Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Abelein 19. 10.
Dr. Achenbach* 20. 10.
Adams X 20. 10.
Dr. Aigner * 20. 10.
Amrehn *** 19. 10.
Dr. Arndt (Berlin) * 20. 10.
Dr. Artzinger * 20. 10.
Dr. Bangemann* 20. 10.
Dr. Beermann 19. 10.
Behrendt* 20. 10.
Berger 19. 10.
Dr. von Bismarck 19. 10.
Blumenfeld 19. 10.
Böhm (Melsungen) 19. 10.
Breidbach 19. 10.
Brandt (Grolsheim) 27. 10.
Bredl 27. 10.
Bühling 19. 10.
Dr. Burgbacher * 20. 10.
Dr. Corterier * 20. 10.
van Delden 19. 10.
Entrup 26. 10.
Dr. Farthmann 19. 10.
Fellermaier * 20. 10.
Flämig * 20. 10.
Frehsee * 20. 10.
Dr. Früh* 20. 10.
Gerlach (Emsland) * 20. 10.
Dr. Glotz 19. 10.
Graaff 26. 10.
Haehser 19. 10.
Härzschel * 20. 10.
Dr. Hammans 19. 10.
Handlos 19. 10.
Dr. Hauff 19. 10.
Hofmann 23. 10.
Frau Huber 23. 10.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10.
Jaunich 19. 10.
Kahn-Ackermann *** 19. 10.
Kater * 20. 10.
Kiep 19. 10.
Dr. Klepsch * 20. 10.
Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10.
Krall * 20. 10.
Krampe 30. 10.
Dr. Kreile 19. 10.
Kroll-Schlüter 19. 10.
Kunz (Berlin) 19. 10.
Dr. Graf Lambsdorff 19. 10.
Lange* 20. 10.
Lautenschlager * 20. 10.
Lücker * 20. 10.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
*** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Martin 27. 10.
Memmel * 20. 10.
Dr. Müller-Hermann 19. 10.
Müller (Mülheim) * 20. 10.
Dr. Müller (München) *** 19. 10.
Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 10.
Frau Dr. Orth 27. 10.
Peiter 23. 10.
Porzner 19. 10.
Ravens 19. 10.
Frau Dr. Riedel-Martiny 19. 10.
Rohde 19. 10.
Schluckebier 19. 10.
Schmidt (München) * 20. 10.
Schmidhuber 19. 10.
Schmöle 26. 10.
Dr. Schulz (Berlin) * 20. 10.
Schwabe * 20. 10.
Dr. Schwörer* 20. 10.
Seefeld* 20. 10.
Sieglerschmidt *** 19. 10.
Dr. Slotta 26. 10.
Spranger 19. 10.
Springorum * 20. 10.
Staak (Hamburg) 19. 10.
Dr. Starke (Franken) * 20. 10.
Graf Stauffenberg 19. 10.
Strauß 19. 10.
Vehar 19. 10.
Dr. Vohrer *** 19. 10.
Dr. Wagner (Trier) 19. 10.
Walkhoff * 20. 10.
Dr. Wallmann 19. 10.
Frau Dr. Walz * 20. 10.
Frau Will-Feld 19. 10.
Wissebach 19. 10.
Dr. Wulff 23. 10,
Zoglmann 19. 10.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 26) :
Wird die Bundesregierung ihren Einfluß dahin gehend geltend machen, daß die Stiftung „Warentest" in ihren veröffentlichten Testergebnissen mehr als bisher zu der Umweltrelevanz der geprüften Waren Stellung nimmt, um das Umwelthewußtsein der Verbraucher zu wecken?
Die Stiftung Warentest ist unabhängig und nur an ihren satzungsmäßigen Auftrag gebunden. Sie ist sich jedoch der wachsenden Bedeutung der Umweltbelange durchaus bewußt und berücksichtigt sie bereits bei Veröffentlichung ihrer Tests. So hat sie z. B. im April 1973 bei Motorrasenmähern im Rahmen der technischen Prüfung der Umweltbelästigung, d. h. dem Laufgeräusch, den Abgasen und der Funkentstörung, die Hauptrolle zugemessen und sehr laute
3392* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
oder nicht funkentstörte Modelle abgewertet. Im Juli 1973 hat sie einen Test über Abgas-Zusatzgeräte veröffentlicht, den der TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministers des Innern durchgeführt hatte. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen und wird prüfen, in welcher Weise sie im Rahmen der Satzung unterstützt werden können.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Statassekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 27):
Trifft es zu, daß Zinssubventionen für bestimmte langfristige Exporte nunmehr zugunsten der DDR eingeführt werden sollen?
Es trifft nicht zu, daß Zinssubventionen für Lieferungen in die DDR eingeführt werden sollen.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 28) :
Trifft es zu, daß die konzertierte Aktion nur deshalb noch einberufen wird, um die Bundesregierung von Teilen ihrer Verantwortung zu befreien, wie sich in der Bemerkung des Bundeskanzlers am 22. September 1973 in Köln ergibt, wo er z. B. geäußert hat, „Lohnleitlinien wird niemand von der Bundesregierung erwarten können."?
Nach § 3 StWG stellt die Bundesregierung bei Gefährdung eines der in § 1 StWG genannten Ziele den Gebietskörperschaften und Tarifvertragsparteien „Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (Konzertierte Aktion) zur Erreichung der Ziele des § 1 zur Verfügung" . In der Gesprächsrunde der Konzertierten Aktion am 25. September 1973 legte der Bundesminister für Wirtschaft den Teilnehmern als Orientierungsdaten eine neue Prognose für das gesamte Jahr 1973 vor. Alle Beteiligten waren übereinstimmend der Meinung, daß zur Realisierung dieser Prognose die Stabilitätspolitik von Bundesregierung und Bundesbank konsequent fortgesetzt werden müsse. Der Bundesminister für Wirtschaft kündigte ferner an, daß er der Bundesregierung vorschlagen werde, Orientierungsdaten für das Jahr 1974 so früh wie möglich — noch vor der Veröffentlichung des kommenden Jahreswirtschaftsberichts der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
Damit dürfte klargestellt sein, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung erfüllt, den Unternehmern und Tarifvertragsparteien anhand von Orientierungsdaten zu erläutern, wie durch ein entsprechend aufeinander abgestimmtes Verhalten die Gefährdung oder Verletzung der Ziele des § 1 StWG verhindert werden kann. Die Orientierungsdaten
sind allerdings keine Lohnleitlinien; sie basieren auf den Definitionen und Abgrenzungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (§ 2 StWG). Auf die Angabe von Zahlen über die Höhe vertretbarer Tarifabschlüsse wird bewußt verzichtet, um jeden Zweifel auszuschließen, daß die Orientierungsdaten als Lohnleitlinien und damit als ein Eingriff in die Tarifautonome mißdeutet werden könnten.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 29):
Teilt die Bundesregierung die im Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts für 1972 geäußerte Auffassung (Seite 11 in dem Abschnitt Verbraucherpolitik und Wettbewerbspolitik), wonach die Werbung dem Verbraucher gegenwärtig noch zu wenig objektive Produktinformationen liefert, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen bzw. zu tun, um die Produktinformationen für die Verbraucher zu objektivieren?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundeskartellamtes, daß die Werbung dem Verbraucher gegenwärtig zu wenig objektive Produktinformationen liefert. Sie unterstützt daher Bemühungen, dem Verbraucher einerseits allgemeine Informationen zu geben, die sein kritisches Verhalten gegenüber der Werbung stärken, und ihn andererseits mit konkreten objektiven Informationen versorgen, wie sie insbesondere die Stiftung Warentest bereitstellt. Die Bundesregierung hat deshalb auch die finanziellen Ansätze für die Verbraucherinformation deutlich erhöht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Anfang September d. J. Hersteller und Händler aufgefordert, von der informativen Warenkennzeichnung, wie sie in den RAL-Testaten entwickelt worden ist, verstärkt Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zu einer wirklich objektiven Produktinformation leisten werden. Sie ist davon überzeugt, daß der Verbraucher in zunehmendem Maße danach verlangt, und sie begrüßt diese Entwicklung. Auch die Werbung wird sich darauf einstellen müssen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 30):
Teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit immer wieder vertretene Auffassung, wonach Kataloge von Touristikveranstaltern „manchmal mehr Lyrik als Fakten" enthalten, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um im Interesse der Teilnehmer an Touristikreisen dafür zu sorgen, daß die Werbekataloge der Touristikveranstalter objektiver und informativer gestaltet werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Kataloge der Reiseveranstalter nicht immer umfassend und exakt alle Informationen bieten, die einem kritischen Interessenten für seine Reiseentscheidung
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3393e
wichtig sein können. Diese Reiseveranstalter gestalten ihre Kataloge zudem nicht ausschließlich mit dem Ziel zu informieren, sondern auch weitgehend als Werbemittel.
Im Wege der Gesetzgebung wird man die Reiseveranstalter nicht zwingen können, auf die in der Werbung allgemein eingebürgerten Formen der Darstellung zu verzichten. Die Bundesregierung hat aber schon in der Vergangenheit keinen Zweifel daran gelassen, daß sie mehr konkrete, sachdienliche Information in Prospekten und Katalogen für das geeignetste Mittel hält, um Reisende vor späterer Enttäuschung und Unzufriedenheit mit der unternommenen Reise zu bewahren. Mehr Informationsgehalt der Kataloge nützt zweifellos den Veranstaltern wie den Reisenden.
Eine strenge Grenze ist allerdings da zu ziehen, wo die werberische Darstellung beginnt, den unbefangenen Leser irrezuführen. Das haben die Reiseveranstalter selbst erkannt. In der Mehrzahl ihrer Geschäftsbedingungen heißt es: „Der Reiseveranstalter haftet für die Richtigkeit der Beschreibungen aller angebotenen Dienstleistungen." Die Reisenden haben somit einen einklagbaren Anspruch gegen den Reiseveranstalter, wenn die Unrichtigkeit der Angaben festgestellt wird und daraus eine Benachteiligung des Reisenden entstanden ist.
Die Angaben der Reiseveranstalter dürfen die Reisenden auch nicht in die Irre führen. Eine Irreführung kann schon dann gegeben sein, wenn wichtige Angaben im Prospekt oder Katalog fehlen und dadurch beim Reisenden ein falscher Eindruck vermittelt wird. Irreführende Werbung ist nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten.
Anlage 7
Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 32 und 33) : '
Wie charakterisiert die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation und die Wettbewerbsfähigkeit der unabhängigen mittelständischen Mineralölimporteure, und in welcher Weise wird die Wettbewerbsfähigkeit dieser Importeure durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen, wenn es in Kraft getreten ist, belastet?
Ist die Bundesregierung bereit, die Belange der mittelständischen Importeure zu gewährleisten und deren Existenzgrundlagen zu sichern, und hält es die Bundesregierung für notwendig, den Importeuren besondere Vergünstigungen zu ermöglichen?
Zu Frage A 32:
Die Bundesregierung hat in die wirtschaftliche Situation der unabhängigen mittelständischen Mineralölimporteure im einzelnen keinen Einblick, da diese Unternehmen ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nicht veröffentlichen. Aus der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit dieser Gruppe kann geschlossen werden, daß ihre wirtschaftliche Situation gut war. So haben ihre Importe an Mineralölerzeugnissen von 4,3 Mio t im Jahre 1967 auf 12,2 Mio t im Jahre 1973 zugenom-
men; ihr Marktanteil am Inlandsabsatz ist in dieser Zeit. von 8 % auf 15,3 % gestiegen.
Die Bundesregierung sieht in dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf, der in Zukunft auch die unabhängigen Importeure zur Mineralölbevorratung verpflichtet, keine unzulässige Belastung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen. Vielmehr wird der Wettbewerbsvorteil von mindestens 3 DM je t Mineralölerzeugnis, den sie bisher gegenüber den abhängigen Importeuren und den Raffineriegesellschaften genießen, stufenweise bis zum Jahre 1979 beseitigt.
Zu Frage A 33:
Die Bundesregierung glaubt, die Belange der mittelständischen Importeure in dem Entwurf ihrer Novelle ausreichend berücksichtigt zu haben, so daß die Existenzgrundlage dieser Unternehmen durch die Mineralölbevorratung nicht gefährdet sein dürfte. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von besonderen Vergünstigungen für die unabhängigen Importeure vor, die in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf aufgezählt sind.
Anlage 8
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 41) :
Teilt die Bundesregierung die in den dpa Sozialpolitischen Nachrichten Nr. 37/73 wiedergegebene Auffassung der TechnikerKrankenkasse, daß die Solidargemeinschaft der Kasse die Aufwendungen für Studenten etwa zur Hälfte zu tragen habe, da diese keinen Arbeitgeber haben?
Die Techniker-Krankenkasse ist eine bundesunmittelbare Ersatzkasse, deren Beiträge von der Vertreterversammlung durch eine autonome Entscheidung festgesetzt werden. Diese Krankenkasse untersteht dabei der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes, zu dessen Aufgaben die Prüfung der Festsetzung der Beiträge der Techniker-Krankenkasse auf ihre Rechtmäßigkeit und die Genehmigung der Beiträge gehören.
Die in der dpa-Meldung vom 19. September 1973 wiedergegebene Auffassung eines Vertreters der Techniker-Krankenkasse über ihre Grundsätze zur Gestaltung der Beiträge für Studenten kann daher von der Bundesregierung nicht nachgeprüft werden. Unabhängig davon bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Krankenversicherung für Studenten vor. Dabei wird sie auch eine Regelung der Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes der Studenten vorschlagen.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.
3394* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
Nölling (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 43 und 44) :
Ist es richtig, daß Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen und die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Haft befinden, für die Zeit zwischen der Antragstellung und der Entscheidung über den Antrag Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen haben, obwohl ihnen für die Dauer ihrer Inhaftierung eine kostenlose Heilbehandlung zusteht?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung in der Regelung einen Härtefall und strebt sie gegebenenfalls eine Änderung der Bestimmungen an?
Nach geltendem Recht haben Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben, bis zum Beginn der Rente die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner allein zu tragen. Beiträge, die sie vom Beginn der Rente bis zur Zustellung des die Rente gewährenden Bescheides entrichtet haben, werden ihnen zurückgezahlt. Auf die Pflicht des Versicherten, die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner zu zahlen, ist es ohne Einfluß, ob er von anderer Seite kostenlose Heilbehandlung erhält. Solange er eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich in Untersuchungshaft befindet, ruht zwar die Krankenhilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch bleiben seine weiteren Ansprüche — z. B. auf Familienhilfe — unberührt.
Gleichwohl ist diese Regelung nicht ganz befriedigend. In dem dem Bundestag vorliegenden Regierungsentwurf eines Strafvollzugsgesetzes ist vorgesehen, daß die Strafgefangenen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden und daß diese Versicherung der Versicherung als Rentner vorgeht, so daß ein Strafgefangener künftig keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner mehr zu zahlen hätte. Die Beiträge für die Versicherung des Gefangenen soll das für die jeweilige Vollzugsanstalt zuständige Land tragen.
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 45 und 46:
Hält es die Bundesregierung für möglich, mit der derzeitigen personellen Kapazität des Bundesamtes für den zivilen Ersatzdienst bei den durch die Unterbringung bestimmten Arbeitsmöglichkeiten die Ankündigung des Bundesbeauftragten für den zivilen Ersatzdienst zu verwirklichen, die 10 000 ZDLStellen in diesem Jahr auf 16 000 und im nächsten Jahr auf 20 000 Stellen zu erhöhen?
Für wann ist gegebenenfalls an welche neue Struktur des Bundesamtes gedacht?
Die volle Besetzung der Zivildienstplätze mit Dienstpflichtigen setzt voraus, daß die Verwaltungskapazität des am 1. Oktober 1973 in Köln errichteten Bundesamtes für den Zivildienst ausgebaut wird. Dies gilt insbesondere für die Personalausstattung. Das neue Bundesamt hat vom Bundesverwaltungsamt, das bis zum 30. September 1973 den Zivildienst durchführte, 169 Stellen mit dem dazugehörenden Personal übernommen. Da diese Stellenausstattung lediglich für die Heranziehung und Betreuung von 7 000 Zivildienstleistenden gedacht war, hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages
98 zusätzliche Stellen bewilligt. Nach Besetzung dieser Stellen wird es möglich sein, die Zahl der Zivildienstleistenden von derzeit 11 600 erheblich zu erhöhen. Ob diese Personalausstattung ausreichen wird, um die im Jahre 1974 zu erwartenden 20 000 Dienstplätze zu besetzen, läßt sich derzeit nicht übersehen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Nach dem vorläufigen Organisationsplan gliedert sich das Bundesamt in zwei Abteilungen. In der Abteilung I werden u. a. grundsätzliche Fragen des Zivildienstes, Verwaltungsstreitverfahren, Fragen der Ausbildung der Dienstleistenden, ärztliche Fragen des Zivildienstes und die Kostenabrechnung, in der Abteilung II die Heranziehung, Fragen der Dienstausnahmen und die Betreuung der Dienstleistenden während des Dienstes bearbeitet. Daneben gibt es eine Referatsgruppe, in der Personalangelegenheiten, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie Fragen des Inneren Dienstes des Amtes zu erledigen sind.
Anlage 11
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 49 und 50) :
Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung eine sogenannte Wirtschaftsabgabe für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern plant?
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß durch solch eine Maßnahme bestimmte mittelständische Betriebe durch ihren hohen Gastarbeiteranteil, z. B. im Gaststättengewerbe, in besonderem Maße belastet werden?
Die von Ihnen genannten Meldungen, wonach die Bundesregierung die Einführung einer Wirtschaftsabgabe auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer plant, treffen nicht zu. Namentlich in den am 6. Juni 1973 vom Bundeskabinett verabschiedeten Leitlinien zur Ausländerbeschäftigung ist eine solche Abgabe nicht vorgesehen. Allerdings hat sich die Bundesregierung dort u. a. für eine spürbare Erhöhung der Gebühr für die Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer ausgesprochen. Erst wenn die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, die sozialen Belange der in der Bundesrepublik tätigen Ausländer angemessen zu berücksichtigen und das weitere Anwachsen der Ausländerbeschäftigung abzubremsen, wäre nach Meinung der Bundesregierung an die Einführung einer besonderen Wirtschaftsabgabe zu denken.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß eine solche solche Wirtschaftschabgabe diejenigen Betriebe in besonderem Maße belasten würde, welche einen hohen Ausländeranteil in ihrer Belegschaft haben. Durch eine Differenzierung der Abgabe könnte dem jedoch angemessen Rechnung getragen werden. Da eine Wirtschaftsabgabe entsprechend dem Kabinettbeschluß vom 6. Juni 1973 noch nicht geplant ist, sind konkrete Überlegungen noch nicht angestellt worden.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3395*
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 53) :
Treffen Meldungen der gewerkschaftlichen Zeitschrift „ran" vom 1. Oktober 1973 zu, daß Jugendvertreter in Hessen zum Wehrdienst einberufen werden, weil — nach Auffassung des Jugendsekretärs Heinz-Willi Ehrhardt vom DGB-Bundesvorstand — einige Unternehmer darin ein Mittel sehen, unbequeme Jugendvertreter loszuwerden?
Der Artikel in der von Ihnen zitierten Zeitschrift ist mir bekannt. Ich kann jedoch nur wiederholen, was ich in der Fragestunde am 4. Oktober 1973 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Pfeffermann ausgeführt habe.
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für irgendeine Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Kreiswehrersatzämtern, die dem Ziel dienen würde, Wehrpflichtige zum Wehrdienst heranzuziehen. Insbesondere gibt es deshalb auch keine Zusammenarbeit, die auf die Einberufung von Jugendvertretern gerichtet wäre. Daß Jugendvertreter in letzter Zeit häufiger als früher einberufen oder daß sie bei der Einberufung anders als andere Wehrpflichtige behandelt würden, läßt sich ebenfalls nicht feststellen.
Den Kreiswehrersatzämtern ist in der Regel gar nicht bekannt, daß ein Wehrpflichtiger Jugendvertreter ist. Die Wehrpflichtigen sind auch nicht verpflichtet, ihre Wahl zum Jugendvertreter dem Kreiswehrersatzamt zu melden. Dieses hat keinen Anlaß, von sich aus entsprechende Nachforschungen anzustellen, weil die Tätigkeit als Jugendvertreter weder einen Grund für die Zurückstellung vom Wehrdienst noch einen Grund für eine Unabkömmlichstellung des Wehrpflichtigen darstellt.
Abschließend darf ich bemerken, daß anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht durch die Kreiswehrersatzämter, sondern durch das Bundesamt für den Zivildienst zur Dienstleistung im Zivildienst einberufen werden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 54 und 55) :
Trifft es zu, daß Grundwehrdienstleistende mit abgeschlossener berufliche, Lehre, die sich auf W iß oder Z 2 weiterverpflichten, die Nachteile in Kauf nehmen müssen, daß sie ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren können, weil auf sie die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes keine Anwendung finden und dieser verlängerte Grundwehrdienst im Gegensatz zu den W 15 nicht als Gesellenzeit für die Bedingung zur späteren Ablegung der Meisterprüfung in Anrechnung kommen kann, so daß sie bis zu 2 Jahre länger auf die Prüfung warten müssen?
Wenn diese offensichtlich unberechtigten Benachteiligungen zutreffen, welche Möglichkeiten werden im Bundesverteidigungsministerium erwogen, sie zu beseitigen?
Es trifft zu, daß das Arbeitsplatzschutzgesetz auf Grundwehrdienstleistende, die sich freiwillig für
den Wehrdienst als Soldat auf Zeit verpflichten, nicht anwendbar ist. Ihr vor der freiwilligen Verpflichtung innegehabter Arbeitsplatz wird nicht geschützt. Mit der freiwilligen Verpflichtung wird nämlich in der Regel ein Berufswechsel vollzogen. Die Ausdehnung des Arbeitsplatzschutzes auf Zeitsoldaten würde im übrigen bei den betroffenen Arbeitgebern zu einer erheblichen Behinderung ihrer Personalplanung führen, da im Zeitpunkt der Verpflichtung die endgültige Dauer des Dienstverhältnisses nicht feststeht.
Die für Wehrpflichtige im Arbeitsplatzschutzgesetz bei der Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben vorgesehenen Vergünstigungen sind jedoch teilweise für Soldaten auf Zeit mit Verpflichtungszeiten von nicht mehr als 3 Jahren übernommen worden. § 8 a Soldatenversorgungsgesetz bestimmt u. a., daß bei diesen Soldaten die Zeit des auf den Grundwehrdienst anrechenbaren Wehrdienstes auf die bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen im Beruf (Meisterprüfung) nachzuweisende Zeit einer praktischen beruflichen Tätigkeit (Gesellenzeit) anzurechnen ist.
Die Bundesregierung sieht in der derzeitigen gesetzlichen Regelung keine unberechtigte Benachteiligungen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 56 und 57) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung bei der Neubesetzung der Präsidentenstellen der Wehrbereichsverwaltungen von dem Grundsatz ausgeht, die in der gleichen Behörde bereits tätigen Beamten einschließlich des Vizepräsidenten nicht zu berücksichtigen, und welche Gründe sind bejahendenfalls dafür maßgebend?
In welcher Weise trägt die Bundesregierung — bei der Bejahung der obigen Frage — gleichzeitig dem Grundsatz des Artikels 36 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung, wonach die bei den nachgeordneten Bundesbehörden beschäftigten Personen in der Regel aus dem Land genommen werden sollen, in dem sie tätig sind?
Zu Frage A 56:
Das Leistungsprinzip und die Grundsätze einer geordneten Personalführung sind selbstverständlich auch für das Bundesministerium der Verteidigung die Kriterien, von denen es sich bei Personalentscheidungen leiten läßt.
