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    Deutscher Bundestag 64. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3707 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3707 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 7/994) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Verifikationsabkommen) (Drucksache 7/995) — Erste Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 3708 A Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) 3711 A Mattick (SPD) 3715 D Dr. Bangemann (FDP) 3719 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz 1965) (Bundesrat) (Drucksache 7/855); Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 7/1181) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Abg. Mick, Dr. Schneider, Nordlohne, Orgaß, Dr. Jahn [Münster] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1083); Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 7/1181) — Zweite Beratung — Batz (SPD) 3725 A Wehner (SPD) 3726 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 3726 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache 7/1131); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1210), Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (Drucksache 7/1209) — Zweite und dritte Beratung — Niegel (CDU/CSU) . . . . .. . . 3727 B Frau Meermann (SPD) . 3727 D, 3728 C, 3730 B Mick (CDU/CSU) . . . . . . . . 3728 B Nordlohne (CDU/CSU) . . . . . 3729 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Juni 1970 zur Verlängerung der Langfristigen Vereinbarung vom 9. Februar 1962 über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien (Drucksache 7/647); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/1071) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung— 3731 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1972 (Drucksache 7/645) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1205), Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/1154) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 3732 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/1094) — Erste Beratung — 3732 C Entwurf eines Gesetzes über die laufende Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Siebentes Änderungsgesetz GAL) (Drucksache 7/934) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1212), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1211) — Zweite und dritte Beratung — Sund (SPD) . . . . . . . . . 3732 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . . 3733 C Dr. Nölling (SPD) 3734 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 3736 A Schonhofen (SPD) 3737 D Susset (CDU/CSU) 3738 D Ronneburger (FDP) 3741 A Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3744 B Fragestunde (Drucksachen 7/1182, 7/1204) Frage 1 — Drucksache 7/1204 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Erhöhung der Umtauschbeträge durch die DDR 3746 B, C, D Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 3747 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 3746 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 3746 D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . 3747 A Frage 2 — Drucksache 7/1204 — des Abg Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Maßnahmen der DDR zur Erschwerung des innerdeutschen Reiseverkehrs Herold, Parl. Staatssekretär (BMB; 3747 A, B, C, D, 3748 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3747 B Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3747 C Mattick (SPD) . . . . . . . . . 3747 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3747 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 3747 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3748 A Höhmann (SPD) 3748 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 3748 B Frage 3 — Drucksache 7/1204 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Verdoppelung der Zwangsumtauschquote bei Reisen in die DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 3748 C, D, 3749 A, B, C, D, 3750 A, B, C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 3748 D, 3749 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 3749 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3749 B Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 3749 B Dr. Hupka (CDU/CSU) 3749 C Höhmann (SPD) . . . . . . . 3749 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 3749 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3750 A Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . 3750 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . 3750 B Seiters (CDU/CSU) 3750 B Frage A 130 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Auffindung bundesdeutscher Waffen im Präsidentenpalast in Santiago de Chile Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 3750 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3750 D Frage A 133 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Neuinvestitionen für Auslandsschulbauten, z. B. in Spanien und Brasilien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 3751 A, B, D, 3752 A, B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 3751 B, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3752 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3752 B Frage A 134 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Schließung der deutschen Kulturinstitute in Neapel und Palermo und Errichtung eines neuen Kulturinstituts in Dacca Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 3752 C, 3753 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 3753 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3753 B Frage A 137 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Waffenlieferungen an die chilenische Regierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 3753 D, 3754 B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 3753 D, 3754 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3754 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 III Fragen A 138 und 139 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) : Wünsche hochrangiger ausländischer Gäste der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Besuches in West-Berlin Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 3754 D, 3755 A, C, D, 3756 A, B, D Dr. Schulz (Berlin (CDU/CSU) . . . 3754 D, 3755 A, 3756 B, C Wehner (SPD) . . . . . . . . 3755 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3755 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3755 D Fragen A 140 und 141 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Verwendung der vom Deutschen Roten Kreuz registrierten Zahl von deutschen Aussiedlungswilligen in den Erörterungen mit der polnischen Regierung über die Aussiedlerfrage und Effektuierung der auf Grund der „Information" zum Warschauer Vertrag für Personen mit unbestreitbarer deutscher Volkszugehörigkeit gegebenen Aussiedlungsmöglichkeiten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 3756 D, 3757 A, B, C, D, 3758 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 3756 D, 3757 A, B, D, 3758 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3757 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 3757 C, 3758 B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . . 3758 B Frage A 142 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Waffenlieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Chile während der Amtszeit des früheren chilenischen Präsidenten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3758 C, D, 3759 A, B, D Roser (CDU/CSU) 3758 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 3759 A Dr. Jobst (CDU/CSU) 3759 B Wehner (SPD) . . . . . . . 3759 B Werner (CDU/CSU) 3759 C Pfeffermann (CDU/CSU) 3760 A Frau Funcke, Vizepräsident . . . 3760 A, B Frage A 124 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Äußerungen eines Vertreters der DDR- Regierung über die Tätigkeit des Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin Grabert, Staatssekretär (BK) . . 3760 B, C Engelsberger (CDU/CSU) 3760 C Fragen A 125 bis 128 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Dr. Schmude und Metzger (SPD) : Überwachung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesnachrichtendienst; Meldungen über eine Tätigkeit des Verlagsdirektors der Illustrierten „Quick" für den Bundesnachrichtendienst und als Agent des Staatssicherheitsdienstes der DDR; Pressemeldungen über die Zahlung einer hohen Abfindung an einen ausscheidenden Mitarbeiter und über das Verschwinden von Akten beim Ausscheiden von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3760 D, 3761 A, D, 3762 A, B, C, D, 3763 A, B, D, 3764 A, B, D, 3765 A, B, C Dr. Schmude (SPD) . . . 3760 D, 3761 D, 3762 A, B Metzger (SPD) . . 3762 C, D, 3763 A, B Frau Funcke, Vizepräsident 3762 C, 3763 C, 3764 A, D Conradi (SPD) 3763 C Hansen (SPD) 3763 D, 3765 C Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 3763 D, 3764 A, 3765 A Dr. Mende (CDU/CSU) . 3764 B, 3765 B Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . 3764 C, D Frage A 129 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Falschmeldungen über eine Spende des Bundeskanzlers für den Lübecker Dom aus Mitteln des ihm verliehenen Friedensnobelpreises Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3765 D, 3766 A, B Spranger (CDU/CSU) . . 3765 D, 3766 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 3766 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 3766 B Fragen A 14 und 15 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU): Verpflichtung aller Staatsorgane und Behörden der Bundesrepublik Deutschland zur ausschließlichen Verwendung der amtlichen deutschen Ortsnamen für alle Orte in ganz Deutschland Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 3766 C, D, 3767 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . 3766 C, D, 3767 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 3767 B Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Vierten Gesetz zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/1166) Dürr (SPD) . . . . . . . . . . 3767 C Aktuelle Stunde Verdoppelung der Zwangsumtauschquote bei Reisen in die DDR Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 3369 A Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . . 3770 A Ronneburger (FDP) . . . . . . . 3771 A Franke, Bundesminister (BMB) . . 3771 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3773 A Büchler (Hof) (SPD) . . . . . . 3774 A Dr. Mende (CDU/CSU) . . . . . 3775 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 3776 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 3777 A Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . 3777 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 3778 C Heyen (SPD) . . . . . . . . . 3779 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes (Abg. Müller [Remscheid], Katzer, Dr. Blüm, Russe, Link, Wawrzik, Dr. Klein [Stolberg], Sauer [Salzgitter], Zink, Rollmann u. Gen.) (Drucksache 7/1163) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutze in Ausbildung befindlicher Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen (SPD, FDP) (Drucksache 7/1170) — Erste Beratung — Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3780 D Urbaniak (SPD) 3781 D Hölscher (FDP) . . . . . . . 3382 D Rohde, Pari. Staatssekretär (BMA) 3783 B Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/458); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1206), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1155) — Zweite und dritte Beratung — Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3784 A, 3787 B Hofmann (SPD) . . . . 3786 A, 3787 C Spitzmüller (FDP) 3786 C Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 94) (CDU/ CSU) (Drucksache 7/1064) — Erste Beratung — Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 3788 B, 3792 B Dr. Stienen (SPD) 3789 C Kleinert (FDP) 3790 D Jahn, Bundesminister (BMJ) 3791 B, 3793 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Arzneimittelsicherheit) (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher, Burger, Dr. Hammans, Braun und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1067) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Weiterentwicklung des Arzneimittelwesens (Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Dr. Neumeister, Frau Schleicher, Burger, Dr. Hammans, Braun und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1066) Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 3794 A Dr. Bardens (SPD) 3796 A Spitzmüller (FDP) 3796 D Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . . . . . . . 3798 A Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) 3800 C Fiebig (SPD) 3802 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 3804 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/1080) — Erste Beratung — 3805 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Geflügelstatistik (Drucksache 7/1141) — Erste Beratung — 3805 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 134 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle (Drucksache 7/1132) — Erste Beratung — 3805 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 126 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1966 über die Quartierräume an Bord von Fischereifahrzeugen (Drucksache 7/1133) — Erste Beratung — 3805 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 130 der Internationalen Ar- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 V beitsorganisation vom 25. Juni 1969 über ärztliche Betreuung und Krankengeld (Drucksache 7/1134) — Erste Beratung — 3805 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 92 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 18. Juni 1949 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (Neufassung vom Jahre 1949) (Drucksache 7/1135) — Erste Beratung — 3805 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 133 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 30. Oktober 1970 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen) (Drucksache 7/1136) — Erste Beratung — 3805 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Mai 1973 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits (Drucksache 7/1140) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 3805 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß vom 28. Februar 1972 der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Aufhebung der gemäß Artikel 69 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl erlassenen Rechtsakte (Drucksache 7/1142) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3806 A Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 30. November 1972 zur Änderung des in Paris am 22. November 1928 unterzeichneten Abkommens über Internationale Ausstellungen (Drucksache . 