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    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 5253 A Wahl des Abg. Dr. Schachtschabel zum Mitglied des Europäischen Parlaments . . . 5253 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5253 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 7/994); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1696), Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/1694) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Art. III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) (Drucksache 7/995) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1695), Bericht und An- trag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/1693) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 5254 B Dr. Bangemann (FDP) 5265 A Pawelczyk (SPD) 5268 B Mischnick (FDP) . . . . . . . 5274 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 5278 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 5280 A Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 5283 C Namentliche Abstimmungen . 5290 B, 5292 A Erklärung nach § 36 GO Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 5293 C Bericht der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung von Hassel, Vizepräsident 5294 B, 5297 B, • 5302 C, D, 5303 C, 5308 A, 5310 A Arendt, Bundesminister (BMA) . . 5294 C, 5297 C, D, 5298 A, B, C, D, 5299 A, B, C, D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister 5295 C, 5303 D, 5304 B, C, D, 5305 A, B, C II Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 5396 D, 5308 B, C, D, 5309 A, B, C, D, 5310 A, 5311 B Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 5297 C, 5300 A Urbaniak (SPD) . . . . 5297 D, 5303 D, 5305 C Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) . 5297 D Buschfort (SPD) . . . . 5298 A, 5301 B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . . 5298 B Vogt (CDU/CSU) . . . 5298 C, 5303 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 5298 D Grobecker (SPD) 5299 A Höcherl (CDU/CSU) . . 5299 A, 5304 A Geiger (SPD) . . . . . 5299 B, 5304 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 5299 C Breidbach (CDU/CSU) 5299 D Sander (SPD) . . . . . . . . 5299 D Mischnick (FDP) 5302 C, D Dr. Ehrenberg (SPD) 5304 B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 5304 C, 5305 B, D Pieroth (CDU/CSU) 5304 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 5305 A Rosenthal (SPD) . . . . 5307 A Dr. Schneider (CDU/CSU) 5308 A, 5309 D Gnädinger (SPD) . . . 5308 B, 5309 B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 5308 C, 5309 D Henke (SPD) 5308 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 5308 D, 5310 B Mick (CDU/CSU) 5309 B Dr. Schmude (SPD) 5309 C Abänderung der Wahl der Abg. Offergeld und Dr. Schellenberg zu Stellvertretern im Vermittlungsausschuß 5311 C Fragestunde (Drucksachen 7/1700, 7/1718) von Hassel, Vizepräsident . . . . 5311 D Dringliche Frage 1 — Drucksache 7/1718 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Äußerungen des Bundesfinanzministers betr. die Steuerreform, eine Steuersenkung und Steuererhöhungen Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 5312 A, B, C, D, 5313 A, B, C, D, 5314 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 5312 A, B Dr. Kreile (CDU/CSU) 5312 B von Hassel, Vizepräsident . . . 5312 C, 5314 B, C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 5312 D Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . 5313 A, .5313 C von Bockelberg (CDU/CSU) 5313 A, 5314 B Huonker (SPD) 5313 B Rapp (Göppingen) (SPD) 5313 D Frau Funcke (FDP) 5313 D Offergeld (SPD) . . . . . . . 5314 B Frau Huber (SPD) 5314 C Dringliche Frage 2 — Drucksache 7/1718 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Beibehaltung des Stabilitätszuschlags Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 5314 D, 5315 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) . . 5314 D, 5315 A Zoglmann (CDU/CSU) 5315 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 5315 B Hermsdorf (SPD) 5315 C Dr. Kreile (CDU/CSU) 5315 C Dringliche Frage 3 — Drucksache 7/1718 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Vorlage eines die Absichten der Bundesregierung zur Steuerreform exakt wiedergebenden Gesetzentwurfs Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 5315 D, 5316 A, B, C, D, 5317A, B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 5316 A, B Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 5316 B Frau Huber (SPD) 5316 C Dr. Vohrer (FDP) 5316 D Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 5316 D Zoglmann (CDU/CSU) 5317 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . 5317 B Dringliche Frage 4 — Drucksache 7/1718 —des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Äußerung des Bundesfinanzministers betr. Steuersenkungen im Rahmen der Steuerreform Porzner, Parl. 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Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Nichterfüllung von Versorgungsansprüchen in die Bundesrepublik Deutschland eingereister Rentner durch die DDR-Behörden Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 5320 C, 5321 B Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . . 5321 B Frage A 91 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. die sog. „Abschußprämie" für DDR-Grenzsoldaten an der Demarkationslinie zur Bundesrepublik Deutschland Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 5321 C, D, 5322 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . 5321 C, D Zoglmann (CDU/CSU) 5321 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 5322 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 5322 A Frage A 92 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Schießbefehl der DDR an der Grenzlinie zur Bundesrepublik Deutschland Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 5322 B, C, D, 5323 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5322 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 5322 D Dr. Abelein (CDU/CSU) 5322 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 5323 A Frage A 93 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Ausstattung einer Einheit der DDR- Volksarmee mit Bundeswehruniformen Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 5323 B, C Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 5323 C Fragen A 94 und 95 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Ausdehnung von Abkommen und Vereinbarungen mit der DDR auf Berlin Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 5323 D, 5324 B, C, D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . 5324 A, B, C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5324 B Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 5324 C Frage A 96 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Kreis der unter das Transitabkommen mit der DDR fallenden Personen Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 5324 D, 5325 A, B Lagershausen (CDU/CSU) . . . . 5325 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5325 B Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Zahl der Fluchthelferprozesse und der Verurteilten seit Inkrafttreten des Transitabkommens und Höhe des Strafmaßes; Rechtsschutz für die angeklagten und verurteilten Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 5325 B, C, D, 5326 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 5325 C, D, 5326 A Spranger (CDU/CSU) 5326 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 5326 B Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/1700 — der Abg. Pfeifer und Dr. Gölter (CDU/CSU) : Kodifizierung eines Ordnungsrechts im Rahmen des Hochschulrechtsrahmengesetzes des Bundes Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) . . . 5326 D, 5327 A, B, C, D, 5328 A, B Pfeifer (CDU/CSU) . . . 5326 D, 5327 A, 5328 A Dr. Gölter (CDU/CSU) 5327 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5327 C Dr. Glotz (SPD) 5327 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 5328 B Fragen A 109 und 110 — Drucksache 7/1700 — der Abg. Pfeifer und Dr. Gölter (CDU/CSU) : Vorlage einer Novelle zum Graduiertenförderungsgesetz Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) . . . 5328 C, D, 5329 A, B, C Pfeifer (CDU/CSU) . . . 5328 C, 5329 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 5328 D Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . 5329 A, B Frage A 13 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Öffentliche Bekanntgabe anzeigepflichtiger Spenden an Parteien unter Namensnennung des Spenders Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 5329 D, 5330 B, C Meinike (Oberhausen) (SPD) . . 5330 A, B Frage A 16 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Kürzung der Löhne und Gehälter für Arbeiter und Angestellte des unmittelbaren Bundesdienstes wegen Beteiligung am Streik oder wegen Arbeitsausfalls Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 5330 C, D Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 5330 D Frage A 17 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Zoglmann (CDU/CSU) : Veröffentlichung der Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 5330 D, 5331 B Zoglmann (CDU/CSU) . . . . . 5331 A, B Frage A 25 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Buschfort (SPD) : Einführung von Prämienanpassungsklauseln zum Zwecke einer automatischen Steigerung der Versicherungsbeiträge gemäß der Erhöhung von Preisindices Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 5331 D Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) . . . . . . 5332 A Aktuelle Stunde Vertragswidriges Verhalten der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) 5352 A, 5341 C Mattick (SPD) . . . . . . . . . 5333 A Hoppe (FDP) 5334 A, 5342 C Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 5334 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 5335 D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 5337 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 5337 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 5338 B Dr. Marx (CDU/CSU) 5339 B Bahr, Bundesminister 5340 C Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Siebzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache 7/1483); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1682), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1642) — Zweite und dritte Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 5343 A Sund (SPD) 5344 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 5345 A Arendt, Bundesminister (BMA) . 