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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4371 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4371 B Amtliche Mitteilungen 4371 D Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes; hier: Vermögensteuergesetz, Bewertungsgesetz und Gewerbesteuergesetz (SPD, FDP) (aus Drucksache 7/78); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1426), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1358, 7/1389) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1358) — Zweite Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . 4372 C Halfmeier (SPD) 4373 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 4375 A Dr. Vohrer (FDP) 4378 B Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) 4379 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 4381 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache 7/974) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache V1388) — Zweite und dritte Beratung — Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . 4382 D Dr. Waigel (CDU/CSU) . . . . . 4383 D Haase (Fürth) (SPD) . . . . . . 4385 B Dr. Glotz (SPD) . . . . . . . . 4387 B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4390 D Dr. Hirsch (FDP) 4394 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr Hilfe für die afrikanischen Dürregebiete (Drucksache 7/1436) . . . . . . . . 4396 B I Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses (SPD, FDP) (Drucksache 7/1395) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1431), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/1430) — Zweite und dritte Beratung — Braun (CDU/CSU) . . . . . . . 4396 C Hauck (SPD) . . . . . . . . . 4397 B Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4397 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 4398 B Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . . . . . . . 4398 C Fragestunde (Drucksachen 7/1380, 7/1412) Frage — Drucksache 7/1412 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die Verluste der Hessischen Landesbank Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4399 A, B Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 4399 A, B Frage -- Drucksache 7/1412 — des Abg. Peiter (SPD) : Maßnahmen gegen die vom Tankstellen-Fachverband in Essen empfohlene Rationierung der Abgabe von Treibstoffen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4399 C, D Peiter (SPD) . . . . . . . . 4399 C, D Frage A 91 — Drucksache 7/1380 des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Auswirkungen des Sonntagsfahrverbots auf die Wahlkreisarbeit der Abgeordneten sowie auf die Machtverteilung zwischen Legislative und Exekutive Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4400 A, B, C Thürk (CDU/CSU) . . . . . . 4400 B, C Frage A 92 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Kontaktpersonen des als V-Mann im Axel-Springer-Dienst tätig gewesenen Journalisten Göbel Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4400 D, 4401 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . .4401 A, B Heyen (SPD) . . . . . . . . . 4401 B Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4401 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 4401 C Frage A 93 — Drucksache 7/1380 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Kompetenz des Bundesministers Bahr im Rahmen der Zuständigkeiten für auswärtige Beziehungen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 4401 C, D, 4402 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4401 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 4402 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4402 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4402 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4402 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 4402 C Frage A 94 — Drucksache 7/1380 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Erhöhung der Geldumtauschquote; Haltung des Staatssekretärs Gaus Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4402 D, 4403 A, B, C, D Dr. Dollinger (CDU/CSU) 4402 D, 4403 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 4403 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 4403 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4403 B Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 4403 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 4403 C Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 4403 D Frage A 95 — Drucksache 7/1380 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Ablehnung von Inseraten des Bundesministeriums der Verteidigung durch das DGB-Jugendmagazin „ran" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4404 A Frage A 96 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Wechselseitige Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 4404 B, 4405 A, B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 4405 A Hansen (SPD) 4405 B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 4405 C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 4405 C Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) : Übertragbarkeit der in der NahostErklärung der neun Regierungen der Europäischen Gemeinschaft vertretenen Prinzipien auf die vertriebenen Ostpreußen, Pommern, Schlesier und Sudetendeutschen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4406 A, B, C, D, 4407 A, B, C, D, 4408 A, B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 4406 A, B, 4407 A, B Dr. Sperling (SPD) . . . 4406 C, 4407 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 4406 D, 4408 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 III Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 4407 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 4408 A Wolfram (SPD) 4408 A Dr. Geßner (SPD) 4408 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 4408 C Frage A 105 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Gansel (SPD) : Dauer des Entscheidungsverfahrens der deutschen Behörden bei Hilfsmaßnahmen für politisch Verfolgte in Chile Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4408 D, 4409 A Gansel (SPD) . . . . . . . . . 4409 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4409 A Frage A 106 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Meldungen über das Nichtzustandekommen einer Weizenlieferung an Chile infolge Weigerung der Regierung Allende, die Berlin-Klausel zu akzeptieren Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4409 B, C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . 4409 B, C Frage A 107 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Rückläufigkeit der Zahl der Aussiedler aus dem Bereich der Volksrepublik Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4409 D, 4410 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . 4409 D, 4410 A Frage A 108 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Haltung der Bundesregierung in der Frage des Verbots von Napalm als Kampfwaffe Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4410 A, C Frau von Bothmer (SPD) 4410 B Frage A 109 Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Haltung der südafrikanischen Regierung betr. Einreise von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nach Namibia Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4410C, D, 4411 A, B Frau von Bothmer (SPD) . 4410 D, 4411 A Hansen (SPD) 4411 B Frage A 38 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Förderung der Benutzung kleinerer Kraftfahrzeuge durch den Kraftfahrzeugsteuertarif Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4411 C, D, 4412 A Dr. Sperling (SPD) 4411 D Frage A 39 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Anerkennung von Heizölmehrkosten als außergewöhnliche Belastung nach 33 EStG Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4412 A, B Niegel (CDU/CSU) 4412 B Fragen A 40 und 41 -- Drucksache 7/1380 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/ CSU) : Umsatzsteuermehreinnahmen bei Mineralölprodukten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4412 C, D, 4413 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 4412 D, 4413 B Frage A 37 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Gewährung einer Nachfrist für die Beurkundung von Erbschafts- und Schenkungsverträgen nach dem 1. Januar 1974 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4413C,D, 4414 A Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . . . 4413 D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . . 4414 A Frage A 104 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Wert des bisher von den deutschen Aussiedlern dem polnischen Staat übereigneten Eigentums Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 4414 B, C, D, 4415 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 4414 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 4414 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 4415 A Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Spitzmüller (FDP) : Einsparung von Energie durch Einführung der Sommerzeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4415 B, C, D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 4415 C, D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 4415 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 Frage A 44 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dürr (SPD) : Forderung überhöhter Vorauszahlungen für Heizungskosten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 A, B Wolfram (SPD) 4416 B Frage A 45 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Weitergabe der Kostensenkungen bei den Versicherungsgesellschaften infolge der Energiesparmaßnahmen an die Kraftfahrzeugbesitzer Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 C, D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4416 C Frage A 47 Drucksache 7/1380 — des Abg. Wolfram (SPD) : Gewinnung von Heizöl aus Kohle Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4416 D, 4417 B, C Wolfram (SPD) 4417 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 4417 C Frage A 48 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Ausnahme der Dienstfahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4417 D, 4418 A, B, C, D Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 4418 A, B Hösl (CDU/CSU) 4418 C Immer (SPD) 4418 C Niegel (CDU/CSU) 4418 D Frage A 49 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau Huber (SPD) : Diskriminierung von Mineralölhändlern durch Mineralölgesellschaften Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4419 A, B, C, D, 4420 A, B Frau Huber (SPD) 4419 A, B Stahl (Kempen) (SPD) 4419 C Wolfram (SPD) 4419 D Mahne (SPD) 4419 D Tillmann (CDU/CSU) 4420 A Immer (SPD) 4420 B Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) 4420 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1973) (Drucksache 7/1432) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4420 D Aktuelle Stunde Verhandlungen der Bundesregierung mit der DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 4421 B Bahr, Bundesminister . . . . . . 4422 B Barche (SPD) . . . . . . . . . 4423 A Hoppe (FDP) . . . . . . . . . 4424 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4424 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 4425 D Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 4426 D Ronneburger (FDP) . . . . . . . 4427 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 4428 B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 4429 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 4430 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 4430 D Höcherl (CDU/CSU) (persönliche Bemerkung gem. § 35 GO) . . . 4431 C Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes (Drucksache 7/1328) Erste Beratung — Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 4432 A, 4473 D Pfeifer (CDU/CSU) . . . . . . 4438 D Möllemann (FDP) 4446 B Dr. Wichert (SPD) 4454 C Dr. Vogel, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . 4456 A Dr. Probst (CDU/CSU) . . . . . 4460 D Frau Schuchardt (FDP) . . . . . 4465 D Dr. Schweitzer (SPD) 4468 D Dr. Hahn, Minister des Landes Baden-Württemberg . . . . . 4472 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates über die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik für eine Verordnung des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 V für eine Haushaltsordnung zur Festlegung von Sonderbestimmungen für den Euro- päischen Fonds für Regionalentwicklung für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung (EWG) über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Verzeichnis der Gebiete und Gebietsteile gemäß Verordnung (EWG) des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwick- lung (Drucksachen 7/982, 7/1183, 7/1391 [neu]) Haase (Fürth) (SPD) . . . . . . 4476 A Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 4476 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4478 A Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4479* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 7/1380 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 71. Sitzung abgedruckt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4371 71. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigungen 69. Sitzung, Seite VII, linke Spalte, Zeilen 8 und 9, und Seite 4225* D, Zeile 3, ist statt „Parl. Staatssekretär Dr. Hauff" zu lesen: „Bundesminister Dr. Ehmke" ; Seite 4235 D, Zeile 8, ist das Wort „nicht" zu streichen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4479* Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15.12. Adams * 15.12. Dr. Ahrens ** 14.12. Dr. Aigner * 14.12. Alber ** 14.12. Amrehn ** 14.12. Dr. Arndt (Berlin) 14. 12. Dr. Artzinger * 15. 12. Dr. Bangemann* 15.12. Behrendt * 15.12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 14. 12. Blumenfeld * 15. 12. Dr. Böger 13.12. Bredl 15.12. Dr. Burgbacher * 15.12. Dr. Corterier * 15.12. Entrup 15.12. Fellermaier * 15.12. Flämig * 15.12. Frehsee * 15.12. Dr. Früh*' 15.12. Gerlach (Emsland) * 15.12. Gerster (Mainz) 14.12. Gewandt 19.1.1974 Dr. Gölter ** 13.12. Graaff 19.1.1974 Härzschel * 15.12. Dr. Holtz ** 13. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.12. Kahn-Ackermann ** 14. 12. Kater * 15. 12. Dr. Kempfler ** 14. 12. Dr. Klepsch * 15. 12. Krall * 15.12. Krampe 15.12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lagershausen ** 14. 12. Lange * 15. 12. Lautenschlager * 15.12. Lücker * 15.12. Marquardt ** 14. 12. Memmel * 15. 12. Dr. Mende ** 13.12. Dr. Mertes (Gerolstein) 14.12. Metzger 13.12. Mick 15.12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Dr. Müller (München) ** 13.12. Mursch (Soltau-Harburg) * 15.12. Pieroth 13.12. Dr. Prassler 15.12. Roser 13. 12. Richter ** 14. 12. Schmidt (Kempten) ** 14.12. Schmidt (München) * 15.12. Dr. Schmude 13.12. Dr. Schulz (Berlin) * 15.12. Schwabe * 15.12. Dr. Schwencke ** 14.12. Dr. Schwörer * 15.12. Seefeld* 15.12. Dr. Slotta 15.12. Springorum * 15.12. Dr. Stark (Nürtingen) 13. 12. Dr. Starke (Franken) * 15.12. Dr. Vohrer ** 15.12. Walkhoff * 15.12. Dr. Wallmann 14. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Weber (Heidelberg) 14.12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
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    Rede von Dr. Klaus von Dohnanyi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast vier Jahre dauert jetzt die Debatte um eine Rahmengesetzgebung des Bundes für die Hochschulen in unserem Land. Noch immer sind alle Parteien, Länder und Bund einig, daß wir ein solches Gesetz brauchen, und noch immer scheinen sich die hochschulpolitischen Fronten unversöhnbar gegenüberzustehen.
    Der scharfe Ton, mit dem die Opposition in der vergangenen Woche von dieser Stelle aus die Hochschulpolitik des Bundes kritisiert hat, wird jedoch von der Bundesregierung ausdrücklich nicht aufgenommen werden. Ich will auch der Versuchung widerstehen, mich, wie dies die Opposition in der vergangenen Woche getan hat, mit dem Schicksal des ersten Hochschulrahmengesetzes der Regierung Brandt/Scheel im 6. Deutschen Bundestag lange zu beschäftigen.

