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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2967 A Absetzung der Punkte 2 bis 4 und Abwicklung der Tagesordnung 2967 A Amtliche Mitteilungen 2967 B Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 24 und 25 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Überlegungen der Bundesregierung zur Neufassung des Eidesrechts — Legitimation des Staates zur Eidesabnahme Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2967 D, 2968 C, D Dr. Schmude (SPD) 2968 B, C, D Fragen A 41 und 42 des Abg. Dr Jens (SPD) : Änderung der Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen und gegen den unlauteren Wettbewerb — Warnungen der Verbraucherorganisationen vor dem Kauf bestimmter Waren und der Inanspruchnahme von Leistungen bei preislich bzw. qualitativ unzumutbaren Angeboten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2969 A, B, C, D Dr. Jens (SPD) 2969 C, D Frage A 44 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Möglichkeiten der Bundesregierung zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Gebieten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2970 A, B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2970 B Frage A 46 des Abg. Wolfram (SPD) : Strompreiserhöhungen der Elektrizitätswirtschaft und Anzeigenkampagne in den Tageszeitungen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2970 C, 2971 A, B, C Wolfram (SPD) . . . . 2970 D, 2971 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 2971 B Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . . 2971 C Frage A 49 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Verbraucheraufklärung im Fernsehen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2972 A, B Dr. Holtz (SPD) . . . . . . . . 2972 B Fragen A 50 und 51 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Folgen des Abschusses von Singvögeln in Italien für die Bundesrepublik II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Deutschland — Einwirkung der Bundesregierung auf die italienische Regierung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2972 C, D, 2973 A, B Dr. Riedl (München) (CDU CSU) . . 2973 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2973 B Frage A 52 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Gewährung finanzieller Hilfe bei der Herstellung von Fernsprechanschlüssen zu einzelliegenden Gehöften und Weilern Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2973 B, C Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 2973 C Frage A 54 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei der permanenten Intervention bei Bullen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2973 D, 2974 A, B, Eigen (CDU/CSU) 2974 A, B Frage A 70 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Wolters zur Änderung des Systems der kassenärztlichen Versorgung Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . 2974 C, D, 2975 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 2974 D, 2975 A Marschall (SPD) 2975 A Fragen A 71 und 72 des Abg. Lenders (SPD) : Warnung vor gesundheitlicher Gefährdung durch den Gebrauch von Intimsprayprodukten und sog. Sprühklebern Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 2975 C, D Fragen A 73 und 74 des Abg. Spitzmüller (FDP) : Bestimmungen über den Versand von medizinischem Untersuchungsgut Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 2976 A, B, C Spitzmüller (FDP) . . . . 2976 C Fragen A 76 und 77 des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Genetische Gefährdung durch Umweltchemikalien Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . 2976 D, 2977 A, B, C, D, 2978 A Dr. Hirsch (FDP) . 2976 D, 2977 A, C, D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 2977 A, 2978 A Frage A 78 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Konzeption der Bundesregierung hinsichtlich der der überwiegenden Auffassung der anderen EG-Mitgliedstaaten widersprechenden deutschen Gesetze Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . . . . . . 2978 B, C Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 2978 C Frage A 79 des Abg. Löffler (SPD) : Kürzung der Mittel des Deutsch-französischen Jugendwerks für Frankreichfahrten Berliner Schulen Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 2978 D Frage A 31 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Vermeidung des Inflationsimports durch Änderung der. Interventionstechnik Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2979 A, C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 2979 B, C Frage A 32 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Anhebung des Essensfreibetrages und finanzielle Auswirkungen einer Verdoppelung Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2979 D, 2980 A, B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 2980 A, B Fragen A 33 und 34 des Abg. Berger (CDU/CSU) : Antrag der CDU/CSU-Mitglieder im Innenausschuß betr. Beratung der Berichte des Bundesministers des Innern zum Gesetz zu Art. 131 und zum BWGÖD Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2980 B, C, D Berger (CDU /CSU) . . . . . . . 2980 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 III Erklärung der Bundesregierung Scheel, Bundesminister (AA) . . . 2981 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2985 D Brandt, Bundeskanzler . . . . . 2992 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 2995 A Dr. Bangemann (FDP) . . . . . . 2996 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . . 3000 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 3008 A Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . . .. . . . . . 3011 B Bahr, Bundesminister . . . . . . 3013 D Mischnick (FDP) . . . . . . . . 3014 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3017 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 3019* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMI) auf die Zusatzfrage des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Stand der Arbeiten am Bundesberggesetz 3019* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/990 — des Abg. Schinzel (SPD) : Waffenlieferungen deutscher Firmen nach Bolivien . . . . . . . 