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    2109. Lohnsteuerbelastung.Wie: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 54. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Inhalt! Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen-und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1043) — Erste Beratung — Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . 3025 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 3033 A Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3036 C Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 3041 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 3046 A Dr. Ehrenberg (SPD) 3051 D Dr. Vohrer (FDP) 3054 B Vogt (CDU/CSU) 3056 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 3057 D Gaddum, Minister des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . 3062 B Höcherl (CDU/CSU) 3077 B Rapp (Göppingen) (SPD) . . . . 3080 A Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 3082 D Frau Huber (SPD) 3084 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 3085 D Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Erhöhung der Ausbeutesätze bei Kernobst und Errechnung der steuerfreien Überausbeute bei ablieferungsfähigem Branntwein Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3064 B, D, 3065 A, B, C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 3064 C, D, 3065 C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3065 A Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3065 A Frage A 40 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) : Durchführung von Kontrollbränden zur Ermittlung besonders festzusetzender Ausbeutesätze für Kernobst Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 3065 D, 3066 A, B, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . . 3066 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 3066 B Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) . . . 3066 C Frage A 121 des Abg. Böhm (Melsungen) CDU/CSU): Äußerungen des Bundesministers Bahr über den Besuch westdeutscher Bürger aus zonengrenznahen Kreisen Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 3066 D, 3067 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3067 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 3067 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3067 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 3067 B Dr. Marx (CDU/CSU) 3067 C Frage A 128 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland als BRD Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . . . 3067 D, 3068 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 3068 A, B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . . 3068 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 3068 C Frage A 55 der Abg. Frau Huber (SPD) : Möglichkeit vorzeitiger Ableistung des Ersatzdienstes Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3068 D, 3069 A Frau Huber (SPD) . . . . . . . 3069 A Fragen A 57 und 58 des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Unzumutbare Zeiträume zwischen Stellung des Antrags auf Sozialrente und erster Rentenzahlung — Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zu Vorschußzahlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3069 B, 3070 A, B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 3069 D, 3070 B, C Fragen A 59 und 60 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Änderung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes bezüglich des Mitspracherechts des Betriebsrates bei der betrieblichen Ruhegeldregelung für Pensionsrückstellungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3070 D, 3071 B, C Stahl (Kempen) (SPD) 3070 D, 3071 A, B, C Frage A 61 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Arbeitsunfälle ausländischer Arbeitnehmer infolge fehlender Bedienungsanweisungen für Maschinen in der entsprechenden Landessprache Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3071 C, 3072 A, B Dr. Geßner (SPD) . . . . . . . 3072 A Frage A 63 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Ausdehnung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes auf Kinder in Kinderkrippen, Krabbelstuben und Kinderbetreuungsstätten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 3072 B, C Dr. Holtz (SPD) 3072 C Frage A 107 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU): Förderung der Wohnraumversorgung der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigten Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 3072 D, 3073 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 3073 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 3073 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3073 D Fragen A 66 und 67 des Abg. Horn (SPD) : Ausbildung der Soldaten als Prüfer für Luftfahrtgerät und Bewertung dieser Tätigkeit im Vergleich zum Tarifvertrag über die Eingruppierung in gleicher Tätigkeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 A Frage A 68 des Abg. Pfeffermann (CDU/ CSU) : Verdacht des DGB, Kreis Darmstadt, betr. Einziehung von Jugendvertretern zum Zwecke der Verkürzung ihrer Amtszeit Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3074 C, D Pfeffermann (CDU/CSU) 3074 D Frage A 69 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums betr. Einladungen der chinesischen Botschaft in Bonn an höhere Offiziere des Ministeriums Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 3075 A, B Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 3075 A, B Frage A 81 des Abg. Hoffie (FDP) : Verbot der Kinderbeförderung auf Vordersitzen in Personenkraftwagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3075 C, D, 3076 A Hoffie (FDP) . . . . . 3075 D, 3076 A Frage A 85 des Abg. Lemmrich (CDU/ CSU) : Gründe für Nichtbefassung des Deut- schen Bundestages mit dem Verkehrs- programm „Der Mensch hat Vorfahrt" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 B, C Lemmrich (CDU/CSU) . . 3076 B, C Fragen A 86 und 87 des Abg. Ollesch (FDP) : Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im deutsch-niederländischen Güterkraftverkehr Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 3076 D, 3077 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 3077 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 III Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucks ache 7/1036) Dürr (SPD) .. . 3087 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 3088 A Möllemann (FDP) . . . . . . . 3089 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 3089 D Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 7/1037) Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3090 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 3091 B Liedtke (SPD) 3092 A Groß (FDP) 3092 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vermögensteuerrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/1003) — Erste Beratung — Halfmeier (SPD) . . . . . . . . 3093 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 3094 C Zywietz (FDP) 3095 B Dr. Heinsen, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 3096 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) 3096 B Entwurf eines Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugfahrleistungen 1974 (Drucksache 7/1005) — Erste Beratung — . . . . . . . . 3096 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Abg. Breidbach, Dr. Blüm, van Delden, Vogt, Dr. Schulze-Vorberg, Kroll-Schlüter, Link, Pfeffermann u. Gen.) (Drucksache 7/874 [neu]) — Erste Beratung — Breidbach (CDU/CSU) . . 3096 D, 3100 D Dr. Farthmann (SPD) 3097 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 3099 C Große Anfrage betr. Städtebau und Städtebaupolitik (Abg. Dr. Schneider und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen 7/881, 7/962) Dr. Schneider (CDU/CSU) 3101 D, 3128 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 3108 D Conradi (SPD) . . . . . . . . 3112 B Mick (CDU/CSU) 3115 D Engelhard (FDP) 3118 B Schwedler (SPD) 3120 C Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) . 3122 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 3125 C Henke (SPD) . . . . . . . . 3129 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/271); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1021), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/719 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . 3130 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekosten- und Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache 7/283); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/1052), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/1038) — Zweite und dritte Beratung — 3131 A Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 60 — Allgemeine Finanzverwaltung — (Drucksachen 7/848, 7/ 1007) . . . . . . . . . . 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 12 — Bundesminister für Verkehr — (Drucksachen 7/834, 7/1015) 3131 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — (Drucksachen 7/847, 7/1020) 3131 C Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung über die Veräußerung einer 1;9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksachen 7/772, 7/1016) . . . . 3131 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/595, 7/1017) 3131 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken (Drucksachen 7/282, 7/1018) 3132 A Nächste Sitzung 3132 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 3133* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ratifizierung des Brüsseler Übereinkommens über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen . . 3133* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Notariatskosten beim Eigentumsübergang landwirtschaftlich genutzter Grundstücke durch Erbfolge und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen 3134* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/1044 — des Abg. von Schoeler (FDP) : Vorbereitungen der Bundesländer zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten und zur Schaffung der notwendigen Zahl von Plätzen in solchen Anstalten 3134* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung — Vorliegen konkreter Vorarbeiten und wesentlicher Inhalt der Reform . . . . 3134* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Zimmermann (CDU/CSU) : Gesamtsumme der in Chile verstaatlichten oder enteigneten Vermögen von Deutschen und Ausgleichsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland 3135* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vahlberg (SPD) : Verstöße von Wohnungsvermittlern gegen § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung und Ahndung dieser Verstöße 3135* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 56 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Verbesserung der allgemeinen Lage der Schauspieler ... . 3135* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Vogelsang (SPD) : Wahlmöglichkeit der Knappschaftsversicherten beim Eintritt des Versicherungsfalles bezüglich der Krankenkasse 3136* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung ihres Aktionsprogramms zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer 3136* C Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 65 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorverlegung des Dienstschlusses der Wehrpflichtigen an Freitagen 3137* B Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Einrichtung von Entziehungsanstalten für Jugendliche 3137* D Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Zebisch (SPD) : Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe 3138* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 82 und 83 — Drucksache 7/1044 — der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Überprüfung der Notwendigkeit von Investitionen im Straßenbau 3138* D Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Vorarbeiten zum Saarausbau 3139* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 105 und 106 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Immer (SPD) : Schaffung einer Bundesaufsicht für die Finanzierung von Altenheimen 3139* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3025 54. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 8. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 4. 10. Dr. von Bismarck 4. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Collet 14. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Dr. Eyrich 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Hornhues 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Dr. Mikat 5. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27.10. Dr. Penner 5. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) 6. 10. Frau Schroeder (Detmold) 4. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schweitzer 4. 10. Seefeld ' 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 22) : Wann gedenkt die Bundesregierung das Brüsseler Obereinkommen über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen von 1962 dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen, und welche Gründe haben die Bundesregierung zu der bisherigen Verzögerung veranlaßt? Die Bundesregierung beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Vertragsgesetzes zu dem internationalen Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen zu Beginn des Jahres 1974 vorzulegen. Das bisher einzige deutsche Reaktorschiff, „Otto Hahn", ist im Jahre 1968 in Dienst gestellt worden. Vor diesem Zeitpunkt bestand wenig Interesse an einer Ratifizierung des Übereinkommens, da dieses nur in Kraft tritt, wenn unter der Flagge wenigstens eines Vertragsstaates ein Reaktorschiff betrieben wird, und da alle Staaten mit Reaktorschiffen erklärt hatten, daß sie das Übereinkommen nicht ratifizieren werden. Nach Indienststellung der „Otto Hahn" bemühte sich die Bundesregierung zunächst, mit den Staaten, die für einen Besuch des Schiffes in Frage kommen, zweiseitige Abkommen abzuschließen; dieses Verfahren war früher auch von den USA für deren Reaktorschiff „Savannah" gewählt worden. Dies erschien vor allem deshalb zweckmäßig, weil eine Umfrage bei den maßgebenden Staaten wenig Bereitschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 ergeben hatte. Da die Verhandlungen über die zweiseitigen Abkommen sich als zeitraubender und schwieriger erwiesen haben als zunächst angenommen worden war, erschien später doch der Weg der Ratifizierung des Übereinkommens von 1962 erfolgversprechender. Nach den bisherigen Verhandlungen besteht nunmehr auch die Hoffnung, daß die Staaten das Übereinkommen ratifizieren werden, die von der „Otto Hahn" angelaufen werden sollen; bisher ist das Übereinkommen nur von Portugal, Madagaskar und der Demokratischen Republik Kongo ratifiziert worden. Die Vorbereitung des Vertragsgesetzes erwies sich als schwierig, weil das Übereinkommen von Grundsätzen des deutschen Atomrechts abweicht. 3134* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Dabei muß insbesondere darauf geachtet werden, daß der haftungsrechtliche Schutz der Bevölkerung gegen nukleare Risiken von Reaktorschiffen möglichst weitgehend an den gegenüber dein Übereinkommen höheren Haftungs- und Deckungsstandard des deutschen Atomrechts angepaßt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A. 23) : Trifft es zu, daß beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken die Wertberechnung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des .Justizkostenrechts vorn 28. Dezember 1968 (BGBl, I S. 1458) auf der Grundlage des Verkehrswerts erfolgt, daß der Verkehrswert damit auch zur Basis für die Berechnung der Notarialskosten herangezogen wird und daß dadurch beispielsweise beim Eigentumsübergang im Wege des Erbgangs stark erhöhte Notariatskosten (his zum 10fachen des Betrags, der hei der Zugrundelegung des Einheitswerts anfallen würde) entstehen, obwohl der Verkehrswert beim Eigentumsübergang durch Erbfolge ein weitgehend unrealistischer Wert ist, und wenn ja, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den besonderen in der Landwirtschaft bestehenden Verhältnissen durch einen Vorschlag zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen? 1. Es trifft zu, daß für die Wertberechnung beim Eigentumsübergang von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken § 19 der Kostenordnung in der Fassung des Artikels 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Justizkostenrechts maßgebend ist. Hiernach ist der Regelwert der Verkehrswert. Dieser gilt auch für die Notargebühren. Dadurch entstehen höhere Notargebühren, als nach dem früheren Recht, weil damals grundsätzlich der Einheitswert maßgebend war. 2. Der Neufassung des § 19 der Kostenordnung lag das Bestreben zugrunde, den Geschäftswert der Kostenordnung stärker dem wirklichen Wert des Geschäftsgegenstandes anzunähern. Dieses Bestreben hat in der Vorschrift zutreffenden Ausdruck gefunden. Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß die Vorschrift für die Landwirtschaft nicht zumutbar ist. Ihre Auswirkungen werden aber weiterhin sorgfältig beobachtet werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/1044 Frage A 26) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die zur Zeit von den Bundesländern erfolgenden Vorbereitungen zur Einrichtung von sozialtherapeutischen Anstalten bzw. die bereits laufenden Arbeiten in einigen wenigen Anstalten dieser Art nicht ausreichen um sicherzustellen, daß bei Inkrafttreten des § 65 StGB in der Fassung des 2. Slrafrechisreformgesetzes die notwendige Zahl von Plätzen in solchen Anstalten zur Verfügung stehen wird? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Einrichtung sozialtherapeutischer Anstalten eine be- sonders wichtige kriminalpolitische Aufgabe ist und daß große Anstrengungen unternommen werden müssen, um eine sozialtherapeutische Behandlung der dafür geeigneten Straftäter zu gewährleisten. Sie erkennt an, daß die Länder in den vergangenen Jahren bedeutsame Schritte unternommen haben, um diesem Ziel näher zu kommen; die Einrichtung von Versuchsanstalten hat sich als zweckmäßig und nützlich erwiesen. Die Bundesregierung verkennt andererseits nicht, daß das vom Zweiten Gesetz zur Reform des Strafrechts vorgezeichnete Programm der sozialtherapeutischen Behandlung eines großen Täterkreises die Länder nicht nur in finanzieller, sondern auch in personeller und organisatorischer Hinsicht vor schwierige Probleme stellt. Die Bundesregierung hat deswegen Verständnis dafür gehabt, daß auf Anregung der Länder nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten der Vorschriften über die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt aufgrund des Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts auf den 1. Januar 1978 verschoben worden ist. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenwirken aller Beteiligten Lösungen gefunden werden, die den Anforderungen der von der Bundesregierung vertretenen Kriminalpolitik entsprechen. Die Bundesregierung hat - sich in vielfachem Meinungsaustausch mit den Ländern davon überzeugen können, daß auch die Länder eine dieser Zielsetzung entsprechende Lösung anstreben. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 27 und 28) : Erwägt die Bundesregierung über das erste Strafverfahrensreformgesetz hinaus in absehbarer Zeit eine Reform des Wiederaufnahmerechts der Strafprozeßordnung, da, wie häufig schon, auch jetzt wieder am Fall Brühne -die Mangelhaftigkeit des gel-tendon Wiederaufnahmerechts deutlich geworden ist? Wenn ja, welche konkreten Vorarbeiten liegen vor, und was wird der wesentliche Inhalt der beabsichtigten Reform sein? Zu Frage A 27: Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ist nur erster Schritt zu einer umfassenden Erneuerung dieses Rechtsgebiets. Ziel der in dem Entwurf enthaltenen Bestimmungen über die Wiederaufnahme ist es vor allem, dem zu Unrecht Verurteilten, der ein Wiederaufnahmeverfahren betreiben möchte, aber das für einen erfolgversprechenden Antrag erforderliche Material noch nicht vollständig zusammentragen konnte, eine Hilfe zu geben. Eine weitergehende Verbesserung der Vorschriften über die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens wird durch die im Ersten Gesetz zur Reform des Strafverfahrensrechts enthaltenen Vorschläge nicht überflüssig. Insbesondere die Prüfung der Frage, in wel- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3135' cher Weise die Wiederaufnahmegrunde zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO) ergreifende Neuregelung erforderlich ist, setzt jedoch umfangreiche Vorarbeiten voraus, die angesichts der schwieriger Problematik der zu regelnden Materie und ihre] Verflechtung mit Fragen des erstinstanzlichen Verfahrens und des Rechtsmittels mit besondere] Gründlichkeit geleistet werden müssen. Zu Frage A 28: Der Strafrechtsausschuß der Bundesrechtsanwaltskammer und die Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes haben sich bereits mit der Reform des Wiederaufnahmerechts befaßt und konkrete Vorschläge gemacht. Auch die aus Vertretern des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen gebildete Arbeitsgruppe „Strafverfahrensreform" hat in mehreren Sitzungen Reformfragen aus dem Bereich der Wiederaufnahme erörtert. Schließlich hat das Bundesministerium der Justiz selbst Untersuchungen eingeleitet, die von drei erfahrenen richterlichen Praktikern vorgenommen werden. Dabei werden abgeschlossene Verfahren ausgewertet, in denen Wiederaufnahmeanträge auf sofortige Beschwerde vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen worden sind, weil die Voraussetzungen des § 359 Nr. 5 StPO nicht vorgelegen haben. Diese Untersuchungen erstrecken sich zunächst auf sämtliche einschlägige Verfahren des Jahres 1970; das sind etwa 200. Diese Untersuchung wird voraussichtlich binnen Jahresfrist zum Abschluß gebracht werden können. Der noch zu erwartende 3. Band der „Fehlerquellen im Strafprozeß" von Professor Karl Peters, der mit der Forschungsstelle für Strafprozeß und Strafvollzug an der. Universität Tübingen über 1000 abgeschlossene Verfahren untersucht hat, wird weitere wertvolle Hinweise für eine Reform geben. Die aus allen diesen Vorarbeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in einem Referentenentwurf eines weiteren Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts ihren Niederschlag finden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/10044 Frage A 43) : Wie hoch ist die Gesamtsumme der unter der Präsidentschaft Allende in Chile verstaatlichten oder — u. a. durch illegale Landbesetzungen — enteigneten Vermögen von Deutschen, und in welcher Form und Höhe wurden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Ausgleichsansprüche geltend gemacht? Die Maßnahmen der chilenischen Regierung haben nicht nur Enteignungen im eigentlichen Sinn Zulu Gegenstand gehabt. Auch durch Maßnahmen anderer Art, z. B. Transferbeschränkungen, ist es zu Vermögensverlusten gekommen. Einen genauen Überblick über das in Chile verlorengegangene deutsche Vermögen hat die Bundesregierung jedoch nur insoweit, als sie für Kapitalanlagen deutscher Investoren in Chile Garantien zur Absicherung des politischen Risikos übernommen hat. Der Bund hat Kapitalanlagegarantien in Höhe von insgesamt 34 801 060,— DM übernommen. Bisher sind Entschädigungsansprüche in Höhe von rd. 10,5 Mio DM angemeldet worden. Es handelt sich hierbei um Ansprüche aus Garantien des Bundes für Kapitalanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Haushaltsgesetz 1973. Bisher wurden vom Bund Entschädigungen in Höhe von 3 016 980,81 DM gezahlt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß darüber hinaus auch nicht durch Kapitalanlagegarantien abgesicherte deutsche Investoren Vermögensschaden erlitten haben. Über das Ausmaß des Verlustes stehen jedoch keine Unterlagen zur Verfügung. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 45) : Trifft es zu, daß von zahlreichen gewerblich tätigen Wohnungsvermittlern in der Bundesrepublik Deutschland ständig gegen die zwingende Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745, 1748) verstoßen wird, und wenn ja, sind der Bundesregierung Intormalionen darüber zugänglich, ob und in welchem Ausmaß bislang von der Möglichkeit einer Ahndung von Verstößen gegen diese Vorschrift gemäß § 8 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung Gebrauch gemacht worden ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Vermittler von Wohnräumen entgegen der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz in der Werbung und insbesondere in Zeitungsinseraten die Angabe von Mietpreisen unterlassen. Häufig wird es unterlassen, auf die vom Wohnungssuchenden neben dem Mietzins zusätzlich zu erbringenden Nebenleistungen hinzuweisen. Anstelle der vorgeschriebenen Angabe der Berufsbezeichnung des Wohnungsvermittlers finden sich oft lediglich Abkürzungen, die auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband hinweisen. Über das genaue Ausmaß dieser Verstöße, die Anzahl der abgeschlossenen Bußgeldverfahren und die Höhe der im einzelnen verhängten Bußgelder liegen der Bundesregierung jedoch keine Angaben vor. Auch die Länder haben z-. Z. noch kein genaues statistisches Material hierüber. Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 56) : 3136* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 Ist der Bundesregierung bekannt, daß im September 1971 nur 2334 Schauspieler und 1246 Schauspielerinnen — insgesamt also 3580 — im Engagement waren, ihnen gegenüber aber 5146 engagementsuchende Schauspieler standen, die sogenannte Dunkelziffer nicht gemeldeter Arbeitsloser oder in anderen Berufen zeitweilig tätiger Schauspieler nach Schätzung von Fachleuten darüber hinaus 10 (100-15 000 betragen soll, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die allgemeine Lage dieser Berufsgruppe zu verbessern? Die von Ihnen genannten Zahlen zur Arbeitsmarktsituation der Schauspieler stimmen mit den Angaben überein, die der Bundesregierung vorliegen. Diese Daten sind allerdings interpretationsbedürftig: Bei den genannten 3 580 Schauspielern im Engagement handelt es sich lediglich um diejenigen, die in der Spielzeit 1971/72 bei den Bühnen unter Vertrag standen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten bei Fernsehen und Funk, sowie beim Film sind darin nicht enthalten. Zum anderen ist die Zahl der Arbeitsuchenden nicht mit der Zahl der tatsächlich Arbeitslosen identisch. Dies gilt in besonderem Maße für Berufe mit hoher Mobilität, wie es der Schauspielberuf ist. Demnach läßt sich aus der Zahl der engagementsuchenden Schauspieler allein kein zureichender Rückschluß auf die tatsächliche Beschäftigungssituation ziehen. Zum 30. September dieses Jahres wurde im übrigen von der Bundesanstalt für Arbeit eine Sondererhebung über die Arbeitslosen durchgeführt, die auch Auskunft über die Berufe geben wird. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Daten nachzuliefern, sobald sie mir vorliegen. Um weitere gesicherte Informationen zu erhalten, hat die Bundesregierung die Arbeitsmarktsituation für Schauspieler zum Gegenstand des Forschungsprogramms zur Künstlerenquete gemacht. Hierbei soll vor allem versucht werden, die tatsächliche Beschäftigungslage zu erhellen und die Gründe für ein vorhandenes Ungleichgewicht aufzudecken. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Anhaltspunkte dafür geben, ob und welche Maßnahmen auf diesem Gebiet zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, daß die Ausweitung des Stellenangebots im wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich der Länder bzw. Gemeinden fällt. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit auch darauf aufmerksam machen, daß die Bundesanstalt für Arbeit ihre Vermittlungseinrichtungen auf diesem Gebiet erst in jüngster Zeit den modernen Erfordernissen angepaßt hat und weiter anpassen wird. Ich werde dem Präsidenten der Bundesanstalt im übrigen von dem Interesse an dem Ausbau der Vermittlungstätigkeit, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, Mitteilung machen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 62) : Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament vorzuschlagen, die gesetzlichen Bestimmungen dahin gehend zu ändern, daß auch der Versicherte der Knappschaft beim Eintritt des Versicherungsfalls wählen kann, bei welcher Krankenkasse er Mitglied werden oder bleiben will, wie das bei den Versicherten der Arbeiter- und Angestelltenvesicherung möglich ist? Die Bundesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen. Hierbei wird auch darüber entschieden, ob Bezieher einer Rente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung weiterhin Mitglied der Krankenkasse bleiben können, der sie vor der Rentenantragstellung angehört haben, oder ob für die Krankenversicherung dieser Rentner ausschließlich die Bundesknappschaft zuständig bleiben muß. Die Entscheidung hängt davon ab, wie künftig die Krankenversicherung der Rentner finanziert wird. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 64): Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in Verwirklichung ihres Aktionsprogramms vom 6. Juni 1973 zur Verbesserung der Ausbildung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer? Bereits vor Verabschiedung des Aktionsprogramms vom 6. 6. 1973 zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat die Bundesregierung vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungschancen ausländischer Kinder und Jugendlichen eingeleitet. Diese Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 3. 12. 1971 für die schulische Förderung ausländischer Kinder zu sehen. Die Maßnahmen der Länder werden von der Bundesregierung unterstützt durch Modellversuche und Projekte der Bildungsforschung. Dabei geht die Bundesregierung davon aus, daß sowohl die Eingliederung in das deutsche Schulsystem als auch die Förderung der Rückkehrfähigkeit durch muttersprachlichen Unterricht gleichrangige Ziele darstellen. Obwohl die Doppelnatur der bildungspolitischen Zielsetzung — Förderung der Eingliederung, aber auch Offenhalten der Rückkehr — große schulische und psychologische Probleme aufwirft, kann mit einer Verbesserung der Bildungschancen auch ausländischer Kinder gerechnet werden. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz legt die Bundesregierung bei ihren Förderungsmaßnahmen besonderes Gewicht auf solche Projekte, die das Einleben und die Eingliederung in das deutsche Schul- und Bildungswesen erleichtern. Diese Hilfe ist nämlich auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, die nach einigen Jahren in ihr Heimatland zurückkehren werden. Es wäre dem einzelnen gegenüber wie sozialpolitisch falsch, diese Kinder im Hinblick auf eine erwartete Rückkehr für mehrere, entscheidende Jahre ihrer Entwicklung einer ghettoartigen Isolierung auch im Bildungswesen zu unterwerfen. Bei der wachsenden Zahl ausländischer Arbeitneh- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3137* mer erweisen sich die außerhalb der Schule, in Familie und Nachbarschaft liegenden Kräfte nationaler Sprache, Kultur und Tradition als starkes Gegengewicht, um in Verbindung mit schulischen Sondermaßnahmen (z. B. muttersprachlicher Unterricht) auch die Fähigkeit zur Wiedereingliederung über längere Zeit zu erhalten. Von den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen nenne ich einige Beispiele: — Entwicklung eines Medienprogramms „Deutsch für Ausländer" durch das Institut für Film und Bild in München in Verbindung mit anderen Institutionen — Modellprogramme zur Fortbildung von Lehrern für den Unterricht von ausländischen Kindern — Modellprogramme mit verschiedenen Organisationsformen und Arbeitsverfahren zur Vorbereitung ausländischer Kinder auf die Eingliederung in den regulären Unterricht — Programme der Hausaufgabenhilfe, die zugleich deutsche und ausländische Kinder und Familien zusammenführen sollen — Modellversuche in der beruflichen Bildung, z. B. ein einjähriger Förderkurs bei gleichzeitiger Teilzeitbeschäftigung im Betrieb zur Vorbereitung auf ein Ausbildungsverhältnis. Die Förderung erfolgt zum Teil durch den Bundesminister für Arbeit, und Sozialordnung, zum Teil durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen eines Programms der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, daß im Bildungsgesamtplan die ausländischen Kinder und Jugendlichen bei allen Planungen berücksichtigt worden sind. Man kann davon überzeugt sein, daß die von Bund und Ländern begonnene Bildungsreform gerade den ausländischen Kindern und Jugendlichen helfen wird, ihre Lebenschancen in der Bundesrepublik wahrzunehmen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 65): Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, dem Anliegen vieler Wehrpflichtiger Rechnung zu tragen und ihnen, im Hinblick auf die enorme Verkehrsdichte auf den Straßen und die Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zum Wochenende, wenigstens zweimal im Monat am Freitag zu einem früheren Zeitpunkt als bisher dienstfrei zu gewähren, damit die weit entfernt wohnenden Wehrpflichtigen ohne Komplikationen ihren Heimatort erreichen können? Ihre Frage nach Vorverlegung des Dienstschlusses an Freitagen, um der zunehmenden Verkehrsdichte auf den Straßen und der Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu entgehen, spiegelt das Anliegen vieler Wehrpflichtiger wider. Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber bereits vor 11/2 Jahren im Mai 1972 aus Fürsorgegründen Überlegungen zur Verringerung der Belastung auf Straße und Schiene während der Verkehrsspitzen angestellt. Als Ergebnis wurde am 15. Mai 1972 eine Neuregelung des Samstagsdienstes und des Dienstschlusses an Freitagen mit einem Erlaß des Generalinspekteurs der Bundeswehr verwirklicht. Darin ist vorgesehen, daß die Kommandeure entsprechend den Notwendigkeiten in ihren Bereichen den Dienstschluß an Freitagen zwischen 14.30 und 17.00 Uhr nach Einheiten zeitlich gestaffelt befehlen können. Die dadurch ausfallenden Dienststunden sind von Montag bis Donnerstag voll nachzuholen. Der Dienstbeginn am Montag bleibt unverändert. Darüber hinaus ermöglicht der Ermessensspielraum der Disziplinarvorgesetzten nach wie vor jederzeit für Einzelfälle Abweichungen von dieser Regelung. Ausdrücklich festzustellen bleibt jedoch für die Praxis, daß bei der Handhabung dieses Erlasses die Erfordernisse des Bereitschaftsdienstes und besonders der Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Ein Anspruch auf geregelte Arbeitszeit im Sinne einer „5-Tage-Woche" für Soldaten kann jedoch nicht abgeleitet werden. Auch die „Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten" kann für die Dienst-Zeiteinteilung der Soldaten nicht verbindlich sein. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 75) : Was kann ich als Abgeordneter antworten, wenn zahlreiche Eltern mich fragen, wo es Einrichtungen der in § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes vorgesehenen Art gibt, in denen Jugendliche mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden können? Einrichtungen der von Ihnen angesprochenen Art sind solche zur Unterbringung straffällig gewordener Jugendlicher, die als Drogenabhängige oder Alkoholkranke anzusehen sind. Ihre Einweisung wird durch Gerichtsbeschluß verfügt; eine freiwillige Unterbringung ist nicht möglich. Für die Einrichtungen nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes sind die Länder allein zuständig. Grundsätzlich ist es möglich, jede geschlossene Einrichtung, in der eine Entziehungsbehandlung möglich ist, als Einrichtung nach § 93 a des Jugendgerichtsgesetzes anzuerkennen. So können auch geschlossene psychiatrische Einrichtungen diese Aufgaben wahrnehmen. Die allgemeine Auffassung geht allerdings heute dahin, drogenabhängige Jugendliche nicht in derartige psychiatrische Einrichtungen einzuweisen, sondern für sie Spezialeinrichtungen 3138' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 zu schaffern. Aus diesem Grund ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeit bestehenden Einrichtungen nach § 93 a als nicht ausreichend anzusehen sind. Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Ver- wirklichung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittclmißbrauchs hat sie deshalb im Bundeshaushalt bei Kapitel 15 02 Titel 532 07 für das laufende Haushaltsjahr zusätzliche Mittel ausgewiesen und sich bemüht, die Länder daran zu interessieren, derartige Einrichtungen zu schaffen. Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind eventuell unter Beteiligung Berlins derzeit bemüht, ein leerstehendes Bundeswehrkrankenhaus zu einer Einrichtung nach § 93 a Jugendgerichtsgesetz umzubauen. Eine weitere Einrichtung soll im süddeutschen Raum entstehen. Für den Fall, daß Ihre Frage nicht nur auf die für straffällig gewordene Jugendliche vorgesehenen geschlossenen Einrichtungen beschränkt. ist, kann darauf hingewiesen werden, daß auf dem Gebiet der therapeutischen Versorgung drogenabhängiger Jugendlicher eine gewisse Entspannung eingetreten ist. Die Modellförderung des Bundes zum Beispiel für die Spezialkliniken im Hamburg und Berlin haben initiativ gewirkt. Die Akutversorgung ist im wesentlichen sichergestellt. Um die Kontakt- und Beratungsstellen bekanntzumachen, die auch bei Fragen einer eventuellen Einweisung Jugendlicher tätig werden, hat die Bundesregierung das Verzeichnis „Drogenberatung wo?" in einer Auflage von 20 000 Exemplaren herausgegeben. Dieses Verzeichnis ist vergriffen und wird für eine zweite Auflage vorbereitet, die noch in diesem Haushaltsjahr erscheinen kann. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 80): Welche Regelung strebt die Bundesregierung im Zuge ihrer Bemühungen zur Vereinheitlichung der Notfallausweise bzw. Unfallpässe an? Die Bundesregierung bereitet in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Herausgabe eines bundeseinheitlichen mehrsprachigen Notfallausweises vor, der den Bürgern zum freiwilligen Gebrauch angeboten werden soll. Dieser Ausweis soll in seinem Format dem Bundespersonalausweis angepaßt und als Faltblatt in diesen eingelegt oder in einer gemeinsamen Hülle mit diesem getragen werden. Dem Träger dieses nur zur Information des Notarztes dienenden Ausweises, in dem vertrauliche medizinische Angaben des Trägers dokumentiert sind, soll es dadurch ermöglicht werden, ihn jederzeit von dem amtlichen Personalausweis zu trennen. In den Ausweis sollen neben der Blutgruppenformel auch Angaben über Wundstarrkrampfimpfungell, frühere Serumgaben und Bluttransfusionen und deren Verträglichkeit sowie über schwere Operationen, chronische Leiden, Uberempfindlichkeiten und über erforderliche medikamentöse und andere Dauerbehandlungen (z. B. künstliche Niere, Herzschrittmacher) dokumentiert werden. Von wem diese Ausweise an den interessierten Bürger auf freiwilliger Basis abgegeben werden sollen, muß im einzelnen noch mit den Bundesländern sowie den interessierten Institutionen und Organisationen (Gesundheitsämter, Krankenkassen, Hilfsorganisationen, Berufsgenossenschaften u. a.) erörtert werden. Die medizinischen Eintragungen in den Notfallausweis dürfen nur von Ärzten, sei es im Krankenhaus, im Gesundheitsamt, in der Praxis, bei Blutspendediensten u. a. vorgenommen werden. Die Bundesregierung erwartet, daß durch die angestrebte Vereinheitlichung der Vielzahl von Notfallausweisen, die meist wenig bekannt sind und sich auch nicht in dem gewünschten Maße haben durchsetzen können, ein Notfallausweis geschaffen wird, der auf breiter Basis vom Bund und den Bundesländern sowie von den interessierten Institutionen und Organisationen empfohlen und propagiert wird und der durch seinen Bekanntheitsgrad und die Einheitlichkeit der Dokumentation eine große Effektivität gewinnt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 4. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 82 und 83) : Wie hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die erheblichen Investitionen im Straßenbau hinsichtlich ihres regionalen Verkehrswertes zum Zeitpunkt ihrer planerischen Entscheidung auf ihre praktische Notwendigkeit überprüft werden? In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung uni eine Kontrolle bzw. Abstimmung solcher Straßenneubauten? Die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Maßnahme im Zuge von Bundesfernstraßen ergibt sich aus dem Bedarfsplan, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 beiliegt. Dieser Bedarfsplan bildet die Grundlage für die Fünfjahrespläne und die jährlichen Straßenbaupläne. Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft der Bundesminister für Verkehr, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes anzupassen ist (§ 4 des vorgenannten Gesetzes). Die Arbeiten zur ersten Überprüfung des Bedarfsplanes und zur Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) sind im Gange. Die Ergebnisse werden 1975 vorliegen. Auch wurde im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 1. Stufe ein Vergleich der geplanten Bundesfernstraßenmaßnahmen mit den geplanten Maßnahmen anderer Verkehrsträger angestellt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 54. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Oktober 1973 3139' Gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit den an der Raumordnung beteiligten Bundesministern und im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Voraus geht eine eingehende Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG ist jedermann, dessen Belange durch den Plan berührt werden — auch den Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden -Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Der Plan wird unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange festgestellt. Die Einstellung der Maßnahme in den jährlichen Straßenbauplan erfolgt nach Vorschlag der Straßenbauverwaltungen der Länder als Auftragsverwaltung des Bundes für die Bundesfernstraßen durch den Bundesminister für Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 4. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7 1044 Frage A 84) : Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß die Vorarbeiten zum Saarausbau erst intensiviert und damit sinnvoll und wirtschaftlich gestaltet werden kennen, wenn alsbald die Entscheidung über die Einstellung eines Investitionstitels für den Saarausbau in den Haushaltsplan getroffen wird, und welche Höhe soll dieser Titel 1974 haben? Die Bundesregierung hat im Entwurf des Bundeshaushalts 1974 einen Titel „Ausbau der Bundeswasserstraße Saar von Saarbrücken bis zur Mosel" mit einem Ansatz von 13 Mio. DM eingestellt. Von diesen Ausgaben wird ein Teil für die Fertigstellung der im Bau befindlichen Saardurchstiche Saarbrükken/St. Arnual und Saarlouis in Anspruch genommen. Über die hierfür nicht benötigten Ausgaben kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 1974 verfügt werden. Sie sind für die Planung des Saarausbaus bestimmt; insofern teile ich Ihre Auffassung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 2. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/1044 Fragen A 105 und 106) : Inwieweit hält es die Bundesregierung für möglich, angesichts der wachsenden Neigung von sogenannten „Sozialunternehmern", das Vermögen älterer Menschen für den Bau finanziell nicht gesicherter Bauvorhaben (Seniorenheime) zu verwenden, eine Bundesaufsicht zu institutionalisieren mit der Aufgabenstellung, die Finanzierung, Kreditverwendung und Kreditsicherung solcher Vorhaben zu überprüfen? Inwiewert ist die Bundesregierung bereit und in der Lage die durch Kreditantcitschcitte verbrieften Anspntche älterer Menschen auf Altenheimplätze in Häusern der Wetterstein-GmbH durch eigene Maßnahmen abzusichern oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Tragerschaft, die von freien Wohlfahrtsverbänden oder anderen sozialen Einrichtungen gebildet wird, zu beteiligen? Zu Frage A 105: Die Absicherung des anvertrauten Geldes ist nicht nur ein Problem der älteren Menschen, die ihren Lebensabend in sogenannten Seniorenheimen verbringen möchten. Auch die Erwerbsinteressenten für Kaufeigentumsmaßnahmen und viele Mieter, die Vorauszahlungen auf den Kaufpreis oder auf die Miete leisten oder Mietdarlehen geben, brauchen Sicherheiten für ihre Gelder. Aus diesem Grunde dürfen alle gewerbsmäßigen Bauherren, die mit Kundengeldern bauen, nur mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis tätig werden. Sie wird nicht erteilt, wenn Bedenken im Hinblick auf die Zuverlässigkeit oder die Vermögensverhältnisse bestehen, und sie wird widerrufen, falls die Voraussetzungen der Erlaubnis entfallen. Für die Gewerbeerlaubnis und ihre etwaige Rücknahme sind die unteren Verwaltungsbehörden, in der Regel die Gewerbeämter, zuständig. Sie sollen auch für die laufende Überwachung der durch die Verordnung geschaffenen Tatbestände, insbesondere also für die Überprüfung der Bestellung von Sicherheiten zuständig werden. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewerbeerlaubnis sind am 1. Februar 1973 in Kraft getreten. Ani 1. August 1973 ist die Frist abgelaufen, in der die schon tätigen Bauherren sich bei den unteren Verwaltungsbehörden melden mußten. Deshalb kann im Augenblick noch nichts darüber gesagt werden, welche Wirkung durch die gesetzlichen Vorschriften zu erreichen ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Auswirkungen des geltenden und des entstehenden Rechtes und der Erfolg der Tätigkeit der unteren Verwaltungsbehörden abgewertet werden sollten. Sie wird die Bewährung der Vorschriften und der gegenwärtig zuständigen Behörden beobachten und gegebenenfalls Verbesserungen vorschlagen. In diesem Zusammenhang sollte dann auch geprüft werden, ob eine Bundesaufsichtsbehörde geschaffen werden könnte und sollte. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den in Ihrer Anfrage aufgezeigten Schwierigkeiten durch die Gewährung von Bürgschaften zu begegnen oder sich an Erhaltungsvorhaben einer neuen Trägerschaft zu beteiligen. Eine Bürgschaftsgewährung käme allenfalls im Rahmen der Bürgschaftsprogramme der einzelnen Bundesländer in Betracht; auch eine Beteiligung könnte nach der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern nur von den Ländern übernommen werden. Ob hierfür die Voraussetzungen im einzelnen vorliegen, ist also in die Entscheidung der betreffenden Länder gestellt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beseitigung von Inflationsschäden bei der Einkommen- und Lohnsteuer (Inflationsentlastungsgesetz)

