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    Deutscher Bundestag 51. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 Inhalt: Begrüßung der in den Deutschen Bundestag eingetretenen Abg. Frau Lüdemann . 2863 A Erweiterung der Tagesordnung 2863 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Heimarbeitsänderungsgesetz) (Drucksache 7/975) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . 2863 B Dr. Nölling (SPD) . . . . . . . 2864 C Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) . . 2865 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 2867 B Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts (Drucksache 7/656) - Erste Beratung Arendt, Bundesminister (BMA) . 2868 B Maucher (CDU/CSU) 2871 A Glombig (SPD) . . . . . . . 2873 C Hölscher (FDP) . . . . . . . 2877 A Frau Hürland (CDU/CSU) . . . 2878 B Entwurf eines Gesetzes über die laufende Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Siebentes Änderungsgesetz GAL) (Drucksache 7/934) — Erste Beratung - Arendt, Bundesminister (BMA) . 2878 D Wolf (SPD) 2879 D Horstmeier (CDU/CSU) . . . . 2880 D Ronneburger (FDP) 2882 B Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2883 C Entwurf eines Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — (Drucksache 7/868) — Erste Beratung — in Verbindung mit Antrag betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuches (Abg. Rollmann, Kroll-Schlüter und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/1019) Arendt, Bundesminister (BMA) . . 2884 C Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . . 2886 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 2886 C Gansel (SPD) . . . . . . . . 2887 D Spitzmüller (FDP) 2890 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 2892 A Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . . 2892 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes — Drucksache 7/861 — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister (BMA) . . 2894 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 2895 C Glombig (SPD) 2896 A Groß (FDP) 2896 C Fragestunde (Drucksache 7/1004) Frage A 64 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem SchliekerBericht betr. Mängel in der Flugsicherung und bei den Arbeitsbedingungen der Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 2897 C, D, 2898 A, B, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 2897 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2898 A Börner (SPD) 2898 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2898 A Frage A 65 des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Schlieker-Empfehlungen und Zusagen des ehemaligen Verkehrsministers Leber an die Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2898 B, C, D, 2899 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 2898 C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2898 C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2899 A Fragen A 66 und 67 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Äußerungen des Bundeskanzlers zum Bummelstreik der Fluglotsen und Verhalten des Bundeskabinetts in dieser Frage Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2899 A, B, C, D, 2900 A, B, C, D, 2901 A, B, Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . 2899 B, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2899 D Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 2900 A Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) 2900 A Hoffie (FDP) 2900 B Breidbach (CDU/CSU) 2900 B Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2900 C Dr. Hirsch (FDP) 2900 D Pfeffermann (CDU/CSU) 2900 D Müller (Nordenham) (SPD) . . . 2901 A Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 2901 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2901 B Frage A 68 des Abg. Sick (CDU/CSU) : Feststellung des Bundeskanzlers betr. Disziplinarmaßnahmen gegen Teilnehmer am Bummelstreik der Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2901 C, D, 2902 A Sick (CDU/CSU) 2901 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2902 A Straßmeir (CDU/CSU) 2902 A Fragen A 69 und 70 des Abg. Dr. Müller- Hermann (CDU/CSU) : Auffassung des Bundeskanzlers betr. das Verhalten des Bundesverkehrsministers im Falle des Bummelstreiks der Fluglotsen Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2902B,C,D 2903A,B,C,D 2904 B, C, D, 2905 A, B, C Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 2902 B, C 2903 D, 2904 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2902 C Börner (SPD) . . . . . . . . 2902 D Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . 2903 A Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) . . . . . 2903 B, 2905 A Breidbach (CDU/CSU) . . . . . . 2904 C Liedtke (SPD) . . . . . . . . . 2904 D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2905 A Tillmann (CDU/CSU) . . . . . 2905 B Straßmeir (CDU/CSU) 2905 B Berger (CDU/CSU) 2905 C Frage A 4 des Abg. Zebisch (SPD) : Einräumung besonderer Präferenzen für die Schwerpunktorte des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bei der Förderung überbetrieblicher beruflicher Ausbildungszentren Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2905 D, 2906 A, B, Zebisch (SPD) . . . . . . . . 2906 A, B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 III Frage A 5 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Arbeitnehmer, die sich als Berufsausbilder qualifizieren wollen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2906 B Frage A 40 des Abg. Möllemann (FDP) : Belästigung und Gefährdung der Bürger in den Tiefflugzonen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2906 D 2908 A, C, D 2907 C, D 2909 A Möllemann (FDP) 2907 C Köster (CDU/CSU) 2907 D van Delden (CDU/CSU) 2908 A Hoffie (FDP) 2908 C Tönjes (SPD) 2908 D Dr. Kraske (CDU/CSU) 2908 D Fragen A 41 und 42 des Abg. Dr. Enders (SPD) : Einberufung von Lehrern zur Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2909 B, D Dr. Enders (SPD) 2909 D Fragen A 45 und 46 des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) : Maßnahmen gegen die Einschleppung der Cholera Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2910A, C Frage A 47 des Abg. Kiechle (CDU, /CSU) : Überprüfung des Gutachtens über die ernährungsphysiologische Bedeutung von Butter und Margarine Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . 2910D, 2911 A Kiechle (CDU/CSU) 2911 A Frage A 48 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Aussage des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über die Bekömmlichkeit und Preiswürdigkeit von Pflanzenfett und Margarine Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . 2911 B, D, 2912 A Kiechle (CDU/CSU) . . . 2911 D, 2912 A Zur Geschäftsordnung Seiters (CDU/CSU) 2912 B Aktuelle Stunde Bummelstreik der Fluglotsen Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 2912 C Börner (SPD) . . . . . . . . . 2913 D Hoffie (FDP) . . . . . . . . . 2914 C Dr. Lauritzen, Bundesminister (BMV) 2915 C Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2917 A Wiefel (SPD) . . . . . . . . . 2918 B Groß (FDP) . . . . . . . . . 2919 C Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2920 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 2921 B Engholm (SPD) . . . . . . . . 2922 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 2922 D Sick (CDU/CSU) . . . . . . . . 2923 C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 2924 C Brandt, Bundeskanzler . . . . . 2925 A Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . . 2925 D Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (Drucksache 7/820) — Erste Beratung —Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 2926 C, 2927 D Dürr (SPD) . . . . . . . . . . 2927 C Liedtke (SPD) . . . . . . . . . 2928 C Dr. Hirsch (FDP) 2929 C Wehner (SPD) . . . . . . . 2930 B Entwurf eines Gesetzes über Umweltstatistiken (Drucksache 7/988) — Erste Beratung — 2930 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/992) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 2930 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (Drucksache 7/993) — Erste Beratung — 2931 A Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlaß einiger Gesetze (Drucksache 7/1000) — Erste Beratung — 2931 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Drucksache 7/974) — Erste Beratung — . . . 2931 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 Antrag betr. Schiffahrtsenquete (Abg. Orgaß, Rollmann, Werner, Dr. Unland, Müller [Remscheid], Bremer, Damm, Geisenhofer, Müller [Berlin], Frau Tübler, Schröder [Lüneburg], van Delden, Dr. Frerichs, Sick, Dr. von Bismarck, Katzer, Dr. Waffenschmidt und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/963) Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 2931 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . 2936 D Ewen (SPD) 2938 B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 2939 D, 2940 C Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/73 — Besondere Zollsätze gegenüber Norwegen — EGKS) (Drucksache 7/987) . . . . . . . . 2940 C Verordnung zur Änderung des Teil-Zolltarifs (Nr. 14/73 — Waren der EGKS —2. Halbjahr 1973) (Drucksache 7/999) . . 2940 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeseigenes Restgelände des ehemaligen Flugplatzes Paderborn; hier: Veräußerung an die Stadt Paderborn (Drucksache 7/998) . . . . . . . 2940 D Nächste Sitzung 2940 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2941 A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) : Streichung der Förderungsbeträge für Messebeteiligungen deutscher Firmen in Südafrika und in den portugiesischen Kolonien in Afrika . . 2941 C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) : Zahlenmaterial über Besucherreisen von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland und über die Entwicklung nach Abschluß des Grundvertrags . . . 2941 D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/1004 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Ungenügende Unterrichtung in den USA über die finanziellen Verteidigungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland 2942 C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 51. Sitzung Bonn, den 20. September 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr Präsident 'Frau Renger: Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße die für den verstorbenen Abgeordneten Flach in den Bundestag eingetretene Abgeordnete Frau Lüdemann sehr herzlich und wünsche ihr eine erfolgreiche Arbeit in diesem Hause. (Beifall.) Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung erweitert werden um die Beratung des Antrags der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Schaffung eines einheitlichen und umfassenden Jugendgesetzbuches, Drucksache 7/1019. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Die Vorlage wird bei Punkt 5 der Tagesordnung aufgerufen. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Heimarbeitsänderungsgesetz) — Drucksache 7/975 —Zur Begründung hat der Herr Bundesminister Arendt das Wort. Arendt, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Ihnen vorgelegt hat, befaßt sich außer mit dem Heimarbeitsgesetz auch mit dem Tarifvertragsgesetz, dem Seemannsgesetz und dem Bundesurlaubsgesetz. Die eigentlichen Schwerpunkte liegen in den Änderungen des Heimarbeits- und des Tarifvertragsgesetzes. Zu den Zielen der hier vorgeschlagenen Änderungen möchte ich einige Ausführungen machen. In der Bundesrepublik leben rund 300 000 Personen, die dem Schutz des Heimarbeitsgesetzes unterliegen. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahre 1951 und ist in den mehr als zwanzig Jahren bis heute im wesentlichen unverändert geblieben. Es kann daher niemanden verwundern, wenn dieses Gesetz heute seine Schutzfunktionen zugunsten der in der Heimarbeit Beschäftigten nur noch unvollkommen entfalten kann. Hinzu kommt, daß es sich bei dem betroffenen Personenkreis um eine Randgruppe handelt, die weder im Mittelpunkt des Interesses starker Verbände steht noch aus sich selbst heraus die eigenen Interessen wirksam vertreten kann. Die Bundesregierung betrachtet es daher als eine dringliche soziale Verpflichtung, den Schutz der in Heimarbeit Beschäftigten wirksamer zu gestalten und die Arbeits- und Lebensbedingungen dieser Personen zu verbessern. Auch sie sollen Anschluß an die sozialen Verbesserungen erhalten, die wir für die übrigen Arbeitnehmer schon erreicht oder eingeleitet haben. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz die wichtigsten Verbesserungen aufzählen, die der Gesetzentwurf zur Verwirklichung des genannten Ziels vorsieht. Die Entgelte in der Heimarbeit werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen durch die paritätisch besetzten Heimarbeitsausschüsse neu festgesetzt. Diesen Ausschüssen fallen damit praktisch diejenigen Aufgaben zu, die für die Arbeitnehmer von den Tarifvertragsparteien wahrgenommen werden. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt und ist erst kürzlich durch das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz in Einklang stehend bestätigt worden. Leider ist jedoch festzustellen, daß die Entgelte in der Heimarbeit unter den Löhnen für gleiche oder gleichwertige Betriebsarbeit liegen und sich dieser Abstand laufend vergrößert. Der Entwurf soll hier dadurch Abhilfe schaffen, daß für die Entgelterhöhungen in der Heimarbeit künftig stärker als bisher der Tariflohn für gleiche oder gleichwertige Betriebsarbeit als Maßstab herangezogen wird. Der Kündigungsschutz für die Beschäftigungsverhältnisse in der Heimarbeit kann angesichts der für die Arbeitnehmer eingetretenen Verbesserungen nicht mehr als ausreichend angesehen werden. Der Gesetzentwurf baut den bestehenden Kündigungsschutz durch Verlängerung der Kündigungsfristen entsprechend der Beschäftigungsdauer und durch Verbesserungen der Entgeltsicherung während der Kündigungsfristen aus. Der Entwurf stellt sicher, daß auch die in der Heimarbeit Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen erhalten können. 2864 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1972 Bundesminister Arendt Weiterhin ist vorgesehen, daß die Auftraggeber, also die Personen, die Heimarbeit ausgeben, verpflichtet werden, bei der Ausgabe von Heimarbeit auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und auf die Maßnahmen zu deren Verhütung hinzuweisen. Außerdem sollen die Auftraggeber verpflichtet werden, auf Verlangen die Berechnung und Zusammensetzung des Entgelts zu erläutern. Schließlich soll die in letzter Zeit stark zunehmende „Büroheimarbeit" in den Schutzbereich des Heimarbeitsgesetzes einbezogen werden. Meine Damen und Herren, auch bei dem zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs, der Änderung des Tarifvertragsgesetzes, ist auf eine verhältnismäßig kleine Personengruppe abgestellt, nämlich die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Personen. Konkret sind dies vor allem die freien Mitarbeiter bei Rundfunk- und Fernsehanstalten, die freien Journalisten bei Tageszeitungen und Zeitschriften, Schriftsteller und Künstler. Die Bezeichnung „freier Mitarbeiter" stellt sich dabei leider allzuoft als eine positiv klingende Umschreibung dafür heraus, daß diese Personen wirtschaftlich von ihren Auftraggebern absolut abhängig sind, ein notwendiger sozialer Schutz aber weitgehend fehlt. Durch die vorgesehene Änderung des Tarifvertragsgesetzes soll die Möglichkeit eröffnet werden, daß auch für diese Personen künftig Tarifverträge abgeschlossen werden können. Damit soll es auch den arbeitnehmerähnlichen Personen offenstehen, ihre Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Urlaub, Kündigungsschutz usw. durch kollektive Vereinbarungen festzulegen und abzusichern. Für diese Ausdehnung der Tarifautonomie auf arbeitnehmerähnliche Personen steht dem Bundesgesetzgeber seine Kompetenz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zur Verfügung. Dabei stellt die Arbeitnehmerähnlichkeit die Grenze dar, bis zu der Personen auf der Arbeitnehmerseite in das Tarifvertragsgesetz einbezogen werden können. Von daher ergaben sich zwangsläufig Mindestanforderungen an den bei der vorgesehenen Änderung des Tarifvertragsgesetzes verwendeten Begriff der Arbeitnehmerähnlichkeit. Ich möchte hier auf die damit verbundenen rechtstechnischen Schwierigkeiten nicht weiter eingehen. Bei den Ausschußberatungen wird hierzu noch Gelegenheit sein. Die Bundesregierung sieht jedoch in der von ihr vorgeschlagenen Änderung eine Lösung, bei der dem sozialen Schutzbedürfnis des angesprochenen Personenkreises Rechnung getragen wird, ohne daß die arbeitsrechtliche Gesetzgebungskompetenz überschritten wird. Die Öffnung der Tarifautonomie für die arbeitnehmerähnlichen Personen schafft die Voraussetzungen für den Abschluß entsprechender Tarifverträge. Ob und in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, liegt in der Hand dieser Personen selbst, der Gewerkschaften, in denen sie sich organisieren, und der Verbände ihrer Auftraggeber. Befürchtungen, der genannte Personenkreis werde gegen seinen Willen — gleichsam automatisch — tarifvertraglichen Regelungen unterworfen, treffen daher nicht zu. Auch der Status dieser Personen als Selbständige wird durch die vorgeschlagene Lösung grundsätzlich nicht angetastet. Meine Damen und Herren, das Heimarbeitsänderungsgesetz stellt einen weiteren Schritt auf dem Wege zu dem Ziel dar, dem sich diese Bundesregierung in besonderem Maße verpflichtet fühlt: mehr sozialer Schutz und größere soziale Sicherheit für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei den Regierungsparteien.)
