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    Deutscher Bundestag 60. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 3441 A Amtliche Mitteilungen 3441 B Begrüßung einer Delegation des britischen Oberhauses und Unterhauses . . . . 3458 B Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen-und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1043); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1152), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/1147) — Zweite Beratung — Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 3441 D Dr. Weber (Köln) (SPD) 3442 D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . 3443 D Offergeld (SPD) 3447 B Frau Funcke (FDP) 3450 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 3452 B Dr. Ehrenberg (SPD) 3455 C Dr. Vohrer (FDP) 3457 A Katzer (CDU/CSU) 3458 C Staak (Hamburg) (SPD) . . . . 3459 D Namentliche Abstimmung 3461 B Fragestunde (Drucksachen 7/1122, 7/1146) Frau Renger, Präsident 3463 A Frage A 44 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Möglichkeiten der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung mit Rohöl- und Mineralölprodukten bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Nahostkrieg Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . . . . . . . . 3463 B, C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 3463 C Frage A 45 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Koordinierungsgremium und Krisenversorgungsprogramm der EG für den Fall von Schwierigkeiten mit der Rohölversorgung infolge des Nahostkrieges Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3463 D, 3464 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 3464 A Frage A 54 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Energieversorgung der Unterglasbetriebe des Gartenbaus Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) . . . . . . . . 3464 A, C Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 3464 B II Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 19? Frage — Drucksache 7/1146 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Zurückhalten von Heizöl durch Einzelhändler und Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Heizöl zu angemessenen Preisen Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3464 C, 3465 B, C, D, 3466 A, B Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 3465 B, C Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 3465 D Dr. Ehrenberg (SPD) . . . . . . 3465 D Biehle (CDU/CSU) . . . . . . . 3466 A Haase (Fürth) (SPD) . . . . . . 3466 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3466 B Frage A 103 — Drucksache 7/1122 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Deutsche Gewerbeschulen im Ausland Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 3466 D, 3467 B, C Josten (CDU/CDU) . . . . . 3467 A, B Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 3467 C Frage A 6 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Verwendung der offiziellen Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland in der Zeitschrift der Deutschen Bundesbahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 3467 D, 3468 A Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 3467 D Straßmeir (CDU/CSU) . . . . . . 3468 A Frage A 10 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Gesichtspunkte für die Einstellung des Stückgutverkehrs auf zahlreichen Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn; Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit raumordnerischen Zielen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 3468 B, C, D, 3469 A, B, C, D, 3470 A, B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . 3468 B, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 3468 D Immer (SPD) 3468 D Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . 3469 A Tillmann (CDU/CSU) 3469 B Ollesch (FDP) 3469 B Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 3469 B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 3469 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 3469 D Biehle (CDU/CSU) . . . . . . 3469 D Dr. Evers (CDU/CSU) 3470 A Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . . 3470 B Schröder (Lüneburg) (CDU CSU) . . 3470 C Frage A 11 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Reiser (SPD) : Pläne betr. Verbrennung von Giftmüll auf hoher See Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 3470 D Frage A 43 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterbindung des Geschäfts mit „Mogelpackungen" Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3471 B, C, D, 3472 A Biehle (CDU/CSU) . . . . 