5345 D Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rentenniveausicherungsklausel (Bundesrat) (Drucksache 7/1567) — Erste Beratung — Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 5346 C Dr. Schellenberg (SPD) 5347 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 5349 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1364); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1730), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1614) — Zweite Beratung — Zeyer (CDU/CSU) 5351 B Frau Huber (SPD) 5352 C Zywietz (FDP) 5353 B Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 7/1250); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1617) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 5354 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 V Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Ver-. mögen sowie bei einigen anderen Steuern (Drucksache 7/1139); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1613) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5354 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 130 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1969 über ärztliche Betreuung und Krankengeld (Drucksache 7/1134); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1615) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 5354 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzübereinkommen vom 26. Februar 1966 zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr vom 25. Februar 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie zu den Internationalen Übereinkommen vom 7. Februar 1970 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 7/1453); Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1675) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 5355 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Einrichtung und den Betrieb eines Fluglinienverkehrs zwischen den Hoheitsgebieten und darüber hinaus (Drucksache 7/1484); Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1676) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5355 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 7/1366); Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1619) — Zweite und dritte Beratung — 5355 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters (Drucksache 7/626) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1686), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1685) —Zweite und dritte Beratung — . . . . 5355 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 7/1618) — Erste Beratung — Tillmann (CDU/CSU) 5356 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . 5357 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Bundesrat) (Drucksache 7/1667) — Erste Beratung — 5358 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/1677) — Erste Beratung — 5358 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben (Abg. Schröder [Lüneburg], Dr. Warnke, Leicht, Seiters, Pfeifer, Dr. Althammer, Dr. Sprung, Dr. Köhler [Wolfsburg], Möller [Lübeck], Wohlrabe, Dr. Waffenschmidt, Nordlohne, Eilers [Wilhelmshaven] u. Gen.) (Drucksache 7/1674) — Erste Beratung — Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 5359 A Dr. von Bülow (SPD) 5359 C Dr. Wendig (FDP) 5360 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Drucksache 7/1622) — Erste Beratung — 5360 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) (Drucksache 7/1641) — Erste Beratung — 5361 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. April 1972 über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts (Drucksache 7/1657) — Erste Beratung — 5361 A Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung 1975 (Drucksache 7/1662) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5361 A Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/1632) . . . . . . . . . . 5361 B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeseigenes Grundstück in Berlin-Marienfelde; Veräußerung an das Land Berlin (Drucksache 7/1668) . . . . 5361 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/74 — Zollkontingent 1974 für Bananen) (Drucksachen 7/1492, 7/1620) . . . . . . . 5361 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — zu der Neunundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen 7/1278, 7/1491, 7/1621) 5361 C Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/74 — Zollkontingente 1974 für Holzschliff und Sulfatoder Natronzellstoff) (Drucksache 7/1663) 5361 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmter Waren nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Türkei eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingente für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 und Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus der Türkei eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine, der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Portugal eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine, der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Portugal eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel de Setuba-Weine, der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Portugal eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch, der Tarifstelle 02.01 A II a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1974) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Republik Zypern eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern (Drucksachen 7/1257, 7/1269, 7/1178, 7/1190, 7/1193, 7/1224, 7/1259, 7/1260, 7/1626) 5361 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) über die zeitweilige und teilweise Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Bitterorangen der Tarifstelle ex 08.02 A II a) und b) sowie für Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert der Tarifstelle 09.10 C I Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Ge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 VII webe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Malaga-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für JumillaPriorato-, Rioja- und Valdepenas-Weine, der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifstelle ex 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (für das Jahr 1974) Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05, und andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus der Türkei (für das Jahr 1974) Verordnung (EWG) zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Libanesischen Republik Verordnung (EWG) zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Israel Verordnung (EWG) zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung (EWG) zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) zur vollständigen Aussetzung des Zollsatzes für bestimmte industrielle Waren mit Ursprung in Malta Verordnung (EWG) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für unverarbeiteten Tabak der Sorte „Virginia fluecured" mit Ursprung in Entwicklungsländern Verordnung (EWG) zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnum- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 mer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs (1974) Verordnung (EWG) zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Werkblei und Rohblei, anderes als Werkblei, der Tarifstellen 78.01 A I und A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1974) Verordnung (EWG) zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1974) (Drucksachen 7/1369, 7/1418, 7/1448, 7/1449, 7/1452, 7/1450, 7/1496, 7/1519, 7/1499, 7/1556, 7/1559, 7/1500, 7/1463, 7/1498, 7/1687) . . . . 5362 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/1719) . . . . . . . 5363 D Nächste Sitzung 5363 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5365* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch . . . 5365* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Einstufung der Sozialarbeiter im 2. Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz; Laufbahn der Bewährungshelfer in Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . 5365* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Urbaniak (SPD) : Neuregelung des aufenthaltsrechtlichen Status für ausländische Arbeitnehmer durch Verwaltungsvorschriften; Inhalt der neuen Vorschriften . . . . . 5366* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 14 und 15 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Breidbach (CDU/CSU) Vorwürfe von Journalisten gegen den Direktor der Bundeszentrale für politische Bildung und Konsequenzen des Bundesinnenministers 5367* A Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Länderneugliederung . . . . . . . . 5367 * D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Inkrafttreten der vorgesehenen Technikerbesoldung zum 1. Januar 1974 5368* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ansicht des Bundesministers Scheel betr. Ausschöpfung der verfassungsmäßigen Außenvertretung des Bundes durch den Bundespräsidenten . . . 5368* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Presseberichte betr. Auszahlung der vollen Bezüge an Streikende des öffentlichen Dienstes, die gleichzeitig Streikgelder erhalten . . . 5368* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Zahl der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland; Zahl der Gastarbeiter, Familienangehörigen und Studenten . . 5368* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Vorsorge der Bundesregierung hinsichtlich einer Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger durch die Flüchtlinge aus Chile; Belehrung betr. Verwirkung des Asylrechts . . . 5369* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 34 — Drucksache 7/1700 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Eintragung des Geburtsortes in die Pässe der in einem auf dem Gebiet der „DDR" gelegenen Ort geborenen Bürger mit dem Zusatz DDR . . 5370* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 5253 81. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 21.2. Adams * 20.2. Dr. Ahrens * 22. 2. Dr. Aigner * 21.2. Dr. Barzel 22.2. Behrendt * 22. 2. Benz 23. 2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 22. 2. Blumenfeld 3. 3. Bredl 22. 2. Dr. Burgbacher * 22. 2. Corterier * 20. 2. van Delden 23. 2. Eckerland 23. 2. Engholm 20. 2. Fellermaier * 22. 2. Dr. Eyrich 22. 2. Dr. Fischer 22.2. Flämig * 22.2. Dr. Freiwald 22.2. Gerlach (Emsland) * 20. 2. Gerstl 22. 2. Graaff 22. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 22. 2. Kater * 22. 2. Dr. h. c. Kiesinger 22. 2. Frhr. von Kühlmann-Stumm 22. 2. Dr. Graf Lambsdorff 22. 2. Lampersbach 23. 2. Lange * 22. 2. Lautenschlager * 20. 2. Lücker * 23. 2. Memmel * 22. 2. Mertes (Stuttgart) 22.2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 22. 2. Müller (Mülheim) * 21. 2. Mursch (Soltau-Harburg) * 21. 2. Dr. Nölling 20. 2. Dr. Prassler 23.2. Dr. Riedl (München) 22.2. Ronneburger 22. 2. Schedl 21.2. Frau Schimschok 22.2. Schlaga 22.2. Schmidt (München) * 22. 2. Schwabe * 20. 2. Dr. Schwörer * 22. 2. Seefeld * 21.2. Slotta 25. 2. Springorum * 22. 2. Dr. Starke (Franken) * 22. 2. Weber (Heidelberg) 23.2. Dr. Weber (Köln) 23.2. Dr. Wulff 23.2. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) Der Bundesrat hat in seiner 401. Sitzung am 15. Februar 1974 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. Dezember 1973 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Zu Artikel 18 I Nr. 22 (§ 65 StGB) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit eine gesetzliche Regelung getroffen wird, die auf das Erfordernis der ärztlichen Leitung der sozialtherapeutischen Anstalt verzichtet. Begründung: Die Gewinnung von geeigneten Ärzten für die Tätigkeit in einer sozialtherapeutischen Anstalt wird mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden sein. Daher sollte es zulässig sein, daß auch ein Nichtmediziner mit der Leitung der sozialtherapeutischen Anstalt betraut wird. 2. Zu Artikel 19 Nr. 85 (§ 203 StGB) Die Bundesregierung wird gebeten, bei den Beratungen über die Teile des Entwurfs des EGStGB, die vom Bundestag noch nicht verabschiedet worden sind, zu prüfen, ob die Regelung des § 203 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 nicht auf einigen Gebieten, z. B. auf dem Gebiet der Statistik, zu einem unerwünschten Abbau des strafrechtlichen Schutzes der Geheimsphäre führt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 9 und 10) : Trifft es zu, daß der Bundesjustizminister entsprechend einem Beschluß der 42. Justizministerkonferenz am 29./30. Oktober 1973 dem Bundeszusammenschluß der Bewährungshelferverbände zugesagt hat, für eine Regelung im Sinne einer Einstufung der Sozialarbeiter in die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 einzutreten, und hat diese Haltung des Bundesjustizministers dazu geführt, daß die Bundesregierung eine entsprechende Regelung für die Sozialarbeiter oder für alle Fachhochschulabsolventen im 2. Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz oder in der entsprechenden Rechtsverordnung beabsichtigt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Nordrhein-Westfalen die Laufbahn der Bewährungshelfer nicht, wie bundesrechtlich zulässig und inzwischen in allen anderen Ländern üblich, von der Besoldungsgruppe A 9 bis A 12 oder A 13 führt, sondern sie mit der Besoldungsgruppe A 11 enden läßt, und hält die Bundesregierung dies mit dem Ziel einer einheitlichen Aufgabenbewertung im Bundesgebiet für vereinbar? Zu Frage A 9: Es trifft zu, daß der Bundesminister der Justiz eine entsprechende Erklärung abgegeben hat. Im Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vorn 5. November 1973 ist auf Vorschlag des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses nur für Fachhochschulabsolventen des gehobenen technischen Dienstes ab 1. Januar 1974 das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 10 zugeordnet worden. Durch den von der Bundesregierung am 12. Dezember 1973 beschlossenen Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes — 2. BesVNG — sollen in die Regelung über das höhere Eingangsamt alle Beamten des gehobenen Dienstes mit Fachhochschulabschluß mit Wirkung vom 1. Januar 1974 einbezogen werden. Die Frage der Einführung eines Eingangsamtes in der Besoldungsgruppe A 11 kann nicht isoliert für eine Beamtengruppe des gehobenen Dienstes entschieden werden. Es müssen die Auswirkungen auf das Gesamtbesoldungsgefüge eingehend geprüft werden. Auch der Bunderat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines 2. BesVNG in der 401. Sitzung am 15. Februar 1974 den Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundesrates, die Rechtspfleger und Bewährungshelfer in die Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 einzustufen, nicht aufgegriffen. Die geforderte Einführung eines höheren Eingangsamtes in Besoldungsgruppe A 11 für Sozialarbeiter muß im Zusammenhang mit der Konkretisierung der Ämterbewertung gesehen werden. Der Entwurf des 2. BesVNG stellt erstmals den tragenden Grundsatz heraus, daß die Besoldung in erster Linie von der Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion abhängt. Zur Verwirklichung dieses Grundsatzes wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Funktionen den Ämtern zuzuordnen. In diesem Zusammenhang wird geprüft werden, ob und welche Funktionen gegebenenfalls einem höheren Eingangsamt zugewiesen werden können. Es muß davon ausgegangen werden, daß in einem höheren Eingangsamt auch höherwertige Funktionen wahrgenommen werden. Zu Frage A 10: Die Länder können zur Zeit das Landesbesoldungsrecht grundsätzlich nicht ändern, da der Bund mit dem Erlaß des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. 3. 1971 begonnen hat, von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen. Durch die Zusammenfassung von Amtsbezeichnungen zu Grundamtsbezeichnungen im Entwurf eines 2. BesVNG wird jedoch grundsätzlich die Möglichkeit geschaffen, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung die Spitzenämter einer Laufbahngruppe auch für Laufbahnen zu öffnen, die bisher — wie in Nordrhein-Westfalen die Laufbahn der Sozialinspektoren, der die Bewährungshelfer angehören — unterhalb des Spitzenamtes endeten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/1700 Fragen A 11 und 12): Hat die Bundesregierung den aufenthaltsrechtlichen Status für ausländische Arbeitnehmer entsprechend der Ankündigung im Aktionsprogramm für ausländische Arbeitnehmer vom 6. Juni 1973 inzwischen durch Verwaltungsvorschriften neu geregelt? Kann die Bundesregierung Auskunft über den materiellen Inhalt der neuen Verwaltungsvorschriften geben? Zu Frage A 11: Die Verwaltungsvorschriften zur Neuregelung des aufenthaltsrechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer sind noch nicht erlassen worden. Der Erlaß dieser Verwaltungsvorschriften bedarf nach Art. 84 des Grundgesetzes der Zustimmung des ( Bundesrates. Der Bundesminister des Innern hat daher den fachlich zuständigen Innenministern der Länder unter Bezugnahme auf den Kabinettsbeschluß vom 6. Juni 1973 bereits am 13. Juni 1973 Vorschläge zu der vorgesehenen Änderung der Verwaltungsvorschriften übermittelt. Diese Vorschläge sind gemäß Beschluß der Innenministerkonferenz vom 22. Juni 1973 am 10. Oktober 1973 im Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz erörtert und von der überwiegenden Mehrzahl der Ländervertreter gebilligt worden. Die Innenministerkonferenz am 30. November 1973 hat jedoch die Beschlußfassung über die entsprechenden Vorschläge des Arbeitskreises II vertagt. Ich rechne damit, daß diese Vorschläge nunmehr bei der nächsten Innenministerkonferenz der Länder behandelt werden. Alsdann werden unverzüglich die weiteren Schritte für den Erlaß der Verwaltungsvorschriften eingeleitet. Zu Frage A 12: Nach meinen Vorstellungen soll die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien im Regelfall nach einem Jahr zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert und anschließend, also nach fünf Jahren, unbefristet erteilt werden. Nach einem achtjährigen Aufenthalt soll dieser Personenkreis im Regelfall eine Aufenthaltsberechtigung erhalten, die einen besonders gefestigten aufenthaltsrechtlichen Status gewährt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 5367* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vorn 20. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 14 und 15) : Ist es richtig, daß fünf Journalisten unter Beifügung von eidesstattlichen Erklärungen dem Direktor der Bundeszentrale für politische Bildung, Franklin Schultheiß, vorwerfen, zur Abwendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Unwahrheit gesagt zu haben, und welche Konsequenzen hat der Bundesinnenminister daraus gezogen? Trifft es zu, daß Direktor Franklin Schultheiß das Hausherrenrecht so auslegt, wonach er jederzeit jedem Menschen ins Wort fallen könne, weil er als Direktor wichtigere Dinge zu sagen habe als jeder andere jeweils Anwesende, und daß er dann, wenn sich Personen gegen sein Auftreten wehren, auf Grund der ihm gegebenen Macht jederzeit mit einem Federstrich alles (d. h. Projekte zwischen Vertragspartnern und der Bundeszentrale) zunichte machen könne, und steht der Bundesinnenminister hinter dieser Auslegung? Zum besseren Verständnis sei eine kurze Sachdarstellung erlaubt: Am 27. 9. 1973 fand in der Bundeszentrale für politische Bildung auf deren Initiative ein Gespräch mit 5 Mitarbeitern der Redaktion ran — Jugendmagazin des Deutschen Gewerschaftsbundes — statt. Gegenstand war die Zusammenarbeit zwischen der Redaktion und der Bundeszentrale über die Gestaltung von Sonderseiten zum 25jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Herr Dir. Schultheiß kam im Verlauf des Gesprächs hinzu. In dem Gespräch konnte über die pädagogische und publizistische Konzeption keine Einigung erzielt werden. Mehr als 6 Wochen danach — als die Verhandlungen von der Bundeszentrale mit dem „Bund-Verlag" als dem zuständigen Vertragspartner weiter fortgeführt worden waren — erhoben zwei der Gesprächsteilnehmer, Mitarbeiter der Redaktion 'ran, Dienstaufsichtsbeschwerde über Dir. Schultheiß. Sie richtete sich gegen ein Verhalten von Dir. Schultheiß, das auch Gegenstand Ihrer zweiten Frage ist. Hierzu erklärte Dir. Schultheiß in einer schriftlichen Stellungnahme, die Darstellung der Beschwerdeführer gebe den Verlauf des Gesprächs vom 27. 9. 1973 nicht zutreffend wieder, sondern sei einseitig und unvollständig. Im Interesse einer guten Gesprächsatmosphäre sei von einer formellen Leitung abgesehen worden. Dennoch sei er auf Fragen und Einwände zum Gesprächsgegenstand mehrmals persönlich angegriffen und u. a. als „Hierarchnik" bezeichnet worden. Die Darstellung von Dir. Schultheiß ist den Beschwerdeführern mit Schreiben vom 21. 1. 1974 mitgeteilt worden. Danach konnte die Beschwerde nicht als begründet angesehen werden. Mit Schreiben vom 2. 2. 1974 haben die Beschwerdeführer für sich selbst und unter Zufügung von 3 weiteren, als eidesstattlich bezeichneten Erklärungen der anderen am Gespräch beteiligt gewesenen Mitarbeiter der Redaktion geltend gemacht, die Bezeichnung „Hierarchnik" nicht gebraucht zu haben. Auf diesen Sachverhalt dürfte sich Ihre erste Frage beziehen. Dir. Schultheiß hat mir seine Darstellung über den Gesprächsverlauf im Einvernehmen mit den übrigen von der Bundeszentrale zugezogenen Gesprächsteilnehmern nochmals bestätigt. Ich habe folgenden Eindruck vom Ablauf des strittigen Gesprächs gewonnen: Hinsichtlich der Durchführung des Projekts bestanden unterschiedliche Meinungen. Der Meinungsaustausch wurde offen und in der Sache hart geführt, wie es manchmal der Fall ist, wenn im journalistischen Bereich Sachprobleme ausdiskutiert werden. Es mag sein, daß dabei aus der Sicht des einen oder anderen Gesprächsteilnehmers die von ihm zugestandene Grenze tangiert wurde. Ich bin jedoch der Auffassung, die auch von Dir. Schultheiß geteilt wird, daß zu einer effizienten Sacharbeit die Konfrontation gegensätzlicher Standpunkte in einer im übrigen aufgeschlossenen und gelockerten Atmosphäre gehört. Der Fortgang in der Realisierung des Projekts bestätigt das. Ich sehe daher keine Veranlassung, den gegensätzlichen Behauptungen über den äußeren Verlauf des Gesprächs vom 27. 9. 1973 weiter nachzugehen, da hiermit kein sachfördernder Effekt erzielt wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 18) : Wann wird die Bundesregierung dem Verfassungsauftrag des Artikels 29 des Grundgesetzes nachkommen und einen Gesetzentwurf zur Frage der Länderneugliederung vorlegen? Die Bundesregierung geht für die Neugliederung von dem in Artikel 29 GG gestellten Auftrag aus. Die Schwierigkeiten, die sich aus dem Umfang, der Tragweite und den noch nicht voll überschaubaren Konsequenzen einer in die Staatsstruktur so tief einschneidenden Maßnahme ergeben, sind offenkundig. Die Neugliederung setzt daher einen breiten Konsens aller verantwortlichen politischen Kräfte voraus, insbesondere ist ihre Abstimmung mit den Ländern als den Trägern des föderativen Elements notwendig. Die Reaktion der Öffentlichkeit auf das Gutachten der Sachverständigenkommission und der kontroverse Stand der öffentlichen Diskussion zeigen, daß der erforderliche Konsens bisher noch nicht 'zu erreichen war. Die Bundesregierung kann einen Gesetzentwurf zur Gesamtneugliederung erst vorlegen, wenn die politische Diskussion abgeschlossen ist und die Meinungsbildung, vor allem in den verantwortlichen politischen Gremien, Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, welche die Aussicht bieten wenigstens von einer überwiegenden Mehrheit unterstützt zu werden. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß der Prozeß der Meinungsbildung bald zu einem positiven Ergebnis führt. 