Protokoll:
7065

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 65

  • date_rangeDatum: 9. November 1973

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 11:46 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 65. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Inhalt: Glückwünsche zum 85. Geburtstag und Würdigung des Wirkens des ehemaligen Präsidenten der Hohen Behörde der Montanunion Jean Monnet Frau Renger, Präsident . . . . . 3831 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 3831 B Amtliche Mitteilungen 3831 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/1198) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1222), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1221) — Zweite und dritte Beratung — Russe (CDU/CSU) 3833 C Dr. Ahrens (SPD) . . 3835 A, B, 3840 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 3835 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 3836 A, 3846 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 3837 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3837 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 3841 D Dr. Apel, Parl. Staatssekretär (AA) 3845 A Dr. Marx (CDU/CSU) 3847 D Brandt, Bundeskanzler 3848 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 3850 B Wehner (SPD) 3851 C Antrag betr. Neuordnung der studentischen Krankenversicherung (Abg. Rollmann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1096) Rollmann (CDU/CSU) 3852 A Möllemann (FDP) 3853 A Sund (SPD) . . . . . . . . . 3854 B Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3855 A Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/1186) 3856 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien vom 14. Juni 1966 II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, über den Verkehr mit Getreidesaatgut und über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, der Richtlinien vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen und der Richtlinie vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (Drucksachen 7/873, 7/1169) 3856 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten anderen benachteiligten Gebieten (Drucksachen 7/378, 7/1172) . . . . 3856 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3856 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3857* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage 4 — Drucksache 7/1204 — des Abg. Lagershausen (CDU/ CSU) : Auswirkung der Verdoppelung der Umtauschbeträge auf die mit der DDR geschlossenen Vereinbarungen 3857* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 16 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. die Fortsetzung der Aufklärungstätigkeit der „Arbeitsgemeinschaft 13. August" in Berlin . . . 3857* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen willkürliche Einreiseverweigerungen Ost-Berlins . . . . . 3858* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Verweigerung der Genehmigung zur Teilnahme an der 200-Jahrfeier der HedwigsKathedrale in Ost-Berlin gegenüber Kardinal Döpfner 3858* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 19 und 20 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Ausrichtung der Streitkräfte der DDR auf eine durch besondere Härte der militärischen Ausbildung geprägte Angriffsarmee; Unterbindung der Familienkontakte von DDR-Bewohnern zur Bundesrepublik Deutschland 3858* D Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Regionalfonds der EG für wirtschaftlich schwach strukturierte Gebiete 3859* B Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Chancen von Reformen und öffentlichen Investitionen für mehr Lebensqualität 3859* C Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/1182 — des Abg, Marquardt (SPD) : Nichtaufnahme der Bodenforschung in die Rahmenvereinbarungen über Gemeinschaftsaufgaben und Einstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Exploration auf Erdöl und Erdgas" als deren Folge 3859* D Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Konsequenzen aus der Lage der Bauwirtschaft, u. a. hinsichtlich des suspendierten § 7 b des Einkommensteuergesetzes 3860* B Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 77 — Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 III Drucksache 7/1182 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vernachlässigung der wirtschaftlichen Förderung des Zonengrenzlandes zugunsten des „DDR-Handels" . . 3860* D Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 78 und 79 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Frauenarbeitslosigkeit in der Textilindustrie als Folge der globalen Geld- und Kreditpolitik; Berücksichtigung der erhöhten Anfälligkeit von Frauenarbeitsplätzen bei zukünftigen konjunkturellen Dämpfungsmaßnahmen 3861 * A Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Chancen eines aus Kohle gewonnenen Hydriertreibstoffs . . 3861* D Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 82 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) : Verwendung des in Aussicht gestellten zinsverbilligten Finanzkredits zur Ausweitung der polnischen Steinkohlenförderung 3862* B Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Sicherung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft durch staatliche Hilfen 3862* C Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zebisch (SPD) : Stillegung ostbayerischer Zweigbetriebe der Triumph-AG im Zusammenhang mit der Strukturpolitik . . 3863* A Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder (BMWi) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Entschädigungszahlungen der Bundesregierung für deutsche Vermögensverluste infolge chilenischer Enteignungsmaßnahmen unter dem früheren Präsidenten Allende 3863 * C Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage B 1 —Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Kosten der Anzeigenserie „Die Bundesregierung informiert — zur Sache: Kriegsopferversorgung" — 3864* A Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU): Bezeichnung BRD in Gleichsetzung zu DDR in der Broschüre zum Thema Sicherheitspolitik in der Informationsreihe „Die Bundesregierung informiert" . . . . . . . . . . . 3864* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Spranger (CDU/ CSU) : Pressemeldung über Waffenlieferungen der Bundesrepublik Deutschland nach Chile vor dem Bürgerkrieg . . . . 3864* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Meldungen über Einreisebehinderungen am Grenzübergang Plittersdorf (Rastatt) / Selz 3864* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Erhöhung des Witwengelds auf mehr als 60 0/0 des Beamtenruhegehalts . . . . 3864* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Vereinbarung mit der DDR über die Reinhaltung der Elbe 3865* B .Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Ausgleich von Nachteilen der offenen Ausweisung des Erhöhungsbetrages zur Pflegezulage nach § 267 LAG 3865* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 sache 7/1182 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) : Gründe für die Nichteinhaltung des Termins für die Vorlage des Härteberichts 3866* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rollmann (CDU/ CSU) : Forderung nach Steuerfreiheit für das Ruhegehalt von Beamten und Beamtenwitwen 3866* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Polizeizulage für Beamte der Zollfahndung 3867* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Modelle für eine Reform des Banksystems 3867* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Insolvenzfälle seit Beginn der Restriktionsmaßnahmen und Beteiligung von Banken an den Verlusten 3867* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für die Stimulierung des technischen Fortschritts und Förderung der Erstinnovation 3868* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesforschungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium im Bereich der Datenverarbeitung und der Wagnisfinanzierungsgesellschaften . . . 3868* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Gründe der Prämienerhöhung für Omnibusse und für die Zusammenfassung der Omnibusse im Linien- und im Reiseverkehr in derselben Schadensgruppe 3868* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zebisch (SPD): Novellierung der Handwerksordnung zum Zweck der Stärkung der Position der Arbeitnehmer 3869* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) : Versorgung der Sägewerksbetriebe im deutsch-österreichischen Grenzgebiet mit Rundholz 3870* A Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Dringlichkeit einer Vereinheitlichung der Einfuhrvorschriften der Mitgliedsländer der Gemeinschaft für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse aus Drittländern; Möglichkeiten für eine objektive Ermittlung der Einfuhrpreise 3871* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Marschall (SPD) : Umfang und Kosten der Denaturierung von Getreide in den letzten drei Jahren; Einschränkung der Denaturierung zur Versorgung von Notstandsgebieten in Entwicklungsländern . . . 3871* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Verhinderung sozialversicherungsrechtlicher Nachteile für aussiedlungswillige Deutsche aus Polen . . 3872* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Übernahme der Transportkosten zwischen Krankenhaus und Pflegeheim durch die Krankenversicherungsträger . . . . . 3872* B Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 V 7/1182 — des Abg. Hansen (SPD) : Anregungen von Landessozialminister Dr. Schmidt zur Herabsetzung der Unfallhäufigkeit ausländischer Arbeitnehmer . 3872* D Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Verbot der Erstellung von Garagen oder gedeckten Abstellplätzen auf Feldwebelwohnhäusern . 3873* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Überblick über alle in der Medizin tätigen ausgebildeten Hilfskräfte einschließlich genauer Bedarfsermittlung; Schaffung von Ausbildungsstätten sowie Maßnahmen zur Behebung des Mangels an medizinisch-technischen Assistenzpersonal . . . . . . . . . 3873* B Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Verbesserung der deutsch-französischen Zusammenarbeit bei der Lebensmittelüberwachung und Kennzeichnungspflicht für Kosmetika zum Schutz der Verbraucher vor gesundheitsbeeinträchtigenden Folgewirkungen . . 3874* A Anlage 43 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters (BMJFG) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/1182 — des Abg Dr. Artzinger (CDU/CSU) : Verzögerungen bei Krankenhaus-Neu- und -Umbauten mangels rechtzeitiger Leistung des Bundesanteils . . . 3875* A Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Zebisch (SPD) : Zigarettenkonsum bei Kindern . . 3875* C Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlacker der Bundesstraße 10 . . . . 3875* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Leicht (CDU/CSU): Auflösung von Stückgutabfertigungsstellen in der Süd-Pfalz, insbesondere in Germersheim; Folgen der Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn für den Verkehr auf der Straße 3876* A Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Alber (CDU/CSU) : Aufstufung der Landesstraßen L 1180 und L 1189 zu Bundesstraßen sowie Ausbau der Leonberger Straße und Überbrückung des Schattenrings in Stuttgart 3876* D Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Beseitigung der Anonymität von Taxi und Taxifahrer durch Namensanbringung 3877* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Gründe für die Aufrechterhaltung der Bundesbahnnebenstrecke nach Mülheim (Ruhr)–Saarn; Nachteile aus Schrottverwertungs- und -sammelbetrieben an dieser Strecke . . . . 3877* B Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 3/1182, — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Verkehrsentlastung beim Ausbau der B 519 im Raum Hofheim (Taunus) 3877* D Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Fellermaier (SPD) : Geräuschpegelgrenzwerte ausländischer Kraftfahrzeuge und technische Möglichkeiten einer Verminderung der Geräuschentwicklung von Kraftfahrzeugen . . . . . . . . . . 3877* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 48 und 49 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Anbringung von Blinklicht an den schienengleichen Bahnübergängen auf der Bahnstrecke Schelklingen–Schmiechen–Hütten 3878* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) : Vierspurigkeit der geplanten Umgehungsstraße von Bürstadt (Kreis Bergstraße) im Zuge der B 47/44 3878* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Immer (SPD) : Pläne hinsichtlich der Nebenbahnanlagen im Raum Altenkirchen (Westerwald)—Neuwied . . . . . . . . . . 3879* A Anlage 55 Antwört des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Meermann (SPD) : Aufrechterhaltung der Stückgutabfertigung Spaichingen . . . . . . . . . 3879* C Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. SchmittVockenhausen (SPD) : Notwendigkeit von Abschlagszahlungen bei öffentlichen Bauvorhaben des Bundes angesichts der Kreditrestriktionen 3879* D Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Haunschild (BMFT) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Folgen der Einstellung des Europa-II-Programms für Mitarbeiter der Außenstelle Lampoldshausen des Forschungszentrums Stuttgart der DFVLR . 3880* A Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Bezuschussung der gewerblichen Ausbildungszentren im Saarland, insbesondere in St. Wendel . . . . . . . . . . 3880* B Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 58 — Drucksache 7 /1182 — des Abg. Hansen (SPD) : Folgen der Abordnung und Versetzung von Hochschullehrern an die Bundeswehrhochschulen in Hamburg und München 3880* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3831 65. Sitzung Bonn, den 9. November 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 9. 11. Adams * 9. 11. Dr. Aigner * 9. 11. Anbuhl 9. 11. Dr. Artzinger * 9. 11. Augstein 9. 11. Behrendt * 9. 11. Frau Benedix 9. 11. Dr. von Bismarck 9. 11. .Dr. Blüm 9. 11. Blumenfeld 9. 11. Brandt ,(Grolsheim) 9. 11. Bredl 15. 12. Büchner (Speyer) ** 9. 11. Buschfort 9. 11. van Delden 9. 11. Dr. Dregger 9. 11. Entrup 9: 11. Fellermaier * 9. 11. Flämig * 9. 11. Franke (Osnabrück) 9. 11. Dr. Franz 9. 11. Gerlach (Emsland) * 10. 11. Gewandt 7. 12. Graaff 15. 12. Groß 9. 11. Härzschel * 9. 11. Dr. Hornhues 9. 11. Dr. Jahn (:Braunschweig) * 9. 11. Dr. Klepsch * 9. 11. Krampe 15. 12. Dr. Kreile 9. 41. Lampersbach 17. 11. Dr. Lohmar 9. 11. Memmel * 9. 11. Willer ,(Mülheim) * 9. 11. Dr. Narjes 9. 11. Frau Dr. Orth 9. 11. Pieroth 9.11. Pohlmann 9. 11. Porzner 9. 11. Dr. Ritz 9. 11. Scheu 9. 11. Schmidt (München) * 9. 11. Schulte (Schwäbisch-,Gmünd) 9. 11. Dr. Schulz ((Berlin) * 9. 11. Dr. Schwörer * 9. 11. Seefeld * 9. 11. Seiters 9. 11. Dr. Slotta 9. 11. Spillecke 9. 11. Graf Stauffenberg 9. 11. Zoglmann 9. 11. Walkhoff * 9. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 9. November 1973 auf die Dringliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1204 Frage 4) : Ist die Bundesregierung, wie der Regierende Bürgermeister von Berlin, der Ansicht, daß die Verdoppelung der Umtauschquote eine Aushöhlung bestehender Vereinbarungen darstellt, und wird sie in bevorstehenden Verhandlungen mit der DDR zum Ausdruck bringen, daß sie die umfassende Förderung von Besuchen zwischen beiden Teilen Deutschlands nach wie vor als eine der Hauptaufgaben innerdeutscher Politik ansieht? Nach Auffassung der Bundesregierung besteht zwischen der Entwicklung .der staatlichen Beziehungen zur DDR und der Lösung praktischer und humanitärer Fragen ein untrennbarer Zusammenhang. Deshalb ist die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Menschen in den beiden deutschen Staaten nach wie vor eine Hauptaufgabe unserer Politik. Die Verdoppelung der Umtauschbeträge wirkt sich zweifellos auf die Vereinbarungen aus, die mit der DDR geschlossen worden sind. Im übrigen darf ich zu diesem Fragenkomplex auf meine Erklärungen in der Fragestunde am 8. November 1973 hinweisen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 16) : Treffen Pressemeldungen zu, die Bundesregierung stelle Überlegungen an, die Aufklärungstätigkeit der „Arbeitsgemeinschaft 13. August" in Berlin, die wegen Streichung des Bundeszuschusses eingestellt werden muß, in anderer Art fortzusetzen, und welche Beträge wird - bejahendenfalls - die Bundesregierung dafür aufwenden? Wie die Arbeitsgemeinschaft 13. August meinem Hause mit Schreiben vom 29. August 1973 mitteilte, hängt eine evtl. Einstellung ihrer Tätigkeit nicht mit den für 1973 abgelehnten Anträgen (Zuwendungen für Berlin- und Filmreferate, Betrag von 56 000 DM) zusammen. Die Anträge wurden vor dem Hintergrund der gebotenen sparsamen Verwendung von 'Bundesmitteln und wegen der besonderen Möglichkeiten des meinem Hause nachgeordneten Gesamtdeutschen Instituts - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben -, das die hier in Frage stehende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Form bereits durchführt, abgelehnt. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß allein in Berlin z. B. im Monat August 1973 419 Gruppen mit insgesamt 12 122 Teilnehmern vom Gesamtdeutschen Institut betreut wurden. Das bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 21 v. H. Im gesamten Jahr 1972 wurden vom Gesamtdeutschen Institut 6 570 Gruppen mit insgesamt 201 500 Teilnehmern betreut. Im übrigen führt die Bundesregierung im Augen- 3858* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 blick mit dem Senat Gespräche darüber, wie die Öffentlichkeitsarbeit in Berlin noch stärker intensiviert und qualifiziert werden kann. Dies vorausgeschickt, betone ich, daß das Weiterbestehen der Arbeitsgemeinschaft also nicht von der Gewährung der von mir in diesem Jahr abgelehnten Zuwendungen, sondern von einer institutionellen Förderung abhängt, für die der Senat von Berlin zuständig ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 17): Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um Ost-Berlin zum Verzicht auf willkürliche Einreiseverweigerungen zu veranlassen, wie sie im Falle des Erzbischofs von München und Freising, Kardinal Döpfner, ausgesprochen worden ist, und ist zu befürchten, daß in Zukunft derartige Maßnahmen auch gegen Westberliner kirchliche Würdenträger ergriffen werden angesichts der Tatsache, daß die Behandlung der Westdeutschen den vertraglichen Maßstab für die Behandlung der Westberliner abgibt? Anläßlich der Unterzeichnung der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 haben die beiden Delegationsleiter einen Briefwechsel zu Reiseerleichterungen ausgetauscht. In dem Schreiben des Delegationsleiters der DDR heißt es wörtlich, ich zitiere: Bürger der Bundesrepublik Deutschland können in .die Deutsche Demokratische Republik auch aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Grünaden einreisen, wenn hierzu Einladungen der entsprechenden Institutionen oder Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Hiernach wäre zu erwarten gewesen, daß Kardinal Döpfner die Einreise in die DDR gestattet wird. Wie Sie wissen, hat sich 'die DDR — das geht aus der Kann-Formulierung de's oben genannten Briefwechsels hervor — die Möglichkeit offen gehalten, in einzelnen Fällen die Einreise zu verweigern. Sie hat dies auch mehrfach getan. Mit welcher Begründung die DDR die Einreise des Kardinal Döpfner verweigert hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung wird aber die ihr gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Klärung dieser Fragen zu erreichen. Was den zweiten Teil Ihrer Frage — die Einreise Westberliner Bürger in die DDR — angeht, darf ich auf Artikel 1 der Vereinbarung vom 20. Dezember 1971 zwischen ,dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs verweisen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 18) : Hält die Bundesregierung die Verweigerung der Genehmigung zur Teilnahme an den Gottesdiensten zur 200-Jahrfeier der Hedwigs-Kathedrale in Ost-Berlin durch die DDR gegenüber Kardinal Julius Döpfner als mit dem Geist und Buchstaben der Ostverträge vereinbar, und was gedenkt die Bundesregierung gegenüber der DDR in dieser Sache zu unternehmen? Anläßlich der Unterzeichnung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR abgeschlossenen Verkehrsvertrages vom 26. Mai 1972 haben die beiden Delegationsleiter einen Briefwechsel zu Reiseerleichterungen ausgetauscht. In dem Schreiben des Delegationsleiters der DDR heißt es wörtlich, ich zitiere: Bürger der Bundesrepublik Deutschland können in die Deutsche Demokratische Republik auch aus kommerziellen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Gründen einreisen, wenn hierzu Einladungen der entsprechenden Institutionen oder Organisationen der Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Hiernach wäre zu erwarten gewesen, daß Kardinal Döpfner die Einreise in die DDR gestattet wird. Wie Sie wissen, hat sich die DDR — das geht aus der Kann-Formulierung des obengenannten Briefwechsels hervor — die Möglichkeit offen gehalten, in einzelnen Fällen die Einreise zu verweigern. Sie hat dies auch mehrfach getan. Mit welcher Begründung die DDR die Einreise des Kardinals Döpfner verweigert hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung wird aber die ihr gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Klärung dieser Fragen zu erreichen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 19 und 20) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in krassem Widerspruch zu Artikel 1 des Grundlagenvertrages und der darin niedergelegten Verpflichtung steht, normale gutnachbarliche Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln, wenn die Streitkräfte der DDR — wie durch einen geflüchteten Offizier der NVA neuerlich bestätigt worden ist (Spiegel Nr. 42/73) — auf eine vom Haß auf den Feind, durch scharfe ideologische Überwachung und durch besondere Härte der militärischen Ausbildung geprägte Angriffsarmee ausgerichtet werden, und wie gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, daß die Regierung der DDR ihren Verpflichtungen aus dem Grundlagenvertrag auch im Bereich der Verteidigung nachkommt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es eine Verletzung des Artikels 2 des Grundlagenvertrages und der darin enthaltenen Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte darstellt, wenn die Behörden der DDR auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages die vor einem Jahr begonnene Praxis fortsetzen, Familienkontakte von DDR-Bewohnern zur Bundesrepublik Deutschland unter dem Vorwand einer angeblichen Geheimnisträgerschaft zu unterbinden (s. Bericht in Nr. 43 der Illustrierten „Quick"), und welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die Regierung der DDR zu einem vertragstreuen Verhalten ihrer Behörden zu veranlassen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3859* Zu Frage A 19: Zweifellos steht die unbestreitbar offensive ideologische Ausrichtung und Erziehung der NVA nicht mit der im Grundvertrag niedergelegten Absicht im Einklang, normale gutnachbarliche Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten zu entwickeln. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, daß sich beiderseits der Grenze zwischen den deutschen Staaten die beiden größten und mächtigsten Militärbündnisse der Welt gegenüberstehen, in die beide deutsche Staaten eingebunden sind. Im Rahmen der allgemeinen Bemühungen um Entspannung ist es das Ziel der Bundesregierung, Schritte zur Entspannung auch im Verhältnis zum anderen deutschen Staat zu tun und dadurch beizutragen, den Frieden sicherer zu machen. Dabei ist festzustellen, daß das, was in Art. 1 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Ziel fixiert ist, mit dem Abschluß des Vertrages noch nicht erreicht worden ist. Wer das erwartet hat, geht an der Wirklichkeit vorbei. Zu Frage A 20: Artikel 2 des Grundvertrages enthält eine allgemeine Vereinbarung, in der auf die Charta der Vereinten Nationen verwiesen wird, von deren Zielen und Prinzpien sich die beiden Vertragsparteien leiten lassen wollen. Einige dieser Ziele und Prinzipien werden ausdrücklich genannt, darunter die souveräne Gleichheit, das Selbstbestimmungsrecht und die Wahrung der Menschenrechte. Was nun die menschlichen Erleichterungen, insbesondere die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Menschen in beiden deutschen Staaten angeht, hat es sowohl im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag als auch mit dem Grundvertrag spezielle und in diesem Zusammenhang direkt berufbare Vereinbarungen gegeben, die ja in der Praxis z. B. zu einem spürbaren Anstieg der Reisezahlen in beiden Richtungen geführt haben. Dazu kommt die Vereinbarung des Art. 7 Satz 1 des Grundvertrages, wonach im Zuge der fortschreitenden Normalisierung der staatlichen Beziehungen praktische und humanitäre Fragen geregelt werden sollen. Weitere Vereinbarungen werden dieser Generalklausel folgen. Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß wir in diesem Bereich nur schrittweise weiterkommen. Aufgetretene Schwierigkeiten, die mit der Behandlung von DDR-Bewohnern als Geheimnisträgern zusammenhängen, nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 71): Rechnet die Bundesregierung damit, daß Mittel aus dem Regionalfonds der EG für wirtschaftlich schwache, landwirtschaftlich strukturierte Gebiete in Bälde zur Verfügung stehen? Ja. Auf der Pariser Gipfelkonferenz im Oktober 1972 ist u. a. beschlossen worden, einen Fonds für Regionalentwicklung zu schaffen, der vor dem 31. Dezember 1973 eingerichtet wird. Entsprechende Verordnungsentwürfe der Kommission werden derzeit in den zuständigen Ratsgremien geprüft. Es scheint möglich, daß der Rat noch vor Jahresende über .die Materie beschließt. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 72): Trifft es zu, daß auf Grund der bestehenden Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland „Reformen und öffentliche Investitionen für mehr Lebensqualität nur dann eine Chance haben, wenn die Privatwirtschaft schon abgesahnt hat" (vgl. „Aktion Gelber Punkt" des Vorstands der SPD)? Die bestehende Wirtschaftsordnung schließt Reformen und öffentliche Investitionen für mehr Lebensqualität nicht aus. Sie gewährt nicht nur ein Höchstmaß 'an individueller und gesellschaftlicher Freiheit; sie ermöglicht auch besser und leichter als jedes andere bekannte Wirtschaftsystem, die notwendigen Mittel zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bereitzustellen, und zwar ohne der Bevölkerung — wie in manchen anderen Volkswirtschaften — wesentliche Abstriche an der Lebensqualität zuzumuten. Voraussetzung für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ist, daß unsere Wirtschaftsordnung intakt und leistungsfähig 'gehalten wird. Dazu gehören auch freies Unternehmertum und Leistungsanreiz durch die Möglichkeit des Gewinns. Im Jahreswirtschaftsbericht 1973 hat die Bundesregierung in Textziffer 23 erneut betont, daß sie es als ihre Aufgabe betrachtet, „im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung soziale Gerechtigkeit und individuelle Freiheit mit ökonomischer Leistungsfähigkeit und gesellschaftspolitischen Reformen zu verbinden." Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marquardt (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 74 und 75): Trifft es zu, daß die Bundesregierung am 3. Oktober 1973 beschlossen hat, die Bodenforschung in die neuen Rahmenvereinbarungen des Bundes und der Länder über Gemeinschaftsaufgaben nicht aufzunehmen? 3860* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Hält es die Bundesregierung energiepolitisch für vertretbar, wenn die bisher vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung wahrgenommene Gemeinschaftsaufgabe „Exploration auf Erdöl und Erdgas" auf Grund dieses Kabinettsbeschlusses demnächst eingestellt werden muß? Namens der Bundesregierung beantworte ich Ihre Fragen im Benehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie wie folgt: Zu Frage A 74: Die Bundesregierung hat am 3. Oktober 1973 den „Entwurf einer Bund-Länder-Rahmenvereinbarung „Forschungsförderung" nach Artikel 91 b GG grundsätzlich ,gebilligt. Der Entwurf, der dem vorausgegangenen Verhandlungsergebnis der zuständigen Bund-Länder-Kommission entspricht, sieht in Artikel 2 vor, daß die gemeinsame Förderung der Forschung sich u. a. auf selbständige Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung von gesamtstaatlichem, wissenschaftspolitischem Interesse erstreckt. Im einzelnen sind diese Einrichtungen aber nicht in der Vereinbarung genannt, so daß sie auch nicht Gegenstand der Kabinettsberatung vom 3. Oktober 1973 waren. Die Bundesregierung hat sich am 3. Oktober 1973 weder für noch gegen die Einbeziehung der Gemeinschaftsaufgaben „Bodenforschung" in die Rahmenvereinbarung ausgesprochen. Innerhalb der Bundesregierung wird gegenwärtig geprüft, ob die Gemeinschaftsaufgaben „Bodenforschung" in eine Ausführungsvereinbarung zu dieser Rahmenvereinbarung einzubeziehen sind. Zu Frage A 75: Der Bundesminister für Wirtschaft hält es im Benehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie aus wirtschafts- und energiepolitischen Gründen für wünschenswert, daß die vom Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung wahrgenommenen Gemeinschaftsaufgaben „Bodenforschung", zu der auch die Bereiche Geophysik und Geochemie gehören, wie bisher fortgeführt werden. Diese Arbeiten wurden bisher von den Ländern finanziert und haben in diesem Bereich zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen den Geologischen Landesämtern und der Bundesanstalt für Bodenforschung geführt. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) ('Drucksache 7/1182 Frage A 76) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Lage der Bauwirtschaft, insbesondere auch in den strukturschwachen Gebieten, und welche Haltung nimmt sie in diesem Zusammenhang zur Frage des suspendierten § 7 b des Einkommensteuergesetzes ein? In der Bauwirtschaft zeigen sich deutliche Auswirkungen der Stabilitätspolitik der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank. Ich habe darauf bereits in der Fragestunde am 24. 10. . 1973 hingewiesen. Die Entwicklung auf .dem Bausektor wird daher in enger Fühlungnahme mit den Spitzenverbänden 'der Bauwirtschaft und der Gewerkschaft auch sehr aufmerksam 'beobachtet. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß im augenblicklichen Zeitpunkt noch kein Anlaß besteht, aus der Lage der Bauwirtschaft dahin gehende Konsequenzen ziehen zu müssen, daß sie die generelle Stabilitätspolitik aufgibt oder spezielle Lockerungen für die Bauwirtschaft vorsieht. Die Lage der Bauwirtschaft in den strukturschwachen Räumen weicht nach den vorliegenden Informationen im allgemeinen nicht extrem von der im übrigen Bundesgebiet ab. Zunächst wird die Abwicklung des Bundes- und ERP-Haushalts 1973 noch expansive Wirkungen auf die Bauwirtschaft haben, zumindest aber dazu führen, daß die Situation sich nicht weiter verschlechtert. Ähnliches ist von den Länder- und Gemeindehaushalten zu erwarten. Darüber hinaus würde die Bundesregierung — Herr Bundesfinanzminister Schmidt 'hat vor diesem Hause darauf hingewiesen — auch spezielle Hilfen geben, wenn sich Einbrüche von erheblichem Ausmaß abzeichnen. Um auf diesen Eventualfall vorbereitet zu sein, prüft die Bundesregierung z. Z., welche Maßnahmen dafür in Betracht kommen. Hierzu könnte die Freigabe der gesperrten Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Strukturpolitik" gehören. Außerdem ist darauf 'hinzuweisen, daß das Stabilitätsprogramm 'bereits ab 1. Mai 1974 wieder die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gemäß § 7 b EStG vorsieht. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 77) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeitige Wirtschafts-, Finanz-, Kredit- und Zonenrandpolitik die wirtschaftliche Förderung des Zonengrenzlandes zugunsten des „DDR-Handels" vernachlässigt, die "DDR" zu stark berücksichtigt und mit „westdeutschem Kapital fördert", so daß die Betriebe im Zonenrandgebiet der Bundesrepublik gegenüber den DDR"-Lieferungen nicht mehr konkurrenzfähig sind, wie es in der Bayerischen Rundschau, Kulmbach, vom 29. Oktober 1973, auf Seite 2, zum Ausdruck gebracht wird? Nein, sie ist nicht dieser Meinung. Die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung generell und speziell die wirtschaftliche Förderung des Zonenrandgebietes hat nicht die Vernachlässigung des Zonenrandgebietes, sondern im Gegenteil seine bevorzugte Berücksichtigung bei ihren Maßnahmen zum Ziel. Der Bund hat dies auch eindeutig und unmißverständlich im Zonenrandförderungsgesetz zum Ausdruck gebracht. Der innerdeutsche Handel berührt diese bevorzugte Berücksichtigung des Zonenrandgebietes nicht. Von der Förderung des innerdeutschen Handels hat auch die bayerische Porzellanindustrie profitiert, die ihre Verkaufsaufträge aus der DDR in diesem Jahr auf 13,3 Millionen VE /DM (Stand per 30. Sep- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3861* tember 1973) steigern konnte, nachdem 1972 insgesamt für 4,8 Millionen VE abgesetzt wurden. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 78 und 79) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie auf Grund der globalen Geld- und Kreditpolitik innerhalb der letzten Monate über 200 Betriebe schließen, mehr als 30 000 Beschäftigte ihre Arbeitsplätze räumen mußten und weitere Arbeitsplätze in Gefahr sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegen die auf diese Weise entstehende Frauenarbeitslosigkeit zu tun? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei zukünftigen konjunkturellen Dämpfungsmaßnahmen die erhöhte Anfälligkeit von Frauenarbeitsplätzen — wie z. B. in der Textilindustrie mit einem Anteil von 54 % und in der Bekleidungsindustrie mit einem Anteil von 84 % Frauenbeschäftigung — von vorneherein besser zu berücksichtigen? Zu Frage A 78: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Zeit von August 1972 bis August 1973 in der Textilindustrie 31 700 und in der Bekleidungsindustrie 13 000 Arbeitsplätze freigesetzt worden sind. In der gleichen Zeitspanne hat sich in der Textilindustrie die Zahl der Betriebe um 139 und in der Bekleidungsindustrie um 52 verringert. Es ist der Bundesregierung auch bekannt, daß sich einige weitere Betriebe mit der Absicht tragen, in den nächsten Wochen Entlassungen durchzuführen und Produktionsstätten zu schließen. In der Textilindustrie setzt sich damit verstärkt eine Entwicklung fort, die seit Jahren im Gange ist und in erster Linie eine beachtliche Produktivitätssteigerung und Strukturverbesserung dieses Wirtschaftszweiges ausdrückt. Die Zahl der Betriebe in der Textilindustrie hat sich in der Zeit von 1960 bis 1972 von 4 383 auf 3 414 vermindert. In den beiden letzten Jahren sind-trotz der Hochkonjunktur mit erheblichem Produktionszuwachs jeweils über 20 000 Arbeitskräfte freigesetzt worden. Diese Zahlen lassen erkennen, daß die Stabilitätsmaßnahmen zu dieser Entwicklung in der Textilindustrie nur teilweise beigetragen haben aber verständlicherweise auf eine besondere Situation treffen. In der Bekleidungsindustrie ist der Rückgang von Betrieben und Beschäftigten zwar in diesem Jahr wesentlich stärker als in früheren Jahren. Aber auch hier bestimmen nicht nur konjunkturelle Elemente die Entwicklung. In den letzten Wochen hat vielmehr eine auffällige Käuferzurückhaltung und Phänomene eines Strukturwandels in der Verbrauchernachfrage stärker zu Betriebsschließungen geführt als die Stabilitätsmaßnahmen. Trotzdem ist augenblicklich, daß die Verteuerung und Verknappung der Kredite in Betrieben der Bekleidungsindustrie mit knapper Kapitaldecke zu Finanzierungsschwierigkeiten führten, zumal der Handel die Lagerfinanzierung zunehmend auf seine Vorlieferanten abwälzt. Es ist deshalb in letzter Zeit vermehrt zu Kurzarbeiten gekommen, insbesondere in den Zentren der Bekleidungsindustrie wie Aschaffenburg Mönchengladbach und Berlin. Die Bundesregierung hofft, daß der im November und Dezember zu erwartende Nachfragestoß die konjunkturpolitisch bedingten Fälle von Kurzarbeit weitgehend wieder bereinigt. Sie verfolgt jedoch die Entwicklung mit größter Aufmerksamkeit und bereitet sich darauf vor, rechtzeitig angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Soweit strukturelle Entwicklungen die konjunkturellen Schwierigkeiten überlagern, wird von Fall zu Fall versucht werden, im Rahmen der Regionalpolitik neue Arbeitsplätze zu schaffen. Im übrigen bestehen nur in bestimmten Gebieten Schwierigkeiten, arbeitslos werdenden weiblichen Arbeitskräften andere angemessene Arbeitsplätze zu vermitteln, denn die Zahl der offenen Stellen für Frauen in den Industrie- und Bekleidungsberufen ist auch heute noch ansehnlich (Sept. 21 646 gegenüber 11 900 Arbeitslosen). Zu Frage A 79: Diese Frage läßt sich so allgemein heute noch nicht beantworten. Die Bundesregierung wird auch bei künftig notwendigen konjunkturellen Dampfungsmaßnahmen mit besonderer 'Sorgfalt prüfen, ob und in welcher Weise der besonderen Lage jener Verbrauchsgüterindustrien, die einen hohen Anteil von Frauen beschäftigen, Rechnung getragen werden kann. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 80) : Welche Chancen räumt die Bundesregierung nach den eingetretenen Preissteigerungen bei Erdölimporten einem aus Kohle gewonnenen Hydriertreibstoff ein, und was hat sie in dieser Richtung bereits unternommen? Sowohl unter dem Gesichtspunkt ,der Versorgungssicherheit als auch der möglichst weitgehenden Nutzung der heimischen Kohlenvorräte sind die Möglichkeiten der Kohlehydrierung in der Bundesrepublik in der Vergangenheit verschiedentlich erörtert worden. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 246. Sitzung am 2. Juli 1969 auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen beschlossen, daß der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft eine Studie in Auftrag geben sollte, mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer Wiederaufnahme der 3862* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle in der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Die Studie sollte die technologischen und wirtschaftlichen Aspekte, aber auch die wirtschafts- und energiepolitischen Gesichtspunkte berücksichtigen und von unabhängigen Sachverständigen verfaßt werden. Die daraufhin von den Herren Professoren Pichler und Krüger (Technische Hochschule Karlsruhe) angefertigte Studie, die dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen des Deutschen Bundestages im September 1971 zugeleitet worden ist, kam in ihrem volkswirtschaftlichen Teil zu dem Ergebnis, daß es bei der bestehenden Preisrelation von Steinkohle zu Mineralöl derzeit ausgeschlossen ist, zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen Kraftstoff aus Kohle zu gewinnen. Die Herstellungskosten für aus Kohle erzeugtes Benzin wurden in der Studie mit etwa dem 4 bis 5fachen der Herstellungskosten des aus Mineralöl erzeugten Kraftstoffs ermittelt. Diese Kostenrelation hat sich — unter Berücksichtigung der Preissteigerungen auch für die Steinkohle — bis in die jüngste Vergangenheit hinein nicht wesentlich geändert und dürfte auch durch die aktuell eingetretenen Preiserhöhungen bei Mineralölimporten nicht entscheidend verändert werden. Die Chancen für eine mit wirtschaftlich vertretbaren Kosten durchführbare Hydrierung sowohl der deutschen Steinkohle als auch der etwas günstiger liegenden Braunkohle werden daher von der Bundesregierung nach wie vor als gering angesehen. Die Bundesregierung verfolgt daher zwar aufmerksam die Weiterentwicklung der entsprechenden Verfahren zur Kohlehydrierung im Ausland, beabsichtigt unter diesen Bedingungen jedoch z. Z. nicht, selbst Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung mit Nachdruck und einem entsprechenden Mittelaufwand voranzutreiben. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Volksrepublik Polen plant, die Steinkohlenförderung bereits im Jahr 1975 auf 167 Millionen Jahrestonnen zu steigern, und soll der Polen von der Bundesregierung in Aussicht gestellte zinsverbilligte Finanzkredit — auch — dazu dienen, die Steinkohlenförderung in Polen beträchtlich auszuweiten? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Volksrepublik Polen für das Jahr 1975 eine Steinkohlenförderung von 167 Millionen t plant. Diese Förderhöhe liegt im Rahmen der Fördersteigerungen, die bereits in den vergangenen Jahren erreicht wurden, und innerhalb der bekannten Ausbaupläne im polnischen Steinkohlenbergbau. Der Finanzkredit, den die Bundesrepublik der Regierung ider Volksrepublik Polen in Aussicht gestellt hat, wird nicht an deutsche Lieferungen gebunden sein. Die Verwendung im übrigen sowie die Modalitäten des Kredits sind noch offen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 83 und 84) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß, nachdem in Teilen der Bauwirtschaft der Auftragsbestand unter dem des Jahres 1967 angelangt ist, zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Erhaltung leistungsfähiger Klein- und Mittelbetriebe staatliche Hilfen erforderlich sind? Hält es die Bundesregierung für angebracht, in strukturschwachen Gebieten, in denen naturgemäß die Bauwirtschaft eine besondere Stellung einnimmt, Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze jetzt einzuleiten, wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu Frage A 83: Die Auftragsbestände nach dem Ifo-Konjunkturtest haben in der Bauwirtschaft zwar zum Teil den Tiefstand von 1967 erreicht, die Lage kann jedoch nicht schematisch mit (der von 1966/67 verglichen werden. Aus der Abwicklung der öffentlichen Haushalte in Verbindung mit noch nicht ausgeschöpften Verpflichtungsermächtigungen sowie aus der Abwicklung ides ERP-Wirtschaftsplanes sind nämlich für die beiden letzten Monate d. J. noch expansive Impulse für die Bauwirtschaft zu erwarten. Zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Erhaltung der Baubetriebe sind darüber hinausgehende zusätzliche staatliche Hilfen nach Ansicht der Bundesregierung z. Z. nicht erforderlich. Die Zahl der offenen Stellen in der Bauwirtschaft übersteigt nach wie vor das Arbeitskräfteangebot um ein Vielfaches. Die Konkurse und Vergleichsverfahren haben im Baugewerbe von Januar bis August 1973 prozentual zwar stark (+ 37 v. H.) zugenommen. Mit 436 Konkursen und Vergleichsverfahren liegt die absolute Zahl 'der Konkurse und Vergleichsverfahren bei mehr als 160 000 Betrieben des Bauhaupt- und Ausbaugewerbes aber immer noch so niedrig, daß von einer generellen Gefährdung der kleinen und mittleren Betriebe dieses Wirtschaftszweiges oder einer daraus resultierenden ungünstigen Strukturveränderung nicht die Rede sein kann. Zu Frage A 84: Zur Zeit hält die Bundesregierung 'zusätzliche staatliche Hilfen auch in strukturschwachen Gebieten nicht für erforderlich. Die Auftragslage 'der Bauwirtschaft weicht in diesen Räumen im allgemeinen nicht extrem von der im übrigen Bundesgebiet ab, wenn auch die Auftragsbestände dort — 'speziell in Ostbayern und Niedersachsen — unter 'dem Durchschnitt liegen. Regionale oder sektorale Ausnahmeregelungen sollten aber auch 'deshalb soweit irgend möglich vermieden werden, weil deren Wirkungen nicht auf Teilräume begrenzt werden können 'und die damit verbundenen Präjudizwirkungen die gesamte Stabilitätspolitik wesentlich schwächen würden. Die gesamtkonjunkturelle Lage erlaubt nach wie vor keine Lockerung der stabilitätspolitischen Maßnahmen. Soll das 'übergeordnete Ziel — Wiederge- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3863* winnung der Stabilität — erreicht werden, müssen Härten in Einzelfällen in Kauf genommen werden. Für den Fall, daß sich die Lage in strukturschwachen Gebieten extrem verschlechtern sollte, hat die Bundesregierung jedoch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Strukturpolitik" die Möglichkeit, gezielt zu helfen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 86 und 87) : Hat die Bundesregierung die Zweigwerke der Triumph-AG in Cham, Landshut, Ortenburg, Pocking und Jandelsbrunn im Zuge ihrer Strukturpolitik gefördert? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Stilllegung dieser ostbayerischen Zweigbetriebe eine die gemeinsamen strukturpolitischen Bemühungen von Bund und Land unterlaufende Maßnahme darstellt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Vorgang? Zu Frage A 86: Von den genannten Zweigwerken wurden mit Mitteln der Regionalen Förderungsprogramme lediglich die Ansiedlungen Cham, Ortenburg und Pocking gefördert. Die Mittel wurden in den Jahren 1960 und 1961 bereitgestellt. Zu Frage A 87: Die Bundesregierung verkennt nicht die Schwierigkeiten und Härten, die zweifelsohne für die betroffenen Arbeitnehmer entstehen; sie vermag jedoch nicht auf die Unternehmensentscheidungen der Firma Triumph-AG einzuwirken, da sie hierzu keinerlei rechtliche Möglichkeiten hat. Der von der Werksleitung im Benehmen mit dem Betriebsrat aufzustellende Sozialplan wird den betroffenen Arbeitnehmern einen gewissen finanziellen Ausgleich bieten. Im Vordergrund aller Bemühungen muß aber die Sorge um die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze in diesem Gebiet stehen. Die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen und die damit verbundene Verbesserung des Einkommens- und Lebensniveaus der Bevölkerung im ostbayerischen Raum steht eindeutig im Vordergrund der regionalen Wirtschaftspolitik. Dies findet seinen Ausdruck darin, daß im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die Schaffung von Frauenarbeitsplätzen besonders gefördert wird, und zwar auch außerhalb der Schwerpunktorte der Gemeinschaftsaufgabe. Über die Vergabe dieser Mittel an ansiedlungswillige Unternehmen entscheidet das Land Bayern in eigener Zuständigkeit. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 136) : Treffen Pressemeldungen zu, die Bundesregierung habe bisher mit 3,5 Millionen DM deutsche Vermögensverluste aus chilenischen Enteignungsmaßnahmen unter dem früheren Präsidenten Allende entschädigen müssen, und wird die Bundesregierung für diesen Betrag und weitere bereits angemeldete Ansprüche bis zu einer Gesamtsumme von 10,5 Millionen DM entsprechende Entschädigungsforderungen an Chile stellen? Der Bund hat bisher 3 016 980,81 DM als Entschädigung für deutsche Vermögensverluste in Chile ausgezahlt. Über die weiteren Anträge ist noch nicht entschieden worden. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die neue chilenische Regierung bereit sein, einen wesentlichen Teil der verstaatlichten, beschlagnahmten oder unter staatlicher Treuhandschaft gestellten (= intervenierten) Betriebe zurückzugeben. Die in Frage kommenden Betriebe werden in vier Kategorien eingeteilt: 1. Nach dem 29. Juni 1973 besetzte, beschlagnahmte oder intervenierte Betriebe; 2. Vor dem 29. Juni 1973 beschlagnahmte oder intervenierte Betriebe, deren Interventions- oder Beschlagnahmedekrete von der Contraloria General (Bundesrechnungshof mit Normenkontrollbefugnissen) oder von ordentlichen Gerichten zurückgewiesen wurden; 3. Betriebe, deren Aktien oder Eigentumsrechte von staatlichen Stellen aufgekauft wurden, sollen bis zu einer abschließenden Analyse staatliches Eigentum bleiben; 4. Unter staatlicher Kontrolle sollen ferner alle sonstigen Betriebe bleiben, die wegen ihrer strategischen Bedeutung für die Sicherheit sowie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes unter dem ausschließlichen oder überwiegenden Einfluß des Staates stehen sollen. Die Reprivatisierung ist an die Erfüllung bestimmter Bedingungen geknüpft, u. a. müssen sich die Eigentümer verpflichten, auf eine Entschädigung für Verluste zu verzichten, die ihnen durch die staatliche Intervention, die Beschl gnahme oder die Besetzung durch die Arbeitnehmer entstanden sind. Zur Zeit ist noch nicht mit hinreichender Sicherheit zu übersehen, welche Auswirkungen sich aus dieser Haltung der chilenischen Regierung für enteignete deutsche Unternehmen ergeben. Deshalb hat die Bundesregierung ihre Haltung gegenüber der chilenischen Regierung noch nicht endgültig festgelegt und demgemäß auch noch keine Ausgleichsforderungen gestellt. 3864* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 1): Wie erklärt es die Bundesregierung, daß die Kosten ihrer Anzeigenserie vom September 1973 „Die Bundesregierung informiert — zur Sache: Kriegsopferversorgung" durch ihren Sprecher vor dem Deutschen Bundestag am 18. Oktober 1973 mit 573 000 DM und am 19. Oktober 1973 mit 537 500 DM angegeben werden? Bei der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage am 18. Oktober 1973 im Deutschen Bundestag hatte ich die Kosten für die Anzeige „Die Bundesregierung informiert — Zur Sache: Kriegsopferversorgung" auf Grund eines Versprechens mit 573 000,—DM angegeben. Tatsächlich lagen die Kosten — vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung — bei 537 500,— DM, wie ich sie in meiner Beantwortung auf die Schriftliche Anfrage von Herrn Abgeordneten Pfeifer am 19. Oktober 1973 mitgeteilt habe. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 2): Wie sind die Einlassungen von Staatssekretär Freiherr von Wechmar zum Thema Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages zu verstehen, wenn in der von seinem Amt herausgegebenen Informationsreihe „Die Bundesregierung informiert" in der Broschüre zum Thema Sicherheitspolitik die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland nur in einer Erläuterung, dagegen die Bezeichnung BRD in deutlicher Gleichsetzung zur Formulierung DDR gebraucht wird? Meine Ausführungen in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages zum Thema Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen keineswegs die Unterstellung, daß in der von Ihnen zitierten Informationsschrift des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die Bezeichnung BRD in deutlicher Gleichstellung zur Formulierung DDR gebraucht wird. In meiner Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Hupka habe ich ausdrücklich festgestellt, daß es sich bei dieser Kurzbezeichnung ebensowenig um die amtliche Bezeichnung ,der Bundesrepublik Deutschland, wie es sich etwa bei der Abkürzung UN oder USA um die amtliche Bezeichnung ,der Vereinten Nationen oder Vereinigten Staaten von Amerika handelt. Außerdem hatte ich auf eine Zusatzfrage zugesagt, selbstverständlich bemüht zu sein, in Zukunft Kurzbezeichnungen zu unterlassen und volle Bezeichnungen zu wählen. Aus diesem Grund habe ich sichergestellt, daß bei einem Nachdruck der von Ihnen zitierten Informationsschrift so verfahren wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 3 und 4) : Ist die Meldung der „Deutschen Zeitung" vom 19. Oktober 1973 zutreffend, der zufolge vor dem Bürgerkrieg in Chile Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland dorthin geliefert wurden, die zum Teil dann bei der Erstürmung des Präsidentenpalastes gefunden wurden? Haben Bundesbehörden vor dem Bürgerkrieg in Chile Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen in einer Form erteilt, die Waffenlieferungen für die Regierung Allende direkt oder indirekt ermöglichte? Zu Frage B 3: Die Meldung der Deutschen Zeitung vom 19. Oktober 1973, derzufolge bei der Erstürmung des Präsidentenpalastes „bundesdeutsche Waffen" gefunden worden sein sollen, kann von der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die Frage der Deutschen Zeitung vom 19. Oktober 1973 ,„zu welcher genehmigungspflichtigen Waffentransaktion die Bundesregierung wenige Zeit vor dem Chile-Putsch kurzfristig ihre Einwilligung" gab, ist gegenstandslos: Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz wurden in den letzten Monaten vor dem Umsturz nicht erteilt. Zu Frage B 4: Die Bundesregierung hat auf Grund der traditionell freundschaftlichen Beziehungen zu Chile auch nach dem Amtsantritt von Präsident Allende Ausfuhren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz für Chile genehmigt. Im Jahre 1973 wurde nur die Ausfuhr von 17 Stück Maschinenpistolen für die (staatliche) chilenische Zollfahndung in Valparaiso genehmigt; diese Genehmigung wurde im März 1973 erteilt, also rd. sechs Monate vor dem Militärputsch. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 5): Sind der Bundesregierung wiederholte Vorfälle am Grenzübergang Plittersdorf (Rastatt)/ Selz bekannt, bei denen französischerseits — auch nach Aussagen deutscher Zöllner — unberechtigterweise und willkürlich Personen an der Einreise nach Frankreich gehindert werden, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen? Derartige Vorfälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 22 Antwort des ParL Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Deutscher Bundestag --- 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3865* Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 6) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß das Witwengeld in Höhe von 60 % des Beamtenruhegehalts nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard der Witwen zu sichern und aus diesem Grund angemessen erhöht werden muß? Nach einem allgemeinen, nicht nur im Beamtenversorgungsrecht geltenden Grundsatz enthält die Altersversorgung eines Berufstätigen auch den Unterhalt für seine Familienangehörigen. Es ist daher sachlich vertretbar, den überlebenden Familienangehörigen wegen der Verminderung der Aufwendungen eine Versorgung nur in der Höhe weiter zu gewähren, die diesen einen angemessenen Lebensunterhalt gewährleistet. Die Voraussetzungen hierfür sind bei der beamtenrechtlichen Witwenversorgung durch Gewährung eines Witwengeldes in Höhe von 60 vom Hundert des Ruhegehaltes des verstorbenen Beamten gegeben. Ein Satz in gleicher Höhe gilt auch in anderen Rechtsgebieten außerhalb des Beamtenversorgungsrechts. So beträgt z. B. die Witwenrente nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherungen ebenfalls höchstens sechs Zehntel der Versichertenrente. Auch die Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts hat den Satz von 60 v. H. des Ruhegehalts für angemessen gehalten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 7): Beabsichtigt die Bundesregierung, mit der DDR eine der Vereinbarung über Grundsätze der Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der DDR und der BRD entsprechenden Vereinbarung über die Reinhaltung der Elbe zu schließen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Vereinbarung mit der DDR über die Reinhaltung der Elbe notwendig ist. Sie strebt daher eine solche Vereinbarung an. Es liegt nahe, das Problem in den Verhandlungen auf dem Gebiete des Umweltschutzes zu lösen, die in Artikel 7 des Grundvertrages vorgesehen sind und die noch in diesem Monat aufgenommen werden sollen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die offene Ausweisung des Erhöhungsbetrages zur Pflegezulage nach § 267 des Lastenausgeichsgesetzes in der Fassung des 25. ÄndG LAG in Einzelfällen solchen Leistungsempfängern, die gleichzeitig Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten, ab 1. Januar 1973 durch Kürzung des Pflegegeldes eine beträchtliche Minderung ihres Gesamteinkommens eingetragen hat, und sieht sie eine Möglichkeit des Ausgleichs derartiger Nachteile? Unterhaltshilfeempfänger, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen so hilflos sind, daß sie nicht ohne fremde Wartung und Pflege bestehen können, wird vor der Anrechnung von Renten und sonstigen Einkünften auf die Unterhaltshilfe ein Freibetrag von 75,— DM gewährt (§ 267 Abs. 2 Nr. 2 c LAG). Steht eine Pflegeperson zu ständiger Wartung und Pflege zur Verfügung, so wird daneben eine Pflegezulage von 50,— DM gewährt; diese Pflegezulage erhöht sich, wenn Pflegezulage oder Pflegegeld nach anderen Vorschriften nicht gewährt wird, um 65,— DM (§ 267 Abs. 1 LAG). Vor Inkrafttreten des 25. ÄndG LAG wurde der Erhöhungsbetrag zur Pflegezulage nur gewährt, wenn die Gewährung eines Freibetrages von 75,— DM nicht in Betracht kommt. Durch dieses Änderungsgesetz wurde mit Wirkung ab 1. Januar 1973 das Verhältnis zwischen Erhöhungsbetrag und Freibetrag umgekehrt: danach wird der Freibetrag nur noch gewährt, soweit er den Erhöhungsbetrag übersteigt. Nach bisheriger Regelung wurden in den einschlägigen Fällen sonach gewährt Pflegezulage 50,— DM Freibetrag 75,— DM 125,— DM ab 1. Januar 1973 werden gewährt Pflegezulage 50,— DM Erhöhungsbetrag 65,— DM 115,— DM restl. Freibetrag 10,— DM 125,— DM. Auf das Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von z. Z. 150,— DM waren bzw. sind davon anzurechnen für Zeiträume vor dem 1. Januar 1973 die Pflegezulage mit 50,— DM für Zeiträume nach dem 1. Januar 1973 die Pflegezulage einschließlich des Erhöhungsbetrages mit 115,— DM. Insofern führt die Neuregelung im Lastenausgleichsgesetz tatsächlich zu einer Kürzung des Pflegegeldes nach dem Bundessozialhilfegesetz und damit des Gesamteinkommens um 65,— DM. Die Neuregelung im Lastenausgleichsgesetz war infolge der Einführung der Dynamisierung der Unterhaltshilfe durch das 25. ÄndG LAG erforderlich geworden. Von der Dynamisierung werden die für die Gewährung von Unterhaltshilfe und von Entschädigungsrente maßgebenden Einkommenshöchstbeträge, die Sätze der Unterhaltshilfe und des. Selbständigenzuschlags sowie der Erhöhungsbetrag der Pflegezulage erfaßt, nicht dagegen die Pflegezulage selbst (Festbetrag: 50,— DM), und insbesondere auch nicht die Freibeträge; letztere sind nach dem Stand vor dem 25. Änderungsgesetz „eingefroren". 3866* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Die bisherige Regelung hätte auf Dauer eine Benachteiligung derjenigen Empfänger von Pflegezulage zur Folge gehabt, die wegen der Gewährung des Freibetrages den Erhöhungsbetrag nicht erhalten können. Bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1974 ab wird aber dieser Erhöhungsbetrag von dann 78,— DM schon den Freibetrag von 75,— DM übersteigen. Die überwiegende Mehrheit der hier in Betracht kommenden pflegebedürftigen Unterhaltshilfeempfänger ist also durch die getroffene Neuregelung begünstigt, weil nunmehr stets die Pflegezulage zuzüglich des jährlich anzupassenden Erhöhungsbetrages gewährt wird, während der nicht der Anpassung unterliegende Freibetrag entfällt. Die durch das 25. ÄndG LAG vorgenommene Auswechselung des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen dem Erhöhungsbetrag der Pflegezulage und dem Freibetrag ergibt darüber hinaus für einen Teil der Unterhaltshilfeempfänger Vorteile bei der Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 270 Abs. 2 LAG. Ich verkenne andererseits nicht die Nachteile, die einzelne Unterhaltshilfeempfänger bei gleichzeitiger Gewährung von Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz durch die Anrechnung der erhöhten Pflegezulage erleiden. Diese Härten können jedoch durch eine entsprechende Regelung im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes nicht ausgeräumt werden. Ich werde deshalb den für das Bundessozialhilfegesetz federführenden Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit um Prüfung bitten, ob im Rahmen dieses Gesetzes eine entsprechende Freistellungsregelung getroffen werden kann. Von dem Ergebnis dieser Prüfung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 9 und 10) : Aus welchen Gründen sah sich die Bunderegierung nicht in der Lage, den ihr vom Innenausschuß gesetzten Termin einzuhalten, bis zum 1. Oktober 1973 einen Bericht (Härtebericht) über die Novellierungswünsche der zuständigen Verbände zu den einzelnen Kriegsfolgegesetzen (Gesetz nach Artikel 131 GG, BWGÖD, BEG, LAG) vorzulegen? Bis wann gedenkt die Bundesregierung, dieser Aufforderung des Innenausschusses nachzukommen, um einen in der Öffentlichkeit entstehenden Eindruck zu beseitigen, daß hier trotz wiederholter Zusagen der Bundesregierung Verzögerungstaktik betrieben wird? 1. Der vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages gesetzte Termin des 1. Oktober 1973, bis zu dem ihm ein Bericht über die Novellierungswünsche der zuständigen Verbände zu den einzelnen Kriegsfolgegesetzen, über die finanziellen Auswirkungen ihrer Verwirklichung und über die Konzeption der Bundesregierung zur Novellierung oder Schlußgesetzgebung vorzulegen war, konnte aus folgenden Gründen nicht eingehalten werden: Wegen des Umfangs und der 'Bedeutung der Kriegsfolgengesetze mußte die Problematik ihrer Novellierung oder einer Schlußgesetzgebung insbesondere 'hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen eingehend vorgeklärt werden. Anschließend waren zur gründlichen Abklärung und sorgfältigen Vorbereitung des Berichts noch Besprechungen der beteiligten Ministerien auf Staatssekretärs- und Abteilungsleiterebene erforderlich. 2. Der Bericht wird so bald wie möglich dem Bundeskabinett zur Zustimmung zugeleitet und danach dem Innenausschuß übersandt werden. Eine „Verzögerungstaktik" ist von der Bundesregierung zu 'keiner Zeit 'und in keiner Weise betrieben worden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 11): Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß es an der Zeit ist, das Ruhegehalt von Beamten und Beamtenwitwen genauso von der Lohnsteuer zu befreien wie die Renten von Rentnern? Sie gehen bei Ihrer Frage offenbar von der Annahme aus, daß Renten aus der Sozialversicherung von der Einkommensteuer befreit seien. Diese Annahme trifft nicht zu. Renten aus der Sozialversicherung gehören — wie andere Leibrenten — zu den sonstigen Einkünften (§ 22 des Einkommensteuergesetzes — EStG —). Sie werden bei der Besteuerung aufgeteilt in einen Tilgungsanteil des bei Rentenbeginn (aus Beiträgen usw.) angesammelten Kapitalstocks und in einen Zinsanteil, den sog. Ertragsanteil. Der Tilgungsanteil stellt rechtssystematisch die Rückzahlung von Kapital dar und unterliegt deshalb nicht der Einkommensteuer. Besteuert wird nur der Ertragsanteil, der nach dem Lebensalter bei Rentenbeginn pauschaliert ist und z. B. bei einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren 20 v. H. der Rente beträgt. In der Praxis führt diese Regelung wegen der Freibeträge dazu, daß Sozialversicherungsrentner, die keine anderen Einkünfte haben, in aller Regel nicht mit Einkommensteuer belastet werden. Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge dagegen stellen nachträgliche Einkünfte aus dem früheren Dienstverhältnis dar und unterliegen als solche grundsätzlich in vollem Umfang der Besteuerung. Andererseits kommen die Empfänger von Versorgungsbezügen in den Genuß der steuerlichen Erleichterungen für Arbeitnehmer (erhöhter Werbungskosten-Pauschbetrag, Arbeitnehmer-Freibetrag). Um die gleichwohl bestehenden Belastungsunterschiede zwischen Sozialversicherungsrenten und Versorgungsbezügen abzumildern, wird außerdem ein besonderer Versorgungsfreibetrag von derzeit 25 v. H. der Bezüge, höchstens 2 400 DM jährlich gewährt. Die Bundesregierung hat beschlossen, diesen Versorgungsfreibetrag im Rahmen des Dritten Steuerreformgesetzes, dessen Entwurf die Bundesregierung am 26. Oktober 1973 verabschiedet hat, auf Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3867* 40 v. H. der Bezüge, höchstens 4 800 DM jährlich zu erhöhen. Diese Erhöhung wird zusammen mit anderen Verbesserungen (Erhöhung des tariflichen Grundfreibetrages bei der Einkommensteuer auf 3 000 DM, Erhöhung des Arbeitnehmer-Freibetrages auf 600 DM bei gleichzeitiger Umwandlung in einen Abzug von der Steuer) dazu führen, daß z. B. ein verheirateter, über 65 Jahre alter Pensionär, dessen Ehefrau ebenfalls das 65. Lebensjahr vollendet hat und der über keine anderen Einkünfte verfügt, eine Pension bis zu rd. 15 800 DM jährlich (rd. 1 300 DM monatlich) beziehen kann, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen. Damit erhalten auch die Bezieher von Pensionen weitreichende Verbesserungen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU (Drucksache 7/1182 Frage B 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an verschiedenen Orten gemeinsame Fahndungstrupps von Zollfahndung und Kriminalpolizei bestehen, die die Rauschgiftschmuggelbekämpfung sozusagen gemeinsam durchführen, wobei an der Grenze der Zoll federführend ist, und sollte nicht dementsprechend die Polizeizulage auch den Beamten der Zollfahndung genauso zugesprochen werden wie den Beamten der Kriminalpolizei und den übrigen einbezogenen Diensten? Das Zweite Bundesbesoldungserhöhungsgesetz bezieht im Bundesbereich nur die Beamten des Bundesgrenzschutzes und der Bahnpolizei in den Kreis der Empfänger der Polizeizulage ein. Der Innenausschuß 'des Deutschen Bundestages hatte jedoch in seiner Sitzung am 16. Mai 1973 die Bundesregierung ersucht, „bis zum 1. Januar 1974 zu prüfen, welche Beamten des Zollgrenzdienstes im Vergleich zu den Polizeivollzugsbeamten für eine entsprechende Regelung in Betracht kommen". In diese Prüfung wird wegen des Sachzusammenhangs auch die Frage nach der Einbeziehung des Zollfahndungsdienstes einbezogen. Ich muß allerdings schon jetzt auf folgendes hinweisen: 1. Anlaß für die Prüfung der Einbeziehung von Zollbeamten war nicht die Entwicklung der Polizeizulage in den Ländern, sondern die Entscheidung, die Beamten des Bundesgrenzschutzes in diese Zulage einzubeziehen. Der Zollgrenzdienst (Grenzaufsichtsdienst und Grenzabfertigungsdienst) hat an den Grenzen und im Zollgrenzbezirk Sicherungsaufgaben teilweise in eigener Zuständigkeit, teilweise im Auftrag des Bundesministers des Innern zusammen mit dem BGS wahrzunehmen. Deshalb ist eine Einbeziehung des Zollgrenzdienstes in die Polizeizulage unausweichlich geworden. 2. Der Zollfahndungsdienst ist nicht in erster Linie mit dem Zollgrenzdienst, sondern mit der Steuerfahndung und der Betriebsprüfung vergleichbar. So bedient sich der Fahndungsdienst weitgehend der Methoden der Buch- und Betriebsprüfung, für die er ausgebildet ist. Gerade aus diesem Grunde sind die Aufgaben des Zollfahndungsdienstes bisher überwiegend mit denen der Betriebsprüfung und des Steuerfahndungsdienstes gleichgestellt worden. Folgerungen aus diesem Vergleich waren in den letzten Jahren insbesondere - die Einbeziehung der Zollfahndung in die Prüferzulageregelung — § 5 Abs. 2 1. BesVNG — und in — die besonders herausgehobenen Stellenobergrenzen — ähnlich wie für Betriebsprüfer — in der RVO zu § 5 Abs. 6 Satz 3 BBesG. Anlage 28 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 13) : Teilt die Bundesregierung die in der Report-Sendung „Sind Deutschlands Banken zu mächtig?" vom 10. September 1973 geäußerte Auffassng des Moderators, daß „die Reform unseres Banksystems ..überfällig" scheint, nicht zuletzt deshalb, weil „die vielfältigen Verflechtungen der deutschen Banken . mit ihrer ursprünglichen Aufgabe nichts zu tun" haben und die Banken einen immer größer werdenden Einfluß auf die Wirtschaft erhalten, und will die Bundesregierung neue Lösungsmodelle zur Diskussion stellen? Die Bundesregierung lehnt es ganz allgemein ab, zu Äußerungen von Fensehkommentatoren Stellung zu nehmen, insbesondere wenn einzelne Sätze aus Fernsehsendungen zitiert werden. Sie hat gegenwärtig nicht die Absicht in der Frage des Universal-Bankensystems gesetzgelberisch initiativ zu werden. Dies schließt aber nicht aus, ,daß sie die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 8. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 14 und 15) : Wie haben sich die Insolvenzfälle seit Beginn der Restriktionsmaßnahmen von einer Schadenshöhe von über 10 Millionen DM an aufwärts entwickelt, und welche Banken waren die Verlustträger? Ist es richtig, daß die Hessische Landesbank selbst und/oder von ihr mehrheitlich kontrollierte andere Banken demnächst mit einem Milliardenverlust rechnen müssen? Wegen § 9 Kreditwesengesetz kann ich Ihnen auf Ihre Fragen lediglich folgende Auskünfte geben: In der ersten Hälfte des Jahres 1973 beträgt die Zahl der von Ihnen angesprochenen Konkurse 24, in der gleichen Zeit des Vorjahres waren es 13. 3868* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65, Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 3/1182 Frage B 16) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung den kleinen und mittleren Unternehmen für die Stimulierung des technischen Fortschritts zu, und welche Finanzmittel gedenkt sie in diesem Zusammenhang in den kommenden Jahren für die Förderung der Erstinnovation durch das Bundeswirtschaftsministerium zur Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung mißt der Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen für den technischen Fortschritt eine große Bedeutung bei und hat dies bei zahlreichen Gelegenheiten betont. Ich verweise hierzu auf die Jahreswirtschaftsberichte, den Strukturbericht für kleine und mittlere Unternehmen sowie insbesondere auf die im vergangenen Jahre vom Bundesministerium für Wirtschaft herausgegebene „Mittelstandsfibel", aus der hervorgeht, daß für die mittelbare und unmittelbare Förderung des technischen-wirtschaftlichen Leistungsstandes dieser Unternehmen eine breite Palette von Möglichkeiten geschaffen worden ist. Im Rahmen dieser Maßnahmen verfolgt das Programm zur Förderung der Erstinnovation und der dazugehörigen Entwicklung eine spezifische Zielsetzung, nämlich die bessere und schnellere Nutzung von aktivierungswürdigem Innovationspotential. Es darf allerdings nicht isoliert von den mittelstandspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung gesehen werden. Die derzeitige Finanzplanung sieht in den Jahren 1974-1977 insgesamt 32 Millionen ,DM vor. Sofern dieses noch junge Programm die gesetzten Erwartungen erfüllt, was nach den bisher vorliegenden Erfahrungen angenommen werden darf, wird die Bundesregierung prüfen, welche Möglichkeiten unter Berücksichtigung der stets vorhandenen Prioritätskonflikte bestehen, um die mit dieser Maßnahme langfristig angestrebte Breitenwirkung zu erreichen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 17) : In welchem Umfang werden in Zukunft wirtschaftspolitische und insbesondere industriepolitische Fragen durch das Forschungsministerium behandelt, und wie ist insbesondere die Abgrenzung zwischen Bundesforschungsministerium und Bundeswirtschaftsministerium im Bereich der Datenverarbeitung und der Wagnisfinanzierungsgesellschaften? 1. Die Technologieförderung ides BMFT, die zu einem erheblichen Teil der Industrie zugute kommt, hat nicht unbedeutende Auswirkungen auf die zukünftige Struktur der Industrie. Aus der Interdependenz zwischen Forschungsförderung und industrieller Strukturpolitik wird sich auch in Zukunft der Umfang der Mitwirkung des BMFT an den in die Zuständigkeit des BMWi fallenden wirtschafts- und industriepolitischen Fragen bestimmen. 