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    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Inhalt: Glückwünsche zum 85. Geburtstag und Würdigung des Wirkens des ehemaligen Präsidenten der Hohen Behörde der Montanunion Jean Monnet Frau Renger, Präsident . . . . . 3831 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 3831 B Amtliche Mitteilungen 3831 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/1198) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1222), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1221) — Zweite und dritte Beratung — Russe (CDU/CSU) 3833 C Dr. Ahrens (SPD) . . 3835 A, B, 3840 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 3835 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 3836 A, 3846 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3837 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3837 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 3841 D Dr. Apel, Parl. Staatssekretär (AA) 3845 A Dr. Marx (CDU/CSU) 3847 D Brandt, Bundeskanzler 3848 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 3850 B Wehner (SPD) 3851 C Antrag betr. Neuordnung der studentischen Krankenversicherung (Abg. Rollmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1096) Rollmann (CDU/CSU) 3852 A Möllemann (FDP) 3853 A Sund (SPD) . . . . . . . . . 3854 B Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3855 A Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/1186) 3856 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien vom 14. Juni 1966 II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, über den Verkehr mit Getreidesaatgut und über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, der Richtlinien vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen und der Richtlinie vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (Drucksachen 7/873, 7/1169) 3856 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten anderen benachteiligten Gebieten (Drucksachen 7/378, 7/1172) . . . . 3856 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3856 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3857* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage 4 — Drucksache 7/1204 — des Abg. Lagershausen (CDU/ CSU) : Auswirkung der Verdoppelung der Umtauschbeträge auf die mit der DDR geschlossenen Vereinbarungen 3857* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 16 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. die Fortsetzung der Aufklärungstätigkeit der „Arbeitsgemeinschaft 13. August" in Berlin . . . 3857* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen willkürliche Einreiseverweigerungen Ost-Berlins . . . . . 3858* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Verweigerung der Genehmigung zur Teilnahme an der 200-Jahrfeier der HedwigsKathedrale in Ost-Berlin gegenüber Kardinal Döpfner 3858* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 19 und 20 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Ausrichtung der Streitkräfte der DDR auf eine durch besondere Härte der militärischen Ausbildung geprägte Angriffsarmee; Unterbindung der Familienkontakte von DDR-Bewohnern zur Bundesrepublik Deutschland 3858* D Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Regionalfonds der EG für wirtschaftlich schwach strukturierte Gebiete 3859* B Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Chancen von Reformen und öffentlichen Investitionen für mehr Lebensqualität 3859* C Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/1182 — des Abg, Marquardt (SPD) : Nichtaufnahme der Bodenforschung in die Rahmenvereinbarungen über Gemeinschaftsaufgaben und Einstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Exploration auf Erdöl und Erdgas" als deren Folge 3859* D Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Konsequenzen aus der Lage der Bauwirtschaft, u. a. hinsichtlich des suspendierten § 7 b des Einkommensteuergesetzes 3860* B Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 77 — Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 III Drucksache 7/1182 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vernachlässigung der wirtschaftlichen Förderung des Zonengrenzlandes zugunsten des „DDR-Handels" . . 3860* D Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 78 und 79 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Frauenarbeitslosigkeit in der Textilindustrie als Folge der globalen Geld- und Kreditpolitik; Berücksichtigung der erhöhten Anfälligkeit von Frauenarbeitsplätzen bei zukünftigen konjunkturellen Dämpfungsmaßnahmen 3861 * A Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Chancen eines aus Kohle gewonnenen Hydriertreibstoffs . . 3861* D Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) : Verwendung des in Aussicht gestellten zinsverbilligten Finanzkredits zur Ausweitung der polnischen Steinkohlenförderung 3862* B Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Sicherung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft durch staatliche Hilfen 3862* C Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zebisch (SPD) : Stillegung ostbayerischer Zweigbetriebe der Triumph-AG im Zusammenhang mit der Strukturpolitik . . 3863* A Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Entschädigungszahlungen der Bundesregierung für deutsche Vermögensverluste infolge chilenischer Enteignungsmaßnahmen unter dem früheren Präsidenten Allende 3863 * C Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage B 1 —Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der Anzeigenserie „Die Bundesregierung informiert — zur Sache: Kriegsopferversorgung" — 3864* A Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU): Bezeichnung BRD in Gleichsetzung zu DDR in der Broschüre zum Thema Sicherheitspolitik in der Informationsreihe „Die Bundesregierung informiert" . . . . . . . . . . . 3864* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Pressemeldung über Waffenlieferungen der Bundesrepublik Deutschland nach Chile vor dem Bürgerkrieg . . . . 3864* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Meldungen über Einreisebehinderungen am Grenzübergang Plittersdorf (Rastatt) / Selz 3864* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Erhöhung des Witwengelds auf mehr als 60 0/0 des Beamtenruhegehalts . . . . 3864* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Vereinbarung mit der DDR über die Reinhaltung der Elbe 3865* B .Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Ausgleich von Nachteilen der offenen Ausweisung des Erhöhungsbetrages zur Pflegezulage nach § 267 LAG 3865* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 sache 7/1182 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Gründe für die Nichteinhaltung des Termins für die Vorlage des Härteberichts 3866* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Forderung nach Steuerfreiheit für das Ruhegehalt von Beamten und Beamtenwitwen 3866* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Polizeizulage für Beamte der Zollfahndung 3867* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Modelle für eine Reform des Banksystems 3867* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Insolvenzfälle seit Beginn der Restriktionsmaßnahmen und Beteiligung von Banken an den Verlusten 3867* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für die Stimulierung des technischen Fortschritts und Förderung der Erstinnovation 3868* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesforschungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium im Bereich der Datenverarbeitung und der Wagnisfinanzierungsgesellschaften . . . 3868* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Gründe der Prämienerhöhung für Omnibusse und für die Zusammenfassung der Omnibusse im Linien- und im Reiseverkehr in derselben Schadensgruppe 3868* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zebisch (SPD): Novellierung der Handwerksordnung zum Zweck der Stärkung der Position der Arbeitnehmer 3869* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Versorgung der Sägewerksbetriebe im deutsch-österreichischen Grenzgebiet mit Rundholz 3870* A Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Dringlichkeit einer Vereinheitlichung der Einfuhrvorschriften der Mitgliedsländer der Gemeinschaft für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse aus Drittländern; Möglichkeiten für eine objektive Ermittlung der Einfuhrpreise 3871* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Marschall (SPD) : Umfang und Kosten der Denaturierung von Getreide in den letzten drei Jahren; Einschränkung der Denaturierung zur Versorgung von Notstandsgebieten in Entwicklungsländern . . . 3871* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Verhinderung sozialversicherungsrechtlicher Nachteile für aussiedlungswillige Deutsche aus Polen . . 3872* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Übernahme der Transportkosten zwischen Krankenhaus und Pflegeheim durch die Krankenversicherungsträger . . . . . 3872* B Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 V 7/1182 — des Abg. Hansen (SPD) : Anregungen von Landessozialminister Dr. Schmidt zur Herabsetzung der Unfallhäufigkeit ausländischer Arbeitnehmer . 3872* D Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Verbot der Erstellung von Garagen oder gedeckten Abstellplätzen auf Feldwebelwohnhäusern . 3873* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Überblick über alle in der Medizin tätigen ausgebildeten Hilfskräfte einschließlich genauer Bedarfsermittlung; Schaffung von Ausbildungsstätten sowie Maßnahmen zur Behebung des Mangels an medizinisch-technischen Assistenzpersonal . . . . . . . . . 3873* B Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Verbesserung der deutsch-französischen Zusammenarbeit bei der Lebensmittelüberwachung und Kennzeichnungspflicht für Kosmetika zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitsbeeinträchtigenden Folgewirkungen . . 3874* A Anlage 43 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/1182 — des Abg Dr. Artzinger (CDU/CSU) : Verzögerungen bei Krankenhaus-Neu- und -Umbauten mangels rechtzeitiger Leistung des Bundesanteils . . . 3875* A Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zebisch (SPD) : Zigarettenkonsum bei Kindern . . 3875* C Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlacker der Bundesstraße 10 . . . . 3875* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Leicht (CDU/CSU): Auflösung von Stückgutabfertigungsstellen in der Süd-Pfalz, insbesondere in Germersheim; Folgen der Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn für den Verkehr auf der Straße 3876* A Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Alber (CDU/CSU) : Aufstufung der Landesstraßen L 1180 und L 1189 zu Bundesstraßen sowie Ausbau der Leonberger Straße und Überbrückung des Schattenrings in Stuttgart 3876* D Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Beseitigung der Anonymität von Taxi und Taxifahrer durch Namensanbringung 3877* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Gründe für die Aufrechterhaltung der Bundesbahnnebenstrecke nach Mülheim (Ruhr)–Saarn; Nachteile aus Schrottverwertungs- und -sammelbetrieben an dieser Strecke . . . . 3877* B Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 3/1182, — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verkehrsentlastung beim Ausbau der B 519 im Raum Hofheim (Taunus) 3877* D Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Fellermaier (SPD) : Geräuschpegelgrenzwerte ausländischer Kraftfahrzeuge und technische Möglichkeiten einer Verminderung der Geräuschentwicklung von Kraftfahrzeugen . . . . . . . . . . 3877* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 48 und 49 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Anbringung von Blinklicht an den schienengleichen Bahnübergängen auf der Bahnstrecke Schelklingen–Schmiechen–Hütten 3878* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Vierspurigkeit der geplanten Umgehungsstraße von Bürstadt (Kreis Bergstraße) im Zuge der B 47/44 3878* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Immer (SPD) : Pläne hinsichtlich der Nebenbahnanlagen im Raum Altenkirchen (Westerwald)—Neuwied . . . . . . . . . . 3879* A Anlage 55 Antwört des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Meermann (SPD) : Aufrechterhaltung der Stückgutabfertigung Spaichingen . . . . . . . . . 3879* C Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) : Notwendigkeit von Abschlagszahlungen bei öffentlichen Bauvorhaben des Bundes angesichts der Kreditrestriktionen 3879* D Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Haunschild (BMFT) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Folgen der Einstellung des Europa-II-Programms für Mitarbeiter der Außenstelle Lampoldshausen des Forschungszentrums Stuttgart der DFVLR . 3880* A Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Bezuschussung der gewerblichen Ausbildungszentren im Saarland, insbesondere in St. Wendel . . . . . . . . . . 3880* B Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 58 — Drucksache 7 /1182 — des Abg. Hansen (SPD) : Folgen der Abordnung und Versetzung von Hochschullehrern an die Bundeswehrhochschulen in Hamburg und München 3880* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3831 65. Sitzung Bonn, den 9. November 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 9. 11. Adams * 9. 11. Dr. Aigner * 9. 11. Anbuhl 9. 11. Dr. Artzinger * 9. 11. Augstein 9. 11. Behrendt * 9. 11. Frau Benedix 9. 11. Dr. von Bismarck 9. 11. .Dr. Blüm 9. 11. Blumenfeld 9. 11. Brandt ,(Grolsheim) 9. 11. Bredl 15. 12. Büchner (Speyer) ** 9. 11. Buschfort 9. 11. van Delden 9. 11. Dr. Dregger 9. 11. Entrup 9: 11. Fellermaier * 9. 11. Flämig * 9. 11. Franke (Osnabrück) 9. 11. Dr. Franz 9. 11. Gerlach (Emsland) * 10. 11. Gewandt 7. 12. Graaff 15. 12. Groß 9. 11. Härzschel * 9. 11. Dr. Hornhues 9. 11. Dr. Jahn (:Braunschweig) * 9. 11. Dr. Klepsch * 9. 11. Krampe 15. 12. Dr. Kreile 9. 41. Lampersbach 17. 11. Dr. Lohmar 9. 11. Memmel * 9. 11. Willer ,(Mülheim) * 9. 11. Dr. Narjes 9. 11. Frau Dr. Orth 9. 11. Pieroth 9.11. Pohlmann 9. 11. Porzner 9. 11. Dr. Ritz 9. 11. Scheu 9. 11. Schmidt (München) * 9. 11. Schulte (Schwäbisch-,Gmünd) 9. 11. Dr. Schulz ((Berlin) * 9. 11. Dr. Schwörer * 9. 11. Seefeld * 9. 11. Seiters 9. 11. Dr. Slotta 9. 11. Spillecke 9. 11. Graf Stauffenberg 9. 11. Zoglmann 9. 11. Walkhoff * 9. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 9. November 1973 auf die Dringliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1204 Frage 4) : Ist die Bundesregierung, wie der Regierende Bürgermeister von Berlin, der Ansicht, daß die Verdoppelung der Umtauschquote eine Aushöhlung bestehender Vereinbarungen darstellt, und wird sie in bevorstehenden Verhandlungen mit der DDR zum Ausdruck bringen, daß sie die umfassende Förderung von Besuchen zwischen beiden Teilen Deutschlands nach wie vor als eine der Hauptaufgaben innerdeutscher Politik ansieht? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht zwischen der Entwicklung .der staatlichen Beziehungen zur DDR und der Lösung praktischer und humanitärer Fragen ein untrennbarer Zusammenhang. Deshalb ist die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Menschen in den beiden deutschen Staaten nach wie vor eine Hauptaufgabe unserer Politik. Die Verdoppelung der Umtauschbeträge wirkt sich zweifellos auf die Vereinbarungen aus, die mit der DDR geschlossen worden sind. Im übrigen darf ich zu diesem Fragenkomplex auf meine Erklärungen in der Fragestunde am 8. November 1973 hinweisen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 16) : Treffen Pressemeldungen zu, die Bundesregierung stelle Überlegungen an, die Aufklärungstätigkeit der „Arbeitsgemeinschaft 13. August" in Berlin, die wegen Streichung des Bundeszuschusses eingestellt werden muß, in anderer Art fortzusetzen, und welche Beträge wird - bejahendenfalls - die Bundesregierung dafür aufwenden? Wie die Arbeitsgemeinschaft 13. August meinem Hause mit Schreiben vom 29. August 1973 mitteilte, hängt eine evtl. Einstellung ihrer Tätigkeit nicht mit den für 1973 abgelehnten Anträgen (Zuwendungen für Berlin- und Filmreferate, Betrag von 56 000 DM) zusammen. Die Anträge wurden vor dem Hintergrund der gebotenen sparsamen Verwendung von 'Bundesmitteln und wegen der besonderen Möglichkeiten des meinem Hause nachgeordneten Gesamtdeutschen Instituts - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben -, das die hier in Frage stehende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form bereits durchführt, abgelehnt. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß allein in Berlin z. B. im Monat August 1973 419 Gruppen mit insgesamt 12 122 Teilnehmern vom Gesamtdeutschen Institut betreut wurden. Das bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 21 v. H. Im gesamten Jahr 1972 wurden vom Gesamtdeutschen Institut 6 570 Gruppen mit insgesamt 201 500 Teilnehmern betreut. Im übrigen führt die Bundesregierung im Augen- 3858* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 blick mit dem Senat Gespräche darüber, wie die Öffentlichkeitsarbeit in Berlin noch stärker intensiviert und qualifiziert werden kann. Dies vorausgeschickt, betone ich, daß das Weiterbestehen der Arbeitsgemeinschaft also nicht von der Gewährung der von mir in diesem Jahr abgelehnten Zuwendungen, sondern von einer institutionellen Förderung abhängt, für die der Senat von Berlin zuständig ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 17): Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um Ost-Berlin zum Verzicht auf willkürliche Einreiseverweigerungen zu veranlassen, wie sie im Falle des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Döpfner, ausgesprochen worden ist, und ist zu befürchten, daß in Zukunft derartige Maßnahmen auch gegen Westberliner kirchliche Würdenträger ergriffen werden angesichts der Tatsache, daß die Behandlung der Westdeutschen den vertraglichen Maßstab für die Behandlung der Westberliner abgibt? Anläßlich der Unterzeichnung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 haben die beiden Delegationsleiter einen Briefwechsel zu Reiseerleichterungen ausgetauscht. In dem Schreiben des Delegationsleiters der DDR heißt es wörtlich, ich zitiere: Bürger der Bundesrepublik Deutschland können in .die Deutsche Demokratische Republik auch aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Grünaden einreisen, wenn hierzu Einladungen der entsprechenden Institutionen oder Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Hiernach wäre zu erwarten gewesen, daß Kardinal Döpfner die Einreise in die DDR gestattet wird. Wie Sie wissen, hat sich 'die DDR — das geht aus der Kann-Formulierung de's oben genannten Briefwechsels hervor — die Möglichkeit offen gehalten, in einzelnen Fällen die Einreise zu verweigern. Sie hat dies auch mehrfach getan. Mit welcher Begründung die DDR die Einreise des Kardinal Döpfner verweigert hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung wird aber die ihr gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Klärung dieser Fragen zu erreichen. Was den zweiten Teil Ihrer Frage — die Einreise Westberliner Bürger in die DDR — angeht, darf ich auf Artikel 1 der Vereinbarung vom 20. Dezember 1971 zwischen ,dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs verweisen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 18) : Hält die Bundesregierung die Verweigerung der Genehmigung zur Teilnahme an den Gottesdiensten zur 200-Jahrfeier der Hedwigs-Kathedrale in Ost-Berlin durch die DDR gegenüber Kardinal Julius Döpfner als mit dem Geist und Buchstaben der Ostverträge vereinbar, und was gedenkt die Bundesregierung gegenüber der DDR in dieser Sache zu unternehmen? Anläßlich der Unterzeichnung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 haben die beiden Delegationsleiter einen Briefwechsel zu Reiseerleichterungen ausgetauscht. In dem Schreiben des Delegationsleiters der DDR heißt es wörtlich, ich zitiere: Bürger der Bundesrepublik Deutschland können in die Deutsche Demokratische Republik auch aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen einreisen, wenn hierzu Einladungen der entsprechenden Institutionen oder Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Hiernach wäre zu erwarten gewesen, daß Kardinal Döpfner die Einreise in die DDR gestattet wird. Wie Sie wissen, hat sich die DDR — das geht aus der Kann-Formulierung des obengenannten Briefwechsels hervor — die Möglichkeit offen gehalten, in einzelnen Fällen die Einreise zu verweigern. Sie hat dies auch mehrfach getan. Mit welcher Begründung die DDR die Einreise des Kardinals Döpfner verweigert hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung wird aber die ihr gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Klärung dieser Fragen zu erreichen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 19 und 20) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in krassem Widerspruch zu Artikel 1 des Grundlagenvertrages und der darin niedergelegten Verpflichtung steht, normale gutnachbarliche Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln, wenn die Streitkräfte der DDR — wie durch einen geflüchteten Offizier der NVA neuerlich bestätigt worden ist (Spiegel Nr. 42/73) — auf eine vom Haß auf den Feind, durch scharfe ideologische Überwachung und durch besondere Härte der militärischen Ausbildung geprägte Angriffsarmee ausgerichtet werden, und wie gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die Regierung der DDR ihren Verpflichtungen aus dem Grundlagenvertrag auch im Bereich der Verteidigung nachkommt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es eine Verletzung des Artikels 2 des Grundlagenvertrages und der darin enthaltenen Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte darstellt, wenn die Behörden der DDR auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages die vor einem Jahr begonnene Praxis fortsetzen, Familienkontakte von DDR-Bewohnern zur Bundesrepublik Deutschland unter dem Vorwand einer angeblichen Geheimnisträgerschaft zu unterbinden (s. Bericht in Nr. 43 der Illustrierten „Quick"), und welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Regierung der DDR zu einem vertragstreuen Verhalten ihrer Behörden zu veranlassen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3859* Zu Frage A 19: Zweifellos steht die unbestreitbar offensive ideologische Ausrichtung und Erziehung der NVA nicht mit der im Grundvertrag niedergelegten Absicht im Einklang, normale gutnachbarliche Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zu entwickeln. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, daß sich beiderseits der Grenze zwischen den deutschen Staaten die beiden größten und mächtigsten Militärbündnisse der Welt gegenüberstehen, in die beide deutsche Staaten eingebunden sind. Im Rahmen der allgemeinen Bemühungen um Entspannung ist es das Ziel der Bundesregierung, Schritte zur Entspannung auch im Verhältnis zum anderen deutschen Staat zu tun und dadurch beizutragen, den Frieden sicherer zu machen. Dabei ist festzustellen, daß das, was in Art. 1 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Ziel fixiert ist, mit dem Abschluß des Vertrages noch nicht erreicht worden ist. Wer das erwartet hat, geht an der Wirklichkeit vorbei. Zu Frage A 20: Artikel 2 des Grundvertrages enthält eine allgemeine Vereinbarung, in der auf die Charta der Vereinten Nationen verwiesen wird, von deren Zielen und Prinzpien sich die beiden Vertragsparteien leiten lassen wollen. Einige dieser Ziele und Prinzipien werden ausdrücklich genannt, darunter die souveräne Gleichheit, das Selbstbestimmungsrecht und die Wahrung der Menschenrechte. Was nun die menschlichen Erleichterungen, insbesondere die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Menschen in beiden deutschen Staaten angeht, hat es sowohl im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag als auch mit dem Grundvertrag spezielle und in diesem Zusammenhang direkt berufbare Vereinbarungen gegeben, die ja in der Praxis z. B. zu einem spürbaren Anstieg der Reisezahlen in beiden Richtungen geführt haben. Dazu kommt die Vereinbarung des Art. 7 Satz 1 des Grundvertrages, wonach im Zuge der fortschreitenden Normalisierung der staatlichen Beziehungen praktische und humanitäre Fragen geregelt werden sollen. Weitere Vereinbarungen werden dieser Generalklausel folgen. Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß wir in diesem Bereich nur schrittweise weiterkommen. Aufgetretene Schwierigkeiten, die mit der Behandlung von DDR-Bewohnern als Geheimnisträgern zusammenhängen, nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 71): Rechnet die Bundesregierung damit, daß Mittel aus dem Regionalfonds der EG für wirtschaftlich schwache, landwirtschaftlich strukturierte Gebiete in Bälde zur Verfügung stehen? Ja. Auf der Pariser Gipfelkonferenz im Oktober 1972 ist u. a. beschlossen worden, einen Fonds für Regionalentwicklung zu schaffen, der vor dem 31. Dezember 1973 eingerichtet wird. Entsprechende Verordnungsentwürfe der Kommission werden derzeit in den zuständigen Ratsgremien geprüft. Es scheint möglich, daß der Rat noch vor Jahresende über .die Materie beschließt. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 72): Trifft es zu, daß auf Grund der bestehenden Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland „Reformen und öffentliche Investitionen für mehr Lebensqualität nur dann eine Chance haben, wenn die Privatwirtschaft schon abgesahnt hat" (vgl. „Aktion Gelber Punkt" des Vorstands der SPD)? Die bestehende Wirtschaftsordnung schließt Reformen und öffentliche Investitionen für mehr Lebensqualität nicht aus. Sie gewährt nicht nur ein Höchstmaß 'an individueller und gesellschaftlicher Freiheit; sie ermöglicht auch besser und leichter als jedes andere bekannte Wirtschaftsystem, die notwendigen Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bereitzustellen, und zwar ohne der Bevölkerung — wie in manchen anderen Volkswirtschaften — wesentliche Abstriche an der Lebensqualität zuzumuten. Voraussetzung für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ist, daß unsere Wirtschaftsordnung intakt und leistungsfähig 'gehalten wird. Dazu gehören auch freies Unternehmertum und Leistungsanreiz durch die Möglichkeit des Gewinns. Im Jahreswirtschaftsbericht 1973 hat die Bundesregierung in Textziffer 23 erneut betont, daß sie es als ihre Aufgabe betrachtet, „im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung soziale Gerechtigkeit und individuelle Freiheit mit ökonomischer Leistungsfähigkeit und gesellschaftspolitischen Reformen zu verbinden." Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marquardt (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 74 und 75): Trifft es zu, daß die Bundesregierung am 3. Oktober 1973 beschlossen hat, die Bodenforschung in die neuen Rahmenvereinbarungen des Bundes und der Länder über Gemeinschaftsaufgaben nicht aufzunehmen? 3860* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Hält es die Bundesregierung energiepolitisch für vertretbar, wenn die bisher vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung wahrgenommene Gemeinschaftsaufgabe „Exploration auf Erdöl und Erdgas" auf Grund dieses Kabinettsbeschlusses demnächst eingestellt werden muß? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Fragen im Benehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie wie folgt: Zu Frage A 74: Die Bundesregierung hat am 3. Oktober 1973 den „Entwurf einer Bund-Länder-Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung" nach Artikel 91 b GG grundsätzlich ,gebilligt. Der Entwurf, der dem vorausgegangenen Verhandlungsergebnis der zuständigen Bund-Länder-Kommission entspricht, sieht in Artikel 2 vor, daß die gemeinsame Förderung der Forschung sich u. a. auf selbständige Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung von gesamtstaatlichem, wissenschaftspolitischem Interesse erstreckt. Im einzelnen sind diese Einrichtungen aber nicht in der Vereinbarung genannt, so daß sie auch nicht Gegenstand der Kabinettsberatung vom 3. Oktober 1973 waren. Die Bundesregierung hat sich am 3. Oktober 1973 weder für noch gegen die Einbeziehung der Gemeinschaftsaufgaben „Bodenforschung" in die Rahmenvereinbarung ausgesprochen. Innerhalb der Bundesregierung wird gegenwärtig geprüft, ob die Gemeinschaftsaufgaben „Bodenforschung" in eine Ausführungsvereinbarung zu dieser Rahmenvereinbarung einzubeziehen sind. Zu Frage A 75: Der Bundesminister für Wirtschaft hält es im Benehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie aus wirtschafts- und energiepolitischen Gründen für wünschenswert, daß die vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung wahrgenommenen Gemeinschaftsaufgaben „Bodenforschung", zu der auch die Bereiche Geophysik und Geochemie gehören, wie bisher fortgeführt werden. Diese Arbeiten wurden bisher von den Ländern finanziert und haben in diesem Bereich zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen den Geologischen Landesämtern und der Bundesanstalt für Bodenforschung geführt. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) ('Drucksache 7/1182 Frage A 76) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Lage der Bauwirtschaft, insbesondere auch in den strukturschwachen Gebieten, und welche Haltung nimmt sie in diesem Zusammenhang zur Frage des suspendierten § 7 b des Einkommensteuergesetzes ein? In der Bauwirtschaft zeigen sich deutliche Auswirkungen der Stabilitätspolitik der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank. Ich habe darauf bereits in der Fragestunde am 24. 10. . 1973 hingewiesen. Die Entwicklung auf .dem Bausektor wird daher in enger Fühlungnahme mit den Spitzenverbänden 'der Bauwirtschaft und der Gewerkschaft auch sehr aufmerksam 'beobachtet. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß im augenblicklichen Zeitpunkt noch kein Anlaß besteht, aus der Lage der Bauwirtschaft dahin gehende Konsequenzen ziehen zu müssen, daß sie die generelle Stabilitätspolitik aufgibt oder spezielle Lockerungen für die Bauwirtschaft vorsieht. Die Lage der Bauwirtschaft in den strukturschwachen Räumen weicht nach den vorliegenden Informationen im allgemeinen nicht extrem von der im übrigen Bundesgebiet ab. Zunächst wird die Abwicklung des Bundes- und ERP-Haushalts 1973 noch expansive Wirkungen auf die Bauwirtschaft haben, zumindest aber dazu führen, daß die Situation sich nicht weiter verschlechtert. Ähnliches ist von den Länder- und Gemeindehaushalten zu erwarten. Darüber hinaus würde die Bundesregierung — Herr Bundesfinanzminister Schmidt 'hat vor diesem Hause darauf hingewiesen — auch spezielle Hilfen geben, wenn sich Einbrüche von erheblichem Ausmaß abzeichnen. Um auf diesen Eventualfall vorbereitet zu sein, prüft die Bundesregierung z. Z., welche Maßnahmen dafür in Betracht kommen. Hierzu könnte die Freigabe der gesperrten Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Strukturpolitik" gehören. Außerdem ist darauf 'hinzuweisen, daß das Stabilitätsprogramm 'bereits ab 1. Mai 1974 wieder die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gemäß § 7 b EStG vorsieht. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeitige Wirtschafts-, Finanz-, Kredit- und Zonenrandpolitik die wirtschaftliche Förderung des Zonengrenzlandes zugunsten des „DDR-Handels" vernachlässigt, die "DDR" zu stark berücksichtigt und mit „westdeutschem Kapital fördert", so daß die Betriebe im Zonenrandgebiet der Bundesrepublik gegenüber den DDR"-Lieferungen nicht mehr konkurrenzfähig sind, wie es in der Bayerischen Rundschau, Kulmbach, vom 29. Oktober 1973, auf Seite 2, zum Ausdruck gebracht wird? Nein, sie ist nicht dieser Meinung. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung generell und speziell die wirtschaftliche Förderung des Zonenrandgebietes hat nicht die Vernachlässigung des Zonenrandgebietes, sondern im Gegenteil seine bevorzugte Berücksichtigung bei ihren Maßnahmen zum Ziel. Der Bund hat dies auch eindeutig und unmißverständlich im Zonenrandförderungsgesetz zum Ausdruck gebracht. Der innerdeutsche Handel berührt diese bevorzugte Berücksichtigung des Zonenrandgebietes nicht. Von der Förderung des innerdeutschen Handels hat auch die bayerische Porzellanindustrie profitiert, die ihre Verkaufsaufträge aus der DDR in diesem Jahr auf 13,3 Millionen VE /DM (Stand per 30. Sep- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3861* tember 1973) steigern konnte, nachdem 1972 insgesamt für 4,8 Millionen VE abgesetzt wurden. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 78 und 79) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie auf Grund der globalen Geld- und Kreditpolitik innerhalb der letzten Monate über 200 Betriebe schließen, mehr als 30 000 Beschäftigte ihre Arbeitsplätze räumen mußten und weitere Arbeitsplätze in Gefahr sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegen die auf diese Weise entstehende Frauenarbeitslosigkeit zu tun? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei zukünftigen konjunkturellen Dämpfungsmaßnahmen die erhöhte Anfälligkeit von Frauenarbeitsplätzen — wie z. B. in der Textilindustrie mit einem Anteil von 54 % und in der Bekleidungsindustrie mit einem Anteil von 84 % Frauenbeschäftigung — von vorneherein besser zu berücksichtigen? Zu Frage A 78: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Zeit von August 1972 bis August 1973 in der Textilindustrie 31 700 und in der Bekleidungsindustrie 13 000 Arbeitsplätze freigesetzt worden sind. In der gleichen Zeitspanne hat sich in der Textilindustrie die Zahl der Betriebe um 139 und in der Bekleidungsindustrie um 52 verringert. Es ist der Bundesregierung auch bekannt, daß sich einige weitere Betriebe mit der Absicht tragen, in den nächsten Wochen Entlassungen durchzuführen und Produktionsstätten zu schließen. In der Textilindustrie setzt sich damit verstärkt eine Entwicklung fort, die seit Jahren im Gange ist und in erster Linie eine beachtliche Produktivitätssteigerung und Strukturverbesserung dieses Wirtschaftszweiges ausdrückt. Die Zahl der Betriebe in der Textilindustrie hat sich in der Zeit von 1960 bis 1972 von 4 383 auf 3 414 vermindert. In den beiden letzten Jahren sind-trotz der Hochkonjunktur mit erheblichem Produktionszuwachs jeweils über 20 000 Arbeitskräfte freigesetzt worden. Diese Zahlen lassen erkennen, daß die Stabilitätsmaßnahmen zu dieser Entwicklung in der Textilindustrie nur teilweise beigetragen haben aber verständlicherweise auf eine besondere Situation treffen. In der Bekleidungsindustrie ist der Rückgang von Betrieben und Beschäftigten zwar in diesem Jahr wesentlich stärker als in früheren Jahren. Aber auch hier bestimmen nicht nur konjunkturelle Elemente die Entwicklung. In den letzten Wochen hat vielmehr eine auffällige Käuferzurückhaltung und Phänomene eines Strukturwandels in der Verbrauchernachfrage stärker zu Betriebsschließungen geführt als die Stabilitätsmaßnahmen. Trotzdem ist augenblicklich, daß die Verteuerung und Verknappung der Kredite in Betrieben der Bekleidungsindustrie mit knapper Kapitaldecke zu Finanzierungsschwierigkeiten führten, zumal der Handel die Lagerfinanzierung zunehmend auf seine Vorlieferanten abwälzt. Es ist deshalb in letzter Zeit vermehrt zu Kurzarbeiten gekommen, insbesondere in den Zentren der Bekleidungsindustrie wie Aschaffenburg Mönchengladbach und Berlin. Die Bundesregierung hofft, daß der im November und Dezember zu erwartende Nachfragestoß die konjunkturpolitisch bedingten Fälle von Kurzarbeit weitgehend wieder bereinigt. Sie verfolgt jedoch die Entwicklung mit größter Aufmerksamkeit und bereitet sich darauf vor, rechtzeitig angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Soweit strukturelle Entwicklungen die konjunkturellen Schwierigkeiten überlagern, wird von Fall zu Fall versucht werden, im Rahmen der Regionalpolitik neue Arbeitsplätze zu schaffen. Im übrigen bestehen nur in bestimmten Gebieten Schwierigkeiten, arbeitslos werdenden weiblichen Arbeitskräften andere angemessene Arbeitsplätze zu vermitteln, denn die Zahl der offenen Stellen für Frauen in den Industrie- und Bekleidungsberufen ist auch heute noch ansehnlich (Sept. 21 646 gegenüber 11 900 Arbeitslosen). Zu Frage A 79: Diese Frage läßt sich so allgemein heute noch nicht beantworten. Die Bundesregierung wird auch bei künftig notwendigen konjunkturellen Dampfungsmaßnahmen mit besonderer 'Sorgfalt prüfen, ob und in welcher Weise der besonderen Lage jener Verbrauchsgüterindustrien, die einen hohen Anteil von Frauen beschäftigen, Rechnung getragen werden kann. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 80) : Welche Chancen räumt die Bundesregierung nach den eingetretenen Preissteigerungen bei Erdölimporten einem aus Kohle gewonnenen Hydriertreibstoff ein, und was hat sie in dieser Richtung bereits unternommen? Sowohl unter dem Gesichtspunkt ,der Versorgungssicherheit als auch der möglichst weitgehenden Nutzung der heimischen Kohlenvorräte sind die Möglichkeiten der Kohlehydrierung in der Bundesrepublik in der Vergangenheit verschiedentlich erörtert worden. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 246. Sitzung am 2. Juli 1969 auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen beschlossen, daß der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft eine Studie in Auftrag geben sollte, mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer Wiederaufnahme der 3862* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle in der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Die Studie sollte die technologischen und wirtschaftlichen Aspekte, aber auch die wirtschafts- und energiepolitischen Gesichtspunkte berücksichtigen und von unabhängigen Sachverständigen verfaßt werden. Die daraufhin von den Herren Professoren Pichler und Krüger (Technische Hochschule Karlsruhe) angefertigte Studie, die dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen des Deutschen Bundestages im September 1971 zugeleitet worden ist, kam in ihrem volkswirtschaftlichen Teil zu dem Ergebnis, daß es bei der bestehenden Preisrelation von Steinkohle zu Mineralöl derzeit ausgeschlossen ist, zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen Kraftstoff aus Kohle zu gewinnen. Die Herstellungskosten für aus Kohle erzeugtes Benzin wurden in der Studie mit etwa dem 4 bis 5fachen der Herstellungskosten des aus Mineralöl erzeugten Kraftstoffs ermittelt. Diese Kostenrelation hat sich — unter Berücksichtigung der Preissteigerungen auch für die Steinkohle — bis in die jüngste Vergangenheit hinein nicht wesentlich geändert und dürfte auch durch die aktuell eingetretenen Preiserhöhungen bei Mineralölimporten nicht entscheidend verändert werden. Die Chancen für eine mit wirtschaftlich vertretbaren Kosten durchführbare Hydrierung sowohl der deutschen Steinkohle als auch der etwas günstiger liegenden Braunkohle werden daher von der Bundesregierung nach wie vor als gering angesehen. Die Bundesregierung verfolgt daher zwar aufmerksam die Weiterentwicklung der entsprechenden Verfahren zur Kohlehydrierung im Ausland, beabsichtigt unter diesen Bedingungen jedoch z. Z. nicht, selbst Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung mit Nachdruck und einem entsprechenden Mittelaufwand voranzutreiben. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Volksrepublik Polen plant, die Steinkohlenförderung bereits im Jahr 1975 auf 167 Millionen Jahrestonnen zu steigern, und soll der Polen von der Bundesregierung in Aussicht gestellte zinsverbilligte Finanzkredit — auch — dazu dienen, die Steinkohlenförderung in Polen beträchtlich auszuweiten? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Volksrepublik Polen für das Jahr 1975 eine Steinkohlenförderung von 167 Millionen t plant. Diese Förderhöhe liegt im Rahmen der Fördersteigerungen, die bereits in den vergangenen Jahren erreicht wurden, und innerhalb der bekannten Ausbaupläne im polnischen Steinkohlenbergbau. Der Finanzkredit, den die Bundesrepublik der Regierung ider Volksrepublik Polen in Aussicht gestellt hat, wird nicht an deutsche Lieferungen gebunden sein. Die Verwendung im übrigen sowie die Modalitäten des Kredits sind noch offen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 83 und 84) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß, nachdem in Teilen der Bauwirtschaft der Auftragsbestand unter dem des Jahres 1967 angelangt ist, zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Erhaltung leistungsfähiger Klein- und Mittelbetriebe staatliche Hilfen erforderlich sind? Hält es die Bundesregierung für angebracht, in strukturschwachen Gebieten, in denen naturgemäß die Bauwirtschaft eine besondere Stellung einnimmt, Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze jetzt einzuleiten, wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu Frage A 83: Die Auftragsbestände nach dem Ifo-Konjunkturtest haben in der Bauwirtschaft zwar zum Teil den Tiefstand von 1967 erreicht, die Lage kann jedoch nicht schematisch mit (der von 1966/67 verglichen werden. Aus der Abwicklung der öffentlichen Haushalte in Verbindung mit noch nicht ausgeschöpften Verpflichtungsermächtigungen sowie aus der Abwicklung ides ERP-Wirtschaftsplanes sind nämlich für die beiden letzten Monate d. J. noch expansive Impulse für die Bauwirtschaft zu erwarten. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Erhaltung der Baubetriebe sind darüber hinausgehende zusätzliche staatliche Hilfen nach Ansicht der Bundesregierung z. Z. nicht erforderlich. Die Zahl der offenen Stellen in der Bauwirtschaft übersteigt nach wie vor das Arbeitskräfteangebot um ein Vielfaches. Die Konkurse und Vergleichsverfahren haben im Baugewerbe von Januar bis August 1973 prozentual zwar stark (+ 37 v. H.) zugenommen. Mit 436 Konkursen und Vergleichsverfahren liegt die absolute Zahl 'der Konkurse und Vergleichsverfahren bei mehr als 160 000 Betrieben des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes aber immer noch so niedrig, daß von einer generellen Gefährdung der kleinen und mittleren Betriebe dieses Wirtschaftszweiges oder einer daraus resultierenden ungünstigen Strukturveränderung nicht die Rede sein kann. Zu Frage A 84: Zur Zeit hält die Bundesregierung 'zusätzliche staatliche Hilfen auch in strukturschwachen Gebieten nicht für erforderlich. Die Auftragslage 'der Bauwirtschaft weicht in diesen Räumen im allgemeinen nicht extrem von der im übrigen Bundesgebiet ab, wenn auch die Auftragsbestände dort — 'speziell in Ostbayern und Niedersachsen — unter 'dem Durchschnitt liegen. Regionale oder sektorale Ausnahmeregelungen sollten aber auch 'deshalb soweit irgend möglich vermieden werden, weil deren Wirkungen nicht auf Teilräume begrenzt werden können 'und die damit verbundenen Präjudizwirkungen die gesamte Stabilitätspolitik wesentlich schwächen würden. Die gesamtkonjunkturelle Lage erlaubt nach wie vor keine Lockerung der stabilitätspolitischen Maßnahmen. Soll das 'übergeordnete Ziel — Wiederge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3863* winnung der Stabilität — erreicht werden, müssen Härten in Einzelfällen in Kauf genommen werden. Für den Fall, daß sich die Lage in strukturschwachen Gebieten extrem verschlechtern sollte, hat die Bundesregierung jedoch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Strukturpolitik" die Möglichkeit, gezielt zu helfen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 86 und 87) : Hat die Bundesregierung die Zweigwerke der Triumph-AG in Cham, Landshut, Ortenburg, Pocking und Jandelsbrunn im Zuge ihrer Strukturpolitik gefördert? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Stilllegung dieser ostbayerischen Zweigbetriebe eine die gemeinsamen strukturpolitischen Bemühungen von Bund und Land unterlaufende Maßnahme darstellt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgang? Zu Frage A 86: Von den genannten Zweigwerken wurden mit Mitteln der Regionalen Förderungsprogramme lediglich die Ansiedlungen Cham, Ortenburg und Pocking gefördert. Die Mittel wurden in den Jahren 1960 und 1961 bereitgestellt. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung verkennt nicht die Schwierigkeiten und Härten, die zweifelsohne für die betroffenen Arbeitnehmer entstehen; sie vermag jedoch nicht auf die Unternehmensentscheidungen der Firma Triumph-AG einzuwirken, da sie hierzu keinerlei rechtliche Möglichkeiten hat. Der von der Werksleitung im Benehmen mit dem Betriebsrat aufzustellende Sozialplan wird den betroffenen Arbeitnehmern einen gewissen finanziellen Ausgleich bieten. Im Vordergrund aller Bemühungen muß aber die Sorge um die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze in diesem Gebiet stehen. Die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen und die damit verbundene Verbesserung des Einkommens- und Lebensniveaus der Bevölkerung im ostbayerischen Raum steht eindeutig im Vordergrund der regionalen Wirtschaftspolitik. Dies findet seinen Ausdruck darin, daß im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen besonders gefördert wird, und zwar auch außerhalb der Schwerpunktorte der Gemeinschaftsaufgabe. Über die Vergabe dieser Mittel an ansiedlungswillige Unternehmen entscheidet das Land Bayern in eigener Zuständigkeit. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 136) : Treffen Pressemeldungen zu, die Bundesregierung habe bisher mit 3,5 Millionen DM deutsche Vermögensverluste aus chilenischen Enteignungsmaßnahmen unter dem früheren Präsidenten Allende entschädigen müssen, und wird die Bundesregierung für diesen Betrag und weitere bereits angemeldete Ansprüche bis zu einer Gesamtsumme von 10,5 Millionen DM entsprechende Entschädigungsforderungen an Chile stellen? Der Bund hat bisher 3 016 980,81 DM als Entschädigung für deutsche Vermögensverluste in Chile ausgezahlt. Über die weiteren Anträge ist noch nicht entschieden worden. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die neue chilenische Regierung bereit sein, einen wesentlichen Teil der verstaatlichten, beschlagnahmten oder unter staatlicher Treuhandschaft gestellten (= intervenierten) Betriebe zurückzugeben. Die in Frage kommenden Betriebe werden in vier Kategorien eingeteilt: 1. Nach dem 29. Juni 1973 besetzte, beschlagnahmte oder intervenierte Betriebe; 2. Vor dem 29. Juni 1973 beschlagnahmte oder intervenierte Betriebe, deren Interventions- oder Beschlagnahmedekrete von der Contraloria General (Bundesrechnungshof mit Normenkontrollbefugnissen) oder von ordentlichen Gerichten zurückgewiesen wurden; 3. Betriebe, deren Aktien oder Eigentumsrechte von staatlichen Stellen aufgekauft wurden, sollen bis zu einer abschließenden Analyse staatliches Eigentum bleiben; 4. Unter staatlicher Kontrolle sollen ferner alle sonstigen Betriebe bleiben, die wegen ihrer strategischen Bedeutung für die Sicherheit sowie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes unter dem ausschließlichen oder überwiegenden Einfluß des Staates stehen sollen. Die Reprivatisierung ist an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft, u. a. müssen sich die Eigentümer verpflichten, auf eine Entschädigung für Verluste zu verzichten, die ihnen durch die staatliche Intervention, die Beschl gnahme oder die Besetzung durch die Arbeitnehmer entstanden sind. Zur Zeit ist noch nicht mit hinreichender Sicherheit zu übersehen, welche Auswirkungen sich aus dieser Haltung der chilenischen Regierung für enteignete deutsche Unternehmen ergeben. Deshalb hat die Bundesregierung ihre Haltung gegenüber der chilenischen Regierung noch nicht endgültig festgelegt und demgemäß auch noch keine Ausgleichsforderungen gestellt. 3864* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 1): Wie erklärt es die Bundesregierung, daß die Kosten ihrer Anzeigenserie vom September 1973 „Die Bundesregierung informiert — zur Sache: Kriegsopferversorgung" durch ihren Sprecher vor dem Deutschen Bundestag am 18. Oktober 1973 mit 573 000 DM und am 19. Oktober 1973 mit 537 500 DM angegeben werden? Bei der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage am 18. Oktober 1973 im Deutschen Bundestag hatte ich die Kosten für die Anzeige „Die Bundesregierung informiert — Zur Sache: Kriegsopferversorgung" auf Grund eines Versprechens mit 573 000,—DM angegeben. Tatsächlich lagen die Kosten — vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung — bei 537 500,— DM, wie ich sie in meiner Beantwortung auf die Schriftliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Pfeifer am 19. Oktober 1973 mitgeteilt habe. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 2): Wie sind die Einlassungen von Staatssekretär Freiherr von Wechmar zum Thema Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages zu verstehen, wenn in der von seinem Amt herausgegebenen Informationsreihe „Die Bundesregierung informiert" in der Broschüre zum Thema Sicherheitspolitik die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland nur in einer Erläuterung, dagegen die Bezeichnung BRD in deutlicher Gleichsetzung zur Formulierung DDR gebraucht wird? Meine Ausführungen in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages zum Thema Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen keineswegs die Unterstellung, daß in der von Ihnen zitierten Informationsschrift des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die Bezeichnung BRD in deutlicher Gleichstellung zur Formulierung DDR gebraucht wird. In meiner Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Hupka habe ich ausdrücklich festgestellt, daß es sich bei dieser Kurzbezeichnung ebensowenig um die amtliche Bezeichnung ,der Bundesrepublik Deutschland, wie es sich etwa bei der Abkürzung UN oder USA um die amtliche Bezeichnung ,der Vereinten Nationen oder Vereinigten Staaten von Amerika handelt. Außerdem hatte ich auf eine Zusatzfrage zugesagt, selbstverständlich bemüht zu sein, in Zukunft Kurzbezeichnungen zu unterlassen und volle Bezeichnungen zu wählen. Aus diesem Grund habe ich sichergestellt, daß bei einem Nachdruck der von Ihnen zitierten Informationsschrift so verfahren wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 3 und 4) : Ist die Meldung der „Deutschen Zeitung" vom 19. Oktober 1973 zutreffend, der zufolge vor dem Bürgerkrieg in Chile Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland dorthin geliefert wurden, die zum Teil dann bei der Erstürmung des Präsidentenpalastes gefunden wurden? Haben Bundesbehörden vor dem Bürgerkrieg in Chile Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen in einer Form erteilt, die Waffenlieferungen für die Regierung Allende direkt oder indirekt ermöglichte? Zu Frage B 3: Die Meldung der Deutschen Zeitung vom 19. Oktober 1973, derzufolge bei der Erstürmung des Präsidentenpalastes „bundesdeutsche Waffen" gefunden worden sein sollen, kann von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die Frage der Deutschen Zeitung vom 19. Oktober 1973 ,„zu welcher genehmigungspflichtigen Waffentransaktion die Bundesregierung wenige Zeit vor dem Chile-Putsch kurzfristig ihre Einwilligung" gab, ist gegenstandslos: Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz wurden in den letzten Monaten vor dem Umsturz nicht erteilt. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung hat auf Grund der traditionell freundschaftlichen Beziehungen zu Chile auch nach dem Amtsantritt von Präsident Allende Ausfuhren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Chile genehmigt. Im Jahre 1973 wurde nur die Ausfuhr von 17 Stück Maschinenpistolen für die (staatliche) chilenische Zollfahndung in Valparaiso genehmigt; diese Genehmigung wurde im März 1973 erteilt, also rd. sechs Monate vor dem Militärputsch. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 5): Sind der Bundesregierung wiederholte Vorfälle am Grenzübergang Plittersdorf (Rastatt)/ Selz bekannt, bei denen französischerseits — auch nach Aussagen deutscher Zöllner — unberechtigterweise und willkürlich Personen an der Einreise nach Frankreich gehindert werden, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen? Derartige Vorfälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 22 Antwort des ParL Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Deutscher Bundestag --- 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3865* Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 6) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß das Witwengeld in Höhe von 60 % des Beamtenruhegehalts nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard der Witwen zu sichern und aus diesem Grund angemessen erhöht werden muß? Nach einem allgemeinen, nicht nur im Beamtenversorgungsrecht geltenden Grundsatz enthält die Altersversorgung eines Berufstätigen auch den Unterhalt für seine Familienangehörigen. Es ist daher sachlich vertretbar, den überlebenden Familienangehörigen wegen der Verminderung der Aufwendungen eine Versorgung nur in der Höhe weiter zu gewähren, die diesen einen angemessenen Lebensunterhalt gewährleistet. Die Voraussetzungen hierfür sind bei der beamtenrechtlichen Witwenversorgung durch Gewährung eines Witwengeldes in Höhe von 60 vom Hundert des Ruhegehaltes des verstorbenen Beamten gegeben. Ein Satz in gleicher Höhe gilt auch in anderen Rechtsgebieten außerhalb des Beamtenversorgungsrechts. So beträgt z. B. die Witwenrente nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherungen ebenfalls höchstens sechs Zehntel der Versichertenrente. Auch die Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts hat den Satz von 60 v. H. des Ruhegehalts für angemessen gehalten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 7): Beabsichtigt die Bundesregierung, mit der DDR eine der Vereinbarung über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der DDR und der BRD entsprechenden Vereinbarung über die Reinhaltung der Elbe zu schließen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Vereinbarung mit der DDR über die Reinhaltung der Elbe notwendig ist. Sie strebt daher eine solche Vereinbarung an. Es liegt nahe, das Problem in den Verhandlungen auf dem Gebiete des Umweltschutzes zu lösen, die in Artikel 7 des Grundvertrages vorgesehen sind und die noch in diesem Monat aufgenommen werden sollen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die offene Ausweisung des Erhöhungsbetrages zur Pflegezulage nach § 267 des Lastenausgeichsgesetzes in der Fassung des 25. ÄndG LAG in Einzelfällen solchen Leistungsempfängern, die gleichzeitig Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, ab 1. Januar 1973 durch Kürzung des Pflegegeldes eine beträchtliche Minderung ihres Gesamteinkommens eingetragen hat, und sieht sie eine Möglichkeit des Ausgleichs derartiger Nachteile? Unterhaltshilfeempfänger, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen so hilflos sind, daß sie nicht ohne fremde Wartung und Pflege bestehen können, wird vor der Anrechnung von Renten und sonstigen Einkünften auf die Unterhaltshilfe ein Freibetrag von 75,— DM gewährt (§ 267 Abs. 2 Nr. 2 c LAG). Steht eine Pflegeperson zu ständiger Wartung und Pflege zur Verfügung, so wird daneben eine Pflegezulage von 50,— DM gewährt; diese Pflegezulage erhöht sich, wenn Pflegezulage oder Pflegegeld nach anderen Vorschriften nicht gewährt wird, um 65,— DM (§ 267 Abs. 1 LAG). Vor Inkrafttreten des 25. ÄndG LAG wurde der Erhöhungsbetrag zur Pflegezulage nur gewährt, wenn die Gewährung eines Freibetrages von 75,— DM nicht in Betracht kommt. Durch dieses Änderungsgesetz wurde mit Wirkung ab 1. Januar 1973 das Verhältnis zwischen Erhöhungsbetrag und Freibetrag umgekehrt: danach wird der Freibetrag nur noch gewährt, soweit er den Erhöhungsbetrag übersteigt. Nach bisheriger Regelung wurden in den einschlägigen Fällen sonach gewährt Pflegezulage 50,— DM Freibetrag 75,— DM 125,— DM ab 1. Januar 1973 werden gewährt Pflegezulage 50,— DM Erhöhungsbetrag 65,— DM 115,— DM restl. Freibetrag 10,— DM 125,— DM. Auf das Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von z. Z. 150,— DM waren bzw. sind davon anzurechnen für Zeiträume vor dem 1. Januar 1973 die Pflegezulage mit 50,— DM für Zeiträume nach dem 1. Januar 1973 die Pflegezulage einschließlich des Erhöhungsbetrages mit 115,— DM. Insofern führt die Neuregelung im Lastenausgleichsgesetz tatsächlich zu einer Kürzung des Pflegegeldes nach dem Bundessozialhilfegesetz und damit des Gesamteinkommens um 65,— DM. Die Neuregelung im Lastenausgleichsgesetz war infolge der Einführung der Dynamisierung der Unterhaltshilfe durch das 25. ÄndG LAG erforderlich geworden. Von der Dynamisierung werden die für die Gewährung von Unterhaltshilfe und von Entschädigungsrente maßgebenden Einkommenshöchstbeträge, die Sätze der Unterhaltshilfe und des. Selbständigenzuschlags sowie der Erhöhungsbetrag der Pflegezulage erfaßt, nicht dagegen die Pflegezulage selbst (Festbetrag: 50,— DM), und insbesondere auch nicht die Freibeträge; letztere sind nach dem Stand vor dem 25. Änderungsgesetz „eingefroren". 3866* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Die bisherige Regelung hätte auf Dauer eine Benachteiligung derjenigen Empfänger von Pflegezulage zur Folge gehabt, die wegen der Gewährung des Freibetrages den Erhöhungsbetrag nicht erhalten können. Bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ab wird aber dieser Erhöhungsbetrag von dann 78,— DM schon den Freibetrag von 75,— DM übersteigen. Die überwiegende Mehrheit der hier in Betracht kommenden pflegebedürftigen Unterhaltshilfeempfänger ist also durch die getroffene Neuregelung begünstigt, weil nunmehr stets die Pflegezulage zuzüglich des jährlich anzupassenden Erhöhungsbetrages gewährt wird, während der nicht der Anpassung unterliegende Freibetrag entfällt. Die durch das 25. ÄndG LAG vorgenommene Auswechselung des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen dem Erhöhungsbetrag der Pflegezulage und dem Freibetrag ergibt darüber hinaus für einen Teil der Unterhaltshilfeempfänger Vorteile bei der Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 270 Abs. 2 LAG. Ich verkenne andererseits nicht die Nachteile, die einzelne Unterhaltshilfeempfänger bei gleichzeitiger Gewährung von Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz durch die Anrechnung der erhöhten Pflegezulage erleiden. Diese Härten können jedoch durch eine entsprechende Regelung im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes nicht ausgeräumt werden. Ich werde deshalb den für das Bundessozialhilfegesetz federführenden Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit um Prüfung bitten, ob im Rahmen dieses Gesetzes eine entsprechende Freistellungsregelung getroffen werden kann. Von dem Ergebnis dieser Prüfung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 9 und 10) : Aus welchen Gründen sah sich die Bunderegierung nicht in der Lage, den ihr vom Innenausschuß gesetzten Termin einzuhalten, bis zum 1. Oktober 1973 einen Bericht (Härtebericht) über die Novellierungswünsche der zuständigen Verbände zu den einzelnen Kriegsfolgegesetzen (Gesetz nach Artikel 131 GG, BWGÖD, BEG, LAG) vorzulegen? Bis wann gedenkt die Bundesregierung, dieser Aufforderung des Innenausschusses nachzukommen, um einen in der Öffentlichkeit entstehenden Eindruck zu beseitigen, daß hier trotz wiederholter Zusagen der Bundesregierung Verzögerungstaktik betrieben wird? 1. Der vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages gesetzte Termin des 1. Oktober 1973, bis zu dem ihm ein Bericht über die Novellierungswünsche der zuständigen Verbände zu den einzelnen Kriegsfolgegesetzen, über die finanziellen Auswirkungen ihrer Verwirklichung und über die Konzeption der Bundesregierung zur Novellierung oder Schlußgesetzgebung vorzulegen war, konnte aus folgenden Gründen nicht eingehalten werden: Wegen des Umfangs und der 'Bedeutung der Kriegsfolgengesetze mußte die Problematik ihrer Novellierung oder einer Schlußgesetzgebung insbesondere 'hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen eingehend vorgeklärt werden. Anschließend waren zur gründlichen Abklärung und sorgfältigen Vorbereitung des Berichts noch Besprechungen der beteiligten Ministerien auf Staatssekretärs- und Abteilungsleiterebene erforderlich. 2. Der Bericht wird so bald wie möglich dem Bundeskabinett zur Zustimmung zugeleitet und danach dem Innenausschuß übersandt werden. Eine „Verzögerungstaktik" ist von der Bundesregierung zu 'keiner Zeit 'und in keiner Weise betrieben worden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 11): Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß es an der Zeit ist, das Ruhegehalt von Beamten und Beamtenwitwen genauso von der Lohnsteuer zu befreien wie die Renten von Rentnern? Sie gehen bei Ihrer Frage offenbar von der Annahme aus, daß Renten aus der Sozialversicherung von der Einkommensteuer befreit seien. Diese Annahme trifft nicht zu. Renten aus der Sozialversicherung gehören — wie andere Leibrenten — zu den sonstigen Einkünften (§ 22 des Einkommensteuergesetzes — EStG —). Sie werden bei der Besteuerung aufgeteilt in einen Tilgungsanteil des bei Rentenbeginn (aus Beiträgen usw.) angesammelten Kapitalstocks und in einen Zinsanteil, den sog. Ertragsanteil. Der Tilgungsanteil stellt rechtssystematisch die Rückzahlung von Kapital dar und unterliegt deshalb nicht der Einkommensteuer. Besteuert wird nur der Ertragsanteil, der nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn pauschaliert ist und z. B. bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren 20 v. H. der Rente beträgt. In der Praxis führt diese Regelung wegen der Freibeträge dazu, daß Sozialversicherungsrentner, die keine anderen Einkünfte haben, in aller Regel nicht mit Einkommensteuer belastet werden. Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge dagegen stellen nachträgliche Einkünfte aus dem früheren Dienstverhältnis dar und unterliegen als solche grundsätzlich in vollem Umfang der Besteuerung. Andererseits kommen die Empfänger von Versorgungsbezügen in den Genuß der steuerlichen Erleichterungen für Arbeitnehmer (erhöhter Werbungskosten-Pauschbetrag, Arbeitnehmer-Freibetrag). Um die gleichwohl bestehenden Belastungsunterschiede zwischen Sozialversicherungsrenten und Versorgungsbezügen abzumildern, wird außerdem ein besonderer Versorgungsfreibetrag von derzeit 25 v. H. der Bezüge, höchstens 2 400 DM jährlich gewährt. Die Bundesregierung hat beschlossen, diesen Versorgungsfreibetrag im Rahmen des Dritten Steuerreformgesetzes, dessen Entwurf die Bundesregierung am 26. Oktober 1973 verabschiedet hat, auf Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3867* 40 v. H. der Bezüge, höchstens 4 800 DM jährlich zu erhöhen. Diese Erhöhung wird zusammen mit anderen Verbesserungen (Erhöhung des tariflichen Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer auf 3 000 DM, Erhöhung des Arbeitnehmer-Freibetrages auf 600 DM bei gleichzeitiger Umwandlung in einen Abzug von der Steuer) dazu führen, daß z. B. ein verheirateter, über 65 Jahre alter Pensionär, dessen Ehefrau ebenfalls das 65. Lebensjahr vollendet hat und der über keine anderen Einkünfte verfügt, eine Pension bis zu rd. 15 800 DM jährlich (rd. 1 300 DM monatlich) beziehen kann, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen. Damit erhalten auch die Bezieher von Pensionen weitreichende Verbesserungen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU (Drucksache 7/1182 Frage B 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an verschiedenen Orten gemeinsame Fahndungstrupps von Zollfahndung und Kriminalpolizei bestehen, die die Rauschgiftschmuggelbekämpfung sozusagen gemeinsam durchführen, wobei an der Grenze der Zoll federführend ist, und sollte nicht dementsprechend die Polizeizulage auch den Beamten der Zollfahndung genauso zugesprochen werden wie den Beamten der Kriminalpolizei und den übrigen einbezogenen Diensten? Das Zweite Bundesbesoldungserhöhungsgesetz bezieht im Bundesbereich nur die Beamten des Bundesgrenzschutzes und der Bahnpolizei in den Kreis der Empfänger der Polizeizulage ein. Der Innenausschuß 'des Deutschen Bundestages hatte jedoch in seiner Sitzung am 16. Mai 1973 die Bundesregierung ersucht, „bis zum 1. Januar 1974 zu prüfen, welche Beamten des Zollgrenzdienstes im Vergleich zu den Polizeivollzugsbeamten für eine entsprechende Regelung in Betracht kommen". In diese Prüfung wird wegen des Sachzusammenhangs auch die Frage nach der Einbeziehung des Zollfahndungsdienstes einbezogen. Ich muß allerdings schon jetzt auf folgendes hinweisen: 1. Anlaß für die Prüfung der Einbeziehung von Zollbeamten war nicht die Entwicklung der Polizeizulage in den Ländern, sondern die Entscheidung, die Beamten des Bundesgrenzschutzes in diese Zulage einzubeziehen. Der Zollgrenzdienst (Grenzaufsichtsdienst und Grenzabfertigungsdienst) hat an den Grenzen und im Zollgrenzbezirk Sicherungsaufgaben teilweise in eigener Zuständigkeit, teilweise im Auftrag des Bundesministers des Innern zusammen mit dem BGS wahrzunehmen. Deshalb ist eine Einbeziehung des Zollgrenzdienstes in die Polizeizulage unausweichlich geworden. 2. Der Zollfahndungsdienst ist nicht in erster Linie mit dem Zollgrenzdienst, sondern mit der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung vergleichbar. So bedient sich der Fahndungsdienst weitgehend der Methoden der Buch- und Betriebsprüfung, für die er ausgebildet ist. Gerade aus diesem Grunde sind die Aufgaben des Zollfahndungsdienstes bisher überwiegend mit denen der Betriebsprüfung und des Steuerfahndungsdienstes gleichgestellt worden. Folgerungen aus diesem Vergleich waren in den letzten Jahren insbesondere - die Einbeziehung der Zollfahndung in die Prüferzulageregelung — § 5 Abs. 2 1. BesVNG — und in — die besonders herausgehobenen Stellenobergrenzen — ähnlich wie für Betriebsprüfer — in der RVO zu § 5 Abs. 6 Satz 3 BBesG. Anlage 28 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 13) : Teilt die Bundesregierung die in der Report-Sendung „Sind Deutschlands Banken zu mächtig?" vom 10. September 1973 geäußerte Auffassng des Moderators, daß „die Reform unseres Banksystems ..überfällig" scheint, nicht zuletzt deshalb, weil „die vielfältigen Verflechtungen der deutschen Banken . mit ihrer ursprünglichen Aufgabe nichts zu tun" haben und die Banken einen immer größer werdenden Einfluß auf die Wirtschaft erhalten, und will die Bundesregierung neue Lösungsmodelle zur Diskussion stellen? Die Bundesregierung lehnt es ganz allgemein ab, zu Äußerungen von Fensehkommentatoren Stellung zu nehmen, insbesondere wenn einzelne Sätze aus Fernsehsendungen zitiert werden. Sie hat gegenwärtig nicht die Absicht in der Frage des Universal-Bankensystems gesetzgelberisch initiativ zu werden. Dies schließt aber nicht aus, ,daß sie die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 14 und 15) : Wie haben sich die Insolvenzfälle seit Beginn der Restriktionsmaßnahmen von einer Schadenshöhe von über 10 Millionen DM an aufwärts entwickelt, und welche Banken waren die Verlustträger? Ist es richtig, daß die Hessische Landesbank selbst und/oder von ihr mehrheitlich kontrollierte andere Banken demnächst mit einem Milliardenverlust rechnen müssen? Wegen § 9 Kreditwesengesetz kann ich Ihnen auf Ihre Fragen lediglich folgende Auskünfte geben: In der ersten Hälfte des Jahres 1973 beträgt die Zahl der von Ihnen angesprochenen Konkurse 24, in der gleichen Zeit des Vorjahres waren es 13. 3868* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65, Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 3/1182 Frage B 16) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den kleinen und mittleren Unternehmen für die Stimulierung des technischen Fortschritts zu, und welche Finanzmittel gedenkt sie in diesem Zusammenhang in den kommenden Jahren für die Förderung der Erstinnovation durch das Bundeswirtschaftsministerium zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung mißt der Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen für den technischen Fortschritt eine große Bedeutung bei und hat dies bei zahlreichen Gelegenheiten betont. Ich verweise hierzu auf die Jahreswirtschaftsberichte, den Strukturbericht für kleine und mittlere Unternehmen sowie insbesondere auf die im vergangenen Jahre vom Bundesministerium für Wirtschaft herausgegebene „Mittelstandsfibel", aus der hervorgeht, daß für die mittelbare und unmittelbare Förderung des technischen-wirtschaftlichen Leistungsstandes dieser Unternehmen eine breite Palette von Möglichkeiten geschaffen worden ist. Im Rahmen dieser Maßnahmen verfolgt das Programm zur Förderung der Erstinnovation und der dazugehörigen Entwicklung eine spezifische Zielsetzung, nämlich die bessere und schnellere Nutzung von aktivierungswürdigem Innovationspotential. Es darf allerdings nicht isoliert von den mittelstandspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung gesehen werden. Die derzeitige Finanzplanung sieht in den Jahren 1974-1977 insgesamt 32 Millionen ,DM vor. Sofern dieses noch junge Programm die gesetzten Erwartungen erfüllt, was nach den bisher vorliegenden Erfahrungen angenommen werden darf, wird die Bundesregierung prüfen, welche Möglichkeiten unter Berücksichtigung der stets vorhandenen Prioritätskonflikte bestehen, um die mit dieser Maßnahme langfristig angestrebte Breitenwirkung zu erreichen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 17) : In welchem Umfang werden in Zukunft wirtschaftspolitische und insbesondere industriepolitische Fragen durch das Forschungsministerium behandelt, und wie ist insbesondere die Abgrenzung zwischen Bundesforschungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium im Bereich der Datenverarbeitung und der Wagnisfinanzierungsgesellschaften? 