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Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Abelein 25. 1.
Dr. Achenbach * 25. 1.
Adams * 25. 1.
Dr. Ahrens ** 25. 1.
Dr. Aigner * 25. 1.
Alber ** 25. 1.
Amrehn ** 25. 1.
Dr. Arndt 30. 3.
Dr. Artzinger 27. 1.
Behrendt * 25. 1.
Blumenfeld ** 25. 1.
Börner 25. 1.
Frau von Bothmer 25. 1.
Bredl 28. 2.
Büchner (Speyer) ** 25. 1.
Dr. Burgbacher * 25. 1.
Dr. Corterier * 25. 1.
Egert 25. 1.
Dr. Enders ** 25. 1.
Dr. Evers 25. 1.
Dr. Eyrich 26. 1.
Flämig * 25. 1.
Frehsee* 26. 1.
Dr. Freiwald 25. 1.
Dr. Früh * 25. 1.
Dr. Geßner** 25. 1.
Glombig 25. 1.
Dr, Gölter ** 25. 1.
Graaff 25. 1.
Grüner 25.1.
Hansen 25. 1.
von Hassel 25. 1.
Dr. Holtz *' 25. 1.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 26. 1.
Kahn-Ackermann ** 25. 1.
Kater * 25. 1.
Katzer 25. 1.
Dr. Kempfler** 25.1.
Kiep 25. 1.
Dr. h. c. Kiesinger 25. 1.
Dr. Klepsch ** 25. 1.
Krall * 25. 1.
Krampe 30. 1.
Frhr. von Kühlmann-Stumm 25. 1.
Lagershausen ** 25. 1.
Lautenschlager * 25. 1.
Lemmrich ** 25. 1.
Lenzer ** 25. 1.
Logemann 25. 1.
Lücker * 26. 1.
Marquardt ** 25. 1.
Memmel * 25. 1.
Dr. Mende ** 25. 1.
*Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 1.
Müller (Mülheim) * 25. 1.
Dr. Müller (München) ** 25. 1.
Müller (Remscheid) 25. 1.
Mursch (Soltau-Harburg) 25. 1.
Frau Dr. Neumeister 25. 1.
Pawelczyk ** 25. 1.
Pieroth 25.1.
Dr. Prassler 23.2.
Richter ** 25. 1.
Roser 25. 1.
Prinz zu Sayn-Wittgenstein 25. 1.
Schedl 23. 2.
Schmidt (Kempten) ** 25. 1.
Schmidt (München) * 25. 1.
Schmöle 25. 1.
Dr. Schwencke ** 25. 1.
Dr. Schwörer * 25. 1.
Seefeld * 25. 1.
Sieglerschmidt ** 25. 1.
Slotta 25. 2.
Springorum * 25. 1.
Staak (Hamburg) 25. 1.
Dr. Starke (Franken) 25. 1.
Dr. Stienen 25. 1.
Dr. Vohrer** 25. 1.
Walkhoff * 25. 1.
Walther ** 25. 1.
Dr. Warnke 25. 1.
Weber (Heidelberg) 23. 2.
Frau Dr. Wex 25. 1.
Frau Dr. Wolf ** 25. 1.
Zebisch 25. 1.
Dr. Zimmermann 25. 1.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 1):
Ist die Bundesregierung in der Lage, Ölhändlern, Herstellern von Ölbrennern und Ölheizungen sowie Bauherren mitzuteilen, ob eine Ölheizungsplanung zukünftig in Neubauten noch realistisch ist?
Nach Auffassung der Bundesregierung wird sich auch in Zukunft der Einbau und Betrieb einer Ölheizung in Neubauten in vielen Fällen als die für den einzelnen Bauherrn optimale Lösung anbieten. Zwar sind die Preise für leichtes Heizöl in den vergangenen Monaten zum Teil ganz erheblich gestiegen; bei allmählicher Verbesserung der Versorgungssituation hat sich die preisliche Situation in den letzten Wochen aber wieder etwas entspannt. Angesichts der generellen Bedeutung des Preises für leichtes Heizöl auf dem Wärmemarkt sind im übrigen Preissteigerungen bei anderen Heizenergien künftig nicht auszuschließen.
4944* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Bei der Einrichtung einer Ölheizung werden aber neben den Heiezölpreisen noch eine Reihe anderer Gründe den Ausschlag geben: Zu nennen sind etwa die Installationskosten für die gesamte Heizungsanlage einschließlich der Öltanks, die Kosten für regelmäßige Wartung und Reinigung sowie bautechnische und versorgungstechnische Gründe. Wirtschaftlichkeitsvergleiche bei Einsatz verschiedener Energiearten ließen sich bisher nur schwer erstellen. Außerdem ist in einer Reihe von Fällen die Verwendung anderer Heizenergien wie Erdgas oder Elektrizität wegen fehlender Leitungsnetze oder mangels Verfügbarkeit ausgeschlossen. Der Einsatz fester Brennstoffe scheidet oft aus Gründen der Bequemlichkeit aus.
Da Heizenergie künftig generell teurer sein wird als bisher, wird es bei Planungen von Heizungsanlagen in Neubauten auf eine möglichst sparsame Verwendung von Energie ankommen. Hierbei ist — unabhängig von der eingesetzten Energieart — neben einer rationell funktionierenden Heizungsanlage eine weitgehende Wärmedämmung und -isolation von besonderer Bedeutung.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 2) :
Trifft es zu, daß Pläne erwogen werden, wonach dem kommunistischen Regime der DDR Kredite in einer Größenordnung von ca. 640 Millionen DM gewährt werden sollen, und ist daran gedacht, ungebundene Finanzkredite für die Renovierung der Autobahn Helmstedt—Berlin bzw. für den Ausbau der Hotelkapazität in Leipzig zu bewilligen?
Es werden von der Bundesregierung keine Pläne erwogen, Kredite von ca. 640 Mio. DM an die DDR zu gewähren. Ebensowenig ist daran gedacht, der DDR einen ungebundenen Finanzkredit für die Renovierung der Autobahn Helmstedt–Berlin bzw. für den Ausbau der Hotelkapazität in Leipzig zu bewilligen.
Im Rahmen des innerdeutschen Verrechnungsverkehrs besteht seit langem der durch die Vereinbarung vom 6. 12. 1968 erhöhte Swing. Entsprechend der bis Ende 1975 gültigen Vereinbarung wird der Swing sich von 620 Mio. DM im Jahre 1973 auf 660 Mio. DM 1974 erhöhen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 3) :
Trifft es zu, daß die verketzerten Ölkonzerne die europäischen Regierungen, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, geraume Zeit vorher auf die Möglichkeiten von Engpaßsituationen hingewiesen haben?
Sollte die Frage dahin gehend zu verstehen sein, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer ständigen
Kontakte mit der Mineralölwirtschaft konkrete Frühhinweise auf die von den arabischen Förderländern beabsichtigten förderpolitischen Maßnahmen erhalten hat, so ist sie zu verneinen.
Die mit unserer hohen Importabhängigkeit bei Mineralöl verbundenen Risiken zeitweiliger Versorgungsunterbrechungen sind allerdings der Bundesregierung und der Mineralölwirtschaft seit langem bewußt. Die Bundesregierung hat in ihrem Energieprogramm, das — was nur immer wieder betont werden kann — vor der Mineralölkrise erarbeitet und verabschiedet worden ist, eingehend dargelegt, wie sie die Situation des Weltmineralölmarktes mit ihren Konsequenzen für die deutsche Versorgung einschätzt und welche konkreten Schritte sie über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus zusätzlich noch für erforderlich hält.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 4) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Zulassung von Staatsbaufirmen aus dem Ostblock, vor allen Dingen in dem strukturschwachen ostbayerischen Raum, schnellstens aufzuheben, dies insbesondere deshalb, da für die einheimische Bauindustrie und das Bauhandwerk nunmehr in außerordentlich geringem Maß Anschlußaufträge vorhanden sind?
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Arbeitserlaubnis für rumänische Bauarbeiter" (Drucksache VI/3308 vom 29. 3. 1972) zum Ausdruck gebracht, daß durch die Tätigkeit osteuropäischer Baufirmen keine Gefährdung der Arbeitsmöglichkeiten für deutsche Arbeiter eintreten dürfe. In Anbetracht der derzeitigen konjunkturellen Situation im Baugewerbe hat der zuständige Interministerielle Ausschuß der Bundesregierung daher am 13. Dezember 1973 beschlossen, daß den im Rahmen von Werkverträgen entsandten ausländischen Arbeitnehmern bis auf weiteres keine Arbeitserlaubnis mehr erteilt werden soll, wenn der Vertrag mit dem deutschen Auftraggeber erst nach dem vom Bundeskabinett am 22. November 1973 verfügten Anwerbestopp abgeschlossen wurde.
Ist es vor diesem Stichtag zum Abschluß eines Werkvertrages gekommen, so wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Erteilung der Arbeitserlaubnis von der jeweiligen regionalen Arbeitsmarktsituation abhängig gemacht.
Lediglich dann, wenn mit der Bauausführung bereits begonnen worden ist, werden auch in Zukunft noch neue Arbeitserlaubnisse erteilt oder abgelaufene verlängert.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4945*
Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 5) :
Welche Ursachen gab es dafür, daß die Bundesregierung über längere Zeit hinweg über die tatsächliche Lage in der Energieversorgung nur unzureichend informiert war, und welche Folgerungen will die Bundesregierung daraus ziehen?
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Nahostkrise alle Anstrengungen unternommen, um sich durch Kontakte ihrer ausländischen Vertretungen mit den Förderländern sowie durch einen ständigen Informationsaustausch mit den zuständigen Regierungsstellen der westlichen Verbraucherländer und den Mineralölgesellschaften ein umfassendes Bild von der Versorgungssituation bei Mineralöl zu verschaffen. Eine vorausschauende Beurteilung der Situation war jedoch dadurch erschwert, daß die von den arabischen Ländern beschlossenen Produktionskürzungen und Embargos teilweise unterschiedlich gehandhabt und mehrfach kurzfristig revidiert wurden. Den damit verbundenen Unsicherheitsfaktoren in der Prognose der Versorgungsentwicklung standen alle westlichen Verbraucherländer gegenüber. Auch die Bundesregierung sah sich daher veranlaßt, ihre Beurteilung der Versorgungslage den sich schnell ändernden Maßnahmen der arabischen Förderländer anzupassen.
Die spezielle Versorgungssituation der Bundesrepublik ist in dem von der Mineralölwirtschaft eingerichteten Versorgungsausschuß regelmäßig mit den in der Bundesrepublik tätigen Mineralölgesellschaften erörtert worden. Daneben war die Bundesregierung von Anfang an um eine Verbesserung des Informationssystems bemüht, um umfassende Angaben über die Versorgungsmöglichkeiten der einzelnen Gesellschaften zu erhalten. Sie hat deshalb die Mineralölgesellschaften veranlaßt, ihr im Abstand von zwei Wochen anhand von detaillierten Fragebogen über die Versorgungslage zu berichten. Auf diese Weise hat die Bundesregierung — dem jeweiligen Erkenntnisstand entsprechend — ein genaues Bild sowohl über die Einfuhr, die Verarbeitung und den Absatz von Mineralöl, als auch über die Entwicklung der Bestände von Rohöl und Produkten in jeder Gesellschaft erhalten. Dieses System hat sich nach Auffassung der Bundesregierung bewährt.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage A 6) :
Inwieweit trifft die in der „Panorama-Sendung" vom 7. Januar 1974 aufgestellte Behauptung zu, daß die großen Mineralölgesellschaften ihre Tankstellen zu überhöhten Benzinabgabepreisen verpflichten, obwohl die Abgabepreise der Raffinerien eine solche Maßnahme nicht rechtfertigen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen derartige Maßnahmen zu tun?
Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörde in Kiel haben den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt sofort zum Anlaß genommen, kartellrechtliche Ermittlungen aufzunehmen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen liegt noch nicht vor. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auch auf die Aussage des Besitzers einer freien Tankstelle in Schleswig-Holstein, wonach Tankstelleninhaber durch die Androhung der Nichtbelieferung zu überhöhten Abgabepreisen für Benzin gezwungen wordenseien. Sollte sich dieser Sachverhalt als zutreffend erweisen, so läge ein klarer Verstoß gegen das Kartellgesetz vor. Die Kartellbehörden können in derartigen Fällen hohe Bußgelder festsetzen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 7) :
Welche Gründe sprechen in der gegenwärtigen energiepolitischen Situation für und gegen die Einführung der Sommerzeit, und beabsichtigt die Bundesregierung eine derartige Maßnahme?
Anregungen, die Sommerzeit (OEZ) auch in der Bundesrepublik wieder einzuführen, werden in letzter Zeit immer wieder laut. Mit Rücksicht auf die Fahrpläne im internationalen Flug- und Eisenbahnverkehr könnte eine derartige Regelung jedoch nicht ad hoc erfolgen, sondern müßte rechtzeitig mit der europäischen Fahrplankonferenz abgestimmt werden.
Vorteile sind nicht nur auf dem Energiesektor zu suchen, sondern es werden auch andere Bereiche genannt, die hiervon profitieren könnten, so z. B. die Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Einsparungen im Elektrizitätssektor werden wahrscheinlich nicht sehr gravierend sein. Erste Schätzungen kommen zu dem Ergebnis, daß im Sommerhalbjahr etwa 0,1 bis 0,2 % des Gesamtstromverbrauchs eingespart werden. Zur Ermittlung genauerer Zahlen, insbesondere auch welchen Einfluß die Einführung der OEZ über das gesamte Jahr hat, so wie es in einigen anderen Ländern erwogen wird, bedarf es weiterer elektrizitätswirtschaftlicher Untersuchungen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Bei Vorliegen günstiger Ergebnisse würde sich die Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf eine einheitliche Handhabung in der Gemeinschaft, einer solchen Regelung nicht verschließen.
Im übrigen darf ich auf die Beantwortung der zum gleichen Thema gestellten Fragen des Herrn Abgeordneten Spitzmüller verweisen, die unter Nr. 42 und 43 im Protokoll zur 71. Sitzung vom 13. Dezember 1973 auf S. 4415 abgedruckt ist.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar
1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten
4946* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen A 8 und 9) :
Hat die Bundesregierung die Absicht, nach der Untersagung der Fusion von Gelsenberg und VEBA vom Recht des Bundeswirtschaftsministers, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, Gebrauch zu machen?
Wann ist mit dieser Entscheidung zu rechnen, und welche Probleme der dann entstehenden Markt- und Betriebsstrukturen sind zu beachten?
Zu Frage A 8:
Mit dem Erwerb des Gelsenberg-Paketes hat die Bundesregierung die Neugruppierung der deutschen Mineralölinteressen eingeleitet. Wie in dem Energieprogramm der Bundesregierung vom 26. September 1973 bereits dargelegt, ist der Aufbau eines leistungsfähigen deutschen Mineralölunternehmens insbesondere für die Entwicklung einer verstärkten Kooperation mit den Erdölförderländern zur Sicherung der langfristigen Mineralölversorgung erforderlich. Die gegenwärtige Lage auf dem Mineralölmarkt hat die Notwendigkeit einer solchen Neugruppierung noch dringlicher gemacht.
Im Hinblick darauf wird der Bundesminister für Wirtschaft über die Erteilung der im Kartellgesetz vorgesehenen Ausnahmeerlaubnis unmittelbar nach der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Länderwirtschaftsminister entscheiden.
Zu Frage A 9:
Die kartellrechtliche Entscheidung über die Erlaubniserteilung wird voraussichtlich noch in diesem Monat ergehen.
Danach sind weitere Entscheidungen über die Gestaltung der deutschen Mineralölgruppe erforderlich. Das Ziel ist, ein leistungsfähiges deutsches Mineralölunternehmen zu schaffen, das sowohl von seinen finanziellen Möglichkeiten als auch seiner Kapazität her in der Lage ist, die deutschen Interessen auf dem internationalen Mineralölmarkt wirksam zur Geltung zu bringen. Unterschiedliche Unternehmensinteressen innerhalb der deutschen Gruppe konnten bei den Förderländern bisher allzu leicht den Eindruck einer Diskrepanz zwischen den mineralölpolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung und den Möglichkeiten ihrer Verwirklichung auf Unternehmensebene erwecken.
Um unter wettbewerbspolitischen und strukturpolitischen Aspekten die zweckmäßigste Lösung zu finden, ist beabsichtigt, auch die aufgrund der Kartellnovelle gebildete Monopolkommission um eine Stellungnahme zu bitten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen A 10 und 11):
Ist es richtig, daß die Erdgaspreise in irgendeiner Form an die Preise des schweren Heizöls gekoppelt sind?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, für die Bezieher von Erdgas bei erhöhten Kosten eine ähnliche Regelung wie den Heizölkostenzuschuß zu treffen?
Zu Frage A 10:
Ja. Die Erdgaspreise sind in langfristigen Erdgaslieferverträgen, die Preisanpassungsklauseln enthalten, überwiegend an die Preise für schweres Heizöl gebunden. Diese Bindung ist je nach Lage des Einzelfalles unterschiedlich. Vorherrschend sind Klauseln, die den Erdgaspreis zu 70 % an den Heizölpreis und zu 10 % an den Lohn binden sowie einen unveränderlichen Bestandteil in Höhe von 20 % enthalten.
Diese Koppelung wirkt sich jedoch nicht sofort und in vollem Umfang aus. Die Klauseln sehen nämlich vor, daß die Erdgaspreise erst nach Ablauf bestimmter Zeiträume — meist nach einem Jahr — der Entwicklung der Heizölpreise folgen und bestimmte 'Durchschnittspreise in ,dem jeweiligen Zeitraum der Berechnung der Erdgaspreise zugrunde gelegt werden sollen.
Zu Frage A 11:
Wie sich aus der Antwort zur Frage 1 ergibt, wird es für die Heizperiode 1973/74 keine Preisbewegung für die erdgasverbrauchenden privaten Haushalte geben, die mit den Erhöhungen der Verbraucherpreise für leichtes Heizöl vergleichbar sind. Daher ist auf Erdgas bezogen eine Lösung, ähnlich der des Heizölkostenzuschußgesetzes, das nur für die Heizperiode 1973/74 gilt, nicht beabsichtigt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 12) :
Ist die Bundesregierung bereit, die besorgniserregenden Benzinpreise wenigstens bei der Gesellschaft, bei der sie die Aktienmehrheit besitzt, stabil zu halten?
Der Bund hat kürzlich eine Beteiligung von rd. 51 % an der Gelsenberg AG erworben; ich weise allerdings darauf hin, daß das kartellrechtliche Erlaubnisverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Gelsenberg vertreibt Vergaserkraftstoffe nicht selbst, sondern über die die Aral AG. *) An dieser hält sie eine Beteiligung von 28 %. Daneben hält der Bund eine Beteiligung von 40 % an der Veba, die ihrerseits ebenfalls einen Anteil von 28 % an der Aral hält.
Zu den Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes auf die beiden Bundesgesellschaften möchte ich folgendes ausführen:
Die Preiserhöhungen der Aral wie der übrigen Mineralölgesellschaften sind dem Grunde nach un-
*) Ferner ist die 100 %ige Gelsenberg-Tochter Raab Karcher als Kommissionär für Aral im Verkauf tätig.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4947`
bestreitbar durch die zusätzlichen staatlichen Abgabeerhöhungen der Förderländer und die Preiserhöhungen für die ihnen zur Verfügung stehenden eigenen Rohölmengen ausgelöst worden. Den von Mineralölgesellschaften angestellten Berechnungen zufolge belaufen sich diese an die Förderländer abzuführenden zusätzlichen Abgaben auf 100-130 DM je Tonne. Nationale und internationale Schätzungen beziffern die zusätzlichen für die Bundesrepublik daraus insgesamt entstehenden Belastungen, falls sie in dieser Höhe bestehen bleiben, auf etwa 5,8 Mrd. $; für die gesamten Ölverbraucherländer werden diese zusätzlichen Leistungen an die Förderländer auf 50-65 Mrd.$ jährlich geschätzt.
Bei der Beurteilung dieser zusätzlichen Belastungen ist zu berücksichtigen, daß hiervon die einzelnen Gesellschaftsgruppen sehr unterschiedlich betroffen werden. Am relativ günstigsten ist insoweit der Status solcher Gesellschaften, die auf der Basis früherer Konzessionsverträge von den Förderländern aufgrund der ihnen heute noch verbliebenen Beteiligungen Öl-Lieferungen zu Kostenpreisen erhalten. Diese Gesellschaften haben in der Regel außerdem die Möglichkeit des Rückkaufs von 01 aus dem Beteiligungsanteil der Förderländer und kommen auf diesem Wege zum Teil in den Genuß weiteren relativ billigen Rohöls; wettbewerblich am ungünstigsten stehen solche Gesellschaften, die ihren Rohölbedarf ganz oder vorwiegend zu Marktpreisen einkaufen müssen, die zum Teil erheblich über den vorgenannten Preisniveaus liegen. Das Versorgungsbild bei diesen Gesellschaften ist aber auch nicht einheitlich, da sie Rohöl noch im Rahmen langfristig laufender Lieferverträge beziehen.
Den beiden unabhängigen deutschen Gesellschaften Gelsenberg und Veba steht kein Rohöl aus ehemaligem Konzessionsbesitz zur Verfügung, lediglich die Gelsenberg AG bezieht aus ihrer Beteiligung an libyschen Erdölfeldern noch Mengen, die jedoch bei weitem nicht zur Deckung ihres Rohölbedarfs ausreichen. Für beide Gesellschaften haben sich durch die Veränderungen des Welterdölmarktes beträchtliche zusätzliche Kostenbelastungen ergeben. Das wird bestätigt durch den Einblick, den die Bundesregierung in die Entwicklung der von den Gesellschaften abgeschlossenen Rohöl-Lieferverträge und der Entwicklung ihrer Erlös- und Kostensituation insgesamt hat. Die Erlös- und Ertragslage dieser beiden Gesellschaften war — nach erheblichen Gewinneinbußen im Jahre 1972 — in den ersten 3 Quartalen des Vorjahres gut. Im 4. Quartal war sie stark rückläufig.
