Protokoll:
7058

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 58

  • date_rangeDatum: 19. Oktober 1973

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:25 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutsche Bundestag 58. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 3345 A Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksachen 7/315, 7/1008, 7/1009); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1107), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1106) — Zweite und dritte Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) 3346 A Burger (CDU/CSU) 3347 A Glombig (SPD) . . . . . . . 3348 B Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 3352 A Jaschke (SPD) . . . . . . . . . 3353 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 3354 D Arendt, Bundesminister (BMA) . 3355 C Namentliche Abstimmung 3350 C Entwurf eines Gesetzes über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Drucksache 7/260); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1085) — Zweite und dritte Beratung — Sund (SPD) . . . . . . . . . . 3356 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 3357 B Pohlmann (CDU/CSU) . . . . . . 3357 D Lutz (SPD) . . . . . . . . . . 3360 A Hölscher (FDP) . . . . . . . . 3361 A Arendt, Bundesminister (BMA) . . 3362 C Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung — Strafvollzugsgesetz (Drucksache 7/918) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister (BMJ) . . 3363 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 3368 B Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . 3369 C von Schoeler (FDP) . . . . . . . 3371 C Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Ausschlusses von Verteidigern im Strafprozeß (Drucksachen 7/563, 7/1065) . . . . . . . . 3374 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Fragestunde (Drucksache 7/1086) Fragen A 127 und 128 des Abg. Benz (CDU/CSU) : Rechtliche Wirksamkeit der anläßlich der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags in Moskau von der Bundesregierung ausgefertigten Note vom 28. November 1969 gegenüber der Sowjetunion und Übergabe dieser Note an die sowjetische Regierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3374 C, D, 3375 A, B Benz (CDU/CSU) . . . . . . . 3374 C, D, 3375 A, B Frage A 137 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Anweisung an die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland betr. Auslegung des Grundvertrags mit der DDR gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3375 D, 3376 A, B, C, D, 3377 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 3375 D, 3376 A Stahl (Kempen) (SPD) 3376 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3376 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 3376 C Dr. Sperling (SPD) 3376 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 3377 A Benz (CDU/CSU) . . . . . . . 3377 B Mattick (SPD) . . . . . . . . 3377 C Frage A 138 des Abg. Dr. Czaja (CDU/CSU) : Verpflichtung der Bundesregierung zum Schutz aller deutschen Staatsangehörigen, insbesondere auch derjenigen in den Oder-Neiße-Gebieten, gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3377 D, 3378 A, B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 3377 D, 3378 B Dr. Holtz (SPD) 3378 B Immer (SPD) 3378 C Frage A 141 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Notifizierung des Textes des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 über die Vereinbarkeit des innerdeutschen Grundvertrags vom 21. Dezember 1972 mit dem Grundgesetz sowie der von ihr veranlaßten amtlichen Übersetzungen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3378 D, 3379 A, B, C, D, 3380 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3379 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 3379 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3379 C Dr. Sperling (SPD) 3379 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 3380 A Frage A 142 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 als verbindliche Auslegung des Grundvertrags und verbindliche Sprachregelung — Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972 und des Bundesrates vom 19. Mai 1972 als verbindliche Auslegung der Verträge von Moskau und Warschau und verbindliche Sprachregelung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3380 B, D, 3381 A, B, C, D, 3382 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3380 C, D Sieglerschmidt (SPD) 3381 A Friedrich (SPD) . . . . . . . 3381 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 3381 C Dr. Sperling (SPD) 3381 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . 3382 A Wischnewski (SPD) 3382 B Frage A 143 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Maßnahmen der polnischen Regierung gegen aussiedlungswillige Deutsche Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3382 B, C, D, 3383 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 3382 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 3382 D Frage A 144 des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Äußerung des Bundesaußenministers über die Notwendigkeit von verbilligten Krediten an die Volksrepublik Polen wegen der ihr durch die Aussiedlung von Deutschen erwachsenden Schwierigkeiten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3383 A, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) 3383 B, C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 3383 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 III Fragen A 150 und 151 des Abg. Dr. Sperling (SPD) : Brief der afrikanischen Kirchen an die Kirchen in Europa und Amerika anläßlich des Treffens des Generalkomitees der All African Conference of Churches im April 1973 betreffend Befürchtungen hinsichtlich des Engagements von Mitgliedstaaten der NATO im südlichen Afrika Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3384 B, C, D, 3385 A, B Dr. Sperling (SPD) . . 3384 C, D, 3385 A Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 3385 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3385 A Fragen A 51 und 52 des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Anhebung des Verpflegungssatzes für die Truppe Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3385 C, D, 3386 A Dr. Wörner (CDU/CSU) . 3385 D, 3386 A Frage A 58 des Abg. Reiser (SPD) : Äußerung des Parl. Staatssekretärs Berkhan zum Handel mit Rüstungsgütern Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3386 B, D Reiser (SPD) 3386 D Fragen A 59 bis 61 der Abg. Walkhoff und Hansen (SPD) : Ermittlungen gegen Kriegsdienstverweigerer wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3387 A, B, D, 3388 B, C, 3389 A, B, C, 3390 A, B, C, D Walkhoff (SPD) . . . . 3387 D, 3388 B Hansen (SPD) . 3387 B, 3388 C, D, 3389 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . 3389 C Josten (CDU/CSU) 3389 C Hölscher (FDP) 3389 D Reiser (SPD) 3390 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 3390 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 3390 C Nächste Sitzung 3390 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3391* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Berücksichtigung der Umweltrelevanz der geprüften Waren bei den von der Stiftung „Warentest" veröffentlichten Testergebnissen . . . . 3391* D Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Einführung von Zinssubventionen für langfristige Exporte zugunsten der DDR 3392* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Zweck der Einberufung der Konzertierten Aktion 3392* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Kater (SPD) : Objektivierung der Produktinformationen für die Verbraucher 3392* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Kater (SPD) : Objektivere Gestaltung der Kataloge der Touristikveranstalter . . . . . . . . 3392* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 32 und 33 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Wirtschaftliche Situation und Wettbewerbsfähigkeit der unabhängigen mittelständischen Mineralölimporteure; Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Änderung des Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen; besondere Vergünstigungen für Importeure 3393* B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Auffassung der Techniker-Krankenkasse bezüglich der Höhe der Aufwendungen für Studenten 3393* D Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) : Krankenversicherung von Inhaftierten, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen 3393* D Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Personelle Kapazität des Bundesamtes für den zivilen Ersatzdienst und Erhöhung der ZDL-Stellen; neue Struktur des Bundesamtes . . . . 3394* B Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 49 und 50 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Lampersbach (CDU/CSU) : Meldungen über die Planung einer Wirtschaftsabgabe für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer; Belastung bestimmter mittelständischer Betriebe mit hohem Gastarbeiteranteil 3394* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Urbaniak (SPD) : Meldungen betr. die Einberufung von Jugendvertretern zum Wehrdienst . . . 3395* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Möhring (SPD) : Benachteiligung der Grundwehrdienstleistenden mit abgeschlossener beruflicher Lehre, die sich freiwillig als Soldat auf Zeit verpflichten 3395* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 56 und 57 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Neubesetzung der Präsidentenstellen der Wehrbereichsverwaltungen . . . . . . . . . . . 3395 * D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Hölscher (FDP) : Heranziehung Wehrpflichtiger, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, zu waffenlosem Dienst . . . . . . . . . 3396* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Roser (CDU/CSU) : Zuschuß zu den Kosten der Teilnahme des SHB an den Weltjugendfestspielen in Ost-Berlin aus Mitteln des Bundes 3396* B Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/1086 — der Abg. Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) : Unterrichtung deutscher Touristen über gesundheitsgefährdende Situationen im Zusammenhang mit den Cholera-Fällen in Italien . . . 3396* C Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 66 und 67 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. — Hammans (CDU/CSU) : Verwendung von polychloriertem Diphenyl oder Biphenyl in Haushaltsgeräten 3396* D Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) : Anpassung der Regelbedarfssätze nach dem Bundessozialhilfegesetz an die wirtschaftliche Entwicklung und Zunahme der Sozialhilfefälle trotz wirtschaftlicher Hochkonjunktur 3397* B Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Gansel Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 V (SPD) : Klarstellung hinsichtlich der von einem Heilpraktiker verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten . . . . . . . 3398* B Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 73 und 74 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Gewandt (CDU/CSU) : Neue Wege zur Lösung des Fluglotsenproblems . . . . . . . . 3398* C Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Urbaniak (SPD) : Benachteiligung Nordrhein-Westfalens bei der Zuteilung neuer Triebwagenzüge für die S-Bahn 3398* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Hilfe für Tiefbauunternehmen in Niederbayern durch Bereitstellung von Bundesmitteln zum Ausbau von Bundesfernstraßen 3399* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 78 und 79 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Nebenbeschäftigungen von Fluglotsen . . 3399* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 80 und 81 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Bau der Odenwald-Autobahn 3399* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 82 — Drucksache 711086 — des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) : Flugverbindung zwischen Hamburg und Bonn 3400* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Übernahme von Aufgaben des zivilen Flugsicherungsdienstes durch Fluglotsen der Bundeswehr und Angehörige der Pilotenvereinigung Cockpit 3400* B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 85 und 86 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Blank (SPD) : Verbund der Flughäfen Düsseldorf und Köln-Wahn durch ein modernes Massenverkehrsmittel und Einbindung in das S-Bahnnetz an Rhein und Ruhr . . . . 3400* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 87 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Seefeld (SPD) : Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Verbundglaswindschutzscheiben 3401* A Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) : Zusammenhang zwischen der Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen und der Behinderung des Berlin-Verkehrs; Klärung der Meinungsverschiedenheiten durch die gemischte Kommission gemäß Art. 19 des Transit-Abkommens . . . . . . . . 3401 * B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 90 und 91 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) : Hinweisschilder an Ortsausgängen . . . . . . . . . 3401* C Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 92 und 93 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Planung einer Bundesbahnstrecke zwischen Aschaffenburg und Würzburg und Auflösung zentraler Stückgutbahnhöfe der Deutschen Bundesbahn 3402* A Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 95 und 96 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Straßmeir (CDU/CSU) : Verletzung des Transit-Ab- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 kommens seitens der DDR-Behörden durch Ausschluß ausländischer Reisenden vom Transit-Verkehr auf der Straße . . 3402* C Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 97 und 98 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Transitverkehrs und zur Verhinderung des Mißbrauchs gesundheitspolizeilicher Vorschriften zur Unterhöhlung des Viermächteabkommens durch die DDR . . . 3402* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 99 und 100 — Drucksache 7/1086 — der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Rheinbrücke zwischen Geisenheim und Ingelheim . . . 3403* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Gefährliche Autokindersitze . . 3403* B Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Aktion der Deutschen Bundesbahn „Fahrt zusammen — spart zusammen" 3403* C Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Bühling (SPD) : Mietermitwirkung auf freiwilliger Basis in gemeinnützigen Wohnungsunternehmen . . . . . . . 3403 * D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 123 und 124 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Bemühungen der Depositarmächte des Atomwaffensperrvertrags um den Beitritt weiterer Staaten; Wirkungen des Atomwaffensperrvertrags auf Euratom . . . . . . . . 3404* A Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Unterstellung der zivilen Kernenergietätigkeit der USA unter Kontrollen der IAEO; Haltung der Sowjetunion betr. Unterstellung ihrer zivilen Kernenergietätigkeit unter Kontrollen der IAEO 3404* C Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 129 und 130 —Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/CSU) : Einschätzung der politischen Bedeutung des Atomwaffensperrvertrags durch Frankreich und China; Nichtunterzeichnung bzw. Nichtratifizierung durch Israel, Algerien, Saudiarabien, Burma, Portugal, Spanien, Indien, Pakistan, Argentinien, Brasilien, Chile, Südafrika, Kuba, Japan, Schweiz, Ägypten und Syrien 3404* D Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 131 und 132 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Vermeidung von Diskriminierungen der Bundesrepublik Deutschland durch den Atomwaffensperrvertrag in bezug auf die zivile Nutzung der Kernenergie sowie auf die Forschung und die weitere Entwicklung; Äußerungen in der Denkschrift der Bundesregierung zum Verifikationsabkommen zwischen Eurotom und IAEO bezüglich der Kosten der Verifikation der Kontrollen 3405* A Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Meldungen über Maßnahmen der polnischen Regierung gegen auswanderungswillige Deutsche . . . . . . . . . 3405* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) : Äußerungen der „Prawda" gegen die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer politischen Gemeinschaft . . . . . . . . 3406* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 VII Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 139 und 140 — Drucksache ?/1086 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Kooperationsverträge mit dem Ostblock und den übrigen Staatshandelsländern . . . . 3406* B Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 145 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Möglichkeit eines Zusammenhangs zwischen der Gewährung zinsverbilligter deutscher Kredite an Staaten des Warschauer Pakts und einer Rüstungsfinanzierung dieser Staaten zugunsten von Nahost-Staaten 3406* D Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 146 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) : Verhalten der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Chile gegenüber Asylsuchenden 3407* A Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Grabert (BK) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Lagershausen (CDU/CSU) : Behauptung über Aktion von Bundesminister Bahr gegen die Fluchthilfeorganisationen . . . . . . . . . . . . 3407* C Anlage 49 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Haushaltsmittel für die Anzeige der Bundesregierung „Die Bundesregierung informiert — zur Sache: Kriegsopferversorgung" 3407* C Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1086 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) : Vedel-Bericht zur Prüfung gemeinschaftspolitisch wichtiger Vorhaben 3407* D Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Seefeld (SPD) : Ausarbeitung eines Plans für eine „Europa-Union" durch Gemeinschaftsorgane 3408* A Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Meldungen über zinsverbilligte Kredite an die Sowjetunion, Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Jugoslawien sowie Problem der Auswirkungen auf die gemeinsame Außenhandelsplattform der EWG . . . 3408* C Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Hansen (SPD) : Presseberichte über Verweigerung des Asyls für verfolgte Chilenen durch die deutsche Botschaft in Santiago 3408* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Nutzung der Möglichkeiten anläßlich der Gastpsielreise des Stuttgarter Balletts für die Darstellung deutschen Kulturlebens in Japan . . . . . 3409* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Wunsch der Sowjetunion nach Schaffung eines ständigen Organs zur Koordinierung zwischen den einzelnen internationalen Sicherheitskonferenz-Phasen . . . . . . . . . . . 3409* D Anlage 56 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) : Ausführungen des Physikers Professor Dr. Bechert über die Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken und Maßnahmen zur Vermeidung einer Panikstimmung durch sachgerechte Information der Bevölkerung 3410* A VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Anlage 57 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Versalzung des Flußwassers von Werra, Fulda und Weser durch Abwässer aus Kalibergwerken der DDR 3410* D Anlage 58 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Hofmann (SPD) : Anhebung der Unterhaltshilfe nach den Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes entsprechend der stufenweisen Anhebung der Kriegsopferrenten . . . . . . . 3411 * C Anlage 59 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Büchner (SPD) : Verwendung siebensprachiger Formulare für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden nach dem Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 27. September 1956 . . . 3411* D Anlage 60 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Engholm (SPD) : Arbeitspapier von Beauftragten der Innen- und Finanzministerkonferenzen der Länder „Zur Ausbildung und Besoldung des Stufenlehrers" 3412* A Anlage 61 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Unterschiedlichkeit von Stellenausschreibungen für einen Ing. grad. hinsichtlich der Besoldungsgruppe . . . . 3412* C Anlage 62 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Darstellung der Zuständigkeiten bei dem Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke . . . . . . . . 3412* D Anlage 63 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Vergleich der Situation von Standorten für genehmigte Kernkraftwerke bezüglich Besiedlungsdichte und Industrienähe mit der Standortsituation des geplanten Kernkraftwerks bei Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt . . 3413* C Anlage 64 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Alleingang der Bundesrepublik Deutschland zur Reform der Rechtschreibung . . 3414* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) : Hilfe für untere und mittlere Einkommensgruppen bei besonderen Zinsbelastungen auf Grund vereinbarter Zinsgleitklauseln 3413* C Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) : Anhebung des Versorgungsfreibetrags für Pensionäre 3415* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Jens (SPD) : Übernahme der Regelung im Erlaß des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1973 — I A 2 — 2620 — über den Ausschluß von wettbewerbsbeschränkenden Abreden . . . . . . . . . 3415* C Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Einbeziehung des Altkreisbereiches Lohr in das Regionale Förderungsprogramm „Unterfränkisches Zonenrand- und Ausbaugebiet" 3416* A Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Kater Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 IX (SPD) : Außenhandelsumsätze Polens gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in den letzten beiden Jahren sowie Maßnahmen zur Erweiterung dieses Außenhandels in Zukunft . . . . . . . . 3416* B Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Stabilisierung des Butterpreises, Freigabe von Reserven der Einfuhr- und Vorratsstellen und Unterbindung des Exports verbilligter EWG-Butter in andere Länder 3417* A Anlage 71 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Katzer (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen Ausfall des Einkommens bis zur Rentengewährung nach den Bestimmungen über die flexible Altersgrenze - 3417* C Anlage 72 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 29 und 30 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Amling (SPD) : Einbeziehung ungewöhnlich kleiner oder großer Personen in das Rehabilitationsprogramm der Bundesregierung und steuerliche Gleichstellung mit Behinderten 3418* B Anlage 73 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Büchner (SPD) : Übernahme der bei der Eheschließung in Frankreich anfallenden Kosten des „examen prénuptial" durch die gesetzlichen Krankenkassen . 3418* C Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen die lange Bearbeitungsdauer der Rentenanträge 3418* D Anlage 75 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Verteilung der Zuschüsse für die Anstellung von Sozialberatern für ausländische Arbeitnehmer . . . . . . 3419e B Anlage 76 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Liberalisierung der Bestimmungen des Ladenschlußgesetzes zugunsten der Verbraucher . . 3419* D Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Verwendung von Bundesmitteln aus dem Bundesjugendplan für Abflüge vom DDR-Flughafen Berlin-Schönefeld 3420* A Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Hölscher (FDP) : Vergrößerung der zeitlichen Abstände der Röntgenreihenuntersuchungen für Lehrer und Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Anwendung anderer Untersuchungsmethoden 3420* A Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 38 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Einschränkung des Individualverkehrs in schwachstrukturierten Gebieten und im ländlichen Raum 3420* C Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 39 und 40 —— Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Verstärkung des Angebots an Frischmilchgetränken an Autobahnrastplätzen . . . . 3420* D Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) : Verbesserung der Verkehrserschließung des Grenzraumes „Linker Niederrhein" sowie Unterstüt- X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 zung diesbezüglicher Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Niederländischen Staatsbahn ....3421* B Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 43 und 44 Drucksache 7/1086 des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Streckenführung der Neubaustrecke Aschaffenburg–Würzburg durch den Spessart entgegen den Vorstellungen von Umwelt- und Naturschutzverbänden . . . . . . . . . 3421 * D Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/1086 des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Pläne zur Auflösung des Bundesbahnbetriebswerks Gemünden . . . . . . . 3422* A Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Fellermaier (SPD): Folgerungen aus dem Test der Stiftung Warentest über Mängel bei Autokindersitzen 3422* B Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Seefeld (SPD) : Einwirkung auf Hersteller von Automobilen zur Mitlieferung der gesetzlich vorgeschriebenen Zubehörteile . . . . . . . . 3422* D Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 48 und 49 —Drucksache 7/1086 — des Abg. Picard (CDU/CSU) : Erkenntnisse über die Sicherheit von Verbundglasscheiben als Windschutzscheiben bei Personenkraftwagen und Verpflichtung zum Anlegen von Sicherheitsgurten 3422* D Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 50 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Verbesserung der Bundesfernstraßenverbindung von Regensburg nach Furth i. Wald 3423* B Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Gutachten für die Streckenführung der Ergänzungsstrecke Köln—Groß Gerau unter Umgehung des Ballungsraums Rhein-Main . . . . . . 3423* D Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU): Pläne zur Einstellung des Umschlags von Schwergütern in Wetzlar 3424* B Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Milz (CDU/CSU): Termine für Beginn und Fertigstellung der B 56 n (A 204) zwischen Bonn und Zülpich 3424* C Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 54 und 55 Drucksache 7/1086 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Rückbürgschaften für Darlehen der GAWOG zur Sicherung der erstellten Altenwohnheime und Gewährung niedrig verzinslicher Darlehen im Rahmen der Sonderprogramme für den Altenwohnheimbau . . 3424* D Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Hilfe für die „SeniorenWohnheim Wetterstein GmbH München" zur Verhinderung der Versteigerung der Altersheime 3425* B Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 57 und 58 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Mick (CDU/CSU) : Hilfe für die Wetterstein GmbH und Sicherung der Vermögensanlagen älterer Menschen . . . . . . . 3425* D Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen B 59 und 60 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Streichung einiger der „DDR" nicht genehmer Bücher aus der Mustersendungsliste für deutsche Bibliotheken sowie Ankauf von Filmen von „DDR"-Stellen und Vorführung von Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 XI Filmen mit politischer Information aus der Bundesrepublik Deutschland in der „DDR" 3426* C Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/1086 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU): Prognosen des Finanzbedarfs für den Gesamthochschulbereich im Vergleich zu den Kosten herkömmlicher wissenschaftlicher Hochschulen . . . . 3427* A Anlage 96 Antwort des Staatssekretärs Haunschild (BMFT) auf die Fragen B 66 und 67 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Kern (SPD) : Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der geplanten „Europäischen Wissenschaftsstiftung" und Gründe für die Schaffung der „Europäischen Wissenschaftsstiftung" durch multinationalen Vertrag statt als Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft 3427* C Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 68 — Drucksache 7/1086 — des Abg. Engholm (SPD): Beurteilung des Berichts der deutschschwedischen Kommission „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule" und Konsequenzen daraus 3428* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3345 58. Sitzung Bonn, den 19. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 19. 10. Dr. Achenbach* 20. 10. Adams X 20. 10. Dr. Aigner * 20. 10. Amrehn *** 19. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 20. 10. Dr. Artzinger * 20. 10. Dr. Bangemann* 20. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt* 20. 10. Berger 19. 10. Dr. von Bismarck 19. 10. Blumenfeld 19. 10. Böhm (Melsungen) 19. 10. Breidbach 19. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Bühling 19. 10. Dr. Burgbacher * 20. 10. Dr. Corterier * 20. 10. van Delden 19. 10. Entrup 26. 10. Dr. Farthmann 19. 10. Fellermaier * 20. 10. Flämig * 20. 10. Frehsee * 20. 10. Dr. Früh* 20. 10. Gerlach (Emsland) * 20. 10. Dr. Glotz 19. 10. Graaff 26. 10. Haehser 19. 10. Härzschel * 20. 10. Dr. Hammans 19. 10. Handlos 19. 10. Dr. Hauff 19. 10. Hofmann 23. 10. Frau Huber 23. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 10. Jaunich 19. 10. Kahn-Ackermann *** 19. 10. Kater * 20. 10. Kiep 19. 10. Dr. Klepsch * 20. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 26. 10. Krall * 20. 10. Krampe 30. 10. Dr. Kreile 19. 10. Kroll-Schlüter 19. 10. Kunz (Berlin) 19. 10. Dr. Graf Lambsdorff 19. 10. Lange* 20. 10. Lautenschlager * 20. 10. Lücker * 20. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Martin 27. 10. Memmel * 20. 10. Dr. Müller-Hermann 19. 10. Müller (Mülheim) * 20. 10. Dr. Müller (München) *** 19. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 20. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Peiter 23. 10. Porzner 19. 10. Ravens 19. 10. Frau Dr. Riedel-Martiny 19. 10. Rohde 19. 10. Schluckebier 19. 10. Schmidt (München) * 20. 10. Schmidhuber 19. 10. Schmöle 26. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 20. 10. Schwabe * 20. 10. Dr. Schwörer* 20. 10. Seefeld* 20. 10. Sieglerschmidt *** 19. 10. Dr. Slotta 26. 10. Spranger 19. 10. Springorum * 20. 10. Staak (Hamburg) 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 20. 10. Graf Stauffenberg 19. 10. Strauß 19. 10. Vehar 19. 10. Dr. Vohrer *** 19. 10. Dr. Wagner (Trier) 19. 10. Walkhoff * 20. 10. Dr. Wallmann 19. 10. Frau Dr. Walz * 20. 10. Frau Will-Feld 19. 10. Wissebach 19. 10. Dr. Wulff 23. 10, Zoglmann 19. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 26) : Wird die Bundesregierung ihren Einfluß dahin gehend geltend machen, daß die Stiftung „Warentest" in ihren veröffentlichten Testergebnissen mehr als bisher zu der Umweltrelevanz der geprüften Waren Stellung nimmt, um das Umwelthewußtsein der Verbraucher zu wecken? Die Stiftung Warentest ist unabhängig und nur an ihren satzungsmäßigen Auftrag gebunden. Sie ist sich jedoch der wachsenden Bedeutung der Umweltbelange durchaus bewußt und berücksichtigt sie bereits bei Veröffentlichung ihrer Tests. So hat sie z. B. im April 1973 bei Motorrasenmähern im Rahmen der technischen Prüfung der Umweltbelästigung, d. h. dem Laufgeräusch, den Abgasen und der Funkentstörung, die Hauptrolle zugemessen und sehr laute 3392* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 oder nicht funkentstörte Modelle abgewertet. Im Juli 1973 hat sie einen Test über Abgas-Zusatzgeräte veröffentlicht, den der TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministers des Innern durchgeführt hatte. Die Bundesregierung begrüßt diese Initiativen und wird prüfen, in welcher Weise sie im Rahmen der Satzung unterstützt werden können. Anlage 3 Antwort des Parl. Statassekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 27): Trifft es zu, daß Zinssubventionen für bestimmte langfristige Exporte nunmehr zugunsten der DDR eingeführt werden sollen? Es trifft nicht zu, daß Zinssubventionen für Lieferungen in die DDR eingeführt werden sollen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 28) : Trifft es zu, daß die konzertierte Aktion nur deshalb noch einberufen wird, um die Bundesregierung von Teilen ihrer Verantwortung zu befreien, wie sich in der Bemerkung des Bundeskanzlers am 22. September 1973 in Köln ergibt, wo er z. B. geäußert hat, „Lohnleitlinien wird niemand von der Bundesregierung erwarten können."? Nach § 3 StWG stellt die Bundesregierung bei Gefährdung eines der in § 1 StWG genannten Ziele den Gebietskörperschaften und Tarifvertragsparteien „Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (Konzertierte Aktion) zur Erreichung der Ziele des § 1 zur Verfügung" . In der Gesprächsrunde der Konzertierten Aktion am 25. September 1973 legte der Bundesminister für Wirtschaft den Teilnehmern als Orientierungsdaten eine neue Prognose für das gesamte Jahr 1973 vor. Alle Beteiligten waren übereinstimmend der Meinung, daß zur Realisierung dieser Prognose die Stabilitätspolitik von Bundesregierung und Bundesbank konsequent fortgesetzt werden müsse. Der Bundesminister für Wirtschaft kündigte ferner an, daß er der Bundesregierung vorschlagen werde, Orientierungsdaten für das Jahr 1974 so früh wie möglich — noch vor der Veröffentlichung des kommenden Jahreswirtschaftsberichts der Öffentlichkeit bekanntzugeben. Damit dürfte klargestellt sein, daß die Bundesregierung ihre Verpflichtung erfüllt, den Unternehmern und Tarifvertragsparteien anhand von Orientierungsdaten zu erläutern, wie durch ein entsprechend aufeinander abgestimmtes Verhalten die Gefährdung oder Verletzung der Ziele des § 1 StWG verhindert werden kann. Die Orientierungsdaten sind allerdings keine Lohnleitlinien; sie basieren auf den Definitionen und Abgrenzungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (§ 2 StWG). Auf die Angabe von Zahlen über die Höhe vertretbarer Tarifabschlüsse wird bewußt verzichtet, um jeden Zweifel auszuschließen, daß die Orientierungsdaten als Lohnleitlinien und damit als ein Eingriff in die Tarifautonome mißdeutet werden könnten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 29): Teilt die Bundesregierung die im Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts für 1972 geäußerte Auffassung (Seite 11 in dem Abschnitt Verbraucherpolitik und Wettbewerbspolitik), wonach die Werbung dem Verbraucher gegenwärtig noch zu wenig objektive Produktinformationen liefert, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen bzw. zu tun, um die Produktinformationen für die Verbraucher zu objektivieren? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundeskartellamtes, daß die Werbung dem Verbraucher gegenwärtig zu wenig objektive Produktinformationen liefert. Sie unterstützt daher Bemühungen, dem Verbraucher einerseits allgemeine Informationen zu geben, die sein kritisches Verhalten gegenüber der Werbung stärken, und ihn andererseits mit konkreten objektiven Informationen versorgen, wie sie insbesondere die Stiftung Warentest bereitstellt. Die Bundesregierung hat deshalb auch die finanziellen Ansätze für die Verbraucherinformation deutlich erhöht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Anfang September d. J. Hersteller und Händler aufgefordert, von der informativen Warenkennzeichnung, wie sie in den RAL-Testaten entwickelt worden ist, verstärkt Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag zu einer wirklich objektiven Produktinformation leisten werden. Sie ist davon überzeugt, daß der Verbraucher in zunehmendem Maße danach verlangt, und sie begrüßt diese Entwicklung. Auch die Werbung wird sich darauf einstellen müssen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 30): Teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit immer wieder vertretene Auffassung, wonach Kataloge von Touristikveranstaltern „manchmal mehr Lyrik als Fakten" enthalten, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um im Interesse der Teilnehmer an Touristikreisen dafür zu sorgen, daß die Werbekataloge der Touristikveranstalter objektiver und informativer gestaltet werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Kataloge der Reiseveranstalter nicht immer umfassend und exakt alle Informationen bieten, die einem kritischen Interessenten für seine Reiseentscheidung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3393e wichtig sein können. Diese Reiseveranstalter gestalten ihre Kataloge zudem nicht ausschließlich mit dem Ziel zu informieren, sondern auch weitgehend als Werbemittel. Im Wege der Gesetzgebung wird man die Reiseveranstalter nicht zwingen können, auf die in der Werbung allgemein eingebürgerten Formen der Darstellung zu verzichten. Die Bundesregierung hat aber schon in der Vergangenheit keinen Zweifel daran gelassen, daß sie mehr konkrete, sachdienliche Information in Prospekten und Katalogen für das geeignetste Mittel hält, um Reisende vor späterer Enttäuschung und Unzufriedenheit mit der unternommenen Reise zu bewahren. Mehr Informationsgehalt der Kataloge nützt zweifellos den Veranstaltern wie den Reisenden. Eine strenge Grenze ist allerdings da zu ziehen, wo die werberische Darstellung beginnt, den unbefangenen Leser irrezuführen. Das haben die Reiseveranstalter selbst erkannt. In der Mehrzahl ihrer Geschäftsbedingungen heißt es: „Der Reiseveranstalter haftet für die Richtigkeit der Beschreibungen aller angebotenen Dienstleistungen." Die Reisenden haben somit einen einklagbaren Anspruch gegen den Reiseveranstalter, wenn die Unrichtigkeit der Angaben festgestellt wird und daraus eine Benachteiligung des Reisenden entstanden ist. Die Angaben der Reiseveranstalter dürfen die Reisenden auch nicht in die Irre führen. Eine Irreführung kann schon dann gegeben sein, wenn wichtige Angaben im Prospekt oder Katalog fehlen und dadurch beim Reisenden ein falscher Eindruck vermittelt wird. Irreführende Werbung ist nach § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 32 und 33) : ' Wie charakterisiert die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation und die Wettbewerbsfähigkeit der unabhängigen mittelständischen Mineralölimporteure, und in welcher Weise wird die Wettbewerbsfähigkeit dieser Importeure durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Mindestvorräte an Erdölerzeugnissen, wenn es in Kraft getreten ist, belastet? Ist die Bundesregierung bereit, die Belange der mittelständischen Importeure zu gewährleisten und deren Existenzgrundlagen zu sichern, und hält es die Bundesregierung für notwendig, den Importeuren besondere Vergünstigungen zu ermöglichen? Zu Frage A 32: Die Bundesregierung hat in die wirtschaftliche Situation der unabhängigen mittelständischen Mineralölimporteure im einzelnen keinen Einblick, da diese Unternehmen ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nicht veröffentlichen. Aus der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit dieser Gruppe kann geschlossen werden, daß ihre wirtschaftliche Situation gut war. So haben ihre Importe an Mineralölerzeugnissen von 4,3 Mio t im Jahre 1967 auf 12,2 Mio t im Jahre 1973 zugenom- men; ihr Marktanteil am Inlandsabsatz ist in dieser Zeit. von 8 % auf 15,3 % gestiegen. Die Bundesregierung sieht in dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf, der in Zukunft auch die unabhängigen Importeure zur Mineralölbevorratung verpflichtet, keine unzulässige Belastung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen. Vielmehr wird der Wettbewerbsvorteil von mindestens 3 DM je t Mineralölerzeugnis, den sie bisher gegenüber den abhängigen Importeuren und den Raffineriegesellschaften genießen, stufenweise bis zum Jahre 1979 beseitigt. Zu Frage A 33: Die Bundesregierung glaubt, die Belange der mittelständischen Importeure in dem Entwurf ihrer Novelle ausreichend berücksichtigt zu haben, so daß die Existenzgrundlage dieser Unternehmen durch die Mineralölbevorratung nicht gefährdet sein dürfte. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von besonderen Vergünstigungen für die unabhängigen Importeure vor, die in der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf aufgezählt sind. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Götz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 41) : Teilt die Bundesregierung die in den dpa Sozialpolitischen Nachrichten Nr. 37/73 wiedergegebene Auffassung der TechnikerKrankenkasse, daß die Solidargemeinschaft der Kasse die Aufwendungen für Studenten etwa zur Hälfte zu tragen habe, da diese keinen Arbeitgeber haben? Die Techniker-Krankenkasse ist eine bundesunmittelbare Ersatzkasse, deren Beiträge von der Vertreterversammlung durch eine autonome Entscheidung festgesetzt werden. Diese Krankenkasse untersteht dabei der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes, zu dessen Aufgaben die Prüfung der Festsetzung der Beiträge der Techniker-Krankenkasse auf ihre Rechtmäßigkeit und die Genehmigung der Beiträge gehören. Die in der dpa-Meldung vom 19. September 1973 wiedergegebene Auffassung eines Vertreters der Techniker-Krankenkasse über ihre Grundsätze zur Gestaltung der Beiträge für Studenten kann daher von der Bundesregierung nicht nachgeprüft werden. Unabhängig davon bereitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über die Krankenversicherung für Studenten vor. Dabei wird sie auch eine Regelung der Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes der Studenten vorschlagen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. 3394* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Nölling (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 43 und 44) : Ist es richtig, daß Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen und die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in Haft befinden, für die Zeit zwischen der Antragstellung und der Entscheidung über den Antrag Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen haben, obwohl ihnen für die Dauer ihrer Inhaftierung eine kostenlose Heilbehandlung zusteht? Wenn ja, sieht die Bundesregierung in der Regelung einen Härtefall und strebt sie gegebenenfalls eine Änderung der Bestimmungen an? Nach geltendem Recht haben Personen, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt haben, bis zum Beginn der Rente die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner allein zu tragen. Beiträge, die sie vom Beginn der Rente bis zur Zustellung des die Rente gewährenden Bescheides entrichtet haben, werden ihnen zurückgezahlt. Auf die Pflicht des Versicherten, die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner zu zahlen, ist es ohne Einfluß, ob er von anderer Seite kostenlose Heilbehandlung erhält. Solange er eine Freiheitsstrafe verbüßt oder sich in Untersuchungshaft befindet, ruht zwar die Krankenhilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch bleiben seine weiteren Ansprüche — z. B. auf Familienhilfe — unberührt. Gleichwohl ist diese Regelung nicht ganz befriedigend. In dem dem Bundestag vorliegenden Regierungsentwurf eines Strafvollzugsgesetzes ist vorgesehen, daß die Strafgefangenen in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden und daß diese Versicherung der Versicherung als Rentner vorgeht, so daß ein Strafgefangener künftig keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner mehr zu zahlen hätte. Die Beiträge für die Versicherung des Gefangenen soll das für die jeweilige Vollzugsanstalt zuständige Land tragen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 45 und 46: Hält es die Bundesregierung für möglich, mit der derzeitigen personellen Kapazität des Bundesamtes für den zivilen Ersatzdienst bei den durch die Unterbringung bestimmten Arbeitsmöglichkeiten die Ankündigung des Bundesbeauftragten für den zivilen Ersatzdienst zu verwirklichen, die 10 000 ZDLStellen in diesem Jahr auf 16 000 und im nächsten Jahr auf 20 000 Stellen zu erhöhen? Für wann ist gegebenenfalls an welche neue Struktur des Bundesamtes gedacht? Die volle Besetzung der Zivildienstplätze mit Dienstpflichtigen setzt voraus, daß die Verwaltungskapazität des am 1. Oktober 1973 in Köln errichteten Bundesamtes für den Zivildienst ausgebaut wird. Dies gilt insbesondere für die Personalausstattung. Das neue Bundesamt hat vom Bundesverwaltungsamt, das bis zum 30. September 1973 den Zivildienst durchführte, 169 Stellen mit dem dazugehörenden Personal übernommen. Da diese Stellenausstattung lediglich für die Heranziehung und Betreuung von 7 000 Zivildienstleistenden gedacht war, hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages 98 zusätzliche Stellen bewilligt. Nach Besetzung dieser Stellen wird es möglich sein, die Zahl der Zivildienstleistenden von derzeit 11 600 erheblich zu erhöhen. Ob diese Personalausstattung ausreichen wird, um die im Jahre 1974 zu erwartenden 20 000 Dienstplätze zu besetzen, läßt sich derzeit nicht übersehen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Nach dem vorläufigen Organisationsplan gliedert sich das Bundesamt in zwei Abteilungen. In der Abteilung I werden u. a. grundsätzliche Fragen des Zivildienstes, Verwaltungsstreitverfahren, Fragen der Ausbildung der Dienstleistenden, ärztliche Fragen des Zivildienstes und die Kostenabrechnung, in der Abteilung II die Heranziehung, Fragen der Dienstausnahmen und die Betreuung der Dienstleistenden während des Dienstes bearbeitet. Daneben gibt es eine Referatsgruppe, in der Personalangelegenheiten, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie Fragen des Inneren Dienstes des Amtes zu erledigen sind. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 49 und 50) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung eine sogenannte Wirtschaftsabgabe für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern plant? Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß durch solch eine Maßnahme bestimmte mittelständische Betriebe durch ihren hohen Gastarbeiteranteil, z. B. im Gaststättengewerbe, in besonderem Maße belastet werden? Die von Ihnen genannten Meldungen, wonach die Bundesregierung die Einführung einer Wirtschaftsabgabe auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer plant, treffen nicht zu. Namentlich in den am 6. Juni 1973 vom Bundeskabinett verabschiedeten Leitlinien zur Ausländerbeschäftigung ist eine solche Abgabe nicht vorgesehen. Allerdings hat sich die Bundesregierung dort u. a. für eine spürbare Erhöhung der Gebühr für die Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer ausgesprochen. Erst wenn die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, die sozialen Belange der in der Bundesrepublik tätigen Ausländer angemessen zu berücksichtigen und das weitere Anwachsen der Ausländerbeschäftigung abzubremsen, wäre nach Meinung der Bundesregierung an die Einführung einer besonderen Wirtschaftsabgabe zu denken. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß eine solche solche Wirtschaftschabgabe diejenigen Betriebe in besonderem Maße belasten würde, welche einen hohen Ausländeranteil in ihrer Belegschaft haben. Durch eine Differenzierung der Abgabe könnte dem jedoch angemessen Rechnung getragen werden. Da eine Wirtschaftsabgabe entsprechend dem Kabinettbeschluß vom 6. Juni 1973 noch nicht geplant ist, sind konkrete Überlegungen noch nicht angestellt worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3395* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 18. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 53) : Treffen Meldungen der gewerkschaftlichen Zeitschrift „ran" vom 1. Oktober 1973 zu, daß Jugendvertreter in Hessen zum Wehrdienst einberufen werden, weil — nach Auffassung des Jugendsekretärs Heinz-Willi Ehrhardt vom DGB-Bundesvorstand — einige Unternehmer darin ein Mittel sehen, unbequeme Jugendvertreter loszuwerden? Der Artikel in der von Ihnen zitierten Zeitschrift ist mir bekannt. Ich kann jedoch nur wiederholen, was ich in der Fragestunde am 4. Oktober 1973 auf eine entsprechende Frage des Herrn Kollegen Pfeffermann ausgeführt habe. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für irgendeine Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Kreiswehrersatzämtern, die dem Ziel dienen würde, Wehrpflichtige zum Wehrdienst heranzuziehen. Insbesondere gibt es deshalb auch keine Zusammenarbeit, die auf die Einberufung von Jugendvertretern gerichtet wäre. Daß Jugendvertreter in letzter Zeit häufiger als früher einberufen oder daß sie bei der Einberufung anders als andere Wehrpflichtige behandelt würden, läßt sich ebenfalls nicht feststellen. Den Kreiswehrersatzämtern ist in der Regel gar nicht bekannt, daß ein Wehrpflichtiger Jugendvertreter ist. Die Wehrpflichtigen sind auch nicht verpflichtet, ihre Wahl zum Jugendvertreter dem Kreiswehrersatzamt zu melden. Dieses hat keinen Anlaß, von sich aus entsprechende Nachforschungen anzustellen, weil die Tätigkeit als Jugendvertreter weder einen Grund für die Zurückstellung vom Wehrdienst noch einen Grund für eine Unabkömmlichstellung des Wehrpflichtigen darstellt. Abschließend darf ich bemerken, daß anerkannte Kriegsdienstverweigerer nicht durch die Kreiswehrersatzämter, sondern durch das Bundesamt für den Zivildienst zur Dienstleistung im Zivildienst einberufen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß Grundwehrdienstleistende mit abgeschlossener berufliche, Lehre, die sich auf W iß oder Z 2 weiterverpflichten, die Nachteile in Kauf nehmen müssen, daß sie ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren können, weil auf sie die Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes keine Anwendung finden und dieser verlängerte Grundwehrdienst im Gegensatz zu den W 15 nicht als Gesellenzeit für die Bedingung zur späteren Ablegung der Meisterprüfung in Anrechnung kommen kann, so daß sie bis zu 2 Jahre länger auf die Prüfung warten müssen? Wenn diese offensichtlich unberechtigten Benachteiligungen zutreffen, welche Möglichkeiten werden im Bundesverteidigungsministerium erwogen, sie zu beseitigen? Es trifft zu, daß das Arbeitsplatzschutzgesetz auf Grundwehrdienstleistende, die sich freiwillig für den Wehrdienst als Soldat auf Zeit verpflichten, nicht anwendbar ist. Ihr vor der freiwilligen Verpflichtung innegehabter Arbeitsplatz wird nicht geschützt. Mit der freiwilligen Verpflichtung wird nämlich in der Regel ein Berufswechsel vollzogen. Die Ausdehnung des Arbeitsplatzschutzes auf Zeitsoldaten würde im übrigen bei den betroffenen Arbeitgebern zu einer erheblichen Behinderung ihrer Personalplanung führen, da im Zeitpunkt der Verpflichtung die endgültige Dauer des Dienstverhältnisses nicht feststeht. Die für Wehrpflichtige im Arbeitsplatzschutzgesetz bei der Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben vorgesehenen Vergünstigungen sind jedoch teilweise für Soldaten auf Zeit mit Verpflichtungszeiten von nicht mehr als 3 Jahren übernommen worden. § 8 a Soldatenversorgungsgesetz bestimmt u. a., daß bei diesen Soldaten die Zeit des auf den Grundwehrdienst anrechenbaren Wehrdienstes auf die bei der Zulassung zu weiterführenden Prüfungen im Beruf (Meisterprüfung) nachzuweisende Zeit einer praktischen beruflichen Tätigkeit (Gesellenzeit) anzurechnen ist. Die Bundesregierung sieht in der derzeitigen gesetzlichen Regelung keine unberechtigte Benachteiligungen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 56 und 57) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung bei der Neubesetzung der Präsidentenstellen der Wehrbereichsverwaltungen von dem Grundsatz ausgeht, die in der gleichen Behörde bereits tätigen Beamten einschließlich des Vizepräsidenten nicht zu berücksichtigen, und welche Gründe sind bejahendenfalls dafür maßgebend? In welcher Weise trägt die Bundesregierung — bei der Bejahung der obigen Frage — gleichzeitig dem Grundsatz des Artikels 36 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung, wonach die bei den nachgeordneten Bundesbehörden beschäftigten Personen in der Regel aus dem Land genommen werden sollen, in dem sie tätig sind? Zu Frage A 56: Das Leistungsprinzip und die Grundsätze einer geordneten Personalführung sind selbstverständlich auch für das Bundesministerium der Verteidigung die Kriterien, von denen es sich bei Personalentscheidungen leiten läßt. Ihre Annahme, ein bestimmter Personenkreis würde in die Überlegungen zur Neubesetzung besonderer Dienstposten nicht einbezogen, trifft nicht zu. Zu Frage A 57: Das Bundesministerium der Verteidigung beachtet den von Ihnen erwähnten Satz 2 des Artikels 36 Grundgesetz. Abschließend darf ich zu Ihrer Information darauf hinweisen, daß vor der Neubesetzung eines Präsi- 3396* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 dentenpostens einer Wehrbereichsverwaltung mit der zuständigen Landesregierung Verbindung aufgenommen wird. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/1086 Frage A 62) : Ist die Bundesregierung bereit, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, daß Wehrpflichtige, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben, in der Truppe nur zu waffenlosem Dienst herangezogen werden, um die physische und psychische Belastung der Persönlichkeit eines solchen Antragstellers, der zur Bundeswehr eingezogen wird oder sich schon bei der Bundeswehr befindet, möglichst auszuschalten? Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben in mehreren Entscheidungen festgestellt, daß einem Soldaten zuzumuten ist, bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren den uneingeschränkten Dienst fortzusetzen. Ein Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 21. Februar 1969 trägt dieser Entscheidung Rechnung. Ich darf aber darauf hinweisen, daß Soldaten, die in einer Instanz als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, nach der Soldatenurlaubsverordnung bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung beurlaubt werden können, sofern sie dies beantragen. Von dieser Möglichkeit wird im allgemeinen Gebrauch gemacht. Im übrigen, Herr Kollege, wollte man Ihrer Anregung folgen, so würde dies bedeuten, ab Antragstellung und damit von Stunde zu Stunde einen Soldaten ersatzlos aus einer Funktion ablösen zu müssen. Welche Folgen dies im Falle der Ablösung eines Panzerfahrers, Navigators oder sonstigen Funktionsinhabers für die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft eines Waffensystems, aber auch für die Ausbildung der übrigen Soldaten haben würde, brauche ich sicherlich nicht näher darzulegen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 63) : Trifft es zu, daß der „SHB" oder ein anderer Studentenbund, der sich sozialdemokratisch nennt, zu den Kosten seiner Teilnahme an den „Weltjugendfestspielen" in Ost-Berlin einen Zuschuß aus Mitteln des Bundes erhalten hat? Der SHB hat wie alle Jugend- und Studentenorganisationen, die Globalmittel für internationale Jugendbegegnungen aus dem Bundesjugendplan erhalten, die Möglichkeit gehabt, die Teilnahme an den Weltjugendfestspielen aus diesen Globalmitteln abzurechnen. Eine gezielten Vorschuß für diesen Zweck hat der SHB nicht erhalten. Anlage 17 Antwort des ParL Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Reiseunternehmen in den von der Cholera betroffenen Gebieten Italiens über die Anfang September 1973 dort entstandene Situation nicht ausreichend informiert waren, so daß deutsche Touristen sich nicht unverzüglich auf die gesundheitsgefährdende Situation einstellen konnten? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß deutsche Touristen zukünftig in ähnlichen Situationen ausreichend informiert werden und nötigenfalls durch weiterreichendere Maßnahmen geschützt werden? Zu Frage A 64: Nicht nur bei deutschen Reiseunternehmen, sondern auch bei anderen Stellen bestand am Beginn ,der Cholera-Epidemie in den italienischen Südprovinzen ein bedauerlicher Mangel an Information. Nachdem auf italienischer Seite gewisse Anfangsschwierigkeiten überwunden waren, sind die dann einlaufenden Informationen zuverlässig und aktuell gewesen. Zu Frage A 65: Die Bundesregierung hat bereits vor langer Zeit sichergestellt, daß die Reisebüros und andere Stellen sofort von Nachrichten und Erkenntnissen unterrichtet werden, die der Bundesregierung oder dem Bundesgesundheitsamt über Seuchensituationen in anderen Ländern vorliegen. Das Bundesgesundheitsamt gibt in solchen Fällen regelmäßig Rundfernschreiben heraus, die u. a. auch an den Deutschen Reisebüro-Verband in Frankfurt gehen, den Dachverband der Reisebüros und Reiseunternehmen. Die Bundesregierung hat verständlicherweise keinen Einfluß darauf, wie schnell solche Nachrichten innerhalb des Verbandes verbreitet werden. Leider ergeben sich aus Einzelfällen auch Hinweise darauf, daß die Reisebüros selbst nicht immer die ihnen vorliegenden Informationen an die Reisenden weitergeben. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung, den Reisenden in Presseverlautbarungen Verhaltensmaßregeln nahezubringen. Dieses ist z. B. anläßlich der Cholera-Epidemien in Tunesien und Italien geschehen. Die Bundesregierung hat über diesen Informationsdienst über aktuelle Situationen hinaus dem Deutschen Reisebüro-Verband und anderen Stellen vor einiger Zeit ein Merkblatt für Reisende in warme Länder zur Verfügung gestellt, in dem Ratschläge über hygienisches Verhalten hinsichtlich Ernährung, Kleidung usw. enthalten sind. Die Bundesregierung kann auch hier nur hoffen, daß diese Informationen von den Reisebüros tatsächlich an Touristen weitergegeben werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 17. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3397* Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 66 und 67) : Sieht die Bundesregierung in der Verwendung von polychloriertem Diphenyl oder Biphenyl, auch PCB oder Askarel bezeichnet, in Leuchtstofflampen, Haushaltslampen, Haushaltsgeräten und anderen Geräten eine Gefahr für die Umwelt, insbesondere angesichts der Tatsache, daß eine geordnete Erfassung und Rückführung dieses Stoffes praktisch unmöglich ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die von PCB ausgehende Gefährdung zu unterbinden, ist insbesondere ähnlich dem Beispiel Japans, Schwedens, Norwegens und der Schweiz an ein Verwendungsverbot für PCB bei unkontrollierbaren Systemen gedacht? Zu Frage A 66: Die Bundesregierung befaßt sich eingehend mit der Problematik der PCB's. Sie hat den OECD-Beschlüssen zur Einschränkung der Verbreitung von PCB in der Umwelt zugestimmt, deren besonderes Ziel es ist, die Verwendung von PCB auf geschlossene (kontrollierbare) Systeme zu beschränken, aus denen PCB's nicht in die Umwelt gelangen können. Eine interministerielle Arbeitsgruppe befaßt sich mit der Durchführung der OECD-Beschlüsse in der Bundesrepublik, wobei die rechtlichen und technischen Möglichkeiten für die einzelnen Erzeugnisse und Geräte geprüft werden. Hinsichtlich des Vorkommens von PCB's in Kleinkondensatoren, die in Leuchtstofflampen und verschiedenen anderen Geräten Verwendung finden, sind Bestrebungen im Gange, PCB's durch andere Stoffe zu ersetzen. Auch wird z. Z. untersucht, auf welche Weise PCB enthaltende Erzeugnisse und Geräte einer Kennzeichnungspflicht unterzogen werden können, um eine bessere Kontrolle und geordnete Beseitigung zu ermöglichen. Im Rahmen der EG-Rechtsangleichung über gefährliche Arbeitsstoffe wird für Roh-PCB's wegen ihrer Einstufung als gefährliche Stoffe eine Kennzeichnung gefordert werden, die nach Verabschiedung der Richtlinie auch in das deutsche Recht übernommen werden wird. Zu Frage A 67: Die PCB herstellende Industrie hat sich freiwillig bereit erklärt, die Produktion und den Vertrieb von PCB's für die Verwendung in offenen Systemen einzustellen. Durch diese Maßnahme wird den Anforderungen der OECD nach Verbot der Anwendung in offenen Systemen weitgehend Rechnung getragen, so daß eine entsprechende Rechtsvorschrift für die Bundesrepublik gegenwärtig nicht erforderlich erscheint. Im Rahmen der Überprüfung der für die Durchführung der OECD-Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung jedoch weiterhin beobachten, ob und inwieweit dennoch Rechtsmaßnahmen auf diesem Gebiet erforderlich sein werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen 68 und 69) : Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß die Regelbedarfssätze nach dem Bundessozialhilfegesetz in diesem Jahr zu unterschiedlichen Zeitpunkten an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt worden sind, daß bei einem Vergleich der einzelnen Bundesländer die Leistungshohe stärker differiert als in früheren Jahren, insbesondere nach der außerordentlichen Anpassung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Oktober 1973, und welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, damit künftig ein unvertretbares Sich-Auseinanderentwickeln der Regelbedarfssätze in den einzelnen Bundesländern vermieden und ein angemessenes Verhältnis zwischen Einkommen Erwerbstätiger, Empfängern von Versicherungs- und Versorgungsleistungen und Sozialhilfeempfängern gewährleistet wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß trotz Überbeschäftigung und hohem Lohnniveau in einer wirtschaftlichen Hochkonjunktur eine im Verhältnis zu früheren Jahren beachtliche Zunahme der Sozialhilfefälle zu verzeichnen ist? Zu Frage A 68: Die Mehrzahl der Länder hat auch in diesem Jahre wie schon 1972 die Regelsätze einheitlich zum gleichen Zeitpunkt am 1. 6. 1973 den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angepaßt. Lediglich vier Länder haben diese Anpassung zu anderen Zeitpunkten innerhalb des Jahres 1972 vorgenommen. Die Erhöhungen differieren allgemein nicht mehr als in den vergangenen Jahren. Auch die vom Land Nordrhein-Westfalen am 1. Oktober 1973 vollzogenen Regelsatzerhöhungen halten sich im Rahmen des üblichen und stellen keine außerordentliche Erhöhung dar. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, daß die Regelsätze an die erhöhten Lebenshaltungskosten zu dem Zeitpunkt angepaßt werden sollten, zu dem die Rentenerhöhungen nach den Rentenanpassungsgesetzen auf die Sozialhilfeleistungen angerechnet werden. Nach dem Entwurf der 3. Novelle zum Bundessozialhilfegesetz, der dem Hohen Hause z. Z. vorliegt, soll § 22 Abs. 3 BSHG deshalb dahin gehend ergänzt werden, daß notwendige Neufestsetzungen der Regelsätze zu dem Zeitpunkt vorzunehmen sind, von dem an Rentenerhöhungen nach den Rentenanpassungsgesetzen auf die Leistungen nach dem BSHG angerechnet werden müssen; die Möglichkeit, aber auch den Erfordernissen entsprechend zu einem anderen Zeitpunkt eine Regelsatzerhöhung durchzuführen, wird durch einen Zusatz ausdrücklich vorgesehen. Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit noch weitere, darüber hinausgehende Regelungen zu treffen. Gegen das bisherige Verfahren sind keine grundsätzlichen Einwendungen geltend gemacht worden; es ist auch nicht zu erwarten, daß sich die Regelsätze in den einzelnen Bundesländern in unvertretbarer Weise auseinanderentwickeln. Eine gewisse Differenzierung ist dabei jedoch nicht ausgeschlossen, da die in den Ländern zuständigen Behörden gehalten sind, die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und örtliche Unterschiede zu berücksichtigen. Unterschiedliche Lebenshaltungskosten werden sich bei anders gearteten strukturbedingten Lebensverhältnissen aber nicht nur innerhalb eines Landes, sondern auch zwischen den einzelnen Ländern ergeben. Sie werden auch in Zukunft nicht ganz zu beseitigen sein. Die Sozialhilfeleistungen richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Da für Arbeitseinkommen, Versicherungs- und Versorgungsleistungen andere Faktoren (z. B. Leistung, ehemaliges Arbeitseinkom- 3398* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 men, Umfang des erlittenen Schadens) maßgebend sind, wird die gegenseitige Anpassung der Höhe dieser Leistungen nicht zu erreichen sein. Zu Frage A 69: Die Anzahl der Sozialhilfeempfänger betrug nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt der Jahre 1963-1970 ca. 1,5 Millionen; sie ist somit in diesen Jahren verhältnismäßig konstant geblieben. Nach den letzten, dem BMJFG zur Verfügung stehenden Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger im Jahre 1971 gestiegen und zwar auf 1 548 000. Aussagen des Statistischen Bundesamtes für 1972 werden erfahrungsgemäß erst in der ersten Hälfte 1974 zur Verfügung stehen. Die Steigerung der Zahl der Empfänger im Jahre 1971 ist vor allem darauf zurückzuführen, daß nach der Neuberechnung des sogenannten „Warenkorbs" eine nicht unerhebliche Erhöhung der Regelsätze erfolgte und dadurch weitere Personengruppen zusätzlich zu ihrem sonstigen Einkommen Leistungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Ein weiterer Grund für die Zunahme der Empfängerzahl ist die Erhöhung der Pflegesätze in Heimen, Anstalten und gleichartigen Einrichtungen. Das hat zur Folge, daß Personen, die bisher die Pflegekosten aus eigenen Mitteln tragen konnten, nunmehr auf zusätzliche Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen sind. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 70): Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Schwierigkeiten bei der Auslegung des Begriffs „Gefahr für die Volksgesundheit" durch die Gesundheitsämter, bei der nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 erforderlichen Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durch eine Durchführungsverordnung Klarheit darüber zu schaffen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten von einem Heilpraktiker verlangt werden? Es ist nicht beabsichtigt, in einer Rechtsverordnung die Kenntnisse und Fähigkeiten festzulegen, die Gegenstand der Überprüfung von HeilpraktikerAnwärtern nach § 2 Abs. 1 Buchst. i) der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) sein sollen. Abgesehen davon, daß es fraglich ist, ob das Heilpraktikergesetz eine für den Erlaß einer solchen Verordnung ausreichende Ermächtigungsgrundlage enthält, sind die Schwierigkeiten der zuständigen Landesbehörde bei der Auslegung des Begriffs „Gefahr für die Volksgesundheit" nicht bekanntgeworden. Es erscheint auch zweckmäßig, den Landesbehörden einen Spielraum bei der Durchführung der Überprüfung zu belassen, damit sie jeweils den Erfordernissen und Gegebenheiten des Einzelfalles entsprechend vorgehen können. Wollte man die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Überprüfung sein sollen, in einer Rechtsverordnung festlegen, so liefe dies im übrigen auf eine Prüfungsordnung hinaus. Eine solche Handhabung stände mit den Absichten des Heilpraktikergesetzes nicht in Einklang. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 73 und 74): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß neue Wege zur Lösung des Fluglotsenproblems außerhalb des Beamtenrechtssystems gesucht werden müssen? Ist die Bundesregierung bereit, einer privatrechtlichen Organisation des Flugsicherungsdienstes mit entsprechender Ausgestaltung des Tarifsystems ihre Zustimmung zu geben, um so langfristig geordnete Verhältnisse zu schaffen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß zur Bewältigung des Fluglotsenproblems alle Ansätze zu einer Lösung gründlich und umfassend geprüft werden müssen. Sie schließt dabei auch die Prüfung der Möglichkeit, eine Lösung der Personalprobleme im Flugsicherungsbereich langfristig auch außerhalb des Beamtenrechtssystems zu suchen, nicht grundsätzlich aus. Die Bundesregierung hält indessen nach dem bisherigen Stand der Überlegungen, insbesondere auf Grund der Ergebnisse eingehender Untersuchungen eine Änderung des Status des Flugsicherungspersonals oder eine Überführung des Flugsicherungsdienstes in eine privatrechtliche Organisation zur Zeit nicht für ein geeignetes Mittel, um die Funktionsfähigkeit der Flugsicherung zu erhöhen. Da auch eine Statusänderung des Personals oder die Einführung einer neuen Organisationsform des Flugsicherungsdienstes keine Gewähr dafür bietet, daß Bummelstreiks und andere rechtswidrige Aktionen zur Störung des Flugverkehrs in Zukunft unterbleiben, fallen neben dieser praktischen Erwägung erschwerend ins Gewicht, daß den genannten Lösungsmöglichkeiten erhebliche verfassungsrechtliche und Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Außerdem ist zu bedenken, daß ein Statuswechsel nur auf der Grundlage der Freiwilligkeit möglich wäre. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 75): Treffen Meldungen der Westfälischen Rundschau vom 3. Oktober 1973 zu, nach denen das Land Nordrhein-Westfalen bei der Zuteilung von neuen Triebwagenzügen (Typ ET-420) für die S-Bahn benachteiligt wird, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß mit dem Einsatz der neuen Triebwagenzüge die Attraktivität des Nahverkehrs im Ruhrgebiet erheblich gesteigert werden könnte? Bei der Verteilung der derzeit zur Auslieferung kommenden S-Bahntriebwagen ET 420 wird das Land Nordrhein-Westfalen nicht benachteiligt. Von Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3399* den monatlich bei der DB insgesamt hinzukommenden zwei Triebzügen geht einer nach Nordrhein-Westfalen. Ich teile Ihre Meinung, daß die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Schiene von den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen wesentlich mitbestimmt wird. Mit welchen Fahrzeugen der Personennahverkehr der DB in den einzelnen Regionen durchgeführt werden muß, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. Es kommt darauf an, den Fahrgästen ein Fahrzeug möglichst großer Attraktivität bei vertretbaren Kosten anzubieten. Der Triebwagen ET 420 erfüllt diese Anforderungen weitgehend. Darüber hinaus untersucht die DB jedoch im Konzept auch einen völlig neuen S-Bahn-Wendezug. Erst nach Vorlage dieser Ergebnisse kann abschließend über den optimalen Fahrzeugeinsatz im Ruhrgebiet entschieden werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 77): Wird die Bundesregierung den Tiefbauunternehmen in vielen Gegenden Niederbayerns, deren Wirtschaftslage als sehr schlecht beurteilt werden muß, da im allgemeinen nur ein Auftragsbestand für zwei Monate vorhanden ist, in ihrer Notlage dadurch abhelfen, daß sie vermehrt Mittel für den Voll- und Zwischenausbau von Bundesfernstraßen in den betroffenen Gegenden zur Verfügung stellt? Die mit der Vergabe von Auftragen befaßten Stellen sind bestrebt, den Belangen strukturschwacher Räume Rechnung zu tragen, soweit dies im Rahmen der Vergaberichtlinien möglich ist. Das gilt für den Vollausbau, aber auch für den Zwischenausbau. Die Mittel für den Zwischenausbau werden den Ländern global zugewiesen und von den Ländern in eigener Zuständigkeit verplant. Zusätzliche Mittel für weitere Aufträge, mit denen einer schlechten Auftragslage von Unternehmen in bestimmten Gebieten begegnet werden könnte, stehen z. Z. nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung kann jedoch im Falle einer die Ziele des § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft gefährdenden Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftstätigkeit zusätzliche Ausgaben mit den Mitteln der Konjunkturausgleichsrücklage leisten. Die Bundesregierung wird die weitere konjunkturelle Entwicklung sorgfältig beobachten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 78 und 79): Welche Nebenbeschäftigungen von Fluglotsen und anderen Bediensteten der Bundesanstalt für Flugsicherung sind genehmigt worden? Besteht oder bestand Anlaß zu der Vermutung, daß eine größere Zahl von Fluglotsen und anderen Angehörigen der Bundesanstalt für Flugsicherung vom Dienstherrn nicht genehmigte Nebenbeschäftigungen ausübt, wird die Bundesregierung entsprechende Untersuchungen einleiten oder welches Ergebnis haben bisher eingeleitete Untersuchungen erbracht? Zu Frage A 78: Soweit von Angehörigen der Bundesanstalt für Flugsicherung Nebentätigkeiten ausgeübt werden, für die es auf Grund rechtlicher Vorschriften einer Genehmigung des Dienstherrn bedarf, handelt es sich in erster Linie um berufsbezogene Beschäftigungen, wie die Erteilung von Unterricht an Luftfahrerschulen im Sprechfunk, im Instrumentenflugwesen und in der englischen Sprache. Zu Frage A 79: Die Bundesanstalt für Flugsicherung hat eingehende Untersuchungen zu der Frage eingeleitet, ob Fluglotsen oder andere Bedienstete dieser Behörde Nebentätigkeiten ohne Erteilung einer Genehmigung ausüben. Diese Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach dem bisher vorliegenden Ergebnis haben sich keine Anhaltspunkte für die von Ihnen erwähnte Vermutung ergeben. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 80 und 81): Nachdem der frühere Bundesverkehrsminister Leber am 30. August 1969 in Michelstadt/Odw. erklärte, daß der Bau der Odenwald-Autobahn im Rahmen des Gesamtkonzeptes Europäischer Verkehrswege eine vordringliche Aufgabe seines Ministeriums sei und die Odenwald-Autobahn einen Teil einer wichtigen Nord-Süd-Trasse im neuen Ausbauplan für den Bundesfernstraßenbau darstelle, frage ich, ob der Bau dieser Autobahn angesichts der auch heute noch geltenden Prioritäten alsbald begonnen wird? Da die Odenwald-Autobahn erhebliche positive Auswirkungen auf die Infrastruktur des badischen Odenwaldkreises und RheinNeckar-Kreises haben wird, frage ich, ob die Planfeststellung alsbald abgeschlossen und bekanntgegeben wird, um die strukturellen Planungen im nordbadischen Raum dahin gehend abzustimmen, damit aus verkehrspolitischen und raumordnerischen Gründen die dringend erforderliche Odenwald-Autobahn in diesem genannten Raum entsprechend der seinerzeitigen Äußerung des Bundesverkehrsministers im Laufe des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) gebaut und fertiggestellt wird? Zu Frage A 80: An der Bedeutung der Odenwald-Autobahn hat sich seit 1969 nichts geändert. Nachdem von verschiedener Seite deren Dringlichkeit unterstrichen wurde und auf Grund der verkehrlichen, ökonomischen und raumordnerischen Untersuchungen fand sie Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen. Voraussetzung für die weitere Konkretisierung ist der Abschluß des Verfahrens nach § 16, Abs. 1, des Bundesfernstraßengesetzes zur Festlegung der Linienführung. Dieses Verfahren ist sowohl im hessischen als auch im baden-württembergischen Abschnitt der Odenwald-Autobahn eingeleitet. Unter Berücksichtigung der vorhandenen und zu 3400* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten im Bundesfernstraßenbau ist jedoch kaum damit zu rechnen, daß mit dem Bau vor 1985 begonnen werden kann. Zu Frage A 81: Die Planung der Odenwald-Autobahn erfolgt durch die hierfür zuständigen Auftragsverwaltungen der Länder Hessen und Baden-Württemberg. In beiden Ländern ist ,die Vorplanung durchgeführt und das Verfahren nach § 16 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz zur Bestimmung der Linienführung auf Landesebene eingeleitet. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 82): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den unhaltbaren Zustand zu ändern, daß seit Monaten auch im von der Lufthansa reduzierten Flugplan keine Flugverbindung zwischen der größten Stadt des Bundesgebietes, Hamburg, und Bonn besteht und nur eine einzige fast nie zustande gekommene Verbindung zwischen Bonn und Hamburg, während andere Städte des Bundesgebiets mehrmals täglich trotz des Bummelstreiks angeflogen werden? Auf Grund der Aktionen ,der Fluglotsen mußte die Deutsche Lufthansa AG am 20. Juli 1973 einen Notflugplan einführen. Dieser sah mit Ausnahme von Anschlußdiensten nach und von Frankfurt die weitgehende Einstellung des binnenländischen Fluglinienverkehrs vor, wobei der Schwerpunkt in Norddeutschland lag. Anschließend konnte die Lufthansa in mehreren Phasen ihre innerdeutschen Dienste wieder verbessern. So wird bereits ab 1. Oktober 1973 die Strecke Köln—Hamburg wieder zweimal werktäglich in jeder Richtung bedient. Ihre Ausführungen, zur Zeit bestehe nur eine einzige zumeist unvollkommene Verbindung zwischen den beiden Städten, trifft daher nicht zu. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 83 und 84) : Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die einen Einsatz von Fluglotsen der Bundeswehr im zivilen Flugsicherungsdienst ermöglichen? Welche organisatorischen, rechtlichen und personellen Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um die Übernahme von Aufgaben des Flugsicherungsdienstes durch Angehörige der Pilotenvereinigung Cockpit e. V. zu ermöglichen? Zu Frage A 83: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Fluglotsen der Bundeswehr allgemein für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs einzusetzen. Allerdings wird der Einsatz militärischer Fluglotsen zur Sicherstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte im zivilen Flugsicherungsdienst erwogen werden. Die rechtlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen werden bereits im einzelnen untersucht. Zu Frage A 84: Ich darf mich bei der Beantwortung Ihrer Frage auf das Angebot der Vereinigung Cockpit e. V. an den Herrn Bundesminister für Verkehr beschränken. Die Vereinigung Cockpit hatte unserem Hause nicht — wie teilweise in der Presse dargestellt — die Übernahme der Aufgaben des Flugsicherungsdienstes, sondern nur den Einsatz von Piloten im Rahmen flugsicherungsbetrieblicher Untersuchungen und zur Unterstützung der Bundesanstalt für Flugsicherung bei einer verstärkten Dienstaufsicht angeboten. Der Bundesminister für Verkehr begrüßt dies im Interesse der Luftfahrt. Die ersten Gespräche über die erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sind bereits geführt worden. Die notwendigen Vorbereitungen für diese Unterstützung sind, nach Ablauf des Ultimatums der Vereinigung Cockpit an den Verband Deutscher Flugleiter, eingeleitet worden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 85 und 86) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß trotz erheblicher Zweifel von Verkehrsfachleuten ein gesondertes modernes Massenverkehrsmittel mit Höchstgeschwindigkeiten bis zu 500 km/h einen Verbund der Flughäfen Düsseldorf und Köln-Wahn herstellen sollte? Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieser Überlegungen die bisher verfolgte Planung, beide Flughäfen in das S-Bahnnetz an Rhein und Ruhr einzubinden und vordringlich eine Schienenverbindung des Flughafens Köln-Wahn mit Köln und der Bundeshauptstadt herzustellen? Zu Frage A 85: Die Bundesregierung steht zwar Vorschlägen für neue Verkehrssysteme aufgeschlossen gegenüber, es bestehen hier jedoch erhebliche Zweifel, ob der Einsatz einer Magnetkissenbahn zur Verbindung der beiden 70 km voneinander entfernten Flughäfen sinnvoll ist. Es liegen keine Aussagen darüber vor, ob das punktuelle Verkehrsaufkommen von einem Flughafen zum anderen, auch unter Berücksichtigung einzusparender Flüge, eine solche Verbindungsbahn rechtfertigt. Im übrigen würde eine derartige Bahn ohne Halt in Düsseldorf und Köln im Gegensatz zu den S-Bahnen keinerlei Zubringeraufgaben übernehmen können. Zu Frage A 86: Die Bundesregierung beurteilt die Anbindung von Großflughäfen an das Schienennetz der Deutschen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3401* Bundesbahn schon auf Grund der guten Erfahrungen beim Rhein-Main-Flughafen nach wie vor sehr positiv. Die Verhandlungen über einen S-Bahn-Anschluß von Düsseldorf stehen kurz vor dem Abschluß. Der Anschluß des Flughafens Köln/Wahn ist im Generalverkehrsplan Nordrhein-Westfalen enthalten. Allerdings ist ein S-Bahn-Anschluß nach Bonn, vor allem angesichts der nunmehr guten Omnibusverbindung und des für den Einsatz eines Massenverkehrsmittels, wie es eine S-Bahn darstellt, zu geringen Verkehrsaufkommens z. Z. nicht zu rechtfertigen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 87) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Verhundglaswindschutzscheiben eine andere Haltung einzunehmen, als vom Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestags empfohlen, der laut Drucksache 7/416 vorn 27. März 1973 den diesbezüglichen Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert hat, die EG-Kommission zu einer Fortsetzung ihrer Bemühungen im Sinne der Kommissionsvorlage anzuregen, jedoch den Weg für zukünftige technische Lösungen offenzulassen? Es gibt keinen Widerspruch zwischen der Auffassung des Bundesministers für Verkehr und der in der Drucksache 7/416 wiedergegebenen Auffassung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages. Ich erlaube mir auszugsweise wörtlich zu zitieren: Bei dieser Sachlage hält es der Ausschuß nicht für sachgerecht, sich zum jetzigen Zeitpunkt schon auf das noch unvollkommene Verbundsicherheitsglas festzulegen. Unter Berücksichtigung des Antrags des Ausschusses vom 21. März 1973 hat die deutsche Seite bei den Verhandlungen in Brüssel vorgeschlagen, aus dem Richtlinienentwurf der Kommission (Drucksache 7/89) zunächst nur den Teil im Rat zu verabschieben, der sich mit den Prüfvorschriften für Sicherheitsglas befaßt. Dadurch soll erreicht werden, daß in mehreren Ländern der Gemeinschaft Erfahrungen mit solchen Scheiben gesammelt werden können, die nach den harmonisierten Vorschriften zugelassen wurden. Die Beratungen werden fortgeführt und sollen in absehbarer Zeit abgeschlossen werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 88 und 89) : Sieht die Bundesregierung einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der kürzlich erfolgten Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen und der in den letzten Tagen zu verzeichnenden erheblichen Behinderung des Berlin-Verkehrs wegen behaupteten Mißbrauchs des Transitabkommens oder angeblicher hygienischer Schutzmaßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche? Beabsichtigt die Bundesregierung hei der Durchführung weiterer einseitiger Maßnahmen der DDR-Behörden im Sinne des Artikels 19 des Transitabkommens tätig zu werden und das Zusammentreten einer gemischten Kommission zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu fordern? Die Bundesregierung sieht keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der kürzlich erfolgten Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen und den von der DDR seit dem 28. September 1973 ergriffenen Maßnahmen. Mit der Kontaktaufnahme zwischen den Delegationsleitern in der Kommission nach Artikel 19 des Transitabkommens hat die Bundesregierung bereits das Verfahren zu einer Erörterung der von der DDR ergriffenen Maßnahmen in der Transitkommission eingeleitet. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 90 und 91) : Bis wann ist damit zu rechnen, daß die vor einigen Jahren errichteten Verkehrsschilder an den Ortsausgängen (Ende der Ortsdurchfahrt) entsprechend dem vielfach geäußerten Wunsch der Autofahrer durch Hinweisschilder auf die Entfernung der nächsten Gemeinde ersetzt bzw. ergänzt werden? Werden die dadurch den Gemeinden entstehenden Kosten vom Bund ersetzt? Zu Frage A 90: Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt nicht, das Verkehrszeichen „Ortsende" der Straßenverkehrsordnung zu ändern, da es mit dem weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, das die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet 'hat, in Einklang steht. Der Bundesminister für Verkehr ist gehalten, die international vereinbarten Vorschriften zu beachten. Eine Ergänzung der Ortsendeschilder durch einen (vereinfachten) Wegweiser oder Vorwegweiser nach Zeichen 436 der Straßenverkehrs-Ordnung ist nach geltendem Recht möglich. Zu Frage A 91: Durch die Verordnung zur Anderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 20. Oktober 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2069) wurde die Übergangsfrist für das Zeichen 311 „Ortsende" bis zum 1. Januar 1975 verlängert. Damit ist sichergestellt, daß durch das neue Ortsendeschild den Gemeinden keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die alten Schilder im Zuge der planmäßigen Erneuerung ausgetauscht werden können. Dies gilt auch, soweit durch die Aufstellung der neuen Ortsendeschilder eine zusätzliche Wegweisung im Einzelfall erforderlich werden sollte. 3402* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 92 und 93): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Rahmen neuer Streckenplanungen die Trasse zwischen Aschaffenburg und Würzburg trotz der vielseitigen Proteste und Bedenken aller Naturschutzverbände und vieler Gemeinden weiterhin mitten durch den Spessart (Hafenlohr-Tal) führen will, und wie steht die Bundesregierung dazu im Hinblick auf ihre Verlautbarungen über Naturschutz? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn im Zuge ihrer Rationalisierungsmaßnahmen nun zentrale Stückgutbahnhöfe, darunter selbst Kreisstädte (wie z. B. in Unterfranken) neu gebildeter Großkreise auflösen will, und was gedenkt die Bundesregierung gegen solche Entwicklungen einer weiteren Verringerung des Kundendienstes der Deutschen Bundesbahn zu tun? Zu Frage A 92: Die im Ausbauprogramm für das Netz der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1970 vorgesehene Trassenführung der Strecke Aschaffenburg-Würzburg bezieht sich auf Vorplanungen. Wegen der Unzweckmäßigkeit der Trasse durch das Hafenlohrtal untersucht die DB eine weiter nördlich gelegene Trasse, die im Raum Gemünden an die Neubaustrecke Hannover-Kassel-Gemünden anschließt. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die DB mit den zuständigen Planungsträgern die Linienführung abstimmen. Bei allen Trassierungen der Neubaustrecken werden selbstverständlich die Belange des Umwelt- und Naturschutzes gewürdigt. Im weiteren können Einwendungen in den rechtlichen Verfahren der Raumordnung und Planfeststellung vertreten werden. Zu Frage A 93: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn Rationalisierungsmaßnahmen im Bereich des Stückgutverkehrs plant. Dies stimmt mit der vom Bundesminister für Verkehr in seinem „Kursbuch für die Verkehrspolitik" vertretenen Auffassung: Im Kleingutverkehr (Stückgut und Expreßgut) weitere erhebliche Verminderung der Abfertigungs- und Umladestellen überein. Gemäß Beschluß des Bundeskabinetts vom 5. September 1973 ist der Bundesminister für Verkehr beauftragt worden, gemeinsam mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, Maßnahmen zur Verminderung des Bundesbahndefizits einzuleiten und dabei vor allem Möglichkeiten zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses durch Konzentration des Stückgutverkehrs zu suchen, da auch der Kleingutverkehr nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen zu betreiben ist. Selbstverständlich wird bei allen Maßnahmen das Erfordernis des Kundendienstes zu beachten sein. So wird von Knotenpunkten aus die Bedienung in die Fläche durch Straßenverkehr zu organisieren sein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 95 und 96) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Ausschluß von bisher mehr als 1600 Reisenden aus der Türkei, aus Griechenland und Bulgarien vom Transitverkehr auf der Straße mit der Begründung der Maul- und Klauenseuche eine klare Verletzung des Transitabkommens durch die DDR-Behörden bedeutet? Teilt die Bundesregierung des weiteren die Auffassung, daß die Zurückweisung türkischer Staatsangehöriger — die sich zum Teil seit Jahren nicht mehr in ihrem Heimatland aufgehalten haben — vom Transitverkehr den unzulässigen Versuch der DDR-Behörden darstellt, den Geltungsbereich des Transitabkommens in bezug auf Ausländer unter dem Vorwand seuchenpolizeilicher Maßnahmen vertragswidrig einzuengen? Nach den mir bisher vorliegenden Informationen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß zu einer so weitgehenden Feststellung, wie sie der Fragestellung zugrunde liegt. Die Bundesregierung hat den Vorgang zum Anlaß einer Intervention genommen. Sie hat es begrüßt, daß die zunächst sehr weitgehende Praxis auf Grund ihrer Intervention inzwischen eingeschränkt worden ist. Im übrigen handelt es sich hier um einen laufenden Vorgang, der es nicht als gerechtfertigt erscheinen läßt, weitergehende Erklärungen abzugeben. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/ 1086 Fragen A 97 und 98) : Welche konkreten Maßnahmen — abgesehen von Briefen an die Transitkommission — hat die Bundesregierung ergriffen, um den vertragsgemäßen Transitverkehr wiederherzustellen? Was wird die Bundesregierung im besonderen tun, um generell sicherzustellen, daß die DDR gesundheits- und seuchenpolizeiliche Vorschriften nicht zur Unterhöhlung des Viermächte-Abkommens mißbraucht? Nach Artikel 19 des Transitabkommens ist zur Klärung von Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens zunächst die Transitkommission berufen. Deshalb hat der Delegationsleiter der Bundesrepublik Deutschland in dieser Kommission nach Bekanntwerden der von der DDR seit dem 28. September 1973 ergriffenen Maßnahmen mit dem Delegationsleiter der DDR Verbindung aufgenommen. Auf diesem Wege sind gegenüber der DDR Vorstellungen wegen der getroffenen Seuchenschutzmaßnahmen erhoben worden, die inzwischen zu einem ersten Erfolg geführt haben. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß zu der Vermutung, daß die DDR gesundheits- und seuchenpolizeilichen Vorschriften zur Unterhöhlung des Viermächteabkommens mißbraucht. Die im Mittelmeerraum ausgebrochene Maul- und Klauenseuche Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3403' Typ Asia I hat auch die Bundesregierung zu Vorsichtsmaßnahmen veranlaßt. Die Bundesregierung ist freilich der Ansicht, daß die von der DDR ergriffenen Maßnahmen weit über das Ziel hinausschießen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 99 und 100) : Welches waren die Gründe dafür, daß die in der Planung baureife Rheinbrücke zwischen Geisenheim und Ingelheim zwar in die erste Dringlichkeitsstufe eingeordnet, aber trotzdem bisher nicht in den 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen wurde? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, angesichts der zunehmenden regionalen und überregionalen Bedeutung u. a. auch für den Fremdenverkehr dieses Raums, dieses Brückenbauprojekt bei der Fortschreibung des 1. Fünfjahresplans in das Programm aufzunehmen? Die geplante Rheinbrücke Geisenheim—Ingelheim konnte aus finanziellen Gründen nicht in den 1. Fünfjahresplan aufgenommen werden. Der Zeitpunkt für den Bau dieser Brücke muß aber, abgesehen von den Finanzierungsproblemen, im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 42 gesehen werden. Nach Fertigstellung der neuen Rheinbrücke wird nämlich ein erheblicher Verkehrsanteil zusätzlich ,die B 42 in Richtung Wiesbaden belasten. Der Verkehrsengpaß in Eltville läßt jedoch eine derartige Mehrbelastung nicht zu. Voraussetzung für den Bau der neuen Rheinbrücke ist deshalb, daß der Engpaß in Eltville beseitigt ist. Da der finanzielle Rahmen für den 2. Fünfjahresplan noch nicht aufgestellt wurde, kann zur Zeit auch noch nicht gesagt werden, ob selbst bei einer Lösung des Problems Eltville eine Aufnahme in den 2. Fünfjahresplan möglich sein wird. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 7/1086 Frage A 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß — wie die Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest zeigen — z. Z. gefährliche Autokindersitze auf dem Markt sind, und hält die Bundesregierung es gegebenenfalls nicht für dringend geboten, solche elementaren Sicherheitseinrichtungen einem besonderen Zulassungsverfahren zu unterwerfen, und wenn ja, wann beabsichtigt sie, dies zu tun? Die Ergebnisse der Untersuchungen der Stiftung „Warentest" über Kindersitze in Kraftfahrzeugen sind bekannt. Sie bestätigen die Ergebnisse des Forschungsauftrages über Sicherungseinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen, der bereits in den Jahren 1971 und 1972 in Auftrag ,des Bundesministers für Verkehr ausgeführt worden war. Der Forschungsauftrag diente der Bestandsaufnahme und zeigte ganz deutlich, daß gesetzliche Regelungen notwendig sind. Das Battelle-Institut wurde daher beauftragt, Anschlußuntersuchungen auch im Jahre 1973 weiterzuführen mit dem Ziel, einen Anforderungskatalog für Einrichtungen zur Sicherung von Kindern zu erstellen. Sobald die wissenschaftlichen technischen Unterlagen einschließlich der notwendigen Prüfrichtlinien vorliegen, werden entsprechende Vorschriften erarbeitet. In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, daß bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Genf (ECE) ebenfalls Überlegungen über die Gestaltung von Kindersitzen zur Beratung anstehen. Als Beratungsgrundlage wird auch dort der zu erstellende Anforderungskatalog dienen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 102): Halt die Bundesregierung die neue Aktion der Deutschen Bundesbahn „Fahrt zusammen — spart zusammen" angesichts der sowohl von der Bundesregierung wie auch von der Unternehmensleitung der Bahn immer wieder hervorgehobenen gesellschaftspolitischen Bedeutung der Bahn für ausgewogen? Es ist nicht Sache der Bundesregierung, dies im Sinne der gestellten Frage zu qualifizieren. Die Sonderangebote im Reiseverkehr werden von der Bundesbahn aus kaufmännischen Überlegungen durchgeführt. Die Bundesbahn sieht die neue Aktion „Fahrt zusammen, spart zusammen" insofern als ausgewogen an, als ihr die vorausgegangenen Marktuntersuchungen und Kalkulationen einen Mehrverkehr versprachen, der die Einbuße durch den Preisnachlaß überdeckt. Erfreulicherweise entspricht in diesem Rahmen die laufende Aktion, die als besonders familienfreundlich ausgelegt ist, auch gesellschaftspolitischen Vorstellungen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bühling (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen A 103 und 104) : Welches Ergebnis haben die in der Antwort der Bundesregierung vom 20. Januar 1972 auf die Anfrage betreffend Mietermitbestimmung (Drucksache VI/3016 Frage B 68) erwähnten Versuche einer Mietermitwirkung auf freiwilliger Basis gehabt? Welche Erwägungen hat die Bundesregierung auf Grund der bisherigen Erfahrungen angestellt? Bereits im Januar 1972 hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß es eine Mietermitbestim- 3404* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 mung bei den Wohnungsbaugenossenschaften schon gibt, sie ist dort eine Folge der Mitgliedschaft. Mietermitbestimmung oder Mietermitwirkung gibt es darüber hinaus nur auf freiwilliger Basis. Die Bundesregierung beobachtet die Ansätze zu solch einer Mitwirkung oder Mitbestimmung der Mieter, wie sie in verschiedenen Städten schon versucht wird, mit großer Aufmerksamkeit. Dabei ist jedoch nicht zu verkennen, daß es sich um ein außerordentlich vielschichtiges Problem handelt, das nicht leicht zu lösen ist. Es geht vor allem um die Frage: Wie weit kann die Einflußnahme der Mieter gehen? Auch werden Fragen des „Minderheitenschutzes" in Betracht gezogen werden müssen. Auf jeden Fall müssen die Informationsmöglichkeiten der Mieter uneingeschränkt verbessert werden. Die Bundesregierung wird sich bemühen, die bisherigen allerdings noch ungenügenden Erfahrungen für weitere Erwägungen nutzbar zu machen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 123 und 124) : Haben die Depositarmächte des Atomwaffensperrvertrags Schritte unternommen, um noch weitere Staaten zum Beitritt oder zur Unterzeichnung zu bewegen, und wenn ja, welche Schritte und bei wenn? Hat der Atomwaffensperrvertrag bisher integrierende oder desintegrierende Wirkungen auf EURATOM, und worin bestehen diese Wirkungen und ihre Ursachen im einzelnen? Zu Frage A 123: Soweit der Bundesregierung bekannt, haben sowohl die amerikanische als auch die britische Regierung auf inoffiziellem Wege gegenüber einer größeren Anzahl von Staaten ihr starkes Interesse an deren Unterzeichnung bzw. an deren Beitritt zum NV-Vertrag bekundet. Die Bundesregierung ist jedoch nicht darüber unterrichtet, welche Regierungen angesprochen wurden. Ob und welche Schritte dieser Art die Regierung der UdSSR unternommen hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage A 124: Das Verifikationsabkommen Euratoms mit der IAEO, das die volle Anerkennung der Euratom-Sicherungsmaßnahmen nach dem NV-Vertrag und ihre Einbeziehung in eine gleichberechtigte Zusammenarbeit mit der IAEO enthält, bedeutet gleichzeitig eine Festigung der Gemeinschaftskompetenz und der internen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen. Es ist deshalb auch aus integrationspolitischen Gründen zu begrüßen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 125 und 126) : Haben die Vereinigten Staaten von Amerika, die sich vor der deutschen Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags freiwillig zur Unterstellung ihrer zivilen Kernenergietätigkeit unter Kontrollen der IAEO verpflichtet haben, bereits diesbezügliche Verhandlungen aufgenommen, und bis wann ist mit dem entsprechenden, für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Nuklearindustrie wesentlichen Abkommen zu rechnen? Mit welcher Begründung hat es die Sowjetunion als einziger Kernwaffenstaat, der Signatar des Atomwaffensperrvertrags ist, bisher abgelehnt, ihre zivile Kernenergietätigkeit Kontrollen der IAEO zu unterstellen, und welche Wirkungen hat die sowjetische Haltung nach Abschluß der amerikanisch-sowjetischen Vereinbarring vom 22. Juni 1973 über Zusammenarbeit hei der friedlichen Verwendung der Kernenergie auf die amerikanische Bereitschaft zur konkreten Verwirklichung ihrer obengenannten freiwilligen Selbstverpflichtung? Zu Frage A 125: Die USA hoffen, ihre bereits begonnenen Verhandlungen mit der IAEO Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres abschließen zu können. Sie gehen davon aus, daß das entsprechende Abkommen etwa gleichzeitig mit dem Verifikationsabkommen Euratom/IAEO in Kraft gesetzt wird. Zu Frage A 126: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, geht die Sowjetunion davon aus, daß der NV-Vertrag Sicherungsmaßnahmen in den Kernwaffenstaaten nicht vorschreibt, und daß sie rechtlich daher nicht verpflichtet ist, ihre zivile Kerntätigkeit IAEO-Sicherungsmaßnahmen zu unterstellen. Irgendwelche Auswirkungen der amerikanisch-sowjetischen Vereinbarung über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung von Kernenergie vom 22. Juni 1973 auf die amerikanische Bereitschaft zur Verwirklichung ihrer Unterstellungszusage sind der Bundesregierung nicht bekanntgeworden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 129 und 130) : Halten die Kernwaffenstaaten Frankreich und China an ihrer früher bekundeten Einschätzung der politischen Bedeutung des Atomwaffensperrvertrags fest, und wie begründen diese Staaten ihre Nichtbeteiligung am Atomwaffensperrvertrag? Wie begründen die Nichtkernwaffenstaaten Israel, Algerien, Saudiarabien, Burma, Portugal, Spanien, Indien, Pakistan, Argentinien, Brasilien, Chile, Südafrika und Kuba ihre bisherige Nichtunterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags, und wie begründen die Nichtkernwaffenstaaten Japan, Schweiz, Ägypten und Syrien ihre bisherige Nichtratifizierung des Atomwaffensperrvertrags? Syrien hat den NV-Vertrag durch Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Moskau am 24. September 1969 ratifiziert. Im übrigen sieht die Bundesregierung sich nicht in der Lage, sich über die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3405* Motive dritter Staaten bezüglich ihrer Unterzeichnung oder Nichtunterzeichnung des NV-Vertrages bzw. ihres Beitritts oder Nichtbeitritts zu diesem Vertrag zu äußern. Soweit der Bundesregierung hierüber Informationen vorliegen, könnten diese allenfalls in den Ausschußberatungen des Deutschen Bundestages bekanntgegeben werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 131 und 132) : Ist uneingeschränkt sichergestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland als Nichtkernwaffenstaat durch den Atomwaffensperrvertrag in bezug auf die zivile Nutzung der Kernenergie sowie auf die Forschung und die weitere Entwicklung im Vergleich zu den Kernwaffenstaaten USA und UdSSR, mit denen sie auf dem Weltmarkt in Konkurrenz steht, keinerlei Diskriminierung erfährt, insbesondere dadurch, daß die Kernwaffenstaaten im Unterschied zu den Nichtkernwaffenstaaten nicht verpflichtet werden, ihre sämtlichen nuklearen Anlagen der Kontrolle der Internationalen Atom-Energie-Organisation zu unterstellen, sowie dadurch, daß Artikel IV des Atomwaffensperrvertrags den maßgebenden Vorrang der Artikel I und II betont? Bedeutet die Feststellung der Bundesregierung in ihrer Denkschrift zum Verifikationsabkommen zwischen EURATOM und IAEO, die Frage der Kosten der Verifikation der Kontrollen sei in einer Weise geregelt, die den Nichtkernwaffenstaaten keine unbillige Lasten aufbürdet, — daß die Kontroll- und Verifikationskosten heute wirklich bereits zu übersehen sind — daß die nachweisbaren Kontrollkosten sowie die kontrollbedingten Investitionen (z. B. zur Vereinfachung des Automatisierungsprozesses der Anlagen), soweit sie die Wettbewerbsfähigkeit der kontrollierten und verifizierten Anlagen einschränken, als zusätzliche finanzielle Konsequenzen nicht von den Betreibern der Kernanlagen selbst getragen werden müssen, sondern von der öffentlichen Hand übernommen werden? Zu Frage A 131: Artikel IV des Nichtverbreitungsvertrages vom 1. Juli 1968 legt ausdrücklich fest, daß der Vertrag nicht so ausgelegt werden darf, daß durch seine Bestimmungen das Recht der Vertragsparteien zur Entwicklung der Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken beeinträchtigt wird. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, ,daß ihre Verpflichtung gemäß Artikel II des NV-Vertrages, Kernwaffen oder Kernsprengkörper weder anzunehmen noch herzustellen oder sonstwie zu erwerben, in sich weder unmittelbar noch mittelbar Auswirkungen auf die friedliche Entwicklung der Kernenergie hat und die Tätigkeit und den Ausbau der nuklearen Industrie in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich daher auch nicht behindern wird. Sie ist entschlossen, in Zukunft darüber zu wachen, daß diese Bestimmung von allen Vertragsparteien in der Praxis voll beachtet wird. Die Bundesregierung hat dafür Sorge getragen, daß auch die in Art. III, 1 des NV-Vertrages vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen so durchgeführt werden, daß sie die wirtschaftliche und technologische Entwicklung im Kernenergiebereich nicht behindern. Artikel 5 des Verifikationsabkommens vom 5. April 1973 enthält eine entsprechende Bestimmung; die technischen Bestimmungen dieses Abkommens sind so gestaltet, daß sie diesem Ziel entsprechen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Kernindustrie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft bereits seit dem Inkrafttreten des Euratom-Vertrages am 1. 1. 1958 den Sicherheitskontrollen Euratoms unterliegt; die Sicherungsmaßnahmen der IAEO verifizieren lediglich die Ergebnisse dieser Kontrollen und sind so angelegt, daß sie Doppelkontrollen der Kernanlagen und damit eine wesentliche zusätzliche Belastung der Kernindustrie vermeiden. Die Bundesregierung wird auch hier darauf achten, daß diese Bestimmungen voll eingehalten und ohne Diskriminierung angewendet werden. Zu Frage A 132: Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir vor der Beantwortung dieser Frage den Hinweis, daß es ungewöhnlich ist, in einer Frage an die Bundesregierung eine Drucksache zu zitieren, die im Bundestag noch gar nicht eingebracht worden ist. Zur Sache selbst sage ich folgendes: Die Kosten, die die Anwendung der Sicherungsmaßnahmen in den deutschen Kernanlagen nach dem Verifikationsabkommen verursachen werden, sind jedenfalls insoweit zu übersehen, als sie bereits bei der Durchführung der Euratom-Sicherheitskontrollen aufgetreten sind. Die Kosten für die Inspektion durch IAEOInspektoren werden von der IAEO übernommen, ebenso wie die Inspektionskosten Euratoms vom EG-Haushalt getragen werden. Soweit im Bereich der Anlagen zusätzliche Maßnahmen etwa zur Verbesserung der Materialerfassung — eingeführt werden müssen, werden von der Europäischen Gemeinschaft für alle Mitgliedstaaten der EG gemeinsame Bestimmungen eingeführt werden müssen, die in gleicher Weise auf alle den Euratom-Sicherungsmaßnahmen weiterhin unterworfenen Anlagen Anwendung finden werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der EG auf eine möglichst wirtschaftliche und wettbewerbsneutrale Regelung hinwirken. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß ein wesentlicher Teil solcher betriebsinterner Maßnahmen auch im Interesse der Anlageinhaber selbst liegt, da sie ihnen die Sicherung und Kontrolle über den Verbleib des wertvollen spaltbaren Materials erleichtern. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 135) : Treffen die Meldungen zu, daß die deutsche Botschaft in Warschau ermittelt habe, daß zur Abschreckung von auswanderungswilligen Deutschen in Polen 5000 berufstätige deutsche Antragsteller wegen ihrer Umsiedlungsbemühungen entlassen und 15 000 in eine tiefere Lohngruppe herabgestuft wurden und daß diese arbeitslosen Deutschen in Polen keine Unterstützung erhalten? Es trifft zu, daß Personen, die aufgrund der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" Anträge auf Ausreise in die Bundesrepublik Deutsch- 3406* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 land gestellt haben, Schwierigkeiten entstanden sind. Dazu zählen Entlassungen aus dem Beruf sowie Herabstufungen am Arbeitsplatz. Was die Zahl der aus ihren Stellungen entlassenen Personen angeht, so schätzen wir sie auf etwa 5 000. Die Größenordnung bezüglich der Personen, die am Arbeitsplatz herab-gestuft worden sind, kann mit etwa 15 000 angenommen werden. Es ist richtig, daß Personen, die ihre Arbeit verloren haben, keine Arbeitslosenunterstützung erhalten, da es eine derartige Unterstützung in Polen nicht gibt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 136) : Hält es die Bundesregierung mit der Entspannungspolitik für vereinbar, daß sich die parteiamtliche PRAWDA am 13. September 1973 gegen Pläne verwahrte, aus der Europäischen Gemeinschaft auch eine politische Gemeinschaft werden zu lassen, und teilt sie die in der PRAWDA vertretene Auffassung, daß die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer politischen Gemeinschaft nicht zu den Vorhaben über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa passe? Nach Auffassung der Bundesregierung beseitigt die Politik der Entspannung weder heute noch in absehbarer Zukunft unterschiedliche Auffassungen in Ost und West zu zahlreichen politischen Fragen. Die Entspannungspolitik soll vielmehr vorhandene Differenzen entschärfen und einen Modus vivendi mit unseren östlichen Nachbarn ermöglichen. Infolgedessen ist es auch mit der Entspannungspolitik durchaus vereinbar, daß Presseorgane im Osten Auffassungen vertreten, die wir nicht teilen — z. B. in der Frage, ob die Schaffung einer politischen Gemeinschaft in Westeuropa wünschbar ist — solange hierbei die Form gewahrt bleibt. Im übrigen, Herr Kollege, könnte man aus einem Vergleich der Art und Weise, in der die Prawda sich am 13. 9. 1973 zur Existenz der Europäischen Gemeinschaft äußerte, mit früheren Stellungnahmen dieses Organs durchaus auch positive Schlüsse ziehen. Die Bundesregierung teilt natürlich nicht die im Artikel der Prawda vom 13. September 1973 zur Frage der westeuropäischen Einigung geäußerte Auffassung. Sie wird sich in ihrer Politik, wie sie in zahlreichen Regierungserklärungen zur Frage der Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaften formuliert worden ist, durch Presseäußerungen weder beeinflussen noch von dieser Politik abbringen lassen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen A 139 und 140) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag eine Aufstellung aller Kooperationsverträge, die mit dem Ostblock und den übrigen Staatshandelsländern abgeschlossen wurden, unter Einschluß aller Konditionen vorzulegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch den Abschluß sogenannter Kooperationsverträge mit der Sowjetunion und den Staaten des Ostblocks kein Unterlaufen der Außenhandelspolitik der EWG erfolgen kann? Zu Frage A 139: Die Kooperationsabkommen, die die Bundesregierung mit den Staatshandelsländern abgeschlossen hat, sind vollständig veröffentlicht worden. Es handelt sich im einzelnen um die Abkommen mit - der Sowjetunion vom 19. 5. 1973 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt II Nr. 43 vom 22. 8. 1973, S. 1041 ff.) und — Rumänien vom 29. 6. 1973 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt II Nr. 49 vom 8. 9. 1973 S. 1350 ff.). Zu Frage A 140: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Gemeinsame Handelspolitik durch die von ihr mit zwei Staatshandelsländern abgeschlossenen Kooperationsverträge nicht unterlaufen werden kann. Die wirtschaftliche und technische Kooperation ist kein Teilgebiet des Handels; sie fällt daher nicht unter die gemeinschaftliche Handelspolitik. Die Bundesregierung verkennt aber nicht den sachlichen Zusammenhang zwischen der Handelspolitik und der Kooperationspolitik. Sie hat daher darauf geachtet, daß ihre Kooperationsabkommen nicht Bereiche beeinträchtigen, die Bestandteil der gemeinschaftlichen Politik sind. Darüber hinaus ist in Abkommen mit der Sowjetunion und mit Rumänien eine Anpassungsklausel enthalten, die es der Bundesregierung erlaubt, in Konsultationen mit den Vertragsstaaten das Abkommen der Entwicklung in der EG anzupassen. Schließlich hat die Bundesregierung die Abkommen mit den Staatshandelsländern vor ihrem Abschluß im Rahmen der EG konsultiert, obwohl ein gemeinschaftliches Informations- und Konsultationsverfahren für Kooperationsabkommen noch nicht besteht. Auf diese Weise ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, daß die mit den Staatshandelsländern abgeschlossenen Kooperationsabkommen nicht die gemeinschaftliche Handelspolitik unterlaufen werden. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage A 145) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Offentlichkeit, daß durch zinsverbilligte deutsche Kredite an Staaten des Warschauer Pakts diesen die Möglichkeit gegeben wird, entsprechende Mittel für die Rüstungsfinanzierung zugunsten von Nahoststaaten freizumachen, und wie kann die Bundesregierung sicherstellen, daß eine solche Zweckentfremdung deutscher Kredite nicht erfolgt? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3407* Die Bundesregierung prüft zur Zeit, Polen die Aufnahme eines ungebundenen Finanzkredites zu ermöglichen und wird dabei alle relevanten Aspekte in Betracht ziehen. Bei ihren Überlegungen geht die Bundesregierung davon aus, daß ein solcher Kredit zur langfristigen wirtschaftlichen Stärkung Polens eingesetzt würde. Dies entspräche den Bemühungen der Bundesregierung, Grundlagen für eine dauerhafte wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Polen zu schaffen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage A 146) : Treffen die Pressemeldungen zu, daß die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Chile gegenüber Asylsuchenden im Gegensatz zu anderen westeuropäischen Staaten besonders strenge Maßstäbe anlegt? Die Bundesregierung bedauert es, daß aus Unkenntnis der Zusammenhänge das Verhalten unserer Vertretung in der Öffentlichkeit unzutreffend dargestellt worden ist. Tatsache ist, daß auch bei Anlegung strenger Maßstäbe die Bundesregierung keinen Anlaß sieht, an diesem Verhalten Kritik zu üben, für das im übrigen mit Leichtigkeit eine große Anzahl positiver Zeugen beizubringen wäre. Ohne auf Einzelheiten eingehen zu können, will ich hier so viel sagen: Unsere Botschaft hat aus humanitären Gründen und um ihre Fürsorgepflicht gegenüber deutschen Staatsbürgern zu erfüllen, in den Tagen nach dem Staatsstreich in einer Reihe von Fällen Menschen einstweilige Zuflucht gewährt, bis ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich war. Niemand, auch kein chilenischer Staatsbürger, hat die deutsche Botschaft ohne Rat und Hilfe verlassen müssen. In dringenden Fällen konnten Menschen in nahegelegenen lateinamerikanischen Botschaften Zuflucht finden. Hierdurch hat unsere Botschaft eine bessere Hilfe geleistet, als wenn sie diese Menschen aufgenonmmen hätte, ohne ihre Ausreise aus Chile durchsetzen zu können. Das Verhalten der deutschen Botschaft in Santiago entspricht dem der Botschaften unserer europäischen Partner, mit denen auch in dieser Frage Gespräche geführt wurden. Es werden also keine strengeren Maßstäbe als bei diesen angelegt. Ich möchte darauf hinweisen, daß die deutsche Botschaft in einer ganzen Reihe von Fällen diskret und ohne Aufsehen Demarchen aus humanitären Gründen oder zur Erfüllung der konsularischen Fürsorgepflicht zum Teil mit recht erheblichem Erfolg (Freilassung deutscher Staatsbürger) durchgeführt hat und durchführt. Hierin liegen unsere Möglichkeiten, nicht in einer Gewährung von Rechten, die uns nicht zustehen. Anlage 48 Antwort des Staatssekretärs Grabert vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lagershausen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 1): Ist es wahr, daß Sonderminister Bahr sich bemüht hat, westliche Botschafter zu einer Aktion gegen die Fluchthilfeorganisationen in Berlin zu bewegen, die nach deutschem Recht kaum zu packen sind, weil er befürchtet, daß Ost-Berlin die Kontrolle über die Zufahrtswege nach West-Berlin verschärfen könnte? Es ist nicht wahr, daß Bundesminister Bahr sich bemüht hat, westliche Botschafter zu einer Aktion gegen Fluchthilfeorganisationen in Berlin zu bewegen. Anlage 49 Antwort des Staatssekretärs von Wechmar vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 2) : Aus welchen Haushaltsmitteln wurde die Ende September in deutschen Tageszeitungen erschienene Anzeige der Bundesregierung mit der Überschrift „Die Bundesregierung informiert — zur Sache: Kriegsopferversorgung" finanziert, und wieviel hat die Bundesregierung für diese Anzeige ausgegeben? Die Mittel für die Anzeige „Zur Sache: Kriegsopferversorgung" wurden aus dem Titel 531 03 (Öffentlichkeitsarbeit Inland) des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bereitgestellt. Sie belaufen sich auf ca. 537 500,— DM. Eine Endabrechnung liegt noch nicht vor. Erschienen ist die Anzeige, mit der die Bundesregierung die Bevölkerung und vor allem auch die Kriegsopfer selbst über die geplanten Leistungsverbesserungen in der Kriegsopferversorgung unterrichtet hat, am 28. September 1973 — in einzelnen Blättern am 29. September 1973 — in allen täglich erscheinenden regionalen und lokalen Tageszeitungen außerdem in der „Süddeutschen Zeitung", in der Stadtausgabe der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sowie in der Hamburger Ausgabe der „Welt" mit einer Gesamtauflage von 12,7 Mio. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 15. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 3) : Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des VedelBerichts zur Prüfung gemeinschaftspolitisch wichtiger Vorhaben gemeinschaftlicher Sitzungen der Fachausschüsse der mitgliedschaftlichen Parlamente (gegebenenfalls ihrer Sprecher) und des Europäischen Parlaments abzuhalten, um nationale und europäische Politiker enger zu verzahnen? Die Empfehlung des Vedel-Berichts wirft die Frage nach den Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten 3408* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 auf. Die Bundesregierung ist von der Notwendigkeit enger und guter Beziehungen des Bundestages und der Parlamente der anderen Mitgliedstaaten zum Europäischen Parlament überzeugt. Sie hält deshalb auch die konkrete Anregung für erwägenswert, zur Prüfung wichtiger Probleme aus dem Tätigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaften gemeinsame Sitzungen der Fachausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zu veranstalten. Nach ihrer Auffassung geht es hier jedoch in erster Linie um Fragen, die die Parlamente von sich aus aufgreifen müßten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 4) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Gemeinschaftsorgane bislang noch keine Initiative ergriffen haben, um den ihnen auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs gestellten Auf-trap zur Ausarbeitung eines Plans für eine „Europa-Union" in Angriff zu nehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, das Europäische Parlament mit einer solchen Ausarbeitung zu betrauen? Die Behauptung entspricht in dieser Form nicht den Tatsachen. Vielmehr hat schon relativ bald nach der Pariser Gipfelkonferenz, nämlich am 18. Dezember 1972, ein erster Meinungsaustausch der Präsidenten der in der Pariser Abschlußerklärung angesprochenen Organe der Gemeinschaft, d. h. des Europäischen Parlaments, des Europäischen Gerichtshofes, des Ministerrates und der Kommission, über die Vorbereitung des Berichts zur Europäischen Union stattgefunden. Ferner ist ,die Frage auf Initiative des Ratspräsidenten unter Beteiligung des Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Präsidenten der Kommission am 6. Juni 1973 in Straßburg erörtert worden. Dabei standen allerdings zunächst die Verfahrensfragen im Vordergrund. Vom Präsidenten des Europäischen Parlaments wurde betont, daß der auszuarbeitende Bericht über die Europäische Union mit dem vom Europäischen Parlament vorbereiteten Entwurf zur Erweiterung seiner Befugnisse und zur Verbesserung der Beziehungen mit den anderen Organen im Zusammenhang gesehen und entsprechend behandelt werden müsse. Das weitere Verfahren bedarf noch einer genaueren Abstimmung der beteiligten Organe untereinander. Was den zweiten Teil der Frage betrifft, so kann es naturgemäß weder Sache der Bundesregierung noch des Rates der Europäischen Gemeinschaften sein, dem Europäischen Parlament Aufträge zu erteilen. In Ziffer 16 der Pariser Erklärung vom 20. Oktober 1972 haben die Staats- bzw. Regierungschefs die Organe der Gemeinschaft gebeten, über die Umwandlung der Gesamtheit der Beziehungen der Mitgliedstaaten in eine Europäische Union vor Ende 1975 einen Bericht auszuarbeiten, der einer späteren Gipfelkonferenz unterbreitet werden soll. Die Bundesregierung ist der Auffassung und sie hat bei allen bisherigen Erörterungen — auch bilateraler Art — betont, daß der Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei der Vorbereitung dieses Berichts ganz besondere Bedeutung zukommt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 5 und 6) : Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland bereit ist, den Staaten des Ostblocks und übrigen Staatshandelsländern Milliardenkredite zu gewähren, bei welchen die Zinsen durch staatliche Subventionen um 4 % bis 4,5 % unter den Marktzins gedrückt werden sollen, und wenn ja, in welchen Größenordnungen bewegen sich die Vorstellungen der Bundesregierung gegenüber der Sowjetunion, Polen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Jugoslawien? Wie glaubt die Bundesregierung verhindern zu können, daß die von ihr geplante bilaterale Präferenzpolitik gegenüber den Staatshandelsländern innerhalb der neun Mitgliedstaaten nicht zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen führt und damit zur Zerstörung der gemeinsamen Außenhandelsplattform der EWG? Zu Frage B 5: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung bereit ist, Staatshandelsländern zinsverbilligte Milliardenkredite zu gewähren. Die Bundesregierung prüft lediglich, Polen die Aufnahme eines ungebundenen Finanzkredites zu ermöglichen. Zu Frage B 6: Es ist folglich auch unzutreffend, ,daß die Bundesregierung eine bilaterale Präferenzpolitik gegenüber den Staatshandelsländern plant. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 7) : Treffen Presseberichte zu, wonach die deutsche Botschaft in Santiago verfolgten Chilenen trotz des dort herrschenden Terrors der Militärregierung kein Asyl gewährt, und wenn ja, wie vereinbart sich diese Praxis mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung, ihre diplomatischen Beziehungen zu Chile für humanitäre Hilfeleistungen einsetzen zu wollen? Das im lateinamerikanischen Raum zunächst als regionales Völkergewohnheitsrecht geltende diplomatische Asylrecht wurde von den lateinamerikanischen Staaten in der Havanna-Konvention von 1928 kodifiziert und in zwei Übereinkommen in Montevideo 1933 und Caracas 1954 weiterentwickelt. Aufgrund dieser Konventionen haben nur die diplomatischen Vertretungen der an ihnen beteiligten lateinamerikanischen Staaten das Recht, diplomatisches Asyl zu gewähren. Für andere Staaten und deren Vertretungen — also auch für die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland — besteht dieses Recht nicht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3409* Das Recht der lateinamerikanischen Botschaften, Asyl zu gewähren, umfaßt im Ergebnis das Recht auf freie Ausreise. Andere nichtlateinamerikanische diplomatische Vertretungen, die Personen aufgenommen haben, sind hingegen verpflichtet, diese auf Aufforderung an die Behörden des Gastlandes auch dann zu übergeben, wenn eine Verurteilung wegen politischer Vergehen zu erwarten ist. Aus diesem Grunde kann die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Santiago kein Asyl gewähren. Nichtsdestotrotz hat unsere Botschaft aus Gründen der Humanität und um ihre Fürsorgepflicht gegenüber deutschen Staatsbürgern zu erfüllen, in den Tagen nach dem Staatsstreich einer Reihe von Menschen einstweilige Zuflucht gewährt, bis ihre Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich war. Niemand, auch kein chilenischer Staatsbürger, hat die Deutsche Botschaft ohne Rat und Hilfe verlassen müssen. In dringenden Fällen gelang es, Menschen in nahgelegene lateinische Botschaften umzuleiten. Hierdurch hat unsere Botschaft eine bessere und verantwortungsvollere Hilfe geleistet, als wenn sie diese Menschen bei sich aufgenommen hätte, ohne einen Anspruch darauf zu haben, daß sie aus Chile hätten ausreisen können. Die Ausnutzung der bestehenden diplomatischen Beziehungen für Interventionen aus humanitären Gründen oder zur Erfüllung der konsularischen Fürsorgepflicht ist eine andere Frage. Die Deutsche Botschaft in Santiago nutzt hier ihre Möglichkeiten zum Teil mit gutem Erfolg. Ich weise als Beispiel auf die Freilassung aller festgenommenen deutschen Staatsbürger durch die chilenischen Behörden hin. Es liegt auf der Hand, daß solche Demarchen, vor allem wenn sie zugunsten von Staatsbürgern dritter Staaten oder von Chilenen erfolgen, diskret und nicht vor den Augen der Öffentlichkeit vorgenommen werden müssen. Nur dann kann mit Erfolgen gerechnet werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 8) : Glaubt die Bundesregierung, daß die deutsche Botschaft in Tokio die Möglichkeiten, die sich aus der Gastspielreise des Stuttgarter Balletts für die Darstellung deutschen Kulturlebens in Japan ergeben, genügend genutzt hat? Die Bundesregierung ist aufgrund des vorliegenden Drahtberichts der Ansicht, daß die Botschaft in Tokyo die Möglichkeiten, die sich aus der Gastspielreise des Stuttgarter Balletts für die Darstellung deutschen Kulturlebens in Japan ergaben, optimal genutzt hat. — Die Vorstellungen waren durchweg ausverkauft, die durchschnittliche Besucherzahl betrug 2 000 je Vorstellung, bei insgesamt 19 Vorstellungen etwa 38 000 Besucher, — Die den Aufführungen vorangehende Pressekonferenz war von 40 vertretenden Verlagsunternehmen ungewöhnlich gut besucht. — Die erste ausführliche Presseveröffentlichung erschien am dritten Aufführungstag. Die erste Kritik am vierten Aufführungstag (2. Oktober). Japanische Zeitungen bringen Veranstaltungskritiken in der Regel nur einmal in der Woche, so daß die Zeitspanne zwischen Aufführung und Veröffentlichung der Kritik kein Wertmaßstab an sich ist. Die Botschaft gab zu Ehren des Balletts einen Empfang in einem erstklassigen Gartenrestaurant. Die Qualität des Buffets wurde allgemein, besonders aber von den Stuttgarter Gästen, gelobt. Außer den 90 Mitgliedern des Balletts waren weitere 100 japanische Persönlichkeiten eingeladen, darunter 25 japanische Künstler und Kunstkritiker. Etwa zwei Drittel der geladenen Gäste erschienen zum Empfang. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 3/1086 Frage B 9): Welche Meinung hat die Bundesregierung zu dem sowjetischen Wunsch, ein ständiges, institutionalisiertes Organ zu schaffen, das zwischen den einzelnen internationalen SicherheitskonferenzPhasen koordinierend lenken soll? Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verläuft in drei Phasen. Die erste war die Außenministerkonferenz in Helsinki Anfang Juli dieses Jahres, die die Arbeitsorgane für die zur Zeit laufende zweite Genfer Phase einsetzte. Hierzu gehört auch der Koordinationsausschuß, der die Arbeit der 15 Arbeitsgremien der zweiten Konferenz steuert. Er wurde auf westliche Initiative eingesetzt. Zu den Themen gehört auch die Frage, ob und in welcher Form die Arbeiten im Anschluß an die dritte (Abschluß-)Phase fortgesetzt werden sollen. Die östliche Seite hat bereits Anfang 1972 vorgeschlagen, einen Konsultativ-Ausschuß vorzusehen, dessen Aufgaben ein tschechoslowakischer Resolutionsentwurf wie folgt umreißt: Der Ausschuß soll der Vorbereitung weiterer europäischer Konferenzen sowie dem Austausch von Informationen über die Durchführung der Konferenzbeschlüsse dienen. Er soll keine Beschlüsse fassen, sondern auf der Grundlage des Konsensusprinzips Empfehlungen aussprechen, um die weitere Zusammenarbeit zu fördern. Die Bundesregierung und ihre Vertragspartner und Verbündeten sind gemeinsam der Auffassung, daß der Zeitpunkt für die Erörterung der Frage, ob und welche Folgeeinrichtungen erforderlich sein werden, erst dann gekommen ist, wenn sich die Ergebnisse der Konferenz abzeichnen. Nur die Verein- 3410* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 barung konkreter praktischer Maßnahmen der Zusammenarbeit würde die Schaffung neuer Gremien rechtfertigen. Auch ist daran zu denken, bereits bestehende Gremien, wie z. B. die ECE in Genf zu aktivieren, ehe man neue Institutionen schafft. Schließlich ist es möglich, daß man auf Teilgebieten neue Organisationsformen vorsieht. In diese Richtung zielt unser Vorschlag der Schaffung eines „wissenschaftlichen Forums". Anlage 56 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung Ausführungen des Physikers Professor Dr. Bechert über die Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken, über die besondere Gefährdung durch das „Krypton 85" und durch radioaktives Jod, das durch die Milch vor allem für Kleinkinder von großer Gefahr sei, die der Referent auf dem Symposion der „Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg" am 30. Juni 1973 in Stuttgart gemacht hat und die immer noch eine Quelle der Beunruhigung und Sorge für viele Menschen sind, und welche Möglichkeiten sieht und praktiziert die Bundesregierung mit dem Ziel, eine bessere, umfassende und sachgerechte Information der Bevölkerung über die Sicherheitsproblematik und die Umweltbeeinflussung durch Kernkraftwerke zu gewährleisten, die es aus guten Gründen vermag, einer Panikstimmung in der Bevölkerung vorzubeugen? Die Bundesregierung kennt die Ausführungen von Professor Dr. Bechert über eine Gefährdung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken, die auf dem Symposium der „Aktionsgemeinschaft Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg" am 30. Juni 1973 in Stuttgart gemacht wurden, lediglich aus Presseberichten. Die darin enthaltenen Argumente gegen den Bau von Kernkraftwerken sind der Bundesregierung und den atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder aus verschiedenen Initiativen von Prof. Dr. Bechert und anderen Persönlichkeiten bekannt. Die Bundesregierung würdigt das Engagement von Prof. Bechert für eine möglichst vollständige Reduzierung aller mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie verbundenen Risiken. Sie hat deshalb die Argumente von Professor Bechert stets sehr sorgfältig auf ihre Stichhaltigkeit geprüft. Für die betrieblichen Ableitungen radioaktiver Stoffe wie Krypton 85 und Jod 131 werden von den Behörden indessen so niedrige Grenzwerte vorgeschrieben und deren Einhaltung auch konsequent überwacht, so daß die Strahlenbelastung der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken in der Praxis unter einem Prozent der natürlichen Strahlenbelastung bleibt. Hierbei werden pessimistische Annahmen über die Ausbreitung solcher Stoffe in Luft und Wasser und über die möglichen Anreicherungseffekte in Lebewesen zugrunde gelegt, die auch den Weg des radioaktiven Jods über Ablagerung am Boden (Gras), Aufnahme durch Weidevieh (Kuh), Konzentration in der Kuhmilch und Aufnahme durch den Menschen (insbesondere Kleinkind) berücksichtigen. Die Bundesregierung würde es deshalb begrüßen, wenn Professor Bechert seine Gründe für trotzdem weiterbestehende Bedenken mit ihr erörtern würde und wäre jederzeit zu einem klärenden Gespräch bereit. Dies könnte mit dazu beitragen, eine Beunruhigung in der Bevölkerung abzubauen. Konfrontationen zwischen der Bevölkerung einerseits und den Behörden sowie den Kreisen der Energiewirtschaft andererseits, welche für die Sicherheit der Energieversorgung kritisch werden können, haben ihre Ursachen letztlich weniger in objektiv unzureichenden technischen Sachverhalten, als vielmehr im Mangel an Kommunikation und damit an gegenseitigem Verständnis. Die Bundesregierung sieht deshalb die Notwendigkeit, der Offentlichkeit — vor allem den jeweils von bestimmten Standorten betroffenen Teilen der Bevölkerung — die Möglichkeit zu geben, sich über die Entscheidungsgrundlagen der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden genauer zu informieren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren sieht hierzu bereits ausdrücklich eine weitgehende Offenlegung vor, nämlich öffentliche Bekanntmachung eines Vorhabens, Auslegung der Antragsunterlagen, Einwendungsmöglichkeit, Erörterung der erhobenen Einwände mit Antragsteller und Einwendern sowie schriftlichen Bescheid durch die Behörde an jeden Einwender. Darüber hinaus ist die Bundesregierung bemüht, ihre Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über die Genehmigungsbehörden der Länder für die interessierte Öffentlichkeit weitgehendst transparent zu machen, indem beispielsweise die Empfehlungen der die beratenden Reaktor-Sicherheitskommission im Bundesanzeiger veröffentlicht und Kommuniqués über Sitzungen dieser Kommission oder über besondere aktuelle Fragen an die Presse gegeben werden. Die Bundesregierung wird weiter bemüht sein, ihre aktive Informationspolitik über Fragen der Sicherheit und der Umweltverträglichkeit kerntechnischer Einrichtungen zu verstärken. Sie sieht hierin jedoch auch eine wesentliche Aufgabe für die kerntechnische Industrie und die Energieversorgungsunternehmen. Anlage 57 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 11 und 12) : Wie bewertet die Bundesregierung die Aufklärungs- und Protestaktion des Verbandes Deutscher Sportfischer e. V. gegen die durch die Abwässer aus Kalibergwerken der DDR hervorgerufenen Versalzungen des Flußwassers von Werra, Fulda und Weser, und hat die Bundesregierung ihre wiederholt bekundete Absicht, darüber Verhandlungen mit der DDR aufzunehmen, verwirklicht? Wenn ja, zeigt die DDR Bereitschaft, einen in ihren Möglichkeiten liegenden greifbaren Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität europäischer Flußsysteme zu leisten? 1. Die Bundesregierung hat volles Verständnis für die Aktion des Verbandes Deutscher Sportfischer e. V., in der unter dem Motto „Rettet Werra — Weser — Fulda" die Öffentlichkeit u. a. auf die Versalzung der Werra durch Abwässer in Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3411* thüringischen Kalibergwerken und auf die darauf beruhende Schädigung der Weser hingewiesen wird. Das bei der Aufarbeitung von Hartsalz durch drei thüringische Kalifabriken in Merkers, Dorndorf und Unterbreizbach und durch zwei hessische Kaliwerke in Wintershall und Hattorf anfallende Abwasser wird seit 1925 überwiegend durch Versenken in den Untergrund beseitigt. Der restliche Teil dieser Abwässer wurde unter Beachtung der von der Kaliabwässerkommission festgesetzten zulässigen Salzabstoßquote in die Werra und in ihren Nebenfluß Ulster eingeleitet. Während die hessischen Kaliwerke in Erfüllung der letztmals 1947 von der Kornmission verteilten Abstoßquoten durch beträchtliche Ausbauten die Sole in Schluckbrunnen versenken, überschreiten die thüringischen Werke seit geraumer Zeit ihre Quote um ein Vielfaches. In den vergangenen Jahren hat die Salzbelastung von Werra und Weser die Biozönose dieser Gewässer grundlegend verändert und erhebliche Schäden zur Folge gehabt. So ist die Trinkwasserversorgung vieler Gemeinden, die im ufernahen Bereich der Weser Wasser fördern, erheblich beeinträchtigt; das biologische Gleichgewicht von Werra und Weser ist derart gestört, daß auf weiten Strecken die meisten Süßwasserorganismen ausgestorben sind und insbesondere in den Wintermonaten immer wieder Fischsterben auftreten. Die Bundesregierung hat sich bemüht, mit Vertretern der DDR zu Verhandlungen und praktischen Regelungen zur Verminderung der Salzbelastung der Werra zu kommen. Eine Erörterung dieses Problems im Rahmen der Beratungen über den allgemeinen Verkehrsvertrag war nicht möglich, da es sich nicht um eine den Verkehrsbereich unmittelbar betreffende Angelegenheit handelt. Bundesminister Bahr und Staatssekretär Kohl haben am 13. September 1973 in Bonn Einvernehmen darüber erzielt, daß mit der Vorbereitung der im Grundlagenvertrag vorgesehenen Nachfolgevereinbarungen, zu denen auch Vereinbarungen über Umweltfragen gehören, bereits in den nächsten Monaten begonnen wird. Diese Absicht hat die DDR bei Unterzeichnung der Vereinbarungen über die Schadensbekämpfung an der Grenze und über die Instandhaltung der Grenzgewässer im Rahmen der Grenzkommission am 20. September 1973 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Verhandlungen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes bekräftigt. Die Bundesregierung hat ihrerseits angekündigt, in Kürze zu ersten Gesprächen über diese Fragen einzuladen. Diese Gespräche, zu deren zentralen Themen Fragen der Wasserwirtschaft und Gewässergüte an den Grenzgewässern gehören, werden in meinem Hause vorbereitet. 2. Die Frage nach einem greifbaren Beitrag der DDR zur Verbesserung der Gewässerqualität europäischer Flußsysteme kann daher noch nicht abschließend beantwortet werden. Geht man jedoch von den Bestimmungen des Grundlagenvertrages und von der Bereitschaft der DDR aus, in nächster Zeit Gespräche über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes aufzunehmen, so kann damit gerechnet werden, daß die DDR auch auf dem Gebiet des Gewässerschutzes zum Abschluß von Vereinbarungen und zur Durchführung der darin festzulegenden Maßnahmen grundsätzlich bereit ist. In diesem Zusammenhang dürfte auch von Interesse sein, daß die Bundesregierung bei der Beratung einer Europäischen Konvention zum Schutz der internationalen europäischen Binnengewässer vor Verunreinigung beim Europarat in Straßburg für die Möglichkeit des Beitritts auch solcher Staaten votiert, die zwar nicht Mitgliedstaaten des Europarates, aber Ober- oder Unterlieger an internationalen Wasserläufen sind. Anlage 58 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 13) : Ist die Bundesregierung bereit, auch die Unterhaltshilfe nach den Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes entsprechend dem Kabinettsbeschluß zur stufenweisen Anhebung der Kriegsopferrenten zum 1. Oktober 1974 und 1. Juli 1975 anzupassen? Die Bundesregierung ist bereit, auch die Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz entsprechend dem vom Kabinett für die Vorverlegung des Anpassungszeitpunktes der Renten in der Kriegsopferversorgung beschlossenen Stufenplan zum 1. Oktober 1974 und zum 1. Juli 1975 anzupassen. Anlage 59 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 14) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne von Verwaltungsvereinfachungen und von Erleichterungen für die betroffenen Bürger darauf hinzuwirken, daß für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden grundsätzlich die durch das Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 27. September 1956 festgelegten Formulare verwendet werden, die durch ihre siebensprachige Fassung eine spätere Übersetzung und Beglaubigung überflüssig machen? Das Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 27. September 1956 ist für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Dezember 1971 in Kraft getreten. Es ist ferner von Frankreich, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und der Türkei ratifiziert worden. Nach dem Übereinkommen können mehrsprachige Personenstandsurkunden ausgestellt werden, wenn ihre Verwendung in dem Staat, in dem sie benötigt werden, eine Übersetzung erforderlich machen würde. Hieraus ergibt sich, daß die Standesbeamten im Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin 3412' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 solche Urkunden grundsätzlich zum Gebrauch in fremdsprachigen Vertragsstaaten erteilen können; für andere fremdsprachige Staaten ist die Ausstellung nur möglich, wenn in dem Staat, in dem die Urkunde verwendet werden soll, eine der sieben Sprachen verstanden wird. Einer darüber hinausgehenden generellen Verwendung der mehrsprachigen Personenstandsurkunden — insbesondere auch für den innerstaatlichen Bereich — stünde das Übereinkommen, das die Ausstellung solcher Urkunden nur bei bestimmtem Anlaß zuläßt, entgegen. Da im übrigen die Vordrucke für die mehrsprachigen Personenstandsurkunden nicht in allen Fällen die aus den Personenstandsbüchern zu übernehmenden Angaben aufnehmen können, würde ihre generelle Einführung auch keine Verwaltungsvereinfachung bringen. Nähere Bestimmungen über die Anwendung des Übereinkommens enthält § 120 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden. Anlage 60 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 15) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Arbeitspapier von Beauftragten der Innen- und Finanzministerkonferenzen der Länder „Zur Ausbildung und Besoldung des Stufenlehrers" (Frankfurter Rundschau vom 27. September 1973, Seite 3) nach dem der Grundschullehrer nur wenig Fachwissen benötigt und die Gleichbewertung der Grundstufe als „ideologisch motivierte Vorstellung" qualifiziert wird, und wie wird die Bundesregierung dieses Problem in ihrem Entwurf des 2. Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts im Bund und in den Ländern lösen? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wie folgt: Bei dem genannten Schriftstück handelt es sich um ein vorbereitendes Arbeitspapier, des demnächst im Kreise der Innen-, Finanz- und Kultusminister der Länder zur Beratung gestellt werden soll. Ich bitte um Verständnis, daß der Bundesregierung daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Bewertung des Arbeitspapiers nicht möglich ist. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen der Länder um eine einheitliche Konzeption für die Ausbildung und Verwendung des zukünftigen Stufenlehrers, wie er im Bildungsgesamtplan vorgesehen ist. Bund und Länder stimmen trotz einiger noch offener Fragen darin überein, daß die Neugestaltung des Schulwesens auch eine Neuorientierung der Lehrerbildung erfordert. Es sollen demnächst Lehrämter mit stufenbezogenem Schwerpunkt eingerichtet werden, wobei das Studium sowohl fachwissenschaftliche als auch erziehungswissenschaftliche Inhalte umfassen soll. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) enthält noch keine Regelung für die bundeseinheitliche Besoldung des Stufenlehrers. Voraussetzung für eine solche Regelung auf der Grundlage einer funktionsbezogenen Bewertung ist die endgültige Abklärung über Ausbildung und Verwendung ,des Stufenlehrers, denn eine Besoldungsentscheidung kann nicht eine Reform einleiten, sondern nur die einschlägigen Schlußfolgerungen aus dem Reformergebnis ziehen. Anlage 61 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 16) : Wie lassen sich Stellenausschreibungen in den VDI-Nachrichten, so die des Bundesministeriums der Justiz, für einen Ing. grad. mit Besoldungsgruppe A 13 und die der Stadt Wiesbaden für einen Ing. grad. mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A 12 nur auf der Basis eines Abschlusses einer staatlich anerkannten Ingenieurschule und Nachweis von praktischer Tätigkeit auf den genannten Gebieten mit dem geltenden Besoldungsrecht in Einklang bringen? Ich gehe davon aus, daß Sie die Anzeigen in den VDI-Nachrichten vom 27. Dezember 1972 und vom 14. März 1973 ansprechen. Mit den von Ihnen erwähnten Zeitungsanzeigen wurden Bewerber für zwei konkrete Dienstposten in den genannten Geschäftsbereichen gesucht, die nach Besoldungsgruppe A 13 bewertet sind. 'Durch die Anzeigen sollten in erster Linie graduierte Ingenieure angesprochen werden, die sich auf Beförderungsdienstposten bereits im öffentlichen Dienst bewährt hatten. Die Anzeigen enthalten kein Angebot, graduierte Ingenieure als Nachwuchskräfte in der Besoldungsgruppe A 13 in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Anlage 62 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 17) : Kann die Bundesregierung darlegen, welche Zuständigkeiten welche Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände nach der derzeitigen Rechtslage bei den Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke besitzen? Nach Artikel 87 c GG in Verbindung mit § 24 Abs. 1 AtG werden die Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke nach § 7 AtG im Auftrag des Bundes von den Ländern durchgeführt. Die in der Anlage aufgeführten, nach § 24 Abs. 2 AtG bestimmten obersten Landesbehörden sind in den einzelnen Bundesländern für die Prüfung der Kernkraftwerksvorhaben auf ihre nuklearspezifische Sicherheit und den radioökologischen Schutz zuständig. Auf Bundesseite ist der Bundesminister des Innern für die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder zuständig (Bundesauftragsverwaltung gemäß § 24 Abs. 1 AtG, Art. 85 GG). Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3413* Im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren sind nach § 7 Abs. 3 AtG alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften, deren Zuständigkeitsbereich berührt wird, zu beteiligen. Hierdurch bleibt jedoch deren Zuständigkeit für nichtnukleare Fragen unberührt, z. B. des Bau- und Wasserrechts, des Natur- und Landschaftsschutzrechts, des Immissionsschutzrechts, des Gewerberechts, des Raumordnungsrechts, des Energiewirtschaftsrechts oder nach anderen, insbesondere landesrechtlichen Vorschriften. Nach verfassungskonformer Auslegung der Vorschriften des § 7 AtG sind entsprechende Fragen nicht Gegenstand des Atomgesetzes und werden nicht im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung geklärt. Ubersicht über die Genehmigungsbehörden für Atomanlagen (§ 7 AtG) Baden-Württemberg: Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit Arbeits- und Sozialministerium und Innenministerium Bayern: Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen im Einvernehmen mit Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr Berlin: Senator für Wirtschaft (keine Bundesauftragsverwaltung, da alliierter Vorbehalt) Bremen: Senator für Wirtschaft und Außenhandel im Einvernehmen mit Senator für Arbeit Hamburg: Arbeits- und Sozialbehörde Hessen: Ministerium für Wirtschaft und Technik im Einvernehmen mit Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen und Ministerium des Innern Niedersachsen: Ministerium für Wirtschaft und Verkehr und Sozialminister gemeinsam Nordrhein-Westfalen: Arbeits- und Sozialminister und Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr gemeinsam Rheinland-Pfalz: Ministerium für Wirtschaft und Verkehr im Einvernehmen mit Sozialministerium Saarland: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft im Einvernehmen mit Ministerium für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen Schleswig-Holstein: Ministerium für Arbeit, Soziales und Vertriebene und Ministerium für Wirtschaft und Verkehr gemeinsam Anlage 63 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 18) : Welche Standorte für in der Bundesrepublik Deutschland bereits genehmigte Kernkraftwerke können bezüglich Besiedlungsdichte und Industrienähe mit der Standortsituation des bei Grafenrheinfeld, Landkreis Schweinfurt, geplanten Kernkraftwerks verglichen werden, und gilt dieser Vergleich nach Kenntnis der Bundesregierung auch in bezug auf die dort geplanten Kapazitäten und Dimensionen? Die Prüfung der Standorteigenschaften des geplanten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde erst vor kurzem aufgenommen und ist noch nicht abgeschlossen, so daß derzeit noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden können. Bezüglich der Besiedlungsdichte in der Umgebung dieses Standortes geht aus den Unterlagen des Antragstellers hervor, daß diese im Umkreis von 20 Kilometern mit 155 Einwohnern pro Quadratkilometer unterhalb der mittleren Besiedlungsdichte der Bundesrepublik (240 Einwohner/km2) liegt und in der Nahzone sogar noch wesentlich kleiner ist. Dementsprechend gibt es in der Bundesrepublik sowohl dichter als auch weniger dicht besiedelte genehmigte Standorte für Kernkraftwerke. Am ehesten vergleichbar mit Grafenrheinfeld sind die Standorte Neckarwestheim und Philippsburg (Rhein). Die Bevölkerungszahlen in kreisförmigen Gebieten um diese Kernkraftwerke belaufen sich auf etwa: 0 bis 2 km 0 bis 4 km 0 bis 6 km I 0 bis 8 km 0 bis 10 km 0 bis 20 km Grafenrheinfeld 750 11 000 25 000 65 000 110 000 200 000 Neckarwestheim 4 600 15 000 30 000 65 000 125 000 570 000 Philippsburg 2 000 11 000 35 000 80 000 116 000 460 000 3414* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Es ist daraus ersichtlich, daß diese Vergleichsstandorte in einem mittleren Bereich von 2-10 km Umkreis sehr ähnlich sind, im Nahbereich von 0-2 km und im Bereich über 10 km jedoch ungünstiger als Grafenrheinfeld liegen. Bei Grafenrheinfeld wird jedoch zu berücksichtigen sein, daß in nordöstlicher Richtung durch die Stadt Schweinfurt einzelne Sektoren relativ hohe Besiedlungsdichten aufweisen. Was die Industrienähe angeht, so spielen bei der Standortbeurteilung insbesondere Anlagen eine Rolle, welche beispielsweise durch Explosionen das Kernkraftwerk in Mitleidenschaft ziehen könnten. Nach den Antragsunterlagen sind derartige Industrieanlagen in der näheren Umgebung des Standortes Grafenrheinfeld nicht vorhanden. In dieser Hinsicht scheint der Standort also günstiger zu sein als zahlreiche andere Kernkraftwerksstandorte in der Bundesrepublik, in deren Umgebung chemische oder petrochemische Fabrikationsanlagen vorhanden oder geplant sind. Das in Grafenrheinfeld geplante Kernkraftwerk soll einen Druckwasserreaktor und eine elektrische Leistung von 1300 Megawatt erhalten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß Kernkraftwerke dieser Größenordnung, die allerdings auch an anderen Standorten im Bau oder geplant sind, besonders sorgfältiger Sicherheitsprüfungen bedürfen und wird dafür entsprechend Sorge tragen. Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, daß im Genehmigungsverfahren für einen Kernkraftwerks-Standort neben den Aspekten Besiedlungsdichte und Industrienähe natürlich eine Fülle weiterer Faktoren sowie deren mögliche gegenseitige Wechselwirkung zu berücksichtigen sind, so daß aus den obigen Ausführungen noch keine Schlußfolgerungen über die Genehmigungsaussichten ,des Standortes Grafenrheinfeld gezogen werden können. Anlage 64 Antwort des Bundesministers Genscher vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 19) : Wird die Bundesregierung die Reform der Rechtschreibung notfalls im Alleingang antreten, wenn die DDR, Osterreich oder die Schweiz nicht zu einer solchen Reform bereit sein sollten, wie von dem Vorsitzenden der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft vorgeschlagen? Mit den beteiligten Bundesressorts und mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland habe ich Schriftstücke an die Staaten mit deutscher Sprache, nämlich die Deutsche Demokratische Republik, Österreich und die Schweiz, vorbereitet, in denen den genannten Staaten der Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 25. Mai 1973 zur Kenntnis gebracht und dem Wunsche Ausdruck verliehen wird, gemeinsame Gespräche über die Frage einer Rechtschreibeform zwischen den zuständigen Stellen aller beteiligten Staaten aufzunehmen. Diese Schriftstücke werden den entsprechenden staatlichen Stellen unter Einhaltung des erforderlichen Verfahrensweges alsbald gleichzeitig zugeleitet werden. Der beabsichtigte Schritt soll zur Klärung der Frage beitragen, ob und inwieweit dort eine Bereitschaft zu einer Reform der deutschen Rechtschreibung im Sinne der „Wiesbadener Empfehlungen" vorhanden ist. Das Ergebnis dieser Bemühungen bleibt abzuwarten, ehe die Bundesregierung ggf. an die Kultusminister der Länder mit der Bitte um Prüfung der Frage herantritt, ob eine- nur für Teilgebiete des deutschen Sprachraums geltende Rechtschreibreform zu verantworten wäre. Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Gerhart Baum, auf dem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem PEN-Zentrum der Bundesrepublik Deutschland und dem Verband Deutscher Schriftsteller veranstalteten Kongreß zur Reform der Rechtschreibung am 5. Oktober 1973 schon zum Ausdruck gebracht hat, würde ich einen Alleingang der Bundesrepublik Deutschland sehr bedauern. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 20) : Hat die Bundesregierung Möglichkeiten geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Form unteren und mittleren Einkommensgruppen geholfen werden kann, die gegenwärtig auf Grund vereinbarter Zinsgleitklauseln bei Inanspruchnahme von Kreditmitteln für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen besonderen Zinsbelastungen ausgesetzt sind? Die Bundesregierung kennt die Sorgen und Schwierigkeiten, die vielen Bürgern, die in den letzten Jahren mit Fremdmitteln gebaut haben, durch die Hochzinspolitik der Deutschen Bundesbank entstanden sind. Der hohe Kapitalmarktzins schlägt allerdings nicht auf alle früher gewährten Wohnungsbaukredite durch. Bei den in der Eigenheimfinanzierung besonders bedeutsamen Bauspardarlehen ist keine Zinserhöhung eingetreten. Banken, die sich durch Pfandbriefe, also langfristig und zu festem Zins, refinanzieren, vereinbaren auch mit ihren Hypothekennehmern einen festen Zins, entsprechend ihren Refinanzierungsmöglichkeiten. Soweit aber bei Hypotheken Zinsgleitklauseln vorgesehen sind, kann der Zinsanstieg die Darlehensnehmer im Einzelfall sicherlich hart treffen. Das gilt besonders für Bauherren, die sich bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit verschuldet haben. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das weitere Anwachsen der Preissteigerungsrate zu brechen und den jährlichen Preisanstieg auf ein erträgliches Maß herunterzudrücken. In dieser Zielrichtung sind wir uns mit allen Fraktionen dieses Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3415' Hohen Hauses einig. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn allen Preisauftriebstendezen — auch denen der Kreditübernachfrage — entschlossen entgegengewirkt wird. Deshalb hat die Bundesregierung in ihrem Zweiten Stabilitätsprogramm einen sozialgerechten undausgewogenen Maßnahmekatalog beschlossen und durchgeführt und deshalb betreibt die Deutsche Bundesbank eine restriktive Kreditpolitik. Diese stabilitätspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank lassen erste Wirkungen erkennen. Der Preisanstieg bei den Lebenshaltungskosten geht seit Juli zurück. Die Preisrate des Monats September ist mit 6,4 % die niedrigste in diesem Jahr. Diese Erfolge an der Preisfront kommen allen Bürgern unseres Landes zu gute, auch den Besitzern von Eigenheimen. Gerade den sozial Schwachen, die von steigenden Preisen besonders stark betroffen werden, dient diese Stabilitätspolitik. Es gilt jetzt diesen Stabilitätskurs vollends durchzuhalten. Es wäre verfrüht, die kreditpolitischen Bremsen heute schon entscheidend zu lockern. Bei einer Wende in der Zinspolitik wird auch die Belastung derjenigen, die in den letzten Jahren gebaut haben, durch eine Senkung der Zinsen auf Grund der Gleitklauseln wieder geringer werden. Eine Milderung wirtschaftlicher Härten ergibt sich auch daraus, daß nach dem Zweiten Wohngeldgesetz auch Haus- und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Wohngeld haben können. Der soziale Ausgleich durch das Wohngeld soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung weiter verbessert werden. Seit dem 7. September liegt dem Bundesrat im ersten Durchgang eine von der Bundesregierung beschlossene Novelle vor, die im wesentlichen eine Anhebung der Höchstbeträge vorsieht, bis zu denen Mieten und Belastungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben die Fraktionen der SPD und FDP eine Novelle eingebracht, durch die der allgemeine Freibetrag bei der Einkommensermittlung nach dem Zweiten Wohngeldgesetz von 20 auf 30 v. H. erhöht werden soll. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 21): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht, den Pensionären einen höheren Versorgungsfreibetrag zu gewähren, und ist sie der Auffassung, daß man möglicherweise den Pensionären durch Anerkennung eines Ertragsanteils von ca. 20 Prozent des Einkommens helfen könnte, die steuerliche Belastung zu mindern? Der Bundesregierung ist das von Ihnen angesprochene Problem bekannt. Sie hat am 12. September 1973 beschlossen, im Rahmen des Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes mit Wirkung ab 1975 wesentliche steuerliche Erleichterungen für Empfänger von Versorgungsbezügen vorzuschlagen. Hierzu gehört insbesondere die Erhöhung des Versorgungsfreibetrages von z. Z. 25 v. H. der Bezüge, höchstens 2400 DM jährlich, auf 40 v. H. der Bezüge, höchstens 3600 DM jährlich. Die Versorgungsempfänger werden außerdem in den Genuß der vorgesehenen Anhebung des Grundfreibetrages im Einkommensteuer-Tarif von z. Z. 1680 DM auf 3000 DM sowie des Arbeitnehmer-Freibetrages von z. Z. 240 DM auf 600 DM (bei gleichzeitiger Umwandlung in einen 22%igen Abzug von der Steuer) kommen. Diese Verbesserungen führen dazu, daß z. B. ein verheirateter, über 65 Jahre alter Pensionär, dessen Ehefrau ebenfalls das 65. Lebensjahr vollendet hat und der keine anderen Einkünfte bezieht, eine monatliche Pension bis zu etwa 1220 DM ohne steuerliche Belastung beziehen kann. Eine Gleichstellung der Pensionsbesteuerung mit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, wie sie Ihnen im zweiten Teil Ihrer Frage offenbar vorschwebt, kann die Bundesregierung vor allem wegen sozialpolitischen und haushaltsmäßigen Bedenken nicht befürworten. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordnete Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 22): Ist die Bundesregierung bereit, unter dem Eindruck der jüngsten Kartellamtsuntersuchung in der Bauwirtschaft den Erlaß des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1973 — I A 2 — 2620 —, wonach u. a. die anbietenden Unternehmen bestätigen müssen, daß ihr Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden steht, für ihren Bereich zu übernehmen? Die bauvergebenden Bundesressorts haben auch vor der Untersuchung des Bundeskartellamts auf den verschiedensten Wegen versucht, wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu verhindern. In diesem Rahmen verlangen einige Bundesressorts u. a. schon seit langem in ihren Bewerbungs- und Vertragsbedingungen von den Auftragnehmern, daß sie sich nicht an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligen; teilweise vereinbaren Auftraggeber für den Fall der nachgewiesenen Zuwiderhandlung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen werden kann. Diese Handhabung entspricht in ihrer Wirkung weitgehend der im Bereich des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geforderten Erklärung. Die übrigen Ressorts prüfen die Einführung entsprechender Vertragsbestimmungen. Wegen der engen Zusammenarbeit ist jedoch teilweise ein Einvernehmen mit den entsprechenden Länderbauverwaltungen erforderlich, bei denen zur Zeit noch erhebliche Bedenken bestehen. Diese Bedenken werden in erster Linie damit begründet, daß die vorgesehenen Maßnahmen wegen des äußerst schwie- 3416* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 rigen Nachweises von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nicht wirksam seien und daß der vereinbarte Betrag für den Schadenersatz von vornherein in den angebotenen Preis einbezogen werden könnte. Der Bundesminister für Wirtschaft wird sich jedoch dafür einsetzen, daß die entsprechenden Vertragsbestimmungen eingeführt werden. Darüber hinaus wird er gemeinsam mit den Ressorts prüfen, ob in Ergänzung zu den vertraglichen Bestimmungen eine gesonderte Erklärung aller Bieter eingeführt werden kann, daß sie sich nicht an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt haben. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 23) : Ist die Bundesregierung bereit, nach dem nun vollzogenen Abschluß der Gebietsreformen in Bayern den mit den Altlandkreisen Gemünden, Karlstadt und Marktheidenfeld ebenfalls in den neuen Landkreis Main-Spessart eingegliederten Altkreisbereich Lohr, entsprechend den wiederholten Vorschlägen der Bayerischen Staatsregierung, in das Regionale Förderungsprogramm „Unterfränkisches Zonenrand- und Ausbaugebiet" einzubeziehen, wie dies für die genannten drei anderen Altkreise bereits bisher schon der Fall war? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem der Bund und alle Länder angehören, hat am 29. Juni 1971 beschlossen, bis zu einer Neuabgrenzung der Fördergebiete die bestehende Abgrenzung nicht allein aus dem Grund zu ändern, daß im Rahmen einer Verwaltungsreform die Kreisgrenzen geändert werden. Die Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung ist bislang noch nicht abgeschlossen. Daher kann Ihrem Wunsch, den ehemaligen Kreis Lohr auf Grund einer Gebietsreform in den bestehenden Kreis der Fördergebiete der o. g. Gemeinschaftsaufgabe zu übernehmen, leider nicht entsprochen werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 24 und 25) : Inwieweit ist das in den letzten beiden Jahren registrierte bedeutende Wachstum der Außenhandelsumsätze der Volksrepublik Polen für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland von Interesse gewesen? Welche Möglichkeiten und Maßnahmen der Erweiterung und Verbesserung unseres Außenhandels mit der Volksrepublik Polen werden von der Bundesregierung gesehen und in Zukunft gefördert? Zu Frage B 24: In den letzten beiden Jahren konnte der Außenhandel mit der VR Polen um rund 1 Mrd. DM oder 74 % auf 2,4 Mrd. DM gesteigert werden. Der Anteil der VR Polen am Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland erhöhte sich damit von 0,6 auf 0,9 %. Das Interesse dieser Entwicklung für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik liegt in einer Reihe von Faktoren, die zumal dann volles Gewicht erlangen, wenn der Aufwärtstrend anhält; die Zahlen dieses Jahres sprechen dafür. Besonders interessant ist der Außenhandel mit der VR Polen für uns aus folgenden Gründen: a) Die VR Polen ist außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und von der UdSSR abgesehen einer der bevölkerungsstärksten europäischen Handelspartner der Bundesrepublik. Bei einem nur etwa halb so großen Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung ergeben sich in der VR Polen Produktionsmöglichkeiten, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland angesichts eines nur mit Gastarbeitern zu deckenden Arbeitskräftemangels und angesichts hoher Kosten häufig nicht vorhanden sind. b) Die VR Polen hat zur Aufrechterhaltung des relativ hohen Wachstumstempos ihrer Volkswirtschaft — durchschnittliche Steigerung des Pro-Kopf-Bruttosozialprodukts 1960/1970: 5,2 % — großen Bedarf an Technologie. Hieraus folgen interessante Möglichkeiten zusätzlicher Verwertung von Technologien, die in der Volkswirtschaft der Bundesrepublik schon vorhanden sind. c) Die Wirtschaftsbeziehungen zur VR Polen sind in den Gesamtzusammenhang der Ost-WestWirtschaftsbeziehungen einzuordnen. Hieraus ergeben sich Wettbewerbsmöglichkeiten, die von der Volkswirtschaft der Bundesrepublik im eigenen Interesse wahrgenommen werden sollten. Zu Frage B 25: Die Bundesregierung wird den Außenhandel mit der VR Polen auch in Zukunft durch folgende Maßnahmen fördern: a) Die erheblichen polnischen Handelsbilanzdefizite (1972: 0,5 Mrd. DM) müssen durch Steigerung der polnischen Liefermöglichkeiten vermindert werden. Hierzu dient die Förderung der Unternehmenskooperation, die von der Bundesregierung besonders durch die Tätigkeit eines gemischten deutsch-polnischen Regierungsausschusses, an dem auch die deutsche Wirtschaft beteiligt ist, betrieben wird. Über ein 10jähriges deutsch-polnisches Abkommen zur Förderung der Kooperation wird gegenwärtig verhandelt. Außerdem wird die Bundesregierung ihre Politik des Abbaues von Einfuhrbeschränkungen für polnische Waren fortsetzen. b) Angesichts des vorhandenen Ungleichgewichts von polnischen Käufen und Verkäufen kommt der Kreditfinanzierung eine erhebliche Bedeutung zu. Die Bundesregierung erleichtert die Kreditaufnahme durch staatliche Bürgschaften. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3417* Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 15. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 26 und 27) : Was wird die Bundesregierung tun, um den in den letzten Wochen schon gestiegenen Butterpreis wieder zu stabilisieren und in der bevorstehenden milcharmen Jahreszeit ein weiteres Ansteigen des Butterpreises zu verhindern? Wird die Bundesregierung insbesondere Butter aus den Reserven der Einfuhr- und Vorratsstellen freigeben und den weiteren Export von künstlich verbilligter EWG-Butter in andere Länder unterbinden? Zu Frage B 26: Eine lang anhaltende Trockenheit hat im norddeutschen Raum dazu geführt, daß der Bedarf an Frischbutter in der Zeit von Mitte September bis Anfang Oktober d. J. das Angebot geringfügig überstieg. Aus diesem Grunde wurde an den drei Börsen in Hamburg, Köln und Kempten für lose Butter ein Preis von 6,52 bis 6,55 DM/kg franko Großhandel notiert. Damit wurde der Interventionspreis von 6,44 DM/kg geringfügig überschritten. Die kühlere Witterung hat jedoch einen Rückgang des Trinkmilchverbrauchs bewirkt. Deshalb stehen in allen Teilen der BRD erneut so große Milchmengen zur Buttererzeugung zur Verfügung, daß wieder Butter von der staatlichen Lagerhaltung übernommen werden mußte. Die Butternotierung wird daher kurzfristig wieder rückläufig sein und bleiben. Zu Frage B 27: Ich habe die seinerzeitige Verknappungserscheinung jedoch unverzüglich zum Anlaß genommen, um die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der nach der Gemeinsamen Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse die Dispositionsbefugnis über die Bestände der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette zusteht, fernschriftlich um die sofortige Freistellung von Lagerbutter zu bitten. Diese Freistellung ist nach der von der Kommission der EG für nötig gehaltenen Befragung der anderen Mitgliedstaaten durch Verordnung (EWG) Nr. 2734/73 vom 8. 10. 1973 (Amtsblatt der EG Nr. L 282 vom 9. 10. 1973) erfolgt. Da in der zum Saisonausgleich bestimmten privaten Lagerhaltung der Europäischen Gemeinschaften 168 694 t Butter lagern, war eine Erhöhung des Abgabepreises von 0,03 RE/kg (0,11 DM/kg) über dem Interventionspreis unvermeidbar. Die Absatzmöglichkeiten der privaten Lagerhaltung wären anderfails unzulässig beeinträchtigt worden. Von der Möglichkeit der Abgabe von Lagerbutter wird jedoch wegen des reichlichen Frischbutterangebotes kaum Gebrauch gemacht werden. Davon unabhängig habe ich mich stets und in zahlreichen Fällen mit Erfolg dafür eingesetzt, daß die Verbraucher in den Europäischen Gemeinschaften hei der Abgabe verbilligter Butter vorrangig berücksichtigt werden. Ich bleibe weiterhin um die kurzfristige Wiederaufnahme der Molkereibutteraktion bemüht. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang darüber hinaus die Notwendigkeit zum Export von Butter in Drittländer besteht, trifft die Kommission der EG in eigener Verantwortung. Sie hat erklärt, Sonderkonditionen für einzelne Abnehmer werde es nicht mehr geben. Anlage 71 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Katzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der Novellierung des Gesetzes über die Fortführung der Rentenreform ein Arbeitnehmer, der von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen will, monatelang ohne jegliches Einkommen ist, weil er eine Bescheinigung über die Aufgabe seines Arbeitsplatzes vorlegen muß, andererseits aber die Rentenfestsetzung oft mehrere Monate dauert, und gedenkt die Bundesregierung, zur Beseitigung dieser einkommenslosen Zeit (erst nach Rentengewährung kann Nebenverdienst erworben werden) etwas zu tun? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Altersruhegeld infolge der derzeit außergewöhnlichen Arbeitsbelastung der Rentenversicherungsträger verlängert haben. Diese Arbeitsbelastung resultiert einmal aus der erhöhten Zahl von Anträgen auf Altersruhegeld infolge der Einführung der flexiblen Altersgrenze, zum größeren Teil jedoch aus den Arbeiten im Zusammenhang mit der Rente nach Mindesteinkommen, die nach einem ausdrücklichen Wunsch des Bundestages mit Vorrang durchgeführt werden sollen. Eine besonders zeitaufwendige Bearbeitung ist deshalb erforderlich, weil der größte Teil des Rentenbestandes individuell daraufhin zu überprüfen ist, ob die Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen zur Anwendung kommen. Bei einem positiven Ausgang dieser Prüfung ist dann eine individuelle Neuberechnung der Renten vorzunehmen. Die sich hieraus für die Versicherungsträger ergebende erhebliche Mehrarbeit ist, wie Sprecher Ihrer Fraktion bei den Beratungen über das Rentenreformgesetz zum Ausdruck gebracht haben, bewußt in Kauf genommen worden. Eine Folge dieser zusätzlichen Verwaltungsarbeit sind jetzt die längeren Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Altersruhegeld. Die Rentenversicherungsträger sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die vorhandenen Rückstände nach Kräften abzubauen. Die in Ihrer Frage aufgezeigten Unzuträglichkeiten sind auch nicht eine Folge der durch das Vierte Rentenversicherungs-Anderungsgesetz erfolgten Rechtsänderung. Eine einkommenslose Zeit können die Versicherten vermeiden, wenn sie den Rentenantrag bis zu sechs Monaten vor der vorgesehenen Beendigung der Vollbeschäftigung stellen. Die Bescheinigung des Arbeitgebers über die beabsichtigte Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die auch im voraus ausgestellt werden kann, kann diesem Rentenantrag bereits beigefügt werden. Im Falle einer Verzögerung der Rentenfeststellung über den Zeitpunkt der Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses hinaus ist der Versi- 3418* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 cherte nicht gehindert, im Rahmen der zulässigen Grenzen eine Beschäftigung auszuüben. Er kann also auch unmittelbar im Anschluß an das bisherige Beschäftigungsverhältnis in einem neuen, kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis von nicht mehr als drei Monaten bzw. 75 Arbeitstagen einen unbeschränkten Arbeitsverdienst erzielen. Innerhalb der sich aus dem Vorstehenden ergebenden Zeiträumen wird der Versicherungsträger auch bei der augenblicklich starken Arbeitsbelastung regelmäßig in der Lage sein, die Anträge auf Altersruhegeld zu bescheiden. Sollte die Erledigung eines Rentenantrags innerhalb dieser Zeiträume — aus welchen Gründen auch immer — nicht möglich sein, so haben die Rentenversicherungsträger die Möglichkeit zur Gewährung von Vorschußzahlungen. Soweit mir bekannt ist, machen sie von dieser Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch. Gleichwohl wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit den Versicherungsträgern und deren Aufsichtsbehörden nochmals Fühlung aufnehmen, auf die unterschiedlich langen Antragslaufzeiten hinweisen und auf einen raschen Abbau der vorhandenen Antragsrückstände hinwirken. Anlage 72 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 29 und 30) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, daß die ca. 60 000 kleinen Bürger in der Bundesrepublik Deutschland, deren Größe allenfalls 1,45 Meter beträgt, mit in das Rehabilitationsprogramm der Bundesregierung einbezogen werden, ebenso auch natürlich jene, deren Körpermaße weitaus über dein Durchschnitt liegen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß diese Menschen, die zwar physisch gesund, aber in unserer „normalen" Gesellschaft als behindert anzusehen sind, steuerlich mit Behinderten gleichgestellt werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß von den ca. 60 000 kleinen Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen, die besonderer Eingliederungsmaßnahmen bedürfen, im Rehabilitationsprogramm der Bundesregierung volle Berücksichtigung finden. Soweit am Zustandekommen einer deutlich unter oder über dem Durchschnitt liegenden Körpergröße krankhafte Prozesse mit entsprechenden Sekundärfolgen beteiligt sind, wird die daraus resultierende Behinderung — sei sie körperlicher, seelischer oder geistiger Natur — genauso beurteilt wie jede andere Form der Behinderung. Das Rehabilitationsprogramm der Bundesregierung schließt deshalb jene Formen von Zwerg- und Riesenwuchs ein, die die Merkmale einer Behinderung aufweisen. Eine generelle Gleichstellung dieser Personengruppe mit Behinderten ist allerdings nicht gerechtfertigt. Das absolute Körpermaß sagt primär nichts über Existenz oder Nichtbestehen einer Behinderung aus, denn es gibt eine Vielzahl von Menschen, deren Längenmaß unterhalb oder oberhalb der Normalwerte liegt, ohne daß darin ein pathologischer Zustand zu sehen wäre. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob in dem von Ihnen genannten Fall eine Behinderung vorliegt. Anlage 73 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 31): Ist die Bundesregierung bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die bei der Eheschließung in Frankreich anfallenden Kosten des obligatorischen sogenannten „examen prénuptial" für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen von den Krankenkassen übernommen werden? Das nach französischem Eherecht vorgeschriebene „examen prénuptial" wird nicht vom Leistungskatalog der deutschen Sozialversicherung erfaßt. Ein Anspruch auf Übernahme der damit verbundenen Kosten ergibt sich auch nicht aus den EWG-Verordnungen Nr. 1408/71 und 574/72. Danach können deutsche Versicherte bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Frankreich im Fall der Krankheit vom französischen Träger des Aufenthaltsortes aushilfsweise Sachleistungen zu Lasten des deutschen Trägers erhalten, wenn ihr Zustand eine unverzügliche Leistungsggewährung erfordert. Um eine sofort notwendige ärztliche Betreuung im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich bei dem „examen prénuptial" nicht. Eine Änderung dieses Rechtszustandes wird nicht für erforderlich gehalten. Zudem möchte ich darauf hinweisen, daß eine Übernahme der Kosten für das französische „examen prénuptial" durch deutsche Träger präjudizielle Wirkung auf ähnliche dem deutschen Recht fremde Tatbestände haben könnte. Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 32 und 33) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Landesversicherungsanstalten und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte mit der Bearbeitung der Rentenanträge im Durchschnitt vier Monate im Rückstand sind und dadurch rund 480 000 Rentner zum Teil bis zu neun Monate auf ihren Rentenbescheid warten müssen? Welche Sofortmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesen Notstand zu beseitigen? Der in Ihrem Schreiben angesprochene Sachverhalt war in den letzten Wochen bereits mehrmals Gegenstand von Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages. In ihren Antworten hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß auch Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3419* sie die derzeitige Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf das Altersruhegeld aus der Rentenversicherung bei einzelnen Rentenversicherungsträgern für unbefriedigend hält. Die Ursache für diese längere Bearbeitungsdauer liegt vor allem in der erheblichen Verwaltungsmehrarbeit, die das Rentenreformgesetz für die Rentenversicherungsträger mit sich gebracht hat. Diese Mehrarbeit resultiert einmal aus der erhöhten Zahl von Rentenanträgen infolge der Einführung der flexiblen Altersgrenze, zum anderen aber auch zu einem sehr erheblichen Teil aus den Arbeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen auf den Rentenbestand. Diese Arbeiten sollen nach einem ausdrücklichen Wunsch des Bundestages mit Vorrang erledigt werden. Auf Grund der im Rentenreformgesetz getroffenen Regelungen muß der größte Teil des Rentenbestandes an Hand der Rentenakten daraufhin überprüft werden, ob die Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen zur Anwendung kommen; bei einem positiven Ausgang dieser Prüfung muß die Rente individuell neu berechnet werden. Wie Sie wissen werden, hat Ihre Fraktion diese erhebliche Verwaltungsarbeit bei den Beratungen im 6. Deutschen Bundestag bewußt in Kauf genommen. Die Rentenversicherungsträger sind jedoch nach Kräften bemüht, die vorhandenen Rückstände abzubauen. In meiner Antwort auf entsprechende Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg habe ich zum Ausdruck gebracht, daß ich die vermehrte Gewährung von Vorschüssen als ein geeignetes Mittel ansehe, um die sich aus den vorübergehend längeren Bearbeitungszeiten für die Rentenantragsteller möglicherweise ergebenden Unzuträglichkeiten zu. vermeiden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beabsichtigt, mit den Rentenversicherungsträgern und deren Aufsichtsbehörden Verbindung aufzunehmen um zu klären, auf welche Weise möglichst bald wieder alle Rentenversicherungsträger angemessene Bearbeitungszeiten bei der Erledigung von Rentenanträgen erreichen können. Anlage 75 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 34) : In welcher Verteilung gewährt der Bund Zuschüsse für die Anstellung von Sozialberatern für ausländische Arbeitnehmer an die einzelnen Trägerorganisationen, und welche Maßstäbe liegen der Verteilung zugrunde? Die im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung aufgeführten Zuschüsse für die verschiedenen Träger der Betreuungs- und Beratungstätigkeit wurden im Haushaltsjahr 1972 wie folgt aufgeteilt (in Klammern Ansätze für 1973 aufgrund der bisherigen Mittelbereitstellung) : DM DM Arbeiterwohlfahrt: 5 030 000 (5 700 000) Deutscher Caritas verband: 2 090 000 (2 280 000) Diakonisches Werk: 1 462 000 (1 615 000) IB-Jugendsozialwerk: 220 000 (285 000) Deutsche Kranken hausgesellschaft: 7 700 (67 000) Deutscher Gewerk schaftsbund: 750 000 (950 000) Kath. Arbeitnehmer bewegung: 194 500 (211 000) Diese Zuschüsse sind vor allem für die Beschäftigung, Schulung und Fortbildung von Mitarbeitern der genannten Organisationen bestimmt, denen die generelle Betreuung und die arbeits- und sozialrechtliche Beratung obliegt. Die Mittel werden auf der Grundlage von Anträgen und Finanzierungsplänen der Verbände verteilt. Zuvor wird mit den Verbänden gemeinsam die zukünftige Arbeit erörtert und über die Verteilung der Mittel Einverständnis erzielt, wobei die Art der übernommenen Aufgaben und die besondere Situation der einzelnen Träger berücksichtigt werden. Allgemeine Maßstäbe für eine Verteilung der Zuwendungen an die Träger lassen sich wegen der unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Verbänden — insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes von Eigenmitteln (z. B. aus Kirchensteuern oder Mitgliedsbeiträgen) — und wegen der verschiedenen Aufgabenstellung nicht anwenden. Anlage 76 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 16. Oktober 1973 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine verbraucherfreundliche Liberalisierung der gesetzlichen Bestimmungen des Ladenschlußgesetzes vorzuschlagen? Das geltende Ladenschlußgesetz ist ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher. Es stellt für keine der drei Seiten eine optimale Lösung dar. Eine bessere Lösung, die alle Seiten befriedigen würde, ist jedoch bisher nicht gefunden worden. Sie ist auch nicht in Sicht. Die Bundesregierung beabsichtigt daher zur Zeit nicht, eine Änderung des Ladenschlußgesetzes vorzuschlagen. 3420* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vorn 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 36) : Billigt die Bundesregierung, daß Bundesmittel z. B. aus dem Bundesjugendplan für Abflüge vom DDR-Flughafen BerlinSchönefeld verwandt werden? Reisekostenzuschüsse aus Mitteln des Bundesjugendplans werden in der Regel nur auf der Grundlage der Fahrtkosten zweiter Klasse Eisenbahn gewährt, wobei die Wahl des Verkehrsmittels den Empfängern freisteht. In den Ausnahmefällen genehmigter Flugkostenabrechnung muß bei etwa gleichen Preisen „der Deutschen Lufthansa" der Vorrang gegeben werden. In der Praxis sind bei Reisen in osteuropäische Staaten in einigen Fällen Ausnahmen zugelassen worden, wenn die Flüge vom Flughafen Berlin-Schönefeld erheblich billiger waren. Eine prinzipielle Billigung der Verwendung von Förderungsmitteln des Bundesjugendplans für Abflüge vom DDR-Flugplatz Berlin-Schönefeld ist nicht beabsichtigt. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/1086 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob die bisher gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Röntgenreihenuntersuchungen für Lehrer zu gesundheitlichen Schäden führen, und gegebenenfalls Röntgenuntersuchungen durch andere Untersuchungsmethoden zu ersetzen oder die zeitlichen Untersuchungsabstände zu vergrößern? Die Strahlenbelastung bei der Röntgenuntersuchung der Atmungsorgane ist — zumal bei einer Röntgenaufnahme — minimal. Die Strahlendosen sind so gering, daß die von der internationalen Kommission für Strahlenschutz festgelegten höchst zulässigen Strahlendosen für beruflich strahlenexponierte Personen auch bei häufigeren Röntgenaufnahmen bei weitem nicht erreicht werden. Dementsprechend sind auch trotz der in mehr als 10 Jahren durchgeführten vielen tausend Röntgenuntersuchungen der Lehrer gesundheitliche Schäden bislang nicht festgestellt worden. Auf den Nachweis, daß Lehrer, Schulbedienstete usw. nicht an einer ansteckungsfähigen Tuberkulose der Atmungswege leiden, kann auch im Interesse der Gesundheit unserer Kinder nicht verzichtet werden. Da aber andererseits anzustreben ist, die Strahlenbelastung der Bevölkerung so gering wie irgend vertretbar zu halten, beabsichtige ich, bei der anstehenden Novellierung des Bundes-Seuchengesetzes vorzuschlagen, daß bei Lehrern nur dann eine Röntgenaufnahme vorzunehmen ist, wenn der zu Untersuchende tuberkulinpositiv ist. Ist die Tuberkulinprobe negativ, so kann das als Nachweis dafür genügen, daß der Betreffende nicht mit Tuberkulose infiziert ist und somit keine Notwendigkeit besteht, ihn zu röntgen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 38) : Trifft es zu, daß es (vgl. „Kölner Stadt-Anzeiger" vom 20. September 1973, Lokalausgabe Bergheim) Ziel der Bundesregierung ist, den Individualverkehr einzuschränken, und wenn ja, gilt dies auch für schwachstrukturierte Gebiete und den ländlichen Raum? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Individualverkehr generell einzuschränken. Ziel der Verkehrspolitik ist allerdings eine verbesserte Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern in Anpassung an die unterschiedlichen räumlichen Bedingungen. Dies hat die Bundesregierung erst kürzlich in ihrer Antwort vom 5. September 1973 auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend die Verkehrspolitik der Bundesregierung (BT-Drucksache 7/985) nochmals eindeutig klargestellt. In den Verdichtungsräumen soll durch ein verbessertes Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs erreicht werden, daß die Autofahrer insbesondere im Berufsverkehr verstärkt auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Für die schwächer strukturierten Gebiete mit ihrer geringeren Bevölkerungsdichte und einem niedrigeren Verkehrsaufkommen besteht diese Notwendigkeit nicht. Hier kommt dem Pkw-Verkehr im Hinblick auf eine befriedigende Verkehrsbedienung auch künftig entscheidende Bedeutung zu. Die Bundesregierung strebt daher für diese Gebiete eine Einschränkung des Individualverkehrs nicht an. Sie ist vielmehr bemüht, durch mehr Straßenbau in diesen Regionen die Voraussetzungen für ein befriedigendes Verkehrsangebot sowohl im Personenverkehr wie im Güterverkehr zu verbessern. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 39 und 40) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen zu erwirken, daß die Pächter der Autobahnraststätten in verstärktem Ausmaß gehalten werden, Frischmilchgetränke anzubieten, um somit neben dem gesundheitlich förderlichen verstärkten Konsum von Frischmilch zugleich eine Absatzförderung für die Landwirtschaft zu betreiben, die zudem dem Trend nach alkoholfreien Getränken entgegenkommt, der hei Autofahrern seit der Einführung der 0,8 %-Grenze festzustellen ist? Ist die Bundesregierung bereit, falls sie die Pächter bestehender Betriebe zu einem verstärkten Angebot dieser Milchgetränke nicht veranlassen kann, zu überprüfen, ob den regionalen Molkereien die Möglichkeit der Eröffnung von Milchverkaufsstellen an Autobahnrastplätzen eingeräumt werden kann, womit dem Interesse der Landwirtschaft und Milchwirtschaft an einer Absatzsteigerung ebenso gedient würde, wie auch bestehende Bedenken überwunden würden, die Raststätten könnten das erhöhte Angebot von Frischmilch aus Gründen der Personalknappheit nicht einführen? Zu Frage B 39: Da die Einschränkung des Alkoholkonsums durch die Kraftfahrer eine wesentliche Voraussetzung zur Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3421* Verbesserung der Verkehrssicherheit bildet, hat die Gesellschaft der Bundesautobahnen mbH (GfN) die Pächter der Autobahnraststätten verpflichtet, alkoholfreie Getränke, insbesondere Milchgetränke anzubieten. Die GfN und ihre Pächter bemühen sich um Verbesserung des Angebotes und Steigerung des Absatzes von Trinkmilch und streben deshalb weiterhin Zusammenarbeit mit den Molkereien an. Darüber hinaus hat die GfN unter Zurückstellung eigenwirtschaftlicher Interessen mit Wirkung vom 1. Oktober 1973 die Abgabe von Trinkmilch pachtfrei gestellt. Ungeachtet des bisher schon Erreichten, ist die Bundesregierung im Hinblick auf die seit der Einführung der 0,8 Promillegrenze gestiegene Trinkmilchnachfrage — und insoweit auch zur Förderung des Trinkmilchabsatzes der Landwirtschaft — bereit, darauf hinzuwirken, daß die GfN die Pächter der Autobahnraststätten zur weiteren Verstärkung des Trinkmilchangebotes anhält. Zu Frage B 40: Die Bundesregierung ist überzeugt, daß die Bemühungen der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH (GfN) zur Förderung des Trinkmilchabsatzes in den Raststätten der Bundesautobahnen zum gewünschten Erfolg führen werden, wenn auch die Molkereien das ihrige dazu beitragen. Sie sieht daher keinen Anlaß zu der Erwägung, den örtlichen Molkereien Einrichtung und Betrieb eigener Milchverkaufsstellen auf Autobahnparkplätzen zu gestatten. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 41 und 42) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die mangelhafte Verkehrserschließung des Grenzraumes „Linker Niederrhein", insbesondere auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs, zu unternehmen? Ist die Bundesregierung bereit, zur Änderung dieses Zustandes die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Niederländischen Staatsbahn mit dem Ziel einer verbesserten D-Zugversorgung dieses Gebietes zu unterstützen? Die verkehrliche Erschließung eines Gebietes orientiert sich an der Nachfrage nach Verkehrsleistungen. Den Verkehrsbedürfnissen des Grenzraumes „linker Niederrhein" wird in erster Linie das vorhandene Straßennetz gerecht, das zur Verbesserung des weiträumigen Straßenverkehrs weiter ausgebaut wird. So ist z. Z. die Autobahn A 79 VenloDuisburg im Bau. Sie soll bis zum Jahre 1976 durchgehend fertiggestellt sein. Ferner ist vorgesehen, die linksrheinische Autobahn A 14, die z. Z. von Süden kommend bis Kaldenhausen unter Verkehr liegt, abschnittsweise nach Nordwesten zu verlängern. Aus heutiger Sicht dürfte sie gegen Ende des 2. Fünfjahresplanes (1980) die deutsch/niederländische Grenze westlich Goch erreichen. Neben den vorerwähnten Autobahnen laufen zur Zeit noch örtliche Verbesserungen im Zuge der B 9/B 504 bei Frasselt und im Zuge der B 221 bei Straelen. Das durch den Fahrplan festgelegte Verkehrsangebot für die Schiene wird von der Deutschen Bundesbahn (DB) unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze in eigener Zuständigkeit gestaltet. Die Bundesregierung nimmt darauf keinen Einfluß. Nach § 48 Bundesbahngesetz gibt jedoch die DB den einzelnen Ländern bei der Bearbeitung des Reisezugfahrplans Gelegenheit zur Stellungnahme. Um eine möglichst nachfragegerechte Fahrplangestaltung zu erreichen, stimmt die DB darüber hinaus ihre Planungen mit den interessierten Gremien, z. B. Verkehrsverbänden, Industrie- und Handelskammern ab. Wie mir die DB mitgeteilt hat, ist sowohl nach ihren Feststellungen als auch nach denen der Niederländischen Staatsbahnen für den Eisenbahnpersonenverkehr über Kranenburg/Nijmegen kein ausreichendes Verkehrsbedürfnis für zusätzliche Schnellzugverbindungen zwischen den Niederlanden und Süddeutschland gegeben. Die DB ist bestrebt, den Verkehrsbedürfnissen des Grenzraumes „linker Niederrhein" durch entsprechende Leistungen im Bezirks- und Nahverkehr nachzukommen. Die Fahrpläne dieses Angebotsbereichs werden dabei im engen Einvernehmen mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer Krefeld erarbeitet. In dieser Zusammenarbeit konnte nach dem Eindruck der DB aus den letzten Verhandlungen eine zufriedenstellende Verkehrsbedienung für den linksrheinischen Raum erreicht werden. Insbesondere wurden zum Sommerfahrplan 1973 die Verkehrszeiten von Eil- und Nahverkehrszügen der Strecken Duisburg–Krefeld–Mönchengladbach und Duisburg–Kleve auf die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Intercity-Züge in Duisburg abgestimmt und damit ein besserer Anschluß an das innerdeutsche Schienennetz hergestellt. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 43 und 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn für die Streckenführung der Neubaustrecke Aschaffenburg—Würzburg angesichts der Ausweisung der Streckenlänge von 65 km in ihrer Information „Neubaustrecken und Ausbaustrecken im Netz der Deutschen Bundesbahn" ganz offensichtlich an einer Trassierung durch das Hafenlohrtal (Spessart) entgegen den Vorstellungen aller Umweltschutz- und Naturschutzverbände festhält? Billigt die Bundesregierung diese auf rein kommerzielle Erwägung abgestellte Streckenführung, obwohl damit der Spessart als eines der grüßten noch zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands in seiner Substanz wesentlich getroffen wird? Die im Ausbauprogramm für das Netz der DB im Jahre 1970 enthaltene Längenangabe der Strecke Aschaffenburg–Würzburg von 65 km, die sich auch in der erwähnten DB-Information findet, bezieht sich auf Vorplanungen. Eine Änderung der Längenangaben empfiehlt sich erst, wenn die Trasse endgültig festliegt. Die Trassensuche der DB ist z. Z. jedoch noch nicht abgeschlossen. 3422* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Wegen der Unzweckmäßigkeit der Trasse durch das Hafenlohrtal untersucht die DB eine weiter nördlich gelegene Trasse, die im Raum Gemünden an die Neubaustrecke Hannover–Kassel–Gemünden anschließt und von dort auf der linken Mainseite weiter nach Würzburg verläuft. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, wird die DB mit den zuständigen Planungsträgern die Linienführung abstimmen. Bei allen Trassierungen der Neubaustrekken werden selbstverständlich auch von der DB die Belange des Umwelt- und Naturschutzes entsprechend gewürdigt. Im weiteren können Einwendungen in den rechtlichen Verfahren der Raumordnung und Planfeststellung vertreten werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 45) : Treffen Meldungen zu, daß Pläne zur Auflösung des Bundesbahnbetriebswerks Gemünden bestehen, und ist gegebenenfalls die Bundesregierung bereit, eine Überprüfung vorzunehmen, um auf Grund der Bedeutung des Eisenbahnknotenpunkts Gemünden sowie auch im Interesse des dort sehr beunruhigten rund 300 Mann umfassenden Personals die Aufrechterhaltung des Bundesbahnbetriebswerks und des damit verbundenen Bundesbahn-Kraftwagenstützpunkts Gemünden weiterhin zu garantieren? Zu Ihrer Frage kann ich mitteilen, daß eine Auflösung des maschinentechnischen Stützpunktes in Gemünden nicht beabsichtigt ist. Die Deutsche Bundesbahn (DB) erwägt lediglich, im Rahmen des Strukturwandels im Zugförderungsdienst die Unterhaltung der im Bahnbetriebswerk (Bw) Gemünden beheimateten Schienen- und Straßenomnibusse zu verlagern. Aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus müssen die modernen, wenig unterhaltsaufwendigen Schienen- und Straßenfahrzeuge in Schwerpunktwerkstätten konzentriert werden. Anschließendist beabsichtigt, das Bw Gemünden in eine Betriebswerks-Außenstelle umzuwandeln. Das Fahrpersonal (Lokführer bzw. Omnibusfahrer) als größter Teil der Belegschaft wird von dieser Maßnahme nicht berührt. Diese Arbeitsplätze bleiben erhalten. Für die betroffenen Mitarbeiter aus dem Verwaltungs- und Werstättendienst wird z. Z. von der Bundesbahndirektion Nürnberg ein Sozialplan erstellt. Ich gehe davon aus, daß die DB diese Rationalisierungsmaßnahme wie in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen nach Möglichkeit ohne soziale Härten durchführen kann. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 46) : Ist die Bundesregierung bereit, aus dem Test der Stiftung Warentest über Autokindersitze Konsequenzen zu ziehen, welcher ergeben hat, daß von 15 geprüften Sitzen 11 nicht zufriedenstellend und teilweise sogar lebensgefährlich sind? Die Ergebnisse der Untersuchung der Stiftung „Warentest" über Kindersitze in Kraftfahrzeugen decken sich weitgehend mit denen des Forschungsauftrages über Sicherungseinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen, der bereits in den Jahren 1971 und 1972 im Auftrag des Bundesministers für Verkehr durch das Battelle-Institut durchgeführt worden war. Der Forschungsauftrag diente der Bestandsaufnahme und zeigte ganz deutlich, daß gesetzliche Regelungen notwendig sind. Das Battelle-Institut wurde daher beauftragt, Anschlußuntersuchungen auch im Jahre 1973 weiterzuführen mit dem Ziel, einen Anforderungskatalog für Einrichtungen zur Sicherung von Kindern zu erstellen. Sobald die wissenschaftlichen technischen Unterlagen einschließlich der notwendigen Prüfrichtlinien vorliegen, werden entsprechende Vorschriften erarbeitet. Abschließend darf ich Sie noch darüber unterrichten, daß bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Genf (ECE) ebenfalls Überlegungen über die Gestaltung von Kindersitzen zur Beratung anstehen. Als Beratungsgrundlage wird auch der durch das Battelle-Institut zu erstellende Anforderungskatalog dienen. Anlage 85 Antwort ,des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 47): Ist die Bundesregierung bereit, Hersteller von Automobilen zu veranlassen, gesetzlich vorgeschriebene Zubehörteile (z. B. Pannendreieck und Verbandskasten) beim Verkauf von Kraftfahrzeugen selbstverständlich mitzuliefern? Die gesetzlich vorgeschriebenen Zubehörteile wie Warndreieck und Verbandkasten sind nicht demselben Verschleiß unterworfen wie das Kraftfahrzeug. Daher können Zubehörteile durchaus in Ordnung sein und weiter verwendet werden, obgleich das Fahrzeug verschrottet werden muß. Im allgemeinen sind die Kraftfahrzeughersteller auch bereit, Warndreiecke und Verbandkasten beim Verkauf von Kraftfahrzeugen gegen Aufpreis mitzuliefern. Die Händler weisen ihre Kunden auf die Notwendigkeit hin, solche Ausrüstungsgegenstände mitzuführen. Diese Gesichtspunkte veranlaßten den Bundesminister für Verkehr für solche Zubehörteile nur das Mitführen vorzuschreiben und dabei offenzulassen, wer die Ausrüstung vorzunehmen hat. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 48 und 49) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3423* Zu welchen neuen Erkenntnissen ist die Bundesregierung inzwischen bezüglich der Sicherheit von Verbundglasscheiben als Windschutzscheiben bei Personenkraftwagen gelangt? Erwägt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Regelausstattung von Personenkraftwagen mit Sicherheitsgurten in der Straßenverkehrs-Ordnung das Anlegen von Sicherheitsgurten zur Pflicht zu machen, wodurch nebenbei ein oft als ,entscheidend" bezeichnetes Argument gegen eine nach überwiegender Mehrheitsmeinung Sachverständiger notwendige Ausstattung aller Pkws mit Verbundglasscheiben wegfiele? Zu Frage B 48: Hinsichtlich der Beurteilung der heute als Windschutzscheiben verwendeten Glasarten haben sich bislang keine neuen Gesichtspunkte ergeben, und ich kann nur auszugsweise wiederholen, was ich auf eine entsprechende Anfrage (BT-Drucks. VI/2938, Teil A, Frage 4) ausgeführt habe: Der Bundesminister für Verkehr hat wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft. Beide Windschutzscheibenbauarten sind noch mit Mängeln behaftet, die nicht isoliert voneinander bewertet oder einfach gegeneinander aufgewogen werden können. Für die Abschätzung des Unfallrisikos sowohl hinsichtlich der Unfallhäufigkeit als auch der Schwere der Unfallfolgen sind neben den Merkmalen der Glassorten auch die Einbaubedingungen in den Kraftfahrzeugen in die Erwägungen mit einbezogen worden. Beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zur Verfügung stehenden Ergebnissen der Unfallursachenforschung sowie den Erkenntnissen aus Unfallfolgen kann nicht gesagt werden, eine der beiden bekannten Windschutzscheibenbauarten sei der anderen weit überlegen. (Antwort vom 15. 12. 1971, 159. Sitzung des Deutschen Bundestages) Zu Frage B 49: Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten. Es ist beabsichtigt, durch eine vom Bundesminister für Verkehr vorbereitete Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung einen Paragraphen in die Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen, der das Anlegen von Sicherheitsgurten für die Vordersitze von Kraftfahrzeugen zur Pflicht macht. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 50) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesfernstraßenverbindung von Regensburg nach Furth i. Wald im Hinblick auf die hohe Verkehrsbelastung und den ungenügenden Zustand dieser für das ostbayerische Grenzland wichtigen Trasse dringend verbessert werden muß, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen? Die Bundesfernstraßenverbindung von Regensburg nach Furth im Wald verläuft über die Bundesstraße 16 Regensburg—Roding, die B 85 RodingCham und ,die B 20 Cham—Furth im Wald. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß diese Bundesfernstraßenverbindung wegen ihrer Verkehrsbedeutung und wegen des zum Teil nicht ausreichenden Ausbauzustandes ausgebaut und verbessert werden muß.Dieser Ausbau wurde deshalb bei der Aufstellung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen berücksichtigt. Die Abschnitte nordöstlich von Regensburg und bei Cham wurden in die 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes eingereiht. Der Ausbau der Bundesfernstraßenverbindung Regensburg—Furth im Wald soll abschnittsweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Einige Abschnitte, wie z. B. zwischen Arnschwang und Furth im Wald, konnten inzwischen durch Deckenbaumaßnahmen verbessert werden. Zur Zeit werden im Zuge der B 16 die Verlegung in Roding und im Zuge der B 85 die Ortsumgehung Untertraubenbach und die Fleischtorbrücke in Cham durchgeführt. Noch vor Ablauf dieses Fünfjahresplanes (1971-1975) soll auch die Ortsumgehung von Cham begonnen werden. Diesem Projekt wird der Abschnitt nordöstlich von Regensburg folgen. Ein Zeitpunkt für die Durchführung der Abschnitte in der 2. Dringlichkeit läßt sich z. Z. noch nicht übersehen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 51): Ist die Bundesregierung bereit, für die Ergänzungsstrecke Köln—Groß-Gerau gutachtliche Lösungen ausarbeiten zu lassen, die die Ergänzungsstrecke am Ballungsraum Rhein-Main vorbei und nicht durch den Ballungsraum selbst führen, da die vorgesehene Streckenführung im Ballungsgebiet im Raum des RheinMain-Flughafens durch ein dichtes Netz von Straßen und vorhandenen Eisenbahnstrecken bei dichtester Bebauung und überstarker Industrialisierung führen und noch vorhandenen Waldgebieten nicht wiedergutzumachende Schäden zufügen würde? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, gutachterliche Lösungen ausarbeiten zu lassen, die eine Linienführung der Neubaustrecke Köln—Groß Gerau westlich am Ballungsraum Rhein-Main vorbei vorsehen. Die Neubaustrecke hat vor allem die Aufgabe, die Ballungsräume Ruhr und Rhein-Main unmittelbar miteinander zu verbinden. Ein „Vorbeiführen" am Ballungsraum Rhein-Main würde dem Sinn dieser Neubaustrecke nicht gerecht. In den Vorverhandlungen zum Raumordnungsverfahren wird auch von den regionalen Planungsgemeinschaften von einer Führung der Strecke in das Rhein-Main-Gebiet ausgegangen. Es darf nicht übersehen werden, daß die Neubaustrecke nicht nur der Relation Köln—Mannheim (—Stuttgart/Basel), sondern auch der Relation Köln—Frankfurt dient. Für letztere Aufgabe ist ein Anschluß der Neubaustrecke an die Strecke Frankfurt—Wiesbaden vorgesehen. Eine linksrheinische Führung über die Eifel und den Hunsrück würde 3424* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 in der Relation Köln—Frankfurt den möglichen Fahrzeitgewinn von etwa 1 Std. wieder zunichte machen. Außerdem ergaben Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn, daß die Trassierung durch die Eifel ungünstiger ist als die durch den Westerwald. Im übrigen würde bei linksrheinischer Führung der Anschluß in Richtung nach Frankfurt von einem westlich von Mainz gelegenen Punkt voraussichtlich wegen sehr starker Auslastung der Strecke Mainz—Frankfurt in jedem Falle einen Streckenneubau durch den Rhein-Main-Raum verlangen, jedoch. dann in westöstlicher Richtung. Weiter darf nicht übersehen werden, daß die Erschließung industrieller Verdichtungsräume durch die Schiene auch zu einer erwünschten Straßenentlastung beiträgt. Schließlich dürfte die Neubaustrecke zur Entlastung des Rhein-Main-Flughafens beitragen. Über die Führung der Neubaustrecke im RheinMain-Gebiet selbst soll ein Gutachten erstellt werden. Es soll die Frage einer optimalen Trassenführung und des Anschlusses des Flughafens Rhein-Main an die Neubaustrecke klären. Bei der Führung und Gestaltung der Neubaustrecke wird selbstverständlich auf die Belange des Umwelt- und Naturschutzes Rücksicht genommen werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 52) : Aus welchen Gründen hat die Deutsche Bundesbahn die Absicht, den Umschlag von Schwergütern in Wetzlar künftig einzustellen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der erst vor einigen Jahren dort errichtete Containerkran wieder demontiert werden soll? Die mit der Inbetriebnahme des Containerbahnhofs Wetzlar im Juni 1969 verbundenen Verkehrserwartungen haben sich bei der Deutschen Bundesbahn nicht erfüllt. Die hier in Betracht kommenden Kunden in diesem Raume haben trotz erheblicher Anstrengungen von Bundesbahn und Transfracht GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesbahn im kombinierten Ladungsverkehr, von diesem Angebot nicht den Gebrauch gemacht, der einen wirtschaftlichen Fortbestand der Containeranlage gesichert hätte. Der Einsatz des schienenfahrbaren Portalkranes, dessen Neuwert sich ohne Montagekosten auf DM 700 000 belief, war bei einem Umschlag von nur durchschnittlich 38 beladenen Großcontainern im Monat im 1. Halbjahr 1973 unwirtschaftlich und nicht weiter vertretbar. Der Portalkran wurde demzufolge aus wirtschaftlichen Erwägungen nach Bochum-Langendreer umgesetzt, zumal dort wegen Erreichens der Kapazitätsgrenze ohnehin ein zweiter Kran gleicher Bauart hätte beschafft werden müssen. Für den Fall, daß in Wetzlar für die Behandlung von Schwergütern ein Kran unbedingt erforderlich sein sollte, könnte nach vorausgegangener positiver Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein einfacherer und kostengünstigerer Kran aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß das Verkehrsaufkommen im Schwergutverkehr in Wetzlar im 1. Halbjahr 1973 stark zurückgegangen ist und in dem genannten Zeitraum nur 47 Sendungen betrug. Für die Verladung von Schwergut steht z. Z. in dem 13 km entfernten Gießen bzw. dem 22 km entfernten Herborn (Dillkreis) ein Portalkran zur Verfügung. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 53) : Welche Abschnitte der B 56 n (A 204) zwischen Bonn und Zülpich werden in concreto in welcher Zeit begonnen und fertiggestellt? Auf Ihre für die Fragestunde am 3./5. Oktober 1973 eingereichte ebenfalls die B 56 n (A 204) betreffende Frage hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß in der mittelfristigen Finanzplanung für die B 56 n zwischen Bonn und Zülpich praktisch noch keine Beträge vorgesehen werden konnten. Bei dieser Sachlage vermag ich Ihnen noch keine konkreten Angaben über terminliche Dispositionen zu machen. Anlage 91 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) Drucksache 7/1086 Fragen B 54 und 55) : Ist die Bundesregierung bereit, Rückbürgschaften für Darlehn zu übernehmen, die die GAWOG benötigt, um sicherzustellen, daß die Senioren ihre Wohnung in den von der GAWOG erstellten Altenwohnheimen behalten bzw. beziehen können? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, wegen der überregionalen Auswirkung der Gefährdung der Einlagen der älteren Bürger bei den Finanzierungsgesellschaften auch in anderen Teilen des Bundesgebietes selbst niedrig verzinsliche Darlehen im Rahmen der Sonderprogramme für den Altenwohnheimbau zur Verfügung zu stellen oder die Gründung von Auffanggesellschaften zu unterstützen? Zu Frage B 54: Die Gewährung von Bürgschaften für den Wohnungsbau gehört zu den Angelegenheiten der Länder. Der Bund beteiligt sich an dieser Maßnahme lediglich durch Gewährung globaler Rückbürgschaften, die den Ländern gegenüber zur Minderung des Bürgschaftsrisikos übernommen werden. Die Rückbürgschaft des Bundes hat demzufolge nur interne Bedeutung. Ihr Wirksamwerden setzt notwendig die Bürgschaftsübernahme seitens des Landes voraus. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3425* Die Übernahme von Bürgschaften zur Behebung der in der Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten ließe sich hiernach allenfalls über entsprechende Anträge an die jeweils zuständigen Länder erreichen. Ob die Voraussetzungen für eine Bürgschaftsübernahme im einzelnen vorliegen, bliebe dabei in die Entscheidung ,der betreffenden Länder gestellt. Zu Frage B 55: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die bereits bestehenden oder im Bau befindlichen, für alte Menschen bestimmten Wohnungen und Wohnheime der GAWOG mit den Bundesmitteln zu fördern, die zur Finanzierung des Wohnungsbaues für alte Menschen im Bundeshaushalt bei Kap. 25 03 Tit. 852 06 ausgewiesen sind. Diese Mittel können nach Absprache mit den Ländern, denen nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern die Durchführung des Wohnungsbaues und somit auch dessen Finanzierung obliegt, nur idann eingesetzt werden, wenn die Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder nach Maßgabe der jeweiligen Wohnungsbauförderungsbestimmungen gefördert werden. Nach meinen Informationen sind weder die bezogenen Wohnungen und Wohnheime noch die im Bau befindlichen Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder gefördert. Bemühungen, eine nachträgliche Förderung zu erhalten, dürften daran scheitern, daß die Personen, für die die Wohnungen und Wohnheime der GAWOG vorgesehen sind, nicht zu dem nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz begünstigten Personenkreis gehören. Die Bundesregierung ,sieht auch keine Möglichkeit, die Gründung von Auffanggesellschaften von sich aus zu unterstützen. Eine Unterstützung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur durch die Länder erfolgen. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Schrifliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Petition an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag vom 28. September 1973, mit einem Betrag von 10 bis 20 Millionen DM sofort zu helfen, damit die Altersheime der „Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH München" nicht versteigert werden, und in welcher Weise wird die Bundesregierung der „Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH München" im Interesse von ca. 20 000 alten Menschen helfen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die in Ihrer Frage angedeuteten Schwierigkeiten im Bereiche der Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH durch Gewährung von Bundesmitteln auszuräumen. Die zur Finanzierung des Wohnungsbaues für alte Menschen im Bundeshaushalt bei Kap. 2503 Tit. 852 06 ausgewiesenen Mittel können nach Absprache mit den Ländern, denen nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern die Durchführung des Wohnungsbaues und somit auch dessen Finanzierung obliegt, nur dann eingesetzt werden, wenn die Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder nach Maßgabe der jeweiligen Wohnungsbauförderungsbestimmungen gefördert werden. Nach meinen Informationen sind die Heime der Senioren-Wohnheim. Wetterstein GmbH nicht mit öffentlichen Mitteln der Länder gefördert. Bemühungen, eine nachträgliche Förderung zu erhalten, dürften daran scheitern, daß die Personen, für die die Wohnungen bzw. Wohnheime der Wetterstein GmbH vorgesehen sind, nicht zu dem nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz begünstigten Personenkreis gehören. Da dieser Fragenkomplex schon wiederholt in Fragestunden des Deutschen Bundestages behandelt worden 'ist, erlaube ich mir im übrigen auf meine Antworten zu den Fragen des Herrn Abgeordneten Klaus Immer (vgl. schriftliche Beantwortung vom 24. September 1973 und die Niederschriften über die 54. Sitzung Seite 3139 — und die 55. Sitzung — Seite 3210 — des Deutschen Bundestages) zu verweisen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 57 und 58) : Beabsichtigt die Bundesregierung, durch geeignete Maßnahmen, etwa durch die Gewährung einer Bürgschaft bzw. eines Kredits an die Wetterstein GmbH, den ca. 20 000 älteren Menschen, die durch den Konkurs dieser Firma unverschuldet in Not geraten sind, ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Vermögensanlagen älterer Menschen, die der Sicherung ihrer Existenz im Alter dienen, in Unternehmen wie z. B. der Wetterstein GmbH zukünftig mehr zu sichern? Zu Frage B 57: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die in Ihrer Frage angedeuteten Schwierigkeiten im Bereiche der Senioren-Wohnheime Wetterstein GmbH durch Gewährung von Bundesmitteln oder Übernahme von Bürgschaften auszuräumen. Die zur Finanzierung des Wohnungsbaues für alte Menschen im Bundeshaushalt bei Kap. 2503 Tit. 852 06 ausgewiesenen Mittel können nach Absprache mit den Ländern, denen nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern die Durchführung des Wohnungsbaues und somit auch dessen Finanzierung obliegt, nur dann eingesetzt werden, wenn die Objekte mit Wohnungsbaumitteln der Länder nach Maßgabe der jeweiligen Wohnungsbauförderungsbestimmungen gefördert werden. 3426* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Nach meinen Informationen sind die Heime der Senioren-Wohnheim Wetterstein GmbH nicht mit öffentlichen Mitteln der Länder gefördert. Bemühungen, eine nachträgliche Förderung zu erhalten, dürften daran scheitern, daß die Personen, für die die Wohnungen bzw. Wohnheime der Wetterstein GmbH vorgesehen sind, nicht zu dem nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz begünstigten Personenkreis gehören. Aber auch die Übernahme einer Bürgschaft kann nicht in Erwägung gezogen werden. Die Gewährung von Bürgschaften für den Wohnungsbau gehört zu den Angelegenheiten der Länder. Der Bund beteiligt sich an dieser Maßnahme lediglich durch Gewährung globaler Rückbürgschaften, die den Ländern gegenüber zur Minderung des Bürgschaftsrisikos übernommen werden. Die Rückbürgschaft des Bundes hat demzufolge nur interne Bedeutung. Ihr Wirksamwerden setzt die Bürgschaftsübernahme seitens eines Landes voraus. Die Übernahme von Bürgschaften zur Behebung der in der Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten ließe sich hiernach allenfalls über entsprechende Anträge an die jeweiligen Länder erreichen. Ob die Voraussetzungen für eine Bürgschaftsübernahme im einzelnen vorliegen, bliebe dabei in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt. Zu Frage B 58: Es besteht bereits eine gesetzliche Regelung, die alle Bauherren einer Kontrolle unterwirft, die gewerbsmäßig Bauvorhaben mit Mitteln von Käufern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten und von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte durchführen wollen. Sie bedürfen der Gewerbeerlaubnis, die von der Zuverlässigkeit und von den Vermögensverhältnissen des Antragstellers abhängig ist. Diese Unternehmen werden von den Gewerbeämtern überwacht; Isle verlieren die Erlaubnis, wenn die Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis nicht mehr gegeben sind. Wegen weiterer Einzelheiten erlaube ich mir, auf das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 16. 8. 1972 (BGBl. I S. 1465) hinzuweisen. Der durch dieses Gesetz in die Gewerbeordnung eingefügte § 34 c enthält auch eine Ermächtigung zum Erlaß einer Verordnung über die Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei Ausübung des Gewerbes. Diese Verordnung wird z. Z. beim Herrn Bundesminister für Wirtschaft vorbereitet. Sie soll u. a. Bestimmungen darüber enthalten, daß der Gewerbetreibende für erhaltene Mittel Sicherheiten leisten oder eine entsprechende Versicherung abschließen muß. Auch sollen die getrennte Verwaltung der Mittel und ihre Verwendung zur Erfüllung des Auftrages vorgeschrieben werden. Es wird angestrebt, die Verordnung im Spätherbst d. J. dem Bundesrat zur Zustimmung zuzustellen. Da dieser Fragenkomplex schon wiederholt in Fragestunden des Deutschen Bundestages behandelt worden ist, erlaube ich mir auch auf meine Antworten zu den Fragen des Herrn Abgeordneten Klaus Immer (vgl. schriftliche Beantwortung vom 24. September 1973 und die Niederschriften über die 54. Sitzung — Seite 3139 — und die 55. Sitzung — Seite 3210 — des Deutschen Bundestages) zu verweisen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 15. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Fragen B 59 und 60) : Trifft es zu, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen einige der „DDR" nicht genehme Bücher aus der Mustersendungsliste für deutsche Bibliotheken entfernt hat, und um welche Bücher handelt es sich dabei? Welche Filme hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen von „DDR"-Stellen angekauft, und ist gewährleistet, daß auch Filme mit objektiver politischer Information aus der Bundesrepublik Deutschland in der „DDR" gezeigt werden können? Zu Frage B 59: Im Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gibt es keine Mustersendungsliste für deutsche Bibliotheken, sondern eine Bestandsliste derjenigen Publikationen, die entweder vom Ministerium oder dem Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, herausgegeben oder angekauft wurden und die für die Erstausstattung von öffentlichen Bibliotheken bestimmt sind. Diese Liste wird nach Maßgabe des Lagerbestandes auf den jeweiligen Stand gebracht. Ausgelieferte Titel werden demzufolge aus der Bestandsliste gestrichen. Ob einzelne Publikationen der DDR genehm sind oder nicht, hat die Bundesregierung nicht erfragt und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun. Zu Frage B 60: Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat weder in diesem Jahr noch in der Vergangenheit Filme von DDR-Stellen angekauft. Dagegen wurden von ihm, wie früher vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, Filme der DDR-Produktion in der Bundesrepublik von selbständigen Importeuren erworben. Die Arbeit mit Original-Materialien aus der DDR im Rahmen der politischen Bildungsarbeit (nichtgewerblich und nicht öffentlicht) hat nicht zum Ziel, Propaganda für die DDR zu machen, sondern ,die Kenntnis der dortigen Wirklichkeit, zu der auch Film und Fernsehen gehören, zu vermitteln. Die für den Ankauf von DDR-Filmen jährlich vorgesehenen Mittel werden in einer gesonderten Haushaltsposition ausgewiesen und vom zuständigen Achter-Ausschuß genehmigt. Auch die DDR kauft in der Bundesrepublik Filme für ihre Zwecke. Im übrigen ist die Frage des gegenseitigen Bezugs von Film- und Fernsehproduktionen Gegen- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 3427* stand der Folgeverhandlungen gemäß Ziffer II 10 des Zusatzprotokolls zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 17. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1086 Frage B61): Hat die Bundesregierung vor Erklärung ihres Zieles der Gesamthochschule im EWG-Entwurf Prognosen des Finanzbedarfs für den Gesamthochschulbereich im Vergleich zu den Kosten herkömmlicher wissenschaftlicher Hochschulen anstellen lassen, um zu verhindern, daß nicht bei geringeren Steigerungsraten der Mittel für die wissenschaftlichen Hochschulen in Zukunft noch weniger Studenten zugelassen werden können als im Jahr 1973? Das gegenwärtige Hochschulwesen ist durch eine Reihe von Fehlentwicklungen gekennzeichnet, die zu erheblichen Investitions- und laufenden Kosten führen, die bei einer rationelleren Gestaltung vermieden werden könnten. Als Beispiel nenne ich: die überlangen Verweilzeiten, die nicht zuletzt deshalb entstehen, weil Studierende in unstrukturierten Studiengängen sind, nicht nach dem für sie besten, sondern dem scheinbar höchsten Abschluß streben und hierdurch häufig letztlich scheitern. Hohe Abbrecherquoten und hohe Verweilzeiten führen zu erheblichen Kostensteigerungen im Hochschulbereich, aber letztlich selbstverständlich auch zu erheblichen Belastungen in anderen Bereichen. Ähnliches gilt für die Nutzung von Hochschuleinrichtungen. Während ein Teil der Einrichtungen, insbesondere in den Fachhochschulen, außerordentlich intensiv genutzt wird, lassen Feststellungen im Bereich der wissenschaftlichen Hochschulen erkennen, daß eine Optimierung der Nutzung erheblichen Gewinn bringen kann. Die Berechnungen nach dem Richtwertsystem, die innerhalb der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung unter verschiedenen Annahmen angestellt wurden, zeigen, daß ohne rationalisierende Maßnahmen die Kosten des Hochschulwesens noch sehr viel stärker steigen würden, als dies ohnehin der Fall ist. Hierbei sind unter Rationalisierungsmaßnahmen nicht nur unmittelbar ökonomische Maßnahmen zu verstehen, sondern auch solche, die Studium und Lehre effektiver machen. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß diese durch die Gesamthochschulen erreicht werden kann. Sie geben mit ihrem differenzierten Studienangebot die Möglichkeit, daß Studenten nicht aus falsch verstandenem Prestigedenken einen ihnen nicht gemäßen Studiengang wählen, sie geben die Möglichkeit einer rationelleren Nutzung aller Hochschuleinrichtungen für die verschiedensten Arten von Studiengängen, und sie geben schließlich die Möglichkeit, auch die Tätigkeit des wissenschaftlichen und sonstigen Personals zu optimieren, unabhängig von den gegenwärtig bestehenden institutionellen Grenzen. Wie Ihnen bekannt ist, gehen die Planungen des Bundes und aller Länder dahin, die Zahl der Studienplätze auch in Zukunft erheblich zu vermehren; es kann daher keine Rede davon sein, daß in Zukunft weniger Studenten zugelassen werden können als im Jahre 1973. Wie bei allen Maßnahmen im Hochschulbereich, die auf eine größere Effizienz gerichtet sind, wird sich der Erfolg freilich nicht von heute auf morgen einstellen. Anlage 96 Antwort des Staatssekretärs Haunschild vom 19. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kern (SPD) (Drucksache 7/1086 Fragen B 66 und 67) : Wie wird die Bundesrepublik Deutschland sich an der geplanten „Europäischen Wissenschaftsstiftung" beteiligen, deren Gründung für den 18. Mai 1974 vorgesehen ist? Warum wurde die „Europäische Wissenschaftsstiftung" durch multinationalen Vertrag und nicht als Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft errichtet? 1. Ziel der Neugründung ist es, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Grundlagenforschung durch verstärkten Kenntnis- und Wissenschaftleraustausch sowie durch gemeinsame Projekte zu intensivieren. Da es sich um einen Zusammenschluß nicht-staatlicher Organisationen handelt, ist eine Beteiligung der Regierungen nicht vorgesehen. Die Bundesregierung begrüßt die Absicht, die Zusammenarbeit institutionell zu festigen. Durch ihre Beteiligung in den Entscheidungsgremien der deutschen Partner — der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft — ist ihre ständige Unterrichtung sichergestellt. Bei der geplanten Europäischen Wissenschaftsstiftung handelt es sich um ein Vorhaben, das von den Wissenschaftsorganisationen westeuropäischer Staaten getragen werden soll. 2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hatte im Sommer 1972 im Rahmen ihrer Vorschläge über die „Ziele und Mittel einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung" auch die Schaffung einer Europäischen Wissenschaftsstiftung für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagen. Die Wissenschaftsorganisationen aus 15 westeuropäischen Ländern haben diesen Gedanken aufgegriffen und in eigener Initiative die Gründung einer solchen Stiftung in größerem geographischen Rahmen eingeleitet. Sie sind dabei von der Überlegung ausgegangen, daß die geplante Koordinierung und Förderung der Grundlagenforschung nicht auf die Staaten der Gemeinschaft beschränkt sein sollte. Die EG-Kommission und die Gründungsmitglieder der Stiftung beabsichtigen, enge Beziehungen zu unterhalten. 3428* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973 Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 18. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/1086 Frage B 68): Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht der deutschschwedischen Kommission „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule", und welche praktischen Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Der Bericht der deutsch-schwedischen Kommission zur Untersuchung von Fragen der Mitbestimmung in Schule, Hochschule und Forschung wurde am 25. September 1973 dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft als Auftraggeber auf seiten der Bundesrepublik überreicht. Veröffentlicht ist erst Band 1 der vorgesehenen fünfbändigen Gesamtausgabe. Dieser weit über 500 Druckseiten starke Band enthält den eigentlichen Kommissionsbericht „Demokratisierung und Mitwirkung in Schule und Hochschule". Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat bei der Übergabe des Kommissionsberichts erklärt, daß die dort behandelten „Fragen der Mitbestimmung und Mitwirkung in ihrer großen Bedeutung für die gesamte soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung zunehmend erkannt" werden. Die Arbeit dieser ersten bilateral arbeitenden Kommission gilt in der Bundesrepublik und in Schweden „als ein bemerkenswertes Beispiel zeitgemäßer Kulturpolitik". Neben der Belebung der öffentlichen Diskussion um diese Fragen sind die praktischen Konsequenzen z. Z. noch nicht abschließend zu übersehen. Für die aktuelle Arbeit am Hochschulrahmengesetz im Parlament wird der Kommisisonsbericht ausgewertet werden; inwieweit Arbeitsergebnisse der Kommission auch zur Ergänzung der Empfehlungen des Deutschen Bildungsrats vorn Mai 1973 „Verstärkte Selbständigkeit der Schule und Partizipation der Lehrer, Schüler und Eltern" herangezogen werden können, wird ein genauerer Vergleich zeigen. Auf jeden Fall wird das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft noch in diesem Jahr eine Kurzfassung der Arbeitsergebnisse der Kommission herausbringen und an Interessenten kostenlos abgeben. Damit soll vor allem auch eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit über Mitwirkungsfragen im Bildungsbereich gefördert werden.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 17. Oktober 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung (EWG) des Rates zur sechsten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1599/71 zur Festsetzung zusätzlicher Bedingungen, denen eingeführter Wein, der zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmt ist, entsprechen muß
— Drucksache 7/916 —
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 15. Oktober 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heck, Dr. Marx, Dr. Freiherr von Weizsäcker, Reddemann, Windelen, Dr. Wörner und Genossen betr. Bereitschaft der DDR, in besonderen Fällen Eheschließungen zu genehmigen — Drucksache 7/1054 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/1119 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Höcherl, Dr. Althammer, Dr. Häfele, Leicht und der Fraktion der CDU/CSU betr. Einkommensteuerreform; hier: finanzielle Auswirkungen — Drucksache 7/1063 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/1120 verteilt.
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Anhänge zu den Verordnungen (EWG) Nr. 2142/70 und 950/68 insbesondere wegen Änderungen der Klassifizierung einiger Fischereierzeugnisses im Zolltarif
— Drucksache 7/1072 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung bestimmter, die Gewährung von Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, betreffender Fristen für die Jahre 1972, 1973 und 1974
— Drucksache 7/1073 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1968/73 zur Festlegung der im Falle von Störungen auf dem Getreidesektor anzuwendenden Grundregeln
— Drucksache 7/1074 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die in der Landwirtschaft im Anschluß an die Heraufsetzung des Leitkurses des niederländischen Gulden zu treffenden Maßnahmen
— Drucksache 7/1075 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) Nr. 2543/73 des Rates vom 19. September 1973 zur Änderung der Verordnung Nr. 129 über den Wert der Rechnungseinheit und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse
Verordnung (EWG) Nr. 2544/73 des Rates vom 19. September 1973 betreffend den in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurs für den niederländischen Gulden
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß keine Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden.
Überweisung von Zollvorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:

(E der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksache 7/1079 — überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 23. Januar 1974 Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes —Drucksachen 7/315, 7/1008, 7/1009 — a)

— Drucksache 7/1107
Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/1106
Berichterstatter: Abgeordneter Geisenhofer

(Erste Beratungen 26./28. und 55. Sitzung)

Ich darf den Berichterstattern für die Abgabe ihres Berichtes danken und stelle die Frage, ob die Berichterstatter ihren Bericht ergänzen wollen. — Als Berichterstatter hat das Wort Herr Abgeordneter Geisenhofer.




Franz Xaver Geisenhofer (CSU):
Rede ID: ID0705800100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Ihnen vorliegenden Schriftlichen Ausschußbericht darf ich in einigen Schwerpunkten noch mündlich ergänzen.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion und der des Bundesrates sind wortgleich. Sie unterscheiden sich von dem Entwurf der Bundesregierung im wesentlichen hinsichtlich des Anpassungstermins und der Nichtanrechnung von bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen gegen Abkömmlinge auf die Elternrente. Übereinstimmend sehen die Gesetzentwürfe eine lineare Anhebung der laufenden Versorgungsbezüge um rund 11,4 % vor.
Die Gesetzentwürfe wurden vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung am 10. Oktober behandelt. Bezüglich der Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates beantragte die CDU/CSU-Fraktion, dem Änderungsvorschlag des Bundesrates zu folgen und die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes in den Eingangsworten hervorzuheben. Dieser Antrag wurde von der Ausschußmehrheit u. a. mit der Begründung abgelehnt, daß dieses Gesetz keine verfahrensrechtlichen Regelungen enthalte, so daß die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich sei.
Im Laufe der Beratungen wurden von seiten der Koalitionsfraktionen etwa zehn Anträge gestellt, die aus Bundesratsstellungnahmen und Forderungen resultierten, die dann einstimmig im Ausschuß verabschiedet wurden, weil sie auch den Forderungen der CDU/CSU-Fraktion entsprachen.
Auf Anregung der CDU/CSU entschied nach eingehender Beratung der Ausschuß einstimmig, den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des § 25 a Abs. 6 nicht zu übernehmen, da er eine Verschlechterung des geltenden Rechtes darstellen könnte. Die Vertreter der Bundesregierung teilten in etwa diese Bedenken. Es sollen daher die Auswirkungen noch einmal überdacht und notfalls mit dem Sechsten Anpassungsgesetz ein entsprechender Vorschlag gemacht werden.
Zu § 36 wurde auf Grund ,der Anträge des Bundesrates, der Bundesregierung und der CDU/CSU-Fraktion einstimmig die Erhöhung des Bestattungsgeldes von 750 DM auf 1000 DM beschlossen.
Bei § 48 des BVG lag dem Ausschuß ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion vor, der darauf abzielte, die Gewährung von Witwen- und Waisenbeihilfe an Hinterbliebene von Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 oder 60 v. H. an die gleichen Voraussetzungen zu knüpfen wie für die Hinterbliebenen von Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 v. H. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion wurde von der Ausschußmehrheit abgelehnt. Es wurde aber die allgemeine Auffassung vertreten, daß das Rundschreiben der Bundesregierung zur Vergabe von Witwen- und Waisenbeihilfen nochmals überprüft werden 'sollte.
Bei § 51 des Bundesversorgungsgesetzes befaßte sich ,der Ausschuß eingehend mit dem Vorschlag zur Elternversorgung. Hier lagen entsprechende Gesetzesanträge ,der CDU/CSU-Fraktion, des Bundesrates
und ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf vor. Der Ausschuß beschloß einstimmig, in § 51 des Bundesversorgungsgesetzes ausdrücklich klarzustellen, daß entgegen einer bisherigen Regelung in der maßgebenden Durchführungsverordnung Unterhaltsansprüche gegen Abkömmlinge bei der Festsetzung der Elternrente nicht mehr zu berücksichtigen sind. Mit dieser Regelung löste der Ausschuß ein seit vielen Jahren immer wieder diskutiertes Problem, das in der Vergangenheit zu sozialen Härten und großen verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten geführt hatte.
Zu § 56 BVG stellte die CDU-CSU-Fraktion den Antrag, die in ihrem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des § 56 zu übernehmen, d. h., die Anpassungstermine der Kriegs- und Wehrdienstopferrenten in Anlehnung an die Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils auf den 1. Juli eines Jahres vorzuverlegen. Diesem Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen entgegengehalten, er könne wegen der finanziellen Auswirkungen in dieser Form nicht angenommen werden. Der Ausschuß beschloß mit Mehrheit die nach dem Regierungsentwurf vorgesehene Änderung des § 56 des Bundesversorgungsgesetzes.
Neu in das Gesetz eingefügt wurde Art. 2 a, der den bekannten Stufenplan der Bundesregierung hinsichtlich der Vorziehung der Anpassung der Kriegs- und Wehrdienstopferrenten enthält.
In der Schlußabstimmung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung einstimmig verabschiedet worden, nachdem ,die CDU/CSU-Fraktion zum Ausdruck gebracht hatte, daß sie mit Nachdruck an dem Schwerpunkt ihrer Gesetzesvorlage, nämlich an der Anpassung zum 1. Juli eines Jahres, festhalte.
Weitere Einzelheiten können Sie .dem Ihnen vorliegenden Schriftlichen Bericht entnehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705800200
Wünscht der Herr Berichterstatter des Haushaltsausschusses das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die zweite Beratung. Wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich gehe davon aus, daß in der zweiten Beratung die einzelnen Änderungsanträge dann behandelt werden, wenn sie aufgerufen werden.
Wir kommen zu Art. 1. Dazu liegen eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Sie sind sicher damit einverstanden, daß ich zunächst den Änderungsantrag Drucksache 7/1115 aufrufe. Wenn dieser Antrag, der die Terminänderung betrifft, angenommen wird, ergeben sich eine Reihe von Konsequenzen für die anderen Änderungsanträge. — Sie sind damit einverstanden. Dann rufe ich den Änderungsantrag Drucksache 7/1115 der CDU/CSU-Fraktion zu Nr. 24 betreffend § 56 auf. Wird zur Begründung dieses Antrags das Wort gewünscht? — Bitte schön, Herr Abgeordneter Burger!




Albert Burger (CDU):
Rede ID: ID0705800300
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begründe alle Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion gemeinsam. Ich bitte, dann auch über § 56 abstimmen zu lassen. Die Entscheidung, die hier dann gefällt wird, betrifft alle anderen Anträge. Es handelt sich allein um das Problem der vorgezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten.
Die wichtigste Entscheidung des Deutschen Bundestages ist heute die Regelung des Anpassungszeitpunkts für die Renten von 2,4 Millionen Kriegsopfern. Die CDU/CSU beantragt, die Anpassung der Kriegsopferrenten zum gleichen Zeitpunkt wie die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung vorzunehmen.
Nach harten Auseinandersetzungen war es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im vergangenen Jahr gelungen, ihre Vorschläge zur zweiten Rentenreform durchzusetzen. Die bisher am 1. Januar vollzogene Erhöhung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird deshalb um ein halbes Jahr früher durchgeführt. Diese Aktualisierung der Rentenformel war durch eine bisher nie dagewesene Verteuerung der Lebenshaltung überfällig geworden. Die Männer und Frauen, die einst den Wohlstand mitgeschaffen haben, nahmen infolge Preissteigerungen und Geldentwertung nicht mehr am sozialen Fortschritt teil. Was die Rentenanpassung damals an Kaufkraft mehr brachte, sammelte die Preisentwicklung wieder ein, Die Sozialversicherungsrenten wurden auch in diesem Jahre wieder am 1. Juli angepaßt.
Die CDU/CSU beantragt, daß auch die Renten der Kriegsopfer zum gleichen Zeitpunkt erhöht werden. Es gibt keinen vernünftigen Grund, der gegen diese Gleichbehandlung spricht. Es wäre mit den Grundsätzen eines sozialen Rechtsstaates nicht vereinbar, wenn nicht auch für die Kriegsopfer die Leistungsverbesserungen zum gleichen Zeitpunkt einträten. Die Übernahme der Rentendynamisierung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in die Kriegsopferversorgung ab Januar 1970 beinhaltet ja nicht nur ein mathematisches System, sondern meint vor allen Dingen Zweck und Ziel einer fortschrittlichen Regelung. Wir fordern deshalb eine nicht nur wertgleiche, sondern auch zeitgleiche Anpassung der Versorgungsrenten.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode verpflichtet, unverzüglich in diesem Sinne initiativ zu werden. Mit ihrem Gesetzentwurf und dem heutigen Antrag hat sie Wort gehalten.
Die Gründe für ein Vorziehen der Anpassung sind die gleichen wie bei den Versicherungsrenten, ja, sie sind sogar besonders dringlich, weil mit dem ersten Anpassungsgesetz aus dem Jahre 1970 die Renten der Kriegsopfer nicht in der gleichen Höhe angepaßt wurden wie die Versichertenrenten in der vorausgegangenen dreijährigen Vergleichszeit. So entstand bereits beim Start ein gewisser Rückstand, der durch die nachfolgenden Anpassungen noch vergrößert wurde. Leider war auch in den folgenden Jahren, 1971 und vor allem 1972, die
Steigerung der Rente nur deckungsgleich mit der Höhe der Preissteigerungen. So wurde der sozialpolitische Effekt einer von großen Hoffnungen getragenen jährlichen Erhöhung von 'der mißglückten Stabilitätspolitik der Bundesregierung überrollt, und niemand kann heute selbst in der Zeit eines Stabilitätsprogramms fordern, daß die Kriegsopfer erst drei Jahre später in den Genuß der vorzeitigen Anpassung kommen sollen. Die Inflationsschäden sind heute für viele Gruppen in der Bevölkerung bereits so groß, daß auf gezielte Mehrausgaben nicht verzichtet werden kann, auch nicht aus konjunkturpolitischen und haushaltspolitischen Gründen.
Die Bundesregierung hat auf dem Höhepunkt der öffentlichen Auseinandersetzung in den Streit der Meinungen mit einem Diskussionsbeitrag besonderer Art eingegriffen. Sie wählte nicht nur das Parlament zum Ort einer argumentativen Diskussion, sondern wandte sich mit einer teuren Anzeige über die Tageszeitungen an die Öffentlichkeit. Mit diesem ungewöhnlichen, in der Geschichte der Bundesrepublik meines Wissens bisher einmaligen Unternehmen erbrachte die Bundesregierung ein Meisterstück der Irreführung. Mit Prozentzahlen und verwirrenden Vergleichen vernebelte sie die Wirklichkeit.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Glaubt denn die Bundesregierung im Ernst, daß rung 30 000 Beschädigte und Witwen die Strapazen einer Demonstration in Bonn auf sich genommen hätten, wenn ihre Welt so problemlos wäre, wie sie die Anzeige ,der Regierung den Bürgern vormachte?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Mit dieser Anzeige wollte die Regierung einen Verband treffen, der es wagte, für das Wohl seiner Mitglieder eine friedliche Demonstration in Bonn zu organisieren. In Wirklichkeit aber hat sie alle Kriegsbeschädigten und Witwen getroffen.

(Abg. Katzer: Leider wahr!)

Irreführend ist der letzte Satz der Anzeige, in dem die Bundesregierung behauptet, daß allgemeine Erhöhungen und vorgezogene Anpassung von 1970 bis 1974 eine Rentensteigerung um 63 0/0, für Witwen sogar um 75 % ausmachten. Dieser Vergleich ist deshalb nicht richtig, weil die in den Zahlen enthaltene Rentensteigerung vom 1. Januar 1970 für die drei vorhergehenden Jahre, nämlich 1967, 1968 und 1969 gilt. Auch gibt das Inserat der Bundesregierung keinerlei Information über die Höhe der Renten im Einzelfall. Warum nennt denn die Bundesregierung nicht die realen jährlichen Rentensteigerungen in D-Mark? Hat sie hier etwas zu verbergen oder will sie nicht über die wirkliche Lage der Kriegsopfer informieren?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Den Fachleuten ist doch bekannt, daß viele Ansprüche nur auf dem Papier stehen. Nach einer Aufstellung des Bundesministeriums für Arbeit vom 30. September 1972 haben von rund 1 149 000 Beschädigten zirka 130 000 nur eine Ausgleichsrente und nur etwa 126 000 einen Schadensausgleich erhalten. Auch bei über 1 Million Witwen kommen lediglich



Burger
etwa 500 000 in den Genuß einer Ausgleichsrente, und zirka 330 000 haben Anspruch auf Schadensausgleich.
Leider können die Betroffenen sich nicht mit einer gleich großen Aufklärungsanzeige wehren, da ihnen hierzu leider die Mittel fehlen. Man fragt sich: Warum dieser Werbeaufwand ausgerechnet bei den Kriegsopfern? Warum denn geht die Bundesregierung nicht mit dem gleichen Eifer z. B, gegen die Fluglotsen vor, die den Steuerzahler schon rund 200 Millionen DM gekostet haben?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Kriegsopfer, repräsentiert durch ihre Organisationen, stehen zu diesem Staat und seiner Ordnung. In ihren Reden erwähnen die Verantwortlichen immer anerkennend alle Verbesserungen. Um was sie kämpfen, ist vor allem eine zeitgleiche Anpassung ihrer Renten in diesem Jahr und nicht erst in drei Jahren.
Niemand leugnet Verbesserungen. Doch Vergleiche mit den 50er Jahren hinken; denn Mark ist nicht mehr gleich Mark; die Haushaltsmittel des Bundes haben sich vervielfacht; die Preise steigen dreimal so schnell, und der reale Abstand zwischen Durchschnittseinkommen und der Rente eines erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten ist in den letzten Jahren deutlich größer geworden.
Alle diese Gesichtspunkte begründen die Richtigkeit unseres Antrags.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, in dieser Stunde erwarten die Kriegsopfer vom Deutschen Bundestag eine gerechte Entscheidung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der Bundesrat, ja auch das Land Hessen sind für die Anpassung der Kriegsopferrenten noch in diesem Jahr. Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. Ich beantrage namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705800400
Das Wort hat der Abgeordnete Glombig.

