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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 4107 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/1285) — Zweite und dritte Beratung — Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 4107 B Gnädinger (SPD) 4109 A Kleinert (FDP) 4110 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/821) ; Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1316) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4112 C Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung (Drucksachen 7/1244, 7/1293); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1356), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1317) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4112 D Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes, hier: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (SPD/FDP) (aus Drucksache 7/78); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1355), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/1329, 7/1333) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 4113 C, 4128 C Huonker (SPD) . . . . . . . 4114 B Dr. Zeitel (CDU/CSU) . . . . . 4116 B Frau Funcke (FDP) . . 4118B, 4128 A Porzner, Parl. Staatssekretär (BMF) . 4120 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 4122 C Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . . . 4123 B Bremer (CDU/CSU) . . . 4125 A, 4127 A Frau Huber (SPD) . . . 4125 D, 4127 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (SPD, FDP) (Drucksache 7/613); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1321) — Zweite und dritte Beratung — . . . 4129 B Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Maßnahmen gegen den Numerus clausus (Drucksachen 7/919, 7/1313) Dr. Gölter (CDU/CSU) . 4129 D, 4193 D Dr. Glotz (SPD) . . . . . . . . 4135 B Frau Schuchardt (FDP) . . . . . . 4140 C Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 4144 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Dr. Waigel (CDU/CSU) 4181 A Lattmann (SPD) 4183 D Möllemann (FDP) 4186 B Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 4189 D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 4192 C Fragestunde (Drucksache 7/1320) Frage A 28 des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Verbreitung polnischer nationalistischer Forderungen in der „Information für die Truppe" Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4148 A, C, D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 4148 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 4148 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 4148 D Frage A 31 des Abg. Werner (CDU/CSU) : Einseitige Darstellung der Germanisierungspolitik im 19. Jahrhundert in der Artikelserie „Die Bundesrepublik und Polen" der „Information für die Truppe" Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4149 A, B, C, D, 4150 A Werner (CDU/CSU) 4149 B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 4149 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 4149 D Frage A 32 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Irreführende Darstellung der Ostpolitik der Weimarer Republik in der „Information für die Truppe" Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4150 A, B, D, 4151 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 4150 B, C Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 4150 D Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4151 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 4151 B Frage A 33 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Verwendung der polnischen Ortsbezeichnungen für Stettin und Breslau in der „Information für die Truppe" Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 4151 D, 4152 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 4151 D, 4152 A Wischnewski (SPD) . . . . . . . 4152 B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 4152 C Fragen A 2 und 3 des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) : Berichte über einen Kapitalhilfekredit der Bundesregierung für Jugoslawien in Höhe von 700 Millionen DM; entwicklungspolitischer Wert eines derartigen Kredits Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 4152 D, 4153 A, B, C, D, 4154 A, B, D, 4155 A, B, C, D, 4156 A Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . 4153 A, B, 4154 D Josten (CDU/CSU) . . . 4153 C, 4155 D Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) . 4153 C Brück (SPD) . . . . . . . . . 4153 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 4153 D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 4154 A Dr. Wulff (CDU/CSU) . . . . . . 4154 B Werner (CDU/CSU) . . . . . . . 4155 A Dr. Sperling (SPD) . . . . . . . 4155 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4155 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 4155 C Wehner (SPD) 4156 A Frage A 88 des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Beteiligung des deutschen Beratungswesens bei der Herstellung engerer Kontakte zur Weltbank Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 4156 A, C, D, 4157 A Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) . 4156 B, 4157 A Frage A 142 des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Berichte über zinsgünstige Kredite an Polen; Höhe der ggf. zu überweisenden Sozialversicherungsleistungen an unter polnischer Herrschaft lebende Deutsche Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4157 B Frage A 143 des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Intervention der amerikanischen Regierung wegen deutscher Lieferungen von Funkgeräten an Libyen und Syrien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4157 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 III Frage A 144 des Abg. Thürk (CDU/CSU) : Antrag der Regierung von Ägypten betr. unentgeltliche Lieferung von Weizen Dr. Apel, Parl. Staatssekretär (AA) . 4157 C, 4158 A, B Thürk (CDU/CSU) . . . 4157 D, 4158 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 4158 A Fragen A 145 und 146 der Abg. Frau Pieser (CDU/CSU) : Form der Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4158 B, D, 4159 A Frau Pieser (CDU/CSU) . 4158 C, 4159 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4159 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 4159 B Frage A 147 des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU): Form der Unterrichtung ausländischer Regierungen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4159 B, C, D, 4160 A, B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 4159 C, D Wehner (SPD) . . . . . . . . 4160 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 4160 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 4160 B Frage A 148 des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU): Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4160 C Frage A 149 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Form der Unterrichtung ausländischer Regierungen über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4160 C, D, 4161 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 4160 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 4161 A Frage A 150 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Form der Unterrichtung ausländischer Regierungen über politische Entschließungen von Parlamenten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4161 B Fragen A 151 und 152 des Abg. Schirmer (SPD) : Hungersnot in Äthiopien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4161 C, D, 4162 A, B Schirmer (SPD) 4161 C, D Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) . 4162 A Frage A 154 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Abschluß einer vertraglichen Vereinbarung mit der Volksrepublik Polen über die freie Ausreise der Deutschen und über die Sicherung der Individual-und Gruppenrechte der in der Heimat verbleibenden Deutschen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4162 C, D, 4163 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . 4162 D, 4163 A Frage A 155 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Entlassung eines in der Bundesrepublik Deutschland weilenden Besuchers durch seinen polnischen Arbeitgeber Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4163 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 4163 B, C Fragen A 156 und 157 des Abg. Sick (CDU/CSU) : Erarbeitung eines konkreten Plans für eine europäische politische Union Dr. Apel, Parl. Staatssekretär (AA) 4163 D, 4164 A, B Sick (CDU/CSU) 4164 B Frage A 158 des Abg. Vahlberg (SPD) : Verhalten der deutschen Botschaften in Lateinamerika betr. Flüchtlinge aus Chile Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4164 B, C, D Vahlberg (SPD) 4164 C, D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Frage A 159 des Abg. Vahlberg (SPD) : Hilfeleistung für aus politischen Gründen inhaftierte Chilenen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 4164 D, 4165 A, B, C Vahlberg (SPD) 4165 A Gansel (SPD) 4165 B Dr. Sperling (SPD) 4165 B Fragen A 160 und 161 des Abg. Dr Schwencke (SPD) : Erwirkung der Genehmigung für politisch verfolgte Chilenen zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4165 C, D, 4166 A, B, C, D Dr. Schwencke (SPD) . . 4165 D, 4166 B Vahlberg (SPD) 4166 C Gansel (SPD) 4166 D Frage A 162 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Einstellung der Sendungen der Rundfunkstation „Freies Rußland" Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 4166 D, 4167 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) . 4167 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4167 C Frage A 34 des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Warnung deutscher Strahlenschutzärzte bezüglich des Ausmaßes des Röntgens Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 4167 C, D, 4168 A Härzschel (CDU/CSU) . . 4167 D, 4168 A Fragen A 35 und 42 der Abg. Härzschel (CDU/CSU) und Lambinus (SPD): Ursachen der hohen Säuglingssterblich- keit in der Bundesrepublik Deutschland Dr. Wolters, Staatssekretär (BMJFG) 4168 B, D, 4169 A Härzschel (CDU/CSU) . . 4168 D, 4169 A Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) 4169 B Aktuelle Stunde Kapitalhilfekredit für Jugoslawien Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) 4169 B, 4177 B Wehner (SPD) 4170 B Josten (CDU/CSU) 4171 A Brück (SPD) . . . . . . . . 4172 A Werner (CDU/CSU) . . . . . 4172 D Hoppe (FDP) . . . . . . . . 4173 C Wischnewski (SPD) 4174 B Dr. Wulff (CDU/CSU) . . . . . 4175 A Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) 4176 A Dr. Holtz (SPD) . . . . . . . 4178 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 4179 B Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4180 A Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Drucksache 7/1281) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . 4194 C Zink (CDU/CSU) . . . . . . . 4195 C Dr. Nölling (SPD) . . . . . . . 4197 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 4200 A Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (Drucksache 7/1237) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . 4201 D Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 4202 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 4204 A Christ (FDP) . . . . . . . . . 4206 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutze in Ausbildung befindlicher Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen (SPD, FDP) (Drucksache 7/1170) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1334) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes (Abg. Müller [Remscheid], Katzer, Dr. Blüm, Russe, Link, Wawrzik, Dr. Klein [Stolberg], Sauer [Salzgitter], Zink, Rollmann u. Gen.) (Drucksache 7/1163) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1334) — Zweite Beratung — Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . . 4208 C Urbaniak (SPD) . . . . . . . . 4210 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 4211 A Hölscher (FDP) . . . . . . . . 4211 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 V Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (Abg. Hauser [Krefeld], Müller [Remscheid], Gewandt, Russe, Lampersbach, Engelsberger, Frau Pieser, Dr. Götz und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache 7/1284) — Erste Beratung — Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) . . 4213 B Lutz (SPD) 4214 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 4215 C Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 7,1250) — Erste Beratung — . . . 4217 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. Februar 1973 zum Vertrag vom 15. Juni 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen (Drucksache 7/1251) — Erste Beratung — 4217 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 7/1265) — Erste Beratung — 4217 A Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank (Drucksache 7/1266) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 4217 A Sammelübersicht 11 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7 1235) . . . . . . . . . . 4217 B Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksachen 7/1305, 7/1306) . . . 4217 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Einwilligung zu einer überplanmäßigen Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 656 55 im Haushaltsjahr 1973 (Drucksache 7/1304) . 4217 C Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für die Haushaltsjahre 1971 und 1972 — Einzelplan 20 — (Drucksache 7/1046) . . 4217 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 7/1079, 7/1307) 4217 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 9/73 — Angleichungszoll für Trinkweine griechischer Herkunft — und Nr. 12/73 — Erhöhung des Zollkontingents 1973 für Bananen) (Drucksachen 7/1001, 7/1041, 7/1308) . . 4217 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Einführung eines allgemeinen Präferenzsystems für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs zugunsten von Entwicklungsländern für eine Verordnung des Rates über die Erhöhung der Kontingentsmenge des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs für eine Verordnung des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs für eine Verordnung des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung und der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind (Drucksachen 7/957, 7/1047, 7/1159, 7/1110, 7/1309) Gansel (SPD) ...4218 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 4219 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 24 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 (Drucksachen 7/825, 7/1248) . . . . . 4218 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung bestimmter Maßnahmen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie (Drucksachen 7/1048, 7/1249) 4218 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (Drucksachen 7/47, 7/1272) 4218 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung der Bundesregierung über die Veräußerung des bundeseigenen Restgeländes des ehemaligen Flugplatzes Paderborn an die Stadt Paderborn (Drucksachen 7/998, 7/1268) . . . . . . . 4218 C Nächste Sitzung 4219 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 4221* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 29 und 30 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Artikelserie „Die Bundesrepublik und Polen" in der „Information für die Truppe"; Untaten von Polen gegen Deutsche und Verwendung der polnischen Ortsbezeichnungen für Breslau, Stettin und Danzig . . . . . 4221' B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/1320 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte; Zulässigkeit der Liquidierung von Arztleistungen durch Krankenhausträger . . . 4221* C Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Wüster (SPD) : Aussage von Prof. Grzimek betr. Massentierhaltung und Behandlung erkrankter Tiere mit hohen Dosen von Medikamenten; Ergebnisse von Verhandlungen mit der Industrie zum Zweck der Einstellung der Werbung mit Zitronenabbildungen auf Spülmittelbehältnissen . . . 4222* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 40 —Drucksache 7/1320 — des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Freifahrt für Sozialhilfeempfänger im Personennahverkehr . 4223* A Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Jaunich (SPD) : Gewährung von Eingliederungshilfen gemäß §§ 39 ff. BSHG für behinderte Studenten neben den Leistungen aus dem Honnefer Modell 4223* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Engelhard (FDP) : Freigabe von Zuschüssen für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Ballungsgebieten 4223* D Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Auffangen der Straßenverkehrsbeschränkungen durch ein vermehrtes Schienenverkehrsangebot . . . . . . . . . . 4224* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Marschall (SPD) : Herabsetzung des Treibstoffverbrauchs im Luftverkehr 4224* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 46 und 47 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Immer (SPD) : Konzentration des Stückgutverkehrs im ländlichen Raum; Abwanderung auf die Straße 4224' C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Verbesserung der Situation des Flugsicherungswesens und der Fluglotsen . . 4225* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 VII Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Festlegung der für jeden Flughafen zulässigen Lärmbelastung . . . . . . . . . . 4225* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Verhalten des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff im Zusammenhang mit einer Beschwerde von Wissenschaftlern des Kernforschungszentrums Karlsruhe 4225* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 52 und 53 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Forderungen des Mitglieds des Postverwaltungsrats Karry betr. Rationalisierung der Deutschen Bundespost . . . . . . . 4226' B Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Peiter (SPD) : Sicherheit der Arbeitsplätze nach Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn . . . . . . . 4226* C Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Mithören von Telefongesprächen über Nebensteilenanlagen . . 4227* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 56 und 57 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn 4227* A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Laufbahnregelungen für Kriminalbeamte des Bundes und der Länder 4227* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Glotz (SPD) : Vorlage des Entwurfs eines Zeitungsstatistikgesetzes . . . . . . . 4228* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/1320 — der Abg. Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Auszahlung des Kinderzuschlags nach dem Bundesbesoldungsgesetz an den sorgeberechtigten Elternteil . 4228' D Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD): Auswirkungen der neuen Spitzengliederung in der Bundeszentrale für Politische Bildung 4229* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Geldner (FDP) : Ökologischer Nutzen des Sonntagsfahrverbots . 4229* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 66 und 67 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) : Schaffung einer Bundeskriminalpolizei 4230* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Burger (CDU/CSU) : Zweckmäßigkeit der Schaffung einer Bundeskriminalpolizei . . . 4230* D Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Flämig (SPD) : Rauchgasentschwefelung bei Kohle- und Ölkraftwerken . . . . . . . . 4231* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Folgen der Senkung der ÖlPipeline am Bodensee 4231* D VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Einstufung der Absolventen von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in unterschiedliche Besoldungsgruppen 4232* B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Marschall (SPD) : Angabe der Verbraucherrelevanz auf Gesetzesdeckblättern 4232* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Pensky (SPD) : Kfz-Stillegungsprämie 4233* A Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Ausdehnung der Kilometerpauschale auf alle Arbeitnehmer 4233* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 78 und 79 — Drucksache 7/1320 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : MehrwertsteuerMehreinnahmen infolge Preisanhebung bei Heizöl, Benzin und Dieselkraftstoff . 4233* D Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Anhebung der Dieselkraftstoffbeihilfe 4234* B Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) : Erstattung von Steuer- und Versicherungsanteilen mit Rücksicht auf Fahrverbote 4234* C Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Senkung der Heizölsteuer 4234* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Geldner (FDP) : Finanzielle Zuwendungen des Bundes an Bayern 4235* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Lockerung der Außerkraftsetzung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes 4235* B Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Gasölbetriebshilfe für die Landwirtschaft 4235* C Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Sprung (CDU/CSU) : Beseitigung nachteiliger Auswirkungen der Regulierung der Handelsüblichkeit von Zahlungszielen . . . . 4235* D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 87 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Fahrkostenpauschale für Arbeitnehmer aus ländlichen Gebieten . 4236* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Verständigung des Finanzamtes über den Tod von Bankkunden auf Grund von Todesanzeigen in Tageszeitungen 4236* C Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/1320 -- des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Energieversorgung von Klein- und Mittelbetrieben der gewerblichen Wirtschaft . 