Ihre Annahme, ein bestimmter Personenkreis würde in die Überlegungen zur Neubesetzung besonderer Dienstposten nicht einbezogen, trifft nicht zu.
Zu Frage A 57:
Das Bundesministerium der Verteidigung beachtet den von Ihnen erwähnten Satz 2 des Artikels 36 Grundgesetz.
Abschließend darf ich zu Ihrer Information darauf hinweisen, daß vor der Neubesetzung eines Präsi-
3396* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
dentenpostens einer Wehrbereichsverwaltung mit der zuständigen Landesregierung Verbindung aufgenommen wird.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/1086 Frage A 62) :
Ist die Bundesregierung bereit, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, daß Wehrpflichtige, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, in der Truppe nur zu waffenlosem Dienst herangezogen werden, um die physische und psychische Belastung der Persönlichkeit eines solchen Antragstellers, der zur Bundeswehr eingezogen wird oder sich schon bei der Bundeswehr befindet, möglichst auszuschalten?
Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, daß einem Soldaten zuzumuten ist, bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren den uneingeschränkten Dienst fortzusetzen.
Ein Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 21. Februar 1969 trägt dieser Entscheidung Rechnung.
Ich darf aber darauf hinweisen, daß Soldaten, die in einer Instanz als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, nach der Soldatenurlaubsverordnung bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung beurlaubt werden können, sofern sie dies beantragen. Von dieser Möglichkeit wird im allgemeinen Gebrauch gemacht.
Im übrigen, Herr Kollege, wollte man Ihrer Anregung folgen, so würde dies bedeuten, ab Antragstellung und damit von Stunde zu Stunde einen Soldaten ersatzlos aus einer Funktion ablösen zu müssen. Welche Folgen dies im Falle der Ablösung eines Panzerfahrers, Navigators oder sonstigen Funktionsinhabers für die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft eines Waffensystems, aber auch für die Ausbildung der übrigen Soldaten haben würde, brauche ich sicherlich nicht näher darzulegen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 63) :
Trifft es zu, daß der „SHB" oder ein anderer Studentenbund, der sich sozialdemokratisch nennt, zu den Kosten seiner Teilnahme an den „Weltjugendfestspielen" in Ost-Berlin einen Zuschuß aus Mitteln des Bundes erhalten hat?
Der SHB hat wie alle Jugend- und Studentenorganisationen, die Globalmittel für internationale Jugendbegegnungen aus dem Bundesjugendplan erhalten, die Möglichkeit gehabt, die Teilnahme an den Weltjugendfestspielen aus diesen Globalmitteln abzurechnen. Eine gezielten Vorschuß für diesen Zweck hat der SHB nicht erhalten.
Anlage 17
Antwort
des ParL Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 64 und 65) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Reiseunternehmen in den von der Cholera betroffenen Gebieten Italiens über die Anfang September 1973 dort entstandene Situation nicht ausreichend informiert waren, so daß deutsche Touristen sich nicht unverzüglich auf die gesundheitsgefährdende Situation einstellen konnten?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß deutsche Touristen zukünftig in ähnlichen Situationen ausreichend informiert werden und nötigenfalls durch weiterreichendere Maßnahmen geschützt werden?
Zu Frage A 64:
Nicht nur bei deutschen Reiseunternehmen, sondern auch bei anderen Stellen bestand am Beginn ,der Cholera-Epidemie in den italienischen Südprovinzen ein bedauerlicher Mangel an Information. Nachdem auf italienischer Seite gewisse Anfangsschwierigkeiten überwunden waren, sind die dann einlaufenden Informationen zuverlässig und aktuell gewesen.
Zu Frage A 65:
Die Bundesregierung hat bereits vor langer Zeit sichergestellt, daß die Reisebüros und andere Stellen sofort von Nachrichten und Erkenntnissen unterrichtet werden, die der Bundesregierung oder dem Bundesgesundheitsamt über Seuchensituationen in anderen Ländern vorliegen. Das Bundesgesundheitsamt gibt in solchen Fällen regelmäßig Rundfernschreiben heraus, die u. a. auch an den Deutschen Reisebüro-Verband in Frankfurt gehen, den Dachverband der Reisebüros und Reiseunternehmen. Die Bundesregierung hat verständlicherweise keinen Einfluß darauf, wie schnell solche Nachrichten innerhalb des Verbandes verbreitet werden. Leider ergeben sich aus Einzelfällen auch Hinweise darauf, daß die Reisebüros selbst nicht immer die ihnen vorliegenden Informationen an die Reisenden weitergeben.
Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung, den Reisenden in Presseverlautbarungen Verhaltensmaßregeln nahezubringen. Dieses ist z. B. anläßlich der Cholera-Epidemien in Tunesien und Italien geschehen.
Die Bundesregierung hat über diesen Informationsdienst über aktuelle Situationen hinaus dem Deutschen Reisebüro-Verband und anderen Stellen vor einiger Zeit ein Merkblatt für Reisende in warme Länder zur Verfügung gestellt, in dem Ratschläge über hygienisches Verhalten hinsichtlich Ernährung, Kleidung usw. enthalten sind. Die Bundesregierung kann auch hier nur hoffen, daß diese Informationen von den Reisebüros tatsächlich an Touristen weitergegeben werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 17. Oktober
1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3397*
Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 66 und 67) :
Sieht die Bundesregierung in der Verwendung von polychloriertem Diphenyl oder Biphenyl, auch PCB oder Askarel bezeichnet, in Leuchtstofflampen, Haushaltslampen, Haushaltsgeräten und anderen Geräten eine Gefahr für die Umwelt, insbesondere angesichts der Tatsache, daß eine geordnete Erfassung und Rückführung dieses Stoffes praktisch unmöglich ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die von PCB ausgehende Gefährdung zu unterbinden, ist insbesondere ähnlich dem Beispiel Japans, Schwedens, Norwegens und der Schweiz an ein Verwendungsverbot für PCB bei unkontrollierbaren Systemen gedacht?
Zu Frage A 66:
Die Bundesregierung befaßt sich eingehend mit der Problematik der PCB's. Sie hat den OECD-Beschlüssen zur Einschränkung der Verbreitung von PCB in der Umwelt zugestimmt, deren besonderes Ziel es ist, die Verwendung von PCB auf geschlossene (kontrollierbare) Systeme zu beschränken, aus denen PCB's nicht in die Umwelt gelangen können.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe befaßt sich mit der Durchführung der OECD-Beschlüsse in der Bundesrepublik, wobei die rechtlichen und technischen Möglichkeiten für die einzelnen Erzeugnisse und Geräte geprüft werden.
Hinsichtlich des Vorkommens von PCB's in Kleinkondensatoren, die in Leuchtstofflampen und verschiedenen anderen Geräten Verwendung finden, sind Bestrebungen im Gange, PCB's durch andere Stoffe zu ersetzen. Auch wird z. Z. untersucht, auf welche Weise PCB enthaltende Erzeugnisse und Geräte einer Kennzeichnungspflicht unterzogen werden können, um eine bessere Kontrolle und geordnete Beseitigung zu ermöglichen.
Im Rahmen der EG-Rechtsangleichung über gefährliche Arbeitsstoffe wird für Roh-PCB's wegen ihrer Einstufung als gefährliche Stoffe eine Kennzeichnung gefordert werden, die nach Verabschiedung der Richtlinie auch in das deutsche Recht übernommen werden wird.
Zu Frage A 67:
Die PCB herstellende Industrie hat sich freiwillig bereit erklärt, die Produktion und den Vertrieb von PCB's für die Verwendung in offenen Systemen einzustellen. Durch diese Maßnahme wird den Anforderungen der OECD nach Verbot der Anwendung in offenen Systemen weitgehend Rechnung getragen, so daß eine entsprechende Rechtsvorschrift für die Bundesrepublik gegenwärtig nicht erforderlich erscheint. Im Rahmen der Überprüfung der für die Durchführung der OECD-Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung jedoch weiterhin beobachten, ob und inwieweit dennoch Rechtsmaßnahmen auf diesem Gebiet erforderlich sein werden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen 68 und 69) :
Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß die Regelbedarfssätze nach dem Bundessozialhilfegesetz in diesem Jahr zu unterschiedlichen Zeitpunkten an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt worden sind, daß bei einem Vergleich der einzelnen Bundesländer die Leistungshohe stärker differiert als in früheren Jahren, insbesondere nach der außerordentlichen Anpassung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Oktober 1973, und welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, damit künftig ein unvertretbares Sich-Auseinanderentwickeln der Regelbedarfssätze in den einzelnen Bundesländern vermieden und ein angemessenes Verhältnis zwischen Einkommen Erwerbstätiger, Empfängern von Versicherungs- und Versorgungsleistungen und Sozialhilfeempfängern gewährleistet wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz Überbeschäftigung und hohem Lohnniveau in einer wirtschaftlichen Hochkonjunktur eine im Verhältnis zu früheren Jahren beachtliche Zunahme der Sozialhilfefälle zu verzeichnen ist?
Zu Frage A 68:
Die Mehrzahl der Länder hat auch in diesem Jahre wie schon 1972 die Regelsätze einheitlich zum gleichen Zeitpunkt am 1. 6. 1973 den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt. Lediglich vier Länder haben diese Anpassung zu anderen Zeitpunkten innerhalb des Jahres 1972 vorgenommen.
Die Erhöhungen differieren allgemein nicht mehr als in den vergangenen Jahren. Auch die vom Land Nordrhein-Westfalen am 1. Oktober 1973 vollzogenen Regelsatzerhöhungen halten sich im Rahmen des üblichen und stellen keine außerordentliche Erhöhung dar.
Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, daß die Regelsätze an die erhöhten Lebenshaltungskosten zu dem Zeitpunkt angepaßt werden sollten, zu dem die Rentenerhöhungen nach den Rentenanpassungsgesetzen auf die Sozialhilfeleistungen angerechnet werden. Nach dem Entwurf der 3. Novelle zum Bundessozialhilfegesetz, der dem Hohen Hause z. Z. vorliegt, soll § 22 Abs. 3 BSHG deshalb dahin gehend ergänzt werden, daß notwendige Neufestsetzungen der Regelsätze zu dem Zeitpunkt vorzunehmen sind, von dem an Rentenerhöhungen nach den Rentenanpassungsgesetzen auf die Leistungen nach dem BSHG angerechnet werden müssen; die Möglichkeit, aber auch den Erfordernissen entsprechend zu einem anderen Zeitpunkt eine Regelsatzerhöhung durchzuführen, wird durch einen Zusatz ausdrücklich vorgesehen.
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit noch weitere, darüber hinausgehende Regelungen zu treffen. Gegen das bisherige Verfahren sind keine grundsätzlichen Einwendungen geltend gemacht worden; es ist auch nicht zu erwarten, daß sich die Regelsätze in den einzelnen Bundesländern in unvertretbarer Weise auseinanderentwickeln. Eine gewisse Differenzierung ist dabei jedoch nicht ausgeschlossen, da die in den Ländern zuständigen Behörden gehalten sind, die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und örtliche Unterschiede zu berücksichtigen. Unterschiedliche Lebenshaltungskosten werden sich bei anders gearteten strukturbedingten Lebensverhältnissen aber nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch zwischen den einzelnen Ländern ergeben. Sie werden auch in Zukunft nicht ganz zu beseitigen sein.
Die Sozialhilfeleistungen richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Da für Arbeitseinkommen, Versicherungs- und Versorgungsleistungen andere Faktoren (z. B. Leistung, ehemaliges Arbeitseinkom-
3398* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
men, Umfang des erlittenen Schadens) maßgebend sind, wird die gegenseitige Anpassung der Höhe dieser Leistungen nicht zu erreichen sein.
Zu Frage A 69:
Die Anzahl der Sozialhilfeempfänger betrug nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt der Jahre 1963-1970 ca. 1,5 Millionen; sie ist somit in diesen Jahren verhältnismäßig konstant geblieben. Nach den letzten, dem BMJFG zur Verfügung stehenden Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger im Jahre 1971 gestiegen und zwar auf 1 548 000. Aussagen des Statistischen Bundesamtes für 1972 werden erfahrungsgemäß erst in der ersten Hälfte 1974 zur Verfügung stehen.
Die Steigerung der Zahl der Empfänger im Jahre 1971 ist vor allem darauf zurückzuführen, daß nach der Neuberechnung des sogenannten „Warenkorbs" eine nicht unerhebliche Erhöhung der Regelsätze erfolgte und dadurch weitere Personengruppen zusätzlich zu ihrem sonstigen Einkommen Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Ein weiterer Grund für die Zunahme der Empfängerzahl ist die Erhöhung der Pflegesätze in Heimen, Anstalten und gleichartigen Einrichtungen. Das hat zur Folge, daß Personen, die bisher die Pflegekosten aus eigenen Mitteln tragen konnten, nunmehr auf zusätzliche Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen sind.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 70):
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Schwierigkeiten bei der Auslegung des Begriffs „Gefahr für die Volksgesundheit" durch die Gesundheitsämter, bei der nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 erforderlichen Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durch eine Durchführungsverordnung Klarheit darüber zu schaffen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten von einem Heilpraktiker verlangt werden?
Es ist nicht beabsichtigt, in einer Rechtsverordnung die Kenntnisse und Fähigkeiten festzulegen, die Gegenstand der Überprüfung von HeilpraktikerAnwärtern nach § 2 Abs. 1 Buchst. i) der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) sein sollen. Abgesehen davon, daß es fraglich ist, ob das Heilpraktikergesetz eine für den Erlaß einer solchen Verordnung ausreichende Ermächtigungsgrundlage enthält, sind die Schwierigkeiten der zuständigen Landesbehörde bei der Auslegung des Begriffs „Gefahr für die Volksgesundheit" nicht bekanntgeworden. Es erscheint auch zweckmäßig, den Landesbehörden einen Spielraum bei der Durchführung der Überprüfung zu belassen, damit sie jeweils den Erfordernissen und Gegebenheiten des Einzelfalles entsprechend vorgehen können. Wollte man die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Überprüfung sein sollen, in einer Rechtsverordnung festlegen, so
liefe dies im übrigen auf eine Prüfungsordnung hinaus. Eine solche Handhabung stände mit den Absichten des Heilpraktikergesetzes nicht in Einklang.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 73 und 74):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß neue Wege zur Lösung des Fluglotsenproblems außerhalb des Beamtenrechtssystems gesucht werden müssen?
Ist die Bundesregierung bereit, einer privatrechtlichen Organisation des Flugsicherungsdienstes mit entsprechender Ausgestaltung des Tarifsystems ihre Zustimmung zu geben, um so langfristig geordnete Verhältnisse zu schaffen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß zur Bewältigung des Fluglotsenproblems alle Ansätze zu einer Lösung gründlich und umfassend geprüft werden müssen. Sie schließt dabei auch die Prüfung der Möglichkeit, eine Lösung der Personalprobleme im Flugsicherungsbereich langfristig auch außerhalb des Beamtenrechtssystems zu suchen, nicht grundsätzlich aus.
Die Bundesregierung hält indessen nach dem bisherigen Stand der Überlegungen, insbesondere auf Grund der Ergebnisse eingehender Untersuchungen eine Änderung des Status des Flugsicherungspersonals oder eine Überführung des Flugsicherungsdienstes in eine privatrechtliche Organisation zur Zeit nicht für ein geeignetes Mittel, um die Funktionsfähigkeit der Flugsicherung zu erhöhen. Da auch eine Statusänderung des Personals oder die Einführung einer neuen Organisationsform des Flugsicherungsdienstes keine Gewähr dafür bietet, daß Bummelstreiks und andere rechtswidrige Aktionen zur Störung des Flugverkehrs in Zukunft unterbleiben, fallen neben dieser praktischen Erwägung erschwerend ins Gewicht, daß den genannten Lösungsmöglichkeiten erhebliche verfassungsrechtliche und Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Außerdem ist zu bedenken, daß ein Statuswechsel nur auf der Grundlage der Freiwilligkeit möglich wäre.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 75):
Treffen Meldungen der Westfälischen Rundschau vom 3. Oktober 1973 zu, nach denen das Land Nordrhein-Westfalen bei der Zuteilung von neuen Triebwagenzügen (Typ ET-420) für die S-Bahn benachteiligt wird, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß mit dem Einsatz der neuen Triebwagenzüge die Attraktivität des Nahverkehrs im Ruhrgebiet erheblich gesteigert werden könnte?
Bei der Verteilung der derzeit zur Auslieferung kommenden S-Bahntriebwagen ET 420 wird das Land Nordrhein-Westfalen nicht benachteiligt. Von
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3399*
den monatlich bei der DB insgesamt hinzukommenden zwei Triebzügen geht einer nach Nordrhein-Westfalen.
Ich teile Ihre Meinung, daß die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene von den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen wesentlich mitbestimmt wird. Mit welchen Fahrzeugen der Personennahverkehr der DB in den einzelnen Regionen durchgeführt werden muß, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. Es kommt darauf an, den Fahrgästen ein Fahrzeug möglichst großer Attraktivität bei vertretbaren Kosten anzubieten. Der Triebwagen ET 420 erfüllt diese Anforderungen weitgehend. Darüber hinaus untersucht die DB jedoch im Konzept auch einen völlig neuen S-Bahn-Wendezug. Erst nach Vorlage dieser Ergebnisse kann abschließend über den optimalen Fahrzeugeinsatz im Ruhrgebiet entschieden werden.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 77):
Wird die Bundesregierung den Tiefbauunternehmen in vielen Gegenden Niederbayerns, deren Wirtschaftslage als sehr schlecht beurteilt werden muß, da im allgemeinen nur ein Auftragsbestand für zwei Monate vorhanden ist, in ihrer Notlage dadurch abhelfen, daß sie vermehrt Mittel für den Voll- und Zwischenausbau von Bundesfernstraßen in den betroffenen Gegenden zur Verfügung stellt?
Die mit der Vergabe von Auftragen befaßten Stellen sind bestrebt, den Belangen strukturschwacher Räume Rechnung zu tragen, soweit dies im Rahmen der Vergaberichtlinien möglich ist. Das gilt für den Vollausbau, aber auch für den Zwischenausbau. Die Mittel für den Zwischenausbau werden den Ländern global zugewiesen und von den Ländern in eigener Zuständigkeit verplant.
Zusätzliche Mittel für weitere Aufträge, mit denen einer schlechten Auftragslage von Unternehmen in bestimmten Gebieten begegnet werden könnte, stehen z. Z. nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung kann jedoch im Falle einer die Ziele des § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit zusätzliche Ausgaben mit den Mitteln der Konjunkturausgleichsrücklage leisten.
Die Bundesregierung wird die weitere konjunkturelle Entwicklung sorgfältig beobachten.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 78 und 79):
Welche Nebenbeschäftigungen von Fluglotsen und anderen Bediensteten der Bundesanstalt für Flugsicherung sind genehmigt worden?
Besteht oder bestand Anlaß zu der Vermutung, daß eine größere Zahl von Fluglotsen und anderen Angehörigen der Bundesanstalt für Flugsicherung vom Dienstherrn nicht genehmigte Nebenbeschäftigungen ausübt, wird die Bundesregierung entsprechende Untersuchungen einleiten oder welches Ergebnis haben bisher eingeleitete Untersuchungen erbracht?
Zu Frage A 78:
Soweit von Angehörigen der Bundesanstalt für Flugsicherung Nebentätigkeiten ausgeübt werden, für die es auf Grund rechtlicher Vorschriften einer Genehmigung des Dienstherrn bedarf, handelt es sich in erster Linie um berufsbezogene Beschäftigungen, wie die Erteilung von Unterricht an Luftfahrerschulen im Sprechfunk, im Instrumentenflugwesen und in der englischen Sprache.
Zu Frage A 79:
Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat eingehende Untersuchungen zu der Frage eingeleitet, ob Fluglotsen oder andere Bedienstete dieser Behörde Nebentätigkeiten ohne Erteilung einer Genehmigung ausüben. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach dem bisher vorliegenden Ergebnis haben sich keine Anhaltspunkte für die von Ihnen erwähnte Vermutung ergeben.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier
(CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 80 und 81):
Nachdem der frühere Bundesverkehrsminister Leber am 30. August 1969 in Michelstadt/Odw. erklärte, daß der Bau der Odenwald-Autobahn im Rahmen des Gesamtkonzeptes Europäischer Verkehrswege eine vordringliche Aufgabe seines Ministeriums sei und die Odenwald-Autobahn einen Teil einer wichtigen Nord-Süd-Trasse im neuen Ausbauplan für den Bundesfernstraßenbau darstelle, frage ich, ob der Bau dieser Autobahn angesichts der auch heute noch geltenden Prioritäten alsbald begonnen wird?
Da die Odenwald-Autobahn erhebliche positive Auswirkungen auf die Infrastruktur des badischen Odenwaldkreises und RheinNeckar-Kreises haben wird, frage ich, ob die Planfeststellung alsbald abgeschlossen und bekanntgegeben wird, um die strukturellen Planungen im nordbadischen Raum dahin gehend abzustimmen, damit aus verkehrspolitischen und raumordnerischen Gründen die dringend erforderliche Odenwald-Autobahn in diesem genannten Raum entsprechend der seinerzeitigen Äußerung des Bundesverkehrsministers im Laufe des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) gebaut und fertiggestellt wird?
Zu Frage A 80:
An der Bedeutung der Odenwald-Autobahn hat sich seit 1969 nichts geändert. Nachdem von verschiedener Seite deren Dringlichkeit unterstrichen wurde und auf Grund der verkehrlichen, ökonomischen und raumordnerischen Untersuchungen fand sie Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Voraussetzung für die weitere Konkretisierung ist der Abschluß des Verfahrens nach § 16, Abs. 1, des Bundesfernstraßengesetzes zur Festlegung der Linienführung. Dieses Verfahren ist sowohl im hessischen als auch im baden-württembergischen Abschnitt der Odenwald-Autobahn eingeleitet. Unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu
3400* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten im Bundesfernstraßenbau ist jedoch kaum damit zu rechnen, daß mit dem Bau vor 1985 begonnen werden kann.
Zu Frage A 81:
Die Planung der Odenwald-Autobahn erfolgt durch die hierfür zuständigen Auftragsverwaltungen der Länder Hessen und Baden-Württemberg. In beiden Ländern ist ,die Vorplanung durchgeführt und das Verfahren nach § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz zur Bestimmung der Linienführung auf Landesebene eingeleitet.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 82):
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den unhaltbaren Zustand zu ändern, daß seit Monaten auch im von der Lufthansa reduzierten Flugplan keine Flugverbindung zwischen der größten Stadt des Bundesgebietes, Hamburg, und Bonn besteht und nur eine einzige fast nie zustande gekommene Verbindung zwischen Bonn und Hamburg, während andere Städte des Bundesgebiets mehrmals täglich trotz des Bummelstreiks angeflogen werden?
Auf Grund der Aktionen ,der Fluglotsen mußte die Deutsche Lufthansa AG am 20. Juli 1973 einen Notflugplan einführen. Dieser sah mit Ausnahme von Anschlußdiensten nach und von Frankfurt die weitgehende Einstellung des binnenländischen Fluglinienverkehrs vor, wobei der Schwerpunkt in Norddeutschland lag. Anschließend konnte die Lufthansa in mehreren Phasen ihre innerdeutschen Dienste wieder verbessern. So wird bereits ab 1. Oktober 1973 die Strecke Köln—Hamburg wieder zweimal werktäglich in jeder Richtung bedient. Ihre Ausführungen, zur Zeit bestehe nur eine einzige zumeist unvollkommene Verbindung zwischen den beiden Städten, trifft daher nicht zu.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 83 und 84) :
Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die einen Einsatz von Fluglotsen der Bundeswehr im zivilen Flugsicherungsdienst ermöglichen?