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0705800500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie ist die Situation gegenüber der vor 14 Tagen? Es hat sich nichts geändert. Es sind die gleichen Argumente, es sind die gleichen Anträge der Opposition. Sogar die Unruhe der Opposition ist die gleiche geblieben, wenngleich das gar keine heilsame Unruhe ist, sondern eine gewollte Unruhe.
Man will uns und der Offentlichkeit vormachen, als brächte das Fünfte Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung den Kriegsopfern keine Gerechtigkeit. Ich bin der Meinung — und das wird von der Mehrheit der Kriegsopfer auch unterstützt und anerkannt —, daß durch den Stufenplan, den wir jetzt in einem besonderen Artikel des Fünften Anpassungsgesetzes vorgesehen haben, auch unter Beachtung der finanz- und konjunkturpolitischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten das geschieht, was notwendig und möglich ist, nämlich eine vorgezogene Rentenanpassung in Stufen: zum 1. Oktober 1974 — damit würden die Kriegsopfer bereits im Jahre 1974 eine Rentenanpassung von durchschnittlich 15 v. H. erhalten — und dann zum 1. Juli 1975, der nächsten Stufe in dieser Rentenanpassung. Die Kriegsopfer werden auch für das Jahr 1975 eine Rentenanpassung von durchschnittlich 15 % erhalten. Damit werden die Kriegsopfer bereits ab 1. Oktober 1974 sowohl rechtlich als auch materiell den Sozialrentnern gleichgestellt werden.
Herr Burger, Sie wissen doch genauso wie die Öffentlichkeit — auch wenn das inzwischen in Vergessenheit geraten sein sollte —, daß die vorgezogene Rentenanpassung in der Sozialversicherung deswegen vorgenommen worden ist, weil die Rentenanpassung durch die Schuld der damaligen CDU/CSU-Regierung im Jahre 1958 ausgefallen war und deshalb eine teilweise Nachholung dieser Rentenanpassung durchgeführt wurde. Wir haben damals bereits mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, daß eine vorgezogene Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung aus den gleichen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Das wird von den Kriegsopfern auch anerkannt. Trotzdem haben wir diesen Stufenplan entwickelt, der, weil wir meinen, daß hier auch aus moralischen Gründen eine Verpflichtung besteht, den Kriegsopfern das geben soll, was möglich und notwendig ist.
Meine Damen und Herren, die Anträge, die uns hier vorliegen und deren Kern der Antrag zu § 56 ist, der die Rentenanpassung zum 1. Juli 1973 vorsieht, haben ein Finanzvolumen für die Jahre 1973/74 von nicht weniger als — sage und schreibe — 575 Millionen DM.

(Abg. Geisenhofer: Ausgerechnet bei den Kriegsopfern sparen!)

— Mein lieber Herr Geisenhofer, Ihr Parteifreund Herr Kollege Stücklen hat von einem aufgeblähten Sozialkonsum im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 1974 gesprochen. Wie nennen Sie es eigentlich, wenn Sie solche Anträge hier einbringen, Herr Kollege Geisenhofer, ohne solide Deckungsvorschläge für diese Anträge zu machen?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sie werfen den Koalitionsfraktionen auf der einen Seite vor, sie würden die Sozialleistungen über das hinaus verbessern, was Sie für richtig halten, und auf der anderen Seite stellen Sie immer wieder Anträge, die weit über das hinausgehen, was durch den Haushalt gedeckt ist. Sie haben zu keiner Zeit bei den Beratungen dieser oder ähnlicher Anträge — auch nicht bei der Haushaltsberatung — einen soliden Deckungsvorschlag gemacht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, daß ich es mir nun wirklich ersparen kann, noch einmal auf alle Argumente einzugehen; sie sind vor vierzehn Tagen, meine ich, hier sehr ausgiebig besprochen worden. Sie sind ausgiebig auch im Ausschuß besprochen worden. Selbst unser Stufenplan — vorgezogene Rentenanpassung zum 1. Oktober 1974 in der ersten



Glombig
Stufe und zum 1. Juli 1975 in der zweiten Stufe — ist von einigen Vertretern der Opposition im Ausschuß unterstützt worden. In der Schlußabstimmung des Ausschusses haben Sie dem ganzen Gesetz Ihre Zustimmung gegeben. Um so mehr muß ich mich darüber wundern, daß diese Anträge hier erneut gestellt werden.
Ich habe bei der 1. Lesung gesagt, es handle sich um Schaufensteranträge; ich meine — das ist für mich inzwischen Überzeugung geworden —: jetzt sind es sogar Agitationsanträge geworden,

(Beifall bei den Regierungsparteien — Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört!)

mit denen Sie versuchen, draußen ein politisches Geschäft zu betreiben. Ich finde, das muß man hier auch mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen.

(Abg. Maucher meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

— Herr Kollege Maucher, wir wollen dieses Spielchen von vor vierzehn Tagen nicht wiederholen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich bin der Meinung, es wird höchste Zeit, daß das, was wir für die Kriegsopfer hier vorschlagen, auch über die Bühne geht und beschlossen wird, daß es von Ihnen nicht länger als notwendig aufgehalten
wird.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705800600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Franke (Osnabrück)?

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0705800700
Ich habe vor 14 Tagen — Sie können das im Protokoll nachlesen — ausreichend Gelegenheit gegeben, zu all den Einzelfragen der Kriegsopferversorgung Ihre Fragen zu stellen, und ich bin Ihnen in keinem Punkte eine Antwort schuldig geblieben. Aber ersparen Sie uns nun wirklich die Wiederholung dieses Auftritts von vor 14 Tagen; es würde niemandem nützen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705800800
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Franke?

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0705800900
Na gut, Herr Franke!

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0705801000
Herr Kollege Glombig, halten Sie das Bemühen, die soziale Besserstellung einer Randgruppe unserer Gesellschaft, nämlich der Kriegsopfer, zu erreichen, für Agitation und den entsprechenden Antrag für einen Agitationsantrag?

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0705801100
Nein, ich halte es für Agitation, daß Sie mit Ihrem Antrag bewußt über das im Augenblick Notwendige

(Unruhe bei der CDU/CSU)

— jawohl — wie auch über das Mögliche hinausgehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es ist doch nicht wahr, meine Damen und Herren, daß die Kriegsopfer in jedem Falle die Ärmsten der Armen in diesem Volke wären. Auch das muß man doch einmal sagen, und ich sage es hier im Bewußtsein dessen, was ich sage. Wissen Sie, daß ein großer Teil der Kriegsopfer ja auch noch arbeitet, daß ein großer Teil der Kriegsopfer auch Renten aus der Sozialversicherung bezieht und auch von daher an der Dynamisierung der Renten teilnimmt?
Und trotzdem sind wir nicht so weit gegangen wie der frühere Bundeskanzler Kiesinger, der seinem Bundesarbeitsminister den Auftrag gab, doch einmal zu überlegen, ob nicht die Grundrenten ganz in Fortfall kommen könnten.

(Beifall bei der SPD.)

Wir müssen auch diejenigen sehen, die in Arbeit stehen und die durchaus in der Lage sind, durch Arbeit, durch ihre Leistung, ihr Einkommen zu verbessern. Im übrigen haben wir nicht nur ein Versorgungsgesetz, sondern auch Rehabilitationsgesetze, und wir haben ein Schwerbeschädigtengesetz, das der beruflichen Eingliederung der Behinderten dient. Auch das wollen wir erneut verbessern.

(Abg. Geisenhofer meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Ich meine, das muß man in einem Zusammenhang sehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705801200
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Geisenhofer?

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0705801300
Meine Damen und Herren, es muß hier zum Abschluß dieser Debatte noch einmal mit aller Deutlichkeit festgestellt werden, daß der Leistungsanstieg in der Kriegsopferversorgung durch die Dynamisierung der Renten und durch die strukturellen Verbesserungen, die wir auch in diesem Anpassungsgesetz wieder haben, zu einem um 78 % höheren Aufwand pro Versorgungsberechtigten gegenüber 1969 geführt hat. Und wenn uns und der Bundesregierung hier vorgeworfen wird, wir agierten nur mit Prozentzahlen, dann will ich Ihnen einmal die absoluten Zahlen dessen sagen, was die Kriegsopfer im einzelnen mehr bekommen haben. Wir sind von 1969 mit einer Kriegsopfer-Leistung von 2 236 DM bis zum Jahre 1973 zu einer Kriegsopfer-Leistung von 3 390 DM gekommen. Das ist in der Zeit von 1969 bis 1973 absolut ein Mehr von 1 200 DM je Versorgungsberechtigten. Und nun will ich Ihnen sagen, in welcher Weise die Kriegsopferleistungen z. B. in der Zeit von 1952 bis 1954 zurückgegangen sind. 1952 hatten wir ein Minus von 6,2 %, 1953 ein Minus von 0,9 %, 1954 ein Minus von 2,2 % und 1957 ein Minus von 3 %, 1960 sogar ein Minus von 7,1 %. Ich meine hiermit die Entwicklung des Aufwandes je Versorgungsberechtigten und des Bruttosozialproduktes je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen.
Auch darf, meine Damen und Herren, nicht außer acht gelassen werden, daß trotz Abnahme der Personenzahl der Haushaltsbedarf für die Kriegsopferversorgung ständig steigt. Er wird 1974 einschließlich der Kriegsopferfürsorge mehr als 10 Milliarden



Glombig
DM betragen. Ich meine, daß sich das alles sehr gut
— auch bei den Kriegsopfern — sehen lassen kann.
Ich bin überzeugt, daß die Kriegsopfer diese Leistung zu würdigen wissen, und ich bin überzeugt, daß Ihre Anträge hier heute abgelehnt werden, weil sie abgelehnt werden müssen, denn sie sind — ich bleibe dabei — nicht seriös.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705801400
In zweiter Lesung wird das Wort, soweit ich sehe, nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 7/1115. Mit ihm soll, wie Sie wissen, im § 56 die Ziffer 24 geändert werden.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Bei der Abstimmung verfahren wir wie folgt. Es sind für alle, also auch für die Berliner-Abgeordneten, drei Kästen aufgestellt. Auf der rechten Seite des Hauses steht der Kasten für Ja-Stimmen, auf der Seite drüben der Kasten für Nein-Stimmen, in der Mitte der für Enthaltungen. Die Berliner-Abgeordneten werfen ihre Abstimmungskarten, die bekanntlich eine andere Form haben, in die gleichen Urnen ein.
Ich eröffne die Abstimmung und darf Sie bitten, Ihre Karten abzugeben.
Haben alle Damen und Herren ihre Stimmkarten abgegeben? — Das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und darf die Damen und Herren Schriftführer bitten, mit ¡der Auszählung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, wir haben soeben über den Antrag auf Drucksache 7/1115 abgestimmt. Nach meinem Dafürhalten sind mit seiner Annahme oder Ablehnungen gleichzeitig die Anträge auf den Drucksachen 7/1114, 7/1116 und 7/1118 behandelt. Die Frage, die sich stellt, ist, ob damit auch der Antrag auf Drucksache 7/1117 erledigt ist.

(Abg. Franke [Osnabrück] : Nein!)

— Nein. — Dann darf ich folgendes vorschlagen. Die Auszählung geht relativ schnell; wir können aber noch nicht in die dritte Lesung eintreten.

(Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, das Haus ist daran interessiert, daß wir mit unserer Arbeit zügig vorankommen; ich darf Sie daher bitten, Platz zu nehmen.

(Fortgesetzte Unruhe.)

— Darf ich Sie erneut bitten, Platz zu nehmen. Wir können mit der Arbeit nicht fortfahren, weil leider im Hause nicht verstanden wird, was hier vorgetragen wird.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, daß wir, bevor das Ergebnis der Auszählung vorliegt — es wird nicht sehr lange dauern —, den nicht mit dem soeben zur Abstimmung gestellten Antrag zusammenhängenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/1117 behandeln. Sind Sie damit einverstanden? — Wird zum Antrag auf Drucksache 7/1117 das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich fragen, wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 7/1117 zustimmt. Ich bitte um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wir warten jetzt auf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Die Abstimmung über den Antrag 7/1115 hat folgendes Ergebnis gebracht. Es haben 385 stimmberechtigte und 14 Berliner Abgeordnete abgestimmt. Davon haben mit Ja 177, mit Nein 208 stimmberechtigte Abgeordnete gestimmt; keine Enthaltung. Mit Ja haben fünf, mit Nein neun Berliner Abgeordnete gestimmt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 385 und 14 Berliner Abgeordnete; davon
Ja: 177 und 5 Berliner Abgeordnete
Nein: 208 und 9 Berliner Abgeordnete
Ja CDU/CSU
Alber
von Alten-Nordheim Dr. Althammer
Dr. Arnold Baier
Dr. Barzel
Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Mönchengladbach) Frau Benedix
Benz
Bewerunge Biechele Biehle
Dr. Dr. h. c. Birrenbach Dr. Blüm
von Bockelberg
Braun
Bremer
Bremm
Burger
Carstens (Emstek)

Dr. Carstens (Fehmarn) Dr. Czaja
Damm
Dr. Dollinger
Dr. Dregger Dreyer
Eigen
Eilers (Wilhelmshaven) Engelsberger
Dr. Erhard

(Bad Schwalbach] Ernesti Dr. Evers Ey Dr. Eyrich Ferrang Freiherr von Fircks Franke Dr. Freiwald Dr. Frerichs Dr. Fuchs Geisenhofer Gerlach Gewandt Gierenstein Dr. Gölter Dr. Götz Dr. Gruhl Dr. Häfele Dr. Hammans von Hassel Hauser Dr. Hauser Dr. Heck Hösl Dr. Hornhues Horstmeier Frau Hürland Dr. Hupka Dr. Jaeger Jäger Dr. Jahn Dr. Jenninger Dr. Jobst Josten Katzer Dr. Kempfler Kiechle Dr. h. c. Kiesinger Dr. Klein Dr. Klein Dr. Kliesing Dr. Köhler Dr. Kraske Freiherr von Kühlmann-Stumm Dr. Kunz Lampersbach Leicht Lemmrich Dr. Lenz Lenzer Link Löher Dr. Luda Dr. Marx Maucher Dr. Mende Dr. Mertes Mick Dr. Mikat Dr. Miltner Müller Dr. Narjes Frau Dr. Neumeister Niegel Nordlohne Dr.-Ing. Oldenstädt Orgaß Pfeffermann Pfeifer Picard Pieroth Pohlmann Dr. Prassler Dr. Probst Rainer Rawe Reddemann Frau Dr. Riede Dr. Riedl Dr. Ritgen Dr. Ritz Röhner Rollmann Rommerskirchen Roser Russe Sauer Sauter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble Schedl Frau Schleicher Schmitt Dr. Schneider Frau Schroeder Dr. Schulze-Vorberg Seiters Sick Solke Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Dr. Sprung Dr. Stark Dr. Stavenhagen Frau Stommel Stücklen Susset de Terra Thürk Tillmann Dr. Todenhöfer Frau Tübler Dr. Unland Frau Verhülsdonk Vogel Vogt Volmer Dr. Waffenschmidt Wagner Dr. Waigel Dr. Warnke Wawrzik Weber Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner Frau Dr. Wex Frau Will-Feld Windelen Dr. Wittmann Frau Dr. Wolf Baron von Wrangel Dr. Zeitel Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Berliner Abgeordnete Frau Berger Müller Nein SPD Ahlers Dr. Ahrens Amling Anbuhl Dr. Apel Arendt Baack Bäuerle Barche Dr. Bardens Batz Dr. Bayerl Becker Berkhan Biermann Blank Dr. Böhme Frau von Bothmer Brandt Büchler Büchner Dr. von Bülow Buschfort Dr. Bußmann Collet Conradi Coppik Frau Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi Dürr Eckerland. Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Frau Eilers Dr. Enders Engholm Esters Ewen Dr. Farthmann Fiebig Dr. Fischer Franke Gansel Geiger Gerstl Dr. Geßner Glombig Gnädinger Grobecker Grunenberg Haar Haase Haase Hansen Hauck Henke Hermsdorf Herold Höhmann Horn Huonker Immer Jahn Jaschke Dr. Jens Junghans Junker Kaffka Kern Koblitz Konrad Kratz Dr. Kreutzmann Krockert Kulawig Lambinus Lattmann Dr. Lauritzen Lemp Lenders Frau Dr. Lepsius Liedtke Löbbert Lutz Mahne Marquardt Marschall Matthöfer Frau Meermann Dr. Meinecke Möhring Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller Müller Müller Dr. Müller-Emmert Nagel Neumann Dr. Nölling Dr.-Ing. Oetting Offergeld Freiherr Ostiran von der Leye Pawelczyk Dr. Penner Pensky Polkehn Rapp Rappe Rosenthal Sander Dr. Schachtschabel Schäfer Dr. Schäfer Frau Schimschok Schinzel Schirmer Schlaga Schluckebier Dr. Schmidt Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude Dr. Schöfberger Schonhofen Schreiber Schulte Dr. Schweitzer Dr. Schwencke Seibert Dr. Sperling Spillecke Staak Stahl. Suck Sund Frau Dr. Timm Tönjes Urbaniak Vahlberg Vit Vogelsang Waltemathe Walther Dr. Weber Wehner Wende Wendt Dr. Wernitz Westphal Dr. Wichert Wiefel Wienand Wilhelm Wischnewski Dr. de With Wittmann Wolf Wolfram Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Berliner Abgeordnete Egert Löffler Mattick Dr. Schellenberg Frau Schlei Schwedler Sieglerschmidt Wurche FDP Dr. Bangemann Baum Dr. Böger Christ Frau Funcke Gallus Geldner Groß Grüner Dr. Hirsch Hölscher Hoffie Jung Kirst Kleinert Logemann Frau Lüdemann Mertes Mischnick Möllemann Moersch Ollesch Opitz Ronneburger Schmidt von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller Zywietz Berliner Abgeordnete Hoppe Vizepräsident von Hassel Der Antrag Drucksache 7/1115 ist damit abgelehnt Zugleich sind somit die Anträge auf den Drucksachen 7/1114, 7/1116 und 7/1118 erledigt. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich rufe Art. 1, 2, 2 a, 3 und 4 sowie und Überschrift in der Fassung der Be Schlüsse des Ausschusses auf. Wer zustimmt, den ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die — Enthaltungen? — Ohne Gegen stimmen und ohne Enthaltungen in zweiter LesungWir treten in die dritte Beratung ein. Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Professor Carstens das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion bedauert, daß sich die Fraktionen der Regierungskoalition nicht bereit gefunden haben, den Vorschlägen unserer Fraktion und des Bundesrates auf eine Vorziehung der Rentenanpassung auf den 1. Juli 1973 zu entsprechen. Wir bedauern dies um so mehr, als sich dieses Hohe Haus über den Grundsatz einig ist, daß die Leistungen für die Kriegsopfer nicht nur wertgleich, sondern auch zeitgleich der Entwicklung der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung angepaßt werden sollen. Die Regierung hat durch den vorgeschlagenen Stufenplan selbst zugegeben, daß die Vorziehung an sich erforderlich ist. Sie hat damit im Grundsatz die Notwendigkeit einer Leistungsverbesserung für die Kriegsopfer nicht bestritten. Wir müssen zu unserem Bedauern feststellen, daß die Entscheidung der Regierungsparteien den Kriegsopfern einen Verlust von rund 800 Millionen DM auferlegt. Den Kriegsopfern wird damit ein Stabilitätsopfer in Höhe von 800 Millionen DM zugemutet. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Eine Legende!)





(Oeffingen)


(Schwäbisch Gmünd)




Dr. Karl Carstens (CDU):
Rede ID: ID0705801500

(Beifall bei der CDU/CSU.)


(Beifall bei der CDU/CSU.)

Seit dieses Problem in der Öffentlichkeit zur Diskussion steht, ist auch von seiten der Regierungskoalition einiges geschehen, was ihre starre Haltung und ihre Argumentation in dieser Frage fragwürdig erscheinen läßt. Ich meine damit die Tatsache, daß es möglich war, ohne Zögern die Genehmigung eines 13. Monatsgehaltes im öffentlichen Dienst mit finanziellen Auswirkungen in Milliardenhöhe zu beschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Notwendigkeit und Berechtigung dieser Entscheidung wird von uns nicht bestritten.

(Lachen bei der SPD. — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Aber meckern wollen Sie! — Weitere Zurufe von der SPD.)

Die stabilitäts- und finanzpolitischen Argument
der Regierung sind aber dadurch unglaubwürdig geworden und werden ihr von den Kriegsopfern nicht mehr abgenommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es darf gegenüber den Kriegsopfern nicht geschehen, daß das eine Mal aus Gründen der Stabilität
und das andere Mal wegen fehlender Mittel berechtigte Forderungen abgelehnt werden.

(Abg. Haase [Kellinghusen] : Wo haben Sie das gelernt?)

Zu meinem Bedauern muß ich feststellen, daß die in
diesem Hause immer wieder zum Ausdruck gebrachte Priorität der Kriegsopferfrage von der Regierungskoalition in Frage gestellt wird.

(Abg. Haase [Kellinghusen] : Lesen!)

Die CDU/CSU-Fraktion war sich bei den Beratungen über dieses Gesetz darüber einig, daß sie aus Stabilitäts- und finanziellen Gründen eine Reihe sozialpolitischer Anträge zurückstellen mußte. Was aber die Leistungen in der Kriegsopferversorgung angeht, so hielten wir es nicht für vertretbar, die Kriegsopfer von der wirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir legen größten Wert darauf, daß die Leistungen der Kriegsopferversorgung in ein Verhältnis gebracht werden zu der allgemeinen Entwicklung des Haushalts,

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Das haben wir gemacht!)

der Steigerung des Sozialprodukts einerseits und zu anderen Sozialleistungen einschließlich der Sozialhilfe auf der anderen Seite.

(Abg. Haase [Kellinghusen] : Das haben wir alles gemacht!)

Meine Damen und Herren, grundsätzlich muß ich hier feststellen, daß wir diese ganze Diskussion über die Kriegsopfer heute nicht zu führen brauchten,

(Abg. Haase [Kellinghusen] : . . . wenn Sie eine vernünftige Politik gemacht hätten!)

wenn nicht die Inflation, für die die Regierung ein hohes Maß an Verantwortung trägt,

(Beifall bei der CDU/CSU)

die Kaufkraft der Kriegsopferrenten und der Renten im allgemeinen immer mehr geschwächt hätte. Unsere Auffassung wurde durch die Forderungen der Kriegsopferverbände in aller Öffentlichkeit bestätigt. Ich weise auf die Demonstration auf dem Münsterplatz in Bonn hin.
Uns liegt an einer Befriedigung der Belange der Kriegsopfer sehr viel, und wir bedauern deshalb den Parteienstreit in dieser Frage. Es wäre uns lieber gewesen, die Regierung hätte mehr Kompromißbereitschaft gezeigt, so daß wir in voller Einigkeit wie in den vergangenen Jahren dieses Problem hätten einstimmig lösen können.



Dr. Carstens (Fehmarn)

Die CDU/CSU-Fraktion stimmt trotz der Ablehnung ihres Antrags auf Vorziehung der Rentenanpassungen dem Gesetz zu, weil wir keineswegs das wenige Mehr, das dieses Gesetz bringt, den Kriegsopfern vorenthalten wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Haase [Kellinghusen] : Na, Na! — Weitere Zurufe von der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705801600
Das Wort hat der Abgeordnete Jaschke.

Günter Jaschke (SPD):
Rede ID: ID0705801700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Professor Carstens, ich möchte etwas richtigstellen, das Sie hier falsch dargestellt haben. Diese Regierung hat nicht ein ganzes 13. Monatsgehalt für die Beamten, Arbeiter und Angestellten, sondern das letzte Drittel dieses 13. Monatsgehalts bewilligt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Windelen: Aber die Milliarden stimmen! — Zuruf des Abg. Franke [Osnabrück]. — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Ich möchte Ihnen auch noch etwas anderes beweisen. Sie beklagen, daß wir die Rentenanpassung nicht auf den 1. Juli vorgezogen haben. Ich bin sicher, daß es, wenn die CDU/CSU an der Regierung wäre, nicht um die Vorziehung der Anpassung von bereits dynamisierten Renten ginge, sondern daß wir heute versuchen müßten, diese Dynamisierung überhaupt erst zu erkämpfen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

Um Ihnen das zu beweisen, will ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus einem Protokoll des Haushaltsausschusses das zitieren, was Herr Dr. Althammer erklärt hat, als es um die Dynamisierung ging:
Abg. Dr. Althammer macht darauf aufmerksam, daß im Plenum ein Stillhalteabkommen dahin gehend beschlossen worden sei, bis auf bestimmte Ausnahmen keine ausgabewirksamen Anträge zu stellen, solange die mittelfristige Finanzplanung der neuen Bundesregierung nicht vorliege.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ja, und?)

Die nach § 56 des Gesetzentwurfs vorgeschlagene
Regelung widerspreche diesem Übereinkommen.

(Abg. Wehner: Hört! Hört! — Abg. Wagner [Günzburg]: Wann war das?)

Es erhebe sich aber die Frage, ob die Tragweite einer Dynamisierung der Kriegsopferrenten voll übersehen werde.

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

Darüber hinaus werde eine Dynamisierung
staatlicher Leistungen wie in diesem Falle ein
Präjudiz auf andere Bereiche zur Folge haben,

(Abg. Wehner: Hört! Hört!)

wie z. B. bei den Rentenleistungen für die Landwirtschaft, die Zahlung des Kindergeldes und für die Ausbildungsförderung.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Wehner: Hört! Hört! — Abg. Windelen: Was wollen Sie damit beweisen? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Alle Kollegen aus dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung werden bestätigen können, wie schwer sich Ihre Kollegen in diesem Ausschuß getan haben, um es überhaupt zu einer Dynamisierung kommen zu lassen. Jetzt kommen Sie mit Ihren Schaufensteranträgen!

(Beifall bei den Regierungsparteien.) Ich komme nun zu meiner Erklärung.


(Aha-Rufe bei der CDU/CSU.)

Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich meine Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, daß wir mit diesem Gesetz in der Verbesserung der Kriegsopferversorgung wieder ein großes Stück weitergekommen sind. Dieses Gesetz hat seine besondere Bedeutung darin, daß es die höchste Anpassungsquote aufweist, die es bisher für den Zeitraum eines Jahres gegeben hat, nämlich 11,4%.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Franke [Osnabrück] : Bei 7 % Inflation! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Selbst die böswilligsten Kritiker können nicht behaupten, daß seit der Dynamisierung die Steigerungsrate der Rentenleistungen nicht höher war als die Steigerungsquote der Preise.

(Abg. Rawe: Aber die Inflation war höher. — Abg. Seiters: Und die Inflationsrate?! — Abg. Windelen: Die Inflation war auch noch nie so hoch! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Eben nicht! Das kann ich Ihnen beweisen.
Zudem begrüßt es die sozialdemokratische Fraktion ganz außerordentlich, daß ein Weg gefunden werden konnte, auch die Vorziehung der Anpassung der Rentenleistungen in der Kriegsopferversorgung zu verwirklichen. Wir sind der Bundesregierung sehr dankbar dafür, daß sie diesen Stufenplan entwickelt und die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen hat, ihn in die Tat umzusetzen.

(Abg. Geisenhofer: 800 Millionen Verlust!)

Das bedeutet für die Jahre 1974 und 1975 eine durchschnittliche Rentenerhöhung von 15 %, also noch mehr als in diesem Jahr. Die Kriegsopfer werden damit ab 1. Oktober 1974 den Sozialrentnern rechtlich gleichgestellt sein.
Es war ein großes Anliegen meiner Fraktion, diesen Plan bereits im Fünften Anpassungsgesetz zu verankern. Das geschah mit der Einführung des Art. 2 a. Dieser stellt sicher, daß die Renten der Kriegsopfer im Jahre 1974 bereits zum 1. Oktober und ab 1. Januar 1975 bereits zum 1. Juli angepaßt werden. Es kann uns also niemand mehr vorwerfen — wie es geschehen ist —, daß wir nur Lippen-



Jaschke
bekenntnisse abgeben. Dieses Versprechen ist bereits jetzt im Gesetz festgeschrieben worden. Damit ist dann der Gleichklang mit den Anpassungsterminen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederhergestellt.
Wir wissen, daß die Kriegsopfer weitergehende Forderungen haben, glauben aber, daß in der gegenwärtigen Situation des Bundeshaushalts dies die optimale Lösung darstellt, insbesondere weil damit das Hauptanliegen auf der Basis eines vernünftigen Kompromisses seine Lösung gefunden hat.
Meine Fraktion sieht vor allem aber auch in der strukturellen Änderung, die von der Bundesregierung vorgeschlagen und vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung beschlossen worden ist, einen weiteren Fortschritt in der Entwicklung des Versorgungsrechts. Die meisten haben nur — wie vor allen Dingen auch die CDU/CSU-Fraktion — auf die lineare Erhöhung der Versorgungsleistungen gesehen. Ich aber bin der Meinung, daß die gezielten strukturellen Verbesserungen ebenso wichtig sind und so manche jetzt bestehende Härte beseitigen werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das gilt besonders für die Übernahme der Kosten einer Beitragsnachzahlung zu den gesetzlichen Rentenversicherungen für Pflegepersonen — eine alte Forderung —, d. h. also für Personen, die einen Pflegezulageempfänger unentgeltlich gepflegt haben. Diese werden nunmehr in die Lage versetzt, sich eine der Pflegetätigkeit angemessene Grundlage für ihre Alterssicherung zu schaffen. Die Nachentrichtung von Beiträgen für diese Pflegepersonen soll nach Auffassung des Ausschusses künftig nicht nur eine Kann-Leistung, sondern eine solche mit Rechtsanspruch sein.
Außerdem werden Pflegezulageempfänger, die nicht schwerbeschädigt sind, künftig den Schwerbeschädigten hinsichtlich der Heil- und Krankenbehandlung gleichgestellt. Geschädigte, die infolge der Schädigung dauernder Pflege bedürfen, erhalten zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse nicht mehr nur ein geringes Taschengeld, sondern die ungekürzte Grundrente weiter.
Auch die Erhöhung des Bestattungsgeldes wird von uns als dringend notwendig angesehen. Dieses Bestattungsgeld beträgt nunmehr 1 000 DM bzw. 500 DM statt 750 DM bzw. 375 DM.
Über den Regierungsentwurf hinaus wurden auf Antrag unserer Fraktion weitere Verbesserungen des Leistungsrechts behandelt. Dabei möchte ich besonders die Beseitigung der Anrechnungspflicht der Unterhaltsleistungen noch lebender Abkömmlinge auf die Elternrente hervorheben. Auch dies ist ein großes Anliegen des betroffenen Personenkreises und beseitigt vielfach bestehende Härten. Wir freuen uns, daß damit die lange Diskussion um dieses heikle Thema nunmehr ihr Ende gefunden hat.
Durch eine weitere Verbesserung konnte erreicht werden, daß nunmehr allen Pflegepersonen künftig eine Badekur gewährt werden kann. Wir möchten im Hinblick auf diese Regelung der Bundesregierung
nahelegen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine wirkungsvolle Durchführung dieser Vorschrift gewährleisten, um den Pflegepersonen, denen unser aller Dank gebührt, ihre Gesundheit zu erhalten.
Wir möchten die Bundesregierung auch sehr eindringlich bitten, die in Aussicht gestellte Änderung der Durchführungsverordnung bald zu verwirklichen. Ganz besonders denken wir dabei an die Beseitigung der Härten, die durch die Kürzung des Schadenausgleichs für Kriegerwitwen aufgetreten sind, wenn der verstorbene Ehemann das 65. Lebensjahr erreicht hatte. Die Bundesregierung hat fest versprochen, in der dafür vorgesehenen Rechtsverordnung die Besitzstandswahrung festzulegen.
Abschließend möche ich feststellen, daß mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wieder bewiesen werden konnte, daß die Kriegsopfer nicht vergessen worden sind. Die sozialdemokratische Fraktion hat sich in der Vergangenheit stets die Belange der Kriegsopfer zu eigen gemacht. Sie hat auch bei der Behandlung des Fünften Anpassungsgesetzes entsprechend gehandelt und wird dies auch in Zukunft tun.

(Beifall bei der SPD.)

Der Pressesprecher des VDK Hans Anders hat in einem Leserbrief an die „Westfälische Rundschau" unter anderem festgestellt:
Wir
— die Kriegsopfer —
wissen, daß wir in Bundesarbeitsminister Walter Arendt einen guten Anwalt haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dies können wir nur mit allem Nachdruck bestätigen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705801800
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0705801900
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Professor Dr. Carstens, ich habe eigentlich bedauert, daß Sie hier — wobei ich begrüßt habe, daß Sie hier etwas aufwerten wollten, was seit Monaten von Ihnen versucht wird — vor dem Deutschen Bundestag noch einmal versucht haben, zu einem Thema eine Darstellung zu geben,

(Zuruf von der CDU/CSU: Die richtige!)

die einfach nicht abgedeckt ist, daß Sie in die Situation gekommen sind — ich muß es deutlich sagen —, eine haushaltsmäßig nicht abgedeckte Sache hier zu vertreten.

(Zurufe von der CDU/CSU: Wir haben doch einen Deckungsvorschlag gemacht!)

Ich hätte es für besser und der Sache der Kriegsopfer gerechter gehalten, wenn sich hier vielleicht Herr Kollege Katzer — der das immer getan hat — noch einmal dazu geäußert hätte. Aber ich habe Verständnis dafür, daß ein Antrag, der — ich habe vor 14 Tagen lange genug zur Sache gesprochen — sehr viel auf Schau und leider sehr wenig auf tatsäch-



Schmidt (Kempten)

liche Leistungsmöglichkeiten abgestellt war, hier abschließend noch einmal von Ihnen vorgetragen wurde. Denn, Herr Kollege Carstens, der Grundsatz der Gleichrangigkeit der Anpassung, den Sie hier als einen gemeinsamen Grundsatz dieses Hauses angesprochen haben, wobei ich Ihnen völlig zustimme, besteht erst seit der sozialliberalen Koalition und nicht etwa aus der Zeit der vorherigen Regierungen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es ist deshalb schon etwas merkwürdig, wenn man hier dieses Haus an diesen Grundsatz erinnert, gleichzeitig aber zu einer Zeit, als Sie die Kanzler stellten, diesen Grundsatz der Gleichrangigkeit immer abgelehnt hat, so daß erst die sozialliberale Koalition ihn durchsetzen mußte.

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sehr richtig!)

Daß wir diesen Grundsatz der Gleichrangigkeit in einem Stufenplan, wie ihn die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, genauso erfüllen wollen und erfüllen werden, ist eindeutig klar und liegt im Interesse der Kriegsopfer. Daß die Auseinandersetzung der letzten Wochen, die auch von Verbandsauseinandersetzungen und -interessen sehr stark bestimmt waren, nicht im Interesse der Kriegsopfer, nicht im Interesse dieser gemeinsamen Aufgabe, die wir alle sehen, lag, ist wohl in den letzten Wochen immer wieder deutlich geworden.
Deshalb, meine Damen und Herren, lassen Sie mich für die Freien Demokraten zur dritten Lesung dieses Fünften Anpassungsgesetzes noch einmal erklären: Wir Freien Demokraten begrüßen, daß dieses Gesetz heute für ein rechtzeitiges Inkrafttreten, für einen rechtzeitigen Auszahlungstermin zum 1. Januar 1974 hier verabschiedet werden kann als Fünftes Anpassungsgesetz der sozialliberalen Koalition, als fünftes Gesetz der Anhebung der Kriegsopferrenten innerhalb von fünf Jahren. Die Jahrzehnte vorher und ihre Gesetze will ich nicht noch einmal erwähnen.
Wir begrüßen, daß die von uns allen gewünschte, aber nur in Schritten mögliche Anpassung in der mittelfristigen Finanzplanung nunmehr klar verankert ist und wir alle davon ausgehen können, daß mit einem 6. und 7. Anpassungsgesetz die gesamte Angleichung erreicht ist. Wir danken der Bundesregierung, daß sie im Rahmen der Finanzplanung die Mittel dafür zur Verfügung gestellt hat.
Wir begrüßen darüber hinaus, daß es möglich sein wird, Strukturmaßnahmen, über die im Detail schon gesprochen worden ist, in den nächsten Monaten bei nächsten Anpassungsgesetzen weiter durchzuführen, weil, wie ich schon einmal vor 14 Tagen hier sagen durfte, in vielen individuellen Maßnahmen im Kriegsopferrecht noch viel, viel mehr Probleme liegen als in linearen Anhebungen.

( seit den fünfziger Jahren bis heute konsequent vertreten haben, allerdings auch in der Verantwortung vor den materiellen Problemen, die damit zusammenhängen, und in der Verantwortung vor dem Ganzen, nicht nur in Form der Polemik. Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Arendt. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Abschluß der Beratungen über ein Fünftes Gesetz zur Anpassung der Rentenleistungen der Kriegsopferversorgung möchte ich dem Hohen Hause, insbesondere dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sowie dem Haushaltsausschuß, für die zügige Beratung herzlich danken. Durch die heutige Verabschiedung des Gesetzes ist die Möglichkeit geschaffen, den Kriegsopfern die erhöhten Rentenleistungen rechtzeitig auszuzahlen. Ich freue mich sehr, meine Damen und Herren, daß Sie im Rahmen Ihrer Beratungen auch den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Stufenplan zur Vorziehung der Anpassung aufgegriffen und gesetzlich verankert haben. Dadurch wird schon heute sichergestellt, daß die Kriegsopferrenten im Jahre 1974 zweimal, zum 1. Januar und zum 1. Oktober, und von 1975 an jeweils zum 1. Juli an die wirtschaftliche Entwicklung angepaßt werden. Die Renten der Kriegsopfer werden dadurch 1974 und 1975 im Jahresdurchschnitt um rund 15 % erhöht. Und das nennt der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion das wenige Mehr, meine Damen und Herren. (Hört! Hört! bei der SPD. — Beifall bei den Regierungsparteien.)


(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705802000
Walter Arendt (SPD):
Rede ID: ID0705802100

(Beifall bei der SPD.)

Ich finde, die großen Verbesserungen machen deutlich, wie richtig es war, im Jahre 1969 die Dynamisierung einzuführen und damit die Kriegsopferversorgung auf eine sichere und zukunftsorientierte Basis zu stellen.

(Beifall bei der SPD.)

Herr Professor Carstens, Sie sprechen von Prioritäten. Ich möchte Sie doch einmal an das erinnern — schauen Sie sich das Protokoll an —, was Ihr Fraktionskollege Althammer und was die Vertreter der Regierung, insbesondere der damalige Finanzminister Alex Möller, in dieser Frage gesagt haben. Da würden Sie unsere Prioritäten recht schnell erkennen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Franke [Osnabrück]:: Das merken die Kriegsopfer heute, was Ihre Prioritäten sind!)

Meine Damen und Herren, was wir an Verbesserungen erreicht haben und durchführen, gilt nicht nur für lineare Erhöhungen der Rentenleistungen und die gesetzliche Verankerung des Stufenplans,



Bundesminister Arendt
sondern auch für die übrigen im Gesetz vorgenommenen weiteren strukturellen Verbesserungen. Und ich glaube, nein, ich weiß es, daß die Kriegsopfer in der Bundesrepublik Deutschland die erzielten Fortschritte würdigen.

(Abg. Katzer: Deshalb demonstrieren sie auch!)

Die Bundesregierung ist bemüht, den Entwurf für ein Sechstes Anpassungsgesetz in absehbarer Zeit vorzulegen. Sie wird ferner alles daransetzen, die von mir bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs in Aussicht gestellten Strukturverbesserungen zu verwirklichen. Dies gilt vor allem für die Beseitigung von Härten beim Schadensausgleich der Kriegerwitwen im Hinblick auf die Kürzung dieser Leistung, nachdem der verstorbene Ehemann das 65. Lebensjahr vollendet hätte. Auch diese Neuregelung soll zum 1. Januar 1974 in Kraft treten.
Die Bundesregierung wird weiterhin um eine sachgerechte Weiterentwicklung des Kriegsopfer-rechts bemüht bleiben — sei es durch Gesetz oder Verordnungen —, so wie wir dies auch in den vergangenen vier Jahren getan haben.
Ich werde dem Bundestag in nächster Zeit einen Bericht über die Kriegsopferversorgung vorlegen. Er soll einerseits die besonderen Probleme dieses Personenkreises erläutern und andererseits darlegen, wie wir uns bemühen, den vielseitigen Schwierigkeiten, denen heute gerade die schwerstbetroffenen Kriegsopfer ausgesetzt sind, wirksam zu begegnen. Nur mit Renten sind diese Probleme nicht zu lösen. Es gibt zahlreiche Kriegsopfer, deren Sorgen und Nöte allein durch Rentenerhöhungen nicht behoben werden können. Sie bedürfen vielmehr individueller Hilfen und Maßnahmen, die ihnen ihr schweres Schicksal erleichtern. Gerade das dürfen wir bei der Weiterentwicklung des Versorgungsrechts nicht außer acht lassen. Meine Damen und Herren, Sie dürfen versichert sein, daß die Bundesregierung diesem Punkt ihre besondere Aufmerksamkeit widmen wird.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen: Die Bundesregierung hat bisher alles getan, die Versorgung der Kriegsopfer im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten fortschrittlich weiterzuentwickeln und strukturelle Mängel zu beseitigen. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft konsequent fortsetzen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705802200
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe daher die dritte Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der Fassung, die in der zweiten Lesung angenommen worden ist, seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen ist das Gesetz einstimmig angenommen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir müssen dann noch über die Ausschußanträge unter den Nrn. 2 und 3 abstimmen. Sie finden diese Anträge auf Seite 14 Ihrer Vorlage. Wer den Anträgen des Ausschusses unter den Nrn. 2 und 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
— Drucksache 7/260 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß)

— Drucksache 7/1085 —
Berichterstatter: Abgeordneter Sund (Erste Beratung 34. Sitzung)

Ich darf dem Herrn Berichterstatter für die Berichterstattung danken. Wird von ihm das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Sund hat als Berichterstatter das Wort.

Olaf Sund (SPD):
Rede ID: ID0705802300
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Am 18. Mai 1973 wurde durch dieses Haus der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Mitberatung überwiesen. Nach fast genau fünf Monaten liegt Ihnen jetzt auf der Drucksache 7/1085 der Schriftliche Bericht des federführenden Ausschusses vor. Er empfiehlt Ihnen, die nunmehr vorliegende Fassung mit der veränderten Überschrift „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" anzunehmen.
Der Regierungsentwurf, der ein in der 6. Legislaturperiode nicht abgeschlossenes Gesetzesvorhaben der Regierung unverzüglich wieder aufgriff, wurde im Laufe der Ausschußberatung in mehrfacher Hinsicht erweitert und ausgestaltet, um die mit dem Gesetz verfolgten Absichten noch wirksamer, noch praktikabler und noch umfassender durchzusetzen. Dabei spielten die Stellungnahme des Bundesrates, Anregungen aus einer Sachverständigenanhörung und Initiativen der Fraktionen eine wichtige Rolle. Besonderes Gewicht hatte in diesem Zusammenhang auch das in den Unfallverhütungsberichten der Bundesregierung — Drucksachen 7/189 und 7/991 — vorzüglich aufbereitete Material, das der Ausschuß Ihnen heute zugleich zur Kenntnisnahme empfiehlt. Sicher dient es der Ökonomie der Beratungen, für das Detail auf den vorliegenden Schriftlichen Bericht zu verweisen.
Der Ausschuß hat bei unterschiedlichen Stimmverhältnissen in den Abstimmungen über die einzelnen Vorschriften in der Schlußabstimmung die vorliegende Fassung dem Plenum einmütig zur Annahme empfohlen. Damit hat er zugleich deutlich ge-



Sund
macht, daß er in dem Gesetz eine durchgreifende Verbesserung des Schutzes des arbeitenden Menschen sieht und daß nach seiner Überzeugung das Gesetz dazu beitragen wird, das Arbeitsleben menschlicher zu gestalten.
Besonderes Gewicht hatte in den Beratungen die Bemühung, die Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrates in den Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu stärken. Der Ausschuß sah darin eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit des Gesetzes. Das gilt auch für die Ausgestaltung von Bedingungen, die die fachliche und sachliche Unabhängigkeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sichern sollen. Angesichts der Tatsache, daß bei weitem noch nicht genügend Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte zur Verfügung stehen, hat sich der Ausschuß um Lösungen bemüht, die dieser Lage Rechnung tragen. Daher werden für die Arbeitgeber Grundsatzverpflichtungen begründet, die zugleich die tatsächlichen Betriebsverhältnisse berücksichtigen.
Eine wichtige Rolle nehmen dabei branchenspezifische Unfallverhütungsvorschriften ein, die zur Ausfüllung des Gesetzes sobald wie möglich und Zug um Zug erlassen werden sollen. Unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität und zügigen Verwirklichung des Gesetzes sind auch die Bestimmungen zu sehen, die die Bestellung von frei praktizierenden Ärzten und außerbetrieblichen Sicherheitsfachkräften sowie die Inanspruchnahme überbetrieblicher Dienste zulassen. Besonderen Wert legte der Ausschuß auf die Festlegung, daß eine noch nicht ausreichend vorhandene Fachkunde im Rahmen bestimmter Fristen durch Fortbildung erworben werden muß.
Mit dem Gesetz zusammen legt der Ausschuß dem Hause eine Entschließung vor. Die Entschließung soll die Voraussetzungen für eine nachhaltige und beschleunigte Ausfüllung des Gesetzes verbessern helfen. Auch dafür bittet der Ausschuß um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705802400
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die Aussprache zur zweiten Beratung ein. Ich darf Ihnen vorschlagen, daß wir den einzigen Antrag, der Ihnen mit Drucksache 7/1121 vorliegt und sich auf § 17 bezieht, vorab behandeln.
Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Orgaß.

Gerhard Orgaß (CDU):
Rede ID: ID0705802500
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt ein Gruppenantrag zu § 17 Abs. 2 vor. Ich darf Sie sehr herzlich um Zustimmung bitten.
In diesem Antrag kommt zum Ausdruck, daß die Seeschiffahrt von dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht ausgenommen werden sollte, so wie das die Verwaltung dem Parlament — das ist in dem Bericht zum Gesetzentwurf auf Drucksache 7/1085 zu lesen — mit einer geradezu abenteuerlichen Begründung vorgeschlagen hatte, weil nämlich für die Seeschiffahrt die Seeberufsgenossenschaftsvorschriften sowie die Vorschriften der Krankenfürsorge und andere Bestimmungen bestehen. Das ist mit der Zielsetzung des Gesetzes in keiner Weise deckungsgleich.
Hier geht es um völlig andere Dinge. Ich bedauere deswegen auch, daß wir im Ausschuß, als wir auf Grund dessen den Antrag auf Streichung stellten, nicht die Mehrheit gefunden haben. Um so mehr bin ich allerdings erfreut — deswegen will ich jede weitere Begründung und jedes Eingehen auf die Sache vermeiden —, daß sich inzwischen unsere Vorstellung herumgesprochen hat und die Kollegen der Koalition, zumindest die der SPD, bereit sind, nunmehr diesem Antrag zu folgen. Ich glaube, das sind wir der Seeschiffahrt schuldig. Deswegen möchte ich mich sehr herzlich bedanken und Sie um Zustimmung zu diesem Antrag bitten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705802600
Meine Damen und Herren, wird zu diesem Antrag, der soeben begründet wurde, das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann lasse ich zuerst über den Antrag abstimmen. Einverstanden? — Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? Der Antrag ist ohne Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Ich rufe aus der Ausschußvorlage die §§ 1 bis 16, § 17 in der geänderten Fassung, die §§ 17 a bis 22 einschließlich Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? Bei 1 Enthaltung ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung ohne Gegenstimmen angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort hat der Abgeordnete Pohlmann.

Eberhard Pohlmann (CDU):
Rede ID: ID0705802700
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gebe ich zu dem Gesetzentwurf über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf Drucksache 7/260 in Verbindung mit dem Ausschußbericht Drucksache 7/1085 folgende Erklärung ab.
Die CDU/CSU hat schon in der ersten Lesung ausdrücklich betont, daß sie im Interesse eines verstärkten Arbeitsschutzes und im Interesse einer verbesserten Unfallverhütung grundsätzlich die Zielsetzung dieser Gesetzesinitiative begrüßt. Die letzten Unfallzahlen in den Unfallverhütungsberichten weisen zwar eine erfreulich positive Tendenz aus, die Zahl der Arbeitsunfälle ist aber noch so hoch, daß nach unserer Auffassung eine weitere Verbesserung der arbeitsmedizinischen Betreuung und eine



Pohlmann
weitere Verbesserung der Arbeitssicherheit unabdingbar sind. Wir haben deshalb in der ersten Lesung unsere volle Unterstützung bei den Beratungen zugesagt. Wir haben entsprechend mitgearbeitet. Wir haben eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht — ich komme auf einige Änderungsanträge noch zu sprechen —, die darauf abzielten, das Gesetz praktikabler und effizienter zu gestalten.
Leider muß ich sagen — lassen Sie mich das hier gleich zu Anfang feststellen —, daß wir offensichtlich von einem unterschiedlichen Demokratieverständnis ausgehen; denn die ganzen Verhandlungen im Ausschuß haben doch gezeigt, daß die Koalition nicht bereit war, auf unsere Vorschläge sachgerecht einzugehen, im Gegensatz zu uns, die wir eine Reihe von vernünftigen Änderungsanträgen der Koalition, die meistens auf Überlegungen des Bundesrates beruhten, übernommen und ihnen auch unsere Zustimmung gegeben haben. Uns überrascht diese Haltung der Koalition an sich nicht; wir sind ja schon länger in diesem Geschäft. Wir bedauern es jedoch, daß die Koalition nicht nur unseren Vorstellungen, sondern auch den Vorstellungen der Sachverständigen in der Mehrzahl — auf diesen Anregungen beruhten unsere Änderungsanträge — so wenig Berücksichtigung geschenkt hat. Mehr als 40 Änderungsanträge der Koalition, mehr als 10 Änderungsanträge der Opposition zeigen, daß die Qualität des uns von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs doch noch einer erheblichen Aufbesserung bedurfte.
Damit komme ich zu einigen Einzelheiten des Gesetzes, wobei ich mich hier auf einige Schwerpunkte beschränken will.
Ich möchte noch einmal betonen, daß die CDU/CSU die Form des Rahmengesetzes für richtig hält, daß sie es auch begrüßt, daß die Berufsgenossenschaften mit ihrer Praxisnähe eine zentrale Stellung zur Ausfüllung dieses Rahmens erhalten haben. Nur so kann nach unserer Auffassung den unterschiedlichen Wirtschafts- und Betriebsstrukturen hinreichend Rechnung getragen werden. Sicherlich ist auch die Stellung der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb in den Ausschußberatungen insofern verbessert worden, als diese Betriebsärzte und Fachkräfte jetzt direkt der Betriebsleitung unterstellt sind. Außerdem ist die Schweigepflicht für Ärzte ausdrücklich im Gesetz verankert und ihre fachbezogene Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange — genau wie bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit — gewährleistet. Das ist die positive Seite.
Die CDU/CSU bedauert aber, daß z. B. ihr wohlbegründeter Antrag, für ,die Betriebsärzte den Aufgabenkatalog zu übernehmen, der in den Vereinbarungen der Sozialpartner über den werksärztlichen Dienst und in den Richtlinien des damaligen Bundesarbeitministers Hans Katzer festgelegt war, von der Koalition — ich meine, mit fadenscheinigen Gründen — abgelehnt wurde. Seit über 20 Jahren ist nach diesem Katalog gearbeitet worden. Er entsprach den praktischen Bedürfnissen, war vielfältig erprobt, und die meisten Sachverständigen haben sich auch sehr engagiert für die Beibehaltung dieses
Katalogs ausgesprochen. Um so unverständlicher
ist die Haltung der Koalition, denn was sich bewährt hat, sollte man doch nicht ohne Grund ändern.
Wenn man noch die völlig unzulängliche Arbeitsmarktlage auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin hinzunimmt, die ja auch in der nächsten Zukunft sicherlich nicht so schnell behoben werden wird, wäre es doch unsere Pflicht gewesen, ein Berufsbild zu schaffen, das auch eine entsprechende Attraktivität, insbesondere für jüngere Mediziner, ausstrahlt. Statt dessen fehlt jetzt z. B. in dem Katalog die „Erste Hilfe", es fehlt die „Erstbehandlung bei Unfällen und akuten Erkrankungen". Man muß sich wirklich schon einmal fragen, warum wir eigentlich Sachverständigenanhörungen durchführen, wenn man sich dann später rigoros über diese Vorstellungen und Anregungen der Sachverständigen hinwegsetzt.
Genauso verhält es sich bei dem Punkt „Nachweis der arbeitsmedizinischen Fachkunde". Die jetzige Vorschrift, nach der der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen darf, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen, ist doch im Grunde so schwammig und ungenau, daß sich zwangsläufig Schwierigkeiten in der Praxis ergeben müssen. Nirgendwo ist festgelegt, was eigentlich unter „erforderlicher arbeitsmedizinischer Fachkunde" zu verstehen ist, wo sie erworben werden kann und wer sie bescheinigt. Und jede ungenaue Fassung — das ist im Grunde der Kernpunkt — birgt doch, meine Damen und Herren, die Gefahr der Qualitätsminderung in sich.
Die CDU hat auch diesen Punkt vergeblich zu konkretisieren versucht, indem sie den Nachweis der Fachkunde dann als erbracht ansehen wollte, wenn von der zuständigen Landesärztekammer die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmediziner" bescheinigt war.
Damit, meine Damen und Herren, hätten wir auf die Ärzte einen heilsamen Druck ausgeübt, sich arbeitsmedizinisch auszubilden. Wir hätten dem im Rahmen der medizinischen Berufsausübung allgemein festzustellenden Trend zur Facharzttätigkeit Rechnung getragen und dadurch letztlich die Attraktivität des Betriebsarztberufs — insbesondere auch für jüngere Mediziner — erhöht. Unser Vorschlag lag also genau in der gewünschten Zielrichtung dieses Gesetzes, möglichst zu einer Qualitätsverbesserung, zu einer Qualitätssteigerung der arbeitsmedizinischen Betreuung zu kommen. Ich meine, das wäre auch voll im Interesse der Betriebe und der in ihnen Beschäftigten gewesen.
Natürlich wissen wir, daß das nicht ohne irgendeine Übergangsregelung zu machen gewesen wäre. Deswegen hatten wir eine Übergangsregelung für fünf Jahre vorgeschlagen, um einfach ein Blockieren dieses Gesetzes zu verhindern.

(Zuruf von der SPD: Zu erreichen!)

Auch hier war von uns vorgesehen, daß der einzustellende Arzt, der über die notwendige Fachkunde noch nicht verfügte, sich verpflichten mußte, innerhalb von drei Jahren nach der Bestellung die fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen.



Pohlmann
Ähnliche Vorschläge haben wir für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemacht. Danach sollten bei diesen Personen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die fachlichen Anforderungen in Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmen.
All diese Anträge, die — ich darf es hier noch einmal ausdrücklich betonen — einer Qualitätsverbesserung dienen sollten, fanden nicht die Zustimmung der Koalition. Wir meinen, daß dadurch eine große Chance verpaßt wurde. Es verdient festgehalten zu werden, daß hierfür allein die Koalition die Verantwortung trägt.

(Abg. Dr. Nölling: Und alle Ihre Kollegen, die nicht Ihrer Meinung waren!)

Meine Damen und Herren, zu diesem Komplex der Stellung der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb gehört auch das Problem der Mitbestimmung und der Mitwirkung des Betriebsrates. Es bedarf keiner Begründung, daß ein Betriebsarzt oder ein Sicherheitsingenieur ohne enges Zusammenwirken mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber seine schwierige Aufgabe nicht erfüllen kann, daß er auf Unterstützung, auch durch den Betriebsrat, angewiesen ist. Nur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet den von allen Seiten gewünschten Erfolg.
Von dieser Prämisse ist die CDU/CSU bei der Regelung dieser Frage ausgegangen. Wir sind der Ansicht, daß die Vertrauensbasis nur dann gegeben ist, wenn Einstellungen und Entlassungen von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nicht über den Kopf des Betriebsrats und ohne seine Beteiligung getätigt werden können. Dies entsprach auch der bisherigen Handhabung der Sozialpartner, die schon 1950 bzw. 1953 in den Richtlinien zum werksäztlichen Dienst festgelegt hatten, daß Einstellungen und Entlassungen durch die Werksleitung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat zu erfolgen haben.
Wir, meine Damen und Herren, haben diesen Grundgedanken aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag, der ein Einvernehmen des Betriebsarztes vorsah, gestellt, wobei das Beteiligungsverfahren in einer Betriebsvereinbarung in gemeinsamer Verantwortung von Arbeitgeber und Betriebsrat näher festgelegt werden sollte.

(Abg. Dr. Nölling: Näher ausgeschlossen werden sollte!)