4237* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 IX Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Schreiber (SPD) : Pressemeldungen betr. künstliche Verknappung des Angebots durch verbraucherschädigendes Verhalten 'der Mineralölkonzerne 4237* B Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) : Preise für Rohöl aus Venezuela und Nigeria . . . . . . . . . . . 4237* C Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 96 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Niegel (CDU/CSU): Maßnahmen gegen den Ölboykott der arabischen Länder . . . . . . . . . 4237' D Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 99 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen für leichtes Heizöl . 4238' A Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 100 und 101 —— Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Angebliches Abkommen mit Polen über Stillegung der Ruhrkohle . . . . . . . . . . . 4238* B Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Anreize zur Stilllegung von Kraftfahrzeugen . . . . . 4238* C Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Ausnahme der Dienstfahrzeuge vom Sonntagsfahrverbot . . . 4239* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Amling (SPD) : Deklarierung und Füllung von Milchproduktenpackungen 4239* B Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Regelung des Schadensfreiheitsrabatts für Kraftfahrzeuge, die aus Anlaß der Ölkrise abgemeldet werden . . . . . . . . 4239' C Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Nutzung des Wasserstoffs als Energieträger 4239* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 109 und 110 —Drucksache 7/1320 — des Abg. Metzger (SPD) : Ölgewinnung aus Ölschiefervorkommen; Ölschiefergrube Messel im Landkreis Dieburg 4240* C Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Schreiber (SPD) : Erhöhung der Haftpflichtversicherung für Krafträder 4241* A Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 112 und 113 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Einfluß der Bundesregierung auf die Arbeit der Clearingstellen der Mineralölgesellschaften 4241* C Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 114 und 115 — Drucksache 7/1320 — der Abg. Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Fernsehspots zur Verbraucheraufklärung; Nutzbarmachung der Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter und Lebensmittelprüfstellen für die Verbraucheraufklärung 4242* A X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Schedl (CDU/ CSU) : Auswirkungen der Kreditrestriktionen auf die mittelständische Wirtschaft 4242* D Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Sprung (CDU/CSU) : Anteil der Mineralölerzeugnisse im Rahmen der Berechnungsgrundlagen des Lebenshaltungskostenindex . . 4243* B Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Ausnutzung amerikanischer Forschungsergebnisse und Gesetzgebungsvorarbeiten auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung und -verga-sung sowie zur Nutzbarmachung weiterer Energiequellen . . . . . . . . . . 4243* D Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 121 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Berücksichtigung des Preises als Bewertungsmaßstab für das Gesamtergebnis von Warentests 4244* C Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 122 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU): Gefährdung der Arbeitsplätze in der Bauindustrie, insbesondere in Ostbayern . . . . . . . . . 4244* D Anlage 61 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen A 123 und 124 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Schädliche Auswirkungen von Wuchsstoff-Herbiziden 4245* A Anlage 62 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 125 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Spranger (CDU/CSU): Wegfall von Zinsverbilligungen in gewissen Fällen der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe 4245* C Anlage 63 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 126 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Braun (CDU/CSU) : Kennzeichnung von Eiern aus Intensivhaltungen 4245* D Anlage 64 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 127 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Verwendung synthetischer Farbstoffe bei der Produktion von Eiern in Legebatterien . . . 4246* A Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 128 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Marquardt (SPD) : Angabe des Einfrierdatums bei Tiefkühlwaren 4246* B Anlage 66 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage A 130 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Kratz (SPD): Angabe des Herstellungsdatums bei Brot und Backwaren 4246' C Anlage 67 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen A 133 und 134 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Susset (CDU/ CSU) : Förderung der landwirtschaftlichen Berggebiete auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald durch den EAFL . . 4246* D Anlage 68 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 137 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Lage der deutschen Konservenindustrie und des Vertragsgemüsebaues 4247* A Anlage 69 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 138 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Richtlinien für die Einfuhr von Frischmilchprodukten aus Gemeinschaftsländern nach Dänemark 4247* C Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 139 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Informationsmöglichkeiten für in Berlin ansässige Journalisten betr. die Presse der DDR . . . . . . . . 4247* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 XI Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Preisforderungen von Hotels in der DDR gegenüber westdeutschen Besuchern 4248* B Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Berichte über den Verkauf von Fahrkarten für Reisen in die Bundesrepublik Deutschland durch Dienststellen der Volkspolizei . . . . . . . . . 4248* C Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 153 — Drucksache 7/1320 — des Abg. Wende (SPD): Besetzung des Amtes des Generalsekretärs der UNESCO durch einen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland 4249* A Die Antworten auf die Schriftlichen Fragen der Drucksache 7/1320 werden im Stenographischen Bericht über die 70. Sitzung abgedruckt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4107 69. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 7. 12. Alber ** 7. 12. Behrendt * 7. 12. Blumenfeld 7. 12. Bredl 15. 12. Dr. Corterier * 6. 12. van Delden 6. 12. Entrup 15. 12. Fellermaier * 6. 12. Gewandt 19. 1. 1974 Graaff 19. 1. 1974 Handlos 6. 12. von Hassel 10. 12. Dr. Heck 9. 12. Kahn-Ackermann 6. 12. Dr. h. c. Kiesinger 7. 12. Dr. Kliesing 9. 12. Krampe 15. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Lautenschlager * 6. 12. Lücker * 8. 12. Memmel * 6. 12. Mick 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 12. Müller (Mülheim) * 6. 12.. Müller (Remscheid) 6. 12. Dr. Prassler 15. 12. Schedl 7. 12. Sauer 6. 12. Schmidt (München) * 6. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 12. Dr. Schwörer * 7. 12. Seefeld * 7. 12. Dr. Slotta 15. 12. Spilker 6. 12. Springorum ' 6. 12. Strauß 7. 12. Dr. Waffenschmidt 7. 12. Walkhoff * 7. 12. Dr. Wörner 6. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 29 und 30) : Warum werden in der „Information für die Truppe" „Die Bundesrepublik und Polen" zwar die Untaten der Deutschen gegen die Polen - berechtigterweise - dargestellt, aber in Verfälschung der geschichtlichen Wahrheit fast alle Untaten, die polnischerseits an Deutschen begangen wurden, verschwiegen oder beschönigt, * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht und trägt dies nicht auch bei berechtigter Ablehnung jeder Aufrechnung zu einem völlig einseitigen Geschichtsbild und zu einer einseitigen Beurteilung der deutsch-polnischen Gegensätze bei, statt Bemühungen um deren ehrliche Aufarbeitung in einem gerechten Ausgleich zu fördern? Warum werden in der „Information für die Truppe 7/73" in krassem Gegensatz zu den historischen Tatsachen Breslau, Stettin und Danzig im Jahre 1250 vorrangig und im Großdruck mit den polnischen Ortsbezeichnungen und im Kleindruck mit den deutschen auf besonders angefertigten Karten benannt, obwohl sie damals Städte nach deutschem Recht und mit deutschem Namen waren? Zu Frage A 29: Die Veröffentlichung mehrerer Beiträge zum Thema „Die Bundesrepublik und Polen" in Heft 7/73 sollte zur Versöhnung mit einem Volk beitragen, das mehr als jedes andere unter der deutschen Besetzung im Zweiten Weltkrieg gelitten hat. Dabei konnte es sich nicht darum handeln, deutsche und polnische Untaten gegeneinander zu stellen. Verbrechen werden nicht durch den Nachweis gerechtfertigt, daß auch der andere nicht völlig schuldlos ist. Zu Frage A 30: Die in diesem Zusammenhang abgedruckten Karten sind wegen ihrer besonderen Anschaulichkeit ausgewählt worden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 5. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 36 und 37) : Von welchen Prinzipien wird sich die Bundesregierung bei der Überarbeitung der Gebührenordnung für Ärzte leiten lassen, und wann wird sie die überarbeitete Gebührenordnung vorlegen? Hält die Bundesregierung z. B. auf Grund des § 6 der Bundespflegesatzverordnung oder anderer Rechtsvorschriften es für zulässig, daß von Nichtärzten, z. B. Krankenhausträgern, für ärztliche Leistungen, die in der Gebührenordnung für Ärzte verzeichnet sind, liquidiert wird? Zu Frage A 36: Die Bundesregierung mißt der Änderung des amtlichen ärztlichen Gebührenrechts eine große gesundheitspolitische und gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu. Sie hält es für notwendig, daß die Grundsätze für eine solche Neuregelung mit allen Beteiligten besonders sorgfältig geprüft und abgestimmt werden. Sie hat deshalb eine Kommission von Sachverständigen aus den Kreisen der Ärzte und Kostenträger berufen, die sich in einer Reihe von Sitzungen mit den grundsätzlichen Fragen der Neuordnung des ärztlichen Gebührenrechts befaßt hat. Dabei sind alle seit dem Erlaß der geltenden Gebührenordnung erarbeiteten Materialien in die Erörterungen einbezogen worden. Wesentliche Ziele der Überprüfung sind eine Straffung und verbesserte Transparenz der Gebührenordnung und geeignetere Bewertung der persönlich erbrachten ärztlichen Lei- 4222* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 stung im engeren Sinne im Verhältnis zu den medizinisch-technischen Leistungen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird vor einer abschließenden Meinungsbildung der Bundesregierung abgewartet werden müssen. Zu Frage A 37: Die Bundesregierung hält die Liquidierung von Arztleistungen durch Krankenhausträger für zulässig. Weder durch die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte noch durch die Bundespflegesatzverordnung wird bestimmt, daß die Zahlung von Honoraren für Arztleistungen nur dem Arzt persönlich geleistet werden darf. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 38 und 39) : Trifft die Aussage von Professor Grzimek in der ARD-Fernsehsendung „Ein Platz für Tiere" zu, daß bei der Massentierhaltung von Hühnern, Schweinen und Kälbern erkrankte Tiere mit hohen Dosen von Medikamenten behandelt werden, die durch den Fleischkonsum in die menschlichen Organe gelangen, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Haben die von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 15. Februar 1973 angesprochenen Verhandlungen mit der Industrie zum Zweck der Einstellung von Werbung auf Spülmittelbehältnissen mit Zitronenabbildungen zu einem positiven Ergebnis geführt, und wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, daß diese für Kinder gefährliche Werbung eingestellt wird? Zu Frage A 38: Bei der Erkrankung von Tieren, also auch in den Fällen, die sich auf die Massentierhaltung von Hühnern, Schweinen und Kälbern beziehen, müssen Arzneimittel in wirksamen Dosierungen angewendet werden. Rückstände dieser Arzneimittel können, wenn nach ihrer Anwendung keine ausreichenden Wartezeiten verstreichen, in den gewonnenen Lebensmitteln enthalten sein und nach Verzehr der Lebensmittel in den menschlichen Organismus übergehen. Die bestehenden arzneimittelrechtlichen, lebensmittelrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Bestimmungen genügen bisher nicht, um immer eine ausreichende Rückstandsfreiheit zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat daher seit längerem Maßnahmen eingeleitet, um die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sowie die Kontrolle der Rückstandsfreiheit zu verbessern. So liegen den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages derzeit ein Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und der Gesetzentwurf zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts vor. Der Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes sieht u. a. vor, daß Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert worden sind. Bei dieser Registrierung werden die Wartezeiten festgesetzt, die nach der Anwendung der Arzneimittel verstreichen müssen, damit die von den behandelten Tieren gewonnenen Lebensmittel keine bedenklichen Rückstände enthalten können. Ergänzend hierzu schreibt § 15 des Entwurfs zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts vor, daß Lebensmittel von den behandelten Tieren nicht gewonnen und in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die festgesetzten Wartezeiten nicht eingehalten worden sind. Eine Reihe weiterer Vorschriften ergänzt diese Regelungen. Auf fleischbeschaurechtlichem Gebiet hat der Bundesrat am 30. November einer Ergänzung der Vorschriften über die amtliche tierärztliche Fleischuntersuchung zugestimmt. Danach muß in Zukunft u. a. etwa 1 % aller Schlachttiere routinemäßig auf Rückstände von Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung untersucht werden. Bei positivem Befund darf das rückstandshaltige Fleisch für den Verzehr nicht freigegeben werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Vorschriften eine wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bringen werden. Zu Frage A 39: Die Bemühungen der Bundesregierung in dieser Frage haben leider noch nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Im Anschluß an die Behandlung dieses Problems in der Fragestunde vom 15. Februar 1973 hat der zuständige Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) eine Änderung der beanstandeten Werbung und Aufmachung mit Zitronenabbildungen insbesondere mit dem Argument abgelehnt, sie seien für die Einnahme dieser Spül- und Reinigungsmittel nicht ursächlich. Die Zahl der Ingestionsfälle sei nämlich bei den mit Zitronen aufgemachten Mitteln nicht größer als bei denjenigen, die keine derartigen Abbildungen tragen. Um diese Argumentation zu überprüfen, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit daraufhin eine Umfrage an die 17 Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungsfälle in der Bundesrepublik gerichtet. Sie ist bisher von zwölf Zentren beantwortet worden. Die übermittelten Zahlen lassen einen sicheren Schluß auf einen Zusammenhang zwischen der Aufmachung des Mittels und seiner Einnahme noch nicht aus. Dies liegt vor allem daran, daß die Informationszentren im Hinblick auf diese spezielle Frage keine Statistiken geführt haben. Sie sind hierzu nach ihrer personellen Ausstattung auch nicht in der Lage. Unabhängig davon ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, daß — um auch nur die Möglichkeit einer Verwechslung mit Lebensmitteln und die daraus entstehende Gefahr für menschliche Gesundheit auszuschließen — bei Haushaltsmitteln wie auch bei anderen Stoffen, die nicht zum menschlichen Genuß bestimmt sind, in Werbung und Aufmachung auf die Verwendung von Nahrungsmittel- symbolen verzichtet werden muß. Sie wird daher bei dem IKW und den Herstellerfirmen mit Nachdruck weiter darauf drängen, daß die Zitronenabbildungen künftig nicht mehr verwendet werden. Zum Erlaß von Rechtsvorschriften zu diesem Gegenstand ist die Bundesregierung — wie bereits im Februar an dieser Stelle ausgeführt worden ist — nach geltendem Recht nicht in der Lage, weil die Haushaltsreinigungs- und Spülmittel bisher nicht unter den sachlichen Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes fallen. Diese Lücke soll jedoch durch das Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts geschlossen werden, das zur Zeit in dem hierfür gebildeten Unterausschuß dieses Hohen Hauses beraten wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 40) : Ist die Bundesregierung bereit, für Sozialhilfeempfänger eine ähnliche gesetzliche Regelung in Aussicht zu nehmen wie für Schwerbeschädigte und ihnen die kostenlose Freifahrt im Personennahverkehr zu ermöglichen, nachdem dieser Personenkreis durch die ständig steigenden Tarife in diesem Bereich besonders hart getroffen ist und die bisherige Einzelregelung für Fahrten zu den Sozialämtern sicherlich nicht ausreicht? Eine gesetzliche Regelung für Sozialhilfeempfänger für die unentgeltliche Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ähnlich den Vorschriften für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte sowie für andere Behinderte ist nicht möglich. Die pauschalen Vergünstigungen für den zitierten Personenkreis rechtfertigen sich aus der besonderen Abhängigkeit der Schwerbehinderten von den Nahverkehrsmitteln. Eine vergleichbare generelle Freistellung aller Sozialhilfeempfänger von den Fahrtkosten des Nahverkehrs ließe sich dagegen schon mit dem Wesen der Sozialhilfe nicht vereinbaren, weil sich die Sozialhilfe an der Besonderheit des Einzelfalles orientiert und ihre Leistungen sich nach dem Bedarf des Einzelfalles bemessen. Bei laufender Hilfe zum Lebensunterhalt enthält der monatliche Regelsatz im begrenzten Umfang bereits einen Kostenansatz für notwendige Fahrten im Nahverkehr. Soweit der einzelne Hilfeempfänger darüber hinaus auf eine weitergehende Benutzung der Verkehrsmittel angewiesen ist, hat der Sozialhilfeträger die hierdurch entstehenden Kosten zusätzlich zum Regelsatz zu übernehmen. Die Regelsätze werden in den Bundesländern laufend der allgemeinen Preisentwicklung angepaßt. Die Übernahme von notwendigen Fahrtkosten durch die Sozialhilfe kommt im übrigen auch innerhalb der Hilfe in besonderen Lebenslagen in Betracht, soweit das Ziel der Hilfe das erfordert. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 41): Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes behinderte Studenten, denen bis zu diesem Zeitpunkt neben den Leistungen aus dem „Honnefer Modell" Eingliederungshilfen gemäß §§ 39 ff. BSHG gewährt wurden, diese Leistungen nicht mehr gewährt werden, da die Sozialhilfeträger auf dem Standpunkt stehen, daß seit Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Leistungen nach dem BSHG kein Raum mehr sei, und welche Konsequenzen ist die Bundesregierung bereit, daraus zu ziehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß seit Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes behinderten Studenten Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz mit der Begründung versagt worden wäre, neben Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sei für Leistungen der Sozialhilfe kein Raum mehr. Eine solche Rechtsauffassung wäre mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Richtig ist lediglich, daß die Sozialhilfe auf Grund des allgemeinen Nachranggrundsatzes in dem Umfang keine Leistungen zu erbringen hat, in dem der Bedarf durch andere Sozialleistungen, z. B. durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gedeckt wird. Reichen insbesondere bei behinderten Studenten die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Deckung des Bedarfs nicht aus, so kommen, wenn die sonstigen Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen gegeben sind, ergänzende Leistungen der Sozialhilfe, sei es in der besonderen Form der Eingliederungshilfe für Behinderte gemäß §§ 39 ff. BSHG oder als allgemeine Ausbildungshilfe gemäß §§ 31 ff. BSHG in Betracht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 7/1320 Frage A 43) : Besteht bei anhaltenden Schwierigkeiten in der Treibstoffversorgung die Möglichkeit und Bereitschaft, Zuschüsse für den Straßenbau in Ballungsgebieten für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs freizugeben? Durch das Steueränderungsgesetz 1973 wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, daß im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes die Länder bis zu 10 % der für den kommunalen Straßenbau vorgesehenen Mittel auch für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs verwenden können. Damit ist idurchaus für eine elastische Anpassung der Investitionshilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz an die anhaltenden Schwierigkeiten in der Treibstoffversorgung Raum gegeben. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß nach dem Bundeshaushaltsentwurf 1974 200 Millionen DM zusätzlich für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen sind. 4224* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Energieverknappung bei Öl die Straßenverkehrsbeschränkungen durch ein vermehrtes Schienenverkehrsangebot aufzufangen? Ja. Das Bundesverkehrsministerium steht wegen dieser Frage in engem Kontakt mit der Deutschen Bundesbahn und den nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Bisher ist die Schiene in der Lage gewesen, die höhere Nachfrage aufgrund des Sonntagsfahrverbots aufzufangen. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Kapazitätsreserven im Personenverkehr auf der Schiene bei etwa 20 % liegen. Entsprechendes gilt für die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 45) : Hat die Bundesregierung Möglichkeiten genutzt, auf die Fluggesellschaften einzuwirken, um eine Herabsetzung des Treibstoffverbrauchs im Luftverkehr zu erreichen, bzw. zu welchen Ergebnissen hat dies geführt? 