    Drucksache 7/1043 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wirtschaft
    Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Strauß.


Rede von Dr. Franz Josef Strauß
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der dem Hohen Hause vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU verfolgt zwei Absichten. Einmal soll er mehr steuerliche Gerechtigkeit für breite Schichten unserer Bevölkerung schaffen; gleichzeitig soll er auch verhindern, daß durch die Besteuerung die Lohn- und Preisspirale noch weiter verschärft wird. Beide Zielsetzungen sollen durch diesen Gesetzentwurf gefördert werden.
In der gegenwärtigen wirtschafts- und finanzpolitischen — oder allgemein: konjunkturpolitischen — Situation gibt es überhaupt kein Heilmittel mehr, dessen Anwendung alle genannten volkswirtschaftlichen Ziele — Wachstum, Preisstabilität, Vollbeschäftigung und ausgeglichene Zahlungsbilanz — gleichzeitig in optimaler Weise befriedigen würde.
Die Fraktion der CDU/CSU war sich der Problematik dieser Vorschläge bei der langen Vorgeschichte sehr wohl bewußt. Die Urheber dieses Entwurfes, zu denen ich auch zähle, haben keine Kehrtwendung in ihren konjunkturpolitischen Überlegungen vollzogen. Sie wissen aber, daß die ungenügende Verfolgung früher wirksamer konjunkturpolitischer Maßnahmen nunmehr wesentliche Änderungen gegenüber dem verlangt, was noch vor einem Jahr angebracht und richtig gewesen wäre.

