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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Inhalt! Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen-und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1043) — Erste Beratung — Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 3025 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 3033 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3036 C Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 3041 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 3046 A Dr. Ehrenberg (SPD) 3051 D Dr. Vohrer (FDP) 3054 B Vogt (CDU/CSU) 3056 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3057 D Gaddum, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 3062 B Höcherl (CDU/CSU) 3077 B Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 3080 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 3082 D Frau Huber (SPD) 3084 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3085 D Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Erhöhung der Ausbeutesätze bei Kernobst und Errechnung der steuerfreien Überausbeute bei ablieferungsfähigem Branntwein Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3064 B, D, 3065 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 3064 C, D, 3065 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3065 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3065 A Frage A 40 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Durchführung von Kontrollbränden zur Ermittlung besonders festzusetzender Ausbeutesätze für Kernobst Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3065 D, 3066 A, B, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3066 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3066 B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3066 C Frage A 121 des Abg. Böhm (Melsungen) CDU/CSU): Äußerungen des Bundesministers Bahr über den Besuch westdeutscher Bürger aus zonengrenznahen Kreisen Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3066 D, 3067 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3067 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 3067 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3067 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3067 B Dr. Marx (CDU/CSU) 3067 C Frage A 128 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . . 3067 D, 3068 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 3068 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3068 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3068 C Frage A 55 der Abg. Frau Huber (SPD) : Möglichkeit vorzeitiger Ableistung des Ersatzdienstes Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3068 D, 3069 A Frau Huber (SPD) . . . . . . . 3069 A Fragen A 57 und 58 des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Unzumutbare Zeiträume zwischen Stellung des Antrags auf Sozialrente und erster Rentenzahlung — Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zu Vorschußzahlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3069 B, 3070 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3069 D, 3070 B, C Fragen A 59 und 60 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich des Mitspracherechts des Betriebsrates bei der betrieblichen Ruhegeldregelung für Pensionsrückstellungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3070 D, 3071 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 3070 D, 3071 A, B, C Frage A 61 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Arbeitsunfälle ausländischer Arbeitnehmer infolge fehlender Bedienungsanweisungen für Maschinen in der entsprechenden Landessprache Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3071 C, 3072 A, B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 3072 A Frage A 63 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Ausdehnung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3072 B, C Dr. Holtz (SPD) 3072 C Frage A 107 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Förderung der Wohnraumversorgung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 3072 D, 3073 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3073 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 3073 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3073 D Fragen A 66 und 67 des Abg. Horn (SPD) : Ausbildung der Soldaten als Prüfer für Luftfahrtgerät und Bewertung dieser Tätigkeit im Vergleich zum Tarifvertrag über die Eingruppierung in gleicher Tätigkeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 A Frage A 68 des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Verdacht des DGB, Kreis Darmstadt, betr. Einziehung von Jugendvertretern zum Zwecke der Verkürzung ihrer Amtszeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 C, D Pfeffermann (CDU/CSU) 3074 D Frage A 69 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums betr. Einladungen der chinesischen Botschaft in Bonn an höhere Offiziere des Ministeriums Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3075 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 3075 A, B Frage A 81 des Abg. Hoffie (FDP) : Verbot der Kinderbeförderung auf Vordersitzen in Personenkraftwagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3075 C, D, 3076 A Hoffie (FDP) . . . . . 3075 D, 3076 A Frage A 85 des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Gründe für Nichtbefassung des Deut- schen Bundestages mit dem Verkehrs- programm „Der Mensch hat Vorfahrt" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 B, C Lemmrich (CDU/CSU) . . 3076 B, C Fragen A 86 und 87 des Abg. Ollesch (FDP) : Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 D, 3077 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 3077 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 III Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucks ache 7/1036) Dürr (SPD) .. . 3087 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3088 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 3089 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 3089 D Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/1037) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3090 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 3091 B Liedtke (SPD) 3092 A Groß (FDP) 3092 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) — Erste Beratung — Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 3093 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 3094 C Zywietz (FDP) 3095 B Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3096 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) 3096 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/1005) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3096 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Abg. Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann u. Gen.) (Drucksache 7/874 [neu]) — Erste Beratung — Breidbach (CDU/CSU) . . 3096 D, 3100 D Dr. Farthmann (SPD) 3097 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3099 C Große Anfrage betr. Städtebau und Städtebaupolitik (Abg. Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen 7/881, 7/962) Dr. Schneider (CDU/CSU) 3101 D, 3128 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3108 D Conradi (SPD) . . . . . . . . 3112 B Mick (CDU/CSU) 3115 D Engelhard (FDP) 3118 B Schwedler (SPD) 3120 C Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 3122 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3125 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1021), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/719 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3130 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekosten- und Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache 7/283); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1052), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1038) — Zweite und dritte Beratung — 3131 A Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — (Drucksachen 7/848, 7/ 1007) . . . . . . . . . . 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/834, 7/1015) 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — (Drucksachen 7/847, 7/1020) 3131 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung über die Veräußerung einer 1;9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksachen 7/772, 7/1016) . . . . 3131 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/595, 7/1017) 3131 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksachen 7/282, 7/1018) 3132 A Nächste Sitzung 3132 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3133* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ratifizierung des Brüsseler Übereinkommens über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen . . 3133* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Notariatskosten beim Eigentumsübergang landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch Erbfolge und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 3134* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1044 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Vorbereitungen der Bundesländer zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten und zur Schaffung der notwendigen Zahl von Plätzen in solchen Anstalten 3134* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung — Vorliegen konkreter Vorarbeiten und wesentlicher Inhalt der Reform . . . . 3134* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Gesamtsumme der in Chile verstaatlichten oder enteigneten Vermögen von Deutschen und Ausgleichsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland 3135* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Ahndung dieser Verstöße 3135* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Verbesserung der allgemeinen Lage der Schauspieler ... . 3135* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Wahlmöglichkeit der Knappschaftsversicherten beim Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der Krankenkasse 3136* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung ihres Aktionsprogramms zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer 3136* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorverlegung des Dienstschlusses der Wehrpflichtigen an Freitagen 3137* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung von Entziehungsanstalten für Jugendliche 3137* D Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe 3138* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Überprüfung der Notwendigkeit von Investitionen im Straßenbau 3138* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Vorarbeiten zum Saarausbau 3139* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Immer (SPD) : Schaffung einer Bundesaufsicht für die Finanzierung von Altenheimen 3139* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3025 54. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 8. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 4. 10. Dr. von Bismarck 4. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Collet 14. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Hornhues 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Dr. Mikat 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27.10. Dr. Penner 5. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) 6. 10. Frau Schroeder (Detmold) 4. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schweitzer 4. 10. Seefeld ' 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 22) : Wann gedenkt die Bundesregierung das Brüsseler Obereinkommen über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen von 1962 dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, und welche Gründe haben die Bundesregierung zu der bisherigen Verzögerung veranlaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen zu Beginn des Jahres 1974 vorzulegen. Das bisher einzige deutsche Reaktorschiff, „Otto Hahn", ist im Jahre 1968 in Dienst gestellt worden. Vor diesem Zeitpunkt bestand wenig Interesse an einer Ratifizierung des Übereinkommens, da dieses nur in Kraft tritt, wenn unter der Flagge wenigstens eines Vertragsstaates ein Reaktorschiff betrieben wird, und da alle Staaten mit Reaktorschiffen erklärt hatten, daß sie das Übereinkommen nicht ratifizieren werden. Nach Indienststellung der „Otto Hahn" bemühte sich die Bundesregierung zunächst, mit den Staaten, die für einen Besuch des Schiffes in Frage kommen, zweiseitige Abkommen abzuschließen; dieses Verfahren war früher auch von den USA für deren Reaktorschiff „Savannah" gewählt worden. Dies erschien vor allem deshalb zweckmäßig, weil eine Umfrage bei den maßgebenden Staaten wenig Bereitschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 ergeben hatte. Da die Verhandlungen über die zweiseitigen Abkommen sich als zeitraubender und schwieriger erwiesen haben als zunächst angenommen worden war, erschien später doch der Weg der Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 erfolgversprechender. Nach den bisherigen Verhandlungen besteht nunmehr auch die Hoffnung, daß die Staaten das Übereinkommen ratifizieren werden, die von der „Otto Hahn" angelaufen werden sollen; bisher ist das Übereinkommen nur von Portugal, Madagaskar und der Demokratischen Republik Kongo ratifiziert worden. Die Vorbereitung des Vertragsgesetzes erwies sich als schwierig, weil das Übereinkommen von Grundsätzen des deutschen Atomrechts abweicht. 3134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Dabei muß insbesondere darauf geachtet werden, daß der haftungsrechtliche Schutz der Bevölkerung gegen nukleare Risiken von Reaktorschiffen möglichst weitgehend an den gegenüber dein Übereinkommen höheren Haftungs- und Deckungsstandard des deutschen Atomrechts angepaßt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A. 23) : Trifft es zu, daß beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Wertberechnung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des .Justizkostenrechts vorn 28. Dezember 1968 (BGBl, I S. 1458) auf der Grundlage des Verkehrswerts erfolgt, daß der Verkehrswert damit auch zur Basis für die Berechnung der Notarialskosten herangezogen wird und daß dadurch beispielsweise beim Eigentumsübergang im Wege des Erbgangs stark erhöhte Notariatskosten (his zum 10fachen des Betrags, der hei der Zugrundelegung des Einheitswerts anfallen würde) entstehen, obwohl der Verkehrswert beim Eigentumsübergang durch Erbfolge ein weitgehend unrealistischer Wert ist, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den besonderen in der Landwirtschaft bestehenden Verhältnissen durch einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen? 1. Es trifft zu, daß für die Wertberechnung beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken § 19 der Kostenordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Justizkostenrechts maßgebend ist. Hiernach ist der Regelwert der Verkehrswert. Dieser gilt auch für die Notargebühren. Dadurch entstehen höhere Notargebühren, als nach dem früheren Recht, weil damals grundsätzlich der Einheitswert maßgebend war. 2. Der Neufassung des § 19 der Kostenordnung lag das Bestreben zugrunde, den Geschäftswert der Kostenordnung stärker dem wirklichen Wert des Geschäftsgegenstandes anzunähern. Dieses Bestreben hat in der Vorschrift zutreffenden Ausdruck gefunden. Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschrift für die Landwirtschaft nicht zumutbar ist. Ihre Auswirkungen werden aber weiterhin sorgfältig beobachtet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1044 Frage A 26) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die zur Zeit von den Bundesländern erfolgenden Vorbereitungen zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten bzw. die bereits laufenden Arbeiten in einigen wenigen Anstalten dieser Art nicht ausreichen um sicherzustellen, daß bei Inkrafttreten des § 65 StGB in der Fassung des 2. Slrafrechisreformgesetzes die notwendige Zahl von Plätzen in solchen Anstalten zur Verfügung stehen wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten eine be- sonders wichtige kriminalpolitische Aufgabe ist und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine sozialtherapeutische Behandlung der dafür geeigneten Straftäter zu gewährleisten. Sie erkennt an, daß die Länder in den vergangenen Jahren bedeutsame Schritte unternommen haben, um diesem Ziel näher zu kommen; die Einrichtung von Versuchsanstalten hat sich als zweckmäßig und nützlich erwiesen. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß das vom Zweiten Gesetz zur Reform des Strafrechts vorgezeichnete Programm der sozialtherapeutischen Behandlung eines großen Täterkreises die Länder nicht nur in finanzieller, sondern auch in personeller und organisatorischer Hinsicht vor schwierige Probleme stellt. Die Bundesregierung hat deswegen Verständnis dafür gehabt, daß auf Anregung der Länder nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt aufgrund des Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den 1. Januar 1978 verschoben worden ist. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenwirken aller Beteiligten Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen der von der Bundesregierung vertretenen Kriminalpolitik entsprechen. Die Bundesregierung hat - sich in vielfachem Meinungsaustausch mit den Ländern davon überzeugen können, daß auch die Länder eine dieser Zielsetzung entsprechende Lösung anstreben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 27 und 28) : Erwägt die Bundesregierung über das erste Strafverfahrensreformgesetz hinaus in absehbarer Zeit eine Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung, da, wie häufig schon, auch jetzt wieder am Fall Brühne -die Mangelhaftigkeit des gel-tendon Wiederaufnahmerechts deutlich geworden ist? Wenn ja, welche konkreten Vorarbeiten liegen vor, und was wird der wesentliche Inhalt der beabsichtigten Reform sein? Zu Frage A 27: Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ist nur erster Schritt zu einer umfassenden Erneuerung dieses Rechtsgebiets. Ziel der in dem Entwurf enthaltenen Bestimmungen über die Wiederaufnahme ist es vor allem, dem zu Unrecht Verurteilten, der ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben möchte, aber das für einen erfolgversprechenden Antrag erforderliche Material noch nicht vollständig zusammentragen konnte, eine Hilfe zu geben. Eine weitergehende Verbesserung der Vorschriften über die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens wird durch die im Ersten Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts enthaltenen Vorschläge nicht überflüssig. Insbesondere die Prüfung der Frage, in wel- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3135' cher Weise die Wiederaufnahmegrunde zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO) ergreifende Neuregelung erforderlich ist, setzt jedoch umfangreiche Vorarbeiten voraus, die angesichts der schwieriger Problematik der zu regelnden Materie und ihre] Verflechtung mit Fragen des erstinstanzlichen Verfahrens und des Rechtsmittels mit besondere] Gründlichkeit geleistet werden müssen. Zu Frage A 28: Der Strafrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer und die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes haben sich bereits mit der Reform des Wiederaufnahmerechts befaßt und konkrete Vorschläge gemacht. Auch die aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen gebildete Arbeitsgruppe „Strafverfahrensreform" hat in mehreren Sitzungen Reformfragen aus dem Bereich der Wiederaufnahme erörtert. Schließlich hat das Bundesministerium der Justiz selbst Untersuchungen eingeleitet, die von drei erfahrenen richterlichen Praktikern vorgenommen werden. Dabei werden abgeschlossene Verfahren ausgewertet, in denen Wiederaufnahmeanträge auf sofortige Beschwerde vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen worden sind, weil die Voraussetzungen des § 359 Nr. 5 StPO nicht vorgelegen haben. Diese Untersuchungen erstrecken sich zunächst auf sämtliche einschlägige Verfahren des Jahres 1970; das sind etwa 200. Diese Untersuchung wird voraussichtlich binnen Jahresfrist zum Abschluß gebracht werden können. Der noch zu erwartende 3. Band der „Fehlerquellen im Strafprozeß" von Professor Karl Peters, der mit der Forschungsstelle für Strafprozeß und Strafvollzug an der. Universität Tübingen über 1000 abgeschlossene Verfahren untersucht hat, wird weitere wertvolle Hinweise für eine Reform geben. Die aus allen diesen Vorarbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in einem Referentenentwurf eines weiteren Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ihren Niederschlag finden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/10044 Frage A 43) : Wie hoch ist die Gesamtsumme der unter der Präsidentschaft Allende in Chile verstaatlichten oder — u. a. durch illegale Landbesetzungen — enteigneten Vermögen von Deutschen, und in welcher Form und Höhe wurden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Ausgleichsansprüche geltend gemacht? Die Maßnahmen der chilenischen Regierung haben nicht nur Enteignungen im eigentlichen Sinn Zulu Gegenstand gehabt. Auch durch Maßnahmen anderer Art, z. B. Transferbeschränkungen, ist es zu Vermögensverlusten gekommen. Einen genauen Überblick über das in Chile verlorengegangene deutsche Vermögen hat die Bundesregierung jedoch nur insoweit, als sie für Kapitalanlagen deutscher Investoren in Chile Garantien zur Absicherung des politischen Risikos übernommen hat. Der Bund hat Kapitalanlagegarantien in Höhe von insgesamt 34 801 060,— DM übernommen. Bisher sind Entschädigungsansprüche in Höhe von rd. 10,5 Mio DM angemeldet worden. Es handelt sich hierbei um Ansprüche aus Garantien des Bundes für Kapitalanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Haushaltsgesetz 1973. Bisher wurden vom Bund Entschädigungen in Höhe von 3 016 980,81 DM gezahlt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß darüber hinaus auch nicht durch Kapitalanlagegarantien abgesicherte deutsche Investoren Vermögensschaden erlitten haben. Über das Ausmaß des Verlustes stehen jedoch keine Unterlagen zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 45) : Trifft es zu, daß von zahlreichen gewerblich tätigen Wohnungsvermittlern in der Bundesrepublik Deutschland ständig gegen die zwingende Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1748) verstoßen wird, und wenn ja, sind der Bundesregierung Intormalionen darüber zugänglich, ob und in welchem Ausmaß bislang von der Möglichkeit einer Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschrift gemäß § 8 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gebrauch gemacht worden ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Vermittler von Wohnräumen entgegen der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz in der Werbung und insbesondere in Zeitungsinseraten die Angabe von Mietpreisen unterlassen. Häufig wird es unterlassen, auf die vom Wohnungssuchenden neben dem Mietzins zusätzlich zu erbringenden Nebenleistungen hinzuweisen. Anstelle der vorgeschriebenen Angabe der Berufsbezeichnung des Wohnungsvermittlers finden sich oft lediglich Abkürzungen, die auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband hinweisen. Über das genaue Ausmaß dieser Verstöße, die Anzahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren und die Höhe der im einzelnen verhängten Bußgelder liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor. Auch die Länder haben z-. Z. noch kein genaues statistisches Material hierüber. Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 56) : 3136* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im September 1971 nur 2334 Schauspieler und 1246 Schauspielerinnen — insgesamt also 3580 — im Engagement waren, ihnen gegenüber aber 5146 engagementsuchende Schauspieler standen, die sogenannte Dunkelziffer nicht gemeldeter Arbeitsloser oder in anderen Berufen zeitweilig tätiger Schauspieler nach Schätzung von Fachleuten darüber hinaus 10 (100-15 000 betragen soll, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die allgemeine Lage dieser Berufsgruppe zu verbessern? Die von Ihnen genannten Zahlen zur Arbeitsmarktsituation der Schauspieler stimmen mit den Angaben überein, die der Bundesregierung vorliegen. Diese Daten sind allerdings interpretationsbedürftig: Bei den genannten 3 580 Schauspielern im Engagement handelt es sich lediglich um diejenigen, die in der Spielzeit 1971/72 bei den Bühnen unter Vertrag standen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten bei Fernsehen und Funk, sowie beim Film sind darin nicht enthalten. Zum anderen ist die Zahl der Arbeitsuchenden nicht mit der Zahl der tatsächlich Arbeitslosen identisch. Dies gilt in besonderem Maße für Berufe mit hoher Mobilität, wie es der Schauspielberuf ist. Demnach läßt sich aus der Zahl der engagementsuchenden Schauspieler allein kein zureichender Rückschluß auf die tatsächliche Beschäftigungssituation ziehen. Zum 30. September dieses Jahres wurde im übrigen von der Bundesanstalt für Arbeit eine Sondererhebung über die Arbeitslosen durchgeführt, die auch Auskunft über die Berufe geben wird. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Daten nachzuliefern, sobald sie mir vorliegen. Um weitere gesicherte Informationen zu erhalten, hat die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation für Schauspieler zum Gegenstand des Forschungsprogramms zur Künstlerenquete gemacht. Hierbei soll vor allem versucht werden, die tatsächliche Beschäftigungslage zu erhellen und die Gründe für ein vorhandenes Ungleichgewicht aufzudecken. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Anhaltspunkte dafür geben, ob und welche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, daß die Ausweitung des Stellenangebots im wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. Gemeinden fällt. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch darauf aufmerksam machen, daß die Bundesanstalt für Arbeit ihre Vermittlungseinrichtungen auf diesem Gebiet erst in jüngster Zeit den modernen Erfordernissen angepaßt hat und weiter anpassen wird. Ich werde dem Präsidenten der Bundesanstalt im übrigen von dem Interesse an dem Ausbau der Vermittlungstätigkeit, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, Mitteilung machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament vorzuschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen dahin gehend zu ändern, daß auch der Versicherte der Knappschaft beim Eintritt des Versicherungsfalls wählen kann, bei welcher Krankenkasse er Mitglied werden oder bleiben will, wie das bei den Versicherten der Arbeiter- und Angestelltenvesicherung möglich ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob Bezieher einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung weiterhin Mitglied der Krankenkasse bleiben können, der sie vor der Rentenantragstellung angehört haben, oder ob für die Krankenversicherung dieser Rentner ausschließlich die Bundesknappschaft zuständig bleiben muß. Die Entscheidung hängt davon ab, wie künftig die Krankenversicherung der Rentner finanziert wird. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 64): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Verwirklichung ihres Aktionsprogramms vom 6. Juni 1973 zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer? Bereits vor Verabschiedung des Aktionsprogramms vom 6. 6. 1973 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat die Bundesregierung vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen ausländischer Kinder und Jugendlichen eingeleitet. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 3. 12. 1971 für die schulische Förderung ausländischer Kinder zu sehen. Die Maßnahmen der Länder werden von der Bundesregierung unterstützt durch Modellversuche und Projekte der Bildungsforschung. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß sowohl die Eingliederung in das deutsche Schulsystem als auch die Förderung der Rückkehrfähigkeit durch muttersprachlichen Unterricht gleichrangige Ziele darstellen. Obwohl die Doppelnatur der bildungspolitischen Zielsetzung — Förderung der Eingliederung, aber auch Offenhalten der Rückkehr — große schulische und psychologische Probleme aufwirft, kann mit einer Verbesserung der Bildungschancen auch ausländischer Kinder gerechnet werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz legt die Bundesregierung bei ihren Förderungsmaßnahmen besonderes Gewicht auf solche Projekte, die das Einleben und die Eingliederung in das deutsche Schul- und Bildungswesen erleichtern. Diese Hilfe ist nämlich auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, die nach einigen Jahren in ihr Heimatland zurückkehren werden. Es wäre dem einzelnen gegenüber wie sozialpolitisch falsch, diese Kinder im Hinblick auf eine erwartete Rückkehr für mehrere, entscheidende Jahre ihrer Entwicklung einer ghettoartigen Isolierung auch im Bildungswesen zu unterwerfen. Bei der wachsenden Zahl ausländischer Arbeitneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3137* mer erweisen sich die außerhalb der Schule, in Familie und Nachbarschaft liegenden Kräfte nationaler Sprache, Kultur und Tradition als starkes Gegengewicht, um in Verbindung mit schulischen Sondermaßnahmen (z. B. muttersprachlicher Unterricht) auch die Fähigkeit zur Wiedereingliederung über längere Zeit zu erhalten. Von den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen nenne ich einige Beispiele: — Entwicklung eines Medienprogramms „Deutsch für Ausländer" durch das Institut für Film und Bild in München in Verbindung mit anderen Institutionen — Modellprogramme zur Fortbildung von Lehrern für den Unterricht von ausländischen Kindern — Modellprogramme mit verschiedenen Organisationsformen und Arbeitsverfahren zur Vorbereitung ausländischer Kinder auf die Eingliederung in den regulären Unterricht — Programme der Hausaufgabenhilfe, die zugleich deutsche und ausländische Kinder und Familien zusammenführen sollen — Modellversuche in der beruflichen Bildung, z. B. ein einjähriger Förderkurs bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung im Betrieb zur Vorbereitung auf ein Ausbildungsverhältnis. Die Förderung erfolgt zum Teil durch den Bundesminister für Arbeit, und Sozialordnung, zum Teil durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen eines Programms der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, daß im Bildungsgesamtplan die ausländischen Kinder und Jugendlichen bei allen Planungen berücksichtigt worden sind. Man kann davon überzeugt sein, daß die von Bund und Ländern begonnene Bildungsreform gerade den ausländischen Kindern und Jugendlichen helfen wird, ihre Lebenschancen in der Bundesrepublik wahrzunehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 65): Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, dem Anliegen vieler Wehrpflichtiger Rechnung zu tragen und ihnen, im Hinblick auf die enorme Verkehrsdichte auf den Straßen und die Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Wochenende, wenigstens zweimal im Monat am Freitag zu einem früheren Zeitpunkt als bisher dienstfrei zu gewähren, damit die weit entfernt wohnenden Wehrpflichtigen ohne Komplikationen ihren Heimatort erreichen können? Ihre Frage nach Vorverlegung des Dienstschlusses an Freitagen, um der zunehmenden Verkehrsdichte auf den Straßen und der Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu entgehen, spiegelt das Anliegen vieler Wehrpflichtiger wider. Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber bereits vor 11/2 Jahren im Mai 1972 aus Fürsorgegründen Überlegungen zur Verringerung der Belastung auf Straße und Schiene während der Verkehrsspitzen angestellt. Als Ergebnis wurde am 15. Mai 1972 eine Neuregelung des Samstagsdienstes und des Dienstschlusses an Freitagen mit einem Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr verwirklicht. Darin ist vorgesehen, daß die Kommandeure entsprechend den Notwendigkeiten in ihren Bereichen den Dienstschluß an Freitagen zwischen 14.30 und 17.00 Uhr nach Einheiten zeitlich gestaffelt befehlen können. Die dadurch ausfallenden Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag voll nachzuholen. Der Dienstbeginn am Montag bleibt unverändert. Darüber hinaus ermöglicht der Ermessensspielraum der Disziplinarvorgesetzten nach wie vor jederzeit für Einzelfälle Abweichungen von dieser Regelung. Ausdrücklich festzustellen bleibt jedoch für die Praxis, daß bei der Handhabung dieses Erlasses die Erfordernisse des Bereitschaftsdienstes und besonders der Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch auf geregelte Arbeitszeit im Sinne einer „5-Tage-Woche" für Soldaten kann jedoch nicht abgeleitet werden. Auch die „Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten" kann für die Dienst-Zeiteinteilung der Soldaten nicht verbindlich sein. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 75) : Was kann ich als Abgeordneter antworten, wenn zahlreiche Eltern mich fragen, wo es Einrichtungen der in § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes vorgesehenen Art gibt, in denen Jugendliche mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden können? Einrichtungen der von Ihnen angesprochenen Art sind solche zur Unterbringung straffällig gewordener Jugendlicher, die als Drogenabhängige oder Alkoholkranke anzusehen sind. Ihre Einweisung wird durch Gerichtsbeschluß verfügt; eine freiwillige Unterbringung ist nicht möglich. Für die Einrichtungen nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes sind die Länder allein zuständig. Grundsätzlich ist es möglich, jede geschlossene Einrichtung, in der eine Entziehungsbehandlung möglich ist, als Einrichtung nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes anzuerkennen. So können auch geschlossene psychiatrische Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die allgemeine Auffassung geht allerdings heute dahin, drogenabhängige Jugendliche nicht in derartige psychiatrische Einrichtungen einzuweisen, sondern für sie Spezialeinrichtungen 3138' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 zu schaffern. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeit bestehenden Einrichtungen nach § 93 a als nicht ausreichend anzusehen sind. Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Ver- wirklichung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittclmißbrauchs hat sie deshalb im Bundeshaushalt bei Kapitel 15 02 Titel 532 07 für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel ausgewiesen und sich bemüht, die Länder daran zu interessieren, derartige Einrichtungen zu schaffen. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind eventuell unter Beteiligung Berlins derzeit bemüht, ein leerstehendes Bundeswehrkrankenhaus zu einer Einrichtung nach § 93 a Jugendgerichtsgesetz umzubauen. Eine weitere Einrichtung soll im süddeutschen Raum entstehen. Für den Fall, daß Ihre Frage nicht nur auf die für straffällig gewordene Jugendliche vorgesehenen geschlossenen Einrichtungen beschränkt. ist, kann darauf hingewiesen werden, daß auf dem Gebiet der therapeutischen Versorgung drogenabhängiger Jugendlicher eine gewisse Entspannung eingetreten ist. Die Modellförderung des Bundes zum Beispiel für die Spezialkliniken im Hamburg und Berlin haben initiativ gewirkt. Die Akutversorgung ist im wesentlichen sichergestellt. Um die Kontakt- und Beratungsstellen bekanntzumachen, die auch bei Fragen einer eventuellen Einweisung Jugendlicher tätig werden, hat die Bundesregierung das Verzeichnis „Drogenberatung wo?" in einer Auflage von 20 000 Exemplaren herausgegeben. Dieses Verzeichnis ist vergriffen und wird für eine zweite Auflage vorbereitet, die noch in diesem Haushaltsjahr erscheinen kann. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 80): Welche Regelung strebt die Bundesregierung im Zuge ihrer Bemühungen zur Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe an? Die Bundesregierung bereitet in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Herausgabe eines bundeseinheitlichen mehrsprachigen Notfallausweises vor, der den Bürgern zum freiwilligen Gebrauch angeboten werden soll. Dieser Ausweis soll in seinem Format dem Bundespersonalausweis angepaßt und als Faltblatt in diesen eingelegt oder in einer gemeinsamen Hülle mit diesem getragen werden. Dem Träger dieses nur zur Information des Notarztes dienenden Ausweises, in dem vertrauliche medizinische Angaben des Trägers dokumentiert sind, soll es dadurch ermöglicht werden, ihn jederzeit von dem amtlichen Personalausweis zu trennen. In den Ausweis sollen neben der Blutgruppenformel auch Angaben über Wundstarrkrampfimpfungell, frühere Serumgaben und Bluttransfusionen und deren Verträglichkeit sowie über schwere Operationen, chronische Leiden, Uberempfindlichkeiten und über erforderliche medikamentöse und andere Dauerbehandlungen (z. B. künstliche Niere, Herzschrittmacher) dokumentiert werden. Von wem diese Ausweise an den interessierten Bürger auf freiwilliger Basis abgegeben werden sollen, muß im einzelnen noch mit den Bundesländern sowie den interessierten Institutionen und Organisationen (Gesundheitsämter, Krankenkassen, Hilfsorganisationen, Berufsgenossenschaften u. a.) erörtert werden. Die medizinischen Eintragungen in den Notfallausweis dürfen nur von Ärzten, sei es im Krankenhaus, im Gesundheitsamt, in der Praxis, bei Blutspendediensten u. a. vorgenommen werden. Die Bundesregierung erwartet, daß durch die angestrebte Vereinheitlichung der Vielzahl von Notfallausweisen, die meist wenig bekannt sind und sich auch nicht in dem gewünschten Maße haben durchsetzen können, ein Notfallausweis geschaffen wird, der auf breiter Basis vom Bund und den Bundesländern sowie von den interessierten Institutionen und Organisationen empfohlen und propagiert wird und der durch seinen Bekanntheitsgrad und die Einheitlichkeit der Dokumentation eine große Effektivität gewinnt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 82 und 83) : Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die erheblichen Investitionen im Straßenbau hinsichtlich ihres regionalen Verkehrswertes zum Zeitpunkt ihrer planerischen Entscheidung auf ihre praktische Notwendigkeit überprüft werden? In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung uni eine Kontrolle bzw. Abstimmung solcher Straßenneubauten? Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Maßnahme im Zuge von Bundesfernstraßen ergibt sich aus dem Bedarfsplan, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beiliegt. Dieser Bedarfsplan bildet die Grundlage für die Fünfjahrespläne und die jährlichen Straßenbaupläne. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft der Bundesminister für Verkehr, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist (§ 4 des vorgenannten Gesetzes). Die Arbeiten zur ersten Überprüfung des Bedarfsplanes und zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) sind im Gange. Die Ergebnisse werden 1975 vorliegen. Auch wurde im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 1. Stufe ein Vergleich der geplanten Bundesfernstraßenmaßnahmen mit den geplanten Maßnahmen anderer Verkehrsträger angestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3139' Gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Voraus geht eine eingehende Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG ist jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden — auch den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden -Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Plan wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange festgestellt. Die Einstellung der Maßnahme in den jährlichen Straßenbauplan erfolgt nach Vorschlag der Straßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen durch den Bundesminister für Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7 1044 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Vorarbeiten zum Saarausbau erst intensiviert und damit sinnvoll und wirtschaftlich gestaltet werden kennen, wenn alsbald die Entscheidung über die Einstellung eines Investitionstitels für den Saarausbau in den Haushaltsplan getroffen wird, und welche Höhe soll dieser Titel 1974 haben? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushalts 1974 einen Titel „Ausbau der Bundeswasserstraße Saar von Saarbrücken bis zur Mosel" mit einem Ansatz von 13 Mio. DM eingestellt. Von diesen Ausgaben wird ein Teil für die Fertigstellung der im Bau befindlichen Saardurchstiche Saarbrükken/St. Arnual und Saarlouis in Anspruch genommen. Über die hierfür nicht benötigten Ausgaben kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 1974 verfügt werden. Sie sind für die Planung des Saarausbaus bestimmt; insofern teile ich Ihre Auffassung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 2. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 105 und 106) : Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich, angesichts der wachsenden Neigung von sogenannten „Sozialunternehmern", das Vermögen älterer Menschen für den Bau finanziell nicht gesicherter Bauvorhaben (Seniorenheime) zu verwenden, eine Bundesaufsicht zu institutionalisieren mit der Aufgabenstellung, die Finanzierung, Kreditverwendung und Kreditsicherung solcher Vorhaben zu überprüfen? Inwiewert ist die Bundesregierung bereit und in der Lage die durch Kreditantcitschcitte verbrieften Anspntche älterer Menschen auf Altenheimplätze in Häusern der Wetterstein-GmbH durch eigene Maßnahmen abzusichern oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Tragerschaft, die von freien Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen gebildet wird, zu beteiligen? Zu Frage A 105: Die Absicherung des anvertrauten Geldes ist nicht nur ein Problem der älteren Menschen, die ihren Lebensabend in sogenannten Seniorenheimen verbringen möchten. Auch die Erwerbsinteressenten für Kaufeigentumsmaßnahmen und viele Mieter, die Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder auf die Miete leisten oder Mietdarlehen geben, brauchen Sicherheiten für ihre Gelder. Aus diesem Grunde dürfen alle gewerbsmäßigen Bauherren, die mit Kundengeldern bauen, nur mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis tätig werden. Sie wird nicht erteilt, wenn Bedenken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit oder die Vermögensverhältnisse bestehen, und sie wird widerrufen, falls die Voraussetzungen der Erlaubnis entfallen. Für die Gewerbeerlaubnis und ihre etwaige Rücknahme sind die unteren Verwaltungsbehörden, in der Regel die Gewerbeämter, zuständig. Sie sollen auch für die laufende Überwachung der durch die Verordnung geschaffenen Tatbestände, insbesondere also für die Überprüfung der Bestellung von Sicherheiten zuständig werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerbeerlaubnis sind am 1. Februar 1973 in Kraft getreten. Ani 1. August 1973 ist die Frist abgelaufen, in der die schon tätigen Bauherren sich bei den unteren Verwaltungsbehörden melden mußten. Deshalb kann im Augenblick noch nichts darüber gesagt werden, welche Wirkung durch die gesetzlichen Vorschriften zu erreichen ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Auswirkungen des geltenden und des entstehenden Rechtes und der Erfolg der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden abgewertet werden sollten. Sie wird die Bewährung der Vorschriften und der gegenwärtig zuständigen Behörden beobachten und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. In diesem Zusammenhang sollte dann auch geprüft werden, ob eine Bundesaufsichtsbehörde geschaffen werden könnte und sollte. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den in Ihrer Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten durch die Gewährung von Bürgschaften zu begegnen oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Trägerschaft zu beteiligen. Eine Bürgschaftsgewährung käme allenfalls im Rahmen der Bürgschaftsprogramme der einzelnen Bundesländer in Betracht; auch eine Beteiligung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur von den Ländern übernommen werden. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Graf Lambsdorff.


Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Kollege Strauß, Sie sind das wird Ihnen niemand
bestreiten ein Mann, der mit Überzeugungskraft seine Ansichten vortragen kann. Nachdem ich Ihnen heute morgen hier zugehört habe, frage ich mich aber, ob Sie eigentlich den konjunkturpolitischen Teil Ihres Vortrags selber glauben.

(Beifall bei cien Regierungsparteien.)

Ich nehme aber an, Herr Strauß, daß Sie die zitierten populären Möglichkeiten in Ihre Überzeugung aufgenommen haben. Daß aber das, was Ihre Fraktion hier vorschlägt, konjunkturpolitisch verantwortbar und ernsthaft vertretbar sei, ist, so scheint mir, auch in Ihrem eigenen Kopf Zweifeln ausgesetzt.
Herr Strauß, Sie haben sich darüber beklagt, daß konjunkturpolitisch im Eventualis gesprochen werde. Aber es ist richtig: wer Konjunkturpolitik und Prognose betreibt, wird immer im Konjunktiv sprechen müssen und sich der Mängel, die in jeder Voraussage liegen, bewußt bleiben müssen. Mit dem Absolutheitsanspruch, mit dem Sie in anderen Fragen aufwarten können, Herr Strauß, geht es hier nicht, weil sich die Fehler der Aussage kurzfristig herausstellen. Das, was Sie sonst so absolut und laut vortragen, findet seine Konsequenz sehr häufig erst nach Jahren, und dann spekuliert man auf Vergeßlichkeit. Ich glaube, daß konjunkturpolitische Diagnosen und das Bemühen darum letztlich dazu führen sollten, sich mit einiger Bescheidenheit mit diesen Problemen auseinanderzusetzen. Wer diese Bescheidenheit verliert, Herr Kollege Strauß, dem geht es so wie demjenigen, für dessen Rückkehr Sie sich vor dem Wirtschaftsbeirat der CSU sogar an den lieben Gott wenden zu müssen meinten. Wenn ich es recht sehe, ist der Betreffende auf dein Stellenmarkt lieferbar; ich glaube, Sie können ihn bekommen.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Strauß: Könnten Sie einmal erklären, was Sie meinen? — Zuruf von der CDU/CSU: Dunkel war der Rede Sinn!)