2. Im Bereich der Datenverarbeitung ergibt sich die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen BMFT und BMWi aus dem Organisationserlaß ides Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972. Hierdurch wurden dem BMFT die bisherigen Zuständigkeiten des BMWi für die Förderung der Datenverarbeitung übertragen. Dazu gehört auch die Zuständigkeit für Förderungsmaßnahmen im marktnahen Bereich, die bis zum Organisationserlaß vom BMWi durchgeführt worden waren. Um die angemessene Berücksichtigung wirtschaftspolitischer Gesichtspunkte bei der Förderung der Datenverarbeitung zu gewährleisten, erfolgen Planung und Durchführung der Förderungsmaßnahmen in enger Abstimmung der beiden Häuser. Auch in den einschlägigen Beratungsgremien Ides BMFT ist das zuständige Fachreferat des BMWi vertreten. Die Zusammenarbeit verläuft reibungslos. Eine über die Förderung von Forschung und Entwicklung hinausgehende Zuständigkeit in wirtschaftspolitischen, insbesondere industriepolitischen Fragen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung wird vom BMFT nicht beansprucht. Das BMWi ist, wie bei anderen Bereichen der Industrie, zuständig für alle .wirtschaftspolitischen Fragen dieses Sektors, insbesondere für die Wahrung der wirtschaftspolitischen Grundsätze im Fachbereich. 3. Die Möglichkeiten der Gründung einer Wagnisfinanzierungsgesellschaft (WFG) mit dem Ziel, die Umsetzung und Anwendung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch kleine und mittlere Unternehmen über die erleichterte Bereitstellung von Risikokapital zu verbessern, werden zur Zeit von den beteiligten Ressorts BMFT, BMWi und BMF geprüft. Sollte es zur Gründung einer WFG kommen, worüber beim derzeitigen Stand der Überlegungen noch keine definitive Aussage gemacht werden kann, würden BMWi und BMFT im Rahmen-und auf der Grundlage ihrer Ressortzuständigkeiten gemeinsam dafür Sorge tragen, daß die Tätigkeit einer derartigen Gesellschaft den mit ihrer Gründung verfolgten Zielsetzungen Rechnung trägt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 8. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 18 und 19) : Hält es die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß das Verkehrsmittel Omnibus in der Unfallschadensstatistik mit der geringsten Unfallquote verzeichnet ist, für gerechtfertigt, daß die Versicherer eine Prämienerhöhung in der Größenordnung von 50 % bis 75 % vorgenommen haben, und welches sind die Gründe dieser Prämienerhöhung? Hält es die Bundesregierung angesichts der Priorität des öffentlichen Personenverkehrs für zweckmäßig, daß bei der Einstufung des Risikofaktors Omnibusse ganz allgemein zu einer Schadensgruppe zusammengefaßt werden, ohne Rücksicht darauf, ob Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3869* diese Fahrzeuge im Linienverkehr oder im Reiseverkehr zugelassen sind, was im Endeffekt zu unverhältnismäßig hohen Versicherungsprämien für Omnibusse im Linienverkehr führt? Zu Frage B 18: Nach den statistischen Ergebnissen aller Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland • die Kraftfahrtversicherung betreiben, ist die Schadenhäufigkeit (das ist die Anzahl der Schäden auf 1 000 Wagnisse) zwar seit 1971 allgemein zurückgegangen. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung lag aber die Schadenhäufigkeit für Omnibusse in den letzten Jahren stets wesentlich über den entsprechenden Durchschnittswerten für Personenkraftwagen und für alle Kraftfahrzeuge. Sie betrug z. B. im Jahre 1972 für Omnibusse 618, für Personenkraftwagen 129 und für die Kraftfahrzeuge insgesamt 132. Bei der Berechnung der Beitragshöhe ist nach den Vorschriften der „Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung" vom 20. November 1967 grundsätzlich von ,dem Schadenbedarf (das sind die durchschnittlichen Schadenaufwendungen je Versicherungsvertrag) der jeweiligen Wagnisart auszugehen. Er wird aus dem Schadendurchschnitt und der Schadenhäufigkeit ermittelt. Die bis zum 1. Juli 1973 geltenden Prämien beruhten auf dem Schadenbedarf des Jahres 1970. Der Schadendurchschnitt ist bei Omnibussen von 1 423 DM im Jahre 1970 auf 2 157 DM im Jahre 1972, also um 51,6 % gestiegen. Diese Erhöhung des Schadendurchschnitt konnte durch den Rückgang der Schadenhäufigkeit von 838 im Jahre 1970 auf 618 im Jahre 1972 nur zum Teil ausgeglichen werden, so daß der Schadenbedarf von 1 193 DM im Jahre 1970 auf 1 333 DM im Jahre 1972, also um 11,7 % gestiegen ist. Die neuen Prämien müssen aber ausreichen, um die künftigen, d. h. die ab 1. Juli 1973 während der Laufzeit der neuen Tarife eintretenden Schäden zu decken. Die Erhöhung ,der Omnibusprämien gegenüber den bisher geltenden Beiträgen ist von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden. Das ist in erster Linie auf Unterschiede bei den Kalkulationsansätzen für Verwaltungskosten und Gewinn zurückzuführen. Eine stichprobenweise Untersuchung bei vier Versicherungsunternehmen (Allianz, Gerling-Konzern, Hamburger Phönix, KRAVAG) hat z. B. für Omnibusse mit 50 Plätzen in der Tarifgruppe N Steigerungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtbeiträge zwischen 15,4 % (Hamburger Phönix) und 24,2 (Allianz) ergeben. Stärkere Steigerungsraten ergeben sich allerdings für Versicherungsnehmer der Tarifgruppe B (Behördenrisiken). Die Beiträge für diese Versicherungsnehmergruppe (Bestandteil bisher rd. 4 % der Omnibusrisiken) lagen bislang um durchweg 20 % unter denen der Tarifgruppe N. Die statistischen Ergebnisse haben jedoch gezeigt, daß ab 1970 der Schadenverlauf bei Omnibussen der Behörden sich in einem Umfang verschlechtert hat, der eine günstigere Tarifierung dieser Risiken nicht länger gerechtfertigt erscheinen ließ. Demgemäß wird in den ab 1. Juli 1973 geltenden Tarifen bei Omnibussen nicht mehr zwischen Wagnissen der Tarifgruppe N und der Tarifgruppe B unterschieden; für alle Omnibusse gelten die Beiträge der Tarifgruppe N. Hierdurch ergeben sich nach der o. a. Stichprobenuntersuchung für die betroffenen Behördenrisiken Beitragserhöhungen zwischen 46,2 % (Hamburger Phönix) und 55,3 % (Allianz). Zu Frage B 19: Es trifft zu, daß bei den statistischen Erhebungen über den Schadenverlauf der Omnibusse nicht zwischen Fahrzeugen im Linienverkehr und Fahrzeugen im Reiseverkehr unterschieden wird. Eine solche Differenzierung würde auch zu keinen aussagefähigen Ergebnissen führen, weil die Anzahl der in der Gesamtstatistik der Kraftfahrtversicherer erfaßten Fahrzeuge im Linienverkehr zu gering wäre. Die Mehrzahl der im Linienverkehr eingesetzten Omnibusse werden von der Bundesbahn, der Bundespost und den Kommunen betrieben und dürften deshalb in der Regel nicht bei privaten Versicherungsunternehmen, sondern überwiegend im Rahmen der sog. Eigenversicherung (§ 2 des Pflichtversicherungsgesetzes) versichert sein. Die Eigenversicherung unterliegt weder der Versicherungsaufsicht noch den Vorschriften der „Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung". Eine zuverlässige Aussage über den Schadenverlauf der im Linienverkehr eingesetzten Omnibusrisiken wäre aber erst dann möglich, wenn auch der Schadenverlauf im Bereich der Eigenversicherung statistisch untersucht würde. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 20): Ist die Bundesregierung bereit, eine Novellierung der Handwerksordnung vorzuschlagen mit der Zielsetzung, die Begünstigung der Arbeitgeber durch die gegenwärtige Rechtslage zugunsten einer Stärkung der Position der Arbeitnehmer abzubauen? Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks stammt aus dem Jahre 1953 und wurde damals mit den Stimmen aller noch heute im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien verabschiedet. In der Folgezeit wurde es zweimal novelliert und den veränderten Verhältnissen und Notwendigkeiten angepaßt. Dabei wurde auch Interessen der Arbeitnehmer des Handwerks Rechnung getragen. In der vergangenen Legislaturperiode konnte das neue Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet werden, das die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer in den Betrieben, und zwar auch im Bereich des Handwerks, verbessert hat. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangt darüber hinaus eine grundlegende Änderung der Organisationsstruktur ,des Handwerks. Ziel der DGB-Initiative ist es vor allem, die paritätische überbetriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Handwerkskammern und deren Zusammenschlüssen zu verwirklichen. 3870* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Wie die Unternehmensmitbestimmung ist auch die überbetriebliche Mitbestimmung in den Organen der Kammern eine ordnungspolitische Grundsatzfrage. Für diese Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung die Lösung des Problems der Unternehmensmitbestimmung zum Ziele gesetzt. Anlage 34 Antwort des Parl Staatssekretärs Logemann vom 2. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 21 unid 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im deutsch-österreichischen Grenzgebiet die Versorgung der Sägewerksbetriebe mit Rundholz nach den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Windwurfkatastrophe in Niedersachsen 1972 völlig unzureichend ist, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Rundholz (nach Osterreich) wieder einzuführen und darüber hinaus mit Osterreich in Verhandlungen zu treten, damit von dort Importe in die Bundesrepublik Deutschland möglich werden? Zu Frage B 21: Die Sturmschäden am 13. November 1972 haben allein in den norddeutschen Bundesländern 18,6 Millionen rm Rohholz ausgemacht. Bei einem Schaden dieses Ausmaßes ist die Bundesregierung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz gehalten, ,sowohl den Einschlag in den übrigen Bundesländern zu begrenzen, als auch die Einfuhr der wichtigsten Holzsortimente zu beschränken. Die Verordnung zur Beschränkung des Einschlags für die Holzarten Fichte und Kiefer ist bereits am 14. Dezember 1972 in Kraft getreten. Forst- und Holzwirtschaft haben zu dieser Zeit nicht vorhersehen können, welcher große Holzbedarf sich im ersten Halbjahr 1973 ergeben wird. Die außergewöhnliche Nachfrage nach Nadelschnittholz — nicht nur in der BRD, sondern auf dem gesamten Weltmarkt — hat 1973 jedoch dazu geführt, daß die Sägewerke im süddeutschen Raum einen großen Stammholzbedarf hatten. Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in Bayern und Baden-Württemberg örtlich gewisse Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Fichtenstammholz gegeben hat. Die Lieferungen aus den norddeutschen Sturmschadensgebieten in den süddeutschen Raum haben nicht so rasch eingesetzt, wie das ursprünglich erwartet worden war. Die Bundesregierung hat idem stark gestiegenen Bedarf deshalb dadurch Rechnung getragen, daß die Verordnung zur Beschränkung des Holzeinschlags • ab Anfang Juni 1973 weitgehend gelockert worden ist. Danach ist die Versorgung mit Nadelstammholz weitaus 'besser geworden, und es trifft nach meiner Auffassung nicht zu, daß sie im deutsch-österreichischen Grenzgebiet völlig unzureichend ist. Um dem starken Bedarf der Sägewerke Rechnung zu tragen, ist die Forstwirtschaft gebeten worden, den Einschlag flexibel 'zu handhaben und der Nachfrage anzupassen. Zu Frage B 22: Die Genehmigungspflicht für die Einfuhr gewisser Holzsortimente ist im Interesse eines raschen Absatzes 'des großen Holzangebots aus der Windwurfkatastrophe am 8. März 1973 in Kraft getreten. Sie ist eingeführt worden, damit der Absatz des inländischen Holzes nicht 'durch zu starke Importe gefährdet wird. Bei der befristeten Aufhebung der Liberalisierung war es aus außenhandelsrechtlichen Gründen nicht möglich, die Genehmigungspflicht auf der Ausfuhrseite beizubehalten. Sie wurde deshalb für die Zeit 'vom 9. März bis 31. Dezember 1973 aufgehoben. Sie wird aber am 1. Januar 1974 automatisch wieder wirksam und damit auch bei den Exporten nach- Osterreich angewendet. Besondere Verhandlungen mit Österreich, um dadurch Importe von Nadelstammholz aus 'diesem Land zu ermöglichen, sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht erforderlich. In Osterreich besteht zwar bei der Ausfuhr ebenfalls eine 'Genehmigungspflicht. Es sind aber Globalkontingente für 'die Ausfuhr nach allen Ländern festgesetzt. 1970 sind sie für Nadelrohholz von 550 000 fm auf 700 000 fm erhöht worden. Auf Nadelsägerundholz entfallen davon 120 000 fm. Die Kontingente sind so hoch, daß sie die letzten Jahre nicht voll in Anspruch genommen worden sind. Es besteht auch für iSägewerke in der BRD die Möglichkeit, Nadelstammholz aus Österreich zu importieren. Wenn das in den letzten Jahren keinen größeren Umfang angenommen hat, so liegt das in erster Linie daran, daß die österreichischen Käufer und Verkäufer die 'deutschen Interessenten nicht in dem gewünschten Maße zum Zuge kommen ließen. 'Die Einfuhr der BRD aus Osterreich an Nadelstammholz hat 1971 9 700 fm, 1972 8 300 fm und von Januar bis August 1973 6 400 fm betragen. Sowohl die Bayerische Staatsregierung als auch die Bundesregierung sind daran interessiert, die Rohholzversorgung der Sägeindustrie, insbesondere im bayrisch-österreichischen Grenzgebiet, sicherzustellen. Das ist auch deshalb sein besonderes Anliegen, weil die österreichischen Sägewerke gegenüber den deutschen Betrieben gewisse Wettbewerbsvorteile haben. Um eine ausreichende Versorgung der 'bayerischen Sägewerke zu erreichen, hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft 'und Forsten mit dem Fachverband der Bayerischen Säge- und Holzbearbeitungsindustrie eine Vereinbarung getroffen, die auch Grundlage des Erlasses an die Oberforstdirektionen wegen der Stammholzverwertung für 1974 ist. In dem Erlaß ist festgelegt, daß der Versorgung der einheimischen be- und verarbeitenden Holzindustrie aus sozialen Gründen (Sicherung der Arbeitsplätze), im Interesse des Staatshaushalts (Steuereinnahmen) und zur Sicherung der Kapazitätsauslastung der eigenen Betriebe Vorrang vor der Belieferung von Exporteuren einzuräumen ist. Direktexporte in Länder, die nicht der EG angehören, sind daher im Grundsatz auf Fälle zu beschränken, in denen Abfuhrlage usw. es wirtschaftlich gebieten, in das Ausland zu verkaufen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3871* Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 23 und 24) : Erkennt die Bundesregierung die Dringlichkeit einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen Einfuhrvorschriften der Mitgliedsländer der Gemeinschaft für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse aus Drittländern an, um durch einen freien Zugang der Drittlandware zu den Verbrauchermärkten auch anderer Mitgliedsländer den deutschen Markt für Obst- und Gemüsekonserven zu entlasten, und was hat sie veranlaßt, damit auf der Grundlage der vom EG-Ministerrat vom 19. Juni 1973 beschlossenen Grundsätze für eine gemeinsame Einfuhrregelung die bereits seit dem 1. Juli 1969 fälligen Gemeinschaftsvorschriften für einen mit Drittländern einheitlichen Wettbewerb mit Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse nun endlich eingeführt werden? Könnte die Bundesregierung täglich oder für welchen Zeitraum im Sinne des Artikels 24 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse beurteilen, ob die auf den für das Referenzpreissystem repräsentativen Einfuhrmärkten vermarkteten Mengen zu den Gesamteinfuhren in einem Verhältnis stehen, das auf den repräsentativen Einfuhrmärkten eine objektive Ermittlung der Einfuhrpreise gestattet, und welches sind die Gründe dafür, daß der EG-Ministerrat noch keine Durchführungsvorschriften für die Anwendung der mit Artikel 24 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 vorgesehenen Regelung beschlossen hat? Zu Frage B 23: Nach Ansicht der Bundesregierung ist es nicht nur aus den von Ihnen angeführten, sondern auch einer Anzahl anderen Gründen erforderlich, die unterschiedlichen von den Mitgliedstaaten gegenüber dritten Ländern angewandten Einfuhrregelungen bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse zu vereinheitlichen. Die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und 'Gemüse (VO Nr. 865/68 des Rates vom 28. Juni 1968) sieht eine Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen vor. Die Bundesregierung erwartet, daß nach Verabschiedung der hierfür erforderlichen EG-Regelungen eine Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen in allen Mitgliedstaaten erfolgt. Die Vorlage von Verordnungsvorschlägen in diesem Zusammenhang ist zwar Sache der EG-Kommission, die Bundesregierung hat aber bereits im Rat auf die Vorlage entsprechender Vorschläge gedrungen. Weil die Regelung bereits ab Januar 1974 Anwendung finden soll, wird erwartet, daß die Kommission der EG kurzfristig Vorschläge für die Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen vorlegen wird. Zu Frage B 24: Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung allgemeiner Durchführungsbestimmungen zu Art. 24 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 hat bislang nicht die Zustimmung des Rates gefunden, weil die Mehrzahl der Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission aus technischen Gründen nicht für praktikabel hält. Auch in der Bundesrepublik Deutschland ist es zur Zeit nicht möglich, täglich oder für kleinere Zeitabschnitte eines Monats je Erzeugnis und Herkunftsland die eingeführten Mengen zu erfassen, um zu vergleichen, ob für 40 v. H. dieser Mengen die Einfuhrpreise festgestellt worden sind. Es wird geprüft, ob eine 14tägige Ermittlung der Gesamteinfuhren aus dritten Ländern möglich ist. Die technischen Schwierigkeiten sind im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die zollamtliche Abfertigung der ausländischen Herkünfte in der Bundesrepublik praktisch an jedem Ort möglich ist and die Durchschriften der Einfuhranmeldung der abgefertigten Partien einiger hundert Zollstellen im allgemeinen erst einige Tage später dem Statistischen Bundesamt bzw. dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft vorliegen. Außerdem werden Erzeugnisse häufig nicht unmittelbar der Vermarktung zugeführt, sondern auf Lager genommen und erst zu einem späteren Zeitpunkt vermarktet. Die Bundesregierung hält das bisher praktizierte Verfahren mit einer markttäglichen Preisermittlung an bestimmten Großmärkten nach wie vor für repräsentativ, praktikabler und ausreichend zur Beurteilung der jeweiligen Marktlage. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 6. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen B 25 und 26) : Welche Getreidemengen wurden im Rahmen der geltenden Marktordnung in den letzten drei Jahren aus dem Bereich bzw. im Bereich der Bundesrepublik Deutschland denaturiert, und wie groß waren die Ausgaben dafür? Welche Überlegungen und Maßnahmen seitens der Bundesregierung gibt es, die Denaturierung von Getreide einzuschränken oder abzustellen, und welche Möglichkeiten bestehen, bei gleichem Kostenaufwand Notstandsgebiete in Entwicklungsländern zu versorgen? In .den letztere drei Getreidewirtschaftsjahren wurden in der Bundesrepublik die folgenden Mengen Weichweizen denaturiert und die nachstehenden Prämien dafür gewährt: Die Detanurierungsprämie für Weichweizen zur Verfütterung ist z. Z. erforderlich, weil die Preise für Weichweizen und Futtergetreide nicht im richtigen Verhältnis zueinander gemäß dem Futterwert festgesetzt sind. Die Bundesregierung hat alljährlich im Ministerrat gefordert, die Preise der einzelnen Getreidearten besser aufeinander abzustimmen. Dadurch würde die Denaturierungsprämie überflüssig. Die deutschen Bemühungen scheiterten bisher aber an dem Widerstand anderer Mitgliedstaaten gegen eine wesentliche Änderung des Maispreises, der — gegenüber dem Weizen — zu niedrig festgesetzt ist. Die Forderung der Bundesregierung wird neuerdings auch von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften unterstützt. Menge (Mill. t.) Prämie (Mill. DM) 1970/71 1,06 65,5 1971/72 1,04 59,2 1972/73 1,35 78,9 3872* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Die Denatuierungsprämie beträgt z. Z. 25,60 DM/t. Bei Wegfall der Prämie könnte durch die ersparten Beträge nur ein Bruchteil ,der Kosten für den Kauf und den Transport von Getreide (Warenwert rd. 400.— DM/t.) zur Versorgung von Notstandsgebieten in Entwicklungsländern gedeckt werden. Es sei im übrigen darauf hingewiesen, daß die EWG und ihre Mitgliedstaaten nach dem Internationalen Nahrungsmittelhilfeabkommen jährlich bereits 1,287 Millionen t Getreide den Entwicklungsländern als Nahrungsmittelhilfe zur Verfügung stellen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Ausreiseantrag aussiedlungswilliger Deutscher aus Polen häufig dadurch nachteilig auf deren Arbeitsverhältnisse in der Heimat auswirkt, als sie nach der Antragstellung auf Aussiedlung eine andere Tätigkeit mit einer niedrigeren Vergütungsgruppe aufnehmen müssen, die infolge Zuordnung der der neuen Beschäftigung entsprechenden niedrigeren Leistungsgruppe im Rahmen des Fremdrentengesetzes zu einer Rentenminderung führt, und ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, daß solche sozialversicherungsrechtlichen Nachteile vermieden werden? Auf die Auswirkungen von Ausreiseanträgen aussiedlungswilliger Deutscher aus Polen auf deren Arbeitsverhältnisse hat der Parlamentarische Staatssekretär Moersch bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 1973 zu der Frage des Kollegen Dr. Hupka hingewiesen (Niederschrift des Bundestages Seite 3382). Damit zusammenhängende Änderungen in den Arbeitsverhältnissen des betroffenen Personenkreises dürften im allgemeinen auf die Rentenhöhe ohne Einfluß sein. Das ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen des Fremdrentengesetzes (FRG) über die Leistungsgruppenzuordnung, nach denen auf die Tätigkeitsmerkmale abgestellt wird, und über die Berechnung und Bewertung der beschäftigungslosen Zeiten als Ersatz- oder Ausfallzeiten. Soweit noch darüber hinaus Fälle auftreten, die von den genannten Regelungen nicht erfaßt werden, kann eine die sozialpolitische Zielsetzung des Gesetzes berücksichtigende Auslegung dazu führen, daß rentenrechtliche Nachteile nicht eintreten. Sollte die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit in diesem Punkt zu einer anderen Auffassung gelangen, wäre eine Gesetzesänderung in Erwägung zu ziehen. Jedoch liegen entsprechende Entscheidungen bisher nicht vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Krankenversicherungsträger zwar die Krankentransportkosten vom Krankenhaus zur Wohnung erstatten, nicht aber im Pflegefall die Mehrentfernung zwischen Krankenhaus und Pflegeheim berücksichtigen, und was gedenkt sie zur Behebung dieses Mißstandes zu tun, zumal gut informierte Angehörige den Kranken vorher im Pflegeheim ordnungsamtlich anmelden, er so dort seinen Wohnsitz hat und demzufolge die Krankentransportkosten in voller Höhe übernommen werden? Die Kosten des Transports eines Versicherten zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus sind Teil der von den Krankenkassen zu übernehmenden Krankenhauspflege. Dies gilt auch für die notwendigen Kosten des Rücktransports. Ob die Krankenkassen beim Transport des Versicherten vom Krankenhaus in ein Pflegeheim die Mehrentfernung zwischen Krankenhaus und Pflegeheim berücksichtigen müssen, ist eine Frage, die nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalles zu beantworten ist. Wenn Ihnen Einzelfälle bekanntgeworden sind, die zu Härten führen, wäre ich für eine Mitteilung dankbar. Im übrigen werde ich Ihre Frage zum Anlaß nehmen, die Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger auf das angesprochene Problem hinzuweisen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 6. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 29) : Wieweit wird die Bundesregierung die folgenden, von Landessozialminister Dr. Schmidt kürzlich vorgeschlagenen Anregungen zur Herabsetzung der sehr hohen Unfallhäufigkeit ausländischer Arbeitnehmer wie Herabsetzung der Zahl der Nationalitäten in einem Betrieb, eingehende Einweisung in den Arbeitsablauf am Arbeitsplatz und mündliche und schriftliche Unterrichtung über Unfallgefahren am Beginn der Tätigkeit in der jeweiligen Muttersprache, Tragen eines Helmes von bestimmter Farbe während der Einarbeitungszeit und Schulung und Ernennung von bewährten ausländischen Arbeitnehmern zu Sicherheitsbeauftragten bei ihren Maßnahmen berücksichtigen? Die vom Hessischen Sozialminister in seinem Erlaß an die Gewerbeaufsichtsbehörden des Landes Hessen angeführten neun Punkte zur Bekämpfung der Unfälle ausländischer Arbeitnehmer gehen auf Anregungen in den von der Bundesregierung vorgelegten Unfallverhütungsberichten für die Jahre 1968/69 und 1971 zurück. Es ist beabsichtigt, bei den obersten Arbeitsbehörden der übrigen Bundesländer vorzuschlagen, entsprechende Initiativen zu prüfen. Ferner wird die Bundesregierung die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ersuchen, die Unfallverhütungsmaßnahmen bei den ausländischen Arbeitnehmern weiter zu verstärken und auszubauen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit ständig darauf dringen, daß alle vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitssicherheit in den Betrieben voll ausgeschöpft und neue Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden. Im übrigen bereitet die Bundesregierung mit der Verordnung über die Errichtung, Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten, der Ergänzung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe, der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Mindest- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3873* anforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer und der Konkretisierung der Arbeitsschutzverordnung für Winterbaustellen Vorschriften vor, die sich auch für die ausländischen Arbeitnehmer positiv auswirken sollen und deren besondere Situation in den deutschen Betrieben berücksichtigen werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 30) : Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß Feldwebel in der Bundeswehr, die auf dem Grundstück ihrer Wohnung aus eigenen Mitteln eine Autogarage aufstellen wollen, von der Bundesvermögensverwaltung mit dem Hinweis abschlägig beschieden werden, daß der Minister der Verteidigung in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen angeordnet habe, daß weder die Aufstellung von transportablen Garagen noch der Bau von Massivgaragen oder gedeckte Abstellplätze durch die Mieter der Feldwebelwohnhäuser oder durch die Bundesvermögensverwaltung am Rande von größeren Anlagen in Frage kommen? Es ist richtig, daß das Bundesverteidigungsministerium, vielleicht zu sehr unter fiskalischen Gesichtspunkten, in Übereinstimmung mit dem damaligen Bundesschatzministerium im März 1965 die Aufstellung von transportablen Garagen und den Bau von Massivgaragen oder gedeckten Abstellplätzen für Mieter von Feldwebelwohnhäusern abgelehnt hat. Bei der Entscheidung wurde damals davon ausgegangen, daß eine Dauervermietbarkeit von auf Kosten des Bundes errichteten Garagen nicht gewährleistet schien, da noch verhältnismäßig wenig Soldaten ein Kraftfahrzeug besaßen bzw. nicht gewillt oder nicht in der finanziellen Lage waren, neben der Miete für die Wohnung auch noch Miete für die Garagen zu zahlen. Die Errichtung von Garagen durch die Mieter wurde abgelehnt, weil bei einem Mieterwechsel keine Gewähr bestand, daß der Mietnachfolger das Bauwerk übernehmen würde und der Erbauer sich hätte verpflichten müssen, in solchen Fällen das Bauwerk wieder zu entfernen und den alten Zustand wiederherzustellen. Dieses — von Seiten des Bundes berechtigte — Verlangen hätte mit Sicherheit Anlaß zu unerwünschten Streitigkeiten zwischen Bund und Mieter gegeben; das sollte aber vermieden werden. Seit August 1969 werden bundeseigene Feldwebelwohnhäuser nicht mehr gebaut. Für die früher errichteten Feldwebelwohnhäuser werde ich prüfen lassen, ob die Entscheidung vom März 1965 geändert werden kann, da .die Entscheidungsvoraussetzungen sich zum Teil geändert halben. Über das Ergebnis der Überprüfung werde ich Sie unterrichten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 31 und 32) : Ist die Bundesregierung bereit, einen Überblick über alle in der Medizin tätigen ausgebildeten Hilfskräfte einschließlich einer genauen Bedarfsermittlung zu geben und die erforderliche Anzahl von Ausbildungsstätten zu schaffen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Behebung des allgemein bekannten Mangels an medizinisch-technischem Assistenzpersonal zu ergreifen, um diesem seit langem bestehenden Mißstand zu begegnen? Zu Frage B 31: Die Angaben des Statistischen Bundesamtes in der Schriftenreihe „Bevölkerung und Kultur, Reihe 7, Gesundheitswesen, III. Krankenhäuser, Berufe des Gesundheitswesens" ermöglichen bereits einen Überblick über die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen ausgebildeten Hilfskräfte in der Medizin. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember 1971. Jüngere Angaben liegen nicht vor. Im einzelnen sind Zahlen ausgewiesen sowohl für das ausgebildete als auch für ,das nicht ausgebildete Krankenpflegepersonal. Es sind ferner Zahlen enthalten u. a. für Hebammen, Krankengymnasten, Beschäftigungstherapeuten, Masseure, medizinisch-technische Assistenten, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische Assistenten, die sich auf ausgebildete Personen beziehen. Eine Rubrik „Sonstige im Gesundheitswesen tätige Personen" umfaßt sowohl ausgebildete Kräfte (z. B. Logopäden, Orthoptisten und medizinisch-technische Gehilfen) als auch unausgebildete Kräfte. Es wird zur Zeit geprüft, ob eine weitere Aufschlüsselung der insoweit angegebenen Zahlen möglich ist. Eine Bedarfsermittlung, die sich u. a. auf Hilfskräfte in der Medizin erstreckt, ist vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beabsichtigt. Die Vorarbeiten sind bereits angelaufen. Wann mit ersten Ergebnissen gerechnet werden kann, ist noch nicht abzusehen. Die Bundesregierung besitzt keine Zuständigkeit für die Schaffung von Ausbildungsstätten für medizinische Hilfsberufe. Die Länder führen aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung auch ,die Bundesgesetze für die nichtärztlichen Heilberufe als eigene Angelegenheit aus. Zu Frage B 32: Die Möglichkeiten des Bundes, auf eine Beseitigung des Mangels an medizinisch-technischem Assistenzpersonal hinzuwirken, sind begrenzt. Der Bundesregierung ist dieser Mangel bekannt. Es handelt sich dabei um ein auch im Ausland beobachtetes Problem, das seine Ursache in der außerordentlich kurzen durchschnittlichen Verweildauer der fast ausschließlich weiblichen Berufsangehörigen durch Heirat im Beruf hat. Der Mangel könnte dadurch behdben werden, daß zum einen mehr männliche Bewerber für eine Berufsausübung in diesem Bereich interessiert werden, zum anderen dadurch, daß mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat wiederholt mit den obersten Landes- 3874* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 gesundheitsbehörden die Notwendigkeit der Schaffung weiterer Ausbildungsstätten für technische Assistenten in der Medizin erörtert. Es erscheint ferner notwendig, daß die Möglichkeit für eine Weiterbildung von technischen Assistenten in der Medizin zum Fachassistenten und zum Lehrassistenten erweitert werden. Auch hierbei handelt es sich um eine Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der Länder fällt. Einige Länder bereiten gesetzliche Regelungen über die Weiterbildung von technischen Assistenten in der Medizin vor. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft zur Zeit gemeinsam mit den obersten Landesgesundheitsbehörden die Frage einer Wiedereinführung des Berufs ides medizinisch-technischen Gehilfen. Es ist wiederholt der Wunsch nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung erhoben worden. Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 33 und 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, insbesondere die deutschfranzösische Zusammenarbeit bei der Lebensmittelüberwachung zu verbessern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch eine Kennzeichnungspflicht für Kosmetika die Verbraucher auf gesundheitsbeeinträchtigende Folgewirkungen von kosmetischen Artikeln hinzuweisen? Zu Frage B 33: Für die amtliche Lebensmittelüberwachung sind die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder zuständig. In einzelnen Fällen hat die Lebensmittelüberwachung mit ausländischen Überwachungsstellen, deren Bereich an ihren eigenen grenzt, selbst Kontakt aufgenommen und Erfahrungen ausgetauscht. Mit Fällen von Beanstandungen ausländischer Lebensmittel von überregionaler Bedeutung befaßt sich aúch die Bundesregierung. In den letzten Jahren haben sich bei der Kontrolle französischer Lebensmittel — mit Ausnahme einiger Fälle zu hoher Pflanzenschutzmittelrückstände bei Salat und Äpfeln — keine besonderen Beanstandungsgründe ergeben. Die Zusammenarbeit ist gerade mit Frankreich auf dem angesprochenen Gebiet sehr gut, die französische Regierung ist sehr an der einwandfreien Beschaffenheit französischer Exportware in die Bundesrepublik interessiert. Aus Anlaß der erwähnten, zu Anfang diesen Jahres festgestellten Überschreitungen zulässiger Pflanzenschutzmittelhöchstmengen bei französischen Erzeugnissen, die in die Bundesrepublik eingeführt wurden, haben die französischen Regierungsstellen zur Vermeidung weiterer derartiger Fälle mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Verbindung aufgenommen. Unter Beteiligung von Vertretern der Obersten Gesundheitsbehörden der Länder und der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind die aufgetretenen Probleme mit den französischen Kollegen eingehend erörtert worden; dabei 'hat sich die Voruntersuchung französischer Export-Produkte schon in Frankreich als besonders wichtig herausgestellt. In einem seither bestehenden Informationsaustausch werden dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit von den Ländern Beanstandungsfällen mitgeteilt. Diese werden an die französische Botschaft — wenn möglich mit Angabe der Erzeuger oder Lieferanten — weitergeleitet. Ausgehend auch von den oben geschilderten Fällen haben ,die Länder ferner im Rahmen des Ausschusses Lebensmittelüberwachung des Arbeitskreises der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (ALU) eine Absprache getroffen, sich gegenseitig und das Bundesgesundheitsamt und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit über relevante Überschreitungen lebensmittelrechtlicher Vorschriften bei ausländischen Lebensmitteln zu unterrichten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit erhält damit die notwendige Kenntnis konkreter Fälle und wird in die Lage versetzt, z. B. das Herkunftsland der fraglichen Lebensmittel zu benachrichtigen. Zu Frage 'B 34: Der Schutz der Gesundheit des Verbrauchers vor Schäden durch Kosmetika ist im geltenden Recht zunächst durch die Vorschriften des § 3 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes gesichert. Danach ist es verboten, Kosmetika so herzustellen oder zu verpacken, daß sie bei bestimmungsgemäßen oder vorauszusehendem Gebrauch die menschliche Gesundheit durch ihre Bestandteile oder Verunreinigungen zu schädigen geeignet sind. Desgleichen ist es verboten, so hergestellte oder verpackte Kosmetika in Verkehr zu bringen. Damit werden auch die importierten Erzeugnisse erfaßt. Die Einhaltung der genannten Vorschriften wird durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert. Es muß daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß keine gesundheitsschädlichen Erzeugnisse in den Verkehr kommen. Grenzfälle, die gleichwohl einen Warnhinweis geboten erscheinen lassen können, treten allerdings dort auf, wo durch unsachgemäßen Gebrauch eines an sich unbedenklichen Mittels die Gesundheit beeinträchtigt werden kann, z. B. wenn ein Haarspray in die Augen gesprüht wird. In diesen Fällen hat, soweit ersichtlich, die Wirtschaft von sich aus Warnhinweise angebracht, so daß eine rechtliche Regelung noch nicht erforderlich erschien. Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme wäre § 5 Nr. 1 des derzeit geltenden Lebensmittelgesetzes, der eine Ermächtigung enthält, zum Schutze der Gesundheit für den Verkehr mit Kosmetika Verordnungen zur Durchführung der Verbote des § 3 des Lebensmittelgesetzes zu erlassen. Für das künftige Recht ist in § 26 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Nr. 8 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3875* des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts eine ausdrückliche Ermächtigung vorgesehen für den Verkehr mit Kosmetika Warnhinweise, sonstige warnende Aufmachungen oder Sicherheitsvorkehrungen vorzuschreiben, soweit das erforderlich ist, um eine Gefährdung der Gesundheit zu verhüten. Anlage 43 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Artzinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 35) : Kommt es zu Verzögerungen bei lange geplanten Kränkenhaus-Neu- und -Umbauten sowie bei weiteren Investitionen in Krankenhäusern, weil der Bund seinen Anteil von 1/7 des Aufwands nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht oder nicht rechtzeitig leistet? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen darüber vor, ob und inwieweit es zu Verzögerungen bei lange geplanten Krankenhaus-Neu- und -Umbauten sowie bei weiteren Investitionen in Krankenhäusern gekommen ist. Auf keinen Fall könnte ein solcher Sachverhalt mit ausbleibenden oder nicht rechtzeitigen Leistungen des Bundes nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbindung gebracht werden. Der Bund hat sowohl im Jahre 1972 wie auch im Jahre 1973 pünktlich zu den mit den Ländern vereinbarten Terminen, nämlich am 1. März, 1. Juli und 1. November 1973 sowie am 18. September und 7. November 1972 seine Verpflichtungen erfüllt. Im Jahre 1972 wurden den Ländern insgesamt 465,3 Millionen DM, im Jahre 1973 insgesamt 961,1 Millionen DM vom Bund überwiesen, darunter waren für Aufwendungen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 und § 9 KHG 1972 279,3 Millionen DM, 1973 287,3 Millionen DM enthalten. Hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an der Aufbringung der Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz muß ich im übrigen auf folgendes hinweisen: Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KHG ist eine volle Drittelbeteiligung ohne haushaltsmäßige Begrenzung nur für alle gesetzlichen Aufwendungen mit Ausnahme der Neubaumaßnahmen vorgesehen. Die Mittel für Neubau, Umbau und Erweiterungsbau sind nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KHG haushaltsmäßig begrenzt. Eine Verpflichtung des Bundes zur vollen Drittelbeteiligung besteht insoweit nicht. Sollte es in den Bundesländern an einzelnen Stellen zu Verzögerungen bei Krankenhausneubauten sowie weiteren Investitionen gekommen sein, wird zu fragen sein, ob die Ursache dafür in Schwierigkeiten liegt, die sich auf Landesebene bei der Bereitstellung und Zuweisung der Landesmittel ergeben haben könnten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 36) : Liegen der Bundesregierung statistische Unterlagen über das Zigarettenrauchen bei Kindern vor, welche Gründe sind nach ihrer Auffassung für den Zigarettenkonsum bei Kindern ausschlaggebend, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Der Bundesregierung liegen statistische Unterlagen über das Rauchverhalten bei Kindern vor. Nach einer Studie über das Rauchverhalten der 8- bis 12jährigen gaben 69 °/o an, bereits einmal geraucht zu haben. Einen Überblick über das Rauchverhalten geben zwei von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Auftrag gegebene Repräsentativerhebungen aus den Jahren 1971 und 1973. 30 % aller Mädchen und 50 % aller Jungen gaben 1973 an, im Alter von 12 Jahren zum ersten Mal geraucht zu haben. Nach diesen Erhebungen deutet sich eine Vorverlegung des „Probieralters" an. Das erstmalige Probieren stellt nicht den Beginn des eigentlichen Rauchens dar. Der Beginn liegt am häufigsten zwischen dem 15. und 16. Lebensjahr. Bezogen auf alle Jugendlichen geben 14 % der 12- bis 13jährigen und 52% ,der 14- bis 13jährigen an, schon richtig mit dem Rauchen begonnen zu haben. 4% der 12- bis 13jährigen und 25 % der 14- bis 13jährigen, die schon einmal geraucht haben, bezeichnen sich als ständige Raucher. Für den Beginn des Rauchens ist die Geselligkeit und der Freundeskreis von Einfluß. 46 % der 12- bis 13jährigen nannten als wichtigstes Motiv für ihr Rauchen „weil man in Gesellschaft raucht". An zweiter Stelle (18%) stand für die 12- bis 13jährigen „weil Rauchen selbstsicher macht". Das bedeutet, daß der Griff zur Zigarette ein Hilfsmittel ist, die eigene Unsicherheit zu überbrücken und damit „erwachsener" zu wirken. Deshalb ist die Vorbildwirkung der Erwachsenen für das Rauchverhalten der Kinder entscheidend. Die Bundesregierung hält gezielte Aufklärungsmaßnahmen weiterhin für dringend geboten und wird die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betriebene Antiraucherkampagne entsprechend weiterführen. Als unterstützende Maßnahme sind weitergehende Werbebeschränkungen erforderlich, als sie bislang durch die freiwillige Absprache der Zigarettenindustrie erreicht werden konnten. Maßnahmen dieser Art werden im Zusammenhang mit der Gesamtreform des Lebensmittelrechts derzeit geprüft. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 37): 3876* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Ist die Bundesregierung bereit, die für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlacker der Bundesstraße 10 erforderlichen Mittel so rechtzeitig bereitzustellen, daß der Ausbau unverzüglich nach Abschluß der Stadtkernsanierungsplanungen im Jahr 1975 begonnen und zügig durchgeführt werden kann? Durch die beabsichtigte Stadtkernsanierung und neuere Untersuchungen im Rahmen des General-verkehrsplanes sind Auswirkungen auf die Verkehrskonzeption in Mühlacker zu erwarten, durch die auch Änderungen für den ursprünglich geplanten Ausbau der Bundesstraße 10 eintreten werden. Diese Änderungen sind zwischen Stadt und Straßenbauverwaltung noch nicht endgültig abgeklärt. Es wird angestrebt, den Ausbau der Bundesstraße 10 in zeitlicher Abstimmung mit der Stadtkernsanierung vorzunehmen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 38 und 39) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu den Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn, auch die Stückgutabfertigung in der SüdPfalz praktisch dadurch aufzuheben, daß die bisher bestehenden Stückgutabfertigungsstellen — insbesondere am Bahnhof in Germersheim — aufgelöst werden sollen? Glaubt die Bundesregierung nicht, daß die Kunden der Deutschen Bundesbahn durch die Rationalisierungsbemühungen immer mehr in der Tendenz bestärkt werden, auf die Straße auszuweichen, mit all den Folgen, die dann erneut verkehrsmäßig zu bewältigen sind oder auch nicht? Zu Frage B 38: Der Herr Bundesminister für Verkehr ist laut Beschluß des Bundeskabinetts vom 5. September 1973 beauftragt worden, gemeinsam mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, Maßnahmen zur Verminderung des Bundesbahndefizits einzuleiten und dabei vor allem Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses durch Einschränkung bzw. Konzentration des Stückgutverkehrs zu suchen, da der Kleingutverkehr unternehmerisch zu beurteilen und nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben ist. Die Bundesbahn denkt weder daran, ihr Angebot im Stückgutverkehr in der Südpfalz noch anderswo zu verringern oder sich aus .der Fläche zurückzuziehen. Sie beabsichtigt dies vor allem auch nicht in den künftig nicht mehr über die Schiene bedienten Orten wie z. B. in Germersheim. Vielmehr erweitert sie die Bedienungsform für Orte und Ortsbereiche mit geringerem Verkehrsaufkommen. Sie führt also nur das am 1. Juni 1970 eingeführte und bewährte Bedienungsverfahren, das schon heute für mehr als 25 000 Ziele Anwendung findet, fort. Die Fortführung der Entwicklung ist notwendig, um nicht Dienstleistungen zu konservieren, die von den Kunden am Markt als überholt angesehen werden. Zu Frage B 39: Die Bundesregierung glaubt nicht, daß die Kunden der Deutschen Bundesbahn durch die geplanten Rationalisierungsmaßnahmen immer mehr in der Tendenz bestärkt werden, auf die Straße auszuweichen. Sie ist im Gegenteil der Meinung, daß die sich aus der Konzentration des Stückgutverkehrs ergebenden Verbesserungen geeignet sind, der bisherigen Entwicklung entgegenzuwirken. Im einzelnen sind dies: 1. Anpassung an das sich über das gesamte Bundesgebiet erstreckende Stückgutnetz der Bundesbahn an eine gestraffte Stückgutorganisation im Schienenbereich, wobei Einzelheiten noch abzuklären sind. 2. Verstärkte und verbesserte Haus-Haus-Bedienung über die Straße in der Fläche. 3. Optimale Ausrichtung der Preise an den Produktionskosten und Marktgegebenheiten. 4. Schnellerer, zuverlässiger sowie letzlich wirtschaftlicherer Transport der Stückgüter bei der Bundesbahn (u. a. durch eine spürbare Verminderung der Umladehäufigkeit). Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Alber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 40 und 41): Wird die Bundesregierung dem Antrag des Landes Baden-Württemberg entsprechen — wenn ja, bis wann — und im Zuge des Weiter- und Ausbaus der B 14 in Stuttgart die Landesstraßen L 1180 und 1189 zu Bundesstraßen aufstufen und in die Baulast des Bundes übernehmen? Wenn ja, wann wird dann mit dem Ausbau der Leonberger Straße und der Überbrückung des Schattenrings in Stuttgart begonnen? Zur Verbesserung der Verhältnisse in der Ortsdurchfahrt Stuttgart-Vaihingen ist im Anschluß an den fertiggestellten Autobahnbereich eine Verlegung der Bundesstraße 14 bis zum Südheimer Platz vorgesehen. Der 1. Abschnitt dieser Maßnahme bis zur Landesstraße 1180 ist voll im Bau. Der Weiterbau durch das Elsental bereitet aber sowohl hinsichtlich der Planung als auch ,der Finanzierung besondere Schwierigkeiten, so daß dessen Verwirklichung noch als völlig offen bezeichnet werden muß. Es sind daher Überlegungen im Gange, wegen der länger andauernden Führung des Verkehrs der Bundesstraße 14 über die Landesstraßen 1180 und 1189 einen Ausbau dieses Straßenzuges vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird eine Reihe von Rechts-, Planungs- und Haushaltsfragen aufgeworfen, die insbesondere hinsichtlich der Festlegungen des Bedarfsplanes, der Klassifizierung des Straßenzuges und der Finanzierung des Ausbaus nicht kurzfristig zu lösen sind. Die erforderlichen Gespräche sind bereits -eingeleitet. Der Stand der Verhandlungen läßt aber im Augenblick noch keine Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3877* Voraussage über die endgültige Entscheidung zu einem entsprechenden Antrag des Landes BadenWürttemberg und dessen Verwirklichung zu. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 42) : Ist die Bundesregierung bereit, die Bedingungen des öffentlichen Taxiverkehrs dadurch zu verbessern, daß die jetzt noch weitgehend bestehende Anonymität von Taxi und Taxifahrer durch äußere Namensanbringung aufgehoben wird, um dem Taxibenutzer eine Unterscheidungs- und Auswahlmöglichkeit zu geben und die Taxiunternehmer zu wettbewerbsgerechtem Verhalten anzuhalten, um dadurch insgesamt zu einer vermehrten Taxibenutzung und damit vice versa zu einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr zu kommen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht,_ an der Außenfläche der Taxen künftig die Anbringung des Namens des Taxiunternehmers zuzulassen. Der Verkehrsnutzer muß sich darauf verlassen können, daß er im Hinblick auf die Sicherheit und Ordnung im Verkehr sowie die Höhe der Tarife jedes bereitgestellte Taxi in gleicher Weise benutzen kann. Hieraus folgt die Notwendigkeit einer einheitlichen äußeren Kennzeichnung der Taxen wie Farbanstrich, Taxi-Dachzeichen Verbot der Fremd- und Eigenwerbung an den Außenflächen \des Fahrzeugs. Gegenüber den U- und Straßenbahnen sowie den Linienbussen besteht insoweit ein wesentlicher Unterschied, ,als 'der Kunde diese Verkehrsmittel an Haltestellen nach einem festen Fahrplan erwartet, die äußere Farbe ,des Fahrzeugs wie eine Außenreklame somit keine Rolle spielen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung die Zulässigkeit des Werbeverbots .für die Außenfläche der Taxen bestätigt und dabei den Umstand hervorgehoben, daß dieses Verbot — zum Schutze der Unternehmer wie der Kunden — auch dazu dient, durch „Anonymität" die Wettbewerbsgleichheit im Taxengewerbe zu erhalten. Im Interesse des Kunden ist der Taxiunternehmer z. Z. gehalten, Namen, Betriebssitz und amtliches Kennzeichen im Wageninnern an gut sichtbarer Stelle anzuschreiben. Es ist 'beabsichtigt, diesen Kundenschutz dadurch 'zu verstärken, daß zusätzlich an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe in Zukunft ein Ordnungsnummer-Schild geführt werden muß; eine entsprechende Verordnung wird z. Z. vorbereitet. Die Bundesregierung gibt dieser Regelung gerade im Hinblick auf ,die Wettbewerbsgleichheit den Vorzug. Sie teilt im übrigen nicht die Ansicht, daß Eigenwerbung auf Taxen zu einer Entlastung der Innenstädte vom Individualverkehr zu führen vermag. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen B 43 und 44) : Kann die Bundesregierung erläutern, ob die Aufrechterhaltung der Bundesbahnnebenstrecke nach Mülheim (Ruhr)—Saarn allein aus wirtschaftlichen Erwägungen weiterhin gerechtfertigt erscheint? Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß die an dieser Bahnstrecke auf bundesbahneigenem Gelände errichteten und betriebenen Schrottverwertungs- und -sammelbetriebe, die ohne das gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungsverfahren zustande kamen, Planungsziele der Stadt Mülheim (Ruhr) behindern, damit den Interessen der Bevölkerung entgegenstehen und daß bei Wegfall derselben das bisher für die Beibehaltung der Streckenführung geltend gemachte Argument der Rentabilität entfällt? Zu Frage B 43: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) ist die Beibehaltung der Strecke Mülheim (Ruhr)Saarn allein aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus gerechtfertigt. Zu Frage B 44: Die DB hat bestätigt, daß die Schrottsammel- und -verwertungsbetriebe die Lagerplatzbedingungen, die dem Mietvertrag mit der DB zugrunde liegen, eingehalten haben. Ob darüber hinaus seitens der Firmen erforderliche gesetzliche Genehmigungsverfahren nicht eingehalten wurden, kann von der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Im übrigen wird aus heutiger Sicht der Wegfall der Schrotttransporte allein aller Voraussicht nach noch keine grundlegende Änderung in der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Strecke bringen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 45) : Kann in Hofheim (Taunus) eine erste Entlastung bis zum weiteren Ausbau der B 519 gebracht werden, indem die schon ausgebaute Teilstrecke dieser Bundesstraße aus Richtung Kelkheim bis unmittelbar zur Zeilsheimer Straße weitergeführt wird? Bund und Länder sind bemüht, zur ersten Entlastung der Stadt Hofheim den Bau des nördlichen Abschnitts der Umgebung Hofheim im Zuge der B 519 zwischen der Zeilsheimer Straße und der jetzigen B 519 in Richtung Kelkheim vorzuziehen. Die hessische Straßenbauverwaltung steht z. Z. in Verhandlungen mit der Stadt, die den Grund und Boden in Amtshilfe beschaffen will. Sofern dies möglich ist und im Planfeststellungsverfahren keine Schwierigkeiten auftreten, ist beabsichtigt, Ahfang 1975 mit den Bauarbeiten dieses ersten Bauabschnitts zu beginnen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten 3878* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 46 und 47) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, ob trotz der EG-einheitlichen Richtlinien die Geräuschpegelgrenzwerte ausländischer Kraftfahrzeuge unter denen deutscher Herkunft liegen, und ist in nächster Zeit an eine Herabsetzung der Grenzwerte gedacht? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des bayerischen Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, die zulässige Geräuschentwicklung von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Lkw, könne bei Ausnutzung einfacher technischer Möglichkeiten weiter vermindert werden, und hat die Bundesregierung die Absicht, die entsprechenden Vorschriften der StVZO zu ändern? Nach den zur Verfügung stehenden Informationen gibt es keinen Anhalt dafür, daß Fahrzeuge bestimmter Ursprungsländer prinzipiell geringere Geräuschemissionen haben als vergleichbare Fahrzeuge deutscher Produktion. Alle in der Bundesrepublik zum Verkehr zuzulassenden Fahrzeuge unterliegen unabhängig vom Ursprungsland den Bestimmungen des § 49 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und wahlweise seit dem Oktober 1971 den Bestimmungen der EG-Richtlinie über den zulässigen Geräuschpegel. Die Grenzwerte für ,die Geräuschpegel aller Fahrzeuggruppen, für die die EG-Richtlinie gilt, sollen vermindert werden. Auf Grund einer gemeinsamen deutsch-britischen Initiative, die von Frankreich unterstützt wird, werden die einschlägigen Arbeiten bei der Kommission voraussichtlich noch in diesem Jahre beginnen. Die Brüsseler Resultate werden in die StVZO zu übernehmen sein. Der Bundesminister für Verkehr vertritt wie der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr die Meinung, daß alle Möglichkeiten, den Verkehrslärm zu verringern, ausgeschöpft werden sollten. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf der Bahnstrecke Schelklingen—Schmiechen—Hütten usw. an den schienengleichen Bahnübergängen keine Blinklichter vorhanden sind und deshalb die Deutsche Bundesbahn, die auf dieser Strecke in der Hauptsache Militärtransporte durchführt, durch schrilles Pfeifen über die ganze Strecke, insbesondere aber im Raum Hütten, eine unerträgliche Ruhestörung vor allem nachts für die Bevölkerung und die große Zahl Erholungssuchender darstellt? Ist die Bundesregierung bereit, um diesen unerträglichen Zustand zu beseitigen, die Deutsche Bundesbahn anzuweisen, an den schienengleichen Bahnübergängen Blinklichter anzubringen? Zu Frage B 48: Der Bundesregierung ist bekannt, daß es bei der DB von den insgesamt rd. 28 000 Bahnübergängen (BU) etwa 15 000 BU auf Nebenbahnen gibt, die technisch nicht gesichert sind. Die Sicherung dieser BU, bei denen es sich vorwiegend um Feldwege handelt, besteht in der Ubersicht auf die Bahnstrecke, in den meisten Fällen in Verbindung mit hörbaren Signalen der Eisenbahnfahrzeuge. Diese Sicherung entspricht den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Wie die Bundesbahndirektion (BD) Stuttgart auf Anfrage mitteilte, ist sie mit dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall schon mehrfach befaßt worden. So im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vom 10. Mai 1972 sowie aufgrund von Eingaben des Bürgermeisters von Schelklingen, Herrn Baeuchle. Auf der Bahnlinie verkehren nur noch Güterzüge; im Regelverkehr handelt es sich dabei um einige sog. „Übergabezüge". Stärker ist indessen der Militärverkehr, insbesondere aus Anlaß von Manövern. Bereits durchgeführte Erhebungen haben nach Mitteilung der BD Stuttgart ergeben, daß die Militärzüge nicht nur tagsüber durchgeführt werden können. Zu Frage B 49: Nach den gesetzlichen Bestimmungen habe ich in diesem Falle keine Möglichkeit, die DB anzuweisen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Es liegt auch kein Tatbestand des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vor; wie mir mitgeteilt wurde, ist die Sicherung der BU durch die Ubersicht in Verbindung mit hörbaren Signalen der Eisenbahnfahrzeuge als ausreichend anzusehen. Es dürfte daher weder aus Gründen der Erhöhung der Sicherheit noch aus Gründen der Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs das Erfordernis zu einer Änderung bejaht werden können. Es ist mir im übrigen bekannt, daß das Pfeifen der Triebfahrzeuge in vielen Fällen als lästig, ruhestörend oder sogar als unerträglich empfunden wird. Die BD hat sich schön häufig mit Klagen dieser Art befassen müssen. In einzelnen Fällen haben interessierte Gemeinden, insbesondere Badeorte, die Kosten für die Einrichtung von Blinklichtanlagen übernommen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen ides Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen B 50 und 51): Warum soll die vierspurig geplante Umgehungsstraße von Bürstadt (Kreis Bergstraße) im Zuge der B 47/44 nunmehr nur zweispurig ausgebaut werden, obwohl das für den vierspurigen Ausbau notwendige Gelände bereits angekauft ist und Überführungen über eine vierspurige Straße schon fertiggestellt sind? Weiß die Bundesregierung, daß die durch den zweispurigen Ausbau verursachte Einsparung bei diesem Projekt von rund 30 Millionen DM nur 3 bis 4 Millionen DM beträgt und zu einer Verzögerung des Baubeginns um rund ein Jahr führen wird, weil neue Berechnungen und Planungen erforderlich werden? Die hessische Straßenbauverwaltung hat mir mitgeteilt, daß sie gegenwärtig prüft, ob die Umgehungsstraße Bürstadt im Zuge der B 47 vorerst Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 3879* 2spurig ausgebaut werden kann. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung dieser Frage ist daher bis jetzt nicht getroffen worden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen B 52 und 53) : Welche langfristigen Pläne bestehen seitens der Bundesregierung für Entwicklung bzw. Stillegung der Nebenbahnanlagen im Raum Altenkirchen (Westerwald)—Neuwied in bezug auf die Personenbeförderung und den Stückgutverkehr? Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß geplante Veränderungen im flächendeckenden Personen- und Güterverkehr nicht rechtzeitig den betroffenen Bundesbahnbediensteten bzw. den sie vertretenden Gewerkschaften zur Kenntnis gebracht werden, obwohl solche Veränderungen weitreichende existentielle Folgen haben können? Zu Frage B 52: -Stillegungsmaßnahmen auf ihren verkehrsschwachen Nebenstrecken hat die DB in Stufenplänen zusammengefaßt. Diese Maßnahmen sollen bis 1976 durchgeführt werden. Über die bereits genehmigten Maßnahmen hinaus sind im Raum Altenkirchen/ Westerwald—Neuwied in den Stufenplänen keine weiteren Einschränkungsmaßnahmen vorgesehen. Nach dem derzeitigen Stand der planerischen Überlegungen beabsichtigt die DB den genannten Raum im Stückgutflächenverkehr von folgenden gut ausgelasteten Stückgutkonzentrationspunkten auf der Straße zu bedienen: Altenkirchen, Siershahn, Limburg /Lahn, Ransbach, Höhr-Grenzhausen, Neuwied, Koblenz-Lützel. Zu Frage B 53: Die Stufenpläne über die Einschränkung des Schienenverkehrs auf verkehrsschwachen. Nebenstrecken 'hat die DB rechtzeitig allen Beteiligten, also auch den Personalvertretungen, zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus werden, wenn erforderlich, im Einzelfall 'Sozialpläne aufgestellt. Die Konzentration des Stückgutverkehrs, die eine Fortschreibung der am 1. 6. 1970 eingeleiteten Stückgutreform bedeutet, befindet sich noch im Stadium planerischer Überlegungen. Der Hauptpersonalrat ist Tiber die Einleitung von geplanten Maßnahmen im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes rechtzeitig unterrichtet worden. Außerdem hat der Vorstand der DB mit Schreiben vom 8. Oktober 1973 u. a. die Eisenbahner-Gewerkschaften und den DOB über die Grundzüge seiner Stückgutpolitik unterrichtet. Dieses Schreiben ist auch den betroffenen Bundesbahnbediensteten bekannt. Eine Unterrichtung der Mitarbeiter im Detail kann erst erfolgen, wenn die Planungen 'konkretere Formen angenommen haben. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 7. November 1973 auf die Schriftliche . Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 54) : Kann die Stückgutabfertigung Spaichingen nicht wenigstens so lange aufrechterhalten bleiben, bis die Autobahn Stuttgart /westlicher Bodensee fertiggestellt ist und eine Entlastung der B 14 erfolgt? Nach dem derzeitigen Stand der planerischen Überlegungen bei der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn ist davon aufzugehen, daß die Abfertigungsbefugnis für den Stückgutverkehr aufgehoben und die künftige Bedienung im Flächenverkehr auf der Straße voraussichtlich von dem gut ausgelasteten Stückgut-Konzentrationspunkt Rottweil bzw. Tuttlingen erfolgen wird. Wenn auch die Autobahn Gärtringen–Singen /Htw. voraussichtlich erst im Jahre 1977/78 fertiggestellt sein wird, so kann, da der Stückgutverkehr in der Fläche bei günstigerer Auslastung mit kaum erhöhter Zahl an Nahverkehrsfahrzeugen durchzuführen ist, von einer erheblichen Mehrbelastung des Straßennetzes keine Rede sein. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 7. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 55) : Ist die Bundesregierung bereit, alle Stellen der Bauverwaltung darauf hinzuweisen, daß in einer Periode der Kreditrestriktionen es notwendig ist, die öffentlichen Bauvorhaben des Bundes zügig abzurechnen und gegebenenfalls Abschlagszahlungen laufend in angemessener Weise zu leisten? Die Bauverwaltungen sind seit langem gehalten, bei der Durchführung von Bauleistungen in möglichst kurzen Zeitabständen Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Die einzelnen Abschlagszahlungen müssen spätestens 12 Werktage nach Eingang der Aufstellung über die erbrachten Leistungen erfolgen. Die Bauverwaltungen werden auf die Einhaltung dieser Anweisung neuerdings nochmals hingewiesen. Die Schlußzahlung, die wegen der fortlaufenden Leistung von Abschlagszahlungen im Verhältnis zu der gesamten Abrechnungssumme in der Regel ohnehin gering ist, muß alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorzulegenden Schlußrechnung geleistet werden. Sollte sich die Prüfung und Feststellung der Schlußrechnung verzögern, sind die Bauverwaltungen gehalten, die unbestrittenen Beträge sofort .auszuzahlen. Über die Umsatzsteuer, die erst nach Ausführung der gesamten Bauleistung fällig wird, kann der Auftragnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen 3880* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1973 eine besondere Abschlagsrechnung einreichen, sofern die Schlußzahlung nicht kurzfristig nach der Abnahme möglich ist. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Haunschild vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage B 56) : Wie viele Mitarbeiter der Außenstelle Lampoldshausen des Forschungszentrums Stuttgart der DFVLR werden auf Grund der Einstellung des Europa-II-Programms ihren Arbeitsplatz verlieren, und welcher Sozialplan ist für diese Mitarbeiter vorgesehen? Auf Grund der Einstellung des EUROPA II-Programms werden im Institutsteil Lampoldshausen des Instituts für Chemische Raketenantriebe der DFVLR (Forschungszentrum Stuttgart) voraussichtlich keine Mitarbeiter mehr ihren Arbeitsplatz verlieren. Die 60 in diesem Jahr wegen der Programmeinstellung entlassenen Mitarbeiter erhalten Leistungen aus einem Sozialplan. Er regelt hauptsächlich 1. die Verpflichtung ,der DFVLR, sich darum zu bemühen, den betroffenen Arbeitnehmern innerhalb der Anstalt oder im öffentlichen Dienst angemessene neue Arbeitsplätze zu beschaffen; 2. für Arbeitnehmer, die innerhalb der DFVLR versetzt werden, Hilfen zur Umschulung, zur Wohnraumbeschaffung und durch Gewährung von Vorschüssen; darüber hinaus wird hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses ein zusätzlicher Kündigungsschutz gewährt; 3. für ausscheidende Arbeitnehmer a) die Zählung einer Abfindung (entsprechend .dem Rationalisierungsschutzabkommen), b) die Gewährung einer zusätzlichen Übergangshilfe (im Hinblick auf die Abgelegenheit der Standorte Lampoldshausen und Trauen), c) eine Umschulungshilfe, d) Erleichterungen 'bei Rückzahlungsverpflichtungen (Umzugskosten, Weihnachtsgeld, Vorschüsse pp.) und auf dem Wohnraumsektor; 4. für einzelne besondere Härtefälle, für die Leistungen aus dem Sozialplan nicht zustehen, die Zugriffsmöglichkeit auf einen Härtefond. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 57): Würde die Bundesregierung einem Antrag der saarländischen Landesregierung auf Bezuschussung des in St. Wendel im Bau befindlichen und der darüber hinaus im Saarland geplanten gewerblichen Ausbildungszentren aus den ausschließlich für die Förderung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten bereitgestellten Mitteln zustimmen, weil es dringend erforderlich ist, die Kreise — vor allem aber den Landkreis St. Wendel — durch die Übernahme des 20%igen Finanzierungsanteils durch den Bund zu entlasten, da der Kreis wegen seiner ungewöhnlich schlechten Finanzlage vor der Notwendigkeit steht, die Kreisumlage drastisch zu erhöhen, falls der Bund den Kreisanteil nicht übernimmt? Zur Zeit liegt dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft kein Zuschußantrag von gewerblichen Ausbildungszentren aus 'dem Saarland vor, so daß noch nicht geprüft werden konnte, ob diese Ausbildungszentren von den Richtlinien zur Vergabe der Mittel zur Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten erfaßt werden. Mit diesen Mitteln soll die Schaffung neuer Ausbildungsplätze in überbetrieblichen Ausbildungsstätten beschleunigt werden, um insbesondere die Unterschiede in der einzelbetrieblichen Ausbildung auszugleichen und auch die betriebliche Ausbildung stärker zu systematisieren und zu pädagogisieren. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft begrüßt deshalb jede Initiative in dieser Richtung und wird sie nach Möglichkeit finanziell fördern. Er wird aber nur in seltenen Ausnahmefällen in voll finanzierte und bereits im Bau begriffene Projekte einsteigen können, da dadurch weder neue Ausbildungsplätze geschaffen noch bestehende Ausbildungsplätze verbessert werden. Ihre Frage kann daher nur nach eingehender Prüfung des Einzelprojektes, wozu die Antragsunterlagen vorliegen müßten, beantwortet werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 8. November 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage B 58) : Wie will die Bundesregierung verhindern, daß durch die Abordnung und Versetzung von Hochschullehrern an die Bundeswehrhochschulen in Hamburg und München die Planstellen bei den abordnenden Hochschulen der Länder blockiert und über den dadurch sich vergrößernden Mangel an Hochschullehrern die Zulassungsbeschränkungen verschärft werden? Im Haushaltsjahr 1973 sind für die Hochschulen der Bundeswehr in Hamburg und München insgesamt 60 Stellen für Hochschullehrer neu geschaffen worden. Bei der Besetzung dieser Stellen hat sich nach Auskunft des Bundesministers der Verteidigung nur in einem Fall die Notwendigkeit ergeben, daß ein bis jetzt an einer Hochschule eines Landes tätiger Hochschullehrer von ,der zuständigen Landesbehörde ohne Dienstbezüge beurlaubt wurde. Nach dem von diesem Hochschullehrer vertretenen Fach (Geschichtswissenschaft) kann davon ausgegangen werden, daß dadurch bestehende Zulassungsbeschränkungen — in anderen Studienfächern — nicht verschärft wurden. Im Haushaltsjahr 1974 werden bei den Hochschulen der Bundeswehr voraussichtlich weitere Stellen für Hochschullehrer geschaffen werden. Nach Aus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 65. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November. 1973 3881* kunft des Bundesministeriums der Verteidigung kann im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen und bereits vorliegende Vorschläge damit gerechnet werden, daß für die neuen Stellen wiederum vor allem Wissenschaftler vorgeschlagen werden, die jetzt nicht an deutschen öffentlichen Hochschulen in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkungen tätig sind. Eine „Abordnung und Versetzung" von Hochschullehrern ist nach dem geltenden Beamtenrecht nicht zulässig. In Betracht kommt lediglich eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge, und zwar jeweils nur für eine verhältnismäßig kurze Übergangszeit, die von den zuständigen Dienstbehörden des bisherigen Dienstherrn des Hochschullehrers auszusprechen ist. Man kann davon ausgehen, daß auch künftig derartige Beurlaubungen nur in Fällen ausgesprochen werden, in denen bestehende Zulassungsbeschränkungen dadurch nicht verschärft werden. Dabei ist hervorzuheben, daß die Beurlaubung eines Hochschullehrers nicht gleichbedeutend sein muß mit dem Ende der Tätigkeit an seiner bisherigen Hochschule. Hier können Regelungen getroffen werden, die in einer Übergangszeit eine Tätigkeit des Hochschullehrers sowohl an einer Hochschule der Bundeswehr als auch der bisherigen öffentlichen Hochschulen ermöglichen (z. B. über Lehraufträge oder Vertretungsaufträge). In jedem Falle wird die Bundesregierung darauf achten, daß die Interessen der staatlichen öffentlichen Hochschulen bei der Berufung von dort tätigen Hochschullehrern an Hochschulen der Bundeswehr in möglichst weitem Umfang berücksichtigt werden. Die Beurlaubungen von Hochschullehrern und die damit verbundene Blockierung von Planstellen an öffentlichen Hochschulen, die nach den vorstehenden Ausführungen keine nennenswerte Bedeutung hat, bzw. haben wird, wird ohnehin nicht mehr erforderlich sein, wenn mit der Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes durch den Bundestag auch für die Hochschulen der Bundeswehr die Möglichkeit geschaffen ist, Hochschullehrer in ein Beamtenverhältnis zu berufen (zur Zeit können nur Dienstverträge abgeschlossen werden).
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706500000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung lassen Sie mich bitte einem großen Franzosen und einem großen Europäer zu seinem heutigen 85. Geburtstag Glückwünsche und Dank sagen: Jean Monnet.
Sein ungewöhnliches Lebenswerk ist aufs engste mit der Aussöhnung Deutschlands und Frankreichs, mit der Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Gemeinschaft der europäischen Völker nach dem Kriege verbunden. Schon wie der erste deutsche Bundeskanzler im Pensionsalter stehend nahm er es auf sich, als Präsident der Hohen Behörde der Montanunion jene Wegmarken zu setzen, die die Gemeinschaft für Kohle und Stahl zwangsläufig zu dem erweiterten Verbund der Römischen Verträge des Jahres 1957 führten.
Als sich die europäische Einigung in technischen Detailfragen zu verzetteln und den Blick für die große europäische Einigungsidee zu verlieren drohte, gründete er das Aktionskomitee für die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa, indem er die maßgeblichen Persönlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens Europas zu gemeinsamem Handeln aufforderte. Als Präsident dieses Aktionskomitees rüttelt er seit Jahren das europäische Gewissen auf und warnt vor Resignation und Müdigkeit.
Der Deutsche Bundestag kann ihm heute nichts Besseres wünschen, als daß sein Ruf gehört wird, und erweist dem Lebenswerk des 85jährigen seinen tiefen Respekt.

