubaustrecke Bremen—Bielefeld—Gießen—Friedberg als schnelle Verbindung zwischen dem norddeutschen Küstengebiet und dem mittleren Bundesgebiet vorgesehen.
Von den im Ausbauprogramm der DB erfaßten 12 Neubaustrecken sollen 7 Strecken, die vornehmlich einer Kapazitätsausweitung zur Behebung von Engpässen dienen, in einer 1. Stufe verwirklicht werden. Die o. g. Strecke war für eine 2. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. In Übereinstimmung mit der DB ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bis 1985 nur vier Strecken erster Dringlichkeit erstellt werden können, um die verkehrlichen Engpässe in Nord-Süd-Richtung zu beseitigen.
Im Bundesverkehrswegeprogramm konnten zunächst nur die notwendigsten Strecken aufgenommen werden.
Sollte sich langfristig eine verkehrliche und betriebliche Notwendigkeit zum Bau dieser Strecke ergeben, ist die Bundesregierung bereit, sie zu gegebener Zeit in ihre Überlegungen einzubeziehen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 89 und 90) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Vergütung von mineralölbedingten Mehrkosten im Straßenbau bei bestehenden Bauverträgen, hei denen auf Grund der im Schreiben des Bundeswirtschaftsministers vom 9. Januar 1974 enthaltenen Grundsätze trotz mineralölbedingter Preissteigerungen von ca. 45 % für Schwarzdeckenmaterial die Anwendung von Preisvorbehalten nicht möglich ist, weil die Gesamtpreissteigerungen nur 7 % bis 8 % ausmachen?
Ist die Bundesregierung bereit, wenn ja, ab wann, die Auslegung des Absatzes 4 des Schreibens vom 9. Januar 1974 mit Rücksicht auf die vielen, besonders zur Zeit zunehmenden Stilllegungen von Baustellen abzuändern, um eine durchgehende Auftragserledigung im Straßenbau zu gewährleisten?
Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bekannt, denen sich viele Straßenbaufirmen bei zu Festpreisen abgeschlossenen Bauverträgen für Straßenbauleistungen aufgrund der erheblichen Preissteigerungen für Mineralölerzeugnisse gegenübergestellt sehen. Sie hat eingehend geprüft, welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten gegeben sind, um den Firmen die entstehenden Mehraufwendungen zu vergüten. Zuständig für eine Regelung, soweit Bauverträge im Bundesfernstraßen-bau getroffen sind, ist der Bundesminister für Verkehr. Deshalb hat der Bundesminister für Wirtschaft in den Ziffern 1 bis 4 seines in der Frage zitierten Schreibens vom 9. Januar 1974 auch nur die vom Bundesminister für Verkehr bereits am 13. Dezember 1973 getroffene Regelung wiedergegeben, die vorsieht, daß bei neu abzuschließenden Bauverträgen in verstärktem Maße Stoffpreisgleitklauseln vereinbart werden und bei bestehenden Bauverträgen den Auftragnehmern die Bereitschaft zur Prüfung der Mehraufwendungen erklärt wird, allerdings zunächst ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen.
Inzwischen ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen mit Rundschreiben vom 13. März 1974 eine auf § 58 der Bundeshaushaltsordnung beruhende Regelung getroffen worden, die u. a. vorsieht, daß bei zu Festpreisen abgeschlossenen Verträgen im Bundesfernstraßenbau den Straßenbauunternehmen die Mehraufwendungen aufgrund der mineral-ölbedingten Preissteigerungen für Bitumen, Heizöl, Dieselkraftstoff und Zement vergütet werden können, soweit die Mehraufwendungen 3 v. H. der Abrechnungssumme übersteigen. Außerdem soll bei der Abwicklung der Bauverträge von den Straßenbaudienststellen so verfahren werden, daß den Schwierigkeiten aufgrund der jetzigen ungünstigen Situation der Straßenbauwirtschaft entgegengewirkt wird, z. B. durch Erhöhung der Abschlagzahlungen, Beschleunigung der Zahlungen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.
Hirsch (FDP) (Drucksache 7/1766 Fragen A 91 und 92) :
Welche seit Beantwortung meiner dringlichen Anfrage vorn 12. Dezember 1973 gesammelten neuen Erkenntnisse haben die Bundesregierung veranlaßt, entgegen ihren Plänen vom Dezember 1973 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen und Landstraßen auf Dauer einzuführen?
Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dem auch von ihr anerkannten Interesse der Öffentlichkeit und speziell der Autokäufer auf rechtzeitige Information über eine bevorstehende generelle Geschwindigkeitsbegrenzung in den zurückliegenden Wochen Rechnung getragen?
Zu Frage A 91:
Der außerordentlich starke Rückgang der Verkehrsunfälle auf Autobahnen im Dezember 1973 und im Januar 1974 hat die Zusammenhänge zwischen Unfallgeschehen und hohen Geschwindigkeiten wieder einmal so deutlich werden lassen, daß die Bundesregierung sich verpflichtet sah, den Großversuch „Tempo 130" auf Autobahnen und ähnlichen Straßen vorzuschlagen. Wie Ihnen bekannt ist, hat der Bundesrat dieser Verordnung nicht zugestimmt.
5606* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — '85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
Unter Zurückstellung erheblicher Bedenken hat sich der Bundesminister für Verkehr entschlossen, dem Beschluß des Bundesrates vom 8. März 1974 zu folgen und eine Richtgeschwindigkeit von höchstens 130 km/h auf Autobahnen und ähnlichen Straßen einzuführen. Gleichzeitig werden entsprechend der Empfehlung des Bundesrates gemeinsam mit den Ländern auf besonders ausgewählten Autobahnstrecken Versuche mit einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h durchgeführt, um weitere Erkenntnisse über die Auswirkung geschwindigkeitsbegrenzender Maßnahmen auf Autobahnen gewinnen zu können.
Zu Frage A 92:
Die öffentliche Diskussion der Geschwindigkeitsbegrenzung war so intensiv, daß sich zusätzliche Informationen durch die Bundesregierung erübrigen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen A 93 und 94) :
Wie weit hat die Bundesregierung das Projekt Dollarthafen in Emden geprüft, das unter Verlegung der Ems eine großzügige Erweiterung des Hafens Emden ermöglicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Projekt durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Verlegung der Ems zu fördern?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß für eine Verwirklichung des Projekts Dollarthafen eine Vereinbarung mit dem Königreich der Niederlande erforderlich ist, die über die technischen Kontakte in der Einskommission hinausgeht, und ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Verhandlungen mit den Niederlanden aufzunehmen?
Zu Frage A 93:
Die Bundesregierung hat nach umfangreichen Modellversuchen bei der Bundesanstalt für Wasserbau festgestellt, daß für eine Verbesserung des Emsfahrwassers die Verlegung der Ems aus dem Emder Fahrwasser in den Dollart von vielen anderen untersuchten Lösungsmöglichkeiten technisch am meisten Erfolg verspricht.
Es muß jedoch noch die wichtige Frage geklärt werden, welche Auswirkungen diese Verlegung der Ems auf die Verhältnisse im Dollart haben wird, da mit der Ems auch die Schlickfallzone aus dem Emder Fahrwasser in den Dollart verlegt wird. Gleichzeitig muß die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung bezüglich der Unterhaltung des Emsfahrwassers untersucht werden. Für diese Untersuchungen sind Haushaltsmittel in den Jahren 1974 und 1975 vorgesehen.
Eine Entscheidung, ob für eine Verlegung der Ems Haushaltsmittel des Bundes bereitgestellt werden können, ist erst nach Abschluß dieser Untersuchungen möglich.
Zu Frage A 94:
Vor einer Entscheidung über die Verwirklichung des Projektes „Dollart-Hafen" sind noch Verhandlungen mit dem Königreich der Niederlande notwendig. Die Bundesregierung ist bereit, Verhandlungen aufzunehmen, sobald die laufenden Untersuchungen ergeben haben, daß sich keine nachhaltigen Auswirkungen auf den Dollart ergeben werden und das Gesamtprojekt wirtschaftlich realisierbar ist.
Anlage 27
Antwort
,des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 106) :
Trifft es zu, daß das Auswärtige Amt Informationen über den vorgesehenen Besuch des außenpolitischen Sprechers der SPD in Belgrad nicht an die deutsche Botschaft in Belgrad weitergegeben hat, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der deutsche Botschafter bei Verhandlungen des Vertreters einer deutschen Regierungspartei im Gastland vorher informiert werden sollte?