    (Abg. Dr. Gölter: Das war sehr interessant!)

    Entscheidend ist allein, welches Gesetz wir heute wollen.
    Nur eine historische Korrektur sei mir erlaubt. Wenn Herr Kollege Gölter in der vergangenen Woche meinte, die Opposition habe die sozialliberale Koalition daran gehindert, ein verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden, so hätte er diesen Maßstab auch an das damalige Hochschulgesetz Baden-Württembergs, Herr Kollege Hahn, und wohl auch an das noch heute geltende Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz, Herr Kollege Vogel, anlegen müssen. Herr Gölter, seien wir doch in diesen Fragen keine Pharisäer! —
    Aber dies war schon fast zu viel über die Vergangenheit. Denn die Vorlage der ersten Regierung Brandt/Scheel hat zwar in einer Reihe von Landesgesetzen und Entwürfen tiefe Spuren hinterlassen, auch ohne Gesetzeskraft zu erlangen; aber der Entwurf, den die Regierung heute einbringt, ist mehr als eine Neuauflage der Vorlage aus dem Jahre 1970. Zwei bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie die Erfahrungen der Hochschulen und der Hochschulpolitik seit 1970 führten zu einem neuen und, wie ich meine, auch einem besseren Entwurf. Die hier kritisch gemeinte Bemerkung der Opposition, die Bundesregierung habe offenbar dazugelernt, ist für uns ein Kompliment. Ich wünsche mir nur, die Regierung könnte dieses Kompliment bald auch an die Opposition zurückgeben.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Gölter: Mir kommen die Tränen!)

    Natürlich haben wir gelernt, sicherlich haben wir in der Vergangenheit nicht immer recht gehabt. Wenn die Opposition allerdings von sich meint, sie habe immer recht gehabt, dann bleibt uns wenig Hoffnung.

    (Abg. Dr. Gölter: Das hat sie nie behauptet!)

    — Es ist gut, Herr Kollege Gölter, daß Sie das nicht behaupten. Ich nehme das zur Kenntnis.
    Meine Damen und Herren, Bevölkerung und Hochschulen erwarten gerade vom Bund entscheidende Beiträge zur Erneuerung der Hochschulen. Aber die Probleme der Hochschulen sind ebenso umfassend, wie die Handlungsgrundlagen des Bundes auf dem Hochschulsektor schmal sind; denn die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes erstreckt sich im wesentlichen auf die Beteiligung an Neubau und Ausbau, auf den Erlaß von Rahmenvorschriften über die „allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens", auf die Forschungsförderungskompetenz und auf die Mitverantwortung des Bundes im Bereich der Bildungsplanung nach Art. 91 b des Grundgesetzes. Die Zuständigkeiten sind also nicht nur verschiedenartig, sondern auch begrenzt; aber die Verantwortung ist unbegrenzt.
    Weil die Hochschulpolitik unter diesen Umständen von Bund und Ländern gemeinsam gemacht werden muß, hat die Bundesregierung dieses Gesetz als ein zustimmungspflichtiges Gesetz eingebracht, obwohl eine Rahmengesetzgebung des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens an sich nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Bundesregierung sucht damit also ausdrücklich den Konsens mit den Ländern in dieser wichtigen Frage der Bildungs- und Wissenschaftspolitik.
    Hochschulpolitik ist Bildungspolitik und Wissenschaftspolitik. Die Hochschulen sind als Ausbildungsstätten dabei vom übrigen Bildungswesen nicht zu trennen; sie sind ein Bestandteil desselben wie die Berufsbildung, wie die Schulen. Die Bundesregierung hat deswegen, Herr Kollege Gölter, in der vergangenen Woche bei der Debatte über die quantitativen Probleme unserer Hochschulen darauf hingewiesen, daß die Probleme der Hochschulen nicht isoliert gelöst werden können, ja, daß ihre erfolgreiche Bewältigung untrennbar ist von der Neuordnung des ganzen Bildungswesens. Ich habe das bereits in der Debatte im Januar 1970 vor dem Deutschen Bundestag gesagt und möchte die Opposition hier noch einmal eindringlich bitten, sich mit der Notwendigkeit einer geschlossenen bildungspolitischen Konzeption für ihre Hochschulpolitik auseinanderzusetzen. Eine solche Konzeption ist notwendig auch für die Regelung von Einzelfragen im Hochschulbereich.

    (Abg. Dr. Probst: Einheitsschulwesen!)

    — Dies zu sagen, Herr Kollege Probst, ist keine Ausflucht, wie die Opposition offenbar irrtümlich meint, sondern der Versuch, in diesem Hause das breite bildungspolitische Fundament zu schaffen, das wir für die Erneuerung unserer Hochschulen benötigen.

    (Abg. Dr. Gölter: Siehe Entschließung vom letzten Donnerstag!)

    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4433
    Bundesminister Dr. von Dohnanyi
    Ich habe in diesem Zusammenhang in der vergangenen Woche einige Fragen an die Opposition gestellt.
    Von ihrer Beantwortung wird die Möglichkeit eines Konsenses abhängen.