Dr. Graf Lambsdorff
— Das Manuskript Ihrer Rede liegt hier vor mir. „Manchmal bäte ich den lieben Gott, daß er uns Karl Schiller wieder senden möchte", haben Sie wörtlich ausgeführt.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Strauß: Ja, das kann man tatsächlich sagen!)

Meine Damen und Herren, für meine Fraktion habe ich klar und deutlich zu erklären, daß dieser Gesetzentwurf der Opposition nach unserer Auffassung in Form und Inhalt unseriös ist, daß er in der Begründung noch unseriöser ist und daß der Name des Entwurfs das Unseriöseste an dem ganzen Unternehmen ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Entwurf ist nach Form und Inhalt unseriös, weil er technisch zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nicht durchführbar — Herr Kollege Offergeld hat darauf hingewiesen — und weil er stabilitätspolitisch unverantwortlich ist. Ich brauche nicht an all das zu erinnern, was hier von der CDU/CSU zur Stabilitätsabgabe und ihrer konjunkturpolitischen Bedeutung vorgetragen worden ist. Herr Strauß, es geht konjunkturpolitisch überhaupt nicht um die Frage, ob Stillegung und Verzinsung ja oder nein, sondern nur um die Frage, ob Sie Kaufkraft freisetzen oder Kaufkraft binden. Dies ist der einzig entscheidende Gesichtspunkt. Alles andere sind Ablenkungsmanöver.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Ist das Geld beim Bürger weniger oder mehr stabilitätsgefährdend, als wenn es beim Staat ausgegeben wird?)