Wir sind nach wie vor der Ansicht, daß eine solche Regelung, wie wir sie vorgeschlagen haben, den berechtigten Bedürfnissen aller Seiten entsprochen hätte und eine gute Basis für die von mir zitierte vertrauensvolle Zusammenarbeit gewesen wäre; leider hat sich auch hier die Koalition diesem Antrag widersetzt.
Noch ein paar Worte zu § 17.
Die Koalition, meine Damen und Herren, hat gegen unseren Willen den § 17 Abs. 3 gestrichen. Die Opposition kann hier eine erfreuliche Übereinstimmung mit der Bundesregierung feststellen, wenn auch nicht verkannt werden soll, daß diese im Ausschuß selbst offensichtlich mit mehreren Zungen gesprochen

(Abg. Dr. Nölling: Jeder Redner hat seine eigene Zunge!)

und eine Koordinierung unter den einzelnen Ministerien überhaupt nicht oder nur sehr unvollständig stattgefunden hat.
Meine Damen und Herren, wenn sich die Sozialpartner übereinstimmend für den ursprünglichen Text des Gesetzentwurfs aussprechen, ist es unverständlich, daß sich die Koalition schlichtweg ohne überzeugende Gründe über diese Meinungen hinwegsetzt.
Und wenn sich dann die FDP in der ersten Lesung mit dem Brustton der Überzeugung dafür einsetzt, daß nicht Doppelzuständigkeiten geschaffen werden sollen, daß durch dieses Gesetz keine unsachgemäße Verlagerung von Zuständigkeiten erfolgen darf, nachher aber genau das Gegenteil von dem tut, wofür sie sich anfangs eingesetzt hat, dann ist auch das mit logischen Gründen nicht mehr zu erklären.
Alle, die mit der bergbaurechtlichen Materie ein wenig vertraut sind, wissen, daß die in diesem Gesetz behandelten Gegenstände im Bergbau weitestgehend durch bergrechtliche Vorschriften geregelt sind, daß die dort bestehenden Ermächtigungen und Vorschriften teilweise sogar noch darüber hinausgehen. Soweit das nicht der Fall ist, meine Damen und Herren, gilt dieses Gesetz sowieso als Mindestnorm.
Mit der jetzt von der Koalition vorgenommenen Streichung haben wir genau das erreicht, was die Opposition und zunächst auch die FDP verhindern wollten. Jetzt besteht doch die Gefahr, daß die bisherige einheitliche Bergaufsicht und damit auch die einheitliche Verantwortung für die Bergaufsicht durchbrochen wird, daß Überschneidungen und Doppelzuständigkeiten an der Tagesordnung sind. Das geht doch mit Sicherheit zu Lasten des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit der Beschäftigten im Bergbau.
Auch in diesem Punkt, meine Damen und Herren, muß sich die Koalition entgegenhalten lassen, daß sie kontra der Zielrichtung dieses Gesetzes gestimmt hat.
Damit, meine Damen und Herren, komme ich zum Schluß. Ich habe hier noch einmal einige Schwerpunkte angesprochen, die wir gern anders geregelt gesehen hätten. Die Koalition hat sich — ich sage: wie schon so oft — über vernünftige Argumente hinweggesetzt und damit den zu schützenden Beschäftigten sicherlich keinen guten Dienst erwiesen. Die CDU/CSU wird trotzdem aus der von mir anfangs zitierten Grundeinstellung heraus diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. Sie ist realistisch genug, um zu sehen, daß bis zur vollständigen Verwirklichung noch viel Zeit ins Land gehen wird, daß insbesondere die Arbeitsmediziner an allen Ecken und Kanten fehlen. Dieser Mangel kann durch Entschließungen allein, wie sie uns vorliegen, nicht behoben werden. Die CDU/CSU würde es aber begrüßen,
3360 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 58, Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1973
Pohlmann
wenn dieses Gesetz dazu beitrüge, den Schutz der arbeitenden Menschen zu verbessern und das Arbeitsleben weiter zu humanisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705802800
Das Wort hat der Abgeordnete Lutz.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0705802900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben: Mit dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird der Deutsche Bundestag eine der bedeutenden sozialen Reformen dieser Legislaturperiode beschließen. Das Gesetz ist ein Glied in der Kette unserer Bemühungen um die Humanisierung der Arbeitswelt, und, so möchte ich bescheiden hinzufügen, es ist ein wohlgelungenes Gesetz.
Es hat uns erhebliche Anstrengungen gekostet, die Kollegen von der Opposition im Ausschuß auf Koalitionsstandard zu hieven.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Bis auf den Einzelkämpfer, der gerade hier gesprochen hat, ist uns das gelungen. Streckenweise mußten wir selbst die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates gegen die Einwände von CDU und CSU durchboxen. Da es uns jedoch gelungen ist, die meisten Oppositionskollegen zur höheren Einsicht zu bewegen, war das Ringen im Ausschuß wenigstens nicht nutzlos.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das vorliegende Gesetz. Sie dankt dem Bundesarbeitsminister dafür,

(Beifall bei der SPD)

daß er auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge im Betrieb nicht bei papierenen Ratschlägen oder Richtlinien seiner Amtsvorgänger steckenblieb, sondern durch die Vorlage dieses Entwurfs Nägel mit Köpfen gemacht hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In den Beratungen der Koalitionsfraktionen und im Ausschuß haben wir den Entwurf weiter verbessern können. Wir haben sehr darauf geachtet, daß die Mitwirkung und die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Vollzug des Gesetzes zweifelsfrei gesichert ist. Wir haben die Betriebsärzte, die Sicherheitsingenieure und die Sicherheitsfachkräfte so gestellt, daß sie ihren verantwortungsvollen Dienst auch erfüllen können. Ihre Vorschläge müssen gehört, sie können nur noch begründet verworfen werden. Immer wird der Betriebsrat ein Wort mitzureden haben. Er wird so den Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften den Rücken stärken können, wenn es um mehr Arbeitssicherheit in den Betrieben geht.
Ich möchte das Augenmerk dieses Hauses besonders darauf lenken, daß wir ein flexibles Rahmengesetz geschaffen haben. Die Ausfüllung wird eine große Aufgabe der nächsten Monate für alle Beteiligten sein. In neuen Unfallverhütungsvorschriften
wird festzulegen sein, wie der Wille des Gesetzgebers branchenspezifisch umzusetzen ist. Wir haben Spielraum für eine sachgemäße, am einzelnen Betrieb orientierte Realisierung gelassen. Wir haben bewußt und gegen den Widerstand der Opposition darauf verzichtet, die Anforderungen an Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte jetzt schon so hochzuschrauben, daß das Gesetz unter Hinweis auf noch nicht vorhandene Fachkräfte unterlaufen werden kann.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

— Sie wissen das genau. — Wir wollten einerseits das Problembewußtsein der Unternehmen schärfen und andererseits einen Problemdruck schaffen; denn die wortreichen Appelle früherer Arbeitsminister sind praktisch ohne Echo geblieben.

(Beifall bei der SPD.)

Die Elastizität dieses Gesetzes kann allerdings auch nicht überbeansprucht werden. Die Berufsgenossenschaften sind in eine zeitlich und sachlich terminierte Pflicht genommen. Erfüllen sich die Erwartungen des Gesetzgebers nicht, muß der Bundesarbeitsminister handeln. Wir Sozialdemokraten haben uns dazu um so eher verstehen können, weil wir dieses Gesetz bei diesem Minister in guten Händen wissen. Wir machen allerdings darauf aufmerksam, daß die Aufgabe der Berufsgenossenschaften durch die Formulierung einer ersten Unfallverhütungsvorschrift noch nicht erfüllt ist. In einem fortlaufenden Prozeß werden die Anforderungen an Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte, werden die Anforderungen an die Betriebe gesteigert werden müssen.
Es gibt einen Schönheitsfehler im Gesetz, auf den ich Sie namens meiner Fraktion aufmerksam machen darf. Aus verfassungsrechtlichen Bedenken genießt der öffentliche Dienst wiederum eine Sonderstellung. Im Grunde gefällt uns das nicht. Um so schärfer werden wir darauf achten, daß Bund, Länder und Gemeinden die Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechend verwirklichen. Das Bundesarbeitsministerium wird Bericht zu erstatten haben, wie man im öffentlichen Dienst dieses Gesetz handhabt. Wir werden die Ergebnisse dieses Berichts an unserer Grundüberzeugung messen, daß ein verbesserter Gesundheitsschutz, mehr Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz nicht von der Frage abhängig gemacht werden kann, ob es sich um Arbeitsplätze im Bereich der privaten oder der öffentlichen Wirtschaft handelt.
Die Flexibilität dieses Gesetzes, die ich schon einige Male rühmen durfte, erweist sich an der Tatsache, daß die Unternehmen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte fest anstellen können, die Möglichkeit haben, freiberuflich Tätige zu verpflichten, oder sich die Dienste eines überbetrieblichen Dienstes nutzbar machen können. Die Phantasie des Gesetzgebers entspricht in allen drei Punkten den bereits sichtbaren, tastenden Versuchen gesundheits-und sicherheitsbewußter Unternehmen.
Es ist ein Freitag, ich will Ihre Geduld nicht über Gebühr beanspruchen. Ich versuche nur, Ihnen klarzumachen, daß Sie heute in abschließender Beratung



Lutz
nicht ein Routinegesetz verabschieden, sondern eine Vorlage, die in die Zukunft weist. Es ist ein unbürokratisches Gesetz und ein sehr wichtiges zugleich. Wenn Sie jetzt zustimmen, erweisen Sie den Arbeitnehmern dieses Landes einen Dienst. Genau genommen wird für die Unternehmen ein verbesserter Gesundheits- und Arbeitsschutz nur positiv in der Bilanz zu Buche schlagen. Das Gesetz ist notwendig, weil auf dem Weg der Überredung kein nennenswerter Fortschritt zu erzielen war. Das Gesetz ist notwendig, weil es unsere gemeinsame Aufgabe sein muß, die Situation am Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zu verbessern. Das Gesetz wird verabschiedet werden, weil wir den Anspruch dieser Bundesregierung, Politik für den Menschen zu betreiben, Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz verwirklichen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705803000
Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0705803100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der FDP habe ich folgende Erklärung abzugeben. Bereits in der ersten Beratung haben wir das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, die arbeitsmedizinische Versorgung der Arbeitnehmer zu verbessern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Wir erkennen durchaus an, daß in der Vergangenheit immer wieder Anstrengungen gemacht wurden, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung durch entsprechende Bestimmungen zu verbessern. Leider haben aber die Erfahrungen nach den Unfallverhütungsberichten gezeigt, daß keine entscheidenden Minderungen z. B. bei den Unfallzahlen eingetreten sind, so daß eine Verbesserung nur übermehr Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu erreichen ist. In der ersten Lesung haben wir auch darauf hingewiesen, daß der Erfolg dieses Gesetzes, welches ja erst die Voraussetzungen für den Ausbau der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes schafft, vor allem davon abhängt, wie praktikabel es ist.
Wir können nun nach den Ausschußberatungen und den dort vorgenommenen Änderungen feststellen, daß uns jetzt die vorliegende Fassung voll befriedigt. Nachdem das Gesetz noch praxisnäher gestaltet wurde, wird seine Anwendung auch wohl noch schneller zu einer ausreichenden Zahl von Fachkräften und Betriebsärzten führen.

(Beifall bei der SPD.)

Die Gewähr hierfür scheint uns vor allem durch folgende Punkte gegeben zu sein:
Erstens. Die Tatsache, daß dies ein Rahmengesetz ist, ermöglicht es, die wirklichkeitsnahe Ausgestaltung den hierfür besonders qualifizierten Berufsgenossenschaften zu überlassen.
Zweitens. Da kleineren und mittleren Betrieben z. B. die Einstellung eigener Betriebsärzte in der Regel kaum möglich sein dürfte, werden gerade sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen überbetrieblichen Dienst in Anspruch zu nehmen.
Dadurch wird nicht nur den realen Möglichkeiten dieser Betriebe Rechnung getragen, sondern wir werden auch den berechtigten Interessen der Arbeitnehmer in diesen Bereichen auf ausreichenden Arbeitsschutz und arbeitsmedizinische Betreuung gerecht.
Drittens. Eine wesentliche Voraussetzung für die optimale Ausgestaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist die fachliche und sachliche Unabhängigkeit der Ärzte und Sicherheitskräfte. Beide sind bei der Anwendung der Fachkunde weisungsfrei. Darüber hinaus sind Betriebsärzte nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Ihrer besonderen Funktion im Betrieb wird auch die Tatsache gerecht, daß sie unmittelbar der Betriebsleitung unterstellt sind.
Meine Damen und Herren, diese Vorkehrungen im Interesse der Unabhängigkeit wären aber unvollkommen, wenn nicht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Vertretung der Arbeitnehmer, also dem Betriebsrat, im Gesetz vorgesehen wäre.

(Beifall bei der SPD.)

Immerhin gehören die Erhaltung der Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu den fundamentalen Arbeitnehmerinteressen. Die Mitwirkung des Betriebsrates im sachlichen und personellen Bereich liegt aber auch im eigenen Interesse der Fachkräfte. Bereits in der ersten Lesung haben wir in diesem Zusammenhang gesagt, es wäre schlecht, wenn der Betriebsarzt oder der Sicherheitsingenieur aus der Sicht der einen oder der anderen Gruppe der Beteiligten als abhängiges Vollzugsorgan betrachtet werden müßte. Diese Befürchtungen werden durch den jetzt vorliegenden Entwurf ausgeräumt. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden also eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Der Betriebsrat wird über alle wichtigen Angelegenheiten unterrichtet werden und auch erfahren, welche Verbesserungsvorschläge gemacht werden.
Wenn im sachlichen Bereich ohnehin die Mitbestimmungsrechte nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes Anwendung finden, der Betriebsrat also das Recht hat, bei Regelungen über die Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, so konnte darüber hinaus nicht auf eine Mitwirkung des Betriebsrates auch im personellen Bereich verzichtet werden. Wenn also der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht bei der Bestellung und Abberufung von angestellten Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit hat, so dient auch das der unabhängigen Stellung der Beauftragten, weil sie sich auf das Vertrauen und die Legitimation aller Beteiligten im Unternehmen stützen können

(Beifall bei den Regierungsparteien)

und somit die Möglichkeiten, die ihnen die Aufgabenkataloge in beiden Bereichen bieten, auch voll ausschöpfen werden.
Zur Klarstellung sei noch darauf hingewiesen, daß sich die Zustimmung des Betriebsrates bei den an-



Hölscher
gestellten Ärzten auf den Akt der Bestellung bzw. Abberufung erstreckt. Davon zu unterscheiden ist die Einstellung, d. h. die Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arzt. Hier bleibt es bei der für leitende Angestellte geltenden Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes. Die nach dem Betriebsärztegesetz vorgesehene Beteiligung des Betriebsrates bestätigt damit, daß Abstriche an dem Begriff des leitenden Angestellten nach geltendem Recht nicht vorgenommen werden.
Bei der Verpflichtung und Entpflichtung freiberuflicher Fachkräfte oder überbetrieblicher Dienste hat der Betriebsrat ein Anhörungsrecht. Wir begrüßen, daß damit auch hier unser Ziel erreicht wurde, das Gesetz in allen seinen Teilen so praktikabel wie möglich zu gestalten.
Viertens und letztens. Wir wissen, daß wir noch lange nicht genügend Fachkräfte für Arbeitssicherheit, besonders aber genügend Betriebsärzte haben werden. Das Gesetz trägt diesem Umstand dadurch Rechnung, daß es gerade für die Übergangszeit in realistischer Einschätzung der Gegebenheiten draußen eine stufenweise Realisierung vorsieht. Die Ausfüllung des gesetzlichen Rahmens wird nur schrittweise vollzogen werden können, differenziert nach den jeweiligen branchenspezifischen Erfordernissen und auch der Zahl der zur Verfügung stehenden Ärzte. Viele Betriebe werden nicht sofort jemanden finden, der über die erforderliche Fachkunde verfügt. Die im Gesetz vorgesehene Ausnahmeregelung, einen Betriebsrat oder eine Sicherheitsfachkraft bestellen zu können, auch wenn im Augenblick die erforderliche Qualifikation noch nicht vorhanden ist, wird daher gerade im Anfang von manchem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Die Pflicht des Arbeitgebers, den angestellten Arzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf seine Kosten fortbilden zu lassen, wird aber wiederum dazu beitragen, die Zahl derjenigen zu vergrößern, die sich in Zukunft für diese Berufe entscheiden.
Meine Damen und Herren, trotz aller Genugtuung über dieses praxisnahe Gesetz bleibt festzustellen, daß die Verbesserung des gesamten Arbeits- und Gesundheitsschutzes der gemeinsamen Anstrengungen von Arbeitgebern, Betriebsräten, Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsbehörden bedarf. Darüber hinaus ist es, wie auch im Entschließungsantrag des Ausschusses u. a. aufgeführt, unbedingt erforderlich, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit weitere Lehrstühle für Arbeitsmedizin eingerichtet werden und die entsprechenden Fortbildungseinrichtungen für Mediziner und Sicherheitsfachkräfte geschaffen werden.
Wir geben mit diesem Gesetz den Verantwortlichen ein Instrument in die Hand, das bei gutem Willen aller Beteiligten sicher zum Erfolg führen muß. Die FDP-Fraktion begrüßt, daß die sozialliberale Koalition damit wieder einen guten Schritt in ihrem allgemeinen Ziel weiterkommt, humanere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705803200
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Arendt.

Walter Arendt (SPD):
Rede ID: ID0705803300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Freude und Dank begrüße ich, daß das Gesetz zur Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften in den Betrieben heute verabschiedet werden kann. Ich bin davon überzeugt, daß dieses Gesetz erheblich dazu beiträgt, die Arbeitssicherheit zu stärken und das gesamte Arbeitsleben humaner zu gestalten. Der Arbeitnehmer ist in seiner Umwelt vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Da gibt es Über- und Unterforderungen; da wirken die negativen Faktoren Lärm, Kälte oder gefährliche Stoffe auf ihn ein.
Um all dieser Probleme Herr zu werden, brauchen wir in erster Linie einen fortschrittlichen Gesundheitsschutz in den Betrieben. Dabei geht es nicht nur um die Vorsorge gegen Arbeitsunfälle, den Schutz gegen Berufskrankheiten und offensichtliche Gesundheitsgefahren. Darüber hinaus müssen wir alles tun, um die Arbeitskraft zu erhalten, sie zu fördern und der Arbeitsunzufriedenheit entgegenzuwirken. Den Betriebsärzten und den Sicherheitsfachkräften fällt dabei eine wichtige Aufgabe zu. Sie sollen den Arbeitgeber bei allen betrieblichen Maßnahmen sachkundig beraten. Sie sollen nicht nur für die Anwendung der Vorschriften sorgen. Sie sollen auch darauf hinwirken, daß die modernen arbeitsmedizinischen und technischen Erkenntnisse mit einem höchstmöglichen Wirkungsgrad in die Betriebspraxis einkehren.
Meine Damen und Herren, das Gesetz kann nur einen Rahmen setzen. Die Einzelheiten über die Bestellung der Fachkräfte und ihre spezifischen Aufgaben in den einzelnen Betrieben müssen durch Unfallverhütungsvorschriften präzisiert werden. Ich freue mich, daß der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits einen ersten Entwurf einer Muster-Unfallverhütungsvorschrift erarbeitet hat, der in Kürze mit den beteiligten Gremien beraten werden soll. Dieser Musterentwurf soll sicherstellen, daß die einzelnen Berufsgenossenschaften ohne umfangreiche theoretisch-rechtstechnische Vorarbeiten für ihren Bereich möglichst umgehend mit der konkreten Arbeit beginnen können.
In der Diskussion wird häufig die Sorge geäußert, daß es schwer sein werde, genügend qualifizierte Fachkräfte zu finden. Ich glaube, daß durch die flexible Gestaltung des Gesetzes die Voraussetzung dafür geschaffen ist, daß wir Schritt für Schritt dahin kommen, daß genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich hoffe auch, daß die neue Aufgabe mehr und mehr Medizinstudenten reizen wird, sich der Arbeitsmedizin intensiv zuzuwenden.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Voraussetzung ist natürlich, daß die Bildungsmöglichkeiten vorhanden sind. Ich möchte deshalb von



Bundesminister Arendt
dieser Stelle aus noch einmal an die Länder und Hochschulen appellieren, die Grundlagen dafür zu schaffen.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Fortbildung der Sicherheitsfachkräfte. Ich freue mich, daß wir besonders bei den Berufsgenossenschaften viel Verständnis und Bereitschaft gefunden haben, Fortbildungskurse einzurichten und auf Dauer zu veranstalten.
Auch in unserem eigenen Bereich haben wir die Zeit genutzt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund hat sich eingehend mit den Inhalten und Lernzielen der Fortbildungskurse für Sicherheitsfachkräfte beschäftigt. Schon in allernächster Zeit werden die von ihr entwickelten Modelle publiziert. Diese Modelle für Fortbildungslehrgänge für Sicherheitsfachkräfte werden allen Trägern angeboten, die sich -dieser Aufgabe zuwenden.
Ich möchte abschließend noch auf weitere Vorhaben hinweisen, die wir zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit eingeleitet haben. Dazu gehört eine umfassende und einheitlich geltende Arbeitsstättenverordnung. Dazu zählt die Weiterentwicklung der Vorschriften über die gesundheitliche Betreuung der Arbeitnehmer, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten müssen. Und nicht zuletzt gehört die Intensivierung der Forschung dazu. Für die Forschung auf dem Gebiet der menschengerechten Gestaltung der Arbeit stehen mir in diesem Jahr zum erstenmal Haushaltsmittel zur Verfügung. Sie werden gezielt dafür verwandt, Forschungslücken systematisch zu schließen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden wir möglichst schnell für die Praxis nutzbar machen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich bitten, dem zur Verabschiedung anstehenden Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. Sie tragen dadurch mit dazu bei, daß das Arbeitsleben humaner wird. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0705803400
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung in dritter Lesung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Form zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung und ohne Gegenstimmen ist das Gesetz angenommen.
Wir müssen noch über die Ausschußanträge II, III und IV abstimmen; Sie finden sie auf Seite 11. Wer den Anträgen II, III und IV zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung — Strafvollzugsgesetz (StVollzG) —— Drucksache 7/918 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates
Sonderausschuß für die Strafrechtsreform — federführend — Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Zur Einbringung hat der Bundesminister der Justiz, Herr Jahn, das Wort.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0705803500
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! „Wir züchten unsere Verbrecher selber" — mit diesem zugespitzten Vorwurf forderte die „Aktion Gemeinsinn" vor etwa zwei Jahren zur öffentlichen Auseinandersetzung über den Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutschland heraus. Diese Auseinandersetzung war und ist notwendig. Die Reform des Strafvollzuges ist überfällig. Die herausfordernde These ist zu belegen.
Der heutige Strafvollzug leidet an so entscheidenden Mängeln, daß er die Aufgabe nicht erfüllen kann, die er als wesentlicher Bestandteil der Kriminalpolitik in unserer Zeit zu leisten hätte.
Dem Strafvollzug fehlt eine gesetzliche Grundlage. Obwohl sie seit rund hundert Jahren gefordert wird, ist sie bis heute nicht zustande gekommen. Die geltenden Verwaltungsvorschriften sind nicht nur eine unzureichende und unsichere Rechtsgrundlage. Sie können eine eindeutige Entscheidung des Gesetzgebers über die Ziele und Aufgaben des Strafvollzuges und die Rechte und Pflichten der Gefangenen wie der Vollzugsbehörden nicht ersetzen. Zudem hat nun auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 14. März 1972 eindringlich gemahnt, daß der gesetzlose Zustand nicht länger hingenommen werden dürfe.
Aber dem Strafvollzug fehlt mehr. Die Mehrzahl der vorhandenen Bauten ist überaltert und dringend der Erneuerung bedürftig. Der Zustand, in dem sich zahlreiche Vollzugsanstalten und ihre Einrichtungen noch heute befinden, ist schlimmer als nur beklagenswert. Sie sind zum großen Teil im vorigen Jahrhundert, manchmal noch früher entstanden. Sie ermöglichen es, Gefangene einzuschließen. Zu mehr reicht es vielfach nicht.
Das vorhandene Personal genügt nicht. Es fehlt an Mitarbeitern und an einer ausreichenden Ausbildung. Es fehlt an genügend Geld, um mit den genannten Mängeln in absehbarer Zeit fertig zu werden. Es fehlt an Geld, um die Erkenntnisse unserer Zeit über einen wirksamen Vollzug in die Tat umzusetzen.
Es fehlt weiterhin noch an der Einsicht unserer Gesellschaft, daß Verbrechensverhütung und Verbrechensbekämpfung sich nicht darin erschöpfen dürfen, den Straffälligen aufzuspüren und zu verurteilen. Noch fehlt uns die allgemeine Verständigung darüber, daß Verbrechensbekämpfung ohne wirksamen Strafvollzug weniger als nur halbe Arbeit an einem der schwierigsten Probleme unserer wie jeder anderen Gesellschaft ist.



Bundesminister Jahn
Ein Strafvollzug, dem so viele Mängel anhaften, kann seine Aufgabe nicht erfüllen. Seine Ergebnisse müssen unbefriedigend sein. Wer ihn erfahren hat, ist noch nicht weitgehend gegen den Rückfall in neue Straftaten gerüstet. Die Berichte über die Unzulänglichkeiten und ihre Folgen sind oft erschütternd. Solange es noch „Gefängniskarrieren" gibt — es lohnt sich, diese ungeschminkte Selbstdarstellung von Gefangenen zu lesen, die kürzlich als Buch veröffentlicht wurde —, tun wir nicht genug, nicht genug für einen wirksamen Strafvollzug und damit auch nicht genug für die Sicherheit unserer Bürger vor neuen Straftaten.
Die in groben Umrissen dargelegten Mängel rechtfertigen die Kritik. Wir haben heute darüber eine breite öffentliche Diskussion. Das ist gut. Wir brauchen diese öffentliche Auseinandersetzung. Sie hilft der Reform. Und sie bewirkt, daß nicht mehr nur gewartet wird auf den entscheidenden Schritt des Gesetzgebers. Schon jetzt gibt es eine Vielzahl von Anstrengungen, die so wenig verschwiegen werden dürfen wie die Mängel. Alle Bundesländer haben begonnen, ihren Strafvollzug nach zeitgemäßen Vorstellungen weiterzuentwickeln. In vielen Vollzugsanstalten werden mutige Schritte mit ermutigenden Ergebnissen unternommen.
Die Mehrzahl der Vollzugsbeamten hat sich von alten Vorstellungen abgewandt. Sie wollen nicht mehr Einschließer sein und bemühen sich, häufig auch ohne entsprechende Ausbildung, um ein soziales Verständnis ihres Berufes. Diese Haltung der Vollzugsbeamten ist vorbildlich. Sie kann nicht hoch genug geachtet werden.

(Abg. Windelen: Sehr gut!)

Lastet doch auf ihren Schultern die Hauptlast. Ohne ihre Mitwirkung wird alles Mühen um die Reform vergeblich bleiben.

(Zustimmung.)

Die Anteilnahme der Öffentlichkeit und die Bereitschaft zur Hilfe wächst. Vor allem junge Menschen begreifen die soziale Aufgabe. Von ihnen geht an vielen Orten ein kräftiger Anstoß zur Mitarbeit der Bürger und tätiger Hilfe aus.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

Allen, die daran mitwirken, der Reform Raum und Inhalt zu geben, sei hier mit Nachdruck gedankt.
Doch macht dies alles die klare Entscheidung und Wegweisung des Gesetzgebers nicht überflüssig. Im Gegenteil: Alle Ansätze, alle Anstrengungen bedürfen jetzt der Ermutigung, der Bekräftigung, der Anerkennung und der einheitlichen Grundlage. Die Zeit ist mehr als reif für einen großen, umfassenden und richtungweisenden Schritt nach vorn.
Die Vorlage der Bundesregierung für ein Strafvollzugsgesetz will diesen Schritt tun. Sie ist das Ergebnis einer sorgfältigen Vorbereitung. Der nüchterne, an den gegebenen Wirklichkeiten und Möglichkeiten gemessene Vorschlag für eine umfassende Erneuerung des Strafvollzugs in der Bundesrepublik Deutschland wird für dieses bedeutsame Gebiet zum erstenmal überhaupt eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Der Entwurf beruht auf den Vorschlägen der Strafvollzugskommission, die der damalige Bundesminister der Justiz Dr. Gustav Heinemann im Jahre 1967 berufen hat. Der Kommission unter Vorsitz von Professor Dr. Sieverts danke ich namens der Bundesregierung auch heute noch einmal für ihre überzeugende Vorarbeit. Ohne sie wären wir noch nicht soweit. Mein Dank gilt auch den Bundesländern, die ja die unmittelbare Verantwortung für den Strafvollzug tragen. Ihre Erfahrung, ihr Rat und ihr Wille zur Reform sind für den Entwurf der Bundesregierung eine entscheidende Hilfe gewesen. An dieser Stelle habe ich auch einen Dank abzustatten an alle diejenigen, die in der Reformdiskussion Stellung bezogen haben. Ihre Kritik wird uns begleiten und wie ich annehme, auch in den parlamentarischen Beratungen helfen. Den kürzlich vorgelegten Entwurf deutscher und schweizerischer Strafrechtswissenschaftler, der sogenannten Alternativprofessoren, schließe ich hier ausdrücklich ein. Ihr hoher Anspruch, den sie mit ihrem Entwurf verfolgen, verdient auch dann unsere sorgsame Beachtung, wenn er sehr frei von der Last der Auseinandersetzung mit dem heute unmittelbar Erreichbaren gestaltet worden ist. Im angestrebten Ziel sind wir einig. Ihre Arbeit ist eine starke Unterstützung und zugleich Mahnung, nicht stehenzubleiben bei dem, was wir heute verwirklichen können.
Ich mache kein Hehl daraus, daß der Entwurf der Bundesregierung nicht ohne Einschränkung befriedigen kann. Auf dem weiten Weg bis zum Beschluß des Bundeskabinetts hat meine ursprüngliche Vorlage manche Abstriche hinnehmen müssen, nicht Abstriche am Ziel, aber kräftige Abstriche an der Verwirklichung aller von mir für geboten gehaltenen Entscheidungen in kurzer Zeit und in einem Zuge.
Das berührt die dem Entwurf der Bundesregierung zugrunde liegenden Vorstellungen und muß deshalb offen besprochen werden. Es gibt ein weites Auseinanderklaffen zwischen dem, was nach unseren sachlichen Einsichten im Strafvollzug notwendig ist, und den derzeit gegebenen finanziellen Möglichkeiten der Bundesländer. Die im Strafvollzug zu treffenden Maßnahmen obliegen den Bundesländern. Sie trifft auch die finanzielle Last in erster Linie. Darüber können wir uns nicht hinwegsetzen.
Die Bundesländer haben geltend gemacht, es müsse ihre Leistungsfähigkeit als Maßstab für die einzelnen Schritte der Reform berücksichtigt werden. Die Bundesregierung ist dem gefolgt. Wichtige, für das Gelingen der Reform maßgebliche Entscheidungen werden deshalb zunächst grundsätzlich getroffen, ihr Inkraftsetzen aber einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Das trifft sowohl die gesetzliche Festlegung bestimmter baulicher Mindestbedingungen wie die Einführung des Arbeitsentgelts und der Sozialversicherung aller Strafgefangenen. Meine ursprüngliche Kabinettvorlage sah, gestützt auf die Berechnungen der Länder, vor, daß im Verlaufe von zehn Jahren alle Bundesländer einmalige Aufwendungen in Höhe von zusammen 1,3 Milliarden DM und etwa ab 1976/77 jährlich laufende Aufwendungen von rund 280 Millionen DM erbringen sollten. In langwierigen Verhandlungen haben wir diese beiden Schlüssel-



Bundesminister Jahn
beträge herabgesetzt auf 300 Millionen DM für einmalige, und auf etwa 40 bis 50 Millionen DM für laufende Aufwendungen, immer bezogen auf die Leistungen aller Bundesländer zusammen.
Über die Finanzierung der Maßnahmen, die der Entwurf vorsieht, die aber noch nicht in Kraft treten, muß zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden werden. Die Verwirklichung einer umfassenden Reform bleibt also auch im finanziellen Bereich eine ständige Aufgabe der gesetzgebenden Organe des Bundes, die hier eine besonders enge Zusammenarbeit mit den Ländern finden müssen. Es wird unsere Aufgabe bleiben, immer wieder klarzumachen, daß größere Investitionen für einen besseren Strafvollzug Investitionen zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung, Investitionen für mehr Sicherheit für unsere Bürger und Investitionen sind, die das Maß an menschlicher Solidarität und Achtung der Menschenwürde in unserer Gesellschaft bestimmen.

(Beifall.)

Das wird ihre Einordnung in die Rangfolge anderer Aufgaben mit bestimmen müssen.
Unter diesen Voraussetzungen trägt der Regierungsentwurf in wichtigen Abschnitten einen eher programmatischen Zug. Das wird nicht überall Zustimmung finden. Doch galt es für uns, die anderen Möglichkeiten dagegen abzuwägen. Diese anderen Möglichkeiten wären gewesen entweder ein Gesetzentwurf, der allein die Rechtsstellung der Gefangenen regelt, im wesentlichen den geltenden Zustand im Gesetz festschreibt und auf jeden Schritt zur Reform verzichtet, oder der Verzicht auf jede Vorlage überhaupt. Beide Wege halte ich nicht für tragbare Alternativen. Sie wären nicht zu verantworten. Es muß endlich ein Anfang gemacht werden. Bundesregierung und Bundestag können nicht länger warten. Sie müssen in dieser entscheidenden kriminalpolitischen, aber auch bedeutenden gesellschaftspolitischen Frage Farbe bekennen und ihre Vorstellungen und Ziele offenbaren. Wir dürfen weder diejenigen im Stich lassen, die von uns Bestätigung und Unterstützung erwarten, noch denjenigen zu Ausreden verhelfen, die die Reform nicht wollen. Lieber sollten wir den langen und mühsamen Weg in kleinen Schritten gehen und wissen, daß wir noch viel beharrliche und zähe Arbeit zu leisten haben, als den auf einen klaren Gesetzesauftrag gegründeten Anfang der Reform weiter vor uns herschieben.
Worum geht es? Was ist Anspruch und Ziel der Reform, für die mit der Vorlage der Bundesregierung ein maßgebender Anstoß gegeben werden soll?
In diesem Augenblick sitzen in der Bundesrepublik Deutschland rund 50 000 Menschen hinter Gittern. Allein im Jahre 1971 wurden über 94 000 Bürger unseres Landes zu Freiheitsstrafen verurteilt. Machen wir uns klar, daß damit zugleich in jedem Falle die Familienangehörigen der Verurteilten mittelbar betroffen sind, dann wird deutlich, daß eine Freiheitsstrafe und ihre Folgen Hunderttausende von Bürgern berühren. Schon die Zahl sollte es verbieten, sich auf die schlichte Einstellung zu beschränken, der Straftäter habe eben für seine Tat zu büßen und damit sei der Gerechtigkeit Genüge getan.
Es kommt aber hinzu, daß die kriminologische Forschung uns immer eindringlicher erkennen läßt, wie stark Tat und Täter auch von Mängeln unserer gesellschaftlichen Ordnung mitgeprägt werden können, für die die Täter selbst am wenigsten verantwortlich gemacht werden können und dürfen um der Gerechtigkeit, um des Erfolges der Kriminalpolitik, aber — und nicht zuletzt — auch um der Menschlichkeit willen. Geistige und physische Anlage und Umwelt, die Bedingungen des Lebensweges des einzelnen, seine Möglichkeiten in Erziehung und Ausbildung, die Gefahren der modernen Gesellschaft mit ihren mehr auf Konsum denn auf Selbstverwirklichung angelegten Einflüssen müssen hier als Stichworte genügen. Wenn einer oder mehrere dieser Umstände einen Menschen gegen die Regeln für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft verstoßen lassen, dann wäre unsere Ordnung armselig, wenn ihre Antwort allein darin bestünde, ihn einzusperren. Das haben wir lange genug so getan. Hatten wir damit Erfolg? Die Antwort muß, wenn wir ehrlich sind, ein klares Nein sein. Mit dem bloßen Einsperren haben wir weder die Ursachen der Kriminalität beseitigt oder auch nur eingedämmt, noch haben wir die Kriminalität selbst gemindert, noch haben wir unsere Gesellschaft sicherer gemacht, noch haben wir den Menschen die Hilfe gewährt, die sich mehr denn andere als der Hilfe bedürftig erwiesen haben.

(Beifall bei der SPD.)

Deshalb ist es dringend geboten, Antworten auf das Verbrechen zu finden, die unserer Zeit gemäß und ihrer würdig sind.
Neben der Reform des Strafrechts, neben der Reform des Strafverfahrens, neben einer verstärkten Arbeit an der noch ganz unzulänglich behandelten Aufgabe der vorbeugenden Verbrechensverhütung und Verbrechensbekämpfung ist die grundlegende Erneuerung des Strafvollzuges einer der entscheidenden Schritte. Welchen Beitrag kann der Strafvollzug als Teil moderner Kriminalpolitik zur besseren Bekämpfung des Verbrechens leisten? Worin bestehen seine Möglichkeiten und Aufgaben?
Wir kommen der Antwort nicht näher, wenn wir uns in der Frage nach dem Zweck der Strafe verlieren. Diese Frage hat die Menschen zu allen Zeiten bewegt. Sie ist immer wieder verschieden, je nach den geistigen und weltanschaulichen Einsichten ihrer Zeit beantwortet worden. Eine zeitlos gültige Antwort hat sich bis heute nicht gefunden. Schon der 5. und der 6. Deutsche Bundestag haben deshalb nach sorgfältiger Prüfung davon abgesehen, den Zweck der Strafe in den Gesetzen zur Strafrechtsreform zum Gegenstand einer Aussage des Gesetzes zu machen. Dieser Entscheidung folgt auch der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes. Das ist auch dann richtig, wenn in einer Frage von vielen sicher weitgehend Übereinstimmung besteht, daß nämlich zumindest der Strafvollzug nicht vom Gedanken der Rache und Vergeltung geprägt sein darf.



Bundesminister Jahn
Bescheiden wir uns! Fragen wir nüchtern: Was können und wollen wir mit dem Strafvollzug heute erreichen?
Strafvollzug macht dem Verurteilten deutlich, daß die Gesellschaft seine Tat als Verstoß gegen die Regeln ihres friedlichen Zusammenlebens zurückweist. Das Motiv der Rache ist dazu nicht erforderlich.
Strafvollzug muß die Gesellschaft sichern vor dem gefährlichen Täter, soweit und solange von ihm eine Gefahr ausgeht.
Strafvollzug muß demjenigen Straftäter, der dazu bereit ist, helfen, seinen Platz in der Gesellschaft zu finden, ohne erneut straffällig zu werden.
Diese Bereitschaft soll der Strafvollzug wecken, entfalten und ausbilden. Die Anstrengungen, die dazu erforderlich sind, von beiden Seiten, rechtfertigen sich nicht nur als Hilfe für den Gefangenen, sondern mindestens ebenso als Hilfe für die Gesellschaft. Die Zahl der rückfälligen Straftäter ist erschreckend hoch. Sie wird auf 70-80 % geschätzt. Jeder Straftäter, dessen Fähigkeit, nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, gestärkt oder gar herbeigeführt worden ist, mindert die Gefährdung der Gesellschaft vor neuen Straftaten.
Um dem Straftäter klarzumachen, daß sich die Gesellschaft gegen sein Verhalten durch Strafe und Strafvollzug wehrt, bedarf es keiner zusätzlichen gesetzlichen Regelungen. Der Ausspruch der Strafe und ihr Vollzug machen das hinreichend deutlich. Auch im erneuerten Strafvollzug bleibt die Vielfalt der persönlichen Beschränkungen durch Entzug der Freiheit, Minderung der wirtschaftlichen Leistungs- und Entfaltungsfähigkeit, Pflicht zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens — um einige schwerwiegende Folgen zu nennen — eine genügende Antwort. Und selbst derjenige, der meint, auf den Gedanken der Vergeltung nicht verzichten zu können, muß hier eine ausreichende Maßnahme sehen. Den Entzug der Freiheit allein gering achten kann doch nur, wer ihren Wert für sich selbst nicht genügend hoch einschätzt.
Der kleinere Teil aller Straftäter ist wirklich gefährlich. Nur für diesen kleineren Teil muß deshalb im Strafvollzug das Mittel ausreichend sicherer Verwahrung vorgesehen werden. Auch im neuen Strafvollzug wird es deshalb für diesen Bereich besondere Regelungen geben. Der Regierungsentwurf sieht deshalb auch Anstalten vor, die eine sichere Verwahrung gefährlicher Rechtsbrecher und so das Erforderliche für die Sicherheit unserer Bürger gewährleisten. Doch muß berücksichtigt werden, daß der Umfang und die Dauer der notwendigen Sicherung nicht ein für allemal richtig festgelegt werden kann. Wir setzen uns bei solchen Entscheidungen immer mit Menschen auseinander, die sich wandeln können und wandeln sollen. Es muß deshalb immer wieder geprüft werden, welche Maßnahmen der jeweiligen Entwicklung und Lage angemessen sind.
Eine Frage, die sich an dieser Stelle ergibt, greift der Entwurf nicht auf. Es handelt sich um die Behandlung der zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten. Bislang hat die Bundesregierung sich an die Entscheidung des Strafrechtssonderausschusses in der vorvergangenen Wahlperiode gehalten, dazu keine Regelung vorzuschlagen. Jetzt halte ich den Zeitpunkt für gekommen, erneut die Frage zu erörtern und, wenn möglich, zu entscheiden, ob es nach den Erkenntnissen der Kriminalpolitik in unserer Zeit richtig ist, in jedem Falle lebenslängliche Freiheitsstrafen auch lebenslang vollziehen zu lassen. Langer, gar lebenslanger Freiheitsentzug ist eine der schwierigsten Fragen des Vollzuges überhaupt. Wir wissen heute, daß nach einer gewissen längeren Zeitdauer die Persönlichkeit des Gefangenen abgebaut wird. Sehr häufig treten schwere physische und psychische Schäden auf, die nicht mehr geheilt werden können. Die betroffenen Menschen werden zerstört. Die Wirkungen sind schlimmer als die Todesstrafe, die das Grundgesetz abgeschafft hat.
Das Gnadenrecht der Länder mag hier im Einzelfall das Äußerste verhindern. Aber es hat keine gesetzliche Grundlage, unterliegt traditionell dem freien Ermessen, ist nicht nachprüfbar und wird uneinheitlich gehandhabt. Ich bin der Auffassung, daß auch hier eine eindeutige gesetzliche Regelung vorzuziehen ist, die in jedem Falle eine sorgfältig vorbereitete und abgewogene Entscheidung nach einheitlichen Maßstäben zur Pflicht macht.
Diese Maßstäbe sollten von folgenden Erwägungen ausgehen.
Die lebenslange Freiheitsstrafe selbst muß beibehalten werden. Sie ist der äußerste Ausdruck des Abwehrwillens der Gemeinschaft gegen begangenes schweres Unrecht.
Der lebenslange Vollzug bleibt immer dann geboten, wenn auf andere Weise die notwendige Sicherheit vor dem Straftäter nicht gewährleistet werden kann.
In jedem Falle ist aber nach einer Vollzugsdauer, die etwa bei 12 bis 15 Jahren liegen sollte, von Gesetz wegen in einem geregelten Verfahren zu prüfen, ob der weitere Vollzug der Strafe geboten ist oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Zeit oder auf Dauer ausgesetzt werden kann.
Im sogenannten Lebach-Urteil vom 5. Juni 1973 hat das Bundesverfassungsgericht dem Interesse an der Eingliederung eines verurteilten Straftäters in die Gesellschaft ausdrücklich Verfassungsrang zuerkannt. Für den Straftäter — so meint das Gericht — ergebe sich dies aus seinem Grundrecht auf Schutz der Menschenwürde, für die Gemeinschaft aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes.
Wir dürfen die zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten von diesen Grundsätzen nicht ausnehmen. Sollte sich in der weiteren Erörterung dieser Frage die Bereitschaft zeigen, eine gesetzliche Regelung jetzt anzustreben, dann werde ich alsbald eine Stellungnahme der Bundesregierung veranlassen. Vorschläge kann das Bundesministerium der Justiz kurzfristig unterbreiten.
Die Bundesregierung ist in der Beurteilung des hohen Ranges, den die Aufgabe der Sozialisation auch nach den Grundentscheidungen des Grund-



Bundesminister Jahn
gesetzes hat, mit dem Bundesverfassungsgericht einig. Die Leitlinie des Entwurfes ist deshalb die Sozialisation des Straffälligen. Diese Leitlinie ist auch dann richtig und deshalb notwendig, wenn wir ganz nüchtern davon ausgehen müssen, daß ihr Ziel nicht in allen Fällen erreicht werden wird. Das mag daran liegen, daß beim Straftäter Voraussetzungen fehlen, oder auch daran, daß wir die in jedem Einzelfall richtigen Mittel noch nicht kennen. Sie herauszufinden, wird eine ständige Aufgabe sein. Auf jeden Fall anwendbare Allheilmittel gibt es ohnehin nicht. Deshalb sieht der Entwurf auch davon ab, bestimmte Behandlungsmethoden festzulegen. Das Gesetz muß den Weg zu neuen Erkenntnissen und immer wieder neuen und besseren Methoden offenhalten und darf nicht den Stand unseres heutigen Wissens festschreiben wollen.
Der Rahmen, den das Gesetz für die Verwirklichung seiner Leitlinie absteckt, wird durch folgende Vorschläge bestimmt:
Die Entscheidung darüber, in welcher Weise das Ziel der Sozialisation erreicht werden soll, kann nur im Einzelfall ergehen. Sie muß für jeden Gefangenen nach genauer Prüfung individuell festgelegt werden. Der Gefangene soll daran mitwirken.
Auch der Gefangene ist Träger von Grundrechten. Diese dürfen nur so weit eingeschränkt werden, wie es notwendig ist, um die gesetzlich festgelegten Aufgaben des Strafvollzuges zu erreichen.
Damit wird zugleich zwei Geboten entsprochen. Einmal werden — wie es das Bundesverfassungsgericht mit Nachdruck verlangt — die rechtlich einwandfreien Grundlagen für die durch den Vollzug gebotenen Einschränkungen von Grundrechten geschaffen. Zum anderen gilt es zu begreifen, daß Sozialisation nicht erreicht werden kann durch weitgehende Isolation. Es war und ist falsch, den Gefangenen in eine Welt zu versetzen, in der er jede Beziehung zur Wirklichkeit des täglichen Lebens verlieren muß. Die Zerstörung der Verbindungen zur Umwelt, die über das vom Vollzug bestimmte, unvermeidliche Maß hinausreicht, ist Unsinn. Wie soll sich denn der ehemalige Gefangene in der Gesellschaft behaupten und bewähren, wenn er sich in ihr gar nicht mehr auskennt? Deshalb sind neue Maßstäbe zu setzen für die Form der Unterbringung, die Verpflegung, die Möglichkeiten, Besuche zu empfangen, das Recht auf Schriftwechsel, die Gesundheitsfürsorge, die Gestaltung der Freizeit, den Zugang zu Informationsmöglichkeiten in Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen, um nur einige wichtige Punkte zu nennen.
Sozialisation kann nur erreicht werden, wenn sie sich als Hilfe begreift. im Vollzug sind deshalb die Hilfen zu entwickeln, deren der Straftäter bedarf. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind, Mängel und Fehler auszugleichen, die den Täter zur Straftat geführt haben können. Schulische und berufliche Ausbildungsmängel gehören dazu ebenso wie soziale oder psychische Schwächen, die therapeutischer Hilfe zugänglich sind.
Zur straffreien Selbstbehauptung gehört die Fähigkeit, eigene Verantwortung zu übernehmen.
Hierher gehört die Entscheidung des Entwurfes für den offenen Strafvollzug, in dem die ständige Einschließung nach Möglichkeit und in geeigneten Formen aufgelockert wird, ebenso wie die Mitverantwortung des Gefangenen für die Gestaltung der Bedingungen des Vollzuges in der Anstalt.
Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist die Einführung des Arbeitsentgelts und die Einbeziehung in die Sozialversicherung. Auch wenn beide Forderungen noch nicht verwirklich werden können, so müssen sie doch als auf die Dauer unverzichtbare Bedingungen eines zeitgerechten Strafvollzuges festgelegt werden.

(Abg. Katzer: Sehr wahr!)

Der Gefangene soll arbeiten. Häufig ist geregelte Arbeit eine notwendige Einübung auf die Bewährung in der Freiheit. Der Wert der Arbeit für ihn selbst wird dem Gefangenen nur deutlich, wenn er dafür angemessen entlohnt wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Die Entlohnung ist zudem eine entscheidende Voraussetzung für die Fähigkeit zur Selbstbehauptung in der Freiheit.

(Abg. Katzer: Sehr richtig!)

Wer von seinem Arbeitslohn als Gefangener selbst zu den Kosten, die durch die Haft entstehen, beiträgt, Unterhaltsleistungen für seine Familie erbringt, vielleicht sogar Wiedergutmachung für den von ihm angerichteten Schaden leistet, bewegt sich unter Voraussetzungen, die denen gleichen, unter denen er sich auch in Freiheit behaupten muß. Zugleich mindert er die wirtschaftliche Last, der er sonst oft nach dem Vollzug gegenübertritt und die sich regelmäßig als Hindernis erweist, ja häufig als Flucht vor den Schwierigkeiten geradewegs in den Rückfall führt.
Schließlich soll nach dem Entwurf durch die Beteiligung von Anstaltsbeiräten die Verbindung zur Gesellschaft gestärkt und gefördert werden. Darin liegt ein doppelter Zweck. Die Begegnung des Gefangenen mit der Gesellschaft ist für ihn ein Element der Verbindung mit der Wirklichkeit. Die Begegnung der Gesellschaft mit dem Gefangenen ist eine der Voraussetzungen, ohne die alle Reformanstrengungen vergeblich bleiben müssen. Alle im Vollzug erworbenen Fähigkeiten, aller Wille des ehemaligen Gefangenen zu straffreier Lebensführung scheitern, wenn die Gesellschaft ihm ihre Hilfe versagt. Beiräte in den Vollzugsanstalten können diesen neuen Lebensabschnitt besser vorbereiten helfen. Sie können aber vor allem das Verständnis und die Verantwortung der Gesellschaft für das Gelingen des Vollzuges ausbilden und stärken.
Ohne Hilfe der Gesellschaft ist für den ehemaligen Gefangenen der schwierige Lebensabschnitt nicht zu bewältigen, der nach der Entlassung aus dem Vollzug beginnt. Der Entwurf weist darauf hin: Der Vollzug soll bewußt auf diesen Zeitpunkt Bedacht nehmen. Doch wird es entscheidend darauf ankommen, daß den zahlreichen Einrichtungen der Bewährungshilfe, öffentlichen wie privaten, das Maß an Unter-



Bundesminister Jahn
Stützung und Mitarbeit zuteil wird, das ihre aufopferungsvolle und unschätzbare dankenswerte Arbeit verdient.

(Beifall.)

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Strafvollzugsgesetz ist ein Eckstein der neuen kriminalpolitischen Bemühungen, über die in diesem Hause seit einigen Jahren Einverständnis besteht. Verbrechensbekämpfung muß in unserer Zeit neue Wege gehen. Sie muß wirkungsvoller als früher, aber sie muß auch menschenwürdiger als bisher sein. Beides schließt sich nicht aus, sondern bedingt einander. Wir erfüllen einen Auftrag des Grundgesetzes, wenn wir durch wirksamere Bekämpfung der Kriminalität die Sicherheit unserer Bürger verbessern und wenn wir uns zugleich als fähig erweisen, demjenigen in unserer Gesellschaft Hilfe zu gewähren, der dieser Hilfe bedarf. Gäbe es mehr rechtzeitige Hilfe, brauchten wir weniger Strafvollzug.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Lassen Sie uns dafür sorgen, daß wenigstens ein erneuerter Strafvollzug zu mehr Hilfe und menschlicher Solidarität als Ausdruck unseres Bemühens um mehr Menschenwürde beiträgt.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705803600
Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0705803700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle waren uns in diesem Hause und mit der gesamten deutschen Strafrechtspflege immer darin einig, daß die Große Strafrechtsreform, die nun stückweise Wirklichkeit wird, durch eine Reform des Rechts und der Praxis des Strafvollzugs ergänzt und vollendet werden muß. Strafrechts- und Strafvollzugsreform bedingen einander. Ohne eine Strafvollzugsreform würde die Strafrechtsreform ihr Ziel verfehlen. Schon der Entwurf eines Strafgesetzbuches aus dem Jahre 1962, der E 1962, entstanden unter der Regierung Adenauer, sagte in seiner Begründung:
Erst durch ein Bundesgesetz über den Vollzug der Strafen und der Maßnahmen der Besserung und Sicherung, das die Rechtseinheit auch in diesem Bereich auf gesetzliche Grundlagen stellt und den Forderungen der Gegenwart Rechnung trägt, kann das Werk der Strafrechtsreform zum Abschluß gebracht werden.
So hat die Bundestagsfraktion der CDU/CSU es begrüßt, daß in der Regierungszeit von Bundeskanzler Kiesinger der damalige Bundesjustizminister Heinemann eine Kommission zur Erarbeitung eines Strafvollzugsgesetzes berufen hat, in der aus unserer Fraktion der Kollege Schlee mitgearbeitet hat.
Wir begrüßen es heute, daß uns die Bundesregierung auf der Grundlage des Entwurfs der Strafvollzugskommission den Regierungsentwurf eines Strafvollzugsgesetzes zur Beratung vorlegt. Wir haben Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen, wir
stimmen mit einigen Grundgedanken dieses Entwurfs nicht überein, aber wir stimmen dem Grundanliegen dieses Regierungsentwurfs zu: den Strafvollzug in Deutschland zu vereinheitlichen und zu reformieren.
Die Reform des Strafvollzugs ist nicht nur ein Anliegen der Regierung, sondern sie ist in gleicher Weise auch ein Anliegen der Opposition, und sie sollte darüber hinaus ein Anliegen aller Menschen in diesem Lande sein, die ein brennendes Interesse daran haben, daß vom Strafvollzug in Zukunft wirksamere Beiträge für die Bekämpfung der Kriminalität geleistet werden, als es bisher der Fall war.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

Die Bekämpfung der steigenden Kriminalität ist das primäre Interesse von uns allen, und stärker als bisher müssen wir den Strafvollzug in den Dienst der Bekämpfung der Kriminalität stellen. Unser Strafvollzug muß so reformiert werden, daß der Rechtsbrecher nicht wieder straffällig wird. Dazu erwarten die Bürger unseres Landes den gesetzgeberischen Beitrag des Deutschen Bundestages.
Alle Kenner des Strafvollzugs in Deutschland sind sich einig, daß der Strafvollzug in unserem Lande — bis auf wenige rühmliche Ausnahmen — unzulänglich ist. Unentwegt wird in die Grundrechte der Gefangenen eingegriffen, ohne daß ein formelles Gesetz besteht. Noch immer wird vielfach als besonders zu gewährende „Vergünstigung" betrachtet, was für die Resozialisierung des Gefangenen dringend erforderlich ist. An Stelle eines ortsüblichen Arbeitsentgelts müssen sich die Gefangenen mit einer Groschen-Belohnung zufrieden geben; sozialversichert sind sie nicht. Die Möglichkeiten der Arbeit, der Berufsbildung und der Weiterbildung reichen in den meisten Strafanstalten nicht aus. Die Gefangenen leben in Strafanstalten, die oft genug Denkmalsschutz verdienen, in Zellen, die allzuhäufig der menschlichen Würde Hohn sprechen.
Die fürsorgerische Betreuung der Gefangenen und ihrer Familien ist in den meisten Strafanstalten mangelhaft. Die Vorbereitung auf den Zeitpunkt der Entlassung ist oft unzulänglich. An unseren Strafanstalten sind zu wenige Bedienstete tätig, und zu viele Bedienstete haben eine unzureichende Ausbildung und Besoldung. Noch immer erzieht die Mehrzahl unserer Strafanstalten mehr zur Lebensuntüchtigkeit, als daß sie auf das Leben in der Freiheit vorbereitet.

(Abg. Frau Dr. Timm: Sehr gut!)