3019* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 29 und 30 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Gleichstellung der Selbständigen mit den Arbeitnehmern hinsichtlich ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 3020* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Gewährung der Polizeivollzugszulage an die im Verbunddienst tätigen Zollbeamten . . . 3020* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Lohnsteuerfreibetrag für Arbeitnehmer in Grenzgebieten . . . . . 3020* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Erlaß der Rechtsverordnungen auf Grund des Tierschutzgesetzes 3020* D Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Äußerung des schwedischen Ministers für Abrüstungsfragen zu dem Versprechen der Kernwaffengroßmächte bezüglich der Einstellung unterirdischer Kernwaffenversuche und Äußerung des mexikanischen Delegierten auf der Genfer Abrüstungskonferenz über die Vermehrung der Kernwaffenlager der Großmächte und Beurteilung des Fortgangs der nuklearen Aufrüstung 3021* B Anlage 9 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) : Erweiterung des Großkraftwerks Staudinger bei Großkrotzenburg . . . 3022* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 2967 53. Sitzung Bonn, den 3. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 10. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) * 6. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schwörer * 3. 10. Seefeld * 5. 10. Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Dr. Starke (Franken) * 3. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. September 1973 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (48. Sitzung, Seite 2777 A) Auf Ihre in der Fragestunde der 48. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. September 1973 gestellte Frage nach dem Stand der Arbeiten am Entwurf eines Bundesberggesetzes habe ich Ihnen eine unmittelbare Unterrichtung zugesagt. Der Referentenentwurf eines Bundesberggesetzes ist im Dezember 1970 allen beteiligten Ressorts von Bund und Ländern sowie den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Zur Zeit wird der Entwurf aufgrund der durchgeführten Besprechungen und der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet: Mit dem Abschluß dieser Arbeiten ist voraussichtlich in den nächsten Wochen zu rechnen. Den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder sowie den beteiligten Verbänden wird sodann Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem überarbeiteten Entwurf abschließend zu äußern. Es ist beabsichtigt, den Entwurf im nächsten Jahr im Parlament einzubringen, um eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen. Das Bundesberggesetz soll ein Jahr nach seiner Verkündung in Kraft treten. Diese Frist ist erforderlich, damit sich Wirtschaft und Verwaltung dem neuen Recht anpassen können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 27. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 68*): Trifft es zu, daß deutsche Firmen wenige Monate vor dem Putsch in Bolivien am 21. August 1971 Waffen und militärische Ausrüstung, unter anderem ausgemustertes Waffenmaterial der Bundeswehr, an den jetzigen Diktator Banzer geliefert haben, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft solche Waffenlieferungen zu unterbinden? Ihre Frage, die in der Fragestunde vom 14. September 1973 aus technischen Gründen nicht beantwortet werden konnte, beantworte ich wie folgt: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung kurz vor dem Putsch in Bolivien am 21. August 1971 deutschen Firmen Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von Kriegswaffen und militärischer Ausrüstung (u. a. ausgemustertes Waffenmaterial der Bundeswehr) erteilt hat. Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß derartige Rüstungsgüter illegal aus der Bundesrepublik Deutschland nach Bolivien geliefert worden wären. Es sind lediglich in dem für Bolivien üblichen Umfang kleinkalibrige Handfeuerwaffen an private Abnehmer in Bolivien exportiert worden. *) Siehe auch 49. Sitzung, Seite 2822 D 3020* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen A 29 und 30) : Ist es zutreffend, daß im Entwurf eines Einkommensteuergesetzes 1974 bzw. auch nach den neuen Eckwertbeschlüssen die Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer hei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Steuer unberücksichtigt bleiben, während die Beiträge der Selbständigen zur Rentenversicherung (auch zur Handwerksversicherung) in voller Höhe in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen sind? Ist die Bundesregierung bereit, diese verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche Regelung zu ändern und die Selbständigen hinsichtlich ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den Arbeitnehmern gleichzustellen, also auch bei ihnen die Hälfte der Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung — analog den Arbeitgeberbeiträgen für Arbeitnehmer — außerhalb der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zu belassen? Zu Frage A 29: Die Frage ist zu bejahen. Es ist jedoch auf folgendes hinzuweisen: Nach dem Reformentwurf des Einkommensteuergesetzes und den Beschlüssen der Bundesregierung zur Steuerreform vom 12. September 1973 wird der zusätzliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen — zu denen die betreffenden Versicherungsbeiträge gehören — von bisher 1000 DM für Ledige bzw. 2000 DM für Verheiratete auf 4200 bzw. 8400 DM erhöht. Bei Selbständigen steht dieser zusätzliche Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge uneingeschränkt zur Verfügung. Bei Arbeitnehmern wird er dagegen um den Beitragsanteil des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Zu Frage A 30: Die Bundesregierung hält die im Reformentwurf eines Einkommensteuergesetzes vorgesehene Regelung verfassungsrechtlich für unbedenklich. Die zu