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    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2967 A Absetzung der Punkte 2 bis 4 und Abwicklung der Tagesordnung 2967 A Amtliche Mitteilungen 2967 B Fragestunde (Drucksache 7/1044) Fragen A 24 und 25 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Überlegungen der Bundesregierung zur Neufassung des Eidesrechts — Legitimation des Staates zur Eidesabnahme Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2967 D, 2968 C, D Dr. Schmude (SPD) 2968 B, C, D Fragen A 41 und 42 des Abg. Dr Jens (SPD) : Änderung der Gesetze gegen Wettbewerbsbeschränkungen und gegen den unlauteren Wettbewerb — Warnungen der Verbraucherorganisationen vor dem Kauf bestimmter Waren und der Inanspruchnahme von Leistungen bei preislich bzw. qualitativ unzumutbaren Angeboten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2969 A, B, C, D Dr. Jens (SPD) 2969 C, D Frage A 44 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Möglichkeiten der Bundesregierung zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Gebieten Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2970 A, B Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 2970 B Frage A 46 des Abg. Wolfram (SPD) : Strompreiserhöhungen der Elektrizitätswirtschaft und Anzeigenkampagne in den Tageszeitungen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2970 C, 2971 A, B, C Wolfram (SPD) . . . . 2970 D, 2971 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 2971 B Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . . 2971 C Frage A 49 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Verbraucheraufklärung im Fernsehen Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2972 A, B Dr. Holtz (SPD) . . . . . . . . 2972 B Fragen A 50 und 51 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Folgen des Abschusses von Singvögeln in Italien für die Bundesrepublik II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Deutschland — Einwirkung der Bundesregierung auf die italienische Regierung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2972 C, D, 2973 A, B Dr. Riedl (München) (CDU CSU) . . 2973 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2973 B Frage A 52 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Gewährung finanzieller Hilfe bei der Herstellung von Fernsprechanschlüssen zu einzelliegenden Gehöften und Weilern Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2973 B, C Ey (CDU/CSU) . . . . . . . . 2973 C Frage A 54 des Abg. Eigen (CDU/CSU) : Schwierigkeiten bei der permanenten Intervention bei Bullen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2973 D, 2974 A, B, Eigen (CDU/CSU) 2974 A, B Frage A 70 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Wolters zur Änderung des Systems der kassenärztlichen Versorgung Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . 2974 C, D, 2975 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . 2974 D, 2975 A Marschall (SPD) 2975 A Fragen A 71 und 72 des Abg. Lenders (SPD) : Warnung vor gesundheitlicher Gefährdung durch den Gebrauch von Intimsprayprodukten und sog. Sprühklebern Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 2975 C, D Fragen A 73 und 74 des Abg. Spitzmüller (FDP) : Bestimmungen über den Versand von medizinischem Untersuchungsgut Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 2976 A, B, C Spitzmüller (FDP) . . . . 2976 C Fragen A 76 und 77 des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Genetische Gefährdung durch Umweltchemikalien Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . 2976 D, 2977 A, B, C, D, 2978 A Dr. Hirsch (FDP) . 2976 D, 2977 A, C, D Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . 2977 A, 2978 A Frage A 78 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Konzeption der Bundesregierung hinsichtlich der der überwiegenden Auffassung der anderen EG-Mitgliedstaaten widersprechenden deutschen Gesetze Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . . . . . . 2978 B, C Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . . 2978 C Frage A 79 des Abg. Löffler (SPD) : Kürzung der Mittel des Deutsch-französischen Jugendwerks für Frankreichfahrten Berliner Schulen Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 2978 D Frage A 31 des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) : Vermeidung des Inflationsimports durch Änderung der. Interventionstechnik Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2979 A, C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . 2979 B, C Frage A 32 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Anhebung des Essensfreibetrages und finanzielle Auswirkungen einer Verdoppelung Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2979 D, 2980 A, B Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 2980 A, B Fragen A 33 und 34 des Abg. Berger (CDU/CSU) : Antrag der CDU/CSU-Mitglieder im Innenausschuß betr. Beratung der Berichte des Bundesministers des Innern zum Gesetz zu Art. 131 und zum BWGÖD Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2980 B, C, D Berger (CDU /CSU) . . . . . . . 2980 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 III Erklärung der Bundesregierung Scheel, Bundesminister (AA) . . . 2981 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2985 D Brandt, Bundeskanzler . . . . . 2992 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 2995 A Dr. Bangemann (FDP) . . . . . . 2996 D Strauß (CDU/CSU) . . . . . . . . 3000 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 3008 A Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . . .. . . . . . 3011 B Bahr, Bundesminister . . . . . . 3013 D Mischnick (FDP) . . . . . . . . 3014 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 3017 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 3019* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMI) auf die Zusatzfrage des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Stand der Arbeiten am Bundesberggesetz 3019* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/990 — des Abg. Schinzel (SPD) : Waffenlieferungen deutscher Firmen nach Bolivien . . . . . . . 3019* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 29 und 30 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Gleichstellung der Selbständigen mit den Arbeitnehmern hinsichtlich ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 3020* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Gewährung der Polizeivollzugszulage an die im Verbunddienst tätigen Zollbeamten . . . 3020* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU): Lohnsteuerfreibetrag für Arbeitnehmer in Grenzgebieten . . . . . 3020* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 53 — Drucksache 7/1044 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) : Erlaß der Rechtsverordnungen auf Grund des Tierschutzgesetzes 3020* D Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 5 und 6 Drucksache 7/990 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Äußerung des schwedischen Ministers für Abrüstungsfragen zu dem Versprechen der Kernwaffengroßmächte bezüglich der Einstellung unterirdischer Kernwaffenversuche und Äußerung des mexikanischen Delegierten auf der Genfer Abrüstungskonferenz über die Vermehrung der Kernwaffenlager der Großmächte und Beurteilung des Fortgangs der nuklearen Aufrüstung 3021* B Anlage 9 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) : Erweiterung des Großkraftwerks Staudinger bei Großkrotzenburg . . . 3022* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 2967 53. Sitzung Bonn, den 3. Oktober 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 6. 10. Adams * 6. 10. Dr. Ahrens ** 10. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Dr. Arndt (Berlin) * 6. 10. Dr. Artzinger * 5. 10. Dr. Bangemann * 6. 10. Dr. Beermann 19. 10. Behrendt * 6. 10. Blumenfeld * 6. 10. Brandt (Grolsheim) 27. 10. Bredl 27. 10. Dr. Burgbacher * 6. 10. Dr. Corterier * 6. 10. Entrup 5. 10. Fellermaier * 6. 10. Flämig * 6. 10. Frehsee 5. 10. Dr. Früh * 5. 10. Frau Funcke 12. 10. Gerlach (Emsland) * 6. 10. Härzschel * 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 10. Kater * 6. 10. Dr. Klepsch * 6. 10. Dr. Kliesing 12. 10. Krall * 6. 10. Dr. Kreile 5. 10. Lange * 6. 10. Lautenschlager * 6. 10. Lücker * 6. 10. Dr. Martin 27. 10. Memmel * 6. 10. Mertes (Stuttgart) 14. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Mursch (Soltau-Harburg) * 5. 10. Frau Dr. Orth 27. 10. Frau Pieser 5. 10. Dr. Schellenberg 12. 10. Schmidt (München) * 6. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 6. 10. Schwabe * 6. 10. Dr. Schwörer * 3. 10. Seefeld * 5. 10. Dr. Slotta 14. 10. Springorum * 6. 10. Dr. Starke (Franken) * 3. 10. Graf Stauffenberg 5. 10. Frau Stommel 5. 10. Walkhoff * 6. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 24. September 1973 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (48. Sitzung, Seite 2777 A) Auf Ihre in der Fragestunde der 48. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. September 1973 gestellte Frage nach dem Stand der Arbeiten am Entwurf eines Bundesberggesetzes habe ich Ihnen eine unmittelbare Unterrichtung zugesagt. Der Referentenentwurf eines Bundesberggesetzes ist im Dezember 1970 allen beteiligten Ressorts von Bund und Ländern sowie den betroffenen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Zur Zeit wird der Entwurf aufgrund der durchgeführten Besprechungen und der eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet: Mit dem Abschluß dieser Arbeiten ist voraussichtlich in den nächsten Wochen zu rechnen. Den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder sowie den beteiligten Verbänden wird sodann Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem überarbeiteten Entwurf abschließend zu äußern. Es ist beabsichtigt, den Entwurf im nächsten Jahr im Parlament einzubringen, um eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen. Das Bundesberggesetz soll ein Jahr nach seiner Verkündung in Kraft treten. Diese Frist ist erforderlich, damit sich Wirtschaft und Verwaltung dem neuen Recht anpassen können. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 27. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/990 Frage A 68*): Trifft es zu, daß deutsche Firmen wenige Monate vor dem Putsch in Bolivien am 21. August 1971 Waffen und militärische Ausrüstung, unter anderem ausgemustertes Waffenmaterial der Bundeswehr, an den jetzigen Diktator Banzer geliefert haben, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft solche Waffenlieferungen zu unterbinden? Ihre Frage, die in der Fragestunde vom 14. September 1973 aus technischen Gründen nicht beantwortet werden konnte, beantworte ich wie folgt: Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung kurz vor dem Putsch in Bolivien am 21. August 1971 deutschen Firmen Ausfuhrgenehmigungen für die Lieferung von Kriegswaffen und militärischer Ausrüstung (u. a. ausgemustertes Waffenmaterial der Bundeswehr) erteilt hat. Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß derartige Rüstungsgüter illegal aus der Bundesrepublik Deutschland nach Bolivien geliefert worden wären. Es sind lediglich in dem für Bolivien üblichen Umfang kleinkalibrige Handfeuerwaffen an private Abnehmer in Bolivien exportiert worden. *) Siehe auch 49. Sitzung, Seite 2822 D 3020* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Fragen A 29 und 30) : Ist es zutreffend, daß im Entwurf eines Einkommensteuergesetzes 1974 bzw. auch nach den neuen Eckwertbeschlüssen die Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeitnehmer hei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Steuer unberücksichtigt bleiben, während die Beiträge der Selbständigen zur Rentenversicherung (auch zur Handwerksversicherung) in voller Höhe in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer einzubeziehen sind? Ist die Bundesregierung bereit, diese verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche Regelung zu ändern und die Selbständigen hinsichtlich ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den Arbeitnehmern gleichzustellen, also auch bei ihnen die Hälfte der Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung — analog den Arbeitgeberbeiträgen für Arbeitnehmer — außerhalb der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zu belassen? Zu Frage A 29: Die Frage ist zu bejahen. Es ist jedoch auf folgendes hinzuweisen: Nach dem Reformentwurf des Einkommensteuergesetzes und den Beschlüssen der Bundesregierung zur Steuerreform vom 12. September 1973 wird der zusätzliche Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen — zu denen die betreffenden Versicherungsbeiträge gehören — von bisher 1000 DM für Ledige bzw. 2000 DM für Verheiratete auf 4200 bzw. 8400 DM erhöht. Bei Selbständigen steht dieser zusätzliche Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge uneingeschränkt zur Verfügung. Bei Arbeitnehmern wird er dagegen um den Beitragsanteil des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Zu Frage A 30: Die Bundesregierung hält die im Reformentwurf eines Einkommensteuergesetzes vorgesehene Regelung verfassungsrechtlich für unbedenklich. Die zu vergleichenden Sachverhalte sind unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer fließen die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu; er kann über sie nicht frei verfügen. Die Vorsorgeaufwendungen, die selbständig Tätige für sich leisten, werden demgegenüber aus Einkünften bestritten, die ihnen zugeflossen sind und über die sie frei verfügen können. Die abweichenden Sachverhalte rechtfertigen die vorgesehene unterschiedliche Behandlung. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Oktober 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (Drucksache 7/1044 Fragen A 35 und 36) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Zollbeamten, die im Verbunddienst tätig sind, durch eine gesetzliche Regelung die Polizeivollzugszulage zu bewilligen, und wenn ja, ab wann soll die Regelung in Kraft treten? Falls die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung, die den im Verbunddienst tätigen Zollbeamten die Polizeivollzugszulage bewilligt, nicht vorgesehen hat, welche Gründe hat sie dafür angesichts der Tatsache, daß Zollbeamte im Verbunddienst die gleichen Aufgaben erfüllen wie Bundesgrenzschutzbeamte, für die die Polizeivollzugszulage bereits bewilligt ist? Es ist beabsichtigt, den Zollbeamten des Grenzaufsichtsdienstes und des Grenzabfertigungsdienstes ebenso wie den Polizeivollzugsbeamten mit Wirkung vom 1. Januar 1974 eine Zulage zu gewähren. Die gesetzliche Regelung soll in den Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetz aufgenommen werden. Da dieses Gesetz erst im Laufe des Jahres 1974 verabschiedet werden kann, ist geplant, ein rückwirkendes Inkrafttreten der Regelung per 1. Januar 1974 vorzusehen. Ihre zweite Frage ist durch die Antwort auf Ihre erste Frage gegenstandslos. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 3. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/1044 Frage A 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge der Steuerreform ab 1. Januar 1975 zusätzlich zum allgemeinen Arbeitnehmerfreibetrag den Arbeitnehmern im Grenzland einen besonderen Lohnsteuerfreibetrag einzuräumen? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, im Zuge der Steuerreform Arbeitnehmern in Grenzgebieten neben dem Arbeitnehmer-Freibetrag einen besonderen steuerfreien Betrag zu gewähren. Vorhandene Standortnachteile lassen sich durch besondere lohnsteuerliche Vergünstigungen nicht wirksam beseitigen. Die Bundesregierung gibt vielmehr, wie sie wiederholt erklärt hat, einer aktiven und gezielten Strukturpolitik, wie sie insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" praktiziert wird, nach wie vor den Vorzug. Damit werden in den Grenzgebieten die Voraussetzungen für mehr und sichere Arbeitsplätze bei angemessenem Einkommen der Arbeitnehmer geschaffen. Im übrigen gibt die Bundesregierung zu bedenken, daß die Verhältnisse in den Grenzgebieten viel zu unterschiedlich sind, als daß sie einen Lohnsteuerfreibetrag für alle dort tätigen Arbeitnehmer rechtfertigen würden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 1. Oktober 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/1044 Frage A 53) : Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnungen auf Grund des Tierschutzgesetzes zu rechnen? Das am 1. Oktober 1972 in Kraft getretene neue Tierschutzgesetz (TierSchG) enthält für jedermann verständlich klare und bindende Vorschriften, so über das Halten von Tieren, das Töten von Tieren, über Eingriffe an Tieren, über den Tierhandel und die Durchführung des Gesetzes. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 3021* Insbesondere ist die Haltung von Tieren, die in der Öffentlichkeit nicht selten kritisch gesehen wird, durch die Vorschriften des § 2 TierSchG grundsätzlich geregelt. Die Durchführung dieser Vorschriften obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Zur Regelung der speziellen tierschutzrelevanten Fragen, die sich u. a. bei der heutigen Haltung großer, gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen, den sog. Massentierhaltungen, ergeben, enthält das TierSchG im § 13 Abs. 1 und 3 die notwendigen Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften zum Schutze der betreffenden Tiere unter diesen besonderen Haltungs- bzw. Transportbedingungen. Die hier den Durchführungsverordnungen zugrunde zu legenden Mindestforderungen des Tierschutzes beinhalten zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Fragen, mit deren Ausarbeitung auf meine Veranlassung hin seit einiger Zeit besondere Arbeitsgruppen von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis befaßt sind. Für die fachliche Ausrichtung der betreffenden Durchführungsverordnungen muß zunächst die Vorlage der Gutachten dieser Sachverständigengruppen abgewartet werden. Auf ausführliche Behandlung dieses Fragenkomplexes unter der Überschrift „Reform des Tierschutzrechts geht zügig voran" in BMELF-Informationen Nr. 14 vom 2. April 1973, S. 8 f. erlaube ich mir besonders hinzuweisen (s. Anlage zu meiner Antwort auf die Frage des Herrn Bundestagsabgeordneten Baack (SPD) — Drucksache 7/769, Frage B 19, Schriftlicher Bericht des Deutschen Bundestages zur 46. Sitzung vom 20. Juni 1973 — Seite 2725 --). Fragen der tierschutzgerechten Haltung von Hunden im Freien (sog. Kettenhundproblem) werden in der Öffentlichkeit immer wieder behandelt. Hier ist eine spezielle Regelung gleichfalls geboten. Da die fachlichen Fragen in diesem Falle hinreichend abgeklärt sind, habe ich den Entwurf einer diesbezüglichen Verordnung inzwischen vorbereitet und den Ländern sowie den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet. Nachdem der Beirat für Tierschutz meines Hauses zu diesem Entwurf zwischenzeitlich gehört worden ist, bin ich nunmehr bemüht, den Entwurf dieser Verordnung alsbald dem Bundesrat zuzuleiten. Darüber hinaus unternehme ich alle Anstrengungen, im Rahmen der materiellen wie personellen Gegebenheiten die Vorlage der Gutachten der Sachverständigengruppe zu beschleunigen, um somit die fachlichen Voraussetzungen für die anstehenden Rechtsverordnungen zum TierSchG zu erhalten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. September 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/990 Fragen B 5 und 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des schwedischen Ministers für Abrüstungsfragen, Frau Alva Myrdal, auf der Genfer Abrüstungskonferenz aus Anlaß des 10. Jahrestages des Moskauer Teststopvertrages vom 5. August 1963, die beiden Kernwaffengroßmächte UdSSR und USA hätten Wortbruch begangen, indem sie das vor zehn Jahren bei der Unterzeichnung gegebene Versprechen nicht eingelöst hätten, dieser Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser werde bald auch die Einstellung der unterirdischen Kernwaffenversuche nach sich ziehen, und welche konkreten diplomatischen Schritte gedenkt sie auf Grund dieser Beurteilung zu unternehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des mexika nischen Delegierten Garcia Robles auf der derzeitigen Genfei Abrüstungskonferenz, die von den Großmächten aufgebauten Kernwaffenlager seien inzwischen so vermehrt worden, daß heute eine Sprengkraft von 15 Tonnen TNT zur Tötung eines jeden Menschen auf der Erde vorhanden sei, und den Fortgang der nuklearen Aufrüstung (d. h. der vertikalen Proliferation) der beiden Supermächte überhaupt, nachdem diese die grundlegenden Artikel I und II des Vertrages über die Nichtverbreitong von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 (d, h. das Verbot der horizontalen Proliferation) unter sich als unabänderlich ausgehandelt und anschließend von den Nichtkernwaffenstaaten als einseitige, umfassende und immerwährende Verzichtsleistung gefordert haben, ohne jedoch ihrerseits die Forderung der einschlägigen UNO-Entschließung vom 23. November 1965 zu erfüllen, wonach ein Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen „ein annehmbares Gleichgewicht von gegenseitigen Verantwortlichkeiten und Pflichten der Kernwaffenmächte und der Nichtkernwaffenmächte verwirklichen müsse", und welche konkreten diplomatischen Schritte gedenkt sie auf Grund dieser Beurteilung zu unternehmen? Zu Frage B 5: Die Bundesregierung kann der von Ihnen zitierten Auffassung des schwedischen Abrüstungsministers, Frau Alva Myrdal, nicht beipflichten. Präambel-Absatz 3 des Vertrags über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser vom 5. August 1963 lautet: „In dem Bestreben, die Einstellung aller Versuchsexplosionen von Kernwaffen für alle Zeiten herbeizuführen, entschlossen, die auf dieses Ziel gerichteten Verhandlungen fortzusetzen, und in dem Wunsch, der Verseuchung der Umwelt des Menschen durch radioaktive Stoffe ein Ende zu bereiten —". Entsprechend dieser Absichtserklärung, verhandeln die drei „ursprünglichen Vertragsparteien", UdSSR, Großbritannien und Vereinigte Staaten von Amerika, gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten des Genfer Abrüstungsausschusses (CCD), seit Jahren über ein umfassendes, d. h. auch den unterirdischen Bereich einbeziehendes Teststop-Übereinkommen. Leider konnten die gegensätzlichen Auffassungen über Art und Weise, wie die Einhaltung eines solchen Abkommens wirksam überwacht werden kann, bisher nicht überbrückt werden. Dabei haben sich zahlreiche Delegationen der CCD-Mitgliedstaaten nicht damit begnügt, lediglich „die Verhandlungen fortzusetzen", sondern unter Heranziehung von Wissenschaftlern intensive Bemühungen unternommen, um seismologische Methoden zur Entdeckung relevanter Ereignisse zu entwickeln. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch künftig für den baldigen Abschluß eines ausreichend verifizierbaren, umfassenden Teststop-Abkommens, das sie aus humanitären und ökologischen, aber auch aus rüstungskontrollpolitischen Erwägungen für dringlich hält, einsetzen. Als Mitglied der VN werden sich hierfür zusätzliche Möglichkeiten ergeben. 