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    Deutscher Bundestag 80. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 5137 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/1481) in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1974 (Drucksache 7/1670) Fortsetzung der Beratung Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/ BMP) 5139 C Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/ CSU) 5149 A Dr. Schöfberger (SPD) 5152 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister 5158 B Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 5162 D Brandt, Bundeskanzler 5165 B Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 5169 D Friedrich (SPD) 5175 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 5180 A Dr. Waigel (CDU/CSU) 5181 A Mischnick (FDP) 5184 D Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) 5189 D Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 5194 A Metzger (SPD) 5195 A Frau Renger, Präsident 5195 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) 5198 D Dr. Glotz (SPD) 5202 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Drucksachen 7/226, 7/365); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1586) Zweite und dritte Beratung — 5205 A Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlaß einiger Gesetze (Drucksache 7/1000); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1587) - Zweite und dritte Beratung — 5205 C Entwurf eines Gesetzes über die Belegung der Sozialwohnungen (Abg. Mick, Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/843) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1544), Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 7/1445) — Zweite Beratung — 5205 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über das Einlaufen von Reaktorschiffen in brasilianische Gewässer und ihren Aufenthalt in brasilianischen Häfen (Drucksache 7/903) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1548) Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5206 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht ver- II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 derblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) (Drucksache 7/876) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1549) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 5206 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/1005); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1598), Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/1564) — Zweite und dritte Beratung — 5206 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Geflügelstatistik (Drucksache 7/1141); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1683), Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/1602) - Zweite und dritte Beratung 5206 D Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7,1575) — Erste Beratung — Hofmann (SPD) 5207 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 5208 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache 7/1550) — Erste Beratung — 5210 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (SPD, FDP) (Drucksache 7/1590) — Erste Beratung — . . . . . Scheu (SPD) 5210 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (Abg. Hölscher, von Schoeler, Biermann, Glombig und Fraktionen der FDP, SPD) (Drucksache 7/1588) — Erste Beratung — 5211 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vieh- und Fleischgesetzes (Drucksache 7/1570) — Erste Beratung — 5211 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl (München), Schmidhuber, Dr. Wittmann (München), Dr. Kreile, Dr. Müller (München), Dr. Probst, Höcherl, Orgaß, Damm, Rollmann u. Gen.) (Drucksache 7/1576) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München sowie in der Freien und Hansestadt Hamburg (Abg. Dr. Schöfberger, Schmidt (München), Bredl, Marschall, Vahlberg, Frau Dr. Riedel-Martiny, Staak (Hamburg), Dr. Apel, Pawelczyk, Glombig, Engelhard, Frau Schuchardt u. Gen.) (Drucksache 7/1671) — Erste Beratung — 5211 B Beratung des Vierten Wohngeldberichts der Bundesregierung (Drucksache 7/1563) 5211 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Novellierung des Tierzuchtgesetzes (Drucksachen 7/1090, 7/1603) 5211 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden (Drucksachen 7/1286, 7/1552) 5211 D Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen 7/1276, 7/1553) 5211 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung von Kraftfahrzeugen (Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerung) (Drucksachen 7/856, 7/1565) 5212 A Nächste Sitzung 5212 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 5213* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur 5213* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 III Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Hornhues (CDU/CSU) : Anerkennung des Abiturlehrgangs des Deutschen Blindenbildungswerks als Modellversuch 5213* D Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Maßnahmen, die es politischen Flüchtlingen ermöglichen, ihr Studium fortzusetzen 5214* A Anlage 5 Antwort des Bundesministers Dr. von Donanyi (BMBW) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Erlaß der Durchführungsverordnung zu § 14 a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; Förderung von Tagesheimschülern 5214* B Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/1661 — der Abg. Frau Benedix (CDU/ CSU) : Änderung der Ruhensvorschriften im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Beamtenversorgung in Bund und Ländern 52l4* D Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einsatz technischer Geräte zur Durchsuchung von Personen auf deutschen Flughäfen 5214* D Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 109 und 110 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Bedeutung der Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 für die Auslegung des Grundvertrags vom 21. Dezember 1972 5215* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/1661 — der Abg. Frau Dr Lepsius (SPD) : Wirksamere Gestaltung des Rechtsschutzes durch Reform des Armenrechts 5215* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Abzugsfähigkeit der sog. Bewirtungsspesen als Betriebsausgaben 5216* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 113 Drucksache 7/1661 — des Abg. Josten (CDU/ CSU) : Hilfe für Arbeitnehmer im ländlichen Raum hinsichtlich der Benzinverteuerung 5216* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Löher CDU/CSU) : Grundsteuerbefreiung für Sportvereine 5216* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Offergeld (SPD) : Vorschriften über die Länge des Kopfhaars der Zollbeamten 5217* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 118 und 119 — Drucksache 7/1661 - des Abg. Berger (CDU/CSU) : Steuerfreibetrag für Bewohner von Altenheimen und Altenpflegeheimen 5217* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 120 und 121 — Drucksache 7/1661 — des Abg Volmer (CDU; CSU) : Steuerliche Belastung der Bewohner von Altenheimen und Altenpflegeheimen5218* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 123 und 124 Drucksache 7/1661 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Bewertung deutscher Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten 5218* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 125 und 126 - Drucksache 7/1661 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Einheitswert und Verkehrswert der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten 5218* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/1661 - des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU): Bewertung von Hausratschäden in den Vertreibungsgebieten 5219* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 128 und 129 IV Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Verkehrswert 1945 der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten; Vorlegung von Dokumenten über deutsche Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten 5219* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 130 und 131 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Anhebung der Kilometerpauschale für Arbeitnehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Berücksichtigung der erhöhten Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei den Werbungskosten 5219* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 133 und 134 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Haase (Kassel) (CDU/CSU) : Überwachung der Investitions- und Handelsbank in Frankfurt durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Rolle des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Hesselbach 5219* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 135 und 136 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) : Überwachung der Investitions- und Handelsbank durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Erwerb der Aktienmehrheit durch die Hessische Landesbank 5220* A Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 137 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Wissebach (CDU/CSU: Überwachung der Investitions- und Handelsbank durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; Rolle des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Hesselbach 5220* C Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 174 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Wende (SPD) : Tagung deutscher Sportpädagogen und Ressortvertreter in Afrika 5220* C Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 175 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Roser (CDU CSU) : Verhandlungen mit Jugoslawien über einen deutschen Kapitalhilfekredit in Höhe von 700 Millionen DM 5220* D Anlage 26 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Fragen A 176 und 177 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU): Verhandlungen über einen Kapitalhilfekredit von 700 Millionen DM an Jugoslawien 5221* B Anlage 27 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 178 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Gutachten des Bundesrechnungshofes zur Verwaltung der bilateralen Technischen Hilfe und mögliche organisatorische Veränderungen im Bereich der Entwicklungshilfe 5221* C Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Meldung über Asylgesuch eines der an der seinerzeitigen Entführung des britischen Botschafters in Montevideo beteiligten uruguayanischen Tupamaros; Meldung über Asylgesuche von brasilianischen Entführern des Botschafters von Holleben 5221* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Wolfram (SPD) : Maßnahmen der griechischen Militärpolizei gegen das Athener Büro des „Spiegels" 5222* A Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Behauptung der Polnischen Militärmission in West-Berlin über Berechtigung einer Zurückweisung von Besucherwünschen im Falle der Angabe des deutschen Ortsnamens für den ostwärts von Oder und Neiße gelegenen Geburtsort im Paß 5222* B Anlage 31 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/'CSU) : Novelle zum Beamtenrechtsrahmengesetz betr. Ausschluß extremistischer Kräfte aus dem öffentlichen Dienst 5222* C Anlage 32 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Flämig (SPD) : Rauch- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 V gasentschwefelung bei Kohle- und Ölkraftwerken; Entschwefelung von Rohöl in Raffinerien 5222* D Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Flämig (SPD): Einsatz des Films „Rote Fahnen sieht man besser" 5223* A Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Büchler (Hof) (SPD) : Abwendung bedrohlicher Zustände im Bereich der Wasserwirtschaft; Berücksichtigung von Firmen des Bohr- und Rohrleitungsbaues des Zonenrandgebietes 5223* B Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Beschränkungen beim Bau von Atomreaktoren nach den Erfahrungen in den USA 5224* A Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Seefeld (SPD) : Meldung über die Uberschreitung der Toleranzgrenze beim Kernforschungszentrum Karlsruhe; Gerücht über radioaktive Strahlungen aus dem Munitionslager Friedrichstal 5224 * C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Reform des Hypothekenrechts; Aufwand für Versendung und Bearbeitung von Hypothekenbriefen 5224* D Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Zebisch (SPD) : Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte; tragbare Kostenrisiken für den Rechtsuchenden 5225* C Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Wert des Vermögens von Bund, Ländern und Gemeinden und Anteil des „werbenden Vermögens" ; Tauschverhandlungen zwischen dem Bund und München über ein Grundstück an der Ecke Schleißheimer-/Neuherbergstraße 5226* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Päckchen und Pakete an Verwandte in der DDR 5227* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Erhöhung der Kilometerpauschale 5227* C Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 20 Drucksache 7/1661 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU): Förderung der von der Konjunkturabschwächung in der Textilindustrie besonders hart betroffenen Wirtschaft, namentlich in der Stadt Lindenberg im Allgäu 5227* D Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Kater (SPD) : Folgerungen aus der Preispolitik der Mineralölgesellschaften 5228* A Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 23 — (Drucksache 7/1661 — des Abg. Röhner (CDU/ CSU) : Maßnahmen gegen „Ausverkauf heimischen Bodens" an Ausländer 5230* A Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Leicht (CDU/CSU): Abwehr von Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten, insbesondere im Lande Rheinland-Pfalz; zusätzliche Verbesserung der Infrastruktur 5230* D Anlage 46 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Haase (Fürth) (SPD) : Diskrepanz zwischen Öl- und Benzinpreisen frei Rotterdam und Preisen der Erdölgesellschaften; Offenlegung der Einkaufs- und Kalkulationsdaten der Ölgesellschaften 5232* A Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Unterbreitung von Vorschlägen zur Änderung des Altölgesetzes wegen der veränderten Situation auf dem Mineralölmarkt 5232* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Immer (SPD) : Kriterien für Mittelvergabe in strukturschwachen Gebieten 5232* D Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Gewährung gleicher Kredit- und Kreditversicherungskonditionen durch die Mitgliedsländer der EWG für die auf Kreditbasis durchgeführten Projekte in den Staatshandelsländern 5234* B Anlage 50 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/1661 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Einführung eines weltweit anzuwendenden Konsultationsverfahrens für Kooperationsabkommen der EG-Mitgliedstaaten mit Staatshandelsländern 5235* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/1661 - des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU): Verstoß gegen das Stabilitätsgesetz durch Nichtvorlage des Jahreswirtschaftsberichts 1974 im Januar 5235* B Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Differenzierung der Weinbauzone A in zwei Zonen 5235* C Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Härtefälle durch Versäumnis der Antragsfrist für einen Ausgleich von Folgen der Aufwertung der DM auf dem Gebiet der Landwirtschaft 1973 5235* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 35 und 36 Drucksache 7/1661 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Proteste der ostfriesischen Kutterfischer gegen die Fangtechnik des Muschelfangschiffes „Bernadette"; Ergebnis der wissenschaftlichen Kontrollen der Herzmuschelfischerei 5236* C Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Müller (Bayreuth) (SPD) : Termin für Rechtsverordnungen über die Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Massentierhaltung und über Halten, Pflege und Unterbringung von Tieren 5237* A Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 38 Drucksache 7/1661 — des Abg. Gansel (SPD) : Zahlung von Honoraren für von der Bundesanstalt für Milchforschung erstellte Gutachten an die „Gemeinschaft der Förderer und Freunde der Bundesanstalt für Milchforschung e. V. 5237* D Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) : Einführung von Vorschriften für Saisonarbeitskräfte nach schweizerischem Vorbild 5238* A Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 40 Drucksache 7/1661 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Erörterung des Rententransfers während des Besuchs des polnischen Außenministers in Bonn im Dezember 1973 5238* B Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Vereinheitlichung der Vielzahl der Muster für Renten der Frührentner 5238* C Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Arbeit der „Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" 5238* D Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Zahl der Arbeitslosen, insbesondere in der Bauwirtschaft im bayerischen Grenzland 5239* B Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 44 und 45 — Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 VII Drucksache 7/1661 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Gesundheitsschädigungen bei den im Krieg an Malaria erkrankten Soldaten; Gesundheitskontrollen bei den in Betrieben der chemischen Reinigung Beschäftigten 5239* C Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Lockerung des Anwerbestops für Ausländer im Fremdenverkehrsgewerbe 5240* B Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Christ (FDP) : Entwicklung eines integrierten Konzepts der am Unfallrettungswesen beteiligten Organisationen; Einbeziehung der Rettungshubschrauber der Bundeswehr 5240* C Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Absage einer Informationsreise von 15 Jugendoffizieren der Bundeswehr nach Israel; Anzahl der Bundeswehrreisen nach Israel seit 1969 5241* D Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Ausbildungsstand der Truppe bei Verminderung der Zahl der Übungsfälle bei dem Waffentyp Üb-LAR 5242* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Beseitigung des Mangels an künstlichen Nieren in der Bundesrepublik Deutschland 5242* D Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Gansel (SPD) : Bundesmittel für die „Andreas LemkeStiftung" bzw. das „Institut für Virusforschung und experimentelle Medizin" 5243* A Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Staatliche Hilfe für kleinere Städte — z. B. für Lindau i. B. — zur Aufrechterhaltung eines Omnibus-Stadtverkehrs 5243* B Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/1661 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Erfahrungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen über Geschwindigkeitsbegrenzung und Unfallrückgang; wissenschaftliche Untersuchung über die Rückwirkungen einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Zahl und Art der Unfälle 5243* D Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Flughafens Frankfurt/Main als europäischen Luftverkehrsschwerpunktes 5244* A Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 3/1661 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Ausbau der Zugverbindungen nach Schwarzenbek 5244* C Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 59 und 60 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Köster (CDU/CSU) : Notwendigkeit des Widerrufs der Genehmigung zur Stillegung der Strecke Münster—Bocholt 5244* D Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Möhring (SPD) : Hinweise auf den nächstgelegenen Übergang zur DDR auf den Abfahrtsschildern der Bundesautobahnen 5245* B Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Termin für den Anschluß Geesthachts an das Hamburger Nahverkehrsnetz und für die Entlastung des innerstädtischen Verkehrs 5245* C Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 64 und 65 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Stillegung der Nebenbahnstrecke Hollfeld—Bayreuth; Pläne hinsichtlich der Nebenbahnstrecken Ebermannstadt—Behringermühle und Forchheim—Ebermannstadt 5246* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 66 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Pläne der Deutschen Bundesbahn zur Einstellung des Personenverkehrs auf der Strecke Wetzlar—Lollar 5246* C Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Immer (SPD) : Termin für die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Troisdorf—Au—BetzdorfWeidenau 5246* D Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 68 und 69 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Veröffentlichung im Bundesbaublatt 1973 „So wohnt Europa" über das Zahlenverhältnis von Eigenheimen und Mietwohnungen; Maßnahmen zur Unterstützung des Strebens nach einem Eigenheim 5247* B Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 70 und 71 — Drucksache 7/1661 des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Energieeinsparung durch Anwendung von baulichem Wärmeschutz im Hochbau 5247* D Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 72 Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Anerkennung der aus der Mineralölpreiserhöhung und aus anderen Kostensteigerungen entstandenen Mehrbelastungen bei zu Festpreisen übernommenen Bauaufträgen des Bundes 5248* C Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 73 Drucksache 7/1661 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Vorstellungen über die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit in der Kohleforschung unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der nuklearen Prozeßwärme zur Kohleveredelung; Bau von Hochtemperaturreaktoren 5249* A Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 74 und 75 — Drucksache 7/1661 - des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Nutzen des im Rahmen der europäischen Weltraumpolitik geförderten Projekts eines Weltraumlabors im Vergleich zu dem Nutzen der Entwicklung eigener europäischer Trägerraketen; Förderung internationaler Projekte der Energieforschung, insbesondere Ausbau der deutsch-schweizerischen Kooperation im Bereich der Hochtemperaturentwicklung zu einem gemeinsamen deutsch-schweizerisch-amerikanischen Projekt 5249* C Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 76 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Vergleich der Gebühren der Deutschen Bundespost für Ferngespräche über eine Distanz von mehr als 210 km mit den Gebühren in der Schweiz, in Frankreich, Großbritannien, in den USA und in den Niederlanden 5250* C Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 77 und 78 — Drucksache 7/1661 - des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Einschränkung des Postzeitungsdienstes; Beeinträchtigung der Informations- und Bildungsmöglichkeiten, insbesondere im ländlichen Raum 5251* B Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 79 — Drucksache 7/1661 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU): Anstieg der Postgebühren und Verlängerung der Beförderungsdauer 5251* C Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 80 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Zebisch (SPD) : Gesetzgeberische Initiativen zur Gewährung von Bildungsurlaub für alle Arbeitnehmer; Vorbereitung einer bundeseinheitlichen Regelung 5251* D Anlage 88 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage B 81 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Meldung über Verhandlungen der Bundesregierung mit der südwestafrikanischen Untergrundorganisation SWAPO über eine finanzielle Unterstützung; Errichtung der Südsternwarte 5252* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5137 80. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 79. Sitzung, Seite 5085 C, 11. Zeile von oben und 5085 D, 6. Zeile von unten, ist statt „Oberlandesgericht" zu lesen: „Oberverwaltungsgericht". Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 15. 2. Dr. Achenbach * 16. 2. Adams * 15. 2. Dr. Ahrens ** 16. 2. Dr. Aigner * 16. 2. Dr. Artzinger * 16. 2. Dr. Bangemann * 16. 2. Dr. Barzel 22. 2. Dr. Beermann 19. 2. Behrendt * 16. 2. Benz 23. 2. Dr. von Bismarck 15. 2. Blumenfeld 15. 2. Bredl 18. 2. Dr. Burgbacher • 16. 2. Dr. Corterier * 16. 2. Dr. Dollinger 17. 2. Eckerland 23. 2. Egert 23. 2. Dr. Farthmann 15. 2. Fellermaier * 16. 2. Flämig * 16. 2. Frehsee * 16. 2. Dr. Freiwald 22. 2. Dr. Früh * 16. 2. Gerlach (Emsland) * 16. 2. Gewandt 15. 2. Graaff 22. 2. Härzschel * 16. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 2. Dr. Jenniger 15. 2. Kater * 16. 2. Dr. Kempfler 15. 2. Kiep 15. 2. Dr. Klepsch * 16. 2. Krall ' 16. 2. Dr. Graf Lamsdorff 15. 2. Lampersbach 23. 2. Lange * 16. 2. Lautenschlager * 16. 2. Lücker * 16. 2. Memmel * 16. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 22. 2. Müller (Mülheim) * 16. 2. Mursch (Soltau-Harburg) * 16. 2. Frau Dr. Neumeister 15. 2. Frau Dr. Orth * 16. 2. Dr. Prassler 23. 2. Ronneburger 22. 2. Frau Schimschok 16. 2. Schmidt (Kempten) 15. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 2. Schwabe * 16. 2. Dr. Schwörer * 16. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Slotta 25. 2. Spilker 15. 2. Springorum * 16. 2. Stahl (Kempen) 15. 2. Dr. Starke (Franken) * 16. 2. Walkhoff * 16. 2. Frau Dr. Walz * 16. 2. Weber (Heidelberg) 23. 2. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 12. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 84) : Hat die Bundesregierung die Absicht, auf die Kultusministerien der Bundesländer dahin gehend einzuwirken, daß die Schulzeit von dreizehn auf zwölf Jahre gesenkt wird, da die Bundesrepublik Deutschland neben Osterreich und einigen Kantonen der Schweiz der einzige Staat ist, in dem das Abitur erst nach dreizehn Schuljahren erworben werden kann, und will sie für einen solchen Schritt - sofern Schwierigkeiten auftauchen sollten - durch Forschungsaufträge eine wissenschaftliche Grundlage herstellen lassen? Die Bundesregierung bemüht sich seit längerer Zeit um eine Neuregelung der Schul- und Ausbildungszeiten im Bereich der Mittel- und Oberstufe des Schul- und Bildungsbereichs. In der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 wurde bereits darauf hingewiesen, daß Chancengleichheit nicht durch eine möglichst lange Ausbildung für wenige, sondern durch eine möglichst gute Ausbildung für alle erreicht werden muß. Ein Verkürzung der Schulzeit erscheint der Bundesregierung daher vernünftig und notwendig. Im Rahmen der Arbeiten der Bund-Länder-Kommission führt die Bundesregierung mit den Ländern ein intensives Gespräch über die mit diesem Problem zusammenhängenden inhaltlichen und organisatorischen Fragen. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 12. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 85) : Hat der Bundeswissenschaftsminister den Abiturlehrgang des Deutschen Blindenbildungswerks als Modellversuch anerkannt bzw. gedenkt er dies zu tun? Der Abiturlehrgang des Deutschen Blindenbildungswerks wird vom Bundesminister für Bildung und Wisenschaft positiv beurteilt. Da der Modellversuch auch als eine Rehabilitationsmaßnahme angesehen werden kann, mußte zunächst mit dem 'Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 5214* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn Freitag den 15. Februar 1974 geklärt werden, ob das Vorhaben im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation für Behinderte gefördert werden kann. Dies ist nach einer soeben eingegangenen Mitteilung wegen der besonderen Zweckbindung dieser Mittel nicht möglich. Im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird nunmehr im Hinblick auf die 1974 im Bereich Weiterbildung verfügbaren Mittel geprüft, ob und ggf. ab wann eine Förderung dieses Vorhabens möglich ist. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 90) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß politischen Flüchtlingen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die aus diesem Grund keinen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Graduiertenförderungsgesetz haben, die Fortsetzung ihres Studiums wirtschaftlich ermöglicht wird? Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Graduiertenförderungsgesetz gehören zu dem zu fördernden Personenkreis Ausländer nur, soweit es sich um Asylberechtigte handelt, die dem besonderen Schutz unseres Landes anvertraut sind. Aufgrund dieser Gesetze und Nr. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Vergabe von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) kommt eine Förderung des Studiums erst nach formellem Abschluß des Asylverfahrens in Betracht. Unbeschadet dieser Rechtslage beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen des eben genannten Fonds für die Altersstufen bis zu 35 Jahren bereits während des Asylverfahrens den Besuch von Sprachkursen zu fördern, um diesen jungen Menschen die Fortsetzung ihrer Ausbildung bzw. ihre berufliche Eingliederung zu erleichtern. Im übrigen fördert die Bundesregierung über die Otto-Benecke-Stiftung politische Flüchtlinge aus Spannungsgebieten durch Stipendien. Es handelt sich hier im wesentlichen um Studierende aus Afrika und dein Nahen Osten, die aus politischen Gründen von osteuropäischen Bildungseinrichtungen zu uns abgewandert sind. Allerdings ist diese Förderung auf solche Personen beschränkt, die die Absicht haben, in ihre Heimat zurückzukehren. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 91): Zu welchem Termin beabsichtigt die Bundesregierung die Durchführungsverordnung zu § 14 a des Bundesausbildungsforderungsgesetzes zu erlassen, und ist dabei daran gedacht, auch die Förderung von Tagesheimschülern mit einzubeziehen? Die Verordnung nach § 14 a Bundesausbildungsförderungsgesetz soll dem Bundesrat, dessen Zustimmung erforderlich ist, so rechtzeitig zugeleitet werden, daß sie am 1. Juli 1974 in Kraft treten kann. Sie wird nach Vorstellung der Bundesregierung aus folgenden Gründen den Kostenersatz für den Besuch von Tagesheimschulen nicht vorsehen: Nach § 14 a Bundesausbildungsförderungsgesetz ist die Bundesregierung nur ermächtigt zu bestimmen, daß über die Regelförderungsbeträge hinaus Ausbildungsförderung zur Deckung besonderer Aufwendungen des Auszubildenden für seine Ausbildung geleistet wird, wenn sie hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig ist. Die Aufwendungen, die durch die Unterbringung in Tagesheimschulen entstehen, sind nicht als notwendig in diesem Sinn zu erachten. Die Unterbringung ist nicht zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich, sondern entspringt anderen sozialen Gründen, deren Abdeckung nicht Sache des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sein kann. Die Verordnungsermächtigung in § 14 a BAföG gibt für die Einbeziehung dieser Kosten daher keinen Raum. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 94): Hat die Bundesregierung bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Beamtenversorgung in Bund und Ländern eine Änderung der Ruhensvorschriften vorgesehen, und ist dabei vorgesehen, daß Kriegerwitwen mit eigenem Pensionsanspruch auch ein Recht auf den Pensionsanspruch ihres Mannes bekommen? Ein beamtenrechtlicher Anspruch auf Ruhegehalt schließt den Anspruch auf Witwengeld aus einem Beamtenverhältnis des Ehegatten nicht aus. Beide Ansprüche bestehen dem Grunde nach nebeneinander; nur dürfen die Bezüge zusammen eine in § 160 des Bundesbeamtengesetzes näher bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese Regelung beläßt dem überlebenden Ehegatten im Ergebnis mindestens das höhere Ruhegehalt aus den beiden Beamtenverhältnissen. Insoweit gelten in allen Ländern gleiche Höchstgrenzenregelungen wie nach dem Bundesbeamtengesetz. Daher sieht der Referentenentwurf eines Beamtenversorgungsgesetzes, dessen Ziel in erster Linie die Vereinheitlichung des Beamtenversorgungsrechts in Bund und Ländern ist, eine Änderung der genannten Höchstgrenzenregelung nicht vor. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5215* Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 106) : Wann ist auf deutschen Flughäfen mit dem Einsatz technischer Geräte zur Durchsuchung von Personen (z. B. Thor-Sonden, Detektoren-Geräte) und Sachen zu rechnen, so daß eine manuelle Kontrolle nicht mehr notwendig ist? Ihre Frage beantworte ich in Abstimmung mit dem Bundesminister für Verkehr wie folgt: Die Fluggastkontrollen auf den Verkehrsflughäfen im Bundesgebiet werden einheitlich und nach derzeitiger Gefahrenlage lückenlos bei allen Passagieren durchgeführt. Es liegt deshalb der Gedanke nahe, zur Bewältigung dieser Massenvorgänge technische Geräte, wie elektronische Detektorgeräte und Röntgengeräte heranzuziehen. Die Bundesregierung — damals noch der Bundesminister für Verkehr aufgrund seiner vormaligen Federführung — hat bereits im Jahre 1970, als Flugzeugentführungen erstmals eine ernstzunehmende Gefahr für die europäische Luftfahrt wurden, mehrere elektronische Detektorgeräte beschafft und den Luftaufsichtsbehörden der Länder zum Zwecke der Erprobung auf den Verkehrsflughäfen zur Verfügung gestellt. Das Erprobungsergebnis war nicht überzeugend genug, um die abwartende Haltung der Vollzugsbehörden zu verändern und die Beschaffung sowie den Einsatz technischer Geräte in breitem Umfang einzuleiten. Zudem bestand damals noch die Hoffnung, Flugzeugentführungen seien eine nur vorübergehende Gefahr. Es zeigte sich auch, daß der Geräteeinsatz größere Personaleinsparungen und eine wesentliche Beschleunigung der Fluggastabfertigung nicht zu bewirken vermag. Es fehlte zunächst auch an kundigem Bedienungs- und Wartungspersonal. Nachdem sich nunmehr immer mehr abzeichnet, daß die Abwehr äußerer Gefahren für den Luftverkehr eine Daueraufgabe ist, scheint sich die Auffassung über den Nutzen der technischen Geräte trotz der nicht unerheblichen Kosten (für ein Detektorgerät zwischen 25 000 und 30 000 DM und für ein Röntgengerät zwischen 80 000 und 100 000 DM) zu ändern. Unter ,dem Vorsitz des zuständigen Referenten meines Hauses, das seit Anfang vorigen Jahres für die Abwehr äußerer Gefahren für den Luftverkehr zuständig ist, beriet ,am 11. September 1973 eine Arbeitsgruppe alle Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung technischer Geräte für die Fluggastkontrollen. Sie kam zu dem Ergebnis, daß die Verwendung elektronischer Detektorgeräte eine gründliche Durchsuchung von Hand nicht ersetzen, wohl aber als zusätzliches Hilfsmittel zur Erleichterung und Intensivierung der Kontrollen dienen kann. Die Arbeitsgruppe hat deshalb die Beschaffung von Geräten dieser Art in ausreichender Anzahl empfohlen. Hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten und -voraussetzungen für Röntgengeräte zur Gepäckkontrolle sollte nach einem Beschluß der Arbeitsgruppe mein Haus Erfahrungen sammeln. In Zusammenarbeit mit den zuständigen bayerischen Behörden ist es gelungen, eine mehrwöchige kostenlose Erprobung und Demonstration eines amerikanischen Röntgengerätes auf dem Flughafen München-Riem zu ermöglichen. Der Versuch läuft seit dem 18. Januar d. J. Am 15. Februar wird sich die Arbeitsgruppe auf dem Flughafen München-Riem an Ort und Stelle von der Wirkungsweise und Brauchbarkeit des Geräts überzeugen. Das Ergebnis könnte eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für weitere Maßnahmen sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14, Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 109 und 110) : Ist dem Bundeskanzler bekannt, daß im Urteilstenor des Grundvertragsurteils das Bundesverfassungsgericht den Vertrag vom 21. Dezember 1972 nur „in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung" mit dein Grundgesetz für vereinbar erklärt hat und daher die Aussage, daß das Bundesverfassungsgericht schlechthin die Verfassungsmäßigkeit des Grundvertrags bestätigt hat (Bericht zur Lage der Nation), unvollständig und irreführend ist? Ist für den Bundeskanzler und alle Staatsorgane auf Grund des Urteilstenors vom 31. Juli 1973 und der damit in Einklang stehenden Feststellung des Gerichts, daß alle Ausführungen der Urteilsbegründung nötiges Teil der die Entscheidung tragenden Gründe sind, auch jeder sinnvolle Teil der Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtslage Deutschlands und der Deutschen ebenso für sich allein wie im Zusammenhang verbindlich, nachdem die Auslegung und Durchsetzung der schrankensetzenden Gewalt der Verfassungsordnung auch gegenüber politischen Richtlinien dem Bundesverfassungsgericht ohne Verletzung des Spielraums der politischen Gestaltung innerhalb dieser Schranken obliegt? Zu Frage A 109: Wie ich bereits auf frühere Fragen von Ihnen erklärt habe, ist der Bundesregierung selbstverständlich bekannt, daß das Bundesverfassungsgericht das Vertragsgesetz zum Grundlagenvertrag „in der sich aus den Gründen ergebenden Auslegung" für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat. In der Regierungserklärung vom 24. Januar 1974 hat der Herr Bundeskanzler nichts anderes festgestellt. Zu Frage A 110: Bereits auf frühere Fragen haben Ihnen Staatssekretär Herold, Bundesminister Genscher und ich wiederholt erklärt, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 1973 für die Bundesregierung gemäß § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht für die Bundesregierung verbindlich ist und daß „keine amtliche Äußerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland — wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat —" dahin verstanden werden kann, daß sie bei der Interpretation des Vertrages diesen verfassungsrechtlichen Boden verlassen hat oder verläßt (B III 3 der Urteilsgründe). Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten 5216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 111): Erwägt die Bundesregierung ergänzend neben einer Verbesserung der außergerichtlichen Rechtshilfe auch die notwendige Reform des Armenrechts, um den durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechtsschutz wirksamer zu gestalten, und welche Vorstellungen liegen bereits vor? Neben Maßnahmen für einen Ausbau der vor- und außergerichtlichen Rechtsberatung werden im Bundesministerium der Justiz derzeit Lösungen gesucht, um den chancengleichen Zugang zu den Gerichten für alle, auch die minderbemittelten Bürger, zu gewährleisten. Auch die vom Bundesminister der Justiz eingesetzte Kommission für das Zivilprozeßrecht befaßt sich mit diesen Fragen. Die bisherigen Überlegungen haben gezeigt, daß der Reform des sogenannten „Armenrechts" in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommt. Aus dem geltenden sogenannten Armenrecht wird ein neues System zu entwickeln sein, das sozialen und rechtsstaatlichen Grundsätzen in verstärktem Maße gerecht wird. Bei der Ablösung des derzeitigen sogenannten Armenrechts wird an die Einführung eines Tabellensystems gedacht, mit dem für den Regelfall die zumutbare Kostenlast im Verhältnis zum Einkommen festgestellt werden kann. Besonders wichtig ist die Vorstellung, den Grundsatz des geltenden Rechts, nach dem die Kostenbefreiung nur vorläufig ist, zumindest erheblich einzuschränken oder von vornherein eine endgültige Kostenbefreiung vorzusehen. Außerdem wird erwogen, die — zur Verhinderung von Mißbräuchen unverzichtbare Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage zu erleichtern; sie soll auf diejenigen Gesichtspunkte reduziert werden, die auch für die Entscheidung des Bürgers maßgebend sind, der seinen Rechtsstreit aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Ferner soll die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die minderbemittelte Partei erleichtert werden; wichtig ist hierbei die Überlegung, der wirtschaftlich schwachen Partei immer dann einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist. Die Reform wird einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung der faktischen Rechtswegsperre leisten, die insbesondere den wirtschaftlich schwachen Bürger heute daran hindern kann, sein Recht zu suchen und durchzusetzen. Die Gesellschaft muß bereit sein, zur Herstellung der Chancengleichheit finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn die Durchsetzung des Rechts allen möglich sein und das Recht nicht zu einer käuflichen Ware werden soll. Der Bundesminister der Justiz beabsichtigt, die Vorstellungen zur Reform des Armenrechts nach Möglichkeit noch in diesem Jahr in einem Gesetzentwurf zu konkretisieren. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 112): Wie ist die Absicht der Bundesregierung, in der Privatwirtschaft Bewirtungsspesen künftig nicht mehr als Betriebsausgaben anzuerkennen, vereinbar mit der Tatsache, daß die Bundesregierung ihre eigenen Gäste relativ aufwendig zu betreuen pflegt? Mit der im Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes vorgesehenen Regelung, daß sogenannte Bewirtungsspesen nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig sein sollen, will die Bundesregierung den offenkundigen Mißbrauch auf diesem Gebiet abstellen. Einen Zusammenhang zwischen der Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts und der Betreuung von Gästen der Bundesregierung gibt es nicht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 113): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Arbeitnehmern im ländlichen Raum zu helfen, die täglich viele Kilometer zu ihrer Arbeitsstätte mit dem Auto oder Motorrad zurücklegen müssen und daher besonders hart von der Benzinverteuerung betroffen sind? Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung gerade in den wirtschaftsschwachen ländlichen Räumen durch die Ansiedlung neuer und die Erweiterung vorhandener Produktionsbetriebe qualifizierte zusätzliche Dauerarbeitsplätze für die ansässigen Arbeitnehmer in zumutbaren Entfernungen zu schaffen. Diese von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gemeinsam getragene regionale Wirtschaftsförderung ist bisher sehr erfolgreich gewesen. So wurde von 1969 bis Ende September 1973 die Schaffung von rd. 490 000 neuen Arbeitsplätzen mit einem Investitionsvolumen von rd. 35 Mrd. DM gefördert. Nach dem Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist für die Jahre 1973 bis 1976 die Schaffung von weiteren 460 000 neuen Arbeitsplätzen und die Sicherung von rd. 240 000 bestehenden Arbeitsplätzen vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen wird angestrebt, im genannten Planungszeitraum gewerbliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rd. 14,8 Mrd. DM und öffentliche Investitionen für die Verbesserung der Infrastruktur von rd. 2,2 Mrd. DM zu fördern. Die Bundesregierung wird diese erfolgreiche Strukturpolitik auch in Zukunft im Interesse der Arbeitnehmer der betroffenen Gebiete fortsetzen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5217* Löher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 115 und 116) : Handelt es sich um ein Versehen, oder ist es Absicht der Bundesregierung, Sportvereine ab 1974 mit Grundsteuer zu belasten, da das Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 eine Grundsteuerbefreiung für Sportvereine, wie es in § 4 Ziffer 4 des Grundsteuergesetzes vom 1. Dezember 1936 zum Ausdruck kann, nicht mehr vorsieht? Waren bis einschließlich 1973 nur die in § 8 der GrundsteuerDurchführungsverordnung aufgezählten Gebäudeteile grundsteuerbegünstigt, soweit sie für sportliche Zwecke benutzt wurden, oder wäre es auch denkbar, daß darüber hinaus z. B. Stallgebäude der Reit- und Fahrvereine von der Grundsteuer befreit werden sollten? Zu Frage A 115: Sportvereine sind auch nach dem neuen Grundsteuergesetz nach wie vor von der Grundsteuer befreit, vorausgesetzt, daß sie als gemeinnützig anerkannt sind und der Grundbesitz für gemeinnützige Zwecke genutzt wird. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. i Nr. 3 des neuen Grundsteuergesetzes. Die bisher in § 4 Ziffer 4 des Grundsteuergesetzes 1936 enthaltene besondere Befreiung zugunsten des Sports war deshalb im neuen Grundsteuergesetz nicht mehr erforderlich. Zu Frage A 116: Nach § 8 Abs. 2 der zum 31. Dezember 1973 aufgehobenen Grundsteuer-Durchführungsverordnung waren Räume zur Aufbewahrung des Sportgeräts von der Grundsteuer befreit. Zu den befreiten Sportanlagen gehörten auch die Stallgebäude der Reit- und Fahrvereine, ohne daß diese ausdrücklich genannt waren. Der von den Ländern in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung erarbeitete Entwurf eines Erlasses über die grundsteuerliche Behandlung sportlicher Anlagen sieht auch künftig die Freistellung der Räume gemeinnütziger Sportvereine vor, die zur Aufbewahrung des Sportgeräts dienen. Die Steuerbefreiung wird wie bisher auch für die Stallgebäude der Reit- und Fahrvereine gelten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Offergeld (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 117) : Welchen Anlaß hatte die Bundesregierung zur Herausgabe des sogenannten Haar-Erlasses vom 13. Dezember 1973, der Vorschriften über die Länge des Kopfhaars der Zollbeamten enthält, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß heutzutage das vertrauenerweckende Gesamtbild der Zollbeamten in Frage gestellt ist, wenn eine bestimmte Haarlänge überschritten wird? Es gibt keinen besonderen Haarerlaß für die Beamten der Zollverwaltung. In einer allgemeinen längeren Dienstanweisung für die uniformierten Beamten der Zollverwaltung wird in zwei Sätzen auch die Haartracht erwähnt. Der Hauptpersonalrat und die Gewerkschaften haben dieser Regelung ausdrücklich zugestimmt. Die Bundesregierung befürchtet zwar nicht, daß das Gesamtbild der Zollbeamten in Frage gestellt ist, wenn eine bestimmte Haarlänge überschritten wird. Sie ist gleichwohl der Ansicht, daß zu einem ansprechenden Äußeren des in der Öffentlichkeit besonders exponierten uniformierten Beamten der Zollverwaltung auch eine angemessene Haartracht gehört. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 118 und 119): Hält die Bundesregierung es noch länger für vertretbar, daß Bewohnern von Alten- und Altenpflegeheimen trotz der hohen Preis- und Kostensteigerungen der letzten Jahre weder ein spezieller Steuerfreibetrag noch wenigstens der Freibetrag gewährt wird, der älteren Personen bei Beschäftigung einer Hausgehilfin zusteht, obwohl in den Leistungen der Alten- und Altenpflegeheime entsprechende Hilfsleistungen enthalten sind? Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, sowohl bisher als auch im Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes auf eine Neuregelung dieser Rechtslage zu verzichten, obwohl sie der Bundesfinanzminister in einem Schreiben an den Bund der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen selbst als unbefriedigend bezeichnet hat? Ein besonderer Freibetrag zur allgemeinen Berücksichtigung der auf hauswirtschaftliche Dienstleistungen entfallenden Aufwendungen der Bewohner von Alten- und Altenpflegeheimen kann aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung aller im hohen Lebensalter stehenden Steuerpflichtigen nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht gezogen werden. Schon die Steuerbegünstigung für die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe ist wegen der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises problematisch. Darauf hat gerade kürzlich der Finanzausschuß des Bundesrates hingewiesen. Im Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes, der z. Z. im Finanzausschuß des Bundestages beraten wird, hat die Bundesregierung jedoch andere Maßnahmen vorgeschlagen, um die steuerliche Belastung der älteren Steuerpflichtigen zu senken. — Der neue Einkommensteuertarif wird zu Entlastungen bei kleinen und mittleren Einkommen führen. — Der Versorgungsfreibetrag für Versorgungsbezüge aus früheren Dienstleistungen, wie Beamten- und Werkspensionen, soll von bisher 25 v. H., höchstens 2 400 DM auf 40 v. H., höchstens 4 800 DM angehoben werden. — Über 64 Jahre alten Steuerpflichtigen soll für Einkünfte, die nicht in den bezeichneten Versorgungsbezügen oder in Renten aus Rentenversicherungen bestehen, ein besonderer neuer Altersentlastungsbetrag von 40 v. H., höchstens 2 400 DM, gewährt werden. — Der Altersfreibetrag von 720 DM und die Besteuerung der Renten nur mit dem Ertragsanteil werden weitergeführt. Diese Maßnahmen werden — unter anderen — dazu führen, daß, soweit eine Steuerpflicht über- 5218* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 haupt bestehen bleibt, Bewohner von Altenheimen und Altenpflegeheimen eine erhebliche Entlastung erhalten werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 120 und 121): Trifft es zu, daß nach den Preis- und Kostensteigerungen der letzten Jahre immer mehr Bewohner von Altenheimen und Altenpflegeheimen Lohn- und Kirchensteuer zu zahlen haben, obwohl ihre verbleibenden Nettoeinkünfte nicht mehr ausreichen, um die notwendigen Kosten der Heimunterbringung zu bestreiten? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß diese Besteuerung dem Grundsatz widerspricht, jedem Bürger — notfalls über die steuerliche Anerkennung von „außerordentlichen Aufwendungen" — von seinen Einkünften wenigstens das Existenzminimum einkommensteuerfrei zu belassen, und daß diese Besteuerung im Ergebnis auch auf eine ungerechtfertigte Belastung der zur Sozialhilfe verpflichteten Gemeinden mit Lohn- und Kirchensteuerbetragen hinausläuft? Es ist nicht auszuschließen, daß in Einzelfällen die Preis- und Kostenentwicklung bei Altenheimen und Altenpflegeheimen, vor allem bei privaten Einrichtungen, dazu geführt hat, daß die Kosten aus den Mitteln der Bewohner nicht mehr in vollem Umfang bestritten werden können. Dies kann auch bei Bewohnern zutreffen, deren Einkünfte besteuert werden. Im Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes, der z. Z. im Finanzausschuß des Bundestages beraten wird, sind steuerliche Erleichterungen auch und gerade für diesen Personenkreis vorgesehen: — Der neue Einkommensteuertarif wird zu Entlastungen bei kleinen und mittleren Einkommen führen. — Der Versorgungsfreibetrag für Versorgungsbezüge aus früheren Dienstleistungen, wie Beamten- und Werkspensionen, soll von bisher 25 v. H. höchstens 2 400 DM, auf 40 v. H., höchstens 4 800 DM, angehoben werden. — Über 64 Jahre alten Steuerpflichtigen soll für Einkünfte, die nicht in den bezeichneten Versorgungsbezügen oder in Renten aus Rentenversicherungen bestehen, ein besonderer neuer Altersentlastungsbetrag von 40 v. H., höchstens 2 400 DM, gewährt werden. — Der Altersfreibetrag von 720 DM und die Besteuerung der Renten nur mit dem Ertragsanteil werden weitergeführt. Diese Maßnahmen werden — unter anderen dazu führen, daß, soweit eine Steuerpflicht überhaupt bestehen bleibt, Bewohner von Altenheimen und Altenpflegeheimen eine erhebliche Entlastung erhalten werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 123 und 124) : Ist die Bundesregierung in der Lage, insbesondere in Ansehung beispielsweise der Entwicklung des Bruttosozialprodukts in den Vertreibungsgebieten, wenigstens Annäherungswerte für die Umrechnung der in der Drucksache 7/1455 genannten Reichsmarkwerte von 1945 in Deutsche Mark des Jahres 1973 zu nennen? Wie hoch ist der Einheitswert und der Verkehrswert 1945 der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten derjenigen im Bundesgebiet wohnenden Deutschen, die nicht feststellungsberechtigt sind oder — obwohl feststellungsberechtigt — am 30. Juni 1973 in der Feststellungsstatistik noch nicht erfaßt waren, aufgegliedert nach Vermögenswerten und Vertreibungsgebieten entsprechend der Drucksache 7,1455? Zu Frage A 123: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, Annäherungswerte für die Umrechnung der in der Bundestagsdrucksache 7/1455 genannten Reichsmarkwerte von 1945 in Deutsche Mark des Jahres 1973 zu nennen. Ich darf insoweit auf die Ausführungen verweisen, die die Bundesregierung zu Frage 4 der genannten Drucksache gemacht hat. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Entwicklung des Bruttosozialprodukts in den Vertreibungsgebieten Annäherungswerte zu errechnen. Sie ist jedoch gern bereit, diese Frage im Rahmen einer Gesamtdokumentation über die deutschen Vermögensverluste in den Vertreibungsgebieten, an der das Bundesausgleichsamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv und anderen Stellen zur Zeit noch arbeitet, erneut zu prüfen. Zu Frage A 124: Angaben über deutsche Vermögensverluste in den Vertreibungsgebieten der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Deutschen, die nicht feststellungsberechtigt sind, oder, obwohl feststellungsberechtigt, am 30. Juni 1973 in der Feststellungsstatistik noch nicht erfaßt waren, kann die Bundesregierung nicht machen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Volkszählung 1970, aus der sich die Anzahl und die Herkunftsgebiete der in der Bundesrepublik lebenden Vertriebenen ablesen lassen, werden Schätzungen hierzu möglich sein. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen 125 und 126) : Wie hoch ist der Einheitswert und Verkehrswert 1945 der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten derjenigen Deutschen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in anderen Staaten und der „DDR" Aufnahm- gefunden haben, aufgegliedert nach Vermögenswerten und Vertreibungsgebieten entsprechend der Drucksache 7/1455? Wie hoch ist der Einheitswert und der Verkehrswert 1945 der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten für die in der Drucksache 7/1455 genannten Vermögensarten der juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts aufgegliedert nach Vermögensarten und Vertreibungsgebieten entsprechend der Drucksache 7/1455 (soweit nicht bereits in der Drucksache 7/1455 als Anteilsvermögen ausgewiesen)? Zu Frage A 125: Angaben über die Vermögensverluste von Deutschen in den Vertreibungsgebieten, die nicht in der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5219* Bundesrepublik Deutschland ihren Aufenthalt genommen haben, können nicht gemacht werden. Im Rahmen einer Gesamtdokumentation über die deutschen Vermögensverluste in den Vertreibungsgebieten wird eine derartige Schätzung vielleicht möglich sein. Zu Frage A 126: In der Antwort der Bundesregierung betr. Dokumentation der deutschen' Vermögensverluste in den Vertreibungsgebieten (Drucksache 7/1455) ist darauf hingewiesen worden, daß die Zahlenangaben sich nur auf die Verluste natürlicher Personen, nicht aber juristischer Personen beziehen. Zahlenangaben über die Einheitswerte bzw. Verkehrswerte von 1945 für die Vermögensverluste der juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts liegen abschließend noch nicht vor. Sie werden erst in der erwähnten Gesamtdokumentation enthalten sein. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 127) : Worauf stützt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort betr. Dokumentation der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten (Drucksache 7/1455), die Hausratsschäden im Schnitt mit etwa 100 RM je Kopf zu bewerten? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort betreffend Dokumentation der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten, Bundestagsdrucksache 7/1455, einen Durchschnittsbetrag von etwa 1 000 Reichsmark je Kopf (in der Frage sind versehentlich 100 RM ausgedruckt) bei Hausratsschäden nicht angegeben. Eine solche Bewertung ergibt sich aber aus einer wissenschaftlichen Untersuchung über das deutsche Volksvermögen, das im „Finanzarchiv" 1948 Band 11 abgedruckt ist. Hiernach ist für 1939 ein Wert von durchschnittlich 3 000 Reichsmark für den Hausrat eines Haushalts angenommen worden. Zu einem Haushalt gehörten durchschnittlich drei Personen, so daß sich je Kopf ein Hausratswert von 1 000 Reichsmark ergibt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 128 und 129) : Wie hoch ist der Verkehrswert 1945 der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten, die zum nicht werbenden öffentlichen Vermögen gehören, aufgegliedert nach Vertreibungsgebieten? Bis wann kann die Bundesregierung der deutschen Offentlichkeit alle vorhandenen Unterlagen als ausführliche Dokumente über deutsche Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten vorlegen? Zu Frage A 128: Die Verkehrswerte von 1945 der zum nicht werbenden öffentlichen Vermögen gehörenden deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten können noch nicht beziffert werden. Zahlenmaterial hierüber wird gesammelt und in die Gesamtdokumentation eingearbeitet werden, die zur Zeit vom Bundesausgleichsamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv und anderen Stellen erarbeitet wird. Zu Frage A 129: Die Bundesregierung kann den genauen Zeitpunkt, bis zu dem die Dokumentation über die deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten fertiggestellt sein wird, noch nicht angeben. Der Zeitpunkt liegt voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres 1974. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 130 und 131) : Womit erklärt die Bundesregierung die widersprüchlichen Auffassungen des Bundeswirtschaftsministers und des Bundesfinanzministers in der Frage der Anhebung der Kilometerpauschale für Arbeitnehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wonach in der Fragestunde der 66. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. November 1973 (Frage 69) der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister, Grüner, die Anhebung der Kilometerpauschale im Rahmen der Steuerreform zum 1. Januar 1975 ankündigte und gemäß § 53 Abs. 1 Ziff. 2 des von der Bundesregierung durch den Bundesfinanzminister Schmidt in der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1974 eingebrachten Gesetzentwurfes eines Dritten Steuerreformgesetzes mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 1975 nach wie vor bei Benutzung eines eigenen Pkw als Werbungskostenpauschale ein Betrag von 0,36 DM pro Kilometer vorgesehen ist? Was gedenkt die Bundesregierung, nachdem im Rahmen der Reform des Einkommensteuergesetzes keine Erhöhung der Kilometerpauschale beabsichtigt ist, an anderen Maßnahmen zu ergreifen, um den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer auf Berücksichtigung der erhöhten Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei den Werbungskosten endlich zu entsprechen? Die Bundesregierung hat aus verkehrspolitischen und haushaltsmäßigen Gründen davon abgesehen, die Kilometerpauschale zu erhöhen. Die Verkehrssituation hat sich vor allem in den Ballungszentren weiter verschärft. Es müssen deshalb auch im steuerlichen Bereich alle Maßnahmen vermieden werden, die diesen Prozeß noch beschleunigen würden. Zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen ist zu sagen, daß eine Erhöhung der Kilometerpauschale auf den Betrag von z. B. 50 Pfennig zu Einnahmeausfällen in Höhe von rd. 1,2 Mrd. DM führen müßte. Die Bundesregierung hält einen Steuerausfall in dieser Höhe nicht für vertretbar. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten 5220* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 133 und 134) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß sich das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei der laufenden Überwachung der Investitions- und Handelsbank in Frankfurt pflichtgemäß verhalten hat? Welche Rolle haben der Vorstand, der Aufsichtsrat, insbesondere der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Hesselbach, und die Wirtschaftsprüfer bei der Bewertung kritischer Linzelengagements der IHB durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen gespielt? Zu Frage A 133: Ich beantworte die Frage mit ja. Zu Frage A 134: Die Aufgaben, die der Vorstand, der Aufsichtsrat und dessen Vorsitzender bei der Bewertung von Bilanzposten im Jahresabschluß einer Aktienbank erfüllen, folgen aus den Vorschriften des Aktiengesetzes. Beurteilungsgrundlage für das Bundesaufsichtsamt hinsichtlich der Kreditrisiken der Investitions- und Handelsbank (IHB) waren die Prüfungsberichte des Abschlußprüfers. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 135 und 136) : Trifft es zu, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erst im Herbst 1973 mit Auflagen an die Investitions- und Handelsbank herantrat, nachdem seit mindestens ein- bis eineinhalb Jahren bei diesem Kreditinstitut zwingende Vorschriften des KWG über Großkredite (I 13 Abs. 4) und des AktG über deren Bewertung (I 256 Abs. 5) verletzt waren? Trifft es zu, daß sich das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu Verstößen gegen zwingende Strukturnormen des KWG erst nach und nicht vor dem Überyang des Mehrheitsbesitzes dieses Instituts an die Hessische Landesbank geäußert hat? Zu Frage A 135: Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat bereits Anfang 1972 die Aktionäre der Investitions- und Handelsbank veranlaßt, ausreichende Maßnahmen zur Sicherstellung der Bonität und Liquidität des Instituts zu treffen. Außerdem hat das Amt für eine Erhöhung des haftenden Eigenkapitals gesorgt. Zusätzlich wurden seitens der Aktionäre spezielle Maßnahmen zum Abbau der Risiken bei einzelnen Krediten getroffen. Im einzelnen können die Maßnahmen im Hinblick auf die Schweigepflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes nicht genannt werden. Zu Frage A 136: Dies trifft, wie sich aus meiner Antwort zu Ihrer ersten Frage ergibt, nicht zu. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Hessische Landesbank schon lange vor Erwerb der Aktienmehrheit an der Investitions- und Handelsbank Ende des Jahres 1972 eine Schachtelbeteiligung an dieser Bank besaß und im Aufsichtsrat vertreten war. Sie mußte daher alle mit dem Erwerb der Mehrheit der Aktien der Investitions- und Handelsbank verbundenen Risiken kennen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wissebach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 137): Hat sich der Präsident des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen bei seinen Entscheidungen und Verfügungen, die sich einseitig zu Lasten des späteren Mehrheitsaktionärs, der Hessischen Landesbank, ausgewirkt haben, auf Auskünfte des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Hesselbach und des Vorstandsvorsitzenden der IHB-Aktien abgebenden Westdeutschen Landesbank Poullain gestützt? Das Aufsichtsamt versucht, vor seinen Maßnahmen in ständigem Kontakt mit der zuständigen Landeszentralbank sachdienliche Auskünfte von möglichst vielen Stellen zu erhalten. Einzelheiten können im Hinblick auf die Schweigepflicht nach § 9 des Kreditwesengesetzes nicht bekannt gegeben werden. Es hat keine einseitigen Entscheidungen zu Lasten eines Aktionärs gegeben. Anlage 24 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Druckrache 7/1661 Frage A 174): Aus welchen Erwägungen heraus hat die Bundesregierung eine Tagung deutscher Sportpädagogen in Afrika mit Vertretern der an der Sportentwicklungshilfe beteiligten Ressorts der Bundesregierung durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen ist es dabei gekommen? Die Bundesregierung hat vom 21. bis 24. Januar 1974 in Accra eine Arbeitstagung mit 11 im Rahmen der Förderung des Sports in Afrika entsandten Fachkräften durchgeführt. Diese Tagung hatte zum Ziel, die Erfahrungen der bisherigen Projekte in Afrika auszuwerten und auf dieser Grundlage die Konzeption der Sportförderung zu überprüfen, wie sie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 17. Juli 1973 dargelegt ist. Außerdem diente die Tagung dem fachlichen Informationsaustausch und der Überarbeitung des Förderungsinstrumentariums. Eine Auswertung der Einzelergebnisse wird zur Zeit von den Ressorts erarbeitet. Es kann aber schon jetzt festgestellt werden, daß die bisherigen Projekte von den Partnerländern und von den Sportfachkräften selbst positiv beurteilt werden und daß der bisher eingeschlagene Weg bestätigt wird. Im übrigen sind auf der Tagung Kriterien erarbeitet worden, auf deren Grundlage künftig Analysen der Sportstruktur durchgeführt werden sollen. Anlage 25 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 175): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5221* Trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 7. Februar 1974 zu, die Verhandlungen mit Jugoslawien über einen deutschen Kapitalhilfekredit in Höhe von 700 Millionen DM zu Entwicklungshilfebedingungen stünden unmittelbar vor dem Abschluß — nur noch ein Punkt sei zu klären —, und warum hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung wiederum nicht den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für wirschaftliche Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages unterrichtet, sondern vielmehr in Abrede gestellt, daß es sich bei den Gesprächen mit Jugoslawien bereits um die Verhandlungen selbst handelt? Seit Februar 1969 besteht ein deutsch-jugoslawischer Kooperationsausschuß, der regelmäßig zu Konsultationen zusammentrifft. In diesem offiziellen Rahmen wurde auch die Frage eines Kapitalhilfekredites angesprochen. Darauf bezogen sich meine Feststellungen in der Ausschußsitzung vom 19. September 1973. Die Bundesregierung hat dem Parlament, nicht nur den Ausschüssen, am 6. Dezember 1973 mitgeteilt, Vorgespräche hätten ergeben, daß ein Betrag von 700 Millionen DM, verteilt auf mehrere Jahre, für beide Seiten annehmbar erscheinen könnte. Diese Vorgespräche laufen außerhalb der offiziellen Konsultationen. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Um Verhandlungen zu führen, brauche ich die Zustimmung des Kabinetts. Ich habe sie noch nicht eingeholt, weil noch nicht alle Voraussetzungen für eine Kreditgewährung erfüllt sind. Daher war es auch nicht möglich, die Ausschüsse gemäß der Erläuterung zu Titel 686 01 / Ep. 23 zu unterrichten. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Ausschüsse vor Eingehen einer Verpflichtung über 150 Millionen DM zu unterrichten. Sie ist nicht verpflichtet, die Ausschüsse über Gespräche zu unterrichten, in denen geklärt wird, ob sie selbst Verpflichtungen eingehen will. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 176 und 177) : Ist es zutreffend, daß die laufenden Verhandlungen über einen weiteren Kapitalhilfekredit von 700 Millionen DM an Jugoslawien kurz vor dem Abschluß stehen und daß nur noch die Frage der Projektbindung des Kredits offen ist? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie ihre Zusage in der Fragestunde vom 24. Januar 1974, sie werde die zuständigen Ausschüsse vor Beginn der Verhandlungen unterrichten, mit ihren bisherigen Informationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen eingehalten hat? Zu Frage A 176: Der Haushaltsvermerk lautet: „Rahmenzusagen, die im einzelnen den Betrag von 150 000 000 DM überschreiten, und Verpflichtungen für einzelne Projekte in gleicher Höhe dürfen nur nach vorheriger Unterrichtung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages gegeben bzw. eingegangen werden." Ob die Bunderegierung eine Verpflichtung über 700 Millionen DM Kapitalhilfe eingehen will, wird in Vorgesprächen geklärt. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort an Herrn Kollegen Roser, die ich als Anlage beifüge. Zu Frage A 177: Ja. Anlage 27 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 13. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 178) : Hat die Bundesregierung — vertreten durch Bundesminister Dr. Eppler bzw. Staatssekretär Dr. Sohn — mit der Bundesstelle für Entwicklungshilfe (BfE) das Gutachten des Bundesrechnungshofs zur Verwaltung der bilateralen Technischen Hilfe und mögliche organisatorische Veränderungen im Bereich der Entwicklungshilfe erörtert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Sowohl Staatssekretär Sohn als auch ich haben selbstverständlich wiederholt mit dem Präsidenten und der Personalvertretung der BfE das Gutachten des BRH und seine eventuellen Auswirkungen auf die Organisation des Durchführungsbereichs der Technischen Hilfe erörtert. Überdies hat der zuständige Abteilungsleiter des BMZ die Belegschaft der BfE über das Gutachten unterrichtet. Die Gespräche mit BfE, Treuarbeit sowie dem BMF sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 1 und 2) : Bedeutet die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs heim Bundesminister des Auswärtigen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 17. Januar 1974 auf meine Frage „Trifft die Meldung zu, daß eine der uruguayanischen Tupamaros, die vor einiger Zeit den britischen Botschafter in Montevideo entführt haben, unter den Personen ist, die um sogenanntes Asyl in der Bundesrepublik Deutschland ersucht haben?", daß der Inhalt der Meldung nachgewiesenermaßen objektiv falsch ist? Trifft die Meldung zu, daß einer oder mehrere der brasilianischen Entführer des ehemaligen Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien, Ehrenfried von Holleben, unter den Personen ist, die in Chile um sogenanntes Asyl in der Bundesrepublik Deutschland ersucht haben? Aus den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Unterlagen ergibt sich kein Hinweis darauf, daß Personen, die in Chile um Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland nachgesucht haben, an der Entführung des britischen Botschafters in Montevideo oder an der Entführung des Botschafters von Holleben in Rio de Janeiro beteiligt gewesen sein könnten. Ob die von Ihnen zitierten Meldungen objektiv falsch sind, läßt sich nicht feststellen, da nicht völlig ausgeschlossen werden kann, daß die vorliegenden, auf den Befragungen und sonstigen Ermittlungen beruhenden Unterlagen unvollständig sind. 5222* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Sollten Sie Ihrerseits Informationen haben, die für die Wahrung der Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland wichtig sein könnten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sie der Bundesregierung mitteilen wollten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal, wie von der Bundesregierung wiederholt dargelegt wurde, unterstreichen, daß von dem Grundsatz, Gewalttäter nicht aufzunehmen, nicht abgewichen wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 3) : Kann die Bundesregierung Berichte des „Spiegels" (Ausgabe Nr. 6 vom Februar 1974) bestätigen, wonach das Athener Büro des „Spiegels" von heimischer Militärpolizei durchsucht, der Spiegelkorrespondent verhaftet und Redaktionsmaterial beschlagnahmt worden ist, und welche Schritte hat die Bundesregierung gegen die Verletzung der Pressefreiheit bei der griechischen Regierung unternommen? Der griechische Spiegel-Korrespondent Konstantin Tsatsaronis hat am 31. Januar auf der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen erklärt, er sei am Vortage von Angehörigen der Militärpolizei in seiner Wohnung festgenommen und zum PolizeiHauptquartier gebracht worden. Man habe seinen Schreibtisch durchsucht und einen Aktenordner mit Erklärungen und Flugblättern der Opposition mitgenommen. Nach einigen Stunden sei er wieder freigelassen worden. Der Zwischenfall mit Herrn Tsatsaronis wurde, da er — obwohl griechischer Staatsangehöriger — Korrespondent eines deutschen Nachrichtenmagazins ist, offiziellen griechischen Stellen gegenüber in geeigneter Weise zur Sprache gebracht. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 4) : Entsprechen Behauptungen der polnischen Militärmission in Westberlin den Tatsachen, wonach eine mündliche Absprache bei deutschpolnischen Verhandlungen getroffen worden sei, auf Grund deren Besucherwünsche von Personen zurückgewiesen werden, deren Geburtsorte ostwärts von Oder und Neiße mit der deutschen Bezeichnung in ihren Pässen eingedruckt sind? Die Frage der Geburtsortsbezeichnungen in den Pässen derjenigen Visumsbewerber, die in den ehemaligen deutschen Gebieten östlich Oder/Neiße geboren sind, ist durch eine deutsch-polnische Absprache aus dem Jahre 1970 geregelt. Danach ist für die Eintragung des Geburtsortes der Zeitpunkt der Geburt maßgebend. Bei Geburt vor Kriegsende ist nur die deutsche Geburtsortsbezeichnung, bei Geburt nach Kriegsende die polnische und dahinter in Klammern die deutsche Geburtsortsbezeichnung einzutragen. Davon abweichende Absprachen gibt es nicht. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661) Frage B 5) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend ihrer Vereinbarung mit den Ministerpräsidenten der Länder, dem Bundestag eine Novelle zum Beamtenrechtsrahmengesetz betreffend den Ausschluß extremistischer Kräfte aus dem öffentlichen Dienst vorzulegen, und welche Gründe haben dazu geführt, daß diese Vorlage bisher nicht erfolgt ist? Wie ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 23. Januar 1974 auf Fragen der Abgeordneten Gerlach, Berger und Volmer (Sitzungsprotokoll S. 4745-4748) mitgeteilt habe, beabsichtigt die Bundesregierung, den Gesetzentwurf unverzüglich zu beschließen, sobald eine Abstimmung hierüber mit den Ländern erfolgt ist. Eine solche gründliche und politisch abgesicherte Abstimmung zwischen Bund und Ländern ist in dieser staatspolitisch außerordentlich wichtigen Frage unverzichtbar. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb bisher noch kein ausformulierter Gesetzentwurf vorgelegt werden konnte. Die Konferenz der Innenminister der Länder wird sich auf meinen Vorschlag hin auf ihrer nächsten Sitzung am 15. Februar 1974 mit dem Problem befassen. Anlage 32 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 6) : Sind die Antworten des Bundesinnenministers zum Thema Rauchgasentschwefelung bei Kohle- und Ölkraftwerken in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 1973 so auszulegen, daß der Bundesinnenminister der Rauchgasentschwefelung eine klare Priorität einräumt, oder ist er der Auffassung, daß die Entschwefelung von Rohöl in den Raffinerien mindestens die gleiche Bedeutung für den Umweltschutz hat wie die Rauchgasentschwefelung? Die Vorschriften der Bundesregierung für Maßnahmen zur Luftreinhaltung überlassen grundsätzlich dem Betreiber luftverunreinigender Anlagen die Wahl der technischen Mittel zur Einhaltung der vorgeschriebenen Werte zur Begrenzung der Emissionen und Immissionen. Bei der Genehmigung zur Errichtung von Kraftwerken über 300 Megawatt hat der Antragsteller demzufolge grundsätzlich die Wahl zwischen der Anwendung der Rauchgasentschwefelung, dem Einsatz schwefelarmer Brennstoffe oder der Kombination beider Möglichkeiten als Mittel, die geforderten Emissions- und Immissionsbegrenzungen einzuhalten. Dabei wird die Anwendung der Rauchgasent Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5223* schwefelung insbesondere dann, wenn schwefelarme Brennstoffe nur beschränkt verfügbar sind, den Einsatz von Brennstoffen mit höheren Schwefelgehalten ermöglichen. Dementsprechend werden sich die Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung für genehmigungsbedürftige Anlagen (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) und die Verordnungen zur Verminderung der Schwefelgehalte von Heizölen sinnvoll ergänzen. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 7) : Nachdem der Bundesinnenminister sich in der Fragestunde am 17. Mai 1973 dafür aussprach, den Einsatz des Films „Rote Fahnen sieht man besser" von der vorherigen Stellungnahme des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung abhängig zu machen, und dieses Kuratorium sich mittlerweile für eine Freigabe ausgesprochen hat, frage ich die Bundesregierung, wann mit dem Einsatz dieses Films im Rahmen der Bundeszentrale für politische Bildung zu rechnen ist, und welche Gründe zu der Verzögerung geführt haben? Es trifft zu, daß sich das Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung für die Freigabe des Films „Rote Fahnen sieht man besser" ausgesprochen hat. Entsprechend einer Auflage des Kuratoriums zu diesem Votum sind inzwischen Begleitmaterialien zur Ergänzung des Films erarbeitet worden, die seinem einseitigen Charakter entgegenwirken sollen. Dieses Material wird gegenwärtig überarbeitet, um ein besseres Verständnis und eine kritische Betrachtung des Films zu ermöglichen. Wegen der verschiedenartigen Wirksamkeit der Medien auf den Betrachter (der Film wird leicht und ohne besondere Anstrengungen aufgenommen, das Lesen von Begleitmaterial bereitet erheblich mehr Mühe und Anstrengungen) halte ich es aber außerdem für notwendig, daß die Sozialpartner die Möglichkeit erhalten, in einem „Nachspann" im Anschluß an diesen Film einem Statement von jeweils 3 bis 5 Minuten Dauer zu den aus ihrer Sicht relevanten Problemen des Films Stellung zu nehmen. Entscheidend ist für mich hierbei, daß berufene und legitimierte Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sich zu den durch den Film aufgeworfenen sozialen Fragen äußern. Ich rechne damit, daß dieser „Nachspann" in Kürze fertiggestellt werden kann und dann der Verwendung des Films in der politischen Bildungsarbeit nichts mehr im Wege steht. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchler (Hof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 8 und 9) : Welche Überlegungen bestehen bei der Bundesregierung, bedrohliche Zustände ins Bereich der Wasserwirtschaft, die durch Unfälle, Notstände, Katastrophen und Sabotageakte entstehen können, abzuwehren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der Trinkwasserversorgung nach dem Wassersicherstellungsgesetz, Firmen des Bohr- und Rohrleitungsbaus, die im Zonenrandgebiet ansässig sind, besonders zu berücksichtigen? Zu Frage B 8: Die Abwehr von Gefahren im Bereich der Wasserwirtschaft, die durch Unfälle, Notstände, Katastrophen oder Sabotageakte in Normalzeiten entstehen können, ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes primär Sache der Länder. Dies kommt darin zum Ausdruck, daß der Bundesgesetzgeber nach dem zur Zeit geltenden Verfassungsrecht auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft auf den Erlaß von Rahmenvorschriften beschränkt ist und daß die vom Bund aufgrund dieser Kompetenz erlassenen wasserrechtlichen Vorschriften von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden. Anders liegen die Verhältnisse, soweit es sich um Vorsorgemaßnahmen für den Verteidigungsfall handelt. Hier hat der Bund die Möglichkeit zu umfassenden Regelungen aufgrund seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung. Das aufgrund dieser Kompetenz erlassene Wassersicherstellungsgesetz des Bundes sieht Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung im gesamten Bereich der Wasserwirtschaft vor. Es wird von den Ländern in Auftragsverwaltung durchgeführt. Diese Maßnahmen werden entsprechend den im Bundeshaushalt hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln ausgeführt. Da wegen der Beschränktheit dieser Mittel zunächst nur Vorhaben von besonderer Dringlichkeit abgedeckt werden können, kann vorerst nur Vorsorge für die Sicherstellung der Trinkwassernotversorgung getroffen werden. Dies geschieht durch den Bau netzunabhängiger Einzelbrunnen, von Quellfassungen und von vereinzelten kurzen Verbundleitungen. Diese Anlagen können gemäß § 8 WasSG bereits in Normalzeiten bei Unfällen, Notständen, Katastrophen und Sabotageakten nutzbar gemacht werden. Andere wichtige Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung der Abwasserableitung und -behandlung sowie zum Schutz von Talsperren sind ähnlich dringlich. Für sie stehen jedoch noch keine Mittel zur Verfügung. Mit der Abwehr von Sabotageakten auf Wasserversorgungsanlagen hat sich im Jahre 1973 ein Expertenausschuß des BMI befaßt. Der von ihm erstellte Entwurf eines Sabotageabwehrplans wird zur Zeit mit den für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden abschließend abgestimmt; er soll auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und Erfahrungen jeweils überarbeitet und ständig ergänzt werden. Zu Frage B 9: Die Vorsorgemaßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz werden von den Ländern und Ge- 5224* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 meinden in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt. Zuständig für die Vergabe des einzelnen Auftrags ist der Leistungspflichtige im Sinne des § 5 Wassersicherstellungsgesetz. Dies sind in der Regel Gemeinden oder Gemeindeverbände, in Ausnahmefällen auch andere juristische Personen oder andere Körperschaften. Er hat nicht nur die allgemein für die Auftragsvergabe geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen, sondern auch das Zonenrandförderungsgesetz und die hierzu ergangenen „Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 10) : Welche Beschränkungen beim Bau von Atomreaktoren sind in den Vereinigten Staaten verfügt worden — mit welchen Begründungen —, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung für den Bau von Atomreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland ziehen? Die amerikanische Atomic Energy Commission hat aus zweierlei Gründen Leistungsbeschränkungen ,für Leichtwasserreaktoren angeordnet: — Schäden an den Bor-Vergiftungsblechen, die bei Siedewasserreaktoren zwischen den Brennelement-Leitkästen zur besseren Aktivitätskontrolle des Erstkerns angeordnet sind, — Verdichtungseffekte im Brennstoff, die bei einigen amerikanischen Druckwasserreaktoren zum Kollabieren von Brennstäben führten und bei Siedewasserreaktoren Fragen im Zusammenhang mit der Notkühlung aufwarf en. In der Zwischenzeit wurde die auferlegte Leistungsreduzierung größtenteils wieder rückgängig gemacht, da man die Probleme erkannt und die Ursache beseitigt hat. Untersuchungen, ob die erwähnten Verdichtungseffekte bei Anlagen deutscher Hersteller möglicherweise relevant für die Auslegung des Reaktorkerns sind, sind noch im Gange. Die übrigen Vorkommnisse waren bei deutschen Anlagen von vornherein nicht zu erwarten, wegen — anderer Anordnung und Anströmung der BorVergiftungsbleche, — frühzeitigen Erkennens der Porenstruktur und Porenwanderung im Brennstoff, - des Einsatzes von Brennstäben mit Vorinnendruck. Grundsätzlich verfolgt das Bundesministerium des Innern die Fortentwicklung auf dem Gebiete der Reaktorsicherheit und die Genehmigungspraxis im Ausland, insbesondere in den USA, mit besonderer Sorgfalt und trägt für die Verbreitung der Kenntnisse und eine angemessene Berücksichtigung im deutschen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren Sorge. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesregierung die von einer Bürgeraktion Umweltschutz aufgestellte Behauptung bekannt, bei Strahlenmessungen rings um das Kernforschungszentrum Karlsruhe in Leopoldshafen seien einige Male Meßwerte festgestellt worden, die ein Mehrfaches der Toleranzgrenze betrugen, und welche Stellungnahme gibt sie dazu ab? Wie beurteilt die Bundesregierung das in diesem Zusammenhang aufgekommene Gerücht, daß das Munitionslager Friedrichstal der Ausgangspunkt für radioaktive Strahlungen sein könnte? Zu Frage B 11: Die von der „Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet" aufgestellte Behauptung ist der Bundesregierung bekannt. Sie gibt dazu folgende Stellungnahme ab: Die Umgebung des Kernforschungszentrums Karlsruhe wird von der Abteilung Strahlenschutz und Sicherheit der Gesellschaft für Kernforschung (GfK) mit 324 Dosimetern, die in drei Ringen von 1 km, 2 km und 3 km Radius aufgestellt sind, ständig überwacht. Aufgrund der Behauptung der Bürgeraktion hat die Landesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Immissions- und Strahlenschutz, Karlsruhe (LAK), die als amtliche Meßstelle routinemäßig Überwachungsaufgaben in der Umgebung des Kernforschungszentrums wahrnimmt, zusätzliche Messungen durchgeführt. Nach Überprüfung sämtlicher Meßergebnisse der GfK und der LAK ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte für die Richtigkeit der von der Bürgeraktion aufgestellten Behauptung. Es muß vielmehr angenommen werden, daß die Feststellungen der Bürgeraktion auf fehlerhaften Messungen beruhen. Diese lassen sich jedoch nicht aufklären, solange die Bürgeraktion keine Angaben zu den von ihr vorgenommenen Messungen, wie z. B. Ort der Messungen und Art des verwendeten Meßgerätes, macht. Zu Frage B 12: Das Bundesministerium der Verteidigung hält es für ausgeschlossen, daß das Munitionslager der US-Army bei Friedrichstal Ausgangspunkt für radioaktive Strahlungen sein könnte. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 12. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7,1661 Fragen B 13 und 14) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5225* Verfolgt die Bundesregierung die im Jahr 1970 vom Bundesjustizminister in Aussicht gestellten Pläne zur Reform des Hypothekenrechts weiter, zu welchen Ergebnissen ist sie gelangt, und hat sie bereits einen Gesetzentwurf in Bearbeitung, durch den die mit der Eintragung von Löschungsvormerkungen nach § 1179 BGB verbundenen nachteiligen Auswirkungen, nämlich der außerordentliche Verwaltungsaufwand und die erheblichen Kosten für Grundbuchämter, Kreditinstitute und Darlehensnehmer, beseitigt werden? Hat die Bundesregierung Ermittlungen durchgeführt, wie hoch der Kostenaufwand ist, der durch die Versendung und Bearbeilung der Hypothekenbriefe den Grundbuchämtern entsteht, und wie beurteilt sie die Schätzungen des Bezirksnotars Jörg Bühler, Stuttgart. der den Aufwand der Grundbuchämter von Baden-Württemberg auf 792 000 DM im Jahr 1972 beziffert? Zu Frage B 13: In neuerer Zeit ist es weitgehend üblich geworden, im Zusammenhang mit der Eintragung von Grundpfandrechten Löschungsvormerkungen nach § 1179 BGB bei den vorgehenden oder gleichrangigen Grundpfandrechten einzutragen. Sind über diese vorrangigen oder gleichrangigen Rechte Briefe ausgestellt, so müssen diese für die Eintragung der Löschungsvormerkungen beim Grundbuchamt eingereicht werden. Die Übung, in weitem Umfange Löschungsvormerkungen eintragen zu lassen, belastet die Grundbuchämter und die sonstigen Beteiligten erheblich und macht das Grundbuch durch eine Vielzahl von Eintragungen leicht unübersichtlich. Das Bundesministerium der Justiz hatte bereits bei der Vorbereitung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens vom 20. Dezember 1963 eine Änderung des § 1179 BGB zur Erörterung gestellt. Dieses Vorhaben ist damals jedoch nicht weiterverfolgt worden, weil es schon im Grundsatz nur geteilte Aufnahme fand und es angezeigt erschien, zunächst die weitere Diskussion in Wissenschaft und Praxis abzuwarten. Die Entwicklung in den seither vergangenen Jahren hat gezeigt, daß die Gründe für eine Reform des Rechts der Löschungsvormerkungen fortbestehen und daß eine Neuregelung, welche in geeignter Weise die Eintragung der Löschungsvormerkungen oder in diesen Fällen zumindest die Einreichung der Briefe beim Grundbuchamt entbehrlich macht, heute voraussichtlich auf breitere Zustimmung stoßen würde. Das Bundesministerium der Justiz hat daher die Arbeiten an einem Gesetzentwurf aufgenommen, in welchem die erforderlichen und möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen vorgeschlagen werden sollen. Zu Frage B 14 Die Bundesregierung hat bisher keine Ermittlungen der erwähnten Art angestellt, weil die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Gesetzentwurf vorbereitet werden soll, von einer näheren Quantifizierung des Kostenaufwands der Grundbuchämter nicht abhängig war. Aus diesem Grunde hat sie bisher auch davon abgesehen, die in der Frage erwähnten Schätzungen über den Aufwand der Grundbuchämter in Baden-Württemberg im Benehmen mit der zuständigen Landesjustizverwaltung zu überprüfen. Die Kostenfrage soll, soweit erforderlich, bei den weiteren Arbeiten an dem Gesetzentwurf beachtet werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 15): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Forderungen der Rechtsanwälte nach Erhöhung ihrer Gebühren einerseits und andererseits auch dem Erfordernis des sozialen Rechtsstaats, für alle, vor allem auch für die minderbemittelten Burger, einen Rechtsschutz bei angemessenen und tragbaren Kostenrisiken zu gewährleisten, zu entsprechen? Um die Anwaltsgebühren der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen, hat die Bundesregierung dem Bundesrat am 25. Januar 1974 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften zugeleitet (Bundesrats-Drucksache Nr. 71/74). Die Vorschläge des Entwurfs führen bei der Anwaltschaft im Durchschnitt zu einer Erhöhung der Einkünfte um etwa 10 %. Andererseits hält es die Bundesregierung bei ihren Bemühungen um die Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates für eine vordringliche Aufgabe, allen auch den wirtschaftlich schwachen Bürgern die Möglichkeit zu gehen, ihr Recht zu suchen und durchzusetzen. Es muß eindringlich darauf hingewiesen werden, daß die durch erhebliche Prozeßkosten entstehende faktische „Rechtswegsperre" abzubauen und ein chancengleicher Zugang zu den Gerichten für alle zu gewährleisten ist. Diesem vielschichtigen Problem widmet der Bundesminister der Justiz besondere Aufmerksamkeit. In die Überlegungen werden alle bisher zur Diskussion gestellten Vorschläge einbezogen. Die Vorschläge gehen von einem Ausbau der vor- und außergerichtlichen Rechtsberatung über eine Weiterentwicklung des heutigen sogenannten Armenrechts zu einem fortschrittlicheren System, den für einzelne Rechtsgebiete bereits verwirklichten Gedanken einer Streitwertherabsetzung nach Billigkeitsgrundsätzen, den Verzicht auf die generelle Kostenerstattungspflicht gegenüber der obsiegenden Partei sowie ganz allgemein eine Überprüfung der kostenrechtlichen Grundregeln der Zivilprozeßordnung und die Idee einer Rechtsschutz-Pflichtversicherung bis hin zur Einführung einer generellen Kostenfreiheit des Rechtsschutzes. Was die Verbesserung des Rechtsschutzes außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens angeht, hat das Bundesministerium der Justiz den Landesjustizverwaltungen zu Beginn dieses Monats die in Betracht kommenden Möglichkeiten dargelegt. Es ist zu erwarten, daß die Konferenz der Justizminister des Bundes und der Länder diesen Fragenkomplex noch im Frühsommer dieses Jahres erörtern wird. Die vom Bundesminister der Justiz gebildete Kommission für das Zivilprozeßrecht ist damit befaßt, die kostenrechtlichen Grundregeln der Zivilprozeßordnung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere aus dem Armenrecht ein System zu entwickeln sein, das sozialen und rechtsstaatlichen Grundsätzen besser gerecht wird. 5226* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Ohne den noch nicht abgeschlossenen Überlegungen vorzugreifen, kann folgendes gesagt werden: Bei der Ablösung des derzeitigen sogenannten Armenrechts wird an die Einführung eines Tabellensystems gedacht, mit dem für den Regelfall die zumutbare Kostenlast im Verhältnis zum Einkommen festgestellt werden kann. Besonders wichtig ist die Vorstellung, den Grundsatz des geltenden Rechts, nach dem die Kostenbefreiung nur vorläufig ist, zumindest erheblich einzuschränken oder von vornherein eine endgültige Kostenbefreiung vorzusehen. Außerdem wird erwogen, die — zur Verhinderung von Mißbräuchen unverzichtbare Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage zu erleichtern; sie soll auf diejenigen Gesichtspunkte reduziert werden, die auch für die Entscheidung des Bürgers maßgebend sind, der seinen Rechtsstreit aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Ferner soll die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die minderbemittelte Partei erleichtert werden; wichtig ist hierbei die Überlegung, der wirtschaftlich schwachen Partei immer dann einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist. Die Einführung einer Rechtsschutz-Pflichtversicherung könnte je nach ihrer Ausgestaltung der Wirkung eines Nulltarifs zumindest sehr nahekommen. Darin zeigt sich die finanzielle Tragweite einer solchen Lösung, und es werden die Grenzen der Realisierung deutlich. Die Verwirklichung der erwogenen Maßnahmen würde für die öffentlichen Haushalte eine Belastung bedeuten, die nicht zu gering eingeschätzt werden darf. Es wird gründlicher Untersuchungen bedürfen, um die Höhe dieser Kosten festzustellen. Eine Verbesserung des Rechtsschutzes darf jedenfalls nicht zu Lasten der Anwaltschaft oder des Gegners der wirtschaftlich schwachen Partei gehen. Die Gesellschaft muß bereit sein, zur Herstellung der Chancengleichheit finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn die Durchsetzung des Rechts allen möglich sein und das Recht nicht zu einer käuflichen Ware werden soll. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 12. Februar 1974 auf ,die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 16 und 17) : Wie hoch ist der Wert des Vermögens von Bund, Ländern und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland, und welchen Anteil hat an diesem Wert das „werbende Vermögen"? Sind Tauschverhandlungen zwischen der Stadt München und dem Bund, in denen seitens des Bundes ein Grundstück an der Ecke Schleißheimer-/Neuherbergstraße in München zur Verfügung gestellt werden soll, schon soweit gediehen, daß dieses Grundstück alsbald für städtebauliche Zwecke zur Verfügung steht? Zu Frage B 16: Genauere statistische Angaben über den gesamten Wert des Vermögens von Bund, Ländern und Gemeinden in der Bundesrepublik sowie den Anteil des „werbenden Vermögens" liegen nicht vor. Die nach § 5 des Gesetzes über die Finanzstatistik vorgesehene Statistik über das öffentliche Vermögen konnte wegen der Bedenken der Länder im Hinblick auf die besonderen Probleme bei der Bewertung des öffentlichen Sach- und Geldvermögens, insbesondere bei der Bewertung der Sachen im Gemeingebrauch (Straßen, Wasserstraßen) noch nicht durchgeführt werden; vor allem fehlen auch Maßstäbe für die Abschreibungen. Trotz der vorstehend dargelegten Problematik wird für den Bund und seine Sondervermögen (Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Bundesbahn, Bundespost) nach den für sie geltenden Vorschriften ein Vermögensnachweis erbracht. Hierbei wird unterstellt, daß die Sachen im Gemeingebrauch im Jahre ihrer Erstellung voll abgeschrieben werden. Der letzte verfügbare Nachweis ist im Finanzbericht 1974 nach dem Stand vom 31. Dezember 1972 enthalten. Danach stellt sich das zu den jeweiligen Preisen im Jahre der Anschaffung bewertete Vermögen des Bundes ohne die nicht bewerteten Sachen im Gemeingebrauch auf 99 Mrd. DM, davon 37 Mrd. DM Allgemeines Verwaltungsvermögen (einschl. 2,5 Mrd. DM Konjunkturausgleichsrücklage), 5 Mrd. DM Betriebsvermögen (vorwiegend Beteiligungen), 3 Mrd. DM Sachvermögen, 49 Mrd. DM Allgemeines Kapitalvermögen (überwiegend Darlehensgewährungen, auch im Rahmen der Entwicklungshilfe) und 5 Mrd. DM Treuhandvermögen. Zum gleichen Stichtag werden ,die Vermögensbestände für den Lastenausgleichsfonds mit 6 Mrd. DM, für das ERP-Sondervermögen mit 10 Mrd. DM, für die Bundesbahn mit 17 Mrd. DM und für die Bundespost (nach Abbuchung der Verluste 1970, 1971 und 1972) mit 6 Mrd. DM ausgewiesen. Grenzt man den Begriff „werbendes Vermögen" wie im üblichen Sprachgebrauch so ab, daß dazu das erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Vermögen zählt, könnte unter diese Kategorie aus der Vermögensrechnung des Bundes das Betriebsvermögen, das Allgemeine Sach- und Kapitalvermögen gerechnet werden. Nimmt man ferner das Vermögen der Sonderrechnungen hinzu, so kommt man beim Bund für das „werbende Vermögen" auf einen Betrag von 96 Mrd. DM, das sind 70 v. H. des gesamten ausgewiesenen Vermögensbestandes von 138 Mrd. DM. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei den geldwerten Rechten (z. B. bei Darlehensgewährungen für Entwicklungshilfe u. a.) sowie auch in anderen Fällen eine Gewinnerzielung zumeist nicht beabsichtigt ist. Eine dem Bund ähnliche Vermögensrechnung —allerdings mit z. T. unterschiedlicher Abgrenzung und Bewertung — wird nur von drei Ländern durchgeführt; die anderen Länder weisen Teile ihres Vermögens nach oder beschränken sich auf eine Zusammenstellung der im Landesbesitz befindlichen Grundstücksflächen (ohne Bewertung). Sie mögen an diesen Ausführungen mein Bemühen erkennen, Ihre Frage zu beantworten, gleichzeitig jedoch auch die großen objektiven Schwierigkeiten, die einer genaueren Antwort entgegenstehen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5227* Zu Frage B 17: Der Bund hat sich bereits im Jahre 1971 bereit erklärt, eine Teilfläche von 10 ha des Übungsplatzes München-Feldmoching an der Schleißheimer-/ Neuherbergstraße im Zusammenhang mit der Abgabe städtischen Geländes zur Erweiterung der Stettenkaserne an die Stadt München zu veräußern. Im November 1973 wurde der Stadt ein konkretes Angebot unterbreitet, Die Verhandlungen hierüber wurden jedoch von der Stadt München zurückgestellt, weil die Stadt die Abwicklung dieses Einzelvorhabens von Überlegungen der Stadtentwicklung und der Stadtplanung, in die alle Bundeswehrplanungen im Bereich der Landeshauptstadt einbezogen werden sollen, abhängig macht. Von seiten des Bundes steht einem baldigen Austausch der Flächen nichts im Wege. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 12. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 18) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die steuerabzugsfähigen Freibeträge für Päckchen und Pakete an Verwandte in der DDR, für die bisher 20 DM bzw. 30 DM angerechnet werden, zu erhöhen, angesichts der Tatsache, daß die Kosten für die vordringlich in der DDR benötigten oder nicht zu beschaffenden Gegenstände die derzeitigen Freibeträge bei weitem übersteigen? Aufwendungen für Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR werden als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. i des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt. Nach dieser Vorschrift wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen, höchstens jedoch 1 200 DM im Kalenderjahr, für jede unterhaltene Person vom Einkommen abgezogen werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Aus Vereinfachungsgründen haben die obersten Finanzbehörden der Länder, von denen die Einkommensteuer (Lohnsteuer) nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland verwaltet wird, zugelassen, daß für jedes in die DDR versandte Paket ein Pauschbetrag von 30 DM und für jedes versandte Päckchen ein solcher von 20 DM ohne Einzelnachweis anerkannt wird. Bereits mehrfach, und zwar auch noch in jüngster Zeit, ist mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder die Frage erörtert worden, ob die genannten Pauschbeträge erhöht werden könnten. Die Besprechungen führten zu dem Ergebnis, daß die getroffene Vereinfachungsmaßnahme ausreicht, wenn man bedenkt, daß hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Empfänger der Sendungen keine Nachweise gefordert werden. Darüber hinaus ist aber auch zu berücksichtigen, daß die genannten Pauschbeträge nicht zu hoch festgesetzt sein dürfen, um die Gefahr einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme möglichst auszuschließen. Nach den Erfahrungen der Finanzverwaltungsbehörden haben bisher die Pauschbeträge von 30 DM und 20 DM im Durchschnitt der Fälle ausgereicht, um die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abzugelten. Der Steuerpflichtige, dem tatsächlich höhere Aufwendungen erwachsen, kann diese geltend machen, wenn er sie nachweist oder glaubhaft macht, z. B. durch Vorlage der Einkaufsbelege, Bestätigung des Empfängers. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 19) : Was hat die Bundesregierung angesichts der ständig steigenden Unkosten auf dem Automobilsektor unternommen, um die derzeit gültige Kilometerpauschale von 0,36 DM auf eine der inflationären Entwicklung angemessene Höhe festzusetzen? Die Bundesregierung hat aus verkehrspolitischen und haushaltsmäßigen Gründen davon abgesehen, die Kilometerpauschale zu erhöhen. Die Verkehrssituation hat sich vor allem in den Ballungszentren weiter verschärft. Es müssen deshalb auch im steuerlichen Bereich alle Maßnahmen vermieden werden, die diesen Prozeß noch beschleunigen würden. Zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen ist zu sagen, daß eine Erhöhung der Kilometerpauschale auf den Betrag von z. B. 50 Pfennig zu Einnahmeausfällen in Höhe von rd. 1,2 Mrd. DM führen müßte. Die Bundesregierung hält einen Steuerausfall in dieser Höhe nicht für vertretbar. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 12. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 20) : Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihren Überlegungen eines Sonderprogramms zur Strukturverbesserung und Sicherung von Arbeitsplätzen in benachteiligten Gebieten die von der Konjunkturabschwächung in der Textilindustrie besonders hart betroffene Wirtschaft und damit auch die Stadt Lindenberg im Allgäu gezielt unterstützen und fördern, und in welcher Weise und wann beabsichtigt sie, das zu tun? Die Bundesregierung hat am 6. Februar 1974 ein „Einmaliges Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" beschlossen. Die vorgesehenen Finanzierungshilfen 300 Millionen DM für Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände, 300 Millionen DM für Bundesinvestitionen — sollen gezielt in solchen Gebieten oder Orten gewährt werden, die von besonderen Beschäftigungsrisiken betroffen oder bedroht sind oder deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusin- 5228* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 ken droht. Ob die Stadt Lindenberg diese Kriterien (Indikatoren dafür sind z. B. übermäßige Arbeitslosen- oder Kurzarbeiterziffern, sehr niedriges Bruttoinlandsprodukt je Kopf der Wirtschaftsbevölkerung) erfüllt, kann von hier nicht beurteilt werden. Im positiven Fall kommen Finanzhilfen für gemeindliche Projekte der wirtschaftsnahen Infrastruktur oder im begründeten Einzelfall auch für Wohn- und Freizeitinvestitionen von erheblicher Bedeutung für das Gebiet in Frage, sofern diese Projekte baureif vorbereitet sind und bisher aus finanziellen Gründen noch nicht in eine anderweitige Förderung aufgenommen werden konnten. Entsprechende Förderungsanträge sind über das Land an den Bundesminister für Wirtschaft zu stellen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen B 21 und 22) : Welches sind die inzwischen vorliegenden Ergebnisse und daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen aus der seitens der Bundesregierung veranlaßten Durchleuchtung der bisherigen Preispolitik der Mineralölgesellschaften? Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach - zumindest in der ersten Phase der bei Mineralöl eingetretenen Versorgungsschwierigkeiten in den letzten Wochen — die Mineralölunternehmen eine ,,preisorientierte Angebotsstrategie" angewandt haben? Die Preispolitik der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Mineralölgesellschaften muß zeitlich differenziert betrachtet werden: — In den ersten drei Quartalen 1973 haben alle in Deutschland tätigen Gesellschaften ihre Preise angehoben und damit parallel zur internationalen Entwicklung ihre Ertragslage deutlich verbessert. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Erlössituation in den Jahren 1971 und 1972 infolge eines Überangebots sehr schlecht war. Im letzten Quartal 1973 bestand eine weitgehende Parallelität zwischen Kosten- und Preissteigerungen. Es ergab sich keine Verbesserung der Ertragslage gegenüber den ersten Quartalen 1973. - Ende Januar 1974 haben alle Gesellschaften kräftige Preiserhöhungen vorgenommen, die sich bei Vergaser- und Dieselkraftstoff und bei leichtem Heizöl auf durchschnittlich 9 Pfg/l belaufen. Der Preis für schweres Heizöl wurde um durchschnittlich 55,— DM/t angehoben, nachdem hier bereits Anfang Januar 1974 eine durchschnittliche Erhöhung von 20,— DM/t erfolgt war. Die neuen Preisanhebungen für Mineralölerzeugnisse sind durch die zum 1. Januar 1974 von den Lieferländern verfügten Preiserhöhungen für Rohöl ausgelöst worden. Sie bringen den Gesellschaften einen — auf die Tonne verarbeitetes Rohöl umgerechneten - durchschnittlichen Mehrerlds von ca. 100,— DM, der damit in etwa dem durchschnittlichen Anstieg der Rohölversorgungskosten entspricht. Die zuletzt eingetretenen Preiserhöhungen bewegen sich auf vergleichbarem Niveau mit den in den anderen europäischen Ländern, die über staatlich festgesetzte Höchstpreise verfügen, vorgenommenen oder beabsichtigten Preisanhebungen. Getrennt von der Preisentwicklung für die deutsche Produktion ist die Preisentwicklung am Rotterdamer Markt zu betrachten, die wegen des großen Importbedarfs der Bundesrepublik für das deutsche Preisniveau von erheblicher Bedeutung ist. Nach Ausbruch der Nahostkrise haben sich die dortigen Notierungen — insbesondere bei Dieselkraftstoff und leichtem Heizöl — sprunghaft erhöht. Dieser Anstieg stand in keinem Verhältnis zu den Kostensteigerungen auf der Rohölseite und führte zu der bekannten Marktspaltung in der Bundesrepublik. Seit Mitte Dezember ist die Preisentwicklung am Rotterdamer Markt wieder rückläufig; leichtes Heizöl und Dieselkraftstoff werden inzwischen zu Preisen angeboten, die teilweise schon wieder unter den Abgabepreisen der inländischen Raffinerien liegen. Die im November und Dezember beobachtete Marktspaltung ist damit beseitigt. Aus der geschilderten Preisentwicklung lassen sich folgende Schlußfolgerungen ziehen: 1. Die Verbesserung der Ertragslage der in Deutschland tätigen Mineralölgesellschaften resultiert im wesentlichen aus den Erlösverbesserungen vor Ausbruch der Nahostkrise. Ob der dabei gebildete „Preissockel" gerechtfertigt oder überhöht war, läßt sich noch nicht abschließend beurteilen. Ein Vergleich mit der Erlössituation der Jahre 1971 und 1972 ist insoweit problematisch, als die damalige Ertragslage der Unternehmen infolge eines Überangebotes sehr schlecht war. Eine Festschreibung der damaligen Ertragslage würde sich nachteilig auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und damit die künftige mengenmäßige Versorgung der Bundesrepublik auswirken. Auch aus einem internationalen Vergleich der Preisniveaus in den großen europäischen Ländern lassen sich dafür noch keine Schlußfolgerungen herleiten, da die in anderen Staaten zu erwartenden Preiserhöhungen infolge der dort bestehenden staatlichen Preisregelungen zum Teil noch nicht wirksam geworden sind. 2. Die im vierten Quartal in der Bundesrepublik eingetretenen Verteuerungen bei Mineralölprodukten — insbesondere bei leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff — waren im wesentlichen durch den drastischen Anstieg der Importpreise am Rotterdamer Markt ausgelöst. Aus welchen Quellen dieser Markt beliefert wird, konnte im einzelnen noch nicht geklärt werden. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, daß ein beträchtlicher Teil aus den dort ansässigen Raffinerien stammte und diesen erhebliche Gewinne gebracht hat. Das Bundeskartellamt und - auf deutsche Initiative - die EG-Kommission haben Ermittlungen hierzu aufgenommen. Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang festgestellt, daß unabhängige deutsche Importeure im Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5229* November 1973 für Mineralölprodukte aus holländischen Raffinerien einiger internationaler Gesellschaften erheblich höhere Preise zahlen mußten als den deutschen Tochtergesellschaften dieser internationalen Gesellschaften in Rechnung gestellt worden sind. Weitere Einzelheiten hierzu bitte ich der beiliegenden Pressemitteilung des BMWi zu entnehmen. 4. Die in der Bundesrepublik — vor allem im November — zeitweilig beobachtete Haltung der Verbraucher, sich insbesondere mit leichtem Heizöl ohne Rücksicht auf den geforderten Preis einzudecken, ist auch im Zusammenhang mit den von der Mineralölwirtschaft abgegebenen Prognosen über eine ab Dezember zu erwartende Unterversorgung des deutschen Marktes und der von ihr angekündigten Kürzung ihrer Auslieferungen in der Größenordnung von 15 % zu sehen. Dabei haben sich die Mineralölgesellschaften auf die angekündigten Lieferkürzungen der Förderländer gestützt, ohne beurteilen zu können, in welchem Umfange diese Ankündigungen realisiert werden würden. Die Dispositionen bei den internationalen Gesellschaften waren darüber hinaus mit der Notwendigkeit weltweiter Umleitungen der Rohöl- und Produktenströme im Zusammenhang mit der gezielten Boykottierung einzelner Länder belastet. Eine klare Aussage, ob damit gleichzeitig auch eine preisorientierte Angebotsstrategie verfolgt wurde oder verfolgt werden konnte, kann angesichts dieser weltweiten Verflechtung bei der Belieferung der einzelnen nationalen Märkte auch nachträglich kaum mit sachgerechten Gründen getroffen werden. Für die Bundesrepublik läßt sich jedenfalls in bezug auf ihre mengenmäßige Versorgung feststellen, daß sie im Verhältnis zu den tatsächlichen Lieferkürzungen der Förderländer keinesfalls zu den unterversorgten Verbraucherländern gehörte. Dabei hat zweifellos auch eine Rolle gespielt, daß die Bundesregierung den Zustrom von Produkten nicht durch Höchstpreisregelungen behindert hat. 4. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, daß von einigen Handelsunternehmen auf regionalen Märkten die zeitweilige Marktspaltung dazu benutzt worden ist, die relativ billigen Bezüge von den inländischen Raffineriegesellschaften auf der Preisbasis der teuren Importe abzusetzen. 5. Die Preiserhöhungen der Mineralölgesellschaften in der zweiten Januarhälfte 1974 sind — wie erwähnt — durch die zusätzlichen staatlichen Abgabeerhöhungen der Förderländer und die Preiserhähungen bei den ihnen zur Verfügung stehenden Rohölmengen ausgelöst worden. Bei der Beurteilung dieser zusätzlichen Belastungen des Rohöleinsatzes in den deutschen Raffinerien und der vorgenommenen Preiserhöhungen bei Mineralölprodukten ist zu berücksichtigen, daß die einzelnen Gesellschaftsgruppen von den Kostenerhöhungen sehr unterschiedlich betroffen werden. Am relativ günstigsten ist insoweit der Status der multinationalen Gesellschaften, die auf der Ba- sis früherer Konzessionsverträge von den Förderländern auf Grund der ihnen heute noch verbliebenen Beteiligungen Öl-Lieferungen zu Kostenpreisen erhalten. Diese Gesellschaften haben in der Regel außerdem die Möglichkeit des Rückkaufs von Öl aus dem Beteiligungsanteil der Förderländer und kommen auf diesem Wege zum Teil in den Genuß weiteren relativ billigen Rohöls. Wettbewerblich am ungünstigsten stehen die unabhängigen deutschen Gesellschaften, die ihren Rohölbedarf größtenteils zu Marktpreisen einkaufen müssen, die zum Teil erheblich über den vorgenannten Preisniveaus liegen. Das Versorgungsbild bei diesen Gesellschaften ist aber ebenfalls nicht einheitlich, da sie Rohöl auch noch im Rahmen langfristig laufender Lieferverträge beziehen. Pressemitteilung Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Wochen Ermittlungen über die Preisspaltung für Mineralölprodukte am Rotterdamer Markt angestellt. Der Hintergrund dieser Ermittlungen ist folgender: Bis in den Januar hinein bestanden bei Mineralölprodukten starke Unterschiede zwischen den Abgabepreisen der inländischen Raffineriegesellschaften und den Preisen für Produktenimporte vom Rotterdamer Markt. Am ausgeprägtesten war diese Entwicklung bei leichtem Heizöl. Während die Raffineriegesellschaften ihre diesbezüglichen Abgabepreise in der Bundesrepublik Deutschland seit Mitte Oktober auf einem Niveau von etwa 21 bis 30 Dpf/l konstant gehalten hatten, waren die Preise für importiertes Heizöl (überwiegend vom Rotterdamer Markt) bis zu 45 bis 55 Dpf/l angestiegen. Diese hohen Importpreise haben das deutsche Verbraucherpreisniveau maßgeblich beeinflußt, weil die von den inländischen Raffineriegesellschaften zu niedrigen Preisen abgegebenen Mengen die Nachfrage nicht in vollem Umfang deckten. Bereits mit Schreiben vom 21. Dezember 1973 hatte das Bundeskartellamt der Generaldirektion Wettbewerb der EG-Kommission Anhaltspunkte dafür mitgeteilt, daß die teuren Mengen zum Teil aus den Rotterdamer Raffinerien internationaler Mineralölgesellschaften selbst stammten. Inzwischen hat das Amt in Erfahrung gebracht, daß unabhängige deutsche Importeure im November 1973 für Mineralölprodukte aus holländischen Raffinerien einiger internationaler Gesellschaften erheblich höhere Preise zahlen mußten als sie den deutschen Töchtern dieser internationalen Gesellschaften in Rechnung gestellt wurden. Das Bundeskartellamt hat dieses Ermittlungsergebnis mit Schreiben vom 5. Februar 1974 der Generaldirektion Wettbewerb der EG-Kommission mitgeteilt. Die weitere Aufklärung, insbesondere auch die Anhörung der betroffenen Gesellschaften, sowie — gegebenenfalls — die Verfolgung dieses Sachverhalts ist Sache der EG-Kommission. Das deutsche Wettbewerbsrecht hilft hier nicht weiter, da die betroffenen Unternehmen ihren Sitz außerhalb des Bundesgebietes haben. 5230* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 23) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer im Bereich der Bundesrepublik Deutschland einem ebenso strengen amtlichen Genehmigungsverfahren zu unterwerfen wie etwa Dänemark und die Schweiz, um den „Ausverkauf heimischen Bodens" mit unerwünschten sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu verhindern? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich in letzter Zeit die Fälle mehren, in denen ausländische Unternehmen deutsche Grundstücke kaufen. Nach der Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank sind diese Käufe von 5 Millionen DM im Jahre 1972 auf 186 Millionen DM im Jahre 1973 angestiegen. Diese Zahlen geben nur die unmittelbaren Käufe durch Ausländer wieder. In welchem Umfang Ausländer mittelbar, insbesondere über inländische Gesellschaften, Grundstücke erworben haben, geht aus ihnen nicht hervor. Auf der anderen Seite gibt es bisher keinen Anlaß zu der Befürchtung, daß die Käufe ein wirtschafts- und sozialpolitisch bedenkliches Ausmaß annehmen könnten. Denn gleichzeitig haben Ausländer in Höhe von 108 Millionen DM im Jahre 1972 und in Höhe von 72 Millionen DM 1973 inländische Grundstücke an Inländer verkauft. Außerdem übersteigen die deutschen Grundstückskäufe im Ausland die ausländischen Grundstückskäufe in der Bundesrepublik bei weitem. In den Jahren 1972 und 1973 haben deutsche Gebietsangehörige insgesamt im Wert von einer dreiviertel Milliarde DM mehr Grundstücke im Ausland erworben als veräußert. 2. Die Frage nach Beschränkungsmöglichkeiten für den Erwerb von inländischen Grundstücken durch Ausländer betrifft einen Teilbereich der deutschen Investitionspolitik gegenüber dem Ausland. Dabei kommt der Kapitalanlagepolitik der Erdölförderländer wegen des stark steigenden Devisenpotentials dieser Staaten und der zu erwartenden Belastungen der Leistungsbilanzen der Olverbraucherländer aktuelle Bedeutung zu. Sollten sich die anlagesuchenden Staaten auf einzelne Zuflußländer und sektorale Bereiche konzentrieren, so könnte dies in der Tat zu Schwierigkeiten führen. Die Bundesreigerung wird deshalb die Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten. Außerdem ist sie bemüht, in internationalen Verhandlungen vernünftige Regelungen anzustreben. Schon jetzt erlaubt § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) Beschränkungen des Grundstückserwerbs durch Ausländer, wenn die Beschränkungen erforderlich sind, „um einer Beeinträchtigung der Kaufkraft der Deutschen Mark entgegenzuwirken oder das Gleichgewicht. der Zahlungsbilanz sicherzustellen". 3. Im übrigen sollte nicht übersehen werden, daß auch die deutsche Wirtschaft ein erhebliches Interesse an Investitionen und - wie die obigen Zahlen zeigen — auch an Grundstückskäufen im Ausland hat. Die Bundesrepublik hat sich zudem durch Investitionsförderungs- und Niederlassungsverträge verpflichtet, den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer in gewissem Umfang zuzulassen. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften ist die Bundesrepublik an die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften gebunden. Dieses Rechts verbietet grundsätzlich jede Diskriminierung der Angehörigen der Partnerländer. Für den Bereich des Kapitalverkehrs ist auf die erste Richtlinie des Rates vom 11. Mai 1960 (Amtsbl. S. 921) zu verweisen. Hiernach müssen die Mitgliedstaaten für den Fall der Übertragung von Grundeigentum unter Deviseninländern in den EWG-Mitgliedstaaten die erforderlichen devisenrechtlichen Genehmigungen erteilen. Ferner sind die Regelungen für den Niederlassungs- und Dienstleistungsbereich zu beachten, die bereits für eine Vielzahl von Tätigkeiten gelten. Der EWG-Vertrag untersagt darüber hinaus den Mitgliedstaaten grundsätzlich, die bei seinem Inkrafttreten erreichte Freiheit des Dienstleistungsverkehrs neuen Beschränkungen zu unterwerfen (Art. 62 EWG-Vertrag) oder für Angehörige der anderen Mitgliedstaaten neue Niederlassungsbeschränkungen einzuführen (Art. 53 EWG-Vertrag). Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 24 und 25) : Wann und welche zusätzlichen Maßnahmen für strukturschwache Gebiete, insbesondere im Land Rheinland-Pfalz (Bereich Mittelrhein-Lahn-Sieg, Eifel-Hunsrückraum, Westpfalz) wird die Bundesregierung zur Abwehr von Arbeitslosigkeit ergreifen? Wie lautet der genaue Auftrag, den das Bundeskabinett dem Bundeswirtschaftsminister erteilt hat, möglichst umgehend Vorschläge für eine zusätzliche Verbesserung der Infrastruktur in den wirtschaftlichen Problemgebieten des Landes Rheinland-Pfalz vorzulegen, und welche Zusagen hat der Bundesfinanzminister für die Finanzierung solcher zusätzlicher Maßnahmen bereits gemacht? Das Bundeskabinett hatte am 19. Dezember 1973 den Bundesminister für Wirtschaft beauftragt, „Vorschläge für zusätzliche gezielte Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten" vorzulegen. Am 6. Februar 1974 hat die Bundesregierung das daraufhin erarbeitete „Einmalige Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" beschlossen. Damit sollen unverzüglich in Gebieten und Orten, in denen sich im Zusammenhang mit der konjunkturellen Beruhigung 1974 besondere strukturelle Schwierigkeiten und Beschäftigungsrisiken ergeben, 300 Millionen DM Finanzierungshilfen für Infrastrukturinvestitionen vorzugsweise der Kommunen und zusätzlich 300 Millionen DM für Bundesinvestitionen eingesetzt werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird an den bereitgestellten Mitteln angemessen beteiligt, wobei besondere Bedingungen wie z. B. in der Westpfalz ausdrücklich berücksichtigt werden sollen. Zu Ihrer Unterrichtung füge ich den Abdruck des Kabinettbeschlusses über das „Einmalige Sonderpro- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5231* gramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" bei. Der Bundesminister für Wirtschaft Der Bundesminister der Finanzen Bonn, den 6. Februar 1974 Einmaliges Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen Die Bundesregierung hat für Gebiete, in denen sich im Zusammenhang mit der konjunkturellen Beruhigung 1974 besondere strukturelle Schwierigkeiten und Beschäftigungsrisiken ergeben, folgendes Sonderprogramm beschlossen, das aus dem z. Z. bei der Bundesbank stillgelegten Mineralölsteuermehraufkommen des Jahres 1973 in Höhe von rd. 600 Millionen DM finanziert wird. Teil A (1) Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch besondere regionale und sektorale Schwierigkeiten gewährt der Bund gem. Art. 104 a (4) GG gezielt und befristet Finanzhilfen in Höhe von einmalig 300 Millionen DM a) zum Ausbau der Infrastruktur, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist (z. B. Industriegeländeerschließung, Abwasser- und Abfallbeseitigungsanlagen, Ausbau von Verkehrsverbindungen, Energie- und Wasserversorgungsanlagen, sowie öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen, Errichtung oder Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten) b) im begründeten Einzelfall für Infrastrukturinvestitionen zur Erhöhung des Wohn- und Freizeitwertes, die für die Entwicklung des betreffenden Gebietes von erheblicher Bedeutung sind. (2) Die im Absatz 1 genannten Finanzhilfen werden in Gebieten oder Orten gewährt, 1. die von besonderen Beschäftigungsrisiken betroffen oder bedroht sind, da Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel und der konjunkturellen Entwicklung in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind, 2. deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht. Dabei sollen im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt bestehende regionale Disparitäten in der Infrastrukturausstattung insbesondere auch im ländlichen Raum — sowie die besondere Lage des Zonenrandgebietes berücksichtigt werden. (3) Soweit neben den Maßnahmen dieses Programms und den sonst bestehenden Förderungsmöglichkeiten in besonderen Fällen auch eine zusätzliche Förderung gewerblicher Investitionen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen erforderlich ist, erwartet die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen der Länder. II. (1) Träger der in I. Abs. i aufgeführten Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände; nicht gefördert werden Maßnahmen des Bundes und der Länder sowie natürlicher und juristischer Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. (2) Es soll sich um genehmigungsreife Anträge handeln, die aus finanziellen Gründen noch nicht in eine anderweitige Förderung aufgenommen werden konnten. III. Die Finanzhilfen des Bundes werden in Form von Investitionszuschüssen gewährt; diese können bis zu 50 v. H. der Investitionskosten betragen. Ausnahmen von dieser Begrenzung sind möglich. IV. Die Länder übersenden die Förderungsanträge mit ihrer Stellungnahme dem Bundesminister für Wirtschaft. Dieser entscheidet darüber im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen unter Beteiligung der fachlich zuständigen Bundesressorts. Bis zum 31. März 1974 werden den Ländern bestimmte Einplanungsbeträge reserviert. Danach wird der nicht belegte Teil des Programmvolumens nach der Dringlichkeit der noch vorliegenden Projekte vergeben. V. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze — Gebietskörperschaften — Anlage zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften Nr. 18.2 zu § 44 BHO sowie die für dieses Programm zu erlassenden Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze finden Anwendung. Der Mittelansatz wird dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages für die Schlußberatungen des Bundeshaushalts 1974 zur Einstellung vorgeschlagen. Teil B Für Investitionsvorhaben des Bundes werden im Jahre 1974 zusätzlich 300 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Damit sollen Investitionsvorhaben bestimmter Ressorts in Gebieten finanziert werden, 1. die von besonderen Beschäftigungsrisiken betroffen oder bedroht sind, da Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel und der konjunkturellen Entwicklung in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind, 2. deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht. 5232* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Die Vorhaben werden dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages für die Schlußberatungen des Bundeshaushalts 1974 vorn Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem jeweils zuständigen Fachminister vorgeschlagen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen B 26 und 27) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Folgerungen sie aus der Tatsache zieht, daß Heiz- und Dieselöl z. Z. mit 125 Dollar je Tonne und Benzin mit 135 Dollar je Tonne frei Rotterdam angeboten werden, während die Erdölgesellschaften ihre Preise in der letzten Woche um 6 Pfennig bis 8 Pfennig erhöht haben? Ist die Bundesregierung bereit, im Plenum oder im Ausschuß für Wirtschaft die Einkaufs- und Kalkulationsdaten der Ölgesellschaften offenzulegen? Zu Frage B 26: Die Preisnotierungen am Rotterdamer Markt sind im Vergleich zum Dezember 1973 erheblich zurückgegangen; sie entsprechen bei leichtem Heizöl mit ca. 300,— DM/t den derzeitigen Raffinerieabgabepreisen der deutschen Gesellschaften, so daß die bisherige Marktspaltung wieder beseitigt ist. Bei Benzin liegen die Rotterdamer Preise mit ca. 420,00 DM/t für Normalbenzin und 440,00 DM/t für Superbenzin noch über den deutschen Preisen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die Preisentwicklung in Rotterdam wieder dazu beitragen würde, den Wettbewerb auf dem deutschen Markt zu verstärken; das derzeitige Preisniveau in Rotterdam gibt allerdings bisher keine Veranlassung, Folgerungen in Bezug auf die Preisgestaltung der deutschen Gesellschaften zu ziehen. Zu Frage B 27: Die Übermittlung der Daten zur Kosten- und Ertragslage der Mineralölunternehmen erfolgt aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung mit diesen Gesellschaften, denen dabei eine vertrauliche Behandlung der übermittelten Unterlagen zugesagt worden ist. Die Bundesregierung sieht sich daher ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Unternehmen nicht in der Lage, diese Unterlagen offenzulegen. Wir würden es allerdings begrüßen, wenn — wie seitens einiger Gesellschaften bereits geschehen — diese Daten zur besseren Unterrichtung der Öffentlichkeit von den Mineralölunternehmen von sich aus publik gemacht würden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU 'CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 28) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Änderung des Altölgesetzes, das die Abholung von Altöl durch die Altölfirmen subventioniert, zu unterbreiten, da bei der veränderten Situation auf dem Mineralölinarkt des Altöl ein hochwertiges Regenerat geworden ist, dessen Wiederverwertung auch ohne Subventionierung möglich erscheint? Die Bundesregierung ist gegenwärtig nicht bereit, dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Sicherung der Altölbeseitigung (Altölgesetz) zu unterbreiten. Hierfür sind mehrere Gründe maßgeblich. Nach dem Altölgesetz werden Zuschüsse nur gewährt, soweit sie im Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen zum Ausgleich ungedeckter Beseitigungskosten erforderlich sind. In Richtlinien sind Einzelheiten wie die Höhe der Zuschußsätze geregelt. Zu deren Anpassung wäre es daher nicht erforderlich, das Gesetz zu ändern. Die Höhe der Zuschußsätze wird durch jährliche Kostenprüfungen überwacht. Dem Bundestag wurde insbesondere über die Möglichkeit einer Ermäßigung der laufenden Zuschüsse und der Ausgleichsabgabe Bericht erstattet (Bundestagsdrucksache VI/3312 vorn 5. April 1972). Der nächste Bericht ist zum 31. März 1975 vorzulegen (vgl. § 4 Abs. 2 des Gesetzes). Zu dem der Frage zugrunde liegenden Sachproblem gebe ich folgendes zu bedenken: Soweit es sich um Altöle mit geringer Verschmutzung und verhältnismäßig geringen Sammelkosten handelt, besteht ein Interesse der Altölbesitzer, diese Mengen nicht den Altölsammelstellen zum Abholen anzudienen, sondern als Ersatz für Heizöl, als Schmiermittel für geringe Anforderungen stellende Schmierzwecke oder in gewissen Fällen auch zum Erzeugen von Zweitraffinat selbst zu nutzen oder an einen unmittelbaren Verwender für diese Zwecke zu veräußern. Dieses Interesse der Besitzer guten Altöls dürfte durch die veränderte Situation auf dem Mineralölmarkt gestiegen sein. Aus Gründen des Gewässerschutzes ist es aber unabweisbar, auch die übrigen Altöle umweltunschädlich zu beseitigen. Hierunter fallen insbesondere Altöle, die in kleinen Mengen, mit verhältnismäßig großer Verschmutzung und in mittlerer oder großer Entfernung von den Beseitigungsbetrieben anfallen. In diesem Bereich gibt es bisher keine Anhaltspunkte dafür, daß die Kosten der umweltunschädlichen Altölbeseitigung durch Erlöse für Zweitraffinate oder Energiegewinnung gedeckt werden können. Die Abholpflicht der Zuschußempfänger für diese problematischen Altöl-mengen ist die entscheidende Basis für einen nachhaltigen Gewässerschutz. Ergänzend darf ich noch darauf aufmerksam machen, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaft dem Ministerrat im Februar 1974 den Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung der Altölregelungen in den Ländern der Gemeinschaft vorlegen will. Es ist zu erwarten, daß sich der Ministerrat in den nächsten Monaten mit diesem Vorschlag befassen wird. Vorher wird eine evtl. Änderung des deutschen Altölgesetzes, das sich gut bewährt hat, nicht abschließend geprüft werden können. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 29) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80, Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5233* Nach welchen Kriterien werden Mittel des an! 19. Dezember 1973 beschlossenen Investitionsprogramms in strukturschwachen Gebieten für die Sicherung von Arbeitsplätzen im Bausektor einerseits und für den Ausbau der Wasserversorgung, des Straßenbaus und der Verkehrseinrichtungen andererseits vergeben? Die Bundesregierung hat am G. Februar 1974 ein „Einmaliges Sonderprogramm für Gebiete und Orte mit speziellen Strukturproblemen" beschlossen. Damit soll in Gebieten und Orten, die von besonderen Beschäftigungsrisiken betroffen oder bedroht sind (hohe Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit) und besonders wirtschaftsschwach sind, gezielt und sofort geholfen werden. Vorwiegend wirtschaftsnahe Infrastrukturinvestitionen der betroffenen Gemeinden können mit Investitionszuschüssen bis zu 50 v. H., im Ausnahmefall auch darüber, gefördert werden. Dabei sollen auch im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt bestehende regionale Disparitäten in der Infrastrukturausstattung — insbesondere auch im ländlichen Raum — sowie die besondere Lage des Zonenrandgebietes berücksichtigt werden. Für diesen Teil A des Programms stehen 300 Millionen DM zur Verfügung. In einem Teil B werden in denselben Gebieten 300 Millionen DM zusätzlich für Bundesinvestitionen zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung auf die einzelnen Fachbereiche erfolgt in den nächsten Tagen. Die Bundesregierung hofft, daß mit dieser schnellen, gezielten und befristeten Aktion die besonderen Beschäftigungsprobleme bestimmter Gebiete erheblich gemildert werden können. Für den Einsatz eines allgemeinen Konjunkturprogramms, das vorsorglich von der Bundesregierung vorbereitet wird, besteht gegenwärtig kein Anlaß. Zu Ihrer Unterrichtung füge ich Abdruck des Kabinettsbeschlusses vom 6. Februar 1974 über das „Einmalige Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" bei. Einmaliges Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen Die Bundesregierung hat für Gebiete, in denen sich im Zusammenhang mit der konjunkturellen Beruhigung 1974 besondere strukturelle Schwierigkeiten und Beschäftigungsrisiken ergeben, folgendes Sonderprogramm beschlossen, das aus dem z. Z. bei der Bundesbank stillgelegten Mineralölsteuermehraufkommen des Jahres 1973 in Höhe von rd. 600 Millionen DM finanziert wird. Teil A I. (1) Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch besondere regionale und sektorale Schwierigkeiten gewährt der Bund gem. Art. 104 a (4) GG gezielt und befristet Finanzhilfen in Höhe von einmalig 300 Millionen DM a) zum Ausbau der Infrastruktur, soweit es für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich ist (z. B. Industriegeländeerschließung, Abwasser- und Abfallbeseitigungsanlagen, Ausbau von Verkehrsverbindungen, Energie- und Wasserversorgungsanlagen, sowie öffentliche Fremdenverkehrseinrichtungen, Errichtung oder Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten) b) im begründeten Einzelfall für Infrastrukturinvestitionen zur Erhöhung des Wohn- und Freizeitwertes, die für die Entwicklung des betreffenden Gebietes von erheblicher Bedeutung sind. (2) Die im Absatz 1 genannten Finanzhilfen werden in Gebieten oder Orten gewährt, 1. die von besonderen Beschäftigungsrisiken betroffen oder bedroht sind, da Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel und der konjunkturellen Entwicklung in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind, 2. deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht. Dabei sollen im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt bestehende regionale Disparitäten in der Infrastrukturausstattung — insbesondere auch im ländlichen Raum sowie die besondere Lage des Zonenrandgebietes berücksichtigt werden. (3) Soweit neben den Maßnahmen dieses Programms und den sonst bestehenden Förderungsmöglichkeiten in besonderen Fällen auch eine zusätzliche Förderung gewerblicher Investitionen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen erforderlich ist, erwartet die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen der Länder. II. (1) Träger der in I. Abs. 1 aufgeführten Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände; nicht gefördert werden Maßnahmen des Bundes und der Länder sowie natürlicher und juristischer Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. (2) Es soll sich um genehmigungsreife Anträge handeln, die aus finanziellen Gründen noch nicht in eine anderweitige Förderung aufgenommen werden konnten. III. Die Finanzhilfen des Bundes werden in Form von Investitionszuschüssen gewährt; diese können bis zu 50 v. H. der Investitionenskosten betragen. Ausnahmen von dieser Begrenzung sind möglich. IV. Die Länder übersenden die Förderungsanträge mit ihrer Stellungnahme dem Bundesminister für Wirtschaft. Dieser entscheidet darüber im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen unter Beteiligung der fachlich zuständigen Bundesressorts. Bis 5234* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 zum 31. März 1974 werden den Ländern bestimmte Einplanungsbeträge reserviert. Danach wird der nicht belegte Teil des Programmvolumens nach der Dringlichkeit der noch vorliegenden Projekte vergeben. V. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze — Gebietskörperschaften — Anlage zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften Nr. 18.2 zu § 44 BHO sowie die für dieses Programm zu erlassenden Besonderen Bewirtschaftungsgrundsätze finden Anwendung. Der Mittelansatz wird dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages für die Schlußberatungen des Bundeshaushalts 1974 zur Einstellung vorgeschlagen. Teil B Für Investitionsvorhaben des Bundes werden im Jahre 1974 zusätzlich 300 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Damit sollen Investitionsvorhaben bestimmter Ressorts in Gebieten finanziert werden. 1. die von besonderen Beschäftigungsrisiken betroffen oder bedroht sind, da Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel und der konjunkturellen Entwicklung in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind, 2. deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegt oder erheblich darunter abzusinken droht. Die Vorhaben werden dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages für die Schlußberatungen des Bundeshaushalts 1974 vom Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem jeweils zuständigen Fachminister vorgeschlagen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, in der EWG dafür einzutreten, daß die umfangreichen Projekte, die in den Staatshandelständern auf Kreditbasis durchgeführt werden, durch die Mitgliedsländer zu gleichen Kredit- und Kreditversicherungskonditionen (Mindestzinssatz., Laufzeit usw.) gewährt werden, um die durch staatliche Eingriffe bereits eingetretenen Weltbewerbsverzerrungen abzubauen und in der Zukunft unmöglich zu machen, und wenn ja, welche Vorschläge gedenkt die Bundesregierung in Brüssel zu unterbreiten? Hinsichtlich der Harmonisierung der Exportkredite innerhalb der EG ist zu unterscheiden zwischen den eigentlichen Kreditkonditionen, zu denen insbesondere die Laufzeit und die Höhe der An- und Zwischenzahlungen gehört, der Ausgestaltung der staatlichen Exportkreditversicherung und schließlich der Höhe des Zinssatzes. Was die Laufzeit und die Höhe der An- und Zwischenzahlungen anbelangt, so hat das gut funktionierende EG-Konsultationsverfahren zu einer weitgehenden Angleichung geführt. In dem Verfahren sind alle in Aussicht genommenen Ausfuhrkredite mit mehr als 5jähriger Laufzeit so rechtzeitig vor der Zusage einer Ausfuhrbürgschaft zu konsultieren, daß gegebenenfalls in der zuständigen EG-Arbeitsgruppe eine Diskussion stattfinden kann. Die An- und Zwischenzahlungen betragen mindestens 15 % des Auftragswertes, die Kreditlaufzeit gegenüber osteuropäischen Ländern überschreitet in der Regel nicht 8'/2 Jahre. Was die Ausgestaltung der nationalen staatlichen Exportkreditversicherungen anbelangt, so hatten sich die Sechs bereits in wesentlichen Teilen auf eine völlige Harmonisierung der Versicherungsbedingungen geeinigt. Die Inkraftsetzung der schon erzielten Ergebnisse und die Fortführung dieser Arbeiten ist jedoch durch die Erweiterung der EG ins Stocken geraten, weil Großbritannien ein von den kontinentalen Systemen völlig abweichendes Versicherungssystem besitzt. Wahrscheinlich wird die Gemeinschaft nun zunächst die Harmonisierung auf die wesentlichen Versicherungsgrundsätze beschränken und durch möglichst enge Kooperation in der zuständigen Arbeitsgruppe zu einer fortschreitenden faktischen Angleichung der Versicherungspraxis zu gelangen suchen, Sehr viel schwieriger liegen die Dinge auf dem bei allen langfristigen Finanzierungen für die Konkurrenzsituation bedeutendsten Gebiet der Zinsen für Exportkredite. Im Gegensatz zur Bundesrepublik haben die übrigen im Export von Maschinen und Anlagen bedeutendsten Staaten (zu denen innerhalb der EG Frankreich, Großbritannien und Italien, außerhalb der EG die USA und Japan gehören) Finanzierungssysteme, die mit unterschiedlichen technischen Mitteln den Zins für längerfristige Exportkredite unabhängig von der Entwicklung der Marktzinsen auf 6-7 % herabschleusen. Dieser Exportzins gilt jedoch jeweils weltweit und nicht etwa nur für osteuropäische Länder und wird lediglich bei Exporten innerhalb der EG nicht angewandt. Die genannten Länder lehnen es aus vielerlei Gründen, insbesondere unter Hinweis auf ihre Zahlungsbilanzsituation, ab, auf diese Herabschleusung ihrer Exportzinsen zu verzichten, so daß alle in den letzten Jahren von der Bundesregierung mit dieser Zielsetzung in EG und OECD unternommenen Bemühungen erfolglos geblieben sind. Diese Bemühungen konzentrieren sich gegenwärtig auf die Unterstützung und Verbesserung eines Vorschlages der EG-Kommission, der die Einführung eines Mindestzinses für Exportkredite zum Ziele hat. Allerdings dürfte sich dieser Mindestzins, wenn er innerhalb der EG annehmbar sein soll, immer noch deutlich unterhalb der gegenwärtigen Marktzinsen bewegen. Die Chancen für die Festlegung eines Export-Mindestzinses dürften durch die kürzliche Anhebung des Zinssatzes der US-Eximbank von 6 auf 7 % zwar gestiegen sein, sind aber leider trotzdem noch als ungewiß zu beurteilen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5235* Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vorn 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 31): Ist die Bundesregierung bereit, dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und des Europäischen Parlaments zur Einführung eines Konsultationsverfahrens für Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten mit Staatshandelsländern insoweit zuzustimmen, als dieses Verfahren weltweite Anwendung finden soll, um die im Entstehen begriffene gemeinsame Handelspolitik nicht zu gefährden, das nationalistische Vorgehen einzelner Mitglieder einzuschränken bzw. zu beenden und einheitliche Grundsätze für die Kooperationspolitik in Brüssel vorzulegen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das von der Kommission vorgeschlagene Konsultationsverfahren für Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten weltweite Anwendung finden soll, und setzt sich hierfür bei den Beratungen in Brüssel ein. Sie unterstützt die Zielsetzungen des Kommissionsvorschlags, mit Hilfe des Verfahrens eine Behandlung der zur Zeit noch in nationaler Kompetenz der Mitgliedstaaten liegenden Kooperationspolitik auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen. Das Verfahren soll dazu dienen, die Überwachung der Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere der Vorschriften über die Handelspolitik, zu ermöglichen und den Austausch von Meinungen über eine Abstimmung der nationalen Kooperationspolitiken untereinander und mit der Gemeinschaftspolitik zu erleichtern. Das Verfahren bietet damit eine gute Grundlage für die Entwicklung gemeinsamer Grundsätze der Kooperationspolitik. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vorn 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 32) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Nichtvorlage des Jahreswirtschaftsberichts 1974 im Januar gegen das Stabilitätsgesetz verstößt, und welche Gründe will die Bundesregierung anführen, urn einen Gesetzesverstoß zu rechtfertigen? Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft sieht in § 2 Abs. 1 vor, daß die Bundesregierung im Januar eines jeden Jahres dem Bundestag und dem Bundesrat einen Jahreswirtschaftsbericht vorlegt. Die Bundesregierung hat den Jahreswirtschaftsbericht 1974 unmittelbar nach der Verabschiedung im Kabinett am 6. Februar 1974 den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet. Um die Abgeordneten schon vor dem Erscheinen der Parlamentsdrucksache über die wichtigsten Passagen des Berichts zu informieren, habe ich am 6. Februar 1974 einen Auszug übersandt. Die kurze zeitliche Verzögerung in der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts war notwendig, um die neuesten Konjunkturdaten die am 1. Februar 1974 vorlagen — berücksichtigen zu können. Gerade angesichts der in diesem Jahr ungewöhnlich großen Schwierigkeit der Konjunkturprognose erschien die Einbeziehung der neuen Daten in die dem Bericht zugrunde liegenden Überlegungen gerechtfertigt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 7. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 33) : Beabsichtigt die Bundesregierung, sich in Brüssel für eine Ditterenzierung der Weinbauzone A in zwei Zonen ähnlich der Differenzierung der südlichen europäischen Weinbaugebiete einzusetzen? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, sich in Brüssel für eine Unterteilung der Weinbauzone A einzusetzen. Die im Anhang III der VO Nr. 816/70 (EWG) aufgeführten Weinbauzonen sind Teil des Globalkompromisses der EWG-Weinmarktordnung vom Jahre 1970. Die Zoneneinteilung trägt den ökologischen Bedingungen des Weinbaues in der Gemeinschaft Rechnung. Die Weinbauzone C umfaßt die südlichen Anbaugebiete Frankreichs und ganz Italiens und damit mehr als 2 Millionen ha Rebfläche. Für die Zone A, die rd. 70 000 ha umfaßt, ist eine vergleichbare Unterteilung nicht sinnvoll. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vorn 12. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den bayerischen Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz etwa 3 000 Landwirte die Antragstrist für einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der DM auf dem Gebiet der Landwirtschaft 1973 versäumt haben, und ist die Bundesregierung bereit, in diesen Härlefällen eine Sonderregelung zu finden? Aufgrund der bei der landwirtschaftlichen Alterskasse Niederbayern-Oberpfalz eingeholten Auskünfte ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahre 1973 (Stand: 31. 12. 1973) in den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberpfalz insgesamt 78 729 Landwirte den Aufwertungsausgleich geltend gemacht haben, davon 77 404 (= 98,32 %) fristgerecht und 1 325 ( - 1,68 %) verspätet. Die Abweichung der letztgenannten Zahl zu den von Ihnen erwähnten rd. 3 000 angeblichen Fristversäumnissen erklärt sich nach den Angaben der Alterskasse folgendermaßen: Die Zahl 3 000, die nach neuester Schätzung der Alterskasse auf etwa 2 500 bis 2 600 Fälle zu berichtigen ist, kommt nur dann zustande, wenn man zu den 1 325 Fällen verspäteter Antragstellung (davon 1 178 Alterskassen-Landwirte und 147 Nicht- 5236* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Alterskassen-Landwirte) die Fälle hinzuzählt, in denen im Amtsverfahren (Alterskassenmitglieder) oder im Antragsverfahren (Nichtmitglieder) versandte Fragebögen nicht zurückgereicht worden sind. Über die Gründe, die diese rd. 1 300 Personen veranlaßt haben, von einer Anmeldung ihres Anspruchs abzusehen, lassen sich keine durch statistische Erhebungen gesicherten Aussagen machen. Es gibt jedoch einige auf der Erfahrung beruhende Anhaltspunkte, anhand deren sich diese rd. 1 300 Fälle unterlassener Geltendmachung des Aufwertungsausgleichs in folgende Gruppen einteilen lassen: a) Personen, die aufgrund der im Vorjahr (1972) gemachten Angaben im Mitgliederverzeichnis der Alterskasse als landwirtschaftliche Unternehmer geführt waren, denen deshalb im Mai 1973 der Fragebogen von Amts wegen zugeschickt wurde, die jedoch zuvor ohne Wissen der Alterskasse ihren Betrieb aufgegeben hatten; b) der Alterskasse nicht angehörende Landwirte, die zwar rechtzeitig einen Antrag auf Aufwertungsausgleich 1973 gestellt hatten, den ihnen daraufhin von der Alterskasse übersandten Fragebogen jedoch nicht zurückreichten, weil sie eine Kleinstfläche von 1 ha und weniger bewirtschafteten und beim Lesen des Fragebogens erkannten, daß sie deswegen keinen Anspruch hatten; c) der Alterskasse nicht angehörende Landwirte, die auf Antrag einen Fragebogen erhalten hatten, die ihn jedoch deswegen nicht zurückreichten, weil ihnen bei der Kleinheit des von ihnen bewirtschafteten Betriebes (z. B. in der Größenklasse unter 5 ha) der zu erwartende Ausgleichsbetrag nicht lohnend erschien; d) Landwirte beider Kategorien (Alterskassenmitglieder und Nichtmitglieder), die die ihnen bekannte Rücksendungsfrist übersehen und deshalb ihren Anspruch nicht geltend gemacht haben. In welchem Größenverhältnis die zu a) und d) genannten Fallgruppen zueinander stehen, läßt sich nicht feststellen. Selbst wenn man die Fallgruppe d) den 1 325 festgestellten Versäumnisfällen hinzurechnet, kann die Gesamtzahl bei weitem nicht 2 500 Fälle, geschweige denn 3 000 Fälle betragen. Die Fristen waren sowohl für Mitglieder der Alterskassen als auch für Nichtmitglieder reichlich bemessen und konnten ohne Zeitdruck eingehalten werden. Die Beantwortung der wenigen Fragen des gemeinverständlich gehaltenen Fragebogens erforderte keinen nennenswerten Zeitaufwand. Die Information über die Fristen und die Folgen ihrer Versäumnis war breitgestreut, wurde mehrfach wiederholt und war so sorgfältig organisiert, daß sich jeder Landwirt mühelos darauf einstellen konnte. Die fahrlässige Versäumung der aufgrund des Durchführungsgesetzes zum Aufwertungsausgleichgesetz in Verbindung mit der Ausführungsverordnung geltenden Ausschlußfristen führte — wie in anderen Rechtsgebieten auch — zum Erlöschen des Anspruchs. In den Ausnahmefällen, in denen die Säumnis nicht verschuldet ist, gewähren die Alterskassen nach § 8 der o. a. Verordnung bei glaubhaft gemachten Hinderungsgründen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Auf diese Rechtspflicht sind die Alterskassen durch Rundschreiben des Ministeriums nochmals hingewiesen worden. Insofern enthält das geltende Recht eine Sonderregelung für Härtefälle. Dort indessen, wo die Frist fahrlässigerweise versäumt wurde, läßt sich der Verfall des Anspruchs nicht rückgängig machen. Auch mit Hilfe einer allgemeinen Fristverlängerung wäre dies nicht möglich, weil die nach § 1 Nr. 3 des Durchführungsgesetzes zum Aufwertungsausgleichgesetz für 1973 bereitgestellten 590 Millionen DM bis zum Ende des Haushaltsjahres 1973 restlos an die berechtigten Landwirte, d. h. diejenigen, die die Frist eingehalten haben, dem Gesetzesauftrag gemäß ausgegeben worden sind. Für eine nachträgliche generelle Berücksichtigung der Versäumnisfälle des Aufwertungsausgleichs 1973 wäre daher keine Deckung im Haushalt vorhanden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 12. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 35 und 36) : Sind der Bundesregierung die erneuten Proteste der ostfriesischen Kutterfischer gegen die Fangtechnik des an der dortigen Küste eingesetzten Muschelfangschiffes „Bernadette" bekannt? Was haben die in der Antwort auf meine schriftlichen Fragen vom 14. September 1973 erwähnten wissenschaftlichen Kontrollen der Herzmuschelfischerei durch die Bundesforschungsanstalt für Fischerei und die Aufsicht durch die niedersächsische Fischereiverwaltung ergeben, und welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung daraufhin? Ihre Anfragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Krabbenfischer aus Norddeich wiederholt gegen den Einsatz des Muschelfangschiffes „Bernadette" im ostfriesischen Wattenmeer protestiert haben. Die laufende Beobachtung der befischten Fanggebiete durch die Bundesforschungsanstalt für Fischerei und die Kontrollen der niedersächsischen Fischereiaufsichtsbehörden haben jedoch bisher nicht ergeben, daß der unter einschränkenden Auflagen vorgenommene Herzmuschelfang mit dem genannten Fahrzeug zu einer Gefährdung der übrigen Fischerei oder zu nachteiligen Auswirkungen auf die Fanggründe im Wattenmeer führt. Die niedersächsische Fischereiverwaltung erwägt daher, im Benehmen mit der Bundesforschungsanstalt für Fischerei und den übrigen beteiligten Behörden sowie nach Anhörung der interessierten Fischereikreise die von Monat zu Monat befristete Genehmigung zum Herzmuschelfang zu verlängern. Die Erlaubnis zum Fang von Herzmuscheln soll weiterhin befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall versehen werden, daß gegen die Auflagen verstoßen wird oder nicht vorhersehbare Nachteile für die Küstenfischerei entstehen. Zur Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5237* meidung etwaiger Behinderungen für die Krabbenfischerei ist beabsichtigt, zusätzlich zu den bisher erteilten Auflagen zu verlangen, daß der Muschelschill (Muschelschalen) an Land gebracht oder vor dem Überbordwerfen durch geeignete Vorrichtungen zerkleinert wird. Eine unkontrollierte Zulassung der Herzmuschelfischerei ist auch weiterhin nicht vorgesehen. Die BFA für Fischerei befaßt sich mit den Folgeerscheinungen der bisherigen Nutzung auf den betreffenden Herzmuschelbänken und hält das Fanggebiet unter ständiger wissenschaftlicher Kontrolle. Angesichts dieser Sachlage beabsichtigt die Bundesregierung keine Schritte, zumal die Angelegenheit in die Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fällt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 7/166l Frage B 37) : Wann gedenkt die Bundesregierung, die entsprechenden Rechtsverordnungen über die Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Massentierhaltung und über die Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren zu erlassen, damit durch die Länder eine einheitliche und sachgerechte Handhabung des Tierschutzgesetzes gewährleistet werden kann? Das am 1. Oktober 1972 in Kraft getretene Tierschutzgesetz (TierSchG) enthält für jedermann verständlich klare und bindende Vorschriften, so auch über das Halten, die Pflege und die Unterbringung von Tieren. Insbesondere ist die Haltung von Tieren durch die Vorschriften des § 2 TierSchG grundsätzlich geregelt. Es trifft zu, daß die heutige Haltung großer gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen spezielle tierschutzrelevante Fragen aufwirft. Das Tierschutzgesetz enthält zu diesem Zweck im § 13 Abs. 1 und 3 die notwendigen Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften zum Schutze der Tiere unter diesen besonderen Haltungs- bzw. Transportbedingungen. Die hier den Durchführungsverordnungen zugrunde zu legenden Mindestforderungen des Tierschutzes beinhalten zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Aspekte, mit deren Abklärung in Form von Gutachten auf meine Veranlassung hin seit einiger Zeit besondere Arbeitsgruppen von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung namhafter Verhaltenswissenschaftler befaßt sind. Im Falle der Haltung von Schweinen (1971) und Kälbern (1973) sind diese Gutachten bereits vorgelegt und von mir unverzüglich veröffentlicht worden (Anlagen i u. 2). Neben den nach dem derzeitigen Wissensstand hier normierten Tierschutz-Mindestforderungen enthalten die Gutachten dringliche Hinweise auf die notwendige wissenschaftliche Bearbeitung noch offener Fragen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel sind bereits einzelne dieser Forschungsvorhaben initiiert worden. Die nach Abklärung dieser wissenschaftlichen und fachtechnischen Fragen zu erwartenden Ergebnisse sowie die Aussagen der o. a. Gutachten werden dann als materielle Grundlage zur fachlichen Ausrichtung der betreffenden Durchführungsvorschriften nach § 13 TierSchG dienen. Auf die ausführliche Behandlung dieses Fragen-. komplexes unter der Überschrift „Reform des Tierschutzrechts geht zügig voran" in BMELF-Informationen Nr. 14 (s. Anlage 3) vom 2. April 1973, S. 8 f sowie unter der Überschrift „Tierschutz in unserem Lande" im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 152, S. 1516 und 1517 vom 28. November 1973 und auf meine Antworten zu Anfragen der Herren Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen — Drucksache 7/1044, Frage A 53, Fragestunde vom 3. bis 5. Oktober 1973, Baack — Drucksache 7/769, Frage B 19, Fragestunde vorn 20. Juni 1973, Richard Müller — Drucksache 7/1380, Frage 69, Fragestunde vom 12./13. Dezember 1973, der Frau Abgeordneten Verhülsdonk — Deutscher Bundestag 7 / S. 4750, Frage 66 C, Fragestunde vom 23. bis 25. Januar 1974, des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Evers — Drucksache 7/1555, Frage 30 B, Fragestunde vom 23. bis 25. Januar 1974 sowie auf die Kleine Anfrage der Herren Abgeordneten Gallus, Dr. Schmidt (Gellersen), Saxowski, Lemp, Frau Dr. Riedel-Martiny, Ronneburger und Genossen —Drucksache 7/1533 — darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 11. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 38) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Unternehmen, die bei der „Bundesanstalt für Milchforschung" Gutachten haben erstellen lassen, in mehreren Fällen die Honorare nicht an die Bundeskasse, sondern an die „Gemeinschaft der Förderer und Freunde der Bundesanstalt für Milchforschung e. V." gezahlt haben, deren zweiter Vorsitzender zugleich Präsident der Bundesanstalt ist, und welche disziplinarischen und finanziellen Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Vorgängen gezogen? Der von Ihnen angesprochene Fragenkomplex wird u. a. im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geprüft, das ein Beamter der BA für Milchforschung gegen sich beantragt hat. Erst nach Abschluß dieses Verfahrens wird es möglich sein, Ihre Frage zu beantworten. Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, daß ein Beamter meines Hauses vorübergehend von seinen Dienstgeschäften freigestellt worden ist, um alle Vorgänge an der BA für Milchforschung zu untersuchen, die in jüngerer Zeit in der Offentlichkeit erörtert oder dem Ministerium sonst bekanntgeworden sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung bleibt ebenfalls abzuwarten. 5238* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretär Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 39) : Nachdem in der Schweiz neue Bestimmungen über „erwerbstätige Ausländer" im Juli 1973 beschlossen und in Kraft gesetzt worden sind, frage ich den Bundesarbeitsminister, ob auch für die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Vorschriften, vor allem für Saisonarbeitskräfte, eingeführt werden sollten, und könnten nach Auffassung der Bundesregierung entsprechend der Schweizer Regelung wenigstens für den Bereich der saisonabhängigen Fremdenverkehrsbetriebe besondere Regelungen für Gastarbeiter eingeführt werden? Bei ,der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verfolgt die Schweiz seit Jahren eine Politik, die sowohl in ihrer Grundanlage als auch bei den administrativen Maßnahmen nicht mit der Politik der Bundesregierung vergleichbar ist. Es wäre daher kaum möglich, bei uns Regelungen einzuführen, die den neuen Bestimmungen der Schweiz vom Juli 1973 entsprechen. Dies gilt auch für die Saisonarbeitskräfte. Hier wird in der Schweiz von Zeit zu Zeit ein bestimmter Höchstbestand für das ganze Land festgesetzt. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, eine derartige Kontingentierung einzuführen. Im übrigen erlaubt es der am 23. November 1973 angeordnete Anwerbestop für Arbeitnehmer aus dem Ausland gegenwärtig nicht, Arbeitskräfte für einen eng begrenzten Zeitraum aus den Anwerbeländern — außer Italien — anzufordern. Die Entspannung auf dem Arbeitsmarkt dürfte aber dazu beitragen, die Einstellungsmöglichkeiten für Arbeitskräfte auch in dem von Ihnen genannten Bereich zu fördern. Die Arbeitsverwaltung hat hierzu entsprechende Vorkehrungen getroffen. So hat die Bundesanstalt für Arbeit ein besonderes überregionales Vermittlungssystem eingerichtet, um z. B. eine rasche Wiedereingliederung von arbeitslosen Ausländern zu ermöglichen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 12. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 40) : Hat sich, wie aus Presseberichten (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 26. November 1973, S. 5) zu entnehmen war, während der Gespräche, zu denen der polnische Außenminister Olszowski am 6. und 7. Dezember 1973 nach Bonn gekommen war, eine der deutsch-polnischen Arbeitsgruppen auch mit der Frage der Rententransferierung befaßt, und wenn ja, hat die Bundesregierung, obwohl dieses Thema auf polnischen Vorschlag in die Tagesordnung aufgenommen worden sein soll und nur von einem einseitigen Transfer die Rede war, darauf bestanden, daß auch das Problem des wechselseitigen Transfers von Rentenleistungen erörtert wurde und einer Lösung zugeführt wird? Im Rahmen des Besuches des polnischen Außenministers Olszowski am 6. und 7. Dezember 1973 in Bonn hat sich eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe für Renten- und Sozialversicherungsfragen auch mit Fragen des Transfers von Sozialleistungen befaßt. Da es sich um einen ersten Meinungsaustausch handelte, haben beide Seiten zunächst lediglich ihren Standpunkt dargelegt. Sie sind daraufhin übereingekommen, ihre jeweiligen Auffassungen zu prüfen und bei einem weiteren Zusammentreffen hierzu Stellung zu nehmen. Dieses Treffen hat am 7. und 8. Februar 1974 in Warschau stattgefunden. Der Schwerpunkt der Gespräche lag auf dem Gebiet der Renten- und Unfallversicherung. Es wurde vereinbart, so bald wie möglich in Verhandlungen über den Abschluß eines Sozialversicherungsabkommens auf der Basis der Gegenseitigkeit einzutreten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 41) : Welche Möglichkeiten wird die Bundesregierung ergreifen, um unverzüglich „die Vielzahl der Muster für Renten" der Frührentner so zu vereinheitlichen, daß dieser Personenkreis die Vorteile erhalten kann, die allen Rentnern z. B. von der Deutschen Bundesbahn zugedacht sind? Die von Ihnen angesprochene Frage des Nachweises der Rentnereigenschaft zur Erlangung von Vergünstigungen wird im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Sie konnte aus verschiedenen Gründen bisher noch nicht befriedigend gelöst werden. Hierbei stellen die von Ihnen besonders genannten Fahrpreisermäßigungen bei der Bundesbahn einen wichtigen Anwendungsfall dar. Darüber hinaus geht es auch um Vergünstigungen, die andere Einrichtungen - z. B. für den Besuch kultureller Veranstaltungen für Rentner — einräumen. Einer Lösung steht allerdings bisher eine Reihe von Schwierigkeiten entgegen. Einmal ist der Personenkreis, der solche Nachweise erhalten müßte, sehr verschiedenartig, zum anderen werden auch hinsichtlich der Voraussetzungen, die die Inhaber solcher Nachweise erfüllen müssen, unterschiedliche Anforderungen gestellt. Um diese Fragen zu lösen, muß mit zahlreichen Stellen und Einrichtungen Kontakt aufgenommen werden. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, wenn die eingangs erwähnte Prüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 42): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und in welcher Form die „Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger" (Rentenreformgesetz von 1972, § 77 Abs. 3) funktionsfähig arbeitet, besteht die Absicht, die Antragsfrist zu verlängern, und werden der Stiftung Bundesmittel zur Verfügung gestellt? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5239* Die Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger hat ihre Tätigkeit mit dein Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes aufgenommen. Stiftungsvorstand ist der Vorstand der Lastenausgleichsbank. Dieser führt die laufenden Geschäfte und nimmt der Konzeption der Stiftung entsprechend bis zum Ablauf der Antragsfrist die Anträge entgegen. Er hat die bisher eingegangenen Anträge nach berufsständischen Merkmalen aufgegliedert und auf dieser Grundlage Gespräche mit den Berufsverbänden der Wirtschaft sowie den Selbständigen über die Finanzierung aufgenommen. Insoweit ist eine zeitgerechte Funktionsfähigkeit der Stiftung gegeben. Die Bundesregierung hat mehrfach auch im Parlament zum Ausdruck gebracht, daß eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Stiftung schwerwiegende Probleme aufwerfen würde. Nach ihrer Auffassung entspricht es der Zielsetzung des Gesetzes, daß sich die Selbständigen untereinander für die Finanzierung der Stiftung verantwortlich fühlen, und sie bedauert, daß diesbezügliche Bemühungen bisher noch keinen Erfolg gehabt haben. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes würde im übrigen eine bestimmte Personengruppe bevorzugen. Die durch das Rentenreformgesetz geschaffenen Nachentrichtungsregelungen bringen ohnehin für Selbständige eine besondere Möglichkeit zum nachträglichen Aufbau einer Alterssicherung in der Rentenversicherung. Eine weitere Vergünstigung in Form einer Finanzierung durch Steuermittel würde in breiten Bevölkerungskreisen wenig Verständnis finden, insbesondere bei den die Rentenversicherung tragenden Pflichtversicherten. Die Frist zur Stellung von Anträgen an die Stiftung läuft erst am 18. April dieses Jahres ab. Daher ist eine etwaige Verlängerung der Antragsfrist bisher noch nicht geprüft worden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 43) : Trifft die Ansicht von vielen Sachverständigen aus der Bauwirtschaft und aus Kreisen der Gewerkschaften zu, daß die tatsächliche Zahl der Arbeitslosen, insbesondere in der Bauwirtschaft des bayerischen Grenzlandes, höher sei als die offiziell bekanntgegebene, da offenbar tatsächliche Arbeitslose als Bezieher von Schlechtwettergeld erfaßt werden, und wie hoch liegt für diesen Fall die tatsächliche Zahl der Arbeitslosen absolut und in Prozenten, gemessen an der Zahl der Beschäftigten in den Arbeitsamtsbezirken des bayerischen Zonenrandgebiets? Die im Jahre 1959 eingeführte Schlechtwettergeldregelung hatte das sozialpolitische Ziel, die jährlich wiederkehrende Winterarbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft zu senken. Insofern besteht ein vom Gesetzgeber beabsichtigter Zusammenhang zwischen der Zahl der Arbeitslosen und der Zahl der Schlechtwettergeldbezieher. Es ist jedoch kaum möglich, mit der Zahl der Schlechtwettergeldbezieher oder mit dem Umfang der Ausfalltagewerke auch nur annähernd eine durch die Schlechtwettergeldregelung vermiedene Arbeitslosigkeit zu quantifizieren. Keinesfalls wäre es vertretbar, Schlechtwettergeldbezieher als „tatsächliche Arbeitslose" im Sinne Ihrer Frage zu bezeichnen und deren Zahl mit der von der Bundesanstalt für Arbeit ausgewiesenen Arbeitslosenzahl zusammenzuziehen. Soweit in Ihrer Frage die Vermutung zum Ausdruck kommt, daß auch die derzeitige Wirtschaftslage einen Einfluß auf die Zahl der Schlechtwettergeldbezieher haben könnte, stehen keinerlei Angaben zur Verfügung. Im übrigen spricht — auch wenn man die günstigen Witterungsbedingungen in Rechnung stellt — gegen eine solche Annahme, daß die Zahl von 3,8 Millionen Ausfalltagewerken im Januar 1974 um 30 Prozent niedriger lag als i Jahr zuvor. Die von Ihnen angeregte Berechnung ist daher nicht möglich. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 44 und 45) : Hat die Bundesregierung darüber Informationen, ob bei den im Krieg an Malaria erkrankten Soldaten heute noch Gesundheitsschädigungen — und vor allem Leber — aufgetreten sind oder auftreten können? Werden die in chemischen Reinigungen Beschäftigten regelmäßig einer Gesundheitskontrolle unterzogen, und sind Gesundheitsschädigungen — bedingt durch die verwandten Chemikalien — festgestellt worden? Zu Frage B 44: Vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung werden als Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Begutachtungsmedizin die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Versorgungswesen" herausgegeben. Diese „Anhaltspunkte" werden von Zeit zu Zeit mit Wissenschaftlern und besonders erfahrenen Gutachterärzten überarbeitet. Die letzte Ausgabe ist 1973 erschienen, nachdem alle Kapitel gründlich überprüft worden sind. Ich darf Sie zu Ihrer Unterrichtung insbesondere auf die Ausführungen auf Seite 80 (letzter Absatz) hinweisen. Daraus geht hervor, daß mit Gesundheitsfolgen nur sehr selten zu rechnen ist. Sie treten auch nur in akuten Krankheitsphasen auf. Bleibende Leberschäden werden nicht als Malariafolge beobachtet. Sollten Ihnen demgegenüber Fälle bekannt sein, in denen zu solchen Befürchtungen Anlaß besteht, bitte ich um Ihre Unterrichtung. Zu Frage B 45: Nach den geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Chemischreinigungen sind Gesundheitskontrollen der Beschäftigten nicht vorgesehen. Der Verzicht auf ärztliche Untersuchungen wurde bisher damit begründet, daß die Reinigungsmittel nur in geschlossenen Maschinen verwendet werden dürfen. Trotzdem sind in den letzten Jahren aus Be- 5240* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 trieben der Chemischreinigung jährlich etwa 10-15 Erkrankungsfälle wegen des Verdachts der Einwirkung halogenierter Kohlenwasserstoffe als Berufskrankheit angezeigt worden. Rund ein Fünftel dieser Krankheitsfälle hat zu einer Anerkennung als Berufskrankheit geführt. Nach Angaben der zuständigen Berufsgenossenschaft sind die angezeigten Krankheitsfälle in Chemischreinigungen aufgetreten, in denen Reinigungsapparate sicherheitstechnisch nicht einwandfrei betrieben oder bei denen technische Störungen nicht unverzüglich behoben worden sind. Im übrigen möchte ich bemerken, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vor kurzer Zeit die Berufsgenossenschaften aufgefordert hat, die Unfallverhütungsvorschriften für Chemischreinigungen zu überarbeiten. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten soll Aufschluß über die sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinisch-toxikologischen Maßnahmen beim Betrieb von Chemischreinigungen mit gesundheitsschädlichen Reinigungsmitteln bringen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Zweckmäßigkeit ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen in die Beratungen der Fachgremien einbezogen werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich der Gastronomie nach wie vor Personalmangel besteht, und ist aus diesem Grunde die Bundesregierung bereit, den Anwerbestopp für Ausländer, die im Fremdenverkehr tätig sind, wieder zu lockern? Die Anwerbung von Arbeitnehmern aus dem Ausland bis auf Widerruf einzustellen, ist eine Entscheidung, bei der ,die Arbeitsmarktsituation im ganzen in Betracht gezogen werden muß. Das ist auch bei gewissen Anpassungsproblemen in einzelnen Betrieben und Wirtschaftszweigen zu berücksichtigen. Aus den Angaben der Bundesanstalt für Arbeit geht hervor, daß von einem allgemeinen Personalmangel im Fremdenverkehrsgewerbe nicht gesprochen werden kann. Ende Januar 1974 registrierte die Bundesanstalt für Arbeit in diesem Bereich 10 595 Arbeitsuchende, für die 7 471 offene Stellen gemeldet waren. Es besteht danach ein Überhang stellensuchender Fachkräfte des Fremdenverkehrsgewerbes. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesanstalt für Arbeit eine überbezirkliche Vermittlung eingerichtet hat, um den oftmals schwierigen Ausgleich von Angebot und Nachfrage zwischen den Regionen zu erleichtern. Die Bundesanstalt für Arbeit empfiehlt den Fremdenverkehrsbetrieben, sich dieser Möglichkeit zu bedienen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/1661 Fragen B 47 und 48) : Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den anderen am Unfallrettungswesen beteiligten Organisationen, ein integriertes Konzept zu entwickeln, welches die Rettungshubschrauber der Bundeswehr mit einbezieht? Trifft die Meldung des Fernsehmagazins „Monitor" vom 21. Januar 1974 zu, daß in Bayern, trotz der guten Erfahrungen der letzten drei Jahre, in diesem Jahr die Rettungshubschrauber der Bundeswehr nicht mehr während der Urlaubszeit bei Verkehrsunfällen zur Verfügung stehen? Bereits im Jahre 1958 richtete die Bundeswehr vornehmlich mit besonders ausgerüsteten Hubschraubern einen militärischen Such- und Rettungsdienst (SAR) ein, der zunächst nur die Aufgabe hatte, vermißte oder abgestürzte militärische Luftfahrzeuge zu suchen und die Insassen zu retten. Die gleichen Aufgaben für alle zivilen Luftfahrzeuge ohne Rücksicht auf deren Nationalität oblagen dem Bundesminister für Verkehr, nachdem die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 7. April 1956 dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt aus dem Jahre 1944 beigetreten war. Da nach diesem Abkommen nicht nur das eigene Hoheitsgebiet, sondern auch bestimmte Teile der Nord- und Ostsee abzusichern waren, wurde der Such- und Rettungsdienst im Laufe der Jahre auch auf in Seenot befindliche Schiffe ausgedehnt. Dem Bundesminister für Verkehr standen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben keine speziellen Luftrettungsmittel zur Verfügung. Daher wurde 1965 der Bundeswehr durch eine Verwaltungsvereinbarung die Durchführung der Suche und Rettung übertragen, während bei dem Bundesminister für Verkehr nur der Alarmierungsdienst verblieb. Der Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr hat demnach die Aufgabe — der Hilfeleistung bei allen Luft- und Seenotfällen von militärischen und zivilen Luftfahrzeugen und Schiffen — der Versorgung der Soldaten der Bundeswehr und des Personals der verbündeten Streitkräfte bei allen Notfällen. Von diesen Aufgaben des SAR-Dienstes sind die des allgemeinen zivilen Rettungswesens zu unterscheiden. Letzteres dient der medizinischen Versorgung aller Bürger in Notfällen. Obwohl nach dem Grundgesetz das allgemeine Rettungswesen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, arbeitet die Bundesregierung durch ihre Ressorts in der Ständigen Konferenz „Rettungswesen" und in den einzelnen Bund-/Länderausschüssen an einer Verbesserung des Rettungswesens. Darin sind neben den Bundesministerien des Innern, der Verteidigung, für Verkehr, für das Post- und Fernmeldewesen, für Arbeit und Sozialordnung, für Jugend, Familie und Gesundheit die zuständigen Länderressorts und alle maßgeblichen Hilfsorganisationen vertreten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5241* Zur Zeit überfordert die Rettung aus der Luft die personellen, technischen und organisatorischen Mögleichkeiten der eigentlichen Träger des Rettungswesens. Deshalb leistet die Bundeswehr bereits seit dem Jahre 1958 in akuten Notfällen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe mit den Hubschraubern ihres Such- und Rettungsdienstes Hilfe für den zivilen Bereich. Die Hilfeleistungen machten im Durchschnitt der letzten Jahre etwa 85 % aller Einsätze der SAR-Mittel aus. Allein 1973 wurden 1 777 Rettungsflüge dieser Art durchgeführt. Darüber hinaus hat die Bundeswehr bei ihren Rettungszentren in Hamburg, Koblenz und Ulm Hubschrauber stationiert, die mit allen für die Notfallerstversorgung erforderlichen medizinischen Geräten ausgestattet sind und auch für das allgemeine zivile Rettungswesen ständig verfügungsbereit gehalten werden. Diese haben 1973 weitere 640 Rettungseinsätze geflogen. Schließlich hat die Bundeswehr SAR-Hubschrauber mit Besatzungen über mehrere Wochen in München und Hannover als Ersatz zur Verfügung gestellt, als die Rettungshubschrauber des ADAC und des Bundesinnenministers vorübergehend ausfielen. Dabei wurden im letzten Jahr insgesamt 177 Einsätze durchgeführt. Selbstverständlich waren dabei nicht alle Hubschrauber der Bundeswehr eingesetzt. Für den Luftrettungsdienst ist z. Z. nur ein Hubschraubermuster (UH 1 D) wirklich geeignet. Von den Hubschraubern dieses Typs genügen nur die drei bei den Rettungszentren den Anforderungen der Ständigen Konferenz „Rettungswesen". Die Hubschrauber des SAR-Dienstes sind lediglich für den Transport von Notfallpatienten eingerichtet. Ihnen fehlen die zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen medizinischen Geräte; sie sind, abgesehen von Ausnahmefällen, nicht mit Notärzten besetzt. Alle übrigen Hubschrauber der Bundeswehr sind nicht für den Krankentransport ausgestattet, sie sind für militärische Transporte von Truppen und Gerät vorgesehen. Die Umrüstung zum Rettungshubschrauber würde jeweils ca. DM 60 000,— erfordern. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen der Bundeswehr jedoch nicht zur Verfügung, da — wie schon erwähnt -- das zivile Rettungswesen nicht ihre Aufgabe ist. Aus den genannten Gründen ist es auch nicht möglich, Hubschrauber ausschließlich für Einsätze im zivilen Rettungswesen abzustellen. Solange der Bundeswehr gesetzlich nicht eigene Aufgaben auf diesem Gebiet und entsprechende Haushaltsmittel zugewiesen werden, kann daher die für SAR-Zwecke eingerichtete ständige Verfügungsbereitschaft für Zivilpersonen nur in akuten Notfällen genutzt werden. Hierbei sind diese Hubschrauber insbesondere aus einsatz-, fernmelde-, wartungs- und versorgungstechnischen Gründen an ihre Standorte gebunden. Bereits jetzt ist durch die 14 bestehenden SAR-Kommandos und die Leistungen der zivilen Organisationen bei einem Einsatzbereich von 50 km Radius um den jeweiligen Standort ein großer Teil des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland abgedeckt. Zusätzlich wird die Bundeswehr in den Standorten Faßberg bei Celle, Achum bei Bückeburg, Fritzlar und Roth bei Nürnberg weitere SAR-Kommandos einrichten und dort Hubschrauber ständig verfügungsbereit halten, die dann auch vom zivilen Bereich in Anspruch genommen werden können. Durch den neuen Einsatzbereich Roth soll den Belangen auch des zivilen Rettungsdienstes in Bayern Rechnung getragen werden. Im übrigen sind die Aussagen der Fernsehsendung „Monitor" vom 21. Januar 1974 nur teilweise richtig. Zutreffend ist, daß die Bundeswehr auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung aus Anlaß der Olympischen Spiele im Jahre 1972 eine ständige Verfügungsbereitschaft sowohl für das zivile Rettungswesen wie auch für die Verkehrsüberwachung eingerichtet hat. In den übrigen Jahren wie auch in Zukunft konnte und kann unter dem Gesichtspunkt der dringenden Nothilfe lediglich in akuten Notfällen geholfen werden. Wird Gefahr für Leib und Leben von einem zuständigen Arzt bestätigt, kann also jeder die Hilfe der Bundeswehr durch ihre Rettungstransportmittel anfordern. Aus all dem ergibt sich, daß ein neues Konzept für die Rettung aus der Luft ohne eine gesetzliche Neuregelung der Zuständigkeiten nicht möglich und derzeit auch nicht erforderlich ist, da schon das der Bundeswehr Mögliche geschieht. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 49 und 50) : Trifft es zu, daß fünfzehn Jugendoffiziere der Bundeswehr eine Informationsreise nach Israel auf Wunsch des Bundesverteidigungsministeriums absagen mußten? Wieviel Bundeswehrreisen nach Israel haben in den Jahren 1969, 1970, 1971, 1972 und 1973 stattgefunden, und werden derartige Maßnahmen in Zukunft verstärkt durchgeführt? Seit mehreren Jahren führen die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung und — insbesondere — die Bundeszentrale für politische Bildung für ihre Partner in der politischen Bildungsarbeit Studienreisen nach Israel durch. Zu diesen Studienreisen werden auch in gewissem Umfang Soldaten eingeladen. Entgegen der seit vielen Jahren bewährten Form der Organisation von Studienreisen für einen pluralen Teilnehmerkreis aus allen Bereichen der politischen Bildungsarbeit, die nicht nur ein breit gefächertes Informationsangebot in Israel gewährleistet, sondern auch Möglichkeiten eines vielfältigen und reichen Erfahrungsaustausches zwischen den Mitarbeitern der zahlreichen Bildungsinstitutionen in der Bundesrepublik Deutschland schafft, beabsichtigt die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung nunmehr die Veranstaltung einer besonderen Bundeswehr-Studienreise für 15 Offiziere für die Zeit vom 3. bis 17. März 1974. Für die Teilnahme waren Soldaten aus mehreren Großverbänden im Wehrbereich II vorgesehen, die in der 5242e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr tätig sind. Die Gruppe sollte sich also nicht nur aus Jugendoffizieren zusammensetzen. Die Initiative der Landeszentrale ist zweifellos dankbar und als besonderes Entgegenkommen zu begrüßen. Dennoch halte ich sie nicht für optimal, weil sie weder das breite Informationsangebot zu gewährleisten verspricht noch den Offizieren die Chance der Integration in eine Gruppe von Trägern der politischen Bildungsarbeit bietet. Ich habe deshalb dem Wehrbereichskommando II mitteilen lassen, daß bei allen Gruppenreisen nach Israel an der Regel einer Teilnahme von 2 Soldaten an gemischten Reisegruppen festgehalten werden soll. Ich habe aber in Würdigung der besonderen Initiative Niedersachsens als einmalige Ausnahme einer Teilnahme von 5 Offizieren mit Erstattung ihrer Eigenkosten zugestimmt. Auch den übrigen 10 Offizieren soll keineswegs die Chance einer Studienreise nach Israel genommen sein, sie sollen für weitere Reisen der Niedersächsischen Landeszentrale vorgemerkt bleiben. Bundeswehrreisen nach Israel hat es bisher nicht gegeben und soll es auch in Zukunft nicht geben. Reisen von Soldaten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr nach Israel erfolgen im Rahmen der Einladungen der Bundeszentrale für politische Bildung, die seit 1969 vereinzelt, seit 1971 fast regelmäßig für zwei Soldaten ausgesprochen werden. Ich hoffe zuversichtlich, daß die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung auch weiterhin der Bundeswehr die Teilnahme von Soldaten an ihren Israel-Studienreisen anbieten werden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 51) : Hält die Bundesregierung den Ausbildungsstand der Truppe trotz der Verminderung der Übungsfälle von 9 000 auf angeblich 3 000 bei dem Waffentyp Üb-LAR für ausreichend? Bei der Beantwortung Ihrer Frage nach dem Ausbildungsstand der Truppe bei dem Waffensystem LAR (Raketenwerfer 110 SF) gehe ich davon aus, daß Sie sich bei der „Verminderung der Übungsfälle von 9 000 auf angeblich 3 000" auf die verringerte Anzahl der Übungsraketen beziehen, die der Truppe pro Jahr für die Ausbildung zur Verfügung steht. Es trifft zu, daß die jährliche Zuweisung an Übungsraketen, die seit Einführung des Waffensystems im Jahre 1969 je Werfer pro Jahr 54 Schuß (ca. 9 000 Raketen) betrug, im Zuge von Einsparungsmaßnahmen ab 1973 auf 36 Schuß je Werfer/ Jahr (ca. 6 000 Raketen) gekürzt wurde. Die aufgrund dieser Kürzung verfügbaren 6 000 Raketen reichen aus, die Funktion der gesamten Waffenanlage des Werfers einschließlich sämtlicher 36 Rohre des Raketeneinstell-, -prüf- und -abfeuerungsgerätes (REPAG) und der Verkabelung bis zu den einzelnen Kontakten jeder Rakete einmal im Jahr zu überprüfen. Für die Ausbildung der Kanoniere in der Ladetätigkeit sind Exerzierraketen in ausreichender Anzahl beschafft und an die Truppe verteilt worden. Für die Ausbildung von Beobachtern entfällt jeder Munitionsbedarf, da beim Raketenwerfer 110 SF — im Gegensatz zur Rohrartillerie — kein „Einschießen" erfolgt. Für die Entwicklung und Erprobung eines neuen Schießverfahrens wurden 1973/74 erhebliche Munitionsmengen (ca. 3 000 Stück) erforderlich. Die für diese Entwicklung benötigten 3 000 Raketen mußten aus dem Bestand der Ausbildungsmunition des Jahres genommen werden, so daß der Truppe tatsächlich in diesem Jahr nur 3 000 Raketen für Übungsschießen zur Verfügung stehen. Ein ernsthaftes Absinken des Ausbildungsstandes der Werferbedienungen durch diese Reduzierung ist fast nicht zu verzeichnen. Abschließend bemerke ich, daß ab Ende 1974 wieder die volle Menge von 6 000 Schuß Übungsmunition zur Verfügung steht. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 52) : Welche Förderungsmaßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den Mangel an künstlichen Nieren in der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen? Mit der Bereitstellung erheblicher Bundesmittel im Rahmen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der Förderung des Ausbaus und Neubaus der Hochschulen einschließlich der Universitätskliniken sind durch die Bundesregierung die Voraussetzungen zur Behebung von Mängeln in einzelnen klinischen Bereichen wesentlich verbessert worden. Nach den verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten obliegt es aber in erster Linie den Ländern, darüber zu entscheiden, in welcher Weise die Hochschulen ausgebaut und die Krankenhäuser geplant werden. Es ist davon auszugehen, daß die Länder bei diesen Maßnahmen dem auch von der Gesundheitsministerkonferenz wiederholt unterstrichenen Mangel an Dialyseplätzen Rechnung tragen. Die Länder werden Ende Februar 1974 über ihre Erfahrungen bei der Aufstellung der Landeskrankenhausbedarfspläne berichten. Dabei wird auch die Frage der notwendigen Bereitstellung zusätzlicher Dialyseplätze erörtert werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5243' Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 12. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 53) : Erhält oder erhielt die „Andreas Lembke-Stiftung" bzw. das „Institut für Virusforschung und expertimentelle Medizin" aus Bundesmitteln Zuwendungen, und wenn ja, zu welchen Zwecken? Die Andreas Lembke-Stiftung bzw. das Institut für Virusforschung und experimentelle Medizin erhielt und erhält keine Zuwendung aus meinem Einzelplan. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 54) : Ist die Bundesregierung bereit, die Förderung des Nahverkehrs dahin gehend umzugestalten, daß neben den Ballungsräumen auch kleinere Städte eine ausreichende staatliche Hilfe zur Aufrechterhaltung eines sogenannten Omnibus-Stadtverkehrs erhellen, um über das erträgliche Maß hinausgehende Tariferhöhungen, wie sie im Fall der Stadt Lindau i. B. trotz Ausnutzung aller Rationalisierungsmöglichkeiten durch den Verkehrsträger Bundesbahn, jetzt erfolgen mußten (Steigerungen von 50 % bis 162,5 %) zu vermeiden, und wenn ja, wie wird eine solche Hilfe im Beispielsfall Lindau aussehen? Die Bundesregierung hat wiederholt, u. a. im verkehrspolitischen Programm für die Jahre 1968 bis 1972, im Verkehrsbericht 1970 und vor allem in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 darauf hingewiesen, daß der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiv gestaltet werden muß. Dies gilt generell, also auch für den Nahverkehr in kleineren Städten. Vorschläge zur Erreichung dieses Zieles hat sie im „Konzept zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs" des Bundesministers für Verkehr (Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr, Heft 41) der Öffentlichkeit vorgelegt. Wesentliche Teile davon sind bereits verwirklicht. Dazu gehören insbesondere die Entlastung der Linienverkehrsunternehmen von der Mineralölsteuer durch die Gewährung einer Gasölbetriebsbeihilfe sowie eine Reihe von Maßnahmen im Bereich des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wie z. B. die Verdoppelung der Finanzhilfen des Bundes durch das Verkehrsfinanzgesetz 1971, die Änderung des Aufteilungsverhältnisses der nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gewährten Mittel zugunsten des ÖPNV von 55 % für den kommunalen Straßenbau und 45 % für den ÖPNV in das neue Verhältnis von 50 : 50, die Erhöhung des Bundesanteils an der Förderung der einzelnen Vorhaben von 50 % auf 60% (im Zonenrandgebiet auf 75 %) der zuwendungsfähigen Kosten zur Erleichterung der Gegenfinanzierung durch Länder und Gemeinden, sowie die Erweiterung des Katalogs der zuwendungsfähigen Vorhaben um den Bau und Ausbau von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten. Darüber hinaus sieht der Entwurf des Bundeshaushalts 1974 zusätzlich zu den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 200 Millionen DM für Investitionen im Bereich des ÖPNV vor. Alle diese Hilfen haben allerdings nicht ausgereicht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten oder wieder herzustellen. Die Bundesregierung hat deshalb zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgelegt. Sie sehen vor, daß der Unternehmer einen Ausgleich erhält, wenn und soweit der Ertrag aus dem Verkauf für Zeitfahrausweise, insbesondere für Auszubildende und Berufstätige, zur Deckung der daraus entstehenden Kosten nicht ausreicht. Entsprechend der gesetzlich verankerten Verwaltungskompetenz sehen die Entwürfe vor, daß der Ausgleich vom Land zu gewähren ist, soweit es sich nicht um die Bundesverkehrsanstalten handelt, für die der Bund zuständig ist. Die Gesetzentwürfe liegen zur Zeit dem Bundesrat zur Stellungnahme vor. Die Bundesregierung hofft zuversichtlich, daß die Entwürfe alsbald verabschiedet werden können, damit die Ertragslage der Betriebe im Interesse der Sicherung eines leistungsfähigen Verkehrsangebotes weiter verbessert werden kann. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen B 55 und 56) : Trifft es zu --- wie in der Sendung „Das Rasthaus" vom 18. Januar 1974 behauptet wurde —, daß von seiten der Bundesregierung im Hinblick auf den Einfluß von Geschwindigkeitsbegrenzung und Unfallrückgang lediglich ein Erfahrungsbericht bei der Bundesanstalt für Straßenwesen angefordert wurde? Hat die Bundesregierung eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die eindeutige Schlüsse erwarten läßt über die Rückwirkungen der im Zusammenhang mit der Energiekrise verfügten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung sowie anderer Faktoren auf die Höhe und Art der Unfälle im Straßenverkehr, die zur Beurteilung der Frage einer zukünftigen allgemeinen Regelung der Geschwindigkeiten im Straßenverkehr beitragen kann? Die Bundesanstalt für Straßenwesen ist beauftragt, bevorzugt und vordringlich umfassende Untersuchungen über die Auswirkungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen (100 km/h) sowie auf den anderen Außerortsstraßen (80 km/h) durchzuführen. Die Untersuchungen erstrecken sich auf folgende Punkte: Höhe der Geschwindigkeit, Abstandsverhalten, Pulkbildung, Überholvorgänge, Fahrleistungen und insbesondere Art und Umfang des Unfallgeschehens und seiner Ursachen, wobei im einzelnen vor allem der Einfluß aller in Betracht kommenden Faktoren auf die Unfallentwicklung festgestellt werden soll. Auch die Länder werden Zahlen über die Straßenverkehrsunfälle in den Monaten Dezember 1973 und Januar 1974 mit den Vergleichszahlen der entsprechenden Monate der drei vorhergehenden Jahre zur Verfügung stellen. 5244* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Die Ergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen wie auch der Länder sollen bis Mitte März 1974 vorliegen. Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung erfordert angemessene Zeit (s. Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Großversuch „Tempo 100"), so daß eine solche Untersuchung kurzfristig nicht erstellt werden kann. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 57) : Ist es richtig, daß nach der Systemstudie „Flugsicherung der 80er Jahre" für die Kapazität des Flughafens Frankfurt Main eine dritte Bahn nicht gebraucht wird, und welche weiteren Maßnahmen in den Bereichen Raumordnung, Verkehr, Wirtschaft und Finanzen wird die Bundesregierung in Abstimmung mit der hessischen Landesregierung ergreifen, um den Flughafen Frankturt/Main als europäischen Luftverkehrsschwerpunkt zu erhalten und zu verbessern? Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand und insbesondere auch dem Inhalt der Studie trifft es nicht zu, daß für eine Erhöhung der Kapazität des Flughafens Frankfurt/Main eine 3. Bahn nicht gebraucht wird. Als eigentliches Ergebnis der Studie ist vielmehr anzusehen, daß nur durch den Neubau einer 3. Bahn eine vernünftige Verbesserung des Luftverkehrs und die auch von der Studie als notwendig angesehene Kapazitätserhöhung erreicht werden kann. Die von der Studie aufgezeigten Planungsalternativen sind hingegen theoretische Überlegungen, die das oben erwähnte Ergebnis nicht in Frage stellen. Auf den Gebieten der Raumordnung und des Verkehrs sind die Planungen für eine Bundesbahnschnellverbindung Köln—Groß Gerau weit fortgeschritten. Damit wird sich das ohnehin bereits recht große und keineswegs nur lokal orientierte Einzugsgebiet für den Flughafen Frankfurt weiter vergrößern. Im übrigen soll durch eine großangelegte Untersuchung eine optimale Führung der DB-Neubaustrecke im Rhein-Main-Gebiet gefunden werden, wobei auch der unmittelbare Anschluß des Frankfurter Flughafens an die Neubaustrecke in die Prüfung einbezogen ist. Die Beteiligung der Stadt Frankfurt, des Landes Hessen und des Bundes an der Flughafen AG läßt erwarten, daß keine ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten eintreten. Die Bedeutung des Flughafens Frankfurt als zentraler Luftverkehrsschwerpunkt wird auch dadurch erhalten und verbessert, daß dem Frachtsektor — trotz gewisser Nachtbetriebsbeschränkungen — die volle Aufmerksamkeit geschenkt wird. Eine weitere Ausdehnung der derzeitigen Nachtbetriebsbeschränkungen würde sich aber nicht mit Ihrem Anliegen vereinbaren lassen, daß der Frankfurter Flughafen europäischer Luftverkehrsschwerpunkt bleibt. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 58) : Ist die Bundesregierung bereit, sielt für einen Ausbau der Zugverbindungen nach Schwarzenbek einzusetzen, zumal Schwarzenbek als Achsenendpunkt eine besondere Bedeutung für die Erschließung des Zonengrenzgebiets in diesem Raum darstellt? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn, die nach den Bestimmungen des Bundesbahngesetzes ihren Fahrplan eigenverantwortlich gestaltet, wird Schwarzenbek entsprechend der Verkehrsnachfrage mit Nahverkehrszügen bedient. Die Zugverbindungen in und aus Richtung Hamburg sind auf einen Anschluß an die S-Bahn in Aumühle ausgerichtet. Die Deutsche Bundesbahn hält es auf Grund des derzeitigen Verkehrsaufkommens nicht für wirtschaftlich vertretbar, das Zugangebot zwischen Aumühle und Schwarzenbek zu erhöhen. Auch für eine Verlängerung der S-Bahn bis Schwarzenbek besteht z. Z. kein Erfordernis. Das Gebiet des Hamburger Verkehrsverbundes und damit der Geltungsbereich des Gemeinschaftstarifs ist durch die Verträge vom Hamburger Verkehrsverbund festgelegt. Derzeit wird über eine Revision dieser Verträge zwischen dem Bund und der Freien und Hansestadt Hamburg beraten. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs wird davon abhängen, inwieweit sich das Land Schleswig-Holstein an den 1 Verträgen, vor allem an der Finanzierung beteiligen wird. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 59 und 60) : Will die Bundesregierung hinnehmen, daß einerseits eine wirtschaftlich schwache Region in das öffentliche Förderungsprogramm aufgenommen wird, andererseits aber durch die vom Bundesverkehrsminister genehmigte Stillegung der Strecke Münster—Bocholt, der einzigen Strecke, die das Westmünsterland mit seinem Oberzentrum Münster auf dem Schienenweg verbindet, eine Voraussetzung für eine erforderliche Stärkung der Wirtschaftskraft entfällt? Ist die Bundesregierung bereit, die Genehmigung der Stilllegung zu widerrufen und gegebenenfalls über den § 28 a des Bundesbahngesetzes die Deutsche Bundesbahn in die Lage zu versetzen, den Verkehr aufrechtzuerhalten und wo nötig zu verbessern, bevor die Wirtschaftskraft des Raums so geschwächt ist, daß Notmaßnahmen Platz greifen müssen? Es trifft nicht zu, daß der Bundesminister für Verkehr die Stillegung der Strecke Münster—Bocholt genehmigt hat. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat lediglich die Genehmigung erhalten, den Reisezugbetrieb der Teilstrecke Coesfeld—Bocholt (—Isselburg—Anholt) für dauernd einzustellen. Die Erfahrung bei einer Vielzahl von Stillegungen hat gezeigt, daß in keinem Fall die Einstellung des Reise- Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5245* zugbetriebes einer Strecke zu einer Schwächung der Wirtschaftskraft einer Region geführt hat. Im Gegenteil konnte vielfach eine Zunahme der Reisendenzahlen festgestellt werden, die auf die verkehrsmäßig bessere Erschließung des Einzugsgebietes durch Busse zurückzuführen war. Im übrigen handelt es sich im vorliegenden Falle ohnehin nur um einen Restverkehr, der noch auf der Schiene abgewickelt wird, Der weitaus größte Teil der Reisenden benutzt heute bereits den Straßenbus, z. B. auf der Teilstrecke Bocholt—Borken rd. 2 800 Reisende. Auf der Schiene werden im selben Abschnitt nur rd. 350 Reisende befördert. An Sonntagen wird bereits der gesamte Reiseverkehr auf der Straße abgewickelt. Die Deutsche Bundesbahn sah sich bereits vor Jahren wegen des stark rückläufigen Reiseverkehrs zur Einrichtung der Buslinien gezwungen, die dann auch von der Bevölkerung gut angenommen wurden. Aus diesen Gründen konnte auch nicht in Erwägung gezogen werden, den Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn abzulehnen und den nur schwach ausgenutzten Verkehr auf der Schiene mit Steuermitteln aufrechtzuerhalten. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 61): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, an den Abfahrtsschildern der Bundesautobahnen im Bereich der innerdeutschen Grenze (z. B. Autobahn Hamburg—Hannover und weitere südliche Streckenführung) auch zusätzliche Hinweise auf den nächstgelegenen Übergang zur DDR anbringen zu lassen? An den Transitautobahnen nach Berlin und anderen Orten in der DDR sind Hinweise auf die Übergänge zur DDR vorhanden. An den entlang der Grenze zur DDR verlaufenden Bundesautobahnen wird nicht auf die nach dem Grundvertrag neugeschaffenen Übergänge zur DDR hingewiesen. Maßgebend für die Beschilderung an Autobahnanschlußstellen ist die Straßenverkehrsordnung, die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung und die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung an Bundesautobahnen. Danach sind Ausfahrtziele solche Zielorte, die nach Verlassen der Autobahn über das nachgeordnete Straßennetz erreicht werden. Als Ausfahrtziele sollen dabei Fern- und Nahziele der angeschlossenen Straße oder anderer verkehrswichtiger Orte im Einzugsbereich der Anschlußstelle angezeigt werden. In den Autobahn-Anschlußstellen neben den Ausfahrtzielen auch noch einen besonderen Hinweis auf die nach dem Grundvertrag neugeschaffenen Übergänge im kleinen Grenzverkehr zur DDR anzubringen, ist unzweckmäßig, da diese Grenzübergänge von mehreren Autobahn-Anschlußstellen aus angefahren werden können, von diesen z. T. sehr weit entfernt sind und diese Grenzübergänge lediglich für den grenznahen Vekehr gedacht sind. Somit dürften derartige Hinweise für den Fernverkehr auf Autobahnen ohne Bedeutung sein und unter Umständen zu Irreführungen Anlaß geben. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglichkeit, in Autobahn-Anschlußstellen zusätzliche Hinweise auf diese Übergänge zur DDR anbringen zu lassen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 62 und 63) : Für wann plant die Bundesregierung den längst fälligen Anschluß Geesthachts an das Hamburger Nahverkehrsnetz durch den Bau einer S-Bahn? Für wann plant die Bundesregierung, die Bundesstraße 5 um Geesthacht herumzuführen, um damit den innerstädtischen Verkehr von Geesthacht zu entlasten? Zu Frage B 62: Der Hamburger Verkehrs- und Tarifverbund (HVV) hat zwar dem Vernehmen nach unter Hinzuziehung der DB Erhebungen für eine S-Bahnverbindung von Bergedorf nach Geesthacht durchgeführt. An die Bundesregierung ist dieses Vorhaben bisher weder von der Landesregierung Schleswig-Holstein noch von der DB herangetragen worden. Nach Ansicht der Beteiligten besteht z. Z. auch noch kein Erfordernis, dieses Vorhaben durchzuführen. Im verkehrspolitischen Programm der Landesregierung Schleswig-Holstein vom Oktober 1973 ist dieser Ausbau erst in der 3. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. Ohne entsprechende Anträge nach den Vorschriften des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, initiativ tätig zu werden. Zu Frage B 63: Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält die Umgehungsstraße Geesthacht im Zuge der B 5 als Maßnahme der Dringlichkeitsstufe II. Nach Lage der Dinge kann damit diese Planung erst nach 1985 verwirklicht werden. Indessen ist im Einvernehmen zwischen dem BMV und dem gem. Art. 90 Grundgesetz als Auftragsbehörde für den Bund tätigen Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein beabsichtigt, den westlich der B 404 liegenden Teil der geplanten Umgehungsstraße in Dringlichkeitsstufe I des Bedarfsplanes aufzunehmen. Dieser Abschnitt dient der verkehrlichen Entlastung desjenigen Teils der Ortsdurchfahrt Geesthacht im Zuge der B 5, für den bislang ein vierspuriger Ausbau vorgesehen war, der dadurch entbehrlich wird. Der östlich anschließende Teil der Ortsdurchfahrt ist bereits vierspurig ausgebaut. 5246* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 Die Änderung des Bedarfsplanes ist gem. der in § 4 des „Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1973 bis 1985 vom 30. Juni 1971" nach Ablauf von jeweils 5 Jahren vorgeschriebenen Prüfung frühestens 1976 möglich. Die Verwirklichung des oben genannten Teilabschnitts der Umgehungsstraße Geesthacht im Zuge der B 5 kann somit erst nach diesem Zeitpunkt in Betracht gezogen werden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 64 und 65) : Hält die Bundesregierung trotz der Energiesituation und der Geschwindigkeitsbegrenzung sowie der kurvenreichen und engen Straßenverhältnisse der Bundesstraße B 22 von Hollfeld nach Bayreuth und der engen und kurvenreichen Staatsstraße Plankenfels—Bayreuth an dem Beschluß über die Stillegung der Nebenbahnstrecke Hollfeld—Bayreuth fest? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr Tiber die Zukunft der Nebenbahnstrecke Ebermannstadt-Behringersmühle unter Berücksichtigung der schlecht ausgebauten Straßenverhältnisse und der derzeitigen Energielage, und bestehen außerdem Pläne, auch die Strecke Forchheim-Ebermannstadt stillzulegen? Zu Frage B 64: Ja, sie hält an der getroffenen Entscheidung fest. Auf der Nebenbahn Bayreuth–Hollfeld sind dieselbetriebene Fahrzeuge im Einsatz, die bei geringer Auslastung mehr Brennkraftstoff verbrauchen, als die zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses erforderlichen Kraftomnibusse. Der geringe zusätzliche Verkehr bei Verlagerung des Reiseverkehrs kann nach den Angaben der zuständigen Straßenbaubehörden ohne Schwierigkeiten von den vorhandenen Straßen aufgenommen werden. Darüber hinaus wird bei Einstellung des Betriebes ein Teil der Eisenbahntrasse für Straßenbaumaßnahmen verwendet werden. Für die Bundesregierung besteht aus den vorerwähnten Gründen kein Anlaß, an dem Beschluß über die Stillegung der Nebenbahn Bayreuth–Hollfeld nicht festzuhalten. Zu Frage B 65: Das Einzugsgebiet der Nebenbahn EbermannstadtBehringersmühle und der gesamte Großraum Forchhem-Bamberg–Bayreuth ist von einem dichten Omnibusliniennetz erschlossen, das eine wesentlich ortsnähere Bedienung als das Schienennetz und ein unmittelbare Verbindung zu den größeren Städten Nürnberg, Bayreuth und Bamberg bietet. In Zusammenarbeit der beteiligten Verkehrsträger (Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost und private Unternehmen) mit den örtlichen Stellen soll eine Gesamtplanung für die Busbedienung dieses Raumes erarbeitet werden, die auch die Verlagerung des Schienenreiseverkehrs der Nebenbahn Ebermannstadt–Behringermühle mit einbezieht. Ziel dieser Lösung ist die Verbesserung der gesamten Verkehrsbedienung dieses Raumes. Die Energiesituation erlaubt hierbei keine andere Betrachtungsweise. Auf der vorgenannten Nebenbahn sind dieselbetriebene Fahrzeuge eingesetzt, die bei geringer Auslastung mehr Brennkraftstoff verbrauchen, als die für die Beförderung der Reisenden erforderlichen Straßenomnibusse. Darüber hinaus wird die Mehrbelastung der in Frage kommenden Straßen durch die wenigen zusätzlichen Busfahrten über den Tag verteilt die Verkehrsabwicklung in diesem Bereich nicht beeinträchtigen. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn bestehen keine Pläne, den Betrieb auf der Strecke Forchheim–Ebermannstadt einzuschränken. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 66): Bestehen bei der Deutschen Bundesbahn Pläne, den Personenverkehr auf der Strecke Wetzlar—Lollar einzustellen, und kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob zu diesen Plänen die betroffenen Städte, Gemeinden, Landkreise und die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelhessen gehört worden sind? Die Deutsche Bundesbahn hat sich zum Ziel gesetzt, ihr Leistungsangebot den Erfordernissen des Verkehrsmarktes anzupassen. Dies geschieht durch Streckenneu- und ausbau dort, wo die Grenze der Kapazität erreicht ist, und durch eine Konzentration auf die Bereiche, in denen die Leistungsvorteile der Eisenbahn voll zum Tragen kommen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Strecken, deren Verkehrsaufkommen sehr schwach ist. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird von der Deutschen Bundesbahn die Strecke Wetzlar—Lollar überprüft. Ob die Verlagerung des Reiseverkehrs von der Schiene auf die Straße zu einem wirtschaftlichen Erfolg führt, wird sich erst nach Abschluß der Untersuchung ergeben. Erst dann wird der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheiden, ob ein Stillegungsverfahren nach Bundesbahngesetz eingeleitet werden wird. In einem solchen Verfahren wird den obersten Landesverkehrsbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die wiederum die Beteiligten — in diesem Falle auch die von Ihnen genannten Städte und Gemeinden — hören wird. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 67): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5247* Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, im Sinn ihres Verkehrskonzepts, nämlich der Verbesserung und Erweiterung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Bundesbahnstrecke Troisdorf—Au—Betzdorf—Weidenau zu elektrifizieren, und wann ist mit der Inangriffnahme dieser Maßnahme zu rechnen? In Übereinstimmung mit den im „Kursbuch für die Verkehrspolitik" sowie im Bundesverkehrswegeplan entwickelten verkehrspolitischen Konzeptionen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn, die Umstellung der Strecke Troisdorf—Betzdorf—Siegen/ Haiger auf elektrische Zugbeförderungsart durchzuführen. Die Deutsche Bundesbahn erstellt hierzu z. Z. eine Wirtschaftlichkeitsrechnung. Anhand der Ergebnisse wird sie die Konditionen für die Finanzierungssicherung durch die beteiligten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen ermitteln. Erst im Anschluß daran kann die Frage einer Einstellung des Vorhabens in den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn behandelt werden. Mit einem Beginn der Bauarbeiten ist daher nicht vor 1975 zu rechnen. Die Elektrifizierung der Siegstrecke wird nicht nur eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene bedeuten, sondern auch den Fernverkehr für Personen und Güter in seiner Attraktivität und Leistungsfähigkeit weiter steigern. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 68 und 69) : Bestätigt die Bundesregierung die Veröffentlichung im Bundesbaublatt Juni 1973 „So wohnt Europa", wonach die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die erstellten Eigenheime mit einem Anteil von 34 Eigenheimen an je 100 Wohnungen an letzter Stelle in der Europäischen Gemeinschaft steht? Trifft es zu, daß auch in der Bundesrepublik Deutschland das Bestreben, ein Eigenheim zu besitzen, weitaus größer ist als die Zahl der vorhandenen bzw. jährlich neuerstellten Eigenheime, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dieses Bestreben nachhaltig zu unterstützen? Das unter der Überschrift „So wohnt Europa" im Bundesbaublatt vom Juni 1973 abgedruckte Schaubild beruht auf Angaben im „Jahrbuch der Sozialstatistik" des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften (Jahrgang 1972). Es handelt sich um Angaben über den Anteil der Wohnungen im Eigentum der Bewohner am gesamten Wohnungsbestand „um das Jahr 1970". Das Statistische Amt der EG selbst weist jedoch in den Vorbemerkungen vorsorglich darauf hin, daß eine strenge Vergleichbarkeit der Angaben nicht gegeben ist. Dabei ist wohl an definitorische Unterschiede in den Zählungskonzepten der einzelnen Länder zu denken, die jeden internationalen Vergleich erschweren. In der Tendenz trifft aber wohl die Aussage zu, daß die Bundesrepublik traditionell über einen relativ hohen Anteil an Mietwohnungen verfügt, was zum Teil natürlich mit dem Grad der Industrialisierung und Verstädterung, zum Teil aber auch mit Wohngewohnheiten zusammenhängt. Sicher ist die Zahl derer, die gern ein Eigenheim hätten, größer als die Zahl derer, die das Ziel, ein Eigenheim zu erwerben, mit konkreten Schritten und entsprechenden eigenen Anstrengungen verfolgen. Die wirtschaftlichen Daten — von den vor allem in Verdichtungsräumen hohen Bodenpreisen über die Baukosten bis zu den Kapitalkosten - führen dabei noch mehr als bei Gütern mit geringeren Anschaffungskosten und geringerer Lebensdauer zwangsläufig zu einer Begrenzung der Wunschvorstellungen. Bund, Länder und Gemeinden fördern aber gerade den Eigenheimbau in besonders hohem Maße durch direkte Hilfen und Einnahmeverzichte. 