Daß die beiden Gesellschaften die zusätzlichen auf sie zukommenden hohen Belastungen nicht ohne jegliche Preiserhöhungen auffangen können, ist bisher unbestreitbar. Die Bundesregierung wird selbstverständlich im Rahmen ihrer Einflußmöglichkeiten auf die Preispolitik dieser Gesellschaften mäßigend einwirken. Ihr sind insoweit jedoch Grenzen aus der oben dargelegten allgemeinen Wettbewerbssituation dieser Gesellschaften gesetzt.
Ich möchte noch zu diesem im Augenblick unbefriedigenden wettbewerblichen Status dieser Gesellschaften einige Bemerkungen machen, um bei Ihnen und in der Offentlichkeit kein falsches Bild über die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten dieser Gesellschaften und deren Rolle im Rahmen der Mineralölpolitik der Bundesregierung entstehen zu lassen. Die jetzige Wettbewerbssituation auf dem Weltmineralölmarkt ist nach Auffassung kompetenter Mineralölsachverständiger als eine Übergangsphase anzusehen, an deren Ende — das möglicherweise bald in Sicht ist wiederum ausgeglichene Wettbewerbsstrukturen zwischen den einzelnen Gesellschaften stehen werden. Erste Anzeichen einer Entwicklung in dieser Richtung zeigen sich bereits. Es wäre auch nicht verständlich, wenn die Förderländer, die in den unabhängigen nationalen Gesellschaften, wie sie die Gelsenberg und die Veba in der Bundesrepublik darstellen, einen attraktiven Partner für ihre künftige Zusammenarbeit mit den Verbraucherländern sehen, für diese Gesellschaften die Basis ihrer Wettbewerbsfähigkeit gefährden würden. Die Bundesregierung mißt der Kooperation zwischen diesen Gesellschaften und den Förderländern — wie der Erwerb der Gelsenberg-Beteiligung zeigt — große Bedeutung bei und versucht für diese Kooperation die unabhängigen deutschen Gesellschaften zu potenten Verhandlungspartnern mit den Förderländern auszubauen.
Die Bundesregierung wird die weitere Preisentwicklung in der Bundesrepublik sowohl im Bereich der deutschen Gruppe wie der konkurrierenden Gesellschaften genauestens beobachten und jeden geeigneten Schritt tun, um ein unangemessenes Preisverhalten der Mineralölgesellschaften zu Lasten der deutschen Verbraucher zu verhindern.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage A 13) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung des Sprechers der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke, Herrn Bernd Lichterbeck, „Mit Strom zu sparen, wenn man ihn bislang täglich verbraucht hat, sei schlichter Unsinn" (Kieler Nachrichten vom 9. Januar 1974) bei gleichzeitiger Ankündigung von Strompreiserhöhungen?
Die Nachfrage bei der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke hat ergeben, daß die in den „Kieler Nachrichten" abgedruckte Äußerung nicht von dem Sprecher der Vereinigung, sondern von einem jüngeren Sachbearbeiter stammt, der außerdem bestreitet, sich in dieser Form geäußert zu haben.
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß der Stromverbrauch, wenn er den bisherigen Trend nicht übersteigt, auch in der gegenwärtigen Ölkrise gedeckt werden kann. Lediglich vor zusätzlichem Stromverbrauch etwa durch bewegliche Direktheizgeräte hat die Elektrizitätswirtschaft gewarnt; einen diesbezüglichen Appell zu Beginn der Ölkrise hat der Bundesminister für Wirtschaft unterstützt.
4948* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Strompreiserhöhungen hat es in den letzten Jahren unter Berufung auf gestiegene Investitionskosten, höhere Brennstoffkosten und höhere Personalkosten wiederholt gegeben. Sie stützten sich bei Tarifabnehmern auf Genehmigungen durch die Preisbehörden und bei Sonderabnehmern auf vertraglich vereinbarte Gleitklauseln. Ein Zusammenhang mit der in den „Kieler Nachrichten" gebrachten Äußerung ist nicht zu erkennen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen A 14 und 15) :
Welche Mengen an leichtem bzw. schwerem Heizöl wurden in den Monaten November und Dezember nach Beginn der Energieverknappung durch Kohle oder Koks in den einzelnen Wirtschaftszweigen substituiert, und sind die von der Bundesregierung angestrebten Zahlen erreicht worden?
Sind von der Bundesregierung steuerliche Erleichterungen bzw. Zuschüsse für die Umstellung der Energieversorgung von leichtem bzw. schwerem Heizöl in kleinen Industrieunternehmen sowie Gewerbe- und Gartenbaubetrieben auf Kohle oder Koks vorgesehen, und wie beurteilt die Bundesregierung eine derartige Möglichkeit?
Zu Frage A 14:
Die Bundesregierung hat bisher lediglich eine Substitution von schwerem Heizöl durch Kohle angestrebt, da die beim leichten Heizöl aufgetretenen Mengenprobleme auch ohne solche Maßnahmen beseitigt werden konnten.
Die Zusagen der Wirtschaftszweige, schweres Heizöl kurzfristig durch Kohle zu ersetzen, sind Ende November/Anfang Dezember erfolgt und bereits im Dezember 1973 in vollem Umfange realisiert worden. Im einzelnen hat
— die Elektrizitätswirtschaft 250 000 t,
— die Stahlindustrie 64 000 t,
— die Chemie 30 000-40 000 t und
— die Papierindustrie 16 500 t
effektiv eingespart. Diese Zahlen entsprechen bzw. liegen sogar über den freiwilligen Zusagen der Wirtschaft.
Zu Frage A 15:
Steuerliche Erleichterungen bzw. Zuschüsse für kleinere Industrieunternehmen sowie für Gewerbe- und Gartenbaubetriebe zur Umstellung der Energieversorgung von Heizöl auf Kohle sind von der Bundesregierung nicht vorgesehen. Die Entscheidungen der Unternehmen über die eingesetzten Energieträger dürften mittel- und längerfristig wesentlich von der weiteren Entwicklung der Energiemärkte abhängen; besondere finanzielle Anreize der öffentlichen Hand für solche Umstellungen hält die Bundesregierung gegenwärtig nicht für notwendig.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen A 16 und 17) :
Welche Rolle ist der Kreditanstalt für Wirtschaftshilfe von der Bundesregierung bei der Kreditierung zinsvergünstigter Kredite an Ostblockländer zugedacht?
Inwieweit wird durch die von der Bundesregierung zugesagten oder in Aussicht gestellten zinsvergünstigten Kredite gegenüber Jugoslawien, Polen und der Sowjetunion der Haushalt des Bundes in einer überschaubaren Zeit belastet?
Zu Frage A 16:
Der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann schon deshalb keine dem Sinn der Fragestellung entsprechende Rolle zugedacht sein, weil es keinerlei Programm zur Gewährung zinsgünstiger Kredite an Staatshandelsländer gibt.
In einem Falle, nämlich zugunsten von Polen, ist die einmalige Gewährung eines zinsgünstigen, nicht an deutsche Lieferungen gebundenen Kredits in Aussicht genommen. Die Verhandlungen über die Konditionen sind noch nicht abgeschlossen. Erst danach kann geklärt werden, auf welchem technischen Wege dieser Kredit bereitgestellt werden soll.
Zu Frage A 17:
Die Bundesregierung lehnt die Einführung von Zinsverbilligungen zur Förderung unserer Ausfuhren in Staatshandelsländer ab. Sie ist der Ansicht, daß sich die erfreuliche Ausdehnung unserer Handelsbeziehungen zu diesen Staaten auch ohne derartige generelle Maßnahmen fortsetzen wird. Den Besonderheiten unserer Beziehungen zu Polen soll die einmalige Gewährung eines zinsgünstigen, nicht an deutsche Lieferungen gebundenen Kredits Rechnung tragen. Dadurch soll die Wirtschaftskraft dieses Landes so gestärkt werden, daß auf polnischer Seite die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die beiderseits erwünschte Intensivierung der Zusammenarbeit beider Volkswirtschaften und zugleich für die Lösung der zwischen beiden Staaten bestehenden Probleme verbessert werden. Die Verhandlungen über die Konditionen dieses Kredits sind noch nicht abgeschlossen, so daß Angaben über sich daraus ergebende Belastungen noch nicht möglich sind.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 18):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Beginn der Ölverknappung die ungebundenen Handelsfirmen zum Teil schwere Marktverluste hinnehmen mußten, obwohl diese Unternehmen bisher gute Garanten des freien Wettbewerbs in dieser Sparte waren?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4949
Die Preisspaltung auf dem Mineralölmarkt zwischen der teuren Importware einerseits und der billigeren inländischen Raffinerieware andererseits hat die unabhängigen Mineralölhändler, die im wesentlichen auf Importe angewiesen sind, zum Teil in eine schwierige Wettbewerbslage gebracht. Freie Händler klagen insbesondere darüber, daß sie bei leichtem Heizöl für Ware vom Rotterdamer Markt bei einem kostendeckenden Verkaufspreis keinen Absatz mehr fänden. Entweder müßten sie die Ware erheblich unter ihrem Einkaufspreis an den Verbraucher weitergeben oder ihre Kunden wechselten zu konzerngebundenen Händlern über.
Wie die Bundesregierung wiederholt erklärt hat, darf die gegenwärtige Lage auf dem Mineralölmarkt nicht zu einer Veränderung der bisherigen Wettbewerbsstruktur zu Lasten des freien Handels als eines unverzichtbaren Wettbewerbsfaktors führen. Inzwischen hat sich allerdings die Tendenz zu einer Angleichung der Preise für importierte und im Inland hergestellte Mineralölprodukte verstärkt, so daß sich die Gefahr solcher strukturellen Veränderungen auf dem Mineralölmarkt weiter abschwächen wird.
Im übrigen geht das Bundeskartellamt Beschwerden freier Mineralölhändler nach, daß sie bei der Belieferung durch Raffineriegesellschaften in mengenmäßiger und preislicher Hinsicht diskriminiert worden seien. Es wird demnächst in feststellbaren Fällen einer diskriminierenden Belieferung Verfügungen aufgrund des durch die Kartellnovelle verschärften Diskriminierungsverbots erlassen.
Anlage 16
Antwort
des Bundesminister Dr. Eppler vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordnete Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 24) :
Hält die Bundesregierung die Bereitstellung von Mitteln der Entwicklungshilfe für die Schaffung von Studienplätzen für Ausländer, die aus Entwicklungsländern kommen und in der Bundesrepublik Deutschland ein Numerus-clausus-Fach studieren wollen, nicht konsequenterweise für geboten?
In ihrem Grundsatzprogramm der Bildungs- und Wissenschaftshilfe vom 22. Dezember 1971 hat die Bundesregierung sich zurückhaltend zum Studium von Angehörigen der Entwicklungsländer in der Bundesrepublik Deutschland geäußert.
Sie hält es nicht für sinnvoll, daß alle mit der Entwicklungspolitik zusammenhängenden finanziellen Lasten vom Bund getragen und im Einzelplan 23 ausgewiesen werden. Abgesehen davon, daß die Aufwendungen der Länder für Studierende aus Entwicklungsländern gar nicht exakt ermittelt werden können, hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß die entwicklungspolitische Verantwortung von allen Gliedern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und mitgetragen wird.
Anlage 17
Antwort
des Bundesministers Dr. Eppler vom 24. Januar 1974
auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.
Schwencke (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage A 25) :
Trifft es zu, daß, vor allem auf Grund von zahlreichen Interventionen aus Kreisen der Wirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland, der Plan für die Errichtung eines Instituts zur Erforschung der Technologien für Entwicklungsländer vorläufig zurückgestellt wurde, und falls die Bundesregierung ein solches Technologieinstitut weiterhin zu errichten beabsichtigt, bitte ich um Angabe des Zeitplans und der Kapazität?
Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung ihren Plan, ein Institut für Entwicklungsländertechnologie zu errichten, zurückgestellt hat. Auch Vertreter der Wirtschaft haben in zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit dem BMZ ihr Interesse an dem Institut und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht. Die Meinungsbildung im Ressortkreis ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird demnächst dem Bundestagsausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit einen Bericht über ihre Vorstellungen zum Aufbau des geplanten Instituts vorlegen.
Anlage 18
Antwort
des Bundesministers Dr. Eppler vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 26) :
Ist die Bundesregierung bereit, Indien deutsche Fachleute für die Ölsuche zur Verfügung zu stellen, nachdem aus indischen Regierungskreisen verlautet, daß die Sowjet-Fachleute die Ölsuche verzögern?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob sowjetische Fachleute die Ölsuche in Indien verzögern.
Der sowjetische Ölminister hat zu Beginn eines Indienbesuchs Anfang dieses Monats erklärt, sein Land sei daran interessiert, die Selbstversorgung Indiens mit Öl herbeizuführen, und es werde Indien jede Unterstützung zur Überwindung der Energiekrise gewähren.
Ob die Bundesregierung Indien Fachleute für Ölsuche zur Verfügung stellt, hängt zuerst davon ab, ob die indische Regierung dies wünscht. Die Bundesregierung rechnet zur Zeit nicht mit einem solchen Antrag. Er würde wie jeder andere sorgfältig geprüft werden.
Anlage 19
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage A 38) :
4950* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die Bedeutung der Rechtsverordnung gemäß § 7 des Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm den Beratenden Ausschuß vor dem Erlaß der Rechtsverordnung zu hören, und wann ist mit dem abschließenden Erlaß der Rechtsverordnung zu rechnen?
Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wie folgt:
Der Beratende Ausschuß ist nach § 32 a des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung vom 4. November 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1113), zuletzt geändert durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 282) vor dem Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften aufgrund des Luftverkehrsgesetzes zu hören, soweit sie dem Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge dienen. Darüber hinausgehende Aufgaben sind dem Beratenden Ausschuß nicht zugewiesen. Der Kompetenzbereich des Beratenden Ausschusses ist somit auf das Luftverkehrsgesetz beschränkt und erstreckt sich nach dem klaren Wortlaut des § 32 a des Luftverkehrsgesetzes nicht auf das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Für eine Anhörung des Beratenden Ausschusses zur Rechtsverordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach § 7 des Fluglärmgesetzes ist sonach rechtlich kein Raum; sie ist von der Bundesregierung daher auch nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, dem Beratenden Ausschuß, wie sie es bereits in der konstituierenden Sitzung am 27. Februar 1973 getan hat, über den Vollzug des Fluglärmgesetzes zu informieren. Sie wird in der nächsten Sitzung des Beratenden Ausschusses auch über die Rechtsverordnung nach § 7 des Fluglärmgesetzes im einzelnen berichten.
Die Bundesregierung hat die Verordnung nach § 7 des Fluglärmgesetzes am 22. Oktober 1973 beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Dieser hat am 20. Dezember 1973 der Verordnung vorbehaltlich einiger Änderungen zugestimmt. Die Bundesregierung wird unverzüglich über die Änderungsvorschläge des Bundesrates entscheiden. Mit einem baldigen Inkrafttreten der Rechtsverordnung ist zu rechnen.
Anlage 20
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ronneburger (FDP) (Drucksache 7/1555 Frage A 76):
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß wegen des besorgniserregenden Personalmangels auf dem sozialen Sektor Erleichterungen bei der Anrechnung von Einkünften aus sozialpflegerischen Tätigkeiten auf einkommensabhängige Bezüge aus der Kriegsopferversorgung dazu beitragen können, zusätzliche Pflegekräfte aus dem Potential z. B. der Kriegerwitwen zu gewinnen, und ist die Bundesregierung bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten?
Die von Ihnen aufgeworfene Frage hat den Gesetzgeber bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste im Jahre 1972 beschäftigt. Dabei hat sich gezeigt, daß die Aufnahme einer sozialpflegerischen Tätigkeit durch Kriegerwitwen in nennenswertem Umfang angesichts der Altersstruktur dieses Personenkreises kaum erwartet werden kann. Zwei Drittel aller Kriegerwitwen haben bereits das 60. Lebensjahr vollendet. Außerdem steht ein großer Teil der unter 60 Jahre alten Witwen ohnehin im Berufsleben.
In Anbetracht der geringen Zahl der Witwen, die durch die von Ihnen angestrebte gesetzliche Maßnahme angesprochen werden könnte, wurde es in den damaligen parlamentarischen Beratungen als nicht vertretbar angesehen, das gesamte Leistungsgefüge des Bundesversorgungsgesetzes, in dem die einkommensabhängigen Leistungen eine bedeutende Rolle spielen, in Frage zu stellen. Das ist um so mehr der Fall, als die vielfältigen Diskussionen über diese Frage in der Vergangenheit gezeigt haben, daß die geringen Erfolgsaussichten in keinem angemessenen Verhältnis zu den möglichen Auswirkungen auf das gesamte Leistungsgefüge des Bundesversorgungsgesetzes stehen dürften. Das waren die Gründe dafür, daß der Gesetzgeber seinerzeit keine besonderen Regelungen für Kriegerwitwen vorgesehen hat.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 7/1555 Fragen A 77 und 78) :
Trifft es zu, daß die Arbeitsämter angewiesen sind, für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis für beschäftigte ausländische Arbeitnehmer nur noch eine Arbeitsgenehmigung zu erteilen, jedoch längstens für sechs Monate, auch wenn Paß und Aufenthaltserlaubnis noch neun Monate oder zwölf Monate Gültigkeit haben?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dafür zu sorgen, daß eine solche schematische Handhabung, die in den Betrieben bereits großen Ärger bereitet, nicht flexibler gestaltet werden könnte, so daß Anträge von Betrieben für eine Arbeitserlaubnis für ein Jahr dann zu genehmigen sind, wenn der Betrieb nachweist, daß der ausländische Arbeitnehmer sich schon länger als drei Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufhält und als Fachkraft länger als sechs Monate benötigt wird?
Die Arbeitsämter sind gehalten, die Arbeitserlaubnis nach der Lage des Arbeitsmarktes und nicht nach einem starren Schema zu erteilen. Mit Rücksicht auf die noch nicht überschaubare Arbeitsmarktlage und die meist auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erteilen die Arbeitsämter bis auf weiteres ausländischen Arbeitnehmern eine neue Arbeitserlaubnis längstens für 1 Jahr. Dabei darf wie bisher die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis nicht überschritten werden. Diese Regelung trägt der in der Arbeitserlaubnisverordnung festgelegten Bindung an die Aufenthaltserlaubnis Rechnung.
Soweit uns bekanntgeworden ist, hat ein Landesarbeitsamt -- nämlich das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg — wegen der besonderen Arbeitsmarktsituation seiner Bezirke die Neuerteilung der
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4951*
Arbeitserlaubnis vorsorglich auf zunächst 6 Monate befristet. Nach Ablauf 'dieser Frist soll über die Arbeitserlaubnis aufgrund der dann gegebenen Arbeitsmarktlage neu entschieden werden.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit die in Ihrer Frage zum Ausdruck gekommenen Bedenken gegen die bisherige Praxis mitteilen und ihn veranlassen, für eine flexible Handhabung der Regelung zu sorgen. Auf diese Weise sollen derartige Fälle, wie sie von Ihnen erwähnt wurden, auch im Interesse einer größeren Rechtssicherheit eine befriedigende Lösung finden.
Im übrigen ist gewährleistet, daß alle regionalen und überregionalen Möglichkeiten genutzt werden, um arbeitslos gewordenen ausländischen Arbeitnehmern einen neuen Arbeitsplatz zu vermitteln.
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 79):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die errichtete Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger (BGBl. I S. 1965 ff.) so auszustatten, daß die Finanzkraft der Stiftung nicht allein vom Solidaritätsgefühl der Selbständigen abhängt, zumal sich durch die Veränderung der wirtschaftlichen Lage die Leistungskraft der Selbständigen erheblich verschlechtert hat?
Es entspricht der Zielsetzung des Gesetzes, wenn sich die Selbständigen untereinander für die Finanzierung der Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger verantwortlich fühlen. Eine Beteiligung des Bundes ist nicht vorgesehen und auch nicht zu erwarten, weil sie, wie ich bereits in meiner Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Möllemann zum Ausdruck gebracht habe, besondere Probleme im Hinblick auf andere Personengruppen aufwerfen würde.
Die durch das Rentenreformgesetz geschaffenen Nachentrichtungsregelungen bringen gerade für Selbständige eine außerordentlich großzügige Möglichkeit zum nachträglichen Aufbau einer Alterssicherung in der Rentenversicherung. Die pflichtversicherten Arbeitnehmer hingegen, die durch regelmäßige einkommensgerechte Beitragszahlungen die Finanzierung der Rentenversicherung ermöglichen, können für die Vergangenheit eine Veränderung ihres Versicherungslebens nicht herbeiführen. Im Hinblick auf diesen, die Rentenversicherung tragenden Personenkreis würde es in der Bevölkerung wenig Verständnis finden, wenn die günstigen Nachentrichtungsregelungen für Selbständige auch noch mit Steuermitteln finanziert würden.
Ergänzend darf ich noch auf die umfassende Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 7/460 vom 11. April 1973) auf die Kleine Anfrage der Opposition zur Situation der Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger hinweisen.
Anlage 23
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen A 80 und 81) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Anträge auf Gewährung von Geschiedenenwitwenrente nach dem Rentenreformgesetz vom 1. März 1973 auf Grund der erweiterten Voraussetzungen nach § 1265 RVO und § 42 AVG bei den Landesversicherungsanstalten vorliegen und bis Abschluß des Jahres 1973 beschieden worden sind?