(Beifall bei allen Fraktionen.)

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Tagesordnung ergänzt um die in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen:
1. Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz)

— Drucksache 7/1198 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/1222 — Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/1221 —
Berichterstatter: Abgeordneter Russe (Erste Beratung 63. Sitzung)

2. Beratung der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 7/1186 —Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission
für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, über den Verkehr mit Getreidesaatgut und über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, der Richtlinie vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von 01- und Faserpflanzen und der Richtlinie vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben
für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut
— Drucksachen 7/873, 7/1169 —Berichterstatter: Abgeordneter Kühlmann-Stumm
3. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten anderen benachteiligten Gebieten
— Drucksachen 7/378, 7/1172 — Berichterstatter: Abgeordneter Büchler (Hof)

Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 7. November 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny, Junghans, Kratz, Amling, Dr. Jens, Frau Lüdemann, Frau Schuchardt, Christ, Möllemann, Dr. Wendig und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Verbraucherpolitik — Drucksache 7/1091 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/1207 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 5. November 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Weber (Heidelberg), Schröder (Lüneburg), Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kernenergieschiffe — Drucksache 7/1138 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/1220 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 25. Oktober 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 827/68 sowie der Verordnungen 1009/67/ EWG, (EWG) Nr. 950/68 und (EWG) Nr. 2358/71
— Drucksache 7/162 —



Präsident Frau Renger
Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1388/70 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten
— Drucksache 7/300 —
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 146/ 67 /EWG hinsichtlich der Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfung und des Einschleusungspreises für bestimmte geschlachtete Enten
— Drucksache 7/473 —Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Intervention bei Rindfleisch
— Drucksache 7/492 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 228/73 des Rates über die Festlegung allgemeiner Vorschriften für die Regelung der Ausgleichsbeträge im Sektor Obst und Gemüse hinsichtlich Blumenkohl und Tomaten
— Drucksache 7/541 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 185/73 über die Grundregeln für die Anwendung von Ausgleichsbeträgen für zugesetzte Zuckerarten bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse als Folge des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft
—- Drucksache 7/542 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung einer Übergangsvergütung für die am Ende des Wirtschaftsjahres 1972/1973 vorhandenen Bestände an Weichweizen, Gerste zur Brotherstellung geeignetem Roggen und Mais
— Drucksache 7/568 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2049/69 über die Grundregeln für die Denaturierung von Zucker für Futterzwecke
— Drucksache 7/569 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von Sondermaßnahmen für zur Aussaat bestimmte Raps- und Rübsensamen und zur Anpassung des Schemas dieser Waren in den Verordnungen Nr. 136 /66 EWG, (EWG) Nr. 2358/71 und (EWG) Nr. 950/68
— Drucksache 7/572 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 235/73 zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Geflügelfleisch
— Drucksache 7/574 —
Verordnung (EWG) Nr. 560/73 des Rates vom 26. Februar 1973 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 222/73 über die auf dem Agrarsektor für die Währungen der neuen Mitgliedstaaten anzuwendenden Umrechnungskurse
Verordnung (EWG) Nr. 223/73 des Rates vom 31. Januar 1973 zur Aufstellung allgemeiner Regeln, die das gute Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker im Anschluß an den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten gewährleisten sollen.
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen Nm. 134 /67/ EWG und 137 /67/ EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leitund Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor, insbesondere die Nomenklatur der Erzeugnisse
Verordnung (EWG) Nr. 884/73 des Rates vom 27. März 1973 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 992/72 über die Grundregeln für die Gewährung der Beihilfe für Seidenraupen
Verordnung (EWG) Nr. 1695/73 des Rates vom 25. Juni 1973 zur Bestimmung, inwieweit die für Rindfleisch anzuwendenden Währungsausgleichsbeträge wegen der niedrigeren Bewertung einer Währung höher sein können als die Belastung bei der Einfuhr aus Drittländern
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis und des in den Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
— Drucksache 7/926 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Beihilfe für die Erzeugung von Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1973/74
— Drucksache 7/884 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Getreide und Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder Roggen für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
— Drucksache 7/924 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Anderung der Verordnung (EWG) Nr. 229/73 hinsichtlich der Beitrittsausgleichsbeträge und deren Koeffizienten für Getreide
— Drucksache 7/923 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der im Sektor
Getreide im Falle einer Störung anzuwendenden Grundregeln
— Drucksache 7/922 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Sonderbedingungen für die Abgabe von Weichweizen, der sich im Besitz der italienischen Interventionsstelle befindet
— Drucksache 7/939 — Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Ausfuhrlizenzen im Bereich der Ölsaaten und Ölkuchen
— Drucksache 7/933 —
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Rohreis und geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
— Drucksache 7/927 — Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Anwendung der Wirtschaftsregeln und der Regeln über die Überwachung des Internationalen Kakaoabkommens von 1972
— Drucksache 7/1109 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über ein Kodifizierungsverfahren — Drucksache 7/1156 —
überwiesen an den Rechtsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
— Drucksache 7/1157 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 237/73 lind Nr. 235/73 hinsichtlich der Festsetzung der als Ausgleichsbeträge anwendbaren Beträge für Eier und Geflügelfleisch
— Drucksache 7/1158 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Aale der Tarifstelle ex 03.01 A II des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache 7/1159 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1055/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über die Mitteilung der Einfuhr von Kohlenwasserstoffen an die Kommission auf die Erdölerzeugnisse der Tarifnummern 27.10 und 27.11 A des gemeinsamen Zolltarifs
Verordnung (EWG) des Rates über die Mitteilung der Ausfuhr von Kohlenwasserstoffen nach Drittländern an die Kommission
Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Konsultationsverfahrens über die Versorgung der Gemeinschaft mit Kohlenwasserstoffen
Entscheidung des Rates über die Streichung bestimmter Erzeugnisse aus dem Anhang zur Verordnung (EWG) Nr.
2603/69 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung
Entscheidung des Rates über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 auf die Einfuhren von Kohlenwasserstoffen aus Drittländern
Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung der Verordnung Nr. 2603/69 auf die Ausfuhr von Kohlenwasserstoffen in Drittländer
— Drucksache 7/1180 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents für Baselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Türkei
— Drucksache 7/1178 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Marktrichtpreis, zum Interventionspreis und zum Schwellenpreis für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
— Drucksache 7/1179 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



Präsident Frau Renger
Verordnung des Rates
Tiber das Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung (EWG) über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind
über das Verzeichnis der Gebiete und Gebietsteile gemäß Verordnung (EWG) des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
— Drucksache 7/1183 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit 'einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache 7/1190 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über Beihilfen für Olivenöl — Drucksache 7/1191 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird
— Drucksache 7/1192 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 und Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus der Türkei
— Drucksache 7/1193 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 181/73 zur Festlegung der Grundregeln des Systems der Ausgleichsbeträge für Rindfleisch
— Drucksache 711194 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Ich rufe den 1. Zusatzpunkt auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz)

— Drucksache 7/1198 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/1222 — Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/1221 —
Berichterstatter: Abgeordneter Russe (Erste Beratung 63. Sitzung)

Wünschen die Berichterstatter das Wort? — Bitte schön, Herr Kollege Russe!

Hermann Josef Russe (CDU):
Rede ID: ID0706500100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In Ergänzung des Ihnen schriftlich vorliegenden Berichtes des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas — der Begriff dafür, „Energiesicherungsgesetz", ist inzwischen schon zum Terminus technicus geworden — möchte ich folgendes ausführen.
Das Energiesicherungsgesetz, das in diesem Hohen Hause jetzt in zweiter Lesung beraten wird, ist sicherlich — darin stimmen wir wohl alle überein — kein Jahrhundertgesetz. Es ist vielmehr ein Gesetz, das einer besonderen Notlage begegnen soll. Es ist ein Gesetz, das eben aus dem unter dieser Notlage entstandenen Zwang zum Handeln geboren worden ist, unter dem Zwang nämlich, die Energieversorgung der Bundesrepublik auch dann sicherzustellen, wenn Ölhähne zugedreht, Tanker nicht beladen, Pipelines nicht bedient werden oder sonstige Mengenbeschränkungen vor allem unserer Ölversorgung eintreten oder eintreten können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestehen wir es uns ein: Wir waren bisher in Europa und auch in der Bundesrepublik auf einen solchen Ernstfall nicht eingerichtet. Es ist verständlich, daß die Bundesregierung, als sich erste Anzeichen für einen Krisenfall abzeichneten, nicht gleich in die Vollen ging und lauthals nach Einbringung oder Verabschiedung eines solchen Energiesicherungsgesetzes rief. Herr Bundesminister Dr. Friderichs hat in der Öffentlichkeit noch bis in die letzten Tage die Notwendigkeit eines solchen „Notstandsgesetzes", wie wir es heute verabschieden sollen, nicht anerkannt. Der Wirtschaftsausschuß zeigte Verständnis für dieses Vermeiden von zu frühen Signalwirkungen.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, an dieser Stelle außerhalb meiner Funktion als Berichterstatter, der sich der objektiven Einlassung verpflichtet weiß, einen kurzen Exkurs als Mitglied der Opposition in diesem Hohen Hause zu machen. Herr Minister Dr. Friderichs, wir haben Ihnen zuletzt auf unserer energiepolitischen Fachkonferenz am 26. Oktober dieses Jahres in Wiesbaden unsere Einsicht im Hinblick auf das Vermeiden von Signalwirkungen bekundet. Wir haben dort ein sehr ausführliches Gespräch miteinander über dieses wichtige Thema geführt. Ich bin davon überzeugt, daf dies unter anderem eine nicht unbedeutende Voraussetzung für die relativ schnelle Verständigung aller Fraktionen in diesem Hohen Hause über dieses Gesetz war. Es wäre wünschenswert, daß sich dieses jetzt praktizierte Verfahren der schnelleren Verständigung zukünftig auch bei weniger eilbedürfti gen Gesetzesvorlagen durchsetzt. Dies sei aber nur am Rande vermerkt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Verständnis für die Sache, für die Notlage min derte im Wirtschaftsausschuß nicht die Sorgen und



Russe
die Bedenken, die wegen dieses Gesetzes bestanden und bestehen. Es kann kein Zweifel darüber zurückbleiben, daß nach Verabschiedung dieses Gesetzes einschneidende Beschränkungen der Rechte dieses Hohen Hauses und des Bundesrates die Folge sein werden. Ich urteile deshalb wohl richtig, wenn ich sage, daß wir das Denken über die hier zur Entscheidung stehende Sache mit der Verabschiedung des Energiesicherungsgesetzes nicht einstellen können.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr gut!)

Ich meine, das Gegenteil ist der Fall, denn wir sind uns wohl alle darüber im klaren, daß die Bundesrepublik ein solches Energiesicherungsgesetz auf Dauer braucht. Wenn dies aber so ist, besteht um so mehr die Notwendigkeit – dies war im Grundsatz auch die einhellige Auffassung im Wirtschaftsausschuß —, die Rechtskürzung 'für dieses Parlament und den Bundesrat auf die absolut unvermeidbaren Fälle zu beschränken, und dies, meine Damen und Herren, 'sowohl im Grundsatz als auch in ihrer zeitlichen Wirkung.
Dabei gilt für das Grundsätzliche, daß eine Regierung das Instrument der Rechtsverordnung mit so einschneidenden Maßnahmen, wie sie vorgesehen sind, nur für so eindeutig begrenzte Fälle in die Hand bekommen und in der Hand haben darf, daß keine vom Willen des Gesetzgebers unabhängige oder sogar nichtgewollte Auswirkung auf die Bürger unseres Landes entstehen kann oder entsteht. Diese Absicht, die der Wirtschaftsausschuß unterstützte, bedingt schlüssig die gleichzeitige Begrenzung der zeitlichen Wirkung der möglichen Rechtsverordnungen. Das Gesetz läßt solche Befristungen zu. Ich sage Ihnen deshalb zusätzlich: Ohne zeitliche Bedingungen wäre 'das Gesetz auch als mangelhaft zu bezeichnen.
Wir haben zu unterstützen oder, wenn Sie so wollen, zu sichern, daß sich ein außerdem mit solch ordnungspolitischen Bedenken übersätes Gesetz wie dieses sozusagen auch selber in die Pflicht nehmen muß und nimmt, d. h. daß nach einer gewissen Erfahrungszeit oder, wenn es diese aus Mangel an tatsächlicher Krisenlage, die zur Anwendung des Gesetzes führen müßte, nicht gibt oder geben sollte — was wir alle nur hoffen und wünschen sollten und können —, nach einer gewissen Zeit des Überdenkens und erneuten Beratens dieses Gesetz verbessert werden muß.
Meine Damen und Herren, dieser Auffassung im Wirtschaftsausschuß entsprang das Bemühen um einegemeinsame Entschließung, in welcher dieses Hohe Haus die Bundesregierung ersuchen sollte, dem Bundestag und dem Bundesrat bis zum 30. Juni 1974 über die Anwendung des Gesetzes und deren Auswirkung schriftlich zu berichten und gleichzeitig Vorschläge für Änderungen des Gesetzes zu unterbreiten, falls die gewonnenen Erfahrungen und neue Erkenntnisse dies angezeigt erscheinen lassen oder lassen sollten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, daß Ihnen diese Entschließung nicht zur Annahme vorgelegt wird, liegt darin begründet, daß zwischenzeitlich ein Änderungsantrag betreffs Geltungsdauer des Gesetzes vorgelegt worden ist. Mir erschien diese ergänzende Berichterstattung aber notwendig, um die Intentionen des Wirtschaftsausschusses auch in dieser Frage protokollmäßig festhalten zu lassen.
Mit einer solchen Entschließung wäre der Bundesregierung — ich darf es so formulieren — zweifellos eine gewisse Publizitätspflicht auferlegt worden, die gewissermaßen im Rahmen des Möglichen, aber auch des Notwendigen, zur Milde in der Anwendung dieses Gesetzes Veranlassung gegeben oder unter Umständen gezwungen hätte, während sich auf der anderen Seite, wie es in unseren Beratungen im Wirtschaftsausschuß jemand treffend ausdrückte, die Betroffenen im Krisenfall mit der minderen Form des Glücks zufriedengeben müssen.
Ein besonderer Erörterungsgegenstand war, wie noch zu betonen ist, die von einigen Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses beantragte Änderung in § 2 Abs. 3, wonach beiden Häusern, d. h. sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat, voneinander getrennt das Recht eingeräumt werden sollte, die Aufhebung der Rechtsverordnungen zu verlangen. Die Mehrheit im Ausschuß verschloß sich dieser Absicht, obwohl der mitberatende Rechtsausschuß keine rechtlichen Bedenken gegen diese Alternative der Rechtsverstärkung der parlamentarischen Gremien geltend gemacht hatte. Die Mehrheit wollte die gemeinsame Verantwortung beider Häuser beibehalten wissen. Die Minderheit trat auf die Aufsplitterung des Aufhebungsverlangens u. a. deshalb ein, weil sie von der Argumentation, ein solches getrenntes Aufhebungsrecht gebe es in keinem anderen geltenden Gesetz und wäre dann neu, nicht überzeugt werden konnte.
Nun, das ganze Gesetz ist neu. Wenn es demnächst in der Praxis einmal um die Auslegung und Ausformung gehen sollte, seien wir nicht preußischer als der preußische Bilderbuchbeamte bei dieser Notwendigkeit! „Keine Experimente" ist ein überwundenes Schlagwort.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

— Entschuldigen Sie, Herr Kollege Wehner, wir sollten es auch nicht mit einem gewissen time lag, das Ihnen in der jüngsten Gegenwart in bezug auf dieses Schlagwort ganz besonders annehmbar zu sein scheint, wiederauferstehen lassen.
Gleichwohl, dieses Gesetz beläßt ein nicht unerhebliches Maß verfassungs- und ordnungspolitischer Risiken. Darüber müssen wir uns im klaren sein. Wir sollten uns jedoch unabhängig davon, allerdings unter Beachtung dieser Tatsache, auch darüber einig sein, daß bei Abwägung dessen, was man wünscht oder was man muß, die Abkehr von Energieversorgungslücken weit größere Risiken für Staat und Gesellschaft, für Sicherheit und Ordnung vermeiden hilft. Darum geht es nicht zuletzt.
Ich darf Sie namens des Wirtschaftsausschusses um Annahme des Energiesicherungsgesetzes bitten.

(Beifall.)





Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706500200
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Russe für die Berichterstattung.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe §§ 1 bis 9 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung angenommen. §§ 1 bis 9 sind damit in der Fassung 'des Ausschusses angenommen.
Ich rufe § 10 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 7/1229 vor. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Herr Abgeordneter Ahrens.
Dr. Ahrens (SPD).: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Ihnen auf Drucksache 7/1229 vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP geht es um die Regelung einer mehr technischen Frage. Wie Sie ,aus dem Entwurf des Gesetzes sehen, soll das Gesetz nach § 19 auch im Lande Berlin gelten.
§ 10 Abs. 3 des Entwurfs verweist nun auf das Bundesleistungsgesetz, das in Berlin keine Geltung hat. Um das zu erreichen, was in § 10 Abs. 3 des Entwurfs gewollt ist, schlagen wir Ihnen diese Neufassung vor, die eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung schafft und sie an die materiellen Grundsätze des Bundesleistungsgesetzes bindet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706500300
Meine Damen und Herren, wir stimmen über den Antrag auf Drucksache 7/1229 bezüglich des § 10 Abs. 3 ab. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über § 10 in der geänderten Fassung. Wer der aufgerufenen Bestimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung so angenommen.
Ich rufe die §§ 11 bis 19 in der Fassung des Ausschusses auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe. — 'Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe § 20 auf. Hierzu liegt ein interfraktioneller Antrag auf Drucksache 7/1230 (neu) vor. § 20 erhält danach folgende Fassung:
§ 20
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember i1974 außer Kraft.
Dazu habe ich die Wortmeldung ides Herrn Abgeordneten Ahrens.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0706500400
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ausschuß bestand

(die Beratungen über ein solches Gesetz am besten in Zeiten erfolgen, in denen keine kritische Situation zu erwarten ist oder gar durchlebt wird. Wir waren uns weiter darüber einig, daß der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf noch nicht allen Ansprüchen an ein solches auf Dauer bestehendes Gesetz gerecht wird. Aus diesem Grunde hatte der Herr Bundeswirtschaftsminister bereits zugesagt, uns im Laufe des nächsten Jahres einen Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Handhabung dieses Gesetzes zu erstatten und uns zugleich Vorschläge für eine Novellierung zu unterbreiten. Dieses Angebot ides Ministers sollte durch einen Entschließungsantrag des Bundestages unterstrichen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz, wie es Ihnen vorliegt, war somit von vornherein von keinem als eine Dauereinrichtung gedacht. Wir meinen daher, daß es aus diesem Grunde erträglich oder gar sinnvoll wäre, für dieses 'Gesetz eine Befristung vorzusehen. Wir tun dies allerdings in der klaren Erkenntnis, daß wir uns dann im Laufe des nächsten Jahres über ein neues Gesetz, das die gleiche Materie regelt, werden unterhalten müssen. Unter diesen Umständen und um auch dem Bundesrat die Zustimmung möglichst heute zu erleichtern, haben wir Ihnen diesen Antrag vorgelegt. Ich möchte dem Eindruck entgegentreten, daß man aus der befristeten Geltung des Gesetzes etwa darauf schließen könnte, es handle sich nur um eine vorübergehend zu regelnde Materie. In Wirklichkeit handelt es sich bei der Befristung des Gesetzes nur um eine Selbstbindung dieses Hauses. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU stellt mit 'Genugtuung fest, daß sich auch die Fraktionen der SPD und der FDP bereit erklärt haben, diese Befristung in das Gesetz aufzunehmen, eine Befristung, die unserem Wunsch entsprochen hat und die wir in den interfraktionellen Gesprächen sehr nachdrücklich gefordert haben. Wir stimmen diesem interfraktionellen Änderungsantrag zu. Ich möchte noch hinzufügen: Selbstverständlich müssen in Notzeiten die Maßnahmen möglich sein, die erforderlich sind, um mit Schwierigkeiten fertig zu werden. Selbstverständlich sind wir bereit, der Regierung diese Möglichkeiten zu geben. Das Parlament kann sich selbst aber nicht aus der Verantwortung entlassen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Lambsdorff. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir halten .die Regelung, das Gesetz am 31. Dezember 1974 auslaufen zu lassen, unter sachlichen, sprich: energiepolitischen Gesichtspunkten für keine gute Lösung. Der Bundeswirtschaftsminister wird in der dritten Lesung Gelegenheit nehmen, den sachlichen energiepolitischen Hintergrund unserer Überlegungen darzustellen. Herr Kollege Vogel, wenn Sie mit Genugtuung festgestellt haben, daß ,die Koalition Ihren Antrag übernommen hat, das Gesetz zu befristen, so darf ich zunächst einmal darauf hinweisen, daß der ursprüngliche Befristungsantrag im Rechtsausschuß von den Kollegen der Koalition gestellt worden ist, so daß wir also im Grundsatz in dieser Frage mit Ihnen gar nicht uneinig sind. — Meine Damen und Herren, ich bin noch nicht am Ende. Herr Vogel, es wird noch genügend Gelegenheit für Protestrufe aus Ihren Reihen geben. Ich finde aber die verkürzte Darstellung, die hier über das Zustandekommen der jetzigen Formulierung des § 20 gegeben worden ist, denn doch etwas sehr kurz. (Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal] und weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706500500
Friedrich Vogel (CDU):
Rede ID: ID0706500600

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr gut!) Dem trägt dieser Antrag Rechnung.


(Beifall bei der CDU/CSU.)




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706500700
Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0706500800

(Zurufe von der CDU/CSU.)

— Nehmen Sie gern hinterher 'Gelegenheit, Herr Vogel; ich werde einige Minuten, also nicht sehr viel Zeit, darauf verwenden.
Wir haben gestern einen Tag voller Abstimmungen mit dem Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz, dem Parteivorsitzenden der CDU, über die Frage verbracht, wie wir in der Laufzeit dieses Gesetzes zu einer Übereinstimmung kommen könnten. Sie, Herr Vogel und meine Damen und Herren von der Opposition, wissen, daß Ministerpräsident Kohl einen inhaltlichen Vorschlag gemacht hatte, der hier formuliert worden ist und der die Zustimmung des Verfassungsrechtlers der Staatskanzlei in Mainz gefunden hat, worauf uns gesagt worden ist, so könne die Sache laufen, was bei uns zu Koalitionsgesprächen und zu dem Ihnen bekannten Antrag geführt hat, das Gesetz solle durch Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag verlängert werden können.
Ich gestehe ohne weiteres zu, daß dies eine sehr exzeptionelle Regelung gewesen wäre und daß wir sie nicht schön fanden. Aber verfassungsrechtlich war ,sie nach den Auskünften der Experten unbedenklich.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Daraufhin sind wir gestern nacht von Ihnen, Herr Kollege Müller-Hermann, darüber informiert worden, daß wir nicht die Vorschrift aufnehmen sollten, dieses Gesetz durch Rechtsverordnung zu verlängern, sondern die Bestimmung, es durch Gesetz zu verlängern. Das heißt mit anderen Worten, der Bundestag sollte sich durch Gesetz bestätigen, daß er Gesetze machen darf.

(Oh-Rufe und weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

Dies ist auch noch Inhalt der Formulierung in Ihrem jetzigen Änderungsantrag.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Es heißt dort: Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft,

(Abg. Leicht: Sie machen es sich sehr leicht!)

sofern es nicht durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, verlängert wird. Nun, meine Damen und Herren, es ist eine Selbstverständlichkeit, daß wir hier jederzeit und zu jeder Materie Gesetze verlängern dürfen.

(Zustimmung bei Abgeordneten der Regierungsparteien. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Und daher unschädlich!)

Meine Damen und Herren, an diesen Vorgang
— an den ich noch die Bemerkung anzuschließen habe, daß wir gestern nacht angeregt haben, aus sachlichen, energiepolitischen Gründen wenigstens den 31. Dezember 1975 als Auslauftermin zu akzeptieren, was ebenfalls abgelehnt worden ist — und an diese fehlgeschlagenen Abstimmungsversuche darf ich für meine Freunde diese Erklärung anfügen: Es wundere sich niemand, meine Damen und Herren von ,der CDU/CSU, jetzt und in Zukunft, wenn sich Koalitionsaussagen wie die meiner Freunde in Niedersachsen wiederholen. Es wundere sich niemand, - —

(Unruhe bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Wagner [Trier] : Was soll denn das? Meinen Sie, daß uns das beeindruckt? — Zuruf ,des Abg. Mick und weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Darf idh zu Ende reden?

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Das scheint Sie, gemessen an der lauten Reaktion, durchaus zu beeindrucken!

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Wagner [Trier] : Wir ärgern uns über Ihre naßforschen Manieren! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Darum geht es mir aber gar nicht. Es geht mir darum, meine Damen und Herren, Ihnen zu sagen, daß Angebote, wir könnten uns im Bundesrat in eventuellen Koalitionen auf eine Unterstützung der liberalsozialen Koalition verlassen,

(weitere Zurufe von der CDU/CSU)

von uns jedenfalls so lange nicht honoriert werden, wie Sie nicht bereit sind, die Zusage Ihres Parteivorsitzenden uns gegenüber zu honorieren.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Erneut Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706500900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Müller-Hermann.




Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0706501000
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es scheint mir nicht sehr sinnvoll und zweckmäßig zu sein, daß wir hier nach dem Vorbild von Graf Lambsdorff die Vorgeschichte darüber ausbreiten, wie wir, letztlich in der Sache übereinstimmend, zu einer vernünftigen Regelung kommen wollen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Ich kann für meine Fraktion nur feststellen, daß wir uns in unserem Vorgehen in völliger Übereinstimmung mit Ministerpräsident Helmut Kohl befinden, mit dem wir bis zum frühen Morgen ständig in Kontakt gestanden haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Graf Lambsdorff, wir haben von seiten der Opposition in den Beratungen in den Ausschüssen — und wir tun das auch heute hier — der Regierung jede mögliche Hilfestellung angeboten, mit einer schwierigen Situation fertigzuwerden,

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

und zwar in einer Situation, die deshalb so schwierig ist, weil Vorsorgegesetze, die wir seinerzeit bei der Notstandsgesetzgebung angeregt hatten, damals auf Ihren Widerspruch gestoßen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706501100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch?

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0706501200
Bitte!

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0706501300
Herr Kollege Müller-Hermann, wollen Sie ernsthaft bestreiten, daß Ihr Parteivorsitzender, der Ministerpräsident Kohl, selber den Vorschlag gemacht hat, in das Gesetz die Klausel einzufügen, daß die Geltungsdauer durch Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat verlängert werden könne — eine Klausel, die Sie hier nun bekämpft haben? Wollen Sie das bestreiten?

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0706501400
Ich kann Ihre Ausführungen in keiner Weise bestätigen. Von Ministerpräsident Kohl wie von uns sind Wünsche angemeldet worden, daß das Gesetz limitiert wird; das ist nicht mehr als recht und billig.

(Abg. Wehner: Sehr billig!)

Ich habe nie so recht verstanden, Graf Lambsdorff, daß ausgerechnet Sie der Begrenzung dieses Gesetzes zunächst Widerstand entgegengesetzt haben, das der Regierung weitreichende Vollmachten überträgt. Es wäre doch tatsächlich eine Selbstkasteiung des Parlaments, wenn es der Regierung diese Vollmachten unbegrenzt an die Hand gäbe.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich stelle also noch einmal fest: Es geht hier nicht um den Inhalt dessen, was zu erledigen ist — darüber befindet sich das Haus inzwischen in Übereinstimmung —, sondern es geht um eine Stilfrage, um eine Frage unserer rechtsstaatlichen Ordnung: daß ein Gesetz auch nur durch ein Gesetz verlängert verändert werden kann. Ich finde, es ist einfach unsystematisch — das ist auch die Meinung, die in meiner Fraktion von den Rechtsexperten vertreten wird —, daß ein Gesetz durch eine Verordnung, selbst wenn sie der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf, verlängert werden soll. Das ist der Grund, weswegen wir der jetzigen Regelung unsere Zustimmung geben und das Haus bitten, das Gesetz durch ein Gesetz verlängern zu lassen bzw. es zunächst einmal ordnungsgemäß zum 31. Dezember 1974 auslaufen zu lassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706501500
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0706501600
Herr Kollege Müller-Hermann, das heißt in aller Form, daß der Antrag auf Drucksache 7/1231 zurückgezogen ist?

Dr. Ernst Müller-Hermann (CDU):
Rede ID: ID0706501700
Ja, wir haben uns auf Ihre Formulierung verständigt, weil die in der Sache sehr präzise ist.

(Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Wir haben unseren sozialen Tag, Herr Wehner!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706501800
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den interfraktionellen Antrag auf Drucksache 7/1230 — neu —. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/1231 ist zurückgezogen worden.
Ich rufe jetzt Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen. Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten nunmehr in die
dritte Beratung
ein. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat Herr Bundesminister Friderichs.
Dr. Friderichs, Bundesminister 'für Wirtschaft: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Wir beraten — das weiß die Bundesregierung — ein ungewöhnliches Gesetz in einer außergewöhnlichen Situation. Aber wir sollten uns auch nichts vormachen: die Risiken, die jetzt sichtbar geworden sind, waren seit Jahren latent vorhanden. Deswegen habe ich mich bemüht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein umfassendes und der gegenwärtigen Erkenntnissituation entsprechendes Energieprogramm zu erarbeiten.



Bundesminister Dr. Friderichs
In dem Energieprogramm, das Anfang September vom Kabinett beschlossen wurde und derzeit im zuständigen Ausschuß dieses Hohen Hauses beraten wird, heißt es, daß es sich bei den Versorgungsrisiken nicht um abstrakte Möglichkeiten, sondern um reale Gefährdungstatbestände handelt. Noch im September haben viele dies nicht so ernst genommen, wie sie es jetzt nehmen. Ich hätte gern darauf verzichtet, daß der Beweis für die Richtigkeit dieser These so schnell erbracht worden ist.
Das Gesetz, über das heute beraten wird, ist ein Teilbereich der Energiepolitik. Ich gestehe, ich hätte diesen Teilbereich mit diesem Hohen Hause lieber in einer anderen Atmosphäre, losgelöst von den akuten Sorgen, beraten. Ich möchte allerdings nicht versäumen, bereits an dieser Stelle den Mitgliedern des Hohen Hauses, den Fraktionen, insbesondere aber den Mitgliedern der beteiligten Ausschüsse, für die Schnelligkeit und die Bereitschaft, sich in dieser Woche mit dem Gesetz zu befassen, zu danken.
Für uns alle ist es eine Selbstverständlichkeit, daß eine hochindustralisierte Volkswirtschaft ein funktionsfähiges Instrumentarium für die Überwindung von Versorgungskrisen braucht. Unsere Rohenergie besteht zu 55 % aus Mineralöl, das wir wiederum zu mehr als 90% importieren, und zwar zum überwiegenden Teil aus dem Nahen Osten. Bei diesem Grad der Abhängigkeit können wir auf die Dauer nicht ohne ein Vorsorgegesetz leben. Die Tatsache, daß es möglich ist, ein Gesetz in so wenigen Tagen zu verabschieden, beweist, daß schnelles Handeln in schwierigen Situationen auch in einer Demokratie möglich ist.
Der Gesetzentwurf, der heute zur zweiten und dritten Lesung ansteht, dient der Vorsorge. Die Schaffung eines Vorsorgerahmens heißt nicht, daß man davon in der augenblicklichen Situation Gebrauch machen will oder gar muß, sondern bedeutet eine Investition für mehr Sicherheit in der Zukunft, möglicherweise allerdings in einer sehr nahe vor uns liegenden Zukunft. Wir müssen damit rechnen, daß die beschlossenen Förderkürzungen ab Monatsende zu einem Rückgang der Bezüge von Rohöl und Mineralölprodukten von etwa 10 bis 15 °/o führen.
Dieser Rückgang, meine Damen und Herren, darf nach meiner Meinung kein Grund zur Panik sein. Der zu erwartende oder zu befürchtende Ausfall einer derartigen Menge müßte eigentlich durch freiwillige Einschränkungen ausgeglichen werden können. Es besteht ein weiter Spielraum, das Minderangebot durch vernünftiges Verhalten aller zu überwinden. Diese freiwilligen Einschränkungen sind meines Erachtens möglich, zumutbar und notwendig. Sie tragen dazu bei — und das ist in der öffentlichen Diskussion der letzten Tage etwas wenig beachtet worden —, uns die unerläßliche politische Handlungsfreiheit nach innen und nach außen zu erhalten.
So unangenehm für uns alle die heutige Situation ist, sie hat nach meiner Meinung auch positive Elemente. Sie ist nämlich eine Herausforderung an uns alle, die wir in dieser Gesellschaft weitgehend in
Wohlstand und Überfluß leben und dies gar als selbstverständlich betrachten, eine Herausforderung, an der deutlich wird, daß nicht alles zu jeder Zeit und dann noch so, wie jeder es will, zu haben ist. An der Energie hängen in unserer Volkswirtschaft eben nicht nur ein bißchen Bequemlichkeit mehr oder weniger, nicht nur warmes Wasser, Fernsehen. oder Autofahren, sondern letztendlich alle Arbeitsplätze, um nicht zu sagen: das Leben der 'Menschen in diesem Lande. Ich denke hier z. B. an die Versorgung von Kranken und an Operationen.
Ich werde in diesen Tagen oft gefragt, ob ich denn glaube, daß die Verbraucher zu vernünftigem Verhalten und zu Sparmaßnahmen bereit seien. Wenn wir uns umschauen, müssen wir feststellen, daß dies in anderen Ländern möglich ist. Es sollte auch in unserem Lande möglich sein. Ob wir das Gesetz durch Erlaß von Verordnungen anwenden müssen oder nicht, hängt vielleicht mehr von uns selbst, vom Verhalten der Menschen in unserem Lande ab, als von Ereignissen draußen. Die jetzt drohenden Beschränkungen — in Höhe von 10 bis 15 °/o jedenfalls — müßten doch eigentlich durch Eigenmaßnahmen ausgeglichen werden können, so daß wir nicht wie manch andere mit schlotternden Knien nach draußen schauen müssen.