3471 B, C, D Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . 3472 A Fragen A 46 und 47 Drucksache 7/1122 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU CSU) : Gefahr der Abwanderung von Facharbeitern in andere Berufe infolge der Konjunkturabschwächung auf dem Bausektor und Möglichkeiten der Bundesregierung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3472 B, C, D, 3473 A, B, C Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 3472 B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . . 3472 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3472 D Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 3473 A Immer (SPD) . . . . . . . . . 3473 A Dr. Schwencke (SPD) . . . . . . 3473 B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 3473 C Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Ermittlung des Energiebedarfs der Bundesrepublik Deutschland unter Einschaltung unabhängiger Wissenschaftler und Institute Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3473 D, 3474 A, B, C, D Dr. Evers (CDU/CSU) . 3473 D, 3474 A, C Stahl (Kempen) (SPD) 3474 C Fragen A 51 und 52 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Immer (SPD) : Änderung der regionalen Wirtschaftsförderung im Hinblick auf die Wettbewerbsunfähigkeit der Betriebe in ländlichen Räumen gegenüber Betrieben in industriell-gewerblichen Ballungsräumen; Einschränkung der Investitionsförderung im Bereich der Privatwirt- schaft zugunsten infrastruktureller Maßnahmen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3475 A, B, C, D, 3476 A, B, C, D, 3477 A, C, D, 3478 A, B, C Immer (SPD) . . . 3475 B, C, 3477 B, C Kiechle (CDU/CSU) 3475 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 3475 D Dr. Warnke (CDU/CSU) . 3476 A, 3478 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 3476 B, 3477 D Stahl (Kempen) (SPD) 3476 C Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . 3476 D Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 3476 D Dr. Früh (CDU/CSU) 3478 B Dr. Schwencke (SPD) 3478 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 3478 C Frage A 53 Drucksache 7/1122 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Gesetzgeberische Überlegungen aus Anlaß einer Pressemeldung betr. Erteilung von Konzessionen für den Betrieb einer Gastwirtschaft an Räuber, Hehler und Totschläger Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3478 D Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/1122 des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Regionalisierung der Konjunkturpolitik Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 3479 B, C, D, 3480 A, B, D, 3481 A Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . 3479 B, C, 3480 C Immer (SPD) . . . . . 3479 D, 3481 A Dr. Warnke (CDU/CSU) . . 3480 A, D Frau Renger, Präsident 3480 C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 3480 D Fragen A 57, 58 und 68 — Drucksache 7/1122 — der Abg. Kiechle (CDU/CSU) und Niegel (CDU/CSU) : Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen und Beitragserhöhung bei landwirtschaftlichen Alterskassen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3481 B, C, D, 3482 A Kiechle (CDU/CSU) 3481 D Niegel (CDU/CSU) 3482 A Nächste Sitzung 3482 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3483* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes 3483* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 106 Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Götz (CDU/ CSU) : Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen der Studenten als Aufgabe der staatlichen Ausbildungsförderung 3484* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 147 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Militärische Beratertätigkeit von Flugzeugführern und Flugabwehrartilleristen aus der „DDR" in Syrien und Möglichkeit einer hierdurch verursachten Belastung des deutsch-israelischen Verhältnisses . 3484* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Zurückstellung des Antrags des Landes Baden-Württemberg auf Bewilligung eines Bundeszuschusses für den Bau eines Studentenwohnheims bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl 3484* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen B 64 und 65 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Lutz (SPD) : Schaffung des Ausbildungsberufs eines schwer sehgeschädigten Feinmechanikers und Erteilung eines Forschungsauftrags über die Verbreiterung der Ausbildungschancen und -möglichkeiten für blinde und schwer sehbehinderte Mitbürger . . 