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    1095. Haushaltsansatz: 1
    1096. sei: 1
    1097. Leertitel: 1
    1098. Ergänzung: 1
    1099. mittelfristigen: 1
    1100. Finanzplanung: 1
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    1106. wäre: 1
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    1108. Berichterstattung: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2453 A Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 2453 B Wahl des Abg. Dr. Barzel als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates . . . . . . . . 2453 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2453 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksachen 7/250, 7/599); Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . . . . . . 2453 D Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 7/721) . . . . 2454 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache 7/723) 2454 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 7/724) Esters (SPD) . . . . . 2454 B, 2507 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2456 C Wehner (SPD) 2463 A Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 2470 B Kirst (FDP) 2484 B Brandt, Bundeskanzler 2489 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 2497 B Flach (FDP) 2501 D Baier (CDU/CSU) 2504 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2506 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 2508 C Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2508 D Namentliche Abstimmung . . . 2509 B, 2513 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache 7/722) Wohlrabe (CDU/CSU) 2509 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 2514 C Collet (SPD) 2516 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache 7/725) Picard (CDU/CSU) . . . 2517 C, 2526 D Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . . 2519 C Dr. Bangemann (FDP) 2520 D Scheel, Bundesminister (AA) . . 2525 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 7/726) Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 2527 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2530 C Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . 2530 C Seiters (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2533 C Walther (SPD) . . . . . . . 2533 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 7/727) 2535 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/731) Krampe (CDU/CSU) 2536 A Grobecker (SPD) 2538 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . 2539 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 2542 D Arendt, Bundesminister (BMA) . 2543 B Maucher (CDU/CSU) 2544 C Glombig (SPD) 2545 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 7/733) 2546 D Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen 7/734, 7/792) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 2547 A Dr. Wörner (CDU/CSU) ... 2549 B Dr. Bußmann (SPD)... 2551 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2553 C Namentliche Abstimmung . . . 2554 D, 2556 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/736) 2555 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 7/737) 2555 A Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/740) 2555 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache 7/744) 2555 B Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 7/745) . . 2555 C Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache 7/746) 2555 C Ravens (SPD) (Erklärungen nach § 36 GO) 2555 D, 2557 D Reddemann (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2557 C Immer (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 2557 C Fragestunde (Drucksachen 7/769, 7/800) Frage 1 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Deckung des Kreditbedarfs für die Erntefinanzierung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 2471 B, C Frage 2 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung weiterer Wettbewerbsbenachteiligungen der Landwirtschaft durch erhöhte Erntefinanzierungskosten Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 C, D, 2472 A, B, C, 2473 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 2471 D, 2472 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 2473 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 2473 B Frage A 14 — Drucksache 7/769 — des Abg. Peiter (SPD) : Zahl der einem Garantieverband nicht angeschlossenen Bankinstitute Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2473 C Frage A 16 — Drucksache 7/769 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen nach § 7 b EStG für Fertighäuser Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2474 A,C Milz (CDU/CSU) . . . . . . . . 2474 C Frage A 18 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) — (CDU/CSU) : Vergrößerung des Abstandes zwischen den wirtschaftsschwachen und den wirtschaftsstarken Räumen durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Konjunkturdämpfung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2474 D, 2475 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 A Milz (CDU/CSU) 2475 B Frage A 19 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Aktionsprogramm ,,Nordeifel-Grenzraum Aachen" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2475 C, D, 2476 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 D Milz (CDU/CSU) 2476 A Immer (SPD) 2476 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 III Frage A 21 — Drucksache 7/769 — des Abg. Geldner (FDP) : Pressemeldungen über die Erlöse der Molkereien aus der Trinkmilch und anderen Milchprodukten Ertl, Bundesminister (BML) 2476 C, 2477 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 2477 A Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/769 — des Abg. Immer (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Zunahme der Brachflächen und der einseitigen Aufforstung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2477 B, 2478 A, B Immer (SPD) . . . . . . . . 