Deutscher Bundestag
43. Sitzung
Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Inhalt:
Erweiterung der Tagesordnung 2415 A
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2415 D
Amtliche Mitteilungen 2416 A
Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 7/780)
Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 2416 B
Schulte (Unna) (SPD) 2417 C
Engelhard (FDP) 2418 B
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Olivenöl-Übereinkommen von 1963 (Drucksache 7/413); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/790), Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/759) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 2419 B
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1973) und Gutachten des Sozialbeirats (Drucksachen 7/88, 7/757) 2419 C
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Abg. Frau Dr. Neumeister, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Rollmann u. Gen.) (Drucksache 7/774) - Erste Beratung — . . . . . 2419 D
Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die Veräußerung einer 1,9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksache 7/772) . . . . . . 2419 D
Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Bundeseigenes Gelände in Langenhagen-Wiesenau bei Hannover; hier: Veräußerung an die Stadt Langenhagen (Drucksachen 7/425, 7/794) 2420 A
Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung des Bundesministers der Finanzen über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen (Drucksachen 7/504, 7/795) . . 2420 A
II Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1972) (Drucksachen 7/5, 7/771) . . . . . . . . . 2420 B
Bericht und Antrag des Innenausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine
Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/E WG, Nr. 5/67/EURATOM über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und eines
Beschlusses des Rates über die Regelung der Amtsbezüge der ehemaligen Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, deren Amtszeit am 4. Januar 1973 abläuft (Drucksachen 7/265, 7/758) 2420 B
Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag einer Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Hefe und Heferückstände (Drucksachen 7/389, 7/777) 2420 C
Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1973 (Drucksachen 7/490, 7/755) 2420 D
Fragestunde (Drucksache 7/690)
Fragen A 93 und 94 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) :
Rechtsnatur der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 für die Bundesrepublik Deutschland
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA)
2421 A, B
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2421 B
Fragen A 100 und 101 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) :
Vorzeitige Versetzung von Angehörigen des Auswärtigen Amts in den einstweiligen Ruhestand
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2421 C, 2422 B, C, D, 2423 A, B, C
Rollmann (CDU/CSU) . 2422 B, C, 2423 C
Josten (CDU/CSU) 2422 D
Spitzmüller (FDP) 2423 A
Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2423 A
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2423 B Frage A 102 des Abg. Kiechle (CDU/CSU)
Äußerungen des Ministerpräsidenten Tschou En-lai über Königsberg und die Existenz zweier deutscher Staaten
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2423 C,
2424 A, B
Kiechle (CDU/CSU) 2423 D
Dr. Marx (CDU/CSU) 2424 A
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2424 B
Fragen A 103 und 104 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) :
Zahl der deutschen Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA)
2424 C, D, 2425 A, B, C, D, 2426 A
Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 2424 C,
2425 B
Dr. Marx (CDU/CSU) 2424 D
Biehle (CDU/CSU) 2425 A
Dr. Czaja (CDU/CSU) 2425 C
Dr. Hupka (CDU/CSU) 2425 D
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2426 A
Fragen A 105 und 106 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) :
Zahl der aussiedlungswilligen Deutschen in der Volksrepublik Polen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA)
2426 A, B, C, D, 2427 A, B, C, D,
2428 A, B, C
Dr. Hupka (CDU/CSU) 2426 B, C, 2427 D
Biehle (CDU/CSU) . . . 2426 C, 2428 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2426 D, 2428 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 2427 A, 2428 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2427 B Wischnewski (SPD) 2427 C
Frage A 107 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) :
Vermeidung von Nachteilen für aussiedlungswillige Deutsche in Polen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA)
2428 C, D, 2429 A
Dr. Marx (CDU/CSU) 2428 D
Dr. Hupka (CDU/CSU) 2429 A
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 III
Frage A 110 des Abg. Dr. Holtz (SPD) :
Einflußnahme der Bundesregierung auf die französische Regierung mit dem Ziel, zukünftige Kernwaffenversuche verhindern zu helfen
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA)
2429 B, C
Dr. Holtz (SPD) 2429 B
Fragen A 111 und 112 des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) :
Finanzierung von Wiedergutmachungszahlungen an Jugoslawien und andere kommunistische Länder aus dem Entwicklungshilfeetat
Moersch, Parl. Staatssekretär (AA)
2429 C, D, 2430 A, B, C, D, 2431 A, B, D, 2432 A, B, C, D
Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) 2429 C, 2430 B,
2431 A, B
Josten (CDU/CSU) . . . 2429 D, 2431 D
Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) 2430 A, 2432 A
Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2430 B,
2432 A
Niegel (CDU/CSU) 2430 C
Dr. Heck (CDU/CSU) 2430 D
Dr. Marx (CDU/CSU) 2431 C
Mattick (SPD) 2432 B
Dr. Czaja (CDU/CSU) 2432 B
Friedrich (SPD) . . . . . . . 2432 D
Fragen A 18 und 19 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) :
Höhe des Kursverlustes der Pf and-briefe seit dem 1. Januar 1973 und Ausgleichsmaßnahmen
Hermsdorf, Parl. Staatssekretär
(BMF) . . . . . 2433 B, C, D, 2434 A
Höcherl (CDU/CSU) . . . 2433 B, C, D
Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 2434 A
Nächste Sitzung 2434 C
Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2435* A Anlage 2
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/ CSU) betr. Pauschbeträge für 100%ig Körperbehinderte und ständig pflegebedürftige Familienangehörige 2435* C
Anlage 3
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/690 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Festlegung des Stichtags für den Wegfall der Abschreibungsmöglichkeit gemäß § 7 b des Einkommensteuergesetzes - Berücksichtigung konkreter vertraglicher Bindungen oder Anträge auf Änderung eines Bebauungsplanes 2436* A
Anlage 4
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/690 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Fortgeltung der Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 b EStG im Rahmen der Umsiedlung in Braunkohlengebieten . . 2436* C
Anlage 5
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 16 und 17 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) betr. Umfang der Stützungsaktion der Kreditwirtschaft gegenüber den geschädigten Sparern der Bayerischen Wirtschaftsbank — Ausschluß von Einlegern mit einem Guthaben von mehr als 10 000 DM von der Entschädigungsaktion 2436* D
Anlage 6
Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Festsetzung der Verbraucherpreise durch den Bund 2437* B
Anlage 7
Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) betr. Zielvorstellungen über die Zahl der Schwerpunktorte bei den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . . . 2437* D
Anlage 8
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 52 und 53 — Drucksache 7/690 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Einstellung weiblicher Piloten bei der Deutschen Lufthansa . . . . . . 2438* A
Anlage 9
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 76 — Druck-
IV Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
sache 7/690 — des Abg. Konrad (SPD) betr. Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin für Bewohner von Altenheimen 2438* C
Anlage 10
Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/690 — des Abg. Ziegler (CDU/ CSU) betr. Nichterwähnung des Bildungsurlaubs im Sozialbericht 1972 . . 2439* A
Anlage 11
Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Ressortzuständigkeit für Bildungsurlaubsangelegenheiten — Erwähnung des Bildungsurlaubs im Sozialbericht 1973 2439* B
Anlage 12
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Meldungen über Kreditzusagen an Jugoslawien für die Finanzierung eines Kernkraftwerks 2439* C
Anlage 13
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/690 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Behinderung der Aussiedlung von Deutschen aus Polen . . . 2439* D
Anlage 14
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/690 — des Abg. Damm (CDU/CSU) betr. Anregung des Deutschen Roten Kreuzes an Aussiedlungswillige in den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße, abgelehnte Anträge nicht zu erneuern — Verstöße gegen die „Information" zum Warschauer Vertrag, insbesondere in der Wojewodschaft Oppeln 2440* A
Anlage 15
Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Ratifikation des Gesetzes zu dem Änderungsabkommen vom 21. Oktober 1971 zum Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut 2440* B
Anlage 16
Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) betr. Gewerbesteuerpflicht bei Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe verschiedener Fachrichtungen 2440* C
Anlage 17
Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/690 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Steuerverlust durch Verdieselung von Heizöl 2441* A
Anlage 18
Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 5 Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. wirksame Liberalisierung des europäischen Baumarkts . . 2441* C
Anlage 19
Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 6 und 7
- Drucksache 7/690 — des Abg. Amling
(SPD) betr. Situation der freien Tankstellen 2442* A
Anlage 20
Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 8 und 9
— Drucksache 7/690 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Steinkohlenkraftwerks auf dem Gelände der Grube Reden 2442* C
Anlage 21
Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) betr. generelles Reitverbot nach einem neuen Bundeswaldgesetz . . . 2442* D
Anlage 22
Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/690 — des Abg. Ey (CDU/CSU) betr. Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2443* B
Anlage 23
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/ CSU) betr. besonderen Kündigungsschutz zur wirksamen Jugendvertretung . . . 2443* D
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 V
Anlage 24
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/690 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) betr. Nachentrichtung von Beiträgen für die vor dem 1. Januar 1956 gelegenen Zeiten der Fach- oder Hochschulausbildung . . . . . . . . . 2444* A
Anlage 25
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 14 Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Ladenschlußexperiment in Detmold 2444* A
Anlage 26
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kater (SPD) betr. deutsche Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer 2444* B
Anlage 27
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/690 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Mangel an ärztlicher Versorgung in ländlichen Räumen, insbesondere im Zonenrandgebiet . . . 2444* D
Anlage 28
Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/690 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Anträge nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung 2445* A
Anlage 29
Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Schlafräume in Kasernenanlagen 2445* B
Anlage 30
Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Erlaß von Durchführungsverordnungen bei grundsätzlichen Regelungen von Personalangelegenheiten der Bundeswehr 2445* D
Anlage 31
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 21 —Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schutzvorschriften im Hinblick auf das Inbrand-
geraten von leicht entflammbaren Kunstfasertextilien . . . . . . . . . . 2446* A
Anlage 32
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) betr. Bekämpfung der Stechmückenplage im Rheintal . 2446* B
Anlage 33
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Zitate und Veröffentlichungen aus dem Ernährungsbericht . . 2446* D
Anlage 34
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/690 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Tranquilizer „Valium" und andere Psychopharmaka 2447* A
Anlage 35
Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) betr. deutschfranzösisches Jugendwerk 2447* C
Anlage 36
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/690 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. weibliche Piloten bei der Deutschen Lufthansa 2447* D
Anlage 37
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) betr. Platzreservierungen für Gruppenfahrten bei der Deutschen Bundesbahn 2448* A
Anlage 38
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/690 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) betr. landschaftsbezogene Kfz-Kennzeichen 2448* B
Anlage 39
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/690 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. Regionalflughafen Kassel-Calden — Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienflugverkehrs 2448* D
VI Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Anlage 40
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 32 Drucksache 7/690 — des Abg. Haase (Kassel) (CDU/ (CSU) betr. Bedeutung des Regionalflughafens Kassel-Calden — Regelmäßigkeit der Bedienung des Flughafens im Linienverkehr 2449* B
Anlage 41
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/690 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Stillegung der Bahnstrecke Euskirchen—Bad Münstereifel sowie Kall—Hellenthal 2449* C
Anlage 42
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar
(BMV) auf die Fragen B 34 und 35
— Drucksache 7/690 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Weiterbau der B 45 a von Weiskirchen nach Dieburg . . . . 2449* D
Anlage 43
Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar
(BMV) auf die Fragen B 36 und 37
— Drucksache 7/690 — des Abg. Immer (SPD) betr. die im Kreis Altenkirchen/ Rheinland-Pfalz geplanten Bundesfernstraßenneubaumaßnahmen 2450* A
Anlage 44
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 38 - Drucksache 7/690 — des Abg. Wuwer
(SPD) betr. die im „Prognosreport Nr. 5" aufgestellten Thesen . . . . . . . . 2450* C
Anlage 45
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 39 und 40 — Drucksache 7/690 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Industrieunternehmen . . . . 2450* D
Anlage 46
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/690 — des Abg. Richter (SPD) betr. Schaffung einer europäischen Raumfahrtbehörde — Folgen für ESRO und ELDO 2451* C
Anlage 47
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr.
Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 43
— Drucksache 7/690 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Neubau bzw. Erweiterung des Postamts in Karlstadt . . . . 2451* D
Anlage 48
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr.
Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 44
— Drucksache 7/690 des Abg. Lenzer
(CDU/CSU) betr. Bundespost-Omnibusliniendienst zwischen Wetzlar und Niederkleen 2452* A
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2415
43. Sitzung
Bonn, den 15. Juni 1973
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.00 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 15. 6.