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    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 2941* Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 21. 9. Adams * 21. 9. Dr. Aigner ' 21. 9. Dr. Apel 21. 9. Dr. Arndt (Berlin) * 21. 9. Dr. Artzinger * 21. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Behrendt * 20. 9. Blumenfeld * 21. 9. Brandt (Grolsheim) 21. 9. Dr. von Bülow 21. 9. Dr. Burgbacher * 21. 9. Dr. Corterier * 21. 9. Damm 22. 9. Dr. Dollinger 21. 9. Fellermaier * 21. 9. Flämig * 21. 9. Franke (Osnabrück) 21. 9. Frehsee 21. 9. Dr. Früh * 20. 9. Gerlach (Emsland) * 21. 9. Härzschel * 21. 9. Handlos 20. 9. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 9. Kater * 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Dr. Kliesing 12. 10. Dr. Köhler (Wolfsburg) 21. 9. Krall * 21. 9. Lange * 21. 9. Lautenschlager * 21. 9. Lücker * 21. 9. Memmel * 21. 9. Möller (Lübeck) 21. 9. Müller (Mülheim) * 20. 9. Mursch (Soltau-Harburg)* 21. 9. Frau Dr. Orth 21. 9. Richter ** 20. 9. Schäfer (Appenweier) 21. 9. Schmidt (München) * 21. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 21. 9. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 9. Schwabe * 21. 9. Dr. Schwörer * 21. 9. Seefeld * 21. 9. Springorum * 21. 9. Dr. Starke (Franken) * 21. 9. Graf Stauffenberg 5. 10. Walkhoff * 21. 9. Frau Dr. Walz * 21. 9. Dr. Wendig 21. 9. Wilhelm 21. 9. Dr. Zeitel 21. 9. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 1) : Unter Anführung welcher Gründe beabsichtigt die Bundesregierung künftig, die Förderungsbeträge für Messebeteiligungen deutscher Firmen in Südafrika und in den portugiesischen Kolonien in Afrika zu streichen? Die Planung des amtlichen Auslandsmesseprogramms, für das Mittel des BMWi und BML eingesetzt werden, wird in enger Abstimmung mit den diplomatischen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik, den deutsch-ausländischen Handelskammern und der an Auslandsmessen und -ausstellungen interessierten deutschen Wirtschaft festgelegt. Für 1974 sind Beteiligungen an je einer Messe in Johannesburg und Pretoria in der Südafrikanischen Republik vorgesehen. Ob die deutsche Wirtschaft darüber hinaus auch an Beteiligungen auf den internationalen Messen in Luanda und Lourenco Marques interessiert ist, steht noch nicht fest, wird aber bis November d. J. geklärt werden. Die diesjährige Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland in Lourenco Marques und Luanda haben gezeigt, daß der kommerzielle Erfolg dieser Veranstaltungen, die nur regionale Bedeutung haben, so gering ist, daß bei der angespannten Lage der Auslandsmessetitel des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Durchführung der Beteiligung kaum noch möglich sein wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/1004 Frage A 3) : Steht der Bundesregierung Zahlenmaterial über Besucherreisen von DDR-Bürgern in die Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, und ergibt sich gegebenenfalls daraus ein Ansteigen oder Abfallen dieser Reisen nach Abschluß des Grundvertrags? Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen ist die Zahl der Reisen von Bewohnern der DDR in die Bundesrepublik Deutschland nach Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR am 21. Juni 1973 gestiegen. Die Zahl der Personen im gesetzlichen Rentenalter, d. h. Frauen ab Vollendung des 60. und Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, die aus der DDR in das Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) reisen durften, ist in den Monaten Juni bis einschließlich August 1973 im Vergleich zu den ge- 2942* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 51. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. September 1973 nannten Monaten des Vorjahres um mehr als 40 000 gestiegen (= 9,9 %). Hinzu kommen rd. 8 500 jüngere DDR-Bewohner, die während der genannten drei Monate des Jahres 1973 in dringenden Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet — ohne Berlin (West) — reisen konnten. In den Vergleichsmonaten des Vorjahres gab es für DDR-Bewohner noch keine Möglichkeit, anläßlich dringender Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet zu reisen. Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin, daß die Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht erst mit dem Grundlagenvertrag, sondern bereits beim Inkrafttreten des Verkehrsvertrages am 17. Oktober 1972 einsetzte. Bekanntlich wurden nicht nur die Reisemöglichkeiten für Deutsche aus dem Bundesgebiet in die DDR verbessert. Erstmalig erhielten auch jüngere DDR-Bewohner, d. h. solche, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, die Möglichkeit, bei dringenden Familienangelegenheiten in das Bundesgebiet zu reisen. Von November 1972 bis einschließlich August 1973 haben auf diese Weise mehr als 38 000 DDR-Bewohner ihre Angehörigen im Bundesgebiet anläßlich dringender Familienangelegenheiten besuchen können. In dieser Zahl sind die Besucher aus den genannten Anlässen in Berlin (West) nicht enthalten, da von den Senatsdienststellen keine Ermittlungen hierüber angestellt werden. Die Zahl der Personen im Rentenalter, die das Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages besucht haben, ist ebenfalls erheblich gestiegen: Von November 1972 bis einschließlich August 1973 sind im Vergleich zu dem entsprechenden Zeitraum vor Inkrafttreten des Verkehsvertrages (November 1971 bis einschließlich August 1972) rd. 160 000 Personen im Rentenalter mehr eingereist (= 20,3 %). Aus diesen Zahlen ergibt sich ein erfreuliches Ansteigen der Besuche aus der DDR seit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages im Oktober vergangenen Jahres. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 20. September 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/1004 Frage A 44) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß selbst führende Mitglieder des amerikanischen Kongresses weitgehend über den militärischen und finanziellen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Verteidigung Westeuropas und zum Ausqleich der Stationierungskosten ungenügend unterrichtet sind, und teilt sie meine Autfassung, daß dieser Zustand jenen politischen Strömungen in den USA Auftrieb gibt, die den einseiligen Abzug der amerikanischen Streitkräfte aus Europa fordern, und in welcher Form hat die Bundesregierung bislang versucht, hier aufklärend zu wirken bzw. welche Maßnahmen wird sie in Zukunft ergreifen, um diese Unkenntnis zu beseitigen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß führende Mitglieder des amerikanischen Kongresses weitgehend über den militärischen und finanziellen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Verteidigung Westeuropas und zum Ausgleich der Stationierungskosten ungenügend unterrichtet sind. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß alle relevanten Tatsachen auf diesem Gebiet seitens der Bundesregierung und seitens der amerikanischen Regierung und auch durch die internationalen Organe des Atlantischen Bündnisses den Mitgliedern des amerikanischen Kongresses fortlaufend zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung kann daher auch nicht die Schlußfolgerung ziehen, daß der ungenügende Kenntnisstand politischen Strömungen im amerikanischen Kongreß Auftrieb für die Forderung nach einseitigem amerikanischen Truppenabzug aus Europa gibt. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf diplomatischem Wege und mittels geeigneter informationspolitischer Maßnahmen Sorge dafür tragen, daß den Mitgliedern des amerikanischen Kongresses alle relevanten Kenntnisse über die deutsche Verteidigungspolitik und unseren militärischen sowie finanziellen Beitrag zum Bündnis vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die amerikanische Regierung die amerikanische Öffentlichkeit und den amerikanischen Kongreß seit längerem umfassend über den europäischen, insbesondere auch über den deutschen Beitrag zum Bündnis unterrichtet.
