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    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Inhalt! Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen-und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1043) — Erste Beratung — Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 3025 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 3033 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3036 C Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 3041 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 3046 A Dr. Ehrenberg (SPD) 3051 D Dr. Vohrer (FDP) 3054 B Vogt (CDU/CSU) 3056 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3057 D Gaddum, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 3062 B Höcherl (CDU/CSU) 3077 B Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 3080 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 3082 D Frau Huber (SPD) 3084 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3085 D Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Erhöhung der Ausbeutesätze bei Kernobst und Errechnung der steuerfreien Überausbeute bei ablieferungsfähigem Branntwein Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3064 B, D, 3065 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 3064 C, D, 3065 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3065 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3065 A Frage A 40 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Durchführung von Kontrollbränden zur Ermittlung besonders festzusetzender Ausbeutesätze für Kernobst Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3065 D, 3066 A, B, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3066 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3066 B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3066 C Frage A 121 des Abg. Böhm (Melsungen) CDU/CSU): Äußerungen des Bundesministers Bahr über den Besuch westdeutscher Bürger aus zonengrenznahen Kreisen Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3066 D, 3067 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3067 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 3067 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3067 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3067 B Dr. Marx (CDU/CSU) 3067 C Frage A 128 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . . 3067 D, 3068 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 3068 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3068 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3068 C Frage A 55 der Abg. Frau Huber (SPD) : Möglichkeit vorzeitiger Ableistung des Ersatzdienstes Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3068 D, 3069 A Frau Huber (SPD) . . . . . . . 3069 A Fragen A 57 und 58 des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Unzumutbare Zeiträume zwischen Stellung des Antrags auf Sozialrente und erster Rentenzahlung — Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zu Vorschußzahlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3069 B, 3070 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3069 D, 3070 B, C Fragen A 59 und 60 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich des Mitspracherechts des Betriebsrates bei der betrieblichen Ruhegeldregelung für Pensionsrückstellungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3070 D, 3071 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 3070 D, 3071 A, B, C Frage A 61 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Arbeitsunfälle ausländischer Arbeitnehmer infolge fehlender Bedienungsanweisungen für Maschinen in der entsprechenden Landessprache Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3071 C, 3072 A, B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 3072 A Frage A 63 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Ausdehnung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3072 B, C Dr. Holtz (SPD) 3072 C Frage A 107 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Förderung der Wohnraumversorgung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 3072 D, 3073 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3073 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 3073 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3073 D Fragen A 66 und 67 des Abg. Horn (SPD) : Ausbildung der Soldaten als Prüfer für Luftfahrtgerät und Bewertung dieser Tätigkeit im Vergleich zum Tarifvertrag über die Eingruppierung in gleicher Tätigkeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 A Frage A 68 des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Verdacht des DGB, Kreis Darmstadt, betr. Einziehung von Jugendvertretern zum Zwecke der Verkürzung ihrer Amtszeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 C, D Pfeffermann (CDU/CSU) 3074 D Frage A 69 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums betr. Einladungen der chinesischen Botschaft in Bonn an höhere Offiziere des Ministeriums Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3075 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 3075 A, B Frage A 81 des Abg. Hoffie (FDP) : Verbot der Kinderbeförderung auf Vordersitzen in Personenkraftwagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3075 C, D, 3076 A Hoffie (FDP) . . . . . 3075 D, 3076 A Frage A 85 des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Gründe für Nichtbefassung des Deut- schen Bundestages mit dem Verkehrs- programm „Der Mensch hat Vorfahrt" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 B, C Lemmrich (CDU/CSU) . . 3076 B, C Fragen A 86 und 87 des Abg. Ollesch (FDP) : Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 D, 3077 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 3077 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 III Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucks ache 7/1036) Dürr (SPD) .. . 3087 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3088 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 3089 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 3089 D Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/1037) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3090 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 3091 B Liedtke (SPD) 3092 A Groß (FDP) 3092 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) — Erste Beratung — Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 3093 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 3094 C Zywietz (FDP) 3095 B Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3096 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) 3096 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/1005) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3096 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Abg. Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann u. Gen.) (Drucksache 7/874 [neu]) — Erste Beratung — Breidbach (CDU/CSU) . . 3096 D, 3100 D Dr. Farthmann (SPD) 3097 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3099 C Große Anfrage betr. Städtebau und Städtebaupolitik (Abg. Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen 7/881, 7/962) Dr. Schneider (CDU/CSU) 3101 D, 3128 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3108 D Conradi (SPD) . . . . . . . . 3112 B Mick (CDU/CSU) 3115 D Engelhard (FDP) 3118 B Schwedler (SPD) 3120 C Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 3122 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3125 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1021), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/719 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3130 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekosten- und Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache 7/283); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1052), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1038) — Zweite und dritte Beratung — 3131 A Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — (Drucksachen 7/848, 7/ 1007) . . . . . . . . . . 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/834, 7/1015) 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — (Drucksachen 7/847, 7/1020) 3131 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung über die Veräußerung einer 1;9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksachen 7/772, 7/1016) . . . . 3131 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/595, 7/1017) 3131 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksachen 7/282, 7/1018) 3132 A Nächste Sitzung 3132 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3133* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ratifizierung des Brüsseler Übereinkommens über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen . . 3133* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Notariatskosten beim Eigentumsübergang landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch Erbfolge und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 3134* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1044 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Vorbereitungen der Bundesländer zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten und zur Schaffung der notwendigen Zahl von Plätzen in solchen Anstalten 3134* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung — Vorliegen konkreter Vorarbeiten und wesentlicher Inhalt der Reform . . . . 3134* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Gesamtsumme der in Chile verstaatlichten oder enteigneten Vermögen von Deutschen und Ausgleichsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland 3135* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Ahndung dieser Verstöße 3135* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Verbesserung der allgemeinen Lage der Schauspieler ... . 3135* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Wahlmöglichkeit der Knappschaftsversicherten beim Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der Krankenkasse 3136* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung ihres Aktionsprogramms zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer 3136* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorverlegung des Dienstschlusses der Wehrpflichtigen an Freitagen 3137* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung von Entziehungsanstalten für Jugendliche 3137* D Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe 3138* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Überprüfung der Notwendigkeit von Investitionen im Straßenbau 3138* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Vorarbeiten zum Saarausbau 3139* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Immer (SPD) : Schaffung einer Bundesaufsicht für die Finanzierung von Altenheimen 3139* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3025 54. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 8. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 4. 10. Dr. von Bismarck 4. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Collet 14. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Hornhues 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Dr. Mikat 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27.10. Dr. Penner 5. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) 6. 