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    Deutscher Bundestag 46. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 2673 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU betr. Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle" (Drucksache 7/845) . . 2673 B Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" (Drucksache 7/846) 2673 B Abwicklung der Tagesordnung . . . . 2673 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksachen 7/250, 7/599, 7/721 bis 7/748) ; Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache 7/839) — Dritte Beratung — . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 2673 C Dr. Althammer (CDU/CSU) 2680 D, 2702 B Kirst (FDP) 2686 A Schmidt, Bundesminister (BMF) . 2691 C Haehser (SPD) . 2702 C, 2703 C, 2706 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 2703 A Kulawig (SPD) 2703 D Kroll-Schlüter (CDU/CSU) . . . 2704 C Dr. Warnke (CDU/CSU) . 2706 B, 2707 B Dr. Dübber (SPD) 2706 D Hoppe (FDP) 2707 C Pfeffermann (CDU/CSU) . . . . 2707 C Dr. von Bülow (SPD) 2708 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2709 D Dr. Waigel (CDU/CSU) . . . . . 2710 A Namentliche Abstimmung . . . 2711 C, 2716 D Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Drucksachen 7/34, 7/447) . . . . . . . . 2711 D Antrag der Bundesregierung betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1971 (Jahresrechnung 1971) (Drucksache 7/528) 2711 D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über das Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung (EWG) über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind (Drucksachen 7/237, 7/767) 2712 A Sammelübersicht 7 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. Mai 1973 eingegangenen Petitionen (Drucksache 7/770) . . . . 2712 B Fragestunde (Drucksache 7/769) Frage A 57 des Abg. Hösl (CDU/CSU) : Charterflüge für jugoslawische Arbeitnehmer zwischen West-Berlin und Zagreb Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2712C, D; 2713A Hösl (CDU/CSU) . . . 2712 D, 2713 A Frage A 58 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Presseberichte über eine Forderung des Generalsekretärs Breschnew betr. den Abbau der Sender Radio Free Europe und Radio Liberty Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2713 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 2713 B Fragen A 59 und 60 des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) : Verleihung des Adenauer-Preises an General Lucius D. Clay Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2713 C, D; 2714 A, C, D, 2715 A, B, C, D; 2716 A, B, C, D Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 2713 C, D; 2715 A, B, C Stücklen (CDU/CSU) . . 2713 D; 2714 A Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 2714 A Reiser (SPD) . . . . . . . . . 2714 C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . 2714C, 2716 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 2715 D Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 2716 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 2716 A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 2716 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2716 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) 2716 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2718 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2719* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 17 Drucksache 7/769 — des Abg. Schedl (CDU/ CSU) betr. Kürzung der ERP-Kredite für die mittelständische Wirtschaft in den strukturschwachen Gebieten . . . . . 2719* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 20 — Drucksache 7/769 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Preissteigerungen bei Heizöl und Benzin . . . . . . . . . 2720* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/769 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Rosa-Luxemburg-Briefmarke 2720* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 50 —Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Leerung der Briefkästen an Sonn- und Feiertagen . . 2720* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/769 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Meldungen über die Finanzierung eines Kernkraftwerks in Finnland im Rahmen von Wiedergutmachungszahlungen . . . . . . . . . 2720* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 III Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/769 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Anpassung der Wegstreckenentschädigungen an die Preisentwicklung 2721* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 3 und 4 —Drucksache 7/769 — des Abg. Walther (SPD) betr. Freigabe des bundes- und landeseigenen Geländes in Schleißheim bei München 2721* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 5 und 6 —Drucksache 7/769 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Reisekosten- und Werbungskostenpauschbeträge bei Montagearbeiten auf Außenstellen 2721* C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/769 — des Abg. Seefeld (SPD) betr. Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe . . . 2722* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/769 — des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) betr. Geräuschbelästigungen der Hamelner Bevölkerung durch den Kettenfahrzeugverkehr der britischen Streitkräfte 2722* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 11 und 12 — Drucksache 7/769 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) betr. Harrier-Übungsplatz im Naturpark Schwalm-Nette . . 2722* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/769 — des Abg. Immer (SPD) betr. Finanzausgleich für die Bereitstellung und Erhaltung von Naherholungsgebieten über Kommunal- und Landesgrenzen hinweg 2723* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Anteile der Gemeinden an der Einkommensteuer — sachgerechte Finanzierung der kommunalen Folgekosten bei einer durch Siedlungsdruck bewirkten Änderung der Gemeindeverhältnisse . . . . . . . 2723* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/769 — des Abg. Flämig (SPD) betr. Übungsgelände im Gemeindewald Ostheim und im Bürgerwald Windecken 2724* A Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/769 — des Abg. Geldner (FDP) betr. Kooperationsformen als Lehrgegenstand in Landwirtschaftsschulen . . . . 2724* C Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/769 — des Abg. Baack (SPD) betr. Ausführungsbestimmungen zum Tierschutzgesetz 2724* D Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/769 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz . . . . . . 2726* G Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/769 — des Abg. Baack (SPD) betr. Änderung der Anlageform des vermögenswirksamen Sparens durch einen zur Bundeswehr eingezogenen Bürger 2727* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/769 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) betr. Verlust durch sogenannte Kleinschäden . . . . . . . . . . 2727 * B Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksachen 7/769 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) betr. Auflösung der Bun- IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 deswehr-Standortverwaltung Dillingen (Donau) und Errichtung einer Bundeswehrverwaltungsschule im Landkreis Dillingen (Donau) . . . . . . . . . 2728* A Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/769 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Bundesverkehrswegeplan nach objektiven gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Kriterien — Ausbau der Saar zu einer Großschiffahrtsstraße . . . . . 2728* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/769 — des Abg. Mick (CDU/CSU) betr. monopolartige Stellung von Wärmelieferfirmen bei zentralbeheizten Eigenheimen und Eigentumswohnungen 2729* B Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Wohngeldregelung für kinderreiche Familien 2730* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/769 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Abteilung für Förderungsmaßnahmen im Bereich der Energieerzeugung, des Energietransports und der Energiekonservierung im Forschungsministerium . . . . . . . . 2730* B Anlage 26 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) betr. Außenstelle Lampoldshausen des Forschungszentrums Stuttgart der DFVLR . . . . . . . . 2730* C Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Massendrucksachen 2730* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2673 46. Sitzung Bonn, den 20. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens *** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Amrehn *** 23. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Barzel 22.6. Dr. Becher 20.6. Behrendt * 20. 6. Blumenfeld * 20. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Dr. Burgbacher * 20. 6. Coppik 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. Dr. Dregger *** 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Fellermaier ' 21. 6. Flämig * 21.6. Frehsee * 20. 6. Dr. Früh * 20. 6. Gerlach (Emsland) ' 20. 6. Dr. Geßner *** 23. 6. Gewandt 20. 6. Dr. Gölter *** 23. 6. Dr. Gradl 20. 6. Härzschel * 20. 6. Dr. Holtz *** 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kahn-Ackermann *** 23. 6. Kater * 22. 6. Dr. Kempfler *** 23. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Dr. Kliesing *** 23. 6. Koblitz 20. 6. Lautenschlager * 20. 6. Leicht 20. 6. Lemmrich *** 23. 6. Lenzer *** 23. 6. Liedtke 20. 6. Lücker * 20. 6. Marquardt *** 23. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel * 22. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Dr. Müller (München) *** 23. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Mursch * 20. 6. Niegel 20. 6. Opitz 20. 6. Frau Dr. Orth 20.6. Pawelczyk *** 23. 6. Prassler 20. 6. Richter *** 23. 6. Röhner 20. 6. Schedl 20. 6. Dr. Schöfberger 20. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 21. 6. Schwabe * 20. 6. Dr. Schwencke '** 23. 6. Dr. Schwörer * 20. 6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 23. 6. Dr. Frh. v. Spies 20. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 20. 6. Strauß 20. 6. Dr. Vohrer *'* 23. 6. Walkhoff * 20. 6. Wende 20. 6. Wiefel 20. 6. Frau Dr. Wolf *** 23. 6. Würtz 20. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage A 17): In welchem Umfang - absolut und prozentual - wird die Bundesregierung die ERP-Kredite für die mittelständische Wirtschaft in den strukturschwachen Gebieten kürzen? Nach Auffassung der Bundesregierung kann und soll auch mit Hilfe des ERP-Wirtschaftsplans ein Beitrag zur Wiedererlangung der Stabilität geleistet werden. Die Bundesregierung hat deshalb vorgeschlagen, 10 0/o der Gesamtsumme des dem Hohen Hause zur Beratung vorliegenden ERP-Wirtschaftsplans 1973, d. h. rd. 230 Mio DM, zu sperren. Diese Mittel sollen allerdings dann - aber auch erst dann - wieder freigegeben werden, wenn es die konjunkturelle Lage zuläßt. Daraus wird deutlich, daß es bei dem Vorschlag der Bundesregierung nicht um eine Kürzung, sondern lediglich um eine zeitliche, d. h. von den konjunkturellen Gegebenheiten abhängige Verschiebung bei der Ausgabe der zu sperrenden Mittel geht. 2720* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Bei einem Planvolumen von rd. 2,3 Mrd. DM sollen von dieser Sperre — rd. 1 Mrd. DM rechtlich gebundener Mittel — 0,3 Mrd. DM für Berlin — 0,2 Mrd. DM für Maßnahmen in strukturschwachen Gemeinden, das sind also rund 1,5 Mrd. DM, ausgenommen werden. Auf den danach noch zur Verfügung stehenden Betrag von 835 Mio DM erstreckt sich die Sperre, die mit 230 Mio DM 28 % dieser Summe ausmacht. Bezogen auf das von Ihnen angesprochene und in dem ERP-Wirtschaftsplan mit 205 Mio DM veranschlagte Programm ergibt diese Sperrquote von 28 0/o einen Betrag in Höhe von 57 Mio DM. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/769) Frage A 20) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die exorbitanten Preissteigerungen bei Heizöl und Benzin trotz Aufwertung der D-Mark in den Griff zu bekommen, und welche Bedeutung mißt sie den jüngsten Berichten in der Presse über Verknappung von Mineralöl bei? Die Preise für Mineralölprodukte auf dem deutschen Markt zeigen zur Zeit unterschiedliche Tendenzen. Während die Verbraucherpreise für leichtes Heizöl ganz erheblich gestiegen sind, bewegen sich die Preiserhöhungen für Benzin und schweres Heizöl in mäßigen Grenzen. Die Preissteigerungen beim leichten Heizöl gehen vor allem auf die Sogwirkung des Weltmarktes in Verbindung mit einer besonders starken Abhängigkeit der Bundesrepublik von Einfuhren aus dem Ausland zurück. Auf den hohen Bedarf an importiertem leichten Heizöl ist es zurückzuführen, daß das innerdeutsche Preisniveau in diesem Bereich voll der Weltmarktpreisentwicklung gefolgt ist. Die genannten Preissteigerungen auf dem Weltmarkt sind so erheblich, daß sie nur in geringem Umfang durch die zwischenzeitliche DM-Aufwertung kompensiert werden konnten. Ich habe versucht, bei verschiedenen Anfragen zur gleichen Problematik die Befürchtungen zu zerstreuen, daß wir in der Bundesrepublik mit echten Mangelerscheinungen zu rechnen haben. Zwischenzeitliche Besprechungen mit den großen Raffineriegesellschaften haben diese Auffassung voll bestätigt. Die Bundesregierung wird alle Möglichkeiten für preisdämpfende Maßnahmen ausschöpfen. Angesichts der weltweiten Verengung der Märkte sind die Möglichkeiten hierzu allerdings beschränkt. Nichtsdestoweniger wird die Bundesregierung ver- suchen, noch frei auf dem Weltmarkt verfügbare Mengen in die Bundesrepublik zu lenken. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage A 49) : Trifft es zu, daß Rosa Luxemburg demnächst eine Briefmarke der Deutschen Bundespost gewidmet werden soll? Herr Abgeordneter, ich kann Ihre Frage mit „Ja" beantworten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/769 Frage A 50) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Leerung der Briefkästen an Sonn- und Feiertagen im Augenblick immer mehr in die sehr frühen Vormittagsstunden vorverlegt wird, so daß diejenigen, die an Wochenenden ihre Post aufarbeiten, kaum noch Gelegenheit haben, diese in den Fernverkehr zu bringen, und kann sie mitteilen, nach welchen Kriterien Orte ausgesucht werden, in denen eine weitere Leerung in den Abendstunden durchgeführt wird? Die Vormittagsleerung der Briefkästen an Sonn-und Feiertagen muß so rechtzeitig erfolgen, daß die Sendungen auch im Fernbereich am folgenden Werktag zugestellt werden können. Das bedingt — je nach Lage des Ortes — eine sehr frühe Einlieferungsschlußzeit, da die Sendungen bei der zuständigen Briefabgangsstelle noch umgearbeitet und rechtzeitig den Fernbahnposten zugeleitet werden müssen. Für die Frage, ob im Einzelfall unter Berücksichtigung der Kundeninteressen und der postalischen Belange die optimale Lösung gefunden worden ist, sind die regionalen Dienststellen zuständig. Eine weitere Leerung der Briefkästen in den Abendstunden eines Sonn- oder Feiertags wird in größeren Orten durchgeführt. Dies sind Orte, die z. B. als Sitz von überörtlichen Verwaltungsstellen besondere Bedeutung für den Nahbereich haben. Auch hierüber obliegt die Entscheidung den regionalen Dienststellen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage B 1): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2721* Treffen Meldungen zu, nach denen die Bundesregierung beabsichtigt, die Finanzierung eines Kernkraftwerks in Finnland im Rahmen von Wiedergutmachungszahlungen sicherzustellen? Meldungen, nach denen die Bundesregierung beabsichtige, die Finanzierung eines Kernkraftwerkes in Finnland im Rahmen von Wiedergutmachungsbzw. Reparationszahlungen sicherzustellen, sind dieser nicht bekannt. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß Reparationszahlungen an Finnland nicht in Betracht kommen können, da die Artikel 5 und 8 des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953 dem entgegenstehen. Dies ist der finnischen Regierung wiederholt — auch in letzter Zeit — dargelegt worden. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage B 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, angesichts I der mehrfach gestiegenen Benzinpreise Wegstreckenenlschädigungen (bisher 0,18 DM/km) für z. B. den Besuch einer Bundeswehrfachschule der Preisentwicklung anzupassen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Anpassung der Wegstreckenentschädigung an die veränderten Preisverhältnisse erforderlich ist. Sie hat daher in dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes, der dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorliegt (BundestagsDrucksache 7/283), für Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 600 ccm eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 18 auf 20 Pf/km vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, daß der Gesetzentwurf im Herbst dieses Jahres im Innenausschuß des Deutschen Bundestages beraten wird. In die Beratung wird auch der Vorschlag des Bundesrates einbezogen, die Wegstreckenentschädigung auf 25 Pf/ km festzusetzen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 19. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/769 Frage B 3 und 4) : Welchen Stand haben die Verhandlungen mit den US-Streitkräften über die Freigabe des bundes- und landeseigenen ca. 500 ha großen Geländes in Schleißheim bei München, das z. Z. teilweise von Bundeswehr und Bundesgrenzschutz genutzt wird? Welche Pläne bestehen für die Verwendung dieses Geländes nach Freigabe durch die US-Streitkräfte? a) Die US-Streitkräfte haben sich inzwischen bereit erklärt, den Flugplatz Oberschleißheim, der entgegen Ihrer Annahme nur rd. 242 ha groß ist, freizugeben. Die formelle Rückgabe ist noch nicht erfolgt, sie soll jedoch in nächster Zeit vollzogen werden. b) Zur Zeit wird geprüft, inwieweit die Liegenschaft künftig für Bundeszwecke benötigt wird. Erst nach Abschluß dieser Prüfung kann über die Verwertung vom Bund evtl. nicht benötigter Teilflächen entschieden werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 18. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Fragen B 5 und 6) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die in Ab• schnitt 21 Abs. 5 Ziffer 3 c und in Abschnitt 24 Abs. 3 Ziffer 2 I (diese in Verbindung mit Absatz 3 vorletzter Satz) der Lohnsteuer-Richtlinien zugelassenen Reisekosten- und Werbungskostenpauschbeträge bei Montagearbeiten auf Außenstellen nicht mehr den heutigen Preis- und Kostenverhältnissen entsprechen und angemessen erhöht werden müssen? Dient es nicht der von allen Seiten und vor allem auch von der Bundesregierung immer wieder versprochenen Verwaltungsvereinfachung, wenn solche ohne Nachweis anzuerkennenden Pauschbeträge erhöht und den Finanzämtern damit aufwendige Nachprüfungen erspart werden? Die bei Dienstgängen und bei mehr als 10stündiger Abwesenheit von der Wohnung ohne Einzelnachweis der Mehraufwendungen steuerlich anzuerkennenden Pauschsätze gelten seit 1972. Ihre Festsetzung hat den Zweck, in einer möglichst großen Anzahl von Fällen den Einzelnachweis der durch die auswärtige Tätigkeit tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen zu vermeiden und dadurch eine Vereinfachung sowohl bei den in Betracht kommenden Personen als auch bei den Finanzämtern zu erreichen. Den Arbeitnehmern bleibt es jedoch unbenommen, die ihnen entstandenen Mehraufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Meinem Haus ist nicht bekanntgeworden, daß von der Möglichkeit des Einzelnachweises in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht worden ist. Daraus kann geschlossen werden, daß die Pauschsätze auch im Hinblick auf die derzeitigen Preis- und Kostenverhältnisse ihren Vereinfachungszweck immer noch erfüllen, zumal diese Pauschsätze erst seit 1972 gelten. Die Auffassung, daß die Pauschsätze erhöht werden müssen, kann demnach nicht geteilt werden. 2722* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/769 Fragen B 7 und 8) : Entspricht es den Tatsachen, daß die Bundesvermögensabteilung aus der Oberfinanzdirektion Karlsruhe herausgelöst und der Oberfinanzdirektion Freiburg zugeteilt werden soll? Für den Fall, daß die vorige Frage mit Ja beantwortet wird, teilt die Bundesregierung die Meinung, daß das Gewicht der Oberfinanzdirektion Karlsruhe durch diese Maßnahme zugunsten der Oberfinanzdirektion Freiburg verringert und das Verhältnis der Ausgewogenheit der Bezirke gestört wird? Es trifft zu, daß beabsichtigt ist, die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg aus Rationalisierungsgründen in Freiburg zusammenzulegen. Freiburg ist deshalb als Sitz der vereinigten Bundesvermögensabteilung vorgesehen, weil der Aufgabenschwerpunkt bei den Daueraufgaben der Bundesvermögensverwaltung im Bezirk der OFD Freiburg liegt. Das Gewicht der OFD Karlsruhe wird von der bevorstehenden Neuabgrenzung der Oberfinanzbezirke als Folge der regionalen Neugliederung in Baden-Württemberg wesentlich stärker beeinflußt als von der vorgesehenen Umorganisation im Bereich der verhältnismäßig kleinen Bundesvermögensverwaltung. Die OFD Karlsruhe erhält im Rahmen der Neuabgrenzung der Oberfinanzbezirke bei den übrigen Bundes- und den Landesaufgaben einen bedeutenden Zuwachs an Aufgaben und damit an Personal; bei der OFD Freiburg wird dagegen beides zurückgehen. Eine Zusammenlegung der Bundesvermögensabteilungen in Karlsruhe würde die OFD Freiburg mithin zusätzlich schwächen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Fragen B 9 und 10) : Was hat die Bundesregierung bisher getan, um den immer unerträglicher werdenden Geräuschbelästigungen und anderen unzumutbaren Beeinträchtigungen der Hamelner Bevölkerung abzuhelfen, die durch den ständigen und über das notwendige Maß hinausgehenden Kettenfahrzeugverkehr der britischen Streitkräfte verursacht werden, nachdem der Bundesregierung — wie aus ihrer Antwort auf zwei schriftliche Fragen des Abgeordneten Frehsee (Drucksache VI/3546, Fragen B 10 und 11) hervorgeht — die diesbezüglichen Proteste der Hamelner Bevölkerung seit langem bekannt sind und die Verhandlungen der örtlichen Stellen unergiebig und bisher ohne befriedigendes Ergebnis geblieben sind? Ist die Bundesregierung in dieser Sache bereits -- wie in Aussicht gestellt — mit der britischen Verbindungsstelle in Bonn in Verhandlungen eingetreten, und wie steht es mit der angekündigten finanziellen Beteiligung an dem Bau einer Straße, die den militärischen Verkehr vom Brückenbaugerätelager am Reimerdeskamp an den Wohnbereichen vorbei zum Übungsgelände Pötzen-Welliehausen leiten soll? Zu Frage B 9: Die Bundesregierung hat der Stadt Hameln Gelegenheit gegeben, den gesamten Fragenkomplex im Bundesministerium der Finanzen zu erörtern. Am 30. August vergangenen Jahres haben daraufhin Stadtdirektor Groß und weitere Herren der Stadtverwaltung und des Rates der Stadt Hameln Herrn Staatssekretär Dr. Emde die Angelegenheit vorgetragen. Dabei hat sich ergeben, daß die Vorstellungen der Stadt, sämliche von den britischen Streitkräften benutzten militärischen Anlagen könnten aus dem Stadtgebiet verlegt werden, u. a. wegen der hohen Verlegungskosten kaum realisierbar sein dürften. Es ist deshalb vereinbart worden, daß die Stadt zunächst prüft, welche Maßnahmen anderer Art zur Minderung der Beeinträchtigungen sie im einzelnen vorzuschlagen beabsichtigt. Das Ergebnis dieser Prüfung soll dann in einer weiteren Besprechung im Bundesministerium der Finanzen erörtert werden. Mit Schreiben vom 14. September 1972 hat die Stadt Hameln mitgeteilt, daß sie nach Zusammenstellung ihrer Unterlagen eine Terminabsprache mit dem Bundesministerium der Finanzen treffen werde. Das ist bis heute nicht geschehen. Zu Frage B 10: Die Bundesregierung ist nach wie vor zu der in Aussicht gestellten Verhandlung mit der britischen Verbindungsstelle in Bonn bereit. Hierzu bestand jedoch bisher kein Anlaß, weil in Verhandlungen zwischen den 'britischen Streitkräften und Vertretern der Stadt inzwischen erreicht worden ist, daß die Streitkräfte den militärischen Verkehr im Stadtgebiet von Hameln mit Rücksicht auf die Bevölkerung sowohl hinsichtlich der Zeit als auch dem Umfang nach eingeschränkt haben. Der früher von der Stadt erwogene Plan, eine neue panzerfeste 'Straße für den militärischen Verkehr vom Brückenbaugerätelager Am Reimerdeskamp an den Wohnbereichen vorbei zum Übungsgelände Pötzen-Welliehausen zu bauen, ist nach Mitteilung der Stadt Hameln in der Besprechung am 30. August 1972 zurückgestellt worden, da er zu keiner ausreichenden Lösung führt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/769 Fragen B 11 und 12) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß der Bau des Harrier-Übungsplatzes in der Leuther Heide im Naturpark Schwalm-Nette, abgesehen von der Belästigung der Bevölkerung und der Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs, auch aus Gründen der Sparsamkeit nicht vertretbar ist, da nur an vier Tagen im Monat Übungen des Senkrechtstarters stattfinden sollen, und könnte nicht unnötiger finanzieller Aufwand für den Bau der 600 m langen befestigten Landebahn mit Zusatzbauten und für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2723* deren Wartung dadurch vermieden werden, daß die große Anzahl von Flugplätzen, die im Umkreis von ca. 40 km um den Stützpunkt Wildenrath bisher durch Nato-Verbände nicht voll ausgelastet sind, intensiver benutzt werden? Ist die Bundesregierung bereit, mit den zuständigen Stellen der befreundeten Streitkräfte sowie der niederländischen Regierung zu verhandeln, mit dem Ziel, den Bau des Übungsplatzes im Naturpark Schwalm-Nette zu verhindern? Zu Frage B 11: Die Bundesregierung vermag zu der Frage, ob die geplante Anlegung einer