— Herr Müller-Hermann, wenn das Geld beim Bürger zum Konsum freigegeben wird, ist es selbstverständlich stabilitätsgefährdender, als wenn es auf den Sperrkonten der Bundesbank liegt.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Müller-Hermann: Der Bürger wird es eher sparen als der Staat! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, die Stabilitätsabgabe hat ihren Hauptzweck, auch in bezug auf die Konstruktion, die seinerzeit von der Regierung vorgeschlagen und von Ihnen kritisiert und bekämpft worden ist, erfüllt. Sie hat dafür gesorgt — Herr Offergeld hat es schon gesagt —, daß die Gewinnexplosion nicht stattgefunden hat. Was diese Gewinnexplosion angesichts des ohnehin heißen Herbstes der Tarifrunde in diesem Lande konjunkturpolitisch bedeutet hätte, kann sich jeder von Ihnen unschwer ausmalen. Man mußte die Zahlen aus dem Sondergutachten des Sachverständigenrates in den Griff bekommen, die Schere mußte geschlossen werden. Dies ist uns, wie Sie aus der letzten Konzertierten Aktion und den dabei veröffentlichten Zahlen wissen, in einem Umfang gelungen, den ich —Herr Strauß, hier haben mich seinerzeit selber Zweifel beschlichen — im Frühjahr kaum erwartet hätte. Das war eine außergewöhnlich erfolgreiche Aktion.
Warum, Herr Kollege Strauß und meine Damen und Herren von der Opposition, haben wir eigentlich damals neben anderen Maßnahmen die Stabilitätsabgabe gezielt auf die Investitionstätigkeit und eben nicht auf den Konsumenten beschlossen? Doch deswegen, weil es in diesem Lande, ausgenommen bei einigen höherwertigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, einen Konsumentenboom nicht gegeben hat. Es gibt ihn auch zur Zeit nicht. Sehen Sie sich bitte einmal die Umsatzentwicklung beim deutschen Einzelhandel, vor allem aber bei den Kaufhäusern und beim Versandhandel, an. Dort gibt es keine explosionsartige Entwicklung.

(Abg. Strauß: Dann geben Sie uns ja recht!)

— Herr Kollege Strauß, ich bin noch nicht ganz am Ende. Sie wissen aber — oder wir wissen es jedenfalls aus Erfahrung —, daß sich auslaufende Hochkonjunkturen bisher darin widerspiegelten, daß sich am Schluß ein Konsumentenboom anschloß. Dies ist in den Zyklen, die hinter uns liegen, der Fall gewesen. Es ist zu fragen, ob uns das auch dieses Mal wieder passieren kann. Ich bin nicht ganz sicher. Aber ich würde es für verderblich halten, wenn der wünschenswerte Tatbestand, daß das vielleicht diesmal nicht eintritt, künstlich dadurch hervorgerufen würde, daß mit einem Gesetz, wie Sie es vorschlagen, ein Anreiz dafür gegeben wird.
Die Begründung Ihres Entwurfs, meine Damen und Herren, ist noch unseriöser als Form und Inhalt. Die Behauptung, daß der Staat die Mehreinnahmen ausgegeben habe oder ausgeben würde, hat Herr Offergeld bereits widerlegt. Daß der Bund in diesem Jahr 610 Millionen DM Steuereinnahmen stillgelegt hat, ist bekannt. Völlig neben der Sache liegt insbesondere die auf Seite 2 der Begründung Ihres Gesetzentwurfs angeführte Behauptung, daß die Steuerentlastung einen dämpfenden Einfluß auf die Tarifverhandlungen haben werde. Wie, meine Damen und Herren von der Opposition, können Sie eine solche Argumentation aufrechterhalten, nachdem als Ergebnis der Konzertierten Aktion von Gewerkschaftsseite klar gesagt worden ist: Das kann zwar das Klima erleichtern, aber es kann keine materiellen Auswirkungen haben?
Herr Kollege Strauß, Sie pflegen im Zweifel die „Süddeutsche Zeitung" zu lesen und werden den Aufsatz gerade über diese Frage in der vergangenen Woche zur Kenntnis genommen haben. Darin hieß es u. a., daß ein solcher Entwurf gerechtfertigt sein könnte, wenn dadurch Tarifverhandlungen maßgeblich dämpfend beeinflußt werden könnten. Aber das ist erklärtermaßen eben nicht der Fall. Deswegen verstehe ich nicht, wie eine solche Begründung noch heute und an dieser Stelle aufrechterhalten werden kann.
Schließlich noch ein Wort zum Namen. Dies soll ein „Inflationsentlastungsgesetz" sein? Herr Offergeld hat es beim richtigen Namen genannt. Ich hatte mir das Stichwort „Inflationsbegünstigungsgesetz" aufgeschrieben; aber ich bin mit „Inflationsförderungsgesetz" ebenfalls einverstanden. Das ist es in der Tat. Wenn wir die Inflation bekämpfen und in den Griff bekommen wollen, können wir es nicht dadurch versuchen, daß wir die Dosis Gift, die die Inflation ohnehin bedeutet, noch durch eine Über-



Dr. Graf Lambsdorff
dosis verstärken, sondern dann müssen wir — und das hat diese Regierung getan — mit Gegengiften ansetzen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir wissen und bestreiten nicht, daß uns die inflationäre Entwicklung veranlaßt, auf der steuerlichen Seite Erleichterungen zu schaffen. Aber, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, dies kann und darf nur in einem Augenblick geschehen, in dem das stabilitäts- und konjunkturpolitisch verantwortet werden kann. Deswegen haben wir uns entschlossen, unter Vorziehen der ursprünglichen Pläne das Datum des 1. Januar 1975 für das Inkraftsetzen dieser Maßnahmen zu wählen.

(Abg. Dr. Häfele: Sind Sie darin sicher?)

— Herr Häfele, ich bin sicher, daß wir diesen Gesetzentwurf durchführen werden — jawohl!

(Zuruf des Abg. Breidbach.)

— Herr Kollege Breidbach, wenn Sie es nicht verstanden haben, muß es nicht unbedingt am Redner liegen.

(Beifall bei der FDP und der SPD.)

Meine Damen und Herren, Inflationsbekämpfung sieht anders aus. Sie sind es gewesen, die uns immer vorgehalten haben, wir würden uns diesem Thema nicht mit der notwendigen Energie widmen.
Sie kommen jetzt mit Anträgen, die ein die Inflation bekämpfendes Programm zerstören würden — und das in einem Augenblick, meine Damen und Herren, in dem wir aus den jüngsten Zahlen endlich den ersten Rücklauf im Preisindex ersehen. Er betrug für den vorigen Monat 6,5 %. Ich bin der letzte, der einen Monat überbewerten wollte; aber immerhin glaube ich doch, man kann sich darüber freuen, daß die Preisentwicklung nicht in der anderen Richtung weitergegangen ist.
Der Einwand, die saisonalen Entwicklungen hätten in den vergangenen Monaten eine überragende Rolle gespielt, liegt meines Erachtens neben der Sache; denn in den Vergleichsmonaten der Vorjahre waren die saisonalen Einflüsse etwa der Agrarpreise im wesentlichen genau die gleichen. Im Gegenteil: Jeder von Ihnen hat uns gesagt, die Erhöhung der Mineralölsteuer werde sich in böser Weise im Preisindex ab 1. 7. 1973 auswirken. Aber dies ist nicht eingetreten. Natürlich ist die Erhöhung der Mineralölsteuer im Index enthalten; wer wollte das bestreiten! Daß sie sich nicht in einer Erhöhung des Index auswirkte, ist ein Anzeichen dafür, daß wir mit unseren Maßnahmen den richtigen Weg gegangen sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich gern noch einem anderen Thema der Auseinandersetzung zwischen Regierungskoalition und Opposition zuwenden: der grundsätzlichen Form der wirtschafts- und konjunkturpolitischen Debatte. Herr Strauß, ich habe mit Interesse und Vergnügen zur Kenntnis genommen, daß Sie die Aufgabe des wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinators Ihrer Fraktion übernommen haben. Ich sage „mit Vergnügen" deswegen, weil ich weiß, daß Sie dieses Thema sachverständig behandeln, und weil ich zugebe, daß ich von dem Hinweis auf ein Semester Volkswirtschaft in Innsbruck überhaupt nichts halte. Das kann ich schon deswegen nicht, weil ich kein Semester Volkswirtschaft — auch nicht in Innsbruck — hinter mir habe.

