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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Inhalt: Nachrufe auf den Abg. Dr. Klaus Dieter Arndt und den früheren Abg. Dr. Adolf Arndt 5001 A Eintritt der Abg. Frau Grützmann in den Deutschen Bundestag . . . . . . . . 5001 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mick und Dr. Erhard . . . . . . 5002 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 5002 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/1481) in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1974 (Drucksache 7/1670) Dr. Dregger (CDU/CSU) . . . . . 5002 B Frau Renger, Präsident (zur GO) . . 5010 A, 5013 B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 5012 D, 5013 C Wienand (SPD) (zur GO) . . . 5013 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 5013 D Dr. Hirsch (FDP) 5026 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 5052 A Dr. Filbinger, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg . . . 5058 B Dürr (SPD) 5067 A Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 5071 B Groß (FDP) 5076 C Osswald, Ministerpräsident des Lan- des Hessen 5081 A Dr. Maier, Minister des Landes Bayern 5089 C Frau Benedix (CDU/CSU) 5095 C Frau Schuchardt (FDP) 5099 D Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 5102 C Dr. von Oertzen, Minister des Landes Niedersachsen 5103 D Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Bemerkung nach § 35 GO) . . 5108 D Gansel (SPD) (Erklärung nach § 36 GO) 5108 D Fragestunde (Drucksache 7/1661) Fragen A 26 und 27 des Abg. Brück (SPD) : Notwendigkeit der grenzüberschreitenden Regionalpolitik für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft; Äußerungen des französischen Premierministers Messmer über die Idee einer organischen Zusammenarbeit Grüner Parl. Staatssekretär (BMWi) 5030 D, 5031 A, B Brück (SPD) . . . . . 5030 D, 5031 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Frage A 30 des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Lockerung bzw. Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzungen Grüner, Pari. Staatssekretär (BMWi) 5031 C, D, 5032 A, B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 5031 D Conradi (SPD) 5032 A Brück (SPD) 5032 A Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 5032 B Frage A 179 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Witze über den Bundeskanzler und seine Regierung Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . 5032 C, D, 5033 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 5032 D Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 5033 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 5033 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 5033 B Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 5033 B Frage A 180 des Abg. Lattmann (SPD) : Transfer der Ersparnisse der in der Republik Südafrika tätigen Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5033 C Fragen A 181 und 182 des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Humanitäre Hilfe der Bundesrepublik Deutschland an Chile Moersch, Pari. Staatssekretär (AA) . 5033 D, 5034 A, B, C, D Wohlrabe (CDU/CSU) . . . 5034 A, B, C Frage A 183 des Abg. Reiser (SPD) : Import und Export von Lebensmitteln von bzw. nach Äthiopien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5034 D Frage A 186 des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Erklärungen der sowjetischen Behörden bezüglich des Schicksals von aussiedlungswilligen Volksdeutschen nach Verlassen der deutschen Botschaft in Moskau Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5035 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 5035 B, C Frage A 187 des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Äußerungen des Bundesministers Schmidt betr. Investitionen in Polen als Ausgleich für die Ausreise deutscher Arbeitskräfte Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5035 D, 5036 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . 5035 D, 5036 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 5036 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 5036 C Frage A 189 des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Kontrolle der Sendungen der Deutschen Welle; Verhinderung der Verlesung von Solschenizyns Buch „Der Archipel Gulag" Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5036 D, 5037 B, D, 5038 A Spranger (CDU/CSU) . . . . . 5037 A, B von Hassel, Vizepräsident . . . . 5037 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 5037 C Dr. Sperling (SPD) . . . . . . 5037 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 5038 A Fragen A 191 und 192 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Einreise chilenischer Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 5038 B, C, D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . 5038 B, C, D Fragen A 47 und 48 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Mittel- und langfristige Auswirkungen der Arbeitslosenzahlen auf die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherungsträger; Ausgleichszahlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die Arbeiterrentenversicherungsträger Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 5039 C, D, 5040 A, B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 5039 D, 5040 A Frage A 49 des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Prognose des bisherigen Vorsitzenden der Jungsozialisten, Roth, bezüglich der Arbeitslosenzahlen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 5040 B, D, 5041 A, B Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . . . 5040 D, 5041 A Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 5041 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . . 5041 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 III Frage A 50 des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU): Auswirkungen des Anwerbungsstopps für ausländische Arbeitnehmer auf Fremdenverkehrsbetriebe an der Nord-und Ostseeküste sowie auf den Nordsee-Inseln Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 5041 C, D, 5042 A Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/ CSU) 5041 D Fragen A 56 des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Tragen von Parteiabzeichen in Bundeswehrverwaltungen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 5042 B, D Dr. Sperling (SPD) 5042 C, D Fragen A 57 und 58 des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Leistungen der Sozialhilfe für Empfänger von Wohngeld; Verminderung des Verwaltungsaufwands Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 5043 A, B, C, D, 5044 A, B Dr. Nölling (SPD) 5043 B, D Nordlohne (CDU/CSU) . . . . 5044 A Fragen A 60 und 61 des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Beihilfe des Bundes für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . 5044 B, D, 5045 A, B, C Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 5044 C, D, 5045 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 5045 B Frage A 62 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Personal- und Sachaufwand der Gemeinden, Stadt- und Landkreise für den Heizölkostenzuschuß; Verzicht auf die Einkommensüberprüfung bei Familien mit drei und mehr Kindern sowie bei Rentnerhaushalten Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . 5045 C, D, 5046 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 5045 D, 5046 A Nordlohne (CDU/CSU) 5046 C Frage A 64 des Abg. Wurche (SPD) : Isolierungen als Voraussetzung für Baugenehmigungen im Wohnungsbau Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) . 5046 C Frage A 68 des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Verwendung der Verkehrsabgaben und Transitgebühren zur Instandsetzung der Transitstraßen von und nach West-Berlin Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 5047 B, C, D Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) . 5047 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . . 5047 C Frage A 71 des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Anstrahlung der Demarkationslinie zur „DDR" Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 5047 D, 5048 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 5047 D, 5048 A Fragen A 76 und 77 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Bedeutung der Parapsychologie Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . 5048 B, C, 5049 A, B, C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 5048 C, 5049 A, B Frage A 78 des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . 5049 C, 5050 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 5049 D, 5050 A Frage A 79 des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Einstellung des Vertriebs von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR durch die Deutsche Bundespost Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . 5050 B, C Dr. Dübber (SPD) . . . . . . . . 5050 B Frage A 82 des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Ablehnung des Kaufs von Briefmarken mit dem Porträt von Rosa Luxemburg Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . . 5050 C Frage A 107 des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Vorbereitung eines Übereinkommens über die Fragen der Freizügigkeit von Künstlern in Ausübung ihres Berufs in allen europäischen Staaten Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5051 B, C Kahn-Ackermann (SPD) 5051 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Frage A 108 des Abg. Dr. Penner (SPD) : Erhebung einer „Bearbeitungsgebühr" bei Ladendiebstählen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 5051 C Nächste Sitzung 5109 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 5111* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Investitionstätigkeit der ölexportierenden arabischen Staaten und ihrer Staatsangehörigen . . . . . . . 5111* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 6 und 7 Drucksache 7/1661 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Nachrichten betr. Verwendung von Milliardenbeträgen aus arabischen Ölförderländern für Grundstückskäufe in deutschen Großstädten; gesetzliche Regelung des Grunderwerbs durch Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland 5112* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1661 des Abg. Krockert (SPD) : Gewährleistung staatlichen Einflusses auf die Entwicklung des Bedarfs an Energie 5112* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Gansel (SPD) : Konsequenzen der Bundesregierung aus den Praktiken multinationaler Mineralölkonzerne, mit Hilfe der Erdölkrise zusätzliche Gewinne ins Ausland zu verlagern 5112*D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Hansen (SPD) : Einsatz von Zivildienstleistenden in dem erlernten Beruf 5113* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/1661 — der Abg. Frau Benedix (CDU/ CSU) : Benachteiligung der berufstätig gewesenen Mütter im Rentenversicherungsrecht; Erreichung der sog. Halbdeckung 5113* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären bezüglich der Beteiligung an den Arzneikosten; Stellungnahme der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung . . . 5113* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Bäuerle (SPD) : Anfälligkeit für Sehnenscheidenentzündungen nach jahrelanger Arbeit an der Schreibmaschine; Aufnahme in das Berufskrankheitenverzeichnis; nervliche Belastung der in größeren Schreibbüros beschäftigten Angestellten und der Schreibkräfte, die während der gesamten Dienstzeit auf Tonband aufgenommene Diktate übertragen . . . . . . . . 5114* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Jaunich (SPD) : Konsequenzen der Bundesregierung aus der Tatsache, daß mehr als die Hälfte der Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt; Einbeziehung von Maßnahmen der Allgemeinbildung in die Fortbildung und Umschulung der arbeitslosen jugendlichen Hillsarbeiter 5114* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Grobecker (SPD) : Pressemeldungen betr. Nichtanwendung des Vermittlungsstopps für ausländische Arbeitnehmer auf die deutsche Seeschiffahrt 5115* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Anerkennung als Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner auf Zeit nach 72 bzw. 78 Wochen dauernder Krankheit; Anerkennung von Versicherten mit beschränkter Arbeitsfähigkeit als Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner 5115* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 V Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) : Stellung des Antrags auf Altersrente vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben; Zahl der Antragsteller im Jahre 1973 und Verbesserung der Information hierüber . . . . 5116* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Horstmeister (CDU/ CSU) : Anwendung der neuen Abgabebedingungen für die Landabgaberente nach dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm auf vor dem 1. Januar 1974 vollzogene Tatbestände . . . . . . 5116* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 46 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Roser CDU/CSU): Verhinderung der Einreise von Praktikanten im Rahmen des Anwerbestopps für ausländische Arbeitskräfte . . . . . . . 5116* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Walkhoff (SPD): Pressemeldung über die Einstellung der Zahlung von Verpflegungsgeld an Zivildienstleistende . . . . . . . . . . 5113* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. die Verlängerung der Wehrdienstzeit in der Sowjetunion; Konsequenzen bezüglich der Sicherheitspolitik der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . 5117 * B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Würtz (SPD) : Behandlung der Beschwerden über die Änderung der Prüfungsordnung für den 7. Stabsoffizier- und Auswahllehrgang . . . . . . . . . . 5117* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) : Benutzung von Sonderflugzeugen bzw. Sonderhubschraubern durch Bundesminister und Staatssekretäre an den Fahrverbotssonntagen . . . . . . . 5118* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 59 —Drucksache 7/1661 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Zurverfügungstellung von Untersuchungsbefunden zwecks Verwendung bei späterer ärztlicher Behandlung . . . 5118* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Schreiber (SPD) : Unabhängigkeit des Mietverhältnisses bezüglich Werkwohnungen vom Bestehen des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses . . . . . . . . . . . . . 5118* C Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Zahl der 1974 voraussichtlich gebauten Sozialwohnungen; Mietbelastung im sozialen Wohnungsbau 5119* A Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 69 und 70 - Drucksache 7/1661 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Verletzung der Grundsätze der Konvention gegen die Diskriminierung im Bildungswesen durch die DDR . . . . . . . . . . . . 5119* C Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 75 Drucksache 7/1661 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Übernahme des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg als Großforschungseinrichtung . . . . . 5120* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 80 und 81 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Zustellung von Telegrammen in kleineren Orten . . . 5120* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : „Dienst nach Vorschrift" bei der Deutschen Bundespost im Zusammenhang mit den Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst 5120* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Anlage 27 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Bardens (SPD) : Ausströmen von Rohöl bei einem Bruch der Öl-Pipeline bei Dinslaken . . 5120* D Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Pläne zum Bau eines Kernkraftwerks in Luxemburg . . . . . . . . . . . 5121* B Anlage 29 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 95 Drucksache 7/1661 — des Abg. Wende (SPD): Berücksichtigung der Interessen des Wassersports im Wasserhaushaltsrecht . . . . 5121* C Anlage 30 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Büchler (Hof) (SPD) : Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz im Zonenrandgebiet 5121* D Anlage 31 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Zurückverweisung des Vorwurfs mangelnder demokratischer Zuverlässigkeit des Bundesgrenzschutzes . . 5122* B Anlage 32 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Regelung der Entnahme von Flußwasser aus dem Rhein im Interesse des Umweltschutzes 5122* C Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Aufklärungstätigkeit der Grenzaufsichtsorgane an der innerdeutschen Grenze über Vorkommnisse auf den Transitstrecken . . . . . . . . . . . . 5123* B Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Mißbrauch der Bewegungsfreiheit der sowjetischen Militärmissionen in der Bundesrepublik Deutschland durch nächtliche Erkundungsfahrten 5123* B Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 104 und 105 — Drucksache 7/1661 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption . . 5123* D Anlage 36 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 122 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Vorziehung von Straßenbaumaßnahmen mit Rücksicht auf die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit im Zonenrandgebiet . . . . . . . . . 5124* A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 138 — (Drucksache 7/1661 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Auswirkungen der faktischen Abwertung des französischen Franc auf die deutsche Landwirtschaft 5124* B Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 139 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Auswirkungen des geplanten Gesetzes über die Agrarberichterstattung 5124* C Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/1661 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Abschluß einer Konvention über die Anwendung einheitlicher Grundsätze für den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt 5125* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Gansel (SPD) : Kosten-Nutzen-Analyse der Prognos AG über Molkereistrukturpolitik der Bundesregierung . . . . . . . . 