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    Deutscher Bundestag 62. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 3613 A Amtliche Mitteilungen 3613 B Begrüßung des Präsidenten der Republik Obervolta, Staatspräsident Lamizana 3623 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) (Drucksache 7/1100) — Fortsetzung der ersten Beratung — in Verbindung mit Fortsetzung der Beratung des Finanzplans des Bundes 1973 bis 1977 (Drucksache 7/1101) Dr. Wörner (CDU/CSU) . 3613 D, 3625 A Leber, Bundesminister (BMVg) 3620 C Schmidt, Bundesminister (BMF) 3624 A Würtz (SPD) 3625 D Ollesch (FDP) 3629 A Brandt, Bundeskanzler 3630 B Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 3638 D Frau Renger, Präsident 3647 D, 3648 A, B Wehner (SPD) 3649 B Mischnick (FDP) 3655 B Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) 3658 C Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/ BMP) 3659 C Bahr, Bundesminister 3660 D Schmidt, Bundesminister (BMF) (Erklärung nach § 36 GO) 3661 B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (zur GO) 3662 B Rawe (CDU/CSU) (zur GO) 3662 D Nächste Sitzung 3662 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 3663* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 84 und 85 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Hansen (SPD) : Benachteiligung von Studienbewerbern infolge Erfüllung der Dienstpflicht gemäß Art. 12 a Abs. 1 GG 3663* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) Aufstellung eines Rahmenplans für den Hochschullehrerbedarf 3664* B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/ CSU) : Angebliche Bemühungen des Bundesministers Bahr um eine Aktion gegen die Fluchthilfeorganisation in Berlin 3664* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Stand der Verhandlungen in Sachen Sequesterland, insbesondere im Raum Berg Scheibenhard 3664 * D Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Alber (CDU/CSU) : Ausdehnung des Gebots, bei starker Geldentwertung den Beziehern von betrieblichen Altersrenten einen Ausgleich zu gewähren, auf die bei der VBL freiwillig Versicherten nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung 3665* A Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vorstellungen über die Errichtung von Zentren für den Katastrophenschutz auf Kreisebene 3665* D Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD): Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung 3666* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen Körperschaftsteuerpflicht von gemeinnützigen ländlichen Vereinen, deren Überschüsse die Bagatellgrenze übersteigen . 3666* C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 6 und 7 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU): Öffnung des öffentlichen Vergabewesens gemäß Ziffer 7 der Schlußerklärung der Pariser Gipfelkonferenz und Termin für Übergang zur Zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion . 3666* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Kater (SPD) : Gefahren bei Fortsetzung der Politik globaler Kreditrestriktionen für die Wirtschaft 3667* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 10 und 11 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Immer (SPD) : Verhinderung der Monopolstellung von Betrieben auf dem Arbeitsmarkt und dem Bodenmarkt im ländlichen Raum und Förderung der Konzentration von Industrie- und Gewerbebetrieben mit differenziertem Arbeitsplatzangebot bei gleichzeitiger Entwicklung von Siedlungs-, Versorgungs- und Erholungszentren in zumutbarem Entfernungsradius 3668* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Maßnahmen des Bundes bei Schließung des Betriebs der G. G. Fittings GmbH in Sontra 3668* B Anlage 14 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Voraussetzungen für die Festsetzung von Grenzausgleichsbeträgen für Obst und Gemüse; Untersuchungen über eine langfristige Phosphatversorgung für die landwirtschaftliche Produktion 3669* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/1122 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Aufklärung der ausländischen Arbeitskräfte über die Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge 3669* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Slotta (SPD): Verbesserung der Stellung von Jugendvertretern im Ausbildungsverhältnis 3670* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Meldung über zusätzliche Stationierung der sowjetischen Streitkräfte der Nordgruppe in Polen 3670* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 III Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Braun (CDU/ CSU) : Plan für die Anlegung eines Munitionsdepots im Erholungsgebiet für die Großstädte des Bergischen Landes und des Ruhrgebiets 3670* D Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 19 und 20 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Ausbau der B 20 auf dem Teilstück Freilassing/Süd bis zum Anschluß an die B 304 sowie der Ausfahrt Piding an der Bundesautobahn München–Salzburg 3671* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Verbesserung der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 33 in Marbach bei Villingen; Dringlichkeit für die Umgehungsstraße 3671* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 23 und 24 —Drucksache 7/1122 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Bau einer Unterführung für die B 277 für die Schüler der Albert- Schweitzer-Schule in Wetzlar und Bau der Umgehungsstraße Herborn 3671* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Meldungen über Planung von Baumaßnahmen am Weserübergang Hemeln/Vekkerhagen für militärische Zwecke 3672* B Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/1122 — der Abg. Frau Meermann (SPD) : Aufnahme der B 462 von Schiltach bis Rottweil in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 3672* C Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Ausbau der A 203 im Bereich des Kreises Bergheim/Erft zwischen Königshoven und Bergheim; Notwendigkeit einer kartographischen Darstellung der Gesamtinitiativen in den ländlichen und schwach strukturierten Gebieten im Bereich der Straßenbauinvestitionen 3672* C Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) : Verhinderung zusätzlicher Belästigung der Bewohner von Mainz und Umgebung durch einen Ersatzflughafen Rhein/Main II 3673* A Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) : Erreichung der mit der geplanten Autobahnquerspange Feuchtwangen–Donauwörth verfolgten Zielsetzung durch Ausbau des vorhandenen Bundes- und Staatsstraßennetzes 3673* B Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 32 - Drucksache 3/1122 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Beibehaltung der Umladehalle und der Stückgutabfertigung in Bebra 3673* B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Verbesserung der Information von betroffenen Bürgern über die beabsichtigte Verabschiedung eines Bebauungsplanes und über die damit verbundene Ausschlußfrist anläßlich der Novellierung des Bundesbaugesetzes 3633* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/1122 — des Abg Spranger (CDU/CSU) : Auswirkungen eines Wegfalls der Angabe der nächsten Leerungszeit auf Briefkästen 3674* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Schwierigkeiten und Verzögerungen bei Herstellung von Fernverbindungen; Beseitigung von Störungen an Fernsprechapparaten an Samstagen und Sonntagen 3675* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) : Aufnahme des Studiums der Heilpädagogik mit vier Semestern in die Förderungshöchstdauer-Verordnung 3676* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 3613 62. Sitzung Bonn, den 26. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 3663* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 26. 10. Dr. Achenbach * 2. 11. Adams* 26. 10. Dr. Aigner * 1. 11. Amrehn 30. 10. Behrendt * 26. 10. Frau Benedix 26. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 10. Blumenfeld 30. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Buchstaller 30. 10. Dr. Bußmann 28. 10. Dr. Corterier 30. 10. Damm 30. 10. van Delden 30. 10. Dregger 30. 10. Entrup 26. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 26. 10. Fellermaier * 10. 11. Flämig 30. 10. Frehsee * 26. 10. Friedrich 26. 10. Dr. Geßner 30. 10. Graaff 26. 10. Härzschel 26. 10. Hupka 30. 10. Dr. Jaeger 30. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 11. Jaschke 26. 10. Jaunich 26. 10. Dr. Kempfler 26. 10. Kiep 26. 10. Dr. h. c. Kiesinger 26. 10. Klepsch 30. 10. Dr. Kliesing 28. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10. Krall 30. 10. Krampe 30. 10. Dr. Kreile 26. 10. Lagershausen 26. 10. Lange 30. 10. Lücker * 2. 11. Dr. Martin 27. 10. Dr. Marx 26. 10. Mattick 30. 10. Memmel * 26. 10. Dr. Müller (München) 26. 10. Neumann 30. 10. Frau Dr. Neumeister 26. 10. Neumann 30. 10. Dr. Nölling 26. 10. Frau Dr. Orth 26. 10. Pfeifer 26. 10. Picard 27. 10. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pieroth 26. 10. Dr. Prassler 26. 10. Richter 30. 10. Ronneburger 30. 10. Scheu 26. 10. Schirmer 26. 10. Frau Schleicher 28. 10. Schmidt (Kempten) 26. 10. Schmidt (München) * 26. 10. Schmidt (Würgendorf) 30. 10. Schmöle 26. 10. von Schoeler 26. 10. Schulte (Schwäbisch-Gmünd) 26. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 26. 10. Schwabe 26. 10. Dr. Schwörer * 26. 10. Seefeld * 26. 10. Seibert 26. 10. Dr. Slotta 26. 10. Dr. Starke (Franken) 26. 10. Walkhoff * 26. 10. Frau Dr. Walz 26. 10. Weber (Heidelberg) 26. 10. Dr. Wendig 26. 10. Werner 26. 10. Frau Will-Feld 26. 10. Wolfram. 26. 10. Zebisch 26. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 26. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen A 84 und 85) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um Nachteile bei der Zulassung zum Studium für die Studienbewerber, die eine Dienstpflicht nach Artikel 12 a Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleistet haben, zu verhindern? Bleiben verschärfte Zulassungsbedingungen, die erst während der Dienstzeit eingeführt worden sind, bei der Zulassung ehemaliger Soldaten außer Betracht, und wird die Zeit der Dienstpflicht als Wartezeit für einen Studienplatz anerkannt? Zu Frage A 84: Die Länder haben im Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. 10. 1972 das Auswahlverfahren für Fächer mit Zulassungsbeschränkungen festgelegt. Nach § 12 Abs. 1 und 2 der von den Ländern einheitlich erlassenen Rechtsverordnungen, die der Ausfüllung des Staatsvertrages dienen, erhalten unter anderem diejenigen, die den Wehrdienst absolviert haben, vorab einen Studienplatz. Zu diesem Kreis der bevorzugt Zuzulassenden gehören einmal diejenigen, die vor Dienstantritt einen Studienplatz erhalten haben, das Studium aber wegen des Wehrdienstes nicht beginnen konnten, zum anderen diejenigen, denen ein Studienplatz von 3664* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vor Antritt des Dienstes noch nicht zugewiesen worden ist, sie aber zu diesem Zeitpunkt einen Studienplatz aufgrund ihrer Qualifikation oder ihrer Wartezeit erhalten hätten. Weitere Voraussetzung ist weiterhin, daß bei oder nach Beginn ihres dort genannten Dienstes für den betreffenden Studiengang nicht an Hochschulen Zulassungsbeschränkungen bestanden oder Höchstzahlen festgesetzt waren. Nachdem Zeitsoldaten von der ZVS zunächst nicht in diese Regelung einbezogen worden waren, hat die Bundesregierung im Verwaltungsausschuß der ZVS darauf hingewirkt, daß die o. a. Rechtsverordnung der Länder dahingehend geändert wird, daß auch diese Personengruppe in den Genuß der Vorweg-Regelung kommt und vor Nachteilen bewahrt bleibt. Zu Frage A 85: Eine Verschärfung der Zulassungsbedingungen, die erst während der Dienstzeit eingeführt worden ist, bleibt bei der Zulassung dieser Bewerbergruppe außer Betracht. Der Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen bewertet diejenige Zeit als Wartezeit, die nach Erwerb der Berechtigung für den gewählten Studiengang verstrichen ist. Danach fällt auch die Zeit der Dienstpflicht nach Erlangung der Hochschulreife in die Wartezeit gemäß Artikel 11 Abs. 1 Nr. 2 des o. a. Staatsvertrages in Verbindung mit § 9 der dazugehörenden Rechtsverordnung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 26. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 86) : Wie steht die Bundesregierung zur öffentlich vorgetragenen Anregung nach Aufstellung eines Rahmenplans für den Hochschullehrerbedarf, detailliert für die einzelnen Bereiche bzw. Hochschullehrerkategorien? Die Bundesregierung mißt Bedarfsfragen für alle Bereiche des Bildungswesens besondere Bedeutung bei. Sie ist daher ständig bemüht, durch die Vergabe entsprechender Forschungs- und Untersuchungsaufträge sowie durch eigene Analysen und Untersuchungen, Unterlagen für eine möglichst fundierte Prognose des zukünftigen Bedarfs an Absoventen der einzelnen Bildungsstufen zu gewinnen. Dies gilt vorrangig auch für den Lehrer- und Hochschullehrerbedarf, da einerseits die öffentliche Hand hier weitgehend der einzige Arbeitgeber ist und andererseits die Prognostizierbarkeit aufgrund relativ gesicherter Vorhersagen über die Entwicklung und Verteilung der Anzahl der Auszubildenden sowie über die politisch „vorgebbaren" Schüler-Lehrer-Relationen relativ gut ist. Der Bildungsgesamtplan enthält bereits eine Prognose des Gesamtbedarfs an Hochschullehrern bis 1985. Hierauf gilt es nun aufzubauen und unter Berücksichtigung des Bestands an Hochschullehrer sowie ihrer voraussichtlichen Berufsaustritte des Netto- bzw. Neubedarf zu bestimmen. Insofern trifft sich die Anregung eines Rahmenplans für den Hochschullehrerbedarf mit entsprechenden Überlegungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft, die darauf abzielen, eine solche Prognose auch zur Grundlage der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aufgrund des Graduiertenförderungsgesetzes und ähnlicher Maßnahmen zu machen. Neben internen Vorbereitungen und Analysen läuft gegenwärtig in Übereinstimmung mit den Ländern eine entsprechende Untersuchung im Seminar für Soziologie der Universität Erlangen/Nürnberg, die im Laufe des nächsten Jahres abgeschlossen werden wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 24. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122, Frage A 93) : Trifft es zu, daß sich Sonderminister Bahr bemüht hat, westliche Botschafter zu einer Aktion gegen die Fluchthilfeorganisationen in Berlin zu bewegen? Ihre mündliche Anfrage Nummer 93 beantworte ich mit Nein. Im übrigen beziehe ich mich zu diesem Thema auf die Antworten des Chefs des Bundeskanzleramtes in der Fragestunde am 18. Oktober 1973. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122, Frage B 1) : Unter Bezugnahme auf die Antwort des Auswärtigen Amts vom 10. Mai 1973 in Sachen Sequesterland — insbesondere im Raum Berg Scheibenhard — frage ich die Bundesregierung, ob sich Änderungen gegenüber den im genannten Schreiben getroffenen Feststellungen ergeben haben, bzw. bis wann Regelungen für die Betroffenen zu erwarten sind? Die Freigabe des grenznahen beschlagnahmten deutschen Grundeigentums ist Bestandteil der Regelungen des deutsch-französischen Abkommens vom 31. 7. 1962. Dieses Abkommen, das von der französischen Nationalversammlung bereits vor mehreren Jahren verabschiedet wurde, ist mehrfach Gegenstand deutsch-französischer Gespräche gewesen, die unsererseits mit dem Ziel geführt wurden, Frankreich anstelle der darin vorgesehenen endgültigen Abtretung des Mundatwaldes eine finanzielle Abfindung zu zahlen. Zuletzt wurde das Thema bei der deutsch-französischen Außenministerkonsultation am 12. 6. 1973 in Bonn 'besprochen. Der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 3665* französische Außenminister Jobert sagte dabei zu, die Angelegenheit prüfen zu wollen. Unsere Botschaft in Paris ist inzwischen angewiesen worden, sich nach dem Sachstand zu erkundigen. Nach unseren bisherigen Erfahrungen ist jedoch mit einer baldigen Regelung der Angelegenheit durch Änderung des Abkommens nicht zu rechnen. Die betroffenen Grundeigentümer bleiben daher weiterhin auf das Verfahren nach dem Reparationsschädengesetz angewiesen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Oktober 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Alber (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 2) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Feststellung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (3 AZR 2672 und 3 AZR 34/72), der Grundsatz von Treu und Glauben gebiete es, bei einem Währungsverfall großen Ausmaßes den Beziehern von betrieblichen Altersrenten einen Ausgleich zu gewähren, wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung auch auf die freiwillig Versicherten in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Anwendung finden muß, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf eine Verwirklichung dieses Grundsatzes hinzuwirken? Das Bundesarbeitsgericht hat in den von Ihnen bezeichneten Entscheidungen die Auffassung vertreten, daß nach den Geboten von Treu und Glauben mindestens bei einer Verteuerung von über 40 v. H. für Bezieher betrieblicher Altersrenten ein Ausgleich gefunden werden müsse. Beiden Entscheidungen lagen Tatbestände zugrunde, nach denen die Kläger bis zum Eintritt des Versorgungsfalls bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. Die diesen Klägern vergleichbaren früheren Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erhalten bereits seit dem 1. Januar 1967, dem Tag der Einführung der sog. „Reformsatzung" bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Versorgungsrenten, deren währungsbedingte Wertminderung nicht nur jeweils ausgeglichen wird, sondern die sogar darüber hinaus am Wirtschaftswachstum teilhaben. Damit ist im öffentlichen Dienst schon wesentlich früher und in wesentlich größerem Umfange den Anforderungen entsprochen, die das Bundesarbeitsgericht in seinen beiden Entscheidungen herausgestellt hat. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen freiwillig Versicherten der VBL darf ich zunächst auf die Begründung der genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts hinweisen, in denen ausdrücklich betont wird, daß sich die Urteile wegen des vielschichtigen und kontroversen Problems des „Ausgleichs der Geldentwertung" nicht auf Formen der betrieblichen Altersversorgung beziehen, die auf privatrechtlicher Versicherung beruhen. Bei den freiwillig Versicherten der VBL handelt es sich im Regelfall um Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis zu einem an der VBL beteiligten Arbeitgeber vor dem Eintritt des Versicherungsfalls ausgeschieden und daher im Zeitpunkt des Versicherungsfalls nur freiwillig oder beitragsfrei versichert sind. Diese Personen haben ihre Bindungen an den Arbeitgeber aufgegeben und das Versicherungsverhältnis zur VBL in eigener Verantwortung weitergeführt. Ihre Ansprüche können daher auch nur nach den folgenden versicherungsrechtlichen Grundsätzen beurteilt werden: Die Versicherungsrenten sind in ihrer Höhe, wie z. B. auch die Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen, von der Summe der eingezahlten Beiträge abhängig. Sie stellen den versicherungsmathematisch errechneten Gegenwert der eingezahlten Beiträge dar. Solche Renten können nicht ohne weiteres laufend den wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt werden. Denn die für eine laufende Anpassung erforderlichen Mehrbeträge müßten aus der Deckungsrücklage des Versicherungsträgers für andere Versicherungsrentner sowie für solche Arbeitnehmer entnommen werden, die künftig Versicherungsrentner werden. Diese Deckungsrücklage ist aber versicherungsmathematisch berechnet. Ihre Höhe war und ist für die Höhe der eingezahlten und noch einzuzahlenden Beiträge maßgebend und kann wegen der individualrechtlichen Stellung der freiwillig bei der VBL versicherten Personen nicht etwa durch eine sich auf die Zukunft auswirkende Anhebung des Beitrags auch für Dynamisierungszwecke bereits abgeschlossener Versicherungsfälle aufgestockt werden. Unter diesen Voraussetzungen sehe ich keine Möglichkeit, die in den genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts auf einen völlig anderen Personenkreis bezogene Rechtsauffassung auch auf die freiwillig Versicherten der VBL zu erstrecken. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 3) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung im einzelnen über die Errichtung von Zentren für den Katastrophenschutz. auf Kreisebene (K-Zentren)? Die zusäztliche Ausstattung für den Katastrophenschutz (Bundesanteil) soll nach Nr. 15 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die zusätzliche Ausstattung des Katastrophenschutzes vom 27. Februar 1972 (Gemeinsames Ministerialblatt 1972, Seite 188) zusammen mit der friedensmäßigen Ausstattung, möglichst in KS-Zentren, untergebracht werden. Diese allgemeine Vorschrift wird für ihre Anwendung im Einzelfall noch ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift über die Unterbringung des Katastrophenschutzes, deren Entwurf vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz z. Z. erarbeitet wird. Die gemeinsame Unterbringung der verschiedenen Fachdienste sowie des friedensmäßigen Katastrophenschutzes mit dem Bundesanteil bietet beispielsweise die Möglichkeit, Unterkunfts-, Aufenthalts- 3066* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 und sanitäre Räume, die Einsatzleitung sowie Fern-melde-, Alarmierungs- und Wartungseinrichtungen gemeinsam zu nutzen. Sie ist daher wirtschaftlicher und effektiver. Die Zusammenarbeit der Fachdienste wird erleichtert und das Zusammenwachsen des friedensmäßigen Katastrophenschutzes mit dem Bundesanteil zu einem einheitlichen Instrument der Katastrophenabwehr gefördert. Bei der Unterbringung des Bundesanteils des Katastrophenschutzes wird daher im konkreten Fall jeweils geprüft, ob nicht die Errichtung eines KS-Zentrums auf Kreisebene möglich ist. Die Bundesregierung will mit dieser Förderung der KS-Zentren insbesondere die Vorteile nutzen, die solche Zentren bieten. KS-Zentren werden z. B. zur Zeit gebaut bzw. sind geplant für Osterholz, Kiel, Bochum, Castrop-Rauxel, Soest, Mühlheim, Köln, Alsfeld, Aalen, Schwäbisch Gmünd, Landshut, Augsburg-Göggingen, Ingolstadt, Bamberg und Bayreuth. Bei einer gemeinsamen Unterbringung mit dem friedensmäßigen Katastrophenschutz ist nicht immer der Bund Träger des Katastrophenschutz-Zentrums, sondern oftmals die Kommune oder eine Hilfsorganisation. In einem solchen Fall gewährt der Bund für die Unterbringung seines Anteils einen Zuschuß. Die Abstimmung der verschiedenen Interessen der jeweiligen Bedarfsträger gestaltet sich erfahrungsgemäß oft schwierig und zeitraubend. Der große Nachholbedarf an ordnungsgemäßen Unterkünften und die Vielzahl der Förderungsanträge lassen es im Hinblick auf die knappen Haushaltsmittel oft nicht zu, den Wünschen nach Errichtung eines KS-Zentrums zeitgerecht zu entsprechen. Entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen bemühe ich mich aber, die Errichtung von Katastrophenschutz-Zentren zu fördern. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage B 4): Wann ist mit einer Rechtsverordnung zu § 62 des Bundesgrenzschutzgesetzes, die eine Übertragung von Grenzschutzaufgaben auf die Zollverwaltung regelt, zu rechnen? Der Referentenentwurf einer Rechtsverordnung zu § 62 BGSG ist bereits mit den beteiligten Bundesministerien, insbesondere dem Bundesminister der Finanzen, erörtert worden. Dabei konnte über einen Teil der wesentlichen Fragen Einvernehmen erzielt werden. Die Verhandlungen über die noch zu klärenden Probleme werden in Kürze fortgesetzt. Ein endgültiger Termin für den Erlaß der Rechtsverordnung kann zur Zeit noch nicht genannt werden. Dies gilt auch deshalb, weil ein sachlicher Zusammenhang der Rechtsverordnung zu § 62 BGSG mit der vorgesehenen Verwaltungsvereinbarung gemäß § 63 BGSG besteht, die noch mit dem Land Bayern abzuschließen ist. Auch die Verhandlungen mit dem Land Bayern über diese Vereinbarung konnten noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Ich bleibe bemüht, den Erlaß der Rechtsverordnung zu § 62 BGSG soweit möglich zu beschleunigen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 5) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele gemeinnützige ländliche Vereine in die Körperschaftsteuerpflicht hineingeraten, weil ihre Überschüsse infolge der Preissteigerungen die Baqatellgrenze von 5 000 DM übersteigen, und ist die Bundesregierung bereit, hier Abhilfe zu schaffen? Kulturelle, sportliche und gesellige Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine, bei denen Einnahmen erzielt werden, stellen grundsätzlich steuerschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dar, die der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegen. Sie werden nach § 9 Abs. 3 Gemeinnützigkeitsverordnung ausnahmsweise als steuerlich unschädliche Geschäftsbetriebe behandelt, das bedeutet Steuerfreiheit bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, ermäßigter Steuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn der Überschuß der Einnahmen, über die Unkosten nicht mehr als 50 v. H. der Einnamen, höchstens jedoch 5 000 DM im Jahr beträgt und nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet wird. Da die betreffenden Vereine mit ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu voll steuerpflichtigen gewerblichen Unternehmen in Wettbewerb treten, kann die Bundesregierung aus Gründen steuerlicher Gleichbehandlung eine Anhebung der bereits großzügig bemessenen Grenze von 5 000 DM nicht befürworten. Die Bundesregierung ist im übrigen nicht der Auffassung, daß Preissteigerungen zwangsläufig zur Überschreitung der Grenze von 5 000 DM führen. Soweit gemeinnützige Vereine im Rahmen kultureller, sportlicher oder geselliger Veranstaltungen die Preise lediglich erhöhen, um gestiegene Unkosten abzudecken, ändert sich an dem bisherigen Zustand nichts. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 6 und 7): ist die Bundesregierung bereit, gemäß der Ziffer 7 der Schlußerklärung der Pariser Gipfelkonferenz eine schrittweise und wirksame Offering des öffentlichen Vergabewesens (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft) durchzuführen, und wenn ja, in welcher Form soll das geschehen? Glaubt die Bundesregierung, daß, wie es die Schlußerklärung der Pariser Gipfelkonferenz vorsah, am 1. Januar 1974 der Über- gang zur Zweiten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion möglich ist, und wenn nicht, welches sind die Ursachen? Zu Frage B 6: Eine Öffnung der Beschaffungsmärkte der öffentlichen Hand für ausländische Bewerber ist seit jeher das Bestreben der Bundesregierung. Sie hat daher bereits 1960 durch den sogenannten Liberalisierungserlaß ohne Rücksicht auf die Gegenseitigkeit anderer Staaten die Auftragsvergabe liberalisiert und dieses Ziel ständig weiter verfolgt. Durch den Beschluß der Bundesregierung vom 27. Oktober 1972, der die Pariser Beschlüsse vom 19./ 20. Oktober 1972 in innerstaatliche Maßnahmen umsetzt, ist der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen beauftragt worden, auf dem Gebiete des öffentlichen Auftragswesens insbesondere darauf hinzuwirken, daß gewichtige öffentliche Bauaufträge nicht mehr ausschließlich im Bundesgebiet, sondern im gesamten gemeinsamen Markt ausgeschrieben werden. In Erfüllung dieses Auftrags hat der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen noch im Oktober 1972 die seinen Weisungen unterstehenden Vergabestellen strikt angewiesen, alle größeren öffentlichen Bauaufträge im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auszuschreiben und Bewerber aus dem EWG-Bereich wie Inländer zu behandeln. Für die anderen Vergaberessorts des Bundes sind die gleichen Weisungen ergangen. An die Ministerpräsidenten der Länder hat der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen Anfang November letzten Jahres die Bitte gerichtet, dafür Sorge zu tragen, daß auch die Vergabestellen der Bundesländer und Gemeinden bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge entsprechend der für den Bereich des Bundes getroffenen Regelung verfahren. In einem erneuten Appell, den der Bundesminister für Wirtschaft im Juni dieses Jahres an die Vergaberessorts des Bundes und an die Ministerpräsidenten der Länder gerichtet hat, wird darauf hingewiesen, wie anstehende Auftragsvergaben noch wirksamer dem gemeinsamen Markt geöffnet werden können. Als Erfolg der Maßnahmen der Bundesregierung liegt die Bundesrepublik ein Jahr nach Inkrafttreten der EWG-Bauvergaberichtlinien mit den Ausschreibungen größerer öffentlicher Bauaufträge im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften an der Spitze der Mitgliedstaaten. Es konnte festgestellt werden, daß ausländische Bewerber selbst in ihnen räumlich entfernten Gebieten der Bundesrepublik Angebote eingereicht