Rede:
ID0704407600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7044

  • date_rangeDatum: 18. Juni 1973

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    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2453 A Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 2453 B Wahl des Abg. Dr. Barzel als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates . . . . . . . . 2453 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2453 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksachen 7/250, 7/599); Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . . . . . . 2453 D Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 7/721) . . . . 2454 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache 7/723) 2454 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 7/724) Esters (SPD) . . . . . 2454 B, 2507 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2456 C Wehner (SPD) 2463 A Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 2470 B Kirst (FDP) 2484 B Brandt, Bundeskanzler 2489 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 2497 B Flach (FDP) 2501 D Baier (CDU/CSU) 2504 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2506 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 2508 C Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2508 D Namentliche Abstimmung . . . 2509 B, 2513 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache 7/722) Wohlrabe (CDU/CSU) 2509 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 2514 C Collet (SPD) 2516 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache 7/725) Picard (CDU/CSU) . . . 2517 C, 2526 D Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . . 2519 C Dr. Bangemann (FDP) 2520 D Scheel, Bundesminister (AA) . . 2525 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 7/726) Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 2527 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2530 C Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . 2530 C Seiters (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2533 C Walther (SPD) . . . . . . . 2533 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 7/727) 2535 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/731) Krampe (CDU/CSU) 2536 A Grobecker (SPD) 2538 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . 2539 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 2542 D Arendt, Bundesminister (BMA) . 2543 B Maucher (CDU/CSU) 2544 C Glombig (SPD) 2545 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 7/733) 2546 D Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen 7/734, 7/792) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 2547 A Dr. Wörner (CDU/CSU) ... 2549 B Dr. Bußmann (SPD)... 2551 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2553 C Namentliche Abstimmung . . . 2554 D, 2556 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/736) 2555 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 7/737) 2555 A Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/740) 2555 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache 7/744) 2555 B Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 7/745) . . 2555 C Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache 7/746) 2555 C Ravens (SPD) (Erklärungen nach § 36 GO) 2555 D, 2557 D Reddemann (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2557 C Immer (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 2557 C Fragestunde (Drucksachen 7/769, 7/800) Frage 1 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Deckung des Kreditbedarfs für die Erntefinanzierung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 2471 B, C Frage 2 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung weiterer Wettbewerbsbenachteiligungen der Landwirtschaft durch erhöhte Erntefinanzierungskosten Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 C, D, 2472 A, B, C, 2473 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 2471 D, 2472 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 2473 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 2473 B Frage A 14 — Drucksache 7/769 — des Abg. Peiter (SPD) : Zahl der einem Garantieverband nicht angeschlossenen Bankinstitute Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2473 C Frage A 16 — Drucksache 7/769 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen nach § 7 b EStG für Fertighäuser Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2474 A,C Milz (CDU/CSU) . . . . . . . . 2474 C Frage A 18 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) — (CDU/CSU) : Vergrößerung des Abstandes zwischen den wirtschaftsschwachen und den wirtschaftsstarken Räumen durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Konjunkturdämpfung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2474 D, 2475 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 A Milz (CDU/CSU) 2475 B Frage A 19 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Aktionsprogramm ,,Nordeifel-Grenzraum Aachen" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2475 C, D, 2476 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 D Milz (CDU/CSU) 2476 A Immer (SPD) 2476 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 III Frage A 21 — Drucksache 7/769 — des Abg. Geldner (FDP) : Pressemeldungen über die Erlöse der Molkereien aus der Trinkmilch und anderen Milchprodukten Ertl, Bundesminister (BML) 2476 C, 2477 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 2477 A Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/769 — des Abg. Immer (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Zunahme der Brachflächen und der einseitigen Aufforstung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2477 B, 2478 A, B Immer (SPD) . . . . . . . . 2478 A, B Frage A 25 — Drucksache 7/769 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Gutachten der Dornier-System-GmbH betr. die Schädigung der Umwelt durch die Landwirtschaft Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2478 C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . . 2478 D Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/769 -- des Abg. Hölscher (FDP) : Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2479 A, B, C, D, 2480 A, B Hölscher (FDP) . . . . . . . 2479 C, D Engholm (SPD) 2480 A Damm (CDU/CSU) 2480 A Frage A 30 — Drucksache 7/769 — des Abg. Schreiber (SPD) : Einhaltung der Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2480 C Frage A 31 — Drucksache 7/769 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Zurückstellung von Betriebsjugendvertretern und jugendlichen Betriebsräten vom Wehrdienst Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2480 D Fragen A 32, 34 und 35 — Drucksache 7/769 — der Abg. Dr. Marx, Damm und Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Aufklärung der DDR-Soldaten über die Bundeswehr, Erziehung der NVA zum Haß gegenüber der Bundeswehr und Erklärung des „Feindbildes" für die DDR- Streitkräfte Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2481 A, D, 2482 B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2481 D, 2482 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . 2482 B, C Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Feststellung empfängnisverhütender Hormone im Trinkwasser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 B, C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 2483 C Frage A 38 — Drucksache 7/769 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Dynamisierung der Renten aus der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 D, 2484 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 2484 A Nächste Sitzung 2557 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2559* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/769 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Anhebung des Höchstbetrages im Abschnitt über die Aushilfskräfte der Lohnsteuer-Richtlinien . . . . . . . 2559` C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/769 — des Abg. Höcherl (CDU/ CDU) betr. umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern . . . . . . 2559* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/769 — des Abg. von Schoeler (FDP) betr. Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich 2560* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 2453 44. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 11.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 6. Dr. Ahrens *** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Amrehn *** 23. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Barzel 22. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Dr. Burgbacher 18. 6. Coppik 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. Dr. Dregger *** 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Freiwald 18. 6. Dr. Gel3ner *** 23. 6. Dr. Glotz 18. 6. Dr. Gölter *** 23. 6. Dr. Holtz *** 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kahn-Ackermann *** 23. 6. Dr. Kempfler *** 23. 6. Kiechle 18. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Dr. Kliesing *** 23. 6. Koblitz 20. 6. Krall * 18. 6. Lagershausen ** 18. 6. Leicht 20. 6. Lemmrich *** 23. 6. Lenzer *** 23. 6. Liedtke 20. 6. Dr. Lohmar 18. 6. Marquardt *** 23. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel ' 22. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Dr. Müller (München) *** 23. 6. Opitz 20. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Pawelczyk *** 23. 6. Richter *** 23. 6. Schmidt (München) * 18. 6. Dr. Schöfberger 20. 6. Dr. Schwencke *** 23. 6. Seefeld * 18. 6. Sieglerschmidt *** 23. 6. Dr. Frhr. v. Spies 20. 6. Springorum * 18. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 20. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 20. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Walkhoff * 20. 6. Frau Dr. Walz * 19. 6. Dr. von Weizsäcker 18. 6. Wende 20. 6. Wiefel 20. 6. Frau Dr. Wolf *** 23. 6. Würtz 20. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/769 Frage A 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Höchstbetrag gemäß Lohnsteuer-Richtlinien Abschnitt Aushilfskräfte anzuheben, um die Teilzeitbeschäftigung zu fördern? Vorschläge, die auf eine Erhöhung dieser für die Lohnsteuer-Pauschalierung maßgebenden Arbeitslohngrenzen abzielen, sind wiederholt an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen und auch mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Bei diesen Erörterungen bestand aber stets Einvernehmen darüber, daß für die Höhe der maßgeblichen Arbeitslohngrenzen allgemeine wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Überlegungen nicht ausschlaggebend sein können. Die Pauschalierungsregelung ist vom Gesetzgeber nämlich nur als Vereinfachungsmaßnahme, keinesfalls aber als Steuervergünstigung gedacht. Die Begrenzung auf einen durchschnittlichen Tagesverdienst von 28 DM bzw. auf einen wöchentlichen Arbeitsverdienst von 80 DM sowie die generelle Begrenzung auf einen Stundenlohn von 8 DM muß vielmehr im Zusammenhang mit dem geltenden Lohnsteuertarif gesehen werden. Bei Anhebung einer oder mehrerer dieser Höchstbeträge würde eine Pauschalierung auch in Einkommensgruppen zulässig sein, in denen der Pauschsatz von 10 vom Hundert zu niedrig ist. In diesen Fällen ergeben sich nicht vertretbare Steuervergünstigungen. Die Bundesregierung kann daher im Augenblick eine Anhebung nicht in Aussicht stellen. Sie ist aber bereit, diese Frage im Zuge der nächsten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien nochmals zu prüfen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage A 15) : 2560* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Werden Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern, nach § 2 Abs. 1 UStG oder gemäß § 24 UStG behandelt? In dem vorgetragenen Fall richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Verpächters danach, wie er die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke nach einkommensteuerlichen Grundsätzen handhabt. Verpachtet er die Grundstücke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes, so kann er für die Veräußerung der als Pachtentgelt vereinnahmten Naturalien die Durchschnittsbesteuerung des § 24 des Umsatzsteuergesetzes anwenden. Das gleiche gilt falls es sich um eine Verpachtung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes handeln sollte und der Verpächter gewillt ist, das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortzuführen. Hat der Verpächter dagegen dem Finanzamt erklärt, daß er die Verpachtung als Betriebsaufgabe behandeln will, ist die Veräußerung der Naturalien nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vorn 18. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/769 Fragen A 28 und 29) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß, solange die Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich nicht voll ausgeschöpft sind, die Erschließung weiterer Tätigkeitsfelder nicht notwendig ist? Wieviel zivildienstplätze im sozialen Bereich werden nach Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes zur Verfügung gestellt werden können? Der Deutsche Bundestag hat im Mai 1973 einstimmig eine Entschließung angenommen, über den sozialen Bereich hinaus in erforderlichem Umfang weitere Tätigkeitsfelder für den Zivildienst mit dem Ziel zu erschließen, jeden Wehrdienstverweigerer im Interesse der Dienstgerechtigkeit zum Zivildienst heranzuziehen. Diese Entschließung wird die Bundesregierung berücksichtigen. Allerdings will ich an dieser Stelle hinzufügen, daß auch weiterhin das Schwergewicht unserer Bemühungen darauf gerichtet ist, die Arbeitsmöglichkeiten im Sozialbereich voll auszuschöpfen. Das neue Gesetz über den Zivildienst erleichtert die Anerkennung von Einrichtungen im sozialen Bereich. So kann unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft auf den Kostenbeitrag verzichtet werden, der an sich für die Beschäftigung von Dienstleistenden an den Bund zu entrichten ist. Dadurch wird für wirtschaftlich schwache Beschäftigungsstellen ein Anreiz zur Beschäftigung von Zivildienstleistenden geschaffen. Wenn die neuen Vorschriften zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in Kraft getreten sind, bestehen bessere Voraussetzungen, in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege die Zahl der Arbeitsplätze im Sozialbereich zu erhöhen. Über die voraussichtliche Zahl der auf diese Weise entstehenden Plätze liegen zur Zeit allerdings nur unverbindliche Schätzungen vor. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, daß zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen, bevor genaue Zahlen genannt werden können. Eine Ausweitung wird sich u. a. auch dadurch ergeben, daß in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als ein neuer Tätigkeitsbereich die offene Sozialarbeit an Alten und Behinderten in Großstädten und Ballungszentren für den Zivildienst erschlossen werden soll. Hinzu kommt, daß der Unfallrettungs- und Krankentransportdienst im gesamten Bundesgebiet ungefähr 3000 zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Auch in diesem Bereich können Zivildienstleistende tätig werden. In Hessen führt der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes in Zusammenarbeit mit dem hessischen Sozialminister bereits mit Erfolg einen entsprechenden Versuch durch. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen für alle Bundesländer genutzt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Keine Zusatzfrage.
    Die Frage 15 des Abgeordneten Höcherl wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
    Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
    Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die stabilitätspolitische Entscheidung, wonach unter anderem für Fertighäuser, die vor dem 9. Mai 1973 durch Kaufvertrag erworben wurden und für die der Antrag auf Baugenehmigung aber zu einem späteren Zeitpunkt gestellt wird, die Steuervergünstigungen nach § 7 b EStG in Anspruch genommen werden können, eine Benachteiligung aller Bauwilligen darstellt, die vor dem 9. Mai 1973 mit der Planung begonnen haben bzw. einen Architektenvertrag abgeschlossen haben und eine Baugenehmigung aus den verschiedensten Gründen nicht beantragen konnten, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dies zu ändern, zumal den erwähnten Bauwilligen teilweise sehr hohe finanzielle Nachteile entstehen würden?


