Deutscher Bundestag
61. Sitzung
Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973
Inhalt:
Begrüßung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses und einer Delegation der beiden Häuser des Parlaments des Kaiserreiches Äthiopien . . . . . . . . 3487 A
Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 3487 B
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes (Drucksache 7/1131) — Erste Beratung — 3487 B
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache 7/1130) — Erste Beratung — 3487 B
Sammelübersicht 8 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 30. September 1973 eingegangenen Petitionen (Drucksache
7/1084) 3487 C
Sammelübersicht 9 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 7/1098) 3487 C
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 (Haushaltsgesetz 1974) (Drucksache 7/1100) — Erste Beratung —in Verbindung mit
Beratung des Finanzplans des Bundes 1973 bis 1977 (Drucksache 7/1101)
Strauß (CDU/CSU) 3487 D
Haehser (SPD) 3489 A
Kirst (FDP) 3504 D
Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein . . 3510 C,
3517 A, 3524 A
Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 3515 A,
3518 C, 3567 B
Dr. Friderichs, Bundesminister
(BMWi) 3519 B
Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 3524 D Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . . 3552 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3556 B Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 3561 B
Dr. von Bülow (SPD) 3572 C
Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 3567 C
Dr. Ehmke, Bundesminister (BMFT/
BMP) 3580 D
Gallus (FPD) 3586 B
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 3589 A
Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3594 A
Hoppe (FDP) 3598 A
II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973
Fragestunde (Drucksache 7/1122)
Frage A 67 des Abg. Pawelczyk (SPD) :
Einbeziehung mongoloider Personen in die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr
Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA)
3531 A, B
Pawelczyk (SPD) 3531 B
Frage A 99 des Abg. Baier (CDU/CSU) :
Bemühungen um Freilassung des seit Kriegsende in Italien inhaftierten Herbert Kappler
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA)
3531 C, D, 3532 A, B
Baier (CDU/CSU) 3531 D
Dr. Czaja (CDU/CSU) 3532 B
Maucher (CDU/CSU) 3532 B
Frage A 100 des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) :
Monitor-Interview mit dem deutschen Botschafter in Chile
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 3532 C,
3533 A, B, C, D
Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . 3533 A, B
Dr. Czaja (CDU/CSU) 3533 C
Wehner (SPD) 3533 D
Frage A 102 des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) :
Bedeutung der politischen Überlegungen des Bundesministers Bahr für die Außen- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
3534 A, B, C, D, 3535 A, B, C, D, 3536 B, C
Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) 3534 A, B Wehner (SPD) 3534 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3534 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 3534 D Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) . . 3535 B Werner (CDU/CSU) 3535 C Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 3535 D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 3535 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 3536 A
Lenders (SPD) . . . . . . . . 3536 B
Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 3536 C
Frage A 106 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) :
Diplomatische Anerkennung Nordvietnams
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
3537 A, B
Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 3537 B
Frage A 107 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) :
Entwicklungshilfe- und Kreditpolitik gegenüber Ägypten und Syrien
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
3537 B, C, D, 3538 A, B
Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3537 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3537 D Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . . 3537 D Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 3538 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 3538 B
Frage A 108 der Abg. Frau von Bothmer (SPD) :
Untersuchung der politischen Verhaltensweise der deutschen Konsulate und Wahlkonsulate in Chile
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
3538 B, D
Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 3538 D
Marschall (SPD) . . . . . . . . 3538 D
Frage A 109 der Abg. Frau von Bothmer (SPD) :
Kriterien für die Anerkennung der Republik Guinea-Bissao
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) .
3539 A, B
Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 3539 A Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) . . . . 3539 B
Frage A 3 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) :
Maßnahmen der Bundesregierung gegen eine gegen höchste Bundeswehroffiziere gerichtete Diffamierungskampagne der Wochenzeitung der DKP
Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3539 D,
3540 A
Dr. Miltner (CDU/CSU) . 3539 D, 3540 A
Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 3540 A
Fragen A 12 und 13 des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) :
Einführung der Faksimilezeitung in der
Nachrichtentechnologie; Konsequenzen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 III
für Struktur und Meinungsvielfalt der Presse
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . .
3540 B, C, D, 3541 A, B
Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 3540 C Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 3541 A Benz (CDU/CSU) . . . . . . . . 3541 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3541 B
Frage A 15 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) :
Fortsetzung der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung und anderer überregionaler Institute
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 3541 C,
3542 A
Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3542 A Frage A 18 des Abg. Dr. Schmude (SPD) :
Strafbarkeit des Überschreitens der Grenzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen EWG-Staaten ohne Paß als Vergehen und Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . .
3542 B, C, D
Dr. Schmude (SPD) . . . . . . 3542 B, C
Fellermaier (SPD) . . . . . . 3542 C
Sieglerschmidt (SPD) 3542 D
Fragen A 21 und 22 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) :
Pressemeldungen betr. das im Besitz der Bundesregierung befindliche Selbstportrait Rembrandts und Gründe der Bundesregierung, das Gemälde der Öffentlichkeit vorzuenthalten
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . .
3543 A, C, D, 3544 A
Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . .
3543 B, C, D, 3544 A
Frage A 23 des Abg. Dr. Wernitz (SPD) :
Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes unter Ablösung der „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" vom 28. Januar 1972
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . .
3544 A, B, C
Dr. Wernitz (SPD) 3544 B
Fragen A 24 und 25 des Abg. Lenzer (CDU/CSU) :
Straffung des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Bau von Kernkraftwerken
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 3544 C, D,
3545 A, B
Lenzer (CDU/CSU) . . 3544 D, 3545 A, B
Fragen A 27 und 28 des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) :
Bau des Kernkraftwerks Grohnde und Ausschluß einer Gefährdung der Bevölkerung durch emittierte radioaktive Isotopen; Bau eines weiteren Kernkraftwerks an der Weser
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 3545 C, D,
3546 A
Frau von Bothmer (SPD) . . . . . 3546 A
Fragen A 29 und 30 des Abg. Pensky (SPD) :
Anwendung der IV. Genfer Konvention auf die Polizeibeamten; Verwirklichung der Empfehlungen der Beratenden Versammlung des Europarates
Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . .
3546 B, C, D, 3547 A, B
Pensky (SPD) . . . . 3546 C, D, 3547 A
Sieglerschmidt (SPD) 3547 B
Frage A 33 des Abg. Dreyer (CDU/CSU) :
Inanspruchnahme eines Einkommensteuerfreibetrags von 60 000 DM bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs; Verlängerung dieser Vergünstigung über den 1. Januar 1974 hinaus
Hermsdorf, Parl. Staatssekretär
(BMF) 3547 C
Fragen A 34 und 35 des Abg. Milz (CDU/CSU) :
Verminderung der steuerlichen Belastung bei Benzin und Dieselkraftstoff sowie bei leichtem Heizöl zur Stabilisierung der Preise
Hermsdorf, Parl. Staatssekretär
(BMF) 3547 D, 3548 B, C, D
Milz (CDU/CSU) . . . . . . 3548 B, C
Dreyer (CDU/CSU) 3548 D
Fragen A 36 und 37 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) :
Integrierung der kurz- und mittelfristigen Beistandskredite der EG im Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit; Entstehen eines infla-
IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973
torisch wirkenden Liquiditätspotentials bei Poolung der Währungsreserven; stabilitätsfördernde Auflagen bei Inanspruchnahme der Beistandskredite
Hermsdorf, Parl. Staatssekretär
(BMF) . . . . 3548 D, 3549 A, B, C, D
Dr. Dollinger (CDU/CSU) . 3549 B, C, D
Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 3549 D
Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) :
Beschränkung der Kreditaufnahme der Gemeinden und Gemeindeverbände analog der Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme auch im Jahre 1974; Einbeziehung zusätzlicher Kriterien in diese Verordnung
Hermsdorf, Parl. Staatssekretär
(BMF) 3550 A, D, 3551 A
Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) . 3550 C, D,
3551 A
Frage A 1 des Abg. Eigen (CDU/CSU) :
Rückgang der Einnahmen aus Abschöpfungen für EWG-Agrarprodukte
Hermsdorf, Parl. Staatssekretär
(BMF) . . . 3551 B, D
Eigen (CDU/CSU) 3551 D
Nächste Sitzung 3600 A
Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3601* A Anlage 2
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Gansel (SPD) : Schutz der Mieter gegen Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung oder den Umbau in Einzelappartements 3601* C
Anlage 3
Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Abstimmung der Entwicklungshilfe der Bundesregierung mit den multilateralen Maßnahmen der EWG und den bilateralen Maßnahmen der Mitgliedstaaten der EWG . . . . 3602* C
Anlage 4
Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum
(BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache
7/1122 — des Abg. Hoffie (FDP) : Ergebnisse der von der „Internationalen Rheingruppe" veröffentlichten Studie über die Verschmutzung des Rheins und Konsequenzen der Bundesregierung bezüglich der Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten 3603* A
Anlage 5
Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Schaffung einheitlicher Bemessungssätze für die Beihilfen der Beamten des Bundes und der Länder . . . 3603* C
Anlage 6
Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Einheitliche Bemessung der Urlaubsdauer für alle Beamten und Richter nach dem Lebensalter 3604* A
Anlage 7
Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/ CSU) : Weiterentwicklung eines kooperativen Föderalismus durch die Bundesregierung 3604* C
Anlage 8
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Löffler (SPD) : Verpflichtung zur Meldung der Betrugsfälle zu Lasten des EG-Agrarfonds an die Kommission . . . . . . . . 3605* A
Anlage 9
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 40 und 41 — Drucksache 7/1122 — des .Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) : Auffassung des Vizepräsidenten der EG-Kommission Haferkamp bezüglich der Ursachen für das Anhalten höherer Inflationsraten und Kritik des Bundesvorstands des DGB an den Stabilitätsmaßnahmen der Bundesregierung und der Bundesbank . . . . . . 3605* B
Anlage 10
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Einflußmöglichkeiten der Bundesregierung auf die Haushalte von Ländern und Gemeinden . . . . . . 3606* A
Anlage 11
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde
(BMA) auf die Frage A 59 — Drucksache
7/1122 — des Abg. Möllemann (FDP) :
Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger 3606* C
Anlage 12
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Schwencke (SPD) : Erweiterung der Unfallversicherung für Landwirte . . . . 3606* D
Anlage 13
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Kater (SPD) : Angaben über die Einkommensentwicklung und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland . . . . 3607* A
Anlage 14
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Zahl der Zivildienstplätze . . . 3607* C
Anlage 15
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 66 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Benachteiligung der in kreisangehörigen Orten wohnenden Behinderten bei der unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr 3607* D
Anlage 16
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 69 und 70 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Zebisch (SPD) : Einbeziehung osteuropäischer Länder in die europäischen Jugendaustauschprogramme und Meldungen im „Spiegel" über den Rückgang des Austauschs von Jugendlichen im Rahmen des deutschfranzösischen Jugendwerks . . . . . 3608* A
Anlage 17
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Trichinenschau 3608* C
Anlage 18
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Zustände in psychiatrischen Kliniken . . . . . . . . . . 3609* A
Anlage 19
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 78 —— Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Zusammenarbeit mit
der DDR auf den Gebieten der Wissen-
schaft, Technik und Kultur 3609* C
Anlage 20
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Anzeige der nächsten Leerungszeit auf Briefkästen 3609* C
Anlage 21
Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/1122 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/ CSU) : Gründe des Bundeskanzlers für die Fristenlösung 3610* A
Anlage 22
Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Hoffie (FDP) : Übersendung von Informationsmaterial an Teilnehmer von Besuchergruppen in Bonn . . . . . . . . . 3610* B
Anlage 23
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 96 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) : Äußerung der sowjetischen Regierung zur Frage der Zusammensetzung der Delegation der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Generalversammlung 3610* D
Anlage 24
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 97 und 98 Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU): Interpretation des Verbreitungsverbots nach dem Atomwaffensperrvertrag; Nichtausrüstung denkbarer Vorstufen einer künftigen europäischen Union mit Kernwaffen . . 3611* A
Anlage 25
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage 101 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Errichtung von ,,Neben-Botschaften" in ausländischen Hauptstädten 3611* C
Anlage 26
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 104 und 105 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Ahlers (SPD) : Form der Kritik des amerikanischen Außenministeriums an der Veröffentlichung von Einzelheiten über die Verhandlungen des neuen Außenministers der USA mit den europäischen Regierungen 3611* C
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 3487
61. Sitzung
Bonn, den 25. Oktober 1973
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.01 Uhr
Berichtigung
42. Sitzung, Seite 2350 D, 11. Zeile, ist zwischen den Wörtern „Leitlinien" und „angebracht" einzufügen: „nicht".
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 3601*
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 2.11.
Adams * 26. 10.
Dr. Ahrens ** 25. 10.
Dr. Aigner * 1.11.
Amrehn 30. 10.
Dr. Apel 25. 10.
Behrendt * 26. 10.
Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 10.
Blumenfeld 30. 10.
Dr. Böger 25. 10.
Brandt (Grolsheim) 27. 10.
Bredl 27. 10.
Bremm 25. 10.
Buchstaller 30. 10.
Dr. Bußmann 28. 10.
Dr. Corterier 30. 10.
Damm 30. 10.
van Delden 30. 10.
Dregger 30. 10.
Entrup 26. 10.
Erhard (Bad Schwalbach) 26. 10.
Fellermaier * 10. 11.
Flämig 30. 10.
Frehsee * 26. 10.
Dr. Früh * 25. 10.
Gerlach (Emsland) * 25. 10.
Dr. Geßner 30. 10.
Gewandt 25. 10.
Graaff 26. 10.
Hupka 30. 10.
Dr. Jaeger 30. 10.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 2.11.
Jaschke 26. 10.
Jaunich 26. 10.
Dr. Kempfler 26. 10.
Kiep 26. 10.
Dr. h. c. Kiesinger 26. 10.
Klepsch 30. 10.
Dr. Kliesing 28. 10.
Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10.
Krall 30. 10.
Krampe 30. 10.
Lange 30. 10.
Lautenschlager * 25. 10.
Lemmrich ** 25. 10.
Lücker * 2.11.
Dr. Martin 27. 10.
Dr. Marx 26. 10.
Mattick 30. 10.
Memmel * 26. 10.
Dr. Müller (München) ** 25. 10.
Neumann 30. 10.
Dr. Nölling 26. 10.
Frau Dr. Orth 26. 10.
*Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Picard 27. 10.
Pfeifer 26. 10.
Richter 30. 10.
Ronneburger 30. 10.
Frau Schleicher 28. 10.
Schmidt (München) * 26. 10.
Schmidt (Würgendorf) 30. 10.
Schmöle 26. 10.
Dr. Schulz (Berlin) * 26. 10.
Schwabe 26. 10.
Dr. Schwörer ' 26. 10.
Seefeld' 26. 10.
Seibert 26. 10.
Dr. Slotta 26. 10.
Springorum * 25. 10.
Walkhoff * 26. 10.
Dr. Wendig 26. 10.
Frau Will-Feld 26. 10.
Wolfram 26. 10.
Baron von Wrangel 25. 10.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 2) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Mietern über die gegenwärtige rechtliche Regelung hinaus Schutz zu gewähren, wenn vom Vermieter die Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung oder der Umbau einer Mietwohnung in mehrere Einzelappartements betrieben wird?
Zum Problem der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen darf ich zunächst auf die schriftliche Antwort verweisen, die Herr Staatssekretär Dr. Erkel auf die Fragen des Kollegen Staak im Mai dieses Jahres erteilt hat (vgl. Anlage 6 des Protokolls über die 36. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages vom 24. Mai 1973 S. 2053). Wie darin ausgeführt ist, bringt die zum Zwecke der Veräußerung vorgenommene Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen für die Mieter unbestreitbar die besondere Gefahr des Wohnungsverlustes mit sich. Der Erwerb solcher umgewandelten Wohnungen erfolgt nämlich regelmäßig zur Befriedigung eigenen Wohnbedarfs des Erwerbers; ein auf der Vermieterseite bisher nicht bestehender Eigenbedarf wird also durch Umwandlung und Veräußerung erst erzeugt.
Um solchen nicht selten aus spekulativen Gründen erfolgenden unerwünschten Umwandlungen entgegenzuwirken und dem im Einzelfall betroffenen Mieter einen wirksamen Schutz zu bieten, enthält jedoch das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum besondere Vorkehrungen:
Wird eine Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt und veräußert, so kann sich der Erwerber zur Begrün-
3602* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973
dung einer Kündigung auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb der Wohnung durch ihn berufen.
Aus den gleichen Erwägungen ist auch das sonst gegebene Kündigungsrecht des Vermieters wegen einer beabsichtigten anderweitigen angemessenen Verwertung eingeschränkt.
Der Vermieter, der die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umwandelt, kann sich zur Begründung einer Kündigung nicht darauf berufen, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer beabsichtigten Veräußerung hindere. Schließlich ist der Vermieter nach der getroffenen Regelung gehindert, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, er beabsichtige die Umwandlung in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung.