3485* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Wende (SPD) : Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bezüglich der Vergrößerung der Rückleuchtflächen der Lastkraftwagen . . 3486*A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/1122 — des Abg. Wende (SPD) : Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften 3486* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1973 3441 60. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 11.30 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 2. 11. Adams * 26. 10. Dr. Ahrens " 25. 10. Dr. Aigner * 1. 11. Amrehn 30. 10. Dr. Apel 25. 10. Dr. Artzinger * 24. 10. Blumenfeld 30. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Bremm 25. 10. Buchstaller 30. 10. Dr. Bußmann 28. 10. Dr. Corterier 30. 10. Damm 30. 10. van Delden 30. 10. Dr. Dollinger 24. 10. Dregger 30. 10. Eilers (Wilhelmshaven) 24. 10. Entrup 26. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 26. 10. Flämig 30. 10. Gerlach (Emsland) * 25. 10. Dr. Geßner 30. 10. Gewandt 25. 10. Graaff 26. 10. Härzschel * 24. 10. Hupka 30. 10. Dr. Jahn (Braunschweig)* 2. 11. Dr. Jaeger 30. 10. Jaunich 26. 10. Dr. Kempfler 26. 10. Kiep 26. 10. Dr. h. c. Kiesinger 26. 10. Klepsch 30. 10. Dr. Kliesing 28. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10. Krall 30. 10. Krampe 30. 10. Dr. Graf Lambsdorff 24. 10. Lange 30. 10. Lautenschlager * 25. 10. Lemmrich ** 25. 10. Frau Dr. Lepsius 24. 10. Lücker * 2. 11. Dr. Martin 27. 10. Dr. Marx 26. 10. Mattick 30. 10. Memmel * 26. 10. Dr. Mikat 24. 10. Mischnick 24. 10. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 24. 10. Müller (Mülheim) * 24. 10. Dr. Müller (München) ** 25. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Neumann 30. 10. Dr. Nölling 26. 10. Frau Dr. Orth 26. 10. Pfeifer 26. 10. Picard 27. 10. Richter 30. 10. Ronneburger 30. 10. Frau Schleicher 28. 10. Schmidt (München) * 26. 10. Schmidt (Würgendorf) 30. 10. Schmöle 26. 10. Dr. Schneider 24. 10. Schwabe 26. 10. Dr. Schwörer * 26. 10. Seefeld * 26. 10. Dr. Slotta 26. 10. Springorum * 25. 10. Dr. Starke (Franken) * 24. 10. Stücklen 24. 10. Dr. Freiherr von Weizsäcker 24. 10. Dr. Wendig 26. 10. Wiefel 24. 10. Wolfram 26. 10. Baron von Wrangel 24. 10. Zink 24. 10. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 397. Sitzung am 19. Oktober 1973 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4. Oktober 1973 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Stellungnahme beschlossen: Der Bundesrat bedauert, daß das Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz die Schüler der Klasse 10 von Berufsfachschulen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt in die bundesrechtliche Förderung einbezogen hat. Die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bundesgesetzes auf alle Berufsfachschüler ist wegen der Entwicklung des beruflichen Schulwesens, das von allen Beteiligten als ein Schwerpunkt der Bildungspolitik anerkannt ist, von erheblicher Bedeutung. Insbesondere im Hinblick auf die Einführung des Berufsgrundschuljahres (Berufsgrundbildungsjahres) ist sie ein dringendes bildungspolitisches Anliegen. Dem vorliegenden Änderungsgesetz wird nur deswegen zugestimmt, weil es für die Auszubildenden längst notwendige Verbesserungen bringt, deren Wirksamwerden nicht hinausgeschoben werden darf. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß wegen der Steigerung der Lebenshaltungskosten, der Einkommen und der sozialen Lasten schon jetzt eine er- 3484' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1973 hebliche Erhöhung der Bedarfssätze, der Freibeträge und der Pauschalbeträge für die Aufwendungen zur sozialen Sicherung geboten gewesen wäre. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, alsbald den Entwurf eines 2. Änderungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vorzulegen, das zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Förderungsleistungen, die Freibeträge und die Pauschalbeträge für die Aufwendungen zur sozialen Sicherung in dem erforderlichen Umfange anhebt und die Schüler der Klasse 10 von Berufsfachschulen einbezieht. Außerdem sollte das 2. Änderungsgesetz die Unzulänglichkeiten der jetzigen Fassung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beseitigen, die im Verwaltungsvollzug und durch die Rechtssprechung erkennbar geworden sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 17. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 106) : Betrachtet die Bundesregierung die Beteiligung an den Krankenversicherungsbeiträgen der Studenten als eine Aufgabe der staatlichen Ausbildungsförderung? Nach § 11 Abs. 1. des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Die Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung werden durch die nach Ausbildungsstätten in der Höhe gestaffelten pauschalen Bedarfssätze nach den §§ 12, 13 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes abgedeckt. Zu den Kosten des Lebensunterhalts sind auch die Beiträge der Studenten zur Krankenversicherung zu rechnen. Sie sind deshalb in dem pauschalen Bedarfssatz der Ausbildungsförderung enthalten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 147): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine militärische Beratertätigkeit von Flugzeugführern und Flugabwehrartilleristen aus der „DDR" in Syrien vor, und wie wird die Bundesregierung eine Belastung des deutsch-israelischen Verhältnisse vermeiden, die sich aus militärischer Tätigkeit von Deutschen in einem Staat ergeben können, der Israel gegenwärtig unter Bruch des Waffenstillstands angreift? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über eine militärische Beratertätigkeit von Flugzeugführern und Flugabwehrartilleristen aus der DDR in Syrien nicht vor. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel durch das Verhalten der DDR belastet werden könnten. Bekanntlich liegt die Verantwortung für Handlungen der DDR ausschließlich bei deren Organen und nicht bei der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen 'des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 62 und 63) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft die Entscheidung über den Antrag des Landes Baden-Württemberg, für den Bau eines Studentenwohnheims bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl einen Bundeszuschuß zu bewilligen, solange zurückstellen will, bis diese Fachhochschule in das Hochschulverzeichnis nach dem Hochschulbauförderungsgesetz aufgenommen ist, obwohl der Bau eines solchen Studentenwohnheims für die Unterbringung der Studenten in Kehl dringend notwendig ist und die Bundesregierung bisher immer entschieden dafür eingetreten ist, keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Studentenwohnraumbau und Hochschulbauförderungsgesetz festzuschreiben? Bis wann kann mit der Aufnahme der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Kehl in das Hochschulverzeichnis nach dem Hochschulbauförderungsgesetz gerechnet werden? Zu Frage B 62: Mit Schreiben vom 4. Oktober 1973 hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft dem Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg mitteilen müssen, daß er die abschließende Bearbeitung seines Antrags vom 16. August 1973, für den Bau eines Studentenwohnheimes bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl einen Bundeszuschuß zu bewilligen, leider solange zurückstellen müsse, bis die materielle Entscheidung über einen Antrag des Landes Baden-Württemberg vom 2. August 1973 auf Aufnahme der obengenannten Fachhochschule in das Hochschulverzeichnis gefallen sei. Entscheidend ist also nicht die formale Aufnahme in das Hochschulverzeichnis selbst durch eine Rechtsverordnung ,der Bundesregierung, sondern die vorangehende Entscheidung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft darüber; sie soll in Kürze getroffen werden. Dementsprechend wurde der Förderungsantrag des Landes Baden-Württemberg vom 16. August 1973 vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft auch nicht abgelehnt, sondern in einem Zwischenbescheid vom 4. Oktober 1973 lediglich bis zur Entscheidung über den Aufnahmeantrag vom 2. August 1973 in das Hochschulverzeichnis zurückgestellt. Der Zusammenhang zwischen Wohnraumförderung und Hochschulbauförderungsgesetz ergibt sich eindeutig aus der Ziffer 1 der gemeinsamen Richtlinien des Bundes und der Länder vom 28. April 1972, denen auch das Land Baden-Württemberg zugestimmt hat; danach soll sich die Studentenwohnraumförderung „nach Maßgabe eines jährlich fortzuschreibenden Förderungsplans für den Studentenwohnraum vollziehen, der in Abstimmung mit dem Rahmenplan nach dem Hochschulbauförderungsgesetz von Bund und Ländern gemeinsam aufgestellt wird". Der erste Förderungsplan soll bis zum 1. Juli 1974 aufgestellt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1973 3485* Zu Frage B 63: Ob die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl in das Hochschulverzeichnis nach dem Hochschulbauförderungsgesetz aufgenommen werden kann, ist keine Frage „bürokratischer Gesichtspunkte" oder „formaler Verzögerungen", wie die „Kehler Zeitung" vom 6. Oktober 1973 berichtet, sondern eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Hochschulen dieser Art stehen mit besonderer Zweckbindung in ,der Trägerschaft eines Ressorts. Sie dienen allein der Deckung eines ressorteigenen Bedarfs. Ihre — begrenzte — Aufnahmekapazität ist auch längerfristig von den zuständigen Ressorts geplant und vorhersehbar. Studierende derartiger Fachhochschulen stehen im allgemeinen bereits in einem Dienstverhältnis zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die Situation ist also insofern völlig anders als bei den öffentlichen Hochschulen. Für den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft stellt sich demnach die grundsätzliche Frage, ob in diesen speziellen, auf den öffentlichen Bedarf ausgerichteten, zahlenmäßig begrenzten und Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffenden Fällen die zuständigen Ressorts auch die wohnungsmäßige Unterbringung der ,an diesen Hochschulen Studierenden aus eigenen Mitteln sicherstellen müssen. Ich darf ergänzend darauf hinweisen, daß diese sogenannten „Bedarfshochschulen" aus den genannten Gründen seit jeher ausschließlich von dem jeweils zuständigen Ressort finanziert werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 64 und 65) : Ist die Bundesregierung bereit, die Rehabilitationsbemühungen um blinde und schwer sehbehinderte Mitbürger durch die Schaffung des Ausbildungsberufes eines schwer sehgeschädigten Feinmechanikers zu unterstützen, oder stehen diesem Wunsch unüberbrückbare Schwierigkeiten entgegen? Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, durch die Erteilung eines Forschungsauftrags die Voraussetzungen für die Verbreiterung der Ausbildungschancen und -möglichkeiten für blinde und schwer sehbehinderte Mitbürger zu schaffen? Zu Frage B 64: Die Bundesregierung sieht aus bildungspolitischen Gründen den Erlaß besonderer Ausbildungsordnungen für Behinderte grundsätzlich nicht als wünschenswert an. Sie bezweifelt auch, daß den Behinderten auf diese Weise ein Dienst erwiesen würde. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte statt dessen mit alien geeigneten Mitteln versucht werden, die Behinderten in den nach den allgemeinen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes anerkannten Ausbildungsberufen auszubilden. Dadurch würde erreicht, daß möglichst viele Behinderte eine vollwertige Berufsausbildung bekämen, durch die sie den Nichtbehinderten gleichgestellt würden und insbesondere auf dem Arbeitsmarkt größere Chancen hätten. Die Ausbildung kann nötigenfalls nach besonderen Berufsfindungs- und Arbeitserprobungsmaßnahmen in Rehabilitationseinrichtungen unter Berücksichtigung der speziellen Belange der Behinderten durchgeführt werden. Dieser Weg steht auch mit dem Berufsbildungsgesetz in Einklang, das nicht besondere Abschlüsse für Behinderte vorschreibt, sondern Regelungen enthält, nach denen die Behinderung bei der Durchführung der Berufsausbildung zu berücksichtigen ist. Schließlich würde die Schaffung besonderer Ausbildungsberufe für Behinderte dem bildungspolitischen Ziel zuwiderlaufen, daß die Zahl der Ausbildungsberufe möglichst verringert werden soll; sach- und personengerechte Ausbildungsordnungen könnten nämlich jeweils nur für kleine Gruppen von Behinderten erlassen werden. Zu dem von Ihnen konkret erwähnten Ausbildungsberuf eines „schwer sehgeschädigten Feinmechanikers" liegen der Bundesregierung keine Unterlagen vor. Es erscheint ihr jedoch auch vom Berufsbild her nicht angebracht, einen solchen Beruf für schwer sehgeschädigte Personen zu schaffen. Zu Frage B 65: Die Bundesregierung ist an der Entwicklung optimaler Ausbildungsmöglichkeiten für Blinde und Schwersehbehinderte besonders interessiert. Ihr Anliegen ist es, den Blinden und Schwersehbehinderten den Zugang zu vollwertigen und qualifizierten Berufen zu ermöglichen. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung wurde bereits ein Forschungsauftrag über „Die Erschließung neuer Blindenarbeitsplätze in der EDV" in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieses Forschungsvorhabens liegen seit Ende 1971 vor. Sie sind im Rehabilitationszentrum Heidelberg im Rahmen einer besonderen Ausbildung für Blinde zum Datenverarbeitungskaufmann mit Erfolg praktisch erprobt worden. Daneben laufen Bemühungen für eine Auswahl weiterer qualifizierter Ausbildungsberufe, die unter Einsatz moderner Bildungshilfen für den angesprochenen Personenkreis geeignet sind. Die Bundesregierung bemüht sich außerdem intensiv in dem beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestehenden Ausschuß für die Rehabilitation von Blinden und