(Abg. Kiep: Sehr wahr!) Ich komme darauf noch zu sprechen.

Die Bedenken, die man gegen diesen Gesetzentwurf erhoben hat und erheben kann — da ist auch viel, beinahe hätte ich gesagt: Reaktionäres aus sonst so progressivem Munde gesagt worden —,

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

sind in der Hauptsache doppelter Art. Einmal sind es konjunkturpolitische Bedenken. Schafft das nicht neue Kaufkraft? Bei oberflächlicher Betrachtung — ich sage ausdrücklich: bei oberflächlicher Betrachtung müßte man diese Frage mit Ja beantworten. Die zweite Frage betrifft die fiskalpolitische Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte.
Ich darf darauf in kurzen Zügen eingehen und zunächst an die letzten Bundesbankberichte, aber auch alle sonstigen einschlägigen Veröffentlichungen sachkundiger Seite, unter denen auch manche Fehlprognosen zu verzeichnen sind, erinnern. Z. B. hat das Wort von der Gewinnexplosion auf der Unternehmerseite, wie es im letzten Sachverständigengutachten für 1973 vorausgesagt war, und zwar unvermeidlicher- und berechtigterweise, Reaktionen auf der Seite der Arbeitnehmer und ihrer Verbände ausgelöst. Heute zeigt es sich, daß sowohl auf der Arbeitgeber- wie auf der Arbeitnehmerseite von Gewinnexplosion keine Rede sein kann.
Es ist überhaupt schwierig, angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre und der in ihnen eingeschlagenen Politik eine konjunkturelle Analyse zu geben, die noch eine kurzfristige Prognose einschließen würde. Aber ich darf wenigstens aus dem neuesten Monatsbericht der Bundesbank vom September 1973 mit Genehmigung der Frau Präsidentin wörtlich zitieren. Es heißt dort wörtlich:
Die anhaltenden Preissteigerungen und die dadurch bedingte langsame Aushöhlung der Realwerte vorangegangener Lohnverbesserungen haben das lohnpolitische Klima in der Bundesrepublik in jüngster Zeit verschlechtert . . .
Die Sozialpartner stehen derzeit bei ihren Verhandlungen in doppelter Weise vor schwerer Verantwortung. Zum einen würde eine Verschärfung des Lohnanstiegs die Kostensituation der Unternehmer zusätzlich belasten und die Preisauftriebstendenzen verschärfen. Zum anderen aber ist in Rechnung zu stellen, daß die Margen für weitere Preissteigerungen angesichts der durch die Aufwertung der D-Mark zunehmenden Auslandskonkurrenz und einer möglichen Änderung des Investitionsklimas redu-



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ziert werden, so daß es nach einiger Zeit kostenbedingt zur Einschränkung der Produktion und der Beschäftigung kommen könnte.
Es ist auch der Bundesbank nicht zu verübeln, daß sie hier im Eventualis spricht; denn angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre, angesichts der Unsicherheit der konjunkturpolitischen Pfadfinder in unserem Lande — ich meine diejenigen, die die Hebel der Konjunkturpolitik zu bedienen hatten — kann man jeweils nur im Eventualis reden. Der Eventualis scheint überhaupt der Hauptfall unserer Finanz- und Wirtschaftspolitik geworden zu sein.

