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    Deutscher Bundestag 55. Sitzung Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Inhalt: Überweisung des Unfallverhütungsberichts an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung 3141 A Amtliche Mitteilungen 3141 A Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache 7/1008) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz — KOV) (Bundesrat) (Drucksache 7/1009) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . 3141 D Geisenhofer (CDU/CSU) 3144 A Glombig (SPD) 3148 B Dr. Jaeger, Vizepräsident 3149 D, 3157 B, 3160 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3153 B Maucher (CDU/CSU) 3157 B Dr. Nölling (SPD) 3162 A Wehner (SPD) 3165 B Katzer (CDU/CSU) 3167 A Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Leistungsverbesserungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/377) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1053), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1039) Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hauspflege und der Familienhilfe im Rahmen der Reichsversicherungsordnung (Abg. Rollmann, Frau Stommel, Frau Schroeder [Detmold], Dr. Götz, Burger, Geisenhofer und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/464); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/1039) — Zweite Beratung — Geiger (SPD) 3168 D Frau Schlei (SPD) . . . . . . 3169 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 3170 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 3171 C Arendt, Bundesminister (BMA) . 3172 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Fragestunde (Drucksache 7 1044) Frage A 93 des Abg. Josten (CDU/CSU): Stand des Baues der linksrheinischen Autobahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 3172 D, 3173 A, B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 3173 A Fragen A 98 und 99 des Abg. Blank (SPD) : Ausbau des Flughafens Köln-Wahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3173 C, D, 3174 A Blank (SPD) 3173 C, 3174 A Frage A 101 der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Verbilligte Bahnfahrten für alleinstehende Rentner Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 3174 B, C, D, 3175A Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 3174 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 3174 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3175 A Frage A 48 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Unterbieten der Frachttarife durch staatliche Fuhrunternehmen aus Ostblockstaaten bei Transporten durch Deutschland im Verkehr zwischen Drittländern Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 3175 B, C, D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 3175 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 3175 D Fragen A 132 und 133 des Abg. Zywietz (FDP) : Folgerungen aus dem gewaltsamen Sturz Allendes für die diplomatischen Beziehungen mit Chile und die Entwicklungshilfe an Chile Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3176 A, B, D Zywietz (FDP) 3176 C Frage A 134 des Abg. Dr. Schwenke (SPD) : Einstellung der Entwicklungshilfeleistungen an Chile nach dem Militärputsch Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3176 D, 3177 A, B, C, D Dr. Schwenke (SPD) . . 3176 D, 3177 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 3177 B Gansel (SPD) 3177 C Frau Renger, Präsident . . . . 3l77 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3177 D Frage A 142 des Abg. Dr. Hupka (CDU/ CSU) : Polnische Bezeichnung der Geburtsorte deutscher Besucher in Visaanträgen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 3178 B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . , 3178 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 3178 D Frage A 3 des Abg. Milz (CDU/CSU): Staatsangehörigkeit der deutschen Bewohner der Oder-Neiße-Gebiete Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3179 A, B, C Milz (CDU/CSU) 3179 A, B Dr. Czaja (CDU/CSU) 3179 B Frage A 5 des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Verwirklichung des Verursachungsprinzips im Umweltschutzbereich für Autowracks, Reifen, Verpackungsmaterial, Einwegflaschen usw. Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3179 D, 3180 B Dr. Vohrer (FDP) 3180 B Frage A 6 des Abg. Dr. Vohrer (FDP) : Maßnahmen zur Förderung des Recycling von Rohstoffen Genscher, Bundesminister (BMI) 3180 C, D, 3181 A Dr. Vohrer (FDP) 3180 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 3181 A Konrad (SPD) . . . . . . . . . 3181 A Fragen A 13 und 14 des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Vorlage der Rechtsverordnungen zum Abfallbeseitigungsgesetz und Behinderung der Bundesländer bei der Durchführung dieses Gesetzes durch das Fehlen der Rechtsverordnungen Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3181 B, 3182 A, B, C, D, 3183 A, B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 3181 D, 3182 A, B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 3182 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 3182 D, 3183 A Pfeffermann (CDU/CSU) . . . 3183 A, C Frage A 17 des Abg. Konrad (SPD) : Maßnahmen zur Verringerung des Anfalls von Sonderabfällen durch Wiederverwendung, Weiterverwertung oder Aufbereitung Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3183 D, 3184 B, C Konrad (SPD) . . . . . . . . 3184 B Ey (CDU/CSU) 3184 C Frage A 18 des Abg. Konrad (SPD) : Änderungen und Ergänzungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur Sicherstellung des Schutzes der Gewässer vor Verunreinigung durch Gifte und wassergefährdende Stoffe Genscher, Bundesminister (BMI) . . 3184 C, 3185 A Konrad (SPD) 3184 D, 3185 A Ey (CDU. CSU) . . . . . . . 3185 A Frage A 19 des Abg. Ey (CDU CSU) : Zentralisierung der Giftmülldeponie Genscher, Bundesminister (BMI) 3185 B, C, D Ey (CDU/CSU) 3185 C, D Konrad (SPD) 3185 D Frage A 20 des Abg. Haase (Fürth) (SPD) : Frühere Zugehörigkeit des Leiters der Vorprüfung im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Waffen-SS Genscher, Bundesminister (BMI) . 3186 A, C Haase (Fürth) (SPD) . . . . 3186 B, C Frage A 110 des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) : Menschliche Erleichterungen für sog. Geheimnisträger in der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 3186 D, 3187 C Pfeffermann (CDU/CSU) . . . 3187 B, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3187 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3189* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A I und 2 — Drucksache 7 1044 — des Abg. Sieglerschmidt (SPD) : Konferenz des Komitees für die Unterstützung des Palästina-Befreiungskampfes in der Bundesrepublik im Oktober in Bonn ...3189* D Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) : Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz betr. die Verfassungsfeindlichkeit und die Einstellung von DKP-Mitgliedern als Beamte in den öffentlichen Dienst . . . . . . . . . 3190* A Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 7 — Drucksache 7/1044 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Berücksichtigung der mit Dieselkraftstoff betriebenen Kraftfahrzeuge bei der Begünstigung umweltfreundlicherer Fahrzeuge 3190* C Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/1044 — des Abg Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Weiterbeschäftigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres . . 3190* D Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Hansen (SPD) : Schaffung eines Straftatbestandes „Verbrechen und Vergehen gegen die Umwelt" im Strafgesetzbuch ... 3191* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 12 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Flämig (SPD) : Schaffung bundeseinheitlicher strenger Kontrollvorschriften über die Beseitigung von Giftmüll ... 3191* D Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 15 und 16 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Liedtke (SPD) : Regelung der schadlosen Beseitigung von Sonderabfällen und Koordinierung für das gesamte Bundesgebiet 3192* C I V Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 21 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Pawelczyk (SPD) : Aufwendungen des Bundes für die innere Sicherheit im Jahre 1973 ... 3193* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) : Schutz des Transportgewerbes vor dem unlauteren Wettbewerb von staatlichen „DDR"-Lastzügen ... 3194* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Geldner (FDP) : Anteil deutscher Unternehmer am deutschniederländischen Güterkraftverkehr . . 3194* A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Straßenbaumittel für die schwach strukturierten und ländlichen Gebiete . . . 3194* C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) : Zahl der beamteten Fluglotsen . . . . 3194* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 91 und 92 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Kosten für den Rangier- und Containerbahnhof München bei Änderung der Standortwahl . . . . . . . . . 3195 * A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU): Verringerung der Gefahr von Auffahrunfällen auf Bundesautobahnen durch Beleuchtungsmechanismen an den Leitpfählen 3195* B Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/1044 — des Abg Hösl (CDU/CSU) : Behinderung des Flugverkehrs zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet durch widerrechtliche Arbeitsverweigerungen von Fluglotsen . . . . . . . 3195* C Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU): Gutachten über die Streckenführung der Bundesbahn im Raum Hannover—Elze—Göttingen—Kassel ... 3195* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Fluglotsen in Hannover 3196* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 102 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beteiligung der verschiedenen Altersgruppen an Verkehrsunfällen . . . . 3196* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 103 und 104 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Schleicher (CDU/CSU) : Auswirkungen der widerrechtlichen Arbeitsverweigerung der Fluglotsen des Luftkontrollraums Hannover am 24. September 1973 . . . 3196* D Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) : Einsatz dressierter Schäferhunde im Todesstreifen an der Demarkationslinie zur DDR ... 3197* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Beschlagnahme der Broschüre „Reisen in die DDR" durch „DDR"-Grenzkontrolleure ... 3197* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 112 — Drucksache Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 V 7/1044 — des Abg Roser (CDU/CSU) : Verweigerung medizinischer Versorgung für eine 60jährige Frau vor ihrem Umzug aus der DDR nach Bayern . . . . 3197* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Förderung wissenschaftlicher Institute, die ostdeutsche Arbeiten durchführen ... 3198* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 114 und 115 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Nordlohne (CDU/CSU) : Verweigerung des Einreisevisums für Fußballbundestrainer Helmut Schön durch die DDR-Behörden 3198* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 116 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Regelung der Anlaufrechte für mit Kernenergie betriebene Containerschiffe ... 3198* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Gansel (SPD) : Übernahme von Kosten für Aussichtsplattformen auf Fernsehtürmen durch die Deutsche Bundespost . . . . 3199* A Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 129 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Einrichtung eines europäischen Büros der afrikanischen Organisation Frelimo in Bonn . . . . . . . 3199* B Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Beschlagnahme deutscher Erdölförderrechte durch die libysche Regierung . . 3199* C Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Zahl der deutschstämmigen politischen Flüchtlinge aus Chile während der Amtszeit Allendes 3199* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Kater (SPD) : Besucherverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen . . . . . . . . 3200* A Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Gierenstein (CDU/ CSU) : Äußerungen des ungarischen Außenministers über die Europapolitik der Bundesregierung 3200* B Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Position der Bundesregierung in der Berlin-Frage 3200* C Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Franz (CDU/ CSU) : Auflösung der Technischen Abteilung des Bundesgrenzschutzes . . . 3200* D Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Wende (SPD) : Reduzierung des Schwefelgehalts von Heizölen 3201* B Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/1044 — des Abg Stahl (Kempen) (SPD) : Anschaffung von mechanischen Stimmzählgeräten für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen durch Städte und Gemeinden ... 3202* A Anlage 37 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 5 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 7/1044 — des Abg. Flämig (SPD) : Meldungen über Telefonabhörungen in Stadt- und Landkreis Hanau durch US-Streitkräfte 3202* D Anlage 38 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Besoldung des beamteten Pflegepersonals in Nervenkrankenhäusern entsprechend den Funktionen . . . 3203* C Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Entscheidung über den Bau von Kernkraftwerken in Stadtnähe, bei oder in Industriebetrieben . . . . . 3204* A Anlage 40 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Hansen (SPD) : Behauptung über die frühere SS-Zugehörigkeit des Leiters der Vorprüfungsstelle des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge . . . . . . 3204* C Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Förderung der Filmfestspiele in Berlin in den Jahren 1968 bis 1974 . . 3204* D Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bayerl (BMJ) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Umgehung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Wirkungslosigkeit des § 5 dieses Gesetzes 3205* D Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Bayerl (BMJ) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU CSU) : Auswirkungen des § 19 der Kostenordnung bei Berechnung der Notariatskosten bei Abschluß von Übergabeverträgen und maßgeblicher Wert für die Kostenberechnung . . . . . . . . . 3207 * A Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 14 -- Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Ermäßigung oder Wegfall der Investitionssteuer bei Betrieben im Zonenrandgebiet . . . . . . . . . . . 3207* B Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU): Zusammensetzung des Versichertenbeirats beim Bundesversicherungsaufsichtsamt und Anhörung bei der letzten Heraufsetzung der Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung 3207* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Gründe für die Verschlechterung der Ausbeutesätze für die Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer für das Betriebsjahr 1973/1974 mit der Wirkung einer Steuererhöhung . . . . . . . 3208* B Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Rationalisierungsschutzabkommen zugunsten der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften und Angleichung an die Tarifpolitik und das Arbeitsrecht im deutschen öffentlichen Dienst . . . . . . . . 3209* A Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Kündigung von Darlehen durch die Hypothekenbanken zum Zwecke der Zinserhöhung 3210* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Immer (SPD) : Anwendung des § 34 c der Gewerbeordnung und Ausdehnung auf bestehende Firmen bzw. Firmengruppen . . 3210* B Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Eigen (CDU/CSU): Benachteiligung der deutschen Gartenbaubetriebe gegenüber den niederländischen Gartenbaubetrieben durch Verteuerung des Heizöls . . . . . . . 3211* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU): Zinssubventionen für den Wirtschaftsaustausch mit den Ländern des Ostblocks . . 3211* C Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Beeinträchtigung der Fanggründe im Wattenmeer durch Fangtechnik des Muschelfangschiffes „Bernadette" an der ostfriesischen Küste 3211 * D Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/1044 des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Höhe der Steigerungsraten der Erzeugerpreise für Milch in den Niederlanden und in Frankreich — Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art. 92 und 93 des EWG-Vertrages — Vergleich der Milchproduktionskosten in den Niederlanden, Frankreich und der Bundesrepublik ... 3212* B Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Stimmzählgeräte für Betriebsratswahlen und Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes 3212* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1044 -- des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen bei Berechnung von Witwen- und Witwerrenten . . . . . 3213* A Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Gestaltung der Arbeitsstätten nach humaneren Gesichtspunkten 3213* C Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/1044 des Abg. Milz (CDU/ CSU) : Sperrung des Waldgebietes an der B 258 für Truppenübungen 3214* A Anlage 58 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Beihilfen zur Einrichtung von Fernsprechanlagen für Blinde 3214* B Anlage 59 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Burger (CDU/CSU): Zunahme des Gebrauchs von rezeptfreien Arzneispezialitäten durch Suchtkranke und Drogenabhängige . . 3214* C Anlage 60 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Problem der Selbstindikation in der Bundesrepublik Deutschland . . . 3215* A Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/1044 -- des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ausbau der B 56 n (A 204) zwischen Bonn und Zülpich 3215* C Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU): Verlegung der B 8 zwischen Aschaffenburg und Kleinostheim 3215* D Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/1044 — des Abg Dr. Arnold (CDU/ CSU) : Sonderangebot der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich Fahrpreisvergünstigung für ältere Mitbürger 3216* A Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 40 — Drucksache VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 7/1044 — des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Festnahmen durch „DDR"-Behörden wegen angeblichen Mißbrauchs der Transitwege 3216* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/1044 — des Abg Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen das Ansteigen der Verkehrsunfälle mit Kindern 3216* C Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 42 Drucksache 7/1044 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Fehlen der deutschen Namen für alte deutsche Städte im Reisemagazin „Urlaub 73 ... wer plant, gewinnt" . . . 3217* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Ausbau der A 91 und der B 3 im Bereich der Gemarkung Darmstadt . . 3217* C Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Blank (SPD) : Zunahme des nächtlichen Fluglärms im Raume Porz, Rösrath, Bensberg und Köln-Ost 321T D Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 45 und 46 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Lenders (SPD) : Problem der Vereinbarkeit der Automobilwerbung mit dem Leitbild des Kraftfahrers und Auswirkung der Freiwilligen Werbeselbstkontrolle der Automobilhersteller 3218* B Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) : Anschluß der Stadt Hermeskeil an die Bundesautobahn und Bau der Autobahnauffahrt Gusenburger Straße ... 3218* D Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) : Tragbarkeit des Mietpreises und Mangel der Kostendeckung im sozialen Wohnungsbau . . . . . . . 3219* A Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Benz (CDU/CSU) : Koordinierung der Bauinvestitionen bei Forschungsinstituten — Mobilität und Altersversorgung der Forscher in den Forschungszentren . . . . 3219* D Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Förderung, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit von Verfahren der Kohleveredlung und der Wasserstoffherstellung . . . . . 3220* B Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Aufgaben der Heidelberger Studiengruppe für Systemforschung 3220* D Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) : Verbesserung der Technologie-Folgen-Abschätzung . . 3221* A Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Eingliederung Hörbehinderter in Berufe bei der Deutschen Bundespost 3221* C Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Beeinträchtigung der Chancengleichheit von Schulkindern aus abgelegenen Gegenden im Zonenrandgebiet 3222* A Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Bonus bei der Zuteilung von Studienplätzen an Kinder von Verfolgten . . . . 3222* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3141 55. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens * 8. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Benz 5. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Collet 14. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Dr. Dollinger 5. 10. Entrup 5. 10. Dr. Evers 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Freiwald 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Gierenstein 5. 10. Härzschel * 5. 10. Handlos 5. 10. Dr. Heck 5. 10. Dr. Hornhues 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Jaunich 27. 10. Kater * 6. 10. Dr. Kempfler 5. 10. Dr. Klepsch * 6. 10'. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Dr. Mikat 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Dr. Penner 5. 10. Frau Pieser 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich Roser 5. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 5. 10. Dr. Schachtschabel 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) 6. 10. von Schoeler 5. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schwörer * 5. 10. Seefeld * 5. 10. Seibert 5. 10. Dr. Slotta 14. 10. Spilker 5. 10. Springorum * 6. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Dr. Stavenhagen 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Strauß 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Wawrzik 5. 10. Wissebach 5. 10. Wurbs 5. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sieglerschmidt (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 1 und 2) : Was ist der Bundesregierung über das „Komitee für die Unterstützung des Palästina-Befreiungskampfes in der Bundesrepublik" und die nach einer dpa-Meldung vom 14. September 1973 von diesem Komitee für Oktober geplante Einberufung einer Konferenz nach Bonn bekannt? Wie beurteilt die Bundesregierung eine solche Konferenz, die der Organisierung der Unterstützung der „bewaffneten palästinensischen Revolution" dienen soll unter dem Gesichtspunkt des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlongen (Art. 73 Nr. 10 GG) auswärtige Belange und unter Umständen auch die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden? Zu Frage A 1: Ein überregionales „Komitee für die Unterstützung des palästinensischen Befreiungskampfes" in der Bundesrepublik Deutschland war bisher noch nicht in Erscheinung getreten. Es sind jedoch verschiedene auf örtlicher Ebene tätige Gruppen bekannt, die unter Bezeichnungen wie „Palästinakomitee", „Nahostkomitee" u. ä. auftreten. Sie werden meist von deutschen Linksextremisten gelenkt und haben vielfach überwiegend deutsche Mitglieder. Diese Gruppen setzen sich propagandistisch für den palästinensischen Widerstand ein. Nach bisher unbestätigten Informationen dürfte es sich bei der in Bonn geplanten Veranstaltung, auf die sich Ihre Frage bezieht, um ein Treffen von Mitgliedern dieser Gruppen handeln. 3190* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Zu Frage A 2: Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über die Tagesordnung und andere Einzelheiten dieser Konferenz liegen noch nicht vor. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß auf diesem Treffen auch solche Unterstützungsmaßnahmen für die palästinensische Widerstandsbewegung besprochen oder beschlossen werden, die die Begehung terroristischer Aktionen fördern würden. Es bestehen keine Zweifel daran, daß solche Aktivitäten dieser Konferenz Bestrebungen wären, die — ich zitiere jetzt Artikel 73 Nr. 10 des Grundgesetzes — „durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden" oder „die Sicherheit des Bundes oder eines Landes" beeinträchtigen. Die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder werden sorgfältig darauf achten, ob entsprechende Maßnahmen erforderlich werden. Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 4) : Teilt die Bundesregierung alle im Tenor und in den Gründen des Urteils des Zweiten Senats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz über die Verfassungsfeindlichkeit der DKP niedergelegten Auffassungen des Gerichts, insbesondere über die Bedeutung und Verpflichtung einer Mitgliedschaft in der DKP und über die in aller Regel unzulässige Einstellung von DKP-Mitgliedern als Beamte in den öffentlichen Dienst, oder ist die Bundesregierung — in welchem Umfang und aus welchen Gründen — anderer Ansicht als das Gericht? Das vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 29. August 1973 verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob dagegen Revision eingelegt wird und die Feststellungen des Urteils im Revisionsverfahren Bestand haben. Die Revisionsfrist läuft am 10. Oktober 1973 aus. Dies vorausgeschickt ist festzustellen, daß das Urteil die wiederholt von der Bundesregierung vertretene Auffassung bestätigt, die DKP verfolge verfassungsfeindliche Ziele. Es geht dabei — wie die Bundesregierung — von den grundsätzlichen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 aus. Gestützt auf die programmatischen Erklärungen der DKP legt es zutreffend dar, daß die grundlegenden Ziele der DKP die sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats sind. Diese Zielsetzungen hat das Bundesverfassungsgericht für mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar erklärt. Im übrigen sieht die Bundesregierung in den Ausführungen des Urteils, wonach bei der Abwägung der Verfassungsgrundsätze Treuepflicht des Beamten und Parteienprivileg die Treuepflicht des Beamten den Vorrang habe, eine Bestätigung der Auffassung, die der Herr Bundeskanzler anläßlich der Zusammenkunft mit den Ministerpräsidenten der Länder am 20. September 1973 für die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht hat. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 7) : Denkt die Bundesregierung bei der Begünstigung umweltfreundlicherer Autos auch an die mit Dieselkraftstoff betriebenen? Die Bundesregierung erwägt nicht, im Rahmen des zur Steuerreform vorliegenden Referentenentwurfs eines Kraftfahrzeug-Steuergesetzes eine besondere steuerliche Begünstigung für mit Dieselkraftstoff betriebene Kraftfahrzeuge vorzusehen. Nach dem heutigen Stand der Erkenntnis steht nicht fest, ob durch den Betrieb dieser Kraftfahrzeuge eine so wesentliche Verbesserung der Umweltsituation eintritt, daß eine solche Begünstigung gerechtfertigt wäre. Hinzu kommt, daß Diesel-Kraftfahrzeuge bei der vorgesehenen Besteuerung nach Kilogramm und im Hinblick auf ihre Steuer-Klassifizierung nach dem Entwurf des Gesetzes wegen ihrer geringeren Motorleistung im Vergleich zu benzinbetriebenen Kraftfahrzeugen gleichen Typs bei der KraftfahrzeugSteuer in eine niedrigere Besteuerungsstufe fallen. Ein steuerlicher Vorteil für mit Dieselkraftstoff betriebene Kraftfahrzeuge besteht aber bei der Mineralölsteuer darin, daß die steuerliche Belastung für Dieselkraftstoffe unter Zugrundelegung der für die Motorleistung entscheidenden Zurechnung auf die Kilogramm-Belastung um ungefähr 10 Pf. je Kilogramm niedriger ist als die von Benzin. Bei der Zurechnung dieser Belastung auf Liter ergibt sich ein Vorteil für Dieselkraftstoffe in Höhe von 3 Pf. Hierbei fällt zusätzlich ins Gewicht, daß der Dieselkraftstoff ohnehin nach seiner Leistung pro Mengeneinheit ergiebiger ist als die gleiche Menge Benzin. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 8) : Welche Auswirkungen hat nach der Auffassung der Bundesregierung die durch das Gesetz zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherungen vom 1. Januar 1973 eingeführte Möglichkeit der Weiterarbeit bis zur Vollendung des 67. Lebensjahrs auf entgegenstehende tarifrechtliche Regelungen, nach denen insbesondere Angehörigen des öffentlichen Dienstes eine Weiterbeschäftigung über das 65. Lebensjahr hinaus nicht erlaubt ist, und ist die Bundesregierung bereit, dahin zu wirken, daß eine Änderung und Anpassung der entsprechenden tarifrechtlichen Bestimmungen an die Regelungen des Rentenreformgesetzes erfolgt? Die durch die Rentenreform und das Vierte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz geschaffene Möglichkeit, die Höhe der künftigen gesetzlichen Rente durch die Nichtinanspruchnahme des Altersruhegeldes nach Vollendung des 65. Lebensjahres zu steigern, hat für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht die Bedeutung wie für die anderen Arbeitnehmer. Angestellte und Arbeiter, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ihr 65. Lebensjahr vollenden und damit Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung, Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3191* kraft Tarifvertrages aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden, haben aufgrund von Versorgungstarifverträgen in Verbindung mit den Satzungen der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes Anspruch auf eine Versorgungsrente, die die gesetzliche Rente bis zur Höhe einer in Anlehnung an beamtenrechtliche Maßstäbe berechneten Gesamtversorgung aufstockt. Die gesetzliche Rente wird also in der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls erreichten Höhe auf die Gesamtversorgung angerechnet. Würde durch Tarifvertrag ein Anspruch begründet, das Arbeitsverhältnis über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus fortzusetzen, so würde damit zwar eine Erhöhung der künftigen gesetzlichen Rente erzielt; wegen des erwähnten Berechnungssystems der Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung ergäbe sich aber von bei grundsätzlicher Betrachtung nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen —, daß der auf das Altersruhegeld verzichtende Arbeitnehmer im Ergebnis nicht in den Genuß des vollen Rentenvorteils käme. Im übrigen ist das geltende Tarifrecht des öffentlichen Dienstes flexibel genug, auch den Arbeitnehmern, denen gleichwohl an diesem eingeschränkten Rentenvorteil gelegen ist, eine Weiterbeschäftigung mit Zustimmung des Arbeitgebers zu ermöglichen. Die Rechtsgrundlage dafür bieten der erste Unterabsatz in § 60 Abs. 2 BAT und die entsprechenden Vorschriften im Manteltarifrecht der Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Eine Änderung und Anpassung der tarifrechtlichen Vorschriften halte ich bei diesen Voraussetzungen nicht für geboten. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 11): Wird die Bundesregierung — angesichts der Tatsache, daß u. a. das Bundesabfallbeseitigungsgesetz den Giftmüllskandal in Hessen nicht verhindern konnte — den Abschnitt gemeingefährlicher Verbrechen und Vergehen im Strafgesetzbuch durch den Straftatbestand „Verbrechen und Vergehen gegen die Umwelt" ergänzen und damit die angedrohten Mindesthaftstrafen für Umweltstraftaten drastisch erhöhen? Die Bundesregierung hat sich in ihrem Umweltprogramm dafür ausgesprochen, Schädigungen der Umwelt mit ausreichenden strafrechtlichen Mitteln zubegegnen, die der Gemeinschädlichkeit solcher Delikte angemessen sind. Ich habe zudem schon mehrfach betont, daß es hierbei nicht um Kavaliersdelikte, sondern um kriminelles Unrecht, um gemeingefährliche Handlungen geht, und daß es deshalb notwendig ist, die Strafbestimmungen für Umweltdelikte dorthin zu bringen, wo sie hingehören, nämlich in den Abschnitt „Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen" des Strafgesetzbuches. Bis dies erreicht ist, sehen schon die geltenden Strafvorschriften des am 11. Juni 1972 in Kraft getretenen Abfallbeseitigungsgesetzes hohe Strafandrohungen vor. Nach § 16 dieses Gesetzes können bei Vorsatz Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren und Geldstrafe oder eine dieser beiden Strafen verhängt werden. Auch in umweltrelevanten Gesetzentwürfen, die dem Bundestag zur Beratung vorliegen, schlägt die Bundesregierung eine verstärkte Kriminalisierung der gemeingefährlichen Umweltdelikte vor. So sind in dem Ihnen jetzt in erster Lesung vorliegenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (BT-Drucksache 7/888) für schädliche Gewässerverunreinigungen bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe — wenn Schädigungs- oder Vorteilsabsicht gegeben ist, bis zu 3 Jahren — und wenn schutzwürdige Güter wie Leben, Gesundheit, Wasserversorgung oder Heilquellen gefährdet werden, bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen. Der Entwurf eines Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BT- Drucksache 7/179) enthält für vergleichbare Fälle von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge ebenfalls Strafandrohungen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Darüber hinaus sieht § 49 Abs. 3 dieses Entwurfs vor, daß die Strafe in besonders schweren Fällen — in der Regel dann, wenn der Täter durch die verbotene Tat das Leben oder die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen leichtfertig gefährdet oder den Tod oder eine schwere Körperverletzung eines Menschen verursacht hat — Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren beträgt. Ich werde mit Nachdruck darum bemüht sein, daß dieser Strafrahmen auch für andere, vergleichbare Umweltverbrechen eingeführt wird. Rechtsvorschriften allein können allerdings umweltschädliche Handlungen nicht verhindern. Durch lückenlose Kontrollen ist sicherzustellen, daß Rechtsbrecher schnellsten gefaßt und ihre Verstöße gegen Umweltvorschriften strafrechtlich verfolgt werden können. Daneben wird auch das wachsende Umweltbewußtsein der Allgemeinheit, um dessen Steigerung ich ständig bemüht bin, dazu beitragen, solche Vorfälle in Zukunft mehr und mehr zu verhüten. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 12) : Hält die Bundesregierung es für zweckmäßig, für die Beseitigung von Giftmüll bundeseinheitlich ähnlich strenge Kontrollvorschriften zu erlassen, wie dies auf Grund des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung bei der Erfassung und Endlagerung von Atommüll der Fall ist, nachdem mehrere Giltmüllskandale in der Bundesrepublik Deutschland bewiesen haben, daft mit der sogenannten „geordneten Deponie" die illegale Ablagerung von hochgiftigen Abwässern und Abfällen nicht verhindert werden kann? In den letzten Jahren ist bekanntgeworden, daß in der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedenen Müllplätzen hochgiftige Abfälle illegal abgelagert worden sind. Diese Vorfälle zeigen, daß die betroffenen Deponien nicht ordnungsgemäß betrieben worden sind. Wir haben in der Bundesrepu- 3192* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 blik Deutschland andererseits Müllplätze, auf denen die Deponie so geordnet und kontrolliert ausgeführt wird, daß eine illegale Ablagerung von Sonderabfällen praktisch ausgeschlossen werden kann. Man darf bei Beurteilung dieser Frage nicht übersehen, daß das Abfallbeseitigungsgesetz des Bundes erst im Juni 1972 in Kraft getreten ist, ohne daß den Ländern eine Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten zugebilligt wurde. Wie Sie ,dem Beitrag der Projektgruppe Abfallbeseitigung zum Umweltprogramm der Bundesregierung 1971 entnehmen können, bestanden damals in der Bundesrepublik Deutschland etwa 50 000 Ablagerungsplätze. Davon konnten nur etwa 130 als geordnet angesehen werden. Die Umstellung auf wenige große geordnete und sicher kontrollierte Zentraldeponien erfordert sorgfältige Planungsarbeit, geeignete Gelände, teures Gerät und ausreichendes und gut geschultes Personal. In wenigen Monaten lassen sich die Fehler und Mißstände, die in Jahrzehnten entstanden sind, nicht beseitigen. Ich bin der Überzeugung, daß die Bundesländer ihr Bestes tun, um auf diesem Gebiet rasch die notwendige Ordnung zu schaffen. Dazu bietet das Abfallbeseitigungsgesetz eine gute und auch ausreichende Ausgangsbasis. Von meinem Hause wird gegenwärtig die Vergabe einer Studie vorbereitet, in der die schadlose Ablagerung von Sonderabfällen untertage nach dem Vorbild der Endlagerung von Atommüll untersucht werden soll. Dieses Verfahren dürfte aber nur für eine beschränkte Menge besonders schwieriger Abfälle anwendbar sein, da die Gesamtmenge an Sonderabfällen .die räumlichen Möglichkeiten der Ablagerung in Bergwerken bei weitem übersteigt. Für eventuelle bundeseinheitliche Einrichtungen zur Beseitigung von Sondermüll bietet sich — wie mir scheint — vor allem die beispielhafte Lösung an, die vom Zweckverband Sondermüllplätze Mittelfranken für diesen Bereich bereits praktiziert und seit längerer Zeit mit Bundesmitteln gefördert wird. Bekanntlich werden von diesem Verband seit 1968 in der Sondermüll-Beseitigungsanlage Schwabach, die mit modernsten Einrichtungen ausgestattet ist, alle grundwassergefährdenden Industrieabfälle aus Mittelfranken und zum Teil auch aus anderen Regionen angenommen und gefahrlos beseitigt. Dabei wurden Sicherungen dafür geschaffen, daß der im Einzugsbereich anfallende Sondermüll tatsächlich nach Schwabach verbracht wird. Der vorgenannte Zweckverband hat in einer Pressemitteilung vom 24. September 1973 bereits erklärt, daß ein „Giftmüll-Skandal" wie in Hanau in Mittelfranken nicht möglich sei und daß für die Schwabacher Lösung die vorhandenen Umweltschutzgesetze im vollen Maße genügten. Herr Kollege, ich bin wie Sie der Meinung, daß in Anbetracht der großen Umweltgefahren sehr strenge Kontrollvorschriften für die Beseitigung von Sonderabfällen aufgestellt werden müssen. Man muß sich aber darüber im klaren sein, daß auch die besten und perfektesten Gesetze, Rechtsverordnungen, Kontrollen und andere Maßnahmen Handlungen krimineller Art nie ganz ausschließen können. Insofern muß ich den Feststellungen vom 27. September 1973 der Hessischen Kommission zur Untersuchung der Hanauer Vorfälle voll beipflichten. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Liedtke (SPD) (Drucksache 7/1044) Fragen A 15 und 16) : Hält die Bundesregierung die nach dem Abfallbeseitigungsgesetz des Bundes vorgesehene Regelung der Beseitigung von Sonderabfällen für ausreichend, um in Zukunft eine schadlose Beseitigung zu gewährleisten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Wiederverwertung oder schadlose Beseitigung von Sonderabfällen fur das gesamte Bundesgebiet besser zu koordinieren? Zu Frage A 15: Die Grundkonzeption und die Vorschriften des Abfallbeseitigungsgesetzes gewährleisten eine gefahrlose Beseitigung der Sonderabfälle. Dabei wird vorausgesetzt, daß die Vorschriften im Vollzug sachgemäß und mit gebotener Strenge angewandt werden. Wie ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Gruhl in dieser Fragestunde schon ausgeführt habe, arbeitet die Bundesregierung zur Zeit, unter Auswertung der Erfahrungen der Länder, die in der Rechtsverordnung nach § 11 des Abfallbeseitigungsgesetzes bundeseinheitlich zu regelnden Vorschriften für die Überwachung der Beseitigung von Sonderabfällen aus. Im einzelnen handelt es sich um Vorschriften über Einrichtung, Führen und Vorlage von Nachweisbüchern, Einbehalten von Belegen und die dafür erforderlichen Aufbewahrungsfristen. Um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen: § 11 des Abfallbeseitigungsgesetzes ist bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar anwendbar und wird — wie die Praxis zeigt — von den Ländern auch tatsächlich angewandt. Der Erlaß der Rechtsverordnung ist also nicht Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes, sondern soll zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Modalitäten der Anwendung auf Grund konkret ausgewerteter Erfahrungen dienen. Im übrigen darf ich auf folgendes hinweisen: Bei dem Abfallbeseitigungsgesetz handelte es sich um eine erstmalige gesamtstaatliche Regelung dieser Materie. Internationale Erfahrungen konnten hierbei nicht herangezogen werden. Auch bei den Bundesländern mußten auf diesem Gebiet erst Erfahrungen gesammelt werden. Es war daher zu erwarten, daß sich in der Anlaufphase bei der praktischen Handhabung des Gesetzes gewisse Schwierigkeiten ergaben. Die Erfahrungen liegen jetzt weitgehend vor und werden ihren Niederschlag in den noch zu erlassenden Durchführungsvorschriften des Bundes und der Länder finden. Zu Frage A 16: Hierzu darf ich auf folgende bereits eingeleitete Maßnahmen hinweisen: 1. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit ein umfassendes Recyclingprogramm vor. In diesem Programm werden die nach dem Stand der Technik zur Zeit möglichen Verfahren zur Aufbereitung und Wiederverwertung von Abfällen aufgezeigt. Das Programm, das im übrigen eine Ergänzung des Umweltprogrammes darstellt, wird der Bundesregierung die Ansatzpunkte zur Förderung und Absicherung der wichtigen Recyclingverfahren empfehlen und Richtlinien für zukünftige Forschungsaufgaben enthalten. Sonderabfälle werden darin ihrer umwelt- und wirtschaftspolitischen Bedeutung nach schwerpunktmäßig erfaßt. Das Recyclingprogramm soll bis Ende 1974 abgeschlossen sein. 2. Ein Großvorhaben der Forschung über Recycling und Beseitigung von Sonderabfällen ist im Jahre 1972 vergeben worden und wird voraussichtlich im Jahre 1974 abgeschlossen werden können. 3. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Durchführung des NATO-CCMS-Projektes „Gefährliche Sonderabfälle" als Pilotland übernommen und arbeitet auf diesem Gebiet mit anderen NATO-Staaten eng zusammen. 4. Recycling von Sonderabfällen ist mit Beratungsgegenstand eines Bund-Länder-Ausschusses bei der Zentralstelle für Abfallbeseitigung. 5. Recycling von Sonderabfällen wird künftig mit zu den Schwerpunktaufgaben des Bundesamtes für Umweltschutz gehören. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Genscher vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 21): Welche finanziellen Aufwendungen leistet der Bund 1973 für die innere Sicherheit? Dem Bund stehen im Jahr 1973 nach dem vom Parlament verabschiedeten Haushaltsplan für den Bereich der Inneren Sicherheit rd. 833 Mio DM zur Verfügung. Bei einem Ausgabevolumen 1972 in Höhe von rd. 646 Mio DM ergibt dies ein Mehr von rd. 187 Mio DM, was einer Steigerungsrate von 28,9 v. H. entspricht. Die Aufwendungen für 1973 teilen sich wie folgt auf: - in Mio DM - Bundeskriminalamt 119,4 Bundesgrenzschutz 604,8 Bundesamt für Verfassungsschutz 64,0 Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder 28,1 für Sicherungsmaßnahmen auf den Verkehrsflughäfen 1,0 Ausländerzentralregister des Bundesverwaltungsamtes 5,2 Beschaffungsstelle des Bundesministers des Innern 10,5 Zusammen: 833,0 Setzt man die Aufwendungen für 1973 zu denen des Jahres 1969 in Bezug, so zeigt sich folgendes Bild 1969: rd. 391 Mio DM 1973: rd. 833 Mio DM Dies ergibt gegenüber 1969 ein Mehr von rd. 442 Mio DM und damit eine Steigerungsrate von rd. 113 v. H. Ausgaben des Bundes für den Bereich der Inneren Sicherheit in den Jahren 1969, 1972 und 1973 und Darstellung der Steigerungsraten gegenüber 1973: 1969 1972 1973 Mehr 1973 I Mehr 1973 gegenüber gegenüber 1969 1972 - in Mio DM - Bundeskriminalamt 22,4 75,9 119,4 + 97,0 + 43,5 Bundesgrenzschutz 314,4 497,0 604,8 +290,4 +107,8 Bundesamt für Verfassungsschutz 29,9 48,1 64,0 + 34,1 +15,9 Beschaffungen für die Bereitschaftspoli zeien der Länder 18,0 10,7 28,1 +10,1 +17,4 für Sicherungsmaßnahmen auf den Ver kehrsflughäfen - 1,0 1,0 - - Ausländerzentralregister des Bundes verwaltungsamtes 0,25 4,2 5,2 +4,95 +1,0 Beschaffungsstelle des Bundesministers des Innern 5,8 9,4 10,5 +4,7 +1,1 3194* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 47): Was hat die Bundesregierung getan, um das Transportgewerbe vor dem unlauteren Wettbewerb von staatlichen ,,DDR"-Lastzügen zu schützen, die sich im Bundesgebiet und im Verkehr von und nach West-Berlin betätigen und dabei die gesetzlich festgelegten Mindestpreise unterbieten, und welche Schritte hat die Bundesregierung insbesondere in Ost-Berlin unternommen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß solche Transporte in Einzelfällen durchgeführt worden sind. Diese Beförderungen sind nach Auffassung der Bundesregierung unzulässig. Die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr hat die Beteiligten auf die Rechtslage hingewiesen. Seit Juni 1973 sind keine derartigen Beförderungen mehr festgestellt worden. Die Bundesregierung hat deshalb auch noch keinen Anlaß gesehen, in dieser Angelegenheit gegenüber der DDR vorstellig zu werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/1044 Frage A 88): Welche weiteren Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, urn den ständig sinkenden Anteil deutscher Unternehmer am deutschniederländischen Güterkraftverkehr wieder anzuheben? Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die von deutschen Lastkraftwagen beförderte Tonnage im deutsch-niederländischen Verkehr im Jahr 1972 nicht abgesunken, sondern im Gegenteil um 8,8 % gestiegen ist. Allerdings war der Verkehrszuwachs der niederländischen Lastwagen noch größer, so daß sich die Beteiligungsquote des deutschen Lkw relativ verschlechtert hat. Dies ist jedoch ein ausgesprochen deutsch-niederländisches Problem. Im Durchschnitt aller anderen Verkehrsbeziehungen ist die Tonnage auf deutschen Lkw von 1970 auf 1972 nicht nur um rund 6,5 Mio t auf 15,3 Mio t gestiegen. Auch die prozentuale Beteiligungsquote der deutschen Fahrzeuge weist hier eine positive Tendenz auf. Die Bundesregierung erwartet, daß die von ihr nachdrücklich betriebene Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen zu einem Wiederanstieg des prozentualen deutschen Anteils führen wird. Bis zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen wird die Bundesregierung bestrebt sein, durch eine restriktive Kontingentspolitik gegenüber den ausländischen Staaten die administrativen Wettbewerbsnachteile zu Lasten der deutschen Unternehmer zumindest teilweise zu neutralisieren. Im übrigen darf ich auch hier darauf hinweisen, daß die im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerreform geplante Befreiung der überzähligen Sattelauflieger die Kostensituation der deutschen Transportunternehmer verbessern wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 89) : In welcher Größenordnung stellt die Bundesregierung Straßenbaumittel für die schwachstrukturierten und ländlichen Gebiete zur Verfügung, und anhand welcher Haushaltstitel läßt sich dies im einzelnen feststellen? Die hier in Betracht kommende Größenordnung kann nur nach sehr aufwendigen Erhebungen ermittelt werden. Eine Antwort auf die Frage, welche Straßenbaumittel für die schwach strukturierten und ländlichen Gebiete zur Verfügung gestellt werden, ist nämlich allein anhand von Haushaltstiteln nicht möglich. Sie würde umfangreiche besondere Untersuchungen voraussetzen. Unter anderem wäre es erforderlich, die schwach strukturierten und ländlichen Gebiete kartographisch genau abzugrenzen. Daneben muß generell auf die Problematik der Regionalisierung von Mitteln für Straßeninvestitionen hingewiesen werden. Die Straßenbaumittel, die in einem bestimmten Gebiet investiert werden, sind kaum ein geeigneter Maßstab zur Beurteilung der Frage, welche Mittel für dieses Gebiet aufgewendet werden. Oftmals tragen Straßen, die außerhalb eines schwach strukturierten Gebietes verlaufen, dieses aber mit wichtigen Wirtschaftszentren verbinden, ebenso oder besser zur Strukturverbesserung der betreffenden Region bei als Straßenbauinvestitionen in ihr selbst. Musterbeispiel hierfür ist die Autobahn Ruhrgebiet–Kassel, die die Verbindung des Zonenrandgebietes mit dem Industrieschwerpunkt Ruhrgebiet herstellt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 90): Wie groß ist zur Zeit der Anteil der Fluglotsen am Gesamtpersonalstand der Fluglotsen und die absolute Zahl der Fluglotsen, die 1962 in das Beamtenverhältnis überführt wurden? Die 1962 eingeleitete Überführung von Angestellten der Bundesanstalt für Flugsicherung in das Beamtenverhältnis wurde im wesentlichen im Jahre 1964 abgeschlossen. Es wurden damals von 609 Fluglotsen 491 in das Beamtenverhältnis übernommen. Aber noch in den folgenden Jahren — insbesondere von 1968 bis heute — wurden weitere 71 Fluglotsen auf ihren Antrag in das Beamtenverhältnis berufen, so daß bisher aus dem Kreis der Angestellten insgesamt 562 Fluglotsen verbeamtet worden sind. Von ihnen stehen heute noch 501 im aktiven Dienst der Bundesanstalt. Der Anteil dieser ehemaligen Angestellten an der derzeitigen Gesamtzahl aller Angehörigen des gehobenen Flugverkehrskontrolldienstes — es sind am 31. 8. 1973 1048 Bedienstete — beträgt rund 48 Prozent. Bezieht man in diesen Anteil die ehemaligen 124 Gehilfen ein, die im Angestelltenverhältnis fortgebildet und bis 1964 nach Ablegung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3195* der Laufbahnprüfung ebenfalls in das Beamtenverhältnis als Fluglotsen übernommen worden sind, dann erhöht sich der Prozentsatz auf rund 60 %. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen A 91 und 92) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Deutschen Bundesbahn ein Mehr an Kosten von nahezu 500 Millionen DM (einschließlich Grunderwerb, Ausbau der Strecke. Ansiedelung etc.) entsteht, wenn sie als letzte Instanz in der Frage des Rangier- und Containerbahnhofs München nicht für den seit 30 Jahren testliegenden Standort Attach stimmt, sondern sich für Feldkirchen. Johanneskirchen entscheidet? Wie kann sie dies, wenn sie dennoch für Feldkirchen stimmt, mit dem derzeitigen Defizit der Deutschen Bundesbahn vereinbaren? Zu Frage A 91: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei einer Entscheidung für den Standort Feldkirchen — Johanneskirchen Grunderwerb in der in Frage erwähnten Größenordnung in Betracht kommen kann. Zu Frage A 92: Diese Fragestellung muß als unzutreffend bezeichnet werden. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die sehr erheblichen Aufwendungen für den Grunderwerb mindestens zu einem beträchtlichen Teil durch Einnahmen ausgeglichen werden, die durch den Erlös aus der Veräußerung von Grundstücken in Allach erzielt werden können. Als Entscheidungsinstanz im Planfeststellungsverfahren wird der Bundesminister für Verkehr im übrigen nicht nur die eigenwirtschaftlichen Belange der Deutschen Bundesbahn im Auge haben, sondern er muß daneben auch alle öffentlichen Interessen für und gegen das Vorhaben abwägen, um die optimale Lösung in der Frage des Neubaus eines Rangierbahnhofs für München zu finden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 94) : Sind der Bundesregierung Überlegungen bekannt, die Gefahr von Auffahrunfällen auf Bundesautobahnen dadurch zu verringern, daß in die bereits vorhandenen Leitpfähle eine Beleuchtung eingebaut wurde, die durch einen auslösenden Mechanismus am Unfallort für, einen begrenzten Streckenabschnitt bei Bedarf in Tätigkeit gesetzt werden könnte, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls Untersuchungen darüber angestellt, mit welchen Kosten die Einrichtung eines derartigen Beleuchtungssystems verbunden ware? Der Bundesregierung sind derartige Überlegungen bekannt. Gleiche oder ähnliche Vorschläge wurden verschiedentlich unterbreitet. Ihrer Verwirklichung stehen jedoch technische, betriebliche und rechtliche Gründe entgegen. Untersuchungen über die finanziellen Auswirkungen sind bisher nicht durchgeführt worden; der Finanzaufwand wäre jedoch erheblich, da entlang der gesamten Strecken eine durchgehende Stromversorgung geschaffen werden müßte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch gezielte Einzelmaßnahmen der Verkehrsbeeinflussung an empfindlichen Autobahnabschnitten der Verkehrssicherheit besser gedient werden kann, als durch die vorgeschlagenen Einrichtungen. Zur Zeit wird eine automatisch arbeitende Stauwarnanlage an der Autobahn Stuttgart—Ulm (Albaufstieg) entwickelt. Es handelt sich um einen durch Stau besonders gekennzeichneten Streckenabschnitt. Obwohl die Problematik eine andere ist als bei den vom Antragsteller vorgeschlagenen Warneinrichtungen dürften aus den in Aussicht genommenen begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen auch Erkenntnisse zu dem der Frage unterliegenden Problem zu erwarten sein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 95) : Wie wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß am 24. September 1973 im Berlin-Flugverkehr bereits am Morgen auf Grund widerrechtlicher Arbeitsverweigerungen von Fluglotsen im Luftkontrollraum Hannover erhebliche Verspätungen auftraten, unbehinderte Flugverbindungen von und nach Berlin aufrechterhalten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein jederzeit unbehinderter Flugverkehr zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet für Sicherheit und Entwicklung der Stadt unabdingbar ist? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, die im zweiten Teil der Frage zum Ausdruck kommt. Die Bundesanstalt für Flugsicherung ist angewiesen, Berlinflüge mit Vorrang vor anderem Luftverkehr abzufertigen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen A 96 und 97) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn überraschend von dem zunächst bestehenden Plan abgegangen ist, gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Trasse ein Gutachten über die Strekkenführung im Raum Hannover—Elze—Göttingen—Kassel zu erheben? Kann gegebenenfalls aus der Absage der Deutschen Bundesbahn geschlossen werden, daß sie eine gutachtliche Untersuchung der Trassenführung über Göttingen für überflüssig bzw. das Ergebnis einer solchen Untersuchung für von vornherein feststehend erachtet? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundesbahn von dem zunächst bestehenden Plan, gemeinsam mit der Göttinger Interessengemeinschaft „Trasse" ein werkehrliches Gutachten über die Streckenführung über Göttingen zu erstellen, abgegangen ist. Dies ist nicht überraschend, sondern in gegenseitigem Einvernehmen geschehen. In der landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des Raumordnungsverfahrens des Landes Niedersachsen werden zusätzliche Untersuchungen be- 3196* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 züglich der Regimen Hildesheim, Wolfsburg, Salzgitter und Braunschweig gefordert, die über das vorgesehene Gutachten hinausgehen. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat sich deshalb die Interessengemeinschaft „Trasse" auf einer gemeinsamen Besprechung mit dem Land Niedersachsen und der Deutschen Bundesbahn damit einverstanden erklärt, von dem gemeinsamen Gutachten abzusehen. Gerade die vom Land Niedersachsen geforderten und von der Deutschen Bundesbahn durchzuführenden weitergehenden Untersuchungen zeigen, daß einer Entscheidung über die Trassenführung sorgfältige Prüfungen vorangestellt werden. Zu der von Ihnen befürchteten Schlußfolgerung besteht deshalb kein Anlaß. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 100) : Welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung gegen die 26 von insgesamt 32 Fluglotsen der Frühschicht in Hannover ergriffen, die ein 24. September 1973 unbefugt unter der falschen Behauptung, krank zu sein, dem Dienst fernblieben und neben dem Zusammenbruch des Flugverkehrs im norddeutschen Raum auch empfindliche Störungen und Verzögerungen im Flugverkehr von und nach Berlin verursachten, und wie wird (he Bundesregierung dafür sorgen, daß die Diskreditierung des Beamtentums, zu der ein solches Verhalten bei der Bevölkerung führt, vermieden wird? Die Bundesregierung hat gegen die 20 Angehörigen des Flugverkehrskontrolldienstes, die sich am 24. 9. 1973 kurzfristig krank gemeldet hatten, disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Sie wird auch weiterhin durch Ausschöpfung aller dienstrechtlicher Möglichkeiten dafür Sorge tragen, daß rechtswidrigen Verhaltensweisen von Beamten entgegengewirkt wird. Am 24. September 1973 waren von 32 zur Frühschicht gehörenden Flugverkehrskontrolldienst-Bediensteten nur 8 zum Schichtbeginn erschienen. Von den 24 bei Schichtbeginn fehlenden Kräften waren 6 als sogenannte „Altkranke" ordnungsgemäß abgemeldet, 18 Bedienstete haben sich erst kurz vor bzw. bei Schichtbeginn krank gemeldet, 2 weitere Bedienstete haben im Laufe des Vormittags den Dienst zwecks Arztbesuch verlassen. Von den insgesamt 20 Bediensteten, die sich am 24. September 1973 krank gemeldet oder zum Arztbesuch abgemeldet hatten, haben 15 noch im Laufe des Vormittags desselben Tages den Dienst wieder aufgenonmmen, 5 Kräfte blieben länger als einen Tag dem Dienst fern. Von den betreffenden Bediensteten wurde in 16 Fällen ein ärztliches Attest vorgelegt, davon 11 Bestätigungen über einen Arztbesuch und 5 Dienstunfähigkeitsbescheinigungen, 4 Bedienstete haben keinerlei Nachweis beigebracht. Die anschließenden amtsärztlichen Überprüfungen haben ergeben, daß — in einem Fall der Arztbesuch aufschiebbar gewesen wäre, — in zwei Fällen die Notwendigkeit für den Arztbesuch für die Beamten schon früher — also nicht erst kurz vor Dienstbeginn — erkennbar war, — in einem Fall entgegen dem Attest des Hausarztes Dienstfähigkeit bestand. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 102) : Welche Altersgruppen sind am stärksten bei Verkehrsunfällen verwickelt, und welche Konsequenzen zieht daraus die Bundesregierung? An den Straßenverkehrsunfällen mit Personen- schaden —das sind die Unfälle mit Getöteten und Verletzten — waren im Jahre 1972 insgesamt 719 940 Verkehrsteilnehmer beteiligt. Davon waren 83 % Kraftfahrer, 6 % Radfahrer und 11 % Fußgänger. An diesen Unfällen waren folgende Altersgruppen am stärksten beteiligt: — Bei den Führern von Kraftfahrzeugen aller Arten die 18-35jährigen mit 57 % — bei den Radfahrern die unter 18jährigen mit 49 % — bei den Fußgängern die unter 18jährigen mit 49 % die ab 65jährigen mit 16 %. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, die vorgenannten Altersgruppen unter den Verkehrsteilnehmergruppen mit einer Reihe von Maßnahmen, vor allem auf dem Gebiet der Verkehrserziehung und -aufklärung gezielt anzusprechen. Entsprechende besondere Programme sind vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Verkehr und Sachverständigen der Bundesländer für junge Kraftfahrer bereits in Gang gesetzt und für ältere Menschen in Vorbereitung. Für die unter 18jährigen ist die Intensivierung der laufenden Verkehrserziehung vor und in der Schule notwendig. Bei dieser Aufgabe werden die dafür zuständigen Bundesländer durch den Bund und den Deutschen Verkehrssicherheitsrat ideell und finanziell in erheblichen Umfange unterstützt. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen, u. a. in der Fahrschulausbildung, bei den Mehrfachtätern und bei der Tauglichkeitsüberprüfung vorgesehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 5. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen A 103 und 104) : Was wurde unternommen, um am 24. September 1973 den Abflug eines italienischen Flugzeugs aus Hamburg zu ermöglichen, das mit einem Schwerkranken an Bord stundenlang von den Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3197* widerrechtlich den Dienst verweigernden Fluglotsen des Luttkontrollraums Hannover am Start gehindert wurde, und welche Vorkehrungen sind getroffen, um zu verhindern, daß der Terror dieser Spezialistengruppe in Einzelfällen lebensbedrohende Formen annimmt? Wie konnte es geschehe:), daß selbst ein Krankentransport der Deutschen Rettungswacht am 24. September 1973 beim Hin- und Rückflug zwischen Wangerooge und Stuttgart durch widerrechtliche Arbeitsverweigerung der Fluglotsen ins Luftkontrollraum Hannover ernsthaft behindert wurde, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß Rettungsflugzeuge jederzeit ohne vermeidbare Verzögerung und Gefährdung starten und landen können? Vorab möchte ich auf folgendes hinweisen: Nach den Verwaltungsvorschriften der Bundesanstalt für Flugsicherung bei „Flügen mit kranken und verletzten Personen, die sofortiger ärztlicher Hilfe bedürfen", ist auf Anforderung des Luftfahrzeugführers Vorrang bei der Durchführung des Flugverkehrskontrolldienstes zu gewähren. Sollte dieser Tatbestand dem zuständigen Flugverkehrslotsen vom Luftfahrzeugführer mitgeteilt worden sein und dieser dann keinen Vorrang erteilt haben, so läge ein schwerer Verstoß gegen die Dienstvorschriften vor. Sollten die Untersuchungen diese Verstöße beweisen, so werden unverzüglich Disziplinarverfahren gegen den hierfür verantwortlichen Lotsen eingeleitet werden. Im Falle des Hin- und Rückfluges zwischen Wangerooge und Stuttgart wird bereits auf Grund einer Anzeige des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg ermittelt. Auch der Hamburger Vorfall wird selbstverständlich untersucht. Untersuchungen dieser Art sind sehr zeitraubend. Sie werden in den vorliegenden Fällen mit besonderem Nachdruck betrieben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen A 108 und 109) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nunmehr die von den DDR- Behörden an der Demarkationslinie eingesetzten Schäferhunde nicht nur in besonderer Weise dressiert sind, sondern im Todesstreiten frei herumlaufen, wodurch die Menschenjagd an der Demarkationslinie einen neuen Höhepunkt erreicht hat? Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag unternehmen, uni von der DDR in Wahrnehmung grundgesetzlicher Pflichten konkret zu verlangen, die unmenschlichen Verhältnisse an der Demarkationslinie abzubauen und zu beendigen? Zu Frage A 108: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von den Grenzsicherungsorganen der DDR im sogenannten Todesstreifen der Demarkationslinie eingesetzten Schäferhunde auch frei herumlaufen, um Fluchtversuche von DDR-Bewohnern noch wirksamer verhindern. zu können. Die Bundesregierung verurteilt diese Maßnahme der DDR mit aller Schärfe. Zu Frage A 109: Die Bundesregierung wird weiterhin beharrlich versuchen, im Wege der laufenden Gespräche und Verhandlungen mit der DDR zu erreichen, daß die unmenschlichen Folgen der Grenzsicherungsmaßnahmen nach Möglichkeit in absehbarer Zeit gemildert werden. Dies sollte insbesondere möglich sein im Rahmen des von beiden Seiten für die Zukunft gewünschten gutnachbarlichen Neben- und Miteinanders beider deutscher Staaten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU 'CSU) (Drucksache 7,1044 Frage A 111) : Wie erklärt die Bundesregierung die Beschlagnahme von Exemplaren der vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen herausgegebenen Broschüre „Reisen in die DDR", die auf der Grundlage der mit der „DDR" abgeschlossenen Verträge erarheitel wurde, durch ,,DDR"-Grenzkontrolleure bei Reisenden am Grenzbahnhof Gutenfürst, und was wird die Bundesregierung dagegen unternehmen? Der Bundesregierung ist die Aussage von Reisenden bekannt, ihnen sei Ende September 1973 auf dem Bahnhof Gutenfürst von DDR-Grenzorganen das vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgegebene Merkblatt „Reisen in die DDR" abgenommen worden. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, daß dieses Merkblatt grundsätzlich, etwa aufgrund einer Anweisung der DDR-Regierung, beschlagnahmt wird. Es ist nicht auszuschließen, daß es sich in Einzelfällen um fehlerhafte Entscheidungen untergeordneter DDR-Behörden handelt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 112) : Treffen Pressemeldungen darüber zu, Bali einer vor dem Umzug nach Bayern stehenden 60jährigen Frau in einem Kreiskrankenhaus der DDR die Versorgung ihres gebrochenen Beines durch einen Gipsverband mit der Begründung verweigert worden ist, sie sei nach der umzugsbedingten Aberkennung der ''DDR-Staatsbürgerschaft" staatenlos, und was gedenkt — bejahendenfalls — die Bundesregierung zu tun um einen Verzicht auf derartige unmenschliche Verhaltensweisen zu erreichen? Die Ermittlungen in der Angelegenheit haben ergeben, daß sich die betreffende Übersiedlerin aus der DDR gegenüber der Bayerischen Grenzpolizei anstatt mit dem üblichen Personalpapier mit einer Bescheinigung ausgewiesen hat, die von einem Volkspolizei-Kreisamt ausgestellt worden war und unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit" die Angabe „staatenlos" enthielt. Zu dem Gesundheitszustand der Übersiedlerin selbst hat die Bayerische Grenzpolizei festgestellt, daß es sich entgegen den Be- richten in der Tagespresse nicht um eine Fraktur des Beines handelte, sondern das dieses angebrochen war. Man wird daher annehmen können, daß medizinische Erwägungen bestimmend dafür waren, das Bein nicht in Gips zu legen. Bisher liegen jedenfalls keine Anzeichen dafür vor, daß sich Übersiedlungsvorhaben von DDR-Bürgern auf deren Krankenversorgung negativ ausgewirkt hätten, oder daß in Fällen notwendiger ärztlicher Versorgung der Frage der Staatsbürgerschaft irgendeine Bedeutung beigemessen worden ist. 3198* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 113) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei wissenschaftlichen Instituten, die ostdeutsche Arbeiten durchführen, die institutionelle Förderung zugunsten einer projektbezogenen Förderung einzustellen? Wie bereits auf die mündliche Anfrage des Kollegen Spranger am 19. 9. 1973 siehe Stenographischer Bericht, Seite 2843 — dargelegt wurde, wird zwar generell angestrebt, im Zuge künftiger Planungen bei der Verwendung der Haushaltsmittel des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen die institutionelle Förderung aller Zuwendungsempfänger zugunsten einer Förderung von Projekten, deren finanzieller Bedarf genau geplant und voraussehbar festgelegt werden kann, umzustellen. Diese Absicht ist aber nicht, wie ich nochmals wiederholen muß, auf Einrichtungen beschränkt, die sich mit bestimmten Aufgaben befassen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 5. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen A 114 und 115) : Steht nach Auffassung der Bundesregierung die Nichterteilung eines Einreisevisums durch die DDR-Behörden an Fußballbundestrainer Helmut Schön im Zusammenhang mit seinem beabsichtigten Besuch des Weltmeisterschafts-Qualifikationsspiels DDR gegen Rumänien am 26. September 1973 in Leipzig nicht in eklatantem Widerspruch zu der in Artikel II Nr. 7 des Zusatzprotokolls zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 auch durch die DDR erklärten Bereitschaft, nach der Unterzeichnung des Grundvertrags die zuständigen Sportorganisationen bei den Absprachen zur Förderung der Sportbeziehungen zu unterstützen und damit eine Erleichterung des Sportverkehrs zu ermöglichen? Was hat die Bundesregierung ihrerseits nach Bekanntwerden der Schwierigkeiten des Deutschen Fußballbunds unternommen, um für den deutschen Fußballbundestrainer Helmut Schön doch noch die Erteilung der Einreiseerlaubnis zu erhalten? Es besteht kein Zweifel daran, daß der Antrag von Herrn Schön auf Erteilung eines Einreisevisums zum Besuch des Fußballspieles DDR/Rumänien von den zuständigen DDR-Behörden sehr schleppend behandelt worden ist. Die verspätete Zusage ist dabei praktisch als Absage zu werten. Einen direkten Bezug zu Ziffer 8 des Zusatzprotokolles zum Grundlagenvertrag sehe ich jedoch nicht, da diese Vertragsbestimmung Absprachen der Sportorganisationen beider deutschen Staaten zur Förderung der Sportbeziehungen zum Inhalt hat. Ich will aber nicht verhehlen, daß die im vorliegenden Fall geübte Verschleppungstaktik als sehr unsportlich zu bewerten ist. Was Ihre zweite Frage nach den Maßnahmen der Bundesregierung betrifft, so darf ich sie mit dem Hinweis beantworten, daß es zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Nichterteilung des Einreisevisums aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, etwas zu unternehmen. Wie Sie wissen, hat der Deutsche Fußballbund bereits am 27. 8. 1973 den Antrag für das Visum gestellt, aber erst am 25.9. 1973 im Wege seiner Presseerklärung mitgeteilt, daß Herr Schön keine Genehmigung zur Einreise in die DDR erhalten habe. Das Fußballspiel fand am 26. 9. 1973 statt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 116) : Kennt die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen einer Regelung der Anlaufrechte mit Kernenergie betriebener Containerschiffe und dem Bau eines weiteren Demonstrationscontainerschiffes mit Kernenergieantrieb in der Bundesrepublik Deutschland, und wann gedenkt die Bundesregierung, die Frage der Anlaufrechte befriedigend gelöst zu haben? Der von Ihnen erwähnte Zusammenhang ist der Bundesregierung wohl bekannt. Er bedeutet, daß der Baubeschluß für ein mit Kernenergie betriebenes Demonstrationscontainerschiff erst gefaßt werden kann, wenn mit einiger Sicherheit feststeht, daß dieses Schiff auch die Genehmigung zum Anlaufen der auf seiner Route liegenden Häfen für Containerfracht erhält. Dies ist eines der vorläufigen Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Ausarbeitung angebotsreifer Unterlagen für ein Containerschiff mit Kernenergieantrieb. In dem zur Koordinierung dieser Aufgaben eingesetzten Projektkomitee, dem Vertreter aus Schiffbau, Schifffahrt, Reaktorbau und Forschung sowohl aus dem privaten wie dem öffentlichen Sektor angehören, hat das BMFT den Vorsitz, so daß dieses Ministerium und damit die Bundesregierung über die Arbeitsergebnisse unterrichtet ist. Im übrigen wurde von der Bundesregierung, der von ihr und den Küstenländern geförderten Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) und dem von dieser betriebenen ersten deutschen Reaktorschiff „Otto Hahn" bereits beträchtliche Vorarbeit geleistet. Das Problem ist, ausländische Häfen grundsätzlich dem Besuch von Reaktorschiffen zu eröffnen. Zu diesem Zweck wurden förmliche bilaterale Verträge über das Anlaufen ausländischer Hoheitsgewässer und Häfen mit 5 Ländern abgeschlossen (Niederlande, Liberia, Portugal, Argentinien, Brasilien). Außer Häfen in diesen Ländern hat die „Otto Hahn" aufgrund von Vereinbarungen, die durch Austausch diplomatischer Noten geschlossen wurden, Häfen in 10 weiteren Ländern besucht, insgesamt 22 Häfen in 15 Ländern. Mit weiteren voraussichtlichen Anlaufstaaten wurden Kontakte bereits aufgenommen. Da alle seefahrenden Nationen dem Londoner Schiffssicherheitsvertrag von 1960 angehören, in dem die Fragen der Schiffssicherheit auch für Reaktorschiffe geregelt sind, geht es vorwiegend um die Regelung von Einzelfragen und des Problems der Haftung für evtl. nukleare Schäden. Hier wird die Ratifikation des in der Antwort auf die erste Frage behandelten Brüsseler Übereinkommens sicherlich weiterhelfen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3199* Eine befriedigende Lösung der Frage der Anlaufrechte hängt zeitlich nicht zuletzt von der Einstellung der Gastländer und der dort unter Umständen notwendig werdenden Gesetzgebung für Reaktorschiffe ab. Ich kann versichern, daß die Bundesregierung das Problem erkannt hat und seine nicht einfache Lösung mit Nachdruck verfolgt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 119 und 120) : Ist es richtig, daß die Deutsche Bundespost hei Fernmelde- bzw. Fernsehtürmen in Einzelfällen die Kosten für die Einrichtung von Aussichtsplattformen übernommen hat, die der Offentlichkeit zugänglich sind? Auf Grund welcher Kriterien und in welcher Höhe sind gegebenenfalls Kosten übernommen worden? Bei den Fernmeldetürmen ist zu unterscheiden zwischen Fernmeldetypentürmen und Fernmeldesondertürmen. Fernmeldetypentürme, wie sie seit mehreren Jahren und gegenwärtig gebaut werden, sehen in keinem Fall die Einrichtung von Aussichtsplattformen vor, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten. Anders ist es bei Fernmeldetypentürmen älterer Bauart, zu denen u. a. der 1955 errichtete Turm auf dem Bungsberg in Schleswig-Holstein gehört. Dort befindet sich außer 3 Antennenplattformen noch eine untere Plattform für Montage-, Instandsetzungs- und Beobachtungszwecke. Der Grundstückseigentümer ließ sich für die Hergabe des Baugrundstücks das Recht einräumen, die untere Plattform gegen Entgelt Besuchern zugänglich zu machen. Kosten wurden dadurch nicht verursacht, weil keine zusätzlichen Baumaßnahmen für Publikumsverkehr getroffen wurden. Die Publikumseinrichtungen bei Fernmeldesondertürmen wie sie in Hamburg, München und Dortmund vorhanden sind, werden von den Nutznießern oder Eigentümern finanziert. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 129) : Welche Einzelheiten sind der Bundesregierung über die Pläne der afrikanischen Terrororganisation Frelimo bekannt, als Ergebnis der kürzlich von ihrem Vertreter in Bonn geführten Gespräche ein europäisches Büro der Organisation in Bonn einzurichten, über das die finanziellen und materiellen Hilfsleistungen für die Terrororganisation aus dem europäischen Bereich geleitet werden sollen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß durch die Verwirklichung der Pläne das deutsch-portugiesische Verhältnis eine zusätzliche Belastung erfahren würde? Der Bundesregierung ist nichts über Pläne der afrikanischen Organisation FRELIMO bekannt, als Ergebnis der kürzlich von ihrem Vertreter in Bonn geführten Gespräche ein europäisches Büro der Organisation in Bonn einzurichten. Die Frage, ob durch die Errichtung eines FRELIMO-Büros in Bonn das deutsch-portugiesische Verhältnis belastet würde, ist damit gegenstandslos. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 135) : Was hat die Bundesregierung gegen die Beschlagnahme deutscher Erdölförderrechte durch die libysche Regierung unternommen, und welche Schlußfolgerungen wird sie aus der konsequent unfreundlichen Haltung dieses Staates ziehen? Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit der von den jüngsten Verstaatlichungsmaßnahmen in Libyen betroffenen deutschen Firma von Schritten Abstand genommen. Die Bundesregierung hofft, daß bei den zwischen der deutschen Firma und den zuständigen libyschen Stellen stattfindenden Verhandlungen eine befriedigende Lösung gefunden wird. Im übrigen ist die Bundesregierung daran interessiert, die bestehenden Beziehungen zu Libyen fortzusetzen und zu entwickeln; sie hat Grund zu der Annahme, daß die libysche Regierung ihrerseits diesen Wunsch teilt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 2. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 136) : Wie viele deutsche oder deutschstämmige Bewohner lichen in der Amtszeit des marxistischen Staatspräsidenten Allende aus politischen Gründen Chile verlassen, und wie viele haben in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden? Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, festzustellen, wie viele deutsche Bewohner Chile in dem genannten Zeitraum verlassen haben, um sich in Drittstaaten anzusiedeln. Über die Wanderungsbewegungen deutschstämmiger Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt es erst recht keine statistischen Angaben. Ich kann deshalb nur über die Anwesenheit chilenischer Staatsbürger im Bundesgebiet an bestimmten Stichtagen, sowie über die Rückwanderung deutscher Staatsbürger aus Chile in das Bundesgebiet Auskunft geben. Aus den Nachweisungen der Ausländerbehörden ergibt sich, daß sich am 30. September 1970, also kurz vor Regierungsantritt Präsident Allendes, 1824, am 31. Dezember 1971 2379 und am 30. September 1972 2138 chilenische Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben. Nach der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, welches seine Informationen von den Einwohnermeldeämtern erhält, sind vom 1. Oktober 1970 bis 31. Dezember 1972 974 deutsche Staatsbürger aus Chile zurückgewandert. Der Bundes- 3200* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 regierung ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls wie viele von ihnen Chile aus politischen Gründen verlassen haben. Für das Jahr 1973 liegen noch keine statistischen Angaben vor. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vorn 3. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 137 und 138) : Welche gegenseitigen Besucherzahlen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen lassen sich in den letzten fünf Jahren und welche Entwicklungserwartungen in diesem Bereich des persönlichen Kontakts zwischen den Bürgern beider Staaten feststellen? Sieht und het die Bundesregierung direkte oder indirekte Möglichkeiten, die finanziellen Belastungen von polnischen Besuchern, die auf Einladung von Bundesbürgern in die Bundesrepublik Deutschland kommen wollen, abzubauen? Zu Frage A 137: Die jeweiligen Jahresziffern der Reisenden aus Polen in die Bundesrepublik Deutschland lauten wie folgt: 1969 38 761, 1970 45 173, 1971 57 456, 1972 95 307, 1. Halbjahr 1973 54 885. Die entsprechenden Jahresziffern der Reisenden aus der Bundesrepublik nach Polen lauten: 1969 25 662, 1970 36 284, 1971 53 834. Für das Jahr 1972 wurde uns von polnischer Seite die Zahl 65 000 und für die bisher abgelaufenen Monate des Jahres 1973 die Zahl 180 000 genannt. Diese Ziffern zeigen eine kontinuierliche Zunahme der Besucherzahlen, die wir sehr begrüßen. Die Bundesregierung erwartet, daß sich diese Entwicklung noch fortsetzen wird. Zu Frage A 138: Generelle Hilfen sind leider nicht möglich. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 140) : Hat die Bundesregierung Ungarn darauf aufmerksam gemacht, daß ihre Politik nach den Erklärungen des Bundesministers des Auswärtigen auf die Politische Union der Neun ausgerichtet ist, und was hat sie insbesondere getan, um der vom ungarischen Außenminister am 19. September 1973 vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen aufgestellten Behauptung entgegenzutreten, Bundeskanzler Willy Brandt und seine Regierung sollten auch auf das Wohl des eigenen Volkes bedacht die Bundesrepublik Deutschland zu einem organischen Glied der Zusammenarbeit der europäischen Länder machen -- nicht an ein „KleinEuropa", sondern an ganz Europa denken? Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, sich mit dem ihre Europapolitik betreffenden Passus der Rede des ungarischen Außenministers auseinanderzusetzen. Der Herr 'Bundesminister des Auswärtigen hat in seiner Rede, die er aus Anlaß der Aufnahme der Bundesrepublik in die VN am 19. 9. nach der in der Frage des Herrn Abgeordneten zitierten Ansprache des ungarischen Außenministers gehalten hat, erklärt, die Bundesrepublik Deutschland empfinde ihre Mitarbeit an dem großen europäischen Einigungswerk der Neun als Kernstück ihrer Politik. Die Bundesregierung sieht wie ihre Vorgängerinnen die Gemeinschaft der Neun und die von diesen Staaten angestrebte Europäische Union als Baustein einer Friedensordnung in Europa, in deren Rahmen sich die Vertiefung und Ausweitung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der europäischen Völker vollziehen kann. Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer auf Entspannung und Zusammenarbeit gerichteten Politik sowohl für den Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten als auch für engere Beziehungen der Europäischen Gemeinschaften zu diesen Ländern eingetreten. Diese Politik der Bundesregierung ist der ungarischen Volksrepublik bekannt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 5. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 141) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von deutscher Seite die Dinge der Berlinfrage ein wenig überzogen wurden? Die Bundesregierung hat ihre Position in der Berlin-Frage nicht überzogen. Sie hat sich stets bemüht und wird dies auch in Zukunft tun, dem Gesichtspunkt der strikten Einhaltung und vollen Anwendung des Viermächte-Abkommens Rechnung zu tragen. Im übrigen verweise ich auf die Erklärungen der Bundesregierung in der Sitzung des Bundestages am 3. Oktober 1973. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 1 und 2) : Ist es beabsichtigt, die im Programm für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Teil I — Beilage zu GMB1. Nr. 31/1972 —der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder noch vom Juni 1972 in ihrer besonderen Funktion und technischen Ausrüstung hervorgehobene Technische Grenzschutzabteilung ersatzlos aufzulösen, trotz der hiergegen bestehenden erheblichen Bedenken, die dahin gehen, daß ohne diese Abteilung bei einer ungünstigen Entwicklung der inneren Sicherheit technische Probleme eingetretener Katastrophen im Gegensatz zum Technischen Hilfswerk und der Feuerwehr nur durch diese Abteilung unter Anwendung unmittelbaren Zwanges gelöst werden können? Ist bereits zu übersehen, welche Mehrkosten auf den Bund zukommen, falls die Auflösung der Technischen Abteilung des Bundesgrenzschutzes dazu führt, daß die technischen und handwerklichen Tätigkeiten der Abteilung, die bisher in großem Umfang innerhalb des Bundesgrenzschutzes zur Anwendung gekommen sind, wegfallen und zivile Kräfte verstärkt herangezogen werden müssen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3201 Zu Frage B 1: Eine ersatzlose Auflösung der Technischen Abteilungen des BGS ist nicht 'beabsichtigt. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß im Zuge der Maßnahmen zur Anpassung der Struktur des BGS an das neue BGS-Gesetz und seine Einordnung in das Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland eine gewisse Änderung der Ausbildung und Ausstattung der Technischen Abteilungen des BGS erforderlich wird, um diese zu befähigen, die Polizeien der Länder noch besser als bisher unterstützen zu können. Eine endgültige Entscheidung ist insoweit noch nicht gefallen. Die besonders hohen Anforderungen, die zur Zeit an den BGS im Raum Bonn gestellt werden, haben mich allerdings dazu gezwungen, eine Umgliederung der in St. Augustin bei Bonn untergebrachten Technischen Abteilung des Grenzschutzkommandos Mitte anzuordnen. Diese Maßnahme dient dem Zweck, die Einsatzfähigkeit der Technischen Abteilung Mitte zur Erfüllung von Sicherungsaufgaben im Raum Bonn zu erhöhen. Zu Frage B 2: Da eine ersatzlose Auflösung der Technischen Grenzschutzabteilungen nicht beabsichtigt ist, können durch eine solche Maßnahme auch keine Mehrkosten entstehen. Ich kann allerdings nicht ausschließen, daß die in der Antwort zu 1 als möglich bezeichnete Änderung von Ausbildung und Ausstattung der Technischen Grenzschutzabteilungen die Wahrnehmung technischer und handwerklicher Tätigkeiten durch die Abteilungen nicht mehr im bisherigen Umfang zuläßt. Sollten danach gewisse Mehrkosten entstehen, so sind diese in jedem Falle erheblich geinger als die Kosten für die Aufstellung neuer zusätzlicher Verbände und Einheiten des BGS für die Aufgaben, zu deren Erfüllung die Technischen Abteilungen nach Änderung ihrer Ausbildung und Ausstattung herangezogen werden sollen. Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Schweden vorgesehen ist, den Schwefelgehalt der Heizöle bis 1975 stufenweise auf 1,2 % zu reduzieren und daß auch in Japan in den Jahren 1973/74 120 Millionen Tonnen Heizöl auf 1,2 % entschwefelt werden sollen, während man die technisch ausgereiften Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht anwendet, und falls dies zutrifft, wann ist beabsichtigt, diese erprobten Verfahren auch in der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß Schweden und Japan erhebliche Anstrengungen machen, um den Schwefelgehalt der Heizöle zu reduzieren. Nach dem mir vorliegenden Bericht zur Umweltplanung in Schweden ist dort seit einigen Jahren ein allgemeines Verbot für das Inverkehrbringen von Heizölen mit mehr als 2,5 % Schwefel in Kraft. Lediglich in Stockholm und Göteborg ist der Maximalschwefelgehalt auf 1 % festgesetzt worden. Im Laufe dieses Jahres wird auch das bedeutendste Stadtgebiet in Südschweden. Malmö-Lund, in diese Begrenzung des Schwefelgehalts einbezogen werden. In Japan wird durch gesteigerte Einfuhr von Rohund Schweröl mit niedrigem Schwefelgehalt und Errichtung von Anlagen zur Entschwefelung der Heizöle angestrebt, den Durchschnittsgehalt von als Brennstoff verbrauchtem Heizöl auf 1,2 Gewichtsprozent zu senken. Nach Auskunft des japanischen Ministeriums für Handel und Industrie sollen im Berichtszeitraum 1.4.1973 bis 1.4.1974 6 Mio t schweres Heizöl auf einen Schwefelgehalt von 1,2 % und ca. 45 Mio t Heizöl S auf einen Schwefelgehalt von 1,5 % gebracht werden. Die Bundesregierung wird unverzüglich nach Erlaß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von der dort vorgesehenen Ermächtigung zur Begrenzung des Schadstoffgehalts in Brennstoffen (§ 32 Entwurf Bundesimmissionsschutzgesetz) Gebrauch machen. Es ist beabsichtigt, im Rahmen eines mittelfristigen Stufenplans den Schwefelgehalt von schwerem Heizöl mit allen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten herabzusetzen. Von dieser Regelung werden nur die Heizöle ausgenommen, die in Anlagen verwendet werden, in denen der Schwefel an Produkt oder Schlacke gebunden oder durch eine Rauchgasentschwefelung unschädlich beseitigt wird. Bei dieser Vorstellung gehe ich davon aus, daß bis 1980 auch in der Bundesrepublik großtechnische Anlagen zur Entschwefelung von schwerem Heizöl in Betrieb sind. Mit diesem Programm befinde ich mich in Übereinstimmung mit dem Länderausschuß für Immissionsschutz, der in seiner 18. Sitzung am 12./14. September in Goslar nachdrücklich meine Absicht begrüßt hat. In der Resolution des Länderausschusses wird u. a. gefordert, daß bis spätestens 1985 der Schwefelgehalt von schwerem Heizöl auf 0,8 % und in Teilmengen auf 0,5 % begrenzt wird. Gleichzeitig bemühe ich mich, auch bei den Europäischen Gemeinschaften ein entsprechendes Programm zu erreichen. Allerdings lassen die bisher geführten Gespräche noch keine Aussage über Erfolgsaussichten für eine gemeinsame europäische Richtlinie zu. Mit einer weiteren Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz soll eine radikale Begrenzung des Schwefelgehalts im leichten Heizöl eingeführt werden. Wesentlich kurzfristiger als die Begrenzung des Schwefelgehalts in schwerem Heizöl wird sich diese Reduzierung des Schwefelgehalts in leichtem Heizöl auf maximal 0,3 % realisieren lassen. Damit sollen die Emissionen aus mit diesem Heizöl betriebenen häuslichen und kleingewerblichen Feuerungsanlagen schon in der Heizperiode 1977/78 auf die Hälfte vermindert werden. Ich erhoffe von dieser Maßnahme eine besonders günstige Auswirkung auf die Situation in den dichten Siedlungsgebieten. Der Länderausschuß hat dieses Programm begrüßt. Ich erwarte, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften auch ihrerseits alsbald einen Richt- 3202* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 linienentwurf vorlegen wird, der diesen unseren Zielsetzungen für leichtes Heizöl Rechnung trägt. Entsprechende Vorarbeiten in den Sachverständigen-Ausschüssen der Kommission sind bereits zum Abschluß gebracht worden. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 4) : Wie beurteilt und fördert die Bundesregierung die Anschaffung von mechanischen Stimmzählgeräten für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen durch die Städte und Gemeinden, um größere Wahlstimmbezirke schaffen zu können und schnellere Ergebnisse zu erhalten bei Erwerb durch die Gemeinden und Städte in den Bundesländern? Nach § 35 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1972 (BGBl. I S. 1100, 1849) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag vom 24. August 1961 (BGBl. I S. 1618) können bei Bundestagswahlen anstelle von Stimmzetteln Stimmenzählgeräte zugelassen und verwendet werden. Für die Zulassung und Verwendung dieser Geräte bei Bundestagswahlen ist der Bundesminister des Innern zuständig. Die Anschaffung von Stimmenzählgeräten ist ausschließlich Angelegenheit der Gemeinden, auf deren Entscheidung der Bundesminister des Innern keinen Einfluß hat. Für Bundestagswahlen sind Stimmenzählgeräte nachstehenden Typs allgemein zugelassen: a) Stimmenzählgerät System Darmstadt (Hersteller Feinmaschinenbau F. Eller, Darmstadt-Eberstadt) b) Stimmenzählgerät TN-„Schematus" (Hersteller Telefonbau und Normalzeit GmbH, Frankfurt am Main). Für beide Geräte ist die Genehmigung zur Verwendung zuletzt bei der Bundestagswahl 1972 erteilt worden. Erstmalig bei der Bundestagswahl 1961 sind 20 Stimmenzählgeräte des Systems Darmstadt eingesetzt worden. Der Bundesminister des Innern gewährte hier eine einmalige „Starthilfe" in der Form, daß in Wahlbezirken, in denen Stimmenzählgeräte eingesetzt wurden, bei der Wahlkostenerstattung zusätzlich je Wahlberechtigten ein Pauschbetrag von 1, DM gewährt worden ist. Stimmenzählgeräte werden seitdem bei Bundestagswahlen (das gleiche gilt für Landtags- und Kornmunalwahlen) nur in den Ländern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen und RheinlandPfalz verwendet. Bei der Bundestagswahl 1972 betrug ihre Zahl in Schleswig-Holstein 16 Geräte (Kiel, Schleswig) Nordrhein-Westfalen 86 Geräte (Raum Wiedenbrück, Paderborn) Hessen etwa 800 Geräte (Hanau, Raum Offenbach, Süd-Hessen) Rheinland-Pfalz 52 Geräte (überwiegend in Worms). Zur Frage der Verwendungsfähigkeit von Stimmenzählgeräten äußerten sich die Landeswahlleiter in einem Erfahrungsaustausch mit dem Bundeswahlleiter über die Bundestagswahl 1972 wie folgt: „Stimmenzählgeräte seien für frühzeitige Hochrechnungen der Wahlergebnisse im Prinzip zwar nützlich, jedoch sei der Zeitgewinn im ganzen relativ unbedeutend. Einer weiteren Verbreitung von Stimmenzählgeräten von Amts wegen könne man nur nähertreten, wenn sichergestellt wäre, daß die Geräte billiger angeschafft werden könnten, die Geräte selbst kleiner würden (mit Rücksicht auf den Lagerplatz), die Störanfälligkeit reduziert wird (von den 86 in Nordrhein-Westfalen aufgestellten Geräten seien bei der letzten Wahl 11 ausgefallen) und wenn sichergestellt werden könne, daß repräsentative statistische Auswertungen weiterhin möglich sind." Im Hinblick auf diese zurückhaltende Beurteilung des Einsatzes von Stimmenzählgeräten, die von den Ländern auch bezüglich der Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Landtags- und Kommunalwahlen abgegeben worden ist, sehe ich derzeit keine Veranlassung, die Anschaffung dieser Geräte aus Bundesmitteln zu fördern. Die Zuständigkeit für die Zulassung und Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Landtags- und Kommunalwahlen liegt bei den Ländern. Soweit mir bekannt ist, lassen die Wahlsysteme in einigen Ländern die Verwendung von Stimmenzählgeräten bei Landtags- bzw. Kommunalwahlen nicht zu. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 5) : Ist die Bundesregierung bereit, die Richtigkeit der am 1. September 1973 in Langenselbold öffentlich erhobenen Behauptungen nachzuprüfen und gegebenenfalls dazu Stellung zu nehmen, daß Dienststellen der US-Streitkräfte Telefone von 1230 Bürgern in Stadt und Landkreis Hanau abhören bzw. abgehört haben sollen? Öffentliche Vorwürfe gegen Dienststellen der US- Streitkräfte in der Bundesrepublik, wie sie in Ihrer Frage wiedergegeben sind, wurden bereits im Juli 1973 in anderem Zusammenhang erhoben. Ein Staatssekretärsausschuß der Bundesregierung hat aufgrund der von den zuständigen Stellen geführten Ermittlungen diese Vorwürfe geprüft. Wegen des Ergebnisses der Prüfung verweise ich auf die Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 2. August 1973. Sie lautet: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3203* „Ein Staatssekretärsausschuß der Bundesregierung hat am 2. August 1973 in Bonn das Ergebnis von Ermittlungen erörtert, die im Zusammenhang mit öffentlich erhobenen Behauptungen eingeleitet worden waren, wonach amerikanische Dienststellen das deutsche Recht unter Eingriff in das Fernmeldegeheimnis verletzt hätten. An dieser Sitzung nahmen unter Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes die Staatssekretäre der Bundesministerien des Innern, des Auswärtigen, der Verteidigung, der Justiz, für das Post- und Fernmeldewesen, für innerdeutsche Beziehungen und des Bundespresseamtes teil. Die zuständigen Behörden haben die genannten öffentlich erhobenen Vorwürfe über angebliche illegale Abhörpraktiken im Bundesgebiet im einzelnen sorgfältig geprüft. Die Ermittlungen haben ergeben, daß die Vorwürfe unbegründet sind, wonach amerikanische Dienststellen in der Bundesrepublik unter Verletzung deutschen Rechts in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen haben. Im Bereich der Bundesrepublik Deutschland sind Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses nur nach dem Gesetz zu Artikel 10 GG vom 13. August 1968 und nur durch deutsche Behörden möglich. Die Fälle möglicher Beschränkungsmaßnahmen sind im Gesetz zu Artikel 10 GG abschließend genannt. Dazu gehören auch Beschränkungsmaßnahmen im Interesse der Sicherheit der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik. Auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO- Truppenstatut vom 3. August 1959 und entsprechender Vereinbarungen mit den Drei Mächten können diese im obengenannten Fall beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder beim Bundesnachrichtendienst entsprechende Maßnahmen anregen, nicht verlangen. Die Entscheidung über eine Anordnung treffen ausschließlich entweder der Bundesminister des Innern in den Fällen des Paragraphen 2 oder der Bundesminister der Verteidigung in den Fällen des Paragraphen 3 des Gesetzes zu Artikel 10 GG. Das auf Grund einer solchen Beschränkungsmaßnahme anfallende Material wird den ermächtigten Beauftragten der Drei Mächte übergeben, soweit dieses Material für Sicherheitsbelange der Drei Mächte von Bedeutung ist. Von der obengenannten Möglichkeit, eine Überwachungsmaßnahme anzuregen, ist von den Drei Mächten wiederholt Gebrauch gemacht worden. In einem Teil der Fälle ist der Anregung entsprochen worden. Alle Fälle dieser Art haben die Zustimmung der im Gesetz zu Artikel 10 GG vorgesehenen Dreier-Kommission gefunden. Die Kommission, die aus Vertetern der drei im Bundestag vertretenen Parteien besteht, hat in keinem Falle eine Verletzung der Grundrechte festgestellt. Die Deutsche Bundespost hat die Maßnahmen nach diesem Gesetz durch entsprechende Schaltungen technisch zu ermöglichen. Es kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, daß die Deutsche Bundespost bei Überwachungsmaßnahmen im Post- und Fernmeldeverkehr ohne Vorliegen einer entsprechenden Anordnung mitwirkt. Von illegalen Eingriffen in das öffentliche Fernmeldenetz der Bundesrepublik, wie sie zur Zeit in der Presse dargestellt werden, ist dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen nichts bekannt. Die zuständigen amerikanischen Behörden werden von der Bundesregierung auf dem dafür üblichen Wege vom Ergebnis dieser Ermittlungen in Kenntnis gesetzt." Diese Feststellungen treffen auch für die in Ihrer Frage wiedergegebenen Behauptungen zu. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1974 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 6): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den schwierigen und aufreibenden Tätigkeiten des beamteten Pflegepersonals in Nervenkrankenhäusern durch eine funktionsgerechte besoldungsmäßige Einstufung schnellstmöglichst zu entsprechen? Die Bundesregierung sieht es als eine der wichtigsten Aufgaben ihrer künftigen Besoldungspolitik an, die Besoldung stärker als bisher an den wahrgenommenen Funktionen auszurichten. Diesem Vorhaben dient die Konkretisierung der Ämterbewertung, durch die den einzelnen Ämtern Funktionen zugeordnet werden sollen. Kernstück des Entwurfs eines 2. Bundesbesoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes (2. BesNVG), das als Referentenentwurf vorliegt, ist es deshalb, auf der Grundlage eines einheitlichen Besoldungsrechts für Bund und Länder die Struktur der Besoldung auf eine Bewertung der Funktionen nach objektiven Kriterien umzustellen und die zur Durchführung dieser Maßnahmen notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Ich gehe davon aus, daß im Rahmen dieses Vorhabens das angesprochene Problem unter Berücksichtigung der besonderen Erschwernisse des beamteten Pflegepersonals in Nervenkrankenhäusern baldmöglich in die Prüfung einbezogen werden kann. Allerdings wird es nicht möglich sein, sofort für alle Dienstzweige und Berufsgruppen die Funktionen den Ämtern zuzuordnen. Vorgesehen ist deshalb ein Stufenplan, in dem Prioritäten festzulegen sind. In meinem Hause sind bereits vorbereitete Maßnahmen mit dem Ziele eingeleitet worden, die Angelegenheit beschleunigt voranzutreiben. Im übrigen bemerke ich, daß nach der Erschwerniszulagenverordnung vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2507) gemäß § 3 Abs. 1 Beamte des mittleren Dienstes, die ständig Kranke in psychiatrischen Krankenanstalten, Abteilungen oder Stationen pflegen, eine Zulage erhalten können; nach Absatz 2 dieser Vorschrift gelten vorhandene, entsprechende Länderregelungen fort. Es ist beabsichtigt, 3204* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 die Regelungen des § 3 Abs. 1 und 2 der genannten Verordnung auch über den 31. Dezember 1973 hinaus bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 7) : Kann die Bundesregierung die Ausführungen des Referenten für Reaktorsicherheitstragen im Bundesinnenministerium vor der technischen Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber erläutern, in denen — nach Zeitungsberichten — festgestellt wurde, „Es wird noch einige Jahre dauern, bis eine Entscheidung darüber fällt, ob Kernkraftwerke künftig auch in Stadtnähe oder in bzw. bei Industriebetrieben gebaut werden können", und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Planungen zum Beispiel fair ein Großkernkraftwerk bei Schweinfurt? Auf der Konferenz „Bautechnik in Wärmekraftwerken 1973" der Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber am 25./26. September 1973 referierte ein Vertreter der Unterabteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz über die — im Rahmen des vom BMI angestrebten hohen Sicherheitsniveaus — bei kerntechnischen Anlagen unter anderem erforderlichen „Schutzmaßnahmen gegen äußere Einwirkungen bei Kernkraftwerken". In der anschließenden Diskussion wurde auch die Frage nach den Genehmigungsaussichten für das auf dem Werksgelände der Badischen Anilin und Sodafabrik (BASF) in Ludwigshafen geplante Kernkraftwerk gestellt. Im Hinblick auf dieses in der Welt bisher einmalige Projekt eines industrienahen und an dichtbesiedelte Großstadtgebiete angrenzenden Kernkraftwerks verwies der Vertreter des BMI auf die Zurückstellung einer Genehmigungsentscheidung im Jahre 1970 durch den damaligen Bundesminister Prof. Leussink. Es wurde weiter ausgeführt, daß die in der Zwischenzeit vom Antragsteller vorgelegten Vorschläge zur Lösung der für diesen Standort speziellen Sicherheitsfragen derzeit von den entsprechenden Fachgremien geprüft werden, daß aber noch umfangreiche theoretische und experimentelle Arbeiten durchgeführt werden müssen — die noch einige Jahre dauern können bevor eine Entscheidung in diesem Genehmigungsverfahren gefällt werden kann. Die Standortsituation des bei Grafenrheinfeld (Raum Schweinfurt) geplanten Kernkraftwerks kann bezüglich Besiedlungsdichte und Industrienähe etwa mit Standorten verglichen werden, die bisher in der Bundesrepublik und auch im Ausland schon genehmigt wurden. Insofern ergibt sich keine unmittelbare Konsequenz aus der Haltung gegenüber dem BASF-Projekt. Die Bundesregierung wird jedoch bei ihrer Prüfung des beantragten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld sehr strenge sicherheitstechnische Maßstäbe anlegen und dabei auch die im Rahmen der BASF-Untersuchungen anfallenden Ergebnisse berücksichtigen. Da das atomrechtliche Genehmigungsverfahren jedoch erst vor kurzer Zeit eingeleitet wurde, ist eine konkrete Aussage über die Genehmigungsaussichten eines Kernkraftwerkes im Raum Schweinfurt nicht möglich. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 8) : Trifft die in der „Report"-Sendung des Deutschen Fernsehens am 24. September 1973 gemachte Behauptung zu, daß der Leiter der Vorprüfungsstelle des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ein ehemaliger SS-Offizier ist, und hält die Bundesregierung bejahendenfalls diese Stellung far eine angemessene Verwendung eines so vorbelasteten Beamten? Der Leiter der Vorprüfung im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat diese Funktion seit 1. Mai 1969 inne. Er hat seit diesem Zeitpunkt keinen Anlaß zur Beanstandung seiner Tätigkeit gegeben. Seine frühere Zugehörigkeit zur Waffen-SS war im Zeitpunkt seiner Bestellung bekannt. Im einzelnen ergibt sich hierzu aus dem Bescheid der Spruchkammer Hilpoltstein vom 17. März 1948 folgendes: Er wurde im Rahmen einer allgemeinen Aktion zur Waffen-SS eingezogen, und zwar zur Division „Prinz Eugen". Er war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt, bei Kriegsende war er 25 Jahre alt. Wie aus dem Bescheid der Spruchkammer weiter zu entnehmen ist, hatte er zuletzt den Dienstgrad eines Untersturmführers der Reserve. Ferner ergibt sich aus dem Bescheid, daß er als Volksdeutscher aus Jugoslawien weder die Möglichkeit hatte, sich der Einziehung zu entziehen, noch sich für einen Dienst in der Wehrmacht zu entscheiden. Angesichts dieses Sachverhalts, der bei der Bestellung bekannt war, und angesichts der Tatsache, daß — wie ich schon ausgeführt habe — dem Betreffenden wegen der Ausübung seines Dienstes im Rahmen des Asylverfahrens keine Vorwürfe gemacht werden können, würde ich es nicht für vertretbar halten, ihn von seiner jetzigen Tätigkeit abzulösen. Eine pauschalierende Beurteilung halte ich nicht für gerechtfertigt. Etwas anderes wäre es, wenn dem Beamten wegen der Ausübung seines Dienstes in der Waffen-SS Vorwürfe gemacht werden könnten. Dies ist jedoch von keiner Seite geschehen. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen ,B 9 und 10) : Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung — insbesondere in finanzieller Hinsicht — damit die Filmfestspiele in Berlin im Jahre 1974 wieder eine Bedeutung erhalten, die sich mit den internationalen Filmfestivals in Cannes, Venedig oder Moskau vergleichen läßt? Welche Zuwendungen wurden in den Haushaltsjahren 1968 bis 1973 für die Filmfestspiele in Berlin zur Verfügung gestellt nach A-Festival und Forum Junger Film getrennt, und beabsichtigt die Bundesregierung, für das Haushaltsjahr 1974 eine angemessene Erhöhung der Mittel, insbesondere für das von der großen Mehrheit besuchte A-Festival, in Zukunft vorzunehmen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung, Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3205* 1. Der Bundesregierung sind die Sorgen und Wünsche bekannt, die seit einiger Zeit im Hinblick auf die Internationalen Filmfestspiele Berlin geäußert werden. Sie ist gemeinsam mit dem Land Berlin als Mitgesellschafter der die Internationalen Filmfestspiele Berlin veranstaltenden Berliner Festspiele GmbH ernsthaft bemüht, diesen Sorgen und Wünschen im Rahmen des Möglichen Rechnung zu tragen. Hierbei wird der Zuschnitt anderer internationaler Filmfestspiele mit in Betracht zu ziehen sein, obwohl nicht übersehen werden kann, daß sowohl zwischen den genannten Filmfestspielen wie auch zwischen diesen und den Internationalen Filmfestspielen Berlin Unterschiede bestehen. 2. Zur Struktur der Internationalen Filmfestspiele Berlin hat das Kuratorium der Berliner Festspiele GmbH 1970 eine Neukonzeption beschlossen, die 1971 erstmals praktiziert wurde und insbesondere die Gliederung der Internationalen Filmfestspiele Berlin in das traditionelle A-Festival und das Internationale Forum des jungen Films vorsieht. Diese Neukonzeption hat sich nach ganz überwiegender Meinung bewährt und den Internationalen Filmfestspielen Berlin ein eigenständiges Profil gegeben. Auf der Grundlage der inzwischen gewonnenen Erfahrungen wird im Kuratorium der Berliner Festspiele GmbH unter maßgeblicher Beteiligung des Bundesinnenministeriums geprüft, welche weiteren Maßnahmen im Interesse des Ansehens der Internationalen Filmfestspiele Berlin angestrebt werden sollten. 3. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß derartige Maßnahmen mit der Frage der finanziellen Ausstattung der Internationalen Filmfestspiele Berlin teilweise in enger Wechselbeziehung stehen. Da es sich bei den Internationalen Filmfestspielen Berlin um eine von mehreren Veranstaltungen der Berliner Festspiele GmbH handelt, kann diese Frage aber nur im Gesamtzusammenhang der Aufgaben und des Haushalts dieser Gesellschaft gelöst werden. Ein wichtiger Schritt zu diesem Ziel soll die Erarbeitung einer mittelfristigen Finanzplanung der Gesellschaft sein, mit der sich das Kuratorium der Berliner Festspiele GmbH demnächst befassen wird. Unabhängig hiervon beabsichtigt jedoch die Bundesregierung, über den in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ursprünglich vorgesehenen Zuschuß an die Berliner Festspiele GmbH hinaus 1974 eine weitere Zuwendung in Höhe von 50 000 DM gesondert für die Verbesserung der finanziellen Situation der Internationalen Filmfestspiele Berlin zu gewähren. Der gleiche Betrag ist vom Land Berlin zu erwarten, so daß den Internationalen Filmfestspielen Berlin 1974 100 000 DM zusätzlich zum bisherigen Ansatz zur Verfügung stehen dürften. 4. In den Jahren 1968 bis 1973 erhielten die Internationalen Filmfestspiele Berlin im wesentlichen folgende Mittel (aufgerundet auf volle tausend DM) : 1968 (Ist-Betrag) 1 007 000 DM 1969 (Ist-Betrag) 1 129 000 DM 1970 (Ist-Betrag) 1 084 000 DM 1971 (Ist-Betrag) a) Wettbewerb: 1 072 000 DM b) Forum: 350 000 DM 1972 (Ist-Betrag) a) Wettbewerb: 1 148 000 DM b) Forum: 400 000 DM 1973 (Soll-Betrag) a) Wettbewerb: 1 253 000 DM b) Forum: 416 000 DM Die jeweiligen Zahlen enthalten auch die für ständiges Personal sowie für Zeitkräfte aufgewandten Mittel. Da ständiges Personal wie Zeitkräfte im Rahmen der Berliner Festspiele GmbH zu einem nicht geringen Teil nicht nur für die Internationalen Filmfestspiele Berlin, sondern auch für andere Veranstaltungen der Gesellschaft tätig werden, der auf die einzelnen Veranstaltungen entfallende Anteil der Tätigkeiten jedoch nur schwer festzustellen ist, mußte insoweit, insbesondere für den Wettbewerb, von Näherungswerten ausgegangen werden. Zu den jeweiligen Zahlen kommen noch hinzu gewisse Aufwendungen für Porto- und Fernsprechkosten sowie für verschiedene Verwaltungsaufgaben. Die genauen Beträge sind nicht eindeutig zu ermitteln, da in umfassenden Titeln mit enthalten. 5. Für 1974 sind nach dem bisherigen Wirtschaftsplan der Berliner Festspiele GmbH für die Internationalen Filmfestspiele Berlin folgende Mittel vorgesehen: a) Wettbewerb 1 303 000 DM b) Forum 432 000 DM Zu diesen Summen wird, wie oben unter Ziff. 3 ausgeführt, aller Voraussicht nach ein weiterer Betrag von 100 000 DM hinzutreten, über dessen Aufteilung auf Wettbewerb und Forum das Kuratorium der Berliner Festspiele GmbH zu entscheiden hat. Damit würden die den Internationalen Filmfestspielen Berlin im Jahre 1974 zur Verfügung stehenden Mittel gegenüber den Soll-Zahlen von 1973 um rund 166 000 DM höher liegen, was einer — im Verhältnis zum Gesamthaushalt der GmbH überproportionalen — Steigerung um immerhin rund 10 % entspricht. Anlage 42 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 11 und 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung häufig dadurch umgangen wird, daß Verwandte des ausgeschlossenen Personen- 3206* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 kreises Maklerfirmen gründen, oder daß die ausgeschlossenen Personen, wenn sie gleichzeitig Makler sind, mit anderen Maklern eine Absprache treffen, wonach sie gegenseitig ihre verwalteten Wohnungen vermitteln, und welche gesetzgeberischen Maßnahmen gegen solche Verstöße gegen den Zweck des Gesetzes gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß der bei einem Verstoß gegen § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung nach § 5 eingeräumte Rückzahlungsanspruch wegen der zu befürchtenden Konfrontation zwischen Mieter rind Verwaltung praktisch wirkungslos ist, und ist die Bundesregierung bereit, Verstöße gegen § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung einer Überprüfung durch die Gewerbeämter von Amts wegen zu unterwerfen sowie mit der Sanktion einer eventuellen Gewerbeuntersagung und der Qualifizierung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden? Zu Frage B 11: Die Bundesregierung hat vor kurzem Kenntnis davon erhalten, daß im Bereich des Landes Hamburg Fälle bekanntgeworden sind, in denen Makler von ihnen selbst verwaltete Wohnungen wechselseitig entgeltlich vermitteln ließen. Im übrigen kann die Bundesregierung nicht ausschließen, daß auch auf andere Weise versucht wird, den in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vorgesehenen Ausschluß bestimmter Personen von der entgeltlichen Wohnungsvermittlung zu umgehen, z. B. dadurch, daß Ehegatten oder Verwandte des ausgeschlossenen Personenkreises eine entgeltliche Vermittlung übernehmen. Die Möglichkeiten einer Umgehung der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung enthaltenen Vorschriften sowie deren Verhinderung sind bereits bei der Vorbereitung und Beratung dieses Gesetzes in Betracht gezogen worden, jedoch wurde aus verschiedenen Gründen von der Aufnahme weiterer Ausschlußtatbestände in die Vorschrift des § 2 Abs. 2 abgesehen. Einmal mußte davon ausgegangen werden, daß eine erschöpfende Erfassung aller Umgehungsmöglichkeiten in keinem Falle möglich ist. Sodann ergaben sich erhebliche Schwierigkeiten der Abgrenzung gegenüber solchen Fällen, in denen der Verdacht einer Umgehung auf den ersten Blick zwar naheliegt, eine Umgehung aber von Rechts wegen nicht angenommen werden kann. So schien es z. B. aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, allein an die Tatsache einer Ehe oder eines Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem Wohnungsvermittler und einer von der entgeltlichen Vermittlung ausgeschlossenen Person die Vermutung einer Gesetzesumgehung zu knüpfen. Schließlich schien es zweifelhaft, ob die Effektivität des Gesetzes durch weitere Ausschlußtatbestände gesteigert würde, zumal offen zutage liegende Umgehungsfälle schon nach den Grundsätzen des geltenden Rechts erfaßt werden können und die hauptsächlichen Schwierigkeiten auf dem Gebiete der Beweisbarkeit liegen dürften. Die im Bereich des Landes Hamburg bekanntgewordenen Mißstände sind zum Anlaß für Tatsachenerhebungen auch in den anderen Bundesländern genommen worden. Nach Abschluß dieser Erhebungen wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung geboten ist. Zu Frage B 12: Die Bundesregierung hat bisher keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, daß sich .der dem Wohnungssuchenden nach § 5 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung eingeräumte Rückzahlungsanspruch in der Praxis als wirkungslos erwiesen habe. Die Frage, ob das Fordern von Entgelten, die nach § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung nicht begründet sind, neben der zivilrechtlichen Sanktion auch als Ordnungswidrigkeit qualifiziert werden sollte, ist ebenfalls schon bei der Vorbereitung des Gesetzes geprüft worden. Von einer Bewehrung der zivilrechtlichen Ansprüche nach § 5 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung mit einer Bußgelddrohung ist seinerzeit aus rechtssystematischen Gründen abgesehen worden. In der praktischen Durchsetzbarkeit würde die Qualifizierung des gesetzwidrigen Forderns von Entgelten als Ordnungswidrigkeit voraussichtlich erhebliche Schwierigkeiten bereiten, weil die zuständige Behörde wohl in aller Regel auf Anzeigen der zu Unrecht mit einer Vermittlungsgebühr belasteten Personen und deren Zeugnis angewiesen wäre. Es erscheint ,deshalb zweifelhaft, ob die befürchtete Konfliktsituation dadurch vermieden werden könnte, daß Verstöße gegen § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Gleichwohl ist die Bundesregierung bei einer Gesamtüberprüfung des Gesetzes bereit, die Frage erneut zu untersuchen, auf welche Weise Verstöße gegen § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung wirksam begegnet werden kann. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, ob rechtstatsächliches Material die Annahme nahelegt, daß es sich bei dem mit § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung unvereinbaren Fordern von Vermittlungsentgelten um eine typische Berufspflichtverletzung handelt. Die Preisdienststellen der Länder, denen die Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung übertragen ist, haben bereits nach geltendem Recht von Amts wegen die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes über Entgelte einschließlich des § 2 zu überwachen. Für eine Übertragung dieser Aufgaben auf andere Stellen, etwa die Gewerbeämter, besteht keine sachliche Notwendigkeit. Gewerbsmäßige Wohnungsvermittler bedürfen für die Ausübung ihres Gewerbes einer Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung, deren Erteilung u. a. an die Voraussetzung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit geknüpft ist. Sofern bei der Überwachung durch die oben genannten Stellen festgestellt wird, daß ein Wohnungsvermittler wiederholt gegen die Vorschrift des § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung verstoßen hat, kann dies Veranlassung für eine Prüfung geben, ob der Gewerbetreibende noch über die für die Ausübung seines Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit verfügt. Sofern die Unzuverlässigkeit bejaht wird, kann ihm die Erlaubnis nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 Gewerbeordnung entzogen werden. Der Entzug der Erlaubnis hat für den Gewerbetreibenden schwerwiegende Folgen und wird deshalb nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur in Fällen hartnäckiger Zuwiderhandlung in Betracht zu ziehen sein. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3207* Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 13) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des § 19 der Kostenordnung bei der Berechnung der Notariatskosten bei Abschluß von Übergabeverträgen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, deli entsprechend cien materiell-rechtlichen Bestimmungen — z. B. §§ 2049, 2312, 2315 BGB, § 16 Grundstücksverkehrsgesetz und in den höferechtlichen Gesetzen der einzelnen Bundesländer -- der Ertragswert und nicht der Verkehrswert eines Grundstücks als maßgeblicher Wert für die Kostenberechnung zugrunde gelegt werden sollte? § 19 der Kostenordnung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Justizkostenrechts vom 28. Dezember 1968 — Bundesgesetzbl. I S. 1457 — führt für Hofübergabeverträge zu höheren Notargebühren, da vorher grundsätzlich der Einheitswert vorn Jahre 1935 maßgebend war. Es war das Ziel der Änderung des § 19 der Kostenordnung durch das genannte Gesetz, den Geschäftswert der Kostenordnung stärker dem wirklichen Wert des Geschäftsgegenstandes anzunähern. § 2049 BGB trägt dadurch, daß er auf den Ertragswert abstellt, welcher niedriger ist als der sonst für Erbauseinandersetzungen maßgebende Verkehrswert, dem Umstand Rechnung, daß der Hof in der Familie erhalten bleiben soll und dem Hoferben daher nur insofern Vermögensvorteile zugute kommen, als sie in dem Reinertrag zum Ausdruck kommen, den der landwirtschaftliche Besitz „nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann". Als Bemessungsgrundlage für die Notargebühren wird ein solcher Wert nicht geeignet sein, da die für ihn maßgebenden Umstände für die Arbeit und die Verantwortung des Notars ohne Bedeutung sind. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 1. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die als Stabilitätsmaßnahme beschlossene Investitionssteuer besonders hart Betriebe im Zonenrandgebiet trifft, deren Unterstützung das Zonenrandförderungsgesetz der Bundesregierung als Pflicht auferlegt, und ist die Bundesregierung im Hinblick darauf bereit, von ihrer Ermächtigung, die Investitionssteuer bei nachlassender Konjunktur zu ermäßigen oder wegfallen zu lassen, dahin gehend Gebrauch zu machen, daß in diesem Fall zeitlich vorgestaffelt die Investitionssteuer im Zonenrandgebiet ermäßigt wild bzw. ganz wegfällt, bevor eine entsprechende Maßnahme für das ganze Bundesgebiet angeordnet wird? Die Investitionssteuer dient der globalen Konjunkturlenkung. Es ist deshalb unvermeidbar, daß die Erhebung der Steuer in Einzelfällen zu Härten führt. Dies gilt jedoch nicht nur für Unternehmen im Zonenrandgebiet, sondern für Unternehmen aller Regionen. Die Bundesregierung sieht sich jedoch nicht in der Lage, für Investitionen im Zonenrandgebiet die Investitionssteuer vorzeitig auszusetzen bzw. die Steuersätze zu senken. Eine solche regional beschränkte Maßnahme könnte nicht auf die Ermächtigung in § 30 Abs. 9 UStG n. F. gestützt werden. Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift ist die Bundesregierung nur zu einer „gleichmäßigen" Senkung der Steuersätze bzw. Aussetzung der Investitionssteuer ermächtigt. Eine regional begrenzte Senkung der Steuersätze bzw. Aussetzung der Steuer wirkt ungleichmäßig und erfüllt diese Voraussetzung nicht. Eine Begünstigung des Zonenrandgebiets bei der Investitionssteuer könnte daher nur auf Grund einer entsprechenden Änderung des Umsatzsteuergesetzes erfolgen. Hiergegen ergeben sich jedoch schwerwiegende Bedenken. Bei den Beratungen der Investitionssteuer im Parlament war die Frage, ob die Steuer auch im Zonenrandgebiet erhoben werden soll, bereits Gegenstand eingehender Erörterungen. Dabei hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß im Interesse der vollen Wirksamkeit der Investitionssteuer Ausnahmen nicht zugelassen werden können, ohne daß die Zielsetzung der Stabilitätspolitik der Bundesregierung, die bestehende Übernachfrage nach Investitionsgütern zu dämpfen, gefährdet würde. Hierdurch entstehende Zielkonflikte zwischen im öffentlichen Interesse liegenden Investitionen und der stabilitätspolitisch notwendigen Besteuerung der Investitionen müssen im Interesse der Stabilitätsbemühungen in Kauf genommen werden. Abgesehen von diesen grundsätzlichen Überlegungen ist darauf hinzuweisen, daß die speziellen Maßnahmen zur Förderung der Investitionen im Zonenrandgebiet erhalten bleiben. Die bisherigen Wettbewerbsvorteile, die sich durch die Investitionsförderung im Zonenrandgebiet ergeben, werden durch die in der ganzen Bundesrepublik einheitlich geltende Investitionssteuer nicht beeinträchtigt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 15 und 16) : Wann ist der Versichertenbeirat beim Bundesversicherungsaufsichtsamt in der Zeit ab 1. Januar 1970 zusammengetreten, und wurde er z. B. auch gehört bei der letzten Heraufsetzung der Prämien für die Kfz-Haftpflichtversicherung? Ist die Zusammensetzung des Beirats nach Auffassung der Bundesregierung so geregelt, daß der Schutz der Verbraucher hinreichend wirksam gewährleistet ist? 1. Der Versicherungsbeirat und die gemäß § 4 der 3. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAG) gebildeten Beiratsgruppen wurden seit dem 1. Januar 1970 insgesamt 11mal einberufen. Getagt haben der Gesamtbeirat am 4. Mai 1973, die Gruppe „Kraftfahrtversicherung" am 26. Oktober 1970, 30. Juni 1971 und 2. Mai 1973, die Gruppe „Lebensversicherung" am 20. August 1970 und am 3. Mai 1973, die Gruppe „Feuer- 3208 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 und sonstige Sachversicherung" am 18. November 1971, 15. November 1972 und 3. Mai 1973, die Gruppe „Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung" am 15. Juni 1970 und die Gruppe „Vermögensanlagen und Deckungsstockfragen" am 23. November 1970. Die Gruppe „Kraftfahrtversicherung" ist in der Sitzung vom 2. Mai 1973 speziell zur letzten Prämienerhöhung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gehört worden. An dieser Sitzung haben zusätzliche Sachverständige, auch aus dein Kreis der Verbraucher, teilgenommen; damit wurde die Beratung des Bundesaufsichtsamtes auf eine noch breitere Grundlage gestellt. Die Mitglieder dieser Beiratsgruppe waren zusammen mit weiteren Sachverständigen ebenfalls vor der im Jahre 1971 genehmigten Prämienerhöhung gehört worden. 2. Dem Versicherungsbeirat sollen nach der 3. DVO zum BAG „eine ausreichende Anzahl von Versicherern jedes Versicherungszweigs sowie sachkundige Versicherungsnehmer aus den Kreisen der Industrie, des Handels, des Handwerks, des Verkehrsgewerbes, der Landwirtschaft, des Hausbesitzes, der freien Berufe und der Beamten, Angehörige der Gewerkschaften, ferner Versicherungsvermittler, Versicherungsangestellte sowie Angehörige der Versicherungswissenschaft angehören". Demgemäß wurden bisher in der Regel 30 Versicherer und 30 Angehörige der anderen Berufsgruppen in den Beirat berufen. Dieses Verhältnis soll auch in Zukunft beibehalten werden. Der Bundesminister der Finanzen bemüht sich in dem z. Z. laufenden Verfahren zur Neubestellung einer größeren Anzahl von Beiratsmitgliedern, den Kreis der bisher im Beirat vertretenen Versicherungsnehmer um zuzätzliche Gruppen zu erweitern. Die dem Bundesrat zugeleitete Vorschlagsliste berücksichtigt erstmals auch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV) e. V., den Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e. V. (ADAC) und den Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD). Entsprechende Kürzungen treffen jeweils Wirtschafts- und Berufsgruppen, die bisher 3 oder mehr Vertreter in den Beirat entsandt haben. Nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet die dem Bundesrat vorgeschlagene Zusammensetzung des Beirats einen hinreichend wirksamen Schutz der Verbraucher. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 17): Welche Gesichtspunkte waren dafür maßgebend, die Ausbeutesätze für die Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer für das Betriebsjahr 1973/1974 (Schreiben des Hauptzollamts Freiburg, Aktz. V 7133 B — C 1) zum Nachteil der Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer mit der Wirkung einer Steuererhöhung zu verschlechtern, und handelt es sich hierbei um eine bundeseinheitliche oder regional begrenzte Maßnahme? § 124 Abs. 1 Satz 2 der Brennereiordnung (Ausführungsbestimmung zum Gesetz über das Branntweinmonopol — BO) enthält die Verpflichtung, für Abfindungsbrennereien besondere Ausbeutesätze dann festzusetzen, wenn die tatsächlichen Ausbeuten die vorgesehenen regelmäßigen Ausbeutesätze (§§ 121, 122 BO) wesentlich übersteigen. Dies ist bei der Verarbeitung von Kernobst in den letzten Jahren stets der Fall gewesen. Anstelle des regelmäßigen Ausbeutesatzes von 2 Litern Weingeist je 100 Liter Kernobstmaterial galt deshalb bisher schon in drei Oberfinanzbezirken ein besonderer Ausbeutesatz in Höhe von 3 Litern Weingeist je 100 Liter Kernobstmaterial. Die amtlichen Ausbeuteermittlungen in den letzten drei Betriebsjahren haben jedoch gezeigt, daß auch dieser Satz noch zu niedrig liegt und den tatsächlich erzielten Ausbeuten, die durchschnittlich 5,17 Liter Weingeist betragen, bei weitem nicht gerecht wird. Das Brennen unter Abfindung ist durch niedrige Steuersätze ohnehin steuerlich stark begünstigt. So liegt der Steuersatz für Kernobstbranntwein aus einer Abfindungsbrennerei um 13 % unter dem Steuersatz, der für Branntwein gleicher Art aus einer Verschlußbrennerei gilt. Werden daneben Überausbeuten erzielt, die das den Abfindungsbrennern vom Verordnungsgeber zugebilligte Maß (bei Kernobst 20 % des Regelausbeutesatzes) erheblich übersteigen, so kommt dies im Ergebnis einer zusätzlichen Steuerermäßigung gleich, die den Steuervorteil der Abfindungsbrennereien gegenüber den Verschlußbrennereien beträchtlich vergrößert. Für eine solche steuerliche Vergünstigung mangelt es jedoch jeder gesetzlichen Grundlage. Auch der Bundesrechnungshof hat bereits wiederholt gerügt, daß Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern durch unangemessen hohe steuerfreie Überausbeuten ungerechtfertigte Steuervorteile gewährt werden. Für die Festsetzung besonderer Ausbeutesätze sind gemäß § 125 Abs. 1 BO die Hauptzollämter zuständig. Im Einvernehmen mit meinem Haus haben die Oberfinanzdirektionen Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart, in deren Bezirken während der letzten Jahre bei der Verarbeitung von Kernobst weitgehend übereinstimmende Ausbeuteergebnisse festgestellt wurden, ihren Hauptzollämtern empfohlen, den besonderen Ausbeutesatz für Kernobst und Kernobstmost ab 1. Oktober 1973 auf 3,8 Liter Weingeist je 100 Liter Kernobstmaterial heraufzusetzen. Angesichts der außerordentlich hohen tatsächlichen Ausbeuten, die, wie bereits erwähnt, durchschnittlich mehr als 5 Liter Weingeist betragen, kann die Anhebung des besonderen Ausbeutesatzes um nur 0,8 Liter Weingeist als äußerst maßvoll bezeichnet werden. Abschließend darf ich noch bemerken, daß bei der Festsetzung von besonderen Ausbeutesätzen für Abfindungsbrennereien eine bundeseinheitliche Regelung nicht möglich ist, da das Privileg des Brennens unter Abfindung auf den süd- und südwestdeutschen Raum beschränkt ist. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3209* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 18 und 19) : Worin liegen die Gründe, daß sich die Bundesregierung nicht in der Lage sieht, zugunsten der Arbeitnehmer hei den Stationierungsstreitkräften ein Rationalisierungsschutzabkommen als Ergänzung zum Tarifvertrag zur sozialen Sicherung vom 31. August 1971 abzuschließen? Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe, daß trotz gleicher Aufgaben der Dienst hei den Alliierten Streitkräften auf dem Gebiet der Tarifpolitik und des Arbeitsrechts nicht dem deutschen öffentlichen Dienst angeglichen werden kann? Zu Frage B 18: Der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Gewerkschaften abgeschlossene Tarifvertrag vom 31. August 1971 befaßt sich ausschließlich mit der sozialen Sicherung der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer für den Fall ihrer Entlassung infolge einer Truppenreduzierung oder einer aus militärischen Gründen von der obersten Dienstbehörde angeordneten Auflösung oder Verlegung von Dienststellen oder Einheiten. Er erfaßt somit nur die Entlassungstatbestände, die für die Arbeitnehmer ein besonderes, bei anderen Arbeitsverhältnissen nicht vorhandenes Risiko bezüglich der Sicherheit des Arbeitsplatzes bedeuten und die in der Tatsache begründet sind, daß der Arbeitgeber sich als ausländische militärische Truppe dargestellt. Der Vertrag trägt damit der berechtigten Forderung der Arbeitnehmer Rechnung, für diesen Fall der Entlassung eine soziale Sicherung durch den Bund zu erfahren. Die mit dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen des Bundes lassen sich nur unter diesem Gesichtspunkt rechtfertigen. Sie schließen die Einbeziehung der in Rationalisierungsmaßnahmen begründeten Entlassungen aus, die für diese Arbeitnehmer nicht anders zu beurteilen sind wie für sonstige Arbeitnehmer. Vereinbarungen zur Erleichterung der bei Rationalisierungsmaßnahmen möglicherweise auftretenden Härten müssen daher für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften ebenso wie in anderen Tarifbereichen vertraglichen Absprachen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften vorbehalten bleiben. Die Stationierungsstreitkräfte haben die Forderung der Gewerkschaften zur Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluß eines Rationalisierungsschutzvertrages bisher jedoch abgelehnt. Sie machen ihre Bereitschaft zur Aufnahme dahin gehender Verhandlungen unter anderem davon abhängig, daß entsprechende Leistungen in den korrespondierenden Tarifbereichen der gewerblichen Wirtschaft gewährt werden. Tatsächlich ist der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften in seiner gesamten Anlage und Struktur weitgehend an der gewerblichen Wirtschaft orientiert. Unabhängig davon behalten sich die Streitkräfte jede den Rationalisierungsschutz ihrer Arbeitnehmer betreffende Entscheidung vor, da diese Frage schon mit Rücksicht auf den mobilen militärischen Charakter ihrer Einrichtungen grundsätzliche Probleme aufwirft. Zu Frage B 19: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die Tätigkeit der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften dazu beiträgt, die Verteidigungsbereitschaft im Rahmen der NATO zu stärken, und daß die Beschäftigung bei den ausländischen Streitkräften insoweit von ähnlicher Bedeutung ist wie die Tätigkeit der zivilen Arbeitskräf te bei der Bundeswehr. Nach Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO- Truppenstatut gelten daher für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften grundsätzlich die für die zivilen Bediensteten bei der Bundeswehr maßgeblichen Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts. Diese sind allerdings aus Sicherheitsgründen der Streitkräfte auf gewissen Gebieten eingeschränkt. Am 21. Oktober 1971 haben die Bundesregierung und die Entsendestaaten nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen das Abkommen zur Änderung des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen unterzeichnet. Mit Wirksamwerden dieses Abkommens wird die Rechtsstellung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften, insbesondere im Bereich des Personalvertretungsrechts, dem deutschen Arbeitsrecht weiter angepaßt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften jedoch die Anwendung der für die Arbeitnehmer bei der Bundeswehr geltenden Dienstordnungen und Dienstvereinbarungen sowie der tariflichen Bestimmungen. Diese in Art. 56 enthaltene Vorschrift ist in der Tatsache begründet, daß die Arbeitgeberfunktionen und die Arbeitgeberstellung für die Arbeitnehmer bei den Behörden der Streitkräfte und nicht bei der Bundesrepublik liegen. Daraus ergibt sich ferner, daß die Bundesrepublik, die sich vertraglich bereit erklärt hat, für die befreiten Streitkräfte Tarifverträge abzuschließen, an das Einverständnis der obersten Behörden der Stationierungsstreitkräfte gebunden ist. Nach einer grundsätzlichen, im Einvernehmen mit den Stationierungsstreitkräften getroffenen Entscheidung der Tarifvertragsparteien ist das für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften geltende Tarifrecht an der gewerblichen Wirtschaft orientiert. Die Angleichung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen an die Tarifentwicklung der gewerblichen Wirtschaft hat sich als wirkungsvoll auch im Wettbewerb mit dem öffentlichen Dienst erwiesen. Das gilt um so mehr, nachdem das Problem der sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften durch den Tarifvertrag vom 31. August 1971 eine befriedigende Lösung gefunden hat. Hierüber besteht zwischen den Tarifvertragsparteien volle Übereinstimmung. 3210* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung, Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorgang, daß die Hypothekenbanken, die traditionell Hypotheken mit festen Zinssätzen vergeben, ihre Vertragsverpflichtungen jedoch umgehen, indem sie durch Kündigung des Darlehens eine Zinserhöhung erzwingen? Gemäß § 19 des Hypothekenbankgesetzes darf bei Amortisationshypotheken ein Kündigungsrecht zugunsten der Hypothekenbank nicht vereinbart werden. Es ist den Hypothekenbanken daher nicht gestattet, durch einseitige Kündigung des Hypothekendarlehens eine Zinserhöhung zu erzwingen. Ein anderer Sachverhalt liegt freilich vor, wenn das Hypothekendarlehen von vornherein nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt und auch die Zinsvereinbarung nur für diesen Zeitraum getroffen wird. Zu dieser Praxis sind die Hypothekenbanken in den letzten Jahren in großem Umfang übergegangen, da sich die Laufzeiten der Pfandbriefe im Hinblick auf die Lage am Kapitalmarkt gegenüber früher deutlich verkürzt haben. Um die notwendige Kongruenz zwischen dem Aktiv- und dem Passivgeschäft zu wahren, begrenzen die Hypothekenbanken seitdem bei der Kreditgewährung die Zusage eines festen Zinses auf einen kürzeren Zeitraum, in der Regel auf 10 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraumes muß bei der Verlängerung des Darlehensvertrages zwischen dem Darlehensnehmer und der Hypothekenbank ein neuer Zinssatz vereinbart werden, dessen Höhe von den dann gegebenen Refinanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt abhängen wird. Gegen diese — der Verkürzung der Pfandbrieflaufzeiten Rechnung tragende — Vertragspraxis sind rechtliche Einwendungen nicht zu erheben. Insbesondere lassen sich aus § 19 des Hypothekenbankgesetzes keine Bedenken herleiten, weil die Vertragsparteien in diesem Fall von vornherein eine Zinsanpassung zum späteren Zeitpunkt vereinbart haben. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen B 21 und 22) : Inwieweit ist die im Bundesgesetz vom 16. August 1972 geänderte Gewerbeordnung gemäß § 34 c zum Zweck der Verhinderung einer unseriösen Finanzierung von Senioren-Heimen angewandt worden, oder welche Gründe standen einer Anwendung im Wege? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Genehmigungspflicht gemäß § 34 c der geänderten Gewerbeordnung (Gesetz vom 16. August 1972) auch auf schon bestehende Firmen bzw. Firmengruppen auszudehnen, oder welche Bedenken stehen dem entgegen? Zu Frage B 21: Das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung vom 16. August 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1465) ist am 1. Februar 1973 in Kraft getreten. Nach dem durch dieses Gesetz neu eingefügten § 34 c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) bedarf u. a. derjenige einer Erlaubnis, der gewerbsmäßig „Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will", also als Bauträger tätig wird. Dies gilt auch für Bauherren, die Seniorenheime erstellen, sofern sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller unzuverlässig ist oder in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Hierdurch soll verhindert werden, daß unseriöse Geschäftsleute das hier in Rede stehende Gewerbe ergreifen und ausüben. Die Möglichkeit einer Einflußnahme auf das Finanzgebaren der zugelassenen Gewerbetreibenden bietet das Gesetz selbst nicht. Durch § 34 c Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO) wird jedoch der Bundesminister für Wirtschaft ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutze der Allgemeinheit und der Auftraggeber Vorschriften zu erlassen über den Umfang der Verpflichtungen des Gewerbetreibenden bei der Ausübung des Gewerbes. Im Vordergrund steht hierbei die Verpflichtung, ausreichende Sicherheiten zu leisten oder eine zu diesem Zweck geeignete Versicherung abzuschließen, sofern der Gewerbetreibende Vermögenswerte des Auftraggebers erhält oder verwendet. Der in meinem Hause erstellte Verordnungsentwurf enthält als Kernvorschrift die Verpflichtung des Gewerbetreibenden, in Höhe der von dem Auftraggeber empfangenen Vermögenswerte eine Bürgschaft zu stellen oder eine geeignete Versicherung abzuschließen. Hieraus soll sich der Auftraggeber befriedigen können, wenn ihm Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen des Gewerbe- treibenden oder seines Hilfspersonals entstehen, seine Vermögenswerte also veruntreut oder unterschlagen worden sind. Darüber hinaus soll der Gewerbetreibende verpflichtet werden, die Vermögenswerte des Auftraggebers nur objektgebunden zu verwenden. Auch bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird dem Auftraggeber der vorgenannte Schutz gewährt. Nach der in der Verordnung vorgesehenen Übergangsregelung soll die Verpflichtung des Gewerbetreibenden, eine Bürgschaft zu stellen oder eine Versicherung abzuschließen, nicht für Verträge gelten, die vor Inkrafttreten der Verordnung abgeschlossen worden sind, da sonst die Geschäftsgrundlage der Parteien wesentlich beeinträchtigt und unter Umständen sogar der Bestand des Vertrages gefährdet werden könnte. Der Verordnungsentwurf liegt zur Zeit dem Bundesminister der Justiz zur abschließenden Prüfung der Rechtsförmlichkeit vor und soll anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Zu Frage B 22: § 34 c GewO gilt auch für die sogenannten Altunternehmer, also für die von Ihnen erwähnten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3211* „bestehenden Firmen bzw. Firmengruppen". Nach Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung vom 16. August 1972 gilt demjenigen die Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO als erteilt, der ein in dieser Vorschrift bezeichnetes Gewerbe bei Inkrafttreten des Gesetzes befugt ausgeübt hat. In Artikel 2 Abs. 2 dieses Gesetzes werden die Gewerbetreibenden verpflichtet, ihren Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Erlaubnis ist erloschen, sofern die Anzeige nicht bis zum 31. Juli 1973 erfolgt war. Durch die Anzeige wird die zuständige Behörde in die Lage versetzt, zu prüfen, ob der Gewerbetreibende zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Sofern dies nicht der Fall ist, ist die Erlaubnis gemäß Artikel 2 Abs. 3 zurückzunehmen. Auf die Altunternehmer wird selbstverständlich auch die im ersten Teil meiner Antwort genannte Durchführungsverordnung Anwendung finden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die beträchtliche Verteuening des Heizöls die Gartenbaubetriebe in eine außerordentlich schwierige Lage gebracht hat, da der Markt keine Möglichkeit der Überwälzung dieser Kostensteigerung bietet, zumal sich der Wettbewerbsvorteil des niederländischen Gartenbaus durch die mit staatlicher Hille erfolgte Umstellung auf Erdgas besonders deutlich bemerkbar macht, und welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung auf Grund ihres energiepolitischen Konzepts dein einheimischen Gartenbau zu einer Energieversorgung, die auf lange Sicht am preisgünstigslen und weltbewerbsfähig mit dem in den Niederlanden genutzten Erdgas sein wird? Der Bundesregierung ist bekannt, daß durch die starken Preissteigerungen bei Heizöl die Kostensituation in bestimmten Gartenbaubetrieben mit Unterglaskulturen deutlich beeinflußt wird. Diese nachteiligen Wirkungen sind jedoch nicht nur auf Gartenbaubetriebe und auch nicht nur auf die Bundesrepublik beschränkt. Von den Preissteigerungen, die letztlich auf die angespannte Weltmarktlage zurückgehen, wird vielmehr eine Reihe von Wirtschaftszweigen in den meisten europäischen Staaten betroffen. Der Bundesminister für Wirtschaft hat versucht, diesen besorgniserregenden Preissteigerungstendenzen durch Erhöhung des Angebotes auf dem Heizölmarkt entgegenzuwirken. So sind alle Einfuhrkontingente aus den Ostblockstaaten entsprechend den zusätzlichen Liefermöglichkeiten aufgestockt worden. Bedauerlicherweise zeichnet es sich aber ab, daß diese im Volumen sehr begrenzten Einfuhrmöglichkeiten kaum oder nur in geringem Maße den deutschen Preistrend zu korrigieren vermögen. Im übrigen überprüft das Bundeskartellamt diese Preisentwicklung im Rahmen der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das energiepolitische Programm der Bundesregierung enthält keine Empfehlungen für einzelne Wirtschaftszweige oder Energieverbraucher. Dieses Konzept ist vielmehr als ein umfassendes Rahmenprogramm für die Sicherung der Energieversorgung und die Lösung der damit verbundenen Probleme auf mittlere und längere Sicht zu verstehen. Daher lassen sich aus dem Energieprogramm auch keine spezifischen Anregungen für die deutschen Gartenbaubetriebe ableiten. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 24) : Treffen neuerliche Pressemeldungen zu, der Bundeskanzler wolle die Bundesrepublik Deutschland für den Wirtschaftsaustausch mit den Ländern des Ostblocks Zinssubventionen bis 1,9 Milliarden DM zahlen lassen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung — bejahendenfalls — dies angesichts der konjunkturellen Lage, angesichts der wirtschaftlichen Lage in der dritten Welt, angesichts der anstehenden durch die Inflation immer wieder zurückgeworfenen Aufgaben im eigenen Land und vor den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft? Die Bundesregierung prüft z. Z. die auch schon in der Vergangenheit wiederholt an sie herangetragenen Wünsche osteuropäischer Länder nach deutschen Krediten, deren Zins niedriger als der z. Z. besonders hohe Marktzins liegt. Eine Entscheidung ist bisher nicht getroffen worden. In jedem Falle wird den konjunkturellen Gesichtspunkten und den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft Rechnung getragen. Der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Entwicklungsländer dient in erster Linie die Kapitalhilfe. Daneben werden seit 1961 aus dem ERP- Exportfinanzierungsprogramm Kreditmittel zur Verbilligung deutscher Ausfuhrkredite für diese Länder bereitgestellt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 26. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 25) : Sieht die Bundesregierung in der Fangtechnik des an der ostfriesischen Küste eingesetzten Muschelfangschiffes „Bernadette" eine ernsthafte Bedrohung für die Fanggründe im Wattenmeer, und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Existenz der ostfriesischen Kutterfischerei zu sichern? Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt: Ausgehend von § 1 Abs. 2 und 3 Bundeswasserstraßengesetz vom 2. April 1968 — BGB1 II S. 173 hat die niedersächsische Fischereiaufsichtsbehörde im Juni d. J. einem in den Niederlanden ansässigen Betriebsinhaber eine widerrufliche und bis Ende des Jahres 1973 befristete Erlaubnis zur Fischerei auf Herzmuscheln mit einem in der Bundesrepublik Deutschland registrierten Spezialfahrzeug unter einer Reihe von Auflagen erteilt. Diese 3212* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Auflagen legen u. a. das Mindestgewicht der Herzmuscheln fest, sorgen für den Schutz von Miesmuschelbeständen und Muschelkulturbezirken und regeln die Verklappung des Muschelschills (Muschelschalen) an für die Krabbenfischerei unschädlichen Stellen. Außerdem wird generell vorgeschrieben, daß die übrige Fischerei durch die Herzmuschelfischerei nicht behindert werden darf. Diese unterliegt zudem der wissenschaftlichen Kontrolle durch die Bundesforschungsanstalt für Fischerei und der ständigen Aufsicht durch die niedersächsische Fischereiverwaltung. Die Ausübung der Fischerei auf Herzmuscheln durch das Fangfahrzeug „Bernadette" hat bisher keinen Anlaß zu Beanstandungen gegeben; jedenfalls sind Beeinträchtigungen der Küstenfischerei nicht festgestellt worden. Die Bundesregierung ist aufgrund der dargelegten Sachlage nicht der Auffassung, daß die Fangtechnik des an der ostfriesischen Küste eingesetzten Muschelfangschiffes „Bernadette" eine ernsthafte Bedrohung für die Fanggründe im Wattenmeer darstellt, oder daß der Einsatz dieses Schiffes sogar die Existenz der ostfriesischen Kutterfischerei gefährden könnte. Sollte jedoch bei den laufenden Kontrollen festgestellt werden, daß durch dieses eng begrenzte Versuchsvorhaben Nachteile für die Küstenfischerei, etwa durch Beeinträchtigung der Aufwuchsplätze von Jungfischen, auftreten könnten, würde die erteilte Erlaubnis widerrufen werden. Die weitere Fortführung der Herzmuschelfischerei hängt von den z. Z. gewonnenen Erfahrungen ab; eine unkontrollierte kommerzielle Nutzung dieser Bestände in den deutschen Küstengewässern ist keinesfalls vorgesehen. Die Bundesforschungsanstalt für Fischerei beabsichtigt, nach Auswertung ihrer bestandskundlichen und fangtechnischen Untersuchungen auf diesem Gebiet Empfehlungen für eine fischereibiologisch sinnvolle Ausbeutung der Herzmuschelbestände im deutschen Wattenmeer zu geben. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 1. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Früh (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 26 und 27) : Sind die im Aufwertungsbericht der Bundesregierung aufgeführten „weit höheren Steigerungsraten der Erzeugerpreise für Milch in den Niederlanden und vor allem in Frankreich" auf gemeinsame europäische Preisbeschlüsse, denen die Bundesregierung zugestimmt hat oder auf nationale Maßnahmen dieser Mitgliedsländer zurückzuführen, und hat die Bundesregierung geprüft oder prüfen lassen, ob Verstöße gegen die Artikel 92 und 93 des EWG-Vertrags vorliegen? Hat sich in den Niederlanden und Frankreich das Verhältnis der Milchproduktionskosten zu den Erzeugerpreisen für Milch günstiger entwickelt als in der Bundesrepublik Deutschland, und worauf führt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Entwicklung zurück, bzw. welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die deutschen Milcherzeuger? Zu Frage B 26: Die im Aufwertungsbericht enthaltenen Angaben über höhere Steigerungsraten der Erzeugerpreise für Milch im Jahre 1972 gegenüber 1971 beruhten auf den z. Z. der Abfassung des Aufwertungsberichts vorhandenen Unterlagen. die augenblicklich vorhandenen Ergebnisse über die Entwicklung in den Niederlanden zeigen, daß die dortige Steigerungsrate — in Landeswährung ausgedrückt — niedriger ist als in der BRD. Für Frankreich ergibt sich demgegenüber augenblicklich eine — in Landeswährung ausgedrückte — Steigerungsrate von 3,6 % über derjenigen der BRD. Die Unterschiede in den Steigerungsraten der Erzeugererlöse sind auf verschiedene Ursachen zurückzuführen, die im einzelnen einer genauen Prüfung bedürften. Sie hängen u. a. mit der jeweiligen Marktsituation, dem Rationalisierungsstand bei Erfassung und Verarbeitung sowie der Struktur von Erzeugung und Vermarktung zusammen. Darüber hinaus sind währungs- und preispolitische Einflüsse nicht auszuschließen. Die in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden nationalen Beihilfen liegen der Kommission zur Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit den Bestimmungen des Vertrages vor. Ihre evtl. Auswirkungen auf die Erzeugerpreise werden von der Kommission in diesem Zusammenhang ebenfalls untersucht. Produktbezogene Beihilfen sind dabei EWG-rechtlich unzulässig. Zu Frage B 27: Ein Vergleich der Entwicklung der Milchproduktionskosten im Verhältnis zu den Erzeugerpreisen für Milch kann z. Z. wegen der fehlenden statistischen Unterlagen über die Betriebsmittelpreise für die Milcherzeugung nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus sind die Produktionskosten je nach der angewandten Produktionsmethode und Betriebsgröße etc. so unterschiedlich, daß eine generelle Aussage über die Produktionskosten nicht getroffen werden kann. (Vgl. die jeweiligen Untersuchungen in der Zeitschrift „Der Tierzüchter" Nr. 3 (Seite 90 ff) aus 1972 und Nr. 18 (Seite 510 ff aus 1973). Es liegen jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß sich diese Kosten in der BRD im Vergleich zu anderen Ländern der Gemeinschaft besonders ungünstig entwickelt haben. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 28) : Ist beabsichtigt, Stimmzählgeräte zum Beispiel des Typs Schematos auch für Betriebsratswahlen zuzulassen, und wird das Betriebsverfassungsgesetz, das bei der Wahl nur drei Möglichkeiten des Stimmzettels zuläßt, demnächst abgeändert, um auch derlei Geräte einsetzen zu können? Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung prüft aufgrund der Anwendung des neuen Betriebsverfassungsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen zwei Wahlordnungen in der Praxis laufend, ob nicht weitere Verbesserungen geboten sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, ob bei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3213* den Wahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Verwendung von Stimmenzählgeräten zugelassen werden sollte. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß bei den eingehenden Beratungen des neuen Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung in den gesetzgebenden Körperschaften Anregungen im Sinne Ihrer Frage nicht weiterverfolgt worden sind. Das dürfte auch damit zusammenhängen, daß die Geräte relativ aufwendig wären, weil sie starke Modifikationsmöglichkeiten berücksichtigen und dementsprechend über sehr große Kapazitäten verfügen müßten. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU, CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 30) : Trifft es zu, daß Rentenerhöhungen, die unter Beachtung der Vorschrift des Artikels 2 § 54 c des AngestelltenversicherungsNeuregelungsgesetzes in der Passung des Rentenreformgesetzes, der die Höhe einer sogenannten Mindestrente regelt und an den Versicherten ab 1. Januar 1973 zur Auszahlung gekommen wäre, bei der Berechnung der Witwen-(Witwer-)rente nicht einbezogen werden, auch dann nicht, wenn der Versicherte nach Verkündung des Rentenreformgesetzes, aber vor dem 1. Januar 1973 verstarb, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen? Die durch das Rentenreformgesetz des Jahres 1972 mit Wirkung vom 1. Januar 1973 an eingeführten Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen finden sowohl auf küntfige als auch auf in der Vergangenheit bereits eingetretene Versicherungsfälle Anwendung. Für die in der Zeit vom 1. Januar 1957 bis zum 31. Dezember 1972 eingetretenen Versicherungsfälle ergibt sich das aus Art. 2 § 55 a Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (ArVNG) und Art. 2 § 54 b des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG). Die von Ihnen zitierte Vorschrift des Art. 2 § 54 c AnVNG (entspricht Art. 2 § 55 b ArVNG) betrifft die sog. Umstellungsrenten aus Versicherungsfällen vor dem 1. Januar 1957 und ist für den Fall, den Sie offenbar im Auge haben, nicht einschlägig. Gemäß Art. 2 § 55 a Abs. 1 Satz 5 ArVNG (Art. 2 § 54 b Abs. 1 Satz 5 AnVNG) finden die Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen auch bei der Berechnung von Witwen- und Witwerrenten sowie von Renten an geschiedenen Ehegatten Anwendung. Voraussetzung ist wie bei den Versichertenrenten auch hier, daß der Versicherte mindestens 25 anrechnungsfähige Versicherungsjahre ohne Zeiten der freiwilligen Versicherung und Ausfallzeiten zurückgelegt hat. Die Anwendung der Vorschriften über die Rente nach Mindesteinkommen wirkt sich dann rentensteigernd aus, wenn sich aus allen Pflichtversicherungszeiten vor 1973 ein geringerer Monatsdurchschnitt als der Wert 6,25 ergibt, d. h. wenn in den Pflichtversicherungszeiten vor 1973 durchschnittlich ein Entgelt von weniger als 75 v. H. des jeweiligen Durchschnittsentgelts aller Arbeiter und Angestellten versichert worden ist. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 31) : Auf welche Art und Weise will die Bundesregierung eine humanere Gestaltung der Arbeitsstätten sicherstellen? Die Bundesregierung mißt der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsstätten als einem wichtigen Element zur Humanisierung des Arbeitslebens eine große Bedeutung bei. Sie ist bestrebt, dieses sozialpolitische Anliegen in allen einschlägigen Gesetzen zu berücksichtigen. Ich darf in diesem Zusammenhang z. B. auf das neue Betriebsverfassungsgesetz hinweisen, das dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit einräumt. Auch der den gesetzgebenden Körperschaften vorliegende Gesetzentwurf über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit soll diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen. Zur Zeit wird vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Verordnung über Arbeitsstätten vorbereitet, durch die erhebliche Verbesserungen in der Arbeitsstättengestaltung sichergestellt werden sollen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf, der Ende September 1973 den Beteiligten zur Stellungnahme zugeleitet wurde, hat u. a. zum Ziel — die Arbeitsplätze stärker gegen Unfallgefahren zu sichern — mögliche gesundheitliche Belastungen und Gefahren zu verhindern — die hygienischen Erfordernisse der Arbeitsstätten klar zu umreißen — eindeutig zu regeln, welche Erholungsmöglichkeiten den Arbeitnehmern an der Arbeitsstätte einzuräumen sind — die Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Beinerhaltung und Instandsetzung der Arbeitsstätte festzulegen. Im einzelnen enthält der Verordnungsentwurf Vorschriften über die erforderlichen Raumbemessungen, über Licht-, Luft- und Klimaverhältnisse, über die Abwendung von Gefahren durch Lärm, Erschütterungen, Gase, Dämpfe und Stäube, über die Gewährleistung einwandfreier hygienischer Verhältnisse sowie über die Einrichtung und Unterhaltung von Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräumen. Da die menschengerechte Gestaltung der Arbeit auch von den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen mitgeprägt wird, hält die Bundesregierung es für erforderlich, insbesondere die Forschung in diesem Bereich zu unterstützen. Dem soll ein Aktionsprogramm dienen, das das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zusammen mit dem Bundesministerium für Forschung und Technologie erstellen wird. 3214* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 32) : Auf Grund welcher Verpflichtung bzw. gesetzlichen Bestimmung läßt das Bundesverteidigungsministerium das umliegende Waldgebiet der B 258 zu Truppenübungen absperren, obwohl nach § 13 I des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über eine Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze und andere die Beziehungen zwischen beiden Ländern betreffende Fragen (BGBl. 1958 II S. 267) die Bundesrepublik Deutschland lediglich verpflichtet ist, nur die B 258 zwischen dem Punkt 091 003 und denn Punkt 139/994 und nicht das umliegende Waldgebiet jeweils an zwei Tagen der Woche für die Dauer von jeweils fünf Stunden zu sperren? Ihre Frage nach den gesetzlichen Bestimmungen, nach denen das Bundesministerium der Verteidigung das umliegende Waldgebiet der B 258 während der belgischen Schießübungen auf dem belgischen Truppenübungsplatz Elsenborn sperren läßt, beantworte ich wie folgt: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium der Verteidigung die Sperrung des umliegenden Waldgebietes der B 258 gefordert oder veranlaßt hat. In diesem Zusammenhang darf ich auf mein Schreiben vom 4. September 1973 Bezug nehmen. Das Bundesministerium der Verteidigung, und zwar der in Fragen der schießtechnischen Sicherheit zuständige Sachverständige, hat lediglich das Auswärtige Amt darauf hingewiesen, daß die Sperrung der B 258 nach Art. 13 des Grenzvertrages während der Schießübungen nach den für die Bundeswehr geltenden Sicherheitsbestimmungen die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleisten würde. Dieser Auffassung hat sich der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen angeschlossen und die weiteren Maßnahmen für die Sperrung des gesamten Gefahrenbereichs während der belgischen Schießübungen nach deutschen öffentlich-rechtlichen Grundsätzen eingeleitet. Anlage 58 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 2. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 33) : Kann die Bundesregierung mitteilen welche Beihilfen von welchen Stellen gewährt werden, um Blinden eine Fernsprechanlage zu ermöglichen? Die Telefongrundgebühren und die Telefon-Anschlußkosten können bei alleinstehenden, alten, kranken, behinderten und pflegebedürftigen Personen vom örtlichen Sozialhilfeträger übernommen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Sozialhilfe erfüllt sind und das Telefon die geeignete und notwendige Verbindung speziell zur Außenwelt (z. B. Arzt, Pfleger, Angehörigen) ist. Da sich Art, Form und Maß der Sozialhilfe aber jeweils nach den Besonderheiten des Einzelfalls richten, wird das Sozialamt jeden Fall gesondert prüfen, so daß nicht von generellen Beihilfen der Sozialhilfe zu den Telefonkosten eines bestimmten Personenkreises ausgegangen werden darf. Vergleichbare Grundsätze gelten für den Bereich der Kriegsopferfürsorge. Ergänzend ist noch zu erwähnen, daß die Bundespost aufgrund einer Sonderregelung den Kriegsblinden beider Weltkriege Vergünstigungen bei den Telefon-Anschlußkosten und -Grundgebühren gewährt; diese Sonderregelung kann jedoch wegen der haushaltsrechtlichen Sonderstellung der Bundespost nicht auf andere Schwerbeschädigte etc. ausgedehnt werden. Anlage 59 Antwort des Bundesminister Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß viele Suchtkranke und Drogenabhängige zunehmend auf rezeptfreie Arzneispezialitäten wie Spalttabletten, Thomapyrin, Dolestan und Encephabol verfallen, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen? Wie ich auf eine ähnliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer in der Fragestunde im August 1973 mitgeteilt habe, ist sich die Bundesregierung des Problems der mißbräuchlichen Verwendung von Arzneimitteln bewußt und beobachtet mit Sorge diesen Mißstand. Sie hat deshalb in der Neuordnung des Arzneimittelrechtes vorgesehen, die Ermächtigung des § 35 des Arzneimittelgesetzes zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht zu erweitern. Nach der bisherigen Regelung können Arzneimittel nur dann der Verschreibungspflicht unterstellt werden, wenn sie auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit gefährden können, falls sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Anweisung und Überwachung angewendet werden. Die Neuordnung sieht vor, daß Arzneimittel auch dann der Rezeptpflicht zugeführt werden, wenn sie mißbräuchlich verwendet werden und dadurch die Gesundheit gefährden. Die Bundesregierung wird eingehend prüfen, ob dies für die von Ihnen genannten Arzneimittel zutrifft. Zu dem von Ihnen speziell angesprochenen Sachverhalt ist zu sagen, daß ihm eine mißverständliche Presseerklärung des Deutschen Caritasverbandes zugrunde liegt. Die von Ihnen erwähnten rezeptfreien Arzneispezialitäten werden in Kombination insbesondere auch mit Alkohol und in übergroßer Dosierung mißbräuchlich verwendet. Diese Arzneispezialitäten werden als „Ersatzdrogen" benutzt, weil sie leicht verfügbar und die illegalen Rauschdrogen offenbar nicht mehr so leicht und überall erhältlich sind. Die Bundesregierung hat angesichts dieses ihr bereits seit längerem bekannten Tatbestandes dafür gesorgt. daß die spezifischen Aufklärungsmaßnahmen ihn bereits miteinbeziehen. Der Mißbrauch rezeptfreier Arzneispezialitäten muß als Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3215' Teilproblem des Drogenmißbrauchs insgesamt gesehen werden. Die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs vom November 1970 berücksichtigen diesen Tatbestand bereits. Ich verweise z. B. auf die Unterstellung von Rosimon neu und AN 1 unter die Rezeptpflicht per 1. Juli 1972. Anlage 60 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 35) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der Selbstindikation in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Maßnahmen zur Bewältigung dieses Problems hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. beabsichtigt sie? Ich nehme an, daß Sie mit Ihrer Frage sowohl die Frage der Selbstindikation als auch das Problem der Selbstmedikation angesprochen haben. Dazu darf ich folgendes ausführen: Selbstindikation ist die eigene Befunderhebung mit dem Ziel, sich darüber klarzuwerden, was einem fehlt. Daraus werden dann bestimmte Maßnahmen (Indikationen) abgeleitet. Dieses Vorgehen ist unproblematisch. Es wird problematisch, wenn sich als Folge der Selbstindikation eine Selbstmedikation anschließt. Die Selbstbehandlung insbesondere mit Arzneispezialitäten ist insofern ein Problem, als sie einmal dazu verleiten kann, vom Besuch eines Arztes Abstand zu nehmen und dadurch ernste Krankheitsbilder verschleppt werden. Andererseits ist die Selbstmedikation häufig mit einem nicht bestimmungsmäßigen Gebrauch von Arzneimitteln verbunden. Die Selbstbehandlung einfacher Unpäßlichkeiten mit Hausmitteln, zu denen auch rezeptfreie Arzneispezialitäten gehören, ist durchaus positiv zu werten. Die andererseits mit der Selbstmedikation verbundenen Gefahren können durch gezielte Aufklärungsaktionen weitgehend verringert werden. Die Bundesregierung gibt in großem Umfang diese Informationshilfen. Dies geschieht über Einzelinitiativen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung z. B. im Rahmen der gesundheitlichen Ausstellungen, durch entsprechende Aufklärungsschriften, aber auch durch Fernsehspots u. a. Dabei richtet sich die Aufklärung nicht nur auf eine Warnung vor dem Mißbrauch, sondern ist bemüht, solche Tatbestände zu verdeutlichen, bei denen eine Selbstbehandlung in Zweifel zu ziehen ist. Diese Aufklärungsbemühungen werden in größerem Umfang und intensiviert für verschiedene Zielgruppen fortgesetzt. Darüber hinaus wird in der noch für diese Legislaturperiode geplanten Neuordnung des Arzneimittelrechts vorgesehen werden, daß auch den Arzneimitteln, die ohne ärztliche Verschreibung erworben werden können, zur Verringerung von Gefahren bei der Selbstmedikation eine Gebrauchsanleitung beigegeben wird, die eine umfassende Information erhalten soll, um eine sachgerechte Anwendung des Arzneimittels zu ermöglichen. Es soll insbesondere auch auf die mit dem Gebrauch verbundenen Gefahren hingewiesen werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 36) : Wann kann mit dem Ausbau des in der ersten Dringlichkeit eingestuften Abschnitts der B 56 n (A 204) zwischen Bonn und Zülpich gerechnet werden, bzw. wann können verbindliche Termine genannt werden, und kann der Zeitpunkt schon genannt werden, wann die Verkehrsübergabe erfolgt? Aus heutiger Sicht dürfte die B 56 n (A 204) zwischen Bonn und Zülpich wenigstens abschnittsweise -- bis 1985 verwirklicht sein. In der mittelfristigen Finanzplanung konnten für diese Strecke praktisch noch keine Beträge vorgesehen werden. Danach wird es erst im Zusammenhang mit der Vorbereitung des 3. Fünfjahresplanes (1980-1985) möglich sein, Fertigstellungstermine zu nennen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 37 und 38) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Verle-gong der 13 8 zwischen Aschaffenburg und Kleinostheim eines der dringlichsten Projekte in Unterfranken ist? Werden sich die Kürzungen der Mittel für den Fernstraßenbau auch auf dieses Projekt auswirken und den Ausbau verzögern? Es ist unbestritten, daß die Verlegung der B 8 Aschaffenburg–Kleinostheim eines der vordringlichsten Projekte in Unterfranken ist. Die Maßnahme wurde deshalb in die 1. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen eingereiht und die Baudurchführung im 1. Fünfjahresplan (1971-1975) ab 1974 eingeplant (Kennz. 1264, lfd. Nr. 55). Da das laufende Bauprogramm vorrangig finanziert werden muß, kann mit der Verlegung der B 8 im 1. Fünfjahresplan voraussichtlich noch nicht begonnen werden. Die Bundesregierung wird jedoch darum besorgt sein, daß dieses Projekt wegen seiner anerkannten Dringlichkeit im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) mit Vorrang berücksichtigt wird. 3216* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 40) : Wann ist die Bundesregierung von den „DDR"-Behörden jeweils über die wegen angeblichen Mißbrauchs der Transitwege seit Ende August 1973 festgenommenen Personen unterrichtet worden, und auf Grund welcher bestimmten Tatsachen oder konkreten Anhaltspunkte konnten die ,,DDR"-Behörden vor den Festnahmen eine gewisse Wahrscheinlichkeit nachweisen, daß es sich um einen Mißbrauch der Transitwege gehandelt habe? Der Generalstaatsanwalt der DDR teilt Festnahmen von Transitreisenden nach Artikel 16 Ziffer 5 Absatz 2 des Transitabkommens in der Regel an dem zweiten oder dritten auf die Festnahme folgenden Tag durch Fernschreiben mit. Soweit in wenigen Ausnahmefällen ein längerer Zeitraum zwischen der Festnahme und der Mitteilung des Generalstaatsanwalts der DDR lag — in einem Falle zwei Wochen —, ist dies in der Kommission nach Artikel 19 des Transitabkommens von der Delegation der Bundesrepublik Deutschland angesprochen worden. Diese Verzögerungen beruhten offensichtlich auf anfänglichen technischen Schwierigkeiten innerhalb der DDR, die inzwischen behoben sind. Im Hinblick auf Ihre weitere Frage, Herr Kollege, welche bestimmten Tatsachen oder konkreten Anhaltspunkte den Organen der DDR jeweils den erforderlichen Grad von Verdacht eines Mißbrauchs gegeben haben, bitte ich um Verständnis, wenn ich hierzu keine Angaben machen möchte. In den meisten Fällen wird den festgenommenen Transitreisenden von der DDR der Vorwurf gemacht, Bewohnern der DDR zur Flucht verholfen oder dies versucht zu haben. Dies ist ein Verhalten, das als solches in der Bundesrepublik Deutschland nicht mit Strafe bedroht ist. Die Bundesregierung kann daher hier keine Erklärungen abgeben, die möglicherweise mittelbar dazu beitragen, daß Transitreisende wegen dieses Vorwurfs in der DDR zu Strafe verurteilt oder, soweit die Betreffenden gegenüber den Strafverfolgungsbehörden der DDR ihre Beteiligung an solchen Unternehmen eingestanden haben, Dritte gefährdet werden. Die Bundesregierung hat bisher jedenfalls keinen Anlaß gesehen, wegen fehlender hinreichender Verdachtsgründe im Falle der Festnahme eines Transitreisenden die Kommission nach Artikel 19 des Transitabkommens anzurufen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 39) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welches Sonderangebot der Vorstand der Deutschen Bundesbahn am 14. September 1973 hinsichtlich der Fahrpreisvergünstigung für ältere Mitbürger verkündet hat? Bei dem Sonderangebot der Bundesbahn im Reiseverkehr, das von ihrem Vorstand am 14. September 1973 bekanntgegeben worden ist, handelt es sich um eine Aktion für jedermann mit einer — wie die Bundesbahn es selbst formuliert hat — besonders familienfreundlichen Komponente. Die Einzelheiten des neuen Angebotes bitte ich aus dem beigefügten Merkblatt der Deutschen Bundesbahn zu entnehmen. Die Vergünstigung kann somit bei Erfüllung der Voraussetzungen auch von den älteren Mitbürgern in Anspruch genommen werden. Mit dem neuen Sonderangebot an jedermann hat die Bundesbahn ihre seit Beginn der Einführung solcher Aktionen vor einigen Jahren geübte Praxis, jeweils verschiedene Bevölkerungskreise anzusprechen, weitergeführt; sie ist damit zahlreichen Wünschen entgegengekommen. Die Bundesbahn konnte dies um so eher tun, als der Personenkreis der älteren Mitbürger in den vergangenen Jahren wiederholt und über längere Zeiträume hinweg begünstigt worden ist. Sie wird das Instrument der Sonderaktionen ohne Zweifel beibehalten. Es kann damit gerechnet werden, daß die Bundesbahn nach Auslaufen des jetzigen Angebots, das für Rückreisen bis in den Januar 1974 übergreift, wieder mit einem Sonderangebot zugunsten der Senioren an die Öffentlichkeit treten wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 41) : Hat die Bundesregierung die von Professor Dr. Adolf Windorder (Erlangen) auf der 70. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde in Nirnberg gemachten Forderungen gegen das „katastrophale Ansteigen der Verkehrsunfälle mit Kindern" zur Kenntnis genommen, und ist die Bundesregierung bereit, baldmöglichst zu prüfen, welche dieser Vorschläge (z. B. Einführung gesonderter Strafbestimmungen für Unfälle mit Schutzbedürftigen, Geschwindigkeitsbeschränkungen in Straßen zwischen Wohnblocks) verwirklicht werden können? Die Forderungen von Prof. Dr. Windorfer sind der Bundesregierung bisher lediglich aus Pressemitteilungen bekannt; die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde wird — wie sie auf fmdl. Anfrage mitteilte — die Ergebnisse ihrer 70. Tagung in Nürnberg erst im Jahre 1974 veröffentlichen. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Entwicklung der Kinderunfälle seit Jahren auf Grund der jährlichen Sonderuntersuchungen, die das Statistische Bundesamt Wiesbaden erarbeitet. Im Jahre 1971 sind von Kindern unter 15 Jahren 2049 getötet und 69 145 verletzt, im Jahre 1972 2114 Kinder dieser Altersgruppe getötet und 71 379 verletzt worden. Dies bedeutet in beiden Fällen eine Zunahme jeweils um 3,2 %. Dabei ist zu bedenken, daß Kinder unter 15 Jahren insbesondere auch als Mitfahrer in Kraftwagen getötet oder verletzt werden. Als Fußgänger und Radfahrer wurden im Jahre 1971 1655 Kinder unter 15 Jahren getötet und 47 443 Kinder dieser Altersgruppe verletzt. 1972 waren es 1686 Getötete (+ 1,9 %) und 49 293 Verletzte (+ 3,9 %). Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3217* Die Bundesregierung hält es für dringend erforderlich, Kinderunfälle intensiver als bisher mit allen dazu geeigneten Mitteln zu bekämpfen, u. a. insbesondere durch — eine Verkehrserziehung, die bereits im Kindergarten einsetzt und ihre Fortsetzung in der Schule findet, — eine geeignete Beeinflussung der Eltern durch eine systematische Elternarbeit im Bereich der Verkehrsaufklärung, — eine spezielle Aufklärung der Kraftfahrer über die besondere -- oft unberechenbare — Verhaltensweise der Kinder im Straßenverkehr, — die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Sicherung der Fußgänger insbesondere auf der Fahrbahn durch technische und verkehrliche Maßnahmen — einschließlich der Geschwinigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen — seitens der Straßenverkehrsbehören der Bundesländer, — eine umfassende Mitwirkung der privaten Verkehrssicherheitsorganisationen insbesondere des Deutschen Verkehrssicherheitsrats und der Massenmedien Presse, Rundfunk, Fernsehen mit dem Ziel, einen erhöhten Schutz der Kinder im Straßenverkehr zu erreichen. Die Bundesregierung bereitet z. Z. ein umfassendes Programm zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr vor, das der Bundesminister für Verkehr Ende November 1973 bekanntgeben wird. Dieses Programm wird sich auch mit den Möglichkeiten der Bekämpfung von Kinderunfällen befassen. Zu der Frage, ob es angezeigt erscheint, einen besonderen Straftatbestand zugunsten schutzbedürftiger Personen (Kinder, ältere Leute, Behinderte) zu schaffen, wird der Herr Bundesminister der Justiz in Kürze Stellung nehmen. Ich werde mir erlauben, Ihnen diese Stellungnahme nachzureichen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 42): Welche Überlegungen haben den Bundesverkehrsminister veranlaßt, in dem von ihm herausgegebenen Reisemagazin „Urlaub '73. . . wer plant, gewinnt", für die alten deutschen Städte wie Karlsbad, Eger und andere nicht die deutschen Namen zu verwenden? Mein Haus hat für die Bezeichnung von Orten, die auf ausländischem Hoheitsgebiet liegen, die dort geltenden amtlichen Ortsnamen verwendet. Das trifft sowohl für das westliche als auch für das östliche Ausland zu, das jeweils nur am Rande des auf deutsches Gebiet konzentrierten Kartenwerkes abgebildet ist. Dies ist im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Tourismus geschehen. Denn die Benutzer der Broschüre sollen die Bezeichnungen finden, die sowohl in den ausländischen Touristenkarten als auch auf den Wegweisern und am Ort selbst verwendet werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 43) : Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung zum Ausbau der A 91 und der B 3 im Bereich der Gemarkung Darmstadt, und wie gedenkt sie gegebenenfalls vorhandene Widerstände für den Verlauf der A 91 im Bereich der Lincoln-Siedlung und der B 3 zwischen Darmstadt-Eberstadt und der Rüdesheimer Straße zu überwinden? Der bisherige Zeitplan für den Bau der A 91 im Bereich der Gemarkung Darmstadt ist durch die zahlreichen Einsprüche im Planfeststellungsverfahren gegen den Nordabschnitt dieser Autobahntrasse überholt, Eine neue Terminplanung ist z. Z. nicht möglich, da die Stadt Darmstadt weitere Untersuchungen durchführt und noch keine Lösung angeboten hat. Sobald die Linienführung der A 91 im Nordabschnitt geklärt ist, wird der Bundesminister für Verkehr unter Beteiligung des Bundesministers der Finanzen und des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik Verhandlungen mit dem amerikanischen Oberkommando aufnehmen, um ggf. vorhandene Schwierigkeiten im Bereich der Lincoln-Siedlung und der B 3 zwischen Darmstadt–Eberstadt und der Rüdesheimer Straße auszuräumen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund des für den Flughafen Düsseldorf geltenden Nachtflugverbots für die Bevölkerung des Raums Porz, Rösrath, Bensberg und Köln-Ost die Belästigungen durch nächtlichen Fluglärm erheblich zugenommen haben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, daß ein uneingeschränktes Nachtflugverbot für den Flughafen Köln-Wahn aus wirtschaftlichen, verkehrstechnischen oder postalischen Gründen unmöglich ist? Der Luftverkehr ist aufgrund seiner internationalen Verflechtung auf Nachtflüge angewiesen. Dasselbe gilt für die verschiedenen Wirtschaftszentren der Bundesrepublik Deutschland. Wenn eine Reihe der am stärksten vom Fluglärm heimgesuchten Flughäfen mit Nachtbetriebsbeschränkungen belegt werden, bleibt es nicht aus, daß jedenfalls ein Teil des 3218* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung, Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 so eingeschränkten Luftverkehrs auf noch weniger beschränkte Flughäfen ausweichen muß. Auch das angrenzende Ausland bietet zunehmend Flughäfen ohne mit nur geringen Nachtbetriebsbeschränkungen; sie werden mit weiteren Betriebsbeschränkungen anderer Flughäfen immer attraktiver. Das Abwandern von Flügen auf solche Plätze widerspräche jedoch den wohlverstandenen Interessen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Einen Ersatz des durch derartige Beschränkungen abwandernden und ausfallenden Beförderungsvolumens durch andere Verkehrsmittel gibt es nicht. Die zuständigen Behörden müssen deshalb die Vielfalt der einander teilweise widerstreitenden Interessen abwägen und eine in jeder Weise möglichst optimale Lösung finden. Das Ergebnis solchen Abwägens kann sein, daß die vitalen Interessen einer ganzen Regions-Bevölkerung das Interesse an ungestörter Nachtruhe der zahlenmäßig sehr begrenzten Anliegerschaft eines Flughafens überwiegt. Zwei wichtige Tatsachen sind zu bemerken: Zum ersten ist Fluglärm keine Neuheit. Dennoch werden gerade Grundstücke unter den An- und Abflugzonen der Flughäfen in den Bauleitplänen der Gemeinden als Wohngelände ausgewiesen. Zum zweiten wird die Geräuschabstrahlung der Flugzeuge seit einiger Zeit derart reduziert, daß Vergleiche mit dem normalen Straßen- und Schienenverkehr möglich werden. Wenn daher die für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln-Bonn zuständige Landesregierung von Nordrhein-Westfalen aufgrund eingehenden Abwägens der Interessenlage zu dem Ergebnis kommt, ein uneingeschränktes Nachtbetriebsverbot für diesen Flughafen vor der Gesamtheit der Landesbevölkerung nicht vertreten zu können, so gibt es keine Bundesinteressen, die dieser Entscheidung entgegenstehen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen B 45 und 46) : Hält die Bundesregierung die in der „Bild-Zeitung" vorn 5. September 1973 (Opel-Ascona), in der „Autozeitung" vom 11. August 1973 (Opel-Ascona), im „Spiegel" vorn 10. September 1973 (Opel Manta) und 27. August 1973 (VW-K 70) und im „Stern" vom 13. September 1973 (BMW lebt mit dem Motorsport) erschienenen Anzeigen als vereinbar mit dem Leitbild des erfahrenen Kraftfahrers, der sich im Straßenverkehr partnerschaftlich gelassen und rücksichtsvoll verhält und unnötige Risiken meidet, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß eine derartige Werbung nicht mehr statthaft ist? In welchen Fällen hat die Bundesregierung die Freiwillige Werbeselbstkontrolle der Automobilhersteller auf zu Mißdeutung führende Automobilwerbung, insbesondere bei Opel und BMW, hingewiesen, und in welchen dieser Fälle wurde darauf hin eine Änderung erreicht? Zu Frage B 45: Nach Auffassung der Bundesregierung entsprechen die in der 1. Frage im einzelnen aufgeführten Anzeigen nicht dem Leitbild des erfahrenen Kraftfahrers, der sich im Straßenverkehr partnerschaftlich gelassen und rücksichtsvoll verhält und unnötige Risiken meidet. Dies gilt vor allem für die BMW-Anzeige (Stern vom 13. 9. 1973), die dem Beobachter nach Auffassung der Bundesregierung den Eindruck zu vermitteln geeignet ist, BMW-Fahrzeuge seien Fahrzeuge für den Motorsport, die es dem Fahrer erlauben, auch im Alltagsverkehr „sportlich", d. h. riskant zu fahren. Auch die anderen genannten Anzeigen enthalten neben einer Vielzahl von sachlichen Angaben Aussagen, die, gemessen an dem aufgezeigten Leitbild, zu Bedenken Anlaß geben, da sie auch für ein „sportliches", schnelleres Fahren und ein stärkeres Sich-Durchsetzen-Können werben. Die Bundesregierung wird diese Beispiele zum Anlaß nehmen, neben den in der Antwort auf Ihre Frage für die Fragestunde vorn 19.