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    985. ablehnen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Inhalt! Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen-und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1043) — Erste Beratung — Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 3025 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 3033 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3036 C Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 3041 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 3046 A Dr. Ehrenberg (SPD) 3051 D Dr. Vohrer (FDP) 3054 B Vogt (CDU/CSU) 3056 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3057 D Gaddum, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 3062 B Höcherl (CDU/CSU) 3077 B Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 3080 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 3082 D Frau Huber (SPD) 3084 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3085 D Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Erhöhung der Ausbeutesätze bei Kernobst und Errechnung der steuerfreien Überausbeute bei ablieferungsfähigem Branntwein Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3064 B, D, 3065 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 3064 C, D, 3065 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3065 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3065 A Frage A 40 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Durchführung von Kontrollbränden zur Ermittlung besonders festzusetzender Ausbeutesätze für Kernobst Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3065 D, 3066 A, B, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3066 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3066 B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3066 C Frage A 121 des Abg. Böhm (Melsungen) CDU/CSU): Äußerungen des Bundesministers Bahr über den Besuch westdeutscher Bürger aus zonengrenznahen Kreisen Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3066 D, 3067 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3067 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 3067 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3067 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3067 B Dr. Marx (CDU/CSU) 3067 C Frage A 128 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . . 3067 D, 3068 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 3068 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3068 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3068 C Frage A 55 der Abg. Frau Huber (SPD) : Möglichkeit vorzeitiger Ableistung des Ersatzdienstes Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3068 D, 3069 A Frau Huber (SPD) . . . . . . . 3069 A Fragen A 57 und 58 des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Unzumutbare Zeiträume zwischen Stellung des Antrags auf Sozialrente und erster Rentenzahlung — Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zu Vorschußzahlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3069 B, 3070 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3069 D, 3070 B, C Fragen A 59 und 60 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich des Mitspracherechts des Betriebsrates bei der betrieblichen Ruhegeldregelung für Pensionsrückstellungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3070 D, 3071 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 3070 D, 3071 A, B, C Frage A 61 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Arbeitsunfälle ausländischer Arbeitnehmer infolge fehlender Bedienungsanweisungen für Maschinen in der entsprechenden Landessprache Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3071 C, 3072 A, B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 3072 A Frage A 63 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Ausdehnung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3072 B, C Dr. Holtz (SPD) 3072 C Frage A 107 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Förderung der Wohnraumversorgung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 3072 D, 3073 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3073 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 3073 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3073 D Fragen A 66 und 67 des Abg. Horn (SPD) : Ausbildung der Soldaten als Prüfer für Luftfahrtgerät und Bewertung dieser Tätigkeit im Vergleich zum Tarifvertrag über die Eingruppierung in gleicher Tätigkeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 A Frage A 68 des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Verdacht des DGB, Kreis Darmstadt, betr. Einziehung von Jugendvertretern zum Zwecke der Verkürzung ihrer Amtszeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 C, D Pfeffermann (CDU/CSU) 3074 D Frage A 69 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums betr. Einladungen der chinesischen Botschaft in Bonn an höhere Offiziere des Ministeriums Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3075 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 3075 A, B Frage A 81 des Abg. Hoffie (FDP) : Verbot der Kinderbeförderung auf Vordersitzen in Personenkraftwagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3075 C, D, 3076 A Hoffie (FDP) . . . . . 3075 D, 3076 A Frage A 85 des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Gründe für Nichtbefassung des Deut- schen Bundestages mit dem Verkehrs- programm „Der Mensch hat Vorfahrt" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 B, C Lemmrich (CDU/CSU) . . 3076 B, C Fragen A 86 und 87 des Abg. Ollesch (FDP) : Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 D, 3077 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 3077 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 III Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucks ache 7/1036) Dürr (SPD) .. . 3087 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3088 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 3089 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 3089 D Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/1037) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3090 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 3091 B Liedtke (SPD) 3092 A Groß (FDP) 3092 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) — Erste Beratung — Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 3093 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 3094 C Zywietz (FDP) 3095 B Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3096 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) 3096 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/1005) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3096 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Abg. Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann u. Gen.) (Drucksache 7/874 [neu]) — Erste Beratung — Breidbach (CDU/CSU) . . 3096 D, 3100 D Dr. Farthmann (SPD) 3097 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3099 C Große Anfrage betr. Städtebau und Städtebaupolitik (Abg. Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen 7/881, 7/962) Dr. Schneider (CDU/CSU) 3101 D, 3128 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3108 D Conradi (SPD) . . . . . . . . 3112 B Mick (CDU/CSU) 3115 D Engelhard (FDP) 3118 B Schwedler (SPD) 3120 C Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 3122 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3125 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1021), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/719 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3130 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekosten- und Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache 7/283); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1052), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1038) — Zweite und dritte Beratung — 3131 A Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — (Drucksachen 7/848, 7/ 1007) . . . . . . . . . . 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/834, 7/1015) 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — (Drucksachen 7/847, 7/1020) 3131 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung über die Veräußerung einer 1;9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksachen 7/772, 7/1016) . . . . 3131 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/595, 7/1017) 3131 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksachen 7/282, 7/1018) 3132 A Nächste Sitzung 3132 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3133* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ratifizierung des Brüsseler Übereinkommens über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen . . 3133* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Notariatskosten beim Eigentumsübergang landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch Erbfolge und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 3134* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1044 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Vorbereitungen der Bundesländer zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten und zur Schaffung der notwendigen Zahl von Plätzen in solchen Anstalten 3134* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung — Vorliegen konkreter Vorarbeiten und wesentlicher Inhalt der Reform . . . . 3134* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Gesamtsumme der in Chile verstaatlichten oder enteigneten Vermögen von Deutschen und Ausgleichsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland 3135* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Ahndung dieser Verstöße 3135* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Verbesserung der allgemeinen Lage der Schauspieler ... . 3135* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Wahlmöglichkeit der Knappschaftsversicherten beim Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der Krankenkasse 3136* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung ihres Aktionsprogramms zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer 3136* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorverlegung des Dienstschlusses der Wehrpflichtigen an Freitagen 3137* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung von Entziehungsanstalten für Jugendliche 3137* D Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe 3138* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Überprüfung der Notwendigkeit von Investitionen im Straßenbau 3138* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Vorarbeiten zum Saarausbau 3139* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Immer (SPD) : Schaffung einer Bundesaufsicht für die Finanzierung von Altenheimen 3139* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3025 54. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 8. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 4. 10. Dr. von Bismarck 4. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Collet 14. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Hornhues 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Dr. Mikat 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27.10. Dr. Penner 5. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) 6. 10. Frau Schroeder (Detmold) 4. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schweitzer 4. 10. Seefeld ' 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 22) : Wann gedenkt die Bundesregierung das Brüsseler Obereinkommen über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen von 1962 dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, und welche Gründe haben die Bundesregierung zu der bisherigen Verzögerung veranlaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen zu Beginn des Jahres 1974 vorzulegen. Das bisher einzige deutsche Reaktorschiff, „Otto Hahn", ist im Jahre 1968 in Dienst gestellt worden. Vor diesem Zeitpunkt bestand wenig Interesse an einer Ratifizierung des Übereinkommens, da dieses nur in Kraft tritt, wenn unter der Flagge wenigstens eines Vertragsstaates ein Reaktorschiff betrieben wird, und da alle Staaten mit Reaktorschiffen erklärt hatten, daß sie das Übereinkommen nicht ratifizieren werden. Nach Indienststellung der „Otto Hahn" bemühte sich die Bundesregierung zunächst, mit den Staaten, die für einen Besuch des Schiffes in Frage kommen, zweiseitige Abkommen abzuschließen; dieses Verfahren war früher auch von den USA für deren Reaktorschiff „Savannah" gewählt worden. Dies erschien vor allem deshalb zweckmäßig, weil eine Umfrage bei den maßgebenden Staaten wenig Bereitschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 ergeben hatte. Da die Verhandlungen über die zweiseitigen Abkommen sich als zeitraubender und schwieriger erwiesen haben als zunächst angenommen worden war, erschien später doch der Weg der Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 erfolgversprechender. Nach den bisherigen Verhandlungen besteht nunmehr auch die Hoffnung, daß die Staaten das Übereinkommen ratifizieren werden, die von der „Otto Hahn" angelaufen werden sollen; bisher ist das Übereinkommen nur von Portugal, Madagaskar und der Demokratischen Republik Kongo ratifiziert worden. Die Vorbereitung des Vertragsgesetzes erwies sich als schwierig, weil das Übereinkommen von Grundsätzen des deutschen Atomrechts abweicht. 3134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Dabei muß insbesondere darauf geachtet werden, daß der haftungsrechtliche Schutz der Bevölkerung gegen nukleare Risiken von Reaktorschiffen möglichst weitgehend an den gegenüber dein Übereinkommen höheren Haftungs- und Deckungsstandard des deutschen Atomrechts angepaßt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A. 23) : Trifft es zu, daß beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Wertberechnung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des .Justizkostenrechts vorn 28. Dezember 1968 (BGBl, I S. 1458) auf der Grundlage des Verkehrswerts erfolgt, daß der Verkehrswert damit auch zur Basis für die Berechnung der Notarialskosten herangezogen wird und daß dadurch beispielsweise beim Eigentumsübergang im Wege des Erbgangs stark erhöhte Notariatskosten (his zum 10fachen des Betrags, der hei der Zugrundelegung des Einheitswerts anfallen würde) entstehen, obwohl der Verkehrswert beim Eigentumsübergang durch Erbfolge ein weitgehend unrealistischer Wert ist, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den besonderen in der Landwirtschaft bestehenden Verhältnissen durch einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen? 1. Es trifft zu, daß für die Wertberechnung beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken § 19 der Kostenordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Justizkostenrechts maßgebend ist. Hiernach ist der Regelwert der Verkehrswert. Dieser gilt auch für die Notargebühren. Dadurch entstehen höhere Notargebühren, als nach dem früheren Recht, weil damals grundsätzlich der Einheitswert maßgebend war. 2. Der Neufassung des § 19 der Kostenordnung lag das Bestreben zugrunde, den Geschäftswert der Kostenordnung stärker dem wirklichen Wert des Geschäftsgegenstandes anzunähern. Dieses Bestreben hat in der Vorschrift zutreffenden Ausdruck gefunden. Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschrift für die Landwirtschaft nicht zumutbar ist. Ihre Auswirkungen werden aber weiterhin sorgfältig beobachtet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1044 Frage A 26) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die zur Zeit von den Bundesländern erfolgenden Vorbereitungen zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten bzw. die bereits laufenden Arbeiten in einigen wenigen Anstalten dieser Art nicht ausreichen um sicherzustellen, daß bei Inkrafttreten des § 65 StGB in der Fassung des 2. Slrafrechisreformgesetzes die notwendige Zahl von Plätzen in solchen Anstalten zur Verfügung stehen wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten eine be- sonders wichtige kriminalpolitische Aufgabe ist und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine sozialtherapeutische Behandlung der dafür geeigneten Straftäter zu gewährleisten. Sie erkennt an, daß die Länder in den vergangenen Jahren bedeutsame Schritte unternommen haben, um diesem Ziel näher zu kommen; die Einrichtung von Versuchsanstalten hat sich als zweckmäßig und nützlich erwiesen. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß das vom Zweiten Gesetz zur Reform des Strafrechts vorgezeichnete Programm der sozialtherapeutischen Behandlung eines großen Täterkreises die Länder nicht nur in finanzieller, sondern auch in personeller und organisatorischer Hinsicht vor schwierige Probleme stellt. Die Bundesregierung hat deswegen Verständnis dafür gehabt, daß auf Anregung der Länder nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt aufgrund des Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den 1. Januar 1978 verschoben worden ist. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenwirken aller Beteiligten Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen der von der Bundesregierung vertretenen Kriminalpolitik entsprechen. Die Bundesregierung hat - sich in vielfachem Meinungsaustausch mit den Ländern davon überzeugen können, daß auch die Länder eine dieser Zielsetzung entsprechende Lösung anstreben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 27 und 28) : Erwägt die Bundesregierung über das erste Strafverfahrensreformgesetz hinaus in absehbarer Zeit eine Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung, da, wie häufig schon, auch jetzt wieder am Fall Brühne -die Mangelhaftigkeit des gel-tendon Wiederaufnahmerechts deutlich geworden ist? Wenn ja, welche konkreten Vorarbeiten liegen vor, und was wird der wesentliche Inhalt der beabsichtigten Reform sein? Zu Frage A 27: Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ist nur erster Schritt zu einer umfassenden Erneuerung dieses Rechtsgebiets. Ziel der in dem Entwurf enthaltenen Bestimmungen über die Wiederaufnahme ist es vor allem, dem zu Unrecht Verurteilten, der ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben möchte, aber das für einen erfolgversprechenden Antrag erforderliche Material noch nicht vollständig zusammentragen konnte, eine Hilfe zu geben. Eine weitergehende Verbesserung der Vorschriften über die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens wird durch die im Ersten Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts enthaltenen Vorschläge nicht überflüssig. Insbesondere die Prüfung der Frage, in wel- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3135' cher Weise die Wiederaufnahmegrunde zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO) ergreifende Neuregelung erforderlich ist, setzt jedoch umfangreiche Vorarbeiten voraus, die angesichts der schwieriger Problematik der zu regelnden Materie und ihre] Verflechtung mit Fragen des erstinstanzlichen Verfahrens und des Rechtsmittels mit besondere] Gründlichkeit geleistet werden müssen. Zu Frage A 28: Der Strafrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer und die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes haben sich bereits mit der Reform des Wiederaufnahmerechts befaßt und konkrete Vorschläge gemacht. Auch die aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen gebildete Arbeitsgruppe „Strafverfahrensreform" hat in mehreren Sitzungen Reformfragen aus dem Bereich der Wiederaufnahme erörtert. Schließlich hat das Bundesministerium der Justiz selbst Untersuchungen eingeleitet, die von drei erfahrenen richterlichen Praktikern vorgenommen werden. Dabei werden abgeschlossene Verfahren ausgewertet, in denen Wiederaufnahmeanträge auf sofortige Beschwerde vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen worden sind, weil die Voraussetzungen des § 359 Nr. 5 StPO nicht vorgelegen haben. Diese Untersuchungen erstrecken sich zunächst auf sämtliche einschlägige Verfahren des Jahres 1970; das sind etwa 200. Diese Untersuchung wird voraussichtlich binnen Jahresfrist zum Abschluß gebracht werden können. Der noch zu erwartende 3. Band der „Fehlerquellen im Strafprozeß" von Professor Karl Peters, der mit der Forschungsstelle für Strafprozeß und Strafvollzug an der. Universität Tübingen über 1000 abgeschlossene Verfahren untersucht hat, wird weitere wertvolle Hinweise für eine Reform geben. Die aus allen diesen Vorarbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in einem Referentenentwurf eines weiteren Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ihren Niederschlag finden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/10044 Frage A 43) : Wie hoch ist die Gesamtsumme der unter der Präsidentschaft Allende in Chile verstaatlichten oder — u. a. durch illegale Landbesetzungen — enteigneten Vermögen von Deutschen, und in welcher Form und Höhe wurden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Ausgleichsansprüche geltend gemacht? Die Maßnahmen der chilenischen Regierung haben nicht nur Enteignungen im eigentlichen Sinn Zulu Gegenstand gehabt. Auch durch Maßnahmen anderer Art, z. B. Transferbeschränkungen, ist es zu Vermögensverlusten gekommen. Einen genauen Überblick über das in Chile verlorengegangene deutsche Vermögen hat die Bundesregierung jedoch nur insoweit, als sie für Kapitalanlagen deutscher Investoren in Chile Garantien zur Absicherung des politischen Risikos übernommen hat. Der Bund hat Kapitalanlagegarantien in Höhe von insgesamt 34 801 060,— DM übernommen. Bisher sind Entschädigungsansprüche in Höhe von rd. 10,5 Mio DM angemeldet worden. Es handelt sich hierbei um Ansprüche aus Garantien des Bundes für Kapitalanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Haushaltsgesetz 1973. Bisher wurden vom Bund Entschädigungen in Höhe von 3 016 980,81 DM gezahlt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß darüber hinaus auch nicht durch Kapitalanlagegarantien abgesicherte deutsche Investoren Vermögensschaden erlitten haben. Über das Ausmaß des Verlustes stehen jedoch keine Unterlagen zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 45) : Trifft es zu, daß von zahlreichen gewerblich tätigen Wohnungsvermittlern in der Bundesrepublik Deutschland ständig gegen die zwingende Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1748) verstoßen wird, und wenn ja, sind der Bundesregierung Intormalionen darüber zugänglich, ob und in welchem Ausmaß bislang von der Möglichkeit einer Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschrift gemäß § 8 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gebrauch gemacht worden ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Vermittler von Wohnräumen entgegen der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz in der Werbung und insbesondere in Zeitungsinseraten die Angabe von Mietpreisen unterlassen. Häufig wird es unterlassen, auf die vom Wohnungssuchenden neben dem Mietzins zusätzlich zu erbringenden Nebenleistungen hinzuweisen. Anstelle der vorgeschriebenen Angabe der Berufsbezeichnung des Wohnungsvermittlers finden sich oft lediglich Abkürzungen, die auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband hinweisen. Über das genaue Ausmaß dieser Verstöße, die Anzahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren und die Höhe der im einzelnen verhängten Bußgelder liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor. Auch die Länder haben z-. Z. noch kein genaues statistisches Material hierüber. Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 56) : 3136* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im September 1971 nur 2334 Schauspieler und 1246 Schauspielerinnen — insgesamt also 3580 — im Engagement waren, ihnen gegenüber aber 5146 engagementsuchende Schauspieler standen, die sogenannte Dunkelziffer nicht gemeldeter Arbeitsloser oder in anderen Berufen zeitweilig tätiger Schauspieler nach Schätzung von Fachleuten darüber hinaus 10 (100-15 000 betragen soll, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die allgemeine Lage dieser Berufsgruppe zu verbessern? Die von Ihnen genannten Zahlen zur Arbeitsmarktsituation der Schauspieler stimmen mit den Angaben überein, die der Bundesregierung vorliegen. Diese Daten sind allerdings interpretationsbedürftig: Bei den genannten 3 580 Schauspielern im Engagement handelt es sich lediglich um diejenigen, die in der Spielzeit 1971/72 bei den Bühnen unter Vertrag standen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten bei Fernsehen und Funk, sowie beim Film sind darin nicht enthalten. Zum anderen ist die Zahl der Arbeitsuchenden nicht mit der Zahl der tatsächlich Arbeitslosen identisch. Dies gilt in besonderem Maße für Berufe mit hoher Mobilität, wie es der Schauspielberuf ist. Demnach läßt sich aus der Zahl der engagementsuchenden Schauspieler allein kein zureichender Rückschluß auf die tatsächliche Beschäftigungssituation ziehen. Zum 30. September dieses Jahres wurde im übrigen von der Bundesanstalt für Arbeit eine Sondererhebung über die Arbeitslosen durchgeführt, die auch Auskunft über die Berufe geben wird. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Daten nachzuliefern, sobald sie mir vorliegen. Um weitere gesicherte Informationen zu erhalten, hat die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation für Schauspieler zum Gegenstand des Forschungsprogramms zur Künstlerenquete gemacht. Hierbei soll vor allem versucht werden, die tatsächliche Beschäftigungslage zu erhellen und die Gründe für ein vorhandenes Ungleichgewicht aufzudecken. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Anhaltspunkte dafür geben, ob und welche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, daß die Ausweitung des Stellenangebots im wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. Gemeinden fällt. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch darauf aufmerksam machen, daß die Bundesanstalt für Arbeit ihre Vermittlungseinrichtungen auf diesem Gebiet erst in jüngster Zeit den modernen Erfordernissen angepaßt hat und weiter anpassen wird. Ich werde dem Präsidenten der Bundesanstalt im übrigen von dem Interesse an dem Ausbau der Vermittlungstätigkeit, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, Mitteilung machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament vorzuschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen dahin gehend zu ändern, daß auch der Versicherte der Knappschaft beim Eintritt des Versicherungsfalls wählen kann, bei welcher Krankenkasse er Mitglied werden oder bleiben will, wie das bei den Versicherten der Arbeiter- und Angestelltenvesicherung möglich ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob Bezieher einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung weiterhin Mitglied der Krankenkasse bleiben können, der sie vor der Rentenantragstellung angehört haben, oder ob für die Krankenversicherung dieser Rentner ausschließlich die Bundesknappschaft zuständig bleiben muß. Die Entscheidung hängt davon ab, wie künftig die Krankenversicherung der Rentner finanziert wird. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 64): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Verwirklichung ihres Aktionsprogramms vom 6. Juni 1973 zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer? Bereits vor Verabschiedung des Aktionsprogramms vom 6. 6. 1973 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat die Bundesregierung vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen ausländischer Kinder und Jugendlichen eingeleitet. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 3. 12. 1971 für die schulische Förderung ausländischer Kinder zu sehen. Die Maßnahmen der Länder werden von der Bundesregierung unterstützt durch Modellversuche und Projekte der Bildungsforschung. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß sowohl die Eingliederung in das deutsche Schulsystem als auch die Förderung der Rückkehrfähigkeit durch muttersprachlichen Unterricht gleichrangige Ziele darstellen. Obwohl die Doppelnatur der bildungspolitischen Zielsetzung — Förderung der Eingliederung, aber auch Offenhalten der Rückkehr — große schulische und psychologische Probleme aufwirft, kann mit einer Verbesserung der Bildungschancen auch ausländischer Kinder gerechnet werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz legt die Bundesregierung bei ihren Förderungsmaßnahmen besonderes Gewicht auf solche Projekte, die das Einleben und die Eingliederung in das deutsche Schul- und Bildungswesen erleichtern. Diese Hilfe ist nämlich auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, die nach einigen Jahren in ihr Heimatland zurückkehren werden. Es wäre dem einzelnen gegenüber wie sozialpolitisch falsch, diese Kinder im Hinblick auf eine erwartete Rückkehr für mehrere, entscheidende Jahre ihrer Entwicklung einer ghettoartigen Isolierung auch im Bildungswesen zu unterwerfen. Bei der wachsenden Zahl ausländischer Arbeitneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3137* mer erweisen sich die außerhalb der Schule, in Familie und Nachbarschaft liegenden Kräfte nationaler Sprache, Kultur und Tradition als starkes Gegengewicht, um in Verbindung mit schulischen Sondermaßnahmen (z. B. muttersprachlicher Unterricht) auch die Fähigkeit zur Wiedereingliederung über längere Zeit zu erhalten. Von den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen nenne ich einige Beispiele: — Entwicklung eines Medienprogramms „Deutsch für Ausländer" durch das Institut für Film und Bild in München in Verbindung mit anderen Institutionen — Modellprogramme zur Fortbildung von Lehrern für den Unterricht von ausländischen Kindern — Modellprogramme mit verschiedenen Organisationsformen und Arbeitsverfahren zur Vorbereitung ausländischer Kinder auf die Eingliederung in den regulären Unterricht — Programme der Hausaufgabenhilfe, die zugleich deutsche und ausländische Kinder und Familien zusammenführen sollen — Modellversuche in der beruflichen Bildung, z. B. ein einjähriger Förderkurs bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung im Betrieb zur Vorbereitung auf ein Ausbildungsverhältnis. Die Förderung erfolgt zum Teil durch den Bundesminister für Arbeit, und Sozialordnung, zum Teil durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen eines Programms der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, daß im Bildungsgesamtplan die ausländischen Kinder und Jugendlichen bei allen Planungen berücksichtigt worden sind. Man kann davon überzeugt sein, daß die von Bund und Ländern begonnene Bildungsreform gerade den ausländischen Kindern und Jugendlichen helfen wird, ihre Lebenschancen in der Bundesrepublik wahrzunehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 65): Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, dem Anliegen vieler Wehrpflichtiger Rechnung zu tragen und ihnen, im Hinblick auf die enorme Verkehrsdichte auf den Straßen und die Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Wochenende, wenigstens zweimal im Monat am Freitag zu einem früheren Zeitpunkt als bisher dienstfrei zu gewähren, damit die weit entfernt wohnenden Wehrpflichtigen ohne Komplikationen ihren Heimatort erreichen können? Ihre Frage nach Vorverlegung des Dienstschlusses an Freitagen, um der zunehmenden Verkehrsdichte auf den Straßen und der Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu entgehen, spiegelt das Anliegen vieler Wehrpflichtiger wider. Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber bereits vor 11/2 Jahren im Mai 1972 aus Fürsorgegründen Überlegungen zur Verringerung der Belastung auf Straße und Schiene während der Verkehrsspitzen angestellt. Als Ergebnis wurde am 15. Mai 1972 eine Neuregelung des Samstagsdienstes und des Dienstschlusses an Freitagen mit einem Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr verwirklicht. Darin ist vorgesehen, daß die Kommandeure entsprechend den Notwendigkeiten in ihren Bereichen den Dienstschluß an Freitagen zwischen 14.30 und 17.00 Uhr nach Einheiten zeitlich gestaffelt befehlen können. Die dadurch ausfallenden Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag voll nachzuholen. Der Dienstbeginn am Montag bleibt unverändert. Darüber hinaus ermöglicht der Ermessensspielraum der Disziplinarvorgesetzten nach wie vor jederzeit für Einzelfälle Abweichungen von dieser Regelung. Ausdrücklich festzustellen bleibt jedoch für die Praxis, daß bei der Handhabung dieses Erlasses die Erfordernisse des Bereitschaftsdienstes und besonders der Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch auf geregelte Arbeitszeit im Sinne einer „5-Tage-Woche" für Soldaten kann jedoch nicht abgeleitet werden. Auch die „Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten" kann für die Dienst-Zeiteinteilung der Soldaten nicht verbindlich sein. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 75) : Was kann ich als Abgeordneter antworten, wenn zahlreiche Eltern mich fragen, wo es Einrichtungen der in § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes vorgesehenen Art gibt, in denen Jugendliche mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden können? Einrichtungen der von Ihnen angesprochenen Art sind solche zur Unterbringung straffällig gewordener Jugendlicher, die als Drogenabhängige oder Alkoholkranke anzusehen sind. Ihre Einweisung wird durch Gerichtsbeschluß verfügt; eine freiwillige Unterbringung ist nicht möglich. Für die Einrichtungen nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes sind die Länder allein zuständig. Grundsätzlich ist es möglich, jede geschlossene Einrichtung, in der eine Entziehungsbehandlung möglich ist, als Einrichtung nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes anzuerkennen. So können auch geschlossene psychiatrische Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die allgemeine Auffassung geht allerdings heute dahin, drogenabhängige Jugendliche nicht in derartige psychiatrische Einrichtungen einzuweisen, sondern für sie Spezialeinrichtungen 3138' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 zu schaffern. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeit bestehenden Einrichtungen nach § 93 a als nicht ausreichend anzusehen sind. Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Ver- wirklichung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittclmißbrauchs hat sie deshalb im Bundeshaushalt bei Kapitel 15 02 Titel 532 07 für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel ausgewiesen und sich bemüht, die Länder daran zu interessieren, derartige Einrichtungen zu schaffen. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind eventuell unter Beteiligung Berlins derzeit bemüht, ein leerstehendes Bundeswehrkrankenhaus zu einer Einrichtung nach § 93 a Jugendgerichtsgesetz umzubauen. Eine weitere Einrichtung soll im süddeutschen Raum entstehen. Für den Fall, daß Ihre Frage nicht nur auf die für straffällig gewordene Jugendliche vorgesehenen geschlossenen Einrichtungen beschränkt. ist, kann darauf hingewiesen werden, daß auf dem Gebiet der therapeutischen Versorgung drogenabhängiger Jugendlicher eine gewisse Entspannung eingetreten ist. Die Modellförderung des Bundes zum Beispiel für die Spezialkliniken im Hamburg und Berlin haben initiativ gewirkt. Die Akutversorgung ist im wesentlichen sichergestellt. Um die Kontakt- und Beratungsstellen bekanntzumachen, die auch bei Fragen einer eventuellen Einweisung Jugendlicher tätig werden, hat die Bundesregierung das Verzeichnis „Drogenberatung wo?" in einer Auflage von 20 000 Exemplaren herausgegeben. Dieses Verzeichnis ist vergriffen und wird für eine zweite Auflage vorbereitet, die noch in diesem Haushaltsjahr erscheinen kann. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 80): Welche Regelung strebt die Bundesregierung im Zuge ihrer Bemühungen zur Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe an? Die Bundesregierung bereitet in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Herausgabe eines bundeseinheitlichen mehrsprachigen Notfallausweises vor, der den Bürgern zum freiwilligen Gebrauch angeboten werden soll. Dieser Ausweis soll in seinem Format dem Bundespersonalausweis angepaßt und als Faltblatt in diesen eingelegt oder in einer gemeinsamen Hülle mit diesem getragen werden. Dem Träger dieses nur zur Information des Notarztes dienenden Ausweises, in dem vertrauliche medizinische Angaben des Trägers dokumentiert sind, soll es dadurch ermöglicht werden, ihn jederzeit von dem amtlichen Personalausweis zu trennen. In den Ausweis sollen neben der Blutgruppenformel auch Angaben über Wundstarrkrampfimpfungell, frühere Serumgaben und Bluttransfusionen und deren Verträglichkeit sowie über schwere Operationen, chronische Leiden, Uberempfindlichkeiten und über erforderliche medikamentöse und andere Dauerbehandlungen (z. B. künstliche Niere, Herzschrittmacher) dokumentiert werden. Von wem diese Ausweise an den interessierten Bürger auf freiwilliger Basis abgegeben werden sollen, muß im einzelnen noch mit den Bundesländern sowie den interessierten Institutionen und Organisationen (Gesundheitsämter, Krankenkassen, Hilfsorganisationen, Berufsgenossenschaften u. a.) erörtert werden. Die medizinischen Eintragungen in den Notfallausweis dürfen nur von Ärzten, sei es im Krankenhaus, im Gesundheitsamt, in der Praxis, bei Blutspendediensten u. a. vorgenommen werden. Die Bundesregierung erwartet, daß durch die angestrebte Vereinheitlichung der Vielzahl von Notfallausweisen, die meist wenig bekannt sind und sich auch nicht in dem gewünschten Maße haben durchsetzen können, ein Notfallausweis geschaffen wird, der auf breiter Basis vom Bund und den Bundesländern sowie von den interessierten Institutionen und Organisationen empfohlen und propagiert wird und der durch seinen Bekanntheitsgrad und die Einheitlichkeit der Dokumentation eine große Effektivität gewinnt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 82 und 83) : Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die erheblichen Investitionen im Straßenbau hinsichtlich ihres regionalen Verkehrswertes zum Zeitpunkt ihrer planerischen Entscheidung auf ihre praktische Notwendigkeit überprüft werden? In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung uni eine Kontrolle bzw. Abstimmung solcher Straßenneubauten? Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Maßnahme im Zuge von Bundesfernstraßen ergibt sich aus dem Bedarfsplan, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beiliegt. Dieser Bedarfsplan bildet die Grundlage für die Fünfjahrespläne und die jährlichen Straßenbaupläne. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft der Bundesminister für Verkehr, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist (§ 4 des vorgenannten Gesetzes). Die Arbeiten zur ersten Überprüfung des Bedarfsplanes und zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) sind im Gange. Die Ergebnisse werden 1975 vorliegen. Auch wurde im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 1. Stufe ein Vergleich der geplanten Bundesfernstraßenmaßnahmen mit den geplanten Maßnahmen anderer Verkehrsträger angestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3139' Gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Voraus geht eine eingehende Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG ist jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden — auch den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden -Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Plan wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange festgestellt. Die Einstellung der Maßnahme in den jährlichen Straßenbauplan erfolgt nach Vorschlag der Straßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen durch den Bundesminister für Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7 1044 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Vorarbeiten zum Saarausbau erst intensiviert und damit sinnvoll und wirtschaftlich gestaltet werden kennen, wenn alsbald die Entscheidung über die Einstellung eines Investitionstitels für den Saarausbau in den Haushaltsplan getroffen wird, und welche Höhe soll dieser Titel 1974 haben? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushalts 1974 einen Titel „Ausbau der Bundeswasserstraße Saar von Saarbrücken bis zur Mosel" mit einem Ansatz von 13 Mio. DM eingestellt. Von diesen Ausgaben wird ein Teil für die Fertigstellung der im Bau befindlichen Saardurchstiche Saarbrükken/St. Arnual und Saarlouis in Anspruch genommen. Über die hierfür nicht benötigten Ausgaben kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 1974 verfügt werden. Sie sind für die Planung des Saarausbaus bestimmt; insofern teile ich Ihre Auffassung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 2. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 105 und 106) : Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich, angesichts der wachsenden Neigung von sogenannten „Sozialunternehmern", das Vermögen älterer Menschen für den Bau finanziell nicht gesicherter Bauvorhaben (Seniorenheime) zu verwenden, eine Bundesaufsicht zu institutionalisieren mit der Aufgabenstellung, die Finanzierung, Kreditverwendung und Kreditsicherung solcher Vorhaben zu überprüfen? Inwiewert ist die Bundesregierung bereit und in der Lage die durch Kreditantcitschcitte verbrieften Anspntche älterer Menschen auf Altenheimplätze in Häusern der Wetterstein-GmbH durch eigene Maßnahmen abzusichern oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Tragerschaft, die von freien Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen gebildet wird, zu beteiligen? Zu Frage A 105: Die Absicherung des anvertrauten Geldes ist nicht nur ein Problem der älteren Menschen, die ihren Lebensabend in sogenannten Seniorenheimen verbringen möchten. Auch die Erwerbsinteressenten für Kaufeigentumsmaßnahmen und viele Mieter, die Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder auf die Miete leisten oder Mietdarlehen geben, brauchen Sicherheiten für ihre Gelder. Aus diesem Grunde dürfen alle gewerbsmäßigen Bauherren, die mit Kundengeldern bauen, nur mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis tätig werden. Sie wird nicht erteilt, wenn Bedenken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit oder die Vermögensverhältnisse bestehen, und sie wird widerrufen, falls die Voraussetzungen der Erlaubnis entfallen. Für die Gewerbeerlaubnis und ihre etwaige Rücknahme sind die unteren Verwaltungsbehörden, in der Regel die Gewerbeämter, zuständig. Sie sollen auch für die laufende Überwachung der durch die Verordnung geschaffenen Tatbestände, insbesondere also für die Überprüfung der Bestellung von Sicherheiten zuständig werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerbeerlaubnis sind am 1. Februar 1973 in Kraft getreten. Ani 1. August 1973 ist die Frist abgelaufen, in der die schon tätigen Bauherren sich bei den unteren Verwaltungsbehörden melden mußten. Deshalb kann im Augenblick noch nichts darüber gesagt werden, welche Wirkung durch die gesetzlichen Vorschriften zu erreichen ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Auswirkungen des geltenden und des entstehenden Rechtes und der Erfolg der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden abgewertet werden sollten. Sie wird die Bewährung der Vorschriften und der gegenwärtig zuständigen Behörden beobachten und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. In diesem Zusammenhang sollte dann auch geprüft werden, ob eine Bundesaufsichtsbehörde geschaffen werden könnte und sollte. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den in Ihrer Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten durch die Gewährung von Bürgschaften zu begegnen oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Trägerschaft zu beteiligen. Eine Bürgschaftsgewährung käme allenfalls im Rahmen der Bürgschaftsprogramme der einzelnen Bundesländer in Betracht; auch eine Beteiligung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur von den Ländern übernommen werden. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage.