(Sehr gut.! bei der CDU/CSU.)

Vor dein Hintergrund einer Konjunktur, die in ihrer Grundtendenz weiterhin aufwärts gerichtet ist und erst ein allmähliches Abklingen der konjunkturellen Spannungen in einigen Wirtschaftsbereichen, z. B. auf dem Baumarkt, erkennen läßt — Bundesbankbericht vom September 1973 —, kommt den nächsten Lohnrunden ohne jeden Zweifel eine entscheidende konjunktur- und wirtschaftspolitische Bedeutung zu. Wenn man die Investitionsplanungen der einzelnen Branchen für das Jahr 1974, soweit sie einem heute aus Geschäftsberichten und anderen Unterlagen zugänglich sind, überprüft, findet man ein sehr uneinheitliches Bild: Zurückhaltung in einigen Branchen, z. B. bei der soeben erwähnten Bauwirtschaft; aber bei der Chemie, gerade bei der Großchemie, kann in diesem Jahr in keiner Weise für das Jahr 1974 von einer zurückhaltenden Investitionsplanung die Rede sein, und zwar trotz sinkender Erträge, trotz der hohen Zinsen, weil hier andere Umstände schärfer durchgreifen als die Bremsen, die angesetzt worden sind. Darum ist ja alles in konjunkturpolitischen Analysen und Prognosen sehr, sehr vorsichtig und steht im Eventualis.
Aber über eines dürfte es keinen Zweifel geben: Wenn die Lohnerhöhungen nicht in den Grenzen gehalten werden, die gesamtwirtschaftlich vertretbar sind — natürlich wird es, siehe Konzertierte Aktion, über den Begriff „gesamtwirtschaftlich vertretbar" je nach der Seite, auf der man sitzt, immer gewisse Meinungsverschiedenheiten geben; aber im allgemeinen stimmt es —, so würde dies zu neuen Anstößen für den Lohn-Preis-Automatismus, für die Lohn-Preis-Kettenreaktion führen. Denn für 14 Millionen Beschäftigte werden die Tarifverträge bis zum Frühjahr 1974 neu verhandelt, so daß die neu abgeschlossenen Verträge für das Gesamtjahr 1974 für rund drei Viertel des Jahres zu Buche schlagen. Bei den Verhandlungen über Lohnerhöhungen sehen sich die Gewerkschaften gezwungen, nicht nur die zu erwartenden Preissteigerungen, sondern auch die durch die Progression des Einkommen- bzw. Lohnsteuertarifs sich ergebenden Steuermehrbelastungen in die Lohnforderungen einzubeziehen. Die Lohnerhöhungen sollen und müssen nicht nur die Preissteigerungen, sondern auch die durch die Lohnerhöhungen bedingten Mehrbelastungen an Abgaben zugunsten der öffentlichen Hand — in der Hauptsache Steuern — ausgleichen.
Diese Zielsetzung der Lohnpolitik haben führende Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, u. a.
auch Herr Vetter und der Vorsitzende der IG Metall, Herr Loderer, immer wieder in der Öffentlichkeit betont. Wenn ich mich recht erinnere — ich habe die Protokolle nicht nachgelesen —, habe ich auch in mehreren Reden vor diesem Hohen Hause mehrmals auf diese Doppelwirkung hingewiesen, der heute gerade die Bezieher kleiner Einkommen ausgesetzt sind. Denn der heutige Lohn- und Einkommensteuertarif ist ja letztmalig für das Jahr 1965 geändert worden. Damals wurden niedrige Nominaleinkommen bei hoher Geldwertstabilität — bei einer Preissteigerung von im Durchschnitt 2 % für die zwanzig Jahre von 1949 bis 1969 — erzielt, Nominaleinkommen, die zu mindestens zwei Dritteln, wenn nicht zu 70 % in der Proportionalzone zu 19 % lagen.
Die Nominaleinkommen sind erheblich gestiegen, ebenfalls die Geldentwertung. Heute beziehen Arbeitnehmer ein Nominaleinkommen, das, an den Preisverhältnissen des Jahres 1965 gemessen, traumhaft wäre. Aber leider trügen diese Zahlen, wie Sie wissen. Heute sind mehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer mit ihrem steil ansteigenden Tarif in die Progressionszone gekommen. Das ist das Problem, um das es hier geht.
Es geht — das darf ich auch gleich den sich manchmal doch der Sache sehr leicht machenden Kritikern dieses Entwurfs sagen — uns doch nicht darum, nunmehr eine Kehrtwendung zu vollziehen: früher zum Bremsen zu raten und heute zum Gasgeben zu mahnen, früher vor Kaufkraftschöpfung zu warnen und heute mehr Kaufkraft in die Welt zu setzen. Ganz Kundige — auch solche, die innerhalb des einschlägigen Ministeriums tätig sind — haben das Motiv natürlich erraten: Die Opposition will die Inflation verlängern. Und um die Inflation zu verlängern und darüber die Bundesregierung zu stürzen, hat sie diesen gefährlichen Gesetzentwurf eingebracht. — Ich nehme an, daß der, der solche Gedankengänge jüngst vertreten hat, die Nächte vorher Nick Knatterton gelesen hat. Dort sind nämlich einschlägige Motive für 50 Pf zu haben.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich habe für die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes volles Verständnis und habe das auch in diesem Hause und an dieser Stelle schon mehrmals gesagt. Damals ist mir, wie ich dem Protokoll jetzt entnommen habe, von seiten der SPD entgegengehalten worden: Warum sagen Sie das denn nicht vor den Unternehmern? Hätte ich den Zuruf damals gehört, hätte ich ihn gleich beantwortet. Ich beantworte ihn jetzt: Wenn Sie einmal in Ihrem guten Archiv nachblättern, finden Sie eine nicht sehr bedeutsame — das räume ich immer ein — Rede vor mir, die viel Staub aufgewirbelt hat, eine Rede, die ich vor zwei Jahren vor der Berliner Wirtschaft gehalten habe. Da habe ich genau dieselbe Thematik behandelt und erklärt: Die Gewerkschaften können nicht anders, als sowohl den Ausgleich des Geldwertverlustes wie die Steuerprogression in ihre Lohnforderungen einbeziehen; und dann ergeben sich Lohnforderungen von 10 %, wenn bei einer — damals — 6- bis 7 %igen Geld-



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entwertung und einer etwa 3- bis 4%igen Mehrbelastung durch die Steuerprogression auch nur das Realeinkommen erhalten bleiben soll.
Kaum war dieses über den Ticker gelaufen, erhielt ich ein Protesttelegramm von Gesamtmetall, also von der Arbeitgeberseite, ich sei der Arbeitgeberseite mit diesen Ausführungen in den Rücken gefallen, ich sollte diese Ausführungen doch zurücknehmen. Ich habe nichts anderes getan als die einfachen Tatsachen festzustellen, nämlich daß die Gewerkschaften nicht anders können, als wenigstens Geldentwertung und Steuermehrbelastung auszugleichen.
Herr Vetter hat, wenn ich recht informiert bin, in seiner Freiburger Rede drei Kriterien genannt. Ein Kriterium war die Geldentwertung, das zweite war der Steueranstieg und das dritte der Produktivitätsanstieg. Nun ist der Produktivitätsanstieg immer ein schwierig zu berechnendes, von Branche zu Branche und auch innerhalb einer Branche von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedliches Phänomen. Aber es gibt einen Gesamtindikator, der allerdings nicht viel sagt; es ist ein Faktor von vielleicht 4 % im Jahr, er war auch schon einmal darunter und gelegentlich einmal darüber. Wenn dieser Indikator dazukäme, müßten die Lohnforderungen heute in einer Größenordnung von 15 % liegen. Und was 15 % Lohnforderungen bedeuten und wie sie sich dann auf der Kostenseite und damit unvermeidlicherweise auf der Preisseite auswirken, darüber brauchen wir nicht zu reden.
Im übrigen möchte ich — wir sind ja hier in einem Parlament, in dem nicht nur über die Sache, sondern auch über politische Begleitumstände gesprochen wird — die Bundesregierung davor warnen, eine Doppelstrategie zu betreiben. Auf der einen Seite gibt sie in vom Steuerzahler finanzierten Anzeigen eine Darstellung der Ursachen der Inflation, bei der sich natürlich die Mitschuldigen selber sehr glimpflich behandeln.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Das ist zu verstehen, und es ist im Gesamttext, darf ich sagen, auch noch einigermaßen verständlich bis verzeihlich. Wenn man aber auf der anderen Seite das liest, was vorbereitet wird, nämlich eine große Kampagne gegen eine bestimmte soziologische Schicht, die ich beileibe nicht glorifizieren oder in Engel der Nächstenliebe umwandeln möchte, die jedoch wie jede soziologische Schicht ihre volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Funktion hat und unentbehrlich ist, nämlich die Schicht der Unternehmer, und wenn man versucht, die Schuld der Amtlichen zu leugnen und von den Schultern der Amtlichen auf diejenigen abzuwälzen, die eigentlich die Preise gestalten, um damit eine politische Kampagne zu entfachen, dann warne ich vor dieser, wie sie der langjährige SPD-Propagandist Steinbuch nennen würde, psychosozialen Vergiftung unserer gesellschaftspolitischen Landschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nicht, daß die Unternehmer nicht Kostenerhöhungen auf die Preise abwälzen würden. Das ist selbstverständlich. Wo sie es können, tun sie es. Darum muß der Wettbewerb abgebaut werden. Aber aller Wettbewerb nützt nichts, wenn die unvermeidlichen Kostensteigerungen nicht im notwendigen Maße auf die Preise abgewälzt werden, so daß nicht genügend Erträge übrigbleiben. In diesem Fall tritt nämlich eine andere Kettenreaktion ein.
Im übrigen sollte der Staat einmal angeben, wie hoch der Anteil der administrierten Preise, der Steuererhöhungen und der gebundenen Erzeugnisse, z. B. auch auf dem Agrarmarkt, an den Gesamtpreiserhöhungen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich hoffe nicht, daß man jetzt versucht, das den Bauern in die Schuhe zu schieben. Aber wir wissen ja, wie diese Dinge gelaufen sind. Jedenfalls haben die administrierten Preise, die Gebührenerhöhungen bei Bahn und Post, die heutigen Gebührenerhöhungen in den Großstädten, angefangen bei der Müllabfuhr, der Elektrizitätsversorgung, bis zu den Verkehrsbetrieben usw., ein atemberaubendes Tempo angenommen. Unternehmer ist Unternehmer. Nicht, daß ich dafür wäre — ich bin nicht für den Nulltarif —, die Kostenerhöhungen nunmehr auf den Steuerzahler abzuwälzen. Aber was der öffentlichen Hand als Unternehmer recht ist, das muß dem privaten Unternehmer billig sein, nämlich kostendeckende Preise und Erträge für das notwendige Maß an Investitionen zu erzielen. Wenn hier auf zwei Etagen operiert wird, auf der Etage „vornehm" auf sachlich und auf der Etage „Demagogie" auf Verwischung der Schuldspuren, wobei man mit dem anklagend erhobenen Finger auf andere zeigt,