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, gegebenenfalls einen Bericht über die Erfahrungen bei der Gewährung von Geschiedenenwitwenrente nach dem Rentenreformgesetz vorzulegen?
Die Rentenversicherungsträger können — wie eine Rückfrage bei dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ergeben hat — keine Angaben darüber machen, wie viele Anträge auf Grund der Neuregelung für die Geschiedenenwitwenrente, die durch das Rentenreformgesetz eingeführt worden ist, im Jahre 1973 gestellt und beschieden worden sind. Denn diese Anträge sind bisher statistisch nicht gesondertfestgehalten worden.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Für die Zukunft wäre es grundsätzlich möglich, einen Bericht über die Erfahrungen bei der Gewährung von Geschiedenenwitwenrenten nach dem Rentenreformgesetz vorzulegen. Hierzu müßten die Rentenversicherungsträger allerdings eine Sondererhebung über die Anträge auf Geschiedenenwitwenrente, die auf der Neuregelung des Rentenreformgesetzes beruhen, durchführen und die Ergebnisse dieser Sondererthebung statistisch auswerten.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Versicherungsträger gegenwärtig — im Zusammenhang mit dem Rentenreformgesetz — einer außergewöhnlichen Arbeitsbdlastung ausgesetzt sind, so daß für die Erstellung eines solchen Berichts in jedem Fall ein größerer Zeitraum anzusetzen wäre. Ich bin aber gerne bereit, die in Ihrer Frage liegende Anregung mit den Versicherungsträgern zu erörtern.
Anlage 24
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen A 82 und 83) :
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung beabsichtigt, das Gesetz zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung dergestalt zu novellieren, daß die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen auf Herz- und Kreislauferkrankungen ausgedehnt werden, und bis wann ist gegebenenfalls mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs zu rechnen?
Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Altersgrenzen für kostenlose Vorsorgeuntersuchungen unter medizinischen Gesichtspunkten für revisionsbedürftig, und welche Altersgrenzen sieht sie als optimal an?
4952* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Nach § 181 a der Reichsversicherungsordnung können durch Rechtsverordnung über die derzeitige gesetzliche Regelung hinaus weitere Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten vorgesehen werden.
Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung hat im September 1973 eine Empfehlung zur Weiterentwicklung der Früherkennung von Krankheiten verabschiedet. Diese Empfehlung schlägt als nächsten Schritt die Einführung von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten des Kreislaufsystems vor. Die 'Sachverständigenkommission hält es allerdings für erforderlich, vor der allgemeinen Einführung der vorgeschlagenen Früherkennungsuntersuchungen Modelle zu erproben, die die praktische Durchführbarkeit dieser Untersuchungen als Leistungsangebot für breite Bevölkerungskreise im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nachweisen. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Vorbereitungen für solche Modelluntersuchungen, deren Erfahrungen für die Ausdehnung der Früherkennung in diesem Bereich zugrunde gelegt werden sollen, sind eingeleitet.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken:
Mit den bisherigen Altersgrenzen für die Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und von Krebserkrankungen bei Frauen und Männern sind die Altersgruppen erfaßt, in denen mehr als 99 Prozent der Krankheiten, auf die die Untersuchungen abzielen, erkennbar werden. Wenn die Herz- und Kreislauferkrankungen in die Früherkennungsuntersuchungen der Frauen und Männer einbezogen werden, ist zu prüfen, ob eine Herabsetzung der Altersgrenzen eingeführt werden kann.
Anlage 25
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 84) :
Von welcher Stelle und ab welchem Zeitpunkt erhält ein Wehrpflichtiger, der nach Beendigung seiner Wehrdienstzeit zu seinem Arbeitsplatz zurückkehrt, Arbeitslosenunterstützung, wenn dieser Betrieb (z. B. Güternahverkehr — wegen einer Frostperiode) seine Arbeitnehmer vorübergehend entlassen hat?
Nach Beendigung seines Wehrdienstes erhält ein Wehrpflichtiger wie andere Arbeitnehmer Arbeitslosengeld von dem Tage an, an dem er sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf hinweisen, daß ein Wehrpflichtiger während des Wehrdienstes nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Eine ordentliche Kündigung ist durch das Arbeitsplatzschutzgesetz ausdrücklich untersagt.
Anlage 26
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 85) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Krisengebieten, in denen Anträge auf Entlassung von Arbeitnehmern bedrohliche Formen annehmen, die dort bisher für Kurzarbeit geltende Frist von einem Jahr zu verlängern?
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann, wie am 13. Dezember 1973 auf eine schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Seibert bereits ausgeführt wurde, bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 12 Monate verlängern. Die Verlängerung kann für das gesamte Bundesgebiet oder für bestimmte Wirtschaftszweige und Bezirke angeordnet werden. In den letzten zwei Jahren hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung von dieser Ermächtigung mehrfach Gebrauch gemacht, wenn die Arbeitsmarktlage dies in einzelnen Arbeitsamtsbezirken notwendig machte. Zuletzt hat er durch Verordnung vom 8. Januar 1974 die Regelbezugsfrist für 6 Arbeitsamtsbezirke verlängert. Er wird auch in Zukunft notwendige Verlängerungen der Bezugsfrist zeitnah und gezielt aussprechen.
Anlage 27
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage A 96):
Welche gesetzlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zukünftig sicherzustellen, daß die Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen nicht mehr in den Besitz des Arztes übergehen, sondern den Patienten — gegebenenfalls über die Kassen — für spätere ärztliche Behandlungen zur Verfügung stehen?
Die Aufbewahrung und Herausgabe von ärztlichen Aufzeichnungen, Krankenblättern, Röntgenaufnahmen, Sektionsbefunden etc. ist durch die Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt, die von diesen mit Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden.
Das Grundgesetz weist dem Bund keine eigenständige Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der ärztlichen Berufsausübung zu. Aufgrund des Artikels 74 Nr. 19 GG kann nur die Zulassung zu den ärztlichen und anderen Heilberufen geregelt werden. Regelungen über die ärztliche Berufsausübung könen daher nur im Zusammenhang mit der Regelung solcher Materien getroffen werden, für die eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht. Ob aufgrund des Artikels 74 Nr. 12 GG für den Bereich der Sozialversicherung eine entsprechende Regelung erlassen werden könnte, bedürfte der Prüfung.
Die Berufsordnungen der Landesärztekammern verpflichten die Ärzte zur Aufbewahrung von Untersuchungsunterlagen für eine bestimmte Anzahl von Jahren und machen die Herausgabe an Dritte von
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4953*
bestimmten Voraussetzungen abhängig; insbesondere muß bei der Übergabe die ärztliche Schweigepflicht gewahrt sein. Diese Regelungen dienen ausschließlich dem Patientenschutz, indem sie u. a. sicherstellen, daß Unterlagen nicht in Verlust geraten und für spätere Behandlungen greifbar sind. Ein Arzt ist, wenn nicht besondere Umstände, insbesondere eine völlige Aufklärung den Gesundungswillen eines Patienten und damit den Behandlungserfolg beeinträchtigen würde, nach geltendem Recht verpflichtet, seinen Patienten auf Verlangen über dessen Krankheit zu unterrichten. Das schließt einen Auskunftsanspruch des Patienten über Untersuchungsergebnisse ein.
Eine Verpflichtung des Arztes zur Herausgabe der Untersuchungsbefunde an den Patienten besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dagegen nicht, da das Eigentum an diesen Unterlagen dem Arzt zusteht. Die Überlassung von Zweitstücken an den Patienten und die Einblickgewährung ist dem Arzt grundsätzlich nicht verwehrt.
Anlage 28
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen A 97 und 98) :
Wie entwickelt sich auf Grund neuester Angaben die Zahl der Erkrankungen an ansteckenden Geschlechtskrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Ursachen sind für diese Entwicklung maßgebend?
In welcher Form hat die dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nachgeordnete Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bei ihrer Propaganda, insbesondere für bestimmte Arten der Empfängnisverhütung, der Zunahme der Geschlechtskrankheiten Rechnung getragen, oder welche Konsequenzen gedenkt sie zu ziehen?
Zu Frage A 97:
Die Zahl der gemeldeten Geschlechtskrankheiten ist seit der Einführung der generellen Meldepflicht im Jahre 1970 geringfügig gestiegen. Es muß allerdings bezweifelt werden, ob man daraus schon Schlüsse auf die Steigerung ziehen kann. Die Meldepflicht ist seinerzeit gegen erheblichen Widerstand der Ärzte eingeführt worden und es bedarf wohl einiger Zeit, bis sie sich einspielt.
Unter den Ursachen sind vor allem der Massentourismus und der teilweise Ersatz des Kondoms durch die Pille zu nennen; aber auch eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber diesen Erkrankungen gerade bei Jugendlichen darf nicht unterschätzt werden.
Zu Frage A 98:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat im Zusammenhang mit den Aufklärungsmaßnahmen zur Familienplanung immer auch die Verhütung von Geschlechtskrankheiten angesprochen. So enthält z. B. der „Sexualkunde-Atlas" dazu ein gesondertes Kapitel. In den beiden von der Bundeszentrale betreuten Broschüren des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit ist besonders darauf hingewiesen worden, daß ein Kondom auch ein Verhütungsmittel gegen Geschlechtskrankheiten ist.
Bei gezielten Untersuchungen der Bundeszentrale wurde festgestellt, daß es besonderer Aufklärung für .Jugendliche bedarf. Daraufhin wurde eine Schwerpunktmaßnahme vorbereitet. Eine Broschüre mit dem Titel „Kondome schützen Ärzte heilen" befindet sich im Druck. Sie soll in einer Auflage von 700 000 Exemplaren über die Sozialämter der Gemeinden zur Verteilung kommen. Gleichzeitig werden 25 Millionen Streichholzschachteln mit dem Aufdruck „Wer geschlechtskrank ist, muß zum Arzt" im normalen Verkauf ausgegeben. Vorbereitet sind ferner 2 Aufkleber mit einer Auflage von je 1 Million Exemplaren, zum einen für die Innentüren von Einzeltoiletten mit dein Aufdruck „Wer geschlechtskrank ist, muß sofort zum Arzt", zum anderen für die entsprechenden Verkaufsautomaten mit dem Text „Kondome schützen vor Geschlechtskrankheiten". Diese Aktion wird ergänzt durch Bemühungen, eine größere Eigenkritik und -verantwortlichkeit im Intimverhalten bei Jugendlichen wachzurufen.
Anlage 29
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen A 99 und 100) :
Kann die Bundesregierung die Summe der Mittel nennen, die in der Bundesrepublik Deutschland jährlich für gesundheitspolitische Maßnahmen aufgewendet werden?
Sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, nach denen bei dieser Gesundheitsfürsorge ein wesentlicher Teil eingespart werden könnte, wenn durch eine Intensivierung der Sportförderung gewährleistet wird, daß Gesundheitsschädigungen auf ein vertretbares Maß verringert werden, und in welcher Relation würde die Bundesregierung gegebenenfalls die Mittel ansetzen?
Zu Frage A 99:
Wenn man unter den Begriff „gesundheitspolitische Maßnahmen" die Leistungen für Vorbeugung, Krankheit, Arbeitsunfall und Invalidität der öffentlichen Hand sowie der konventionellen Sozialeinrichtungen versteht, so ergeben sich folgende Zahlen:
für 1971 ca. 61,3 Mrd.,
für 1972 ca. 70,6 Mrd. und für 1973 ca. 80,9 Mrd.
Das entspricht einem Anteil am Bruttosozialprodukt von 8,1 bis 8,7 %.
Aufwendungen für Rehabilitation sind in diesen Summen nicht enthalten.
Nach Feststellungen des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung betrugen die Kosten für die Rehabilitation im Jahre 1971 etwa 5,1 Mrd. DM, davon für medizinische Maßnahmen etwa 4,5 Mrd. DM.
4954* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Diese Zahlen schließen private Formen der Gesundheitsvorsorge und -wiederherstellung nicht ein, die schätzungsweise 10 % dieser Werte betragen.
Sie beziehen sich auch nicht auf weitere Tätigkeiten der allgemeinen Staatsverwaltung wie Umweltschutz, Freizeiteinrichtungen, Sport, Erholung, Aufklärung, der Sicherung des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs, die letztlich auch der Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der Staatsbürger dienen.
Zu Frage A 100:
Der Bundesregierung sind derartige Untersuchungen nicht bekannt. Wie Sie aus der Beantwortung der Frage 1 ersehen, sind in den letzten 2 Jahren die Aufwendungen für die Gesundheit erheblich gestiegen, obwohl gerade auch in diesem Zeitraum die Ausgaben für die Sportförderung erhöht worden sind.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß als Gegengewicht gegen die immer einseitiger werdende und durch Bewegungsarmut gekennzeichnete Arbeitsbelastung dem Sport — und insbesondere dem diese Mängel ausgleichenden Breitensport — eine erhebliche gesundheitspolitische Bedeutung zukommt. Der Breitensport und begleitende wissenschaftliche Forschungsvorhaben wurden daher von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit verstärkt gefördert. Ich darf mich insoweit auch auf den Sportbericht der Bundesregierung vom 26. September 1973, Bundestags-Drucksache 7/1040, beziehen
Anlage 30
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 101):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die den Arzneimitteln beigegebenen Gebrauchsanweisungen fast immer in einer für den Laien unverständlichen Fachsprache abgefaßt sind und es dadurch dem Verbraucher nicht möglich ist, sich auch selbst darüber zu informieren, ob bei ihm Umstände vorliegen, die die Einnahme des Präparats bedenklich erscheinen lassen, und ist sie bereit, durch gesetzgeberische Maßnahmen mögliche Gefahren für den Verbraucher dadurch zu vermindern, daß den Arzneimittelherstellern aufgegeben wird, die Beschreibung über Anwendungsbereich und Wirkungsweise von Arzneimitteln allgemeinverständlich zu halten?
Die Bundesregierung mißt einer umfassenden und verständlichen Information des Verbrauchers über Arzneimittel eine große Bedeutung bei. Im Unterschied zur geltenden Rechtslage ist im § 10 des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts, der auch den Fraktionen des Bundestages zugeleitet wurde, vorgesehen, daß jedem Arzneimittel eine Gebrauchsanleitung beigefügt wird. Die Gebrauchsanleitung muß in Zukunft einen umfassenden Katalog von Angaben enthalten, die in ihrer Gesamtheit sicherstellen sollen, daß das Arzneimittel sachgerecht angewandt wird und der Verbraucher über alle mit der Anwendung verbundenen Risiken insbesondere über Nebenwirkungen und Gegenanzeigen unterrichtet ist. Diese Angaben müssen in deutscher Sprache gemacht wer-
den. Dabei ist von besonderer Bedeutung, daß die zuständige Zulassungsbehörde nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 des Referentenentwurfs im Wege der Auflage auf eine verständliche Ausdrucksweise hinwirken kann.
Anlage 31
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar 1974
auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.
Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage
A 102) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit einiger Zeit von einer (Hamburger) Firma Spraydosen angeboten werden, die einen Milchzusatz zur Zubereitung von Milchmixgetränken enthalten, und wie beurteilt sie — besonders im Hinblick auf die Verwechslungsmöglichkeiten mit unter Umständen lebensgefährlichen, ebenfalls in Spraydosen angebotenen Produkten (z. B. Insektizide, Möbelpolitur) — die von diesen Erzeugnissen eventuell ausgehende Gefahr für Kinder, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um solche Gefahren für Kinder abzuwenden?
Die Bundesregierung hat durch Presse-Informationen von dem Angebot einer Hamburger Firma erfahren, Lebensmittel in Spraydosen in den Verkehr zu bringen. Spraydosen werden bereits seit längerer Zeit für technische Zwecke im Haushalt verwendet, seit einigen Jahren auch für die Zubereitung oder Abgabe von Lebensmitteln. Eine Verwechslung dieser verschiedenen Spraydosen insbesondere durch Kinder liegt auch bei anderen Verpackungsformen im Bereich der Möglichkeit. Sie dürfte sich kaum vollständig ausschließen lassen. Unabhängig hiervon werde ich aber mit den Herstellern solcher Verpackungen und mit Sachverständigen prüfen, ob bei den verschiedenen Spraydosen entsprechend ihrem Verwendungszweck unterschiedliche Aufmachungen in der äußeren Form oder technische Sicherheitsvorrichtungen anzubringen sind, damit eine Verwechslungsgefahr verringert wird.
Anlage 32
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage
A 103) :
Ich frage die Bundesregierung, ob und wann — entsprechend ihren Ankündigungen in den Jahresberichten 1971 und 1972 — eine Gesetzesreform zum Jugendschutz dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt wird?
Die in den Jahresberichten angesprochene kleine Reform des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist mit ,der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts zum Abschluß gekommen. Die angekündigte Dokumentation und Auswertung der vorliegenden Forschungsergebnisse und wissenschaftlichen Arbeiten über Medienwirkungen ist soeben vom Deutschen Jugendinstitut fertiggestellt worden und wird in Kürze veröffentlicht werden. Zur Zeit wird aufgrund der jetzt vorliegenden Dokumentation geprüft, wel-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4955$
che weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen für die Vorbereitung einer umfassenden Gesetzesreform erforderlich sein werden.
Frau Bundesminister Dr. Focke hat für die im Bereich des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in dieser Legislaturperiode anstehenden jugendpolitischen Fragen aufgrund der Dringlichkeit und der verfügbaren Arbeitskapazität des Ministeriums über die Prioritätenfolge neu entschieden und Weisung erteilt, daß in diesem Bereich die Arbeit an der Reform des Jugendhilferechts Vorrang erhält und zum Abschluß gebracht werden soll, bevor über die Vorlage eines Entwurfs zur Neufassung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in ,der Öffentlichkeit entschieden wird. Eine inhaltliche Zusammenfassung des Jugendschutzgesetzes mit dem Jugendhilferecht ist nicht möglich.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 104) :
Welche Heizungsanlagen mit welchen Brennstoffen werden künftig in dem öffentlich geförderten Wohnungsbau, insbesondere in Bundeswohnungen, eingebaut?
Im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau sind nach den geltenden wohnungsbaurechtlichen Vorschriften alle technisch möglichen Arten der Beheizung grundsätzlich zugelassen. Demgemäß sind auch in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen der Länder die verschiedenen Beheizungsmöglichkeiten als gleichberechtigt anerkannt, sofern hierbei bestimmte technische und finanzielle Voraussetzungen erfüllt werden.
Die insbesondere angesprochenen Bundeswohnungen sind im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes darlehensgeförderte Wohnungen, die nach den für diese Wohnungen erlassenen baufachlichen Bestimmungen grundsätzlich mit Zentralheizungen ausgestattet werden. Die Wahl der Brennstoffe wie Strom, Gas, Ö1 oder feste Brennstoffe richtet sich nach der zu prüfenden Wirtschaftlichkeit unter gleichzeitiger Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Anlage-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie des Einflusses auf die Umweltverschmutzung. Bei fast allen Heizungsanlagen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist eine Umstellung auf einen dieser Brennstoffe möglich. Außerdem wird in diesen Wohnungen für den Krisenfall ein Notkamin für den Anschluß eines Einzelofens vorgesehen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vorn 24. Januar
1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten
Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen A 105 und 106) :
Teilt die Bundesregierung die in Verwaltungsgerichtsurteilen zum Ausdruck gekommene Rechtsauffassung, daß der Text des § 146 des Bundesbaugesetzes vorn 23, Juni 1960 ausdrücklich die Fischerei nicht zur Landwirtschaft zählt, obwohl die Fischerei und Fischzucht im Bewertungsgesetz, dem Einkommensteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetz, dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und dem Grundstücksverkehrsgesetz eindeutig zur Landwirtschaft zählen?
Hält es die Bundesregierung für angebracht, um Zweifel grundsätzlich auszuräumen, den § 146 des Bundesbaugesetzes durch Einfügung der Worte „Fischerei und Fischzucht" zu ergänzen?
Die Frage, ob die Fischerei und Fischzucht zur Landwirtschaft im Sinne des § 146 des Bundesbaugesetzes zählt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom Mai 1969 (BVerwGE 34, 1) verneint. In dieser Entscheidung wird dargelegt, daß es nicht darauf ankommt, daß die Fischzucht bzw. die Fischerei in Binnengewässern in anderen Zusammenhängen zur Landwirtschaft gerechnet wird. Das Bundesbaugesetz enthalte in § 146 eine selbständige Bestimmung des Begriffs der Landwirtschaft. Die in dieser Vorschrift enthaltene Aufzählung sei zwar nicht erschöpfend. Dennoch lasse sich die Fischzucht der Begriffsbestimmung in § 146 BBauG nicht zuordnen, da Landwirtschaft im Sinne dieser Regelung eine „unmittelbare Bodenertragsnutzung" voraussetze. Dies sei bei der Fischzucht nicht der Fall.
Es ist jedoch beabsichtigt, bei der Novellierung des Achten Teiles des Bundesbaugesetzes ausdrücklich vorzuschreiben, daß die Fischerei zur Landwirtschaft gehört.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 23. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 107) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mit der Verpflichtung von Bürgern der DDR zu Geheimnisträgern für sie selbst, ihre Frauen und ihre erwachsenen Kinder Verbote verbunden sind wie Flüge über dem kapitalistischen Ausland, Benutzung von Interzonenzügen in der DDR, Brief-, Telefon- und sonstige Kontakte auch über Dritte mit dem kapitalistischen Ausland, Einladungen an Verwandte und Freunde aus denn kapitalistischen Ausland, Lektüre von Literatur aus dem kapitalistischen Ausland, Empfang und Versendung von Paketen aus dem und in das kapitalistische Ausland, und welche Entwicklungen zeichnen sich ab, diese Situation zu verändern?
