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    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Inhalt! Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen-und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1043) — Erste Beratung — Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 3025 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 3033 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3036 C Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 3041 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 3046 A Dr. Ehrenberg (SPD) 3051 D Dr. Vohrer (FDP) 3054 B Vogt (CDU/CSU) 3056 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3057 D Gaddum, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 3062 B Höcherl (CDU/CSU) 3077 B Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 3080 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 3082 D Frau Huber (SPD) 3084 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3085 D Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Erhöhung der Ausbeutesätze bei Kernobst und Errechnung der steuerfreien Überausbeute bei ablieferungsfähigem Branntwein Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3064 B, D, 3065 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 3064 C, D, 3065 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3065 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3065 A Frage A 40 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Durchführung von Kontrollbränden zur Ermittlung besonders festzusetzender Ausbeutesätze für Kernobst Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3065 D, 3066 A, B, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3066 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3066 B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3066 C Frage A 121 des Abg. Böhm (Melsungen) CDU/CSU): Äußerungen des Bundesministers Bahr über den Besuch westdeutscher Bürger aus zonengrenznahen Kreisen Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3066 D, 3067 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3067 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 3067 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3067 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3067 B Dr. Marx (CDU/CSU) 3067 C Frage A 128 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . . 3067 D, 3068 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 3068 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3068 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3068 C Frage A 55 der Abg. Frau Huber (SPD) : Möglichkeit vorzeitiger Ableistung des Ersatzdienstes Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3068 D, 3069 A Frau Huber (SPD) . . . . . . . 3069 A Fragen A 57 und 58 des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Unzumutbare Zeiträume zwischen Stellung des Antrags auf Sozialrente und erster Rentenzahlung — Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zu Vorschußzahlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3069 B, 3070 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3069 D, 3070 B, C Fragen A 59 und 60 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich des Mitspracherechts des Betriebsrates bei der betrieblichen Ruhegeldregelung für Pensionsrückstellungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3070 D, 3071 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 3070 D, 3071 A, B, C Frage A 61 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Arbeitsunfälle ausländischer Arbeitnehmer infolge fehlender Bedienungsanweisungen für Maschinen in der entsprechenden Landessprache Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3071 C, 3072 A, B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 3072 A Frage A 63 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Ausdehnung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3072 B, C Dr. Holtz (SPD) 3072 C Frage A 107 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Förderung der Wohnraumversorgung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 3072 D, 3073 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3073 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 3073 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3073 D Fragen A 66 und 67 des Abg. Horn (SPD) : Ausbildung der Soldaten als Prüfer für Luftfahrtgerät und Bewertung dieser Tätigkeit im Vergleich zum Tarifvertrag über die Eingruppierung in gleicher Tätigkeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 A Frage A 68 des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Verdacht des DGB, Kreis Darmstadt, betr. Einziehung von Jugendvertretern zum Zwecke der Verkürzung ihrer Amtszeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 C, D Pfeffermann (CDU/CSU) 3074 D Frage A 69 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums betr. Einladungen der chinesischen Botschaft in Bonn an höhere Offiziere des Ministeriums Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3075 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 3075 A, B Frage A 81 des Abg. Hoffie (FDP) : Verbot der Kinderbeförderung auf Vordersitzen in Personenkraftwagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3075 C, D, 3076 A Hoffie (FDP) . . . . . 3075 D, 3076 A Frage A 85 des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Gründe für Nichtbefassung des Deut- schen Bundestages mit dem Verkehrs- programm „Der Mensch hat Vorfahrt" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 B, C Lemmrich (CDU/CSU) . . 3076 B, C Fragen A 86 und 87 des Abg. Ollesch (FDP) : Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 D, 3077 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 3077 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 III Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucks ache 7/1036) Dürr (SPD) .. . 3087 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3088 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 3089 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 3089 D Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/1037) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3090 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 3091 B Liedtke (SPD) 3092 A Groß (FDP) 3092 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) — Erste Beratung — Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 3093 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 3094 C Zywietz (FDP) 3095 B Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3096 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) 3096 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/1005) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3096 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Abg. Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann u. Gen.) (Drucksache 7/874 [neu]) — Erste Beratung — Breidbach (CDU/CSU) . . 3096 D, 3100 D Dr. Farthmann (SPD) 3097 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3099 C Große Anfrage betr. Städtebau und Städtebaupolitik (Abg. Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen 7/881, 7/962) Dr. Schneider (CDU/CSU) 3101 D, 3128 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3108 D Conradi (SPD) . . . . . . . . 3112 B Mick (CDU/CSU) 3115 D Engelhard (FDP) 3118 B Schwedler (SPD) 3120 C Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 3122 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3125 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1021), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/719 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3130 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekosten- und Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache 7/283); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1052), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1038) — Zweite und dritte Beratung — 3131 A Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — (Drucksachen 7/848, 7/ 1007) . . . . . . . . . . 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/834, 7/1015) 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — (Drucksachen 7/847, 7/1020) 3131 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung über die Veräußerung einer 1;9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksachen 7/772, 7/1016) . . . . 3131 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/595, 7/1017) 3131 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksachen 7/282, 7/1018) 3132 A Nächste Sitzung 3132 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3133* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ratifizierung des Brüsseler Übereinkommens über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen . . 3133* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Notariatskosten beim Eigentumsübergang landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch Erbfolge und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 3134* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1044 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Vorbereitungen der Bundesländer zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten und zur Schaffung der notwendigen Zahl von Plätzen in solchen Anstalten 3134* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung — Vorliegen konkreter Vorarbeiten und wesentlicher Inhalt der Reform . . . . 3134* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Gesamtsumme der in Chile verstaatlichten oder enteigneten Vermögen von Deutschen und Ausgleichsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland 3135* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Ahndung dieser Verstöße 3135* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Verbesserung der allgemeinen Lage der Schauspieler ... . 3135* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Wahlmöglichkeit der Knappschaftsversicherten beim Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der Krankenkasse 3136* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung ihres Aktionsprogramms zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer 3136* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorverlegung des Dienstschlusses der Wehrpflichtigen an Freitagen 3137* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung von Entziehungsanstalten für Jugendliche 3137* D Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe 3138* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Überprüfung der Notwendigkeit von Investitionen im Straßenbau 3138* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Vorarbeiten zum Saarausbau 3139* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Immer (SPD) : Schaffung einer Bundesaufsicht für die Finanzierung von Altenheimen 3139* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3025 54. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 8. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 4. 10. Dr. von Bismarck 4. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Collet 14. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Hornhues 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Dr. Mikat 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27.10. Dr. Penner 5. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) 6. 10. Frau Schroeder (Detmold) 4. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schweitzer 4. 10. Seefeld ' 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 22) : Wann gedenkt die Bundesregierung das Brüsseler Obereinkommen über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen von 1962 dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, und welche Gründe haben die Bundesregierung zu der bisherigen Verzögerung veranlaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen zu Beginn des Jahres 1974 vorzulegen. Das bisher einzige deutsche Reaktorschiff, „Otto Hahn", ist im Jahre 1968 in Dienst gestellt worden. Vor diesem Zeitpunkt bestand wenig Interesse an einer Ratifizierung des Übereinkommens, da dieses nur in Kraft tritt, wenn unter der Flagge wenigstens eines Vertragsstaates ein Reaktorschiff betrieben wird, und da alle Staaten mit Reaktorschiffen erklärt hatten, daß sie das Übereinkommen nicht ratifizieren werden. Nach Indienststellung der „Otto Hahn" bemühte sich die Bundesregierung zunächst, mit den Staaten, die für einen Besuch des Schiffes in Frage kommen, zweiseitige Abkommen abzuschließen; dieses Verfahren war früher auch von den USA für deren Reaktorschiff „Savannah" gewählt worden. Dies erschien vor allem deshalb zweckmäßig, weil eine Umfrage bei den maßgebenden Staaten wenig Bereitschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 ergeben hatte. Da die Verhandlungen über die zweiseitigen Abkommen sich als zeitraubender und schwieriger erwiesen haben als zunächst angenommen worden war, erschien später doch der Weg der Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 erfolgversprechender. Nach den bisherigen Verhandlungen besteht nunmehr auch die Hoffnung, daß die Staaten das Übereinkommen ratifizieren werden, die von der „Otto Hahn" angelaufen werden sollen; bisher ist das Übereinkommen nur von Portugal, Madagaskar und der Demokratischen Republik Kongo ratifiziert worden. Die Vorbereitung des Vertragsgesetzes erwies sich als schwierig, weil das Übereinkommen von Grundsätzen des deutschen Atomrechts abweicht. 3134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Dabei muß insbesondere darauf geachtet werden, daß der haftungsrechtliche Schutz der Bevölkerung gegen nukleare Risiken von Reaktorschiffen möglichst weitgehend an den gegenüber dein Übereinkommen höheren Haftungs- und Deckungsstandard des deutschen Atomrechts angepaßt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A. 23) : Trifft es zu, daß beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Wertberechnung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des .Justizkostenrechts vorn 28. Dezember 1968 (BGBl, I S. 1458) auf der Grundlage des Verkehrswerts erfolgt, daß der Verkehrswert damit auch zur Basis für die Berechnung der Notarialskosten herangezogen wird und daß dadurch beispielsweise beim Eigentumsübergang im Wege des Erbgangs stark erhöhte Notariatskosten (his zum 10fachen des Betrags, der hei der Zugrundelegung des Einheitswerts anfallen würde) entstehen, obwohl der Verkehrswert beim Eigentumsübergang durch Erbfolge ein weitgehend unrealistischer Wert ist, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den besonderen in der Landwirtschaft bestehenden Verhältnissen durch einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen? 1. Es trifft zu, daß für die Wertberechnung beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken § 19 der Kostenordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Justizkostenrechts maßgebend ist. Hiernach ist der Regelwert der Verkehrswert. Dieser gilt auch für die Notargebühren. Dadurch entstehen höhere Notargebühren, als nach dem früheren Recht, weil damals grundsätzlich der Einheitswert maßgebend war. 2. Der Neufassung des § 19 der Kostenordnung lag das Bestreben zugrunde, den Geschäftswert der Kostenordnung stärker dem wirklichen Wert des Geschäftsgegenstandes anzunähern. Dieses Bestreben hat in der Vorschrift zutreffenden Ausdruck gefunden. Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschrift für die Landwirtschaft nicht zumutbar ist. Ihre Auswirkungen werden aber weiterhin sorgfältig beobachtet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1044 Frage A 26) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die zur Zeit von den Bundesländern erfolgenden Vorbereitungen zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten bzw. die bereits laufenden Arbeiten in einigen wenigen Anstalten dieser Art nicht ausreichen um sicherzustellen, daß bei Inkrafttreten des § 65 StGB in der Fassung des 2. Slrafrechisreformgesetzes die notwendige Zahl von Plätzen in solchen Anstalten zur Verfügung stehen wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten eine be- sonders wichtige kriminalpolitische Aufgabe ist und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine sozialtherapeutische Behandlung der dafür geeigneten Straftäter zu gewährleisten. Sie erkennt an, daß die Länder in den vergangenen Jahren bedeutsame Schritte unternommen haben, um diesem Ziel näher zu kommen; die Einrichtung von Versuchsanstalten hat sich als zweckmäßig und nützlich erwiesen. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß das vom Zweiten Gesetz zur Reform des Strafrechts vorgezeichnete Programm der sozialtherapeutischen Behandlung eines großen Täterkreises die Länder nicht nur in finanzieller, sondern auch in personeller und organisatorischer Hinsicht vor schwierige Probleme stellt. Die Bundesregierung hat deswegen Verständnis dafür gehabt, daß auf Anregung der Länder nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt aufgrund des Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den 1. Januar 1978 verschoben worden ist. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenwirken aller Beteiligten Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen der von der Bundesregierung vertretenen Kriminalpolitik entsprechen. Die Bundesregierung hat - sich in vielfachem Meinungsaustausch mit den Ländern davon überzeugen können, daß auch die Länder eine dieser Zielsetzung entsprechende Lösung anstreben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 27 und 28) : Erwägt die Bundesregierung über das erste Strafverfahrensreformgesetz hinaus in absehbarer Zeit eine Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung, da, wie häufig schon, auch jetzt wieder am Fall Brühne -die Mangelhaftigkeit des gel-tendon Wiederaufnahmerechts deutlich geworden ist? Wenn ja, welche konkreten Vorarbeiten liegen vor, und was wird der wesentliche Inhalt der beabsichtigten Reform sein? Zu Frage A 27: Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ist nur erster Schritt zu einer umfassenden Erneuerung dieses Rechtsgebiets. Ziel der in dem Entwurf enthaltenen Bestimmungen über die Wiederaufnahme ist es vor allem, dem zu Unrecht Verurteilten, der ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben möchte, aber das für einen erfolgversprechenden Antrag erforderliche Material noch nicht vollständig zusammentragen konnte, eine Hilfe zu geben. Eine weitergehende Verbesserung der Vorschriften über die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens wird durch die im Ersten Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts enthaltenen Vorschläge nicht überflüssig. Insbesondere die Prüfung der Frage, in wel- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3135' cher Weise die Wiederaufnahmegrunde zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO) ergreifende Neuregelung erforderlich ist, setzt jedoch umfangreiche Vorarbeiten voraus, die angesichts der schwieriger Problematik der zu regelnden Materie und ihre] Verflechtung mit Fragen des erstinstanzlichen Verfahrens und des Rechtsmittels mit besondere] Gründlichkeit geleistet werden müssen. Zu Frage A 28: Der Strafrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer und die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes haben sich bereits mit der Reform des Wiederaufnahmerechts befaßt und konkrete Vorschläge gemacht. Auch die aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen gebildete Arbeitsgruppe „Strafverfahrensreform" hat in mehreren Sitzungen Reformfragen aus dem Bereich der Wiederaufnahme erörtert. Schließlich hat das Bundesministerium der Justiz selbst Untersuchungen eingeleitet, die von drei erfahrenen richterlichen Praktikern vorgenommen werden. Dabei werden abgeschlossene Verfahren ausgewertet, in denen Wiederaufnahmeanträge auf sofortige Beschwerde vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen worden sind, weil die Voraussetzungen des § 359 Nr. 5 StPO nicht vorgelegen haben. Diese Untersuchungen erstrecken sich zunächst auf sämtliche einschlägige Verfahren des Jahres 1970; das sind etwa 200. Diese Untersuchung wird voraussichtlich binnen Jahresfrist zum Abschluß gebracht werden können. Der noch zu erwartende 3. Band der „Fehlerquellen im Strafprozeß" von Professor Karl Peters, der mit der Forschungsstelle für Strafprozeß und Strafvollzug an der. Universität Tübingen über 1000 abgeschlossene Verfahren untersucht hat, wird weitere wertvolle Hinweise für eine Reform geben. Die aus allen diesen Vorarbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in einem Referentenentwurf eines weiteren Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ihren Niederschlag finden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/10044 Frage A 43) : Wie hoch ist die Gesamtsumme der unter der Präsidentschaft Allende in Chile verstaatlichten oder — u. a. durch illegale Landbesetzungen — enteigneten Vermögen von Deutschen, und in welcher Form und Höhe wurden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Ausgleichsansprüche geltend gemacht? Die Maßnahmen der chilenischen Regierung haben nicht nur Enteignungen im eigentlichen Sinn Zulu Gegenstand gehabt. Auch durch Maßnahmen anderer Art, z. B. Transferbeschränkungen, ist es zu Vermögensverlusten gekommen. Einen genauen Überblick über das in Chile verlorengegangene deutsche Vermögen hat die Bundesregierung jedoch nur insoweit, als sie für Kapitalanlagen deutscher Investoren in Chile Garantien zur Absicherung des politischen Risikos übernommen hat. Der Bund hat Kapitalanlagegarantien in Höhe von insgesamt 34 801 060,— DM übernommen. Bisher sind Entschädigungsansprüche in Höhe von rd. 10,5 Mio DM angemeldet worden. Es handelt sich hierbei um Ansprüche aus Garantien des Bundes für Kapitalanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Haushaltsgesetz 1973. Bisher wurden vom Bund Entschädigungen in Höhe von 3 016 980,81 DM gezahlt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß darüber hinaus auch nicht durch Kapitalanlagegarantien abgesicherte deutsche Investoren Vermögensschaden erlitten haben. Über das Ausmaß des Verlustes stehen jedoch keine Unterlagen zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 45) : Trifft es zu, daß von zahlreichen gewerblich tätigen Wohnungsvermittlern in der Bundesrepublik Deutschland ständig gegen die zwingende Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1748) verstoßen wird, und wenn ja, sind der Bundesregierung Intormalionen darüber zugänglich, ob und in welchem Ausmaß bislang von der Möglichkeit einer Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschrift gemäß § 8 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gebrauch gemacht worden ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Vermittler von Wohnräumen entgegen der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz in der Werbung und insbesondere in Zeitungsinseraten die Angabe von Mietpreisen unterlassen. Häufig wird es unterlassen, auf die vom Wohnungssuchenden neben dem Mietzins zusätzlich zu erbringenden Nebenleistungen hinzuweisen. Anstelle der vorgeschriebenen Angabe der Berufsbezeichnung des Wohnungsvermittlers finden sich oft lediglich Abkürzungen, die auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband hinweisen. Über das genaue Ausmaß dieser Verstöße, die Anzahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren und die Höhe der im einzelnen verhängten Bußgelder liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor. Auch die Länder haben z-. Z. noch kein genaues statistisches Material hierüber. Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 56) : 3136* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im September 1971 nur 2334 Schauspieler und 1246 Schauspielerinnen — insgesamt also 3580 — im Engagement waren, ihnen gegenüber aber 5146 engagementsuchende Schauspieler standen, die sogenannte Dunkelziffer nicht gemeldeter Arbeitsloser oder in anderen Berufen zeitweilig tätiger Schauspieler nach Schätzung von Fachleuten darüber hinaus 10 (100-15 000 betragen soll, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die allgemeine Lage dieser Berufsgruppe zu verbessern? Die von Ihnen genannten Zahlen zur Arbeitsmarktsituation der Schauspieler stimmen mit den Angaben überein, die der Bundesregierung vorliegen. Diese Daten sind allerdings interpretationsbedürftig: Bei den genannten 3 580 Schauspielern im Engagement handelt es sich lediglich um diejenigen, die in der Spielzeit 1971/72 bei den Bühnen unter Vertrag standen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten bei Fernsehen und Funk, sowie beim Film sind darin nicht enthalten. Zum anderen ist die Zahl der Arbeitsuchenden nicht mit der Zahl der tatsächlich Arbeitslosen identisch. Dies gilt in besonderem Maße für Berufe mit hoher Mobilität, wie es der Schauspielberuf ist. Demnach läßt sich aus der Zahl der engagementsuchenden Schauspieler allein kein zureichender Rückschluß auf die tatsächliche Beschäftigungssituation ziehen. Zum 30. September dieses Jahres wurde im übrigen von der Bundesanstalt für Arbeit eine Sondererhebung über die Arbeitslosen durchgeführt, die auch Auskunft über die Berufe geben wird. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Daten nachzuliefern, sobald sie mir vorliegen. Um weitere gesicherte Informationen zu erhalten, hat die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation für Schauspieler zum Gegenstand des Forschungsprogramms zur Künstlerenquete gemacht. Hierbei soll vor allem versucht werden, die tatsächliche Beschäftigungslage zu erhellen und die Gründe für ein vorhandenes Ungleichgewicht aufzudecken. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Anhaltspunkte dafür geben, ob und welche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, daß die Ausweitung des Stellenangebots im wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. Gemeinden fällt. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch darauf aufmerksam machen, daß die Bundesanstalt für Arbeit ihre Vermittlungseinrichtungen auf diesem Gebiet erst in jüngster Zeit den modernen Erfordernissen angepaßt hat und weiter anpassen wird. Ich werde dem Präsidenten der Bundesanstalt im übrigen von dem Interesse an dem Ausbau der Vermittlungstätigkeit, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, Mitteilung machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament vorzuschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen dahin gehend zu ändern, daß auch der Versicherte der Knappschaft beim Eintritt des Versicherungsfalls wählen kann, bei welcher Krankenkasse er Mitglied werden oder bleiben will, wie das bei den Versicherten der Arbeiter- und Angestelltenvesicherung möglich ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob Bezieher einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung weiterhin Mitglied der Krankenkasse bleiben können, der sie vor der Rentenantragstellung angehört haben, oder ob für die Krankenversicherung dieser Rentner ausschließlich die Bundesknappschaft zuständig bleiben muß. Die Entscheidung hängt davon ab, wie künftig die Krankenversicherung der Rentner finanziert wird. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 64): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Verwirklichung ihres Aktionsprogramms vom 6. Juni 1973 zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer? Bereits vor Verabschiedung des Aktionsprogramms vom 6. 6. 1973 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat die Bundesregierung vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen ausländischer Kinder und Jugendlichen eingeleitet. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 3. 12. 1971 für die schulische Förderung ausländischer Kinder zu sehen. Die Maßnahmen der Länder werden von der Bundesregierung unterstützt durch Modellversuche und Projekte der Bildungsforschung. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß sowohl die Eingliederung in das deutsche Schulsystem als auch die Förderung der Rückkehrfähigkeit durch muttersprachlichen Unterricht gleichrangige Ziele darstellen. Obwohl die Doppelnatur der bildungspolitischen Zielsetzung — Förderung der Eingliederung, aber auch Offenhalten der Rückkehr — große schulische und psychologische Probleme aufwirft, kann mit einer Verbesserung der Bildungschancen auch ausländischer Kinder gerechnet werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz legt die Bundesregierung bei ihren Förderungsmaßnahmen besonderes Gewicht auf solche Projekte, die das Einleben und die Eingliederung in das deutsche Schul- und Bildungswesen erleichtern. Diese Hilfe ist nämlich auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, die nach einigen Jahren in ihr Heimatland zurückkehren werden. Es wäre dem einzelnen gegenüber wie sozialpolitisch falsch, diese Kinder im Hinblick auf eine erwartete Rückkehr für mehrere, entscheidende Jahre ihrer Entwicklung einer ghettoartigen Isolierung auch im Bildungswesen zu unterwerfen. Bei der wachsenden Zahl ausländischer Arbeitneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3137* mer erweisen sich die außerhalb der Schule, in Familie und Nachbarschaft liegenden Kräfte nationaler Sprache, Kultur und Tradition als starkes Gegengewicht, um in Verbindung mit schulischen Sondermaßnahmen (z. B. muttersprachlicher Unterricht) auch die Fähigkeit zur Wiedereingliederung über längere Zeit zu erhalten. Von den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen nenne ich einige Beispiele: — Entwicklung eines Medienprogramms „Deutsch für Ausländer" durch das Institut für Film und Bild in München in Verbindung mit anderen Institutionen — Modellprogramme zur Fortbildung von Lehrern für den Unterricht von ausländischen Kindern — Modellprogramme mit verschiedenen Organisationsformen und Arbeitsverfahren zur Vorbereitung ausländischer Kinder auf die Eingliederung in den regulären Unterricht — Programme der Hausaufgabenhilfe, die zugleich deutsche und ausländische Kinder und Familien zusammenführen sollen — Modellversuche in der beruflichen Bildung, z. B. ein einjähriger Förderkurs bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung im Betrieb zur Vorbereitung auf ein Ausbildungsverhältnis. Die Förderung erfolgt zum Teil durch den Bundesminister für Arbeit, und Sozialordnung, zum Teil durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen eines Programms der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, daß im Bildungsgesamtplan die ausländischen Kinder und Jugendlichen bei allen Planungen berücksichtigt worden sind. Man kann davon überzeugt sein, daß die von Bund und Ländern begonnene Bildungsreform gerade den ausländischen Kindern und Jugendlichen helfen wird, ihre Lebenschancen in der Bundesrepublik wahrzunehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 65): Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, dem Anliegen vieler Wehrpflichtiger Rechnung zu tragen und ihnen, im Hinblick auf die enorme Verkehrsdichte auf den Straßen und die Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Wochenende, wenigstens zweimal im Monat am Freitag zu einem früheren Zeitpunkt als bisher dienstfrei zu gewähren, damit die weit entfernt wohnenden Wehrpflichtigen ohne Komplikationen ihren Heimatort erreichen können? Ihre Frage nach Vorverlegung des Dienstschlusses an Freitagen, um der zunehmenden Verkehrsdichte auf den Straßen und der Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu entgehen, spiegelt das Anliegen vieler Wehrpflichtiger wider. Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber bereits vor 11/2 Jahren im Mai 1972 aus Fürsorgegründen Überlegungen zur Verringerung der Belastung auf Straße und Schiene während der Verkehrsspitzen angestellt. Als Ergebnis wurde am 15. Mai 1972 eine Neuregelung des Samstagsdienstes und des Dienstschlusses an Freitagen mit einem Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr verwirklicht. Darin ist vorgesehen, daß die Kommandeure entsprechend den Notwendigkeiten in ihren Bereichen den Dienstschluß an Freitagen zwischen 14.30 und 17.00 Uhr nach Einheiten zeitlich gestaffelt befehlen können. Die dadurch ausfallenden Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag voll nachzuholen. Der Dienstbeginn am Montag bleibt unverändert. Darüber hinaus ermöglicht der Ermessensspielraum der Disziplinarvorgesetzten nach wie vor jederzeit für Einzelfälle Abweichungen von dieser Regelung. Ausdrücklich festzustellen bleibt jedoch für die Praxis, daß bei der Handhabung dieses Erlasses die Erfordernisse des Bereitschaftsdienstes und besonders der Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch auf geregelte Arbeitszeit im Sinne einer „5-Tage-Woche" für Soldaten kann jedoch nicht abgeleitet werden. Auch die „Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten" kann für die Dienst-Zeiteinteilung der Soldaten nicht verbindlich sein. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 75) : Was kann ich als Abgeordneter antworten, wenn zahlreiche Eltern mich fragen, wo es Einrichtungen der in § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes vorgesehenen Art gibt, in denen Jugendliche mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden können? Einrichtungen der von Ihnen angesprochenen Art sind solche zur Unterbringung straffällig gewordener Jugendlicher, die als Drogenabhängige oder Alkoholkranke anzusehen sind. Ihre Einweisung wird durch Gerichtsbeschluß verfügt; eine freiwillige Unterbringung ist nicht möglich. Für die Einrichtungen nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes sind die Länder allein zuständig. Grundsätzlich ist es möglich, jede geschlossene Einrichtung, in der eine Entziehungsbehandlung möglich ist, als Einrichtung nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes anzuerkennen. So können auch geschlossene psychiatrische Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die allgemeine Auffassung geht allerdings heute dahin, drogenabhängige Jugendliche nicht in derartige psychiatrische Einrichtungen einzuweisen, sondern für sie Spezialeinrichtungen 3138' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 zu schaffern. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeit bestehenden Einrichtungen nach § 93 a als nicht ausreichend anzusehen sind. Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Ver- wirklichung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittclmißbrauchs hat sie deshalb im Bundeshaushalt bei Kapitel 15 02 Titel 532 07 für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel ausgewiesen und sich bemüht, die Länder daran zu interessieren, derartige Einrichtungen zu schaffen. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind eventuell unter Beteiligung Berlins derzeit bemüht, ein leerstehendes Bundeswehrkrankenhaus zu einer Einrichtung nach § 93 a Jugendgerichtsgesetz umzubauen. Eine weitere Einrichtung soll im süddeutschen Raum entstehen. Für den Fall, daß Ihre Frage nicht nur auf die für straffällig gewordene Jugendliche vorgesehenen geschlossenen Einrichtungen beschränkt. ist, kann darauf hingewiesen werden, daß auf dem Gebiet der therapeutischen Versorgung drogenabhängiger Jugendlicher eine gewisse Entspannung eingetreten ist. Die Modellförderung des Bundes zum Beispiel für die Spezialkliniken im Hamburg und Berlin haben initiativ gewirkt. Die Akutversorgung ist im wesentlichen sichergestellt. Um die Kontakt- und Beratungsstellen bekanntzumachen, die auch bei Fragen einer eventuellen Einweisung Jugendlicher tätig werden, hat die Bundesregierung das Verzeichnis „Drogenberatung wo?" in einer Auflage von 20 000 Exemplaren herausgegeben. Dieses Verzeichnis ist vergriffen und wird für eine zweite Auflage vorbereitet, die noch in diesem Haushaltsjahr erscheinen kann. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 80): Welche Regelung strebt die Bundesregierung im Zuge ihrer Bemühungen zur Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe an? Die Bundesregierung bereitet in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Herausgabe eines bundeseinheitlichen mehrsprachigen Notfallausweises vor, der den Bürgern zum freiwilligen Gebrauch angeboten werden soll. Dieser Ausweis soll in seinem Format dem Bundespersonalausweis angepaßt und als Faltblatt in diesen eingelegt oder in einer gemeinsamen Hülle mit diesem getragen werden. Dem Träger dieses nur zur Information des Notarztes dienenden Ausweises, in dem vertrauliche medizinische Angaben des Trägers dokumentiert sind, soll es dadurch ermöglicht werden, ihn jederzeit von dem amtlichen Personalausweis zu trennen. In den Ausweis sollen neben der Blutgruppenformel auch Angaben über Wundstarrkrampfimpfungell, frühere Serumgaben und Bluttransfusionen und deren Verträglichkeit sowie über schwere Operationen, chronische Leiden, Uberempfindlichkeiten und über erforderliche medikamentöse und andere Dauerbehandlungen (z. B. künstliche Niere, Herzschrittmacher) dokumentiert werden. Von wem diese Ausweise an den interessierten Bürger auf freiwilliger Basis abgegeben werden sollen, muß im einzelnen noch mit den Bundesländern sowie den interessierten Institutionen und Organisationen (Gesundheitsämter, Krankenkassen, Hilfsorganisationen, Berufsgenossenschaften u. a.) erörtert werden. Die medizinischen Eintragungen in den Notfallausweis dürfen nur von Ärzten, sei es im Krankenhaus, im Gesundheitsamt, in der Praxis, bei Blutspendediensten u. a. vorgenommen werden. Die Bundesregierung erwartet, daß durch die angestrebte Vereinheitlichung der Vielzahl von Notfallausweisen, die meist wenig bekannt sind und sich auch nicht in dem gewünschten Maße haben durchsetzen können, ein Notfallausweis geschaffen wird, der auf breiter Basis vom Bund und den Bundesländern sowie von den interessierten Institutionen und Organisationen empfohlen und propagiert wird und der durch seinen Bekanntheitsgrad und die Einheitlichkeit der Dokumentation eine große Effektivität gewinnt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 82 und 83) : Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die erheblichen Investitionen im Straßenbau hinsichtlich ihres regionalen Verkehrswertes zum Zeitpunkt ihrer planerischen Entscheidung auf ihre praktische Notwendigkeit überprüft werden? In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung uni eine Kontrolle bzw. Abstimmung solcher Straßenneubauten? Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Maßnahme im Zuge von Bundesfernstraßen ergibt sich aus dem Bedarfsplan, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beiliegt. Dieser Bedarfsplan bildet die Grundlage für die Fünfjahrespläne und die jährlichen Straßenbaupläne. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft der Bundesminister für Verkehr, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist (§ 4 des vorgenannten Gesetzes). Die Arbeiten zur ersten Überprüfung des Bedarfsplanes und zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) sind im Gange. Die Ergebnisse werden 1975 vorliegen. Auch wurde im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 1. Stufe ein Vergleich der geplanten Bundesfernstraßenmaßnahmen mit den geplanten Maßnahmen anderer Verkehrsträger angestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3139' Gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Voraus geht eine eingehende Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG ist jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden — auch den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden -Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Plan wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange festgestellt. Die Einstellung der Maßnahme in den jährlichen Straßenbauplan erfolgt nach Vorschlag der Straßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen durch den Bundesminister für Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7 1044 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Vorarbeiten zum Saarausbau erst intensiviert und damit sinnvoll und wirtschaftlich gestaltet werden kennen, wenn alsbald die Entscheidung über die Einstellung eines Investitionstitels für den Saarausbau in den Haushaltsplan getroffen wird, und welche Höhe soll dieser Titel 1974 haben? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushalts 1974 einen Titel „Ausbau der Bundeswasserstraße Saar von Saarbrücken bis zur Mosel" mit einem Ansatz von 13 Mio. DM eingestellt. Von diesen Ausgaben wird ein Teil für die Fertigstellung der im Bau befindlichen Saardurchstiche Saarbrükken/St. Arnual und Saarlouis in Anspruch genommen. Über die hierfür nicht benötigten Ausgaben kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 1974 verfügt werden. Sie sind für die Planung des Saarausbaus bestimmt; insofern teile ich Ihre Auffassung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 2. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 105 und 106) : Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich, angesichts der wachsenden Neigung von sogenannten „Sozialunternehmern", das Vermögen älterer Menschen für den Bau finanziell nicht gesicherter Bauvorhaben (Seniorenheime) zu verwenden, eine Bundesaufsicht zu institutionalisieren mit der Aufgabenstellung, die Finanzierung, Kreditverwendung und Kreditsicherung solcher Vorhaben zu überprüfen? Inwiewert ist die Bundesregierung bereit und in der Lage die durch Kreditantcitschcitte verbrieften Anspntche älterer Menschen auf Altenheimplätze in Häusern der Wetterstein-GmbH durch eigene Maßnahmen abzusichern oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Tragerschaft, die von freien Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen gebildet wird, zu beteiligen? Zu Frage A 105: Die Absicherung des anvertrauten Geldes ist nicht nur ein Problem der älteren Menschen, die ihren Lebensabend in sogenannten Seniorenheimen verbringen möchten. Auch die Erwerbsinteressenten für Kaufeigentumsmaßnahmen und viele Mieter, die Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder auf die Miete leisten oder Mietdarlehen geben, brauchen Sicherheiten für ihre Gelder. Aus diesem Grunde dürfen alle gewerbsmäßigen Bauherren, die mit Kundengeldern bauen, nur mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis tätig werden. Sie wird nicht erteilt, wenn Bedenken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit oder die Vermögensverhältnisse bestehen, und sie wird widerrufen, falls die Voraussetzungen der Erlaubnis entfallen. Für die Gewerbeerlaubnis und ihre etwaige Rücknahme sind die unteren Verwaltungsbehörden, in der Regel die Gewerbeämter, zuständig. Sie sollen auch für die laufende Überwachung der durch die Verordnung geschaffenen Tatbestände, insbesondere also für die Überprüfung der Bestellung von Sicherheiten zuständig werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerbeerlaubnis sind am 1. Februar 1973 in Kraft getreten. Ani 1. August 1973 ist die Frist abgelaufen, in der die schon tätigen Bauherren sich bei den unteren Verwaltungsbehörden melden mußten. Deshalb kann im Augenblick noch nichts darüber gesagt werden, welche Wirkung durch die gesetzlichen Vorschriften zu erreichen ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Auswirkungen des geltenden und des entstehenden Rechtes und der Erfolg der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden abgewertet werden sollten. Sie wird die Bewährung der Vorschriften und der gegenwärtig zuständigen Behörden beobachten und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. In diesem Zusammenhang sollte dann auch geprüft werden, ob eine Bundesaufsichtsbehörde geschaffen werden könnte und sollte. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den in Ihrer Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten durch die Gewährung von Bürgschaften zu begegnen oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Trägerschaft zu beteiligen. Eine Bürgschaftsgewährung käme allenfalls im Rahmen der Bürgschaftsprogramme der einzelnen Bundesländer in Betracht; auch eine Beteiligung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur von den Ländern übernommen werden. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.


Rede von Freiherr Otto von Fircks