(Abg. van Delden: Wie gestern!)

dann möchte ich vor einer solchen Behandlung der Problematik warnen. Im übrigen empfehle ich, für diesen Fall das Wort des Herrn Bundespräsidenten heranzuziehen, nämlich daß derjenige, der mit erhobenem Finger auf andere zeigt, drei Finger gegen sich selber richtet.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Das würde jedenfalls bei diesem Beispiel zutreffen.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Finanzminister Schmidt hat es sich in der Vergangenheit etwas leicht gemacht. Das kommt vielleicht von der Schnelligkeit seiner Denkweise und der damit verbundenen Leichtigkeit der Ausdrucksweise, wobei das Tempo des zweiten manchmal noch die Geschwindigkeit des ersten übertrifft.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich denke an die Zeit, ais er noch das Wort „Stabilität" als ein Modewort abtat. Er versuchte noch vor einem Jahr, die Inflation gewissermaßen als Mittel zur Sicherstellung der Vollbeschäftigung darzustellen.

(Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Das war die Hänsel-Gretel-Rechnung, 5 % Inflation seien leichter zu ertragen als 5 % Arbeitslosigkeit, so als ob das die Alternative wäre. Man kann die Prozentsätze nämlich steigern, und sie sind auch gestiegen. Sie sind deshalb gestiegen, weil die politisch



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verantwortlich oder nicht verantwortlich Handelnden von dieser Mentalität ausgegangen sind.

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Das war der Versuch, die Leute dumm zu machen!)

Ich weiß, Herr Kollege Schmidt wird sich seiner Haut zu wehren. wissen. Ich darf etwas ironisch sagen, Herr Kollege Schmidt: ich weiß auch, daß Sie schon kurz nach der Geburt alles gewußt haben

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

und daß der weitere Lebensweg für Sie die Erhaltung Ihres Bildungsstandards war.

(Erneute Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Und möglicherweise haben Sie dabei ein Minus mitbekommen, weil Sie bei Ihrem letzten Amtsvorgänger, bei Herrn Schiller, gehört haben und vielleicht noch geprüft worden sind.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber das war humorvoll gemeint, Herr Kollege Schmidt.
Aber nun hat der Kollege Schmidt etwas erklärt. Niemand soll einem Denkprozeß und einem Lernprozeß im Wege stehen, niemand soll entwicklungsfähige Personen etwa als bereits in ihrer Entwicklung abgeschlossen betrachten, und das möchte ich auch nicht tun.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Darum erkenne ich dankbar an, daß der Kollege Schmidt in der „Neuen Rhein-Zeitung" — den vollständigen Text möchte ich dem Hause ersparen — erklärt hat, eine durchschnittliche Lohnerhöhung um 15 % im Jahre 1974 würde zu schwerem Schaden in der Beschäftigungslage führen.
Ich möchte hier auch vor einem warnen, damit wir uns einig sind über die Gleichbehandlung menschlicher Schicksale durch die eine oder die andere Partei. Es ist gar nicht so schön, wenn man von bedauerlichen Zusammenbrüchen hört, in die auch merkwürdige Namen verwickelt sind, die wiederum von sehr potenten Banken finanziert worden sind. Ich meine Nordrhein-Westfalen, wenn ich das so nebenbei sagen darf. Nun, damals haben Sie noch einen kürzeren Draht zu dem betreffenden Herrn gehabt. Er ist ja erst später aus der Partei ausgeschlossen worden. Ich meine Herrn Kun mit dem größten Bauskandal. Aber ich hätte das jetzt nicht gesagt, wenn Sie nicht „Bayern" gerufen hätten. Die Formel „Vilshofen" ist sogar für Sie allmählich zu primitiv.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber wenn man dann aus bundesministerlichem Munde hört, hier handle es sich um Wildwuchs, der beschnitten werde, so mag das für unseriös finanzierende Bauträger stimmen. Da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber wenn es dann heißt, ein paar Pleiten könnten nicht schaden, dann möchte ich nicht wissen, welchen Höllenlärm, welchen Spektakel Sie früher gemacht hätten, wenn ein Bundesminister der CDU/CSU gesagt hätte: ach, so ein paar Pleiten sind an sich gar nicht so schlecht, und den Wildwuchs
soll man ruhig einmal abschneiden. Da möchte ich nicht wissen, welch besorgtes Lied hier gesungen worden wäre auf die Not des kleinen Mannes, auf diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verlieren und sich einen neuen suchen müssen. So unterschiedlich sehen sich die Dinge manchmal an. Das ist ganz merkwürdig, wie doch die Milieutheorie zu stimmen scheint: Beim Sprung von der Oppositions- zu den Regierungsbänken werden menschliche Schicksale auf einmal in statistischen Zahlen eingefangen, und dann gelten sie bei weitem nicht mehr so ernsthaft, wie sie früher gegolten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber noch etwas dazu: An den Baulöwen haben Sie dabei sicher nicht gedacht. Der war damals zwar bei der richtigen Partei, aber bei der falschen Schicht, nämlich bei der der Unternehmer.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

An die haben Sie nicht gedacht. Aber denken Sie doch auch einmal an die Arbeiter und die Angestellten, an den, der gar nicht dafür kann, ob sein Chef seriös oder unseriös finanziert, und für den Diskont- und Zinssätze Dinge sind, mit denen er selber nichts zu tun hat und für die er nicht verantwortlich ist. Aber denken Sie vor allen Dingen auch — und darum hoffe ich, daß solche Töne nicht mehr kommen oder nicht mehr in dieser Weise zu hören sein werden an die vielen kleinen Zulieferanten,

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Handwerker und kleine Industrielle, die zum Teil noch Kredit aufgenommen haben, um den Auftrag abzuwickeln, und die auf einmal von ihrem Auftragnehmer erfahren, daß er Pleite gemacht hat, und dann ihrerseits in die größte Bedrängnis geraten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich habe allein als Abgeordneter eine ganze Reihe solcher Fälle auf den Tisch bekommen. Man ist da beinahe hilflos, denn es gibt weder öffentliche Mittel — die kann man dafür nicht mobilisieren; das verstehe ich völlig —, noch kann man hier etwa bei den Banken etwas unternehmen.
Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Lohndruck mildern. Gerade um bei künftigen Lohnverhandlungen der Forderung nach Ausgleich der progressiven Steuermehrbelastung entgegenzuwirken, schlägt die Fraktion der CDU/CSU vor, im Rahmen des Einkommensteuergesetzes steuerliche Sofortmaßnahmen zu ergreifen.
Die vorgesehene Steuerentlastung — Sie kennen ja den Gesetzentwurf — bedeutet eine durchschnittliche Erhöhung der Nettolöhne um 2 bis 3 % und der Bruttolöhne um sogar 3 bis 4 %. Sollte die Bundesregierung behaupten, das Sofortprogramm werde die Tarifverhandlungen nicht beeinflussen, dann unterstellt sie damit beiden Sozialpartnern ein verantwortungsloses oder ein nicht verantwortungsbewußtes Handeln. Das Signal ist ja schon einmal hier gegeben worden und ist auch von seiten des DGB und einzelner Gewerkschaften gegeben worden. Gerade hier setzen wir an, und zwar nicht in der Absicht, damit mehr Kaufkraft zu schaffen,



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sondern in der Absicht — dies liegt offen zutage, und man kann es ruhig auch einmal deutlich aussprechen — , lieber dem Arbeitnehmer das Individualeinkommen — ein Mehr von seinem Nominaleinkommen — zu erhalten, und damit mäßigend auf die Lohnverhandlungen einzuwirken, aber auch in der Absicht, dem Staate, der ja heute durch die Inflationsfinanzierung einen großen Teil seiner Politik bestreitet, die Möglichkeit zu nehmen, es dem Steuerbürger mit der einen Hand durch eine scharfe Steuerprogression wegzunehmen, um es dann wiederum mit der anderen Hand dem Bürger als dem sozusagen sozial Betreuten in Form von sozialen Zuwendungen zugute kommen zu lassen.
Ich habe dieser Tage in der Zeitung gelesen, daß die SPD vorschlägt: „Hand weg von diesem Steuergesetz!", wegen der Kaufkraft usw., aber dafür fordert sie eine Erhöhung des Wohngeldes, also eine Änderung der Einkommensgrenzen für die Gewährung des Wohngeldes. Das ist genau die Politik, die ich meine: Einerseits viel wegnehmen und andererseits dann einen Teil dessen, was man weggenommen hat, geben. Das ist nicht die richtige Politik.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir halten es für richtiger, einen höheren Anteil am Nominaleinkommen dem Steuerbürger als Realeinkommen zu belassen, statt von der einen in die andere Tasche umzuverteilen, wobei zum Schluß dann für eine etwas großspurig ausgegebene Politik manche Millionen, um nicht zu sagen Milliarden, auf der Strecke bleiben.
Wir beabsichtigen eine andere Wirkung, nämlich auch einen gewissen heilsamen Druck zu einer sparsamen Haushaltswirtschaft und damit zu einer stabilitätsgerechteren Ausgabenpolitik auszuüben.

(Na, na! bei der FDP.)