vergleichenden Sachverhalte sind unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer fließen die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu; er kann über sie nicht frei verfügen. Die Vorsorgeaufwendungen, die selbständig Tätige für sich leisten, werden demgegenüber aus Einkünften bestritten, die ihnen zugeflossen sind und über die sie frei verfügen können. Die abweichenden Sachverhalte rechtfertigen die vorgesehene unterschiedliche Behandlung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (Drucksache 7/1044 Fragen A 35 und 36) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Zollbeamten, die im Verbunddienst tätig sind, durch eine gesetzliche Regelung die Polizeivollzugszulage zu bewilligen, und wenn ja, ab wann soll die Regelung in Kraft treten? Falls die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, die den im Verbunddienst tätigen Zollbeamten die Polizeivollzugszulage bewilligt, nicht vorgesehen hat, welche Gründe hat sie dafür angesichts der Tatsache, daß Zollbeamte im Verbunddienst die gleichen Aufgaben erfüllen wie Bundesgrenzschutzbeamte, für die die Polizeivollzugszulage bereits bewilligt ist? Es ist beabsichtigt, den Zollbeamten des Grenzaufsichtsdienstes und des Grenzabfertigungsdienstes ebenso wie den Polizeivollzugsbeamten mit Wirkung vom 1. Januar 1974 eine Zulage zu gewähren. Die gesetzliche Regelung soll in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetz aufgenommen werden. Da dieses Gesetz erst im Laufe des Jahres 1974 verabschiedet werden kann, ist geplant, ein rückwirkendes Inkrafttreten der Regelung per 1. Januar 1974 vorzusehen. Ihre zweite Frage ist durch die Antwort auf Ihre erste Frage gegenstandslos. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge der Steuerreform ab 1. Januar 1975 zusätzlich zum allgemeinen Arbeitnehmerfreibetrag den Arbeitnehmern im Grenzland einen besonderen Lohnsteuerfreibetrag einzuräumen? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, im Zuge der Steuerreform Arbeitnehmern in Grenzgebieten neben dem Arbeitnehmer-Freibetrag einen besonderen steuerfreien Betrag zu gewähren. Vorhandene Standortnachteile lassen sich durch besondere lohnsteuerliche Vergünstigungen nicht wirksam beseitigen. Die Bundesregierung gibt vielmehr, wie sie wiederholt erklärt hat, einer aktiven und gezielten Strukturpolitik, wie sie insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" praktiziert wird, nach wie vor den Vorzug. Damit werden in den Grenzgebieten die Voraussetzungen für mehr und sichere Arbeitsplätze bei angemessenem Einkommen der Arbeitnehmer geschaffen. Im übrigen gibt die Bundesregierung zu bedenken, daß die Verhältnisse in den Grenzgebieten viel zu unterschiedlich sind, als daß sie einen Lohnsteuerfreibetrag für alle dort tätigen Arbeitnehmer rechtfertigen würden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 1. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 53) : Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnungen auf Grund des Tierschutzgesetzes zu rechnen? Das am 1. Oktober 1972 in Kraft getretene neue Tierschutzgesetz (TierSchG) enthält für jedermann verständlich klare und bindende Vorschriften, so über das Halten von Tieren, das Töten von Tieren, über Eingriffe an Tieren, über den Tierhandel und die Durchführung des Gesetzes. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 3021* Insbesondere ist die Haltung von Tieren, die in der Öffentlichkeit nicht selten kritisch gesehen wird, durch die Vorschriften des § 2 TierSchG grundsätzlich geregelt. Die Durchführung dieser Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Zur Regelung der speziellen tierschutzrelevanten Fragen, die sich u. a. bei der heutigen Haltung großer, gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen, den sog. Massentierhaltungen, ergeben, enthält das TierSchG im § 13 Abs. 1 und 3 die notwendigen Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften zum Schutze der betreffenden Tiere unter diesen besonderen Haltungs- bzw. Transportbedingungen. Die hier den Durchführungsverordnungen zugrunde zu legenden Mindestforderungen des Tierschutzes beinhalten zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Fragen, mit deren Ausarbeitung auf meine Veranlassung hin seit einiger Zeit besondere Arbeitsgruppen von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis befaßt sind. Für die fachliche Ausrichtung der betreffenden Durchführungsverordnungen muß zunächst die Vorlage der Gutachten dieser Sachverständigengruppen abgewartet werden. Auf ausführliche Behandlung dieses Fragenkomplexes unter der Überschrift „Reform des Tierschutzrechts geht zügig voran" in BMELF-Informationen Nr. 14 vom 2. April 1973, S. 8 f. erlaube ich mir besonders hinzuweisen (s. Anlage zu meiner Antwort auf die Frage des Herrn Bundestagsabgeordneten Baack (SPD) — Drucksache 7/769, Frage B 19, Schriftlicher Bericht des Deutschen Bundestages zur 46. Sitzung vom 20. Juni 1973 — Seite 2725 --). Fragen der tierschutzgerechten Haltung von Hunden im Freien (sog. Kettenhundproblem) werden in der Öffentlichkeit immer wieder behandelt. Hier ist eine spezielle Regelung gleichfalls geboten. Da die fachlichen Fragen in diesem Falle hinreichend abgeklärt sind, habe ich den Entwurf einer diesbezüglichen Verordnung inzwischen vorbereitet und den Ländern sowie den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet. Nachdem der Beirat für Tierschutz meines Hauses zu diesem Entwurf zwischenzeitlich gehört worden ist, bin ich nunmehr bemüht, den Entwurf dieser Verordnung alsbald dem Bundesrat zuzuleiten. Darüber hinaus unternehme ich alle Anstrengungen, im Rahmen der materiellen wie personellen Gegebenheiten die Vorlage der Gutachten der Sachverständigengruppe zu beschleunigen, um somit die fachlichen Voraussetzungen für die anstehenden Rechtsverordnungen zum TierSchG zu erhalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen B 5 und 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des schwedischen Ministers für Abrüstungsfragen, Frau Alva Myrdal, auf der Genfer