Die Reise des Bundestagsabgeordneten Wischnewski ist in vollem Einverständnis mit dem Auswärtigen Amt durchgeführt worden.
Der Deutsche Botschafter in Jugoslawien, Jaenicke, der sich zur fraglichen Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhielt, ist von Herrn Wischnewski über seine in Belgrad geführten Gespräche unterrichtet worden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. März
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 112) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholten Demonstrationen von Deutschen in der UdSSR, denen die Ausreise verweigert wird, insbesondere im Hinblick auf die sowjetischen Zusagen, die Familienzusammenführung betreffend, und im Hinblick auf die gesamte Entwicklung der deutschsowjetischen Beziehungen, und was hat sie unternommen bzw. was wird sie noch unternehmen, um eine zügige, von Schikanen freie Bewältigung dieses Problems zu erreichen?
Die Bundesregierung betrachtet diese Aktionen als eine Reaktion von Menschen, die sich bisher vergeblich um ihre Ausreise aus der Sowjetunion bemüht haben, und als deren — eigenverantwortlichen — Versuch, die Aufmerksamkeit maßgebender sowjetischer Stellen sowie der Öffentlichkeit auf ihr Anliegen und ihre Probleme zu lenken.
Die sowjetische Regierung hat sich zum Prinzip ,der Familienzusammenführung bekannt. In der „Gemeinsamen Erklärung" vom 21. Mai 1973, die von Bundeskanzler Brandt und Generalsekretär Breschnjew unterzeichnet wurde, erklären sich beide Seiten bereit, zur Regelung humanitärer Fragen beizutragen. Damit wurde in erster Linie das Problem der Familienzusammenführung angesprochen. Die Entscheidung — das heißt die Zusage zur Ausreise — liegt im Einzelfall, was ich wiederholt in diesem Hause festgestellt habe, bei den zuständigen sowjetischen Behörden. Wie sich Demonstrationen dieser
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974 5607*
Art auf deren Haltung auswirken, vermag ich nicht zu sagen.
Die Bundesregierung ha in den vergangenen Jahren keine Möglichkeit außer acht gelassen, sich gegenüber der sowjetischen Regierung für eine baldige und umfassende Bereinigung des Problems der Familienzusammenführung einzusetzen. Um nur einige Beispiele zu erwähnen:
— Das Thema wurde bei dem Besuch von Generalsekretär Breschnjew in Bonn behandelt. Die Ausreisezahlen, die seit Abschluß des Vertrages von Moskau ohnehin steigende Tendenz aufwiesen, sind seitdem — im Vergleich zu den Vorjahrenbeträchtlich angestiegen.
— Der Bundesaußenminister hat das Problem dann bei seinen Gesprächen mit seinem sowjetischen Kollegen Gromyko im November vergangenen Jahres erneut aufgegriffen.
- Bundesminister Bahr hat vor wenigen Tagen die
Zusicherung von Generalsekretär Breschnjew erhalten, daß die Aussiedlung im Sinne der Familienzusammenführung kontinuierlich weitergehen werde.
Ich glaube, daß diese Hinweise genügen, um Ihnen zu zeigen, welche Bedeutung die Bundesregierung dieser Frage im Rahmen der Gesamtentwicklung unserer Beziehungen zur Sowjetunion beimißt, und daß ihre Bemühungen nicht ohne Erfolg waren.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 127):
Ist die Bundesregierung bereit, bei Verhandlungen mit Polen und anderen Ostblockländern darauf hinzuwirken, daß schon vor der Ausreise die aussiedlungswilligen Deutschen über Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland informiert und beraten werden?
Zur Klarstellung möchte ich folgendes vorausschicken: die Bundesregierung hat bisher nichts unternommen, was so gedeutet werden könne, als wolle sie umsiedlungsberechtigte Deutsche dazu veranlassen, in die Bundesrepublik Deutschland umzusiedeln. Sie wird diese Haltung auch in Zukunft einnehmen. Bei den Menschen, die sich um die Umsiedlung bemühen, geht die Bundesregierung davon aus, daß sie in erster Linie von dem Wunsche geleitet sind, als Deutsche in Deutschland zu leben.