befestigten Fläche von ca. 400 X 15 m zur Durchführung von Start- und Landeübungen mit Flugzeugen des Typs „Harrier V/STOL" an nur 4 Tagen im Monat aus Gründen der Sparsamkeit vertretbar wäre, nicht Stellung zu nehmen, weil die in Aussicht genommenen Arbeiten von den britischen Streitkräften durchgeführt und aus britischen Heimatmitteln finanziert werden sollen. Aus der vorgesehenen geringen Benutzungsfrequenz mögen Sie jedoch den Wunsch der britischen Streitkräfte erkennen, den Interessen der Zivilbevölkerung entgegenzukommen. Wegen der Frage, ob die im Umkreis von 40 km um den Stützpunkt Wildenrath gelegenen Flugplätze intensiver benutzt werden könnten und dadurch die Mitbenutzung des britischen Übungsgeländes „Die Leuth" für „Harrier-Übungen" entbehrlich würde, ist die Bundesregierung vor kurzem an die britischen Streitkräfte herangetreten; die Stellungnahme hierzu steht noch aus. Zu Frage B 12: Die Bundesregierung hat bereits bei der Beantwortung einer „Kleinen Anfrage" im Deutschen Bundestag (vgl. Drucksache 7/95) zugesagt, die Angelegenheit weiter zu prüfen und erforderlichenfalls bei den britischen Streitkräften vorstellig zu werden mit dem Ziel, unzumutbare Beeinträchtigungen für die Umwelt und die Bevölkerung zu vermeiden. Hierzu hat die Bundesregierung zunächst die Stellungnahme des Interministeriellen Ausschusses für Verteidigungsliegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten, dessen Antwort vor wenigen Tagen eingegangen ist. Es ist beabsichtigt, den britischen Streitkräften Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern, bevor die Bundesregierung erforderlichenfalls weitere Schritte in Erwägung ziehen kann. Inwieweit sich dabei Gespräche mit der niederländischen Regierung als notwendig erweisen sollten, bleibt abzuwarten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/769 Frage B 13) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft einen Finanzausgleich rechtlich abzusichern, der für die Bereitstellung und Erhaltung von Naherholungsgebieten über Kommunal- und Landesgrenzen hinweg dringend erforderlich ist, da die Kommunen und Landkreise in diesen schwach strukturierten Gebieten nicht in der Lage sind, allein die Voraussetzungen zu schaffen (Beispiel: Naherholungsgebiete in Altenkirchen, in Rheinland-Pfalz, für den Ballungsraum Köln—Bonn—Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen) ? Die Bereitstellung und Erhaltung von Naherholungsgebieten ist allein Aufgabe der Länder und Gemeinden, und zwar auch insoweit, als es sich um Fragen der Zusammenarbeit über Landes- und Gemeindegrenzen hinaus handelt. Soweit diese Aufgabe von den Gemeinden wahrzunehmen ist und ihre eigenen Mittel dafür nicht ausreichen, ist es Sache der Länder, diese im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu ergänzen. Der Bund hat dazu keine Regelungsbefugnis. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 20. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/769 Fragen B 14 und 15) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Anteile der Gemeinden an der Einkommensteuer in einer mit der Bevölkerungsentwicklung schritthaltenden Weise so zu verbessern, daß sie dem starken Bevölkerungszuwachs in den Randzonen expandierender Verdichtungsräume, der durch einen aus den Kernbereichen ausgelösten Siedlungsdruck entsteht (z. B. Taufkirchen bei München), besser begegnen können? Welche Vorschläge macht die Bundesregierung bereits vor der beabsichtigten Reform des Bodenrechts für eine sachgerechte Finanzierung der kommunalen Folgekosten bei einer durch Siedlungsdruck bewirkten Änderung der Gemeindeverhältnisse? Die Frage der Benachteiligung der Gemeinden mit besonders hohem Wachstum der Einwohnerzahl bei der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer hat der Kollege Dr. Probst in der Fragestunde am 23. Mai 1973 angesprochen. Wegen meiner Antwort darf ich auf das Protokoll über die 35. Sitzung des Deutschen Bundestages (S. 2001 (D) ff.) verweisen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß die Sonderbelastungen der Wachstumsgemeinden, zu denen auch die Benachteiligung der Gemeinden bei der Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer gehört, bereits jetzt von den Ländern bei der Bemessung der Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt wird. Die Länder sind auch am ehesten in der Lage, die Probleme der Wachstumsgemeinden zu beurteilen und zu lösen. Eine bundesgesetzliche Sonderregelung zum Ausgleich der Benachteiligung bei der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer würde in die den Ländern vorbehaltene Ausgestaltunq des kommunalen Finanzausgleichs eingreifen. Sie wäre deshalb bedenklich und lediglich mit vermeidbarem Verwaltungsaufwand verbunden. Der Ausgleich für Wachstumsge- 2724* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 meinden sollte deshalb weiterhin allein den Ländern überlassen bleiben. Zu der Frage der Finanzierung kommunaler Folgekosten in Wachstumsgemeinden darf ich darauf hinweisen, daß die Durchführung der Infrastrukturmaßnahmen in ausgewiesenen Siedlungsgebieten zu den Aufgaben gehört, die die Gemeinden im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu finanzieren haben. Soweit ihre eigenen Einnahmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht ausreichen, ist es Sache der Länder, sie im kommunalen Finanzausgleich zu ergänzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/769 Fragen B 16 und) 17) : Trifft es zu, daß die US-Streitkräfte auf Grund des Landbeschaffungsgesetzes ein 101 ha großes Übungsgelände im Gemeindewald Ostheim und im Bürgerwald Windecken (Landkreis Hanau) erwerben und für die Öffentlichkeit sperren wollen, obwohl es sich dabei um ein anerkanntes Landschaftsschutzgebiet handelt? Wenn ja — welche Stellungnahme wird die Bundesregierung zu diesem Ersuchen beziehen angesichts der Tatsache, daß gerade im Industrieballungsraum um Hanau in den letzten Jahren viele hundert Hektar für Verkehrszwecke und Industrieansiedlungen geopfert werden mußten und nur noch beschränkt Waldflächen für die Erholung der Bevölkerung zur Verfügung stehen? Es trifft zu, daß die US-Streitkräfte für Übungszwecke ihrer im Raume Hanau stationierten Einheiten den Erwerb einer rund 101 ha großen in den Gemeindewaldungen Ostheim und Windecken gelegenen Geländefläche erstreben. Außerhalb der Übungszeiten, insbesondere an Wochenenden und deutschen gesetzlichen Feiertagen, soll der Zivilbevölkerung der Zutritt zu diesem Gelände nicht verwehrt werden. Abholzungen sind nicht vorgesehen. Der Bundesminister der Verteidigung hat die Hessische Landesregierung bereits 1969 über dieses Vorhaben unterrichtet und um Einleitung des Anhörungsverfahrens nach § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes gebeten. Im Rahmen dieses noch im Gange befindlichen Verfahrens ist Gelegenheit gegeben, alle dem Vorhaben entgegenstehenden Bedenken vorzubringen. Der Bundesminister der Verteidigung kann über die Durchführung der Landbeschaffung erst entscheiden, wenn das Anhörungsverfahren beendet ist, und die abschließende Stellungnahme der Hessischen Landesregierung vorliegt. Bei der zu treffenden Entscheidung wird der Bundesminister der Verteidigung abwägen, ob die zur Geltung gebrachten zivilen Belange im Raume Hanau wegen ihrer Bedeutung eine Änderung der militärischen Erwägungen rechtfertigen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/769 Frage B 18) : Weiß die Bundesregierung, ob in den Landwirtschaftsschulen auch Kooperationsformen gelehrt werden, bzw. — wenn nicht — hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß diese moderne Art der Zusammenarbeit bäuerlicher Betriebe den jungen Menschen auf dem Lande bekanntgemacht wird? Die Regelung der landwirtschaftlichen Ausbildung im schulischen Bereich ist eine Hoheitsaufgabe der Bundesländer. Diese haben durchwegs den Wert der überbetrieblichen Zusammenarbeit erkannt und machen den landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs in ihren berufsbildenden Schulen mit den Kooperationsformen vertraut. So enthält der Rahmenlehrplan für die Landwirtschaftsschulen des Landes Bayern z. B. im Unterrichtsfach „Landtechnik und Arbeitswirtschaft" die Forderung, daß die Möglichkeiten des überbetrieblichen Maschineneinsatzes zur Kostensenkung eingehend zu behandeln sind. In der Erkenntnis der großen Bedeutung der Kooperation wurde auch der vom Deutschen Bauern- verband mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung im Jahre 1973 durchgeführte Berufswettkampf der deutschen Landjugend erstmalig in allen Entscheiden