Rede von Rainer Offergeld
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.

(Abg. Kiep: Erst Behauptungen aufstellen und dann keine Zwischenfrage zulassen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Auf diese Widersprüchlichkeiten der Opposition kann sich jeder seinen Reim machen. Das konjunkturpolitische Abc des Herrn Strauß lautet etwa so: In Monaten ohne r, also von Mai bis August, wird gesagt, daß ein Konjunkturzuschlag erhoben werden soll, in Monaten mit r, d. h. ab September, wird eine Steuerermäßigung versprochen. Das ist Ihr konjunkturpolitisches Abc.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dabei verstehe ich sehr wohl, meine Herren von der Opposition, daß man unter taktischen Gesichtspunkten Anlaß hat, heutzutage massive Steuerermäßigungen vorzuschlagen und zu versprechen. Denn
eben jetzt — die Zahlen des Monats September liegen vor — zeigen sich die ersten deutlichen Erfolge der Stabilitätspolitik der Bundesregierung. Nachdem die Steigerungsrate des Lebenshaltungskostenindexes im Juni — darüber haben Sie sich so sehr aufgeregt — noch 7,9 % betragen hatte, ist sie im Juli und im August schon deutlich zurückgegangen. Wir haben für September bereits eine Zahl von 6,4 % und sind damit zu einer deutlichen Minderung der Preissteigerungsrate gelangt. Die Bundesrepublik gehört damit wiederum zu den westlichen Industriestaaten mit der niedrigsten Preissteigerungsrate. Das muß, wenn wir hier über die wirtschaftspolitische Situation diskutieren, auch einmal gesehen werden.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: „Bei 4 % wird es ernst" !)