    (Abg. Dr. Gölter: Großer Meister!)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung geht bei ihrer Hochschulpolitik davon aus, daß Hochschulbildung eine Vielzahl sozialer Vorteile und damit natürlich auch sozialer Verantwortungen vermittelt. Deswegen ist sie der Auffassung, daß bei allen Fragen des Hochschulzugangs der Aspekt der Chancengleichheit eine zentrale Rolle spielen muß; denn auch ein sinnvolles Leistungsprinzip, wie wir es alle wollen, ist ohne Chancengleichheit unerträglich. Regierung und Opposition haben sich über das Ziel der Chancengleichheit bisher nicht gestritten, allerdings um so heftiger über sinnvolle Wege dorthin.
    Wohl niemand in diesem Hause will die Weichen für den Hochschulzugang wieder, wie dies in der Zeit vor der Weimarer Grundschulreform der Fall war, durch unterschiedliche, vertikal gegliederte Vorschulklassen zu Gymnasien und Volksschule stellen. Weil wir uns — das hoffe ich jedenfalls — wohl alle in diesem Hause gegen jede Einführung von Zugangsprüfungen zum Gymnasium bei den 10jährigen wenden würden, müssen wir eben darüber debattieren, wann und auf welche Weise die Weichen für die Chancen zum Hochschulstudium gestellt werden sollen. Die Bundesregierung meint dazu, solange das Schulsystem den Hochschulzugang in erster Linie an das Gymnasium bindet und die Entscheidung zwischen Gymnasium einerseits und Realschule bzw. Hauptschule andererseits bei den 10jährigen getroffen wird, kann Chancengleichheit im Hochschulzugang kaum geschaffen werden, es sei denn, man wolle alle 10jährigen zunächst in das Gymnasium übernehmen — eine sicherlich ebenso unbeabsichtigte wie unzweckmäßige Form der Verwirklichung der Gesamtschule.
    Ich wiederhole hier also meine Voraussage: So lange wir nicht in der Lage sind, glaubhaft zu machen, daß die Chancen für einen Hochschulzugang eher am Ende der Schulpflichtzeit als zu Beginn der Mittelstufe verteilt werden und daß diese Chancen auch in der Oberstufe für Absolventen beruflicher Bildungswege wenigstens offenbleiben, so lange können wir die Expansion in Richtung auf immer mehr Gymnasialabiturienten nicht aufhalten und so lange werden sich die Probleme an den Übergängen zwischen Schulabschluß und Hochschule verschärfen. Die Bundesregierung verfolgt auch aus diesem Grunde — ich unterstreiche dies als ein Element ihrer Hochschulpolitik — das Ziel einer schrittweisen und pragmatischen Verwirklichung der Gesamtschule, die die gesamte Vollzeitschulpflicht umfassen muß. Sie vertritt ebenso die Auffassung, daß die Berufsbildung ein Teil der Sekundarstufe II sein muß oder, anders gesagt, daß die Berufsbildung in das allgemeine Bildungssystem integriert werden muß.

    (Abg. Dr. Probst: Alles Sprüche!)

    — Herr Kollege Probst, dies mögen für Sie Sprüche sein, wenn wir von der Gleichwertigkeit der beruflichen und der allgemeinen Bildung sprechen. Von uns ist das ernst gemeint.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch hier, Herr Probst, überschneiden sich gesellschaftspolitische und bildungspolitische Argumente. Es erscheint uns undenkbar, eine wirklich gleichwertige berufliche Bildung herzustellen, wenn diese nicht Teil der staatlichen Verantwortung für eine umfassende Sekundarstufe II ist. Es erscheint uns hoffnungslos, eine sinnvolle und gerechte Verteilung der beruflichen Chancen in der Oberstufe und vor dem Hochschulzugang zu erreichen, wenn diese Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Schulbildung nicht verwirklicht wird.
    Diese Probleme stehen heute nicht unmittelbar zur Debatte. Und doch kann die Neuordnung des Hochschulwesens, die wir hier diskutieren, nur im Zusammenhang mit einer umfassenden bildungspolitischen Konzeption realisiert werden.
    Auch die forschungspolitische Funktion der Hochschulen muß auf einem allgemeinen Hintergrund gesehen werden, denn die Hochschulen sind nicht nur Teil des Bildungswesens; sie sind in gleicher Weise ein unverzichtbarer Bestandteil von Wissenschaft und Forschung in unserem Lande. Der Vorwurf, den wir von der CDU/CSU auch im Bundesrat haben hören müssen, der Entwurf vernachlässige die Forschungsaufgaben der Hochschulen, ist ungerechtfertigt. Meine Damen und Herren, ich kenne jedenfalls kein Landesgesetz, das sich mit gleicher Intensität der Probleme in der Hochschulforschung annimmt. Ich wäre daher dankbar, wenn dieser Vorwurf in diesem Hause nicht wieder erhoben würde. Er lenkt nur von den wirklichen Aufgaben ab.

    (Abg. Pfeifer: Aber natürlich wird er erhoben!)

    Die Bundesregierung sieht allerdings die Forschungsaufgaben der Hochschulen als einen Aspekt, der alle Hochschulen berührt. Der Entwurf sieht daher für alle Hochschulen — gleich, ob klassische, wissenschaftliche Universitäten oder Fachhochschulen -- einen sinnvollen Zugang zur Forschung vor, und die Gesamthochschule soll dies fördern.
    Die Formel von der Einheit von Forschung und Lehre müssen wir inhaltlich ohnehin neu begreifen. Daß sich die Anteile von Forschung und Lehre in den Universitäten zugunsten der Lehre verschieben, ist unvermeidlich. Diese Tendenz wird sich fortsetzen. Man kann nicht nahezu ein Viertel eines Jahrgangs in den Hochschulen ausbilden und davon ausgehen, daß die Forschung den gleichen Anteil an Personal und Mitteln fortschreiben wird, den sie zu einer Zeit innehatte, als lediglich 2 bis 4%eines Jahrgangs die Hochschulen besuchten. Die Folge der Schwerpunktverschiebung in Richtung auf die Lehre müssen eine Differenzierung der Dienstaufgaben an den Hochschulen und die Konzentration der Forschung sein. Wir werden unterscheiden müssen, wo Forschung an unseren Universitäten, Fachhochschulen und Gesamthochschulen kreative Wissenschaft mit der dafür notwendigen, oft kostspieliger
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    Bundesminister Dr. von Dohnanyi
    Ausstattung sein kann und wo Forschung in erster Linie eine umfassende Möglichkeit der wissenschaftlichen Fortbildung des lehrenden Hochschulpersonals und des forschenden Lernens der Studenten darstellt. Die Qualität unserer Hochschulen jedenfalls wird nicht dann am besten sein, wenn wir die Forschungsmittel auf einen für Ausbildungszwecke wesentlich vergrößerten Lehrkörper ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgaben gleichmäßig und damit am Ende zu dünn verteilen.
    Wir brauchen also, so scheint mir, ein neues Selbstverständnis unserer Hochschulen in der Erfüllung der Forschungsaufgaben. Die Hochschulen sind Stätten sowohl der Berufsbildung als auch der Forschung. Das Gewicht der Berufsbildung in den Hochschulen hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Einer mit der Wissenschaftlichkeit der Hochschule begründeten pauschalen Forderung, alte Gewohnheiten und alte Rechte in neue Hochschulaufgaben unbesehen zu übernehmen, kann nicht nachgegeben werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist richtig!)

    Die Abstimmung von Forschungsschwerpunkten innerhalb des Hochschulsystems und mit der Forschung außerhalb der Hochschulen ist unerläßlich. Forschung muß dabei konzentriert und Forschungs- und Lehraufgaben müssen nach Befähigung zugeordnet werden.
    Dennoch sind Lehre und Forschung gleichwertige und gleichberechtigte Aufgaben an unseren Hochschulen. Sie dürfen nicht im Prestige und auch nicht in der Besoldung derart unterschieden werden, daß derjenige, der mehr Forschungsmittel und mehr Forschungszeit zur Verfügung hat, zwangsläufig als der bessere und deswegen immer auch als der höher besoldete Hochschullehrer angesehen wird. Nur wenn wir die Gleichwertigkeit von Forschung und Lehre an unseren Hochschulen prinzipiell herstellen, können wir guten Gewissens denjenigen, die eine besondere Befähigung für die Forschung haben, die dafür erforderlichen besonderen Bedingungen einräumen. Und daß dies wiederum erforderlich ist, wenn wir die Qualität unserer Hochschulen behalten oder wiederherstellen wollen, daran kann kein Zweifel bestehen.
    Meine Damen und Herren, ich habe die Einbettung unserer Hochschulpolitik in die allgemeine Bildungs-und in die Forschungspolitik verdeutlicht. Ich komme nun zu einigen umstrittenen Einzelheiten der Vorlage. Gestatten Sie mir aber zuvor eine Zwischenbemerkung.
    Bildungspolitik ist in den letzten Jahren mehr und mehr zu einer Geheimwissenschaft, Hochschulpolitik zu einer Art Organisationsschach für Fortgeschrittene geworden.

