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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Inhalt: Einreichung von Fragen während der Sommerpause 2453 A Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . 2453 B Wahl des Abg. Dr. Barzel als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates . . . . . . . . 2453 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 2453 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksachen 7/250, 7/599); Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses — Zweite Beratung — . . . . . . . . 2453 D Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache 7/721) . . . . 2454 A Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache 7/723) 2454 A Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache 7/724) Esters (SPD) . . . . . 2454 B, 2507 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2456 C Wehner (SPD) 2463 A Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 2470 B Kirst (FDP) 2484 B Brandt, Bundeskanzler 2489 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 2497 B Flach (FDP) 2501 D Baier (CDU/CSU) 2504 A Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2506 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 2508 C Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2508 D Namentliche Abstimmung . . . 2509 B, 2513 A Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache 7/722) Wohlrabe (CDU/CSU) 2509 B Frau Renger (SPD) . . . . . . 2514 C Collet (SPD) 2516 B Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache 7/725) Picard (CDU/CSU) . . . 2517 C, 2526 D Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . . 2519 C Dr. Bangemann (FDP) 2520 D Scheel, Bundesminister (AA) . . 2525 C Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksache 7/726) Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 2527 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2530 C Möller (Lübeck) (CDU/CSU) . . 2530 C Seiters (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2533 C Walther (SPD) . . . . . . . 2533 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 7/727) 2535 D Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/731) Krampe (CDU/CSU) 2536 A Grobecker (SPD) 2538 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . 2539 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 2542 D Arendt, Bundesminister (BMA) . 2543 B Maucher (CDU/CSU) 2544 C Glombig (SPD) 2545 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 7/733) 2546 D Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Drucksachen 7/734, 7/792) Leber, Bundesminister (BMVg) . . 2547 A Dr. Wörner (CDU/CSU) ... 2549 B Dr. Bußmann (SPD)... 2551 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 2553 C Namentliche Abstimmung . . . 2554 D, 2556 A Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/736) 2555 A Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache 7/737) 2555 A Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/740) 2555 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache 7/744) 2555 B Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache 7/745) . . 2555 C Einzelplan 36 Zivile Verteidigung (Drucksache 7/746) 2555 C Ravens (SPD) (Erklärungen nach § 36 GO) 2555 D, 2557 D Reddemann (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 2557 C Immer (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 2557 C Fragestunde (Drucksachen 7/769, 7/800) Frage 1 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Deckung des Kreditbedarfs für die Erntefinanzierung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 B, C von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 2471 B, C Frage 2 — Drucksache 7/800 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Maßnahmen der Bundesregierung zur Verhinderung weiterer Wettbewerbsbenachteiligungen der Landwirtschaft durch erhöhte Erntefinanzierungskosten Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2471 C, D, 2472 A, B, C, 2473 A, B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 2471 D, 2472 A Eigen (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2472 C Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 2473 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 2473 B Frage A 14 — Drucksache 7/769 — des Abg. Peiter (SPD) : Zahl der einem Garantieverband nicht angeschlossenen Bankinstitute Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2473 C Frage A 16 — Drucksache 7/769 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen nach § 7 b EStG für Fertighäuser Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2474 A,C Milz (CDU/CSU) . . . . . . . . 