— Kommen Sie mir ja nicht mit den Erhöhungsraten der Länderhaushalte. Erstens gibt es hier bei den Ländern keinen oder nur uninteressante Unterschiede zwischen der einen oder anderen Regierung. Zweitens sollte man endlich wirklich einmal zugeben, daß derjenige, der bei der Finanzpolitik das Signal gibt — und das ist der Bund —, derjenige, der durch Inflationspolitik die Kosten gerade der öffentlichen Hand in die Höhe treibt — Personalkosten und Investitionen —, daß derjenige, der große Programme unter dem Stichwort „Reform" mit vielen lobpreisenden Ankündigungen in die Welt setzt, die Finanzierung dann den Ländern und Gemeinden überläßt und damit erheblich zu der Belastung, aber auch zu gewissen ruinösen Erscheinungen in Gemeindehaushalten und zu schweren Spannungen in Länderhaushalten beigetragen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Seit Jahren ist die öffentliche Hand Nutznießer einer Steuerschwemme, die sich aus der progressiven Gestaltung des Einkommensteuertarifs ergibt. Seit Jahren ist der Steuerzahler mit einer Einkommen- oder Lohnsteuer belastet, die nicht nur von realen, sondern auch von nominalen Lohnzuwächsen erhoben wird. Steigen die Löhne um 10 %, kassiert das Finanzamt 18 % mehr Lohnsteuer. Das
Lohnsteueraufkommen wird sich von 1970 bis 1974 doppelt so stark erhöhen wie die Summe der Löhne und Gehälter. Die Tabellen, die hierzu in letzter Zeit erarbeitet worden sind, sprechen eine eindeutige Sprache. Ich nehme an, daß im weiteren Verlauf der Aussprache einer meiner Kollegen auf diese Tabellen noch eingehen wird. Man liest z. B., daß bei einem Nominalbruttoeinkommen von 1 600 DM bei einer 12%igen Steigerung auf 1 792 DM ein Realeinkommenszuwachs von 1,5 % in den jeweiligen Preisen bleibt, und davon ist noch die Geldentwertung abzuziehen. Man sieht, wie der Verfügungsspielraum, den der einzelne über sein Arbeitseinkommen hat, immer geringer wird. Ein leitender Angestellter, der vor zehn Jahren 25 000 DM verdiente, hatte damals einen Verfügungsspielraum über 84 % seines Einkommens, also 21 400 DM. Derselbe hat heute, wenn man alle Lohn- und Gehaltserhöhungen in der Zwischenzeit einrechnet, ein Nominaleinkommen von über 56 000 DM, aber ein Realeinkommen von 29 000 DM = 52 %, das heißt nur ein Plus von 40 %. Von diesen 40 % Zuwachs des Realeinkommens muß er noch die gesamten Geldentwertungen der letzten zehn Jahre, besonders verschärft der Jahre 1970, 1971, 1972, 1973, abziehen. Man kann doch nicht leugnen, daß dieses Problem besteht. .

(Zurufe von der SPD.)

Die inflationären Steuermehreinnahmen des Jahres 1974 will der Staat in vollem Umfange wieder ausgeben, wie der neue Finanzplan der Bundesregierung für die Jahre bis 1977 ausweist. Sie werden nicht im Sinne einer antizyklischen Fiskalpolitik stillgelegt, wie es das IFO-Institut empfiehlt. Das IFO-Institut hat in seiner bemerkenswerten Studie vor einigen Tagen auf diesen außerordentlichen Anstieg der heimlichen Steuererhöhungen hingewiesen und hat sie addiert. In den Jahren 1973 bis 1977 betragen sie 88 Milliarden DM. Sie wissen, daß der Anteil der Lohnsteuer vor zehn Jahren noch bei etwa 7 % lag, heute bei 12 bis 13 % liegt und in absehbarer Zeit, bis zum Jahre 1975, auf 15 % ansteigen wird und daß damit die gesamte Steuerlastquote auf mehr als 25 °/o ansteigen wird.
Der Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und damit der Entzug inflationärer Finanzquellen würde die öffentlichen Hände auch zu einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik anhalten. Die heimlichen Steuererhöhungen, die der öffentlichen Hand eine bisher einmalige Steuereinnahmeschwemme gebracht haben und damit eine immer expansivere Gestaltung der öffentlichen Haushalte ermöglichten, sollen durch die vorgeschlagenen Steuersenkungen im Umfang von 8 Milliarden DM herabgesetzt werden. Ich bin mir aber darüber im klaren, daß ein Teil der 8 Milliarden DM dann durch Kreditaufnahme ersetzt werden muß und ersetzt werden wird. Aber die Doppelwirkung — einerseits mäßigender Einfluß auf Lohn- und Gehaltsverhandlungen, andererseits Druck auf die öffentlichen Haushalte zur sparsamsten Bewirtschaftung ihrer Mittel, Entzug der inflationären Finanzquellen — ist in der Situation nach den vielen Versäumnissen, Fehlern und Pfuschmaßnahmen der letzten vier Jahre leider



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etwas, was früher falsch gewesen wäre, heute aber das einzige noch aussichtbietende Mittel ist, einem weiteren Anstieg, einem weiteren Anhalten der Lohn-Preis-Spirale wenigstens eine gewisse Bremskraft entgegenzusetzen.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn}: Sehr gut!)

Ich gebe mich hier gar keinen allzu großen Erwartungen hin.
Die Steuermehreinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden des nächsten Jahres sind im Februar 1973 um 14 Milliarden DM niedriger geschätzt worden als im August 1973. Es ist ein für normale Finanzpolitiker — fast hätte ich gesagt: konventionelle oder konservative — unvorstellbarer Vorgang, daß innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten die Steuermehreinnahmen um 14 Milliarden DM höher gesetzt werden müssen. Und wenn man von der August-Schätzung auf die nächste Schätzung übergeht, dann bin ich fest überzeugt, daß sich auch die August-Schätzung wieder um einen ähnlichen Betrag als falsch erweisen wird. Wie lange will man denn das fortsetzen? Im übrigen: Wozu so viel Aufregung?

(Zurufe von der SPD: Das frage ich mich auch! — Genau! — Heiterkeit bei der SPD.)

— Sie dürfen nicht zu früh schreien. Es ist immer dieselbe Methode: Wenn man die Bibel als klassisches Zeugnis für -die Atheisten heranzieht und die Stellen zitiert, wo es heißt: „Es gibt keinen Gott", da lachen sie alle. Anschließend: „... spricht der Narr", dann ist der Gesamttext wieder hergestellt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie wollen doch dasselbe für das Jahr 1975 machen.

(Zuruf von der SPD: Aber ein bißchen gerechter!)

Was wir hier vorschlagen, ist zwar nicht die Steuerreform, ist aber eine steuerliche Entlastung, die einen richtigen Schritt auf dem Wege der Steuerreform bedeutet; sie liegt in der richtigen Richtung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Gleichzeitig ist sie ein Stück steuerpolitischen Inflationslastenausgleichs für die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Diese außerordentlichen Steuermehreinnahmen, wie ich sie soeben geschildert habe, rechtfertigen es auch fiskalpolitisch, die heimlichen Steuererhöhungen wenigstens zu einem Teil rückgängig zu machen.
Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist zu erwarten, daß die öffentlichen Hände, vor allen Dingen die Länder und die 16 000 Gemeinden, auf eine Verkürzung ihrer Einnahmezuwächse wenigstens zu einem Teil durch Ausgabekürzungen reagieren werden. Daraus ergibt sich als Folge des Inflationsentlastungsgesetzes oder Inflationslastenausgleichsgesetzes eine zusätzliche Nachfrageminderung und damit ein zusätzlicher konjunkturpolitischer Ausgleich für die Steuererleichterungen. Vor allem zusammen mit dem zu erwartenden Ausgleich im Rahmen der Tarifabschlüsse kann durchaus damit ge-
rechnet werden, daß unser Programm, die Nachfrage nicht zusätzlich anheizen, sondern daß dies zu einer Entlastung und zu einer Minderung der Nachfrage führen wird, d. h. mehr Wirksamkeit erbringen wird als die Stabilitätsmaßnahmen der Bundesregierung, von deren Bremseffekt Sie angesichts der jüngsten Zahlen gar nicht mehr allzuviel erwarten sollten; denn gebremst wird zum Teil in Bereichen, wo das Bremsen schon problematisch geworden ist, und anderswo, wo es notwendig wäre, spürt man von Bremswirkung gar nichts mehr.
Wenn man dann noch — die Vorgeschichte ist bekannt, ich brauche nicht darauf einzugehen — auf der Frankfurter Automobilausstellung — ich darf das Wort Automobil trotz allem noch in den Mund nehmen —

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

die Preise von Mittelklassewagen deutscher Produktion mit den Preisen ausländischer Luxuswagen amerikanischer Herkunft verglichen hat, der kennt ja beinahe auf diesem Gebiete die Welt nicht mehr wieder. Wenn die USA nicht Fahrzeugtypen entwickelt hätten, die angesichts der Steuer, des Treibstoffverbrauchs und der Parkraumnot in den Städten dem europäischen Konsumentengeschmack in keiner Weise entsprechen, gäbe es heute bereits bei einer Branche, die für die Vollbeschäftigung von nicht zu übersehender Bedeutung ist, einen unübersehbaren Einbruch mit Folgen, die man lange nicht mehr auffangen könnte. Darüber wird man sich aber an anderer Stelle noch einmal unterhalten müssen.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU.)

Dieses Programm wirkt eher kostenberuhigend und preisdämpfend als entgegengesetzt.
Ich darf den Herren von der Regierungskoalition noch einmal den dringenden Wunsch entgegenhalten, der Opposition nicht zu sagen, sie setze sich mit ihren Vorschlägen in Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten vor einigen Monaten. Hätte man, was ich von dieser Stelle und an anderen Stellen unzählige Male gesagt habe, rechtzeitig mit einer erheblichen Freigrenze einen Konjunkturzuschlag erhoben

(Abg. Dr. Ehrenberg: Ach!)