5368* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/1700 Frage A 19) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die grundsätzlich zugesagte und im Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vorgesehene Lösung der Technikerbesoldung aus dein Entwurf dieses Gesetzes auszugliedern und mit dem Dritten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz zu verbinden, um zu gewährleisten, daß die vorgesehene Technikerbesoldung tatsächlich zum 1. Januar 1974 in Kraft treten kann? Der Entwurf eines 2. BesVNG ist am 12. Dezember 1973 von der Bundesregierung beschlossen worden. Der Bundesrat hat den Entwurf im 1. Durchgang am 15. Februar 1974 beraten; er hat einen Vorschlag in Ihrem Sinne, Herr Abgeordneter, nicht gemacht. Die Bundesregierung wird den Entwurf nunmehr unverzüglich dem Bundestag zuleiten. Sie geht davon aus, daß die im Entwurf vorgesehene Technikerbesoldung je nach ,der Behandlung und für den Fall der Zustimmung durch dieses Hohe Haus mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ab in Kraft treten kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 20) : Stimmt die Bundesregierung der Ansicht von Bundesaußenminister Scheel zu, daß bisher die verfassungsgemäße Außenvertretung des Bundes durch den Bundespräsidenten nicht wirklich ausgeschöpft worden ist und daß der Bundespräsident zukünftig „auf Richtung und Rhythmus der außenpolitischen Selbstbestimmung" einen stärkeren Einfluß nehmen soll? Der Bundesminister des Auswärtigen hat eine historische Würdigung der politischen Persönlichkeit von Theodor Heuss vorgenommen. Er hatte nicht die Absicht, im Rahmen dieser historischen Betrachtung eine Aussage über die Amtsführung und das Verfassungsverständnis eines künftigen Bundespräsidenten zu machen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, .die Betrachtungen des Bundesministers ,des Auswärtigen zu erläutern und zu kommentieren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 21): Sind Presseberichte zutreffend, daß Streikende des öffentlichen Dienstes, insbesondere bei der Bundespost, wegen technischer Schwierigkeiten für die Streiktage in den vollen Genuß ihrer Bezüge kommen, obwohl sie gleichzeitig Streikgelder erhalten? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wie folgt: Die Arbeitsniederlegungen im öffentlichen Dienst begannen — von Einzelfällen abgesehen — am 11. Februar 1974 um null Uhr. Zu diesem Zeitpunkt war es technisch nicht mehr möglich, die Anweisung der — außer für die Arbeiter der Bundespost — am 15. des Monats oder schon früher fälligen Februarbezüge der streikenden Arbeitnehmer anzuhalten. Wegen dieser voraussehbaren technischen Schwierigkeiten hatte der Bundesminister des Innern daher bereits am 7. Februar den Bundesressorts im Einvernehmen mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, den Bundesministern der Finanzen, der Verteidigung, für Arbeit und Sozialordnung, für Wirtschaft, für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen sowie der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn vorsorglich folgendes mitgeteilt: Streikbedingte Ausfallzeiten sind für jeden einzelnen Arbeitnehmer zum Zwecke der entsprechenden Lohn- bzw. Vergütungsminderung aufzuzeichnen. Soweit Lohn bzw. Vergütung bereits für Zeiten gezahlt worden ist, für die kein Anspruch besteht, sind die Arbeitnehmer unverzüglich auf die Rückzahlungsverpflichtung hinzuweisen. Überzahlungen sind bei der nächsten Lohn- bzw. Vergütungszahlung auszugleichen. Hiernach wird im gesamten Bundesbereich einschließlich Bahn und Post und — wovon ich ausgehe — auch bei Ländern und Gemeinden verfahren. Mit den Gewerkschaften bestehen hierüber keine Meinungsverschiedenheiten. Bei den Arbeitern der Deutschen Bundespost ist die Einhaltung der auf die Streiktage entfallenden Löhne möglich, da dort die Februarbezüge erst am 25. März abgerechnet und ausgezahlt werden. Kein am Streik beteiligter Arbeitnehmer behält oder erhält somit neben den von der Gewerkschaft bezogenen Streikgeldern seine vollen Bezüge für die Streiktage. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Ducksache 7/1700) Frage A 22) : Wie viele Ausländer gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele sind Gastarbeiter, Familienangehörige und Studenten? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 5369* Wie bereits in der Antwort auf die Frage des Kollegen Zoglmann mitgeteilt wurde, beträgt die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer nach den Unterlagen des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 30. September 1973 3 966 200. Die Zahl der beschäftigten Ausländer belief sich nach den Feststellungen der Bundesanstalt für Arbeit zum gleichen Zeitpunkt auf 2,6 Millionen. Für das Wintersemester 1972/73 wird nach vorläufigen Ergebnissen der Hochschulstatistik mit rd. 33 000 ausländischen Studierenden gerechnet. Der Anteil der nichterwerbstätigen Familienangehörigen an der Gesamtzahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer kann nur schätzungsweise aufgrund der Mikrozensuserhebungen angegeben werden. Er dürfte sich auf etwa 30 % der erwerbstätigen Ausländer bzw. 20 % der insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer belaufen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Fragen A 23 und 24) : Hat die Bundesregierung Vorsorge dafür getroffen, daß die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger durch die aus Chile aufgenommenen Südamerikaner nicht gefährdet wird? Sind die in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Südamerikaner aus Chile belehrt worden oder werden sie noch belehrt, daß sie gemäß Artikel 16 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 18 GG mit der Verwirkung des Asylrechts rechnen müssen, wenn sie sich an verfassungsfeindlichen oder anderen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Bestrebungen beteiligen? Zu Frage A 23: Herr Minister Genscher hatte bereits am 12. Dezember 1973 auf Fragen des Herrn Abgeordneten Spranger an dieser Stelle erklärt, daß sich die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Chile von den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention leiten läßt, wonach diejenigen aufgenommen werden sollen, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausreisen wollen. Minister Genscher hatte auch darauf hingewiesen, daß die Genfer Konvention dabei Ausnahmen vorsieht, nämlich für solche Personen, bei denen die Annahme berechtigt ist, daß sie ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der internationalen Vertragswerke begangen haben oder daß sie ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie als Flüchtlinge aufgenommen worden sind, oder daß sie sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen. Die für die Erteilung der Einreisesichtvermerke zuständige Deutsche Botschaft in Santiago de Chile verfährt in strenger Beachtung dieser Prinzipien. Selbstverständlich legt die Bundesregierung größten Wert darauf, daß auch bei Wahrung dieser humanitären Verpflichtungen die Belange der inneren Sicherheit voll gewahrt werden. Ich bitte um Verständnis, daß ich nähere Ausführungen wegen des vertraulichen Charakters der Materie hier nicht machen möchte. Auf jeden Fall kann ich folgendes feststellen: Sollte sich herausstellen, daß einzelne Personen während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland die innere Sicherheit unseres Staates gefährden, so reichen die gesetzlichen Grundlagen, z. B. das Verfassungsschutzgesetz in der Fassung vom 7. August 1972 oder das Ausländergesetz aus, solchen Gefahren zu begegnen. Zu Frage A 24: Die aufgenommenen Flüchtlinge aus Chile sind im normalen Einreiseverfahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Sie sind also im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis im Form des Sichtvermerks, der ihnen von der zuständigen Botschaft mit Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erteilt worden ist. Ob sie nach ihrer Aufnahme in die Bundesrepublik ihre Anerkennung als Asylberechtigte beantragen, ist allein ihre persönliche Entscheidung. Seit dem Sturz Allendes sind bis zum 14. Februar 1974 von über 500 aufgenommenen Personen aus Chile erst 26 Asylanträge für 34 Personen gestellt worden. Die Frage einer etwaigen Belehrung über die Grenzen des Asylrechts fällt in die Zuständigkeit der Länder, in denen die Flüchtlinge Aufnahme gefunden haben. Ich darf noch auf folgendes hinweisen: Unabhängig von der Anerkennung als Asylberechtigter darf ein Ausländer nach § 14 AuslG nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist. Gemäß Artikel 33 Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention gilt dies jedoch nicht für einen Ausländer, „der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit anzusehen ist, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens rechtskräftig verurteilt wurde". Dem entspricht § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG, der sich ausdrücklich auf diese in der Genfer Flüchtlingskonvention genannte Asylrechtsschranke bezieht. 5370* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1974 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 20. Februar 1974 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1700 Frage A 34) : Trifft es zu, daß Paßbehörden Bürgern, die in einem auf dein Gebiet der „DDR" gelegenen Ort geboren sind, diesen Ort mit dem Zusatz DDR in Klammern in ihre Pässe einsetzen, und was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen diese im Widerspruch zum Grundvertragsurteil des Bundesverfassungsgerichts stehende Praxis? Die Bundesregierung ist eine solche Praxis von Paßbehörden nicht bekannt. Im Paßrecht besteht für die Eintragung der Geburtsorte keine besondere Regelung. Die Paßbehörden verwenden allgemein die im Personenstandsrecht vorgesehene Schreibweise, nach der nur bei ausländischen Orten und nur dann, wenn es erforderlich erscheint, neben dem Ort der ausländische Staat zu vermerken ist. Die DDR ist im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland kein Ausland. Es besteht also keine Veranlassung, hinter einem Geburtsort im Paß den Zusatz „DDR" einzutragen. Falls Ihnen ein solcher Fall bekannt ist, wäre ich dankbar, wenn Sie mir nähere Einzelheiten mitteilen würden. Im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder für die Ausstellung von Pässen im Bundesgebiet werde ich dann den zuständigen Innenminister verständigen.
Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die Ihnen in der vorliegenden Liste aufgeführte Vorlage ergänzt werden:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt
— Drucksache 711719
— Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin) hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Dr. Schachtschabel als Mitglied des Europäischen Parlaments vorgeschlagen. — Sie sind mit diesem Vorschlag einverstanden. Der Abgeordnete Dr. Schachtschabel ist damit zum Mitglied des Europäischen Parlaments gewählt.
Ich mache Sie noch darauf aufmerksam, daß entgegen dem im Ältestenrat vereinbarten Zeitplan die Bundesregierung heute um 13 Uhr aus der Kabinettsitzung berichtet. Anschließend findet die Fragestunde statt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 1974 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Gesetz zur Änderung der Zivilprozeßordnung
Gesetz zur Anderung des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz — BImSchG)