2474 C Frage A 18 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) — (CDU/CSU) : Vergrößerung des Abstandes zwischen den wirtschaftsschwachen und den wirtschaftsstarken Räumen durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Konjunkturdämpfung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2474 D, 2475 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 A Milz (CDU/CSU) 2475 B Frage A 19 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Aktionsprogramm ,,Nordeifel-Grenzraum Aachen" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2475 C, D, 2476 A, B Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . 2475 D Milz (CDU/CSU) 2476 A Immer (SPD) 2476 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 III Frage A 21 — Drucksache 7/769 — des Abg. Geldner (FDP) : Pressemeldungen über die Erlöse der Molkereien aus der Trinkmilch und anderen Milchprodukten Ertl, Bundesminister (BML) 2476 C, 2477 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 2477 A Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/769 — des Abg. Immer (SPD) : Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Zunahme der Brachflächen und der einseitigen Aufforstung Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2477 B, 2478 A, B Immer (SPD) . . . . . . . . 2478 A, B Frage A 25 — Drucksache 7/769 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Gutachten der Dornier-System-GmbH betr. die Schädigung der Umwelt durch die Landwirtschaft Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2478 C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . . 2478 D Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/769 -- des Abg. Hölscher (FDP) : Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2479 A, B, C, D, 2480 A, B Hölscher (FDP) . . . . . . . 2479 C, D Engholm (SPD) 2480 A Damm (CDU/CSU) 2480 A Frage A 30 — Drucksache 7/769 — des Abg. Schreiber (SPD) : Einhaltung der Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2480 C Frage A 31 — Drucksache 7/769 — des Abg. Reuschenbach (SPD) : Zurückstellung von Betriebsjugendvertretern und jugendlichen Betriebsräten vom Wehrdienst Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2480 D Fragen A 32, 34 und 35 — Drucksache 7/769 — der Abg. Dr. Marx, Damm und Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) : Aufklärung der DDR-Soldaten über die Bundeswehr, Erziehung der NVA zum Haß gegenüber der Bundeswehr und Erklärung des „Feindbildes" für die DDR- Streitkräfte Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2481 A, D, 2482 B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2481 D, 2482 B Damm (CDU/CSU) . . . . . . 2482 B, C Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/769 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Feststellung empfängnisverhütender Hormone im Trinkwasser Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 B, C Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 2483 C Frage A 38 — Drucksache 7/769 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Dynamisierung der Renten aus der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2483 D, 2484 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 2484 A Nächste Sitzung 2557 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2559* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 13 — Drucksache 7/769 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Anhebung des Höchstbetrages im Abschnitt über die Aushilfskräfte der Lohnsteuer-Richtlinien . . . . . . . 2559` C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/769 — des Abg. Höcherl (CDU/ CDU) betr. umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern . . . . . . 2559* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/769 — des Abg. von Schoeler (FDP) betr. Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich 2560* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 2453 44. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 11.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 18. 6. Dr. Ahrens *** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Amrehn *** 23. 6. Dr. Bangemann * 20. 6. Dr. Barzel 22. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 18. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Dr. Burgbacher 18. 6. Coppik 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. Dr. Dregger *** 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Freiwald 18. 6. Dr. Gel3ner *** 23. 6. Dr. Glotz 18. 