Abrüstungskonferenz aus Anlaß des 10. Jahrestages des Moskauer Teststopvertrages vom 5. August 1963, die beiden Kernwaffengroßmächte UdSSR und USA hätten Wortbruch begangen, indem sie das vor zehn Jahren bei der Unterzeichnung gegebene Versprechen nicht eingelöst hätten, dieser Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser werde bald auch die Einstellung der unterirdischen Kernwaffenversuche nach sich ziehen, und welche konkreten diplomatischen Schritte gedenkt sie auf Grund dieser Beurteilung zu unternehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des mexika nischen Delegierten Garcia Robles auf der derzeitigen Genfei Abrüstungskonferenz, die von den Großmächten aufgebauten Kernwaffenlager seien inzwischen so vermehrt worden, daß heute eine Sprengkraft von 15 Tonnen TNT zur Tötung eines jeden Menschen auf der Erde vorhanden sei, und den Fortgang der nuklearen Aufrüstung (d. h. der vertikalen Proliferation) der beiden Supermächte überhaupt, nachdem diese die grundlegenden Artikel I und II des Vertrages über die Nichtverbreitong von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 (d, h. das Verbot der horizontalen Proliferation) unter sich als unabänderlich ausgehandelt und anschließend von den Nichtkernwaffenstaaten als einseitige, umfassende und immerwährende Verzichtsleistung gefordert haben, ohne jedoch ihrerseits die Forderung der einschlägigen UNO-Entschließung vom 23. November 1965 zu erfüllen, wonach ein Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen „ein annehmbares Gleichgewicht von gegenseitigen Verantwortlichkeiten und Pflichten der Kernwaffenmächte und der Nichtkernwaffenmächte verwirklichen müsse", und welche konkreten diplomatischen Schritte gedenkt sie auf Grund dieser Beurteilung zu unternehmen? Zu Frage B 5: Die Bundesregierung kann der von Ihnen zitierten Auffassung des schwedischen Abrüstungsministers, Frau Alva Myrdal, nicht beipflichten. Präambel-Absatz 3 des Vertrags über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vom 5. August 1963 lautet: „In dem Bestreben, die Einstellung aller Versuchsexplosionen von Kernwaffen für alle Zeiten herbeizuführen, entschlossen, die auf dieses Ziel gerichteten Verhandlungen fortzusetzen, und in dem Wunsch, der Verseuchung der Umwelt des Menschen durch radioaktive Stoffe ein Ende zu bereiten —". Entsprechend dieser Absichtserklärung, verhandeln die drei „ursprünglichen Vertragsparteien", UdSSR, Großbritannien und Vereinigte Staaten von Amerika, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten des Genfer Abrüstungsausschusses (CCD), seit Jahren über ein umfassendes, d. h. auch den unterirdischen Bereich einbeziehendes Teststop-Übereinkommen. Leider konnten die gegensätzlichen Auffassungen über Art und Weise, wie die Einhaltung eines solchen Abkommens wirksam überwacht werden kann, bisher nicht überbrückt werden. Dabei haben sich zahlreiche Delegationen der CCD-Mitgliedstaaten nicht damit begnügt, lediglich „die Verhandlungen fortzusetzen", sondern unter Heranziehung von Wissenschaftlern intensive Bemühungen unternommen, um seismologische Methoden zur Entdeckung relevanter Ereignisse zu entwickeln. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch künftig für den baldigen Abschluß eines ausreichend verifizierbaren, umfassenden Teststop-Abkommens, das sie aus humanitären und ökologischen, aber auch aus rüstungskontrollpolitischen Erwägungen für dringlich hält, einsetzen. Als Mitglied der VN werden sich hierfür zusätzliche Möglichkeiten ergeben. 3022* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Zu Frage B 6: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die von dem mexikanischen Botschafter Garcia Robles angestellte Berechnung nachzuprüfen. Sicher ist aber wohl, daß mit dem derzeitigen Bestand an Kernwaffen in der Welt die gesamte Menschheit theoretisch mehrfach ausgelöscht werden könnte. Dieser grauenvollen Perspektive sehen sich die Völker der Welt seit vielen Jahren konfrontiert. Sie fordern daher mit Recht die Beseitigung einer Situation, in der ihre physische Existenz allein von dem rationalen Verhalten jeder einzelnen Regierung der über Kernwaffen verfügenden Staaten abhängt. Da es keine internationale Instanz gibt, die die Staaten zur Aufgabe ihrer Rüstungen zwingen kann, und keine Regierung bereit ist, die Sicherheit ihres Landes allein auf vertragliche Zusicherungen zu gründen, war und ist es von entscheidender Bedeutung, zumindest die Zahl der über Kernwaffen verfügenden Staaten und damit der ihren Einsatz bestimmenden Entscheidungszentralen nicht größer werden zu lassen. Dies ist der alles überragende Grundgedanke des Nichtverbreitungsvertrages vom 1. Juli 1968, dem inzwischen rd. 80 Staaten beigetreten sind und den aus dieser Erwägung auch die Bundesregierung am 28. November 1969 unterzeichnet hat: Ich zitiere aus der Note, die die Bundesregierung anläßlich der Unterzeichnung allen Staaten übermittelte, mit denen sie damals diplomatische Beziehungen unterhielt (Ziff. III Buchst. a): Der Zweck des Vertrages ist, die gegenwärtigen Nichtkernwaffenstaaten daran zu hindern, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben. Die Bestimmungen des Vertrages sind daher ausschließlich auf die Verwirklichung dieses Zieles gerichtet .. . Dieses Ziel wurde erreicht: Die Zahl der Kernwaffenmächte hat sich seit dem in Artikel IX Absatz 3 des Nichtverbreitungsvertrages als Stichdatum festgelegten Zeitpunkt (1. Januar 1967) nicht erhöht. Hierzu bedurfte es sowohl der Verpflichtung dieser Kernwaffenmächte, Kernwaffen an keinen anderen Staat weiterzugeben (Artikel I), als auch der Nichtkernwaffenstaaten, von niemandem Kernwaffen anzunehmen oder solche selbst herzustellen (Artikel II). Es kann nicht bestritten werden, daß die Last der Verpflichtungen und Beschränkungen auf den Nichtkernwaffenstaaten schwerer wiegt als auf den Kernwaffenstaaten, zumal die Sicherungskontrollmaßnahmen gem. Artikel III des Vertrages nur bei den ersteren durchgeführt werden. Immerhin haben sich, noch vor Abschluß des