10. Frau Schroeder (Detmold) 4. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schweitzer 4. 10. Seefeld ' 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 22) : Wann gedenkt die Bundesregierung das Brüsseler Obereinkommen über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen von 1962 dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, und welche Gründe haben die Bundesregierung zu der bisherigen Verzögerung veranlaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen zu Beginn des Jahres 1974 vorzulegen. Das bisher einzige deutsche Reaktorschiff, „Otto Hahn", ist im Jahre 1968 in Dienst gestellt worden. Vor diesem Zeitpunkt bestand wenig Interesse an einer Ratifizierung des Übereinkommens, da dieses nur in Kraft tritt, wenn unter der Flagge wenigstens eines Vertragsstaates ein Reaktorschiff betrieben wird, und da alle Staaten mit Reaktorschiffen erklärt hatten, daß sie das Übereinkommen nicht ratifizieren werden. Nach Indienststellung der „Otto Hahn" bemühte sich die Bundesregierung zunächst, mit den Staaten, die für einen Besuch des Schiffes in Frage kommen, zweiseitige Abkommen abzuschließen; dieses Verfahren war früher auch von den USA für deren Reaktorschiff „Savannah" gewählt worden. Dies erschien vor allem deshalb zweckmäßig, weil eine Umfrage bei den maßgebenden Staaten wenig Bereitschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 ergeben hatte. Da die Verhandlungen über die zweiseitigen Abkommen sich als zeitraubender und schwieriger erwiesen haben als zunächst angenommen worden war, erschien später doch der Weg der Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 erfolgversprechender. Nach den bisherigen Verhandlungen besteht nunmehr auch die Hoffnung, daß die Staaten das Übereinkommen ratifizieren werden, die von der „Otto Hahn" angelaufen werden sollen; bisher ist das Übereinkommen nur von Portugal, Madagaskar und der Demokratischen Republik Kongo ratifiziert worden. Die Vorbereitung des Vertragsgesetzes erwies sich als schwierig, weil das Übereinkommen von Grundsätzen des deutschen Atomrechts abweicht. 3134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Dabei muß insbesondere darauf geachtet werden, daß der haftungsrechtliche Schutz der Bevölkerung gegen nukleare Risiken von Reaktorschiffen möglichst weitgehend an den gegenüber dein Übereinkommen höheren Haftungs- und Deckungsstandard des deutschen Atomrechts angepaßt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A. 23) : Trifft es zu, daß beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Wertberechnung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des .Justizkostenrechts vorn 28. Dezember 1968 (BGBl, I S. 1458) auf der Grundlage des Verkehrswerts erfolgt, daß der Verkehrswert damit auch zur Basis für die Berechnung der Notarialskosten herangezogen wird und daß dadurch beispielsweise beim Eigentumsübergang im Wege des Erbgangs stark erhöhte Notariatskosten (his zum 10fachen des Betrags, der hei der Zugrundelegung des Einheitswerts anfallen würde) entstehen, obwohl der Verkehrswert beim Eigentumsübergang durch Erbfolge ein weitgehend unrealistischer Wert ist, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den besonderen in der Landwirtschaft bestehenden Verhältnissen durch einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen? 1. Es trifft zu, daß für die Wertberechnung beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken § 19 der Kostenordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Justizkostenrechts maßgebend ist. Hiernach ist der Regelwert der Verkehrswert. Dieser gilt auch für die Notargebühren. Dadurch entstehen höhere Notargebühren, als nach dem früheren Recht, weil damals grundsätzlich der Einheitswert maßgebend war. 2. Der Neufassung des § 19 der Kostenordnung lag das Bestreben zugrunde, den Geschäftswert der Kostenordnung stärker dem wirklichen Wert des Geschäftsgegenstandes anzunähern. Dieses Bestreben hat in der Vorschrift zutreffenden Ausdruck gefunden. Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschrift für die Landwirtschaft nicht zumutbar ist. Ihre Auswirkungen werden aber weiterhin sorgfältig beobachtet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1044 Frage A 26) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die zur Zeit von den Bundesländern erfolgenden Vorbereitungen zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten bzw. die bereits laufenden Arbeiten in einigen wenigen Anstalten dieser Art nicht ausreichen um sicherzustellen, daß bei Inkrafttreten des § 65 StGB in der Fassung des 2. Slrafrechisreformgesetzes die notwendige Zahl von Plätzen in solchen Anstalten zur Verfügung stehen wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten eine be- sonders wichtige kriminalpolitische Aufgabe ist und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine sozialtherapeutische Behandlung der dafür geeigneten Straftäter zu gewährleisten. Sie erkennt an, daß die Länder in den vergangenen Jahren bedeutsame Schritte unternommen haben, um diesem Ziel näher zu kommen; die Einrichtung von Versuchsanstalten hat sich als zweckmäßig und nützlich erwiesen. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß das vom Zweiten Gesetz zur Reform des Strafrechts vorgezeichnete Programm der sozialtherapeutischen Behandlung eines großen Täterkreises die Länder nicht nur in finanzieller, sondern auch in personeller und organisatorischer Hinsicht vor schwierige Probleme stellt. Die Bundesregierung hat deswegen Verständnis dafür gehabt, daß auf Anregung der Länder nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt aufgrund des Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den 1. Januar 1978 verschoben worden ist. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenwirken aller Beteiligten Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen der von der Bundesregierung vertretenen Kriminalpolitik entsprechen. Die Bundesregierung hat - sich in vielfachem Meinungsaustausch mit den Ländern davon überzeugen können, daß auch die Länder eine dieser Zielsetzung entsprechende Lösung anstreben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 27 und 28) : Erwägt die Bundesregierung über das erste Strafverfahrensreformgesetz hinaus in absehbarer Zeit eine Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung, da, wie häufig schon, auch jetzt wieder am Fall Brühne -die Mangelhaftigkeit des gel-tendon Wiederaufnahmerechts deutlich geworden ist? Wenn ja, welche konkreten Vorarbeiten liegen vor, und was wird der wesentliche Inhalt der beabsichtigten Reform sein? Zu Frage A 27: Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ist nur erster Schritt zu einer umfassenden Erneuerung dieses Rechtsgebiets. Ziel der in dem Entwurf enthaltenen Bestimmungen über die Wiederaufnahme ist es vor allem, dem zu Unrecht Verurteilten, der ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben möchte, aber das für einen erfolgversprechenden Antrag erforderliche Material noch nicht vollständig zusammentragen konnte, eine Hilfe zu geben. Eine weitergehende Verbesserung der Vorschriften über die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens wird durch die im Ersten Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts enthaltenen Vorschläge nicht überflüssig. Insbesondere die Prüfung der Frage, in wel- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3135' cher Weise die Wiederaufnahmegrunde zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO) ergreifende Neuregelung erforderlich ist, setzt jedoch umfangreiche Vorarbeiten voraus, die angesichts der schwieriger Problematik der zu regelnden Materie und ihre] Verflechtung mit Fragen des erstinstanzlichen Verfahrens und des Rechtsmittels mit besondere] Gründlichkeit geleistet werden müssen. Zu Frage A 28: Der Strafrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer und die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes haben sich bereits mit der Reform des Wiederaufnahmerechts befaßt und konkrete Vorschläge gemacht. Auch die aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen gebildete Arbeitsgruppe „Strafverfahrensreform" hat in mehreren Sitzungen Reformfragen aus dem Bereich der Wiederaufnahme erörtert. Schließlich hat das Bundesministerium der Justiz selbst Untersuchungen eingeleitet, die von drei erfahrenen richterlichen Praktikern vorgenommen werden. Dabei werden abgeschlossene Verfahren ausgewertet, in denen Wiederaufnahmeanträge auf sofortige Beschwerde vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen worden sind, weil die Voraussetzungen des § 359 Nr. 5 StPO nicht vorgelegen haben. Diese Untersuchungen erstrecken sich zunächst auf sämtliche einschlägige Verfahren des Jahres 1970; das sind etwa 200. Diese Untersuchung wird voraussichtlich binnen Jahresfrist zum Abschluß gebracht werden können. Der noch zu erwartende 3. Band der „Fehlerquellen im Strafprozeß" von Professor Karl Peters, der mit der Forschungsstelle für Strafprozeß und Strafvollzug an der. Universität Tübingen über 1000 abgeschlossene Verfahren untersucht hat, wird weitere wertvolle Hinweise für eine Reform geben. Die aus allen diesen Vorarbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in einem Referentenentwurf eines weiteren Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ihren Niederschlag finden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/10044 Frage A 43) : Wie hoch ist die Gesamtsumme der unter der Präsidentschaft Allende in Chile verstaatlichten oder — u. a. durch illegale Landbesetzungen — enteigneten Vermögen von Deutschen, und in welcher Form und Höhe wurden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Ausgleichsansprüche geltend gemacht? Die Maßnahmen der chilenischen Regierung haben nicht nur Enteignungen im eigentlichen Sinn Zulu Gegenstand gehabt. Auch durch Maßnahmen anderer Art, z. B. Transferbeschränkungen, ist es zu Vermögensverlusten gekommen. Einen genauen Überblick über das in Chile verlorengegangene deutsche Vermögen hat die Bundesregierung jedoch nur insoweit, als sie für Kapitalanlagen deutscher Investoren in Chile Garantien zur Absicherung des politischen Risikos übernommen hat. Der Bund hat Kapitalanlagegarantien in Höhe von insgesamt 34 801 060,— DM übernommen. Bisher sind Entschädigungsansprüche in Höhe von rd. 10,5 Mio DM angemeldet worden. Es handelt sich hierbei um Ansprüche aus Garantien des Bundes für Kapitalanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Haushaltsgesetz 1973. Bisher wurden vom Bund Entschädigungen in Höhe von 3 016 980,81 DM gezahlt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß darüber hinaus auch nicht durch Kapitalanlagegarantien abgesicherte deutsche Investoren Vermögensschaden erlitten haben. Über das Ausmaß des Verlustes stehen jedoch keine Unterlagen zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 45) : Trifft es zu, daß von zahlreichen gewerblich tätigen Wohnungsvermittlern in der Bundesrepublik Deutschland ständig gegen die zwingende Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1748) verstoßen wird, und wenn ja, sind der Bundesregierung Intormalionen darüber zugänglich, ob und in welchem Ausmaß bislang von der Möglichkeit einer Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschrift gemäß § 8 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gebrauch gemacht worden ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Vermittler von Wohnräumen entgegen der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz in der Werbung und insbesondere in Zeitungsinseraten die Angabe von Mietpreisen unterlassen. Häufig wird es unterlassen, auf die vom Wohnungssuchenden neben dem Mietzins zusätzlich zu erbringenden Nebenleistungen hinzuweisen. Anstelle der vorgeschriebenen Angabe der Berufsbezeichnung des Wohnungsvermittlers finden sich oft lediglich Abkürzungen, die auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband hinweisen. Über das genaue Ausmaß dieser Verstöße, die Anzahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren und die Höhe der im einzelnen verhängten Bußgelder liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor. Auch die Länder haben z-. Z. noch kein genaues statistisches Material hierüber. Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 56) : 3136* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im September 1971 nur 2334 Schauspieler und 1246 Schauspielerinnen — insgesamt also 3580 — im Engagement waren, ihnen gegenüber aber 5146 engagementsuchende Schauspieler standen, die sogenannte Dunkelziffer nicht gemeldeter Arbeitsloser oder in anderen Berufen zeitweilig tätiger Schauspieler nach Schätzung von Fachleuten darüber hinaus 10 (100-15 000 betragen soll, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die allgemeine Lage dieser Berufsgruppe zu verbessern? Die von Ihnen genannten Zahlen zur Arbeitsmarktsituation der Schauspieler stimmen mit den Angaben überein, die der Bundesregierung vorliegen. Diese Daten sind allerdings interpretationsbedürftig: Bei den genannten 3 580 Schauspielern im Engagement handelt es sich lediglich um diejenigen, die in der Spielzeit 1971/72 bei den Bühnen unter Vertrag standen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten bei Fernsehen und Funk, sowie beim Film sind darin nicht enthalten. Zum anderen ist die Zahl der Arbeitsuchenden nicht mit der Zahl der tatsächlich Arbeitslosen identisch. Dies gilt in besonderem Maße für Berufe mit hoher Mobilität, wie es der Schauspielberuf ist. Demnach läßt sich aus der Zahl der engagementsuchenden Schauspieler allein kein zureichender Rückschluß auf die tatsächliche Beschäftigungssituation ziehen. Zum 30. September dieses Jahres wurde im übrigen von der Bundesanstalt für Arbeit eine Sondererhebung über die Arbeitslosen durchgeführt, die auch Auskunft über die Berufe geben wird. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Daten nachzuliefern, sobald sie mir vorliegen. Um weitere gesicherte Informationen zu erhalten, hat die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation für Schauspieler zum Gegenstand des Forschungsprogramms zur Künstlerenquete gemacht. Hierbei soll vor allem versucht werden, die tatsächliche Beschäftigungslage zu erhellen und die Gründe für ein vorhandenes Ungleichgewicht aufzudecken. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Anhaltspunkte dafür geben, ob und welche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, daß die Ausweitung des Stellenangebots im wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. Gemeinden fällt. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch darauf aufmerksam machen, daß die Bundesanstalt für Arbeit ihre Vermittlungseinrichtungen auf diesem Gebiet erst in jüngster Zeit den modernen Erfordernissen angepaßt hat und weiter anpassen wird. Ich werde dem Präsidenten der Bundesanstalt im übrigen von dem Interesse an dem Ausbau der Vermittlungstätigkeit, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, Mitteilung machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament vorzuschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen dahin gehend zu ändern, daß auch der Versicherte der Knappschaft beim Eintritt des Versicherungsfalls wählen kann, bei welcher Krankenkasse er Mitglied werden oder bleiben will, wie das bei den Versicherten der Arbeiter- und Angestelltenvesicherung möglich ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob Bezieher einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung weiterhin Mitglied der Krankenkasse bleiben können, der sie vor der Rentenantragstellung angehört haben, oder ob für die Krankenversicherung dieser Rentner ausschließlich die Bundesknappschaft zuständig bleiben muß. Die Entscheidung hängt davon ab, wie künftig die Krankenversicherung der Rentner finanziert wird. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 64): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Verwirklichung ihres Aktionsprogramms vom 6. Juni 1973 zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer? Bereits vor Verabschiedung des Aktionsprogramms vom 6. 6. 1973 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat die Bundesregierung vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen ausländischer Kinder und Jugendlichen eingeleitet. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 3. 12. 1971 für die schulische Förderung ausländischer Kinder zu sehen. Die Maßnahmen der Länder werden von der Bundesregierung unterstützt durch Modellversuche und Projekte der Bildungsforschung. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß sowohl die Eingliederung in das deutsche Schulsystem als auch die Förderung der Rückkehrfähigkeit durch muttersprachlichen Unterricht gleichrangige Ziele darstellen. Obwohl die Doppelnatur der bildungspolitischen Zielsetzung — Förderung der Eingliederung, aber auch Offenhalten der Rückkehr — große schulische und psychologische Probleme aufwirft, kann mit einer Verbesserung der Bildungschancen auch ausländischer Kinder gerechnet werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz legt die Bundesregierung bei ihren Förderungsmaßnahmen besonderes Gewicht auf solche Projekte, die das Einleben und die Eingliederung in das deutsche Schul- und Bildungswesen erleichtern. Diese Hilfe ist nämlich auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, die nach einigen Jahren in ihr Heimatland zurückkehren werden. Es wäre dem einzelnen gegenüber wie sozialpolitisch falsch, diese Kinder im Hinblick auf eine erwartete Rückkehr für mehrere, entscheidende Jahre ihrer Entwicklung einer ghettoartigen Isolierung auch im Bildungswesen zu unterwerfen. Bei der wachsenden Zahl ausländischer Arbeitneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3137* mer erweisen sich die außerhalb der Schule, in Familie und Nachbarschaft liegenden Kräfte nationaler Sprache, Kultur und Tradition als starkes Gegengewicht, um in Verbindung mit schulischen Sondermaßnahmen (z. B. muttersprachlicher Unterricht) auch die Fähigkeit zur Wiedereingliederung über längere Zeit zu erhalten. Von den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen nenne ich einige Beispiele: — Entwicklung eines Medienprogramms „Deutsch für Ausländer" durch das Institut für Film und Bild in München in Verbindung mit anderen Institutionen — Modellprogramme zur Fortbildung von Lehrern für den Unterricht von ausländischen Kindern — Modellprogramme mit verschiedenen Organisationsformen und Arbeitsverfahren zur Vorbereitung ausländischer Kinder auf die Eingliederung in den regulären Unterricht — Programme der Hausaufgabenhilfe, die zugleich deutsche und ausländische Kinder und Familien zusammenführen sollen — Modellversuche in der beruflichen Bildung, z. B. ein einjähriger Förderkurs bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung im Betrieb zur Vorbereitung auf ein Ausbildungsverhältnis. Die Förderung erfolgt zum Teil durch den Bundesminister für Arbeit, und Sozialordnung, zum Teil durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen eines Programms der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, daß im Bildungsgesamtplan die ausländischen Kinder und Jugendlichen bei allen Planungen berücksichtigt worden sind. Man kann davon überzeugt sein, daß die von Bund und Ländern begonnene Bildungsreform gerade den ausländischen Kindern und Jugendlichen helfen wird, ihre Lebenschancen in der Bundesrepublik wahrzunehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 65): Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, dem Anliegen vieler Wehrpflichtiger Rechnung zu tragen und ihnen, im Hinblick auf die enorme Verkehrsdichte auf den Straßen und die Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Wochenende, wenigstens zweimal im Monat am Freitag zu einem früheren Zeitpunkt als bisher dienstfrei zu gewähren, damit die weit entfernt wohnenden Wehrpflichtigen ohne Komplikationen ihren Heimatort erreichen können? Ihre Frage nach Vorverlegung des Dienstschlusses an Freitagen, um der zunehmenden Verkehrsdichte auf den Straßen und der Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu entgehen, spiegelt das Anliegen vieler Wehrpflichtiger wider. Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber bereits vor 11/2 Jahren im Mai 1972 aus Fürsorgegründen Überlegungen zur Verringerung der Belastung auf Straße und Schiene während der Verkehrsspitzen angestellt. Als Ergebnis wurde am 15. Mai 1972 eine Neuregelung des Samstagsdienstes und des Dienstschlusses an Freitagen mit einem Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr verwirklicht. Darin ist vorgesehen, daß die Kommandeure entsprechend den Notwendigkeiten in ihren Bereichen den Dienstschluß an Freitagen zwischen 14.30 und 17.00 Uhr nach Einheiten zeitlich gestaffelt befehlen können. Die dadurch ausfallenden Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag voll nachzuholen. Der Dienstbeginn am Montag bleibt unverändert. Darüber hinaus ermöglicht der Ermessensspielraum der Disziplinarvorgesetzten nach wie vor jederzeit für Einzelfälle Abweichungen von dieser Regelung. Ausdrücklich festzustellen bleibt jedoch für die Praxis, daß bei der Handhabung dieses Erlasses die Erfordernisse des Bereitschaftsdienstes und besonders der Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch auf geregelte Arbeitszeit im Sinne einer „5-Tage-Woche" für Soldaten kann jedoch nicht abgeleitet werden. Auch die „Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten" kann für die Dienst-Zeiteinteilung der Soldaten nicht verbindlich sein. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 75) : Was kann ich als Abgeordneter antworten, wenn zahlreiche Eltern mich fragen, wo es Einrichtungen der in § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes vorgesehenen Art gibt, in denen Jugendliche mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden können? Einrichtungen der von Ihnen angesprochenen Art sind solche zur Unterbringung straffällig gewordener Jugendlicher, die als Drogenabhängige oder Alkoholkranke anzusehen sind. Ihre Einweisung wird durch Gerichtsbeschluß verfügt; eine freiwillige Unterbringung ist nicht möglich. Für die Einrichtungen nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes sind die Länder allein zuständig. Grundsätzlich ist es möglich, jede geschlossene Einrichtung, in der eine Entziehungsbehandlung möglich ist, als Einrichtung nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes anzuerkennen. So können auch geschlossene psychiatrische Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die allgemeine Auffassung geht allerdings heute dahin, drogenabhängige Jugendliche nicht in derartige psychiatrische Einrichtungen einzuweisen, sondern für sie Spezialeinrichtungen 3138' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 zu schaffern. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeit bestehenden Einrichtungen nach § 93 a als nicht ausreichend anzusehen sind. Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Ver- wirklichung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittclmißbrauchs hat sie deshalb im Bundeshaushalt bei Kapitel 15 02 Titel 532 07 für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel ausgewiesen und sich bemüht, die Länder daran zu interessieren, derartige Einrichtungen zu schaffen. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind eventuell unter Beteiligung Berlins derzeit bemüht, ein leerstehendes Bundeswehrkrankenhaus zu einer Einrichtung nach § 93 a Jugendgerichtsgesetz umzubauen. Eine weitere Einrichtung soll im süddeutschen Raum entstehen. Für den Fall, daß Ihre Frage nicht nur auf die für straffällig gewordene Jugendliche vorgesehenen geschlossenen Einrichtungen beschränkt. ist, kann darauf hingewiesen werden, daß auf dem Gebiet der therapeutischen Versorgung drogenabhängiger Jugendlicher eine gewisse Entspannung eingetreten ist. Die Modellförderung des Bundes zum Beispiel für die Spezialkliniken im Hamburg und Berlin haben initiativ gewirkt. Die Akutversorgung ist im wesentlichen sichergestellt. Um die Kontakt- und Beratungsstellen bekanntzumachen, die auch bei Fragen einer eventuellen Einweisung Jugendlicher tätig werden, hat die Bundesregierung das Verzeichnis „Drogenberatung wo?" in einer Auflage von 20 000 Exemplaren herausgegeben. Dieses Verzeichnis ist vergriffen und wird für eine zweite Auflage vorbereitet, die noch in diesem Haushaltsjahr erscheinen kann. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 80): Welche Regelung strebt die Bundesregierung im Zuge ihrer Bemühungen zur Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe an? Die Bundesregierung bereitet in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Herausgabe eines bundeseinheitlichen mehrsprachigen Notfallausweises vor, der den Bürgern zum freiwilligen Gebrauch angeboten werden soll. Dieser Ausweis soll in seinem Format dem Bundespersonalausweis angepaßt und als Faltblatt in diesen eingelegt oder in einer gemeinsamen Hülle mit diesem getragen werden. Dem Träger dieses nur zur Information des Notarztes dienenden Ausweises, in dem vertrauliche medizinische Angaben des Trägers dokumentiert sind, soll es dadurch ermöglicht werden, ihn jederzeit von dem amtlichen Personalausweis zu trennen. In den Ausweis sollen neben der Blutgruppenformel auch Angaben über Wundstarrkrampfimpfungell, frühere Serumgaben und Bluttransfusionen und deren Verträglichkeit sowie über schwere Operationen, chronische Leiden, Uberempfindlichkeiten und über erforderliche medikamentöse und andere Dauerbehandlungen (z. B. künstliche Niere, Herzschrittmacher) dokumentiert werden. Von wem diese Ausweise an den interessierten Bürger auf freiwilliger Basis abgegeben werden sollen, muß im einzelnen noch mit den Bundesländern sowie den interessierten Institutionen und Organisationen (Gesundheitsämter, Krankenkassen, Hilfsorganisationen, Berufsgenossenschaften u. a.) erörtert werden. Die medizinischen Eintragungen in den Notfallausweis dürfen nur von Ärzten, sei es im Krankenhaus, im Gesundheitsamt, in der Praxis, bei Blutspendediensten u. a. vorgenommen werden. Die Bundesregierung erwartet, daß durch die angestrebte Vereinheitlichung der Vielzahl von Notfallausweisen, die meist wenig bekannt sind und sich auch nicht in dem gewünschten Maße haben durchsetzen können, ein Notfallausweis geschaffen wird, der auf breiter Basis vom Bund und den Bundesländern sowie von den interessierten Institutionen und Organisationen empfohlen und propagiert wird und der durch seinen Bekanntheitsgrad und die Einheitlichkeit der Dokumentation eine große Effektivität gewinnt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 82 und 83) : Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die erheblichen Investitionen im Straßenbau hinsichtlich ihres regionalen Verkehrswertes zum Zeitpunkt ihrer planerischen Entscheidung auf ihre praktische Notwendigkeit überprüft werden? In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung uni eine Kontrolle bzw. Abstimmung solcher Straßenneubauten? Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Maßnahme im Zuge von Bundesfernstraßen ergibt sich aus dem Bedarfsplan, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beiliegt. Dieser Bedarfsplan bildet die Grundlage für die Fünfjahrespläne und die jährlichen Straßenbaupläne. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft der Bundesminister für Verkehr, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist (§ 4 des vorgenannten Gesetzes). Die Arbeiten zur ersten Überprüfung des Bedarfsplanes und zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) sind im Gange. Die Ergebnisse werden 1975 vorliegen. Auch wurde im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 1. Stufe ein Vergleich der geplanten Bundesfernstraßenmaßnahmen mit den geplanten Maßnahmen anderer Verkehrsträger angestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3139' Gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Voraus geht eine eingehende Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG ist jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden — auch den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden -Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Plan wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange festgestellt. Die Einstellung der Maßnahme in den jährlichen Straßenbauplan erfolgt nach Vorschlag der Straßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen durch den Bundesminister für Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7 1044 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Vorarbeiten zum Saarausbau erst intensiviert und damit sinnvoll und wirtschaftlich gestaltet werden kennen, wenn alsbald die Entscheidung über die Einstellung eines Investitionstitels für den Saarausbau in den Haushaltsplan getroffen wird, und welche Höhe soll dieser Titel 1974 haben? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushalts 1974 einen Titel „Ausbau der Bundeswasserstraße Saar von Saarbrücken bis zur Mosel" mit einem Ansatz von 13 Mio. DM eingestellt. Von diesen Ausgaben wird ein Teil für die Fertigstellung der im Bau befindlichen Saardurchstiche Saarbrükken/St. Arnual und Saarlouis in Anspruch genommen. Über die hierfür nicht benötigten Ausgaben kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 1974 verfügt werden. Sie sind für die Planung des Saarausbaus bestimmt; insofern teile ich Ihre Auffassung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 2. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 105 und 106) : Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich, angesichts der wachsenden Neigung von sogenannten „Sozialunternehmern", das Vermögen älterer Menschen für den Bau finanziell nicht gesicherter Bauvorhaben (Seniorenheime) zu verwenden, eine Bundesaufsicht zu institutionalisieren mit der Aufgabenstellung, die Finanzierung, Kreditverwendung und Kreditsicherung solcher Vorhaben zu überprüfen? Inwiewert ist die Bundesregierung bereit und in der Lage die durch Kreditantcitschcitte verbrieften Anspntche älterer Menschen auf Altenheimplätze in Häusern der Wetterstein-GmbH durch eigene Maßnahmen abzusichern oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Tragerschaft, die von freien Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen gebildet wird, zu beteiligen? Zu Frage A 105: Die Absicherung des anvertrauten Geldes ist nicht nur ein Problem der älteren Menschen, die ihren Lebensabend in sogenannten Seniorenheimen verbringen möchten. Auch die Erwerbsinteressenten für Kaufeigentumsmaßnahmen und viele Mieter, die Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder auf die Miete leisten oder Mietdarlehen geben, brauchen Sicherheiten für ihre Gelder. Aus diesem Grunde dürfen alle gewerbsmäßigen Bauherren, die mit Kundengeldern bauen, nur mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis tätig werden. Sie wird nicht erteilt, wenn Bedenken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit oder die Vermögensverhältnisse bestehen, und sie wird widerrufen, falls die Voraussetzungen der Erlaubnis entfallen. Für die Gewerbeerlaubnis und ihre etwaige Rücknahme sind die unteren Verwaltungsbehörden, in der Regel die Gewerbeämter, zuständig. Sie sollen auch für die laufende Überwachung der durch die Verordnung geschaffenen Tatbestände, insbesondere also für die Überprüfung der Bestellung von Sicherheiten zuständig werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerbeerlaubnis sind am 1. Februar 1973 in Kraft getreten. Ani 1. August 1973 ist die Frist abgelaufen, in der die schon tätigen Bauherren sich bei den unteren Verwaltungsbehörden melden mußten. Deshalb kann im Augenblick noch nichts darüber gesagt werden, welche Wirkung durch die gesetzlichen Vorschriften zu erreichen ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Auswirkungen des geltenden und des entstehenden Rechtes und der Erfolg der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden abgewertet werden sollten. Sie wird die Bewährung der Vorschriften und der gegenwärtig zuständigen Behörden beobachten und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. In diesem Zusammenhang sollte dann auch geprüft werden, ob eine Bundesaufsichtsbehörde geschaffen werden könnte und sollte. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den in Ihrer Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten durch die Gewährung von Bürgschaften zu begegnen oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Trägerschaft zu beteiligen. Eine Bürgschaftsgewährung käme allenfalls im Rahmen der Bürgschaftsprogramme der einzelnen Bundesländer in Betracht; auch eine Beteiligung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur von den Ländern übernommen werden. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Position eines wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinators der CDU/CSU-
    Fraktion rechtfertigt es wohl, bevor hier die notwendigen Bemerkungen zu den Ausführungen des Kollegen Häfele gemacht werden, noch einmal auf einige der Ausführungen des Kollegen Strauß und auch auf eine Vielzahl von Motiven, die hinter diesem Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion liegen, einzugehen.
    Herr Kollege Strauß, Sie haben anläßlich der Automobilmesse in Frankfurt und angesichts der unterschiedlichen Modelle und ihrer Preise hier gesagt, da verstünde man die Welt nicht mehr. Ich glaube, objektive Beobachter der Szenerie in der Bundesrepublik werden die Welt nicht mehr verstehen, wenn sie Franz Josef Strauß hier jetzt in der Rolle des Anwalts ja, fast könnte man sagen, des Chefberaters — des DGB sehen werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das tut Ihnen aber weh!)