(Heiterkeit.)

Wir beide können allenfalls die Frage stellen, ob man dieses Thema besser auf der Basis der Juristerei oder der Altphilologie bestreitet. Aber es hat Zeit, bis sich das herausstellen wird.

(Abg. Strauß: Jetzt verkaufen Sie sich aber weiter unter Preis!)

Ich weiß nur nicht ganz genau, meine Damen und Herren, wie das eigentlich in dem Wechselspiel mit den Sprechern der Opposition aussieht. Ich hoffe, wir werden weiterhin das Vergnügen haben, dieses Thema mit Herrn Müller-Hermann und Herrn Höcherl hier diskutieren zu können. Ich weiß nicht, ob auch der Kollege Narjes daran beteiligt sein wird.
Herr Kollege Strauß, die Frage lautet: Wollen Sie dieses Geschäft hier in Bonn betreiben? Denn wir müssen in der Tat — wir haben das damals auch mit Bedauern festgestellt — kritisieren, daß Sie z. B. bei der dritten Lesung des Bundeshaushaltes nicht hier, sondern in Südafrika geweilt haben. Wir kritisieren das vor allem deswegen, weil Sie im Anschluß daran in der Sommerpause Äußerungen zur Konjunktur- und Wirtschaftspolitik der Regierung gemacht haben, die es lohnen, einige Worte darüber zu verlieren.
Sie haben vor dem Wirtschaftsbeirat der CSU kurz und bündig davon gesprochen, in Bonn werde „konjunkturpolitische Kurpfuscherei und Quacksalberei" betrieben. Dies zur gleichen Zeit, meine Damen und Herren, als im gesamten westlichen Ausland von einer eher überzogenen Stabilitätspolitik der Bundesregierung geschrieben und gesprochen wurde. So konnten Sie in der Zeitung „Business Week" lesen, man habe überhaupt kein Verständnis dafür, daß ein auf Wachstum ausgerichtetes Land die Investitionen besteuere. Sie konnten zur gleichen Zeit aus französischen Quellen hören, daß man von einer „brutalen Stabilitätspolitik" in Deutschland sprach. Sie finden in dem jährlichen Deutschlandgespräch beim Internationalen Währungsfonds wörtlich die Stellungnahme, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Politik zur Inflationsbekämpfung erfolgreich sei und dafür internationale Anerkennung verdiene.
Diese Konjunkturpolitik müssen wir ungeschmälert fortsetzen. Wir sind noch längst nicht so weit, daß wir uns vor dem sogenannten overkill zu fürchten hätten. Meine Fraktion und ich sind befriedigt darüber, daß die Konzertierte Aktion, wie Herr Offergeld zutreffend angeführt hat, ergeben hat, daß wir bei dieser Politik bleiben wollen, unbeschadet der Erschwernisse und Belastungen, die sie für den einen oder anderen, für die eine oder andere Gruppe in diesem Lande mit sich bringt.
Ich brauche nicht zu versichern, daß wir kein Beschäftigungsrisiko eingehen wollen. Ich kann aber dem Herrn Bundesfinanzminister zustimmen, der erst



Dr. Graf Lambsdorff
vor wenigen Tagen gesagt hat, daß es darum gar nicht gehe, sondern daß es allenfalls darum gehe, ein gewisses Maß an Überbeschäftigung in den Griff zu bekommen.
Für uns gilt nach wie vor, was Sie heute einem Bericht in der „Frankfurter Allgemeinen" aus den Vereinigten Staaten entnehmen können: Es ist nicht die Rezession, die wir in erster Linie zu fürchten haben. Es ist nach wie vor in erster Linie die Inflation, mit der wir es zu tun haben. Wir wissen auch — das muß man natürlich bei einer solchen Politik sehen —, daß die Durchhaltung solch einer strikten Konjunktur- und Antiinflationspolitik in einigen Bereichen zu strukturell nachteiligen Folgen führen kann. Das ist unvermeidlich und bedauerlich. Manchmal fragt man sich, ob das Kochbuchrezept der modernen Volkswirtschaften „mal wieder Gas geben, mal wieder bremsen" wirklich der Weisheit letzter Schluß ist. Aber wir wissen nichts Besseres als diese Politik, die die Nationalökonomen in den Vereinigten Staaten das große V nennen, um damit sichtbar zu machen, wie man von oben herunterfährt, um dann wieder nach oben hinaufzukommen.
Die Regierung muß sehr sorgfältig im Auge behalten, wie sich die konjunkturelle Entwicklung abzeichnet. Ein zu tiefes Hinabgleiten hat nämlich erfahrungsgemäß die Folge, daß anschließend in einem Maße Gas gegeben wird, daß die Schäden, die man beseitigen und bekämpfen wollte, sehr bald zurückkehren. Die Gegen-Übersteuerung, wenn ich das einmal so nennen darf, ist eine Gefahr, die jeder Politik dieser Art, gleichgültig, wer sie in welchem Lande betreibt, innewohnt. Darauf sollte man aufpassen.
Herr Strauß, Sie haben den Bericht der Bundesbank vom September dieses Jahres zitiert. Ich darf ganz offen sagen: Ich habe etwas Zweifel, ob die kurze und bündige Eingangsfeststellung, die Konjunktur in der Bundesrepublik Deutschland entwickele sich weiter auf hohem Stand, noch so uneingeschränkt richtig ist. Diese Zweifel erwachsen im wesentlichen aus den Kurven und den Abläufen, die sich in diesen Kurven niederschlagen. Auf Seite 2 des Bundesbankberichtes gehen eigentlich nur noch zwei Kurven nach oben, nämlich die Zunahme der offenen Stellen und die Zunahme des Preisanstiegs. Vergessen wir bei alle dem nicht — ich bin sicher, daß die Bundesregierung dies nicht tut —, daß die statistischen Unterlagen, aus denen wir unsere Schlüsse zu ziehen haben, mindestens zwei bis drei Monate alt sind und neuere nur auf ganz wenigen Zahlen beruhen. Die letzteren sind außerdem deswegen ungenau, weil sie aus einer meist im Umfang kleinen Erhebung stammen.
Herr Kollege Strauß, Sie haben sich im Sommer zu der 5,5 %igen Aufwertung geäußert. Wenn ich das recht verfolgt habe, so war das die einzige negative Stimme, die ich zu dieser Maßnahme gehört habe. Die 5,5 %ige Aufwertung im Block ist allgemein als notwendig und richtig anerkannt worden. Ich habe gesucht, ob es Bundesgenossen für Sie gäbe, die diese Aufwertung so in Grund und Boden verdammt hätten, wie Sie das getan haben.

(Abg. Strauß: Zitieren Sie mich einmal genau, wenn Sie es dabeihaben!)

— Ich glaube sogar, Herr Kollege Strauß, ich habe es dabei.

(Abg. Strauß: Und das im Zusammenhang, Herr Oberjurist!)

Ich darf das mit der Genehmigung der Frau Präsidentin tun. — Herr Kollege Strauß im ZDF.
Wir haben nunmehr glücklich in fünf Monaten drei Währungskrisen und zwei Stabilitätsprogramme. Trotzdem ist die Währungsunruhe größer denn je, und die Inflation ist stärker geworden als dies im Laufe der letzten Monate und Jahre gewesen ist. Die Bundesregierung darf einfach nicht mehr von Währungskrise zu Währungskrise taumeln, d. h. jedesmal, wenn sie eine Atempause durch Aufwertung, durch Freigabe der Wechselkurse oder durch Abwertung anderer Währungen erreicht hat, dann sich als Sieger erklären und von da an zur Ruhe übergehen. Wir müssen jetzt endlich ein nationales Stabilitätsprogramm aufstellen, das nicht nur Augenauswischerei ist.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien — Demonstrativer Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Strauß, das ist dasselbe wie Kurpfuscherei und Quacksalberei, und das paßt natürlich hervorragend zu Ihrem heutigen Antrag. Deswegen sage ich Ihnen auch, ich kann überhaupt nicht annehmen, daß sie ihre Gründe selber glauben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.) Dazu gehört auch,

— jetzt kommt der letzte Satz —
daß die Bundesrepublik nicht mehr das Hochzinsland bleibt, das ein idealer Anziehungspunkt für Auslandsgeld ist.