1. Ja, das ist geschehen. Auch die Fluggesellschaften sind bestrebt, Treibstoff einzusparen. Die Lufthansa rechnet allein im Nordatlantikdienst mit 20 % Einsparung. 2. Die Deutsche Lufthansa ist ferner bemüht, mit den amerikanischen Fluggesellschaften Kapazitätsabsprachen zu treffen. Bisher sind diese Bemühungen daran gescheitert, daß sich die amerikanischen Gesellschaften nicht zu einer entsprechenden Einschränkung ihrer Dienste bereit erklärt haben. Die Gespräche, die von der Bundesregierung unterstützt werden, sollen Anfang Dezember fortgesetzt werden. 3. Die Deutsche Lufthansa stellt z. Z. Überlegungen an, ob und ggf. in welchem Umfang Dienste auf europäischen Strecken reduziert werden können. Ferner wird geprüft, ob weitere Reduzierungen im innerdeutschen Verkehr möglich sind. 4. Die Piloten der Deutschen Lufthansa sind angewiesen, die Fluggeschwindigkeiten zu verringern. Die Reduzierungen betragen bis zu 3 % je nach Flugzeugtyp und Streckenlänge. Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen können aus Gründen der Flugsicherheit und der Flugplan-Koordination nicht vorgenommen werden. Die Piloten der Chartergesellschaft „CONDOR" haben ebenfalls Weisung, im Rahmen des Möglichen treibstoffsparend zu fliegen. 5. Die Flughafen-Gesellschaften sind aufgefordert worden, durch eine flüssige und rationelle Abwicklung des Vorfeldverkehrs auf den Flughäfen zur I Einsparung von Flugkraftstoff beizutragen. Außerdem sind die Luftfahrtunternehmen und die Luftsportvereine gebeten worden, den Forderungen der Bundesregierung auf Einsparung von Treibstoff soweit wie möglich zu entsprechen. 6. Den deutschen Luftfahrtunternehmen mit Flugzeugen über 5 700 kg Höchstabfluggewicht habe ich zunächst auf 6 Monate zugestanden, das für die periodische Überprüfung der Piloten vorgeschriebene Flugprogramm auf bestimmte, unbedingt im Flug durchzuführende Übungen zu beschränken mit der Maßgabe, daß die übrigen Übungen in einem Flugsimulator durchgeführt werden müssen. 7. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Gesamtheit der dargelegten Maßnahmen zu einer beachtlichen Einsparung von Flugkraftstoff führt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 46 und 47): Wie soll in bezug auf die geplante Konzentration des Stückgutverkehrs im ländlichen Raum die daraus folgende unvermeidliche zusätzliche Belastung des für große Teile schon jetzt überlasteten und unzulänglichen Straßennetzes aufgefangen werden? Durch welche Maßnahmen wird verhindert, daß infolge der geplanten Konzentration des Stückgutverkehrs dieser ganz auf die Straße abwandert und damit privater Monopolisierung in der Flächenbedienung Vorschub geleistet wird? Zu Frage A 46: Die Konzentration des Stückgutverkehrs beruht auf der Idee: Der massierte Kleingutverkehr zwischen den Knoten und auf größeren Entfernungen bleibt der Schiene vorbehalten, während die besonderen Sammler- und Verteilerdienste in der Fläche, die hier zu leisten sind und für die der gewerbliche Güternahverkehr offensichtlich geeigneter ist, funktionell der Straße zufallen. Dieses kooperative Leistungsangebot von Schiene und Straße, bei dem jeder Partner seine spezifischen Vorteile einbringt, steht darüber hinaus auch nicht im Widerspruch zu dem vor allem angestrebten Straßenentlastungseffekt, da die Bündelung der Stückgutverkehrsströme auf weitere Entfernungen eine wesentliche Entlastung der Straße gewährleistet und der Verkehr in der Fläche bei günstigerer Auslastung mit kaum erhöhter Zahl an Nahverkehrsfahrzeugen durchzuführen ist. In Anbetracht von etwa ein bis zwei zusätzlichen Fahrten pro Tag tritt keine nennenswerte Mehrbelastung des Straßennetzes ein. Zu Frage A 47: Die Bundesregierung weist mit Nachdruck darauf hin, daß sich die Deutsche Bundesbahn mit der vor- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4225* gesehenen Konzentration im Stückgutverkehr nicht aus der Fläche zurückzieht, sondern in Kooperation mit leistungsfähigen und bewährten Partnern des Verkehrsgewerbes in der Fläche präsent bleibt. Die Bundesregierung glaubt nicht, daß der Stückgutverkehr in Folge der geplanten Konzentration auf die Straße abwandern wird. Sie ist im Gegenteil der Auffassung, daß die sich aus der Konzentration des Stückgutverkehrs ergebenden Verbesserungen geeignet sind, der bisherigen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn vertragliche Bindungen nur mit solchen Unternehmen eingeht, bei denen hinreichende Gewähr dafür gegeben ist, daß die Stückgutmengen auch dem Unternehmen Bundesbahn zugeführt werden und Interessenkollisionen mit sonstigen speditionellen Tätigkeiten dieser Partner vermieden werden, leistet einer privaten Monopolisierung keinen Vorschub. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 48) : Welche anderen Vorstellungen zur Verbesserung der Situation des Flugsicherungswesens im allgemeinen und der Fluglotsen im besonderen — als die in der Vorlage des Bundesverkehrsministers vom 14. August 1973 enthaltenen — hat die Bundesregierung nunmehr entwickelt, nachdem der Streik der Fluglotsen mit der Begründung eingestellt worden ist, der Bundeskanzler habe sich in einem Appell an die Fluglotsen zugleich auch verpflichtet, sich für eine faire und sachliche Behandlung ihrer Forderungen einzusetzen? Grundlage zur Lösung anstehender Probleme in der Flugsicherung ist die Kabinettvorlage des Bundesministers für Verkehr vom 14. August 1973. Über deren Inhalt fanden in den zurückliegenden Wochen bereits mehrere Erörterungen mit den für den Verkehrsbereich zuständigen Gewerkschaften statt. Diese Gespräche werden fortgesetzt. Ob dabei von der Kabinettvorlage abweichende Vorstellungen entwickelt werden sollten, läßt sich z. Z. nicht übersehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 7/1320 Frage A 49) : Ist die Bundesregierung bereit, über das Fluglärmgesetz hinaus die notwendigen Rechtsvorschriften zu schaffen, die für jeden Flughafen die insgesamt zulässige Lärmbelästigung (Zahl der Lärmstöße bewertet mit der Lärmstärke des einzelnen Lärmstoßes) festlegt mit der Folge, daß dadurch die Zahl der zulässigen Starts und Landungen ebenso begrenzt wird, wie das heute schon bei der sicherheitstechnischen Grenze der Fall ist? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht über das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm hin- ausgehende Rechtsvorschriften zu schaffen. Die vordringlichsten Anstrengungen gelten vielmehr dem raschen Vollzug des Gesetzes. Die Festlegung eines Höchstbelastungsmaßes für Flughäfen in Form eines bestimmten Fluglärmquantums würde eine Änderung des noch nicht vollzogenen Fluglärmgesetzes erfordern. Der Vorteil dieses Gesetzes liegt aber gerade darin, daß jedem einzelnen Flughafen, entsprechend seiner tatsächlichen Lärmsituation, besondere Fluglärmzonen mit den darin vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen auferlegt werden können. Auf diese Weise wird das Gesetz Änderungen des Verkehrsumfangs sowie ,der Luftfahrttechnik gerecht. Eine Überprüfung hinsichtlich einer Ergänzung oder Änderung erscheint verfrüht. Zunächst kommt es darauf an, Erfahrungen zu sammeln. Im übrigen sind auch die sicherheitstechnischen Grenzen der Flughäfen nicht starr, sondern unterliegen einschließlich der Kapazität am Boden und in der Luft dem Wandel ,der Luftfahrttechnik. In gewissem Zusammenhang mit der Frage steht die Absicht mehrerer Bundesländer, bei der Ausweisung neuer Wohngebiete in der Umgebung von Flughäfen strengere Maßstäbe anzulegen, als es im Fluglärmgesetz gefordert wird. Hierbei dient der voraussichtliche Lärmgrenzwert bei Erreichen der Endkapazität der Flughäfen als Orientierungshilfe. Dies wird von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 50 und 51): Wie beurteilt die Bundesregierung zutreffendenfalls das Verhalten des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Volker Hauff, der einer Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 28. November 1973 zufolge Wissenschaftler des Kernforschungszentrums Karlsruhe öffentlich tadelte, die sich an ihn in seiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter gewandt hatten, um als sachkundige Bürger auf Mißstände und Fehlentwicklungen am Zentrum hinzuweisen? Ist die Bundesregierung bereit, dieses im Grundgesetz verankerte Beschwerderecht, das für den öffentlichen Dienst durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich bestätigt worden ist, auch in Zukunft zu gewährleisten? Zu Frage A 50: Die Zeitungsmeldung, die Gegenstand Ihrer Frage ist, entspricht in wesentlichen Teilen nicht dem tatsächlichen Geschehen. Bei der Veranstaltung im Kernforschungszentrum Karlsruhe handelte es sich nicht um eine öffentliche Versammlung, auch nicht um eine Versammlung von Wissenschaftlern, sondern um ein Treffen der SPD-Betriebsgruppe; Geschäftsführer oder Institutsleiter nahmen nicht teil. Der Leiter der betreffenden Veranstaltung hat die Vorwürfe sofort in einer in der heutigen Ausgabe 4226* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 abgedruckten Richtigstellung an die Zeitung als unhaltbar zurückgewiesen. Die Richtigstellung des Versammlungsleiters hat folgenden Wortlaut: Ihr Artikel „Vertrauensbruch" in der Ausgabe 277 der FAZ vom 28. November 1973 bezieht sich auf Äußerungen des Staatssekretärs Hauff, die er im Rahmen einer internen Veranstaltung mit Mitarbeitern des Kernforschungszentrums Karlsruhe gemacht haben soll. Dieser Artikel enthält einige unhaltbare Vorwürfe, die hiermit richtiggestellt werden sollen. Der wesentliche Punkt ist, daß das Beschwerderecht der Mitarbeiter gegenüber Abgeordneten und dem Ministerium von Staatssekretär Hauff nicht in Frage gestellt wurde. Im Gegenteil hat er noch einmal dazu aufgefordert, auf Mißstände und Fehlentwicklungen hinzuweisen. Dabei sollten Unterstellungen und Gerüchte, deren Wahrheitsgehalt nicht erwiesen ist und zu denen der Betreffende nicht selbst mit seiner Person steht, aus dem Spiel bleiben. Ein mündiger Bürger habe nicht nur das Recht, sich über Mißstände zu beschweren, sondern auch die Pflicht, im Falle begründeter Beschwerden diese zu erhärten und zu vertreten. Nur auf Briefe, die diese Bedingungen nicht erfüllen, bezieht sich seine Bemerkung hinsichtlich des Papierkorbs. Diese Ausführungen und somit das Verhalten von Herrn Dr. Hauff verdienen nach Auffassung der Bundesregierung keine Kritik, sondern Zustimmung. Die Beurteilung des Verhaltens eines Journalisten, der die vorhandene Möglichkeit nicht nutzt, ihm zugetragene Dinge durch Rückfragen beim Versammlungsleiter oder dem Betroffenen sorgfältig zu recherchieren, überlasse ich Ihnen. Zu Frage A 51: Die Antwort lautet: „Ja, die Bundesregierung ist ohne Einschränkung hierzu bereit." Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 52 und 53) : Ist die Bundesregierung bereit, den laut „Manager-Magazin" aufgestellten Forderungen des Mitglieds des Postverwaltungsrats, Karry, Rechnung zu tragen, wonach beispielsweise der Postscheck- und Postsparkassendienst von den privaten Bankinstituten wahrgenommen werden soll, im Briefdienst eine Trennung in Schnell- und Normalbriefe einzuführen und der Paket- und Päckchendienst verstärkt Privatunternehmen zu überlassen sowie im Fernmeldedienst eine monatliche Mischgebühr von 50 DM einzuführen sei? Ist die Bundesregierung insbesondere der Auffassung dieses Postverwaltungsratsmitglieds, daß die Deutsche Bundespost ihre Rationalisierungsmöglichkeiten bisher „noch nicht annähernd ausgeschöpft" habe? Das Gremium, in dem die Auffassungen und Forderungen von Staatsminister Karry diskutiert und über die — im Rahmen der Kompetenzen dieses Gremiums — entschieden wird, ist der Postverwaltungsrat. Es bleibt abzuwarten, welche Auffassungen und Forderungen seiner Mitglieder der Postverwaltungsrat sich zu eigen macht. Erst dann kann die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgerufen sein. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Kabinettsbeschluß vom 31. Oktober 1973, wonach der Postreisedienst auf die Deutsche Bundesbahn übergeleitet wird, das betroffene Postpersonal deshalb in besondere Unruhe versetzt, weil nach der Überleitung die Deutsche Bundesbahn einen Teil der übernommennen Linien an andere Verkehrsunternehmen abgeben soll, und ist die Sorge des Personals berechtigt, daß demzufolge die Sicherheit der neuen Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundesbahn gefährdet ist? Durch eine Vielzahl von Eingaben und Beschwerden ist diese Sorge des Postpersonals bekannt. Das Bundeskabinett hat am 9. 5. 1973 beschlossen, einen aus den Bundesministern für Wirtschaft, Finanzen und Verkehr und das Post- und Fernmeldewesen gebildeten Ad-hoc-Ausschuß einzusetzen, der sich mit den Fragen der Gebühren, der Rationalisierung und der Investitionspolitik der Deutschen Bundespost befassen sollte. Die Prüfung der Rationalisierungsmöglichkeiten erstreckte sich auch auf Änderungen und Einschränkungen von Diensten. Zwischen den beteiligten Ressorts bestand Übereinstimmung, daß der Postreisedienst einschließlich Personal- und Sachmittel auf die Deutsche Bundesbahn übergeleitet werden soll. Das Bundeskabinett hat diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei dieser Lösung bleibt zunächst für das Postpersonal das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis erhalten. Die für eine Überleitung erforderlichen personellen Einzelmaßnahmen werden in Abstimmung mit den Sozialpartnern und den Personalvertretungen der Deutschen Bundespost festgelegt und durchgeführt werden. Im übrigen wird die Bundesregierung laufend die Frage zu prüfen haben, ob und wie die Buslinien der Bahn und Post regional mit Linien anderer Verkehrsträger zu einem Verkehrsverbund zusammengefaßt werden können, um die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen. Diese verkehrspolitische Zielsetzung ist auch dann von Bedeutung, wenn die Buslinien von Bahn und Post getrennt geführt werden; es dürfte jedoch einfacher sein, die damit zusammenhängenden Probleme in den jeweiligen Regionen zu lösen, wenn die Buslinien des Bundes in einer Hand zusammengefaßt werden. Dies gilt sicherlich auch im Hinblick auf die einheitliche Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Personals bei diesen Regelungen. Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4227* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.- Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 55): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die durch einschlägige Gerichtsurteile und Presseberichterstattung erwiesene heimliche Mithörpraxis am Telefon in manchen Unternehmen und Betrieben mit Nebenstellenanlagen des Fernsprechnetzes der Deutschen Bundespost zu unterbinden? Die Unzulässigkeit des Mithörens richtet sich nach den Normen des allgemeinen Rechts, z. B. des Arbeitsrechts. Unbefugtes rechtswidriges Mithören ist, wie schon in der Antwort zu den Fragen Nr. 174 und 175 der Bundestagsdrucksache 7/1277 zum Ausdruck gebracht wurde, nach § 298 StGB unter Strafe gestellt. Es ist Sache der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte, in entsprechenden Fällen einzugreifen. Anlage 17 Antwort des Parl. Statssekretärs Dr. Hauff vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 56 und 57): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung vor ihrem Kabinettsbeschluß, den gesamten Postreisedienst einschließlich Personal- und Sachmittel auf die Deutsche Bundesbahn überzuleiten, keine Gespräche mit den Berufsvertretungen der Postbediensteten im Sinne der Rationalisierungsschutzbestimmungen geführt? In welcher Weise wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Postbediensteten, die von den geplanten Rationalisierungsmaßnahmen in der Bundesregierung betroffen werden, keine persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Nachteile erfahren? Das Bundeskabinett hat einen von dem im Zusammenhang mit der geplanten Gebührenerhöhung bei der Deutschen Bundespost im Mai d. J. eingesetzten besonderen Ministerausschuß erarbeiteten Vorschlag über die Verlagerung des Postreisedienstes zur Deutschen Bundesbahn zustimmend zur Kenntnis genommen. Es handelt sich demnach um eine politische Zielvorstellung. Die Rechtsnormen des Postverwaltungsgesetzes, wonach der Postverwaltungsrat über die Abgabe eines Dienstzweiges zu beschließen hat oder die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes sowie der Rationalisierungsschutzabkommen und anderer vereinbarter Verfahrensregelungen über die Beteiligung der Personalvertretung und der Gewerkschaften sollten oder konnten durch diese Kabinettmeinung nicht vorweggenommen oder gar ersetzt werden. Die Modalitäten der Überleitung sollen in einer gemeinsamen Kommission aus Mitgliedern des Postministeriums und des Verkehrsministeriums erarbeitet werden. Die Personalvertretung und die Berufsverbände werden selbstverständlich wie bisher bei solchen das Personal erheblich berührenden Maßnahmen auch in den einzelnen Phasen der Entscheidungsfindung zu dem Problem „Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn" intensiv beteiligt werden. Bei allen zu erarbeitenden Überleitungsmodalitäten wird darauf geachtet, daß die berechtigten Belange des Postpersonals sichergestellt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 58 und 59) : Welche Anstrengungen wurden von seiten der Bundesregierung konkret unternommen, um auf die einzelnen Bundesländer einzuwirken, die Laufbahnen der Kriminalpolizeien der Länder der für den Bereich des Bundeskriminalamts getroffenen Regelung anzupassen, wie es die optimistische Prognose des Bundesinnenministers vom 28. Mai 1970 in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Verbrechensbekämpfung vom 29. April 1970 („Ich bin sicher, daß die Länder uns, was die Laufbahn für die Kriminalpolizei angeht, folgen werden.") erwarten ließ? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß es in absehbarer Zeit eine Kriminalpolizei erster und zweiter Klasse mit allen Konsequenzen für die Gewinnung geeigneten und anstrengungsbereiten Nachwuchses geben wird, falls nicht gleiche Laufbahnregelungen für Kriminalbeamte des Bundes und der Länder geschaffen werden? Zu Frage A 58: Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung durch die Verordnung über die Laufbahnen des kriminalpolizeilichen Vollzugsdienstes des Bundes vom 22. Juli 1971 die Zugangsvoraussetzungen und die Ausbildung für die Laufbahnen des kriminalpolizeilichen Vollzugsdienstes des Bundes neu geordnet und den Anforderungen entsprechend verbessert. Diese Maßnahme war auf die besonderen Funktionsstrukturen beim Bundeskriminalamt als kriminalpolizeilicher Zentralstelle ausgerichtet; sie hat aber mit der Einrichtung der Laufbahnen des gehobenen und des höheren Kriminaldienstes insoweit zugleich eine an den entsprechenden Laufbahnstrukturen in den Ländern orientierte Gliederung der Funktions- und Ämterbereiche hergestellt und damit schon Maßstäbe für formelle laufbahnrechtliche Angleichungen, auch im Verhältnis der Länder untereinander, gesetzt. Dies war ein erster wichtiger Beitrag des Bundes zur Vereinheitlichung des Laufbahnrechts und zur Erleichterung eines Personalaustausches zwischen Bund und Ländern. Am 28. April 1972 ist dann zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern das Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie geschlossen worden. Nach diesem Abkommen dient die Polizei-Führungsakademie in Hiltrup der einheitlichen Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst der Länder und der Anwärter des höheren kriminalpolizeilichen Vollzugsdienstes des Bundes einschließlich der Abnahme von Laufbahnprüfungen. In den §§ 10 und 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des höheren Kri- 4228* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 minaldienstes des Bundes vom 18. Juli 1973 ist bestimmt worden, daß die Kriminalratsanwärter des Bundes ebenso wie die Beamten der Länder an einem zwölfmonatigen Abschlußlehrgang an der Polizei-Führungsakademie in Hiltrup teilnehmen und dort auch die Laufbahnprüfung ablegen. Die Bemühungen und die Mitwirkung des Bundes gehen aber noch viel weiter. Am 17. Juni 1972 hat die Ständige Konferenz der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder den Teil I des „Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" beschlossen. In Teil I Abschnitt IV Nr. 2 dieses Programms sind die Grundsätze zur Vereinheitlichung des polizeilichen Laufbahnrechts weiter verstärkt und gefestigt worden. Ich hebe hervor die Grundsätze, daß — die Polizei eine Einheit ist und Reformen im Laufbahnrecht sowohl die Schutzpolizei als auch die Kiminalpolizei umfassen müssen (Nr. 2.1), — das Laufbahnrecht der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern soweit wie möglich einander anzugleichen ist (Nr. 2.2.1). Gleichzeitig hat mit Beteiligung des Bundes die IMK in ihrer Sitzung am 17. Juni 1972 den Arbeitskreis II — Öffentliche Sicherheit und Ordnung — der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer beauftragt, in Abstimmung mit dem Bundesminister des Innern einheitliche Grundsätze für die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamten auszuarbeiten. Ein dafür eingesetzter Ad-hoc-Ausschuß, in dem mein Haus ständig mitarbeitet, hat inzwischen die Bestandsaufnahme abgeschlossen und bereits erste Orientierungsvorschläge für die Ausarbeitung einheitlicher Grundsätze für die Ausbildung und Laufbahn von Polizeivollzugsbeamten erarbeitet. Der Arbeitskreis II der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer hat von den Arbeitsergebnissen am 10./11. Oktober 1973 zustimmend Kenntnis genommen. Sie sehen also: es geht voran. Der kriminalpolizeiliche Bereich ist in alle diese Arbeiten einbezogen. Zu Frage A 59: Die Bundesregierung sieht zu solchen Befürchtungen, nach allem, was ich ausgeführt habe, keinen Anlaß. Die Arbeiten zur Vereinheitlichung des polizeilichen Laufbahnrechts gehen zügig voran. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Glotz (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 60 und 61): Bis wann wird die Bundesregierung einen Regierungsentwurf über ein Zeitungstatistikgesetz vorlegen? Welche Schwierigkeiten stehen der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs für die Zeitschriftenstatistik entgegen, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Überwindung dieser Schwierigkeiten? Zu Frage A 60: Die Bundesregierung rechnet damit, daß der Entwurf des Zeitungstatistikgesetzes — wie auch die anderen pressepolitischen Gesetzentwürfe — vor der Sommerpause dem Bundestag zugeleitet werden kann. Mit dieser Statistik sollen erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland medienpolitisch relevante Angaben im Rahmen einer amtlichen Statistik erfaßt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der Rat der Europäischen Gemeinschaften 1972 die Migliedstaaten durch zwei Richtlinien aufgefordert hat, einheitliche Statistiken für die Industrie und das warenproduzierende Gewerbe durchzuführen. Nach dem Verständnis der Europäischen Gemeinschaften gehören hierzu auch die Zeitungsverlage. Da die Industriestatistik — anders als die Statistik der Zeitungsverlage überwiegend Informationen über die konjunkturelle Entwicklung zu liefern hat, unterscheiden sich beide Statistiken auch vom Inhalt her erheblich. Eine gemeinsame Durchführung ist daher nicht zweckmäßig. Die Bundesregierung ist aber bemüht, eine Lösung zu finden, die sowohl den medienpolitischen Anforderungen an eine Statistik der Zeitungsverlage als auch den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften Rechnung trägt. Zu Frage A 61: Die Bundesregierung beabsichtigt, zunächst nur für die Tagespresse eine Statistik einzuführen. Ursprünglich bestand zwar die Absicht, auch die Zeitschriftenverlage in eine solche Statistik einzubeziehen. Jedoch haben sich hier Schwierigkeiten gezeigt. Sie liegen vor allem in der Zahl und der Abgrenzung der zu erfassenden Zeitschriften und Verlage. Nach Auskunft der Deutschen Bibliothek gibt es rd. 23 000 periodische Druckschriften. Die Einbeziehung auch dieser Unternehmen in die geplante Zeitungsstatistik würde eine zentrale und damit schnelle Auswertung sehr erschweren. Die Bundesregierung hält es unter diesen Umständen für zweckmäßig, zunächst nur die Tagespresse in einer Statistik zu erfassen. Sobald mit diesem Gesetz Erfahrungen gesammelt worden sind, kann darüber entschieden werden, wie die Statistik auch auf andere Bereiche ausgedehnt und zu einer Medienstatistik ausgebaut werden kann. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 62 und 63) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4229* Wird die Bundesregierung im zweiten Besoldungsneuregelungs- und -vereinheitlichungsgesetz sicherstellen, daß der volle Kinderzuschlag auf Antrag dem für das Kind sorgeberechtigten Elternteil zukommt, nachdem die gegenwärtige Regelung des Kinderzuschlags nach j 19 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes hei getrenntlebenden und geschiedenen Elternteilen vielfach zu unbilligen Härten führt, vor allem dann, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind? Erwägt die Bundesregierung eine Neuordnung in der Weise, daß zuviel gezahlte Kinderzuschläge bei demjenigen Bediensteten zurückzufordern sind, auf dessen Verschulden ein unrechtmäßiger Bezug zurückzuführen ist, und kann eine solche Regelung gegebenenfalls auf vorliegende Härtefälle ausgedehnt werden? Zu Frage A 62: Die Frage kann ich mit Ja beantworten. Im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern soll eine Regelung vorgesehen werden, wonach der Kinderzuschlag auf Antrag allein dem sorgeberechtigten Elternteil gewährt wird. Zu Frage A 63: Für die Rückforderung zuviel gezahlter Kinderzuschläge besteht gegenwärtig keine Sonderregelung. Die Rückforderung richtet sich vielmehr, da die Kinderzuschläge zu den Dienstbezügen gehören, nach den allgemeinen Vorschriften, die für die Rückforderung von Dienstbezügen gelten. Die allgemeinen Vorschriften verweisen auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung; es kann ferner aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung ganz oder teilweise abgesehen werden. Ich gehe davon aus, daß Sie einen bestimmten Einzelfall im Auge haben, in dem die Anwendung des geltenden Rechts bei der Rückforderung von Kinderzuschlägen nach Ihrer Auffassung zu einer unbilligen Härte führt. Ich halte es daher für zweckmäßig, daß Sie die näheren Einzelheiten meinem Hause mitteilen. Ich werde dann prüfen lassen, ob mein Haus zur Herstellung eines gerechten Ergebnisses beitragen kann. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 64): Kann die Bundesregierung darüber Angaben machen, wie sich die neue Spitzengliederung in der Bundeszentrale für Politische Bildung auf die funktionale Effizienz sowie den Stellenkegel dieser Behörde ausgewirkt hat? Die im Bundeshaushalt für das Direktorium der Bundeszentrale für Politische Bildung vorgesehenen Stellen sind am 22. Oktober 1973 besetzt worden. Einer der Direktoren ist vom Bundesminister des Innern zum Geschäftsführenden Direktor bestellt worden. Die Einrichtung des Direktoriums ist besonders geeignet, die Leistungsfähigkeit der Bundeszentrale für Politische Bildung weiter zu steigern. Diese Organisationsänderung erfordert eine Neufassung des Erlasses über die Bundeszentrale für Politische Bildung vom 10. September 1969, die in Vorbereitung ist. Nach meinen Vorstellungen soll das Direktorium über folgende Aufgaben gemeinsam entscheiden: — Gesamtplanung und jährliches Arbeitsprogramm einschl. der Planungs- und Tätigkeitsberichte — Beitrag zum Haushaltsvoranschlag — Vorschläge über Personalangelegenheiten der Beamten des höheren Dienstes und der Angestellten in vergleichbaren Vergütungsgruppen — Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer oder erheblicher finanzieller Bedeutung — Angelegenheiten mit erheblicher Öffentlichkeitswirkung. Die Einzelheiten werde ich mit dem Kuratorium der Bundeszentrale für Politische Bildung, das von Mitgliedern der Fraktionen dieses Hohen Hauses gebildet wird, erörtern. Im Hinblick auf die erst kurze Amtszeit des Direktoriums bitte ich um Verständnis dafür, daß ich von einer konkreten Aussage über die funktionale Effizienz im gegenwärtigen Zeitpunkt absehen möchte. Ich darf aber betonen, daß die Berufung der drei Direktoren keine nachteiligen Auswirkungen auf den Stellenkegel der Bundeszentrale gehabt hat. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/1320 Frage A 65): Welchen zusätzlichen ökologischen Nutzen verspricht sich die Bundesregierung vom Sonntagsfahrverbot, und wie hoch ist dieser Nutzen etwa einzuschätzen? Das Sonntagsfahrverbot ist von der Bundesregierung ausschließlich aus Gründen der Energieeinsparung angeordnet worden. Ökologische Überlegungen haben dabei keine Rolle gespielt. Nach Auffassung der Bundesregierung stellen auch Fahrverbote an bestimmten Tagen kein geeignetes Mittel des Umweltschutzes dar. Im Umweltprogramm ist die Durchführung anderer Maßnahmen vorgesehen. So sollen durch technische Verbesserungen und Neuentwicklungen die Emissionen der Kraftfahrzeuge bis zum Jahr 1980 um 90 % gegenüber den Durchschnittswerten von 1969 gesenkt werden. Das Fahrverbot hat zu einer vorübergehenden Verringerung der Umweltbelastung geführt, soweit diese durch Kraftfahrzeuge verursacht wird. Insbesondere wurde die Ruhe in der Nachbarschaft verkehrsreicher Straßen von der Bevölkerung angenehm empfunden. Auch die Luftverunreinigung war z. B. spürbar niedriger. Es konnte eine Abnahme der Konzentration von Kohlenmonoxid, das fast ausschließlich durch Kraftfahrzeuge verursacht wird, 4230* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 um fast 90 % festgestellt werden. Auch andere Immissionen, die nicht allein auf den Kraftverkehr zurückgeführt werden können, gingen deutlich — teilweise bis zu 50 % — zurück. Diese Abnahme ist aber nicht allein auf das Fahrverbot zurückzuführen. Hierzu haben auch andere Maßnahmen, wie z. B. Energieeinsparungen in privaten und gewerblichen Gebäuden, beigetragen. Unterlagen, aus denen ein ökologischer Nutzen des Sonntagsfahrverbotes berechnet werden könnte, liegen mir nicht vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 66 und 67) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Sinne des Artikels 73 Nr. 10 des Grundgesetzes Initiativen zu ergreifen, um die Einheitlichkeit und damit die Effektivität der für Ermittlungen und Aufklärung mittlerer und schwerer Kriminalität allein zuständigen Kriminalpolizei zu verbessern oder gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Verfassungsauftrags die Schaffung einer Bundeskriminalpolizei ins Auge zu fassen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einrichtung einer Bundeskriminalpolizei eine optimale Auswahl und einheitliche, aufeinander abgestimmte Ausbildung geeigneten Nachwuchses und einheitlich abgewogene Zuständigkeit in deliktmäßiger Hinsicht garantieren kann? Zu Frage A 66: Nach Art. 73 Nr. 10 des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei. Nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes kann durch Bundesgesetz eine Zentralstelle des Bundes für die Kriminalpolizei eingerichtet werden. Daraus folgt, daß nach dem Grundgesetz die Kriminalpolizei — soweit ihre Aufgaben nicht von der Zentralstelle wahrgenommen werden und wahrgenommen werden können — Angelegenheit der Länder ist. Eine umfassende Bundeskriminalpolizei würde dem Grundgesetz widersprechen. Die vom Grundgesetz gewollte Zusammenarbeit zwischen den Kriminalpolizeien der Länder und des Bundes ist im Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes geregelt. Dieses Gesetz ist aufgrund des von der Ständigen Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder im Juni 1972 beschlossenen „Programms für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" erst in diesem Jahr umfassend novelliert worden. Nach Auffassung der Bundesregierung regelt es auf dem Boden unserer bundesstaatlichen Verfassungsordnung und unter Berücksichtigung des im Sicherheitsprogramm der Innenministerkonferenz bestätigten praktischen Grundsatzes, daß die örtliche und regionale Kriminalität zweckmäßig von der örtlichen und regionalen Kriminalpolizei bekämpft werden sollte, die Zusammenarbeit der Kriminalpolizei. Zu Frage A 67: Ich habe bereits in der Antwort auf Ihre erste Frage betont, daß eine umfassende Bundeskriminalpolizei dem Grundgesetz widersprechen würde. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, hypothetische Erwägungen darüber anzustellen, wie die Auswahl und Ausbildung des Nachwuchses und die Abgrenzung der Zuständigkeiten in deliktmäßiger Hinsicht bei Existenz einer Bundeskriminalpolizei zu gestalten wären. Zusammen mit den Regierungen der Länder konzentriert sie ihre Bemühungen darauf, diese Probleme auf dem Boden der geltenden Rechtslage einer optimalen Lösung zuzuführen. Diese Bemühungen haben bereits dazu geführt, daß die Beamten des höheren kriminalpolitischen Dienstes in der Polizeiführungsakademie Hiltrup eine gemeinsame bundeseinheitliche Ausbildung erfahren. Eine einheitliche und auf zentrale Ausbildungsstätten konzentrierte Ausbildung auch der Beamten des gehobenen kriminalpolizeilichen Dienstes wird im Sicherheitsprogramm der Innenministerkonferenz gefordert; die Arbeitskreise der Innenministerkonferenz arbeiten zur Zeit intensiv daran, die Voraussetzungen für die Verwirklichung auch dieser Forderung zu schaffen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 68 und 69) : Welche Gründe sprächen konkret dafür, daß die erforderliche und erwünschte Zusammenarbeit zwischen der Schutzpolizei, die Sache der Länder bleiben sollte, und einer ausschließlich im Auftrag des Bundes arbeitenden Kriminalpolizei in Frage gestellt wäre? Sieht die Bundesregierung in dem neuen BKA-Gesetz mit den durchaus erforderlichen originären Zuständigkeiten für das Bundeskriminalamt nicht auch die Gefahr, daß die Bundesrepublik Deutschland ähnlich wie die USA eine FBI-ähnliche Lösung erhält, die den entscheidenden Nachteil mit sich bringt, daß zwangsläufig Kompetenzkonflikte erheblichen Ausmaßes in konkreten Einzelfällen entstehen müssen, während andererseits eine einheitlich sinnvoll abgestufte geführte Bundeskriminalpolizei derartige Schwierigkeiten ausschlösse? Zu Frage A 68: Das von der Ständigen Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder im Juni 1972 beschlossene „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" stellt zu Ihrer Frage folgendes fest (Abschnitt I 2.1.1): Der Sicherheitsauftrag der Polizei umfaßt den gesamten Bereich der Verbrechensbekämpfung, also die Verbrechensverhütung und die Strafverfolgung. Schutz- und Kriminalpolizei sind gemeinsam Träger dieser Aufgabe. Dem entspricht die Forderung nach weitgehender organisatorischer Integration von Schutz- und Kriminalpolizei. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4231* Als Teil des Auftrags zur Verbrechensbekämpfung ist auch die Strafverfolgung eine gemeinsame Aufgabe von Schutz- und Kriminalpolizei. Davon geht auch die Strafprozeßordnung aus (§ 163). Wer im einzelnen die Ermittlungen führt, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage. Allgemeingültige Regeln lassen sich dafür nicht aufstellen. Es sind also vor allem praktische und organisatorische Gründe, die gegen eine Teilung in eine Schutzpolizei der Länder und eine Kriminalpolizei des Bundes sprechen. Rechtlich kommt hinzu, daß nach dem Grundgesetz der Vollzug der Gesetze in aller Regel Sache der Länder ist. Das gilt auch für die Kriminalpolizei. Eine umfassende Bundeskriminalpolizei wäre ohne Grundgesetzänderung rechtlich nicht möglich. Die Bundesregierung hält es aus den dargelegten Gründen für richtig, an der bisherigen bewährten Organisationsform der Polizei grundsätzlich festzuhalten. Die Bundesregierung bekennt sich damit zugleich zur Einheit von Schutz- und Kriminalpolizei. Zu Frage A 69: Die Bundesregierung sieht die von Ihnen befürchtete Gefahr nicht. Anders als in den Vereinigten Staaten ist bei uns die Polizei der Länder für die Verfolgung grundsätzlich aller Straftaten zuständig. Die originären Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes erfassen der Zahl nach nur einen ganz kleinen Bruchteil von Straftaten, von Straftaten allerdings, die wegen ihrer besonderen Schwere und wegen ihres internationalen Hintergrunds einer zentralen polizeilichen Ermittlung bedürfen. Sie sind außerdem vom Gesetzgeber sorgfältig umschrieben. Nennenswerte Kompetenzkonflikte sind daher in diesem Zusammenhang weder bisher aufgetreten noch in Zukunft zu erwarten. Die Einführung einer Bundeskriminalpolizei würde dagegen wegen der notwendigen Zusammenarbeit mit der Schutzpolizei der Länder einerseits und des grundsätzlichen Verbots der Mischverwaltung andererseits zu erheblichen organisatorischen und kompetenzmäßigen Schwierigkeiten führen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 70 und 71) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den technischen Stand der Rauchgasentschwefelung hei Kohle- und Ölkraftwerken mit Blockleistungen von mehr als 350 Megawatt? Würden entsprechende Auflagen der zuständigen Behörden im Rahmen des Umweltschutzes zu einer Verzögerung des Baus von Kraftwerken führen, und wie groß wäre die Verzögerung? Zu Frage A 70: Als eine der Maßnahmen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung sieht das Umweltprogramm der Bundesregierung vor, daß die Bundesregierung „vor allem die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft ergänzen" wird. Dabei wird an erster Stelle genannt, daß „durch Vorschriften die Emissionen von Schwefeloxiden in den Abgasen industrieller Anlagen begrenzt werden, wenn Verfahren zur Abgasentschwefelung entwickelt sind". Derartige Verfahren sind nunmehr bekannt. Sie sind und werden in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Ausland, vor allem in Japan und den USA, in technischen Dimensionen erprobt, die eine Umsetzung in den Maßstab der großtechnischen Anwendung — das heißt für Anlagen über 350 Megawatt — gestatten, wie es bei neu entwickelten kommerziellen Verfahren und Einrichtungen der industriellen Verfahrenstechnik auch sonst üblich ist. Einen hierbei noch zu tragenden Grenzwert wird die novellierte TA Luft, für die der Referentenentwurf vorliegt, in angemessener Weise berücksichtigen. Ich bin mir bewußt, daß die zum Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung dringend notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Verminderung der Schwefeldioxid-Emissionen und Immissionen, die alle fossilen Primärenergieträger betreffen werden, nicht kostenneutral sind. In ihrem energiepolitischen Programm bekräftigt die Bundesregierung ihre Auffassung, „daß das Erfordernis einer sicheren und ausreichenden Versorgung mit Energie mit den Anforderungen des Umweltschutzes so in Einklang gebracht werden muß, daß beide Ziele voll erfüllt werden können". Zu Frage A 71: Entsprechende Auflagen der zuständigen Behörden bei der Genehmigung neuer Kraftwerke und ihre Erfüllung durch die Energieversorgungsunternehmen würden der Bevölkerung an den Standorten deutlich machen, daß wirklich alle Möglichkeiten zur Minderung der Schadstoffemissionen aus Kraftwerken genutzt werden. Ich bin davon überzeugt, daß damit die oft beklagten Verzögerungen von Genehmigungsverfahren durch besorgte Bürger weitgehend vermieden würden. Der Bau von Rauchgasentschwefelungsanlagen würde demnach den Bau von Kraftwerken nicht verzögern, sondern beschleunigen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 72 und 73) : Kann die Bundesregierung Auskunft geben über Art, Umfang und mögliche Folgen der Senkung der Öl-Pipeline am Bodensee, 4232* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 die in den letzten drei Jahren im Abschnitt zwischen Bregenz und Lindau erfolgt ist, und kann sie der Feststellung eines ENI- Sprechers zustimmen, daß es für die Leitung und für den Bodensee zu keinem Zeitpunkt eine wirkliche Gefahr gegeben habe? Welche Maßnahmen sind angesichts dieses Sachverhalts nach Meinung der Bundesregierung erforderlich, um möglichen Gefahren für die Reinhaltung des Bodensees auf optimale Weise vorzubeugen? Zu Frage A 72: Bodensenkungen am Ufer des Bodensees zwischen Bregenz und Lindau sind seit langem bekannt. Infolgedessen und zum besonderen Schutze des Bodensees wurde die in der Uferpromenade verlegte Öl-Pipeline als Doppelrohr mit unter Druck stehendem Testgas ausgebildet und in bezug auf Spannungen mit 7facher Sicherheit ausgelegt. Die Firma Südpetrol hat alle Bedingungen und Auflagen der wasserrechtlichen und gewerberechtlichen Genehmigungen erfüllt. Die geringfügigen Setzungen der Leitung betrugen bis Herbst 1973 bis zu maximal 28 cm und gaben aufgrund der ständig durchgeführten Überwachungsmessungen keine Veranlassung zu einer vorzeitigen Instandsetzung. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden konnte daher die saisonfreie Zeit am Bodensee im Spätherbst dieses Jahres abgewartet werden, um die Leitung wieder auf das alte Niveau zu legen. Die Freilegung der Leitung auf rd. 120 m Länge und die Instandsetzungsarbeiten wurden unter Aufsicht der Behörden in Vorarlberg unter Beteiligung der Bayrischen und Schwäbischen Technischen Überwachungs-Vereine durchgeführt. Aufgrund der hierbei durchgeführten und der früheren Messungen kann der Feststellung des ENI- Sprechers zugestimmt werden. Zu Frage A 73: Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, daß über die bereits angeordneten und praktizierten Sicherungsmaßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die ständig durchgeführten Kontrollmessungen in bezug auf Niveauhöhe der Rohrleitung und des Testdruckes lassen mögliche Gefahren für den Bodensee rechtzeitig erkennen und stellen nach dem derzeitigen Stand der Technik eine optimale Sicherung dar. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 74) Aus welchen Gründen werden die Absolventen technischer Fachhochschulen bereits ab 1. Januar 1974 im Zuge einer Übergangslösung in die Besoldungsgruppe A 10 eingestuft, die Absolventen der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung hingegen in der Besoldungsgruppe A 9 belassen, und aus welchen Gründen werden die Absolventen der Pädagogischen Hochschulen bundesweit der Eingangsbesoldungsstufe A 12 zugeordnet, die Absolventen der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung der Eingangsbesoldungsstufe A 9? Der Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes, der im wesentlichen fertiggestellt ist, ist so konzipiert, daß in die Regelung über eine Höherstufung des Eingangsamtes nach Besoldungsgruppe A 10 alle Beamten des gehobenen Dienstes mit Fachhochschulabschluß ab 1. Januar 1974 einbezogen werden. Das einstimmig vom Hohen Haus verabschiedete Zweite Bundesbesoldungserhöhungsgesetz enthält auf eine Initiative der Länder eine Zwischenlösung nur für Fächhochschulabsolventen des gehobenen technischen Dienstes: Diese erhalten ab 1. Januar 1974 als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 10. Die Einstufung der Absolventen von Pädagogischen Hochschulen in die Besoldungsgruppe A 12 ist das Ergebnis eines langjährigen zum Teil uneinheitlichen Entwicklungsprozesses in den Ländern. Er wurde maßgeblich beeinflußt durch die Anerkennung der Pädagogischen Hochschulen als wissenschaftliche Hochschulen. Hierbei darf nicht außer acht gelassen werden, daß sich die Anforderungen an die Lehrer gewandelt haben. Bei Weiterführung der Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern wird zur Lösung der anstehenden Einstufungsprobleme für die verschiedenen Beamtengruppen eine sich stärker an den Funktionen orientierende Besoldung zugrunde gelegt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 75) : Wann ist damit zu rechnen, daß auf den Gesetzesdeckblättern die Verbraucherrelevanz von bestimmten Gesetzen aufgeführt ist? Die Bundesregierung hat bereits vor kurzem im Rahmen ihres Verbraucherprogrammes Maßnahmen veranlaßt, die der Zielsetzung Ihrer Frage Rechnung tragen werden. § 37 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien — GGO II — schreibt schon jetzt vor, daß in der Begründung eines Gesetzentwurfs die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, die Auswirkungen auf Einzelpreise sowie das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau sowie die Auswirkungen auf die Umwelt darzustellen sind. In Anlehnung an diese Darstellungen wird künftig in der Begründung eines Gesetzentwurfs gegebenenfalls auch erläutert werden, wie sich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen voraussichtlich auf den Verbraucher auswirken werden. Eine dementsprechende Änderung des § 37 Abs. 2 GGO II ist eingeleitet worden. Unabhängig von dieser GGO-Änderung verfährt die Bundesregierung schon vorab entsprechend. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4233' Die Bundesregierung hält es indessen nicht für zweckmäßig, die Ausführungen über die Verbraucherrelevanz im Vorblatt eines Gesetzentwurfs zu machen. Mit Bedacht ist in § 37 Abs. 4 GGO II der Inhalt des Vorblattes auf gestraffte Angaben über die Zielsetzung, die Lösung, Alternativen und die Kosten beschränkt worden. Sinn und Zweck des Vorblattes sind nämlich, den Mitgliedern dieses Hohen Hauses einen kurzen Überblick über die wesentlichste Problematik eines Gesetzentwurfs zu verschaffen, ohne diesen Überblick mit Einzelaspekten zu belasten. Die Darstellung der Verbraucherrelevanz im Vorblatt würde diesen Rahmen ebenso sprengen wie die Darstellung der Haushaltsrelevanz, der Preisrelevanz und der Umweltrelevanz. Hinzu kommt, daß diese Darstellungen häufig detailliertere und damit umfangreichere Ausführungen gebieten. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß die Darstellung der Verbraucherrelevanz in der Begründung eines Gesetzentwurfes dem Informationsinteresse der Mitglieder dieses Hohen Hauses voll Rechnung tragen wird. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 76): 1st die Bundesregierung bereit, eine erhöhte Rückerstattung von Kfz-Steuern für den Fall zu gewähren, daß Kfz-Halter für die Dauer der Erdölkrise ihr Kraftfahrzeug stillegen (Kfz-Stillegungsprämie) ? Wer sein Kraftfahrzeug vorübergehend stillegt, erhält schon nach geltendem Recht die Kraftfahrzeugsteuer für diesen Zeitraum erstattet. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, darüber hinaus eine Prämie für ,den Fall vorzuschlagen, daß Kfz-Halter ihr Fahrzeug für die Dauer der Energiekrise stillegen. Eine solche Prämie müßte, da die Bundesregierung die Gründe der Fahrzeughalter für die Stillegung nicht erforschen kann, jedem gezahlt werden, der sein Fahrzeug stillegt, gleich aus welchen Gründen und unabhängig davon, ob er sein Fahrzeug auch ohne eine zusätzliche Prämie stilllegen würde, z. B. weil es schrottreif ist. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf ,die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A.77): Ist die Bundesregierung bereit, die Kilometerpauschale auf alle Arbeitnehmer — ohne Rücksicht darauf, ob sie ein Auto benutzen oder nicht — auszudehnen, um in dieser Zeit der Benzinknappheit den Autofahrern einen finanziellen Anreiz zu bieten, vom privaten PKW auf die öffentlichen Nahverkehrsmittel umzusteigen? Weder die 1967 eingeführte Senkung des Kilometer-Pauschbetrags von 0,50 DM auf 0,36 DM noch die laufend gestiegenen Kraftfahrzeugkosten haben die kraftfahrenden Arbeitnehmer in erkennbarem Umfang veranlassen können, auf ihr Auto zu verzichten und die billigeren öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Dieses Ziel kann auch durch Ihren Vorschlag nicht erreicht werden. Denn an der Lohnsteuerbelastung der autofahrenden Arbeitnehmer würde sich nichts ändern, auch wenn die Autofahrer auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Bei den Umsteigern würde gegebenenfalls lediglich darauf verzichtet, den Unterschied zwischen der Kilometer-Pauschale und den geringeren Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel zu versteuern; sie würden also auch nach dem Umsteigen Lohnsteuer in derselben Höhe zahlen wie vorher. Ob der Verzicht auf eine an sich zu erhebende höhere Steuer als Anreiz für die verstärkte Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel wahrgenommen wird, muß nach den eingangs erwähnten Erfahrungen bezweifelt werden Ihr Vorschlag würde also in erster Linie denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, die jetzt schon ein durch Subventionen verbilligtes öffentliches Verkehrsmittel benutzen. Für sie würde die Zuerkennung eines über die tatsächlichen Kosten hinausgehenden Kilometer-Pauschbetrags zu einer echten Steuervergünstigung — ähnlich einem Freibetrag — führen. Diese Vergünstigung würde einen Steuerausfall von etwa 760 Millionen DM jährlich bewirken ohne daß — wie dargelegt — der erwünschte Verzicht auf das eigene Auto eintreten würde. Im übrigen hätte die Steuervergünstigung eine erhebliche Verwaltungsmehrarbeit zur Folge, weil künftig auch solche Arbeitnehmer Steuerermäßigungsanträge stellen würden, deren Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel bi slang den allgemeinen Werbungskosten-Pauschbetrag nicht überschreiten. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, eine Ihrem Vorschlag entsprechende Gesetzesänderung herbeizuführen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 78 und 79): Wie hoch sind die jährlichen Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen, bezogen auf jeweils 1 Pf Preisanhebung bei leichtem und schwerem Heizöl sowie Benzin und Dieselkraftstoff? Wie hoch sind die bisherigen Mehrwertsteuer-Mehreinnahmen durch die erste und zweite Mineralsteuererhöhung durch die Bundesregierung und die politisch bedingten Preissteigerungen seit Beginn der Nahostkrise, jeweils bezogen auf Heizöl, Benzin und Dieselkraftstoff? 4234* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Zu Frage A 78: Wenn man eine Preisanhebung um jeweils 1 Pf pro Liter Heizöl, Benzin und Dieselkraftstoff für sich betrachtet, so würden sich beim Endverbrauch rein rechnerisch rd. 60 Mill. DM Umsatzsteuermehreinnahmen im Jahr ergeben. Diese Betrachtung berücksichtigt aber die gesamtwirtschaftlichen Effekte einer solchen Steuerentwicklung nicht. Da den Steuer- und marktbedingten Mehrausgaben der Endverbraucher für Mineralöl zwangsläufig Minderausgaben bei anderen Verbrauchsgütern gegenüberstehen, ist damit zu rechnen, daß sich tatsächlich keine zusätzlichen Umsatzsteuereinnahmen ergeben werden. Zu Frage A 79: Die Mineralölsteuererhöhungen am 1. März 1972 um 4 Pf je Liter und ab 1. Juli 1973 um 5 Pf je Liter haben bei isolierter Betrachtung rein rechnerisch Umsatzsteuermehreinnahmen in Höhe von rd. 135 Mill. DM auf den Endverbrauch erbracht, die aber — wie ich bereits sagte — durch Verbrauchsverlagerungen in andere Wirtschaftsbereiche ausgefallen sein dürften. Die Entwicklung der Umsatzsteuereinnahmen auf Grund von Preissteigerungen in der gegenwärtigen Energiekrise lassen sich rechnerisch noch nicht quantifizieren. Zu dieser Frage kann ich ergänzend zu dem, was ich bereits ausführte, im Augenblick nur folgendes sagen: Die Höhe der Umsatzsteuereinnahmen hängt nicht nur vom Preis, sondern selbstverständlich auch von der umgesetzten Menge ab. Ein geringerer Mengenumsatz vermindert also das Umsatzsteueraufkommen. Das gilt im übrigen nicht nur für die Umsatzsteuer, sondern in weitaus größerem Maße für die Mineralölsteuer. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 80) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die außergewöhnliche Verteuerung des Dieselkraftstoffs die Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe empfindlich schmälert, und ist die Bundesregierung deshalb und zur Erhaltung der Produktionskraft der deutschen Landwirtschaft bereit, entsprechend der Verteuerung die Dieselkraftstoffbeihilfe unverzüglich anzuheben? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Verteuerung des Dieselkraftstoffs sich auch in der Landwirtschaft kostenmäßig auswirkt. Die Bundesregierung hat sich in den Kabinettsitzungen der letzten Wochen mit den durch die Energieverknappung eingetretenen Schwierigkeiten befaßt und beschlossen, die Auswirkungen der Energieverknappung auf einzelne Sektoren der Volkswirtschaft unverzüglich im Hinblick auf eine eventuell notwendige Anpassung der Strukturpolitik zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung muß zunächst abgewartet werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 81): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den von Fahrverboten auf Grund der Ölkrise betroffenen Autofahrern eine Rückvergütung für die für die Tage des Fahrverbots eingezahlten Anteile der Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer zukommen zu lassen? Die Bundesregierung sieht nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen keine Möglichkeit für eine Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer auf Grund des Sonntagsfahrverbots. Es gab bisher schon Fahrverbote, z. B. das Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen. Auch in diesen Fällen konnten Erstattungen nicht vorgenommen werden. Es ist auch nicht beabsichtigt, eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes mit dem Ziel einzuleiten, derartige Erstattungen künftig einzuführen. Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist insbesondere durch die ständig steigenden Kosten für die Vorhaltung des Straßennetzes begründet. Diese Kosten aber müssen unabhängig davon erbracht werden, ob die Kraftfahrzeuge freiwillig oder auf Grund einer gesetzlichen Anordnung vorübergehend nicht benutzt werden. Was die Kfz-Versicherung betrifft, ist folgendes zu sagen: Die Beiträge in der Kraftfahrtversicherung beziehen sich auf die Versicherungsdauer von einem Jahr. Maßgebend für die Beitragshöhe ist der Schadenbedarf, das sind die durchschnittlichen Schadenaufwendungen pro Versicherungsvertrag bezogen auf das Kalenderjahr. Die Versicherungsunternehmen sind bereits nach der geltenden Rechtslage verpflichtet, für jedes Kalenderjahr eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der Kraftfahrtversicherung vorzulegen und einen über 3 % hinausgehenden technischen Überschuß nach bestimmten Modalitäten an die Versicherungsnehmer als Beitragsermäßigung zurückzuvergüten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 82) : Wird die Bundesregierung die Heizölsteuer senken, besonders im Hinblick darauf, daß das Hauptmotiv ihrer Einführung, Hilfe für die deutsche Kohle, seit der neuen Ölpolitik der arabischen Staaten gegenstandslos wird? Die Heizölsteuer ist nicht nur als Hilfe zugunsten des Steinkohlenbergbaus geschaffen worden, sondern auch zur Finanzierung anderer energiewirtschaftlicher Aufgaben. In der gegenwärtigen Situation, in der es darauf ankommt, zusätzliche Energiequellen aus Kohle oder anderen Energieträgern zu Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4235* erschließen, ist das Aufkommen aus der Heizölsteuer deshalb nicht überflüssig, sondern im Gegenteil notwendiger denn je. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, die Heizölsteuer zu senken. Falls Sie meinen, eine Senkung der Heizölsteuer könnte auch zu einer Senkung des Heizölpreises führen, will ich noch einmal wiederholen, was ich schon in einer der letzten Fragestunden gesagt habe: In der gegenwärtigen Situation, in der der Wettbewerb entfällt, weil das Warenangebot knapp ist, gelangt die Steuersenkung nicht bis zum Verbraucher. Nur der Wettbewerb könnte eine Weitergabe erzwingen. So aber würden nur die Mineralölwirtschaft und der Handel von einer Steuersenkung profitieren. Im übrigen beträgt die Steuer für leichtes Heizöl weniger als 1 Pf pro Liter. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/1320 Frage A 83) : Wie erklären sich die unterschiedlichen Zahlen über die finanziellen Zuwendungen des Bundes an Bayern, die Bundesminister Vogel und die bayerische Staatsregierung in den letzten Wochen bekanntgegeben haben, und welche Zahlen sind zutreffend? Bundesminister Dr. Vogel hat in einer Pressekonferenz in München am 2. November 1973 detailliertes Zahlenmaterial über die finanziellen Zuwendungen des Bundes an Bayern vorgelegt. Das Zahlenmaterial ist in den zuständigen Bundesministerien zusammengestellt worden. Sie werden verstehen, daß ich Ihnen das umfangreiche Zahlenmaterial im Rahmen einer Fragestunde nicht im einzelnen erläutern und Ihnen wegen des Umfangs der erforderlichen Ausführungen in der Fragestunde auch nicht darlegen kann, woraus unterschiedliche Zahlenangaben zurückzuführen sind. Die betreffenden Bundesministerien werden hierzu im konkreten Fall aber gerne bereit sein und Ihnen die Richtigkeit der Zahlen des Bundes nachweisen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung bereit, die Außerkraftsetzung des § 7 b Einkommensteuergesetz umgehend wenigstens insoweit zu lockern, als sie bereits jetzt bekanntgibt, daß bei Aufhebung dieser Beschränkung nicht auf den Termin der Antragstellung im Baugenehmigungsverfahren, sondern auf den Tag der Baugenehmigung abgestellt wird, um den derzeitigen Leerlauf bei den Bauämtern für die einstweilige Bearbeitung der Bauanträge zu nutzen und damit die zum Zeitpunkt der Aufhebung zu erwartende Antragsanhäufung und die hiermit verbundene lange Wartefrist abzukürzen, zumal mit dem Instrument einer Bauanfrage dieses Ziel nur sehr bedingt erreicht werden kann? Die vorübergehende Aussetzung der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes bei Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen betrifft diejenigen Bauvorhaben, für die der Antrag auf Baugenehmigung innerhalb des Zeitraums vom 9. Mai 1973 bis 30. April 1974 gestellt wird. Das Anknüpfen an den Zeitpunkt der Bauantragstellung ist seinerzeit bewußt erfolgt, wie die Diskussionen im Finanzausschuß des Bundestages über die Behandlung von Fertighäusern gezeigt haben. Die Bundesregierung kann daher nicht ohne weiteres die damals getroffene Entscheidung des Gesetzgebers abändern. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 85) : Wie gedenkt die Bundesregierung die Gasölbetriebshilfe für die Landwirtschaft angesichts der Verteuerung des Dieselkraftstoffes zu gestalten? Die Landwirtschaft erhält aufgrund des GasölVerwendungs-Gesetzes-Landwirtschaft für das in ihren Ackerschleppern und Arbeitsmaschinen bei landwirtschaftlichen Arbeiten verwendete Gasöl eine Verbilligung. Sie beträgt 41,15 Pfennig je Liter. Der Treibstoff wird damit im Ergebnis ohne Belastung durch Mineralölsteuer bezogen. Im Zusammenhang mit der derzeitigen Verteuerung des Treibstoffes ist eine andere Gestaltung der Gasölverbilligung nach dem erwähnten Gesetz nicht beabsichtigt. Die Bundesregierung ist sich nicht bewußt, daß die Verteuerung des Dieselkraftstoffs sich auch in der Landwirtschaft kostenmäßig auswirkt. Die Bundesregierung hat sich in den Kabinettsitzungen der letzten Wochen mit den durch die Energieverknappung eingetretenen Schwierigkeiten befaßt und beschlossen, die Auswirkungen der Energieverknappung auf einzelne Sektoren der Volkswirtschaft unverzüglich im Hinblick auf eine eventuell notwendige Anpassung der Strukturpolitik zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung muß zunächst abgewartet werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bundesbank zu veranlassen, die Einfuhrerschwernisse zu beseitigen, die durch die Regulierung der Handelsüblichkeit von Zahlungszielen im Rahmen der Bardepotpflicht zustande gekommen sind und die die 4236* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Einfuhr verteuern und hemmen und damit die Stabilitätspolitik der Bundesregierung unterlaufen, und sieht die Bundesregierung die Benachteiligungen, die damit zugleich für die deutsche Wirtschaft für den Wettbewerb im Verhältnis zu den anderen EWG-Staaten gegeben sind? Die Anerkennung der Handelsüblichkeit von Zahlungszielen ist nicht in das Belieben der Bundesbank gestellt. Im Rahmen der vom Verordnungsgeber vorgesehenen Freistellung der Inanspruchnahme handelsüblicher Zahlungsfristen von der Bardepotpflicht urteilt die Bundesbank vielmehr nach Maßstäben, die in Zusammenarbeit insbesondere mit den Industrie- und Handelskammern erarbeitet worden sind. — Gegenwärtig ist zu berücksichtigen, daß sich die Lage an den Devisenmärkten entspannt hat, vor allem dank der Kräftigung des Dollars. Es wird daher zur Zeit geprüft, inwieweit eine elastischere Handhabung der Kapitalverkehrskontrollen und Lockerungen für den Import von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen der Bardepotvorschriften möglich sind. Eine Benachteiligung der deutschen Wirtschaft im Wettbewerb mit anderen EWG-Staaten sieht die Bundesregierung jedoch nicht. Insgesamt wurde die Wettbewerbsposition der deutschen Importeure durch die mehrmaligen Aufwertungen der D-Mark vielmehr gestärkt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 87) : Ist die Bundesregierung bereit, die Fahrkostenpauschale zu differenzieren bzw. zu erhöhen, um für die Arbeitnehmer aus ländlichen Gebieten, die zur Erreichung ihrer Arbeitsplätze auf ihren Pkw angewiesen sind, einen Ausgleich zu schaffen, weil sie durch die Mineralölsteuererhöhung einmal und nun durch die neuerlichen Benzinpreiserhöhungen besonders hart getroffen sind? Zur Frage der Differenzierung oder Erhöhung der Kilometer-Pauschale, vor allem für Arbeitnehmer in ländlichen Gebieten, hat die Bundeseregierung bereits mehrfach Stellung genommen. Sie ist nach wie vor der Auffassung, daß es nicht möglich ist, nach städtischen und ländlichen Gebieten zu differenzieren. Die Verkehrsverhältnisse, durch die Arbeitnehmer gezwungen werden könnten, ein Kraftfahrzeug zu benutzen, sind in ländlichen Gebieten nicht einheitlich schlecht und in Stadtgebieten nicht immer gut. Eine Begünstigung ländlicher Regionen müßte deshalb verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen und würde häufig zu ungerechten Ergebnissen führen. Jeder Versuch, im Einzelfall abzugrenzen, ob der höhere oder der niedrigere Kilometer-Pauschbetrag zu gewähren wäre, z. B. nach den Möglichkeiten der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, könnte aber letzten Endes nur unbefriedigend gelöst werden. Für die Steuerverwaltung dürfte eine Nachprüfung solcher Voraussetzungen nahezu unmöglich sein. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich durch besondere lohnsteuerliche Vergünstigungen die vorhandenen Standortnachteile nicht wirksam beseitigen lassen. Sie gibt vielmehr, wie ich wiederholt betont habe, einer aktiven und gezielten Strukturpolitik den Vorzug. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 89 und 90): Sind die deutschen Banken verpflichtet, die Tageszeitungen — wie es die Dresdner Bank tut -- u. a. daraufhin durchzusehen, ob ein Bankkunde verstorben ist, um dann unverzüglich gem. § 187 a der Reichsabgabenordnung in Verbindung mit § 5 der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung eine entsprechende Meldung an das zuständige Finanzamt zu machen? Hält die Bundesregierung ein solches Verfahren, wie es die Dresdner Bank praktiziert, für sinnvoll und zweckmäßig, obwohl die Erben verpflichtet sind, dem zuständigen Amtsgericht Mitteilung über das Vermögen Verstorbener zu madmen und sie hierüber nur unter Vorlage des Erbscheines verfügen können, obwohl das von der Dresdner Bank angewendete Verfahren nur lückenhaft sein kann, weil lediglich ein kleiner Teil von Tageszeitungen durchgesehen werden kann und keine Verpflichtung besteht, Todesfälle in Zeitungen bekannt zu geben, und obwohl hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen Bankkunden und Bank beeinträchtigt werden kann? Zu Frage A 89: Die deutschen Banken sind nicht verpflichtet, die Tageszeitungen darauf durchzusehen, ob ein Bankkunde verstorben ist. Die Banken haben lediglich, soweit ihnen der Tod des Erblassers bekanntgeworden ist, den Finanzämtern das in ihrem Gewahrsam befindliche Vermögen und die gegen sie gerichteten Forderungen des Erblassers anzuzeigen. Zu Frage A 90: Ihre zweite Frage beantworte ich mit „Ja". Die besondere Anzeigepflicht bei den Banken bekannten Todesfällen wird den Banken vom Gesetzgeber auferlegt, weil Erben zum Teil von sich aus ihrer Anzeigepflicht gegenüber Finanzamt oder Amtsgericht nicht nachkommen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Banken und Erben wird durch das von den Banken angewandte Verfahren nicht beeinträchtigt. Die Bundesregierung ist auch grundsätzlich der Auffassung, daß dieses Vertrauensverhältnis nicht höher zu bewerten ist als das Interesse der Allgemeinheit an Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4237' Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 91): Ist von seiten der Bundesregierung ein besonderes Notprogramm vorgesehen, damit Klein- und Mittelbetrieben der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Energie (leichtem und schwerem Heizöl) ausreichend beliefert werden können, um vorhandene Arbeitsplätze und die Existenz der Betriebe nicht zu gefährden, auch unter der Berücksichtigung der stark ansteigenden Preise für die benötigte Energieversorgung? Angesichts der gekürzten Rohöllieferungen und Produktenimporte sind generell bei der Versorgung mit leichtem und schwerem Heizöl Einsparungen notwendig. Auf dem Sektor leichtes Heizöl ist vor allem der private Verbraucher bei der Raumheizung gehalten, gewisse Lieferkürzungen zu verkraften; dies scheint mir angesichts der relativ hohen Verbraucherbestände vertretbar. Dagegen ist in Abklärung mit der Minerölwirtschaft sichergestellt, daß der industrielle und gewerbliche Bedarf nach Möglichkeit voll beliefert wird. Beim schweren Heizöl sollen kurzfristig einige Millionen t/Jahr durch Kohle substituiert werden, damit Versorgungsengpässe vermieden werden können. Zur Lösung von Einzelproblemen hat die Mineralölwirtschaft auf Anregung des Bundeswirtschaftsministeriums Vermittlungsstellen eingerichtet, die auch von zahlreichen gewerblichen und Gartenbaubetrieben bereits in Anspruch genommen worden sind. In Härtefällen, insbesondere in Engpässen bei der Versorgung mit schwerem Heizöl konnten die Bemühungen der Vermittlungsstellen meist erfolgreich abgeschlossen werden. Aus diesen Gründen besteht ein besonderes Notprogramm der Bundesregierung für die Versorgung der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaues mit Energie zur Zeit nicht. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 92) : Kann die Bundesregierung Zeitungsmeldungen bestätigen, nach denen Öltanker der Mineralölgesellschaften bewußt auf hoher See auf Warteposition gehalten werden, um das Angebot an Mineralöl und Mineralölprodukten künstlich zu verknappen, und wenn ja, sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme ein durch Ausnutzung einer Notlage verbraucherschädigendes Verhalten der Mineralölkonzerne? Die Bundesregierung prüft z. Z. die den Meldungen zugrundeliegenden Tatsachen. Es bestehen im Augenblick keine Anhaltspunkte dafür, daß auf dem deutschen Markt operierende Gesellschaften in solche Spekulationsgeschäfte involviert sind. Anlage 43 Antwort des Parl. Statssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 95) : Welche Gesprächsergebnisse hat die Bundesregierung mit Venezuela und Nigeria erzielt, um die Erhöhung der Rohölpreise in der gegenwärtigen Krise zu verhindern? Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Regierungen von Venezuela und Nigeria über die Erhöhung der Rohölpreise haben nicht stattgefunden. Venezuela ist bereits seit langem dazu übergegangen, die sogenannten posted prices, die für die Berechnung der im Förderland zu zahlenden Steuern maßgebend sind, einseitig festzusetzen. Die Golfländer sind diesem Beispiel am 17. Oktober 1973 gefolgt und haben die posted prices für die in ihren Ländern geförderten Rohöle durch einseitigen Beschluß drastisch erhöht. Damit wurde von der bisherigen internationalen Praxis abgewichen, die Höhe der posted prices in Verhandlungen mit den internationalen Gesellschaften festzulegen. Die Erhöhung der posted prices hat zwangsläufig eine beträchtliche Erhöhung der Rohölkosten für die in diesen Ländern fördernden Ölgesellschaften zur Folge. Die Bundesregierung hat sich, ebenso wie alle übrigen Verbraucherländer, bisher nicht in die bilateralen Gespräche zwischen den Förderländern und den Ölgesellschaften eingeschaltet. Sie hält einen solchen Schritt in Übereinstimmung mit den anderen großen Verbraucherländern im Hinblick auf die gegenwärtige Situation im Mineralölbereich auch für wenig hilfreich. Die Bemühungen der Verbraucherregierungen konzentrieren sich im Augenblick wegen der eingetretenen Lieferkürzungen vor allem auf eine möglichst optimale Abdeckung des Rohölbedarfs in ihren Ländern. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 96): Will die Bundesregierung den Ölengpaß durch den willkürlichen Ölboykott der arabischen Länder nur mit Sparmaßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz meistern, oder stellt sie wenigstens ernsthafte Prüfungen an, wie sie gemeinsam mit den freien Ländern Europas und den USA Gegenmaßnahmen, z. B. auf dem Gebiet der Devisenwirtschaft, der Nahrungsmittel-, Industriegüter-, Ersatzteile- und sonstigen Warenlieferungen, sowie Entwicklungshilfe gegenüber den ölboykottierenden arabischen Ländern und ihren Sympathisanten ergreifen kann, um diesen Ländern die Grenzen ihres Handelns und Erpressens zu zeigen? Die Bundesregierung hält wirtschaftliche Gegenmaßnahmen zur Abwendung des arabischen Ölboy- 4238* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 kotts für nicht aktuell. Nach Auffassung der Bundesregierung sind Boykott und Gegenboykott nicht geeignet, Wohlstand und friedliches Zusammenleben der Völker zu fördern. Die Lösung des Mineralölkonflikts muß deshalb mit anderen Mitteln gesucht werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage ides Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 99) : Wie hoch war im Handel der Bundesrepublik Deutschland die durchschnittliche Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis für leichtes Heizöl der letzten Handelsstufe am 15. Oktober 1973, 1. November 1973, 15. November 1973 und 1. Dezember 1973? Eine durchschnittliche Handelsspanne für leichtes Heizöl — ich nehme an, daß die Frage darauf abzielt — läßt sich nicht bestimmen. Sie wird von jedem der mehr als 17 000 Händler kalkuliert; neben verschiedenen anderen Faktoren spielt die Größe der Lieferpartie auf Grund der entstehenden unterschiedlichen Kosten eine wesentliche Rolle. Zur allgemeinen Entwicklung ist festzustellen, daß sich die Handelsspannen gegenüber dem Sommer dieses Jahres erhöht haben. Dabei sollte aber auch berücksichtigt werden, daß die Handelsspannen in den letzten Jahren sehr knapp waren und teilweise zu betriebswirtschaftlichen Verlusten geführt haben. Einen genaueren Überblick über die Entwicklung der Handelsspannen erwartet die Bundesregierung durch ein Preisinformationssystem, das zur Zeit aufgebaut wird und den Handel einbezieht. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen ides Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 100 und 101) : Trifft die Information der Zeitschrift „Deutsche Hebe- und Fördertechnik", dhf 9/ September 1973 — (540) 43, zu, daß „ . . die polnische Regierung mit Herrn Brandt ein Abkommen getroffen habe, daß die Ruhrkohle stillgelegt werde und die oberschlesische Bergwerksgesellschaft die Versorgung der Stahlindustrie an der Ruhr mit Koks übernehmen müsse"? Trifft es zu, daß dies in Polen „... offiziell bekanntgegeben worden" ist, und was denkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Eine Frage gleichen Inhalts ist bereits im Juni dieses Jahres von dem Herrn Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) gestellt und in der Fragestunde vom 7. Juni 1973 beantwortet worden. Ich darf deshalb meine damalige Antwort wiederholen: „Nein, derartige Meldungen entbehren jeder Grundlage. Der Koks- und Kokskohle-Bedarf der Stahlindustrie an der Ruhr wird im Rahmen eines langfristigen Bedarfsdeckungsvertrages (sog. Hüttenvertrag) von der Ruhrkahle AG voll gedeckt. Für Lieferungen anderer Provenienzen besteht daher weder ein Bedürfnis noch die rechtliche Möglichkeit." Dem habe ich heute nichts hinzuzufügen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 102): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, einen Anreiz zur Stillegung von Kraftfahrzeugen dadurch zu schaffen, daß Abmeldegebühren (und evtl. spätere Abmeldegebühren) erlassen werden und sichergestellt wird, daß auch bei einer längeren Abmeldung der Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung nicht verlorengeht? Der generelle Verzicht auf eine Gebührenerhebung für bestimmte Amtshandlungen ist ohne Änderung des geltenden Gebührenrechts nicht möglich. Es erscheint auch zweifelhaft, ob bei der Höhe der Gebühren von 8,— DM für die Stillegung und 9, — DM für die Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs ein nennenswerter Anreiz zur Stillegung geschaffen werden kann. Das gilt insbesondere, wenn man den Zeitaufwand berücksichtigt, den der Kraftfahrzeughalter für Abmeldung und Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs aufbringen muß. Im übrigen dürfte ein hinreichender Anreiz zur Stillegung bereits mit Rücksicht auf die Einsparung von Haftpflichtprämien und Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Die Versicherungsunternehmen erheben bei der Unterbrechung des Versicherungsschutzes wegen Stillegung des Kraftfahrzeugs in der Regel keine Gebühren. Nach den geltenden Bestimmungen bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn die Unterbrechung nicht länger als 6 Monate im Kalenderjahr dauert. Falls die Treibstoffverknappung über die Mitte des nächsten Jahres hinaus anhält, wird zu prüfen sein, ob eine Verlängerung der 6-Monatsfrist möglich ist. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4239* Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 104) : Hält die Bundesregierung es mit der erforderlichen Umorientierung der Energiekonzeption des Bundes für vereinbar, daß in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Zechen stillgelegt werden, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Beschluß der Ruhrkohle-AG, bis Ende 1974 die Zeche Werne stillzulegen? Nach Auffassung der Bundesregierung steht der von Vorstand und Aufsichtsrat der Ruhrkohle am 8. 11. 1973 einstimmig gefaßte Grundsatzbeschluß über die Weiterführung des Gesamtanpassungsplans nicht im Widerpsruch zur akuten Situation auf dem Energiemarkt. Mit diesem Grundsatzbeschluß, der u. a. auch die Stillegung der Zeche Werne vorsieht, wird weder die künftige Kohleförderung der Ruhrkohle AG festgelegt noch eine abschließende Stilllegungsentscheidung getroffen. Vielmehr geht es um die in jedem Fall notwendige Konzentration der Förderung auf die wirtschaftlichsten Anlagen, die auch bei einer höheren als der im Energieprogramm vorgesehenen Förderzahl erforderlich wäre. Die durch die vorgesehenen Stillegungen möglich werdende Vollauslastung und Steigerung der Förderung in den kostengünstigsten verbleibenden Anlagen, insbesondere auch den zentralen Verbundanlagen, ist in jedem Fall auch für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze der Bergleute an der Ruhr notwendig. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 105) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu erreichen, daß Milch- und Molkereiproduktenpackungen genauer deklariert und gefüllt werden, damit die Beanstandungsquote, die die Eichbehörden für 1972 ermittelt haben, nicht weiter ansteigt, und wann ist mit solchen Maßnahmen zu rechnen? Aufgrund der Vorschriften der am 1. Januar 1972 in Kraft getretenen Fertigpackungsverordnung wurden im Jahre 1972 erstmals von den Eichbehörden der Länder die Füllgewichte und -volumen von Fertigpackungen in den Abfüllbetrieben geprüft. Die Prüfungen vermitteln ein erheblich aussagekräftigeres Bild von der Abfüllgenauigkeit bei der Herstellung von Fertigpackungen als die bisherigen Einzelprüfungen im Handel. Die Bundesregierung bedauert das unerfreuliche Prüfungsergebnis. Sie erwartet, daß die Kontrollen durch die Landesbehörden und die umfangreiche Aufklärung über die Vorschriften der Verordnung durch Behörden und Verbände zu einer erheblichen Verbesserung der Abfüllgenauigkeit und zu einem baldigen Rückgang der Beanstandungsfälle führen werden. Wiederholungsprüfungen in Beanstandungsfällen haben in der Vergangenheit gezeigt, daß sich die Abfüllsituation in den Betrieben gegenüber der Erstprüfung häufig verbessert hat. Um die Wirtschaft zu einer intensiveren Überwachung der Abfüllung anzuhalten, ist den Abfüllbetrieben durch die Erste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungsverordnung vorgeschrieben worden, ab 1. Januar 1975 die Ergebnisse ihrer betriebsinternen Überwachungsmaßnahmen aufzuzeichnen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 106) : Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß Fahrzeughalter, die für die Dauer der Ölkrise, die möglicherweise länger als sechs Monate dauern kann, ihr Fahrzeug abmelden, keinen Verlust des Schadensfreiheitsrabatts erleiden? Ich wiederhole das, was ich in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Hoffie am 28. November 1973 erklärt habe: Sollte sich herausstellen, daß die Treibstoffverknappung auch über die Mitte des nächsten Jahres hinaus anhält, wird zu prüfen sein, ob eine Verlängerung der Sechs-Monats-Frist möglich ist. Ich darf hinzufügen, daß die Bundesregierung selbstverständlich berechtigte Belange der Versicherungsnehmer unterstützen wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr Ostmann von der Leye (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 107 und 108) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um Wasserstoff als idealen Energieträger möglichst schnell technisch verwendungsreif zu machen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß man hierbei auch auf bereits relativ weit entwickelte Systeme zurückgreifen kann? Zu Frage A 107: Seite etwa 4 Jahren werden in der Kernforschungsanlage Jülich Forschungsarbeiten durchge- 4240* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 führt, die die Erzeugung von synthetischem Erdgas aus Kohle unter Einsatz der Wärme aus Hochtemperaturreaktoren zum Ziele haben. Seit 1972 sind an diesem Vorhaben die Bergbauforschung in Essen und die Rheinischen Braunkohlenwerke beteiligt. Der Terminplan dieser Arbeiten ist auf die voraussichtliche Entwicklung des Hochtemperaturreaktors abgestimmt. Danach ist mit einem großtechnischen Einsatz dieses Verfahrens erst in etwa 10 Jahren zu rechnen. Wegen dieser langen Entwicklungsdauer prüft die Bundesregierung z. Z. den Einsatz konventioneller Methoden zur Vergasung von Kohle. Damit werden mehrere Ziele verfolgt: — die Erzeugung von synthetischem Erdgas — die Erzeugung von Synthesegas als Ausgangsstoff für zahlreiche chemische Produkte — die Erzeugung von Schwachgas durch die Kohledruckvergasung zum Einsatz in Kraftwerken mit kombiniertem Gas/Dampfturbinen-Prozeß. Die Bundesregierung bevorzugt bei der Förderung von Forschungsarbeiten solche Vorschläge, die die Erzeugung von synthetischem Erdgas voranbringen. Zwar ist Wasserstoff ein sehr umweltfreundlicher Brennstoff, da bei der Umsetzung lediglich Wasser gebildet wird, aber die Probleme bei der Handhabung von Wasserstoff dürfen nicht unterschätzt werden. Die für die Erzeugung von synthetischem Erdgas entwickelte Technik ist auch für die Produktion von Wasserstoff geeignet. Hierzu ist kein prinzipiell neuer Schritt erforderlich. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß die Industrie in der BRD die notwendigen Kenntnisse und Methoden verfügbar hat, falls vom Energieverbrauch her der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger wünschenswert erscheint. Zu Frage A 108: Wasserstoff ist ein wichtiger Grundstoff der Chemie. In diesem Bereich wird die Erzeugung von Wasserstoff großtechnisch seit langer Zeit betrieben. Die eingesetzten Verfahren sind ohne weitere Entwicklung auch für die Erzeugung von Wasserstoff als Energieträger geeignet. Die Spaltung von Benzin und Erdgas spielt dabei heute eine große Rolle. Angesichts der derzeitigen Versorgungslage mit Erdölprodukten erscheint es jedoch nicht angezeigt, die Erzeugung von Wasserstoff als Energieträger in Erwägung zu ziehen. Im Prinzip kann auch die Elektrolyse für die Zerlegung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff eingesetzt werden. Bei diesem Prozeß gehen aber rund 2/3 der einzusetzenden Energie für Stromerzeugung und Wasserspaltung verloren. Die Elektrolyse kommt daher nur in speziellen Situationen zur Anwendung z. B. zur Erzeugung von hochreinem Wasserstoff oder Sauerstoff. Ihre Anwendung für die großtechnische Erzeugung von Wasserstoff als Energieträger scheidet im Hinblick auf eine rationelle Energieverwendung aus. Trotz dieser z. Z. ungünstigen Aussichten unterstützt die Bundesregierung Forschungsarbeiten zur Erzeugung von Wasserstoff, die mit einem geringeren Energieverbrauch auskommen. Laboruntersuchungen werden bei der gemeinsamen Forschungsstelle in Ispra und bei der KFA Jülich durchgeführt. Insgesamt hängt der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger nur von der Verfügbarkeit billiger und reichlich vorhandener Energie ab. Nur unter dieser Voraussetzung kann Wasserstoff als Energieträger die Bedeutung erlangen, die man sich von ihm verspricht. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 109 und 110) : Was wird die Bundesregierung tun, um sicherzustellen, daß die im Landkreis Dieburg befindliche Ölschiefergrube Messel — das einzige abbauwürdige Ölschiefervorkommen dieser Art in Europa — im Hinblick auf die gegenwärtige Energiekrise nicht als Mülldeponie verwandt wird, sondern für einen weiteren Abbau zur Verfügung steht? Wie beurteilt die Bundesregierung die von der amerikanischen Firma Occidental Petroleum entwickelte neue Methode zur Ölgewinnung aus Ölschiefervorkommen, die zur Zeit im amerikanischen Bundesstaat Colorado angewandt wird, und welche Möglichkeiten bestehen, diese Methode auch in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen? Zu Frage A 109: Die Abbauwürdigkeit von Ölschiefervorkommen in der Bundesrepublik wird z. Z. geprüft. Die Bundesanstalt für Bodenforschung und die Geologischen Landesämter bereiten eine entsprechende Projektstudie vor. Diese soll in Zusammenarbeit mit Prof. Kroepelin, Institut für chemische Technologie in Braunschweig, und kompetenten Bergbaubüros erarbeitet werden. Diese Projektstudie soll der Bundesregierung und den zuständigen Landesregierungen zugeleitet werden. Gegenstand der Untersuchungen sind mehrere Ölschiefervorkommen in verschiedenen Bundesländern. Dazu gehört auch die Schiefergrube Messel. Sie ist nicht das einzige höffige Ölschiefervorkommen. Die Grube wurde 1971 stillgelegt. In einem kleinen Teil der Grube wird Fertigbetonbruch deponiert. Die Frage der Abfalldeponie wurde vom Hessischen Landesamt für Bodenforschung unter wasser- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4241* wirtschaftlichen Aspekten begutachtet. Nach den mir vorliegenden Informationen sind die Verhandlungen zwischen dem Landkreis Dieburg und dem zuständigen Oberbergamt Wiesbaden noch nicht abgeschlossen. Gegenwärtig prüft dieses Oberbergamt auch, ob eine Wiederaufnahme des Ölschieferbergbaus wegen der schwierigen bergbaulichen Verhältnisse, zu denen Rutschgefahren gehören, in Betracht gezogen werden kann. Zu Frage A 110: Das von der Firma „Occidental Petroleum" entwickelte Verfahren soll in die bereits erwähnte Projektstudie einbezogen werden. Die von dieser Firma angewandte Methode ist nur eine von verschiedenen in Betracht kommenden Möglichkeiten. Eine abschließende Beurteilung des besten Verfahrens soll durch die vorbereitete Projektstudie erzielt werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 111) : Hält die Bundesregierung die letzte Erhöhung der Haftpflichtversicherung für Krafträder unter Berücksichtigung der Unfallstatistik und der Unfallursachenforschung für gerechtfertigt? Die Erhöhung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtprämien für Motorräder ist eine Folge der statistisch ermittelten Erhöhung des Schadenbedarfs — das sind die durchschnittlichen Schadenaufwendungen je Versicherungsvertrag —. Nach der Gesamtstatistik der Kraftfahrtversicherung ist der Schadenbedarf der Krafträder 1972 gegenüber 1969 je nach Hubraumklasse zwischen 92,8 % und 288,8 % gestiegen. Diese Erhöhung ist nicht nur eine Folge der gestiegenen Schadenhäufigkeit, sondern vor allem — bedingt durch den hohen Anteil der Personenschäden — des Schadendurchschnitts. Dieser war insbesondere bei den Krafträdern über 50 ccm Hubraum 1972 doppelt so hoch wie im Jahre 1969. Leider zeigen die bisher vorliegenden Meldungen des Statistischen Bundesamtes, daß auch im Jahre 1973 die Anzahl der bei Straßenverkehrsunfällen getöteten und verletzten Fahrer und Beifahrer von Krafträdern gegenüber 1972 zugenommen hat, während z. B. in der gleichen Zeit bei Personenkraftwagen ein Rückgang der Personenschäden zu verzeichnen ist. Dabei muß man davon ausgehen, daß sich der Anteil der von Motorradfahrern verschuldeten Straßenverkehrsunfälle 1973 gegenüber 1972 nicht wesentlich geändert hat. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 112 und 113) : Welchen Einfluß hat die Bundesregierung auf die Arbeit der Clearingstellen der Mineralölgesellschaften, und wie übt sie ihn aus? Kann die Bundesregierung Beispiele dafür nennen, daß ihre oder andere Forderungen an die Clearingstellen, Lieferengpässe zu beseitigen, Erfolg hatten? Zu Frage A 112: Die Mineralölwirtschaft hat auf Anregung der Bundesregierung Koordinierungsstellen für Vergaser- und Dieseltreibstoff, leichtes und schweres Heizöl, Bunkeröl und Flüssiggas eingerichtet, die bei Versorgungsengpässen helfend eingreifen. Die Auffangstellen wirken unmittelbar auf Lieferanten oder Händler ein, um eine gleichmäßige Versorgung zu sichern und Härtefälle zu vermeiden. Um kartellrechtlichen Bedenken zu begegnen, hat die Bundesregierung bei der Einrichtung der Auffangstellen darauf verwiesen, daß die Clearing-Stellen lediglich Liefermöglichkeiten bei einzelnen Versorgungslücken vermitteln, die Festlegung von Konditionen und Preisen jedoch bei den jeweiligen Vertragspartnern verbleibt. Bei der Vermittlungstätigkeit der Auffangstellen besteht ein enger Kontakt mit der Bundesregierung. Konkrete Problemfälle, die der Bundesregierung bekanntwerden, werden an die Clearing-Stellen weitergeleitet oder in enger Kooperation mit diesen gelöst. Zu Frage A 113: Die Clearing-Stellen hatten eine Vielzahl von Fällen zu lösen; darunter konnten folgende erfolgreich abgeschlossen werden: a) Bereich Vergaser- und Dieselkraftstoff: — öffentliche Verkehrsbetriebe und private Busunternehmen (z. B. Oberhausener Verkehrsbetriebe) — Taxiunternehmen (Probleme wegen geschlossener Tankstellen am Sonntag) — Lebensmittelfirmen (z. B. Edeka), die Filialkette zu beliefern haben — Speditionen zur Konsumgüterbeförderung (Berlin-Verkehr; leicht verderbliche Waren) — Küstenschiffahrt (Norddeutschland) — Bauunternehmen (Bau der linksrheinischen Autobahn) 4242* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 b) leichtes Heizöl — BMW, Werk Dingolfing — zahlreiche kleinere Fälle c) schweres Heizöl — Zuckerindustrie (Braunschweiger Zuckerwerke; rheinische Zuckerwerke, insbesondere in Brühl und Bedburg) — Glashütten im bayerisch/tschechischen Grenzraum — Brauereien in Norddeutschland Die Clearingstellen für Bunkeröl und Flüssiggas haben ihre Arbeit in dieser Woche aufgenommen. Erste Problemfälle konnten bereits im positiven Ergebnis abgeschlossen werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 7/1320 Fragen A 114 und 115) : Welche Möglichkeiten wird die Bundesregierung ergreifen, um bei den Fernsehanstalten werbewirksame Spots zur Verbraucheraufklärung anzuregen, die etwa ähnlich wie die Spots zur Verkehrserziehung gestaltet sein könnten? Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Ergebnisse der Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter und Lebensmittelprüfstellen in den einzelnen Bundesländern zusammenzufassen und für die Verbraucher wirksam bekannt zu machen? Zu Frage A 114: Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Anfrage des Abg. Dr. Holtz am 3. Oktober 1973 zum Ausdruck gebracht habe, würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn insbesondere auch das Fernsehen zusätzliche Beiträge zur Verbraucherinformation leistete. Der beim Bundesminister für Wirtschaft errichtete Verbraucherbeirat hat in seiner Sitzung am 9. März 1973 die Rundfunk- und Fernsehanstalten aufgefordert, — ich zitiere: „über die bisherigen Sendungen mit verbraucherrelevanten Themen hinaus in der günstigsten Fernsehsendezeit am Abend eine regelmäßige Verbrauchersendung auszustrahlen". Das ZDF hat im neuen Programmschema ab 1. Oktober 1973 die verbraucherrelevanten Sendungen verstärkt. Vierzehntägig wird am Samstagabend gegen 18 Uhr ein Verbraucherspot „Das geht Sie an" gesendet. Die Bundesregierung beabsichtigt, Kopien einiger dieser Sendungen zur Verwendung durch die Verbraucherorganisationn zu erwerben. Dadurch wird gleichzeitig die Initiative des Fernsehens unterstützt. Zu Frage A 115: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bestehenden Verfahren diesem verbraucherpolitischen Anliegen weitgehend Rechnung tragen: Soweit die Gewerbeämter verbraucherpolitisch relevante Mißstände feststellen, die ein aufeinander abgestimmtes Handeln der Verwaltung erfordern, werden diese Fälle auf dem Dienstweg an die zuständigen Länderwirtschaftsministerien herangetragen. Fälle von bundesweitem Interesse werden in den Besprechungen des Bundeswirtschaftsministeriums mit den Ländern behandelt, die dann je nach Lage des Falls zu intensiveren Überwachung in Schwerpunktbereichen, zu gesetzgeberischen Maßnahmen und dergleichen führen können. Mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher besteht hier ein enger Kontakt. Eine ähnliche Zusammenarbeit findet auf Landesebene zwischen den Länderwirtschaftsministerien und den Verbraucherzentralen statt. Im Bereich der Lebensmittelüberwachung ist die Bundesregierung bereits seit längerer Zeit darum bemüht, die Ergebnisse dieser Überwachung in den einzelnen Bundesländern in Übersichten zusammenzufassen. Erstes Zahlenmaterial über die Lebensmittelüberwachung in den Ländern wurde im Gesundheitsbericht der Bundesregierung (BT-Drucksache IV/1667) veröffentlicht. Außerdem hat die Bundesregierung bereits vor längerer Zeit angeregt, neueste Jahresberichte der chemischen Lebensmitteluntersuchungsanstalten zusammenzustellen, um einen umfassenden Überblick über deren Untersuchungsergebnisse zu erhalten. Sobald für alle Bereiche der amtlichen Lebensmittelüberwachungen statistisches Zahlenmaterial zur Verfügung steht, wird gemeinsam mit den zuständigen Länderbehörden festgelegt werden, auf welchem Weg die Ergebnisse laufend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Die Verbraucherorganisationen unterrichten im übrigen die Verbraucher von sich aus über Mißstände dieser Art und weisen die Verbraucher verstärkt darauf hin, daß sie Gesetzesverstöße bei den zuständigen Behörden anzeigen sollen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 116) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4243* Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß von den Kreditrestriktionen, die auf Grund der Stabilitätspolitik durchgeführt werden, die mittelständische Wirtschaft (d. h. die kleineren und mittleren Unternehmen) stärker betroffen wird bzw. werden als die übrige Wirtschaft, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Wettbewerbsverzerrung zu tun? Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß die gegenwärtige Restriktionspolitik auch für die mittelständische Wirtschaft mit Härten verbunden sein kann. Insbesondere können kleine und mittlere Unternehmen durch ein hohes Zinsniveau und durch verschlechterte Zahlungsbedingungen in gewisse Schwierigkeiten geraten. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die mittelständischen Unternehmen bei der Kreditvergabe durch die Kreditwirtschaft nicht vernachlässigt werden. Die Auswirkungen der Restriktionspolitik werden von der Bundesregierung sorgfältig beobachtet. Bisher läßt sich trotz stärkerer Differenzierung der konjunkturellen Entwicklung und wachsender Unsicherheit durch die Entwicklung im Mineralölbereich insgesamt noch keine durchschlagende Änderung im Konjunkturbild feststellen. Die Bundesregierung hält es deshalb für erforderlich, daß der Kurs der Stabilitätspolitik vorerst fortgesetzt wird. Für solche Bereiche, in denen sich kritische Entwicklungen abzeichnen, hat die Bundesregierung bereits Erleichterungen beschlossen. So gewährt sie vorübergehende Finanzierungshilfen zur Realisierung des Sozialen Wohnungsbauprogramms. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft darauf achten, daß eine übermäßige Konjunkturabschwächung verhindert wird. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 117): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, mit welchem Anteilsatz Heizöl, Benzin und Dieselkraftstoff am Warenkorb für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte beteiligt ist? Im derzeitigen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, der, wie Sie wissen, seit kurzem auf den Verbrauchsgewohnheiten des Jahres 1970 basiert, beträgt der Gewichtungsanteil des leichten Heizöls 8,86 Promille, der des Benzins 19,15 Promille und der des Dieselkraftstoffs 0,84 Promille. Die Preise für schweres Heizöl werden im Lebenshaltungsindex nicht erfaßt, da dieses Produkt in den privaten Haushalten normalerweise nicht verwendet wird. Lassen Sie mich die Bedeutung dieser Zahlen anhand einiger Beispiele etwas verdeutlichen: Wenn der Preis für leichtes Heizöl um 100 % steigt, ergibt sich allein hierdurch eine Anhebung des Lebenshaltungsindex um knapp einen Prozentpunkt, bei einer Steigerung von 200 % entsprechend eine Erhöhung um knapp zwei Prozentpunkte. Verteuern sich zusätzlich Kraftstoffe um beispielsweise 10 %, so steigt der Lebenshaltungsindex um weitere 0,2 Prozentpunkte. Kaum weniger schwerwiegend als diese direkten Auswirkungen, wenn auch nicht exakt quantifizierbar, dürften die indirekten Auswirkungen von Verteuerungen im Mineralölbereich auf den Lebenshaltungsindex sein. Sie können sich primär dadurch ergeben, daß Mehrkosten für Mineralölerzeugnisse — soweit die Marktgegebenheiten dies zulassen — dort in den Verbraucherpreisen weitergegeben werden, wo diese Produkte als Energie oder als Rohstoff eingesetzt werden. Hierzu ist zu sagen, daß Mineralölerzeugnisse wahrscheinlich in den meisten Produktionsprozessen in irgendeiner Weise Verwendung finden. Schließlich kann das Ausweichen von Mineralölerzeugnissen auf Substitutionsprodukte auch in anderen Bereichen zu Preisanhebungen führen. Nicht zuletzt um ein Ausufern solcher Überwälzungsprozesse zu verhindern, ist die Fortsetzung der derzeitigen Stabilitätspolitik der Bundesregierung geboten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 119 und 120) : Nachdem während des Nahost-Krieges offensichtlich geworden ist, daß die Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland und der EWG in wenigen Tagen in Frage gestellt sein kann, wird die Bundesregierung um Auskunft gebeten, ob sie in Ausnutzung amerikanischer Forschungsergebnisse bereit ist, die Frage der Verflüssigung und der Vergasung der Kohle positiv zu beantworten. Ist die Bundesregierung bereit, bei den Überlegungen über die Erforschung und Erschließung neuer Energiequellen dem Bundestag die 25 Gesetzesvorschläge über die Erschließung von Energiequellen wie Erdwärme, Schiefertonöl, Teersand, Wind, Gezeiten, Sonne, Kohleverflüssigung, Kernspaltung u. a. des amerikanischen Kongresses zuzuleiten? Zu Frage A 119: Sowohl unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit als auch der möglichst weitgehenden Nutzung der heimischen Kohlenvorräte ist die Zweckmäßigkeit einer Kohlehydrierung in der Bundesrepublik in der Vergangenheit verschiedentlich erörtert worden. Die bisher negative Beurteilung dieser Frage, sowohl seitens der Bundesregierung als auch dieses hohen Hauses, stützte sich insbeson- 4244* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 dere auf das entsprechend dem Beschluß des Hohen Hauses vom 2. Juli 1969 vom damaligen Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und dem Bundeswirtschaftsminister an die Herren Professoren Pichler und Krüger (TH Karlsruhe) in Auftrag gegebene und 1971 vorgelegte Gutachten, das die Herstellungskosten für Benzin aus heimischer Steinkohle mit dem 4- bis 5fachen der Kosten des Mineralöl-Benzins ermittelte und damit zu der klaren Aussage kam, daß bei der in der Bundesrepublik bestehenden Preisrelation von Steinkohle zu Mineralöl Kraftstoff aus Kohle zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht zu gewinnen ist. Ich hielte es für voreilig, aus den derzeitigen Verknappungserscheinungen und dem daraus resultierenden Preisauftrieb im Mineralölbereich überstürzt langfristig wirkende Investitionsentscheidungen zu treffen, deren Verwirklichung auf Dauer hohe volkswirtschaftliche Kosten bedingen. Die Herstellung einer Hydrieranlage mit der Mindestkapazität von 2 Mio Jahrestonnen Kraftstoffausstoß würde weit mehr als 2 Mrd. DM Investitionsaufwand erfordern und wäre nur mit erheblicher staatlicher Hilfe und einer längerfristigen Absatzgarantie (mindestens über die Zeit der Abschreibung der Anlage von 10 Jahren) zu erreichen. Die Bundesregierung beantwortet die Frage der Verflüssigung und Vergasung von Kohle jedoch insofern positiv, als sie am 28. November — unter entsprechender Mittelbereitstellung — eine durchgreifende Verstärkung der bereits mit dem Energieprogramm angesprochenen Energieforschung beschlossen hat, die u. a. eine optimale Nutzung unserer heimischen Kohlenvorräte zum Ziel hat. Die Kohlevergasung und die Kohleverflüssigung werden — neben Aktivitäten im Bereich der Bergbautechnik — Schwerpunkte des z. Z. in enger Kontaktnahme mit Fachleuten aus der Industrie und Forschung erarbeiteten Programms sein. — Im Bereich der Kohlevergasung kann im übrigen bereits auf Ergebnisse des laufenden und mit Mitteln des BMFT geförderten Projektes zur Nutzung von Prozeßwärme aus Hochtemperatur-Kernreaktoren aufgebaut werden. Neue Maßnahmen werden darauf gerichtet sein, die Kohlevergasung — insbesondere die Kohledruckvergasung in Verbindung mit nachgeschaltetem Gas-Dampfturbinenblock zur Stromerzeugung — bereits vor Bereitstellung von nuklearer Prozeßwärme durch Einsatz konventioneller Wärmequellen weiterzuentwickeln. — Im Bereich der Kohleverflüssigung werden die Entwicklungsmaßnahmen weniger auf die Herstellung von Benzin aus Kohle gerichtet sein, als vielmehr auf die Erzeugung eines dem schweren Heizöl vergleichbaren „Kohleöls" und auf dessen Weiterverarbeitung zu leichtem Heizöl. Diese Zielrichtung muß im Zusammenhang mit der erwarteten Umstrukturierung der deutschen Mineralölraffinerien gesehen werden, in denen durch Cracken der schweren Produkte künftig mehr und kostengünstiger als aus Kohle leichte und mittlere Produkte gewonnen werden sollten. Zu Frage A 120: Die Gesetzentwürfe liegen meinem Hause noch nicht vor. Die Botschaft in den USA wurde jedoch gebeten, sie umgehend zu besorgen. Ich werde sie Ihnen und, wenn gewünscht, auch dem Hohen Hause nach Vorlage gern zuleiten. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 121): Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß in Zukunft bei den Warentests des Wareninstituts der Preis als Bewertungsmaßstab für das Gesamt-Testergebnis mit berücksichtigt wird? Die Stiftung ist in ihrer Geschäftsführung unabhängig. Es muß ihr deshalb überlassen bleiben, inwieweit sie den Preis als Bewertungsmaßstab berücksichtigt. Ende 1971 hat der Vorstand in einem Protokollvermerk anläßlich der Verabschiedung der neuen Satzungen allerdings — mit Zustimmung des Bundesministers für Wirtschaft — ausdrücklich festgelegt, daß die Stiftung auch die Preiswürdigkeit der zu vergleichenden Waren angemessen berücksichtigen solle. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 6. Dezemeber 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 122) : Ist der Bundesregierung die äußerst schwierige Lage der Bauindustrie, besonders in Ostbayern, und die damit verbundene Gefährdung der Arbeitsplätze bekannt, und welche Maßnahmen gedenkt sie in diesem Zusammenhang kurzfristig und konkret einzuleiten? Wie Ihnen bereits auf Ihre Anfrage von voriger Woche schriftlich geantwortet worden ist, gewinnt die Bundesregierung einen Überblick über regionale Verhältnisse in erster Linie über Meldungen der Bundesländer, die wiederum von den ihnen nachgeordneten Dienststellen über Lage und Aussichten unterrichtet werden. Danach ist die Situation der Bauindustrie in Ostbayern zwar wenig günstig; zu den bereits seit Sommer dieses Jahres von den Baufirmen angekündigten Massenentlassungen ist es aber bisher noch nicht gekommen. Die Zahl der ar- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4245* beitslosen Bauarbeiter ist in Ostbayern im Jahresvergleich Ende Oktober 1973 zu Oktober 1972 sogar geringer (+ 56 v. H.) gestiegen als im ganzen Bundesgebiet (+ 80 v. H.). Sofern Maßnahmen zur Stützung der Bautätigkeit in Ostbayern notwendig werden sollten, werden diese mit der Landesregierung beraten. Als Maßnahmen dürften in erster Linie Vergaben von Landes- und Kommunalbauten in Frage kommen, da Bundesbauten in der erforderlichen Streuung dort nicht anstehen. Anlage 61 Antwort des Bundesministers Ertl vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 123 und 124) : Welche Angaben über das Ausmaß der Verwendung von 2, 4, 5-T (2, 4, 5-Trichlorphenoxyessigsäure) und schädliche Auswirkungen dieses Herbizides liegen der Bundesregierung vor, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das bei der Herstellung von 2, 4, 5-T anfallende Dioxin (Tetrachlordibenzo-paradioxin) mitunter Gefahren für Tiere und Menschen bringt, wenn damit mittelbar oder unmittelbar in Berührung gekommen wird? Gedenkt die Bundesregierung, gegen die uneingeschränkte Verwendung dieses oder anderer Wuchsstoff-Herbizide ähnlich dem Beispiel der Vereinigten Staaten, Kanadas oder Schwedens vorzugehen, und wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht? Im zurückliegenden Wirtschaftsjahr wurden in der Bundesrepublik etwa 350 t an Aktivsubstanz von 2, 4, 5-T verbraucht. Herbizide dieser Wirkstoffgruppe wurden bis Ende 1974 unter der Voraussetzung zugelassen, daß sie als Verunreinigung nicht mehr als 0,1 ppm an „Dioxin" enhalten. Diesem Stoff werden teratogene Wirkungen zugesprochen. Darüber hinaus geht aus Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes hervor, daß der sogenannte „teratogene no effect level" bei ca. 20 mg/kg liegt und daß bei dem hohen Sicherheitsfaktor, der sich aus der niedrigen Toleranz unserer Höchstmengen-Verordnung ergibt, nach der Dosis-WirkungsRelation keine Zulassungsbeschränkungen notwendig sind. In einer späteren Veröffentlichung wird jedoch nicht ausgeschlossen, daß das Dioxin nicht alleine, sondern der 2, 4, 5-T-Wirkstoff selbst eine teratogene Wirkung entfaltet. Auf Grund dieser Erkenntnisse habe ich die Zulassungsbehörde aufgefordert, beschleunigt die Zulassungsgenehmigung für 2, 4, 5-T und für andere Wuchsstoffe zu überprüfen. Der Bundesminister selbst kann nach dem Änderungsgesetz zum Pflanzenschutzgesetz vom 27. Juli 1971 solange kein Anwendungsverbot durch Rechtsverordnung aussprechen, solange die Zulassungsbehörde die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nicht zurückgenommen hat. Eine solche Bestimmung war im übrigen in dem seinerzeit vorgelegten Regierungsentwurf zum Änderungsgesetz nicht enthalten, sie wurde erst nachträglich aufgenommen. Anlage 62 Antwort des Bundesministers Ertl vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 125) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe an einen Nachfolger, der den landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr im Hauptberuf führt, die früher gewährten Zinsverbilligungen für Investitionen in Wegfall kommen, und ist die Bundesregierung bereit, zur Vermeidung großer Härten in vielen Fällen verbindliche Richtlinien für die Beibehaltung der Zinsverbilligungen in solchen Fällen zu erlassen? Nach den letzten Zinsverbilligungsrichtlinien des Bundes vom 7. Juli 1967, die bis zum Inkrafttreten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" gültig waren, mußte die Zinsverbilligung eingestellt werden, wenn der begünstigte Kreditnehmer seinen landwirtschaftlichen Betrieb aufgab. Einem Betriebsnachfolger konnte die Förderung nur weitergewährt werden, wenn auch er in seiner Person die Voraussetzungen nach diesen Richtlinien voll erfüllte. Da nach Anwendung der Gemeinschaftsaufgabe mit Wirkung vom 1. 1. 1973 die Durchführung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung auf die Bundesländer übergegangen ist, kann der Bund für früher bewilligte Zinsverbilligungen nur im Einzelfalle prüfen, ob die Förderung auf einen Nachfolger im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten übertragen werden kann, wie dies bisher in besonders gelagerten Fällen zur Vermeidung von Härten geschehen ist. Anlage 63 Antwort des Bundesministers Ertl vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 126): Wann wird die Bundesregierung die Forderung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V. erfüllen und verlangen, daß auf Kartons, in welchen Eier aus Intensivhaltungen angeboten werden, klar die Bezeichnung „Batterie-Ei'' oder „Käfig-Ei" zu lesen ist? Wissenschaftliche Untersuchungen haben eindeutig ergeben, daß die Qualität der Eier entscheidend von der Fütterung und dem Gesundheitszustand der Hennen und nicht von ihrer Haltungsform abhängt. 4246* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, eine Kennzeichnung der Eier wegen unterschiedlicher Haltungsformen der Hennen vorzuschreiben. Anlage 64 Antwort des Bundesministers Ertl vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 127) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen bei der Produktion von Eiern in Legebatterien in erheblichem Umfang synthetische Farbstoffe zur Färbung des Eigelbs verwendet werden, und hält sie die Kennzeichnung der so behandelten Eier für erforderlich? Es trifft zu, daß in der Legehennenfütterung synthetisch gewonnene Carotinoide zur Kräftigung der Eigelbfarbe verwendet werden. Ihr Einsatz als Futtermittelzusatz nach Art und Menge ist durch die Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der EWG einheitlich geregelt. Hiernach dürfen nur die im Anhang der Richtlinie aufgeführten Substanzen, deren Wirksamkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit vorher sachverständig geprüft wurde, in den Mitgliedstaaten verwendet werden. In der Bundesrepublik wurden die Bestimmungen der EWG in die Normentafel für Mischfuttermittel durch die Sechste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 1973 — BGB1. I S. 805 übernommen. Hiernach dürfen Mischfuttermittel höchstens 80 mg Carotinoide je kg enthalten. Zu dem Umfange des Einsatzes synthetisch gewonnener Carotinoide liegen keine exakten Angaben vor, doch dürfte er nicht hoch sein, da im Hinblick auf den bereits vorhandenen Gehalt an natürlichen Carotinoiden in den Futtermittelbestandteilen Mischfuttermitteln im allgemeinen nur wenige Gramm pro Tonne zugesetzt zu werden brauchen. Die zugelassenen färbenden Stoffe sind in ihrer chemischen Struktur den natürlich vorkommenden Carotinoiden identisch, so daß sich eine besondere Kennzeichnung der Eier erübrigt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marquardt (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 128) : Hat die Bundesregierung die Absicht, eine Kennzeichnungsverordnung zu erlassen, die bei Tiefkühlwaren vorsieht, daß das Einfrierdatum angegeben sein muß? Die Angabe des Herstellungs-, Abpack- oder Abfülldatums oder anstelle dessen des Mindesthaltbarkeitsdatums nach Monat und Jahr ist gegenwärtig bereits bei Tiefkühlerzeugnissen mit einem Zusatz von Fleisch, Fisch, Krusten-, Schalen- oder Weichtieren oder Erzeugnissen ,daraus vorgeschrieben. Darüber hinaus wird von der Bundesregierung der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorbereitet, der eine wesentliche Erweiterung der Vorschriften über die Datumskennzeichnung vorsieht. Dabei ist vor allem auch an eine Einbeziehung aller tiefgefrorenen Lebensmittel gedacht. Eine Angabe speziell des Einfrierdatums ist nicht vorgesehen; es wird in der Regel mit dem Herstellungsdatum übereinstimmen. Anlage 66 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kratz (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 130) : Wann ist damit zu rechnen, daß bei Brot und Backwaren das Herstellungsdatum angegeben sein muß? Die Bundesregierung beabsichtigt die Vorschriften über die Datumskennzeichnung von Lebensmitteln in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung wesentlich zu erweitern. Die vorbereitenden Gespräche mit Sachverständigen der Länder über fachliche Einzelfragen ,der Einbeziehung weiterer Lebensmittelgruppen sollen in Kürze aufgenommen werden. Dabei wird auch die von der Bundesregierung erwogene Einbeziehung von Brot und Backwaren in die Datumskennzeichnung erörtert werden. Der Entwurf zur Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung wird voraussichtlich bis zum Herbst nächsten Jahres dem Bundesrat zugeleitet. Anlage 67 Antwort des Bundesministers Ertl vom 6. Dezember 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Fragen A 133 und 134) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen Agrar-Kommissar Lardinois anläßlich seines Besuches in Baden-Württemberg der Förderung der landwirtschaftlichen Berggebiete auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald große Chancen zubilligte, wenn die Bundesregierung die Vorstellungen Baden-Württembergs sich zu eigen macht? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4247* Ist demnach die Bundesregierung bereit, die in Baden-Württemberg eingeleiteten Maßnahmen für die landwirtschaftlichen Berggebiete mit dem nötigen Nachdruck in Brüssel vorzutragen, so daß mit einer Förderung durch den EAFL gerechnet werden kann? Kommissar Lardinois hat nach Presseberichten .anläßlich seiner Bereisung in Baden-Württemberg eine diesbezügliche Äußerung getan. Bund und Länder werden die qualitativen Abgrenzungskriterien der Richtlinie in quantitative umsetzen und mehrere Abgrenzungsalternativen erarbeiten. In der letzten Agrarministerbesprechung kamen Bund und Länder überein, grundsätzlich restriktiv vorzugehen. Eine endgültige Stellungnahme kann erst abgegeben werden, wenn mit den Ländern die Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland abgegrenzt sind, und auch die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat. Dabei haben die Äußerungen des Kommissars Lardinois anläßlich seiner Bereisung durch Baden-Württemberg sowohl für die Kommission als auch den Rat entsprechende Bedeutung. Anlage 68 Antwort des Bundesministers Ertl vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 137): Hält die Bundesregierung die Schließung von Konservenfabriken für ein weiteres Alarmzeichen in bezug auf die Lage der deutschen Konservenindustrie und des Vertragsgemüsebaues, und was gedenkt sie zu tun, die Wettbewerbslage der deutschen Konservenindustrie zu verbessern, um ein Mindestmaß an deutscher Produktion zu erhalten? In Anbetracht der engen Beziehungen zwischen Anbauern und Verarbeitern von Obst und Gemüse bedauert die Bundesregierung die Schließung von Verwertungsbetrieben. Die Schließung der Konservenfabrik der GEG in Meldorf ist jedoch nicht ausschließlich eine Folge des harten Wettbewerbs bei Obst- und Gemüsekonserven. Die Konservenfabrik der GEG in Meldorf befand sich bereits seit geraumer Zeit, und zwar schon vor dem Zusammenschluß von 8 Konservenfabriken zur „VEKO" im Jahre 1968 (Vereinigte Konservenfabrik), in erheblichen Schwierigkeiten, die im wesentlichen als Folge von innerbetrieblichen Schwierigkeiten angesehen werden. Durch Sondermaßnahmen für bestimmte Bereiche der Obst- und Gemüseverarbeitungsindustrie wie 1972 zur Förderung des Vertragsanbaues und Übernahme von Soziallasten mit 10,0 Mio. DM und 1973 zur Förderung des Vertragsanbaues mit 12,0 Mio. DM hat die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe verbessert. Das Ergebnis dieser Hilfen war, daß der Vertragsanbau und die Anbauflächen im Jahre 1973 keine nennenswerten Einschränkungen erfahren haben. Außerdem sind in den letzten vier Jahren die mit den Drittländern vereinbarten Wertgrenzen, insbesondere für die Einfuhr von wettbewerbsempfindlichen Obst- und Gemüsekonserven sehr vorsichtig dosiert worden. Bei den bevorstehenden Beratungen über eine Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse wird sich die Bundesregierung für eine Regelung einsetzen, die auch den Belangen der deutschen Verwertungsbetriebe Rechnung trägt. Anlage 69 Antwort des Bundesministers Ertl vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 138) : Hält die Bundesregierung die „Richtlinien für die Einfuhr von Frischmilchprodukten aus Gemeinschaftsländern nach Dänemark" für wettbewerbsgerecht, obgleich die Wirtschaft zu deren Einhaltung nicht in der Lage ist und bezweifelt, daß die dänische Landwirtschaft diese befolgt? Die von dem dänischen Veterinärdirektorat, Kopenhagen, am 14. August 1973 erlassenen Richtlinien für die Einfuhr von Frischmilchprodukten (Konsummilchprodukten) aus Gemeinschaftsländern nach Dänemark stellen hohe Anforderungen an aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Frischmilchprodukte. Für die in Dänemark hergestellten Frischmilchprodukte gelten jedoch die gleichen Anforderungen. Die von der Wirtschaft geäußerten Zweifel an der Erfüllbarkeit und der Einhaltung dieser Vorschriften in Dänemark sind nach bisheriger Erfahrung unbegründet. Das nationale Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der Qualität und Hygiene für Milch und Milchprodukte gilt bis zum Zeitpunkt einer entsprechenden Rechtsvereinheitlichung. Es werden zur Zeit Verhandlungen über eine stufenweise Rechtsangleichung für das gesamte Gebiet der EG geführt. Die dänischen Qualitätsanforderungen begegnen daher gegenwärtig auch unter dem von Ihnen angesprochenen Gesichtspunkt der Wettbewerbsgerechtigkeit keinen Bedenken. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 4. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten 4248* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 139) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß sich die in Berlin ansässigen Korrespondenten und Mitarbeiter voll Zeitungen, Rundfunk und Fernsehanstalten auch nach dem 1. Januar 1974 ein unmittelbares Bild über die Presse der DDR machen können? Ihre Frage bezieht sich offensichtlich auf Belieferungsschwierigkeiten mit DDR-Zeitungen in West-Berlin, die sich vor allem durch Personalmangel beim Westberliner Importeur und Zeitungsvertrieb abzeichneten. Dem Zeitungsvertrieb schien es nicht mehr möglich, die Zustellung bei den diversen Einzelbeziehern der DDR-Zeitungen in West-Berlin durch Boten ab 1974 zu gewährleisten. Der ersatzweise Versand durch die Post wäre wegen der damit verbundenen Verzögerung von etwa einem Tag für jene Bezieher nicht akzeptabel, die publizistisch arbeiten und die DDR-Zeitungen — soweit sie jedenfalls in die Bundesrepublik und West-Berlin exportiert werden dürfen — in dieser oder jener Form aktuell auswerten. In Zusammenarbeit mit dem Senat von Berlin ist inzwischen eine Lösung gefunden worden, die auch im nächsten Jahre eine Belieferung der Journalisten noch am Erscheinungstag der Zeitung sichert. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) Drucksache 7/1320 Frage A 140) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die sogenannten Interhotels in der DDR, auf die westdeutsche Besucher hei Aufenthalten in Mitteldeutschland angewiesen sind, für westdeutsche Besucher den doppelten Zimmerpreis bei Übernachtungen verlangen, und ist die Bundesregierung bereit, bei Verhandlungen mit der DDR auf die Beseitigung der finanziellen Diskriminierung westdeutscher Besucher in der DDR hinzuwirken? Es trifft zu, daß in den Interhotels der DDR westdeutsche Besucher Preise zahlen müssen, die doppelt so hoch sind wie die für Bewohner der DDR. Die zu zahlenden Preise liegen in der Regel zwischen 30 und 72 DM. Die Regelung gilt auch für die Übernachtung in Beherbergungsbetrieben, die nicht zu den sogenannten Interhotels zählen — hier muß von Bürgern der Bundesrepublik gleichfalls der doppelte Preis bezahlt werden. Diese Differenzierung der Hotelpreise wird schon seit langem praktiziert. Sie trifft nicht nur Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern alle Devisenausländer. Die DDR handelt hier genauso wie auf anderen Gebieten — z. B. bei den Straßenbenutzungsgebühren — nach dem Grundsatz, daß sie ihren eigenen Bürgern eine Vorzugsbehandlung einräumt und die westlichen Devisenbringer stärker belastet. Dieses System wird auch in anderen osteuropäischen Ländern angewandt. Eine Nebenwirkung dieses Systems ist, daß Devisenausländer wesentlich leichter Hotelunterkünfte finden als andere. Es ist also nicht so, daß bei den Hotelpreisen speziell Bürger der Bundesrepublik in besonderer Weise benachteiligt werden. Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang auf meine in der Fragestunde am 29. November 1973 gegebene Antwort zu einer die sogenannten Interhotels betreffenden Frage des Herrn Kollegen Memmel hinweisen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1320 Frage A 141) : Treffen Berichte zu, nach denen künftig in der DDR Rentner und andere Personen, die eine Reiseerlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland erhalten, ihre Fahrkarten nicht mehr an den Schaltern der Reichsbahn, sondern bei der zuständigen Dienststelle der Volkspolizei erhalten, daß es sich dabei nicht mehr um einfache Fahrkarten, sondern nur noch um Rückfahrkarten handelt und daß offensichtlich mit diesem neuen System die Erstattung der Rückreisekosten durch Behörden der Bundesrepublik Deutschland verhindert und damit die Reise für die Rentner erheblich verteuert werden soll? Mir ist nicht bekannt, daß Bewohner der DDR künftig für ihre Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland Rückfahrkarten bei Dienststellen der Volkspolizei lösen müssen. Die Besucher aus der DDR und aus Berlin (Ost) können seit dem 1. Mai 1973 in der DDR auch Rückfahrkarten für Besuchsziele im Bundesgebiet bei den Ausgabestellen der Bahn lösen. Diese Regelung folgt aus dem Beitritt der DDR zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-, Personen- und Gepäckverkehr. Die DDR hat das neue Verfahren ab 1. 5. 1973 inzwischen erläutert und dabei hervorgehoben, daß nunmehr Reisende, „die es wünschen", Hin- und Rückfahrkarten lösen können. Das heißt also, daß auch weiterhin der Kauf einfacher Karten möglich ist. Offensichtlich kann aber nicht jeder kleine Bahnhof in der DDR Fahrkarten für Reiseziele in der Bundesrepublik Deutschland vorrätig halten, so daß die Ausgabe solcher Karten im allgemeinen auf die Kreisstadtebene gelegt werden mußte. Zur Zeit reisen die Besucher aus der DDR mit Rückfahrkarten oder mit einfachen Fahrkarten in die Bundesrepublik ein. Wir wissen allerdings, daß manche Fahrkartenausgabe in der DDR mit Nachdruck zum Kauf von Rückfahrkarten auffordert, dem dann nachgegeben wird. Daß dies vor allem für Kleinrentner eine erhebliche finanzielle Belastung bedeutet, steht außer Zweifel. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4249* Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 6. Dezember 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1320 Frage A 153): Treffen Meldungen zu, daß das Amt eines Generalsekretärs der UNESCO durch einen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland besetzt werden kann, und kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob es bereits personelle Überlegungen für einen eventuell deutschen Generalsekretär der UNESCO gibt? Die Bundesregierung hält es für bedeutsam, daß die Bundesrepublik Deutschland an der Besetzung der freiwerdenden Posten in den internationalen Organisationen angemessen beteiligt wird. Sie verfolgt daher die sich bietenden Möglichkeiten, Kandidaten der Bundesrepublik Deutschland für derartige internationale Positionen zu benennen, mit größter Aufmerksamkeit. Sie hält es jedoch nicht für erfolgversprechend, bei der im Herbst 1974 stattfindenden Wahl des Generaldirektors der UNESCO für dieses Amt zu kandidieren. Personelle Überlegungen für einen eventuellen deutschen Generaldirektor der UNESCO werden daher nicht angestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Ich schlage Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Ich rufe die Punkte 8 c und 8 d der Tagesordnung auf:
    c) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze in Ausbildung befindlicher Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen
    — Drucksache 7/1170 —
    Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

    — Drucksache 7/1334 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Müller (Remscheid) (Erste Beratung 64. Sitzung)
    d) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Müller (Remscheid), Katzer, Dr. Blüm, Russe, Link, Wawrzik, Dr. Klein (Stolberg), Sauer (Salzgitter), Zink, Rollmann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
    — Drucksache 7/1163 —
    Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

    — Drucksache 7/1334 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Müller (Remscheid) (Erste Beratung 64. Sitzung)
    Ich danke dem Berichterstatter für seine beiden Berichte.
    Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Klein (Stolberg).


Rede von Prof. Dr. Josef Klein
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Betriebsverfassungsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz konkretisieren den Grundsatz, daß Träger betriebsverfassungsrechtlicher Funktionen wegen ihrer Tätigkeit keine berufliche und arbeitsrechtliche Benachteiligung erfahren dürfen. Dieser Grundsatz ist bei der heutigen Rechtslage durchbrochen bei Jugendvertretern, die noch im Ausbildungsverhältnis stehen, zu gut deutsch, die Lehrlinge sind. Gegenwärtig kann ein Arbeitgeber die Tätigkeit eines Jugendvertreters und damit die Ausübung einer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe ohne Angabe von Gründen dadurch unterbinden, daß er ihn nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis übernimmt. Wir begrüßen, daß diese Gesetzeslücke heute geschlossen werden soll.
In den Beratungen des Betriebsverfassungsgesetzes hat man seinerzeit in einem Hearing, als die Gewerkschaftsjugend auf diese Lücke aufmerksam gemacht hat, zwar versichert, daß die Jugendvertreter auch bei der geltenden Formulierung ohne Furcht vor Repressalien ihre Tätigkeit ausüben könnten, doch die anschließende rechtliche und faktische Realität sah etwas anders aus. Es ist leider ein Faktum, daß die gegenwärtige Rechtslage dazu geführt hat, daß Betriebe — über genaue Zahlen will ich hier nicht streiten — sich von jungen Mitarbeitern getrennt haben, von denen sie sich nicht getrennt hätten, wenn diese nicht als Jugendvertreter aktiv die Interessen ihrer jungen Kollegen vertreten und sich dadurch bei den Betriebsleitern unbeliebt gemacht hätten. Ganz deutlich wird dieser Zusammenhang zwischen Jugendvertretertätigkeit und Nichtübernahme in in Arbeitsverhältnis in solchen Fällen, in denen eine unter Druck erfolgte Niederlegung des Amtes als Jugendvertreter dazu führte, daß der Jugendliche nun auf einmal weiterbeschäftigt werden konnte.
Doch selbst wenn ein Arbeitgeber — ich unterstelle dies einmal als den Normalfall — gar nicht daran denkt, einen tüchtigen Lehrling nach der Lehrabschlußprüfung nicht zu übernehmen, nur weil er als Jugendvertreter mutig für die Interessen sei-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973 4209
Dr. Klein (Stolberg)

ner jungen Kollegen eintritt, selbst in diesem sozusagen positiven Normalfall wird sich der Jugendvertreter doch in konkreten Situationen immer wieder die Frage stellen: welche Auswirkungen hat eigentlich mein Eintreten für die Interessen meiner jungen Kollegen für meine eigene berufliche Zukunft nach Beendigung meines Ausbildungsverhältnisses? Wir meinen, eine solche Verunsicherung bei der Wahrnehmung demokratisch legitimierter Aufgaben der Betriebsverfassung, ein solches Damoklesschwert über dem Kopf von Jugendvertretern ist unzumutbar.
Wir sagen deshalb zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ja, zu dem wir mit unserem Gesetzentwurf als erste in diesem Hohen Hause die Initiative ergriffen haben. Wir sind der Auffassung: in Zukunft darf die Bereitschaft von Auszubildenden, demokratische Verantwortung im Bereich der Betriebsverfassung zu übernehmen, nicht mehr durch ein erhöhtes Arbeitsplatzrisiko bestraft werden.
Im übrigen sollte ein weiterer Punkt beachtet werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung werden innerhalb der Jugendvertretung endlich gleiche Bedingungen geschaffen. Der ungerechte Zustand wird nunmehr beseitigt, daß es sozusagen zwei Klassen von Jugendvertretern gibt, nämlich solche, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und den vollen Kündigungsschutz genießen, und solche, die noch in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die die Vertretung der Interessen ihrer jugendlichen Kollegen ein erhöhtes Risiko bedeutet.
An dieser Stellee darf ich auch auf das generelle Problem der Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis überhaupt eingehen, unabhängig davon, ob sie Jugendvertreter sind oder nicht. Der Gesetzentwurf der Abgeordneten der CDU/CSUFraktion zielt ja nicht nur auf die Jugendvertreter unter den Auszubildenden. Wir wollten den Arbeitgeber verpflichten, dem Auszubildenden mindestens drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich Mitteilung zu machen, wenn er nicht beabsichtigt, den Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Andernfalls sollte von Beendigung des Ausbildungsverhältnisses an die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gelten.
Im Ausschuß ist dies nicht voll übernommen worden. Wir erkennen aber an, daß man einen Schritt vorwärts in unserer Richtung getan hat durch die vorliegende Entschließung mit der Aufforderung an die Bundesregierung, das Problem bei der geplanten Reform des Berufsbildungsgesetzes anzupacken. Wir appellieren an die Bundesregierung, daß sie dies sehr ernsthaft tut. Denn die Praxis des Arbeitslebens zeigt doch, daß es wichtig ist, den Auszubildenden nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses möglichst in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, damit er die erworbenen Kenntnisse in der Praxis vertiefen kann.
Gegen die Absicht, den Kündigungsschutz auf Jugendvertreter und junge Betriebsräte im Ausbildungsverhältnis auszudehnen, sind unter dem Stichwort „Kontrahierungszwang" in der öffentlichen Diskussion rechtliche Bedenken geltend gemacht worden. Demgegenüber möchte ich hier den Vorrang des Betriebsverfassungs- vor dem Arbeitsvertragsrecht betonen. Der Kündigungsschutz für Jugendvertreter und junge Betriebsräte zielt doch nicht auf die individuelle Rechtsposition des jungen Menschen. Er dient vielmehr dazu, ihm als Träger eines demokratisch legitimierten Amtes in der Betriebsverfassung überhaupt erst die Voraussetzung für eine unbelastete, freie Amtsausübung zu schaffen.
Im übrigen gilt die sogenannte Vertragsfreiheit nicht nur für den Abschluß, sondern auch für die Änderung und die Aufhebung von Verträgen. Von daher betrachtet bedeutet z. B. auch der heute geltende Kündigungsschutz für Betriebsräte eine starke und berechtigte Einschränkung der Vertragsfreiheit. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden also keineswegs, wie manche glaubten, die Dämme der Vertragsfreiheit eingerissen.
Was nun das Verhältnis des hier zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzentwurf des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu unserem Gesetzentwurf betrifft, so deckt der vorliegenden Entwurf unser Anliegen materiell im wesentlichen ab. Die rechtssystematische Einordnung in das Betriebsverfassungsgesetz statt der von uns vorgeschlagenen Einordnung in das Kündigungsschutzgesetz ist eine gesetzestechnische Frage sekundärer Art und daher für uns unproblematisch. Entscheidend ist, daß Jugendvertreter und junge Betriebsräte künftig nach der Ausbildung die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangen können, daß die arbeitsgerichtliche Beweispflicht für die Unzumutbarkeit einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nunmehr den Arbeitgebern auferlegt ist und daß hier klare Fristen festgesetzt worden sind.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich auch in der Vergangenheit gerade für die Rechte der jungen Menschen in den Betrieben eingesetzt. Wenn wir nun als erste die parlamentarische Initiative zu diesem Gesetz ergriffen haben,

(Abg. Dr. Schellenberg: Als Gruppenantrag! Mal nicht so groß!)

so haben wir dabei insbesondere auch an die im nächsten Jahr stattfindenden Wahlen zu den Betriebsjugendvertretungen gedacht. — Ja, was den Gruppenantrag angeht, Herr Schellenberg, so wollte ich dazu gerade etwas sagen, wenn Sie mir einmal einen Moment Ihre Aufmerksamkeit schenken würden. Franz Woschech hat in seiner letzten Rede vor seinem allzu frühen Tad mit Recht gesagt: „Die Wahlen zu den Betriebsjugendvertretungen 1974 müssen unter dem Schutz dieses neuen Gesetzes durchgeführt werden. Sonst bleibt ein wesentlicher Teil nach dem Gesetz erreichter betrieblicher Demokratie nur ein Stück Papier." Wir haben mit unserer Initiative, die schnell kam und die aus diesem Grunde nicht von der gesamten Fraktion unterstützt wurde,

(Abg. Dr. Nölling: Es ist wirklich lächerlich, wie langsam das geht!)

4210 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. Dezember 1973
Dr. Klein (Stolberg)

diesen Gesetzentwurf noch rechtzeitig eingebracht. Sie konnten sich in der Fraktion doch nicht rechtzeitig einigen.

(Abg. Dr. Nölling: In der Fraktion schon! — Abg. Dr. Schellenberg: Sie werden Ihren Gesetzentwurf nachher für . erledigt erklären, Herr Kollege!)

Wir sind doch über diese Dinge informiert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedeutung der Jugendvertretungen für ein partnerschaftliches Zusammenwirken von Arbeitgebern und jungen Arbeitnehmern nimmt zu. Seit Inkrafttreten des neuen Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zahl der Betriebsjugendvertretungen erheblich größer geworden. In einzelnen Industriebereichen hat sie sich sogar verdreifacht. Um .so wichtiger ist es, so meinen wir, die Bereitschaft junger Menschen zum Engagement für ,die Interessen ihrer jungen Kollegen gesetzlich gegen die Gefahr beruflicher und arbeitsrechtlicher Benachteiligung zu sichern.
Der Deutsche Bundestag wird dieser Verantwortung gerecht, wenn er die aufgezeigte Gesetzeslücke, die bei der wachsenden Zahl der Jugendvertretungen immer weiter auseinanderklaffte, heute gemeinsam und wirksam schließt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Urbaniak.