(Abg. Dr. Graf Lambsdorff: 'Sehr richtig!)

Ich will dazu nur vier Beispiele nennen. Allein die Verminderung der Temperatur in den Räumen um zwei Grad erspart etwa 10% des Heizölverbrauchs. 'Durch diszipliniertes Fahren können wir 5 bis 7 % des Benzinverbrauchs einsparen. Zum Sonntagsfahrverbot werde ich gleich noch etwas sagen.
Natürlich kommt es auch auf die Mineralölwirtschaft an. Wir hoffen, daß sie die Möglichkeiten der Flexibilität nutzt und — auch das muß ich erwähnen — Disziplin bei den Preisen hält. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die geplante Aufklärungsarbeit dieses Wirtschaftszweiges.
Verordnungen werden erst dann erlassen, wenn diese Mittel im Vorfeld nicht ausreichen oder sich Situationen ergeben, von denen wir heute noch hoffen, daß sie nicht eintreten werden und uns erspart bleiben.
Natürlich werden die Stärke der Eingriffe und die Zusammensetzung der Maßnahmen der konkreten Situation entsprechen müssen. Zum möglichen Inhalt von Verordnungen werden dann z. B. Fahrverbote an den Sonn- und Feiertagen, die etwa 8 bis 10 °/o Benzineinsparung bringen — wenn man den Samstagnachmittag einbezieht, sogar 15 % —, oder Geschwindigkeitsbegrenzungen gehören. In einer weiteren Stufe — so sieht es das Gesetz vor — wären generell qualitative Beschränkungen, z. B. im Verkehr, möglich, und erst ganz zuletzt wäre an eine Zuteilung und Rationierung zu denken.
Das Ihnen vorliegende Gesetz soll keine unkontrollierte Kumulierung von Befugnissen für die Regierung bringen. Deswegen sieht § 1 des Gesetzes vor, daß notwendige Verordnungen auf das



Bundesminister Dr. Friderichs
unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden müssen. Die Bundesregierung hat in einem Brief des Herrn Bundeskanzlers an die Fraktionen hervorgehoben, daß sie Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes nur im Benehmen mit den Vorsitzenden der in diesem Hohen Hause vertretenen Fraktionen erlassen wird. Ein für den Krisenfall gedachtes Instrumentarium muß auch effektiv sein.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf ohne eine Befristung beraten. Dazu will ich eine kurze Erklärung abgeben. Die Bundesregierung hat ihn deswegen ohne Befristung beraten, weil sie der Meinung ist, daß es sich um eine unbefristete Materie handelt, die einer dauerhaften Regelung bedarf, d. h., wir möchten nicht in einen gesetzlosen Zustand zurückverfallen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Alle, auch die Bundesregierung, waren der Meinung, daß dieses Gesetz in ruhigeren Zeiten noch einmal sorgfältig beraten werden sollte. Die Meinungen über das „Wie" gingen allerdings auseinander. Wir hielten und halten es nicht für gut, daß dies in einer Zeit geschieht, in der wir möglicherweise das heute beratene Gesetz anwenden müssen.
Dies sind — und es wäre unfair, es nicht zu sagen — meine Bedenken gegen die notwendig gewordene Befristung auf den 31. Dezember 1974. Ich glaube, daß die Art und Weise, wie sich die Öffentlichkeit mit der Energieversorgung im Moment auseinandersetzt — siehe auch die heutige Presse —, zeigt, daß man solche Gesetze besser in einer anderen Atmosphäre berät als in einer, in der man gerade gezwungen ist, sie anzuwenden. Aber ich akzeptiere den interfraktionellen Antrag auf Befristung zum 31. Dezember 1974, so wie er eben eingebracht und begründet worden ist. Warum er zu akzeptieren ist, ist von den Sprechern vorgetragen worden. Auch ich bin bereit, dies zu akzeptieren, und zwar im Interesse der Sache, damit wir in der Lage sind, dieses Gesetz notfalls in Kürze anwenden zu können.
Wir wissen, daß dieses Gesetzgebungsverfahren Bereitschaft zu raschem Handeln von allen Beteiligten verlangt hat. Wir sind der Auffassung, daß ein ständiger Kontakt und eine ständige Abstimmung zwischen Bund und Ländern nötig ist. Diese enge Kooperation im Faktischen liegt im Interesse all er Seiten. Ich habe gestern die Wirtschaftsminister der Länder um Mitarbeit gebeten. Mit Genehmigung der Frau Präsidentin darf ich einen Satz aus meinem Schreiben an meine Kollegen in den Ländern zitieren. Ich habe geschrieben:
Mir liegt in dieser Situation sehr an einem laufenden Kontakt mit den zuständigen Stellen der Länder, und ich möchte daher vorschlagen, daß- auch auf Länderebene bald eine Arbeitsgruppe gebildet wird, mit der die aktuelle Versorgungssituation sowie eventuell zu erlassende Rechtsverordnungen und deren Ausführung beraten werden können.
Diese Notwendigkeit zur Kooperation gilt auch im
Hinblick auf die Wirtschaft. Daher habe ich dem
Vorsitzenden des Mineralölwirtschaftsverbandes gestern geschrieben — wörtlich —:
Ich halte es aber für wichtig, daß bei der Vorbereitung und Durchführung der nach dem Gesetz eventuell zu erlassenden Rechtsverordnungen eine Mitwirkung der Mineralölwirtschaft sichergestellt ist.
Ich erwähne dies, damit Sie erkennen, daß diese Bundesregierung nicht die Absicht hat, von der ihr eingeräumten Ermächtigung zum Erlaß von Verordnungen einen unangemessenen Gebrauch zu machen. Der Brief des Herrn Bundeskanzlers an die Vorsitzenden der Fraktionen dieses Hohen Hauses, meine Briefe an die Länderkollegen und die Mineralölwirtschaft scheinen dies doch wohl darzulegen.
Wir hoffen, daß die derzeit schwierige und problematische Phase im Verhältnis zwischen einer Reihe von Rohölförderländern und Verbraucherländern überwunden werden kann. Denn es besteht bei aller Problematik ein Grundinteresse an der Zusammenarbeit beim 01 und ebenso, meine Damen und Herren, an der Zusammenarbeit bei der wirtschaftlich-industriellen Entwicklung dieser Förderländer. Allerdings sollten wir aus der derzeitigen Entwicklung lernen und Konsequenzen ziehen. Risikofaktoren bleiben weiter bestehen. Wir können sie nur minimieren.
Der Niederschlag, den die Verknappung in der Preisentwicklung findet, ist für uns alle bitte. Wir wissen, daß hier ein schwieriges Problem liegt, dem mit Höchstpreisen zu begegnen neue Probleme aufwirft. Wir haben den gespaltenen Preis wegen der Disziplin deutscher Raffineriegesellschaften und wegen der Entwicklung der Weltmarktpreise für importierte Ware. Sollen wir aber nun den auch spekulationsbedingten Weltmarktpreis für das Preisniveau insgesamt akzeptieren? Oder sollen wir andererseits auf Mengen, die wir dringend benötigen, verzichten, weil der Weltmarktpreis zu hoch ist? Das ist die andere Seite der Medaille, die zu entscheiden ist.
Unangenehm steigende Preise haben nur einen einzigen Vorzug: Die Nutzung neuer Energieträger
es mag im Energieprogramm noch sehr theoretisch geklungen haben — kann leichter rentabel werden. Warum sage ich das heute, meine Damen und Herren? Weil auch ,die Erdölförderländer dies wissen sollten und wissen müssen.

(Beifall.)

Was meine ich -damit? Es gibt keine Ware, deren Preis weltweit ad infinitum in die Höhe getrieben werden kann, ohne daß damit neue Substituierungsmöglichkeiten auftauchen.

(Beifall.)

Mehr dazu sollten wir bei der Beratung des Energieprogramms diskutieren.
Als entscheidende Reaktion auf die Situation werden wir unsere energiepolitischen Anstrengungen nicht nur in der Formulierung der Programme und ihrer Fortentwicklung, sondern insbesondere in unserer praktischen Politik weiter verstärken. Sie wissen, welche Reisen ich in der letzten Zeit gemacht habe. Es stehen weitere bevor. Es zeigt sich,



Bundesminister Dr. Friderichs
daß — nachdem in den 60er Jahren weitgehend auf Kontakte zu einem der größten Förderländer verzichtet worden ist — die Wiederaufnahme dieser Kontakte auch im Interesse unserer Volkswirtschaft sinnvoll ist.
Das Energieprogramm nennt als zentrale Aufgabe neben dem weiteren Ausbau der Krisenvorsorgemaßnahmen die Bemühungen, die Sicherheit der Versorgung mit Mineralöl zu erhöhen, Kernenergie, Erdgas und Braunkohle rasch zu entwickeln, die deutsche Steinkohle in sinnvollem Rahmen zu nutzen und die Energieversorgungsanlagen in unserem Lande konsequent auszubauen.
Erlauben Sie mir zu dem letzten Punkt eine Bemerkung. Vielleicht hat die Situation, in der wir uns befinden, dazu beigetragen, daß mancher Widerstand gegen neue Energieversorgungsanlagen mindestens in der Form, in der er zur Geltung gebracht wurde, in Zukunft sich anders darstellt.

(Beifall.)

Wir haben nicht nur eine verstärkte Forschung und Entwicklung neuer Energien zu betreiben, sondern haben uns auch mehr um die rationelle Verwendung von Energie zu kümmern. Gerade in diesen beiden Bereichen liegen langfristig Zukunftsaufgaben vor uns.
Ich bitte das Hohe Haus, diesem Energiesicherungsgesetz seine Zustimmung zu geben. Ich danke den Beteiligten für die Beratung, und ich hoffe, daß es uns erspart bleibt, es in absehbarer Zeit durch Erlaß von Verordnungen anzuwenden. Aber nur wenn wir es haben, erleichtert sich die Situation. Wir sind dann in der Lage, mehr Einfluß auf sinnvolles Verhalten aller auszuüben. Dies muß das Ziel sein, um nicht nur in diesem Winter, sondern auch in der ferneren Zukunft nicht nur mit Energie, sondern — das muß bei Mineralöl gesagt sein — auch mit Rohstoffen für wesentliche Bereiche der Produktion in unserem Lande versorgt zu sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706501900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ahrens.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0706502000
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es, daß wir bereits heute das Energiesicherungsgesetz, dessen Entwurf erst vor zwei Tagen eingebracht worden ist, verabschieden können. Wir sind sicher, daß wir damit nicht nur der gegenwärtigen Situation im Energiebereich, sondern auch den Erwartungen unserer Bürger an eine auf die Situation abgestellte Politik Rechnung tragen.
Die Bundesrepublik befindet sich — das wurde soeben bereits vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft ausgeführt — gegenwärtig nicht in einer Versorgungskrise. Wenn die Beschlüsse der Erdölländer durchgeführt werden, so müssen wir damit rechnen, daß uns etwa Mitte bis Ende November 15 % weniger Rohöl zur Verfügung stehen als bei normaler Belieferung. Bei der überragenden Bedeutung des Öls für unsere Energieversorgung würde das zwar zu nicht unerheblichen Einschränkungen führen, nicht aber zu einem umfassenden Zusammenbruch unserer Versorgung mit Auswirkungen etwa auch auf die Arbeitsplätze. Wir meinen vielmehr — und wir werden in unserer Auffassung durch die von uns angehörten Sachverständigen bestätigt —, daß wir auch eine solche Lage, jedenfalls für einen längeren Zeitraum, für etliche Monate, mit gewissen Spar- und Einschränkungsmaßnahmen durchstehen können.
Meine Damen und Herren, wir sind der Bundesregierung dafür dankbar, ,daß sie in den vergangenen Wochen durch ihre ruhige Haltung und durch eine abwägende Beurteilung der Lage dazu beigetragen hat, daß weder Hysterie noch Panik im Innern entstanden sind noch die Lage nach außen verschärft wurde. Nachdem nunmehr aber die Boykottmaßnahmen der Erdölländer quantifiziert werden können, nachdem wir wissen, wann uns welche Lieferbeschränkungen treffen können, gilt es zu handeln. Eine solche Situation ist — und darüber herrscht hier im Hause wie im Lande Einigkeit — nicht mehr ,damit zu bewältigen, daß man sie der Wirtschaft allein überläßt. Die möglichen Versorgungsengpässe können bei uns ebensowenig wie im Ausland ohne administrative Maßnahmen, ohne Lenkungs-, Überwachungs- und ■Regelungsgebote gemeistert werden. Dieses Gesetz liegt — ich möchte das ausdrücklich betonen — sowohl im Interesse der Wirtschaft 'als auch der Verbraucher. Wir kommen mit seiner Verabschiedung im übrigen ebenso einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften wie auch einer Empfehlung der OECD nach.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kritische Situationen sind — das mag man bedauern, aber es ist so — immer Stunden der Exekutive. Nur sie kann die erforderlichen Maßnahmen schnell, ausgewogen und flexibel ergreifen. Ein Parlament kann dies schon aus Gründen des Verfahrens nicht leisten. Deshalb legen. wir Ihnen ein Gesetz vor, das nur einen Rahmen für die vielfältigen Maßnahmen bildet, die erforderlich werden können und ergriffen werden müssen. Selbstverständlich muß die Regierung dabei zahlreiche rechtliche Bindungen beachten, etwa den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den wir in § 1 Abs. 4 des Gesetzes besonders ausgestaltet haben.
Im übrigen haben wir volles Vertrauen zur Bundesregierung. Wir haben insbesondere auch volles Vertrauen zu Ihnen, Herr Bundesminister Dr. Friderichs, daß Sie die Möglichkeiten dieses Gesetzes nicht zu einem Standrecht der Administration umfunktionieren werden. Wir sind dem Herrn Bundeskanzler dankbar für seine Zusage, daß die auf der Grundlage dieses Gesetzes zu treffenden Maßnahmen mit den Fraktionen des Hauses abgestimmt werden sollen. Ich bin im übrigen davon, überzeugt, daß unsere Bürger für diese Maßnahmen Verständnis haben werden, daß sie sie ebenfalls mit der gleichen Ruhe und Gelassenheit ertragen werden, die uns auch in den vergangenen Wochen schon vor größeren Störungen bewahrt 'haben und für die ich



Dr. Ahrens
auch von dieser Stelle aus unseren Bürgern ausdrücklich danken möchte.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Vielleicht geht es einigen auch in unserem Lande so wie manchem in den Niederlanden, daß man sogar einige Vorzüge eines autofreien Wochenendes entdeckt!
Ganz sicher haben auch die Erdölländer ein Interesse daran, 01 zu verkaufen und gute Dauerkunden zu behalten. Auch ihnen kann nicht daran gelegen sein, diese Kunden etwa dazu zu bringen, durch einen forcierten Übergang zu neuen Technologien Öl 2u substituieren und das Öl in der Wüste zu lassen. Die Hoffnung oder Erwartung auf diese Einsicht sollte uns aber nicht beruhigen. Wir brauchen, und zwar ganz abgesehen von der gegenwärtigen Situation, eine Vertiefung und Erweiterung unserer Energiepolitik. Das Energieprogramm der Bundesregierung bietet dazu eine gute 'Grundlage. Bei seiner Diskussion und bei seiner sicherlich schon bald notwendig werdenden Fortschreibung werden wir die Erfahrungen dieser Tage und die Erfahrungen der vor uns liegenden Wochen und Monate verwerten, und wir werden das Programm und die Maßnahmen vor allem daran messen müssen, wie weit dadurch die Sicherheit der Versorgung und damit zugleich unsere Unabhängigkeit von politisch oder auch technisch bedingten Störungen gesteigert werden.

(Zustimmung bei der SPD.)

'Daß solche Maßnahmen immer auch einer nicht geringen finanziellen Anstrengung bedürfen, sollten wir dabei ehrlicherweise nicht verschweigen.
Bei den künftigen Vershandlungen mit den Erdölländern des Nahen Ostens und Nordafrikas muß Europa auf der einen Seite Ides Verhandlungstisches sitzen. Was wir in dieser Hinsicht in jüngster Zeit an europäischer Energiepolitik erlebt haben, kann nur ganz tief enttäuschen.

(Beifall. — Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Es ist tieftraurig, wenn sich der Rat lam letzten Dienstag — am-Dienstag dieser Woche! — nur zu folgender Entschließung durchringen konnte, die ich mit Genehmigung 'der Frau Präsidentin 'zitieren darf:
Der Rat ist sich der gegenseitigen Verflechtung der Wirtschaften der Mitgliedstaaten der EG bewußt

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

und hat zugleich die Kommission und den Ausschuß der Ständigen Vertreter beauftragt, weiterhin aufmerksam die Situation zu prüfen, die sich aus dem Mangel an Rohöl herleitet, und ihm Bericht zu erstatten.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Meine Damen und Herren, das bedeutet schlicht und einfach die Kapitulation Europas vor dem Egoismus der Einzelstaaten,

(Beifall im ganzen Hause)

von denen in den vergangenen Tagen und Wochen nicht wenige versucht haben, ihre Energieprobleme auf Kosten der Nachbarn zu lösen.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Man hat vor kurzem gesagt, das Europa der Träume und Ideale sei zu Ende und das Europa der Probleme habe begonnen. Vielleicht ist das nicht einmal schlecht, denn Festreden haben wir genug gehört. Vielleicht verbindet auch das gemeinsame Überwinden von Krisen und Schwierigkeiten mehr als gemeinsamer Jubel. Aber wir müssen auch mit aller Deutlichkeit klarmachen, daß das Europa unserer Vorstellungen mehr ist als Agrar- und Regionalfonds.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir müssen also als Europäer gemeinsam handeln nach innen und gemeinsam verhandeln nach außen. Dabei wird es darum gehen, den Erdölländern klarzumachen, daß ihre Haltung, ihr Verfahren und ihr Boykott uns nicht von einer „Politik der europäischen Ausgewogenheit" gegenüber den Problemen im Nahen Osten abbringen werden, wie es der Bundeskanzler formuliert hat. Wir müssen ihnen klarmachen, daß ihre Haltung letztlich auch nicht ihrer Wirtschaft dient, daß sie sich damit vorzeitig Konkurrenzenergien aufbauen, die ihnen nicht nützlich sein können. Und wir sollten ihnen auch sagen, daß durch ihr Verhalten die traditionellen Bindungen zwischen Europa und der arabischen Welt nur belastet und gestört werden können und daß Druck nicht die Grundlage gutnachbarlicher Beziehungen sein kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien und Abgeordneten der CDU/CSU.)

Voraussetzung für eine solche feste Haltung nach außen ist die Entschlossenheit, eine kritische Situation nach innen zu meistern. Die Voraussetzungen dafür schafft dieses Gesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706502100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Barzel.

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID0706502200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir, die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, werden dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas zustimmen. Die Notwendigkeit dieses Gesetzes und die Zusammenhänge, die dazu führten, es zu erlassen, schärfen, wie wir glauben, den Blick für die Wirklichkeiten, in denen und mit denen wir leider leben müssen.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Sehr gut!)

Die Lage, in der wir sind, in die — damit dies keiner falsch versteht — die Bundesrepublik Deutschland geraten ist, straft Wunschdenken Lügen. Sie zwingt zugleich bei Verabschiedung dieses Gesetzes dazu, den Blick nicht einzuengen, sondern auf die Zusammenhänge zu sprechen zu kommen, wie dies



Dr. Barzel
zum Teil auch mein verehrter Herr Vorredner getan hat.
Dabei muß zunächst klar sein, was der Herr Berichterstatter sagte: Das Nachdenken über ein solches Gesetz ist nicht beendet mit dieser Verabschiedung einer Vorlage unter Zwang und Zeitdruck. Wir fügen hinzu, daß nichts — und auch nicht dieses Gesetz — die Einsicht und das verantwortliche Handeln unserer Mitbürger wird ersetzen können, weder in dieser noch in zu erwartenden Lagen. Wir betonen noch einmal: kein Dirigismus heilt Ursachen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir hätten es begrüßt, wenn die Regierung auf dem Höhepunkt der politischen Krise und in der Zeit, als es so aussah, als würde die Verwicklung die beiden Großmächte direkt betreffen — mit allen Konsequenzen, die beide auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gezogen haben — den Kontakt zur Opposition gesucht hätte. Sie hat dies nicht getan. Sie hat erst Kontakt gesucht, als sie jetzt für dieses Schadensregelungsgesetz die Fristverkürzung brauchte; ein bißchen wenig für demokratischen Stil und den Umgang, der in diesem Hause üblich sein sollte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das Eilverfahren, mit dem dieses Gesetz behandelt worden ist und — wir räumen das ein — wohl auch behandelt werden mußte, unterstreicht die Besonderheit der Situation. Diese Situation ist offenkundig. Wir verzichten darauf — weil es eine Peinlichkeit wäre —, sie auch noch mit Worten genau auszuschmücken oder zu charakterisieren. Das Ganze ist schlimm genug Dies ist deshalb nicht der Zeitpunkt, hierzu der Regierung naheliegende konkrete und präzise Fragen zu stellen wie etwa: Warum haben wir nicht jene wirtschaftlichen Gesetze, wie sie 1965 vorgeschlagen wurden? Dies alles wollen wir heute unterlassen.
Denn wichtiger als solche Fragen ist die Frage — ich richte sie für meine Freunde an die, die es angeht —: Glaubt etwa irgend jemand im Ernst, wer es auch sei und wo auch immer in der Welt er sitzt, Verständnis, Freundschaft und langfristige Kooperation gewinnen zu können, indem er zunächst dafür sorgt, daß diese Regierung hier dieses unpopuläre Gesetz durchsetzen muß? Meine Damen und Herren, wir stimmen zu, wenn der Bundeskanzler sagte: Druck ist kein Mittel, Freundschaft zu begründen. Sicher ist hier nicht der Ort, öffentlich die Strategie der Abwehr und die möglichen Mittel zu erörtern,

(Abg. Wehner: Das besorgt Ihr Vorsitzender!)

die sicher, Herr Kollege Wehner, vor allem mittelfristig besser und größer sind, als gemeinhin angenommen wird.
Dieses Gesetz, das — da stimmen wir der Regierung zu — hoffentlich nie angewandt werden muß und das nun hier wohl trotz des Eilgalopps einstimmig angenommen wird, soll Gefahren abwehren, möglichen Schaden regulieren und im Mangel, falls er eintritt, vor allem den Schwachen schützen.
Die Einstimmigkeit in dieser technischen Frage der Vorsorge für alle Fälle darf aber von niemandem dahin verstanden werden, als sei diese Antwort des Parlaments die Antwort auf alles, was hier vorgegangen ist, und als verberge sich hinter dieser Einstimmigkeit irgendwie gar eine Billigung der Politik, die dazu geführt hat, daß dieses Gesetz hier heute die Zustimmung aller aus Notwendigkeit finden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir machen es uns dabei nicht so leicht, einfach die Bundesregierung für das verantwortlich zu machen, was hier heute zu beschließen ist. Wir würden es uns aber andererseits zu leicht machen, wenn wir verschwiegen, was uns bewegt, wenn wir dieses Gesetz als Teil eines politischen und auch eines moralischen Gesamtvorganges sehen.
Daß die Bundesregierung nicht jeden Tag alles, was sie tut, an die große Glocke hängen kann, daß sie nicht immer alles vollständig und öffentlich, zu jedem Zeitpunkt gar noch, erklären kann, daß sie viel Rücksicht üben muß, wissen wir. Wir heben das in diesem Augenblick besonders hervor.
Dieses Parlament und seine Abgeordneten haben aber eigene Pflichten. Wir meinen, daß wir die eigenen Pflichten verletzten, wenn wir diesem Gesetz einfach zustimmten — und damit der Politik, die zu diesem Gesetz geführt hat —, ohne zu erläutern, was wir dabei empfinden. Wir können ja nicht so tun, als würden im Volk, zumal von jungen Menschen, nicht Fragen nach der moralischen Qualität von Politik, Fragen über Technik und Öl hinaus gestellt.
Wie gern zitiert der Herr Bundeskanzler den Satz aus der Bibel: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein". Es wäre interessant für dieses Haus — und irgendwann wird dies sicher erfolgen —, wenn der Bundeskanzler diese Sentenz auf Grund der Erfahrungen dieser Tage, mit dem Blick auf die Lage der Menschen hier und auf die Erfahrungen in einer hochindustrialisierten Gesellschaft und in einem empfindlichen Staatswesen einmal mit dem Blick auf das 01 formulierte. Ich glaube, dies wäre ein wichtiger Beitrag.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wie gesagt, wir suchen, wie Sie 'merken, heute nicht die große kontroverse Debatte. Wenn Sie sie wünschen, wird sie natürlich geführt. Was heute vielmehr not tut — dies ist, wie wir glauben, die Aufgabe einer recht verstandenen Opposition; dies entspricht, wenn wir richtig zuhören, wohl auch den Bedürfnissen von Kollegen aus der Koalition —, sind Anmerkungen und Fragen 'zu den Zusammenhängen. Sicher wird die Bundesregierung selbst empfinden, daß sie uns hier und der Öffentlichkeit noch Antworten schuldig ist. Wir verstehen, daß nicht jede Antwort zu jeder Stunde gegeben werden kann. Wir hoffen, daß die Regierung ebenso versteht, daß wir nicht immer schweigen und unser Fragen unterlassen, wenn wir glauben, etwas sagen zu müssen. Deshalb muß dieses heute gesagt werden.



Dr. Barzel
Die USA haben sich uns gegenüber --- wie auch wir im Verhältnis zu ihnen seit langem — nicht nur als Partner, sondern als Freunde bewährt, und das, verkürzt gesagt, nicht nur bei schönem Wetter, . wie nicht nur die Berliner wissen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Gerade haben sich die USA erneut als friedenssichernde und friedensstiftende Macht erwiesen.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn]: Sehr richtig!)

Unsere Sicherheit hier, unsere Freiheit und unsere Wohlfahrt hängen vom Bündnis mit den USA ab. Auch die Chance zur weiteren Entspannung hängt von der Tragfähigkeit des Bündnisses ab. Diese Realitäten — ob uns das paßt oder nicht — gelten doch um so mehr, als der Anblick Europas, wenn man dies, wie wir es tun, in seinem freien Teil vereinigt zu sehen wünscht, ,alles andere als erfreulich und befriedigend ist.

(Beifall bei 'der CDU/CSU.)

Das sind Realitäten. Das sind existentielle Bedingungen für die Lebensqualität der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb müssen wir leider fragen: Ist der Bundesregierungdiese fundamentale Bedingung der deutschen Politik in den letzten Wochen immer voll bewußt gewesen? Hat sie immer und an jedem Tag intern und öffentlich entsprechend gehandelt? Hat sie Westpolitik insgesamt mit dem nötigen Vorrang, mit der nötigen Vorsorge, mit der nötigen Rücksicht, mit dem, was unter Freunden möglich und nicht möglich ist, betrieben? Diese Fragen müssen gestellt wenden.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Unsere Antwort hierzu lautet: Nein.

Meine Damen und Herren, wir sehen natürlich, daß hier ganze Reparaturkolonnen von beiden Seiten auf dem Wege sind, um den Schaden einzugrenzen. Vielleicht haben sie auch Erfolg. Aber wir fürchten: Das Glas hat einen Sprung bekommen. —
Zum anderen, meine Damen und Herren, rufen wir seit langem — und ich habe mich gefreut, daß der Kollege Ahrens das eben auch getan hat; das wird zwar hier geschehen, aber durch die Politik der Regierung geschieht da, wo sie handeln kann, etwas anderes — nach mehr europäischer Solidarität. Ich meine, diese Lage macht doch deutlich, daß es einfach stimmt, wenn wir sagen: Keiner, wer immer es sei, wird einem Mitglied der Europäischen Gemeinschaft wirtschaftlich und politisch zu nahe treten können — und selbst derjenige nicht, der das wollte —, wenn diese Gemeinschaft eine festgefügte, politisch handlungsfähige, solidarische politische Gemeinschaft ist. Das ist leider nicht der Fall, vielleicht noch nicht. Auch hier räumen wir, um ein gerechtes Urteil bemüht, ein, daß in einer solchen Gemeinschaft natürlich nicht alles so gehen kann, wie ein Partner es will; aber es darf — alle Kundigen werden das Wortspiel verstehen! — auf Dauer auch nicht so gehen, wie ein Partner es will.

(Zuruf des Abg. Wehner.)

Wir sähen aber nun gern die Bundesregierung in der Position des Drängens, wie sie eben auch durch den Sprecher der SPD hier für das Parlament bezogen worden ist. Wir erleben es gern, daß sie Vorschläge macht, daß sie sich nicht scheut, hervorzutreten und auf Verbreiterung und Beschleunigung des europäischen Einigungsprozesses hinzuwirken. Mindestens würden wir gerne die Regierung sichtbar tätig sehen, vorhandene Verabredungen, ob es sich nun um die Wirtschafts- oder die Währungsunion oder um Richtlinien alter Gipfelkonferenzen handelt, einzuhalten. Dieses Europa wäre in einer anderen Lage, wenn wenigstens diese Beschlüsse vollzogen wären. Meine Damen und Herren, dieses Europa muß, wie wir meinen, ein weniger klägliches Bild bieten, wenn es vor allem für junge Menschen weiterhin eine — fast ein bitteres Wort — Hoffnung haben soll.
Es ist erschütternd, daß es selbst in dieser Lage — bei diesem großen Erwartungshorizont der Bürger überall in Europa und auch außerhalb der Gemeinschaft — in dieser Woche zu Beschlüssen kam, wie sie Herr Kollege Ahrens hier verlesen hat; ich kann mir die Verlesung deshalb ersparen. Ich möchte sagen: dieses Ergebnis ist deprimierend. Ich stehe mit dem Urteil, das die Meinung der CDU/ CSU ist, nicht ganz allein, wenn ich sage: Nichts wäre wohl mehr gewesen als das, was jetzt dort beschlossen worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber, Herr Kollege Ahrens, wo bleibt Ihre Konsequenz? Sie lesen diesen Beschluß vor, Sie kritisieren ihn als nicht ausreichend, als nicht befriedigend. Sie nennen alle möglichen Vokabeln, denen wir zustimmen. Aber ist es denn nicht diese Regierung, die dem Beschluß in Brüssel zugestimmt hat? Das ist doch der Punkt, von dem hier geredet werden muß, meine Damen und Herren. —

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wollen und können auch nicht zu der Lage im Nahen Osten schweigen, die, wir wir glauben, durch die Stellungnahme der Neun nicht besser ge-_ worden ist. Wir wollen hier drinnen und auch nach draußen nichts erschweren. Sie ist verworren genug. Aber, meine Damen und Herren, wir 'sind der Meinung, die Lage würde noch verworrener werden, wenn etwa das Kräfteverhältnis dort, zu dem auch moralische, psychologische Kategorien und Freundschaften oder Nichtfreundschaften gehören, dadurch aus den Fugen geriete, daß auf dieser oder jener Seite falsche Eindrücke über unsere Haltung entstehen könnten. Deshalb sagen wir: Wir wollen Frieden und Menschenrechte, Gewaltverzicht und Selbstbestimmungsrecht, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit überall in der Welt, — auch im Nahen Osten.
Wir sind in der Tradition Konrad Adenauers — und ich denke, jeder weiß, was dieser Hinweis mit dem Blick auf diese Region bedeutet —; wir sind in der Tradition Konrad Adenauers nur, wenn wir in diesen Fragen die — wenn ich so sagen darf — besondere Sensibilität der Gewissen, das Gespür für die Lehren aus der 'Geschichte, die Behutsamkeit



Dr.-Barzel
der Entscheidung und die Ablehnung jeder offensiven Gewalt, wann und wo und von wem immer sie ausgeht, ausdrücklich betonen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nach dem Nahost-Krieg 1956 gab Adenauer am 8. November 1956 — es ist merkwürdig, daß die Novembertage da immer eine Rolle spielen eine Regierungserklärung ab. In der damals, ich brauche das nicht zu begründen, besonders heiklen Situation — weil europäische Freunde und Nachbarn, sagen wir einmal, involviert waren — hat sich dieser Bundeskanzler nicht gescheut, hier vor das Haus zu treten und in dieser Regierungserklärung folgendes zu sagen:
Es erscheint nicht sehr sinnvoll, Betrachtungen darüber anzustellen, warum es zu einer solchen gegenseitigen Verständigung nicht kam. Die Entwicklung ist weitergegangen, und es kam zu kriegerischen Handlungen, die wir bedauern, da wir überzeugt sind, daß auch legitime Ziele der Politik nicht mit Waffengewalt verwirklicht werden sollen.
So damals schon, 11956. Anläßlich des Krieges 1967 hielten wir diese Linie — ich verweise auf die Debatte vom 7. Juni 1967 —. Wir halten diese Linie auch heute.
Wir hatten dann inzwischen, unter Bundeskanzler Erhard, diplomatische Beziehungen auch mit Israel aufgenommen; Beziehungen, an die sich Israels Nachbarn später, dann auch — warum sollte das nicht zugegeben werden — mit Hilfe der gegenwärtigen Bundesregierung, gewöhnten; Bezinhungen mit Israel mit dem, wie ich ausdrücklich sagen möchte, Blick nach vorne und auf der Basis — wie es damals formuliert wurde —, daß Deutschlands Geschichte nicht nur zwölf böse Jahre umgreift.
Diese Beziehungen sollten und sollen, wie die zu den arabischen Nachbarn, im Interesse des Friedens und der Zusammenarbeit immer gute Beziehungen sein. Wir sind für Verständigung und Ausgleich auch dort. Unsere Welt ist zu klein und zu gefährdet, als daß sie sich Inseln des Hasses leisten könnte. Zusammenarbeit trotz Unterschied der Religion, der Ideologie und Meinungen ist das Gebot des Friedens in unserer Zeit. Wir meinen, daß die doch besonders begabten Völker dort durch Frieden und Zusammenarbeit sich und der Welt, uns allen, mehr bieten könnten.
Wir ermuntern deshalb alle, sich auf den Weg der Verhandlungen zu begeben. Verhandlungen können zu Lösungen führen; am leichtesten wohl, wenn sie ohne Vorbedingungen begonnen und diskret vorbereitet werden. Aggressive Gewalt in der Form von Krieg löst keine Probleme, löst für keinen die Probleme. Sicherheit, Lebensrecht und friedvolles Nebeneinander auch dort schließen ein, daß die Souveränität und Unabhängigkeit aller Staaten, auch die Israels, geachtet werden, daß alle in .sicheren und anerkannten Grenzen friedlich leben können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, erst vor wenigen Wochen hörten wir, wie die Bundesregierung mit großen und überwiegend guten Reden, wie der Kollege Carstens dies hier ja unlängst qualifiziert hat, den Eintritt in die Vereinten Nationen vollzog. Dabei betonte die Regierung mit Zustimmung der Opposition die Prinzipien, welche ihre Politik in Fragen der Weltpolitik leiten. Sie werde immer auf der Seite derer stehen, die auf Gewalt verzichten, und denen beistehen, die sie erleiden müssen. Wir hörten:
Kein politisches Ziel rechtfertigt die Gewalt: kein Nationalismus, kein Klassenkampf, keine koloniale oder Rassenauseinandersetzung, weder Utopien noch Ideologien. (Scheel)

Wir hörten weiter, das „entscheidende moralische Kriterium" sei nicht,
ob es sich um eine verbündete oder vertraglich befreundete oder um eine weniger befreundete Macht handelt; entscheidend ist, daß wir in diesen Fragen nicht teilnahmslos bleiben — selbst dann nicht, wenn manche Einzelheit undurchschaubar sein sollte.
Eine Politik des Friedens, der Solidarität und der Ablehnung von Gewalt ist unteilbar. (Brandt)


(Beifall bei der CDU/CSU.)