Das geltende Recht trägt damit nach Auffassung der Bundesregierung dem besonderen Schutzbedürfnis der Mieter in Umwandlungsfällen Rechnung. Entsprechendes gilt auch für die in Ihrer Frage erwähnte zweite Fallgruppe des Umbaus einer Mietwohnung in mehrere Einzelappartements.
Wie bekannt, läßt das Wohnraumkündigungsschutzgesetz die ordentliche Kündigung seitens des Vermieters ganz allgemein nur dann zu, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Zwar erkennt § 1 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 dieses Gesetzes als zur Vermieterkündigung berechtigendes Interesse auch an, daß der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch einen erheblichen Nachteil erleiden würde. Auf diesen Kündigungsgrund wird sich jedoch der Vermieter im Falle des beabsichtigten Umbaus einer größeren Wohnung in mehrere Appartementwohnungen in aller Regel nicht berufen können, weil das Interesse des Vermieters an einer solchen Maßnahme — von außergewöhnlichen Ausnahmefällen abgesehen — allein von der Möglichkeit bestimmt ist, bei der Vermietung der Appartements insgesamt einen höheren Mietzins als bisher ,zu erzielen. Sich auf diese Möglichkeit zur Begründung eines Kündigungsrechts nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Wohnraumkündigungsschutzgesetz zu berufen, ist dem Vermieter jedoch nach Satz 2 der genannten Vorschrift ausdrücklich verwehrt.
All diese Regelungen, die die Rechtsstellung der Mieter wesentlich verstärkt haben, gelten allerdings — wie das gesamte Wohnraumkündigungsschutzgesetz — bisher nur befristet bis zum 31. Dezember 1974. In der Regierungserklärung ist aber bereits darauf hingewiesen worden, daß die Befristung des Kündigungsschutzes überprüft wird. Hierbei sollte auch angestrebt werden, den Schutz des Mieters bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder bei einem beabsichtigten Umbau in Appartementwohnungen in jedem Fall zu erhalten. In diesem Sinne möchte ich ihre Frage bejahen.
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Dr. Eppler vom 24. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 4) :
Stimmt die Bundesregierung ihre Entwicklungshilfe, besonders die Schwerpunkte, mit den multilateralen Maßnahmen der EWG und den bilateralen Maßnahmen der Mitgliedstaaten der EWG ab?
Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren, ihre bilaterale Entwicklungshilfe mit den anderen Industrieländern und Organisationen der westlichen Welt, insbesondere den EWG-Mitgliedstaaten sowie der EWG abzustimmen.
Ich kann Sie heute über einen bedeutenden Erfolg bei diesen Bemühungen unterrichten.
Gestern abend hat ,der Ad-hoc-Ausschuß hoher Beamter in Brüssel nach einjähriger Arbeit einen Bericht über die Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen abgeschlossen, über den die Entwicklungshilfeminister am 5. November 1973 beschließen werden. In diesem Bericht konnte eine Einigung über die Koordinierung der Entwicklungshilfe der EWG-Länder wie folgt erreicht werden:
1. Eine Intensivierung des Austausches von Informationen und Erfahrungen über die Ziele, die Grundsätze und die Methoden im Bereich der Politik der Zusammenarbeit in Entwicklungsfragen.
2. Eine wechselseitige Abstimmung über die Politik der Hilfe.
3. Eine Prüfung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
4. Eine wechselseitige Abstimmung der Standpunkte, ,die von den Mitgliedstaaten und von der Gemeinschaft in den internationalen Organisationen eingenommen werden.
Gegenwärtig bestehen folgende bilaterale Abstimmungsverfahren und -mechanismen mit EWG-Ländern:
— ein regelmäßiger halbjähriger wechselseitiger Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Frankreich auf der Ebene der Minister sowie der Direktoren der zuständigen Ministerien. Grundlage dieser Konsultationen ist der deutsch-französische Freundschaftsvertrag von 1963. (Die letzten Konsultationen haben auf Ministerebene am 21./22. Juni und auf Direktorenebene am 11. Juli 1973 in Bonn stattgefunden.)
-- Informations- und Konsultationsgespräche auf Minister- und Expertenebene mit
den Niederlanden (letztmalig am 4. Juni 1973) und
Großbritannien (letztmalig am 12. Juni 1973),
— Gespräche mit Italien im Rahmen des deutschitalienischen Ausschusses für Handel sowie mit Belgien,
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 3603*
— regelmäßige Informations- und Konsultationsgespräche mit der EWG-Kommission (letztmalig am 28. Februar 1973).
Ein Beispiel einer — wie ich meine — guten Zusammenarbeit mit Frankreich unid der EWG-Kommission sind die zur Zeit laufenden gemeinsamen Bemühungen um ein Programm für ,die Länder der Sahel-Zone. Bei der Katastrophenhilfe der letzten Monate sowie der Ausarbeitung einer Konzeption für die mittel- und langfristige Hilfe für diesen Raum haben sich die EWG-Mitgliedstaaten und die EWG-Kommission ständig miteinander abgestimmt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. 'Staatssekretärs 'Baum vom 25 Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/1122 Frage A 14) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der von der „Internationalen Rheingruppe" am Mittwoch, dem 10. Oktober 1973, veröffentlichten Studie über die Verschmutzung des Rheins, und welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dieser Studie für ihre Haltung bei der bevorstehenden Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten zu ziehen?
Die mehr als 100 Seiten umfassende Studie der „Internationalen Rheingruppe" liegt bislang nur in niederländischer Sprache vor. Eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist in Auftrag gegeben worden. Eine sorgfältige und endgültige Beurteilung ist deshalb jetzt noch nicht möglich.
Es ist aber zu ersehen, daß sich die Verfasser bei der Beurteilung der Gewässergüte des Rheins im wesentlichen auf die Untersuchungen stützen, die von Dienststellen und Instituten in den Rhein-Anliegerstaaten und von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung ausgeführt und veröffentlicht worden sind.
Aus den insgesamt wenig befriedigenden Befunden wird in der Studie — vereinfacht ausgedrückt — die Schlußfolgerung gezogen, daß alle Abwässer in Kläranlagen ausreichend gereinigt werden müssen und daß außerdem die 'Einleitung schädlicher Stoffe in den Rhein eingeschränkt bzw. verboten werden sollte.
Das entspricht durchaus den Auffassungen der Bundesregierung und der für die Reinhaltung des Rheins in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Länder-Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung des Rheins.
Diesen Zielen dienten auch die Beschlüsse der ersten Ministerkonferenz der Rhein-Anliegerstaaten im Oktober 1972, auf der Abmachungen getroffen und der Internationalen Rhein-Schutzkommission Aufträge erteilt worden sind, um durchgreifende Maßnahmen zur Verringerung der Belastung des Rheins, insbesondere zur Verringerung der Salzfrachten, zu realisieren.
Es darf nicht verkannt werden, daß es oft schwierig ist, Einvernehmen über solche Maßnahmen zu erzielen, weil das Interesse und die Einschätzung der Möglichkeiten bei Ober- und Unterliegern am Strom nicht immer identisch sind.
Auf der bevorstehenden Ministerkonferenz der Rhein-Anliegerstaaten werden die von den beteiligten Staaten und der Rhein-Schutzkommission erzielten Ergebnisse beraten und notwendig werdende weitere Beschlüsse gefaßt werden. Die Bundesregierung wird sich dabei nach wie vor für alle Maßnahmen einsetzen, die eine nachhaltige und baldige Verbesserung der Gewässergüte des Rheins zum Ziele haben.
Die niederländische Studie der internationalen Rheingruppe wird sicherlich dazu beitragen, bei der Bevölkerung Verständnis und Unterstützung für alle Bemühungen um die Gewässergüte des Rheins zu gewinnen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 19) :
Hält die Bundesregierung die Anwendung unterschiedlicher Bemessungssätze für die Beihilfen der Beamten in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland für sachgerecht, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß für die Beamten des Bundes und der Länder einheitliche Bemessungsgrundlagen zur Anwendung kommen?