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    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gemäß der interfraktionellen Vereinbarung möchte ich hier nicht die Ausschußberatungen vorwegnehmen, Herr Kollege Gerlach,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    sondern mich an diese Vereinbarung halten und für
    die Freien Demokraten folgende Erklärung abgeben.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften wird von der FDP begrüßt. Wir Freien Demokraten bejahen die vorgesehenen Verbesserungen der arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Stellung der Heimarbeiter sowie den Ausbau ihres Kündigungsschutzes. Auf die zunächst vorgesehenen Änderungen des Verfahrens für Entgeltregelungen und Gleichstellungen kann auch nach Auffassung der FDP verzichtet werden, nachdem inzwischen durch das Bundesverfassungsgericht geklärt ist, daß das jetzige Verfahren der Heimarbeitsausschüsse mit dem Grundgesetz im Einklang steht.
    Ferner stimmen wir Freien Demokraten der vorgesehenen Anpassung des Bundesurlaubsgesetzes und des Seemannsgesetzes gern zu, da es sich hier um eine Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation handelt und hiermit wieder ein Schritt zu einer Harmonisierung europäischer und internationaler Arbeitsrechtsbestimmungen getan wird. Besonderen Beifall verdient aus liberaler Sicht die Streichung der Vorschrift des Seemannsgesetzes, nach der ein Seemann im Falle eines Arbeitsvertragsbruchs mit Kriminalstrafe belegt werden konnte.
    Auch wir Freien Demokraten sehen einen weiteren Schwerpunkt in der beabsichtigten Öffnung des Tarifvertragsgesetzes für bestimmte arbeitnehmerähnliche Personen, die sich damit gewerkschaftlich organisieren und tarifpolitisch betätigen können. Diese Regelung dient, wie der Entwurf vorsieht, besonders den Interessen der sogenannten freien Mitarbeiter im Bereich von Rundfunk, Fernsehen und Presse. Sie wird von der FDP aus sozial- wie medienpolitischen Gesichtspunkten begrüßt.
    Entscheidend ist und bleibt für die FDP dabei eine genaue Abgrenzung des hier erfaßten arbeitnehmerähnlichen Personenkreises. Entsprechend der Regierungsvorlage halten wir eindeutig daran fest, daß die Arbeitnehmerähnlichkeit im Sinne des Tarifvertragsgesetzes eine persönliche Tätigkeit für einen anderen in wirtschaftlicher Abhängigkeit voraussetzt, die auch im Rahmen von Arbeitsverhältnissen ausgeübt werden könnte.
    Für eine darüber hinausgehende Einbeziehung von Erwerbspersonen in das Tarifvertragsgesetz besteht nach Auffassung der FDP keine Notwendigkeit. Dies gilt auch — wie es auch der Regierungsentwurf vorsieht - besonders für die Gruppe der Handels- und Versicherungsvertreter, zumal diese eine derartige Einbeziehung auch gar nicht wünschen. Bei dem anderen Personenkreis war die Sachlage anders. Hinzu kommt, daß der zweifellos erforderliche soziale und wirtschaftliche Schutz der Handels- und Versicherungsvertreter durch besondere handelsrechtliche Verfügungen und Verfahren gewährleistet wird.
    Schließlich, meine Damen und Herren, ist die FDP erfreut über die vorgesehene Einführung eines einheitlichen Tarifvertragsrechts im Bund und im Lande Berlin. Damit liegt die primäre Zuständigkeit



    Schmidt (Kempten)

    für die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen für den Bereich des Landes Berlin künftig beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

    (Abg. Müller [Berlin] : Schon immer!)

    Abschließend lassen Sie mich noch einmal sagen, daß wir Freien Demokraten im ganzen in dieser Vorlage eine Zusammenfassung wohlausgewogener, im Interesse der Betroffenen liegender Lösungen ohne Signalwirkung sehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, die Aussprache ist geschlossen.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, den Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend — und den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Die Überweisung ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts
Drucksache 7/656 —
Das Wort zur Begründung hat Herr Bundesminister Arendt.