6. Dr. Gölter *** 23. 6. Dr. Holtz *** 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 20. 6. Kahn-Ackermann *** 23. 6. Dr. Kempfler *** 23. 6. Kiechle 18. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Dr. Kliesing *** 23. 6. Koblitz 20. 6. Krall * 18. 6. Lagershausen ** 18. 6. Leicht 20. 6. Lemmrich *** 23. 6. Lenzer *** 23. 6. Liedtke 20. 6. Dr. Lohmar 18. 6. Marquardt *** 23. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel ' 22. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Dr. Müller (München) *** 23. 6. Opitz 20. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Pawelczyk *** 23. 6. Richter *** 23. 6. Schmidt (München) * 18. 6. Dr. Schöfberger 20. 6. Dr. Schwencke *** 23. 6. Seefeld * 18. 6. Sieglerschmidt *** 23. 6. Dr. Frhr. v. Spies 20. 6. Springorum * 18. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 20. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 20. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Walkhoff * 20. 6. Frau Dr. Walz * 19. 6. Dr. von Weizsäcker 18. 6. Wende 20. 6. Wiefel 20. 6. Frau Dr. Wolf *** 23. 6. Würtz 20. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/769 Frage A 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Höchstbetrag gemäß Lohnsteuer-Richtlinien Abschnitt Aushilfskräfte anzuheben, um die Teilzeitbeschäftigung zu fördern? Vorschläge, die auf eine Erhöhung dieser für die Lohnsteuer-Pauschalierung maßgebenden Arbeitslohngrenzen abzielen, sind wiederholt an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen und auch mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Bei diesen Erörterungen bestand aber stets Einvernehmen darüber, daß für die Höhe der maßgeblichen Arbeitslohngrenzen allgemeine wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Überlegungen nicht ausschlaggebend sein können. Die Pauschalierungsregelung ist vom Gesetzgeber nämlich nur als Vereinfachungsmaßnahme, keinesfalls aber als Steuervergünstigung gedacht. Die Begrenzung auf einen durchschnittlichen Tagesverdienst von 28 DM bzw. auf einen wöchentlichen Arbeitsverdienst von 80 DM sowie die generelle Begrenzung auf einen Stundenlohn von 8 DM muß vielmehr im Zusammenhang mit dem geltenden Lohnsteuertarif gesehen werden. Bei Anhebung einer oder mehrerer dieser Höchstbeträge würde eine Pauschalierung auch in Einkommensgruppen zulässig sein, in denen der Pauschsatz von 10 vom Hundert zu niedrig ist. In diesen Fällen ergeben sich nicht vertretbare Steuervergünstigungen. Die Bundesregierung kann daher im Augenblick eine Anhebung nicht in Aussicht stellen. Sie ist aber bereit, diese Frage im Zuge der nächsten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien nochmals zu prüfen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/769 Frage A 15) : 2560* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 44. Sitzung. Bonn, Montag, den 18. Juni 1973 Werden Verpächter landwirtschaftlicher Grundstücke, die einen Teil der Früchte als Naturalpacht erhalten und diese Erträge veräußern, nach § 2 Abs. 1 UStG oder gemäß § 24 UStG behandelt? In dem vorgetragenen Fall richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung des Verpächters danach, wie er die Verpachtung der landwirtschaftlichen Grundstücke nach einkommensteuerlichen Grundsätzen handhabt. Verpachtet er die Grundstücke im Rahmen seines landwirtschaftlichen Betriebes, so kann er für die Veräußerung der als Pachtentgelt vereinnahmten Naturalien die Durchschnittsbesteuerung des § 24 des Umsatzsteuergesetzes anwenden. Das gleiche gilt falls es sich um eine Verpachtung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes handeln sollte und der Verpächter gewillt ist, das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortzuführen. Hat der Verpächter dagegen dem Finanzamt erklärt, daß er die Verpachtung als Betriebsaufgabe behandeln will, ist die Veräußerung der Naturalien nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vorn 18. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/769 Fragen A 28 und 29) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß, solange die Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich nicht voll ausgeschöpft sind, die Erschließung weiterer Tätigkeitsfelder nicht notwendig ist? Wieviel zivildienstplätze im sozialen Bereich werden nach Inkrafttreten des Zivildienstgesetzes zur Verfügung gestellt werden können? Der Deutsche Bundestag hat im Mai 1973 einstimmig eine Entschließung angenommen, über den sozialen Bereich hinaus in erforderlichem Umfang weitere Tätigkeitsfelder für den Zivildienst mit dem Ziel zu erschließen, jeden Wehrdienstverweigerer im Interesse der Dienstgerechtigkeit zum Zivildienst heranzuziehen. Diese Entschließung wird die Bundesregierung berücksichtigen. Allerdings will ich an dieser Stelle hinzufügen, daß auch weiterhin das Schwergewicht unserer Bemühungen darauf gerichtet ist, die Arbeitsmöglichkeiten im Sozialbereich voll auszuschöpfen. Das neue Gesetz über den Zivildienst erleichtert die Anerkennung von Einrichtungen im sozialen Bereich. So kann unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft auf den Kostenbeitrag verzichtet werden, der an sich für die Beschäftigung von Dienstleistenden an den Bund zu entrichten ist. Dadurch wird für wirtschaftlich schwache Beschäftigungsstellen ein Anreiz zur Beschäftigung von Zivildienstleistenden geschaffen. Wenn die neuen Vorschriften zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in Kraft getreten sind, bestehen bessere Voraussetzungen, in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege die Zahl der Arbeitsplätze im Sozialbereich zu erhöhen. Über die voraussichtliche Zahl der auf diese Weise entstehenden Plätze liegen zur Zeit allerdings nur unverbindliche Schätzungen vor. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, daß zunächst Erfahrungen gesammelt werden müssen, bevor genaue Zahlen genannt werden können. Eine Ausweitung wird sich u. a. auch dadurch ergeben, daß in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als ein neuer Tätigkeitsbereich die offene Sozialarbeit an Alten und Behinderten in Großstädten und Ballungszentren für den Zivildienst erschlossen werden soll. Hinzu kommt, daß der Unfallrettungs- und Krankentransportdienst im gesamten Bundesgebiet ungefähr 3000 zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Auch in diesem Bereich können Zivildienstleistende tätig werden. In Hessen führt der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes in Zusammenarbeit mit dem hessischen Sozialminister bereits mit Erfolg einen entsprechenden Versuch durch. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen für alle Bundesländer genutzt werden.
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen folgende amtliche Mitteilungen zu machen.
Der Ältestenrat empfiehlt, für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause abweichend von der Geschäftsordnung folgende Regelung zu treffen:
Jedes Mitglied des Hauses ist berechtigt, in den Monaten Juli und August 1973 je vier Fragen einzureichen. Die Fragen für den Monat Juli müssen spätestens bis Dienstag, den 31. Juli, 11 Uhr, die Fragen für August bis Freitag, den 31. August, 11 Uhr, im Parlamentssekretariat eingehen. Fragen, die in den Monaten Juli und August eingereicht werden, werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. Die Fragen, die im September gestellt werden, werden gemäß den Richtlinien für die Fragestunde beantwortet. Sperrfrist für die Einreichung von Fragen für die Fragestunden der ersten Plenarsitzungen nach der Sommerpause ist gemäß Nr. 9 der Richtlinien für die Fragestunde Freitag, der 7. September, 11 Uhr.
Ich frage, ob das Haus mit dieser Regelung einverstanden ist. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mit Schreiben vom 15. Juni 1973 darum gebeten, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlüsse des Innenausschusses — Drucksache 7/719 — dem Ausschuß nachträglich auch nach § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen.
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat am 14. Juni 1973 für den Abgeordneten Dr. Carstens (Fehmarn), der seinen Sitz als Stellvertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates aufgibt, den Abgeordneten Dr. Barzel benannt.
Ist das Haus damit einverstanden, daß der Abgeordnete Dr. Barzel als Stellvertreter in die Beratende Versammlung des Europarates gewählt wird?
— Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 1973 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Steueränderungsgesetz 1973
Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1971 über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 129 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1969 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 115 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1960 über den Schutz der Arbeitnehmer vor ionisierenden Strahlen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst
Gesetz über die Mindestanforderungen an Unterkünfte für Arbeitnehmer
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes)