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Sechstes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (6. HHÄndG)

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

Zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) hat der Bundesrat ferner eine Stellungnahme gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Zweites Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes Drittes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts
Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/1702, 7/1703, 7/1704 verteilt.
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu den vom Deutschen Bundestag am 6. bzw. 13. Dezember 1973 verabschiedeten Gesetzen
Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts
Gesetz zur Reform dies Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze (Vermögensteuerreformgesetz — VStRG),
denen der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Februar 1974 nicht zugestimmt hat — Drucksachen 7/1710, 7/1711 —, gemäß Artikel 77 Abs. 2 Satz 4 des Grundgesetzes zu verlangen, daß der VermittlungsAusschuß einberufen wird.
Ihr Schreiben ist als Drucksache 7/1697 verteilt.
Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 2 und 3 auf:
2. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
— Drucksache 7/994 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/1696 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bußmann
b) Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

— Drucksache 7/1694 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bangemann
Abgeordneter Dr. Birrenbach
Abgeordneter Dr. Mertes (Gerolstein)

Abgeordneter Pawelczyk

(Erste Beratung 64. Sitzung)

3. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen



Präsident Frau Renger
vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen)

— Drucksache 7/995 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/1695 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bußmann
b) Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

— Drucksache 7/1693 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bangemann
Abgeordneter Dr. Birrenbach
Abgeordneter Dr. Mertes (Gerolstein)

Abgeordneter Pawelczyk

(Erste Beratung 64. Sitzung)

Die Debatte über beide Tagesordnungspunkte wird verbunden.
Zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Mertes das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der derzeitige Gesundheitszustand unseres Kollegen Dr. Kurt Birrenbach gestattet es ihm nicht, heute seine ergänzenden mündlichen Feststellungen zu den Ihnen vorliegenden schriftlichen Berichten zum Nichtverbreitungsvertrag und zum Verifikationsabkommen persönlich vorzutragen. Mit den übrigen Berichterstattern der Koalitionsfraktionen, Herrn Kollegen Pawelczyk und Herrn Kollegen Dr. Bangemann, bin ich mir wohl einig darin, daß die außerordentliche Sachkunde und Arbeitsleistung unseres Kollegen Dr. Birrenbach den Beratungen in allen Aspekten der beiden Zustimmungsgesetze im Auswärtigen Ausschuß und der Berichterstattung in unersetzlicher Weise zugute gekommen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich bin gewiß, daß alle Mitglieder des Hohen Hauses gerade in der Stunde der abschließenden Beratung eines besonders schwierigen außen-, verteidigungs- und wirtschaftspolitischen Sachverhalts unserem verehrten Kollegen Dr. Birrenbach von Herzen baldige Genesung wünschen.