Ich bin davon überzeugt, daß die hohen Rückfallquoten, die wir unter den Strafgefangenen haben, auch sehr viel mit der mangelnden Qualität des Strafvollzugs in unserem Lande zu tun haben.
In Deutschland hat es in den vergangenen Jahrzehnten nicht an Reformern und nicht an Reformideen im Strafvollzug gefehlt. Die Reformideen sind aber zum großen Teil nicht in unserem Lande, sondern im Ausland verwirklicht und erprobt worden. Die Reform des Strafvollzuges hat im eigentlichen Sinne in Deutschland bisher nicht stattgefunden. Wir haben dem Strafvollzug in der Vergangenheit nicht



Rollmann
die Mitarbeiter gegeben, die er nötig gehabt hätte, und wir haben ihm nicht die Gelder zur Verfügung gestellt, die er gebraucht hätte. In diesem Lande, in dem sonst alles gesetzlich geregelt ist, haben wir seit beinahe hundert Jahren dem Strafvollzug sein Gesetz versagt.
Wenn sich nun der Deutsche Bundestag an die Arbeit an der Strafvollzugsreform heranwagt, kann es sich nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion nicht darum handeln, die „weiche Welle" im Strafvollzug einzuführen, die Gefangenen zu idealisieren, unsere Strafanstalten in Sanatorien zu verwandeln, Es geht einzig und allein darum, den Strafvollzug sinnvoller zu gestalten und ihn — ich sagte es schon — stärker als bisher in den Dienst der Bekämpfung der Kriminalität zu stellen. Niemals sonst ist ein Mensch so in die Gewalt des Staates gegeben wie in der Strafanstalt. Damit hat der Staat Chancen der Einwirkung auf den Gefangenen, die mehr als bisher genutzt werden müssen. Es muß das Ziel des Strafvollzuges sein, daß der Gefangene nicht wieder straffällig wird.
Mit dieser Zielsetzung treten wir in die Beratungen des Strafvollzugsgesetzes ein. Unter dieser Zielsetzung werden wir die Vorschläge der Bundesregierung im einzelnen prüfen. Wir werden in unsere Überlegungen sehr stark die Stellungnahme des Bundesrates zu vielen Sachpunkten einbeziehen, denn die Länder sind es, die nachher mit diesem Strafvollzugsgesetz zu arbeiten haben werden. Wir werden sehen, was sich aus dem streckenweise etwas utopisch anmutenden Alternativentwurf deutscher und schweizerischer Strafrechtslehrer in das Strafvollzugsgesetz übernehmen läßt. Wir möchten als CDU/CSU-Fraktion, daß am Ende der Beratungen des Deutschen Bundestages ein modernes und auch praktikables Strafvollzugsgesetz steht, das unseren Kampf gegen die Kriminalität besser als bisher unterstützt.
In diesem Zusammenhang macht uns die grundsätzliche Stellungnahme des Bundesrates zu dem Regierungsentwurf eines Strafvollzugsgesetzes vom 23. Februar 1973 besorgt. Der Bundesrat hat erklärt:
Der Bundesrat muß sich für den zweiten Durchgang vorbehalten, dem Gesetz nicht zuzustimmen, wenn sich eine ausreichende Verbesserung der Finanzsituation der Länder für die Jahre ab 1974 nicht abzeichnet.
Es war kein geringerer als der nordrhein-westfälische SPD-Finanzminister Wertz, der als Berichterstatter des Finanzausschusses im Plenum des Bundesrates diesen Gesichtspunkt nachdrücklich unterstützt hat. Dabei ist der Regierungsentwurf eines Strafvollzugsgesetzes zum Nachteil von wichtigen Kernpunkten einer jeden Strafvollzugsreform — wie der Einführung eines ortsüblichen Arbeitsentgelts und der Sozialversicherung für die Strafgefangenen — noch so kostengünstig wie möglich gehalten.
Wenn man an den bald hundertjährigen Kampf in diesem Lande um ein einheitliches Strafvollzugsgesetz zurückdenkt, wenn man weiß, daß alle Bemühungen der Reichsregierung und des Reichstages für ein einheitliches Strafvollzugsgesetz immer wieder an den finanziellen Bedenken des Bundesrates des kaiserlichen wie des republikanischen Deutschlands gescheitert sind, muß man sich darüber im klaren sein, daß diese Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes der Regierung wiederum das Ende unserer Bemühungen um eine Vereinheitlichung und Reform des Strafvollzuges bedeuten kann. Die Bundesregierung sollte diese Stellungnahme des Bundesrates aus diesem Grunde sehr ernst nehmen und sich prüfen, ob sie den Bundesländern nicht wenigstens bei der Tragung der einmaligen Kosten, die bei der Durchführung und Ausführung des Strafvollzugsgesetzes entstehen, entgegenkommen kann. Seit hundert Jahren scheitert die Vereinheitlichung und Reform des Strafvollzuges in Deutschland an dem Kostenstreit zwischen Reich und Ländern. Wir sind heute eines der wohlhabendsten Länder der Erde. Tragen wir diesen Kostenstreit jetzt in der Zeit der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter auf dem Rücken des Strafvollzuges aus. Der Strafvollzug braucht Geld, wenn er mehr sein soll als eine bloße Gefangenenverwahrung, wenn er endlich sinnvoll werden soll.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705803800
Das Wort hat der Abgeordnete Brandt (Grolsheim).

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0705803900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Strafvollzug steht im Spannungsfeld zwischen Verurteilung und Entlassung, mit dem Rücken zur Strafe und mit dem Gesicht zur Entlassung. Das bedeutet aber auch, daß die Strafe im Freiheitsentzug und nicht im Vollzug besteht, nicht in der Art und Weise des Vollzugs. Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen in Freiheit anzupassen. Wenn der Verurteilte sich wieder voll in die Gesellschaft eingliedern soll und gefestigter als vorher ein Leben ohne Straftaten leben soll, dann ist es notwendig, daß der Vollzug der Freiheitsstrafe nicht zusätzliche Übel bringt. Unter dem Gesichtspunkt der Vergeltung und der Rache brauchte man sich über solche Grundsätze keine Gedanken zu machen. Dann müßte natürlich Vergeltung nicht nur in der Strafe, sondern auch im Strafvollzug praktiziert werden. Dann wäre es das Einfachste, dafür zu sorgen, daß der Gefangene fest abgeschlossen bleibt. All das ist längst als unmenschlich und überdies vollkommen sinnlos erkannt. Aber aus einer solchen Erkenntnis haben wir die notwendigen Schlußfolgerungen immer noch nicht gezogen.
Die ersten und wesentlichen Schritte in gesetzlicher Form tut der jetzt vorliegende Entwurt eines Strafvollzuggesetzes, für dessen sorgfältige Vorbereitung ich der Bundesregierung und dem Bundesminister der Justiz namens der SPD-Fraktion ausdrücklich danken möchte.

(Beifall bei der SPD.)

In diesen Dank eingeschlossen ist die Vollzugskommission, die die Vorarbeiten für den Entwurf geleistet hat.

(Beifall bei der SPD.)




Brandt (Grolsheim)

Der Strafvollzug, meine Damen und Herren, hat nach vorn zu blicken, nicht nach hinten. Zielpunkt ist die Wiedereingliederung. Dem hat sich die Gestaltung des Vollzuges unterzuordnen. Das bedeutet aber auch, daß der Grad der Isolierung je nach Persönlichkeit abgestuft werden muß.
Ausgangspunkt muß der offene Vollzug sein, nicht der geschlossene. Das ist eine Umkehrung des bisherigen Prinzips und eine wesentliche Aussage des Entwurfs. Aber das ist auch eine Frage des Vertrauens. Niemand kann davor sicher sein, daß Vertrauen mißbraucht wird. Niemand kann aber auch erwarten, daß ihm Vertrauen entgegengebracht wird, wenn er nicht bereit ist, selber Vertrauen zu geben.
Wenn ich das richtig sehe, ist der Strafvollzug in der Wandlung vom juristischen Prinzip weg hin zum pädagogischen Prinzip. Das bedeutet auch, den Mut zu einem kalkulierten Risiko zu haben. Dies — um Mißverständnissen vorzubeugen — beeinträchtigt nicht den berechtigten Anspruch der Allgemeinheit, in Sicherheit leben zu können. Aber es betrifft das Innenverhältnis ganz entscheidend. Das hat die Konsequenz, daß das Leben im Strafvollzug stärker individualisiert werden muß. Anders ist Hilfe, echte Hilfe nicht möglich. Individualisierung aber beinhaltet die Reorganisation des Vollzugs im Anstaltsbau, in der Anstaltsorganisation, in der Anstaltsbesetzung mit Personal.
Freilich kostet das Geld. Aber da müssen wir, auch die Länder, wissen, was wir insgesamt überhaupt wollen: Wollen wir die hohe Rückfallquote weiter in Kauf nehmen und uns gelegentlich darüber beklagen, wie schlimm das doch alles ist, oder wollen wir wirklich etwas dagegen tun? Es ist schon, wenn Sie so wollen, ein pragmatischer Gesichtspunkt, die Reform des Vollzugs im Hinblick auf die Rückfallquote zu verlangen. Dieser Gesichtspunkt ist wichtig genug.
Es gibt aber auch andere, grundsätzliche Überlegungen. Der mit Freiheitsentzug bestrafte Mensch bleibt im Vollzug Träger aller Rechte abzüglich derer, die unvermeidlich eingeschränkt werden müssen. Der Entwurf sagt: Er unterliegt den in diesem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen, aber keinen weiteren. Das muß klar sein. Eine solche klare Aussage darf nicht durch die Einführung einer Generalklausel wieder eingenebelt werden, die ganz allgemein aussagt, daß auch weitere Beschränkungen auferlegt werden können, wenn sie dem Behandlungsziel dienen, für die Aufrechterhaltung von Sicherheit oder Ordnung notwendig sind oder mit dem Freiheitsentzug unvermeidlich verbunden sind. Der Bundesrat schlägt eine solche Generalklausel vor. Die Bundesregierung hat dem — wie ich meine, zu Recht — schon widersprochen.
Wenn wir in dem Entwurf Bestimmungen über weitergehende Besuchs- und Urlaubsregelungen, Schriftverkehr und Paketempfang finden, so doch nicht allein deshalb, weil sie zweckmäßig und Außenkontakte unter dem Gesichtspunkt der Wiedereingliederung notwendig sind, sondern auch deshalb, weil wir kein Recht haben, den Freiheitsentzug mit zusätzlichen Einschränkungen der Freiheit l im Vollzug zu belasten, soweit dies nicht notwendig ist.
Dies gilt auch für die Freizeitgestaltung. Welchen Grund soll es dafür geben, daß Gefangene ihre Freizeit nicht gemeinsam miteinander verbringen sollen, Sport treiben, Radio hören, gemeinschaftlich Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher lesen, es sei denn, daß wir wirklich der Meinung wären, die Strafe bestünde nicht allein im Freiheitsentzug, sondern auch in der Gestaltung des Vollzugs? Wir bitten die breite Öffentlichkeit, mit uns darüber nachzudenken. Herr Minister Jahn hat schon darauf hingewiesen — ich kann ihm nur zustimmen —. Wer glaubt, der Freiheitsentzug genüge als Strafe nicht, sondern der Vollzug müsse noch eine Palette von zusätzlichen Übeln anbieten, schätzt seine eigene Freiheit in der Tat sehr gering ein.
Das Leben im Vollzug ist also dem Leben draußen so weit wie eben möglich anzupassen. Das gilt auch für Arbeit und Verdienst, die, wie ich meine, das Kernstück des ganzen Reformvorhabens sind. Welchen vernünftigen Grund soll es eigentlich geben, dem Gefangenen Arbeit und Arbeitsbedingungen, wie sie draußen üblich sind, vorzuenthalten? Welchen Grund soll es geben, seine Arbeit nicht gerecht zu entlohnen? Die Ersetzung der bisherigen Arbeitsbelohnung durch eine gerechte Arbeitsentlohnung einschließlich der Einbeziehung in das Sozialversicherungssystem bedeutet die Ablösung einer der größten Ungerechtigkeiten unseres Vollzugssystems. Meine Damen und Herren, ohne die Arbeitsregelungen ist dieses Gesetz eine Karosserie ohne Motor. Ich denke, wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, damit diese Regelungen so bald wie möglich, so frühzeitig wie möglich in Kraft treten können.
Die Würde des Menschen — dies ist ein Verfassungsgrundsatz — ist unantastbar. Das gilt auch für den Strafvollzug. Die Beachtung dieses Grundsatzes zieht mit Notwendigkeit eine Reihe von Einzelregelungen äußerer, organisatorischer Art nach sich, z. B. Regelungen betreffend die Unterbringung. Die Achtung vor der Würde des Menschen gebietet aber auch, daß der Behandlungsvollzug, von dem wir in diesem Gesetz ausgehen, nicht zum Gehirnwäschevollzug wird. Der Gefangene kann und soll neue Einsichten gewinnen, die eine Änderung bewirken. Er soll ja künftig, wie der Entwurf es vorsieht, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen. Dies bedeutet aber auch, daß der Gedanke der Sühne und der Einsicht sein freies Feld behalten muß. Sühne kann man auf sich nehmen. Sie kann aber nicht aufgeladen werden. Äußerer Zwang und psychologischer Druck, egal ob unter dem Gedanken der Behandlung oder der Beteiligungspflicht des Gefangenen, können nicht nützlich sein. Einsicht gehört dazu. Unsere Sprache ist da sehr genau. Wir können beispielsweise sagen: ich sühne, du sühnst, aber wir können in unserer Sprache nicht sagen: ich werde gesühnt, du wirst gesühnt.
Solche Überlegungen haben die praktische Konsequenz, daß in den Vollzugsanstalten eine Atmo-



Brandt (Grolsheim)

sphäre geschaffen wird, die die Bereitschaft zur Wandlung durch Einsicht zu fördern imstande ist, nicht eine Atmosphäre, die eine weitere Verhärtung provoziert. Daß dabei die Veränderung der äußeren Bedingungen eine große Rolle spielt, ist schon gesagt worden; dies gilt auch für Anstaltsgröße, Abteilungsgröße, Gruppengröße. Aber es ist richtig — darauf ist schon hingewiesen worden —: all das nutzt uns nichts, das ganze Gesetz ist nichts wert, wenn nicht Menschen da sind, die sich in seinen Geist stellen und es anwenden, eine Frage von Einstellung und Ausbildung derer, die im Vollzugsdienst tätig sind. Das kann hier nicht geregelt werden; aber daß dieses Problem einer neuen Regelung bedarf, sollte nicht bestritten werden. Insgesamt: das Vorhandensein der äußeren Bedingungen und die innere Bereitschaft von beiden Seiten öffnen erst das Feld für die Maßnahmen, die der Wiedereingliederung dienen und dem Rückfall vorbeugen.
Wir werden aber auch über das Verhältnis von Haftzeit und Vollzugsziel nachzudenken haben. Deshalb nehme ich an dieser Stelle, Herr Minister, gerne Ihre Anregung auf, in einen gemeinsamen Dialog darüber einzutreten und darüber nachzudenken, wie es mit dem Sinn der lebenslangen Strafe ist. Wir haben ja bei der zeitigen Strafe nach § 26 des Strafgesetzbuches eine Regelung, die sogenannte Zweidrittel-Regelung. Etwas Analoges für den lebenslangen Vollzug gibt es nicht. Was sind zwei Drittel von lebenslang? Deshalb wird man darüber nachzudenken haben, ob nicht das Instrument einer obligatorischen Haftüberprüfung nach einer bestimmten Zeit eingeführt werden sollte. Wir sind dazu bereit.
Meine Damen und Herren, der soziale Rechtsstaat hat Verantwortung für seine Bürger übernommen. Diesem Sozialstaatsgedanken müssen wir Geltung verschaffen, und zwar auch im Strafvollzug. Strafe und vor allem Strafvollzug bedürfen der sozialen Dimension über die bloße Rechtsstellung hinaus. Eine Grundlage für die Verwirklichung eines solchen Anspruchs ist der vorliegende Entwurf, der sicherlich — auch das ist unsere Meinung — noch verbesserungsfähig und verbesserungswürdig ist.
An dieser Stelle darf ich den Alternativ-Professoren für die Vorlage ihres Entwurfs herzlich Dank sagen. Auch ohne förmliche Einbringung wird der Entwurf bei den Beratungen des Ausschusses eine wesentliche Rolle spielen.
Meine Damen und Herren, der uns vorliegende Entwurf ist noch keine vollständige, in sich geschlossene Reform. Er kann es auch gar nicht sein. Aber er öffnet das Tor zur kontinuierlichen Reform des Strafvollzugs, weist ihm die Richtung und geht selber schon einige mutige Schritte nach vorn. Er geht den Weg der jetzt gebotenen Vernunft. Zugegeben, es ist manchmal nicht ganz einfach, vernünftig zu sein.
So verbesserungswürdig er ist: wir werden den Gesetzentwurf nach zwei Seiten hin verteidigen, nach der Seite derer, die durch ihre Einwendungen nicht mehr als die Kodifizierung der Dienst- und Vollzugsordnung wollen und wesentliche Reformziele auf eine ferne Zukunft projiziert haben möchten, aber auch nach der Seite derjenigen, die diesen Gesetzesschritt mit Forderungen belasten, die, so richtig sie sein mögen — darüber will ich nicht streiten —, jetzt nicht erfüllbar sind. Durch zwei Grundhaltungen wird jede Reform gefährdet: entweder dadurch, daß man sie nicht will, oder dadurch, daß man sie gleich ganz will, und zwar ohne Rücksicht auf die finanziellen Möglichkeiten. Seit hundert Jahren, meine Damen und Herren, scheiterten Strafvollzugsgesetze. Dieses hier darf nicht wieder scheitern.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705804000
Das Wort hat der Abgeordnete von Schoeler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0705804100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die Reform des Strafvollzugs diskutieren, dann sprechen wir über jährlich etwa 60 000 Bürger unseres Staates. Wir sprechen von Menschen, die für 1,50 DM pro Tag oft unter mittelalterlichen Bedingungen arbeiten, obwohl wir das alle in allen anderen Bereichen unserer Gesellschaft als Ausbeutung übelsten Ausmaßes brandmarken würden. Wir sprechen von Menschen, die oft zu mehreren in einer Zelle untergebracht werden, in der der eine seine Notdurft verrichtet, während die anderen essen, oder die eine Einzelzelle von 5 Quadratmetern Größe haben — eine Größe, auf die fast ein Deutscher Schäferhund Anspruch hat —, obwohl wir alle wissen, daß durch solche Zustände täglich die Menschenwürde verletzt wird.
Wir sprechen von Menschen, denen jede Entscheidung abgenommen, für die alles verordnet wird, obwohl sie nach Verbüßung ihrer Strafzeit in der Lage sein sollen, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen.
Wir sehen uns in dieser Diskussion oft mit einer pharisäerhaften Einstellung weiter Kreise der Bevölkerung gegenüber Strafgefangenen konfrontiert. Da braucht man das verächtliche, das verdammende Hinabblicken auf Straftäter, um sich täglich seine eigene Anständigkeit zu bestätigen. Diese Einstellung ist tief verwurzelt. Sie führt zu dem Vorwurf an die politisch Verantwortlichen, die sogenannte weiche Welle im Strafvollzug praktizieren zu wollen. Wir alle sind aufgerufen, dagegen Aufklärung über die Probleme des Strafvollzugs zu stellen.
Wir müssen darauf hinweisen, daß ein auf Repression und nicht auf Behandlung beruhender Strafvollzug nicht nur inhuman, sondern auch außerordentlich ineffektiv ist. Strafvollzug heute produziert in veralteten Anstalten, mit zuwenig geschultem Personal und unter Einsatz veralteter Methoden eine Rückfallziffer von 70 bis 80 %. In diesen 70 bis 80 % aller Fälle erfüllt der Strafvollzug heute seine Aufgabe nicht, Straffälligen zu helfen und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. An keiner anderen Zahl wird die Reformbedürftigkeit des Strafvollzugs deutlicher. Keine andere Tatsache zeigt auch denjenigen, die einer Reform skeptisch gegenüberstehen, eindringlicher, daß gerade unter



von Schoeler
dem Gesichtspunkt des Schutzes der Gesellschaft ein veralteter Strafvollzug ein Luxus ist, den wir uns nicht leisten können.
Es geht bei der Reform auch nicht etwa darum, die „weiche Welle" durchzusetzen. Es geht nicht darum, den Gefangenen das Leben bequemer zu machen. Ganz im Gegenteil: ein Vollzug, der wegkommt von der Ideologie der Verwahrung und der sein Ziel nicht mehr völlig einseitig in der Aufrechterhaltung von „Sicherheit und Ordnung" sieht, ein Vollzug der auf die Behandlung abstellt, wird für alle am Vollzug Beteiligten sehr viel schwieriger werden. Er wird sie alle sehr viel mehr fordern, als das ein „Verschließer"-Vollzug tut. Der Strafgefangene, der sich in Gesprächen, in therapeutischer Behandlung mit seinen Problemen und mit den Problemen anderer Gefangener beschäftigt, der mit der Frage nach den Ursachen seiner Straffälligkeit konfrontiert wird, dieser Strafgefangene wird vor neue Probleme gestellt. Ihm wird das Leben nicht angenehmer gemacht.
Langfristig wird man eine Änderung der Einstellung der Bevölkerung allerdings nur dann erreichen, wenn wir uns auch nicht scheuen, darauf hinzuweisen, daß Kriminalität gesellschaftlich bedingt ist und daß diese Gesellschaft daher auch eine Verantwortung dafür trägt, daß die Ursachen des Fehlverhaltens beseitigt werden und der Gefangene in die Lage versetzt wird, ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Je weiter wir auf dem Wege zu einer veränderten Einstellung der Bevölkerung zum Strafvollzug kommen, desto leichter wird es auch werden, die in den Ländern für die Finanzen zuständigen Stellen zur notwendigen Unterstützung der Strafvollzugsreform zu bewegen.
An dieser Stelle möchte ich mich dem von allen Vorrednern geäußerten Dank an diejenigen Bürgerinitiativen anschließen, die es sich zur Aufgabe gesetzt haben, das Verständnis der Bevölkerung für die notwendige Reform zu fördern, und die oft auch unter grollen Schwierigkeiten in den Strafanstalten einen praktischen Beitrag zur Resozialisierung leisten.
Meine Damen und Herren, Rechtsgrundlage des Strafvollzugs sind bis heute im wesentlichen verwaltungsrechtliche Regelungen, für deren verfassungsrechtliche Rechtfertigung das Feigenblatt des besonderen Gewaltverhältnisses herhalten soll. Diesen verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen ist eine Aufgabe des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Durch ihn werden die Befugnisse der Anstalt und die Rechte der Gefangenen in rechtsstaatlich einwandfreier Weise geregelt.
Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme zu § 4 des Gesetzentwurfes Bedenken dagegen insofern angemeldet, als er eine generelle Ermächtigung zu Eingriffen in die Grundrechte des Gefangenen für notwendig hält, soweit solche Eingriffe zur Erreichung des Vollzugsziels oder zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt notwendig oder unabwendbar mit der Freiheitsentziehung verbunden sind.
Dieser vom Bundesrat vorgeschlagene Weg ist genau der Weg, den wir nicht gehen wollen. Wir wollen gerade mit diesem Gesetzentwurf die generalklauselartige Ermächtigung zu Eingriffen in die Grundrechte der Gefangenen abschaffen, die dann dazu herhalten muß, fragwürdige Zustände zu legalisieren. Es geht uns mit diesem Gesetz gerade nicht darum, bestehende Zustände zu legalisieren; es geht uns darum, diese Zustände zu verbessern. Das Strafvollzugsgesetz muß nach Auffassung der Freien Demokraten ein Instrument der Strafvollzugsreform sein.
Die FDP-Fraktion begrüßt es, daß der Gesetzentwurf sich zu dem Grundsatz bekennt, daß das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angepaßt werden soll. Der Entwurf trägt damit dem heute wohl weithin anerkannten Grundsatz Rechnung, daß ein Leben in totaler Unfreiheit nicht auf ein Leben in Freiheit vorbereiten kann. In diesem Zusammenhang kommt dem Ausbau des offenen Vollzugs besondere Bedeutung zu. Hier wird es darum gehen, die Organisation des Strafvollzugs darauf einzurichten, daß der Gefangene schrittweise an die Belastung der Freiheit gewöhnt wird und daß ihm der Übergang in diese Freiheit gegenüber dem heutigen Zustand erleichtert wird.
Wir müssen aber auch prüfen, inwieweit dem Grundsatz, daß das Leben während der Strafzeit dem Leben in der Freiheit anzupassen sei, auch im geschlossenen Vollzug noch mehr Rechnung getragen werden kann, als dies der Regierungsentwurf im einzelnen vorsieht. Darüber werden wir uns in den Ausschußberatungen in aller Ausführlichkeit unterhalten müssen. Wir sind der Auffassung, daß hier weitergehende Regelungen, z. B. bei der Frage der Besuchsregelung, des Briefverkehrs und der Vorschriften über die Freizeitgestaltung möglich sind.
Die Diskussion um das Strafvollzugsgesetz ist in den vergangenen Wochen — wie ich meine, in erfreulicher Weise — belebt worden durch die Vorlage des hier schon mehrfach erwähnten Alternativentwurfs. Dieser Alternativentwurf macht deutlich, daß der Regierungsentwurf nicht etwa ein Idealziel postuliert, sondern daß dieser Regierungsentwurf auch nach der Auffassung der Bundesregierung einen Kompromiß zwischen dem Gewünschten und dem Erreichbaren darstellt. Ich glaube, schon die Tatsache, daß der Alternativentwurf dies deutlich gemacht hat, wird uns in den Beratungen einiges erleichtern. Die FDP wird sich dafür einsetzen, daß der Alternativentwurf in geeigneter Weise, Herr Kollege Brandt, in die Ausschußberatungen eingeführt wird.
Wesentliche Vorschläge dieses Alternativentwurfs, die mir einer besonderen Berücksichtigung wert zu sein scheinen, möchte ich aber hier schon erwähnen. Es geht erstens um die Frage, inwieweit sich ein Gesetzentwurf und ein Gesetz zum Strafvollzug mit den Organisationsstrukturen im Strafvollzug beschäftigen muß. Hier haben wir im Regierungsentwurf nicht sehr weitgehende Formulierungen. Der Alternativentwurf geht hier weiter; er enthält detailliertere Regelungen.



von Schoeler
Ich glaube, daß wir, wenn wir vor die Frage gestellt sind, wieweit wir den Anregungen des Alternativentwurfs Rechnung tragen können, überlegen müssen, ob denn der heutige Vollzug, der immer noch auf Verwahrung ausgerichtet ist, durch einen Gesetzentwurf, der keine genauen Regelungen enthält, auf Behandlung umgestellt werden kann. Ein Vollzug, der über lange Jahre die Verwahrung im Mittelpunkt seiner Aufgabe gesehen hat, kann nicht ohne Änderung wesentlicher Organisationsstrukturen auf Behandlung umgestellt werden. Wir werden uns deshalb im Ausschuß darüber unterhalten müssen, wieweit wir hier detailliertere Regelungen vorsehen müssen.
Ein zweiter Punkt, der mir aus dem Alternativentwurf besonders wichtig zu sein scheint und der besondere Beratung erfordert, ist die Frage, inwieweit die eigenverantwortliche Mitarbeit der Gefangenen im Gesetzentwurf stärker als bisher verankert werden kann. Ich glaube, wir alle sind uns darin einig — vom Herrn Kollegen Brandt ist das hier auf eine griffige Formel gebracht worden —, daß es auch beim Behandlungsvollzug nicht darum geht, den Gefangenen in eine Objektrolle hineinzudrängen, ihn als Objekt staatlicher Maßnahmen zu betrachten, zu denen er sich nicht äußern und die er nicht beeinflussen kann. Wir sind uns wohl darin einig, daß die Mitarbeit und auch die Mitverantwortung des Gefangenen in einem sinnvollen Behandlungsvollzug in sehr viel stärkerem Maße gefordert werden muß — auch im Interesse des Vollzugsziels
, als das heute der Fall ist. Bei den Beratungen der einzelnen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes wird zu berücksichtigen sein, inwieweit man hier Verbesserungen vorsehen kann.
Die Behandlung des Strafvollzugsgesetzentwurfs im Bundesrat sowie die Beratung anderer Fragen der Strafvollzugsreform rechtfertigen einige Sorge um den weiteren Verlauf der Beratungen. Wer z. B. verfolgt hat, mit welcher Hartnäckigkeit sich die Bundesländer der Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten, die mit dem Zweiten Strafrechtsreformgesetz von allen Fraktionen des Bundestages beschlossen worden waren, widersetzt haben, kann hier nur den eindringlichen Appell an die Bundesländer richten, bei der Beratung des Strafvollzugsgesetzes nicht eine ähnliche Blockadepolitik zu betreiben.

(Abg. Dr. Vogel [Ennepetal] : Das ist doch keine Blockadepolitik!)

Die Sorgen der Bundesländer betreffen natürlich die finanziellen Auswirkungen der Reformmaßnahmen. Unter diesem Gesichtspunkt sind dort insbesondere das Arbeitsentgelt und die Zahlung der Beiträge zur Kranken- und zur Sozialversicherung für absehbare Zeit in Frage gestellt, wenn nicht negativ beantwortet worden, und zwar, worauf hier ausdrücklich hingewiesen werden sollte, unter dem Bruch einer ausdrücklichen Zusage der Länderfinanzminister an die Bundesregierung, die bereits gemeinsam mit den Ländern eine Regelung dieser Fragen in Aussicht genommen hatte. Ein solches Verhalten kann von uns nicht gebilligt werden.
Hier ist verschiedentlich darauf hingewiesen worden, daß die Regelung des Arbeitsentgelts und der
Versicherungsbeiträge von grundsätzlicher, entscheidender Bedeutung für die künftige Entwicklung des Strafvollzugs sein werde. Lassen Sie mich deshalb einige Bemerkungen zu den dabei auftauchenden Finanzfragen machen.
1. Viele Befürchtungen über zu hohe finanzielle Auswirkungen einer Strafvollzugsreform sind sehr oberflächlich. Sie berücksichtigen nicht, daß uns in-und ausländische Erfahrungen zeigen, daß Rückfallziffern von 70 bis 80 % kein Naturereignis, sondern Tatsachen sind, die man ändern kann, wenn man sie richtig angeht. Sie berücksichtigen nicht, daß sinkende Rückfallziffern auch sinkende Kosten bedeuten.
2. Wichtige Reformmaßnahmen, die auch vom Gesetzentwurf vorgesehen werden, kosten kein Geld. Im Gegenteil, sie helfen, Einsparungen zu erreichen. Z. B. ist hier die Einführung des offenen Vollzuges zu nennen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß das Gustav-Radbruch-Haus in Frankfurt, eine der ältesten Anstalten der Bundesrepublik, die im offenen Vollzug arbeitet, die staatlichen Kassen nicht belastet. Das ist eine Tatsache, die wir beachten müssen.
3. Alle Schätzungen, die die finanziellen Auswirkungen der geplanten Reformmaßnahmen betreffen, sind außerordentlich problematisch. Wenn z. B. von 173 Millionen DM für das Arbeitsentgelt gesprochen wird, so wird dabei eben nicht berücksichtigt, was heute an Sozialhilfe an Familienangehörige gezahlt werden muß oder was an Wiedergutmachung des angerichteten Schadens von Gefangenen gezahlt werden kann, wenn ein Arbeitsentgelt bezahlt wird.
4. Wenn die Bundesländer schließlich sagen, daß der Bundestag es sich leicht mache, über finanzielle Auswirkungen der Reform zu beschließen, dann müssen sie sich die Frage gefallen lassen, warum sie vor einigen Jahren, als die Gemeinschaftsaufgaben in das Grundgesetz eingeführt wurden, nicht die Forderung danach gestellt haben, den Strafvollzug in die Gemeinschaftsaufgaben mit einzubeziehen und damit wesentliche finanzielle Verbesserungen zu erzielen. Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie solche Forderungen heute nicht stellen.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu dem machen, was der Herr Bundesjustizminister anläßlich dieser ersten Lesung zur Frage der lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesprochen hat. Herr Minister Jahn, Sie wissen, daß nicht nur ich, sondern auch andere Kollegen meiner Fraktion in den vergangenen Jahren wiederholt die Auffassung vertreten haben, daß die lebenslange Freiheitsstrafe reformbedürftig ist. Wir sehen uns mit dem Kollegen Brandt von der SPD-Fraktion darin einig, daß diese „Todesstrafe auf Raten", diese furchtbare und grausame Strafe, eines Überdenkens bedarf. Wir treten dafür ein, daß eine Überprüfung nach 15 Jahren obligatorisch wird. Ich möchte an dieser Stelle dem Bundesjustizminister ausdrücklich versichern, daß er bei der Suche nach einer Mehrheit in diesem Hause für solche Überlegungen und bei allen Diskussionen im Ausschuß und an anderer Stelle dieses Parlamentes unserer vollen Unterstützung gewiß sein kann.



von Schoeler
Meine Damen und Herren, angesichts der Komplexität der von dem vorliegenden Entwurf angeschnittenen Fragen ist es hier nur möglich gewesen, zu einigen Grundsätzen Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf insgesamt wird ausführlicher Beratung im Strafrechtssonderausschuß bedürfen. Die FDP-Fraktion wird in diesen Beratungen ihr Augenmerk insbesondere darauf richten, daß die Notwendigkeit der Zustimmung des Bundesrates nicht dazu führt, daß wesentliche Reformen verschleppt werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705804200
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Mitberatung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Ausschlusses von Verteidigern im Strafprozeß — Drucksachen 7/563, 7/1065 —
Berichterstatter: Abgeordneter Gnädinger
Abgeordneter Kunz (Berlin)

Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Gnädinger und Kunz (Berlin), für ihren Bericht.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wer dem Vorschlag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Dann kommen wir zu Punkt 1 der gemeinsamen Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksache 7/1086 —
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen.
Die Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) und Pfeifer haben um schriftliche Beantwortung ihrer Fragen 123, 124, 125 und 126 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich komme zur Frage 127 des Abgeordneten Benz:
Auf welche Weise hat bei der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags in Moskau der Inhalt der deutschen Note vorn 28. November 1969 einschließlich der ihr beigefügten Erklärung über die Voraussetzungen unserer Unterzeichnung des Vertrags auch gegenüber der Sowjetunion rechtliche Wirksamkeit erlangt?
Herr Staatssekretär Moersch steht zur Verfügung. Bitte sehr!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705804300
Herr Abgeordneter, die Note der Bundesregierung vom 28. November 1969 zur Unterzeichnung des NV-Vertrages einschließlich der ihr beigefügten Erklärung ist den Regierungen aller Staaten übermittelt worden, mit denen die Bundesrepublik Deutschland zum damaligen Zeitpunkt diplomatische Beziehungen unterhielt. Damit ist der Inhalt von Note und Erklärung gegenüber allen Staaten, die sie empfangen haben, einschließlich der Sowjetunion als einer der drei Verwahrstaaten des Vertrages als völkerrechtliche Willenserklärung wirksam geworden.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705804400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Benz?

Gerold Benz (CDU):
Rede ID: ID0705804500
Danke, nein.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705804600
Dann zur Frage 128 des Herrn Abgeordneten Benz:
Wurde insbesondere auch in Moskau — wie in Washington und London — die vorgenannte Note einschließlich der vorgenannten Erklärung mit dem schriftlichen Zusatz zur Unterschrift des Botschafters „Unter Verweisung auf die der sowjetischen Regierung übergebene Note der Regierung der Bundesrepublik Deutschland" vor der Unterzeichnung übergeben und von der Sowjetregierung ohne Widerspruch entgegengenommen?
Herr Staatssekretär, bitte.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705804700
Note und Erklärung der Bundesregierung vom 28. November 1969 wurden am Unterzeichnungstage der Regierung der UdSSR in Moskau im unmittelbaren Anschluß an die ohne Zusatz erfolgte Unterzeichnung übergeben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705804800
Eine Zusatzfrage.

Gerold Benz (CDU):
Rede ID: ID0705804900
Herr Staatssekretär, warum wurden Note und Erklärung nicht vorher übergeben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705805000
Herr Abgeordneter, da die Willenserklärung der Bundesregierung eindeutig ist, glaube ich, beantwortet sich die Frage von selbst.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705805100
Eine zweite Zusatzfrage.

Gerold Benz (CDU):
Rede ID: ID0705805200
Herr Staatssekretär, noch einmal meine präzise Frage im Zusammenhang mit der ersten Frage: Wurden Note und Erklärung in der gleichen Weise in Washington, London und Moskau abgegeben und wurde in der gleichen Weise von dem jeweiligen Vertreter der Bundesregierung unterzeichnet?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705805300
Herr Abgeordneter, ich habe das bereits in der Antwort auf Ihre erste Frage gesagt und möchte noch einmal, damit kein Zweifel besteht, hinzufügen, daß die Note und die Erklärung der Bundesregierung von dem Vertreter



Parl. Staatssekretär Moersch
der Regierung der UdSSR entgegengenommen und auch später weder zurückgewiesen noch zurückgesandt worden ist. Vielleich hilft das zur Aufklärung.

Gerold Benz (CDU):
Rede ID: ID0705805400
Zur Aufklärung und als Wiederholung noch eine Frage, Herr Staatssekretär: Wurde in der gleichen Weise verfahren, und — wenn nicht in der gleichen Weise verfahren wurde — sehen Sie die Möglichkeit, uns eine Erklärung dafür zu geben, daß nicht in gleicher Weise verfahren wurde?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705805500
Herr Abgeordneter, ich habe die Unterlagen nicht alle präsent, und ich war damals ja auch nicht Mitglied der Regierung.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

— Ich nicht. Natürlich kann ich das wissen. Ich
habe die Akten selbstverständlich durchgesehen.
Aber deswegen habe ich nicht alles hier zur Hand.
Ich möchte aber jetzt auf folgenden Punkt hinweisen. Diese Frage ist Gegenstand der Ratifizierungsdebatte und wird ausführlich in den Ausschüssen behandelt werden können. Ich muß offen bekennen, es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, daß Fragen im Plenum in der Fragestunde jetzt zur Debatte stehen, die bereits auf der Tagesordnung einer Plenarsitzung für die übernächste Sitzungswoche stehen und einer eingehenden Behandlung im Ausschuß bedürfen. Ich glaube, das ist ein neues parlamentarisches Verfahren.

(Abg. Seiters: Sie wollen das doch wohl nicht rügen?! Unglaublich ist das! — Abg. Reddemann: Seit wann rügt die Regierung Abgeordnete?!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705805600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Benz.

Gerold Benz (CDU):
Rede ID: ID0705805700
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Bemerkung als eine Antwort auf meine Frage verstehen oder als einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung dieses Hauses?

(Abg. Reddemann: Sehr gut!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705805800
Herr Abgeordneter, Sie dürfen die Antwort so verstehen, daß ich nicht in der Lage bin, jetzt detailliert genaue Angaben über die Uhrzeiten der jeweiligen Übergabe zu machen, weil das nicht Gegenstand Ihrer Frage gewesen ist, sondern daß ich davon ausgehe — hoffentlich mit dem ganzen Hause —, daß das typische Erörterungen in einem Ausschuß sind, der ein Ratifikationsgesetz zu beraten hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Reddemann: Nicht mangelnde Information durch Angriffe ersetzen!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705805900
Meine Damen und Herren, eine Würdigung der Antwort des Herrn Staatssekretärs kann hier nicht vorgenommen werden, wie Sie wissen.
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Ich komme zu den Fragen 129 und 130 des Abgeordneten Dr. Zeitel sowie zu den Fragen 131 und 132 des Abgeordneten Lenzer. Die Fragesteller bitten um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 133 und 134 des Abgeordneten Kahn-Ackermann sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich komme nunmehr zur Frage 135 des Abgeordneten Dr. Jobst. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 136 des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zur Frage 137 ,des Abgeordneten Dr. Czaja:
Hat das Auswärtige Amt allen deutschen Auslandsvertretungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973, das die für alle Staatsorgane verpflichtende Auslegung der ganz Deutschland betreffenden grundgesetzlichen Vorschriften enthält, übermittelt und sie angewiesen, den so ausgelegten grundgesetzlichen Auftrag und die dadurch bedingte Auslegung des Grundvertrags beharrlich und eindeutig im Rahmen ihrer gesamten amtlichen Tätigkeit zu vertreten?
Herr Staatssekretär, bitte sehr!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705806000
Herr Abgeordneter, Bedienstete der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes, sind bei der Gesprächsführung mit Vertretern anderer Staaten an die ihnen von der Bundesregierung gegebenen Richtlinien gebunden. Das gilt nicht zuletzt für Gespräche über die im Grundvertrag geregelte Materie.
Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung unter Einhaltung ihrer verfassungsrechtlichen Pflichten bei der Aufstellung solcher Richtlinien in diesem Bereich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beachtet. Es sollte im übrigen nicht der dauernden Wiederholung bedürfen, daß die Politik, die bisher in solchen Weisungen ihren Niederschlag gefunden hat, dem Urteil in keiner Weise widerspricht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705806100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0705806200
Herr Staatssekretär, darf ich dann also davon ausgehen, daß die Bundesregierung bei der internationalen Vertretung der Interessen ganz Deutschlands durch die Bundesrepublik Deutschland das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 für grundlegend hält und daß sie die Vertretung der Interessen Deutschlands nach dem Sinn und Wortlaut dieses Urteils durch die Behörden im In- und Ausland als verbindlich unterstellt?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705806300
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird sich immer an die gesetzlichen Vorschriften halten. Ich darf nachher in Beantwortung einer anderen Frage, die noch aufgerufen wird, auch darauf hinweisen, in welcher Form die Bundesregierung ihrem politischen Willen und ihrer Zielsetzung, und zwar vor der ganzen Welt, Ausdruck gegeben hat. Wir werden auf diese Frage gerne zurückkommen können.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705806400
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0705806500
Herr Staatssekretär, darf ich dann fragen, wie sich die Auslandsvertretungen nun praktisch verhalten sollen, wenn Herr Bundesminister Bahr den Standpunkt vertritt, daß nur der Wortlaut des Vertrages gelte, aber das Bundesverfasungsgericht verbindlich für die innere und äußere Gewalt verdeutlichend hinzufügt und feststellt, daß der Vertrag nur — ich zitiere jetzt — „in der sich aus den Gründen des Urteils ergebenden Aussage mit dem Grundgesetz vereinbar" ist? Wie sollen sich dann die Auslandsvertretungen bezüglich der Auslegung des Vertrages verhalten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705806600
Herr Abgeordneter, ich kenne den Wortlaut dessen, was Sie hier über Herrn Bahr zitiert haben, nicht im einzelnen.

(Abg. Dr. Czaja: Das ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts!)

Aber mir ist kein Fall bekannt, in dem es zu irgendwelchen Schwierigkeiten im Verhalten von Auslandsvertretungen gekommen wäre.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705806700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0705806800
Herr Staatssekretär, war es in der Vergangenheit üblich, daß die jeweilige Bundesregierung Urteile des Bundesverfassungsgerichts an durch diese betroffene Angehörige des öffentlichen Dienstes verteilt und im Zusammenhang damit Anweisungen erlassen hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705806900
Herr Abgeordneter, es kommt auf den Fall an, ob diese Notwendigkeit besteht. Die Weisungen, die an die Auslandsvertretungen gehen, sind klar. Im übrigen darf ich hier einmal hinzufügen, damit gar kein Zweifel besteht: Wir haben im Ausland Beamte des höheren Dienstes, die die Verantwortung tragen. Diese Beamten sind gesetzlich verpflichtet, die Gesetze zu beachten. Das haben sie in jedem Einzelfall getan, und sie sind
das darf ich auch sagen — durchaus in der Lage, selbständig zu entscheiden, was den Interessen der Bundesrepublik Deutschland nützt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705807000
Herr Abgeordneter Dr. Mertes!

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0705807100
Herr Staatssekretär, haben Sie Verständnis dafür, daß bestimmte Äußerungen unseres Kollegen Herbert Wehner solche Fragen zur Klarstellung nahelegen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705807200
Herr Abgeordneter, die Frage nach Äußerungen von Herrn Wehner war hier nicht gestellt.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Ich habe nach Ihrem Verständnis für die Notwendigkeit der Klarstellung gefragt!)

— Herr Abgeordneter, Sie können mir nachsehen, daß ich großes Verständnis für die besondere Aufgabe der Opposition habe, da ich sie selber früher wahrgenommen habe.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705807300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0705807400
Herr Staatssekretär, muß ich aus Ihrer ersten Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Czaja schließen, daß der Text und die Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik bisher nicht zugestellt worden sind, und bis wann ist damit zu rechnen, daß dies nachgeholt wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705807500
Herr Abgeordneter, Sie haben einen messerscharfen und richtigen Schluß gezogen; es gibt nämlich noch keine amtliche Veröffentlichung der Gründe des Urteils, und da die Bundesregierung an eine amtliche Dokumentation gebunden ist, kann sie eine Zustellung des Urteils erst vornehmen, wenn die amtliche Publikation erfolgt ist.

(Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705807600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0705807700
Herr Staatssekretär, können wir nicht davon ausgehen, daß die nicht unter dieser Regierung eingestellten und ausgebildeten Beamten des auswärtigen Dienstes auch Zeitungen lesen und daß diese Beamten, weil sie unter der Verantwortung einer anderen Regierung eingestellt wurden, auch so gesetzestreu sind, wie es die CDU erwartet, so daß solche unterstellende Fragen gar nicht nötig wären?

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705807800
Herr Abgeordneter, es scheinen da und dort tatsächlich falsche Auffassungen über den Informationswillen von Angehörigen des



Parl. Staatssekretär Moersch
auswärtigen Dienstes zu bestehen; sonst wäre die
Frage vorhin in der Tat unverständlich gewesen.

(Abg. Reddemann: Wenn man das alles mit Zeitungen erledigen kann, warum brauchen wir dann das Auswärtige Amt?)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705807900
Herr Abgeordneter Mattick! — Hat sich erledigt. — Herr Abgeordneter Dr. Hupka!

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0705808000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen entgangen, daß es eine offizielle Darlegung des Urteils aus dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen gibt, oder würden Sie diese Veröffentlichung dieses Ministeriums nicht als eine amtliche bezeichnen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705808100
Herr Abgeordneter, ich habe vom Bundesanzeiger gesprochen. Wenn eine Sache im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, — —

(Abg. Seiters: Das haben Sie nicht! — Abg. Reddemann: Das haben Sie vielleicht gewollt! — Abg. Seiters: Dann müssen Sie sich klarer ausdrücken!)

— Entschuldigen Sie, vielleicht darf ich mich korrigieren. Wenn ich von einer amtlichen Veröffentlichung spreche, dann meine ich eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Vielleicht ist es jetzt klar.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist etwas anderes!)

Daß die Veröffentlichung des Ministeriums nicht amtlich sei, habe ich damit nicht behauptet. Aber verbindlich ist die Veröffentlichung, die das Verfassungsgericht selbst vornimmt. Es handelt sich um ein eigenständiges Verfassungsorgan.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705808200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Benz.

Gerold Benz (CDU):
Rede ID: ID0705808300
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß Sie, nachdem Sie den messerscharfen Verstand des Herrn Kollegen Jäger gerühmt haben, auch folgern können: Unsere Botschafter haben so lange keine Kenntnis von Urteil und Urteilsgründen des Bundesverfassungsgerichts zu nehmen, solange Sie diese nicht im Anzeiger veröffentlichen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705808400
Das ist ein Schluß, der falsch wäre, Herr Abgeordneter. Die Botschafter sind über das Urteil und über die wesentlichen Gründe selbstverständlich unterrichtet worden. Wir haben da entsprechende Informationsmittel — neben den Zeitungen, von denen ich annehme, daß sie sie lesen. Ich hoffe sogar, daß sie Zeitungen lesen, die qualitativ gut sind.

(Abg. Reddemann: Welche Zeitungen würden Sie denn empfehlen?)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705808500
Herr Abgeordneter Mattick!

Kurt Mattick (SPD):
Rede ID: ID0705808600
Herr Staatssekretär, haben Sie bei der Benachrichtigung an die Botschafter den Botschaftern auch von dem § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Kenntnis gegeben, worin es heißt, daß verbindlich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes jedoch nur der Tenor des Urteils ist? An der Verbindlichkeit nehmen also die Urteilsgründe nicht teil. Haben Sie das den Botschaftern mitgeteilt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705808700
Herr Abgeordneter, es wäre sicherlich unangemessen, wenn man Streitfragen unter Juristen oder unter Parlamentariern sozusagen zur Schlichtung den Auslandsvertretungen überließe. Die Botschaften sind mit Personen besetzt, die kraft ihrer Ausbildung in der Lage sind, alle relevanten Gesetzestexte nachzuschlagen, und alle Texte, die sie dafür brauchen, stehen ihnen in den Botschaften auch zur Verfügung. Ich glaube, daß wir Grund haben, das zu respektieren — und das tun wir —, was uns als Regierung in diesem . Falle mit auferlegt ist. Aber niemand zweifelt daran, daß es verschiedene Verfassungsorgane gibt.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705808800
Ich komme zu Frage 138 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja:
Ist die Bundesregierung entschlossen, „in jedem Einzelfall" gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli
1973 die Schutzpflicht für alle deutschen Staatsangehörigen auch solche, die in den Oder-Neiße-Gebieten leben — wahrzunehmen und ihnen oder ihren Angehörigen über den Stand und die Ergebnisse der Intervention zum Schutz der Grundrechte Auskunft zu geben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705808900
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird allen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die sich an eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit der Bitte um wirksame Unterstützung in der Verteidigung ihrer Rechte, insbesondere ihrer Grundrechte, wenden, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und in den Grenzen des völkerrechtlich Zulässigen nach wie vor Schutz gewähren und Hilfe leisten.
Das gilt auch für Deutsche in Polen. Die mit dieser Frage im Zusammenhang stehenden Probleme und unterschiedlichen Rechtsauffassungen dürften Ihnen, Herr Abgeordneter, aus der Ratifizierungsdebatte zum deutsch-polnischen Vertrag und insbesondere aus den Ausschußberatungen hinlänglich bekannt sein.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705809000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja, bitte.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0705809100
Herr Staatssekretär, würden Sie die Freundlichkeit haben, den letzten Teil meiner Frage ebenfalls zu beantworten, die Frage nämlich, ob den Angehörigen über den Stand und



Dr. Czaja
die Ergebnisse der Intervention zum Schutz der Grundrechte Auskunft gegeben wird, wobei ich als bekannt unterstelle, daß der Bundesgerichtshof entschieden hat, daß die Behörden über Fragen, die die Rechte der Person berühren, zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet sind und im Sinne des § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches im Zusammenhang mit Art. 34 des Grundgesetzes bei unzureichender Ausübung der Amtspflicht entstandene Nachteile zu entschädigen haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705809200
Herr Abgeordneter, das ist eine sehr weit gespannte Frage, zu deren Beantwortung man eine Position verdeutlichen muß. Im Urteil steht — ich zitiere noch einmal —: „eine wirksame Unterstützung in der Verteidigung ihrer Rechte". Und ich glaube, es ist ein entscheidender Unterschied, ob jemand in einem bestimmten Bereich Regierungsgewalt ausübt oder ob er keine ausübt. Dort, wo wir keine Regierungsgewalt ausüben, sind unsere Möglichkeiten naturgemäß beschränkt. Der Grund dafür, daß wir in bestimmten Gebieten heute keine Regierungsgewalt mehr ausüben, die das Deutsche Reich dort einmal ausgeübt hat, dürfte hier ja allen bekannt sein.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705809300
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0705809400
Nachdem die Frage nach der Erfüllung der Auskunftspflicht über das Unternommene noch nicht beantwortet ist, frage ich trotzdem weiter: Begibt sich die Bundesregierung nicht bereits der Grundlagen zur Ausübung der grundgesetzlich gebotenen Schutzpflicht im Einzelfall, wenn die zuständigen Behörden und die politisch Verantwortlichen nicht mehr wagen, deutsche Staatsangehörige als solche zu benennen, sondern sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aussiedlung konstant nur als „Deutschstämmige" bezeichnen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705809500
Herr Abgeordneter, ich muß die Meinung zurückweisen, die Bundesregierung sei in der Benennung von irgendwelchen Personen nicht gesetzesgemäß verfahren.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Czaja: Lesen Sie sich das Interview Ihres Ministers von gestern durch!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705809600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Holtz.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0705809700
Herr Staatssekretär, haben frühere Bundesregierungen in jedem Einzelfall zum Schutz der Grundrechte deutscher Staatsbürger im Ausland interveniert und den Betroffenen über das Ergebnis ihrer Bemühungen Auskunft erteilt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705809800
Herr Abgeordneter, es gab Zeiten, in denen die Bundesregierung trotz ihrer bestehenden Rechtsauffassung nichts zum Schutze von irgendwelchen Bürgern unternehmen konnte, weil die politischen Verhältnisse dazu geführt hatten, daß überhaupt keine Beziehungen bestanden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705809900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0705810000
Ich hoffe, daß meine Frage im Zusammenhang mit der schriftlichen Frage steht: Wie beurteilen Sie, Herr Staatssekretär, die Tatsache, daß der Vorsitzende der Sudetendeutschen Landsmannschaften laut Pressemeldungen erklärt hat, er vertrete hier im Deutschen Bundestag den sudetendeutschen Raum und die Menschen dieses Raumes?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705810100
Herr Abgeordneter, es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, eine Äußerung eines Kollegen zu werten, mit dem Sie sich in der nächsten Debatte sicher werden auseinandersetzen können.
Im übrigen sind politische Wertungen selbstverständlich jedermann unbenommen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705810200
Die Fragen 139 und 140 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 141 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) auf:
Gedenkt die Bundesregierung, den deutschen Text des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 über die Vereinbarkeit des innerdeutschen Grundvertrags vom 21. Dezember 1972 mit dem Grundgesetz sowie von ihr veranlaßte amtliche Übersetzungen — zumindest ins Englische und Französische —zu notifizieren, allen Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland diplomatische oder andere amtliche Beziehungen unterhält, und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit dem Ersuchen, das Notifikationsschreiben und das Urteil als amtliche Dokumente der Bundesrepublik Deutschland bei allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu zirkulieren?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705810300
Herr Kollege, die Bundesregierung gedenkt nicht, dies zu tun. Sie hält eine solche Versendung des Urteils eines höchsten Gerichtes, die im übrigen in der Praxis der Staatengemeinschaft durchaus unüblich wäre, für unangebracht.
Unser Standpunkt in den grundsätzlichen Fragen ist allen Staaten, mit denen wir diplomatische Beziehungen unterhalten, sowohl bei der Unterzeichnung wie beim Inkrafttreten des Grundvertrages zur Kenntnis gebracht worden. Er hat außerdem durch die Reden des Bundeskanzlers und des Bundesaußenministers an der Vollversammlung der Vereinten Nationen auch Eingang in die offiziellen Dokumente der Weltorganisation gefunden.
Das von Ihnen ins Auge gefaßte Vorgehen wäre unter diesen Umständen nicht geeignet, unsere vom Urteil offenkundig gedeckte Politik weiter zu verdeutlichen und damit zu verbessern.



Parl. Staatssekretär Moersch
Eine Notifizierung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag an andere Staaten und an den Generalsekretär der Vereinten Nationen könnte dazu führen, daß das Urteil als solches und damit auch das Bundesverfassungsgericht selbst zum Gegenstand internationaler Kontroversen und Angriffe werden. Das kann nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705810400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0705810500
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die Verträge mit der Sowjetunion, der Volksrepublik Polen und der DDR Verträge sind, die wegen ihrer schwerwiegenden Mehrdeutigkeiten und Dissense der rechtlichen und politischen Interpretation in unserem nationalen Interesse in einem Maße bedürfen, wie das bisher niemals bei politischen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland von vergleichbarer Bedeutung der Fall gewesen ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705810600
Herr Abgeordneter, einer solchen pauschalen Beurteilung kann ich nicht folgen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705810700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mattick.

Kurt Mattick (SPD):
Rede ID: ID0705810800
Herr Staatssekretär, auf Grund der Frage des Herrn Dr. Mertes muß ich meinerseits eine Frage stellen.
Ist Ihnen bekannt, daß Herr Dulles in seiner Eigenschaft als Außenminister am 4. April 1955

(Abg. Reddemann: Er macht in Nostalgie!)

auf eine Frage des Senators Humphrey in bezug auf die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nach den Pariser Verträgen folgendes feststellte:
Die Westmächte hätten auf Grund des Art. 2 der revidierten Bonner Konvention das Recht, in der Frage der Wiedervereinigung mitzureden, wenn sie es wollten. Die Bedingungen der Wiedervereinigung müßten jedenfalls für sie annehmbar sein, obschon die Deutschen nach Inkrafttreten der Pariser Verträge souverän seien.
Ist das Urteil des Verfassungsgerichts eine Anklage gegen die Bundesregierung Adenauer, daß sie die Pariser Verträge abgeschlossen und sich in Fragen der deutschen Wiedervereinigung in Abhängigkeit der Westmächte begeben hat?