3022* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 Zu Frage B 6: Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, die von dem mexikanischen Botschafter Garcia Robles angestellte Berechnung nachzuprüfen. Sicher ist aber wohl, daß mit dem derzeitigen Bestand an Kernwaffen in der Welt die gesamte Menschheit theoretisch mehrfach ausgelöscht werden könnte. Dieser grauenvollen Perspektive sehen sich die Völker der Welt seit vielen Jahren konfrontiert. Sie fordern daher mit Recht die Beseitigung einer Situation, in der ihre physische Existenz allein von dem rationalen Verhalten jeder einzelnen Regierung der über Kernwaffen verfügenden Staaten abhängt. Da es keine internationale Instanz gibt, die die Staaten zur Aufgabe ihrer Rüstungen zwingen kann, und keine Regierung bereit ist, die Sicherheit ihres Landes allein auf vertragliche Zusicherungen zu gründen, war und ist es von entscheidender Bedeutung, zumindest die Zahl der über Kernwaffen verfügenden Staaten und damit der ihren Einsatz bestimmenden Entscheidungszentralen nicht größer werden zu lassen. Dies ist der alles überragende Grundgedanke des Nichtverbreitungsvertrages vom 1. Juli 1968, dem inzwischen rd. 80 Staaten beigetreten sind und den aus dieser Erwägung auch die Bundesregierung am 28. November 1969 unterzeichnet hat: Ich zitiere aus der Note, die die Bundesregierung anläßlich der Unterzeichnung allen Staaten übermittelte, mit denen sie damals diplomatische Beziehungen unterhielt (Ziff. III Buchst. a): Der Zweck des Vertrages ist, die gegenwärtigen Nichtkernwaffenstaaten daran zu hindern, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben. Die Bestimmungen des Vertrages sind daher ausschließlich auf die Verwirklichung dieses Zieles gerichtet .. . Dieses Ziel wurde erreicht: Die Zahl der Kernwaffenmächte hat sich seit dem in Artikel IX Absatz 3 des Nichtverbreitungsvertrages als Stichdatum festgelegten Zeitpunkt (1. Januar 1967) nicht erhöht. Hierzu bedurfte es sowohl der Verpflichtung dieser Kernwaffenmächte, Kernwaffen an keinen anderen Staat weiterzugeben (Artikel I), als auch der Nichtkernwaffenstaaten, von niemandem Kernwaffen anzunehmen oder solche selbst herzustellen (Artikel II). Es kann nicht bestritten werden, daß die Last der Verpflichtungen und Beschränkungen auf den Nichtkernwaffenstaaten schwerer wiegt als auf den Kernwaffenstaaten, zumal die Sicherungskontrollmaßnahmen gem. Artikel III des Vertrages nur bei den ersteren durchgeführt werden. Immerhin haben sich, noch vor Abschluß des Vertrages, zwei der drei Kernwaffenvertragsparteien — die Vereinigten Staaten und Großbritannien — bereit erklärt, ihre friedlichen Zwecken dienenden nuklearen Anlagen in der gleichen Weise kontrollieren zu lassen, wie dies bei den Nichtkernwaffenstaaten geschieht. Darüber hinaus hat das für die EURATOM-Nichtkernwaffenstaaten maßgebliche Verifikationsabkommen mit der IAEO Regelungen gefunden, die nach übereinstimmender Überzeugung der sieben Staaten die politischen, wirtschaftlichen und technischen Aufgaben EURATOMs nicht beeinträchtigen, den Nichtkernwaffenstaaten keine unbilligen Lasten aufbürden und für ihre Industrien keine unzumutbaren Belastungen schaffen. Seit Ende 1969 führen die Vereinigten Staaten von Amerika und die UdSSR Verhandlungen über die Begrenzung der strategischen Waffen (SALT) ; im Mai letzten Jahres schlossen sie den Vertrag über die Begrenzung der Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper (ABM-Vertrag) und ein Interimsabkommen über die Begrenzung strategischer Angriffswaffen ab. SALT II, die bereits Ende 1972 begannen, sollen nach dem Willen der Beteiligten (vgl. die sieben „Grundprinzipien" vom 21. Juni 1973) zu vollständigeren Begrenzungsmaßnahmen für strategische Offensivwaffen und zu ihrer anschließenden Verringerung führen. Auch für qualitative Verbesserungen („vertikale Proliferation") sollen Beschränkungen vereinbart werden. Nach Auffassung der Bundesregierung — ist damit Artikel VI des NichtverbreitungsVertrages kein toter Buchstabe geblieben; - kann somit auch die in der Resolution der Vereinten Nationen Nr. 2028 (XX) vom 19. November 1965 erhobene Forderung, ein Nichtverbreitungsvertrag sollte „ein annehmbares Gleichgewicht der Verantwortlichkeiten und gegenseitigen Verpflichtungen unter den Kernwaffenmächten und den Nichtkernwaffenmächten herstellen", in realistischer Einschätzung der Umstände als erfüllt betrachtet werden; -- liegen die Bemühungen der SALT-Verhandlungspartner im Sinne der Ziffer I, 5. Anstrich der Note der Bundesregierung vom 28. November 1969; - sind Verhandlungen zur Verwirklichung der in Resolution C der Konferenz der Nichtkernwaffenstaaten vorn 27. September 1968 enthaltenen Forderungen gemäß Buchstaben a, b und c eingeleitet worden. Anlage 9 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vorn 21. September 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, unter Aufrechterhaltung der von Staatssekretär Dr. Abreß in einem Schreiben an das Landratsamt Aschaffenburg geäußerten Feststellung, die Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger hei Großkrotzenburg (Hessen) sei eine raumbedeutsame Maßnahme und die hessischen Behörden könnten die Erweiterung nicht ohne Beteiligung der bayerischen Behörden in einem Raumordnungsverfahren genehmigen, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, daß diese die entgegen dieser Feststellung vom hessischen Kabinett ohne bayerische Beteiligung erfolgte Genehmigung der Erweiterung nochmals unter Beteiligung der bayerischen Behörden überprüfen läßt? Das Mitglied des Deutschen Bundestages, Herr Philipp Seibert, hat Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Haack mit Schreiben vom 13. August 1973 um eine Stellungnahme zur beabsichtigten Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger bei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. Oktober 1973 3023* Großkrotzenburg gebeten. In Vertretung des abwesenden Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs hat Herr Staatssekretär Dr. Abreß dieser Bitte mit Schreiben vom 31. August 1973 entsprochen. Ein Abdruck dieses Schreibens wurde dem Landrat des Kreises Aschaffenburg zur Kenntnis gebracht, der sich an das Bundesministerium in der selben Angelegenheit gewandt hatte. In seinem Schreiben vom 31. August 1973 hat sich Herr Staatssekretär Dr. Abreß nicht zu der Frage geäußert, ob vor Genehmigung des Vorhabens ein Raumordnungsverfahren durchzuführen und ob die zuständigen Bayerischen Behörden zu beteiligen seien. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für ein raumbedeutsames Vorhaben im Lande Hessen ist nach Hessischem Landesrecht zu beurteilen, für dessen Auslegung und Anwendung allein die Behörden des Landes Hessen zuständig sind. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, in dieser Sache auf die Hessische Landesregierung einzuwirken. Sie wertet die vorgesehene Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger bei Großkrotzenburg von 840 MW auf 1 500 MW allerdings als eine raumbedeutsame Maßnahme im Sinne der Legaldefinition des § 3, Abs. 1 Raumordnungsgesetz vom 8. April 1965 (ROG). Gemäß § 4, Abs. 4 ROG haben die Länder bei raumbedeutsamen Maßnahmen u. a. darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung (§ 2 Abs. 1 ROG) in benachbarten Bundesländern nicht erschwert wird. Die Auswirkungen einer Erweiterung des Großkraftwerkes Staudinger auf den angrenzenden Raum des Landes Bayern sind prinzipiell geeignet, die Verwirklichung des Grundsatzes von § 2 Abs. 1 Ziffer 7 Satz 2 ROG zu erschweren. Diese Vorschrift lautet: „Für die Reinhaltung des Wassers, die Sicherung der Wasserversorgung und für die Reinhaltung der Luft sowie für den Schutz der Allgemeinheit vor Lärmbelästigungen ist ausreichend Sorge zu tragen." Es liegt daher nahe, daß sich die für die Raumordnung zuständigen Behörden des Landes Hessen — unbeschadet förmlicher Verfahren nach Landesrecht — mit den für dieses Aufgabengebiet zuständigen Behörden des Landes Bayern in Verbindung setzten, um mit ihnen die Auswirkungen des Vorhabens auf die Raumordnung im benachbarten Bundesland zu beraten. Die Bundesregierung ist davon unterrichtet, daß in dieser Sache am 20. September d. J. Gespräche zwischen Vertretern der obersten Landesplanungsbehörden im Rahmen der bayerisch-hessischen Grenzkommission aufgenommen worden sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Berger, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Problematik des Sachverhalts die Angelegenheit einer eingehenden Prüfung bedarf. Die Prüfung dauert noch an. Die Bundesregierung wird sich bemühen, den Bericht so bald wie möglich vorzulegen.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Zursatzfragen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) auf. —
Der Herr Abgeordnete ist nicht im Stall. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 36 des Herr Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg). Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe noch die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Dr. Warnke auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Wir kommen zu dem nächsten Punkt der Tagesordnung:
Erklärung der Bundesregierung
Das Wort hat der Herr Bundesaußenminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Am 31. Mai hat dieses Hohe Haus durch Gesetz den Willen der Bundesrepublik Deutschland bekundet, den Vereinten Nationen beizutreten. Heute kann ich Ihnen berichten, daß die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. September die Aufnahme der Bundesrepublik und der DDR beschlossen hat. Gleichzeitig möchte ich Ihnen über zahlreiche Gespräche berichten, die ich mit Außenministern von verbündeten und befreundeten Staaten geführt habe. Außerdem hat der Herr Bundeskanzler der Generalversammlung die Grundprinzipien unserer Politik vorgetragen. Anläßlich seines Aufenthaltes in den Vereinigten Staaten ist es zu einer Begegnung mit Präsident Nixon gekommen.
    Alle Gespräche, die der Herr Bundeskanzler und ich in den Tagen in New York und in Washington geführt haben, sind vor dem Hintergrund einer politischen Weltlage zu sehen, die durch außergewöhnliche Veränderungen gekennzeichnet ist, wenn wir auch nur einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vergleich heranziehen. Was damals noch unsichere und tastende Versuche waren, die Sterilität einer festgefahrenen Konfrontation hochaufgerüsteter Blöcke durch Vorstellungen von Entspannung und Zusammenarbeit zu überwinden, ist heute feste Absicht, klare Tendenz und da und dort auch bereits partielle Verwirklichung geworden. Wie bei jedem Wachstumsprozeß gibt es auch in der Entspannungspolitik Phasen außerordentlicher Schübe und Momente kritischer Gefährdung. Eine solche Politik kann nur zu einem guten Ergebnis gebracht werden, wenn hinter ihr die volle Überzeugung und die kontrollierte Beherrschung des Instrumentariums steht.
    Was könnte, was uns angeht. die Veränderungen in der Welt deutlicher illustrieren als der Beitritt der beiden deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen? Während wir einerseits durch diesen Beitritt den Schutz, den uns die Charta der Vereinten Nationen gewährt, ohne Einschränkung in Anspruch nehmen können, machen wir andererseits deutlich, daß die deutsche Nation trotz ihrer staatlichen und ideologischen Teilung ihre Verantwortung als Glied der Völkergemeinschaft ohne weiteren Verzug übernehmen will.
    In meiner Rede vor der Generalversammlung unmittelbar nach der Aufnahme habe ich klargestellt — und der Herr Bundeskanzler hat es in seiner Rede wiederholt —, daß uns die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen nicht daran hindern wird, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk seine Einheit in freier Selbstbestimmung wiedererlangt.
    Diese Mitgliedschaft wird uns eine weltpolitische Mitverantwortung aufbürden, die wir in dieser Form bisher nicht gekannt haben. Das wird nicht leicht sein. Wir werden zu Auseinandersetzungen und Problemen in anderen Teilen der Welt Stellung nehmen müssen, auch wenn wir durch diese Probleme nur mittelbar berührt werden. Wir werden uns äußern müssen, auch wenn wir versucht sein könnten, uns hinter einer bequemen Stimmenthaltung zu verbergen. Wie immer wir uns im Einzelfall entscheiden werden, wir können heute schon gewiß sein, daß unsere Haltung die Aufmerksamkeit der dort vertretenen Staaten haben wird.
    Wir werden nicht allein sein. Wir sind in die Vereinten Nationen eingetreten als ein Glied der Europäischen Gemeinschaft, die entschlossen ist, ihre Politik in den Vereinten Nationen in stärkerem Maße gemeinsam zur Geltung zu bringen. Mit unseren Partnern der Europäischen Gemeinschaft und mit unseren Verbündeten werden wir gemeinsam für die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen eintreten, die auch Grundlage unserer Politik sind. Durch unsere Mitarbeit werden wir nicht zuletzt die Präsenz Europas in der Weltorganisation stärken und deutlich die Stimme Europas artikulieren.
    Dies alles wird nur möglich sein, wenn bei aller legitimen Meinungsverschiedenheit in Einzelfragen hinter der Bundesregierung und ihrer Außenpolitik jenes Maß an selbstverständlicher Solidarität steht, ohne das es weder einen Staat noch eine wirkungsvolle Vertretung seiner Interessen geben kann.