Rede von Hans Hermsdorf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung sieht in der in § 1 Abs. 3 der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vorgesehenen Regelung, daß für den Ausschluß der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes beim herkömmlichen Bau die Antragstellung auf Baugenehmigung, beim Fertighausbau 'der Abschluß des Kaufvertrages maßgebend ist, keine unvertretbare Benachteiligung des herkömmlichen Baus.
Durch die Sonderregelung für Fertighäuser soll der Tatsache Rechnung getragen werden, daß beim Fertighausbau in aller Regel schon erhebliche Zeit vor Beantragung der Baugenehmigung durch Abschluß des Kaufvertrages für Käufer und Verkäufer rechtsverbindliche Verpflichtungen geschaffen werden, aus denen sich der Käufer nicht ohne erhebliche Nachteile lösen kann.
Es ist zwar richtig, daß dem Bauherrn auch beim herkömmlichen Bau vor Beantragung der Baugenehmigung Kosten entstehen können, z. B. für die Ausarbeitung der Baupläne. Die mit 'diesen Kosten finanzierten Leistungen behalten jedoch im allgemeinen auch bei einer zeitlichen Verschiebung des Bauvorhabens für den Bauherrn ihren Wert, so daß sich die in diesen Fällen eintretenden finanziellen Nachteile in der Regel in erträglichen Grenzen halten.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, eine generelle Maßnahme zur Beseitigung solcher Nachteile vorzuschlagen, zumal jede Ausnahmeregelung die konjunkturelle Wirkung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen abschwächen und damit die Bemühungen um die Wiederherstellung der Stabilität beeinträchtigen wird.
In echten Härtefällen sind die Landesfinanzbehörden unter der Voraussetzung des § 131 der Abgabenordnung zu Billigkeitsmaßnahmen befugt.
Abschließend möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, daß Bundestag und Bundesrat der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen einstimmig zugestimmt haben.

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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

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