Vertrages, zwei der drei Kernwaffenvertragsparteien — die Vereinigten Staaten und Großbritannien — bereit erklärt, ihre friedlichen Zwecken dienenden nuklearen Anlagen in der gleichen Weise kontrollieren zu lassen, wie dies bei den Nichtkernwaffenstaaten geschieht. Darüber hinaus hat das für die EURATOM-Nichtkernwaffenstaaten maßgebliche Verifikationsabkommen mit der IAEO Regelungen gefunden, die nach übereinstimmender Überzeugung der sieben Staaten die politischen, wirtschaftlichen und technischen Aufgaben EURATOMs nicht beeinträchtigen, den Nichtkernwaffenstaaten keine unbilligen Lasten aufbürden und für ihre Industrien keine unzumutbaren Belastungen schaffen. Seit Ende 1969 führen die Vereinigten Staaten von Amerika und die UdSSR Verhandlungen über die Begrenzung der strategischen Waffen (SALT) ; im Mai letzten Jahres schlossen sie den Vertrag über die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper (ABM-Vertrag) und ein Interimsabkommen über die Begrenzung strategischer Angriffswaffen ab. SALT II, die bereits Ende 1972 begannen, sollen nach dem Willen der Beteiligten (vgl. die sieben „Grundprinzipien" vom 21. Juni 1973) zu vollständigeren Begrenzungsmaßnahmen für strategische Offensivwaffen und zu ihrer anschließenden Verringerung führen. Auch für qualitative Verbesserungen („vertikale Proliferation") sollen Beschränkungen vereinbart werden. Nach Auffassung der Bundesregierung — ist damit Artikel VI des NichtverbreitungsVertrages kein toter Buchstabe geblieben; - kann somit auch die in der Resolution der Vereinten Nationen Nr. 2028 (XX) vom 19. November 1965 erhobene Forderung, ein Nichtverbreitungsvertrag sollte „ein annehmbares Gleichgewicht der Verantwortlichkeiten und gegenseitigen Verpflichtungen unter den Kernwaffenmächten und den Nichtkernwaffenmächten herstellen", in realistischer Einschätzung der Umstände als erfüllt betrachtet werden; -- liegen die Bemühungen der SALT-Verhandlungspartner im Sinne der Ziffer I, 5. Anstrich der Note der Bundesregierung vom 28. November 1969; - sind Verhandlungen zur Verwirklichung der in Resolution C der Konferenz der Nichtkernwaffenstaaten vorn 27. September 1968 enthaltenen Forderungen gemäß Buchstaben a, b und c eingeleitet worden. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vorn 21. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, unter Aufrechterhaltung der von Staatssekretär Dr. Abreß in einem Schreiben an das Landratsamt Aschaffenburg geäußerten Feststellung, die Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger hei Großkrotzenburg (Hessen) sei eine raumbedeutsame Maßnahme und die hessischen Behörden könnten die Erweiterung nicht ohne Beteiligung der bayerischen Behörden in einem Raumordnungsverfahren genehmigen, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, daß diese die entgegen dieser Feststellung vom hessischen Kabinett ohne bayerische Beteiligung erfolgte Genehmigung der Erweiterung nochmals unter Beteiligung der bayerischen Behörden überprüfen läßt? Das Mitglied des Deutschen Bundestages, Herr Philipp Seibert, hat Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Haack mit Schreiben vom 13. August 1973 um eine Stellungnahme zur beabsichtigten Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger bei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 3023* Großkrotzenburg gebeten. In Vertretung des abwesenden Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs hat Herr Staatssekretär Dr. Abreß dieser Bitte mit Schreiben vom 31. August 1973 entsprochen. Ein Abdruck dieses Schreibens wurde dem Landrat des Kreises Aschaffenburg zur Kenntnis gebracht, der sich an das Bundesministerium in der selben Angelegenheit gewandt hatte. In seinem Schreiben vom 31. August 1973 hat sich Herr Staatssekretär Dr. Abreß nicht zu der Frage geäußert, ob vor Genehmigung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren durchzuführen und ob die zuständigen Bayerischen Behörden zu beteiligen seien. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für ein raumbedeutsames Vorhaben im Lande Hessen ist nach Hessischem Landesrecht zu beurteilen, für dessen Auslegung und Anwendung allein die Behörden des Landes Hessen zuständig sind. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in dieser Sache auf die Hessische Landesregierung einzuwirken. Sie wertet die vorgesehene Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger bei Großkrotzenburg von 840 MW auf 1 500 MW allerdings als eine raumbedeutsame Maßnahme im Sinne der Legaldefinition des § 3, Abs. 1 Raumordnungsgesetz vom 8. April 1965 (ROG). Gemäß § 4, Abs. 4 ROG haben die Länder bei raumbedeutsamen Maßnahmen u. a. darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung (§ 2 Abs. 1 ROG) in benachbarten Bundesländern nicht erschwert wird. Die Auswirkungen einer Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger auf den angrenzenden Raum des Landes Bayern sind prinzipiell geeignet, die Verwirklichung des Grundsatzes von § 2 Abs. 1 Ziffer 7 Satz 2 ROG zu erschweren. Diese Vorschrift lautet: „Für die Reinhaltung des Wassers, die Sicherung der Wasserversorgung und für die Reinhaltung der Luft sowie für den Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelästigungen ist ausreichend Sorge zu tragen." Es liegt daher nahe, daß sich die für die Raumordnung zuständigen Behörden des Landes Hessen — unbeschadet förmlicher Verfahren nach Landesrecht — mit den für dieses Aufgabengebiet zuständigen Behörden des Landes Bayern in Verbindung setzten, um mit ihnen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Raumordnung im benachbarten Bundesland zu beraten. Die Bundesregierung ist davon unterrichtet, daß in dieser Sache am 20. September d. J. Gespräche zwischen Vertretern der obersten Landesplanungsbehörden im Rahmen der bayerisch-hessischen Grenzkommission aufgenommen worden sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Regierungserklärung gehört. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Dr. Carstens. Seine Fraktion hat eine Redezeit von 45 Minuten angemeldet.