    (Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Wer das Forum von 135 souveränen Staaten, die ihre Forderungen, Probleme und Konflikte dort mit friedlichen Mitteln auszutragen versuchen, auf sich wirken läßt, wird mich verstehen, wenn ich sage: Bei allem Schmerz über die verlorengegangene staatliche Einheit Deutschlands dürfen wir es nicht dahin kommen lassen, daß unsere Interessen als Bundesrepublik Deutschland in einer Welt, die auf der Suche nach den Existenzgrundlagen und der Ordnung von morgen ist, nicht voll zur Geltung gebracht werden.
    Das macht die eigentlich historische Bedeutung der Aufnahme unseres Staates in die Vereinten Nationen aus: Wir werden gezwungen, die Introvertiertheit unserer früheren Außenpolitik endgültig zu verlassen und uns als einen Teil des universellen Ganzen zu begreifen, der seine eigenen Probleme in den



    Bundesminister Scheel
    Zusammenhang mit der wirklichen Welt bringen muß. Dies ist um so notwendiger, als die politische Welt, in der wir leben, grundlegende Veränderungen aufweist.
    Ich beginne mit der Aufzählung im Westen. Wir stehen am Anfang des Dialogs zwischen der langsam Gestalt gewinnenden Politischen Union Europas und den Vereinigten Staaten. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es sich hier um einen Vorgang von grundlegender Bedeutung handelt. Auf der einen Seite müssen sich die europäischen Staaten erst daran gewöhnen, einen gemeinsamen Willen zu entwickeln und mit einer Stimme zu sprechen. Auf der anderen Seite ist es für die Vereinigten Staaten ungewohnt, mit einer gemeinsamen Position der Europäer konfrontiert zu sein und sie mit einer Stimme sprechen zu hören.
    Aber das ist noch nicht einmal das Entscheidende. Die wirklichen Probleme entstehen ja in jenen Zonen, wo die Lebensinteressen eines vereinten Europa deutlicher und nachdrücklicher als bisher mit den wohletablierten amerikanischen Interessen in Berührung oder gar zur Reibung kommen könnten. Und das alles im Zeichen einer unveränderten europäisch-amerikanischen Schicksalsgemeinschaft in bezug auf die militärische Sicherheit beider Kontinente.
    So ist es kein Wunder, daß der Herr Bundeskanzler und ich am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem amerikanischen Außenminister, Herrn Kissinger — und im Fall des Herrn Bundeskanzlers zusätzlich mit Präsident Nixon —, hierüber Gespräche geführt haben. Mit Befriedigung darf ich feststellen, daß die Gespräche mit unseren amerikanischen Gesprächspartnern dem notwendigen und sich anbahnenden Dialog zwischen den Neun und den Vereinigten Staaten einen Impuls verliehen haben, der im Interesse beider Seiten liegt.
    Am 29. September haben sich in New York zum erstenmal die politischen Direktoren der Außenministerien der Neun mit ihrem amerikanischen Kollegen getroffen, um gemeinsam mit ihm eine europäisch-amerikanische Grundsatzerklärung vorzubereiten. Die Amerikaner haben eingesehen, daß es nicht der Sinn der europäischen Einigung ist, die Vereinigten Staaten jeweils vor ein fait accomplit zu stellen, sondern daß durch die europäische Einigung die Voraussetzungen für ein produktives Zusammenwirken der beiden Kontinente verbessert werden.
    Am 18. Oktober werden diese europäisch-amerikanischen Gespräche in Kopenhagen, dem Sitz der Präsidentschaft der europäischen politischen Zusammenarbeit, fortgesetzt. Dieser neuen Diplomatie, wie der britische Außenminister sie genannt hat, muß man Zeit lassen, sich zu entwickeln. Noch für einige Zeit werden europäisch-amerikanische Gespräche und bilaterale Kontakte der europäischen Staaten mit den USA einhergehen. Aber schon jetzt ist sichergestellt, was der Bundeskanzler dem amerikanischen Präsidenten im Sommer dieses Jahres geraten hat, nämlich Europa zu sehen, als wäre es bereits eine politische Union.
    Was ich hier berichte, sind keine Wunschvorstellungen. Außenminister Kissinger würdigte am 26. September die europäischen Gedanken über den Dialog mit den Vereinigten Staaten außer-ordent positiv. Daß Europa nunmehr mit einer Stimme spricht, erschien ihm als ein Ereignis von größter Bedeutung; man werde es später vielleicht, so sagte er, als eines der entscheidenden Ereignisse der Nachkriegszeit ansehen. Wir können davon ausgehen, daß sich die amerikanische Regierung bemüht, mit dem dynamischen Prozeß der politischen Einigung Europas in einer Weise zurechtzukommen, die die wesentlichen Grundlagen des europäisch-amerikanischen Verhältnisses intakt läßt und die Lehren der Geschichte beherzigt. Die politische Einigung Europas, einschließlich des deutsch-französischen Sonderverhältnisses und des Bündnisses mit den Vereinigten Staaten sind kontinuierliche und grundlegende Faktoren unserer Nachkriegsaußenpolitik. Beide ergeben sich unmittelbar aus den Lehren, die uns die Geschichte erteilt hat.
    Immer wenn von europäischer Einigung die Rede ist, kommt man auf das deutsch-französische Verhältnis zu sprechen. Der französische Staatspräsident selbst hat auf seiner Pressekonferenz am 27. September den Nebel weggeblasen, der von interessierter Seite über das deutsch-französische Verhältnis ausgebreitet worden war. Namens der Bundesregierung möchte ich auch an dieser Stelle die Ausführungen des Staatspräsidenten Pompidou nachdrücklich begrüßen. Er hat die von Mißtrauen erfüllte Atmosphäre gereinigt. Einigen meiner Kollegen hier im Hause möchte ich bei dieser Gelegenheit sagen, daß sich das deutsch-französische Verhältnis nicht eignet, um der Bundesregierung am Zeug zu flicken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Unsere Gespräche mit der amerikanischen Regierung haben sich auch mit den Fragen des Nordatlantischen Bündnisses und der Sicherheit befaßt. Die Begegnung mit Präsident Nixon, Außenminister Kissinger und Verteidigungsminister Schlesinger fanden in den Tagen statt, in denen im amerikanischen Senat wichtige Entschließungen zur Frage der amerikanischen Truppenpräsenz in Europa gefaßt wurden. Der Bundeskanzler und ich stimmten mit Präsident Nixon und den Ministern Kissinger und Schlesinger darin überein, daß einseitige Truppenverringerungen in Europa, wie sie vom Senat für möglich gehalten werden, eine schwere Belastung des Bündniszusammenhalts darstellen würden. Beide Seiten sind der Auffassung, daß Fragen der gemeinsamen Sicherheit nur auf der Basis einer gemeinsamen Haltung des Nordatlantischen Bündnisses geregelt werden sollen.
    Entscheidungen in bezug auf mögliche Truppenverminderungen sollten das Ergebnis von Verhandlungen mit dem Warschauer Pakt sein. Diese Verhandlungen müssen sicherstellen, daß die unverminderte Sicherheit der Beteiligten gewährleistet, die bestehenden Disparitäten in Rechnung gestellt und ein ausgewogenes Kräfteverhältnis auf niedrigerer Ebene erreicht wird.
    Präsident Nixon und der Bundeskanzler waren übereinstimmend der Auffassung, daß gerade im