    (Abg. Dr. Gölter: Man sieht es am Parlament!)

    Man muß hier daran erinnern, daß Hochschulpolitik nicht für Hochschulpolitiker, sondern für Hochschule und Gesellschaft gemacht wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Gölter: Sehr gut!)

    Als Ausgangspunkt für die Behandlung der Regierungsvorlage sollten deswegen nicht immer wieder in abstrakter Ablösung von den Realitäten der Hochschullandschaft Modelle der Organisation zur Debatte gestellt werden. Ausgangspunkt sollten vielmehr die Sorgen und Fragen der Hochschulen selbst sein.

    (Abg. Dr. Probst: Sehr, sehr gut!)

    — So, Herr Kollege Probst, wurde die Regierungsvorlage erarbeitet. Ich wäre dankbar, wenn wir hier auch so debattieren könnten.
    Das drängendste aktuelle Problem der Hochschulen ist ihre Überfüllung. Ein unseliger Teufelskreis ist zwischen inneren Reformen und quantitativer Überlastung entstanden. Der aus den Schulen kommende Abiturientendruck erschwert einerseits die inneren Reformen in den Hochschulen oder macht sie gar unmöglich, andererseits verstärkt wiederum der Mangel an innerer Reform, darunter insbesondere das Ausbleiben der Studienreform, die quantitativen Probleme. Kapazitätsregelungen sind daher für die Hochschulpolitik von entscheidender Bedeutung. Wir dürfen die Qualität der Hochschulen nicht in einem quantitativen Überdruck ersticken.
    In der vergangenen Woche wurden in diesem Hause die Bauleistungen von Ländern und Bund behandelt. Ich glaube, Bundestag und Öffentlichkeit haben Klarheit darüber gewonnen, daß seit 1970 durch Länder und Bund mehr Studienplätze gebaut wurden, als bei Beginn der sozialliberalen Koalition von irgendeiner Seite angenommen oder versprochen wurde.
    Allerdings müssen in Zukunft die Bauentscheidungen noch rationeller an Richtwerten und Ausbauzielen gemessen werden. Der vierte Rahmenplan für den Aus- und Neubau der Hochschulen, den Länder und Bund gegenwärtig vorbereiten, wird die erforderlichen Zielsetzungen enthalten. Billigeres und zweckmäßigeres Bauen und ein Abschied von überflüssigem Luxus werden uns dabei noch intensiver zu beschäftigen haben. Ebenso ist es wichtig, daß die geschaffenen Kapazitäten besser genutzt werden. Der Regierungsentwurf legt in den §§ 29 f. Grundsätze für die Ermittlung vorhandener Kapazitäten fest. Dabei möchte ich besonders darauf hinweisen, daß bei jeder Begrenzung von Hochschulplätzen nach § 30 auch ein Nachweis der auf jeder wissenschaftlichen Planstelle während der letzten Jahre erbrachten Lehrleistungen erforderlich ist. Anlaß dazu war uns die gemeinsame Einsicht von Ländern und Bund, daß einerseits trotz deutlicher Verbesserungen der Planstellen fast immer Personalengpässe für die Begrenzung der Studienplätze geltend gemacht werden, andererseits aber das vorhandene Lehrpersonal oft überlastet ist, aber oft auch nicht einmal die vorgeschriebene Lehrleistung erbringt.
    Ich verweise hierzu auf den Bericht des Präsidenten des Rechnungshofes Baden-Württembergs vom 12. November 1973. Danach haben an einer Universität z. B. die Akademischen Räte trotz eines Lehrdeputats von 14 Wochenstunden tatsächlich nur 5,4 Wochenstunden gelehrt. Das ließe sich fortsetzen für andere zur Lehre Verpflichteten. In diesen Tagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4435
    Bundesminister Dr. von Dohnanyi
    hat der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem Bericht für das Jahr 1971 festgestellt, daß ein Drittel der Professoren an der Universiät München weniger lehrt, als vorgeschrieben ist; so jedenfalls eine seriöse Zeitungsmeldung. In 45 °/o der beanstandeten Fälle wurde bis zu drei Wochenstunden gelehrt, während der Mindestumfang der Lehrverpflichtungen sechs Wochenstunden beträgt.
    Mir ist klar, daß die Selbstverwaltung heute oft starke Ansprüche an die Hochschullehrer stellt. Aber das darf kein Alibi werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Entwurf versucht im übrigen, die Gremienarbeit zu straffen und zu beschleunigen.

    (Abg. Dr. Probst: Das ist schon richtig!)

    Die Übersicht über die wirklichen Kapazitäten und ihre sinnvolle Ausnutzung ohne erdrückende Überbelastung sind ein wesentliches Ziel der entsprechenden Vorschriften des Entwurfs. Ohne diese Voraussetzung wird alles, was wir über die inneren Reformen an den Hochschulen sagen, Makulatur.
    Seit letzter Woche ist nun klar, daß alle Seiten des Hauses die Begrenzung des Hochschulausbaus entlang den Zielwerten der Bund-Länder-Kommission unterstützen. Nur ein Illusionist kann jedoch glauben, daß sich dieses Ziel mit dem reibungslosen Mechanismus von Angebot und Nachfrage erreichen läßt. Es wird schon auf mittlere Frist nicht nur mehr Studienberechtigte, sondern auch mehr Studienbewerber als Studienplätze für die meisten Fächer geben. Das aber zwingt uns zum rechtzeitigen Überdenken der Regelungen des Hochschulzugangs.
    Wir sollten die Studienplätze schon heute nicht mehr, aber wir können sie auf die Dauer ganz sicherlich nicht in erster Linie nach dem Schulnotendurchschnitt verteilen Wir wissen doch alle, wie wenig vergleichbar die Noten von Land zu Land, von Schule zu Schule, von Lehrer zu Lehrer sind. Wir wissen, daß sie oft wenig über die Eignung zu einem Studium oder einem Beruf aussagen.
    Wir kennen die Folgen für unsere Schule: Fächerwahl nach opportunistischer Chancenarithmetik und ungewollte Verschärfung des Leistungsdrucks bis in die mittleren Schuljahrgänge hinein. Wir kennen die Folgen noch nicht für die Berufswelt. Aber ich will noch einmal betonen: Die Ärzte in unserem Land sind bereits besorgt über einen Nachwuchs, der sich im wesentlichen aus Spitzenlernern rekrutiert.
    Wir können es auch nicht länger verantworten, Wartezeiten als solche bei der Zulassung zu honorieren. Wir wissen doch alle, daß wir durch die Berücksichtigung von Wartezeiten in den Hochschulen das Wartestudium auf Kosten anderer Studienbewerber fördern und so die Zulassungsbeschränkungen von Fach zu Fach weiterwälzen. Der Regierungsentwurf zeigt mit der Berücksichtigung vor allem beruflicher Tätigkeiten einen nach unserer Auffassung sinnvolleren Weg auf: Den abgewiesenen Studienbewerbern werden Alternativen zum Studium gezeigt und frühzeitig Berufsmöglichkeiten für den Fall eröffnet, daß sie ihren Studienwunsch endgültig aufgeben müssen.
    Der Regierungsentwurf sieht aber mit der Entwicklung eines Hochschuleingangsverfahrens und dem Schulgutachten ein Zugangssystem vor, das auf längere Sicht gewährleisten kann, daß die für ein Studium wahrscheinlich am besten Geeigneten auch wirklich zugelassen werden. Wir können, so meine ich, doch nicht an den positiven Erfahrungen anderer Länder mit Hochschuleingangsverfahren und — ich unterstreiche das — auch mit dem Schulgutachten einfach vorbeigehen. Ich hoffe daher sehr, daß der Bundestag einmütig das Ansinnen der Bundesratsmehrheit ablehnt, man möge es in der Frage des Hochschulzugangs beim Staatsvertrag belassen.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP.)