So der Bundeskanzler und der Außenminister vor den Vereinten Nationen. Wir stimmen dem weiter zu.
Die Regierung freilich wird, zur gegebenen Zeit, hier die Frage zu beantworten haben, wo solche Sätze anfangs Oktober geblieben sind, ob und wie diese Prinzipien mit ihrer Politik in jüngster Zeit in Einklang stehen. Diese Frage wird zu beantworten sein.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706502300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0706502400
Sehr verehrter Herr Kollege, beziehen Sie darin auch die Erklärung des Bundeskanzlers in der Plenarsitzung vom 26. Oktober ein, die alle diese Fragen ganz präzise behandelte?

Dr. Rainer Barzel (CDU):
Rede ID: ID0706502500
Herr Kollege Wehner, es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, daß ich von Anfang Oktober sprach. Was am 26. Oktober geschehen ist, ist bekannt. Wenn Sie sich bei befreundeten Nationen in der Welt umsehen und sehen, was dort am 7. 8., 9., 10. Oktober erklärt worden ist, werden Sie diese sehr verhaltene Kritik sicherlich besser zu würdigen wissen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir möchten sagen, daß wir zu diesen Leitlinien stehen, daß wir nicht bereit sind, unsere Partner und unsere Freunde ebenso wie unsere Grundsätze anders als aus eigenem Entschluß auszusuchen.



Dr. Barzel
Zur Ausgewogenheit einer Politik, die nicht Partei nehmen kann, aber sich selbst treu ist, und zum Gleichgewicht der Kräfte, worauf überall der Nichtkrieg beruht, gehören nicht nur militärische Waffen, wirtschaftliche Potentiale und soziale Ordnungen. Ich möchte den Satz, den der Kanzler so gerne verwendet, abwandeln: Auch der Friede lebt nicht vom Brot allein. Sein Wort ist gefordert; Gesinnung ist auch hier durch nichts zu ersetzen.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Auch nicht durch Reden in 01!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706502600
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Apel.

Dr. Hans Apel (SPD):
Rede ID: ID0706502700
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf eine Vorbemerkung machen, Herr Dr. Barzel. Ich gehöre einer Partei an, die in zwölf Jahren faschistischer Diktatur durch Mitglieder meiner Partei, die sehr viel älter sind als ich, zusammen mit jüdischen Mitbürgern damals schwer gelitten hat. Allein von daher kann niemand, auch Sie nicht, Herr Dr. Barzel, die ungebrochene Solidarität der Sozialdemokraten mit dem Staate Israel, den Bürgern dieses Staates in Zweifel ziehen dürfen oder wollen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Rawe: Die Wirklichkeit ist anders!)

Ich hoffe auch sehr, Herr Kollege Dr. Barzel, daß Sie dieses nicht versucht haben; denn das wäre eine schlimme Sache.
Doch ich möchte zu den Fragen Stellung nehmen, die mit dem zu tun haben, was wir in Brüssel in diesen Tagen beschlossen und was wir nicht beschlossen haben, um Ihnen deutlich zu machen, wie die Dinge wirklich gewesen sind, damit Sie, Herr Dr. Barzel, falls Kritik zu üben ist, sie auch an die richtige Adresse richten — und nicht an die Adresse der Bundesregierung.

(Abg. Rawe: Fragen Sie doch einmal Ihre Kollegen, auch im Ausschuß, Herr Dr. Apel!)

— Mit dieser Analyse will ich jetzt beginnen, lieber Herr Kollege, und ich will Ihnen die Fakten darstellen.

(Zuruf des Abg. Leicht.)

Wir sind am Montag und am Dienstag in Brüssel im Ministerrat gewesen, und es hat dort zwei Ansätze gegeben, um zu aktuellen Ereignissen politisch Stellung zu nehmen. Der eine Ansatz war der im Rahmen der politischen Zusammenarbeit der Neun. Hier ist eine Entschließung gefaßt worden, die, lieber Herr Kollege Barzel, völlig auf der Linie der UNO-Beschlüsse liegt

(Abg. Schmöle: Nein!)

und damit auch völlig auf der Linie dessen, was wir hier gesagt und beschlossen haben.

(Zustimmung bei der SPD. — Abg. Schmöle: Nein, das ist nicht richtig! — Abg. Dr. Barzel: Das ist nicht richtig!)

Wenn Sie jetzt, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, diese Brüsseler Entschließung so interpretieren, wollen, daß sie antiisraelisch wird, dann tragen Sie die Verantwortung dafür. Sie tragen dann die Verantwortung dafür, nicht wir!

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Und sie schaden Israel! — Zurufe von der CDU/CSU.)

— Na, ich bitte Sie!
Und dann muß ich eine zweite Bemerkung machen, Herr Dr. Barzel.

(Abg. Rawe: Gehen Sie doch einmal auf die Kritik Ihrer eigenen Kollegen ein!)

Sie haben von dem „demokratischen Defizit" gesprochen. Wie ist denn das? Wer hat Ihnen denn — auch Ihnen, Herr Kollege Dr. Barzel — viereinhalb Stunden im Auswärtigen Ausschuß Rede und Antwort gestanden? Der Außenminister! Er hat Ihnen ganz klar unsere Position erklärt, aber die wird dann anschließend nicht zur Kenntnis genommen, und hier im Plenum wird erneut 'so getan, als habe diese Debatte gar nicht stattgefunden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dann muß ich allerdings wirklich fragen, Herr Kollege Dr. Barzel, was die Opposition an mangelnder Unterrichtung noch bemängeln kann, wenn von Mittwochabend bis Freitagmorgen sowieso alles wieder vergessen, uminterpretiert und neu vorgebracht wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sie, Herr Kollege Dr. Barzel, haben in diesem Zusammenhang auch von unserem Verhältnis zu den USA gesprochen. Ich will das jetzt nicht vertiefen; auch das hat im Auswärtigen Ausschuß eine große Rolle gespielt. Nur muß ich Sie jetzt erneut fragen: Welches Interesse hat die Opposition eigentlich daran, einen Zwischenfall, der beigelegt ist und bei dem wir der Meinung sind, daß unsere Regierung richtig gehandelt hat, immer wieder neu aufzuwärmen, immer wieder neu in die Debatte zu bringen, und dies dann noch mit dem frommen Augenaufschlag, Sie wollten damit das deutschamerikanische Verhältnis in Ordnung bringen?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich muß befürchten, .Herr Kollege Dr. Barzel, daß Sie dies gar nicht wollen. Sie wollen vielmehr weiterhin Mißtrauen säen; Sie sind froh über jede Äußerung, die Sie benutzen können, um das ungebrochene deutsch-amerikanische Freundschaftsverhältnis in Zweifel zu ziehen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Dies ist ein durchsichtiges Manöver; es schlägt auf Sie selbst zurück.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Rawe: Deswegen haben Ihre Kollegen sicherlich diese Erklärung kritisiert!!)

Es ist ja sowieso, meine Damen und Herren, eine
phantastische Sache, gerade wenn man sich mit Kollegen aus anderen Ländern unterhält. So etwas gibt



Parl. Staatssekretär Dr. Apel
es ja wohl nur bei uns, daß die Opposition in dieser einseitigen, uninformierten, unmöglichen Weise in eine Debatte zwischen der Bundesregierung und den USA so eingreift, als sei sie nicht die Opposition der Bundesrepublik, sondern anderswo lokalisiert.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Sehr wahr! — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Wir sollen den Nebel zudecken! — Abg. Dr. Müller-Hermann: Sie wollen eine brave Opposition! — Abg. Schmöle: Was sagen Sie denn zu Ihren Jusos? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

-- Also, wenn Ihnen nichts mehr einfällt, sagen Sie immer „Jusos". Das ist ja wirklich langsam ein Witz!

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Schmöle: Es ist doch auch schlimm genug, was die sagen, und dazu fällt Ihnen auch nichts ein!)

— Mein Gott, ich bin doch nicht als Parlamentspsychiater angestellt, sondern ich bin Parlamentarischer Staatssekretär!

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Eine letzte Bemerkung: Herr Kollege Dr. Barzel, Sie haben ja völlig recht, wenn Sie sagen daß die Entschließung des EG-Ministerrates zur Ölproblematik unzureichend ist. Da stimmen wir Ihnen doch völlig zu. Nur, wie war denn die Situation? Bei aller Notwendigkeit, hier nicht den Inhalt vertraulicher Ministerratssitzungen auszubreiten, muß ich wohl doch einmal sagen, wie die Schlachtordnung war.

(Abg. Vogel [Ennepetal] : Wo?)

Wir sind in diese Ministerratssitzung mit einem Entschließungsentwurf hineingegangen, der dreierlei beinhalten sollte. Erstens. Der Ministerrat macht eine Bestandsaufnahme über die Mineralölsituation. Zweitens. Wir sagen allen Betroffenen ganz kühl und ohne Drohgebärden, daß der weltweite Handelsaustausch, der allen nutzt, in Krisenzeiten zur Durchsetzung politischer Ziele von einigen nicht einseitig benutzt werden kann. Drittens. Wir halten den Gemeinsamen Markt funktionsfähig; wir lassen uns hier nicht auseinanderdividieren.
Dann gab es, lieber Herr Kollege Barzel, eine Debatte, in der uns ein relativ kleines, aber dennoch sehr tüchtiges Mitgliedsland der EWG unterstützt hat — ein kleines, ein sehr kleines, nämlich das kleinste; ansonsten war Schweigen im Walde. Das war die Situation.

(Abg. Matthöfer: Kennt er doch! Weiß er doch alles!)

Angesichts dieser Situation stellte sich dann die Frage, ob wir aus dieser Sitzung ohne ein Papier herausgehen oder ob wir dieses sehr dünne Papier annehmen sollten. Ich bitte Sie also sehr herzlich darum, Herr Kollege Dr. Barzel, daß Sie, wenn Sie über Europapolitik sprechen, die kritisieren, die zu kritisieren sind — nicht diese Bundesregierung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Konsequenz: Opposition ist notwendig und gut, aber sie muß auch politische Inhalte haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706502800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Lambsdorff.

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0706502900

(daß ein Teil 'der Mitgliedstaaten — jedenfalls weiß ich das von den kaufmännisch sehr tüchtigen niederländischen Nachbarn, Herr Professor Carstens — daran interessiert war, das Problem möglichst lautlos zu behandeln, um Öl zu bekommen. Ich will noch einmal auf den wirtschaftspolitischen Teil dessen zurückkommen, was wir miteinander zu 'besprechen und zu behandeln haben. Vor allen Dingen will ich dem Bundeswirtschaftsminister und der gesamten Bundesregierung den Dank meiner Fraktion dafür aussprechen, daß sie auch in einer akuten, auf eine Krise zulaufenden Lage — ich will das nicht schon als eine Krise bezeichnen — an dem langfristig 'erarbeiteten Konzept festhalten, an dem ersten geschlossenen Energiekonzept, das eine Bundesregierung seit Bestehen 'der Bundesrepublik auf den Tisch dieses Hauses gelegt hat. Wir bitten sie, dabei zu bleiben. Weiter begrüßen wir es, daß in dieser psychologisch sicherlich sehr schwierigen Situation der Aufsichtsrat der Ruhrkohle AG — wir bedanken uns bei all denen, die ihm für diesen Beschluß Rückendekkung gewährt haben — gestern dabei geblieben ist, die langfristige Konzeption des Steinkohlenprogramms unverändert in die Wirklichkeit umzusetzen. Sie werden vielleicht verstehen, daß wir — oder ich, oder soll ich sagen: selbst ich — dies mit einer Anerkennung auch im Hinblick darauf äußern, daß es sich hier um einen montanmitbestimmten Aufsichtsrat handelt, der seine — langfristig gesehen — Verantwortung ohne Zweifel richtig wahrgenommen hat. In dieser Auffassung sind wir durch das Ergebnis des nichtöffentlichen Sachverständigenhearings im Wirtschaftsausschuß vor 'zwei Tagen bestärkt worden, in dem angesichts der gegenwärtigen Situation auch diese Frage erörtert worden ist. Nun noch einmal zu dem Gesetz. Ich darf das, meine Damen und Herren, so salopp ausdrücken und sagen: daß unter den prüfenden 'Gesichtspunkten liberaler Wirtschaftspolitik und liberaler Rechtspolitik dieses Gesetz ein Monstrum und eine Ansammlung von Scheußlichkeiten ist; 'darüber gibt es — bei mir jedenfalls — nicht den geringsten Dr. Graf Lambsdorff Zweifel. Dies ist die Geburt einer Notsituation, die niemand von uns gewollt, niemand von uns verschuldet hat, mit der wir aber fertigwerden müssen und die wir — und darin besteht ja wohl sachlich in 'diesem Hause erfreulicherweise Ülbereinstimmung — auf wesentlich andere Weise — ich will über Nuancen nicht streiten — nicht bewältigen können. Wir — ich ganz besonders — haben in diesen Tagen noch einmal überlegt, Herr Professor Erhard, ob nicht auch die Situation der Koreakrise und Ihre Haltung zu dieser Zeit zum Vergleich herangezogen werden müßten, wenn man unsere heutigen Reaktionen beurteilt. Aber ich fürchte, das Ergebnis dieser Prüfung führt mit Recht zu der Erkenntnis, daß diese Situationen — wie eben so viele — miteinander nicht vergleichbar sind. Die Rohstoffknappheit, die sich aus der Koreakrise ergab und die Sie richtig und erfolgreich behandelt haben, erstreckte sich gerade auf andere Gebiete als das Gebiet der Energie, die nun einmal die lebenswichtige Quelle nicht nur etwa 'für Kühltruhen und Wohnzimmerwärme, sondern auch für unsere wirtschaftliche Infrastruktur und damit, wie der Bundeswirtschaftsminister zu Recht gesagt hat, für die Arbeitsplätze ist. Wir haben es außerdem hier nicht damit zu tun, daß wir den Ausschlägen und den Verzerrungen eines Marktes zu begegnen haben, sondern sehen uns gezielten Boykottmaßnahmen gegenüber. Dies ist, wie wir aus Erfahrung belegen können, eine. schwache 'Stelle liberaler wirtschaftspolitischer Grundüberzeugungen. Man gerät dann in Schwierigkeiten, wenn der Partner nicht mehr bereit ist, sich an die Spielregeln der liberalen Wirtschaftsund vor allem Weltwirtschaftsordnung zu halten. Dies haben wir national mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Griff; international ist das noch nicht zu schaffen. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister noch einmal betont hat, dies sei eine Vorsorgemaßnahme, eine Maßnahme für eine Notlage, die zur Zeit nicht — vielleicht muß man sagen: noch nicht — eingetreten ist. Dies gilt sicherlich auch für das Gebiet der Höchstpreise, das in diesem Gesetz angesprochen wird. Ich stimme der Formulierung des Herrn Bundeswirtschaftsministers zu, die er schon im Wirtschaftsausschuß gebraucht hat, daß es für uns natürlich besser ist, teure Energie zu haben als gar keine. Das bedeutet aber nicht, daß wir nun tatenlos zusehen könnten und zusehen dürften, wenn wirklich in verantwortungsloser Weise und unter Verstoß gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen die Marktlage ungebührlich ausgenutzt werden sollte. Zur Zeit sieht es, glaube ich, nicht so aus. Ich erlaube mir allerdings den Hinweis, 'daß man im Grunde genommen Preiskontrolle oder Preisstopp besser beim Emir von Kuweit anzubringen hätte als ausgerechnet bei irgendwelchen deutschen Händlern. Meine Damen und Herren, eines ist sicherlich zu befürchten, und darin, scheint es, sind wir uns auch einig — auch Sie, Herr 'Kollege Barzel, haben darauf hingewiesen —: Dies ist kein Thema und kein Problem, das uns nur heute, Anfang November 1973, beschäftigt und beschäftigen wird. Dieses Problem und diese grundsätzliche Situation, in der wir uns auf dem Energiesektor befinden, werden uns durch die kommenden Jahre trotz aller Substituierungsbemühungen begleiten. Glaube niemand, daß man falsch verstandenen Verlockungen von Autarkie auf diesem Gebiete auch nur in irgendeiner Weise erfolgreich folgen könnte! Dies scheint mir ausgeschlossen. Es gibt keine Autarkie auf diesem Gebiet. Wir werden uns in dieser Abhängigkeit bewegen müssen. Auch dies hat das Energieprogramm der Bundesregierung vor Monaten deutlich zum Ausdruck gebracht, und nichts konnte auf unerfreulichere Weise beweisen als die jüngste Entwicklung, daß diese Analyse zutreffend ist. Die Fraktion der FDP dankt allen Beteiligten, insbesondere auch der Opposition, für ihr Verhalten in der Sache, das dazu beiträgt, daß wir sehr schnell diese Notmaßnahme verabschieden können. Die Fraktion bittet darum, daß das Haus geschlossen diesem Gesetz zustimmt. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Marx. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gehört, Graf Lambsdorff, daß Sie sagten, Sie dankten auch der Opposition. Ich hätte gewünscht, daß der Kollege Apel — nur seine Intervention ist es, die mich veranlaßt, hier noch einmal heraufzukommen. — die sehr abgewogene, die sehr moderierte und, Herr Apel, die sehr zurückhaltende Kritik, (Abg. Dr. Graf Lambsdorff meldet sich zu einer Zwischenfrage)


(Beifall bei den Regierungsparteien)





(Beifall bei 'den Regierungsparteien.)


(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706503000
Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0706503100
die Herr Barzel vorgetragen hat, richtig, und zwar für die jetzt gemeinsam von uns zu bewältigende Situation, aufgenommen und verstanden hätte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706503200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Grafen Lambsdorff?

(Abg. Dr. Graf Lambsdorff: Ist erledigt!)

— Ist schon erledigt; wunderbar.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0706503300
Herr Kollege Apel, Sie haben versucht, die Auseinandersetzungen, die es mit den Vereinigten Staaten gegeben hat, mit der Formel herunterzuspielen, es habe sich um einen Zwischenfall gehandelt, der beigelegt sei. Sie haben dann den Verdacht geäußert, die Kritik der Opposition sei nur darauf angelegt — wie Sie wörtlich sagten —, Mißtrauen zu säen. Ich frage mich: Warum eigentlich dieses absichtsvolle und doch von Ihnen selbst und von Ihren Kollegen im Hause sicherlich nicht geglaubte Mißverständnis? Oder verstehen



Dr. Marx
Sie die Rolle der Opposition so falsch? Denken Sie, es sei jetzt in dieser Situation unsere Aufgabe, bei allem, was Sie tun, und auch bei dem „Sprung im Glas" im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten, den Herr Barzel nannte und den Sie erzeugt haben, dies alles zu überdecken, darüber zu schweigen und hinterher eine Solidarität zu suchen, die eine falsche wäre?
Denn, verehrter Herr Kollege Apel, die Reaktionen, die wir aus den Vereinigten Staaten gehört haben, waren nicht etwa aufgeregte und nur auf die Minute abgestimmte Reaktionen zu einem „Mißverständnis" oder einem Zwischenfall, sondern sie waren der Ausdruck der Empörung darüber, daß in einem Augenblick, in dem die Vereinigten Staaten alle ihre Kraft einsetzten und auf die Solidarität aller Partner glaubten rechnen zu können, diese notwendige Solidarität durch einen offenen — ich hätte gar nichts gesagt, wenn man einen Brief geschrieben hätte, den man nicht veröffentlicht —, demonstrativen Protest des Auswärtigen Amtes angegriffen worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, Sie können doch auch nicht an der Tatsache vorbeigehen, daß unisono die ganze Presse, auch die Ihnen nahestehenden Zeitungen, dies als ein Ereignis beklagt hat, was die notwendige Verbindung zwischen den Vereinigten Staaten — —

(Widerspruch bei der SPD.)

— Natürlich, lesen Sie die eigene Presse, Herr Kollege Haase!

(Zuruf von der SPD: Welche?)

— Ihre eigene Presse hat dies als eine Situation beklagt, in die die Bundesregierung unser Land unnötigerweise gebracht hat.
Lassen Sie mich eine weitere Bemerkung machen. Herr Kollege Apel, Sie haben mit einer Erklärung begonnen. Da möchte ich nicht nur zustimmen, sondern Ihnen unsere Meinung sagen.
Sie haben gesagt, Ihre Partei sei eine Partei, von der sehr viele Mitglieder zusammen mit jüdischen Mitbürgern — oder mit Juden überhaupt — während des letzten Weltkrieges und vorher Leid erlitten hätten. Dies wissen wir. Dies haben wir immer mit großer Hochachtung akzeptiert. Unser Kollege zu Guttenberg hat hier an dieser Stelle gesagt, daß es gerade diese ruhmreiche Partei mit dieser großen Geschichte und ihrem Kampf um Freiheit und Demokratie sei, die er in der damaligen Situation nicht mehr verstehen könne. Herr Kollege Apel, Herr Barzel hat Sie darauf hingewiesen. Sie hätten meiner Meinung nach noch einen Satz hinzufügen sollen, nämlich daß, wenn Sozialdemokraten so denken, sie dann eben nicht ohne weiteres und bedenkenlos und nicht nur geleitet von der Solidarität der Regierungen dem Beschluß der Außenminister von Brüssel hätten zustimmen dürfen.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Dort liegt unsere eigentliche Kritik.

Sie können auch nicht hierherkommen und sagen, das, was in Brüssel beschlossen worden sei, sei nichts anderes als der Bechluß der UNO 242. Hier ist in der Tat eine Interpretation dieses Beschlusses vorhanden, die ich., Herr Kollege Wehner, meinerseits jetzt gar nicht noch eigens interpretieren will. Sie haben vorhin einen Zwischenruf gemacht, der lautete: Wer das so interpretiert, schadet Israel. Da dies niemand von uns will, will ich mich auf diesen Weg gar nicht begeben.
Meine Damen und Herren, die Fraktion .der Sozialdemokraten und die Fraktion der Freien Demokraten werden wissen, daß wir dieses Thema, das wir heute nicht ohne Grund in ruhigem Tone erörtert haben, in aller 'Bälde in diesem Hause erneut diskutieren werden. Ich denke, daß der Herr Bundeskanzler, der sich jetzt zu Wort gemeldet hat, eine Gelegenheit sucht, eine Reihe von offensichtlich erzeugten, wissentlich und willentlich erzeugten Mißverständnissen der letzten Tage und Wochen auszugleichen. Auf dieses Wort, Herr Bundeskanzler, warten wir. Es ist aber auch nötig, daß dieses Wort jetzt hier im Hause fällt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706503400
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.
Brandt, 'Bundeskanzler: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst jenseits aller Polemik sagen, für einen wie wichtigen Vorgang ich es halte, daß wir in der Lage sind, im Laufe weniger Tage, im Grunde im Laufe einer guten halben Woche, ein Gesetz wie dieses in allen drei Beratungen hier miteinander zu behandeln. Der Bundesrat, aus dem ich soeben komme, wird das Gesetz anschließend behandeln. Dies ist, glaube ich, wichtig und bei allem auch ermutigend zu nennen.
Ich bitte um Entschuldigung, ich hatte heute vormittag zugesagt, auf die Ausführungen des Präsidenten des Bundesrates bei dessen Amtseinführung zu antworten, und habe mir darum nur berichten lassen über das, was inzwischen hier erörtert worden ist.
Ich möchte zunächst sagen, wenn wir Zeugen des Konflikts sind, der weiterhin die ernsteste Gefahr für den Weltfrieden bleibt, auch wenn die Meldungen von heute früh ein wenig günstiger sind, dann soll doch niemand daran zweifeln dürfen, daß es sich nicht um irgendwelche Art von Zeugen, sondern um beteiligte Zeugen handelt, Zeugen eines Konflikts, den — daran kann es ja wohl keinen Zweifel geben — alle Mitglieder dieses Hauses als eine Tragödie empfinden. Ich möchte feststellen dürfen, daß wir an den Bemühungen um einen dauerhaften und gerechten Frieden in jener Region, einen Frieden, der die Existenz und die sicheren Grenzen jedes Staates der Nahostregion garantieren soll, mit der Leidenschaft von Betroffenen mitwirken.
Diese Betroffenheit stammt aus einer Verantwortung, die durch nichts aus der Welt geredet werden könnte. Sie bedarf hier auch keiner Begründung und keiner Rechtfertigung. Auf sie gründet sich vielmehr unsere Pflicht, jeder Geste zu entsagen, die



Bundeskanzler Brandt
nicht unmittelbar der Ermutigung des Friedenswillens in diesem Augenblick dient.
Es handelt sich hier nicht, wie man es hier und da mißverstanden hat, um Neutralität von Bewußtsein und Gewissen, sondern im Gegenteil um den Ausdruck unseres Engagements. Die Nichtparteinahme im militärischen Konflikt, die wir uns auferlegten, duldet kein Mißverständnis. Unser Engagement zum Frieden dient genauso den recht verstandenen Interessen der arabischen Völker, wie es denen Israels dient.
Ich habe soeben vor dem Bundesrat gesagt — ich darf es hier sinngemäß wiederholen, meine Damen und Herren —: Die neun Staaten der Gemeinschaft — jetzt nicht als Ministerrat der Gemeinschaft, sondern als Außenminister jener politischen Zusamenmenarbeit, aus der sich das andere Element der Union Europas noch in diesem Jahrzehnt entwickeln soll — haben im Zuge — ich bin sicher; Herr Kollege Apel hat hierauf schon hingewiesen — ihrer verstärkten politischen Zusammenarbeit jetzt zum erstenmal ausführlicher gemeinsam zum Nahostproblem Stellung genommen. Dabei — lassen Sie es mich so sagen — war es unumgänglich, daß einzelne Mitgliedstaaten im Interesse der Gemeinsamkeit auf diesen oder jenen — manchem auch wichtigen — Akzent verzichteten, den sie gern stärker hervorgehoben hätten.
Hier und da wird man sich bei uns zu Hause und draußen, ob es einem Spaß macht oder nicht, noch damit vertraut machen müssen, daß gemeinsame europäische Stellungnahmen nur auf solche — manchmal unvollkommen und manchmal auch unbefriedigend erscheinende — Weise wachsen können

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

und daß dies ein Preis für die angestrebte europäische politische Einheit ist. Zuletzt liegt es im Interesse nicht nur der Europäer, sondern auch der am Konflikt direkt Beteiligten, wenn die Gemeinschaft an Gewicht gewinnt; denn nur dann wird sie in der Lage sein, ihren Einfluß im Sinne der Vernunft und der Gerechtigkeit geltend zu machen.
Ich sagte soeben schon, daß das Wort von der Neutralität vielfach mißverstanden worden sei. Im Zusammenhang mit der Nahostdebatte hat dieses Schlüsselwort von der Neutralität, das schon wegen unserer Nachbarn im Norden und im Süden in seinem klaren Verständnis nicht verteufelt werden darf, einen anderen Akzent bekommen. Es wurde, so kann man sagen, mit unserer Nichtparteinahme in dem bitteren militärischen Konflikt verwechselt.
Ich habe oft betont — und mir liegt daran, es hier zu bestätigen —, daß es für uns keine Neutralität des Herzens und des Gewissens gibt und geben kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wären wir in diesem Sinne neutral, dann hätten wir geringeren Anlaß, die Forderung nach einem gerechten und dauerhaften Frieden in jener gequälten Nahostregion zu der unseren zu machen. Wir begreifen unsere Pflichten anders. Das kommt auch der
arabischen Welt zugute, und manche ihrer Führer wissen dies.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Im übrigen, meine Damen und Herren aus allen drei Fraktionen dieses Hauses: Mein Wort und das des Bundesaußenministers, daß unsere Beziehungen zu Israel einen besonderen Charakter haben, steht unangetastet.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Niemand kann von uns erwarten, daß wir uns an unserer eigenen Geschichte oder an den Lehren aus dieser unserer eigenen Geschichte vorbeimogelten. Kein Volk kann sich das leisten. Das gilt für uns, es gilt für Israel, und es gilt für die arabische Welt, deren Selbstrespekt in ihrer eigenen Geschichte wurzelt und die daraus das Recht auf unseren Respekt ableitet. Würden wir an unserem Verhältnis zu Israel rütteln lassen, dann wäre auch keines unserer wohlabgewogenen Worte gegenüber der arabischen Welt irgendetwas wert.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nun lassen Sie mich auch dies hinzufügen: unser Ehrgefühl ist nicht weniger empfindlich als das anderer Völker. Eine der Voraussetzungen jeden Friedensgesprächs ist folgendes: Durch Drohungen und Erpressungen — ich denke, auch dies sollte und brauchte nicht umstritten zu sein — kann man auf bestimmte Zeit einen gewissen Eindruck machen, doch Freundschaft läßt sich damit nicht gewinnen; wir haben das selbst erfahren. Eine solche Politik wäre auf lange Sicht zum Scheitern verurteilt.
Der Weg zum Frieden im Nahen 'Osten stellt an die politische Vernunft aller Beteiligten hohe Anforderungen. Es darf nicht dazu kommen, daß ein kleines Volk, dem es ums Überleben geht, sich in der Angst der Einkreisung verkrampft. Diese Region muß vielmehr zu einem lebensfähigen Raum werden, dessen Mitgliedstaaten gemeinsam zu seinem Wohl beitragen. Die Europäer haben auf der Gipfelkonferenz in Paris im Oktober vorigen Jahres gesagt: Wir wollen, wenn die Zeit da ist, an der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Region mitwirken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sehen wir also, wenn ich darum bitten darf, in der Resolution der Außenminister vom Dienstag die Anstrengung — die, ich gebe es ja zu, sehr mühsame, sehr schwierige Anstrengung —, durch Argumente im Feld der Vernunft daran mitzuhelfen, daß der Teufelskreis der Gewalt durchbrochen wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In Brüssel ist im übrigen kein Schlußstein gesetzt worden, sondern dort ist ein Weg gesucht worden. Das bitte ich bei allem, was den einen oder anderen unbefriedigt läßt, zu erkennen und zu respektieren. Von hier aus kann dann weitergesucht und argumentiert werden.
Die Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren, versteckt sich nicht hinter Europa und darf sich nicht hinter Europa verstecken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)




Bundeskanzler Brandt
Wir stehen zur Politik der Gemeinschaft, soweit sie schon entwickelt werden konnte. Sie darf nicht als „Schlagseitenposition" im Konflikt mißverstanden werden. Man sollte in ihr vielmehr das Bemühen sehen, an der Aufgabe mitzuwirken, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit Ende 1967 verabschiedeten Entschließungen in praktische Lösungen 'umzusetzen. Keine Lösung wäre nach unserer Überzeugung von Dauer, die nicht das Lebensrecht aller Staaten und Völker in dieser Region sicherte.
Nun noch ein Wort, Herr Kollege Marx, zum deutsch-amerikanischen Verhältnis! Wenn man eines Tages über diese Dinge noch offener wird sprechen können als heute, dann wird sich herausstellen, daß der Nahost-Konflikt mit all seinen bedrückenden Begleiterscheinungen, der sich in einer Region abspielt, die nicht durch den Nordatlantischen Pakt gedeckt wird, gleichwohl zu einer Bewährungsprobe geworden ist, die das Bündnis bestanden hat. Dies gilt auch für das deutsch-amerikanische Verhältnis. Ich bestreite keinen Augenblick, daß es Verständigungsschwierigkeiten — auch Pannen, aber die Verständigungsschwierigkeiten sind wichtiger — gegeben hat, die keine einseitigen waren. Aber ich habe den bestimmten Eindruck, daß man auf beiden Seiten oder — dort, wo es noch mehr als zwei sind — auf Seiten aller Beteiligten hieraus gelernt hat. Das Bündnis und ganz besonders die deutschamerikanische Zusammenarbeit haben trotz allem eine Bewährungsprobe bestanden. Der intensive Meinungsaustausch zwischen uns und Washington — auch bekräftigt durch die Verteidigungsminister vor wenigen Tagen in Den Haag — hat dies bestätigt. Ich kann mich nicht an das halten, was irgendwo gedruckt wird, sondern ich kann mich nur an die allein autorisierte Quelle halten; das ist das Weiße Haus. Ich kann in Wirklichkeit nur eine Gefährdung des Bündnisses und der deutschamerikanischen Zusammenarbeit sehen: ein 'Mißtrauen, das niemand, weder diesseits noch jenseits des großen Wassers, fahrlässig schüren darf.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich appelliere auch insoweit an 'das Verantwortungsgefühl aller Beteiligten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0706503500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Carstens.