    Bundesminister Scheel
    Vollzug der Entspannungspolitik der militärischen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden muß, damit nicht das friedenssichernde Gleichgewicht gestört und durch Gewichtsverschiebungen neue Spannungen erzeugt werden.
    Beide Seiten erklärten sich bereit, an der im NATO-Rat begonnenen Diskussion aktiv teilzunehmen, um für den vorgesehenen Europabesuch von Präsident Nixon eine Deklaration der Verbündeten vorzubereiten, die den Zusammenhalt der Allianz bekräftigt, den Willen zur Kooperation erneuert und die Aufgaben des Bündnisses auf die neuen Gegebenheiten ausrichtet.
    Ein glücklicher Umstand hat es mir ermöglicht, im Anschluß an meinen Aufenthalt in New York den längst vorgesehenen offiziellen Besuch bei der kanadischen Regierung abzustatten. Die Gespräche, die ich mit Präsident Trudeau und Außenminister Sharp geführt habe, konnten kanadische Befürchtungen beseitigen, es werde das Verhältnis der Europäischen Gemeinschaft und der entstehenden Europäischen Union zu Kanada vom Dialog mit den Vereinigten Staaten überschattet. Dieser Eindruck war nicht zuletzt dadurch entstanden, daß der Entwurf einer europäisch-amerikanischen Deklaration der neun europäischen Außenminister durch eine Indiskretion in die amerikanische Presse gelangt war. In diesem Entwurf findet sich natürlich nichts über das Verhältnis zu Kanada. Die Bundesrepublik ist jedoch daran interessiert, daß das europäischkanadische Verhältnis in ähnlicher Weise begründet wird, wie dies zur Zeit gegenüber den Vereinigten Staaten unternommen wird.
    Morgen, meine verehrten Kollegen, wird die Bundesregierung den Ministerpräsidenten Japans, Herrn Tanaka, und den japanischen Außenminister, Herrn Ohira, zu einem offiziellen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland empfangen. Auch diese Gespräche werden ganz im Zeichen der freundschaftlichen und engen Zusammenarbeit demokratischer Industriestaaten stehen. Für Japan gilt analog, was ich für Kanada gesagt habe: Es ist das Interesse der Europäischen Gemeinschaft und der im Entstehen begriffenen Europäischen Union, ihr Verhältnis zu Japan in der umfassendsten und konstruktivsten Weise zu regeln. Angesichts der drängenden wirtschaftlichen und währungspolitischen Probleme in der Welt gäbe es wenig Hoffnung, wenn die hochentwickelten Industriestaaten ihre Verantwortung nicht erkennen würden und wenn sie nicht in der Lage wären, ihre Beziehungen auf die rationellste und produktivste Weise zu regeln.
    Am 14. September haben in Tokio 102 Staaten aller Regionen der Erde gemeinsam durch ihre Minister den Start freigegeben für die umfassendste Liberalisierungsrunde in der Geschichte des Welthandels. Der Geist von Tokio, d. h. die Bereitschaft zur internationalen Kooperation, war stärker als bedrohliche Spannungen und protektionistische Rückfälle der jüngsten Zeit. Dies ist ein ermutigender Erfolg für alle, die beharrlich und ohne verfehlte Dramatik für die liberale und weltoffene Ausrichtung der Handelsbeziehungen eintreten. Die Delegation der Bundesrepublik hat in Tokio erreicht, daß Mißverständnisse und Meinungsverschiedenhei ten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten beseitigt wurden. Auf der konstruktiven deutschen Beitrag wird auch künftig Verlaß sein, wenn es gilt, die erheblichen Schwierigkeiten, die mit einer erfolgreichen Welthandels-runde verbunden sind, in der Gemeinschaft und irr GATT zu bewältigen.
    Der Bundesfinanzminister hat aus Nairobi berichtet, daß sich die Möglichkeit zur prinzpiellen Einigung über die Elemente eines neuen Weltwährungssystems zum 31. Juli 1974 abzeichnet. Die Bundesregierung hat zu diesem Einigungsprozeß bisher schon Wesentliches beigetragen, wobei eine fruchtbare Zusammenarbeit insbesondere mit den Staaten der Gemeinschaft, mit den Vereinigten Staaten und mit Japan hervorzuheben ist. Die Entwicklungsländer und die Weltbank haben ausdrücklich den besonderen Beitrag der Bundesrepublik zur Aufstockung der IDA-Mittel sowie die in der jüngst beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes vorgesehene Steigerung unserer Entwicklungshilfe insgesamt anerkannt.
    Dem dynamischen Prozeß der Neuregelung der Verhältnisse zwischen den hochentwickelten demokratischen Industriestaaten der Welt steht der ebenso dynamische Prozeß der Entspannung und Zusammenarbeit zwischen Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher Ordnung gegenüber. Die Bundesrepublik Deutschland hat durch ihre Verträge mit der Sowjetunion, mit Polen und den unterschriftsreifen Vertrag mit der Tschechoslowakei sowie durch den Grundvertrag mit der DDR einen substantiellen Beitrag zum Erfolg dieser Politik geleistet. Sie hat mit diesen Verträgen den Weg für die Entspannungspolitik frei gemacht; denn ohne oder gegen die Bundesrepublik Deutschland kann es logischerweise keine Entspannung zwischen Ost und West in Europa geben.
    In diesem Zusammenhang darf ich aus der Rede des sowjetischen Außenministers vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Zitat anführen. Herr Gromyko sagte:
    Die Wendung, die die Ereignisse auf dem internationalen Schauplatz in den letzten Jahren nehmen, überzeugt davon, daß die Sicherung eines dauerhaften Friedens auf Erden nicht einfach ein edles Ideal ist, sondern eine durchaus zu verwirklichende Aufgabe der praktischen Politik.
    In diesem Geiste, meine Damen und Herren, und in dieser Absicht, einen Beitrag zur praktischen Politik zu leisten, habe ich die Gespräche mit Herrn Gromyko und den Außenministern Polens und der Tschechoslowakei geführt, habe ich den drei Außenministern versichern können, daß es die feste Absicht der Bundesregierung ist, auf der Grundlage der geschlossenen Verträge den konsequenten Ausbau unserer bilateralen Beziehungen mit diesen Staaten voranzutreiben.
    Unser Ziel heißt unverändert: den Frieden sicherer machen, die gegenseitigen Kontakte entwickeln, ein Netz von praktischen Verbindungen und Inter-