    An zweiter Stelle der Sorgen in den Hochschulen stehen die Studieninhalte und die Organisation der Studiengänge. Bei der Neuordnung der Studiengänge sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer stärkeren Betonung der berufsbezogenen, praxisorientierten Seite des Hochschulstudiums. Hierin die Gefahr einer „Verschulung" zu sehen, wie dies auch im Bundesrat angeklungen ist, halte ich für unbegründet. Wer heute Studenten in den ersten Semestern und Hochschullehrer nach den Zielen einer Studienreform fragt, wird mit großer Eindringlichkeit auf die Notwendigkeit einer klareren Ordnung der Studiengänge in den ersten Semestern, ja, ihrer stärkeren „Verschulung" im guten Sinne dieses Wortes hingewiesen.
    Über die Studienreform ist in den vergangenen Jahren viel debattiert worden. Aber man ist darin einig, daß sie kaum begonnen hat. Fehlte es am guten Willen, daß sie nicht wirklich in Gang kam? Ich glaube, kaum. Die Regierung ist nach sorgfältiger Analyse zu dem Ergebnis gekommen, daß die Studienreform nur dann zügig in Gang gesetzt werden wird, wenn in der Rahmengesetzgebung die Frage entschieden wird, ob die zeitliche Länge der einzelnen Studiengänge vorzugeben sei oder ob die Studienlänge das Ergebnis der Studienreformüberlegungen sein sollte.
    Wir haben uns hier klar entschieden: Der Entwurf geht davon aus, daß die Festsetzung von Studienzeiten für bestimmte Studiengänge zwar an Hand von Erfahrungen, Studienzielen und internationalen Vergleichen erfolgen sollte, daß jedoch eine derartige Begrenzung letztlich immer eine bildungspolitische Entscheidung sein muß. Jeder Studiengang läßt sich nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten auch auf die doppelte Länge sogar der heute üblichen Studienzeiten erstrecken, ohne daß das Studium damit inhaltslos oder redundant werden müßte.
    Die Regierung geht aber auch davon aus, daß eine Studienreform nur dann in Gang kommen wird, wenn diese Studienzeiten bildungspolitisch vorgegeben werden. Sie hat deswegen im § 74 Abs. 2 festgesetzt, daß zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst diejenigen Studienzeiten als Regel-
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    Bundesminister Dr. von Dohnanyi
    studienzeiten gelten sollen, die heute in den Prüfungsordnungen verankert sind.

    (Abg. Pfeifer: Haben Sie gesagt: Studienzeiten politisch vorgegeben?)

    — Bildungspolitisch vorgegeben, hatte ich gesagt. — Der Entwurf erlaubt — entgegen vielen Mißverständnissen — ein differenziertes System von Studienzeitlängen: sowohl weniger als drei Jahre als auch mehr als fünf Jahre. Drei oder vier Jahre sollen allerdings nach der heute gegebenen Erfahrung die Regel sein — aber auch nicht mehr als die Regel. Ich bitte: auch hier keine Legenden!
    Regelstudienzeiten ohne Konsequenzen hinsichtlich der Nutzung der Hochschuleinrichtungen wären ohne Bedeutung. Die Regierung hat daher an die Einhaltung der Regelstudienzeiten bestimmte und, wie sie meint, faire Konsequenzen geknüpft. Der Zwang zur Einhaltung der Regelstudienzeiten wird aber zum erstenmal für die Studienanfänger des Jahres 1976 bestehen — ich unterstreiche: die Studienanfänger 1976 —, wenn das Hochschulrahmengesetz im Sommer 1974 verabschiedet wird. Die Regierung ist der Auffassung, daß in dieser von ihr gesetzten Zweijahresfrist die bestehenden Studiengänge so gestrafft, reorganisiert und „entrümpelt" werden können, daß — auch ohne Vollendung der „Daueraufgabe Studienreform" — die Einhaltung der Regelstudienzeiten für alle Studienanfänger des Jahres 1976 möglich wird. Insofern bleibt es bei dem Grundsatz: Erst Studienreform und dann Regelstudienzeiten. Allerdings muß die Konsequenz der Regelstudienzeiten für einen bestimmten Zeitpunkt angekündigt werden, wenn die Impulse für den Anfang der Studienreform ausreichen sollen.
    Die Bundesregierung wird im übrigen durch Modellversuche und andere Forschungsvorhaben Ländern und Hochschulen versuchen zu helfen, die im Rahmengesetzentwurf festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Sie hat im Entwurf die Studienreform zur Aufgabe der Hochschullehrer gemacht, um auch auf diese Weise Kräfte für die Aufgabe der Studienreform freizusetzen.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Studienreform in erster Linie Aufgabe der Hochschulen sein muß. Zwar sollen überregionale Studienreformkommissionen die Studienreform in einer gewissen Einheitlichkeit vorantreiben. Die Bundesregierung überschätzt jedoch nicht die Bedeutung dieser Einheitlichkeit: Unser Land ist nicht so klein, daß es sinnvoll wäre, uneingeschränkt vergleichbare Studiengänge an allen Hochschulen über einen Leisten zu schlagen. Bei Einhaltung gemeinsamer Grundsätze ist vielmehr eine gewisse Vielfalt auch für die Fortentwicklung des Studiensystems in unserem Lande sinnvoll. Nichts scheint mir dagegen einzuwenden zu sein, wenn bei der Einstellung eines Hochschulabsolventen auch zukünftig mit dem Abschluß an einer bestimmten Hochschule besondere inhaltliche und qualitative Erwartungen verbunden werden können.
    Die Bundesregierung ist zwar der Auffassung, daß den Hochschulen eine führende Rolle in der Studienreform zukommt, sie ist aber andererseits der Meinung, daß alle Studiengänge in die Studienreform einbezogen werden müssen. Und das heißt, daß auch die mit staatlichen Prüfungen abschließenden Studiengänge einzubeziehen sind. Weil aber den Hochschulen ein so entscheidendes Gewicht in der Studienreform zukommt, soll die übergreifende Studienreformkommission, in der die allgemeinen Grundsätze geregelt werden, unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte und unter Stimmbeteiligung insbesondere der staatlichen Mitglieder stattfinden.
    Ich komme nun, meine Damen und Herren, zum dritten Bereich der Sorgen unserer Hochschulen: Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse. Die Bundesregierung ist hier der Auffassung, daß die Hochschulen noch immer unter einer völlig unzureichenden Unterstützung durch fachkundige Verwaltung leiden. Hochschulen sind heute nun einmal Großunternehmen mit Jahreshaushalten bis zu einer halben Milliarde DM. Hier kann nicht mit engagierter, aber letztlich doch dilettantischer, weil von Jahr zu Jahr wechselnder Verwaltungsspitze gearbeitet werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Gölter: Deshalb haben Sie auf die Kriterien beim Präsidenten verzichtet!)

    — Herr Kollege Gölter, über die Kriterien beim Präsidenten werden wir noch einmal sprechen. Bei den Beratungen im Ausschuß wurde -ganz klar, daß bei Ihren Kriterien selbst ein bildungs- und wissenschaftspolitisch versierter Bundestagsabgeordneter niemals Hochschulpräsident werden könnte.

    (Abg. Pfeifer: Ein großer Irrtum! — Abg. Dr. Gölter: Ausgeschiedene Bundesminister vor allen Dingen!)

    Ich komme nun zu der am meisten umstrittenen Organisationsfrage der Hochschulpolitik, von der ich allerdings meine, daß sie vielfach im luftleeren Raum debattiert wird. Ich meine die Frage der Mitbestimmung.
    Im Zusammenhang mit der Regierungsvorlage ist in der Öffentlichkeit vielfach erneut die sogenannte und mit diesem Wort ja wohl auch gelegentlich geschmähte Gruppenuniversität in Frage gestellt worden. Eines müssen wir klar sehen: Diese sogenannte Gruppenuniversität ist die logische Fortsetzung der Hochschulautonomie in einer demokratischen Gesellschaft. Den Sachverstand von Asistenzprofessoren und Studenten z. B. in Forschungsfragen heute dort zu bestreiten, wo früher uninteressierte Kollegen aus ganz anderen Disziplinen mitstimmen konnten, ist doch wenig überzeugend.
    Ich bin zwar persönlich der Meinung, daß in den sechziger Jahren eine von starker staatlicher Hand geleitete Hochschulreform, die den Hochschullehrern ihre Pflichten deutlich gemacht und damit ihre zentrale Verantwortung für die Hochschule unterstrichen hätte, wahrscheinlich schneller zu einer Reform in dem von uns gewünschten Sinne geführt hätte. Heute könnten wir dann in eine so reformierte Hochschulstruktur auch die von uns gewünschte Mitbestimmung erfolgreicher einbringen. Der Staat hat aber in den sechziger Jahren diese seine Verantwor-
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    Bundesminister Dr. von Dohnanyi
    tung nicht wahrgenommen. Anstelle einer klar vom Staat geführten Hochschulreform wurden die schwierigen Fragen der strukturellen und der inhaltlichen Reformen letztlich einem Stoßtrupp reformfreudiger Studenten und einer Minderheit engagierter Hochschullehrer überlassen und zwar in allen Ländern.