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    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts begründen.
    Das vorgeschlagene neue Schwerbehindertenrecht ist ein wichtiges Teilstück der Gesamtkonzeption der Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der Behinderten. Damit setzt die Bundesregierung ihre Bemühungen um eine bessere Eingliederung der Behinderten in Beruf und Gesellschaft fort, die sie schon in der vorigen Legislaturperiode eingeleitet hat. An die positive Entwicklung der vergangenen dreieinhalb Jahre wollen wir im Interesse der Behinderten anknüpfen.
    Der sozialpolitische Rang, den diese Bundesregierung der Eingliederung aller Behinderten in Arbeit, Beruf und Gesellschaft beimißt, wird schon in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 deutlich. Die Rehabilitation steht an der Spitze der sozialpolitischen Aussagen.
    Zwei Dinge stehen dabei im Vordergrund: erstens der Auf- und Ausbau eines Netzes von Rehabilitationseinrichtungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für alle Bereiche der Rehabilitation und zweitens die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen der Rehabilitation.
    Beim Auf- und Ausbau eines Netzes von Rehabilitationseinrichtungen ist der Erfolg der Anstrengungen der Bundesregierung schon weithin sichtbar. Ich
    bin diesem Hohen Hause sehr dafür dankbar, daß es durch die Bewilligung beachtlicher Mittel aus dem Bundeshaushalt möglich wurde, den Ausbau solcher Einrichtungen erheblich zu fördern. Noch zu keiner Zeit wurden im Bundeshaushalt mehr Mittel für die berufliche Rehabilitation bereitgestellt als seit 1969. Für das Jahr 1973 sind es 43 Millionen DM; dazu kommen die Aufwendungen der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit und der übrigen Rehabilitationsträger. Insgesamt werden zur Zeit jährlich rund 300 Millionen DM investiert.
    Heute nun, meine Damen und Herren, geht es darum, in dem anderen Schwerpunktbereich des Aktionsprogramms Rehabilitation, bei der Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen der Rehabilitation, einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Die Grundlinien des Ihnen vorliegenden Entwurfs sind bereits im Aktionsprogramm der Bundesregierung vorgezeichnet:
    Das in erster Linie zur Überwindung der Kriegsfolgen geschaffene Schwerbeschädigtengesetz soll den veränderten Verhältnissen, insbesondere dem modernen Gedanken einer umfassenden Rehabilitation aller Behinderten angepaßt werden. In den geschützten Personenkreis sollen künftig alle Behinderten einbezogen sein, unabhängig von der Ursache der Behinderung. Die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und die Ausgleichsabgabe sollen neu geregelt, das Verwaltungsverfahren erheblich vereinfacht, die Stellung des Vertrauensmannes weiter gestärkt werden, und schließlich sollen die Werkstätten für Behinderte in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden.
    An diesen Grundlinien, meine Damen und Herren, ist die Regierungsvorlage ausgerichtet. Die Ausdehnung des geschützten Personenkreises auf alle schutzbedürftigen Behinderten ohne Rücksicht auf die Ursache oder die Art ihrer Behinderung ist ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs. Dadurch soll das bisherige Schwerbeschädigtengesetz zu einem Schutzgesetz für alle Schwerbehinderten werden. Alle Mitbürger, die durch ein schweres Los in ihrer Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert sind, sollen besondere Hilfen zur Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft erhalten. Lassen Sie mich diese besonderen Hilfen nach den Regierungsvorschlägen kurz erläutern.
    Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes zu prüfen, ob er nicht einen Schwerbehinderten beschäftigen kann. Verfügt er über mehr als 15 Arbeitsplätze, muß er auf wenigstens sechs Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen, darunter in angemessenem Umfang auch Schwerstbehinderte. Die Arbeitsverwaltung wird verpflichtet, Schwerbehinderte bevorzugt auf einen Arbeitsplatz zu vermitteln.
    Nach ihrer Einstellung haben alle Schwerbehinderten Anspruch darauf, von ihrem Arbeitgeber so beschäftigt zu werden, daß sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Im Interesse ihres beruflichen Fortkommens sind sie bei innerbetrieblichen Maßnah-



    Bundesminister Arendt
    men der beruflichen Bildung bevorzugt zu berücksichtigen. Die Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen ist ihnen zu erleichtern.
    Ein weitgehender Kündigungsschutz wird bei den Schwerbehinderten einen dauerhaften Arbeitsplatz sichern. Ordentliche sind nur mit einer Mindestkündigungsfrist von einem Monat möglich. Jede Kündigung ist von der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle abhängig.
    Dem besonderen Erholungsbedürfnis der Schwerbehinderten wird dadurch Rechnung getragen, daß ihnen ein zusätzlicher Urlaub von sechs Werktagen gewährt wird.
    Auch für ständige Hilfen im Arbeitsleben wird gesorgt. Im Betrieb wird dem Schwerbehinderten schon vom Zeitpunkt seiner Bewerbung an der Vertrauensmann mit Rat und Tat zur Seite stehen. Neben dem Betriebs- oder Personalrat hat dieser seine besonderen Interessen zu vertreten.
    Außerbetrieblich obliegt die Betreuung den Hauptfürsorgestellen. Deren Hilfen sind vielseitig. Sie können in Geldleistungen und in der Beschaffung geeigneter Wohnungen bestehen.