Dr. Aigner * 15. 6.
Dr. Arndt (Berlin) 15. 6.
Dr. Artzinger * 20. 6.
Dr. Barzel 22. 6.
Behrendt * 15. 6.
Dr. von Bismarck 15. 6.
Dr. Burgbacher * 15. 6.
Christ 15. 6.
Coppik 20. 6.
Dr. Corterier * 20. 6.
van Delden 15. 6.
Dreyer 15. 6.
Eilers (Wihelmshaven) 15. 6.
Engelsberger 15. 6.
Entrup 15. 6.
Dr. Evers 15. 6.
Fellermaier * 15. 6.
Flämig * 15. 6.
Frehsee * 15. 6.
Dr. Früh * 15. 6.
Gerlach (Emsland) * 15. 6.
Handlos 15. 6.
Frau Hürland 15. 6.
Huonker 15. 6.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6.
Kater * 15. 6.
Dr. Kempfler 15. 6.
Dr. Klepsch * 15. 6.
Koblitz 20. 6.
Krampe 16. 6.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 6.
Lagershausen ** 18. 6.
Lange * 15. 6.
Leicht 20. 6.
Liedtke 20. 6.
Dr. Martin 20. 6.
Müller (Bayreuth) 15.6.
Mursch * 15. 6.
Opitz 20. 6.
Frau Dr. Orth 20. 6.
Rainer 15. 6.
Sauer 15. 6.
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 15. 6.
Frau Schroeder (Detmold) 15. 6.
Dr. Schulz (Berlin) * 15. 6.
Schwabe * 15. 6.
Dr. Schwörer * 15. 6.
Seefeld * 15. 6.
Sieglerschmidt * 17. 6.
Spilker 15. 6.
Springorum * 15. 6.
Dr. Stark (Nürtingen) 20. 6.
Dr. Starke (Franken) * 15. 6.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Graf Stauffenberg 15. 6.
Strauß 20. 6.
Walkhoff * 15. 6.
Wende 20. 6.
Wiefel 20. 6.
Anlage 2
Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 11) :
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Pauschbeträge für 100%ig Körperbehinderte und ständig pflegebedürftige Familienangehörige trotz der gestiegenen Lebenshaltungskosten noch immer auf 4 800 DM pro Kalenderjahr festgesetzt sind, und wann gedenkt sie, diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern?
Der jährliche Pauschbetrag von 4800 DM für Körperbehinderte stellt eine Vereinfachungsmaßnahme dar. Er hat den Zweck, in einer möglichst großen Anzahl von Fällen den Einzelnachweis der tatsächlich entstehenden außergewöhnlichen Belastungen zu vermeiden und dadurch eine Vereinfachung sowohl bei den in Betracht kommenden Personen als auch bei den Finanzämtern zu erreichen. Die Höhe der Pauschbeträge muß sich daher an den durchschnittlichen Belastungen orientieren und darf nicht wesentlich darüber hinausgehen.
Nach den Feststellungen der obersten Finanzbehörden der Länder sind Anträge auf Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen über die Pauschbeträge hinaus bis in die jüngste Zeit nur in Ausnahmefällen gestellt worden. Es ist deshalb die Annahme begründet, daß die Pauschbeträge, durch die Mehraufwendungen der Körperbehinderten abgegolten werden sollen, auch gegenwärtig noch angemessen sind.
Sollten die Pauschbeträge nicht ausreichen, besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, auf den Pauschbetrag zu verzichten und die außergewöhnlichen Belastungen im einzelnen geltend zu machen. Sie führen dann insoweit zu einem steuerfreien Betrag, als sie, gegebenenfalls mit anderen Belastungen, die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß außerordentliche Krankheitskosten, die durch einen akuten Anlaß verursacht werden, z. B. Kosten einer Operation, auch wenn diese im Zusammenhang mit dem Leiden stehen, das die Minderung der Erwerbsfähigkeit herbeigeführt hat, neben den steuerfreien Pauschbeträgen berücksichtigt werden können. Diese Regelung ist nach der letzten Anhebung der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte ergangen. Insofern erfolgte hier bereits indirekt eine weitere Erhöhung der Pauschale, indem Aufwendungen, die früher durch die steuerfreien Pausch-
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beträge abgedeckt waren, heute neben den Pauschbeträgen abgezogen werden können.
Wenn außerdem noch erhöhte Werbungskosten oder Sonderausgaben infolge der Körperbehinderung in Betracht kommen, können die nachgewiesenen Aufwendungen im Rahmen der dafür geltenden allgemeinen Vorschriften neben dem Betrag für außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Aus den genannten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Pauschbetrag von 4800 DM zu erhöhen.
Anlage 3
Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 12 und 13) :
Hat die Bundesregierung bei der Festlegung des Stichtags 8. Mai 1973, 24 Uhr, für den Wegfall der Abschreibungsmöglichkeit gemäß § 7 b des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt, daß hiervon auch ein Personenkreis betroffen wird, der, ohne bis dahin den Bauantrag eingereicht zu haben, im Hinblick auf ein beabsichtigtes Bauvorhaben bereits vertragliche Bindungen, z. B. finanzieller Art, eingegangen ist oder der aus planungsrechtlichen Gründen, wie den Nichtabschluß der Änderung eines Bebauungsplans, gehindert war, den konkreten Bauantrag früher einzureichen?
Ist die Bundesregierung bereit, diesem Personenkreis noch die Abschreibungsmöglichkeit zu gewähren, sofern in bestimmtem Zeitraum vor dem 8. Mai 1973 konkrete vertragliche Bindungen eingegangen oder Anträge auf Änderung eines Bebauungsplans gestellt worden sind, woraus also der sichere Schluß auf ein vor dem 8. Mai 1973 festgeplantes Bauvorhaben gezogen werden kann?
Zu Frage A 12:
Der in der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vorgesehene zeitweise Ausschluß des § 7 b des Einkommensteuergesetzes entspricht sowohl hinsichtlich des Beginns des Ausschlußzeitraums als auch hinsichtlich der Vorschrift, daß für den Ausschluß grundsätzlich der Zeitpunkt der Beantragung der Baugenehmigung maßgebend ist, der Ermächtigung in § 51 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, die durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden ist. Die Bundesregierung hat sich nach sorgfältiger Abwägung der Interessen des einzelnen Staatsbürgers und des Gemeinwohls für eine Regelung entschieden, die die vielfältig gelagerten Sonderverhältnisse nicht berücksichtigt. Der Bundestag und der Bundesrat haben dieser Regelung einstimmig zugestimmt. Eine differenzierte Regelung wäre nicht nur kaum zu praktizieren, sondern würde vor allem auch die konjunkturelle Wirkung der Maßnahme in einem nicht vertretbaren Maße abschwächen und damit die Bemühungen um die Wiederherstellung der Stabilität beeinträchtigen.
Zu Frage A 13:
Aus den Gründen, die ich in meiner Antwort auf Ihre 1. Frage dargelegt habe, hält es die Bundesregierung nicht für vertretbar, bestimmte Fälle von dem Ausschluß auszunehmen. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die getroffene Regelung in Einzelfällen zu Härten führen kann. Im allgemeinen dürften sich die Nachteile jedoch in vertretbaren und zumutbaren Grenzen halten. Sollte das ausnahmsweise nicht der Fall sein, könnten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 131 der Abgabenordnung Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen. Hierüber müßten die zuständigen Finanzämter unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles auf Antrag der Betroffenen entscheiden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 15) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der nicht selbst verschuldeten Umsiedlung und des damit verbundenen Hausneubaus im Zusammenhang mit der Umsiedlung in Braunkohlengebieten die Aussetzung der erhöhten Abschreibung nach § 7 h EStG in diesem Ausnahmefall für unwirksam zu erklären, zumal sehr viele Bürger in den betroffenen Gebieten von den Auswirkungen des am 9. Mai 1973 von der Bundesregierung beschlossenen Stabilitätsprogramms durch eine bereits angelaufene Umsiedlung gezwungen sind, durch schon abgeschlossene Kaufverträge mit der Braunkohlenindustrie ihre jetzigen Wohnungen innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen, dann die Baugenehmigung beantragen müssen, damit die Häuser rechtzeitig bezugsfertig werden, und somit der Steuervorteil des § 7 b EStG als Verlust anzusehen ist?
Die Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen sieht mit Rücksicht auf den damit verfolgten konjunkturpolitischen Zweck keine Ausnahmen vom Ausschluß der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes für bestimmte Personen- oder Fallgruppen vor. Der Ausschluß der erhöhten Absetzungen gilt daher auch für die in Ihrer Frage erwähnten Umsiedlungsfälle.
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die getroffene Regelung in Einzelfällen zu Härten führen kann. In solchen Fällen könnten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 131 der Abgabenordnung Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen. Ob eine solche Möglichkeit auch bei den von Ihnen erwähnten Umsiedlungen besteht, läßt sich von hier aus nicht beurteilen. Hierüber müßte das zuständige Finanzamt unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles auf Antrag des Betroffenen entscheiden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 16 und 17) :
Hält die Bundesregierung den Umfang der Stützungsaktion der Kreditwirtschaft gegenüber den geschädigten Sparern der Bayerischen Wirtschaftsbank AG i. L. München für ausreichend?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Stützungsfonds der Kreditwirtschaft, daß Einleger mit einem Guthaben von mehr als 10 000 DM — auch wenn dieser Betrag nur geringfügig überschritten ist — grundsätzlich von der Entschädigungsaktion ausgeschlossen werden sollen?
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2437*
Zu Frage A 16:
Durch die freiwillige Stützungsaktion der Verbände des Kreditgewerbes zugunsten der Sparer bei der Bayerischen Wirtschaftsbank werden die Inhaber von Spar-, Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionskonten mit Gesamtguthaben bis zu 10 000,—Deutsche Mark voraussichtlich noch in diesem Monat voll entschädigt. Bei Konteninhabern, deren Guthaben diesen Betrag übersteigt, kann eine Hilfe in Höhe von 10 000 DM in Betracht kommen, wenn ein sozialer Härtefall vorliegt. Nach den Grundsätzen des Stützungskonsortiums dürften unter anderem folgende Umstände regelmäßig für das Vorliegen eines sozialen Härtefalls sprechen:
Konten von Arbeitnehmern mit kleinerem Einkommen und von unerfahrenen Personen;
— Konten, bei denen die Höchstgrenze nur ganz geringfügig überschritten wird.
95 % aller Gläubiger der Bank, insbesondere alle Kleinsparer, werden durch diese Aktion entschädigt werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz allgemein folgendes bemerken: Eine vollständige Absicherung sämtlicher Bankgläubiger gegen Verluste unabhängig von der Art und Höhe der Guthaben wird weder im Rahmen der bestehenden freiwilligen Einlagensicherung noch durch eine entsprechende staatliche Einrichtung erreichbar sein. Die Kosten hierfür wären unvertretbar hoch. Sie müßten entweder von den Kunden der Kreditinstitute oder vom Steuerzahler aufgebracht werden. In beiden Fällen würde auch der kleine Sparer mit zur Kasse gebeten, um die Sparkonten eines wirtschaftlich weniger schutzbedürftigen Personenkreises zu sichern.
Daß für die Masse der Sparer die Begrenzung der Entschädigung auf 10 000,— DM ausreichend ist, findet in folgenden statistischen Zahlen seine Bestätigung: Über 90 % der Sparkonten in der Bundesrepublik wiesen Ende 1972 einen Bestand von unter 10 000,— DM aus; das Durchschnittsguthaben dürfte zwischen 2 000,— DM und 3 000,— DM liegen.
Zu Frage A 17:
Wie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, geht Ihre zweite Frage von einer unzutreffenden Voraussetzung aus. Nach den Grundsätzen des Stützungskonsortiums gelten Fälle, in denen das Guthaben nur ganz geringfügig über 10 000,—DM liegt, als soziale Härtefälle, so daß in der Regel mit einer Hilfe in Höhe von 10 000,— DM gerechnet werden kann.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 25) :
Trifft es zu, daß etwa die Hälfte der Verbraucherpreise in der Bundesrepublik Deutschland direkt oder indirekt vorn Bund festgesetzt wird?