    (Abg. Pfeifer: Das ist sachlich nicht richtig! — Abg. Dr. Gölter: Der Herr hat überhaupt keine Ahnung!)

    Aber lohnt es sich heute wirklich noch, über die Gruppenuniversität zu debattieren? Ist es realistisch, Alternativen ins Auge zu fassen? Liegt nicht vielmehr, Herr Kollege Gölter, unsere Aufgabe darin, die Gruppenuniversität, die sich inzwischen auch in allen Landesgesetzen durchgesetzt hat,

    (Abg. Dr. Probst: In Bayern nicht!)

    funktionsfähig zu machen? — Das ist übrigens ein Irrtum, Herr Kollege Probst.
    Ich bin der Meinung, wir haben schon zu lange über Organisationsfragen debattiert.

    (Abg. Pfeifer: Ich bin prinzipiell der Meinung, daß es zur Gruppenuniversität eine Alternative gibt!)

    Die Entscheidungen müssen jetzt fallen. Die Organisationsfragen sind auch überschätzt worden. Wenn sie gefallen sein werden, wird sich nämlich zeigen, daß damit allein die wirklichen Probleme in keiner Weise gelöst werden, so wichtig organisatorische Probleme sind.
    Meine Damen und Herren, ich bin sogar der Meinung, daß wir mit einer verbesserten und funktionsfähigen Mitbestimmung, wie sie der Entwurf vorsieht, allein die Probleme in den Hochschulen noch nicht grundsätzlich verändern werden. Denn mindestens ebenso wichtig wie die Änderung der Organisation ist die Veränderung der Mentalität, die die Gruppen in unseren Hochschulen heute haben.

    (Abg. Dr. Probst: Der Mentalität?)

    — Ja, der Mentalität. Gleichheit läßt sich zwar durch Gesetze unterstützen, aber nicht überall schaffen, jedenfalls dort nicht, wo gewisse Ungleichheiten vorgegeben sind. Hochschullehrer und Studenten können nicht in allen Fragen der Hochschulpolitik mit gleichem Sachverstand urteilen. Hierüber zu streiten ist müßig.

    (Abg. Dr. Probst: Alles sehr beachtlich!)

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß Studenten nicht in der Lage wären, in einer Vielzahl von Punkten auch erfahrenen Hochschullehrern Wichtiges zu sagen. Insbesondere muß man die Erfahrungen der Studenten und ihre Interessen in der Mitbestimmung zur Geltung bringen. Auch hierüber sollte kein Streit bestehen.
    In der Vergangenheit hat aber die Einstellung vieler Hochschullehrer, sie allein verfügten über Urteil und Sachverstand in Hochschulfragen, wesentlich dazu beigetragen, daß die Polarisierung an den Hochschulen zugenommen hat. Gerade weil unbestreitbar ist, daß die Hochschullehrer die entscheidende Verantwortung für die Hochschulen tragen,
    muß auf ihrer Seite die Veränderung der Einstellung beginnen, wenn die Polarisierung abgebaut werden soll.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wer wie ich z. B. in ,den Vereinigten Staaten studiert hat, in denen es damals und heute kein für unsere Verhältnisse vergleichbares Mitbestimmungsrecht der Studenten gab oder gibt, der weiß, daß dort schon vor Jahren die Gleichberechtigung der Studenten ein weit höheres Maß erreicht hatte, als dies bei uns im Augenblick wohl selbst durch Gesetze möglich ist. Die Fähigkeit der Professoren, mit den Studenten auf gleicher Ebene zu diskutieren, deren Kritik entgegenzunehmen und ihre eigene Position zu überdenken, war für die angelsächsischen Hochschulen in diesen Jahren ein Segen. Und ich bin deswegen ,der Meinung, daß alle unsere Gesetze zur Mitbestimmung nur sehr begrenzt helfen werden, bevor wir nicht auch hier uns eine Veränderung der Mentalität bei einer Mehrheit der Hochschullehrer herbeiführen.
    Unsere Hochschulpolitik will die Mitbestimmung aller, gerade auch der Studenten. Aber dies bedeutet nicht, daß die studentische Jugend aufgefordert wäre, ihre kritische Auffassung ohne Einsicht in die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortungen an den Hochschulen zu vertreten. Manche Studenten müssen erkennen, daß nicht alles, was ihnen neu ist, in dieser Welt wirklich neu ist. Und manche müssen lernen, daß sie heute selbst in Gefahr sind, durch taktischen und intellektuellen Opportunismus Reformen durch Phrasen zu ersetzen.

    (Abg. Dr. Gölter: Das klingt wie Alterswerk!)

    Diese Entwicklung wurde jedoch, Herr Gölter, nicht von den Studenten verursacht. Staat und Hochschulen haben die Studenten in ihren berechtigten Sorgen und Bedürfnissen — und da schließe ich die Mitbestimmung ausdrücklich ein — zu lange allein gelassen.
    Lassen Sie mich wegen der gestrigen Kabinettsentscheidung hier eine Bemerkung einfügen: Das gilt auch für die sozialpolitische Seite. Wir haben zwar z. B. den Studentenwohnraumbau von 27,8 Millionen DM im Jahre 1969 auf 112 Millionen DM im Jahre 1973 gesteigert.

    (Zuruf des Abg. Pfeifer.)

    Aber wir können dennoch den Mangel an Wohnraumplätzen, den wir vorgefunden haben, nicht so schnell ausgleichen, wie dies notwendig wäre.
    Auch im Bereich der Ausbildungsförderung hat die öffentliche Hand finanzielle Leistungen erbracht. Die Mittel von Bund und Ländern für die Studenten allein stiegen von 443 Millionen DM im Jahre 1969 auf etwa 1,2 Milliarden DM in diesem Jahr; und für alle zusammen, also einschließlich der Schüler, stiegen sie bis auf etwa 1,9 Milliarden DM in diesem Jahr.

    (Abg. Pfeifer: Und wie viele von den Studenten arbeiten heute?)

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    Bundesminister Dr. von Dohnanyi
    Diese Leistungssteigerungen, die über die mittelfristige Finanzplanung deutlich hinausgingen, müssen berücksichtigt werden, wenn man die gestrige Entscheidung des Kabinetts, die Erhöhung der Sätze zunächst erst ab 1. Januar 1975 vorzusehen, hier beurteilt.

    (Abg. Pfeifer: Eine völlig inakzeptable Entscheidung!)

    — Ausnahmsweise stimme ich persönlich mit Ihnen überein, Herr Kollege Pfeifer.

    (Abg. Dr. Gölter: Haben Sie im Kabinett dagegen gestimmt?)

    Jedermann weiß, daß angesichts der allgemeinen konjunkturellen Lage die Haushaltsrisiken für 1974 heute schwerer überschaubar sind; wir haben über den Termin nicht endgültig abgestimmt, sondern zunächst den 1. Januar 1975 vorgesehen. Ich selber bin davon überzeugt, daß es mir gelingen wird, im Rahmen des Einzelplans 31 trotz dieser Unüberschaubarkeiten relativ bald nachzuweisen, daß wir mindestens einen Teil der Leistungen in 1974 vorziehen können. Ich bitte in diesem Sinne gerade die reformengagierten Studenten um Geduld.
    Ich verweise also ausdrücklich auf diese Zusammenhänge, wenn ich hier feststelle, daß sich auch als Folge unzureichender Hochschulpolitik nun sogar kriminelle Gruppen, die z. B. offenbar im Bereich des KSV operieren, einnisten konnten. Aber wir müssen uns dann auch selbst an die Brust schlagen, anstatt nur auf die Studenten zu schimpfen. Allerdings kann kein Zweifel bestehen, daß gegen I die kriminellen Gruppen wirkungsvoller durchgegriffen werden muß.

    (Abg. Dr. Probst: Wann denn?!)

    Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum früheren Regierungsentwurf um Prüfung gebeten, ob allgemeine Grundsätze über das sogenannte Ordnungsrecht in das Gesetz aufgenommen werden sollten. In seiner Stellungnahme zum neuen Regierungsentwurf hat er dieses Thema nicht mehr angesprochen, was dafür spricht, daß auch die Länder in dieser Frage eine bundesgesetzliche Regelung nicht für sinnvoll halten.
    Das Ministerium prüft jedoch unabhängig von dieser Frage seit geraumer Zeit, ob bei Vorliegen einer schwerwiegenden strafbaren Handlung die Gerichte durch eine Novellierung des Strafgesetzbuchs in die Lage versetzt werden können, bestimmte Maßnahmen als strafrechtliche Nebenfolgen anzuordnen.