2478 A, B Frage A 25 — Drucksache 7/769 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Gutachten der Dornier-System-GmbH betr. die Schädigung der Umwelt durch die Landwirtschaft Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2478 C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . . 2478 D Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/769 -- des Abg. Hölscher (FDP) : Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2479 A, B, C, D, 2480 A, B Hölscher (FDP) . . . . . . . 2479 C, D Engholm (SPD) 2480 A Damm (CDU/CSU) 2480 A Frage A 30 — Drucksache 7/769 — des Abg. Schreiber (SPD) : Einhaltung der Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2480 C Frage A 31 — Drucksache 7/769 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Zurückstellung von Betriebsjugendvertretern und jugendlichen Betriebsräten vom Wehrdienst Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2480 D Fragen A 32, 34 und 35 — Drucksache 7/769 — der Abg. Dr. Marx, Damm und Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Aufklärung der DDR-Soldaten über die Bundeswehr, Erziehung der NVA zum Haß gegenüber der Bundeswehr und Erklärung des „Feindbildes" für die DDR- Streitkräfte Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2481 A, D, 2482 B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2481 D, 2482 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . 2482 B, C Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Feststellung empfängnisverhütender Hormone im Trinkwasser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 B, C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 2483 C Frage A 38 — Drucksache 7/769 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Dynamisierung der Renten aus der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 D, 2484 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 2484 A Nächste Sitzung 2557 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2559* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/769 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Anhebung des Höchstbetrages im Abschnitt über die Aushilfskräfte der Lohnsteuer-Richtlinien . . . . . . . 2559` C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/769 — des Abg. Höcherl (CDU/ CDU) betr. umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern . . . . . . 2559* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/769 — des Abg. von Schoeler (FDP) betr. Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich 2560* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 2453 44. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 11.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 6. Dr. Ahrens *** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Amrehn *** 23. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Barzel 22. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Dr. Burgbacher 18. 6. Coppik 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. Dr. Dregger *** 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Freiwald 18. 6. Dr. Gel3ner *** 23. 6. Dr. Glotz 18. 6. Dr. Gölter *** 23. 6. Dr. Holtz *** 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kahn-Ackermann *** 23. 6. Dr. Kempfler *** 23. 6. Kiechle 18. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Dr. Kliesing *** 23. 6. Koblitz 20. 6. Krall * 18. 6. Lagershausen ** 18. 6. Leicht 20. 6. Lemmrich *** 23. 6. Lenzer *** 23. 6. Liedtke 20. 6. Dr. Lohmar 18. 6. Marquardt *** 23. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel ' 22. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Dr. Müller (München) *** 23. 6. Opitz 20. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Pawelczyk *** 23. 6. Richter *** 23. 6. Schmidt (München) * 18. 6. Dr. Schöfberger 20. 6. Dr. Schwencke *** 23. 6. Seefeld * 18. 6. Sieglerschmidt *** 23. 6. Dr. Frhr. v. Spies 20. 6. Springorum * 18. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 20. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 20. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Walkhoff * 20. 6. Frau Dr. Walz * 19. 6. Dr. von Weizsäcker 18. 6. Wende 20. 6. Wiefel 20. 6. Frau Dr. Wolf *** 23. 6. Würtz 20. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/769 Frage A 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Höchstbetrag gemäß Lohnsteuer-Richtlinien Abschnitt Aushilfskräfte anzuheben, um die Teilzeitbeschäftigung zu fördern? Vorschläge, die auf eine Erhöhung dieser für die Lohnsteuer-Pauschalierung maßgebenden Arbeitslohngrenzen abzielen, sind wiederholt an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen und auch mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Bei diesen Erörterungen bestand aber stets Einvernehmen darüber, daß für die Höhe der maßgeblichen Arbeitslohngrenzen allgemeine wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Überlegungen nicht ausschlaggebend sein können. Die Pauschalierungsregelung ist vom Gesetzgeber nämlich nur als Vereinfachungsmaßnahme, keinesfalls