Nein, dies trifft in dieser Form nicht zu. Legt man das Wägungsschema des derzeitigen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte zugrunde, so werden nur etwa 3 % der Preise der von den privaten Haushalten gekauften Güter in voller Höhe vom Bund festgesetzt oder genehmigt. Hierzu zählen insbesondere die Personentarife der Bundesbahn, die Postgebühren, die Tarife des Flugverkehrs und der Kfz.-Haftpflichtversicherung sowie die Preise für Zündhölzer.
Bei einem größeren Teil der Verbrauchsgüter unterliegen die Preise zwar einer gewissen Einflußnahme durch den Bund; daneben spielen jedoch auch andere Preisbestimmungsfaktoren eine Rolle. So wirken sich — sieht man von der allgemeinen Umsatzsteuer einmal ab — spezielle Verbrauchsteuern (z. B. Tabak-, Mineralöl-, Kaffeesteuer) als ein wichtiger Preisbestandteil auf die Verbraucherpreise der betroffenen Güter aus. Daneben existieren staatliche Gebührenordnungen (z. B. für Ärzte), die einen Rahmen festlegen, innerhalb dessen sich die entsprechenden Preise frei bewegen können. Schließlich seien die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen erwähnt, die nur nach gesetzlichen Vorschriften ermittelt oder verändert werden dürfen. Der Anteil der auf diese oder ähnliche Weise vom Bund mehr oder weniger stark beeinflußten Verbrauchsgüterpreise im Lebenshaltungsindex kann mit etwa 10 % veranschlagt werden.
Den größten Anteil der administrativ beeinflußten Preise bilden mit etwa 23 % die Preise für die meisten Nahrungsmittel. Neben den Marktgegebenheiten kommt hier auch den Brüsseler Agrarpreisbeschlüssen eine wichtige Bedeutung zu.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß auch Länder und Gemeinden verschiedene Verbraucherpreise festsetzen, genehmigen oder zumindest beeinflussen. Dies gilt z. B. für die Arbeitspreise für Haushaltsstrom, für die kommunalen Verkehrstarife, für Krankenhauspflegesätze, für die Rundfunk- und Fernsehgebühren, z. T. auch für die Preise von Gas und Wasser. Das Gewicht dieser Güter im Lebenshaltungsindex beläuft sich auf etwa 2 %.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 26):
Mit welchen Zielvorstellungen über die Zahl der Schwerpunktorte betreibt die Bundesregierung die Verhandlungen mit den Ländern zur Fortschreibung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"?
Die Bundesregierung ist noch nicht in Verhandlungen mit den Ländern über die Zahl der Schwer-
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punktorte der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingetreten. Diese Verhandlungen stehen für den Spätsommer und Herbst dieses Jahres an. Zur Zeit beginnen Bundesregierung und Länderregierungen mit der Prüfung der Ergebnisse, die das gemeinsame Forschungsprogramm erbracht hat. Bund und Länder werden dabei — wie bisher — auf die Wirksamkeit des Schwerpunktprinzips bedacht sein.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 52 und 53) :
Nachdem die Bundesregierung inzwischen zu der Auffassung gekommen ist, daß die grundsätzliche Ablehnung der Einstellung weiblicher Piloten — unbeschadet ihrer persönlichen Eignung und Fähigkeiten — mit Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, frage ich, ob die Bundesregierung ihren Standpunkt im Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand der Deutschen Lufthansa durchgesetzt und erreicht hat, daß die Einstellung allein von Eignung und Fähigkeiten — und nicht vom Geschlecht — abhängig gemacht wird.
Ist die Bundesregierung bereit — sofern die vorstehende Frage negativ beantwortet wird —, von § 111 oder § 84 des Aktiengesetzes Gebrauch zu machen, wonach der Aufsichtsrat beschlieBen kann, daß Angestellte einer bestimmten Gruppe nur mit seiner Zustimmung eingestellt werden dürfen, und der Aufsichtsrat es dann in der Hand hätte, durch seine Zustimmung oder Verweigerung die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu erzwingen, bzw. wonach der Aufsichtsrat den Vorstand nicht wieder berufen oder die Vorstandsbestellung widerrufen kann?
Zu Frage A 52:
Die Auffassung der Bundesregierung, daß eine grundsätzliche Ablehnung der Einstellung weiblicher Piloten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, wurde der Deutschen Lufthansa bereits mit Schreiben vom 27. Februar 1973 mitgeteilt.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Frage im Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa zu behandeln mit der Zielsetzung, die Zulassung weiblicher Anwärter zur Pilotenausbildung zu empfehlen. Dabei wird allerdings auch die Frage zu prüfen sein, ob möglicherweise bei der Art des Flugbetriebes der Deutschen Lufthansa auf Langstrecken auf Grund der unterschiedlichen Konstitution der Geschlechter Schwierigkeiten oder gar Sicherheitsgefährdungen zu erwarten sind. Bisherige Erfahrungen mit weiblichem Kabinenpersonal lassen befürchten, daß körperlicher und seelischer Streß zu vorzeitigen Ausfällen bzw. zu Gefährdungen im Flugbetrieb führen könnten, denen auch nicht durch eine gegenüber dem weiblichen Personal geänderte Regelung der höchstzulässigen Flugdienstzeiten begegnet werden kann. Eine solche geänderte Regelung würde im übrigen zu Schwierigkeiten bei der Zusammensetzung der Flugbesatzungen führen, die aus flugbetrieblichen Gründen während der Dauer ihres Flugeinsatzes nicht getrennt werden können. Sollten jedoch lediglich wirtschaftliche Gründe die Deutsche Lufthansa zu ihrer ablehnenden Haltung bewegen, wird die Bundesregierung mit allem Nachdruck auf eine Praktizierung der Gleichberechtigung in diesem Bereich
dringen.
Zu Frage A 53:
Ich habe bereits in meiner Antwort zur Frage 51 der Fragestunde vom 14./16. März 1973 (Bundestagsdrucksache 7/296, Teil B) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß ich meine Rechtsauffassung in dieser Frage gegenüber der Deutschen Lufthansa auch weiterhin vertreten werde. Es bleibt zunächst abzuwarten, wie die Deutsche Lufthansa hierauf reagieren wird, nachdem ich die Frage im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Sprache gebracht habe. Von dieser Reaktion werde ich mein weiteres Vorgehen abhängig machen. Allerdings darf ich schon jetzt darauf hinweisen, daß mir die Anwendung der Vorschriften der §§ 84 und 111 des Aktiengesetzes kein adäquates Mittel zur Durchsetzung meiner Rechtsauffassung zu sein scheint. Dies um so mehr, als die Folgen eines derartigen Eingriffs in die Verantwortung der für einen sicheren Flugbetrieb zuständigen Organe der Deutschen Lufthansa eingehend überdacht werden müßten.
Anlage 9
Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 76):
Trifft es zu, daß Bewohner eines Altenheimes Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder einer Haushaltshilfe nach § 33 a Absatz 3 EStG nicht erhalten können, wenn die Erledigung hauswirtschaftlicher Arbeiten durch das Altenheim organisiert und finanziert wird und die Kosten in den von den Bewohnern zu zahlenden Gesamtentgelten enthalten sind, und wie kann diesem unbefriedigenden Zustand abgeholfen werden?
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. August 1972 können Bewohner eines Altenheims eine Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe nach § 33 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes nicht beanspruchen, weil die Steuerermäßigung nur gewährt werden kann, wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und der Hausangestellten unmittelbare Rechtsbeziehungen in Form eines Arbeitsverhältnisses bestehen. Diese Voraussetzung liegt in dem Fall, den Sie in Ihrer Frage genannt haben, nicht vor.
Die Steuerbegünstigung nach § 33 a des Einkommensteuergesetzes ist wegen der Abgrenzung des Begünstigtenkreises problematisch. Einerseits wird eine Ausdehnung der Steuerbegünstigung gefordert. Von anderer Seite wird die gegenteilige Auffassung vertreten, nämlich die Vorschrift aufzuheben. Als Argumente für eine Aufhebung werden auch der Arbeitskräftemangel und die hohen Löhne genannt, die es nur Personen mit höherem Einkommen erlauben, die Steuerbegünstigung in Anspruch zu nehmen.
Aus den genannten Gründen wird das Problem im Rahmen der Steuerreform noch geprüft. Der Referentenentwurf des Einkommensteuergesetzes in
der derzeitigen Fassung sieht wegen der Abgrenzungsprobleme keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage vor. Weder eine Ausdehnung noch eine Streichung oder Einengung der Steuerbegünstigung könnte zu einer allseitig befriedigenden Regelung führen. Die Überlegungen zu diesem Problem sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Wir suchen weiter nach einer besseren Lösung.
In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend darauf hinweisen, daß ältere Personen wegen der besonderen Aufwendungen, die ihnen mit zunehmendem Alter erwachsen, den Altersfreibetrag nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes erhalten.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 86) :
Aus welchen Gründen ist der Bildungsurlaub im Sozialbericht 1972 im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Sozialberichten, in denen er mit abnehmender Bestimmtheit erwähnt worden war, nicht mehr genannt?
Der Sozialbericht 1972 war als eine Art Rechenschaftsbericht konzipiert, der nur solche Vorhaben wiedergeben sollte, die im Berichtszeitraum durchgeführt oder eingeleitet wurden. Aus diesem Grunde wurde der Bildungsurlaub zwar nicht als generelles Problem, wohl aber in einem entscheidenden Einzelpunkt angesprochen, und zwar unter Ziffer 119 im Hinblick auf das neue Betriebsverfassungsgesetz, das eine zukunftsweisende Regelung eines Bildungsurlaubs für eine besonders wichtige Gruppe (Betriebsratsmitglieder) gebracht hat.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 89 und 90) :
Kann man nunmehr davon ausgehen, daß nicht mehr der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, sondern der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft für Bildungsurlaubsangelegenheiten zuständig ist?
Wird die Frage des Bildungsurlaubs im Sozialbericht 1973 zumindest wieder erwähnt werden?
Zu Frage A 89:
Nach der Neuregelung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung (Erlaß vom 15. 12. 1972) ist künftig der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft für den Bildungsurlaub unter bildungspolitschen Gesichtspunkten zuständig.
Zu Frage .A 90:
Bisher sind erst Vorarbeiten für den Sozialbericht angelaufen, so daß noch keine Entscheidungen über die Berücksichtigung von Einzelfragen getroffen wurden.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 95) :
Trifft es zu, daß Bundeskanzler Brandt bei seinem Besuch in Jugoslawien zugesichert hat, für die Finanzierung eines Kernkraftwerks deutscher Hersteller Entwicklungshilfekredite oder Kredite mit ähnlichen Konditionen zur Verfügung zu stellen?
Nein. Der Herr Bundeskanzler ist während seines Besuches in Jugoslawien weder um Kredite für ein Kernkraftwerk gebeten worden, noch hat er ein solches Angebot gemacht.
Allerdings wird das Projekt eines Kernkraftwerkes in Jugoslawien insofern durch die Bundesregierung gefördert, als hierfür die Gewährung einer Ausfuhrbürgschaft des Bundes zugesagt wurde.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Juni 1973
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle
(CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 98 und 99):
Trifft es zu, daß die polnischen Behörden die Aussiedlung von Deutschen aus Polen weiter sehr behindern und die polnische Botschaft in Köln sogar die Annahme einer entsprechenden Interventionsliste des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland über aussiedlungswillige Deutsche aus Polen verweigert?
Was ist mit jenen besonders dringlichen Aussiedlungsanträgen von Deutschen aus Polen geschehen, die die Bundesregierung beim Besuch des polnischen Außenministers in Bonn bzw. anderen polnischen Vertretern vorgetragen bzw. in einer Zusammenstellung übergeben hat?
Zu Frage A 98:
Es handelt sich eigentlich um zwei Fragen, die ich wie folgt beantworte:
1. Es trifft zu, daß die polnischen Behörden die Aussiedlung von Deutschen weiterhin behindern. Ich habe hier schon wiederholt die Besorgnis der Bundesregierung über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht.
2. Es trifft nicht zu, daß die Botschaft der Volksrepublik Polen in Köln die Annahme einer Interventionsliste des Auswärtigen Amts verweigert hat.