Welche organisatorischen, rechtlichen und personellen Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um die Übernahme von Aufgaben des Flugsicherungsdienstes durch Angehörige der Pilotenvereinigung Cockpit e. V. zu ermöglichen?
Zu Frage A 83:
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Fluglotsen der Bundeswehr allgemein für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs einzusetzen. Allerdings wird der Einsatz militärischer Fluglotsen zur Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte im zivilen Flugsicherungsdienst erwogen werden. Die rechtlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen werden bereits im einzelnen untersucht.
Zu Frage A 84:
Ich darf mich bei der Beantwortung Ihrer Frage auf das Angebot der Vereinigung Cockpit e. V. an den Herrn Bundesminister für Verkehr beschränken. Die Vereinigung Cockpit hatte unserem Hause nicht — wie teilweise in der Presse dargestellt — die Übernahme der Aufgaben des Flugsicherungsdienstes, sondern nur den Einsatz von Piloten im Rahmen flugsicherungsbetrieblicher Untersuchungen und zur Unterstützung der Bundesanstalt für Flugsicherung bei einer verstärkten Dienstaufsicht angeboten. Der Bundesminister für Verkehr begrüßt dies im Interesse der Luftfahrt. Die ersten Gespräche über die erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sind bereits geführt worden. Die notwendigen Vorbereitungen für diese Unterstützung sind, nach Ablauf des Ultimatums der Vereinigung Cockpit an den Verband Deutscher Flugleiter, eingeleitet worden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 85 und 86) :
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß trotz erheblicher Zweifel von Verkehrsfachleuten ein gesondertes modernes Massenverkehrsmittel mit Höchstgeschwindigkeiten bis zu 500 km/h einen Verbund der Flughäfen Düsseldorf und Köln-Wahn herstellen sollte?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Überlegungen die bisher verfolgte Planung, beide Flughäfen in das S-Bahnnetz an Rhein und Ruhr einzubinden und vordringlich eine Schienenverbindung des Flughafens Köln-Wahn mit Köln und der Bundeshauptstadt herzustellen?
Zu Frage A 85:
Die Bundesregierung steht zwar Vorschlägen für neue Verkehrssysteme aufgeschlossen gegenüber, es bestehen hier jedoch erhebliche Zweifel, ob der Einsatz einer Magnetkissenbahn zur Verbindung der beiden 70 km voneinander entfernten Flughäfen sinnvoll ist. Es liegen keine Aussagen darüber vor, ob das punktuelle Verkehrsaufkommen von einem Flughafen zum anderen, auch unter Berücksichtigung einzusparender Flüge, eine solche Verbindungsbahn rechtfertigt. Im übrigen würde eine derartige Bahn ohne Halt in Düsseldorf und Köln im Gegensatz zu den S-Bahnen keinerlei Zubringeraufgaben übernehmen können.
Zu Frage A 86:
Die Bundesregierung beurteilt die Anbindung von Großflughäfen an das Schienennetz der Deutschen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3401*
Bundesbahn schon auf Grund der guten Erfahrungen beim Rhein-Main-Flughafen nach wie vor sehr positiv. Die Verhandlungen über einen S-Bahn-Anschluß von Düsseldorf stehen kurz vor dem Abschluß.
Der Anschluß des Flughafens Köln/Wahn ist im Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen enthalten. Allerdings ist ein S-Bahn-Anschluß nach Bonn, vor allem angesichts der nunmehr guten Omnibusverbindung und des für den Einsatz eines Massenverkehrsmittels, wie es eine S-Bahn darstellt, zu geringen Verkehrsaufkommens z. Z. nicht zu rechtfertigen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 87) :
Was hat die Bundesregierung veranlaßt, zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Verhundglaswindschutzscheiben eine andere Haltung einzunehmen, als vom Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestags empfohlen, der laut Drucksache 7/416 vorn 27. März 1973 den diesbezüglichen Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert hat, die EG-Kommission zu einer Fortsetzung ihrer Bemühungen im Sinne der Kommissionsvorlage anzuregen, jedoch den Weg für zukünftige technische Lösungen offenzulassen?
Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Auffassung des Bundesministers für Verkehr und der in der Drucksache 7/416 wiedergegebenen Auffassung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages. Ich erlaube mir auszugsweise wörtlich zu zitieren:
Bei dieser Sachlage hält es der Ausschuß nicht für sachgerecht, sich zum jetzigen Zeitpunkt schon auf das noch unvollkommene Verbundsicherheitsglas festzulegen.
Unter Berücksichtigung des Antrags des Ausschusses vom 21. März 1973 hat die deutsche Seite bei den Verhandlungen in Brüssel vorgeschlagen, aus dem Richtlinienentwurf der Kommission (Drucksache 7/89) zunächst nur den Teil im Rat zu verabschieben, der sich mit den Prüfvorschriften für Sicherheitsglas befaßt. Dadurch soll erreicht werden, daß in mehreren Ländern der Gemeinschaft Erfahrungen mit solchen Scheiben gesammelt werden können, die nach den harmonisierten Vorschriften zugelassen wurden. Die Beratungen werden fortgeführt und sollen in absehbarer Zeit abgeschlossen werden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 88 und 89) :
Sieht die Bundesregierung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der kürzlich erfolgten Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen und der in den letzten Tagen zu verzeichnenden
erheblichen Behinderung des Berlin-Verkehrs wegen behaupteten Mißbrauchs des Transitabkommens oder angeblicher hygienischer Schutzmaßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche?
Beabsichtigt die Bundesregierung hei der Durchführung weiterer einseitiger Maßnahmen der DDR-Behörden im Sinne des Artikels 19 des Transitabkommens tätig zu werden und das Zusammentreten einer gemischten Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu fordern?
Die Bundesregierung sieht keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der kürzlich erfolgten Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen und den von der DDR seit dem 28. September 1973 ergriffenen Maßnahmen.
Mit der Kontaktaufnahme zwischen den Delegationsleitern in der Kommission nach Artikel 19 des Transitabkommens hat die Bundesregierung bereits das Verfahren zu einer Erörterung der von der DDR ergriffenen Maßnahmen in der Transitkommission eingeleitet.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 90 und 91) :
Bis wann ist damit zu rechnen, daß die vor einigen Jahren errichteten Verkehrsschilder an den Ortsausgängen (Ende der Ortsdurchfahrt) entsprechend dem vielfach geäußerten Wunsch der Autofahrer durch Hinweisschilder auf die Entfernung der nächsten Gemeinde ersetzt bzw. ergänzt werden?
Werden die dadurch den Gemeinden entstehenden Kosten vom Bund ersetzt?
Zu Frage A 90:
Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt nicht, das Verkehrszeichen „Ortsende" der Straßenverkehrsordnung zu ändern, da es mit dem weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, das die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet 'hat, in Einklang steht. Der Bundesminister für Verkehr ist gehalten, die international vereinbarten Vorschriften zu beachten. Eine Ergänzung der Ortsendeschilder durch einen (vereinfachten) Wegweiser oder Vorwegweiser nach Zeichen 436 der Straßenverkehrs-Ordnung ist nach geltendem Recht möglich.
Zu Frage A 91:
Durch die Verordnung zur Anderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 20. Oktober 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2069) wurde die Übergangsfrist für das Zeichen 311 „Ortsende" bis zum 1. Januar 1975 verlängert. Damit ist sichergestellt, daß durch das neue Ortsendeschild den Gemeinden keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die alten Schilder im Zuge der planmäßigen Erneuerung ausgetauscht werden können. Dies gilt auch, soweit durch die Aufstellung der neuen Ortsendeschilder eine zusätzliche Wegweisung im Einzelfall erforderlich werden sollte.
3402* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle
(CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 92 und 93):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Rahmen neuer Streckenplanungen die Trasse zwischen Aschaffenburg und Würzburg trotz der vielseitigen Proteste und Bedenken aller Naturschutzverbände und vieler Gemeinden weiterhin mitten durch den Spessart (Hafenlohr-Tal) führen will, und wie steht die Bundesregierung dazu im Hinblick auf ihre Verlautbarungen über Naturschutz?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer Rationalisierungsmaßnahmen nun zentrale Stückgutbahnhöfe, darunter selbst Kreisstädte (wie z. B. in Unterfranken) neu gebildeter Großkreise auflösen will, und was gedenkt die Bundesregierung gegen solche Entwicklungen einer weiteren Verringerung des Kundendienstes der Deutschen Bundesbahn zu tun?
Zu Frage A 92:
Die im Ausbauprogramm für das Netz der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1970 vorgesehene Trassenführung der Strecke Aschaffenburg-Würzburg bezieht sich auf Vorplanungen. Wegen der Unzweckmäßigkeit der Trasse durch das Hafenlohrtal untersucht die DB eine weiter nördlich gelegene Trasse, die im Raum Gemünden an die Neubaustrecke Hannover-Kassel-Gemünden anschließt. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die DB mit den zuständigen Planungsträgern die Linienführung abstimmen. Bei allen Trassierungen der Neubaustrecken werden selbstverständlich die Belange des Umwelt- und Naturschutzes gewürdigt. Im weiteren können Einwendungen in den rechtlichen Verfahren der Raumordnung und Planfeststellung vertreten werden.
Zu Frage A 93:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich des Stückgutverkehrs plant. Dies stimmt mit der vom Bundesminister für Verkehr in seinem „Kursbuch für die Verkehrspolitik" vertretenen Auffassung:
Im Kleingutverkehr (Stückgut und Expreßgut) weitere erhebliche Verminderung der Abfertigungs- und Umladestellen
überein.
Gemäß Beschluß des Bundeskabinetts vom 5. September 1973 ist der Bundesminister für Verkehr beauftragt worden, gemeinsam mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, Maßnahmen zur Verminderung des Bundesbahndefizits einzuleiten und dabei vor allem Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses durch Konzentration des Stückgutverkehrs zu suchen, da auch der Kleingutverkehr nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben ist. Selbstverständlich wird bei allen Maßnahmen das Erfordernis des Kundendienstes zu beachten sein. So wird von Knotenpunkten aus die Bedienung in die Fläche durch Straßenverkehr zu organisieren sein.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 95 und 96) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Ausschluß von bisher mehr als 1600 Reisenden aus der Türkei, aus Griechenland und Bulgarien vom Transitverkehr auf der Straße mit der Begründung der Maul- und Klauenseuche eine klare Verletzung des Transitabkommens durch die DDR-Behörden bedeutet?
Teilt die Bundesregierung des weiteren die Auffassung, daß die Zurückweisung türkischer Staatsangehöriger — die sich zum Teil seit Jahren nicht mehr in ihrem Heimatland aufgehalten haben — vom Transitverkehr den unzulässigen Versuch der DDR-Behörden darstellt, den Geltungsbereich des Transitabkommens in bezug auf Ausländer unter dem Vorwand seuchenpolizeilicher Maßnahmen vertragswidrig einzuengen?
Nach den mir bisher vorliegenden Informationen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß zu einer so weitgehenden Feststellung, wie sie der Fragestellung zugrunde liegt.
Die Bundesregierung hat den Vorgang zum Anlaß einer Intervention genommen. Sie hat es begrüßt, daß die zunächst sehr weitgehende Praxis auf Grund ihrer Intervention inzwischen eingeschränkt worden ist. Im übrigen handelt es sich hier um einen laufenden Vorgang, der es nicht als gerechtfertigt erscheinen läßt, weitergehende Erklärungen abzugeben.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 1086 Fragen A 97 und 98) :
Welche konkreten Maßnahmen — abgesehen von Briefen an die Transitkommission — hat die Bundesregierung ergriffen, um den vertragsgemäßen Transitverkehr wiederherzustellen?
Was wird die Bundesregierung im besonderen tun, um generell sicherzustellen, daß die DDR gesundheits- und seuchenpolizeiliche Vorschriften nicht zur Unterhöhlung des Viermächte-Abkommens mißbraucht?
Nach Artikel 19 des Transitabkommens ist zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens zunächst die Transitkommission berufen. Deshalb hat der Delegationsleiter der Bundesrepublik Deutschland in dieser Kommission nach Bekanntwerden der von der DDR seit dem 28. September 1973 ergriffenen Maßnahmen mit dem Delegationsleiter der DDR Verbindung aufgenommen. Auf diesem Wege sind gegenüber der DDR Vorstellungen wegen der getroffenen Seuchenschutzmaßnahmen erhoben worden, die inzwischen zu einem ersten Erfolg geführt haben.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß zu der Vermutung, daß die DDR gesundheits- und seuchenpolizeilichen Vorschriften zur Unterhöhlung des Viermächteabkommens mißbraucht. Die im Mittelmeerraum ausgebrochene Maul- und Klauenseuche
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3403'
Typ Asia I hat auch die Bundesregierung zu Vorsichtsmaßnahmen veranlaßt. Die Bundesregierung ist freilich der Ansicht, daß die von der DDR ergriffenen Maßnahmen weit über das Ziel hinausschießen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 99 und 100) :
Welches waren die Gründe dafür, daß die in der Planung baureife Rheinbrücke zwischen Geisenheim und Ingelheim zwar in die erste Dringlichkeitsstufe eingeordnet, aber trotzdem bisher nicht in den 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen wurde?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, angesichts der zunehmenden regionalen und überregionalen Bedeutung u. a. auch für den Fremdenverkehr dieses Raums, dieses Brückenbauprojekt bei der Fortschreibung des 1. Fünfjahresplans in das Programm aufzunehmen?
Die geplante Rheinbrücke Geisenheim—Ingelheim konnte aus finanziellen Gründen nicht in den
1. Fünfjahresplan aufgenommen werden.
Der Zeitpunkt für den Bau dieser Brücke muß aber, abgesehen von den Finanzierungsproblemen, im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 42 gesehen werden. Nach Fertigstellung der neuen Rheinbrücke wird nämlich ein erheblicher Verkehrsanteil zusätzlich ,die B 42 in Richtung Wiesbaden belasten. Der Verkehrsengpaß in Eltville läßt jedoch eine derartige Mehrbelastung nicht zu. Voraussetzung für den Bau der neuen Rheinbrücke ist deshalb, daß der Engpaß in Eltville beseitigt ist.
Da der finanzielle Rahmen für den 2. Fünfjahresplan noch nicht aufgestellt wurde, kann zur Zeit auch noch nicht gesagt werden, ob selbst bei einer Lösung des Problems Eltville eine Aufnahme in den
2. Fünfjahresplan möglich sein wird.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 7/1086 Frage A 101) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß — wie die Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest zeigen — z. Z. gefährliche Autokindersitze auf dem Markt sind, und hält die Bundesregierung es gegebenenfalls nicht für dringend geboten, solche elementaren Sicherheitseinrichtungen einem besonderen Zulassungsverfahren zu unterwerfen, und wenn ja, wann beabsichtigt sie, dies zu tun?
Die Ergebnisse der Untersuchungen der Stiftung „Warentest" über Kindersitze in Kraftfahrzeugen sind bekannt. Sie bestätigen die Ergebnisse des Forschungsauftrages über Sicherungseinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen, der bereits in den Jahren 1971 und 1972 in Auftrag ,des Bundesministers für Verkehr ausgeführt worden war.
Der Forschungsauftrag diente der Bestandsaufnahme und zeigte ganz deutlich, daß gesetzliche Regelungen notwendig sind. Das Battelle-Institut wurde daher beauftragt, Anschlußuntersuchungen auch im Jahre 1973 weiterzuführen mit dem Ziel, einen Anforderungskatalog für Einrichtungen zur Sicherung von Kindern zu erstellen.
Sobald die wissenschaftlichen technischen Unterlagen einschließlich der notwendigen Prüfrichtlinien vorliegen, werden entsprechende Vorschriften erarbeitet.
In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, daß bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Genf (ECE) ebenfalls Überlegungen über die Gestaltung von Kindersitzen zur Beratung anstehen. Als Beratungsgrundlage wird auch dort der zu erstellende Anforderungskatalog dienen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 102):
Halt die Bundesregierung die neue Aktion der Deutschen Bundesbahn „Fahrt zusammen — spart zusammen" angesichts der sowohl von der Bundesregierung wie auch von der Unternehmensleitung der Bahn immer wieder hervorgehobenen gesellschaftspolitischen Bedeutung der Bahn für ausgewogen?
Es ist nicht Sache der Bundesregierung, dies im Sinne der gestellten Frage zu qualifizieren. Die Sonderangebote im Reiseverkehr werden von der Bundesbahn aus kaufmännischen Überlegungen durchgeführt. Die Bundesbahn sieht die neue Aktion „Fahrt zusammen, spart zusammen" insofern als ausgewogen an, als ihr die vorausgegangenen Marktuntersuchungen und Kalkulationen einen Mehrverkehr versprachen, der die Einbuße durch den Preisnachlaß überdeckt.
Erfreulicherweise entspricht in diesem Rahmen die laufende Aktion, die als besonders familienfreundlich ausgelegt ist, auch gesellschaftspolitischen Vorstellungen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bühling (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 103 und 104) :
Welches Ergebnis haben die in der Antwort der Bundesregierung vom 20. Januar 1972 auf die Anfrage betreffend Mietermitbestimmung (Drucksache VI/3016 Frage B 68) erwähnten Versuche einer Mietermitwirkung auf freiwilliger Basis gehabt?
Welche Erwägungen hat die Bundesregierung auf Grund der bisherigen Erfahrungen angestellt?
Bereits im Januar 1972 hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß es eine Mietermitbestim-
3404* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
mung bei den Wohnungsbaugenossenschaften schon gibt, sie ist dort eine Folge der Mitgliedschaft. Mietermitbestimmung oder Mietermitwirkung gibt es darüber hinaus nur auf freiwilliger Basis.
Die Bundesregierung beobachtet die Ansätze zu solch einer Mitwirkung oder Mitbestimmung der Mieter, wie sie in verschiedenen Städten schon versucht wird, mit großer Aufmerksamkeit. Dabei ist jedoch nicht zu verkennen, daß es sich um ein außerordentlich vielschichtiges Problem handelt, das nicht leicht zu lösen ist.
Es geht vor allem um die Frage: Wie weit kann die Einflußnahme der Mieter gehen? Auch werden Fragen des „Minderheitenschutzes" in Betracht gezogen werden müssen. Auf jeden Fall müssen die Informationsmöglichkeiten der Mieter uneingeschränkt verbessert werden.
Die Bundesregierung wird sich bemühen, die bisherigen allerdings noch ungenügenden Erfahrungen für weitere Erwägungen nutzbar zu machen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 123 und 124) :
Haben die Depositarmächte des Atomwaffensperrvertrags Schritte unternommen, um noch weitere Staaten zum Beitritt oder zur Unterzeichnung zu bewegen, und wenn ja, welche Schritte und bei wenn?
Hat der Atomwaffensperrvertrag bisher integrierende oder desintegrierende Wirkungen auf EURATOM, und worin bestehen diese Wirkungen und ihre Ursachen im einzelnen?
Zu Frage A 123:
Soweit der Bundesregierung bekannt, haben sowohl die amerikanische als auch die britische Regierung auf inoffiziellem Wege gegenüber einer größeren Anzahl von Staaten ihr starkes Interesse an deren Unterzeichnung bzw. an deren Beitritt zum NV-Vertrag bekundet. Die Bundesregierung ist jedoch nicht darüber unterrichtet, welche Regierungen angesprochen wurden. Ob und welche Schritte dieser Art die Regierung der UdSSR unternommen hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Zu Frage A 124:
Das Verifikationsabkommen Euratoms mit der IAEO, das die volle Anerkennung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen nach dem NV-Vertrag und ihre Einbeziehung in eine gleichberechtigte Zusammenarbeit mit der IAEO enthält, bedeutet gleichzeitig eine Festigung der Gemeinschaftskompetenz und der internen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen. Es ist deshalb auch aus integrationspolitischen Gründen zu begrüßen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 125 und 126) :
Haben die Vereinigten Staaten von Amerika, die sich vor der deutschen Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags freiwillig zur Unterstellung ihrer zivilen Kernenergietätigkeit unter Kontrollen der IAEO verpflichtet haben, bereits diesbezügliche Verhandlungen aufgenommen, und bis wann ist mit dem entsprechenden, für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nuklearindustrie wesentlichen Abkommen zu rechnen?
Mit welcher Begründung hat es die Sowjetunion als einziger Kernwaffenstaat, der Signatar des Atomwaffensperrvertrags ist, bisher abgelehnt, ihre zivile Kernenergietätigkeit Kontrollen der IAEO zu unterstellen, und welche Wirkungen hat die sowjetische Haltung nach Abschluß der amerikanisch-sowjetischen Vereinbarring vom 22. Juni 1973 über Zusammenarbeit hei der friedlichen Verwendung der Kernenergie auf die amerikanische Bereitschaft zur konkreten Verwirklichung ihrer obengenannten freiwilligen Selbstverpflichtung?
Zu Frage A 125:
Die USA hoffen, ihre bereits begonnenen Verhandlungen mit der IAEO Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres abschließen zu können. Sie gehen davon aus, daß das entsprechende Abkommen etwa gleichzeitig mit dem Verifikationsabkommen Euratom/IAEO in Kraft gesetzt wird.
Zu Frage A 126:
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, geht die Sowjetunion davon aus, daß der NV-Vertrag Sicherungsmaßnahmen in den Kernwaffenstaaten nicht vorschreibt, und daß sie rechtlich daher nicht verpflichtet ist, ihre zivile Kerntätigkeit IAEO-Sicherungsmaßnahmen zu unterstellen.
Irgendwelche Auswirkungen der amerikanisch-sowjetischen Vereinbarung über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung von Kernenergie vom 22. Juni 1973 auf die amerikanische Bereitschaft zur Verwirklichung ihrer Unterstellungszusage sind der Bundesregierung nicht bekanntgeworden.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 129 und 130) :
Halten die Kernwaffenstaaten Frankreich und China an ihrer früher bekundeten Einschätzung der politischen Bedeutung des Atomwaffensperrvertrags fest, und wie begründen diese Staaten ihre Nichtbeteiligung am Atomwaffensperrvertrag?
Wie begründen die Nichtkernwaffenstaaten Israel, Algerien, Saudiarabien, Burma, Portugal, Spanien, Indien, Pakistan, Argentinien, Brasilien, Chile, Südafrika und Kuba ihre bisherige Nichtunterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags, und wie begründen die Nichtkernwaffenstaaten Japan, Schweiz, Ägypten und Syrien ihre bisherige Nichtratifizierung des Atomwaffensperrvertrags?
Syrien hat den NV-Vertrag durch Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Moskau am 24. September 1969 ratifiziert. Im übrigen sieht die Bundesregierung sich nicht in der Lage, sich über die
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Motive dritter Staaten bezüglich ihrer Unterzeichnung oder Nichtunterzeichnung des NV-Vertrages bzw. ihres Beitritts oder Nichtbeitritts zu diesem Vertrag zu äußern. Soweit der Bundesregierung hierüber Informationen vorliegen, könnten diese allenfalls in den Ausschußberatungen des Deutschen Bundestages bekanntgegeben werden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 131 und 132) :
Ist uneingeschränkt sichergestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland als Nichtkernwaffenstaat durch den Atomwaffensperrvertrag in bezug auf die zivile Nutzung der Kernenergie sowie auf die Forschung und die weitere Entwicklung im Vergleich zu den Kernwaffenstaaten USA und UdSSR, mit denen sie auf dem Weltmarkt in Konkurrenz steht, keinerlei Diskriminierung erfährt, insbesondere dadurch, daß die Kernwaffenstaaten im Unterschied zu den Nichtkernwaffenstaaten nicht verpflichtet werden, ihre sämtlichen nuklearen Anlagen der Kontrolle der Internationalen Atom-Energie-Organisation zu unterstellen, sowie dadurch, daß Artikel IV des Atomwaffensperrvertrags den maßgebenden Vorrang der Artikel I und II betont?