aber als Steuervergünstigung gedacht. Die Begrenzung auf einen durchschnittlichen Tagesverdienst von 28 DM bzw. auf einen wöchentlichen Arbeitsverdienst von 80 DM sowie die generelle Begrenzung auf einen Stundenlohn von 8 DM muß vielmehr im Zusammenhang mit dem geltenden Lohnsteuertarif gesehen werden. Bei Anhebung einer oder mehrerer dieser Höchstbeträge würde eine Pauschalierung auch in Einkommensgruppen zulässig sein, in denen der Pauschsatz von 10 vom Hundert zu niedrig ist. In diesen Fällen ergeben sich nicht vertretbare Steuervergünstigungen. Die Bundesregierung kann daher im Augenblick eine Anhebung nicht in Aussicht stellen. Sie ist aber bereit, diese Frage im Zuge der nächsten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien nochmals zu prüfen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage A 15) : 2560* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Werden Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern, nach § 2 Abs. 1 UStG oder gemäß § 24 UStG behandelt? In dem vorgetragenen Fall richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Verpächters danach, wie er die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke nach einkommensteuerlichen Grundsätzen handhabt. Verpachtet er die Grundstücke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes, so kann er für die Veräußerung der als Pachtentgelt vereinnahmten Naturalien die Durchschnittsbesteuerung des § 24 des Umsatzsteuergesetzes anwenden. Das gleiche gilt falls es sich um eine Verpachtung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes handeln sollte und der Verpächter gewillt ist, das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortzuführen. Hat der Verpächter dagegen dem Finanzamt erklärt, daß er die Verpachtung als Betriebsaufgabe behandeln will, ist die Veräußerung der Naturalien nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vorn 18. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/769 Fragen A 28 und 29) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß, solange die Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich nicht voll ausgeschöpft sind, die Erschließung weiterer Tätigkeitsfelder nicht notwendig ist? Wieviel zivildienstplätze im sozialen Bereich werden nach Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes zur Verfügung gestellt werden können? Der Deutsche Bundestag hat im Mai 1973 einstimmig eine Entschließung angenommen, über den sozialen Bereich hinaus in erforderlichem Umfang weitere Tätigkeitsfelder für den Zivildienst mit dem Ziel zu erschließen, jeden Wehrdienstverweigerer im Interesse der Dienstgerechtigkeit zum Zivildienst heranzuziehen. Diese Entschließung wird die Bundesregierung berücksichtigen. Allerdings will ich an dieser Stelle hinzufügen, daß auch weiterhin das Schwergewicht unserer Bemühungen darauf gerichtet ist, die Arbeitsmöglichkeiten im Sozialbereich voll auszuschöpfen. Das neue Gesetz über den Zivildienst erleichtert die Anerkennung von Einrichtungen im sozialen Bereich. So kann unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft auf den Kostenbeitrag verzichtet werden, der an sich für die Beschäftigung von Dienstleistenden an den Bund zu entrichten ist. Dadurch wird für wirtschaftlich schwache Beschäftigungsstellen ein Anreiz zur Beschäftigung von Zivildienstleistenden geschaffen. Wenn die neuen Vorschriften zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in Kraft getreten sind, bestehen bessere Voraussetzungen, in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege die Zahl der Arbeitsplätze im Sozialbereich zu erhöhen. Über die voraussichtliche Zahl der auf diese Weise entstehenden Plätze liegen zur Zeit allerdings nur unverbindliche Schätzungen vor. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, daß zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen, bevor genaue Zahlen genannt werden können. Eine Ausweitung wird sich u. a. auch dadurch ergeben, daß in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als ein neuer Tätigkeitsbereich die offene Sozialarbeit an Alten und Behinderten in Großstädten und Ballungszentren für den Zivildienst erschlossen werden soll. Hinzu kommt, daß der Unfallrettungs- und Krankentransportdienst im gesamten Bundesgebiet ungefähr 3000 zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Auch in diesem Bereich können Zivildienstleistende tätig werden. In Hessen führt der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes in Zusammenarbeit mit dem hessischen Sozialminister bereits mit Erfolg einen entsprechenden Versuch durch. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen für alle Bundesländer genutzt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 7/808. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Meine Damen und Herren, der Antrag ist abgelehnt.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 05. Wer dem Einzelplan 05 in der vorgelegten Fassung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich rufe auf: Einzelplan 06
    Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern
    — Drucksache 7/726 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl

    (München)

    Abgeordneter Möller (Lübeck)

    Abgeordneter Haehser
    Ich erteile zunächst dem Herrn Abgeordneten Dr. Riedl als einem der Herren Berichterstatter das Wort.


Rede von Dr. Erich Riedl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter für den Einzelplan 06 möchte ich hier folgendes vortragen.