    Alle diese besonderen Hilfen bei der Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft waren bisher nur Kriegs- und Arbeitsopfern vorbehalten. Jetzt, meine Damen und Herren, geht es darum, diese Rechte auf alle Schwerbehinderten auszudehnen. In Zukunft sollen daher nicht mehr die Ursache einer Behinderung, sondern allein die Tatsache der Behinderung und deren Schweregrad entscheidend für die Hilfsmaßnahmen sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Welche Bedeutung diese Ausdehnung des geschützten Personenkreises hat, wird klar, wenn man sich die Gruppen vor Augen stellt, die nunmehr in den Schutz des Gesetzes gelangen sollen. Da sind die vielen Tausend von Opfern des Straßenverkehrs, von Unfällen im Haushalt und in der Freizeit, da sind die von Geburt an Behinderten, die zu Auszubildenden und Arbeitnehmern heranwachsen. Schwerbehinderten Jugendlichen, die heute erhebliche Schwierigkeiten haben, einen angemessenen Ausbildungsplatz zu finden, wird es zugute kommen, daß Arbeitgeber künftig auch verpflichtet sein sollen, Plätze für die Ausbildung jugendlicher Schwerbehinderter zur Verfügung zu stellen.
    Und nicht zuletzt sind da die vielen älteren Arbeitnehmer, bei denen frühzeitig Verschleißerscheinungen auftreten. Auch sie werden in den Geltungs- und Schutzbereich des Gesetzes einbezogen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit um 50 Prozent oder mehr gesunken ist. Ich denke da besonders an die Generationen, die den Krieg durchgemacht und dann auch noch oft Übermenschliches beim Wiederaufbau der Städte und Gemeinden, der Wohnungen und Arbeitsplätze geleistet haben. Diese Anstrengungen sind vielfach nicht ohne Folgen geblieben. Sie haben zu Gesundheitsschäden und vorzeitigen Verschleißerscheinungen geführt.
    Ich betrachte es daher als ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, auch diese älteren Menschen, deren Leistungsfähigkeit heute um mehr als 50 Prozent gesunken ist, in den Schutz dieses Gesetzes einzubeziehen.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Dadurch wird ihr Arbeitsplatz sicherer werden. Das verbürgt der besondere Kündigungsschutz, den das bisherige Gesetz nur für Schwerbeschädigte vorsieht und den wir zugunsten aller Schwerbehinderten noch ausgeweitet und verstärkt haben. Durch die Einbeziehung in diesen besonderen Kündigungsschutz leisten wir zugleich einen wirksamen und sinnvollen Beitrag zum Problem der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer.
    Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Entwurf beschränkt sich nicht darauf, das Schwerbeschädigtengesetz in seiner derzeitigen Fassung lediglich auf einen neuen Personenkreis auszudehnen, vielmehr ist das gesamte Gesetz einer Generalüberholung unterzogen worden. Bewährtes soll beibehalten, vieles, was reformbedürftig ist, soll geändert werden.
    Lassen Sie mich noch einige Punkte hervorheben:
    Grundlegend neu ordnen wollen wir das System der Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und der Pflicht zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe im Falle der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht. Der Neuordnung liegt der Gedanke zugrunde, daß jeder Arbeitgeber mit mehr als 15 Arbeitsplätzen, gleich ob privater oder öffentlicher Arbeitgeber, verpflichtet sein soll, einen Beitrag zur Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit und Beruf zu leisten.
    Dieser Beitrag des Arbeitgebers zur Rehabilitation Behinderter soll in erster Linie dadurch geleistet werden, daß sechs Prozent der Arbeitsplätze für Schwerbehinderte bereitgestellt werden. Solange ein Arbeitgeber diesen Beitrag nicht leistet, soll er wenigstens einen Geldbetrag zur Verfügung stellen, mit dem die Rehabilitation Schwerbehinderter gefördert wird. Damit wird in erster Linie bezweckt, einen rechten Ausgleich zu erzielen zwischen Arbeitgebern, die Schwerbehinderte beschäftigen, und Arbeitgebern, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen.
    Bei dieser konsequenten Regelung, meine Damen und Herren, geht es keineswegs darum, eine neue Quelle zur Finanzierung der Rehabilität zu erschließen, um den öffentlichen Haushalt zu entlasten. Eine solche Unterstellung wird schon durch die Realität widerlegt: Der Gesamtaufwand für Rehabilitation durch Bund, Länder und die fünf gesetzlichen Träger der Rehabilitation, — Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kriegsopferversorgung einschließlich Kriegsopferfürsorge, Bundesanstalt für Arbeit und Sozialhilfe — beläuft sich auf rund fünf Milliarden DM jährlich, und zwar 4,75 Milliarden DM für die individuelle Förderung, und mehr als 300 Millionen DM für die institutionelle Seite der Rehabilitation. Das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe der Arbeitgeber wird nach Schätzungen im Höchstfalle 100 Millionen DM jährlich betragen.



    Bundesminister Arendt
    Mit diesem Aufkommen könnten also gerade zwei Prozent des Gesamtaufwandes der Rehabilitation bestritten werden. Damit können wir die großen Aufgaben der Rehabilitation nicht lösen.
    Es bleibt dabei: Die Ausgleichsabgabe hat die Aufgabe, zu einer gleichmäßigen Lastenverteilung beizutragen. Darüber hinaus erscheint sie als ein taugliches Mittel, die Arbeitgeber dazu anzuhalten, Schwerbehinderte einzustellen.