    (Beifall.)

    Ich verlese jetzt das Manuskript, das Herr Dr. Birrenbach mir übermittelt hat:
    Als Berichterstatter der der CDU/CSU-Fraktion angehörenden Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses möchte ich zu den dem Hohen Hause vorgelegten Berichten zum Nichtverbreitungsvertrag und zum Verifikationsabkommen ergänzende Ausführungen machen.
    In der ersten Lesung hatte ich die grundsätzliche Auffassung meiner Fraktion zum NV-Vertrag im einzelnen dargelegt. Heute möchte ich noch einmal unterstreichen, daß auch nach den Beratungen im Auswärtigen Ausschuß eine Reihe der Bedenken, die ich in bezug auf den NV-Vertrag in der ersten Lesung dieses Vertrages vorgetragen hatte, nicht oder nicht voll ausgeräumt sind.
    Die von den Vereinigten Staaten angestrebte Universalität des NV-Vertrages ist nicht erreicht. Der Vertrag teilt die Welt in Kernwaffen- und Nichtkernwaffenstaaten nach Kriterien, die 29 Jahre nach Abschluß des Zweiten Weltkrieges ihre Berechtigung verloren haben. Die nukleare und weltweite Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle, Ausgangspunkt des Vertrages nach seiner Präambel — auch das ergab sich in den Beratungen des Ausschusses —, ist über die ersten Anfänge — ich denke insbesondere an die amerikanisch-sowjetischen Abkommen des Jahres 1972 — nicht hinausgekommen.
    Über die Qualifizierung der amerikanisch-sowjetischen Vereinbarung über die transitorische Begrenzung offensiver Nuklearwaffen kann man zudem gewiß geteilter Meinung sein. Der bisherige Stand der Verhandlungen über SALT II, MBFR und KSZE läßt auch nicht erkennen, daß der in der Präambel verankerte Wunsch, der Vertrag möge die internationale Entspannung fördern und das Vertrauen zwischen den Staaten stärken, seiner Erfüllung erkennbar näher gekommen wäre. Die außerordentliche Verstärkung des nuklearen Potentials einer der Supermächte seit der Ratifikation des Vertrages ,durch die Depositarmächte ist sicherlich keine Bestätigung dafür, daß diese Grundsätze der Präambel in erkennbarer Zukunft Aussicht haben, konkret verwirklicht zu werden.
    Damit komme ich zum Nichtverbreitungsvertrag selbst. Im Auswärtigen Ausschuß hat sich das Votum der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion geteilt. Die Differenzen zwischen den Mitgliedern meiner Fraktion im Auswärtigen Ausschuß sind weniger groß, als sie auf den ersten Blick erscheinen mögen. Sie liegen im wesentlichen in der Beurteilung der Gewichte möglicher eventueller sowjetischer Fehlinterpretationen des Vertrags.
    In den Debatten in diesem Ausschuß sind eine Reihe wichtiger Klärungen erfolgt. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, im Zusammenhang mit der Ratifikation des Vertrages im Ratifikationsprozeß selbst, gleichzeitig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, eine interpretative Erklärung zur europäischen Option abzugeben, die für viele meiner Freunde in der Fraktion und mich selbst, wenn auch sicherlich nicht für alle, einen wichtigen



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Fortschritt nach Prozedur und Inhalt darstellt, den wir anerkennen.
    Die schon in der ersten Lesung vorgetragene Grundauffassung der CDU/CSU, daß wir mit allen Parteien dieses Hohen Hauses eine nationale Kernwaffenoption für die Bundesrepublik entsprechend dem schon im Jahre 1954 ausgesprochenen Verzicht der Bundesrepublik ausdrücklich ablehnen, steht nach den Beratungen im Auswärtigen Ausschuß unverändert fest. Alle Mitglieder meiner Fraktion wären bereit, diesen Verzicht innerhalb des Bündnisses feierlich zu bekräftigen, allerdings — das ist die Auffassung eines gewichtigen Teils meiner Fraktion — gegenüber der Sowjetunion nicht ohne jede effektive Gegenleistung und nicht ohne eine eindeutige Klärung ,der Frage, ob angesichts der einander widersprechenden Äußerungen von Vertretern der Sowjetunion und der USA vor Festlegung des Textes der Art. I und II im Herbst 1966 ein Dissens zwischen beiden Mächten über die Bedeutung des Kernstücks des Vertragswerks, nämlich der Frage der direkten oder indirekten Verfügungsmacht über Kernwaffen, besteht. Für ,dieses Argument haben diejenigen Mitglieder meiner Fraktion, die dem Vertrag zustimmen wollen, Verständnis. Alle Mitglieder meiner Fraktion im Auswärtigen Ausschuß sind der Auffassung, daß der Vertrag als solcher der Sowjetunion keine rechtliche Handhabe gibt, in den Prozeß der europäischen Einigung — welche Bereiche sie auch immer umfassen wird — einzugreifen.
    Einigkeit besteht auch darüber, daß die nuklearen Sicherheitsvorkehrungen im Bündnis, die durch die Interpretationen der Vereinigten Staaten 2 bis 5 abgedeckt sind, nicht in einem Widerspruch zum Vertrag stehen, und zwar ihrem Inhalt nach und nicht nur weil die Vereinigten Staaten dies der Sowjetunion und den Partnern des Bundnisses in völkerrechtlich relevanter Form erklärt haben. Die Sowjetunion hat in Kenntnis der Bedeutung, die die Vereinigten Staaten und ihre Bündnispartner den Interpretationen zumessen, diese in einer offiziellen Delegationssitzung in Genf am 28. April 1967 widerspruchslos entgegengenommen. Auch im Ratifikationsverfahren selbst hat die Sowjetunion keinen Widerspruch erhoben.
    Durch die Erklärungen des amerikanischen Außenministers und des Staatssekretärs des Verteidigungsministeriums in den Beratungen des Auswärtigen Ausschusses des amerikanischen Senats im Juli 1968 sind diese Interpretationen Teil der „legislative history" des Vertrags geworden. Daher kann die Sowjetunion die rechtliche Position der Vereinigten Staaten nach wohl allgemeiner Auffassung nicht in Frage stellen, es sei denn, sie benutzte ihre früheren Ausführungen zum Profilerationsproblem als reinen, unbegründeten Vorwand. Das wäre dann aber kein Problem des NV-Vertrags, sondern ein politisches Problem.
    Der Auswärtige Ausschuß hat darüber hinaus zur Kenntnis genommen, daß die Vereinigten Staaten im NATO-Rat am 20. April 1967 ihren Verbündeten die Interpretationen des Vertrags, die sich sowohl mit den Sicherheitsvorkehrungen innerhalb des Bündnisses als auch mit der hier erörterten europäischen Option befassen, in einer Weise bekanntgegeben haben, die sie gegenüber ihren Bündnispartnern und damit auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eindeutig völkerrechtlich verpflichtet.
    Diesen Interpretationen kommt nach Erklärung der Bundesregierung und wohl auch nach allgemeiner Auffassung des Ausschusses jedenfalls im Verhältnis der USA zu den europäischen Partnern der hohe Rang eines Auslegungsinstruments im Sinne von Art. 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention zu, d. h. eines „instrument related to the treaty".
    Die Schaffung einer europäischen politischen Union unter der Voraussetzung, daß sie über eine zentrale Entscheidungsstruktur für die Fragen der äußeren Sicherheit verfügt, erfüllt nach der Meinung des Ausschusses nicht den Tatbestand der Weitergabe nuklearer Waffen im Sinne der Art. I und II des NV-Vertrags. Sie stellt nach der Doktrin der Staatensukzession einen zulässigen Fall der Rechtsnachfolge dar und berührt danach den Vertrag nicht. Dies ist auch die Grundlage der sechsten amerikanischen Interpretation, die nur einen Tatbestand bestätigt, der bei den gegebenen Voraussetzungen selbstverständlich ist.
    Wenn, so wurde im Ausschuß argumentiert, nach der auf universale Geltung gerichteten Zielsetzung des NV-Vertrags nicht angenommen werden kann, daß sich Vertragsparteien durch Zukammenschluß den Verpflichtungen aus dem Vertrag entziehen können, dann gelte das gleiche im umgekehrten Sinne auch für die Rechte, zumal damit auch eine Reduzierung und keine Vermehrung der Zentren der unabhängigen Verfügung über Kernwaffen eintreten würde. Alle etwaigen anderslautenden Interpretationen der Sowjetunion hätten nichts mit dem Vertrag zu tun, sondern wären das Produkt einer willkürlichen Rückkehr zu inzwischen nicht wiederholten, früher, vor der Ratifikation des Vertrags, vertretenen Auffassungen zur Nichtverbreitungsproblematik.
    In diesem Zusammenhang spielte auch die Frage der europäischen nuklearen Zusammenarbeit unterhalb der Ebene einer europäischen politischen Union mit zentraler politischer Entscheidungsstruktur bei den Beratungen im Auswärtigen Ausschuß eine Rolle. Es bestand im Auswärtigen Ausschuß Einverständnis darüber, daß ein nuklearer Verbund zwischen den beiden europäischen Nuklearwaffenstaaten Frankreich und Großbritannien mit dem Vertrag nicht im Widerspruch steht. Andere Formen der nuklearen Zusammenarbeit, die durch die amerikanischen Interpretationen 2 bis 5 nicht mehr gedeckt werden, schienen der Bundesregierung nicht in Betracht zu kommen. Soweit sie mit dem Vertrag nicht vereinbar sind, scheitern sie, wie aus der Mitte des Ausschusses vorgetragen wurde, schon an der Tatsache, daß die hier in Frage stehenden möglichen europäischen Partner als Vertragsstaaten des NV-Vertrages durch ihre Zugehörigkeit zum Vertrag an der Mitwirkung an solchen Kooperationsformen verhindert sind.