Dr. Karl Carstens (CDU):
Rede ID: ID0706503600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich begrüße es, daß es gelungen ist, dieses wichtige Gesetz in so kurzer Zeit zu verabschieden. Ich glaube, daß damit besonders von .der Opposition ein großer Beitrag dazu geleistet ist, die möglicherweise vor uns liegenden Schwierigkeiten besser zu bewältigen, denn ich bitte Sie doch einen Augenblick zu bedenken, was es für eine große Fraktion bedeutet, wenn sie innerhalb von 48 Stunden zu einem Gesetz mit so schwerwiegenden und weitreichenden Folgen Stellung nehmen und ihm zustimmen 'soll.
Diese unsere Haltung hängt eng zusammen -das möchte ich noch einmal unterstreichen — mit der Befristung des Gesetzes. Wir sind der Auffassung, daß, wenn ein solches Eilverfahren praktiziert wird, wie dies hier wahrscheinlich aus guten Gründen geschehen ist, das Gesetz, das dann entsteht und verabschiedet wird, grundsätzlich ein befristetes Gesetz sein sollte und daß in der Zeit, für die es befristet ist,

(V o r sitz : Vizepräsident Dr. Jaeger)

d. h. innerhalb des Jahres, das zur Verfügung steht, in aller Ruhe unter Inanspruchnahme des verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsverfahrens ein Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden sollte, welches gründlich geprüft werden kann.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Um so mehr, meine Damen und Herren, habe ich es bedauert, daß durch die Intervention des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Apel eine unnötige polemische Note in diese Diskussion hineingekommen ist,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und das, nachdem mein Fraktionskollege Barzel in
einer, wie ich glaube, sehr ruhigen, sehr sachlichen,
von sehr großer Verantwortung getragenen Rede

(Abg. Wehner: Jetzt bekommt er Zensuren!)

den Standpunkt der Opposition zu dieser Thematik dargelegt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber eines möchte ich an die Adresse der Bundesregierung bei dieser Gelegenheit mit aller Deutlichkeit sagen: Die Bundesregierung bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik; das ist ihr gutes Recht. Aber dieses Recht, die Richtlinien der Politik zu bestimmen, schließt nicht das Recht ein, der Opposition vorzuschreiben, wie sie sich zu verhalten hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Derartige Zensuren wie „verantwortungsvolle" oder „verantwortungslose Opposition", meine Herren von der Regierung, ersparen Sie sich bitte in Zukunft.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nun ist von mehreren Rednern, auch von dem Herrn Bundeskanzler, jetzt am Schluß seiner Stellungnahme und von dem Kollegen Barzel vorher, der Anlaß, der uns heute zu dieser Gesetzesvorlage gebracht hat, in den größeren weltpolitischen Zusammenhang gestellt worden. Ich glaube, es ist richtig, daß das geschieht und daß dies mit allem Ernst und ohne Polemik geschehen sollte. Es liegt eine schwere Krise hinter uns. Wir sind nicht an einem Punkt angelangt, an dem wir sagen könnten: Die Krise ist überwunden. Die Zukunft wird erweisen, wie nahe diese Krise uns alle an einen weltweiten Konflikt herangeführt hat. Daher ist es, wie ich glaube, wohl angebracht, auf diesen Sachverhalt noch einmal mit einigen Worten einzugehen.
Es ist richtig — dies hat auch der Bundeskanzler unterstrichen —, daß für die Bundesrepublik Deutsch-



Dr. Carstens (Fehmarn)

land die Politik der Nichtparteinahme in dem militärischen Konflikt, um den es sich handelte, die richtige und angemessene Politik war. Ich unterstreiche das. Herr Bundeskanzler, die Bemerkungen, die Sie zu dem Brüsseler Beschluß, der vor wenigen Tagen gefaßt worden ist, gemacht haben, befriedigen allerdings nicht. Sie sagen jetzt selbst, es handle sich um ein unvollkommenes, um ein unbefriedigendes Ergebnis. Man muß Sie dann allerdings fragen: Warum hat Ihre Regierung, warum hat Ihr Außenminister diesem Ergebnis zugestimmt? Ihre Antwort darauf lautet, wenn ich Sie soeben richtig verstanden habe, dies sei geschehen, um das Gewicht der Gemeinschaft in der gegenwärtigen Lage zur Geltung zubringen. Herr Bundeskanzler, ich fürchte allerdings, das ist mit dieser Resolution gerade nicht erreicht worden,

(Beifall bei der CDU/CSU)

denn sie stellt keinen wirklichen und nützlichen Beitrag zur Lösung des Konflikts dar.
Ich möchte an dieser Stelle dagegen noch einmal sagen, daß die Rolle, die die Vereinigten Staaten von Amerika während dieses Konflikts gespielt haben, ein hervorragender Beitrag zur Wiederherstellung der Waffenruhe und zur Vorbereitung eines dauernden und gesicherten Friedens war.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es war dies eine wohlabgewogene und, wie ich meine, außerordentliche diplomatische und politische Leistung, die, wie ich finde, um so höher zu bewerten ist, als sich die Vereinigten Staaten, wie wir alle wissen, innenpolitisch in einer sehr schwierigen und kritischen Situation befinden. Durch wohldosierte und wohlabgewogene Schritte haben die Vereinigten Staaten von Amerika in entscheidender Weise dazu beigetragen, daß die Voraussetzungen für eine dauerhafte und friedliche Lösung jetzt wesentlich besser sind, als sie es während der gesamten Konfliktsdauer waren. Herr Bundeskanzler, dies, so meine ich, hätte die Bundesregierung sagen sollen. Sie hätte es meiner Meinung nach auch dann sagen sollen, wenn dieser Beitrag von einem Lande geleistet worden wäre, mit dem wir gar nichts zu tun haben, einfach deshalb, weil es, an und für sich genommen, für sich betrachtet, ein außerordentlicher und hervorragender Beitrag zur Schaffung eines dauernden und gesicherten Friedens war.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich meine, es hätte doch wohl um so mehr Veranlassung bestanden, dies zu sagen, als es sich um unseren wichtigsten Bundesgenossen handelt, dessen Schutz wir bei jeder Gelegenheit mit Recht, weil es notwendig ist, anrufen und in Anspruch nehmen.
Herr Bundeskanzler, Sie haben, wenn ich das soeben richtig verfolgt habe, gesagt, daß die Bundesregierung jeder Geste habe entsagen wollen, die nicht unmittelbar der Ermutigung des Friedenswillens gedient hätte. Ich finde, eine Ermutigung der amerikanischen Schritte hätte unmittelbar der Ermutigung des Friedenswillens gedient.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Dies wäre eine Haltung der Bundesregierung gewesen, die, so glaube ich, auch überall auf der Welt und auch in unserer Bevölkerung verstanden worden wäre. Statt dessen ist die einzige laute Stimme, die in diesem Zusammenhang zu hören war, jene Stimme gewesen, die die Amerikaner rügte, weil sie uns in einer bestimmten Situation nicht konsultiert haben. Ich will jetzt gar nicht untersuchen, ob die Rüge berechtigt ist; die Darstellungen darüber gehen auseinander. Aber selbst wenn die Rüge berechtigt gewesen sein sollte, wäre dies meiner Ansicht nach ein eklatantes Beispiel dafür gewesen, daß man unter 'Freunden Schwierigkeiten dieser Art in Ruhe und still erledigt, während man umgekehrt unter Freunden das hätte laut sagen sollen, was in diesem Fall an die Adresse der Vereinigten Staaten von Amerika wegen ihrer Rolle in dem Konflikt hätte gesagt werden sollen.

(Beifall bei der CDU /CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0706503700
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0706503800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ungeachtet dessen, daß auch das, was hier zu den Ausführungen des Bundeskanzlers rügend gesagt worden ist, moderat gesagt wurde, bitte ich Sie, Herr Dr. Carstens, in bezug auf den Vorwurf, den Sie wegen des Verhaltens der Bundesregierung bei einer Entschließung in Brüssel erneuert haben, statt ihn ein wenig abzubauen, an eine Zeit zu denken, in der — nicht etwa durch das Verschulden der damaligen deutschen Regierung — die Politik des „leeren Stuhls" der französischen Regierung in Luxemburg und Brüssel praktiziert wurde und die Regierung, in der Sie damals als Staatssekretär des Außenministers dienten, schon froh war, als dies abgelöst wurde, aber keineswegs durch eine normale, kommunitärem Verhalten entsprechende Regelung, sondern dadurch, daß jeder, wenn es ihm richtig erschien, zu seiner Definition zurückkehren konnte.
Ich habe Ihr Verhalten damals für das einzig denkbare gehalten, weil die Gemeinschaft wichtiger war und weil es noch wichtiger war, eine „Politik des leeren Stuhls", die nicht durch die deutsche Regierung, sondern durch eine andere praktiziert wurde, mindestens der Vergangenheit angehören zu lassen. Bitte, das, was heute vor der Gemeinschaft steht, ist 'doch nicht weniger, sondern mehr 'als damals! Das wollte ich zu 'dieser Sache nur gesagt haben.
Im übrigen bin ich froh, daß der 'Bundeskanzler in bezug auf das Verhältnis 'zu unserem Bündnispartner Vereinigte Staaten von Amerika das gesagt hat, was er hier gesagt hat. Ich will also nicht noch einmal in jene Situation zurück, in der hier die Notwendigkeit gesehen wurde, den Organen des amerikanischen Verbündeten nahezulegen, daß man in wichtigen 'Dingen miteinander spricht und Konsultationen pflegt. Um das ist es gegangen, um nichts anderes.

(Beifall bei 'den Regierungsparteien.)





Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0706503900
. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung angenommen.
Ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Abgeordneten Rollmann und der Fraktion der CDU/CSU
betr. Neuordnung der studentischen Krankenversicherung
— Drucksache 7/1096 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0706504000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits auf ihrer 17. Hauptversammlung am 24. November 1972 hat die Deutsche Studenten-Krankenversorgung, in der das überwältigende Gros der ,deutschen Studenten versichert ist, festgestellt, „daß die DSKV nicht mehr in der Lage ist, .den Studenten einen .ausreichenden Versicherungsschutz zu sozial tragbaren Beitragssätzen anzubieten". Die Bundesregierung wurde aufgefordert, unverzüglich einen [Gesetzentwurf zur Neuordnung der studentischen Krankenversicherung im Parlament einzubringen. Die 102. Plenarversammlung der Westdeutschen Rektorenkonferenz hat am 5. Februar dieses Jahres die 'Erwartung ausgesprochen, daß nunmehr der 7. Deutsche Bundestag die dringend notwendige Neuordnung der studentischen Krankenversicherung auf bundesgesetzlicher Grundlage vornimmt. Und am 9. März dieses Jahres hat der Aufsichtsrat der Deutschen Studenten-Krankenversorgung die Bundesregierung seinerseits nachdrücklich aufgefordert, „unverzüglich für das Zustandekommen einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung der studentischen Krankenversicherung zu sorgen".
Inzwischen sind weitere Monate ungenutzt ins Land gegangen. Weder hat sich die DSKV — aus sozialen Gründen — 'zu einer erneuten Beitragserhöhung entschließen können, noch hat die Bundesregierung die dringend notwendigen und gewünschten Initiativen für eine gesetzliche Neuordnung der studentischen Krankenversicherung ergriffen. Am 23. November 1973, also in wenigen Wochen, steht die Auflösung der DSKV auf der Tagesordnung ihrer Hauptvorstandssitzung in Berlin. Damit steht der Wegfall ides Versicherungsschutzes für Hunderttausende von Studenten unmittelbar vor der Tür.
In dieser Situation, in die unsere Studenten durch die anhaltende Inflation und durch die jahrelange Untätigkeit der Bundesregierung 'gekommen sind, ergreift ,die C'DU /CSU-Fraktion die Initiative und legt ihre Grundsätze für die Neuordnung der studentischen Krankenversicherung vor. Wir wollen mit diesem Antrag der Regierung endlich Beine machen und sie in die richtige Richtung weisen.
Wir folgen mit unserem Antrag im wesentlichen jener Empfehlung für eine Krankenversicherung für Personen in Ausbildung zum Beruf, die bereits vor über einem Jahr die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung abgegeben hat. Wir wollen als CDU/CSU- Fraktion den Versicherungsschutz und damit die Versicherungspflicht für alle Studenten. Jeder Student soll bei Beginn des Studiums oder der Versicherungspflicht frei entscheiden können, ob er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung, also bei einer Allgemeinen Ortskrankenkasse oder bei einer Ersatzkasse, oder in der privaten Krankenversicherung versichert. 'Dabei bedeutet die Wahl einer privaten Krankenversicherung die Befreiung von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Das ist unser Vorschlag für den Versicherungsschutz der Studenten in diesem Lande. Bei der grundsätzlichen Annahme dieses Vorschlages — über Einzelheiten lassen wir gerne mit uns reden — wird sich der Wettbewerb zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung voll entfalten können. Die 'Höhe des Beitrages und die Leistungen der Krankenversicherung werden letztlich ausschlaggebend sein, für welche Versicherung sich der einzelne Student entscheidet. Darum haben wir auch im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, daß die gesetzliche Krankenversicherung wettbewerbsmäßig nicht begünstigt wird, sondern wirklich ein unverfälschter Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung stattfindet und sich zugunsten der Studenten voll auswirken kann.
Unter diesem unverfälschten Wettbewerb verstehen wir allerdings nicht jene Dumping-Angebote, mit denen einige Ersatzkassen bereits seit Jahr und Tag die Studenten aus anderen Krankenkassen herauszuholen suchen. Wenn Ersatzkassen mit der allgemeinen Kostenentwicklung ihre Studententarife erst laufend heraufgesetzt haben, um sie plötzlich drastisch zu senken, ist das doch nur möglich, weil sich diese Ersatzkassen entschlossen haben, von den Studenten nicht kostendeckende Beiträge zu nehmen, sondern die Studenten von der übrigen Versichertengemeinschaft subventionieren zu lassen. Das lehnen wir ab.
Wenn und soweit den Studenten aus sozialen. Gründen kostendeckende Beiträge nicht zuzumuten sind, muß unserer Auffassung nach nicht die Hilfe der Versichertengemeinschaft, sondern die individuelle Förderung des Staates einsetzen. Wir stützen uns auch in dieser Frage auf die Empfehlung der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung. Wir meinen, daß die Ergänzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in dem Sinne notwendig ist, daß dort auch die Krankenkassenbeiträge als gesonderter Punkt aufgeführt werden.
Entscheidend ist aber, daß der Versicherungsschutz der Studenten angesichts des drohenden Kollapses der Deutschen Studenten-Krankenversorgung



Rollmann
gesichert wird und daß die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der studentischen Krankenversicherung vorlegt. Unser Antrag weist den Weg dafür.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0706504100
Das Wort hat der Abgeordnete Möllemann.

Jürgen W. Möllemann (FDP):
Rede ID: ID0706504200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Antrag des Kollegen Rollmann und der Fraktion der CDU/CSU betreffend die Neuordnung ,der studentischen Krankenversicherung darf ich für die FDP-Fraktion Stellung nehmen. Die Freien Demokraten gehen wie der Antragsteller davon aus, daß das gegenwärtige System der studentischen Krankenversicherung reformbedürftig ist.Dies hat, wie Sie zutreffend sagten, Herr Kollege Rollmann, die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der 'sozialen Krankenversicherung festgestellt, aus deren Empfehlungen Sie ja dann auch der Einfachheit halber, wie ich annehme, Ihre Formulierung, Ihren Antrag gleich abgeschrieben haben.
Ich möchte mich jetzt allen Versuchungen zum Trotz nicht der Neigung hingeben, darüber nachzudenken, weshalb Sie 'bestimmte Verbesserungen, !betreffend die soziale Situation der 'Studenten, erst jetzt erstreben, obwohl Sie wirklich erheblich Zeit und Gelegenheit hatten, dafür einiges zu tun. Wir werden nunmehr — die Regierung 'hat diese Vorlage in Arbeit — praktisch etwas dafür 'zu tun haben.
Lassen Sie mich hier verdeutlichen, worin wir die besondere Problematik Ihres Antrags und die besonderen Problemlösungen sehen. Die Deutsche Studenten-Krankenversorgung, die allerdings nicht den überwiegenden Teil der Studenten versichert, sondern nur 40 000 von etwa 770 000 — von daher ist das nur ein sehr partikulares Problem —, steht kurz vor dem finanziellen Ruin. Innerhalb von gut zwei Jahren sind die Beiträge der DSKV von 49 auf 115 DM gestiegen. Nunmehr müßten die Beiträge auf 135 DM angehoben werden, und selbst das würde den Konkurs der DSKV nur geringe Zeit aufhalten können.
Darüber hinaus ist zu sagen, daß derjenige, der auf die !DSKV angewiesen war, zusätzlich einen nicht unerheblichen Teil der Krankheitskosten aus eigener Tasche bezahlen mußte, wenn er einigermaßen ausreichende Leistungen in Anspruch nehmen wollte. Die Leistungen der DSKV allein haben nicht ausgereicht. 'Bedauerlicherweise hat sich somit das Konzept einer studentischen Selbsthilfeeinrichtung auf diesem Gebiet nicht bewährt. Jedenfalls kann die DSKV ohne umfangreiche staatliche Unterstützung nicht weiterbestehen.
Für eine gesetzliche Lösung der Krankenversicherung der Studierenden bieten sich angesichts der uneinheitlichen Situation auf diesem Gebiet folgende drei Möglichkeiten. 'Die erste Möglichkeit wäre die Beibehaltung des Modells 'der 'einheitlichen studentischen Krankenversicherung, wobei der Träger zur Hälfte vom Bund bezuschußt 'wird. Gegen dieses Modell spricht der Faktor der zu hohen Kosten, der uns wohl auch zwingen dürfte, die Vorzüge des Selbsthilfe- und Selbstverwaltungsgedankens als weniger gewichtig und nicht ausreichend anzusehen.
Zweitens gibt es die Alternative 1 der Empfehlungen der Sachverständigenkommission, die vorsieht, die eingeschriebenen Studierenden an Hochschulen — einschließlich Fachhochschulen — unter Ausschluß der Gasthörer als Pflichtversicherte in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. 'So sagt es wörtlich 'die Empfehlung.
Die dritte Möglichkeit ist die Alternative 2 der Kommission, die vorsieht, den Studierenden das Recht der 'Selbstversicherung einzuräumen.
Bei. dieser ersten Beschäftigung mit dem CDU- Antrag sehen wir uns nicht in der Lage, uns endgültig für die eine oder die andere Alternative oder für eine Mischform aus beiden 'zu entscheiden; 'dies wird in der Ausschußarbeit geschehen.
Bei der Alternative 1 ist zu prüfen, ob hiermit die im Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz festgehaltene Aufgabenabgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung nicht einseitig zu Lasten der privaten Krankenversicherung 'verschoben wird. In diesem Punkt widerspricht meine Fraktion auch ,der Auffassung der Studentenvertretung, des Verbandes Deutscher Studentenschaften, der in einer Stellungnahme zur Frage der studentischen Krankenversicherung die ausnahmslose verpflichtende Einbeziehung aller Studenten in die RVO-Kassen fordert und dies mit dem Argument begründet, nur so 'könne man langfristig zu einer Schwächung der privaten Versicherungen 'und in der Folge zu einer Vereinheitlichung des Gesundheitswesens kommen. Eine solche Zielsetzung widerspricht grundsätzlich unseren marktwirtschaftlichen Ordnungsvorstellungen. Wir werden darauf achten, daß diese Wirkung mit der Arbeit an einer gesetzlichen Regelung nicht erzielt wird.
Bei der Alternative 2, die eine Pflicht zur Versicherung, nicht aber eine Pflichtversicherung beinhaltet, handelt es sich insofern um das liberalere Modell, als es der freien Entscheidung der 'Studenten überlassen bliebe, die ihnen 'sympathische Form der Krankenversicherung selbst 'zu wählen. Ich gebe gern zu, daß die notwen'di'ge staatliche Subventionierung hierbei nicht einfach erscheint.
Vielleicht sollte ich noch einmal verdeutlichen, weshalb wir von staatlicher Subventionierung sprechen, wenngleich wir an sich kostendeckende Beiträge wollen. 'Der Grund dafür ist, daß 'wir davon ausgehen, daß einerseits 'die Beiträge für im Studium befindliche junge Menschen, die im allgemeinen ja nicht über sehr viel Geld verfügen, nicht zu hoch sein dürfen — das 'bedeutet: nicht ebenso hoch wie für Vollverdienende. Andererseits möchten wir aber auch nicht, daß die Solidargemeinschaft über Gebühr strapaziert 'wird.
Von daher gäbe es je nach Entscheidung für eine der beiden Alternativen und je nach Ergebnis der Prüfung der vorhin angeschnittenen Fragen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung von



Möllemann
seiten des Staates, nämlich entweder einen Zuschuß an die Krankenversicherungen oder einen solchen, der an die Studenten gezahlt wird. Zum ersten möchte ich hier nichts weiter sagen; beim zweiten spricht die CDU und sprechen Sie, 'Herr Rollmann, in weiser Zurückhaltung recht unscharf von „individueller Förderung". Wir werden die Möglichkeiten einer solchen individuellen Förderung zu prüfen haben.
Die Sachverständigen und auch Sie selbst sprechen von der Möglichkeit einer Verkoppelung mit dem Ausbildungsförderungsgesetz, aber angesichts der Tatsache, daß von etwa 770 000 Studenten nur ca. 360 000 durch das Ausbildungsförderungsgesetz gefördert werden, erscheint hier wohl der Einwand zumindest bedenkenswert, daß eine solche Lösung in Sachen Krankenversicherung eine unbillige Benachteiligung der fast 60 % der übrigen Studenten bedeuten würde. So würde hierdurch unter anderem die Familienabhängigkeit der Förderung, die wir beim BAFöG haben, leider noch verstärkt werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, daß die Höchstsätze der Ausbildungsförderung derzeit ohnehin nicht mehr die Studienkosten decken.
Meine Damen und Herren, die FDP wird sich bei der Erarbeitung einer gesetzlichen Lösung der studentischen Krankenversicherung unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Interessen für eine optimale Lösung einsetzen. Sie will damit einem berechtigten Anliegen der Studentenschaft, das deren Dachverband, der VDS, artikuliert hat, auf angemessene Weise Rechnung tragen und stimmt in diesem Sinne der Überweisung des Antrages der CDU/CSU-Fraktion an die Ausschüsse zu.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0706504300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sund.

Olaf Sund (SPD):
Rede ID: ID0706504400
Herr Präsident, Meine Damen! Meine Herren! Ich möchte darauf verzichten, mich im einzelnen mit den Einleitungsbemerkungen des Herrn Kollegen Rollmann auseinanderzusetzen. Immerhin, Herr Kollege Rollmann, bestand doch ein bemerkenswertes Mißverhältnis zwischen Ihrem Vorwurf der Untätigkeit der Bundesregierung und der Tatsache, daß Sie die Substanz des Vorschlags einer Kommission, die gerade von der Bundesregierung eingesetzt worden ist, in Ihrem Entwurf übernommen haben.

(Abg. Rollmann: Aus der die Bundesregierung bisher nichts gemacht hat, Herr Kollege!)

— Herr Kollege Rollmann, Ihr Zwischenruf in allen Ehren, aber Sie wissen ganz genau, daß es hier um die Lösung von Problemen geht, die nicht aus dem Stand gelöst werden können und nicht aus dem Stand gelöst werden konnten. Ich werde darauf verzichten, auf die Details einzugehen, die Sie hier vorgetragen haben; über die werden wir im Ausschuß zu reden haben. Denn dies vorweg: Wir stimmen der Ausschußüberweisung zu. Hier kann es nur darum
gehen, die Grundlinien zu verdeutlichen, wie wir das zu diskutieren gedenken.
Wir stimmen mit der Bundesregierung, die ihren Willen zu einer Regelung dieser Frage bereits klar bekundet hat, überein und gehen dabei — das ist wohl die gemeinsame Grundlage dieser Diskussion — von den Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung aus, die hier mehrfach angesprochen wurde, mit der Ausnahme einer Ungereimtheit, Herr Rollmann, im letzten Satz der Ziffer 5 Ihres Antrags.
Wir gehen selbstverständlich davon aus, daß die Bundesregierung dem Parlament in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf vorlegen wird. Dabei geht es jedoch nicht nur um die Lösung der akuten Schwierigkeiten der Deutschen Studenten-Kranken-Versorgung, der DSKV. In ihr sind von insgesamt rund 780 000 Studierenden an den Hochschulen 40 000 Studenten versichert. Selbstverständlich müssen im Zusammenwirken mit den Ländern, die mit ihren Hochschulgesetzen zum Teil einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Studenten zwingend vorschreiben, alle Anstrengungen unternommen werden, die derzeitigen Einrichtungen der studentischen Krankenversicherung so zu stützen, daß ein Anschluß an eine künftige, umfassende gesetzliche Regelung sichergestellt wird.
Bei einer gesetzlichen Regelung muß nun nach unserer Überzeugung eine Reihe von Bedingungen — Grundlinien — erfüllt werden, die im übrigen in der Empfehlung des erwähnten Kommissionsberichts durchgehend auftauchen.
Erstens. Für die Dauer des Hochschulbesuchs sollte eine Versicherungspflicht begründet werden. Auch hier gibt die Kommission für die Regelung im einzelnen — auch für die Regelung 'der Frage der Trägerschaft — wichtige Hinweise.
Zweitens. Mit der Beendigung des Studiums endet die Versicherungspflicht; es gelten dann die Bestimmungen über Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit nach den geltenden Grundsätzen der Reichsversicherungsordnung.
Drittens. Wir müssen uns vornehmen, eigenständige Versicherungsansprüche für die Studenten zu begründen und dabei zugleich auch die Formen der Familienversicherung zu überdenken. In diesem Zusammenhang muß nämlich auch berücksichtigt werden, daß ein beachtlicher Teil der Studenten verheiratet ist, Kinder hat und die Familienversicherung keine aus der Reichsversicherungsordnung abgeleitete Leistungsverpflichtung für Kinder aus der Mitversicherung des studierenden Elternteils bzw. der studiereniden Elternteile kennt, die ihrerseits wiederum in die Familienversicherung einbezogen sein können. Es gibt hier bekanntlich keine Kettenwirkung bzw. Kettenleistung.
Viertens. Die Versicherung muß nach Anspruch unid Höhe auf die Bedürfnisse der Studenten abgestellt und umfassend sein.
Fünftens. Die Beiträge müssen für die Studenten sozial tragbar sein.



Sund
Sechstens. Eine zusätzliche Belastung der Krankenkassen soll nicht erfolgen.
Siebtens. Folglich müssen Leistungen des Bundes in einer Weise gewährt werden, die solchen Grundsätzen entspricht. Für die Ausgestaltung werden verschiedene Modelle denkbar sein, die, vor allem auch im Hinblick auf ihre Praktikabilität, in der Diskussion abgewogen werden müssen. Eine Regelung, die 'diese hier genannten Gesichtspunkte einschließt, setzt konsequent 'das fort, was mit ,der Anerkennung 'der Studienzeit als Versicherungszeit in 'der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen hat und sodann mit der Regelung der Unfallversicherung für die Studenten. Die Regelung wird die notwendige Ergänzung der sozialen Sicherung auch für den Bereich 'der Krankenversicherung bringen und die Leistungen des Ausbildungsförderungsgesetzes für 'die Studenten in besonderer Weise ergänzen.
Wie ausgeführt, stimmt meine Fraktion der beantragten Ausschußüberweisung 2U.

(Beifall bei allen Fraktionen.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0706504500
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Rohde.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0706504600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einige Anmerkungen zur Debatte. .
Ich hatte in den letzten Monaten wiederholt Gelegenheit, auf Fragen von Abgeordneten dieses Hohen Hauses darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung der studentischen Krankenversicherung vorbereitet. Es ist also kein unbekannter Sachverhalt, den wir heute hier erörtern. Mit dieser Neuordnung sollen auch sonstige in Ausbildung befindliche Personen eine Versicherungsmöglichkeit erhalten. Zur Vorbereitung der Gesetzinitiative liegt uns die Ausarbeitung der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung vor. Sie hat, Herr Rollmann, auch ganz ' offensichtlich Pate gestanden bei dem Antrag, den Sie unterbreitet haben. Damit zeigt sich, daß es gemeinsame Ausgangspositionen in Grundsatzfragen gibt, wobei sich allerdings bei den weiteren parlamentarischen Beratungen erweisen muß, ob wir auch in den wichtigen Einzelfragen einer Meinung sein werden.
Als unbegründet, Herr Kollege Rollmann, muß ich die Vorwürfe zurückweisen, die Sie heute erhoben haben. Wir haben in den letzten Monaten zügig mit den Vorbereitungen einer Gesetzesinitiative auf der Grundlage der Arbeiten der Sachverständigenkommission begonnen. Nun darf ich, weil Sie ähnliche Vorwürfe auch schon im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dessen Vorbereitung durch die Bundesregierung geltend gemacht haben, darauf hinweisen, daß Sie sich offensichtlich — gestatten Sie mir diese Bemerkung — zu einer Art politischen „Nachstoß-Spezialisten" in diesem Hause entwickeln: Immer dann, wenn die Bundesregierung Initiativen auf sozialpolitischem Felde ankündigt und zu diesen Initiativen, um die öffentliche Erörterung zu förden und zu vertiefen, Papiere, Kommissionsarbeiten, Expertisen volegt, dann beginnen Sie, aus diesen vorgelegten Unterlagen einige Punkte abzuschreiben und zu einem Antrag für das Parlament zusammenzufassen. Dagegen ist aus Ihrer Sicht nichts einzuwenden. Aber uns zu sagen, das sei nun eine eigene Arbeit, und damit noch Vorwürfe gegenüber der Regierung zu verbinden, halte ich für unangemessen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Rollmann, noch eine 'Bemerkung. Daß wir heute in der Krankenversicherung, nicht nur in der studentischen Krankenversicherung, aufzuarbeiten haben, hat neben sozialpolitischen auch allgemeinpolitische Ursachen. Wir fanden 1969 den Tatbestand vor, Herr Kollege Rollmann, daß durch die bewußte Politik früherer Bundesregierungen und früherer Arbeitsminister aus Ihrer Fraktion in der Krankenversicherung ganze Personenkreise keine Möglichkeit hatten, am Versicherungsschutz teilzunehmen, einmal durch enge Versicherungspflichtgrenzen und zum anderen auch dadurch, daß sie die sonstigen Voraussetzungen nicht erfüllen konnten. Wir haben auf diesem Gebiete aufgearbeitet: im Bereich der Krankenversicherung der Angestellten, durch die Krankenversicherung der Landwirte und durch die Vorbereitung eines besseren Krankenversicherungsschutzes für Behinderte. In den Zusammenhang dieser Politik gehört auch die von uns beabsichtigte Entwicklung des Krankenversicherungsschutzes der Studenten. Wenn Sie hier also schon Vorwürfe erheben, würde ich doch empfehlen, einen Blick zurück zu werfen. Es braucht ja nicht gleich im Zorn zu sein, aber im Sinne der Selbsterkenntnis und der Erkenntnis der Ursachen dafür, daß wir am Anfang der 70er Jahre in vielen Bereichen mit ungelösten Problemen ,des Krankenversicherungsschutzes zu tun hatten. Wenn Sie von dem „Beinemachen" sprechen, Herr Kollege Rollmann: Wenn Sie früher Ihren eigenen Ministern mehr Beine gemacht hätten, brauchten wir seit Beginn der 70er Jahre auf diesem Gebiet nicht so viel aufzuarbeiten.
Nun zu dem Punkt selbst zurück! Bei den Vorarbeiten zur Vorlage eines Gesetzentwurfs geht die Bundesregierung davon aus, daß ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet sein muß; denn mit Teillösungen — das zeigt sich schon jetzt — werden wir nicht weiterkommen. Die soziale Sicherung der Studierenden — das hat die Debatte deutlich gemacht — muß heute in größeren Zusammenhängen gesehen werden, die ihrerseits akzentuiert worden sind durch den Ausbau des Unfallversicherungsschutzes für die Studierenden und Schüler und durch den Tatbestand, daß die Studienzeit auch als Versicherungszeit-in der Rentenversicherung anerkannt ist. Die heute diskutierte Integration der Studenten in den Krankenversicherungsschutz ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur sozialen Sicherung der fast 800 000 Studierenden.
Auf die Einzelheiten einer künftigen Regelung kann ich heute im Stadium der Vorbereitung des Gesetzes noch nicht eingehen. Aber es läßt sich schon sagen, daß wir es mit sehr viel mehr Proble-



Parl. Staatssekretär Rohde
men zu tun haben, als der Diskussionsbeitrag von Herrn Rollmann erkennen ließ.
Es läßt. sich nämlich schon jetzt feststellen, daß die Finanzierung erhebliche Bedeutung hat. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Belastung der Studenten mit Beiträgen sozial tragbar sein muß. Eine Förderung einzelner Studierender über das Bundesausbildungsförderungsgesetz dürfte nicht ausreichend sein. Andererseits muß davon ausgegangen werden, daß eine weitere Belastung der Sozialversicherten Grenzen hat, so daß bei den Vorarbeiten zu dem Gesetz auch die Frage des finanziellen Engagements des Bundes geprüft werden muß.
Ein weiteres Problem ist auch, wie eine einseitige Belastung einzelner Krankenkassen vermieden werden kann. Hierfür müssen Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.
Ferner ist bei der angestrebten Neuordnung die Stellung der Studierenden im System der Krankenversicherung zu behandeln, verbunden mit der Überlegung, ihnen eigenständige Ansprüche zu sichern.
Die Bundesregierung beabsichtigt, ,diese Fragen sorgfältig zu klären und sie vor allem mit den Ländern zu erörtern. In diese Gespräche mit den Ländern ist auch der Zeitplan einbezogen, nach dem der Übergang zu einer umfassenden sozialen Krankenversicherung der Studenten erfolgen soll. Mit den Ländern sollsichergestellt werden, daß der für den Gesetzgebungsverlauf notwendige Zeitraum überbrückt werden kann.
Sie können also davon ausgehen, meine Damen und Herren, daß Ihnen die Bundesregierung als ein weiteres Teilstück ihres Programms zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung alsbald einen Entwurf zur Krankenversicherung der Studierenden vorlegen wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0706504700
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und an den Ausschuß für Wirtschaft zur Mitberatung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
Beratung der Sammelübersicht 10 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 7/1186 —
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen vor. — Ich höre keinen Widerspruch gegen diesen Antrag; dann ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten (10. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission
für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, über den Verkehr mit Getreidesaatgut und über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, der Richtlinie vom 30. Juni 1969 über den Verkehr mit Saatgut von 01- und Faserpflanzen und der Richtlinie vom 29. September 1970 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben
für eine Zweite Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut
— Drucksachen 7/873, 7/1169 —Berichterstatter: Abgeordneter Freiherr von Kühlmann-Stumm
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Ausschußantrag, der auf Seite 4 der Drucksache zu finden ist, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zum Zusatzpunkt 4:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten anderen benachteiligten Gebieten
— Drucksachen 7/378, 7/1172 — Berichterstatter: Abgeordneter Büchler (Hof)

Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht. Der Antrag liegt Ihnen ebenfalls vor. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, damit haben wir die heutige Tagesordnung erledigt.
Ich berufe die nächste Plenarsitz auf Mittwoch, den 28. November 1973, 13.30 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.