7/1143) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 3806 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Drucksache 7/1177) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 3806 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. November 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei einigen anderen Steuern (Drucksache 7/1139) — Erste Beratung — 3806 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft" (Drucksachen 7/367, 7/1148) Frau Dr. Timm (SPD) 3806 C Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . 3807 A Christ (FDP) . . . . . . . . 3807 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr Aus- und Fortbildung der Unteroffiziere (Drucksache 7/1095) Handlos (CDU/CSU) . . . . . . 3808 B Horn (SPD) . . . . . . . . . 3809 B Krall (FDP) 3810 B Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3811 A Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr Novellierung des Tierzuchtgesetzes (Drucksache 7/1090) . . . . . . . 3811 D Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen über den Bericht der Bundesregierung über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für das Jahr 1972 (Zeitungsbezugsbericht 1972) (Drucksachen 7/712, 7/1126) . . . . . . . . . . . . . 3811 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung der Bundesregierung über die Veräußerung des 4,3 ha großen Restgeländes der ehemaligen Königin-Olga-Kaserne in Ludwigsburg an die Stadt Ludwigsburg (Drucksachen 7/948, 7/1161) . . . . . . . 3812 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Koordinierung der Agrarforschung (Drucksachen 7/69, 7/1078) 3812 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 619/71 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung einer Beihilfe für Flachs und Hanf (Drucksachen 7/872, 7/1082) 3812 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung einer Erhebung VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 über Struktur und Verteilung der Löhne und Gehälter im Handel, im Bank- und Versicherungsgewerbe für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung einer Arbeitskostenerhebung im Handel, im Bank- und im Versicherungsgewerbe (Drucksachen 7/966, 7/971, 7/1099) . . . . . . . . 3812 B Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden über die Durchführung einer Reihe von Beschlüssen des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben über die Durchführung einer Reihe von Beschlüssen des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Portugal eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben über die Durchführung einer Reihe von Beschlüssen des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben über die Durchführung einer Reihe von Beschlüssen des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben zur Durchführung bestimmter Beschlüsse des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben für eine Richtlinie des Rates über die Anwendung des Artikels 5 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft für eine Verordnung des Rates betreffend die gegenseitige Unterstützung sowohl der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten untereinander als auch im Verhältnis dieser Behörden zur Kommission, um die ordnungsgemäße Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Zollwesens und der Landwirtschaft zu gewährleisten (Drucksachen 7/901, 7/497, 7/946, 7/960, 7/967, 7/573, 7/1097) . . . 3812 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger (Drucksachen 7/571, 7/1103) . . . . . 3812 D Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung und Ergänzung bestimmter Richtlinien im Anschluß an die Erweiterung der Gemeinschaft (Drucksachen 7/900, 7/1125) 3813 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 134/67/ EWG und Nr. 137/67/EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leit- und Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor (Drucksachen 7/947, 7/1149) . . . . 3813 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Durchführung einer Zwischenerhebung im Rahmen eines Erhebungsprogramms zur Untersuchung der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (Drucksachen 7/972, 7/1153) 3813 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 durch Einführung neuer Bestimmungen über die önologischen Verfahren (Drucksachen 7/752, 7/1165) . . . . . . . 3813 C Nächste Sitzung 3813 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 VII Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3815* A Anlage 2 Neue Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Übernahme des Postreisedienstes von der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . 3815* B Anlage 3 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Wiederaufbauhilfe für Indochina 3815* D Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Haunschild (BMFT) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Verhinderung des Baues einer von der Max-Planck-Gesellschaft in Südwestafrika projektierten Sternwarte durch die Bundesregierung . 3816* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/1182 — der Abg. Frau Benedix (CDU/CSU): Vorlage des Berichts der Bundesregierung gemäß § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes . . . . 3816* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) : Auslegung des Art. 1 a Nr. 1 des Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes und Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ergänzung dieser Vorschrift . 3816* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Aufrechterhaltung der im Altölbeseitigungsgesetz getroffenen Regelung auf europäischer Ebene als Beispiel für die Verwirklichung des Verursacherprinzips bei Umweltbelastung . . . . . . . . 3817* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Ostberliner Zentrale der arabischen Terrororganisationen als Sicherheitsrisiko für West-Berlin und das übrige Bundesgebiet; Auffassung der Bundesregierung und Schritte zur Beseitigung dieser Zentrale . . . . . . . . 3817* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Feststellung des Physikers Prof. Meyer betr. die Unzulänglichkeit des Gesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm; Anhörung von Experten und Anforderung von Berichten der Landesregierungen 3818* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Ey (CDU/CSU) : Stellenbesetzung im Bundesgrenzschutz . . 3818* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : § 123 des Bundesbeamtengesetzes . . . 3819* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Wende (SPD) : Wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiete der Beseitigung und Wiederverwendung von 01 3819* B Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) : Finanzielle Einbußen für Handwerker der Deutschen Bundespost bei Übernahme in das Beamtenverhältnis . 3819* C Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Genehmigungspflichtigkeit von Anlagen zur Lagerung und Beseitigung von Autowracks . . . . . . . . . 3819* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Empfehlung des Rates der OECD betr. Verminderung der Ablagerungen von Quecksilbermischungen in der Umwelt 3820* B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Conradi (SPD) : Lohn- bzw. Einkommenseinbußen von Berufskraftfahrern beim Bund im Falle der Arbeitsunfähigkeit oder der Minderung der dienstlichen Inanspruchnahme 38208 D Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Anpassung der Reisekostensätze für den öffentlichen Dienst an die steuerlich zulässigen Pauschbeträge 3821* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 58 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Markierung des Verlaufs der Zonengrenze an der Elbe . . . . . 3822*B Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 59 und 60 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Verbesserung des Umweltschutzes . . . . . . . . . . . 3822* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Groß (FDP) : Bundesgesetzliche Regelung der Lehrerbesoldung 3827* B Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Rückgang des Berlin-Flugverkehrs als Folge einer neuerlichen Anhebung der Tarife 3828* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Benutzung konfiszierter Kraftfahrzeuge mit den Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland durch „DDR"-Behörden zu unbemerkten Kontrollen auf den Verbindungsstraßen zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet . . . . 3828* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 114 und 115 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Einordnung der Westberliner Güterbahnhöfe in den internationalen Güterkursbüchern der DDR . . . . .3828* C Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über eine beabsichtigte Einstellung der Stückgutbedienung des Bahnhofs Helmstedt 3829* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 117 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Verschlechterung der Verkehrsbedienung der Wirtschaftsbetriebe im Zonenrandgebiet . . . . . 3829* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Mahne (SPD) : Vereinheitlichung der Verschlüsse an Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen . . . . 3829* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 121 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Mahne (SPD) : Ungesicherte Aufstellung von Reklameständern der Mineralölgesellschaften an Bundesautobahnen 3829* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 131 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Informationen für die in der Sowjetunion lebenden Deutschen über Ausreisemöglichkeiten; Behinderung der Antragstellung durch sowjetische Behörden 3830* A Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 132 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) : Vermögenstransfer deutscher Aussiedler aus der Sowjetunion 3830* C Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/1182 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) : Pressemeldungen über sowjetische Perspektiven hinsichtlich eines Zusammenhangs zwischen der konsularischen Vertretung West-Berlins und wirtschaftlichen Zugeständnissen der Bundesrepublik Deutschland 3830* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3707 64. Sitzung Bonn, den 8. November 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3815* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt Ibis einschließlich Adams * 9. 11. Dr. Aigner * 9. 11. Anbuhl 9. 11. Dr. Artzinger * 9. 11. Augstein 9. 11. Behrendt * 9. 11. Dr. von Bismarck 8. 11. Dr. Blüm 9. 11. Brandt (Grolsheim) 9. 11. Bredl 15. 12. Büchner (Speyer) ** 9. 11. Buschfort 9. 11. Dr. Corterier * 8. 11. Entrup 9. 11. Fellermaier * 9. 11. Dr. Franz 9. 11. Frehsee * 8. 11. Gerlach (Emsland) * 10. 11. Gewandt 7. 12. Graaff 15. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 11. Kater * 8. 11. Katzer 8. 11. Dr. Klepsch *** 8. 11. Krampe 15. 12. Dr. Kreile 9. 11. Lampersbach 17. 11. Lautenschlager * 8. 11. Memmel * 9. 11. Müller (Mülheim) * 9. 11. Frau Dr. Orth 9. 11. Porzner 9. 11. Richter ** 8. 11. Scheffler 8. 11. Scheu 9. 11. Schmidt (Kempten) ** 8. 11. Schmidt (München) * 9. 11. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 9. 11. Dr. 'Schulz (Berlin) * 9. 11. Dr. Schwörer * 9. 11. Seefeld * 9. 11. Dr. Slotta 9. 11. Graf Stauffenberg 9. 11. Walkhoff * 9. 11. Wende 8. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Neue Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (63. Sitzung, Anlage 5) : Anlagen zum Stenographischen Bericht Kann die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß unter den Bediensteten der Deutschen Bundespost Sorge und Ungewißheit im Hinblick auf den Dienstzweig „Postreisedienst" vorherrschen, klarstellen, ob der Postreisedienst bei der Deutschen Bundespost verbleiben oder aber von der Deutschen Bundesbahn übernommen und schließlich für den kombinierten Omnibusdienst Bahn/ Post eine neue eigenständige Organisationsstruktur geschaffen werden soll? Das Bundeskabinett hat den Vorschlag des besonderen Ministerausschusses, der sich mit der Gesamtsituation der Deutschen Bundespost zu befassen hatte, zustimmend zur Kenntnis genommen, daß der gesamte Dienstzweig Postreisedienst einschließlich Personal und Sachmittel auf die Deutsche Bundesbahn übergeleitet werden soll. Unter „Personal" ist das Fahr- und Werkstattpersonal zu verstehen, nicht das Verwaltungspersonal. Die Deutsche Bundesbahn soll die zusammengefaßten Linien unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Verkehrsstruktur auf die Verkehrsträger (Deutsche Bundesbahn, nicht bundeseigene Eisenbahnen, private und kommunale Verkehrsunternehmen) so zuordnen, daß sie am kostengünstigsten betrieben werden können. Dabei ist die Notwendigkeit des Schienenersatzverkehrs zu berücksichtigen. Die Einzelheiten des Übergangs müssen von den beteiligten Ressorts noch erarbeitet werden. Sie werden mit den Personalvertretern ausführlich zu erörtern sein. Anlage 3 Antwort des Bundesminister Dr. Eppler vom 7. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 3) : Treffen Pressemeldungen zu, von der für Indochina vorgesehenen Wiederaufbauhilfe in Höhe von 130 Millionen DM hätten bisher nur 8 Millionen DM für ein Wasserkraftwerk in Laos in Anspruch genommen werden können, und wie wurden - bejahendenfalls - die Wünsche der Republik Vietnam von der Bundesregierung im einzelnen behandelt? Die Bundesregierung hat sich nach Abschluß des Abkommens über den Waffenstillstand in Vietnam zu Hilfsmaßnahmen für alle Länder des ehemaligen Indochina bereit erklärt. Es wurden 30 Millionen DM für eine sofortige Humanitäre Hilfe bereitgestellt und ferner beschlossen, ein mehrjähriges Programm der Wiederaufbauhilfe durchzuführen, für das im Jahr 1973 100 Millionen DM vorgesehen wurden. Die Humanitäre Hilfe kann wie geplant durchgeführt werden. Von den 30 Millionen DM werden 10 Millionen DM bilateral gewährt - hierfür ist der Bundesminister des Innern zuständig - und 20 Millionen DM durch das Auswärtige Amt einer multilateralen Verwendung zugeführt. Was die für Entwicklungshilfe vorgesehenen 100 Millionen DM angeht, so trifft es zu, daß hiervon bisher nur 8 Millionen DM auf ein Projekt festgelegt sind. Der laotischen Regierung wurde kürzlich eine entsprechende Zusage gegeben. 3816* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Daß — abgesehen vom Fall Laos — bisher noch keine konkreten Maßnahmen vereinbart werden konnten, beruht im wesentlichen darauf, daß die Lage in Indochina sich nicht so rasch normalisiert wie ursprünglich angenommen werden konnte. So ist z. B. die Sicherheit für das entsandte Personal und für die Projekte noch nicht überall gewährleistet. In Kambodscha ist zur Zeit keine Entwicklungshilfe möglich. Schließlich kann Entwicklungshilfe nur in enger Abstimmung mit der Regierung des Empfängerlandes gegeben werden. Das setzt zwischenstaatliche Beziehungen voraus, die im Verhältnis zu Nordvietnam gegenwärtig noch fehlen. Was Südvietnam anbetrifft, so haben in Saigon vor kurzem Gespräche mit Regierungsstellen über mögliche Projekte stattgefunden. Die Delegation ist erst in diesen Tagen zurückgekehrt. Die einzelnen Vorschläge müssen noch abschließend geprüft werden. Mit den Entscheidungen ist in Kürze zu rechnen. Im internationalen Bereich sollen die für Indochina vorgesehenen Hilfsmaßnahmen koordiniert werden. Zu diesem Zweck hat Mitte Oktober in Paris ein erstes gemeinsames Treffen der einzelnen Geberländer und multilateralen Institutionen stattgefunden. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Haunschild vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 21): Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung die Max-Planck-Gesellschaft daran hindert, im von der Republik Südafrika verwalteten Südwestafrika die von ihr projektierte Sternwarte zu bauen, obwohl wissenschaftliche Gründe für die, Errichtung an diesem Ort sprechen, und teilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung die Auffassung, daß gerade die Erfahrungen in Deutschland von einer Politisierung wissenschaftlicher Entscheidungen abhalten sollten? Die Anfrage betrifft zwei Angelegenheiten, die auseinandergehalten werden müssen: Zum einen geht es um den Standort für eine Sternwarte der Max-Planck-Gesellschaft auf der Südhalbkugel, zum anderen um einen Aufstellungsort für ein großes Teleskop. Über den Standort für die Südsternwarte ist von der Max-Planck-Gesellschaft noch keine Entscheidung getroffen worden. Soweit ein Berg in der Nähe von Windhuk als Standort in Betracht kommt, hätte eine Entscheidung den Resolutionen der Vereinten Nationen über Namibia Rechnung zu tragen die die Beziehung mit der Regierung von Südafrika in bezug auf Namibia bestimmten Beschränkungen unterwerfen. Unabhängig von den Überlegungen zum Standort der Südsternwarte hat der zuständige wissenschaftliche Beirat der Max-Planck-Gesellschaft, eine Aufstellung des großes Teleskops in Südspanien empfohlen, da ein derartiges Instrument für astronomische Beobachtungen von der nördlichen Halbkugel aus nicht zur Verfügung steht. Über den Aufstellungsort muß noch vom Senat der Max-PlanckGesellschaft endgültig entschieden werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 7. November 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 36 und 37) : Zu welchem Termin gedenkt die Bundesregierung, den fälligen Bericht gemäß § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorzulegen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Deutschen Studentenwerks, daß der Abstand zwischen den Freibeträgen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten beim 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt stetig größer wird? Zu Frage A 36: Nach § 35 'BAföG ist die Bundesregierung verpflichtet, ,die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die vom-Hundert-Sätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 4 alle zwei Jahre zu überprüfen. Dieser Verpflichtung wird sie in diesem Herbst nachkommen. Sie wird darüber 'hinaus dem Ersuchen des Deutschen Bundestages vom 14. Juni 1973 entsprechend in Kürze einen Bericht vorlegen, in ,dem sie die Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie der Lebenshaltungskosten darstellen und ihre hierauf bezogenen Überlegungen zu einer Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze u. a. einschließlich der damit verbundenen Aufwendungen erläutern wird. Zu Frage A 37: Die Bundesregierung wird der auch ihr bekannten Entwicklung der Lebenshaltungskosten nach dem in § 35 BAföG festgesetzten Verfahren zur Überprüfung der geltenden Freibeträge Rechnung tragen. Im übrigen wird der diese Freibeträge übersteigende Einkommensanteil nicht voll, sondern nur zu 50 von Hundert (im Durchschnittsfall einer Familie mit zwei Kindern) angerechnet. Diese Regelung hat zur Folge, daß der Abstand zwischen den bisher konstanten Freibeträgen und den angestiegenen Lebenshaltungskosten .stets erheblich gemildert wurde. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 41 und 42) : Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Auslegung des Artikels 1 a Nr. 1 des Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes und des damit insoweit übereinstimmenden Referentenentwurfs für ein Zweites Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz rechtlich richtig bzw. durch Unterschiede des Aus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3817* bildungsstandes sachlich gerechtfertigt, wonach die neue Eingangs-Besoldungsgruppe A 10 (Oberinspektor) für Laufbahnen, die einen Fachhochschul-Abschluß erfordern, nur denjenigen jungen Beamten zugute komme, die ihre Ausbildung nach der Umwandlung der bisherigen Bildungseinrichtungen in Fachhochschulen abgeschlossen haben? Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag und Bundesrat als Ergänzung der vorgenannten Vorschriften rechtzeitig zum 1. Januar 1974 einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der früher mit ihrer Ausbildung fertiggewordenen Beamten vorzulegen sowie verbleibende Härten bei der Berechnung des allgemeinen Dienstalters auszugleichen? Im Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz ist für Fachhochschulabsolventen des gehobenen technischen Dienstes ab 1. Januar 1974 die Besoldungsgruppe A 10 als Eingangsamt vorgesehen. Die Regelung beruht auf einem entsprechenden Vorschlag des Bundesrates und des Vermittlungsausschusses. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß in diese Regelung auch Beamte des nichttechnischen Dienstes einbezogen werden müssen. Es besteht Einigkeit, daß im Besoldungsrecht stärker als bisher der Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung verwirklicht werden muß. Ich habe daher Verständnis für das Anliegen derjenigen Beamten des gehobenen Dienstes, die noch nicht Gelegenheit zum Besuch einer Fachhochschule hatten, aber eine vergleichbare Ausbildung erhielten und die gleichwertige Funktionen ausüben wie Fachhochschulabsolventen. Der Bundesminister des Innern betrachtet deshalb mit großer Sorge die bei Teilen des gehobenen Dienstes entstandene Unruhe. Die Besorgnis hat sich aufgrund der Erörterung des Entwurfs des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes mit den zuständigen Gewerkschaften noch vertieft. Mein Haus wird daher unverzüglich Gespräche mit den Bundesressorts und den Ländern mit dem Ziel aufnehmen, den Grundsatz der funktionsgerechten Bezahlung auch bei denjenigen Angehörigen des gehobenen Dienstes zu verwirklichen, die eine vergleichbare Ausbildung erhielten. Vom Ergebnis der aufzunehmenden Gespräche wird es abhängen, wann der Entwurf einer entsprechenden Regelung vorgelegt werden kann und welchen Inhalt er haben wird. Der Bundesminister des Innern wird jedenfalls um größtmögliche Beschleunigung der Erörterungen bemüht sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/1182 Frage A 43) : Ist die Bundesregierung bereit, sich im Ministerrat und bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß die im Altölbeseitigungsgesetz getroffene Regelung erhalten bleibt und für ähnliche Gesetze auf europäischer Ebene als Beispiel für die Verwirklichung des Verursacherprinzips bei Umweltbelastung dient, da der Vorschlag einer Richtlinie des Rats über die Harmonisierung der Verbrauchsteuernwie er in Drucksache 7/1042 vorliegt — nicht auf die Problematik der Altölbeseitigung eingeht? Bereits am 5. Oktober 1973 hat der Bundesminister des Innern in der Fragestunde des Bundestages daran erinnert, daß sich die Bundesregierung in ihrem Umweltprogramm zur konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips bekennt. Wie sie wissen, haben sich auch die Europäischen Gemeinschaften in ihrem am 19. Juli 1973 verabschiedeten Umweltaktionsprogramm für die gemeinschaftsweite Geltung des Verursacherprinzips entschieden. Als wichtigstes Beispiel dafür, wie sich dieses Prinzip in der Praxis bewährt hat, habe ich am 5. Oktober 1973 das deutsche Altölgesetz genannt. Die Bundesregierung ist unbedingt der Auffassung, daß die Konzeption und die Regelungen des Altölgesetzes erhalten bleiben müssen. Sie hat sich in Expertengesprächen in Brüssel bisher in diesem Sinne geäußert. Sie wird auch in Zukunft bei den Europäischen Gemeinschaften eine Haltung einnehmen, die garantiert, daß es in der Bundesrepublik bei dem Altölgesetz und seinen Vorschriften bleibt. Gleichzeitig werden wir in Brüssel auf den Modellcharakter der deutschen Altölkonzeption bei der Anwendung des Verursacherprinzips hinweisen und diese Konzeption als Grundlage einer etwaigen Harmonisierungsaktion der Gemeinschaft dringend empfehlen. Der von Ihnen genannte Entwurf einer „Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchssteuern auf Mineralöle" beabsichtigt die Harmonisierung von Steuern im Mineralölbereich, nicht aber die von Abgaben im Bereich des Umweltschutzes. Konsequent nimmt deshalb der Richtlinienentwurf in seinem Artikel 18 ausdrücklich die dem Rückstellungsfonds zur Sicherung der Altölbeseitigung zufließende Ausgleichsabgabe von der mit der Richtlinie beabsichtigten Harmonisierung aus. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : (Drucksache 7/1182 Frage A 44) : Hält die Bundesregierung angesichts der Verhaftung von vier arabischen Terroristen, die hochbrisanten Sprengstoff nach West-Berlin geschmuggelt und teilweise schon an mögliche — bis jetzt nicht gefaßte — Attentäter weitergegeben hatten, durch die Berliner Polizei an ihrer Auffassung fest, daß die Ostberliner Zentrale der arabischen Terrororganisationen kein Sicherheitsrisiko für West-Berlin und das übrige Bundesgebiet darstelle, oder wird sie nunmehr endlich an die drei Westmächte herantreten, damit diese auf die Sowjetunion als Mitunterzeichnerin des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin mit dem Ziel einwirken, diese unerträgliche Quelle zusätzlicher Unsicherheit zu beseitigen? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, daß zahlreiche Angehörige arabischer Staaten unkontrolliert von Ost-Berlin nach West-Berlin einreisen und sich dort illegal aufhalten. Sie bemüht sich zusammen mit dem Senat von Berlin, der ihre Beurteilung teilt, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um die mit dem illegalen Aufenthalt von ara- 3818* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 bischen Staatsangehörigen zusammenhängenden Probleme zu lösen und das damit verbundene Sicherheitsrisiko so gering wie möglich zu halten. Diesen Bemühungen sind jedoch wegen des besonderen Status von Berlin Grenzen gesetzt. Im übrigen werden Sie, Herr Kollege, mit mir darin übereinstimmen, daß wir den Rest an Freizügigkeit, der hier zwischen Ost- und West-Berlin noch besteht, auf keinen Fall antasten sollten. Selbstverständlich schenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Tatsache besondere Aufmerksamkeit, daß die Palästinensische Befreiungsorganisation in Ost-Berlin ein offizielles Büro unterhält. Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß dieses Büro seine Aktivitäten auch nach West-Berlin und in das übrige Bundesgebiet erstreckt. Diese Erkenntnisse, die der Bundesregierung darüber vorliegen, sind jedoch nicht so gesichert, daß sie eine geeignete Grundlage für diplomatische Schritte wären; so gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über Zusammenhänge terroristischer Aktivitäten von Palästinensern im Bundesgebiet oder in West-Berlin mit dem PLO-Büro in Ost-Berlin. Im übrigen darf ich noch feststellen: Der Verdacht, die in West-Berlin festgenommenen vier arabischen Staatsangehörigen hätten einen Teil des Sprengstoffs bereits vor der Festnahme weitergegeben, hat sich bisher nicht erhärten lassen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung die in Veröffentlichungen geäußerte Feststellung des Physikers Prof. Meyer, daß durch die erlassenen Durchführungsverordnungen zum Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm die Unzulänglichkeit dieses Gesetzes deutlich wurde? Ist die Bundesregierung bereit, Experten zu diesem Thema zu hören und Berichte der Landesregierung einzuholen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm als unzulänglich bezeichnet werden kann. Die Arbeiten zum Vollzug des Fluglärmgesetzes haben sich zwar als außergewöhnlich schwierig erwiesen, so daß bislang Durchführungsvorschriften leider noch nicht in Kraft treten konnten. Die erste Rechtsverordnung zum Fluglärmgesetz ist aber nunmehr von der Bundesregierung verabschiedet und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden. Sie bestimmt die baulichen Schallschutzanforderungen nach § 7 des Gesetzes. Ferner ist davon auszugehen, daß auch die ersten Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen noch in diesem Jahr von den beteiligten Ressorts beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt werden können. Das Fluglärmgesetz wird, wenn es voll wirksam geworden ist, zu einer erheblichen Verbesserung der Situation in der Umgebung der betroffenen Flugplätze führen. Die Bundesregierung läßt sich beim Vollzug des Fluglärmgesetzes durch eine Reihe wissenschaftlich besonders ausgewiesener Experten beraten. Darüber hinaus steht sie in ständigem Kontakt mit zahlreichen Fachleuten aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung. Die Gesamtkonzeption des Gesetzesvollzugs und alle wesentlichen Einzelmaßnahmen hat sie mit den für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie mit den obersten Luftfahrtbehörden der Länder abgestimmt. Sie wird für ihren abschließenden Erfahrungsbericht (siehe Zwischenbericht über den Vollzug des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 20. Oktober 1972 — Bundestagsdrucksache VI/VII — 1) u. a. Berichte der Landesregierungen einholen und verwerten. Dies wird sinnvollerweise erst dann geschehen, wenn das Gesetz im wesentlichen vollzogen ist und seine Auswirkungen in der Praxis erkennbar sind. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 47): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Stellenbesetzung im Bundesgrenzschutz künftig durch Freiwilligenmeldungen ausreichend gesichert ist? Die personelle Situation des Bundesgrenzschutzes war in der Vergangenheit schwierig. Dies war auch dadurch bedingt, daß die Stellung des BGS im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht eindeutig festgelegt war. Mit dem „Gesetz über den Bundesgrenzschutz" vom 18. August 1972 sind neue Ziele gesetzt und dem BGS langfristige Aufgaben übertragen worden. Die neue Konzeption macht den Dienst im Bundesgrenzschutz attraktiver. Auch die ab Januar 1974 gewährte Polizeizulage für Polizeivollzugsbeamte des BGS mit mindestens zweijähriger Dienstzeit im BGS und weitere in Aussicht genommene Verbesserungen auf dem Gebiet ,des Dienst- und Besoldungsrechts werden für Interessenten ein zusätzlicher Anreiz sein. Mit der Erhöhung des Stellensolls um 2 252 für Polizeivollzugsbeamte seit 1969 sind zusätzlich gute Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen worden. Die von mir angeordnete Intensivierung der Werbung hat zu einem erheblichen Anwachsen der Freiwilligenmeldungen geführt; die Zahl der Anfragen auf Grund der Annoncenwerbung ist um das Dreifache gestiegen. Die derzeitige Entwicklung läßt hoffen, daß ein mögliches vorübergehendes Absinken der Personalstärke sich bei Verzicht auf Einberufung von Dienstpflichtigen in Grenzen halten wird. Es wird andererseits bewußt in Kauf genommen, weil — und darin sind Sie sicher mit mir einer Meinung — eine 15monatige Dienstzeit von Dienstleistenden und der damit verbundene Ausbildungsaufwand in kei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3819* nem Verhältnis zur Effektivität dieser Dienstleistenden stehen, die als Polizeivollzugsbeamte zur Wahrung der dem Bundesgrenzschutz übertragenen polizeilichen Aufgaben nach ihrer Ausbildung nur für einen relativ kurzen Zeitraum herangezogen werden können. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 50) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der § 123 des Bundesbeamtengesetzes gestrichen und das Beamtenrecht insoweit dem Rentenversicherungsrecht angeglichen werden muß? Die Auffassung über die in § 123 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes normierten Ausschlußtatbestände für die Gewährung des Witwengeldes hat sich gewandelt. Die Bundesregierung wird die Frage einer Aufhebung der Anspruchsbeschränkungen prüfen und mit den Ländern besprechen. Ich halte insoweit die Gleichstellung der Beamtenwitwen mit den Witwen von Rentenversicherten für geboten und werde mich dafür einsetzen, daß die in Rede stehenden Beschränkungen in den in Vorbereitung befindlichen Entwurf eines für Bund und Länder einheitlich geltenden Beamtenversorgungsgesetzes nicht mehr aufgenommen werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 51) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie weit der wissenschaftliche Stand zur Müllbeseitigung und gegebenenfalls -wiederverwendung ist, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Forschungsaufträge zu initiieren? Die Bundesregierung ist bemüht, die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung und der Wiederverwendung von Abfällen entsprechend den ihr gestellten Aufgaben zu fördern. Nachdem im Materialienband zum Umweltprogramm der Bundesregierung eine erste umfassende Situationsanalyse vorlag, wurde die Forschungsarbeit vornehmlich darauf abgestellt, die in dieser Analyse aufgezeigten wissenschaftlichen Lücken zu schließen. Gegenwärtig sind folgende Schwerpunkte wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung zu nennen: 1. Weiterverwendung und Wiederverwertung von Abfällen (Recycling) 2. Entwicklung neuartiger Sammel- und Transportsysteme 3. Anlegung von Großdeponien Errichtung umweltfreundlicher Verbrennungsanlagen 4. Weiterentwicklung von Kompostierungsverfahren 5. Behandlung von Klärschlamm. Gegenwärtig werden von der Bundesregierung für die wissenschaftlichen Untersuchungen der im Rahmen dieser Schwerpunkte zu lösenden Aufgaben 42 Forschungsvorhaben mit einem Aufwand von insgesamt etwa 16 Millionen DM gefördert. Im Zusammenhang mit der Aufstellung und Durchführung eines „Programm Abfallwirtschaft" für die Bundesrepublik Deutschland, das gegenwärtig von der Bundesregierung vorbereitet wird, werden noch vorhandene Lücken in den wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere auf dem Gebiet der Weiterverwendung und Wiederverwertung von Abfällen, aufgezeigt und Anhaltspunkte für die in nächster Zeit von der Bundesregierung in Angriff zu nehmenden Forschungsaufgaben erarbeitet werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Handwerker, die bei der Deutschen Bundespost beschäftigt sind, bei Übernahme in das Beamtenverhältnis erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen, und daß im Hinblick auf diese finanzielle Benachteiligung beruflicher Aufstieg durch Verzicht auf Übernahme ins Beamtenverhältnis verhindert wird, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Das von Ihnen aufgeworfene Problem ist der Bundesregierung bekannt. Minister Genscher hat hierüber dem Innenausschuß des Hohen Hauses am 12. Mai 1972 eingehend berichtet. Ferner hat der Bundesminister des Innern durch eine Arbeitsgruppe einen Lösungsvorschlag im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) erarbeiten lassen, der sich zur Zeit in den vorgeschriebenen Abstimmungsverfahren befindet. Die Bundesregierung wird diesen Lösungsvorschlag dem Deutschen Bundestag unverzüglich zuleiten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 53) : Teilt die Bundesregierung die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in der Landtagsdrucksache 7/2829 vom 26. Juni 1973 vertretene Rechtsauffassung, daß Anlagen zur Lagerung und 3820* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Beseitigung von Autowracks nach dem Bundesbaugesetz und dem Abfallbeseitigungsgesetz genehmigungspflichtig sind, der Betrieb im Interesse des Gemeinwohls ganz oder teilweise untersagt werden kann, und ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß dieser Rechtsgrundsatz auch gegenüber der Deutschen Bundesbahn zur Geltung gebracht werden muß, die unter Hinweis auf die besonderen Rechtsgrundlagen ihres eigenen Tätigwerdens versucht, sich einem Genehmigungsverfahren zu entziehen? Bedarf es nach § 7 Abs. 1 des AbfG zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallbeseitigungsanlage — also auch einer solchen zur Beseitigung von Autowracks — einer Planfeststellung, so werden durch den Planfeststellungsbeschluß etwa sonst noch erforderliche Genehmigungen nach anderen Gesetzen, z. B. dem Bundesbaugesetz, ersetzt. Wird gemäß § 7 Abs. 2 des AbfG an Stelle eines Planfeststellungsverfahrens eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Abfallbeseitigungsanlage erteilt, so kann daneben auch noch eine Genehmigung nach dem Bundesbaugesetz erforderlich sein. Für Anlagen, die beim Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes bereits bestanden haben, können nach § 9 Abs. 2 AbfG Befristungen, Bedingungen und Auflagen angeordnet werden. Die zuständige Behörde kann den Betrieb dieser Anlagen auch ganz oder teilweise untersagen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nicht verhindert werden kann. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, eine Abfallbeseitigungsanlage zu errichten und zu betreiben, es sei denn, diese Anlage wäre eine Betriebsanlage im Sinne des Bundesbahngesetzes. Aber auch in diesem Falle hätte die Deutsche Bundesbahn bei Errichtung und Betrieb dieser Anlage die Grundsätze für eine geordnete Abfallbeseitigung nach § 2 des AbfG zu beachten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an die Regierungen der Mitgiedstaaten, eine „konzertierte Aktion" zur Verminderung der Ablagerungen von Quecksilbermischungen in der Umwelt insbesondare durch Aufgabe der Verwendung alkalischer Quecksilberlösungen in der Landwirtschaft einzuleiten, und wird die Bundesregierung Initiativen zur Verwirklichung der Empfehlung einleiten oder zieht sie es vor, bei der EG auf eine verbindliche Richtlinie zu drängen? Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung des Rates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an die Regierungen der Mitgliedstaaten für eine „konzertierte Aktion" zur Verminderung der Belastung der Umwelt durch Quecksilber. Die Empfehlung entspricht dem Umweltprogramm der Bundesregierung, in dem ein Aktionsschwerpunkt bei der Verminderung und Beseitigung der schädlichen Belastungen durch Umweltchemikalien und Biozide liegt. In Erfüllung dieses Abschnitts des Umweltprogramms beabsichtigt die Bundesregierung u. a. die gesetzliche Festsetzung von zulässigen Höchstmengen von Quecksilber in bestimmten Lebensmitteln, insbesondere Fischen. Für Pflanzenschutzmittel stellt ein strenges Indizierungs- und Zulassungsverfahren sicher, daß heute dem Quecksilber in der deutschen Landwirtschaft nur noch eine ganz untergeordnete und weiter schwindende Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung unterstützt somit auch in der Praxis die unter ihrer Mitwirkung zustande gekommene Empfehlung der OECD. Unabhängig davon setzt sie sich nachdrücklich für wirksame Maßnahmen zur Lösung der Quecksilberproblematik im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften ein. Auch die Europäischen Gemeinschaften messen der Frage der Umweltbelastung durch Quecksilber hohe Priorität bei. Ein eigens veranstaltetes europäisches Kolloquium hat sich in Luxemburg vom 3. bis 5. Juli 1973 der Frage der Verseuchung der Umwelt durch Quicksilber und Kadmium angenommen; die Ergebnisse dieses Kolloquiums werden bei den zukünftigen Arbeiten der EG-Kommission zugrunde gelegt. Das Umweltprogramm der Europäischen Gemeinschaften sieht spezifische Aktionen vor, z. B. die Erarbeitung von Kriterien und die Festsetzung von Normen für den Schadstoff Quecksilber im Wasser, sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung und Wiederverwendung von Quecksilberabfällen. Eine EG-Richtlinie vom 21. Mai 1973 über die Kennzeichnung und Verpackung von Quecksilber ist verabschiedet. Weitere EG-Richtlinien über gefährliche Schadstoffe (einschließlich Quecksilber) in der Viehnahrung und in kosmetischen Erzeugnissen werden vorbereitet. Eine Fragebogenaktion über Fragen der Beseitigung von u. a. Quecksilber in industriellen Abwässern ist von der Kommission bei den 9 Mitgliedstaaten, der Schweiz und den USA eingeleitet worden. Die Bundesregierung unterstützt die genannten Vorhaben der EG, die mit dem Aktionsprogramm der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes in Einklang stehen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/1182 Fragen A 55 und 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Berufskraftfahrer beim Bund, die infolge eines Unfalles, wegen einer Leistungsminderung durch schädliche Einflüsse der Arbeit oder wegen einer Leistungsminderung durch Abnahme der körperlichen Kräfte und Fähigkeiten infolge langjähriger Arbeit nicht mehr als Kraftfahrer beschäftigt werden können, nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnausgleichszulage erhalten, die von einer geringeren Bemessungsgrundlage als dem bisherigen Gesamtpauschallohn berechnet wird und sich nach Ablauf von jeweils einem Jahr um ein Viertel vermindert, wodurch der Kraftfahrer empfindliche Lohneinbußen hinnehmen muß, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diesem Mißstand abzuhelfen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Berufskraftfahrer beim Bund, deren dienstliche Inanspruchnahme aus Gründen, die der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3821* Fahrer nicht zu vertreten hat, gemindert wird, empfindliche Einkommensverluste hinnehmen müssen, auch wenn diese Fahrer jahrelang in einer bestimmten Pauschallohngruppe (Zeitgruppe) tätig und in diesem Ausmaß beansprucht waren, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesem Mißstand abzuhelfen? Zu