5125* D Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 142 —Drucksache 7/1661 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Höhe der den einzelnen Bundesländern für die Durchführung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1973 zur Verfügung stehenden Bundesmittel . . . . . . . 5126* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 VII Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 143 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Grenzausgleich nach der Abwertung des französischen Franc gegenüber der D-Mark; Wettbewerbslage für deutsches Getreide gegenüber dem französischen Getreide 5126* D Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 144 und 145 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Bundeszuschüsse für die Ausgestaltung der deutschen Naturparks 5127* A Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 146 und 147 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Susset (CDU/CSU) : Von der EG-Kommission für das Wirtschaftsjahr 1974/75 vorgeschlagene Erhöhung des Richtpreises für Milch 5129* A Anlage 45 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 148 — Drucksache 7/1661 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Bundesbahnfachschule in Bebra . 5129* B Anlage 46 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 149 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene; vermehrte Einrichtung von Haltestellen in städtischen Verflechtungsgebieten . . . 5129* C Anlage 47 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 150 und 151 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Förderung von Lärmschutzanlagen beim Bau von Umgehungsstraßen 5129* D Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 152 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Grobecker (SPD) : Fahren von deutschen Schiffen unter ausländischer Flagge . . . . . . 5130* A Anlage 49 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 153 und 154 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Überlegungen betr. Einführung eines „Führerscheins auf Zeit" ; dies- bezügliche Ansicht der EG-Kommission 5130* A Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 155 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Abbaumaßnahmen im Bereich der Straßenneubauämter 5130* C Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 156 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Lärmprüfbestimmungen für Personenkraftwagen mit 5-Gang-Getriebe . . . . . . . . . 5130* D Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 157 und 158 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Enders (SPD) : Lärmpegel an der Trasse der geplanten Nord-Süd-Schnellstrecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . 5131 * A Anlage 53 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 159 und 160 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Benutzung des Salonwagens der Deutschen Bundesbahn durch den Parlamentarischen Staatssekretär Haar . . . 5131* C Anlage 54 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 163 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) : Pläne der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen betr. Vergrößerung des Flughafens Köln-Bonn 5131* D Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 164 und 165 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Behinderungen im Transitverkehr von und nach Berlin, insbesondere auf der Straße nach Bayern 5132* B Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 166 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) : Behinderungen auf den Transitwegen nach Bayern 5132* C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 167 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) : Erklärung des Regierungssprechers über Vorkommnisse auf den Transitstrecken 5132* D Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 168 und 169 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Meldeweg bezüglich der Transitverletzungen am 1. und 2. Februar 1974; Erklärung des Regierungssprechers über Transitverletzungen 5133* B Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 170 und 171 Drucksache 7/1661 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Fahrpreiserhöhung der Deutschen Bundesbahn zum 1. April 1974 5134* A Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 172 — Drucksache 7/1661 des Abg. Seefeld (SPD): Studien amerikanischer und englischer Verkehrsfachleute betr. die zweckmäßigste Einrichtung des öffentlichen Nahverkehrs 5134* B Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 173 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Absicherungen gegen Schneeverwehungen . . . . . . 5134* C Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 184 und 185 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Vertretung West-Berlins durch die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen und ihren Organen; etwaige Infragestellung dieser Vertretung seitens der DDR und/oder ihrer Verbündeten . 5134' D Anlage 63 Antwort des Pari. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 188 Drucksache 7/1661 — des Abgeordneten Hansen (SPD) : Nichteinsichtnahme des Bundespresseamtes in die Sendeunter- lagen des US-Senders „Radio Liberty" 5135* C Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 193 — Drucksache 7/1661 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Ratifizierung des Übereinkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über gegenseitige Grenzbereinigungen . 5135* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5001 (C) 79. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aachenbach * 16. 2. Adams * 16. 2. Dr. Ahrens ** 16. 2. Dr. Aigner * 16. 2. Dr. Artzinger * 16. 2. Dr. Bangemann * 16. 2. Dr. Barzel 22. 2. Dr. Beermann 19. 2. Behrendt * 16. 2. Benz 23. 2. Dr. von Bismarck 15. 2. Blumenfeld 15. 2. Bredl 28. 2. Dr. Burgbacher * 16. 2 Dr. Corterier * 16. 2. van Delden 14. 2. Dr. Dollinger 17. 2. Eckerland 23. 2. Egert 23. 2. Fellermaier * 16. 2. Flämig * 16. 2. Frehsee * 16. 2. Dr. Freiwald 22. 2. Dr. Früh* 16. 2. Gerlach (Emsland) * 16. 2. Graaff 22. 2. Härzschel * 16. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 2. Kater * 16. 2. Kiep 15. 2. Dr. Klepsch* 16. 2. Krall * 16. 2. Lampersbach 23. 2. Lange * 16. 2. Lautenschlager * 16. 2. Lücker * 16. 2. Memmel * 16. 2. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 22. 2. Müller (Mülheim) * 16. 2. Mursch (Soltau-Harburg) * 16. 2. Frau Dr. Orth * 16. 2. Pieroth 14. 2. Dr. Prassler 23. 2. Ronneburger 22. 2. Frau Schimschock 16. 2. Schmidt (München) * 16. 2. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 2. Schwabe * 16. 2. Dr. Schwörer * 16. 2. Seefeld* 16. 2. Seibert 14. 2. Slotta 25. 2. Springorum * 16. 2. Dr. Starke (Franken) * 16. 2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Walkhoff * 16. 2. Frau Dr. Walz * 16. 2. Weber (Heidelberg) 23. 2. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 5) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung - etwa auch in Zusammenarbeit mit den zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Staaten und den Vereinigten Staaten - die Investitionstätigkeit der ölexportierenden arabischen Staaten und ihrer Staatsangehörigen zur Vermeidung weiterer Gefahren für die deutsche und westliche Welt unter Kontrolle zu halten, insbesondere wenn juristische Personen mit dem Sitz in Deutschland oder in dritten Ländern eingeschaltet werden, und was gedenkt die Bundesregierung allgemein zu tun, um im Interesse der deutschen Bürger dem Grundsatz der Gegenseitigkeit bei Anlagen in einem dritten Land Geltung zu verschaffen? Die Bundesregierung ist sich der Problematik bewußt, die sich aus den hohen Überschüssen der erdölexportierenden Länder ergeben kann. In verschiedenen internationalen Gremien wie der EG, der OECD und dem IWF wird geprüft, welche Anlagemöglichkeiten für diese Mittel geschaffen werden können. Dabei wird unter anderem daran gedacht, neue multilaterale Kooperationsformen mit den OPEC-Ländern zu entwickeln. Unsere Statistiken zum Jahresende 1973 weisen noch kein Ansteigen von Investitionen aus erdölfördernden Ländern in der Bundesrepublik Deutschland aus. Nach Äußerungen der Regierungen der betreffenden Länder ist anzunehmen, daß die schon entwickelten Erdölländer in erster Linie mit den Einnahmen ihre eigene Wirtschaft aufbauen, aber auch ärmeren Entwicklungsländern helfen wollen. Mit gewissen Anlagen in Industrieländern ist aber zu rechnen. Ganz generell und unter dem Vorbehalt, daß die Größenordnung die Bewertung ändern kann, ist zu Investitionen aus den erdölfördernden Ländern zu sagen, was auch für andere Auslandsinvestitionen in Deutschland gilt: Solche Investitionen dienen der internationalen Zusammenarbeit und damit auch der allgemein-politischen Interessenverflechtung, die für uns sehr nützlich sein kann. Dem Grundsatz der Gegenseitigkeit trägt die Bundesregierung durch völkerrechtliche Verträge Rechnung. Zur Förderung deutscher Privatinvestitionen in den Erdölländern ist die Bundesregierung bereit, das allgemeine Förderungsinstrumentarium für Investitionen in Entwicklungsländern auch auf sie anzuwenden. Bisher haben die Erdölländer - mit Ausnahme Libyens - nur wenig deutsches Privatkapital angezogen. Zur Sicherung des Rechtsschutzes für künftig vermehrt zu erwartende Privatinvestitionen wird die Bundesregierung den Regierungen dieser Länder den Abschluß von Investitionsförderungsverträgen vorschlagen; ein solcher Vertrag besteht bereits mit Iran. 5112* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 13. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 6 und 7) : Inwieweit treffen Nachrichten zu, nach denen Milliardenbeträge aus arabischen Ölförderländern zum Ankauf von Grundbesitz in deutschen Großstädten dienen? Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Überlegungen, Grundstückskäufe in der Bundesrepublik Deutschland durch Ausländer gesetzlich so zu regeln, daß mögliche Gefahren der Konzentration von Grundbesitz in Händen ausländischer Eigentümer vermieden werden, etwa analog den gesetzlichen Regelungen in der Schweiz, Osterreich oder den Niederlanden? Zu Frage A 6: Für diese Nachrichten gibt es bisher keine konkreten Beweise. Nach der Zahlungsbilanzstatistik der Deutschen Bundesbank sind die Käufe inländischer Grundstücke durch Ausländer von 5 Millionen DM im Jahre 1972 auf 186 Millionen DM im Jahre 1973 gestiegen. Diesen Käufen stehen Verkäufe inländischer Grundstücke durch Ausländer an Inländer in Höhe von 108 Millionen DM im Jahre 1972 und in Höhe von 72 Millionen DM im Jahre 1973 gegenüber. Mit diesen Zahlen sind allerdings nur die unmittelbaren Käufe erfaßt. In welchem Umfange Ausländer mittelbar, insbesondere über inländische Gesellschaften, Grundstücke erworben haben, geht aus der Zahlungsbilanzstatistik der Bundesbank nicht hervor. Zu Frage A 7: Diese Frage betrifft einen Teilbereich der deutschen Investitionspolitik gegenüber dem Ausland. Dabei kommt der Kapitalanlagepolitik der Erdölförderländer wegen des stark steigenden Devisenpotentials dieser Staaten und der zu erwartenden Belastungen der Leistungsbilanzen der Ölverbraucherländer aktuelle Bedeutung zu. Sollten sich die anlagesuchenden Mittel auf einzelne Zuflußländer konzentrieren, so würde dies in der Tat Probleme aufwerfen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung sorgfältig beobachten. Sie ist zudem bemüht, in internationalen Verhandlungen vernünftige Regelungen anzustreben. Schon jetzt erlaubt § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) Beschränkungen des Grundstückserwerbs durch Ausländer, wenn die Beschränkungen erforderlich sind, „um einer Beeinträchtigung der Kaufkraft der Deutschen Mark entgegenzuwirken oder das Gleichgewicht der Zahlungsbilanz sicherzustellen". Im gegebenen Zeitpunkt wäre zu prüfen, ob für die Wahrung allgemeiner sozial-, wirtschafts- und bodenpolitischer Zwecke eine weitere Rechtsgrundlage geschaffen werden müßte. Bei solchen Überlegungen ist allerdings zu berücksichtigen, daß auch die deutsche Wirtschaft ein erhebliches Interesse an Investitionen und damit an Grundstückskäufen im Ausland hat. Außerdem hat sich die Bundesrepublik durch Investitionsförderungs- und Niederlassungsverträge verpflichtet, den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer in gewissem Umfang zuzulassen. Im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist der Grundstückserwerb jedoch in dem Sinne liberalisiert, daß die Erwerbsfreiheit für Inländer auch von Angehörigen anderer EWG-Länder (z. B. auch von Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung) in Anspruch genommen werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 28) : Wird die Bundesregierung bei der Revision des Energieprogramms auch Möglichkeiten ins Auge fassen, über die bisherigen Andeutungen hinaus (Ziffer 78) staatlichen Einfluß auf die Entwicklung des Bedarfs an Energie zu gewährleisten? Fortschritten mit dem Ziel einer rationellen Energieverwendung kommt innerhalb der Energiepolitik der Bundesregierung mit Sicherheit eine erhöhte Bedeutung zu. Die Bundesregierung ist daneben der Meinung, daß die jüngsten Ölpreissteigerungen auch für die Verbraucher von Energie einen sehr starken Zwang in die gleiche Richtung ausüben. Die Bundesregierung hat im „Rahmenprogramm Energieforschung (1974 bis 1977) " insgesamt 56 Millionen DM für Systemanalysen und für die Entwicklung technischer Hilfsmittel in den Sektoren Gewerbe, Haushalt und Verkehr vorgesehen, um in diesen Bereichen den Nutzungsgrad bei der Energieverwendung zu erhöhen. Sie prüft, wie darüber hinaus etwa durch die Anpassung bestimmter „Standards" — z. B. der Isolierungsnormen für den Hochbau — oder die Schaffung zusätzlicher Anreize für Energieeinsparungen ein rationellerer Energieeinsatz erreicht werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 29) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisher bekanntgewordenen Praktiken multinationaler Mineralölkonzerne, mit Hilfe der sogenannten Erdölkrise zusätzliche Gewinne ins Ausland zu verlagern? Gewinnverlagerungen können dadurch entstanden sein, daß — ausländische Gesellschaften konzernverbundenen Unternehmen in Deutschland Rohöl und Fertigprodukte zu überhöhten Verrechnungspreisen lieferten, — deutsche Handelsunternehmen von internationalen Gesellschaften Produkte zu höheren Preisen beziehen mußten als sie den deutschen Töchtern dieser Gesellschaften in Rechnung gestellt wurden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5113* Zu dem ersten Komplex kann ich Ihnen im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen folgendes mitteilen: Das Steuerrecht bietet — vor allem mit § 1 Außensteuergesetz — die Möglichkeit, überhöhte Verrechnungspreise zwischen konzernverbundenen Gesellschaften zu korrigieren und damit Steuerverkürzungen zu Lasten des deutschen Fiskus zu verhindern. Beurteilungsmaßstab ist das Verhalten unabhängiger Gesellschaften untereinander. Die Durchführung dieser Vorschriften ist Angelegenheit der Finanzverwaltung der Länder. Diese beobachten die Entwicklung bei allen internationalen Gesellschaften genau, um eventuellen Gewinnverlagerungen entgegenzutreten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Finanzbehörden schon bisher erfolgreich auf den Ansatz angemessener Verrechnungspreise der Mineralölgesellschaften gedrungen haben. Allerdings hat die Entwicklung der Preise für Rohöl und für Fertigproduktenimporte — insbesondere aus Rotterdam — in den letzten Monaten die bisher schon schwierige Aufgabe weiter erschwert. Die zuständigen Finanzämter haben die Situation der Mineralölgesellschaften in den letzten Monaten laufend verfolgt; sie passen, wo notwendig, die Vorauszahlungen für die Körperschaft- und Gewerbesteuer der laufenden Entwicklung an. Die zweite Frage, die Belieferung der unabhängigen deutschen Handelsunternehmen, ist primär unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Hierzu hat das Bundeskartellamt in Erf ah-rung gebracht, daß unabhängige deutsche Importeure im November 1973 für Mineralölprodukte aus hölländischen Raffinerien einiger internationaler Gesellschaften höhere Preise zahlen mußten, als sie den deutschen Töchtern dieser Unternehmen in Rechnung gestellt wurden. Das Bundeskartellamt hat seine Ermittlungen der EG-Kommission mitgeteilt; die weitere Aufklärung, insbesondere die Anhörung der betroffenen Gesellschaften, sowie — gegebenenfalls — die Verfolgung dieses Sachverhalts ist Sache der EG-Kommission. Das deutsche Wettbewerbsrecht hilft hier nicht weiter, da die betroffenen Unternehmen ihren Sitz außerhalb des Bundesgebietes haben. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 31) : Trifft es zu, daß Zivildienstleistende nicht in dem Beruf eingesetzt werden können, den sie erlernt haben, auch dann nicht, wenn es sich hierbei um Berufe handelt, die dem Allgemeinwohl dienen? Zivildienstleistende werden nach Möglichkeit entsprechend ihrer beruflichen Vorbildung beschäftigt. Es gibt jedoch Fälle, in denen dies schwerlich möglich ist, z. B. bei Angehörigen bestimmter handwerklicher oder kaufmännischer Berufe. Außerdem kommt es vor, daß nicht immer ein Dienstplatz frei ist, der eine Beschäftigung im erlernten Beruf ermöglicht. Ich nehme an, daß Ihrer Frage ein Einzelfall zugrunde liegt und wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir den Sachverhalt mitteilen würden. Dann werde ich prüfen lassen, ob eine Beschäftigung im erlernten Beruf möglich ist und Sie darüber unterrichten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 33) : Ist die Bundesregierung bereit, bei einer Änderung der Rentengesetze für nicht erwerbstätige Mütter die freiwilligen Versicherungsbeiträge wie Pflichtbeiträge gelten zu lassen, damit die Ausfallzeiten angerechnet bleiben und berufstätig gewesene Frauen, die durch Mutterschaft und Kindererziehung im Rentenversicherungsrecht benachteiligt sind, in Zukunft die sogenannte Halbdeckung erreichen? Die Bundesregierung hat in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht, daß sie eine eigenständige soziale Sicherung der Frau anstrebt. In diesem Zusammenhang steht auch Ihre Anregung, in der Rentenversicherung bei nicht erwerbstätigen Hausfrauen mit Kindern die freiwilligen Beiträge bei der sog. Halbdeckung zu berücksichtigen, damit diese Frauen beitragslose Zeiten angerechnet erhalten können. Bei den Überlegungen, wie die bisherige vom Ehemann abgeleitete Sicherung der Frau zu eigenständigen Sicherungsformen hin entwickelt werden kann, soll daher auch das von Ihnen angesprochene Problem eingehend geprüft werden. Eine Lösung muß sich sinnvoll in eine Gesamtkonzeption zur Neuregelung der sozialen Sicherung der Frau einfügen. Hierbei sind u. a. auch Fragen des Mutterschutzes, des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung sowie der Höhe der Witwenrente einzubeziehen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß vor Abschluß dieser Prüfung noch nicht gesagt werden kann, wie eine entsprechende Regelung ausgestaltet und welche Voraussetzungen im einzelnen aufgestellt werden müssen. Der Ausbau der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau wird jedoch — so hoffe ich — noch im Laufe dieser Legislaturperiode weitere Fortschritte machen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 34 und 35) : Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Tatsache, daß die gesetzlichen Krankenversicherungen von Pensionären eine prozentuale Beteiligung der Versicherten an den Arzneikosten fordern, während Rentner von diesen Rezeptgebühren befreit sind, und hält die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung von Rentnern und Pensionären für gerechtfertigt? 5114* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Befaßt sich die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung mit dem Problem der Kostenbeteiligung für Pensionäre, und wann ist mit einer Stellungnahme dieser Sachverständigenkommission zu rechnen? Zunächst ist grundsätzlich anzumerken, daß eine Beteiligung der Versicherten an den Arztkosten im geltenden Recht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten ist. Die Versicherten haben lediglich bei der Abnahme von Arznei-, Verband- und Heilmittel 20 vom Hundert der Kosten, höchstens jedoch 2,50 Deutsche Mark je Verordnungsblatt zu tragen. Befreit von der Beteiligung ist der in § 182 a der Reichsversicherungsordnung genannte Personenkreis. Darunter fallen auch Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge, wenn sie in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v. H. gemindert sind und diese Minderung von einer amtlichen Stelle nachgewiesen ist. Zu Ihrer zweite Frage bemerke ich folgendes: Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat sich mit dem Bericht der Bundesregierung an den Bundesrat über die Erfahrungen mit der Ablösung der Verordnungsblattgebühr durch eine Beteiligung der Versicherten an den Arznei-, Verband- und Heilmittelkosten gemäß § 182 a Reichsversicherungsordnung (Bundesratsdrucksache 98/72) befaßt. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, daß § 182 a Reichsversicherungsordnung aufgehoben werden sollte. Die Empfehlung der Sachverständigenkommission wird geprüft. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich dem Ergebnis der Prüfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgreifen kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen A 36 und 37) : Liegen der Bundesregierung medizinische Gutachten darüber vor, daß weibliche Arbeitnehmer, die jahrelang an der Schreibmaschine arbeiten müssen, besonders anfällig für Sehnenscheidenentzündungen sind, und ist gegebenenfalls beabsichtigt, diese Sehnenscheidenentzündungen als Berufskrankheit in das Berufskrankheitsverzeichnis aufzunehmen? Liegen der Bundesregierung statistische Unterlagen darüber vor, daß die in größeren Schreibbüros beschäftigten Angestellten einer besonders starken nervlichen Belastung ausgesetzt sind und daß Schreibkräfte, die während ihrer gesamten Dienstzeit über den Kopfhörer auf Band aufgenommene Diktate übertragen müssen, so stark belastet sind, daß sie in verstärktem Maße berufsunfähig werden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ziehen? Bei der Sehnenscheidenentzündung handelt es sich um ein Krankheitsbild, mit dem sich die arbeitsmedizinische Literatur und die Träger der Unfallversicherung eingehend beschäftigt haben. Auf Grund der Ergebnisse wurde die Sehnenscheidenentzündung unter der Nr. 43 in die Anlage zur Berufskrankheitenverordnung als entschädigungspflichtige Berufskrankheit aufgenommen. Nach dem geltenden Recht ist für die Anerkennung bzw. die Entschädigung Voraussetzung, daß die Krankheit zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung oder jeder Erwerbsarbeit gezwungen hat. Im übrigen möchte ich auf den umfassenden Katalog der Rehabilitationsmaßnahmen hinweisen, die auch die Berufsgenossenschaften in den von Ihnen genannten Fällen bereithalten. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Für die äußere Gestaltung der Arbeitsplätze von Schreibkräften gibt es Untersuchungen und Empfehlungen, die in erster Linie der technischen Erleichterung der Schreibarbeit dienen. Sie sollen in der „Verordnung über Arbeitsstätten" berücksichtigt werden. Diese Verordnung wird sich unter anderem mit dem zumutbaren Lärmpegel in derartigen Büros, mit der Klimatisierung, Beleuchtung usw. befassen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß nervliche Belastungen von Schreibkräften auch dann noch auftreten, wenn alle technischen Hilfen, die man in bezug auf den Arbeitsplatz stellen kann, vorliegen. Die Ursachen werden dann in anderen Bereichen zu suchen sein, z. B. in den Anforderungen, die an die einzelnen Angestellten gestellt werden. Statistische Angaben über erhöhte nervliche Belastungen der Schreibkräfte in größeren Schreibbüros liegen nicht vor. Auch der zuständige Rentenversicherungsträger kann darüber keine Angaben machen, weil der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente von der Feststellung des Kausalzusammenhanges mit der beruflichen Beschäftigung nicht abhängt. Zu der Frage der besonderen Belastung beim Schreiben mit Kopfhörern können genauere Angaben nicht gemacht werden. Ich werde mich jedoch mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund in Verbindunng setzen und sie von Ihren Fragen und den darin enthaltenen Problemen unterrichten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen A 38 und 39) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zu ziehen, daß mehr als die Hälfte del Arbeitslosen (Stand: Sonderzählung der Bundesanstalt für Arbeit Ende September 1973) Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind? Hält die Bundesregierung eine Änderung der Anordnung Nummer 24 des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit (A Fortbildung und Umschulung) vom 18. Dezember 1969 mit dem Ziel der Einbeziehung von Maßnahmen der Allgemeinbildung für arbeitslose jugendliche Hilfsarbeiter für erforderlich, und ist sie bereit, in diesem Sinn auf den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit einzuwirken? Die Probleme der an- und ungelernten Arbeiter, die wie auch die jüngste Arbeitsmarktentwicklung zeigt — von einem Beschäftigungsrückgang besonders betroffen werden, hat die Bundesregierung in ihrem Bericht nach § 239 des Arbeitsförderungsgesetzes eingehend dargelegt (vgl. BT-Drucksache 7/403). Langfristig wird hier hauptsächlich die Reform der beruflichen Bildung eingreifen, die durch die bevorstehende Neufassung des Berufsbildungsgesetzes eingeleitet wird. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5115* Kurzfristig wirksame Maßnahmen sind von der Bundesanstalt für Arbeit in engem Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in letzter Zeit im Bereich der Bildungsförderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz getroffen worden. So hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt die Förderungsmöglichkeiten nach der Anordnung Fortbildung und Umschulung für an- und ungelernte Arbeitnehmer mit Wirkung vom 1. April 1974 erheblich verbessert. Diese erhalten in Zukunft ihre Lehrgangskosten in voller Höhe erstattet. Das wird dazu führen, daß das bislang geringe Angebot an Maßnahmen zum Nachholen der fehlenden Facharbeiterprüfung verstärkt wird. Ferner ist erstmalig die Förderung kurzfristiger innerbetrieblicher Bildungsmaßnahmen ermöglicht. Diese Regelungen sollen vor allem den an- und ungelernten Arbeitnehmern zugute kommen. Darüber hinaus hat der Präsident der Bundesanstalt einen ad hoc-Arbeitskreis gebildet, der Hinweise für die Arbeitsämter erarbeiten soll, wie durch Ausnutzung bestehender und Erschließung neuer Schulungskapazitäten die Bildungsmöglichkeiten insbesondere der an- und ungelernten Arbeitnehmer verbessert werden können. Einzelne Arbeitsämter haben daraufhin schon Lehrgänge zum Nachholen der Facharbeiterprüfung eingerichtet. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die von Ihnen genannte „Anordnung" ermöglicht bereits im Rahmen des geltenden Rechts eine weitgehende Vermittlung von Allgemeinbildung. Die Anordnung schließt die Förderung nur bei B) solchen Maßnahmen aus, in denen überwiegend Wissen vermittelt wird, das dem von allgemeinbildenden Schulen angestrebten Bildungsziel entspricht. Danach werden auch solche beruflichen Bildungsmaßnahmen gefördert, bei denen allgemein-bildende Inhalte bis zur Hälfte des Lehrstoffes ausmachen. Die bisherigen Erfahrungen haben nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit gezeigt, daß diese Regelung für eine erfolgreiche berufliche Bildung ausreicht. Entsprechendes gilt für die Förderung noch nicht berufsreifer Jugendlicher, zu denen auch viele jugendliche Hilfsarbeiter gehören. Die berufsvorbereitenden Maßnahmen, die nach § 40 Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt gefördert werden, vermitteln weitgehend auch allgemeine Bildung. Abschließend möchte ich noch hinzufügen, daß ich die von Ihnen gestellten Fragen mit diesen Antworten dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit mitteilen werde. Auch für den von Ihnen genannten Personenkreis sollte alles unternommen werden, um den Weg in eine bessere berufliche Bildung zu finden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 40) : Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, wonach der Vermittlungsstopp für ausländische Arbeitnehmer nicht auf die Beschäftigten der deutschen Seeschiffahrt angewendet wird? Ausländische Seeleute, die auf Schiffen unter deutscher Flagge beschäftigt werden, benötigen keine Arbeitserlaubnis. Es besteht somit nach wie vor die Möglichkeit, Seeleute aus jenen Ländern anzuheuern, die unter den Anwerbestopp fallen. Die Auslandsdienststellen der Bundesanstalt für Arbeit, deren sich die Reeder vor Inkrafttreten des Anwerbestopps in beschränktem Umfange bedienten, stehen für eine derartige Vermittlung allerdings derzeit nicht zur Verfügung. Ergänzend möchte ich noch bemerken, daß in meinem Hause derzeit geprüft wird, ob für ausländische Seeleute auch eine Arbeitserlaubnispflicht eingeführt werden soll. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 41 und 42) : Wie beurteilt die Bundesregierung entsprechende Gesetzgebungsmaßnahmen, die es den Mitgliedern der Rentenversicherungsanstalten nach 72 bzw. 78 Wochen dauernder Krankheit und dem damit verbundenen Bezug von Krankengeld im Falle weiterer Arbeitsunfähigkeit ermöglichen, sofort und unbürokratisch eine Anerkennung als Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner auf Zeit zu erhalten? Hält es die Bundesregierung für erstrebenswert, daß Versicherte mit beschränkter Arbeitsfähigkeit nach dieser genannten Zeit ebenfalls als Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrentner anzuerkennen sind, sofern die Arbeitsämter keinen entsprechenden Arbeitsplatz in zumutbarer Entfernung nachweisen können? Die Zielrichtung Ihrer Fragen geht offenbar dahin, an das Krankengeld einen nahtlosen Anschluß von anderen Sozialleistungen oder von Arbeitseinkommen sicherzustellen. Dieses Ziel wird im Regelfall bereits aufgrund der geltenden Rechtslage erreicht. Ein Versicherter, der über einen längeren Zeitraum Krankengeld bezogen hat, kann bereits heute den Antrag auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente stellen. Die Krankenkassen können ihn dazu sogar anhalten. Ein solcher Antrag wird dann dazu führen, daß der Rentenversicherungsträger entweder die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen oder die Gewährung von Rente prüft. Nach dem in den parlamentarischen Beratungen befindlichen Rehabilitations-Angleichungsgesetz sind die Krankenkassen künftig gehalten, Versicherte, bei denen die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen in Betracht kommen, rechtzeitig dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dieser hat dann die erforderlichen Schritte unverzüglich einzuleiten. Führen Rehabilitationsmaßnahmen aber nicht mehr zum Erfolg, wird in aller Regel Rente wegen vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit zu gewähren sein. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung 5116* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 hat der Rentenversicherungsträger bei der Prüfung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit auch die Arbeitsmarktsituation zu beachten. Bei Versicherten, die nicht mehr vollschichtig tätig sein können, ist nach dieser Rechtsprechung Rente zu zahlen. Scheiden auch Leistungen der Rentenversicherung aus, hat die Arbeitsverwaltung zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Versicherte dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung steht. Ist der Versicherte grundsätzlich vermittlungsfähig, kann ihm aber ein Arbeitsplatz nicht vermittelt werden, hat er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sollte Ihrer Frage ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Sachverhalt mitteilen würden, damit ich der, Sache nachgehen kann. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 43 und 44): Wie groß war in bezug auf die Gesamtzahl der Antragsteller im Jahr 1973 die Zahl derjenigen, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, bereits vor Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einen Antrag auf Altersrente zu stellen? In welcher Weise wird der betroffene Personenkreis auf die Möglichkeit der vorgezogenen Antragstellung aufmerksam gemacht, und wie könnte diese Information verbessert werden? Nach den bisherigen Erfahrungen wird in aller Regel von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Altersruhegeld bereits vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu beantragen. Präzises Zahlenmaterial dafür, in welchem konkreten Umfang das geschieht, steht allerdings nicht zur Verfügung, zumal es nach Angaben der Fachleute auch nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erhalten wäre. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Versicherungsträger haben in den letzten Jahren die für das Altersruhegeld heranstehenden Geburtsjahrgänge durch Aufrufe aufgefordert, ihre Anträge rechtzeitig zu stellen. Das trifft insbesondere für die Berechtigten zu, die die flexible Altersgrenze in Anspruch nehmen können. Da die Antragstellung fast ausnahmslos über die Versicherungsämter oder die Versichertenältesten erfolgt, werden die Antragsteller auf die durch das Rentenreformgesetz im Jahre 1972 eingeführte Möglichkeit hingewiesen, sich vom Arbeitgeber das für die letzten drei Monate ihrer Tätigkeit voraussichtlich anfallende Entgelt vorab bescheinigen zu lassen und dadurch die Bearbeitung des Rentenantrags erheblich zu beschleunigen. Auch die Weiterentwicklung der integrierten Datenverarbeitung in der Rentenversicherung wird in diese Richtung wirken. Schließlich sind in einer Reihe von wichtigen Sozialgesetzen und Gesetzentwürfen in jüngerer Zeit verstärkt die Beratungs- und Aufklärungsfunktionen der Sozialleistungsträger betont worden. Sie können davon ausgehen, daß es das gemeinsame Bestreben von Bundesregierung, Rentenversicherungsträgern und deren Aufsichtsbehörden ist, gerade auch die Information der Versicherten ständig zu verbessern. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 45) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die neuen Abgabebedingungen für die Landabgaberente nach dem einzelbetrieblichen Förderungsprogramm auch auf bereits vollzogene Tatbestände vor dem 1. Januar 1974 anzuwenden? Ich nehme an, daß Sie mit den „neuen Abgabebedingungen für die Landabgaberente nach dem Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm" die auf Grund der EWG-Richtlinien 159 und 160 getroffenen Neuregelungen im 7. Änderungsgesetz zur Altershilfe für Landwirte ansprechen. Grundsätzlich finden diese Neuregelungen auch auf bereits vor dem 1. Januar 1974 vollzogene Tatbestände Anwendung, wobei die nunmehr geforderten Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So können Landwirte in Fällen, in denen sie vor dem Inkrafttreten des 7. Änderungsgesetzes ihr landwirtschaftliches Unternehmen strukturverbessernd abgegeben haben, aber keine Landabgaberente erhalten konnten, weil ihr Betrieb das Fünffache der Mindesthöhe überschritten hat, nunmehr unter Umständen Landabgaberente erhalten. Erforderlich ist der Nachweis, daß der abgegebene Betrieb nicht entwicklungsfähig im Sinne der oben genannten EWG-Richtlinie 159 ist und die weiteren Voraussetzungen des neugestalteten § 42 des Gesetzes über eine Alterhilfe für Landwirte vorliegen. Die Durchführung des Nachweisverfahrens ist im Gesetz im einzelnen geregelt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 46) : Ist es zutreffend, daß im Rahmen des Anwerbestopps ausländischer Arbeitskräfte auch die Einreise von Praktikanten verhindert wird, die auf Grund von Firmenzusagen zur Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland, gestützt auf ein Beschäftigungsverhältnis, einreisen wollen? Ausländische Praktikanten, die im Bundesgebiet tätig werden wollen, bedürfen einer Arbeitserlaubnis, soweit sie nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften sind. Soweit es sich um Regierungspraktikanten handelt, deren Entsendung auf völkerrechtlich verbindlichen Zusagen beruht, wird die Arbeitserlaubnis auch Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5117* weiterhin erteilt. Dagegen erhalten die sogenannten freien Praktikanten, die bei deutschen Firmen tätig werden wollen, seit dem Anwerbestopp zur Zeit keine Arbeitserlaubnis mehr. Bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage wäre es auch sozialpolitisch kaum vertretbar, wenn die Firmen offene Stellen mit ausländischen Praktikanten statt mit Arbeitslosen besetzen würden. Anlage 16 Anwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 51): Trifft die Meldung der „Frankfurter Rundschau" vom 1. Februar 1974 zu, wonach laut Aussage von Zivildienstleistenden kein Verpflegungsgeld mehr für Zivildienstleistende gezahlt wird, obwohl zahlreiche Einsatzplätze vor allem im sozialen Bereich nicht über Möglichkeiten der Gemeinschaftsverpflegung und nicht über Gemeinschaftsunterkünfte verfügen? Zivildienstpflichtige sind nach § 31 des Zivildienstgesetzes auf dienstliche Anordnung verpflichtet, an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. In einem Erlaß vom 22. Oktober 1973 hat der Bundesbeauftragte für den Zivildienst darauf hingewiesen, daß aus Gründen der Fürsorge für die Dienstleistenden die Beschäftigungsstellen des Zivildienstes grundsätzlich gehalten sind, die Verpflegung sicherzustellen und nicht durch Auszahlung eines Geldbetrages dem Dienstleistenden selbst zu überlassen. Gleichzeitig wurde festgelegt, daß in Ausnahmefällen, in denen die Beschäftigungsstelle die Verpflegung nicht oder teilweise nicht selbst oder durch Verträge mit Gaststätten oder sonstigen Küchenbetrieben sicherstellen kann, auch Vereinbarungen mit Dritten getroffen werden können. Nunmehr hat sich herausgestellt, daß trotz weitgehender Ausnahmeregelung in Einzelfällen eine Verpflegung der Dienstleistenden in natura nicht gewährt werden kann. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat deshalb die Ausnahmen dahin gehend erweitert, daß in diesen Fällen den Dienstleistenden ein Verpflegungsgeld zur Sicherstellung seiner Verpflegung von der Beschäftigungsstelle ausgezahlt werden muß. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 52) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Sowjetunion die Wehrdienstzeit um ein Jahr verlängert hat, und welche Konsequenzen zieht gegebenenfalls die Bundesregierung daraus für unsere Sicherheitspolitik? Die Pressemeldungen treffen — soweit sie sich überprüfen lassen — nicht zu; die Sowjetunion hat die Wehrdienstzeit nicht verlängert. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen A 53 und 54) Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, wenn auf eine größere Anzahl von Beschwerden über die Änderung der Prüfungsordnung für den 7. Stabsoffizier- und Auswahllehrgang nach über einem Jahr noch keine Beschwerdebescheide erteilt wurden, und dies, obwohl gemäß § 16 Abs. 2 der Wehrbeschwerdeordnung vorgesehen ist, daß Beschwerdeführer nach einem Monat erneut Beschwerde einlegen können, wenn eine Entscheidung nicht getroffen wurde? Ist in diesem Zusammenhang das Verfahren mit der Wehrbeschwerdeordnung vereinbar, wenn den Beschwerdeführern Entwürfe von Beschwerdebescheiden (ohne Datum und Unterschrift) zusammen mit der Frage übersandt werden, ob die Beschwerdeführer ihre Beschwerden weiter aufrechterhalten wollen? Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß es aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig ist, Beschwerden unverzüglich zu bearbeiten und zu entscheiden. Dabei verkenne ich jedoch nicht, daß bei diffiziler Rechts- und Sachlage Beschwerdeentscheidungen zuweilen nicht so zügig getroffen werden können, wie die Beschwerdeführer es erwarten. In den von Ihnen angesprochenen Beschwerden verzögerten sich die endgültigen Entscheidungen u. a. dadurch, daß eine nachgeordnete Stelle des Bundesministeriums der Verteidigung in Verkennung ihrer Zuständigkeit bereits über einen Großteil der Beschwerden entschieden hatte und diese Entscheidungen nach den gesetzlichen Bestimmungen wieder aufgehoben werden mußten. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß alle Beschwerdeführer durch mehrere Zwischenbescheide über den jeweiligen Sachstand unterrichtet und auf den für die sachgemäße Bearbeitung notwendigen Zeitaufwand hingewiesen wurden. Inzwischen sind alle Beschwerden entschieden und die Entscheidungen den Beschwerdeführern zugestellt worden. Das Bundesministerium der Verteidigung — also die für diese Entscheidungen zuständige Stelle — hat den Beschwerdeführern keine Entwürfe von Beschwerdebescheiden über ihre Beschwerde übersandt. Richtig ist dagegen, daß den Beschwerdeführern durch das bearbeitende Referat ein Beschluß des I. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1973 übersandt wurde, in dem der Senat über eine gleichgelagerte Beschwerde entschieden hatte. In dem Übersendungsschreiben dazu wurden die Beschwerdeführer unter Hinweis auf die vom Senat dargelegten Gründe befragt, ob sie ihre Beschwerde aufrechterhalten wollten. Dieses Verfahren, das der Sach- und Rechtsaufklärung dient, ist nicht zu beanstanden und üblich. In den meisten Fällen wird die Übersendung einer bereits vorliegenden sachgleichen gerichtlichen Entscheidung von den Betroffenen begrüßt. 5118* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 55): Welche Bundesminister, Parlamentarischen und beamteten Staatssekretäre haben an den vier Fahrverbotssonntagen aus welchen Gründen Sonderflugzeuge bzw. Sonderhubschrauber benutzt? An den 4 Fahrverbots-Sonntagen hat nur der Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister des Auswärtigen Scheel ein Flugzeug der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung benutzt. Grund für den Flug war die Teilnahme an der Tagung des NATO-Ministerrats in Brüssel. Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes wurden von dem in Ihrer Frage angesprochenen Personenkreis nicht benutzt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 13. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 59) : Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, daß die gegenwärtige Rechtslage, nach dei Ärzte nicht dazu verpflichtet sind, Untersuchungsbefunde dem Patienten bzw. der Kasse zwecks Verwendung bei späteren ärztlichen Behandlungen zur Verfügung zu stellen, sich dadurch zum Nachteil des Patienten und der Krankenkasse auswirken kann, daß bei Arztwechsel frühere Diagnosen unberücksichtigt bleiben und neue aufwendige Untersuchungen den Patienten bzw. den Kassen in Rechnung gestellt werden, und wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen kann sie ergreifen, um das zu verhindern? In meiner schriftlichen Antwort vom 24. Januar 1974 auf die ebenfalls von Ihnen gestellte Frage habe ich 'bereits darauf hingewiesen, daß die geltende Regelung, wonach ärztliche Aufzeichnungen, Krankenblätter, Röntgenaufnahmen und andere Untersuchungsbefunde nach den Berufsordnungen der Ärzte vom behandelnden Arzt eine bestimmte Zahl von Jahren aufzubewahren sind, in erster Linie dem Interesse des Patienten dienen. Sie soll sicherstellen, daß derartige Untersuchungsunterlagen nicht verlorengehen und für spätere Behandlungen greifbar sind; andererseits ist durch eine solche Regelung hinreichend gewährleistet, daß das ärztliche Berufsgeheimnis gewahrt bleibt. Da eine Herausgabe an andere Ärzte, die den Patienten ebenfalls behandeln, bei Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht möglich und auch geboten ist, sollte es im allgemeinen nicht dazu kommen, daß bei Arztwechsel frühere Diagnosen unberücksichtigt bleiben und bereits erfolgte Untersuchungen nochmals durchgeführt werden. Dem Patienten kann zugemutet werden, daß er den neugewählten Arzt über eine frühere Behandlung unterrichtet und ihn auf etwa durchgeführte Untersuchungen hinweist, damit bereits vorliegende Untersuchungsbefunde beigezogen werden können. Eine Pflicht des Arztes zur Herausgabe von Unterlagen an Patienten oder Krankenkassen hätte Konsequenzen, die sorgfältig überdacht werden müssen. Bei einer Herausgabe an Patienten müßte man die mögliche Gefahr des Verlustes der Unterlagen in vielen Fällen einkalkulieren. Eine Herausgabepflicht gegenüber den Krankenkassen würde Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Wahrung des ärztlichen Berufsgeheimnisses bringen. Die Bundesregierung wird mit den Beteiligten prüfen, ob eine Änderung der Rechtsvorschriften angesichts dieser schwierigen Probleme zweckmäßig ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 63) : Beabsichtigt die Bundesregierung, für Werkswohnungen eine ähnliche Lösung einzuführen, wie sie für die Unverfallbarkeit von Betriebsrenten vorgesehen ist? Betriebsrenten und Werkwohnungen sind völlig unterschiedliche betriebliche Versorgungsleistungen, so daß sie sich auch in ihren Gestaltungsformen weitgehend einer Vergleichbarkeit entzehen. Im Bereich des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues darf ein Bauherr Werkwohnungen gemäß § 53 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes nur durch einen Vertrag vermieten, der vorsieht, daß nach Ablauf von 5 Jahren das Mietverhältnis vom Bestehen des Dienst- und Arbeitsverhältnisses un- abhängig wird. Der Arbeitnehmer erhält somit bereits nach 5 Jahren die Stellung des Mieters einer normalen Mietwohnung und läuft nicht Gefahr, seine Wohnung bei einem Arbeitsplatzwechsel zu verlieren. Diese Verpflichtung wird dem Arbeitgeber mittels Auflage bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel auferlegt. Sie hat weiterhin die Wirkung, daß nach Ablauf von 5 Jahren die für die Kündigung von Werk- und Werkdienstwohnungen maßgeblichen Sondervorschriften der §§ 565 b bis 565 e BGB, die dem Vermieter eine leichtere Kündigung ermöglichen, nicht mehr angewendet werden dürfen. Auch bei Werkwohnungen, die nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert sind, ist eine vorzeitige Aufhebung des Mieverhältnisses nach Beendigung des Dienstverhältnisses nur zulässig, wenn der Wohnraum weniger als 10 Jahre überlassen war und für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten dringend benötigt wird. Lediglich bei funktionsgebundenen Werkwohungen ist eine vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses unabhängig von seiner Dauer nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. Entsprechendes gilt für die Werkdienstwohnungen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß das Wohnraumkündigungsschutzgesetz auch auf Werkwohnungen uneingeschränkt anzuwenden ist. Dabei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5119* dürfte nach Auffassung der Bundesregierung in der Regel ein berechtigtes Interesse des Vermieters im Sinne des Artikels 1 § 1 des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes nur vorliegen, wenn die Wohnung nach Beendigung des Dienstverhältnisses dringend für einen anderen Arbeitnehmer benötigt wird. Nach Meinung der Bundesregierung führt das geltende Recht bei den Werkwohnungen zu einem angemessenen Ausgleich zwischen den betrieblichen Notwendigkeiten und dem Erfordernis des Bestandsschutzes im Rahmen des sozialen Mietrechts. Eine Änderung erscheint daher nicht erforderlich. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 65 und 66) : Wieviel Sozialwohnungen werden nach Schätzung der Bundesregierung voraussichtlich 1974 gebaut werden? Welche Mietbelastung hält die Bundesregierung im sozialen Wohnungsbau auch für die unteren Einkommensschichten noch für tragbar, und durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im sozialen Wohnungsbau ein tragbares Mietniveau zu gewährleisten? Die Zahl der Sozialwohnungen, die 1974 in den Programmen der Länder gefördert werden dürften, wird mit allen Vorbehalten, unter denen solche Prognosen stehen, auf etwa 140 000 geschätzt. Außerdem werden etwa 40 000 bis 50 000 Wohnungen im Regionalprogramm des Bundes gefördert werden können; es wird sich hierbei allerdings zum Teil um im Bau befindliche oder bereits fertiggestellte Bauvorhaben handeln. Die Zahl der fertiggestellten Sozialwohnungen wird 1974 aufgrund des geringeren Förderungsergebnisses des Jahres 1973 niedriger sein als die Zahl der geförderten Sozialwohnungen. Ihre zweite Frage beantworte ich mit einem Zitat aus dem Mietenbericht 1972. Dort ist folgendes ausgeführt: „Die Mieten und Belastungen, die sich nach dem Einsatz der objektbezogenen öffentlichen Mittel ergeben, müssen nicht für alle zu den breiten Schichten der Bevölkerung rechnenden Wohnungsuchenden individuell tragbar sein. Die Erwägung, das Ausmaß der staatlichen Hilfen für das Wohnen zur Vermeidung von Fehlsubventionierungen im Einzelfall durch eine Kombination von Wohngeld und Objektförderung möglichst an die individuellen Verhältnisse anzupassen, spricht vielmehr dafür, das Mietniveau der neu geförderten Sozialwohnungen an einer durchschnittlichen Belastbarkeit der berechtigten Haushalte zu orientieren. Dies ist — neben der Enge des finanziellen Rahmens für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues — der Hauptgrund dafür, daß die von den Ländern fest- gesetzten Mietobergrenzen für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, gemessen an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Wohnungsuchenden mit niedrigerem Einkommen, sehr hoch sind." Die Bemühungen der Bundesregierung gehen dahin, die Mietobergrenzen 1974 auf dem Stand des Jahres 1973 zu halten und dafür zu sorgen, daß diese Mietobergrenzen auch tatsächlich eingehalten werden. Außerdem will die Bundesregierung erreichen, daß die durch degressive Subventionen entstehenden Mietsteigerungen auf ein Ausmaß reduziert werden, das bei der absehbaren Einkommensentwicklung angemessen ist. Mit den Wohnungsbauministern der Länder wird bereits seit geraumer Zeit über eine solche Begrenzung des förderungsbedingten Mietanstiegs verhandelt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 69 und 70) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die DDR, obwohl sie der Konvention gegen die Diskriminierung im Bildungswesen vom 14. Dezember 1960 beigetreten ist, die Grundsätze dieser Konvention permanent verletzt? Ist der Bundesregierung insbesondere bekannt, daß es jungen aktiven Christen sowie anderen jungen Menschen, die die kommunistische Überzeugung nicht teilen, erschwert wird, weiterführende Schulen und Hochschulen zu besuchen, und kann die Bundesregierung dem Bundestag zu diesem Thema eine umfassende Information vorlegen? Die Konvention gegen Diskriminierung im Bildungswesen vom 14. Dezember 1960 ist am 5. Oktober 1973 auch für die DDR in Kraft getreten. Das Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission ist von der DDR bisher nicht unterzeichnet worden. Nach Art. 1 der Konvention „umfaßt der Begriff ,Diskriminierung' jegliche auf der Rasse oder der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Überzeugung, der nationalen oder sozialen Herkunft, den wirtschaftlichen Verhältnissen oder der Geburt beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die den Zweck oder die Wirkung hat, die Gleichbehandlung auf dem Gebiet des Bildungswesens aufzuheben oder zu beeinträchtigen..." Der Bundesregierung ist bekannt, daß die DDR z. B. in der Zulassungsordnung zum Hochschulstudium vom 1. Juli 1971 „die aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft und Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus" zur Zulassungsvoraussetzung macht. Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, daß die Mitgliedschaft zu konfessionellen Gemeinschaften Hindernis beim Besuch von Hochschulen und Universitäten sein kann. 5120* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Wie die Bundesregierung diese und andere Auswirkungen der Grundordnung der DDR beurteilt, brauche ich wohl nicht darzulegen, ihre Haltung ist bekannt und liegt fest. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Erkenntnisse der Bundesregierung über Diskriminierungen der genannten Art vereinzelt und unvollständig sind, so daß es mir nicht möglich ist, Sie detaillierter zu informieren. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 75): Wann wird die Zusage von Bundeskanzler Brandt anläßlich eines Besuchs im Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg im Jahr 1973, wonach das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg als Großforschungseinrichtung übernommen wird, eingelöst? Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg gehört zu den Forschungseinrichtungen, die Gegenstand der Erörterungen zwischen Bund und Ländern über eine Rahmenvereinbarung Forschungsförderung nach Art. 91 b GG sind. Das Bundeskabinett hat am 3. 10. 1973 im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Entwurfs der Rahmenvereinbarung sein Einverständnis damit erklärt, daß das Deutsche Krebsforschungszentrum wie andere Großforschungseinrichtungen zu 90 % vom Bund finanziert wird. Die Bundesregierung hofft, daß es kurze Zeit nach der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung durch die Regierungschefs von Bund und Ländern zu einer (bereits in Vorbereitung befindlichen) Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg kommt, in dem die beiderseitige Zusammenarbeit geregelt wird. Vorsorglich geht die Bundesregierung bei ihrer Finanzplanung davon aus, daß ab Januar 1975 die neue Regelung in Kraft treten kann. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 80 und 81): Treffen Informationen zu, daß an Wochenenden in bestimmten kleineren Orten keine Telegramme zugestellt werden, weil dies mit zu hohen Kosten verbunden ist, und was ist unter kleineren Orten in diesem Zusammenhang zu verstehen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch diesen Tatbestand und die Unkenntnis der Bevölkerung über diesen Tatbestand Telegramme unnötig aufgegeben werden und vermeidbare Kosten bei den Aufgebenden verursachen, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu gewährleisten, daß die Bevölkerung darüber informiert wird, daß ein als selbstverständlich erwarteter Service der Deutschen Bundespost, nämlich die schnelle Zustellung von Telegrammen, in bestimmten Orten nicht mehr erbracht wird? Es trifft zu, daß an Sonn- und Feiertagen viele Telegrafenstellen geschlossen sind, so daß gewöhnliche Telegramme an Empfänger im Bereich dieser Telegrafenstellen an diesen Tagen nicht dorthin übermittelt und infolgedessen auch nicht zugestellt werden können. Die Entscheidung, ob eine Telegrafenstelle an Sonn- und Feiertagen dienstbereit sein muß oder nicht, wird im wesentlichen durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen beeinflußt. Es trifft jedoch nicht zu, daß die Bevölkerung über diesen Tatbestand nicht unterrichtet wird. Die Dienstvorschriften der Deutschen Bundespost schreiben dem Annahmebeamten vor, daß er den Auflieferer eines Telegramms stets davon zu unterrichten hat, wenn das Telegramm voraussichtlich nicht mehr am gleichen Tage am Bestimmungsort zugestellt werden kann, weil das Bestimmungsamt geschlossen ist. Dem Auflieferer bleibt es dann selbst überlassen zu entscheiden, ob er unter diesen Umständen sein Telegramm zurückziehen und damit auch die Gebührenausgabe sparen oder ob er es trotzdem absenden will. Neben dieser unmittelbar bei der Aufgabe eines Telegramms zu erteilenden Information werden die Telegrammauflieferer auch durch Hinweise über die Telegrammzustellung unterichtet, die auf der Rückseite des bei den Annahmeschaltern ausliegenden Telegrammformblatts enthalten sind. Die Deutsche Bundespost ist der Auffassung, daß diese Art der Information, die unmittelbar dem einzelnen Kunden erteilt wird, die beste und wirksamste ist und am ehesten dazu beitragen kann, den Kunden vor unnötigen Gebührenausgaben zu bewahren. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 83) : Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es im Zusammenhang mit den Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst zum „Dienst nach Vorschrift" bei der Deutschen Bundespost kommt, und ist damit zu rechnen, daß ein solcher Dienst nach Vorschrift auch Beeinträchtigungen in der Übertragung der Fernsehprogramme von ARD und ZDF mit sich bringen wird? Nach den Beamtengesetzen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist die Beteiligung von Beamten an einem Arbeitskampf unzulässig. Soweit die Fernsehanstalten auf die Übertragung ihrer Programme durch die Post angewiesen sind, wird der Dienstbetrieb nach Überzeugung der Bundesregierung störungsfrei ablaufen, da in diesen Bereichen — einschließlich der Schaltstellen — durchweg Beamte beschäftigt werden. Anlage 27 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bardens (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 92) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5121* Wieso konnten bei einem Bruch der Öl-Pipeline bei Dinslaken großere Mengen Rohöl ausströmen, bis dies durch Zufall von Spaziergängern entdeckt wurde, obwohl angeblich modernste Warngeräte vorhanden waren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen solchen Vorfall für die Zukunft auszuschließen? Bei dem Schadensfall an der Ölpipeline bei Dinslaken im November 1973 ist infolge eines Senkungsbebens ein Rohrkrümmer geknickt. An der Schadensstelle sind dann mehrere Tausend Liter Rohöl zunächst unkontrolliert ausgelaufen. Nach dem Abschiebern der Leitung wurde noch eine zusätzliche Menge Rohöl kontrolliert abgelassen, um den oberhalb liegenden Rohrabschnitt zu entleeren. Der Unfall ereignete sich während des Umschaltens auf einen anderen Abnehmer, d. h. bei geringerem Pumpendruck in einem instationären Betriebszustand. Bisher gibt es nur Sicherheitseinrichtungen, die in der Lage sind, während eines stationären Betriebszustandes Druckschwankungen zu registrieren und damit in der Betriebszentrale anzuzeigen, also nicht beim Ein-, Aus- oder Umschalten. Der Betrieb von Fernleitungen wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde genehmigt. Der Entscheidung wird die „Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Stoffe (RFF)", die auf Bundesebene von einem Sachverständigenausschuß laufend dem Stand der Technik angepaßt wird, zugrunde gelegt. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten des Sachverständigenausschusses durch die Vergabe von Forschungsaufträgen. So hat das Bundesinnenministerium unmittelbar nach dem Schadensfall in Ochtrup an der gleichen Fernleitung im Frühjahr 1973 dem Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsverein in Essen einen Auftrag zur Untersuchung über wiederkehrende Prüfungen von Fernleitungen nach neuesten Prüfmethoden erteilt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird im Sommer dieses Jahres vorliegen und dann Grundlage für eine Ergänzung der bereits genannten Richtlinie sein. Abschließend darf ich auch auf die Antwort des Herrn Staatssekretärs Rohde des Bundesmministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Frage des Herrn Abgeordneten Hugo Brandt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1972 (Protokoll über die 5. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1972, S. 80) sowie auf meine Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Hermann Biechele für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 31. Januar/2. Februar 1973 (Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestages vom 1. Februar 1973, 12. Sitzung S. 475/476) hinweisen. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haenschke (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 93) : Inwieweit ist die Bundesregierung über Pläne zum Ba u eines Kernkraftwerks in Luxemburg nahe der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland informiert? Die Bundesregierung ist seit längerer Zeit über Pläne zur Errichtung eines Kernkraftwerks in Luxemburg unterrichtet. Diese Pläne sind im November des vergangenen Jahres in ein konkreteres Stadium getreten, als das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk mit der Regierung des Großherzogtums Luxemburg eine Société Anonyme luxemburgischen Rechts mit Sitz in Luxemburg gegründet hat. Diese Gesellschaft soll die Möglichkeiten zur Errichtung eines Kernkraftwerkes mit erprobtem Leichtwasserreaktor und einer elektrischen Leistung von rund 1 200 Megawatt untersuchen und — bei positivem Ergebnis — ein solches Kernkraftwerk auf luxemburgischem Hoheitsgebiet im Bereich der Mosel errichten und betreiben. Vor einer eventuellen Bauentscheidung müssen jedoch in Luxemburg erst noch umfangreiche rechtliche, organistorische und technische Fragen geklärt werden. Anlage 29 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 95) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß bei den Diskussionen um das Wasserhaushaltsrecht auch die berechtigten Interessen des Wassersports (z. B. Rudern, Kanu, Wasserwandern) angemessen berücksichtigt werden? Die Bundesregierung spricht sich mit Nachdruck dafür aus, daß den Belangen des Wassersports bei der Inanspruchnahme der Gewässer soweit wie möglich Rechnung getragen wird. Die einschlägigen wasserrechtlichen Regelungen über den Gemeingebrauch an Gewässern, insbesondere also das Rudern, Kanufahren und Wasserwandern, befinden sich allerdings in den Wassergesetzen der Länder. Die Bundesregierung hat daher in den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag als Bundestagsdrucksache 7/888 vor — Regelungen dieser Art nicht aufgenommen. Mit dem Deutschen Kanuverband und dem Deutschen Sportbund hatte ich Anfang vergangenen Jahres einen Schriftwechsel in dieser Angelegenheit. Ich habe damals diese beiden Verbände über die Auffassung der Bundesregierung unterrichtet und habe zugleich an die für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen obersten Landesbehörden geschrieben und diese gebeten, den Wünschen nach Änderung oder Ergänzung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften dort, wo hierfür berechtigte Interessen des Wassersports gegeben sind, nachzukommen. Anlage 30 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten 5122* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Büchler (Hof) (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen A 96 und 97) : Hat die Bundesregierung die Absicht, Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz in notwendigem Umfang auch im Zonenrandgebiet durchzuführen? Gibt es größere Bereiche im Zonenrandgebiet, die in die bisherigen Maßnahmen noch nicht einbezogen worden sind? Zu Frage A 96: Die Vorsorgemaßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz werden nach der Konzeption „Wasserwirtschaftliche Vorsorgeplanung zur Durchführung des Wassersicherstellungsgesetzes" vorn 13. Februar 1969 und nach dem ergänzend hierzu erlassenen Prioritätenprogramm i. d. F. vom 28. August 1973 vorerst in Großstadträumen, Ballungs- und Industriegebieten durchgeführt. Dieses Prioritätenprogramm ist mit den Ländern abgestimmt. Die Zonenrandgebiete ,der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen sind berücksichtigt. Zu Frage A 97: Es gibt größere Bereiche im Zonenrandgebiet, die nach Konzeption und Prioritätenprogramm noch nicht in das Schwerpunktprogramm zur Trinkwasser-Notversorgung einbezogen sind. Es handelt sich hierbei um die Lüneburger Heide, den Harz und das Zonenrandgebiet Nordbayerns. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 98 und 99) : Warum hat die Bundesregierung den schwerwiegenden Vorwurf, ,,der Bundesgrenzschutz sei viel gefährlicher als die Bundeswehr, da er die Leute aufgenommen habe, die beim Aufbau der Bundeswehr wegen mangelnder demokratischer Qualifikation durchgefallen seien" (Meldung in der „Welt" vom 19. Januar 1974), nicht zurückgewiesen? Besteht Anlaß zur Besorgnis über eine demokratische Unzuverlässigkeit beim Bundesgrenzschutz? Zu Frage A 98: Die Bundesregierung hat den in der Frage angesprochenen Zweifel an der Verfassungstreue des Bundesgrenzschutzes mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht des Bundesgrenzschutzes für das Jahr 1973 habe ich am 7. 2. 1974 erklärt: „Der Bundesgrenzschutz hat sich auch im Jahre 1973 bei ,der Erfüllung seiner Aufgaben bewährt und das in ihn gesetzte Vertrauen voll gerechtfertigt. Er hat sich erneut als ein zusätzliches, jederzeit abrufbereites Sicherheitspotential im Bereich der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erwiesen. Der Bundesgrenzschutz ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, seine Angehörigen erfüllen ihren Dienst auf der Grundlage und im Geist des Grundgesetzes. Seine vorbildliche Pflichterfüllung hat den BGS leider nicht davor bewahrt, verschiedentlich zum Ziel pauschaler Vorwürfe und Verdächtigungen in der Öffentlichkeit gemacht zu werden. Insbesondere die in den letzten Monaten vereinzelt bekanntgewordenen Versuche, Mißtrauen gegen die Verfassungstreue des BGS zu säen, weise ich mit Entschiedenheit zurück. Ich benutze diese Gelegenheit, den BGS und seine leitenden Beamten gegen solche unverantwortlichen Ausführungen ausdrücklich in Schutz zu nehmen." Ich wiederhole diese Erklärung vor diesem Hohen Haus mit Nachdruck. Zu Frage A 99: Diese Frage beantworte ich mit einem klaren „Nein". Anlage 32 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 100): Welche gewerberechtlichen oder anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zur Förderung des Eigeninteresses an umweltschützenden Maßnahmen die Entnahme von Flußwasser durch einzelne Gemeinden und Produktionsstätten grundsätzlich so zu regeln, daß die jeweilige Entnahmestelle flußabwärts der Stelle liegt, an der durch die gleiche Gemeinde und Produktionsstätte Abwässer eingeleitet werden? Die Wassergesetze der Länder ebenso wie das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sehen vor, daß die Benutzung der oberirdischen Gewässer durch Entnahme oder Ableiten von Wasser nur mit Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Wasserbehörden zulässig ist. Diese Behörden sind gesetzlich befugt, die Erteilung der Erlaubnis bzw. Bewilligung mit Auflagen zu verbinden. Die zuständigen Wasserbehörden der Länder sind insbesondere auch berechtigt, sowohl Gemeinden als auch Gewerbebetrieben im Einzelfall vorzuschreiben, daß die jeweilige Entnahmestelle flußabwärts der Stelle liegen muß, an der durch die betreffende Gemeinde oder den betreffenden Gewerbebetrieb Abwässer eingeleitet werden. Die Länder sind nach geltendem Recht auch befugt, durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift oder Landesgesetz die zuständigen Wasserbehörden anzuweisen, generell in diesem Sinne zu verfahren. Da der Bundesgesetzgeber nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Bereich der Wasserwirtschaft auf den Erlaß von Rahmenvorschriften beschränkt ist, könnte eine bundesrechtliche Regelung dieses Inhalts z. Z. nicht getroffen werden. Hierzu würde es erst der Erweiterung der wasserwirtschaftlichen Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zur Vollkompetenz bedürfen, die bekanntlich von der Bundesregierung angestrebt wird. Der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes liegt, wie Sie wissen, dem Deutschen Bundestag vor. Ob es sich allerdings empfiehlt, den zuständigen Behörden generell zwingend vorzuschreiben, die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5123* Wasserentnahme nur unterhalb der Abwassereinleitung zu gestatten, erscheint zweifelhaft. Bei örtlicher Nähe von Entnahme- und Einleitungsstelle kann es durchaus zweckmäßig sein zu verlangen, daß die Entnahme unterhalb der Abwassereinleitung erfolgt, soweit nicht — was bei der Entnahme von Wasser für Wasserversorgungszwecke der Fall sein kann — besondere wasserhygienische Gründe dem entgegenstehen. In vielen Fällen würde sich dagegen eine solche Regelung nur mit unvertretbar hohem finanziellen Aufwand verwirklichen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Abwasser über weite Strecken flußaufwärts gepumpt werden müßte, wodurch hohe Investitions- und laufende Betriebskosten — zugleich auch ein erheblicher Energiebedarf verursacht würden. Bei Gemeinden, die aus Flüssen Wasser für die Trinkwasserversorgung nahe unterhalb von Abwassereinleitungen entnehmen, käme außerdem hinzu, daß, um den wasserhygienischen Erfordernissen Rechnung zu tragen, hohe zusätzliche Aufwendungen entweder bei der Klärung oder bei der Wasseraufbereitung erforderlich würden. Im übrigen ist die Bundesregierung mit Ihnen der Auffassung, daß es dringend zusätzlicher Maßnahmen zum Schutze der Gewässer vor Verschmutzung bedarf. Sie hat im Jahre 1973 den Entwurf einer 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz im Bundestag eingebracht; dieser Gesetzentwurf enthält im Schwerpunkt neue Vorschriften zur Reinhaltung der Gewässer. Die Bundesregierung wird ferner im kommenden Monat den Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes vorlegen. Mit der Einführung der Abwasserabgabe soll für die Abwassereinleiter insbesondere ein Anreiz geschaffen werden, entweder die erforderlichen Kläranlagen zu bauen oder neue abwasserarme oder gar abwasserlose Produktionsverfahren vorzusehen. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 101): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Aufklärungstätigkeit der Grenzaufsichtsorgane des Bundes an der innerdeutschen Grenze über Vorkommnisse auf den Transitstrecken (Erfassung von Mitteilungen von Reisenden, gezielte Befragung) einzuschränken oder den Meldeweg nach neuen Gesichtspunkten zu reglementieren? Herr Abgeordneter, Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 102 und 103) : Treffen Pressemeldungen zu („Welt" vom 24. Januar 1974), wonach die Angehörigen der sowjetischen Militärmissionen in der Bundesrepublik Deutschland neuerdings hauptsächlich nachts unterwegs sind und dabei die verschiedenartigsten Objekte von militärischer Bedeutung fotografieren, und ist nach Auffassung der Bundesregierung die Schlußfolgerung gerechtfertigt, daß diese Tätigkeit einer detaillierten Einmarscherkundung dient? Hält die Bundesregierung umfangreiche Erkundungsfahrten, vor allem nächtlich durchgeführte, für vereinbar mit der von der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestags vom 23. Januar 1974 umschriebenen Aufgabe der sowjetischen Militärmissionen, die Verbindung zwischen dem Oberbefehlshaber der in der DDR stationierten Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland und den Oberkommandierenden der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs und deren Stäben aufrechtzuerhalten, und ist die Bundesregierung verneinendenfalls entschlossen, darauf hinzuwirken, daß ein Mißbrauch der Bewegungsfreiheit der sowjetischen Militärmissionen in der Bundesrepublik Deutschland unterbleibt? Die Bundesregierung, Herr Abgeordneter, hat nach den ihr zur Verfügung stehenden Informationen keinen Anlaß zu der Annahme, daß die von Ihnen zitierte Meldung, so wie sie der Frage zugrunde gelegt ist, zutrifft. Ich hatte bereits am 23. Januar 1974 an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Beantwortung der von Ihnen und von dem Herrn Abgeordneten Gerster gestellten Fragen in bezug auf die Tätigkeit der Sowjetischen Militärmissionen deutlich zu machen versucht, daß dieser Komplex sich von der Natur der Sache her für eine verantwortungsvolle Erörterung in dem für derartige Fragen eigens gebildeten Parlamentarischen Vertrauensmännergremium eher eignet als für eine Diskussion in der Öffentlichkeit. Dies gilt auch und insbesondere für die Frage, wie die Reisetätigkeit von Angehörigen der Sowjetischen Militärmissionen im Hinblick auf die Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen ist. Ich wiederhole deshalb hier meinen damals gemachten Vorschlag. Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen A 104 und 105) : Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig den gleichzeitigen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vorzusehen, wenn deutsche Eltern oder ein deutscher Elternteil einen Minderjährigen mit fremder Staatsangehörigkeit oder einen staatenlosen Minderjährigen adoptieren? Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei einer derartigen Änderung der Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetze an den Regelungen anderer — und gegebenenfalls welcher — europäischer Staaten zu orientieren? Die beabsichtigte Neuordnung des Adoptionsrechts wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung entsprechende Konsequenzen auch in staatangehörigkeitsrechtlicher Hinsicht haben. Einzelheiten darüber, inwieweit die Adoption ausländischer Kinder mit einem automatischen Erwerb oder einem Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verknüpft werden kann, bedürfen allerdings noch der Klärung. 5124* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Gerade bei Änderungen im Statusrecht ist es wegen der unterschiedlichen Anknüpfungspunkte auch im internationalen Bereich üblich, daß die Regelungen des ausländischen Rechts, vor allem der westeuropäischen Staaten, mit in Betracht gezogen werden. So wird auch hier verfahren werden. Anlage 36 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 122) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der weit überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit in der Bauwirtschaft des Zonenrandgebiets ausnahmsweise und im Vorgriff Neubaumaßnahmen im Straßenbau des Zonenrandgebiets vor Verabschiedung des Bundeshaushalts zu genehmigen, um so wenigstens im Frühjahr eine Milderung der unerträglichen Härten für die am stärksten betroffenen Bauarbeiter zu erreichen? Um den in der Frage aufgezeigten Problemen zu begegnen, hat die Bundesregierung am 6. Februar 1974 für Gebiete, in denen sich im Zusammenhang mit der konjunkturellen Beruhigung 1974 besondere strukturelle Schwierigkeiten und Beschäftigungsrisiken ergeben, ein Sonderprogramm mit einem Finanzvolumen von insgesamt 600 Mio DM beschlossen. Im Rahmen des Teils B dieses Programmes, für den 300 Mio DM zur Verfügung gestellt werden, sollen neben anderen Investitionsvorhaben des Bundes insbesondere kleinere Straßenbaumaßnahmen in den vorgenannten Problemgebieten durchgeführt werden. Im übrigen können neue Baumaßnahmen vor Verkündung des Bundeshaushalts gemäß Art. 111 und 112 Grundgesetz grundsätzlich nicht begonnen werden. Ausnahmen sind nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses mit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen möglich. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 138) : Welche Auswirkungen hat die faktische Abwertung des französischen Franc auf die deutsche Landwirtschaft hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit, des Importdrucks von französischen Nahrungsmitteln auf den deutschen Markt, des eigenen Marktanteils der Preiskonkurrenz auf Exportmärkten und der gemeinsamen Erzeugerpreise deutscher und französischer Bauern? Die gemeinsamen Agrarpreise bleiben nach der Freigabe des Wechselkurses des französischen Franc in Frankreich unverändert. Die Auswirkungen des Abwertungseffektes des Franc werden für den Agrar-Handel mit EG-Mitgliedstaaten und dritten Ländern durch das bestehende Grenzausgleichssystem der EWG-VO 974/71 ausgeglichen. Frankreich ist danach verpflichtet, für die betr. Agrarerzeugnisse in Höhe der Währungsabweichung gegenüber den in der „Schlange" verbliebenen EG-Währungen Ausfuhrabgaben zu erheben und Einfuhrsubventionen zu gewähren. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen gegenüber der französischen Landwirtschaft wird daher nicht beeinträchtigt. Es ist grundsätzlich weder mit einem Importdruck französischer Agrarprodukte noch mit einer Verschlechterung der Preiskonkurrenz für deutsche Agrarerzeugnisse auf den Exportmärkten zu rechnen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage .A 139) : Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die mit dem Gesetzentwurf über die Agrarberichterstattung durch einen kürzer gefaßten Berichtszeitraum sowie eine Ausweitung der Erhebungen auf die Gemeinden zukommenden Mehrkosten zu übernehmen, und wie wird die Geheimhaltung statistischer Einzelangaben sichergestellt? Ihre Frage umfaßt zwei Einzelfragen, die ich im Namen der Bundesregierung wie folgt beantworte: 1. Zur Frage von Mehrkosten für die Gemeinden Für die Gemeinden sind vom vorliegenden Gesetzentwurf insgesamt kaum Mehrkosten zu erwarten. Ich darf das wie folgt begründen: a) Der in der Frage erwähnte kürzer gefaßte Berichtszeitraum gilt nur für die totale Bodennutzungshaupterhebung als Teil der Agrarberichterstattung und erst ab 1979. Erst dann soll die bisher in jedem 3. Jahr totale und in den Zwischenjahren repräsentative Erhebung zur Anpassung an die übrigen Statistiken und an statistische Vorhaben der EG in jedem 2. Jahr total durchgeführt werden. Dafür sollen jedoch die bisher getrennten Bodennutzungsvor- und -haupterhebungen zusammengefaßt werden, wodurch sich der Erhebungsaufwand der Gemeinden erheblich reduziert. b) Eine weitere Entlastung der Gemeinden entsteht dadurch, daß die Zusammenstellung der Ergebnisse der Bodennutzungserhebung wie auch der Viehzählung nicht mehr manuell in den Gemeinden, sondern maschinell in den Statistischen Landesämtern vorgenommen werden soll. c) Durch den repräsentativen Teil der Agrarberichterstattung, der in jedem 2. Jahr rd. 100 000 Betriebe erfassen soll, entstehen den Gemeinden keine Kosten; diese sollen vielmehr von den Statistischen Landesämtern getragen werden. Auch die durch die Novellierung des Viehzählungsgesetzes ab Dezem- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5125* ber 1973 eingetretene Entlastung der Gemeinden wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht beseitigt. Lediglich die Gemeinden mit 100 000 Einwohnern und mehr, denen bisher bei der Bodennutzungserhebung bezüglich der Periodizität Erleichterungen gewährt wurden, werden nunmehr in die allgemein vorgesehene Periodizität einbezogen Nach der Konzeption des Gesetzentwurfs sind mithin für die Gemeinden insgesamt kaum Mehrkosten zu erwarten. Für eine gewisse Übergangszeit könnten allenfalls in Gemeinden einzelner Bundesländer Mehrkosten dadurch entstehen, daß die Statistischen Landesämter die bisher in den Gemeinden vorgenommenen Aufbereitungsarbeiten nicht sofort und in vollem Umfang zentral übernehmen und die sonstigen Rationalisierungsmöglichkeiten nicht voll auschöpfen. Diese vorübergehenden Mehrkosten wären von den Ländern zu tragen, da diese die Statistik für Bundeszwecke gemäß Art. 83 ff. GG als eigene Angelegenheit ausführen. 2. Zur Frage der Geheimhaltung Die Geheimhaltung der statistischen Einzelangaben wird in § 13 des Gesetzentwurfs sichergestellt. Dabei gehen die im Gesetzentwurf vorgeschriebenen Einschränkungen hinsichtlich der Weiterleitung von Einzelangaben noch über die in § 12 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke grundsätzlich zugelassenen Weiterleitungsmöglichkeiten hinaus. Insbesondere wird klargestellt, daß eine Weiterleitung zu steuerlichen Zwecken ausgeschlossen ist. Vorgeschrieben wird außerdem, daß die §§ 12 und 13 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke, in denen die Geheimhaltungspflicht sowie Strafen und Geldbußen festgelegt sind, für alle Personen gelten, denen Einzelangaben zugeleitet werden." Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 140) : Wird sich die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung 720 der Beratenden Versammlung des Europarats betreffend die Ergebnisse der Europäischen Ministerkonferenz für Umweltschutz in Wien vom 28. bis 30. März 1973 dafür einsetzen, daß durch eine Konvention einheitliche Grundsätze für den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt festgelegt werden einschließlich strenger Maßnahmen gegen das Jagen, Fangen und Schießen schutzbedürftiger Tiere, Fische und Vögel, insbesondere das Fangen großer Mengen von Singvögeln und das Sammeln von Vogeleiern, und welche Schritte unternimmt sie zu diesem Zweck? Ja, die Bundesregierung unterstützt die Durchführung der Resolution, an deren Zustandekommen sie ja auch maßgeblich beteiligt war, nachdrücklich. Sie wirkt daher auch in den Institutionen des Europarates auf den verschiedenen Ebenen bei den Arbeiten mit, die als Voraussetzung für die Konvention dienen können. So sollen sich nach dem Arbeitsprogramm für 1974 der Europäische Ausschuß zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Quellen und die Arbeitsgruppen Erziehung und Information Planung und Pflege der Natur Fauna Flora in denen die Bundesrepublik jeweils durch Vertreter aus Wissenschaft und Verwaltung vertreten ist, mit Untersuchungen über seltene Vögel, die in Europa vom Aussterben bedroht sind, Harmonisierung von Jagd- und Fischereibestimmungen. Sammlung von Kriterien für Listen von bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie von gefährdeten Brut- und Rastplätzen befassen. Darüber hinaus wird die Bundesrepublik auch in der Arbeitsgruppe Jagd und Fischerei, die in diesem Jahr gegründet werden soll, vertreten sein. Die Erarbeitung und Aufbereitung des Textes sowie alle damit verbundenen Arbeiten sind Sache des Generalsekretariates des Europarates. Über den Europäischen Rahmen hinaus war die Bundesregierung auch am Zustandekommen des Übereinkommens über Feuchtgebiete — insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wattvögel — von internationaler Bedeutung (Feuchtgebiete-Konvention) und des Übereinkommens über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzkonvention) beteiligt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 141): Zu welchem Ergebnis kommt die Kosten-Nutzen-Analyse der Prognos AG über die Molkereistrukturpolitik der Bundesregierung, und welcher Art sind die methodischen — oder möglicherweise agrarpolitischen — Probleme, die zu einer Verschiebung des Veröffentlichungszeitpunkts von November 1973 auf März 1974 geführt haben? Es ist schwierig, das Ergebnis der 300 Seiten umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse der Prognos AG in wenigen Worten darzustellen. Jedoch läßt sich sagen, daß nach Meinung dieses Instituts die grund- 5126* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 sätzlich positiv zu bewertende Förderung der Molkereistrukturverbesserung ihr Hauptziel, die Verbesserung des Milchauszahlungspreises, nicht erreicht hat. Dieses Ergebnis wurde mit einer MakroAnalyse der Molkereistrukturbranche erzielt, bei der der Einfluß der Förderung auf die Entwicklung der Arbeitsproduktivität ermittelt wurde. Ob der von der Prognos AG gewählte Ansatz in Anbetracht der vielfältigen Einflüsse auf die Verhältnisse des deutschen Milchmarktes geeignet ist, die Ergebnisse als zutreffend und gesichert erscheinen zu lassen, bleibt einer sorgfältigen Prüfung vorbehalten. Diese Prüfung ist eingeleitet. Die Veröffentlichung der Untersuchung ist nicht verschoben worden; vielmehr hat es sich in der bei solchen Untersuchungen üblichen Abschlußbesprechung des vorläufigen Endberichtes, die im November 1973 stattfand, als notwendig erwiesen, einige Kapitel der größeren Klarheit wegen zu überarbeiten. Der Endbericht ist dem Ministerium am 4. Februar übermittelt worden; bereits am 5. Februar wurde die Untersuchung interessierten Mitgliedern des Hohen Hauses zugeleitet und am 6. Februar Vertretern von Presse und Rundfunk. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 142) : In welcher Höhe standen den einzelnen Bundesländern im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1973 für die Durchführung des ersten Rahmenplans kassenwirksame Bundesmittel zur Verfügung, und in welchem Umfang wurden diese tatsächlich verausgabt? Für den ersten Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" waren im Bundeshaushaltsplan 1973 insgesamt 1,2 Mrd. DM veranschlagt. Dieser Betrag ist den Ländern in voller Höhe für Bewilligungen zur Verfügung gestellt worden. Die Bundesregierung hatte am 9. Mai 1973 im Rahmen ihrer stabilitätspolitischen Beschlüsse u. a. auch eine Streckung der Gemeinschaftsaufgaben um 10 v. H. beschlossen. Demzufolge sind den Ländern 1973 kassenwirksame Bundesmittel in Höhe von rd. 1 079 Millionen DM zugewiesen worden. Hiervon haben die Länder bis zum Ende des Haushaltsjahres 1973 rd. 1 052 Mill. DM ausgegeben, also rd. 27 Millionen DM weniger als vom Bund zugestanden. Soweit die hiernach an der Rahmenplansumme von 1,2 Mrd. DM fehlenden rd. 148 Millionen DM durch Bewilligungen belegt sind, werden diese Beträge den Ländern 1974 kassenwirksam zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung auf die einzelnen Länder lautet wie folgt: Land Kassenrahmen Ist- 1973 ausgabe 1973 — in Millionen DM — Schleswig-Holstein 135 133 Hamburg 10 10 Bremen 7 6 Berlin 1 1 Niedersachsen 238 235 Nordrhein-Westfalen 125 116 Hessen 77 76 Rheinland-Pfalz 87 82 Saarland 10 7 Baden-Württemberg 156 155 Bayern 233 231 zusammen 1 079 1 052 Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 143) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit der Grenzausgleich nach der Abwertung des französischen Franc gegenüber der D-Mark auch für Grundgetreide erhoben werden kann, um die Wettbewerbslage für deutsches Getreide gegenüber dem französischen Getreide in der EG nicht zu verschlechtern? Nach der Freigabe des Wechselkurses des französischen Franc ist Frankreich in den bestehenden Grenzausgleich einbezogen worden. Die Ausgleichsbeträge sind grundsätzlich auch auf Getreide anzuwenden. Nach den Vorschriften über den Grenzausgleich dürfen jedoch die Ausgleichsbeträge in den abwertend floatenden Mitgliedstaaten nicht höher sein als die Einfuhrbelastung für Drittlandsimporte. Damit soll verhindert werden, daß Einfuhren unter den Weltmarktpreis subventioniert werden. Da aufgrund der sehr hohen Weltmarktpreise z. Zt. keine Importabschöpfungen bei Getreide erhoben werden, entfällt gegenwärtig der Grenzausgleich bei Grundgetreide für alle abwertend floatenden Mitgliedstaaten, also auch für Frankreich. Es besteht derzeit kein Interesse der Bundesregierung, daß ein solcher Grenzausgleich erhoben wird, da zur Marktversorgung besonders Getreide aus Frankreich benötigt wird. Die Erzeugererlöse in der Bundesrepublik werden dadurch nicht berührt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher gegenwärtig nicht, bei der EWG für Getreide die Anwendung des Grenzausgleichs in Höhe der Abwertungsrate des franz. Franc zu beantragen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5127* Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen A 144 und 145) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung sich künftig an der Ausgestaltung der deutschen Naturparks durch Bundeszuschüsse nicht mehr in der gleichen Höhe wie in den Vorjahren beteiligen will, und, falls dies zutrifft, welche Gründe führten zu diesem Standpunkt? Welche Beträge waren in den letzten fünf Jahren im Bundeshaushalt aufgeführt und an die Länder überwiesen? Zu Frage A 144: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung sich künftig an der Ausgestaltung der deutschen Naturparke durch Bundeszuschüsse nicht mehr mehr in der gleichen Höhe wie in den Vorjahren beteiligen will. Auf Grund der Finanzreform von 1969 gehört die Förderung von Naturparken zu den Aufgaben der Länder. Der Bund konnte .den Ländern deshalb hierbei mit Bundesmitteln nur noch während der Übergangszeit bis zum Wirksamwerden des 1. Rahmenplanes nach dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" am 1. Januar 1973 helfen. Um u. a. auch die finanziellen Hilfen des Bundes für die Naturparke über diesen Zeitpunkt hinaus weiter gewähren zu können, bemüht sich die Bundesregierung seither, durch eine Grundgesetzänderung anstelle der Rahmengesetzgebung die Zuständigkeit für die konkurrierende Gesetzgebung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erlangen und mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes für Naturschutz und Landschaftspflege — Drucksache 7/886 — auf der Grundlage des Art. 104 a Abs. 4 GG auch die gesetzmäßigen Voraussetzungen für Finanzhilfen des Bundes in diesem Bereich zu schaffen. Diese Bemühungen der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien sind bis heute an der ablehnenden Haltung des Bundesrates gescheitert. In der Erwartung, daß das Gesetz doch noch bald verabschiedet wird, hat die Bundesregierung in den Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für 1974 bei Kap. 10 02 Tit. 882 07 (Zuweisungen nach dem Gesetz für Naturschutz und Landschaftspflege) einen Betrag von 10 000 000 DM eingestellt; der Betrag ist bis zum Wirksamwerden des Gesetzes gesperrt (Stand der Beratungen im Ernährungs- und im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages). Zu Frage A 145: In den letzten 5 Jahren waren im Bundeshaushalt folgende Beträge für Naturparke aufgeführt und sind in folgender Höhe an die Länder überwiesen worden: 1969 1970 1971 1972 1973 —inDM — Ansatz 760 000 760 000 1 260 000 9 000 000 — überwiesen an die Länder 771 000 809 000 1 253 000 9 217 500 — Die über die genannten Ansätze hinaus an die Länder überwiesenen Beträge sind durch Einsparung bei den übrigen im gleichen Titel veranschlagten Mitteln für landschaftspflegerische Maßnahmen aufgebracht worden (vgl. beiliegende Titelübersicht). 