    Dieser Zweck war auch mitbestimmend dafür, die Zahlung der Ausgleichsabgabe nicht nur für die private, sondern künftig auch für die öffentlichen Arbeitgeber vorzusehen. Die Durchführung des bisherigen Schwerbeschädigtengesetzes hat es ratsam erscheinen lassen, keine Sonderregelung für die öffentlichen Arbeitgeber zu treffen. Auch für diesen Bereich glauben wir, daß diese Verpflichtung zur Ausgleichsabgabe durchaus geeignet ist, die Anstrengungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter noch mehr zu verstärken.
    Zur Neuordnung des Systems von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe gehört schließlich ein einheitlicher Pflichtsatz ohne Ausnahmen für einzelne Branchen oder Verwaltungszweige, ebenso eine strikte Erhebung der Ausgleichsabgabe im Falle der Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht ohne die Möglichkeit zum Erlaß oder zur Herabsetzung der Ausgleichsabgabe. Eine Ausnahme gilt nur für Klein- und Mittelbetriebe. Um sie vor härteren finanziellen Belastungen zu bewahren, kann bei ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgleichsabgabe herabgesetzt oder erlassen werden.
    Meine Damen und Herren, ein weiterer Komplex, dem unsere Aufmerksamkeit besonders gegolten hat, ist die Stellung des Vertrauensmannes. Der Vertrauensmann kann seinen vielfältigen Aufgaben im Interesse der schwerbehinderten Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber nur dann wirksam nachkommen, wenn seine Stellung diesen Aufgaben im Betrieb gerecht wird. Deshalb wird die Position des Vertrauensmannes nach diesem Gesetzentwurf verstärkt. Sie wird der Rechtsstellung eines Betriebs- oder Personalratsmitgliedes weitgehend angenähert. Seine bisherigen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber sind zu einem umfassenden Recht auf Unterrichtung und Anhörung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, erweitert worden.
    Der Vertrauensmann wird künftig in allen Bereichen der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes das Recht haben, an den Sitzungen der Personalvertretung beratend teilzunehmen. Beschlüsse, die nach seiner Auffassung eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der Schwerbehinderten darstellen, müssen auf seinen Einspruch hin ausgesetzt werden.
    Ein wichtiger Teil des Gesetzentwurfes ist die Regelung, die sich mit den Werkstätten für Behinderte befaßt. In diesen Werkstätten sollen diejenigen Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz finden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen der
    Schwere ihrer Behinderung nicht unterkommen können.
    Diese Werkstätten sind bislang ein Sorgenkind der Rehabilitation. Weder ihre Zahl noch ihre Qualität reichen aus. Ein erster Schritt zur Verbesserung dieser Situation wurde dadurch getan, daß das Arbeitsförderungsgesetz die Bundesanstalt für Arbeit in die Lage versetzt hat, Investitionshilfen zum Aufbau eines bedarfsdeckenden Netzes von Werkstätten bereitzustellen. Das hat zu Erfolgen geführt. In einer ersten Ausbaustufe wurden 96 Werkstätten gefördert; ein Teil davon ist bereits fertiggestellt, andere sind im Bau.
    Der vorliegende Gesetzentwurf will einen zweiten Schritt tun. Er will dazu beitragen, daß den Werkstätten auch die zur Existenzerhaltung und zur Sicherstellung des laufenden Betriebs erforderlichen Arbeits- und Lieferaufträge erteilt werden. Durch die Möglichkeit, 30 Prozent eines solchen Lieferauftrages auf die fällige Ausgleichsabgabe zu verrechnen, werden nach unserer Meinung wirksame Anreize geschaffen, um eine ständige Beschäftigung der Werkstätten sicherzustellen.
    Der Bundesrat hat sich sehr eingehend mit dem Entwurf der Bundesregierung befaßt und eine ganze Reihe von Änderungen vorgeschlagen. Einigen von ihnen, die gesetzestechnische Verbesserungen bringen, konnte unbedenklich zugestimmt werden. Bei anderen hat die Bundesregierung Prüfung zugesagt in der Annahme, daß die begrüßenswerten Anregungen auch tatsächlich zu verwirklichen sind. Ich denke hier an die Vorschläge, die öffentliche Hand zu verpflichten, Werkstätten für Behinderte bei der Auftragsvergabe bevorzugt zu berücksichtigen, eine Behinderten- und Rehabilitationsstatistik vorzusehen und das bisher doppelspurige Kündigungsschutzverfahren durch ein einheitliches Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu ersetzen.
    Einige andere Änderungsvorschläge aber sind geeignet — lassen Sie mich das ganz deutlich sagen —, die ausgewogene Konzeption des Gesetzentwurfes zu beeinträchtigen. Dazu gehören die Vorschläge, die gewisse Ausnahmen von der Beschäftigungspflicht und den Verzicht auf die Ausgleichsabgabe im öffentlichen Dienst vorsehen. Ebensowenig halte ich es für zweckdienlich, von der im Arbeitsförderungsgesetz festgelegten und inzwischen bewährten Konzeption der Werkstätten für Behinderte abzugehen. Denn diese Konzeption zielt darauf ab, moderne und zukunftsorientierte Einrichtungen für eine echte berufliche Rehabilitation Schwerstbehinderter zu schaffen, die nur auf diese Weise integriert werden können.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß herzlich bitten, den Entwurf so zügig zu beraten, daß das Gesetz am 1. Januar 1974 in Kraft treten kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)