Die Regelbemessungssätze für Ledige, Verheiratete und Kinder stimmen in Bund und Ländern überein. Sie betragen 50 bzw. 55 v. H. für die beiden zuerst genannten Personengruppen; für jedes kinderzuschlagsberechtigte Kind erhöht sich der Bemessungssatz um 5 v. H., jedoch höchstens auf 70 v. H. Lediglich in zwei Ländern wird bei verwitweten bzw. geschiedenen Beihilfeberechtigten derselbe Bemessungssatz wie bei Verheirateten zugrunde gelegt. Diese Abweichungen bestanden bereits zu der Zeit, als die Bemühungen um eine Vereinheitlichung des Beihilferechts gemäß Beschluß des Hohen Hauses vorn 3. März 1971 einsetzten. Es wird angestrebt, bei einer der nächsten Novellierungen des Beihilferechts auch hier übereinstimmende Regelungen zu erreichen.
Abweichungen bestehen ferner bei den Zuschlägen zum Bemessungssatz in den Fällen der stationären Unterbringung. Beim Bund und sechs Ländern erhöht sich der Bemessungssatz um 15 v. H., bei vier anderen Ländern lediglich um 10 v. H. Gleichwohl sind diese Regelungen in etwa gleichwertig, weil der geringere Zuschlag zum Bemessungssatz durch eine bessere Regelung über die Bemessungsgrundlage aufgewogen wird.
Lediglich im Lande Nordrhein-Westfalen besteht insoweit eine Regelung, die erheblich von der des Bundes und der anderen Länder abweicht. So wird hier für stationäre Unterbringung und in einigen anderen finanziell bedeutsamen Krankheitsfällen auf Antrag ein Bemessungssatz von 80 v. H. gewährt; die Beihilfe darf jedoch zusammen mit den Leistungen der Krankenkasse nicht mehr als 100 v. H. betragen. Es war bislang wegen der finanziellen Auswirkungen nicht möglich, diese Regelung zu übernehmen.
3604* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973
Diese zuvor genannten unterschiedlichen Regelungen dürfen nicht isoliert, sondern müssen im Zusammenhang mit den übrigen Beihilfevorschriften gesehen werden.
Gemeinsam mit den Ländern bemühe ich mich um eine weitere stufenweise Vereinheitlichung des Beihilferechts. Ich strebe an, daß ein nächster Schritt in der ersten Jahreshälfte 1974 möglich sein wird. Hierbei werde ich auch versuchen, eine Vereinheitlichung der Bemessungssätze und Zuschläge zu erreichen.
Die Bemühungen um eine vollständige Vereinheitlichung sind dadurch erschwert, daß der Bund insoweit keine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz besitzt. Diesbezügliche Bestrebungen haben bei der Einführung des Art. 74 a in das Grundgesetz im Jahre 1971 leider nicht die Zustimmung Ihrer Fraktion gefunden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 20) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst dahin gehend zu ändern, daß künftighin die Urlaubsdauer für alle Beamten und Richter einheitlich nach dem Lebensalter bemessen wird, anstatt auf das Lebensjahr und die Besoldungsgruppe abzustellen, und bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einer entsprechenden Änderung gerechnet werden?
Die Bundesregierung beabsichtigt, für die Beamten aller Besoldungsgruppen die Urlaubsdauer nur nach dem Lebensalter zu staffeln. Auch die Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts hat sich für eine Bemessung des Erholungsurlaubs ausschließlich nach dem Lebensalter ausgesprochen.
Bei Bejahung Ihrer Frage im Grundsatz darf jedoch nicht übersehen werden, daß eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den Erholungsurlaub eine Reihe von Problemen aufwirft. Eine Vereinheitlichung auf der Grundlage der gegenwärtig günstigsten Regelung würde eine Zunahme an Urlaubstagen bedeuten, die nicht ohne Personalvermehrung aufgefangen werden kann. Vor einer Neuregelung müßte somit nicht nur die Deckung des finanziellen Mehraufwandes sichergestellt, sondern auch die Frage geklärt werden, wie der damit verbundene Personalmehrbedarf gedeckt werden kann.
Nach vorläufigen Ermittlungen, die in meinem Hause angestellt worden sind, dürften für den Bund Mehrkosten von etwa 2 bis 2,3 v. H. des Gesamtpersonalaufwandes entstehen. Die finanziellen Aufwendungen und die Schwierigkeiten bei der Dek-kung des Personalbedarfs fallen bei den Ländern wegen der unterschiedlichen Personalstruktur nicht in dem gleichen Maße ins Gewicht.
Um eine rasche Klärung ,der anstehenden Probleme werde ich bemüht sein. Nach meinen Zielvorstellungen könnte eine Entscheidung im Zuge weiterer Reformvorhaben im Laufe des nächsten Jahres getroffen werden. Dabei kann bei der Realisierung eine stufenweise Lösung angestrebt werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Baum vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A. 26) :
Hält die Bundesregierung die Weiterentwicklung eines kooperativen Föderalismus für notwendig, und welche Schritte gedenkt sie gegebenenfalls zu seiner Realisierung zu unternehmen?
Die Bundesregierung bejaht vollauf die Grundprinzipien des kooperativen Föderalismus zwischen Bund und Ländern. Die bundesstaatliche Ordnung des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. i GG) kann nur bei engem Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unter Beachtung der Verpflichtung des Bundes und der Länder verwirklicht werden.
Die Bundesregierung hält auch die Weiterentwicklung des kooperativen Föderalismus für erforderlich. Dies entspricht der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 (Teil X), in der es heißt:
Das Bund-Länder-Verhältnis wird die Bundesregierung im Rahmen unseres Grundgesetzes und an der Praxis orientiert weiterentwickeln. Sie sieht jedoch nach wie vor keinen Anlaß zu einer Gesamtrevision des bewährten grundgesetzlichen Rahmens für unser staatliches Leben.
Damit kommt zugleich zum Ausdruck, daß die Weiterentwicklung des kooperativen Föderalismus keine grundsätzliche Änderung der gegenwärtigen bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes erfordert, sondern lediglich eine Beseitigung ihrer Mängel, mit oder ohne Verfassungsänderung. Aus diesem Grunde beteiligt sich die Bundesregierung an den Arbeiten der vom Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission für Fragen der Verfassungsreform, deren Auftrag dahin geht, zu prüfen, „ob und inwieweit das Grundgesetz — unter Wahrung seiner Grundprinzipien — den gegenwärtigen und voraussehbaren zukünftigen Erfordernissen angepaßt werden muß".
Die Unterkommission I (Bund und Länder) dieser Kommission befaßt sich speziell mit den Grundsatzfragen des Verhältnisses von Bund und Ländern, insbesondere:
— Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern;
— Neuordnung der bundesstaatlichen Finanzverfassung;
— Beteiligung der Länder an der gesamtstaatlichen Planung sowie
— Stellung des Bundesrates.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 3605*
Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, den Beratungen der Enquete-Kommission vorzugreifen; sie fördert sie aber durch entsprechende Beiträge.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 25. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen A 31 und 32) :
Welche beiden Staaten der EWG haben für 1971 und 1972 die Betrugsfälle zu Lasten des EG-Agrarfonds der Kommission nicht gemeldet?
Was wird die Bundesregierung in Brüssel unternehmen, damit diese beiden Länder ihre Verpflichtung zur Meldung von Betrugsfällen einhalten?
Nach Angaben der Dienststellen der Kommission in Brüssel haben nunmehr alle Mitgliedstaaten für den in Betracht kommenden Zeitraum ihre nach der Verordnung Nr. 283/72 des Rates vorgeschriebenen vierteljährlichen Meldungen über Unregelmäßigkeiten erstellt und der EG-Kommission übersandt. Damit sind auch die beiden bisher säumigen Mitgliedstaaten jetzt ihrer Meldepflicht nachgekommen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 25. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen ides Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen A 40 und 41):
Teilt die Bundesregierung die Meinung des Vizepräsidenten der EG-Kommission, Wilhelm Haferkamp, daß für das Anhalten höherer Inflationsraten vor allem auch das „Verschwinden des Bremseffekts der früheren Stabilitätsinseln USA, Bundesrepublik Deutschland und Schweiz auf die internationale Ausbreitung der Inflation" ursächlich ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die heftige Kritik des Bundesvorstands des DGB an den Stabilitätsmaßnahmen von Bundesregierung und Bundesbank, wonach das Stabilitätsprogramm und insbesondere die harte Geld- und Kreditpolitik einzelne Branchen mit unterschiedlichem Gewicht träfen, von der Hochzinspolitik und der Kreditverknappung insbesondere die Klein-und Mittelbetriebe in Mitleidenschaft gezogen würden, die Großunternehmen und die multinationalen Konzerne dagegen die restriktive Geldpolitik teilweise umgehen könnten, wodurch die Konzentrationstendenzen gefördert würden?