Zu Frage A 99:
Dem polnischen Außenminister Olszowski ist bei seinem Besuch in Bonn lediglich ein Beispielfall übermittelt worden, über den noch kein abschlie-
2440* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Bender Bescheid von der polnischen Seite vorliegt. Auch über die anläßlich der deutsch-polnischen Konsultationen in Warschau übermittelten Anträge ist größtenteils noch nicht entschieden worden.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Juni 1973
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Damm
(CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 108 und 109) :
Geschieht es in Übereinstimmung mit der Bundesregierung, wenn seitens des Deutschen Roten Kreuzes über deutsche Rundfunkanstalten die Anregung vermittelt wird, die Aussiedlungswilligen in den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße mögen ihre abgelehnten Anträge nicht mehr erneuern, und wie läßt sich das mit Text und Inhalt der „Information" zum Warschauer Vertrag vereinbaren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die offensichtlichen Verstöße gegen die „Information" zum Warschauer Vertrag, wie sie soeben vom stellvertretenden Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Kurt Wagner, über die Verhältnisse in der heutigen Wojewodschaft Oppeln bekanntgegeben worden sind, in Verhandlungen mit der polnischen Regierung zur Sprache zu bringen und auf Abhilfe bedacht zu sein?
Es trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu, daß das Deutsche Rote Kreuz über deutsche Rundfunkanstalten die Anregung verbreitet, die Aussiedlungswilligen mögen ihre abgelehnten Anträge nicht mehr erneuern. Das Deutsche Rote Kreuz rät Umsiedlungsbewerbern vielmehr, die ihnen nach den polnischen Gesetzen zustehenden und in der „Information" bekräftigten Rechte zu nutzen, die Ausreiseanträge zu stellen und gegen abgelehnte Anträge Rechtmittel einzulegen.
Die Bundesregierung wird weiterhin in Verhandlungen und Konsultationen mit der polnischen Regierung darauf hinwirken, daß die gegebenen Zusagen eingehalten werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 1) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die Ratifikation des Gesetzes zu dem Anderungsabkommen vom 21. Oktober 1971 zum Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut beschleunigt werden kann, damit die Wahlen zu den Betriebsvertretungen im November 1973 bereits nach den neuen Bestimmungen erfolgen können?
Das Änderungsabkommen vom 21. Oktober 1971 zu dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut tritt 30 Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der letzte Vertragsstaat seine Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt hat.
Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik wird im Juli, spätestens im August d. J. hinterlegt werden. Die Urschrift des Vertragsgesetzes wurde in diesen Tagen fertiggestellt, so daß nunmehr die Gegenzeichnungen und danach die Ausfertigung und Verkündung durch den Herrn Bundespräsidenten herbeigeführt werden können.
Von den sechs Vertragspartnern haben fünf ihre Ratifikationsurkunden inzwischen in Washington hinterlegt. Lediglich in Belgien ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Auch dort hatten Wahlen zu einer Verzögerung geführt. Bereits im März d. J. hat die Bundesregierung die belgische Regierung unter Hinweis auf die im November d. J. bei den Stationierungsstreitkräften anstehenden Wahlen zu den Betriebsvertretungen gebeten, sich um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen.
Da die belgische Botschaft dem Auswärtigen Amt bereits Mitte April mitgeteilt hat, ihre Regierung werde das Parlament um vordringliche Behandlung des Zustimmungsgesetzes bitten, hofft die Bundesregierung, daß auch die Ratifikationsurkunde des Königreichs Belgien rechtzeitig in Washington hinterlegt werden wird.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 13. Juni 1973
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.
Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 2) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die in Abschnitt 15 Abs. 11 der Gewerbesteuerrichtlinien festgelegte Verwaltungspraxis, bei Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe verschiedener Fachrichtungen Gewerbesteuerpflicht eintreten zu lassen, im Hinblick auf die Notwendigkeit interdisziplinärer Kooperation bei freien Berufen, und ist die Bundesregierung bereit, für die Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe verschiedener Fachrichtungen entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen wie für die Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe gleicher Fachrichtung?
Die Frage knüpft an den Abschn. 14 Abs. 11 der Gewerbesteuer-Richtlinien an; (Ihr Zitat dürfte auf einem Versehen beruhen). In Abschn. 14 Abs. 11 GewStR, der sich mit der Gewerbesteuerpflicht von freiberuflichen Zusammenschlüssen in verschiedenen Rechtsformen befaßt, heißt es u. a.: „Gewerbesteuerpflicht tritt ebenfalls ein, wenn ein Angehöriger eines freien Berufs mit einer berufsfremden Person eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eingeht und die berufsfremde Person Mitunternehmer ist". Offenbar sehen Sie in dieser Regelung eine gewerbesteuerliche Benachteiligung der interdisziplinären Kooperation bei freien Berufen gegenüber der Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe gleicher Fachrichtung. Diese Auffassung geht jedoch von einer nicht ganz zutreffenden Auslegung des Begriffs der „Berufsfremdheit" aus.
„Berufsfremde" im Sinne des Abschn. 14 Abs. 11 GewStR und des damit korrespondierenden Abschn. 135 Abs. 10 EStR sind Personen, die im Rahmen des Zusammenschlusses keine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) ausüben. Schließen sich dagegen Angehörige freier Berufe, die unterschiedlichen Fachrichtungen angehören zu interdisziplinären
Kooperationen zusammen, so stehen sich die Beteiligten nicht als Berufsfremde gegenüber. Die Gewerbesteuerpflicht von freiberuflichen Zusammenschlüssen hängt also nicht von den Fachrichtungen der 'beteiligten Berufsangehörigen ab. Maßgeblich sind vielmehr andere Kriterien (z. B. Eintragung ins Handelsregister), die für die Zusammenschlüsse von Angehörigen freier Berufe gleicher Fachrichtungen grundsätzlich ebenso gelten wie für solche verschiedener Fachrichtungen. Beide Gruppen haben demnach aus gewerbesteuerlicher Sicht dieselbe Ausgangsposition.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 3) :
Auf Grund welcher Tatsache kommt die Bundesregierung zur Aussage, daß jährlich 200 bis 300 Millionen DM an Steuergeldern durch Verdieselung von Heizöl verloren gehen?
Die Bundesregierung ist, wie Sie aus der Antwort auf Ihre früheren Fragen entnehmen konnten, auf Schätzungen angewiesen, soweit der Umfang der Heizölverdieselungen zu beurteilen ist. Eine Aufdeckung ist überwiegend Sache des Zufalls. Anhaltspunkte dafür, daß Heizöl verdieselt worden ist, ergeben sich vor allem bei routinemäßigen Prüfungen des Steueraufsichtsdienstes. Weitere Erkenntnisquellen sind Anzeigen, z. B. wenn sich die Beteiligten bei einer größeren Heizölverdieselung uneinig werden. So sind schon ganze Taxigenossenschaften des Mißbrauchs überführt worden, dgl. Händler, die mehr als 10 Millionen DM im Einzelfall hinterzogen haben.
Die in der Bundeszollverwaltung mit der Steueraufsicht und mit Ermittlungen über den Heizölverkehr befaßten Stellen sind trotz Einzelerfolgen einheitlich der Auffassung, daß nur sehr geringe Anteile der Hinterziehungen aufgedeckt werden. Dies liegt sowohl an den Größenordnungen des Heizölverkehrs, die den Aufsichtsdienst überflutet haben (50 Millionen t Leichtes Heizöl werden in zahlreichen Handelsstufen an über 12 Millionen Erlaubnisschein-nehmer verteilt), wie an den vielfältigen Hinterziehungsmöglichkeiten. Diese Verhältnisse lassen auf dem Gebiet des Heizölmißbrauchs eine Dunkelziffer von 90 % vermuten.
Im Jahre 1972 sind Verdieselungen von ca. 54 000 t, die einen Abgabenbetrag von ca. 23 Millionen umfassen, ermittelt worden. Daraus ergeben sich 230 Millionen DM für den im Jahre 1972 zu schätzenden Umfang der Verdieselungen. Dies entspricht der Ihnen bereits mitgeteilten Schätzung von 200 bis 300 Millionen DM Steuerausfall pro Jahr.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz
(Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 5) :
Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß die seit 16. August 1972 wirksame Liberalisierung des europäischen Baumarkts, nach der alle öffentlichen Bauaufträge mit einem Auftragswert von über 1 Million RE im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ausgeschrieben werden müssen, von Italien und Frankreich nicht oder fast nicht realisiert wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Wirtschaft zu beenden?
Die Bundesregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit die Ausschreibungen von Bauaufträgen über 1 Mio Rechnungseinheiten (z. Z. 3,66 Mio DM) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Ihr ist selbstverständlich bekannt, daß die Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichem Maße die anstehende Vergabe größerer öffentlicher Bauaufträge im Amtsblatt bekannt machen. Der Bundesregierung erschien es bislang aber nicht angezeigt, sich deswegen an die Kommission zu wenden. Denn auch in der Bundesrepublik haben wir die Erfahrung machen müssen, daß es einer gewissen Zeit bedurfte, bis das neue Ausschreibungsverfahren eingeführt war und von den Vergabestellen von Bund, Ländern und Gemeinden praktiziert werden konnte. Das zeigt die Bilanz unserer Ausschreibungen im Amtsblatt für das Jahr 1972.
Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß bislang Italien und Frankreich noch nicht in nennenswertem Maße mit Ausschreibungen im Amtsblatt in Erscheinung getreten sind. In bezug auf die Ausschreibungen Frankreichs hat sich allerdings inzwischen das Bild gewandelt. Frankreich hat im vergangenen Monat 14 Ausschreibungen im Amtsblatt herausgebracht und liegt damit an dritter Stelle der Veröffentlichungen der Mitgliedstaaten für den Monat Mai.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beobachtet das unterschiedliche Ausschreibungsverfahren der Mitgliedstaaten mit großer Aufmerksamkeit. Sie hat bereits im Februar d. J. in der ersten Sitzung des im Zusammenhang mit der Verabschiedung der EWG-Bauvergaberichtlinien geschaffenen „Beratenden Ausschusses für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge" auf die unterschiedliche Einhaltung der Ausschreibungsverpflichtungen der Mitgliedstaaten hingewiesen und steht mit den Mitgliedstaaten wegen der Einhaltung ihrer Richtlinienverpflichtungen in ständigem Kontakt.
Die Bundesregierung ist im Beratenden Ausschuß durch einen Angehörigen meines Hauses vertreten. Es ist bereits vorgesehen, daß der Vertreter meines Hauses die Angelegenheit in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses (nach der Sommerpause) zur Sprache bringen wird, um darauf zu dringen, daß alle Mitgliedstaaten ihren Ausschreibungsverpflichtungen nachkommen.
2442* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 6 und 7):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der freien Tankstellen, die auf Grund vorübergehender niedriger Preise der Konzerntankstellen in Schwierigkeiten geraten sind und durch angebliche Versorgungsschwierigkeiten kaum noch von der Mineralölindustrie beliefert werden?
Was kann die Bundesregierung gegen die Gefahr unternehmen, daß die Benzinpreise zu Lasten des Verbrauchers empfindlich angehoben werden, wenn die stets preisstabilisierenden freien Tankstellen vom Markt verd:ängt werden?
Zu Frage B 6:
Ich habe bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Kollegen Wurche (BT-Drucksache 7/555, Teil A, Frage 64) sowie des Kollegen Geldner (BT-Drucksache 7/653, Teil A., Frage Nr. 50 und Nr. 51) auf die weltweit angespannte Versorgungslage und den damit verbundenen starken Preisanstieg auf dem Weltmineralölmarkt hingewiesen. Beide Faktoren treffen vor allem solche Gruppen, die in ihrer mengenmäßigen Versorgung und den preislichen Konditionen von den Raffineriegesellschaften abhängig sind.
Herr Minister Friderichs hat die in dieser Situation für die freien Tankstellen liegenden Gefahren zum Anlaß genommen, die Raffineriegesellschaften zu bitten und zu ermächtigen, durch eine beiderseitige enge Zusammenarbeit Versorgungsschwierigkeiten zu beheben bzw. solchen vorzubeugen. Die Raffineriegesellschaften haben bereitwillig einer solchen Zusammenarbeit zugestimmt; die ersten Schritte hierfür sind bereits erfolgt. Es wäre wünschenswert, wenn die sich abzeichnenden Schwierigkeiten durch diese Maßnahmen gelöst werden könnten.