Bedeutet die Feststellung der Bundesregierung in ihrer Denkschrift zum Verifikationsabkommen zwischen EURATOM und IAEO, die Frage der Kosten der Verifikation der Kontrollen sei in einer Weise geregelt, die den Nichtkernwaffenstaaten keine unbillige Lasten aufbürdet,
— daß die Kontroll- und Verifikationskosten heute wirklich bereits zu übersehen sind
— daß die nachweisbaren Kontrollkosten sowie die kontrollbedingten Investitionen (z. B. zur Vereinfachung des Automatisierungsprozesses der Anlagen), soweit sie die Wettbewerbsfähigkeit der kontrollierten und verifizierten Anlagen einschränken, als zusätzliche finanzielle Konsequenzen nicht von den Betreibern der Kernanlagen selbst getragen werden müssen, sondern von der öffentlichen Hand übernommen werden?
Zu Frage A 131:
Artikel IV des Nichtverbreitungsvertrages vom 1. Juli 1968 legt ausdrücklich fest, daß der Vertrag nicht so ausgelegt werden darf, daß durch seine Bestimmungen das Recht der Vertragsparteien zur Entwicklung der Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, ,daß ihre Verpflichtung gemäß Artikel II des NV-Vertrages, Kernwaffen oder Kernsprengkörper weder anzunehmen noch herzustellen oder sonstwie zu erwerben, in sich weder unmittelbar noch mittelbar Auswirkungen auf die friedliche Entwicklung der Kernenergie hat und die Tätigkeit und den Ausbau der nuklearen Industrie in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich daher auch nicht behindern wird. Sie ist entschlossen, in Zukunft darüber zu wachen, daß diese Bestimmung von allen Vertragsparteien in der Praxis voll beachtet wird.
Die Bundesregierung hat dafür Sorge getragen, daß auch die in Art. III, 1 des NV-Vertrages vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen so durchgeführt werden, daß sie die wirtschaftliche und technologische Entwicklung im Kernenergiebereich nicht behindern. Artikel 5 des Verifikationsabkommens vom 5. April 1973 enthält eine entsprechende Bestimmung; die technischen Bestimmungen dieses Abkommens sind
so gestaltet, daß sie diesem Ziel entsprechen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Kernindustrie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bereits seit dem Inkrafttreten des Euratom-Vertrages am 1. 1. 1958 den Sicherheitskontrollen Euratoms unterliegt; die Sicherungsmaßnahmen der IAEO verifizieren lediglich die Ergebnisse dieser Kontrollen und sind so angelegt, daß sie Doppelkontrollen der Kernanlagen und damit eine wesentliche zusätzliche Belastung der Kernindustrie vermeiden. Die Bundesregierung wird auch hier darauf achten, daß diese Bestimmungen voll eingehalten und ohne Diskriminierung angewendet werden.
Zu Frage A 132:
Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir vor der Beantwortung dieser Frage den Hinweis, daß es ungewöhnlich ist, in einer Frage an die Bundesregierung eine Drucksache zu zitieren, die im Bundestag noch gar nicht eingebracht worden ist.
Zur Sache selbst sage ich folgendes: Die Kosten, die die Anwendung der Sicherungsmaßnahmen in den deutschen Kernanlagen nach dem Verifikationsabkommen verursachen werden, sind jedenfalls insoweit zu übersehen, als sie bereits bei der Durchführung der Euratom-Sicherheitskontrollen aufgetreten sind. Die Kosten für die Inspektion durch IAEOInspektoren werden von der IAEO übernommen, ebenso wie die Inspektionskosten Euratoms vom EG-Haushalt getragen werden. Soweit im Bereich der Anlagen zusätzliche Maßnahmen etwa zur Verbesserung der Materialerfassung — eingeführt werden müssen, werden von der Europäischen Gemeinschaft für alle Mitgliedstaaten der EG gemeinsame Bestimmungen eingeführt werden müssen, die in gleicher Weise auf alle den Euratom-Sicherungsmaßnahmen weiterhin unterworfenen Anlagen Anwendung finden werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der EG auf eine möglichst wirtschaftliche und wettbewerbsneutrale Regelung hinwirken.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß ein wesentlicher Teil solcher betriebsinterner Maßnahmen auch im Interesse der Anlageinhaber selbst liegt, da sie ihnen die Sicherung und Kontrolle über den Verbleib des wertvollen spaltbaren Materials erleichtern.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 135) :
Treffen die Meldungen zu, daß die deutsche Botschaft in Warschau ermittelt habe, daß zur Abschreckung von auswanderungswilligen Deutschen in Polen 5000 berufstätige deutsche Antragsteller wegen ihrer Umsiedlungsbemühungen entlassen und 15 000 in eine tiefere Lohngruppe herabgestuft wurden und daß diese arbeitslosen Deutschen in Polen keine Unterstützung erhalten?
Es trifft zu, daß Personen, die aufgrund der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" Anträge auf Ausreise in die Bundesrepublik Deutsch-
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land gestellt haben, Schwierigkeiten entstanden sind. Dazu zählen Entlassungen aus dem Beruf sowie Herabstufungen am Arbeitsplatz. Was die Zahl der aus ihren Stellungen entlassenen Personen angeht, so schätzen wir sie auf etwa 5 000. Die Größenordnung bezüglich der Personen, die am Arbeitsplatz herab-gestuft worden sind, kann mit etwa 15 000 angenommen werden. Es ist richtig, daß Personen, die ihre Arbeit verloren haben, keine Arbeitslosenunterstützung erhalten, da es eine derartige Unterstützung in Polen nicht gibt.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 136) :
Hält es die Bundesregierung mit der Entspannungspolitik für vereinbar, daß sich die parteiamtliche PRAWDA am 13. September 1973 gegen Pläne verwahrte, aus der Europäischen Gemeinschaft auch eine politische Gemeinschaft werden zu lassen, und teilt sie die in der PRAWDA vertretene Auffassung, daß die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer politischen Gemeinschaft nicht zu den Vorhaben über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa passe?
Nach Auffassung der Bundesregierung beseitigt die Politik der Entspannung weder heute noch in absehbarer Zukunft unterschiedliche Auffassungen in Ost und West zu zahlreichen politischen Fragen. Die Entspannungspolitik soll vielmehr vorhandene Differenzen entschärfen und einen Modus vivendi mit unseren östlichen Nachbarn ermöglichen. Infolgedessen ist es auch mit der Entspannungspolitik durchaus vereinbar, daß Presseorgane im Osten Auffassungen vertreten, die wir nicht teilen — z. B. in der Frage, ob die Schaffung einer politischen Gemeinschaft in Westeuropa wünschbar ist — solange hierbei die Form gewahrt bleibt.
Im übrigen, Herr Kollege, könnte man aus einem Vergleich der Art und Weise, in der die Prawda sich am 13. 9. 1973 zur Existenz der Europäischen Gemeinschaft äußerte, mit früheren Stellungnahmen dieses Organs durchaus auch positive Schlüsse ziehen.
Die Bundesregierung teilt natürlich nicht die im Artikel der Prawda vom 13. September 1973 zur Frage der westeuropäischen Einigung geäußerte Auffassung. Sie wird sich in ihrer Politik, wie sie in zahlreichen Regierungserklärungen zur Frage der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaften formuliert worden ist, durch Presseäußerungen weder beeinflussen noch von dieser Politik abbringen lassen.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 139 und 140) :
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag eine Aufstellung aller Kooperationsverträge, die mit dem Ostblock und den übrigen Staatshandelsländern abgeschlossen wurden, unter Einschluß aller Konditionen vorzulegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch den Abschluß sogenannter Kooperationsverträge mit der Sowjetunion und den Staaten des Ostblocks kein Unterlaufen der Außenhandelspolitik der EWG erfolgen kann?
Zu Frage A 139:
Die Kooperationsabkommen, die die Bundesregierung mit den Staatshandelsländern abgeschlossen hat, sind vollständig veröffentlicht worden. Es handelt sich im einzelnen um die Abkommen mit
- der Sowjetunion vom 19. 5. 1973 (veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt II Nr. 43 vom 22. 8. 1973, S. 1041 ff.) und
— Rumänien vom 29. 6. 1973 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt II Nr. 49 vom 8. 9. 1973 S. 1350 ff.).
Zu Frage A 140:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Gemeinsame Handelspolitik durch die von ihr mit zwei Staatshandelsländern abgeschlossenen Kooperationsverträge nicht unterlaufen werden kann. Die wirtschaftliche und technische Kooperation ist kein Teilgebiet des Handels; sie fällt daher nicht unter die gemeinschaftliche Handelspolitik. Die Bundesregierung verkennt aber nicht den sachlichen Zusammenhang zwischen der Handelspolitik und der Kooperationspolitik. Sie hat daher darauf geachtet, daß ihre Kooperationsabkommen nicht Bereiche beeinträchtigen, die Bestandteil der gemeinschaftlichen Politik sind. Darüber hinaus ist in Abkommen mit der Sowjetunion und mit Rumänien eine Anpassungsklausel enthalten, die es der Bundesregierung erlaubt, in Konsultationen mit den Vertragsstaaten das Abkommen der Entwicklung in der EG anzupassen. Schließlich hat die Bundesregierung die Abkommen mit den Staatshandelsländern vor ihrem Abschluß im Rahmen der EG konsultiert, obwohl ein gemeinschaftliches Informations- und Konsultationsverfahren für Kooperationsabkommen noch nicht besteht.
Auf diese Weise ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, daß die mit den Staatshandelsländern abgeschlossenen Kooperationsabkommen nicht die gemeinschaftliche Handelspolitik unterlaufen werden.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 145) :
Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Offentlichkeit, daß durch zinsverbilligte deutsche Kredite an Staaten des Warschauer Pakts diesen die Möglichkeit gegeben wird, entsprechende Mittel für die Rüstungsfinanzierung zugunsten von Nahoststaaten freizumachen, und wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß eine solche Zweckentfremdung deutscher Kredite nicht erfolgt?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3407*
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, Polen die Aufnahme eines ungebundenen Finanzkredites zu ermöglichen und wird dabei alle relevanten Aspekte in Betracht ziehen.
Bei ihren Überlegungen geht die Bundesregierung davon aus, daß ein solcher Kredit zur langfristigen wirtschaftlichen Stärkung Polens eingesetzt würde. Dies entspräche den Bemühungen der Bundesregierung, Grundlagen für eine dauerhafte wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen zu schaffen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 146) :
Treffen die Pressemeldungen zu, daß die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Chile gegenüber Asylsuchenden im Gegensatz zu anderen westeuropäischen Staaten besonders strenge Maßstäbe anlegt?
Die Bundesregierung bedauert es, daß aus Unkenntnis der Zusammenhänge das Verhalten unserer Vertretung in der Öffentlichkeit unzutreffend dargestellt worden ist. Tatsache ist, daß auch bei Anlegung strenger Maßstäbe die Bundesregierung keinen Anlaß sieht, an diesem Verhalten Kritik zu üben, für das im übrigen mit Leichtigkeit eine große Anzahl positiver Zeugen beizubringen wäre. Ohne auf Einzelheiten eingehen zu können, will ich hier so viel sagen: Unsere Botschaft hat aus humanitären Gründen und um ihre Fürsorgepflicht gegenüber deutschen Staatsbürgern zu erfüllen, in den Tagen nach dem Staatsstreich in einer Reihe von Fällen Menschen einstweilige Zuflucht gewährt, bis ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich war. Niemand, auch kein chilenischer Staatsbürger, hat die deutsche Botschaft ohne Rat und Hilfe verlassen müssen. In dringenden Fällen konnten Menschen in nahegelegenen lateinamerikanischen Botschaften Zuflucht finden. Hierdurch hat unsere Botschaft eine bessere Hilfe geleistet, als wenn sie diese Menschen aufgenonmmen hätte, ohne ihre Ausreise aus Chile durchsetzen zu können.
Das Verhalten der deutschen Botschaft in Santiago entspricht dem der Botschaften unserer europäischen Partner, mit denen auch in dieser Frage Gespräche geführt wurden. Es werden also keine strengeren Maßstäbe als bei diesen angelegt. Ich möchte darauf hinweisen, daß die deutsche Botschaft in einer ganzen Reihe von Fällen diskret und ohne Aufsehen Demarchen aus humanitären Gründen oder zur Erfüllung der konsularischen Fürsorgepflicht zum Teil mit recht erheblichem Erfolg (Freilassung deutscher Staatsbürger) durchgeführt hat und durchführt. Hierin liegen unsere Möglichkeiten, nicht in einer Gewährung von Rechten, die uns nicht zustehen.
Anlage 48
Antwort
des Staatssekretärs Grabert vom 18. Oktober 1973
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 1):
Ist es wahr, daß Sonderminister Bahr sich bemüht hat, westliche Botschafter zu einer Aktion gegen die Fluchthilfeorganisationen in Berlin zu bewegen, die nach deutschem Recht kaum zu packen sind, weil er befürchtet, daß Ost-Berlin die Kontrolle über die Zufahrtswege nach West-Berlin verschärfen könnte?
Es ist nicht wahr, daß Bundesminister Bahr sich bemüht hat, westliche Botschafter zu einer Aktion gegen Fluchthilfeorganisationen in Berlin zu bewegen.
Anlage 49
Antwort
des Staatssekretärs von Wechmar vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 2) :
Aus welchen Haushaltsmitteln wurde die Ende September in deutschen Tageszeitungen erschienene Anzeige der Bundesregierung mit der Überschrift „Die Bundesregierung informiert — zur Sache: Kriegsopferversorgung" finanziert, und wieviel hat die Bundesregierung für diese Anzeige ausgegeben?
Die Mittel für die Anzeige „Zur Sache: Kriegsopferversorgung" wurden aus dem Titel 531 03 (Öffentlichkeitsarbeit Inland) des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bereitgestellt. Sie belaufen sich auf ca. 537 500,— DM. Eine Endabrechnung liegt noch nicht vor.
Erschienen ist die Anzeige, mit der die Bundesregierung die Bevölkerung und vor allem auch die Kriegsopfer selbst über die geplanten Leistungsverbesserungen in der Kriegsopferversorgung unterrichtet hat, am 28. September 1973 — in einzelnen Blättern am 29. September 1973 — in allen täglich erscheinenden regionalen und lokalen Tageszeitungen außerdem in der „Süddeutschen Zeitung", in der Stadtausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sowie in der Hamburger Ausgabe der „Welt" mit einer Gesamtauflage von 12,7 Mio.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 15. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 3) :
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des VedelBerichts zur Prüfung gemeinschaftspolitisch wichtiger Vorhaben gemeinschaftlicher Sitzungen der Fachausschüsse der mitgliedschaftlichen Parlamente (gegebenenfalls ihrer Sprecher) und des Europäischen Parlaments abzuhalten, um nationale und europäische Politiker enger zu verzahnen?
Die Empfehlung des Vedel-Berichts wirft die Frage nach den Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten
3408* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
auf. Die Bundesregierung ist von der Notwendigkeit enger und guter Beziehungen des Bundestages und der Parlamente der anderen Mitgliedstaaten zum Europäischen Parlament überzeugt. Sie hält deshalb auch die konkrete Anregung für erwägenswert, zur Prüfung wichtiger Probleme aus dem Tätigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaften gemeinsame Sitzungen der Fachausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zu veranstalten. Nach ihrer Auffassung geht es hier jedoch in erster Linie um Fragen, die die Parlamente von sich aus aufgreifen müßten.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 4) :
Entspricht es den Tatsachen, daß die Gemeinschaftsorgane bislang noch keine Initiative ergriffen haben, um den ihnen auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs gestellten Auf-trap zur Ausarbeitung eines Plans für eine „Europa-Union" in Angriff zu nehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, das Europäische Parlament mit einer solchen Ausarbeitung zu betrauen?
Die Behauptung entspricht in dieser Form nicht den Tatsachen. Vielmehr hat schon relativ bald nach der Pariser Gipfelkonferenz, nämlich am 18. Dezember 1972, ein erster Meinungsaustausch der Präsidenten der in der Pariser Abschlußerklärung angesprochenen Organe der Gemeinschaft, d. h. des Europäischen Parlaments, des Europäischen Gerichtshofes, des Ministerrates und der Kommission, über die Vorbereitung des Berichts zur Europäischen Union stattgefunden. Ferner ist ,die Frage auf Initiative des Ratspräsidenten unter Beteiligung des Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Präsidenten der Kommission am 6. Juni 1973 in Straßburg erörtert worden. Dabei standen allerdings zunächst die Verfahrensfragen im Vordergrund. Vom Präsidenten des Europäischen Parlaments wurde betont, daß der auszuarbeitende Bericht über die Europäische Union mit dem vom Europäischen Parlament vorbereiteten Entwurf zur Erweiterung seiner Befugnisse und zur Verbesserung der Beziehungen mit den anderen Organen im Zusammenhang gesehen und entsprechend behandelt werden müsse. Das weitere Verfahren bedarf noch einer genaueren Abstimmung der beteiligten Organe untereinander.
Was den zweiten Teil der Frage betrifft, so kann es naturgemäß weder Sache der Bundesregierung noch des Rates der Europäischen Gemeinschaften sein, dem Europäischen Parlament Aufträge zu erteilen. In Ziffer 16 der Pariser Erklärung vom 20. Oktober 1972 haben die Staats- bzw. Regierungschefs die Organe der Gemeinschaft gebeten, über die Umwandlung der Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten in eine Europäische Union vor Ende 1975 einen Bericht auszuarbeiten, der einer späteren Gipfelkonferenz unterbreitet werden soll. Die Bundesregierung ist der Auffassung und sie hat
bei allen bisherigen Erörterungen — auch bilateraler Art — betont, daß der Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei der Vorbereitung dieses Berichts ganz besondere Bedeutung zukommt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 5 und 6) :
Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland bereit ist, den Staaten des Ostblocks und übrigen Staatshandelsländern Milliardenkredite zu gewähren, bei welchen die Zinsen durch staatliche Subventionen um 4 % bis 4,5 % unter den Marktzins gedrückt werden sollen, und wenn ja, in welchen Größenordnungen bewegen sich die Vorstellungen der Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion, Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Jugoslawien?
Wie glaubt die Bundesregierung verhindern zu können, daß die von ihr geplante bilaterale Präferenzpolitik gegenüber den Staatshandelsländern innerhalb der neun Mitgliedstaaten nicht zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen führt und damit zur Zerstörung der gemeinsamen Außenhandelsplattform der EWG?
Zu Frage B 5:
Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung bereit ist, Staatshandelsländern zinsverbilligte Milliardenkredite zu gewähren. Die Bundesregierung prüft lediglich, Polen die Aufnahme eines ungebundenen Finanzkredites zu ermöglichen.
Zu Frage B 6:
Es ist folglich auch unzutreffend, ,daß die Bundesregierung eine bilaterale Präferenzpolitik gegenüber den Staatshandelsländern plant.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 7) :
Treffen Presseberichte zu, wonach die deutsche Botschaft in Santiago verfolgten Chilenen trotz des dort herrschenden Terrors der Militärregierung kein Asyl gewährt, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Praxis mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung, ihre diplomatischen Beziehungen zu Chile für humanitäre Hilfeleistungen einsetzen zu wollen?
Das im lateinamerikanischen Raum zunächst als regionales Völkergewohnheitsrecht geltende diplomatische Asylrecht wurde von den lateinamerikanischen Staaten in der Havanna-Konvention von 1928 kodifiziert und in zwei Übereinkommen in Montevideo 1933 und Caracas 1954 weiterentwickelt. Aufgrund dieser Konventionen haben nur die diplomatischen Vertretungen der an ihnen beteiligten lateinamerikanischen Staaten das Recht, diplomatisches Asyl zu gewähren. Für andere Staaten und deren Vertretungen — also auch für die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland — besteht dieses Recht nicht.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3409*
Das Recht der lateinamerikanischen Botschaften, Asyl zu gewähren, umfaßt im Ergebnis das Recht auf freie Ausreise. Andere nichtlateinamerikanische diplomatische Vertretungen, die Personen aufgenommen haben, sind hingegen verpflichtet, diese auf Aufforderung an die Behörden des Gastlandes auch dann zu übergeben, wenn eine Verurteilung wegen politischer Vergehen zu erwarten ist.
Aus diesem Grunde kann die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Santiago kein Asyl gewähren.
Nichtsdestotrotz hat unsere Botschaft aus Gründen der Humanität und um ihre Fürsorgepflicht gegenüber deutschen Staatsbürgern zu erfüllen, in den Tagen nach dem Staatsstreich einer Reihe von Menschen einstweilige Zuflucht gewährt, bis ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich war. Niemand, auch kein chilenischer Staatsbürger, hat die Deutsche Botschaft ohne Rat und Hilfe verlassen müssen. In dringenden Fällen gelang es, Menschen in nahgelegene lateinische Botschaften umzuleiten. Hierdurch hat unsere Botschaft eine bessere und verantwortungsvollere Hilfe geleistet, als wenn sie diese Menschen bei sich aufgenommen hätte, ohne einen Anspruch darauf zu haben, daß sie aus Chile hätten ausreisen können.
Die Ausnutzung der bestehenden diplomatischen Beziehungen für Interventionen aus humanitären Gründen oder zur Erfüllung der konsularischen Fürsorgepflicht ist eine andere Frage. Die Deutsche Botschaft in Santiago nutzt hier ihre Möglichkeiten zum Teil mit gutem Erfolg. Ich weise als Beispiel auf die Freilassung aller festgenommenen deutschen Staatsbürger durch die chilenischen Behörden hin.
Es liegt auf der Hand, daß solche Demarchen, vor allem wenn sie zugunsten von Staatsbürgern dritter Staaten oder von Chilenen erfolgen, diskret und nicht vor den Augen der Öffentlichkeit vorgenommen werden müssen. Nur dann kann mit Erfolgen gerechnet werden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 8) :
Glaubt die Bundesregierung, daß die deutsche Botschaft in Tokio die Möglichkeiten, die sich aus der Gastspielreise des Stuttgarter Balletts für die Darstellung deutschen Kulturlebens in Japan ergeben, genügend genutzt hat?
Die Bundesregierung ist aufgrund des vorliegenden Drahtberichts der Ansicht, daß die Botschaft in Tokyo die Möglichkeiten, die sich aus der Gastspielreise des Stuttgarter Balletts für die Darstellung deutschen Kulturlebens in Japan ergaben, optimal genutzt hat.
— Die Vorstellungen waren durchweg ausverkauft, die durchschnittliche Besucherzahl betrug 2 000 je Vorstellung, bei insgesamt 19 Vorstellungen etwa 38 000 Besucher,
— Die den Aufführungen vorangehende Pressekonferenz war von 40 vertretenden Verlagsunternehmen ungewöhnlich gut besucht.
— Die erste ausführliche Presseveröffentlichung erschien am dritten Aufführungstag. Die erste Kritik am vierten Aufführungstag (2. Oktober). Japanische Zeitungen bringen Veranstaltungskritiken in der Regel nur einmal in der Woche, so daß die Zeitspanne zwischen Aufführung und Veröffentlichung der Kritik kein Wertmaßstab an sich ist.
Die Botschaft gab zu Ehren des Balletts einen Empfang in einem erstklassigen Gartenrestaurant. Die Qualität des Buffets wurde allgemein, besonders aber von den Stuttgarter Gästen, gelobt. Außer den 90 Mitgliedern des Balletts waren weitere 100 japanische Persönlichkeiten eingeladen, darunter 25 japanische Künstler und Kunstkritiker. Etwa zwei Drittel der geladenen Gäste erschienen zum Empfang.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 3/1086 Frage B 9):
Welche Meinung hat die Bundesregierung zu dem sowjetischen Wunsch, ein ständiges, institutionalisiertes Organ zu schaffen, das zwischen den einzelnen internationalen SicherheitskonferenzPhasen koordinierend lenken soll?
Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verläuft in drei Phasen. Die erste war die Außenministerkonferenz in Helsinki Anfang Juli dieses Jahres, die die Arbeitsorgane für die zur Zeit laufende zweite Genfer Phase einsetzte. Hierzu gehört auch der Koordinationsausschuß, der die Arbeit der 15 Arbeitsgremien der zweiten Konferenz steuert. Er wurde auf westliche Initiative eingesetzt.
Zu den Themen gehört auch die Frage, ob und in welcher Form die Arbeiten im Anschluß an die dritte (Abschluß-)Phase fortgesetzt werden sollen. Die östliche Seite hat bereits Anfang 1972 vorgeschlagen, einen Konsultativ-Ausschuß vorzusehen, dessen Aufgaben ein tschechoslowakischer Resolutionsentwurf wie folgt umreißt:
Der Ausschuß soll der Vorbereitung weiterer europäischer Konferenzen sowie dem Austausch von Informationen über die Durchführung der Konferenzbeschlüsse dienen. Er soll keine Beschlüsse fassen, sondern auf der Grundlage des Konsensusprinzips Empfehlungen aussprechen, um die weitere Zusammenarbeit zu fördern.
Die Bundesregierung und ihre Vertragspartner und Verbündeten sind gemeinsam der Auffassung, daß der Zeitpunkt für die Erörterung der Frage, ob und welche Folgeeinrichtungen erforderlich sein werden, erst dann gekommen ist, wenn sich die Ergebnisse der Konferenz abzeichnen. Nur die Verein-
3410* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
barung konkreter praktischer Maßnahmen der Zusammenarbeit würde die Schaffung neuer Gremien rechtfertigen. Auch ist daran zu denken, bereits bestehende Gremien, wie z. B. die ECE in Genf zu aktivieren, ehe man neue Institutionen schafft. Schließlich ist es möglich, daß man auf Teilgebieten neue Organisationsformen vorsieht. In diese Richtung zielt unser Vorschlag der Schaffung eines „wissenschaftlichen Forums".
Anlage 56
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 10) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Ausführungen des Physikers Professor Dr. Bechert über die Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken, über die besondere Gefährdung durch das „Krypton 85" und durch radioaktives Jod, das durch die Milch vor allem für Kleinkinder von großer Gefahr sei, die der Referent auf dem Symposion der „Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg" am 30. Juni 1973 in Stuttgart gemacht hat und die immer noch eine Quelle der Beunruhigung und Sorge für viele Menschen sind, und welche Möglichkeiten sieht und praktiziert die Bundesregierung mit dem Ziel, eine bessere, umfassende und sachgerechte Information der Bevölkerung über die Sicherheitsproblematik und die Umweltbeeinflussung durch Kernkraftwerke zu gewährleisten, die es aus guten Gründen vermag, einer Panikstimmung in der Bevölkerung vorzubeugen?
Die Bundesregierung kennt die Ausführungen von Professor Dr. Bechert über eine Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken, die auf dem Symposium der „Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg" am 30. Juni 1973 in Stuttgart gemacht wurden, lediglich aus Presseberichten. Die darin enthaltenen Argumente gegen den Bau von Kernkraftwerken sind der Bundesregierung und den atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder aus verschiedenen Initiativen von Prof. Dr. Bechert und anderen Persönlichkeiten bekannt. Die Bundesregierung würdigt das Engagement von Prof. Bechert für eine möglichst vollständige Reduzierung aller mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie verbundenen Risiken. Sie hat deshalb die Argumente von Professor Bechert stets sehr sorgfältig auf ihre Stichhaltigkeit geprüft. Für die betrieblichen Ableitungen radioaktiver Stoffe wie Krypton 85 und Jod 131 werden von den Behörden indessen so niedrige Grenzwerte vorgeschrieben und deren Einhaltung auch konsequent überwacht, so daß die Strahlenbelastung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken in der Praxis unter einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung bleibt. Hierbei werden pessimistische Annahmen über die Ausbreitung solcher Stoffe in Luft und Wasser und über die möglichen Anreicherungseffekte in Lebewesen zugrunde gelegt, die auch den Weg des radioaktiven Jods über Ablagerung am Boden (Gras), Aufnahme durch Weidevieh (Kuh), Konzentration in der Kuhmilch und Aufnahme durch den Menschen (insbesondere Kleinkind) berücksichtigen. Die Bundesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn Professor Bechert seine Gründe für trotzdem weiterbestehende Bedenken mit ihr erörtern würde und wäre jederzeit zu einem klärenden Gespräch bereit. Dies könnte mit dazu beitragen, eine Beunruhigung in der Bevölkerung abzubauen.
Konfrontationen zwischen der Bevölkerung einerseits und den Behörden sowie den Kreisen der Energiewirtschaft andererseits, welche für die Sicherheit der Energieversorgung kritisch werden können, haben ihre Ursachen letztlich weniger in objektiv unzureichenden technischen Sachverhalten, als vielmehr im Mangel an Kommunikation und damit an gegenseitigem Verständnis. Die Bundesregierung sieht deshalb die Notwendigkeit, der Offentlichkeit — vor allem den jeweils von bestimmten Standorten betroffenen Teilen der Bevölkerung — die Möglichkeit zu geben, sich über die Entscheidungsgrundlagen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden genauer zu informieren.
Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren sieht hierzu bereits ausdrücklich eine weitgehende Offenlegung vor, nämlich öffentliche Bekanntmachung eines Vorhabens, Auslegung der Antragsunterlagen, Einwendungsmöglichkeit, Erörterung der erhobenen Einwände mit Antragsteller und Einwendern sowie schriftlichen Bescheid durch die Behörde an jeden Einwender.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung bemüht, ihre Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über die Genehmigungsbehörden der Länder für die interessierte Öffentlichkeit weitgehendst transparent zu machen, indem beispielsweise die Empfehlungen der die beratenden Reaktor-Sicherheitskommission im Bundesanzeiger veröffentlicht und Kommuniqués über Sitzungen dieser Kommission oder über besondere aktuelle Fragen an die Presse gegeben werden.
Die Bundesregierung wird weiter bemüht sein, ihre aktive Informationspolitik über Fragen der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit kerntechnischer Einrichtungen zu verstärken. Sie sieht hierin jedoch auch eine wesentliche Aufgabe für die kerntechnische Industrie und die Energieversorgungsunternehmen.
Anlage 57
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 11 und 12) :
Wie bewertet die Bundesregierung die Aufklärungs- und Protestaktion des Verbandes Deutscher Sportfischer e. V. gegen die durch die Abwässer aus Kalibergwerken der DDR hervorgerufenen Versalzungen des Flußwassers von Werra, Fulda und Weser, und hat die Bundesregierung ihre wiederholt bekundete Absicht, darüber Verhandlungen mit der DDR aufzunehmen, verwirklicht?
Wenn ja, zeigt die DDR Bereitschaft, einen in ihren Möglichkeiten liegenden greifbaren Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität europäischer Flußsysteme zu leisten?
1. Die Bundesregierung hat volles Verständnis für die Aktion des Verbandes Deutscher Sportfischer e. V., in der unter dem Motto „Rettet Werra — Weser — Fulda" die Öffentlichkeit u. a. auf die Versalzung der Werra durch Abwässer in
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3411*
thüringischen Kalibergwerken und auf die darauf
beruhende Schädigung der Weser hingewiesen wird.
Das bei der Aufarbeitung von Hartsalz durch drei thüringische Kalifabriken in Merkers, Dorndorf und Unterbreizbach und durch zwei hessische Kaliwerke in Wintershall und Hattorf anfallende Abwasser wird seit 1925 überwiegend durch Versenken in den Untergrund beseitigt. Der restliche Teil dieser Abwässer wurde unter Beachtung der von der Kaliabwässerkommission festgesetzten zulässigen Salzabstoßquote in die Werra und in ihren Nebenfluß Ulster eingeleitet. Während die hessischen Kaliwerke in Erfüllung der letztmals 1947 von der Kornmission verteilten Abstoßquoten durch beträchtliche Ausbauten die Sole in Schluckbrunnen versenken, überschreiten die thüringischen Werke seit geraumer Zeit ihre Quote um ein Vielfaches.
In den vergangenen Jahren hat die Salzbelastung von Werra und Weser die Biozönose dieser Gewässer grundlegend verändert und erhebliche Schäden zur Folge gehabt. So ist die Trinkwasserversorgung vieler Gemeinden, die im ufernahen Bereich der Weser Wasser fördern, erheblich beeinträchtigt; das biologische Gleichgewicht von Werra und Weser ist derart gestört, daß auf weiten Strecken die meisten Süßwasserorganismen ausgestorben sind und insbesondere in den Wintermonaten immer wieder Fischsterben auftreten.
Die Bundesregierung hat sich bemüht, mit Vertretern der DDR zu Verhandlungen und praktischen Regelungen zur Verminderung der Salzbelastung der Werra zu kommen. Eine Erörterung dieses Problems im Rahmen der Beratungen über den allgemeinen Verkehrsvertrag war nicht möglich, da es sich nicht um eine den Verkehrsbereich unmittelbar betreffende Angelegenheit handelt.
Bundesminister Bahr und Staatssekretär Kohl haben am 13. September 1973 in Bonn Einvernehmen darüber erzielt, daß mit der Vorbereitung der im Grundlagenvertrag vorgesehenen Nachfolgevereinbarungen, zu denen auch Vereinbarungen über Umweltfragen gehören, bereits in den nächsten Monaten begonnen wird.
Diese Absicht hat die DDR bei Unterzeichnung der Vereinbarungen über die Schadensbekämpfung an der Grenze und über die Instandhaltung der Grenzgewässer im Rahmen der Grenzkommission am 20. September 1973 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Verhandlungen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes bekräftigt. Die Bundesregierung hat ihrerseits angekündigt, in Kürze zu ersten Gesprächen über diese Fragen einzuladen. Diese Gespräche, zu deren zentralen Themen Fragen der Wasserwirtschaft und Gewässergüte an den Grenzgewässern gehören, werden in meinem Hause vorbereitet.
2. Die Frage nach einem greifbaren Beitrag der DDR zur Verbesserung der Gewässerqualität europäischer Flußsysteme kann daher noch nicht abschließend beantwortet werden. Geht man jedoch von den Bestimmungen des Grundlagenvertrages und von der Bereitschaft der DDR aus, in nächster Zeit Gespräche über die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet des Umweltschutzes aufzunehmen, so kann damit gerechnet werden, daß die DDR auch auf dem Gebiet des Gewässerschutzes zum Abschluß von Vereinbarungen und zur Durchführung der darin festzulegenden Maßnahmen grundsätzlich bereit ist.
In diesem Zusammenhang dürfte auch von Interesse sein, daß die Bundesregierung bei der Beratung einer Europäischen Konvention zum Schutz der internationalen europäischen Binnengewässer vor Verunreinigung beim Europarat in Straßburg für die Möglichkeit des Beitritts auch solcher Staaten votiert, die zwar nicht Mitgliedstaaten des Europarates, aber Ober- oder Unterlieger an internationalen Wasserläufen sind.
Anlage 58
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 13) :
Ist die Bundesregierung bereit, auch die Unterhaltshilfe nach den Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes entsprechend dem Kabinettsbeschluß zur stufenweisen Anhebung der Kriegsopferrenten zum 1. Oktober 1974 und 1. Juli 1975 anzupassen?
Die Bundesregierung ist bereit, auch die Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz entsprechend dem vom Kabinett für die Vorverlegung des Anpassungszeitpunktes der Renten in der Kriegsopferversorgung beschlossenen Stufenplan zum 1. Oktober 1974 und zum 1. Juli 1975 anzupassen.
Anlage 59
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 14) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne von Verwaltungsvereinfachungen und von Erleichterungen für die betroffenen Bürger darauf hinzuwirken, daß für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden grundsätzlich die durch das Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 27. September 1956 festgelegten Formulare verwendet werden, die durch ihre siebensprachige Fassung eine spätere Übersetzung und Beglaubigung überflüssig machen?
Das Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 27. September 1956 ist für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Dezember 1971 in Kraft getreten. Es ist ferner von Frankreich, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und der Türkei ratifiziert worden.
Nach dem Übereinkommen können mehrsprachige Personenstandsurkunden ausgestellt werden, wenn ihre Verwendung in dem Staat, in dem sie benötigt werden, eine Übersetzung erforderlich machen würde. Hieraus ergibt sich, daß die Standesbeamten im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin
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solche Urkunden grundsätzlich zum Gebrauch in fremdsprachigen Vertragsstaaten erteilen können; für andere fremdsprachige Staaten ist die Ausstellung nur möglich, wenn in dem Staat, in dem die Urkunde verwendet werden soll, eine der sieben Sprachen verstanden wird.
Einer darüber hinausgehenden generellen Verwendung der mehrsprachigen Personenstandsurkunden — insbesondere auch für den innerstaatlichen Bereich — stünde das Übereinkommen, das die Ausstellung solcher Urkunden nur bei bestimmtem Anlaß zuläßt, entgegen. Da im übrigen die Vordrucke für die mehrsprachigen Personenstandsurkunden nicht in allen Fällen die aus den Personenstandsbüchern zu übernehmenden Angaben aufnehmen können, würde ihre generelle Einführung auch keine Verwaltungsvereinfachung bringen.
Nähere Bestimmungen über die Anwendung des Übereinkommens enthält § 120 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden.
Anlage 60
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 15) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das Arbeitspapier von Beauftragten der Innen- und Finanzministerkonferenzen der Länder „Zur Ausbildung und Besoldung des Stufenlehrers" (Frankfurter Rundschau vom 27. September 1973, Seite 3) nach dem der Grundschullehrer nur wenig Fachwissen benötigt und die Gleichbewertung der Grundstufe als „ideologisch motivierte Vorstellung" qualifiziert wird, und wie wird die Bundesregierung dieses Problem in ihrem Entwurf des 2. Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts im Bund und in den Ländern lösen?
Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wie folgt: Bei dem genannten Schriftstück handelt es sich um ein vorbereitendes Arbeitspapier, des demnächst im Kreise der Innen-, Finanz- und Kultusminister der Länder zur Beratung gestellt werden soll. Ich bitte um Verständnis, daß der Bundesregierung daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Bewertung des Arbeitspapiers nicht möglich ist.
Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der Länder um eine einheitliche Konzeption für die Ausbildung und Verwendung des zukünftigen Stufenlehrers, wie er im Bildungsgesamtplan vorgesehen ist. Bund und Länder stimmen trotz einiger noch offener Fragen darin überein, daß die Neugestaltung des Schulwesens auch eine Neuorientierung der Lehrerbildung erfordert. Es sollen demnächst Lehrämter mit stufenbezogenem Schwerpunkt eingerichtet werden, wobei das Studium sowohl fachwissenschaftliche als auch erziehungswissenschaftliche Inhalte umfassen soll.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) enthält noch keine Regelung für die bundeseinheitliche Besoldung des Stufenlehrers. Voraussetzung für eine
solche Regelung auf der Grundlage einer funktionsbezogenen Bewertung ist die endgültige Abklärung über Ausbildung und Verwendung ,des Stufenlehrers, denn eine Besoldungsentscheidung kann nicht eine Reform einleiten, sondern nur die einschlägigen Schlußfolgerungen aus dem Reformergebnis ziehen.
Anlage 61
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 16) :
Wie lassen sich Stellenausschreibungen in den VDI-Nachrichten, so die des Bundesministeriums der Justiz, für einen Ing. grad. mit Besoldungsgruppe A 13 und die der Stadt Wiesbaden für einen Ing. grad. mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A 12 nur auf der Basis eines Abschlusses einer staatlich anerkannten Ingenieurschule und Nachweis von praktischer Tätigkeit auf den genannten Gebieten mit dem geltenden Besoldungsrecht in Einklang bringen?
Ich gehe davon aus, daß Sie die Anzeigen in den VDI-Nachrichten vom 27. Dezember 1972 und vom 14. März 1973 ansprechen. Mit den von Ihnen erwähnten Zeitungsanzeigen wurden Bewerber für zwei konkrete Dienstposten in den genannten Geschäftsbereichen gesucht, die nach Besoldungsgruppe A 13 bewertet sind. 'Durch die Anzeigen sollten in erster Linie graduierte Ingenieure angesprochen werden, die sich auf Beförderungsdienstposten bereits im öffentlichen Dienst bewährt hatten. Die Anzeigen enthalten kein Angebot, graduierte Ingenieure als Nachwuchskräfte in der Besoldungsgruppe A 13 in das Beamtenverhältnis zu übernehmen.
Anlage 62
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 17) :
Kann die Bundesregierung darlegen, welche Zuständigkeiten welche Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände nach der derzeitigen Rechtslage bei den Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke besitzen?
Nach Artikel 87 c GG in Verbindung mit § 24 Abs. 1 AtG werden die Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke nach § 7 AtG im Auftrag des Bundes von den Ländern durchgeführt. Die in der Anlage aufgeführten, nach § 24 Abs. 2 AtG bestimmten obersten Landesbehörden sind in den einzelnen Bundesländern für die Prüfung der Kernkraftwerksvorhaben auf ihre nuklearspezifische Sicherheit und den radioökologischen Schutz zuständig. Auf Bundesseite ist der Bundesminister des Innern für die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder zuständig (Bundesauftragsverwaltung gemäß § 24 Abs. 1 AtG, Art. 85 GG).
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Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren sind nach § 7 Abs. 3 AtG alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften, deren Zuständigkeitsbereich berührt wird, zu beteiligen. Hierdurch bleibt jedoch deren Zuständigkeit für nichtnukleare Fragen unberührt, z. B. des Bau- und Wasserrechts, des Natur- und Landschaftsschutzrechts, des Immissionsschutzrechts, des Gewerberechts, des Raumordnungsrechts, des Energiewirtschaftsrechts oder nach anderen, insbesondere landesrechtlichen Vorschriften. Nach verfassungskonformer Auslegung der Vorschriften des § 7 AtG sind entsprechende Fragen nicht Gegenstand des Atomgesetzes und werden nicht im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung geklärt.
Ubersicht über die Genehmigungsbehörden für
Atomanlagen (§ 7 AtG)
Baden-Württemberg:
Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit Arbeits- und Sozialministerium und Innenministerium
Bayern:
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Einvernehmen mit Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr
Berlin:
Senator für Wirtschaft (keine Bundesauftragsverwaltung, da alliierter Vorbehalt)
Bremen:
Senator für Wirtschaft und Außenhandel im Einvernehmen mit Senator für Arbeit
Hamburg:
Arbeits- und Sozialbehörde Hessen:
Ministerium für Wirtschaft und Technik im Einvernehmen mit Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen und Ministerium des Innern
Niedersachsen:
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr und Sozialminister gemeinsam
Nordrhein-Westfalen:
Arbeits- und Sozialminister und Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr gemeinsam
Rheinland-Pfalz:
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit Sozialministerium
Saarland:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft im Einvernehmen mit Ministerium für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen
Schleswig-Holstein:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Vertriebene und Ministerium für Wirtschaft und Verkehr gemeinsam
Anlage 63
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 18) :
Welche Standorte für in der Bundesrepublik Deutschland bereits genehmigte Kernkraftwerke können bezüglich Besiedlungsdichte und Industrienähe mit der Standortsituation des bei Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt, geplanten Kernkraftwerks verglichen werden, und gilt dieser Vergleich nach Kenntnis der Bundesregierung auch in bezug auf die dort geplanten Kapazitäten und Dimensionen?
Die Prüfung der Standorteigenschaften des geplanten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde erst vor kurzem aufgenommen und ist noch nicht abgeschlossen, so daß derzeit noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden können.
Bezüglich der Besiedlungsdichte in der Umgebung dieses Standortes geht aus den Unterlagen des Antragstellers hervor, daß diese im Umkreis von 20 Kilometern mit 155 Einwohnern pro Quadratkilometer unterhalb der mittleren Besiedlungsdichte der Bundesrepublik (240 Einwohner/km2) liegt und in der Nahzone sogar noch wesentlich kleiner ist. Dementsprechend gibt es in der Bundesrepublik sowohl dichter als auch weniger dicht besiedelte genehmigte Standorte für Kernkraftwerke. Am ehesten vergleichbar mit Grafenrheinfeld sind die Standorte Neckarwestheim und Philippsburg (Rhein). Die Bevölkerungszahlen in kreisförmigen Gebieten um diese Kernkraftwerke belaufen sich auf etwa:
0 bis 2 km 0 bis 4 km 0 bis 6 km I 0 bis 8 km 0 bis 10 km 0 bis 20 km
Grafenrheinfeld 750 11 000 25 000 65 000 110 000 200 000
Neckarwestheim 4 600 15 000 30 000 65 000 125 000 570 000
Philippsburg 2 000 11 000 35 000 80 000 116 000 460 000
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Es ist daraus ersichtlich, daß diese Vergleichsstandorte in einem mittleren Bereich von 2-10 km Umkreis sehr ähnlich sind, im Nahbereich von 0-2 km und im Bereich über 10 km jedoch ungünstiger als Grafenrheinfeld liegen. Bei Grafenrheinfeld wird jedoch zu berücksichtigen sein, daß in nordöstlicher Richtung durch die Stadt Schweinfurt einzelne Sektoren relativ hohe Besiedlungsdichten aufweisen.
Was die Industrienähe angeht, so spielen bei der Standortbeurteilung insbesondere Anlagen eine Rolle, welche beispielsweise durch Explosionen das Kernkraftwerk in Mitleidenschaft ziehen könnten. Nach den Antragsunterlagen sind derartige Industrieanlagen in der näheren Umgebung des Standortes Grafenrheinfeld nicht vorhanden. In dieser Hinsicht scheint der Standort also günstiger zu sein als zahlreiche andere Kernkraftwerksstandorte in der Bundesrepublik, in deren Umgebung chemische oder petrochemische Fabrikationsanlagen vorhanden oder geplant sind.
Das in Grafenrheinfeld geplante Kernkraftwerk soll einen Druckwasserreaktor und eine elektrische Leistung von 1300 Megawatt erhalten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß Kernkraftwerke dieser Größenordnung, die allerdings auch an anderen Standorten im Bau oder geplant sind, besonders sorgfältiger Sicherheitsprüfungen bedürfen und wird dafür entsprechend Sorge tragen.
Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, daß im Genehmigungsverfahren für einen Kernkraftwerks-Standort neben den Aspekten Besiedlungsdichte und Industrienähe natürlich eine Fülle weiterer Faktoren sowie deren mögliche gegenseitige Wechselwirkung zu berücksichtigen sind, so daß aus den obigen Ausführungen noch keine Schlußfolgerungen über die Genehmigungsaussichten ,des Standortes Grafenrheinfeld gezogen werden können.
Anlage 64
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 19) :
Wird die Bundesregierung die Reform der Rechtschreibung notfalls im Alleingang antreten, wenn die DDR, Osterreich oder die Schweiz nicht zu einer solchen Reform bereit sein sollten, wie von dem Vorsitzenden der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft vorgeschlagen?
Mit den beteiligten Bundesressorts und mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland habe ich Schriftstücke an die Staaten mit deutscher Sprache, nämlich die Deutsche Demokratische Republik, Österreich und die Schweiz, vorbereitet, in denen den genannten Staaten der Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 25. Mai 1973 zur Kenntnis gebracht und dem Wunsche Ausdruck verliehen wird, gemeinsame Gespräche über die Frage einer Rechtschreibeform zwischen den zuständigen
Stellen aller beteiligten Staaten aufzunehmen. Diese Schriftstücke werden den entsprechenden staatlichen Stellen unter Einhaltung des erforderlichen Verfahrensweges alsbald gleichzeitig zugeleitet werden.