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Die entscheidende politische Stütze für eine die Sicherheit im Bündnis und die europäische Option garantierende Anwendung des Vertrages sind nach einhelliger Meinung des Ausschusses der Zusammenhalt des Bündnisses, die Festigkeit der einzelnen europäischen Nationen und ihr Wille zur europäischen Einheit, insbesondere aber die volle und auch jüngst erneut bestätigte Bereitschaft der Vereinigten Staaten, zu ihren Bündnisverpflichtungen zu stehen. Die kraftvolle Rolle der Vereinigten Staaten in den großen Fragen der Weltpolitik in den letzten Monaten ist hierfür ein eindrucksvoller Beweis. Damit wird auch den amerikanischen Interpretationen zum NV-Vertrag — das war die einhellige Meinung aller Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses — ein besonderes Gewicht gegeben. Was nun die europäische Option anlangt, so steht ein die Option wahrnehmendes Europa heute in noch weiterer Ferne, als bei der ersten Lesung des Vertrages erkennbar war.
    Da in bezug auf die Vorschriften des NV-Vertrages zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, wie sich aus meiner Stellungnahme zum Verifikationsabkommen ergeben wird, keine entscheidenden Bedenken von Vertretern meiner Fraktion im Auswärtigen Ausschuß geltend gemacht worden sind, war die europa- und sicherheitspolitische Problematik des Vertrages die Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuß. Ein Teil der Mitglieder, darunter ich, hat sich trotz schwerer Bedenken für die Ratifizierung des Vertrages ausgesprochen, ein anderer Teil gegen die Ratifizierung, und zwar aus den Gesichtspunkten, die ich im einzelnen in meiner Rede dargelegt habe und die sich aus der unterschiedlichen Bewertung der Haltung der Sowjetunion zum Vertrage ergeben.
    Nun zur Frage der friedlichen Verwendung nuklearer Energie. Auf diesem Gebiet ergab sich im Auswärtigen Ausschuß eine nahezu vollständig übereinstimmende Meinung. Das Verifikationsabkommen erscheint als ein bedeutsamer Fortschritt gegenüber der Periode unmittelbar nach der Ratifikation des NV-Vertrages durch die Depositarmächte. Der Auswärtige Ausschuß unterwarf das Abkommen, das von den sieben Mitgliedern Euratoms, die Nicht-Kernwaffenstaaten sind, und Eurotom einerseits und der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien andererseits am 5. April 1973 abgeschlossen worden war und das uns heute ebenfalls zur Entscheidung vorliegt, einer eingehenden Prüfung. Das Abkommen wurde im Ausschuß unter den Gesichtspunkten der künftigen Wettbewerbssituation der deutschen Kernindustrie, der Kontrollverfahren, der Kontrollkosten, der Versorgung der Bundesrepublik mit spaltbarem Material und der Freiheit der Nuklearforschung und -technik im einzelnen untersucht. Dabei kam der Ausschuß wohl einmütig zu der Überzeugung, daß die Voraussetzungen für eine wettbewerbsneutrale Wirkung der Sicherheitskontrollen und der sonstigen Verpflichtungen aus dem Abkommen wenn auch nicht völlig, so doch im wesentlichen gegeben sind.
    Der wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß die amerikanische Regierung seit Mai vorigen Jahres mit der IAEO über ein Ab-

    ( Johnsons vom 2. Dezember 1967 für alle zivilgenutzten Anlagen verhandelt. Danach werden die Vereinigten Staaten alle technologisch sensiblen Anlagen, insbesondere Anreicherungsund Wiederaufbereitungsanlagen, Brennelementfabriken, Konversionsanlagen und schnelle Brüter, vollständig und alle anderen zivilgenutzten Anlagen, insbesondere Kernkraftwerke, stichprobenweise der IAEO-Kontrolle unterwerfen. (Abg. Dr. Marx: Es wäre schön, wenn die Russen das mal machten!)

    Großbritannien ist am 1. Januar 1973 Mitglied der Euratom geworden und ist im Begriff, Gespräche mit der IAEO über die Verifizierung dieser EurotomSicherungsmaßnahmen aufzunehmen, die sich nach Erklärungen der Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß eng an das Verifikationsabkommen anlehnen werden.
    Frankreich hat sich, abgesehen von Belieferungen mit angereichertem Uran durch die USA, weder der Kontrolle der Euratom noch der IAEO unterworfen. Frankreich hat aber, wie im Auswärtigen Ausschuß festgestellt wurde, den Partnern der Europäischen Gemeinschaft erklärt, daß es aus seiner besonderen Position keine Wettbewerbsvorteile ziehen will, worüber der EG-Rat zu wachen hat. Frankreich hat gleichzeitig in den Vereinten Nationen zugesichert, daß es, obwohl nicht NV-Vertragspartei, beim Export von nuklearen Materialien und Ausrüstungen von den Empfängerländern deren Unterstellung unter Sicherungsmaßnahmen der IAEO fordern wird. Von Mitgliedern des Ausschusses wurde die integrationspolitisch ungünstige Auswirkung der französischen Sonderstellung im EG-Rahmen bedauert, die aber insofern nicht neu ist, als sie mit der erwähnten Ausnahme auch für Euratom gilt.
    Die Sowjetunion unterwirft sich ebensowenig den IAEO-Sicherungsüberwachungen. Sie ist aber als Konkurrent auf dem Weltmarkt bisher nicht in Erscheinung getreten. Ihre Preisgestaltung unterliegt ohnehin anderen Gesichtspunkten als die der westlichen Staaten. Ähnliches gilt für China.
    Japan — so stellt der Ausschuß nach Erklärungen der Bundesregierung fest — plant den Aufbau eines nationalen Systems für die Kontrolle seiner Kernanlagen, die dann ihrerseits durch die IAEO kontrolliert werden soll. Die japanische Regierung hat nach Erklärungen des japanischen Ministerpräsidenten am 11. Dezember 1973 in Aussicht gestellt, die Ratifikation des NV-Vertrages einzuleiten und mit der IAEO Verhandlungen aufzunehmen. Nach Auffassung der Bundesregierung wird ein nationales Sicherungssystem Japan keine Wettbewerbsvorteile bieten können. Auch darüber wird künftig zu wachen sein.
    Die übrigen Schwellenmächte werden noch auf längere Sicht keine wesentlichen Wettbewerbsprobleme darstellen.
    Was das Kontrollverfahren anbelangt, so hat der Auswärtige Ausschuß festgestellt, daß das bisher



