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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Inhalt! Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen-und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1043) — Erste Beratung — Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 3025 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 3033 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3036 C Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 3041 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 3046 A Dr. Ehrenberg (SPD) 3051 D Dr. Vohrer (FDP) 3054 B Vogt (CDU/CSU) 3056 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3057 D Gaddum, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 3062 B Höcherl (CDU/CSU) 3077 B Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 3080 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 3082 D Frau Huber (SPD) 3084 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3085 D Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Erhöhung der Ausbeutesätze bei Kernobst und Errechnung der steuerfreien Überausbeute bei ablieferungsfähigem Branntwein Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3064 B, D, 3065 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 3064 C, D, 3065 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3065 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3065 A Frage A 40 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Durchführung von Kontrollbränden zur Ermittlung besonders festzusetzender Ausbeutesätze für Kernobst Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3065 D, 3066 A, B, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3066 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3066 B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3066 C Frage A 121 des Abg. Böhm (Melsungen) CDU/CSU): Äußerungen des Bundesministers Bahr über den Besuch westdeutscher Bürger aus zonengrenznahen Kreisen Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3066 D, 3067 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3067 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 3067 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3067 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3067 B Dr. Marx (CDU/CSU) 3067 C Frage A 128 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . . 3067 D, 3068 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 3068 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3068 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3068 C Frage A 55 der Abg. Frau Huber (SPD) : Möglichkeit vorzeitiger Ableistung des Ersatzdienstes Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3068 D, 3069 A Frau Huber (SPD) . . . . . . . 3069 A Fragen A 57 und 58 des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Unzumutbare Zeiträume zwischen Stellung des Antrags auf Sozialrente und erster Rentenzahlung — Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zu Vorschußzahlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3069 B, 3070 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3069 D, 3070 B, C Fragen A 59 und 60 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich des Mitspracherechts des Betriebsrates bei der betrieblichen Ruhegeldregelung für Pensionsrückstellungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3070 D, 3071 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 3070 D, 3071 A, B, C Frage A 61 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Arbeitsunfälle ausländischer Arbeitnehmer infolge fehlender Bedienungsanweisungen für Maschinen in der entsprechenden Landessprache Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3071 C, 3072 A, B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 3072 A Frage A 63 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Ausdehnung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3072 B, C Dr. Holtz (SPD) 3072 C Frage A 107 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Förderung der Wohnraumversorgung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 3072 D, 3073 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3073 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 3073 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3073 D Fragen A 66 und 67 des Abg. Horn (SPD) : Ausbildung der Soldaten als Prüfer für Luftfahrtgerät und Bewertung dieser Tätigkeit im Vergleich zum Tarifvertrag über die Eingruppierung in gleicher Tätigkeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 A Frage A 68 des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Verdacht des DGB, Kreis Darmstadt, betr. Einziehung von Jugendvertretern zum Zwecke der Verkürzung ihrer Amtszeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 C, D Pfeffermann (CDU/CSU) 3074 D Frage A 69 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums betr. Einladungen der chinesischen Botschaft in Bonn an höhere Offiziere des Ministeriums Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3075 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 3075 A, B Frage A 81 des Abg. Hoffie (FDP) : Verbot der Kinderbeförderung auf Vordersitzen in Personenkraftwagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3075 C, D, 3076 A Hoffie (FDP) . . . . . 3075 D, 3076 A Frage A 85 des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Gründe für Nichtbefassung des Deut- schen Bundestages mit dem Verkehrs- programm „Der Mensch hat Vorfahrt" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 B, C Lemmrich (CDU/CSU) . . 3076 B, C Fragen A 86 und 87 des Abg. Ollesch (FDP) : Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 D, 3077 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 3077 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 III Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucks ache 7/1036) Dürr (SPD) .. . 3087 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3088 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 3089 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 3089 D Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/1037) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3090 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 3091 B Liedtke (SPD) 3092 A Groß (FDP) 3092 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) — Erste Beratung — Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 3093 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 3094 C Zywietz (FDP) 3095 B Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3096 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) 3096 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/1005) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3096 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Abg. Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann u. Gen.) (Drucksache 7/874 [neu]) — Erste Beratung — Breidbach (CDU/CSU) . . 3096 D, 3100 D Dr. Farthmann (SPD) 3097 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3099 C Große Anfrage betr. Städtebau und Städtebaupolitik (Abg. Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen 7/881, 7/962) Dr. Schneider (CDU/CSU) 3101 D, 3128 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3108 D Conradi (SPD) . . . . . . . . 3112 B Mick (CDU/CSU) 3115 D Engelhard (FDP) 3118 B Schwedler (SPD) 3120 C Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 3122 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3125 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1021), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/719 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3130 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekosten- und Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache 7/283); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1052), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1038) — Zweite und dritte Beratung — 3131 A Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — (Drucksachen 7/848, 7/ 1007) . . . . . . . . . . 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/834, 7/1015) 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — (Drucksachen 7/847, 7/1020) 3131 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung über die Veräußerung einer 1;9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksachen 7/772, 7/1016) . . . . 3131 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/595, 7/1017) 3131 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksachen 7/282, 7/1018) 3132 A Nächste Sitzung 3132 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3133* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ratifizierung des Brüsseler Übereinkommens über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen . . 3133* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Notariatskosten beim Eigentumsübergang landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch Erbfolge und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 3134* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1044 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Vorbereitungen der Bundesländer zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten und zur Schaffung der notwendigen Zahl von Plätzen in solchen Anstalten 3134* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung — Vorliegen konkreter Vorarbeiten und wesentlicher Inhalt der Reform . . . . 3134* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Gesamtsumme der in Chile verstaatlichten oder enteigneten Vermögen von Deutschen und Ausgleichsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland 3135* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Ahndung dieser Verstöße 3135* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Verbesserung der allgemeinen Lage der Schauspieler ... . 3135* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Wahlmöglichkeit der Knappschaftsversicherten beim Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der Krankenkasse 3136* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung ihres Aktionsprogramms zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer 3136* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorverlegung des Dienstschlusses der Wehrpflichtigen an Freitagen 3137* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung von Entziehungsanstalten für Jugendliche 3137* D Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe 3138* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Überprüfung der Notwendigkeit von Investitionen im Straßenbau 3138* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Vorarbeiten zum Saarausbau 3139* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Immer (SPD) : Schaffung einer Bundesaufsicht für die Finanzierung von Altenheimen 3139* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3025 54. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 8. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 4. 10. Dr. von Bismarck 4. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Collet 14. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Hornhues 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Dr. Mikat 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27.10. Dr. Penner 5. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) 6. 10. Frau Schroeder (Detmold) 4. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schweitzer 4. 10. Seefeld ' 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 22) : Wann gedenkt die Bundesregierung das Brüsseler Obereinkommen über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen von 1962 dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, und welche Gründe haben die Bundesregierung zu der bisherigen Verzögerung veranlaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen zu Beginn des Jahres 1974 vorzulegen. Das bisher einzige deutsche Reaktorschiff, „Otto Hahn", ist im Jahre 1968 in Dienst gestellt worden. Vor diesem Zeitpunkt bestand wenig Interesse an einer Ratifizierung des Übereinkommens, da dieses nur in Kraft tritt, wenn unter der Flagge wenigstens eines Vertragsstaates ein Reaktorschiff betrieben wird, und da alle Staaten mit Reaktorschiffen erklärt hatten, daß sie das Übereinkommen nicht ratifizieren werden. Nach Indienststellung der „Otto Hahn" bemühte sich die Bundesregierung zunächst, mit den Staaten, die für einen Besuch des Schiffes in Frage kommen, zweiseitige Abkommen abzuschließen; dieses Verfahren war früher auch von den USA für deren Reaktorschiff „Savannah" gewählt worden. Dies erschien vor allem deshalb zweckmäßig, weil eine Umfrage bei den maßgebenden Staaten wenig Bereitschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 ergeben hatte. Da die Verhandlungen über die zweiseitigen Abkommen sich als zeitraubender und schwieriger erwiesen haben als zunächst angenommen worden war, erschien später doch der Weg der Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 erfolgversprechender. Nach den bisherigen Verhandlungen besteht nunmehr auch die Hoffnung, daß die Staaten das Übereinkommen ratifizieren werden, die von der „Otto Hahn" angelaufen werden sollen; bisher ist das Übereinkommen nur von Portugal, Madagaskar und der Demokratischen Republik Kongo ratifiziert worden. Die Vorbereitung des Vertragsgesetzes erwies sich als schwierig, weil das Übereinkommen von Grundsätzen des deutschen Atomrechts abweicht. 3134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Dabei muß insbesondere darauf geachtet werden, daß der haftungsrechtliche Schutz der Bevölkerung gegen nukleare Risiken von Reaktorschiffen möglichst weitgehend an den gegenüber dein Übereinkommen höheren Haftungs- und Deckungsstandard des deutschen Atomrechts angepaßt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A. 23) : Trifft es zu, daß beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Wertberechnung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des .Justizkostenrechts vorn 28. Dezember 1968 (BGBl, I S. 1458) auf der Grundlage des Verkehrswerts erfolgt, daß der Verkehrswert damit auch zur Basis für die Berechnung der Notarialskosten herangezogen wird und daß dadurch beispielsweise beim Eigentumsübergang im Wege des Erbgangs stark erhöhte Notariatskosten (his zum 10fachen des Betrags, der hei der Zugrundelegung des Einheitswerts anfallen würde) entstehen, obwohl der Verkehrswert beim Eigentumsübergang durch Erbfolge ein weitgehend unrealistischer Wert ist, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den besonderen in der Landwirtschaft bestehenden Verhältnissen durch einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen? 1. Es trifft zu, daß für die Wertberechnung beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken § 19 der Kostenordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Justizkostenrechts maßgebend ist. Hiernach ist der Regelwert der Verkehrswert. Dieser gilt auch für die Notargebühren. Dadurch entstehen höhere Notargebühren, als nach dem früheren Recht, weil damals grundsätzlich der Einheitswert maßgebend war. 2. Der Neufassung des § 19 der Kostenordnung lag das Bestreben zugrunde, den Geschäftswert der Kostenordnung stärker dem wirklichen Wert des Geschäftsgegenstandes anzunähern. Dieses Bestreben hat in der Vorschrift zutreffenden Ausdruck gefunden. Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschrift für die Landwirtschaft nicht zumutbar ist. Ihre Auswirkungen werden aber weiterhin sorgfältig beobachtet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1044 Frage A 26) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die zur Zeit von den Bundesländern erfolgenden Vorbereitungen zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten bzw. die bereits laufenden Arbeiten in einigen wenigen Anstalten dieser Art nicht ausreichen um sicherzustellen, daß bei Inkrafttreten des § 65 StGB in der Fassung des 2. Slrafrechisreformgesetzes die notwendige Zahl von Plätzen in solchen Anstalten zur Verfügung stehen wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten eine be- sonders wichtige kriminalpolitische Aufgabe ist und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine sozialtherapeutische Behandlung der dafür geeigneten Straftäter zu gewährleisten. Sie erkennt an, daß die Länder in den vergangenen Jahren bedeutsame Schritte unternommen haben, um diesem Ziel näher zu kommen; die Einrichtung von Versuchsanstalten hat sich als zweckmäßig und nützlich erwiesen. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß das vom Zweiten Gesetz zur Reform des Strafrechts vorgezeichnete Programm der sozialtherapeutischen Behandlung eines großen Täterkreises die Länder nicht nur in finanzieller, sondern auch in personeller und organisatorischer Hinsicht vor schwierige Probleme stellt. Die Bundesregierung hat deswegen Verständnis dafür gehabt, daß auf Anregung der Länder nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt aufgrund des Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den 1. Januar 1978 verschoben worden ist. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenwirken aller Beteiligten Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen der von der Bundesregierung vertretenen Kriminalpolitik entsprechen. Die Bundesregierung hat - sich in vielfachem Meinungsaustausch mit den Ländern davon überzeugen können, daß auch die Länder eine dieser Zielsetzung entsprechende Lösung anstreben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 27 und 28) : Erwägt die Bundesregierung über das erste Strafverfahrensreformgesetz hinaus in absehbarer Zeit eine Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung, da, wie häufig schon, auch jetzt wieder am Fall Brühne -die Mangelhaftigkeit des gel-tendon Wiederaufnahmerechts deutlich geworden ist? Wenn ja, welche konkreten Vorarbeiten liegen vor, und was wird der wesentliche Inhalt der beabsichtigten Reform sein? Zu Frage A 27: Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ist nur erster Schritt zu einer umfassenden Erneuerung dieses Rechtsgebiets. Ziel der in dem Entwurf enthaltenen Bestimmungen über die Wiederaufnahme ist es vor allem, dem zu Unrecht Verurteilten, der ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben möchte, aber das für einen erfolgversprechenden Antrag erforderliche Material noch nicht vollständig zusammentragen konnte, eine Hilfe zu geben. Eine weitergehende Verbesserung der Vorschriften über die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens wird durch die im Ersten Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts enthaltenen Vorschläge nicht überflüssig. Insbesondere die Prüfung der Frage, in wel- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3135' cher Weise die Wiederaufnahmegrunde zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO) ergreifende Neuregelung erforderlich ist, setzt jedoch umfangreiche Vorarbeiten voraus, die angesichts der schwieriger Problematik der zu regelnden Materie und ihre] Verflechtung mit Fragen des erstinstanzlichen Verfahrens und des Rechtsmittels mit besondere] Gründlichkeit geleistet werden müssen. Zu Frage A 28: Der Strafrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer und die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes haben sich bereits mit der Reform des Wiederaufnahmerechts befaßt und konkrete Vorschläge gemacht. Auch die aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen gebildete Arbeitsgruppe „Strafverfahrensreform" hat in mehreren Sitzungen Reformfragen aus dem Bereich der Wiederaufnahme erörtert. Schließlich hat das Bundesministerium der Justiz selbst Untersuchungen eingeleitet, die von drei erfahrenen richterlichen Praktikern vorgenommen werden. Dabei werden abgeschlossene Verfahren ausgewertet, in denen Wiederaufnahmeanträge auf sofortige Beschwerde vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen worden sind, weil die Voraussetzungen des § 359 Nr. 5 StPO nicht vorgelegen haben. Diese Untersuchungen erstrecken sich zunächst auf sämtliche einschlägige Verfahren des Jahres 1970; das sind etwa 200. Diese Untersuchung wird voraussichtlich binnen Jahresfrist zum Abschluß gebracht werden können. Der noch zu erwartende 3. Band der „Fehlerquellen im Strafprozeß" von Professor Karl Peters, der mit der Forschungsstelle für Strafprozeß und Strafvollzug an der. Universität Tübingen über 1000 abgeschlossene Verfahren untersucht hat, wird weitere wertvolle Hinweise für eine Reform geben. Die aus allen diesen Vorarbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in einem Referentenentwurf eines weiteren Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ihren Niederschlag finden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/10044 Frage A 43) : Wie hoch ist die Gesamtsumme der unter der Präsidentschaft Allende in Chile verstaatlichten oder — u. a. durch illegale Landbesetzungen — enteigneten Vermögen von Deutschen, und in welcher Form und Höhe wurden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Ausgleichsansprüche geltend gemacht? Die Maßnahmen der chilenischen Regierung haben nicht nur Enteignungen im eigentlichen Sinn Zulu Gegenstand gehabt. Auch durch Maßnahmen anderer Art, z. B. Transferbeschränkungen, ist es zu Vermögensverlusten gekommen. Einen genauen Überblick über das in Chile verlorengegangene deutsche Vermögen hat die Bundesregierung jedoch nur insoweit, als sie für Kapitalanlagen deutscher Investoren in Chile Garantien zur Absicherung des politischen Risikos übernommen hat. Der Bund hat Kapitalanlagegarantien in Höhe von insgesamt 34 801 060,— DM übernommen. Bisher sind Entschädigungsansprüche in Höhe von rd. 10,5 Mio DM angemeldet worden. Es handelt sich hierbei um Ansprüche aus Garantien des Bundes für Kapitalanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Haushaltsgesetz 1973. Bisher wurden vom Bund Entschädigungen in Höhe von 3 016 980,81 DM gezahlt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß darüber hinaus auch nicht durch Kapitalanlagegarantien abgesicherte deutsche Investoren Vermögensschaden erlitten haben. Über das Ausmaß des Verlustes stehen jedoch keine Unterlagen zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 45) : Trifft es zu, daß von zahlreichen gewerblich tätigen Wohnungsvermittlern in der Bundesrepublik Deutschland ständig gegen die zwingende Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1748) verstoßen wird, und wenn ja, sind der Bundesregierung Intormalionen darüber zugänglich, ob und in welchem Ausmaß bislang von der Möglichkeit einer Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschrift gemäß § 8 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gebrauch gemacht worden ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Vermittler von Wohnräumen entgegen der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz in der Werbung und insbesondere in Zeitungsinseraten die Angabe von Mietpreisen unterlassen. Häufig wird es unterlassen, auf die vom Wohnungssuchenden neben dem Mietzins zusätzlich zu erbringenden Nebenleistungen hinzuweisen. Anstelle der vorgeschriebenen Angabe der Berufsbezeichnung des Wohnungsvermittlers finden sich oft lediglich Abkürzungen, die auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband hinweisen. Über das genaue Ausmaß dieser Verstöße, die Anzahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren und die Höhe der im einzelnen verhängten Bußgelder liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor. Auch die Länder haben z-. Z. noch kein genaues statistisches Material hierüber. Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 56) : 3136* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im September 1971 nur 2334 Schauspieler und 1246 Schauspielerinnen — insgesamt also 3580 — im Engagement waren, ihnen gegenüber aber 5146 engagementsuchende Schauspieler standen, die sogenannte Dunkelziffer nicht gemeldeter Arbeitsloser oder in anderen Berufen zeitweilig tätiger Schauspieler nach Schätzung von Fachleuten darüber hinaus 10 (100-15 000 betragen soll, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die allgemeine Lage dieser Berufsgruppe zu verbessern? Die von Ihnen genannten Zahlen zur Arbeitsmarktsituation der Schauspieler stimmen mit den Angaben überein, die der Bundesregierung vorliegen. Diese Daten sind allerdings interpretationsbedürftig: Bei den genannten 3 580 Schauspielern im Engagement handelt es sich lediglich um diejenigen, die in der Spielzeit 1971/72 bei den Bühnen unter Vertrag standen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten bei Fernsehen und Funk, sowie beim Film sind darin nicht enthalten. Zum anderen ist die Zahl der Arbeitsuchenden nicht mit der Zahl der tatsächlich Arbeitslosen identisch. Dies gilt in besonderem Maße für Berufe mit hoher Mobilität, wie es der Schauspielberuf ist. Demnach läßt sich aus der Zahl der engagementsuchenden Schauspieler allein kein zureichender Rückschluß auf die tatsächliche Beschäftigungssituation ziehen. Zum 30. September dieses Jahres wurde im übrigen von der Bundesanstalt für Arbeit eine Sondererhebung über die Arbeitslosen durchgeführt, die auch Auskunft über die Berufe geben wird. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Daten nachzuliefern, sobald sie mir vorliegen. Um weitere gesicherte Informationen zu erhalten, hat die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation für Schauspieler zum Gegenstand des Forschungsprogramms zur Künstlerenquete gemacht. Hierbei soll vor allem versucht werden, die tatsächliche Beschäftigungslage zu erhellen und die Gründe für ein vorhandenes Ungleichgewicht aufzudecken. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Anhaltspunkte dafür geben, ob und welche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, daß die Ausweitung des Stellenangebots im wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. Gemeinden fällt. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch darauf aufmerksam machen, daß die Bundesanstalt für Arbeit ihre Vermittlungseinrichtungen auf diesem Gebiet erst in jüngster Zeit den modernen Erfordernissen angepaßt hat und weiter anpassen wird. Ich werde dem Präsidenten der Bundesanstalt im übrigen von dem Interesse an dem Ausbau der Vermittlungstätigkeit, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, Mitteilung machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament vorzuschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen dahin gehend zu ändern, daß auch der Versicherte der Knappschaft beim Eintritt des Versicherungsfalls wählen kann, bei welcher Krankenkasse er Mitglied werden oder bleiben will, wie das bei den Versicherten der Arbeiter- und Angestelltenvesicherung möglich ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob Bezieher einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung weiterhin Mitglied der Krankenkasse bleiben können, der sie vor der Rentenantragstellung angehört haben, oder ob für die Krankenversicherung dieser Rentner ausschließlich die Bundesknappschaft zuständig bleiben muß. Die Entscheidung hängt davon ab, wie künftig die Krankenversicherung der Rentner finanziert wird. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 64): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Verwirklichung ihres Aktionsprogramms vom 6. Juni 1973 zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer? Bereits vor Verabschiedung des Aktionsprogramms vom 6. 6. 1973 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat die Bundesregierung vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen ausländischer Kinder und Jugendlichen eingeleitet. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 3. 12. 1971 für die schulische Förderung ausländischer Kinder zu sehen. Die Maßnahmen der Länder werden von der Bundesregierung unterstützt durch Modellversuche und Projekte der Bildungsforschung. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß sowohl die Eingliederung in das deutsche Schulsystem als auch die Förderung der Rückkehrfähigkeit durch muttersprachlichen Unterricht gleichrangige Ziele darstellen. Obwohl die Doppelnatur der bildungspolitischen Zielsetzung — Förderung der Eingliederung, aber auch Offenhalten der Rückkehr — große schulische und psychologische Probleme aufwirft, kann mit einer Verbesserung der Bildungschancen auch ausländischer Kinder gerechnet werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz legt die Bundesregierung bei ihren Förderungsmaßnahmen besonderes Gewicht auf solche Projekte, die das Einleben und die Eingliederung in das deutsche Schul- und Bildungswesen erleichtern. Diese Hilfe ist nämlich auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, die nach einigen Jahren in ihr Heimatland zurückkehren werden. Es wäre dem einzelnen gegenüber wie sozialpolitisch falsch, diese Kinder im Hinblick auf eine erwartete Rückkehr für mehrere, entscheidende Jahre ihrer Entwicklung einer ghettoartigen Isolierung auch im Bildungswesen zu unterwerfen. Bei der wachsenden Zahl ausländischer Arbeitneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3137* mer erweisen sich die außerhalb der Schule, in Familie und Nachbarschaft liegenden Kräfte nationaler Sprache, Kultur und Tradition als starkes Gegengewicht, um in Verbindung mit schulischen Sondermaßnahmen (z. B. muttersprachlicher Unterricht) auch die Fähigkeit zur Wiedereingliederung über längere Zeit zu erhalten. Von den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen nenne ich einige Beispiele: — Entwicklung eines Medienprogramms „Deutsch für Ausländer" durch das Institut für Film und Bild in München in Verbindung mit anderen Institutionen — Modellprogramme zur Fortbildung von Lehrern für den Unterricht von ausländischen Kindern — Modellprogramme mit verschiedenen Organisationsformen und Arbeitsverfahren zur Vorbereitung ausländischer Kinder auf die Eingliederung in den regulären Unterricht — Programme der Hausaufgabenhilfe, die zugleich deutsche und ausländische Kinder und Familien zusammenführen sollen — Modellversuche in der beruflichen Bildung, z. B. ein einjähriger Förderkurs bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung im Betrieb zur Vorbereitung auf ein Ausbildungsverhältnis. Die Förderung erfolgt zum Teil durch den Bundesminister für Arbeit, und Sozialordnung, zum Teil durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen eines Programms der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, daß im Bildungsgesamtplan die ausländischen Kinder und Jugendlichen bei allen Planungen berücksichtigt worden sind. Man kann davon überzeugt sein, daß die von Bund und Ländern begonnene Bildungsreform gerade den ausländischen Kindern und Jugendlichen helfen wird, ihre Lebenschancen in der Bundesrepublik wahrzunehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 65): Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, dem Anliegen vieler Wehrpflichtiger Rechnung zu tragen und ihnen, im Hinblick auf die enorme Verkehrsdichte auf den Straßen und die Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Wochenende, wenigstens zweimal im Monat am Freitag zu einem früheren Zeitpunkt als bisher dienstfrei zu gewähren, damit die weit entfernt wohnenden Wehrpflichtigen ohne Komplikationen ihren Heimatort erreichen können? Ihre Frage nach Vorverlegung des Dienstschlusses an Freitagen, um der zunehmenden Verkehrsdichte auf den Straßen und der Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu entgehen, spiegelt das Anliegen vieler Wehrpflichtiger wider. Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber bereits vor 11/2 Jahren im Mai 1972 aus Fürsorgegründen Überlegungen zur Verringerung der Belastung auf Straße und Schiene während der Verkehrsspitzen angestellt. Als Ergebnis wurde am 15. Mai 1972 eine Neuregelung des Samstagsdienstes und des Dienstschlusses an Freitagen mit einem Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr verwirklicht. Darin ist vorgesehen, daß die Kommandeure entsprechend den Notwendigkeiten in ihren Bereichen den Dienstschluß an Freitagen zwischen 14.30 und 17.00 Uhr nach Einheiten zeitlich gestaffelt befehlen können. Die dadurch ausfallenden Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag voll nachzuholen. Der Dienstbeginn am Montag bleibt unverändert. Darüber hinaus ermöglicht der Ermessensspielraum der Disziplinarvorgesetzten nach wie vor jederzeit für Einzelfälle Abweichungen von dieser Regelung. Ausdrücklich festzustellen bleibt jedoch für die Praxis, daß bei der Handhabung dieses Erlasses die Erfordernisse des Bereitschaftsdienstes und besonders der Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch auf geregelte Arbeitszeit im Sinne einer „5-Tage-Woche" für Soldaten kann jedoch nicht abgeleitet werden. Auch die „Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten" kann für die Dienst-Zeiteinteilung der Soldaten nicht verbindlich sein. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 75) : Was kann ich als Abgeordneter antworten, wenn zahlreiche Eltern mich fragen, wo es Einrichtungen der in § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes vorgesehenen Art gibt, in denen Jugendliche mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden können? Einrichtungen der von Ihnen angesprochenen Art sind solche zur Unterbringung straffällig gewordener Jugendlicher, die als Drogenabhängige oder Alkoholkranke anzusehen sind. Ihre Einweisung wird durch Gerichtsbeschluß verfügt; eine freiwillige Unterbringung ist nicht möglich. Für die Einrichtungen nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes sind die Länder allein zuständig. Grundsätzlich ist es möglich, jede geschlossene Einrichtung, in der eine Entziehungsbehandlung möglich ist, als Einrichtung nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes anzuerkennen. So können auch geschlossene psychiatrische Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die allgemeine Auffassung geht allerdings heute dahin, drogenabhängige Jugendliche nicht in derartige psychiatrische Einrichtungen einzuweisen, sondern für sie Spezialeinrichtungen 3138' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 zu schaffern. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeit bestehenden Einrichtungen nach § 93 a als nicht ausreichend anzusehen sind. Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Ver- wirklichung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittclmißbrauchs hat sie deshalb im Bundeshaushalt bei Kapitel 15 02 Titel 532 07 für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel ausgewiesen und sich bemüht, die Länder daran zu interessieren, derartige Einrichtungen zu schaffen. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind eventuell unter Beteiligung Berlins derzeit bemüht, ein leerstehendes Bundeswehrkrankenhaus zu einer Einrichtung nach § 93 a Jugendgerichtsgesetz umzubauen. Eine weitere Einrichtung soll im süddeutschen Raum entstehen. Für den Fall, daß Ihre Frage nicht nur auf die für straffällig gewordene Jugendliche vorgesehenen geschlossenen Einrichtungen beschränkt. ist, kann darauf hingewiesen werden, daß auf dem Gebiet der therapeutischen Versorgung drogenabhängiger Jugendlicher eine gewisse Entspannung eingetreten ist. Die Modellförderung des Bundes zum Beispiel für die Spezialkliniken im Hamburg und Berlin haben initiativ gewirkt. Die Akutversorgung ist im wesentlichen sichergestellt. Um die Kontakt- und Beratungsstellen bekanntzumachen, die auch bei Fragen einer eventuellen Einweisung Jugendlicher tätig werden, hat die Bundesregierung das Verzeichnis „Drogenberatung wo?" in einer Auflage von 20 000 Exemplaren herausgegeben. Dieses Verzeichnis ist vergriffen und wird für eine zweite Auflage vorbereitet, die noch in diesem Haushaltsjahr erscheinen kann. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 80): Welche Regelung strebt die Bundesregierung im Zuge ihrer Bemühungen zur Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe an? Die Bundesregierung bereitet in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Herausgabe eines bundeseinheitlichen mehrsprachigen Notfallausweises vor, der den Bürgern zum freiwilligen Gebrauch angeboten werden soll. Dieser Ausweis soll in seinem Format dem Bundespersonalausweis angepaßt und als Faltblatt in diesen eingelegt oder in einer gemeinsamen Hülle mit diesem getragen werden. Dem Träger dieses nur zur Information des Notarztes dienenden Ausweises, in dem vertrauliche medizinische Angaben des Trägers dokumentiert sind, soll es dadurch ermöglicht werden, ihn jederzeit von dem amtlichen Personalausweis zu trennen. In den Ausweis sollen neben der Blutgruppenformel auch Angaben über Wundstarrkrampfimpfungell, frühere Serumgaben und Bluttransfusionen und deren Verträglichkeit sowie über schwere Operationen, chronische Leiden, Uberempfindlichkeiten und über erforderliche medikamentöse und andere Dauerbehandlungen (z. B. künstliche Niere, Herzschrittmacher) dokumentiert werden. Von wem diese Ausweise an den interessierten Bürger auf freiwilliger Basis abgegeben werden sollen, muß im einzelnen noch mit den Bundesländern sowie den interessierten Institutionen und Organisationen (Gesundheitsämter, Krankenkassen, Hilfsorganisationen, Berufsgenossenschaften u. a.) erörtert werden. Die medizinischen Eintragungen in den Notfallausweis dürfen nur von Ärzten, sei es im Krankenhaus, im Gesundheitsamt, in der Praxis, bei Blutspendediensten u. a. vorgenommen werden. Die Bundesregierung erwartet, daß durch die angestrebte Vereinheitlichung der Vielzahl von Notfallausweisen, die meist wenig bekannt sind und sich auch nicht in dem gewünschten Maße haben durchsetzen können, ein Notfallausweis geschaffen wird, der auf breiter Basis vom Bund und den Bundesländern sowie von den interessierten Institutionen und Organisationen empfohlen und propagiert wird und der durch seinen Bekanntheitsgrad und die Einheitlichkeit der Dokumentation eine große Effektivität gewinnt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 82 und 83) : Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die erheblichen Investitionen im Straßenbau hinsichtlich ihres regionalen Verkehrswertes zum Zeitpunkt ihrer planerischen Entscheidung auf ihre praktische Notwendigkeit überprüft werden? In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung uni eine Kontrolle bzw. Abstimmung solcher Straßenneubauten? Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Maßnahme im Zuge von Bundesfernstraßen ergibt sich aus dem Bedarfsplan, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beiliegt. Dieser Bedarfsplan bildet die Grundlage für die Fünfjahrespläne und die jährlichen Straßenbaupläne. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft der Bundesminister für Verkehr, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist (§ 4 des vorgenannten Gesetzes). Die Arbeiten zur ersten Überprüfung des Bedarfsplanes und zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) sind im Gange. Die Ergebnisse werden 1975 vorliegen. Auch wurde im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 1. Stufe ein Vergleich der geplanten Bundesfernstraßenmaßnahmen mit den geplanten Maßnahmen anderer Verkehrsträger angestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3139' Gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Voraus geht eine eingehende Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG ist jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden — auch den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden -Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Plan wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange festgestellt. Die Einstellung der Maßnahme in den jährlichen Straßenbauplan erfolgt nach Vorschlag der Straßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen durch den Bundesminister für Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7 1044 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Vorarbeiten zum Saarausbau erst intensiviert und damit sinnvoll und wirtschaftlich gestaltet werden kennen, wenn alsbald die Entscheidung über die Einstellung eines Investitionstitels für den Saarausbau in den Haushaltsplan getroffen wird, und welche Höhe soll dieser Titel 1974 haben? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushalts 1974 einen Titel „Ausbau der Bundeswasserstraße Saar von Saarbrücken bis zur Mosel" mit einem Ansatz von 13 Mio. DM eingestellt. Von diesen Ausgaben wird ein Teil für die Fertigstellung der im Bau befindlichen Saardurchstiche Saarbrükken/St. Arnual und Saarlouis in Anspruch genommen. Über die hierfür nicht benötigten Ausgaben kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 1974 verfügt werden. Sie sind für die Planung des Saarausbaus bestimmt; insofern teile ich Ihre Auffassung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 2. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 105 und 106) : Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich, angesichts der wachsenden Neigung von sogenannten „Sozialunternehmern", das Vermögen älterer Menschen für den Bau finanziell nicht gesicherter Bauvorhaben (Seniorenheime) zu verwenden, eine Bundesaufsicht zu institutionalisieren mit der Aufgabenstellung, die Finanzierung, Kreditverwendung und Kreditsicherung solcher Vorhaben zu überprüfen? Inwiewert ist die Bundesregierung bereit und in der Lage die durch Kreditantcitschcitte verbrieften Anspntche älterer Menschen auf Altenheimplätze in Häusern der Wetterstein-GmbH durch eigene Maßnahmen abzusichern oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Tragerschaft, die von freien Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen gebildet wird, zu beteiligen? Zu Frage A 105: Die Absicherung des anvertrauten Geldes ist nicht nur ein Problem der älteren Menschen, die ihren Lebensabend in sogenannten Seniorenheimen verbringen möchten. Auch die Erwerbsinteressenten für Kaufeigentumsmaßnahmen und viele Mieter, die Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder auf die Miete leisten oder Mietdarlehen geben, brauchen Sicherheiten für ihre Gelder. Aus diesem Grunde dürfen alle gewerbsmäßigen Bauherren, die mit Kundengeldern bauen, nur mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis tätig werden. Sie wird nicht erteilt, wenn Bedenken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit oder die Vermögensverhältnisse bestehen, und sie wird widerrufen, falls die Voraussetzungen der Erlaubnis entfallen. Für die Gewerbeerlaubnis und ihre etwaige Rücknahme sind die unteren Verwaltungsbehörden, in der Regel die Gewerbeämter, zuständig. Sie sollen auch für die laufende Überwachung der durch die Verordnung geschaffenen Tatbestände, insbesondere also für die Überprüfung der Bestellung von Sicherheiten zuständig werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerbeerlaubnis sind am 1. Februar 1973 in Kraft getreten. Ani 1. August 1973 ist die Frist abgelaufen, in der die schon tätigen Bauherren sich bei den unteren Verwaltungsbehörden melden mußten. Deshalb kann im Augenblick noch nichts darüber gesagt werden, welche Wirkung durch die gesetzlichen Vorschriften zu erreichen ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Auswirkungen des geltenden und des entstehenden Rechtes und der Erfolg der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden abgewertet werden sollten. Sie wird die Bewährung der Vorschriften und der gegenwärtig zuständigen Behörden beobachten und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. In diesem Zusammenhang sollte dann auch geprüft werden, ob eine Bundesaufsichtsbehörde geschaffen werden könnte und sollte. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den in Ihrer Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten durch die Gewährung von Bürgschaften zu begegnen oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Trägerschaft zu beteiligen. Eine Bürgschaftsgewährung käme allenfalls im Rahmen der Bürgschaftsprogramme der einzelnen Bundesländer in Betracht; auch eine Beteiligung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur von den Ländern übernommen werden. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Breidbach, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß wir gestern im Wirtschaftsausschuß einen Fall beraten und verabschiedet haben, der zu einer Lö-