-21. 9. 1973 zur Trendanalyse Pfafferott bereits aufgezeigten Maßnahmen auch ein Gespräch mit der Automobilindustrie zu führen mit dem Ziel, auf eine Werbung der genannten Art zu verzichten. Zu Frage B 46: Die Bundesregierung hat durch ihren Vertreter im Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG den Vorstand dieses Unternehmens auf die Unvereinbarkeit bestimmter Werbeaussagen mit ihren Vorstellungen hingewiesen. Die Fahrzeuge, die Gegenstand der beanstandeten Werbung waren, werden heute nicht mehr hergestellt. Von weiteren Schritten bei anderen Herstellern hat die Bundesregierung bislang abgesehen, zumal die zur Zeit noch laufenden Untersuchungen über die Auswirkungen der Werbung der Kraftfahrzeughersteller auf die allgemeine Sicherheitseinstellung noch nicht abgeschlossen sind. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen. B 47 und 48) : Hält die Bundesregierung en der Auffassung fest, daß der Anschluß der Stadt Hermeskeil an die im Bau befindliche Bundesautobahn auf Dauer gesehen durch den Bau der Autobahnauffahrt Gusenburger Straße gewährleistet werden muß, weil die beiden vorgesehenen Anschlußstellen, zwischen denen Hermeskeil liegt, dem überörtlichen Verkehr dienen und die Anbindung von Hermeskeil an die Bundesautobahn nicht in der für die Entwicklung von Hermeskeil gebotenen Weise bewirken? Weshalb weigert die Bundesregierung sich bisher, den Autobahnanschluß Gusenburger Straße jetzt erstellen zu lassen, obwohl feststeht, daß ein späterer Bau der Anschlußstelle erheblich höhere Kosten verursachen würde als ein Bau im Zuge der jetzt laufenden Arbeiten? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3219* Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, daß auf Dauer gesehen nicht auf einen Anschluß der Gusenburger Straße (L 147) an die Autobahn Trier—Landstuhl (A 76) verzichtet werden kann. Es besteht jedoch mit dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz Einvernehmen darüber, daß der Bau dieses Anschlusses jetzt noch nicht erforderlich ist, weil Hermeskeil zunächst über die Anschlußstellen an der verlegten B 407 und an der B 327 (Nonnweiler) ausreichend an die A 76 angebunden werden wird. Beim derzeitigen Bau der A 76 werden jedoch die für einen späteren Bau der Anschlußstelle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, so daß keine höheren Kosten anfallen werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 49) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen, daß derzeit — auch nach Entrichtung eines erheblichen Baukostenzuschusses durch die Mieter — im sozialen Wohnungsbau selbst ein für viele Mieter kaum tragbarer Mietpreis von 4 DM pro Quadratmeter Wohnfläche nicht mehr zur Kostendeckung ausreicht? Baukostenzuschüsse sind als Finanzierungsmittel im sozialen Wohnungsbau die Ausnahme. Die Verbilligung der Mieten wird in aller Regel mit öffentlichen Mitteln und durch Steuerverzichte bewirkt. Darüber hinaus verlangen die meisten Länder für eine gewisse Frist von dem Bauherrn des sozialen Wohnungsbaus sog. Aufwandsverzichte. Diese Aufwandsverzichte sind jedoch nach § 8 b Abs. 1 und 3 WoBindG auf 6 Jahre befristet. Der Gesetzgeber hat durch diese Vorschrift klargestellt, daß von den Bauherrn des sozialen Wohnungsbaus, die mit Hilfe öffentlicher Gelder Vermögen bilden, auch gewisse Gegenleistungen erwartet werden können. Im übrigen haben solche Aufwandsverzichte eine rationalisierungsfördernde Funktion. Immer wieder wird gegenüber dem sozialen Wohnungsbau der Vorwurf erhoben, eine Kostenmietgarantie verhindere den Wettbewerb und beseitige den auf einem freien Markt bestehenden Zwang zur Rationalisierung. Diese Argumentation ist dann nicht mehr stichhaltig, wenn die Länder — wie heute weitgehend üblich — eng kalkulierte Mietobergrenzen festsetzen und wenn die Bauherrn das Risiko der Überschreitung dieser Mietobergrenzen tragen. Die Bundesregierung hält daher Mietobergrenzen, die gewisse Aufwandsverzichte erfordern, für durchaus sachgerecht. Unabhängig davon können jedoch im Einzelfall die festgelegten Mietobergrenzen auch bei Ausschöpfung aller Rationalisierungschancen eine ausreichende Kostendeckung nicht ermöglichen. Eine solche Situation kann bei den gegenwärtigen Bau- und Finanzierungskosten und der Höhe der Förderung in einzelnen Ländern auch bei Mieten von 4,— DM eintreten. Allerdings entstehen besondere Kostenbelastungen weithin durch die derzeit überhöhten Kapitalmarktzinsen, wie sie sich als Folge der Stabilitätspolitik der Bundesregierung herausgestellt haben. Es wäre zwar möglich, diese Zinspolitik durch prozyklische Subventionen zu unterlaufen. Eine solche prozyklische Verstärkung der Förderung zugunsten des sozialen Wohnungsbaus ließe sich in gewissem Umfang aus der Zwecksetzung dieser Mittel rechtfertigen. Dennoch hält die Bundesregierung die Entscheidung mehrerer Länder, die ihre Förderungsmittel je Wohnung nicht entsprechend der gestiegenen Kapitalkosten erhöht haben, für vertretbar. Bei später günstigeren Kapitalmarktbedingungen können nämlich dann mit gleichem Finanzierungsvolumen bei unveränderter Miete mehr Wohnungen gefördert werden. Etwa freiwerdende Baukapazitäten lassen sich durch die zeitliche Verschiebung der Bewilligung öffentlicher Mittel gleichmäßiger auslasten. Wird sich entgegen dieser Argumentation eine Ermäßigung des Zinssatzes nicht herausstellen, dann kann auf die Dauer die Erhöhung der Kapitalkosten nur durch eine entsprechende Ausweitung der öffentlichen Förderungsmittel aufgefangen werden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 50 und 51): Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine Koordinierung der Bauinvestitionen bei den von ihr geförderten Forschungsinstituten zu erreichen, und welche zentrale Stelle der Bundesregierung ist hiermit beauftragt? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der vorliegenden Studien zur Mobilität der Forscher in den Forschungszentren seit Fertigstellung der Studien ergriffen, und wie stellt sie sich insbesondere die Regelung der Altersversorgung von Forschern hein Ausscheiden aus einem Forschungsinstitut unter dein Aspekt der Mobilität vor? Zu Nr. B 50: Selbstverständlich bemüht sich die Bundesregierung ständig, die notwendige Koordinierung der Bauinvestitionen bei den von ihr geförderten Forschungsinstituten zu erreichen. Dies gilt insbesondere auch für diejenigen Forschungseinrichtungen, die durch den Bundesminister für Forschung und Technologie betreut werden. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage weniger auf die Koordinierung unter bautechnischen Gesichtspunkten abzielt, als vielmehr auf die Koordinierung der Bauinvestitionen unter dem Aspekt der forschungspolitischen Erfordernisse. Gerade in dieser Hinsicht ergibt sich die Koordinierung natürlicherweise bei der Beratung und Aufstellung der Haushaltspläne. Wenn für eine bestimmte Forschungseinrichtung bestimmte Bauinvestitionen vorgesehen werden, dann selbstverständlich unter Abwägung dessen, was für andere Forschungseinrichtungen notwendig ist. 3220* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Mit diesem Hinweis erledigt sich zugleich auch der zweite Teil Ihrer Frage nach einer zentralen Koordinierungsstelle. Einer solchen Stelle bedarf es nicht, weil, wenn Sie so wollen, eine zentrale Koordinierung im Rahmen der Aufstellung der Haushalts- und Investitionspläne sichergestellt ist. Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich mich bei Ihrer sehr allgemein gehaltenen Frage zunächst auf diese wenigen Bemerkungen beschränke. Selbstverständlich bin, ich zu weiteren mündlichen oder schriftlichen Erläuterungen bereit, wenn Sie weitere ins Detail gehende Einzelfragen haben. Zu Nr. B 51: Die vorliegende, von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie der Quickborner Team GmbH und Metaplan GrubH enthält eine Reihe von Anregungen, die in die vom BMFT/BMBW eingeleiteten Diskussionen eingegangen sind. Die gegenwärtigen Bemühungen konzentrieren sich vor allem auf den Abbau gesetzlicher und tariflicher Mobilitätshemmnisse und auf die Einführung und Verbesserung mobilitätsfördernder Maßnahmen, die zum Teil, wie z. B. die postuniversitäre Weiterbildung, durch Einzelstudien vorbereitet werden müssen. Zur Zeit finden intensive Gespräche mit den betroffenen Institutionen zur Verbesserung der Mobilität statt. Im arbeitsrechtlichen Bereich zeichnen sich weitere Möglichkeiten einer verbesserten Berücksichtigung von Vordienstzeiten ab. Bei einem Wechsel zwischen Arbeitgebern, die (wie z. B. die Zentren) in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zusammengeschlossen sind, ist die Mitnahme von Versorgungsanwartschaften unproblematisch. Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber kann die Versicherung bei der VBL allerdings nur in gewissem Umfang freiwillig fortgeführt werden. Die Bundesregierung ist darüber hinaus bemüht, die bestehenden Möglichkeiten durch das vom Bundeskabinett am 19. September 1973 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung weiterzuentwickeln. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen B 52 und 53) : Welche Verfahren der Kohleveredelung fördert z. Z. die Bundesregierung, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit der Kohlevergasung mir Wasserstoff bzw. mit Sauerstoff? Welche Verfahren der Wasserstoffherstellung fördert z. Z. die Bundesregierung, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Wirtschaftlichkeit der Wasserstoffherstellung mittels „Wasserdampf, Vergasung von Kohle" und der „Wasserspaltung"? Zu Frage B 52: Die Bundesregierung fördert auf dem Gebiet der Kohleveredlung folgende Projekte: a) „Verfahren zur Herstellung von Formkoks" (Bergbauforschung GmbH, Essen) b) „Erforschung der Grundlagen für die Prozeßsteuerung der Steinkohlenaufbereitung" (Bergbauforschung GmbH, Essen) c) „Entwicklung von Verfahren zur Umwandlung fester fossiler Rohstoffe mit Wärme aus Hochtemperaturkernreaktoren" (Bergbauforschung GmbH, Essen; Rheinische Braunkohlenwerke AG, Köln; Kernforschungsanlage Jülich). Die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens zu c) ist in erster Linie unter dem Aspekt der zunehmenden Verknappung der Primärenergieträger Erdöl und Erdgas zu sehen. Einzelne Berechnungen hierzu enthält die Fichtner-Studie „Wirtschaftliche Aussichten von mit nuklearer Prozeßwärme erzeugtem technischem Wasserstoff". Das Verfahren ist umweltfreundlich, da keine schwefelhaltigen Verbrennungsgase anfallen. Zu Frage B 53: Die Bundesregierung fördert auf dem Gebiet der Wasserstoffherstellung folgende Projekte: a) s. oben unter c) b) Forschungsarbeiten zur Wasserstoffherstellung aus Wasser über chemische Umwandlungsprozesse werden von der gemeinsamen Forschungsstelle Ispra mit Mitteln von EURATOM durchgeführt; auch hierbei ist gegebenenfalls später mit dem Einsatz nuklearer Wärme zu rechnen. Die Frage zur Wirtschaftlichkeit des Projektes b) läßt sich beim derzeitigen Stand der Arbeiten noch nicht beantworten, da noch nicht einmal die technische Realisierbarkeit geklärt ist. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 54) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die weiteren Aufgaben der Heidelberger Studiengruppe für Systemforschung? Die Studiengruppe für Systemforschung soll fachlich und organisatorisch engeren Kontakt zur Wissenschaft und Praxis erhalten. Es wird deshalb angestrebt, die Teilgruppe Information und Dokumentation der Studiengruppe für Systemforschung in Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3221* die geplante Gesellschaft für Information und Dokumentation (GID) zu integrieren. Die restlichen Mitarbeiter, die vor allem mit Systemanalysen im Gebiet der Forschungsplanung und Forschungspolitik befaßt sind, sollen mit einer entsprechenden, mit Forschung und Technologie eng verbundenen Systemanalysegruppe zusammengeschlossen werden. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 55) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung in bezug auf die von Staatssekretär Dr. Hauff in „Bild der Wissenschaft" (September 1973) angekündigte Verbesserung der Technologie-FolgenAbschätzung? Eine umfassende Technologie-Folgen-Abschätzung im weitesten Sinne wird in der gegenwärtigen Diskussion verstanden als die systematische Untersuchung und Bewertung von direkten und indirekten Auswirkungen der im Einsatz befindlichen oder für spätere Anwendungen vorgeschlagenen Technologien auf die Gesellschaft, den einzelnen und die Umwelt. Eine der zu verbessernden Schwachstellen hierbei ist der Mangel an ausreichender Prognosekapazität der technischen Entwicklung und der Entwicklung der Wertmaßstäbe, mit denen zukünftige Technologien zu messen sein werden. Andererseits fehlt ein quantitatives Entscheidungsverfahren, welches die schwierige Aufgabe erfüllt, Informationselemente verschiedener Qualität — zum Beispiel solche aus dem Bereich der Ökologie, der Soziologie und der Wirtschaft — zu verknüpfen. Die Kosten/ Nutzen-Analyse ist hier weit überfordert. Zunächst weise ich darauf hin, daß ich in dem von Ihnen genannten Artikel noch keine Verbesserung angekündigt habe. Die Bundesregierung wird jedoch prüfen, wie Prognosekapazität in geeigneter Form organisiert werden kann. Zur Verbesserung von EntscheidungsfindungsVerfahren werden wir zunächst anhand einiger Fallstudien prüfen lassen, ob das sich hier anbietende Verfahren, mit dynamischen Computermodellen die Zukunft zu simulieren, helfen kann. Hierbei kann der Computer allerdings nur als Verarbeiter großer Mengen von Eingabedaten gesehen werden, was auf die erstgenannte Problematik zurückführt. Das Problem der Technologie-Folgen-Abschätzung stellt sich inzwischen in allen westlichen Industrieländern gleichartig; eine Reihe von Problemen haben zudem grenzüberschreitenden Charakter. Im Hinblick darauf mißt die Bundesregierung der Zusammenarbeit von Experten — auch aus der Bundesrepublik — in einer internationalen Arbeitsgruppe der OECD Bedeutung bei. Dabei geht es um die Erarbeitung einer gemeinsamen Verständigungsbasis und um Erfahrungsaustausch über die Bemühungen um Lösungsansätze für die gemeinsamen längerfristigen Probleme. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 3. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage B 56) : Welche Dienstposten und wie viele davon, in Prozentzahlen ausgedrückt, kann die Deutsche Bundespost für die berufliche Eingliederung Hörbehinderter zur Verfügung stellen, und wann ist mit entsprechenden Maßnahmen seitens der Deutschen Bundespost — insbesondere im Hinblick auf die Einführung der 40Stundenwoche im Herbst 1974, die bei der Deutschen Bundespost zwangsläufig zu weiteren Personaleinstellungen führen wird — zu rechnen? Die Einsatzfähigkeit Hörbehinderter hängt nicht nur von den Anforderungen der vorhandenen Arbeitsplätze, sondern besonders auch von dem Grad der Behinderung und der individuell verschiedenen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der Behinderten ab. Die Deutsche Bundespost schließt deshalb weder Hörbehinderte generell von der Einstellung aus, noch behält sie eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen speziell für Hörbehinderte vor. Dies wäre allein deshalb nicht sinnvoll, weil viele Arbeitsplätze, die an sich nicht für Hörbehinderte in Betracht kommen, gegebenenfalls nach organisatorischen Maßnahmen und Bereitstellung technischer Arbeitshilfen auch von Hörbehinderten wahrgenommen werden können. Es könnte sich für die Einstellung von Hörbehinderten als hinderlich erweisen, würde man bestimmte Arbeitsplätze als dafür geeignet kennzeichnen. Hinsichtlich der Einstellung Hörbehinderter, die als Schwerbeschädigte oder Gleichgestellte nach dem Schwerbeschädigtengesetz anerkannt sind, gilt für die Deutsche Bundespost die gesetzliche Beschäftigungspflicht. Die Zahl der Arbeitsplätze, die hiernach bei der Deutschen Bundespost Schwerbeschädigten und Gleichgestellten vorzubehalten sind, beträgt nach der letzten Erhebung (1. 10. 1972) 18 824, das entspricht 8 v. H. der anrechnungspflichtigen Arbeitsplätze (bei der Landespostdirektion Berlin 10 v. H.). Davon waren jedoch mangels geeigneter Bewerber nur 13 237 Arbeitsplätze mit Schwerbeschädigten und Gleichgestellten besetzt, das entspricht einem Erfüllungsstand von 5,7 v. H. Die Daten von der Erhebung nach dem Stand vom 1. 10. 1973 liegen z. Z. noch nicht vor. Die zuständigen Stellen der Deutschen Bundespost sind gehalten, vor der Neubesetzung freier Arbeitsplätze zu prüfen, ob diese für die Beschäftigung Schwerbeschädigter oder Gleichgestellter geeignet sind und ob entsprechende Bewerber vorhanden sind. 3222* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 Die Deutsche Bundespost unternimmt alle Anstrengungen, den infolge der Arbeitszeitverkürzung am 1. 10. 1973 zu erwartenden Personalmehrbedarf durch Rationalisierung soweit wie möglich aufzufangen. Da im übrigen die Tätigkeit in weiten Bereichen des Post- und Fernmeldewesens, vor allem die Beamtentätigkeiten, eine je nach Laufbahn unterschiedlich lange mehrjährige Ausbildung erfordern, waren die für Ende 1974 in den verschiedenen Laufbahnen benötigten Arbeitskräfte bereits in den letzten Jahren im Rahmen der mittelfristigen Personalplanung der Deutschen Bundespost als Nachwuchskräfte einzustellen. Die Deutsche Bundespost sieht aufgrund dieser Gegebenheiten gegenwärtig keine Veranlassung, besondere Maßnahmen hinsichtlich der Einstellung Hörbehinderter zu ergreifen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 57) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von ihr angestrebte Chancengleichheit für begabte Schulkinder aus ländlich abgelegenen Gebieten im Zonenrandgebiet nicht nur durch übermäßig lange Schulwege zu den weit abgelegenen Gymnasien gefährdet wird, sondern auch durch das gestiegene Fahrgeld, das insbesondere bei kinderreichen Familien so hoch zu Buche schlägt, daß diesen Kindern eine höhere Schulbildung aus diesem Grund vorenthalten wird, und welche Maßnahmen (z. B. Subventionen, Steuerermäßigungen) gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um ihr Ziel, Chancengleichheit für alle Kinder, auch fur Kinder aus vielköpfigen, sozial schwachen, in ländlich abgeschiedenen Gebieten lebenden Familien zu verwirklichen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß gerade in ländlichen Räumen erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um auch dort Chancengleichheit in gleichem Maße wie in Verdichtungsräumen zu gewährleisten. Im Bildungsgesamtplan haben daher Bund und Länder Zielvorstellungen niedergelegt, die insbesondere das Bildungsangebot in ländlichen Räumen verbessern sollen. So soll z. B. das Angebot an Ganztagsschulen unter besonderer Berücksichtigung sozialpolitischer Gesichtspunkte entwickelt werden. Auch zahlreiche von der Bundesregierung im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung geförderte Modellversuche dienen der Verbesserung der Bildungschancen in ländlichen Räumen. Im Zonenrandgebiet werden eine Reihe von Modellversuchen, vor allem in der Mittel- und Oberstufe, durchgeführt, wobei auch die Förderung der beruflichen Bildung eine große Bedeutung hat. Die Bundesregierung fördert im Zonenrandgebiet insbesondere den Bau und die Einrichtung von Schulen und ermöglicht auf diese Weise vielen Gemeinden die Entwicklung eines modernen und leistungsfähigen Schulsystems. Die Schulen müssen aber wegen der notwendigen Vielfalt des Bildungsangebots eine gewisse Größe haben, woraus sich entsprechende Schulwege ergeben. Die Länder und Gemeinden richten daher in verstärktem Maße Schülertransportlinien ein, die kostenlos oder zu sehr geringen Gebühren benutzt werden können. Die Einrichtung dieser Linien fällt in die Zuständigkeit der Schulträger. Bund und Länder haben jedoch bei den Ausbauplanungen im Bildungsgesamtplan die Beförderungskosten im Finanzierungsteil berücksichtigt. Man ist davon ausgegangen, daß in den nächsten Jahren mit einer erheblichen Ausweitung des Kreises der Beförderten zu rechnen ist. Die Steigerungsraten sind entsprechend gestaltet worden. Im übrigen werden Schülern und Auszubildenden ermäßigte Tarife bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gewährt. Die Probleme kinderreicher Familien werden etwa durch Geschwisterermäßigungen besonders berücksichtigt. Darüber hinaus möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die geplante Reform des Familienlastenausgleichs im Rahmen der Steuerreform hinweisen. Die erheblichen Verbesserungen, die die Bundesregierung hier bei der Regelung des Kindergeldes vorgeschlagen hat, werden mit dazu beitragen, die Bildungschancen von Kindern aus kinderreichen und sozial-schwachen Familien zu verbessern. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage B 58) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Kindern von Verfolgten des Naziregimes bei der Zuteilung von Studienplätzen ein besonderer Bonus gewährt werden soll? Die Bundesregierung tut alles in ihren Möglichkeiten Liegende, um denen, die in der Zeit des Nationalsozialismus etwa aus rassischen Gründen verfolgt worden sind, zu helfen. Das gilt auch für die Kinder dieser Verfolgten, wenn sie aufgrund der Verfolgung ihrer Eltern selbst besondere Nachteile erlitten haben. Dies wird jeweils im einzelnen zu prüfen sein. Unter diesem Gesichtspunkt wird man auch jeweils im Einzelfall zu prüfen haben, ob die Versagung eines Studienplatzes deshalb eine außergewöhnliche Härte für den Bewerber wäre, weil seine Eltern Verfolgte des Naziregimes waren. Das gegenwärtige im Staatsvertrag der Länder geregelte Zulassungsverfahren sieht eine solche individuelle Prüfung der Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Danach wird eine außergewöhnliche Härte bejaht, wenn die Ablehnung des Zulassungsantrages für den Studienbewerber mit Nachteilen verbunden wäre, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung überlicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. Zu derartigen Nachteilen gehören: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 55. Sitzung. Bonn, Freitag, den 5. Oktober 1973 3223* — besondere und soziale familiäre Umstände des Bewerbers, die die alsbaldige Aufnahme des Studiums in dem an erster Stelle genannten Studiengang erfordern sowie — Zeitverluste bei der Aufnahme des Studiums, die vom Bewerber nicht zu vertreten sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Rahmen dieser von den Ländern getroffenen Regelung der besonderen Situation der Kinder von Verfolgten des Naziregimes gebührend Rechnung getragen werden kann. Auch in dem Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes ist vorgesehen, daß sogar bis zu 20 v. H. der insgesamt verfügbaren Plätze an Bewerber vergeben werden, für die die Versagung der Zulassung eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Die Ausgestaltung dieser Rahmenregelung wird dem Landesrecht obliegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das wird sich nach Abschluß unserer Arbeiten ergeben.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Konrad auf:
Welche Änderungen und Ergänzungen des Wasserhaushaltsgesetzes sind erforderlich, um bei Giften und wassergefährdenden Stoffen den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung in allen Fällen sicherzustellen?
Bitte, Herr Bundesminister!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Bei Giften und sonstigen wassergefährdenden Stoffen, die der Verwendung oder auch der Wiederverwendung dienen und die damit kein Abfall im Sinne des Abfallbeseitigungsgesetzes sind, muß der Schutz der Gewässer durch die wasserrechtlichen Vorschriften sichergestellt werden. Das ist bis jetzt nur ungenügend der Fall. Für das Lagern solcher Stoffe, vornehmlich also für Tatbestände, die keine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung darstellen, fehlen derzeit die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsvorschriften noch weitgehend. Die Bundesregierung hat daher in dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz, der dem Bundestag für die erste Beratung vorliegt, vorgeschlagen, einen neuen § 19 g über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoffe in das Wasserhaushaltsgesetz einzufügen. Auch der Bundesrat wird, so hoffe ich, die Dringlichkeit der nach § 19 g vorgesehenen Regelungen jetzt einsehen und seine bisherige ablehnende Haltung gegen diese Vorschrift und gegen die damit zusammenhängende Notwendigkeit, dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für den Wasserhaushalt einzuräumen, aufgeben. Ich habe Anlaß zu dieser Erwartung, und zwar um so mehr, als eine Reihe von Bundesländern das schon frühzeitig erklärt hat.
    Selbstverständlich muß auch verhütet werden, daß die in der Anlage zu § 19 g aufgeführten Gifte und sonstigen wassergefährdenden Stoffe in die Gewässer eingeleitet werden. In meinem Hause wird daher geprüft, welche Möglichkeiten in dieser Hinsicht noch bestehen, um den Gewässerschutz effektiver zu regeln. Die Bundesregierung wird bemüht sein, die sich aus dieser Prüfung ergebenden Vorschläge möglichst bald vorzulegen.