Zu Frage A 40:
Bei der von Ihnen idem Vizepräsidenten der EG-Kommission zugeschriebenen Äußerung handelt es sich um eine aus dem Zusammenhang gelöste, bruchstückartige Wiedergabe einer gemeinsamen längeren Antwort des Rats der EG und der EG-Kommission auf eine mündliche Anfrage von Herrn Lücker, die dieser im Namen der christlich-demokratischen Fraktion ides Europäischen Parlaments gestellt hatte. Die Antwort war von Herrn Haferkamp als Vertreter der Kommission vor dem Europäischen Parlament vorgetragen worden.
In dieser Antwort wurde nicht behauptet, daß für das Anhalten höherer Inflationsraten allein das Verschwinden des Bremseffektes dieser sogenannten Stabilitätsinseln ursächlich sei. Er hatte viel- mehr davon gesprochen, daß es noch verfrüht sei, vorbehaltlos mit einer ausgewogenen mittelfristigen Entwicklung zu rechnen. Er verwies in diesem Zusammenhang u. a. auf zwei Gefahren, die nach seiner Meinung genauer untersucht werden sollten. Eine dieser Gefahren sei das „Verschwinden des Bremseffektes auf die internationale Verbreitung der Inflation, der von den Stabilitätsinseln in der Vergangenheit ausging". Dieses Fehlen könne bewirken, daß der internationale Preistrend nicht mehr auf idie von 1952 bis 1966 verzeichneten Sätze eingedämmt werden könne. Damit bestünde das Risiko eines Anhaltens höherer Inflationsraten.
Als weitere Gefahr für eine ausgewogene mittelfristige Entwicklung nannte Herr Haferkamp, daß mittelfristig Anpassungsprozesse, die durch weitverbreitete und mitunter beträchtliche Wechselkursänderungen ausgelöst werden, nicht genau bekannt seien.
Diesen von Herrn Haferkamp bei der Beantwortung der erwähnten Anfrage selbst noch eine Reihe von Bestimmungsfaktoren des inflationären Trend genannt wie, um nur einen zu nennen, z. B. die Entwicklung des Geldvolumens. In der Bundesrepublik haben wir bekanntlich schon vor einiger Zeit energische Maßnahmen ergriffen, um die Expansion des Geldvolumens unter Kontrolle zu bringen. Der Erfolg dieser Maßnahmen zeigt sich an der deutlichen Verknappung der Liquidität.
Zu Frage A 41:
Die Bundesregierung hat Verständnis dafür, daß der DGB-Bundesvorstand aus seiner Sorge für die Arbeitsplätze den Wunsch nach gezielten Maßnahmen und kreditpolitischen Erleichterungen zugunsten einzelner Wirtschaftsbereiche ausdrückt. Sie übersieht auch nicht, daß in einzelnen Wirtschaftsbereichen oder Regionen die Entspannungen weiter fortgeschritten ist als in anderen Bereichen. In dieser unterschiedlichen Entwicklung treten jedoch teilweise auch strukturelle Schwächen bestimmter Bereiche wieder deutlicher zutage. Es wäre nicht richtig, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, in dem gesamtwirtschaftlich die konjunkturelle Entwicklung ein Abrücken von der Stabilitätspolitik der Bundesregierung und der Bundesbank noch nicht rechtfertigt mit Hilfe konjunkturpolitischer Erleichterungen diese Strukturprobleme zu überdecken. Der Zeitpunkt für konjunkturpolitische Erleichterungen ist auch im Hinblick auf die Lage am Arbeitsmarkt noch nicht gekommen.
Ich möchte an dieser Stelle wiederholen, was der Herr Bundesfinanzminister in seiner Haushaltsrede hierzu ausgeführt hat:
Wir haben noch keinen Grund, den Restriktionskurs generell zu lockern. Denn noch haben wir Überbeschäftigung, dreimal soviel offene Stellen wie Arbeitslose. Aber wir beobachten die Indikatoren sorgfältig, und zwar auch die sehr differenzierte Entwicklung in einzelnen Branchen und Regionen. Sollten sich hier und dort zu weitgehende Einbrüche abzeichnen, so wird die Bundesregierung nicht zögern, gezielte
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Hilfen zu geben. Wir wollen nicht, daß einzelne Branchen oder einzelne Orte einen unzumutbaren Preis zahlen müssen.
Die Bundesregierung hat diesem sorgfältig abgestimmten Programm seinerzeit das Ziel gegeben, den Preisauftrieb zu dämpfen. Aber es ist nicht unser Ziel, die Vollbeschäftigung in Gefahr zu bringen.
Was die Auswirkungen der Kreditpolitik auf Unternehmen unterschiedlicher Größe angeht, so kann nicht davon ausgegangen werden, daß kleinere und mittlere Unternehmen generell stärker betroffen werden als große und multinationale Unternehmen. Vieles hängt hier auch von der Weitsicht ab, mit der sich die Unternehmen auf ein verändertes Konjunkturklima eingestellt und mit der sie ihre Liquiditätsplanung betrieben haben.
Im Rahmen der Kapitalverkehrskontrollen sind Unternehmen oder Betriebsstätten, die eng mit ausländischen Mutter- oder Tochtergesellschaften verbunden sind, inländischen Unternehmen grundsätzlich gleichgestellt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 42) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, direkte Einflußmöglichkeiten auf die Haushalte von Ländern und Gemeinden zu erlangen, und wenn ja, auf welche Art und Weise?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, für den Bund stärkeren Einfluß auf die Haushalte von Ländern und Gemeinden zu beanspruchen, als es das Grundgesetz vorsieht.
Von Sprechern der CDU/CSU sind allerdings in letzter Zeit immer wieder Vorschläge gemacht wordern, deren Realisierung eine Änderung des Art. 109 Abs. 1 des Grundgesetzes zur Voraussetzung haben würde, wonach Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig sind. So wurde während der 2. und 3. Lesung des Bundeshaushalts 1973 von Sprechern der Opposition eine Erweiterung der Zuständigkeiten des Finanzplanungsrats verlangt, um eine bessere Koordination in der Finanzwirtschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu erreichen. Außerdem haben Sprecher der Opposition die Aufstellung einer — irreführend als „Nationalbudget" bezeichneten — gemeinsamen Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden mit einheitlichen Prioritäten gefordert.
Der Bundesminister der Finanzen hat bereits anläßlich der 3. Lesung des Bundeshaushalts darauf aufmerksam gemacht, daß diese Vorschläge eine Grundgesetzänderung voraussetzen würden. Es ist erstaunlich, wenn jetzt von Sprechern der Opposition --- wie erst jüngst von dem Abgeordneten Windelen auf einer Veranstaltung der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU in Nordrhein-Westfalen — in der Öffentlichkeit der Eindruck zu
erwecken versucht wird, der Bundesminister der Finanzen hätte für den Bund direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gestaltung der Haushalte von Ländern und Gemeinden gefordert. Der tatsächliche Ablauf der öffentlichen Diskussion zeigt, daß die Opposition ständig den Bund für die Finanz- und Konjunkturpolitik aller öffentlichen Körperschaften verantwortlich gemacht hat. Die Opposition hat dem Bund dabei eine Führungsrolle zugeschrieben, für die es in unserem föderativen Bundesstaat keine verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten gibt. Nicht Forderungen des Bundes, sondern Vorstellungen innerhalb der Oppositionsfraktion sind es, die die verfassungsmäßigen Grenzen des Art. 109 GG in Frage stellen.
Im übrigen wäre die Frage einer möglichen Einflußnahme auf die Gemeindehaushalte nicht eine Sache des Bundes, sondern der Länder. Da der Vorschlag eines sog. „Nationalbudgets" von Herrn Ministerpräsidenten Dr. Filbinger in die Diskussion eingeführt worden ist, konkrete Ausgestaltungsmöglichkeiten dazu hier allerdings nicht bekannt sind, kann sich die Bundesregierung zu diesem Vorschlag nicht äußern.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 7/1122 Frage A 59) :
ist der Bundesregierung bekannt, daß eine „Stiftung für die ( Alterssicherung älterer Selbständiger, Stiftung des öffentlichen Rechts" auf Grund des Artikels 3 des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1965) zwar ins Leben gerufen wurde, aber mangels verfügbaren Kapitals nicht aktiv werden kann, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen unerfreulichen Tatbestand zu unternehmen?
Ich darf zunächst auf die umfassende Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 7/460 vom 11. April 1973) auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU zur Situation der Stiftung für die Alterssicherung älterer Selbständiger hinweisen.