Die Erfolge der Bundesrepublik sind dann besonders deutlich, wenn wir sehen, wie gerade im zweiten Halbjahr in den anderen Staaten die Preiserhöhungsrate massiv größer geworden ist als im ersten Halbjahr.
Bei dieser Gelegenheit muß man auch den immer wieder vorgetragenen tendenziösen Berechnungsbeispielen entgegentreten, in denen behauptet wird, daß den Arbeitnehmern in diesem Jahr kein realer Einkommenszuwachs verschafft werden könne. Bei diesen Berechnungen wird fälschlicherweise immer von einer Preissteigerungsrate von 8 % ausgegangen. In Wirklichkeit werden wir für das gesamte Jahr unter 7 % landen.
Dann wird eine Einkommenssteigerung von 8,5 % dagegengerechnet, was ebenfalls falsch ist. Wir werden in diesem Jahr Einkommenssteigerungen von 12 bis 13 % haben. Das ergibt immerhin reale Einkommenszuwächse von 2, 3, vielleicht sogar von einigen Zehnteln Prozent mehr bis zum Ende dieses Jahres

(Abg. Gerster [Mainz] : Sagen Sie mal konkret, wo!)

Auch dies ist ein Erfolg der Konjunkturpolitik dieser Bundesregierung; denn damit sah es zu Beginn dieses Jahres ganz anders aus.

(Beifall bei der SPD.)

Zu Beginn dieses Jahres — ich erinnere an das Sachverständigengutachten — wurde auch eine massive Gewinnexplosion vorhergesagt. Alle verteilungspolitischen Auswirkungen und die sich dadurch ergebenden sozialen Konflikte waren für jedermann klar. Auch deswegen war unser Konjunkturprogramm im Sommer dieses Jahres mit der massiven Besteuerung im Unternehmensbereich richtig. Von der Stabilitätsabgabe bis hin zur Investitionssteuer wurde die Disparität in der Einkommensentwicklung weitgehend vermieden. Wir kommen heute zu der Erkenntnis, daß die Bruttoeinkommen aus Arbeitnehmertätigkeit wahrscheinlich ebenso oder vielleicht sogar geringfügig stärker steigen werden als die Einkommen aus Unternehmertätigkeit; auch das, meine Damen und Herren, ist ein großer Erfolg der Konjunkturpolitik dieser Regierung.
Durch den Gesetzentwurf, der hier von Herrn Strauß begründet wurde, verspielt die Opposition, meine ich, die letzten Reste — falls sie überhaupt



Offergeld
noch vorhanden waren — ihrer innenpolitischen Glaubwürdigkeit. Wie will man denn dem Bürger draußen klarmachen, daß gleichzeitig einerseits noch Stabilitätszuschlag und Investitionssteuer erhoben werden und andererseits massive steuerliche Entlastungen gewährt werden sollen?

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Das lassen Sie unsere Sorge sein! — Abg. Strauß: Machen Sie doch das für Januar 1975 klar!)

Das ist doch das Prinzip, Herr Strauß, gleichzeitig auf das Bremspedal und auf das Gaspedal zu treten. Nicht nur im Straßenverkehr, auch in der Konjunkturpolitik kann das nur schlecht ausgehen. Das ist ja geradezu schizophren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das kann selbst Herr Strauß mit seiner Dialektik dem Mann auf der Straße nicht klarmachen.

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Seien Sie unbesorgt!)

Sie selbst, Herr Strauß, zahlen wahrscheinlich einerseits Stabilitätsabgabe, und auf der anderen Seite wollen Sie sich durch dieses Steuerpaket steuerliche Erleichterungen verschaffen. Wo bleibt denn da die konjunkturpolitische Vernunft?

(Abg. Kiep: Dann hat auch Ihr Bundeskanzler keine Vernunft!)

Alle Sachverständigen, auch das IFO-Institut, das Herr Strauß hier so genüßlich zitiert hat — wenn man schon zitiert, dann sollte man auch dazusagen, daß das IFO-Institut vor Steuererleichterungen gewarnt hat —, die Bundesbank, die Sozialpartner in der Konzertierten Aktion, sie alle empfehlen ein striktes Weiterführen der Stabilitätspolitik. Das Argument, Herr Strauß, daß Steuererleichterungen die Tarifverhandlungen beeinflussen würden, werden Sie doch selber nicht ganz ernst nehmen. Auch da kann man sich auf den Hinweis auf die Äußerungen der Sozialpartner bei der Konzertierten Aktion beschränken.
Wenn der ökonomische und konjunkturpolitische Sachverstand bei der Opposition nicht ganz abhanden gekommen ist — und das will ich nicht annehmen —, dann weiß die Opposition allerdings, daß dieser Gesetzentwurf der massive Versuch ist, die Stabilitätspolitik der Bundesregierung zu unterlaufen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dies ist kein Inflationsentlastungsgesetz, Herr Strauß, sondern das ist ein Inflationsförderungsgesetz, was Sie uns hier vorlegen.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Das ist ein sehr gewagter Ausdruck! — Abg. Dr. Wagner [Trier] : Er weiß es nicht besser!)