    (Abg. Dr. Klein [Göttingen] : „Seit geraumer Zeit"?)

    Wir brauchen, meine Damen und Herren, Sanktionen gegen Kriminelle, die die Hochschulreform an den Hochschulen gefährden.

    (Abg. Dr. Gölter: Wann bekommen wir da einen Bericht?)

    Eine solche Regelung hätte den Vorteil, daß für entsprechende Sanktionen von vornherein nur auf ein rechtsstaatlich gesichertes Verfahren zurückgegriffen würde.
    Meine Damen und Herren, die Hochschulgesetzgebung des Bundes ist ein bedeutendes Vorhaben. Lassen Sie uns jedoch nicht diese Gesetzgebung in ihrer Wirkung auf die Hochschulreform überschätzen. Lassen Sie uns nicht von der Illusion ausgehen, daß die Lösung von Organisationsfragen schon die Lösung unserer Hochschulprobleme mit sich bringen wird. Die Bundesregierung meint, daß der von ihr vorgelegte Entwurf ein gutes Gesetz werden kann, sie meint jedoch nicht, daß mit der Verabschiedung des Gesetzes schon die Aufgabe der Hochschulreform bewältigt wäre. Bei aller Autonomie für die Hochschulen bedarf es zur Verwirklichung der neuen Strukturen auf der Grundlage eines neuen Hochschulgesetzes klar verstandener staatlicher Verantwortung; Mitbestimmung ersetzt sie nicht. Hier sind angesichts der Zuständigkeitsverteilung in erster Linie die Länder aufgerufen.
    Aber bei aller Einsicht in die Grenzen, die dem Bund in der Hochschulpolitik gezogen sind, müssen wir unsere Aufgaben hier in diesem Hause jetzt erfüllen. Die Regierung ist offen für bessere Vorschläge, aber ein taktisches Hin und Her für unzweckmäßige Kompromisse und für die Wahrung von Gesichtern auf der einen oder der anderen Seite kann nicht in unserem Sinne sein. Ich unterstreiche: Der Ausgang der Bundestagswahlen im November 1972 hat der Mehrheit der sozialliberalen Koalition in diesem Haus als Verpflichtung die Verabschiedung eines wirksamen Reformgesetzes aufgegeben. Wir müssen alle gemeinsam eine Situation vermeiden, in der sich Bundestag und Bundesratsmehrheit unversöhnbar gegenüberstehen würden. Meine Damen und Herren von der Opposition, machen Sie uns Verbesserungsvorschläge, sagen Sie uns aber auch, wo Sie bereit sind nachzugeben, denn wir müssen im kommenden Jahr ein Hochschulrahmengesetz verabschieden. Ich danke für Ihre Geduld.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pfeifer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung möchte ich mit einer grundsätzlichen Beschreibung unserer Position beginnen. Die Reformposition der CDU/ CSU in der Hochschulpolitik und in der Hochschulgesetzgebung ist klar in den Grundsätzen, eindeutig in der Argumentation, im Unterschied zur Bundesregierung seit Jahren kontinuierlich und orientiert an den Anforderungen, die unser Staat und unsere Gesellschaft an die Hochschulen stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein Gesetz, das dem einzelnen chancengerecht optimale Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnet, das die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium sichert, das die Qualität und Leistung der Hochschulen steigert, das die Studienreform und die Reform der Personalstruktur als zentrale Reformanliegen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71 . Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4439
    Pfeifer
    voranbringt und das die künftigen Hochschulstrukturen für eine dynamische Entwicklung offenhält.
    Diese Maximen der Hochschulreformpolitik der CDU/CSU haben wir in Bund und Ländern konsequent und zielstrebig verfolgt, seit in der Bundesrepublik überhaupt über Hochschulreform gesprochen wird, und nicht nur das: in cien Ländern, in denen CDU und CSU Hochschulreform verwirklichen, haben wir diese Ziele in erfolgreiche Hochschulpolitik und anerkannte Landesgesetze umgesetzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    SPD und FDP sind in den letzten Monaten nicht müde geworden in der Wiederholung ihrer Behauptung, das Hochschulrechtsgesetz sei in der 6. Legislaturperiode am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Obwohl davon heute in der Begründung durch die Bundesregierung nicht mehr die Rede war, möchte ich doch hierzu zwei Dinge feststellen: Verantwortlich für das Scheitern des Gesetzentwurfs in der letzten Periode war -- so sehe ich es wenigstens — zunächst, daß von Januar bis Juni 1972 die Beratungen im Wissenschaftsausschuß nicht abgeschlossen werden konnten, weil die Mehrheit dieses Ausschusses über Monate hinweg nicht in der Lage war, zu Kernpunkten des Gesetzes, etwa zur Mitbestimmung oder zum Verhältnis von Hochschule und Staat, abschließende Formulierungen vorzulegen,

    (Abg. Dr. Gölter: So war das!)

    was ausschließlich auf die Auseinandersetzung innerhalb der SPD-Fraktion zurückzuführen ist, die, wie meist, auch hier keine Konzeption, sondern viele Konzepte vertritt.

    (Zuruf von der CDU CSU: Links gegen rechts!)

    Hieraus ist für die Zukunft eine Lehre zu ziehen: Solange die SPD nicht in der Lage ist, sich in der Hochschulpolitik intern auf ein gemeinsames Konzept zu einigen, solange beispielsweise Herr Minister von Dohnanyi hier im August einen Gesetzentwurf für ein Hochschulrahmengesetz präsentiert und dann im Oktober der sozialdemokratische Wissenschaftsminister und die sozialdemokratische Landtagsfraktion im größten deutschen Bundesland Thesen zur Novellierung des Hochschulgesetzes und des Gesamthochschulgesetzes von Nordrhein-Westfalen vorlegen, die in Kernpunkten, nämlich bei der Personalstruktur und bei der Mitbestimmung, gänzlich andere Wege gehen als dieser Rahmengesetzentwurf, werden Sie, Herr Minister, mit Ihrem Gesetz immer wieder scheitern und, meine ich, auch scheitern müssen. Denn welchen Schluß sollen wir aus diesem Vorgang — oder auch aus dem Beitrag, der von Herrn Wichert heute in einer großen deutschen Tageszeitung veröffentlicht worden ist überhaupt ziehen, wenn nicht den, daß es in Ihren Reihen eine ganze Zahl von maßgeblichen Bildungspolitikern gibt, die dieses Rahmengesetz überhaupt nicht wollen, weil es ihre landesgesetzgeberische Zukunft hemmend festlegt?

    (Sehr richtig! bei der CDU, CSU. -Zurufe von der SPD.)

    Dieser Vorgang in Nordrhein-Westfalen zwingt uns, hier am Anfang der Gesetzesberatungen ohne jede Schärfe, aber mit aller Deutlichkeit eines zu sagen: Klären Sie, Herr Minister, zunächst einmal die Dinge im eigenen Hause, und versuchen Sie nicht länger, sich selbst mit der Erklärung, das Hochschulrahmengesetz sei bisher an der CDU/CSU gescheitert und drohe wieder an der CDU/CSU zu scheitern, über die Tatsache hinwegzutäuschen, daß in Ihren eigenen Reihen mehr als nur einer ganz offensichtlich das Scheitern Ihres Gesetzentwurfes - und ich habe den Eindruck, nicht nur des Gesetzentwurfes — gar nicht ungern sähe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es gibt noch eine zweite Ursache für das Scheitern des Rahmengesetzes in der letzten Periode. Wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, haben im 6. Deutschen Bundestag eine Reihe von gemeinsamen Beschlüssen im Innenausschuß und im Rechtsausschuß erlebt. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hat diese gemeinsamen Beschlüsse im federführenden Wissenschaftsausschuß vertreten. SPD und FDP haben sie in diesem federführenden Ausschuß meist nicht befürwortet und als indiskutabel abgelehnt. Und selbst Kompromißformulierungen, die von Ihrer Seite vorgeschlagen worden waren und die wir beantragt haben, haben Sie mit einer Handbewegung vom Tisch gefegt!

    (Zuruf von der CDU CSU: So ist es!)

