Rede:
ID0704409200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7044

  • date_rangeDatum: 18. Juni 1973

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2453 A Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 2453 B Wahl des Abg. Dr. Barzel als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates . . . . . . . . 2453 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2453 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksachen 7/250, 7/599); Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . . . . . . 2453 D Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 7/721) . . . . 2454 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache 7/723) 2454 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 7/724) Esters (SPD) . . . . . 2454 B, 2507 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2456 C Wehner (SPD) 2463 A Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 2470 B Kirst (FDP) 2484 B Brandt, Bundeskanzler 2489 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 2497 B Flach (FDP) 2501 D Baier (CDU/CSU) 2504 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2506 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 2508 C Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2508 D Namentliche Abstimmung . . . 2509 B, 2513 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache 7/722) Wohlrabe (CDU/CSU) 2509 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 2514 C Collet (SPD) 2516 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache 7/725) Picard (CDU/CSU) . . . 2517 C, 2526 D Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . . 2519 C Dr. Bangemann (FDP) 2520 D Scheel, Bundesminister (AA) . . 2525 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 7/726) Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 2527 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2530 C Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . 2530 C Seiters (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2533 C Walther (SPD) . . . . . . . 2533 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 7/727) 2535 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/731) Krampe (CDU/CSU) 2536 A Grobecker (SPD) 2538 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . 2539 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 2542 D Arendt, Bundesminister (BMA) . 2543 B Maucher (CDU/CSU) 2544 C Glombig (SPD) 2545 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 7/733) 2546 D Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen 7/734, 7/792) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 2547 A Dr. Wörner (CDU/CSU) ... 2549 B Dr. Bußmann (SPD)... 2551 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2553 C Namentliche Abstimmung . . . 2554 D, 2556 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/736) 2555 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 7/737) 2555 A Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/740) 2555 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache 7/744) 2555 B Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 7/745) . . 2555 C Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache 7/746) 2555 C Ravens (SPD) (Erklärungen nach § 36 GO) 2555 D, 2557 D Reddemann (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2557 C Immer (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 2557 C Fragestunde (Drucksachen 7/769, 7/800) Frage 1 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Deckung des Kreditbedarfs für die Erntefinanzierung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 2471 B, C Frage 2 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung weiterer Wettbewerbsbenachteiligungen der Landwirtschaft durch erhöhte Erntefinanzierungskosten Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 C, D, 2472 A, B, C, 2473 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 2471 D, 2472 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 2473 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 2473 B Frage A 14 — Drucksache 7/769 — des Abg. Peiter (SPD) : Zahl der einem Garantieverband nicht angeschlossenen Bankinstitute Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2473 C Frage A 16 — Drucksache 7/769 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen nach § 7 b EStG für Fertighäuser Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2474 A,C Milz (CDU/CSU) . . . . . . . . 2474 C Frage A 18 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) — (CDU/CSU) : Vergrößerung des Abstandes zwischen den wirtschaftsschwachen und den wirtschaftsstarken Räumen durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Konjunkturdämpfung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2474 D, 2475 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 A Milz (CDU/CSU) 2475 B Frage A 19 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Aktionsprogramm ,,Nordeifel-Grenzraum Aachen" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2475 C, D, 2476 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 D Milz (CDU/CSU) 2476 A Immer (SPD) 2476 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 III Frage A 21 — Drucksache 7/769 — des Abg. Geldner (FDP) : Pressemeldungen über die Erlöse der Molkereien aus der Trinkmilch und anderen Milchprodukten Ertl, Bundesminister (BML) 2476 C, 2477 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 2477 A Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/769 — des Abg. Immer (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Zunahme der Brachflächen und der einseitigen Aufforstung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2477 B, 2478 A, B Immer (SPD) . . . . . . . . 2478 A, B Frage A 25 — Drucksache 7/769 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Gutachten der Dornier-System-GmbH betr. die Schädigung der Umwelt durch die Landwirtschaft Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2478 C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . . 2478 D Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/769 -- des Abg. Hölscher (FDP) : Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2479 A, B, C, D, 2480 A, B Hölscher (FDP) . . . . . . . 2479 C, D Engholm (SPD) 2480 A Damm (CDU/CSU) 2480 A Frage A 30 — Drucksache 7/769 — des Abg. Schreiber (SPD) : Einhaltung der Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2480 C Frage A 31 — Drucksache 7/769 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Zurückstellung von Betriebsjugendvertretern und jugendlichen Betriebsräten vom Wehrdienst Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2480 D Fragen A 32, 34 und 35 — Drucksache 7/769 — der Abg. Dr. Marx, Damm und Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Aufklärung der DDR-Soldaten über die Bundeswehr, Erziehung der NVA zum Haß gegenüber der Bundeswehr und Erklärung des „Feindbildes" für die DDR- Streitkräfte Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2481 A, D, 2482 B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2481 D, 2482 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . 2482 B, C Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Feststellung empfängnisverhütender Hormone im Trinkwasser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 B, C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 2483 C Frage A 38 — Drucksache 7/769 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Dynamisierung der Renten aus der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 D, 2484 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 2484 A Nächste Sitzung 2557 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2559* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/769 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Anhebung des Höchstbetrages im Abschnitt über die Aushilfskräfte der Lohnsteuer-Richtlinien . . . . . . . 