Seit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR am 17. Oktober 1972 ist der Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten erheblich gestiegen, was naturgemäß verstärkte Kontakte zwischen den Menschen hier und drüben zur Folge hatte. Neben dieser erfreulichen Entwicklung steht die Tatsache, daß die Regierung der DDR durch administrative Maßnahmen den Umfang dieser Verbindungen zwischen den Bürgern beider Staaten beschränkt. In diesem Zusammenhang gehört auch das von Ihnen angeschnittene Problem, daß den sogenannten Geheimnisträgern der DDR nahegelegt wird, mög-
4956* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
lichst keine Kontakte zur Bundesrepublik Deutschland zu unterhalten. Auf diesen Widerspruch hat die Bundesregierung wiederholt in den Fragestunden des Deutschen Bundestages und in Berichten vor dem Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen hingewiesen.
Die in der Frage aufgeführten Punkte mögen für zahlreiche Fälle zutreffen, jedoch sehe ich mich außerstande, über das früher bereits Gesagte und soeben Wiederholte hinaus zu bestätigen, daß alle in der Frage aufgeführten Punkte generell zutreffen. Mir liegen insbesondere keine Informationen darüber vor, daß über die allgemeinen Reisebeschränkungen für die sog. Geheimnisträger hinaus noch spezielle Verbote für das Überfliegen des sogenannten kapitalistischen Auslandes oder für die Benutzung der Interzonenzüge innerhalb der DDR bestehen.
Im übrigen wiederhole ich das bereits früher Ausgeführte, daß nämlich die Bundesregierung um eine weitere Verbesserung der Kommunikation zwischen den Menschen beider deutscher Staaten bemüht ist.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vorn 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen A 108 und 109) :
Wann und bei welcher Gelegenheit hat die Bundesregierung versucht, die Entscheidung der DDR, die Zwangsumtauschquote für Zonenbesucher zu verdoppeln, rückgängig zu machen?
Welche Antworten haben die zuständigen Ostberliner Behörden den Vorstellungen und Hinweisen der Bundesregierung erteilt, die zwangsweise eingeführte Verdoppelung der Geldumtauschsumme zurückzunehmen?
Zu Frage A 108:
Die Anordnung der DDR vom 5. November 1973 über die Erhöhung des Mindestumtausches für Besucher der DDR ist von der Bundesregierung wiederholt zum Gegenstand von Gesprächen mit der DDR gemacht worden.
Zu Frage A 109:
Die DDR hat es bisher abgelehnt, die Erhöhung des Mindestumtausches für Besucher der DDR zu revidieren. Dennoch wird die Bundesregierung weiterhin bemüht bleiben, die DDR zu einer Änderung ihrer Haltung zu bewegen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 110) :
Bedeutet die Tatsache, daß die Bundesregierung „sowohl während der Verhandlungen (über den Grundvertrag) wie im Gesetzgebungsverfahren nie einen Zweifel daran gelassen hat, daß der Grundlagenvertrag die verfassungsrechtliche Rechtsposition der Bundesrepublik Deutschland unberührt läßt" (Fragestunde 13. Dezember 1973), und die Tatsache, daß die in B VI 3 des Grundvertragsurteils vom Bundesverfassungsgericht angeführten Umstände geeignet sind, auch dem Vertragspartner gegenüber die nach dein Grundgesetz erforderliche Auslegung des Grundvertrags zu geben, auch, daß die DDR nach dem Völkerrecht nur solche Ansprüche aus dein Grundvertrag herzuleiten vermag, die mit dem Grundgesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 in Einklang stehen?
Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in Teil B VI 3 des Urteils über den Grundlagenvertrag stellen fest, daß die DDR keinen aus dem Grundlagenvertrag ableitbaren Anspruch auf Veränderung der Haltung der Bundesrepublik Deutschland in grundsätzlichen Fragen hat.
Für die DDR ergibt sich aber weder aus dem Grundlagenvertrag noch aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Pflicht, aus dem Grundlagenvertrag nur solche Ansprüche herzuleiten, die mit dem Grundgesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 in Einklang stehen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen meines Kollegen Bayerl vom 13. Dezember 1973 (abgedruckt im BT-Protokoll Nr. 71, Anlage 4).
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Fiebig (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen A 111 und 112):
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das VEW-Kraftwerk Uentrop-Schmehausen, das bis zum Jahr 1976 mit einem Thorium-Hochtemperatur-Atomreaktor bestückt sein wird, im Rahmen des Energieforschungsprogramms oder mit anderen Bundesmitteln zu einer Anlage zu erweitern, die nicht nur Kohle in Strom umwandelt, sondern auch in Gas, und damit einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Energieprobleme zu leisten?
Wäre nicht gerade der Raum Hamm, der in jüngster Zeit durch die Ankündigung von zwei Zechenstillegungen der Ruhrkohle AG betroffen wurde, ein geeigneter Standort für ein derartiges Projekt?
Zu Frage A 111:
Bei Schmehausen wird zur Zeit der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor THTR 300 errichtet. Dieser Reaktor ist als Zweikreisanlage konzipiert, d. h. die Wärme aus dem Kern des Reaktors wird mit Helium abgeführt (Primärkreis) und vom Helium auf einen Wasser-Dampf-Kreislauf (Sekundärkreis) übertragen. Der Wärmeaustausch geschieht in sogenannten Dampferzeugern. Der THTR 300 ist mit einem integrierten Spannbetonbehälter versehen. Der gesamte Primärkreis und die Dampferzeuger sind in diesem Spannbetonbehälter vereinigt. Vom Anlagenkonzept her ist es daher ausgeschlossen, diese Anlage zur Vergasung von Kohle einzusetzen.
Zu Frage A 112:
Der Standort für eine Verbundanlage zur Erzeugung von Gas aus Kohle muß unter vielfältigen Gesichtspunkten gewählt werden, z. B.
— Besiedlungsdichte in der näheren und weiteren Umgebung
— Konditionen des Groß- und Kleinklimas
— Verkehrsstruktur
— Nähe zu Zechen, die für die Vergasung geeignete Kohlen fördern
— Nähe zu einem größeren Fließgewässer
Die Wahl eines Standortes muß neben den rein wirtschaftlichen Aspekten auch den Forderungen und Zielen des Umweltschutzes gerecht werden.
Alle genannten Gesichtspunkte erfordern eine sorgfältige Prüfung auf seiten der Wirtschaft und vor allem auch durch die Genehmigungsbehörden des Staates. Die Entscheidung für einen Standort kommt so in der Regel nur durch einen langwierigen Prozeß zwischen beiden Partnern (Wirtschaft und Staat) zustande. Standorte oder Regionen für die Errichtung einer Demonstrationsanlage können erst nach der Festlegung ihrer technischen Konzeption ausgewählt werden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 24. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 113) :
Ist die Bundesregierung bereit, für ein gemeinsames Programm der EWG zur Verflüssigung und Vergasung der Kohle einzutreten?
Die Bundesregierung hat am 9. 1. 1974 das Rahmenprogramm Energieforschung verabschiedet. In diesem Programm erklärt die Bundesregierung, daß sie anstrebt, geeignete Projekte des Energieforschungsprogramms in internationaler Zusammenarbeit zu verwirklichen. Hierbei ist zunächst an die Zusammenarbeit im europäischen Rahmen zu denken. Das Rahmenprogramm Energieforschung wird der Europäischen Kommission vorgelegt, um eine Koordinierung der nationalen Anstrengungen auf dem Gebiet der Energieforschung in dem durch Ratsbeschluß vom 14. 1. 1974 eingesetzten Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung in die Wege zu leiten. Die Bundesregierung unterstützt damit zugleich die Bemühungen der Kommission, ein Energieforschungsprogramm der Gemeinschaft zu erarbeiten. Sie hält die Erstellung eines solchen Programms für nützlich.
Darüber hinaus strebt die Bundesregierung eine internationale Zusammenarbeit insbesondere mit den USA an.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 24. Januar
1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.
Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 114):
Welche Energieforschungsvorhaben hätten sich mit dem für die Erhöhung des Bundesanteils an der GBAG erforderlichen Betrag von 640 Millionen DM finanzieren lassen?
Ihre Frage geht, wie der Bundesminister der Finanzen schon beantwortet hat, von falschen Voraussetzungen aus. Für den Aufbau eines von allen Fraktionen gebilligten nationalen Energiekonzerns war der Erwerb des Aktienpakets an der Gelsenkirchner Bergwerks AG erforderlich, den die Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerke mit 48,3 % hielten. Dieses Paket kostete 640 Mio. DM. Die Aufstockung um weitere 3 % kostete lediglich 29,5 Mio. Welche Relation dieser kleine Betrag zu den insgesamt 7 Mrd. hat, die in den nächsten Jahren von uns für Energieforschung aufgewandt werden, mögen Sie, werter Kollege, selbst beurteilen. Vielleicht darf ich Sie noch darauf aufmerksam machen, daß Sie sich mit der Tendenz Ihrer Frage in Widerspruch zu der Zustimmung Ihrer Fraktion zum Aufbau eines nationalen Energiekonzerns befinden, die Ihr Kollege Russe am 17. 1. 1974 in der Energiedebatte erneut bekräftigt hat.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen A 115 und 116) :
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die zukünftige Förderung der Anwendung der Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft auf Grund der Erfahrungen der staatlichen Förderungsmaßnahmen der letzten Jahre?
Beabsichtigt das Bundesministerium für Forschung und Technologie, sämtliche Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und wie erfolgt die Ausschreibung der Gutachten?
Zu Frage A 115:
Die Bundesregierung fördert seit Mitte 1970 die Entwicklung von standardisierten Softwarepaketen für die Anwendung in der gewerblichen Wirtschaft. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen werden z. Z. Überlegungen für eine Fortschreibung dieser Maßnahmen angestellt. Hierbei stehen folgende Punkte im Vordergrund:
— Berücksichtigung von neuen Entwicklungen sowohl bei den DV-Anwendungen als auch bei der Herstellung von Software
— Entwicklung von standardisierter Software für die Benutzer von Anlagen der mittleren Datentechnik.
Auch in Zukunft soll durch modularen Aufbau der entwickelten Softwarepakete sowie durch Verwendung von standardisierten Programmiersprachen eine breite Anwendbarkeit der geförderten Programme sichergestellt werden.
4958* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Zu Frage A 116:
Der Bundesminister für Forschung und Technologie macht seit Herbst 1972 öffentlich bekannt, welche Gutachten vergeben worden sind. Das geschieht im Rahmen der jährlichen Förderungskataloge, künftig auch in vierteljährlichen Schnellinformationen.
Die Gutachten werden bei Bedarf veröffentlicht. Es ist nicht beabsichtigt, das zu ändern. Einer Veröffentlichung aller Gutachten stehen vier Gründe entgegen:
1. viele Gutachten haben fachwissenschaftlichen und fachtechnischen Inhalt und interessieren die Offentlichkeit nur begrenzt
2. die Gutachten enthalten teilweise vertrauliches Material und ihre Veröffentlichung könnte schutzwürdige Interessen (zum Beispiel bestimmter Unternehmen) verletzen
3. ein Teil der Gutachten betrifft kurzfristig zu entscheidende Fragen und wäre schon bei der Veröffentlichung überholt
4. die Kosten der Veröffentlichung sind nicht unerheblich und die für diesen Zweck verfügbaren Haushaltsmittel sind begrenzt.
Die Gutachten werden in der Regel nicht oder nur beschränkt ausgeschrieben, weil von vornherein nur ein begrenzter Kreis von Sachverständigen in Betracht kommt und eine öffentliche Ausschreibung unnötigen Aufwand verursachen würde. Die maßgeblichen Bestimmungen — § 55 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit den Vergabevorschriften — werden in jedem Falle beachtet.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 24. Januar 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen A 117 und 118):
Wird der Postreisedienst endgültig zum 1. Juli 1974 von der Deutschen Bundesbahn übernommen?
Ist sichergestellt, daß besonders in ländlichen Räumen die vom Postreisedienst betriebenen Strecken in vollem Umfang — auch die unrentablen Strecken — von der Deutschen Bundesbahn weiterbetrieben werden?
Ein Termin für die von einem besonderen Ministerausschuß vorgeschlagene und vom Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommene Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn steht noch nicht fest.
Er wird unter Beachtung der Rechtsnormen des Postverwaltungsgesetzes, wonach der Postverwaltungsrat über die Abgabe eines Dienstzweiges zu beschließen hat und unter Anwendung der Regelungen des Personalvertretungsgesetzes und der Rationalisierungsschutzabkommen weitgehend abhängig sein von den Überleitungsmodalitäten, die
in einer gemeinsamen Kommission aus Mitgliedern des Bundesministeriums für Verkehr und des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen zu erarbeiten sind.
Nachweisbare Verkehrsbedürfnisse müssen von der Deutschen Bundesbahn genauso bedient werden wie von der Deutschen Bundespost. Hierauf werden auch die Genehmigungsbehörden, die für einen reibungslosen Verkehr verantwortlich sind, achten. Zu ersatzlosen Einstellungen von notwendigen Verkehrsverbindungen wird es nicht kommen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 25. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 119):
Trifft es zu, daß die volle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Internatsschüler verweigert wird, wenn in erreichbarer Nähe eine Schule sich befindet, die zum gleichen Bildungsahschluß (z. B. Abitur) führt, und gedenkt die Bundesregierung, hier eine Änderung herbeizuführen?
Nach der eindeutigen Regelung in § 12 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz wird der erhöhte Bedarfssatz für eine Unterbringung außerhalb der elterlichen Wohnung, also auch für eine Internatsunterbringung, nur geleistet, wenn von dieser Wohnung aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht in einer angemessenen Zeit erreichbar ist.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, insoweit eine Gesetzesnovellierung vorzuschlagen.
Ausbildungsförderung wird nämlich geleistet, um jedem Auszubildenden die seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung zu ermöglichen. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, im Rahmen der Ausbildungsförderung Leistungen für Aufwendungen vorzusehen, die nicht zwingend zur Erreichung dieses Zieles erbracht werden müssen. Dies aber wäre bei den erheblichen Kosten einer Internatsunterbringung dann der Fall, wenn der Schüler das angestrebte Bildungs- und Erziehungsziel auch durch einen Schulbesuch vom Elternhaus aus erreichen kann.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vorn 23. Januar 1974 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage A 120) :
Wird die Bundesregierung angesichts der großen Knappheit an Studienplätzen in den sogenannten Numerus-clausus-Fächern auf die Partner des Staatsvertrags über die Studienzulassung einwirken, damit die in dem Staatsvertrag vorgesehene Zulassungsquote für Ausländer von bis zu höchstens 8 % vermindert wird bzw. wenigstens nicht in jedem Fall schematisch voll ausgeschöpft wird?
Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4959'
Die Bundesregierung hat sich bereits am 12. Dezember 1973 zu der Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, wie sie die Herabsetzung der Quote von 8 % für ausländische Studienbewerber im Fach Medizin beurteile, zu dem Problem der generellen Herabsetzung der Ausländerquote geäußert. Die Bundesregierung hält aus den dort genannten Gründen weiterhin an ihrer Haltung fest.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 25. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage A 121):
Wird sich die Bundesregierung an der Schaffung des Europäischen Interuniversitären Instituts einer „Tele-Universität" beteiligen, und wie gedenkt die Bundesregierung dieses europäische Institut mit seinem Bildungsangebot in das deutsche Bildungssystem einzuordnen?
Der Bundesregierung ist die Gründung eines Instituts unter dem Namen „Europäisches Interuniversitäres Institut einer Teleuniversität" nicht bekannt. Ich gehe jedoch davon aus, daß Sie in Ihrer Frage die Planung zur Errichtung eines Europäischen Instituts zur Förderung des Fernstudiums angesprochen haben.
Die Bundesregierung hat die Absicht, sich an der Planung dieses Projekts zu beteiligen und einen Beitrag zu dessen Verwirklichung zu leisten. Zur Zeit werden Überlegungen angestellt, ob der Standort dieses Instituts in der Bundesrepublik Deutschland sein sollte.
Das Problem der Einordnung des Bildungsangebots des geplanten Europäischen Instituts in das deutsche Bildungssystem wird sich nach Auffassung der Bundesregierung in dieser Form nicht stellen, da das Institut nicht selbst Lehreinheiten entwickeln soll, sondern vielmehr die rechtzeitige Kontaktaufnahme und Absprache über laufende Planungs- und Entwicklungsarbeiten sowie eine planmäßige Kooperation der europäischen Länder bei überregional wichtigen Projekten sicherstellen soll.
Anlage 46
Antwort
des Par]. Staatssekretärs Zander vorn 23. Januar 1974 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage A 122):
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, bei den von ihr gewährten Zuschüssen für Schulversuche in den Ländern zu überprüfen, ob die Anschaffung von Einrichtungen sinnvoll war und zu den günstigsten Preisen vorgenommen wurde?
Bundeszuwendungen an die Länder für Modellversuche im Schulbereich unterliegen den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung. Insbesondere gelten für die Verwendung der Zuwendungen die Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze — Gebietskörperschaften —, die Anlage zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften Nr. 18.2 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung sind.
Danach muß der Zuwendungsempfänger beim Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung des Zuwendungszweckes die verschiedenen Verdingungsordnungen und Richtlinien beachten. Dazu wird in Verwendungsnachweisen über die Durchführung, den erzielten Erfolg und seine Auswirkungen, auch im Blick auf die getätigten Anschaffungen berichtet.
Die Prüfung der Verwendungsnachweise obliegt dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, dem - soweit die Zuwendungsempfänger über eine eigene Prüfungseinrichtung verfügen —vorab geprüfte Verwendungsnachweise vorgelegt werden. Bei Ländern als Zuwendungsempfängern erfolgt die Prüfung unmittelbar durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft. Im übrigen kann der Bundesrechnungshof unmittelbar beim Zuwendungsempfänger prüfen.
Nach allem kann ich Ihnen versichern, daß die Bundesregierung trotz gewisser Anlaufschwierigkeiten und trotz eines Personalengpasses im neu aufgebauten Bildungsbereich bei den von ihr gewährten Zuwendungen für Schulversuche in den Ländern prüft, ob die Anschaffung von Einrichtungen sinnvoll war und zu den günstigsten Preisen vorgenommen wurde.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 1 und 2) :
Wie und gegebenenfalls in welcher Weise hat Sonderminister Bahr seine Ausführungen gegenüber dem Vertreter der DDR „die Bundesregierungen werde sich voll an Text und Inhalt der geschlossenen Verträge und der dazugehörigen Texte halten" (Staatssekretär Grabert, 64. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. November 1973) mit dem Hinweis bekräftigt, daß für das Verfassungsorgan Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit all seinen Begründungen vom 31. Juli 1973 verpflichtend ist?
Was bedeutet konkret die Mitteilung, daß Sonderminister Bahr beauftragt sei, im Rahmen des Bundeskabinetts die „Kooperation mit den sozialistischen Landern" zu gewährleisten, und welche Kompetenzen hat er, um dieser Aufgabe gerecht zu werden, vom Auswärtigen Amt, dem Wirtschafts- und dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit übernommen?
Zu Frage B 1:
Bundesminister Bahr hat bei ,der von Ihnen erwähnten Erklärung gegenüber dem Vertreter der DDR deutlich gemacht, daß sich die Bundesregierung auch bisher in den Verhandlungen, die zu den verschiedenen Abkommen, insbesondere zu dem Ver-
4960* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
trag über die Grundlagen der Beziehungen geführt haben, an die vom Grundgesetz gesetzten Auflagen gehalten hat. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch bestätigt.
Zu Frage B 2:
Der Bundesminister für besondere Aufgaben beim Bundeskanzler unterstützt den Bundeskanzler in Fragen der Außen-, Verteidigungs- und Deutschlandpolitik. In diesem Rahmen widmet er sich besonders den Fragen der Kooperation mit den osteuropäischen Staatshandelsländern. Dies bedeutet, daß sich Herr Bundesminister Bahr vor allem mit der weiteren Entwicklung der Kooperation zwischen Staaten unterschiedlicher Wirtschaftsordnungen und ihren Unternehmen zum beiderseitigen Vorteil befaßt.
Kompetenzen anderer Bundesminister hat Herr Bundesminister Bahr in diesem Zusammenhang nicht übernommen. Im übrigen verweise ich auf meine schriftliche Antwort an den Kollegen K. H. Lemmrich vom 19. November 1973 sowie auf meine Ausführungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 1973.
Anlage 48
Antwort
des Staatssekretär von Wechmar vom 24. Januar
1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Werner (CDU/CSU) Drucksache 7/1555 Frage B 3) :
Welche Mittel wurden in den letzten drei Monaten des Jahres 1973 seitens der Bundesregierung und des Bundespresse- und Informationsamts für Anzeigen in den deutschen Tageszeitungen ausgegeben?
Die Kosten für die in den letzten drei Monaten des Jahres 1973 von den Ressorts und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlichten Anzeigen in deutschen Tageszeitungen betragen insgesamt rd. 2,9 Millionen DM. Die Endabrechnungen liegen noch nicht vor.
In diesem Betrag sind auch die Mittel für Anzeigen in der Boulevard-Presse berücksichtigt.
Bis auf die Kosten in Höhe von 57 000,00 DM für eine Anzeige des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Thema Wohngeld werden die Anzeigen aus Kapitel 04 03 Titel 531 03 — Öffentlichkeitsarbeit Inland — finanziert.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Januar
1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Dürr (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen B 4 und 5) :
Durch welche Maßnahmen ist eine bestmögliche Verbreitung der deutschen Interessen bei der Dritten Seerechtskonferenz über die Nutzung des Meeres und des Meeresbodens, die im
Frühjahr 1974 in Caracas (Venezuela) stattfinden soll, sichergestellt?