    Lassen Sie mich ein Beispiel für die Merkwürdigkeit dieser Szenerie bringen.

    (Abg. Katzer: Das müßte Ihnen doch eigentlich sympathisch sein!)

    — Nein, wer am 1. Oktober 1972, Herr Kollege
    Katzer — nachzulesen in den Protokollen der Katho-



    Dr. Ehrenberg
    lischen Akademie in Bayern —, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Totalitätsanspruch und Absolutheitsanspruch vorgeworfen und ihn letzten Endes als Transmissionsriemen der SPD bezeichnet hat, wie es der Kollege Strauß damals zu tun pflegte, der macht sich heute nicht sehr glaubwürdig, wenn er volles Verständnis für die Forderungen des DGB bekundet und wenn er sich hier als Anwalt der durch den Deutschen Gewerkschaftsbund vertretenen Arbeitnehmer aufspielt, und dies eben, obwohl er ein Jahr vorher nicht bereit war, für alle Arbeitnehmer diesem Deutschen Gewerkschaftsbund den Vertretungsanspruch zuzuerkennen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das scheint Ihnen unangenehm zu sein! — Weiterer Zuruf des Abg. Gerster [Mainz].)

    Das gibt ein sehr, sehr wenig glaubwürdiges Bild. Ich glaube, die Gewerkschaften werden gut daran tun — und sie werden es sicher auch tun —, sich vor dieser Unterstützung von der falschen Seite sehr in acht zu nehmen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD. — Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Ich denke, es geht um die Sache!)

    — Es geht um die Sache.

    (Abg. Katzer: Aha! Dann ist jede Unterstützung gut!)

    — Zur Sache gehört auch, Herr Kollege Katzer, sich ein wenig die Motive anzusehen, die zu Ihrem Gesetzentwurf geführt haben.

    (Abg. Katzer: Ich kann ja verstehen, daß Sie Ihr schlechtes Gewissen beruhigen wollen, Herr Kollege!)

    — Herr Katzer, wenn Ihr Gewissen gegenüber den Gewerkschaften immer so gut ist wie meines, haben Sie einen guten Schlaf. Ich habe ihn.

    (Abg. Katzer: Na, mein Lieber! — Zuruf von der CDU/CSU: Er schläft den ganzen Tag!)

    Im Zusammenhang mit Ihren Motiven, die zu diesem Entwurf geführt haben, möchte ich hier ein Zitat anführen, das, glaube ich, sehr deutlich macht, worum es Ihnen geht. Am 27. September 1973 hat der französische Staatspräsident in einer Pressekonferenz unter anderem folgendes gesagt — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
    Wir haben einen Inflationsrhythmus erreicht, der beängstigend ist für uns und auch im Vergleich zu anderen. Deutschland hat in diesem Bereich bessere Ergebnisse als wir erzielt. Aber von Deutschland abgesehen, können wir von den anderen Ländern nicht sehr viel lernen.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, daß dieser Zustand Ihnen unangenehm ist, daß diese Erfolge der Stabilitätspolitik der Bundesregierung Ihnen unangenehm sind, kann man verstehen.
    Sie legen nun ein sogenanntes Inflations-Entlastungsgesetz vor, das aber, wenn es jemals Gesetz würde — dies wird es auf Grund der vernünftigen Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause allerdings nicht werden —, in Wirklichkeit nichts anderes als ein Inflations-Akzelerationsgesetz wäre, weil es zur Beschleunigung der Preisbewegungen beitrüge.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Imer neue Formulierungen!)

    Da der wirtschaftspolitische Sachverstand in Ihrer Fraktion ja nicht völlig fehlt — selbst wenn man aus den Äußerungen, die jetzt gefallen sind, schließen müßte, daß er fehlt —, werden Sie sehr genau wissen, worum es sich bei einer Akzeleration handelt. Sie können diesen Entwurf vielleicht als publizitätswirksames Störmanöver ansehen, aber doch wohl nicht ernst gemeint haben.