    Dr. Graf Lambsdorff
    sung auf freiwilliger Grundlage mit den Betroffenen geführt hat und bei dem der erste Gesetzentwurf, der eine solche freiwillige Lösung nicht vorgesehen hatte, exakt aus dem Jahre 1968 stammte?


Rede von Ferdinand Breidbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Professor Graf Lambsdorff

(Heiterkeit)

— ja, ich muß mich an den anderen ProfessorenTitel noch ein bißchen gewöhnen —, man kann, glaube ich, zwei unterschiedliche Materien — darum handelt es sich in dieser Frage — schlicht und einfach nicht vergleichen.
Herr Kollege Professor Farthmann, ich habe Ihre Einlassungen zu unserem Gesetzentwurf als etwas seltsam empfunden.

(Abg. Gerster [Mainz] : Sehr richtig!)

Zunächst einmal stellen Sie fest, daß dieser Gesetzentwurf wörtlich abgeschrieben ist. Ich muß Ihnen sagen, wir haben ihn wörtlich abgeschrieben, weil er juristisch eine so gute Fassung brachte, daß von uns kein Mensch mehr Wert darauf gelegt hat, unter Umständen noch kompliziertere Formulierungen zu finden, nur weil wir eine andere Formulierung haben wollten. Dies dient doch schließlich der Ökonomie unserer gleichen Arbeitsweise.
Wir hatten natürlich auch ein zweites Motiv. Wir haben geglaubt, daß wir uns, wenn wir Ihre juristisch einwandfreien Formulierungen nehmen, nicht mehr über Rechtsprobleme oder über Rechtsformulierungen zu streiten brauchen,

(Zuruf des Abg. Dr. Schulze-Vorberg)

sondern vielleicht nur noch über die Höhe der Summen, die wir in diesem Zusammenhang eingesetzt haben, so daß ein weiteres Problem beseitigt worden wäre.

(Zuruf des Abg. Dr. Schulze-Vorberg.)

Das Problematischste, Herr Kollege Professor Farthmann, an Ihren Einlassungen war, so meine ich, daß Sie, nachdem Sie uns zunächst den Vorwurf gemacht haben, wir hätten wörtlich abgeschrieben, anschließend von Unausgewogenheit, von Nichtberücksichtigung von einer ganzen Menge von Problemen usw. gesprochen haben. Ich kann dazu nur sagen: Wenn Sie im Gegensatz zu 1968 in Ihren Formulierungskünsten und in Ihren Auffassungen zu dem Problem schlauer geworden sind, haben wir ausreichend Möglichkeit, die Unausgewogenheit in diesem Entwurf — das kann ich auch Herrn Graf Lambsdorff sagen — im Ausschuß zu beseitigen. Uns geht es um die Sache, nämlich um die Beseitigung des Wildwuchses. In einer solchen Sache sollte man nicht in der ersten Lesung an diesen Kleinigkeiten Detailkritik üben.
Im übrigen geht es nicht nur uns um die Sache. Mit Genehmigung des Präsidenten, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich eine Pressemeldung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu diesem Problem zitieren, hinter die wir uns alle voll stellen sollten. In der Pressemeldung vom 29. Juni dieses Jahres heißt es:
Der DGB begrüßt, daß jetzt endlich auch von CDU-Abgeordneten die Initiative ergriffen worden ist, die von den Gewerkschaften seit langem geforderte gesetzliche Begrenzung der Aufsichtsratsbezüge zu verwirklichen.
Der gewerkschaftliche Vorschlag sieht dabei eine Obergrenze von jährlich 6 000 DM vor. Der DGB erwartet, daß nunmehr alle Bundestagsfraktionen dem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen.
Lassen Sie uns in dieser ersten Lesung nicht über das eine oder andere Detail streiten, sondern gemeinsam an die Arbeit gehen und dieses allseits anerkannte Problem in eine Richtung hineinbringen, die uns ordnungspolitisch im letzten glaubwürdig in Fragen der Marktwirtschaft macht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen; Ich schließe die Aussprache, da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Rechtsausschuß zu überweisen. Es ist ferner die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt. Ich will zunächst einmal feststellen, ob hinsichtlich der Überweisung an den federführenden Ausschuß Meinungsverschiedenheiten bestehen. — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen. Bestehen Bedenken gegen die Überweisung zur Mitberatung an cien Wirtschaftsausschuß? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr entsprechend unseren interfraktionellen Vereinbarungen zur Abwicklung der heutigen Tagesordnung Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Große Anfrage des Abgeordneten Dr. Schneider und der Fraktion der CDU/CSU betr. Städtebau und Städtebaupolitik
— Drucksachen 7/881, 7/962 —
Zur Begründung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Schneider. Seine Fraktion hat eine Redezeit von 45 Minuten angemeldet.

(Abg. Schulte [Unna] : Herr Präsident, zur Begründung 45 Minuten?! Die Große Anfrage war doch sicherlich auch schriftlich begründet!)

— Herr Kollege, so hat es mir mein Herr Vorgänger hier hinterlassen.

(Abg. Schulte [Unna]: Das ist ja ein parlamentarischer Sittenverfall! — Heiterkeit.)

— Herr Kollege, über den Verfall parlamentarischer Sitten nachzudenken haben wir hier öfter Gelegenheit.