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, können Sie uns bestätigen, daß es keine Wunschäußerung der Verhandlungspartner aus der Deutschen Demokratischen Republik gibt, diese Bezeichnungen in gemeinsamen Verlautbarungen zu verwenden?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    (] ebenfalls von meinem Hause herausgegeben worden ist. Auch hier handelte es sich um eine vereinbarte Mitteilung, nämlich um jene vom 19. Juli 1973, Nr. 844/73. Da heißt es — ich darf zitieren —: Die Grenzkommission aus Beauftragten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ... Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke den beiden Herren Staatssekretären. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe Frage 55 der Abgeordneten Frau Huber auf: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, analog der derzeit gültigen Regelung einer vorzeitigen Ableistung des Dienstes bei der Bundeswehr auch Regelungen für eine vorzeitige Ableistung des Ersatzdienstes zu schaffen, da die Antragstellung der Betroffenen in beiden Fällen aus den gleichen Beweggründen heraus erfolgt? Herr Staatssekretär, ich darf bitten! Frau Kollegin, ich werde die von Ihnen aufgeworfene Frage prüfen lassen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß — anders als bei der Einberufung zum Grundwehrdienst — die Anerkennung zum Zivildienst neben der Musterung voraussetzt, daß der Wehrpflichtige in einem besonderen Verfahren als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden ist. Ein solches VerfahParl. Staatssekretär Rohde ren kann sehr zeitaufwendig sein, weil es unter Umständen bis zum Bundesverwaltungsgericht geht. In diesen Fällen läßt sich eine vorgezogene Einberufung zum Zivildienst vor der Musterung des Geburtsjahrgangs nicht sicherstellen. Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr, Frau Kollegin Huber! Das ist mir klar. Nur hätte ich gern die Frage gestellt, ob ich, nachdem der Bundesarbeitsminister kürzlich in Köln gesagt hat, wir würden 1974 20 000 Zivildienstplätze haben, davon ausgehen kann, daß sich bei den nicht so schwierigen Fällen im nächsten Jahr eine Lösung anbieten wird. Das wird in die Prüfung einbezogen, Frau Kollegin. Allerdings darf ich darauf hinweisen, daß mich der Bundesbeauftragte für den Zivildienst davon unterrichtet hat, daß in diesen Fällen ohnehin eine zügige Einberufung zum Zivildienst stattfindet. Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich komme zu Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg: Kann die Bundesregierung für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und evtl. auch für einige Landesversicherungsanstalten mitteilen — und so eingeschränkt wiederhole ich meine Frage vom 31. August 1973 —, in wie vielen Fällen, absolut und prozentual, mehr als ein halbes Jahr zwischen dem Antrag auf Sozialrente und der ersten Rentenzahlung vergeht, und wie erklärt die Bundesregierung diese im Hinblick auf das Alter oder den Gesundheitszustand der Antragsteller unzumutbar erscheinenden Fristen, trotz des so oft gelobten Computer-Einsatzes, der an sich eine automatische Berechnung und Anwendung aller Altersrenten ermöglichen müßte? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Herr Kollege Schulze-Vorberg, ich würde die Antworten auf Ihre beiden Fragen gern zusammenfassen. — Danke schön! Bitte sehr. Dann rufe ich zusätzlich Frage 58 des Kollegen Dr. Schulze-Vorberg auf: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Rentenversicherungsträger gehalten sein sollten, in allen Fällen Vorschußzahlungen zu leisten, in denen drei Monate nach Antragstellung die Rentenfeststellung noch nicht erfolgt ist? Ergänzend zur Antwort auf Ihre annähernd gleichlautenden Fragen, die von der Bundesregierung am 12. September schriftlich beantwortet worden sind, möchte ich anmerken, daß mir kein repräsentatives statistisches Material der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder einzelner Landesversicherungsanstalten für die von Ihnen gewünschten Angaben zur Verfügung steht. Beziehen kann ich mich allerdings auf eine Einzelangabe der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom Mai dieses Jahres. Danach waren unter den 19 150 festgesetzten Renten 2 531 Renten, bei denen das Antragsverfahren sechs Monate oder länger gedauert hat. Das sind rund 13 v. H. Dagegen betrug die Bearbeitungsdauer bei 80 v. H. aller festgestellten Altersruhegelder drei Monate oder weniger. Ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaße sich diese Verhältnisse inzwischen geändert haben, kann ich nicht sagen. Für die Versicherungsträger der Arbeiterrentenversicherung fehlen mir auch für zurückliegende Zeiten entsprechende Zahlen. Wie Ihnen in der schriftlichen Antwort mitgeteilt worden ist, gibt es eine Reihe von Gründen, die für längere Laufzeit der Rentenbearbeitung in einzelnen Fällen maßgebend sein können. Dazu gehören fehlende Unterlagen oder unzureichende Angaben, die noch Rückfragen erforderlich machen, aber auch — darauf möchte ich hinweisen — in diesem Jahr die vermehrten Aufgaben, die den Versicherungsträgern infolge des Rentenreformgesetzes insbesondere bei der individuellen Umrechnung der Renten nach Mindesteinkommen entstanden sind. Sie werden sich daran erinnern, Herr Kollege, daß es der ausdrückliche Wunsch des Gesetzgebers gewesen ist, daß die für diese Umrechnung der Renten nach Mindesteinkommen erforderlichen Verwaltungsarbeiten von den Rentenversicherungsträgern vordringlich durchgeführt werden sollen. Zur gleichen Zeit wird die integrierte Datenverarbeitung in der Rentenversicherung weiterentwikkelt, die in Zukunft die Rentenbearbeitung erheblich beschleunigen soll. Sie können davon ausgehen, daß es das gemeinsame Bestreben von Bundesregierung, Rentenversicherungsträgern sowie deren Aufsichtsbehörden ist, die Dienstleistungen für die Versicherten fortlaufend zu verbessern. Zu Ihrer zweiten Frage weise ich darauf hin, daß auch nach dem Entwurf eines Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches, der zur Zeit den gesetzgebenden Körperschaften vorliegt, die Beratung der Versicherten durch die Sozialleistungsträger, die Zahlung von Vorschüssen und auch die Verzinsung von Geldleistungen, deren Bearbeitung sich längere Zeit hinzieht, neu geregelt werden soll. Ich habe veranlaßt, daß bereits jetzt in den Gesprächen, die unser Haus aus verschiedenen Anlässen mit den Verbänden der Sozialversicherungsträger führt, auf die Gewährung von Vorschüssen, insbesondere wenn die Ansprüche auf Geldleistungen dem Grunde nach bestehen, hingewiesen werden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg, Ich danke Ihnen für die gründliche Antwort, Herr Staatssekretär. — Jetzt setzt ja die Datenverarbeitung ein. Meines Wissens liegen noch aus der Amtszeit von Herrn Bundesminister Katzer Vorschläge für eine Umstellung in Ihrem Hause. Könnten wir nicht erreichen, daß den Versicherten ihre Rechte, ihre AnDr. Schulze-Vorberg sprüche mitgeteilt werden, sobald es an der Zeit ist, zumal das Geburtsdatum ein Teil der Versicherungsnummer ist, so daß also nicht der Versicherte bei der Anstalt einen Antrag stellen muß, sondern ihm die Anstalt seine Ansprüche klarmacht? Herr Kollege, um diese Forderung zu erfüllen, die wir uns selbst 1969 gesetzt haben, ist die Datenverarbeitung in der Rentenversicherung in den letzten Jahren zügig entwickelt worden. Schritt für Schritt sollen einem wachsenden Teil von Versicherten während des Versicherungslebens Informationen über ihre Leistungen und Ansprüche verschafft werden. Angefangen wurde — da haben wir eine gesetzliche Grundlage im Rentenreformgesetz — mit denjenigen Versicherten, welche die flexible Altersgrenze in Anspruch nehmen wollen. Im Laufe der nächsten Jahre werden diese Versicherten rechtzeitige Informationen über ihre Ansprüche erhalten. Sie sind für viele Voraussetzung bei der Entscheidung, ob sie die flexible Altersgrenze in Anspruch nehmen oder nicht. Es ist unsere Absicht, in der von Ihnen genannten Richtung im Laufe dieses Jahrzehnts Schritt für Schritt dahin zu kommen, daß wir für die Versicherten sogenannte Rentenkontenkarten einführen, die sie über den Stand ihrer Ansprüche und Leistungen unterrichten. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wäre es nicht eigentlich selbstverständlich — auf jeden Fall möglich —, daß die Versicherungsträger denen, die Rente zu erwarten haben, sobald sich irgendwelche Verzögerungen einstellen, als Vorauszahlung zumindest die Fürsorgerichtsätze auszahlen? Es müßte ja unstrittig sein, daß ein Rentner auf jeden Fall dieses Geld bekommt. Vorauszahlungen können die Rentenversicherungsträger auch schon heute nach eigenem Ermessen leisten. Aber ich meine auch, das sollte eine gesetzliche Grundlage erhalten. Deshalb haben wir in dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs — die Bundestagsdrucksache ist Ihnen zugegangen — Vorauszahlungen der Rentenversicherungsträger noch einmal ausdrücklich rechtlich fundiert. Wir sind noch einen Schritt weitergegangen: Wenn sich bei der Berechnung der Renten Verzögerungen ergeben, die sich über eine überdurchschnittliche Zeit hinaus ausdehnen, dann müssen für diese Zeiten von den Trägern von Sozialleistungen Zinsen gezahlt werden. Das gilt nicht nur für die Rentenversicherungsträger, sondern für die Sozialleistungsträger allgemein. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, könnte die Bundesregierung dahin wirken, daß vor allem hochbetagte Rentenberechtigte nicht zu lange zu warten brauchen? Um ein Beispiel zu nennen. Wenn ein Versicherter mit 81 Jahren stirbt und seine 80jährige Witwe nichts weiter will als ihre 60 %ige Witwenrente und dann ein geschlagenes Jahr vergeht, bis die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ausbezahlt, so scheint mir das nicht in Ordnung zu sein. Herr Kollege, da stimme ich — wenngleich ein solcher Fall keinesfalls die Regel ist — mit Ihnen voll überein. Wenn solche Einzelfälle auftreten, dann würde ich darum bitten, mich davon zu unterrichten. Dann werde ich mich nicht nur an die Geschäftsführung dieser Anstalt, sondern in gleicher Weise auch an ihre Selbstverwaltung wenden. Keine Zusatzfrage mehr? — Ich rufe dann die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Stahl Ist es auch nach Ansicht der Bundesregierung zweckmäßig, das Betriebsverfassungsgesetz dahin gehend abzuändern, daß der Betriebsrat bei den Unternehmen ein gesetzlich festgelegtes Mitspracherecht auch bei der betrieblichen Ruhegeldregelung für Pensionsrückstellungen erhält, die nach der Rechtsprechung keine Einrichtungen sind und nur als Rückstellungsposten oder als rechnerischer Fonds in der Bilanz der Betriebe erscheinen? Herr Staatssekretär, bitte! Herr Kollege Stahl, wenn Sie einverstanden sind, würde ich gern beide Fragen zusammen beantworten. Gerne. Ich rufe also auch die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Stahl Hält die Bundesregierung die jetzige Rechtslage, bezogen auf die einseitige Bestimmungsmöglichkeit, noch für zeitgemäß, und ist eine Änderung des Gesetzes für diesen Bereich in absehbarer Zeit geplant? Das neue Betriebsverfassungsgesetz hat eine erhebliche Ausweitung und Verstärkung der Mitbestimmungsund Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gebracht. Die Bundesregierung prüft auf Grund der Anwendung des neuen Gesetzes in der Praxis laufend, ob nicht weitere Verbesserungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats geboten sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage einer Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Ruhegeldregelungen der von Ihnen angesprochenen Art. Ihren Fragen kommt in diesem Zusammenhang auch deshalb Bedeutung zu, weil betriebliche Versorgungszusagen die bei weitern häufigste Form der Parl. Staatssekretär Rohde betrieblichen Altersversorgung darstellen. Da die umfangreiche Kodifikation des neuen Betriebsverfassungsgesetzes erst seit etwa eineinhalb Jahren in Kraft ist, hält es die Bundesregierung jedoch für angebracht, vor einer Novellierung des Gesetzes zunächst gewisse allgemeine Erfahrungen zu sammeln. Dies gilt insbesondere im Bereich der sozialen Angelegenheiten, einem Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung. Im übrigen möchte ich auf § 88 des Betriebsverfassungsgesetzes hinweisen, der jederzeit die Möglichkeit bietet, durch Vereinbarungen weitere soziale Angelegenheiten in die Mitbestimmung des Betriebsrats einzubeziehen. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß von dieser Möglichkeit mehr und mehr Gebrauch gemacht wird, zumal dies dem betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit entsprechen würde. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Sie sprachen soeben davon, daß die Mitbestimmung auch nach dem neuen Betriebsverfassungsgesetz in den Bereichen gewährleistet ist, in denen eine Zusammenarbeit in den Betrieben da ist. Meine Frage bezog sich aber darauf, ob es nicht zweckmäßig wäre, auch für die Betriebe, in denen die Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Betriebsrat nicht gewährleistet ist, eine Mitbestimmung gesetzlich festzulegen, da die steuerlichen Vergünstigungen für derartige Rücklagen in jedem Falle zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Herr Kollege, ich habe in meiner Antwort deutlich gemacht, daß die Bundesregierung aufmerksam die Anwendung des reformierten Betriebsverfassungsrechts in der Praxis prüft und daß sie nach einer angemessenen Frist auch Konsequenzen aus dieser Prüfung ziehen will. Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang auch anmerken, daß in der nächsten Zeit ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der betrieblichen Altersversorgung die gesetzgebenden Körperschaften beschäftigen wird. Bei dieser Gelegenheit können dann — vor allem in den Ausschußberatungen — alle die mit diesem Gesetzentwurf in Zusammenhang stehenden Fragen im einzelnen erörtert werden. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind Zahlen der Regierung zu diesem Problem bekannt? Welche Zahlen meinen Sie, Herr Kollege? Ich meine die Zahlen von Betrieben, bei denen mitbestimmt wird, und von Betrieben, bei denen bei den Pensionsfonds ein Mitspracherecht des Betriebsrats nicht besteht. Herr Kollege, das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich habe sie nicht zur Hand und bin auch nicht sicher, ob Ihnen das im einzelnen in Zahlen dokumentiert werden kann. Ich werde das nachprüfen lassen. Keine Zusatzfrage? — Dann komme ich zur Frage 61 des Abgeordneten Dr. Geßner: Ist der Bundesregierung bekannt, daß häufig dadurch Arbeitsunfälle entstehen, daß ausländische Arbeitnehmer infolge fehlender Bedienungsanweisungen für Maschinen in der entsprechenden Landessprache erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind, und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Zustand hinzunehmen? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Herr Kollege Geßner, eine eindeutige Aussage bzw. eine mit statistischen Angaben belegte Antwort zur Unfallhäufigkeit ausländischer Arbeitnehmer an Maschinen infolge fehlender Bedienungsanweisungen in der entsprechenden Landessprache ist wegen der zur Zeit unzureichenden Form der gültigen Unfallanzeige noch nicht möglich. Ab 1. Januar 1974 wird aber bei allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung eine neue Unfallanzeige verbindlich eingeführt. Danach wird es in absehbarer Zukunft möglich sein, Fragen nach bestimmten Unfallursachen und -zusammenhängen auch in Abhängigkeit von der Nationalität des Verletzten konkret zu beantworten. Auf Grund der allgemeinen Erfahrung kann aber schon jetzt davon ausgegangen werden, daß die Unfallgefährdung ausländischer Arbeitnehmer stark von Art und Umfang ihrer Einführung und Belehrung am Arbeitsplatz abhängt. Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten eingehen zu können, darf ich auf den Unfallverhütungsbericht der Bundesregierung hinweisen, in dem dieser Problembereich eingehend behandelt worden ist. Ich darf in diesem Zusammenhang auch den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erwähnen, der zur Zeit in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages verhandelt wird und zu dessen Schwerpunkten die fachgerechte Anwendung der Arbeitsschutznormen gehört. Im übrigen weise ich auf die verstärkte Aufsichtstätigkeit der Gewerbeaufsicht der Länder und der Unfallversicherungsträger in Betrieben mit hohem Ausländeranteil und überdurchschnittlicher Unfallhäufigkeit hin sowie auf das umfangreiche Vorschriftenund Informationsmaterial in Fremdsprachen, das die Unfallversicherungsträger ihren Mitgliedsunternehmen anbieten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund hat das vorhandene Arbeitsschutzmaterial in FremdParl. Staatssekretär Rohde sprachen in einer Broschüre zusammengefaßt; die Bundesanstalt stellt die Broschüre jedem Interessenten zur Verfügung. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß nach Einführung der Regelung, von der Sie eben gesprochen haben, in Betrieben, in denen sehr viele ausländische Arbeitnehmer beschäftigt sind, zukünftig Bedienungsanweisungen in der entsprechenden Landessprache angebracht sein werden? Ja, Herr Kollege. Im übrigen darf ich noch einmal unterstreichen, daß es unser Bestreben ist, durch die neue Unfallanzeige vor allem besseres Grundlagenmaterial über die Ursachen von Arbeitsunfällen zu erhalten, weil uns das hilft, eine zielgerechte Unfallverhütung zu betreiben. Eine weitere Zusatzfrage. Ich hatte Ihrer zusätzlichen Antwort eben nicht ganz entnehmen können, ob Sie mit Ja oder Nein antworten wollten, Herr Staatssekretär. Ich wollte den von Ihnen genannten Gesichtspunkt damit unterstreichen. Ich komme zur Frage 63 des Abgeordneten Dr. Holtz: Hat die Bundesregierung die Absicht, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, der für Kinder in Kindergärten, Schüler und Studenten seit 1971 besteht, auch auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten auszudehnen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Herr Kollege Holtz, die Bundesregierung prüft gegenwärtig, wie der gesetzliche Unfallschutz auch auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten ausgedehnt werden kann. Dabei sollen die guten Erfahrungen genutzt werden, die mit der Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kindergartenkinder seit ihrer Einführung im Jahre 1971 gemacht wurden. Vorab müssen jedoch noch insbesondere die hiermit zusammenhängenden Finanzierungsfragen geklärt werden. Hierzu sollen demnächst Gespräche mit den Ländern geführt werden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Holtz. Herr Staatssekretar, was meinen Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müßten, daß z. B. auch private Initiativen von Eltern gefördert werden können? Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß wir die Ausdehnung allgemein in den in Ihrer Frage genannten Bereichen prüfen. Keine Zusatzfrage? — Die Frage 62 des Abgeordneten Vogelsang wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Frage 64 des Abgeordneten Zebisch wurde vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Die Fragen 105 und 106 des Abgeordneten Immer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Wir kommen zu Frage 107 des Abgeordneten Freiherr von Fircks: Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß eine befriedigende wohnungsmäßige Eingliederung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten bisher noch nicht erreicht werden konnte, bereit, bei der Finanzierung der für die Wohnraumversorgung dieses Personenkreises aufgelegten Sonderbauprogramme eine stärkere Beteiligung des Bundes vorzusehen, und welche Möglichkeiten der bevorzugten Berücksichtigung dieses Personenkreises sieht die Bundesregierung darüber hinaus etwa ins Zusammenhang mit einer Losung des Problems der fehlund unterbelegten Sozialwohnungen oder im Rahmen der allgemeinen Bereitstellung von Sozialbauwohnungen? Herr Staatssekretär, ich darf bitten. Die in Ihrer Frage enthaltene Aussage, Herr Abgeordneter von Fircks, daß eine befriedigende wohnungsmäßige Versorgung der Flüchtlinge, Aussiedler und ihnen Gleichgestellter bisher noch nicht erreicht werden konnte, trifft nicht zu. Nach den Angaben der Länder, denen die Durchführung des Wohnungsbaues obliegt, waren zum 31. März 1973 mehr als 97 v. H. dieses Personenkreises mit angemessenem Wohnraum versorgt. Um den Ländern die Finanzierung dieses Teilgebietes des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues zu erleichtern, hat der Bund in bisher 26 Programmen insgesamt 6882 Millionen DM an Darlehen und 506,6 Millionen DM an Zuschüssen bereitgestellt. Im Entwurf des Haushaltes 1974 und in der mittelfristigen Finanzplanung ist vorgesehen, daß sich der Bund auch in Zukunft im Umfange der letzten Jahre an der Finanzierung des Wohnungsbaues für Aussiedler und Flüchtlinge beteiligen wird. Bei der beabsichtigten Lösung des Problems der Fehlsubventionierung von Sozialwohnungen — um auf Ihre zweite Frage zu sprechen zu kommen wird eine bevorzugte Berücksichtigung der AussiedParl. Staatssekretär Dr. Haack ler und Flüchtlinge bei Wohnungsvergaben unmittelbar nicht eröffnet werden können, weil dabei eine Ausgleichsabgabe für nicht mehr gerechtfertigte Mietvorteile, nicht aber eine Räumung von Wohnungen vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat aber im Zusammenhang mit der Novellierung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 vorgeschlagen, den Gemeinden wieder eine stärkere Einflußnahme auf die Belegung von Sozialwohnungen einzuräumen, damit sie einen besonderen Wohnungsbedarf besser berücksichtigen können. Davon wäre dann auch der von Ihnen genannte Personenkreis berührt. Eine Zusatzfrage, bitte sehr! Herr Staatssekretär, meine Frage basierte auf einer Niederschrift über die Sitzung des Landesbeirats für die Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten des Landes Niedersachsen vom 2. Juli 1973. Darin ist auf Seite 9 zusammengestellt: Wohnungsmäßige Unterbringung am Einweisungsort für die Spätaussiedler. Daraus geht hervor, daß von 800 — — Herr Abgeordneter, Sie müssen eine Frage stellen und dürfen keine Aussage machen. Außerdem soll die Frage kurz sein. Danke, Herr Präsident. Ich werde mich bemühen. Daraus geht hervor, daß über 20 % der Betroffenen sich als unzureichend untergebracht bezeichnen — anderthalb bis zwei Jahre nach der Einweisung. Meinen Sie nicht, daß meine Frage, ob hier noch etwas getan werden muß, dann doch berechtigt war? Herr Abgeordneter, das scheint einen speziellen Fall der Aussiedler zu betreffen, während Ihre Frage ja die Vertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedler insgesamt — alle Personenkreise — umfaßte, so wie die Frage gestellt war. Dafür würde die genannte Prozentzahl zutreffen. Es ist klar, daß es in manchen Situationen bei Aussiedlern etwas anders aussehen mag. Aber wir kümmern uns in Absprache mit den Ländern gerade um diesen Personenkreis der Aussiedler. Eine zweite Zusatzfrage, bitte sehr. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung eventuell bereit, im Interesse einer schnellen Unterbringung auch dieser Aussiedler die für diesen Personenkreis im Wohngeldgesetz vorgesehenen Freibeträge bei der Einkommensermittlung anzuheben und damit gleichzeitig dieses Problem zu erleichtern? Wir haben einige Initiativen hier im Bundestag in den nächsten Wochen in diesem Bereich — Wohngeld und Einkommensgrenzen — zu behandeln. Davon wird auch der von Ihnen angesprochene Personenkreis Vorteile haben. Wir können keine Sonderregelung schaffen. Aber von den verbesserten Regelungen, die in dem Bereich der Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau und der Mietobergrenzen und Einkommensgrenzen beim Wohngeld vorgesehen sind, werden auch die von Ihnen angesprochenen Personenkreise begünstigt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka. Herr Staatssekretär, wenn man Ihre Statistik zugrunde legt, daß 97 % versorgt seien, wie erklären Sie sich dann, daß man im allgemeinen sagt, daß die Aussiedler etwa zwei Jahre auf eine Wohnung warten müßten? Ich darf noch einmal darauf hinweisen, Herr Kollege Hupka, daß sich die Fragestellung vom Herrn Kollegen Fircks nicht auf die Aussiedler beschränkt hat, sondern sich auf Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte bezog. In der Frage waren die Aussiedler als spezielle Personengruppe nicht einmal genannt. Für den Personenkreis, der in der Frage genannt war, gilt unsere Prozentzahl. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Henke. Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Darstellung des Kollegen von Fircks hinsichtlich der Versorgung von Flüchtlingen nicht auf diesen Personenkreis zu begrenzen ist, sondern daß dies Daten sind, die gesamtverbindlich sind? Ja, das habe ich jetzt, glaube ich, schon zweimal bestätigt. Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Frage 65 ist von dem Abgeordneten Baier eingebracht. — Herr Abgeordneter Baier ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 66 des Abgeordneten Horn auf: Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Ausbildung der Soldaten, die als Prüfer für Luftfahrtgeräte eingesetzt sind? Bitte, Herr Staatssekretär Berkhan! Herr Präsident, Herr Kollege Horn, ich würde Ihre zwei Fragen gern gemeinsam beantworten. Dann rufe ich noch die Frage 67 des Abgeordneten Horn auf: Wie soll die Bewertung dieser Tätigkeit im Vergleich zum Tarifvertrag über die Eingruppierung der Angestellten in gleicher Tätigkeit vorgenommen werden: nach jetzigem Ausbildungsstand oder nach zukünftigem Ausbildungsstand? Herr Kollege Horn, der Bundesregierung ist daran gelegen, daß die Soldaten, die als Prüfer für Luftfahrtgerät eingesetzt sind, ihre Aufgaben sicher beherrschen, um damit ein Höchstmaß an Flugsicherheit und Einsatzbereitschaft zu garantieren. Das Bundesministerium der Verteidigung hat daher strenge Kriterien aufgestellt, die erfüllt sein müssen, bevor ein Soldat als Prüfer eingesetzt wird. Er muß nach Ablegung der Mechanikerund Meisterprüfung eine dreijährige Erfahrung auf diesem Gebiet nachweisen und sich nach einer sechsmonatigen Hilfsprüfertätigkeit einem Prüferlehrgang zum Prüfer des truppentechnischen Dienstes unterziehen. Die Einführung moderner fliegender Waffensysteme in die Luftwaffe macht jedoch eine laufende Angleichung der Organisation, der Wartungsund Instandsetzungsverfahren sowie auch des Prüferwesens notwendig. Hieraus ergibt sich das Erfordernis einer ständigen Anpassung der Ausbildung. Der Führungsstab der Luftwaffe befaßt sich zur Zeit im Rahmen der eingeleiteten Reform des Ausbildungssystems mit der Neuordnung der Unteroffizierausbildung, um den militärischen Erfordernissen und der notwendigen Anpassung an die gesellschaftlichen und bildungspolitischen Entwicklungen gerecht werden zu können. Eine zivilberuflich nutzbare Qualifikation wird für die einzelnen Ebenen angestrebt. Hieraus werden sich auch Auswirkungen auf die Ausbildung der Prüfer des truppentechnischen Dienstes ergeben. Nun komme ich zu Ihrer zweiten Frage. Auf Grund von Untersuchungen der Luftwaffe wurden die Aufgaben der derzeitigen Prüfer eindeutig der Meisterebene zugeordnet und sind in den Stärkeund Ausrüstungsnachweisungen insgesamt mit Hauptfeldwebel Auf Grund der herausgehobenen Tätigkeit dieses Personenkreises hat der Bundesminister der Verteidigung für die militärischen Prüfer eine Stellenzulage in Höhe von 120,— DM pro Monat gefordert. Sie ist eine Neuforderung und keine Angleichung an die entsprechende tarifvertragliche Regelung für die Angestellten in gleicher Tätigkeit. Sie ist aus der funktionsbezogenen Verwendung begründet und kann sich daher nicht an tarifliche Regelungen anlehnen. Die geforderte Zulage wurde im Rahmen der Besprechungen des Referentenentwurfs zum 2. Besoldungsvereinheitlichungsund -neuregelungsgesetz erörtert, bisher jedoch noch nicht in den Entwurf aufgenommen. Keine Zusatzfrage. Ich rufe nun die Frage 68 des Abgeordneten Pfeffermann auf: Gibt es Anhaltspunkte für den vom Deutschen Gewerkschaftsbond, Kreis Darmstadt, in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten ausgesprochenen Verdacht, zwischen Unternehmern und Kreiswehrersatzärntern gebe es eine enge Zusammenarbeit mit dem Ziel, Jugendvertreter in letzter Zeit immer häufiger zum Wehrund Ersatzdienst einzuziehen, um damit ihre Amtszeit zu verkürzen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für irgendeine Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Kreiswehrersatzämtern, die dem Ziele dienen würde, Wehrpflichtige zum Wehrdienst heranzuziehen. Wir müssen auch sonst nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen tätig werden, Herr Kollege. Insbesondere gibt es deshalb auch keine Zusammenarbeit, die auf die Einberufung von Jugendvertretern gerichtet wäre. Daß Jugendvertreter in letzter Zeit häufiger als früher einberufen oder daß sie bei der Einberufung anders als andere Wehrpflichtige behandelt würden, läßt sich ebenfalls nicht feststellen. Den Kreiswehrersatzämtern ist in der Regel gar nicht bekannt, daß ein Wehrpflichtiger Jugendvertreter ist. Die Wehrpflichtigen sind auch nicht verpflichtet, ihre Wahl zum Jugendvertreter dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen. Dieses hat keinen Anlaß, von sich aus entsprechende Nachforschungen anzustellen, weil, wie ich bereits in den Fragestunden vom 23. Februar 1973 und vom 18. Juni 1973 ausgeführt habe, die Tätigkeit als Jugendvertreter weder einen Grund für die Zurückstellung vom Wehrdienst noch einen Grund für eine Unabkömmlichstellung des Wehrpflichtigen darstellt. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht durch die Kreiswehrersatzämter, sondern durch das Bundesamt für den Zivildienst zur Dienstleistung im Zivildienst einberufen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pfeffermann. Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß es nicht nur keinen Anhaltspunkt für einen Nachweis solcher Zusammenhänge, sondern auch keinen Anhaltspunkt für Verdächtigungen dieser Art gibt? Sie haben mich richtig verstanden, Herr Kollege. Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe die Frage 69 des Abgeordneten Dr. Kunz Trifft es zu, daß nach einem Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums Einladungen der chinesischen Botschaft in Bonn an höhere Offiziere des Bundesverteidigungsministeriums nicht angenommen werden sollen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Herr Kollege, ich beantworte die Frage mit Nein. Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr! Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es eine entsprechende mündliche oder auch schriftliche Weisung in dieser Frage gegeben hat? Auf den zweiten Teil Ihrer Zusatzfrage — schriftlich — habe ich geantwortet, und zwar mit Nein. Was in einem Ministerium mit über 6 000 Mitarbeitern alles geredet wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin auch nicht der Auffassung, daß es für mich darauf ankommt, an Arbeitsplätzen herumzuspionieren, was dort einer mal zu seinem Nachbarn gesagt hat. Es gibt jedoch keine mündliche Weisung eines weisungsberechtigten Beamten oder militärischen Vorgesetzten, die mein Nein einschränken würde. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, steht mit dieser meiner Anfrage die Tatsache im Zusammenhang, daß an dem letzten Empfang der chinesischen Botschaft auffallend viele Bundeswehroffiziere teilnahmen? Ich habe das akustisch nicht ganz verstanden, Herr Kollege. Aber es hat zwei Einladungen gegeben, einmal eine Einladung zum Akrobatenzirkus in Köln mit anschließendem Empfang am 26. Juli 1973 — ich bin dankbar, noch einmal antworten zu können, weil ich dadurch den Akrobatenzirkus ins Gespräch bringen kann —, zum zweiten eine Einladung zu einem Empfang anläßlich des 24. Jahrestages der Gründung der Volksrepublik China am 1. Oktober 1973. Mir liegen hier die Listen der Eingeladenen mit Vermerken darüber vor, ob Zuoder Absagen erfolgten. Da ich davon ausgehe, daß ein Eingeladener als Person selber entscheiden muß, ob er die Einladung annimmt oder nicht, Herr Kollege, würde ich Sie bitten, mir zu ersparen, diese Liste mit den entsprechenden Vermerken vorzulegen. Aber auch diese Liste gibt mir keinen Hinweis, daß irgendein Verdacht in der Richtung, wie sie in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, gerechtfertigt wäre. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe die Frage 81 des Abgeordneten Hoffie auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß — wie die Ferienreisezeit erneut gezeigt hat — zahlreiche Kinder dadurch zu Schaden kommen, daß sie auf den Vordersitzen in Personenwagen transportiert werden, und ist die Bundesregierung bereit, die Straßenverkehrsordnung dahin gehend zu ergänzen, daß Kinder grundsätzlich nur auf den Rücksitzen von Personenkraftwagen befördert werden dürfen? Herr Staatssekretär, ich darf bitten. Herr Kollege Hoffie, die Bundesregierung verfolgt mit Sorge die Beteiligung von Kindern am Unfallgeschehen. Sie kennt die Anzahl der auf Beifahrersitzen in Personenkraftwagen verunglückten Kinder nicht. Es ist nur bekannt, daß im Jahr 1971 19 % der im Straßenverkehr getöteten und 19,3 % der schwerverletzten Kinder Fahrzeuginsassen waren. In Anbetracht dieser Entwicklung wird augenblicklich geprüft, ob eine praktikable Regelung für ein Verbot der Kinderbeförderung auf Vordersitzen gefunden werden kann. Eine Schwierigkeit besteht jedoch darin, daß ein großer Teil der Kraftfahrzeuge wie z. B. Lastkraftund Sportwagen keine rückwärtigen Sitze haben. Zum anderen ist Rücksicht auf kinderreiche Familien zu nehmen, bei denen nicht alle Kinder auf den hinteren Sitzen Platz finden. Das gleiche gilt für die zahlreichen Pkw-Fahrer, die auf freiwilliger Basis Schulsammelfahrten für körperlich behinderte Kinder zu deren Sonderschulen durchführen. Ich darf vielleicht noch ergänzend bemerken, daß von verschiedenen Fachgremien und Instituten zur Zeit Untersuchungen und sachbezogene Beratungen durchgeführt werden, die das Ziel haben, den Schutz des Kindes im Kraftfahrzeug zu erhöhen. So wird auch eine DIN-Norm über Kindersicherungseinrichtungen in Kraftfahrzeugen angestrebt. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hoffie. Herr Staatssekretär, wann werden die Prüfungen abgeschlossen sein, und wann wäre demnach frühestens mit einer entsprechenden Ergänzung der Straßenverkehrs-Ordnung im Falle einer positiven Entscheidung — zu rechnen? Da die Beratungen bezüglich der Schwierigkeiten, die ich Ihnen, Herr Kollege, in der Beantwortung Ihrer Frage angedeutet habe, noch nicht abgeschlossen sind und die Untersuchungsergebnisse, soweit es sich um Fachgremien und Institute handelt, noch nicht vorliegen, vermag ich zum Parl. Staatssekretär Haar gegenwärtigen Zeitpunkt keinen verbindlichen Termin zu nennen. Ich darf Ihnen aber versichern, daß wir auch in unserem Haus bemüht sind, so rasch wie möglich zu einer Entscheidung zu kommen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hoffie. Herr Staatssekretär, werden bei den Untersuchungen und Beurteilungen der Zweckmäßigkeit einer hier von mir in der Frage angesprochenen Regelung auch die Erfahrungen Osterreichs einbezogen, die ja sehr positiv sind? Ich will das gern veranlassen. Ich rufe die Frage 82 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius. — Die Frau Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage 82 wird ebenso wie die Frage 83 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Die Frage 84 des Abgeordneten Dr. Slotta wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 85 des Abgeordneten Lemmrich auf: Welches sind die Gründe, die den Bundesminister für Verkehr veranlaßt haben, sein neues Verkehrsprogramm „Der Mensch hat Vorfahrt" entgegen den Gepflogenheiten seiner Vorgänger nicht dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorzulegen? Herr Staatssekretär, ich darf bitten. Herr Kollege Lemmrich, der Bundesminister für Verkehr hat sein Verkehrskonzept bereits am 8. Juni und dann als Sonderdruck im August allen Abgeordneten des Bundestages zugesandt. Außerdem erfolgte eine zusätzliche Verteilung an die Mitglieder des Verkehrsausschusses. Die zu erwartende verkehrspolitische Debatte wird allen Abgeordneten die Möglichkeit geben, sich mit Fragen des Konzepts auseinanderzusetzen. Beim verkehrspolitischen Programm erfolgte nur deshalb eine förmliche Einbringung, weil zu dem Programm einige Gesetzentwürfe gehörten, die eine besondere Gesetzesinitiative der Bundesregierung erforderten. Der Verkehrsbericht wurde als ein Bericht der Bundesregierung förmlich zugestellt, weil sich die Regierung in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers hierzu verpflichtet hatte. Sie sehen aus diesen Feststellungen, daß in jedem Falle die Mitglieder des Hauses umfassend informiert worden sind, wobei allein aus formalen Gründen Unterschiede in der Art der Vorlage zu erklären sind. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich. Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß das Bundeskabinett diesem Verkehrskonzept des Bundesministers für Verkehr förmlich seine Zustimmung gegeben hat? Herr Kollege Lemmrich, Ihnen ist das Zustandekommen dieses Konzepts durch die Berichterstattung im Ausschuß sicher bekannt. Dieses Konzept ist mit den entscheidenden Ressorts abgestimmt worden. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es dem Verkehrsausschuß des Bundestags nicht möglich ist, sich mit den einzelnen Teilen dieses Konzepts zu befassen, weil eine förmliche Überweisung durch das Plenum des Deutschen Bundestages nicht erfolgen kann? Herr Kollege, ich sehe keine Gründe, weshalb eine Erörterung dieses Konzepts im Rahmen der Aussprachen über verkehrspolitische Entwicklungen und Tendenzen nicht erfolgen könnte. Ich rufe die Frage 86 des Abgeordneten Ollesch auf: Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die insbesondere im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr zu Lasten deutscher Unternehmer bestehenden Wettbewerbsverzerrungen abzubauen? Herr Staatssekretär, ich darf bitten. Herr Kollege, die Bundesregierung unternimmt erhebliche Anstrengungen, eine Angleichung der vom Staat beeinflußten Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften zu erreichen. Schwerpunkte dieser Arbeit liegen vor allem bei den Nutzfahrzeugsteuern, der Wegekostenabgeltung und den Maßen und Gewichten. Insbesondere mit der Annahme des Richtlinienvorschlags der EG-Kommission über die Anpassung der nationalen Systeme der Steuern für Nutzfahrzeuge werden nicht nur die Strukturen, sondern auch die Höhe der Steuersätze einander angenähert und damit die Wettbewerbsbedingungen in einem wichtigen Punkt angeglichen. Es darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Harmonisierung in diesen Bereichen wegen der sehr unterschiedlichen nationalen Interessen ein schwieriger und langwieriger Prozeß ist. So wird z. B. die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte der Nutzkraftfahrzeuge seit nunmehr schon zwei Jahren in Brüssel beraten. Die Bundesregierung ist auch weiterhin bemüht, hier alsbald zu einer Lösung zu kommen. Außerdem wird die Bundesregierung im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerreform vorschlagen, im Vorgriff auf eine Gemeinschaftslösung künftig nur noch einen Sattelauflieger je Zugmaschine zu besteuern. Dies führt zu einer kostenmäßigen Entlastung der deutschen Transportunternehmer und damit insoweit zu einer Gleichstellung mit den ausländischen Konkurrenten. Eine generelle Senkung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge ist dagegen nicht beabsichtigt. Parl. Staatssekretär Haar Zur Verbesserung der Wettbewerbssituation deutscher Unternehmer werden im übrigen alle Möglichkeiten geprüft, um eine bessere Überwachung der Einhaltung der Sozialvorschriften auch durch ausländische Unternehmer bzw. Kraftfahrer zu erreichen. Bei schweren Zuwiderhandlungen müssen ausländische Unternehmer mit dem Ausschluß vom grenzüberstreitenden Straßengüterverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland rechnen. Dann rufe ich die Frage 87 des Abgeordneten Ollesch auf: Wird die Bundesregierung bei den gegenwärtig laufenden deutsch-niederländischen Verhandlungen eine Aufstockung des Kontingents für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr von Zugeständnissen der Niederländer z. B. bei den Brüsseler Verhandlungen über die Harmonisierung bestimmter Wettbewerbsbedingungen abhängig machen? Herr Kollege, ich möchte hier den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit den Niederlanden nicht vorgreifen. Jedoch ist die Bundesregierung der Auffassung, daß — wie bei anderen Teilgebieten, so auch im Verkehr — die im Wettbewerb bestehenden Verzerrungen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Politik auf der Grundlage des EWG-Vertrags beseitigt werden sollen. Die Bundesregierung wird daher verstärkt dafür eintreten, daß deutsche Leistungen gegenüber einzelnen unserer EWG-Partner danach ausgerichtet werden, wieweit sie Fortschritten in Richtung auf eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen zugute kommen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich. Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie, nachdem die niederländische Regierung in dieser Sache sehr hart ist und der niederländische Verkehrsminister das erst in der vorigen Woche vor dem Europarat in Straßburg bekundet hat, die Chance dieser Verhandlungen? Herr Kollege, ich möchte in dieser Fragestunde den Verhandlungen, die jetzt durch die verantwortlichen Herren unseres Hauses geführt werden müssen, nicht vorgreifen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir stehen am Ende der Fragestunde. Wir kehren zurück zu Punkt 6 der Tagesordnung. Das Wort hat der Abgeordnete Höcherl. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wichtig unsere Steuervorlage von den Regierungsparteien genommen wird, ergibt sich daraus, daß sich zwei Bundesminister in die Bresche geworfen haben. Im allgemeinen wird das Parlament von den Bundesministern nicht so hofiert — wir werden mit Parlamentarischen Staatssekretären bedient —, aber dies ist offenbar doch sehr wichtig. Selbst Bundesminister Friderichs, der einige Schwierigkeiten hat, seine Kompetenzen gegenüber dem sehr machtbewußten Schatzkanzler Schmidt durchzusetzen, hat eine Sollübung veranstaltet. Wir schätzen eigentlich Bundesminister Friderichs wegen seiner bedächtigen und vorsichtigen Art. Wir wissen, daß er auf Missionskreuzfahrten für Maßhalten ist. Aber heute haben wir einen anderen Friderichs kennengelernt, einen polemischen, der selbst Schwierigkeiten mit den Fakten hatte. Wir müssen unser Urteil überprüfen, ob wir wirklich noch so viel auf ihn, seinen Sachverstand und seine Solidität setzen können, wie wir das bisher bei unserer Good-willKritik gemacht haben. Zunächst muß ich Ihnen eine Frage stellen. Herr Friderichs hat ein Geheimnis enthüllt: CDU-Wirtschaftsleute — offenbar Leute aus der Partei, die er als Oberlehrer mit der Zensur „mit Sachverstand" ausgestattet hat; es ist ja die Aufgabe des Ministers, unsere Leute zu qualifizieren, ob sie Sachverstand haben oder ob sie keinen haben — seien bei ihm gewesen und hätten Schlechtes über unsere Steuervorlage erzählt. Herr Bundesminister, ich darf Sie bitten, wenn Sie schon so etwas vortragen, Roß und Reiter, also Namen zu nennen. Das wollen wir hören. Es würde seinem Sachverstand und seiner Arbeit recht gut tun, wenn er sich öfter mit Herrn Hankel unterhielte. Nun, Herr Bundesminister Schmidt glaubt sich seiner Aufgabe entledigt zu haben und bedient uns mit — überhaupt mit nichts! — Mit Staatssekretär Hermsdorf, nun gut! Auf Grund unserer guten persönlichen Beziehungen bin ich durchaus damit einverstanden, aber ich will Ihnen folgendes sagen. Wenn Herr Schmidt als der Fachminister für diesen Bereich heute behauptet, daß die Steuerbelastung für die unteren und mittleren Einkommen effektiv 9 °/o betrüge, dann trifft das den Sachverhalt nicht. Warum? Weil jede Mark, die der einzelne mehr verdient, mit 19 °/o besteuert wird. Das ist die Wahrheit. Das sollte doch eigentlich gesagt werden. Nun das nächste: Sehr viele haben sich versucht — Herr Börner, Herr Porzner, Herr Grünewald usw., z. B. in der Presse — im Auftischen von Greuelmärchen: wir würden 18 Milliarden DM als neue Kaufkraft in den Kreislauf schicken. (Abg. Offergeld: 10 Milliarden DM reichen aus!)