Der Einzelplan 06 schließt nach den Beratungen im Haushaltsausschuß mit 1,786 Milliarden DM ab. Unter Berücksichtigung der Umsetzungen auf Grund der Neuorganisation der Bundesregierung und der Aufstockung des Plafonds der zivilen Verteidigung ergibt sich nach den Beratungen im Haushaltsausschuß eine Nettoverkürzung von 1,3 Millionen DM gegenüber dem ursprünglichen Regierungsansatz. Die Steigerungsrate des Einzelplanes gegenüber dem Vorjahr beträgt 16,8 % und liegt damit erheblich über der allgemeinen Steigerungsrate des Gesamthaushaltes. Diese höhere Steigerungsquote gegenüber 1972 ist insbesondere durch das Schwerpunktpogramm Innere Sicherheit und als Folge der Neuorganisation der Bundesregierung verursacht. So hat der Haushaltsausschuß den in der Regierungsvorlage vorgesehenen 872 neuen Stellen für den Bereich Innere Sicherheit zugestimmt, wobei allein 502 Stellen auf den Bundesgrenzschutz und 186 Stellen auf das Bundeskriminalamt entfallen. Des weiteren hat der Haushaltsausschuß 155 neue Stellen für das Umweltbundesamt bewilligt, von denen 15 Stellen gesperrt sind.
Bevor ich zu einigen wenigen Schwerpunkten dieses Einzelplans Anmerkungen mache, gestatten Sie mir bitte den Hinweis, daß offensichtlich zum erstenmal seit 1949 der Innenausschuß des Deutschen
Bundestages keine Gelegenheit genommen hat, den Ressorthaushalt zu beraten.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ich stelle dies mit großem Bedauern fest, weil dadurch ein ganz wesentliches Kontrollrecht dieses Hohen Hauses gegenüber der Regierung nicht wahrgenommen wurde.
Nun einige Anmerkungen zunächst zum Bereich des Sports. Der Haushaltsausschuß unterstreicht mit der Zustimmung zu den Sportausgaben im Einzelplan 06 in Höhe von 110,4 Millionen DM seine Bemühungen um eine Fortsetzung der bisherigen Sportförderung des Bundes. Die Aufwendungen für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports bei Tit. 684 61, dem eigentlichen Arbeitstitel der Sportförderung, belaufen sich auf 23,8 Millionen DM. Nominal beträgt die Steigerung gegenüber 1972 zwar nur 271 0000 DM, tatsächlich jedoch beträgt die Steigerung 2,297 Millionen DM, weil die im Vorjahr enthaltenen Entsendungkosten für die Olympiamannschaften nach Sapporo und München diesmal entfallen. Dieser an sich zufriedenstellenden Steigerungsrate stehen allerdings im Vergleich der Sportförderungsmittel des Bundes aller Ressorts in den Haushaltsjahren 1972 und 1973 nur ganz geringfügige Steigerungen gegenüber, was bei den allgemein bekannten Kostensteigerungen zu einer tatsächlichen Einschränkung der Leistungen des Bundes für den Sport führen muß. Hier wiederum ist weitgehend der Breitensport betroffen.
Schmerzlich für uns alle hier in diesem Hause ist die Tatsache, daß die Bundesförderung des Sportstättenbaus nach dem Goldenen Plan auf Grund der verfassungsrechtlichen Neuordnung der Finanzierungskompetenzen zwischen Bund und Ländern vom Jahre 1969 im Auslaufen begriffen ist. Immerhin — ich möchte damit einmal die Bedeutung dieses Goldenen Plans anskizzieren — konnten bisher mit Hilfe des Bundes über diesen Plan rund 6000 Sportstätten errichtet und finanziert werden. Der Bund wird nach 1973 mit 3,5 Millionen DM die letzte Rate aus dem Goldenen Plan nur noch im Jahre 1974 leisten können; vom Jahre 1975 an gibt es keine Finanzierung aus dem Goldenen Plan mehr.
Im Ergebnis darf der Sportstättenbau in unserem Lande auch in Zukunft keine Not leiden. Die Länder sind durch die Finanzierungskompetenz aufgerufen, in die sich auftuende Finanzierungslücke voll einzuspringen. Daß sie dazu aber nur zum Teil in der Lage sind, beweisen endlose Wartelisten und Antragssperren, die von den zuständigen Länderministerien aufgestellt bzw. verhängt werden mußten. Nicht unsere großen Bundesleistungszentren, auch nicht die Landesleistungszentren oder die Großvereine sind vom Auslaufen des Goldenen Planes benachteiligt, sondern die unzähligen kleinen Vereine und hier wiederum insbesondere die kleineren Vereine in den Großstädten und Ballungsgebieten, die heute vielfach noch in miserablen Sportstättenverhältnissen leben müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Diese Erfahrungen dürfen wir nicht hinnehmen, sondern wir müssen — dazu ist der Sportausschuß die-



Dr. Riedl (München)

ses Hauses aufgerufen — möglichst bald nach vernünftigen Ersatzlösungen für den Goldenen Plan suchen.