(Abg. Reddemann: Wer hat sich in Abhängigkeit begeben? Es hat wohl den Krieg nicht gegeben?! — Gegenruf des Abg. Mattick: Ja, das müssen Sie mal lesen, Herr Reddemann!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705810900
Herr Präsident, ich glaube, es würde nicht dieser Fragestunde dienen, wenn wir jetzt in eine große historische Debatte einträten.
Darüber gibt es hier festgefügte Meinungen, die auch durch Zusatzfragen sicherlich kaum auf irgendeiner Seite des Hauses verändert werden. Meine persönliche Meinung habe ich hier im Plenum längst dargelegt; sie ist nicht weit von der Ihren entfernt, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705811000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0705811100
Herr Staatssekretär, würde die vom Kollegen Dr. Mertes angeregte Notifizierung von Übersetzungen des Textes des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli nicht entscheidend dazu beitragen können, die Forderung dieses Gerichts zu verwirklichen, daß der Wiedervereinigungsanspruch von der Bundesregierung auch nach außen beharrlich zu vertreten sei?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705811200
Herr Abgeordneter, ich bin der Auffassung — und da mögen sich unsere Meinungen unterscheiden —, daß die Politik dieser Bundesregierung wesentlich dazu beigetragen hat, das Bewußtsein von der Einheit der Nation zu verstärken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das kann man nicht von jeder vorhergegangenen Politik sagen.
Ich glaube, man sollte doch auch in diesem Hause einmal zwischen einer Anwendung juristischer Argumente und der Verführung zu dem Glauben unterscheiden, daß juristische Argumente praktische Politik ersetzen könnten.
Eine deutlichere Positionsdarstellung, als sie der Bundeskanzler und der Bundesaußenminister vor den Vereinten Nationen gegeben haben — zu all den anderen Erläuterungen, die wir in allen Staaten der Welt aus gegebenem Anlaß vorgebracht haben — gibt es nicht. Jedes Mehr könnte am Ende ein Weniger bedeuten

(Beifall bei den Regierungsparteien)

und könnte so aufgefaßt werden, als ob wir unserer eigenen Sache hier nicht sicher seien.

(Zuruf des Abg. Dr. Jenninger.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705811300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0705811400
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß vielleicht im Gegensatz zu früheren Zeiten die Zusammenarbeit mit anderen Staaten so gut ist, daß die dortigen Deutschland-Experten solche Briefe gar nicht brauchen?

(Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Reddemann: Und das nach dem Moskauer Kornmentor!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705811500
Herr Abgeordneter, diese Frage war ja wohl nicht für eine direkte Beant-



P
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0705811600
Es hat Zeiten gegeben, in denen eine frühere Bundesregierung in regelmäßigen Abständen öffentlich ihren wichtigsten Verbündeten aufgefordert hat, zu seinen Verpflichtungen zu Berlin und zur Bundesrepublik Deutschland zu stehen. Die Wirkung in den Vereinigten Staaten war nicht unbedingt positiv, was nämlich die Meinung über die damals verantwortlichen deutschen Politiker betraf.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705811700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0705811800
Herr Staatssekretär, würden Sie bestätigen, daß nach § 31 Abs. 1 und im Gegensatz zu dem, was Herr Kollege Mattick sagte, auch nach Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht alle tragenden Gründe des Urteils Gesetzeskraft besitzen, mit Gesetzeskraft verbindlich sind, und würden Sie bestätigen, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich erklärt hat, daß alle Ausführungen der Urteilsbegründung, auch solche, die sich nicht auf den Inhalt des Vertrages beziehen, zu den für die Entscheidung tragenden Gründen gehören und die gleiche Verbindlichkeit haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705811900
Herr Abgeordneter, Sie werden mich nicht dazu verlocken können, in eine juristische oder staatsrechtliche Fachdebatte einzutreten.

(Abg. Dr. Czaja: Ich habe gefragt!)

— Ja, entschuldigen Sie. — Ich darf aus Kenntnis mancher Gespräche mit hochrangigen und angesehenen Juristen sagen, daß genau über diese Punkte unter hochangesehenen Juristen höchst verschiedenartige Meinungen möglich sind.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705812000
Wir kommen zur Frage 142 des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein):
Gedenkt die Bundesregierung, alle auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Bediensteten des Auswärtigen Dienstes und andere betroffene Bedienstete darauf hinzuweisen, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 die verbindliche Auslegung des innerdeutschen Grundvertrags am 21. Dezember 1972 darstellt und daher als verbindliche Sprachregelung für die Gesprächsführung mit Vertretern ausländischer Staaten und der DDR über die im Grundvertrag geregelte Materie zu gelten hat, und daß die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 1972 und des Bundesrats vom 19. Mai 1972 als amtliches, den Regierungen der UdSSR und der Volksrepublik Polen notifiziertes, völkerrechtlich relevantes Dokument der Bundesrepublik Deutschland die verbindliche Auslegung des Vertrags von Moskau vom 12. August 1970 und des Vertrags von Warschau vom 7. Dezember 1970 darstellt und daher als verbindliche Sprachregelung für die Gesprächsführung mit Vertretern ausländischer Staaten und der DDR über die in den beiden Verträgen geregelte Materie zu gelten hat?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705812100
Herr Abgeordneter, die Bediensteten der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes, sind bei der Gesprächsführung mit Vertretern anderer Staaten an die ihnen von der Bundesregierung
gegebenen Richtlinien gebunden. Dies gilt nicht zuletzt für Gespräche über die im Grundvertrag geregelte Materie. Es ist ganz selbstverständlich, daß die Bundesregierung unter Einhaltung ihrer verfassungsrechtlichen Pflichten bei der Aufstellung solcher Richtlinien in diesem Bereich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beachtet.
Es sollte im übrigen nicht der dauernden Wiederholung bedürfen, daß die Politik, die bisher in solchen Gesprächsweisungen ihren Niederschlag gefunden hat, dem Urteil in keiner Weise widerspricht. Das Auswärtige Amt hat am 19. Mai 1972 allen Auslandsvertretungen die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972, die sich der Bundesrat in seiner Sitzung vom 19. Mai 1972 zu eigen gemacht hat, übersandt und gebeten, die Außenministerien der Gastländer unter Übergabe eines Textes mit einer im Auswärtigen Amt gefertigten englischen, französischen und spanischen Übersetzung über diesen wichtigen Vorgang zu unterrichten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705812200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0705812300
Herr Staatssekretär, was die Wiederholung angeht: Sind Sie bereit, mir zu glauben, daß es die Äußerungen unseres Kollegen Herbert Wehner gewesen sind, die mich zu dieser Fragestellung veranlaßt haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705812400
Herr Abgeordneter, es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Motivforschung zu treiben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Selbstverständlich nehme ich diese Mitteilung zur Kenntnis.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Wenn dies entsprechend gute Folgen hat, genügt das!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705812500
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0705812600
Herr Staatssekretär, was die Interpretationsbedürftigkeit der Verträge angeht, so darf ich folgende, hoffentlich von Ihnen nicht als pauschal zu bezeichnende Frage an Sie richten: War einer der in den 50er Jahren mit den Westmächten abgeschlossenen großen Verträge in seinem Wortlaut rechtlich oder politisch — im Vergleich zu den Ostverträgen — interpretationsbedürftig?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705812700
Herr Abgeordneter, ich will mich auf diese Frage hier nicht einlassen. Ich habe aber die Notstandsdebatte hier noch schwach in Erinnerung. Dennoch möchte ich sagen — und da sind wir doch sicher einer Meinung —, daß es von Anfang an eine unterschiedliche Wertung gegenüber Staaten gegeben hat, die zu unseren Schutzmächten gehören, und anderen Staaten, mit denen wir uns sehr schwer



Parl. Staatssekretär Moersch
getan haben, die Beziehungen nicht nur aufzunehmen, sondern auch zu normalisieren.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das ist keine Antwort auf meine Frage!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705812800
Herr Sieglerschmidt!

Hellmut Sieglerschmidt (SPD):
Rede ID: ID0705812900
Herr Staatssekretär, im Hinblick darauf, daß in der Frage des Kollegen Mertes zweimal das Wort „Sprachregelung" vorkommt: Teilen Sie die Auffassung, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß deutsche Diplomaten im Ausland mit Sprachregelungen wirksam Politik für die Bundesrepublik machen können?

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das ist ein Terminus technicus!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705813000
Herr Abgeordneter, ich habe in meinem ursprünglichen Manuskript das will ich offen zugeben — dieses Wort auch gehabt. Das ist ein gebräuchlicher Ausdruck des Auswärtigen Dienstes. Herr Dr. Mertes handelt also sozusagen im sinne seiner früheren Tätigkeit, wenn er dieses Wort hier gebraucht. Es ist von Autoren, die uns allen sehr lieb und vertraut sind, nämlich von Herrn Sternberger, Herrn Süskind und Herrn Storz, einmal in einem Band dargelegt worden, daß das ein typisches Wort aus dem Wortschatz des Unmenschen sei. Die historische Wahrheit ist möglicherweise nicht ganz der literarischen Qualität vergleichbar, die dieses Buch der drei Autoren auszeichnet. Denn soweit mir bekannt ist, gibt es in den Auswärtigen Ämtern aller Staaten diesen Begriff schon sehr viel länger als seit 40 Jahren. Daß er zur Indoktrination im „Dritten Reich" verwendet worden ist, gibt eine natürliche Abneigung, ihn zu verwenden, die auch ich mir zu eigen gemacht habe. Daß er aber altgedienten Mitgliedern des auswärtigen Dienstes sozusagen in Fleisch und Blut übergegangen ist, mögen Sie dem Kollegen Dr. Mertes nachsehen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Danke sehr, Herr Staatssekretär!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705813100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Friedrich.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0705813200
Herr Staatssekretär, halten Sie es für hilfreich für unsere auswärtigen Beziehungen, vor allem aber für die klare Trennung der Funktionen unserer Verfassungsorgane, wenn versucht wird, das Bundesverfassungsgericht als politisches Exekutivorgan der Opposition in die Außenpolitik einzuführen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705813300
Herr Abgeordneter, ich bedaure, Ihnen sagen zu müssen, daß die Frage so zu stellen sicherlich der Sache nicht ganz angemessen ist. Aber Ihre Frage gibt mir doch Anlaß zu der grundsätzlichen Bemerkung, daß es in diesem Hause eine große Tradition ist, von bestimmten Gruppen — und die wechseln je nach Gefechtslage — den Versuch zu machen, mit juristischen Mitteln politische Tatsachen zu verändern, was niemals gelungen ist.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705813400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0705813500
Unter Bezugnahme auf den ausgedruckten Wortlaut der Frage möchte ich Sie fragen, Herr Staatssekretär, ob Sie bestätigen können, daß die Entschließung vom 17. Mai 1972 ohne Hinzufügung und ohne Abstriche als Dokument der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich in dem dafür zuständigen und dafür nötigen Verfahren und in der dazu nötigen Form der Volksrepublik Polen notifiziert worden ist oder ob sie nicht notifiziert, sondern nur zur Kenntnis gebracht wurde.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705813600
Herr Abgeordneter, ich bin bereit, Ihnen den genauen Hergang noch einmal schriftlich darzulegen. Aber ich habe wohl in Erinnerung, daß die amtlichen Dokumente der Sowjetunion bei dem Ratifizierungsvorgang dort z. B. diese Entschließung enthalten.

(Abg. Dr. Czaja: Ich habe nach der Volksrepublik Polen gefragt!)

— Ich habe Ihnen gesagt, daß ich Ihnen im einzelnen darlegen werde, wie es dort gewesen sei. Ich erinnere mich sehr genau, daß das in diesem Bundestag auch schon geschehen ist. Da ich nicht über ein so perfektes Kopfarchiv verfüge, wie Sie es schriftlich vor sich liegen haben, bin ich nicht jederzeit in der Lage, Ihre schriftlich vorbereiteten Zusatzfragen zu beantworten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705813700
Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0705813800
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß Sprachregelungen der Sinnvermittlung dienen müssen und nicht der Absicherung von innerstaatlichen juristischen Verständigungsbräuchen, so daß es durchaus möglich sein kann, daß das, was das Bundesverfassungsgericht ausgedrückt hat, durch andere Sprachregelungen nach draußen präziser vertreten wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705813900
Herr Abgeordneter, das ist wiederum sicher zu diffizil gefragt, als daß ich darauf eine einfache Antwort geben könnte.

(Abg. Dr. Sperling: Ich will auch keine einfache Antwort!)

Ich möchte aber den Kollegen hier einmal zu bedenken geben, wenn ich mir jetzt gerade die Länge der Manuskripte ansehe, daß in den Richtlinien für die Fragestunde der berühmte Satz steht — das ist sicherlich ganz unbestritten; das sage ich einigen Kollegen —: Die Fragen müssen kurz gefaßt sein



Parl. Staatssekretär Moersch
und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Ich halte mich an den zweiten Teil, auch wenn es nicht jedermann gefallen sollte.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705814000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0705814100
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß verschiedene Äußerungen aus dem Lager der Koalitionsparteien geradezu dazu führen müssen, hier die Bundesregierung um Klarstellung zu bitten und damit die notwendige Rechtssicherheit auch im Bereich unserer öffentlichen Verwaltung wiederherzustellen?

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das ist doch der Punkt!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705814200
Die Bundesregierung fühlt sich in ihrer Rechtssicherheit nicht tangiert. Wenn andere Gefühle bei Abgeordneten der Opposition auftreten, ist es nicht Sache der Bundesregierung, das zu beurteilen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Aber die Antworten zu geben!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705814300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wischnewski.

Hans-Jürgen Wischnewski (SPD):
Rede ID: ID0705814400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, im Auswärtigen Ausschuß darüber Bericht zu erstatten, wie seit dem Bestehen des Deutschen Bundestages, seit 1949, Resolutionen des Deutschen Bundestages zur Außenpolitik und zur Deutschlandpolitik im internationalen Verkehr behandelt worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705814500
Herr Abgeordneter, wenn ich mich recht entsinne, hat der Bundesaußenminister gelegentlich einer großen Auseinandersetzung hier im Hause schon einige wesentliche Punkte aus der Vorgeschichte bis 1949 genannt. Es genügt unter Umständen, einigen Kollegen die Fundstellen in den offiziellen Bundestagsprotokollen mitzuteilen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705814600
Wir kommen zur Frage 143 des Abgeordneten Dr. Hupka:
Was hat die Bundesregierung unter Berufung auf die Information" zum Warschauer Vertrag unternommen, nachdem laut Wirtschaftswoche vom 28. September 1973 „die deutsche Botschaft in Warschau ermittelte: Zur Abschreckung wurden bislang 5000 berufstätige deutsche Antragsteller wegen ihrer Umsiedlungsbemühungen entlassen. Und 15 000 wurden in eine tiefere Lohngruppe herabgestuft." ?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705814700
Herr Abgeordneter, die beruflichen Benachteiligungen von Aussiedlungsbewerbern sind nicht erst seit der Veröffentlichung in der „Wirtschaftswoche" vom 28. September 1973 bekannt. Ich hatte bereits Gelegenheit, darauf einzugehen, und zwar im Zusammenhang mit der Frage
des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) in der 24. Sitzung am 23. März 1973. Die Bundesregierung hat sich, seit ihr Berichte über diese Benachteiligungen vorliegen, bei der polnischen Regierung dafür eingesetzt, daß sie beseitigt werden. Dies war unter anderem Gegenstand der deutsch-polnischen Gespräche Anfang Juli dieses Jahres in Helsinki und Mitte September hier in Bonn mit Herrn Czyrek. Diese Frage wird auch gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim Besuch des Bundesaußenministers einen wichtigen Platz bei der Erörterung des Problems der Umsiedlung einnehmen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705814800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0705814900
Kann die Bundesregierung die Zahlen bestätigen, die in der ,,Wirtschaftswoche" zu lesen waren, daß nämlich 5 000 Aussiedlungswillige ihren Arbeitsplatz verloren haben und 15 000 Aussiedlungswillige schlechter eingestuft worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705815000
Herr Abgeordneter, ich kann das nicht bis ins Letzte nachprüfen. Zahlen in dieser Größenordnung dürften nach unserer Meinung aber ungefähr zutreffen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705815100
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0705815200
Herr Staatssekretär, warum hat die Bundesregierung dann aber nicht die Möglichkeit ergriffen, hier in der Öffentlichkeit mitzuteilen, in welcher Weise die polnische Regierung die in der „Information" gegebenen Zusagen unterläuft und aushöhlt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705815300
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat immer dann, wenn Auskunft begehrt wurde, hier Auskunft gegeben. Sie müssen die Entscheidung, ob sie dies für einen besonders geeigneten Weg hält, den Betroffenen zu helfen, schon in das Ermessen der Bundesregierung stellen, die ja im Interesse der Betroffenen zu handeln hat.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705815400
Eine Zusatzfrage des Herr Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0705815500
Herr Staatssekretär, da Sie sagten, daß die Zahlen nur ungefähr stimmen, frage ich Sie, ob es den Tatsachen entspricht, daß die deutsche Botschaft in Warschau ermittelt hat und der Bundesregierung auch mitgeteilt hat, daß zur Abschreckung 5 000 berufstätige deutsche Antragsteller wegen Umsiedlungsbemühungen entlassen, 15 000 in eine tiefere Lohngruppe herabgestuft worden sind und daß sie vor einer Wiedereinstellung schriftlich auf weitere Umsiedlungsbemühungen verzichten müssen. Liegt der deutschen Botschaft eine diesbezügliche Meldung vor, oder ent-



Dr. Czaja
sprechen die darüber gemachten Angaben in der „Wirtschaftswoche" vom 28. September 1973 nicht den Tatsachen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705815600
Herr Abgeordneter, selbst wenn es so wäre, daß eine solche Meldung vorliegt, wäre ich auf Grund der allgemeinen Regeln des Verkehrs mit Botschaften nicht in der Lage, dies im Plenum des Bundestages mitzuteilen. Wenn Sie über Einzelheiten von Telegrammen unserer Botschaften Auskunft haben wollen, so steht dafür der Auswärtige Ausschuß als geeignetes Forum zur Verfügung.

(Abg. Dr. Czaja: Oder die „Wirtschaftswoche"!)

— Die „Wirtschaftswoche" ersetzt nicht den Auswärtigen Ausschuß.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705815700
Ich rufe dann die Frage 144 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Verhalten der Volksrepublik Polen, die Aussiedlungswillige aus der Arbeit entläßt oder schlechter einstuft, und der Erklärung des Bundesaußenministers, wonach wegen der Schwierigkeiten, die der Volksrepublik Polen durch die Aussiedlung erwachsen sollen, nunmehr die Notwendigkeit zu verbilligten Krediten bestünde?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705815800
Es ist richtig — ich habe das implizite in der Antwort auf Ihre erste Frage und übrigens auch in der Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Jobst, die ja leider schriftlich beantwortet werden mußte, gesagt —, daß Umsiedlungsbewerber beruflich benachteiligt werden. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die Ausreise der im Berufsleben stehenden Umsiedlungsbewerber — das ist die überwältigende Mehrzahl — auf die betroffenen Bereiche der polnischen Wirtschaft einen Einfluß haben muß, nämlich dort, wo der Anteil des qualifizierten technischen Personals relativ hoch ist. Hierbei ist noch zu beachten, daß die Umsiedlungsbewerber in wenigen Bezirken leben.
Die Umsiedlung und die Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Polen sind zwei voneinander zu unterscheidende, nicht verbundene Komplexe. Die polnische Seite betrachtet aber die weitere wirtschaftliche Zusammenarbeit unter allen sie interessierenden Aspekten, wobei sie auch die Wirkungen, die durch den Fortgang von Arbeitskräften ausgelöst werden, mit einbezieht. Im übrigen weiß ich nicht, Herr Kollege, auf welche angebliche Äußerung des Herrn Bundesministers des Auswärtigen Sie sich in Ihrer Frage beziehen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705815900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0705816000
Herr Staatssekretär, ist es nicht ein Widerspruch, wenn Sie jetzt sagen, der polnischen Wirtschaft entstünden durch den Abzug qualifizierter Kräfte Schwierigkeiten, dann aber gleichzeitig derartige qualifizierte Kräfte entlassen werden oder tiefer eingestuft werden, nur weil sie von der Zusage in der „Information" Gebrauch machen und sich für die Aussiedlung aussprechen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705816100
Herr Abgeordneter, nach außen hin ist sicher ein scheinbarer Widerspruch zwischen beiden Positionen konstruierbar. Man müßte im einzelnen darüber reden, wie die Motivierung auf der polnischen Seite ist. Da dies Thema der im Augenblick geführten Gespräche ist und wir sicherlich im Sinne der Betroffenen alle gut daran tun, diese Gespräche nicht zu stören, möchte ich über die Art, wie wir uns die Motivierung denken, öffentlich nicht gern Auskunft geben.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705816200
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0705816300
Herr Staatssekretär, können Sie die Meldung bestätigen, die in diesen Tagen in der „Wirtschaftswoche" zu lesen war, daß von jeweils 100 000 Aussiedlungswilligen im Regierungsbezirk Oppeln und 100 000 Aussiedlungswilligen im Regierungsbezirk Kattowitz überhaupt nur 30 000 im Berufsleben stünden, daß aber 70 000 Polen außerhalb der Grenzen Polens arbeiteten, so daß nicht einzusehen ist, wieso es zu wirtschaftlichen Erschwernissen kommen sollte, wenn die Aussiedlungswilligen die Erlaubnis zur Aussiedlung bekämen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705816400
Ich habe im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Problemen auf bestimmte Schlüsselbetriebe und Schlüsselindustrien sowie auf bestimmte technisch besonders qualifizierte Berufe hingewiesen. Was den Zahlenvergleich von Aussiedlungsbewerbern überhaupt mit solchen, die im Wirtschaftsleben stehen, betrifft, so kann ich das im Moment nicht nachprüfen. Ich muß Ihnen aber sagen, Herr Abgeordneter, daß nicht etwa nur die Bundesregierung diese Motive der polnischen Seite zur Kenntnis genommen hat, sondern daß z. B. auch Ihr Kollege Dr. Schröder nach seinem Besuch in Polen vor der Bundespressekonferenz diese Frage erörtert hat. Ich glaube, ich brauche das nicht im einzelnen zu zitieren. Das ist also nicht eine Ansicht, die nur von einer Seite vertreten wird.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705816500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0705816600
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, von denen Sie soeben gesprochen haben, für die Bundesregierung bereits im Herbst 1970 bei den Verhandlungen über den Warschauer Vertrag vorhersehbar und erkennbar Waren, und warum sind diese Schwierigkeiten nicht schon bei den damaligen Verhandlungen mit der polnischen Seite ausgeräumt worden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705816700
Herr Abgeordneter, diejenigen, die in der betreffenden Sitzung des Auswärtigen Ausschusses anwesend waren, wissen sehr genau, und zwar nicht zuletzt auf Grund des Vortrags



Parl. Staatssekretär Moersch
eines Vertreters des Roten Kreuzes, wie unterschiedlich die Zahlenvoraussetzungen und Erwartungen auf beiden Seiten damals gewesen sind. Da diejenigen, die die Regierungsgewalt dort ausüben, Zahlen natürlich mit größerem Nachdruck vortragen können als diejenigen, die auf Vermutungen angewiesen sind, stand dieser Ausgangspunkt, der auch zu wirtschaftlichen Konsequenzen geführt hat, damals sicherlich nicht im Mittelpunkt der Erörterungen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705816800
Die Frage 145 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 146 des Abgeordneten Schäfer (Appenweier). Ist Herr Schäfer im Saal? Das ist nicht der Fall. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 147 des Abgeordneten Dr. Probst! — Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 148 und 149 der Abgeordneten Frau von Bothmer sind von der Fragestellerin zurückgezogen worden.
Wir kommen zur Frage 150 des Abgeordneten Dr. Sperling:
Hat die Bundesregierung Kenntnis genommen von dem Brief der afrikanischen Kirchen an die Kirchen in Europa und Amerika, der anläßlich des Treffens des Generalkomitees der All Africa Conference of Churches vorn 3. bis 12. April 1973 in Tananarive an diese Kirchen gerichtet wurde, und haben sich die beiden Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland wegen dieses Briefs oder der darin angesprochenen Beunruhigung über bestimmte Entwicklungen innerhalb der NATO, das südliche Afrika betreffend, an die Bundesregierung gewandt, und wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705816900
Herr Abgeordneter, der Brief der afrikanischen Kirchen an die Kirchen in Europa und Amerika, der anläßlich des Treffens des Generalkomitees der All Africa Conference of Churches vom 3. bis 12. April 1973 in Tananarive an diese Kirchen gerichtet worden war, ist der Bundesregierung bisher nicht nahegebracht worden. Keine der beiden Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland hat sich wegen des Briefes oder seines Inhalts an die Bundesregierung gewandt.
Herr Präsident, ich darf vielleicht die zweite Frage gleich mitbeantworten, da sie im Zusammenhang mit der ersten steht.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705817000
Dann rufe ich noch die Frage 151 des Abgeordneten Dr. Sperling auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Brief der afrikanischen Kirchen geäußerten Befürchtungen hinsichtlich des Engagements von Mitgliedstaaten der NATO im südlichen Afrika?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705817100
Da die Bundesregierung mit dem Brief bisher nicht befaßt worden ist, kann sie zu den darin geäußerten Befürchtungen nicht Stellung nehmen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705817200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0705817300
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für verwunderlich, daß sich „christlich" nennende Kräfte um die Briefe ihrer Glaubensbrüder, die von tiefen Sorgen zeugen, so wenig bemüht haben, daß die Bundesregierung davon bisher keine Kenntnis hatte?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705817400
Herr Abgeordneter, ich will das überhaupt nicht bewerten. Eine Rückfrage bei Auslandsvertretungen hat ergeben, daß in anderen Ländern offensichtlich der gleiche Zustand besteht. Das legt die Frage nahe, ob es sich tatsächlich um einen Brief oder nicht vielmehr um irgendeinen Aufruf gehandelt hat.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0705817500
Herr Staatssekretär, nachdem Ihnen dieser Brief durch meine Frage bekanntgeworden ist, darf ich auf einen Brief von Ihnen hoffen, der das in dem Brief der afrikanischen Kirchen angeschnittene Problem behandelt? Denn unabhängig davon, ob dieser Brief der Bundesregierung durch die Kirchen bekanntgeworden ist, scheint mir das darin angeschnittene Problem einer möglichen Konfrontation zwischen Ost und West im südlichen Afrika von erheblicher Bedeutung zu sein.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705817600
Herr Abgeordneter, ich möchte dringend davon abraten, den Eindruck zu erwecken, als ob sich die Bundesregierung verpflichtet fühlte, zu Fragen Stellung zu nehmen, die irgendwo in der Welt an irgendeine Adresse gerichtet worden sind. Die Politik der Bundesregierung allerdings kann ich Ihnen, wenn Sie danach fragen, in diesem Zusammenhang sehr genau erläutern. Ich darf hier auf die Erläuterungen, die ich, glaube ich, in der vorletzten Fragestunde dazu gegeben habe, verweisen. Ich bin gerne bereit, das noch einmal schriftlich darzustellen. Aber Sie werden bitte Verständnis dafür haben müssen, daß es nicht zu den Aufgaben einer Regierung gehören kann, Fragen, die irgend jemand in der Welt irgend jemandem stellt, zu beantworten. Die Bundesregierung wird nur Fragen beantworten, die ihr von amtlichen Stellen gestellt worden sind.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705817700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0705817800
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung, wenn sich die deutschen Kirchen an sie wendeten und die Fragestellung der afrikanischen Glaubensbrüder aufgriffen, den deutschen Kirchen eine Antwort geben würde?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705817900
Da können Sie ganz sicher sein, daß wir das tun werden. Wir haben auch eine Meinung. Aber es ist nicht notwendig, daß man alles, was man an Meinung hat, auch veröffentlicht.




Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705818000
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0705818100
Herr Staatssekretär, wäre dies auch der Fall, falls sich hier im Parlament „christlich" nennende Kräfte mit diesem Brief identifizieren und die entsprechende Frage stellten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705818200
Selbstverständlich.

(Abg. Dr. Sperling: Schönen Dank!)

Die Frage ist ja nur, ob die Antwort jemanden befriedigt. Es ist wie bei Gerichten. Sie bekommen ein Urteil. Ob Sie zufrieden sind, ob Sie Recht bekommen haben, ist die Frage.

(Abg. Dr. Sperling: Das wage ich auch zu bezweifeln!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705818300
Herr Abgeordneter Sperling, Sie haben die Antwort der Bundesregierung nicht zu qualifizieren.
Herr Abgeordneter Dr. Mertes!

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0705818400
Herr Staatssekretär, wie würde sich — parallel zu dem vom Kollegen Sperling genannten Fall — die Bundesregierung verhalten, wenn von christlichen Kirchen wegen der Unterdrückung und des Unrechts in allen Teilen der Welt konkrete Forderungen an die Bundesregierung gerichtet würden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0705818500
Genau so, wie ich das eben hier geschildert habe, nämlich im Sinne der Interessen der 'Bundesrepublik Deutschland.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Danke!)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705818600
Keine Zusatzfrage. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes behandelt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, Sie haben sich sehr lange zur Verfügung stellen müssen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Herr Staatssekretär Eicher steht zur Verfügung.
Ich rufe Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr. Götz auf. — Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 42 ist zurückgezogen.
Zu den Fragen 43 und 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Nölling bittet der Fragesteller um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Desgleichen bittet der Fragesteller der Fragen 45 und 46, Herr Abgeordneter Pfeffermann, um schriftliche Beantwortung. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 47 und 48 sind zurückgezogen.
Bezüglich der Fragen 49 und 50 des Abgeordneten Lampersbach wird um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, Sie haben sich umsonst hereinbemüht; ich bitte um Verständnis.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan steht zur Verfügung.
Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge allgemeiner Kostensteigerungen der Verpflegungssatz von 3,30 DM für die Truppe zu niedrig ist, um die Qualität des Essens aufrechtzuerhalten?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705818700
Herr Kollege Wörner, Herr Präsident, wenn Sie gestatten, würde ich gern die beiden Fragen gemeinsam beantworten.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0705818800
Jawohl. Dann rufe ich auch Frage 52 auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Verpflegungssätze entsprechend anzuheben?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705818900
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß es auf Grund der Preissituation auf dem Lebensmittelmarkt seit einiger Zeit in vielen Standorten nicht mehr möglich ist, mit dem derzeitigen Verpflegungsgeld von 3,30 DM pro Tag und Kopf eine nach Qualität und Quantität voll ausreichende Truppenverpflegung zu beschaffen.

(V o r sitz : Vizepräsident Frau Funcke.)

Mit Wirkung vom 1. Januar 1974, also zu Beginn des neuen Haushaltsjahres, beabsichtigt die Bundesregierung daher, das Verpflegungsgeld auf 3,60 DM pro Tag zu erhöhen. Ich darf jedoch darauf hinweisen, Herr Kollege Dr. Wörner, daß die Qualität des Essens bis zu dieser Erhöhung und auch später in besonders teuren Standorten durch ein bestimmtes Ausgleichsverfahren aufrechterhalten wird. Nach diesem Verfahren dürfen die Standortverwaltungen, die für die Beschaffung der Verpflegung zuständig sind, bei der monatlichen Verpflegungsplanung von demjenigen Betrag ausgehen, den sie auf Grund der Preissituation auf dem örtlichen Lebensmittelmarkt für die Verpflegung bezahlen müssen. Die dadurch entstehenden Mehrausgaben werden auf den Haushalt übernommen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705819000
Eine Zusatzfrage?

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0705819100
Ist die Bundesregierung bereit, draußen in der Truppe noch einmal auf diese Möglichkeit hinzuweisen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705819200
Herr Kollege Dr. Wörner, die Bundesregierung ist natürlich dazu bereit. Aber ich



Parl. Staatssekretär Berkhan
muß Ihnen hier sagen, daß wir unsere Beamten, die dafür zuständig sind, so ausgebildet und geschult haben und sie auch so in einem Informationsstand halten, daß ich davon ausgehe, daß es den Beamten bekannt ist. Sollte Ihnen ein Fall bekannt sein, wo die Qualität oder vielleicht die Jugendlichkeit des Beamten es mit sich gebracht hat, daß ihm dieser Zustand unbekannt ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie es mich wissen ließen. Ich würde ihn dann auf seine Pflichten hinweisen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705819300
Eine weitere Zusatzfrage?

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0705819400
Herr Staatssekretär, Sie nannten den Betrag von 3,80 DM.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705819500
3,60 DM!

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0705819600
3,60 DM, Entschuldigung. Können Sie mir sagen, ob die Berechnung dieses Betrages auf die genaue Kalkulation der gestiegenen Aufwendungen zurückzuführen ist?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705819700
Ja. Das Hintergrundmaterial liegt vor. Ich kann also wirklich mit Ja antworten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705819800
Keine Zusatzfrage.
Der Fragesteller der Frage 53, Herr Abgeordneter Urbaniak, bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 54 des Herrn Abgeordneten Möhring! — Ist der Herr Abgeordnete im Saal? — Das ist nicht ,der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenfalls Frage 55. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenfalls Frage 57. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 58 des Herrn Abgeordneten Reiser auf:
Wie ist das Zitat des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverteidigungsministeriums, Berkhan, zu verstehen, „Handel mit Rüstungsgütern im weitesten Sinn entspricht nicht dem Willen der Bundesregierung" (Die Zeit, Nr. 40 vom 28. September 1973), das sich auf den Verkauf von Bundeswehrhubschraubern weit unter ihrem Wert bezieht?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705819900
Herr Kollege, das von Ihnen erwähnte Zitat ist vor folgendem Hintergrund zu sehen. Ich habe in einer Vorlage an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zum Verkauf von Bundeswehrhubschraubern des Typs H-34 G zum Ausdruck gebracht, daß eine weitaus bessere „Marktsituation" mit der Möglichkeit, höhere Verkaufserlöse zu erzielen, dann allerdings gegeben
wäre, wenn ausgesonderte Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter entsprechend weltweiter Nachfrage frei geliefert werden könnten. Darüber hinaus habe ich in diesem Schreiben erklärt, daß — und nun folgt das erwähnte Zitat — „ein solch expansiver Handel mit Rüstungsgütern im weitesten Sinne jedoch nicht dem Willen der Bundesregierung entspricht".
Ich darf hierzu bemerken, daß die Bundesregierung in den von ihr beschlossenen „politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" scharfe Restriktionen für den Verkauf solchen Gerätes verfügt hat. Danach soll der Export von Kriegswaffen in Länder außerhalb des Atlantischen Verteidigungsbündnisses grundsätzlich unterbleiben. Aber auch der Export sonstiger Rüstungsgüter — die H-34-Hubschrauber zählen dazu — in solche Länder ist soweit wie möglich zu beschränken.
Die Bundesregierung war sich bei der Beschlußfassung über die „Politischen Grundsätze" bewußt, daß dadurch vor allem bei der Verwertung ausgesonderter Rüstungsgüter der Bundeswehr finanzielle Einbußen auftreten würden. Solche Nachteile wurden jedoch aus gewichtigen politischen Gründen bewußt in Kauf genommen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705820000
Zusatzfrage.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0705820100
Herr Staatssekretär, bedeutet Ihre erwähnte Aussage, daß womöglich Verteidigungsgüter der Nation sozusagen verscherbelt werden dürfen?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705820200
Ich weiß nicht ganz genau, was „verscherbeln" ist. In meiner Vaterstadt, Herr Kollege, ist „scherbeln" tanzen. Sie meinen also, daß dort etwas unter Wert weggegeben wird. Wenn das so gemeint ist, will ich Ihre Frage folgendermaßen beantworten. Dieses ist richtig, aber notwendig. Dort, wo Sie keinen Markt haben, müssen Sie schließlich und endlich den Preis nehmen, der Ihnen geboten wird, ober Sie müssen verschrotten. Ich komme für mich zu dem Ergebnis, daß es besser ist, für eine Ware A, die ausgemustert ist, 20 000 oder 50 000 DM zu erhalten, als für die Verschrottung gar noch 10 000 oder 15 000 DM ausgeben zu müssen, selbst wenn ich subjektiv der Auffassung bin, daß der Wert die 20 000 oder 50 000 DM bei weitem überschreitet.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705820300
Zweite Zusatzfrage.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0705820400
Herr Staatssekretär, wären Sie in der Lage, vielleicht kurz über was, was Sie eben gesagt haben, hinaus etwas über die Wirtschaftlichkeitserwägungen in diesem Bereich zu sagen, die die Bundesregierung als Maßstab ansieht?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705820500
Das ist sehr schwer und für



Parl. Staatssekretär Berkhan
mich kaum zu beantworten. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, daß ausgesonderte Rüstungsgüter einer besonderen Gesellschaft zur Verwertung überwiesen werden. Diejenigen Güter, die auf dem freien Markt verkauft werden können, werden auf dem freien Markt angeboten und zum Höchstgebot verkauft. Diejenigen Güter, die nicht auf dem freien Markt angeboten werden, werden eingeschränkt ausgeschrieben. Dann kommt es darauf an, ob man in dieser eingeschränkten Ausschreibung überhaupt einen Interessenten findet. Für diesen Hubschrauber, Herr Kollege Reiser, der keine zivile Zulassung hatte, der abgeflogen war, bei dem es eines enormen Betrages bedurft hätte, um ihn in den technischen Stand für eine zivile Zulassung zu setzen, hat es auf dem Markt keine Interessenten gegeben. Das ist das Problem.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705820600
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Walkhoff auf:
Trifft es zu, daß die Wehrbereichsverwaltung III Strafantrag wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz aus dem Jahr 1935 gestellt hat und daß infolgedessen Kriegsdienstverweigerer in den letzten Wochen im Bereich des Oberlandesgerichts Hamm von der Politischen Polizei (K 14) verhört worden sind?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705820700
Frau Präsidentin! Herr Kollege Walkhoff! Herr Kollege Hansen! Die Fragen 59, 60 und 61 stehen in einem derartigen Zusammenhang, daß ich bitte, die Fragen hintereinander beantworten zu dürfen. Das schmälert ja nicht Ihre Rechte.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705820800
Herr Kollege Hansen, sind Sie einverstanden?

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0705820900
Frau Präsidentin, unter der Voraussetzung, daß unser Zusatzfragerecht nicht eingeschränkt wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705821000
Aber selbstverständlich nicht! Sie erhalten vier Zusatzfragen. —
Dann rufe ich auch die Fragen 60 und 61 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Trifft es zu, daß Bundeswehrbehörden Staatsanwaltschaften veranlaßt haben, Ermittlungen gegen Wehrdienstverweigerer einzuleiten wegen des Verdachts der unzulässigen Rechtsbelehrung und unter Berufung auf das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz aus dem Jahr 1935?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Maßnahmen geeignet sind, ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt anzutasten, und wird sie gegebenenfalls auf sofortige Einstellung hinwirken?
Bitte schön!

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705821100
Frau Präsidentin! Herr Kollege Walkhoff! Herr Kollege Hansen! Auf Grund von Flugblättern, Anzeigen in Zeitungen und Angaben in einem Handbuch für Kriegsdienstverweigerer — darunter: „Deutsche Volkszeitung", Flugschrift der Deutschen Friedensgesellschaft — Internationale der Kriegsdienstgegner — sind dem Wehrbereichskommando III in Düsseldorf im Jahre 1972 Namen und Anschriften von Personen bekanntgeworden, die ihre Beratung für Kriegsdienstverweigerer angeboten haben. Da der Verdacht gegeben war, daß diese Berater gegen das Rechtsberatungsgesetz verstießen, hat das Wehrbereichskommando III am 11. Dezember 1972 in 88 bekanntgewordenen Fällen bei den zuständigen Landgerichtspräsidenten als Genehmigungsbehörden angefragt, ob die als Berater bezeichneten Personen eine Erlaubnis zur Rechtsberatung besäßen. Da in allen Fällen eine Erlaubnis nicht vorlag, hat das Wehrbereichskommando III bei 18 Staatsanwaltschaften diese Personen angezeigt und um Prüfung gebeten, ob ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliege.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage, Herr Kollege Walkhoff, weise ich darauf hin, daß der Verlauf von Ermittlungsverfahren, die Einschaltung von Polizeibehörden und die Beteiligung bestimmter Kommissariate der Polizei außerhalb der Einflußmöglichkeit des Bundesministers der Verteidigung liegen. Sie sind vielmehr Angelegenheiten der Länder.
Für den Kollegen Hansen möchte ich folgende Ausführungen machen. Wie ich schon sagte, Herr Kollege Hansen, trifft es zu, daß durch Stellen der Bundeswehr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts mißbräuchlicher Rechtsberatung veranlaßt worden sind. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob und in welchen Fällen es sich bei den jeweiligen Beschuldigten um Wehrdienstverweigerer handelt. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Hansen, darf ich darauf hinweisen, daß eine Belehrung über allgemeine Rechtsgebiete noch nicht den Tatbestand der mißbräuchlichen Rechtsberatung erfüllt, sondern es muß die Beratung in fremden Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt werden.
Zu Ihrer nächsten Frage, Herr Kollege Hansen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen mißbräuchlicher Rechtsberatung geeignet sein kann, das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu beeinträchtigen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705821200
Zu einer Zusatzfrage Herr Kollege Walkhoff .
Walkhoff (SPD) Herr Staatssekretär, stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Wehrbereichskommandos zu, man könne unter Berufung auf das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz aus dem Jahre 1935, das nicht mehr und nicht weniger als ein Standesgesetz mit ursprünglich antisemitischer Zielrichtung ist, das Einpauken von Gewissensgründen in repetitorienähnlichen Veranstaltungen — so heißt es dort — verhindern, obwohl — sicherlich wissen das auch Sie — sich dieses Gesetz mit der Art und Weise der Rechtsberatung überhaupt nicht beschäftigt?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705821300
Herr Kollege Walkhoff, ich will zu den Unterstellungen, die Ihre Frage beinhaltet, soviel sagen, daß es richtig ist, daß das Ge-



Parl. Staatssekretär Berkhan
setz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 ist. Ich muß Sie aber darauf hinweisen, daß der Deutsche Bundestag im Jahre 1968 die Straftatbestände in diesem Gesetz zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft hat. Damit hat der Deutsche Bundestag indirekt zu erkennen gegeben, daß dieses Gesetz im Jahre 1968 ein brauchbares Gesetz war. Daher würde die Unterstellung, daß es sich um ein Gesetz ausdrücklich zum Zwecke der Unterstützung antisemitischer Tendenzen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, nicht zutreffen.
Nun zu dem Inhalt Ihrer Frage. Auch ich bin darüber besorgt, wenn ich höre, daß in einer Art Repetitorium junge Männer darauf vorbereitet werden, ihr Gewissen zu offenbaren, weil ich subjektiv der Auffassung bin, daß das Gewissen eine so personale Sache ist, daß es nicht organisiert werden kann, sondern von jedem einzelnen Menschen als Person selber empfunden und selber verantwortet werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)

Vor welchen Instanzen das geschieht, ob es sich dabei also um religiöse Werte, um Kirchen- und Glaubensfragen handelt oder um eine philosophische Betrachtung der Lebensgrundlagen, bleibt bei meiner Aussage unbewertet. Dies muß nach meiner Auffassung der Person selbst überlassen bleiben. Daher kann ich die Sorge der Beamten im Wehrbereichskommando III verstehen. Ob diese Sorge berechtigt ist und ob diese Veranstaltungen repetitorienähnlichen Charakter haben, bleibt abzuwarten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705821400
Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Walkhoff.

Karl-Heinz Walkhoff (SPD):
Rede ID: ID0705821500
Ich will nicht die Frage noch einmal aufgreifen, ob das von dem genannten Gesetz auch wirklich abgedeckt wird, sondern Sie fragen: Stimmt die Bundesregierung mit mir in der Befürchtung überein, daß künftig auch andere Verbände, Kirchen und Gewerkschaften bzw. deren Mitglieder, die in wichtigen gesellschaftlichen Fragen, seien es nun Lehrlingsfragen oder Rentenprobleme oder auch die Frage der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes, den Bürger beraten, von Bundesbehörden wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsmißbrauchsgesetz angezeigt werden könnten und somit mit einem Eingreifen der Politischen Polizei zu rechnen hätten?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705821600
Herr Kollege Walkhoff, ich würde Sie bitten, sich mit einem Sachverständigen Ihrer Fraktion über diese Frage zu unterhalten. Das Recht wird ja nicht eingeschränkt, sondern man kann bei der zuständigen Behörde die Berechtigung zur Rechtsberatung beantragen. Wenn man die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt, wird diese Zustimmung auch gegeben, auch an Personen, die kein — erstes oder zweites — juristisches Staatsexamen abgelegt haben. Daher ist diese Frage, die Sie hier an mich richten, nicht relevant. Es kommt darauf an,
daß die Beratung in der Form vorgenommen wird, die das Gesetz, welches diesen komplizierten Namen hat, den wir hier zitiert haben, vorschreibt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705821700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0705821800
Herr Staatssekretär, angesichts der Berufung auf ein Gesetz, das im Jahre 1935 von der Reichsregierung, und zwar mit einer — trotz Ihrer Belehrung von vorhin — meiner Ansicht nach durchaus zwielichtigen Absicht beschlossen und verkündet wurde, und angesichts der Einschaltung der Politischen Polizei muß ich Sie doch fragen, ob Sie Beobachter zumindest verstehen können, die diese Vorgänge als eine von der Bundeswehr ausgelöste Aktion mit eindeutig politischer Zielrichtung betrachten.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705821900
Herr Kollege Hansen, wenn es so geklungen haben sollte, daß ich Sie oder gar den Kollegen Walkhoff belehrt hätte, dann bitte ich sehr um Entschuldigung. Ich habe hier nur Auskunft auf Fragen gegeben, und ich stehe nicht unter dem Eindruck, daß diese Auskunft belehrenden Charakter hatte.
Es kommt bei dem zweiten Teil Ihrer Frage für mich darauf an, daß Sie jetzt fragen: Wer hat denn die Staatsanwaltschaft unterstützt? Dies ist doch eine Sache, die nicht die Bundesregierung angeht. Ich finde, da findet die Fragestunde im falschen Saal statt; die muß im Landtag des zuständigen Landes abgehalten werden. Ich bin weder der Vorgesetzte der Staatsanwälte, noch bin ich in der Lage, entscheiden zu können, wer denn zweckmäßigerweise für die Staatsanwaltschaften die Ermittlungen führt.
Auf den dritten Teil Ihrer Zusatzfrage muß ich Ihnen ganz klar mit Nein antworten. Die Beamten sind, soweit mir bei der Befassung mit dieser Frage bekanntgeworden ist, im Rahmen einer Mittelbehörde, die dazu die Zuständigkeit hat — dafür ist das nach unten delegiert worden —, pflichtgemäß im Rahmen ihres Ermessensspielraums tätig geworden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705822000
Herr Kollege Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0705822100
Herr Staatssekretär, da Sie aber doch zumindest die Aufsicht über die Wehrbereichsverwaltung III, wenn ich nicht ganz falsch informiert bin, nicht leugnen können, glaube ich, Sie in bezug auf den zweiten Teil Ihrer ersten Antwort doch fragen zu können, ob ich Sie richtig verstanden habe, daß Sie mit mir der Meinung sind, daß es sich bei der Aufklärungsaktion der Wehrdienstverweigerungsverbände nicht um einen Rechtsberatungsmißbrauch handelt, da Sie indirekt wohl auf das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 25. Januar 1971 abgehoben haben, wonach — ich zitiere wörtlich — die bloß allgemeine Darstellung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung keine unzulässige



Hansen
Rechtsberatung darstellt, ¡nag auch dieser oder jener Zuhörer rechtliche Schlußfolgerungen gezogen haben.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705822200
Herr Kollege Hansen, ich kenne das Urteil nicht. Es handelt sich aber in dem Fall, den Sie schildern, so wie Sie ihn schildern, nicht um eine Rechtsberatung, sondern um eine rechtliche Belehrung. Diese rechtliche Belehrung fällt nicht unter das Gesetz zum Mißbrauch der Rechtsberatung. Daher ist sie zulässig.
Zum ersten Teil Ihrer Zusatzfrage muß ich sagen: Es handelt sich nicht um die Wehrbereichsverwaltung, es handelt sich um das Wehrbereichskommando; eine mittlere militärische Behörde, währenddessen die Wehrbereichsverwaltung eine zivile Behörde ist. Zwar ist der Bundesminister der Verteidigung als Institution Vorgesetzter dieser mittleren militärischen Behörde, aber erst im zweiten Instanzenweg. Es bleibt vorher ein erster Instanzenweg übrig.
Ich gehe davon aus, daß der vorgesetzte Rechtsberater des betroffenen Rechtsberaters dann tätig geworden wäre, wenn er davon ausgegangen wäre, daß sein Mitarbeiter in unangemessener Weise von seinem Ermessen Gebrauch gemacht hat.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705822300
Eine dritte Zusatzfrage.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0705822400
Herr Staatssekretär, da die Vereinigung der Wehrdienstverweigerer ungefähr 15 Jahre lang relativ ungestört über ein Grundrecht aufklären konnte, möchte ich Sie fragen, ob sich nicht doch für den außenstehenden Beobachter der Verdacht ergeben mull, daß hier ein Zusammenhang, nämlich zwischen dieser Aktion und dem Anstieg der Zahl der Wehrdienstverweigerer, besteht.

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705822500
Herr Kollege Hansen, Verdachte sind Vermutungen, die sich in Ihrem Gehirn und Ihrem Gemüt abspielen. Ich kann nichts dazu sagen.
Sie können verdächtigen, wen Sie wollen. Nur, wenn Sie Verdachte aussprechen, müssen Sie sich gefallen lassen, daß diejenigen, die verdächtigt werden, darauf reagieren. Ich bitte Sie als Abgeordneter, daß Sie, wenn es sich herausstellt, daß dieser Verdacht unberechtigt war, das dann genauso laut zu erkennen geben, wie hier der Verdacht ausgesprochen wurde.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705822600
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0705822700
Herr Staatssekretär, treten Sie denn grundsätzlich meiner Auffassung bei, daß ein Grundrecht in seiner Qualität prinzipiell nicht in Zweifel gezogen werden kann, nur weil es quantitativ stärker als bisher in Anspruch genommen wird — um damit zumindest der Einstellung einiger
CDU-Kollegen zu begegnen, die Wehrdienstverweigerer ganz offensichtlich für Menschen zweiter Klasse halten?

(Abg. Dr. Wörner: Frau Präsidentin! Wenn das nicht gerügt wird!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705822800
Herr Kollege, ich lasse die Frage nicht zu. Sie wissen genau, daß Bewertungen in einer Frage nicht zulässig sind. Ich bin schon sehr tolerant gewesen. Aber diese Frage wird nicht beantwortet.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0705822900
Herr Staatssekretär, habe ich Sie vorhin richtig verstanden, daß eine Freistellung vom Wehrdienst doch nur bei solchen Wehrpflichtigen in Frage kommen kann, bei denen echte Gewissensgründe zugrunde liegen — zu meinem Vorredner möchte ich sagen: es ist selbstverständlich, daß wir das Grundgesetz auch auf diesem Gebiet achten —, aber nicht in Fällen, wo organisiert der Versuch unternommen wird, sich der allgemeinen Wehrpflicht zu entziehen, wie das z. B. die große Zahl von Anträgen von Studenten erkennen läßt?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705823000
Herr Kollege Josten, was zu erkennen ist, ist nicht allemal zu beweisen. Für ein Ministerium kann in Rechtsverfahren nur das interessant sein, was vor einem Gericht beweiskräftig ausgelegt werden kann.
Ansonsten möchte ich gerne sagen, daß wir alle in der Auslegung der Grundrechte einig sind. Im Grunde genommen haben wir im Verteidigungsausschuß in dieser Woche dazu übereinstimmend erklärt, wir alle seien erfreut, daß sich die Bürger unseres Staates mehr der Grundrechte bewußt würden und mehr ihre Grundrechte in Anspruch nähmen. Dazu gehört natürlich auch das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung.
Herr Kollege Josten, eine letzte Bemerkung. Ich gehe davon aus, daß Gewissensentscheidungen immer echt sind. Dort, wo sie nicht echt sind, können es ja keine Entscheidungen des Gewissens sein. Dabei, Herr Kollege Josten, haben wir aber die Pflicht, das irrende Gewissen zu respektieren.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705823100
Die Zeit ist schon lange überschritten. Ich lasse noch vier Fragen von Abgeordneten zu, die sich inzwischen gemeldet haben.
Bitte, Herr Abgeordneter Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0705823200
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht doch der Meinung, daß es legitim und auch notwendig ist, daß die Verbände den Versuch machen, Antragsteller auf Kriegsdienstverweigerung wenigstens in die Lage zu versetzen, ihre Gewissensnot artikulieren zu können?

(Beifall bei der SPD.)




Hölscher
Denn es ist doch wohl unbestritten, daß in den Prüfungsverfahren im wesentlichen diejenigen die größte Chance haben, anerkannt zu werden, die entweder rhetorisch besonders begabt sind oder besondere Fähigkeiten schauspielerischer Art haben. Sind Sie nicht auch der Meinung, daß es sicher politisch am besten wäre, dieses unzulängliche Prüfungsverfahren gänzlich abzuschaffen?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD.)


Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705823300
Herr Kollege Hölscher, dies ist ein Bündel von Fragen. Bei einem Teil Ihrer Fragen bin ich mit Ihnen einer Meinung, insbesondere darin, daß, wie Sie in Ihrer Frage sagten, diejenigen Vorteile haben, die rhetorisch gewandt und schauspielerisch begabt sind. Nur, einheitlich ist ,diese Meinung bei uns nicht; ich habe im Verteidigungsausschuß andere Meinungen zu dieser Frage gehört.
Ich habe indirekt zum Ausdruck gebracht, daß ich weder etwas dagegen habe noch es für rechtswidrig halte, wenn Belehrungen stattfinden über Grundrechte schlechthin, auch über dieses Grundrecht. Diese Belehrungen können natürlich auch durch Verbände oder andere Organisationen vorgenommen werden.
Zum letzten Teil Ihrer Frage, Herr Kollege Hölscher, muß ich Ihnen allerdings sagen, daß die Bundesregierung im Grundgesetz auch verpflichtet wird, Streitkräfte zur Verteidigung unserer äußeren Sicherheit aufzustellen. Diesem Auftrag muß die Bundesregierung nachkommen können. Wenn es sich nun zeigt, daß es einen bequemen Ausweg gibt, der Pflicht zum Wehrdienst zu entgehen, dann, so meine ich, muß dieser bequeme Ausweg so lange mit einer Barriere verlegt werden, bis Gewißheit gegeben ist, daß in beiden Fällen gleiche Chancen bestehen, zum Dienst herangezogen zu werden oder am Dienst vorbeizukommen.
Sie werden mir gestatten, mich insoweit hier zu beschränken. Ich stehe Ihnen selbstverständlich, sofern Sie es wünschen, in einer persönlichen Diskussion zur Verfügung, aber ich möchte die Fragestunde jetzt nicht über Gebühr ausdehnen und mir einen Ordnungsruf der Präsidentin zuziehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705823400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reiser.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0705823500
Herr Staatssekretär, können Sie Auskunft darüber erteilen, ob in den Regionen anderer Wehrbereichskommandos ähnliche Ermittlungen vorgenommen werden oder beabsichtigt sind?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705823600
Wenn ich richtig informiert bin, Herr Kollege Reiser, ist Anfang des Jahres ein ähnliches Verfahren im Wehrbereich Hannover vorgekommen. Da hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Es kann sein, daß es noch mehr Verfahren gibt; ich weiß es nicht, Herr Kollege Reiser.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705823700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wörner.

Dr. Manfred Wörner (CDU):
Rede ID: ID0705823800
Ist die Bundesregierung bereit, sicherzustellen, daß auch künftig in all den Fällen, in denen der Verdacht einer Verletzung dieses Gesetzes besteht, die Wehrbereichsverwaltungen ihrer Pflicht folgen und Anzeige erstatten können?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705823900
Herr Kollege Wörner, Sie sind juristisch gebildeter als ich, weil Sie auf diesem Felde promoviert haben. Sie wissen, daß jeder Bürger Anzeige erstatten kann. Auch Sie können anzeigen. Die Beamten sind verpflichtet, darauf zu achten, daß in ihrem Bereich alles nach Recht und Gesetz geht. Die Bundesregierung kann sich nicht vorstellen, daß in ihrem Dienstbereich Beamte tätig sind, die Recht und Gesetz verletzen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705824000
Die letzte Frage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0705824100
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, Herrn Kollegen Walkhoff darauf hinzuweisen, daß es in der Bundesrepublik zur Ermittlung von strafbaren Handlungen die normalen Behörden der Landes- und der Gemeindepolizei gibt, nicht dagegen, wie es in dieser Frage zum Ausdruck kam, eine besondere politische Polizei?

Karl Wilhelm Berkhan (SPD):
Rede ID: ID0705824200
Herr Kollege Jäger, ich habe nur gesagt, daß die Bundesregierung keinen Einfluß darauf hat, welche Helfer sich die Staatsanwaltschaft in diesem oder jenem Land nimmt, weil dafür die örtlichen Behörden die Zuständigkeit haben.
Ich gehe davon aus, daß im Lande NordrheinWestfalen geordnete Rechtsverhältnisse und geordnete Verfahrensverhältnisse herrschen und daß mit Ermittlungen nur Beamte betraut worden sind, die dafür zuständig sind.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0705824300
Meine Damen und Herren, die Fragen A 71, 72, 76 und 94 sind von den Fragestellern zurückgezogen. Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan.
Die nichterledigten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich berufe das Haus auf Dienstag, 23. Oktober 1973, 11 Uhr zur Einbringung des Haushalts ein.
Die Sitzung ist geschlossen.