Auch in der Zwischenzeit sind der Stiftung noch keine Mittel zugeflossen. Der Vorstand der Stiftung hat vor kurzem mit Vertretern der Spitzenverbände der Wirtschaft und der Selbständigen eine Besprechung geführt, um Möglichkeiten für eine Finanzierung zu finden. Die Bundesregierung begrüßt diese Bestrebungen, weil nach ihrer Auffassung der Zielsetzung des Gesetzes entsprochen wird, wenn sich die Selbständigen untereinander für die Mittelaufbringung verantwortlich fühlen. Da die Stiftung frühestens nach Ablauf der Antragsfrist, also Ende April 1974, Leistungen erbringen kann, bleibt abzuwarten, ob der Stiftung bis dahin Mittel zur Verfügung stehen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen A 60 und 61) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 3607'
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge ihrer längerfristigen agrarsozialen Gesetzgebung, die berufsständische Unfallversicherung für Landwirte in eine allgemeine, für alle, auch privaten, Unfälle zu erweitern?
Wenn ja, wann ist mit der Erweiterung zu rechnen, und wie hoch werden die mutmaßlichen Kosten für den jeweiligen Landwirt sein?
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfaßt die Arbeitswelt und andere begrenzte Bereiche. In der landwirtschaftlichen Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Haushaltungen, soweit sie dem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dienen, also als Teil von ihm anzusehen sind. Ob und wie der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung weiter ausgedehnt werden kann, ist zur Zeit Gegenstand eingehender Prüfungen. Es könnte z. B. an eine gesetzliche Ermächtigung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gedacht werden, durch Satzung einen solchen zusätzlichen Versicherungsschutz vorzusehen.
Die Kosten einer möglichen Neuregelung hängen von den Annahmen ab, die zugrunde gelegt werden. Hierzu können Aussagen erst gemacht werden, wenn die von mir genannten Prüfungen abgeschlossen sind.
Anlage 13
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Rohde vom 23. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen A 62 und 63) :
Kann die Bundesregierung für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland die Angaben in der von der EG-Kommission herausgegebenen Studienschrift 22/1972 (Reihe Sozialpolitik) bestätigen, wonach es nur Schätzungen der gesamtwirtschaftlichen Einkommenspyramide bei uns gibt?
Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um einwandfreie statistische Zahlen über die Einkommensentwicklung und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten?
Die Aussage in der Veröffentlichung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, in der Bundesrepublik habe die Verwendung der Ergebnisse einer vor kurzem durchgeführten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erstmals eine Schätzung der gesamtwirtschaftlichen Einkommenspyramide für das Jahr 1962 geliefert, ist mißverständlich.
Das Einkommen der privaten Haushalte kann nicht durch eine einzige Statistik, sondern nur durch Kombination von mehreren Primärerhebungen sowie ergänzenden Schätzungen dargestellt werden. Wie der Bericht der EWG-Kommission darlegt, ist dies nicht eine Eigenart der amtlichen deutschen Statistik, sondern gilt z. B. auch für die Statistik in Frankreich.
Die EWG-Kommission ist davon unterrichtet worden, daß es zu den Zielen der amtlichen Statistik gehört, für allgemeine wirtschaftliche Untersuchungen eine Schichtung der gesamten Haushaltseinkommen anzustreben und diese — so weit wie möglich — in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung einzupassen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Gegenwärtig arbeitet das Statistische Bundesamt an der gesonderten Darstellung des Vermögenseinkommens im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. In einem nächsten Schritt ist beabsichtigt, die Verteilung des gesamten Einkommens der privaten Haushalte auf die sozialen Haushaltsgruppen, getrennt nach den verschiedenen Einkommensarten (Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Übertragungs- und Vermögenseinkommen), nachzuweisen. Für ausgewählte Jahre soll versucht werden, das verfügbare Einkommen der sozialen Haushaltsgruppen zu schichten.
Wie aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hervorgeht (Verhandlungen des Deutschen Bundestages vom 30. September 1971 S. 8037), bemüht sich die Bundesregierung, die Informationsquellen über die Vermögensverteilung zu verbessern und zu ergänzen. So sollen u. a. die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe und der Vermögenssteuerstatistik zusammengefügt sowie die Erstellung einer Bilanzstatistik geprüft werden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 64) :
Ist die Bundesregierung in der Lage, schon jetzt oder in Kürze mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt ausreichende Zivildienstplätze zur Verfügung stehen, um alle anerkannten Zivildienstleistenden auch tatsächlich einberufen zu können?
In den letzten 31/2 Jahren wurde die Zahl der Zivildienstplätze von 4 000 auf 15 000 erhöht. Bis Ende 1973 werden 16 000, bis Ende 1974 voraussichtlich 20 000 Dienstplätze zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Entwicklung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer kann davon ausgegangen werden, daß diese Zivildienstplätze ausreichen werden, um alle einzuberufenden anerkannten Kriegsdienstverweigerer — d. h. alle Kriegsdienstverweigerer, die Zivildienstausnahmen nicht geltend machen können — zum Zivildienst heranzuziehen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 25. Oktober
1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 66) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstgeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr dahin gehend zu ändern, daß durch eine räumliche Ausweitung des Nahverkehrsbereichs die jetzt bestehende Benachteiligung der in kreisangehörigen Orten wohnenden Bürger gegenüber Großstadtbewohnern beseitigt wird?
Es ist vorgesehen, den Nahverkehrsbegriff anläßlich der Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienst-
3608* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973
beschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr so zu erweitern, daß auch der genehmigte Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in ländlichen Gebieten einbezogen wird. Damit können künftig auch die auf dem Lande wohnenden Schwerbehinderten, die zur Freifahrt im Nahverkehr berechtigt sind, die in ihrem Wohnbereich verkehrenden Omnibuslinien unentgeltlich benutzen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen A 69 und 70) :
Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung zur Einbeziehung osteuropäischer Länder in die europäischen Jugendaustauschprogramme gediehen?
Treffen die Meldungen im „Spiegel" vom 15. Oktober 1973 zu, wonach der Austausch von Jugendlichen im Rahmen des deutschfranzösischen Jugendwerks von 300 000 Jugendlichen im Jahr 1965 auf 150 000 Jugendliche im Jahr 1973 zurückging, und welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung für diese Entwicklung bestimmend?
Zu Frage A 69:
Der Jugendaustausch mit osteuropäischen Ländern hat in den letzten Jahren erfreulich zugenommen, wenngleich auch die Gegenseitigkeit noch nicht voll erreicht ist. Die Bundesregierung hat mit Jugoslawien und Rumänien bilaterale Absprachen zur Intensivierung des Jugendaustauschs getroffen und bereitet solche Absprachen mit Polen und der Sowjetunion vor.
Das seit Anfang 1973 bestehende Europäische Jugendwerk fördert auch europäische Jugendprogramme, an denen Jugendliche aus osteuropäischen Ländern in begrenztem Umfang teilnehmen.
Auf der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, daß im Rahmen der Erörterung menschlicher Kontakte auch der Jugendaustausch zwischen Ost und West zur Sprache kommt.
Zu Frage A 70:
Es trifft zu, daß die Anzahl der vom deutsch-französischen Jugendwerk geförderten Jugendlichen seit 1965 von 300 400 auf 178 000 im Jahre 1972 sukzessiv zurückgegangen ist. 1973 werden es voraussichtlich 150 000 sein.
Für den Rückgang sind drei Gründe maßgeblich:
1. Eine gewisse Verminderung des französischen Regierungsbeitrages von 25 Mio. FF auf 23 612 500 FF.
2. Eine durch die wiederholte Aufwertung der DM und die Franc-Abwertung bedingte Verringerung des deutschen Regierungsbeitrages. Der französische und der deutsche Beitrag müssen nach dem Abkommen über das deutsch-französische Jugendwerk in gleichen Teilen geleistet werden. Die wiederholten Versuche der Bundesregierung,
die Beiträge zu erhöhen, scheiterten, da die französische Regierung sich bislang hierzu außerstande sah.
3. Wesentlich bedeutsamer aber für die Veränderung der Teilnehmerzahl ist die gewollte Verlagerung der Förderungsschwerpunkte von den großen Breitenprogrammen, bei denen mit geringeren Mitteln mehr Teilnehmer erreicht wurden, zu Programmen mit besonders qualitativen Anforderungen, wie z. B. Modellprogramme für junge Arbeitnehmer mit Sprachkursen, Ausbildungskurse für Mitarbeiter der Jugendarbeit, langfristige Programme für Führungskräfte in verschiedenen Bereichen der Jugendarbeit. Die längere Dauer, die Kosten für mehr und qualifizierte Referenten, die technischen Kosten solcher qualifizierter Programme bewirken höhere Förderungsmittel je Teilnehmer.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 71) :
Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Trichinenbeschau, und in welchen europäischen Ländern findet eine Trichinenbeschau, die der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar ist, statt?