Dazu müssen auch die Überlegungen gehören, die Glücksspirale des Fernsehens zu einer Dauereinrichlung zur Förderung des Sports zu machen.
Demgegenüber wird der Bund weiterhin seine Verpflichtungen zum Sportstättenbau im Zonenrandgebiet nach dem Zonenrandförderungsgesetz erfüllen. 1973 werden hier 16 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden können.
Unverändert wird sich der Bund weiter um den Ausbau der Bundesleistungszentren und der Landesleistungszentren mit Bundesbenutzung bemühen. Dennoch ist mit großer Aufmerksamkeit festzustellen, daß in manchen Sportarten die Spitzenleistungen nachgelassen haben, obwohl der Bund mit optimalen Leistungszentren ideale Trainingsverhältnisse geschaffen hat. Der Bau von Leistungszentren und der Leistungsgrad unserer Spitzensportler stehen offensichtlich nicht immer in gleich aufsteigendem Verhältnis, was aber im einzelnen, insbesondere auch durch unseren Sportausschuß und durch die zuständigen Verbände, noch gründlich untersucht werden muß.
Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft konnten nach längerer Durststrecke 1973 erstmals sechs neue Stellen bewilligt werden, die schwerpunktmäßig im wissenschaftlichen Bereich eingesetzt werden sollen. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird damit aus einer schwierigen Phase des Aufbaus herauskommen. Mit dieser Hilfe des Haushaltsausschusses, aber auch sicher mit der Hilfe dieses Parlaments, wird eine Verbesserung der wissenschaftlichen Koordinierungsfunktion auf dem Gebiet der Sportwissenschaft erfolgen können. Wir hoffen nur, daß der Sport davon auch unverzüglich Gebrauch macht und daß nicht — ähnlich wie bei der sportmedizinischen Betreuung — von mangelndem Interesse an den angebotenen Möglichkeiten die Rede sein wird. Trotz dieser gezielten Verbesserungen im Personalbereich wird das Bundesinstitut erst bei entsprechender materieller Ausstattung in der Lage sein können, seinem Auftrag voll gerecht zu werden.
Ein Wort zur Abwicklung der Kosten der Olympiade 1973 in München. Die Abwicklungsarbeiten dazu sind in vollem Gange. Es ist zur Zeit — ich betone: zur Zeit — festzustellen, daß die dem Parlament genannte Abschlußzahl von 1,972 Milliarden DM nicht überschritten werden wird. Entsprechende und wiederholt abgegebene Erklärungen der Verantwortlichen des Organisationskomitees gegenüber dem Haushaltsausschuß liegen vor. Wir hören aber, daß beispielsweise ein mangelhafter Korrosionsschutz an den Außenanlagen des Zeltdaches sowie Verfärbungen im Zeltdach in der Schwimm- und Sporthalle sowie die ungeklärte Architektenvertragssituation hier noch Änderungen herbeiführen können. Ich bin aber sicher, daß dieses Hohe Haus auch heute mit aller Entschiedenheit feststellt, daß es kein Verständnis aufbringen wird, wenn die endgültig genannte Kostensumme von 1,972 Milliarden DM wider Erwarten überschritten werden sollte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Bundesregierung möge deshalb alles unternehmen, die Abschlußarbeiten in München zügig zu Ende zu führen, um dann den angekündigten Abschlußbericht dem Parlament zuleiten zu können. Zu einem allerdings scheint berechtigte Hoffnung schon heute zu bestehen: daß ein derartig langer Abwicklungszeitraum, wie er bei den Olympischen Spielen 1936 in Berlin gedauert hat — es waren nahezu 20 Jahre —, diesmal nicht entstehen wird.