    Bundesminister Scheel
    essen flechten, und dies alles zum Wohle der Menschen in Ost und West. Aber wie mein sowjetischer Kollege, Herr Gromyko, nüchtern feststellte, handelt es sich bei der zu verwirklichenden Aufgabe um praktische Politik. Daß in der Praxis der Entspannungs- und Friedenspolitik Meinungsunterschiede und Differenzen aufkommen können, ist eigentlich zu selbstverständlich, um darüber zu sprechen. Nur sollten wir gelegentlich die Erfolge der bereits durchschrittenen Wegstrecke nicht an den gegenwärtigen Schwierigkeiten messen, sondern mit dem vergleichen, was noch vor wenigen Jahren war.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Unser Handel mit Osteuropa hat einen bedeutenden Aufschwung erfahren. Die Inbetriebnahme der Gasleitung aus der Sowjetunion auf der Grundlage des Erdgas-Röhren-Geschäftes ist ein wichtiger Durchbruch in einem Teilgebiet. Kontakte auf zahlreichen Lebensgebieten haben sich entwickelt, vielfältige Begegnungen auf allen Ebenen sind zustande gekommen. Der Vertiefung und Festigung dieser Entwicklung haben meine Gespräche mit den osteuropäischen Außenministern gedient.
    Mit Herrn Gromyko konnte vereinbart werden, daß Anfang November eine umfassende Außenministerkonsultation in Moskau stattfinden wird. Diese Konsultation wird in wenigen Tagen auf hoher Beamtenebene vorbereitet werden, so daß es möglich sein dürfte, in den drei bis vier Tagen meines Aufenthalts in Moskau die ganze Bandbreite unserer Beziehungen zu erörtern und, soweit möglich, zu regeln.
    Mit meinem polnischen Kollegen, Herrn Olszowski, habe ich für den in diesem Monat vorgesehenen Besuch in Warschau eine Grundlage schaffen können. Auch hier gilt, daß Friedenspolitik praktische Politik ist. Die Beziehungen zweier Völker sind nicht durch Worte mit Leben zu erfüllen.