2559` C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/769 — des Abg. Höcherl (CDU/ CDU) betr. umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern . . . . . . 2559* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/769 — des Abg. von Schoeler (FDP) betr. Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich 2560* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 2453 44. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 11.00 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 6. Dr. Ahrens *** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Amrehn *** 23. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Barzel 22. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Dr. Burgbacher 18. 6. Coppik 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. Dr. Dregger *** 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Freiwald 18. 6. Dr. Gel3ner *** 23. 6. Dr. Glotz 18. 6. Dr. Gölter *** 23. 6. Dr. Holtz *** 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kahn-Ackermann *** 23. 6. Dr. Kempfler *** 23. 6. Kiechle 18. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Dr. Kliesing *** 23. 6. Koblitz 20. 6. Krall * 18. 6. Lagershausen ** 18. 6. Leicht 20. 6. Lemmrich *** 23. 6. Lenzer *** 23. 6. Liedtke 20. 6. Dr. Lohmar 18. 6. Marquardt *** 23. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel ' 22. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Dr. Müller (München) *** 23. 6. Opitz 20. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Pawelczyk *** 23. 6. Richter *** 23. 6. Schmidt (München) * 18. 6. Dr. Schöfberger 20. 6. Dr. Schwencke *** 23. 6. Seefeld * 18. 6. Sieglerschmidt *** 23. 6. Dr. Frhr. v. Spies 20. 6. Springorum * 18. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 20. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 20. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Walkhoff * 20. 6. Frau Dr. Walz * 19. 6. Dr. von Weizsäcker 18. 6. Wende 20. 6. Wiefel 20. 6. Frau Dr. Wolf *** 23. 6. Würtz 20. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/769 Frage A 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Höchstbetrag gemäß Lohnsteuer-Richtlinien Abschnitt Aushilfskräfte anzuheben, um die Teilzeitbeschäftigung zu fördern? Vorschläge, die auf eine Erhöhung dieser für die Lohnsteuer-Pauschalierung maßgebenden Arbeitslohngrenzen abzielen, sind wiederholt an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen und auch mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Bei diesen Erörterungen bestand aber stets Einvernehmen darüber, daß für die Höhe der maßgeblichen Arbeitslohngrenzen allgemeine wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Überlegungen nicht ausschlaggebend sein können. Die Pauschalierungsregelung ist vom Gesetzgeber nämlich nur als Vereinfachungsmaßnahme, keinesfalls aber als Steuervergünstigung gedacht. Die Begrenzung auf einen durchschnittlichen Tagesverdienst von 28 DM bzw. auf einen wöchentlichen Arbeitsverdienst von 80 DM sowie die generelle Begrenzung auf einen Stundenlohn von 8 DM muß vielmehr im Zusammenhang mit dem geltenden Lohnsteuertarif gesehen werden. Bei Anhebung einer oder mehrerer dieser Höchstbeträge würde eine Pauschalierung auch in Einkommensgruppen zulässig sein, in denen der Pauschsatz von 10 vom Hundert zu niedrig ist. In diesen Fällen ergeben sich nicht vertretbare Steuervergünstigungen. Die Bundesregierung kann daher im Augenblick eine Anhebung nicht in Aussicht stellen. Sie ist aber bereit, diese Frage im Zuge der nächsten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien nochmals zu prüfen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage A 15) : 2560* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Werden Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern, nach § 2 Abs. 1 UStG oder gemäß § 24 UStG behandelt? In dem vorgetragenen Fall richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Verpächters danach, wie er die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke nach einkommensteuerlichen Grundsätzen handhabt. Verpachtet er die Grundstücke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes, so kann er für die Veräußerung der als Pachtentgelt vereinnahmten Naturalien die Durchschnittsbesteuerung des § 24 des Umsatzsteuergesetzes anwenden. Das gleiche gilt falls es sich um eine Verpachtung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes handeln sollte und der Verpächter gewillt ist, das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortzuführen. Hat der Verpächter dagegen dem Finanzamt erklärt, daß er die Verpachtung als Betriebsaufgabe behandeln will, ist die Veräußerung der Naturalien nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vorn 18. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/769 Fragen A 28 und 29) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß, solange die Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich nicht voll ausgeschöpft sind, die Erschließung weiterer Tätigkeitsfelder nicht notwendig ist? Wieviel zivildienstplätze im sozialen Bereich werden nach Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes zur Verfügung gestellt werden können? Der Deutsche Bundestag hat im Mai 1973 einstimmig eine Entschließung angenommen, über den sozialen Bereich hinaus in erforderlichem Umfang weitere Tätigkeitsfelder für den Zivildienst mit dem Ziel zu erschließen, jeden Wehrdienstverweigerer im Interesse der Dienstgerechtigkeit zum Zivildienst heranzuziehen. Diese Entschließung wird die Bundesregierung berücksichtigen. Allerdings will ich an dieser Stelle hinzufügen, daß auch weiterhin das Schwergewicht unserer Bemühungen darauf gerichtet ist, die Arbeitsmöglichkeiten im Sozialbereich voll auszuschöpfen. Das neue Gesetz über den Zivildienst erleichtert die Anerkennung von Einrichtungen im sozialen Bereich. So kann unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft auf den Kostenbeitrag verzichtet werden, der an sich für die Beschäftigung von Dienstleistenden an den Bund zu entrichten ist. Dadurch wird für wirtschaftlich schwache Beschäftigungsstellen ein Anreiz zur Beschäftigung von Zivildienstleistenden geschaffen. Wenn die neuen Vorschriften zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in Kraft getreten sind, bestehen bessere Voraussetzungen, in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege die Zahl der Arbeitsplätze im Sozialbereich zu erhöhen. Über die voraussichtliche Zahl der auf diese Weise entstehenden Plätze liegen zur Zeit allerdings nur unverbindliche Schätzungen vor. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, daß zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen, bevor genaue Zahlen genannt werden können. Eine Ausweitung wird sich u. a. auch dadurch ergeben, daß in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als ein neuer Tätigkeitsbereich die offene Sozialarbeit an Alten und Behinderten in Großstädten und Ballungszentren für den Zivildienst erschlossen werden soll. Hinzu kommt, daß der Unfallrettungs- und Krankentransportdienst im gesamten Bundesgebiet ungefähr 3000 zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Auch in diesem Bereich können Zivildienstleistende tätig werden. In Hessen führt der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes in Zusammenarbeit mit dem hessischen Sozialminister bereits mit Erfolg einen entsprechenden Versuch durch. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen für alle Bundesländer genutzt werden.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Liselotte Funcke


