Rede:
ID0707037000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 20
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter,: 1
    3. wenn: 1
    4. Sie: 1
    5. mir: 1
    6. Ihre: 1
    7. Unterlagen: 1
    8. zuleiten,: 1
    9. bin: 1
    10. ich: 1
    11. gern: 1
    12. bereit,: 1
    13. mit: 1
    14. dem: 1
    15. Innenminister: 1
    16. des: 1
    17. Landes: 1
    18. Rheinland-Pfalz: 1
    19. zu: 1
    20. sprechen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 70. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 4251 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4251 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses (SPD, FDP) (Drucksache 7/1395) — Erste Beratung -- in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1364) — Erste Beratung —, mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen zum Ausgleich der auf Grund der Ölkrise gestiegenen Heizkosten für die sozial schwächeren Teile der Bevölkerung (Drucksache 7/1346), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Konzertierte Aktion (Drucksache 7/1347), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Heizölkostenbeihilfen für Landwirtschaft und Gewerbe (Drucksache 7/1348), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsplatzsicherungsprogramm (Drucksache 7/1359) und mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Energiepolitik (Drucksache 7/1401) Dr. Nölling (SPD) . . . . . . . 4252 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 4254 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 4256 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 4258 C Dr. Ehrenberg (SPD) 4264 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 4266 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 4269 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . . . . . . . . . 4269 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4275 C Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 4277 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 4277 C Eigen (CDU/CSU) 4280 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 4281 B Haase (Fürth) (SPD) 4284 A Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 4285 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/598); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1398) — Zweite und dritte Beratung Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 4286 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 4287 C Kleinert (FDP) . . 4289 D Dr. Unland (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) . . . 4291 A Entwurf eines Gesetzes Zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Schiffsbankgesetzes (Drucksache 7/114); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1382, 7/1390) — Zweite und dritte Beratung — Rapp (Göppingen) (SPD) 4291 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (Drucksache 7/112); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1383, 7/1390) — Zweite und dritte Beratung — 4292 B Fragestunde (Drucksachen 7/1380, 7/1393, 7/1394) Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4292 D Frage — Drucksache 7/1393 des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 4293 A, B, C, D Dr. Hirsch (FDP) 4293 B, C Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 4293 C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 4293 D Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . 4293 D Frage A 54 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Konjunkturpolitische Maßnahmen zur Besserung der Situation in der Textilindustrie Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4294 A, B Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 4294 B Frage A 61 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Junghans (SPD) : Gefährdung der mit öffentlichen Mitteln in der Textilindustrie geschaffenen Arbeitsplätze in industrieschwachen Regionen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4294 C, D, 4295 A, B, C Stahl (Kempen) (SPD) 4294 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 4295 A Frau Dr. Lepsius (SPD) 4295 A Rappe (Hildesheim) (SPD) . . . 4295 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4295 C, D Dr. Unland (CDU: CSU) 4295 D Frage A 62 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau Schlei (SPD) : Rationalisierung und Frauenarbeitslosigkeit in der Textilindustrie Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4295 D, 4296 C, D, 4297 A, B, C, 4298 A Frau Schlei (SPD) 4296 B, C Frau Dr. Lepsius (SPD) . . . . 4296 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . 4296 D, 4297 D, 4298 B Immer (SPD) 4296 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 4297 A Stahl (Kempen) (SPD) 4297 B Dr. Unland (CDU/CSU) . . . . 4297 C Collet (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 4297 D Geiger (SPD) . . . . . . . . 4298 B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 4298 B Frage — Drucksache 7/1394 — der Abg Frau Dr. Lepsius (SPD) : Kurzarbeit in der Textil- und Bekleidungsindustrie Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 4298 C, 4299 A, B, C, D, 4300 A, B, C, D, 4301 A, C, D Frau Dr. Lepsius (SPD) . . . . 4299 A, B Urbaniak (SPD) . . . . . . . . 4299 C Dr. Evers (CDU/CSU) 4299 C Collet (SPD) . . . . . . . . . 4299 D Geiger (SPD) . . . . . . . . . 4300 A Dr. Unland (CDU/CSU) 4300 A Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . 4300 B Niegel (CDU/CSU) 4300 C Biermann (SPD) 4300 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4300 D Wehner (SPD) 4301 A Frau Schlei (SPD) 4301 B Immer (SPD) . . . . . . . . . 4301 C Schonhofen (SPD) 4301 D Frage A 1 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Einbeziehung von Personalwohnheimen und Schwesternschulen in die Förderung nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . . 4302 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 III Fragen A 2 und 3 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Kürzung der für die Zulassung von ausländischen Studienbewerbern der Medizin vorgesehenen Quote; Studienplätze für Bewerber, die sich nach Abschluß ihrer Ausbildung in Stadtrandgebieten und ländlichen Gemeinden als Arzt für Allgemeinmedizin niederlassen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 4302 C, 4303 A, B, C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . 4303 A, B Dr. Sperling (SPD) 4303 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4303 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 4303 C Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Pläne zur Aufhebung von Stückgutbahnhöfen und die Erdölkrise; Schließung von Stückgutbahnhöfen in wenig erschlossenen Mittelgebirgslagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 4303 D, 4304 B, C Dr. Evers (CDU/CSU) . . . 4304 A, B, C Frage A 8 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Kennzeichnung spikesbereifter Kraftfahrzeuge Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 4304 D, 4305 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 4305 A Frage A 9 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Immer (SPD) : Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 4305 B, D Immer (SPD) . . .. . . . . . 4305 C, D Frage A 10 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Lasten der kommunalen Träger des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich des Ausbildungs- und Berufsverkehrs ; Betriebskostenzuschüsse für den Münchner Verbundverkehr Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 4305 D, 4306 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 4306 A, B Frage A 11 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Klagen des hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik über mangelnde Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsminister Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 4306 B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 4306 C, D Frage A 13 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Meldungen betr. Vorschläge zur Umstrukturierung und zu personellen Umbesetzungen in den Bundesministerien für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) . . . . . . . . 4306 D Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/1380 — des .Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Verlust der Deutschen Bundespost im Bereich des Zahlungsverkehrs im Jahre 1972 und Verzicht auf die Erhebung der üblichen Gebühren in bestimmten Dienstzweigen Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 4307 B, C Fragen A 17 und 18 Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Anteil der im öffentlichen Dienst tätigen Hochschulabsolventen an der Gesamtzahl der erwerbstätigen Hochschulabsolventen in der Bundesrepublik Deutschland; Anstellung der Hochschulabsolventen, die nach Abschluß ihres Studiums im privaten Bereich keine angemessene Berufsmöglichkeit gefunden haben, durch öffentliche Dienstherren Genscher, Bundesminister (BMI) . . 4307 D, 4308 A Dr. Probst (CDU/CSU) . 4307 D, 4308 A Frage A 19 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Meldungen über die Parteizugehörigkeit der Chilenen, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln wollen; Geltung der Bedürfnisse der inneren Sicherheit für Linksradikale Genscher, Bundesminister (BMI) . . 4308 B, C, D, 4309 A, B Spranger (CDU/CSU) 4308 C, D Lambinus (SPD) . . . . . . . 4309 A Dr. Sperling (SPD) 4309 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 4309 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Frage A 20 — Drucksache 7/1380 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Kürzung des Kinderzuschlags gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . 4309 C, D Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 4309 D Frage A 25 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Schreiber (SPD) : Unterstützung der Initiativen zur Aufnahme politischer Flüchtlinge aus Chile Genscher, Bundesminister (BMI) . . 4310 A Frage A 26 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Ablehnung einer Bewerbung um Übernahme in den öffentlichen Dienst auf Grund vorübergehender Mitgliedschaft im „Spartakus" an einer wissenschaftlichen Hochschule Genscher, Bundesminister (BMI) . 4310 B, C Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . 4310 B, C Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) : Förderung von Sportbaumaßnahmen durch die Bundesregierung im Haushaltsjahr 1973; Förderung des Sportstättenbaus im Zonenrandgebiet Genscher, Bundesminister (BMI) . . 4310 D, 4311 A Frage A 29 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Vorarbeiten und Koordinierungsbemühungen für den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 Genscher, Bundesminister (BMI) . . 4311 A, B, C Dr. Wernitz (SPD) . . . . . . 4311 B, C Frage A 30 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Aufnahme der Zollverwaltung in das Sicherheitsprogramm Genscher, Bundesminister (BMI) . . 4311 C, 4312 A Dr. Wernitz (SPD) 4312 A Frage A 31 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung über die Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Berlin Genscher, Bundesminister (BMI) 4312B, C Straßmeir (CDU/CSU) 4312B, C Fragen A 87 und 88 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Verhältnis des Grundgesetzes zum Transitabkommen und zu weiteren Vereinbarungen Genscher, Bundesminister (BMI) . . 4312 D, 4313 A, B, D, 4314 A Dr. Abelein (CDU/CSU) . 4313 A, B, C, D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozeßordnung (Bundesrat) (Drucksache 7/268); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1384) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Schöfberger (SPD) . . . . . . 4314 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 4315 B Engelhard (FDP) . . . . . . . . 4316 D Dr. Held, Minister des Landes Bayern 4317 B Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/176); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO ( Drucksache 7/1425), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksachen 7/1339, 7/1373) — Zweite und dritte Beratung — Volmer (CDU/CSU) . . 4318 C, 4332 B Dr. Miltner (CDU/CSU) 4318 D Liedtke (SPD) . . . . . . . . 4321 A Groß (FDP) 4322 C, 4335 C Dr. Farthmann (SPD) 4323 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 4324 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 4327 C Dr. Glotz (SPD) . . . . . . . 4328 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . 4330 C Genscher, Bundesminister (BMI) . 4338 C Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Wienand (Drucksache 7/1428) 4332 A Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache 7/550); Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksachen 7/1232, 7/1261) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Penner (SPD) . . . 4340 B, 4342 A Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . 4341 A von Schoeler (FDP) 4343 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 4345 B Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 4346 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 V Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß vom 28. Februar 1972 der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Aufhebung der gemäß Artikel 69 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl erlassenen Rechtsakte (Drucksache 7/1142); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1374) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 4347 D Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 30. November 1972 zur Änderung des in Paris am 22. November 1928 unterzeichneten Abkommens über Internationale Ausstellungen (Drucksache 7/1143); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1365) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 4348 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1385) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4348 B Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (Drucksache 7/1342) — Erste Beratung — 4348 C Sammelübersichten 12 und 13 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen 7/1363, 7/1378) 4348 C Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/1318) 4348 D Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung über den erweiterten Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet; hier: Bericht des Bundesministers für Verkehr 1972 über den Fortgang der Verkehrserschließung des Zonenrandgebietes (Drucksachen V/3711, 7/64, 7/1289) . . . . . . . . 4348 D Antrag des Bundesrechnungshofes betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1971 (Drucksache 7/1242) 4349 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung bestimmter die Gewährung von Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, betreffender Fristen für die Jahre 1972, 1973 und 1974 (Drucksachen 7/1073, 7/1336) . . . . . . . . . . 4349 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Filmwirtschaft Richtlinie über die Verwirklichung des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Filmverleihs (Drucksachen VI/2569, 7/1387) . . 4349 B Erklärung nach § 36 GO Gansel (SPD) . . . . . . . . . 4349 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 4349 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4351* A Anlage 2 Berichtigung zum Antrag des Innenausschusses auf Drucksache 7/1339 (BPersVG) 4351* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 93 und 94 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Berufung eines verbraucherpolitisch versierten Mitglieds in die Monopolkommission und Haushaltsmittel für verbraucherpolitische Maßnahmen . . 4351* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 97 und 98 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Kohleverflüssigungsanlage als Notstandsreserve; Förderung der Gewinnung von Benzin aus Kohle . . . . 