Nun ein kurzes Wort zu einem sehr heiklen Thema, nämlich der Bundesfinanzierung anläßlich der Fußballweltmeisterschaft 1974. Im Bundeshaushalt sind zur Finanzierung der Stadionbauten aus Anlaß dieser Fußballweltmeisterschaft als Finanzierungshilfe 50 Millionen DM, verteilt über mehrere Jahre, eingesetzt, die auf die sieben Austragungsstädte Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Hannover und Stuttgart nach Absprache im Sportausschuß des Deutschen Bundestages verteilt werden. Die beiden weiteren Austragungsstädte München und Berlin werden an diesen 50 Millionen DM nicht beteiligt. Da offensichtlich bei einigen Städten noch erhebliche Fehlbeträge bestehen bzw., genauer gesagt, die Endbelastung relativ hoch liegt — es sind Gelsenkirchen, Dortmund und Düsseldorf —, haben sich die Berichterstatter, mein Kollege Walther und ich, dahin verständigt, daß der Gesamtanteil des Bundes an dieser Finanzierung vom Haushaltsausschuß erst dann endgültig festgelegt werden wird, wenn das Einspielergebnis der Glücksspirale 1974 vorliegt.
Angesichts der draußen leider Gottes immer wieder vorherrschenden falschen Meinung über die Verwendung dieser Gelder möchte ich hier eines sagen. Diese 50 Millionen DM, meine Damen und Herren, fließen nicht in die Taschen der ohnehin hoch bezahlten Fußball-Profis, sondern dienen allein der Bezuschussung des Ausbaus bzw. der Erneuerung der Fußballstadien. Das muß gerade im Zusammenhang mit der an diesem Wochenende geäußerten Kritik in der Öffentlichkeit einmal gesagt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Denn Bundesregierung und Bundestag haben diesen Bundeszuschuß stets als eine notwendige Maßnahme zur Verbesserung der Struktur der Großstadien in unserem Land angesehen, die entweder sehr veraltet waren oder sich in einem nicht mehr ausreichenden Sicherheitszustand befanden. Meine Damen und Herren, ich möchte die öffentliche Meinung hören, wenn bei uns einmal ein Unglück passiert, wie es vor einigen Jahren in Glasgow auf Grund völlig unzureichender Stadionverhältnisse passiert ist. Ich möchte hören, was dann für ein Gezeter und Geschrei losgehen würde, insbesondere auch über die Verantwortlichen im Bundestag und in der Bundesregierung.
Außerdem muß man wissen, daß es in bestimmten
Ballungsräumen — hier denke ich insbesondere an
das Ruhrgebiet — überhaupt kein entsprechendes
Großstadion gab.



Dr. Riedl (München)

Die Fußballweltmeisterschaft bot deshalb zu all diesen Maßnahmen den gegebenen Anlaß. Der Nutzen aus diesen Investitionen wird über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren von Aktiven und Zuschauern im breitesten Maße gezogen werden können. Es muß daher — ich komme nochmals auf diese Kritiken zurück — sehr verwundern, daß ausgerechnet auf dem Deutschen Turnfest in Stuttgart Kritik geübt wurde, obwohl dieses Turnfest ohne die Renovierung des Neckarstadions in Stuttgart eben aus diesen Mitteln überhaupt nicht hätte abgehalten werden können.
Sorgen -- damit komme ich zum Schluß meiner kurzen Bemerkungen über den Sport bereiten verschiedentliche Beanstandungen des Bundesrechnungshofs zur Verwendung der Bundesmittel für den Sport. Diese Beanstandungen sind in der Tat sehr ernst zu nehmen. Es muß alles versucht werden, Anlässe hierzu für die Zukunft auszuräumen. Hier ergeht ein deutlicher Ruf an die Vertreter des Sports, sich noch mehr als bisher mit dem Staat um einen reibungslosen Ablauf der gemeinsamen Förderungsmaßnahmen zu bemühen. Das Parlament muß verständigerweise auf der strikten Handhabung der alle bindenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen bestehen. Der Staat hilft hierbei, indem er bereits jetzt den Verbänden zur Verbesserung ihrer Verwaltungsstruktur hauptamtliche Verwaltungskräfte finanziert. Er wird diese Hilfen im Rahmen des Möglichen verstärken.
Nun, meine Damen und Herren, mache ich vom Sport einen kurzen, aber hoffentlich verständlichen Sprung in den Bereich von Kultur und Wissenschaft. Dafür betragen im Einzelplan 06 für 1973 die Gesamtausgaben 100,8 Millionen DM, wovon allein auf die Stiftung Preußischer Kulturbesitz 31,1 Millionen DM entfallen. Die Deutsche Bibliothek erhält 11,2 Millionen DM und der Arbeitskreis selbständiger kultureller Einrichtungen 2,154 Millionen DM. Diese Zahlen nenne ich nur als Vergleich.