Ist dafür eine Arbeitsgruppe, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis, gebildet worden, und ist beabsichtigt, für die Konferenz einen Sonderbotschafter zu ernennen, wie das die britische Regierung bereits 1972 getan hat?
Die 3. VN-Seerechtskonferenz wird in der Zeit vom 20. 6. bis 29. 8. 1974 in Caracas/Venezuela stattfinden. Zu dieser Konferenz wird die Bundesrepublik Deutschland eine Delegation entsenden, der Vertreter aller beteiligter Ressorts
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Bundesministerium für Forschung und Technologie, Bundesministerium des Innern,
Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Wirtschaft,
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit,
Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Seeverkehr, Hamburg
und gegebenenfalls der meereswirtschaftlich interessierten Fachverbände angehören werden. Das federführende Auswärtige Amt hat Anfang November 1973 zum Leiter der Delegation Botschafter Knoke, früher Brasilia, bestimmt. Dieser hatte bereits im Sommer 1973 als inoffizieller Beobachter der Bundesrepublik Deutschland an der Sitzung des VNMeeresboden-Ausschusses teilgenommen; eine offizielle Teilnahme war vor dem Beitritt der Bundesrepublik zu den Vereinten Nationen ausgeschlossen.
Zur Vorbereitung der Konferenz steht das Auswärtige Amt — Seerechtsdelegation — mit Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis in Verbindung. Der Leiter der Seerechtsdelegation lädt Vertreter der mitbeteiligten Bundesministerien in regelmäßigen Zeitabständen zu Ressortbesprechungen ein, auf denen die deutsche Haltung zu Einzelfragen abgestimmt, festgelegt und formuliert wird. Soweit die Zuständigkeit der EG berührt wird (hauptsächlich in Fragen der Hochseefischerei) findet ein intensiver und konstruktiver Gedankenaustausch mit unseren EG-Partnern und der EG-Kommission in Brüssel statt. Andere Fragen — darunter die der Konferenzstrategie — werden mit unseren EG-Partnern im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) erörtert. Der Ausschuß für Internationale Angelegenheiten (AIA) des KoordinierungsAusschusses Meeresforschung/Meerestechnik (KMN) stellt über den Bundesminister für Forschung und Technologie die Verbindung her zwischen den Küstenländern, den betroffenen Forschungseinrichtungen und der Seerechtsdelegation.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 24. Januar
1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Schlaga (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen B 6 und 7):
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4961*
Wie viele der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bei Kreiswehrersatzämtern sind pensionierte Richter, Staatsanwälte oder Personen, vergleichbarer Vorbildung im Pensionsalter, und wie viele der Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse sind jüngere Beamte?
Wie viele der erstgenannten Personengruppe der Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen haben Funktionen innerhalb der Gerichtsbarkeit der ehemaligen deutschen Wehrmacht bekleidet?
1. Als Vorsitzende von Prüfungsausschüssen bei den Kreiswehrersatzämtern und von Prüfungskammern (Widerspruchsinstanz) bei den Wehrbereichsverwaltungen werden z. Z. insgesamt 76 pensionierte Richter, Staatsanwälte oder Personen mit vergleichbarer Vorbildung im Pensionsalter beschäftigt.
Dem stehen 186 aktive Beamte und Angestellte als Vorsitzende gegenüber; deren Durchschnittsalter beträgt 43 Jahre.
2. Von der erstgenannten Personengruppe haben, soweit feststellbar, sieben Vorsitzende Funktionen innerhalb der Gerichtsbarkeit der ehemaligen Deutschen Wehrmacht bekleidet. Zwei hiervon sind Vorsitzende von Prüfungskammern; sie waren zuletzt Angehörige der Bundeswehrverwaltung bzw. des Ministeriums.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7 1555 Frage B 8) :
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, die polnische Militärmission in West-Berlin habe in jüngster Zeit Einreisevisen für Personen abgelehnt, in deren Personalausweis ihr Geburtsort in den deutschen Ostgebieten mit dem deutschen Ortsnamen eingetragen ist, und was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, ist sie insbesondere der polnischen Behauptung entgegengetreten, Polen verfahre in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen, die im Rahmen der deutschpolnischen Konsultationsgespräche in den letzten Jahren mündlich getroffen worden seien?
Das Auswärtige Amt hat davon Kenntnis erhalten, daß sich in letzter Zeit in einigen Fällen Schwierigkeiten ergeben haben, obwohl die eingereichten Dokumente entsprechend der deutsch-polnischen Absprache ausgestellt waren.
Das Auswärtige Amt hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Warschau angewiesen, diese Fälle im polnischen Außenministerium zur Sprache zu bringen.
Zu den in der Presse berichteten Äußerungen des Leiters der polnischen Militärmission ist festzustellen, daß sich das polnische Außenministerium bisher durchgehend korrekt an die deutsch-polnische Absprache aus dem Jahre 1970 gehalten hat. Diese regelt die Frage der Geburtsortsbezeichnung bei Visumsanträgen von denjenigen Personen, die in den ehemaligen deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze geboren sind. Danach wird bei Geburt vor Kriegsende nur die deutsche, bei Geburt nach Kriegsende die polnische und dahinter in
Klammern die deutsche Geburtsortsbezeichnung eingetragen. Davon abweichende Vereinbarungen existieren nicht.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 9) :
Ist die Bundesregierung bereit nachzuforschen und darüber Auskunft zu geben, welche chilenischen Flüchtlinge erst kurze Zeit über die chilenische Staatsbürgerschaft verfügen?
Es liegen hier nur Angaben über diejenigen Flüchtlinge aus Chile vor, die zwecks Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile registrieren ließen. In den bis zum 15. 1. 1974 eingegangenen Listen der Botschaft sind 667 Namen verzeichnet. Davon besitzen 459 Personen die chilenische Staatsangehörigkeit. 458 Personen haben sie durch die Geburt erworben, eine Person ist 1960 naturalisiert worden. Unter den Flüchtlingen, die in die Bundesrepublik ausreisen wollen, befindet sich daher keine Person, die erst kurze Zeit über die chilenische Staatsangehörigkeit verfügt.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 10) :
Wann und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gedenkt die Bundesregierung die 1963 mit Kuba abgebrochenen diplomatischen Beziehungen wieder aufzunehmen?
Die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen mit Kuba ist ein Thema, das im Auswärtigen Amt sehr sorgfältig geprüft wird. Die Wiederaufnahme steht im Zusammenhang mit einer Reihe von Problemen sowohl bilateraler Natur (humanitäre Fragen, Fragen der Regelung von Handelsschulden) als auch multilateraler Natur (Verhältnis Kubas zu den Staaten Lateinamerikas und zu den USA).
Im gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich genaue Voraussagen über den Zeitpunkt und Modus der Wiederaufnahme der Beziehungen noch nicht machen.
Anlage 54
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 24. Januar 1974
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage B 11) :
Hat die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um die Errichtung einer Ausbildungsstätte für Mitarbeiter der Sportorganisationen in Berlin zu ermöglichen?
4962* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Wie ich Ihnen am 19. Juni 1973 auf Ihre Mündliche Frage bereits mitgeteilt habe, steht die Bundesregierung der Errichtung einer Führungs- und Verwaltungsschule des Sports aufgeschlossen gegenüber.
Das Bundesinnenministerium hat deshalb zwischenzeitlich eine Reihe von Gesprächen in dieser Angelegenheit geführt und darauf hingewirkt, daß offene Fragen geklärt werden und der Sport ein Ausbildungsprogramm für Mitarbeiter der Sportorganisationen erarbeitet. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Beratungen des Haushalts 1975 bemühen, die erforderlichen Mittel zur Mitfinanzierung der Investitionskosten der Ausbildungsstätte zur Verfügung zu stellen.
Anlage 55
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 24. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen 12 und 13) :
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die gemäß Artikel 29 Abs. 3 GG auf Grund der erfolgreichen Volksbegehren erforderlichen Volksabstimmungen in den betreffenden Landesteilen durchzuführen?
Gibt es Überlegungen, den in Artikel 29 Abs. 3 GG genannten Termin — 31. März 1975 — durch neuerliche Verfassungsänderung zu verschieben oder ganz fallenzulassen?
In Art. 29 Abs. 3 GG ist bestimmt, daß in den Gebieten, in denen aufgrund des Art. 29 Abs. 2 GG Volksbegehren zur Änderung der Landeszugehörigkeit erfolgreich waren, bis zum 31. März 1975 Volksentscheide darüber durchzuführen sind, ob die angestrebte Gebietsänderung vorgenommen oder die bisherige Landeszugehörigkeit beibehalten werden soll. Es handelt sich dabei um drei Volksbegehren in den vormaligen Regierungsbezirken Montabaur, Rheinhessen und Koblenz/Trier des Landes Rheinland-Pfalz und um zwei Volksbegehren im Verwaltungsbezirk Oldenburg und im Landkreis Schaumburg-Lippe des Landes Niedersachsen. Es kann — so lange der Verfassungsauftrag besteht —dahingestellt bleiben, ob die Durchführung dieser Volksentscheide politisch noch sinnvoll ist und ob die Abwicklung dieser 18 Jahre zurückliegenden, kleinräumigen Volksbegehren mit den Vorstellungen von einer modernen und zweckentsprechenden Neugliederung des Bundesgebietes noch in Einklang gebracht werden kann.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Volksentscheide termingerecht durchzuführen und wird einen entsprechenden Gesetzentwurf in Kürze vorlegen.
Anlage 56
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 24. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 14) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung Flüchtlinge aus der DDR in den Auffanglagern vom Verfassungsschutz nach Fluchthelfern und Fluchtwegen befragen läßt, um in Zusammenarbeit mit der DDR die Fluchtwege verstopfen zu helfen?
Die Frage ist mit „Nein" zu beantworten.
Zur Klarstellung gestatte ich mir den Hinweis, daß die Flüchtlinge aus der DDR nicht in „Auffanglager" kommen. Sie halten sich nur zur Durchführung des im Notaufnahmegesetz vom 28. August 1950 (BGBl. S. 367) vorgesehenen Notaufnahmeverfahrens einige Tage in den Notaufnahmelagern Gießen oder BerlinMarienfelde auf, sofern nicht im schriftlichen Verfahren entschieden wird.
Anlage 57
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 24. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 15) :
Ist bekannt, daß im US-Staat New York der Höchstgehalt an Phosphaten in Waschmitteln gesetzlich auf maximal 8,7 v. H. festgelegt worden ist und eine Fünfjahresstudie über die Verunreinigung eines Sees („Science" Band 182, S. 379) ergeben hat, daß, seit die gesetzliche Beschränkung in Kraft ist (l1/2 Jahre), der Gehalt an anorganischem Phosphat um mehr als 57 v. H. zurückgegangen ist, und wenn ja, wann beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, die zu den gleichen Erfolgen führen?
Der im Bundesstaat New York gesetzlich festgelegte Höchstgehalt an Waschmittel-Phosphaten und die Ergebnisse der Studie sind der Bundesregierung bekannt. Bereits in 5 Bundesstaaten der USA bestehen gesetzliche Regelungen über die stufenweise Reduktion der Waschmittelphosphate. Die amerikanische Bundesregierung ist darüber hinaus aufgefordert, Maßnahmen einschließlich der Phosphatreduktion zu treffen, sobald ein geeigneter Ersatzstoff verfügbar ist.
Auch die Bundesregierung befaßt sich seit längerer Zeit mit den Problemen, die sich aus der Phosphatbelastung für stehende und langsam fließende Gewässer ergeben. Sie wird in Kürze den Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vorlegen, in dem u. a. gesetzliche Maßnahmen zur Verringerung des aus Wasch- und Reinigungsmitteln stammenden Phosphateintrags enthalten sind.
Dabei ist die Ermächtigung, durch Rechtsverordnungen den Phosphatgehalt der Wasch- und Reinigungsmittel stufenweise zu senken, nur eine der durch das das neue Gesetz zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Sicherlich bringt die Festsetzung von PhosphatHöchstmengen eine gewisse Entlastung der Gewässer mit sich, indem sie den aus Wasch- und Reinigungsmitteln stammenden Phosphatanteil im Abwasser vermindert. Dabei kann die Wirkung von Gewässer zu Gewässer je nach Zusammensetzung der Einleitungen durchaus unterschiedlich sein. Denn bekanntlich stammt nur ein Teil der ins Gewässer gelangenden Phosphate aus Wasch- und Reinigungs-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4963*
mitteln. Unter dieser Perspektive ist auch der in der erwähnten Studie festgestellte Rückgang von über 57 0/o zu sehen. Soweit das in den betreffenden See eingeleitete Abwasser Phosphatrückstände vornehmlich aus der Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln (Haushalte, Wäschereien) enthielt, ist ein solches Resultat durchaus ,erreichbar.
Die entscheidende Reduktion des Phosphatgehalts ist jedoch von der Entdeckung bzw. Entwicklung eines geeigneten Ersatzstoffes abhängig. Trotz intensiver Forschung ist es bisher nicht gelungen, ein derartiges Substitut zu finden, das sämtliche Funktionen der Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln übernehmen könnte. Im Interesse eines wirksamen Gewässerschutzes sieht das neue Waschmittelgesetz daher neben der Möglichkeit zur Festsetzung von Phosphat-Höchstmengen weitere Bestimmungen zur Verringerung der Phosphatbelastung vor, wie die Verpflichtung der Hersteller und Wasserversorgungsunternehmen, nach Wasserhärten abgestimmte Dosierungsangaben auf den Verpakkungen aufzudrucken bzw. die Härte des Trinkwassers bekanntzugeben.
Im Zusammenwirken dieser verschiedenen Maßnahmen sind Erfolge ähnlichen Umfangs zu erwarten, wie sie von der amerikanischen Regelung für bestimmte Gewässer offenbar verzeichnet werden können.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 25. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 16) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es neben den Sportorganisationen bei Bundesbahn und Bundespost auch Sportgemeinschaften der Zollverwaltung gibt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Sportgemeinschaften den Bundesbahn- und Postsportvereinen in der ideellen und materiellen Förderung gleichzustellen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß außer bei der Bundesbahn und der Bundespost auch bei anderen Bundesbehörden Sportgemeinschaften bestehen, so bei der Zollverwaltung. Zur Förderung dieser Sportgemeinschaften stehen angesichts der Sorge um die Begrenzung der Bundesausgaben im Bundeshaushalt keine Mittel zur Verfügung. Auf dem Gebiet der Fürsorgemaßnahmen des Bundes zugunsten seiner Bediensteten ist bereits Beachtliches geleistet worden (z. B. Beihilfen und Unterstützung der Sozialwerke) .
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 22. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 17):
Ist die Bundesregierung bereit, den vom Deutschen Bundestag gemäß Drucksache VI/1575 Ziffer 2 e geforderten Bericht — entsprechend vervollständigt — dem Parlament erneut vorzulegen, weil der Bericht Drucksache VI/3643 vom Deutschen Bundestag wegen der vorzeitigen Auflösung nicht mehr behandelt werden konnte und wegen des Prinzips der Diskontinuität des Parlaments auch nicht mehr erörtert werden kann?
Die Bundesregierung ist bereit, den vom Deutschen Bundestag gemäß Drucksache VI/1575 Ziff. 2 e geforderten und am 29. 6. 1972 erstatteten Bericht auf den neuesten Stand zu bringen und bis zum 1. Oktober 1974 wieder vorzulegen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage B 18) :
Hat die Bundesregierung Möglichkeiten, ohne daß dies zu Lasten der Kraftfahrer geht, auf die Mineralölgesellschaften dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß diese anstelle der bisherigen Festprovision von 5,8 Pfg. je Liter eine prozentuale Provision vom Verkaufspreis den Tankstellenverwaltern gewähren, damit die Existenz der etwa 36 000 Tankstellenverwalter erhalten bleibt?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Regelung der Tankstellenprovision zwischen den Mineralölgesellschaften und den Vertretern des Tankstellengewerbes ausgehandelt werden sollte. Nach Mitteilung der Bundesvereinigung des Tankstellengewerbes wird gegenwärtig von den Tankstellenpächtern keine Umstellung des Festprovisionssystem auf ein System mit prozentualer Verkaufspreisprovision angestrebt.
Der Bundesregierung liegen auch keine Anzeichen dafür vor, daß die Existenz von 36 000 Tankstellenverwaltern gefährdet wäre. Die Bundesregierung ist allerdings davon unterrichtet, daß zwischen den Mineralölgesellschaften und der Bundesvereinigung des Tankstellengewerbes Verhandlungen über eine Provisionsanhebung aufgenommen worden sind. Dabei soll insbesondere über einen Ausgleich für Mindereinnahmen der Tankstellenpächter auf Grund der durch die Energiekrise erzwungenen Absatzverluste gesprochen werden. Sollten sich die beteiligten Wirtschaftskreise nicht einigen können, ist das Bundesministerium für Wirtschaft wie in der Vergangenheit — bereit, in Gesprächen mit beiden Seiten an einer Klärung der Probleme mitzuwirken.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage B 19):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im gesamten Allgäu die Stadt Lindenberg, Landkreis Lindau, von den Folgen der Konjunkturabschwächung und der Energieverteuerung mit derzeit 163 Arbeitslosen, 727 Fällen von Kurzarbeit und zahlreichen beschäftigungslosen Heimarbeiterinnen am schwersten betroffen ist (Bevölkerung 10 300, Arbeitnehmer insgesamt 6500 bei 1300 Einpendlern und 300 Auspendlern), und welche speziellen Förderungsmöglichkeiten hält die Bundesregierung im Rahmen des
4964* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Programms ''Verbesserung der regionalen Struktur" kurzfristig zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Lindenberger Industrie und längerfristig für eine gesamtwirtschaftliche Strukturverbesserung in Lindenberg und im Westallgäu für angebracht und realisierbar?
Die Bundesregierung beobachtet mit großer Aufmerksamkeit die Entwicklung am Arbeitsmarkt und die differenzierte wirtschaftliche Entwicklung in einzelnen Wirtschaftsbereichen, insbesondere auf dem Bausektor und der Textilindustrie. Das Bundeskabinett hat mit seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1973 eine Reihe von Maßnahmen für solche Wirtschaftsbereiche beschlossen, in denen sich kritische Entwicklungen abzeichnen. Ich möchte hier nur auf folgende Maßnahmen besonders hinweisen:
— Zur Realisierung des sozialen Wohnungsbauprogramms werden für 50 000 bereits fertig geplante Wohnungen vorübergehende Finanzierungserleichterungen gewährt.
— Für den Textil- und Bekleidungssektor werden die im Zweiten Stabilitätsprogramm eingeführten Kontingentaufstockungen gegenüber den asiatischen Ländern nicht über den 31. Dezember 1973 hinaus verlängert und gegenüber den Staatshandelsländern nicht erhöht.
— Rückwirkende Aufhebung der Investitionssteuer zum 1. Dezember 1973.
— Wiederinkraftsetzung der Sonderabschreibungen gemäß § 7 b EStG und der degressiven Abschreibung.
— Aufhebung der aus konjunkturpolitischen Erwägungen erfolgten Sperrung von ERP-Mitteln; die Mittel des ERP-Wirtschaftsplans 1973 stehen daher in voller Höhe für wirtschaftsfördernde Maßnahmen zur Verfügung.
— Wiederanlaufen des Mittelstandskreditprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau, indessen Rahmen zinsgünstige Kredite für besonders betroffene Wirtschaftszweige gewährt werden.
Diese Erleichterungen dürften sich auch auf die Entwicklung im Allgäu einschließlich der Stadt Lindenberg und des Landkreises Lindau auswirken.
Die Bundesregierung sieht die Erhaltung und Sicherung der Arbeitsplätze als eines ihrer vordringlichen Ziele an und sie wird, sofern es sich im Zuge der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung als notwendig erweisen sollte, auch in Zukunft gezielte und differenzierte Maßnahmen ergreifen, um Stabilität und Vollbeschäftigung zu sichern.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen kurz- und längerfristigen Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", in der Investitionen zur Schaffung neuer oder zur Erhaltung und Sicherung bestehender Arbeitsplätze mit Zuschüssen gefördert werden können, möchte ich darauf hinweisen, daß die Stadt Lindenberg und der Landkreis Lindau nicht zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe gehören. Ob und inwieweit dieses Gebiet im Zuge der laufenden Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung der Gemeinschaftsaufgabe unter regionalpolitischen Gesichtspunkten als Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe anerkannt werden wird, läßt sich zur Zeit nicht sagen. Angesichts der Tatsache, daß 9 der im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe vertretenen Bundesländer für ein Inkrafttreten einer neuen Gebietsabgrenzung zum 1. Januar 1975 eintreten, wird es voraussichtlich nicht vor dem Spätsommer zu einem entsprechenden Beschluß kommen.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 20 und 21) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbunds vom 18. September 1973 zur Novellierung der Handwerksordnung (z. B. Mitbestimmung der Arbeitnehmerausbildung), und welche Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds will die Bundesregierung übernehmen?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Novellierung der Handwerksordnung dem Parlament zur Beratung vorzulegen?
Ziel der Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist in erster Linie die paritätische überbetriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Organen der Handwerkskammern.
Wie die Unternehmensmitbestimmung ist auch die überbetriebliche Mitbestimmung eine ordnungspolitische Grundsatzfrage. Darauf habe ich bereits in meiner Antwort auf die Mündliche Frage des Kollegen Zebisch Drucksache 7/1182, Frage B 20 — am 8. November 1973 hingewiesen. Ich habe hinzugefügt, für diese Legislaturperiode habe sich die Bundesregierung die Lösung des Problems der Unternehmensmitbestimmung zum Ziele gesetzt. An der Auffassung der Bundesregierung hat sich seitdem nichts geändert.