Frage A 55: Nach dem Gesamtzusammenhang Ihrer Frage gehe ich davon aus, daß diese sich auf die Kraftfahrer bezieht, die nicht nur gelegentlich Überstunden leisten und für deren Entlohnung deshalb im Kraftfahrertarifvertrag des Bundes vom 5. April 1965 besondere Regelungen getroffen worden sind. Diese Kraftfahrer erhalten nicht — wie alle übrigen Arbeiter — den ihrer Lohngruppe entsprechenden Monatstabellenlohn, sondern einen Gesamtpauschallohn, der erheblich höher liegt. Der Gesamtpauschallohn setzt sich zusammen aus 1. einem Monatslohn, in dem eine bestimmte Zahl von Überstunden pauschal berücksichtigt ist, und 2. einem Pauschalzuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Je nach dem Umfang der im Monatslohn pauschal berücksichtigten Überstunden sieht der Kraftfahrertarifvertrag des Bundes vier Gesamtpauschallohngruppen vor. Kann ein Kraftfahrer aus den in Ihrer Anfrage genannten Gründen nicht mehr als solcher weiterbeschäftigt werden und wird er auf einen Arbeitsplatz umgesetzt, auf dem er keine oder nur gelegentliche Überstunden zu leisten hat, entfällt die durch die Mehrarbeit bedingte besondere Belastung. Daher müßte ihm der im Monatslohn enthaltene Anteil für Überstunden sofort entzogen werden. Eine solch einschneidende Maßnahme würde naturgemäß in den meisten Fällen für den Betroffenen eine Härte bedeuten. Um den Übergang — eine Bleichlautende Regelung besteht übrigens für die Kraftfahrer der Länder — zu erleichtern, haben die Tarifvertragsparteien in § 7 des Kraftfahrertarifvertrages eine allmähliche Reduzierung des höheren Lohnes in fünf Stufen über vier Jahre hinweg vereinbart. In der ersten Stufe wird der Berechnung der persönlichen Zulage im Zeitpunkt der Umsetzung des Kraftfahrers nicht die Gesamtpauschallohngruppe, der der Arbeiter als Fahrer zuletzt angehört hat, sondern die nächstniedrigere zugrunde gelegt. Die so errechnete Zulage vermindert sich nach Ablauf jeweils eines Jahres um 1/4. Diese Regelung im Kraftfahrertarifvertrag enthält eine Besserstellung der Kraftfahrer gegenüber allen anderen Arbeitern des Bundes; denn im übrigen werden bei einer Umsetzung eines Arbeiters aus den in Ihrer Frage genannten Gründen die Lohnbestandteile für Überstunden sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auch nicht übergangsweise gesichert. Ich bin daher nicht der Auffassung, daß in dieser für die Betroffenen nach meiner Meinung günstigen Regelung ein Mißstand gesehen werden kann. Zu Frage A 56: Die als Kraftfahrer beschäftigten Arbeiter des Bundes werden, wenn sie regelmäßig Überstunden leisten, nach dem Kraftfahrertarifvertrag vom 5. April 1965 pauschal entlohnt, und zwar entsprechend dem Grad ihrer dienstlichen Inanspruchnahme während des vorangegangenen Kalenderhalbjahres. Hierfür sieht der Kraftfahrertarifvertrag je nach dem Umfang der Überstunden vier Pauschalgruppen vor. Erhöhen oder verringern sich die Überstundenleistungen im laufenden Kalenderhalbjahr, erhält der Kraftfahrer im folgenden Kalenderhalbjahr seinen Lohn aus der höheren oder niedrigeren Pauschalgruppe. Die Einreihung des Kraftfahrers in die für ihn maßgebliche Lohngruppe ändert sich hierdurch nicht. Diese von den Tarifpartnern getroffene Regelung trägt den unterschiedlichen Anforderungen, die an den Kraftfahrer durch Überstunden gestellt werden, Rechnung und entspricht dem Grundsatz leistungsgerechter Entlohnung. Sie vereinfacht im übrigen für Verwaltung und Kraftfahrer die Lohnabrechnung und sichert darüber hinaus den Kraftfahrer gegen monatlich schwankende Lohnhöhe ab. Statt dessen findet — je nach den Verhältnissen des vorangegangenen Halbjahres die Umstellung frühestens nach einem Halbjahr statt. Hierdurch werden die Kraftfahrer gegenüber allen anderen Arbeitern begünstigt, bei denen Überstunden nicht pauschaliert abgerechnet werden. Für beide Gruppen gilt der Grundsatz, daß Überstunden nur in dem Umfang bezahlt werden, wie sie tatsächlich geleistet worden sind. Ich sehe keine Gründe, die es rechtfertigen könnten, diesen im Arbeitsleben allgemein anerkannten Grundsatz zugunsten der Kraftfahrer des Bundes aufzugeben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 57): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die unzureichenden Reisekostensätze far den öffentlichen Dienst zumindest an die steuerlich zulässigen Pauschbeträge, die z. B. bei der Wegestreckenentschädigung um 7 Pfennig je Kilometer höher sind als die im Reisekostenrecht für den öffentlichen Dienst, anzupassen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die reisekostenrechtlichen Pauschbeträge, die das Hohe Haus erst vor kurzem am 4. Oktober 1973 anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes beschlossen hat, unzureichend sind. Die Bundesregierung hält es deshalb nicht für angebracht, eine Anpassung der Entschädigungsbeträge in Erwägung zu ziehen. Bei der angesprochenen Frage der Wegstreckenentschädigung für die dienstliche Benutzung eines 3822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 eigenen Kraftfahrzeuges stellt der steuerliche Kilometersatz von 32 Pf einen Höchstbetrag dar. Dem Höchstbetrag liegen die vollen laufenden und festen Kosten der Kraftfahrzeughaltung zugrunde. Er wird daher mit Wirkung vom 1. November 1973 auch im Bundesdienst gezahlt, wenn das Kraftfahrzeug im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten wird. Wird das private Kraftfahrzeug nur gelegentlich für dienstliche Zwecke mitbenutzt, so beträgt die Wegstreckenentschädigung nach dem vom Hohen Hause am 4. Oktober 1973 beschlossenen Änderungsgesetz 25 Pf je Kilometer. Dieser Betrag berücksichtigt die laufenden Kosten voll, die festen Kosten aber nur zu einem angemessenen Teil, weil das Kraftfahrzeug in erster Linie aus privaten Gründen gehalten wird. Dies rechtfertigt es, daß der Dienstherr z. B. die Amortisation, die Kraftfahrzeugsteuer, die Versicherung und die Verzinsung nur zu einem Teil übernimmt. Die Regelung entspricht der steuerlichen Höchstbetragsregelung, nach der der Arbeitgeber je nach der Art und der dienstlichen Inanspruchnahme des Kraftfahrzeugs auch einen Kilometersatz von weniger als 32 Pf zahlen kann und sicher in vielen Fällen auch zahlt. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 58) : Wird die Grenzkommission nach dem Grundvertrag den Verlauf der Zonengrenze an der Elbe dahin gehend markieren, daß die Elbe in ihrer ganzen Breite zur Bundesrepublik Deutschland gehört? Auch für die Grenze zur DDR im Elbabschnitt gilt die Bestimmung der im Zusammenhang mit dem Grundvertrag gemeinsam abgegebenen Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission, daß der Grenzverlauf sich nach besatzungsrechtlichen Regelungen bemißt, und zwar entweder nach den diesbezüglichen Festlegungen des Londoner Protokolls vom 12. September 1944 oder aber nach örtlichen Abweichungen hiervon aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Die Feststellung der sich hiernach ergebenden rechtlichen Situation, an der das in der Grenzkommission vertretene Land Niedersachsen ebenfalls beteiligt ist, muß allerdings als kompliziert und schwierig bezeichnet werden, wobei es nicht entscheidend darauf ankommen kann, welcher Grenzverlauf von der einen oder anderen Seite als wünschenswert betrachtet wird. Beim gegenwärtigen Stand der Erörterungen in der Grenzkommission läßt sich noch nichts darüber sagen, ob im Elbabschnitt überhaupt eine Markierung durch Grenzzeichen vorgenommen werden soll. Bei fließenden Gewässern erscheint eine Grenzmarkierung im allgemeinen nicht sinnvoll. Von entscheidender Bedeutung ist es für die Bundesregierung, daß auch im Elbabschnitt der Grenze die dort bestehenden praktischen Probleme gelöst werden. Nach dem Zusatzprotokoll zum Grundvertrag obliegt der Grenzkommission ausdrücklich die Aufgabe, „zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme" beizutragen. In diesem Zusammenhang ist ferner auf Artikel 23 des von diesem Hause einmütig gebilligten Verkehrsvertrages und auf den Protokollvermerk dieser Bestimmung zu verweisen; nach Artikel 23 Verkehrsvertrag gewährleisten die Vertragsstaaten einen reibungslosen Binnenschiffsverkehr auf dem Elbabschnitt der Grenze. Der Protokollvermerk trifft hierfür eine Reihe von Detailregelungen. Im Hinblick auf die laufenden oder noch bevorstehenden Gespräche mit der DDR in verschiedenen Verhandlungsgremien halte ich es nicht für angezeigt, an dieser Stelle auf Einzelfragen einzugehen. Der geeignete Ort für eine nähere Unterrichtung scheint mir der Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen zu sein. Über die Arbeit der Grenzkommission ist dort bereits in zwei Sitzungen berichtet worden. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 7/1182 Fragen A 59 und 60) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es zur Verbesserung des Umweltschutzes dringend erforderlich ist, die in den bestehenden und noch in Vorbereitung befindlichen Umweltschutzgesetzen vorhandenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, d. h. insbesondere notwendige Durchführungsvorschriften zu erlassen? Wann kann mit dem Erlaß der in den Umweltschutzgesetzen vorbehaltenen Durchführungsvorschriften gerechnet werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es zur Verbesserung des Umweltschutzes dringend erforderlich ist, die in den bestehenden und noch in Vorbereitung befindlichen Umweltschutzgesetzen vorhandenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere auch der Erlaß der notwendigen Durchführungsvorschriften. Da die Problematik im einzelnen unterschiedlich ist, wird im folgenden gesondert auf die Durchführung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Abfallbeseitigungsgesetzes, des — noch in Vorbereitung befindlichen -- Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Baulärm- und des Fluglärmgesetzes eingegangen. Durchführung des Wasserhaushaltsgesetzes Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthält Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen — zur Bestimmung weiterer wassergefährdender Stoffe nach § 19 a Abs. 2 Nr. 2 WHG — über technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb der Rohrleitungsanlagen, über Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3823* die Prüfung der Anlagen und über die Entrichtung von Gebühren und Auslagen nach § 19 d WHG. 1. Die Genehmigungspflicht für die Errichtung und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe nach § 19 a WHG gilt derzeit nur für Anlagen zum Befördern von Rohölen, Benzinen, Dieselkraftstoffen und Heizölen, nicht aber für Anlagen zum Befördern anderer wassergefährdender Stoffe, wie z. B. Teerölen, Säuren, Laugen und Aromaten. Auch diese anderen wassergefährdenden Stoffe werden aber in zunehmendem Maße durch Rohrleitungsanlagen befördert. Durch den Entwurf der Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohleitungsanlagen, den die Bundesregierung in diesem Jahr vorgelegt hat, soll nunmehr die Genehmigungspflicht nach § 19 a WHG über die bisher dort genannten Stoffe hinaus auf alle wassergefährdenden Stoffe, die in Fernleitungen befördert werden, ausgedehnt werden. Der Verordnungsentwurf liegt dem Bundesrat zur Zustimmung vor. Nach der Zustimmung des Bundesrates, mit der in der Sitzung des Bundesrates am 9. November 1973 zu rechnen ist, wird die Verordnung unverzüglich verkündet werden. 2. Den Entwurf einer Verordnung für Vorschriften über technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe nach § 19 d WHG hat die Bundesregierung bisher nicht vorgelegt. In dieser Verordnung werden die technischen Anforderungen an die Beschaffenheit der Rohre, an die Werkstoffe und den Korrosionsschutz, an die Ausstattung der Rohre mit elektrischen Anlagen, an das Verlegen der Rohre im Gelände und weitere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu regeln sein. Der Stand der technischen Entwicklung in diesem Bereich wie auch in dem benachbarten Bereich der Anlagen zum Befördern brennbarer Flüssigkeiten erlaubt es aber noch nicht, die erforderlichen technischen Anforderungen in Rechtsvorschriften festzulegen. Die zuständigen Bundesminister des Innern, für Arbeit und Sozialordnung und für Wirtschaft haben statt dessen in Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden die Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten am 22. September 1971 bekanntgemacht (vgl. Sonderdruck aus dem Bundesarbeitsblatt-Fachteil Arbeitsschutz — Heft 10/1971). Diese Richtlinie enthält die technischen Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Fernleitungen zum Befördern wassergefährdender wie auch brennbarer Flüssigkeiten nach Wasserrecht und nach Gewerberecht. Alle Bundesländer haben die Richtlinie durch Verwaltungsvorschrift eingeführt und dadurch den Vollzug der einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten sichergestellt. Aus Gründen der Praktikabilität (Fortschritt der technischen Entwicklung) halten die Bundesregierung und die Bundesländer die Überführung der Richt- linie in die Form von Rechtsvorschriften derzeit nicht für dringlich. Sobald die Überführung angezeigt ist, wird die Bundesregierung den Verordnungsentwurf vorlegen. II. Durchführung des Abfallbeseitigungsgesetzes Das Abfallbeseitigungsgesetz enthält 5 Ermächtigungen der Bundesregierung bzw. einzelner Bundesminister zum Verlaß von Rechtsverordnungen (§ 11 Abs. 3 Satz 2, § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 5, § 14, § 15 Abs. 2) . 