unter ein Gesamtthema mit dem Leitgedanken „Partner im Beruf und in der Gesellschaft" gestellt. Zur Vorbereitung dieses Jugendwettbewerbes beauftragte das BML den Land- und Hauswirtschaftlichen Auswertungs- und Informationsdienst (AID) die Broschüre „Wirtschaftlichkeit sichern durch Zusammenarbeit" in einer Auflage von 50 000 Exemplaren herauszugeben. Der Broschüre ist ein ausführliches Literaturverzeichnis zu diesem Thema beigefügt. Alle berufsbildenden Schulen des Agrarbereiches und die Landjugendverbände haben die Broschüre bereits erhalten. Darüber hinaus versucht das BML durch Sonderuntersuchungen über die marktwirtschaftliche, betriebswirtschaftlichen und juristischen Probleme der Kooperation deren Möglichkeiten und Grenzen darzulegen. Mit Unterstützung des BML wurde der Film „Überbetriebliche Zusammenarbeit in der Landwirtschaft" hergestellt, der u. a. über den AID den Landwirtschaftsschulen und Wirtschaftsberatungsstellen als Informationsmaterial zur Verfügung steht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 7/769 Frage B 19) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2725* Stimmt die Aussage des Direktors des Wuppertaler Zoos, die er in einer Sendung des WDR gemacht hat, daß die Anwendung des neuen Tierschutzgesetzes nicht gegeben sei, da zu diesem Gesetz die Ausfiihrungsbestimmungen noch fehlten, und wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung diese Ausführungsbestimmungen zu erlassen? Die zitierte, mir im einzelnen nicht bekannte Aussage des Direktors des Wuppertaler Zoos in einer Sendung des WDR, derzufolge die Anwendung des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (TierschG) nicht möglich ist, da zu diesem Gesetz die Ausführungsbestimmungen noch fehlten, ist unzutreffend und irreführend. Das neue TierschG enthält für jedermann verständlich klare und bindende Vorschriften, insbesondere über das Halten von Tieren, das Töten von Tieren, über Eingriffe an Tieren, über den Tierhandel und die Durchführung des Gesetzes. Für den Bereich eines Zoologischen Gartens sind dabei die Vorschriften des § 2 (Tierhaltung) sowie des § 11 (Tierhandel) von besonderem Gewicht; sie sind in vollem Umfang praktikabel und anzuwenden. Nach § 15 obliegt die Durchführung der Vorschriften des Gesetzes usw. den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Berichte der Länder über fehlende Anwendungsmöglichkeiten des TierschG im Bereich der Zoologischen Gärten sind mir bisher nicht bekanntgeworden. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Evers in der Fragestunde vom 13. bis 15. Juni 1973 hinzuweisen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Behauptung des Wuppertaler Zoodirektors stehen dürfte (siehe 41. Sitzung, Seite 2297 D). Zur Regelung der zahlreichen tierschutzrelevanten Fragen, die sich u. a. bei der heutigen Haltung großer, gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen, den sog. Massentierhaltungen, ergeben, enthält das TierschG im § 13 Abs. 1 und 3 die notwendigen Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsvorschriften zum Schutze der betreffenden Tiere unter diesen besonderen Haltungs- bzw. Transportbedingungen. Die hier den Durchführungsverordnungen zugrunde zu legenden Mindestforderungen des Tierschutzes beinhalten zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Fragen, mit deren Ausarbeitung auf meine Veranlassung hin z. Z. spezielle Gruppen von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis befaßt sind. Für die fachliche Ausrichtung der betreffenden Durchführungsverordnungen muß zunächst die Vorlage der Gutachten dieser Sachverständigengruppen abgewartet werden. Auf die ausführliche Behandlung dieses Fragenkomplexes unter der Überschrift „Reform des Tierschutzrechts geht zügig voran" in BMELF-Informationen Nr. 14 vom 2. April 1973, S. 8 f durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Fritz Logemann erlaube ich mir besonders hinzuweisen (s. Anlage). Reform des Tierschutzrechts geht zügig voran Von Fritz Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesernährungsministerium Die Grundeinstellung der heutigen Gesellschaft zum Tier hat eine stete Fortentwicklung erfahren. Aber auch Wirtschaftsformen, Wissenschaft und Technik haben mitunter eine Entwicklung genommen, in der sich Interessen des Menschen und berechtigte Belange des Tieres gegenüberstehen. Die Notwendigkeit, hier im Bereich des öffentlichen Tierschutzes zu einer Abwägung zu kommen, die ethische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigt, führte zur Inangriffnahme der Gesamtreform des deutschen Tierschutzrechtes. Die ersten grundlegenden Abschnitte dieses Vorhabens bildeten die verfassungsrechtliche Verankerung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Sachgebiet „Tierschutz" und die Verabschiedung des Tierschutzgesetzes, das am 1. Oktober 1972 in Kraft getreten ist. Der nunmehr beginnende Abschnitt dient der Vorbereitung und dem Erlaß von Durchführungsverordnungen, die sich auf die Ermächtigungen des Tierschutzgesetzes stützen; außerdem soll das Schlachtrecht, das integrierender Bestandteil des Tierschutzrechtes ist, novelliert werden. Hierbei zeichnet sich schon jetzt eine weitgehende Übereinstimmung mit den Vorbereitungen einer Europäischen Tierschutzkonvention durch den Europarat in Straßburg ab. Seiner Leitlinie entsprechend sieht das neue Tierschutzgesetz vor, die Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Verpflichtung zum Schutze der Tiere weniger aus den Empfindungen des Menschen zu begründen und gefühlsorientiert zu sehen, als sie zunehmend durch exakte und repräsentative wissenschaftliche Feststellungen über tierartgemäße und verhaltensgerechte Mindestforderungen zu ersetzen. Mit dieser Ausrichtung der Grundvorschrift im neuen Gesetz ist einmal den modernen Erkenntnissen der Verhaltensforschung beim Tier in dem gebotenen Umfang Rechnung getragen, zum anderen wurde damit erstmalig in einem Tierschutzgesetz die rechtliche Plattform geschaffen, um der psychisch-immateriellen Form des Leidens eines Tieres, wie sie sich vor allem in einer Unterdrückung dem Tier angeborener, lebensnotwendiger Verhaltensweisen (z. B. Bewegungsbedürfnis usw.) äußert, entgegenzutreten. Das Gesetz gestattet so in besonderem Maße Regelungen für die zahlreichen tierschutzrelevanten Fragen, die sich bei der heutigen Haltung großer, gleichartiger Nutztierbestände auf begrenztem Raum in neuzeitlichen Haltungssystemen, den sogenannten Massentierhaltungen, ergeben können. Die hier den Durchführungsverordnungen zugrunde zu legenden Mindestforderungen des Tierschutzes beinhalten zahlreiche wissenschaftliche und fachtechnische Fragen. Sie bestehen nicht zuletzt in der Aufrechterhaltung essentieller Funktionskreise des arteigenen, angeborenen Verhaltensinventars der betreffenden Tiere. Diese Ansprüche der Tiere werden insoweit künftig als biologische Maßstäbe z. B. bei Stallbau, Stalleinrichtung, Haltung, Pflege und Transport Berücksichtigung finden müssen. Ihre 2726` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Durchsetzung ist letztlich auch ein Gebot der Wirtschaftlichkeit der Tierhaltung, insbesondere der sogenannten Massentierhaltung, da ein Organismus, dessen lebenswichtige Verhaltensansprüche sich nicht mit den Umweltvoraussetzungen in Einklang bringen lassen, wegen seiner dadurch gestörten Aktivitätsabläufe zur Höchstleistung nicht mehr imstande ist. Mit der Erarbeitung dieser Mindestanforderungen — zunächst in Form entsprechender Gutachten über die Bereiche „Wirtschaftsgeflügel", „Schweine" und „Kälber", insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Massentierhaltung (neuzeitliche Haltungssysteme) — befassen sich seit einiger Zeit auf Veranlassung des Bundesernährungsministeriums spezielle Gruppen von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. In gleicher Weise werden die Tierschutzfragen beim Transport von Tieren, bei der Haltung sonst freilebender Tiere (Wild) in Gehegen oder ähnlichen Einrichtungen sowie bei der Versuchstierhaltung und im Hinblick auf Tierversuche, ihre Einschränkung und Ersetzbarkeit bearbeitet. Für die fachliche Ausrichtung der betreffenden Durchführungsverordnungen muß daher zunächst die Vorlage der Gutachten dieser Sachverständigen-Gruppen abgewartet werden. Fragen der tierschutzgerechten Haltung von Hunden im Freien werden in der Öffentlichkeit schon seit längerem und meist kritisch diskutiert. Hier erscheint eine spezielle Regelung gleichfalls dringlich. Und sie ist, da die fachlichen Fragen soweit abgeklärt sind, bereits jetzt möglich. Das