Zu Frage B 7:
Die Bundesregierung glaubt zur Zeit nicht, daß die freien Tankstellen in Gefahr stehen, vom Markt verdrängt zu werden. Der Marktanteil der freien Tankstellen hat sich bisher kontinuierlich von 10,5 % im Jahre 1962 auf 24,5 % im Jahre 1972 erhöht; der entsprechende Anteil am Tankstellennetz ist von 9,1 °/o auf 16,7 % gestiegen. Selbst wenn die veränderten ungünstigen Bedingungen auf dem Weltölmarkt anhalten werden, ist nicht daran zu zweifeln, daß sich ein immer noch preisbeeinflussender Teil dieser Unternehmen auf dem deutschen Markt behaupten wird. Das gilt insbesondere dann, wenn die freien Tankstellen mit dem bei den Farbentankstellen laufenden Rationalisierungs- und Konzentrationsprozeß Schritt halten werden. Die Reduzierung der Gesamtzahl der Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland von 45 800 auf 42 000 in den letzten vier Jahren ist in erster Linie auf diesen Prozeß zurückzuführen. Die Bundesregierung glaubt zudem, daß sich die Wettbewerbskraft der freien Tankstellen erheblich durch Verbesserung und Ausbau ihrer Versorgungsorganisation erhöhen läßt. Eine Abstützung dieser eigenen Bemühungen und ihrer Wettbewerbsposition überhaupt wird den freien Tankstellen durch die neu in § 26 Abs. 2 Satz 2 der Kartellgesetznovelle aufgenommenen Nichtdiskriminierungsklausel gegeben. Im Zusammenwirken dieser Gesetzesbestimmung mit den zur Frage 1 dargelegten Maßnahmen der Bundesregierung dürfte der preisstabilisierende Einfluß der freien Tankstellen weiterhin auf dem deutschen Markt bleiben.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen B 8 und 9):
Unterstützt die Bundesregierung das Bemühen des Vorstands der Saarbergwerke AG, auf dem Gelände der Grube Reden ein Steinkohlenkraftwerk zu errichten, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf eine beschleunigte Verwirklichung des Projekts hinzuwirken?
Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß ohne die Errichtung eines Steinkohlenkraftwerks die Arbeitsplätze auf der Grube Reden gefährdet erscheinen?
Zu Frage B 8:
Aus energiepolitischen Gründen begrüßt die Bundesregierung den von der Saarbergwerke AG geplanten Bau eines Steinkohlenkraftwerks im Saarrevier. Die Errichtung eines derartigen Kraftwerks entspricht der in der Richtlinie über die Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in neuen Kraftwerken in der Fassung vom 14. Dezember 1972 zum Ausdruck gebrachten Zielsetzung der Bundesregierung.
Auf die Wahl des geeigneten Standorts für das Kraftwerk hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Entscheidung darüber ist von der Saarbergwerke AG mit den zuständigen Behörden des Saarlandes zu treffen.
Zu Frage B 9:
Nach den erfolgten Unterrichtungen kann davon ausgegangen werden, daß das geplante Steinkohlenkraftwerk an einem der von der Saarbergwerke AG in Betracht gezogenen Standorte im Saarland gebaut werden wird.
Sollte es jedoch nicht zur Errichtung des Steinkohlenkraftwerks kommen, könnten weitere Stillegungen im Saarland die Folge sein. Ob davon die Grube Reden betroffen wäre, hängt von dem Ergebnis einer dann notwendig werdenden Überprüfung der Unternehmensplanung der Saarbergwerke AG ab.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 10) :
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2443*
Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, im neuen Bundeswaldgesetz ein generelles Reitverbot auszusprechen, und ist sie gegebenenfalls bereit, ihre Entscheidung auf Grund der zahlreichen Einwände zu revidieren?
Die Bundesregierung strebt mit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 des Entwurfs eines Bundeswaldgesetzes — BR-Drucks. 207/73 — keineswegs „ein generelles Reitverbot" für den Wald an. Vielmehr soll das Reiten im Wald auch künftig insoweit gestattet sein, als hierfür eine besondere Befugnis vorliegt oder Wege und sonstige Flächen dazu bestimmt sind. Für die vorgesehene Regelung, die der geltenden Rechtslage in den Ländern entspricht, waren insbesondere folgende Erwägungen maßgebend:
1. Für die verschiedenen Verkehrsarten und Freizeitbetätigungen sollten im Interesse der Mehrheit der wandernden Bevölkerung in möglichst weitgehendem Umfang räumlich voneinander getrennte Wege und sonstige Flächen sowie Einrichtungen zur Verfügung stehen, weil z. B. durch das Reiten in kurzer Zeit Schäden an den Waldwegen entstehen, die das Wandern sehr beeinträchtigen und den Waldeigentümern unzumutbare Aufwendungen verursachen, falls keine Vereinbarungen über den Ersatz des Schadens getroffen worden sind.
2. Die in verschiedenen Ländern von den Reiterorganisationen und den Waldbesitzerverbänden bzw. Landesforstverwaltungen ausgearbeiteten Musterverträge sind auch weiterhin eine gute Grundlage.
3. Die Möglichkeit zur Benutzung privater Wege und sonstiger Grundstücke durch Reiter sollen auf Grund solcher Vereinbarungen bedarfsgerecht erweitert werden. Befürchtungen, die Waldeigentümer würden sich dem widersetzen, sind nach den Erfahrungen, die mit getroffenen Regelungen gemacht worden sind, unbegründet.
Die zahlreichen Einwände, die Reiter und Reiterverbände vorgebracht haben, beruhen auf Mißverständnissen. Die Bundesregierung wird aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob und in welcher Weise die vorgesehene Regelung verbessert werden kann.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 11) :
In welcher Höhe sollen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Antrag D/207/72, Beregnungs- und Bodenverband Rhein-Main, auch Maschinenanschaffungen für den überbetrieblichen Einsatz gefördert werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit anderer mehrbetrieblicher Maschinennutzungsfomen?
Das Projekt D/207/72 Beregnungs- und Bodenverband Rhein-Main ist vom Land Hessen im Februar 1971 für eine Förderung aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) vorgelegt. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses aus dem EAGFL ist u. a. eine finanzielle Beteiligung des Mitgliedstaates. Diese kann ganz oder teilweise durch Landes- oder Bundesmittel gewährleistet sein. Im vorliegenden Fall werden nur Landesmittel eingesetzt. Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" konnten 1971 nicht eingesetzt werden, da der erste Rahmenplan nach dem Gemeinschaftsaufgabengesetz erst seit dem 1. Januar 1973 gilt.
Die Wettbewerbsfähigkeit von mehrbetrieblichen Maschinennutzungsformen kann nur auf Grund von Unterlagen über das jeweilige Vorhaben beurteilt werden. Im vorliegenden Fall des Projektes D/207/72 kann sie sehr positiv beurteilt werden. Der gemeinsame Einsatz von Großmaschinen führt zu einer besseren Auslastung dieser Maschinen und damit zu Wettbewerbsvorteilen. Derartige Entwicklungen im Rahmen von Kooperationen in seinen vielfältigen Formen werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Auch die Bemühungen mit einer Förderung von Maschinenringen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe möglichst bald beginnen zu können, gehen in diese Richtung.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 12) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für Auszubildende, die gleichzeitig Jugendvertreter sind, ein besonderer, über die Dauer des Lehrvertrags hinausgehender Kündigungsschutz zu schaffen ist, um die Möglichkeiten der Jugendvertretung wirksamer auszugestalten?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 9. April 1973 auf die mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Farthmann — abgedruckt auf Seite 1485 der Niederschrift über die Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1973 — zu der Frage des Schutzes der Mitglieder von Jugendvertretungen und Betriebsräten bei Verweigerung der Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Stellung genommen. Ich darf auf diese Antwort hinweisen.
Die Bundesregierung untersucht zur Zeit das Problem in tatsächlicher und rechtlicher Sicht, zumal es sich nicht nur um eine Frage des Schutzes dieser betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger, sondern auch der Sicherung der normalen beruflichen Entwicklung derjenigen jungen Arbeitnehmer handelt, die sich für das Amt eines Jugendvertreters oder eines Betriebsratsmitgliedes zur Verfügung stellen.
Die Tarifvertragsparteien sind in die Prüfung eingeschaltet worden, wie der rechtliche Schutz auf Grund der jüngsten Erfahrungen weiterentwickelt werden kann.
2444* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 13) :
Hält die Bundesregierung auf Grund des Artikels 2 § 44 a des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes die Nachentrichtung von Beiträgen auch für die vor dem 1. Januar 1956 gelegenen, nicht abgeschlossenen Zeiten der Fach- oder Hochschulausbildung sowie für die Zeiten der abgeschlossenen Fach- oder Hochschulausbildung für möglich, die mangels Halbbelegung mit Pflichtbeiträgen nicht als Ausfallzeiten angerechnet werden können?
Der Gesetzgeber wollte durch Artikel 2 § 44 a des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes nur die praktische wissenschaftliche Ausbildung für den künftigen Beruf der Nachentrichtung zugänglich machen. Hierunter fällt z. B. die Ausbildung als Referendar oder Assistenzarzt, die — obwohl es sich dabei um abhängige Beschäftigung handelt — vor dem 1. März 1957 nicht von der Versicherungspflicht erfaßt worden war. Dazu gehören jedoch nicht die von Ihnen genannten Zeiten.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 14) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ladenschlußexperiment von Detmold, und beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorzubereiten, daß auch in anderen Städten des Bundesgebiets probeweise den Geschäftsinhabern die Möglichkeit gegeben wird, an einem Abend der Woche ihre Geschäfte länger offenzuhalten, ohne daß dadurch die Gesamtarbeitszeit für das Verkaufspersonal überschritten wird?
Nach den mir gegebenen Informationen ist in Detmold kein Ladenschlußexperiment, sondern eine Protestaktion gegen verzerrte Wettbewerbschancen durchgeführt worden. Die Einzelhändler, die an dieser Aktion beteiligt waren, wollten mit der Offenhaltung ihrer Geschäfte am 25. Mai 1973 die Öffentlichkeit und die Behörden u. a. darauf aufmerksam machen, daß bestimmte Großhandelsunternehmen im Raume Detmold während der Ladenschlußzeiten nach ihrer Auffassung unzulässigerweise auch an Endverbraucher verkaufen und dadurch den Einzelhandel im Wettbewerb benachteiligen. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft zur Zeit, ob und inwieweit Verstöße gegen das Ladenschlußgesetz vorliegen. Dem Ergebnis dieser Prüfung kann ich nicht vorgreifen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Juni 1973
auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Kater (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 15 und 16) :
In welchem Umfang wurden bisher deutsche Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer vor ihrer Ausreise aus ihren Heimatländern und in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und gefördert?
Wird die Bundesregierung im Interesse einer besseren gesellschaftlichen Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer und
aus Gründen des Arbeitsschutzes dieser Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, daß zusätzliche Mittel für die Durchführung von deutschen Sprachkursen nach § 21 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes über die Vermittlungsgebühr aufgebracht werden?
In den Heimatländern der ausländischen Arbeitnehmer werden deutsche Sprachkurse bisher schon in Verbindung mit beruflichen Anlernmaßnahmen durchgeführt. Sie begannen zunächst 1964 in Italien und wurden inzwischen auf die Länder Jugoslawien, Spanien, Türkei und Tunesien ausgedehnt. Im Rahmen dieser Maßnahmen konnten bis 1972 ca. 13 000 ausländischen Arbeitnehmern deutsche Sprachkenntnisse vermittelt werden. Für diese Sprachkurse haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Filme, Dia-Positive und Tonbänder, die Bundesanstalt für Arbeit das schriftliche Begleitmaterial sowie die technischen Geräte zur Verfügung gestellt.
In der Bundesrepublik Deutschland sind seit 1969 überwiegend von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Deutschkurse durchgeführt worden. An diesen haben bis einschließlich 1972 14 000 ausländische Arbeitnehmer teilgenommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat diese Kurse mit rund 450 000,— DM gefördert. Mit der Ihrer Frage zugrunde liegenden Auffassung, wonach Sie die besondere Bedeutung und die Notwendigkeit einer weiteren Förderung der sprachlichen Ausbildung der ausländischen Arbeitnehmer unterstreichen, stimme ich voll überein. Deshalb wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung dafür einsetzen, daß nach einer Erhöhung der Vermittlungsgebühr nach § 21 Absatz 2 Arbeitsförderungsgesetz — über die der Verwaltungsrat der Bundesanstalt noch entscheiden muß — zusätzliche Mittel für die Durchführung von Deutschkursen bereitgestellt werden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 17) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den ländlichen Räumen, insbesondere im Zonenrandgebiet, ein Mangel an ärztlicher Versorgung besteht, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen?