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    von Euratom angewandte Kontrollverfahren durch das System des Verifikationsabkommens objektiviert und rationalisiert wird. Der Auswärtige Ausschuß war mit der Bundesregierung der Meinung, daß das Verifikationsabkommen keine Doppelkontrolle einführt, sondern lediglich die Verifizierung der Kontrolle der Euratom beinhaltet, daß die Kontrollen nur an bestimmten strategischen Punkten des Spaltstoff-Flusses und im wesentlichen in instrumentaler Form durchgeführt werden. Die Gefahr von Doppelkontrollen und Werkspionage besteht deshalb kaum. Was die Auswahl der IAEO-Inspektoren anbelangt, haben die Vertragspartner des Verifikationsabkommens das Recht, diese abzulehnen.
    Zur Frage der Kosten, die in Art. 15 des Verifikationsabkommens eine grundsätzliche Regelung erfahren hat, erklärte die Bundesregierung, daß sie deren Entwicklung noch nicht voll übersehen könne. Die Vertragspartner des Abkommens seien aber gemeinsam daran interessiert, diese so niedrig wie möglich zu halten. Sofern es sich um kostspielige Instrumente zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen handelt, blieb die Frage, wer die Kosten für ihre Anschaffung zu tragen habe, offen. In diesem Zusammenhang sagte die Bundesregierung dem Ausschuß zu, sich für Lösungen einzusetzen, die den Kernanlagen möglichst geringe Lasten aufbürden.
    Im Rahmen der Frage der Versorgung der Bundesrepublik mit spaltbarem Material sind zwei Bereiche zu unterscheiden, einerseits die Lieferungen von angereichertem Material aus anderen Staaten, insonderheit der Vereinigten Staaten und neuerdings auch der Sowjetunion, und andererseits die Schaffung eigener Anreicherungsanlagen, zur Zeit im Rahmen einer trilateralen Zusammenarbeit mit Großbritannien und den Niederlanden. Die Vereinigten Staaten haben auf Grund einer nicht schriftlich fixierten „rule of reason" trotz des Widerspruchs der Sowjetunion an die Bundesrepublik Deutschland angereichertes Material bisher in der Erwartung geliefert, daß das Verifikationsabkommen innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen und ratifiziert wird. Die Ratifizierung des NV-Vertrages ist zwar nicht ausdrücklich zur Bedingung für den Fortgang der amerikanischen Lieferungen gemacht worden; die USA sehen aber nach den Erklärungen der Bundesregierung zwischen NV-Vertrag und Verifikationsabkommen zumindest eine politische Einheit.
    In diesem Zusammenhang hat die Energiekrise der Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit angereichertem Material ein besonderes Gewicht gegeben. Die Bundesrepublik, ein Land, das abgesehen von Kohlevorkommen nur über beschränkte Energiereserven verfügt und in einem gefährlichen Umfang von unsicheren und teueren Ölimporten abhängt, ist im besonderen Maße auf die Entwicklung nuklearer Energie für friedliche Zwecke angewiesen. Dementsprechend hat der Ausschuß der Frage der Urananreicherung im Rahmen der trilateralen Kooperation besondere Bedeutung beigemessen.
    Nach der Erklärung der Bundesregierung ist vorgesehen, daß die Bundesrepublik, Großbritannien und die Niederlande zunächst in Capenhurst und Almelo zwei Anreicherungsanlagen auf der Grundlage des Gaszentrifugenverfahrens bauen mit zunächst beschränkten Kapazitäten, die bis zum Jahre 1985 auf 10 000 t Trennarbeitseinheiten erweitert werden sollen. Die Bundesregierung hat auf Fragen aus der Mitte des Ausschusses versichert, daß es keinerlei rechtliche und politische Hindernisse gebe, daß auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik im Rahmen der trilateralen Zusammenarbeit Urananreicherungsanlagen gebaut würden. Sie war aber der Meinung, daß die eigenè Produktion sich den bestehenden Möglichkeiten anpassen und der Zugang der europäischen Abnehmer zu Lieferquellen außerhalb der Gemeinschaft erhalten bleiben solle.
    Zur Frage der Freiheit der Kernforschung und -technik erklärte die Bundesregierung im Ausschuß, daß Art. IV Abs. 1 klarstelle, daß die Forschung für friedliche Zwecke vom NV-Vertrag nicht berührt werde. Auch die Sicherungsmaßnahmen des Verifikationsabkommens dienten nur dem Zweck, nachzuprüfen, daß keine Mittel für Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper abgezweigt würden. Die Verbotsnormen in diesem Zusammenhang seien restriktiv zu interpretieren, wie sich dies aus der ersten der sechs amerikanischen Interpretationen ergebe.
    Abschließend befaßte sich der Ausschuß intensiv mit der Problematik des Zusammenhangs zwischen NV-Vertrag und Verifikationsabkommen. Einigkeit bestand darüber, daß zwischen beiden Verträgen ein enger Zusammenhang besteht, daß aber bei der Bewertung streng zwischen rechtlichen und politischen Aspekten zu unterscheiden ist. Über die Frage des rechtlichen Zusammenhangs der beiden Verträge konnte im Ausschuß keine Einigkeit erzielt werden. Die Mehrheit war der Meinung, der Beitritt zum NV-Vertrag stelle die Geschäftsgrundlage für das Verifikationsabkommen dar, während eine Minderheit der Meinung war, es handelte sich um zwei selbständige Verträge, so daß es rechtlich zulässig sei, den NV-Vertrag abzulehnen, dem Verifikationsabkommen aber gleichwohl zuzustimmen. Die Bundesregierung erklärte, im Verifikationsabkommen sei eine besondere Bestimmung dahin gehend, daß das Abkommen für die beteiligten Staaten auch rechtlich nur zusammen mit dem NV-Vertrag in Kraft treten könne, lediglich deshalb nicht enthalten, weil dies während der Vertragsverhandlungen als selbstverständlich angesehen worden sei.
    Von seiten der Vertreter der parlamentarischen Opposition wurde der Bundesregierung eine Reihe von Vorschlägen im Auswärtigen Ausschuß vorgetragen, die in dem dem Hohen Hause vorgelegten Bericht unter Ziffer 5 im einzelnen dargelegt sind. Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Industrie zu verhüten, eine Präzisierung und Harmonisierung der Sicherungsabkommen zu erreichen und die deutsche Industrie auch im investiven Bereich von Belastungen ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu befreien, sie an dem für zivile Zwecke relevanten technologischen „spinoff" der Entwicklung von Kernsprengkörpern in Kernwaffenstaaten zu beteiligen, den Aufbau von Urananreicherungsanlagen im Rahmen der trilate-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    ralen Zusammenarbeit zu beschleunigen und den Aufbau von Anreicherungsanlagen auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in der Zukunft sicherzustellen.
    Angesichts der im wesentlichen positiven Bewertung des Verifikationsabkommens waren sich die Vertreter der Opposition im Auswärtigen Ausschuß in der Zustimmung zum Verifikationsabkommen einig.
    Soweit der Bericht des Kollegen Dr. Birrenbach.