Dann noch einige Anmerkungen zur Finanzierungsseite der öffentlichen Haushalte; auch hierüber haben Sie sich verbreitet, Herr Strauß. Was Sie hier in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs schreiben, das ist nun das Abstruseste, was man sich vorstellen kann. Sie schreiben einmal, daß die Steuermehreinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im nächsten Jahr nach der Neuschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung im August 1973 gegenüber der vom Februar — auch das haben Sie wiederholt, das stimmt auch — 14 Milliarden DM betragen. Davon wollen Sie nach Ihrer Rechnung 8 Milliarden DM — in Wirklichkeit bringt Ihr Gesetzentwurf einen Ausfall von über 9,6 Milliarden DM; auch das ist bezeichnend — einsetzen, um — mit Ihrer Formulierung — „die heimlichen Steuererhöhungen wenigstens zu einem Teil rückgängig zu machen". Zum anderen sagen Sie, daß der Staat — das sind ja wohl auch die CDU/CSU-regierten Länder — „die inflationären Steuereinnahmen des Jahres 1974 . . . in vollem Umfang wieder ausgeben (will), wie der neue Finanzplan der Bundesregierung für die Jahre bis 1977 ausweist".
Dazu sind einige ganz nüchterne Tatsachenfeststellungen notwendig.
Erstens hat die Bundesregierung am 5. September dieses Jahres den Ausgaberahmen des Bundeshaushaltes 1974 auf 134,4 Milliarden DM festgelegt und hat zu seiner Finanzierung die Steuereinnahmen des Bundes auf Grund der August-Schätzungen — darauf kommt es an — veranschlagt. Der Ausgabenzuwachs des Bundeshaushalts — bei aller Fragwürdigkeit dieser Größe im Hinblick auf die konjunkturpolitischen Auswirkungen des Haushalts — bewegt sich mit 10,5 % im Gleichschritt mit der Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts von 1974 und trägt somit stabilitätspolitischen Erfordernissen durchaus Rechnung.
Zweitens. Die Einnahmenseite des Bundeshaushalts 1974 enthält zudem eine minimale Nettokreditaufnahme von nur 2,3 Milliarden DM. Sie liegt somit noch unter dem Ansatz des Jahres 1973.
Drittens. Falls im Verlaufe des Etatjahres 1974 über die Auguststeuerschätzungen hinaus höhere Steuern eingehen, wird der Bund diese nicht zusätzlich verausgaben, wie Herr Strauß unterstellt, sondern er wird sie stabilitätsgerecht bei der Bundesbank festlegen. Auch dazu hat sich die Bundesregierung verpflichtet. Die Bundesregierung hat außerdem, wie die Opposition auch wissen sollte den Entwurf einer Schuldendeckelverordnung für 1974 ausgearbeitet, den sie mit den Bundesländern im Finanzplanungsrat abstimmen wird.
Das sind die Tatsachen für den Bund; d. h. von einer Wiederausgabe inflationärer Steuermehreinnahmen kann für diesen Teil der öffentlichen Haushalte überhaupt keine Rede sein.
Nun muß man aber in diesem Zusammenhang einige Fragen an die Opposition richten. Man muß die Opposition fragen, was sie eigentlich mit dem Bundeshaushalt 1974 machen will, wenn nun plötzlich über 4 Milliarden DM für den Bundeshaushalt an Einnahmen fehlen. Der Begründung zu diesem „Inflationsförderungsgesetz" kann man ja nur entnehmen, daß Ihnen die Mehrausgaben des Bundeshaushaltes zuviel sind. Davon muß man doch konkret ableiten, daß Ihnen etwa die 3,6 Milliarden DM Mehrausgaben für die Träger der sozialen Rentenversicherung zuviel sind. Daraus muß man auch konkret ableiten, daß Ihnen die Mehrausgaben von 1,1 Milliarden DM zur Verbesserung der Kriegs-



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opferversorgung zuviel sind. Davon muß man etwa ableiten, daß Ihnen die 400 Millionen DM Mehrausgaben für besondere agrarpolitische Maßnahmen auch zuviel sind.

(Abg. Dr. Althammer: Alte Masche!)

— Ja, Herr Althammer, „alte Masche" : Bei Ihnen ist es eine alte Masche, ständig Minderausgaben zu fordern, dann aber in jedem konkreten Fall Mehrausgaben zu verlangen. Das ist in der Tat eine alte Masche.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich habe drei Bereiche genannt: Sozialversicherungsträger, Kriegsopferversorgung, Agrarpolitik. Das sind drei Bereiche, in denen Sie der Bundesregierung bislang immer zu große Sparsamkeit vorgeworfen haben. Da sehen wir massive Mehrausgaben für das nächste Jahr vor. Offenbar sind Sie jetzt anderer Ansicht: Sie wollen sparsamer sein als die Bundesregierung. Wir nehmen diesen erneuten Sinneswandel mit Interesse zur Kenntnis, wahrscheinlich auch die davon Betroffenen.
Was die öffentlichen Haushalte anbetrifft, muß man die Opposition weiter fragen, wie sie denn nun zu den Erklärungen des von der CSU regierten Landes Bayern und wie sie zu den Erklärungen der noch CDU-regierten Länder Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg stehen, die ihre jetzigen Steuereinnahmen für nicht ausreichend halten. Herr Filbinger, Herr Stoltenberg — verlangen unisono eine Erhöhung um 5 % des Umsatzsteueranteils der Bundesländer, sprich in Klartext: für das nächste Jahr 3 Milliarden DM mehr für die Bundesländer. Und Sie muten mit Ihrem Gesetzentwurf dem Bund Mindereinnahmen von 4,1 Milliarden DM, den Ländern — Ihren Bundesländern, die sich ja in ach so argen Finanznöten befinden — Mindereinnahmen von 4,1 Milliarden DM und den Gemeinden nochmals Mindereinnahmen von 1,4 Milliarden DM zu.
Wie soll denn das alles auf einen Nenner gebracht werden? Hat sich denn Herr Strauß mit Herrn Goppel, mit Herrn Filbinger, mit Herrn Stoltenberg und Herrn Kohl über dieses sein konjunkturpolitisches Sofortprogramm — Wunderprogramm — einmal verständigt, oder rechnen denn diese Landesfürsten, die sich dazu überhaupt nicht äußern, schlicht damit, daß die Regierungskoalition aus ihrer Verantwortung heraus diese Gesetzentwürfe schon ablehnen werde?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