4352* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 118 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU 'CSU) : Reaktion deutscher Tochtergesellschaften amerikanischer Ölkonzerne auf das Verhalten der Bundesregierung während des Nahostkriegs gegenüber den Vereinigten Staaten . . . 4352* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU): Besuche des EG-Agrarkommissars in einzelnen Bundesländern . . 4353*A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/1380 -- des Abg. Lagershausen (CDU/ CSU) : Vereinbarkeit der Förderung von Bundesausbauorten mit der Schließung von Stückgutbahnhöfen in diesen Orten 4353* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Beschränkung der Gesprächsdauer für Ortsgespräche 4353* C Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Parteizugehörigkeit der Chilenen, die in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme finden sollen; Gewähr dieser Chilenen für die Beachtung der Verfassung und der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland 4353* D Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 23 und 24 —Drucksache 7/1380 — des Abg. Wende (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Fehlplanungen bei der Errichtung von Zentren für den Leistungssport; Erstellung des „Gesamtplans Leistungszentren" . . . . . . . . . 4354" B Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/1380 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Auffassung der Bundesregierung betr. verfassungsfeindliche Ziele der DKP; Aushöhlung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bei weiterer Verzögerung des Verbots der DKP 4354* C Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Geltendmachung von Reisespesen für ein Gespräch mit einem ausländischen Journalisten durch den Mitarbeiter des Bundeskanzlers Klaus Harpprecht . . . . 4355* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Benutzung von Sondermaschinen und Hubschraubern der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes durch Mitglieder der Bundesregierung seit dem Beginn der Mineralöl- und Treibstoffrationierung . . . . . . . 4355* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Frage nach der Vereinbarkeit der Reise des Bundesinnenministers in einer Sondermaschine der Bundeswehr in die Volksrepublik China mit den Bemühungen um Energieeinsparung . . . 4356* B Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Geldner (FDP) : Orte und Ausmaß von Hungersnot und Maßnahmen zur Behebung derselben . . . 4357* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Sick (CDU/ CSU) : Dringlichkeit von Bemühungen um Fortschritte zur Schaffung eines politisch handlungsfähigen Europa 4357* D Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Dynamisierung von Renten aus der Zusatzversorgung 4358* A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) : Beurteilung des Systems der Müllkompostierung der Maschinenfabrik FAHR AG, Gottmadingen; finanzielle Förderung dieses Systems der Müllkompostierung 4358* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 VII Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Lenders (SPD) : Haltung der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Arbeitsgruppe des Europarats zur Frage einer neuen internationalen Konvention über die Beschränkung der irreführenden Werbung; heutige Einstellung der Bundesregierung zur Frage einer internationalen Regelung dieses Problemkreises . . 4359* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Pfeifer (CDU/ CSU) : Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen durch die Gemeinden; Gewährung eines größeren Kreditkontingents für das Land Baden-Württemberg zur Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen 4361* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Bundesmittel für das Entwicklungsvorhaben Villingen-Schwenningen 4361* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Christ (FDP) : Anregung oder Unterstützung von Forschungsprojekten für den Ersatz von Benzin als Treibstoff für Kraftfahrzeugmotoren; Entwicklung von geeigneten Wasserstoff-Formen als Treibstoff für Ottomotoren und Herstellung von Elektro-Batterie-Motoren . . . . 4361* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) : Aufnahme der Alb und des Schwarzwaldes in die europäischen Fördergebiete und Förderung dieser Gebiete aus dem Europäischen Regionalfonds 4362* B Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/1320 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Maßnahmen zur genaueren Deklarierung und Füllung von Milch- und Molkereiproduktenpackungen . . . . 4362* D Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Zusammenarbeit im Rahmen der EWG und in Übereinstimmung mit den USA und Kanada bei Erschließung neuer und erweiterter Energiequellen 4363* A Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Beseitigung von nachteiligen Auswirkungen des Sonntagsfahrverbotes für abseits öffentlicher Verkehrslinien gelegene Hotels und Gaststätten . . . . . . . . . 4364* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Müller (Bayreuth) (SPD) : Kennzeichnung landwirtschaftlicher Produkte aus der Massentierhaltung auf dem Verpackungsmaterial . . 4364* B Anlage 28 Antwort des Pari. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Gründe für den Vorschlag in dem Referentenentwurf zur Milchkennzeichnungsverordnung, die Bezeichnung „Trinkmilch" durch „Konsummilch" zu ersetzen . . . . . . . . . . . . 4364 * C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Eigen (CDU/ CSU) : Meldung über öffentliche Zuschüsse für mit Erdgas beheizte Unterglaskulturen in den Niederlanden . . . 4364* D Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Geisenhofer (CDU/ CSU) : Sozialplan der Bundesanstalt für Arbeit für die betroffenen 700 weiblichen Arbeitskräfte der stillzulegenden TriumpfInternational-Werke . . . . . . . . 4365* A Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Verlust eines VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Auges; Härten bei Ablehnung von Bade- kuren für Beschädigte mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % 4365* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Hansen SPD) : Anspruch auf Fachausbildung für Inhaber eines Eingliederungsscheines . . . . . 4366* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Notwendigkeit einer flexiblen Verteilung von Planstellen nach A 15 bei der Bundeswehr 4366* A Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Beschwerlichkeit der Beschäftigung in der Untertageanlage Neckarzimmern; Weiterzahlung der Grubenaufwandsentschädigung . . . . 4366* C Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Wittmann (Straubing) (SPD) : Verminderung der Anzahl von Verkehrsunfällen bei Wochenendheimfahrten von Soldaten durch Gewährung einer zweiten monatlichen Freifahrkarte vom Standort zum Heimatort 4366* D Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Maßnahmen gegen unerträgliche Lärmbelästigung durch Überschallflüge im Raum Nienburg, insbesondere im Raum Schessinghausen-Husum . . . 4367* B Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Köster (CDU/CSU) : Qualifikation von Diplompsychologen bei Verwendung in der Klinischen Psychologie; Errichtung einer Kammer für Klinische Psychologen 4367* C Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU): Änderung der Zweckbindung der Bundesmittel für den kommunalen Straßenbau; Verwendung dieser Bundesmittel zur Abdeckung von Defiziten des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes und der Verkehrsbetriebe 4367* D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Verbilligung der Bahntarife für Autofahrer bei Verzicht auf die Benutzung ihres Fahrzeuges als zusätzlicher Anreiz zur Benutzung der Deutschen Bundesbahn und zur Einsparung von Mineralkraftstoffen 4368* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Integrierung des Baus einer Kohleverflüssigungsanlage auf Braunkohle- oder Steinkohlenbasis in die Planungen für den Einsatz der nuklearen Prozeßwärme aus Hochtemperaturreaktoren; Bau einer kommerziellen Anlage zur Kohleverflüssigung auf Braunkohlebasis 4368* D Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Meldung über Gründe des Scheiterns des Baues eines umweltfreundlichen Prototyps des von dem Wiener Plasmaphysiker Karl Nowak entwickelten Kernfusionssystems und Gründe für eine Verweigerung von Mitteln für das neue Fusionssystem . . 4369* B Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Wüster (SPD) : Meldungen über verzögerte Behandlung von Anträgen von Studenten der Kölner Universität auf Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz . . . 4369* D Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Bezuschussung von Internatskosten aus Bundesmitteln für Lehrlinge bei Blockunterricht zur Verbesserung der gewerblichen Ausbildung . • . . . . . 4370* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4251 70. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4351* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 15. 12. Adams * 15. 12. Dr. Ahrens ** 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Alber ** 14. 12. Amrehn ** 14. 12. Dr. Arndt (Berlin) 14. 12. Dr. Artzinger * 15. 12. Dr. Bangemann * 15. 12. Behrendt * 15. 12. Blumenfeld * 15. 12. Dr. Böger 13. 12. Bredl 15. 12. Dr. Burgbacher * 15. 12. Dr. Corterier * 15. 12. Dr. Dregger 12. 12. Entrup 15. 12. Dr. Erhard 12. 12. Fellermaier * 15. 12. Flämig * 15. 12. Frehsee * 15. 12. Dr. Früh * 15. 12. Gerlach (Emsland) * 15. 12. Gerster (Mainz) 14. 12. Dr. Geßner ** 12. 12. Gewandt 19.1. 1974 Dr. Gölter ** 13. 12. Graaff 19.1. 1974 Härzschel * 15. 12. Dr. Holtz ** 13. 12. Hussing 12. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12. Jahn (Münster) 12. 12. Kahn-Ackermann ** 14. 12. Kater * 15. 12. Dr. Kempfler ** 14. 12. Dr. Klepsch * 15. 12. Krall * 15. 12. Krampe 15. 12. Dr. Kreile 12. 12. Lagershausen ** 14. 12. Lange * 15. 12. Lautenschlager * 15. 12. Lenders 12. 12. Lücker * 15. 12. Marquardt ** 14. 12. Memmel ' 15. 12. Dr. Mende ** 13. 12. Dr. Mertes (Gerolstein) 14. 12. Metzger 13. 12. Mick 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Dr. Müller (München) ** 13. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Mursch (Soltau-Harburg) * 15. 12. Dr. Prassler 15. 12. Roser 13. 12. Richter ** 14. 12. Schmidt (Kempten) ** 14. 12. Schmidt (München) * 15. 12. Dr. Schmude 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 12. Schwabe * 15. 12. Dr. Schwencke ** 14. 12. Dr. Schwörer * 15. 12. Seefeld * 15. 12. Dr. Slotta 15. 12. Springorum * 15. 12. Dr. Starke (Franken) * 15. 12. Dr. Vohrer ** 15. 12. Walkhoff * 15. 12. Dr. Wallmann 14. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Weber (Heidelberg) 14. 12. Wischnewski 12. 12. Anlage 2 Berichtigung zum Antrag des Innenausschusses auf Drucksache 7/1339 (BPersVG) 1. a) Auf Seite 22 muß es in § 50 rechte Spalte in der Verweisung richtig heißen: „§ 67 Abs. 1 Satz 3". b) Auf Seite 25 muß es in § 61 rechte Spalte in der Verweisung richtig heißen: „§ 67 Abs. 1 Satz 3". c) Auf Seite 26 hätte § 64 Abs. 3 auch in der rechten Spalte ausgedruckt werden müssen, weil es in der Verweisung richtig heißen muß: „§ 67 Abs. 1 Satz 3". 2. Auf Seite 59 sind in § 108 Abs. 2 in der rechten Spalte nach den Worten „längstens jedoch in den Fällen des Abs. 1" die Worte „Satz 1 bis zum 31. Mai 1976, in den Fällen des Abs. 1" einzufügen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 93 und 94) : Hat die Bundesregierung entgegen dem Votum des Verbraucherbeirats beim Bundesminister für Wirtschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher kein verbraucherpolitisch versiertes Mitglied in die Monopolkommission berufen, und warum hat sie dies gegebenenfalls unterlassen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel, die im Haushalt 1974 für verbraucherpolitische Maßnahmen vorgesehen sind, der geplanten globalen Etatkürzung zu unterwerfen? 4352* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Zu Frage A 93: Die Bundesregierung hat beschlossen, folgende Mitglieder in die Monopolkommission zu berufen: Herrn Fertsch-Röver Herrn Prof. Dr. Kantzenbach Herrn Prof. Dr. Mestmäcker Herrn Dr. Mittelsten Scheid Herrn Murawski. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei dieser Besetzung auch die verbraucherpolitischen Gesichtspunkte im Hinblick auf die Unternehmenskonzentration hinreichend zur Geltung kommen werden. Vor allem die beiden Wissenschaftler Prof. Kantzenbach und Prof. Mestmäcker haben in ihren Äußerungen zur Konzentration in der Wirtschaft immer besonders das Interesse der Verbraucher an einer Aufrechterhaltung und Sicherung des Wettbewerbs betont. Bei der Frage der Berufung eines Vorstandsmitgliedes der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV) war zu berücksichtigen, daß nach § 24 b Abs. 2 des Kartellgesetzes „Repräsentanten eines Wirtschaftsverbandes" nicht Mitglieder der Monopolkommission werden können. Zu Frage A 94: Bisher ist im Entwurf des Haushaltsplanes 1974 lediglich eine globale Minderausgabe von 1,5 Mrd. DM vorgesehen, die in Höhe von 615 Millionen DM durch Streckung bei den Gemeinschaftsaufgaben aufgebracht werden soll. Über die Aufteilung des verbleibenden Betrages hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. Sie würde bei einer solchen Entscheidung sicherlich auch den hohen Stellenwert berücksichtigen, den sie einer besseren Information des Verbrauchers beimißt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 97 und 98) : Trifft es zu, daß bei den Besprechungen im Bundeswirtschaftsministerium über die Anlage einer Mineralölreserve auch das Projekt einer Kohleverflüssigungsanlage geprüft wurde und daß gegen den Rat einiger Fachleute das Bundeswirtschaftsministerium darauf verzichtet hat, eine derartige Anlage als Notstandsreserve zu bauen? Ist die Bundesregierung bereit, Benzin aus Kohle durch Ermäßigung der Mineralölsteuer zu fördern und den Bau einer großtechnischen Anlage zur Kohleverflüssigung durch Bürgschaften und Darlehen zu stimulieren? Zu Frage A 97: Ich muß Ihre Frage verneinen. Nach Auskunft der damals für Kohle und Mineralöl zuständigen Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft ist bei den Besprechungen über die Anlage einer Rohölreserve des Bundes das Projekt einer Kohleverflüssigungsanlage nicht erörtert worden. Auch in den Protokollen und sonstigen Akten hierüber findet sich dazu kein Hinweis. Zu Frage A 98: Die Bundesregierung kann die Frage, ob die Gewinnung von Benzin aus Kohle steuerlich gefördert werden soll, erst prüfen, wenn die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen der Gewinnung geklärt sind. Wie bekannt, waren die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Gewinnung von Benzin aus Kohle in der Bundesrepublik bisher auch nicht annähernd gegeben. Ich verweise hier auf die von diesem Hohen Hause in Auftrag gegebene Studie der Professoren Pichler und Krüger (TH Karlsruhe), die 1971 vorgelegt worden ist. Ich hielte es für voreilig, aus den derzeitigen Verknappungserscheinungen und dem damit verbundenen Preisauftrieb bei den Mineralölprodukten diese bisherige Aussage als in vollem Umfang revidiert anzusehen und aus einer solchen Situation heraus überstürzt langfristig wirksame Investitionsentscheidungen zu treffen, deren Verwirklichung auf Dauer hohe volkswirtschaftliche Kosten bedingen. Die Erstellung einer großtechnischen Anlage zur Kohleverflüssigung in der Mindestkapazität von rd. 2 Millionen Jahrestonnen Kraftstoffausstoß würde immerhin weit mehr als 2 Mrd. DM Investitionsaufwand erfordern und wäre in der Tat nur mit erheblicher staatlicher Förderung zu erreichen. Ohne mengenmäßige und preisliche Absatzgarantien würde wohl kein Unternehmen bereit sein, mit derart hohen Risiken verbundene Investitionen zu tätigen. Sollte die bisher noch nicht hinreichend überschaubare weitere Entwicklung dazu führen, daß die Erzeugung von Hydrier-Benzin mit nachhaltiger Förderung durch die öffentliche Hand ins Auge gefaßt werden muß, müßte die Art und Weise der notwendigen Förderung im einzelnen noch eingehend geprüft werden. Dabei wäre allerdings zu bedenken, daß gegen eine Mineralölsteuerermäßigung gewichtige Gründe sprechen, Z. B. wäre eine solche Steuerermäßigung im Haushalt nicht betragsmäßig auszuweisen und unterläge damit nicht mehr der jährlichen Bewilligung des Hohen Hauses. Gegen Bürgschaften und Darlehen für den Bau von Hydrieranlagen bestehen in einem solchen Fall wohl geringere Bedenken. Bürgschaften können allerdings entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorschriften nur nach Prüfung des Einzelfalles zugesagt werden. Dabei ist insbesondere zu klären, ob die anderweitige Finanzierung möglich und das Risiko für die öffentliche Hand vertretbar ist. Sollte im Zusammenhang mit Projekten zur Kohlehydrierung eine Bürgschaft beantragt werden, wird die Bundesregierung prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 118) : Muß die Bundesregierung nach ihrem während des NahostKriegs den Vereinigten Staaten gegenüber gezeigten Verhalten nicht damit rechnen, daß möglicherweise nadi GULF noch wei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4353* tere deutsche Tochtergesellschaften amerikanischer Ölkonzerne vom deutschen Markt verschwinden, und welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben? GULF hat sich bereits im Juli 1973 vom deutschen Markt zurückgezogen. Die Motive dafür lagen im wirtschaftlichen Bereich. Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, daß die übrigen in der Bundesrepublik tätigen Tochtergesellschaften amerikanischer Ölkonzerne die Absicht hätten, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen. Gespräche, die mit leitenden Herren einiger großer amerikanischer Mineralölgesellschaften geführt worden sind, haben im Gegenteil erkennen lassen, daß sie ihr Engagement auf dem deutschen Markt aufrechterhalten wollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 7. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 135) : Wie beurteilt die Bundesregierung Besuche des Agrar-Kommissars in einzelnen Bundesländern, um die landwirtschaftlichen Probleme aus eigener Anschauung kennenzulernen? Die Bundesregierung beurteilt Besuche des Komissars Lardinois in einzelnen Bundesländern durchaus positiv, wenn sie nach vorheriger Abstimmung und unter Beteiligung des Bundes stattfinden. Die persönliche Unterrichtung über nationale Probleme in der Praxis ist zu begrüßen, da hierdurch die Verhandlungen in Brüssel erheblich erleichtert werden. In diesem Zusammenhang sollte an den Sinneswandel von Herrn Vizepräsident Manshold zur Frage der Nebenerwerbsbetriebe erinnert werden, der auf eine Besichtigungsreise in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen war. Anlage 7 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 12. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1380 Frage A 12): Hält die Bundesregierung die Förderung von Bundesausbauorten für vereinbar mit der Schließung von Stückgutbahnhöfen in diesen Bundesausbauorten, besonders auch dann, wenn u. a. unter Hinweis auf das bisherige Dienstleistungsangebot der Deutschen Bundesbahn Ansiedlungen erfolgt sind? Die mit der neuen Stückgut-Konzentration der Deutschen Bundesbahn verbundene stärkere Individualbedienung mit Kraftwagen kommt den Bemühungen der Gemeinden und der Länder um eine notwendige strukturelle Verbesserung bestimmte Entwicklungsgebiete, u. a. auch den Bundesausbaugebieten entgegen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine individuelle Verkehrsbedienung in diesen Räumen über die Straße vom künftigen Konzentrationspunkt aus das allgemeine wirtschaftliche Wachstum sogar noch fördern kann. Dies insbesondere dadurch, daß die Konzentration des Kleingutverkehrs auf der Schiene in Verbindung mit einem gut ausgebauten Transportdienst auf der Straße im regionalen Bereich auch für den Kunden im Bundesausbaugebiet bessere Dienstleistungen erwarten läßt, u. a. in Form kürzerer Beförderungszeiten von Haus zu Haus sowie geringerer Transportschäden auf Grund verminderter Umladehäufigkeit während der Beförderung auf der Schiene. Sobald die gegenwärtigen planerischen Überlegungen zu einer Umgestaltung in den Einzelbereichen abgeschlossen sind, werden die näheren Einzelheiten mit den jeweils Beteiligten, u. a. auch den Industrie-und Handelskammern, erörtert werden. Je nach Fortschritt der derzeitigen Überlegungen werden diese Gespräche im Laufe der Jahre 1974-1975 geführt werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 12. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1380 Frage A 14) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost künftig die Gesprächsdauer für Ortsgespräche auf fünf Minuten bei einer Gebühr von 0,20 DM beschränken will, und ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß davon insbesondere die einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen besonders betroffen werden? Die Deutsche Bundespost hat zur Zeit nicht die Absicht, die Dauer für Ortsgespräche auf 5 Minuten festzulegen. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1380 Fragen A 21 und 22) : Entspricht es den Tatsachen, daß — wie die DGB-Wochenzeitung „Welt der Arbeit" am 7. Dezember 1973 meldet — 40 % der rund 450 Chilenen, die jetzt als politische Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme finden sollen, der Kommunistischen Partei Chiles und 20% der linksradikalen Sozialistischen Partei Chiles angehören? Welche Gewähr bieten diese Chilenen, daß sie wenigstens in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegen Verfassung und Gesetze verstoßen werden? Zu Frage A 21: Ihre Frage deckt sich inhaltlich mit der des Kollegen Spranger. Ich darf daher auf meine heutige Antwort dazu verweisen, in der ich folgendes ausgeführt habe: Bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Chile läßt sich die Bundesregierung in erster Linie von humanitären Gesichtspunkten leiten. Das gilt für alle politisch Verfolgten, soweit für sie die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland die einzige Möglichkeit ist, sich dieser Verfolgung zu entziehen. Eine genaue Übersicht, wieviel Prozent der Zufluchtsuchenden welchen chilenischen Parteien oder ehemaligen chilenischen Parteien angehören, wird in Kürze gegeben werden können. Ein Vergleich mit dem Einreiseverbot für den belgischen Staatsbürger Mandel verbietet sich schon 4354* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 deshalb, weil dieser alle Vorzüge einer demokratischen Ordnung in Belgien genießt und von politischer Verfolgung nicht bedroht ist. Im übrigen wird Mandel die Einreise nicht verweigert, weil er Marxist ist. Ich darf bei dieser Gelegenheit bemerken, daß gestern das Verwaltungsgericht Saarlouis die Zurückanweisungsanordnung der Bundesregierung bestätigt hat. Zu Frage A 22: Zu meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Spranger habe ich schon darauf hingewiesen, daß sich die Bundesregierung bei der Aufnahme von Chile-Flüchtlingen zuallererst von humanitären Gesichtspunkten leiten läßt und daß sie diese Gesichtspunkte mit den legitimen Sicherheitsbedürfnissen der Bundesrepublik Deutschland abwägt. Diese Fragestellung scheint der Bundesregierung richtiger als die von Ihnen vorgeschlagene danach, welche Gewähr die Chile-Flüchtlinge dafür bieten, daß sie bei uns nicht gegen Verfassung und Gesetz verstoßen. Niemand kann selbstverständlich eine absolute Gewähr bieten. Ich bin jedoch davon überzeugt, daß die Personen, die bei uns Aufnahme finden, die humanitäre Haltung der Bundesregierung anerkennen und sich bemühen werden, das Gastrecht in der Bundesrepulik Deutschland nicht zu verletzen. Im übrigen ist selbstverständlich, daß die für alle geltenden Gesetze auch für sie gelten. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1380 Fragen A 23 und 24) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach den Grundsatzerörterungen im Sportausschuß des Deutschen Bundestags am 16. März 1972 getroffen, um in Zukunft Fehlplanungen und Minderbenutzungen bei der Errichtung von Zentren für den Leistungssport zu vermeiden? Hat die Bundesregierung inzwischen den angekündigten ,Gesamtplan Leistungszentren" für die Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund und den Sportfachverbänden sowie den Bundesländern erstellt? Zur Vermeidung von Fehlplanungen und Minderbenutzungen von Zentren des Leistungssports trifft die Bundesregierung ihre Entscheidung über die Beteiligung an der Finanzierung von Leistungszentren erst nach eingehenden Verhandlungen mit dem betroffenen Bundessportfachverband, dem Deutschen Sportbund und der jeweiligen Landesregierung. Wesentliche Grundlage für diese Entscheidung der Bundesregierung ist ein Strukturplan, der von dem jeweiligen Bundessportfachverband vorzulegen ist. Dieser Plan soll den Zeitraum bis 1980 erfassen und Angaben über die zur Zeit bestehenden sowie noch erforderlichen Leistungszentren und deren Auslastung enthalten. Da das Aufbauprogramm der Bundesleistungszentren im wesentlichen abgeschlossen ist, gilt dieses Verfahren vor allem für die Beteiligung des Bundes an der Errichtung derjenigen Landesleistungszentren, die in erheblichem Umfang auch durch Maßnahmen der Bundessportfachverbände genutzt werden (sog. Landesleistungszentren mit Bundesnutzung). Bei Bundesleistungszentren wird jeweils geprüft, ob durch Ausbaumaßnahmen die Effektivität erhöht und die Auslastung — auch durch andere, Verbände — verbessert werden kann. Darüber hinaus dienen der Verbesserung der Auslastung die bei den Bundesleistungszentren gegründeten Kuratorien, in denen der Vertreter meines Hauses den Vorsitz führt. Den gleichen Zweck verfolgen u. a. auch die Gespräche meines Hauses über die Jahresplanung der Bundessportfachverbände. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 1380 Fragen A 32 und 33) : Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, die DKP verfolge verfassungsfeindliche Ziele, und welche Folgerungen hat sie zwischenzeitlich aus dieser Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 vor dem Deutschen Bundestag vor allem im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 gezogen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß mit einer weiteren Verzögerung in der Feststellung der Verfassungswidrigkeit und des Verbots der DKP die Aushöhlung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bewirkt wird? Die DKP hat seit ihrer Gründung im Jahre 1968 eine unverändert verfassungsfeindliche Zielsetzung. Weder die bei der Gründung der DKP amtierende Bundesregierung noch ihre Nachfolgerin haben bisher einen Anlaß gesehen, rechtliche Maßnahmen gegen die DKP einzuleiten. Die Bundesregierung befindet sich in dieser Beurteilung in Übereinstimmung mit der Meinung der Regierungen der Länder. Die Gefahr, daß hierdurch die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehöhlt wird, besteht nach Auffassung der Bundesregierung nicht. Sie befindet sich auch insoweit in Übereinstimmung mit den Regierungen der Bundesländer. Die Bundesregierung vertritt im übrigen unabhängig von der Frage der DKP die Auffassung, daß die Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen hat. Deshalb informiert sie die Öffentlichkeit immer wieder über die verfassungsfeindliche Zielsetzung auch der DKP. Die Bundesregierung ist im übrigen aber der Meinung, daß Verbotsmaßnahmen immer nur ein äußerstes und letztes Mittel sein können. Sie befindet sich darin auch in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand der CDU, der am 30. 8. 1973, bezogen auf die DKP, erklärte: „Die schwerste Waffe der streitbaren Demokratie — das Parteienverbot — sei nach Möglichkeit zu vermeiden." Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4355* Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/320 Frage B 1) : Sind Meldungen in der Bonner Zeitschrift „Esprit" vorn November 1973 zutreffend, denen zufolge der sich als „Special Consultant to Chancellor Willy Brandt" bezeichnende Mitarbeiter des Bundeskanzlers, Herr Klaus Harpprecht, grundlos 1 400 DM als Reisespesen für ein Gespräch mit einem ausländischen Journalisten von diesem forderte, und hält der Bundeskanzler dieses Verhalten mit dein Ansehen des Bundeskanzleramts und seiner Mitarbeiter für vereinbar? Die Meldungen sind unrichtig. Herr Klaus Harpprecht hat dies bereits mit Schreiben vom 14. November 1973 an die Chefredaktion der Zeitschrift ESPRIT festgestellt und den zutreffenden Sachverhalt dargelegt. Gleichzeitig hat Herr Harpprecht die Chefredaktion um Veröffentlichung seiner Erwiderung gebeten und sich gerichtliche Schritte vorbehalten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 2 und 3): Inwieweit haben Mitglieder der Regierung seit dem Tag der Mineralöl- und Treibstoffrationierung für die deutsche Wirtschaft und für die gesamte Bevölkerung nach wie vor Sondermaschinen und Hubschrauber der Bundeswehr als auch des Bundesgrenzschutzes benutzt, obwohl für diese Flüge Linienmaschinen der Luftverkehrsgesellschaften hätten in Anspruch genommen werden können? Sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch darin, daß es einerseits sämtlichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages untersagt ist, an den kommenden vier Sonntagen in Ausübung ihres Mandats wegen der bestehenden Brennstoffkrise ihr eigenes Kraftfahrzeug zu benutzen, während andererseits Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere Bundesminister Genscher, Sondermaschinen für ihre Dienstreisen verwenden? Der Bundesminister der Verteidigung hat unter dem 12. November 1973 den Herrn Bundeskanzler, die Mitglieder der Bundesregierung, den Herrn Präsidenten des Bundesrates und die Frau Präsidentin des Bundestages davon unterrichtet, daß er alle Dienststellen der Bundeswehr zu sparsamerem Energieverbrauch angewiesen habe. In diesem Zusammenhang hat der Bundesminister der Verteidigung auch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung angewiesen, den Flugbetrieb flugkosten- und energiesparender zu betreiben. Im Rahmen dieser Bemühungen sollten daher vermehrt Propellerflugzeuge des Typs CONVAIR und Do 28 eingesetzt werden, soweit es die technischen, personellen und sicherheitsmäßigen Bedingungen zulassen. Der Bundesminister des Innern hat am 13. November 1973 für den Bereich des Bundesgrenzschutzes umfassende Sparmaßnahmen beim Energieverbrauch angeordnet und am 14. November 1973 die Obersten Bundes- und Landesbehörden ausdrücklich darum gebeten, eine Genehmigung für einen Flug mit Hubschraubern des Bundesgrenzschutzes nur nach eingehender Prüfung der Notwendigkeit des Fluges zu beantragen, weil die Lage in der Energieversorgung einen äußerst sparsamen Einsatz von Hubschraubern erforderlich mache. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, daß Maschinen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung und Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes nur dann eingesetzt wurden, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben einzelner Mitglieder der Bundesregierung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht gewährleistet werden konnte. Auf Ihre 2. Frage darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Bundesregierung teilt in vollem Umfang die Auffassung, daß Appelle an die Bevölkerung, freiwillig Energie zu sparen, für diesen Erfolg ein entsprechendes beispielgebendes Verhalten der politisch Verantwortlichen erfordern. Dieser Haltung steht die Benutzung einer Maschine der Bundeswehr für die Reise des Bundesinnenministers in die Volksrepublik China nicht entgegen. Die Benutzung von Maschinen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung ist den obersten Staatsorganen und den Mitgliedern der Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Bundesminister des Innern hat für sich für seine Reise in die Volksrepublik China von dieser Möglichkeit ausnahmsweise Gebrauch gemacht, weil dafür schwerwiegende Sicherheitsgründe sprachen. Die Reise in die Volksrepublik China ging auf eine Einladung der chinesischen Regierung vom Frühsommer des Jahres 1973 zurück. Sie mußte im September 1973 aus dienstlichen Gründen verschoben und auf die Woche vom 17. bis 24. November gelegt werden. Eine nochmalige Verlegung war nicht möglich. Angesichts der Energiekrise ist die Frage der Benutzung der Maschine der Bundeswehr unmittelbar vor Antritt der Reise erneut eingehend geprüft worden. Die Entscheidung wurde aufgrund der seit den Münchener Ereignissen vom September 1972 gegebenen und durch den Nah-Ost-Konflikt zusätzlich verschärften Sicherheitslage und der von den Sicherheitsfachleuten für den Bundesinnenminister eingeschätzten Gefährdung aufrechterhalten. Es ging dabei nicht in erster Linie um die Gefährdung des Bundesinnenministers, sondern um die Vermeidung eines Sabotage- oder Entführungsrisikos für Passagiere und Besatzung einer Linienmaschine. Es wäre nicht vertretbar gewesen, eine solche Gefährdung, die sich aus der nicht zu verheimlichenden Benutzung der Linienmaschine durch den Bundesinnenminister ergeben hätte, zu Lasten von Passagieren und Besatzungsmitgliedern zusätzlich in Kauf zu nehmen. Des weiteren sollte eine potentielle Erpressungssituation für die Bundesregierung ausgeschlossen werden. Die Befürchtung einer Gefährdung des Fern-OstLinienverkehrs wird im übrigen bestätigt durch die jüngste Entführung einer Linienmaschine der KLM. 4356* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Dasselbe gilt für die in der Person des Bundesinnenministers gegebene besondere Gefährdung, die noch einmal durch einen im November 1973 bekanntgewordenen Plan anarchistischer Kreise erhärtet wurde, wonach durch die Entführung u. a. des Bundesinnenministers die Freilassung inhaftierter Mitglieder der Baader-Meinhof-Bande erzwungen werden soll. Die Frage, ob die für die Reise in die Volksrepublik China in Frage kommenden Linienmaschinen hätten ausreichend gesichert werden können, mußte nach Abwägung aller Umstände verneint werden. Es gibt keinen Lufthansa-Flug in die Volksrepublik China und es gibt keinen Flug einer ausländischen Fluggesellschaft aus der Bundesrepublik in die Volksrepublik China. Von den Problemen, die sich bei den notwendigen Zwischenlandungen durch zusteigende Fluggäste ergeben, gar nicht zu reden. Aus den angegebenen Gründen, die aus der Berichterstattung der Presse in diesem Umfang nicht zu entnehmen waren, geht die Bundesregierung davon aus, daß Sie, Herr Kollege, Verständnis für die Benutzung einer Maschine der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung für den Flug des Bundesinnenministers in die Volksrepublik China haben. Mit dieser Mitteilung habe ich auch die in die gleiche Richtung gehende Frage des Herrn Kollegen Dr. Schäuble beantwortet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 4): Wie vereinbart die Bundesregierung die Reise des Bundesinnenministers in einer Sondermaschine der Bundeswehr in die Volksrepublik China mit den Bemühungen um Energieeinsparung, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Appelle an die Bevölkerung, freiwillig Energie zu sparen, für ihren Erfolg ein entsprechendes beispielgebendes Verhalten der politisch Verantwortlichen erfordern? Die Bundesregierung teilt in vollem Umfang die Auffassung, daß Appelle an die Bevölkerung, freiwillig Energie zu sparen, für diesen Erfolg ein entsprechendes beispielgebendes Verhalten der politisch Verantwortlichen erfordern. Dieser Haltung steht die Benutzung einer Maschine der Bundeswehr für die Reise des Bundesinnenministers in die Volksrepublik China nicht entgegen. Die Benutzung von Maschinen der Flugbereitschaft des Bundesministers der Verteidigung ist den obersten Staatsorganen und den Mitgliedern der Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Bundesinnenminister hat für sich für seine Reise in die Volksrepublik China von dieser Möglichkeit ausnahmsweise Gebrauch gemacht, weil dafür schwerwiegende Sicherheitsgründe sprachen. Die Reise in die Volksrepublik China ging auf eine Einladung der chinesischen Regierung vom Frühsommer des Jahres 1973 zurück. Sie mußte im September 1973 aus dienstlichen Gründen verschoben und auf die Woche vom 17. bis 24. November 1973 gelegt werden. Eine nochmalige Verlegung war nicht möglich. Angesichts der Energiekrise ist die Frage der Benutzung der Maschine der Bundeswehr unmittelbar vor Antritt der Reise erneut eingehend geprüft worden. Die Entscheidung wurde aufgrund der seit den Münchener Ergeignissen vom September 1972 gegebenen und durch den Nah-Ost-Konflikt zusätzlich verschärften Sicherheitslage und der von den Sicherheitsfachleuten für den Bundesinnenminister eingeschätzten Gefährdung aufrechterhalten. Es ging dabei nicht in erster Linie um die Gefährdung des Bundesinnenministers, sondern um die Vermeidung eines Sabotage- oder Entführungsrisikos für Passagiere und Besatzung einer Linienmaschine. Es wäre nicht vertretbar gewesen, eine solche Gefährdung, die sich aus der nicht zu verheimlichenden Benutzung der Linienmaschine durch den Bundesinnenminister ergeben hätte, zu Lasten von Passagieren und Besatzungsmitgliedern zusätzlich in Kauf zu nehmen. Des weiteren sollte eine potentielle Erpressungssituation für die Bundesregierung ausgeschlossen werden. Die Befürchtung einer Gefährdung des Fern-OstLinienverkehrs wird im übrigen bestätigt durch die jüngste Entführung einer Linienmaschine der KLM. Dasselbe gilt für die in der Person des Bundesinnenministers gegebene besondere Gefährdung, die noch einmal durch einen im November 1973 bekanntgewordenen Plan anarchistischer Kreise erhärtet wurde, wonach durch die Entführung u. a. des Bundesinnenministers die Freilassung inhaftierter Mitglieder der Baader-Meinhof-Bande erzwungen werden soll. Die Frage, ob die für die Reise in die Volksrepublik China in Frage kommenden Linienmaschinen hätten ausreichend gesichert werden können, mußte nach Abwägung aller Umstände verneint werden. Es gibt keinen Lufthansa-Flug in die Volksrepublik China und es gibt keinen Flug einer ausländischen Fluggesellschaft aus der Bundesrepublik in die Volksrepublik China. Von den Problemen, die sich bei den notwendigen Zwischenlandungen durch zusteigende Fluggäste ergeben, gar nicht zu reden. Aus den angegebenen Gründen, die aus der Berichterstattung der Presse in diesem Umfang nicht zu entnehmen waren, geht die Bundesregierung davon aus, daß Sie, Herr Kollege, Verständnis für die Benutzung einer Maschine der Flugbereitschaft der Bundeswehr für den Flug des Bundesinnenministers in die Volksrepublik China haben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4357* Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/1320 Frage B 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Ländern der Erde gegenwärtig Hungersnot herrscht, und wie groß ist diese Not im einzelnen, und was haben Bundesregierung und EG zur Behebung dieser Hungersnot bisher getan, und was ist für die nächste Zukunft noch geplant? 1 a) Länder, in denen Hungersnot herrscht Der Bundesregierung ist bekannt, daß in verschiedenen Ländern der Erde zur Zeit Hungersnot herrscht und daß in zahlreichen Ländern ernste Schwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln bestehen. Besonders betroffen sind die Länder der Sahel-Zone und Äthiopien, wo infolge mehrjähriger Dürre große Not herrscht. Durch Flutkatastrophen ist in Pakistan die Versorgungslage großer Bevölkerungsteile kritisch geworden. In Bangla Desh herrscht als Folge der Unabhängigkeitskämpfe und großer Überschwemmungen Nahrungsmittelmangel. b) Zur Lage im einzelnen - Die langanhaltende Dürreperiode verursachte in der Sahel-Zone (Mauretanien, Mali, Niger, Obervolta, Senegal, Tschad) Mißernten und die Vernichtung des Großteils des Viehbestandes. Hierdurch entstanden in den einzelnen Ländern Nahrungsmitteldefizite zwischen 100 000 und 350 000 Tonnen. (Quelle: Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen.) — In den nördlichen Provinzen Äthiopiens besteht augenblicklich ein akuter Versorgungsengpaß. Ein Überblick über das Nahrungsmitteldefizit kann erst nach vollständiger Einbringung der neuen Ernte gegeben werden. Es ist abzusehen, daß hochproteinhaltige Nahrungsmittel zur Rettung der durch Unterernährung geschwächten Bevölkerung, vor allem der Kinder, in großem Umfang benötigt werden. (Quelle: FAO) — In Pakistan ist durch die jüngste Flutkatastrophe zu dem normalen Nahrungsmitteldefizit von 1,5 Millionen Tonnen ein zusätzliches Defizit von 459 000 Tonnen entstanden. 350 000 Tonnen konnten noch nicht durch Nahrungsmittelimporte gedeckt werden. (Quelle: Pakistanische Angaben) — In Bangla Desh sind von einem Nahrungsmitteldefizit von 2,072 Millionen Tonnen 1,073 Millionen Tonnen noch nicht durch Importe gedeckt. (Quelle: Angaben der Regierung von Bangla Desh) 2 a) Bisherige Maßnahmen der Bundesregierung Zur Bekämpfung des Hungers in der Welt lei- stet die Bundesregierung bilateral sowie multi- lateral in der EG Nahrungsmittelhilfe im Rahmen des Internationalen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens. Im Erntejahr 1972/73 lieferte sie 192 000 t Getreide im Werte von 103 Millionen DM. Die Getreidelieferungen der EG in Höhe von 465 000 t werden von ihr zu ca. einem Drittel finanziert. Darüber hinaus wandte sie bilateral für die Lieferung besonders hochwertiger Nahrungsmittel im Haushaltsjahr 1973 14,7 Millionen DM auf. (Titel 686 08) Die Nahrungsmittellieferungen des Welternährungsprogramms (WEP) wurden von der Bundesregierung mit 18 Millionen DM unterstützt. Im Rahmen der Katastrophenhilfe wurden von ihr 9,3 Millionen DM aufgebracht. (Titel 686 12) Für ein Soforthilfeprogramm für Äthiopien wurden bislang 9,3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. b) Zukünftige Maßnahmen Die Bundesregierung setzt sich für die Verlängerung des 1974 auslaufenden Internationalen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens ein. Im Rahmen der EG bemüht sie sich ferner um die Ausweitung der Sonderprogramme der EG sowie deren längerfristige Planung und bessere Abstimmung auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer. Eine verstärkte Hilfe für die Länder der Sahel-Zone und für Äthiopien wird zur Zeit haushaltsmäßig vorbereitet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 6) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß gerade angesichts der aktuellen politischen Ereignisse die Bemühungen um Fortschritte in Richtung auf Schaffung eines politisch handlungsfähigen Europa besonders dringlich geworden sind und daß diese Bemühungen nicht mehr willkürlich lange ohne Erfolg bleiben dürfen? Die Bundesregierung hat sich ebenso wie ihre Vorgängerinnen stets für die Schaffung eines politisch handlungsfähigen Europas eingesetzt. Die aktuellen politischen Ereignisse haben die bereits in der Regierungserklärung vom 18. Januar festgestellte vorrangige Bedeutung des Aufbaus einer Europäischen Union bestätigt. Die Bundesregierung bemüht sich nach Kräften, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft und im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit die vom Pariser Gipfel ins Auge gefaßte Entwicklung zur Europäischen Union bis 1980 voranzutreiben. Sie wird die besondere Verantwortung, die ihr die Präsidentschaft in der EG und in der EPZ im ersten Halbjahr 1974 aufgibt, in diesem Sinne nutzen. Angesichts der ermutigenden europäischen Entwicklung der letzten Monate erwägt die Bundesregierung vorzuschlagen, den Bericht der Organe der Gemein- 4358* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 schaft über die Europäische Union um ein .lahr auf Ende 1974 vorzuziehen und nach Möglichkeit auch andere selbstgesetzte Fristen abzukürzen, um sobald wie möglich ein politisch handlungsfähiges Europa entstehen zu lassen. Sie wird vor allem auch die bevorstehende Gipfelkonferenz der neun Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen nutzen, um auf dem Weg zur Einheit Europas voranzudrängen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 7): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Renten aus der Zusatzversorgung für Hunderttausende von Rentnern im Gegensatz zu den aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht dynamisiert sind, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine solche unterschiedliche Behandlung zu beseitigen? Ihre Frage betrifft die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Diese Zusatzversorgung sieht, den Grundsätzen der Beamtenversorgung folgend, seit dem 1. Januar 1967 eine dynamische Gesamtversorgung für solche Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes vor, die über einen angemessenen Zeitraum hin bis zum Eintritt des Versicherungsfalles im öffentlichen Dienst verblieben sind. Die Mehrzahl der früheren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhält somit nicht nur eine mit den Arbeitnehmereinkommen steigende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch eine dynamische Versorgungsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder oder einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung. Arbeitnehmer, die vor Eintritt des Versicherungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ausscheiden, haben nur Anspruch auf eine Versicherungsrente, die sich allein nach den entrichteten Beiträgen bemißt und somit zwangsläufig einer Dynamisierung entzogen ist. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, solange deren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen mit dem Betrag der beitragsbezogenen Versicherungsrente oder einer Besitzstandsrente die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bemessene dynamische Gesamtversorgung übersteigt. Bei Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, besteht eine besondere Fürsorgepflicht, die allein die Dynamisierung rechtfertigen könnte, nicht. Ich nehme insoweit Bezug auf meine schriftliche Antwort vom 30. September 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (Anlage 22 zum Stenografischen Bericht über die 139. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1971.). Soweit Versorgungsrenten nur deshalb — und im übrigen grundsätzlich nur zeitweilig — von der Dynamisierung ausgeschlossen sind, weil die gesetzliche Rente und die beitragsbezogene Zusatzrente bzw. Besitzstandsrente die dynamische Gesamtversorgung sogar übersteigt, kann eine zusätzliche Dynamisierung schon aus Gleichbehandlungsgründen nicht in Betracht kommen. Die unterschiedliche Behandlung der vorstehend gekennzeichneten Versichertengruppen ist somit nur eine scheinbare, da unterschiedliche Tatbestände abweichende Regelungen erfordern. Ich sehe daher zu meinem Bedauern keine Möglichkeit, auf eine Änderung hinzuwirken. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 8 und 9) : Wie beurteilt die Bundesregierung das System der Müllkompostierung der Maschinenfabrik FAHR AG, Gottmadingen, von dem für bisher zwölf nicht an ein Abfallbeseitigungssystem angeschlossenen Gemeinden mit 3500 Einwohnern ein Modell seit Mai 1973 bei Zoznegg, Landkreis Konstanz, in Betrieb ist, durch das in weniger als einem halben Jahr der Kompost ohne Lärm, Rauch und Gestank ausreifen und als Humus an die Land- und Forstwirtschaft abgegeben werden kann, Kompost, der nach einem Gutachten der Universität Hohenheim hygienisch einwandfrei ist und während des Verrottens Hemmstoffe und Antibiotika entwickelt, die selbst Milzbrandbakterien und Salmonellen vernichten? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dieses erfolgversprechende System der Müllkompostierung finanziell zu fördern? 1. Die Bundesregierung ist seit Frühjahr 1972 über die bei der Maschinenfabrik Fahr AG, Gottmadingen, durchgeführten Entwicklungsarbeiten eines Systems zur Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen im ländlichen Raum unterrichtet. Unterlagen über Planung und Fortgang der Entwicklung wurden in verschiedenen Schreiben vorgelegt. Ferner fanden Besprechungen im Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Vertretern der Maschinenfabrik statt. Die Bundesregierung beurteilt die Umwandlung von Abfällen in ein Bodenverbesserungsmittel durch Kompostierung grundsätzlich als ein für den Umweltschutz positives Verfahren der Abfallbeseitigung. Solange jedoch noch keine einheitlichen Qualitätskriterien für Kompost festgelegt sind, kann sie sich nicht zu den Vorteilen und Nachteilen bestimmter Verfahrenstechniken der Kompostierung äußern. Die Erarbeitung derartiger Kriterien ist eingeleitet. 2. Die Bundesregierung gewährt Kredite aus dem ERP-Vermögen an Gemeinden, Gemeindeverbände und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zur Abfallbeseitigung berechtigt sind, für die Errichtung und Erweiterung baulicher und maschineller Anlagen zur Abfallbeseitigung. Voraussetzung für die Gewährung solcher Kredite ist neben der Erfüllung der Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln eine Bestätigung der zuständigen Landesregierung, daß die zu fördernde Anlage den Abfallbeseitigungsplänen nach § 6 des Abfallbeseitigungsgesetzes entspricht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4359* Die Bundesregierung ist im übrigen bestrebt, die bisher nur 20 Millionen DM betragenden Kreditmittel so rationell wie möglich einzusetzen. Andere Möglichkeiten finanzieller Förderung von Anlagen zur Abfallbeseitigung stehen ihr nicht zur Verfügung. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen B 10 und 11) : Trifft es zu, daß die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Arbeitsgruppe des Europarats über irreführende Werbung die Auffassung vertreten hat, eine neue internationale Konvention über die Beschränkung der irreführenden Werbung würde ein unvermeidliches Risiko der Duplikation und der Überlappung mit bestehenden Regelungen bedeuten und deshalb eine Quelle der Konfusion sein, und wenn id, mit welcher Begründung hat die Delegation diese Auffassung vertreten? Ist die Bundesregierung auch heute noch dieser Meinung, oder würde sie eine internationale Regelung dieses Problemkreises befürworten und in dieser Richtung aktiv werden? Im Europarat ist Anfang 1972 eine Entschließung über den Schutz der Verbraucher vor täuschender Werbung verabschiedet worden, von der ich Ihnen ein Exemplar beifüge. In der Entschließung ist unter den Nrn. 7 und 10 zum Ausdruck gebracht, daß eine Rechtsangleichung im Wege der Konvention erhebliche Schwierigkeiten mit sich gebracht hätte. Der Europarat hat sich deshalb auf diese Entschließung beschränkt. In den Beratungen über diese Entschließung hat auch die deutsche Delegation die Auffassung vertreten, 'daß die Ausarbeitung einer Konvention im Rahmen des Europarats zu Doppelarbeit und wegen der Überschneidung mit Projekten in anderen Organisationen auch im Ergebnis zu Schwierigkeiten führen würde. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Bundesregierung nicht an einer internationalen Regelung dieses Problemkreises interessiert wäre. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die bereits aufgenommenen Arbeiten im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften eher die Chance haben, in absehbarer Zeit zu konkreten Ergebnissen zu führen. Sie hat sich deshalb von Anfang an aktiv an den Bemühungen beteiligt, im Gemeinsamen Markt eine einheitliche und im Interesse des Verbrauchers wirksame Regelung zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zu erreichen. Sie hat sich insbesondere auch mit Erfolg dafür eingesetzt, daß dem Thema einer einheitlichen Regelung zur Unterdrückung der irreführenden Werbung im Rahmen dieser Arbeiten die erste Priorität gegeben worden ist. Sie unterstützt damit die Auffassung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, daß es sich bei der Bekämpfung der irreführenden Werbung um ein vordringliches Anliegen des Verbraucherschutzes handelt. Sie wird im Zuge der weiteren Arbeiten auf EG-Ebene daher mit allem Nachdruck dafür eintreten, daß die verbraucherfreundlichen, anerkannt strengen Maßstäbe des deutschen Rechts nicht verwässert werden. Bei den Arbeiten im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften werden darüber hinaus die im Rahmen des Europarats gegebenen Anregungen und Empfehlungen besonders eingehend geprüft und soweit als möglich berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Entschließungen Nr. 543 und 705, die eine europäische Verbraucherschutz-Charta zum Gegenstand haben. (Übersetzung) EUROPARAT Ministerausschuß Entschließung (72) 8 (von den Vertretern der Minister am 18. Februar 1972 angenommen) Schutz der Verbraucher vor täuschender Werbung 1. Da in einer auf Massenherstellung eingestellten Wirtschaft der Einfluß und die Bedeutung der an die Verbraucher gerichteten kommerziellen Werbung aus zahlreichen Gründen beträchtlich gewachsen sind, u. a. wegen: — der Entwicklung der Verbreitungsmittel, - der Verwendung immer besserer Techniken in der Massenkommunikation, --- des ständigen Erscheinens neuer Erzeugnisse infolge des technischen Fortschritts, — der Zunahme der für die Werbung eingesetzten Geldmittel, -- der Ausweitung der Märkte infolge des stufenweisen Abbaus der Handelsschranken, besonders der Zölle und der Kontingente; 2. Im Bewußtsein, daß eine angemessene Werbung ein notwendiger Bestandteil der Marktwirtschaft ist; 3. da aber Fälle täuschender Werbung vorkommen, vor denen die Verbraucher und vor allem ihre am leichtesten verletzbaren Gruppen geschützt werden müssen; 4. da dieser Schutz, um wirksam zu sein, gleichzeitig einer genügend genauen Begriffsbestimmung, einer schnellen Aufdeckung und einer wirksamen Bekämpfung der täuschenden Werbung bedarf; 5. da die Bekämpfung der täuschenden Werbung durch Maßnahmen sichergestellt werden kann und in Wirklichkeit oft auch wird, die von den Behörden oder von Berufsorganisationen getroffen und angewandt werden; da - es in zahlreichen Mitgliedländern tatsächlich Gesetzesbestimmungen gibt, die die täuschende Werbung entweder im Rahmen einer allgemeinen Gesetzgebung — zum Beispiel einer Gesetz- 4360* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 gebung über den unlauteren Wettbewerb, eines Zivilgesetzbuches usw. — oder durch besondere Gesetze bekämpfen, zum Beispiel über die Nahrungsmittel, die Heilmittel usw.; — es zudem in verschiedenen Mitgliedländern Berufsordnungen über die täuschende Werbung gibt sowie Berufsorganisationen, die mit der Durchsetzung dieser Ordnungen beauftragt sind; 6. Da Inhalt und Wirksamkeit dieser beiden Gruppen von Bestimmungen jedoch von Land zu Land beträchtlich abweichen; 7. da die Verschiedenheit der innerstaatlichen Bestimmungen weitgehend auf den Unterschieden in der Denkweise, den rechtlichen und den wirtschaftlichen Verhältnissen und den Handelsgebräuchen der einzelnen Länder beruhen, so daß auf diesem Gebiet eine vollständige Angleichung, auch wenn sie noch so erstrebenswert ist, kaum sofort erreicht werden kann; 8. da es gleichwohl — wenn man die Entwicklung des internationalen Austausches und die Schwierigkeiten berücksichtigt, die bei der Bekämpfung täuschender Werbung ausländischer Herkunft entstehen — erwünscht ist, daß der den Verbrauchern zugesicherte Schutz gewissen gemeinsamen Regeln entspricht, die die Lauterkeit der Werbung gewährleisten; 9. da eine gesetzliche Regelung, verbunden mit Strafmaßnahmen, selbst dann nötig ist, wenn eine Berufsordnung bestehen sollte; 10. da jedoch die Art und Weise, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die diese Grundsätze verwirklichen sollen, dem Ermessen der Behörden jedes einzelnen Mitgliedlandes entsprechend seinen besonderen Problemen, Erfahrungen und Traditionen überlassen werden müßte, 11. empfiehlt der Ministerausschuß nach Einsicht in den Begleitbericht zu dieser Entschließung den Regierungen der Mitgliedländer: (1) daß die Mitgliedländer alle nötigen, an ihre eigenen rechtlichen Verhältnisse angepaßten Maßnahmen ergreifen, um allgemeine Bestimmungen in ihre innerstaatliche Gesetzgebung einzuführen, die jede Werbung verbieten sollen, die den Verbraucher unmittelbar oder mittelbar über die Erzeugnisse und Dienstleistungen des Werbetreibenden täuschen und so seine Entscheidung über die Wahl dieser Erzeugnisse und Dienstleistungen beeinflussen kann. Dabei kommt es nicht auf den Werbeträger und die verwendete Form an. Es ist vor allem jede Werbung zu verbieten, die über folgendes zu täuschen vermag: - die Natur, die Zusammensetzung, den Ursprung, die Menge, die Güte, das Herstellungsdatum oder die Eigenschaften der Erzeugnisse und — soweit dies zutrifft — der Dienstleistungen, die Gegenstand der Werbung sind; — den Gesamtpreis, den der Käufer des Erzeugnisses und der Dienstleistung tatsächlich zu zahlen hat, und jeden vom Werbetreibenden angestellten vorteilhaften Preisvergleich; — die Identität, die Eignung und die Fähigkeiten des Herstellers, der Wiederverkäufer oder der Erbringer von Dienstleistungen; (2) daß allgemeine Regeln, die auf ein Verbot der täuschenden Werbung abzielen, wenn notwendig durch besondere Bestimmungen für gewisse Gruppen von Erzeugnissen und Dienstleistungen oder für gewisse Verkaufsmethoden vervollständigt werden; (3) daß die Mitgliedländer ihre Aufmerksamkeit besonders der Werbung durch Hörfunk und Fernsehen widmen, in Anbetracht ihrer sehr ausgedehnten Zuhörer- und Zuschauerschaft und ihrer Durchschlagskraft; (4) daß die Mitgliedländer alle nötigen, auf ihre eigenen Rechtsverhältnisse abgestimmten Maßnahmen treffen, um zu gewährleisten, daß — außer den Auftraggebern die Werbeagenturen und die Werbeträger entweder als Erste oder als Zweite haftbar gemacht werden können, wenn diese Agenturen oder Werbeträger wissentlich die Bestimmungen über die täuschende Werbung verletzt oder sie zu verletzen veranlaßt oder geholfen haben; — die Gesetze gegen die täuschende Werbung genügend strenge Strafbestimmungen enthalten, um davon abzuschrecken; — geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um so schnell wie möglich Handlungen täuschender Werbung ein Ende zu setzen, eine wirksame Anwendung der Bestimmungen auf Anstoß der Behörden, der Verbraucher oder ihrer Verbände oder der Berufsorganisationen oder anderer Vereinigungen beliebiger Art zu gewährleisten; (5) daß die Mitgliedländer, um die täuschende Werbung zu beseitigen, folgendes fördern: — die Ausarbeitung von Richtlinien über die Lauterkeit in der Werbung durch geeignete Berufsorganisationen, wie es z. B. die Internationale Handelskammer getan hat; — die Schaffung von Organisationen zur Selbstüberwachung oder die Anwendung anderer geeigneter Verfahren der Pflichteneinschärfung; — die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Selbstüberwachungs-Organisationen oder den Berufsverbänden; — die gegenseitige Hilfe der SelbstüberwachungsOrganisationen oder der Berufsverbände verschiedener Länder; — eine geeignete Zusammenarbeit zwischen den Selbstüberwachungs-Organisationen oder den Berufsverbänden und den Verbraucherorganisationen der entsprechenden Länder. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4361* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der für 1974 in Aussicht genommenen Begrenzung der kommunalen Verschuldung darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Gemeinden zunehmend Umweltschutzmaßnahmen, wie etwa Investitionen für die Abwasserbeseitigung, nur noch finanzieren können, wenn ihnen die hierfür bereitgestellten zinsverbilligten Darlehen nicht auf ihr Kreditkontingent angerechnet werden, und wird die Bundesregierung dem Land Baden-Württemberg u. a. zur Finanzierung derartiger Umweltschutzmaßnahmen 1974 ein größeres Kreditkontingent zuteilen? Die Bundesregierung hat in dem von ihr im Bundesrat vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahmen durch Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1974 weder eine Befreiung der Kreditaufnahmen zugunsten von Investitionen zur Abwasserbeseitigung von den Beschränkungen nach der Schuldendeckelverordnung noch eine Erhöhung des Kreditkontingents für die Gemeinden in Baden-Württemberg vorgesehen. Die Höhe des Kreditkontingents der Gemeinden und Gemeindeverbände und der gewählte Verteilungsschlüssel gehen auf eine Empfehlung des Finanzplanungsrats vom 5. November 1973 zurück. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung von dem vorgelegten Entwurf abzuweichen, da seine Regelungen die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände und der überwiegenden Zahl der Länder im Finanzplanungsrat gefunden haben. Eine Herausnahme der Kreditaufnahmen für Investitionen zur Abwasserbeseitigung von den Kreditbeschränkungen würde die konjunkturpolitische Wirksamkeit der vorgesehenen Verordnung beeinträchtigen und darüber hinaus einen Präzedenzfall für weitere Ausnahmen darstellen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 13 und 14) : Wird die Bundesregierung für das Entwicklungsvorhaben Villingen-Schwenningen ab 1974 Bundesmittel vorsehen? Mit welchem Bundesanteil und welcher Höhe von Bundeszuschüssen kann Villingen-Schwenningen rechnen, sobald sich die Stadt Villingen-Schwenningen und das Land Baden-Württemberg über einen Vorschlag zur Entwicklung verständigt hahen? In den Programmen 1971 und 1973 nach dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) sind dem Land Baden-Württemberg für die Entwicklungsmaßnahme Villingen-Schwenningen Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 289 000 DM entsprechend einem Drittel der förderungsfähigen Kosten gewährt worden. Die Bundesfinanzhilfen dienten der Vorbereitung der Entwicklungsmaßnahme, insbesondere der Erarbeitung von Planungsalternativen und einer städtebaulichen Rahmenkonzeption für Nutzungsmöglichkeiten der bestehenden Freiflächen zwischen den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen. Ein Antrag auf Gewährung weiterer Bundesfinanzhilfen im Jahre 1974 liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Programm des Landes Baden-Württemberg für die städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, für die Finanzhilfen des Bundes nach § 71 StBauFG in Betracht kommen, wird die Entwicklungsmaßnahme Villingen-Schwenningen für 1974 als Leertitel ohne Förderungsbetrag geführt. Die Gewährung weiterer Bundesfinanzhilfen für die Entwicklungsmaßnahme Villingen-Schwenningen im Zuge der Anpassung und Fortschreibung des Bundesprogramms nach § 72 Abs. 3 StBauFG für den Zeitraum 1974 bis 1978 hängt davon ab, daß das Land Baden-Württemberg zunächst klärt, ob eine Rechtsverordnung zur förmlichen Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs nach § 53 StBauFG erlassen werden soll, mit der die landesplanerische Zielsetzung, Villingen-Schwenningen