1. Für 3 von ihnen hat der Bundesminister des Innern die Referentenentwürfe bereits vorgelegt, nämlich für — die Verordnung nach § 11 über die Führung von Nachweisbüchern bei den Besitzern von Abfällen, — die Verordnung nach § 12 über die Beantragung und Erteilung einer Genehmigung zum Einsammeln oder Befördern von Abfällen innerhalb des Bundesgebietes — und die Verordnung nach § 13 über die Beantragung und Erteilung einer Genehmigung zur Einfuhr von Abfällen in das Bundesgebiet. Die zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen sind aber schon heute geltendes unmittelbar anzuwendendes Recht. Die Länder können und müssen schon seit über einem Jahr danach verfahren, und sie tun das auch in der Praxis. Aus diesem Grunde war es nicht nur zweckmäßig, sondern auch unschädlich, mit der endgültigen Fassung der Verordnungsentwürfe zu warten, bis die ersten praktischen Erfahrungen der Länder mit der Anwendung des Abfallbeseitigungsgesetzes vorlagen und in den Entwürfen berücksichtigt werden konnten. Dies gilt insbesondere für die beiden Verordnungen nach den §§ 11 und 12, mit deren Hilfe wir eine lückenlose Kontrollkette der Abfallbeseitigung vom Abfallerzeuger über den Beförderer bis hin zur Beseitigungsanlage gesichert werden soll. Die Entwürfe werden zur Zeit innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern abgestimmt. Unter der Voraussetzung, daß die Abstimmung so zügig erfolgt, wie das Bundesministerium des Innern dies wünscht und wie es nach seiner Auffassung auch möglich ist, werden die 3 Verordnungen bis Mitte nächsten Jahres erlassen werden können. 2. Die Bundesregierung ist nach § 14 des Abfallbeseitigungsgesetzes ermächtigt, Verpackungen und Behältnisse bestimmten Beschränkungen oder Verboten zu unterwerfen, wenn diese die schadlose Abfallbeseitigung erschweren oder erhebliche Umweltbelastungen verursachen. Einschneidende rechtliche Eingriffe auf diesem Gebiet sind nur dann vertretbar, wenn andere Lösungswege nicht mehr gangbar erscheinen und die Einrichtungen der Abfallbeseitigung drohen, durch die Abfallmengen überfordert zu werden. Zur Klä- 3824* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 rung dieser wissenschaftlich-technischen Probleme sind geeignete Untersuchungen eingeleitet worden. Von den Ergebnissen dieser Ermittlungen wird es abhängig gemacht, ob, wann und für welche Produkte eine Rechtsverordnung nach § 14 erlassen wird. Die Bundesregierung geht hierbei in Übereinstimmung mit der Meinung von Sachverständigen von der Auffassung aus, daß es durch Entwicklung und Ausbau von Verfahren zur Wiederverwertung und Weiterverwendung möglich ist, die Menge dieser Abfälle beträchtlich zu reduzieren. Wie ich in der Antwort auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Vohrer in der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Oktober 1973 bereits ausgesagt habe, sollen die vorgenannten Verfahren dazu dienen, die überwiegende Masse an Abfällen als „Rohstoffe am falschen Ort" in den Produktionsprozeß wieder einzugliedern. Ein „Programm Abfallwirtschaft" — ich möchte dieses Programm jetzt so bezeichnen, weil es weitergespannt ist als der Begriff der „Recycling" im engeren Sinne — wird von der Bundesregierung zur Zeit vorbereitet. Es soll unter anderem die möglichen Maßnahmen zur Wiederverwertung und Weiterverwendung aufzeigen. Dieses Programm Abfallwirtschaft soll bis Ende des Jahres 1974 abgeschlossen werden. 3. Die Bundesregierung ist nach § 15 Abs. 2 des Abfallbeseitigungsgesetzes ermächtigt, bundeseinheitliche Vorschriften zu erlassen über die Voraussetzungen unter denen Abwasser, Klärschlamm, Fäkalien und ähnliche Stoffe auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht werden dürfen. Dabei handelt es sich um wissenschaftlich schwierige Festsetzungen seuchenhygienischer und chemischphysikalischer Verfahren und um Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe. Das Bundesgesundheitsamt ist beauftragt worden, zusammen mit Fachleuten aus den einschlägigen Bereichen die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Rechtsverordnung auszuarbeiten und in Form einer Studie bis zum 1. März 1974 vorzulegen. Der Entwurf der Rechtsverordnung soll voraussichtlich im Monat November 1974 dem Kabinett vorgelegt werden. III. Durchführung des — in Vorbereitung befindlichen — Bundesimmissionsschutzgesetzes Die gesetzlichen Handhaben zur Reinhaltung der Luft und zur Bekämpfung des Lärms werden durch das dem Bundestag zur Beratung vorliegende Bundes-Immissionsschutzgesetz wesentlich verbessert und erweitert. Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung sind heute vorwiegend Aufgaben der Technik. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz enthält deshalb zahlreiche Ermächtigungen an die Bundesregierung, die notwendigen Detailregelungen durch Rechtsverordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu regeln. Das bedeutet jedoch nicht, daß das Bundes-Immissionsschutzgesetz wirkungslos bleiben müßte, bevor nicht Durchführungsvorschriften erlassen worden sind. Das Gesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die alle, die zur Luftverschmutzung und zur Lärmbelastung beitragen, unmittelbar verpflichten. Um die notwendige Kontinuität in der Praxis der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung zu wahren, stellt das Gesetz sicher, daß die Anforderungen nach geltendem Recht voll aufrechterhalten bleiben. Parallel zu den Gesetzesberatungen werden vorhandene Durchführungsvorschriften verbessert. Umfangreiche und einschneidende Verpflichtungen zur Reinhaltung der Luft sieht die Novelle zur Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) vor, die ihrer Rechtsnatur nach eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift darstellt. Der Referentenentwurf wird in diesen Tagen den Ländern und den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet. Um auf den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz neu erfaßten Gebieten rechtzeitig notwendige Durchführungsvorschriften erlassen zu können, wurde im Rahmen des Länderausschusses für Immissionsschutz ein Bund-Länder-Arbeitskreis eingesetzt und mit den Vorarbeiten beauftragt. Der Arbeitskreis hat bisher Entwürfe für drei Rechtsverordnungen erarbeitet, die auf landesrechtliche Vorbilder zurückgehen, aber weitere sachliche Verbesserungen enthalten. Es handelt sich um — eine Verordnung über Feuerungsanlagen, die über 20 Millionen Feuerungen erfassen wird, — eine Verordnung über Chemischreinigungsanlagen und — eine Verordnung über Lacktrockenöfen. Diese Verordnungen, die insgesamt 17 Landesverordnungen ablösen werden, können alsbald nach Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen werden. Der Bund-Länder-Arbeitskreis wird seine Arbeit im kommenden Jahr verstärkt fortsetzen. Schwerpunkte für weitere Durchführungsvorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden sein: — Begrenzung des Schwefelgehalts im Heizöl, — Einbeziehung bestimmter Bereiche des Mittel- und Kleingewerbes in ein Genehmigungsverfahren, — Regelung über Emissionskataster und Emissionserklärungen, — Festsetzung weiterer Immissionswerte für luftverunreinigende Stoffe, die zum Schutz der Allgemeinheit und zur Vorsorge nicht überschritten werden dürfen. IV. Durchführung des Baulärmgesetzes In den vergangenen drei Jahren ist ein wesentlicher Teil der vorgesehenen Durchführungsvorschriften zum Gesetz zum Schutz gegen Baulärm vom 9. September 1965 erlassen worden. Im einzelnen sind folgende Vorschriften ergangen: Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm Titel Datum veröffentlicht verschärfte Richtwerte im Bundesanzeiger Nr. vom ab Geräuschimmissionen 19. August 1970 160 1. September 1970 - Emissionsmeßverfahren 22. Dezember 1970 242 30. Dezember 1970 - Emissionsrichtwerte für Betonmischeinrichtungen und Transportbetonmischer 6. Dezember 1971 231 11. Dezember 1971 1. Januar 1975 Emissionsrichtwerte für Radlader 16. August 1972 156 22. August 1972 1. Januar 1976 Emissionsrichtwerte für Kompressoren . . 24. Oktober 1972 205 28. Oktober 1972 1. Juli 1975 Emissionsrichtwerte für Betonpumpen . . 28. März 1973 64 31. März 1973 1. Januar 1976 Emissionsrichtwerte für Planierraupen . . 4. Mai 1973 87 10. Mai 1973 1. Januar 1977 Emissionsrichtwerte für Kettenlader 14. Mai 1973 94 19. Mai 1973 1. Januar 1977 Es ist vorgesehen, noch folgende Vorschriften zu erlassen: - VwV über Emissionsrichtwerte für Bagger: vom Kabinett beschlossen am 17. Oktober 1973 - VwV über Emissionsrichtwerte für Krane: Kabinettreif voraussichtlich Februar 1974 - VwV über Emissionsrichtwerte für Verdichter: Kabinettreif voraussichtlich Mai 1974 - VwV über Emissionsrichtwerte für Druckluftwerkzeuge: Kabinettreif voraussichtlich September 1974 Die Vorschriften enthalten im wesentlichen folgende Regelungen: 1. Festsetzung von Immissionsrichtwerten (Richtwerte für die von Baustellen ausgehenden Geräuschimmissionen, bei deren Überschreiten Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen der Allgemeinheit zu besorgen sind). 2. Festsetzung von Verfahren für die Messung der von Baustellen ausgehenden Geräuschimmissionen und der Geräuschemissionen von Baumaschinen. 3. Festsetzung von Emissionsrichtwerten (Richtwerte für die von einzelnen Baumaschinenarten bei bestimmten Betriebsvorgängen ausgehenden Geräusche, deren Überschreiten nach dem Stand der Technik vermeidbar ist). 4. Herabsetzung der Emissionsrichtwerte für einzelne Baumaschinenarten nach einem gewissen Zeitraum, der volks- und betriebswirtschaftliche Belange berücksichtigt und es der Baumaschinenindustrie ermöglicht, mit vertretbarem Aufwand lärmarme Konstruktionen produktionsreif zu entwickeln. 5. Definition der Baumaschinen, die „erhöhten Schallschutzanforderungen" entsprechen. Damit wurde ein verbindlicher Begriff geschaffen, der in schalltechnischer Hinsicht vorbildliche Maschinen bezeichnet. Dieser Begriff wird im Wettbewerb auf dem Baumaschinenmarkt zunehmend Bedeutung erlangen und auf die Konstruktion und den Einsatz geräuscharmer Maschinen nachhaltig einwirken. Er eignet sich vorzüglich für staatliche und kommunale Ausschreibungen von Bauarbeiten vor allem in schutzbedürftigen Gebieten und erleichtert es den Ländern, die in § 4 des Baulärmgesetzes vorgesehenen Betriebsbeschränkungen für Bezirke, die eines stärkeren Schutzes bedürfen, zu verfügen. Es bereitet naturgemäß den zuständigen Landesbehörden gewisse Schwierigkeiten, die Einhaltung der zahlreichen, festgesetzten Emissionswerte auf der Baustelle zu kontrollieren. Um diese Aufgabe zu erleichtern und Messungen auf der Baustelle möglichst weitgehend zu vermeiden, hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß die Baumaschinentypen, die nachweislich dem Stand der Technik oder „erhöhten Schallschutzanforderungen" entsprechen, in einer Datenbank erfaßt und den Überwachungsbehörden zur Kenntnis gebracht werden. Der beim Vollzug des Baulärmgesetzes beschrittene Weg kann in verschiedener- Hinsicht vorbildlich für die Regelung anderer Bereiche sein. V. Durchführung des Fluglärmgesetzes 1. Der raschen und einwandfreien Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 hat die Bundesregierung von Anfang an große Bedeutung zugemessen. Wie sie in ihrem Zwischenbericht vom 20. Oktober 1972 (Drucksache VI/VII - 1) dargelegt hat, ist ein großer Teil der im zweiten Abschnitt des Gesetzes vorgesehenen Maßnahmen (Einrichtung von 3826* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Geräuschmeßanlagen, Bildung von Flughafenkommissionen) durchgeführt worden. Im Februar dieses Jahres ist auch der „Beratende Ausschuß" konstituiert worden, der vor dem Erlaß von Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften auf Grund des Luftverkehrsgesetzes zu hören ist, soweit sie dem Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge dienen. 2. Die Arbeiten zum Vollzug des anderen Abschnitts des Fluglärmgesetzes, in dem die Festsetzung von Lärmschutzbereichen an bestimmten zivilen und militärischen Flugplätzen durch Rechtsverordnungen vorgesehen ist, wurden bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begonnen. Die Arbeitskonzeption ist in dem erwähnten Zwischenbericht im einzelnen dargelegt. Am 22. Oktober 1973 hat die Bundesregierung die erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Fluglärmgesetzes verabschiedet und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet. Die Rechtsverordnung bestimmt die baulichen Schallschutzanforderungen nach § 7 des Gesetzes. Es ist davon auszugehen, daß auch die ersten Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Lärmschutzbereichen noch in diesem Jahr von den beteiligten Bundesministerien beschlossen und dem Bundesrat vorgelegt werden können. Die Koordinaten der Kurvenpunkte der Lärmschutzbereiche für die Verkehrsflughäfen Düsseldorf, Bremen und Nürnberg sind nunmehr mit Hilfe von EDV-Anlagen errechnet; die Zeichnung der erforderlichen Karten im Maßstab 1: 50 000 und 1: 5 000 ist in die Wege geleitet. Sobald die Karten vorliegen, werden die im übrigen fertiggestellten Rechtsverordnungen von den verantwortlichen Bundesressorts verabschiedet werden können. Entsprechend wird mit den Lärmschutzbereichen für die militärischen Flugplätze verfahren werden. Die Koordinaten der Kurvenpunkte der Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Leipheim, Nörvenich, Erding und Oldenburg werden voraussichtlich noch im Monat November errechnet sein. Die Rechtsverordnungen für die anderen 9 Verkehrsflughäfen und für die restlichen 25 militärischen Flugplätze, die einen Lärmschutzbereich erhalten, werden sukzessive im kommenden Jahr vorgelegt werden. 