Zu Fragen der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung hat die Bundesregierung bereits mehrfach, zuletzt auf entsprechende Fragen der Kollegen Schröder und Immer in den Fragestunden am 15. Februar, 15. März und 11. Mai 1973 geantwortet. Zu dem von Ihnen, Herr Kollege, besonders hervorgehobenen Problem der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in den Zonenrandgebieten hat außerdem die Bundesregierung Ende des vergangenen
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2445*
Jahres aus Anlaß einer Kleinen Anfrage eine ausführliche Darstellung der Situation und der unternommenen Maßnahmen gegeben (Drucksache VI/3787). In dieser Antwort wird insbesondere auf die primäre Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Länder für die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung aufmerksam gemacht und auf die Maßnahmen eingegangen, die von diesen Beteiligten und auch von der Bundesregierung getroffen worden sind. Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit mit den Ländern prüfen, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, um die ärztliche Versorgung auch langfristig sicherzustellen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 18) :
Wieviel Anträge wurden nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitgebern bis Ende Mai 1973 gestellt, und wieviel Anträgen wurde dabei entsprochen?
Bis zum 30. April 1973 hatten 3 397 Verleiher bei der Bundesanstalt für Arbeit eine Erlaubnis nach § 1 AUG beantragt. Von diesen Anträgen hatte die Bundesanstalt bis zum 30. April 1973 73 Anträge positiv beschieden und 53 Anträge abgelehnt; 145 Verfahren hatten sich durch Rücknahme des Antrags erledigt. Mithin waren 3 126 Anträge noch nicht erledigt.
Um dem unerwartet hohen Antragseingang zu begegnen, hat die Bundesanstalt das mit der Prüfung dieser Anträge befaßte Personal erheblich verstärkt.
Die nächste Auszählung der laufenden und abgeschlossenen Antragsverfahren ist zum 30. Juni 1973 vorgesehen. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie ergänzend unterrichten.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 19) :
Wieviel Quadratmeter Fläche sieht die Bundesregierung pro Wehrpflichtigen für Schlafräume in neuen Kasernenanlagen vor, und was will sie tun, um diese Meßzahl auch in alten Kasernenanlagen zum Tragen zu bringen?
Soldaten, die zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind, erhalten Unterkunftsraum nach Maßgabe der sogenannten Raumgebühr.
Diese Raumgebühr (Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 01. 02. 1972) legt u. a. fest, wieviel qm Wohnfläche für jeden kasernenpflichtigen Soldaten vorgesehen ist. Sie ist bindende Richtlinie für die vorbereitende Planung und die bauliche Entwurfsbearbeitung. Es handelt sich dabei um Planungszahlen, aus denen der Wehrpflichtige keinen individuellen Anspruch herleiten kann.
Die Raumgebühr beträgt für Wehrpflichtige 4,5 qm/Person, wobei jeweils bis zu 6 Mann in einem Unterkunftsraum untergebracht werden.
Soweit diese Norm ausnahmsweise noch nicht voll erreicht ist, kann davon ausgegangen werden, daß im Rahmen des 1972 im Zusammenhang mit der Verkürzung der Wehrdienstzeit begonnenen Bauprogramms, das bis Ende 1974 den Bau von insgesamt ca. 14 000 zusätzlichen Unterkunftsplätzen vorsieht, Abhilfe geschaffen wird.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 20) :
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß bei grundsätzlichen Regelungen von Personalangelegenheiten der Bundeswehr die detaillierten Durchführungsverordnungen umgehend erlassen werden müssen, da anderenfalls Unruhe in die Truppe oder in die Bundeswehrverwaltung kommt, und wie will die Bundesregierung dies in Zukunft sicherstellen?
Die zuständigen Stellen sind ständig bemüht, schnell und umfassend über Neuerungen in personellen Grundsatzbestimmungen zu informieren. Das geschieht zum einen durch Veröffentlichung der Gesetze und Verordnungen sowie der ergänzend dazu erlassenen Bestimmungen und Richtlinien. Außerdem werden u. a. regelmäßig Hinweise in den bis auf Bataillonsebene verteilten Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen veröffentlicht. Diese Kurzmitteilungen dienen der Kommentierung geltender Bestimmungen und der Klarstellung aufgetretener Mißverständnisse und Fehlinterpretationen. Darüber hinaus werden in den Fachzeitschriften kommentierende Aufsätze von den Spezialisten auf den unterschiedlichen Gebieten der Personalführung veröffentlicht. Schließlich wird auf Tagungen und während Lehrgängen versucht, die Teilnehmer über aktuelle Fragen detailliert zu unterrichten und ihren Fragen Rede und Antwort zu stehen.
Die Unruhe, auf die Sie in Ihrer Frage hinweisen, entsteht wohl vor allem dann, wenn der Deutsche Bundestag neue Gesetze und Verordnungen beschlossen hat, die Truppe jedoch einige Zeit auf die ergänzenden Bestimmungen und Kommentare warten muß. Das wird sich auch in Zukunft nicht immer vermeiden lassen.
Das Bundesministerium der Verteidigung wird weiterhin bemüht sein, die Frist zwischen Inkrafttreten der einschlägigen Gesetze und Bekanntgabe der ergänzenden Bestimmungen so kurz wie möglich zu halten.
2446* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 21) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch Erlaß von Schutzvorschriften dem entgegenzuwirken, daß immer mehr Menschen durch das Inbrandgeraten von leicht entflammbaren Kunstfasertextilien schwere bzw. tödliche Verletzungen erleiden?
Die Bundesregierung ist in der Vergangenheit wiederholt Presseberichten über Unglücksfälle durch in Brand geratene Textilien nachgegangen. Dabei hat sich gezeigt, daß an solchen Unfällen, die häufig auf leichtsinnigen Umgang mit Feuer zurückzuführen waren, Bekleidungsstücke aus synthetischen Textilien in nicht stärkerem Umfange beteiligt waren als solche aus Naturfasern. Wissenschaftliche Institute haben sich wiederholt mit dieser Frage befaßt und mitgeteilt, daß Bekleidungsstücke aus synthetischen Fasern inzwischen weitgehend flammfest hergestellt werden und nicht mehr so leicht in Brand geraten wie die anfangs von der Bekleidungsindustrie angebotenen Erzeugnisse.
Nach alledem erscheint ein allgemeines Verbot, Kunststoffasern bei der Herstellung von Bekleidungsgegenständen zu verarbeiten, nicht gerechtfertigt zu sein. Ein Ansteigen der Unglücksfälle durch in Brand geratene Bekleidungsstücke und Anhaltspunkte für die besondere Gefährlichkeit bestimmter Kunststoffasern sind der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Sie wird der Angelegenheit jedoch weiterhin nachgehen.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) wird auch in diesem Bereich einen verstärkten Schutz des Verbrauchers bringen. Er enthält Rechtsverordnungs-Ermächtigungen, die es u. a. gestatten, die Verwendung bestimmter Stoffe, Stoffgruppen und Stoffgemische sowie die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren zu verbieten oder vorzuschreiben, daß nur bestimmte Stoffe verwendet werden dürfen und Warnhinweise, sonstige warnende Aufmachungen oder Sicherheitsvorkehrungen angebracht bzw. getroffen werden müssen. Danach könnten auch Bestimmungen über die Entflammbarkeit von Bekleidungsstücken vorgesehen werden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 22 und 23) :
Trifft es zu, daß die Stechmückenplage im Rheintal durch den Einsatz an der Universität Kiew gezüchteter unfruchtbarer „Schnakenmännchen" wirksam bekämpft werden kann?
Hat sich die Universität Kiew trotz entsprechender Bemühungen der Bundesregierung geweigert, an der Bekämpfung der Stechmückenplage im Rheintal mitzuhelfen?
Zu Frage B 22:
Zu diesem Problem konnten an der Universität Mainz bisher lediglich Vorversuche zu einer gezielten genetischen Stechmückenbekämpfung mit Zuchtmaterial der Universität Kiew durchgeführt werden. Sie haben noch zu keinem Erfolg geführt und werden in größerem Rahmen fortgeführt werden, sobald weiteres Zuchtmaterial verfügbar ist.
Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes wird genetischen Bekämpfungsmaßnahmen der Vorzug zu geben sein, da damit ohne eine wesentliche Beeinflussung der Biocoenose vorgegangen werden kann. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Untersuchung kann jedoch die Wirksamkeit dieses Verfahrens im Rheingebiet nicht beurteilt werden.
Zu Frage B 23:
Meldungen, die Universität Kiew habe eine Mithilfe bei den Bemühungen einer genetischen Bekämpfung der Stechmückenplage im Rheintal verweigert, treffen nicht zu. Die Universität Kiew hat die Universität Mainz mit Züchtungsmaterial beliefert. Für weitere Lieferungen steht der Universität Kiew zur Zeit kein Material in genügender Menge zur Verfügung. Initiativen der Bundesregierung hat es bisher nicht gegeben, noch hätte es deren bedurft.
Die Bundesregierung hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau und die Deutsche Forschungsgemeinschaft gebeten, mit der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Kontakte aufzunehmen und sich für die Überlassung weiteren Züchtungsmaterials einzusetzen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU (Drucksache 7/690 Frage B 24) :
Trifft es zu und gegebenenfalls aus welchen Gründen, daß aus dem im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellten Ernährungsbericht Presse und Fachzeitungen nicht beliebig zitieren und veröffentlichen können, da die „Deutsche Gesellschaft für Ernährung" sich daran alle Rechte vorbehalten habe, obwohl die Auftraggeber alle Kosten von der Informationsbeschaffung über die Autorenhonorare bis zum Druck bezahlten?
Nach dem Impressum ist es ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers, das heißt der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, nicht gestattet, den 2. Ernährungsbericht oder einzelne Teile daraus nachzudrucken oder auf photomechanischem Wege zu vervielfältigen. Der gleiche Text war bereits beim 1. Ernährungsbericht, der 1969 unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt wurde, verwandt worden. Er entspricht einer Formulierungsweise, die bei von öffentlichen Stellen finanzierten und anderen wis-
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2447*
senschaftlichen Publikationen üblich ist. Ein gleichartiges Impressum enthalten so z. B. die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanzierten „Berichte über die Landwirtschaft". Durch das Impressum soll lediglich sichergestellt werden, daß der Abdruck größerer Teile des Berichtes wortgetreu und mit entsprechender Quellenangabe erfolgt. Entsprechende Genehmigungen zur Veröffentlichung wird die Deutsche Gesellschaft für Ernährung ohne Schwierigkeiten erteilen.
Das Impressum schränkt in keiner Weise die Möglichkeit und das Recht ein, über die Ergebnisse des 2. Ernährungsberichts in der Presse und in Fachzeitschriften zu berichten sowie aus dem Bericht zu zitieren. Im Gegenteil, die Bundesregierung legt großen Wert auf entsprechende Veröffentlichungen und begrüßt die Tatsache, daß der kürzlich vorgelegte 2. Ernährungsbericht schon ein so breites Echo in den Massenmedien gefunden hat.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 25) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Tranquilizer „Valium" und andere Psychopharmaka bei Langzeit-Schluckern suchtähnliche Abhängigkeit hervorrufen, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Gebrauch dieser „happy pills" z. B. durch Werbeverbot einzuschränken?
Bei der Anwendung hochwirksamer Arzneimittel, zu denen auch das Valium und andere Psychopharmaka zählen, ist das Auftreten von Nebenwirkungen, insbesondere bei langanhaltendem Gebrauch, nicht auszuschließen. Auf Grund des Angriffspunktes der Psychopharmaka am zentralen Nervensystem sind Wirkungen auch im Sinne einer Abhängigkeit grundsätzlich möglich. Die Bevollmächtigtenkonferenz der WHO zur Annahme eines Übereinkommens über psychotrope Stoffe, die vom 11. Januar bis 21. Februar 1971 in Wien tagte, hat aber Benzodiazepine, eine Wirkstoffklasse, der auch Valium angehört, nicht in eine der vier neu geschaffenen, nach Gefährlichkeitsgrad gegliederten Kategorien abhängigkeitserzeugender Stoffe eingestuft.
Nach einer Untersuchung des Bundesgesundheitsamtes finden sich im deutschen medizinischen Schrifttum 8 Fälle von Valiumabhängigkeit. Darüber hinaus sind 12 kasoistische, nicht vollständig dokumentierte Fälle aus dem Zeitraum von 1968 bis 1972 bekanntgeworden. Der WHO sind aus demselben Zeitraum weltweit 29 Fälle von Abhängigkeit mitgeteilt worden. Unter Berücksichtigung der weitverbreiteten therapeutischen Anwendung des Valiums kann bei diesen geringen gesicherten Zahlen über Abhängigkeitsentstehung jedenfalls zur Zeit nicht davon gesprochen werden, daß eine allgemeine Gefahr besteht.