Bundesernährungsministerium hat daher zwischenzeitlich den Entwurf einer Verordnung über Haltung, Pflege und Unterbringung von Hunden außerhalb von Wohn- und Gewerberäumen, die sogenannte Hundehaltungsverordnung, fertiggestellt und den Ländern sowie den zu beteiligenden Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet. Das neue Tierschutzgesetz definiert nicht den Begriff „Tier", geht aber davon aus, daß keine Tierart ausgeschlossen ist. Somit umfaßt dieser Begriff im Gesetz nicht nur das Haustier, sondern auch jedes freilebende oder normalerweise freilebende Tier, einschließlich der niederen oder schädlichen Tiere. Daraus folgt, daß auch sonst freilebende Tiere anderer Klimazonen unter die Schutzbestimmungen des neuen Tierschutzgesetzes fallen, sofern es sich im Zusammenhang mit Haltung, Unterbringung usw. um eine von Menschen zu vertretende Zufügung vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Die Zahl der Safari-, Drive-in-Parks oder ähnlicher Einrichtungen im Bundesgebiet, in denen frei-lebende Tiere anderer Klimazonen heute gehalten werden, steigt ständig. Im Hinblick auf das kritische Interesse weiter Kreise der Öffentlichkeit an der Frage der tierschutzgerechten Haltung dieser Tiere hat mein Haus vor kurzem zwei sachverständige Gremien — den Verband Deutscher Zoodirektoren e. V. sowie den World-Wildlife-Fund — gebeten, die hier relevanten Tierschutzfragen im Rahmen eines Gutachtens zu prüfen. Dieses Gutachten soll, abgesehen von der vorgenannten Zielsetzung, schon jetzt folgenden Zwecken dienen: 1. Es soll dem betreffenden Tierhalter durch Bekanntgabe der Tierschutzmindestforderungen zeigen, wie er sonst freilebende Tiere anderer Klimazonen in Safari- oder Drive-in-Parks oder in ähnlichen Einrichtungen zu halten hat, ohne gegen die Grundsätze des Tierschutzes zu verstoßen; 2. es soll ferner den Behörden fachlicher Maßstäbe für die Überwachung an die Hand geben und 3. den Gerichten fachliche, den derzeitigen Erkenntnissen angepaßte Unterlagen für die Beurteilung bestimmter Tatbestände im Rahmen von Strafverfahren zur Verfügung stellen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Fragen B 20 und 21): In welchem Umfang wurde in den Jahren 1971 und 1972 gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen, und wie wurden diese Verstöße geahndet? In welchem Umfang wurden 1971 und 1972 die Betriebe auf die Innehältung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überprüft? Im Jahre 1971 haben die Aufsichtsbehörden der Länder nach den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht 52 403 Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz festgestellt. Sie haben 1978 Verwarnungen erteilt, 3 361 Bußgeldbescheide erlassen und 107 Strafanzeigen erstattet. In 46 Fällen sind von den Gerichten Strafen verhängt worden. Für das Jahr 1972 können Angaben noch nicht gemacht werden, da die Jahresberichte der Gewerbeaufsicht für dieses Jahr noch nicht vorliegen. Nach deren Eingang werde ich Ihnen gern die gewünschten Zahlen mitteilen. Eine Statistik über die Zahl der Besichtigungen zur Überprüfung der Einhaltung eines bestimmten Gesetzes wird von der Gewerbeaufsicht nicht geführt. Die von den Ländern mitgeteilte Gesamtzahl der Besichtigungen beträgt für das Jahr 1971 737 827. Von diesen Besichtigungen wurden etwa 315 000 Betriebe erfaßt. Das Zahlenmaterial für 1972 werde ich Ihnen ebenfalls mitteilen, sobald es mir zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die von der Bundesregierung vorbereitete Neugestaltung des Jugendarbeitsschutzes hinweisen. Dadurch soll nicht nur das Jugendarbeitsschutzrecht auf eine neue Grundlage gestellt werden, sondern gleich- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2727e zeitig sollen auch bessere Voraussetzungen für die Durchführung und Einhaltung geschaffen werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 7/769 Frage B 22) : Läßt § 7 Abs. 2 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) in Verbindung mit Nummer 51 des Hinweises des Bundesministers der Verteidigung zur Durchführung der USG zu, daß ein zur Bundeswehr eingezogener Bürger die Anlageform des vermögenswirksamen Sparens ändern kann, ohne Gefahr zu laufen, der Vergünstigung des Gesetzes verlustig zu werden, auch wenn diese Änderung nicht vor zwölf Monaten vor seiner Einberufung geschieht? Ihre Frage, ob Sonderleistungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 6 d Unterhaltssicherungsgesetz auch dann gewahrt werden können, wenn ein Wehrpflichtiger innerhalb des Zwölfmonatszeitraums ,die Anlageform des vermögenswirksamen Sparens ändert, ist grundsätzlich zu bejahen. Wenn auch der neue Vertrag bei der Einberufung noch nicht 12 Monate bestanden hat, so gilt diese Voraussetzung gleichwohl als gewahrt, wenn beide Verträge zusammen dieses Erfordernis erfüllen. Voraussetzung hierfür ist, daß der zweite Vertrag innerhalb eines Monats nach Beendigung des ersten Vertrags abgeschlossen wird. Ferner muß auch der Anschlußvertrag wiederum eine nach § 7 Abs. 2 Nr. 6 d begünstigte Verpflichtung begründen. Die Aufwendungen für den neuen Vertrag können selbstverständlich nur bis zur Höhe des zu Beginn des Zwölfmonatszeitraums geltenden Vertrags erstattet werden (Hinweis 52 zur Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes). Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage B 23) : Wie hoch beziffert die Bundesregierung den der deutschen Bundeswehr in den letzten Jahren durch sogenannte Kleinschäden entstandenen Verlust, und ist sie gegebenenfalls der Auffassung, diese Schäden wieder zu erfassen? Über die Höhe der in der Bundeswehr durch sogenannte Kleinschäden entstandenen Verluste stehen mir keine Unterlagen zur Verfügung. Eine Statistik hierüber hat es weder für die Vergangenheit gegeben noch ist sie für die Zukunft geplant. Sie würde einen sehr hohen Verwaltungsaufwand verursachen, jedoch keine verwertbare Erkenntnisquelle bieten. Die sogenannten Kleinschäden sind Schäden an Sachen des Bundes, d. h. an körperlichen Gegenständen, bis zu einer Wertgrenze von 100 DM. Solche Schäden treten in der Bundeswehr naturgemäß bei Sachen jeder Art auf. Die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Aufwendungen werden haushaltsmäßig nach dem Sachzusammenhang erfaßt. Auch die Einnahmen aus Schadensersatzleistungen Dritter, wozu auch Angehörige der Bundeswehr gehören, fließen unterschiedlichen Titeln des Einzelplans 14 zu. Diese sachgebundene Systematik zu ändern, hätte keinen Sinn, abgesehen davon, daß dann die Klarheit im Haushalt beeinträchtigt würde. Der Bund erhält für eine Vielzahl von Schäden keinen Ersatz, weil entweder aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen niemand in Anspruch genommen werden kann. Diese bedauerliche Tatsache muß auch im Bereich der Bundeswehr hingenommen werden. Hier sind noch einige Besonderheiten zum Nachteil der Bundeskasse zu berücksichtigen. Der Soldat ist von Gesetzes wegen in der Haftung mehr privilegiert als andere Angehörige des öffentlichen Dienstes. Im Ausbildungsdienst haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Begriff des Ausbildungsdienstes wird auch von der Rechtsprechung zugunsten des Soldaten sehr weit gefaßt. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Aufklärung, die zum Nachteil des Bundes ausschlagen. Schadensfälle in den Streitkräften werden zunächst von den militärischen Vorgesetzten aufgeklärt. Die Erfahrung zeigt, daß es der Truppe schwer fällt, die zivilrechtlichen Merkmale des Schadensrechts zu erkennen und danach die erheblichen Tatsachen festzustellen. Die Entscheidungen über die zwangsweise Heranziehung zum Schadensersatz unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Auch wenn ein Schädiger freiwillig bereit ist, Ersatz zu leisten, müssen zuvor die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen seiner Haftung gewissenhaft geprüft werden. Dieses rechtsstaatliche Erfordernis ist unverzichtbar. Gerade Soldaten der unteren Dienstgrade können selbst meist nicht beurteilen, ob sie gesetzlich von der Haftung freigestellt sind. Die ordnungsmäßige Bearbeitung auch eines sehr kleinen Schadens erfordert daher einen spürbaren Zeitaufwand, der um so größer ist, je weniger Übung der Bearbeiter besitzt. Den damit verbundenen Kosten kommt in Schadenssachen besondere Bedeutung zu. Der Schadensersatz dient dem finanziellen Ausgleich entstandener Verluste des Bundes. Sein Sinn verkehrt sich in das Gegenteil, wenn die Kosten der Einziehung die Höhe der Ersatzforderung übersteigen. Aus diesem Grunde werden wenigstens Schäden bis zu 10 DM allgemein