Für die Durchführung der Trichinenschau werden in der Bundesrepublik Deutschland jährlich Gebühren (Kosten und Auslagen) in Höhe von etwa 81 Mio. DM erhoben. Bei der Bemessung der Gebühren wird von dem Grundsatz ausgegangen, daß durch die Gebühreneinnahmen die entstehenden Untersuchungskosten gedeckt werden.
Eine genaue Angabe ist nichtmöglich, da diese Kosten bei Schlachtungen im Inland von den zuständigen Landesbehörden in unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden. Auch 'bei der Einfuhr werden im Rahmen der Auslandsfleischbeschau unterschiedliche Gebühren erhaben, je nachdem es sich um ganze Schweine oder Teilstücke handelt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß für je Kilogramm Schweinefleisch nur Kosten in Höhe von etwa 0,03 DM anfallen.
Eine der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare Trichinenschau findet in der Deutschen Demokratischen Republik und in den Ostblockstaaten statt.
In Dänemark werden nur Schweine mit einem Schlachtgewicht über 100 kg untersucht. Von Italien ist lediglich bekannt, daß Schweine auf Trichinen untersucht werden. Mehrfache Anfragen nach Einzelheiten der einschlägigen Vorschriften wurden nicht beantwortet. In den anderen europäischen Staaten werden nur stichprobenweise Untersuchungen durchgeführt. Damit findet in den westeuropäischen Staaten eine Trichinenschau, die der deutschen vergleichbar ist: nicht statt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 3609*
Die gesundheitspolitische Bedeutung der Untersuchung auf Trichinen liegt darin, daß durch ein Inverkehrbringen des Fleisches von einem einzigen mit Trichinen befallenen Schwein 500 Menschen, möglicherweise auch mehr, an Trichinose erkranken können. In Anbetracht dieses Risikos hält es daher die Bundesregierung für erforderlich, die geltenden Vorschriften über die Durchführung der Trichinenschau beizubehalten.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 25. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen A 72 und 73) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die in der ZDF-Sendung Gesundheitsmagazin Praxis am 1. Oktober 1973 dargestellten Zustände, sehr schlechte sanitäre Einrichtungen, Belegung von Großraumschlafsälen in psychiatrischen Kliniken, abzuändern?
Ist die Bundesregierung nicht auch meiner Ansicht, daß in derartigen dort dargestellten Kliniken eine dem Krankheitszustand der dort weilenden Patienten entsprechend notwendige Rehabilitation nicht stattfinden kann, und man die Träger verpflichten sollte, schnellstens menschenwürdigere, dem Stand der heutigen Medizin entsprechende Verhältnisse zu schaffen?
Zu Frage A 72:
Der Bundesregierung sind die in der ZDF-Sendung Gesundheitsmagazin-Praxis am 1. 10. 1973 dargestellten Zustände bekannt. Aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1971 zu Drucksache VI/2322 hat die Bundesregierung eine Sachverständigenkommission zur Erarbeitung der Enquete über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland berufen. Diese Kommission hat einen Zwischenbericht erstellt, der von ,der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden ist. In ihrer Stellungnahme zum Zwischenbericht erklärt die Bundesregierung, ,daß sie auf Länderebene die Aufstellung von Sofortprogrammen für vordringlich hält. Dabei weist sie besonders auf die Festlegung von Schwerpunkten und Prioritäten sowie die Regelung der Finanzierung hin.
Zu Frage A 73:
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß in Kliniken, in denen die Befriedigung humaner Grundbedürfnisse nicht gewährleistet ist, keine erfolgversprechende Rehabilitation möglich ist. Die Bundesregierung hält den Vorschlag der im Zwischenbericht genannten Sofortprogramme und Maßnahmen für äußerst dringlich.
Die Bundesregierung ist aber aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in der Lage, die Träger zu verpflichten, dem Zustand der heutigen Medizin entsprechende Verhältnisse zu schaffen. Hierfür sind die Länder zuständig. Die Bundesregierung ist jedoch der Überzeugung, daß die Länder ebenfalls bestrebt sind, die Verhältnisse in den stationären psychiatrischen Einrichtungen so schnell wie möglich zu bessern; entsprechende Maßnahmen sind bereits in unterschiedlichem Umfang eingeleitet worden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 24. Oktober
1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten
Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 78) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussichten von Verhandlungen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über eine vertraglich fixierte Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, Technik und Kultur gemäß Zusatzprotokoll zum Artikel 7 des „Vertrags über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik", Ziffer 2 und Ziffer 7?
Die Bundesregierung rechnet mit der baldigen Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über eine Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik sowie der Kultur.
Die Bundesregierung hofft, durch den Abschluß von Verträgen gemäß Zusatzprotokoll zum Artikel 7 des „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" Ziff. 2 und Ziff. 7 die Zusammenarbeit in diesen Bereichen zum beiderseitigen Nutzen zu entwickeln.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 80) :
Wie steht die Bundesregierung zu von Postbehörden örtlich getroffenen Maßnahmen, daß das Leerungspersonal an den Briefkästen nicht mehr mit einem Spezialschlüssel den nächsten Leerungstermin einstellen muß mit der Folge, daß auf den Briefkästen die nächste Leerungszeit nicht mehr angezeigt wird?
Die Deutsche Bundespost hat bereits vor einem Jahr bei der Einführung neuer Briefkästen in Berlin und Osnabrück unter Beibehaltung der Anzeige der einzelnen Leerungszeiten auf die zusätzliche Angabe — Nächste Leerung — verzichtet. Durch den Wegfall des dafür erforderlichen Mechanismus konnten Anschaffungs-, Bedienungs- und Instandhaltungskosten eingespart werden. Die Bevölkerung beider Städte hat für diese Maßnahme Verständnis gezeigt.
In Kenntnis dieses Sachverhalts hat eine Dienststelle in der Außenverwaltung der Deutschen Bundespost kurzfristig angeordnet, daß vom 10. 10. 1973 an auch im Leerungsbereich des Postamts Frankfurt am Main 2 auf den Briefkästen die „Nächste Leerung" nicht mehr angezeigt wird. Maßgebend für diese Anordnung war die äußerst schwierige personelle Situation im dortigen Kastenleerungsdienst, in dem überwiegend ausländische Kräfte aus insgesamt acht verschiedenen Nationen beschäftigt sind. Diesen Kräften bereitet die richtige Einstellung der „Nächsten Leerung" erhebliche Schwierigkeiten. Unter Berücksichtigung der schwierigen Verhältnisse hat ,der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen die Anordnung nachträglich gebilligt.
3610* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973
Bei der angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost erscheint der generelle Verzicht auf die besondere Anzeige der „Nächsten Leerung" durchaus als ein vertretbares Mittel, die Kasten für die Kastenleerung zu senken. Es entfallen dann nämlich nicht nur die Bedienungs- und Instandhaltungskosten, sondern bei neuen Briefkästen auch die Anschaffungskosten für den Mechanismus. Die Beförderung und Zustellung der Briefe wird dadurch nicht beeinträchtigt. Alle Leerungszeiten für jeden Briefkasten sind ohnehin auf dem Leerungsanzeiger angegeben. Kein Briefkasten darf vor der angegebenen Zeit geleert werden. Der Bürger kann sich daher auch weiterhin nach den angegebenen Leerungszeiten richten; er kann lediglich nicht mehr feststellen, ob die Leerung bereits erfolgt ist, wenn er nach dem angegebenen Zeitpunkt zum Briefkasten kommt.
Sollte der Wegfall der besonderen Anzeige der „Nächsten Leerung" auf weitere Leerungsbereiche ausgedehnt werden, so wird die Bevölkerung in jedem Fall rechtzeitig darüber informiert werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 94) :
Aus welchen Gründen hat der Bundeskanzler sich bei der Reform des § 218 für die Fristenlösung entschieden?
Die Bundesregierung betrachtet es nicht als ihre Aufgabe, Auskunft darüber zu geben, welche Stellung Mitglieder der Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete des Deutschen Bundestages zu bestimmten Sachfragen beziehen und welche Motivation sie hierbei leitet.