Valium und ähnlich wirkende Psychopharmaka unterliegen der Verschreibungspflicht und dürfen nur unter ärztlicher Anweisung und Überwachung angewendet werden. Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden. Die Bundesregierung hält diese beiden Regelungen zur Zeit für ausreichend.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 26) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem deutschfranzösischen Jugendwerk nach der rückläufigen Entwicklung der letzten Jahre wieder zu einem Höchstmaß an völkerverbindender Effizienz im Sinne des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages von 1963 zu verhelfen?
Durch ein Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerks von 1963, das am 21. 6. 1973 in Bonn unterzeichnet werden soll, wird insbesondere eine Rationalisierung der Verwaltungsstruktur des DFJW erreicht. Die daraus zu erwartenden Kosteneinsparungen sollen dann den Förderungsprogrammen zugute kommen. Darüber hinaus hat der Herr Bundeskanzler zugesagt, sich erneut bei seinem französischen Partner um eine Aufbesserung des finanziellen Beitrages für das DFJW zu bemühen. Im Haushalt der Bundesregierung stehen 1973 im Kapitel 15 02 bei Titel 685 13 erneut DM 18,0 Millionen dafür bereit, für die leider ein gleichwertiger Betrag in Ffs von französischer Seite bisher nicht zu erreichen war. Es wird ferner Aufgabe des Kuratoriums beim DFJW sein, die Mittel so zu verteilen, daß sich eine Ausgewogenheit zwischen den Breitenförderungs-Programmen und den besonders qualifizierten Programmen für Mitarbeiter ergibt. Die Bundesregierung begrüßt die vom Kuratorium bereits eingeleitete Entwicklung, die eine Schwerpunktverlagerung der Förderung auf Austauschprogramme für junge Berufstätige und für die Fortbildung von Mitarbeitern der Jugendarbeit vorsieht.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar von' 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 27) :
Treffen Meldungen zu, na:h denen Bundesverkehrsminister Dr. Lauritzen der Deutschen Lufthansa empfehlen werde, probeweise einige weibliche Piloten zu beschäftigen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis hat eine solche Empfehlung gegebenenfalls geführt?
Herr Minister Dr. Lauritzen hat sich grundsätzlich für eine Gleichbehandlung der Frauen auch in dem
2448* Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Beruf des Flugzeugführers ausgesprochen und angeregt, probeweise Frauen in diesem Beruf zu beschäftigen.
Diese Anregung war jedoch nicht als Aufforderung an die für die Flugsicherheit verantwortlichen Organe der Deutschen Lufthansa gedacht, etwaige Bedenken zurückzustellen, soweit es sich um Gesichtspunkte handelt, die sich allein aus den betrieblichen Besonderheiten ergeben.
Im übrigen darf auf die Antworten in der Fragestunde am 14./16. März 1973 (Drucks. 7/296, Teil B, Fragen 50 und 51) verwiesen werden, wonach die Deutsche Lufthansa über die Rechtsauffassung der Bundesregierung in der Frage der Beschäftigung weiblicher Piloten unterrichtet wurde.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 28):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn Platzreservierungen für Gruppenfahrten auch bei rechtzeitiger Bestellung nur zögernd oder gar nicht ausführt und statt dessen die Gruppenreisenden auf den Weg der teureren Einzelplatzreservierung verweist, und beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß die Deutsche Bundesbahn entweder ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber Gruppenreisenden nachkommt oder aber ihre Bestimmungen für Platzreservierungen ändert?
Die Deutsche Bundesbahn ist grundsätzlich bemüht, Platzreservierungswünsche entsprechend den Anmeldungen ihrer Kunden weitgehend zu berücksichtigen und sobald wie möglich zu bestätigen. Allerdings gestalten sich die Dispositionen für die Deutsche Bundesbahn namentlich bei der Anmeldung von Gruppenreisen oft schwierig, so daß im Einzelfall ein Ausweichen auf andere Möglichkeiten erforderlich wird, wie z. B. die Einzelplatzreservierung für Gruppenfahrten. Dies gilt insbesondere für die Zeiten des Spitzenverkehrs, in denen die Zahl der Anmeldungen stark ansteigt. Die unterschiedlich langen Fristen für die Anmeldung (2 Monate bis 7 Tage vor Reiseantritt) und für die Bearbeitung (Inlands- oder Auslandsreise) bringen es mit sich, daß unter Berücksichtigung des noch gegebenen Platzangebotes häufig erst kurz vor Reiseantritt Platzzusagen gegeben werden können. Die Deutsche Bundesbahn hat mir erklärt, daß sie im Rahmen ihres Angebotes bei der Berücksichtigung von Platzreservierungsanträgen keinen Unterschied zwischen Einzelfahrten und Gruppenfahrten macht.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 29) :
Ist die Bundesregierung bereit, in Sonderfällen, die durch Gebietsreform und geographische Gegebenheiten bedingten Wünsche neuer Landkreise durch Genehmigung landschaftsbezogener Kfz-Kennzeichen Rechnung zu tragen, wie dies derzeit — nach zwei Bezugsfällen im Bundesgebiet — im neuen Landkreis Main-Spessart mit Unterstützung der bayerischen Staatsregierung erbeten wird?
Das bei der Festlegung der Kraftfahrzeugkennzeichen zugrundegelegte System, die Unterscheidungszeichen aus dem Namen der kreisfreien Stadt (z. B. M = München) bzw. dem Namen der Kreisstadt (z. B. SW = Schweinfurt) abzuleiten, ist in der Anlage I zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verankert, also Verordnungsbestandteil und könnte nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden.
Anfang dieses Jahres hatte mein Haus, nicht zuletzt um eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen, den Ländern gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen zugelassen würden, wenn es der Bundesrat für wünschenswert halten sollte und dies in einer Entschließung zum Ausdruck bringen würde. Die daraufhin von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern unternommenen Versuche für das Zustandekommen einer derartigen Entschließung waren erfolglos. Die Einführung landschaftsbezogener Kennzeichen fand nicht die Zustimmung des Bundesrates. Dies bedeutet, daß
a) im Falle der Zusammenlegung von Verwaltungsbezirken eines der vorhandenen Unterscheidungszeichen beibehalten wird, oder
b) wenn dies nicht verwirklicht werden kann und ein neues Unterscheidungszeichen festgelegt werden muß, nur ein solches zugestanden werden kann, das sich aus dem Namen des Ortes ableitet, in dem der Verwaltungsbezirk seinen Sitz hat.
Nach den vorgenannten Grundsätzen wurde auch bei den bisher durchgeführten Gebiets- und Verwaltungsreformen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg verfahren.
Die bayerische Landesregierung hat bisher keine Vorschläge für die Kraftfahrzeugkennzeichen in den neu gebildeten Kreisen gemacht. Ich gehe davon aus, daß sie ihren Vorschlägen das Ergebnis der Behandlung im Bundesrat zugrunde legen wird.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 30 und 31) :
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Regionalflughafen Kassel-Calden im Rahmen des innerdeutschen Flugverkehrs zu?
Welche konkreten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienflugverkehrs vom Regionalflughafen Kassel-Calden aus wird die Bundesregierung — gegebenenfalls gemeinsam mit der hessischen Landesregierung — ergreifen, nachdem der Linienverkehr der General Air in den nächsten Wochen eingestellt werden soll?
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2449e
Die im Frühjahr 1970 vom damaligen Bundesverkehrsminister Leber eingesetzte „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" hat u. a. die Bedeutung des Regionalflugplatzes Kassel-Calden im Rahmen eines Ergänzungsflugnetzes im binnenländischen Luftverkehr in Modelluntersuchungen positiv gewürdigt. In ihrem im Herbst 1972 vorgelegten Abschlußbericht kommt die Kommission zu der Prognose, daß der Flugplatz Kassel-Calden auf längere Sicht für eine luftverkehrsmäßige Aufschließung des nordhessisch-südniedersächsischen Raumes geeignet ist. Sie hat hierbei in Betracht gezogen, daß der Kasseler Raum mit seinem bis Göttingen, Melsungen und Eschwege reichenden Hinterland zu jenen 24 Verdichtungsräumen innerhalb der Bundesrepublik zählt, die in der Ministerkonferenz für Raumordnung im Herbst 1968 als entwicklungsträchtig und förderungswürdig bezeichnet werden.
Allerdings muß auch auf die Tatsache hingewiesen werden, daß General Air wegen völlig ungenügender Rentabilität demnächst die Bedienung von Kassel-Calden einstellen wird. Der Jahresverlust der General Air aus der Bedienung von Kassel soll mehr als 2 Millionen DM betragen. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, durch finanzielle Zuschüsse die Weiterführung dieser unwirtschaftlichen Dienste zu ermöglichen.
Weitere als die bereits von der Bundesregierung in Kassel-Calden zur Verbesserung der Anfliegbarkeit des Flugplatzes getroffenen Maßnahmen erscheinen fachlich und wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, weil die erforderlichen flughafentechnischen Voraussetzungen in Kassel-Calden nicht gegeben sind. Es fehlt auch die ausreichende Hindernisfreiheit.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Haase
(Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 32) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung des Regionalflughafens Kassel-Calden bei der verkehrsmäßigen Erschließung des nordhessisch-südniedersächsischen, überwiegend im Zonenrandgebiet gelegenen Raumes, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß der Flughafen Kassel-Calden Ansteuerungsfunkfeuer und Instrumenten-Lande-System (ILS) erhält, um die notwendigen technischen Landehilfen für den Allwetterflugbetrieb und damit die garantierte Regelmäßigkeit der Bedienung des Flughafens im Linienverkehr möglich zu machen?
Die vom damaligen Bundesverkehrsminister Leber eingesetzte „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" ist in ihrem im Herbst 1972 vorgelegten Abschlußbericht in allen Modelluntersuchungen zu dem Ergebnis gelangt, daß der nordhessisch-südniedersächsische Raum mit seinem Zentrum Kassel grundsätzlich für die Aufschließung durch den Luftverkehr geeignet ist. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
Die Bundesregierung hat deshalb zur navigatorischen Sicherung des Kassel-Calden an- und abfliegenden Luftverkehrs und zur Verbesserung der flugbetrieblichen Situation am Flugplatz die Errichtung eines Ansteuerungsfunkfeuers unterstützt und die Verfahren im Luftfahrthandbuch der BRD aufgenommen. Die weitere Erhöhung der Regelmäßigkeit zur Sicherstellung eines geordneten Linienverkehrs durch die Errichtung und betriebliche Nutzung eines Instrumenten-Landesystems setzt aber eine Flugverkehrskontrollstelle voraus. Diese kann fachlich und wirtschaftlich nur gerechtfertigt werden, wenn die flughafentechnischen und hindernismäßigen Voraussetzungen für die erste Stufe des Allwetterflugbetriebes erfüllt bzw. durch entsprechenden Ausbau erfüllt werden können. Der Verkehrslandeplatz Kassel-Calden erfüllt diese Bedingungen nicht.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 33) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Bahnstrecke Euskirchen—Bad Münstereifel sowie Kall—Hellenthal stillzulegen, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Stillegung und aus welchen Gründen?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn bestehen zur Zeit keine Absichten, die Genehmigung von Stillegungsmaßnahmen auf den Strecken Euskirchen—Bad Münstereifel und Kall—Hellenthal zu beantragen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf
die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard
(CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen B 34 und 35) :
Da nach verschiedenen Verlautbarungen in jüngster Zeit der Weiterbau der B 45 a von Weiskirchen nach Dieburg noch in diesem Jahr begonnen werden soll, frage ich die Bundesregierung, für welchen Zeitpunkt der Baubeginn festgesetzt ist, welche Baumaßnahmen in diesem Jahr durchgeführt werden und in welcher Höhe?
Unter welcher Haushaltsstelle sind Mittel dafür vorgesehen, in welchen Abschnitten soll der Weiterbau erfolgen, und wann wird er bis Dieburg fortgeschritten sein?