Der beabsichtigte Schritt soll zur Klärung der Frage beitragen, ob und inwieweit dort eine Bereitschaft zu einer Reform der deutschen Rechtschreibung im Sinne der „Wiesbadener Empfehlungen" vorhanden ist. Das Ergebnis dieser Bemühungen bleibt abzuwarten, ehe die Bundesregierung ggf. an die Kultusminister der Länder mit der Bitte um Prüfung der Frage herantritt, ob eine- nur für Teilgebiete des deutschen Sprachraums geltende Rechtschreibreform zu verantworten wäre. Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Gerhart Baum, auf dem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem PEN-Zentrum der Bundesrepublik Deutschland und dem Verband Deutscher Schriftsteller veranstalteten Kongreß zur Reform der Rechtschreibung am 5. Oktober 1973 schon zum Ausdruck gebracht hat, würde ich einen Alleingang der Bundesrepublik Deutschland sehr bedauern.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 20) :
Hat die Bundesregierung Möglichkeiten geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Form unteren und mittleren Einkommensgruppen geholfen werden kann, die gegenwärtig auf Grund vereinbarter Zinsgleitklauseln bei Inanspruchnahme von Kreditmitteln für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen besonderen Zinsbelastungen ausgesetzt sind?
Die Bundesregierung kennt die Sorgen und Schwierigkeiten, die vielen Bürgern, die in den letzten Jahren mit Fremdmitteln gebaut haben, durch die Hochzinspolitik der Deutschen Bundesbank entstanden sind.
Der hohe Kapitalmarktzins schlägt allerdings nicht auf alle früher gewährten Wohnungsbaukredite durch. Bei den in der Eigenheimfinanzierung besonders bedeutsamen Bauspardarlehen ist keine Zinserhöhung eingetreten. Banken, die sich durch Pfandbriefe, also langfristig und zu festem Zins, refinanzieren, vereinbaren auch mit ihren Hypothekennehmern einen festen Zins, entsprechend ihren Refinanzierungsmöglichkeiten. Soweit aber bei Hypotheken Zinsgleitklauseln vorgesehen sind, kann der Zinsanstieg die Darlehensnehmer im Einzelfall sicherlich hart treffen. Das gilt besonders für Bauherren, die sich bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit verschuldet haben.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das weitere Anwachsen der Preissteigerungsrate zu brechen und den jährlichen Preisanstieg auf ein erträgliches Maß herunterzudrücken. In dieser Zielrichtung sind wir uns mit allen Fraktionen dieses
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Hohen Hauses einig. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn allen Preisauftriebstendezen — auch denen der Kreditübernachfrage — entschlossen entgegengewirkt wird. Deshalb hat die Bundesregierung in ihrem Zweiten Stabilitätsprogramm einen sozialgerechten undausgewogenen Maßnahmekatalog beschlossen und durchgeführt und deshalb betreibt die Deutsche Bundesbank eine restriktive Kreditpolitik.
Diese stabilitätspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank lassen erste Wirkungen erkennen. Der Preisanstieg bei den Lebenshaltungskosten geht seit Juli zurück. Die Preisrate des Monats September ist mit 6,4 % die niedrigste in diesem Jahr. Diese Erfolge an der Preisfront kommen allen Bürgern unseres Landes zu gute, auch den Besitzern von Eigenheimen. Gerade den sozial Schwachen, die von steigenden Preisen besonders stark betroffen werden, dient diese Stabilitätspolitik.
Es gilt jetzt diesen Stabilitätskurs vollends durchzuhalten. Es wäre verfrüht, die kreditpolitischen Bremsen heute schon entscheidend zu lockern. Bei einer Wende in der Zinspolitik wird auch die Belastung derjenigen, die in den letzten Jahren gebaut haben, durch eine Senkung der Zinsen auf Grund der Gleitklauseln wieder geringer werden.
Eine Milderung wirtschaftlicher Härten ergibt sich auch daraus, daß nach dem Zweiten Wohngeldgesetz auch Haus- und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Wohngeld haben können. Der soziale Ausgleich durch das Wohngeld soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung weiter verbessert werden. Seit dem 7. September liegt dem Bundesrat im ersten Durchgang eine von der Bundesregierung beschlossene Novelle vor, die im wesentlichen eine Anhebung der Höchstbeträge vorsieht, bis zu denen Mieten und Belastungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus haben die Fraktionen der SPD und FDP eine Novelle eingebracht, durch die der allgemeine Freibetrag bei der Einkommensermittlung nach dem Zweiten Wohngeldgesetz von 20 auf 30 v. H. erhöht werden soll.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 21):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht, den Pensionären einen höheren Versorgungsfreibetrag zu gewähren, und ist sie der Auffassung, daß man möglicherweise den Pensionären durch Anerkennung eines Ertragsanteils von ca. 20 Prozent des Einkommens helfen könnte, die steuerliche Belastung zu mindern?
Der Bundesregierung ist das von Ihnen angesprochene Problem bekannt. Sie hat am 12. September 1973 beschlossen, im Rahmen des Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes mit Wirkung ab 1975 wesentliche steuerliche Erleichterungen für Empfänger von Versorgungsbezügen vorzuschlagen. Hierzu gehört insbesondere die Erhöhung des Versorgungsfreibetrages von z. Z. 25 v. H. der Bezüge, höchstens 2400 DM jährlich, auf 40 v. H. der Bezüge, höchstens 3600 DM jährlich. Die Versorgungsempfänger werden außerdem in den Genuß der vorgesehenen Anhebung des Grundfreibetrages im Einkommensteuer-Tarif von z. Z. 1680 DM auf 3000 DM sowie des Arbeitnehmer-Freibetrages von z. Z. 240 DM auf 600 DM (bei gleichzeitiger Umwandlung in einen 22%igen Abzug von der Steuer) kommen. Diese Verbesserungen führen dazu, daß z. B. ein verheirateter, über 65 Jahre alter Pensionär, dessen Ehefrau ebenfalls das 65. Lebensjahr vollendet hat und der keine anderen Einkünfte bezieht, eine monatliche Pension bis zu etwa 1220 DM ohne steuerliche Belastung beziehen kann.
Eine Gleichstellung der Pensionsbesteuerung mit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, wie sie Ihnen im zweiten Teil Ihrer Frage offenbar vorschwebt, kann die Bundesregierung vor allem wegen sozialpolitischen und haushaltsmäßigen Bedenken nicht befürworten.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordnete Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 22):
Ist die Bundesregierung bereit, unter dem Eindruck der jüngsten Kartellamtsuntersuchung in der Bauwirtschaft den Erlaß des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1973 — I A 2 — 2620 —, wonach u. a. die anbietenden Unternehmen bestätigen müssen, daß ihr Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden steht, für ihren Bereich zu übernehmen?
Die bauvergebenden Bundesressorts haben auch vor der Untersuchung des Bundeskartellamts auf den verschiedensten Wegen versucht, wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu verhindern. In diesem Rahmen verlangen einige Bundesressorts u. a. schon seit langem in ihren Bewerbungs- und Vertragsbedingungen von den Auftragnehmern, daß sie sich nicht an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligen; teilweise vereinbaren Auftraggeber für den Fall der nachgewiesenen Zuwiderhandlung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann. Diese Handhabung entspricht in ihrer Wirkung weitgehend der im Bereich des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geforderten Erklärung.
Die übrigen Ressorts prüfen die Einführung entsprechender Vertragsbestimmungen. Wegen der engen Zusammenarbeit ist jedoch teilweise ein Einvernehmen mit den entsprechenden Länderbauverwaltungen erforderlich, bei denen zur Zeit noch erhebliche Bedenken bestehen. Diese Bedenken werden in erster Linie damit begründet, daß die vorgesehenen Maßnahmen wegen des äußerst schwie-
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rigen Nachweises von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nicht wirksam seien und daß der vereinbarte Betrag für den Schadenersatz von vornherein in den angebotenen Preis einbezogen werden könnte.
Der Bundesminister für Wirtschaft wird sich jedoch dafür einsetzen, daß die entsprechenden Vertragsbestimmungen eingeführt werden. Darüber hinaus wird er gemeinsam mit den Ressorts prüfen, ob in Ergänzung zu den vertraglichen Bestimmungen eine gesonderte Erklärung aller Bieter eingeführt werden kann, daß sie sich nicht an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt haben.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 23) :
Ist die Bundesregierung bereit, nach dem nun vollzogenen Abschluß der Gebietsreformen in Bayern den mit den Altlandkreisen Gemünden, Karlstadt und Marktheidenfeld ebenfalls in den neuen Landkreis Main-Spessart eingegliederten Altkreisbereich Lohr, entsprechend den wiederholten Vorschlägen der Bayerischen Staatsregierung, in das Regionale Förderungsprogramm „Unterfränkisches Zonenrand- und Ausbaugebiet" einzubeziehen, wie dies für die genannten drei anderen Altkreise bereits bisher schon der Fall war?
Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem der Bund und alle Länder angehören, hat am 29. Juni 1971 beschlossen, bis zu einer Neuabgrenzung der Fördergebiete die bestehende Abgrenzung nicht allein aus dem Grund zu ändern, daß im Rahmen einer Verwaltungsreform die Kreisgrenzen geändert werden. Die Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung ist bislang noch nicht abgeschlossen. Daher kann Ihrem Wunsch, den ehemaligen Kreis Lohr auf Grund einer Gebietsreform in den bestehenden Kreis der Fördergebiete der o. g. Gemeinschaftsaufgabe zu übernehmen, leider nicht entsprochen werden.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober
1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Kater (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 24 und 25) :
Inwieweit ist das in den letzten beiden Jahren registrierte bedeutende Wachstum der Außenhandelsumsätze der Volksrepublik Polen für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland von Interesse gewesen?
Welche Möglichkeiten und Maßnahmen der Erweiterung und Verbesserung unseres Außenhandels mit der Volksrepublik Polen werden von der Bundesregierung gesehen und in Zukunft gefördert?
Zu Frage B 24:
In den letzten beiden Jahren konnte der Außenhandel mit der VR Polen um rund 1 Mrd. DM oder
74 % auf 2,4 Mrd. DM gesteigert werden. Der Anteil der VR Polen am Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland erhöhte sich damit von 0,6 auf 0,9 %. Das Interesse dieser Entwicklung für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik liegt in einer Reihe von Faktoren, die zumal dann volles Gewicht erlangen, wenn der Aufwärtstrend anhält; die Zahlen dieses Jahres sprechen dafür.
Besonders interessant ist der Außenhandel mit der VR Polen für uns aus folgenden Gründen:
a) Die VR Polen ist außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und von der UdSSR abgesehen einer der bevölkerungsstärksten europäischen Handelspartner der Bundesrepublik. Bei einem nur etwa halb so großen Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung ergeben sich in der VR Polen Produktionsmöglichkeiten, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland angesichts eines nur mit Gastarbeitern zu deckenden Arbeitskräftemangels und angesichts hoher Kosten häufig nicht vorhanden sind.
b) Die VR Polen hat zur Aufrechterhaltung des relativ hohen Wachstumstempos ihrer Volkswirtschaft — durchschnittliche Steigerung des Pro-Kopf-Bruttosozialprodukts 1960/1970: 5,2 % — großen Bedarf an Technologie. Hieraus folgen interessante Möglichkeiten zusätzlicher Verwertung von Technologien, die in der Volkswirtschaft der Bundesrepublik schon vorhanden sind.
c) Die Wirtschaftsbeziehungen zur VR Polen sind in den Gesamtzusammenhang der Ost-WestWirtschaftsbeziehungen einzuordnen. Hieraus ergeben sich Wettbewerbsmöglichkeiten, die von der Volkswirtschaft der Bundesrepublik im eigenen Interesse wahrgenommen werden sollten.
Zu Frage B 25:
Die Bundesregierung wird den Außenhandel mit der VR Polen auch in Zukunft durch folgende Maßnahmen fördern:
a) Die erheblichen polnischen Handelsbilanzdefizite (1972: 0,5 Mrd. DM) müssen durch Steigerung der polnischen Liefermöglichkeiten vermindert werden. Hierzu dient die Förderung der Unternehmenskooperation, die von der Bundesregierung besonders durch die Tätigkeit eines gemischten deutsch-polnischen Regierungsausschusses, an dem auch die deutsche Wirtschaft beteiligt ist, betrieben wird. Über ein 10jähriges deutsch-polnisches Abkommen zur Förderung der Kooperation wird gegenwärtig verhandelt. Außerdem wird die Bundesregierung ihre Politik des Abbaues von Einfuhrbeschränkungen für polnische Waren fortsetzen.
b) Angesichts des vorhandenen Ungleichgewichts von polnischen Käufen und Verkäufen kommt der Kreditfinanzierung eine erhebliche Bedeutung zu. Die Bundesregierung erleichtert die Kreditaufnahme durch staatliche Bürgschaften.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3417*
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 15. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 26 und 27) :
Was wird die Bundesregierung tun, um den in den letzten Wochen schon gestiegenen Butterpreis wieder zu stabilisieren und in der bevorstehenden milcharmen Jahreszeit ein weiteres Ansteigen des Butterpreises zu verhindern?
Wird die Bundesregierung insbesondere Butter aus den Reserven der Einfuhr- und Vorratsstellen freigeben und den weiteren Export von künstlich verbilligter EWG-Butter in andere Länder unterbinden?
Zu Frage B 26:
Eine lang anhaltende Trockenheit hat im norddeutschen Raum dazu geführt, daß der Bedarf an Frischbutter in der Zeit von Mitte September bis Anfang Oktober d. J. das Angebot geringfügig überstieg. Aus diesem Grunde wurde an den drei Börsen in Hamburg, Köln und Kempten für lose Butter ein Preis von 6,52 bis 6,55 DM/kg franko Großhandel notiert. Damit wurde der Interventionspreis von 6,44 DM/kg geringfügig überschritten.
Die kühlere Witterung hat jedoch einen Rückgang des Trinkmilchverbrauchs bewirkt. Deshalb stehen in allen Teilen der BRD erneut so große Milchmengen zur Buttererzeugung zur Verfügung, daß wieder Butter von der staatlichen Lagerhaltung übernommen werden mußte. Die Butternotierung wird daher kurzfristig wieder rückläufig sein und bleiben.
Zu Frage B 27:
Ich habe die seinerzeitige Verknappungserscheinung jedoch unverzüglich zum Anlaß genommen, um die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der nach der Gemeinsamen Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse die Dispositionsbefugnis über die Bestände der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette zusteht, fernschriftlich um die sofortige Freistellung von Lagerbutter zu bitten. Diese Freistellung ist nach der von der Kommission der EG für nötig gehaltenen Befragung der anderen Mitgliedstaaten durch Verordnung (EWG) Nr. 2734/73 vom 8. 10. 1973 (Amtsblatt der EG Nr. L 282 vom 9. 10. 1973) erfolgt. Da in der zum Saisonausgleich bestimmten privaten Lagerhaltung der Europäischen Gemeinschaften 168 694 t Butter lagern, war eine Erhöhung des Abgabepreises von 0,03 RE/kg (0,11 DM/kg) über dem Interventionspreis unvermeidbar. Die Absatzmöglichkeiten der privaten Lagerhaltung wären anderfails unzulässig beeinträchtigt worden. Von der Möglichkeit der Abgabe von Lagerbutter wird jedoch wegen des reichlichen Frischbutterangebotes kaum Gebrauch gemacht werden.
Davon unabhängig habe ich mich stets und in zahlreichen Fällen mit Erfolg dafür eingesetzt, daß die Verbraucher in den Europäischen Gemeinschaften hei der Abgabe verbilligter Butter vorrangig berücksichtigt werden. Ich bleibe weiterhin um die kurzfristige Wiederaufnahme der Molkereibutteraktion bemüht.
Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang darüber hinaus die Notwendigkeit zum Export von Butter in Drittländer besteht, trifft die Kommission der EG in eigener Verantwortung. Sie hat erklärt, Sonderkonditionen für einzelne Abnehmer werde es nicht mehr geben.
Anlage 71
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 28) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Novellierung des Gesetzes über die Fortführung der Rentenreform ein Arbeitnehmer, der von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen will, monatelang ohne jegliches Einkommen ist, weil er eine Bescheinigung über die Aufgabe seines Arbeitsplatzes vorlegen muß, andererseits aber die Rentenfestsetzung oft mehrere Monate dauert, und gedenkt die Bundesregierung, zur Beseitigung dieser einkommenslosen Zeit (erst nach Rentengewährung kann Nebenverdienst erworben werden) etwas zu tun?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Altersruhegeld infolge der derzeit außergewöhnlichen Arbeitsbelastung der Rentenversicherungsträger verlängert haben. Diese Arbeitsbelastung resultiert einmal aus der erhöhten Zahl von Anträgen auf Altersruhegeld infolge der Einführung der flexiblen Altersgrenze, zum größeren Teil jedoch aus den Arbeiten im Zusammenhang mit der Rente nach Mindesteinkommen, die nach einem ausdrücklichen Wunsch des Bundestages mit Vorrang durchgeführt werden sollen. Eine besonders zeitaufwendige Bearbeitung ist deshalb erforderlich, weil der größte Teil des Rentenbestandes individuell daraufhin zu überprüfen ist, ob die Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen zur Anwendung kommen. Bei einem positiven Ausgang dieser Prüfung ist dann eine individuelle Neuberechnung der Renten vorzunehmen. Die sich hieraus für die Versicherungsträger ergebende erhebliche Mehrarbeit ist, wie Sprecher Ihrer Fraktion bei den Beratungen über das Rentenreformgesetz zum Ausdruck gebracht haben, bewußt in Kauf genommen worden. Eine Folge dieser zusätzlichen Verwaltungsarbeit sind jetzt die längeren Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Altersruhegeld. Die Rentenversicherungsträger sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die vorhandenen Rückstände nach Kräften abzubauen.
Die in Ihrer Frage aufgezeigten Unzuträglichkeiten sind auch nicht eine Folge der durch das Vierte Rentenversicherungs-Anderungsgesetz erfolgten Rechtsänderung. Eine einkommenslose Zeit können die Versicherten vermeiden, wenn sie den Rentenantrag bis zu sechs Monaten vor der vorgesehenen Beendigung der Vollbeschäftigung stellen. Die Bescheinigung des Arbeitgebers über die beabsichtigte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die auch im voraus ausgestellt werden kann, kann diesem Rentenantrag bereits beigefügt werden. Im Falle einer Verzögerung der Rentenfeststellung über den Zeitpunkt der Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses hinaus ist der Versi-
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cherte nicht gehindert, im Rahmen der zulässigen Grenzen eine Beschäftigung auszuüben. Er kann also auch unmittelbar im Anschluß an das bisherige Beschäftigungsverhältnis in einem neuen, kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis von nicht mehr als drei Monaten bzw. 75 Arbeitstagen einen unbeschränkten Arbeitsverdienst erzielen. Innerhalb der sich aus dem Vorstehenden ergebenden Zeiträumen wird der Versicherungsträger auch bei der augenblicklich starken Arbeitsbelastung regelmäßig in der Lage sein, die Anträge auf Altersruhegeld zu bescheiden. Sollte die Erledigung eines Rentenantrags innerhalb dieser Zeiträume — aus welchen Gründen auch immer — nicht möglich sein, so haben die Rentenversicherungsträger die Möglichkeit zur Gewährung von Vorschußzahlungen. Soweit mir bekannt ist, machen sie von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch. Gleichwohl wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit den Versicherungsträgern und deren Aufsichtsbehörden nochmals Fühlung aufnehmen, auf die unterschiedlich langen Antragslaufzeiten hinweisen und auf einen raschen Abbau der vorhandenen Antragsrückstände hinwirken.
Anlage 72
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973
auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 29 und 30) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, daß die ca. 60 000 kleinen Bürger in der Bundesrepublik Deutschland, deren Größe allenfalls 1,45 Meter beträgt, mit in das Rehabilitationsprogramm der Bundesregierung einbezogen werden, ebenso auch natürlich jene, deren Körpermaße weitaus über dein Durchschnitt liegen?
Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß diese Menschen, die zwar physisch gesund, aber in unserer „normalen" Gesellschaft als behindert anzusehen sind, steuerlich mit Behinderten gleichgestellt werden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß von den ca. 60 000 kleinen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen, die besonderer Eingliederungsmaßnahmen bedürfen, im Rehabilitationsprogramm der Bundesregierung volle Berücksichtigung finden.
Soweit am Zustandekommen einer deutlich unter oder über dem Durchschnitt liegenden Körpergröße krankhafte Prozesse mit entsprechenden Sekundärfolgen beteiligt sind, wird die daraus resultierende Behinderung — sei sie körperlicher, seelischer oder geistiger Natur — genauso beurteilt wie jede andere Form der Behinderung.
Das Rehabilitationsprogramm der Bundesregierung schließt deshalb jene Formen von Zwerg- und Riesenwuchs ein, die die Merkmale einer Behinderung aufweisen.
Eine generelle Gleichstellung dieser Personengruppe mit Behinderten ist allerdings nicht gerechtfertigt. Das absolute Körpermaß sagt primär nichts über Existenz oder Nichtbestehen einer Behinderung
aus, denn es gibt eine Vielzahl von Menschen, deren Längenmaß unterhalb oder oberhalb der Normalwerte liegt, ohne daß darin ein pathologischer Zustand zu sehen wäre. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob in dem von Ihnen genannten Fall eine Behinderung vorliegt.
Anlage 73
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 31):
Ist die Bundesregierung bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die bei der Eheschließung in Frankreich anfallenden Kosten des obligatorischen sogenannten „examen prénuptial" für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen von den Krankenkassen übernommen werden?
Das nach französischem Eherecht vorgeschriebene „examen prénuptial" wird nicht vom Leistungskatalog der deutschen Sozialversicherung erfaßt. Ein Anspruch auf Übernahme der damit verbundenen Kosten ergibt sich auch nicht aus den EWG-Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72. Danach können deutsche Versicherte bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Frankreich im Fall der Krankheit vom französischen Träger des Aufenthaltsortes aushilfsweise Sachleistungen zu Lasten des deutschen Trägers erhalten, wenn ihr Zustand eine unverzügliche Leistungsggewährung erfordert. Um eine sofort notwendige ärztliche Betreuung im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich bei dem „examen prénuptial" nicht. Eine Änderung dieses Rechtszustandes wird nicht für erforderlich gehalten. Zudem möchte ich darauf hinweisen, daß eine Übernahme der Kosten für das französische „examen prénuptial" durch deutsche Träger präjudizielle Wirkung auf ähnliche dem deutschen Recht fremde Tatbestände haben könnte.
Anlage 74
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 32 und 33) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Landesversicherungsanstalten und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit der Bearbeitung der Rentenanträge im Durchschnitt vier Monate im Rückstand sind und dadurch rund 480 000 Rentner zum Teil bis zu neun Monate auf ihren Rentenbescheid warten müssen?
Welche Sofortmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen Notstand zu beseitigen?
Der in Ihrem Schreiben angesprochene Sachverhalt war in den letzten Wochen bereits mehrmals Gegenstand von Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages. In ihren Antworten hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß auch
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3419*
sie die derzeitige Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf das Altersruhegeld aus der Rentenversicherung bei einzelnen Rentenversicherungsträgern für unbefriedigend hält. Die Ursache für diese längere Bearbeitungsdauer liegt vor allem in der erheblichen Verwaltungsmehrarbeit, die das Rentenreformgesetz für die Rentenversicherungsträger mit sich gebracht hat. Diese Mehrarbeit resultiert einmal aus der erhöhten Zahl von Rentenanträgen infolge der Einführung der flexiblen Altersgrenze, zum anderen aber auch zu einem sehr erheblichen Teil aus den Arbeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen auf den Rentenbestand. Diese Arbeiten sollen nach einem ausdrücklichen Wunsch des Bundestages mit Vorrang erledigt werden. Auf Grund der im Rentenreformgesetz getroffenen Regelungen muß der größte Teil des Rentenbestandes an Hand der Rentenakten daraufhin überprüft werden, ob die Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen zur Anwendung kommen; bei einem positiven Ausgang dieser Prüfung muß die Rente individuell neu berechnet werden. Wie Sie wissen werden, hat Ihre Fraktion diese erhebliche Verwaltungsarbeit bei den Beratungen im 6. Deutschen Bundestag bewußt in Kauf genommen. Die Rentenversicherungsträger sind jedoch nach Kräften bemüht, die vorhandenen Rückstände abzubauen.