    In der Schlußphase der Gesetzesberatung in der 6. Legislaturperiode hat sich eindeutig der linke Flügel der SPD-Fraktion durchgesetzt. Die Fraktion hat dies nicht verhindert; der Minister war zu schwach, um es zu verhindern. Ich sage Ihnen eines: Wenn dies diesmal wieder so wird, dann wird es kein Hochschulrahmengesetz geben, denn — davon bin ich überzeugt die Mehrheit dieses Hauses, und zwar weit über die Zahl der Abgeordneten von CDU und CSU hinaus, will kein Hochschulrahmengesetz, wie es beispielsweise Herr Kollege Wichert heute in seinem erwähnten Beitrag in einer deutschen Tageszeitung fordert.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, im übrigen will ich aber auch dies sagen: Sowohl der Regierungsentwurf als auch der von der Mehrheit des Wissenschaftsausschusses verabschiedete Entwurf aus der letzten Legislaturperiode waren eindeutig verfassungswidrig.

    (Abg. Dr. Wichert: Das ist doch Unsinn!)

    Sie hätten beide einen Prozeß in Karlsruhe, der ja ins Haus stand, nicht überlebt.

    (Abg. Dr. Wichert: Sie können weder Urteile noch Gesetze lesen!)

    Ich finde es schlichtweg grotesk und unverständlich, wenn Bundesregierung, SPD und FDP, nachdem sie hier in der letzten Periode einen verfassungswidrigen Gesetzentwurf vertreten haben, uns jetzt verübeln, daß dieser Entwurf nicht auch noch Gesetz geworden ist.
    Ich stelle die Frage, weil sie für die Beratungen in dieser Periode von Bedeutung sein wird: Wäre

    Pfeifer
    Ihnen denn das Inkrafttreten eines verfassungswidrigen Gesetzes lieber gewesen?

    (Zurufe von der CDU/CSU: Na klar! — Natürlich!)

    Oder, anders gefragt: Ist Ihnen das Durchsetzen Ihrer politischen Ziele inzwischen wichtiger geworden als die verfassungsrechtliche Absicherung der hochschulpolitischen Zielsetzung dieses Hauses?

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, im Augenblick will ich deshalb folgendes feststellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in der letzten Legislaturperiode des Bundestages als einzige Fraktion dieses Hauses bis zu den Schlußberatungen im Wissenschaftsausschuß einen Gesetzentwurf vertreten, der den Grundsätzen und Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1973 entsprochen hat. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch in dieser Legislaturperiode darauf bestehen, daß nur ein Gesetz verabschiedet wird, das diesen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts glasklar und unzweideutig entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir sind um so entschiedener für diesen Grundsatz eingetreten und werden dies auch in Zukunft tun, weil dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts doch überhaupt nur notwendig wurde, nachdem in einigen SPD-regierten Bundesländern die sozialdemokratische Hochschulgesetzgebung und Hochschulpolitik immer mehr zum Spielball und Vollstrecker linksradikalen Drucks geworden ist.
    Die Protestbewegung an den Hochschulen war weltweit, aber in keinem Land der freien Welt hat man während dieser Protestbewegung radikalen Gruppen den Zugang zu den Entscheidungsgremien der Hochschulen in solchem Maße geöffnet wie in einigen sozialdemokratischen Hochschulgesetzen. In keinem Land der freien Welt sind deshalb als Folge dieser Protestbewegung Leistungsfähigkeit und Freiheit von Forschung und Lehre durch radikale Gruppen auch nur annähernd so bedroht wie in manchen Fachbereichen in Berlin, Bremen, Niedersachsen oder Hessen, wo man zum Teil selbst den absurdesten Forderungen nachgegeben hat.

    (Zuruf von der SPD: Heidelberg!)

    — Sehen Sie, der Unterschied ist eben der: In Baden-Württemberg gibt es einen Kultusminister, der in solchen Dingen auf der Seite der Sicherung der Freiheit steht. Ich habe den Eindruck, daß das in manchen anderen Ländern nicht der Fall ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. Zurufe von der SPD.)

    Ich erinnere beispielsweise an die drittelparitätische Besetzung von Konzil und Konvent in Berlin und Hessen, was zur Folge hat, daß Personen wie Johano Strasser zum Hochschulpräsidenten gewählt werden, obwohl der Berliner Wissenschaftsenator Stein zuvor festgestellt hat, daß eine Übernahme Strassers in das Beamtenverhältnis aus zwingenden Gründen nicht möglich ist.
    Ich erinnere z. B. an jenen § 6 des hessischen Universitätsgesetzes, der jeden Studenten ausdrücklich ermächtigt, die Öffentlichkeit gegen ihm unliebsame Hochschullehrer aufzuwiegeln unter dem Vorwand mangelnden gesellschaftlichen Bezugs seiner Forschungsarbeiten. Ich erinnere z. B. an die Zusammensetzung von Prüfungskommissionen in Berlin, die — ich zitiere hier zwei Mitglieder der SPD, die Herren Professoren Winkler und Schwan — teilweise zu katastrophalen Prüfungsverhältnissen geführt hat — ein Urteil, das niemanden wundert, wenn, um auch nur ein Beispiel zu nennen, in einer Prüfung, in der es um die Gewerkschaft in der DDR ging, bei der Frage eines Prüfers, was der Prüfling vom Streikverbot der DDR halte, die beiden anderen Prüfer mit dem Bemerken intervenierten, diese Frage sei innerhalb einer Prüfung für das Vordiplom wohl zu schwer.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Dies alles ließe sich beliebig verlängern und führt zu dem Schluß: In vielen Hochschulbereichen, für welche SPD-Minister und SPD-Mehrheiten die Verantwortung tragen und in denen die Mitbestimmungsfragen zur zentralen Frage der Hochschulreform hochstilisiert wurden, wurde in Wahrheit mit schematischen Paritäten zuallererst die Gruppenpolarisierung gefördert und als Folge davon qualifizierte wissenschaftliche Forschung und Lehre durch politische Engstirnigkeit und Aufblähung der Universitätsbürokratie abgelöst.
    In manchen Universitäten bestehen heute mehr als 150 Selbstverwaltungsgremien. Dies macht doch wohl deutlich genug, daß aus mehr Demokratie nichts anderes wurde als mehr Bürokratie. Das macht allerdings auch deutlich, daß an die Stelle von wissenschaftlich qualifizierten, sachlich legitimierten und demokratisch orientierten Autoritäten zum Teil neue Autoritäten getreten sind, die in ihrer Intoleranz und ihrem Herrschaftsanspruch alles Bisherige in den Schatten stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wen wundert es da, wenn angesehene Wissenschaftler den Universitäten in diesen Bundesländern den Rücken kehrten und dies mit deutlichen Worten begründeten? Zur Begründung zitiere ich beispielsweise Professor Nipperdey beim Verlassen der Freien Universität Berlin:
    Der Anspruch der Gesellschaft auf freie, effiziente Forschung und Lehre bleibt — in dieser Universität — unerfüllt. Statt dessen wird ein roter Elfenbeinturm, wird der Kampf gegen die Gesellschaft in der Universität organisiert, und der Steuerzahler muß die Machtansprüche ideologischer Cliquen mit horrend steigenden Beiträgen finanzieren.
    Es ist bezeichnend, daß vom Präsidenten der Freien Universität Berlin in einer Stellungnahme dieser Begründung von Herrn Nipperdey als ein „nicht besonderes Vorkommnis in der fortschreitenden Reformentwicklung der Freien Universität" bezeichnet worden ist.
    Meine Damen und Herren, zu dieser Gesamtentwicklung hat der Kongreß des Internationalen Rates
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 71, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1973 4441
    Pfeifer
    „Universität in Not" in diesem Oktober in Venedig folgendes Resümee gezogen, das ich hier doch zitieren möchte:
    Wir sind besonders besorgt und erschrocken über die Zustände in Deutschland und Dänemark, wo die gesetzgebenden Körperschaften Vorschriften für die Leitung und Verwaltung der Universitäten erlassen oder gebilligt haben, die, wenn sie lange genug in Kraft sind, diese Länder nach unserer Meinung zu geistiger Enthauptung verurteilen.
    Meine Damen und Herren, angesichts dieser Entwicklung, die man in ihren Details noch weiter schildern könnte, sind wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Kultusministern von Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland dankbar, daß sie mit dem Willen zur Reform gleichzeitig auch die Grenzen der Reform markiert haben, daß sie sich jeder Bewegung nicht nur verbal, sondern auch in der Tat widersetzt haben, welche Institutionen der Forschung und Lehre zu Basen für den politischen Kampf gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung umfunktionieren will, und wir sind ihnen dankbar dafür, daß sie ihre Hochschulpolitik ausschließlich und mit Erfolg am System der Freiheit und der Leistung und an der Verantwortung des Staates für die Hochschulen und deren freiheitliche Grundstruktur orientiert haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)