Rede:
ID0705101200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Glombig.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 Inhalt: Begrüßung der in den Deutschen Bundestag eingetretenen Abg. Frau Lüdemann . 2863 A Erweiterung der Tagesordnung 2863 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Heimarbeitsänderungsgesetz) (Drucksache 7/975) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . 2863 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . . 2864 C Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . . 2865 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2867 B Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts (Drucksache 7/656) - Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . 2868 B Maucher (CDU/CSU) 2871 A Glombig (SPD) . . . . . . . 2873 C Hölscher (FDP) . . . . . . . 2877 A Frau Hürland (CDU/CSU) . . . 2878 B Entwurf eines Gesetzes über die laufende Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Siebentes Änderungsgesetz GAL) (Drucksache 7/934) — Erste Beratung - Arendt, Bundesminister (BMA) . 2878 D Wolf (SPD) 2879 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 2880 D Ronneburger (FDP) 2882 B Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2883 C Entwurf eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — (Drucksache 7/868) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuches (Abg. Rollmann, Kroll-Schlüter und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1019) Arendt, Bundesminister (BMA) . . 2884 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 2886 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 2886 C Gansel (SPD) . . . . . . . . 2887 D Spitzmüller (FDP) 2890 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 2892 A Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . . 2892 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes — Drucksache 7/861 — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . 2894 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 2895 C Glombig (SPD) 2896 A Groß (FDP) 2896 C Fragestunde (Drucksache 7/1004) Frage A 64 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem SchliekerBericht betr. Mängel in der Flugsicherung und bei den Arbeitsbedingungen der Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 2897 C, D, 2898 A, B, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 2897 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2898 A Börner (SPD) 2898 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2898 A Frage A 65 des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Schlieker-Empfehlungen und Zusagen des ehemaligen Verkehrsministers Leber an die Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2898 B, C, D, 2899 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 2898 C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2898 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2899 A Fragen A 66 und 67 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Äußerungen des Bundeskanzlers zum Bummelstreik der Fluglotsen und Verhalten des Bundeskabinetts in dieser Frage Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2899 A, B, C, D, 2900 A, B, C, D, 2901 A, B, Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . 2899 B, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2899 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 2900 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 2900 A Hoffie (FDP) 2900 B Breidbach (CDU/CSU) 2900 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2900 C Dr. Hirsch (FDP) 2900 D Pfeffermann (CDU/CSU) 2900 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 2901 A Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 2901 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2901 B Frage A 68 des Abg. Sick (CDU/CSU) : Feststellung des Bundeskanzlers betr. Disziplinarmaßnahmen gegen Teilnehmer am Bummelstreik der Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2901 C, D, 2902 A Sick (CDU/CSU) 2901 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2902 A Straßmeir (CDU/CSU) 2902 A Fragen A 69 und 70 des Abg. Dr. Müller- Hermann (CDU/CSU) : Auffassung des Bundeskanzlers betr. das Verhalten des Bundesverkehrsministers im Falle des Bummelstreiks der Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2902B,C,D 2903A,B,C,D 2904 B, C, D, 2905 A, B, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2902 B, C 2903 D, 2904 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2902 C Börner (SPD) . . . . . . . . 2902 D Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 2903 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . 2903 B, 2905 A Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 2904 C Liedtke (SPD) . . . . . . . . . 2904 D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2905 A Tillmann (CDU/CSU) . . . . . 2905 B Straßmeir (CDU/CSU) 2905 B Berger (CDU/CSU) 2905 C Frage A 4 des Abg. Zebisch (SPD) : Einräumung besonderer Präferenzen für die Schwerpunktorte des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei der Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungszentren Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2905 D, 2906 A, B, Zebisch (SPD) . . . . . . . . 2906 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 III Frage A 5 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Arbeitnehmer, die sich als Berufsausbilder qualifizieren wollen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2906 B Frage A 40 des Abg. Möllemann (FDP) : Belästigung und Gefährdung der Bürger in den Tiefflugzonen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2906 D 2908 A, C, D 2907 C, D 2909 A Möllemann (FDP) 2907 C Köster (CDU/CSU) 2907 D van Delden (CDU/CSU) 2908 A Hoffie (FDP) 2908 C Tönjes (SPD) 2908 D Dr. Kraske (CDU/CSU) 2908 D Fragen A 41 und 42 des Abg. Dr. Enders (SPD) : Einberufung von Lehrern zur Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2909 B, D Dr. Enders (SPD) 2909 D Fragen A 45 und 46 des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen die Einschleppung der Cholera Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2910A, C Frage A 47 des Abg. Kiechle (CDU, /CSU) : Überprüfung des Gutachtens über die ernährungsphysiologische Bedeutung von Butter und Margarine Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . 2910D, 2911 A Kiechle (CDU/CSU) 2911 A Frage A 48 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Aussage des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über die Bekömmlichkeit und Preiswürdigkeit von Pflanzenfett und Margarine Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . 2911 B, D, 2912 A Kiechle (CDU/CSU) . . . 2911 D, 2912 A Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) 2912 B Aktuelle Stunde Bummelstreik der Fluglotsen Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2912 C Börner (SPD) . . . . . . . . . 2913 D Hoffie (FDP) . . . . . . . . . 2914 C Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 2915 C Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2917 A Wiefel (SPD) . . . . . . . . . 2918 B Groß (FDP) . . . . . . . . . 2919 C Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2920 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 2921 B Engholm (SPD) . . . . . . . . 2922 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 2922 D Sick (CDU/CSU) . . . . . . . . 2923 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 2924 C Brandt, Bundeskanzler . . . . . 2925 A Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . . 2925 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache 7/820) — Erste Beratung —Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 2926 C, 2927 D Dürr (SPD) . . . . . . . . . . 2927 C Liedtke (SPD) . . . . . . . . . 2928 C Dr. Hirsch (FDP) 2929 C Wehner (SPD) . . . . . . . 2930 B Entwurf eines Gesetzes über Umweltstatistiken (Drucksache 7/988) — Erste Beratung — 2930 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/992) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2930 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/993) — Erste Beratung — 2931 A Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlaß einiger Gesetze (Drucksache 7/1000) — Erste Beratung — 2931 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache 7/974) — Erste Beratung — . . . 2931 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 Antrag betr. Schiffahrtsenquete (Abg. Orgaß, Rollmann, Werner, Dr. Unland, Müller [Remscheid], Bremer, Damm, Geisenhofer, Müller [Berlin], Frau Tübler, Schröder [Lüneburg], van Delden, Dr. Frerichs, Sick, Dr. von Bismarck, Katzer, Dr. Waffenschmidt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/963) Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 2931 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 2936 D Ewen (SPD) 2938 B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 2939 D, 2940 C Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/73 — Besondere Zollsätze gegenüber Norwegen — EGKS) (Drucksache 7/987) . . . . . . . . 2940 C Verordnung zur Änderung des Teil-Zolltarifs (Nr. 14/73 — Waren der EGKS —2. Halbjahr 1973) (Drucksache 7/999) . . 2940 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeseigenes Restgelände des ehemaligen Flugplatzes Paderborn; hier: Veräußerung an die Stadt Paderborn (Drucksache 7/998) . . . . . . . 2940 D Nächste Sitzung 2940 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2941 A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Streichung der Förderungsbeträge für Messebeteiligungen deutscher Firmen in Südafrika und in den portugiesischen Kolonien in Afrika . . 2941 C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Zahlenmaterial über Besucherreisen von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland und über die Entwicklung nach Abschluß des Grundvertrags . . . 2941 D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Ungenügende Unterrichtung in den USA über die finanziellen Verteidigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland 2942 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 51. Sitzung Bonn, den 20. September 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr Präsident 'Frau Renger: Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße die für den verstorbenen Abgeordneten Flach in den Bundestag eingetretene Abgeordnete Frau Lüdemann sehr herzlich und wünsche ihr eine erfolgreiche Arbeit in diesem Hause. (Beifall.) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung erweitert werden um die Beratung des Antrags der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuches, Drucksache 7/1019. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Die Vorlage wird bei Punkt 5 der Tagesordnung aufgerufen. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Heimarbeitsänderungsgesetz) — Drucksache 7/975 —Zur Begründung hat der Herr Bundesminister Arendt das Wort. Arendt, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Ihnen vorgelegt hat, befaßt sich außer mit dem Heimarbeitsgesetz auch mit dem Tarifvertragsgesetz, dem Seemannsgesetz und dem Bundesurlaubsgesetz. Die eigentlichen Schwerpunkte liegen in den Änderungen des Heimarbeits- und des Tarifvertragsgesetzes. Zu den Zielen der hier vorgeschlagenen Änderungen möchte ich einige Ausführungen machen. In der Bundesrepublik leben rund 300 000 Personen, die dem Schutz des Heimarbeitsgesetzes unterliegen. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahre 1951 und ist in den mehr als zwanzig Jahren bis heute im wesentlichen unverändert geblieben. Es kann daher niemanden verwundern, wenn dieses Gesetz heute seine Schutzfunktionen zugunsten der in der Heimarbeit Beschäftigten nur noch unvollkommen entfalten kann. Hinzu kommt, daß es sich bei dem betroffenen Personenkreis um eine Randgruppe handelt, die weder im Mittelpunkt des Interesses starker Verbände steht noch aus sich selbst heraus die eigenen Interessen wirksam vertreten kann. Die Bundesregierung betrachtet es daher als eine dringliche soziale Verpflichtung, den Schutz der in Heimarbeit Beschäftigten wirksamer zu gestalten und die Arbeits- und Lebensbedingungen dieser Personen zu verbessern. Auch sie sollen Anschluß an die sozialen Verbesserungen erhalten, die wir für die übrigen Arbeitnehmer schon erreicht oder eingeleitet haben. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz die wichtigsten Verbesserungen aufzählen, die der Gesetzentwurf zur Verwirklichung des genannten Ziels vorsieht. Die Entgelte in der Heimarbeit werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen durch die paritätisch besetzten Heimarbeitsausschüsse neu festgesetzt. Diesen Ausschüssen fallen damit praktisch diejenigen Aufgaben zu, die für die Arbeitnehmer von den Tarifvertragsparteien wahrgenommen werden. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt und ist erst kürzlich durch das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz in Einklang stehend bestätigt worden. Leider ist jedoch festzustellen, daß die Entgelte in der Heimarbeit unter den Löhnen für gleiche oder gleichwertige Betriebsarbeit liegen und sich dieser Abstand laufend vergrößert. Der Entwurf soll hier dadurch Abhilfe schaffen, daß für die Entgelterhöhungen in der Heimarbeit künftig stärker als bisher der Tariflohn für gleiche oder gleichwertige Betriebsarbeit als Maßstab herangezogen wird. Der Kündigungsschutz für die Beschäftigungsverhältnisse in der Heimarbeit kann angesichts der für die Arbeitnehmer eingetretenen Verbesserungen nicht mehr als ausreichend angesehen werden. Der Gesetzentwurf baut den bestehenden Kündigungsschutz durch Verlängerung der Kündigungsfristen entsprechend der Beschäftigungsdauer und durch Verbesserungen der Entgeltsicherung während der Kündigungsfristen aus. Der Entwurf stellt sicher, daß auch die in der Heimarbeit Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen erhalten können. 2864 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1972 Bundesminister Arendt Weiterhin ist vorgesehen, daß die Auftraggeber, also die Personen, die Heimarbeit ausgeben, verpflichtet werden, bei der Ausgabe von Heimarbeit auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und auf die Maßnahmen zu deren Verhütung hinzuweisen. Außerdem sollen die Auftraggeber verpflichtet werden, auf Verlangen die Berechnung und Zusammensetzung des Entgelts zu erläutern. Schließlich soll die in letzter Zeit stark zunehmende „Büroheimarbeit" in den Schutzbereich des Heimarbeitsgesetzes einbezogen werden. Meine Damen und Herren, auch bei dem zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, der Änderung des Tarifvertragsgesetzes, ist auf eine verhältnismäßig kleine Personengruppe abgestellt, nämlich die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Personen. Konkret sind dies vor allem die freien Mitarbeiter bei Rundfunk- und Fernsehanstalten, die freien Journalisten bei Tageszeitungen und Zeitschriften, Schriftsteller und Künstler. Die Bezeichnung „freier Mitarbeiter" stellt sich dabei leider allzuoft als eine positiv klingende Umschreibung dafür heraus, daß diese Personen wirtschaftlich von ihren Auftraggebern absolut abhängig sind, ein notwendiger sozialer Schutz aber weitgehend fehlt. Durch die vorgesehene Änderung des Tarifvertragsgesetzes soll die Möglichkeit eröffnet werden, daß auch für diese Personen künftig Tarifverträge abgeschlossen werden können. Damit soll es auch den arbeitnehmerähnlichen Personen offenstehen, ihre Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Urlaub, Kündigungsschutz usw. durch kollektive Vereinbarungen festzulegen und abzusichern. Für diese Ausdehnung der Tarifautonomie auf arbeitnehmerähnliche Personen steht dem Bundesgesetzgeber seine Kompetenz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zur Verfügung. Dabei stellt die Arbeitnehmerähnlichkeit die Grenze dar, bis zu der Personen auf der Arbeitnehmerseite in das Tarifvertragsgesetz einbezogen werden können. Von daher ergaben sich zwangsläufig Mindestanforderungen an den bei der vorgesehenen Änderung des Tarifvertragsgesetzes verwendeten Begriff der Arbeitnehmerähnlichkeit. Ich möchte hier auf die damit verbundenen rechtstechnischen Schwierigkeiten nicht weiter eingehen. Bei den Ausschußberatungen wird hierzu noch Gelegenheit sein. Die Bundesregierung sieht jedoch in der von ihr vorgeschlagenen Änderung eine Lösung, bei der dem sozialen Schutzbedürfnis des angesprochenen Personenkreises Rechnung getragen wird, ohne daß die arbeitsrechtliche Gesetzgebungskompetenz überschritten wird. Die Öffnung der Tarifautonomie für die arbeitnehmerähnlichen Personen schafft die Voraussetzungen für den Abschluß entsprechender Tarifverträge. Ob und in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt in der Hand dieser Personen selbst, der Gewerkschaften, in denen sie sich organisieren, und der Verbände ihrer Auftraggeber. Befürchtungen, der genannte Personenkreis werde gegen seinen Willen — gleichsam automatisch — tarifvertraglichen Regelungen unterworfen, treffen daher nicht zu. Auch der Status dieser Personen als Selbständige wird durch die vorgeschlagene Lösung grundsätzlich nicht angetastet. Meine Damen und Herren, das Heimarbeitsänderungsgesetz stellt einen weiteren Schritt auf dem Wege zu dem Ziel dar, dem sich diese Bundesregierung in besonderem Maße verpflichtet fühlt: mehr sozialer Schutz und größere soziale Sicherheit für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei den Regierungsparteien.)
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 2941* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 21. 9. Adams * 21. 9. Dr. Aigner ' 21. 9. Dr. Apel 21. 9. Dr. Arndt (Berlin) * 21. 9. Dr. Artzinger * 21. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Behrendt * 20. 9. Blumenfeld * 21. 9. Brandt (Grolsheim) 21. 9. Dr. von Bülow 21. 9. Dr. Burgbacher * 21. 9. Dr. Corterier * 21. 9. Damm 22. 9. Dr. Dollinger 21. 9. Fellermaier * 21. 9. Flämig * 21. 9. Franke (Osnabrück) 21. 9. Frehsee 21. 9. Dr. Früh * 20. 9. Gerlach (Emsland) * 21. 9. Härzschel * 21. 9. Handlos 20. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 9. Kater * 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Dr. Kliesing 12. 10. Dr. Köhler (Wolfsburg) 21. 9. Krall * 21. 9. Lange * 21. 9. Lautenschlager * 21. 9. Lücker * 21. 9. Memmel * 21. 9. Möller (Lübeck) 21. 9. Müller (Mülheim) * 20. 9. Mursch (Soltau-Harburg)* 21. 9. Frau Dr. Orth 21. 9. Richter ** 20. 9. Schäfer (Appenweier) 21. 9. Schmidt (München) * 21. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 21. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 9. Schwabe * 21. 9. Dr. Schwörer * 21. 9. Seefeld * 21. 9. Springorum * 21. 9. Dr. Starke (Franken) * 21. 9. Graf Stauffenberg 5. 10. Walkhoff * 21. 9. Frau Dr. Walz * 21. 9. Dr. Wendig 21. 9. Wilhelm 21. 9. Dr. Zeitel 21. 