In meiner Antwort auf entsprechende Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg habe ich zum Ausdruck gebracht, daß ich die vermehrte Gewährung von Vorschüssen als ein geeignetes Mittel ansehe, um die sich aus den vorübergehend längeren Bearbeitungszeiten für die Rentenantragsteller möglicherweise ergebenden Unzuträglichkeiten zu. vermeiden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, mit den Rentenversicherungsträgern und deren Aufsichtsbehörden Verbindung aufzunehmen um zu klären, auf welche Weise möglichst bald wieder alle Rentenversicherungsträger angemessene Bearbeitungszeiten bei der Erledigung von Rentenanträgen erreichen können.
Anlage 75
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 34) :
In welcher Verteilung gewährt der Bund Zuschüsse für die Anstellung von Sozialberatern für ausländische Arbeitnehmer an die einzelnen Trägerorganisationen, und welche Maßstäbe liegen der Verteilung zugrunde?
Die im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aufgeführten Zuschüsse für die verschiedenen Träger der Betreuungs- und Beratungstätigkeit wurden im Haushaltsjahr 1972 wie folgt aufgeteilt (in Klammern Ansätze für 1973 aufgrund der bisherigen Mittelbereitstellung) :
DM DM
Arbeiterwohlfahrt: 5 030 000 (5 700 000)
Deutscher Caritas
verband: 2 090 000 (2 280 000)
Diakonisches Werk: 1 462 000 (1 615 000)
IB-Jugendsozialwerk: 220 000 (285 000)
Deutsche Kranken
hausgesellschaft: 7 700 (67 000)
Deutscher Gewerk
schaftsbund: 750 000 (950 000)
Kath. Arbeitnehmer
bewegung: 194 500 (211 000)
Diese Zuschüsse sind vor allem für die Beschäftigung, Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern der genannten Organisationen bestimmt, denen die generelle Betreuung und die arbeits- und sozialrechtliche Beratung obliegt.
Die Mittel werden auf der Grundlage von Anträgen und Finanzierungsplänen der Verbände verteilt. Zuvor wird mit den Verbänden gemeinsam die zukünftige Arbeit erörtert und über die Verteilung der Mittel Einverständnis erzielt, wobei die Art der übernommenen Aufgaben und die besondere Situation der einzelnen Träger berücksichtigt werden.
Allgemeine Maßstäbe für eine Verteilung der Zuwendungen an die Träger lassen sich wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Verbänden — insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes von Eigenmitteln (z. B. aus Kirchensteuern oder Mitgliedsbeiträgen) — und wegen der verschiedenen Aufgabenstellung nicht anwenden.
Anlage 76
Antwort
des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 35) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine verbraucherfreundliche Liberalisierung der gesetzlichen Bestimmungen des Ladenschlußgesetzes vorzuschlagen?
Das geltende Ladenschlußgesetz ist ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher. Es stellt für keine der drei Seiten eine optimale Lösung dar. Eine bessere Lösung, die alle Seiten befriedigen würde, ist jedoch bisher nicht gefunden worden. Sie ist auch nicht in Sicht. Die Bundesregierung beabsichtigt daher zur Zeit nicht, eine Änderung des Ladenschlußgesetzes vorzuschlagen.
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Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vorn 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 36) :
Billigt die Bundesregierung, daß Bundesmittel z. B. aus dem Bundesjugendplan für Abflüge vom DDR-Flughafen BerlinSchönefeld verwandt werden?
Reisekostenzuschüsse aus Mitteln des Bundesjugendplans werden in der Regel nur auf der Grundlage der Fahrtkosten zweiter Klasse Eisenbahn gewährt, wobei die Wahl des Verkehrsmittels den Empfängern freisteht. In den Ausnahmefällen genehmigter Flugkostenabrechnung muß bei etwa gleichen Preisen „der Deutschen Lufthansa" der Vorrang gegeben werden. In der Praxis sind bei Reisen in osteuropäische Staaten in einigen Fällen Ausnahmen zugelassen worden, wenn die Flüge vom Flughafen Berlin-Schönefeld erheblich billiger waren. Eine prinzipielle Billigung der Verwendung von Förderungsmitteln des Bundesjugendplans für Abflüge vom DDR-Flugplatz Berlin-Schönefeld ist nicht beabsichtigt.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/1086 Frage B 37) :
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob die bisher gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Röntgenreihenuntersuchungen für Lehrer zu gesundheitlichen Schäden führen, und gegebenenfalls Röntgenuntersuchungen durch andere Untersuchungsmethoden zu ersetzen oder die zeitlichen Untersuchungsabstände zu vergrößern?
Die Strahlenbelastung bei der Röntgenuntersuchung der Atmungsorgane ist — zumal bei einer Röntgenaufnahme — minimal. Die Strahlendosen sind so gering, daß die von der internationalen Kommission für Strahlenschutz festgelegten höchst zulässigen Strahlendosen für beruflich strahlenexponierte Personen auch bei häufigeren Röntgenaufnahmen bei weitem nicht erreicht werden. Dementsprechend sind auch trotz der in mehr als 10 Jahren durchgeführten vielen tausend Röntgenuntersuchungen der Lehrer gesundheitliche Schäden bislang nicht festgestellt worden.
Auf den Nachweis, daß Lehrer, Schulbedienstete usw. nicht an einer ansteckungsfähigen Tuberkulose der Atmungswege leiden, kann auch im Interesse der Gesundheit unserer Kinder nicht verzichtet werden. Da aber andererseits anzustreben ist, die Strahlenbelastung der Bevölkerung so gering wie irgend vertretbar zu halten, beabsichtige ich, bei der anstehenden Novellierung des Bundes-Seuchengesetzes vorzuschlagen, daß bei Lehrern nur dann eine Röntgenaufnahme vorzunehmen ist, wenn der zu Untersuchende tuberkulinpositiv ist. Ist die Tuberkulinprobe negativ, so kann das als Nachweis dafür genügen, daß der Betreffende nicht mit Tuberkulose infiziert ist und somit keine Notwendigkeit besteht, ihn zu röntgen.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 38) :
Trifft es zu, daß es (vgl. „Kölner Stadt-Anzeiger" vom 20. September 1973, Lokalausgabe Bergheim) Ziel der Bundesregierung ist, den Individualverkehr einzuschränken, und wenn ja, gilt dies auch für schwachstrukturierte Gebiete und den ländlichen Raum?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Individualverkehr generell einzuschränken. Ziel der Verkehrspolitik ist allerdings eine verbesserte Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern in Anpassung an die unterschiedlichen räumlichen Bedingungen. Dies hat die Bundesregierung erst kürzlich in ihrer Antwort vom 5. September 1973 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend die Verkehrspolitik der Bundesregierung (BT-Drucksache 7/985) nochmals eindeutig klargestellt.
In den Verdichtungsräumen soll durch ein verbessertes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden, daß die Autofahrer insbesondere im Berufsverkehr verstärkt auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Für die schwächer strukturierten Gebiete mit ihrer geringeren Bevölkerungsdichte und einem niedrigeren Verkehrsaufkommen besteht diese Notwendigkeit nicht. Hier kommt dem Pkw-Verkehr im Hinblick auf eine befriedigende Verkehrsbedienung auch künftig entscheidende Bedeutung zu. Die Bundesregierung strebt daher für diese Gebiete eine Einschränkung des Individualverkehrs nicht an. Sie ist vielmehr bemüht, durch mehr Straßenbau in diesen Regionen die Voraussetzungen für ein befriedigendes Verkehrsangebot sowohl im Personenverkehr wie im Güterverkehr zu verbessern.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 39 und 40) :
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen zu erwirken, daß die Pächter der Autobahnraststätten in verstärktem Ausmaß gehalten werden, Frischmilchgetränke anzubieten, um somit neben dem gesundheitlich förderlichen verstärkten Konsum von Frischmilch zugleich eine Absatzförderung für die Landwirtschaft zu betreiben, die zudem dem Trend nach alkoholfreien Getränken entgegenkommt, der hei Autofahrern seit der Einführung der 0,8 %-Grenze festzustellen ist?
Ist die Bundesregierung bereit, falls sie die Pächter bestehender Betriebe zu einem verstärkten Angebot dieser Milchgetränke nicht veranlassen kann, zu überprüfen, ob den regionalen Molkereien die Möglichkeit der Eröffnung von Milchverkaufsstellen an Autobahnrastplätzen eingeräumt werden kann, womit dem Interesse der Landwirtschaft und Milchwirtschaft an einer Absatzsteigerung ebenso gedient würde, wie auch bestehende Bedenken überwunden würden, die Raststätten könnten das erhöhte Angebot von Frischmilch aus Gründen der Personalknappheit nicht einführen?
Zu Frage B 39:
Da die Einschränkung des Alkoholkonsums durch die Kraftfahrer eine wesentliche Voraussetzung zur
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Verbesserung der Verkehrssicherheit bildet, hat die Gesellschaft der Bundesautobahnen mbH (GfN) die Pächter der Autobahnraststätten verpflichtet, alkoholfreie Getränke, insbesondere Milchgetränke anzubieten. Die GfN und ihre Pächter bemühen sich um Verbesserung des Angebotes und Steigerung des Absatzes von Trinkmilch und streben deshalb weiterhin Zusammenarbeit mit den Molkereien an. Darüber hinaus hat die GfN unter Zurückstellung eigenwirtschaftlicher Interessen mit Wirkung vom
1. Oktober 1973 die Abgabe von Trinkmilch pachtfrei gestellt. Ungeachtet des bisher schon Erreichten, ist die Bundesregierung im Hinblick auf die seit der Einführung der 0,8 Promillegrenze gestiegene Trinkmilchnachfrage — und insoweit auch zur Förderung des Trinkmilchabsatzes der Landwirtschaft — bereit, darauf hinzuwirken, daß die GfN die Pächter der Autobahnraststätten zur weiteren Verstärkung des Trinkmilchangebotes anhält.
Zu Frage B 40:
Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Bemühungen der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN) zur Förderung des Trinkmilchabsatzes in den Raststätten der Bundesautobahnen zum gewünschten Erfolg führen werden, wenn auch die Molkereien das ihrige dazu beitragen. Sie sieht daher keinen Anlaß zu der Erwägung, den örtlichen Molkereien Einrichtung und Betrieb eigener Milchverkaufsstellen auf Autobahnparkplätzen zu gestatten.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 41 und 42) :
Was gedenkt die Bundesregierung gegen die mangelhafte Verkehrserschließung des Grenzraumes „Linker Niederrhein", insbesondere auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs, zu unternehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, zur Änderung dieses Zustandes die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Niederländischen Staatsbahn mit dem Ziel einer verbesserten D-Zugversorgung dieses Gebietes zu unterstützen?
Die verkehrliche Erschließung eines Gebietes orientiert sich an der Nachfrage nach Verkehrsleistungen. Den Verkehrsbedürfnissen des Grenzraumes „linker Niederrhein" wird in erster Linie das vorhandene Straßennetz gerecht, das zur Verbesserung des weiträumigen Straßenverkehrs weiter ausgebaut wird. So ist z. Z. die Autobahn A 79 VenloDuisburg im Bau. Sie soll bis zum Jahre 1976 durchgehend fertiggestellt sein. Ferner ist vorgesehen, die linksrheinische Autobahn A 14, die z. Z. von Süden kommend bis Kaldenhausen unter Verkehr liegt, abschnittsweise nach Nordwesten zu verlängern. Aus heutiger Sicht dürfte sie gegen Ende des
2. Fünfjahresplanes (1980) die deutsch/niederländische Grenze westlich Goch erreichen. Neben den vorerwähnten Autobahnen laufen zur Zeit noch örtliche Verbesserungen im Zuge der B 9/B 504 bei Frasselt und im Zuge der B 221 bei Straelen.
Das durch den Fahrplan festgelegte Verkehrsangebot für die Schiene wird von der Deutschen Bundesbahn (DB) unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze in eigener Zuständigkeit gestaltet. Die Bundesregierung nimmt darauf keinen Einfluß. Nach § 48 Bundesbahngesetz gibt jedoch die DB den einzelnen Ländern bei der Bearbeitung des Reisezugfahrplans Gelegenheit zur Stellungnahme. Um eine möglichst nachfragegerechte Fahrplangestaltung zu erreichen, stimmt die DB darüber hinaus ihre Planungen mit den interessierten Gremien, z. B. Verkehrsverbänden, Industrie- und Handelskammern ab. Wie mir die DB mitgeteilt hat, ist sowohl nach ihren Feststellungen als auch nach denen der Niederländischen Staatsbahnen für den Eisenbahnpersonenverkehr über Kranenburg/Nijmegen kein ausreichendes Verkehrsbedürfnis für zusätzliche Schnellzugverbindungen zwischen den Niederlanden und Süddeutschland gegeben.
Die DB ist bestrebt, den Verkehrsbedürfnissen des Grenzraumes „linker Niederrhein" durch entsprechende Leistungen im Bezirks- und Nahverkehr nachzukommen. Die Fahrpläne dieses Angebotsbereichs werden dabei im engen Einvernehmen mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer Krefeld erarbeitet. In dieser Zusammenarbeit konnte nach dem Eindruck der DB aus den letzten Verhandlungen eine zufriedenstellende Verkehrsbedienung für den linksrheinischen Raum erreicht werden. Insbesondere wurden zum Sommerfahrplan 1973 die Verkehrszeiten von Eil- und Nahverkehrszügen der Strecken Duisburg–Krefeld–Mönchengladbach und Duisburg–Kleve auf die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Intercity-Züge in Duisburg abgestimmt und damit ein besserer Anschluß an das innerdeutsche Schienennetz hergestellt.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 43 und 44) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn für die Streckenführung der Neubaustrecke Aschaffenburg—Würzburg angesichts der Ausweisung der Streckenlänge von 65 km in ihrer Information „Neubaustrecken und Ausbaustrecken im Netz der Deutschen Bundesbahn" ganz offensichtlich an einer Trassierung durch das Hafenlohrtal (Spessart) entgegen den Vorstellungen aller Umweltschutz- und Naturschutzverbände festhält?
Billigt die Bundesregierung diese auf rein kommerzielle Erwägung abgestellte Streckenführung, obwohl damit der Spessart
als eines der grüßten noch zusammenhängenden Waldgebiete
Deutschlands in seiner Substanz wesentlich getroffen wird?
Die im Ausbauprogramm für das Netz der DB im Jahre 1970 enthaltene Längenangabe der Strecke Aschaffenburg–Würzburg von 65 km, die sich auch in der erwähnten DB-Information findet, bezieht sich auf Vorplanungen. Eine Änderung der Längenangaben empfiehlt sich erst, wenn die Trasse endgültig festliegt. Die Trassensuche der DB ist z. Z. jedoch noch nicht abgeschlossen.
3422* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
Wegen der Unzweckmäßigkeit der Trasse durch das Hafenlohrtal untersucht die DB eine weiter nördlich gelegene Trasse, die im Raum Gemünden an die Neubaustrecke Hannover–Kassel–Gemünden anschließt und von dort auf der linken Mainseite weiter nach Würzburg verläuft. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die DB mit den zuständigen Planungsträgern die Linienführung abstimmen. Bei allen Trassierungen der Neubaustrekken werden selbstverständlich auch von der DB die Belange des Umwelt- und Naturschutzes entsprechend gewürdigt. Im weiteren können Einwendungen in den rechtlichen Verfahren der Raumordnung und Planfeststellung vertreten werden.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 45) :
Treffen Meldungen zu, daß Pläne zur Auflösung des Bundesbahnbetriebswerks Gemünden bestehen, und ist gegebenenfalls die Bundesregierung bereit, eine Überprüfung vorzunehmen, um auf Grund der Bedeutung des Eisenbahnknotenpunkts Gemünden sowie auch im Interesse des dort sehr beunruhigten rund 300 Mann umfassenden Personals die Aufrechterhaltung des Bundesbahnbetriebswerks und des damit verbundenen Bundesbahn-Kraftwagenstützpunkts Gemünden weiterhin zu garantieren?
Zu Ihrer Frage kann ich mitteilen, daß eine Auflösung des maschinentechnischen Stützpunktes in Gemünden nicht beabsichtigt ist. Die Deutsche Bundesbahn (DB) erwägt lediglich, im Rahmen des Strukturwandels im Zugförderungsdienst die Unterhaltung der im Bahnbetriebswerk (Bw) Gemünden beheimateten Schienen- und Straßenomnibusse zu verlagern. Aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus müssen die modernen, wenig unterhaltsaufwendigen Schienen- und Straßenfahrzeuge in Schwerpunktwerkstätten konzentriert werden. Anschließendist beabsichtigt, das Bw Gemünden in eine Betriebswerks-Außenstelle umzuwandeln.
Das Fahrpersonal (Lokführer bzw. Omnibusfahrer) als größter Teil der Belegschaft wird von dieser Maßnahme nicht berührt. Diese Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Für die betroffenen Mitarbeiter aus dem Verwaltungs- und Werstättendienst wird z. Z. von der Bundesbahndirektion Nürnberg ein Sozialplan erstellt. Ich gehe davon aus, daß die DB diese Rationalisierungsmaßnahme wie in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen nach Möglichkeit ohne soziale Härten durchführen kann.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 46) :
Ist die Bundesregierung bereit, aus dem Test der Stiftung Warentest über Autokindersitze Konsequenzen zu ziehen, welcher ergeben hat, daß von 15 geprüften Sitzen 11 nicht zufriedenstellend und teilweise sogar lebensgefährlich sind?
Die Ergebnisse der Untersuchung der Stiftung „Warentest" über Kindersitze in Kraftfahrzeugen decken sich weitgehend mit denen des Forschungsauftrages über Sicherungseinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen, der bereits in den Jahren 1971 und 1972 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr durch das Battelle-Institut durchgeführt worden war.
Der Forschungsauftrag diente der Bestandsaufnahme und zeigte ganz deutlich, daß gesetzliche Regelungen notwendig sind. Das Battelle-Institut wurde daher beauftragt, Anschlußuntersuchungen auch im Jahre 1973 weiterzuführen mit dem Ziel, einen Anforderungskatalog für Einrichtungen zur Sicherung von Kindern zu erstellen.
Sobald die wissenschaftlichen technischen Unterlagen einschließlich der notwendigen Prüfrichtlinien vorliegen, werden entsprechende Vorschriften erarbeitet.
Abschließend darf ich Sie noch darüber unterrichten, daß bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Genf (ECE) ebenfalls Überlegungen über die Gestaltung von Kindersitzen zur Beratung anstehen. Als Beratungsgrundlage wird auch der durch das Battelle-Institut zu erstellende Anforderungskatalog dienen.
Anlage 85
Antwort
,des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 47):
Ist die Bundesregierung bereit, Hersteller von Automobilen zu veranlassen, gesetzlich vorgeschriebene Zubehörteile (z. B. Pannendreieck und Verbandskasten) beim Verkauf von Kraftfahrzeugen selbstverständlich mitzuliefern?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Zubehörteile wie Warndreieck und Verbandkasten sind nicht demselben Verschleiß unterworfen wie das Kraftfahrzeug. Daher können Zubehörteile durchaus in Ordnung sein und weiter verwendet werden, obgleich das Fahrzeug verschrottet werden muß.
Im allgemeinen sind die Kraftfahrzeughersteller auch bereit, Warndreiecke und Verbandkasten beim Verkauf von Kraftfahrzeugen gegen Aufpreis mitzuliefern. Die Händler weisen ihre Kunden auf die Notwendigkeit hin, solche Ausrüstungsgegenstände mitzuführen. Diese Gesichtspunkte veranlaßten den Bundesminister für Verkehr für solche Zubehörteile nur das Mitführen vorzuschreiben und dabei offenzulassen, wer die Ausrüstung vorzunehmen hat.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 48 und 49) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3423*
Zu welchen neuen Erkenntnissen ist die Bundesregierung inzwischen bezüglich der Sicherheit von Verbundglasscheiben als Windschutzscheiben bei Personenkraftwagen gelangt?
Erwägt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Regelausstattung von Personenkraftwagen mit Sicherheitsgurten in der Straßenverkehrs-Ordnung das Anlegen von Sicherheitsgurten zur Pflicht zu machen, wodurch nebenbei ein oft als ,entscheidend" bezeichnetes Argument gegen eine nach überwiegender
Mehrheitsmeinung Sachverständiger notwendige Ausstattung aller Pkws mit Verbundglasscheiben wegfiele?
Zu Frage B 48:
Hinsichtlich der Beurteilung der heute als Windschutzscheiben verwendeten Glasarten haben sich bislang keine neuen Gesichtspunkte ergeben, und ich kann nur auszugsweise wiederholen, was ich auf eine entsprechende Anfrage (BT-Drucks. VI/2938, Teil A, Frage 4) ausgeführt habe:
Der Bundesminister für Verkehr hat wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft. Beide Windschutzscheibenbauarten sind noch mit Mängeln behaftet, die nicht isoliert voneinander bewertet oder einfach gegeneinander aufgewogen werden können. Für die Abschätzung des Unfallrisikos sowohl hinsichtlich der Unfallhäufigkeit als auch der Schwere der Unfallfolgen sind neben den Merkmalen der Glassorten auch die Einbaubedingungen in den Kraftfahrzeugen in die Erwägungen mit einbezogen worden. Beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zur Verfügung stehenden Ergebnissen der Unfallursachenforschung sowie den Erkenntnissen aus Unfallfolgen kann nicht gesagt werden, eine der beiden bekannten Windschutzscheibenbauarten sei der anderen weit überlegen.
(Antwort vom 15. 12. 1971, 159. Sitzung des Deutschen Bundestages)
Zu Frage B 49:
Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten.
Es ist beabsichtigt, durch eine vom Bundesminister für Verkehr vorbereitete Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung einen Paragraphen in die Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen, der das Anlegen von Sicherheitsgurten für die Vordersitze von Kraftfahrzeugen zur Pflicht macht.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 50) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesfernstraßenverbindung von Regensburg nach Furth i. Wald im Hinblick auf die hohe Verkehrsbelastung und den ungenügenden Zustand dieser für das ostbayerische Grenzland wichtigen Trasse dringend verbessert werden muß, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
Die Bundesfernstraßenverbindung von Regensburg nach Furth im Wald verläuft über die Bundesstraße 16 Regensburg—Roding, die B 85 RodingCham und ,die B 20 Cham—Furth im Wald. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß diese Bundesfernstraßenverbindung wegen ihrer Verkehrsbedeutung und wegen des zum Teil nicht ausreichenden Ausbauzustandes ausgebaut und verbessert werden muß.Dieser Ausbau wurde deshalb bei der Aufstellung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen berücksichtigt. Die Abschnitte nordöstlich von Regensburg und bei Cham wurden in die 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes eingereiht.