nicht mehr bearbeitet. Zu gegebener Zeit wird man diese Wertgrenze anheben müssen. Einstweilen wird bei den Schäden über 10 DM von den Behörden der Bundeswehrverwaltung im Einzelfall geprüft, ob die weitere Bearbeitung des Schadensfalls noch wirtschaftlich ist. 2728* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Wenn nicht, wird nach § 59 der Bundeshaushaltsordnung verfahren. Der Wegfall der Schadensbearbeitung bei Schäden unter 10 DM entlastet die nächsten Vorgesetzten, namentlich die militärischen Vorgesetzten. Diese sind der zusätzlichen schadensrechtlichen Feststellungen enthoben und können sich auf die gesetzlich vorgeschriebene disziplinare Prüfung des zugrunde liegenden Dienstvergehens beschränken. Die Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und damit auch die Erziehung des Soldaten zum sorgfältigen Umgang mit dem Bundeseigentum läßt sich nicht mit den Mitteln des Schadensrechts, sondern mit denen des Dienstrechts, vornehmlich des Disziplinarrechts, erreichen. Je weniger Nebenaufgaben ein militärischer Vorgesetzter hat, um so eher kann er sich auch der Dienstaufsicht widmen, die das sicherste Mittel ist, Schadensfälle zu verhüten. Der Vorbeugung kommt aber weit größere Bedeutung zu als der Abwicklung entstandener Schäden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 19. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/769 Fragen B 24 und 25): Aus welchen Gründen wird die Auflösung der Bundeswehr-Standortverwaltung Dillingen (Donau) angestrebt, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen, die auch den Belangen der Bediensteten Rechnung trägt? Gibt es Überlegungen, im Landkreis Dillingen (Donau) eine Bundeswehrverwaltungsschule zu errichten, und welche Städte werden hierbei nach welchen Kriterien gegebenenfalls in Betracht gezogen? Es ist beabsichtigt, die Standortverwaltung Dillingen/Donau aus Gründen rationeller Verwaltung in eine Außenstelle der Standortverwaltung Leipheim umzuwandeln. Hierdurch entfallen 12 Stellen, so daß jährlich rund 300 000 DM Personalkosten eingespart werden. Ich werde jedoch sicherstellen, daß bei der geplanten Maßnahme die Belange der betroffenen Beschäftigten soweit wie möglich berücksichtigt werden. Es sind insbesondere keine Entlassungen und Herabstufungen beabsichtigt. Freiwerdende Beamte und Arbeitnehmer werden bei anderen Einrichtungen der Bundeswehr eingesetzt, denen Personal fehlt. Mit einer Umwandlung der Standortverwaltung Dillingen, die auch der Mitwirkung der Personalvertretungen bedarf, ist nicht vor Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Im übrigen gibt es keine Überlegungen, im Landkreis Dillingeni/Donau eine Bundeswehrverwaltungsschule zu errichten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 18. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Fragen B 26 und 27) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung künftige Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur ausschließlich nach gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten planen will und Grundlage dafür ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebener und im Laufe dieses Jahrs fertigzustellender integrierter Bundesverkehrswegeplan sein soll, der nach objektiven gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Kriterien aufzustellen ist? Trifft es zu, daß der Ausbau der Saar zu einer Großschiffahrtsstraße im Widerspruch zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung steht und volkswirtschaftlichen Prinzipien widerspricht? Zu Frage B 26: Die Bundeshaushaltsordnung — gültig seit 1. 1. 1970 — schreibt vor, ,daß für „geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung" Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen sind. Im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben des Bundes sollen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel so wirksam wie möglich eingesetzt werden. Zur Untersuchung von Investitionen im Verkehrsbereich ist in einigen Fällen dieses für den Politiker wichtige Entscheidungshilfe-Instrumentarium bereits angewandt worden. Verschiedene Untersuchungen dieser Art sind Bestandteil eines Bundesverkehrswegeplans (1. Stufe), der noch in diesem Jahr dem Bundestag zugeht. Außer der Einbeziehung dieser Untersuchungen werden vorliegende Planungen für Verkehrswege und -anlagen der Verkehrsträger aufeinander abgestimmt. Im Anschluß an diese sogenannte Koordinierungsphase wird eine umfassende Integration aller Verkehrswegevorhaben angestrebt. Zu Frage B 27 Kosten-Nutzen-Analysen, wie sie § 7 (2) BHO vorschreibt, liefern Entscheidungshilfen. Übergeordnete politische Gesichtspunkte können im Einzelfalle auch bei einem negativen Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Analyse die Durchführung einer untersuchten Maßnahme rechtfertigen. Im Rahmen der Bewertung übergeordneter politischer Gesichtspunkte waren bei dem Beschluß der Bundesregierung über einen Ausbau der Saar u. a. maßgebend — der positive Nutzen regionaler Umverteilungseffekte zugunsten des Saarlandes, dessen Beurteilung in der Kosten-Nutzen-Analyse ausdrücklich dem politischen Entscheidungsträger vorbehalten wird, — die Verbesserung der Standortbedingungen im Saarland auch im Vergleich zur Nachbarregion Lothringen, die u. a. auch durch Wasserstraßenbaumaßnahmen gefördert wird, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2729* — die Anbindung an das französische Wasserstraßennetz. Ferner muß davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung einen Wasserstraßenanschluß für das Saarland bereits am 11. Februar 1969 — also vor Inkrafttreten des neuen Haushaltsrechts — beschlossen hatte. Durch die Entscheidung vom 30. Mai 1973, die Saar auszubauen, wird der Beschluß von 1969, der als Alternative auch das Projekt eines Saar-Pfalz-Rhein-Kanals vorsah, mithin nur verwirklicht. Hierbei ist zu bedenken, daß dem Vertrauensschutz eines Landes gegenüber Zusagen der Bundesregierung auch eine angemessene Bedeutung eingeräumt werden muß. Schließlich sprechen aber auch noch folgende Erwägungen für einen Saarausbau: — In den Baukosten für den Saarausbau sind die Kosten für die Saardurchstiche bei St. Arnual und Saarlouis bereits in Höhe von 42,6 Millionen DM enthalten. — Bei einem Ausbau der Saar können auf jeden Fall notwendige Maßnahmen des Hochwasserschutzes, des Ersatzes von Nadelwehren, der Beseitigung von im Jahre 1970 entstandenen Hochwasserschäden und zurückgestellte Unterhaltungsarbeiten unterbleiben. Der dafür aufzuwendende Betrag könnte mit etwa 90 Millionen DM (Preisstand 1. Januar 1970) angesetzt werden. -- Abgesehen von den Flächen, die durch die notwendigen Maßnahmen des Hochwasserschutzes zusätzlich gewonnen werden, stehen durch den Saarausbau weitere rd. 900 ha zur gewerblichen und landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. — Bei vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen entstünden Einsparungen in Höhe von etwa 44,5 Millionen DM (davon 22,2 Millionen DM Bund und 22,3 Millionen DM Saarland), da u. a. der neben dem Saarufer gewonnene Damm genutzt werden könnte. — Als Folge des Ausbaues der Saar würden die Freizeit- und Erholungsbedingungen verbessert (Erfahrungen beim Moselausbau). Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 18. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Fragen B 28 und 29) : Ist der Bundesregierung noch ihre Antwort auf die Fragen B 68 und B 69 (Drucksache 7/77) im Gedächtnis, in denen die monopolartige Stellung von Wärmelieferfirmen hei zentralbeheizten Eigenheimen und Eigentumswohnungen angesprochen wurde und wonach sie keine Möglichkeit sah, von einigen Ausnahmen abgesehen, gegen solche Quasimonopole etwas zu unternehmen? Können solche Ausschließlickkeitsverträge nicht in die kartellamtliche Mißbrauchsaufsicht einbezogen werden, so wie es bereits bei den Ausschießlichkeitsverträgen der Versorgungsunternehmen seit 1958 der Fall ist (§§ 103, 104 GWB)? Zu Frage B 28: In der von Ihnen zitierten Antwort hat die Bundesregierung für den Bereich des mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbaus zum Ausdruck gebracht, daß allgemein ein unmittelbares Tätigwerden des Bundes nicht möglich ist, da die Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens einschließlich der Gewährung öffentlicher Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Zu Frage B 29: Ihre Frage ist zu bejahen. Die Ausschließlichkeitsverträge über die Lieferung von Fernwärme unterliegen der kartellrechtlichen Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen nach § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Fernheizwerke