    (Abg. Breidbach: Das ist doch unglaublich! — Abg. Gerster [Mainz] : Wie war denn das mit dem Bundeskanzler?)

    — Darauf komme ich auch noch. Auf die unsaubere Zitierweise des Kollegen Häfele werde ich noch eingehen.

    (Abg. Katzer: Und was sagen Sie dazu, daß der Arbeitnehmerbeirat der SPD dasselbe fordert?)

    — Herr Katzer, kümmern Sie sich doch nicht um die Gruppen der SPD, oder wollen Sie diese — wie den Gewerkschaftsbund — auch mit vertreten?

    (Abg. Katzer: Ich darf doch einmal die Frage stellen! Geben 'Sie doch eine Antwort auf die Frage!)

    — Herr Katzer, wenn Sie eine Frage stellen wollen,
    so stehen Sie bitte auf und tun Sie das. Im Gegensatz zu dem Kollegen Häfele beantworte ich Fragen.

    (Abg. Katzer: Sie können doch einen Zwischenruf einmal beantworten! — Abg. Dr. Häfele: Sie wissen genau, warum! Ich beantworte jede Frage! Ich habe Ihnen sonst auch Fragen beantwortet!)

    Der Kollege Franz Josef Strauß hat am 6. September dieses Jahres im „Deutschland Union-Dienst" der CDU unter der Überschrift „Unsozial, unsolide und konjunkturwidrig" zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung Stellung genommen. Er hat der Bundesregierung dabei unter anderem vorgeworfen, daß dieser Entwurf konjunkturwidrig sei. Außerdem hat er die zu geringe Reduzierung der Nettokreditaufnahme bemängelt. Jetzt begründet Franz Josef Strauß hier aber einen Gesetzentwurf, der eine Reduzierung der Einnahmen des Bundeshaushalts für 1974 um 4 Milliarden DM beinhaltet. Wenige Wochen vorher waren 2,3 Milliarden DM Nettokreditaufnahme zu viel.
    Herr Kollege Strauß, ich hätte das Geheimnis gern einmal gelüftet, wieso Anfang September 2,3 Milliarden DM zu viel waren, wenige Wochen später aber 6 Milliarden DM vernünftig und von Ihnen beabsichtigt sind. Oder wollen Sie die Ausgaben des Jahres 1974 um diese 4 Milliarden DM kürzen? Bisher gibt es von Ihrer Fraktion — wir werden noch in dieser Woche in diesem Hause darüber zu beraten haben — nur Anträge, die Haus-



    Dr. Ehrenberg
    haltsmehrausgaben beinhalten, z. B., wie aus der Ihnen vorliegenden Drucksache 7/1020 hervorgeht, 379,9 Millionen DM für 1973 und 390,6 Millionen DM für 1974 als Mehrleistungen für die Kriegsopferversorgung. Das ist ein Problem, dessen Lösung dringend in Angriff genommen werden muß. Aber wie wollen Sie diese Anträge — 4 Milliarden DM Steuerentlastung auf der einen Seite, Haushaltsmehrbelastungen auf der anderen Seite bei gleichzeitiger Kritik an der geringfügigen Kreditaufnahme von 2,3 Milliarden DM für 1974 — miteinander in Einklang bringen? Das wird nur dem gelingen, der das Kunststück versucht, was Herr Häfele gemacht hat,

    (Abg. Dr. Häfele: „Kunststück" für Sie!)

    wenn auch nicht überzeugend: hier darzulegen, daß Steuersenkungen preisberuhigend wirken sollen.
    Herr Kollege Häfele, Sie haben auch die Kehrtwendung bestritten, genau wie es Herr Franz Josef Strauß getan hat. Ich darf aus dem Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion Ihre Ausführungen, Herr Kollege Häfele, vom 16. Mai dieses Jahres zitieren. Herr Häfele schrieb damals — ich zitiere wörtlich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
    Das von der Regierung vorgelegte Programm
    ist nicht ausgewogen und nicht ausreichend.

    (Abg. Dr. Häfele: Genau! — Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Die öffentlichen Ausgaben werden kaum gekürzt, außenwirtschaftlich sind Blößen in Sicht, und im Bereich der Verbrauchsnachfrage wird zu wenig Kaufkraft abgeschöpft.

    (Abg. Dr. Häfele: Das habe ich vorhin wiederholt!)

    Wir fordern die Regierung auf, diese Lücken zu schließen.

    (Abg. Dr. Häfele: Genau!)

    Sie werfen der Regierung vor, es werde zu wenig abgeschöpft, und wollen gleichzeitig 4 Milliarden DM auf Bundesseite, insgesamt mehr als 8 Milliarden DM im Hinblick auf alle öffentlichen Haushalte

    (Abg. Dr. Häfele: Da haben Sie nicht aufgepaßt!)

    den privaten Haushalten Kaufkraft zukommen laslen. Anders kann Ihr Antrag doch auch mit noch so vielen akrobatischen Kunststücken nicht verstanden werden.

    (Abg. Vogt: Er begreift es nicht! — Abg. Dr. Häfele: Sie haben vorhin nicht aufgepaßt!)

    — Herr Kollege Häfele, das war ein sauberes Zitat. Sie dagegen befleißigen sich, wenn Sie den Herrn Bundeskanzler zitieren, einer sehr wenig sauberen Zitierweise. Ihr Vorwurf, der Bundeskanzler sei in seinem Versprechen durch die jetzige Vorlage desavouiert worden, stimmt schlicht nicht. Bundeskanzler Brandt hat in jenem von Ihnen zitierten Interview nichts anderes getan,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Als laut gedacht!)

    als von einem Vorziehen der Steuerreform, und
    zwar in ihren Grundlagen, so wie sie um der sozialen Gerechtigkeit willen notwendig sind, zu sprechen.

    (Abg. Dr. Häfele: Das stimmt doch nicht!)

    Von dem ursprünglichen Termin 1. Januar 1976 wird dieser wichtigste Teil der Steuerreform auf den 1. Januar 1975 vorgezogen.

    (Abg. Dr. Häfele: Das war der zweite Akt, nachdem er zurückgepfiffen war!)

    — Lesen Sie es nach, wenn Sie wollen, Herr Kollege Häfele. Daß die Vorziehung um ein Jahr im Finanzausschuß noch Schwierigkeiten genug bereiten wird, meine Herren von der Opposition, das werden Sie ja wohl selber, soweit Sie im Finanzausschuß sind, erfahren können.
    Aber, ich glaube, es lohnt nicht, hier noch weiter auf Einzelheiten der Wirkung Ihres Vorschlags einzugehen. Alles, was Sie vorgeschlagen haben, spricht der sozialen Gerechtigkeit Hohn.

    (Abg. Vogt: Der DGB macht unsoziale Vorschläge! Das ist ja sehr schön!)

    Daß das Verhältnis der Begünstigung beim Weihnachtsfreibetrag ungefähr bei 60 : 20 liegt, brauche ich zumindest den Fachleuten unter Ihnen nicht zu sagen.
    Viel wichtiger ist, festzustellen, daß Sie hier versuchen, die Stabilitätspolitik der Bundesregierung durch kurzfristig sicher publizitätswirksame Vorschläge zu torpedieren. Aber Sie dürfen sich darauf verlassen, daß dieses Infiations-Akzeleratorgesetz niemals ein Gesetz bleiben, sondern dahin gelangen wird, wohin es gehört, nämlich zur Makulatur. Mit solchen Störmanövern, wie sie hier von Ihnen betrieben worden sind, werden Sie die Stabilitätspolitik nicht aufhalten und auch die notwendige Steuerreform nicht verhindern können.
    Worum es Ihnen bei Ihrem Vorschlag neben dem Störmanöver geht,

    (Abg. Gerster [Mainz] : Das sind doch alles Unterstellungen!)

    läßt sich sehr exakt aus dem herauslesen und -hören, was Franz Josef Strauß, Ihr wirtschafts- und finanzpolitischer Koordinator hier einleitend gesagt hat, als er so bitter den geschwundenen Verfügungsspielraum der leitenden Angestellten beklagte. Diesen Verfügungsspielraum zu erweitern mag ein erklärtes Ziel Ihrer Partei sein. Wir sind der Meinung, der Verfügungsspielraum der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen muß vorrangig erweitert werden und nicht der der leitenden Angestellten, der Bezieher von sehr viel größeren Einkommen.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier]: Und deswegen lehnen Sie unser Gesetz ab!)