haben. Für die öffentlichen Lieferaufträge steht die Verabschiedung der Richtlinie, die den Weg für eine Publizierung der größeren Aufträge im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften freimacht, noch aus. Auf wiederholtes Drängen der Bundesregierung beginnen in Kürze die abschließenden Richtlinien-Beratungen. Die Bundesregierung wird sich für eine rasche Anwendung dieser Richtlinie einsetzen, damit auch der Bereich der vielfältigen Lieferungen an die öffentliche Hand voll einem EWG-weiten Wettbewerb erschlossen und auch diese Aufträge durch Publizierung im Amtsblatt der Gemeinschaften dem Wettbewerb der Unternehmen im gesamten gemeinsamen Markt unterworfen werden können. Zu Frage B 7: Die Bundesregierung wird — wie sie mehrfach betont hat mit Nachdruck dafür eintreten, daß die Gemeinschaft Anfang 1974 zu einer neuen Phase der Wirtschafts- und Währungsunion übergeht. Weil das Programm der ersten Stufe in vielen Punkten nicht oder nicht vollständig erfüllt worden ist, wird es sich dabei allerdings wohl nicht um die zweite Stufe handeln können, wie sie in der Entschließung vorn 22. März 1971, insbesondere hinsichtlich der institutionellen Konsequenzen, vorgesehen war, Die Bundesregierung bedauert das. Bei der jetzt ins Auge gefaßten zweiten Stufe sollen nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere die Konjunktur- und Währungspolitik enger koordiniert und dazu die institutionellen Grundlagen verbessert werden. Außerdem soll mit dem europäischen Regionalfonds begonnen werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen B 8 und 9): Sieht die Bundesregierung für bestimmte Bereiche der Wirtschaft Gefahren bei der Fortsetzung der Politik globaler Kreditrestriktionen? Was hat die Bundesregierung getan bzw. zu tun vor, um rezessive Auswirkungen bei der Fortsetzung der Politik globaler Kreditrestriktionen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft zu verhindern? Frage B 8: Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß eine Restriktionspolitik die Bereiche der Wirtschaft unterschiedlich treffen kann. Allerdings muß deutlich gesehen werden, daß eine solche Politik als Instrument der Globalbesteuerung ihren Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie nicht durch Ausnahmen durchlöchert wird. Jede sektorale Differenzierung würde kaum abweisbare Berufungsfälle herausfordern. Zudem dürften Sonderregelungen die Gefahr mit sich bringen, auf andere konjunkturpolitische Instrumente ausgedehnt zu werden, Um eine anhaltende konjunkturelle Entspannung zu erreichen, muß die Restriktionspolitik zunächt fortgesetzt werden. Die Wiedergewinnung von mehr Stabilität liegt nicht nur im allgemeinen Interesse, sie dient letztlich auch allen Bereichen der Wirtschaft. Frage B 9: Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen der Restriktionspolitik auf die Wirtschaft sehr sorgfältig. Gegenwärtig läßt sich trotz erkennbarer Bremsspuren und stärkerer Differenzierung der konjunkturellen Entwicklung noch keine durchschlagende Änderung im Konjunkturbild und keine nachhaltige Konsolidierung der Preissituation feststellen. Außerdem macht sich in einzelnen Wirtschaftszwei- 3668* Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 gen nicht nur eine konjunkturelle Beruhigung, sondern auch eine Strukturumstellung bemerkbar. Je eher die erstr=ebten Wirkungen der Stabilitätspolitik eintreten, um so früher wird es möglich, die kreditpolitischen Maßnahmen entsprechend zu lockern. Die Bundesregierung wird besonders darauf achten, daß ein konjunktureller Rückschlag durch rechtzeitige Anpassung an die Marktsituation verhindert wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen B 10 und 11) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, uni insbesondere im ländlichen Raum die Monopolstellung einzelner industrieller oder auch gewerblicher Betriebe einmal auf dein Arbeitsmarkt und zum anderen auf dem Bodenmarkt (Erwerb von Sperrparzellen) zu verhindern? Inwieweit wird die Bundesregierung eine sinnvolle Konzentration von Industrie- und Gewerbebetrieben mit einem differenzierten Arbeitsplatzangebot (z. B. nach dem Modell niederländischer Industrieparks) fördern bei gleichzeitiger verstärkter Entwicklung von industriearmen und damit umweltfreundlicheren Siedlungs-, Versorgungs- und Erholungs- (bzw. Freizeit-)-Zentren in einem für die Bewohner zumutbaren Entfernungsradius (entsprechend einer 30- bis 40-Minuten-Isochrone)? Von Bund und Ländern ist im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung das Schwerpunktprinzip entwickelt worden, gerade auch um eine Monopolstellung einzelner Unternehmen in einzelnen Gemeinden zu verhindern oder abzubauen. Zweck dieses Schwerpunktprinzips ist es, mehrere Betriebe in einer als Schwerpunktort geeigneten Gemeinde durch die Gewährung entsprechender Förderungshilfen zusammenzuführen, damit der lokale und regionale Wettbewerb um die Produktionsfaktoren Arbeit und Boden belebt wird. Das Schwerpunktprinzip dient einer effizienten Konzentration von Industrie- und Gewerbebetrieben und damit Arbeitsplätzen einerseits und dem Ausbau von Versorgungs- und Freizeitanlagen andererseits. Deshalb konzentriert die Regionale Wirtschaftspolitik die Förderung der gewerblichen Produktionsbetriebe ebenso wie die Hilfen zur Erhöhung des Wohn- und Freizeitwertes auf Schwerpunktorte. Bei der Auswahl dieser Orte achten Bund und Länder darauf, daß sie aus ihrem Umland in der Regel mit einem Zeitaufwand von einer halben Stunde erreicht werden können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 12) : Wann und durch wen ist der Bundesregierung die beabsichtigte Schließung des im Alleineigentum der gewerkschaftseigenen Bank für Gemeinwirtschaft Frankfurt stehenden Betriebs der G. G. Fittings GmbH in Sontra im hessischen Zonenrandkreis Eschwege und der damit verbundene Verlust von rund 530 Arbeitsplätzen bekannt geworden, der einen schweren wirtschaftlichen Schlag für diesen Raum an der Zonengrenze darstellt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Angelegenheit ergriffen? Die wirtschaftlichen Probleme der Stadt Sontra und ihrer näheren Umgebung, die ihre Ursachen in der unmittelbaren Nähe der Zonengrenze haben, sind schon immer im Rahmen der regionalen Förderungspolitik der Bundesregierung mit großer Nachhaltigkeit verfolgt worden. Dies findet u. a. seinen Ausdruck darin, daß die Stadt Sontra im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wegen der extremen Zonenrandlage als E-Schwerpunkt anerkannt worden ist und somit Investitionsvorhaben zur Errichtung neuer und zur Erweiterung bereits bestehender gewerblicher Produktionsbetriebe mit öffentlichen Hilfen bis zu einem Subventionswert von 25 "/o gefördert werden können. Damit steht die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen und die damit verbundene Verbesserung des Einkommens- und Lebensniveaus der Bevölkerung in diesem Gebiet eindeutig im Vordergrund der regionalen Wirtschaftspolitik. Das Bundeswirtschaftsministerium ist erstmals durch ein Schreiben des Magistrats der Stadt Sontra von der beabsichtigten Stillegung der Gießereigesellschaft G. G. Fittings unterrichtet worden. Die Bundesregierung teilt die Sorge, daß die drohende Stillegung der Gießereigesellschaft für die hiervon betroffenen Arbeitnehmer zweifelsohne mit Schwierigkeiten und Härten verbunden ist, aber auch Rückwirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Stadt Sontra und ihres Umlandes hat. Der von der Werksleitung im Benehmen mit dem Betriebsrat aufzustellende Sozialplan wird den betroffenen Arbeitnehmern einen gewissen finanziellen Ausgleich bieten. Im Vordergrund aller Bemühungen muß die Sorge um die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze in Sontra stehen. Die Bundesregierung vermag jedoch nicht unmittelbar einzugreifen, da sie hierzu keinerlei rechtliche Möglichkeiten hat. Die für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Sontra möglichen Hilfsmaßnahmen gründen sich ausschließlich auf die in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gegebenen Förderungsmöglichkeiten bei der Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen für die von der Entlassung bedrohten Arbeitnehmer. Die Bundesregierung hat auch keine Möglichkeit, auf ansiedlungswillige Industrieunternehmen dahin gehend einzuwirken, ihre Investitionsentscheidungen zugunsten der Stadt Sontra zu fällen. Sofern sich Unternehmen für eine Ansiedlung in der Stadt Sontra interessieren und Dauerarbeitsplätze schaffen, stehen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe hierfür zur Verfügung. Allerdings entscheidet ausschließlich das Land Hessen über die Vergabe dieser Mittel im Einzelfall. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 3669* Die Bundesregierung ist sicher, daß die Hessische Landesregierung zusammen mit den übrigen Landesbehörden und der Arbeitsverwaltung mit Rücksicht auf die besondere Situation der Stadt Sontra alles nur Mögliche tun wird, um die anstehenden Probleme zu lösen. Die in Ihrem Fernschreiben vom 8. Oktober 1973 enthaltene Anregung, einen Krisenstab zur Lösung der anstehenden Probleme in Sontra zu bilden, vermag die Bundesregierung nicht aufzugreifen, da die Durchführung regionalwirtschaftspolitischer Maßnahmen verfassungsrechtliche Ländersache ist. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Ertl vom 22. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen ,des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 13 und 14): Ich frage die Bundesregierung, nachdem sie kürzlich erneut bestätigt hat, daß sie sich nach wie vor für eine Einbeziehung von Obst und Gemüse in den Grenzausgleich einsetzt, welche Voraussetzungen für die Festsetzung von Grenzausgleichsbeträgen fur Obst und Gemüse vorliegen müssen und warum die Marktkrisen im Spätsommer d. J. bei Tomaten und Blumenkohl nicht Anlaß einer Festsetzung von Ausgleichsbeiträgen waren. Hat die Bundesregierung in Erfüllung ihrer Aufgaben zur Sicherung der Ernährung bereits Untersuchungen darüber angestellt, wieweit eine Phosphatversorgung insbesondere für die landwirtschaftliche Produktion langfristig gesichert ist, und sind ihr Meldungen über eine Verknappung der Rohphosphatversorgung bekannt? Zu Frage B 13: Währungsausgleichsbeträge werden nach den Vorschriften der EWG-Verordnung 974/71 nur für solche Erzeugnisse festgesetzt, für die Interventionsmaßnahmen vorgesehen sind oder deren Preis sich nach den Preisen der Interventionserzeugnisse richtet. Außerdem wird der Grenzausgleich nur angewandt, sofern die Währungsmaßnahmen zu Störungen des Warenverkehrs mit Iden betreffenden Agrarerzeugnissen führen würden. Bei Obst und Gemüse könnten ,demzufolge Währungsausgleichsbeträge nur für solche Produkte festgesetzt werden, für die in der gemeinsamen Marktorganisation Ankaufspreise vorgesehen sind. (z. B. Tomaten, Blumenkohl, Äpfel, Birnen). Für die Festsetzung der Ausgleichsbeträge ist die EG-Kommission zuständig. Sie hat bisher das Erfordernis der Marktstörung als nicht erfüllt angesehen. Auch die im Spätsommer 1973 bei Tomaten und Blumenkohl infolge des witterungsbedingten, zeitlich begrenzten Überangebots vorgenommenen Interventionen haben ,die Kommission nicht zur Einbeziehung dieser Erzeugnisse in den Grenzausgleich bewegen können. Zu Frage B 14: Der Bundesregierung ist bekannt, daß weltweit eine angespannte Situation in der Versorgung der Düngerindustrien mit Rohphosphaten besteht. Dies ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen insbesondere darauf zurückzuführen, daß im Bereich der Rohphosphatgewinnung wegen der hier unbefriedigenden Preissituation jahrelang Investitionen unterblieben oder nur sehr zögernd vorgenommen wurden. Inzwischen sind die Preise für Rohphosphat auf dem Weltmarkt aber sehr erheblich — um 50% unid mehr — angestiegen. 'Bei 'deutschen Verarbeitungswerken rechnet man langfristig mit einer besseren Versorgung wenn auch zu erheblich höheren Einstandspreisen. Das wird sich auf die Verbraucherpreise für phosphathaltige Ein- und Mehrnährstoffdünger auswirken. Für die inländische Versorgung mit Phosphatdüngemitteln ist außerdem zu bedenken, daß Umstellungen auf rationelle Stahlgewinnungsverfahren und die Verwendung phosphatarmer Erze zu einer rückläufigen Belieferung mit Thomasphosphat führen. Thomasphosphat war bekanntlich bisher zu mehr als einem Drittel an der Belieferung der deutschen Landwirtschaft mit Phosphatdüngern beteiligt. Daraus ergaben sich zwangsläufig Engpässe in den Gebieten, die bevorzugt Thomasphosphat anwendeten. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, auf die Rohstoffversorgung der Düngerindustrien Einfluß zu nehmen, zumal Phosphate auch für andere Wirtschaftskreise, wie z. B. die Waschmittelindustrie, ein zur Zeit unentbehrlicher Rohstoff ist. Sie befürchtet aber auch keine krisenhafte Entwicklung, wenn die Landwirtschaft die bestehenden Liefermöglichkeiten an verschiedenartigen phosphathaltigen Düngemitteln nutzt und die Düngergaben nach der Nährstoffversorgung der Boden und den Ansprüchen ,der Kulturpflanzen ausrichtet. Im übrigen haben die deutschen Düngemittelhersteller erneut ihre Bereitschaft betont, der Versorgung des Inlandsmarktes gegenüber dem Export Vorrang einzuräumen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage B 15) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ausländische Arbeitskräfte und ihre Familien verstärkt auf die Möglichkeiten zur Gesundheitsvorsorge insbesondere durch die Vorsorgeuntersuchungen hinzuweisen, und ist insbesondere daran gedach!, fremdsprachiges Aufklärungsmaterial dazu zu entwickeln? Die Reichsversicherungsordnung verpflichtet die Kassen, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären. Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber ausländischen Arbeitnehmern. 3670* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 Ich bin unterrichtet worden, daß die Krankenkassen zur Information der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich der Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten fremdsprachige Merkblätter herausgeben. Die Spitzenverbände der Träger der Krankenversicherung befassen sich darüber hinaus mit weitergehenden Aufklärungsaktionen. Die Bundesregierung ist mit Ihnen hinsichtlich der Aufklärung der ausländischen Arbeitnehmer über die Vorsorgeuntersuchungen der gleichen Auffassung. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb sowohl in seinem Taschenbuchkalender 1973 als auch in seiner Zeitschrift „Arbeitsplatz Deutschland" die Vorsorgeuntersuchungen behandelt und wird auch in dem Taschenbuchkalender für 1974 darauf eingehen. Taschenbuchkalender und Zeitschrift erscheinen in den Sprachen griechisch, italienisch, portugiesisch, serbokroatisch, spanisch und türkisch. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 23. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage B 16) : Treffen die Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, sich für die Verbesserung der Stellung der Jugendvertreter, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, einzusetzen, nachdem der DGB festgestellt hat, daß seit dein Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes über 600 Jugendvertreter von dem Ausbildungsverhältnis nicht in ein Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis übernommen wurden, da sin sich innerhalb der Unternehmen für die Rechte der jungen Arbeitnehmer eingesetzt haben, und welches werden diese Maßnahmen sein? Die Bundesregierung hat zum Schutz der Mitglieder von Jugendvertretungen und Betriebsräten bei Beendigung des von Gesetzes wegen befristeten Berufsausbildungsverhältnisses bereits mehrfach Stellung genommen (vgl. z. B. Drucksache 7/928, S. 30; Stenografischer Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1973, S. 1485). Es ist Ihnen sicher bekannt, daß die Koalitionsfraktionen Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf zur Lösung des von Ihnen genannten Problems eingeleitet haben. Es kann davon ausgegangen werden, daß dieser Entwurf in Kürze vorgelegt wird. Mit dem Initiativentwurf aus der Mitte des Bundestages soll erreicht werden, daß zügig die Gesetzesgrundlagen für einen verbesserten Schutz der Jugendvertreter geschaffen werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Oberbefehlshabers der Warschauer-Pakt-Truppen über eine zusätzliche Stationierung der sowjetischen Streitkräfte der Nordgruppe in Polen, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das Kräfteverhältnis in Mitteleuropa? Ihre Frage nach der zusätzlichen Stationierung von sowjetischen Streitkräften der „Nordgruppe in POLEN" und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Kräfteverhältnis in MITTELEUROPA beantworte ich wie folgt: 1. Die anläßlich des 30. Jahrestages der polnischen Armee durch den Oberbefehlshaber der WARSCHAUer PAKT-Streitkräfte, Marschall JAKUBOWSKI, hervorgehobenen engen Beziehungen zwischen polnischen Soldaten und den sowjetischen Streitkräften in POLEN sind als bei solchen Ereignissen übliche Äußerungen zu werten. 2. Die Bezeichnung „vorübergehend auf polnischem Territorium stationiert" entspricht ständigem Sprachgebrauch im WARSCHAUer PAKT. Auch die sowjetischen Truppen in der DDR, die sowjetischen Streitkräfte in der Tschechoslowakei und in UNGARN werden als „vorübergehend auf dem Territorium der DDR, der TSCHECHOSLOWAKEI bzw. UNGARNs stationierte Streitkräfte" bezeichnet. Darüber hinaus kann im vorliegenden Falle diese Äußerung als verbale Geste gegenüber dem polnischen Nationalgefühl gewertet werden. 3. Die Frage nach den Konsequenzen für das Kräfteverhältnis in MITTELEUROPA stellt sich daher hier nicht; denn die o. a. Äußerung des Marschalls JAKUBOWSKI bedeutet nicht, daß zusätzlich sowjetische Streitkräfte in POLEN stationiert wurden. 4. Nach den im Bundesministerium der Verteidigung vorliegenden Erkenntnissen verfügen die UdSSR unverändert über rund 46 000 Mann bei der „Nordgruppe der Truppen" in POLEN (NGT). Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 18) : Treffen Pressemeldungen zu, daß das Verteidigungsministerium zwischen Radevormwald und Halver die Anlegung eines Munitionsdepots plant, und ist der Bundesregierung bekannt, daß, sollte es zu der Anlegung dieses Depots kommen, ein großes Erholungsgebiet für die Großstädte des Bergischen Landes und zum Teil des Ruhrgebiets verlorengeht? Pressemeldungen, wonach das Bundesministerium der Verteidigung zwischen Radevormwald und Hal-ver die Anlegung eines Munitionsdepots plant, treffen nur insoweit zu, als vorgesehen ist, in diesem Gebiet eine gemeinsame Standortmunitionsniederlage für die Kasernen in Wuppertal, Hilden, Düsseldorf und Essen mit einem Geländebedarf von etwa Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 3671* 19,5 ha zu bauen. Ein eigentliches Munitionsdepot würde mindestens ca. 75 ha Gelände benötigen. Befürchtungen, daß durch den Bau der Anlage ein großes Erholungsgebiet verloren gehe, sind in Anbetracht des verhältnismäßig geringen Geländebedarfs und der Gesamtgröße des Waldgebietes unbegründet. Im übrigen wird die Verteidigungsanlage in ihrer Ausführung dem Landschaftsbild angepaßt werden unter weitgehender Schonung des Baumbestandes. Soweit Wanderwege abgeschnitten werden sollten, werden sie im erforderlichen Umfange verlegt werden. Der Betrieb der militärischen Anlage wird — abgesehen von der Bauzeit — weder Lärm noch Verkehrsbelästigungen verursachen, weil es sich größtenteils um ruhende Lagerbestände handeln wird. Bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen läuft zur Zeit ein Raumordnungsverfahren gemäß § 1 Absatz 2 des Landbeschaffungsgesetzes. In diesem Verfahren wird allen beteiligten Stellen die Möglichkeit gegeben sein, Einwände gegen das Vorhaben der Bundeswehr geltend zu machen. Erst nach Vorliegen der abschließenden Stellungnahme des Landes wird im Bundesministerium der Verteidigung über die Inanspruchnahme des Geländes endgültig entschieden werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 19 und 20) : Welche Schwierigkeiten stehen derzeit dein dringend erforderlichen Ausbau der B 20 auf dem Teilstück Freilassing-Süd bis zum Anschluß an die B 304 entgegen, und wann ist frühestens mit einer kreuzungsfreien Anbindung dieser beiden Bundesstraßen zu rechnen? Gibt es konkrete Pläne, die Ausfahrt Piding an der Bundesautobahn München—Salzburg durch einen weiteren Ausbau dem stark gestiegenen Verkehrsaufkommen anzupassen, und wann und in welcher Form ist bejahendenfalls ein solcher Ausbau vorgesehen? Zu Frage B 19: Dem Ausbau der B 20 auf dem Teilstück Freilassing/Süd bis zum Anschluß an die B 304 standen keine Schwierigkeiten entgegen. Dieser neue Straßenabschnitt wurde vor kurzem dem Verkehr übergeben, wobei der Anschluß an die B 304 zunächst plangleich erfolgte. Eine planfreie Ausgestaltung der Kreuzung B 20/B 304 ist erst im Zusammenhang mit dem Weiterbau der B 20 nach Norden vorgesehen. Zu Frage B 20: Ja, für den Umbau und die Erweiterung der BAB- Anschlußstelle Piding (nördlich von Bad Reichen-hall) gibt es konkrete Pläne. Danach soll für die Fahrtrichtung Bad Reichenhall–BAB/Richtung Grenze eine zusätzliche Auffahrtsrampe und für die Fahrtrichtung Bad Reichenhall–BAB/Richtung München eine Linksabbiegespur im Zuge der B 20 errichtet werden. Die genannten Maßnahmen können voraussichtlich schon im Jahre 1974 anlaufen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 21 und 22) : Wie und wann gedenkt die Bundesregierung, die immer unerträglicher werdende Verkehrssituation der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 33 in Marbach bei Villingen durchgreifend zu verbessern? Ist für die Umgehungsstraße die 1. Dringlichkeit vorgesehen, etwa auch als Zubringer zur Autobahn Stuttgartwestlicher Bodensee? Der Neubau der Bundesstraße 33 im Bereich von Marbach bei Villingen und des Autobahnzubringers im Zuge der Bundesstraße 311 bei Bad Dürrheim ist im Bedarfsplan für cien Ausbau der Bundesfernstraßen in erster Dringlichkeit enthalten. Beide Maßnahmen können voneinander unabhängig durchgeführt werden, wobei verkehrlich und auch entsprechend der fortgeschritteneren Bauvorbereitung die Bundesstraße 311 vorrangig verwirklicht werden soll. Die Baudurchführung ist jedoch aus Finanzierungsgründen im 1. Fünfjahresplan nicht mehr zu erwarten. Bautermine können daher noch nicht genannt werden. Da somit die Entlastung der Ortsdurchfahrt Mar-bach durch die Verlegung der Bundesstraße 33 noch nicht abzusehen ist, wird zur Verbesserung der Verhältnisse die Fahrbahndecke erneuert und eine Fußgängerunterführung gebaut. Eine baldige Durchführung dieses Vorhabens wird angestrebt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 23 und 24) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Bau einer Unterführung für die B 277 (Ortslage Wetzlar, Frankfurter Straße/Höhe Wiesenaue), um für die Schaler der Albert-Schweitzer-Schule ein gefahrloses Übergueren der Straße zu ermöglichen? Wann ist mit der Bereitstellung der Bundesmittel für Gien Bau der Umgehungsstraße Herborn (B 277/B 255) zu rechnen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Dringlichkeit dieser Maßnahme? Zu Frage B 23: Die Bundesregierung ist allgemein der Auffassung, daß Fußgängerunterführungen in Städten dort errichtet werden sollen, wo sie unter Beachtung der technischen Richtlinien zur sicheren Abwicklung der kreuzenden Verkehrsströme notwendig sind. Für die Abwicklung des Fußgängerverkehrs im Stadtgebiet Wetzlar ist aber die Stadt zuständig. Dem Vernehmen nach hat die Stadt erste Voruntersuchungen für den Bau einer Fußgängerunterführung im Zuge der Frankfurter Straße an der Einmündung der Wiesenaue durchgeführt. Ein entsprechender Antrag der Stadt ist jedoch bei der hes- sischen Straßenbauverwaltung bisher noch nicht eingegangen. Es besteht mit der hessischen Straßenbauverwaltung Einvernehmen dahingehend, daß bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen eine sofortige Prüfung vorgenommen wird. Zu Frage B 24: Nach der gegenwärtigen Haushaltssituation ist vorgesehen, ab 1975 die weiteren, für den Bau der Umgebung Herborn erforderlichen Bundesmittel bereitzustellen. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß gegenwärtig bereits vorbereitende Arbeiten (Leitungsverlegungen) im Gang sind, für die in diesem Jahr rd. 1,0 Millionen DM zur Verfügung stehen. Außerdem werden zur Fertigstellung der Maßnahme zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Burg im Zuge der B 255, die als Teilmaßnahme zum Gesamtbauvorhaben der Umgehung Herborn gehört, in diesem Jahr noch rd. 0,6 Millionen DM benötigt. Die Überführung über die Bahn wurde schon am 12. Dezember 1972 dem Verkehr übergeben und hat insgesamt rd. 6 Millionen DM gekostet. Die Dringlichkeit zum Bau der Umgehung Herborn ist unbestritten. Das Bauvorhaben ist daher auch in die I. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingereiht worden. Mit den im Straßenbauhaushalt des Bundes zur Verfügung stehenden Bundesmitteln können aber nicht alle Maßnahmen der I. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplans gleichzeitig durchgeführt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 25 und 26) : Treffen Pressemeldungen zu, daß das Straßenbauamt Northeim mit der Planung von Baumaßnahmen am Weserübergang Hemeln/Veckerhagen betraut ist, die militärischen Zwecken dienen sollen? Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß eine solche Maßnahme dem gerade anlaufenden Fremdenverkehr der beiden Gemeinden schweren Schaden zufügen würde? Zu Frage B 25: Pressemeldungen, wonach das Straßenbauamt Northeim mit der Planung von Baumaßnahmen am Weserübergang Hemeln-Veckerhagen betraut ist, die militärischen Zwecken dienen sollen, sind unzutreffend. Das Straßenbauamt Northeim ist mit der Planung von Baumaßnahmen befaßt, die zivilen Zwecken dienen sollen. Zu Frage B 26: Aus der Antwort auf Ihre erste Frage ist zu folgern, daß kein Anlaß zu der in der zweiten Frage geäußerten Befürchtung besteht. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage B 27) : Beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium, die B 462 von Schiltach bis Rottweil in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen aufzunehmen im Hinblick darauf, daß dieses Straßenstück ein Teil der Fernverbindung der Räume Rottweil—Tuttlingen, Balingen—Ebingen und Sigmaringen durch das Kinzigtal nach Offenburg und Straßburg ist? Die Bundesstraße 462 zwischen Schiltach und Rottweil wurde erst am 1. Januar 1971 zur Bundesstraße aufgestuft. Zu diesem Zeitpunkt war der Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen bereits aufgestellt, so daß diese- neue Bundesstraße darin noch nicht berücksichtigt werden konnte. Sie ist jedoch im 1. Fünfjahresplan bereits enthalten. Der Bedarfsplan wird somit zwangsläufig bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung im Jahre 1975 entsprechend ergänzt werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 28 und 29) : Ist die finanzielle Sicherstellung des Ausbaus der A 203 im Bereich des Kreises Bergheim/Erft zwischen Königshoven und Bergheim durch den Bund hinreichend gewährleistet, und wann kann mit dem Beginn des Ausbaus der A 203 und mit der Fertigstellung gerechnet werden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine kartographische Darstellung der Gesamtinitiativen in den ländlichen und schwach strukturierten Gebieten im Bereich der Straßenbauinvestitionen notwendig ist? Zu Frage B 28: Auf Grund des derzeitigen Vorbereitungsstandes wird der Abschnitt Königshoven—Bergheim der BAB A 203 (Erfttalstraße) bis 1977/78 baureif vorbereitet sein. Bei den Dispositionen ist in Aussicht genommen, die Finanzierung zeitlich auf diesen Baubeginn abzustellen. Da jedoch die mittelfristige Finanzplanung den Zeitraum nach 1978 noch nicht umfaßt, vermag ich mich über eine genauere Termindisposition noch nicht zu äußern. Zu Frage B29: Die kartographische Abgrenzung der schwach strukturierten und ländlichen Gebiete setzt voraus, daß wissenschaftlich begründete und anerkannte Abgrenzungskriterien zur Verfügung stehen. An der Erstellung solcher Kriterien wird seit längerer Zeit gearbeitet. Eine erste einschlägige Empfehlung hat die Ministerkonferenz für Raumordnung — als erste Arbeitsgrundlage für künftige Abgrenzungen — am 16. April 1970 verabschiedet (vgl. Raumordnungsbericht 1970 der Bundesregierung, Drucksache VI/1340, Karte nach Seite 32). Sobald in dieser Richtung endgültige Ergebnisse vorliegen, können darauf aufbauende Auswertungen vorgenommen werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 3673* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 30) : Ich frage die Bundesregierung: kann nach dem bisherigen Stand der Planung für den Ersatzflughafen Rhein/Main lI davon ausgegangen werden, daß eine Lösung gefunden wird, die eine zusätzliche Belästigung der Bewohner von Mainz und Umgehung, die bereits durch die Einflugschneisen des Frankfurter Flughafens erhebliche Nachteile erleiden, vermieden wird? Bereits von Planungen für einen zweiten Flughafen Rhein-Main-Gebiet zu sprechen, ist verfrüht. Soweit dem Bundesminister für Verkehr bekannt ist, stellt die Flughafen Frankfurt/Main AG zur Zeit Überlegungen an, die sich mit der Frage befassen, ob ein zweiter Flughafen notwendig ist. Damit befindet sich die Angelegenheit in einem Stadium, in dem sich noch keinerlei Aussagen über Einzelheiten, insbesondere noch nicht über den Standort, machen lassen. Selbstverständlich wird man zu gegebener Zeit alles daran setzen, eventuell zu erwartende Lärmbelästigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ob solch ein Flughafen — sollte er erforderlich werden — einmal in räumlicher Beziehung zu der Stadt Mainz geplant werden wird, läßt sich heute noch nicht absehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage B 31) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob die mit der geplanten Autobahnquerspange Feuchtwangen—Donauwörth verfolgte verkehrspolitische Zielsetzung nicht durch einen entsprechenden Ausbau des dortigen Bundes- und Staatsstraßennetzes annähernd und landschaftsadäquater erreicht werden kann? Ja, die Bundesregierung ist bereit, die Notwendigkeit der Autobahnverbindung Feuchtwangen–Donauwörth im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsplanes zu überprüfen. Die BAB-Verbindung Feuchtwangen–Donauwörth ist bislang in die 3. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen eingereiht und kann somit in absehbarer Zeit ohnehin nicht finanziert werden. Hingegen ist der Ausbau der B 25 Feuchtwangen–Donauwörth als vordringlich anzusehen. Dieser Ausbau wurde deshalb in die 1. Dringlichkeitsstufe eingestellt und soll in den nächsten Jahren abschnittsweise fortgeführt werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 32) : Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Zonenrandförderungsgesetzes für den Bestand der Umladehalle und der Stückgutabfertigung in Bebra im hessischen Zonenrandkreis Hersfeld/Rotenburg zu sorgen, weil anderenfalls im Gefolge der beabsichtigten Schließung beider Einrichtungen für die Eisenbahnerstadt Bebra und ihr Umland schwerer wirtschaftlicher Schaden eintreten würde? Die Reorganisation des Stückgutverkehrs liegt in der Hand der Deutschen Bundesbahn. Sie entscheidet selbständig und ist in dieser Beziehung nicht an die Weisung des Herrn Bundesministers für Verkehr gebunden. Die mit der Konzentration des Stückgutverkehrs verbundene stärkere Individualbedienung mit Kraftwagen steht den Bemühungen der Gemeinden und der Länder um eine notwendige strukturelle Verbesserung bestimmter Gebiete nicht entgegen. Es ist davon auszugehen, daß eine individuelle Verkehrsbedienung des jeweiligen Raumes vom künftigen Stückgutkonzentrationspunkt aus mit Transportmitteln des Straßenverkehrs das allgemeine wirtschaftliche Wachstum sogar fördern könne. Die vorgesehene Konzentration im Stückgutverkehr hat u. a. eine nachträgliche Verminderung der Zahl der Umladevorgänge zum Ziel. Die Anforderungen an die Ladekapazität im Umladedienst und die Zahl der Wagenstandplätze werden dadurch erheblich sinken, so daß voraussichtlich die Hälfte der zur Zeit noch bestehenden Umladestellen zur Verkehrsabwicklung genügen wird. Bei der Auswahl dieser Stellen werden neben der Leistungsfähigkeit u. a. die verkehrliche Lage im Netz, die betriebliche Bedienung und die Arbeitsmarktlage zu berücksichtigen sein. Im Falle der Umladestelle Bebra muß nach dem Stand der derzeitigen Planungen davon ausgegangen werden, daß sie künftig entbehrlich ist. Allerdings ist besonderer Wert auf die Feststellung zu legen, daß bei allen Konzentrations- und Rationalisierungsmaßnahmen die Belange der betroffenen Mitarbeiter über die hierfür bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus gewahrt werden. Bei gegebenenfalls notwendig werdenden Personalumsetzungen wird durch entsprechende Sozialpläne sichergestellt, daß Härtefälle soweit wie möglich vermieden werden. Zu Entlassungen wird die neue Konzeption in keinem Falle führen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 33) : Welche Vorschläge beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Novellierung des Bundesbaugesetzes dein Deutschen Bundestag in ihrem Gesetzentwurf über eine bessere Information einspruchsberechtigter Bürger hei der Offenlegung von Bebauungsplänen zu machen, um zu gewährleisten, daß die von einem Bebauungsplan betroffenen Bürger nicht nur durch den üblichen Hinweis in den Verkündungsorganen, der oft übersehen wird und in zahlreichen Fällen für die Bürger nicht erkennen läßt, daß sie von dem offengelegten Bebauungsplan unmittelbar 3674* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 berührt werden, sondern auch durch andere geeignete Maßnahmen, etwa kommunale Rundschreiben, über die beabsichtigte Verabschiedung eines Bebauungsplanes und über die damit verbundene Anschlußfrist unterrichtet werden? Nach den bisherigen Überlegungen zur Novellierung des BBauG soll die Gemeinde verpflichtet werden, die Bürger möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung in geeigneter Weise zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Sie soll dabei auch, soweit dies möglich ist, verschiedene Lösungen für die städtebauliche Entwicklung des Gebiets aufzeigen. Das Ergebnis der Erörterung ist in einem Bericht darzustellen, in den jedermann Einsicht nehmen kann. Zusätzlich soll es bei der bereits jetzt im Gesetz enthaltenen Regelung des § 2 Abs. 6 BBauG verbleiben, nach der die Gemeinde die Entwürfe der Bauleitpläne öffentlich auszulegen hat und die Bürger Bedenken und Anregungen vorbringen können. Die vorgesehene neue Regelung über die frühzeitige Unterrichtung der Bürger bezüglich der Planungsabsichten der Gemeinde gewährleistet, daß die Betroffenen bereits zu einem früheren Zeitpunkt auch wirklich Kenntnis erhalten, daß ihr Gebiet voraussichtlich in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans einbezogen wird. Sie können sich daher auch darauf einrichten, daß sie bei der später erfolgenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 6 BBauG Bedenken und Anregungen vorbringen können. Es wäre jedoch nicht sachgerecht, wenn im Gesetz in den Einzelheiten vorgeschrieben würde, auf welche Art und Weise der Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen ist und wie erforderliche Benachrichtigungen zu erfolgen haben. Dies sind vielmehr Fragen, die nur nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles beantwortet werden können. Eine gesetzgeberische Festlegung würde den Erfordernissen der Praxis nicht gerecht. Dies gilt für die vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft schon deshalb, weil sich in der Praxis die möglichen Partizipationsformen noch im Experimentierstadium befinden. Mein Haus wird jedoch durch Forschungsaufträge untersuchen lassen, welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bestehen. Dabei werden auch die Fragen einer zweckmäßigen Benachrichtigung der interessierten Personen sowie eines rationellen Verwaltungsablaufs eine Rolle spielen. Das Ergebnis der Untersuchungen wird den Gemeinden für ihre praktische Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 34 und 35) : Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundespost für den Bereich von Frankfurt Main verfügte, daß die nächste Leerungszeit der Briefkästen nicht mehr angezeigt wird, und ist beabsichtigt, diese Verfügung auf das übrige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auszuweiten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Maßnahme die Kontrolle des pünktlichen Postdienstes durch den Bürger erschwert, eine möglichst schnelle Briefzustellung gefährdet und daß dadurch die vorn Burger zu entrichtenden Gebühren unverhältnismäßig höher sind als die dann noch gebotene Dienstleistung der Deutschen Bundespost? Zu Frage B 34: Die Deutsche Bundespost hat bereits vor einem Jahr bei der Einführung neuer Briefkästen in Berlin und Osnabrück unter Beibehaltung der Anzeige der einzelnen Leerungszeiten auf die zusätzliche Angabe — Nächste Leerungszeit — verzichtet. Durch den Wegfall des dafür erforderlichen Mechanismus konnten die Anschaffungs-, Bedienungs- und Instandhaltungskosten eingespart werden. Die Bevölkerung beider Städte hat für diese Maßnahme Verständnis gezeigt. In Kenntnis dieses Sachverhalts hat eine Dienststelle in der Außenverwaltung der Deutschen Bundespost kurzfristig angeordnet, daß vom 15. Oktober 1973 an auch im Leerungsbereich des Postamts Frankfurt am Main 2 auf den Briefkästen die „Nächste Leerung" nicht mehr angezeigt wird. Maßgebend für diese Anordnung war die äußerst schwierige personelle Situation im dortigen Kastenleerungsdienst, in dem überwiegend ausländische Kräfte aus insgesamt acht verschiedenen Nationen beschäftigt sind. Diesen Kräften bereitet die richtige Einstellung der „Nächsten Leerung" erhebliche Schwierigkeiten. Unter Berücksichtigung der schwierigen Verhältnisse hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Anordnung nachträglich gebilligt. Ob und inwieweit diese Maßnahme auf weitere Leerungsbereiche der Deutschen Bundespost ausgedehnt wird, ist zur Zeit noch offen. Zu Frage B 35: Es ist Aufgabe der Deutschen Bundespost, die ordnungsgemäße und zeitgerechte Leerung der Briefkästen zu kontrollieren. Der Wegfall der zusätzlichen Angabe der „Nächsten Leerung" beeinträchtigt die möglichst schnelle Beförderung und Zustellung der Sendungen nicht. Im übrigen erscheint bei der angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost der generelle Verzicht auf die besondere Anzeige der „Nächsten Leerung" durchaus als ein vertretbares Mittel, die Kosten für die Kastenleerung zu senken. Es entfallen nämlich nicht nur die Bedienungs- und Instandhaltungskosten, sondern bei neuen Briefkästen auch die Anschaffungskosten für den Mechanismus. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß dadurch die vom Bürger zu entrichtenden Gebühren unverhältnismäßig höher sind als die dann noch im Briefdienst insgesamt gebotene Dienstleistung. Alle Leerungszeiten für jeden Briefkasten sind ohnehin auf dem Leerungsanzeiger angegeben. Kein Briefkasten darf vor der angegebenen Zeit geleert werden. Der Bürger kann sich daher auch weiterhin nach den angegebenen Leerungszeiten richten; er kann lediglich nicht mehr feststellen, ob die Leerung bereits erfolgt ist, wenn er nach dem angegebenen Zeitpunkt zum Briefkasten kommt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 3675* Sollte der Wegfall der besonderen Anzeige der „Nächsten Leerung" auf weitere Leerungsbereiche ausgedehnt werden, so wird die Bevölkerung in jedem Fall rechtzeitig darüber informiert werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Piccard (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen B 36 und 37) : Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß die angesichts der guten Ertragslage des Fernsprechbereichs unverständlichen Schwierigkeiten und Verzögerungen, besonders zu bestimmten Tageszeiten Fernverbindungen im Fernsprechnetz der Bundesrepublik Deutschland zu bekommen, beseitigt werden? Hält es die Bundesregierung für weiterhin vertretbar, daß bei der jetzt schon hohen und in "Zukunft noch höheren Grundgebühr Störungen von Fernsprechapparaten an Samstagen und Sonntagen in der Regel nicht behoben werden? Die Dienstzeit in Fernsprechentstörungsstellen ist eng verknüpft mit den Anmeldezeiten der Störungsmeldungen, der Zugänglichkeit von Sprechstellen zur Fehlereingrenzung und der Anzahl des hierfür bereitgestellten Personals. In den größeren Städten sind im allgemeinen Dienstzeiten festgelegt, die einerseits den Wünschen von Kunden und Verwaltung auf rasche und zuverlässige Bedienung entsprechen, andererseits auch gleichzeitig Ansprüche des Personals auf eine zeitgemäße Arbeitszeitregelung erfüllen. Für kleinere Städte und schwach besiedelte Landbezirke lassen sich ausgedehntere Dienstzeiten nur schwer verwirklichen. Dort verursachen regelmäßige Spät-, Wochenend- und Feiertagsdienste Dienstpläne, die mit der im Arbeitsleben weitgehend eingeführten Fünftagewoche nur schwer abzustimmen sind. Für Dienstschichten am Wochenende muß z. B. im allgemeinen Freizeitausgleich an anderen Wochentagen gewährt werden. Nun liegt an diesen Werktagen aber das Hauptarbeitsaufkommen und gerade dann besteht auch das begründeteste Anliegen der Kunden auf schnellste Fehlerbeseitigung. Ein Ausfall von Arbeitskräften an diesen Tagen führt zwangsläufig zu längeren Erledigungszeiten. Wirtschaftlich vertretbare und bei dem derzeitigen Kräftemangel realisierbare Personalzuschläge lösen dieses Problem bei kleinen Kräftegruppen nicht. Es ist auch nicht ratsam, die Arbeitsbedingungen für diesen betroffenen Personenkreis zu ungünstig festzulegen; so würden solche Maßnahmen Abwanderungen insbesondere des noch im Arbeitsverhältnis stehenden fachlich qualifizierten Nachwuchspersonals zu Privatfirmen mit günstigeren Arbeits- und Entlohnungsbedingungen verstärken. Die Deutsche Bundespost ist bemüht, dieses Dienstzeitproblem u. a. durch weitere Zentralisierungsmaßnahmen zu regeln. In den dünn besiedelten Gebieten sind jedoch aus geografischen Gründen auch hier Grenzen gesetzt. Durch den z. Z. starken Sprechstellenzugang werden die Fernsprechentstörungsstellen sehr schnell größer. So wird sich in den nächsten 10 Jahren im Bundesgebiet der Sprechstellenbestand etwa verdreifachen. Damit entstehen zusätzliche Voraussetzungen für erweiterte Dienstschichten, insbesondere wenn es gelingt, den Personalbedarf annähernd zu befriedigen. Die Störungsannahme für Fernsprecheinrichtungen ist heute schon überall ganztägig erreichbar. Außerhalb der Dienstzeit der bereichsmäßig zuständigen Fernsprechentstörungsstelle nehmen benachbarte länger dienstbereite (größere) Fernsprechentstörungsstellen oder andere besetzte Betriebsstellen Störungsmeldungen entgegen. Bei dringlichem Anlaß werden Instandsetzungsmaßnahmen auch außerhalb der Dienstzeit sogleich eingeleitet. Sie sind begrenzt auf Fernsprechanschlüsse, die zum Sichern menschlichen Lebens und zur Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung und Sicherheit unbedingt betriebsfähig sein müssen. Darüber hinaus werden ebenfalls unverzüglich größere Kabelschäden oder Massenstörungen beseitigt. Nach den derzeitigen Fehleraufzeichnungen ist der einzelne Anschlußinhaber im Mittel von Störungen am Wochenende recht selten betroffen, seltener als 10 Jahre. Z. Z. werden rd. 56 v. H. aller Störungen innerhalb von 6 Stunden, 22 v. H. zwischen 6 und 24 Stunden und lediglich weitere 22 v. H. in mehr als 24 Stunden beseitigt. Die Deutsche Bundespost hat den vor einigen Jahren einsetzenden ungewöhnlichen Verkehrsanstieg, der konjunkturbedingt und in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar war, nicht tatenlos hingenommen. Obwohl die investierten Mittel für den Ausbau des Fernleitungsnetzes einschließlich der Übertragungs- und Vermittlungstechnik im Bereich der Deutschen Bundespost fortlaufend gesteigert worden sind und die Fernmeldeindustrie mit großen Anstrengungen die Produktion an Fernmeldeeinrichtungen und ihre Montagekapazität erweitert hat, konnte der sprunghafte Verkehrszuwachs bisher nicht überall voll aufgefangen werden. Im Jahre 1971 ist das 1,7fache und 1972 das 2,4fache der 1970 für diesen Zweck ausgegebenen Mittel investiert worden. Im laufenden Rechnungsjahr beträgt das hierfür angesetzte Mittelvolumen das 3fache von 1970, so daß damit die äußerste Grenze der Leistungsfähigkeit der Fernmeldeindustrie und der Finanzierungsmöglichkeit der Deutschen Bundespost erreicht ist. Leider ließen sich die Engpässe auch deshalb nicht so kurzfristig abbauen, wie sie aufgetreten sind, weil von der Planung bis zur Inbetriebnahme der technischen Einrichtungen zwei bis drei Jahre benötigt werden. Wenn dazu neue Gebäude erforderlich sind, dauert es auch noch länger. Aufgrund der vorstehenden Maßnahmen zeichnet sich bereits in diesem Jahre eine allgemeine Entlastung der Fernnetzebene ab; daneben ist zu erwarten, daß noch bestehende Engpässe in einigen Schwerpunkten des Verkehrs bis 1975 völlig abgebaut sein werden. 3676* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Oktober 1973 Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 24. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage B 39) : Trifft es zu, daß für das viersemestrige Aufbaustudium Heilpädagogik (z. B. an der Fachhochschule für Sozialwesen und Religionspädagogik beim DCV in Freiburg) nur eine Förderungsmöglichkeit für zwei Semester nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz besteht, und ist die Bundesregierung bereit, das Studium der Heilpädagogik mit der notwendigen Zahl von vier Semestern in die Förderungshöchstdauer-Verordnung aufzunehmen? Die Förderungshöchstdauerverordnung vom 9. November 1972 (BGBl. I S. 2076) bestimmt für jede Ausbildung an den in § 2 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BAföG bezeichneten oder diesen nach § 2 Abs. 3 BAföG als gleichwertig bestimmten Ausbildungsstätten die Förderungshöchstdauer. In § 3 Abs. 2 der Verordnung ist die Förderungshöchstdauer für Zusatzausbildungen an Fachhochschulen festgesetzt; sie beträgt für die meisten Fachrichtungen zwei Semester. Um auch solche Ausbildungen fördern zu können, die in der Verordnung noch nicht individuell genannt sind, bestimmt § 7 der Verordnung eine vorläufig geltende Förderungshöchstdauer, die nach der kürzesten Studiendauer bemessen ist, die für eine vergleichbare Ausbildung gilt. Zusatzausbildungen an Hochschulen werden nach dieser Auffangnorm generell zwei Semester gefördert. Das Aufbaustudium Heilpädagogik war seinerzeit von keinem Land zur Aufnahme in den Fachrichtungskatalog des § 3 Abs. 2 angemeldet worden. Eine Förderung dieser Ausbildung kam daher bislang nur nach § 7 in Betracht, also mit einer Höchstdauer von zwei Semestern. Mit Schreiben vom 14. September 1973 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung des Landes Baden-Württemberg das Aufbaustudium Heilpädagogik im Land Baden-Württemberg mit einer Förderungshöchstdauer von vier Semestern zur Aufnahme in den Katalog des § 3 Abs. 2 der Verordnung angemeldet. Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag zusammen mit Anmeldungen aus anderen Bundesländern prüfen und dem Bundesrat alsdann eine Änderungsnovelle zur Zustimmung vorlegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Horn?


Rede von Peter Würtz
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sehr gern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Horn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Würtz, würden Sie es nicht als eine sehr klare und eindeutige Form der Agitation des Kollegen Wörner ansehen, wenn er ganz bewußt bestimmte Dinge mitten aus dem Zusammenhang herausreißt und den entscheidenden Punkt hier überhaupt nicht bemerken und darstellen will, der da lautet:



    Horn
    Wer die ... Wirklichkeit unserer Bundeswehr kennt, wird viele überzeugte Demokraten in der Bundeswehr kennenlernen.

    (Abg. Dr. Althammer: Weiterlesen! Den zweiten Halbsatz hätten wir noch gern gehört! — Abg. Reddemann: Würden Sie weiterlesen, Herr Kollege Würtz, was dann kommt? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)