sind im allgemeinen gegenüber ihren Abnehmern als marktbeherrschend im Sinne dieser Vorschrift anzusehen. Verlangen sie für die Fernwärme überhöhte Preise oder liefern sie zu unangemessenen Geschäftsbedingungen, so kann hierin eine mißbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung liegen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Käufer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung im Kaufvertrag zum Bezug der Fernwärme unter Anerkennung der Bedingungen der Wärmelieferfirma verpflichtet hat. Ob ein Mißbrauch tatsächlich vorliegt, hängt allerdings von der Prüfung der Preise und Geschäftsbedingungen in jedem Einzelfall ab. Die Zuständigkeit für die Mißbrauchsaufsicht liegt, soweit überhöhte Preise in Betracht kommen, bei den Landeskartellbehörden, wenn Häuser und Wohnungen in demselben Land liegen und die Preise im konkreten Fall besonders ausgehandelt sind und damit nur innerhalb des betreffenden Landes gelten. Dagegen ist für die Überprüfung der Geschäftsbedingungen der Fernheizwerke in der Regel das Bundeskartellamt zuständig, weil die Geschäftsbedingungen der Anbieter grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet einheitlich sind. Die Mißbrauchsaufsicht über Versorgungsunternehmen nach den §§ 103 und 104 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen greift in den von Ihnen angesprochenen Fällen hingegen nicht ein. Diese Vorschriften setzen Lieferverträge von Versorgungsunternehmen mit anderen Versorgungsunternehmen oder mit Gebietskörperschaften voraus. 2730* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage B 30) : Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage erklärt hat, daß eine allgemeine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Gewährung von Wohngeld zur Zeit nicht angebracht" sei, frage ich die Bundesregierung, ob wenigstens beabsichtigt ist, die Wohngeldregelung für kinderreiche Familien zu verbessern, da sich die bisherigen Grenzen bezüglich des Einkommens und bezüglich der zu berücksichtigenden Miete (Belastung) mehrfach als Sperre für den Bau von Eigenheimen und die Anmietung von größeren Wohnungen durch kinderreiche Familien ausgewirkt hat? Die Regelung nach dem Zweiten Wohngeldgesetz (2. WoGG) kommt den Bedürfnissen kinderreicher Familien weit entgegen. So werden im Rahmen der Einkommensermittlung für das zweite und jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind Beträge in Höhe des gesetzlichen Kindergeldes abgesetzt (§ 15 des 2. WoGG). Die Wohngeldtabellen (Anlagen 1 bis 8 zum 2. WoGG), die nach der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder gestaffelt sind, gehen bei kinderreichen Familien von wesentlich niedrigeren Tragbarkeitssätzen und Selbstbeteiligungsquoten aus als bei kleineren Haushalten. Auch die Höchstbeträge für Miete und Belastung (§ 8 Abs. 1 des 2. WoGG) stellen die kinderreichen Familien günstiger. Das zeigen beispielsweise die Anlagen 4 und 5 zum Zweiten Bericht über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum (Mietenbericht 1972) vom 29. 5. 1973 (Drucksache 7/651), aus denen sich ergibt, daß die von kinderreichen Familien im Durchschnitt tatsächlich zu zahlenden Mieten selbst bei neuesten Sozialwohnungen noch relativ weit unter den derzeitigen Höchstbeträgen für Miete und Belastung liegen. Bei dieser Sachlage kann nicht angenommen werden, daß die gegenwärtige Wohngeldregelung als Sperre in dem vom Fragesteller gedachten Sinne wirkt. Im übrigen ist schon in der Antwort vom 17. Mai 1973 darauf hingewiesen worden, daß zunächst eine generelle Überarbeitung des Einkommensbegriffs vordringlich sei. Der enge Sachzusammenhang zwischen Einkommensgrenze, Einkommensbegriff und Einkommensermittlung im Bereich des Wohngelds und in anderen Bereichen verlangt überdies eine umfassende Lösung. Deshalb werden auch die Regelungen zur Einkommensermittlung im Bereich des sozialen Wohnungsbaues (§ 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes) mit überprüft werden müssen. Denn neben der Wohngeldgewährung wird es auch darauf ankommen, den Bau von Eigenheimen und von Wohnungen für kinderreiche Familien im sozialen Wohnungsbau vordringlich zu fördern. Anlage 25 Antwort des Parl Staatssekretärs Dr. Hauff vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage B 31): Hat die Bundesregierung die Absicht, die Förderungsmaßnahmen im Bereich der Energieerzeugung, des Energietransports und der Energiekonservierung innerhalb des Forschungsministeriums in einer eigenen Abteilung zusammenzufassen? Die in Ihrer Frage genannten Förderungsbereiche sollen — soweit das Bundesministerium für Forschung und Technologie zuständig ist — bei der zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Neuorganisation des Bundesministeriums für Forschung und Technologie auch organisatorisch noch enger als bisher miteinander verbunden werden. Zur Zeit wird die Neuorganisation des Bundesministeriums für Forschung und Technologie jedoch noch mit den Betroffenen diskutiert. Deswegen ist eine endgültige Auskunft noch nicht möglich. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage B 32) : Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außenstelle Lampoldshausen des Forschungszentrums Stuttgart der DFVLR aufrechtzuerhalten, nachdem der ELDO-Rat beschlossen hat, das Europa-II-Programm einzustellen? Von der Einstellung des EUROPA II-Programms wird die Außenstelle Lampoldshausen des Forschungszentrums Stuttgart der DFVLR nur zum Teil berührt. Erforderlich ist allerdings die teilweise Stillegung der für EUROPA II errichteten Prüfanlagen und die teilweise Entlassung von in diesem Bereich bisher für ELDO tätigem Personal. Der Forschungsbereich des Instituts, der sich vorwiegend mit nicht trägerspezifischen Aufgaben auf dem Gebiet der chemischen Raketenantriebe befaßt, wird durch die Einstellung des EUROPA II-Programms nicht in Frage gestellt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 19. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage B 33) : Stimmt die Bundesregierung meiner Auffassung zu, daß die angedeutete Gebührenerhöhung für Massendrucksachen nur einer der möglichen Wege ist, um die von weiten Bevölkerungskreisen nicht gewünschte Drucksachenflut einzudämmen, und ist die Bundesregierung bereit, bei ihren diesbezüglichen Erwägungen auch die Möglichkeit einzubeziehen, Drucksachen deutlicher als bisher zu kennzeichnen, etwa durch den Aufdruck „unaufgefordert zugesandte Drucksache" oder „unaufgefordert zugesandtes Angebot", und wie beurteilt die Bundesregierung die Anregungen, bei unerwünscht zugestellten Postsendungen die Annahme zu verweigern und diese an den Absender zurückzusenden? Daß die Postgebühren das Sendungsaufkommen wesentlich beeinflussen, haben die Verkehrsrück- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Juni 1973 2731* gänge nach Gebührenerhöhungen in der Vergangenheit bestätigt. Bereits jetzt müssen Drucksachen und Massendrucksachen besondere äußerlich erkennbare Merkmale aufweisen, z. B. Einlieferung in offenem Umschlag, Kennzeichnung der Drucksachen durch den Vermerk „Drucksache" oberhalb der Anschrift usw. Dadurch können diese Sendungen auch von den Empfängern unschwer als Drucksache erkannt werden, so daß sich eine darüber hinausgehende Kennzeichnung erübrigen dürfte. Selbstverständlich steht es den Empfängern frei, die Annahme der durch die Post zugestellten Drucksachen und Massendrucksachen — ebenso wie die der übrigen Briefsendungen — zu verweigern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, ich glaube, es war die Pflicht der Bundesregierung, mit dem Betroffenen ein Gespräch zu führen und nicht jemanden Fragen stellen zu lassen, der nicht der Betroffene ist. Es gibt aber eine indirekte Antwort auf Ihre Frage von zwei Persönlichkeiten des deutschen öffentlichen Lebens, die Ihnen politisch sicher näherstehen als mir. Die eine Persönlichkeit ist Professor Stadtmüller aus München, die andere der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Franz Mai. Beide sind mit hinreichender Begründung aus der „Deutschland-Stiftung" ausgetreten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Aigner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Aigner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, was das damit zu tun hat, daß der Vertreter der Bundesregierung, der von seinem Minister, Herrn Leber, beauftragt war, an dieser Preisverleihung teilzunehmen, auf Weisung des Auswärtigen Amtes nicht an der Preisverleihung teilnehmen konnte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört!)