Geflügelfleischhygienegesetz (GFlHG)

Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 136 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1971 über den Schutz vor den durch Benzol verursachten Vergiftungsgefahren
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Zweites Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)

Gesetz über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
Seine Schreiben werden als Drucksachen 7/801, 7/802 verteilt.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, dem Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol gemäß Artikel 105 Abs. 3 GG nicht zuzustimmen; er ist der Ansicht, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/803 verteilt.
Ich rufe Punkt II der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973)

— Drucksachen 7/250, 7/599 —



Vizepräsident Dr. Jaeger
Anträge und Berichte des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

Ich rufe zuerst auf:
Einzelplan 01
Bundespräsident und Bundespräsidialamt — Drucksache 7/721 —
Berichterstatter: Abgeordneter Simon
Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Wird das Wort in der Debatte gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann lasse ich abstimmen. Wer dem Einzelplan des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; der Einzelplan 01 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe nun vereinbarungsgemäß auf: Einzelplan 03
Bundesrat
— Drucksache 7/723 —Berichterstatter:
Abgeordneter Schmitz (Baesweiler)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird in der Debatte das Wort gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall.
Wer dem Einzelplan des Bundesrates zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf: Einzelplan 04
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes
— Drucksache 7/724 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Esters Abgeordneter Baier
Der Berichterstatter Abgeordneter Esters hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Esters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratung über den Einzelplan 04 in zweiter Lesung kann in diesem Jahre sicherlich unter wesentlich günstigeren Umständen für die Koalition vonstatten gehen als im Jahre 1972. Deshalb kann in diesem Jahr der Berichterstatter mit der gebotenen Sachlichkeit auch einige Erläuterungen zu dem vorliegenden Antrag des Haushaltsausschusses auf Drucksache 7/724 geben. Ich habe in dieser Eigenschaft darzustellen, welche Veränderungen dieser Einzelplan im Laufe der Detailberatungen im Haushaltsausschuß gegenüber der Regierungsvorlage erfahren hat, welche Probleme angesprochen wurden und bei welchen Kapiteln und Positionen Kontroversen zwischen der Koalition und der Opposition nicht auszuschließen waren.
    Die Kap. 01 und 02 sind insgesamt um den Betrag von 3 184 700 DM gekürzt worden, so daß sich für diese beiden Kapitel ein neuer Ansatz von 27 585 600 DM ergibt. Von diesen Kürzungen entfallen 3 Millionen DM auf den Ansatz für den Neubau des Bundeskanzleramts und 184 700 DM auf die Verwaltungsausgaben.
    Koalition und Opposition konnten im Ausschuß in der Frage des Neubaubeginns für das Bundeskanzleramt kein Einvernehmen herstellen. Während die Opposition aus — wie sie sagte — stabilitätspolitischen Gründen für eine erneute Verschiebung des Baubeginns plädierte und damit den in der Regierungsvorlage ausgebrachten Ansatz in Höhe von 7 Millionen DM insgesamt streichen wollte, ging die Koalition davon aus, daß nach, wie sie meinte, überzeugender Darstellung durch das Bundeskanzleramt ein Ansatz von 4 Millionen DM für 1973 erforderlich sei.
    Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu dem Gesamtkomplex.
    Der Komplex „Neubau Bundeskanzleramt" hat im Haushaltsausschuß in den letzten Jahren schon oft zur Beratung angestanden. Die Notwendigkeit eines Neubaus für das Bundeskanzleramt sollte in diesem Hause nicht umstritten sein. Nicht erst unter dieser Bundesregierung hat sich nämlich herausgestellt, daß der Gebäudekomplex des Palais Schaumburg den räumlichen und organisatorischen Anforderungen, die an eine Regierungszentrale zu stellen sind, seit langem nicht mehr genügt. Als die sozialliberale Koalition im Jahre 1969 die Regierung übernahm, lagen bereits Planskizzen und Studien für eine Erweiterung des Bundeskanzleramts vor. Diese waren im Auftrage des damaligen Chefs des Bundeskanzleramts, Herrn Professor Dr. Carstens, erarbeitet worden.
    Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Bundestagswahlen wurden diese Pläne jedoch im Kabinett nicht mehr beraten. Das sollte erst nach der Wahl geschehen. Dazu ist es dann, wie Sie wissen, nicht mehr gekommen. Die sozialliberale Bundesregierung fand bei ihrem Amtsantritt diese Pläne vor. Sie hat sie eingehend geprüft, jedoch in der damals vorliegenden Form nicht weiterverfolgt. Sie war zu der Erkenntnis gekommen, daß die vorgesehenen An- und Erweiterungsbauten die alte Gebäudestruktur nicht ändern, sondern den bisherigen Unzulänglichkeiten nur weitere hinzufügen würden. Nicht zuletzt aus Kostengründen entschloß sich die Bundesregierung, einen Neubau zu errichten, und wählte als Standort die Görreswiese — einmal wegen der Nähe zum Parlament, zum anderen, weil dieser Standort es dem Bundeskanzler ermöglicht, die mit dem Palais Schaumburg als Sitz des Regierungschefs gewachsene Tradition fortzusetzen und das Palais weiterhin für Repräsentationszwecke zu nutzen.
    In keiner Phase ist die Planung des neuen Gebäudes vom Bundeskanzleramt als eine „geheime Kommandosache" behandelt worden. Sie ist vielmehr in aller Öffentlichkeit und unter intensiver Beteiligung aller interessierten Stellen erfolgt. Den