    (Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Sehr richtig!)

    Wir müssen in den Beziehungen zu Polen erreichen, daß die unglückselige Vergangenheit nicht zu Lasten einzelner Menschen oder Gruppen von Menschen abgetragen wird, sondern daß sie durch den lebendigen Austausch auf allen Gebieten überwunden wird.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Eine wichtige Frage in meinen Gesprächen in Warschau wird sein, ob und wie die Bundesrepublik Deutschland einen substantiellen Beitrag zur Entwicklung einer langfristig angelegten wirtschaftlichen Kooperation leisten kann.
    In meinen Gesprächen mit dem Außenminister der Tschechoslowakei, Herrn Chnoupek, stand die Frage der Normalisierung der Beziehungen im Mittelpunkt. Wie Sie wissen, haben wir mit der Regierung der Tschechoslowakei einen Vertrag ausgehandelt und paraphiert, der unterschriftsreif vorliegt. Dieser Vertrag enthält eine für beide Seiten befriedigende Regelung des Problems des sogenannten Münchener Abkommens. Ziel dieses Normalisierungsvertrages war zunächst die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, nicht als ein Endziel der
    Normalisierung, sondern als eine formale Voraussetzung.
    Auch mit Ungarn und Bulgarien besteht Einvernehmen darin, daß die Aufnahme diplomatischer Beziehungen wünschenswert sei.
    Wenn es trotzdem noch nicht zu dieser Aufnahme diplomatischer Beziehungen gekommen ist, so liegt dies daran, daß wir uns im Interesse einer reibungslosen Entwicklung unserer Beziehungen über den Umfang der Befugnisse unserer zukünftigen Botschaften einig werden müssen. Diese Klarheit besteht im Augenblick noch nicht.
    Die Schwierigkeiten hängen mit der Auslegung des Viermächteabkommens über Berlin zusammen. Wenn die Bundesregierung erwartet, daß der Rechtshilfeverkehr für Westberliner Gerichte, der ja im Interesse der Personen mit ständigem Wohnsitz in West-Berlin geschieht,