(Abg. Strauß: Haben Sie mal was von Herrn Hankel gehört, dem Währungsberater des Herrn Bundeswirtschaftsministers?!)

— Verehrter Herr Kollege Strauß, mit Herrn Hankel habe ich noch in der vorigen Woche zusammengesessen. Soll ich den Artikel — aber der ist zu lang —, den ich auch hier bei mir habe, vorlesen?

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Strauß: Ich weiß, Sie nähren sich von sowas!)

Hier geht es doch, Herr Strauß, zunächst einmal um die Frage: Hochzinsland und Auslandsgeld. Früher haben Sie die Abschottung kritisiert.

(Abg. Strauß: Ich kritisiert?! Ich kritisiert?!) — Ja.


(Abg. Strauß: Sagen Sie mal, wo leben Sie eigentlich?! Sie haben wohl die falsche Zeitung erwischt!)

— Nein, Herr Kollege Strauß, ich lese nicht immer den „Bayernkurier" ; darauf komme ich nachher noch zu sprechen.

(Abg. Strauß: Dabei könnten Sie wenigstens was lernen!)




Dr. Graf Lambsdorff
— Gut. — Nur die Frage der Abschottung, meine Damen und Herren, hat es doch möglich gemacht, daß wir überhaupt eine nationale Stabilitätspolitik betreiben konnten.

(Abg. Strauß: Seit 1969 rede ich für die Abschottung!)

— 1969 waren Sie, wenn ich mich richtig erinnere, gegen die Aufwertung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Herr Kollege Strauß, die Zinsentwicklung in diesem Lande hat doch gezeigt — und dies ist ein entscheidendes Ergebnis unserer Stabilitätspolitik über die Grenzen hinweg gewesen , daß das Ausland sich dieser Politik im Grundsatz anzuschließen imstande sah. Ich will gar nicht sagen, daß es dazu gezwungen war, um das hier nicht überheblich vorzubringen. Aber wir haben ein Beispiel geliefert — dies hat auch der Internationale Währungsfonds erkannt —, das dies möglich machte. Das ist die ganz zweifellos, wenn ich es auf die Personen beziehen soll, ein Verdienst der beiden Vertreter der Regierung, die zur Zeit auf der Regierungsbank sitzen. Wir haben in den Vereinigten Staaten und Frankreich Zinssätze, die diese Länder früher nie für möglich gehalten hätten. Es kann niemand bestreiten, daß dies wesentlich durch das positive Beispiel beeinflußt worden ist, das wir mit unserer Stabilitätspolitik gegeben haben, obwohl sie draußen für zu hart gehalten und im gleichen Grade auch nicht mitgemacht wird.
Ich will, meine Damen und Herren, den letzten Teil abkürzen. Aber, Herr Kollege Strauß, dennoch: Sie sagten, ich lese die falsche Zeitung; Sie haben recht in diesem Falle. Ich muß gestehen, ich habe mit einigem Schrecken das gelesen, was Sie im „Bayernkurier" in der Sommerpause geschrieben haben.

(Zuruf des Abg. Strauß: Aber Sie haben den Sommer gut überstanden!)

— Ich erhole mich schnell von meinem Schrecken, Herr Strauß. — Unter der Überschrift: „Die letzten Dinge werden schlimmer sein" haben Sie dort einen Artikel geschrieben. Ich wußte erst nicht, ob das etwas mit den Zeugen Jehovas zu tun habe.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

Dann aber habe ich mich gefragt, ob das eigentlich eine Sprache ist, die angemessen ist; aber das müssen Sie selber beurteilen.
Einige Zitate, die die Konjunkturpolitik und die Grundsätze der Wirtschaftspolitik betreffen — ich will das hier heute abkürzen, meine Damen und Herren —, möchte ich uns daraus mit Genehmigung der Frau Präsidentin auszugsweise noch zu Gemüte führen. Sie schreiben da:
So wuchsen die Unterstellungen, nahmen die Züge bewußter Verdrehung an, und in dem Maße mußte — um der deutschen Freiheit willen — auch meine Aufgabe an Bedeutung zunehmen, unserem Volke gegenüber noch die Wahrheit zu sagen, in dem Maße stärker, je mehr diese Wahrheit zum Verstummen gebracht werden soll.
Diese Unterstellungen, Herr Strauß, daß wir nicht mehr die Wahrheit sagen,

(Abg. Strauß: Was haben wir denn gestern erlebt?)

diese Unterstellungen, daß wir Verdrehungen nach draußen bringen und vor der Öffentlichkeit nicht mehr klar und offen unsere Politik diskutieren wollten, ziehen sich durch Ihren ganzen Artikel.

(Abg. Strauß: Sie halten sich für zu wichtig, Sie sind gar nicht gemeint!)

Dies allerdings macht es außerordentlich schwierig, in ein Zwiegespräch mit Ihnen einzutreten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wenn man dazu noch in einem solchen Aufsatz — ich habe das gar nicht als erster gefunden, Sie können das z. B. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nachlesen — immer wieder die Betonung findet, nicht etwa die CDU/CSU, nicht etwa die CSU, sondern: Ich, Franz Josef Strauß, habe recht gehabt, ich habe gemahnt, ich mußte es tun — —

(Abg. Strauß: Das habe ich einmal geschrieben, und aus Überzeugung!)

— Herr Kollege Strauß, Sie haben Ihren eigenen Artikel nicht mehr recht im Kopfe, — wenn Sie ihn selbst geschrieben haben, und ich glaube, der ist von. Ihnen geschrieben.

(Abg. Strauß: So habe ich einmal geschrieben!)

— Sie meinen, Sie haben einmal — —

(Zuruf von der CDU/CSU: Einmal, das ist doch ganz leicht! — Abg. Strauß: Sitzen Sie auf Ihren Ohren? Ich habe gesagt, so habe ich einmal geschrieben!)

— So haben Sie einmal in diesem Artikel sehr häufig geschrieben.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, ich glaube, hier muß man auch zur Aufklärung der Position meiner Fraktion und meiner Freunde beitragen. Einer der Gründe für das Zerwürfnis früherer Bündnisse
— einer! — war nach unserer Auffassung — und ich bekenne offen, daß das für mich, als ich noch gar nicht im Hause war, sehr früh ein Anlaß war, diesen Weg, den die FDP gegangen ist, gutzuheißen —, daß wir mehr und mehr das Gefühl hatten, daß sich die CDU/CSU mit diesem Staat gleichsetzte und ihn für sich mit Beschlag belege. Ich bin mir nicht im klaren darüber, ob sich das gebessert hat, aber ich sehe aus solchen Äußerungen, Herr Strauß, aus solchen Darlegungen, daß Sie persönlich das immer noch tun. Dies allerdings, um es zu wiederholen, erschwert jedes Zwiegespräch, das über Tagesereignisse, selbst über konjunkturpolitische Tagesereignisse, hinausgehen könnte.
Meine Damen und Herren, wenn es um Probleme der Koalition geht — und es gibt natürlich Probleme der Koalition, das ist selbstverständlich, auch auf diesem Gebiet; wir müssen zu Kompromissen finden; wir haben auch beim Stabilitätspaket zu



Dr. Graf Lambsdorff
Kompromissen gefunden, das wissen wir doch sehr
genau —, dann bedeutet Ihre Haltung für die
Koalition eine Hilfe: sie klebt, leimt und kittet alles.
Dieser Gesetzentwurf ist in keiner Weise eine problematische Herausforderung für die Koalition. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei, daß wir auf der Basis einer Politik, die wir im Frühjahr dieses Jahres mit Schwierigkeiten und nach ernsthaften Überlegungen entwickelt haben, die sich als erfolgreich erwiesen hat, man kann heute schon sagen: nicht nur in ihren Ansätzen als erfolgreich erwiesen hat, fortfahren können, und deswegen lehnt meine Fraktion den Gesetzesantrag der CDU /CSUFraktion ab.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.