In dem die Gewerkschaften besonders interessierenden Bereich der beruflichen Bildung sollen die Aufgaben der Kammern nach den Vorstellungen der Bundesregierung neu abgegrenzt werden. Die Einzelheiten bitte ich den vom Bundeskabinett am 15. November 1973 beschlossenen „Grundsätzen zur Neuordnung der beruflichen Bildung (Markierungspunkte)" zu entnehmen. In diesen „Grundsätzen" hat die Bundesregierung auch ihre Auffassung zu der in dem Vorschlag des DGB für eine Novellierung der Handwerksordnung angesprochenen Frage der Geltung des Berufsbildungsgesetzes für den Bereich des Handwerks niedergelegt. Die Bundesregierung hat die Absicht, die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes dem Parlament in diesem Jahr vorzulegen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 22 und 23) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4965*
Welcher Unterschied besteht im Preis nach den letzten Preiserhöhungen der wichtigsten Ölförderungsländer zwischen Schweröl und Benzin, wenn diese aus Kohle hergestellt würden?
Ist die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der EWG ein mittel- und langfristiges Energieproduktionsprogramm auszuarbeiten, das die EWG in der Zukunft vor außenwirtschaftlichen Pressionen sichert?
Zu Frage B 22:
Zu dieser Frage — wie sie wohl verstanden werden soll — nach der Preisdifferenz bei Herstellung von Schweröl bzw. Benzin aus Mineralöl einerseits und aus Steinkohle andererseits kann ich Ihnen nach derzeitigem Stand folgende Angaben machen:
Der Raffinerieabgabepreis für schweres Heizöl beläuft sich z. Z. auf rd. 120 bis 160 DM/t, der für Normalbenzin auf ca. 215 DM/t (entsprechend 16 Pf/l). und für Superbenzin auf 290 DM/t (entsprechend 21 Pf/l). Die Preise basieren auf einem Rohöleinstandspreis von im Durchschnitt 125 bis 150 DM/t. Die zum 1. Januar 1974 beschlossenen Rohölpreissteigerungen seitens der Förderländer, die die Rohöleinstandskosten der deutschen Raffineriegesellschaften im Durchschnitt um 100 bis 130 DM/t erhöhen werden, sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Ihre Auswirkungen auf die Raffinerieabgabepreise der einzelnen Fraktionen läßt sich z. Z. noch nicht genau absehen; bei Vergaserkraftstoffen ist mit einer Anhebung der Raffinerieabgabepreise in der Größenordnung von 100-130 DM/t entsprechend 8-10 Pf/1 zu rechnen.
Aussagen über die Herstellkosten eines aus heimischer Steinkohle hergestellten Benzins bzw. eines dem schweren Heizöl vergleichbaren Schweröls aus Kohle können sich bisher nur auf theoretische Überlegungen und Rechnungen stützen, da konkrete Erfahrungen unter den in der Bundesrepublik zugrunde zu legenden Bedingungen nicht vorliegen.
Die in 1969 vom Bundestag in Auftrag gegebene und Anfang 1971 vorgelegte Studie der Herren Professoren Pichler und Krüger (Technische Hochschule Karlsruhe) ermittelt die Kosten eines aus Kohle hergestellten Benzins mit 34,5 Pf/l (Hydrierung) bis 42,2 Pf/1 (Synthese) bei einem angenommenen Kohlepreis von 80,— DM/t beim Hydrierverfahren und 42,— DM/t beim Syntheseverfahren.
Eine Aktualisierung der Kostenaussage dieser Studie durch schlichte Extrapolation unter Zugrundelegung der zwischenzeitlich eingetretenen Preissteigerungen sowohl für die Einsatzkohle als auch die erheblich angestiegenen Anlage-, Sach- und Arbeitskosten einer solchen Anlage ist nicht ohne weiteres möglich. Es muß jedoch, selbst unter Berücksichtigung verbesserter technologischer Konzeptionen mit einer nicht unerheblichen Erhöhung der Kostenansätze für ein kohleerzeugtes Benzin gerechnet werden. So muß heute von einem Kohlepreis von 100,— DM/t ausgegangen werden.
Für die Herstellung eines Schweröls aus Kohle nach dem Ende letzten Jahres durch Professor Dr. Peters vom Steinkohlenbergbauverein in der Presse vorgestellten Extraktionsverfahrens müssen nach Aussagen der dortigen Fachleute aufgrund ihrer
experimentellen Arbeiten und Berechnungen etwa 220 DM/t angenommen werden.
In dem zwischenzeitlich von der Bundesregierung beschlossenen Rahmenprogramm zur Intensivierung der Energieforschung ist die Weiterentwicklung von Verfahren zur Kohlevergasung und Kohleverflüssigung als einer der Schwerpunkte in Aussicht genommen. Es kann ferner davon ausgegangen werden, daß an den Anfang der weiteren Entwicklungsarbeit auf diesem Gebiet der Versuch einer zahlenmäßigen Aktualisierung und Konkretisierung der z. Z. erörterten Verfahrensmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten gesetzt werden wird.
Zu Frage B 23:
Die Entwicklung neuer Formen von Energie oder alternativer Kohleverwendungsmöglichkeiten sind sicherlich Aufgaben, bei denen die Staaten der europäischen Gemeinschaft und die Verbraucherländer generell eng zusammenarbeiten sollten. Die Bundesregierung hat dies in den Verhandlungen zur Entwicklung einer gemeinsamen Energiepolitik immer wieder mit Nachdruck erklärt. Im Hinblick auf die Kohleverflüssigung muß jetzt — wie oben dargestellt — eine Phase der weiteren Forschung und Entwicklung eingeleitet werden. Die Frage eines mittel- und langfristigen Produktionsprogramms auf EWG-Ebene kann erst im zweiten Schritt geprüft werden, wenn Grundlagen für eine großtechnische Anwendung des Kohleverflüssigungsverfahrens erarbeitet sind.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 24 und 25) :
Stimmen Berichte, wonach die Sowjetunion ihre Mineralölliefermengen trotz bestehender Lieferverträge gegenüber europäischen Abnehmerländern reduziert hat, und wenn ja, gegenüber welchen Ländern und um wieviel Prozent im Vergleich zu den geplanten Mengen?
Stimmen Berichte, wonach die Sowjetunion Mineralöl an europäische Abnehmerländer zu gegenüber vertraglichen Vereinbarungen erheblich erhöhten Preisen verkauft, und wenn ja, an welche Länder, und werden von der Sowjetunion auch Partien am freien Markt ohne Lieferverträge angeboten?
Sowjetisches Rohöl wird in der Hauptsache von Unternehmen aus Frankreich, Italien und der Bundesrepublik gekauft. Der deutsche Alleinimporteur für sowjetisches Rohöl hat mir berichtet, daß derzeit Schwierigkeiten bestehen, die für 1974 kontrahierten Mengen termingerecht zu erhalten. Bei den deutsch/ sowjetischen Verhandlungen in der vergangenen Woche ist auch dieser Punkt angeschnitten worden, die sowjetische Seite hat dabei bestätigt, daß im Januar aus technischen Gründen kaum mit Rohöllieferungen gerechnet werden könne. Soweit ich unterrichtet bin, haben auch die übrigen westeuropäischen Abnehmer derzeit vergleichbare Schwierigkeiten, daneben gibt es Anzeichen dafür, daß auch
4966* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
in zumindest einem Land des Comecon die sowjetischen Rohölzulieferungen stocken. Für 1973 hat die Sowjetunion ihren Lieferkontrakt mit dem deutschen Alleinabnehmer nach dessen Angaben nahezu vollständig erfüllt.
Die im Dezember verkündeten außerordentlich hohen Preisforderungen der OPEC-Länder für ihr Rohöl haben die Sowjetunion offenbar bewogen, ihre Rohölpreise nunmehr auf die Preise auszurichten, die den arabischen Ländern sowie dem Iran bei den Versteigerungen einiger Partien Rohöl geboten worden sind. Allerdings hat die Sowjetunion auch schon bisher bei ihrer Preispolitik eine gewisse Anlehnung an die Notierungen für Öl vom Persischen Golf gesucht; dabei muß man aber berücksichtigen, daß diese Notierungen bisher mehr an den Einstandskosten der internationalen Gesellschaften orientiert waren, während die nunmehr beispielsweise vom Iran erzielten Verkaufsergebnisse diese Einstandskosten um weit mehr als 100 % übersteigen. Es bleibt abzuwarten, ob die Sowjetunion die von ihr gewünschten Preissteigerungen realisieren kann.
Zu Ihrer Frage zu Spotmengen sowjetischen Rohöls auf dem freien Markt darf ich darauf hinweisen, daß in der Tat gelegentlich Partien ohne Lieferverträge angeboten werden, es sich jedoch nicht immer mit Sicherheit feststellen läßt, ob es sich dabei tatsächlich um Rohöl mit Ursprung in der Sowjetunion handelt.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage B 26) :
Gedenkt die Bundesregierung, eine der geplanten Forschungseinrichtungen im energiewirtschaftlichen Bereich - Kohlevergasung, Kohledruckvergasung (Kraftwerk), kontinuierliche Kokserzeugung mit Gas- und Ölgewinnung, Kohlchydrieranlage oder Kohleextraktionsverfahren — im Saarland oder in Zusammenarbeit mit Frankreich im Saar-Lor-Lux-Raum zu errichten, zumal bereits 1969 eine kohlen- und kokstechnische Forschungsstätte in Velsen (Saarland) in Auftrag gegeben war und durch die Zusammenarbeit mit der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, die einen ausgezeichneten Ruf hat, besonders gute Voraussetzungen gegeben sind?
Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Rahmenprogramms Energieforschung wird die Kohleforschung — Kohlevergasung und -verflüssigung sowie Bergbautechnik — zweifellos einen Schwerpunkt bilden. Die Auswahl der durch dieses Programm zu fördernden einzelnen konkreten Projekte ist noch nicht abgeschlossen. Hierüber werden gegenwärtig Gespräche u. a. mit der Bergbau-Forschung GmbH, die vom gesamten deutschen Steinkohlenbergbau getragen wird, aber auch mit den Bergbauländern geführt. Vor Abschluß dieser Gespräche ist eine Aussage darüber, an welchem Standort möglicherweise einzelne Projekte durchgeführt werden sollen, nicht möglich.
Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß Ergebnis und Erfahrungen der künftigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Kohleforschung wie bisher schon dem gesamten deutschen Steinkohlenbergbau zugute kommen und keine einseitige Begünstigung eines Reviers eintritt. Sie legt deshalb Wert auf eine angemessene Berücksichtigung des saarländischen Bergbaus bei der Durchführung von Grundlagenuntersuchungen und insbesondere bei der Erarbeitung von technologischen Erfahrungen durch den Bau und Betrieb von Pilotanlagen.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 27 und 28) :
Wieviel Mineralöl hat Deutschland im Krieg jährlich, zum Beispiel 1943, verbraucht, und wieviel braucht die Bundesrepublik Deutschland heute?
Aus welchen Quellen stammte das im Krieg verbrauchte Mineralöl?
Zu Frage B 27:
Eine offizielle Statistik über den Mineralölverbrauch des Deutschen Reiches im 2. Weltkrieg liegt nicht vor. Die Mineralöldaten sind in den Kriegsjahren nach Auskunft verschiedener Stellen sehr restriktiv gehandhabt worden. Wichtige Zahlen unterlagen einer Geheimhaltungspflicht. Die folgenden Zahlen sind aus privaten Veröffentlichungen, die nach dem Kriege erschienen sind, entnommen: Der Mineralölverbrauch des Deutschen Reiches im Jahre 1943 konnte mit 8,285 Millionen t ermittelt werden. Demgegenüber lag der Mineralölbedarf der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1973 nach vorläufigen Berechnungen bei rd. 157 Millionen t.
Zu Frage B 28:
Für das 1943 verbrauchte Mineralöl werden folgende Quellen genannt:
— Eigene Förderung 1,880 Millionen t
— Erzeugung der Hydrierwerke auf Kohlebasis 2,913 Millionen t
- Erzeugung nach Fischer-Tropsch-Synthese 0,570 Millionen t
Die restliche Menge von rd. 3 Millionen t teilt sich auf in Treibstoffe aus Braunkohlenverschwelung, Treibstoffe auf Alkoholbasis und chemischer Ausgangsbasis, Importe. Die jeweiligen Anteile sind unbekannt.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 29) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4967*
Trifft es zu, daß die mittelständische Baustoffindustrie, die einen wesentlichen Bestandteil der Bauwirtschaft darstellt, von dem Kreditprogramm der konjunkturpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung vom 19. Dezember 1973 ausgeschlossen ist, weil unter „Bauwirtschaft" im Sinne dieser Beschlüsse auf Grund einer internen Absprache nur das „Bauhauptgewerbe" verstanden werden soll, obwohl zwar die Baustoffindustrie, nicht aber das Bauhauptgewerbe, hohe Lagerbestände aufweisen?
Die seit Verabschiedung ,der konjunkturpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung vom 19. Dezember 1973 eingetretene wirtschaftliche Entwicklung bestätigt, daß sich die gesamtwirtschaftliche Aktivität auf gedämpftem aber noch hohem Niveau vollzieht. Dieser Gesamtlage ist es angemessen, daß die Bundesregierung ihre Politik der begrenzten Lockerung von Bremsmaßnahmen beibehält und nicht ein allgemeines Expansionsprogramm verfolgt.
Dem entspricht, ,daß die aufgrund der Ziffer 15 der Beschlüsse der Bundesregierung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten Sonderkredite für
- Umschuldung und
— Lagerhaltung
in ihrer Zielrichtung auf einen engen wirtschaftlichen Bereich beschränkt bleiben. Sonst würde die Effektivität der für diese Zwecke bereitgestellten Mittel gefährdet.
Im übrigen bezieht sich der verwendete Ausdruck „Bauwirtschaft" nur auf die bauausführende Wirtschaft, nicht aber auf die Baustoffindustrie. Zudem würde eine Verbesserung der Situation in der Bauwirtschaft die Nachfrage nach Baustoffen erhöhen und sich damit positiv auch auf die wirtschaftliche Lage der Baustoffindustrie auswirken.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat inzwischen ihr Programm für Investitionskredite an mittlere nicht emissionsfähige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft — M I — wieder aufgenommen und in ihr Programm für Investitionskredite an kleine Unternehmen — M II hat sie den Kredithöchstbetrag von 100 000 DM wieder auf 300 000 DM erhöht. Diese beiden KW-eigenen Programme sind nicht auf einzelne Wirtschaftszweige beschränkt.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 22. Januar
1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 31) :
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, daß sie die einkommenswirksame Verwendung der 400 Millionen DM im Haushalt 1974 — Einzelplan 10 — im Ministerrat der EG gar nicht beantragt hat?
Pressemeldungen, denen zufolge das deutsche Ratsmitglied auf der Tagung des Agrarrats der EG am 10./11. Dezember 1973 nicht versucht haben soll, die Zustimmung des Rates dafür zu erlangen, daß die im Entwurf des Bundeshaushalts 1974 für besondere agrarpolitische Maßnahmen vorgesehenen 400 Mill. DM für eine Weiterführung des einkommenswirksamen Aufwertungsausgleichs verwendet werden, entsprechen nicht den Tatsachen. Der Versuch wurde unternommen; im Rat fand eine eingehende Erörterung statt; angesichts der von der Mehrheit der Ratsmitglieder eingenommenen Haltung und angesichts der vom Rat beschlossenen ungeschmälerten Fortsetzung des Mehrwertsteuerausgleichs war eine Fortsetzung auch des flächenbezogenen Ausgleichs nicht durchsetzbar.
Es wäre im übrigen widersinnig gewesen, wenn das deutsche Ratsmitglied sich im Rat nicht für eine Fortsetzung des direkt einkommenswirksamen Flächenausgleichs eingesetzt hätte, nachdem die 400 Mill. DM durch Kabinettbeschluß vom 5. September 1973 gerade im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Rates vorsorglich in den Einzelplan 10 für 1974 eingestellt worden waren.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 23. Januar
1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 32) :
Hat die Verordnung (EWG) Nummer 3496/73 der EG-Kommission vom 21. Dezember 1973 über die in Italien geltenden Währungsausgleichsbeträge wiederum zur Folge, daß in Italien auch die Interventions- bzw. Ankaufspreise für Obst und Gemüse sowie die Ausgleichszahlungen zur Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfelsinensorten ab 1. Januar 1974 entsprechend erhöht werden?
Der EG-Ministerrat hat durch Verordnung (EWG) Nr. 2958/73 vom 31. Oktober 1973 neue repräsentative Kurse für die Umrechnung der in Rechnungseinheiten (RE) festgesetzten gemeinsamen Agrarpreise in italienischer Währung festgelegt. Der mit Wirkung vom 1. November 1973 anzuwendende Umrechnungskurs beinhaltet eine Abwertung der italienischen Lira für den Agrarbereich um 4 %. Der ab 1. Januar 1974 festgesetzte, aber erst zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres 1974/75 anzuwendende Umrechnungskurs berücksichtigt eine weitere Abwertungsrate von 4,5 %. Außerdem hat der EG-Ministerrat am 21. Januar 1974 im Grundsatz beschlossen, mit Wirkung vom 15. Februar 1974 einen zusätzlichen Abwertungssatz der italienischen Lira um 5 % festzusetzen.
Die neuen Umrechnungskurse haben zur Folge, daß die Interventions- und Ankaufspreise sowie alle anderen in RE festgesetzten Beträge, z. B. Beihilfen in Italien in Höhe der unterstellten Abwertungsrate steigen. Auf dem Sektor Obst und Gemüse wie für andere Interventionsprodukte sind demnach die festgesetzten Preise in Italien am 1. November 1973 um 4 % gestiegen. Mit Wirkung vom 15. Februar 1974 wird eine Preisanhebung um 5 % und zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres 1974/75 für die einzelnen Erzeugnisse eine weitere Anhebung um 4,5 % eintreten.
Die italienische Regierung hatte diese Anhebung der nationalen Agrarpreise beantragt, um damit einen Teil der hohen Abwertungsrate der italienischen Währung im Agrarbereich auszugleichen und eine Anpassung an das gemeinsame Preisniveau vorzunehmen.
4968* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 23. Januar
1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Sauter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 33):
Wie begründet sich für die in die EG-Interventionsregelung der VO Nr. 1035/72 einbezogenen Obst- und Gemüsearten die unterschiedliche Höhe der Prozentspannen, die für die Festsetzung der Ankaufspreise im Verhältnis zu den Grundpreisen maßgebend ist, und erwägt die Bundesregierung, auf Grund der in den letzten Jahren mit der EG-Interventionsregelung für Obst und Gemüse gemachten Erfahrungen, sich in Brüssel für eine Änderung dieser Prozentsätze vor allem unter Berücksichtigung marktpolitischer Erfordernisse einzusetzen?
Die unterschiedliche Höhe der Ankaufspreise, die nach Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse
für Blumenkohl und
Tomaten in Höhe von 40-45 v. H.
für Äpfel und Birnen in Höhe von 50-55 v. H.
für Apfelsinen,
Mandarinen, Zitronen,
Tafeltrauben und
Pfirsiche in Höhe von 60-70 v. H.
der Grundpreis festzusetzen sind, ist u. a. aus der schrittweisen Errichtung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse zu verstehen.
Die EG-Kommission hat die für die Festsetzung von Ankaufspreisen unterschiedlichen Prozentspannen insbesondere damit begründet, daß diese in der Regel bei einjährigen Kulturen, insbesondere für Erzeugnisse, wo verstärkt strukturelle Überschüsse bestehen, niedriger sein sollen, als bei mehrjährigen Kulturen. Trotzdem hat sich die Bundesregierung in der Vergangenheit mehrfach dafür eingesetzt, daß der Prozentsatz auch bei mehrjährigen Kulturen verringert wird.
Bei den Beratungen über die Verordnung (EWG) Nr. 2454/72 des Rates vom 21. November 1972 zur Änderung der Verordnung Nr. 1035/72 haben einige Mitgliedstaaten gefordert, auch die Ankaufspreise nach politischen Gesichtspunkten festzusetzen. Das wurde u. a. von der Bundesregierung mit Erfolg abgelehnt.
Die Bundesregierung wird sich auch in Zukunft nach Möglichkeit dafür einsetzen, daß die Ankaufspreise in einheitlicher, möglichst niedriger Höhe im Verhältnis zum Grundpreis festgesetzt werden.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 22. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 34) :
Ist der Bundesregierung bekannt, welche praktischen Schwierigkeiten sich für die Sport- und Freizeitreiter ergeben würden, wenn es bei der jetzigen Regierungsvorlage zum § 12 Abs. 2 des Bundeswaldgesetzes verbliebe, und wird die Bundesregierung deshalb einer Fassung den Vorzug geben, der zufolge eine allgemeine Reiterlaubnis mit Verbotsvorbehalt in bestimmten Fallen, z. B. zugunsten von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, etwa dem nordrhein-westfälischen Entwurf eines Landschaftsgesetzes entsprechend zugestanden wird?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich aus der Fassung des § 12 Abs. 2 des Bundeswaldgesetz-Entwurfes keine Schwierigkeiten ergeben dürften. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Regelung ändert nichts an dem bisherigen Rechtszustand, der den Reitern in angemessenem Umfang Reitgelegenheiten bot. Bei der Zunahme des Reitsports, die als eine erfreuliche Entwicklung begrüßt wird, hält es die Bundesregierung jedoch für erforderlich, daß eine Regelung getroffen werden muß, die mehr als bisher auch die berechtigten Interessen der Spaziergänger und Radfahrer sowie der Waldbesitzer berücksichtigt.
Der Entwurf eines Bundeswaldgesetzes liegt dem Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Inzwischen hatten u, a. auch die Vertreter der Reiter Gelegenheit, in einer öffentlichen Anhörung vor dem Deutschen Bundestag ihre Auffassung zum Reiten im Walde darzulegen. Sollte bei der weiteren Beratung im Bundestag ein neuer tragfähiger Kompromißvorschlag gefunden werden, der alle berechtigten Interessen berücksichtigt, wird sich die Bundesregierung einer solchen Regelung nicht verschließen.