zum Oberzentrum der Region Schwarzwald-BaarHeuberg zu entwickeln, verwirklicht werden könnte. Für den Zeitraum 1975 bis 1977 sind vom Land vorsorglich Kostenbeträge in das Landesprogramm eingestellt worden. Die Beratung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit den zuständigen Ministern und Senatoren der Länder über deren Programme findet am 13. Dezember 1973 statt. Ob und in welcher Höhe Bundesfinanzhilfen, die b• is zu einem Drittel der förderungsfähigen Kosten gewährt werden, für die Entwicklungsmaßnahme Villingen-Schwenningen auf Antrag des Landes für die Programmjahre ab 1975 in Betracht kommen, hängt vom Zuschnitt und der Bedeutung eines Entwicklungsbereichs Villingen-Schwenningen ab und wird zu gegebener Zeit Gegenstand der Beratungen m it den Länderfachministern sein. Aus Bundessicht würde die Verwirklichung der Entwicklungsmaßnahme wegen der großräumigen Strukturverbesserung der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, die mit der Stärkung der oberzentralen Funktionen der Stadt Villingen-Schwenningen bewirkt werden könnte, begrüßt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/1320 Fragen B 15 und 16) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf nationaler oder EG-Ebene Forschungsprojekte für den Ersatz des Benzins als Treibstoff für Kraftfahrzeugmotoren anzuregen bzw. durch finanzielle Zuschüsse zu unterstützen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussicht, als Ersatz für den herkömmlichen Antrieb von Kraftfahrzeugen geeignete Wasserstoff-Formen als Treibstoff für Ottomotoren zu entwikkein und/oder leistungsfähige sowie wirtschaftliche Elektro-Batterie-Motoren herzustellen? Zu Frage B 15: Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert in der Kraftfahrzeug- und Straßenver- 4362* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 kehrstechnik Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die Verbesserungen der Verkehrsbelange -- der Wirtschaftlichkeit, insbesondere der Energieeinsparung — des Umweltschutzes -- der Sicherheit zum Ziel haben. Dafür sind insbesondere die Entwicklung und Erprobung von — Antriebssystemen mit unkonventionellen Treibstoffen wie z. B. Methanol und Wasserstoff — Elektroantrieben und — Antrieben mit äußerer Verbrennung u. a. nach dem Stirling- und Rankine-Prinzip in den Förderungsmaßnahmen vorgesehen. Die Arbeiten werden mit den zuständigen Stellen in der Bundesrepublik und mit internationalen Gremien abgestimmt. Zu Frage B 16: Die Verwendung von Wasserstoff als Kraftstoff ist zur Zeit noch problematisch wegen der großen Schwierigkeit, sichere und preisgünstige Treibstoffspeicher zu entwickeln. Der Einsatz von Wasserstoff ist vor allem aus diesem Grund im Augenblick noch nicht abzusehen, zumal auch das erforderliche Angebot und die umfangreichen Versorgungsinfrastrukturen nicht vorhanden sind. Für den Einsatz von Elektrobatteriemotoren sind die Regelungselektronik und die Motoren weitgehend entwickelt. Seit geraumer Zeit fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich mit der — Verbesserung von Blei-Traktionsbatterien und — Entwicklung von Hochtemperaturbatterien befassen. Der Stand der Entwicklungen läßt erwarten, daß in absehbarer Zeit leistungsfähige und wirtschaftliche Elektrofahrzeuge für spezielle Einsatzbereiche gebaut werden können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 17 und 18) : Nachdem der Europäische Kommissar Lardinois in einer Erklärung zur Regionalpolitik in Stuttgart am 23. November 1973 die Notwendigkeit und die Möglichkeit betont hat, Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, besonders die Alb und den Schwarzwald, in die europäischen Fördergebiete aufzunehmen, frage ich die Bundesregierung, warum in den neuesten Karten der EG diese Gebiete nicht als Fördergebiete aufgeführt sind. Ist die Bundesregierung bereit, in den Verhandlungen im Ministerrat ihren (janzen Einfluß geltend zu machen, daß die Forderung dieser Gehfete aus dem Europäischen Regionaltonds zustande kommt? Die EG-Kommission hat in ihren Vorschlägen zur europäischen Regionalpolitik versucht, an Hand objektiver Kriterien diejenigen Gebiete zu ermitteln, deren Wirtschaftskraft unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Sie ist dabei von Daten ausgegangen, die ihr von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden. Die Ergebnisse der Kommission werden rechnerisch und methodologisch überprüft. Sollte die Überprüfung ergeben, daß Schwarzwald und Alb zu Unrecht nicht in den Kreis der europäischen Fördergebiete aufgenommen worden sind, wird sich die Bundesregierung selbstverständlich für eine Änderung der Gebietsliste einsetzen. Unabhängig davon wird die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel sorgfältig abwägen, ob es ratsam erscheint, für eine Erweiterung der Gebietsvorschläge der Kommission einzutreten. Im Hinblick auf die Kosten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sollte sein Anwendungsbereich — zumindest am Anfang — möglichst eng definiert werden. Im übrigen würde die Aufnahme des Schwarzwaldes und der Alb in die europäische Fördergebietsliste an Art und Umfang der Förderung in diesen Gebieten nichts ändern. Der Europäische Fonds wird sich nur im Rahmen der nationalen Förderung an bestimmten Vorhaben beteiligen. Dieser Rahmen ergibt sich aus den Regionalen Aktionsprogrammen „Südlicher Oberrhein -- Hochschwarzwald" und „Alb — Oberschwaben -- Bodensee", nach denen diese Gebiete gefördert werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage B 19) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu erreichen, daß Milch- und Molkereiproduktenpackungen genauer deklariert und gefüllt werden, damit die Beanstandungsquote der Eichbehörden von 1972 nicht weiter ansteigt, sondern fällt, und wann ist mit solchen Maßnahmen zu rechnen? Aufgrund der Vorschriften der am 1. Januar 1972 in Kraft getretenen Fertigpackungsverordnung wurden im Jahre 1972 erstmals von den Eichbehörden der Länder die Füllgewichte und -volumen von Fertigpackungen in den Abfüllbetrieben geprüft. Die Prüfungen vermitteln ein erheblich aussagekräftigeres Bild von der Abfüllgenauigkeit bei der Herstellung von Fertigpackungen als die bisherigen Einzelprüfungen im Handel. Die Bundesregierung bedauert das unerfreuliche Prüfungsergebnis. Sie erwartet, daß die Kontrollen durch die Landesbehörden und die umfangreiche Aufklärung über die Vorschriften der Verordnung durch Behörden und Verbände zu einer erheblichen Verbesserung der Abfüllgenauigkeit und zu einem baldigen Rückgang der Beanstandungsfälle führen werden. Wiederho- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4363* lungsprüfungen in Beanstandungsfällen haben in der Vergangenheit gezeigt, daß sich die Abfüllsituation in den Betrieben gegenüber der Erstprüfung häufig verbessert hat. Um die Wirtschaft zu einer intensiveren Überwachung der Abfüllung anzuhalten, ist den Abfüllbetrieben durch die Erste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung vorgeschrieben worden, ab 1. Januar 1975 die Ergebnisse ihrer betriebsinternen Überwachungsmaßnahmen aufzuzeichnen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 20) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der EWG und in Übereinstimmung mit den USA und Kanada eine Zusammenarbeit bei der Erschließung neuer und erweiterter Energiequellen anzustreben? Die Bundesregierung strebt sowohl im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften als auch mit den USA und Kanada eine enge Zusammenarbeit bei der Erschließung neuer Energiequellen an. Bei der Kernenergie findet eine erfolgreiche Zusammenarbeit bereits seit einigen Jahren statt. Kooperationsvorhaben und Kooperationsmöglichkeiten bestehen insbesondere bei der Versorgung mit Kernbrennstoffen (Natururan und angereichertes Uran), bei der Entwicklung der fortgeschrittenen Reaktorlinien (Hochtemperaturreaktoren und Schnelle Brüter) sowie bei der Fusionsforschung. Im einzelnen ist hier folgendes hervorzuheben: 1. Bei der Versorgung mit Kernbrennstoff bemüht sich die Bundesregierung, deutschen Unternehmen durch Finanzhilfen den Zugang zum Weltmarkt zu verschaffen. Kooperationspartner sind insbesondere Kanada, USA und Frankreich. Da deutsche Kooperationswünsche bei den Uranlieferländern zunehmend auf Schwierigkeiten stoßen, bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft um das Zustandekommen selbständiger gemeinsamer Prospektionsvorhaben von Unternehmen der Gemeinschaft. '1 2. Um eine europäische Versorgungsbasis für angereichertes Uran zu schaffen, arbeitet die Bundesregierung mit den Niederlanden und Großbritannien bei der Entwicklung und Nutzung des Gas-Ultrazentrifugenverfahrens zusammen. Das Vorhaben wird im Rahmen des 4. Atomprogramms gefördert. Frankreich ist eine Beteiligung an der Zusammenarbeit angeboten. Eine Zusammenarbeit mit Kanada ist nicht ausgeschlossen. 3. Die Entwicklung Schneller Brüter erfolgt in einer deutsch-niederländisch-belgischen Zusammenarbeit, an der in loser Form auch Frankreich beteiligt ist. Die Einbeziehung Großbritanniens ist an- gestrebt. Bei der Entwicklung von Hochtemperaturreaktoren besteht eine deutsch-amerikanische Kooperation. Beide Entwicklungen werden ebenfalls im 4. Atomprogramm gefördert. 4. Die deutsche Fusionsforschung ist mit dem Ziel einer Arbeitsteilung mit Euratom abgestimmt. Über den Bau einer gemeinsamen europäischen Anlage zur Fusionsforschung wird z. Z. intensiv verhandelt. Mit den USA findet ein Erfahrungsaustausch statt. Im Bereich der nicht-nuklearen Energiequellen unterstützt die Bundesregierung alle Bestrebungen deutscher Unternehmen, sich an internationalen Kooperationen zu beteiligen, und strebt eine internationale Abstimmung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an. 1. Ohne staatliche Förderung arbeiten deutsche Erdgasproduzenten mit amerikanischen Unternehmen im europäischen Festlandsockel zur Erschließung neuer Erdgasvorkommen zusammen. 2. Die DEMINEX kooperiert bei verschiedenen Vorhaben auch mit britischen, amerikanischen und kanadischen Firmen. Die Bundesregierung bemüht sich, im Zuge der Neugruppierung der deutschen Mineralölinteressen die DEMINEX so umzugestalten, daß sie ein für die internationalen Mineralölgesellschaften interessanter Kooperationspartner wird. 3. Erste Ansätze für eine Intensivierung des Erfahrungsaustausches und der Zusammenarbeit mit den USA und Kanada auf Unternehmensebene haben sich im Zusammenhang mit der Internationalen Konferenz für Kohleforschung am 16/17. Oktober 1973 in Washington ergeben. An der Konferenz haben neben den USA und Kanada die in der Europäischen kohlebergbaulichen Vereinigung zusammengeschlossenen Länder Großbritannien, Frankreich, Spanien, Belgien, Niederlande und Deutschland teilgenommen. Über eine Konkretisierung der Zusammenarbeit auf westeuropäischer Seite soll demnächst gesprochen werden. 4. Die Bundesregierung prüft eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zur Entwicklung von wirtschaftlichen Verfahren der Kohlevergasung und ggf. auch der Kohleverflüssigung. Als Kooperationspartner kommen hier insbesondere Großbritannien, aber auch die USA in Betracht, mit denen ein intensiver Erfahrungsaustausch über den gesamten Bereich der nicht-nuklearen Energieforschung angebahnt worden ist. In beiden Forschungsbereichen, sowohl bei der nuklearen als auch bei der nicht-nuklearen Energie, unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft um eine Abstimmung der Forschungs- und Technologiepolitik im europäischen Bereich. Sie steht insbesondere den Vorschlägen der Kommission zur Entwicklung eines Rahmenprogramms für die Energieforschung aufgeschlossen gegenüber. 4364* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 21) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Sonntagsfahrverbotes zugunsten abseits öffentlicher Verkehrslinien gelegener Hotels und Gaststätten einzuleiten, die überwiegend auf die Sonntagsfrequenz angewiesen sind und durch vorausgegangene kreditfinanzierte Investitionen nunmehr in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Bedrängnis kommen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß manche Hotel- und Gaststättenbetriebe in Naherholungsgebieten kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Ausflugsziele erreichbar sind. Diese Unternehmen können im Einzelfall im besonderen Maße von den Auswirkungen des Sonntagsfahrverbotes betroffen werden. Das Fahrverbot für die vier Sonntage vom 25. November bis 16. Dezember 1973 bezieht sich andererseits auf Tage, an denen der Ausflugsverkehr jahreszeitlich bedingt erfahrungsgemäß ein Minimum erreicht. Hier hat es auch in der Vergangenheit gelegentlich einen fast gänzlichen Umsatzausfall gegeben. Auf das gesamte Jahr 1973 gesehen dürften sich die Ertragseinbußen durch das Sonntagsfahrverbot selbst dann noch in Grenzen halten und keine wirkliche Existenzgefährdung zur Folge haben, wenn die Betriebe durch hohe Fremdkapitalamortisationen finanziell sehr belastet sind. Ob und ggf. nach welchen Kriterien einzelnen besonders betroffenen Unternehmen ein Härteausgleich gewährt werden kann, bedarf noch der näheren Prüfung. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 4. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage B 22) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß landwirtschaftliche Produkte und deren Gefrierwaren aus der Massentierhaltung als solche auf allen Verpackungsmaterialien mit entsprechenden Kennzeichnungen den Verbrauchern im Interesse des Tierschutzes deutlich gemacht werden? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, landwirtschaftliche Produkte und deren Gefrierwaren aus der Massentierhaltung besonders kennzeichnen zu lassen. Die Qualität der Produkte hängt entscheidend vom Gesundheitszustand der Tiere und deren Fütterung ab. Fragen des Tierschutzes betreffen das lebende Tier und sind im Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 geregelt. Zu Ihrer näheren Information ist ein Sonderdruck aus dem Bulletin vom 28. November 1973 beigefügt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 4. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 23) : Welche Überlegungen haben die Bundesregierung zu dem Vorschlag veranlaßt, für den Referentenentwurf zur Milchkennzeichnungsverordnung an Stelle von Trinkmilch - Konsummilch vorzuschreiben und damit u. a. dem Verbraucher eine Unterscheidung zwischen Trinkmilch und H-Milch zu erschweren? Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1411/71 vom 29. Juni 1971 ist für Milch „die dazu bestimmt ist, als solche an den Verbraucher abgegeben zu werden" die Begriffsbestimmung „Konsummilch" eingeführt worden. Unter diesem Oberbegriff sind nunmehr sowohl die unerhitzte Milch als auch die erhitzte Milch, gleichgültig, ob sie pasteurisiert, ultrahocherhitzt oder sterilisiert worden ist, einzuordnen. Die Übertragung der Begriffsbestimmungen der o. a. EWG-Verordnung in das nationale Recht ist durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Milcherzeugnisse vom 28. August 1973 (BGBl. I S. 1199) erfolgt. In dem Referentenentwurf einer „Verordnung über Qualität und Kennzeichnung wärmebehandelter Konsummilch" ist somit keine neue Begriffsbestimmung eingeführt worden. Eine Unterscheidung nach Erhitzungsart ist für den Verbraucher nach Inkrafttreten der Verordnung über Qualität und Kennzeichnung wärmebehandelter Konsummilch nach wie vor gegeben, da die Art der Wärmebehandlung zu kennzeichnen ist. Darüber hinaus ist in dem Verordnungsentwurf vorgesehen, daß der Buchstabe „H", der sich für die H-Milch eingebürgert hat, auch in größerem Schriftbild weiterhin gestattet ist. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 3. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 24): Trifft es zu, daß für mit Erdgas beheizte Unterglaskulturen in den Niederlanden ein Zuschuß aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird, der die Preiserhöhung auch im kommenden Jahr weitgehend ausgleicht, und um welche handelt es sich? Auf Ihre Anfrage zur Fragestunde am 28./29. November 1973 wurde Ihnen bereits mitgeteilt, daß die niederländische Regierung beabsichtigt, Kleinverbrauchern im Gartenbau ab 1. Januar 1974 2 Cent pro cbm verbrauchten Erdgases zurückzuerstatten. Diese Maßnahme kommt kleineren Gartenbaubetrieben zugute die pro Jahr 30 000 bis 170 000 cbm Erdgas abnehmen. Die ersten 30 000 cbm Erdgas sind von der Rückerstattung ausgenommen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4365* Die Verbilligung des Erdgaspreises in den Niederlanden wird deutscherseits in der „Arbeitsgruppe Wettbewerbsbedingungen der Landwirtschaft" zur Sprache gebracht werden. Herr Bundesminister Ertl hat die Frage in der letzten Sitzung des Ministerrates am 19./20. November 1973 zur Sprache gebracht. Die Kommission der EG hat die Arbeitsgruppe „Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft" mit einer Prüfung beauftragt. Die Entscheidung der Kommission muß abgewartet werden. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 25) : Um welchen Sozialplan für die betroffenen 700 weiblichen Arbeitskräfte der stillzulegenden Triumph-International-Werke hat sich die Bundesanstalt für Arbeit bemüht? Die Bundesanstalt war nach § 112 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz nicht mit dem Sozialplan der Triumph-International-Werke befaßt. Nach meinen Informationen haben sich Unternehmer und Betriebsrat inzwischen auf einen alle Betriebe der Triumph-Werke umfassenden Sozialplan geeinigt. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 26 und 27) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Einstufung bei Verlust eines Auges mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. gerechtfertigt ist, oder beabsichtigt sie, eine Erhöhung dieses Satzes vorzuschlagen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Beschädigten mit weniger als 50 v. H., die nach dem Bundesversorgungsgesetz anerkannt sind, bei Ablehnung von Badekuren Härten entstehen, und was gedenkt sie zu tun? Ihre Frage, ob die Bundesregierung der Meinung ist, daß die Einstufung bei Verlust eines Auges mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent gerecht ist, beantworte ich wie folgt: Alle Hundertsätze der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die in den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 30 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und in den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Versorgungswesen" angegeben sind, wurden aus langer Erfahrung gewonnen; Vergleiche vieler verschiedener Gesundheitsstörungen und ihrer funktionellen Auswirkungen haben den entscheidenden Maßstab gebildet. Für die Bemessung der MdE bei einer Beeinträchtigung des Sehvermögens ist die Grundlage eine Tabelle, die die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft erarbeitet hat; für den Verlust des Sehvermögens eines Auges bei voll gebrauchsfähigem anderen Auge ist in dieser Tabelle eine MdE um 25 v. H. angegeben, wobei berücksichtigt ist, daß hierbei vorwiegend nur das räumliche Sehen gemindert ist. Trotzdem ist nach der VV zu § 30 BVG und nach den genannten „Anhaltspunkten" bei Verlust oder Erblindung eines Auges eine MdE um 30 v. H. festzusetzen, da dieser MdE-Grad beim Vergleich mit anderen Schädigungsfolgen, die nach den Grundsätzen des BVG mit einer MdE um 30 v. H. zu bewerten sind, noch als zutreffender anzusehen ist. Als Beispiele solcher Gesundheitsstörungen seien die mittelgradige Schwerhörigkeit beiderseits, die völlige Tonlosigkeit der Stimme, der Verlust einer Niere und die Versteifung eines großen Gelenks am Arm oder Bein in günstiger Stellung genannt. Im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Gesundheitsstörungen muß nach Überzeugung der Bundesregierung die Festsetzung einer MdE um 30 v. H. für den Verlust eines Auges als angemessen betrachtet werden. Zu der zweiten Frage, ob der Bundesregierung bekannt ist, daß bei Beschädigten mit weniger als 50 Prozent aber mindestens 30 Prozent, die nach dem Bundesversorgungsgesetz anerkannt sind, bei Ablehnung von Badekuren Härten entstehen, nehme ich wie folgt Stellung: Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) macht hinsichtlich der Bewilligung von Badekuren nach § 11 Abs. 2 BVG wegen der anerkannten Schädigungsfolgen keinen Unterschied zwischen Schwer- und Leichtbeschädigten, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 BVG erfüllt sind. Hiernach wird Heilbehandlung gewährt, um die Gesundheitsstörungen oder die durch sie bewirkte Beeinträchtigung der Berufs- oder Erwerbsfähigkeit zu beseitigen oder zu bessern, eine Zunahme des Leidens zu verhüten, körperliche Beschwerden zu beheben oder die Folgen der Schädigung zu erleichtern. Anträge auf Gewährung einer Badekur wegen Schädigungsfolgen werden nur abgelehnt, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesen Fällen ist die Ablehnung unabhängig vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) . Schwerbeschädigte erhalten nach § 10 Abs. 2 BVG Heilbehandlung auch für Gesundheitsstörungen, die nicht als Folge einer Schädigung anerkannt sind, soweit dieser Anspruch nicht durch Tatbestände im Sinne des § 10 Abs. 6 BVG ausgeschlossen ist. Die Gewährung der Heilbehandlung für Nichtschädigungsleiden ist vom Gesetzgeber den Schwerbeschädigten vorbehalten worden. Er ist dabei davon ausgegangen, daß Schwerbeschädigte eines besonderen Schutzes bedürfen. Dieser Grundsatz spiegelt sich in verschiedenen Gesetzen wieder. Beschädigte mit einer MdE von weniger als 50 v. H. (Leichtbeschädigte) können daher Heilbehandlung — auch Badekuren — für Nichtschädigungsleiden nicht erhalten. 4366* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage B 28): Wann ist mit einer Novellierung von § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes zu rechnen, die auch Inhabern von Eingliederungsscheinen den Anspruch auf Fachausbildung gewährleistet? Die erforderliche Änderung des § 5 ,Abs. 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes beabsichtige ich im Rahmen einer voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode anstehenden Novellierung des Soldatenversorgungsgesetzes vorzunehmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 29 und 30) : Treten bei der Besetzung von Planstellen nach A 15 in der Bundeswehr nicht dadurch Ungerechtigkeiten aut, daß ein Großteil dieser Stellen nur für Bataillonskommandeure ausgewiesen ist und infolgedessen Offizieren mit bedeutend mehr Dienstjahren, die vor der Anhebung der Stellen nach A 15 Kommandeurszeiten mit Erfolg verkracht haben, eine Aufstiegsmöglichkeit versperrt wird? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die vorhandenen Planstellen nach A 15 bei entsprechenden Dienstposten generell als Stellen nach A 14/15 auszuweisen und sie über den Bereich der Bataillone hinaus flexibel zu verteilen, so daß mehr als bisher Offiziere, die nicht mehr als Kommandeure verwendet werden, in den Genuß einer Planstelle nach A 15 kommen kennen? Im Haushaltsplan 1973 wurden von insgesamt 1 815 für Offiziere des Truppendienstes ausgewiesenen Planstellen der Besoldungsgruppe A 15 lediglich 192 für Batallionskommandeure und Inhaber vergleichbarer Dienstposten bewilligt. Der Anteil der Planstellen A 15 für Bataillionskommandeure beträgt daher nur rund 10 %. Die verbleibenden 1 623 Planstellen der Besoldungsgruppe A 15, also rund 90 % der Gesamtzahl, stehen für die übrigen Offiziere, unter anderem auch diejenigen zur Verfügung, die bereits früher Kommandeur waren. Die Aufstiegsmöglichkeiten nach A 15 sind dadurch begrenzt, daß der Anteil der A 15-Stellen am gesamten Stellenumfang für Stabsoffiziere nur 15,3% beträgt. Es ist daher nicht möglich, jeden Offizier in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 einzuweisen oder zu einem höheren Dienstgrad zu befördern. Ich darf darauf hinweisen, daß der Anteil der Planstellen für Oberste nur 9,9 % an der Gesamtzahl der Stabsoffiziere ausmacht. Von den 1973 in den Ruhestand versetzten Oberstleutnanten haben 44,5 °/o die Besoldungsgruppe A 15 erreicht. Dieser Prozentsatz wird bei gleichbleibenden Planstellenanteilen in den nächsten Jahren noch geringer werden, weil wegen des derzeitigen Altersaufbaus zunehmend auch jüngere Offiziere nach. A 15 bewertete Aufgaben wahrnehmen müssen. Das Bundesministerium der Verteidigung ist wie bisher bestrebt, auch tüchtige ältere Offiziere und gerade solche, die mit Erfolg Kommandeur waren, in herausgehobene Dienstposten zu bringen, die ihrer fachlichen Eignung entsprechen. Dies wird jedoch nicht in allen Fällen gelingen. Eine Bündelung von Planstellen der Besoldungsgruppe A 14/A 15 ist aufgrund des § 5 Absatz 5 Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1971 nicht zulässig. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit, die Grubenaufwandsentschädigung in der Untertageanlage des Gerätedepots (Heer) in Neckarzimmern wie bisher weiterzuzahlen, bis die Bundesregierung das Problem einer sogenannten Bunkerzulage geprüft und gelöst hat? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß für die Soldaten und die Zivilbediensteten die Beschäftigung in der Untertageanlage Neckarzimmern (einem ehemaligen Gipsbergwerk) wesentlich beschwerlicher ist als etwa in einem kleineren Bunker? Die Grubenaufwandsentschädigung für die in der Untertageanlage Neckarzimmern beschäftigten Angehörigen der Bundeswehr soll aufgrund besoldungsrechtlicher Vorschriften ab 1. Januar 1974 gekürzt werden. Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten sind mir bekannt. Den in dieser Frage federführend zuständigen Bundesminister des Innern habe ich deshalb um Zustimmung gebeten, die Grubenaufwandsentschädigung über den angegebenen Zeitpunkt hinaus bis auf weiteres ungekürzt weiterzuzahlen. Von der Entscheidung des Bundesministers des Innern werde ich Sie unterrichten. Es ist beabsichtigt, durch einen Arbeitsmediziner gutachtlich untersuchen zu lassen, welche Erschwernisse sich im einzelnen bei einer Beschäftigung in der Untertageanlage Neckarzimmern und in anderen Bunkern ergeben. Auch die Ergebnisse dieser Untersuchungen werde ich Ihnen mitteilen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wittmann (Straubing) (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage B 33) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß durch Verdoppelung der Möglichkeit zu unentgeltlichen Familienheimfahrten für Angehörige der Bundeswehr mit der Bundesbahn von bisher einmal auf zweimal monatlich die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen bei Wochenendheimfahrten von Soldaten erheblich verringert werden könnte, und ist sie bereit, die Mittel für eine zweite monatliche Freifahrkarte vom Standort zum Heimatort zur Verfügung zu stellen? Grundwehrdienstleistende erhalten seit dem 1. Oktober 1970 monatlich eine Freifahrt auf der Deutschen Bundesbahn zwischen Standort und Wohnort. Besteht auf dieser Strecke keine oder nur Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4367* eine unzureichende Eisenbahnverbindung, wird das für sonstige öffentliche Verkehrsmittel verauslagte Fahrgeld erstattet. Hierfür wurden 1972 aus dem Verteidigungshaushalt rund 43 Millionen DM gezahlt. Für weitere Fahrten auf inländischen Eisenbahnen kann die etwa zum halben Fahrpreis ausgegebene Bundeswehrurlauber-Fahrkarte unbegrenzt in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine Verdoppelung der Freifahrten zwischen Stand-und Wohnort die Anzahl der außerdienstlichen Verkehrsunfälle spürbar senken kann. Diese Ansicht ergibt sich aus folgenden Tatsachen: 1. Die Unfallzahlen nach Einführung der Freifahrten liegen nicht erkennbar unter denen der Vorjahre. 2. Die Mehrzahl der Kraftfahrzeugunfälle ereignet sich nicht bei Wochenendheimfahrten, sondern während des Nachturlaubs oder der Freizeit im Standort. 3. Ein nicht unerheblicher Teil der Grundwehrdienstleistenden benutzt für Familienheimfahrten wegen fehlender oder schlechter Zugverbindungen nicht die Deutsche Bundesbahn, zum Teil wollen die Soldaten aber auch nicht auf die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs verzichten. So wurden im Jahre 1972 im Monatsdurchschnitt nur rund 200 000 Gutscheine bei der Deutschen Bundesbahn eingelöst. Dies ergibt eine Inanspruchnahme der Freifahrten zu 43 v. H. Ergänzend muß darauf hingewiesen werden, daß sich eine Erhöhung der Zahl der Freifahrten auch negativ auf die Bereitschaft der Soldaten, sich auf kürzere Dienstzeiten, d. h. also zum Beispiel auf 2 Jahre, zu verpflichten, auswirken könnte. Schon die jetzige Regelung, die für Soldaten auf Zeit nur die Ausgabe ermäßigter Fahrkarten ermöglicht, ist bei ihnen auf Unverständnis gestoßen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage B 34): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den letzten Wochen ein durch Überschallflüge im Raum Nienburg, insbesondere im Raum Schessinghausen—Husum verursachter Lärm von den Bewohnern nicht nur als störend, sondern als untragbar empfunden wird, so daß, wenn keine Änderung eintritt, in Kürze mit größeren Demonstrationen reagiert werden wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den berechtigten Protesten der Bürger zu begegnen? 1. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Auswirkungen des militärischen Flugbetriebes zu Belastungen der Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet führen. Aus dem Raum Nienburg gingen im November dieses Jahres sechs Beschwerden darüber ein. Im Zeitraum vom 1. September bis zum 26. November 1973 wurden dort insgesamt 40 Überschallflüge registriert, die im Zusammenhang mit Übungen durchgeführt werden mußten und die sich auf Nienburg und Umgebung ausgewirkt haben können (Flüge in Entfernungen bis zu 40 km). Die Ihnen bekannten, aus Lärmminderungsgründen angeordneten Auflagen -- Flughöhe über 11 000 m, Radarüberwachung und zeitliche Begrenzung — wurden bei jedem dieser Flüge eingehalten. 2. Sie dürfen versichert sein, daß den Klagen der Bürger volles Verständnis entgegengebracht wird. Ihre Ursache — der Überschallknall ließe sich jedoch nur dann völlig ausschließen, wenn Überschallflüge in Zukunft untersagt würden. Dies ist bedauerlicherweise nicht möglich, da diese Flüge zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft der Streitkräfte zwingend erforderlich sind. Die derzeit bestehenden Einschränkungen erreichen die Grenze des zur Zeit zu Verantwortenden. Ich bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen keine Maßnahme zusagen kann, die darüber hinausgeht. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 35 und 36) : Hält die Bundesregierung es für erforderlich, daß ein Diplompsychologe über seine akademische Ausbildung hinaus in Zukunft besondere Qualifikationen erwerben muß, um in der Klinischen Psychologie tätig werden zu können? Beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf einzubringen, der die Errichtung einer Kammer für Klinische Psychologen vorsieht? Zu Frage B 35: Bei der Vorbereitung eines Entwurfes für ein Gesetz über den Beruf des nichtärztlichen Psychotherapeuten, die im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit angelaufen ist, wird die Frage der für die Ausübung einer Tätigkeit als nichtärztlicher Psychotherapeut oder klinischer Psychologe notwendigen Ausbildung geprüft werden. Diese Prüfung wird sich auch darauf erstrecken, welche besonderen Qualifikationen über die akademische Ausbildung als Psychologe hinaus für diese Tätigkeit erforderlich sind. Zu Frage B 36: Die Bundesregierung beabsichtigt dies nicht. Der Bund besitzt auch keine Gesetzgebungskompetenz für Angelegenheiten die ausschließlich die Berufsausübung der Angehörigen von Heilberufen betreffen. Artikel 74 Nr. 19 GG erstreckt sich nur auf die Zulassung zu diesen Berufen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 37 und 38) : 4368* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 Ist die Bundesregierung bereit, die Zweckbindung der Bundesmittel für den kommunalen Straßenbau dahin abzuändern, daß davon von den Kommunen für Zwecke des öffentlichen Nahverkehrs nicht 10 Prozent, sondern künftig 20 Prozent verwendet werden können, und kann insbesondere die Landeshauptstadt München damit rechnen, daß sie diese Beträge zumindest fur eine Übergangszeit (1974 bis 1975) auch zur Abdeckung des Betriebskostendefizits ihrer Verkehrsbetriebe verwenden kann? Trifft es zu, daß von der Landeshauptstadt München 60 Millionen DM zweckgebundene Bundesmittel für den kommunalen Straßenbau nicht abgerufen wurden, und können gegebenenfalls diese Mittel ganz oder teilweise zur Abdeckung der steigenden Kostendeckungsfehlbeträge des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes bzw. der Verkehrsbetriebe der Landeshauptstadt München 1974 his 1975 zugewiesen weiden? Zu Frage B 37: Es liegt nicht im Ermessen der Bundesregierung, die Zweckbindung der Bundesmittel für den kommunalen Straßenbau abzuändern. Die Zweckbindung dieser Mittel ist nämlich gesetzlich, und zwar im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, ausdrücklich festgelegt. Eine über die von Ihnen genannten 10% hinausgehende Flexibilität zugunsten des ÖPNVBereiches war bei der Beratung des Gesetzes nicht durchsetzbar. Im übrigen können die für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs bereitstehenden Bundesmittel — selbst wenn man sie verstärken könnte nicht für die Deckung von Betriebsdefiziten eingesetzt werden. Das Grundgesetz läßt nämlich für Bundesfinanzhilfen an die Länder nur eine investive Verwendung zu. Die Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind daher ausdrücklich für Verkehrswegeinvestitionen zweckgebunden. Die Verwendung dieser Mittel zur Deckung laufender Betriebsdefizite im öffentlichen Nahverkehr ist deshalb aus Rechtsgründen nicht möglich. Zu Frage B 38: Die Programme für den kommunalen Straßenbau werden gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz von den Ländern aufgestellt. Die Länder sind im Einsatz der Mittel für die verschiedenen Straßenbauprojekte frei. Eine Beantwortung der Frage, ob die Landeshauptstadt München 60 Millionen DM für den kommunalen Straßenbau bestimmter Mittel nicht in Anspruch genommen hat, ist deshalb erst möglich, wenn mir nähere Informationen vorliegen, die das Bundesverkehrsministerium von den zuständigen Obersten Baubehörden anfordern müßte. Für den entscheidenden Gesichtspunkt, auf den es Ihnen in Ihrer Frage ankommt, kann dies aber offen bleiben. Selbst wenn 60 Millionen Straßenbaumittel nicht in Anspruch genommen worden sind, so können diese Mittel zur Abdeckung laufender Betriebsdefizite im öffentlichen Personennahverkehr aus Rechtsgründen nicht verwendet werden. Ich verweise insoweit auf meine Ausführungen in der Antwort auf die vorherige Frage. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 39): Ist die Bundesregierung bereit, durch Verbilligung der Bahntarife für Autofahrer, die auf die Benutzung ihres Fahrzeugs verzichten (unter Vorlage des Kfz-Scheins und des Führerscheins), die Reisekosten so zu verbilligen, daß ein zusätzlicher Anreiz zur Benutzung der Deutschen Bundesbahn und damit zur Einsparung von Mineralkraftstoffen entsteht? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, von der Bundesbahn zu verlangen, daß sie Autobesitzern, die auf die Benutzung ihres Fahrzeugs verzichten, einen besonderen Preisnachlaß gewährt. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 1. Für die Aufstellung der Tarife ist die Bundesbahn selbst verantwortlich. Da sie zu kaufmännischer Wirtschaftsführung verpflichtet ist, kann sie von sich aus nicht auf Einnahmen verzichten, die zur Deckung ihrer Unkosten erforderlich sind. Die gewünschte Tarifmaßnahme könnte deshalb nur im Wege einer Auflage an die Bundesbahn durchgesetzt werden, mit der Folge, daß ihr die durch den zusätzlichen Preisnachlaß eintretenden Fahrgeldausfälle über den Bundeshaushalt in voller Höhe erstattet werden müßten (§ 28 a des Bundesbahngesetzes). Eine derartige Belastung der Allgemeinheit könnte nicht verantwortet werden. Zur Bewältigung der zu erwartenden Mehrnachfrage ist die DB im übrigen gezwungen, zusätzliche Leistungen zu erbringen, die relativ hohe zusätzliche Kosten erfordern. 2. Eine Sonderstellung der Autobesitzer bei Fahrten mit der Bundesbahn würde eine Diskriminierung aller der Reisenden bedeuten, die kein Auto besitzen und deswegen von jeher auf die Benutzung der Eisenbahn angewiesen sind. 3. Angesichts des vielfältigen Tarifangebots der Bundesbahn ist eine besondere Fahrpreisermäßigung für den in Rede stehenden Personenkreis auch nicht notwendig. Eine Reihe von Tarifen ist mit attraktiven Preisnachlässen ausgestattet. Vor allem für die täglichen Fahrten im Berufs- und Schülerverkehr, deren Umschichtung vom Kraftfahrzeug auf die Schiene erhebliche Einsparungen von Kraftstoff zur Folge hätte, bietet die Bundesbahn ihren Kunden besonders günstige Fahrpreisermäßigungen an (Monats- und Wochenkarten, Netz- und Bezirkskarten), deren Vorteile zahlreiche Autobesitzer längst erkannt haben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 40 und 41) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sich der Bau einer Kohieverflüssigungsanlage auf Braunkohle- oder Steinkohlebasis durchaus integrieren läßt in die Planungen für den Einsatz der nuklearen Prozeßwärme aus Hochtemperaturreaktoren? Ist die Bundesregierung bereit, den unverzüglichen Bau einer kommerziellen Anlage zur Kohleverflüssigung auf Braunkohlebasis in Angriff zu nehmen unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die bei dem vom Bundesforschungsministerium geforderten Projekt „Entwicklung von Verfahren zur Umwandlung fossiler Rohstoffe mit Wärme aus Hochtemperatur-Kernreaktoren" gewonnen wurden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 4369* Zu Frage B 40: Die Bundesregierung wird selbstverständlich darauf achten, daß bei der Errichtung von Anlagen zur Kohleveredlung (Vergasung, Hydrierung) eine nachträgliche Umstellung auf nukleare Wärmedarbietung möglich ist. Zu Frage B 41: Die Bundesregierung fördert bereits seit einigen Jahren das Projekt „Entwicklung von Verfahren zur Umwandlung fester fossiler Rohstoffe mit Wärme aus Hochtemperatur-Kernreaktoren". An diesem Projekt arbeiten Forschungsstellen der Industrie und die Kernforschungsanlage Jülich gemeinsam. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in der Entwicklung von Verfahrenstechniken zur Vergasung von Braun- und Steinkohle. Da die ersten Untersuchungen positive Ergebnisse hatten, erscheint es sinnvoll, angesichts der gegenwärtigen Situation auf dem Energiemarkt, die Nutzung dieser Verfahren auch mit konventionellen Wärmequellen in Angriff zu nehmen. Die Entwicklung von Verfahren zur Kohleverflüssigung wurde im Rahmen dieses Projektes nicht verfolgt, weil dies aufgrund der 1971 unter der Federführung von Prof. Pichler erstellten Studie aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar erschien. Demgegenüber beabsichtigt die Bundesregierung, den Bau von Pilotanlagen zur Herstellung von Kohleöl zu fördern. Die Grundlagenuntersuchungen hierzu sind abgeschlossen, während die Verfahrenstechnik durch den Bau von Pilotanlagen entwickelt werden muß. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen B 42 und 43) : Teilt die Bundesregierung die in einem Bericht des „Aschaffenburger Volksblatts" vom 16. November 1973 wiedergegebene Meinung, der Bau eines nach dieser Meldung sehr umweltfreundlichen Prototyps des von dem Wiener Plasmaphysiker Karl Nowak entwickelten neuen Kernfusionssystems scheitere an der ablehnenden Haltung der Atomindustrie, die ihre Spaltreaktoren nur deshalb weiterbauen wollte, um die Entwicklungskosten zu amortisieren? Ist es richtig, daß das Ministerium für Forschung und Technologie die Bereitstellung von Mitteln für das neue Fusionssystem verweigert hat, obwohl der Verein gegen parlamentarischen und bürokratischen Mißbrauch e. V. in Dortmund sich intensiv für die Finanzierung des neuen Fusionssystems eingesetzt hatte? Zu Frage B 42: Die Bundesregierung teilt die in dem angesprochenen Bericht wiedergegebene Meinung nicht. Die Behauptung, daß die Förderung eines durch den österreichischen „Plasmaphysiker" Karl Nowak entwickelten Kernfusionssystems an der Ablehnung der Atomindustrie scheitert, die die Entwicklungskosten für Spaltreaktoren amortisieren möchte, ist falsch. Richtig ist vielmehr, daß die Bundesrepublik Deutschland die Forschung auf dem Gebiet der Plasmafusion intensiv fördert. Im 4. Atomprogramm sind hierfür für die Jahre 1973 bis 1976 rd. 300 Mio DM vorgesehen. Diese Arbeiten sind innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im Rahmen von Assoziationsverträgen mit allen Partnern in den Europäischen Gemeinschaften abgestimmt. Die Bundesregierung fördert Arbeiten im Zusammenhang mit Plänen von Herrn Nowak deshalb nicht, weil sie nach einer Prüfung durch sachverständige Gutachter zu dem Ergebnis gekommen ist, daß der von Herrn Nowak vorgeschlagene Weg nicht zur Energiegewinnung durch Kernfusion beitragen kann. Als Österreicher hatte sich Herr Nowak zunächst an die österreichische Bundesregierung gewandt. Wissenschaftliche Stellungnahmen, die die österreichische Regierung einholte und die dem Bundesministerium für Forschung und Technologie bekannt sind, kamen zu den gleichen Ergebnissen. Zu Frage B 43: Herr Nowak hat u. a. versucht, auch durch Einschalten des „Vereins gegen parlamentarischen und bürokratischen Mißbrauch e. V." Fördermittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für seine Vorhaben zu erlangen. Aufgrund der oben genannten Beurteilung sah sich der Bundesminister für Forschung und Technologie nicht in der Lage, seine ablehnende Haltung zu ändern und öffentliche Mittel zu Lasten anderer Vorhaben für ein Projekt einzusetzen, das nach einhelliger Meinung der wissenschaftlichen Fachwelt keine Aussicht auf Erfolg hat. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 6. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage B 44) : Trifft es zu, daß an der Kölner Universität eine große Anzahl von Studenten, deren Anträge auf Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz fristgerecht und vollständig eingegangen sind, die ihnen zustehenden Beträge vom Oktober und November 1973 noch nicht erhalten haben, weil die Förderungsabteilung überlastet ist und die Anwendung des § 50 Abs. 4 Bundesausbildungsfürderungsgesetz unterlassen worden ist, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß den Studenten schnell geholfen wird und in Zukunft solche Verzögerungen vermieden werden? Nach dem Bericht des Ministers für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen als der zuständigen Obersten Landesbehörde für Ausbildungsförderung haben an der Universität Köln 4370* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1973 etwa 300 Studenten, die bis 31. Juli 1973 ihre vollständigen Anträge auf Weiterbewilligung beim Kölner Studentenwerk e. V. eingereicht und somit die Voraussetzungen des § 50 Abs. 4 BAföG erfüllt hatten, entgegen der gesetzlichen Leistungsverpflichtung die bisherigen Förderungsbeträge ab 1. Oktober 1973 nicht mehr erhalten, weil das Studentenwerk aus Gründen starker Personalfluktuation und der fristlosen Entlassung eines Sachbearbeiters die rechtzeitige Weiterzahlung nicht bewerkstelligen konnte. Die Studentenwerke sind kleine Verwaltungskörper; in der Regel stehen ihnen daher andere Mitarbeiter, die sie kurzfristig zusätzlich einsetzen können, nicht zur Verfügung. Sofort nach Bekanntwerden dieser Schwierigkeiten hat die Oberste Landesbehörde das Kölner Studentenwerk ermächtigt, manuell Abschlagszahlungen in Form von zinslosen Darlehen zu leisten. Außerdem hat sie ihr Einverständnis erklärt, daß Aushilfskräfte in erforderlichem Umfang eingestellt werden. In weiteren etwa 600 Förderungsfällen war die Weiterbewilligung nicht möglich, weil die Anträge nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt und überwiegend unvollständig waren. Sie konnten daher nicht abschließend bearbeitet werden. Um aber auch in diesen Fällen Härten zu vermeiden, wurde das Studentenwerk ermächtigt, kurzfristige Darlehen gegen Schuldurkunde an diese Studenten auszuzahlen. Es ist zu erwarten, daß mit diesen Maßnahmen die aufgetretenen Schwierigkeiten beseitigt werden können. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 5. Dezember 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage B 45): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit der Bezuschussung von Internatskosten aus Bundesmitteln für Lehrlinge, die in einem Internat sogenannten Blockunterricht zur Verbesserung der gewerblichen Ausbildung für Handwerksberufe erhalten, dessen Kosten bisher zu einem Drittel vom Land (siehe Baden-Württemberg) und zu zwei Dritteln von den Eltern zu tragen sind, sofern deren monatliches Einkommen über den Richtsätzen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz liegt, und wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die Lehrlingsvergütung zur Deckung der Internatskosten heranzuziehen? Internatskosten entstehen erstens beim Blockunterricht in zentralen Berufsschulen. Soweit in diesen Fällen keine Berufsausbildungsbeihilfe von der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz gezahlt wird, hat der Bund keine Möglichkeit die Internatskosten zu übernehmen. Internatskosten können aber auch bei Lehrgängen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten entstehen. In diesem Fall gehören die Internatskosten zu den Lehrgangskosten. Für die Kosten der Lehrgänge im Handwerk gewährt der Bundesminister für Wirtschaft Zuschüsse. Darüber hinaus sind Mittel für solche Zwecke im Bundeshaushalt nicht vorgesehen. Ein Vorschlag, die Lehrlingsvergütung zur Dekkung der Internatskosten heranzuziehen, liegt mir nicht vor. Bei einem solchen Vorschlag kommt es für die Beurteilung auf die Einzelheiten an. Falls mir ein solcher Vorschlag vorgelegt wird, bin ich bereit zu prüfen, ob und inwieweit eine solche Heranziehung gerechtfertigt ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, wären Sie bereit, sich im Interesse dieser anzustrebenden Bundeseinheitlichkeit bei der Einstellung Radikaler im öffentlichen Dienst gegenüber dem Bundesland Rheinland-Pfalz in einem bestimmten, meines Erachtens geradezu skandalös gehandhabten Fall zu verwenden, in dessen Zusammenhang dem Ihnen unterstellten Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Unterlagen vorliegen? Ihnen gegenüber würde ich selbstverständlich gern vertrauliche Angaben darüber machen.


Rede von Hans-Dietrich Genscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, wenn Sie mir Ihre Unterlagen zuleiten, bin ich gern bereit, mit dem Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz zu sprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Büchner auf:
    Welche Sportbaumaßnahmen hat die Bundesregierung mit den im Haushaltsplan 1973 (06) ausgewiesenen 32,5 Millionen DM gefördert?
    Bitte, Herr Minister!