    Esters
    Mitgliedern des Deutschen Bundestages, insbesondere denen des Haushaltsausschusses, wurde wiederholt Gelegenheit gegeben, sich über den Stand der Neubauplanungen zu unterrichten. Die Kollegen wurden darüber hinaus über ihre Fraktionsvorsitzenden im Mai 1971 eingeladen, die preisgekrönten Entwürfe des Architektenwettbewerbs im Planungspavillon im Bundeskanzleramt zu besichtigen.
    Der Haushaltsausschuß hat sich seit 1969 in zahlreichen Sitzungen mit dem Neubauvorhaben befaßt. Ich möchte noch einmal deutlich herausstellen, daß die Notwendigkeit des Neubaus zu keiner Zeit in Frage gestellt wurde. In seiner Sitzung am 27. Januar 1972 hat der Haushaltsausschuß die Finanzvorlage „Bau" zur Kenntnis genommen und für 1972 bereits einen Ansatz von 4 Millionen DM und eine Verpflichtungsermächtigung für 1973 von 18 Millionen DM ausgebracht. Der für den Herbst 1972 vorgesehene Baubeginn mußte verschoben werden, weil der Haushalt 1972 aus den Ihnen bekannten Gründen nicht rechtzeitig verabschiedet werden konnte.
    Anfang des Jahres 1973 wurden die Planungsarbeiten wieder aufgenommen. Sie sind inzwischen so weit zum Abschluß gekommen, daß die Rohbauarbeiten noch im Laufe dieses Sommers ausgeschrieben werden können. Mit der Bauausführung soll dann im Spätherbst begonnen werden.
    Für die Bauarbeiten, die noch in diesem Jahr durchgeführt werden sollen, sind nach der vom Haushaltsausschuß gebilligten Vorlage Haushaltsmittel in Höhe von rund 4 Millionen DM erforderlich. Die Ausführungsplanung, insbesondere die Kostenschätzung, ist von der Bundesbaudirektion nach Abstimmung mit den Bundesressorts und nach Überprüfung durch das Bundesfinanzministerium erstellt worden. Der Haushaltsausschuß hat deshalb beschlossen, diese Mittel einschließlich der erforderlichen Verpflichtungsermächtigung bereitzustellen, damit der Neubau des Bundeskanzleramtes nach einjähriger Verzögerung noch in diesem Jahre endlich in Angriff genommen werden kann.
    Bei Kap. 04 01 hat der Haushaltsausschuß eine generelle Regelung für die Büros ehemaliger Bundeskanzler getroffen. Wir glauben, dem Parlament eine faire und adäquate Regelung vorschlagen zu können. Den ehemaligen Bundeskanzlern sollen für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag ein persönlicher Referent nach A 16/B 3, eine Sekretärin und ein Kraftfahrer zur Verfügung stehen. Diese Regelung jedoch, so wurde im Haushaltsausschuß deutlich, soll nicht für Extremfälle gelten. Die in diesem Falle hierfür vorgesehenen Planstellen finden Sie im Kap. 04 01.

    (Abg. von Alten-Nordheim und Abg. Franke [Osnabrück]: Was heißt „Extremfälle"?)

    Der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt kommt nach Auffassung der Koalition eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Es trifft sicherlich zu, daß der Tit. 42712 in der Vergangenheit zu einer indirekten Personalverstärkung durch die Einstellung von Honorarkräften führte, was auf Anregung des Bundesrechnungshofs schon einmal dazu
    führte, daß das Parlament wegen erworbener Rechte ehemaliger Honorarkräfte neue Stellen in der Planungsabteilung ausbringen mußte.
    Um dem vorzubeugen, hat der Haushaltsausschuß die Zweckbestimmung für diesen Titel geändert. Das Bundeskanzleramt hat zugesagt, in Zukunft nicht den über einen längeren Zeitraum hinweg eingestellten Honorarkräften, sondern der zeitweiligen Beratung durch wissenschaftliche Sachverständige den Vorrang zu geben.
    Die Planungsabteilung des Bundeskanzleramtes hat in hohem Maße ressortübergreifende Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen. Diese Aufgaben sind nach Auffassung der Koalition kostengünstiger zu erfüllen, indem man sich den wissenschaftlichen Sachverstand außerhalb der Bundesverwaltung auf Zeit dienstbar macht als durch die Schaffung neuer Stellen. Aus diesen Gründen werden Kürzungsanträge der Opposition, die in zweiter Lesung hier wiederkehren, abgelehnt.
    Ähnliches gilt für den Tit. 526 14 — Kosten für Gutachten und Forschungsaufträge —.
    Das Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist im Haushaltsausschuß gegenüber der Regierungsvorlage um 1 029 000 DM erhöht worden, so daß der neue Ansatz 149 330 700 DM beträgt. Verständlicherweise hat die Koalition hier einem Antrag der Opposition, den Titel „Öffentlichkeitsarbeit Inland" empfindlich zu kürzen, nicht folgen können. Man darf aber, glaube ich, doch wohl sagen, daß sich dieser Titel mit einem Ansatz von 11,6 Millionen DM sehr bescheiden ausnimmt.
    Die Kollegen der Opposition werden sicherlich auch Verständnis dafür aufbringen können — im Haushaltsausschuß war es jedenfalls so , daß wir ihrem im Haushaltsausschuß gestellten und hier wiederholten Antrag, den Titel zur Verfügung des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens fast zu halbieren, beim besten Willen nicht zu folgen in der Lage waren.