9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 1) : Unter Anführung welcher Gründe beabsichtigt die Bundesregierung künftig, die Förderungsbeträge für Messebeteiligungen deutscher Firmen in Südafrika und in den portugiesischen Kolonien in Afrika zu streichen? Die Planung des amtlichen Auslandsmesseprogramms, für das Mittel des BMWi und BML eingesetzt werden, wird in enger Abstimmung mit den diplomatischen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik, den deutsch-ausländischen Handelskammern und der an Auslandsmessen und -ausstellungen interessierten deutschen Wirtschaft festgelegt. Für 1974 sind Beteiligungen an je einer Messe in Johannesburg und Pretoria in der Südafrikanischen Republik vorgesehen. Ob die deutsche Wirtschaft darüber hinaus auch an Beteiligungen auf den internationalen Messen in Luanda und Lourenco Marques interessiert ist, steht noch nicht fest, wird aber bis November d. J. geklärt werden. Die diesjährige Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland in Lourenco Marques und Luanda haben gezeigt, daß der kommerzielle Erfolg dieser Veranstaltungen, die nur regionale Bedeutung haben, so gering ist, daß bei der angespannten Lage der Auslandsmessetitel des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Durchführung der Beteiligung kaum noch möglich sein wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 3) : Steht der Bundesregierung Zahlenmaterial über Besucherreisen von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, und ergibt sich gegebenenfalls daraus ein Ansteigen oder Abfallen dieser Reisen nach Abschluß des Grundvertrags? Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist die Zahl der Reisen von Bewohnern der DDR in die Bundesrepublik Deutschland nach Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR am 21. Juni 1973 gestiegen. Die Zahl der Personen im gesetzlichen Rentenalter, d. h. Frauen ab Vollendung des 60. und Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, die aus der DDR in das Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) reisen durften, ist in den Monaten Juni bis einschließlich August 1973 im Vergleich zu den ge- 2942* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 nannten Monaten des Vorjahres um mehr als 40 000 gestiegen (= 9,9 %). Hinzu kommen rd. 8 500 jüngere DDR-Bewohner, die während der genannten drei Monate des Jahres 1973 in dringenden Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet — ohne Berlin (West) — reisen konnten. In den Vergleichsmonaten des Vorjahres gab es für DDR-Bewohner noch keine Möglichkeit, anläßlich dringender Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet zu reisen. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, daß die Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht erst mit dem Grundlagenvertrag, sondern bereits beim Inkrafttreten des Verkehrsvertrages am 17. Oktober 1972 einsetzte. Bekanntlich wurden nicht nur die Reisemöglichkeiten für Deutsche aus dem Bundesgebiet in die DDR verbessert. Erstmalig erhielten auch jüngere DDR-Bewohner, d. h. solche, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, die Möglichkeit, bei dringenden Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet zu reisen. Von November 1972 bis einschließlich August 1973 haben auf diese Weise mehr als 38 000 DDR-Bewohner ihre Angehörigen im Bundesgebiet anläßlich dringender Familienangelegenheiten besuchen können. In dieser Zahl sind die Besucher aus den genannten Anlässen in Berlin (West) nicht enthalten, da von den Senatsdienststellen keine Ermittlungen hierüber angestellt werden. Die Zahl der Personen im Rentenalter, die das Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages besucht haben, ist ebenfalls erheblich gestiegen: Von November 1972 bis einschließlich August 1973 sind im Vergleich zu dem entsprechenden Zeitraum vor Inkrafttreten des Verkehsvertrages (November 1971 bis einschließlich August 1972) rd. 160 000 Personen im Rentenalter mehr eingereist (= 20,3 %). Aus diesen Zahlen ergibt sich ein erfreuliches Ansteigen der Besuche aus der DDR seit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages im Oktober vergangenen Jahres. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 20. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage A 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß selbst führende Mitglieder des amerikanischen Kongresses weitgehend über den militärischen und finanziellen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Verteidigung Westeuropas und zum Ausqleich der Stationierungskosten ungenügend unterrichtet sind, und teilt sie meine Autfassung, daß dieser Zustand jenen politischen Strömungen in den USA Auftrieb gibt, die den einseiligen Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus Europa fordern, und in welcher Form hat die Bundesregierung bislang versucht, hier aufklärend zu wirken bzw. welche Maßnahmen wird sie in Zukunft ergreifen, um diese Unkenntnis zu beseitigen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß führende Mitglieder des amerikanischen Kongresses weitgehend über den militärischen und finanziellen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Verteidigung Westeuropas und zum Ausgleich der Stationierungskosten ungenügend unterrichtet sind. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß alle relevanten Tatsachen auf diesem Gebiet seitens der Bundesregierung und seitens der amerikanischen Regierung und auch durch die internationalen Organe des Atlantischen Bündnisses den Mitgliedern des amerikanischen Kongresses fortlaufend zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung kann daher auch nicht die Schlußfolgerung ziehen, daß der ungenügende Kenntnisstand politischen Strömungen im amerikanischen Kongreß Auftrieb für die Forderung nach einseitigem amerikanischen Truppenabzug aus Europa gibt. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf diplomatischem Wege und mittels geeigneter informationspolitischer Maßnahmen Sorge dafür tragen, daß den Mitgliedern des amerikanischen Kongresses alle relevanten Kenntnisse über die deutsche Verteidigungspolitik und unseren militärischen sowie finanziellen Beitrag zum Bündnis vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die amerikanische Regierung die amerikanische Öffentlichkeit und den amerikanischen Kongreß seit längerem umfassend über den europäischen, insbesondere auch über den deutschen Beitrag zum Bündnis unterrichtet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Entwurf zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts. Sie stellt fest, daß damit auch einem Anliegen des Parteiprogramms der CDU entsprochen wird. Auf Grund der veränderten Verhältnisse, der modernen technischen Entwicklung ist ein solches Aktionsprogramm — d. h. auf gut deutsch: die Weiterentwicklung der Rehabilitationsmaßnahmen — eine unabdingbare Notwendigkeit.