Rede von Dr. Karl Carstens
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bürger unseres Landes haben die diesjährige Generalversammlung der Vereinten Nationen mit größerer Aufmerksamkeit und größerem Interesse verfolgt als irgendeine vorangegangene Sitzung der Weltorganisation. Es waren wohl vor allem drei Reden, die ihre Aufmerksamkeit gefunden haben, die Rede des Bundesministers des Auswärtigen, die Rede des Bundeskanzlers und die Rede des amerikanischen Außenministers, der wenige Tage zuvor in sein neues Amt berufen worden war.
Die Rede des Bundesministers des Auswärtigen vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen war — das begrüßen wir ausdrücklich — zuvor mit den Mitgliedern der deutschen Delegation, die zu den Vereinten Nationen gereist war, einschließlich der beiden der CDU/CSU angehörenden Mitglieder, erörtert worden. Dadurch war ein Kontakt hergestellt worden, den wir als eine gute Voraussetzung für eine zukünftige Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ansehen.
Der Außenminister hat in seiner Rede die großen Ziele und Fragen der deutschen Politik, die Einheit der Nation und ihre Wiedergewinnung in freier Selbstbestimmung, das europäische Einigungswerk, in Verbindung gesetzt zu den großen Zielen und Anliegen der Weltorganisation, der Hilfe für die Dritte Welt und der Erhaltung des Friedens.



Dr. Carstens (Fehmarn)

Ebenso hat der Bundeskanzler in seiner Rede vor der UNO, in einer, wie ich sagen möchte, eindrucksvollen Rede, die großen Fragen unseres Volkes, die Frage der geteilten Nation, die Todesopfer als Folge der Teilung Europas und unseres Landes, angesprochen. Er hat darauf verwiesen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Interessen WestBerlins vor der Weltorganisation wahrnimmt; er hat ein gutes Wort gefunden zu dem Spannungsverhältnis zwischen dem Prinzip der Nichteinmischung und dem Grundsatz der universalen Geltung der Menschenrechte. Wenn er das, was er vor den Vereinten Nationen gesagt hat, 14 Tage vorher hier gesagt hätte, wäre uns ein Teil der Debatte erspart geblieben, die wir hier vor 14 Tagen geführt haben. Der Bundeskanzler hat dann eine Reihe großer Perspektiven für die zukünftige Aufgabe der Weltorganisation entwickelt, in denen viel Idealismus, viele gute Wünsche stecken mögen, die uns aber doch als wichtig für die Arbeit der Vereinten Nationen und die Mitarbeit der Bundesrepublik Deutschland in dieser Organisation erscheint.
Der Bundeskanzler hat in dieser Rede aber auch wieder das getan, was er so oft tut, wenn er hier in unserem Lande spricht: Er formuliert so, daß man den Eindruck hat, was er mit der einen Hand gibt, nimmt er mit der anderen wieder weg. Er sagte an einer Stelle:
Wir sind nicht hierhergekommen, um die Vereinten Nationen als Klagemauer für die deutschen Probleme zu betrachten oder um Forderungen zu stellen, die hier ohnehin nicht erfüllt werden können.
Die CDU/CSU-Fraktion, Herr Bundeskanzler, hätte es begrüßt und hätte von Ihnen erwartet, daß Sie den Zusammenhang zwischen dem Prinzip der Wahrung der Menschenrechte und der Situation im geteilten Deutschland hergestellt hätten und daß Sie die Vereinten Nationen als die Garanten der Menschenrechte in der ganzen Welt darauf hingewiesen hätten, daß in einem Teil Deutschlands der dort lebenden deutschen Bevölkerung die Menschenrechte vorenthalten werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben es sehr bedauert, Herr Bundeskanzler, daß Sie unseren beiden Fraktionskollegen, die zu der Delegation in New York gehören, keine Gelegenheit gegeben haben, mit Ihnen über Ihre Rede zu sprechen.

(Oho-Rufe und weitere Zurufe von der SPD.)