3. Von den zahlreichen Problemen, die sich beim Vollzug des Fluglärmgesetzes ergeben haben, sollen nur folgende angedeutet werden: Nach dem Fluglärmgesetz sind die Lärmschutzbereiche nach einer voraussehbaren, also zukünftigen Lärmbelastung zu bestimmen. Dies schließt eine Messung der Lärmbelastung aus. Es ist erforderlich, auf der Grundlage individuell prognostizierter Ausgangsdaten die Lärmbelastung zu berechnen. Nachdem zunächst in 9monatiger intensiver Forschungsarbeit die relevanten Ausgangsdaten abstrakt-generell erarbeitet und anschließend zur administrativen Verwertung in weiteren 3 Monaten in Datenerfassungssystemen dargestellt und von den beteiligten Bundesressorts in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden verbindlich festgelegt worden waren, konnte mit der Einholung der konkreten Daten für den einzelnen Flugplatz begonnen werden. Die Datenprognose stellt hohe Anforderungen an die verantwortlichen Stellen. Nach dem Gesetz sind nämlich Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs auf der Grundlage des zu erwartenden Ausbaus des Flugplatzes zu berücksichtigen. Dies bedeutet, daß z. B. die Flugbewegungen differenziert nach Flugzeugmustern, Tag und Nachtzeit, Starts, Landungen und Platzrunden auf die z. T. sehr zahlreichen, genau zu beschreibenden Flugstrecken zu beziehen sind. Bezugszeitraum sind die 6 verkehrsreichsten Monate des Jahres. Als das Fluglärmgesetz erlassen wurde, bestand zwar im Prinzip Klarheit über die Art und Weise der Berechnung des äquivalenten Dauerschallpegels aus den Eingabedaten; dies hatte seinen Niederschlag in der „Anlage zu § 3" des Gesetzes. Eine Fülle von Fragen, von deren Beantwortung Größe und Form des Lärmschutzbereichs abhängt, war aber offen geblieben. Auf alle diese Fragen mußten Antworten erarbeitet und für den Gesetzesvollzug verbindlich formuliert werden, damit sich ermessensfrei und damit unabhängig von der jeweiligen wissenschaftlichen Meinung des mit der Berechnung betrauten Experten der Lärmschutzbereich aus den Eingabedaten berechnen läßt. Dies erschien im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot und die weitreichenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung über die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Lärmschutzbereich insbesondere zur Schutzzone i — unerläßlich. Auf der Grundlage einer Ausarbeitung mehrerer Fachleute haben die beteiligten Bundesressorts am 23. März 1973 nach Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden in Ergänzung zur Anlage zu § 3 des Gesetzes eine EDV-gerechte „Anleitung zur Berechnung" von Lärmschutzbereichen (AzB) mit zahlreichen Einzelheiten beschlossen. Die Datenerfassungssysteme für den zivilen und den militärischen Bereich bilden in Verbindung mit der „Anleitung zur Berechnung" ein modernes Regelwerk für die Berechnung und Festsetzung von Lärmschutzbereichen an Flugplätzen, das in dieser Art international ohne Vergleich ist. Es wird im nächsten Jahr in geeigneter Weise veröffentlicht werden. Die Bundesregierung hat die Auswahl der Experten, denen beim Vollzug eines wissenschaftlich so anspruchsvollen Gesetzes große Bedeutung zukommt, mit besonderer Sorgfalt vorgenommen. Sie hat sich für Fachleute von wissenschaftlichem Rang und reicher Erfahrung als Fluglärmgutachter entschieden. Ein Teil der von der Bundesregierung unter Vertrag genommenen Experten (Prof. Dr. Bürck, Prof. Dr. Müller, Dr. Matschat) war maßgeblich beteiligt am sogenannten Göttinger Fluglärmgutachten vom Mai 1965 („Fluglärm — Seine Messung und Bewertung, seine Berücksichtigung bei der Siedlungsplanung, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3827* Maßnahmen zu seiner Minderung"), auf dessen wissenschaftlichen Aussagen das Fluglärmgesetz beruht. 4. Zur Bekämpfung des Fluglärms an der Quelle werden der Bundesminister für Verkehr und der Bundesminister des Innern im kommenden Jahr eine „Rechtsverordnung über Lärmgrenzwerte von Flugzeugen" erlassen. Die vorgesehenen Grenzwerte für Flugzeuge mit Strahlturbinenantrieb sind im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) abgestimmt. Die Grenzwerte für Propellerflugzeuge bis 5 700 kg Höchstgewicht und Motorsegler wurden auf nationaler Ebene erarbeitet. Internationale Regelungen für solche Flugzeuge stehen bisher noch aus. Wie im Umweltprogramm der Bundesregierung festgestellt worden ist, wirkt sich der Fluglärm u. a. durch niedrig fliegende Sportflugzeuge besonders belastend aus. Die verantwortlichen Bundesressorts prüfen zur Zeit die Möglichkeiten, derartigen Geräuschbelästigungen durch Erlaß einer Rechtsverordnung über eine zeitliche Beschränkung des Flugbetriebs zu begegnen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/1182 Frage A 61): Haben die Länder auf Grund ihrer Zuständigkeit für Fragen der Lehrerbildung dem Bund schon Vorstellungen auch darüber unterbreitet, wie die Besoldung der Lehrer nach der gegenwärtigen und nach der zukünftigen Lehrerbildung durch Bundesgesetz einheitlich geregelt werden soll, und ist der Bund bereit, diesen Vorschlägen der Länder zu entsprechen? Die Besoldung der Lehrer nach dem gegenwärtigen Stand der Lehrerausbildung soll in dem in Vorbereitung befindlichen Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung in Bund und Ländern — abgekürzt 2. BesVNG genannt — bundeseinheitlich geregelt werden. Ziel dieses Gesetzes soll insbesondere die weitere Vereinheitlichung — auch und gerade der Besoldungsordnungen —, in denen die Zuordnung der einzelnen Ämter zu den einzelnen Besoldungsgruppen geregelt ist, zwischen Bund und Ländern sein. Die im Referentenentwurf des Gesetzes vorgesehene Harmonisierung der Lehrerbesoldung ist das Ergebnis eingehender Beratungen mit den Ländern auf der Ebene der gemeinsamen Besoldungskommission des Bundes und der Länder sowie des Arbeitskreises für Besoldungsfragen der Länder. Somit kann ich Ihre Frage, soweit sie sich auf den gegenwärtigen Stand der Lehrerbildung bezieht, uneingeschränkt bejahen. Dabei soll nicht verschwiegen werden, daß es erhebliche Schwierigkeiten bereitet hat, auf den bisher durch das Besoldungsrecht von elf Ländern vorgegebenen, zum Teil recht unterschiedlichen Einstufungen ein gemeinsames Bewertungsniveau aufzubauen. Ich sehe heute davon ab, die Einzelheiten aufzuzeigen, da ich hoffe, dem Hohen Hause den Entwurf des 2. BesVNG alsbald vorlegen zu können. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich dahin gehend, daß die Länder, die für das Schulwesen einschließlich der Lehrerbildung zuständig sind, dem Bund noch keine einheitlichen Vorstellungen darüber unterbreitet haben, wie die zukünftige Ausbildung und Verwendung der Lehrer in Ausgestaltung der von Bund und Ländern im Bildungsgesamtplan gemeinsam beschlossenen Stufenschule mit schwerpunktmäßig für die Stufen ausgebildeten Lehrern aussehen soll. Solange aber eine einheitliche Konzeption für die Umstellung des Schulwesens von den bisherigen Schularten auf die nach Altersjahrgängen der Schüler einzurichtenden Schulstufen und die daraus zu folgernde Ausbildung und Tätigkeit der Stufenlehrer nicht vorliegen, ist ein Konzeption für die Besoldung des Stufenlehrers nicht möglich. Der Neuregelung der Lehrerbesoldung muß die Neuregelung der Lehrerausbildung und der laufbahnmäßigen Gestaltung der Lehrämter auf Grund veränderter Funktionen vorausgehen und nicht umgekehrt. Der Deutsche Bundestag hat schon mit Entschließungen vom 26. Februar 1969 und vom 3. März 1971 die Länder gebeten, „ihre Bemühungen um die Vereinheitlichung der Lehrerausbildung alsbald abzuschließen, um dem Bundesgesetzgeber die Möglichkeit zu geben, die erforderlichen besoldungsrechtlichen Folgerungen zu ziehen". Bundesminister Genscher hat aus diesem Grunde verschiedentlich die Kultusministerkonferenz auf diesen dringenden Wunsch des Hohen Hauses hingewiesen. Dem Bund ist es allerdings nicht möglich, unmittelbar in die in den Ländern im Gang befindliche Meinungsbildung einzugreifen, wie Minister Genscher schon am 18. Oktober 1973 in Beantwortung einer Schriftlichen Frage des Abgeordneten Engholm ausgeführt hat. Obwohl die geteilten Länderauffassungen bisher noch nicht zusammengeführt werden konnten, scheinen sich mir die Aussichten dafür nunmehr doch zu verbessern, nachdem eine besondere Abteilungsleiterkommission aus Vertretern der Innenministerkonferenz, der Finanzministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz gebildet worden ist, um eine Lösung zu finden. Ich begrüße dankbar, daß die Herren Ministerpräsidenten der Länder in ihrer Sitzung Anfang Oktober dieses Jahres die Erwartung ausgedrückt haben, daß die genannte Kommission der beteiligten Länderressorts möglichst bald einen gemeinsamen Vorschlag der Länder zur bundesgesetzlichen Regelung der beamten- und besoldungsrechtlichen Fragen für den Stufenlehrer vorlegt. Mit Schreiben vom 5. November 1973 habe ich dem Herrn Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder das dringende Interesse der Bundesregierung an einer alsbaldigen Einigung der Länder in der Lehrerbildung nochmals dargelegt. Dabei habe ich eindringlich gebeten, daß die Länder ihre diesbezüglichen Bemühungen mit Nachdruck 3828* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 intensivieren und habe auf die Gefahren hingewiesen, die sich daraus ergeben könnten, daß offenbar einzelne Länder wie etwa Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen darangehen, für ihren Bereich gesonderte Regelungen zu treffen. Für die von mir erwähnte Arbeit der Länderkommission ist von den Vertretern der Länderinnen- und -finanzminister bekanntlich ein Papier „Zur Ausbildung und Besoldung des Stufenlehrers" entworfen worden, das insbesondere bei Lehrerverbänden erheblichen Widerspruch ausgelöst hat. Für dieses Papier ist verschiedentlich in der Öffentlichkeit mein Haus verantwortlich gemacht worden. Die insoweit wohl auf Grund eines Mißverständnisses erhobenen Vorwürfe muß ich zurückweisen. Ich darf abschließend — und darin weiß ich mich mit dem Herrn Bundesminister für Bildung und Wissenschaft einig zusammenfassen, daß eine rasche einheitliche Entscheidung für die künftige Lehrerbildung im gemeinsamen Interesse des Bundes und der Länder liegt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist die Bundesregierung zur Mitarbeit selbstverständlich uneingeschränkt bereit. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese Entscheidung so rechtzeitig getroffen würde, daß die Konsequenzen hieraus auf die Lehrerbesoldung im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch in das 2. BesVNG aufgenommen werden könnten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 112): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein weiterer Rückgang des Berlin-Flugverkehrs als Folge einer neuerlichen Anhebung der Tarife unter politischen Gesichtspunkten unerwünscht wäre, und welche Maßnahmen wird sie — bejahendenfalls ergreifen? Die Bundesregierung würde einen weiteren Rückgang des Berlin-Luftverkehrs als Folge einer neuerlichen Anhebung der Tarife insbesondere dann bedauern, wenn dieser Rückgang eine Verschlechterung der Verkehrsbedienung im Luftverkehr zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik nach sich ziehen würde. Zunächst darf ich jedoch bemerken, daß die Genehmigung der Berlin-Flugtarife in die Zuständigkeit der drei Mächte fällt. Die Bundesregierung wird konsultiert. Bisher liegt lediglich eine Mitteilung des Auswärtigen Amtes vor, nach der eine der alliierten Gesellschaften eine Flugpreiserhöhung beantragt hat. Diese nicht genannte Luftverkehrsgesellschaft ist von den alliierten Botschaften aufgefordert worden, ihren Erhöhungsantrag zu begründen. Über das Ausmaß der beantragten Tariferhöhung ist nichts bekannt. Nach Presseberichten soll es sich um 10 % handeln. Die Bundesregierung und der Berliner Senat stehen über diese Frage in Kontakt mit den Botschaften der drei Westmächte. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 113): Treffen Pressemeldungen zu, die „DDR"-Behörden benutzten auf den Verbindungsstraßen zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet konfiszierte Wagen mit den Original-Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland zu unbemerkten Kontrollen, und was hat — bejahendenfalls — die Bundesregierung unternommen, gegenüber Ost-Berlin, um diesen Mißbrauch zu unterbinden, durch Bekanntgabe der Wagen und Kennzeichen, damit sich die Benutzer dieser Straßen gegenüber solcher Spitzelei angemessen verhalten können und so vor Schaden bewahrt werden? Wie die Bundesregierung bereits auf die gleichartige Anfrage des Kollegen Dr. Marx am 21. November 1972 erklärt hat, kann sie Meldungen, denen zufolge Angehörige des Staatssicherheitsdienstes der DDR auf den Transitstrecken von und nach Berlin (West) Fahrzeuge mit Kennzeichen der Bundesrepublick Deutschland zur Überwachung von Transitreisen eingesetzt seien, nicht bestätigen. Diese Angelegenheit ist seinerzeit mit Vertretern der DDR behandelt worden. Diese haben erklärt, daß derartige Angaben über das Auftreten des Staatssicherheitsdienstes auf keinen Fall zutreffen. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit weiter im Auge behalten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 8. November 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Fragen A 114 und 115): Hat die Deutsche Bundesbahn ihre Zustimmung dafür erteilt, daß die Westberliner Güterbahnhöfe den internationalen Güterkursbüchern von 1973 der DDR einverleibt wurden, und wenn ja, billigt die Bundesregierung dies? Wie will die Bundesregierung in Zukunft verhindern, daß der Eindruck entsteht, West-Berlin gehöre zum Verkehrsgebiet der DDR? Bei den internationalen Güterkursbüchern ist im wesentlichen zu unterscheiden nach dem Internationalen Güterkursbuch (LIM) — Livret-indicateur international marchandises — und dem Internationalen Güterkursbuch der Deutschen Bundesbahn. Das Internationale Güterkursbuch (LIM) wird von den Tschechoslowakischen Staatsbahnen namens der Mitgliedsverwaltungen der Europäischen Güterzugfahrplankonferenz (EGK) federführend bearbeitet und von ihnen herausgegeben. Die jetzt verwendeten Bezeichnungen „Bundesrepublik Deutschland" und „Deutsche Demokratische Republik" wurden nach Abschluß der Berlin-Verträge auf der Herbsttagung der Europäischen Güterzugfahrplankonferenz 1972 in Belgrad von der Deutschen Reichsbahn beantragt. Sie sind an die Stelle der bis dahin verwendeteten Bezeichnungen „Deutschland DB" und „Deutschland DR" getreten. Die Deutsche Bundesbahn hat nach Fühlungnahme mit dem Bundesminister für Verkehr gegen diese 'Darstellung keinen Einspruch erhoben. Bei dem von der Deutschen Bundesbahn herausgegebenen „Internationalen Güterkursbuch der DB" Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 3829* handelt es sich um einen wortgetreuen Auszug (Fotodruck aus dem Internationalen Güterkursbuch [LIM]). Es enthält nur die Aus- und Eingangsverbindungen, die mit dem Streckennetz der Deutschen Bundesbahn bestehen. Hier ist die Deutsche Bundesbahn in der Darstellung - der angesprochenen Verbindungen nicht an die Zustimmung anderer Bahnverwaltungen gebunden. Die Deutsche Bundesbahn wird in der nächsten Neuauflage klarstellen, daß die auf dem Gebiete von Berlin (West) liegenden Bahnhöfe zwar von der Deutschen Reichsbahn betrieben werden, aber nicht auf dem Hoheitsgebiet der DDR liegen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 116) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bahnhof Helmstedt ab Mitte 1975 nicht mehr als Stückgutbahnhof bedient werden soll? Nach dem derzeitigen Stand der planerischen Überlegungen ist davon auszugehen, daß die Abfertigungsbefugnis für den Stückgutverkehr beim Bahnhof Helmstedt aufgehoben und die künftige Bedienung voraussichtlich von dem gut ausgelasteten Stückgut-Konzentrationspunkt Braunschweig bzw. Wolfsburg im Flächenverkehr auf der Straße erfolgen wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 117): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich für Wirtschaftsbetriebe im Zonenrandgebiet die Verkehrsbedienung hierdurch wesentlich verschlechtern und somit die Zonenrandförderungspolitik in das Gegenteil umgewandelt würde? Die mit der Stückgut-Konzentration verbundene stärkere Individualbedienung mit Kraftwagen kommt den Bemühungen der Gemeinden und der Länder um eine notwendige strukturelle Verbesserung bestimmter Entwicklungsgebiete, wie insbesondere den Zonenrandgebieten, gerade entgegen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine individuelle Verkehrsbedienung in diesen Räumen über die Straße vom künftigen Konzentrationspunkt aus das allgemeine wirtschaftliche Wachstum sogar noch fördern wird. Dies insbesondere dadurch, daß die Konzentration des Kleingutverkehrs auf der Schiene in Verbindung mit einem gut ausgebauten Transportdienst auf der Straße im regionalen Bereich auch für den Kunden im Zonenrandgebiet bessere Dienstleistungen erwarten läßt, u. a. in Form kürzerer Beförderungszeiten von Haus zu Haus sowie geringerer Transportschäden auf Grund verminderter Umladehäufigkeit während der Beförderung auf der Schiene. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 120) : Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um hei den Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen einheitlich zu bedienende Verschlüsse einzuführen? Sicherheitsgurte für Kraftfahrzeuge unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der Bauartgenehmigungspflicht. Die amtliche Prüfung umfaßt neben den Befestigungsbeschlägen und den Versteileinrichtungen die Gurtbänder und die Verschlüsse. Die Prüfbedingungen sind in den „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)" vom 5. 7. 1973 enthalten. Nach Nr. 26 Abs. 2 dieser Technischen Anforderungen müssen die Verschlüsse einfach zu handhaben und auch nach Höchstbeanspruchung durch jedermann leicht zu öffnen sein. Einer Vorschrift, die allen Gurtherstellern die gleiche Verschlußkonstruktion vorschreibt, stehen patentrechtliche Erwägungen entgegen. Es zeichnet sich jedoch ab, daß die Fahrzeug- und Gurthersteller in gemeinsamer Arbeit bereits auf leichte Erreichbarkeit der Entriegelungseinrichtung sowohl für den Angeschnallten als auch für Hilfspersonen bei Unfällen besonderes Augenmerk legen. Die Bemühungen, eine Vereinheitlichung der Funktionsweise von Gurtschlössern und die Einhandbedienung zu fördern, verlaufen nach Aussagen der Verbände bereits erfolgreich. Auch im Rahmen der Arbeiten der International Standard Organisation (ISO) wird inzwischen die Vereinheitlichung von Gurtschlössern vorangetrieben. Die Bundesregierung beabsichtigt daher z. Z. nicht, Bauvorschriften im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Bedienungsweise von Gurtschlössern zu erlassen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 8. November 1973 auf die- Mündliche Frage des Abgeordneten Mahne (SPD) (Drucksache 7/1182 Frage A 121) : Sieht die Bundesregierung in der ungesicherten Aufstellung von Reklame-Ständern der Mineralölgesellschaften an den Fahrbahnen der Bundesautobahnen ein Verkehrshindernis und eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, und will sie gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die zur Beseitigung dieser Verkehrshindernisse führen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Werbeanlagen an Bundesautobahnen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Bereits durch das Bundesfernstraßengesetz sind Werbeanlagen an Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 40 m verboten. Darüber hinaus verbietet die Straßenverkehrs-Ordnung jede Werbung, die geeignet ist, die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Ungesicherte Reklameständer an den Fahrbahnen stellen eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. 3830* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 64. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1973 Außerhalb des Bereichs einer Tankstelle sind nur die amtlichen Vorankündigungsschilder und ein Schild mit der Bezeichnung der jeweiligen Kraftstoffmarke zulässig. Ihre Anfrage wird zum Anlaß genommen, die obersten Straßenbaubehörden der Länder, denen im Rahmen der Auftragsverwaltung die Kontrolle obliegt, zu bitten, der Aufstellung von Werbeanlagen an Bundesautobahnen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und im Einzelfall für Abhilfe zu sorgen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 131): Wird die Bundesregierung den deutschen Rundfunkanstalten, die in der Sowjetunion empfangen werden können, empfehlen, Informationen über die Ausreisemöglichkeiten für Deutsche in ihre Programme aufzunehmen, und was hat sie gegen die Behinderung der Antragstellung durch sowjetische Behörden unternommen? In Ihrer Anfrage verbinden Sie zwei Themen, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang miteinander stehen. Ich möchte sie daher getrennt behandeln. 1. Sie sprechen von deutschen Rundfunkanstalten, deren Sendungen in der Sowjetunion empfangen werden können. Ich gehe davon aus, daß Sie damit die „Deutsche Welle" meinen. Was sie anbetrifft, beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Diese Anstalt wurde mit dem „Gesetz über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts" vom 29. November 1960 geschaffen. Dieser Wortlaut — er ist im BGBl. I, 1960 S. 862 ff. veröffentlicht — ist Ihnen sicherlich bekannt. Danach kann die Bundesregierung der „Deutschen Welle" keine „Empfehlungen" erteilen. Sie könnte, wenn sie es wollte, allenfalls Bitten oder Wünsche äußern. Die gleiche Möglichkeit besteht vermutlich auch für Sie, Herr Kollege, denn im Rundfunkrat der Deutschen Welle sind auch zwei Mitglieder des Bundestages vertreten. 2. Was nun die von Ihnen angeführten „Behinderungen" anbelangt, so scheinen mir solche nicht so sehr bei der Antragstellung als solcher gegeben zu sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die erforderlichen Papiere, insbesondere die „Anforderung" von Verwandten vorgelegt werden. Einzelfälle mögen anders liegen. Die Bundesregierung hatte daher bisher keine Veranlassung, etwas zu unternehmen. Sollten Sie jedoch die Schwierigkeiten der Ausreise an sich meinen, so darf ich die in diesem Hause bereits mehrfach abgegebene Versicherung wiederholen, daß die Bundesregierung nach wie vor mit allen ihr gegebenen Möglichkeiten auf eine Lösung der Rückführung und Familienzusammenführung von Deutschen aus der Sowjetunion hinarbeitet. Es gibt kein Treffen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Bundèsministers des Auswärtigen in den letzten Jahren mit Repräsentanten der Sowjetunion, bei dem diese Frage nicht von unserer Seite vorgebracht worden wäre. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 132) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei der sowjetischen Regierung zu erreichen, daß deutschen Aussiedlern aus der Sowjetunion erlaubt wird, im Falle der Umsiedlung nach Westdeutschland ihr gesamtes Vermögen zu transferieren und nicht nur wie bisher 90 Rubel? Die Ausfuhr persönlichen Eigentums von Umsiedlern aus der Sowjetunion richtet sich nach den Zollbestimmungen, der Transfer bzw. Umtausch von Rubeln in eine andere Währung nach den Devisenbestimmungen der UdSSR. Sie gelten für alle Bürger der Sowjetunion, die zur ständigen Wohnsitznahme in das Ausland übersiedeln. Es sind also nicht nur die deutschen Ausreisewilligen betroffen. Der Erlaß solcher Bestimmungen ist eine innere Angelegenheit der UdSSR, auf die die Bundesregierung keinen Einfluß hat. Um Mißverständnisse auszuschließen, möchte ich betonen, daß die Bundesregierung jede Lockerung devisenrechtlicher Beschränkungen für Umsiedler begrüßen würde; dies gilt nicht nur hinsichtlich der Sowjetunion. Allerdings sollte auch daran gedacht werden, daß es Ausreisewillige gibt, die bei ihrem Wunsch nach Umsiedlung finanziellen Auswirkungen keine oder jedenfalls nur untergeordnete Bedeutung zumessen, oder für die sich diese Frage überhaupt nicht stellt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 8. November 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1182 Frage A 135) : Treffen Pressemeldungen zu, die Sowjetunion erwarte für eine von ihr als Entgegenkommen bezeichnete positive Haltung in der Frage der konsularischen Vertretung von Westberliner juristischen Personen durch die deutschen Botschaften in Staaten des Ostblocks ein deutsches Angebot, das erheblich über dem Polen in Aussicht gestellten Milliardenkredit liege, und wie vereinbart — bejahendenfalls — die Bundesregierung dies mit ihrer Auffassung, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen der konsularischen Vertretung West-Berlins und wirtschaftlichen Zugeständnissen aus politischen Motiven? Diesbezügliche Pressemeldungen treffen nicht zu. Es ist nicht erkennbar, daß die Sowjetunion eine Verbindung der beiden Problemkreise herstellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Uwe Ronneburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Verehrter Herr Kollege, wir sind ja gerade der Meinung, daß diese Ablösung der Leistungen des übernehmenden an den ausscheidenden Landwirt durch eine dynamisierte Altershilfe getragen und ersetzt werden soll, um damit an die landwirtschaftlichen Betriebe eine direkte Einkommenshilfe zu leisten.

    (Abg. Franke [Osnabrück]:: 264 DM!)

    Insofern stimmen wir da sicherlich überein. Die Frage ist, ob das hier vorliegende Gesetz dieser Tendenz Rechnung trägt.
    Ich muß dazu heute folgendes noch einmal sagen. Selbstverständlich kann man wünschen, die Ausgangsposition seien 300 DM, und selbstverständlich kann man wünschen, die Versorgung der Witwen sei besser, als es hier vorgesehen wird. Aber hier ist von Herrn Kollegen Dr. Ritz gesagt worden, in den Beratungen des Haushaltsausschusses werde sich möglicherweise noch eine Deckung für die hier von der Opposition geforderten Mehrleistungen finden lassen. Ich muß fragen: was heißt denn das? Heute und hier sollen wir über dieses Gesetz entscheiden, und uns wird dazu gesagt: Möglicherweise finden wir dafür in zukünftigen Beratungen eine Deckung. Das kann doch nicht Grundlage unserer Entscheidung in diesem Hause sein.
    Ich will Ihnen als einer, der aus dem agrarpolitischen Bereich kommt, darüber hinaus auch noch folgendes sagen. Es geht ja nicht nur um eine Deckung für die Bundesmittel, es geht auch darum, daß selbstverständlich die Beiträge steigen müssen, wenn wir in diesem Gesetz höhere Leistungen vorsehen. Dazu sage ich Ihnen mit aller Nüchternheit: es gibt eine ganze Reihe von Alterskassen in ,der Bundesrepublik, die eine solche Beitragserhöhung ablehnen würden. Das bedeutet, daß nicht nur die Deckung für die Leistungen des Bundes fehlt, sondern daß den Anträgen der Opposition auch insofern die Deckungsgrundlage fehlt, als noch gar nicht sichergestellt ist, daß die Betroffenen zu einer höheren Beitragsleitsung bereit sein werden. Auf dieser Basis zu beschließen, diese Anträge der Opposition werden angenommen, das können Sie auch nicht von denjenigen verlangen, die für Verbesserungen der agrarsozialen Leistungen mit aller Entschiedenheit eingetreten sind und auch in Zukunft eintreten werden.
    Wir werden uns mit Sicherheit in Zukunft darum bemühen müssen, daß dieses gesamte Gesetzeswerk weiter entwickelt wird. Ich will hier die zusätzlichen Leistungen der CDU/CSU-Anträge nicht noch einmal zahlenmäßig darstellen; das ist hier bereits geschehen. Aber ich will Ihnen folgendes einmal darlegen, damit die Frage dieser 300-DM-Ausgangsposition ein wenig relativiert wird. Nach dem vorliegenden Gesetz ergibt sich folgendes. Ab 1. Januar 1975 macht die Grundstufe für Verheiratete 293,60 DM aus, d. h. in gut einem Jahr wird etwa der Betrag erreicht sein, den Sie heute als Ausgangsposition wollen. Aber verfolgen wir es doch einmal weiter! Zum 1. Januar 1975 werden das bei 16 Beitragsjahren 302,50 DM, bei 17 Beitragsjahren bereits 311,30 DM sein. Das heißt, die Entwicklung geht nach diesem Gesetz automatisch über die Sätze hinaus, die von Ihnen hier als Ausgangsposition gefordert werden, ohne daß sichergestellt ist, daß Bund oder Betroffene zur Aufbringung dieser Leistungen in der Lage und willens sind.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Franke?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Franke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Ronneburger, ist Ihnen nicht klar, daß die Dynamisierung, die auch wir begrüßen, auf einem niedrigeren Niveau beginnt und damit auch künftig die Zuwachsraten niedriger sein werden?