(Heiterkeit.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Bodenrechts könnte man durchaus ein Kapitel über den Verfall der Sitten anfügen, freilich in einem anderen Sinne, als es der Herr



    Dr. Schneider
    Kollege Schulte gemeint hat. Denn in der Tat hat der Deutsche Bundestag in naher Zukunft schwerwiegende und weitreichende bodenrechtliche Gesetze zu beschließen. Dabei denke ich keineswegs nur an die Novelle zum Bundesbaugesetz, ich denke nicht nur an die steuerrechtlichen Beziehungen, Veränderungen, die hier in Rede stehen, keineswegs nur an die Fortentwicklung des Bodenrechts in weiten Bereichen des sozialen Miet- und Wohnrechts, ich denke an die Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau und an die breite Streuung von Eigentum insgesamt.
    Die Aufgabe des Gesetzgebers wird jedoch nur dann in sich ausgewogen und sachgerecht erfüllt werden können, wenn klare Wertvorstellungen allseits darüber hergestellt sind, welchen Rang der Eigentumsordnung in unserer Verfassungswirklichkeit beigemessen werden muß. Die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion verfolgt den Zweck, darüber zwischen den Fraktionen, zwischen Parlament und Regierung Klarheit zu gewinnen. Unstreitig ist wohl die Erkenntnis: Wohnungsbau und Städtebau haben einen hohen sozialen Stellenwert, sie bedürfen der politischen Ortsbestimmung.
    Freilich darf die Eigentumsfrage keineswegs nur vermögensrechtlich, nur besitzbürgerlich oder nur eigentumsideologisch betrachtet werden. Die Partner der eigentumspolitsichen Diskussion in unserem Lande sind alle Gruppen, alle Schichten, alle gesellschaftlichen, alle soziologischen Kreise; die Gewerkschaften sind gleichermaßen angesprochen wie die Land- und Forstwirte, die Mieter wie die Vermieter, die Bodeneigentümer wie die Pächter, die Kirchen wie alle anderen gesellschaftlichen Gruppen in unserem Lande. Die Eigentumsfrage — auch darüber dürfte kein grundsätzlicher Streit herrschen — ist eine grundsätzliche Verfassungsfrage, die sich überall dort und dann stellt, wo im Namen des Fortschritts und einer neuen Gesellschaft der Fortbestand unserer Eigentumsordnung in Frage gestellt wird.
    Meine Damen und Herren, wir führen heute keine Debatte über die Novellierung des Bundesbaugesetzes, über spezifische Detailfragen eines neuen Bodenrechts, wir führen eine politische, eine Grundsatzdebatte. Denn der Gesetzgeber kann keine städtebaulichen Modellnormen erlassen; Städtebau als schöpferischer Prozeß von geschichtlicher Dimension entzieht sich der kodifikatorischen Normierung. Hier und heute geht es um Rahmenbedingungen. Die Fortentwicklung des Bodenrechts und der Eigentumsordnung ist eine zentrale Führungsfrage. Sie fällt deshalb gewiß nicht nur in den Ressortbereich eines Fachministers, sondern auch in den Kompetenzbereich des Bundeskanzlers. Hier ist die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers angesprochen.
    Hier haben wir zu beobachten, daß der Herr Bundeskanzler — und seine Funktion als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands kann in diesem Zusammenhang nicht abgetrennt werden — die bodenpolitische, die eigentumspolitische Debatte ausufern, nach extrem links ausufern läßt. Unter seinem Parteivorsitz — das ist unbestritten
    und unbestreitbar — werden in einem Dreistufenprogramm
    der SPD Modelle entwickelt, die unsere demokratische Verfassungswirklichkeit, soweit sie die Eigentumsordnung anlangt, volksdemokratischen Modellen anpassen will.

    (Na, na! bei der SPD.)

    Reform des Bodenrechts — und das ist eine sehr
    wichtige Feststellung — setzt ein gemeinsames
    Eigentumsverständnis voraus.

    (Zuruf von der SPD.)

    Die Parteien des Deutschen Bundestages hatten bisher ein gemeinsames Eigentumsverständnis. Die Bundesregierung hat dieses gemeinsame Eigentumsverständnis mit der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion in Frage gestellt, und zwar deshalb — ich werde später noch darauf eingehen —, weil die Bundesregierung auf die exakte Frage, ob es nach der Novellierung des Bundesbaugesetzes, also nach der Kodifizierung eines sozialen Bodenrechts, nach der Verwirklichung der Sozialpflichtigkeit nach Art. 14 noch notwendig ist, unsere Eigentumsordnung grundlegend zu verändern, damit die Probleme, die dem Städtebau heute und morgen gestellt werden, auch sachgerecht bewältigt werden können, keine exakte Antwort gegeben hat.
    Wir müssen fragen — das ist die entscheidende Frage —, welche Antwort wir auf die Fehlentwicklung auf dem Bodenmarkt, im Städtebau, im Wohnungsbau, in der Raumordnung und Landesentwicklung, in der Stadt- und der Gemeindeplanung geben müssen. Dabei wird es keine Patentlösungen geben, auch keinen ideologischen Universalschlüssel. Auch kann mit dem Begriff „Lebensqualität" allein kein Fortschritt erzielt werden. Denn die Erkenntnis, daß Lebensstandard nicht gleich Lebensqualität ist, ist eine sehr alte Erkenntnis. Im Weltbild einer christlich orientierten Weltbetrachtung und Partei hat es diese Gleichung „Lebensstandard ist gleich Lebensqualität" noch niemals gegeben. Es wäre auch falsch und sehr verfehlt und verhängnisvoll und äußerst gefährlich, wollte man die bodenpolitische Debatte nur unter einem gesellschaftspolitischen Vorzeichen führen. Der Satz etwa, daß der gesellschaftliche Mechanismus schier ungehemmt der Bodenspekulation Vorschub leiste, ist in dieser apodiktischen Fassung unrichtig. Er kann niemals bewiesen werden. Lebensqualität — darüber will ich mich nicht näher auslassen — ist sicherlich mehr als Lebensstandard.

    (Abg. Gansel: Das ist völlig neu!)

    Wer sich zu den Grundsätzen einer christlichen Weltordnung bekennt,

    (Oh-Rufe von der SPD)

    der kennt auch das Wort aus der Bibel: „Der Mensch lebt nicht von Brot allein."

    (Abg. Gansel: Wenn das Ihre ganzen Bibelkenntnisse sind, sind die dünn!)

    — Ich bin gern bereit, Ihnen noch einige mehr zu
    bringen. Wenn ich Ihnen meine Bibelkenntnisse in
    anderer Weise zur Verfügung stellen darf, darf ich



    Dr. Schneider
    zitieren, daß der Weise schweigt, bis es Zeit ist, zu reden. und die Rolle an ihn kommt.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Haben Sie das vor Ihrer Wortmeldung bedacht?)

    Heute geht es darum — das ist der Sinn der
    heutigen Aussprache —, ob es in diesem Hause, was das Verständnis der Eigentumsordnung angeht, noch eine gemeinsame politische Plattform geben kann. Zwar hat der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 18. Januar festgestellt: „Der Schutz des Eigentums, aber auch die Beachtung seiner Sozialbindung sind bei dieser Bundesregierung in guten Händen." Meine Damen und Herren, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat es ein Bundeskanzler für notwendig befunden, einen solchen Satz in die Regierungserklärung hineinzuschreiben! Warum? Weil landauf, landab die Zahl derer wächst, die sich ernsthafte Sorgen um den Fortbestand unserer Eigentumsordnung, um den Fortbestand des Privateigentums machen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Auch wächst die Zahl derer, die in der Beseitigung des Privateigentums einen sozialen, einen gesellschaftlichen und einen politischen Fortschritt sehen. Diejenigen, die sich Sorgen machen, haben dafür gute Gründe. Denn solche Modelle setzt nicht irgendein wildgewordener Linksideologe vielleicht da und dort in die Welt. Das regierungs-, das parteiamtliche Fachgremium bei den Sozialdemokraten hat immerhin am 20. Juli 1972 ein Bodenreformmodell vorgestellt,

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    in dem ein bodenpolitisches Langzeitprogramm angekündigt wird. In diesem Programm steht unter anderem der Satz, das Privateigentum dürfe nicht mehr theoretisch unbeschränkt und nur einzelnen Bindungen und Pflichten unterworfen sein; es dürfe vielmehr schon von der Konzeption her nur die Befugnisse und Rechte umfassen, die nicht in Widerspruch zur Sozialpflichtigkeit stehen.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der SPD: Art 14! — So steht es im Grundgesetz!)

    — So steht es im Grundgesetz nicht. Mit diesem
    Satz stellen die Bodenrechtsreformer der SPD unsere Eigentumsordnung auf den Kopf.

    (Widerspruch bei der SPD.)

    Sie heben die Eigentumsordnung nach Art. 14 des Grundgesetzes aus den Angeln.

    (Abg. Immer: Art. 14, 15!)

    Sicher, nicht alles, was in einer parteiamtlichen Drucksache zu lesen steht, ist letzte Autorität. Aber zu den Autoren dieses Reformmodells gehören die Bundesminister Jahn, Lauritzen und auch der Herr Städtebauminister Dr. Vogel.

    (Zuruf von der SPD: Dann ist die Verfassung gewährleistet!)

    Die Opposition hat der Bundesregierung deshalb eine gute und gewiß auch faire Gelegenheit geboten, ihr Grundverständnis von Eigentum und Eigentumsordnung exakt darzulegen. Sie gab ihr eine Chance, Farbe zu bekennen. Wir wollten sie beim Wort nehmen. Die Bundesregierung aber schweigt, ich möchte sogar sagen, die Bundesregierung verschweigt. Weil die Bundesregierung glaubt, sie brauche der Opposition auf die gleiche Frage keine Antwort zu geben, auf die sie im 6. Bundestag unter anderen Vorzeichen jeweils exakt geantwortet hat, ist die Opposition gezwungen, auf andere Erkenntnisquellen zurückzugreifen. Im Städtebaubericht 1970 der Bundesregierung steht immer noch der Satz, der bei weiteren Anfragen wiederholte Male als die Auffassung der Bundesregierung ohne Abstriche bestätigt wurde ich zitiere —:
    Um auftretende Mißverhältnisse zwischen der gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Bedeutung des Bodens auszugleichen, bedarf es keineswegs einer Veränderung der gegenwärtigen Eigentumsordnung. Es genügt vielmehr eine Ausschöpfung des verfassungsrechtlichen Gestaltungsrahmens des Art. 14 des Grundgesetzes.
    Diesen Boden hat die Bundesregierung jetzt verlasen.

    (Abg. Immer: Nein!)

    Warum hat die Bundesregierung diese Einlassung nicht wiederholt? Ich glaube, es gibt zwei Gründe dafür. Zum einem liegt eine Bundestagswahl hinter uns, und zum anderen hat im April dieses Jahres der SPD-Parteitag in Hannover stattgefunden.