    (Abg. Baier: Warum?)

    Dieser Titel, Reptilienfonds genannt, wies in früheren Jahren einmal erheblich höhere Ansätze aus, und zwar ohne Kontrolle durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes.

    (Abg. Dr. Althammer: Wird aber nur verlagert!)

    Auf Vorschlag des zuständigen Unterausschusses ist Kap. 04 04 — Bundesnachrichtendienst — um 5 Millionen DM gekürzt worden. Der neue Ansatz beträgt nun 94,5 Millionen DM.
    Nach Verabschiedung des Grundvertrages mit der DDR hat der Haushaltsausschuß Kap. 04 05 — Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR -- auf Vorschlag des Berichterstatters und auf Empfehlung der Bundesregierung neu ausgebracht. Mit Ausnahme der Stelle für den Leiter nach B 11 sind jedoch alle anderen Planstellen und die stellenabhängigen Ansätze qualifiziert gesperrt worden. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf Um-



    Esters
    wandlung der qualifizierten in eine einfache Sperre liegt Ihnen vor. Wir werden darauf zurückkommen müssen.
    In Art. 8 des Grundvertrages haben die Bundes-. republik Deutschland und die DDR vereinbart, am Sitz der jeweiligen Regierung eine Ständige Vertretung zu errichten. Nachdem die beiden Staaten in Deutschland jahrelang nebeneinanderhergelebt haben, praktisch ohne Kontakte zueinander zu haben, sind jetzt Voraussetzungen dafür geschaffen worden, daß die für eine Zusammenarbeit notwendigen ständigen Verbindungen aufgenommen und belebt werden können. Die Bundesregierung ist nicht mehr wie in den vergangenen Jahren darauf angewiesen, daß von Fall zu Fall das Zusammentreffen von Delegationen vereinbart werden muß. Es wird möglich sein, an Ort und Stelle über die Ständigen Vertretungen in allen Fragen jederzeit in Verbindung zu treten. Art. 8 des Grundvertrages spricht bewußt von Ständigen Vertretungen. Damit wird deutlich gemacht, daß es sich bei diesen Vertretungen nicht um diplomatische Missionen handelt, wie sie in ausländischen Staaten unterhalten werden. Die Beziehungen der Bundesrepublik zur DDR unterscheiden sich von den Beziehungen zu auswärtigen Staaten und haben einen besonderen Charakter.
    Die Größe der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin wird durch ihre Aufgaben bestimmt. Da es sich um die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten handelt, hat die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland besonders vielfältige und vielschichtige Aufgaben zu erfüllen. Es liegt auf der Hand, daß die Aufgaben angesichts des in den vergangenen Jahren verhärteten Verhältnisses besonders schwierig sein werden. Das auf die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und das Bundeskanzleramt zukommende Maß an Arbeit und Verantwortung erfordert die in der Drucksache 7/724, dem Antrag zu Einzelplan 04, vorgesehene Personalausstattung. Das bedeutet, daß die Ständige Vertretung mit 62 Beamten, 15 Angestellten und 13 Arbeitern ausgestattet sein soll. Das Bundeskanzleramt selbst als Betreuungsstelle soll zusätzlich 13 Beamten- und 2 Angestelltenstellen erhalten. Da der Grundvertrag selbst nichts darüber sagt, wann die Ständigen Vertretungen eingerichtet werden sollen, ist bei den Beratungen im Haushaltsausschuß vorgesehen worden, die hierfür erforderlichen Stellen und Ausgaben vorerst qualifiziert zu sperren, also die Inanspruchnahme der Stellen und Ausgaben an die Einwilligungen des Ausschusses zu binden. Die Gesamtausgaben für dieses im Ausschuß neu ausgebrachte Kap. 04 05 belaufen sich nach dem Antrag auf 2 953 200 DM.
    Ich bitte die Kollegen, dem Einzelplan 04 in der vom Haushaltsausschuß vorgelegten Fassung zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)