— mit . einer erheblichen Freigrenze, Herr Ehrenberg, und rückzahlbar, und wir haben uns auch für die Verzinslichkeit ausgesprochen, so schwierig und so problematisch das ist —, dann wären diese hohen Nominallohnsteigerungen in den letzten vier Jahren nicht erfolgt, das Realeinkommen hätte sich aber trotzdem im schlechtesten Falle gleich — aber nicht einmal das stimmt — und fast zweifelsohne günstiger entwickelt, als es sich leider angesichts der bestehenden Tatsachen entwickelt hat.
Darum darf ich Ihnen auch einmal sagen, gerade weil Sie „ach" sagen: Man soll in der Offentlichkeit nicht einfach die Unwahrheit mit der Behauptung verbreiten, die Opposition hätte sozusagen mit einer totalen Rasur alle Einkommensschichten mit einem Konjunkturzuschlag erfaßt und damit eine Belastung gerade für die breiten Massen hervorgerufen, die ihnen nur durch den Edelmut und die Mildtätig-



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keit der Bundesregierung erspart geblieben sei. Wir haben niemals einen Konjunkturzuschlag für alle Einkommensschichten verlangt, wir haben niemals von einem Konjunkturzuschlag gesprochen, der à fond perdu, der nicht rückzahlbar gegeben werden soll.
Ich habe mehrmals gesagt, es ist Sache der Bundesregierung, das anzugreifen, und nicht Sache der Opposition, daß unser Stabilitätsgesetz nicht immer nur Gegenstand lobpreisender Festreden bei Verbänden und akademischen Seminaren sein soll und in Wirklichkeit der Anwendung entzogen wird, außer auf Nebenkriegsschauplätzen. Wenn man es aus politisch-psychologischen Gründen nicht anwenden kann, soll man es ändern. Sie haben doch die Mehrheit dafür nunmehr vier Jahre gehabt. Dann soll man das Stabilitätsgesetz eben anwendbar machen. Wir wissen doch, warum es nicht anwendbar ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich selbst habe bei der ersten Beratung des Steueränderungsgesetzes 1973 an dieser Stelle immer nur von einem rückzahlbaren verzinslichen Konjunkturzuschlag mit hoher Freigrenze gesprochen, mit der Zielsetzung, das Stabilitätsgesetz in seinem wichtigsten Punkte überhaupt erst einmal praktikabel zu machen. Ich habe vor allem immer wieder — der Herr Bundesfinanzminister wird sich bei seinem guten Gedächtnis daran erinnern die Notwendigkeit einer hohen Freigrenze betont. Auch bei der zweiten und dritten Lesung des Steueränderungsgesetzes 1973 hat die Opposition erklärt, daß sie in keiner Weise daran denke, bei den unteren Einkommensbeziehern, die von einer doppelten Wirkung erfaßt werden, Geldentwertung und Steuerprogression, einen Konjunkturzuschlag erheben zu wollen. Wir haben im Gegenteil zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen, wonach eine Abschöpfung von Kaufkraft im Bereich der Masseneinkommen zusätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen sollte. Ich erspare mir hier die Einzelheiten, sie sind bekannt.
Die Regierungskoalition hat alle diese Vorschläge abgelehnt. Die Folge dieser Politik war eine weitere Verschlechterung des Lohnklimas, so die Bundesbank in ihrem Bericht, und eine Verhärtung der lohnpolitischen Auseinandersetzungen, denen wir nun durch diese Vorschläge begegnen wollen. Wir wollen die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei den kommenden Lohnrunden, die noch drei Viertel des nächsten Jahres umfassen und 14 Millionen Arbeitnehmer betreffen, durch diesen Vorschlag stärken, statt ihnen — ich möchte nicht einmal von einer Ausrede sprechen, denn es ist keine Ausrede — den Zwang aufzuerlegen, unter dem Hinweis auf Inflation, Steuerprogression und möglicherweise noch Produktivitätsanstieg über Lohnvorstellungen zu verhandeln, die zweistellige Zuwachsraten mit einer doch jeden Zweifel ausschließenden Kostenmehrbelastung bedeuteten, die ihrerseits entweder in die Preise geht oder durch erzwungenen Verzicht auf Investitionen andere Nachteile für morgen sozusagen automatisch
in das Haus einlädt; etwas Drittes gibt es ja leider nicht.
Zum Schluß darf ich aber auch noch sagen, daß mehr steuerliche Gerechtigkeit auch ein — wenn ich das Wort gebrauchen darf — gesellschaftspolitisches Anliegen ist; denn gerade der kleine Steuerzahler wird am härtesten von der Progression des Einkommensteuertarifs betroffen. Er ist es, der in der Hauptsache — durch die Erhöhung der Lohnsteuereinnahmen — die Zeche zu bezahlen hat.
Früher war die Umsatzsteuer mit Abstand die ertragreichste Einzelsteuer. Heute hat die Lohnsteuer diese Rolle übernommen, weil immer mehr Arbeitnehmer in der Lohnsteuerpflicht aus der Proportionalzone in die Progressionsstufe hineingewachsen sind. 1965 erbrachte die Lohnsteuer 16,7 Milliarden DM. Die Umsatzsteuer — einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer — erbrachte damals 24,2 Milliarden DM, also fast das Eineinhalbfache. Im Jahre 1971 erreichte die Lohnsteuer das Aufkommen aus der Umsatzsteuer. Für 1974 wird die Umsatzsteuer — einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, aber ohne die Investitionssteuer, die eine Stabilitätssondermaßnahme ist — nach amtlichen Schätzungen 56,4 Milliarden DM erbringen, die Lohnsteuer aber 74 Milliarden DM. Was das IFO-Institut prognostiziert, ist so ungeheuerlich, daß ich mich beinahe immer gescheut habe, diese Zahl auszusprechen; denn danach würde die Lohnsteuer bereits im Jahre 1975 bei den vom IFO-Institut gewählten Voraussetzungen 110 Milliarden DM erbringen. Damit ist der Lohnsteuerzahler zum Dukatenesel der angeblichen Reformpolitik dieser Regierung geworden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Kollege Schmidt hat in Nairobi vor einigen Tagen erklärt — und für diese Erklärung muß man ihn loben; aber dasselbe Wort, früher im Bundestag ausgesprochen, hätte hier manchen Disput erspart —: Inflation ist eine gefährliche ansteckende Krankheit in unserer Gesellschaft, die die bestmögliche Verwendung der Produktivkräfte beeinträchtigt und zu einer Vermögensverschiebung von den wirtschaftlich Schwächeren auf die wirtschaftlich Stärkeren führt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich darf Sie damit in den Klub der Oppositionsredner herzlich aufnehmen; ich handle hier zwar in Geschäftsführung ohne Auftrag, aber bin mir der Zustimmung der ganzen Fraktion der CDU/CSU sicher.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Offensichtlich ist bei Herrn Schmidt ein wohltuender Lernprozeß im Gange, wenn ich an frühere Äußerungen denke, die aus dem gleichen Munde gekommen sind.

(Abg. Dr. Jenninger: „Modewort" ! — Zuruf von der CDU/CSU: Öfter mal zu den Schwarzen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Für das Zusammenwirken von Inflation und Steuerprogression nenne ich nur einmal ein Beispiel: Ein alleinverdienender Familienvater mit zwei Kindern, der Arbeiter in der Industrie ist und durchschnittliche Bezüge erhält, muß wegen der



Strauß
hohen Abgabe für Sozialversicherung und Steuern im Monat mit einem Arbeitseinkommen vorliebnehmen, das 25 DM mehr als das beträgt, was er bei gleichem Status als Arbeitsunfähiger an Sozialhilfe bekommen würde;

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

dazu kommen dann allerdings Wohngeld, wenn es von ihm nach seinem Einkommen bezogen werden kann, und Kindergeld. Aber aus seinem Arbeitseinkommen erhält er nur 25 DM mehr. Er muß also über 1600 DM verdienen, um bei gleichem Familienstand dasselbe zu bekommen, was ein arbeitsunfähiger Familienvater mit zwei Kindern erhält. Die Schlußfolgerung daraus ist natürlich nicht, die Sozialhilfe zu senken, aber die Schlußfolgerung ist, dem einzelnen durch eine Annahme unserer Steuervorschläge mehr von seinem Arbeitseinkommen zu belassen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es gibt noch weitere Beispiele, die sehr, sehr eindrucksvoll sind.
Im übrigen sollte sich der Herr Bundesfinanzminister auch einmal die Statistik der Entwicklung der Sozialhilfefälle und der Sozialhilfeleistungen vorlegen lassen. Diese Statistik ist ungeheuer lehrreich, denn sie zeigt, daß mit dem scharfen Anstieg der Inflation und der Steuerprogression in diesen Bereichen die Sozialhilfefälle in außergewöhnlichem Maße zugenommen haben, d. h. daß mehr und mehr Menschen von der Möglichkeit der Sozialhilfe Gebrauch machen, ja, Gebrauch machen müssen, ohne mit ihr Mißbrauch zu treiben. Allein das — ich habe die Zahlen leider nicht rechtzeitig bekommen können — ist ein sehr eindrucksvolles Argument dafür, daß hier etwas faul ist, daß hier schnellstens Änderungen erforderlich sind.
Im DGB-Nachrichtendienst vom 21. September heißt es:
Bei allem Verständnis dafür, daß eine gute und ausgewogene Steuerreform für 1974 nicht bewältigt werden kann, erwartet der DGB allerdings, wie mehrfach gefordert, auch kurzfristig eine Reduzierung der wachsenden Lohnsteuerbelastung.
Wie stellt sich die Bundesregierung zu diesem Anliegen des Deutschen Gewerkschaftsbundes? Hierüber würden wir gern einmal eine hieb- und stichfeste Auskunft bekommen. Will die Bundesregierung den Steuerzahler tatsächlich bis zum 1. Januar 1975 vertrösten? Wer soll uns, so muß ich beinahe schon sagen, den kindlichen Glauben schenken, daß im Jahre 1975 wirklich das kommt, was man im Jahre 1973 verspricht? Sehen wir uns die Entwicklung doch einmal an: Eckwerte Frühjahr 1971, Eckwerte Herbst 1971, 1972 Funkpause. Nachdem die Fraktion der CDU/CSU am 31. Juli dieses Jahres in ihrer Feriensitzung Steuersenkungen gefordert und Maßnahmen angekündigt hat, wurde der Herr Bundeskanzler, der ja auch ein feines Gespür für kritische Entwicklungen oder für populäre Möglichkeiten hat, die in der Luft liegen, hellhörig. Er kam aus dem Urlaub zurück und verkündete: Steuersenkungen ab 1974. Wenn Ihr Bundeskanzler nunmehr von Helmut Schmidt zurückgepfiffen worden ist, so ist das seine Sache. Er hat es schon gut gemeint. Möchten hätte er schon wollen, aber dürfen hat er sich bei dieser ganzen Geschichte am Schluß nicht getraut.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben unsere Maßnahmen damals am 31. Juli angekündigt. Der Bundeskanzler hat dies aufgegriffen und hat zum 1. Januar 1974 Maßnahmen in Aussicht gestellt.
Bei dem großen Respekt, den die Regierungskoalition vor der Bedeutung und vor der, so möchte man manchmal meinen, Unfehlbarkeit dieses Mannes haben soll, sollten Sie eigentlich beim 1. Januar 1974 bleiben und uns unterstützen. Dann wären wir in einer wichtigen Frage ausnahmsweise einmal einig. Daß Sie den Termin auf den 1. Januar 1975 hinausgeschoben haben und auch noch die Körperschaftsteuerreform zum gleichen Termin ins Auge fassen — das waren koalitionsinterne Wirkungszusammenhänge oder Kettenreaktionen —, ist doch nur die Folge der Tatsache, daß Sie unter dem Druck der Ankündigung unserer gesetzgeberischen Initiative für das Jahr 1975 etwas in Aussicht stellen wollten, um den Druck psychologisch loszuwerden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Aber wer sagt denn, daß im Jahre 1974 nicht neue Umstände eintreten, neue Erkenntnisse gewonnen werden, die — mit entsprechender propagandistischer Phraseologie in die Öffentlichkeit gesetzt — das Inkrafttreten zum 1. Januar 1975 aus diesem oder jenem Grunde dann eben doch nicht möglich machen oder nicht ratsam erscheinen lassen.

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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit von 45 Minuten ist abgelaufen.