Der Ausbau der Bundesfernstraßenverbindung Regensburg—Furth im Wald soll abschnittsweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Einige Abschnitte, wie z. B. zwischen Arnschwang und Furth im Wald, konnten inzwischen durch Deckenbaumaßnahmen verbessert werden. Zur Zeit werden im Zuge der B 16 die Verlegung in Roding und im Zuge der B 85 die Ortsumgehung Untertraubenbach und die Fleischtorbrücke in Cham durchgeführt. Noch vor Ablauf dieses Fünfjahresplanes (1971-1975) soll auch die Ortsumgehung von Cham begonnen werden. Diesem Projekt wird der Abschnitt nordöstlich von Regensburg folgen. Ein Zeitpunkt für die Durchführung der Abschnitte in der 2. Dringlichkeit läßt sich z. Z. noch nicht übersehen.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 51):
Ist die Bundesregierung bereit, für die Ergänzungsstrecke Köln—Groß-Gerau gutachtliche Lösungen ausarbeiten zu lassen, die die Ergänzungsstrecke am Ballungsraum Rhein-Main vorbei und nicht durch den Ballungsraum selbst führen, da die vorgesehene Streckenführung im Ballungsgebiet im Raum des RheinMain-Flughafens durch ein dichtes Netz von Straßen und vorhandenen Eisenbahnstrecken bei dichtester Bebauung und überstarker Industrialisierung führen und noch vorhandenen Waldgebieten nicht wiedergutzumachende Schäden zufügen würde?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, gutachterliche Lösungen ausarbeiten zu lassen, die eine Linienführung der Neubaustrecke Köln—Groß Gerau westlich am Ballungsraum Rhein-Main vorbei vorsehen. Die Neubaustrecke hat vor allem die Aufgabe, die Ballungsräume Ruhr und Rhein-Main unmittelbar miteinander zu verbinden. Ein „Vorbeiführen" am Ballungsraum Rhein-Main würde dem Sinn dieser Neubaustrecke nicht gerecht. In den Vorverhandlungen zum Raumordnungsverfahren wird auch von den regionalen Planungsgemeinschaften von einer Führung der Strecke in das Rhein-Main-Gebiet ausgegangen.
Es darf nicht übersehen werden, daß die Neubaustrecke nicht nur der Relation Köln—Mannheim (—Stuttgart/Basel), sondern auch der Relation Köln—Frankfurt dient. Für letztere Aufgabe ist ein Anschluß der Neubaustrecke an die Strecke Frankfurt—Wiesbaden vorgesehen. Eine linksrheinische Führung über die Eifel und den Hunsrück würde
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in der Relation Köln—Frankfurt den möglichen Fahrzeitgewinn von etwa 1 Std. wieder zunichte machen. Außerdem ergaben Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn, daß die Trassierung durch die Eifel ungünstiger ist als die durch den Westerwald. Im übrigen würde bei linksrheinischer Führung der Anschluß in Richtung nach Frankfurt von einem westlich von Mainz gelegenen Punkt voraussichtlich wegen sehr starker Auslastung der Strecke Mainz—Frankfurt in jedem Falle einen Streckenneubau durch den Rhein-Main-Raum verlangen, jedoch. dann in westöstlicher Richtung.
Weiter darf nicht übersehen werden, daß die Erschließung industrieller Verdichtungsräume durch die Schiene auch zu einer erwünschten Straßenentlastung beiträgt. Schließlich dürfte die Neubaustrecke zur Entlastung des Rhein-Main-Flughafens beitragen.
Über die Führung der Neubaustrecke im RheinMain-Gebiet selbst soll ein Gutachten erstellt werden. Es soll die Frage einer optimalen Trassenführung und des Anschlusses des Flughafens Rhein-Main an die Neubaustrecke klären.
Bei der Führung und Gestaltung der Neubaustrecke wird selbstverständlich auf die Belange des Umwelt- und Naturschutzes Rücksicht genommen werden.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 52) :
Aus welchen Gründen hat die Deutsche Bundesbahn die Absicht, den Umschlag von Schwergütern in Wetzlar künftig einzustellen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der erst vor einigen Jahren dort errichtete Containerkran wieder demontiert werden soll?
Die mit der Inbetriebnahme des Containerbahnhofs Wetzlar im Juni 1969 verbundenen Verkehrserwartungen haben sich bei der Deutschen Bundesbahn nicht erfüllt. Die hier in Betracht kommenden Kunden in diesem Raume haben trotz erheblicher Anstrengungen von Bundesbahn und Transfracht GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesbahn im kombinierten Ladungsverkehr, von diesem Angebot nicht den Gebrauch gemacht, der einen wirtschaftlichen Fortbestand der Containeranlage gesichert hätte.
Der Einsatz des schienenfahrbaren Portalkranes, dessen Neuwert sich ohne Montagekosten auf DM 700 000 belief, war bei einem Umschlag von nur durchschnittlich 38 beladenen Großcontainern im Monat im 1. Halbjahr 1973 unwirtschaftlich und nicht weiter vertretbar. Der Portalkran wurde demzufolge aus wirtschaftlichen Erwägungen nach Bochum-Langendreer umgesetzt, zumal dort wegen Erreichens der Kapazitätsgrenze ohnehin ein zweiter Kran gleicher Bauart hätte beschafft werden müssen.
Für den Fall, daß in Wetzlar für die Behandlung von Schwergütern ein Kran unbedingt erforderlich sein sollte, könnte nach vorausgegangener positiver Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein einfacherer und kostengünstigerer Kran aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß das Verkehrsaufkommen im Schwergutverkehr in Wetzlar im 1. Halbjahr 1973 stark zurückgegangen ist und in dem genannten Zeitraum nur 47 Sendungen betrug.
Für die Verladung von Schwergut steht z. Z. in dem 13 km entfernten Gießen bzw. dem 22 km entfernten Herborn (Dillkreis) ein Portalkran zur Verfügung.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 53) :
Welche Abschnitte der B 56 n (A 204) zwischen Bonn und Zülpich werden in concreto in welcher Zeit begonnen und fertiggestellt?
Auf Ihre für die Fragestunde am 3./5. Oktober 1973 eingereichte ebenfalls die B 56 n (A 204) betreffende Frage hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß in der mittelfristigen Finanzplanung für die B 56 n zwischen Bonn und Zülpich praktisch noch keine Beträge vorgesehen werden konnten. Bei dieser Sachlage vermag ich Ihnen noch keine konkreten Angaben über terminliche Dispositionen zu machen.
Anlage 91
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) Drucksache 7/1086 Fragen B 54 und 55) :
Ist die Bundesregierung bereit, Rückbürgschaften für Darlehn zu übernehmen, die die GAWOG benötigt, um sicherzustellen, daß die Senioren ihre Wohnung in den von der GAWOG erstellten Altenwohnheimen behalten bzw. beziehen können?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, wegen der überregionalen Auswirkung der Gefährdung der Einlagen der älteren Bürger bei den Finanzierungsgesellschaften auch in anderen Teilen des Bundesgebietes selbst niedrig verzinsliche Darlehen im Rahmen der Sonderprogramme für den Altenwohnheimbau zur Verfügung zu stellen oder die Gründung von Auffanggesellschaften zu unterstützen?
Zu Frage B 54:
Die Gewährung von Bürgschaften für den Wohnungsbau gehört zu den Angelegenheiten der Länder. Der Bund beteiligt sich an dieser Maßnahme lediglich durch Gewährung globaler Rückbürgschaften, die den Ländern gegenüber zur Minderung des Bürgschaftsrisikos übernommen werden. Die Rückbürgschaft des Bundes hat demzufolge nur interne Bedeutung. Ihr Wirksamwerden setzt notwendig die Bürgschaftsübernahme seitens des Landes voraus.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3425*
Die Übernahme von Bürgschaften zur Behebung der in der Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten ließe sich hiernach allenfalls über entsprechende Anträge an die jeweils zuständigen Länder erreichen. Ob die Voraussetzungen für eine Bürgschaftsübernahme im einzelnen vorliegen, bliebe dabei in die Entscheidung ,der betreffenden Länder gestellt.
Zu Frage B 55:
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die bereits bestehenden oder im Bau befindlichen, für alte Menschen bestimmten Wohnungen und Wohnheime der GAWOG mit den Bundesmitteln zu fördern, die zur Finanzierung des Wohnungsbaues für alte Menschen im Bundeshaushalt bei Kap. 25 03 Tit. 852 06 ausgewiesen sind. Diese Mittel können nach Absprache mit den Ländern, denen nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern die Durchführung des Wohnungsbaues und somit auch dessen Finanzierung obliegt, nur idann eingesetzt werden, wenn die Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder nach Maßgabe der jeweiligen Wohnungsbauförderungsbestimmungen gefördert werden.
Nach meinen Informationen sind weder die bezogenen Wohnungen und Wohnheime noch die im Bau befindlichen Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder gefördert.
Bemühungen, eine nachträgliche Förderung zu erhalten, dürften daran scheitern, daß die Personen, für die die Wohnungen und Wohnheime der GAWOG vorgesehen sind, nicht zu dem nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz begünstigten Personenkreis gehören.
Die Bundesregierung ,sieht auch keine Möglichkeit, die Gründung von Auffanggesellschaften von sich aus zu unterstützen. Eine Unterstützung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur durch die Länder erfolgen. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Schrifliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 56) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Petition an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag vom 28. September 1973, mit einem Betrag von 10 bis 20 Millionen DM sofort zu helfen, damit die Altersheime der „Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH München" nicht versteigert werden, und in welcher Weise wird die Bundesregierung der „Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH München" im Interesse von ca. 20 000 alten Menschen helfen?
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die in Ihrer Frage angedeuteten Schwierigkeiten im Bereiche der Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH durch Gewährung von Bundesmitteln auszuräumen. Die zur Finanzierung des Wohnungsbaues für alte Menschen im Bundeshaushalt bei Kap. 2503 Tit. 852 06 ausgewiesenen Mittel können nach Absprache mit den Ländern, denen nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern die Durchführung des Wohnungsbaues und somit auch dessen Finanzierung obliegt, nur dann eingesetzt werden, wenn die Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder nach Maßgabe der jeweiligen Wohnungsbauförderungsbestimmungen gefördert werden.
Nach meinen Informationen sind die Heime der
Senioren-Wohnheim. Wetterstein GmbH nicht mit öffentlichen Mitteln der Länder gefördert. Bemühungen, eine nachträgliche Förderung zu erhalten, dürften daran scheitern, daß die Personen, für die die Wohnungen bzw. Wohnheime der Wetterstein GmbH vorgesehen sind, nicht zu dem nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz begünstigten Personenkreis gehören.
Da dieser Fragenkomplex schon wiederholt in Fragestunden des Deutschen Bundestages behandelt worden 'ist, erlaube ich mir im übrigen auf meine Antworten zu den Fragen des Herrn Abgeordneten Klaus Immer (vgl. schriftliche Beantwortung vom 24. September 1973 und die Niederschriften über die 54. Sitzung Seite 3139 — und die 55. Sitzung — Seite 3210 — des Deutschen Bundestages) zu verweisen.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 57 und 58) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, durch geeignete Maßnahmen, etwa durch die Gewährung einer Bürgschaft bzw. eines Kredits an die Wetterstein GmbH, den ca. 20 000 älteren Menschen, die durch den Konkurs dieser Firma unverschuldet in Not geraten sind, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Vermögensanlagen älterer Menschen, die der Sicherung ihrer Existenz im Alter dienen, in Unternehmen wie z. B. der Wetterstein GmbH zukünftig mehr zu sichern?
Zu Frage B 57:
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die in Ihrer Frage angedeuteten Schwierigkeiten im Bereiche der Senioren-Wohnheime Wetterstein GmbH durch Gewährung von Bundesmitteln oder Übernahme von Bürgschaften auszuräumen.
Die zur Finanzierung des Wohnungsbaues für alte Menschen im Bundeshaushalt bei Kap. 2503 Tit. 852 06 ausgewiesenen Mittel können nach Absprache mit den Ländern, denen nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern die Durchführung des Wohnungsbaues und somit auch dessen Finanzierung obliegt, nur dann eingesetzt werden, wenn die Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder nach Maßgabe der jeweiligen Wohnungsbauförderungsbestimmungen gefördert werden.
3426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
Nach meinen Informationen sind die Heime der Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH nicht mit öffentlichen Mitteln der Länder gefördert. Bemühungen, eine nachträgliche Förderung zu erhalten, dürften daran scheitern, daß die Personen, für die die Wohnungen bzw. Wohnheime der Wetterstein GmbH vorgesehen sind, nicht zu dem nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz begünstigten Personenkreis gehören.
Aber auch die Übernahme einer Bürgschaft kann nicht in Erwägung gezogen werden.
Die Gewährung von Bürgschaften für den Wohnungsbau gehört zu den Angelegenheiten der Länder. Der Bund beteiligt sich an dieser Maßnahme lediglich durch Gewährung globaler Rückbürgschaften, die den Ländern gegenüber zur Minderung des Bürgschaftsrisikos übernommen werden. Die Rückbürgschaft des Bundes hat demzufolge nur interne Bedeutung. Ihr Wirksamwerden setzt die Bürgschaftsübernahme seitens eines Landes voraus.
Die Übernahme von Bürgschaften zur Behebung der in der Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten ließe sich hiernach allenfalls über entsprechende Anträge an die jeweiligen Länder erreichen. Ob die Voraussetzungen für eine Bürgschaftsübernahme im einzelnen vorliegen, bliebe dabei in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
Zu Frage B 58:
Es besteht bereits eine gesetzliche Regelung, die alle Bauherren einer Kontrolle unterwirft, die gewerbsmäßig Bauvorhaben mit Mitteln von Käufern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten und von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte durchführen wollen. Sie bedürfen der Gewerbeerlaubnis, die von der Zuverlässigkeit und von den Vermögensverhältnissen des Antragstellers abhängig ist. Diese Unternehmen werden von den Gewerbeämtern überwacht; Isle verlieren die Erlaubnis, wenn die Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nicht mehr gegeben sind. Wegen weiterer Einzelheiten erlaube ich mir, auf das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 16. 8. 1972 (BGBl. I S. 1465) hinzuweisen.
Der durch dieses Gesetz in die Gewerbeordnung eingefügte § 34 c enthält auch eine Ermächtigung zum Erlaß einer Verordnung über die Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei Ausübung des Gewerbes. Diese Verordnung wird z. Z. beim Herrn Bundesminister für Wirtschaft vorbereitet. Sie soll u. a. Bestimmungen darüber enthalten, daß der Gewerbetreibende für erhaltene Mittel Sicherheiten leisten oder eine entsprechende Versicherung abschließen muß. Auch sollen die getrennte Verwaltung der Mittel und ihre Verwendung zur Erfüllung des Auftrages vorgeschrieben werden.
Es wird angestrebt, die Verordnung im Spätherbst d. J. dem Bundesrat zur Zustimmung zuzustellen.
Da dieser Fragenkomplex schon wiederholt in Fragestunden des Deutschen Bundestages behandelt worden ist, erlaube ich mir auch auf meine Antworten zu den Fragen des Herrn Abgeordneten Klaus
Immer (vgl. schriftliche Beantwortung vom 24. September 1973 und die Niederschriften über die 54. Sitzung — Seite 3139 — und die 55. Sitzung — Seite 3210 — des Deutschen Bundestages) zu verweisen.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 15. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 59 und 60) :
Trifft es zu, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen einige der „DDR" nicht genehme Bücher aus der Mustersendungsliste für deutsche Bibliotheken entfernt hat, und um welche Bücher handelt es sich dabei?
Welche Filme hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen von „DDR"-Stellen angekauft, und ist gewährleistet, daß auch Filme mit objektiver politischer Information aus der Bundesrepublik Deutschland in der „DDR" gezeigt werden können?
Zu Frage B 59:
Im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gibt es keine Mustersendungsliste für deutsche Bibliotheken, sondern eine Bestandsliste derjenigen Publikationen, die entweder vom Ministerium oder dem Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, herausgegeben oder angekauft wurden und die für die Erstausstattung von öffentlichen Bibliotheken bestimmt sind.
Diese Liste wird nach Maßgabe des Lagerbestandes auf den jeweiligen Stand gebracht. Ausgelieferte Titel werden demzufolge aus der Bestandsliste gestrichen.
Ob einzelne Publikationen der DDR genehm sind oder nicht, hat die Bundesregierung nicht erfragt und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun.
Zu Frage B 60:
Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat weder in diesem Jahr noch in der Vergangenheit Filme von DDR-Stellen angekauft.
Dagegen wurden von ihm, wie früher vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Filme der DDR-Produktion in der Bundesrepublik von selbständigen Importeuren erworben.
Die Arbeit mit Original-Materialien aus der DDR im Rahmen der politischen Bildungsarbeit (nichtgewerblich und nicht öffentlicht) hat nicht zum Ziel, Propaganda für die DDR zu machen, sondern ,die Kenntnis der dortigen Wirklichkeit, zu der auch Film und Fernsehen gehören, zu vermitteln.
Die für den Ankauf von DDR-Filmen jährlich vorgesehenen Mittel werden in einer gesonderten Haushaltsposition ausgewiesen und vom zuständigen Achter-Ausschuß genehmigt.
Auch die DDR kauft in der Bundesrepublik Filme für ihre Zwecke.
Im übrigen ist die Frage des gegenseitigen Bezugs von Film- und Fernsehproduktionen Gegen-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3427*
stand der Folgeverhandlungen gemäß Ziffer II 10 des Zusatzprotokolls zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B61):
Hat die Bundesregierung vor Erklärung ihres Zieles der Gesamthochschule im EWG-Entwurf Prognosen des Finanzbedarfs für den Gesamthochschulbereich im Vergleich zu den Kosten herkömmlicher wissenschaftlicher Hochschulen anstellen lassen, um zu verhindern, daß nicht bei geringeren Steigerungsraten der Mittel für die wissenschaftlichen Hochschulen in Zukunft noch weniger Studenten zugelassen werden können als im Jahr 1973?
Das gegenwärtige Hochschulwesen ist durch eine Reihe von Fehlentwicklungen gekennzeichnet, die zu erheblichen Investitions- und laufenden Kosten führen, die bei einer rationelleren Gestaltung vermieden werden könnten. Als Beispiel nenne ich: die überlangen Verweilzeiten, die nicht zuletzt deshalb entstehen, weil Studierende in unstrukturierten Studiengängen sind, nicht nach dem für sie besten, sondern dem scheinbar höchsten Abschluß streben und hierdurch häufig letztlich scheitern. Hohe Abbrecherquoten und hohe Verweilzeiten führen zu erheblichen Kostensteigerungen im Hochschulbereich, aber letztlich selbstverständlich auch zu erheblichen Belastungen in anderen Bereichen.
Ähnliches gilt für die Nutzung von Hochschuleinrichtungen.
Während ein Teil der Einrichtungen, insbesondere in den Fachhochschulen, außerordentlich intensiv genutzt wird, lassen Feststellungen im Bereich der wissenschaftlichen Hochschulen erkennen, daß eine Optimierung der Nutzung erheblichen Gewinn bringen kann.
Die Berechnungen nach dem Richtwertsystem, die innerhalb der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung unter verschiedenen Annahmen angestellt wurden, zeigen, daß ohne rationalisierende Maßnahmen die Kosten des Hochschulwesens noch sehr viel stärker steigen würden, als dies ohnehin der Fall ist. Hierbei sind unter Rationalisierungsmaßnahmen nicht nur unmittelbar ökonomische Maßnahmen zu verstehen, sondern auch solche, die Studium und Lehre effektiver machen.
Die Bundesregierung ist überzeugt, daß diese durch die Gesamthochschulen erreicht werden kann. Sie geben mit ihrem differenzierten Studienangebot die Möglichkeit, daß Studenten nicht aus falsch verstandenem Prestigedenken einen ihnen nicht gemäßen Studiengang wählen, sie geben die Möglichkeit einer rationelleren Nutzung aller Hochschuleinrichtungen für die verschiedensten Arten von Studiengängen, und sie geben schließlich die Möglichkeit, auch die Tätigkeit des wissenschaftlichen und sonstigen Personals zu optimieren,
unabhängig von den gegenwärtig bestehenden institutionellen Grenzen.
Wie Ihnen bekannt ist, gehen die Planungen des Bundes und aller Länder dahin, die Zahl der Studienplätze auch in Zukunft erheblich zu vermehren; es kann daher keine Rede davon sein, daß in Zukunft weniger Studenten zugelassen werden können als im Jahre 1973.
Wie bei allen Maßnahmen im Hochschulbereich, die auf eine größere Effizienz gerichtet sind, wird sich der Erfolg freilich nicht von heute auf morgen einstellen.
Anlage 96
Antwort
des Staatssekretärs Haunschild vom 19. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kern (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 66 und 67) :
Wie wird die Bundesrepublik Deutschland sich an der geplanten „Europäischen Wissenschaftsstiftung" beteiligen, deren Gründung für den 18. Mai 1974 vorgesehen ist?
Warum wurde die „Europäische Wissenschaftsstiftung" durch multinationalen Vertrag und nicht als Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft errichtet?
1. Ziel der Neugründung ist es, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Grundlagenforschung durch verstärkten Kenntnis- und Wissenschaftleraustausch sowie durch gemeinsame Projekte zu intensivieren. Da es sich um einen Zusammenschluß nicht-staatlicher Organisationen handelt, ist eine Beteiligung der Regierungen nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung begrüßt die Absicht, die Zusammenarbeit institutionell zu festigen. Durch ihre Beteiligung in den Entscheidungsgremien der deutschen Partner — der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft — ist ihre ständige Unterrichtung sichergestellt.
Bei der geplanten Europäischen Wissenschaftsstiftung handelt es sich um ein Vorhaben, das von den Wissenschaftsorganisationen westeuropäischer Staaten getragen werden soll.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hatte im Sommer 1972 im Rahmen ihrer Vorschläge über die „Ziele und Mittel einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung" auch die Schaffung einer Europäischen Wissenschaftsstiftung für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagen. Die Wissenschaftsorganisationen aus 15 westeuropäischen Ländern haben diesen Gedanken aufgegriffen und in eigener Initiative die Gründung einer solchen Stiftung in größerem geographischen Rahmen eingeleitet. Sie sind dabei von der Überlegung ausgegangen, daß die geplante Koordinierung und Förderung der Grundlagenforschung nicht auf die Staaten der Gemeinschaft beschränkt sein sollte. Die EG-Kommission und die Gründungsmitglieder der Stiftung beabsichtigen, enge Beziehungen zu unterhalten.
3428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 68):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der deutschschwedischen Kommission „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule", und welche praktischen Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
Der Bericht der deutsch-schwedischen Kommission zur Untersuchung von Fragen der Mitbestimmung in Schule, Hochschule und Forschung wurde am 25. September 1973 dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft als Auftraggeber auf seiten der Bundesrepublik überreicht. Veröffentlicht ist erst Band 1 der vorgesehenen fünfbändigen Gesamtausgabe. Dieser weit über 500 Druckseiten starke Band enthält den eigentlichen Kommissionsbericht „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule". Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat bei der Übergabe des Kommissionsberichts erklärt, daß die dort behandelten „Fragen der Mitbestimmung und Mitwirkung in ihrer großen Bedeutung für die gesamte soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung zunehmend erkannt" werden. Die Arbeit dieser ersten bilateral arbeitenden Kommission gilt in der Bundesrepublik und in Schweden „als ein bemerkenswertes Beispiel zeitgemäßer Kulturpolitik". Neben der Belebung der öffentlichen Diskussion um diese Fragen sind die praktischen Konsequenzen z. Z. noch nicht abschließend zu übersehen.
Für die aktuelle Arbeit am Hochschulrahmengesetz im Parlament wird der Kommisisonsbericht ausgewertet werden; inwieweit Arbeitsergebnisse der Kommission auch zur Ergänzung der Empfehlungen des Deutschen Bildungsrats vorn Mai 1973 „Verstärkte Selbständigkeit der Schule und Partizipation der Lehrer, Schüler und Eltern" herangezogen werden können, wird ein genauerer Vergleich zeigen.
Auf jeden Fall wird das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft noch in diesem Jahr eine Kurzfassung der Arbeitsergebnisse der Kommission herausbringen und an Interessenten kostenlos abgeben. Damit soll vor allem auch eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit über Mitwirkungsfragen im Bildungsbereich gefördert werden.