    Daß diese Entwicklung der Rehabilitation auf der Basis der praktischen Erfahrungen nach dem Schwerbeschädigtengesetz beruht, ist unbestritten ein positiver Beweis dafür, daß nicht erst jetzt oder seit Bestehen dieser Regierung, sondern bereits seit Bestehen der Bundesrepublik, nämlich seit dem Jahre 1949, mit Rehabilitationsmaßnahmen begonnen wurde. Man kann nicht ohne weiteres sagen, wie es der Herr Arbeitsminister in seiner Ankündigungsrede am 21. März 1973 in der 21. Sitzung auf meine Frage getan hat, daß die Rehabilitation bisher ein Schattendasein geführt habe. Das, was wir heute als Entwurf vorliegen haben, ist das Ergebnis eines mühsamen, langwierigen Prozesses nicht zuletzt auf Grund der auf dem Gebiet des gesamten Rehabilitationswesens gesammelten Erfahrungen. Man kann sagen, daß Rom nicht an einem Tag gebaut worden ist. So konnten auch die Rehabilitationsgesetze in vollendeter Form nicht auf einmal vorbereitet und auf die Beine gestellt werden.
    Zunächst muß festgestellt werden, daß die erste entscheidende Rehabilitationsregelung bereits im Jahre 1950 geschaffen wurde, nämlich mit dem Bundesversorgungsgesetz selbst. Damals wurde in den §§ 25 bis 27 festgelegt, daß sich der Staat und die Gesellschaft der Schwerbeschädigten in allen Lebenslagen anzunehmen haben. Ich möchte damit sagen: dort ist eigentlich der Grundstein zum Rehabilitationsgedanken gelegt worden. Daß sich dieser Gedanke jetzt auf alle Behinderten erstreckt, ist ohne Zweifel ein ganz entscheidender, begrüßenswerter Fortschritt.
    Als das erste wesentliche Rehabilitationsgesetz wurde im Jahre 1953 das Schwerbeschädigtengesetz verabschiedet. Es wurde damals als das Gesetz des guten Willens bezeichnet. Zu jener Zeit standen nahezu 1 Million Schwerbeschädigte vor einem unlösbaren Problem. Natürlich war es damals nicht wie heute möglich, die Kriegsopfer durch moderne Maßnahmen zu rehabilitieren, sondern im Grunde genommen war dieses Gesetz nur ein Gesetz zur Unterbringung der Schwerbeschädigten. Das wurde mit aller Offenheit eingestanden.
    Bei dieser Gelegenheit muß man feststellen, daß durch den Einsatz und die Hilfe von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft die Unterbringung der Beschädigten weitgehend gelungen ist. Hierbei muß man allerdings auch sagen, daß die Kriegs- und Arbeitsopfer sowie die Verfolgten des Nazi-Regimes einen ungeheuren Leistungswillen gezeigt haben. Das beweist vor allem die Tatsache, daß es in diesen Bereichen nicht mehr Arbeitslose gab als in der übrigen Bevölkerung. Sie haben vom Staat nicht nur gefordert, sondern unter Aufbietung außerordentlicher Kräfte auch gegeben.

    (Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Es muß in diesem Zusammenhang festgestellt werden, daß der Gedanke der zusätzlichen Rehabilitationshilfen auch in den Rentenleistungen der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz enthalten ist. Das Schwerbeschädigtengesetz wurde in der Zwischenzeit geändert. Es hat sich dabei um eine besondere Leistung für die für Volk und Staat gebrachten Opfern gehandelt. Aus diesem Grunde gab es nach übereinstimmender Auffassung aller Fraktionen in diesem Hause für die Kriegsopfer eine unbestrittene Priorität, und zwar begründet in dem sogenannten kausalen Zusammenhang.
    In diesem Gesetz wird nun das grundlegende Ziel festgelegt. Dabei erfolgt eine Umstellung vom kausalen zum finalen Denken. Das heißt, maßgebend ist nicht mehr die Ursache für eine Behinderung, sondern der Tatbestand, daß jemand behindert ist. Dies wird nach dem Schwerbeschädigtengesetz in die Hilfe einbezogen. Wir treten dieser Auffassung nicht entgegen, sondern stimmen ihr in vollem Umfang zu.
    An dieser Stelle muß ich aber in aller Deutlichkeit feststellen, daß die Entwicklung für die Kriegsopfer, die Opfer des Nazismus usw. nicht in Frage gestellt werden darf. Das heißt, es kann und darf nicht sein, daß eines Tages das Gesetz der größeren Zahl zu Überlegungen führt, Einschränkungen bei den Vergünstigungen vorzunehmen. Ich möchte feststellen, daß es nach der Umstellung des Grundprinzips eine logische Folgerung ist, daß das Bestehende erhalten bleibt und durch Weiterentwicklung auf verschiedenen Ebenen angepaßt wird.
    Es wird nun immer wieder der Eindruck erweckt, als ob der Notwendigkeit von modernen Rehabilitationsmaßnahmen vor allen Dingen von früheren Regierungen in den vergangenen Jahren nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Was Rehabilitationsmaßnahmen angeht, so kann man nicht bloße Zahlen, die im Bundeshaushalt standen, zusammenzählen und dann zu dem Ergebnis kommen: Das Zeitalter der Rehabilitation beginnt eigentlich erst jetzt. Wir würden uns in diesem Hause selbst ein schlechtes Zeugnis ausstellen, wenn wir dieser Auffassung beipflichten. Wir haben nicht die Absicht, in dieser Frage irgendwie parteipolitische Agitation zu betreiben, und wünschten, daß sich in gleichem Maße auch die Regierung und die Koalitionsparteien mehr und in erster Linie der eigentlichen Aufgabe, dem Ziel, wie es hier im Gesetz festgelegt ist, zuwendeten.