wesentlich Sehbehinderten, das Berufsbildungsangebot zu erweitern. Der Ausschuß hat sich dafür ausgesprochen, die in der Bundesrepublik benötigten rund 400 Ausbildungsplätze für jugendliche Blinde und Schwersehbehinderte durch die Errichtung je eines Ausbildungszentrums für den norddeutschen und für den süddeutschen Raum zu decken. Hierdurch sollen die zur Zeit regional gestreut an 16 Blindenschulen durchgeführte Ausbildung konzentriert, zugleich aber die Ausbildungsmöglichkeiten verbessert und auf eine breitere Basis gestellt werden. Für den Bereich der Erwachsenenbildung Blinder und Schwersehgeschädigter sind entsprechende Maßnahmen für den Bau von zwei Berufsförderungswerken bereits eingeleitet worden; mit dem Baubeginn wird für das Jahr 1974 gerechnet. Die Konzentration der beruflichen Bildung in diesem Bereich wird es ermöglichen, auch Forschungsaufgaben effizienter und praxisnäher durchzuführen, als dies bisher der Fall war. 3486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 60. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1973 Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß auf dem beschrittenen Weg die von ihr angestrebte Verbesserung der beruflichen Chancen Blinder und Schwersehbehinderter am schnellsten erreicht werden kann. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 24. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 8): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung so zu ändern, daß für Lkw's aus Gründen der Verbesserung der Verkehrssicherheit größere Rückleuchtflächen vorgeschrieben werden? Für die Schlußleuchten von Kraftfahrzeugen sind in Richtlinien, die für die Bauartgenehmigung verbindlich sind, Mindest- und Höchstwerte für die Lichtstärke festgelegt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, abweichend von diesen Richtlinien, für bestimmte Fahrzeugarten Schlußleuchten mit einer Mindestgröße vorzuschreiben, da die Erkennbarkeit von Schlußleuchten nicht allein durch eine Vergrößerung der Lichtaustrittsflächen verbessert werden kann. Nur wenn gleichzeitig auch die Leuchtdichte angehoben wird, kann eine Verbesserung erreicht werden. Eine solche Maßnahme kann jedoch angesichts international einheitlicher Bauvorschriften auch für Schlußleuchten national nicht mehr ergriffen werden. Fahrzeuge mit größeren Abmessungen können aber seit Juni d. J. nach rückwärts durch die Anbringung von zwei zusätzlichen Schlußleuchten am oberen Teil der Fahrzeuge besser kenntlich gemacht werden. Diese zusätzlichen Schlußleuchten sind geeignet, Fahrzeuge mit größeren Abmessungen nach rückwärts besser kenntlich zu machen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1122 Frage A 9): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Erfahrungen im Unfallgeschehen seit der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gemacht worden sind? Nach der Straßenverkehrsunfallstatistik des Bundes ist in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten von „Tempo 100" die Zahl der Getöteten auf den Außerortsstraßen — ohne Autobahnen , also auf den Straßen, die im wesentlichen von „Tempo 100" betroffen sind, um 13 % gesunken. Auf den Autobahnen steig während dieses Zeitraums die Zahl der Getöteten um 13% Auch im April 1973 nahm die Zahl der Verkehrstoten auf „Tempo 100” -Straßen um 3,3 % ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, die Plenarsitzung ist eröffnet.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Tagesordnung ergänzt um die
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen- und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz)

    — Drucksachen 7/1043, 7/1147, 7'1152 -
    Das Haus ist einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit ''beschlossen.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 1973 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt:
    Viertes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Zweites Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)

    Gesetz zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes
    Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes
    Zum Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
    Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 19. Oktober 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wörner, Frau Tübler, de Terra, Biehle, Ernesti, Damm, Dr. Marx, Handlos, Löher, Rommerskirchen, Eilers (Wilhelmshaven), Dr. Wallmann, Dr. Schulze-Vorberg, Josten und Genossen betr. Besoldung der Soldaten — Drucksache 7/1062 -- beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/1150 verteilt.
    Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 12. Oktober 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
    Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Satzes der Gesellschaftsteuer, der zugunsten bestimmter Umstrukturierungen von Gesellschaften in Artikel 7 Abs. 1 b der Richtlinie des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital vorgesehen ist
    — Drucksache 7'138 --
    Ich rufe nunmehr den zusätzlichen Punkt der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs
    eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen- und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz)

    — Drucksache 7/1043 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    Drucksache 7'1152 — Berichterstatter: Abgeordneter Haehser
    b) Bericht und Antrag des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

    Drucksache 7/1147 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Dr. Weber (Köln)

    Abgeordneter Dr. Wagner (Trier)


    (Erste Beratung 54. Sitzung)

    Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob das Wort gewünscht wird. - Herr Abgeordneter Wagner (Trier) !


Rede von Dr. Carl-Ludwig Wagner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Finanzausschuß hat über den Gesetzentwurf der CDU/CSU, der Ihnen vorliegt, in zwei Sitzungen beraten. Bei den Beratungen des Finanzausschuses bestand weitgehend Einigkeit über die Ausgangslage, d. h. darüber, daß in der gegenwärtigen Situation, die durch eine wachsende Steuerbelastung breiter Bevölkerungsschichten auf Grund des seit Jahren nicht geänderten Steuerrechtes gekennzeichnet ist, Steuerentlastungen wünschenswert und unter sozialen Gesichtspunkten erforderlich sind. Diesem Zustand will der Gesetzentwurf der CDU/CSU Rechnung tragen.
Die Einigkeit im Ausschuß erstreckte sich, wie sich bei den Beratungen herausstellte, auch darauf, daß der Entwurf der CDU/CSU technisch durchführbar wäre. Der in der ersten Lesung im Plenum zunächst geäußerte Einwand, es könnten technische Schwierigkeiten bei der Durchführung dieser Steuerentlastungen auf den 1. Januar 1974 eintreten, ist von seiten der Mehrheit im Ausschuß nicht wiederholt und an ihm ist nicht festgehalten worden.
Es konnte auch festgestellt werden - und das ist ein dritter Punkt eines Einvernehmens -, daß sich die Vorschläge der CDU/CSU auf den 1. Januar 1974 zu einem beträchtlichen Teil mit Vorschlägen



Dr. Wagner (Trier)

decken, die auch in den Eckwerten der Bundesregierung für die geplante Steuerreform, die auf den 1. Januar 1975 vorgezogen werden soll, enthalten sind.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht!)

— Zu einem beträchtlichen Teil! Hierüber bestand Einigkeit. Z. B. bestand Einigkeit darüber, daß die Erhöhung des Grundfreibetrages von 1 680 DM auf 3 000 DM auch in den Eckwerten enthalten ist. Von der Mehrheit wurde aber — darauf komme ich zu sprechen — der Einwand erhoben, daß mit dieser Erhöhung des Grundfreibetrages ein Element aus der Steuerreform herausgelöst würde. Ohne Ihren Zwischenruf hätte ich das von mir aus ohnehin noch angesprochen.
Im Zentrum der Beratungen des Ausschusses stand die Frage, ob die Steuerentlastungen, die hier vorgeschlagen werden, jetzt kommen können, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist oder ob mit jedweder Steuerentlastung aus konjunkturpolitischen Gründen gewartet werden muß. Die Antragsteller, also die Abgeordneten der CDU/CSU, haben im Finanzausschuß hierzu insbesondere vorgetragen, daß das Schicksal der Stabilitätspolitik zu einem sehr wesentlichen Teil in den Tarifverhandlungen der kommenden Monate entschieden wird und daß es folglich richtig wäre, auf diese Tarifverhandlungen mit einem Angebot des Steuergesetzgebers einzuwirken, einem Angebot, das geeignet ist, auf diese Tarifverhandlungen einen mäßigenden Einfluß auszuüben.