    — Ich lehne Ihr Gesetz ab, weil es den Verfügungsspielraum für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen verringern würde, wenn man Ihren Vorschlägen folgte. Vielleicht kennen Sie die Auswirkungen Ihres Gesetzentwurfs nicht gut genug; sonst würden Sie wohl diesen Zwischenruf eben nicht gemacht haben.

    (Abg. Gerster [Mainz] : Belegen Sie diese Aussage mal!)




    Dr. Ehrenberg
    — Ich glaube nicht, daß dieser Gesetzentwurf die Verlängerung einer Redezeit wert ist.

    (Abg. Vogt: Er hat keine Argumente.)

    Ich darf mit einem ausdrücklichen Dank an den Bundesfinanzminister schließen, der hier sehr eindrucksvoll auf das zur Verfügung stehende Instrumentarium für die Beeinflussung der Konjunkturbewegungen hingewiesen hat. Ich halte es für sehr notwendig, deutlich zu machen, daß sich ein 1966 bei der Konjunkturpolitik nicht wiederholen wird. Ich halte es auch für sehr dankenswert, daß hier bei den Ausführungen des Bundesfinanzministers nachdrücklich davon ausgegangen wurde, daß dieses konjunkturpolitische Instrumentarium sehr differenziert und sehr dosiert angewendet werden wird, daß es nicht irgendwann zu einem geheimnisvollen Zeitpunkt ein Umschwenken in der Konjunkturpolitik geben wird, wo die Gefahr des „Zu-früh" oder des „Zu-spät'' immer naheliegt, sondern daß durch differenzierte und behutsam dosierte Anwendung der Maßnahmen für einen gleitenden Übergang von der überhitzten zu einer wohltemperierten Konjunkturlage — und zu keiner anderen — gesorgt werden wird. Ihre Störmanöver, meine Damen und Herren von der Opposition, werden die Erfolge dieser Stabilitätspolitik nicht in Frage stellen können. Sie werden mit diesen Störmanövern genausowenig Erfolg haben, wie es Ihnen im Sommer 1972 gelungen ist, eine vernünftige Regelung der flexiblen Altersgrenze zu hintertreiben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Vohrer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Vohrer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist weder Herrn Strauß noch Herrn Häfele gelungen, unsere Vorurteile und unsere berechtigten — —

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: „Vorurteile" ist gut!)

    — Na ja, wir werden bei Ihrer Art, Politik zu machen, skeptisch. Wir haben sie im Finanzausschuß lange genug erlebt. — Auf jeden Fall ist es Ihnen nicht gelungen, die Etikette, die wir dem Gesetz hier immer wieder anhängen mußten, nämlich: Förderung der Inflation, zu verändern und aus dem Gesetz ein Gesetz zur Beseitigung der Inflation zu machen, wie Sie dies im Titel vorgeben.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sagen, Sie wollten die Inflation beseitigen. Dazu wäre es notwendig, Vorschläge zu machen, die entweder das im Inland zur Verteilung anstehende Gütervolumen vergrößern oder die kaufkräftige Nachfrage im Inland abschöpfen. Nichts von beidem ist in Ihrem Gesetzentwurf zu entdecken. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der — nach Ihren Zahlen gerechnet 8,6 Milliarden DM, nach unseren 9,65 Milliarden DM — mehr kaufkräftige Nachfrage schafft. Die konjunkturpolitischen Wirkungen wurden von meinem Fraktionskollegen Graf Lambsdorff und von den Koalitionskollegen Offergeld, Minister Schmidt und Ehrenberg sehr intensiv hier dargelegt.
    Ich möchte eigentlich nur noch zu der verteilungspolitischen Problematik, die immer wieder anklang, einige kurze Ausführungen machen. Wir befinden uns in einer Situation, wo wir eine sehr gereizte Stimmung der gesellschaftlichen Gruppen konstatieren können.

    (Abg. Breidbach: Sehr wahr!)

    Vor diesem Hintergrund, der auch in der Debatte im Mai zum Stabilitätsprogramm schon vorherrschte, hat die Bundesregierung ein Stabilitätsprogramm vorgelegt, das geeignet ist, das Gerangel um die Anteile am Sozialprodukt zu vermindern und zu vernünftigen Lösungen zu kommen.
    Sie alle wissen, daß die Prognose des Sachverständigenrates noch so aussah, daß Lohnsteigerungen in der Größenordnung von 10 % Gewinnsteigerungen von 20 % gegenüberstehen sollten.
    Wir haben ein Stabilitätsgesetz durchgebracht, das dazu führt, daß diese Entwicklung gleichgewichtiger verläuft. Da liegt der Irrtum von Herrn Strauß, wenn er sagt, die Prognose sei falsch gewesen. Die Prognose des Sachverständigenrates war richtig, aber wir haben die Maßnahmen ergriffen, damit jene Prognose nicht eintreten konnte und eine gleichgewichtige Entwicklung der Quoten stattfand.
    Mit unserer Gesetzgebung haben wir gezielt die Gewinne und Investitionen getroffen. Sie von der CDU/CSU haben uns genau das angelastet, daß wir hier nämlich einseitige Gesetze erließen, die die Unternehmerseite belasteten. Daß das Stabilitätsprogramm richtig liegt, zeigt die Tatsache, daß sich die Lohnquote nicht zugunsten der Unternehmer, sondern geringfügig zugunsten der Arbeitnehmer entwickelt hat.
    Vor dem Hintergrund dieses sehr diffizilen Gleichgewichts, vor dem wir stehen, das ungeheuer schwierig auszutarieren ist und das Sie permanent falsch interpretieren, haben wir jetzt den Mut, Ihre Forderung, die draußen wirklich sehr populär ist, abzulehnen, um dem Streit um die Quoten nicht neuen Auftrieb zu geben. Uns liegt sehr viel daran, daß dieses Haus den geschlossenen Willen zeigt, die Konjunktur antizyklisch und nicht prozyklisch zu beeinflussen. Uns liegt sehr viel daran, Ruhe an der Lohn- und Preisfront herzustellen. Der Antrag der CDU/CSU ist geeignet, Turbulenzen in diesem Bereich zu erzeugen.

    (Abg. Katzer: Das Gegenteil ist richtig!)

    Was Herr Carstens in Berlin verkündet und was Herr Leicht hier interpretierte mit den Worten „Heimliche Steuererhöhungen — sozialer Skandal" — —

    (Zurufe von der CDU/CSU: Ist es auch! — In der Tat! — Ist es das nicht?)

    — Wenn das ein sozialer Skandal wäre, dann müßten Sie nachweisen, daß Sie mit dem Gesetzentwurf sozialere Lösungen erreichen könnten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU: Natürlich! — Darum geht's!)