    Ich möchte feststellen, daß es nicht bei dem Schwerbeschädigtengesetz aus dem Jahre 1953 geblieben ist. In der Zwischenzeit sind vielmehr eine ganze Reihe von Rehabilitationsmaßnahmen in die seit Jahren bestehenden Sozialgesetze aufgenommen worden. So ist es auf Grund jahrelanger Bemühungen vor allem auch dieses Hauses nun in der Tat gelungen, Rehabilitation im Sinne einer modernen Sozialpolitik zu verstehen und vor allen Dingen alles zu tun, um den körperlich, geistig und seelisch



    Maucher
    behinderten Menschen, die ihre Behinderung aus eigener Kraft nicht überwinden können, bei der Unterbringung in Arbeit zu helfen. Man muß feststellen, daß diese Aufgabe, die hier gestellt ist, die Zielvorstellung dieses Gesetzes, den Menschen gleichwertig in unsere moderne Gesellschaft einzugliedern, von großer Bedeutung ist.
    Rehabilitation bedeutet aber auch, daß der einzelne Behinderte wieder Selbstbewußtsein erhält. Auf der anderen Seite werden dem Staat und der Gesellschaft durch diese Maßnahmen — auf Grund der Einsparung von Renten und anderen Leistungen — ungeheure Vorteile vermittelt. Der Behinderte will nicht das Rentendasein, er will vielmehr wertgleich in der Gesellschaft wirken.
    Ich sagte eingangs, daß der vorliegende Entwurf das Ergebnis langwieriger Bemühungen sei. Der Ausschuß für Kriegsopfer und Kriegsfolgen hat sich in diesem Hause unermüdlich und ernsthaft um eine Weiterentwicklung bemüht. Sie können die Forderungen in verschiedenen Resolutionen nachlesen, die der Kriegsopferausschuß in gemeinsamer Zusammenarbeit gefaßt hat. Sie können daraus erkennen, daß das Ziel, das der heute vorgelegte Gesetzentwurf zum Inhalt hat, schon lange angestrebt worden ist. Seinerzeit ist unter Führung meines Kollegen Burger auch ein Sonderausschuß gebildet worden, um im Arbeitsförderungsgesetz eine besondere Regelung für die Unterbringung der Beschädigten zu finden. Diese Regelung, die damals erarbeitet worden ist, stellt sozusagen den Schlüssel für die Weiterentwicklung dar und ist auch vom Bundesarbeitsminister bestätigt worden. Niemand wird bestreiten, daß das Arbeitsförderungsgesetz, das damals unter der Federführung von Hans Katzer vorgelegt wurde, einen entscheidenden Schritt auf dem Wege der Weiterentwicklung darstellt.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann somit wohl sagen, daß neben dem Arbeitsförderungsgesetz in der Renten-, in der Unfallversicherung, in der landwirtschaftlichen Alterskasse Rehabilitationsbestimmungen zur Erleichterung der Unterbringung in Arbeit usw. geschaffen wurden. All diese Schritte aus den letzten Jahren münden jetzt in das Behindertengesetz und auch das Harmonisierungsgesetz für die Rehabilitationsgesetze ein, und werden in diesen Gesetzen zusammengefaßt. Das Sozialhilfegesetz hatte ja schon in den 60er Jahren — auf Grund der Zusammenarbeit — den Grundstein gelegt.
    Wir sind uns, so glaube ich, alle darüber klar, daß das Gesetz in der heutigen Form im Jahre 1953 nicht hätte vorgelegt werden können. In der Zwischenzeit hat sich nicht nur die Meinung dieses Hauses, sondern auch die Meinung draußen, vor allem in den Kriegsopferverbänden, die zu dieser Entwicklung ja sagen, erheblich geändert. Deshalb würde ich es außerordentlich begrüßen, wenn die Vorschläge, die von allen möglichen Seiten gemacht werden, in den Einzelberatungen eingehend diskutiert werden. Es muß aber auch festgestellt werden, daß wir im Jahre 1950 und in den folgenden Jahren bei weitem nicht so hohe Unfall- und Behindertenzahlen hatten, wie wir sie heute haben. Deshalb ist die Weiterentwicklung auf diesem Gebiet von ganz besonderer Dringlichkeit.
    Es kann nicht unsere Aufgabe sein, heute auf alle Einzelprobleme einzugehen. Wir werden uns vorbehalten, im Ausschuß unsere Anregungen zu machen, und sagen ganz klar zu, daß wir positiv mitarbeiten. Wir werden im Ausschuß die vielen Wünsche vortragen.
    Grundsätzlich möchte ich aber doch noch feststellen, daß die Beschäftigungspflicht und die Ausgleichsabgabe entsprechend den bisherigen Regelungen vereinfacht, aber auch deutlich verschärft worden ist. Hierüber ist eine eingehende Diskussion im Ausschuß erforderlich. Daß bei mittelständischen Betrieben bis zu 30 Beschäftigten von der Ausgleichsabgabe abgesehen werden kann, begrüßen wir, und zwar nicht nur im Interesse der mittelständischen Betriebe, sondern auch der Beschädigten selbst. Die Ausgleichsabgabe führt bei lohnintensiven und technisch hoch ausgestatteten Betrieben unbestritten zu unterschiedlichen Belastungen. Auch dies bedarf einer eingehenden Überlegung. Natürlich kann man feststellen, daß die Belastung, die sich aus dem Zusatzurlaub ergibt, in der Regel größer sein wird als die Ausgleichsabgabe. Daher ist im Grunde genommen die gleichmäßige Verteilung der Lasten, wie vom Herrn Minister eben dargelegt, durchaus berechtigt.
    Was den Zusatzurlaub anlangt, gestatten Sie mir die Bemerkung, Herr Minister, daß man diesen Vorschlag bei der umstrittenen Frage „Werktage oder Arbeitstage" als einen leichten Trick ansehen könnte. Wir müssen hierzu im Ausschuß durchaus eine Klarstellung finden.