Im übrigen geht Ihre Frage erkennbar an allgemein bekannten Tatsachen vorbei. Der Bundeskanzler hat erst kürzlich, in einem am 30. September 1973 im Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt veröffentlichten Interview, zur Reform des § 218 StGB erklärt:
Ich will mich sehr bewußt nicht auf das eine oder andere Reformmodell zu diesem Zeitpunkt öffentlich festlegen. Davon könnte eine Signalwirkung ausgehen, die ich nicht wünsche. Ich habe stets gesagt, daß die Reform des § 218 Sache der Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten ist und bleiben muß. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert
Anlage 22
Antwort
des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/1122 Frage A 95) :
Was kann ich Teilnehmern verschiedener Besuchergruppen antworten, die auf Einladung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung nach Bonn gekommen waren und denen durch das Ausfüllen von Fragebogen die Übersendung von Informationsmaterial in Aussicht gestellt wurde, das später jedoch nicht zugestellt wurde?
Das Presse- und Informationsamt hat sich 1971 entschlossen, dem wachsenden Informationsbedürfnis von Teilnehmern an Informationstagungen dadurch Rechnung zu tragen, daß es den Teilnehmern, die einen Adressenbogen ausfüllten, eine Zusendung von Informationsmaterial in Aussicht stellte. Wie Sie wissen, sind neue Maßnahmen in der Regel mit gewissen Anlaufschwierigkeiten verbunden. Da der Haushalt 1972 nicht rechtzeitig verabschiedet werden konnte, war auch die Produktionsplanung für Informationsmaterial beeinträchtigt. Die große Nachfrage nach Broschüren über die Ost- und Deutschlandpolitik, die erhebliche Haushaltsmittel beanspruchte, verhinderte außerdem ein für die Besucherwünsche notwendiges breit gefächertes Broschüren- und Faltblattangebot. Auch die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode im Spätjahr 1972 ließ eine langfristige Produktionsplanung nicht zu. Vor der Konzipierung von Informationsmaterial im Jahre 1973 mußten schließlich ,die Regierungserklärung und die Schwerpunkte der Regierungsarbeit abgewartet werden.
Diese Hemmnisse sind jetzt überwunden. Das Presse- und Informationsamt verfügt zur Zeit über ausreichendes Informationsmaterial, das auch nach Sachbereichen breit gefächert ist.
Die Besucher haben in diesem Jahr bereits Informationsmaterial erhalten. Diese Bedienung mit Broschüren und Faltblättern wird auch im weiteren Verlauf des Jahres fortgesetzt.
Möglicherweise machen sich manche Besucher auch übertriebene Vorstellungen vom Umfang der Broschürenproduktion des Presse- und Informationsamtes. Alle Besucher des Amtes erhalten schon während ihres Bonn-Aufenthalts Publikationen, die vorrätig sind und die sie wünschen. Es kann daher einige Zeit vergehen, bis ihnen darüber hinaus weitere Publikationen, vor allem zu besonderen Sachgebieten, zugesandt werden.
Abschließend darf ich Ihnen, Herr Abgeordneter, versichern, 'daß sich mein Amt nach wie vor bemüht, die Wünsche der Besucher im Rahmen des Möglichen zu erfüllen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 96) :
Trifft es zu, daß die sowjetische Regierung Druck auf die Bundesregierung ausgeübt hat, keinen Westberliner Abgeordneten in die deutsche UNO-Delegation aufzunehmen, und wenn ja, wie ist von Bundesminister Bahr darauf reagiert worden?
Die sowjetische Regierung hat sich gegenüber der Bundesregierung in keiner Weise zur Frage der Zusammensetzung der Delegation der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Generalversammlung geäußert.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1973 3611*
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 25. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Fragen A 97 und 98):
Geht aus den Genfer Erklärungen der Vertreter der Sowjetunion und ihrer Verbündeten von 1965 bis 1966, die der dann unabänderlich gebliebenen sowjetisch-amerikanischen Einigung vom Spätherbst 1966 über die Artikel I und II des Atomwaffensperrvertrages vorausgingen, hervor, daß die Interpretation des Verbots jeder Art der Verbreitung von direkter und indirekter Verfügungsgewalt (control) über Kernwaffen für die Sowjetunion die politische Substanz des Atomwaffensperrvertrages darstellt, und wie lautet diese Interpretation nach amerikanischer bzw. nach sowjetischer Auffassung?
Welche denkbaren Vorstufen und Stufen einer künftigen politischen und/oder verteidigungspolitischen Union aller oder einzelner Staaten der Europäischen Gemeinschaft dürfen nach Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrags nach amerikanischer bzw. nach sowjetischer Auffassung in keiner Weise mit Kernwaffen ausgerüstet sein, wenn unter den Beteiligten auch Nichtkernwaffenstaaten sind?
Zu Frage A 97:
Die Bundesregierung ist nicht berufen, die Auffassung der Vereinigten Staaten von Amerika und die Auffassung der Sowjetunion zu Art. I und II des NV-Vertrages authentisch zu interpretieren. Die Auslegung des Begriffs „Verfügungsgewalt" (control) hat aber sowohl für die Vereinigten Staaten von Amerika als auch für die Sowjetunion von Beginn der Verhandlungen an die politische Substanz des NV-Vertrages dargestellt.
Zu Frage A 98:
Die amerikanische Regierung hat durch ihren damaligen Außenminister Rusk in dessen Erklärung vor dem Senat am 10. Juli 1968 klargestellt, daß der Vertrag der Weitergabe von Kernwaffen, auch an ein „multilaterales Gebilde", dann entgegenstehen würde, wenn es sich nicht um die Rechtsnachfolge eines föderierten (europäischen) Staates in den Nuklearstatus „eines seiner schon vorher vorhandenen Bestandteile" handelt. Eine solche Rechtsnachfolge liege dann vor, wenn dieser föderierte (europäische) Staat „die Kontrolle über alle Aufgaben im Bereich seiner Sicherheit ausübe, einschließlich der Verteidigung und aller die äußere Sicherheit betreffenden außenpolitischen Angelegenheiten". Indessen brauche er „nicht so zentralisiert zu sein, daß er sämtliche Regierungsaufgaben übernähme". Diese Interpretation wurde der sowjetischen Seite bereits 1967 von den Amerikanern anläßlich der Verhandlungen über den Nichtverbreitungsvertrag offiziell bekanntgegeben. Ein Widerspruch erfolgte nicht. Eine eigene Erklärung zu dieser Frage hat die UdSSR nicht abgegeben.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 24, Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1122 Frage A 101) :
In welchen Hauptstädten hat die Bundesregierung „Neben-Botschaften" errichtet, oder plant sie ähnliche Einrichtungen, wie sie in Washington mit einem Büro des Bundeskanzleramts bereits bestehen sollen?
Die Bundesregierung unterhält in keiner Hauptstadt neben der zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts gehörenden offiziellen Vertretung eine „Nebenvertretung" und hat auch keine in diese Richtung zielenden Pläne.
Das Bundeskanzleramt hat in Washington kein eigenes Büro.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ahlers (SPD) (Drucksache 7/1122 Fragen A 104 und 105) :
Trifft der Bericht von David Binder in der International Herald Tribune vom Freitag, dem 5. Oktober 1973, zu, daß der Chef der Europa-Abteilung im amerikanischen Außenministerium, Stoessel, die Botschafter der Länder der Europäischen Gemeinschaft, darunter auch den deutschen Botschafter in Washington, zu sich gebeten und sie wegen der Veröffentlichung gewisser Einzelheiten über die Verhandlungen des neuen amerikanischen Außenministers mit den europäischen Regierungen kritisiert und ermahnt hat und dabei erklärt hat, dies sei keine Art, Verhandlungen zu führen, und wenn ja, was hält die Bundesregierung von dieser Art des State Department, die Regierungen anderer Staaten zu belehren?
In welcher Weise wird die Bundesregierung auf diesen Vorgang reagieren?
Es ist international nicht üblich, über vertrauliche Gespräche, die im Außenministerium eines anderen Landes geführt wurden, Auskunft zu erteilen. Ganz allgemein möchte ich folgendes zu Ihren Fragen sagen: Indiskretionen über vertraulich geführte internationale Gespräche kommen bedauerlicherweise gelegentlich vor. Es ist selbstverständlich, daß man im gemeinsamen Interesse unter befreundeten Regierungen über solch einen Fall spricht, um Indiskretionen entgegenzuwirken. Eine Belehrung hat es nicht gegeben. Somit besteht auch keine Notwendigkeit für die Bundesregierung, auf diesen Vorgang zu reagieren.