    Dr. Vohrer
    Ich empfinde es als ein Armutszeugnis, wenn gerade ein Haushaltsexperte hier einen Gesetzentwurf propagiert, wo doch der Haushaltsausschuß der Ort ist, Stabilitätspolitik zu beweisen. Denn die Kaufkraft können Sie im Prinzip nur dadurch verringern, daß Sie im Haushaltsausschuß Anträge stellen mit dem Ziel, die Mehreinnahmen im Steuerbereich stillzulegen. Ich hielte es für sehr sinnvoll, als Haushaltsexperte diesen Ort zu wählen.
    Wir haben in dem Tarifsystem unserer Steuergesetzgebung nämlich einen sehr wirkungsvollen Mechanismus zur automatischen Konjunktur-Gegensteuerung, d. h. wir haben eine ausgesprochene Inflationsbremse in dem progressiven Tarifverlauf; immer unter der Prämisse, daß auch die Bereitschaft gezeigt wird, solche Steuergelder stillzulegen. Wenn Sie diesen Mechanismus in einer Phase konjunktureller Überhitzung außer Kraft setzen, zeigen Sie, daß Sie nicht den Willen haben, gesellschaftliche Konflikte auszugleichen, sondern sie anzuheizen.
    Wenn es um die Frage der Stillegung von Steuergeldern geht, fallen mir immer zwei Namen ein: erstens Herr Strauß, der wohl aus eigener Erfahrung als Finanzminister nicht viel Vertrauen hat, daß Regierung und Parlament Steuergelder stillzulegen vermögen. Sonst wäre es nicht möglich, daß er hier die Ansicht vertritt, die Konsumenten seien eher bereit, ein Mehr an Lohn als Sparbetrag zurückzulegen und nicht zu kaufkräftiger Nachfrage werden zu lassen. Wenn die Not so groß ist, wie Sie uns glauben machen, werden die gesamten Mehreinnahmen auch zu kaufkräftiger Nachfrage führen; denn es ist ganz selbstverständlich, daß nur dann in großem Maße gespart wird, wenn es sich um hohe Einkommen handelt. All die von Ihnen immer wieder vorgeschobenen Empfänger von kleinen Einkommen werden also überhaupt nicht in der Lage sein, sich hier stabilitätspolitisch in ihrem Sinne zu verhalten.
    Der zweite Name, der einem im Zusammenhang mit der Stillegung einfällt, ist der Name Erhard. Herr Erhard möchte, um ganz sicher zu gehen, die Gelder verbrennen oder in den Reißwolf werfen. Auch seine Erfahrungen aus eigener Regierungszeit scheinen nicht allzu positiv. Wir sind mit unserem konjunkturpolitischen Instrumentarium heute weiter. Ich glaube, daß Sie es immer wieder bemerkt haben, daß diese Regierung alle möglichen Mittel ergreift, um das Geldvolumen nur in dem Maße ansteigen zu lassen, wie dies Produktivitätssteigerungen zulassen. Wenn das Geldvolumen im beschriebenen Maße steigt, geht kein inflationärer Effekt davon aus.
    Aber nachdem in extenso dargelegt wurde, daß sowohl konjunkturelle wie auch verteilungspolitische Wirkungen es angeraten erscheinen lassen, Ihren Entwurf abzulehnen, möchte ich doch noch auf einige Details der Ausgestaltung Ihres Vorschlags eingehen.
    Sie wollen den Grundfreibetrag von gegenwärtig 1 680 DM auf 3 000 DM anheben. Damit wird aber im Gegensatz zu den Vorschlägen der Regierung das Hauptproblem der gegenwärtigen Besteuerung, nämlich das Hineinwachsen breiter unterer Einkommensschichten in die Einkommensprogression, nicht beseitigt. Da dieser erhöhte Grundfreibetrag nach den Vorstellungen der CDU/CSU einfach nur dem geltenden Tarif aufgepfropft wird, unterliegen weiterhin Bezieher eines steuerpflichtigen Einkommens von mehr als 8 000 DM bei Ledigen und 16 000 DM bei Verheirateten der von Ihnen so kritisierten Progression. Bei den Regierungsvorschlägen beginnt die Progression erst bei 16 000 DM für Ledige und bei 32 000 DM für Verheiratete. Insofern können wir nachweisen, daß unsere Tarifgestaltung eher den Zielsetzungen gerecht wird, die Sie hier vortäuschen.
    Es wurde hier überhaupt noch nicht genügend hervorgehoben, daß jene Erhöhung des Freibetrages wiederum die Bezieher hoher Einkommen ungleich stärker bevorzugt als die Empfänger kleiner Einkommen. Wir kommen darauf natürlich auch noch zurück, wenn wir nun den Weihnachtsfreibetrag diskutieren, den ich als gezieltes Geschenk für Bezieher hoher Einkommen verstehe. Während derjenige, der mit einem niedrigen Einkommen dem unteren Einheitssteuersatz von 19 % unterliegt, nur 38 DM Steuern spart, beträgt die Steuerersparnis aus dem gleichen Weihnachtsfreibetrag, den Sie vorschlagen, für die Bezieher höchster Einkommen fast 110 DM.

    (Abg. Vogt: Das ist richtig! Das hat aber der DGB vorgeschlagen!)

    — Es ist gut, wenn Sie dieses Problem sehen. Immerhin weist das ein bißchen darauf hin, wo sich Ihre Klientel wirklich befindet. Auf jeden Fall sehen wir in dieser Maßnahme, die allein schon zum Jahresende 1973 600 Millionen DM Kaufkraft in den Geldkreislauf pumpt, eine Möglichkeit, das Weihnachtsgeschäft zu beleben, aber keine wirksame Hilfe für die Arbeitnehmer.
    Wenn hier Alternativen diskutiert werden — Herr Strauß hat das angedeutet —, erscheint mir in der Tat eine Anhebung des Wohngeldes vernünftiger; denn wir werden noch einige Zeit nicht von der Hochzinspolitik wegkommen, und wir sehen ganz deutlich, daß diese Hochzinspolitik gerade im Wohnungsbau zu einer wesentlichen Steigerung der Mieten beiträgt. Das ist ein Tatbestand, den wir nicht gern in Kauf nehmen, der aber bei der Zweischneidigkeit der Zinspolitik nicht zu umgehen ist.
    Wir halten es deshalb für vernünftig, wenn das Wohngeld angehoben und vielleicht auch der Kreis der Bezieher erweitert wird. Dann treffen wir nämlich genau die Gruppe, die die niedrigsten Einkommen hat und für die soziale Hilfe am dringlichsten ist. Wenn hier die Fraktion der CDU/CSU einen DGB-Vorschlag übernimmt, müssen wir zugeben, daß wir natürlich auch sehr gern populäre Maßnahmen draußen mit vertreten würden. Wir haben aber den Mut, für unpopuläre Maßnahmen geradezustehen. Wir werden aber auch außerhalb dieses Hauses darauf hinweisen, wer in diesem Parlament die Stabalitätsapostel sind und wer nicht.
    Die Fraktion der FDP sieht in der Flickschusterei des vorliegenden Gesetzentwurfs den Beweis völ-
    3056 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973
    Dr. Vohrer
    liger Unfähigkeit der Opposition, zu einer geschlossenen und in sich widerspruchsfreien Steuerkonzeption in konstruktiver Weise beizutragen. Man hangelt sich einmal mehr von Ast zu Ast.

    (Abg. Vogt: Hier geht es nicht um Steuerreform, sondern um steuerliche Entlastung wegen der inflationären Entwicklung!)

    Die Opposition unterliegt jedoch einem Irrglauben, wenn sie meint, daß sie sich weiterhin mit dem Image des Stabilitätsgaranten draußen dem Wähler stellen kann.
    Der Oppositionsentwurf ist kein Gesetz zur Beseitigung von Inflationsschäden, sondern ein untauglicher Versuch zum Angriff auf diese SPD/FDPRegierung. Denn steigende Lebenshaltungskosten — ich denke, daß die inflationäre Wirkung des Oppositionsantrages in der Größenordnung von 1 bis 2 % liegen wird — fördern in diesem Lande Radikalität und Unzufriedenheit. Aber die CDU/CSU hat nie nach der Höhe des Preises gefragt, wieder an die Macht zu kommen. Hier war sie immer großzügig.
    Im übrigen empfinde ich den Entwurf als den Versuch einer Einschmeichlung bei den Arbeitnehmern und als ein Anheizen der Preissteigerung. Vielleicht ist es für Sie schwierig, Argumente zu finden gegen die ersten stabilitätspolitischen Erfolge der Bundesregierung, nämlich gegen die Tatsache, daß wir jetzt die Preistendenzwende erreicht haben und sinkende Indexzahlen präsentieren können — von 7,9 im Juni auf 6,4 im September —, ganz im Gegensatz zum internationalen Trend.
    Die Mitglieder der FDP-Fraktion und ebenso sicherlich die Kollegen der SPD werden mit missionarischem Eifer durchs Land ziehen, um die Rollen in diesem Hohen Hause zu klären, um aufzuzeigen, wer sich in diesem Parlament für Stabilität einsetzt und wer nicht. Die FDP wird Ihren Entwurf, der nicht dazu geeignet ist, diesem Lande mehr Stabilität zu bringen, ablehnen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)