    (Zuruf von der SPD: Ganz neu!)

    Wer die Parteitagsprotokolle liest, wer die Parteitagsbeschlüsse zur Kenntnis nimmt, weiß, daß der nächste SPD-Parteitag

    (Zuruf von der SPD: ... bestimmt kommt!)

    sich mit einem Bodenreformmodell zu befassen hat, mit dem das Nutzungs- und Verfügungseigentum zur Grundlage der künftigen Eigentumsordnung in unserem Lande gemacht werden soll.

    (Abg. Waltemathe: Das haben wir sogar vor der Wahl angekündigt!)

    — Herr Waltemathe, da Sie in so freundlicher Weise einen Zwischenruf machen, möchte ich Ihnen sagen: Ich glaube, Sie sind es sogar gewesen, der in Hannover unter Bezugnahme auf ein Vorschlagspapier aus Bremen wörtlich gesagt hat: Das Volleigentum an Grund und Boden ist langfristig generell abzuschaffen. Sie meinten dort auch, daß der Parteitag genau diese Tendenz aussprechen müsse. Der Vorsitzende der Jungsozialisten, Herr Wolfgang Roth, ließ keinen Zweifel daran, daß er in der Aufspaltung des Eigentums in ein Verfügungs- und Nutzungseigentum eine Kommunalisierung sehe, wie sie der Jungsozialistenkongreß vom April 1971 in Mannheim formuliert habe.
    Ein enger Mitarbeiter des Herrn Städtebauministers, der sich besonders durch die ideologische Begründung dieser neuen Eigentumsordnung hervor-



    Dr. Schneider
    tut, sagte vor dem Juristentag in einer etwas merkwürdigen Diktion: Ich habe mich zeit meines Lebens gefragt, warum sterbliche Menschen ein ewiges Nutzungsrecht brauchen. Wohlgemerkt, dieser Herr aus dem Städtebauministerium, der zum engen Mitarbeiterstab des Herrn Ministers gehört, spricht schon gar nicht mehr vom ewigen Eigentum wie der Herr Minister selbst, sondern dem ist schon ein ewiges Nutzungsrecht zu viel. Dieser Herr hätte zumindest wissen müssen, daß das Bodenrecht der Sowjetunion, der Volksrepublik Polen und der DDR im Gegensatz zu seinen Vorstellungen ein ewiges Nutzungsrecht kennt. Im polnischen Bodenrecht ist sogar der Terminus technicus „ewiges Nutzungsrecht" als Legaldefinition in dem einschlägigen Gesetz enthalten. Aber diesem Herrn geht sogar ein ewiges Nutzungsrecht zu weit. Er sprach von „sterblichen Menschen". Ich muß sagen, ich fühle mich fast an Nietzsches Zarathustra erinnert

    (Zuruf von der SPD: Das steht in der Bibel!)

    — nein, das steht im Zarathustra —, der •gesagt hat,
    daß falsche Werte und Wahnvorstellungen die schlimmsten Ungeheuer für Sterbliche seien. Bei jenem Herrn ist es das ewige Nutzungsrecht.
    Das neue Eigentumsverständnis ist auch ein Thema, dem sich der Herr Städtebauminister bei seinen vielen Reden mehr und mehr zuwendet. Freilich, Herr Minister, haben Sie sich noch im Februar dieses Jahres gegen ein ewiges Eigentum ausgesprochen, werden Ihre Formulierungen zu diesem Thema in jüngster Zeit das gebe ich zu — etwas zurückhaltender. Jetzt sprechen Sie davon, daß es sich bei dem Nutzungseigentum lediglich uni eine andere, neue Rechtsform, eine andere Eigentumsform handle.
    Wer das so liest, gewinnt den Eindruck, daß es neben dem Volleigentum, dem Teileigentum, dem Miteigentum und neben anderen Realrechten am Eigentum noch eine weitere, neue Form geben soll. Wenn das so wäre, müßte ich fragen: Warum genügt denn dann nicht das Erbbaurecht?

    (Zuruf von der SPD.)

    — Ich darf es Ihnen gleich sagen. Das Erbbaurecht hat sich hervorragend bewährt.

    (Zuruf von der SPD: Zwei Drittel Entschädigung!)

    Das Nutzungseigentum soll deshalb eingeführt werden so heißt es wiederum in dem SPD-Papier —, weil man eben mit einer Ausschöpfung des Art. 14 GG offensichtlich nicht zu Rande kommt; denn da heißt es, zwischen den Ritzen der Gesetze und Maßnahmen wachse das Eigentum jedoch sofort wieder in den sozialwidrigen Bereich hinein. Deshalb müsse man in Zonen raschen Wandels, in Kernbereichen mit hoher Investitionsintensität, in Entwicklungsgebieten von Ballungszonen oder in stadtnahen Erholungsflächen das Eigentum als Verfügungseigentum den Gemeinden übertragen und Nutzungsrechte daran verteilen, und zwar durch Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften. Wesentlich und ausschlaggebend an diesen Vorstellungen ist doch die Tatsache, daß es sich bei den sogenannten Problemgebieten um die Flächen handelt, denen für unser gesamtes wirtschaftliches, soziales und gesellschaftliches Leben eine fast ausschließliche Bedeutung zukommt.
    Meine Damen und Herren, hier wird gesagt, man wolle nur in den drei eben genannten Problemgebieten das Nutzungseigentum einführen und wolle man unsere Eigentumsordnung aufspalten. Auf dem SPD-Parteitag in Hannover ich komme noch einmal darauf zurück, weil er, was bodenpolitische Erkenntnisse in Ihrem Sinne betrifft, sehr fündig ist —

    (Zuruf von der SPD: Wir wissen das alles!)

    sagte auch der Herr Minister, daß das Nutzungseigentum zunächst einmal in Problemgebieten eingeführt werden soll. „Zunächst einmal" heißt: Der Bereich, auf den sich das Verfügungs- und Nutzungseigentum erstrecken soll, wird dann noch erweitert. Die Richtung geht also dorthin, was Sie, Herr Waltemathe, gesagt haben, daß man generell den ganzen Grund und Boden sozialisieren sollte.

    (Zuruf von der SPD: Das sagen Sie!)

    — Das muß ich aus den Worten „zunächst einmal" schließen. — Dann darf ich sagen, daß auch der SPD-
    Unterbezirk Frankfurt in den Mai-Papieren davon ausgeht, daß das gesamte Stadtgebiet auf die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften übertragen wird.
    Nun ist auch darauf darf ich eingehen — im
    SPD-Modell davon die Rede, daß im Normalfall eigengenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen von der Vergesellschaftung nicht betroffen werden sollen. Ich halte diese Einschränkung für einen taktischen Vorbehalt; denn niemand hat erklärt, was der „Normalfall" ist. Würden wir so verfahren, hätten wir eine gespaltene Eigentumsordnung. Damit wäre zwangsweise eine Entwicklung eingeleitet, durch die sich die ganze bodenpolitische Problematik auf andere Bereiche außerhalb dieser Problemgebiete verlagern würde, und eines Tages würde eine gespaltene Eigentumsordnung zwangsläufig dazu führen, daß sie nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit für das gesamte Bundesgebiet eingeführt wird.
    Meine Damen und Herren, der Herr Bundesminister hat im Zusammenhang damit, als er sein bodenpolitisches Programm näher begründete, auch davon gesprochen, daß man nicht mehr sagen könne, Sozialismus sei gleich Sozialisierung, das sei einmal ideologisches Gedankengut der SPD gewesen. Das Godesberger Programm habe diese Gleichung aufgehoben; Sozialismus bedeute heute nicht mehr Sozialisierung. Er hat festgestellt, wann man sozialisieren müsse, sei eine Frage der Erfahrung.
    Ich darf feststellen, daß ein Vergleich mit anderen Ländern uns Antwort auf die Frage geben kann, wann die Erfahrung eine Sozialisierung, eine Kommunalisierung von Grund und Boden nahelegt. In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage steht:
    Insgesamt kann festgestellt werden, daß der
    Städtebau in den westlichen Staatengruppen
    den Vergleich mit den Lösungen der anderen



    Dr. Schneider
    Staatengruppen nicht zu scheuen braucht, ja, deutliches Übergewicht besitzt. Der in der Bundesrepublik Deutschland eingeschlagene städtebauliche Weg ist daher richtig; er sollte weiter begangen werden. Er ist vor allem geeignet, den Städtebau in einer Weise fortzuentwickeln, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird.
    Wenn also der Städtebau in den Staaten mit einer privatrechtlichen Eigentumsordnung dem Städtebau in den Staaten mit einer sozialistischen Eigentumsordnung überlegen ist, dann frage ich: Weshalb brauchen wir eine andere Eigentumsordnung? Weshalb brauchen wir eine andere Sozialordnung? Weshalb brauchen wir ein Nutzungsrecht? Weshalb brauchen wir ein Verfügungseigentum?

    (Zuruf von der SPD: Damit es noch besser wird!)

    Die Bundesrepublik Deutschland wurde unter dem Vorzeichen einer privatrechtlichen Eigentumsordnung wiederaufgebaut. Unter dem Vorzeichen einer privatrechtlichen Eigentumsordnung wurde die Marktwirtschaft zum bestimmenden Prinzip unserer Wirtschaftsordnung. Und was ist in dieser Zeit geleistet worden, gerade auf dem Gebiet des Wohnungsbaus! Von 1949 bis 1972 sind über 12,8 Millionen Wohnungen gebaut worden, darunter 5,8 Millionen Sozialwohnungen. Insgesamt 22 Millionen Wohnungen stehen 23 Millionen Haushaltungen gegenüber. Der Herr Minister hat einmal in einer Rede einen Vergleich zu anderen Staaten gezogen und mußte zugeben, daß unser Wohnungsbau eine großartige Leistung ist, eine Leistung, die nur unter unseren freiheitlichen witrschaftlichen Voraussetzungen möglich war

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und im Rahmen unserer privatrechtlichen Eigentumsordnung.

    (Zurufe von der SPD: Seien Sie doch zufrieden damit! — Daß das darunter möglich war, ist Tatsache!)