5128* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Jahr Kapitel Zweckbestimmung Ansatz Ist Titel DM DM 1969 10 02 Förderung von Naturparken (900 000) (898 000) 652 02 und Landschaftsschutzmaßnahmen davon 1. Naturparke 760 000 771 000 2. Landschaftsschutz und -pflege 140 000 127 000 1970 wie vor wie vor (1 400 000) *) (1 395 000) davon 1. Naturparke 760 000 *) 809 000 2. Landschaftschutz und -pflege 640 000 586 000 1971 wie vor wie vor (1 400 000) (1 398 800) davon 1 . Naturparke 1 260 000 1 253 000 2. Landschaftsschutz und -pflege 140 000 145 800 1972 10 02 wie vor (9 833 700) (9 797 200) 652 92 davon 1. Naturparke 9 000 000 9 217 500 2. Landschaftschutz und -pflege 833 700 579 700 1973 — — — 1974 10 02 Zuweisungen nach dem Gesetz für Naturschutz 10 000 000 882 07 und Landschaftspflege Die Ausgaben sind gesperrt *) 500 000 DM überplanmäßig Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5129* Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 146 und 147): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der EG-Kommission für das Wirtschaftsjahr 1974/75 vorgeschlagene Erhöhung des Richtpreises für Milch um 4 % angesichts der gestiegenen und noch steigenden Bearbeitungs- und Vermarktungskosten bei Milch und Milchprodukten zu einer Senkung des Milchauszahlungspreises bei den Milcherzeugern im laufenden Wirtschaftsjahr führen würde, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß die Milcherzeuger eine an die allgemeine Kostenentwicklung angepaßte Erhöhung ihres Einkommens aus dem Verkauf von Milch erhalten? Ist die Bundesregierung bereit, sich im EG-Ministerrat für eine Richtpreiserhöhung einzusetzen, die der massiven Preiserhöhung der Sachkosten bei den Milchwerken und insbesondere auch den gestiegenen Produktionskosten in den landwirtschaftlichen Betrieben gerecht wird, oder erwägt die Bundesregierung nationale Maßnahmen, um die für die Milcherzeuger unerträgliche Entwicklung abzumildern? Der Bundesregierung ist die in den letzten Monaten eingetretene Entwicklung der Kosten in der Be- und Verarbeitungsstufe für Milch und Milchprodukte bekannt. Die von der EG-Kommission angestrebte Richtpreisanhebung um 4 % soll der Erlösverbesserung der Milcherzeuger dienen. Dies muß bei Butter- und Magermilchpulver durch entsprechende Festsetzung der Interventionspreise abgesichert werden. Die Bundesregierung hält eine Anhebung des Richtpreises für Milch sowie des gesamten Agrarpreisniveaus für die Landwirtschaft einkommenspolitisch für notwendig; marktpolitisch sollte dies bei Milch behutsam geschehen. Sie wird an den Verhandlungen in Brüssel mit dem Ziel teilnehmen, die Agrarmarktpolitik im Interesse des gemeinsamen Marktes und der betroffenen Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Ich bitte um Verständnis, daß ich aus verhandlungstaktischen Gründen die deutschen Vorstellungen jetzt noch nicht bekanntgeben kann. Anlage 45 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1661 Frage A 148) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die in Bebra bestehende Bundesbahnfachschule erweitert und vom einfachen und mittleren Dienst auf den gehobenen Dienst ausgedehnt wird? Diesem Anliegen ist bereits entsprochen. In der Bundesbahnschule in Bebra werden neben Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes schon jetzt Beamte des gehobenen Dienstes vorwiegend dus dem Bezirk der Bundesbahndirektion Kassel dus- und fortgebildet. Auf diese Laufbahngruppe entfiel im Jahre 1973 rund ein Drittel aller Lehrgänge. Anlage 46 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 1974 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 149) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene nicht nur in Ballungskernen und Ballungsrandzonen, sondern auch in den sogenannten städtischen Verflechtungsgebieten mehr Haltestellen eingerichtet werden, und wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Verwirklichung dieses Ziels für erforderlich? Die Deutsche Bundesbahn ist grundsätzlich immer bestrebt, ihr Angebot den Verkehrsbedürfnissen anzupassen. Dies gilt auch für die Errichtung neuer Haltepunkte. So hat sie in der Vergangenheit von zahlreichen Stellen, wo neue Siedlungsschwerpunkte u. ä. entstanden waren, auch außerhalb der Ballungsgebiete neue Haltestellen eingerichtet. Dies setzt aber voraus, daß die Schienenstrecke günstig zu erreichen ist, und ,daß nicht eine bessere Anbindung im Omnibusverkehr erfolgen kann. Anlage 47 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 150 und 151) : Nach welchen Prinzipien werden Lärmschutzanlagen durch den Bund mitfinanziert, wenn z. B. durch den Bau von Umgehungsstraßen in dicht besiedelten Wohngebieten unerträgliche Lärmbelästigungen für den Bürger bestehen? Kann es sein, daß das Bundesverkehrsministerium in Hamburg andere Förderungsgrundsätze gelten läßt als z. B. bei der Förderung von Lärmschutzanlagen in Hannover? Zu Frage A 150: Beim Neu- oder Ausbau von Bundesfernstraßen übernimmt der Bund die Kosten für Lärmschutzanlagen, wenn die Lärmbelästigungen der Bürger durch den Straßenverkehr unzumutbar sind. Die im Einzelfall zu ergreifenden Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Rechtsprechung im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Soweit Lärmschutzanlagen an ,der Straße nicht möglich sind, kann für die Anlieger ein Ausgleich in Geld nach Maßgabe des § 906 BGB in Betracht kommen. Zu Frage A 151: Bei der Kostenübernahme von Lärmschutzanlagen durch den Bund werden keine regionalen Unterschiede gemacht. 5130* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 152) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den zunehmenden Trend deutscher Reeder, ihre Schiffe unter ausländischer Flagge laufen zu lassen (ausflaggen), zu unterbinden? Die Bundesregierung ist bestrebt, die wettbewerbsmäßigen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Seeschiffen zu verbessern. Das bedeutet praktisch folgendes: Bei Beibehaltung des erreichten Standards im Sicherheits- und sozialen Bereich kann der zunehmenden Ausflaggung nur durch eine weitere Verbesserung der Subventionen und Steuervergünstigungen für die deutsche Seeschiffahrt begegnet werden. Ein Schritt zur Verbesserung der wettbewerbsmäßigen Rahmenbedingungen ist die Lockerung der bisherigen Bardepotpflicht. Anlage 49 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 153 und 154) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des TÜV Rheinland, Prof. Dr. Kuhlmann, daß der „Führerschein auf Zeit" „ganz bestimmt" in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission auch in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werde? Hat die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission in dieser Frage bereits eine Übereinkunft erzielt, und welche Vorstellungen in bezug auf die in der Vergangenheit erworbenen Führerscheine und bezüglich der Kriterien (Alter, Zeitablauf seit Erteilung der Fahrerlaubnis) für eine solche Regelung bestehen bereits? Die Bundesregierung hat zu der Frage „Führerschein auf Zeit" in ihrem Verkehrssicherheitsprogramm ausführlich Stellung genommen. Sie sieht in der befristeten Erteilung der Fahrerlaubnis kein geeignetes Mittel zur Hebung der Verkehrssicherheit. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist der Bundesregierung im übrigen nicht bekannt. Wohl aber hat die Kommission eine Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts vorgeschlagen. In diesem Vorschlag sind u. a. ärztliche Wiederholungsuntersuchungen in bestimmten Abständen enthalten. Solche Wiederholungsuntersuchungen lassen sich auf verschiedene Weise überwachen. Eines „Führerscheins auf Zeit" bedarf es hierzu nicht. Auch zu diesem Problem hat die Bundesregierung in ihrem Verkehrssicherheitsprogramm Stellung genommen. Der Richtlinienvorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften ausführlich beraten werden. Ein Termin hierfür ist noch nicht bekannt. In eine künftige gemeinsame europäische Regelung werden auch die vor dem Inkrafttreten einer solchen Regelung erteilten Fahrerlaubnisse einbezogen werden. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 155) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung plant, die Straßenneubauämter in Nordrhein-Westfalen zu verringern oder ganz aufzulösen? Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Die Länder verwalten die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes. Die Einrichtung der Straßenbehörden ist nach Artikel 85 Absatz 1 des Grundgesetzes ihre Aufgabe. Der Bund hat auf diesem Gebiet keinerlei Befugnisse. In Nordrhein-Westfalen hat das Land die Verwaltung der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe übertragen. Die organisatorischen Entscheidungen liegen allein bei den Landschaftsverbänden. Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 156) : Erfassen die derzeitigen Lärmprüfbestimmungen für Personenkraftwagen mit 5-Ganggetriebe (vorwiegend Sportwagen) diejenigen Betriebsweisen, die in der Regel praktiziert werden, ist eine Änderung dieser Bestimmungen vorgesehen, und ist die Entwicklung eines ,,Vor-Ort-Prüfverfahrens" für die Polizei soweit gediehen, daß es in der Praxis angewendet werden kann? Die derzeit geltenden Lärmprüfbestimmungen stellen — insgesamt gesehen — ein Optimum zwischen dem Prüfaufwand einerseits und dem Aussagewert der Prüfung andererseits dar. Die praktische Anwendung der Bestimmungen hat allerdings gezeigt, daß Fahrzeuge mit 5-Gang-Getriebe hinsichtlich der Anforderungen, die an die Fahrzeuge im Hinblick auf die Lärmminderung zu stellen sind, begünstigt werden. Aus dieser Erkenntnis heraus muß eine Modifizierung der Prüfbestimmungen speziell für Fahrzeuge mit 5-Gang-Getriebe angestrebt werden. Da es sich bei den Lärmprüfbestimmungen für Personenkraftwagen um EWG-einheitliche Bestimmungen handelt, kann eine Änderung nur über die EWG und die EWG-Bestimmung erfolgen. Die Arbeiten hierzu sind angelaufen dadurch, daß die Kommission mit dieser Frage eine besondere Sachverständigengruppe befaßt hat, in der die Bundesrepublik Deutschland den Vorsitz führt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5131* Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/1661 Fragen A 157 und 158) : Mit welchem Lärmpegel muß an der Trasse der geplanten NordSüd-Schnellstrecke der Deutschen Bundesbahn im Durchschnitt und im Höchstfall gerechnet werden? Wie kann sichergestellt werden, daß die durch die hohe Geschwindigkeit der Züge auf der Schnellstrecke verursachte Lärmbelästigung im Bereich von Wohnsiedlungen nicht die gesetzlich festgelegten Werte übersteigt? Zu Frage A 157: Nach den bisherigen Erkenntnissen der Schallforschung kann man an den Neubaustrecken der DB beim Einsatz modernster Schienenfahrzeuge auf lückenlos verschweißtem im Schotterbett gelagerten Betonschwellengleis in 100 m Entfernung bei 200 km/h schnellen Zügen mit einem energieäquivalenten Dauerschallpegel von etwa 65 Dezibel (dB [A]) rechnen. Dieser Wert gilt, wenn überhaupt keine schalldämmenden Maßnahmen an Fahrweg und Fahrzeug vorgesehen sind. Außerdem gilt er nur bei flachem Gelände ohne besonderen Bewuchs. Bei den Schallimmissionen spielt die topografische Gestaltung des Geländes eine große Rolle, so daß sich je nach Örtlichkeit günstigere Schallpegel einstellen können. Zu Frage A 158: Bei der Trassierung der Neubaustrecken wird von seiten der DB versucht, zu bebauten Gebieten vor allem im Hochgeschwindigkeitsbereich im Normalfall einen Abstand von 100 m und mehr zu erreichen. Sollte sich in Einzelfällen dennoch eine Belästigung der Anwohner nicht vermeiden lassen, so kann durch bauliche Schallschutzmaßnahmen an der Strecke der Schallpegel wesentlich verringert werden. Diese Maßnahmen reichen von einer Einschnittslage über Bewuchs, Lärmwällen und Schallwänden bis zur vollen Ummantelung der Strecke. Sie können, soweit sie nicht von vornherein berücksichtigt sind, in den Planfeststellungsverfahren zur Auflage gemacht werden. Die erzielbaren Werte entsprechen weitgehend den Planungsrichtpegeln nach Vornorm DIN 18 005. Da in den Nachtstunden die Verkehrsdichte abnimmt und vornehmlich die langsameren Züge verkehren, werden auch hier die zulässigen Werte eingehalten werden. Die Strecken werden zwar im Hinblick auf eine technische Fortentwicklung für eine Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h trassiert, in den Anfangsjahren nach Inbetriebnahme sind jedoch nur Geschwindigkeiten bis zu 200 km/h vorgesehen. In diesem Geschwindigkeitsbereich sind die Lärmemissonen der Eisenbahn weitgehend bekannt. Anlage 53 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 159 und 160) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Parlamentarische Staatssekretär Haar mehrfach zur Fahrt von Bonn nach Stuttgart und zurück einen Salonwagen der Deutschen Bundesbahn benutzte? Welche Kosten sind durch die Benutzung des Salonwagens der Deutschen Bundesbahn entstanden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Vorfall zu ziehen? Zu Frage A 159: Die Presseberichte, die ,der Frage zugrunde liegen, sind insofern unzutreffend, als sie den Eindruck vermitteln, der Sonderdienstwagen, der fälschlich als Salonwagen bezeichnet worden ist, sei von dem benutzungsberechtigten Staatssekretär ,aus rein persönlichen Gründen in Anspruch genommen worden. Der mit Telefon sowie Arbeits- und Besprechungseinrichtungen ausgestattete Sonderdienstwagen dient — übrigens seit eh und je — dem gesetzlich für die Bundesbahn zuständigen Minister und seinen unmittelbaren Vertretern zur Wahrnehmung dienstlicher Obliegenheiten, also beispielsweise zur Durchführung von Besprechungen oder zur Bearbeitung dienstlicher Akten während einer Reise. Zu Frage A 160: Durch die Benutzung des Sonderdienstwagens entstehen keine quantifizierbaren Kosten. Schon allein aus diesem Grunde besteht kein Anlaß zu Konsequenzen. Auch aus den in der Antwort auf Ihre erste Frage dargelegten Erwägungen ergibt sich kein Gesichtspunkt, der Konsequenzen nahelegen könnte. Erwähnen möchte ich noch, daß von dem Recht zur Benutzung des Sonderdienstwagens nur in äußerst dringenden Fällen Gebrauch gemacht wird. Diese selbstverständliche Regel beachtet auch Herr Kollege Haar. Anlage 54 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 163) : Wir beurteilt die Bundesregierung die neuen Pläne der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, den Flughafen Köln-Bonn wesentlich zu vergrößern, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um, insbesondere als Vertreterin des Bundes in der Flughafengesellschaft Köln-Bonn, die berechtigten Interessen der betroffenen Städte und Gemeinden und der betroffenen Bürger zu schützen? Der Flughafen Köln-Bonn hat bisher nur eine voll nutzbare Start- und Landebahn (14 L/32 R). Deshalb soll die kleine westliche Parallelbahn (14 R/32 L) innerhalb der nächsten Jahre auf eine Gesamtlänge 5132e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 von rund 2 500 m in Richtung Südosten verlängert werden. Diese Piste soll jedoch nur zu Landungen aus und zu Starts in südöstlicher Richtung dienen. Ferner wird die Möglichkeit erwogen, in der zweiten Hälfte der 80er Jahre östlich der bestehenden Hauptstart- und Landebahn eine dritte Parallelbahn anzulegen. Grund und Boden dazu ist auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes ausreichend vorhanden. Verhandlungen wurden bisher nicht aufgenommen. Zur Zeit werden Überlegungen angestellt, schon jetzt die Umgebung des Flughafens für diese Planung freizuhalten. Die Bundesregierung beurteilt die Pläne der Landesregierung unter verkehrlichen Aspekten positiv. Der bereits stark ausgelastete Flughafen Düsseldorf hat nur noch sehr beschränkte Ausbaumöglichkeiten. Für einen dritten Flughafen im östlichen Teil des Landes Nordrhein-Westfalen konnte kein geeignetes Gelände gefunden werden. Das Aufkommen aus dem Schwerpunkt-Bereich Köln und Bonn ist so groß, und die Prognosen sind so gut, daß die geplanten Maßnahmen notwendig erscheinen. Die zur Realisierung der Projekte gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Genehmigung und Planfeststellung sind mit allen rechtsstaatlichen Garantien ausgestattet. Sie gewährleisten, daß die berechtigten Interessen der betroffenen Bevölkerung in jedem Fall geschützt werden. Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 164 und 165) : Welches Ergebnis hat die angekündigte Untersuchung der Bundesregierung über die Behinderungen im Transitverkehr von und nach Berlin gehabt? Sieht die Bundesregierung einen qualitativen Unterschied darin, auf welchem der Transitwege Behinderungen stattgefunden haben, nachdem der Sprecher der Bundesregierung erklärt hat, diese Behinderungen hätten sich merkwürdigerweise gerade auf der Straße nach Bayern und nicht auf den anderen Transitwegen abgespielt? Zu Frage A 164: Transitreisende von und nach Berlin (West) haben seit dem 25. Januar 1974 in den späten Abendstunden berichtet, daß auf den Transitautobahnen von der Deutschen Volkspolizei außergewöhnliche Kontrollen durchgeführt würden. Reisende in Pkw würden veranlaßt, Kofferräume zu öffnen und die Kontrolle des Wageninneren zu ermöglichen. Einige Reisende hätten den Pkw auch verlassen müssen. Ebenso hätten Fahrer von Lkw die Kontrolle des Führerhauses und der Schlafkojen ermöglichen müssen. Die Kontrollen dauerten bis in die späten Nachmittagsstunden des 26. Januar 1974. Drei Transitreisende haben weiterhin am 4. Februar 1974 berichtet, daß sie an diesem Tage aufgefordert warden seien, die Kontrolle von Behältnissen ihres Fahrzeuges bzw. von Reisegepäck zu ermöglichen. Am 26. Januar 1974 haben Transitreisende Angaben über die bezeichneten Vorgänge in Berlin und an den Grenzkontrollstellen Helmstedt, Herleshausen und Rudolphstein gemacht; die Angaben der drei Reisenden über die Vorfälle vom 4. Februar 1974 wurden sämtlich bei der Grenzkontrollstelle Rudolphstein aufgenommen. Zu Frage A 165: Die Bundesregierung sieht keinen qualitativen Unterschied darin, auf welchem der Transitwege Behinderungen stattgefunden haben. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 166) : Kann die Tatsache, daß Behinderungen nur auf den Transitwegen nach Bayern bekannt geworden sind, damit erklärt werden, daß in Bayern die Kontrollen an der Zonengrenze durch Beamte der Bayerischen Grenzpolizei, auf den anderen Transitwegen jedoch durch den Bundesgrenzschutz durchgeführt werden? Nein. Eine solche Erklärung wäre unzutreffend. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 167) : Enthielt jemand dein Regierungssprecher den tatsächlichen Sachverhalt der Vorkommnisse auf den Transitstrecken vor, so daß dieser in der Bundespressekonferenz am 4. Februar 1974 die Öffentlichkeit falsch informierte, oder aber desinformierte der Regierungssprecher die Öffentlichkeit absichtlich? Der Regierungssprecher hat durch seine am Montag, dem 4. Februar 1974, in der Bundespressekonferenz abgegebene Erklärung, im Hinblick auf das Wochenende vom 1. bis 3. Februar 1974 lägen Berichte von Reisenden, ,daß die Transportmittel von Transitreisenden im Verkehr von und nach Berlin (West) durchsucht worden seien, nicht vor, die Öffentlichkeit richtig informiert. Die in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptung, es lägen im Hinblick auf Freitag, den 1. Februar 1974, doch Berichte über abkommenswidrige Durchsuchungen von Transportmitteln vor, stützt sich offenbar auf das Fernschreiben Nr. 30 der Grenzkontrollstelle Rudolphstein vom 1. Februar 1974, dessen Inhalt von der Pressestelle des Bayerischen Staatsministerium des Innern bekanntge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5133* geben worden war. Dieses Fernschreiben hat folgenden Wortlaut: „Betr.: Vorkommnisse im Transitverkehr von und nach Berlin (West) und in die DDR; hier: Verschärfte Verkehrskontrollen Am 1. 2. 1974 um 12.00 Uhr reiste am Autobahnübergang Rudolphstein im Lkw, Ford Transit, amtl. Kennzeichen ..., Fahrer: ..., von Berlin (West) kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein: ,... gab bei seiner Einreise an, daß er auf der Transitstrecke von Westberlin bis in die BRD dreimal kontrolliert worden sei. Die erste Kontrolle fand ca. 80-100 km nach Berlin (West), die zweite nach weiteren 100 km statt. Bei den Kontrollen wurde jeweils der Führerschein verlangt. Bei der dritten Kontrollstelle am ersten Schlagbaum vor der Grenzübergangsstelle Hirschberg/DDR wurde auch das Wageninnere von Angehörigen der Volkspolizei in Augenschein genommen. Die Wartezeit betrug ca. 20 Minuten. Seinen Angaben zufolge, sind sämtliche Autobahnausfahrten auf der Transitstrecke von Berlin (West) in die BRD von Volkspolizeiposten besetzt. Eine Begründung für die Überprüfung wurde ihm von der Volkspolizei nicht genannt." Aus diesem Fernschreiben ergibt sich nicht, daß das Fahrzeug bei der dritten Kontrolle in Hirschberg durchsucht worden ist. Im Gegensatz zu den Vorberichten der Grenzkontrollstelle Rudolphstein enthält das Fernschreiben keine Angaben darüber, daß der Reisende Behältnisse hat öffnen oder auf andere Weise die Einsicht in das Fahrzeug hat ermöglichen müssen. Die Einsicht in das Wageninnere von außen ist aber keine Durchsuchung. Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 168 und 169) : Wie verlief der Meldeweg über die Transitverletzungen am vergangenen Freitag/Samstag (1./2. Februar 1974) instanzenmäßig und zeitlich, war insbesondere die Bundesregierung seit Freitagabend (1. Februar 1974) über die vertragswidrigen Tatbestände auf den Transitstrecken informiert? Warum erklärte der Regierungssprecher Grünewald in der Bundespressekonferenz am vergangenen Montag (4. Februar 1974), es lägen keinerlei Meldungen über Transitverletzungen vor? Zu Frage A 168: Berichte über besondere Vorkommnisse im Transitverkehr von und nach Berlin (West) wurden am Freitag, dem 1. Februar 1974, nur in einem Falle von einem Transitreisenden gegenüber Beamten der Grenzkontrollstelle Rudolphstein gegeben. Dieser Bericht wurde gegen 12.00 Uhr aufgenommen und von der Grenzkontrollstelle Rudolphstein um 15.00 Uhr mit Fernschreiben Nr. 30 an die zuständigen Stellen, u. a. dem Bundesminister des Innern, weitergeleitet. Vom Bundesministerium des Innern wurde dieser Bericht um 17.10 Uhr mit Fernschreiben Nr. 83 an weitere Stellen, u. a. den Bundesminister für Verkehr, übermittelt. Hier wurde das Fernschreiben aufgenommen und dem Delegationsleiter der Bundesrepublik Deutschland in der Kommission nach Art. 19 des Transitabkommens fernmündlich zugesprochen. Der in diesem Fernschreiben Nr. 30 der Grenzkontrollstelle Rudolphstein vom 1. Februar 1974 enthaltene Sachverhalt wurde in späteren öffentlichen Erörterungen als Bericht über eine Durchsuchung bewertet. Zu Frage A 169: Die von dem Regierungssprecher Grünewald in der Bundespressekonferenz am Montag, dem 4. Februar 1974, abgegebene Erklärung, im Hinblick auf das Wochenende vom 1. bis 3. Februar 1974 lägen Berichte von Reisenden, daß die Transportmittel von Transitreisenden im Verkehr von und nach Berlin (West) durchsucht worden seien, nicht vor, ist richtig. Die in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptung, es lägen im Hinblick auf Freitag, den 1. Februar 1974, doch Berichte über abkommenswidrige Durchsuchungen von Transportmitteln vor, stützt sich offenbar auf das Fernschreiben Nr. 30 der Grenzkontrollstelle Rudolphstein vom 1. Februar 1974, dessen Inhalt von der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums des Innern bekanntgegeben worden war. Dieses Fernschreiben hat folgenden Wortlaut: „Betr.: Vorkommnisse im Transitverkehr von und nach Berlin (West) und in die DDR; hier: Verschärfte Verkehrskontrollen Am 1. 2. 1974 um 12.00 Uhr reiste am Autobahnübergang Rudolphstein im Lkw, Ford Transit, amtl. Kennzeichen ..., Fahrer:..., von Berlin (West) kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein: ,... gab bei seiner Einreise an, daß er auf der Transitstrecke von West-Berlin bis in die BRD dreimal kontrolliert worden sei. Die erste Kontrolle fand ca. 80-100 km nach Berlin (West), die zweite nach weiteren 100 km statt. Bei den Kontrollen wurde jeweils der Führerschein verlangt. Bei der dritten Kontrollstelle am ersten Schlagbaum vor der Grenzübergangsstelle Hirschberg/DDR, wurde auch das Wageninnere von Angehörigen der Volkspolizei in Augenschein genommen. Die Wartezeit betrug ca. 20 Minuten. Seinen Angaben zufolge sind sämtliche Autobahnausfahrten auf der Transitstrecke von Berlin (West) in die BRD von Volkspolizeiposten besetzt. Eine Begründung für die Uberprüfung wurde ihm von der Volkspolizei nicht genannt." Aus diesem Fernschreiben ergibt sich nicht, daß das Fahrzeug bei der dritten Kontrolle in Hirschberg durchsucht worden ist. Im Gegensatz zu den Vorberichten der Grenzkontrollstelle Rudolphstein enthält das Fernschreiben keine Angaben darüber, daß der Reisende Behältnisse hat öffnen oder auf andere Weise die Einsicht in das Fahrzeug hat ermöglichen müssen. Die Einsicht in das Wageninnere von Außen ist aber keine Durchsuchung. 5134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 170 und 171) : Wie vereinbart die Bundesregierung die erneute Fahrpreiserhöhung der Deutschen Bundesbahn zum 1. April 1974, nachdem bereits zum 1. April 1973 die Preise erheblich angehoben wurden, mit ihren Sparmaßnahmeappellen an die Verbraucher und ihren Appellen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, da dann die Benutzung eines Pkws mit nur einer Person fast dem Fahrpreis der Deutschen Bundesbahn angeglichen ist? Wird die beabsichtigte Erhöhung nicht zwangsläufig Fahrgäste der Deutschen Bundesbahn veranlassen, wieder auf den eigenen Pkw umzusteigen? Vorweg darf ich bemerken, daß die Deutsche Bundesbahn ihre Personentarife letztmalig am 28. Januar 1973, nicht am 1. April 1973 angehoben hat. Auf die Deutsche Bundesbahn kommen in diesem Jahr u. a. vor allem infolge der steigenden Personalkosten erhebliche Mehrbelastungen zu. Wie in jedem Jahr stellt sich hier die Frage, in welchem Verhältnis dem Benutzer der Bundesbahn einerseits und dem Steuerzahler andererseits die Kostenerhöhungen der Bundesbahn angelastet werden können. Grundsätzlich muß gelten, daß die Kosten vom Benutzer zu tragen sind. In Anbetracht der auf die Deutsche Bundesbahn zukommenden Mehrbelastungen von über 1 Milliarde DM sind die im Personenverkehr vorgesehenen Erhöhungen von durchschnittlich 6,7 % mit einer rechnerischen Mehreinnahme von 150 Mio DM als maßvoll zu bezeichnen. Das gilt insbesondere, wenn man beachtet, daß in den letzten Jahren das Angebot der Deutschen Bundesbahn qualitativ und quantitativ verbessert worden ist. Im übrigen wird das Ausmaß der Erhöhungen durch gezielte Tarifmaßnahmen, wie z. B. durch die neue Ferienkarte, nicht unwesentlich gemildert. Die Deutsche Bundesbahn hat die Marktlage sorgfältig geprüft. Sie ist der Auffassung, daß keine Abwanderungen zu befürchten sind. Ihr Vergleich der Bundesbahnfahrpreise mit den Kosten von Pkw-Fahrten ist mir insofern nicht ganz verständlich, als von den Automobilclubs heute die Kilometerkosten des Pkw mit mindestens 40 bis 45 Pf beziffert werden, während der Grundfahrpreis der Deutschen Bundesbahn in der 2. Wagenklasse nunmehr bei 11,6 Pf je Kilometer liegt. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 172) : Sind der Bundesregierung Studien amerikanischer und englischer Verkehrsfachleute bekannt, die das Ergebnis erbracht haben sollen, den öffentlichen Nahverkehr am besten und billigsten durch Autobusse, die auf reservierten Fahrbahnen verkehren, zu bewältigen, und — wenn ja — sind diese Erkenntnisse auch auf ihre Anwendbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland untersucht worden? Der Bundesregierung sind zwar entsprechende Studien amerikanischer und englischer Verkehrsfachleute nicht bekannt, sie kennt aber Untersuchungen über „besondere Fahrspuren für Omnibusse", die von der OECD und erst kürzlich von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT) durchgeführt worden sind. Da diese Studien ergeben haben, daß die Einführung besonderer Fahrspuren für Omnibusse den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur in besonders geeigneten Städten nachhaltig verbessern kann, wurde die generelle Anwendbarkeit der Ergebnisse auf die Städte der BRD bisher nicht untersucht. Die Bunderegierung prüft jedoch sehr sorgfältig die Erfahrungen u. a. der Städte Bonn, Wiesbaden und München bei der Führung von Omnibussen auf besonderen Fahrspuren. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 173) : Hat die Bundesregierung die Absicht, gegen Schneeverwehungen statt der bislang üblichen Absicherungen dauerhafte Zäune aus Kunststoff — mit Seilverstrebungen — aufzustellen? Das Aufstellen von Schneeschutzzäunen zur Vorbeugung gegen Schneeverwehungen ist Sache der Straßenbauverwaltungen der Länder. Sie verfahren dabei nach dem „Merkblatt für Schneeschutz an Straßen" der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen, das vom Bundesminister für Verkehr für die Durchführung des Wetterdienstes an Bundesfernstraßen eingeführt wurde. Die Auswahl der in Frage kommenden Bauweisen treffen die Länder nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Bundesregierung hat weder die Absicht, die Verwendung von Kunststoffzäunen verbindlich vorzuschreiben, noch sie zu untersagen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 13. Februar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Fragen A 184 und 185): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Februar 1974 5135' Welche Vorgänge seit der Aufnahme beider Teile Deutschlands in die Vereinten Nationen — vergleiche „Trierische Landeszeitung" vom 30. Januar 1974 — sprechen nach Ansicht der zuständigen Stellen der Bundesregierung dafür, daß die DDR und/oder ihre Verbündeten die im Vier-Mächte-Berlin-Abkommen verankerte Vertretung Westberlins durch die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen und ihren Organen sowie Dienststellen in Zweifel ziehen, sondern versuchen, die These zu demonstrieren, Westberlin sei ein selbständiges politisches Gebilde? Werten die zuständigen Stellen der Bundesregierung den Brief des sowjetischen UN-Chefdelegierten Malik vom 26. Juli 1973 als uneingeschränkte Zustimmung zum vollen Inhalt des Briefs voll Bundesaußenminister Scheel vein 13. Juni 1973, in dem die Vertretung Westberlins in den Vereinten Nationen festgestellt wird, oder deutet der Brief Maliks eine Infragestellung dieser Vertretung an? Zu Frage A 184: In letzter Zeit sind in den Vereinten Nationen wegen der Vertretung der Interessen von Berlin (West) durch die Bundesrepublik Deutschland gewisse Schwierigkeiten aufgetreten. Darauf weist die von Ihnen herangezogene Meldung der Trierischen Landeszeitung vom 30. 1. 1974 richtig hin. Es handelt sich dabei um schwierige technische und juristische Einzelfragen. Grundsätzlich geht es um folgendes: Mit dem Brief des Bundesaußenministers vom 13. 6. 1973 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wurde Berlin (West) in den VN-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland in der bei multilateralen Konventionen seit langem üblichen Form einbezogen. Seit dem Beitritt geht es darum, die Einbeziehung von Berlin (West) in dem komplizierten Mechanismus einer multilateralen Organisation anzuwenden und auszufüllen. Dabei ist es zu den in der Zeitungsmeldung genannten Schwierigkeiten gekommen, ohne daß die Vertretung Berlins dabei grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Die Bundesregierung ist abweichenden Interpretationen der Rechtslage durch die östliche Seite mit Nachdruck entgegengetreten und konnte befriedigende Regelungen durchsetzen. Sie wird ihre Bemühungen auch in Zukunft fortsetzen. Zu Frage A 185: Der Brief des Ständigen Vertreters der Sowjetunion bei den Vereinten Nationen Malik vom 26. 6. 1973 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt die durch das Schreiben des Bundesaußenministers vom 13. 6. 1973 bewirkte Einbeziehung von Berlin (West) in den VN-Beitritt der Bundesrepublik Deutschland nicht in Frage. Der Brief Maliks enthält eine Darstellung des sowjetischen Standpunktes zur Rechtsgrundlage und zum Umfang der Außenvertretung von Berlin (West) durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Drei Mächte haben in einem Schreiben vom 7. 12. 1973 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen ihre Rechtsauffassung klargestellt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1661 Frage A 188): Trifft es zu, daß das für die Kontrolle des vom Boden der Bundesrepublik Deutschland ausstrahlenden US-Senders „Radio Liberty" zuständige Bundespresseamt in den vergangenen 17 Jahren nicht ein einziges Mal in die dafür bereitgehaltenen Sendeunterlagen Einsicht genommen hat, obwohl es in dieser Zeit zu politischen Kontroversen über das Sendeprogramm gekommen ist? Für eine Kontrolle der Sendeprogramme von „Radio Liberty" durch die Bundesregierung gibt es keine Rechtsgrundlage. Eine Zuständigkeit des Presse- und Informationsamts ist mithin nicht gegeben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. Februar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/1661 Frage A 193) : Welche Gründe liegen vor, daß das Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Osterreich über gegenseitige Grenzbereinigungen bis jetzt noch nicht zur Ratifizierung vorgelegt wurde, und wann ist gegebenenfalls damit zu rechnen? Bei dem von Ihnen genannten Übereinkommen handelt es sich offenbar um den am 29. Februar 1972 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die gemeinsame Staatsgrenze. Dieser Vertrag stellt den gültigen Grenzverlauf auf eine neue Rechtsgrundlage. Der Vertrag sieht in seinem Art. 2 Abs. 2 den Abschluß von Zusatzverträgen über neu zu erstellende Grenzurkunden vor. Schon vor Unterzeichnung des Hauptvertrags trafen sich im Oktober 1971 Expertendelegationen beider Länder, um einen Zusatzvertrag für den Grenzabschnitt „DreieckmarkDandlbachmündung" auszuarbeiten. Die Bundesregierung ging zunächst davon aus, daß der Hauptvertrag zusammen mit diesem Zusatzvertrag ratifiziert werden sollte. Nachdem sich in der Folge ergab, daß die österreichische Regierung die Ratifizierung des Hauptvertrags unabhängig von dem von den Delegationen noch nicht abschließend beratenen Zusatzvertrag eingeleitet hatte, wurde auch deutscherseits das Vertragsgesetz vorbereitet. Der Gesetzentwurf wird den gesetzgebenden Körperschaften voraussichtlich in Kürze zugeleitet werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eine dritte Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Meinecke.


Rede von Dr. Rolf Meinecke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung denn wenigstens der Auffassung, daß in den Bereich dieser Forschung nicht nur das Aufklären und Verifizieren von Fragen und Phänomenen gehört, sondern auch der psychohygienische Aspekt, d. h. die Aufklärung über schädliche Auswirkungen derartiger Phänomene wie Wundergläubigkeit, Wunderheilungen, Jenseitskontakte oder die merkwürdige Aufnahmebereitschaft unserer Bevölkerung gerade zur Zeit bezüglich solcher Phänomene?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Volker Hauff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Meinecke, ich vermag auf Ihre Frage keine Antwort zu geben, wobei ich nicht ausschließen kann, daß es auch über mein Vermögen geht, Ihnen zu sagen, ob mich hieran möglicherweise geheimnisvolle Kräfte hindern.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)