Anlage 72
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage B 35) :
Welche tatsächlichen Ergebnisse haben die bisherigen Bemühungen, die ärztliche Versorgung auf dem Lande zu verbessern, erbracht?
Zu Ihrer Frage möchte ich mich auf eine allgemeine Beurteilung beschränken, da die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und die Prüfung der Frage, ob deren Bemühungen im einzelnen zum Erfolg geführt haben, Aufgabe der zuständigen Länderminister ist. Insoweit haben im Oktober 1973 in einer Besprechung in meinem Hause über Fragen der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung die Vertreter der Länder erklärt, daß die kassenärztliche und kassenzahnärztliche Versorgung zur Zeit im allgemeinen befriedigend sichergestellt ist; sie wiesen allerdings auch auf Einzelschwierigkeiten hin, die sich vorwiegend aus der ungünstigen Verteilung von Ärzten zwischen städtischen und ländlichen Gebieten ergeben. Um insbesondere solche Mangelsituationen auszugleichen, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen vielfältige Maßnahmen in die Wege geleitet, wobei finanzielle Maßnahmen, die auf die Wiederbesetzung vakanter Kassenarztsitze und auf eine Förderung der Niederlassungsbereitschaft auf dem Lande zielen sollen, im Vordergrund stehen.
Es ist beabsichtigt, mit den Ländern weitere Besprechungen zu führen, um die Entwicklung des kassenärztlichen Versorgungsniveaus weiter zu verfolgen.
Anlage 73
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 23. Januar 1974 auf
die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Katzer
(CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 36 und 37) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr, die nach ihrer Entlassung nicht sofort eine Stellung finden und arbeitslos gemeldet sind, für die Zeit der Arbeitslosigkeit einen Krankenversicherungsschutz zu gewähren?
Wie können ehemalige Zeitsoldaten, die nach ihrer Entlassung studieren wollen, aber auf einen Studienplatz warten müssen, einen Krankenversicherungsschutz erhalten?
Soldaten auf Zeit können im Falle der Arbeitslosigkeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses Arbeitslosenhilfe beziehen (§ 3 Nr. 3 der Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 22. Mai 1958; § 242 Abs. 37 des Arbeitsförderungsgesetzes) und sind damit gegen Krankheit versichert. Das gilt auch für ehemalige Zeitsoldaten, die studieren wollen und sich arbeitslos gemeldet haben, weil sie noch auf einen Studienplatz warten. müssen.
Danach bleiben nur diejenigen ehemaligen Zeitsoldaten als Arbeitsuchende ohne Krankenversicherungsschutz, die die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe nicht erfüllen, insbesondere weil sie nicht bedürftig sind. Diese Zeitsoldaten können ihren Krankenversicherungsschutz dadurch sicherstellen, daß sie
1. während des Dienstverhältnisses und über die Entlassung hinaus eine bestehende Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig fortsetzen, oder
2. vor Beendigung des Dienstverhältnisses von der Versicherungsberechtigung nach § 176 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsversicherungsordnung durch freiwilligen Beitritt Gebrauch machen, oder
3. bei Teilnahme an einer Ausbildung oder Weiterbildung für das spätere Berufsleben nach Beendigung des Dienstverhältnisses nach § 176 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, oder
4. einen Versicherungsvertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.
Danach gibt es bereits nach geltendem Recht auch für diese Zeitsoldaten ausreichende Möglichkeiten für einen Krankenversicherungsschutz. Für eine Erweiterung dieser Möglichkeiten besteht keine sozialpolitische Notwendigkeit.
Anlage 74
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 38) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeit in ihrer Arbeitsmarktstatistik die ausländischen Arbeitskräfte und die Grenzgänger nicht mehr registriert, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß diese beiden Guppen - es handelt sich urn ca. 2,5 Millionen Ausländer und nahezu 100 000 Grenzgänger - wieder durch die Bundesanstalt für Arbeit statistisch erfaßt werden?
Die Bundesanstalt für Arbeit hat die Registrierung der ausländischen Arbeitnehmer und der Grenzgänger nur vorübergehend unterbrochen, weil die Datengewinnung zur Zeit umgestaltet wird.
Die Ausländerstatistik wird künftig aus dem automatisierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit (sog. Versichertenscheck-Verfahren) gewonnen. Zur Zeit ist die Bundesanstalt damit beschäftigt, Lücken und Unzulänglichkeiten im Meldeverfahren zu schließen bzw. auszugleichen. Sie hofft, in nächster Zeit wieder Ergebnisse vorlegen zu können.
Anlage 75
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 39) :
Wie hoch waren die bisherigen und sind die zukünftigen Kosten für die Eingliederung chilenischer Flüchtlinge in Deutschland?
In meinen Antworten auf Fragen des Herrn Abgeordneten Marschall vom 29. November 1973 und des Herrn Abgeordneten Schreiber vom 12. Dezember 1973 hatte ich darauf hingewiesen, daß für Eingliederungsmaßnahmen für Personen aus Chile in erster Linie die Länder zuständig sind. Deshalb vermag ich über die diesbezüglichen Kosten keine Angaben zu machen. Im übrigen könnten die für Eingliederungsmaßnahmen anfallenden Kosten erst dann näher beziffert werden, wenn die soziale Gliederung des betroffenen Personenkreises insgesamt beurteilt werden kann, folglich erst nach Abschluß des Übernahmeverfahrens. Auf die Bestimmung dieses Zeitpunktes hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Bundesregierung bleibt jedoch weiterhin bemüht, sich bei den zuständigen chilenischen Stellen für eine beschleunigte Ausreisegenehmigung einzusetzen.
Anlage 76
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 23. Januar 1974 auf
die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel
(CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 40 und 41) :
Wieviel Prozent der anspruchsberechtigten Frauen und Männer haben sich 1973 einer Vorsorgeuntersuchung unterzogen, und hei wieviel Prozent der Untersuchten wurde eine bisher nicht bekannte Krebserkrankung entdeckt?
Was haben die Bundesregierung und die Träger der Krankenversicherung getan, die Bereitschaft, an einer Vorsorgeuntersuchung teilzunehmen, zu fördern, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen ziehen?
Für das Jahr 1973 liegen noch keine Ergebnisse vor. Nach vorläufigen Ergebnissen lag im Jahre 1972 die Inanspruchnahmequote der anspruchsberechtigten Frauen bei 26,49 v. H. (1971: 20,06 v. H.). Diese positive Entwicklung ist gleichermaßen bei weiblichen Mitgliedern, bei den anspruchsberechtig-
4970* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
ten Mitversicherten und bei den Rentnerinnen zu beobachten. Allerdings ist die Inanspruchnahme bei den Rentnerinnen nach wie vor sehr niedrig (1972: ca. 10 v. H.; 1971: 7,14 v. H.) .
Bei Männern kann eine vergleichbare positive Entwicklung nicht festgestellt werden. Die Inanspruchnahme betrug 1972 rd. 10,8 v. H.
Über die medizinischen Ergebnisse der Untersuchungen im Jahre 1972 liegen erst vorläufige Angaben der Spitzenverbände der Krankenversicherung vor. Danach zeichnet sich folgende Tendenz ab: Die im Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Einführung von Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten als Pflichtleistungen der Krankenkassen sowie den zusätzlich von den Krankenkassen gewährten Maßnahmen der Vorsorgehilfe (BT-Drucksache 7/454) dargestellten medizinischen Ergebnisse werden im wesentlichen bestätigt. Eine gering rückläufige Tendenz ist bei der Zahl der aufgefundenen Verdachtsfälle zu beobachten. Die endgültigen Ergebnisse werden demnächst von den beteiligten Verbänden gemeinsam veröffentlicht werden.
Zu Ihrer zweiten Frage ist folgendes zu bemerken: Die Träger der Krankenversicherung sind verpflichtet, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären (§ 369 Abs. 1 RVO).
In dem vom Deutschen Bundestag vorgelegten Bericht (BT-Drucksache 7/454) sind die Gründe für die unterschiedliche Inanspruchnahme von Leistungen zur Früherkenung von Krankheiten eingehend untersucht und auch dargelegt worden. Die Vorlage des Berichts wie auch andere Gelegenheiten — hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zum Anlaß genommen, die versicherte Bevölkerung auf die Wichtigkeit der in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten hinzuweisen und die beteiligten Organisationen aufzufordern, verstärkt für die Inanspruchnahme der Vorsorgeleistung zu werben. Ich bin davon überzeugt, daß auf diese Weise in der weiteren Entwicklung der Gedanke der Gesundheitsvorsorge eine größere Verbreitung finden wird.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 24. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 42 und 43) :
Wird die Munitionsniederlage der Bundeswehr beim Standort Cham im Hinblick auf die aufgetretenen Schwierigkeiten verlegt?
Welche anderen Vorkehrungen wild das Bundesverteidigungsministerium gegebenenfalls treffen, um die durch die Munitionsniederlage für die Bevölkerung entstandenen Beeinträchtigungen
abzubauen?
Die Standortmunitionsniederlage Cham wird nicht verlegt.
Wegen der besonderen Gefährdung durch die Munitionsniederlage hat die Schutzbereichsbehörde das Bewohnen von zwei Häusern, die innerhalb der Schutzbereichszone I liegen, untersagt. Dagegen ist Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht Regensburg erhoben worden. In das laufende Verfahren kann wegen der grundsätzlichen Bedeutung nicht eingegriffen werden.
Unabhängig vom Ausgang des Prozesses wird zur Zeit untersucht, ob durch andere Lösungsmöglichkeiten erreicht werden kann, daß die beiden Anwesen genutzt werden können.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 24. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 44) :
Wieviel Übungen haben auf der Ebene der Verteidigungsbezirkskommandos im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit stattgefunden, und zwar jeweils in den Jahren 1971, 1972 und 1973?
Die zivil-militärische Zusammenarbeit auf der Ebene der VBK wird vorwiegend und ständig im Rahmen der täglichen Arbeit und bei Besprechungen mit den entsprechenden zivilen Partnern praktiziert. Spezielle Probleme werden außerdem in besonderen Ausschüssen behandelt.
Übungen der Verteidigungsbezirkskommandos stellen eine Ergänzung hierzu dar und dienen unter anderem dazu, die Verfahren der Zusammenarbeit in der Praxis zu erproben und zu üben und gegebenenfalls hierdurch zu einer Lösung anstehender Probleme zu kommen.
In diesem Zusammenhang ist ferner zu berücksichtigen, daß auch auf der Ebene Territorialkommando und Wehrbereichskommando Übungen durchgeführt werden, an denen die Verteidigungsbezirkskommandos und damit auch deren zivile Ansprechpartner beteiligt sind.
Unter diesen Gegebenheiten wurden im Bereich der Territorialkommandos Nord und Süd Übungen durchgeführt:
1971 21 Übungen
1972 30 Übungen
1973 33 Übungen
Beim Territorialkommando Schleswig-Holstein ist nur ein Verteidigungsbezirkskommando vorhanden, das jedoch ein reiner Truppenführungsstab ist.
Die Fragen der zivil-militärischen Zusammenarbeit werden auf der Ebene des Territorialkommandos behandelt, das an Übungen durchführte:
1971 11 Übungen
1972 7 Übungen
1973 9 Übungen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4971*
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 24. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 45 und 46) :
Aus welchen Gründen haben das Bundesfinanz- und Bundesverteidigungsministerium den Beitritt der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH, Ottobrunn, die sich zu 74 im Bundesbesitz befindet und mit ca. 1400 vorwiegend wissenschaftlichen Mitarbeitern Entscheidungshilfen für öffentliche und private Auftraggeber liefert, gegen den erklärten Willen und ohne Absprache mit der Belegschaft und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zu dem Arbeitgeberverband der Bayerischen Metallindustrie erklärt, der fachlich hierfür nicht zuständig ist?
Sind die beteiligten Ministerien bereit, den Vollzug der Entscheidung auszusetzen und im Sinne der Vorstellung von echter Demokratie und Mitbestimmung der Arbeitnehmer entsprechend einer Zusage des Herrn Staatssekretärs Dr. Mann vom 6. Oktober 1972 die Belegschaft an dieser Entscheidung zu beteiligen, um zu vermeiden, daß bisherige Besitzstände beeinträchtigt werden und insbesondere den von der Belegschaft gewünschten Abschluß eines Haustarifvertrages, der den Besonderheiten der Tätigkeit der Mitarbeiter der IABG Rechnung trägt zu ermöglichen, der seitens der DAG im Auftrage der Belegschaft seit einem Jahr ausgehandelt wird?
Ausschlaggebend für die Wahl und den Wunsch der Geschäftsführung, den Metalltarif im Wege des Beitritts zum Verein der Bayerischen Metallindustrie zu übernehmen, war in erster Linie der Umstand, daß die Mehrzahl der Gesellschaften, aus denen in wesentlichem Umfange sich das Personal der IABG rekrutierte, diesem Tarifgefüge angehören. Damit war vor allem sichergestellt, daß keine unerwünschte Fluktuation von Arbeitnehmern auf Grund eventueller künftiger unterschiedlicher Lohn- und Gehaltsgefüge entsteht. Das Verteidigungs- und das Finanzministerium billigten diese Wahl, waren sich dabei aber von Anfang an darüber im klaren, daß der Geschäftsführung hier das verbriefte Recht nach Art. 9 des Grundgesetzes zustand, einer Koalition beizutreten bzw. zwischen mehreren Koalitionen zu wählen.
Der Betriebsrat war von der Geschäftsführung bei der Meinungsbildung für seine Entscheidung, nicht dagegen bei der Entscheidung beteiligt worden. Eine Rechtspflicht zu letzterem bestand nicht.
Die beteiligten Ministerien sehen sich nicht in der Lage, in das oben dargelegte Recht der die Gesellschaft vertretenden Geschäftsführung einzugreifen und den vollzogenen Beitritt rückgängig zu machen. Sie glauben auch, daß hierfür objektiv kein Anlaß besteht, weil die bisherigen Besitzstände durch den Beitritt nicht geschmälert werden und auch nicht geschmälert werden sollen.
Anlage 80
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage B 47):
Läßt sich während der Sonn- und Feiertage, insbesondere aber während eines Zeitraums mit mehreren aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen, ein zahnärztlicher Bereitschaftsdienst (Notdienst) sicherstellen, der den Klagen aus verschiedenen Teilen der Bundesrepublik Deutschland abhilft?
Zur Beantwortung Ihrer Frage habe ich mich mit dem Bundesverband der Deutschen Zahnärzte (BDZ) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Verbindung gesetzt. Wir mir mitgeteilt wurde, sind im gesamten Bundesgebiet Notfall- bzw. Bereitschaftsdienste für die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen eingerichtet. Die zahnärztlichen Notfalldienste werden entweder von den Zahnärztekammern oder von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen oder von beiden Organisationen gemeinsam durchgeführt. Jeder Zahnarzt ist grundsätzlich verpflichtet, sich am Notfalldienst zu beteiligen.
Es kann davon ausgegangen werden, daß an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen im gesamten Bundesgebiet Zahnärzte für die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung in Notfällen erreichbar sind. Die Zahnärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren die Bevölkerung regelmäßig darüber, welche Zahnärzte für den Notfalldienst zur Verfügung stehen. Das geschieht durch Veröffentlichung in regionalen Tageszeitungen oder Gemeindeblättern. In verschiedenen Großstädten sind die erreichbaren Zahnärzte auch durch den Fernsprechansagedienst zu erfragen.
Dem BDZ und der KZBV ist bekannt, daß verschiedentlich Kritik am Zahnärztenotdienst geübt und darüber Klage geführt wird, daß Patienten an sprechstundenfreien Tagen nur unter erschwerten Umständen zahnärztlich versorgt werden konnten. Die Zahnärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen sind bemüht, die Ursachen solcher Beschwerden aufzuklären und für die Beseitigung von Mängeln zu sorgen.
Der BDZ und die KZBV haben mir zugesagt, sie würden Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, die Bestrebungen der Zahnärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen um Verbesserung der Notfalldienste in verstärktem Maße zu unterstützen.
Anlage 81
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 24. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 48 und 49) :
Wann wird die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die von Krankenkassen den freiberuflich tätigen Hebammen für die Hebammenhilfen zu zahlenden Gebühren mit der zum 1. Januar 1973 rückwirkend wirksamen 10%igen Gebührenerhöhung (entsprechend dem tariflich erhöhten Entgelt der Anstaltshebammen) in Kraft treten?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, um sicherzustellen, daß künftig das Verfahren zur Anpassung der Gebühren für freiberuflich tätige Hebammen an die tarifliche Gehaltsentwicklung so vereinfacht wird, daß die Gebührenerhöhungen für freiberufliche Hebammen gleichzeitig mit den Tariferhöhungen wirksam werden und nicht erst erheblich später rückwirkend in Kraft gesetzt werden?
Zu Frage A 48:
Der Entwurf für eine Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die von den Krankenkassen den freiberuflich tätigen Hebammen für Hebammenhilfe zu zahlenden Gebühren ist Anfang die-
ses Jahres an die beteiligten Institutionen zur Äußerung versandt worden. Falls sich nicht weitere Besprechungen über den Verordnungsentwurf als notwendig erweisen, kann mit der Zuleitung der Verordnung an den Bundesrat Anfang Februar gerechnet werden, so daß die Verordnung voraussichtlich in der Sitzung des Bundesrates am 5. April 1974 behandelt und im Anschluß daran ausgefertigt und verkündet werden kann.
Zu Frage A 49:
Eine bereits früher durchgeführte Prüfung der Frage hat ergeben, daß eine Vereinfachung des Verfahrens beim Erlaß von Änderungsverordnungen nicht möglich ist, da auf die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Krankenkassen- und Hebammenverbände und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung nicht verzichtet werden kann.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 50 und 51) :
Sind Informationen aus der Presse zutreffend, daß die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn beabsichtigt, die Zahl der Stückgutbahnhöfe im Bundesgebiet aus Rationalisierungsgründen von 1000 auf 400 zu vermindern, und in welchem Zeitraum soll diese Rationalisierungsmaßnahme durchgeführt werden?
Sind Informationen aus der Presse zutreffend, daß Singen, Hohentwiel, einen Zentral-Stückgutbahnhof für den Bodenseeraum im Bereich der Bundesbahndirektion Karlsruhe erhalten soll, und welche Konsequenzen hätte diese Entscheidung für die bestehenden Stückgutbahnhofe in diesem Bereich?
Mit Beschluß des Bundeskabinetts vorn 5. September 1973 ist der Bundesminister für Verkehr beauftragt worden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen unverzüglich Maßnahmen zur Verminderung des Bundesbahndefizits einzuleiten und vor allem Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses durch Einschränkung bzw. Konzentration des Stückgutverkehrs zu suchen, da der Kleingutverkehr unternehmerisch zu beurteilen und nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben ist.
Auf Grund dieses Sachverhalts erstellt der Vorstand der Deutschen Bundesbahn gegenwärtig ein Modell, wonach die Abwicklung des Stückgutverkehrs künftig über rund 400 Stückgutbahnhöfe erfolgen soll.
Die Deutsche Bundesbahn wird voraussichtlich im März d. J. einen Netzplan vorlegen, aus dem der Ablauf der Konzentration und die im einzelnen zutreffenden Maßnahmen hervorgehen. Erst dann wird Klarheit darüber bestehen, welche Stellen im Laufe der Jahre 1975 und 1976 für eine Auflösung in Frage kommen.
Die Bundesbahn denkt in diesem Zusammenhang nicht daran, ihr Angebot im Stückgutverkehr zu verringern oder sich aus der Fläche zurückzuziehen. Sie beabsichtigt dies vor allem auch nicht in den künftig nicht mehr über die Schiene bedienten Orten.
Vielmehr erweitert sie die Bedienungsform für Orte und Ortsbereiche mit geringerem Verkehrsaufkommen. Sie führt also nur das am 1. Juni 1970 eingeführte und bewährte Bedienungsverfahren, das schon heute für mehr als 25 000 Ziele Anwendung findet, fort. Die Fortführung dieser Entwicklung ist notwendig, um nicht Dienstleistungen zu konservieren, die von den Kunden am Markt als überholt angesehen werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die sich aus der Konzentration des Stückgutverkehrs ergebenden Verbesserungen geeignet sind, der bisherigen Entwicklung im Stückgutbereich der Deutschen Bundesbahn entgegenzuwirken.
Erst nach Vorlage des von der Deutschen Bundesbahn voraussichtlich im März d. J. vorzulegenden Netzplanes werden die durchzuführenden Konzentrationsmaßnahmen im einzelnen aufgezeigt werden. Erst dann wird zu erkennen sein, bei welchen Bahnhöfen im Bodenseeraum die Abfertigungsbefugnis für Stückgut aufgehoben und ob Singen für einen bestimmten Raum des Bodenseegebietes StückgutKonzentrationspunkt wird.
Die Bahnhöfe, bei denen die Abfertigungsbefugnis für Stückgut aufgehoben wird, werden künftig von gut ausgelasteten Stückgut-Konzentrationspunkten im Flächenverkehr auf der Straße bedient.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 52 und 53) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung der Deutschen Bundesbahn Folge zu leisten, die Strecke zwischen Uelzen und Dannenberg-Ost stillzulegen, und wenn ja, welcher Alternativ-Verkehrsangebot soll der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden?
Wie erklärt sich der Bau einer Trasse für eine Bahnlinie zwischen der B 4 und dem künftigen Uelzener Hafen angesichts der Stillegungsabsicht von Bundeshahn und Bundesverkehrsministerium?