Die CDU/CSU hat zur Begründung insbesondere angeführt, daß die Arbeitnehmerorganisationen selbst bei der Berechnung ihrer Lohnforderungen die Steuererhöhungen, die steuerliche Erfassung der Bruttolohnsteigerungen als einen Faktor zugrunde legen. Die CDU/CSU hat die Auffassung vertreten, es könne nicht unterstellt werden, daß sich die Arbeitnehmervertretungen einem Vorschlag entzögen, der geeignet sei, bei erheblicher Kosteneinsparung für die Wirtschaft im Nettoergebnis für die Arbeitnehmer dasselbe zu bringen. Hierzu ist insbesondere auch gesagt worden, daß dann, wenn man unterstellt, mit einem solchen Angebot des Gesetzgebers könne nicht auf die Tarifverhandlungen eingewirkt werden, alle Maßhalteappelle an die Tarifpartner ohne konkretes Angebot des Gesetzgebers mit Sicherheit zum Scheitern verurteilt sein würden.
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sind auf der Grundlage folgender Zahlen zu sehen. Die Bundesregierung hat im Ausschuß vorgetragen, daß für 1974 mit einer Bruttolohn- und -gehaltssumme von 500 Milliarden DM und mit einer Nettolohn- und -gehaltssumme von 370 Milliarden DM gerechnet wird. Hieraus haben die Antragsteller gefolgert, daß ihre Vorschläge bei der Nettolohn- und -gehaltssumme eine Entlastung um 2 bis 3 v. H. bedeuten würde, was Bruttolohnerhöhungen um 3 bis 4 v. H. entsprechen würde.
Die Mehrheit des Ausschusses hat insbesondere den Zeitpunkt kritisiert, ,der gewählt worden ist. Sie hat zunächst darauf hingewiesen, daß hier steuerliche Entlastungsmaßnahmen vorgeschlagen würden, die den Gesamtzusammenhang der Steuerreform I störten und eine spätere Steuerreform erschwerten. Sie hat ferner den Entlastungseffekt als geringer bezeichnet, als die Antragsteller dies getan haben. Sie rechnet mit einem Entlastungseffekt von 2,2 v. H. netto und nur 1,64 v. H. brutto. Über diese Frage konnte keine Einigkeit erzielt werden.
Insbesondere hat aber die Mehrheit vorgetragen, eine nennenswerte Auswirkung einer derartigen Steuerentlastung auf ,die Tarifverhandlungen sei nicht gesichert; folglich bestehe die Gefahr, daß sich sehr starke Lohnerhöhungen mit der zusätzlichen Kaufkraft aus den Steuersenkungen kumulieren würden.

(Widerspruch bei der SPD.)

— So ist es gesagt worden, und so steht es auch im Schriftlichen Bericht des Ausschusses, auf den ich mich hier beziehe.
Zusammenfassend darf ich sagen, daß die Mehrheit im Ausschuß daher der Auffassung war, der Zeitpunkt für Steuerentlastungen sei jetzt noch nicht gekommen und es sei geboten, mit Steuerentlastungen bis zur Steuerreform, die auf den 1. Januar 1975 vorgezogen werde, zu warten.
Abschließend ist zu sagen, daß die Antragsteller, also die CDU/CSU, an ihrem Gesetzentwurf festgehalten haben.
Der Antrag des Ausschusses ist im Bericht ausgedruckt. Er ist mit den Stimmen der Koalitionsparteien gegen die Stimmen der CDU/CSU beschlossen worden. Dieser Antrag der Mehrheit des Ausschusses lautet:
Der Bundestag möge beschließen, die Vorlage der CDU/CSU abzulehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Da Ablehnung beantragt ist, können wir ja schlecht klatschen!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Als weiterer Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Weber (Köln) das Wort.