    Der Nachweis über den Grad der Erwerbsfähigkeit soll nach diesem Gesetz der Versorgungsverwaltung übertragen werden. Ich darf hier klar feststellen, daß wir diese Regelung bejahen und begrüßen, weil damit von vornherein über die Höhe der MdE eine Einheitlichkeit hergestellt wird und sicherlich auch mit einer schnellen Durchführung gerechnet werden kann. Es erhebt sich die Frage, welche Möglichkeiten — mit Ausweis usw. — für den Übergang gefunden werden können. Aber das sind Einzelheiten, die im Ausschuß diskutiert werden sollen.
    Meine sehr verehrten Anwesenden, wenn wir hier ein Gesetz von entscheidenden Bedeutung für viele Behinderte verabschieden, soll damit nach Möglichkeit, wie ich gesagt habe, eine reibungslose Durchführung erreicht werden. Weiter möchte ich darauf hinweisen, daß es natürlich allein mit den Pflichtplätzen, der Beschäftigungspflicht, der Gleichstellung, dem Begriff des Arbeitsplatzes und der Ausgleichsabgabe nicht getan ist. Von entscheidender Bedeutung für die Weiterentwicklung sind ebenso die flankierenden Maßnahmen für alle Bereiche. Das gilt nach der Unterbringung für nachgehende Fürsorge, die Begleitung und Betreuung am Arbeitsplatz, wo die Mitwirkung des Vertrauensmanns und die Ausgestaltung der Rechte sehr wichtig sind. Natürlich kommt es bei all diesen Problemen auch darauf an, daß der Beschädigte in der nachgehenden Fürsorge betreut wird.



    Maucher
    Ich glaube, hier muß man ein Wort im Blick auf die Hauptfürsorgestelle sagen. Man darf feststellen, daß die Hauptfürsorgestellen in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit den Landesarbeitsämtern Hervorragendes geleistet haben. Aber ebenso ist auch von Bedeutung, daß der Beschädigte nach der Rehabilitation, wenn er in Arbeit untergebracht ist, nicht nur das gleiche Einkommen erzielt, sondern ihm auch das gleiche Nettoeinkommen verbleibt. Er soll also nicht gezwungen werden, erhebliche Teile seines Einkommens für Sonderausgaben aufzuwenden, die auf Grund seiner Behinderung notwendig sind. Das gilt für die orthopädische Versorgung. Ich glaube, auch hier wäre es notwendig, die moderne Weiterentwicklung genau den Verhältnissen von Arbeitsplatz und Wohnung anzupassen und sicherzustellen.
    Ebenso ist die wohnungsmäßige Unterbringung von ganz entscheidender Bedeutung. Der Beschädigte sollte möglichst unweit von seinem Arbeitsplatz wohnen können und damit in die Lage versetzt werden, seine Arbeit auf die Dauer auszuführen.
    Auch das Vergünstigungswesen muß den veränderten Verhältnissen angepaßt werden, ohne daß damit die Weiterentwicklung der sozialen Fürsorge für die Kriegsopfer mehr oder weniger angehalten wird.
    Neben all diesen Maßnahmen ist die Berufsvorbereitung von entscheidender Bedeutung. Die medizinische und die berufliche Rehabilitation müssen Hand in Hand gehen. Hier kommt es vor allem auf die Vorbereitung zur Umschulung an. Das gilt in erster Linie für das große Gebiet der Hirnverletzungen.
    Das Problem der Werkstätten für Behinderte ist bereits angesprochen worden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf abschließend und zusammenfassend feststellen, daß wir hier im Deutschen Bundestag für die Durchführung der Rehabilitation durch die Gesetzgebung einen möglichst weiten Rahmen schaffen müssen, um eine wirksame Weiterentwicklung zu fördern. Ohne die Hilfe aller Teile und Schichten unserer Bevölkerung aber wird das Werk nicht zur Vollendung kommen. Wir haben gute Ansätze und erhebliche Leistungen in den letzten 20 Jahren aufzuzeigen. Wenn man an die verschiedenen Rehabilitationszentren wie das in Heidelberg und eine Reihe anderer denkt, die nicht erst seit gestern bestehen, muß man feststellen, daß wir Vorbildliches geleistet haben. Deshalb gebühren vor allem den auf diesem Gebiet tätigen Kräften und Einrichtungen, den Kirchen, den karitativen Verbänden und den Kriegsopferverbänden, Dank und Anerkennung für ihren täglichen, unermüdlichen Einsatz. An die Bevölkerung, vor allem auch an die Jugend ist der Appell zu richten, sich in den Dienst der Rehabilitation als einen Dienst im Sinne der Nächstenliebe zu stellen. So laßt uns diese große gesellschaftspolitische und staatspolitische Aufgabe gemeinsam erfüllen! Es geht hier um den behinderten Menschen, der ein Schattendasein am Rande unserer Gesellschaft führt.
    Ich wünsche nur, daß sich der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung genügend Zeit nimmt, um dieses wichtige Gesetz in aller Gründlichkeit, jedoch ohne Verzögerung, damit es baldmöglichst in Kraft treten kann, zu beraten. Wir sagen unsere positive Mitarbeit zu, weil darin unsere Auffassung bestätigt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glombig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts. Die Initiativen der sozialliberalen Koalition zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts haben — Herr Bundesminister Arendt hat es bereits zum Ausdruck gebracht — in den Regierungserklärungen von 1969 und 1973 ihren Ausdruck gefunden. Nachdem die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung vom 18. Januar dieses Jahres der Ein- oder Wiedereingliederung Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erneut eine hohe sozialpolitische Priorität eingeräumt hat, ist es erforderlich, daß jetzt das erste Teilstück eines ganzen Paketes von Gesetzentwürfen zur Rehabilitation in Angriff genommen wird. Jetzt kann der erste Schritt in der Richtung getan werden, die der Bundeskanzler bei seiner Rede in Bethel im Sommer dieses Jahres erneut anvisierte, als er versprach, daß die Bundesregierung jenen verstärkt Hilfe zuwenden will, die im Schatten der Gesellschaft leben.