Zu Frage B 52:
Da die Strecke Uelzen—Dannenberg im Zonenrandgebiet liegt, wird hier das im Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung vorgesehene Verfahren angewendet, wonach bei Entscheidungen über solche Strecken neben yolks- und betriebswirtschaftlichen Überlegungen die besonderen politischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Um dies sicherzustellen, wird sich ein interministerieller Arbeitskreis (IAK) der beteiligten Ressorts mit der Überprüfung dieser Strecken befassen und eine Empfehlung für die Bundesregierung erarbeiten.
Mit der vom Vorstand der DB beantragten dauernden Einstellung des Reisezugbetriebes der Nebenbahn Uelzen Dannenberg und damit auch mit einem evtl. alternativen Verkehrsangebot wird sich der IAK erst noch befassen müssen.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4973*
Zu Frage B 53:
Nach Auskunft der DB soll der Hafen Uelzen mit einem Privatgleisanschluß des Landkreises Uelzen an das Netz der DB angebunden werden. Eine Beziehung zu der vorgeschlagenen Einstellung des Reisezugbetriebes zwischen Uelzen und Dannenberg besteht somit nicht.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 54):
Für welche konkrete Ausbaumaßnahme im Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1974 sollen die im Einzelplan 12 für den Ausbau von Teilstrecken zwischen Solingen und Radevormwald einschließlich Ortsdurchfahrt Radevormwald bei der B 229 insgesamt vorgesehenen 4 000 000 DM verwandt weiden?
Die im Bundeshaushaltsplan 1974 für den Ausbau von Teilstrecken zwischen Solingen und Radevormwald einschließlich Ortsdurchfahrt Radevormwald im Zuge der B 229 vorgesehenen 4 Mio DM sind für die Fortführung der Bauarbeiten an der Wupperbrücke Müngsten vorgesehen.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 55) :
Trifft es zu, daß im Zuge weiterer Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn der Stückgutverkehr in Bad Reichenhall und in Berchtesgaden eingestellt und das Schnellzugbetriebswerk Freilassing aufgelöst werden soll, und müßte bejahendenfalls bei einer Verwirklichung dieser Pläne nicht mit einer schweren wirtschaftlichen Benachteiligung dieses peripher gelegenen Gebiets gerechnet werden?
Die Deutsche Bundesbahn wird vsl. im März d. J. einen Netzplan vorlegen, aus dem Ablauf der geplanten Stückgut-Konzentration und die im einzelnen zu treffenden Maßnahmen hervorgehen. Erst dann wird Klarheit darüber bestehen, welche Stellen im Laufe der Jahre 1975 und 1976 für eine Auflösung in Frage kommen.
Nach dem Stand der gegenwärtigen planerischen Überlegungen bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist davon auszugehen, daß die Abfertigungsbefugnis für den Stückgutverkehr bei den Bahnhöfen Bad Reichenhall und Berchtesgaden aufgehoben und die künftige Bedienung vsl. von dem gut ausgelasteten Stückgut-Konzentrationspunkt Freilassing im Flächenverkehr auf der Straße erfolgen wird.
Die Bundesbahn denkt in diesem Zusammenhang nicht daran, ihr Angebot im Stückgutverkehr zu verringern oder sich aus der Fläche zurückzuziehen. Sie beabsichtigt dies vor allem auch nicht in den künftig nicht mehr über die Schiene bedienten Orten. Vielmehr erweitert sie die Bedienungsform für Orte und Ortsbereiche mit geringerem Verkehrsaufkommen. Sie führt also nur das am 1. Juni 1970 eingeführte und bewährte Bedienungsverfahren, das schon heute für mehr als 25 000 Ziele Anwendung findet, fort. Die Fortführung dieser Entwicklung ist notwendig, um nicht Dienstleistungen zu konservieren, die von den Kunden am Markt als überholt angesehen werden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die sich aus der Konzentration des Stückgutverkehrs ergebenden Verbesserungen geeignet sind, der bisherigen Entwicklung im Stückgutbereich der Deutschen Bundesbahn entgegenzuwirken.
Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt eine Auflösung des Bahnbetriebswerks Freilassing nicht. Sie hat in ihre Planungen lediglich die Möglichkeit einbezogen, 19 Schnellzuglokomotiven der Baureihe 118 umzubeheimaten. Davon wäre nur die Werkstattunterhaltung betroffen, nicht jedoch die Mehrzahl der in einem Bahnbetriebswerk Beschäftigten
die Lokomotivführer.
Die elektrischen Triebfahrzeuge müssen bei ihrem geringen Unterhaltungsaufwand und den hohen Fahrleistungen aus wirtschaftlichen Gründen an wenigen Unterhaltungsschwerpunkten konzentriert werden. Derartige Maßnahmen werden von der Deutschen Bundesbahn an vielen Stellen ohne soziale Härten durchgeführt. Im Fall Freilassing untersucht die Deutsche Bundesbahn z. Z. noch Ersatzlösungen, die eine wesentliche Verminderung der Werktstattunterhaltung vermeiden sollen.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen B 56 und 57) :
Wie wirkt sich die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Autobahngebühren in Italien auf deutsche Transportunternehmen, auch im Vergleich zu italienischen Konkurrenzunternehmen, aus?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zusätzliche Belastungen deutscher Transportunternehmen und Wettbewerbsverzerrungen zu ihren Lasten durch Erhebung von Autobahngebühren künftig zu verhindern?
Zu Frage B 56:
Die Mehrwertsteuer auf Autobahngebühren in Italien führt zu einer leichten Benachteiligung der deutschen Güterfernverkehrsunternehmer im Vergleich zu ihren italienischen Konkurrenten, weil die Rückerstattung dieser Steuer (als Vorsteuer) an deutsche Unternehmer mit erheblichen formalen Schwierigkeiten verbunden ist und daher in sehr vielen Fällen unterbleibt. Es handelt sich allerdings nicht um nennenswerte Beträge.
Zu Frage B 57:
Autobahngebühren an sich bewirken keine Wettbewerbsverzerrung im grenzüberschreitenden Verkehr, weil die Gebühren unabhängig von der Nationalität des Autobahn-Benutzers erhoben werden. Im Zusammenhang mit den Autobahngebühren treten allerdings zwei Spezialprobleme auf:
4974* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974
— die in Frage 56 schon angeschnittene Rückerstattung der auf die Gebühr entfallenden Mehrwertsteuer,
- das französische System der Anrechnung von
Autobahngebühren auf die Kraftfahrzeugsteuer (Achslaststeuer).
Auch beim zweiten Problem ist der tatsächliche Effekt verhältnismäßig gering. Trotzdem ist die Bundesregierung bemüht, im Rahmen der Steuerharmonisierung in der EWG eine Gleichstellung von deutschen und ausländischen Unternehmern in beiden Punkten zu erreichen.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksachen 7/1555 Frage B 58) :
Ist die Regierung bereit zu prüfen, ob bei der im Donauried geplanten Versuchsanlage für Verkehrstechniken (Hochleistungsschnellbahn) das in der Westschleife vorgesehene flächenaufwendige Versuchsnebenfeld (Rad-Schiene-Technik) nicht entfallen kann?
Die Bundesregierung ist bereit, Vorschläge zu prüfen, das Versuchsnebenfeld an anderer Stelle im Donauried zu errichten. Die Westschleife wird jedoch wegen der Nähe des Versuchszentrums bevorzugt. Die Bundesregierung kann zu dieser Frage erst abschließend Stellung nehmen, wenn die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens vorliegen, das z. Z. gemäß Bayer. Landesplanungsgesetz in der Zuständigkeit der Regierung von Schwaben durchgeführt wird.
Das Versuchsnebenfeld ist wesentlicher Bestandteil der Versuchsanlage für Oberbau- und Komponentenerprobungen. Die innenliegende Fläche wird durch Zufahrten erschlossen und kann weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 59 und 60) :
Wie weit sind die bereits im Herbst 1973 angekündigten abschließenden Gespräche zwischen dem Bundesland Österreich und der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des künftigen Autobahnüberganges Lindau/Bregenz gediehen, und wann kann endgültig mit welchem Ergebnis gerechnet werden?
Hat die Bundesregierung in ihrem vorgesehenen „KonjunkturAnkurbelungs"-Programm 1974 zusätzliche Finanzmittel für den Straßenbau im Allgäu vorgesehen, und wo wird sie diese einsetzen?
Zu Frage B 59:
Die Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien der Republik Österreich und der Bundesrepublik über die Führung der Autobahn im Raum Lindau und Bregenz konzentrieren sich auf die Lage des Grenzüberganges. Dabei sind noch
zwei Varianten im Gespräch, nämlich die Grenzübergänge bei Diezlings/Süd und bei Oberhochsteg. Die Verhandlungen dauern noch an. Noch im Januar 1974 wird ein weiteres Fachgespräch stattfinden. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Gespräch schon zu einer gemeinsamen Festlegung des Grenzüberganges führt.
Zu Frage B 60:
Gemäß Beschluß der Bundesregierung vom 19. Dezember 1973 soll für den Fall, daß zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsgrades im Jahr 1974 eine Erhöhung der Binnennachfrage konjunkturpolitisch erforderlich ist, ein Konjunkturprogramm für zusätzliche öffentliche Ausgaben vorbereitet werden. Ob und wann sowie in welchem Umfang ein solches Programm anlaufen kann, wird von der weiteren konjunkturellen Entwicklung abhängen. Es ist zur Zeit auch noch keine Aussage darüber möglich, ob bei Durchführung eines Konjunkturprogrammes für die Region Allgäu zusätzliche Mittel für den Bundesfernstraßenbau bereitgestellt werden.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 61):
Ist der Bundesregierung der Zustand des Bahnhofsgebäudes Kulmbach bekannt, und welche Pläne hat sie für das Kulmbacher Bahnhofsgebäude?
Das Bahnhofsgebäude ist über 100 Jahre alt und rein äußerlich in keinem schlechten Zustand. Wegen Fehlens einer Horizontalisolierung zwischen Keller und Erdgeschoß kann jedoch aufsteigende Feuchtigkeit in das Mauerwerk dringen. Diesem Übel konnte nur z. T. durch Behelfsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Das Gebäude soll völlig erneuert werden; jedoch sieht die Deutsche Bundesbahn vorerst keine Möglichkeit, die für einen Neubau erforderlichen Mittel bereitzustellen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat deshalb die Bundesbahndirektion Nürnberg beauftragt, zu prüfen, ob nicht mit einem wesentlich geringerem Mittelaufwand das Gebäude baulich instandgesetzt und überholt werden kann.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Januar 1974
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 62)
Welchen Finanzbetrag hat der Bund im Jahr 1973 für den Neubau von Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Tübingen ausgegeben, und wie hoch war dieser Betrag in den Jahren 1968, 1969, 1970, 1971 und 1972?
Für den Neubau der Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Tübingen hat der Bund im Jahre 1973
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1974 4975*
53,270 Mio DM ausgegeben. In den .Jahren 1968 bis 1972 hat der Bund die nachstehenden Beträge ausgegeben:
1968 1969 1970 1971 1972
31,754 51,440 77,020 82,134 77,601
Aufgrund der mit Wirkung vom 1. 1. 1973 eingeführten Verwaltungsreform haben sich Gebietsverschiebungen ergeben. Hierdurch sind die Mittel für den Bundesautobahnneubau im Jahre 1973 für den Streckenabschnitt Oberndorf—Bad Dürrheim beim Regierungsbezirk Tübingen nicht mehr enthalten.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 22. Januar
1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/1555 Frage
B 63) :
Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Erhöhung der Förderungsmittel dazu beizutragen, daß vor allem die zweiseitigen Begegnungen von Mannschaften und Vereinen zwischen Berlin und den Städten des Bundesgebiets intensiviert werden können?
Im Rechnungsjahr 1973 standen aus dem Titel 685 07 „Zuschüsse zur Förderung von Reisen nach Berlin (West) und an die Grenze der DDR" zur Förderung von Sportbegegnungen von Mannschaften und Vereinen aus dem Bundesgebiet mit Berliner Mannschaften und Vereinen in Berlin (West) 600 000,— DM zur Verfügung.
Bis zum 31. Dezember 1973 sind vom Landessportbund Berlin, der die Anträge entgegennimmt und nach den „Richtlinien für die Förderung von Sportbegegnungen in Berlin (West)" bearbeitet, rund 560 000,— DM abgerufen worden.
Auf Grund der Verkehrsbeschränkungen durch die Sonntagsfahrverbote im November und Dezember 1973 konnte dieser Betrag nicht in vollem Umfang verbraucht werden. Der Landessportbund Berlin hat nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 45 000,— DM erstattet.
Danach wird die Istausgabe für 1973 bei rund 515 000,— DM liegen. Für das Rechnungsjahr 1974 sind im Haushaltsplan wieder 600 000,— DM für den genannten Zweck vorgesehen.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 18. Januar
1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen
B 64 und 65) :
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Schriftsteller oder Künstler aus der DDR, denen von Städten, Einrichtungen öffentlicher oder privater Art in der Bundesrepublik Deutschland in Anerkennung ihres Kunstschaffens Preise verliehen werden, diese ausschlagen?
Treffen öffentlich geäußerte Vermutungen zu, daß die ablehnende Haltung der Betroffenen auf Druck der Behörden der DDR zurückzuführen ist, und steht dies nicht im Widerspruch zu den Bekundungen, die kulturellen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zu verbessern und zu festigen?
1. Im Zeitraum der letzten zwei Jahre sind mir mehrere Fälle der Literaturpreisverleihung an Schriftsteller in der DDR durch Preisstifter im Bundesgebiet bekanntgeworden. Soweit ich es übersehe, ist lediglich in einem Fall, nämlich bei der Verleihung des Wilhelm Raabe-Preises der Stadt Braunschweig, eine Absage erfolgt. Hier handelt es sich um einen Vorgang im Jahre 1972, der erst Anfang 1974, nachdem der Entschluß des Preisträgers als definitiv anzusehen ist, durch Presseveröffentlichungen einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde.
2. In dem erwähnten Fall sind die Motive nicht eindeutig erkennbar. Ob Einwirkungen von dritter Seite eine Rolle spielten, muß ich offenlassen.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 22. Januar 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Frage B 66) :
Wie ist die Äußerung von Bundesminister Franke in einem Kommentar für den Berliner Sender RIAS, die DDR scheine bemüht zu sein, „deutlich zu machen, daß sie den Entspannungsprozeß zwischen beiden deutschen Staaten grundsätzlich weiter fordern will", in Übereinstimmung zu bringen mit der Tatsache, daß die Angehörigen der Nationalen Volksarmee erst kürzlich im Soldatenmagazin „Armeerundschau" zu bedingungslosem Ilaß gegenüber dem Westen aufgerufen worden sind und eine solche Haltung als „unsere Moral" charakterisiert worden ist?
Die unbestreitbar offensive ideologische Erziehung und Ausrichtung der Angehörigen der Nationalen Volksarmee gegenüber dem Westen entspricht nicht unseren Vorstellungen vom politischen Entspannungsprozeß zwischen den beiden deutschen Staaten.
Wenn die Verantwortlichen in der DDR — ebenso wie die in den osteuropäischen Staaten — meinen, auf dieses dem ideologischen Bereich zuzuordnende Moment der Ausrichtung der Soldaten nicht verzichten zu können, so ist dies ein Ausdruck der von ihnen als Gegengewicht zur Entspannungspolitik für notwendig erachteten Abgrenzung.
Ebenso unbestreitbar ist, daß wir uns erst am Beginn des Entspannungsprozesses befinden, wobei erschwerend hinzu kommt, daß sich dieser Prozeß an der Nahtstelle der in früheren Jahren härtesten Konfrontation zwischen Ost und West vollzieht. Wenn von Entspannung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR die Rede ist, so heißt dies nicht, daß wir diesen Zustand bereits erreicht hätten. Sie ist das Ziel der von der Bundesregierung eingeleiteten Vertragspolitik mit der DDR.
Auf der anderen Seite ist die Tatsache unübersehbar, daß auf dem Weg zu diesem Ziel beträchtliche Schritte nach vorn getan wurden und weiterhin getan werden: Dazu gehören einmal der Abschluß des Verkehrsvertrages und der Abschluß des Grundlagenvertrages mit der DDR. Sie bilden die vertragliche Basis für die Anfänge einer sich ausweitenden Kommunikation zwischen den Menschen
4976* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 77. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25, Januar 1974
in den beiden deutschen Staaten. Seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages und der Aufnahme des grenznahen Verkehrs haben die Reisen von Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR im Verhältnis zu der entsprechenden Zeit vorher um mehr als 60 % zugenommen; in umgekehrter Richtung ist eine Steigerung der Besuchsreisen von nahezu 20 % erfolgt. Auch durch die erweiterten Möglichkeiten des Telefonverkehrs hat sich die Kommunikation zwischen den Menschen in den beiden deutschen Staaten auf ein bisher nicht gekanntes Ausmaß intensiviert.
In diesen Zusammenhang gehört ferner, daß auf allen im Grundlagenvertrag vorgesehenen Gebieten Folgeverhandlungen mit der DDR aufgenommen wurden. Insgesamt sind das 14 Verhandlungsstränge, wobei die Grenzkommission als erste Ergebnisse ihrer Tätigkeit bereits zwei Vereinbarungen mit der DDR
— über die Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen beiden deutschen Staaten und
— über die Grundsätze zur Instandhaltung und zum Ausbau der Grenzgewässer sowie der dazu gehörenden Anlagen
vorgelegt hat. Bei den meisten der laufenden Folgeverhandlungen ist der Durchbruch zu Sachgesprächen erfolgt.
Die Bundesregierung hat stets auf die Schwierigkeiten bei den innerdeutschen Verhandlungen hingewiesen. Doch ohne die Bereitschaft der DDR, den Weg der Förderung des Entspannungsprozesses grundsätzlich beizubehalten, wären die bisherigen Ergebnisse und die sich anbahnenden Fortschritte bei den Folgeverhandlungen nicht denkbar.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1555 Fragen B 67 und 68) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Wettbewerbsgleichheit die Gebührenfreiheit im Postscheckdienst, mit der sie den Eindruck eines besonders kostengünstig arbeitenden Dienstleistungsunternehmens erwecken will, obwohl die Kosten hierfür aus den Monopoldienstzweigen der Deutschen Bundespost - also von der Allgemeinheit — getragen werden, abzubauen?
Besteht die Absicht, bei der Rechnungslegung der Deutschen Bundespost die seit 1968 praktizierte Dreiteilung des Postschecksystems, die in ihrem Ergebnis zu irreführenden Folgerungen führt, wieder aufzugeben zugunsten einer Abrechnung, aus der das Defizit der — eine Einheit bildenden drei Zahlungsarten klar hervorgeht?
Die Frage geht von der Annahme aus, die Deutsche Bundespost wolle im Postscheckdienst durch Gebührenfreiheit den Eindruck eines besonders kostengünstige arbeitenden Dienstleistungsunternehmens erwecken. Diese Annahme trifft nicht zu. Für die bestehende Gebührenfreiheit des im öffentlichen Auftrag betriebenen Postscheckdienstes ist nicht der Wettbewerbsgesichtspunkt entscheidend. Maßgeblich ist das Ergebnis der Leistungs- und Kostenrechnung. Bislang hat. der Postscheckdienst danach mit Kostenüberdeckung gearbeitet. Künftig lassen sich Kostenunterdeckungen jedoch nicht ausschließen. Die derzeit im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost zur Beschlußfassung vorliegende Gebührenplanung enthält daher für den Postscheckdienst eine nach der Postenzahl gestaffelte Kontoführungsgebühr, die zum 1. Januar 1975 wirksam werden soll.
Die in der Leistungs- und Kostenrechnung der Deutschen Bundespost seit 1968 vorgenommene Darstellung der Zahlungsverkehrsdienste kann nicht zu irreführenden Folgerungen führen, da nach wie vor für jeden einzelnen Dienstzweig und Teildienstzweig das betriebswirtschaftliche Ergebnis ausgewiesen wird. Gleichwohl wird gegenwärtig geprüft, ob die 1968 gewählte Darstellungsform auch nach heutigem Erkenntnisstand als die bestmöglich sachgerechte zu gelten hat.
Anlage 95
Antwort
des Bundesminister Dr. Eppler vom 23. Januar 1974 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 7/1555 Fragen B 69 und 70) :
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß auch über Sportentwicklungshilfemaßnahmen der Deutschen Sportjugend im Rahmen des „interministeriellen Ausschusses" der Bundesregierung entschieden wird?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch der Einsatz von Sportfachkräften durch die deutschen Entwicklungshilfeorganisationen (z. B. DED) in enger Abstimmung mit den Vorhaben der Bundesregierung erfolgen muß?
Zu Frage B 69:
Bei der Förderung von Maßnahmen der Sportjugend geht es in erster Linie darum, Jugendkontakte zu schaffen und zu verstärken. Insoweit wird die erforderliche Koordinierung dadurch gewährleistet, daß der zuständige Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die anderen Ressorts gemäß § 70 GGO beteiligt.
Zu Frage B 70:
Die Bundesregierung teilt die von Ihnen vertretene Auffassung. Von den Organisationen, die die Bundesregierung im Bereich der Entwicklungshilfe fördert, hat bisher lediglich der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) Sportfachkräfte in Entwicklungsländer entsandt. Diese Fachkräfte werden überwiegend zur Ausbildung von Lehrern für Primarschulen eingesetzt, bei der die Sportausbildung nur ergänzend betrieben wird. Der Deutsche Entwicklungsdienst teilt seine Planungen hierzu dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit. Der Vertreter des BMZ im Interministeriellen Ausschuß zur Förderung des Sports in Entwicklungsländern stellt sicher, daß die geplanten DEDProjekte mit den anderen Sportmaßnahmen der Bundesregierung in den Entwicklungsländern abgestimmt werden.