    Die Formel „eigentumsrechtliche Lösung" im SPD-
    Papier enthüllt sich bei näherer Untersuchung als ein verbaler Kunstgriff, als eine wortstrategische Finte. Diese Formel ist doch nur — gestatten Sie den Ausdruck — eine dialektische Raffinesse. Es wird von einer eigentumsrechtlichen Lösung gesprochen, wo doch viel sachbezogener und ehrlicher — Ihre Zwischenrufe beweisen mir das — von einer enteignungsrechtlichen Lösung gesprochen werden müßte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Man gebraucht den Begriff „Eigentum" im Zusammenhang mit einem Nutzungsrecht an Eigentum. Man spricht von Nutzungseigentum, wo es nur ein Nutzungsrecht an fremdem Eigentum ist. Ich muß sagen: gekonnte, wortstrategisch eine erstklassige Leistung. Die großen Wortstrategen der Weltgeschichte hätten es nicht besser gekonnt. Ich erinnere mich, daß in „Il Principe" von Macchiavelli, ein Renaissancemensch, der Satz steht, daß man einen Schatten der alten Einrichtungen beibehalten müsse, damit die Staatsordnung dem Volke unverändert
    erscheint, auch wenn sie völlig verändert werden soll. Denn die Mehrzahl der Menschen lasse sich mit dem Schein so gut abspeisen wie mit der Wirklichkeit. Deswegen Nutzungseigentum und nicht Nutzungsrecht!
    Manches Mal — das ist geboten bei einer Grundsatzdebatte — halte ich es für erforderlich, einmal nach den geistigen Wurzeln einer solchen Wertvorstellung im Eigentumsrecht zu suchen. Da muß ich zurückgehen auf Karl Marx. Karl Marx ist sicherlich ein großer Autor, und jeder, der im Zusammenhang mit der Eigentumsordnung zu grundsätzlichen Punkten das Wort nimmt, sollte diesen Mann gelesen haben.
    Karl Marx hat sich in vielen Punkten geirrt; das wissen Sie auch. Aber an keinem Punkt hat er sich mehr geirrt als in dem Punkt privateigentumsrechtlicher Wertung. Er hat beispielsweise gemeint, als er die bürgerliche Gesellschaft definiert hat: „In ihr erwerben die, die arbeiten, nichts, und die erwerben, arbeiten nicht."

    (Abg. Conradi: Das kann man ja angesichts der Spekulationsgewinne nun für viele weiß Gott sagen!)

    — Dazu darf ich Ihnen sagen: Einer aus den Reihen der Jungsozialisten, der Bundesvorsitzende, hat das Kommunistische Manifest von Marx sehr sorgfältig studiert.

    (Zuruf von der SPD: Das ist sein gutes Recht!)

    Denn nur, wenn er das getan hat, war er in der Lage, in einer renommierten Monats-Zeitschrift, genannt „Playboy", im April dieses Jahres folgenden Satz von sich zu geben.

    (Abg. Batz: Den lesen Sie auch, Herr Kollege Schneider?!)

    — Den lese ich auch.

    (Große Heiterkeit bei der SPD.)

    Lieber Kollege Batz, hätte ich ihn nicht gelesen, wäre ich ja auf diese Sätze, die ich jetzt mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zu zitieren mir gestatte, nicht gestoßen.
    Herr Wolfgang Roth hat folgendes geschrieben:

    (Zuruf von der SPD: Im „Playboy"! — Erneute Heiterkeit bei der SPD.)

    Man kann ja eigentlich nur etwas wegnehmen, was jemandem gehört. Nun weigere ich mich anzuerkennen, daß derjenige, der den hohen Kapitalbesitz hat und der andere für sich arbeiten läßt, in einem politischen und sozialen Sinne tatsächlich Eigentümer ist. Insofern nimmt man diesen Leuten eigentlich nichts weg. Man stellt nur gerechte Verhältnisse her.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So! So!)

    Dieser Satz spricht Bände. Er könnte von Karl Marx stammen,

    (Zuruf von der SPD: Das ist eine Ehre!)




    Dr. Schneider
    und er paßt nahtlos in die Ideologie des Kommunistischen Manifestes.

    (Abg. Dürr: Herr Kollege Schneider, Sie werden aber zugeben, daß das kein SPDParteiprogramm und nicht parteioffiziell ist! Das würde nicht im „Playboy" veröffentlicht! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Werter Herr Kollege Dürr, ich stelle nur fest, daß der Autor dieses Satzes ein hoher Funktionär innerhalb der SPD ist. Er ist der Bundesvorsitzende der Jungsozialisten, er sitzt im Parteivorstand, und er spricht für sehr viele in Ihrer Partei. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Bundesvorsitzende der CDU in gleicher Weise Geduld und Langmut üben würde, wenn es dem Vorsitzenden der Jungen Union einfiele — was nur ein theoretischer Gedanke ist und praktisch unmöglich wäre —, in ähnlicher Weise

    (Abg. Dürr: Im „Playboy"?!)

    von der Grundlinie der Partei abzuweichen, wie Wolfgang Roth das getan hat. Oder — das ist die ernste Frage in dieser Stunde — ist er gar nicht abgewichen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Ich will deshalb auf die grundsätzlichen Dinge eingehen, weil die Frage unserer Eigentumsordnung zum Grundverständnis unserer Demokratie gehört. Der Kampf um ein lehenfreies Privateigentum ist identisch mit dem Kampf um die Mündigkeit des Bürgers, um die Herstellung demokratischer Rechte, um die Einführung von Grundrechten in unserem Staat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist bezeichnend, daß die erste Reichsverfassung, die mit demokratischem Öl gesalbt war, die Frankfurter Reichsverfassung vom 28. März 1849, in mehreren Punkten das Privateigentum verfassungsrechtlich erstmals konstituiert, das Lehensrecht abschafft. Das geschah zum gleichen Zeitpunkt, zu dem der Kampf um mehr Demokratie und Liberalismus in unserem Lande erfolgreich war und als die persönliche Freiheit, die Brieffreiheit, die Wohnungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und auch die Eigentumsfreiheit eingeführt wurden. Am Anfang der Demokratie stand das Privateigentum
    — daran kann gar kein Zweifel bestehen —, und am Ende der Demokratie, am Anfang der Diktatur steht die Beseitigung des Privateigentums.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD: Na! Na!)

    Auch dafür gibt es sehr, sehr eindrucksvolle Beispiele aus der Geschichte.

    (Abg. Conradi: Drittes Reich! — Zurufe von der SPD: Portugal! — Spanien!)

    — Verehrte Kollegen Immer und Waltemathe, ich darf Ihnen zwei Beispiele bringen, wenn Sie mich so herausfordern.
    Zu den ersten Gesetzen der kommunistischen Revolution 1917 gehört das „Dekret über den Boden" vom 8. November 1917. Mit diesem Dekret ist
    der gesamte Grund und Boden der Sowjetunion verstaatlicht worden; er ist bis auf den heutigen Tag noch verstaatlicht. — Ein anderes Beispiel: Am 28. Februar 1933, vier Wochen nach Machtergreifung Adolf Hitlers, erging die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat durch den Reichspräsidenten, und es wurden sieben Artikel aufgehoben. Jetzt bitte ich Sie, einmal den Sinnzusammenhang, die historische Wirkung und die rechtliche Einheit dieser Verordnung im Zusammenhang mit unserer heutigen Debatte zu sehen. Welche Artikel wurden aufgehoben? Die Persönliche Freiheit wurde aufgehoben, die Wohnungsfreiheit wurde aufgehoben, die Brieffreiheit wurde aufgehoben, die Meinungsfreiheit wurde aufgehoben, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Gewerkschaften, und als siebte Grundfreiheit wurde der Art. 153 aufgehoben, der dem Art. 14 des Grundgesetzes entspricht.

    (Abg. Gansel: Nach einem Kopf-ab-Jaeger haben wir jetzt auch einen Ehrabschneider!)

    — Ich darf Ihnen sagen: Es ist eine historische Wahrheit, daß am Anfang die Auflösung des Artikels zum Schutze des Eigentums steht und daß die Eigentumsfreiheit, der Schutz des Privateigentums mit der demokratischen Struktur der Gesellschaft unseres Landes außerordentlich viel zu tun hat.

    (Zuruf von der SPD: Sie haben doch den Übergang zur Diktatur konstruiert!)

    — Ich darf Ihnen nur sagen, daß das eine geschichtliche Wahrheit ist.

    (Zuruf von der SPD: Nein!)

    Ich habe nur zwei geschichtliche Beispiele dafür geboten, wie sehr am Anfang der politischen Mündigkeit des Bürgers in unserem Lande die verfassungsrechtliche Garantie der Eigentumsfreiheit stand,

    (Zuruf von der SPD: Das steht hier gar nicht zur Debatte!)

    wie sehr die Einführung des Privateigentums mit der Einführung der demokratischen Grundrechte verbunden war und daß am Ende dieser Freiheiten auch das Ende des Privateigentums gekommen war. Das und nichts anderes habe ich hier behauptet.

    (Zuruf von der SPD: Vielleicht überlegen Sie sich einmal, welche politischen Kräfte die Machtergreifung Hitlers verhindern wollten!)

    — Ich möchte hier keine historische Untersuchung machen.

    (Zuruf von der SPD: Jetzt auf einmal! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    Ich bin auch nicht der Meinung, daß ich mich zu diesem Punkte nicht konkret genug ausgedrückt hätte.
    Ich bitte nur folgendes zur Kenntnis nehmen zu wollen. Ich behaupte keineswegs, daß extreme Äußerungen die Auffassungen der Sozialdemokratischen Partei in toto seien. Ich erlebe tagtäglich den Kampf des Herrn Städtebauministers, den er gegen äußerst linke Mitglieder seiner Partei oder der



    Dr. Schneider
    Jungsozialisten mit mehr oder weniger Glück zu führen hat. Herr Minister, ich darf in diesem Zusammenhang auf Ihre Hamburger Rede vorn 20. September 1973 verweisen. Ich darf dazu sagen, daß vieles, was in dieser Rede steht, auch von mir stammen könnte, wenn ich auch nicht der Meinung bin, daß man nur als Sozialdemokrat und nur aus dem Verständnis des demokratischen Sozialismus für soziale Gerechtigkeit, für gesellschaftlichen Fortschritt und für mehr Lebensqualität kämpfen könne. Ich kann an den Satz im Godesberger Programm nicht glauben, der da lautet:
    Sozialismus wird nur durch Demokratie verwirklicht, Demokratie nur durch Sozialismus erfüllt.
    Dieser Satz gäbe Anlaß zu vielen grundsätzlichen Erörterungen.
    Man macht uns, die wir uns für unsere privatrechtliche Eigentumsordnung im Sinne des Art. 14 GG einsetzen, den Vorwurf, wir seien konservativ. Nun, ich muß Ihnen ehrlich sagen:

    (Abg. Gansel: Nicht konservativ, reaktionär!)