Zu Frage B 34:
Es ist vorgesehen, die B 45 (neu) Weiskirchen-
Dieburg Ende August/ Anfang September 1973 mit dem Bau von sechs Brückenbauwerken zwischen Jügesheim und Nieder-Roden zu beginnen. Voraussetzung ist jedoch, daß der für die Bauausführung erforderliche Planfeststellungsbeschluß in Kürze erlassen wird und Rechtskraft erlangt, oder daß zumindest die Anordnung der sofortigen Vollziehung vom Gericht nicht aufgehoben wird.
2,6 Millionen DM zur Verfügung.
In diesem Jahr stehen hierfür Mittel in Höhe von
2450* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Zu Frage B 35:
Die Mittel sind bei Kap. 12 10, Titel 770 64, Kz. 1264, lfd. Nr. 83 vorgesehen. Zu dem hier ausgebrachten Betrag von 0,3 Millionen DM kommen noch Reste aus 1972 in Höhe von 2,3 Millionen DM, so daß insgesamt 2,6 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Im Anschluß an den Abschnitt Jügesheim—Nieder-Roden wird im 2. Fünfjahresplan (1976 bis 1980) der Weiterbau im Bereich der Umgehung Dieburg fortgesetzt werden, um den vorhandenen schienengleichen Bahnübergang auszuschalten.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973
auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 36 und 37) :
Inwieweit werden die im Kreis Altenkirchen/Rheinland-Pfalz geplanten Bundesfernstraßenneubaumaßnahmen (Umgehungsstraße Altenkirchen) durch die Kürzung der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel betroffen?
Welche Bundesfernstraßen bzw. Bundesautobahnen werden nach der mittelfristigen und der langfristigen Planung so trassiert, daß sie durch die Landkreise Altenkirchen oder Neuwied führen bzw. von dort aus eine Anbindung erfahren können?
Zu Frage B 36:
Im Kreis Altenkirchen sind zwei Neubaumaßnahmen auf der Bundesstraße 62 im Bau, und zwar der Ausbau in Kirchen mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 20 Mio DM und die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Betzdorf mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 16,2 Mio DM. Die Mittelanforderungen für 1973 wurden nicht gekürzt. Beide Bauvorhaben werden wie vorgesehen weitergeführt.
Die Umgehungsstraße Altenkirchen ist in der I. Dringlichkeit des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingestuft. Da es aber in Rheinland-Pfalz wie auch in anderen Bundesländern eine Vielzahl dringender Straßenbauprojekte gibt, d. h. der Bedarf erheblich größer ist als die verfügbare Finanzmasse, war es nicht möglich, in den Straßenbauplan 1973 Mittel für den Baubeginn der Umgehungsstraße Altenkirchen einzuplanen.
Zu Frage B 37:
Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind folgende Planungen von Bundesfernstraßen, die durch die Landkreise Altenkirchen oder Neuwied führen, vorgesehen:
1. Die Bundesstraße 266 aus Richtung Bad Neuenahr-Sinzig soll mit einer neuen Rheinbrücke im Raum Remagen/Linz bis zur BAB Köln—Frankfurt mit Anschluß an die Landesstraße 272 geführt werden. Die Maßnahme ist in der II. Dringlichkeit eingestuft.
2. Es ist beabsichtigt, die Bundesstraße 478 von Bonn über Waldbröhl bis zur BAB Dortmund—Gießen zu verlängern. Sie tangiert den nördlichen Teil des Kreises Altenkirchen. Die Maßnähme ist in der III, Dringlichkeit eingestuft.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 38) :
Hält die Bundesregierung die im „Prognosreport Nr. 5" aufgestellten Thesen über die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland für zutreffend, und ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse dieser Untersuchungen hei der Erstellung des Raumordnungsprogramms zu berücksichtigen?
Der Prognos-Report Nr. 5 liegt der Bundesregierung seit 1. 6. 1973 vor; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Sicherlich zeigt diese Prognose interessante Trends auf, sie hängen aber — wie bei jeder Prognose — von den zugrunde gelegten Annahmen und Hypothesen ab. Der Prognos-Report Nr. 5 wird deshalb nur bedingt als Material für Prognosen der Bundesregierung heranzuziehen sein, u. a. für die Überarbeitung der vom Bundesminister für Wirtschaft im Jahre 1970 veröffentlichten Perspektivprojektion des Wirtschaftswachstums bis 1985.
Die Prognos AG hat in Anlehnung an ihre Untersuchung der globalen Wirtschaftsentwicklung eine regionalisierte Prognose der Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung bis 1985 errechnet, die in den Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms eingearbeitet wurde. Die Aussagen des Prognos-Reports Nr. 5 werden nur zum Teil im Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms berücksichtigt werden können, so die eigentlich prognostizierbaren Aussagen zur natürlichen Bevölkerungsentwicklung und zur sektoralen Produktivitätsentwicklung.
Es erscheint jedoch fraglich, ob bestimmte Entwicklungstendenzen, die der Prognos-Report Nr. 5 aufzeigt, wie z. B. eine starke Zunahme der ausländischen Arbeitskräfte in der Bundesrepublik oder ein Ansteigen der Arbeitslosenquote ohne Berücksichtigung politischer Steuerung, d. h. rein trendmäßig prognostiziert werden können. Diese Entwicklung wird vielmehr durch gesellschaftspolitische Entscheidungen der Bundesregierung maßgeblich bestimmt werden.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen B 39 und 40) :
Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Industrieunternehmen zugrunde, und wie werden hierbei insbesondere Firmen mit Stammsitz in der Bundesrepublik Deutschland behandelt?
Wie werden insbesondere Firnen mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung, aber deutschem Stammsitz im Vergleich zu anderen
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2451*
Firmen bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben herücksichtirit?
Zu Frage B 39:
Bei der Vergabe von Förderungsmitteln für Forschung und Entwicklung an Industrieunternehmen durch den BMFT werden allgemeine Kriterien berücksichtigt wie die Aktualität der FE-Arbeiten in wissenschaftlich-technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Beziehung, die Originalität und Erfolgsaussicht der vorgeschlagenen Lösungswege und die technisch-wissenschaftliche Kompetenz und Erfahrung der Unternehmen — auch im Hinblick auf die spätere Anwendung der Ergebnisse. Spezielle Kriterien ergeben sich aus den jeweiligen Förderungsschwerpunkten und Zielvorstellungen der Fachprogramme sowie aus veröffentlichten Förderungsgrundsätzen (z. B. Grundsätze für die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet neuer Technologien; Pressedienst des BMBW Nr. 7/1970).
Förderungsmittel werden grundsätzlich — internationale Projekte ausgenommen — nur an Unternehmen mit Firmensitz im Inland vergeben. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, daß die Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungskapazität im Inland unterhalten und daß hier die Schutzrechte angemeldet und die Ergebnisse hier wirtschaftlich genutzt werden.
Zu Frage B 40:
Die Frage nach der Behandlung von Unternehmen mit deutschem Stammsitz, aber ausländischer Mehrheitsbeteiligung ist nicht einheitlich zu beantworten; vielmehr muß auf die Besonderheiten des Einzelfalles abgestellt werden. Kriterien sind dabei Nutzung der FE-Ergebnisse im Inland und ausgewogene Wettbewerbsverhältnisse. Zur Veranschaulichung möchte ich drei mögliche Fälle herausgreifen:
a) Befindet sich ein früher deutsches Unternehmen im Besitz eines ausländischen Konzerns g1eicher Branche, so wird eine Förderung im allgemeinen nur unter besonderen Umständen in Betracht kommen, etwa zur Entwicklung bestimmter Teilkomponenten, wenn das Unternehmen hier eine überragende Kapazität anzubieten hat, oder im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen oder von gemeinsamen Projekten mit anderen inländischen Unternehmen.
b) Im Regelfall ausgeschlossen ist eine Förderung dann, wenn es sich um die deutsche Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns handelt, der bereits in anderen Ländern auf dem gleichen Arbeitsgebiet gefördert wird, so daß sich Förderungsmaßnahmen kumulieren und zu Wettbewerbsverzerrungen führen würden (vgl. Bundesanzeiger Nr. 87 vom 10. Mai 1973 zur Förderung der Entwicklung von standardisierten Programmen für die Anwendung der Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft).
c) Wenn eine ausländische Gesellschaft ein kleineres deutsches Spezialunternehmen zum Zweck der Diversifikation erworben hat und seine Geschäftspolitik klar auf Erhaltung und Ausbau des
erworbenen Unternehmens auf dessen Spezialgebiet gerichtet ist, bestehen in der Regel keine Bedenken gegen eine Förderung. Dies um so weniger, wenn das erworbene Unternehmen mit anderen deutschen Firmen im Rahmen gemeinsamer Projekte zusammenarbeitet.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni
1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten
Richter (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 41 und 42) :
Hält die Bundesregierung die Einstellung der Entwicklung der Europa-II- und Europa-III-Trägerrakete nach der Schaffung einer eigenen europäischen Raumfahrtbehörde für erforderlich, und -
wenn ja — welche Folgen würden sich daraus für ESRO und ELDO ergeben?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der ELDO im Rahmen einer europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit beim PostApollo-Programm Aufgaben zu übertragen?
Zu Frage B 41:
Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die Beschlüsse der Europäischen Weltraumkonferenz vom 20. Dezember 1972 in Brüssel verweisen.
Danach hat die Europäische Weltraumkonferenz beschlossen, die Weltraumorganisationen ESRO und ELDO bis zum 1. Januar 1974 zu einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation zu verschmelzen. Damit ist ein von der Bundesrepublik Deutschland seit langem verfolgtes Ziel festgelegt worden. Die organisatorischen Arbeiten für die Gründung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation sind angelaufen.
Die BRD steht nach wie vor hinter diesem Beschluß und erhofft sich durch die Einheitsorganisation eine bessere Effektivität bei der Durchführung der zu bewältigenden Aufgaben.
Zu Frage B 42:
Eine Möglichkeit, Aufgaben des Post-Apollo-Programms an ELDO zu übertragen, sehe ich nicht, vielmehr ist bereits das „Space Lab" (Forschungs- und Anwendungsmodule) im Rahmen des Post-ApolloProgramms als „Special Project" der ESRO übertragen worden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni
1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 43):
Welche baulichen und finanziellen Planungen bestehen für einen Neubau bzw. eine Erweiterung des Postamts in Karlstadt, und wann sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden?
In den Gebäuden auf dem posteigenen Grundstück in Karlstadt sind Dienststellen des Post- und Fern-
2452* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
meldewesens untergebracht. Für beide Dienstzweige reichen die vorhandenen räumlichen Verhältnisse nicht aus, so daß Abhilfe geschaffen werden muß.
Als erste Maßnahme ist auf einem anderen Grundstück im Stadtgebiet der Neubau eines Fernmeldedienstgebäudes vorgesehen. Mit den Bauarbeiten hierfür soll 1974 begonnen werden. Erst nach Fertigstellung dieses Gebäudes und Einbau der technischen Einrichtungen sowie Übergabe an den Bedarfsträger sind Baumaßnahmen für den Postdienst möglich. Mit den ersten planerischen Überlegungen hierfür wurde bereits begonnen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 44) :
Hält die Bundesregierung die augenblickliche Regelung ihres Bundespost-Omnibusliniendienstes zwischen wetzlar und Niederkleen für ausreichend, oder wird sie sich darum bemühen, auch diese Verbindung auf den Ortsteil Oberkleen der Gemeinde Kleenheim auszudehnen, dessen Konzessionsrechte in den Händen der Butzbach-Licher-Eisenbahn-AG liegen, so daß eine optimale Verkehrsverbindung dieses Raums mit dem Kreiszentrum erreicht wird?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die im Ortsteil Niederkleen der Gemeinde Kleenheim endende Omnibuslinie der Deutschen Bundespost bis zum Ortsteil Oberkleen zu erweitern. Beide Ortsteile werden bereits im Zuge der Omnibuslinie Butzbach—Cleeberg der Butzbach-Licher-Eisenbahn AG bedient.
Eine Doppelbedienung dieses Streckenabschnitts wäre weder verkehrspolitisch noch wirtschaftlich sinnvoll, zumal für die Fahrten zur Kreisstadt zeitgerechte Umsteigemöglichkeiten in Niederkleen vorhanden sind. Im Benehmen mit den anderen Verkehrsträgern wird die Deutsche Bundespost jedoch prüfen, ob die Übergangsmöglichkeiten von und nach Wetzlar im Rahmen des bestehenden Fahrplans noch verbessert und ausgebaut werden können.