Dies vorausgeschickt, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine detaillierte Beratung, abgesehen von anderen Erwägungen, erst dann einen praktischen Sinn hat, wenn diese Personen in den einzelnen Bundesländern an ihrem Bestimmungsort eingetroffen sind und sich dort die bestehenden Möglichkeiten überblicken lassen. Es kommt daher nach Auffassung der Bundesregierung darauf an, daß nach dem Eintreffen der umgesiedelten Deutschen alles getan wird, um ihnen diejenigen Ausbildungs-, Arbeits- und auch übrigen Lebensmöglichkeiten einzuräumen, die es ihnen erlauben, sich hier so schnell wie möglich zu Hause zu fühlen. Darin liegt nach Auffassung der Bundesregierung das entscheidende Problem der Eingliederung dieser Menschen in unsere Gesellschaft.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Luneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Fragen A 128 und 129) :
Gedenkt die Bundesregierung, in den nächsten Jahren weitere polnische Zusagen zur Aussiedlung der Deutschen mit finanziellen Leistungen zu begleichen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es als eine nachträgliche finanzielle Begleichung der polnischen Zusage anzusehen ist, 1974 50 000 Deutsche aussiedeln zu lassen, wenn der polnischen Regierung ein Kredit in Höhe von einer Milliarde oder auch mehr DM als verbilligter Finanzkredit gewährt werden soll?
Zu Frage A 128:
Für die Annahme, die in Ihrer Frage enthalten ist, gibt es keine Grundlage. Die Bundesregierung bemüht sich darum, mit der polnischen Regierung zu einer umfassenden Lösung des Problems der Umsiedlung zu gelangen. Sie möchte es gerade vermeiden, daß immer neue Verhandlungen über die nächsten Jahre erforderlich werden. Im übrigen hat die Bundesregierung bisherige polnische Zusagen nicht mit finanziellen Leistungen beglichen.
Zu Frage A 129:
Nein, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.
Weder sie noch die polnische Regierung stellen ein Junktim zwischen der Umsiedlung und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit her. Unsere Bereitschaft, Polen einen ungebundenen Finanzkredit zu gewähren, ist durch unser Bemühen bestimmt, unser Verhältnis zu Polen, dessen Besonderheit offenkundig ist, zu festigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit gerade auch in unserem Interesse zu intensivieren. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß Fortschritte bei der Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich es erlauben, auch zu Fortschritten bei ungelösten Fragen in anderen Bereichen, auch dem der Umsiedlung, zu gelangen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. März 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1766 Frage A 130) :
Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. März 1974 zu, der amerikanische Außenminister habe den Beschluß der Außenminister der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft, zwanzig arabischen Staaten eine umfassende Zusammenarbeit anzubieten, mit größter Zurückhaltung und Skepsis aufgenommen, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — die Haltung, die sie im Kreis der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft eingenommen hat, mit ihrem Auftreten auf der Washingtoner Konferenz der ölverbrauchenden Län-
5608* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 85. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1974
der und ihrer uneingeschränkten Zustimmung zu der Erklärung, mit der diese Konferenz abgeschlossen wurde?
Die Überlegungen, zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie den arabischen Staaten einen Dialog mit dem Ziel einer verstärkten Zusammenarbeit zu führen, geht auf die Gespräche zurück, die vier arabische Außenminister mit Vertretern der Neun am Rande der Präsidentschafts- (Staats- und Regierungschefs)-Konferenz am 14./15. Dezember 1973 in Kopenhagen führten. Dort war von arabischer Seite der Wunsch nach einer engeren Kooperation mit den Neun erklärt worden. Die Bundesregierung sieht mit ihren acht europäischen Partnerländern in einer positiven Antwort und der Bereitschaft zu einer solchen Zusammenarbeit Möglichkeiten, einen konstruktiven Beitrag zum Frieden und zur wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung im Nahen Osten zu leisten. Bedenken, die von amerikanischer Seite geäußert worden sind, betreffen weniger die Aufnahme des Dialogs und seinen Inhalt als die Frage der vorherigen Abstimmung mit den USA. Eine vorherige Unterrichtung der USA über das Vorhaben hat stattgefunden. Die Bundesregierung wird aber noch Überlegungen anstellen, welche Möglichkeiten bestehen, den gegenseitigen Konsultationsprozeß so zu gestalten, daß er den Vorstellungen der USA und der europäischen Staaten gerecht wird.