An wen sollen wir uns halten, Herr Strauß, an Sie, die CDU/CSU in diesem Hause, oder an die CDU/CSU draußen im Lande? Beides miteinander, was hier im Haus und draußen im Lande gefordert wird, geht doch nicht. Was muten Sie denn den Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung Ihres Gesetzentwurfes 1974 zu? Sollen sie sich stärker verschulden?
Aber offenbar machen Sie es sich ja ganz leicht: Die CDU/CSU im Bund fordert, was ja immer sehr populär ist, Steuersenkungen, also verminderte Einnahmen, und zugleich höhere staatliche Leistungen, also höhere Ausgaben. Den Ländern und Gemeinden soll der Bund zur Finanzierung der Staatsaufgaben ebenfalls das Geld geben. Aber wo der Bund bleibt, wie wir die soziale Sicherheit, wie wir die innere Sicherheit, wie wir die äußere Sicherheit garantieren können, das wiederum ist der Opposition offenkundig egal.
So primitiv, meine ich, geht es nicht. Das nimmt Ihnen draußen auch der kleine Mann, der — ich gestehe es wohl — oft Schwierigkeiten hat, das taktische Ränkespiel der Opposition zu durchschauen, nicht ab.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dabei müssen wir natürlich von seiten der Regierungskoalition durchaus eingestehen, daß es nicht immer ganz einfach ist, im gegenwärtigen Zeitpunkt Steuerermäßigungen abzulehnen. Sicherlich verspüren auch wir darüber ein Unbehagen, daß gerade die Lohnsteuer so explosionsartig zunimmt; denn durch diese Lohnsteuer zahlen auch die Arbeitnehmer — das sehen wir sehr wohl — ihren Anteil zur Stabilität. Wir haben deswegen auch großes Verständnis für die immer wieder vorgetragenen Forderungen nach Steuersenkungen und Steuerreform. Aber wir wissen auch, daß es gerade und vor allem im Interesse der Arbeitnehmer liegt, daß wir etwas gegen die hohen Preissteigerungsraten tun. Daher werden wir von diesem Stabilitätsprogramm nicht ablassen, bevor wir nicht über dem Berg sind, und wir werden das süße Gift dieses Zehn-MilliardenSteuererleichterungspaketes nicht entgegennehmen.
Aber ich meine, noch ein weiterer Punkt ist in diesem Zusammenhang wichtig. Auch wenn der Herr Strauß sich hier als ein steuerpolitisches Unschuldlamm in einen Schafspelz kleidet, wissen wir ganz genau, worum es ihm bei diesem Zehn-MilliardenPaket geht.

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Ein Lamm im Schafspelz? — Abg. Kiep: „Wolf im Schafspelz" !)

— Ein Lamm im Schafspelz, ja. In Wirklichkeit ist es ein Wolf im Schafspelz, das wissen auch Sie.
Mit diesem Zehn-Milliarden-Paket geht uns die gesamte notwendige Manövriermasse für eine echte, strukturverändernde Steuerreform verloren. Mit diesen Vorwegmaßnahmen würde das bisherige Steuersystem festgeschrieben, das mit dem Prinzip „Wer hat, dem wird gegeben" am besten gekennzeichnet ist. Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur ein Inflationsförderungsgesetz

(Abg. Strauß: Da haben Sie die falsche Rede mitbekommen!)

— Herr Strauß, das wissen Sie bei Ihrer Pfiffigkeit ganz genau —, dieser Gesetzentwurf ist auch ein Steuerreformyerhinderungsgesetz. Auch das müssen wir ganz klar sehen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wenn diese 10 Milliarden DM weg sind, haben wir nicht mehr die 4 bis 5 Milliarden DM Manövriermasse, die wir für einen sozialen Familienlastenausgleich benötigen. Wenn diese 10 Milliarden DM weg sind, haben wir auch nicht mehr die Mittel, die wir



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im nächsten Jahr für eine gezielte Entlastung der unteren und mittleren Einkommen benötigen.
Herr Strauß, Sie hätten die Energie, die Sie hier für das Roulett-Spiel der Opposition eingesetzt haben, besser verwenden sollen; denn es war ein Roulett-Spiel, bevor dieser Gesetzentwurf hier auf den Tisch kam. Das war ein Roulett-Spiel mit vielen Mitspielern: eine Höcherl-Kommission, das CDU-
Präsidium, die CDU/CSU-Fraktion, aber auch Herr Filbinger und Herr Stoltenberg sind nicht zu vergessen. Das war ein Roulett-Spiel mit offenem Ausgang.

(Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Kiep: Da spielt sogar der Bundeskanzler mit! Sie vergessen den Bundeskanzler! — Zuruf des Abg. Strauß.)

— Ich spreche jetzt nur von der Opposition; der Bundeskanzler gehört nicht zu Ihnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das war ein Roulett-Spiel: ein Entlastungspaket kommt, ein Entlastungspaket kommt nicht, ein Entlastungspaket kommt früher, es kommt später, es kommt so, es kommt anders, es kommt — ja, es kommt nein, es kommt überhaupt nicht, es kommt doch. Zum Schluß gebiert dann der kreißende Berg diese wüste, häßliche Maus, die Sie uns hier präsentiert haben.

(Abg. Strauß: An diese Maus werden Sie noch lange denken!)

— Herr Strauß, vielleicht bleibt Ihnen diese Maus einmal im Halse stecken!

(Heiterkeit bei der SPD.)

Herr Strauß, diese Ihre Energie hätten Sie besser darauf verwendet, uns hier einmal ein Steuerreformkonzept der Opposition zu bieten.

(Beifall bei der SPD.)

Seit Jahren wird uns angekündigt, daß ein Konzept kommt. Herr Breidbach, der sich jetzt so amüsiert, kann eines der Sozialausschüsse vorweisen — das wissen wir —, nur kann er es in seiner Fraktion eben nicht durchsetzen.

(Beifall bei der SPD.)

Jetzt geht es im Finanzausschuß hart auf hart.

(Abg. Strauß: Wir reden jetzt über den 1. Januar 1974!)

Wir würden gern einmal wissen, was Sie in der Steuerreform wollen. Wollen Sie das mitmachen, was wir vorgeschlagen haben, oder wollen Sie das nicht mitmachen? Meine Prognose ist ganz klar: Wir sind der Auffassung — dieser Gesetzentwurf veranlaßt und bestärkt uns in dieser Auffassung —, daß Sie diese soziale, strukturverändernde Steuerreform so, wie sie die Bundesregierung vorschlägt, blockieren wollen.

(Zuruf des Abg. Kiep.)

Wir halten diese Steuerreform für eine zentrale innenpolitische Aufgabe dieser Legislaturperiode, und gerade auch aus diesem Grunde werden wir uns nicht darauf einlassen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, der diese Steuerreform blockieren wird.
Auch wir sind der Auffassung — ich darf es wiederholen —, daß wir Steuererleichterungen gerade für mittlere und untere Einkommensbezieher dringend nötig haben; wir müssen sie allerdings dann gewähren, wenn es konjunkturpolitisch vertretbar ist. Es ist jetzt schon mit Sicherheit abzusehen, daß das Datum 1. 1. 1975 geeigneter sein wird als das Datum 1. 1. 1974, wie es die Opposition vorschlägt..
Meine Damen und Herren, aus konjunkturpolitischen, aus finanzpolitischen und aus steuerpolitischen Gründen ist dieser Gesetzentwurf der Opposition unverantwortlich. Er kann nicht ernsthaft diskutiert werden. Wir werden ihn daher ablehnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Graf Lambsdorff.