    Wir wissen, daß es über 4 Millionen behinderte Menschen in diesem Lande gibt, die zu einem großen Teil von einem schweren Schicksal betroffen sind. Wenn wir bedenken, daß jeder fünfzehnte Bürger dieses Landes in irgendeiner Weise als behindert zu gelten hat, so sollte das unsere Aufmerksamkeit mehr als bisher auf ein Gebiet der Sozialpolitik lenken, das im Bewußtsein der Öffentlichkeit noch immer nicht den gebührenden Platz einnimmt.
    Es wäre den Behinderten auch damit geholfen, wenn die Tatsache, daß wir heute im Bundestag ein Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft beraten, in der Öffentlichkeit nicht nur als eine Routineangelegenheit abgetan wird. Das meine ich sagen zu müssen, obwohl durch das Verdienst der sozialliberalen Koalition das Interesse der Bürger für die Probleme der Behinderten ganz ohne Zweifel spürbar zugenommen hat. Es ist wahr: Seit Bestehen der sozialliberalen Koalition ist die Rehabilitation in diesem Lande „salonfähig" geworden. Rehabilitation ist heute „modern", oder noch moderner ausgedrückt: „in" — vielleicht nicht so sehr in diesem Hause, aber vielleicht an anderen Stellen unserer Republik um so mehr. Das beweisen die zahlreichen Beiträge in Zeitungen, in Funk und Fernsehen bis hin zur Denkschrift der EKD, die der Rehabilitation ebenfalls höchste sozialpolitische Priorität beimißt.



    Glombig
    Dennoch bleibt vieles an ernsthafter Arbeit zu tun übrig.
    Das Bedeutsamste an diesem Gesetzentwurf ist zweifellos die Tatsache, daß fortan alle Schwerbehinderten, und zwar alle körperlich, geistig und seelisch Behinderten ab einer Erwerbsminderung von 50 v. H., bei ihrer Ein- oder Wiedereingliederung in das Arbeitsleben die Hilfe bekommen sollen, die das jetzige Schwerbeschädigtengesetz bislang weitgehend den Schwerkriegs- und den Schwerarbeitsunfallverletzten vorbehalten hat. Alle anderen Schwerbehinderten konnten Hilfe nach dem Schwerbeschädigtengesetz nur durch das mühselige und oft auch unwürdige Gleichstellungsverfahren erlangen. Sie waren also — das ist keine Übertreibung — Behinderte zweiter Klasse.
    Dazu zählen z. B. diejenigen von den zirka 550 000 Verkehrsunfallverletzten im Jahr, die bleibende Schäden davontragen, oder diejenigen, die von Geburt an oder seit frühester Jugend behindert sind. Aber auch Tausende von älteren Arbeitnehmern Bundesminister Arendt wies bereits darauf hin -, die die Härte des Arbeitslebens durch eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit bezahlen mußten, ohne daß ihnen von Amts wegen eine Berufskrankheit anerkannt werden konnte, werden nun durch die Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes die Hilfe erhalten, die sie dringend benötigen.
    Das geltende Schwerbeschädigtengesetz ist mit seiner kausalen Ausrichtung von den Zivilbehinderten schon immer beklagt und als Diskriminierung empfunden worden. Die hier eintretende Änderung des Schwerbeschädigtenrechts ist so bedeutend, das mit Recht das zu ändernde Gesetz eine andere, eine zutreffendere Bezeichnung erhält und künftig „Schwerbehindertengesetz" heißen wird.
    An dieser Stelle ist ein Dank an diejenigen angebracht, die sich als Einzelpersonen oder als Verbände schon immer fortschrittlich verhalten und diese Entwicklung gefördert und schließlich ermöglicht haben. Zu den Verbäden, die in diesem Zusammenhang zu nennen wären, gehört vor allem der Reichsbund, der seit seiner Wiedergründung nach dem zweiten Weltkrieg die Einbeziehung der zivilen Schwerbehinderten in den Schwerbeschädigtenschutz immer wieder mit Nachdruck gefordert hat.
    Leider kann ich in diesen Dank nicht einbeziehen die heutige Opposition, die CDU/CSU, die ja immerhin zwanzig Jahre lang auch das Schicksal der Behinderten in diesem Lande durch ihre Gesetzgebung bestimmt hat.

    (Zuruf der Abg. Frau Hürland.)

    — Ja, wenn auch die CDU/CSU heute für die Einbeziehung der Schwerbehinderten in das Schwerbeschädigtenrecht ist, so darf man doch nicht vergessen, daß die CDU/CSU zwanzig Jahre lang gegen diese Einbeziehung gekämpft hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. Abg. Geisenhofer: Das stimmt doch nicht! Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Das stimmt nicht? - Ich kann es Ihnen beweisen, und zwar an unzähligen Protokollen des früheren Kriegsopferausschusses.
    Wenn hier darauf hingewiesen worden ist, daß die CDU/CSU besonderen Anteil an der Weichenstellung im Arbeitsförderungsgesetz hat, so darf ich doch bescheiden daran erinnern, daß diese Änderung nur möglich gewesen ist, weil die Sozialdemokraten im Ausschuß für Arbeit damals einen zusätzlichen Unterabschnitt für Rehabilition beantragt haben, der in der Regierungsvorlage von Herrn Katzer nicht enthalten war, sondern den wir erst während der weiteren Gesetzgebungsarbeit hineingebracht haben. So ist doch die Tatsache.

    (Abg. Maucher: Also das ist ja ...!)