Ein Bereich davon ist in besonderer Weise problematisch geworden, nämlich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Hierzu gestatten Sie einige Anmerkungen. Der Finanzbedarf dieser Stiftung wird nach dem Stiftungsgesetz zu 9/19 vom Bund und zu 10/19 von den beteiligten Ländern aufgebracht. Bisher haben sich nur das Land Berlin und das Land Nordrhein-Westfalen — und mit geringen Festbeträgen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg -- an der Finanzierung dieser Stiftung beteiligt. Der Länderanteil wurde bis auf den Festbetrag von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg -- je zur Hälfte von Berlin und Nordrhein-Westfalen getragen. Seit 1972 sieht sich Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf seine finanziellen Belastungen für landeseigene Kultureinrichtungen außerstande, zu den steigenden Personal- und Sachkosten der Stiftung mehr als einen Festbetrag in Höhe von 12,5 Millionen DM zu leisten. Allein durch die Minderleistung Nordrhein-Westfalens entsteht bei der Stiftung im Jahre 1973 eine Finanzierungslücke von 4,4 Millionen DM, die die Stiftung durch entsprechende Einschränkung ihrer Aktivitäten erwirtschaften muß.
Dieses Finanzierungslücke wird in den Folgejahren zwangsläufig weiter wachsen und die Arbeit der Stiftung ernsthaft gefährden, wenn es nicht gelingt, die Finanzierung der Stiftung für die Zukunft auf eine neue, breite Basis zu stellen. Die Bundesregierung ist deshalb bestrebt — so hat sie uns in den Haushaltsberatungen versichert —, eine Beteiligung aller Länder an der Aufbringung des auf die Länder entfallenden Finanzierungsanteils zu erreichen. Diese auch den Intentionen des Stiftungsgesetzes besser gerecht werdende Lösung würde zugleich auch die finanzielle Belastung jedes einzelnen Landes in vertretbaren Grenzen halten.
Der Haushaltsausschuß hat dieser Problematik seine Aufmerksamkeit gewidmet und die Bundesregierung aufgefordert, ihm bis zum 1. Oktober 1973 über den Erfolg ihrer Bemühungen zur Lösung des Finanzierungsproblems der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zu berichten.
Meine Damen und Herren, zum Schluß dieses kurzen, stichwortartigen Berichtes will ich noch etwas über eine demnächst auf uns zukommende Aufgabe sagen. Kunst- und Kulturpflege haben bisher an der Dynamik staatlicher Förderung nicht teilgenommen. Sie sind vielmehr in ihrer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung eindeutig unterbewertet worden. Es ist deshalb unerläßlich, die Wahrnehmung der gesamtstaatlichen Verantwortung zur Wahrung und Förderung deutscher Kultur in geeigneter Weise zu verstärken.
Die Gesamtausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden für Kunst- und Kulturpflege betrugen — leider kann ich Ihnen keine neueren Zahlen
liefern im Jahre 1970 2,1 Milliarden DM. Dies war nicht mehr als 0,3 % des Bruttosozialprodukts. Demgegenüber beträgt der Anteil der Ausgaben für Bildung und Wissenschaft zur Zeit 4,5 % des Bruttosozialprodukts. Nach den Vorstellungen der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung soll er bis 1985 auf etwa 8 % gesteigert werden. Selbst wenn man davon ausgeht, daß die Ausgaben im Bereich Bildung und Wissenschaft in besonderem Maße steigen müssen und werden, kann die Kulturpflege nicht der Stagnation ausgeliefert werden. Dies ist um so weniger denkbar, als hier schon mit verhältnismäßig geringeren Aufwendungen sehr viel erreicht werden könnte.
Im Gegensatz zur Bundesrepublik verfügen andere Länder je nach ihrer staatlichen Eigenart über Stiftungen oder ähnliche Einrichtungen, die sich der Kulturpflege widmen, so z. B. die Schweiz über die Stiftung „Pro Helvetia'', die USA über die „National Foundation on the Arts and the Hummanities" und Großbritannien über die Stiftung „Arts Council of Great Britain".