    Im wahren Sinne des Wortes ist konservativ die einzige Geisteshaltung, die auf die Dauer den Fortschritt gewährleistet.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen und Zurufe von der SPD.)

    Ich darf Ihnen sagen: Sogar Max Horkheimer, der sicher nicht von der konservativen Seite kommt, hat erst vor kurzem noch — es war eine seiner letzten Äußerungen — gesagt:
    . . ., so wie der wahre Revolutionär dem wahren Konservativen verwandter ist als dem sogenannten Kommunisten heute.
    Wer ist konservativ? — Konservativ ist derjenige, der etwas aus der Geschichte gelernt hat; konservativ ist der, dem Lebenserfahrung etwas bedeutet; konservativ ist der vielleicht, der als junger Mensch glaubt, daß der ältere Mensch mehr Erfahrung hat und daß man auf ihn gelegentlich auch hören darf; konservativ ist der, der nicht glaubt, daß alles Neue bereits besser ist. Hier erinnere ich mich an ein Wort von Grillparzer, der einmal in bezug auf die Schwarmgeister seiner Zeit gesagt hat:
    Bessere! Bessere nur zu! Auch selbst das Gute verbessere! Alles sei besser, und nichts sei am Ende mehr gut!
    In dem Sinne bin ich ein Konservativer und ein Garant des Fortschritts zugleich.

    (Abg. Gansel: Eine Granate, nicht ein Garant! — Weiterer Zuruf von der SPD: Wozu sprechen Sie eigentlich?)

    Meine Damen und Herren, bei der Frage, die gelautet hat, ob die Bundesregierung der Auffassung sei, daß es auch nach der Novellierung des Bundesbaugesetzes einer grundsätzlichen Neuordnung unserer Eigentumsstruktur bedürfe, ging es ausschließlich darum, ob die Bundesregierung, die zweite Regierung Brandt/Scheel in ihrer Gesamtheit, noch die
    gleiche Auffassung für richtig hält, die die erste Regierung Brandt/Scheel im 6. Bundestag mehrfach für richtig gehalten hat, daß es nämlich nur darauf ankomme, den Gestaltungsrahmen des Art. 14 GG voll auszuschöpfen. Die Bundesregierung hat auf diese präzise Frage keine Antwort mehr gegeben.

    (Widerspruch bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Die Antwort wollen Sie nicht hören!)

    — Sie hat keine Antwort gegeben. Die Bundesregierung hat wörtlich erklärt:
    Die Einführung eines Nutzungseigentums ist in
    in der Regierungserklärung nicht vorgesehen.
    Das ist keine Antwort auf unsere Frage; das haben wir gelesen, das haben wir gehört.
    Die Bundesregierung verfolgt jedoch die seit längerer Zeit hierüber laufende fachliche und politische Diskussion.
    Die Sozialdemokraten haben diese Diskussion selbst vom Zaun gebrochen. — Und dann wörtlich:
    Sie sieht keinen Anlaß, zu dieser Diskussion im gegenwärtigen Zeitpunkt Stellung zu nehmen.
    Meine Damen und Herren, das ist doch die entscheidende Frage. Wenn die Bundesregierung heute erklärt: es bleibt bei der Stellungnahme im Städtebaubericht 1970, dann ist die eigentumspolitische Gemeinsamkeit zwischen den Fraktionen in diesem Hause hergestellt. Es ist Sinn dieser Großen Anfrage, und es ist Sinn dieser heutigen Debatte, daß wir uns bei allem Streit über Details oder Nuancen bei der Gesetzgebung im Einzelfall über den Grundsatz klar sind, daß wir im Verständnis des Bundesverfassungsgerichts an unserer privatrechtlichen Eigentumsordnung festhalten wollen.
    Unsere Zweifel sind berechtigt. Die Frage zu stellen, ob die Bundesregierung heute noch das. gleiche wolle wie im 6. Bundestag, ist auch deshalb gerechtfertigt, weil Sie, Herr Bundesminister Vogel, in einem Aufsatz in der „Neuen Juristischen Wochenschrift" unmißverständlich den Satz geschrieben haben, das Nutzungseigentum könne mittels eines einfachen Gesetzes auf der Grundlage des Art. 15 eingeführt werden. Hier wird zum erstenmal in der bodenrechtlichen, bodenpolitischen Diskussion der Art. 15 als eine Grundnorm angesprochen, mittels derer man das Bodenrecht weiterentwickeln will.
    Nun haben Sie gesagt, Herr Waltemathe, das stehe auch in der Verfassung. Richtig! In Art. 15 steht der Satz, daß Bodenschätze, Produktionsmittel sowie Grund und Boden vergesellschaft werden können. Sie wissen aber, daß dies kein Freibrief für eine totale Vergesellschaftung ist;

    (Zurufe von der SPD: Das hat keiner behauptet! Das wollen wir auch gar nicht!)

    denn immer noch gibt es Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Wer allerdings den Weg des Art. 15 beschreitet, der nimmt Abschied von unserer bisherigen privatrechtlich orientierten Eigentumsordnung, der nimmt gleichzeitig



    Dr. Schneider
    Abschied von unserer bisherigen Wirtschaftsordnung,

    (Abg. Conradi: Warum steht Art. 15 eigentlich in der Verfassung? — Weitere Zurufe von der SPD)

    der sagt zugleich der freien sozialen Marktwirtschaft Lebewohl. Das sind die Konsequenzen.

    (Abg. Conradi: Das steht in der Verfassung gar nicht drin!)

    — Die Verfassung schreibt uns die freie soziale Marktwirtschaft nicht zwingend vor; sie läßt auch ein anderes Wirtschafts- und Sozialsystem zu.

    (Zurufe von der SPD: Das ist es ja!)

    Nur waren sich bisher alle Parteien in dieser Frage einig. Ich kenne sehr renommierte Sozialdemokraten, die einmal heilige Eide auf die soziale Marktwirtschaft geschworen haben. Es gab ein gemeinsames Verständnis dafür. Wenn Sie jedoch den Weg des Art. 15 beschreiten wollen, dann nehmen Sie Abschied von dem, was bisher gemeinsames Gut war.

    (Abg. Dr. Jenninger: Die haben doch gar kein Geld, um zu zahlen!)

    — Hier wird gesagt: „kein Geld, um zu zahlen". Dazu darf ich sagen, daß in dem SPD-Papier und in einem Artikel von Herrn Minister Vogel folgender interessanter Gedanke steht: Die Überführung von Privateigentum in Verfügungseigentum soll abgegolten werden; es soll also eine Entschädigung dafür geben. Auch Art. 15 sieht eine Sozialisierung nur im Wege einer Entschädigung nach Maßgabe von Art. 14 vor.

    (Abg. Conradi: Wir kennen das!)

    In diesem Artikel wird jedoch vorgeschlagen, der Nutzungsberechtigte, der Inhaber des sogenannten Nutzungseigentums, sollte dann ein Nutzungsentgelt zahlen. Das könnte man deshalb leicht machen, weil man die Nutzungsentschädigung gegen das Nutzungsentgelt aufrechnen könnte. Auf diese Weise könnte das Ganze langfristig gesehen recht billig werden. Ich glaube, daß dieser Gedanke nicht ganz ernstgemeint ist, denn der Art. 15 steht auch unter der Entschädigungspflicht des Art. 14.
    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Die Fraktion der CDU/CSU, die Parteien CDU und CSU sind bereit und entschlossen, mit der Sozialpflichtigkeit des Grundeigentums im Rahmen des Art. 14 Ernst zu machen.

    (Lachen bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Wunderbar!)

    Im übrigen darf ich Ihnen sagen, daß das keine neue Erkenntnis ist.

    (Zuruf von der SPD: Doch! Sie ist Ihnen nach der Wahl gekommen!)

    Diejenigen, die ein bißchen mit dem vertraut sind, was über das bodenrechtliche Thema in diesem Hause schon gesprochen worden ist, wissen,

    (Abg. Conradi: Das habe ich nachgelesen!)

    daß bereits am 1. September 1950 vom damaligen Minister Wildermuth ein Regierungsentwurf vorgelegt worden ist, der alle diese Modelle — Bodenwertausgleich, Erweiterung des Vorkaufsrechts und viele andere Instrumente eines modernen Bodenrechts — enthielt. Was in der vorliegenden Novelle der Bundesregierung steht, ist nichts Originäres.

    (Zuruf von der SPD: Damals waren Sie auch für Sozialisierung! — Abg. Dürr: Was ist denn nach 1950 verwirklicht worden?)

    Im Oktober 1955 gab es sogar einen gemeinsamen Antrag auf Erlaß eines Bundesbaugesetzes. 127 Abgeordnete haben unter Führung von Paul Lücke diesen Antrag interfraktionell eingebracht.

    (Abg. Conradi: Wann ist Ihre Regierung ihm denn nachgekommen?)

    — Die Sache kam nicht zustande, unter anderem auch deshalb, weil erst die Finanzreform des Jahres 1969 die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Konstituierung eines Planungswertausgleichs im Bundesbaugesetz geschaffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt hat es überhaupt an der verfassungsrechtlichen Voraussetzung gefehlt.
    Ich habe mir sehr genau die Protokolle der zweiten und der dritten Lesung zum Bundesbaugesetz vom 18. und 20. Mai 1960 durchgelesen. Da werden Sie finden, daß man dies zwar moniert hat, daß die Sozialdemokraten es aber unterlassen haben, diesen Verfassungsänderungsantrag überhaupt erst zu stellen. Erst durch die Große Koalition, ,die bekanntlich einen Kanzler der CDU hatte,

    (Lachen bei Abgeordneten der SPD)

    sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuordnung des Bodenrechts in dem Sinne geschaffen worden, über den wir uns im Grundsatz einig sind.
    Meine Damen und Herren, wir von CDU und CSU sind bereit, mit Ihnen gemeinsam die anstehenden Gesetze zur Fortentwicklung des Bodenrechts zu verabschieden. Wir sind dazu aber nur unter einer Bedingung bereit: daß die privatrechtliche Eigentumsordnung auf der Grundlage des Art. 14 des Grundgesetzes

    (Zuruf von der SPD: Und des Art. 15!)

    den Rahmen bildet. Wir sind nicht bereit, den sozialistischen Weg in den bodenpolitischen Irrtum mitzumachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)