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Keine Zusatzfrage.
      Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) auf:

      (C Stellung, das Aktionsprogramm ,,Nordeifel-Grenzraum Aachen" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" habe bisher nicht zu einer nachhaltigen Stärkung und Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in diesem Aktionsraum geführt Der von Ihnen zitierte zweite Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum von 1973 bis 1976 begründet, warum im regionalen Aktionsprogramm Nordeifel-Grenzraum Aachen auch weiterhin regionale Wirtschaftsförderung notwendig ist, und sieht entsprechende Förderungsmaßnahmen zur Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze vor. Darüber hinaus werden Infrastrukturmaßnahmen durch Landesmittel gefördert. So sollen im Zeitraum von 1973 bis 1976 rund 10 000 Dauerarbeitsplätze entstehen und weitere 6 200 vorhandene Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe gesichert werden. Bis zum 31. Dezember 1972 konnten 3 384 Arbeitsplätze gefördert werden, wobei weitere nicht geförderte Arbeitsplätze hinzukommen. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege. Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Chance bzw. für wann sehen Sie eine Chance, daß die in der Gemeinschaftsaufgabe zu fördernden Investitionen in den Punkten Industrielanderschließung und Ausbau der kommunalen Infrastruktur ergänzt werden, Punkten, die in dem jetzt vorgelegten Programm mit dem Ansatz 0,0 DM stehen? Herr Kollege, ich kann keine zeitlichen Voraussagen machen, aber die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß sie gerade den Infrastrukturmaßnahmen eine besondere Bedeutung zumißt und daß die vergebenen Forschungsgutachten auch gewisse Aufschlüsse für eine zweckmäßigere und ständig den neuen Erfordernissen angepaßte Aufteilung der regionalen Förderungsmittel geben werden. Auch hier kommt es natürlich darauf an, daß die Förderungsmaßnahmen im Sinne dieser Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam mit den Landesregierungen beschlossen und in die Tat umgesetzt werden. Weitere Zusatzfrage. Sieht die Bundesregierung eine Chance, den Mangel zu beheben, den beispielsweise die Industrieund Handelskammer Aachen noch unlängst festgestellt hat, daß der genannte Raum zwar mit Mittelund Kleinbetrieben bestückt ist, daß aber eine UnterbesetDr. Klein zung im Bereich der Großbetriebe und größeren Mittelbetriebe der Fall ist? Sehen Sie die Möglichkeit, in den nächsten Jahren zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in einem solchen Raum wie dem Aachener Raum ebenfalls die Ansiedlung von größeren Betrieben und Mittelbetrieben zu fördern? Herr Kollege, die Mittel des Bundes im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung werden entsprechend den einzelnen Länderquoten den Ländern global zugewiesen. Das jeweilige Land bestimmt die Aufteilung dieser Mittel auf die entsprechenden Programme und Maßnahmen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Milz. Herr Staatssekretär, entscheidend für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist ohne Zweifel die Förderungspräferenz. Ich darf Sie deshalb fragen: Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß im Aktionsprogramm Nordeifel—Grenzraum Aachen nicht nur die Stadt Alsdorf mit 20 % Förderungspräferenz versehen wird, sondern auch in dem echt schwächer strukturierten Gebiet der Eifel als Zentralisierungs-, als Kristallisierungspunkt ein Ort oder ein Gebiet mit 20 % Förderungspräferenz ausgestattet wird? Herr Kollege, ich kann Ihnen eine solche Zusage nicht machen und betone noch einmal, daß es sich hier um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt. Sie werden verstehen., daß bei der Beurteilung solcher Fragen das Gewicht des Landes von besonders großer Bedeutung ist. Eine Frage des Herrn Abgeordneten Immer. Herr Staatssekretär, werden die Ergebnisse, die sich im Eifel-Hunsrück-Programm zum Teil ergeben haben und negative Auswirkungen auf die Wanderungsbilanz zeigen, bei den zukünftigen Maßnahmen der Förderung in der Überprüfung und weiteren Planung Berücksichtigung finden? Es ist ganz selbstverständlich, Herr Kollege, daß eine ständige Überprüfung der Auswirkungen dieser Förderungsprogramme das Ziel unserer Zusammenarbeit mit den Ländern ist. Es werden daraus auch entsprechende Schlußfolgerungen gezogen werden. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Höcherl auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner. Ich rufe nun die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf, zunächst die Frage 21 des Abgeordneten Geldner: Wie beurteilt die Bundesregierung die Meldung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 26. Mai 1973, wonach die deutschen Molkereien an der Trinkmilch mehr verdienen als an anderen Milchprodukten, und wie ist diese Tatsache im Zusammenhang mit der Preiserhöhung der letzten Tage zu werten? Herr Kollege Geldner, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten. Die in der Meldung der FAZ vom 26. Mai dieses Jahres enthaltenen Angaben über die Höhe und Entwicklung des Vorrats der Trinkmilch beruhen auf Berechnungen, die mir nicht vorliegen. Ich kann daher dazu keine Stellungnahme abgeben. Zu Ihrer Frage, Herr Kollege Geldner, möchte ich jedoch folgendes bemerken: Aus der Verwertung der Milch zu Trinkmilch, Milchfrischprodukten und Käse werden in der Regel höhere Milcherzeugererlöse erwirtschaftet als durch die Verwertung zu den Interventionsprodukten Butter und Magermilchpulver. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Verwertungsarten resultieren einerseits aus den Unterschieden in der Qualität und in den Preisen des Rohstoffes, der Kosten, der Marktrisiken und der Marktleistung, andererseits aus der Marktposition der einzelnen Produkte. Bei den meisten Milcherzeugern herrscht erheblicher Wettbewerb. Bei Trinkmilch ist durch die Eigenart des Produkts die Wettbewerbsmöglichkeit eingeschränkt. Hier spielt vor allem die leichte Verderblichkeit, die witterungsbedingt stark schwankende Nachfrage und die daraus resultierende Notwendigkeit der täglich eventuell mehrfachen Zustellung, die sich auch kostenmäßig bemerkbar macht, eine große Rolle. Die Wettbewerbssituation auf den Trinkmilchmärkten habe ich schon 1971 mit dem Bundesminister für Wirtschaft und den für die Wettbewerbsfragen zuständigen Kartellämtern geprüft. Die Kartellämter haben bisher eine mißbräuchliche Ausnutzung eventuell vorhandener Marktmacht nicht ahnden müssen. Von meinem Haus wird über eine Förderung der H-Milch und eine Verbesserung der Qualität der Trinkmilch versucht, den Wettbewerb auch bei diesen Produkten zu verstärken. Die derzeitigen Erhöhungen der Preise für Trinkmilch beruhen in einem Umfang von 1,8 Pfennig je Liter auf den Preisbeschlüssen von Luxemburg. Die Molkereiwirtschaft hat bei dieser Gelegenheit weitere Erhöhungen, die mit Kostensteigerungen begründet wurden, vorgenommen. Dabei hat sie insbesondere auf die Tarifsituation, auf neu abgeschlossene oder neu abzuschließende Tarifverträge hingewiesen, auf die gestiegenen Kosten — bei der Milch entstehen erhebliche Kosten für Verpackung —, und sie hat darauf hingewiesen, daß auch insbeBundesminister Ertl sondere die kommunalen Abgaben erheblich gestiegen sind. Ich habe insbesondere auch wegen der Wettbewerbssituation bei Trinkmilch über entsprechende Presseerklärungen und direkte Einflußnahme auf die Molkereiwirtschaft eingewirkt, bei der Preisgestaltung die übergeordneten Gesichtspunkte der Stabilitätspolitik zu berücksichtigen. Eine Zusatzfrage! Herr Minister, muß ich aus Ihrer Antwort schließen, daß beim Verkauf von Trinkmilch nicht eine überdurchschnittliche Gewinnmarge der Molkereien gegeben ist? Es ist sehr schwierig, hierauf eine präzise Antwort zu geben, weil es sich bei Milch um ein Produkt handelt, das in verschiedenartiger Form abgegeben wird. Die Frage ist, ob es dabei um Frischmilch, die unverpackt abgegeben wird — ihr Anteil geht permanent zurück —, um H-Milch oder um irgendein anderes Milchprodukt geht. Aber ich kann nur noch einmal feststellen: auch Prüfungen der Kartellämter haben ergeben, daß bis jetzt keine Verstöße vorliegen. Keine Zusatzfrage? Die Frage 22 des Abgeordneten Geldner ist zurückgezogen worden. Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Immer auf: Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit der bedrohlichen Zunahme an Brachflächen und einer einseitigen Aufforstung Frau Präsidentin, Herr Kollege, dürfte ich die beiden Fragen zusammen beantworten, weil sie in einem engen Zusammenhang stehen? Gut, dann rufe ich auch noch die Frage 24 auf: Welche strukturund wirtschaftspolitischen sowie bodenrechtlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Angriff nehmen, um din Offenhaltung der Kulturlandschaft zu gewährleisten? Herr Kollege, beide Fragen sind dem großen Problemkreis der Landschaftspflege zuzuordnen. Damit ist eindeutig die Kompetenz der Bundesländer angesprochen, denn der Bund hat bisher auf diesem Sektor nur die Rahmenkompetenz. Solange der Bundesregierung die angestrebte konkurrierende Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet Naturschutz und Landschaftspflege versagt bleibt, sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Bundesregierung aus diesem Tatbestand heraus begrenzt. Zu den in den Fragen angeschnittenen Teilproblemen ist folgendes zu sagen. Die Zunahme des Brachflächenanteils in der Vergangenheit kann insgesamt nicht als bedrohlich bezeichnet werden. Dabei ist nicht zu verkennen, daß regional differenziert, aber lokal begrenzt, der Umfang der Brachflächen Formen angenommen hat, die ein Gegensteuern auf regionaler Ebene in bestimmten Fallen erfordern. Ich darf in diesem Zusammenhang hinzufügen, daß sich dieses Problem insbesondere im Realteilungsgebiet stellt. Das ist eben eine Frage der Erbordnung, und es ist nur sehr schwer möglich, hier überhaupt eine Lösung zu finden. Dennoch müssen wir, glaube ich, gegensteuern, und wir sollten etwas unternehmen. Dies wird auch im Hinblick auf die sicherlich zu erwartende Ausweitung der Brachflächen notwendig sein. Davon muß man wohl ausgehen. Die Schätzungen hierüber gehen allerdings weit auseinander und können kaum als gesicherte Prognosen angesehen werden. In diesem Zusammenhang muß die beabsichtigte Richtlinie der Kommission über die Landwirtschaft in Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten gesehen werden. Im Rahmen dieser Richtlinie werden Bund und Länder Maßnahmen zum Gegensteuern ergreifen. Eine einseitige Aufforstung der Brachflächen ist nicht gegeben. Nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1973 bis 1976 kommt eine Aufforstung der Brachflächen nur in Betracht, wenn dies insbesondere aus agrarstrukturellen Gründen zweckmäßig sowie landeskulturell zumindest unbedenklich ist. Das müssen die zuständigen Behörden festlegen. Einer Verfichtung der Landschaft wird dadurch begegnet, daß nach dem oben genannten Rahmenplan bei der Aufforstung von Brachflächen Laubholzkulturen mehr als doppelt so hoch gefördert werden wie Fichten-Reinkulturen. Da ich zufällig in der letzten Woche an einer Tagung des Deutschen Forstwirtschaftsrates teilgenommen habe, ist mir noch in Erinnerung, daß der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, Herr Professor Mantel, festgestellt hat — ich kann es jetzt nicht exakt wiedergeben; aber es dürfte sich ungefähr um einen Zeitraum von 50 Jahren handeln —, daß der Laubholzanteil auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland vor 50 Jahren 30 % betragen hat; jetzt beträgt er 29 %. Ich glaube deshalb nicht, daß man der Forstwirtschaft generell den Vorwurf machen kann, sie habe nur noch eine Forstwirtschaft im Sinne von Monokulturen betrieben. Das ist übrigens — das darf ich in diesem Zusammenhang sagen — auch als Bestandteil der Forstbetriebslehre längst passé. Es gibt keine moderne Forstbetriebslehre, die der Monokultur, die am Ausgang des letzten Jahrhunderts sicherlich Bestandteil der klassischen Forstwirtschaft war, noch heute das Wort redete. Der Offenhaltung der Kulturlandschaft dienen auch die mit Wirkung vom 20. April 1973 in Kraft getretenen Maßnahmen nach den Grundsätzen für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und für die Förderung der ländlichen Siedlung. Im Rahmen der Siedlungsförderung werden unter anderem die Entwicklung ländlicher Betriebe zu Auffangbetrieben zum Zwecke des Landauffangs sowie die flächenmäßige Verbesserung landwirtschaftlicher Betriebe AnliegerBundesminister Ertl siedlung — von Bund und Ländern finanziell unterstützt. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, Sie sprachen von Auffangbetrieben. Ist Ihnen die Schwierigkeit bewußt, und wie wollen Sie ihr begegenen, daß die Auffangbetriebe eigentlich eine Einkommensgarantie erhalten müßten, damit der Betriebsleiter nicht nach etwa 10jähriger Nutzung plötzlich aufhört und dann dem Staat die Sorge wieder anheimfällt? Herr Kollege Immer, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, aber ich bitte um Nachsicht. Wir haben das Problem auch durch die Errichtung von Auffangbetrieben zu lösen versucht, stehen aber wie sie wissen, damit noch am Anfang; es gibt ja erst ganz wenige. Selbstverstänlich werden wir im Verlauf der Entwicklung dieser Betriebe zu prüfen haben, was langfristig zu geschehen hat. Ich glaube, in dieser Frage muß man erst einmal vier, fünf Jahre abwarten, bis man sagen kann, was auf lange Sicht sinnvoll ist. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Minister, das Problem wird doch auch sein, daß man in diesen Gebieten mit Brachflächen zu marktneutralen Landnutzungsformen kommt. Sind hierzu Vorstellungen entwickelt worden — selbstverständlich zusammen mit den Länderministern —, und sind möglicherweise auch Modellvorhaben geplant? Wir versuchen Modellvorhaben mit Nebenerwerbslandwirten; das gehört z. B. da hinein. Es laufen die Verhandlungen mit den Ländern, und ich hoffe, daß das eine oder andere Modell in diesem Jahr anläuft. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Minister, sind in Ihrem Hause auch Überlegungen angestellt worden, ob man nicht gerade angesichts der Schwierigkeiten in Realteilungsgebieten zu bodenrechtlichen Möglichkeiten greifen muß, wobei man zwar nicht unbedingt Veräußerungen im Auge haben sollte, aber doch etwa langfristige Nutzungsverträge, um eben die Möglichkeiten gesamter Nutzung zu erweitern oder überhaupt erst zu schaffen? Dieser Komplex ist Gegenstand einer Untersuchung meiner Mitarbeiter zusammen mit anderen Ressorts, deren Meinung ich in dieser Frage ja auch einholen muß, und mit den Ländern. Wir versuchen, nicht nur in dieser Form, sondern auch mit dem Flurbereinigungsrecht zu flexibleren Lösungen zu kommen, wobei natürlich das Eigenturn des einzelnen in seiner Funktion gesichert bleiben muß. Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe die Frage 25 der Frau Abgeordneten Dr. Riedel-Martiny auf: Welche Schlüsse und Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Ende 1972 bekanntgewordenen Gutachten ab, das die baden-württembergische Landesregierung bei der DornierSystem-GmbH in Friedrichshafen in Auftrag gegeben hat und aus dem hervorgeht, daß durch Verminderung des Humusbodens, durch die Auswirkung chemischer Bekämpfungsmittel, durch Waldschäden und Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt die Landwirtschaft erheblich zur Schädigung unserer Umwelt beiträgt? Frau Kollegin, die Bundesregierung hat Kenntnis von dem im Auftrag der Baden-Württembergischen Landesregierung bei der Dornier-System-GmbH erstellten Gutachten. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß es für eine abschließende Beurteilung der aufgeworfenen Fragen notwendig ist, alle Umwelteinflüsse der einzelnen Bereiche der Agrarund Ernährungswirtschaft auf Bundesebene systematisch zu erforschen und zu erfassen. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine umfangreiche systemanalytische Untersuchung eingeleitet, an der Planungsexperten, Wissenschaftler aus den Bundesforschungsanstalten und Angehörige meines Ministeriums beteiligt sind. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Über Notwendigkeit, Art und Umfang eventuell zu ergreifender Maßnahmen kann erst nach Beendigung und Auswertung der laufenden Untersuchung entschieden werden. Zusatzfrage. Herr Minister, gibt es heute bereits Untersuchungen, die die Ergebnisse dieser Dornier-Untersuchung widerlegen? Ich würde sagen, es gibt wissenschaftliche Meinungen, die der Auffassung der Dornier-System-GmbH widersprechen. Eine weitere Zusatzfrage. Ich möchte I gern noch wissen, ob die sozialen Kosten dieser Umweltschäden — lassen wir den Verschulder vielleicht einmal aus dem Spiel — jemals ermittelt worden sind oder wann dies im Zusammenhang mit Ihrer angestrebten Untersuchung etwa geschehen könnte. Es ist sehr schwierig, das global zu beantworten, weil sich dies natürlich von Problemkreis zu Problemkreis ganz unterschiedlich darstellt — Problem Pflanzenernährung, Problem Tierernährung und endlich moderne Produktionsmethoden und ähnliches mehr. Insoweit wird man Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18, Juni 1973 2479 Bundesminister Ertl eine Pauschalrechnung nie aufstellen können. Wenn, dann wird man höchstens den Versuch machen können, für einzelne Bereiche — seien es Landschaften oder auch Produkte — Rechnungen aufzustellen und daraus den Gesamtschaden als Sozialschaden festzulegen. Keine Zusatzfrage. Damit sind wir am Ende der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich, Herr Bundesminister. Ich danke Ihnen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde zur Verfügung. Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Hölscher auf: Trifft es zu, daß fast ein Drittel aller Zivildienstplätze im sozialen Bereich unbesetzt sind und daß in letzter Zeit die Zahl der nicht entschiedenen oder abgelehnten Anträge sozialer Einrichtungen auf Anerkennung als Einsatzstellen gestiegen ist? Mit Einverständnis des Herrn Kollegen würde ich gerne die beiden Fragen 26 und 27 des Herrn Kollegen Hölscher zusammen beantworten. Dann rufe ich auch die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Hölscher auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um alle Einsatzmöglichkeiten im sozialen Bereich voll auszuschöpfen? Herr Kollege, am 1. Juni 1973 gab es 12 400 Dienstplätze des Zivildienstes. Am selben Tag befanden sich fast 9 900 anerkannte Wehrdienstverweigerer im Zivildienst. Demnach waren rund 2 500 Plätze unbesetzt. Die Gründe für die Nichtbesetzung aller vorhandenen Plätze sind unterschiedlich. So stehen z. B. viele Dienstplätze nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Zahlreiche Beschäftigungsstellen machen die Beschäftigung von sachlichen oder persönlichen Voraussetzungen abhängig. Sie stellen z. B. dem Dienstleistenden keine Unterkunft zur Verfügung, so daß nur Dienstleistende beschäftigt werden können, die im Ort eine eigene Wohnung haben. Das bereitet insbesondere in solchen Gebieten Schwierigkeiten, in denen es mehr Dienstplätze gibt, als Zivildienstpflichtige zur Einberufung heranstehen. Andere Einrichtungen verlangen die vorherige Vorstellung des Dienstpflichtigen oder besondere Qualifikationen, insbesondere beruflicher, aber auch weltanschaulicher Art. Schwierigkeiten mit der Besetzung von Stellen sind auch dadurch entstanden — das will ich offen hinzufügen —, daß sich die Verabschiedung des Dritten Änderungsgesetzes zum Gesetz über den zivilen Ersatzdienst verzögert hat. Die Bundesregierung ging bei ihren Planungen von einer Verabschiedung dieses Gesetzes im Herbst 1972 aus. Nach Inkrafttreten des Gesetzes bestehen nunmehr weitaus günstigere Voraussetzungen, vor allem auch für die verwaltungsmäßige Durchführung des zivilen Ersatzdienstes. Die Bundesregierung wird bemüht sein, in Ausführung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom Mai 1973 nach Inkrafttreten des Gesetzes alle Beschäftigungsmöglichkeiten im sozialen Bereich zu erschließen. Daß die Zahl der abgelehnten Anträge von Einrichtungen des sozialen Bereichs in letzter Zeit angestiegen ist, hat mehrere Gründe. So sind in zunehmendem Maße Anträge von solchen Einrichtungen gestellt worden, die zumeist nicht gemeinnützig sind. Es wäre problematisch, Einrichtungen als Beschäftigungsstellen anzuerkennen, die in Privateigentum stehen und deren Tätigkeit auf Gewinn gerichtet ist. Hinzu kamen Anträge, die sich auf die Beschäftigung im Bereich der Drogenberatung und auf den allgemeinen pädagogischen Bereich bezogen. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß bisher über 200 Anträge auf Anerkennung von Trägern im sozialen Bereich nicht entschieden wurden, und kann nicht vor Schaffung des Bundesamtes, das ja erst vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Zivildienstgesetzes seine Arbeit beginnen kann, wenigstens im sozialen Bereich die Anerkennung erfolgen. Herr Kollege, ich kann die Zahl in der von Ihnen genannten Größenordnung nicht bestätigen. Aber es trifft zu, wie mir mitgeteilt worden ist, daß bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Anerkennung von Anträgen zunächst zurückgestellt worden ist. Wir befanden und befinden uns in diesen Wochen in einer Übergangsphase. Bei dem Petitum der Bewilligung und Anerkennung der neuen Anträge soll schon den verbesserten Kriterien des neuen Gesetzes Rechnung getragen werden, um eine Auslegung in die Zukunft — nach den neuen Rechtsvorschriften — zu erreichen. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, nach Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes § 6 Abs. 2, also die Möglichkeit, den Kostenbeitrag zu erlassen, zunächst ausschließlich auf Träger sozialer Einrichtungen anzuwenden? Herr Kollege, ich hielte eine solche Linie für sachlich geboten. Zum anderen wird auch hinzukommen, daß durch die Verwaltungsregelungen, die das neue Gesetz vorsieht, die Möglichkeit geschaffen worden ist, den Trägern Verwaltungsaufgaben zu übertragen. In welchem — Umfange das geschieht — ich persönlich hoffe, daß das in nennenswertem Umfange geschieht —, ist Gegenstand von Verhandlungen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Engholm. Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß die Anerkennung von sozialen Einrichtungen für die Ableistung des Zivildienstes von der Zustimmung des für diese Einrichtungen zuständigen Landesministers abhängig gemacht wird? Haben Sie in ,der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, daß bei der Zustimmung von Landesministerien sehr unterschiedliche politische Motive für die Ablehnung gesprochen haben können? Herr Kollege, hier gibt es, soweit ich weiß, ein Konsultationsverfahren. Wie weit und wie tief das gestaffelt ist, kann ich im Augenblick nicht übersehen. Ich werde das nachprüfen und Ihnen mitteilen lassen. Eine' Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Damm. Herr Staatssekretär, können Sie Gründe dafür nennen, warum Sie unter Iden Schwierigkeiten, die offenbar bestehen, um Zivildienstpflichtige in die vorhandenen Stellen zu bringen bzw. weitere Stellen zu schaffen, um die Zahl der unterzubringenden Zivildienstpflichtigen zu erhöhen, nicht auch die Schwierigkeiten aufgeführt haben, welche die Bundesregierung in den Ausschüssen bei der Beratung des hier mehrfach genannten Gesetzes ganz offen genannt hat, nämlich die Schwierigkeiten, nicht genügend Personal im Bundesverwaltungsamt zu haben? Herr Kollege, auf der Grundlage des neuen Gesetzes — darauf habe ich hingewiesen — werden wir die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen verbessern können. Es ist eben um der Sache willen zu beklagen, daß dieses Gesetz nicht schon im vergangenen Herbst im Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist. Ich darf zum Beispiel darauf hinweisen, daß 1. die Verwaltungskapazität erhöht wird, daß 2. nach dem neuen Gesetz — denn vorher ging das nicht — den Trägern Verwaltungsaufgaben übertragen werden können, daß es 3. — ich hoffe: bis Ende dieses Jahres — möglich sein wird, mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung in der betreffenden Dienststelle eine ganze Reihe von Routineaufgaben zu bewältigen. Keine Zusatzfrage. Ich rufe dann die Fragen 28 und 29 des Herrn Abgeordneten von Schoeler auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Wir kommen dann zu Frage 30 des Herrn Abgeordneten Schreiber: Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die dauernde Einhaltung der „Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer in der BRD" vorn 1. April l971 sicherzustellen? Bitte schön. Herr Kollege Schreiber, der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 1973 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer verabschiedet. Das Gesetz ermächtigt den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, die an Arbeitnehmerunterkünfte zu stellenden Mindestanforderungen durch Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen, und es ermächtigt die zuständigen Landesbehörden, die Einhaltung der erlassenen Vorschriften zu überwachen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird bei der zu erlassenden Rechtsverordnung die Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde legen. Die Verordnung soll möglichst bald erlassen werden. Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde. Wir kommen nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Reuschenbach auf: Wie beurteilt die Bundesregierung gewerkschaftliche Forderungen, die Einberufung von Betriebsjugendvertetern und jugendlichen Betriebsräten für die Dauer ihrer Amtszeit von der Einberufung zum Wehrdienst zurückzustellen, und erwägt sie, eine Novellierung des geltenden Rechts in diesen Sinne vorzuschlagen? Frau Präsident! Herr Kollege! Eine Zurückstellung ist nach geltendem Recht nur dann zulässig, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen aus persönlichen Gründen eine besondere Härte bedeutete. Die Einberufung eines Wehrpflichtigen stellt wegen seiner Eigenschaft als Betriebsrat oder Betriebsjugendvertreter keine persönliche Härte dar, sondern kann allenfalls die Arbeit des Betriebsrats oder der Jugendvertretung berühren. Eine Zurückstellung von Betriebsräten und Jugendvertretern für die Dauer ihrer Amtszeit ist daher nicht möglich. Die Bundesregierung beabsichtigt auch nicht, dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Änderung des Wehrpflichtgesetzes vorzuschlagen. Die Zurückstellung von Betriebsräten und Jugendvertretern wäre eine einseitige Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Wehrpflichtigen und deshalb mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar. Keine Zusatzfrage. Ich rufe nunmehr die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx auf: Vizepräsident Frau Funcke Hat sich die Aufklärung der DDR-Soldaten über die Bundeswehr in Inhalt und Tonart positiv oder negativ im letzten Jahr verändert? Frau Präsident! Meine Herren Kollegen! Es besteht ein Zusammenhang zwischen den Fragen 32 bis 35. Ich wäre dankbar, wenn diese Fragen im Zusammenhang beantwortet werden können. Herr Abgeordneter Dr. Klepsch hat bezüglich seiner Frage 33 um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe dann die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Damm und die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Sauer auf: Welche Erfahrungen ergeben sich für die Bundesregierung aus den Studien der Dienstvorschriften der NVA und der einschlägigen Militärliteratur der DDR über die Erziehung zum Halt gegenüber der Bundeswehr? Wie wird heute den Angehörigen der DDR-Streitkräfte — auch in Reden führender SED-Funktionäre — das „Feindbild" erklärt? Sind die Betroffenen damit einverstanden? Frau Präsident! Meine Herren Kollegen! Ich möchte ein paar Vorbemerkungen machen. Es fehlen, seit unsere Entspannungsbemühungen eingesetzt haben, noch gesicherte Erfahrungswerte für verbindliche Antworten auf Fragen nach wesentlichen Veränderungen der politisch-ideologischen Propaganda in der Deutschen Demokratischen Republik. Dies gilt auch für politisch-ideologische Indoktrination in der Nationalen Volksarmee. Der Versuch gegenseitiger Beeinflussung ist eingestellt. Einerseits gibt es keine „Ballonaktionen" mehr, andererseits sind die Radiosendungen, die auf die Beeinflussung der Bundeswehr zielten, eingestellt worden. Ich hatte auf diese Tatsache bereits in meiner Antwort vom 4. August 1972 auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Gierenstein hingewiesen. Gesagt werden kann heute, daß sich bislang im wesentlichen nichts geändert hat, daß aber auf Hetze oder Haß abgestimmte Äußerungen von Spitzenfunktionären der SED seltener geworden sind und an Schärfe verloren haben. Zum Schluß meiner Vorbemerkungen lassen Sie mich darauf hinweisen, daß der Grundvertrag noch gar nicht in Kraft getreten ist. Nun, Herr Kollege Dr. Marx, zu Ihrer Frage. Der Politunterricht der DDR-Soldaten hat sich, soweit für uns erkennbar, nicht verändert. Herr Kollege Dr. Klepsch bekommt eine schriftliche Antwort. Herr Kollege Damm, zu Ihrer Frage kann ich folgendes bemerken. Die Erziehung zum Haß ist in der NVA ein wesentliches Element der politisch-ideologischen Schulung. Diese Aufgabe obliegt den Stellvertretern des Bataillonskommandeurs und des Kompaniechefs für politische Arbeit. Das Ziel dieser Arbeit wird in einer Direktive des Ministers für nationale Verteidigung der DDR für das Ausbildungsjahr 1972/73 festgelegt. Dort heißt es, es gehe darum — wörtlich zitiert —, „das Feindbild weiter auszuprägen, die Armeeangehörigen zum unerbittlichen Haß gegen die menschenfeindliche Herrschaft des Imperialismus zu erziehen und alle Einflüsse der imperialistischen Ideologie entschieden zu bekämpfen". Herr Kollege Sauer, Ihnen darf ich folgendes antworten. Maßgebend für Äußerungen führender SED-Funktionäre sind u. a. Beschlüsse des Politbüros. Der Text solcher Beschlüsse wird häufig wortwörtlich von den Funktionären übernommen oder nur unwesentlich verändert wiedergegeben. Das Politbüro des ZK der SED faßte am 7. November 1972 einen Beschluß über die „Aufgaben der Agitation und Propaganda", abgedruckt im „Neuen Deutschland" vom 11. November 1972. Darin wird prinzipiell festgestellt: Unter den heutigen Bedingungen tobt der Kampf zwischen Sozialismus und Imperialismus besonders scharf und erbittert an der ideologischen Front. Hier gibt es keine Koexistenz, hier kann es sie nicht geben. Sozialistische und bürgerliche Ideologie sind unversöhnlich. Gerade an diesem Abschnitt des Kampfes gibt es keine Waffenruhe. An anderer Stelle heißt es: Wie ein roter Faden muß sich durch unsere gesamte Agitation und Propaganda die Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und allen Erscheinungsformen seiner Ideologie ziehen. Ständig gilt es, sein reaktionäres und menschenfeindliches Wesen zu enthüllen. In der offiziösen DDR-Zeitschrift „Militärwesen" Nr. 1/73 werden NATO-Soldaten als „menschenverachtende Söldner" und als „willfährige Befehlsvollstrecker der imperialistischen Militärführung" bezeichnet. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Marx. Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß diese für unsere Ohren jetzt immer merkwürdigere ideologische Form der Beurteilung auch im Zusammenhang mit den bisherigen Anmerkungen zu sehen ist — Sie sagten ja auf meine Frage, da habe sich eigentlich nicht viel geändert —, wonach nämlich die Bundeswehr sozusagen die militärische Speerspitze eines aggressiven westdeutschen Imperialismus sei? Herr Kollege Marx, ich will es ganz richtig festhalten: Es hat sich nichts „Wesentliches" geändert. Insofern können Sie natürlich aus den vielen Druckerzeugnissen auch Zitate herausfinden, die Ihre Aussage bestätigen. Nichtsdestoweniger sollten Sie sich einmal die Mühe machen, die Zeitschrift „Militärwesen" Parl. Staatssekretär Berkhan Nr. 1/73 vorzunehmen und dort die Aufsätze zu vergleichen, die Major G. Döbel, Diplomjournalist, und andererseits Armeegeneral H. Hoffmann, Minister für nationale Verteidigung, geschrieben haben. In dem Artikel des DDR-Ministers für nationale Verteidigung kommt immerhin folgender bemerkenswerter Satz vor, der mir vorher bei meiner Lektüre solcher Schriften nicht aufgefallen ist: Dem politischen, ökonomischen und militärischen Gewicht und der Geschlossenheit der sozialistischen Staaten mit der Sowjetunion als ihrem Kraftzentrum ist es zu danken, daß einflußreiche Kreise des Imperialismus schrittweise zu einer gewissen Einsicht in die Realitäten gezwungen wurden. Dann heißt es: Man nimmt hier Abstand von dem Rollback. — Sie lächeln, Herr Kollege Dr. Marx; aber ich zitiere nur. Sie dürfen mich nicht mit dem identifizieren, was ich zitiere. Sie und ich aber wissen genau, daß die Zurücknahme der Theorie des Rollback seit nahezu zehn Jahren erfolgt ist. Ich möchte das nicht so absolut behaupten; aber ganz sicher bin ich, daß es die Theorie des Rollback vor acht Jahren nicht gegeben hat. Herr Abgeordneter Dr. Marx hat das Wort zu einer zweiten Zusatzfrage. Um etwas klarzustellen, gestatten Sie die Frage, Herr Staatssekretär: Sind Sie bereit, davon auszugehen, daß ich nicht gelächelt habe, weil ich Sie in irgendeine Nähe dazu bringen wollte, sondern nur über den Teilsatz, das gewisse Teile der „imperialistischen Kreise" begonnen hätten, sich etwas realistischer zu verhalten? Da Sie den Aufsatz offenbar kennen, Herr Kollege Dr. Marx — ich gehe jedenfalls davon aus —, wissen Sie natürlich auch, daß auch unfreundlichere Dinge darin stehen. Die Fragestunde ist aber nicht dazu angetan, mit Argumenten aus solch einem Aufsatz Differenzen zwischen den in diesem Parlament agierenden Parteien aufzuzeigen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen den Aufsatz zur Verfügung zu stellen. Zu einer Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Damm das Wort. Herr Staatssekretär, um zu vermeiden, daß etwa über Aussagen der kommunistischen Funktionäre drüben Differenzen zwischen Demokraten in diesem Lande ausgetragen werden, möchte ich Sie fragen, ob Sie dafür Sorge tragen, daß — neben vielen anderen Notwendigkeiten des Gemeinschaftskundeunterrichts oder des politischen Unterrichts in den Streitkräften — unseren Bundeswehrsoldaten auch die von Ihnen zitierten Befehle, zum Haß zu erziehen, bekanntgegeben werden, damit sie wissen, wie sich die Erziehung, die sie selbst in der Bundeswehr genießen, wohltuend von der Erziehung abhebt, die ihre Altersgenossen drüben leider Gottes erfahren müssen. Herr Kollege, ich bin versucht, mit Ihnen in eine Diskussion über Methoden der Pädagogik, insbesondere der Didaktik, einzutreten. Ich glaube nicht, daß es gut ist, exemplarisch aus einer Armee schlechte Beispiele herauszusuchen, um zu sagen: Wie gut habt ihr es hier! Unsere Erziehung in der Bundeswehr muß darauf ausgerichtet sein, daß der Soldat den freiheitlichen Rechtsstaat im militärischen Alltag erlebt. Das ist viel wichtiger, als daß man ihn mit diesen ideologischen Phrasen konfrontiert, weil dann die Gefahr besteht, daß vor lauter Diskussion und Verwirrung niemand mehr klar sieht. Zu einer zweiten Frage hat Herr Abgeordneter Damm das Wort. Herr Staatssekretär! Hier könnte der Eindruck entstehen, als ob wir beide verschiedener Meinung über die Notwendigkeit wären, den freiheitlichen Rechtsstaat auch als Soldat erleben zu können, und es könnte deshalb unter Umständen eine Kontroverse angenommen werden, die es gar nicht gibt. Ich möchte Sie fragen, ob Sie in Ihrer Antwort unausgesprochen die Meinung vertreten, daß etwa dieser Auftrag, zum Haß zu erziehen, nur einzeln erteilt und nur selten ausgeführt wird, oder ob er nicht vielmehr für die gesamten Streitkräfte der NVA und alle Einheiten gilt und auch überall durchgeführt wird. Ich frage Sie, ob, wenn das so ist, und es eben doch nicht nur Ausrutscher sind, die sich drüben ereignen, dies nicht den Altersgenossen, die hier in der Bundeswehr Dienst tun, zur Kenntnis gebracht werden sollte. Herr Kollege Damm, wir werden vielleicht einmal Gelegenheit haben, darüber im Verteidigungsausschuß oder in einem anderen Gremium des Parlaments zu reden. Nur müssen Sie mich völlig falsch verstanden haben oder falsch interpretieren. Ich habe den „Leitfaden für das Studium in der gesellschaftlichen Weiterbildung der Offiziere und Berufsunteroffiziere im Ausbildungsjahr 1972/73" zitiert; aber die Fragestunde würde nicht ausreichen, wenn ich Ihnen aufzeigen sollte, was die dort alles lesen und lernen müssen. Ich könnte seitenweise vorlesen. Das aber kann ich nicht, weil die Frau Präsidentin mir dann das Wort entziehen würde. Wenn man aber etwas aus dem Kontext herausreißt, dann gehen die Stellen, die auf eine gewisse Möglichkeit der Veränderung hindeuten, verloren. Ich wäre deshalb schon daran interessiert, das allen zur Kenntnis zu bringen, die interessiert sind; aber ich gehe davon aus, daß interParl. Staatssekretär Berkhan essierte Soldaten von sich aus Zeitungen und auch Aufsätze und Bücher lesen, und ich gehe davon aus, daß beispielsweise das Buch „Soldat und Krieg Probleme der moralischen, politischen und psychologischen Vorbereitung in der Sowjetarmee", übersetzt ins Deutsche, auch in der Bundeswehr gelesen wird. Dort gibt es einen Absatz „Erziehung zum Haß". Ich möchte nicht, daß jeder Wehrpflichtige diesen Absatz, aus dem Kontext herausgerissen, liest und dann vielleicht zu ganz falschen Schlußfolgerungen kommt. Aber unterstellen Sie jetzt bitte nicht, Herr Kollege Damm, daß ich dies darum nicht will, weil hier insbesondere zu einem kompromißlosen Kampf gegen Sozialdemokratismus aufgefordert wird. Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Westphal zur Verfügung. Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf: Sind der Bundesregierung Zeitungsberichte bekannt, daß in England im Trinkwasser zunehmend empfängnisverhütende Hormone festgestellt wurden, die von den üblichen Abwasserreinigungsverfahren nicht berührt werden, und gibt es in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Feststellungen? Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Hirsch, ich wäre dankbar, wenn ich die Fragen 36 und 37 zusammen beantworten könnte. Gut, dann rufe ich auch noch die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, wenn die festgestellten Mengen für die menschliche Gesundheit relevant werden? Die Bundesregierung verfolgt schon seit längerer Zeit vereinzelte, aber meist recht sensationell aufgemachte Meldungen über das Erscheinen kontrazeptiver Hormone im Trinkwasser. Das Bundesgesundheitsamt hat deshalb in seinem Institut für Wasser-, Bodenund Lufthygiene schon 1970 begonnen, das Verhalten dieser Hormone bei der Abwasseraufbereitung zu untersuchen. Ergebnisse und Abschätzungen lassen bislang keine für die menschliche Gesundheit relevanten Mengen erkennen. An Hand statistischer Unterlagen hat das Bundesgesundheitsamt errechnet, daß die maximal zu erwartende Menge an Östrogenen z. B. im Berliner Abwasser 400 g pro Tag beträgt. Davon stammt aber nur wenig mehr als 1 % aus den täglich eingenommenen empfängnisverhütenden Mitteln. Vielmehr wird fast die Hälfte der Menge von den geschlechtsreifen Frauen ausgeschieden. Knapp 40 % gehen auf die erhöhte Ausscheidung durch schwangere Frauen zurück. In beiden Fällen handelt es sich also um natürliche Quellen. Von diesen Mengen gelangt durch Abwasserreinigung, Bodenfiltration, Abbau in Oberflächenund Grundwasser und schließlich Trinkwasseraufbereitung nur ein um mehrere Zehnerpotenzen niedrigerer Anteil — wenn überhaupt — ins Trinkwasser. Dieser Anteil wird noch abnehmen, da die Hormonkonzentration in diesen Mitteln im Laufe der Jahre herabgesetzt wurde und weitere Verminderungen angestrebt werden. Die Bundesregierung sieht vorerst keinen Anlaß, wegen dieses geringen Anteils Erwägungen anzustellen. Die Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes werden selbstverständlich fortgesetzt, insbesondere im Rahmen eines internationalen Forschungsprogramms über organische Mikroverunreinigungen von Oberflächenund Trinkwasser. Zusatzfrage? — Bitte schön! Ich muß Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung keine weiteren Anreicherungen des Trinkwassers mit diesen Hormonen erwartet. Entspricht das den Erfahrungen, die man in anderen Ländern gemacht hat? Wir sind von eigenen Untersuchungen ausgegangen, die von einem Bundesinstitut angestellt worden sind. Einen Vergleich mit anderen Ländern habe ich nicht vorliegen. Da aber auch dort die kontrazeptiven Mittel in der Richtung weiterentwickelt werden, die Hormonstärke schwächer anzusetzen, ist anzunehmen, daß die Verhältnisse ähnlich sind. Bei einem enormen Bevölkerungsaufschwung, auf Grund dessen weit mehr Frauen als bisher diese Hormone auf natürliche Weise ausschieden, könnte sich die Situation etwas verändern. Aber selbst dann würden sicher keine Größenordnungen erreicht werden, die für die Menschen problematisch werden. Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf: Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die nach § 14 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" zu zahlenden Renten zu dynamisieren? Herr Kollege Rollmann, die Frage der Dynamisierung der Renten in Contergan-Schadensfällen hat sich bereits während der parlamentarischen Beratungen ,des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" in Verbindung mit der Überlegung gestellt, ob das finanzielle Engagement des Bundes zugunsten der Contergangeschädigten Kinder in Höhe von 50 Millionen DM eine Bevorzugung dieser Kinder gegenüber allen anderen behinderten Kindern darstellt und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung verstößt. Der Gesetzgeber hat dies zwar verneint, Pari. Staatssekretär Westphal sah sich jedoch bei der — im übrigen einstimmigen Annahme des Gesetzes aus den genannten Gründen nicht in der Lage, Leistungen vorzusehen, die weitere Zuschüsse des Bundes erforderlich gemacht hätten. Entscheidender Maßstab für die Beurteilung der im Gesetz vorgesehenen Leistungen ist, daß die Kinder durch die gesetzliche Regelung bessergestellt werden sollen als bei einer Abwicklung des Vertrages mit der Firma Chemie Grünenthal. Dies ist der Fall. In Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Justiz bin ich allerdings der Auffassung, daß eine angemessene Erhöhung der Leistungen oder eine Dynamisierung der Renten dann in Betracht zu ziehen wäre, wenn festgestellt werden sollte, daß die vorgesehenen Leistungen dem Ziel des Gesetzes, den Kindern eine wirksame und dauerhafte Hilfe zu geben, nicht mehr entsprechen. Den Treuhändern und führenden Vertretern der Elternverbände ist dies von Vertretern der Bundesregierung und von Abgeordneten aller drei Bundestagsfraktionen wiederholt bei gemeinsamen Gesprächen erklärt worden. Diese Voraussetzungen liegen im gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht vor. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung die Absicht, hier besondere Feststellungen zu treffen, ob das Ziel des Gesetzes angesichts der fortschreitenden Inflation, die wir haben, überhaupt noch erreicht wird? Herr Kollege Rollmann, zunächst geht es darum, die Rentengrößenordnungen festzulegen dies ist der gegenwärtig laufende Prozeß im Stiftungsrat und in den entsprechenden Gremien der Stiftung —, um dann zur Auszahlung von Renten zu kommen. Dabei ist, wie Sie sicher wissen, ein Drang vieler Eltern auf eine Ausnutzung der Möglichkeit des Kapitalisierens dieser Rente spürbar. Eine Erklärung darüber, ob durch diese Renten der Zweck des Gesetzes noch erfülllt wird, habe ich bereits durch meine Antwort gegeben. Es kommt darauf an, eine wirkliche Hilfe zu leisten, die besser ist als eine Abwicklung des Vertrages mit der Firma Grünenthal. Das wird nach wie vor erreicht. Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Wir werden heute nicht alle Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich behandeln können, denn wir sind am Ende der heutigen Fragestunde. Wir kehren zur Etatberatung zurück und setzen die zweite Lesung des Einzelplans 04 fort. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kirst. Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist offenbar gleichermaßen undankbar, vor leeren oder vor gesättigten Mägen reden zu müssen, die dann doch beide nicht da sind. Dessen ungeachtet sind wir uns wohl darin einig, daß die Entscheidung über den Bundeskanzlerhaushalt die Entscheidung des Parlaments über sein Vertrauen in die Politik der Regierung, in diesem Fall in die Politik der sozialliberalen Regierung, der Regierung Brandt/Scheel, ist. Wie in den vergangenen Jahren hat die Opposition diese Debatte zum Einzelplan 04 zu einem Generalangriff auf die Politik der Regierung benutzt, und — ich sage das wertfrei, Herr Kollege Carstens — Ihre Rede hat uns den Kollegen Strauß nicht so sehr vermissen lassen, obwohl er bei der Haushaltsdebatte sicher fehlt. Der Haushalt ist das finanzpolitische Fundament der Regierungspolitik, und deshalb ist es mein Auftrag, an dieser Stelle einige haushaltspolitische Ausführungen zum Ergebnis der Beratungen des Haushaltsausschusses zu machen. Ich muß zunächst ganz entschieden den Vorwurf zurückweisen, den Sie, Herr Kollege Carstens, hier eingangs Ihrer Ausführungen gebracht und wohl aus einer Pressekonferenz des Kollegen Leicht aufgenommen haben, nämlich den Vorwurf des Zeitdrucks. — Herr Kollege Schröder, ich behaupte — wir kennen uns lange genug —, (Zuruf von der CDU/CSU: Das besagt nichts!)


    Rede von Martin Grüner
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)