Dies wäre nach unserer Auffassung guter Stil, auch guter parlamentarischer Stil einer Zusammenarbeit gewesen, die Sie doch offenbar alle anstreben, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die dritte große Rede, auf die ich die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses lenken möchte, war die Rede des neuernannten amerikanischen Außenministers Henry Kissinger. Er leitete sie mit einem Zitat von Kant — aus Kants Schrift „Zum ewigen Frieden" — ein. Ich weiß nicht, ob es manchem von Ihnen so ergangen ist wie mir: dies, fand ich, war doch eine Szene, die einen Deutschen, der ein Gefühl für deutsche Geschichte und deutsche Vergangenheit hat, mit Bewegung erfüllen mußte.

(Unruhe bei der SPD.)

Der amerikanische Außenminister, vor 50 Jahren in Fürth in Bayern geboren, wäre ohne die entsetzlichen Ereignisse der Jahre zwischen 1933 und 1945 heute wahrscheinlich ein Bürger dieses Landes, und Immanuel Kant lebte und wirkte und starb in Königsberg, das heute Kaliningrad genannt wird und nach einer 700jährigen deutschen Geschichte nicht mehr zu uns gehört.
Auch der amerikanische Außenminister hat mit Leidenschaft und mit Pathos an die großen Ziele der Charta der Vereinten Nationen, die Gerechtigkeit, die Menschlichkeit und den Frieden und die internationale Solidarität appelliert. Aber er hat in seiner Rede, wie ich glaube hervorheben zu sollen, doch auch einige Elemente von Nüchternheit gezeigt. Ich hätte es begrüßt, wenn die beiden Vertreter der Bundesrepublik Deutschland auch vielleicht ein wenig an Nüchternheit hätten einfließen lassen in die von besten Absichten erfüllten Ausführungen, die sie dort gemacht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der amerikanische Außenminister sagte wörtlich — und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident —: „Entspannung bedeutet für manche nur ein taktisches Zwischenspiel, bevor der Kampf wieder aufgenommen wird." An einer anderen Stelle sagte er: „Wir werden jeder Nation entgegentreten, • die eine Hegemonie über eine andere Nation anstrebt." Und schließlich sagte er: „Wir werden niemals unsere Verbündeten und Freunde preisgeben."
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Rede. Sie begrüßt die darin klar zum Ausdruck gekommene Erneuerung der Bündnisverpflichtungen der Vereinigten Staaten. Sie sieht darin einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit und damit auch für den Frieden auf. der Welt. Sie erklärt erneut ihre Bereitschaft, sich an den Gesprächen — an den sicherlich schwierigen Gesprächen — über eine gerechte Lastenverteilung im Bündnis und über die Zukunft der Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und den westeuropäischen Ländern zu beteiligen.
In dieser im ganzen harmonischen Atmosphäre, die in New York anläßlich des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen entstand, erklangen nun allerdings auch einige Mißtöne.
Der erste dieser Mißtöne kam aus New York selbst. Der Außenminister der DDR, Herr Winzer, sagte in seiner Rede anläßlich der Aufnahme der DDR in die UNO folgendes — ich zitiere —:
Aus der Gegensätzlichkeit der gesellschaftlichen und politischen Ordnungen ergibt sich als zwingende Schlußfolgerung, daß zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland eine Wiedervereinigung niemals möglich sein wird.



Dr. Carstens (Fehmarn)

Meine Damen und Herren, vielleicht ist es nicht überraschend, daß er dies gesagt hat, aber diese seine Worte zeigen doch mit großer Deutlichkeit die tiefe Meinungsverschiedenheit, die über die Interpretation der Verträge und hier speziell des Vertrages, den die Bundesrepublik Deutschland mit der DDR geschlossen hat, fortbesteht.
Ein zweiter Mißton wurde hier bei uns in der Bundesrepublik hörbar. Es wurde nämlich in diesen Tagen ein Dokument aus dem Jahre 1968 veröffentlicht, welches die Unterschritf des damaligen Botschafters und Leiters des Planungsstabes und heutigen Bundesministers Egon Bahr trägt. Man könnte dieses Dokument vielleicht als das Grundlagenpapier der Bahrschen Politik bezeichnen. Seine Echtheit ist nicht bestritten worden. Ich möchte es zum Gegenstand einer kurzen Betrachtung machen, da ich der Meinung bin, daß seine Wirkung und seine Bedeutung sich nicht auf das Jahr 1968 beschränken, sondern unmittelbar in die Gegenwart hineinreichen.
Der Verfasser dieses Dokuments sieht voraus, daß es demnächst zu Verhandlungen über Truppenreduzierungen kommen wird. Er bietet für diese Verhandlungen mehrere verschiedene Modelle an und entscheidet sich schließlich für das von ihm als „Modell C" bezeichnete Modell. Dieses Modell sieht vor: die Auflösung der Bündnisse, den Abzug der sowjetischen und amerikanischen Truppen, die Schaffung eines Sicherheitssystems in Europa, dem mindestens sieben europäische Staaten angehören sollen, nämlich die Bundesrepublik, die DDR, Belgien, die Niederlande und Luxemburg, Polen und die Tschechoslowakei. England und Frankreich können nach diesem Papier dem Sicherheitssystem beitreten, werden es aber wahrscheinlich nicht tun. Die weiteren Überlegungen bauen auf der Prämisse auf, daß sie es nicht tun werden.