    (Richtig! bei der CDU/CSU)

    über die jeweilige Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in einem osteuropäischen Land geleitet wird, so steht sie damit auf sicherem Boden.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU.)

    Das Haager Übereinkommen von 1954 und das Wiener Übereinkommen von 1963, bei denen die Bundesrepublik jeweils bei ihrem Beitritt eine Berlin-Erklärung abgegeben hat, decken diesen Standpunkt vollständig. Seit 1952 sind wir im Westen so verfahren. Dadurch hat sich der Status von Berlin (West) nicht verändert. Ich sehe nicht recht, warum er sich verändern sollte, wenn wir jetzt auch den sozialistischen Ländern gegenüber so verfahren.

    (Beifall bei der FDP, bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

    Das ist eben keine Statusfrage, sondern eine Frage praktischer Vernunft.

    (Abg. Stücklen: So ist es!)

    Die Bundesregierung wird weiterhin mit Geduld und Zähigkeit ihren Standpunkt vertreten und nach einer praktischen Lösung suchen. Meine Gespräche mit den osteuropäischen Kollegen haben mich in der Auffassung bestärkt, daß es eine solche Lösung in Zukunft geben kann. Ich hoffe, daß die etwas nervösen und nicht immer von Sachkunde getrübten Diskussionen der letzten Tage diese Aussichten nicht verschlechtert haben.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das Viermächteabkommen über Berlin ist ein gutes Abkommen. Dieses Abkommen hat die Lage der Stadt und ihrer Bürger im Vergleich zu früher erheblich verbessert.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der ungehinderte Zugang zu Lande ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Besuche im östlichen Teil der Stadt und den umliegenden Gebieten gehören zur Routine; zahlreiche andere Verbesserungen sind eingetreten. Das Ganze ist ein mit großen Anstrengungen unter Wahrung der grundsätz-



    Bundesminister Scheel
    lichen Rechtspositionen geschaffener praktischer Kompromiß. Das schließt nicht aus, daß wir in Einzelfällen immer wieder vor die Frage gestellt sind, welche praktische Regelung dem Buchstaben und dem Geist des Abkommens wirklich entspricht.
    Um es gleich vorwegzunehmen: Das Berlin-Abkommen, das für die Berliner Bevölkerung substantielle Verbesserungen gebracht hat, eignet sich nicht zum Bremsklotz, den man immer dann auf die Schienen legen kann, wenn einem die Entspannungspolitik nicht paßt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dazu ist die Funktion Berlins für den Frieden und die Bntspannung Europas viel zu zentral. Berlin ist und bleibt der Gradmesser der Entspannung.
    Deshalb ist es nicht die Absicht der Bundesregierung, dieses Abkommen stillschweigend zu erweitern oder zu umgehen. Die Bundesregierung hält sich an die Abmachung, die beim Besuch des Generalsekretärs der KPdSU, Herrn Breschnew, in Bonn getroffen worden ist: strikte Respektierung und volle Anwendung. Volle Anwendung bedeutet, daß alle Teile des Abkommens — Zugangsregelung, Bindungen West-Berlins an den Bund und Außenvertretung — ein unteilbares Ganzes bilden.

    (Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU.)

    Über diese Grundsätze habe ich mit den drei osteuropäischen Außenministern gesprochen. Ihre Reaktionen haben mir gezeigt, daß auch sie den Willen haben, über die aufgetretenen Schwierigkeiten, die man als Übergangsschwierigkeiten bezeichnen kann, hinwegzukommen. So notwendig und legitim es ist, daß wir zu einer möglichst günstigen Auslegung des Berlin-Abkommens gelangen, so sehr müsen wir uns vor Übertreibungen hüten.
    Vor einiger Zeit hat eine deutsche Zeitung gefragt, ob der Rechtshilfeverkehr für Westberliner Gerichte die Bewährungsprobe für die Entspannungspolitik sei. Ich gebe zu, daß heute mehr Leute als noch vor ein paar Monaten wissen, was Rechtshilfeverkehr ist. Aber die Bewährungsprobe für die Entspannungspolitik ist nicht der Rechtshilfeverkehr, sondern die Bewahrung des Friedens.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Geschichte, meine Damen und Herren, verläuft sicherlich nicht in scharfen Zäsuren. Der Übergang, in dem wir uns befinden, hat sich seit Jahren angekündigt; die Umrisse einer neuen weltpolitischen Konstellation treten immer deutlicher hervor. Dies ist der Gesamteindruck, den ich von der Generalversammlung der Vereinten Nationen mitbringe. Die beiden Weltmächte werden sich weiter aufeinander zubewegen, nicht zuletzt, weil sie unter der Last ungeheurer Rüstungsausgaben stehen. Die wirtschaftlichen und währungspolitischen Probleme in der Welt werden immer drängender. Rohstoff- und insbesondere Energieprobleme können Ursachen neuer Konflikte werden und bestehende Konflikte verschärfen. Die europäische Einigung wird nicht das Ergebnis einer prästabilierten Harmonie sein; sie muß erkämpft werden, vor allem muß sie erkämpft werden unter den Europäern, ja, manchmal gegen die Europäer selbst.
    Die Forderung der sogenannten Dritten Welt wird immer unüberhörbarer an die Adresse der industrialisierten Staaten gerichtet.
    In dieser sich verändernden Welt darf die Bundesrepublik Deutschland kein Spielball sein, aber auch kein Hindernis, an dem die Hoffnungen auf eine friedliche Entwicklung zerbrechen. Eine gute Außenpolitik kann eine Zeitlang die Stellung halten; ausfüllen kann sie nur der geschlossene Wille von Regierung und Opposition, das Taktische, das Periphere, das Sekundäre zu vergessen, um in einer Welt voller Risiken die wesentlichen Interessen unseres Landes zu erhalten.
    Ein Land, das geteilt ist, steht in der Gefahr, seine Identität zu verlieren. Nicht die übermäßige und unproportionierte Hinwendung zur Außenpolitik, nicht die sensationelle Behandlung außenpolitischer Randfragen führen zum Erfolg. Wenn die eigene Identität verlorenginge, würde unsere außenpolitische Aktivität die Zeichen einer kollektiven Neurose annehmen. Nur die gemeinsame Besinnung auf unsere grundlegenden Interessen verschafft uns Achtung und Gehör im Kreise der Nationen, der aktive Wille zum Frieden, die Bewahrung der Freiheit, der Beitrag zu mehr Gerechtigkeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)