Ein Gegensatz zwischen den Beschlüssen der Konferenz von Washington und dem in Aussicht genommenen europäisch-arabischen Dialog besteht nach europäischer und amerikanischer Auffassung nicht. Vielmehr arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der in Washington beschlossenen Koordinierungsgruppe aktiv mit. Im übrigen ist bekanntlich vorgesehen, daß die europäisch-arabischen Gespräche nicht nur die ölproduzierenden, sondern alle arabischen Staaten einschließen. Sie haben eine umfassende, über die Ölfrage hinausgehende Zusammenarbeit zum Ziel. Zudem weiß sich die Bundesregierung mit den anderen Teilnehmern der Konferenz von Washington einig, daß die anstehenden Fragen nur durch einvernehmliche Regelungen, nicht aber durch eine Konfrontation gelöst werden können.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. März 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1766 Fragen A 135 und 136) :
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Seerechtskonferenz, die am 20. Juni 1974 in Caracas beginnt, bei, und welche Haltung gedenkt sie zu den dort zu behandelnden Themen (z. B. Meeresbodennutzung, Festlegung der Grenzen des Festlandsockels, des Küstenmeeres usw., der Fischerei und der Verhinderung von Meeresverschmutzung) einzunehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Haltung so mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft abzustimmen, daß ein gemeinschaftliches Vorgehen gesichert ist?
Zu Frage A 135:
Die Bundesregierung mißt dem am 20. 6. 1974 in Caracas beginnenden ersten materiellen Tagungsabschnitt der 3. VN-Seerechtskonferenz große politische, wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung bei. Zu den wesentlichen Themen der Konferenz nimmt die Bundesregierung eine Haltung ein, die den wirtschaftlichen, verkehrswirtschaftlichen und Forschungs-Interessen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung trägt. Dies gilt insbesondere für die Erhaltung der deutschen Hochseefischerei, die aus Gründen der Eiweißversorgung für die deutsche Bevölkerung lebensnotwendig ist, die Freiheit des Seeverkehrs, die ungehinderte Meeresforschung und für die Bekämpfung der Meeresverschmutzung, bei der international vereinbarte Standards zugrunde gelegt werden sollen.
Dabei sollen Ansprüche der Staaten der 3. Welt auf stärkere Meeres- und Meeresbodennutzung durch die Küstenstaaten, soweit sie nicht exzessiver Natur sind, nicht negiert werden.
Die Bundesregierung setzt sich demgemäß ein für:
— gesicherten Zugang zu den Rohstoffen des Meeres im Rahmen eines neu zu schaffenden internationalen Regimes für die Nutzung des Meeresbodens und des Meeresbodenuntergrunds in den Meeresräumen jenseits der nationalen .Jurisdiktion;
- reibungslosen Seeverkehr;
— enge Begrenzung der Territorialgewässer und restriktive Handhabung küstenstaatlicher Vorzugsrechte in von der Konferenz etwa zugelassenen Anschlußzonen an die Territorialgewässer, keine einseitige Ausdehnung auf Hoheitszonen ohne vertragliche Grundlage;
— fairen Interessenausgleich zwischen Fernfischerei und Küstenfischerei, Wahrung traditioneller Fischereirechte;
— ungehinderte Meeresforschung;
— internationale Standardisierung der marinen Verschmutzungskontrolle.
Eine diesen Zielsetzungen entsprechende Grundsatzerklärung wurde nach der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die VN vor dem 1. politischen Ausschuß der VN-Generalversammlung am 16. Oktober 1973 von unserem VN-Botschafter abgegeben.
Zu Frage A 136:
Ja, die Bundesregierung ist bereit, ihre Haltung mit den Mitgliedstaaten der EG so abzustimmen, daß ein gemeinschaftliches Vorgehen in Caracas gesichert ist. Diese Zustimmung ist bereits seit einiger Zeit im Gange und wird laufend fortgeführt. Soweit nach dem Vertrag von Rom eine Zuständigkeit der Gemeinschaft besteht, wie z. B. bei der Fischerei, ist die EG-Kommission bei der Abstimmung beteiligt. Darüber hinaus wird in der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) laufend an der Festlegung einer gemeinsamen Haltung der Europäischen Neun auf der 3. Seerechtskonferenz gearbeitet. Diese Arbeiten sind auf dem Gebiet der freien Durchfahrt durch Küstenmeer und Meerengen verhältnismäßig weit fortgeschritten und werden demnächst auf das Thema der Meeresforschung erweitert werden.