1. Die Technologieförderung ides BMFT, die zu einem erheblichen Teil der Industrie zugute kommt, hat nicht unbedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Struktur der Industrie. Aus der Interdependenz zwischen Forschungsförderung und industrieller Strukturpolitik wird sich auch in Zukunft der Umfang der Mitwirkung des BMFT an den in die Zuständigkeit des BMWi fallenden wirtschafts- und industriepolitischen Fragen bestimmen. 2. Im Bereich der Datenverarbeitung ergibt sich die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen BMFT und BMWi aus dem Organisationserlaß ides Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972. Hierdurch wurden dem BMFT die bisherigen Zuständigkeiten des BMWi für die Förderung der Datenverarbeitung übertragen. Dazu gehört auch die Zuständigkeit für Förderungsmaßnahmen im marktnahen Bereich, die bis zum Organisationserlaß vom BMWi durchgeführt worden waren. Um die angemessene Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Gesichtspunkte bei der Förderung der Datenverarbeitung zu gewährleisten, erfolgen Planung und Durchführung der Förderungsmaßnahmen in enger Abstimmung der beiden Häuser. Auch in den einschlägigen Beratungsgremien Ides BMFT ist das zuständige Fachreferat des BMWi vertreten. Die Zusammenarbeit verläuft reibungslos. Eine über die Förderung von Forschung und Entwicklung hinausgehende Zuständigkeit in wirtschaftspolitischen, insbesondere industriepolitischen Fragen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung wird vom BMFT nicht beansprucht. Das BMWi ist, wie bei anderen Bereichen der Industrie, zuständig für alle .wirtschaftspolitischen Fragen dieses Sektors, insbesondere für die Wahrung der wirtschaftspolitischen Grundsätze im Fachbereich. 3. Die Möglichkeiten der Gründung einer Wagnisfinanzierungsgesellschaft (WFG) mit dem Ziel, die Umsetzung und Anwendung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch kleine und mittlere Unternehmen über die erleichterte Bereitstellung von Risikokapital zu verbessern, werden zur Zeit von den beteiligten Ressorts BMFT, BMWi und BMF geprüft. Sollte es zur Gründung einer WFG kommen, worüber beim derzeitigen Stand der Überlegungen noch keine definitive Aussage gemacht werden kann, würden BMWi und BMFT im Rahmen-und auf der Grundlage ihrer Ressortzuständigkeiten gemeinsam dafür Sorge tragen, daß die Tätigkeit einer derartigen Gesellschaft den mit ihrer Gründung verfolgten Zielsetzungen Rechnung trägt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 8. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 18 und 19) : Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß das Verkehrsmittel Omnibus in der Unfallschadensstatistik mit der geringsten Unfallquote verzeichnet ist, für gerechtfertigt, daß die Versicherer eine Prämienerhöhung in der Größenordnung von 50 % bis 75 % vorgenommen haben, und welches sind die Gründe dieser Prämienerhöhung? Hält es die Bundesregierung angesichts der Priorität des öffentlichen Personenverkehrs für zweckmäßig, daß bei der Einstufung des Risikofaktors Omnibusse ganz allgemein zu einer Schadensgruppe zusammengefaßt werden, ohne Rücksicht darauf, ob Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3869* diese Fahrzeuge im Linienverkehr oder im Reiseverkehr zugelassen sind, was im Endeffekt zu unverhältnismäßig hohen Versicherungsprämien für Omnibusse im Linienverkehr führt? Zu Frage B 18: Nach den statistischen Ergebnissen aller Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland • die Kraftfahrtversicherung betreiben, ist die Schadenhäufigkeit (das ist die Anzahl der Schäden auf 1 000 Wagnisse) zwar seit 1971 allgemein zurückgegangen. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung lag aber die Schadenhäufigkeit für Omnibusse in den letzten Jahren stets wesentlich über den entsprechenden Durchschnittswerten für Personenkraftwagen und für alle Kraftfahrzeuge. Sie betrug z. B. im Jahre 1972 für Omnibusse 618, für Personenkraftwagen 129 und für die Kraftfahrzeuge insgesamt 132. Bei der Berechnung der Beitragshöhe ist nach den Vorschriften der „Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung" vom 20. November 1967 grundsätzlich von ,dem Schadenbedarf (das sind die durchschnittlichen Schadenaufwendungen je Versicherungsvertrag) der jeweiligen Wagnisart auszugehen. Er wird aus dem Schadendurchschnitt und der Schadenhäufigkeit ermittelt. Die bis zum 1. Juli 1973 geltenden Prämien beruhten auf dem Schadenbedarf des Jahres 1970. Der Schadendurchschnitt ist bei Omnibussen von 1 423 DM im Jahre 1970 auf 2 157 DM im Jahre 1972, also um 51,6 % gestiegen. Diese Erhöhung des Schadendurchschnitt konnte durch den Rückgang der Schadenhäufigkeit von 838 im Jahre 1970 auf 618 im Jahre 1972 nur zum Teil ausgeglichen werden, so daß der Schadenbedarf von 1 193 DM im Jahre 1970 auf 1 333 DM im Jahre 1972, also um 11,7 % gestiegen ist. Die neuen Prämien müssen aber ausreichen, um die künftigen, d. h. die ab 1. Juli 1973 während der Laufzeit der neuen Tarife eintretenden Schäden zu decken. Die Erhöhung ,der Omnibusprämien gegenüber den bisher geltenden Beiträgen ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden. Das ist in erster Linie auf Unterschiede bei den Kalkulationsansätzen für Verwaltungskosten und Gewinn zurückzuführen. Eine stichprobenweise Untersuchung bei vier Versicherungsunternehmen (Allianz, Gerling-Konzern, Hamburger Phönix, KRAVAG) hat z. B. für Omnibusse mit 50 Plätzen in der Tarifgruppe N Steigerungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtbeiträge zwischen 15,4 % (Hamburger Phönix) und 24,2 (Allianz) ergeben. Stärkere Steigerungsraten ergeben sich allerdings für Versicherungsnehmer der Tarifgruppe B (Behördenrisiken). Die Beiträge für diese Versicherungsnehmergruppe (Bestandteil bisher rd. 4 % der Omnibusrisiken) lagen bislang um durchweg 20 % unter denen der Tarifgruppe N. Die statistischen Ergebnisse haben jedoch gezeigt, daß ab 1970 der Schadenverlauf bei Omnibussen der Behörden sich in einem Umfang verschlechtert hat, der eine günstigere Tarifierung dieser Risiken nicht länger gerechtfertigt erscheinen ließ. Demgemäß wird in den ab 1. Juli 1973 geltenden Tarifen bei Omnibussen nicht mehr zwischen Wagnissen der Tarifgruppe N und der Tarifgruppe B unterschieden; für alle Omnibusse gelten die Beiträge der Tarifgruppe N. Hierdurch ergeben sich nach der o. a. Stichprobenuntersuchung für die betroffenen Behördenrisiken Beitragserhöhungen zwischen 46,2 % (Hamburger Phönix) und 55,3 % (Allianz). Zu Frage B 19: Es trifft zu, daß bei den statistischen Erhebungen über den Schadenverlauf der Omnibusse nicht zwischen Fahrzeugen im Linienverkehr und Fahrzeugen im Reiseverkehr unterschieden wird. Eine solche Differenzierung würde auch zu keinen aussagefähigen Ergebnissen führen, weil die Anzahl der in der Gesamtstatistik der Kraftfahrtversicherer erfaßten Fahrzeuge im Linienverkehr zu gering wäre. Die Mehrzahl der im Linienverkehr eingesetzten Omnibusse werden von der Bundesbahn, der Bundespost und den Kommunen betrieben und dürften deshalb in der Regel nicht bei privaten Versicherungsunternehmen, sondern überwiegend im Rahmen der sog. Eigenversicherung (§ 2 des Pflichtversicherungsgesetzes) versichert sein. Die Eigenversicherung unterliegt weder der Versicherungsaufsicht noch den Vorschriften der „Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung". Eine zuverlässige Aussage über den Schadenverlauf der im Linienverkehr eingesetzten Omnibusrisiken wäre aber erst dann möglich, wenn auch der Schadenverlauf im Bereich der Eigenversicherung statistisch untersucht würde. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 20): Ist die Bundesregierung bereit, eine Novellierung der Handwerksordnung vorzuschlagen mit der Zielsetzung, die Begünstigung der Arbeitgeber durch die gegenwärtige Rechtslage zugunsten einer Stärkung der Position der Arbeitnehmer abzubauen? Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks stammt aus dem Jahre 1953 und wurde damals mit den Stimmen aller noch heute im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien verabschiedet. In der Folgezeit wurde es zweimal novelliert und den veränderten Verhältnissen und Notwendigkeiten angepaßt. Dabei wurde auch Interessen der Arbeitnehmer des Handwerks Rechnung getragen. In der vergangenen Legislaturperiode konnte das neue Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet werden, das die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in den Betrieben, und zwar auch im Bereich des Handwerks, verbessert hat. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangt darüber hinaus eine grundlegende Änderung der Organisationsstruktur ,des Handwerks. Ziel der DGB-Initiative ist es vor allem, die paritätische überbetriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Handwerkskammern und deren Zusammenschlüssen zu verwirklichen. 3870* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Wie die Unternehmensmitbestimmung ist auch die überbetriebliche Mitbestimmung in den Organen der Kammern eine ordnungspolitische Grundsatzfrage. Für diese Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung die Lösung des Problems der Unternehmensmitbestimmung zum Ziele gesetzt. Anlage 34 Antwort des Parl Staatssekretärs Logemann vom 2. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 21 unid 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im deutsch-österreichischen Grenzgebiet die Versorgung der Sägewerksbetriebe mit Rundholz nach den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Windwurfkatastrophe in Niedersachsen 1972 völlig unzureichend ist, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Rundholz (nach Osterreich) wieder einzuführen und darüber hinaus mit Osterreich in Verhandlungen zu treten, damit von dort Importe in die Bundesrepublik Deutschland möglich werden? Zu Frage B 21: Die Sturmschäden am 13. November 1972 haben allein in den norddeutschen Bundesländern 18,6 Millionen rm Rohholz ausgemacht. Bei einem Schaden dieses Ausmaßes ist die Bundesregierung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz gehalten, ,sowohl den Einschlag in den übrigen Bundesländern zu begrenzen, als auch die Einfuhr der wichtigsten Holzsortimente zu beschränken. Die Verordnung zur Beschränkung des Einschlags für die Holzarten Fichte und Kiefer ist bereits am 14. Dezember 1972 in Kraft getreten. Forst- und Holzwirtschaft haben zu dieser Zeit nicht vorhersehen können, welcher große Holzbedarf sich im ersten Halbjahr 1973 ergeben wird. Die außergewöhnliche Nachfrage nach Nadelschnittholz — nicht nur in der BRD, sondern auf dem gesamten Weltmarkt — hat 1973 jedoch dazu geführt, daß die Sägewerke im süddeutschen Raum einen großen Stammholzbedarf hatten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in Bayern und Baden-Württemberg örtlich gewisse Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Fichtenstammholz gegeben hat. Die Lieferungen aus den norddeutschen Sturmschadensgebieten in den süddeutschen Raum haben nicht so rasch eingesetzt, wie das ursprünglich erwartet worden war. Die Bundesregierung hat idem stark gestiegenen Bedarf deshalb dadurch Rechnung getragen, daß die Verordnung zur Beschränkung des Holzeinschlags • ab Anfang Juni 1973 weitgehend gelockert worden ist. Danach ist die Versorgung mit Nadelstammholz weitaus 'besser geworden, und es trifft nach meiner Auffassung nicht zu, daß sie im deutsch-österreichischen Grenzgebiet völlig unzureichend ist. Um dem starken Bedarf der Sägewerke Rechnung zu tragen, ist die Forstwirtschaft gebeten worden, den Einschlag flexibel 'zu handhaben und der Nachfrage anzupassen. Zu Frage B 22: Die Genehmigungspflicht für die Einfuhr gewisser Holzsortimente ist im Interesse eines raschen Absatzes 'des großen Holzangebots aus der Windwurfkatastrophe am 8. März 1973 in Kraft getreten. Sie ist eingeführt worden, damit der Absatz des inländischen Holzes nicht 'durch zu starke Importe gefährdet wird. Bei der befristeten Aufhebung der Liberalisierung war es aus außenhandelsrechtlichen Gründen nicht möglich, die Genehmigungspflicht auf der Ausfuhrseite beizubehalten. Sie wurde deshalb für die Zeit 'vom 9. März bis 31. Dezember 1973 aufgehoben. Sie wird aber am 1. Januar 1974 automatisch wieder wirksam und damit auch bei den Exporten nach- Osterreich angewendet. Besondere Verhandlungen mit Österreich, um dadurch Importe von Nadelstammholz aus 'diesem Land zu ermöglichen, sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht erforderlich. In Osterreich besteht zwar bei der Ausfuhr ebenfalls eine 'Genehmigungspflicht. Es sind aber Globalkontingente für 'die Ausfuhr nach allen Ländern festgesetzt. 1970 sind sie für Nadelrohholz von 550 000 fm auf 700 000 fm erhöht worden. Auf Nadelsägerundholz entfallen davon 120 000 fm. Die Kontingente sind so hoch, daß sie die letzten Jahre nicht voll in Anspruch genommen worden sind. Es besteht auch für iSägewerke in der BRD die Möglichkeit, Nadelstammholz aus Österreich zu importieren. Wenn das in den letzten Jahren keinen größeren Umfang angenommen hat, so liegt das in erster Linie daran, daß die österreichischen Käufer und Verkäufer die 'deutschen Interessenten nicht in dem gewünschten Maße zum Zuge kommen ließen. 'Die Einfuhr der BRD aus Osterreich an Nadelstammholz hat 1971 9 700 fm, 1972 8 300 fm und von Januar bis August 1973 6 400 fm betragen. Sowohl die Bayerische Staatsregierung als auch die Bundesregierung sind daran interessiert, die Rohholzversorgung der Sägeindustrie, insbesondere im bayrisch-österreichischen Grenzgebiet, sicherzustellen. Das ist auch deshalb sein besonderes Anliegen, weil die österreichischen Sägewerke gegenüber den deutschen Betrieben gewisse Wettbewerbsvorteile haben. Um eine ausreichende Versorgung der 'bayerischen Sägewerke zu erreichen, hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft 'und Forsten mit dem Fachverband der Bayerischen Säge- und Holzbearbeitungsindustrie eine Vereinbarung getroffen, die auch Grundlage des Erlasses an die Oberforstdirektionen wegen der Stammholzverwertung für 1974 ist. In dem Erlaß ist festgelegt, daß der Versorgung der einheimischen be- und verarbeitenden Holzindustrie aus sozialen Gründen (Sicherung der Arbeitsplätze), im Interesse des Staatshaushalts (Steuereinnahmen) und zur Sicherung der Kapazitätsauslastung der eigenen Betriebe Vorrang vor der Belieferung von Exporteuren einzuräumen ist. Direktexporte in Länder, die nicht der EG angehören, sind daher im Grundsatz auf Fälle zu beschränken, in denen Abfuhrlage usw. es wirtschaftlich gebieten, in das Ausland zu verkaufen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3871* Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 23 und 24) : Erkennt die Bundesregierung die Dringlichkeit einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen Einfuhrvorschriften der Mitgliedsländer der Gemeinschaft für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse aus Drittländern an, um durch einen freien Zugang der Drittlandware zu den Verbrauchermärkten auch anderer Mitgliedsländer den deutschen Markt für Obst- und Gemüsekonserven zu entlasten, und was hat sie veranlaßt, damit auf der Grundlage der vom EG-Ministerrat vom 19. Juni 1973 beschlossenen Grundsätze für eine gemeinsame Einfuhrregelung die bereits seit dem 1. Juli 1969 fälligen Gemeinschaftsvorschriften für einen mit Drittländern einheitlichen Wettbewerb mit Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse nun endlich eingeführt werden? Könnte die Bundesregierung täglich oder für welchen Zeitraum im Sinne des Artikels 24 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse beurteilen, ob die auf den für das Referenzpreissystem repräsentativen Einfuhrmärkten vermarkteten Mengen zu den Gesamteinfuhren in einem Verhältnis stehen, das auf den repräsentativen Einfuhrmärkten eine objektive Ermittlung der Einfuhrpreise gestattet, und welches sind die Gründe dafür, daß der EG-Ministerrat noch keine Durchführungsvorschriften für die Anwendung der mit Artikel 24 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 vorgesehenen Regelung beschlossen hat? Zu Frage B 23: Nach Ansicht der Bundesregierung ist es nicht nur aus den von Ihnen angeführten, sondern auch einer Anzahl anderen Gründen erforderlich, die unterschiedlichen von den Mitgliedstaaten gegenüber dritten Ländern angewandten Einfuhrregelungen bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse zu vereinheitlichen. Die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und 'Gemüse (VO Nr. 865/68 des Rates vom 28. Juni 1968) sieht eine Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen vor. Die Bundesregierung erwartet, daß nach Verabschiedung der hierfür erforderlichen EG-Regelungen eine Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen in allen Mitgliedstaaten erfolgt. Die Vorlage von Verordnungsvorschlägen in diesem Zusammenhang ist zwar Sache der EG-Kommission, die Bundesregierung hat aber bereits im Rat auf die Vorlage entsprechender Vorschläge gedrungen. Weil die Regelung bereits ab Januar 1974 Anwendung finden soll, wird erwartet, daß die Kommission der EG kurzfristig Vorschläge für die Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen vorlegen wird. Zu Frage B 24: Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung allgemeiner Durchführungsbestimmungen zu Art. 24 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 hat bislang nicht die Zustimmung des Rates gefunden, weil die Mehrzahl der Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission aus technischen Gründen nicht für praktikabel hält. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist es zur Zeit nicht möglich, täglich oder für kleinere Zeitabschnitte eines Monats je Erzeugnis und Herkunftsland die eingeführten Mengen zu erfassen, um zu vergleichen, ob für 40 v. H. dieser Mengen die Einfuhrpreise festgestellt worden sind. Es wird geprüft, ob eine 14tägige Ermittlung der Gesamteinfuhren aus dritten Ländern möglich ist. Die technischen Schwierigkeiten sind im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die zollamtliche Abfertigung der ausländischen Herkünfte in der Bundesrepublik praktisch an jedem Ort möglich ist and die Durchschriften der Einfuhranmeldung der abgefertigten Partien einiger hundert Zollstellen im allgemeinen erst einige Tage später dem Statistischen Bundesamt bzw. dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft vorliegen. Außerdem werden Erzeugnisse häufig nicht unmittelbar der Vermarktung zugeführt, sondern auf Lager genommen und erst zu einem späteren Zeitpunkt vermarktet. Die Bundesregierung hält das bisher praktizierte Verfahren mit einer markttäglichen Preisermittlung an bestimmten Großmärkten nach wie vor für repräsentativ, praktikabler und ausreichend zur Beurteilung der jeweiligen Marktlage. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen B 25 und 26) : Welche Getreidemengen wurden im Rahmen der geltenden Marktordnung in den letzten drei Jahren aus dem Bereich bzw. im Bereich der Bundesrepublik Deutschland denaturiert, und wie groß waren die Ausgaben dafür? Welche Überlegungen und Maßnahmen seitens der Bundesregierung gibt es, die Denaturierung von Getreide einzuschränken oder abzustellen, und welche Möglichkeiten bestehen, bei gleichem Kostenaufwand Notstandsgebiete in Entwicklungsländern zu versorgen? In .den letztere drei Getreidewirtschaftsjahren wurden in der Bundesrepublik die folgenden Mengen Weichweizen denaturiert und die nachstehenden Prämien dafür gewährt: Die Detanurierungsprämie für Weichweizen zur Verfütterung ist z. Z. erforderlich, weil die Preise für Weichweizen und Futtergetreide nicht im richtigen Verhältnis zueinander gemäß dem Futterwert festgesetzt sind. Die Bundesregierung hat alljährlich im Ministerrat gefordert, die Preise der einzelnen Getreidearten besser aufeinander abzustimmen. Dadurch würde die Denaturierungsprämie überflüssig. Die deutschen Bemühungen scheiterten bisher aber an dem Widerstand anderer Mitgliedstaaten gegen eine wesentliche Änderung des Maispreises, der — gegenüber dem Weizen — zu niedrig festgesetzt ist. Die Forderung der Bundesregierung wird neuerdings auch von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften unterstützt. Menge (Mill. t.) Prämie (Mill. DM) 1970/71 1,06 65,5 1971/72 1,04 59,2 1972/73 1,35 78,9 3872* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Die Denatuierungsprämie beträgt z. Z. 25,60 DM/t. Bei Wegfall der Prämie könnte durch die ersparten Beträge nur ein Bruchteil ,der Kosten für den Kauf und den Transport von Getreide (Warenwert rd. 400.— DM/t.) zur Versorgung von Notstandsgebieten in Entwicklungsländern gedeckt werden. Es sei im übrigen darauf hingewiesen, daß die EWG und ihre Mitgliedstaaten nach dem Internationalen Nahrungsmittelhilfeabkommen jährlich bereits 1,287 Millionen t Getreide den Entwicklungsländern als Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung stellen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Ausreiseantrag aussiedlungswilliger Deutscher aus Polen häufig dadurch nachteilig auf deren Arbeitsverhältnisse in der Heimat auswirkt, als sie nach der Antragstellung auf Aussiedlung eine andere Tätigkeit mit einer niedrigeren Vergütungsgruppe aufnehmen müssen, die infolge Zuordnung der der neuen Beschäftigung entsprechenden niedrigeren Leistungsgruppe im Rahmen des Fremdrentengesetzes zu einer Rentenminderung führt, und ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, daß solche sozialversicherungsrechtlichen Nachteile vermieden werden? Auf die Auswirkungen von Ausreiseanträgen aussiedlungswilliger Deutscher aus Polen auf deren Arbeitsverhältnisse hat der Parlamentarische Staatssekretär Moersch bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 1973 zu der Frage des Kollegen Dr. Hupka hingewiesen (Niederschrift des Bundestages Seite 3382). Damit zusammenhängende Änderungen in den Arbeitsverhältnissen des betroffenen Personenkreises dürften im allgemeinen auf die Rentenhöhe ohne Einfluß sein. Das ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen des Fremdrentengesetzes (FRG) über die Leistungsgruppenzuordnung, nach denen auf die Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird, und über die Berechnung und Bewertung der beschäftigungslosen Zeiten als Ersatz- oder Ausfallzeiten. Soweit noch darüber hinaus Fälle auftreten, die von den genannten Regelungen nicht erfaßt werden, kann eine die sozialpolitische Zielsetzung des Gesetzes berücksichtigende Auslegung dazu führen, daß rentenrechtliche Nachteile nicht eintreten. Sollte die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit in diesem Punkt zu einer anderen Auffassung gelangen, wäre eine Gesetzesänderung in Erwägung zu ziehen. Jedoch liegen entsprechende Entscheidungen bisher nicht vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Krankenversicherungsträger zwar die Krankentransportkosten vom Krankenhaus zur Wohnung erstatten, nicht aber im Pflegefall die Mehrentfernung zwischen Krankenhaus und Pflegeheim berücksichtigen, und was gedenkt sie zur Behebung dieses Mißstandes zu tun, zumal gut informierte Angehörige den Kranken vorher im Pflegeheim ordnungsamtlich anmelden, er so dort seinen Wohnsitz hat und demzufolge die Krankentransportkosten in voller Höhe übernommen werden? Die Kosten des Transports eines Versicherten zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus sind Teil der von den Krankenkassen zu übernehmenden Krankenhauspflege. Dies gilt auch für die notwendigen Kosten des Rücktransports. Ob die Krankenkassen beim Transport des Versicherten vom Krankenhaus in ein Pflegeheim die Mehrentfernung zwischen Krankenhaus und Pflegeheim berücksichtigen müssen, ist eine Frage, die nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles zu beantworten ist. Wenn Ihnen Einzelfälle bekanntgeworden sind, die zu Härten führen, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Im übrigen werde ich Ihre Frage zum Anlaß nehmen, die Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger auf das angesprochene Problem hinzuweisen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 29) : Wieweit wird die Bundesregierung die folgenden, von Landessozialminister Dr. Schmidt kürzlich vorgeschlagenen Anregungen zur Herabsetzung der sehr hohen Unfallhäufigkeit ausländischer Arbeitnehmer wie Herabsetzung der Zahl der Nationalitäten in einem Betrieb, eingehende Einweisung in den Arbeitsablauf am Arbeitsplatz und mündliche und schriftliche Unterrichtung über Unfallgefahren am Beginn der Tätigkeit in der jeweiligen Muttersprache, Tragen eines Helmes von bestimmter Farbe während der Einarbeitungszeit und Schulung und Ernennung von bewährten ausländischen Arbeitnehmern zu Sicherheitsbeauftragten bei ihren Maßnahmen berücksichtigen? Die vom Hessischen Sozialminister in seinem Erlaß an die Gewerbeaufsichtsbehörden des Landes Hessen angeführten neun Punkte zur Bekämpfung der Unfälle ausländischer Arbeitnehmer gehen auf Anregungen in den von der Bundesregierung vorgelegten Unfallverhütungsberichten für die Jahre 1968/69 und 1971 zurück. Es ist beabsichtigt, bei den obersten Arbeitsbehörden der übrigen Bundesländer vorzuschlagen, entsprechende Initiativen zu prüfen. Ferner wird die Bundesregierung die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ersuchen, die Unfallverhütungsmaßnahmen bei den ausländischen Arbeitnehmern weiter zu verstärken und auszubauen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit ständig darauf dringen, daß alle vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in den Betrieben voll ausgeschöpft und neue Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden. Im übrigen bereitet die Bundesregierung mit der Verordnung über die Errichtung, Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten, der Ergänzung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe, der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Mindest- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3873* anforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer und der Konkretisierung der Arbeitsschutzverordnung für Winterbaustellen Vorschriften vor, die sich auch für die ausländischen Arbeitnehmer positiv auswirken sollen und deren besondere Situation in den deutschen Betrieben berücksichtigen werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 30) : Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß Feldwebel in der Bundeswehr, die auf dem Grundstück ihrer Wohnung aus eigenen Mitteln eine Autogarage aufstellen wollen, von der Bundesvermögensverwaltung mit dem Hinweis abschlägig beschieden werden, daß der Minister der Verteidigung in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen angeordnet habe, daß weder die Aufstellung von transportablen Garagen noch der Bau von Massivgaragen oder gedeckte Abstellplätze durch die Mieter der Feldwebelwohnhäuser oder durch die Bundesvermögensverwaltung am Rande von größeren Anlagen in Frage kommen? Es ist richtig, daß das Bundesverteidigungsministerium, vielleicht zu sehr unter fiskalischen Gesichtspunkten, in Übereinstimmung mit dem damaligen Bundesschatzministerium im März 1965 die Aufstellung von transportablen Garagen und den Bau von Massivgaragen oder gedeckten Abstellplätzen für Mieter von Feldwebelwohnhäusern abgelehnt hat. Bei der Entscheidung wurde damals davon ausgegangen, daß eine Dauervermietbarkeit von auf Kosten des Bundes errichteten Garagen nicht gewährleistet schien, da noch verhältnismäßig wenig Soldaten ein Kraftfahrzeug besaßen bzw. nicht gewillt oder nicht in der finanziellen Lage waren, neben der Miete für die Wohnung auch noch Miete für die Garagen zu zahlen. Die Errichtung von Garagen durch die Mieter wurde abgelehnt, weil bei einem Mieterwechsel keine Gewähr bestand, daß der Mietnachfolger das Bauwerk übernehmen würde und der Erbauer sich hätte verpflichten müssen, in solchen Fällen das Bauwerk wieder zu entfernen und den alten Zustand wiederherzustellen. Dieses — von Seiten des Bundes berechtigte — Verlangen hätte mit Sicherheit Anlaß zu unerwünschten Streitigkeiten zwischen Bund und Mieter gegeben; das sollte aber vermieden werden. Seit August 1969 werden bundeseigene Feldwebelwohnhäuser nicht mehr gebaut. Für die früher errichteten Feldwebelwohnhäuser werde ich prüfen lassen, ob die Entscheidung vom März 1965 geändert werden kann, da .die Entscheidungsvoraussetzungen sich zum Teil geändert halben. Über das Ergebnis der Überprüfung werde ich Sie unterrichten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit, einen Überblick über alle in der Medizin tätigen ausgebildeten Hilfskräfte einschließlich einer genauen Bedarfsermittlung zu geben und die erforderliche Anzahl von Ausbildungsstätten zu schaffen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Behebung des allgemein bekannten Mangels an medizinisch-technischem Assistenzpersonal zu ergreifen, um diesem seit langem bestehenden Mißstand zu begegnen? Zu Frage B 31: Die Angaben des Statistischen Bundesamtes in der Schriftenreihe „Bevölkerung und Kultur, Reihe 7, Gesundheitswesen, III. Krankenhäuser, Berufe des Gesundheitswesens" ermöglichen bereits einen Überblick über die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen ausgebildeten Hilfskräfte in der Medizin. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember 1971. Jüngere Angaben liegen nicht vor. Im einzelnen sind Zahlen ausgewiesen sowohl für das ausgebildete als auch für ,das nicht ausgebildete Krankenpflegepersonal. Es sind ferner Zahlen enthalten u. a. für Hebammen, Krankengymnasten, Beschäftigungstherapeuten, Masseure, medizinisch-technische Assistenten, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische Assistenten, die sich auf ausgebildete Personen beziehen. Eine Rubrik „Sonstige im Gesundheitswesen tätige Personen" umfaßt sowohl ausgebildete Kräfte (z. B. Logopäden, Orthoptisten und medizinisch-technische Gehilfen) als auch unausgebildete Kräfte. Es wird zur Zeit geprüft, ob eine weitere Aufschlüsselung der insoweit angegebenen Zahlen möglich ist. Eine Bedarfsermittlung, die sich u. a. auf Hilfskräfte in der Medizin erstreckt, ist vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beabsichtigt. Die Vorarbeiten sind bereits angelaufen. Wann mit ersten Ergebnissen gerechnet werden kann, ist noch nicht abzusehen. Die Bundesregierung besitzt keine Zuständigkeit für die Schaffung von Ausbildungsstätten für medizinische Hilfsberufe. Die Länder führen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung auch ,die Bundesgesetze für die nichtärztlichen Heilberufe als eigene Angelegenheit aus. Zu Frage B 32: Die Möglichkeiten des Bundes, auf eine Beseitigung des Mangels an medizinisch-technischem Assistenzpersonal hinzuwirken, sind begrenzt. Der Bundesregierung ist dieser Mangel bekannt. Es handelt sich dabei um ein auch im Ausland beobachtetes Problem, das seine Ursache in der außerordentlich kurzen durchschnittlichen Verweildauer der fast ausschließlich weiblichen Berufsangehörigen durch Heirat im Beruf hat. Der Mangel könnte dadurch behdben werden, daß zum einen mehr männliche Bewerber für eine Berufsausübung in diesem Bereich interessiert werden, zum anderen dadurch, daß mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat wiederholt mit den obersten Landes- 3874* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 gesundheitsbehörden die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Ausbildungsstätten für technische Assistenten in der Medizin erörtert. Es erscheint ferner notwendig, daß die Möglichkeit für eine Weiterbildung von technischen Assistenten in der Medizin zum Fachassistenten und zum Lehrassistenten erweitert werden. Auch hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der Länder fällt. Einige Länder bereiten gesetzliche Regelungen über die Weiterbildung von technischen Assistenten in der Medizin vor. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft zur Zeit gemeinsam mit den obersten Landesgesundheitsbehörden die Frage einer Wiedereinführung des Berufs ides medizinisch-technischen Gehilfen. Es ist wiederholt der Wunsch nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung erhoben worden. Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 33 und 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbesondere die deutschfranzösische Zusammenarbeit bei der Lebensmittelüberwachung zu verbessern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine Kennzeichnungspflicht für Kosmetika die Verbraucher auf gesundheitsbeeinträchtigende Folgewirkungen von kosmetischen Artikeln hinzuweisen? Zu Frage B 33: Für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder zuständig. In einzelnen Fällen hat die Lebensmittelüberwachung mit ausländischen Überwachungsstellen, deren Bereich an ihren eigenen grenzt, selbst Kontakt aufgenommen und Erfahrungen ausgetauscht. Mit Fällen von Beanstandungen ausländischer Lebensmittel von überregionaler Bedeutung befaßt sich aúch die Bundesregierung. In den letzten Jahren haben sich bei der Kontrolle französischer Lebensmittel — mit Ausnahme einiger Fälle zu hoher Pflanzenschutzmittelrückstände bei Salat und Äpfeln — keine besonderen Beanstandungsgründe ergeben. Die Zusammenarbeit ist gerade mit Frankreich auf dem angesprochenen Gebiet sehr gut, die französische Regierung ist sehr an der einwandfreien Beschaffenheit französischer Exportware in die Bundesrepublik interessiert. Aus Anlaß der erwähnten, zu Anfang diesen Jahres festgestellten Überschreitungen zulässiger Pflanzenschutzmittelhöchstmengen bei französischen Erzeugnissen, die in die Bundesrepublik eingeführt wurden, haben die französischen Regierungsstellen zur Vermeidung weiterer derartiger Fälle mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Verbindung aufgenommen. Unter Beteiligung von Vertretern der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder und der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind die aufgetretenen Probleme mit den französischen Kollegen eingehend erörtert worden; dabei 'hat sich die Voruntersuchung französischer Export-Produkte schon in Frankreich als besonders wichtig herausgestellt. In einem seither bestehenden Informationsaustausch werden dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von den Ländern Beanstandungsfällen mitgeteilt. Diese werden an die französische Botschaft — wenn möglich mit Angabe der Erzeuger oder Lieferanten — weitergeleitet. Ausgehend auch von den oben geschilderten Fällen haben ,die Länder ferner im Rahmen des Ausschusses Lebensmittelüberwachung des Arbeitskreises der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (ALU) eine Absprache getroffen, sich gegenseitig und das Bundesgesundheitsamt und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit über relevante Überschreitungen lebensmittelrechtlicher Vorschriften bei ausländischen Lebensmitteln zu unterrichten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit erhält damit die notwendige Kenntnis konkreter Fälle und wird in die Lage versetzt, z. B. das Herkunftsland der fraglichen Lebensmittel zu benachrichtigen. Zu Frage 'B 34: Der Schutz der Gesundheit des Verbrauchers vor Schäden durch Kosmetika ist im geltenden Recht zunächst durch die Vorschriften des § 3 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes gesichert. Danach ist es verboten, Kosmetika so herzustellen oder zu verpacken, daß sie bei bestimmungsgemäßen oder vorauszusehendem Gebrauch die menschliche Gesundheit durch ihre Bestandteile oder Verunreinigungen zu schädigen geeignet sind. Desgleichen ist es verboten, so hergestellte oder verpackte Kosmetika in Verkehr zu bringen. Damit werden auch die importierten Erzeugnisse erfaßt. Die Einhaltung der genannten Vorschriften wird durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Es muß daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß keine gesundheitsschädlichen Erzeugnisse in den Verkehr kommen. Grenzfälle, die gleichwohl einen Warnhinweis geboten erscheinen lassen können, treten allerdings dort auf, wo durch unsachgemäßen Gebrauch eines an sich unbedenklichen Mittels die Gesundheit beeinträchtigt werden kann, z. B. wenn ein Haarspray in die Augen gesprüht wird. In diesen Fällen hat, soweit ersichtlich, die Wirtschaft von sich aus Warnhinweise angebracht, so daß eine rechtliche Regelung noch nicht erforderlich erschien. Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme wäre § 5 Nr. 1 des derzeit geltenden Lebensmittelgesetzes, der eine Ermächtigung enthält, zum Schutze der Gesundheit für den Verkehr mit Kosmetika Verordnungen zur Durchführung der Verbote des § 3 des Lebensmittelgesetzes zu erlassen. Für das künftige Recht ist in § 26 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Nr. 8 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3875* des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts eine ausdrückliche Ermächtigung vorgesehen für den Verkehr mit Kosmetika Warnhinweise, sonstige warnende Aufmachungen oder Sicherheitsvorkehrungen vorzuschreiben, soweit das erforderlich ist, um eine Gefährdung der Gesundheit zu verhüten. Anlage 43 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 35) : Kommt es zu Verzögerungen bei lange geplanten Kränkenhaus-Neu- und -Umbauten sowie bei weiteren Investitionen in Krankenhäusern, weil der Bund seinen Anteil von 1/7 des Aufwands nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht oder nicht rechtzeitig leistet? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen darüber vor, ob und inwieweit es zu Verzögerungen bei lange geplanten Krankenhaus-Neu- und -Umbauten sowie bei weiteren Investitionen in Krankenhäusern gekommen ist. Auf keinen Fall könnte ein solcher Sachverhalt mit ausbleibenden oder nicht rechtzeitigen Leistungen des Bundes nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbindung gebracht werden. Der Bund hat sowohl im Jahre 1972 wie auch im Jahre 1973 pünktlich zu den mit den Ländern vereinbarten Terminen, nämlich am 1. März, 1. Juli und 1. November 1973 sowie am 18. September und 7. November 1972 seine Verpflichtungen erfüllt. Im Jahre 1972 wurden den Ländern insgesamt 465,3 Millionen DM, im Jahre 1973 insgesamt 961,1 Millionen DM vom Bund überwiesen, darunter waren für Aufwendungen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 und § 9 KHG 1972 279,3 Millionen DM, 1973 287,3 Millionen DM enthalten. Hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an der Aufbringung der Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz muß ich im übrigen auf folgendes hinweisen: Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KHG ist eine volle Drittelbeteiligung ohne haushaltsmäßige Begrenzung nur für alle gesetzlichen Aufwendungen mit Ausnahme der Neubaumaßnahmen vorgesehen. Die Mittel für Neubau, Umbau und Erweiterungsbau sind nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KHG haushaltsmäßig begrenzt. Eine Verpflichtung des Bundes zur vollen Drittelbeteiligung besteht insoweit nicht. Sollte es in den Bundesländern an einzelnen Stellen zu Verzögerungen bei Krankenhausneubauten sowie weiteren Investitionen gekommen sein, wird zu fragen sein, ob die Ursache dafür in Schwierigkeiten liegt, die sich auf Landesebene bei der Bereitstellung und Zuweisung der Landesmittel ergeben haben könnten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 36) : Liegen der Bundesregierung statistische Unterlagen über das Zigarettenrauchen bei Kindern vor, welche Gründe sind nach ihrer Auffassung für den Zigarettenkonsum bei Kindern ausschlaggebend, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Der Bundesregierung liegen statistische Unterlagen über das Rauchverhalten bei Kindern vor. Nach einer Studie über das Rauchverhalten der 8- bis 12jährigen gaben 69 °/o an, bereits einmal geraucht zu haben. Einen Überblick über das Rauchverhalten geben zwei von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Auftrag gegebene Repräsentativerhebungen aus den Jahren 1971 und 1973. 30 % aller Mädchen und 50 % aller Jungen gaben 1973 an, im Alter von 12 Jahren zum ersten Mal geraucht zu haben. Nach diesen Erhebungen deutet sich eine Vorverlegung des „Probieralters" an. Das erstmalige Probieren stellt nicht den Beginn des eigentlichen Rauchens dar. Der Beginn liegt am häufigsten zwischen dem 15. und 16. Lebensjahr. Bezogen auf alle Jugendlichen geben 14 % der 12- bis 13jährigen und 52% ,der 14- bis 13jährigen an, schon richtig mit dem Rauchen begonnen zu haben. 4% der 12- bis 13jährigen und 25 % der 14- bis 13jährigen, die schon einmal geraucht haben, bezeichnen sich als ständige Raucher. Für den Beginn des Rauchens ist die Geselligkeit und der Freundeskreis von Einfluß. 46 % der 12- bis 13jährigen nannten als wichtigstes Motiv für ihr Rauchen „weil man in Gesellschaft raucht". An zweiter Stelle (18%) stand für die 12- bis 13jährigen „weil Rauchen selbstsicher macht". Das bedeutet, daß der Griff zur Zigarette ein Hilfsmittel ist, die eigene Unsicherheit zu überbrücken und damit „erwachsener" zu wirken. Deshalb ist die Vorbildwirkung der Erwachsenen für das Rauchverhalten der Kinder entscheidend. Die Bundesregierung hält gezielte Aufklärungsmaßnahmen weiterhin für dringend geboten und wird die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betriebene Antiraucherkampagne entsprechend weiterführen. Als unterstützende Maßnahme sind weitergehende Werbebeschränkungen erforderlich, als sie bislang durch die freiwillige Absprache der Zigarettenindustrie erreicht werden konnten. Maßnahmen dieser Art werden im Zusammenhang mit der Gesamtreform des Lebensmittelrechts derzeit geprüft. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 37): 3876* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Ist die Bundesregierung bereit, die für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlacker der Bundesstraße 10 erforderlichen Mittel so rechtzeitig bereitzustellen, daß der Ausbau unverzüglich nach Abschluß der Stadtkernsanierungsplanungen im Jahr 1975 begonnen und zügig durchgeführt werden kann? Durch die beabsichtigte Stadtkernsanierung und neuere Untersuchungen im Rahmen des General-verkehrsplanes sind Auswirkungen auf die Verkehrskonzeption in Mühlacker zu erwarten, durch die auch Änderungen für den ursprünglich geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 eintreten werden. Diese Änderungen sind zwischen Stadt und Straßenbauverwaltung noch nicht endgültig abgeklärt. Es wird angestrebt, den Ausbau der Bundesstraße 10 in zeitlicher Abstimmung mit der Stadtkernsanierung vorzunehmen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 38 und 39) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn, auch die Stückgutabfertigung in der SüdPfalz praktisch dadurch aufzuheben, daß die bisher bestehenden Stückgutabfertigungsstellen — insbesondere am Bahnhof in Germersheim — aufgelöst werden sollen? Glaubt die Bundesregierung nicht, daß die Kunden der Deutschen Bundesbahn durch die Rationalisierungsbemühungen immer mehr in der Tendenz bestärkt werden, auf die Straße auszuweichen, mit all den Folgen, die dann erneut verkehrsmäßig zu bewältigen sind oder auch nicht? Zu Frage B 38: Der Herr Bundesminister für Verkehr ist laut Beschluß des Bundeskabinetts vom 5. September 1973 beauftragt worden, gemeinsam mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, Maßnahmen zur Verminderung des Bundesbahndefizits einzuleiten und dabei vor allem Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses durch Einschränkung bzw. Konzentration des Stückgutverkehrs zu suchen, da der Kleingutverkehr unternehmerisch zu beurteilen und nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben ist. Die Bundesbahn denkt weder daran, ihr Angebot im Stückgutverkehr in der Südpfalz noch anderswo zu verringern oder sich aus .der Fläche zurückzuziehen. Sie beabsichtigt dies vor allem auch nicht in den künftig nicht mehr über die Schiene bedienten Orten wie z. B. in Germersheim. Vielmehr erweitert sie die Bedienungsform für Orte und Ortsbereiche mit geringerem Verkehrsaufkommen. Sie führt also nur das am 1. Juni 1970 eingeführte und bewährte Bedienungsverfahren, das schon heute für mehr als 25 000 Ziele Anwendung findet, fort. Die Fortführung der Entwicklung ist notwendig, um nicht Dienstleistungen zu konservieren, die von den Kunden am Markt als überholt angesehen werden. Zu Frage B 39: Die Bundesregierung glaubt nicht, daß die Kunden der Deutschen Bundesbahn durch die geplanten Rationalisierungsmaßnahmen immer mehr in der Tendenz bestärkt werden, auf die Straße auszuweichen. Sie ist im Gegenteil der Meinung, daß die sich aus der Konzentration des Stückgutverkehrs ergebenden Verbesserungen geeignet sind, der bisherigen Entwicklung entgegenzuwirken. Im einzelnen sind dies: 1. Anpassung an das sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckende Stückgutnetz der Bundesbahn an eine gestraffte Stückgutorganisation im Schienenbereich, wobei Einzelheiten noch abzuklären sind. 2. Verstärkte und verbesserte Haus-Haus-Bedienung über die Straße in der Fläche. 3. Optimale Ausrichtung der Preise an den Produktionskosten und Marktgegebenheiten. 4. Schnellerer, zuverlässiger sowie letzlich wirtschaftlicherer Transport der Stückgüter bei der Bundesbahn (u. a. durch eine spürbare Verminderung der Umladehäufigkeit). Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Alber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 40 und 41): Wird die Bundesregierung dem Antrag des Landes Baden-Württemberg entsprechen — wenn ja, bis wann — und im Zuge des Weiter- und Ausbaus der B 14 in Stuttgart die Landesstraßen L 1180 und 1189 zu Bundesstraßen aufstufen und in die Baulast des Bundes übernehmen? Wenn ja, wann wird dann mit dem Ausbau der Leonberger Straße und der Überbrückung des Schattenrings in Stuttgart begonnen? Zur Verbesserung der Verhältnisse in der Ortsdurchfahrt Stuttgart-Vaihingen ist im Anschluß an den fertiggestellten Autobahnbereich eine Verlegung der Bundesstraße 14 bis zum Südheimer Platz vorgesehen. Der 1. Abschnitt dieser Maßnahme bis zur Landesstraße 1180 ist voll im Bau. Der Weiterbau durch das Elsental bereitet aber sowohl hinsichtlich der Planung als auch ,der Finanzierung besondere Schwierigkeiten, so daß dessen Verwirklichung noch als völlig offen bezeichnet werden muß. Es sind daher Überlegungen im Gange, wegen der länger andauernden Führung des Verkehrs der Bundesstraße 14 über die Landesstraßen 1180 und 1189 einen Ausbau dieses Straßenzuges vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird eine Reihe von Rechts-, Planungs- und Haushaltsfragen aufgeworfen, die insbesondere hinsichtlich der Festlegungen des Bedarfsplanes, der Klassifizierung des Straßenzuges und der Finanzierung des Ausbaus nicht kurzfristig zu lösen sind. Die erforderlichen Gespräche sind bereits -eingeleitet. Der Stand der Verhandlungen läßt aber im Augenblick noch keine Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3877* Voraussage über die endgültige Entscheidung zu einem entsprechenden Antrag des Landes BadenWürttemberg und dessen Verwirklichung zu. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bedingungen des öffentlichen Taxiverkehrs dadurch zu verbessern, daß die jetzt noch weitgehend bestehende Anonymität von Taxi und Taxifahrer durch äußere Namensanbringung aufgehoben wird, um dem Taxibenutzer eine Unterscheidungs- und Auswahlmöglichkeit zu geben und die Taxiunternehmer zu wettbewerbsgerechtem Verhalten anzuhalten, um dadurch insgesamt zu einer vermehrten Taxibenutzung und damit vice versa zu einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr zu kommen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht,_ an der Außenfläche der Taxen künftig die Anbringung des Namens des Taxiunternehmers zuzulassen. Der Verkehrsnutzer muß sich darauf verlassen können, daß er im Hinblick auf die Sicherheit und Ordnung im Verkehr sowie die Höhe der Tarife jedes bereitgestellte Taxi in gleicher Weise benutzen kann. Hieraus folgt die Notwendigkeit einer einheitlichen äußeren Kennzeichnung der Taxen wie Farbanstrich, Taxi-Dachzeichen Verbot der Fremd- und Eigenwerbung an den Außenflächen \des Fahrzeugs. Gegenüber den U- und Straßenbahnen sowie den Linienbussen besteht insoweit ein wesentlicher Unterschied, ,als 'der Kunde diese Verkehrsmittel an Haltestellen nach einem festen Fahrplan erwartet, die äußere Farbe ,des Fahrzeugs wie eine Außenreklame somit keine Rolle spielen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung die Zulässigkeit des Werbeverbots .für die Außenfläche der Taxen bestätigt und dabei den Umstand hervorgehoben, daß dieses Verbot — zum Schutze der Unternehmer wie der Kunden — auch dazu dient, durch „Anonymität" die Wettbewerbsgleichheit im Taxengewerbe zu erhalten. Im Interesse des Kunden ist der Taxiunternehmer z. Z. gehalten, Namen, Betriebssitz und amtliches Kennzeichen im Wageninnern an gut sichtbarer Stelle anzuschreiben. Es ist 'beabsichtigt, diesen Kundenschutz dadurch 'zu verstärken, daß zusätzlich an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe in Zukunft ein Ordnungsnummer-Schild geführt werden muß; eine entsprechende Verordnung wird z. Z. vorbereitet. Die Bundesregierung gibt dieser Regelung gerade im Hinblick auf ,die Wettbewerbsgleichheit den Vorzug. Sie teilt im übrigen nicht die Ansicht, daß Eigenwerbung auf Taxen zu einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr zu führen vermag. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen B 43 und 44) : Kann die Bundesregierung erläutern, ob die Aufrechterhaltung der Bundesbahnnebenstrecke nach Mülheim (Ruhr)—Saarn allein aus wirtschaftlichen Erwägungen weiterhin gerechtfertigt erscheint? Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß die an dieser Bahnstrecke auf bundesbahneigenem Gelände errichteten und betriebenen Schrottverwertungs- und -sammelbetriebe, die ohne das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren zustande kamen, Planungsziele der Stadt Mülheim (Ruhr) behindern, damit den Interessen der Bevölkerung entgegenstehen und daß bei Wegfall derselben das bisher für die Beibehaltung der Streckenführung geltend gemachte Argument der Rentabilität entfällt? Zu Frage B 43: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) ist die Beibehaltung der Strecke Mülheim (Ruhr)Saarn allein aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus gerechtfertigt. Zu Frage B 44: Die DB hat bestätigt, daß die Schrottsammel- und -verwertungsbetriebe die Lagerplatzbedingungen, die dem Mietvertrag mit der DB zugrunde liegen, eingehalten haben. Ob darüber hinaus seitens der Firmen erforderliche gesetzliche Genehmigungsverfahren nicht eingehalten wurden, kann von der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Im übrigen wird aus heutiger Sicht der Wegfall der Schrotttransporte allein aller Voraussicht nach noch keine grundlegende Änderung in der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Strecke bringen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 45) : Kann in Hofheim (Taunus) eine erste Entlastung bis zum weiteren Ausbau der B 519 gebracht werden, indem die schon ausgebaute Teilstrecke dieser Bundesstraße aus Richtung Kelkheim bis unmittelbar zur Zeilsheimer Straße weitergeführt wird? Bund und Länder sind bemüht, zur ersten Entlastung der Stadt Hofheim den Bau des nördlichen Abschnitts der Umgebung Hofheim im Zuge der B 519 zwischen der Zeilsheimer Straße und der jetzigen B 519 in Richtung Kelkheim vorzuziehen. Die hessische Straßenbauverwaltung steht z. Z. in Verhandlungen mit der Stadt, die den Grund und Boden in Amtshilfe beschaffen will. Sofern dies möglich ist und im Planfeststellungsverfahren keine Schwierigkeiten auftreten, ist beabsichtigt, Ahfang 1975 mit den Bauarbeiten dieses ersten Bauabschnitts zu beginnen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten 3878* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 46 und 47) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, ob trotz der EG-einheitlichen Richtlinien die Geräuschpegelgrenzwerte ausländischer Kraftfahrzeuge unter denen deutscher Herkunft liegen, und ist in nächster Zeit an eine Herabsetzung der Grenzwerte gedacht? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, die zulässige Geräuschentwicklung von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Lkw, könne bei Ausnutzung einfacher technischer Möglichkeiten weiter vermindert werden, und hat die Bundesregierung die Absicht, die entsprechenden Vorschriften der StVZO zu ändern? Nach den zur Verfügung stehenden Informationen gibt es keinen Anhalt dafür, daß Fahrzeuge bestimmter Ursprungsländer prinzipiell geringere Geräuschemissionen haben als vergleichbare Fahrzeuge deutscher Produktion. Alle in der Bundesrepublik zum Verkehr zuzulassenden Fahrzeuge unterliegen unabhängig vom Ursprungsland den Bestimmungen des § 49 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und wahlweise seit dem Oktober 1971 den Bestimmungen der EG-Richtlinie über den zulässigen Geräuschpegel. Die Grenzwerte für ,die Geräuschpegel aller Fahrzeuggruppen, für die die EG-Richtlinie gilt, sollen vermindert werden. Auf Grund einer gemeinsamen deutsch-britischen Initiative, die von Frankreich unterstützt wird, werden die einschlägigen Arbeiten bei der Kommission voraussichtlich noch in diesem Jahre beginnen. Die Brüsseler Resultate werden in die StVZO zu übernehmen sein. Der Bundesminister für Verkehr vertritt wie der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr die Meinung, daß alle Möglichkeiten, den Verkehrslärm zu verringern, ausgeschöpft werden sollten. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf der Bahnstrecke Schelklingen—Schmiechen—Hütten usw. an den schienengleichen Bahnübergängen keine Blinklichter vorhanden sind und deshalb die Deutsche Bundesbahn, die auf dieser Strecke in der Hauptsache Militärtransporte durchführt, durch schrilles Pfeifen über die ganze Strecke, insbesondere aber im Raum Hütten, eine unerträgliche Ruhestörung vor allem nachts für die Bevölkerung und die große Zahl Erholungssuchender darstellt? Ist die Bundesregierung bereit, um diesen unerträglichen Zustand zu beseitigen, die Deutsche Bundesbahn anzuweisen, an den schienengleichen Bahnübergängen Blinklichter anzubringen? Zu Frage B 48: Der Bundesregierung ist bekannt, daß es bei der DB von den insgesamt rd. 28 000 Bahnübergängen (BU) etwa 15 000 BU auf Nebenbahnen gibt, die technisch nicht gesichert sind. Die Sicherung dieser BU, bei denen es sich vorwiegend um Feldwege handelt, besteht in der Ubersicht auf die Bahnstrecke, in den meisten Fällen in Verbindung mit hörbaren Signalen der Eisenbahnfahrzeuge. Diese Sicherung entspricht den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Wie die Bundesbahndirektion (BD) Stuttgart auf Anfrage mitteilte, ist sie mit dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall schon mehrfach befaßt worden. So im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vom 10. Mai 1972 sowie aufgrund von Eingaben des Bürgermeisters von Schelklingen, Herrn Baeuchle. Auf der Bahnlinie verkehren nur noch Güterzüge; im Regelverkehr handelt es sich dabei um einige sog. „Übergabezüge". Stärker ist indessen der Militärverkehr, insbesondere aus Anlaß von Manövern. Bereits durchgeführte Erhebungen haben nach Mitteilung der BD Stuttgart ergeben, daß die Militärzüge nicht nur tagsüber durchgeführt werden können. Zu Frage B 49: Nach den gesetzlichen Bestimmungen habe ich in diesem Falle keine Möglichkeit, die DB anzuweisen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Es liegt auch kein Tatbestand des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vor; wie mir mitgeteilt wurde, ist die Sicherung der BU durch die Ubersicht in Verbindung mit hörbaren Signalen der Eisenbahnfahrzeuge als ausreichend anzusehen. Es dürfte daher weder aus Gründen der Erhöhung der Sicherheit noch aus Gründen der Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs das Erfordernis zu einer Änderung bejaht werden können. Es ist mir im übrigen bekannt, daß das Pfeifen der Triebfahrzeuge in vielen Fällen als lästig, ruhestörend oder sogar als unerträglich empfunden wird. Die BD hat sich schön häufig mit Klagen dieser Art befassen müssen. In einzelnen Fällen haben interessierte Gemeinden, insbesondere Badeorte, die Kosten für die Einrichtung von Blinklichtanlagen übernommen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen ides Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 50 und 51): Warum soll die vierspurig geplante Umgehungsstraße von Bürstadt (Kreis Bergstraße) im Zuge der B 47/44 nunmehr nur zweispurig ausgebaut werden, obwohl das für den vierspurigen Ausbau notwendige Gelände bereits angekauft ist und Überführungen über eine vierspurige Straße schon fertiggestellt sind? Weiß die Bundesregierung, daß die durch den zweispurigen Ausbau verursachte Einsparung bei diesem Projekt von rund 30 Millionen DM nur 3 bis 4 Millionen DM beträgt und zu einer Verzögerung des Baubeginns um rund ein Jahr führen wird, weil neue Berechnungen und Planungen erforderlich werden? Die hessische Straßenbauverwaltung hat mir mitgeteilt, daß sie gegenwärtig prüft, ob die Umgehungsstraße Bürstadt im Zuge der B 47 vorerst Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3879* 2spurig ausgebaut werden kann. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung dieser Frage ist daher bis jetzt nicht getroffen worden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen B 52 und 53) : Welche langfristigen Pläne bestehen seitens der Bundesregierung für Entwicklung bzw. Stillegung der Nebenbahnanlagen im Raum Altenkirchen (Westerwald)—Neuwied in bezug auf die Personenbeförderung und den Stückgutverkehr? Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß geplante Veränderungen im flächendeckenden Personen- und Güterverkehr nicht rechtzeitig den betroffenen Bundesbahnbediensteten bzw. den sie vertretenden Gewerkschaften zur Kenntnis gebracht werden, obwohl solche Veränderungen weitreichende existentielle Folgen haben können? Zu Frage B 52: -Stillegungsmaßnahmen auf ihren verkehrsschwachen Nebenstrecken hat die DB in Stufenplänen zusammengefaßt. Diese Maßnahmen sollen bis 1976 durchgeführt werden. Über die bereits genehmigten Maßnahmen hinaus sind im Raum Altenkirchen/ Westerwald—Neuwied in den Stufenplänen keine weiteren Einschränkungsmaßnahmen vorgesehen. Nach dem derzeitigen Stand der planerischen Überlegungen beabsichtigt die DB den genannten Raum im Stückgutflächenverkehr von folgenden gut ausgelasteten Stückgutkonzentrationspunkten auf der Straße zu bedienen: Altenkirchen, Siershahn, Limburg /Lahn, Ransbach, Höhr-Grenzhausen, Neuwied, Koblenz-Lützel. Zu Frage B 53: Die Stufenpläne über die Einschränkung des Schienenverkehrs auf verkehrsschwachen. Nebenstrecken 'hat die DB rechtzeitig allen Beteiligten, also auch den Personalvertretungen, zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus werden, wenn erforderlich, im Einzelfall 'Sozialpläne aufgestellt. Die Konzentration des Stückgutverkehrs, die eine Fortschreibung der am 1. 6. 1970 eingeleiteten Stückgutreform bedeutet, befindet sich noch im Stadium planerischer Überlegungen. Der Hauptpersonalrat ist Tiber die Einleitung von geplanten Maßnahmen im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes rechtzeitig unterrichtet worden. Außerdem hat der Vorstand der DB mit Schreiben vom 8. Oktober 1973 u. a. die Eisenbahner-Gewerkschaften und den DOB über die Grundzüge seiner Stückgutpolitik unterrichtet. Dieses Schreiben ist auch den betroffenen Bundesbahnbediensteten bekannt. Eine Unterrichtung der Mitarbeiter im Detail kann erst erfolgen, wenn die Planungen 'konkretere Formen angenommen haben. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche . Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 54) : Kann die Stückgutabfertigung Spaichingen nicht wenigstens so lange aufrechterhalten bleiben, bis die Autobahn Stuttgart /westlicher Bodensee fertiggestellt ist und eine Entlastung der B 14 erfolgt? Nach dem derzeitigen Stand der planerischen Überlegungen bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist davon aufzugehen, daß die Abfertigungsbefugnis für den Stückgutverkehr aufgehoben und die künftige Bedienung im Flächenverkehr auf der Straße voraussichtlich von dem gut ausgelasteten Stückgut-Konzentrationspunkt Rottweil bzw. Tuttlingen erfolgen wird. Wenn auch die Autobahn Gärtringen–Singen /Htw. voraussichtlich erst im Jahre 1977/78 fertiggestellt sein wird, so kann, da der Stückgutverkehr in der Fläche bei günstigerer Auslastung mit kaum erhöhter Zahl an Nahverkehrsfahrzeugen durchzuführen ist, von einer erheblichen Mehrbelastung des Straßennetzes keine Rede sein. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 55) : Ist die Bundesregierung bereit, alle Stellen der Bauverwaltung darauf hinzuweisen, daß in einer Periode der Kreditrestriktionen es notwendig ist, die öffentlichen Bauvorhaben des Bundes zügig abzurechnen und gegebenenfalls Abschlagszahlungen laufend in angemessener Weise zu leisten? Die Bauverwaltungen sind seit langem gehalten, bei der Durchführung von Bauleistungen in möglichst kurzen Zeitabständen Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Die einzelnen Abschlagszahlungen müssen spätestens 12 Werktage nach Eingang der Aufstellung über die erbrachten Leistungen erfolgen. Die Bauverwaltungen werden auf die Einhaltung dieser Anweisung neuerdings nochmals hingewiesen. Die Schlußzahlung, die wegen der fortlaufenden Leistung von Abschlagszahlungen im Verhältnis zu der gesamten Abrechnungssumme in der Regel ohnehin gering ist, muß alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorzulegenden Schlußrechnung geleistet werden. Sollte sich die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung verzögern, sind die Bauverwaltungen gehalten, die unbestrittenen Beträge sofort .auszuzahlen. Über die Umsatzsteuer, die erst nach Ausführung der gesamten Bauleistung fällig wird, kann der Auftragnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen 3880* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 eine besondere Abschlagsrechnung einreichen, sofern die Schlußzahlung nicht kurzfristig nach der Abnahme möglich ist. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Haunschild vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 56) : Wie viele Mitarbeiter der Außenstelle Lampoldshausen des Forschungszentrums Stuttgart der DFVLR werden auf Grund der Einstellung des Europa-II-Programms ihren Arbeitsplatz verlieren, und welcher Sozialplan ist für diese Mitarbeiter vorgesehen? Auf Grund der Einstellung des EUROPA II-Programms werden im Institutsteil Lampoldshausen des Instituts für Chemische Raketenantriebe der DFVLR (Forschungszentrum Stuttgart) voraussichtlich keine Mitarbeiter mehr ihren Arbeitsplatz verlieren. Die 60 in diesem Jahr wegen der Programmeinstellung entlassenen Mitarbeiter erhalten Leistungen aus einem Sozialplan. Er regelt hauptsächlich 1. die Verpflichtung ,der DFVLR, sich darum zu bemühen, den betroffenen Arbeitnehmern innerhalb der Anstalt oder im öffentlichen Dienst angemessene neue Arbeitsplätze zu beschaffen; 2. für Arbeitnehmer, die innerhalb der DFVLR versetzt werden, Hilfen zur Umschulung, zur Wohnraumbeschaffung und durch Gewährung von Vorschüssen; darüber hinaus wird hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses ein zusätzlicher Kündigungsschutz gewährt; 3. für ausscheidende Arbeitnehmer a) die Zählung einer Abfindung (entsprechend .dem Rationalisierungsschutzabkommen), b) die Gewährung einer zusätzlichen Übergangshilfe (im Hinblick auf die Abgelegenheit der Standorte Lampoldshausen und Trauen), c) eine Umschulungshilfe, d) Erleichterungen 'bei Rückzahlungsverpflichtungen (Umzugskosten, Weihnachtsgeld, Vorschüsse pp.) und auf dem Wohnraumsektor; 4. für einzelne besondere Härtefälle, für die Leistungen aus dem Sozialplan nicht zustehen, die Zugriffsmöglichkeit auf einen Härtefond. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 57): Würde die Bundesregierung einem Antrag der saarländischen Landesregierung auf Bezuschussung des in St. Wendel im Bau befindlichen und der darüber hinaus im Saarland geplanten gewerblichen Ausbildungszentren aus den ausschließlich für die Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten bereitgestellten Mitteln zustimmen, weil es dringend erforderlich ist, die Kreise — vor allem aber den Landkreis St. Wendel — durch die Übernahme des 20%igen Finanzierungsanteils durch den Bund zu entlasten, da der Kreis wegen seiner ungewöhnlich schlechten Finanzlage vor der Notwendigkeit steht, die Kreisumlage drastisch zu erhöhen, falls der Bund den Kreisanteil nicht übernimmt? Zur Zeit liegt dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft kein Zuschußantrag von gewerblichen Ausbildungszentren aus 'dem Saarland vor, so daß noch nicht geprüft werden konnte, ob diese Ausbildungszentren von den Richtlinien zur Vergabe der Mittel zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten erfaßt werden. Mit diesen Mitteln soll die Schaffung neuer Ausbildungsplätze in überbetrieblichen Ausbildungsstätten beschleunigt werden, um insbesondere die Unterschiede in der einzelbetrieblichen Ausbildung auszugleichen und auch die betriebliche Ausbildung stärker zu systematisieren und zu pädagogisieren. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft begrüßt deshalb jede Initiative in dieser Richtung und wird sie nach Möglichkeit finanziell fördern. Er wird aber nur in seltenen Ausnahmefällen in voll finanzierte und bereits im Bau begriffene Projekte einsteigen können, da dadurch weder neue Ausbildungsplätze geschaffen noch bestehende Ausbildungsplätze verbessert werden. Ihre Frage kann daher nur nach eingehender Prüfung des Einzelprojektes, wozu die Antragsunterlagen vorliegen müßten, beantwortet werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 58) : Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch die Abordnung und Versetzung von Hochschullehrern an die Bundeswehrhochschulen in Hamburg und München die Planstellen bei den abordnenden Hochschulen der Länder blockiert und über den dadurch sich vergrößernden Mangel an Hochschullehrern die Zulassungsbeschränkungen verschärft werden? Im Haushaltsjahr 1973 sind für die Hochschulen der Bundeswehr in Hamburg und München insgesamt 60 Stellen für Hochschullehrer neu geschaffen worden. Bei der Besetzung dieser Stellen hat sich nach Auskunft des Bundesministers der Verteidigung nur in einem Fall die Notwendigkeit ergeben, daß ein bis jetzt an einer Hochschule eines Landes tätiger Hochschullehrer von ,der zuständigen Landesbehörde ohne Dienstbezüge beurlaubt wurde. Nach dem von diesem Hochschullehrer vertretenen Fach (Geschichtswissenschaft) kann davon ausgegangen werden, daß dadurch bestehende Zulassungsbeschränkungen — in anderen Studienfächern — nicht verschärft wurden. Im Haushaltsjahr 1974 werden bei den Hochschulen der Bundeswehr voraussichtlich weitere Stellen für Hochschullehrer geschaffen werden. Nach Aus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November. 1973 3881* kunft des Bundesministeriums der Verteidigung kann im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen und bereits vorliegende Vorschläge damit gerechnet werden, daß für die neuen Stellen wiederum vor allem Wissenschaftler vorgeschlagen werden, die jetzt nicht an deutschen öffentlichen Hochschulen in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkungen tätig sind. Eine „Abordnung und Versetzung" von Hochschullehrern ist nach dem geltenden Beamtenrecht nicht zulässig. In Betracht kommt lediglich eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge, und zwar jeweils nur für eine verhältnismäßig kurze Übergangszeit, die von den zuständigen Dienstbehörden des bisherigen Dienstherrn des Hochschullehrers auszusprechen ist. Man kann davon ausgehen, daß auch künftig derartige Beurlaubungen nur in Fällen ausgesprochen werden, in denen bestehende Zulassungsbeschränkungen dadurch nicht verschärft werden. Dabei ist hervorzuheben, daß die Beurlaubung eines Hochschullehrers nicht gleichbedeutend sein muß mit dem Ende der Tätigkeit an seiner bisherigen Hochschule. Hier können Regelungen getroffen werden, die in einer Übergangszeit eine Tätigkeit des Hochschullehrers sowohl an einer Hochschule der Bundeswehr als auch der bisherigen öffentlichen Hochschulen ermöglichen (z. B. über Lehraufträge oder Vertretungsaufträge). In jedem Falle wird die Bundesregierung darauf achten, daß die Interessen der staatlichen öffentlichen Hochschulen bei der Berufung von dort tätigen Hochschullehrern an Hochschulen der Bundeswehr in möglichst weitem Umfang berücksichtigt werden. Die Beurlaubungen von Hochschullehrern und die damit verbundene Blockierung von Planstellen an öffentlichen Hochschulen, die nach den vorstehenden Ausführungen keine nennenswerte Bedeutung hat, bzw. haben wird, wird ohnehin nicht mehr erforderlich sein, wenn mit der Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes durch den Bundestag auch für die Hochschulen der Bundeswehr die Möglichkeit geschaffen ist, Hochschullehrer in ein Beamtenverhältnis zu berufen (zur Zeit können nur Dienstverträge abgeschlossen werden).

Rede von Dr. Werner Marx
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
die Herr Barzel vorgetragen hat, richtig, und zwar für die jetzt gemeinsam von uns zu bewältigende Situation, aufgenommen und verstanden hätte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Grafen Lambsdorff?

    (Abg. Dr. Graf Lambsdorff: Ist erledigt!)

    — Ist schon erledigt; wunderbar.