1. Vor allem die Bausparförderung, die überwiegend dem Eigenheimbau zugute kommt, gewinnt von Jahr zu Jahr zunehmendes Gewicht. Nach dem Vierten Subventionsbericht der Bundesregierung (Drucksache 7/1144) betrugen 1972 allein die Ausgaben des Bundes für Wohnungsbauprämien 1,25 Milliarden DM. Zusammen mit den entsprechenden Ausgaben der Länder und den Steuermindereinnahmen auf Grund der steuerlichen Begünstigung von Beiträgen an Bausparkassen ergab sich bereits für 1972 ein Gesamtaufwand für die Bausparförderung von rd. 3,2 Mrd. DM (zum Vergleich 1966: 1,75 Mrd. DM). 2. Auch mit der vorwiegend dem Eigenheimbau zugute kommenden Vorschrift des § 7 b EStG leistet die öffentliche Hand in erheblichem Maße (vorläufige oder endgültige) Steuerverzichte. Diese Steuerverzichte sind im Vierten Subventionsbericht für 1972 mit 960 Millionen DM veranschlagt. 3. Auf die Bedeutung des Eigenheimbaues im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues wird jeweils in den Jahresberichten des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau näher eingegangen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz sieht im übrigen eine gesteigerte Berücksichtigung des Wohnungseigentums (Eigenheime und eigengenutzte Eigentumswohnungen) und die Einführung des sogenannten Wohnbesitzbriefes im sozialen Wohnungsbau vor. 4. Schließlich ist auf weitere Hilfen, wie die Grundsteuervergünstigung, die Grunderwerbsteuerbefreiung und das Wohngeld, zu verweisen, die auch Bauherren und Erwerbern von Eigenheimen zugute kommen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen B 70 und 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Anwendung von baulichem Wärmeschutz im Hochbau erhebliche Mengen an Energie einspart und dadurch den Heizaufwand des einzelnen Kostenträgers für die gesamte Dauer der Benutzung niedrig hält, den volkswirtschaftlichen Schaden mindert und schließlich die Umweltbelastung verringert, und verfügt die Bundesregierung über statistisches Material, das die Angaben aus der Praxis — wie der Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V., Landesverband Saar, in einem Fernsehfilm dargelegt hat — bestätigt, nach denen durch eine Erhöhung der Baukosten um 1% bis 2 % die Heizkosten bis zu 40 % gesenkt werden können? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß durch ihr Einwirken auf die einschlägigen Vorschriften eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes erreicht werden sollte, weil eine solche Maßnahme in ein umfassendes energiepolitisches Konzept gehört? Zu Frage B 70: Die Bundesregierung hat die in Ihrer Frage dargelegten Sachverhalte in den vergangenen Monaten eingehend geprüft. Sie war hierzu um so leichter in der Lage, als sie auf eine Reihe diesbezüglicher Forschungsergebnisse und Vergleichsuntersuchungen zurückgreifen konnte. Sie bestätigt im wesentlichen Ihre Ausführungen und bemerkt hierzu im einzelnen: Die heute geltenden Anforderungen im Wärmeschutz im Hochbau sind bauaufsichtliche Mindestanforderungen. Dieser Wärmeschutz hat sich bautechnisch bewährt, ist aber insbesondere unter Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten unwirtschaftlich. Eine Erhöhung der Anforderungen für die wärmetechnische Ausbildung der Bauteile und Gebäude erscheint erforderlich; das Maß dieser Erhöhung ist z. Z. Gegenstand näherer Prüfungen. Bei wirtschaftlicher Auslegung des Wärmeschutzes werden die Energieeinsparungen im üblichen Wohnungsbau mit rd. 20 v. H. bis rd. 33 v. H. angenommen. Bauphysikalische Vergleichsuntersuchungen bestätigen aufgrund von Messungen und theoretischen Arbeiten diese Schätzung. Auch die Erhöhung der Baukosten durch eine Verbesserung des Wärmeschutzes wurde in den vergangenen Jahren untersucht. Hierbei dürfte die Größenordnung bezüglich der Angaben aus der in der Anfrage angeführten Fernsehsendung zutreffend sein. Zur Zeit wird eine Überprüfung aufgrund der derzeitigen Baupreissituation vorgenommen. Ein erhöhter Wärmeschutz für Gebäude ist umweltfreundlich, da er geringere Energie- und Schadstoffemissionen an die Umwelt verursacht. Zu Frage B 71: Die Bundesregierung ist bemüht, in den einschlägigen Vorschriften eine Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes zu erreichen. Die Prüfung der gegebenen Möglichkeiten konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat auf dem Erlaßwege für Bauten in ihrem Bereich eine Erhöhung der wärmeschutztechnischen Anforderungen eingeleitet. Sie wird für den Bereich des sozialen Wohnungsbaues mit den Ländern den Gesamtkomplex eingehend beraten. Die Einsatzrichtlinien des Bundes für den sozialen Wohnungsbau (Fassung Dezember 1972) haben bislang schon einschränkende Anforderungen für den spezifischen Wärmebedarf der Wohngebäude enthalten. Für den allgemeinen Hochbau wird z. Z. unter Beteiligung des Bundes in der Fachkommission „Bauaufsicht" der ARGEBAU eine Erhöhung des Wärmeschutzes überprüft. Hierbei ist zu bemerken, daß das Bauordnungsrecht in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung entsprechende Aktivitäten in Normungs- und Fachgremien, um schnellstmöglich bautechnische Empfehlungen für Anwendungen in der Praxis bereitzustellen. Eine Reihe weiterer wichtiger Fragestellungen zu Energieeinsparungen im Hochbau durch bessere Wärmeschutzmaßnahmen wird durch die Fortsetzung und Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorrangig weiter untersucht. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 72) : Ist die Bundesregierung bereit, die aus der Mineralpreiserhöhung und die durch andere unerwartete, unverschuldete und unzumutbare Kostensteigerungen entstandenen Mehrbelastungen hei zu Festpreisen übernommenen Bauaufträgen des Bundes anzuerkennen und die daraus resultierenden Anpassungen zu genehmigen, soweit die von der jeweiligen Firma nicht zu vertretenden Mehraufwendungen einen Umfang erreicht haben, der eine Ausführung des Auftrags unzumutbar werden läßt? Die Bundesregierung geht bei der Anpassung der Vergütung bei Bauaufträgen des Bundes an die Mehrbelastungen des Auftragnehmers infolge von Preiserhöhungen bei Mineralölerzeugnissen von den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB aus. In den bisher im Bereich des Bundesministers für Verkehr aufgetretenen Fällen hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, die Frage einer Anpassung der Vergütung zu prüfen, wenn die Mehraufwendungen 10' v. H. der Abrechnungssumme überschreiten werden. Die Anpassung der Vergütung kann nur nach Prüfung eines jeden Einzelfalles erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer den Nachweis über Grund und Höhe eines etwaigen Anpassungsanspruchs zu führen. Sollten die Voraussetzungen für den Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht vorliegen, kann ausnahmsweise eine Anpassung der Vergütung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BHO über eine Vertragsänderung zum Nachteil des Bundes in Betracht kommen. Nach den vorläufigen Verwaltungsvorschriften Nr. 1.4 zu § 58 BHO (MinBlFin 1973 S. 190) ist jedoch insoweit Voraussetzung, daß den Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag nach Lage des Einzelfalles unbillig benachteiligen würde, weil sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse bei Vertragserfüllung infolge ihm nicht zuzurechnender Umstände erheblich verschlechterten. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 73): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit im Bereich der Kohleforschung unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der nuklearen Prozeßwärme zur Kohleveredlung, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um möglichst schnell den Bau von Hochtemperaturreaktoren zur Erzeugung nuklearer Prozeßwärme in Angriff zu nehmen? Die Bundesregierung ist über die Bemühungen der Vereinigten Staaten im Bereich der Kohleveredlung unterrichtet. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern mit größeren Kohlevorkommen. Da sie von jeher eine führende Rolle in der Technologie der Gewinnung, Aufbereitung und Veredlung von Kohle einnahm, hält die Bundesregierung es für notwendig, durch eigene Anstrengungen die Fähigkeit zu internationaler Kooperation zu erhalten. Die Bereitschaft hierzu wurde im Rahmenprogramm Energieforschung hervorgehoben. Die Vereinigten Staaten bereiten zur Zeit umfangreiche Programme im Bereich der Kohleveredlung vor. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich in den Monaten Februar/März 1974 ein genaues Bild vom Stand dieser Bemühungen zu machen. Sie ist davon überzeugt, daß durch gemeinsame Anstrengungen ein besonders effektiver Einsatz der Mittel erreicht wird. Die Bundesregierung wird sich daher bemühen, zu einer umfassenden Kooperation auf diesem Gebiet zu gelangen. Das vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderte Programm „Entwicklung von Verfahren zur Umwandlung fester fossiler Rohstoffe mit Wärme aus Hochtemperaturreaktoren" zielt in der ersten Phase auf die Erstellung baureifer Unterlagen für großtechnische nukleare Kohlevergasungsanlagen ab. Die im Programm bisher vorgesehenen reaktortechnischen Arbeiten der Kernforschungsanlage Jülich sollen durch ein von der Reaktorindustrie durchzuführendes reaktortechnisches Entwicklungsprogramm ergänzt werden. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat Untersuchungen über Gegenstand und Umfang dieses ergänzenden Programms eingeleitet und wird hierbei als wesentlichen Punkt auch die Überprüfung des Terminplanes des Gesamtprogramms ansehen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit den USA auf dem Gebiet der nuklearen Kohleveredlung wird maßgeblich von der verfahrenstechnischen Seite her vorgegeben. Die industriellen Voraussetzungen für eine deutsch-amerikanische Zusammenarbeit auf der Basis der in den USA bisher primär privatwirtschaftlich verfolgten nuklearen Veredelungsverfahren, die auf das amerikanische Hochtemperaturreaktor-Konzept abgestellt sind, sind durch die vorhandenen Bindungen der ideutschen und amerikanischen Hochtemperaturreaktor-Baufirmen gegeben. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie sieht vor, sich im Zusammenhang mit der Überprüfung des deutschen Programms auch eingehend über weitergehende amerikanische Programmvorstellungen zu informieren im Hinblick auf Möglichkeiten und Zweckmäßigkeiten einer vertieften deutsch-amerikanischen Kooperation. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 74 und 75): Auf Grund welcher Untersuchungen, die allgemein zugänglich sind, ist das Bundesforschungsministerium der Ansicht, daß dis im Rahmen der europäischen Weltraumpolitik geförderte Projekt eines Weltraumlabors einen größeren gesellschaftlichen Nutzen aufweist als die Entwicklung eigener europäischer Trägerraketen? Was hat die Bundesregierung unternommen, um Projekte im Bereich der Energieforschung international durchzuführen und zu finanzieren, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang insbesondere den weiteren Ausbau der deutsch-schweizerischen Kooperation im Bereich der Hochtemperaturentwicklung zu einem gemeinsamen deutsch-schweizerisch-amerikanischen Projekt? Zu Frage B 74: In den Beratungen der Europäischen Weltraumkonferenzen der letzten Jahre hat die Bundesregierung die Entwicklung eigener europäischer Trägerraketen und die Beteiligung am Apollo-Nachfolgeprogramm nicht als Alternativen betrachtet. Das zeigen die Programmbeschlüsse vom 31. Juli 1973, die dem wesentlichen Ziel ,der deutschen Weltraumpolitik Rechnung tragen, nämlich die europäisch-amerikanische Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzung des Weltraumes auf die bemannte Raumfahrt auszudehnen, aber gleichzeitig für den Fall, daß sich die amerikanische Trägerzusage für europäische Anwendungssatelliten auf die Dauer als nicht ausreichend erweisen sollte, eine begrenzte Beteiligung an dem französischen ARIANE-Trägerprogramm vorzusehen. Die neun, im Rahmen der ESRO an der Entwicklung des Raumlaboratoriums SPACELAB beteiligten europäischen Staaten stimmen mit den USA überein, ,daß die nach umfangreichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen von der amerikanischen Regierung beschlossene Entwicklung des wiederverwendbaren Transportsystems SPACE SHUTTLE, zu dem auch das SPACELAB als integraler Bestandteil gehört, Anwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten eröffnet, die mit konventionellen Transportsystemen und unbemannten Raumflugkörpern überhaupt nicht oder aber nur auf sehr unwirtschaftliche Weise zu eröffnen wären. Eine Weiterführung der bisherigen europäischen ELDO-Trägerprogramme hätte zu weiteren, hohen Investitionen geführt, die finanziell und politisch nicht zu rechtfertigen gewesen wären, weil die Entwicklung konventioneller Träger nur den Nachvollzug einer Entwicklung bedeutet hätte, die in den USA aus wirtschaftlichen Erwägungen bereits abgeschlossen worden 5250* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 ist. Hinzu kommt daß der europäische Bedarf und die weltweiten Marktchancen eigener Träger im Hinblick auf die Überlegenheit amerikanischer Produkte gering ist. Dem steht gegenüber, daß die Zusage der USA, Europa Träger für eigene Zwecke zu liefern, zwar nach deutscher Auffassung ausreichend ist, daß ihre Bewährung in der Praxis jedoch erst abgewartet werden muß. Außerdem werden durch die Beschränkung der europäischen Trägeraktivitäten Mittel und Kapazitäten frei, das Angebot der USA, das SPACELAB zu entwickeln, realisieren zu können. Damit eröffnet sich Europa die Möglichkeit, in eine andere Dimension der Forschung und Nutzung des Weltraumes vorzustoßen. Der europäischen Industrie wird die Chance geboten, eigene Erfahrungen in der bemannten Raumfahrt zu sammeln und an dem technologisch fortschrittlichsten Raumfahrtprojekt der Zukunft teilzunehmen. Das ganze Spektrum der Anwendungsmöglichkeiten des SPACELAB ist noch keineswegs ausgelotet. Studien der ESRO und der Teilnehmerstaaten beschäftigen sich zur Zeit damit. In Betracht kommen neben wissenschaftlichen Aufgaben die Erderkundung, die Meteorologie, Verfahrensforschung für industrielle Zwecke und Tests unter Weltraumbedingungen. Die gesellschaftspolitische Relevanz dieser Tätigkeiten liegt auf der Hand. Schließlich ist das SPACELAB für die Europäer der Anfang einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den großen Weltraummächten bei der weiteren Erforschung und Nutzung des Weltraumes. Zu Frage B 75: Die Bemühungen der Bundesregierung um eine Intensivierung der Forschungszusammenarbeit im europäischen Rahmen haben entscheidend dazu beigetragen, daß ,der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 14. 1. 1974 mit der Verabschiedung des wissenschaftlich-technologischen Aktionsprogramms der Gemeinschaft die Grundlage für die Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Programme und Projekte auch außerhalb des Euratom-Vertrages geschaffen hat. Die Bundesregierung wird sich besonders dafür einsetzen, daß mit Hilfe der neu geschaffenen Mechanismen vor allen Dingen auf dem Gebiet der Energieforschung möglichst rasch eine wirksame Zusammenarbeit zustande kommt. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits bei einer Reihe ihrer wichtigsten Forschungs- und Entwicklungsprojekte (z. B. Schnelle Brüter, Urananreicherung) eine enge europäische Zusammenarbeit verwirklicht. Die Antwort auf die große Anfrage zur Forschungspolitik vom 23. 11. 1973 (Drucks. 7/1279) hat darüber im einzelnen berichtet. Die Entwicklung der Hochtemperaturreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland war bereits sehr früh in eine europäische Zusammenarbeit eingebettet; die geringe Bereitschaft der Partner im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft, sich in der weiteren Entwicklung der Hochtemperaturreaktoren (insbesondere HHT-Programm) stärker zu engagieren, hat dazu gezwungen, andere geeignete Partner zu interessieren, um so die technische, finanzielle und industrielle Basis dieser Entwicklungslinie zu verbreitern. Dies ist durch eine kürzlich vertraglich vereinbarte 10 %ige Beteiligung der Schweiz an der ersten Phase des deutschen HHT-Programms mit einer möglichen Beteiligung in den weiteren Phasen dieses Programms gelungen. Außerdem werden in Übereinstimmung mit den Schweizer Partnern die Möglichkeiten einer Beteiligung der amerikanischen Firma Gulf am HHT-Programm untersucht. Eine stärkere Verbindung der Entwicklung der Hochtemperaturreaktoren mit den amerikanischen Anstrengungen könnte nach Auffassung der Bundesregierung angesichts des jetzt auch auf amerikanischer Seite anerkannten breiten Anwendungspotentials der Hochtemperaturreaktoren (nukleare Prozeßwärme, Kohlevergasung usw.) dieser Reaktorlinie eher zum Durchbruch verhelfen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 76) : Ist eine in der Schweiz veröffentlichte Untersuchung zutreffend, wonach Ferngespräche über eine Distanz von mehr als 210 km in der Schweiz, in Frankreich, in Großbritannien, in den USA und in den Niederlanden wesentlich billiger sind als im Bereich der Deutschen Bundespost? Es trifft zu, daß die Gebühren für Ferngespräche über eine Entfernung von mehr als 210 km in den erwähnten Ländern geringer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Internationale Gebührenvergleiche sind jedoch äußerst schwierig und problematisch, weil stets darauf zu achten wäre, nur vergleichbare Daten gegenüberzustellen. Effektivitätsvergleiche zwischen den nationalen Postdiensten sind wegen der Vielfalt der zu berücksichtigenden Faktoren praktisch unmöglich. Insbesondere beeinflussen starke Schwankungen der Währungsparitäten (z. B. beim Floaten) internationale Gebührenvergleiche. Allein durch die Änderungen ,der Währungsparitäten der letzten Monate haben sich ohne Gebührenmaßnahmen die Gebühren der Deutschen Bundespost im internationalen Vergleich „scheinbar" um 15 v. H. erhöht. Die Kostenstrukturen sind in den einzelnen Ländern sehr verschieden. So arbeiten z. B. die Schweizerischen PTT-Betriebe aufgrund einer doppelt so hohen Verkehrsdichte pro 100 Einwohner im Post- und Fernmeldewesen mit erheblichen Kostenvorteilen. Die Haushalte verschiedener Post- und Fernmeldeverwaltungen sind Teil der allgemeinen Staatshaushalte. Durch Einnahmen nicht gedeckte Ausgaben werden dort durch Steuern abgedeckt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 5251* Die Deutsche Bundespost dagegen muß ihre sämtlichen Ausgaben selbst erwirtschaften. Einzelne Volkswirtschaften stellen ihren Post- und Fernmeldeverwaltungen nahezu das gesamte benötigte Kapital zinslos zur Verfügung. Die Aufwandsrechnung der Deutschen Bundespost von 1972 ist dagegen mit Zinsaufwendungen in Höhe von fast 1,7 Mrd. DM für geliehenes Kapital belastet. Die Unterschiede in der Dienstleistungsstruktur sind im Fernsprechdienst besonders ausgeprägt durch Differenzierungen in der — Ausdehnung der Ortsnetze, — Staffelung der Grundgebühr, — Einteilung der Fernzonen, — Einzelgesprächszählungen, Pauschal- oder Teilpauschalgebühr bei Ortsgesprächen, — Zeitimpulszählung oder zeitunabhängige Zählung bei Ortsgesprächen, — Beginn der gebührenpflichtigen Zeitzählung beim Zustandekommen der Verbindung oder beim Abheben des Handapparates oder beim Beginn des Wählens, — Automatisierung, — Technik und Dienstgüte, — Entwicklung der Nebenstellentechnik, — Dichte der Hauptanschlüsse. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen B 77 und 78) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost erwägt, den Postzeitungsdienst stark einzuschränken und insbesondere den Vertrieb von Fachzeitschriften zu reduzieren? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei rigoroser Einschränkung des Postzeitungsdienstes besonders die Informations- und Bildungsmöglichkeiten der Menschen im ländlichen Raum in unvertretbarem Maße beeinträchtigt würden, und wie ist dies gegebenenfalls mit der Forderung der Bundesregierung nach Chancengleichheit im Bereich von Bildung und Ausbildung zu vereinbaren? 1. Der Postzeitungsdienst schloß im Jahre 1972 mit einer Kostenunterdeckung von 468 Millionen DM ab. Der Kostendeckungsgrad lag bei 34 v. H. Trotz der zum 1. Januar 1975 vorgesehenen Gebührenerhöhung wird sich der Kostendeckungsgrad kaum verbessern; der absolute Betrag der Unterdeckung wird voraussichtlich auf über 600 Millionen DM anwachsen. Bei dieser Situation muß die Deutsche Bundespost untersuchen, ob der Postzeitungsdienst in seiner derzeitigen Form beibehalten werden kann. Zu diesem Zweck wurde auch eine Kommission „Post/ Verleger" ins Leben gerufen, in der alle denkbaren und sinnvollen Möglichkeiten der Kostensenkung oder Ertragssteigerung erörtert werden sollen. Ob das wirtschaftliche Ergebnis des Postzeitungsdienstes nur durch Einschränkungen dieses Dienstes entscheidend verbessert werden kann und welche Einschränkungen realisierbar sind, muß die Arbeit in der Kommission zeigen. 2. Die Bundesregierung wird darauf achten, daß keine unvertretbare Benachteiligung der Menschen im ländlichen Raum eintritt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 79) : Nach postalischen Erfahrungen im Januar 1974 (von 1 600 Einladungen für eine Landestagung brauchten mehr als 40 % von Bonn nach Darmstadt, Hanau, Offenbach und Nordhessen neun Tage und mehr, so daß die Empfänger zu ihrem berechtigten Zorn nicht mehr teilnehmen konnten) frage ich die Bundesregierung, ob die Gebühren künftig proportional zur Beförderungsdauer weiter ansteigen sollen? Die Bundesregierung sieht keinen sachlichen Zusammenhang zwischen in Einzelfällen auftretenden längeren Laufzeiten und Änderungen der Gebühren für Massendrucksachen. In Ihrem Schreiben vom 24. Januar 1974 an Herrn Bundesminister Prof. Dr. Ehmke haben Sie — wie auch in Ihrer Anfrage — die Beförderungsdauer für bestimmte Massendrucksachen angesprochen. Wie Sie dem Schreiben des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen vom 7. 2. 1974 entnehmen konnten, wird Ihnen das Ergebnis der eingeleiteten Untersuchung so bald wie möglich mitgeteilt. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage B 80): Wie weit sind die gesetzlichen Vorbereitungen für einen bundeseinheitlichen Bildungsurlaub für alle Arbeitnehmer schon gediehen, und welche Initiativen bzw. Gesetze sind zur Regelung des Bildungsurlaubs für alle Arbeitnehmer in den einzelnen Bundesländern derzeit schon eingeleitet worden? Um zunächst zum zweiten Teil Ihrer Frage Stellung zu nehmen: Länderinitiativen für einen Bildungsurlaub, der allen Arbeitnehmern zugute kommt, sind mir bisher nur aus Hamburg und Niedersachsen bekannt. Die Hamburger Bürgerschaft hat vor kurzem ein Gesetz verabschiedet, das allen Arbeitnehmern innerhalb von jeweils zwei Jahren einen zweiwöchigen Bildungsurlaub zuspricht. Im Landtag des Landes Niedersachsen wird ein Gesetzentwurf beraten, demzufolge allen Arbeitnehmern ein Anrecht auf einen zweiwöchigen Bildungsurlaub 5252* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Februar 1974 pro Jahr gegeben werden soll, allerdings eingeschränkt auf 6 von Tausend der Gesamtzahl der Arbeitstage des jeweils betroffenen Betriebes. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft überprüft, wie Vorstellungen, die sich an die im Bildungsgesamtplan niedergelegten Ziele anlehnen, berücksichtigt werden können. Anlage 88 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 14. Februar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage B 81) : Trifft die Meldung der Frankfurter Rundschau vom 17. Januar 1974 zu, die Bundesregierung verhandele mit der südwestafrikanischen Untergrundorganisation SWAPO über Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 500 000 DM, wobei deren Antrag wohlwollend geprüft werde, und wie vereinbart die Bundesregierung ihre Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Franz vom 8. November 1973, eine Entscheidung über die Errichtung der Südsternwarte der Max-Planck-Gesellschaft sei noch nicht getroffen, mit der Erklärung des Sprechers der SWAPO, in dem Verzicht auf dieses Projekt äußere sich ein Durchbruch im Denken Bonns? 1. Die Meldung der Frankfurter Rundschau, die Bundesregierung verhandele mit der namibischen Befreiungsbewegung Swapo und werde deren Antrag auf Unterstützung in Höhe von 500 000,— DM wohlwollend prüfen, ist unzutreffend. Vielmehr hat die Swapo ein Hilfeersuchen, welches sie ursprünglich durch Vermittlung der UNO an die Bundesregierung gerichtet hatte, an die Friedrich-EbertStiftung herangetragen. Es handelt sich dabei um Hilfe beim Ausbau eines Lagers von Flüchtlingen aus Namibia, das sich in Sambia befindet und mit Unterstützung der dortigen Regierung eingerichtet wurde. Dabei sollen Unterkünfte, ein Sozialzentrum, Werkstätten für Erwachsene und eine Schule errichtet werden, um für die Flüchtlinge eine menschenwürdige Existenz zu schaffen und sie von Hilfe von außen unabhängig zu machen. Die Friedrich-EbertStiftung prüft z. Z., ob und inwieweit sie dieses Anliegen der Swapo im Rahmen ihrer gesellschaftspolitischen Entwicklungshilfe unterstützen kann. 2. Die Errichtung einer sogenannten Südsternwarte betrifft ausschließlich den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. Ich möchte Ihnen daher insoweit die Stellungnahme meines Kollegen, Herrn Dr. Ehmke, mitteilen: Die von der Bundesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Franz am 8. 11. 1973 gegebene Antwort, eine Entscheidung über den Standort für die Südsternwarte der Max-Planck-Gesellschaft sei noch nicht getroffen, ist nach wie vor zutreffend. Der Sprecher der Swapo hat offensichtlich die Entscheidung der Max-Planck-Gesellschaft, das im Bau befindliche 3,5-m-Teleskop in Südspanien aufzustellen, mißverstanden. Mit dieser Entscheidung sind die Überlegungen der Max-Planck-Gesellschaft zum Standort eines Observatoriums auf der Südhalbkugel noch nicht abgeschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bitte.


Rede von Dr. Johannes Gerster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Mischnick, könnten Sie mir einmal erklären, wie die FDP es miteinander vereinbart, auf der einen Seite im weiten Land herumzulaufen und die Urwahl von Bürgermeistern z. B. auch in Großstädten zu fordern und auf der anderen Seite ein Modell mitzumachen, wo noch nicht einmal innerhalb eines Betriebes den Arbeitnehmern die Möglichkeit zugestanden wird, unmittelbar die Betriebsratsmitglieder zu wählen? Könnten Sie mir dieses widersprüchliche Verhalten einmal klarmachen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Daß ausgerechnet von Ihrer Seite diese Frage kommt, verwundert mich um so mehr, als beispielsweise Ihr Kollege Kohl in Rheinland-Pfalz nicht einmal bereit ist, für die kleinen Gemeinden die Urwahl für den Bürgermeister einzuführen. Sie haben den geringsten Grund, sich darüber zu beschweren.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist keine Antwort! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

    Sie haben davon gesprochen, daß diese Frage des Wahlmännergremiums — —

    (Abg. Dr. Hauser [Sasbach]: Das ist ja so billig! — Anhaltende Zurufe der CDU/CSU.)

    — Also, je lauter Sie schreien, um so länger müssen Sie warten, bis die Antwort kommt. — Sie haben sich hier darüber aufgeregt und haben Kritik daran geübt, daß bei einem Wahlmännergremium praktisch eine Manipulationsgefahr bestehe, und haben das in die Nähe anderer Überlegungen gestellt. Herr Kollege Carstens, Sie können ganz beruhigt sein. Wir werden bei der Debatte über die Mitbestimmung, über die einzelnen Bestimmungen der Mitbestimmung zu den einzelnen Positionen unsere Gründe natürlich im Detail darlegen. Eines aber dürfte doch wohl auch Ihnen klar sein: Man kann nicht auf der einen Seite bei einem direkt gewählten Gremium, das eine weitere Wahl vornehmen soll, wenn es beispielsweise bei der Mitbestimmung zur Diskussion steht, von vornherein von Manipulation sprechen, aber beispielsweise die Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt, als eine verfassungsmäßige Institution bezeichnen. Hier ist doch eine Diskrepanz in der Art der Diskussion, wie Sie sie führen.

    (Abg. Dr. Dregger: Wo bleibt die Unmittelbarkeit der Wahl?)

    Ich kann das nicht auf der einen Seite für richtig
    halten und es, wenn es in einem anderen Bereich
    zur Diskussion gestellt wird, von vornherein als
    Manipulation bezeichnen. Hier haben Sie sich in der Diskussion doch einfach vergriffen.

    (Abg. Dr. Dregger: Wo bleiben die leitenden Angestellten?)

    — Ach, Herr Kollege Dregger, Sie hätten leitende Angestellte in Ihrem Modell mit Sicherheit nie gehabt, wenn wir das nicht 1971 auf unserem Parteitag als eine Grundsatzforderung beschlossen hätten. Sie sind erst viel später auf diese Idee gekommen als wir Freien Demokraten.

    (Abg. Dr. Dregger: 5" u!)