Stiftungen wie etwa die Volkswagenstiftung oder Einrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft widmen sich nahezu ausschließlich der Förderung der Wissenschaft. Auch hier hat die Frage eines Beitrages zur Kulturförderung bisher allzusehr im Hintergrund gestanden. Der Bund, insbesondere das Bundesinnenministerium, finanziert seit Jahren wertvolle Einrichtungen, ohne daß bisher



Dr. Riedl (München)

eine ihrer Bedeutung angemessene Förderung möglich war. Diese Einzelförderung war trotz der anerkennenswerten Aufbauleistung unzulänglich, weil ein übergeordneter Zusammenhang und eine entsprechende Zusammenfassung dem Bundesfinanzminister und dem Haushaltsausschuß nicht deutlich gemacht werden konnten.
Ein Gegenbeispiel dafür ist lediglich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Hier ist durch die Zusammenfassung der noch vorhandenen Einrichtungen eine beachtenswerte Aufbauleistung gelungen.
Mit der in der Regierungserklärung angekündigten und von allen drei Fraktionen dieses Hauses erwünschten Deutschen Nationalstiftung soll in unserem Staat dem Bereich der Kultur und Kulturpflege endlich der Rang eingeräumt werden, der in der bisherigen Entwicklung nicht richtig gesehen und akzentuiert war. Der Bund muß das Seine im Rahmen seiner Zuständigkeit beitragen, die Länder das Ihre im Rahmen der ihnen vom Grundgesetz eingeräumten Kompetenzen. Die Nationalstiftung darf nun aber keineswegs als Instrument zur Finanzierungsverlagerung — etwa auf den Bund — gesehen werden. Sie muß vielmehr den Impuls geben, daß beide Träger der Staatsaufgaben ihre Zuständigkeit weiter aktivieren. Der Nationalstiftung muß in diesem gemeinsamen Bemühen integrierende Bedeutung zukommen. In überregionalen Bereichen der Kultur und solchen, die das Staatsganze repräsentieren, müssen von ihr neue Impulse ausgehen, die von allen Trägern des staatlichen und nichtstaatlichen Bereiches getragen werden, denen Verantwortung im Kulturbereich nach unserer gesellschaftlichen Ordnung zukommt. Vermehrten Anstrengungen des Staates müssen solche des privaten Mäzenatentums folgen. Unser Kulturleben setzt große Erwartungen in diese Einrichtung. Das Parlament wird gewiß die Bundesregierung unterstützen, diese Erwartungen im Rahmen des Möglichen zu erfüllen. Das Parlament erwartet seinerseits von der Bundesregierung aber endlich Vorschläge, wenn sie ihre zur Zeit laufenden Überlegungen zur Nationalstiftung abgeschlossen hat. Leider hat die Bundesregierung die Chance nicht wahrgenommen, durch einen ersten Haushaltsansatz — und sei es nur ein Leertitel — sowie eine Ergänzung der mittelfristigen Finanzplanung die Diskussion darüber im Haushaltsausschuß in Gang zu setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wäre in wenigen Worten zum ersten Teil der Berichterstattung über den Einzelplan 06 Auskunft gegeben. Über den anderen Teil „Innere Sicherheit" wird mein Kollege Möller noch berichten. Ich darf mich bei dieser Gelegenheit — das ist mehr als eine Routineübung — bei den Spitzen des Hauses, vor allen Dingen aber auch bei den Mitarbeitern von Herrn Minister Genscher sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Die Bereitschaft, den Haushaltsberichterstattern auch etwas delikate Dinge sofort zur Verfügung zu stellen, war eine der erfreulichsten Tatsachen dieser
Zusammenarbeit. Ich hoffe, daß dies in Zukunft so bleiben wird.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, ich danke dem Berichterstatter.
    Bevor ich dem zweiten Berichterstatter das Wort gebe, muß ich auf einen Zwischenfall von heute nachmittag zurückkommen. Während der Rede des Bundeskanzlers sind eine Reihe von Zwischenrufen gefallen. Dabei hat der Kollege Seiters dem Bundeskanzler zugerufen: „Sie sind ein Verleumder!"

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Eine ähnliche sinngemäße Äußerung hat er an zweiter Stelle wiederholt.
    Meine Herren und Damen, das Präsidium hat in der allgemeinen Unruhe diesen Zwischenruf nicht hören können. Aber nachdem das Protokoll diese Formulierung eindeutig ausweist, erteile ich dem Kollegen Seiters einen Ordnungsruf.
    Nunmehr erteile ich dem Herrn Abgeordneten Möller (Lübeck) zur Berichterstattung das Wort.