Sie, Herr Bundesaußenminister, haben eben gesagt, daß sich das deutsch-französische Verhältnis wenig dazu eigne, der Bundesregierung etwas am Zeuge zu flicken. Vielleicht hören Sie sich aber doch einmal etwas genauer an, welche Pläne ein — damals schon und jetzt noch mehr — hervorragender Mitarbeiter des Bundeskanzlers für das deutschfranzösische Verhältnis entwickelt hat.
Innerhalb dieses Sicherheitssystems sollen der Osten und der Westen gleich stark sein. Es heißt, der Abbau der Verteidigungskräfte der Bundesrepublik sei unmittelbar notwendig, damit der Gleichstand mit dem Osten erreicht wird. Das System soll durch die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion garantiert werden. Der Verfasser verspricht sich von diesem Konzept engere Kontakte
DDR zwischen der Bundesrepublik und der DDR und —so sagt er — das Freisetzen von Kräften, die auf eine Annäherung der beiden deutschen Staaten hinzielen.
Sehr nüchtern wird in diesem Papier — und das begrüße ich die Folge eines solchen Konzeptes für die westeuropäische Einigung eingeschätzt. Ich zitiere wörtlich:
Nehmen nur einige mitteleuropäische Staaten am
Sicherheitssystem teil, so werden sich schon für
die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Marktes Schwierigkeiten ergeben. Eine Fortsetzung der Bemühungen um eine westeuropäische politische Integration erscheint nahezu ausgeschlossen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ich glaube, die Feststellung, die hier getroffen wird, ist richtig. Ich habe, ohne dieses Papier zu kennen, von mir aus diese Schlußfolgerung aus ähnlichen Plänen immer gezogen. Es hindert den Verfasser aber nicht, sich eindeutig für dieses Konzept auszusprechen.
Er faßt allerdings auch noch eine andere negative Wirkung ins Auge, nämlich eine vermutliche Lockerung der Bindungen zwischen der Bundesrepublik und Berlin. Trotzdem sagt er, dieses Modell eröffne einen konkreten Weg zur optimalen Wahrnehmung unserer nationalen Interessen, es entspreche unseren Interessen eindeutig am besten. Ich zitiere dem Sinne nach:
Zwar wird es in absehbarer Zeit nur geringe Aussicht haben, verwirklicht zu werden. Trotzdem sollte man es vorschlagen; denn Vorschläge haben ihr eigenes Gewicht.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ich habe mehrfach gesagt, daß ein Mitglied der Bundesregierung und auch der jetzt amtierenden Bundesregierung, das an einer hervorragenden Stelle steht, entgegen den immer wiederholten Erklärungen dieser Bundesregierung einem zentraleuropäischen Sicherheitssystem den Vorzug vor der westeuropäischen Einigung und erst recht vor dem atlantischen Bündnis gibt. Meine Damen und Herren, ich sehe es als meine Pflicht an, darauf hinzuweisen, und ich werde mir auch durch noch so unfreundliche Bemerkungen, die dieserhalb gemacht worden sind, dieses Recht nicht nehmen lassen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Besonders beunruhigend aber erscheinen in diesem Papier die Vorschläge, die sich auf Berlin beziehen. Es werden der Abzug der Truppen der Vier Mächte aus Berlin und ihre Ersetzung durch Truppen des Systems außer der Bundesrepublik und der DDR vorgeschlagen. Das bedeutet praktisch, daß einerseits die drei Westmächte, die USA, England und Frankreich, wenn England und Frankreich dem System nicht angehören, durch belgische, niederländische und luxemburgische Truppen und andererseits die Truppen der Sowjetunion durch polnische und tschechische Truppen ersetzt werden.
Nun sieht zwar dieses Konzept vor, daß bei einer Verletzung der Grenzen innerhalb des Systems die beiden Garantiemächte, die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten, eingreifen können, aber nur wenn der Sicherheitsrat dieses Sicherheitssystems zustimmt. Dazu sagt das Papier ausdrücklich: Im Sicherheitsrat darf die östliche Seite nicht überstimmt werden.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, es fällt mir schwer, für
die Charakterisierung dieses Vorschlags die Ruhe
und Gelassenheit zu bewahren, die ich mir auch bei



Dr. Carstens (Fehmarn)

schwierigen Auseinandersetzungen an sich zu zeigen vorgenommen habe. Ich finde, das mindeste, was man davon sagen kann, ist, daß es ein perfekter Plan zum Abbau der Sicherheit West-Berlins ist.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Nun, meine Damen und Herren, wissen Sie alle, daß Anfang dieses Jahres ganz ähnliche Pläne durch den amerikanischen Professor Hahn veröffentlicht worden sind. Damals hatte die Bundesregierung eine Reihe von Erklärungen abgegeben, die sie vielleicht noch einmal korrigieren sollte, auch im Interesse von Professor Hahn, dem sie nämlich falsche Berichterstattung und was weiß ich alles vorgeworfen hatte. Diesmal liegt ein Dokument vor, welches von dem Verfasser selbst unterzeichnet wurde. Die Bundesregierung wird auch schwerlich sagen können, es handle sich hier um ein abstraktes, theoretisches Denkmodell, dem keine Bedeutung beizumessen sei. Meine Damen und Herren, ich habe diese Art der Darstellung immer als wenig schmeichelhaft für den Verfasser empfunden, und ich möchte hinzufügen, daß diese Art der Darstellung nach meiner Auffassung dem Verfasser in keiner Weise gerecht wird.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Professor Schweitzer?